Fahndung 2025

Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)


Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)

Die Staatsanwaltschaft Halle und die Polizeiinspektion Halle (Saale) bitten um Ihre Mithilfe!

Der gesuchte Mohammad Suliman NIYAZI wird dringend verdächtigt, am 10.03.2019 seine 26 Jahre alte Ex-Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Halle (Saale) erstochen zu haben. Seitdem befindet er sich auf der Flucht.

Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen floh NIYAZI nach der Tat über Frankreich (vermutlich Paris) in die Türkei. Die Vermutung liegt nahe, dass er sich anschließend nach Afghanistan abgesetzt hat. Nach der Machtergreifung der Taliban im August 2021 könnte der Beschuldigte wieder zurück nach Deutschland geflüchtet sein. Ein Aufenthalt im Ausland, insbesondere im Raum Großbritannien, kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025
Informationen

Delikt: Mord
Zeit: 10.03.2019
Tatort: Florentiner Bogen, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Familienname: NIYAZI
Vorname: Mohammad Suliman
Geburtsdatum: 01.01.1995
Geburtsort: Kabul / Afghanistan
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Äußere Erscheinung
Haarfarbe: schwarz
Gewicht: 68 Kilogramm
südosteuropäischer Phänotyp
schlanke Figur

Besonderheiten (Narben)
mehrere Narben am linken Unterarm
senkrechte Narbe auf dem Bauch

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung:

Können Sie Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten Mohammad Suliman NIYAZI geben?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt und von Europol.
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 345 2241291

Sachbearbeitende Dienststelle:

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Mersburger Straße 6

06110 Halle (Saale)






Zugefügt 2025 Juni 29

Zum Artikel
Fahndung 2025

Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln


 Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln

Tatort
Im Finkenhain, Köln-Hahnwald, Nordrhein-Westfalen

Tatzeit- /Raum
08.10.2024, 22:50 Uhr – 09.10.2024, 01:40 Uhr
Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Köln und das Polizeipräsidium Köln bitten um Ihre Mithilfe!

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln suchen nach den Personen, die am Abend des 8. Oktober 2024 in das Haus eines 74 Jahre alten Mannes im Kölner Stadtteil Hahnwald eingebrochen sind und den Inhaber einer Sonnenstudiokette durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper getötet haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich die Täter gegen 21:30 Uhr Zutritt zum Haus verschafft, waren um etwa 22:50 Uhr vom heimkehrenden Eigentümer überrascht worden und haben das Haus gegen 01:40 Uhr wieder verlassen. Bilder der Überwachungskamera aus der Nachbarschaft zeigen, dass sie um 01:55 Uhr vermutlich mit einem 1er oder 3er BMW vom Tatort geflüchtet sind.

Die Tatverdächtigen gingen professionell vor, vernichteten ihre Spuren vor Ort und erbeuteten neben einer großen Menge Bargeld in Scheinen auch mehrere tausend Euro gerolltes Münzgeld aus dem Tresor des Hauses. Zudem fehlt seit der Tat eine schwarze Lederjacke (siehe Titelbild) des 74-Jährigen. Das Opfer wurde am nächsten Morgen von einem Mitarbeiter entdeckt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.


Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel.: +49 221 2290

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg







Zugefügt 2025 Juni 29

Zum Artikel
Fahndung 2025

PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern


PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern

Aktualisierung: 24. Juni 2025
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und die Kriminalpolizeiinspektion Fürth bitten um Ihre Mithilfe!

Am 22.12.2023 gegen 17:10 Uhr betraten zwei unbekannte Männer ein Juweliergeschäft in der Fürther Innenstadt. Kurz nach Betreten des Geschäfts bedrohte Täter 1 die anwesende Mitarbeiterin mit einer Pistole und schubste diese zu Boden. Täter 2 schlug währenddessen mit einem Vorschlaghammer mehrere Vitrinen ein und entwendete diverse Schmuckstücke. Anschließend flüchteten beide Täter zunächst zu Fuß in den Fürther Stadtpark. Dort wurden sie von Zeugen beobachtet, wie sie zusammen auf einem E-Scooter am Fluss Pegnitz davonfuhren und an einem Holzsteg (Pappelsteig) den Wiesengrund in östliche Richtung zur Kutzerstraße hin überquerten. An dieser Stelle verlor sich die Spur der Täter. Im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten später in der Engelhardstraße und an einem Gebüsch am Treppenaufgang zur Kutzerstraße hin jeweils ein E-Scooter aufgefunden werden, die den Täter zugeordnet werden.
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2025
Hinweis abgeben

Belohnung
Weitere Bilder
Informationen
Weitere Details

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täter führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder


Informationen

Delikt: Raub
Zeit: 22.12.2023, 17:10 Uhr
Tatort: Königstraße 141, 90762 Fürth, Bayern
Äußere Erscheinung

Täter 1:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 30-35 Jahre
Größe: circa 175 cm
Haarfarbe: dunkel (vermutlich Perücke)
helle Gesichtsfarbe
Brille mit dunklem Rahmen und großen Brillengläsern
Schnurr- und Kinnbart

Täter 2:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 25-30 Jahre
Größe: circa 175 cm
helle Gesichtsfarbe
Kleidung

Täter 1:
hüftlanger, dunkler Mantel (eventuell Wolle)
dunkles Oberteil mit Reißverschluss
schwarze Handschuhe
hellblaue Jeans
schwarze Schuhe
schwarzer Stockschirm

Täter 2:
dunkle Pelzmütze mit herunterhängenden Ohrenklappen
weiße FFP2-Maske
hüftlange, dunkle Jacke
seitlich über die Schulter getragene Umhängetasche
dunkle Handschuhe
dunkle Hose
dunkle Schuhe

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Haben Sie Hinweise zur Identität der Täter?
Sind Ihnen die beiden Täter vor oder nach der Tat - mit den E-Scootern oder zu Fuß - in der Nähe des Tatorts in der Fürther Innenstadt oder im Fürther Pegnitz-Wiesengrund aufgefallen?
Können Sie sachdienliche Hinweise zum Vorschlaghammer oder zu dem entwendeten Schmuck geben?
Haben Sie Hinweise zum Aufenhaltsort der Täter?

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 800 7766330

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Fürth

Kapellenstraße 10

90762 Fürth

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.







Zugefügt 2025 Juni 22

Zum Artikel
Fahndung 2025

Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden


	Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden

11.06.2025
Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Millionenschaden am 15.10.2024 in Frankfurt am Main (Fechenheim)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizei Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 15.10.2024 gegen 20:54 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße 5 in Frankfurt am Main (Fechenheim) gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen eine Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 6.400 qm in Brand gesetzt zu haben.

Die Lagerhalle brannte dadurch zu großen Teilen aus und stürzte teilweise ein. Durch das massive Brandgeschehen kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass im Stadtgebiet und den westlich angrenzenden Landkreisen entsprechende Notrufe eingingen. Die Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Rettungskräfte der Frankfurter Feuerwehr waren mit einem großen Einsatzmittelaufgebot vor Ort und die Bevölkerung wurde über entsprechende Apps gewarnt. Es wird derzeit von einem Sachschaden von circa 10,94 Millionen Euro ausgegangen.

Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die beide Tatverdächtigen zeigen. Durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte bereits ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei der gesuchten Person handelt es sich um den derzeit unbekannten, zweiten Tatverdächtigen. Unter dem Link https://k.polizei.hessen.de/488551657 können die Videoaufnahmen und das Fahndungsplakat eingesehen werden. Das Plakat ist zudem dieser Presseerklärung beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizei Frankfurt am Main fragen:

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

Hinweise bitte an das

Polizei Frankfurt am Main unter 069-75551599

oder an jede andere Polizeidienststelle.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der gesuchten Person führen, ist eine Belohnung von 4.000,- Euro ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm






Zugefügt 2025 Juni 15

Zum Artikel
2025

Pistole - schwerem Raub - polizei hessen - Bergen-Enkheim


	Pistole - schwerem Raub zum Nachteil eines Imbiss-Mitarbeiters - Frankfurt - Bergen-Enkheim

10.04.2025 – Am Sonntag (1. Dezember 2024) betraten gegen 20:23 Uhr zwei unbekannte Täter die Räumlichkeiten eines Imbisses in der Straße ´Leuchte´ in Frankfurt am Main. Nach Betreten des Imbisses forderte einer der beiden Täter unter Vorhalt einer Schusswaffe den Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld auf, während der andere Täter den Türbereich absicherte. Als ein weiterer anwesender Zeuge der Aufforderung nicht nachkam, begab sich der Täter hinter den Tresenbereich und suchte nach der Kasse. Als er diese nicht auffinden konnte, nahm er sich ein Getränk aus einem im Verkaufsraum befindlichen Kühlschrank und flüchtete zusammen mit dem weiteren Täter vom Tatort in unbekannte Richtung.

Aufgrund dessen hoffen Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Veröffentlichung jener Lichtbilder und Videoaufzeichnungen nun auf Hinweise, die zu einer Identifizierung des Tatverdächtigen führt.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

Er soll ca. 180 cm groß sein, große Augen und lange Wimpern haben. Ferner trug er eine rote Jacke mit einer dunklen Kapuzenweste (Marke: ´Nike´) darüber, einen dunklen Schlauchschal, sowie schwarze Handschuhe und eine helle Jeans.

Ein weiteres Lichtbild sowie zwei Videos des Tathergangs sind unter folgendem Link einsehbar: https://k.polizei.hessen.de/382652392

Zeugen, die Angaben zu der Identität des unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei Frankfurt am Main (K12) unter der Rufnummer 069/755-51299 zu wenden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm







Zugefügt 2025 Mai 24

Zum Artikel
2025

Pistole - Raub - Supermarkt Grebenstein - Polizei Nordhessen


	PISTOLE - bewaffnetem Raubüberfall auf Supermarkt in Grebenstein - Polizei Nordhessen

04.04.2025 – Grebenstein (Landkreis Kassel):

Mit der Veröffentlichung eines Videos und Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 9. August 2024 einen Supermarkt in der Bahnhofstraße in Grebenstein überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der bewaffnete Raubüberfall hatte sich an dem Freitagabend gegen 22:30 Uhr ereignet. Wie die Kriminalbeamten anhand der Videoaufzeichnung ermitteln konnten, hatte der Täter das Geschäft kurz vor Ladenschluss gegen 21:45 Uhr betreten und sich bis zur Tat zwischen den Regalen versteckt. Als die letzte Mitarbeiterin in das Kassenbüro ging, folgte ihr der Täter und forderte von ihr und den beiden Kolleginnen unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die drei Frauen der Aufforderung nachgekommen waren, flüchtete der Räuber mit einem Jutebeutel samt erbeutetem Bargeld und Wertgutscheinen nach draußen und mutmaßlich weiter in Richtung ´Steinerne Brücke´, wo sich seine Spur verliert. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

Männlich, 25 bis 35 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schlank, dunklerer Teint, dunkle Haare, dunkelbraune Augen, dunkler Vollbart, schwarze Schirmmütze, hatte teilweise eine dunkle Kapuze auf dem Kopf und eine Art Schal über die Nase gezogen, trug eine auffällige gelbe Multifunktionsweste sowie schwarze Sneaker, ansonsten dunkel gekleidet.

Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 Mai 24

Zum Artikel
2025

PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - Gelnhausen - Polizei Südosthessen


	PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - 

Gelnhausen - 
Polizei Südosthessen

04.04.2025 – Nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in der Freigerichter Straße am 11. Januar gegen 10 Uhr, (wir berichteten, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5947339) fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Gelnhausen nun öffentlich nach dem weiterhin unbekannten Täter.

Nachdem der Täter, so der rekonstruierte Geschehensablauf, sich aus Richtung des Hallenbads der Tankstelle näherte und diese betrat, bedrohte der etwa 20-Jährige die Angestellte mit einer Waffe und flüchtete hiernach mit seiner Beute in die gleiche Richtung, aus der er kam.

Laut bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen begab sich der Räuber im Anschluss an die Tat zum Schulhof der Kreisrealschule und zog sich dort ganz offensichtlich um.

Vor beziehungsweise während der Tat kann der Täter wie folgt beschrieben werden:

- circa 1,75 Meter groß
- weißer Jogginganzug mit schwarzem Logo auf der rechten
Brustseite, vermutlich der Marke Adidas
- weiße FFP2 - Maske
- weiße Latexhandschuhe, ggf. Einweghandschuhe
- grüne Sneaker mit weißer Zwischensohle und schwarzer Spitze
- helle Hautfarbe
- sprach deutsch ohne Akzent
- schwarze Kurzwaffe

Nach dem Umziehen kann die Kleidung wie folgt beschrieben werden:

- weiße Sneaker
- dunkelblaue Jeanshose mit Waschung der Vorderseite
- schwarze Winterjacke mit Logo auf der linken Oberarmseite,
vermutlich der Marke Wellensteyn

Da die Person, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnte, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und diese um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu der abgebildeten Person geben?
- Wer hat diesen auf der Flucht beobachtet?
- Wo ist die Person noch aufgefallen?
- Ist der Unbekannte möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen oder
hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Gelnhausen unter der Rufnummer 06051 827-0 entgegen.

Dieser Meldung sind vier Bilder des unbekannten Täters beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Offenbach, 04.04.2025, Pressestelle, Felix Geis

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 Mai 24

Zum Artikel

Pistole - Polizei - Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld


	Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- männlich
- 1,74 Meter
- 74 kg
- braune Haare
- blau-graue Augen


Beschreibung / Besondere Merkmale

- Narbe Oberarm rechts
- Narbe Augenbraue
- Narbe Unterarm links
- Tattoo: Handrücken links ´Katja´ (russische Schreibweise)


Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Koblenz
Tatort

Weitefeld (Landkreis Altenkirchen






Zugefügt 2025 Mai 5

Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld
handy version | arkiv

diese sind ALLE deutsche Fahndungen trafik:
Fahndung 2025

ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur Aufrüstung Europas


	ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur Aufrüstung Europas

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den EU-Staats- und Regierungschefs vor der außerordentlichen Sitzung des Europäischen Rates am Donnerstag einen Vorschlag zur Aufrüstung Europas, den ´´ReArm Europe´´-Plan, skizziert. ´´Wir leben in der bedeutsamsten und gefährlichsten Zeit. Wie ernsthaft die Bedrohungen sind, denen wir gegenüberstehen, muss ich nicht erst erörtern. Oder wie verheerend die Folgen wären, die wir ertragen müssten, wenn diese Bedrohungen Wirklichkeit würden´´, erklärte sie. ´´Denn es stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Sicherheit Europas tatsächlich bedroht ist, oder ob Europa mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit übernehmen sollte. In Wahrheit kennen wir die Antworten auf diese Fragen schon lange. Die eigentlichen Fragen, die wir uns stellen müssen, sind, ob Europa bereit ist, so entschlossen zu handeln, wie es die Situation erfordert, und ob Europa bereit und in der Lage ist, so rasch und so ambitioniert zu handeln, wie erforderlich ist.´´

Sie sagte weiter: ´´Bei verschiedenen Treffen in den letzten Wochen – zuletzt vor zwei Tagen in London – war die Antwort der europäischen Hauptstädte so unüberhörbar wie eindeutig. Wir befinden uns in einer Ära der Aufrüstung. Europa ist bereit, seine Verteidigungsausgaben massiv zu erhöhen. Sowohl um auf die kurzfristige Dringlichkeit zu handeln zu reagieren und die Ukraine zu unterstützen, als auch um der langfristigen Notwendigkeit gerecht zu werden, viel mehr Verantwortung für unsere eigene europäische Sicherheit zu übernehmen.´´

Schreiben an die Staats- und Regierungschefs

´´Aus diesem Grund habe ich mich heute im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates am Donnerstag schriftlich an die Staats- und Regierungschefs gewandt´´, erklärte die Präsidentin. ´´Deswegen sind wir heute hier. In diesem Schreiben an die Staats- und Regierungschefs habe ich den ´´ReArm Europe´´-Plan skizziert. Die Vorschläge konzentrieren sich darauf, wie alle uns zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Ausgaben für Verteidigungsfähigkeiten schnell und beträchtlich zu erhöhen. – Jetzt, aber auch über einen längeren Zeitraum in diesem Jahrzehnt. Dieser Plan umfasst fünf Teile.´´

´´ReArm Europe´´-Plan: Fünf Teile

Präsidentin von der Leyen führte aus: ´´Der erste Teil des ´´ReArm Europe´´-Plans besteht darin, öffentliche Mittel für die Verteidigung auf nationaler Ebene zu verwenden. Die Mitgliedstaaten sind bereit, mehr in ihre eigene Sicherheit zu investieren, wenn sie über den haushaltspolitischen Spielraum verfügen. Wir müssen ihnen diese Möglichkeit einräumen. Deshalb werden wir in Kürze vorschlagen, die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu aktivieren. Dadurch können die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen, ohne dabei das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten. Zum Beispiel: Würden die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben im Durchschnitt um 1,5 Prozent des BIP erhöhen, könnte dies über einen Zeitraum von vier Jahren einen haushaltspolitischen Spielraum von knapp 650 Milliarden Euro schaffen.

Der zweite Teil besteht aus einem neuen Instrument, mit dem den Mitgliedstaaten Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Investitionen im Verteidigungsbereich bereitgestellt werden sollen. Es geht im Grunde darum, besser zu investieren – und vor allem gemeinsam zu investieren. Wir sprechen hier von europaweiten Kompetenzbereichen. Beispielsweise Luft- und Raketenabwehr, Artilleriesysteme, Flugkörper und Munitionsdrohnen sowie Drohnenabwehrsysteme, aber auch Cyberabwehr und militärische Mobilität. Dieses Instrument wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Nachfrage zu bündeln und gemeinsam Käufe zu tätigen. Natürlich können die Mitgliedstaaten mit dieser Ausrüstung ihre Unterstützung für die Ukraine massiv verstärken, was hieße, dass der Ukraine umgehend militärische Ausrüstung bereitgestellt werden könnte. Dieser Ansatz der gemeinsamen Beschaffung wird auch die Kosten senken, die Fragmentierung verringern, die Interoperabilität erhöhen und unsere industrielle Basis im Verteidigungsbereich stärken. Und, wie ich vorhin bereits erwähnt hatte, kann die Ukraine davon profitieren. Die Zeit für Europa ist gekommen, wir müssen Worten Taten folgen lassen.

Der dritte Teil betrifft die Nutzung der Stärke des EU-Haushalts. Diesbezüglich können wir kurzfristig viel tun, um mehr Mittel für Investitionen im Verteidigungsbereich bereitzustellen. An dieser Stelle möchte ich verkünden, dass wir den Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten und Anreize vorschlagen werden, damit sie entscheiden können, ob sie die kohäsionspolitischen Programme nutzen wollen, um die Verteidigungsausgaben zu erhöhen.

Die letzten beiden Aktionsbereiche des Plans zielen darauf ab, durch das Vorantreiben der Spar- und Investitionsunion und mithilfe der Europäischen Investitionsbank privates Kapital zu mobilisieren.´´

Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro

Die Kommissionspräsidentin sagte: ´´Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass Europa bereit ist, Verantwortung wahrzunehmen. Mit ´´ReArm Europe´´ könnten fast 800 Milliarden Euro für ein sicheres und resilientes Europa mobilisiert werden. Wir werden weiterhin eng mit unseren Partnern in der NATO zusammenarbeiten. Die Zeit für Europa ist gekommen. Wir sind bereit, unsere Anstrengungen zu verstärken.´´

Weitere Informationen

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum Verteidigungspaket

Website: Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates, 6 März 2025

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 5

ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur Aufrüstung Europas
Fahndung 2025

Tod eines 16-Jährigen in Nürnberg-Langwasser


	Tod eines 16-Jährigen in Nürnberg-Langwasser

Am 22.02.2025 verstarb ein 16-jähriger Jugendlicher im Stadtteil Langwasser. Um bestehenden Gerüchten entgegen zu wirken, berichtet das Polizei Mittelfranken über die Hintergründe des Todesfalls.

Angehörige fanden den 16-Jährigen am Morgen des 22.02.2025 tot in seinem Bett liegend auf und verständigten den Rettungsdienst. Im weiteren Verlauf wurde die Polizei hinzugezogen.

Der Jugendliche war nach Angaben seiner Eltern am Vorabend gegen 23:30 Uhr nach Hause gekommen und hätte sich dann in seinem Zimmer schlafen gelegt. Auf Grund des jungen Alters des Verstorbenen stellte das Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei erste Ermittlungen zur Todesursache an. Im Zuge dessen ergaben sich vage Hinweise auf eine körperliche Auseinandersetzung, die am Vorabend (21.02.2025) stattgefunden haben könnte. Der Verstorbene wies leichte Verletzungen u.a. in Form von Abschürfungen auf. Diese Erkenntnisse konnte jedoch bislang nicht verifiziert werden und sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

Eine Obduktion des Verstorbenen, welche am 25.02.2025 durchgeführt worden war, erbrachte keine abschließend sichere Todesursache. Fest steht, dass der Tod nicht durch Gewalteinwirkung verursacht wurde. Gerüchten, der Jugendliche sei auf Grund eines Messerangriffs im Bereich Langwasser verstorben, tritt das Polizei Mittelfranken entgegen. Dies entbehrt jeglicher Grundlage und ist schlichtweg falsch.

Durch die sachbearbeitende Dienststelle wurden weitere rechtsmedizinische Gutachten in Auftrag gegeben, um die Todesursache abschließend klären zu können.

Erstellt durch: Janine Mendel

Rückfragen bitte an:

Polizei Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizei s Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h



Zugefügt 2025 Februar 27

Tod eines 16-Jährigen in Nürnberg-Langwasser
Fahndung 2025

Messer - der ausländischen terroristischen Vereinigung - Messerangriffs in Solingen erhoben - Karlsruhe


	Messer - Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung -Islamischer Staat (IS)- wegen des Messerangriffs in Solingen erhoben
-
Karlsruhe

Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Februar 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist des dreifachen Mordes sowie des zehnfachen versuchten Mordes (§§ 211 Abs. 1, 22, 23 StGB) hinreichend verdächtig, wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe sowie in zwölf Fällen Heimtücke zur Last gelegt werden. Im Zusammenhang mit den Mordversuchen ist er auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5) und schwerer Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB) angeklagt. Daneben wird ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Issa Al H. ist Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung ´´Islamischer Staat´´ (IS). Aus dieser Einstellung heraus entschloss er sich, am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah und an denen er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollte. Zur Vorbereitung nahm er im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied auf. Dieses bestärkte den Angeschuldigten in seinem Vorhaben und sicherte ihm zu, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde. Issa Al H. erstellte daraufhin Videos, in denen er den Treueschwur des IS verlas und seine Tat ankündigte. Die Videos übermittelte er am Abend des 23. August 2024 an seine Kontaktperson des IS.

Wenige Minuten später begab sich der Angeschuldigte auf das Solinger Stadtfest. Dort stach er mit einem Messer zumeist hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern der Veranstaltung ein. Drei Personen verstarben, zehn weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Am folgenden Tag verkündete der IS, dass der Anschlag durch ein Mitglied der Vereinigung begangen worden ist.

Issa Al H. befindet sich seit dem 25. August 2024 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 46 vom 25. August 2024).

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung -Islamischer Staat (IS)- wegen des Messerangriffs in Solingen erhoben - Karlsruhe
Fahndung 2025

Öffentliche Konsultation zu Kartellregeln für den Kfz-Sektor


	Öffentliche Konsultation zu Kartellregeln für den Kfz-Sektor

Die Europäische Kommission bittet in einer öffentlichen Konsultation um Stellungnahmen zu den Wettbewerbsvorschriften für vertikale Vereinbarungen in der Automobilindustrie. Die öffentliche Konsultation ist Teil der seit dem 18. Januar 2024 laufenden Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung und der ergänzenden Leitlinien. Die heute eingeleitete Konsultation läuft noch bis 23. Mai 2025.

Zu den betroffenen Vorschriften gehören die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (´´Kfz-GVO´´) und die ergänzenden Leitlinien, die beide im April 2023 geändert wurden, sowie die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (´´Vertikal-GVO´´) und die Leitlinien für vertikale Beschränkungen, soweit sie für den Automobilsektor gelten.

Diese Vorschriften helfen Unternehmen der Automobilindustrie dabei, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu prüfen, und gelten vorerst bis zum 31. Mai 2028.

Gleichzeitig hat die Kommission am 30. Januar 2025 den Strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie eröffnet. Die Kommission wird in Kürze einen Aktionsplan vorstellen, mit dem für den Automobilsektor relevante Themen, wie die Gewährleistung des Zugangs zu talentierten Nachwuchskräften und Ressourcen, die technische Innovationen, die Entwicklung von Fahrzeugen der nächsten Generation sowie die Schaffung eines pragmatischen und berechenbaren Rechtsrahmens, angegangen werden. Die Evaluierung der Kfz-GVO ergänzt diese Bemühungen, indem auf dem Kfz-Anschlussmarkt Wettbewerb sichergestellt wird.

Hintergrund zum Evaluierungsverfahren

Am 17. April 2023 verlängerte die Kommission die Geltungsdauer der Kfz-GVO um fünf Jahre bis zum 31. Mai 2028 und aktualisierte die ergänzenden Leitlinien unter Berücksichtigung der wichtigsten technischen Entwicklungen in der Automobilindustrie seit 2010. Vorausgegangen war eine Evaluierung des Rahmens im Zeitraum von 2018 bis zum 28. Mai 2021, aus der insbesondere hervorging, dass sich der Kfz-Markt in den nachfolgenden Jahren v. a. aufgrund der Digitalisierung von Fahrzeugen und der neuen Mobilitätsmuster verändern dürfte.

Die jetzige Evaluierung läuft seit dem 18. Januar 2024. Am 27. Mai 2024 wurde eine Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommission wird bei der Evaluierung die derzeitige Wettbewerbssituation in der Automobilindustrie berücksichtigen und die Auswirkungen der 2023 vorgenommenen Änderungen der ergänzenden Leitlinien bewerten. Ferner wird untersucht, wie sich der Markt auf der Grundlage aktueller Trends bis 2028 wahrscheinlich entwickeln wird.

Nächste Schritte

Alle Interessenträger können bis zum 23. Mai 2025 Stellung nehmen. Nähere Angaben dazu, wie eine Stellungnahme eingereicht werden kann, sind hier abrufbar.

Die Kommission wird die Rückmeldungen analysieren und eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Schlussfolgerungen auf ihrem Portal ´´Ihre Meinung zählt´´ veröffentlichen. Auch die Beiträge zu der öffentlichen Konsultation werden dort in der Sprache, in der sie eingereicht wurden, veröffentlicht.

Im Rahmen der laufenden Evaluierung wird die Kommission ferner Rückmeldungen von den nationalen Wettbewerbsbehörden einholen. Darüber hinaus erarbeitet die Kommission mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) eine Studie, über die sektorspezifische Informationen zu einer Liste einschlägiger Branchenindikatoren erhoben werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem digitalen Wandel der Automobilmärkte liegt.

Nach der Evaluierung werden die Optionen geprüft, die sich für die Zukunft der Kfz-GVO bieten (Phase der Politikgestaltung, geplant für 2026). Der Verlauf der Evaluierung kann auf dem Portal der Kommission ´´Ihre Meinung zählt´´ verfolgt werden.

Hintergrund zur Kfz-GVO

Vertikale Vereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- oder Vertriebskette tätigen Unternehmen über die Bedingungen, zu denen die beteiligten Unternehmen Waren oder Dienstleistungen beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen dürfen.

Artikel 101 Absatz 1 AEUV verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen. Nach Artikel 101 Absatz 3 AEUV können solche Vereinbarungen jedoch für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden, wenn sie unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, ohne den Wettbewerb auszuschalten.

Die Kfz-GVO besagt, dass für Vereinbarungen über den Vertrieb von Neufahrzeugen die allgemeine Vorschrift der Kommission (also die Vertikal-GVO) gilt. Die Vertikal-GVO nimmt vertikale Vereinbarungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, vom Verbot des Artikels 101 Absatz 1 AEUV aus und schafft damit einen geschützten Bereich für sie. In den Leitlinien für vertikale Beschränkungen wird erläutert, wie die Vertikal-GVO auszulegen und anzuwenden ist und wie vertikale Vereinbarungen, die nicht in den geschützten Bereich der Vertikal-GVO fallen, zu prüfen sind.

Vereinbarungen über den Verkauf oder den Weiterverkauf von Kfz-Ersatzteilen oder die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Kraftfahrzeuge fallen laut Kfz-GVO nicht unter Artikel 101 Absatz 1 AEUV, sofern sie die Freistellungsvoraussetzungen im Rahmen der allgemeinen Vorschriften der Vertikal-GVO erfüllen und keine der in der Kfz-GVO aufgeführten schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen enthalten (diese Beschränkungen würden zum Ausschluss des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung führen).

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Link zur Konsultation

Weitere Informationen über die nächsten Schritte im Rahmen der derzeitigen Evaluierung auf dieser Website der GD Wettbewerb der Kommission.

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Öffentliche Konsultation zu Kartellregeln für den Kfz-Sektor
Fahndung 2025

Torffrei gärtnern: Bundesweite Aktionswoche startet am 28. Februar


	Torffrei gärtnern: Bundesweite Aktionswoche startet am 28. Februar

Özdemir: ´´Torffreies Gärtnern schützt unser Klima – jeder Blumentopf zählt´´

Am 28. Februar 2025 startet die zweite bundesweite Aktionswoche ´´Torffrei gärtnern´´, eine Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Ziel der Aktionswoche ist es, noch mehr Pflanzenfreunde und Hobbygärtner für das torffreie Gärtnern zu gewinnen und damit aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Bundesminister Cem Özdemir: ´´Unsere Moore sind gigantische Kohlenstoffspeicher – sie binden mehr Kohlenstoff als alle Wälder auf der Welt zusammen. Wird Torf abgebaut, entweicht CO₂ in die Luft. Torf bleibt daher am besten dort, wo er hingehört und uns allen nützt, nämlich im Moor. Moore erhalten, das heißt Klima schützen. Torffreies Gärtnern ist einfach und es wirkt – jeder Blumentopf zählt. Ich lade alle ein, bei der Aktionswoche mitzumachen und selbst zum Klimaschützer zu werden.´´

Der Wechsel zu torffreier Erde ist einfach. Mit der richtigen Erdenauswahl und passenden Pflegemaßnahmen unterscheidet sich torffreies Gärtnern kaum von der torfhaltigen Variante.
Hintergrund:

Die Auftaktveranstaltung der Aktionswoche ´´Torffrei gärtnern´´ findet am 27. Februar von 13 bis 16 Uhr in der Königlichen Gartenakademie, Altensteinstraße 15a, 14195 Berlin statt. Pressevertreterinnen und –sind herzlich zu der Auftaktveranstaltung eingeladen, melden Sie sich gern online an.

Die Aktionswoche ´´Torffrei gärtnern´´ findet vom 28. Februar bis 9. März 2025 statt und wird von zahlreichen Umwelt- und Gartenbauverbänden, Erdenherstellern sowie dem Handel unterstützt. Während der Aktionswoche bieten Gärtnereien, Baumärkte und Handelsunternehmen bundesweit Informations- und Mitmachaktionen an. Auch Umweltorganisationen beteiligen sich mit Kampagnen und Veranstaltungen.

Torf durch alternative Erden und Substrate zu ersetzen, ist ein einfacher persönlicher Beitrag zum Klimaschutz. Jeder eingesparte Kubikmeter Torf hilft, die natürliche Funktion der Moore zu erhalten und damit CO₂-Emissionen zu vermeiden. Torffreie Erde ist heute in vielen Varianten erhältlich und einfach in der Anwendung.

Alle Informationen zum torffreien Gärtnern finden Sie auf der hier, darunter Produktdatenbank torffreier Erden, Anleitungen zum erfolgreichen Gärtnern ohne Torf und eine Übersicht über Aktionen in den Regionen.

26. Feb. 2025 Meldung






Zugefügt 2025 März 1

Torffrei gärtnern: Bundesweite Aktionswoche startet am 28. Februar
Fahndung 2025

EU-Kommission reist zu politischen Gesprächen nach Indien


	EU-Kommission reist zu politischen Gesprächen nach Indien

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist gemeinsam mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder für einen zweitägigen Besuch nach Indien gereist, um mit Ministerpräsident Narendra Modi und der indischen Regierung zusammenzutreffen. Morgen früh um 9:10 Uhr findet eine gemeinsame Pressekonferenz der Kommissionspräsidentin mit dem indischen Premierminister statt, EbS+ überträgt live.

Ursula von der Leyen sagte im Vorfeld des Besuchs: ´´In dieser Ära eines intensiven geostrategischen Wettbewerbs steht Europa für Offenheit, Partnerschaft und Kommunikation. Wir sind bestrebt, die Beziehungen zu einem unserer vertrauenswürdigsten Freunde und Verbündeten – Indien – zu vertiefen. Europa und Indien sind gleichgesinnte Partner, die die Überzeugung teilen, dass Demokratie den Menschen am besten dient. Deshalb führt einer der ersten Besuche der neuen Kommission nach Indien. Wir sind entschlossen, unsere strategische Partnerschaft zu stärken, um Handel, wirtschaftliche Sicherheit und resiliente Lieferketten sowie eine gemeinsame Technologieagenda und eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung voranzubringen.´´

Neue strategische Agenda EU-Indien

Der Besuch folgt auf Präsidentin von der Leyens Ankündigung einer neuen strategischen Agenda EU-Indien, die dieses Jahr auf dem Gipfeltreffen EU-Indien vorgestellt werden soll. Durch diesen Besuch wird betont, wie wichtig es ist, die Beziehungen in Schlüsselbereichen zu stärken, die für den Wohlstand und die Sicherheit sowohl Europas als auch Indiens von entscheidender Bedeutung sind.

Während des Besuchs werden das Kollegium der Kommissionsmitglieder und die indische Regierung eine Plenarsitzung unter dem Vorsitz von Präsidentin von der Leyen und Ministerpräsident Modi abhalten. Die Mitglieder des Kollegiums werden auch ihre Amtskollegen einzeln treffen, während Präsidentin von der Leyen und Ministerpräsident Modi ein bilaterales Treffen abhalten werden.

Handels- und Technologierat EU-Indien

Die zweite Tagung des Handels- und Technologierates wird während des Besuchs stattfinden. Dabei wird die EU vertreten durch Vizepräsidentin Virkkunen und die Kommissionsmitglieder Maroš Šefčovič und Ekaterina Sachariewa. Ziel des Handels- und Technologierats EU-Indien ist es, die Zusammenarbeit in den Bereichen digitaler Wandel, saubere und grüne Technologien sowie Handel und Investitionen zu fördern. Zu den konkreten Diskussionsthemen gehören die Zusammenarbeit im Bereich der digitalen öffentlichen Infrastruktur und ihrer Kompatibilität sowie die Krisenfestigkeit wichtiger Wertschöpfungsketten und die Zusammenarbeit in globalen Handelsfragen.

Hintergrund

Der von Präsidentin von der Leyen am 21. Januar in Davos angekündigte Besuch markiert eine wichtige Phase der Beziehungen zwischen der EU und Indien.

Als die beiden größten Demokratien der Welt setzen sich die Europäische Union und Indien für eine regelbasierte Weltordnung, einen wirksamen Multilateralismus und eine nachhaltige Entwicklung ein. Seit 2004 ist Indien ein strategischer Partner der EU, und beide begingen im Jahr 2022 den 60. Jahrestag ihrer Beziehungen.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien von 2020 bis 2025 wird durch den Fahrplan für die strategische Partnerschaft EU-Indien, die EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum und die Global-Gateway-Strategie gesteuert. Es gibt mehr als 50 sektorale Dialoge zwischen der EU und Indien.

Die EU ist Indiens größter Handelspartner mit einem Warenhandel im Wert von 124 Milliarden Euro im Jahr 2023 und einem Anstieg um fast 90 Prozent in den letzten zehn Jahren. In Indien gibt es rund 6000 europäische Unternehmen, die direkt 1,7 Millionen Arbeitsplätze bieten und indirekt 5 Millionen Arbeitsplätze in verschiedenen Wirtschaftszweigen unterstützen. Der neue Verband europäischer Unternehmen in Indien (Federation of European Business in India, FEBI) wird dazu beitragen, die Handelsbeziehungen zu stärken. Die EU und Indien haben 2022 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen nach dem Besuch von Präsidentin von der Leyen in Neu-Delhi wieder aufgenommen. Die nächste Runde ist für den 10.-14. März 2025 in Brüssel geplant.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Übertragung des Besuchs heute und morgen auf EbS+

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

EU-Kommission reist zu politischen Gesprächen nach Indien
Fahndung 2025

Messer - Streit nach einer Party: Mann drohte mit Messer - Polizei nahm ihn fest - Dortmund


Messer	- Streit nach einer Party: Mann drohte mit Messer - Polizei nahm ihn fest
-
Dortmund

Mit einem Messer bedrohte ein per Haftbefehl gesuchter 24-Jähriger am Donnerstag (27.2.2025) in der Oesterholzstraße einen fünf Jahre älteren Mann. Der Tatverdächtige flüchtete zu Fuß vor der Polizei und leistete bei der Festnahme massiv Widerstand. Dabei wurde er verletzt. Die Behandlung durch einen Arzt lehnte er ab.

Die Polizei erhielt um 6.06 Uhr den Hinweis auf einen Randalierer in der Nachbarschaft. Bei den ersten Ermittlungen an einem Wohnhaus stellte sich ein nach einer Party zunächst mit Worten ausgetragener Streit als Hintergrund für die Bedrohung durch den 24-Jährigen mit dem Messer heraus.

Der Mann flüchtete von der Oesterholzstraße vor der Polizei und versuchte, in der Stahlwerkstraße die Festnahme zu verhindern. Auch die Androhung, einen Taser einzusetzen, beeindruckte den 24-Jährigen nicht. Schließlich fixierten und fesselten Polizeibeamte den noch nicht eindeutig identifizierten Mann.

Er gab zunächst falsche Personalien an. Weitere Ermittlungen führten zur Identität des Mannes. Dabei stellte sich heraus: Gegen ihn lagen drei Haftbefehle wegen nicht bezahlter Geldstrafen vor (insgesamt 2680 Euro).

Die Polizei stellte das Klappmesser sicher. In der Wache entnahm ein Arzt dem Tatverdächtigen eine Blutprobe, die den Konsum von Kokain, Morphin und THC nachweisen konnte. Bei den weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei geht es u.a. um die Bedrohung und den Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte.

Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Der Mann erhielt eine Gefährderansprache mit Hinweisen auf weitere strafrechtliche Konsequenzen und wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Peter Bandermann
Telefon: 0231-132-1023
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Streit nach einer Party: Mann drohte mit Messer - Polizei nahm ihn fest - Dortmund
Fahndung 2025

Pistole - Großeinsatz der Polizei in der Bielefelder Innenstadt nach Schüssen auf Personen - Bielefeld


	Pistole - 	Großeinsatz der Polizei in der Bielefelder Innenstadt nach Schüssen auf Personen
 - 
Bielefeld

SR/ Bielefeld Mitte - Nach Hinweisen auf Schüsse in der Bielefelder Innenstadt befindet sich die Polizei Bielefeld aktuell in einem Großeinsatz. Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind mindestens zwei Personen durch Schüsse verletzt worden. Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass die Schüsse im Zusammenhang mit einem heute am Bielefelder Landgericht stattgefundenen Gerichtsprozess stehen.

Nach Hinweisen einer Mitteilerin auf Schüsse in der Bielefelder Innenstadt am Mittwoch, 26.02.2025, gegen 13.40 Uhr, im Bereich Kreuzstraße findet aktuell ein Großeinsatz der Polizei statt. Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind mehrere Schüsse abgegeben worden, durch die mindestens zwei Personen verletzt wurden. Zum Verletzungsgrad können noch keine Angaben gemacht werden. Ebenfalls noch unklar ist, wie viele Personen als tatverdächtig gelten.

Die Ermittlungen zur Erhellung des Sachverhalt laufen auf Hochtouren.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - Großeinsatz der Polizei in der Bielefelder Innenstadt nach Schüssen auf Personen - Bielefeld
Fahndung 2025

Messer - Tankstellenräuber geht leer aus - Bielefeld


	Messer - Tankstellenräuber geht leer aus
- 
Bielefeld

In der Nacht auf Mittwoch, 05.03.2025, forderte ein bisher unbekannter Täter die Herausgabe von Bargeld in einer Tankstelle an der Oldentruper Straße. Die Polizei sucht Zeugen.

Der Mann betrat gegen 04:00 Uhr die Tankstelle, zwischen der Weddigenstraße und der Wilbrandstraße. Mit einem Messer in der Hand fordert er die Mitarbeiterin auf, ihm das Bargeld auszuhändigen. Diese erklärte dem Mann, dass sie die Kasse nicht ohne Weiteres öffnen könne und zunächst telefonieren müsse. Daraufhin brach der Täter sein Vorhaben ab und flüchtete aus der Tankstelle.

Er war zwischen 30 und 40 Jahre alt, circa 1,85 Meter groß und schlank. Er trug eine schwarze Basecap, eine schwarze Jacke mit Kapuze, eine schwarze Hose und schwarze Schuhe. Außerdem hatte er einen schwarzen Schlauchschal über den Mund gezogen.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 13 unter der 0521/545-0 entgegen.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0






Zugefügt 2025 März 5

Messer - Tankstellenräuber geht leer aus - Bielefeld
Fahndung 2025

Messer- Zivilpolizist nach Angriff verletzt - Troisdorf


	Zivilpolizist nach Angriff verletzt
- 
Troisdorf

Ein 16-Jähriger hat am Dienstagnachmittag (04. März) bei einer Personenkontrolle in Troisdorf einen Zivilfahnder der Polizei angegriffen und verletzt. Der Vorfall ereignete sich nach einem mutmaßlichen Drogendeal. Der Beamte musste im Krankenhaus behandelt werden und ist vorerst nicht dienstfähig.

Der Polizist patrouillierte mit Kollegen zu Fuß durch die Troisdorfer Innenstadt. Gegen 17.30 Uhr beobachteten sie im Bereich des Theodor-Heuss-Rings zwei junge Männer (16 und 17 Jahre alt), die vermutlich einen Drogendeal abwickelten. Nach der Übergabe eines verdächtigen Gegenstandes trennten sich die beiden.

Ein Polizeiteam verfolgte den 17-jährigen Troisdorfer, der nach einem kurzen Fluchtversuch gestellt wurde. In seinen Taschen fanden die Beamten ein Röhrchen mit einem weißen Pulver, vermutlich Kokain.

Das zweite Ermittlerteam, zu dem auch der verletzte Polizist gehörte, sprach den 16-jährigen Troisdorfer in der Nähe eines Kaufhauses an. Die nichtuniformierten Beamten gaben sich als Polizisten zu erkennen und forderten den Ausweis des jungen Mannes. Der 16-Jährige reagierte verbal aggressiv und verweigerte die Kooperation. Als die Beamten ihn durchsuchen wollten, schlug er auf sie ein und versuchte zu flüchten. Die Beamten überwältigten ihn und rangen ihn zu Boden. Dabei verletzte der Jugendliche den Zivilbeamten an der Hand. Trotz des Widerstands gelang es den Polizisten, den 16-Jährigen zu fesseln und an eine hinzugerufene Polizeistreife zu übergeben.

Vor dem Transport zur Polizeiwache durchsuchten die Beamten den jungen Troisdorfer nach gefährlichen Gegenständen. Sie fanden einen Teleskopschlagstock in seinem Hosenbund und ein Messer, ein sogenanntes ´´Mini Neck Knife´´, in seiner Jackentasche.

Der 17-Jährige durfte nach Abschluss der ersten Ermittlungen die Polizeiwache verlassen. Die sichergestellte Substanz wird untersucht. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Auch der 16-Jährige wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Gegen ihn wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Sein Teleskopschlagstock wurde eingezogen und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Das Messer wurde mit seiner Zustimmung von der Polizei entsorgt. #RheinSiegSicher (Bi)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de






Zugefügt 2025 März 5

Messer- Zivilpolizist nach Angriff verletzt - Troisdorf
Fahndung 2025

Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet


	Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat beim ersten Treffen im Rahmen des strategischen Dialogs über die Zukunft des europäischen Stahlsektors Vertreterinnen und Vertreter der Branche, der Sozialpartner und andere Interessensvertreter getroffen. Der Dialog stellt die kritischen Herausforderungen, mit denen der Sektor konfrontiert ist, und seine Rolle als wichtiger Motor der europäischen Wirtschaft in den Mittelpunkt.

Präsidentin von der Leyen erklärte: ´´Unsere Europäische Union wurde auf einer Gemeinschaft aus Kohle und Stahl aufgebaut. Stahl ist überall, von der Windkraft bis zur Verteidigung. Aber die europäischen Stahlhersteller stehen an einem Scheideweg und sind mit den Herausforderungen der notwendigen Dekarbonisierung und des teilweise unlauteren globalen Wettbewerbs konfrontiert. Der heutige Dialog soll zu einem maßgeschneiderten Plan führen, um diesem Sektor zu helfen, zu dekarbonisieren und weltweit erfolgreich zu sein. Wir bündeln unsere Kräfte, um einen starken Business Case für Stahl made in Europe zu schaffen.´´

Stahlwerke sind das Herz vieler regionaler Volkswirtschaften. Sie unterstützen mehr als 2,5 Millionen Arbeitsplätze in der EU. Die Stahlindustrie steht jedoch unter großem Druck. Die Produktionskosten sind aufgrund hoher Energiepreise gestiegen, während die Produktpreise aufgrund zunehmender globaler Überkapazitäten und sinkender Nachfrage gesunken sind. Folglich konnte der Sektor nicht in sauberen Stahl investieren, der für die Dekarbonisierung dieser Industrie benötigt wird.

Aktionsplan am 19. März

Präsidentin von der Leyen hat Exekutiv-Vizepräsidentin Séjourné beauftragt, im Nachgang zum strategischen Dialog am 19. März einen Aktionsplan vorzulegen. Dieser soll sektorspezifische Maßnahmen sowie langfristige Schritte umfassen, die die im Juni 2026 auslaufenden handelspolitischen Schutzmaßnahmen ersetzen sollen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Concept Note

Liste der Teilnehmenden

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 5

Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet
Fahndung 2025

Pistole - Tötungsdelikt mit Schusswaffe in Wiesbaden-Schierstein - Täterfestnahme - Wiesbaden


	Pistole - 	Tötungsdelikt mit Schusswaffe in Wiesbaden-Schierstein - Täterfestnahme
-
Wiesbaden

Tötungsdelikt mit Schusswaffe in Wiesbaden-Schierstein - Täterfestnahme, Wiesbaden, Hermann-Löns-Straße 34 19.02.2025, 20:25 Uhr,

(pl)Am Mittwochabend wurde in einer Wohnung im Wiesbadener Stadtteil Schierstein ein 42-jähriger Mann erschossen. Der Tatverdächtige, ein 50-jähriger Mann, konnte im weiteren Verlauf von den verständigten Polizeikräften widerstandslos festgenommen werden. Die Polizei wurde gegen 20.25 Uhr darüber verständigt, dass in der betroffenen Wohnung Schüsse gefallen und ein Mann verletzt worden sei. Ersten Erkenntnissen zufolge suchte der Täter die Wohnung, in welcher seine ehemalige Lebensgefährtin mit zwei Kindern und ihrem 42-jährigen Partner wohnt, auf und erhielt Einlass. Im weiteren Verlauf wurden Schüsse auf den 42-Jährigen abgegeben. Nach dem Notruf umgehend entsandte Polizeikräfte konnten den Tatverdächtigen widerstandslos vor dem Wohnhaus festnehmen und die Schusswaffe sicherstellen. Sofort eingeleitete Rettungsmaßnahmen bei dem Verletzten verliefen erfolglos und es konnte nur noch der Tod festgestellt werden. Weitere Personen wurden bei dem Einsatz nicht verletzt. Der 50-Jährige wird heute im Laufe des Tages auf Antrag der Wiesbadener Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt. In der Vergangenheit ist der Tatverdächtige bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Zuletzt wurde die Polizei am vergangenen Wochenende von der ehemaligen Lebensgefährtin über eine ihr gegenüber begangene Körperverletzung am Vortag und zurückliegende Bedrohungen in Kenntnis gesetzt. Wir bitten um Verständnis, dass zum derzeitigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen zum Ermittlungsverfahren erteilt werden können.

Rückfragen bitte an:

Polizei Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - Tötungsdelikt mit Schusswaffe in Wiesbaden-Schierstein - Täterfestnahme - Wiesbaden
Fahndung 2025

Messer - Körperverletzung und Bedrohung am Hauptbahnhof - Heidelberg


	Messer - Körperverletzung und Bedrohung am Hauptbahnhof
-
Heidelberg

Am Mittwochvormittag (26. Februar) ist es am Heidelberger Hauptbahnhof zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 33-Jährigen gekommen. Anschließend hat ein 44-jähriger Tatverdächtige den Geschädigten mit einem Messer bedroht.

Gegen 11 Uhr befand sich der 33-jährige aus Korea stammende Geschädigte in der Überführung des Heidelberger Hauptbahnhofs. Aus einer zunächst verbalen Streitigkeit heraus, griff der 44-jährige türkische Staatsangehörige den Geschädigten unvermittelt an. Hierbei traktierte der Tatverdächtige den 33-Jährigen mit Schlägen und Tritten in Gesicht und Bauch.

Nur durch das schnelle und deutliche Einschreiten Reisender konnten die Attacken vorerst unterbunden werden.

Nach scheinbarer Beruhigung der Lage zog der 44-Jährige ein circa sieben Zentimeter langes Messer aus seinem Schuh und bedrohte damit den Geschädigten. Dieser flüchtete in Richtung Bahnhofsvorplatz, wohin ihm der Tatverdächtige folgte.

Zwischenzeitlich alarmierte Beamte der Landespolizei erreichten den Hauptbahnhof mit starken Kräften und nahmen den Tatverdächtigen an der Bushaltestelle vor dem Hauptbahnhof fest. Hierbei wurde auch das mitgeführte Messer sichergestellt. Im Anschluss übernahmen zuständigkeitshalber Beamte der Bundespolizei den 44-Jährigen.

Bei weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 44-Jährige keinen legalen Aufenthalt für das Bundesgebiet begründen kann.

Aufgrund des psychischen Zustands des Tatverdächtigen wurde dieser einer Spezialklinik zugeführt. Ihn erwarten nun Strafanzeigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie wegen unerlaubten Aufenthaltes.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Julia Busse
Telefon: 0721 12016 103
E-Mail: pressestelle.karlsruhe@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Körperverletzung und Bedrohung am Hauptbahnhof - Heidelberg
Fahndung 2025

Messer - Streit im Bahnhof eskaliert- Bundespolizei sucht Zeugen - Gießen


Messer - 	Streit im Bahnhof eskaliert- Bundespolizei sucht Zeugen
 - 
Gießen

Mehrere junge Frauen gerieten am Mittwoch (26.2; 21:00 Uhr) im Bahnhof Gießen in Streit. Dieser Streit endete in der Benutzung von Pfefferspray und Bedrohung mit einem Messer.

Eine 15-jährige Syrerin befand ich einer Gruppe mehrerer Mädchen. Sie beleidigte, aus dieser Gruppe heraus eine 18-jährige Irakerin und näherte sich ihr in aggressiver Art. Die junge Frau wehrte sich, indem sie der 15-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht und an den Hals sprühte. Eine 16-jährige Deutsche bedrohte daraufhin die Irakerin mit einem Messer.

Mehrere Streifen des Bundespolizeireviers Gießen konnten die Beteiligten voneinander trennen. Alle beteiligten Personen wurden zur Klärung des Sachverhalts zur Dienststelle mitgenommen.

Hier wurden die Augen der 15-Jährige ausgespült, ein hinzugezogener Rettungswagen übernahm die weitere Versorgung. Alle Beteiligten konnten die Dienststelle wieder verlassen, oder wurden den Erziehungsberechtigten übergeben.

Zeugen gesucht! Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung eingeleitet. Wer Angaben zu dem Fall machen kann wird gebeten sich unter der Tel.: 0561 811616-0 oder unter www.bundespolizei.de zu melden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Tanja Büdenbender
Telefon: 0561/81616 - 1012
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_koblenz



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Streit im Bahnhof eskaliert- Bundespolizei sucht Zeugen - Gießen
Fahndung 2025

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz


	Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz

Dem unter anderem für das Kaufrecht zuständigen VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs liegen zahlreiche Nichtzulassungsbeschwerden vor, die namentlich die Frage zum Gegenstand haben, ob ein Unternehmer, der bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern die Musterwiderrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig verwendet, in der von ihm formulierten Widerrufsbelehrung neben seiner (als beispielhafte Kommunikationsmittel genannten) Postanschrift und seiner E-Mail-Adresse zusätzlich auch seine - hier auf dessen Internet-Seite zugängliche - Telefonnummer angeben muss.

Von dieser Frage hängt in den Streitfällen ab, ob eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware gilt (§ 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BGB) oder ob das Widerrufsrecht erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen nach dem Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist erloschen ist (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).

In einem ausgewählten Verfahren, dem ein die Berufung des dortigen Fahrzeugkäufers nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisender Beschluss des Kammergerichts Berlin - 27. Zivilsenat - vom 23. Juli 2024 (27 U 33/24) zugrunde liegt, hat der Senat nunmehr über die von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden.

Sachverhalt und Prozessverlauf

Am 18. Februar 2022 erwarb der Kläger als Verbraucher von der Beklagten, die mit Kraftfahrzeugen handelt, ein Neufahrzeug im Wege des Fernabsatzes. Die Beklagte, die auf ihrer Internet-Seite unter ´´Kontakt´´ und im Impressum ihre Telefonnummer angegeben hat, verwendete nicht die Musterwiderrufsbelehrung, sondern eine in Teilen davon abweichende Widerrufsbelehrung. Dort werden die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der Beklagten mitgeteilt, nicht aber ihre Telefonnummer. Dazu heißt es, dass der Widerruf mittels einer eindeutigen Erklärung ´´z.B.´´ durch einen per Post versandten Brief oder eine E-Mail erklärt werden könne.

Am 23. August 2022 wurde dem Kläger das Fahrzeug übergeben. Am 20. Juni 2023 erklärte er per E-Mail den Widerruf seiner auf den Abschluss des Kaufvertrags gerichteten Erklärung.

Die auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs, sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten gerichtete Klage hat in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt. Mit der beabsichtigten Revision, deren Zulassung der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde erstrebt, möchte er sein Klagebegehren weiterverfolgen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht gerichtete Beschwerde zurückgewiesen, da ein Grund für die Zulassung der Revision nicht vorliegt. Insbesondere soweit die Beschwerde im Hinblick auf unionsrechtliche Fragestellungen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) geltend macht, ist für eine hierauf gestützte Zulassung der Revision kein Raum.

Die Beklagte hat nicht die Musterwiderrufsbelehrung, sondern eine selbst formulierte Widerrufsbelehrung verwendet. Teilt der Unternehmer in einem solchen Fall in der Widerrufsbelehrung (als beispielhafte Kommunikationsmittel für den Widerruf) seine Postanschrift sowie seine E-Mail-Adresse mit, ist nach Maßgabe des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, der Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU (im Folgenden: Verbraucherrechterichtlinie) umsetzt und demgemäß richtlinienkonform auszulegen ist, die zusätzliche Angabe der Telefonnummer des Unternehmers nicht erforderlich, zumal diese hier ohne Weiteres auf seiner Internet-Seite zugänglich war. Diese Beurteilung der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt. Aus diesem Grund bedarf es einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) nicht (´´acte clair´´).

Die Bestimmung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie legt zwar nicht die genaue Art des vom Unternehmer mitzuteilenden Kommunikationsmittels fest. Sie verpflichtet diesen jedoch unzweifelhaft dazu, jedem Verbraucher Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen, über die dieser schnell mit ihm in Kontakt treten und effizient mit ihm kommunizieren kann. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es insoweit Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob unter Berücksichtigung aller Umstände, unter denen der Verbraucher mit dem Unternehmer Kontakt aufnehmen kann, die dem Verbraucher von dem Unternehmer mitgeteilten Kommunikationsmittel es dem Verbraucher ermöglichen, mit dem Unternehmer schnell in Kontakt zu treten und effizient mit ihm zu kommunizieren.

In Anbetracht dessen hat das Berufungsgericht zu Recht entschieden, dass die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung nicht zu beanstanden ist. Für eine schnelle und effiziente Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit dem Unternehmer ist es ohne Zweifel nicht erforderlich, dass in der Widerrufsbelehrung - über die Post- und die E-Mail-Anschrift hinaus - auch eine Telefonnummer des Unternehmers angegeben wird. Bereits durch die Angabe ihrer E-Mail-Adresse, ergänzt durch die Mitteilung ihrer Postanschrift, hat die Beklagte den Verbrauchern Möglichkeiten eröffnet, schnell mit ihr in Kontakt zu treten und effizient mit ihr zu kommunizieren, ohne den Verbrauchern andere Kommunikationswege, wie zum Beispiel ein Telefonat, zu verstellen, zumal die vom Kläger in der Widerrufsbelehrung vermisste Telefonnummer der Beklagten auf ihrer Internetseite (im Impressum und unter ´´Kontakt´´) ohne Weiteres verfügbar war.

Selbst wenn aber von einer Unvollständigkeit der Widerrufsbelehrung der Beklagten im Hinblick auf die fehlende Angabe ihrer Telefonnummer auszugehen wäre, stünde dies - woran ebenfalls keine vernünftigen Zweifel bestehen (´´acte clair´´) - bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschriften der § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 3 Satz 1 BGB dem Anlaufen der Widerrufsfrist hier nicht entgegen. Denn eine - unterstellt - insoweit unvollständige Widerrufsbelehrung ist unter den gegebenen Umständen nicht geeignet, sich auf die Befähigung des Verbrauchers, den Umfang seiner aus dem Fernabsatzvertrag herrührenden Rechte und Pflichten - konkret: seines Widerrufsrechts - einzuschätzen, beziehungsweise auf seine Entscheidung, den Vertrag zu schließen, auszuwirken. Ihm wird auch nicht die Möglichkeit genommen, seine Rechte unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Erteilung vollständiger und inhaltlich zutreffender Informationen im Fernabsatzvertrag auszuüben. Der Umstand, dass die Beklagte in der Widerrufsbelehrung beispielhaft zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse, nicht jedoch ihre - auf ihrer Internet-Seite bereits mitgeteilte und unschwer zugängliche - Telefonnummer angegeben hat, hat sich nicht auf die Befähigung des Verbrauchers ausgewirkt, den Widerruf rechtzeitig innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist der § 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BGB zu erklären. Denn die Beklagte hat, wie bereits ausgeführt, dem Verbraucher - und damit auch dem Kläger - Kommunikationsmittel zur Verfügung gestellt, über die er schnell mit ihr in Kontakt treten und effizient mit ihr kommunizieren konnte, ohne dabei die Möglichkeit eines Telefonats auszuschließen oder gar den Verbraucher insoweit irrezuführen.

Die Entscheidung des Senats wird mit ausführlicher Begründung in Kürze auf der Homepage des Bundesgerichtshofs veröffentlicht werden.

Vorinstanzen:

Landgericht Berlin II - Urteil vom 19. März 2024 - 63 O 14/23, veröffentlicht in juris

Kammergericht Berlin - Beschluss vom 23. Juli 2024 - 27 U 33/24

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

[…]

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

[…]

(2) Die Widerrufsfrist beginnt

1. bei einem Verbrauchsgüterkauf,

a) der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat,

[…]

(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 […] unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt [...]

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Art. 246a § 1 Informationspflichten

[…]

(2) Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren

1. über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [...]

Unionsrecht

Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie)

Art. 6

Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

(1) Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag im Fernabsatz oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden ist, informiert der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über Folgendes:

[…]

h) im Falle des Bestehens eines Widerrufsrechts die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts

[…]

Karlsruhe, den 26. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501




Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
26.02.2025

Nr. 041/2025

Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24








Zugefügt 2025 März 2

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
Fahndung 2025

Drei Jahre Krieg: steigender Bedarf an psychosozialer Unterstützung, Traumabehandlung und Rehabilitation


	Drei Jahre Krieg: steigender Bedarf an psychosozialer Unterstützung, Traumabehandlung und Rehabilitation



Seit Beginn des Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die WHO mindestens 2254 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen dokumentiert. Das Gesundheitssystem steht weiterhin vor nie dagewesenen Herausforderungen. Auch 2025 halten die Angriffe auf die Gesundheitsversorgung an, und wir dokumentieren sie weiterhin fast täglich. So wurden 2025 bereits 42 Angriffe registriert, bei denen zwölf Menschen verletzt und drei getötet wurden. Ein nächtlicher Luftschlag auf Odessa, bei dem die größte und innovativste Kinderklinik der Region beschädigt und lebenswichtige Dienste unterbrochen wurden, passt in dieses anhaltende und alarmierende Muster. Dieser Angriff verdeutlicht die ständigen Risiken und Hindernisse, mit denen die Beschäftigten des Gesundheitswesens konfrontiert sind, aber auch die anhaltende Beeinträchtigung der Gesundheitsversorgung in der gesamten Ukraine.

´´Ärztin in Kriegszeiten zu sein, bedeutet, nach jeder Schicht nach Hause zu kommen, und sich zu wünschen, der Krieg hätte nie stattgefunden, und für sein schnelles Ende zu beten. Die Menschen sind erschöpft – sowohl die Patienten als auch das Gesundheitspersonal. Doch als Mediziner können wir es uns nicht erlauben, erschöpft zu sein. Unsere Patienten sind darauf angewiesen, dass wir durchhalten, und wir müssen unsere Erschöpfung überwinden, um sie weiterhin so versorgen zu können, wie sie es verdienen´´, sagt Olha Zavyalova, Notärztin und Chirurgin aus der Region Dnipro.
Veränderte gesundheitliche Bedürfnisse
Drei Jahre Krieg und elf Jahre Invasion haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung in der Ukraine gehabt. Laut der jüngsten Bewertung des gesundheitlichen Bedarfs in der Ukraine durch die WHO (Oktober 2024) berichten 68 % der Ukrainer über eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands im Vergleich zur Vorkriegszeit. Am häufigsten sind psychische Gesundheitsprobleme, von denen 46 % der Menschen betroffen sind, gefolgt von psychischen Erkrankungen (41 %) und neurologischen Störungen (39 %).

Nichtübertragbare Krankheiten sind für 84 % aller Todesfälle in der Ukraine verantwortlich. Die Haupthindernisse für die Versorgung von Patienten mit nichtübertragbaren Krankheiten sind nicht verfügbare Leistungen und die hohen Arzneimittelkosten, sodass chronisch Kranke anfällig für Ausfälle in der Versorgung werden und ihnen eine irreversible Verschlechterung ihres Gesundheitszustands droht.

Der Krieg hat den Bedarf an medizinischer Versorgung erhöht, insbesondere in Bereichen wie Traumabehandlung und Rehabilitation. Nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums wurden bis Mitte 2024 aufgrund des Krieges 100 000 Amputationen vorgenommen. Der gravierende Mangel an Traumaspezialisten, Prothesen und Rehabilitationsangeboten hat die Krise weiter verschärft. Heilung ist oft eine Frage der Zeit, kann aber auch eine Frage der Gelegenheit sein. Langfristige Rehabilitationsmaßnahmen für Kriegsverletzte sind sowohl für die physische als auch für die psychische Genesung entscheidend wichtig.
Aufbau eines widerstandsfähigen Gesundheitssystems
Die WHO kümmert sich um den wachsenden Gesundheitsbedarf der Ukraine und bemüht sich darum, allen Ukrainern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung zu verschaffen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der primären Gesundheitsversorgung, um die Ausbreitung nichtübertragbarer Krankheiten zu bekämpfen und den Zugang zu lebenswichtigen Leistungen in den Bereichen psychische Gesundheit und Rehabilitation zu erweitern. Außerdem unterstützen wir den Aufbau eines widerstandsfähigen Gesundheitssystems, indem wir zusammen mit dem Gesundheitsministerium und dem Nationalen Gesundheitsdienst der Ukraine den Leistungsumfang auch um Rehabilitationsangebote erweitern und die Bewertungsinstrumente vereinheitlichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, und eine solidere Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung geschaffen.

Zu den wichtigsten Errungenschaften im Bereich der psychischen Gesundheit gehören die Entwicklung des Zielmodells der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in der Ukraine und der nationale Aktionsplan für psychische Gesundheit 2024–2026, aber auch 24 Aktionspläne auf Oblast-Ebene. Die Rehabilitation ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Bemühungen beim Kapazitätsaufbau von Fachkräften. Bis Ende 2024 führte die WHO Schulungen für multidisziplinäre Rehabilitationsteams aus 28 nicht spezialisierten stationären Rehabilitationsabteilungen aus elf Oblasten durch.

Ein wichtiger Meilenstein war die Reform des ukrainischen Systems der Schlaganfallversorgung. Hierbei leitete die WHO fachliche Beratungen, führte klinische Audits durch und unterstützte die Überwachung von über 50 Gesundheitseinrichtungen zum Zwecke der Verbesserung der Akutversorgung. Die WHO hat auch das Paket unverzichtbarer Interventionen zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten präsentiert, das auf integrierte Versorgung in ressourcenarmen Umgebungen setzt. Im Bereich der antimikrobiellen Resistenz wurde der nationale Aktionsplan genehmigt, der eine kontinuierliche Schulung des Gesundheitspersonals und die Modernisierung von Einrichtungen vorsieht. Darüber hinaus unterstützte die WHO die Finanzierung der primären Gesundheitsversorgung durch Kostenberechnungen, Beiträge zur Gestaltung der Kostenerstattung und den Aufbau von Netzwerken, was im Juli 2024 zur Genehmigung einer Kopfpauschalen-Methodik durch das Gesundheitsministerium führte.
Vertreibung und Gefährdung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist in der gesamten Ukraine weiterhin problematisch. Bei einer Umfrage gab ein Viertel der Befragten (25 %) an, dass sich ihr Zugang zur Gesundheitsversorgung seit dem Beginn der Invasion im Februar 2022 verschlechtert habe. Die Kosten für Medikamente und Behandlungen stellen nach wie vor ein großes Hindernis für die Versorgung dar: im Oktober 2024 gaben 35 % der Befragten an, medizinische Leistungen aus finanziellen Gründen aufgeschoben zu haben.

Zu den am stärksten gefährdeten Gruppen gehören Binnenvertriebene. 13 % der Binnenvertriebenen haben keinen Zugang zu Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung, während es in den Aufnahmeländern nur 6 % sind. Ebenso haben 9 % der Binnenvertriebenen keinen Zugang zu einem Hausarzt (verglichen mit 4 % der Einheimischen), und 12 % haben keine Erklärung bei einem Hausarzt unterschrieben (verglichen mit 5 % in den Aufnahmeländern). Zwar berichten Binnenvertriebene über positivere Veränderungen in der Qualität der Gesundheitsversorgung als Einheimische, doch ist ihr Zugang zur primären Gesundheitsversorgung und zu Präventionsangeboten nach wie vor schwieriger.

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung wird immer ungleicher, vor allem in den Gebieten nahe der Front. Die am stärksten beschädigten und nicht mehr funktionstüchtigen Gesundheitseinrichtungen befinden sich entlang der Frontlinie, wo die verbleibende Bevölkerung oft mehrfach gefährdet ist, insbesondere aufgrund von Alter oder Behinderung. Die betreffenden Einrichtungen leiden unter häufigen Unterbrechungen der Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern, einem Mangel an medizinischem Personal und erheblichen Hindernissen für die Versorgung. In zehn Oblasts entlang der Frontlinie gaben 68 % der Erwachsenen an, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert habe. Am höchsten fiel der Verzicht auf Gesundheitsleistungen in Cherson (43 %) aus, gefolgt von Charkiw (24 %) und Saporischschja (18 %). Die anhaltenden Störungen in diesen Bereichen unterstreichen die dringende Notwendigkeit einer anhaltenden Unterstützung und gezielter Interventionen.
Die Bemühungen der WHO: Gegenmaßnahmen, Wiederaufbau und Reformen
Im vergangenen Jahr verlagerte die WHO ihren Schwerpunkt von der Nothilfe auf den Kapazitätsaufbau; dabei erhielten die primäre Gesundheitsversorgung und kritische Bereiche wie nichtübertragbare Krankheiten, Impfwesen, psychische Gesundheit, HIV, Tuberkulose, Infektionsschutz und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen Vorrang. Die WHO bemüht sich zusammen mit den ukrainischen Behörden darum, die gesundheitlichen Maßnahmen und den Wiederaufbau auszuweiten, u. a. durch Einrichtung von 29 modularen Kliniken für die primäre Gesundheitsversorgung in den betroffenen Regionen. Die WHO unterstützt auch die Reformierung der Gesundheitsfinanzierung, einschließlich des Kapazitätsaufbaus, der Transparenz im Beschaffungswesen und der strategischen Planung, um das ukrainische Gesundheitssystem zu stärken und sicherzustellen, dass es trotz der anhaltenden Herausforderungen handlungsfähig bleibt. Darüber hinaus werden die Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe ausgebaut, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken und das Gesundheitssystem insgesamt zu stärken.
Blick in die Zukunft: Wiederherstellung der Gesundheit und der Hoffnung
Gesundheit ist die Grundlage für Frieden und Wiederaufbau. Der Wiederaufbau der Gesundheitssysteme bedeutet, Hoffnung und Würde wiederherzustellen und die Zukunft zu sichern. Wir bei der WHO handeln jetzt – wir warten nicht das Ende des Krieges ab. Wir sind gleichzeitig mit Wiederaufbau, Gegenmaßnahmen und Reformen beschäftigt. Jedes verspätete Eingreifen verschlimmert die Situation und erhöht die künftigen Kosten. Deshalb appellieren wir an unsere internationalen Partner: Wir brauchen jetzt mehr denn je Ihre Unterstützung. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass in der Ukraine niemand zurückgelassen wird.
______________________






Zugefügt 2025 März 2

Drei Jahre Krieg: steigender Bedarf an psychosozialer Unterstützung, Traumabehandlung und Rehabilitation
Fahndung 2025

Zwei mit Messer - Polizei löst schwierige Bedrohungslagen-- Bremen


Zwei mit Messer - 	Polizei löst schwierige Bedrohungslagen--

Bremen

Woltmershauser Straße - Zeit: 5.3.25 - Zwei mit Messer bewaffnete Menschen lösten am Mittwoch in Huchting und Woltmershausen Polizeieinsätze aus. Sie konnten von alarmierten Einsatzkräften überwältigt werden. Beide Personen verhielten sich psychisch auffällig und wurden entsprechend begutachtet.

Die Polizei wurde gegen 18 Uhr zunächst in eine Wohnung am Langlütjensand gerufen, nachdem sich der ehemalige Partner einer Bewohnerin gewaltsam Zutritt verschafft hatte. Als die Einsatzkräfte eintrafen, nahm er ein langes Küchenmesser drohend an sich. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Anruferin mit ihren Kindern bereits in ein Nebenzimmer geflüchtet und eingeschlossen. Da der Eindringling auf die Ansprache das Messer fallen zu lassen, nicht reagierte, drohten die Polizisten einen Schusswaffengebrauch an. Erst dann ließ der 30-Jährige das Messer fallen. Der Mann wurde am Boden fixiert und ihm wurden Handfesseln angelegt. Er wurde dem sozialpsychiatrischen Dienst zur Begutachtung zugeführt.

Am späten Abend rückten Einsatzkräfte dann zu einem Einsatz nach Woltmershausen aus. Dort war ein alkoholisiertes Paar in einer Wohnung an der Woltmershauser Straße in einen lautstarken Streit geraten. Die Auseinandersetzung eskalierte schließlich derart, dass die Frau mehrfach mit einem Messer auf ihren Partner losging und ihn dabei an der Hand verletzte. Als die Polizei eintraf, mussten die Einsatzkräfte erst Reizgas einsetzen und den Schusswaffengebrauch androhen, bis die 46-Jährige das Messer wegwarf. Im Anschluss ließ sie sich widerstandslos festnehmen. Sie und ihr 39 Jahre alter Freund wurden vor Ort von Rettungskräften mit leichten Verletzungen versorgt. Im Anschluss wurde die Frau in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Franka Haedke
Telefon: 0421/362-12114
Fax: 0421/362-3749
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de






Zugefügt 2025 März 6

Zwei mit Messer - Polizei löst schwierige Bedrohungslagen-- Bremen
Fahndung 2025

EU-Kommission legt Aktionsplan für Europas Automobil-Industrie vor


	EU-Kommission legt Aktionsplan für Europas Automobil-Industrie vor

Die Europäischen Kommission hat ihren Aktionsplan für den Automobilsektor in Europa vorgestellt. Er ist Ergebnis des strategischen Dialogs über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie, den EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Januar eingeleitet hatte. Unter anderem wird die Kommission 1,8 Milliarden Euro für eine sichere und wettbewerbsfähige Lieferkette für Batterierohstoffe bereitstellen. Der europäische Automobilsektor befindet sich an einem kritischen Wendepunkt und steht raschen technologische Veränderungen und zunehmenden Wettbewerb gegenüber.

Die Kommissionspräsidentin erklärte: ´´Es gibt so viel ungenutztes Potenzial auf dem Weltmarkt, wenn es um Innovation und saubere Lösungen geht. Ich möchte, dass unsere europäische Automobilindustrie die Führung übernimmt. Wir werden die inländische Produktion fördern, um strategische Abhängigkeiten zu vermeiden, insbesondere bei der Batterieproduktion. Wir werden an unseren vereinbarten Emissionszielen festhalten, jedoch mit einem pragmatischen und flexiblen Ansatz. Unser gemeinsames Ziel ist eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und innovative Automobilindustrie in Europa, von der unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Wirtschaft und unsere Umwelt profitieren.´´

Beschleunigung von Innovation und sauberer Mobilitätswende

Eine Europäische Allianz für vernetzte und autonome Fahrzeuge wird die europäischen Interessengruppen der Automobilindustrie zusammenbringen. Die Allianz soll die Entwicklung von Fahrzeugen der nächsten Generation gestalten und die Entwicklung der gemeinsamen Software und digitalen Hardware zu unterstützen. Groß angelegte Testumgebungen und regulatorische ´´Sandkästen´´ sollen Innovatoren die Freiheit geben, ihre Technologien für autonome Fahrzeuge zu testen und zu verfeinern. Die Kommission wird den Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge weiterentwickeln. Diese Maßnahmen werden durch gemeinsame öffentlich-private Investitionen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro unterstützt, die im Zeitraum 2025-2027 durch das Programm ´´Horizont Europa´´ gefördert werden.

Der heutige Aktionsplan wird von der Mitteilung zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten begleitet, in der bewährte Verfahren hervorgehoben und die Mitgliedstaaten ermutigt werden, weitere Maßnahmen zur ökologischen Ausrichtung von Unternehmensflotten zu ergreifen, die rund 60 Prozent der Neuzulassungen ausmachen.

Mehr Flexibilität bei der Einhaltung der CO2-Normen

Das EU-weite Null-Emissionsziel für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2035 bleibt unverändert. Die Kommission hat jedoch die klare Forderung nach mehr Flexibilität in Bezug auf die CO2-Ziele zur Kenntnis genommen und will dieses Problem in ausgewogener und gerechter Weise angehen.

Sie wird noch in diesem Monat zusätzliche Flexibilitätsmöglichkeiten durch eine gezielte Änderung der CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge vorlegen. Die Änderung würde es den Automobilherstellern ermöglichen, ihre Ziele zu erreichen, indem sie ihre Reduktionsleistungen über einen Zeitraum von drei Jahren (2025–2027) berechnen können. So könnten sie Defizite in einem oder zwei Jahren durch Übererfüllung in den anderen Jahren ausgleichen, während das Gesamtziel für 2025 beibehalten wird.

Wie in den politischen Leitlinien der Kommission erwähnt, schafft die Verordnung über CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge Vorhersehbarkeit für Investoren und Hersteller. Die Europäische Kommission wird die Arbeiten zur der geplanten Überprüfung der Verordnung beschleunigen. Sie wird auf einer faktenbasierten Analyse beruhen, bei der alle relevanten technologischen Entwicklungen und die Bedeutung eines wirtschaftlich tragfähigen und sozial gerechten Übergangs zu emissionsfreier Mobilität berücksichtigt werden.

Parallel dazu arbeitet die Kommission an Möglichkeiten, die Nachfrage nach europäischen emissionsfreien Fahrzeugen zu steigern.

Widerstandsfähigkeit der Lieferkette

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Europa eine kostenmäßig wettbewerbsfähige EU-Batterie-Zellproduktion erreicht, die einen großen Teil der Batterieversorgung abdeckt und entlang der Lieferkette einen europäischen Mehrwert schafft. Die Kommission wird die EU-Batterieindustrie weiter unterstützen und ihr dabei helfen, eine starke europäische Produktion aufrechtzuerhalten, indem sie Mittel aus dem Innovationsfonds bereitstellt.

Die Kommission wird auch eine direkte Produktionsförderung für Unternehmen, die Batterien herstellen, sowie preisunabhängige Kriterien für Komponenten wie Anforderungen an die Resilienz prüfen.

Um den Automobilsektor in der EU bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Fachkräftemangel, Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage und einer alternden Belegschaft zu unterstützen, wird die Europäische Beobachtungsstelle für faire Übergänge, die mit dem ´´Clean Industrial Deal´´ ins Leben gerufen wurde, Daten erheben und zusammenführen, um die voraussichtlichen künftigen ´´Hotspots´´ von Beschäftigungsverschiebungen und Qualifikationslücken zu ermitteln.

Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Kommission wird die Unterstützung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ausweiten, sodass Unternehmen Unterstützung für Arbeitnehmer, die von unmittelbarer Entlassung bedroht sind, beantragen können

Darüber hinaus wird die Kommission mit den Sozialpartnern und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) für den Automobilsektor zu erhöhen und Arbeitnehmer zu unterstützen, die sich umschulen und nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen möchten.

Die Kommission wird die Halbzeitüberprüfung des ESF+ auch dazu nutzen, den Mitgliedstaaten Anreize zu bieten, mehr Mittel für den Automobilsektor umzuverteilen.

Darüber hinaus wird die Kommission eine verstärkte Initiative zur Unterstützung von Arbeitnehmern in strategischen Sektoren wie der Automobilindustrie vorschlagen, wobei der Schwerpunkt auf Programmen zur Weiterqualifizierung und Umschulung liegen wird.

Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Industrie, um auf globaler Ebene erfolgreich zu konkurrieren

Um die EU-Automobilindustrie widerstandsfähiger gegen den Wettbewerb aus Übersee zu machen, wird die Kommission für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen, indem sie Handelsschutzinstrumente wie Antisubventionsmaßnahmen einsetzt, um europäische Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.

Gleichzeitig werden die Verhandlungen mit Partnerländern fortgesetzt, um den Marktzugang und die Beschaffungsmöglichkeiten für die Automobilindustrie zu verbessern.

Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass ausländische Investitionen in den Automobilsektor der EU zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Branche beitragen, und gleichzeitig daran arbeiten, den Verwaltungsaufwand für europäische Autohersteller durch eine Vereinfachung der Vorschriften zu verringern.

Hintergrund

Der heutige Aktionsplan ist das Ergebnis eines integrativen und kooperativen Prozesses, der mehrere Diskussionen und die Einbeziehung von Interessengruppen beinhaltete, die durch den Strategischen Dialog über die Zukunft der Automobilindustrie initiiert wurden, der am 30. Januar 2025 von Präsidentin Ursula Von der Leyen ins Leben gerufen wurde. Der Plan stützt sich auch auf die Erkenntnisse aus einer öffentlichen Konsultation zur Zukunft der europäischen Automobilindustrie sowie auf die Arbeit mehrerer Arbeitsgruppen unter der Leitung der Kommissare Šefčovič, Hoekstra, Séjourné, Virkkunen, Mînzatu und Tzizikostas.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Präsidentin von der Leyen Politische Leitlinien

Mitteilung: Industrieller Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie

Mitteilung: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten

Fragen und Antworten - Kommission stellt Aktionsplan zur Förderung von Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Automobilsektor vor

Factsheet – Aktionsplan zur Zukunft der Automobilindustrie

Factsheet - Dekarbonisierung von Unternehmensflotten

Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Deal für eine saubere Industrie

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 7

EU-Kommission legt Aktionsplan für Europas Automobil-Industrie vor
Fahndung 2025

Polizei Sachsen - Fahndung nach Martina R. - Filderstadt (Baden-Württemberg)


	Polizei Sachsen - 
Fahndung nach Martina R. - Filderstadt (Baden-Württemberg)

Seit Dienstag, 4. März 2025 wird die 41-jährige Martina R. aus Filderstadt (Baden-Württemberg) vermisst.
Die Vermisste befand sich in einem Fahrradgeschäft in der Eilenburger Straße in Bad Düben, um dort ein Praktikum zu machen. Gegen 13:30 Uhr verließ sie das Geschäft in Richtung Zentrum von Bad Düben und wurde seitdem nicht mehr gesehen.

Martina R. stammt aus Filderstadt in Baden-Württemberg und wohnte die letzte Zeit bei einem Bekannten in Bitterfeld-Wolfen. Dort wurde sie einen Tag zuvor gesehen.

Am darauffolgenden Mittwoch, den 5. März wurden Kleidung und persönliche Dokumente im Uferbereich der Mulde zwischen Glaucha und Pristäblich aufgefunden, die der Vermissten eindeutig zuzuordnen waren. Trotz umfangreicher Suchmaßnahmen konnte sie jedoch bislang nicht angetroffen werden.

Eine Eigengefährdung kann nicht ausgeschlossen werden, da die 41-Jährige gesundheitliche Probleme hat und Medikamente nehmen muss.


Abbildung und Beschreibung der Vermissten

Beschreibung
Alter: 41 Jahre
Scheinbares Alter: 40 - 45 Jahre
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 162 cm
Körperbau: schlank


Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer hatte seit dem 4. März 2025 Kontakt zur Vermissten oder hat sie seit dem gesehen?

Wer kann Hinweise zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben?

​Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an die


Polizeidirektion Leipzig
Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig
Telefon: +49 (0) 341 966-46666


oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.






Zugefügt 2025 März 11

Polizei Sachsen - Fahndung nach Martina R. - Filderstadt (Baden-Württemberg)
Fahndung 2025

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 66-Jährigem - Rheinzabern


	Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 66-Jährigem
-

Rheinzabern

Seit Sonntag, 09.03.2025, 03:00 Uhr wird ein in Rheinzabern wohnender 66-Jähriger vermisst. Er verließ am Sonntag kurz zuvor seine Wohnung. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt.

Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte der Vermisste bislang nicht aufgefunden werden. Der Vermisste dürte sich in einer hilflosen Lage befinden, weshalb wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

66 Jahre alt,

ca. 170 cm groß, normale Statur, kurze, graue Haare, grauer Bart, die getragene Kleidung ist nicht bekannt

Der Vermisste dürfte mit einem weißen Hyundai i20 mit dem Kennzeichen

GER-VD 669

unterwegs sein.

Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten oder des PKW geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07271 9221-1820 an die Polizeiinspektion Wörth zu wenden. Wenn Sie den Vermisste sehen, behalten Sie diese bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Rheinpfalz
Andreras Fingerle, PvD
Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q






Zugefügt 2025 März 10

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 66-Jährigem - Rheinzabern
Fahndung 2025

Europäischer Rat zur Verteidigung und Unterstützung der Ukraine


	Europäischer Rat zur Verteidigung und Unterstützung der Ukraine

In Brüssel treffen sich heute die Staats- und Regierungschefs der EU und die Führungsspitzen der EU-Institutionen zu einer außerordentlichen Tagung. Sie diskutieren die europäische Verteidigung und die anhaltende europäische Unterstützung für die Ukraine. Den ReArm-Europe-Plan zur Aufrüstung Europas hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag skizziert. Zur Ukraine wird der Gipfel darüber beraten, wie die EU die Ukraine weiter unterstützen kann. In diesem Zusammenhang werden sie über die europäischen Beiträge zu den erforderlichen Sicherheitsgarantien sprechen, die es braucht, um einen dauerhaften Frieden in der Ukraine zu gewährleisten. Der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, ist zu der Tagung eingeladen.

EbS und EbS+ übertragen live.

ReArm-Europe

Am Dienstag hatte die EU-Kommissionspräsidentin erklärt: ´´Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Sicherheit Europas tatsächlich bedroht ist, oder ob Europa mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit übernehmen sollte. In Wahrheit kennen wir die Antworten auf diese Fragen schon lange. Die eigentlichen Fragen, die wir uns stellen müssen, sind, ob Europa bereit ist, so entschlossen zu handeln, wie es die Situation erfordert, und ob Europa bereit und in der Lage ist, so rasch und so ambitioniert zu handeln, wie erforderlich ist.”

´´ReArm Europe” besteht aus fünf Teilen: 1) Öffentliche Mittel sollen für die Verteidigung auf nationaler Ebene verwendet werden können. Die Kommission wird vorschlagen, die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu aktivieren; 2) Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Investitionen im Verteidigungsbereich; 3) mehr Möglichkeiten zur Nutzung der Mittel des EU-Haushalts für Investitionen im Verteidigungsbereich; Mobilisierung von mehr privatem Kapital 4) mithilfe der Europäischen Investitionsbank und 5) durch Vorantreiben der Spar- und Investitionsunion. Insgesamt könnten so bis zu 800 Milliarden Euro für ein sicheres und resilientes Europa mobilisiert werden.

Weitere Informationen

Doorstep von Kommissionspräsidentin von der Leyen mit Ratspräsident Costa und dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj vor dem Treffen

Website zur Tagung

Einladungsschreiben von EU-Ratspräsident António Costa hier

ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur Aufrüstung Europas - Europäische Kommission

Brief der Kommissionspräsidentin an die Staats- und Regierungschefs

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Datum der Veröffentlichung
6. März 2025






Zugefügt 2025 März 7

Europäischer Rat zur Verteidigung und Unterstützung der Ukraine
Fahndung 2025

Sachsen-Anhalt - Öffentlichkeitsfahndung - Mia L. - vermisst


		   Sachsen-Anhalt  - 
Öffentlichkeitsfahndung -  Mia L.  - vermisst

Seit dem 02.03.2025 wird die in Eilsleben wohnhafte 14- jährige Mia L. vermisst. Diese hat sich am Abend ihres Verschwindens in der Wohnung ihrer gleichaltrigen Freundin in Welfensleben aufgehalten und danach in unbekannte Richtung entfernt. Die Vermisste führt kein Mobiltelefon mit sich. Sie kann wie folgt beschrieben werden:

160 cm groß
lange, braune Haare
weiße Turnschuhe
führt Rucksack mit sich in Farbe lila/ pink

Wer die Vermisste gesehen oder Hinweise zum Aufenthaltsort hat, wird gebeten, sich umgehend telefonisch an das Polizeirevier Börde unter 03904 – 478 0 zu wenden.

´´Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.´´

Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Börde Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerikestr. 68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904-478-0 / 03904-478 190 Mail: presse.prev-bk@polizei.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilung als PDF






Zugefügt 2025 März 7

Sachsen-Anhalt - Öffentlichkeitsfahndung - Mia L. - vermisst
Fahndung 2025

Bundesbank schlägt Reform der Schuldenbremse für solide Staatsfinanzen und mehr Investitionen vor


	 Bundesbank schlägt Reform der Schuldenbremse für solide Staatsfinanzen und mehr Investitionen vor

04.03.2025 - Die Deutsche Bundesbank erweitert ihre Reformvorschläge zur Schuldenbremse des Bundes und zeigt einen stabilitätsorientierten Weg für höhere staatliche Investitionen auf. Damit legt sie ein Konzept vor, das notwendige Maßnahmen stützt, um Infrastruktur und Verteidigung zu stärken. Zugleich sichert das Konzept langfristig tragfähige Staatsfinanzen im Einklang mit europäischen Vorgaben. Gleichzeitig hält die Bundesbank an ihrer Position fest, dass verfassungsmäßig abgesicherte Schuldenbremsen einen unverzichtbaren Beitrag für langfristig tragfähige Staatsfinanzen leisten. ´´Deutschland steht bei der Schuldenquote im internationalen Vergleich gut da. Unser Reformvorschlag zur Schuldenbremse bewahrt die soliden Staatsfinanzen und erleichtert gleichzeitig dringend nötige Investitionen´´, sagte Bundesbankpräsident Joachim Nagel.

Die Bundesbank berät die Bundesregierung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags in Fragen von währungspolitischer Bedeutung.

Das ausführliche Konzept stellt die Bundesbank im neuen Monatsbericht vor. Darin entwickelt die Bundesbank ihre Vorschläge weiter, die sie bereits 2022 vorgelegt hat.
Schuldenquote aus EU-Verträgen als Anker der Schuldenbremse

Der Reformvorschlag der Bundesbank orientiert sich am 60-Prozent-Referenzwert für die Schuldenquote aus den EU-Verträgen als Anker der Schuldenbremse. Bis zum Jahr 2030 könnten Bund und Länder demnach bis zu insgesamt 220 Milliarden Euro zusätzlich kreditfinanziert investieren, vorausgesetzt die Schuldenquote liegt unter 60 Prozent. Bei einer Schuldenquote von mehr als 60 Prozent würde dieser Rahmen bis 2030 um rund 100 Milliarden Euro steigen.

Die Reformvorschläge ändern nichts an der Notwendigkeit, konsumtive Ausgaben zu überdenken. ´´Eine stabilitätsorientierte Reform der Schuldenbremse schafft zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für wichtige Investitionen, etwa in Infrastruktur und Verteidigung´´, so Nagel weiter.
Höhere Obergrenzen für die strukturelle Nettokreditaufnahme

Im Detail sieht der Vorschlag vor, die Kreditspielräume des Bundes von 0,35 Prozent auf maximal 1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen, wenn die Schuldenquote unter der 60-Prozent-Marke liegt. Diese Spielräume umfassen 0,5 Prozent des BIP ohne Verwendungsvorgaben als Niedrigschuldensockel sowie 0,9 Prozent des BIP ausschließlich für zusätzliche Investitionen. Ein Teil dieser Investitionskomponente ist für Zuschüsse an Länder und Gemeinden vorgesehen, die den Großteil der Sachinvestitionen verantworten.

Überschreitet die Schuldenquote die 60-Prozent-Marke, bleibt der Spielraum von 0,9 Prozent für Investitionen bestehen. Der 0,5 Prozent-Sockel entfällt dann. ´´So wird einerseits eine Schuldenquote von unter 60 Prozent belohnt und zugleich Planungssicherheit für Investitionen geschaffen´´, erläuterte Nagel.
Sondervermögen wäre mögliche Alternative

Ähnliche Kreditspielräume und ein Investitionsschutz ließen sich auch mit einem Sondervermögen umsetzen, das befristet oder dem Volumen nach begrenzt werden könnte. ´´Wir bevorzugen eine grundlegende Reform der Schuldenbremse, die bessere Planbarkeit bietet, ein Sondervermögen mit vergleichbarem finanziellen Rahmen wäre aber ebenfalls möglich´´, erklärte Nagel.
Vollständiger Aufsatz

Solide Staatsfinanzen, gestärkte Investitionen: ein Vorschlag zur Reform der Schuldenbremse Monatsbericht – März 2025

04.03.2025








Zugefügt 2025 März 5

Bundesbank schlägt Reform der Schuldenbremse für solide Staatsfinanzen und mehr Investitionen vor
Fahndung 2025

Plattform für strategische Technologien mobilisiert im ersten Jahr 15 Mrd. Euro


	Plattform für strategische Technologien mobilisiert im ersten Jahr 15 Mrd. Euro

Die Plattform für strategische Technologien (STEP) hat in ihrem ersten Anwendungsjahr über 15 Milliarden Euro für die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien in Europa mobilisiert. Die EU-Initiative fördert Europas Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch gezielte Investitionen in drei strategischen Sektoren: digitale Technologien und Deep-Tech-Innovationen, saubere und ressourceneffiziente Technologien und Biotechnologien Das STEP-Portal bietet Projektträgern eine zentrale, nutzerzentrierte Plattform für den Zugang zu allen Finanzierungsmöglichkeiten in EU-Programmen und Mitgliedstaaten.

Der für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung zuständige Kommissar Piotr Serafin sagte: ´´In nur einem Jahr hat STEP gezeigt, dass der EU-Haushalt flexibler sein kann. Projektträger profitieren von einer optimierten Unterstützung und dem Zugang zu EU-Mitteln, die sich auf die strategischen Technologien konzentrieren, die die EU entwickeln muss. Die Erfahrungen mit STEP können für die Vorbereitung unseres nächsten EU-Haushalts nützlich sein.´´

Bisher wurden EU-Mittel in Höhe von 9,1 Milliarden Euro für STEP in fünf von der Kommission direkt verwalteten Programmen mobilisiert, nämlich dem Programm ´´Digitales Europa´´, dem Europäischen Verteidigungsfonds, dem Programm EU4Health, Horizont Europa und dem Innovationsfonds. Weitere 6,1 Milliarden Euro an EU-Mitteln werden dank der Neuprogrammierung der kohäsionspolitischen Fonds durch 11 wegweisende EU-Mitgliedstaaten für STEP mobilisiert.

Verbesserter und gestraffter Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten

Bisher wurden etwa 60 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf EU- und nationaler Ebene veröffentlicht, von denen etwa 40 noch zur Einreichung offen sind.

Förderung von EU-Projekten mit hohem Potenzial für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln

Das STEP-Portal zeigt derzeit die ersten 142 Projekte mit hohem Potenzial, die von der Kommission mit dem STEP-Siegel ausgezeichnet wurden. Die Projektträger werden über Finanzierungsmöglichkeiten und Beratungsdienste informiert, während ihre Projekte für private und öffentliche Investoren, einschließlich Durchführungspartner wie die Europäische Investitionsbank (EIB)-Gruppe oder nationale Förderbanken, sichtbar gemacht werden.

Einige prominente Beispiele für STEP-Siegel, die von der Kommission in 23 Mitgliedstaaten von der Kommission vergeben wurden, sind:

Digitaltechnik: OpenEuroLLM wird EU-Startups, Forschungslabors und Supercomputing-Hosting-Einrichtungen aus der gesamten EU zusammenbringen, um die erste Familie von Open-Source-Großsprachenmodellen für künstliche Intelligenz auszubilden, die alle Amtssprachen und künftigen EU-Sprachen abdeckt.
Clean Tech: Energy Observer 2 in Frankreich und den Niederlanden wird das weltweit erste wasserstoffbetriebene Frachtschiff sein, das über fortschrittliche kryogene Tanks zur Speicherung von Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie verfügt, um die Seefrachtemissionen um 98 Prozent zu senken.
Biotechnologie: PHARMSD 3.0 von Portugal zielt darauf ab, einen neuen Standard für die kontinuierliche pharmazeutische Herstellung mit der Optimierung der Sprühtrocknung zu setzen, einer Methode, die flüssige Arzneimittelformulierungen in stabile Pulver umwandelt.

STEP zielt darauf ab, private Investitionen für EU-Projekte mit hohem Potenzial zu mobilisieren und das Risiko zu mindern. Die STEP Taskforce wendet sich an private Investoren, um STEP Seals-Projekte zu fördern, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und Investitionspfade zu identifizieren.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Faktenblatt

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 5

Plattform für strategische Technologien mobilisiert im ersten Jahr 15 Mrd. Euro
Fahndung 2025

12-Jähriger aus Germersheim vermisst


	12-Jähriger aus Germersheim vermisst

Seit Montag, 03.03.2025, wird ein in Germersheim wohnender 12-Jähriger vermisst. Er verließ am Montag kurz vor 11 Uhr das elterliche Zuhause. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt und wurde nicht mehr gesehen.

Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte der Vermisste bislang nicht aufgefunden werden. Auch wenn uns keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr vorliegen, gelten für vermisste Kinder besonders strenge Regeln, weshalb wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

12 Jahre alt
schlanke Statur
kurze, schwarz Haare
mit schwarzem Jogginganzug und schwarzen Schuhen bekleidet

Gesuchte Hinweise

Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07274 9580 an die Polizeiinspektion Germersheim zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Sachbearbeitende Dienststelle

Polizeiinspektion Germersheim
Delikt / Grund

Vermisstenfahndung
Tatort

Germersheim
Tatzeit

03.03.2025






Zugefügt 2025 März 5

12-Jähriger aus Germersheim vermisst
Fahndung 2025

Polizei sucht nach vermisster 29-Jähriger Keeanna Jolene E. aus Witzenhausen - Eschwege


	Öffentlichkeitsfahndung - Polizei sucht nach vermisster 29-Jähriger Keeanna Jolene E. aus Witzenhausen

Die Polizeistation Witzenhausen bittet in einer aktuellen Vermisstensache um Hinweise zum Aufenthaltsort der 29-jährigen Keeanna Jolene E. aus Witzenhausen (s. aktuelles Foto).

Keeanna ist von ihren Angehörigen am Mittwochmorgen als vermisst gemeldet worden, nachdem die 29-Jährige am späten Dienstagnachmittag den eigenen Angaben zu Folge einen Bekannten in Kassel besuchen wollte. Dort ist sie jedoch nicht angekommen. Seit Dienstagabend 18.00 Uhr ist die Vermisste nun unbekannten Aufenthalts.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen könnte die Keeanna Jolene seit dem Verlassen ihrer Wohnanschrift aus dem Bereich Witzenhausen mit einem graublauen Pkw Hyundai i30 mit dem amtlichen Kennzeichen WIZ-WP 86 unterwegs sein. Die zuständigen Beamten gehen zudem davon aus, dass die Vermisste drei Hunde (-1-Mischling, -1- Bordercollie, -1- Australian Shepherd) bei sich hat.

Sämtliche Kontaktaufnahmen zu der Vermissten über ein mitgeführtes Mobiltelefon sind bislang gescheitert. Auch alle bisherigen Fahndungsmaßnahmen der Polizei, das Aufsuchen verschiedener Örtlichkeiten, Anlaufadressen und Rücksprachen mit möglichen Kontaktpersonen blieben sämtlich ohne Erfolg. Keeanna Jolene ist aufgrund einer Erkrankung teilweise auf Medikamente angewiesen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich die Vermisste in einer hilflosen oder gefährdenden Lage befindet.

Um weitere Hinweise oder Anhaltspunkte zum Aufenthaltsort von Keeanna Jolene E. zu erlangen, wendet sich die Polizei jetzt mit dem beigefügten Lichtbild an die Öffentlichkeit,

Beschreibung der Vermissten:

Die Vermisste ist 29 Jahre alt, ca. 165 cm groß und 70 kg schwer. Sie hat schwarze, gekrauste Haare und trägt u.a. ein Nasenpiercing.

Hinweise zum Aufenthaltsort des Vermissten nimmt die Polizei in Witzenhausen unter der Nummer 05542/9304-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först

Rückfragen bitte an:

Polizei Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37269 Eschwege
Pressestelle

Telefon: 05651/925-123
E-Mail: poea.werra.meissner@polizei-nordhessen.de






Zugefügt 2025 März 5

Öffentlichkeitsfahndung - Polizei sucht nach vermisster 29-Jähriger Keeanna Jolene E. aus Witzenhausen
Fahndung 2025

Messer - Festnahme nach Körperverletzung und Bedrohung mit Messer - Berlin - Charlottenburg


	Messer - 	Festnahme nach Körperverletzung und Bedrohung mit Messer
-
Berlin - Charlottenburg

Dienstagnachmittag nahm die Bundespolizei einen Mann vorläufig fest, der zuvor einen Reisenden geschlagen und anschließend drei Reisende mit einem Taschenmesser bedroht haben soll.

Gegen 13:40 Uhr soll es im Regionalexpress der Linie 1 auf der Strecke zwischen Berlin Wannsee und Berlin Charlottenburg zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Mann und einem weiteren Reisenden gekommen sein. Am Bahnhof Berlin Charlottenburg soll er anschließend in eine S-Bahn der Linie 9 umgestiegen sein. Während des Einstiegs soll der Mann lautstark rechte Parolen geäußert haben. Im weiteren Verlauf der Fahrt bedrohte er Reisende unter Vorhalt eines Taschenmessers und beschädigte die Inneneinrichtung mit Tritten und Schlägen. Daraufhin alarmierten im Zug befindliche Kundenbetreuer der S-Bahn Berlin die Bundespolizei.

Am Berliner Hauptbahnhof nahmen die Einsatzkräfte den Mann unter Androhung der Schusswaffe vorläufig fest. Bei der Durchsuchung fanden die Beamtinnen und Beamten das Taschenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 10 Zentimeter und stellten dieses als Beweismittel sicher. Eine Atemalkoholkontrolle ergab 1,95 Promille. Einer Blutentnahme durch einen Arzt stimmte der 29-Jährige freiwillig zu.

Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung, der Bedrohung, der Nötigung, der versuchten Sachbeschädigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen den polizeibekannten Deutschen ein.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Einsatzkräfte den Mann von der Dienststelle.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Berlin-Hauptbahnhof
Europaplatz 1
10557 Berlin
Tel. +49 (0) 30 2062293 - 17
E-Mail.: bpoli.b-hbf.con-oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de






Zugefügt 2025 März 1

Messer - Festnahme nach Körperverletzung und Bedrohung mit Messer - Berlin - Charlottenburg
Fahndung 2025

Messer - 20-Jähriger bei Streit in Parkhaus verletzt: Kripo sucht Zeugen - Hanau


	Messer - 	20-Jähriger bei Streit in Parkhaus verletzt: Kripo sucht Zeugen
-
Hanau

Nach einer Auseinandersetzung am Donnerstagabend in einem Parkhaus in der Nürnberger Straße hat die Kriminalpolizei in Hanau die Ermittlungen aufgenommen, die sich derzeit unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen einen 14-Jährigen richten.

Wie die Beamten mitteilten, hatte sich der tatverdächtige Jugendliche dort gegen 21.20 Uhr in Begleitung eines noch unbekannten jungen Mannes mit einem 20-Jährigen verabredet. Im Zuge des Treffens sei es dann zum Streit gekommen, woraufhin der Unbekannte ein Messer gezückt und der 14-Jährige eine augenscheinliche Schreckschusswaffe hervorgeholt haben sollen. Damit hätten sie den Heranwachsenden bedroht. Der 14-Jährige soll zudem einmal die Waffe betätigt haben, sodass der 20-Jährige durch eine wahrgenommene Druckwelle aus der Mündung im Gesicht verletzt wurde.

Danach entfernte sich das Duo; der 20-Jährige lief nach Hause und verständigte die Polizei. Der unbekannte Begleiter des 14-Jährigen soll etwa 20 Jahre alt und auffällig klein gewesen sein sowie weiß-graue Kleidung getragen haben. Erste namentliche Hinweise auf ihn liegen den Ermittlern jedoch bereits vor. Wer weitere Angaben zu dem Vorfall und dem Unbekannten machen kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 06181 100-123 bei der Kriminalpolizei zu melden.

Offenbach 28.02.2025, Pressestelle, Thomas Leipold

Rückfragen bitte an:

Polizei Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 März 1

Messer - 20-Jähriger bei Streit in Parkhaus verletzt: Kripo sucht Zeugen - Hanau
Fahndung 2025

Messer - Lübeck - St. Gertrud Streit in Obdachlosenunterkunft eskaliert - Tatverdächtiger festgenommen


	Messer - 	Lübeck - St. Gertrud
Streit in Obdachlosenunterkunft eskaliert - Tatverdächtiger festgenommen

Am Donnerstagabend (27.02.25) kam es in einer Obdachlosenunterkunft in Lübeck St. Gertrud zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei männlichen Bewohnern. Im Verlauf des Streits setzte ein Beteiligter ein Messer ein und verletzte seinen Kontrahenten. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen fest und hat die Ermittlungen aufgenommen.

Gegen 21:00 Uhr gingen die Hinweise zu einer Auseinandersetzung in einer Obdachlosenunterkunft im Meesenring im Lübecker Stadtteil St. Gertrud ein. Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten dort und kurze Zeit vorher zwei männliche Personen in Streit, in dessen Verlauf einer der Beteiligten ein Messer gegen seinen Kontrahenten einsetzte und diesen verletzte.

Der Geschädigte, ein 47 Jahre alter Mann, erlitt eine Stichverletzung, die nach medizinischer Erstversorgung vor Ort weiterführend in einem umliegenden Krankenhaus behandelt wurde. Diese wird nach aktueller Einschätzung als nicht lebensbedrohlich eingestuft.

Der Tatverdächtige flüchtete zunächst vom Tatort, konnte jedoch im Rahmen einer umgehend eingeleiteten Fahndung im Nahbereich angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Der 61-Jährige wurde im Anschluss zur weiteren Sachbearbeitung einer Polizeidienststelle zugeführt.

Am Freitagmorgen wurde er sodann aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen, da sich keine weiterführenden Haftgründe ergaben.

Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen dauert indes noch an und werden vom 3. Polizeirevier in Lübeck geführt.

Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall im Meesenring geben können oder in den Abendstunden auffällige Beobachtungen in diesem Bereich gemacht haben, werden gebeten, sich beim 3. Polizeirevier Lübeck zu melden. Hinweise werden unter der Rufnummer: 0451-131 6345 oder per E-Mail an: ED.Luebeck-PRev03@polizei.landsh.de entgegen genommen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Jagelle - Pressesprecher
Telefon: 0451-131-2004
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de






Zugefügt 2025 März 1

Messer - Lübeck - St. Gertrud Streit in Obdachlosenunterkunft eskaliert - Tatverdächtiger festgenommen
Fahndung 2025

Pistole - Mann durch Schussabgabe verletzt - Polizei Heinsberg


	Pistole - 	Mann durch Schussabgabe verletzt
-
Polizei Heinsberg

Am Freitag, 28. Februar, wurde die Polizei gegen 10:50 Uhr zum Konrad-Adenauer-Platz in Erkelenz gerufen. Dort war es kurz zuvor zu einer Schussabgabe gekommen, bei der eine Person nach ersten Erkenntnissen schwer verletzt wurde. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der mutmaßliche Täter, ein 43-jähriger Mann aus Erkelenz, konnte durch Polizeibeamte in der Nähe des Tatortes festgenommen werden. Die Ermittlungen zur Tat sowie zu deren Hintergründen wurden aufgenommen und dauern aktuell an. Der Bahnhof in Erkelenz wurde für die Dauer der Ermittlungen abgesperrt, eine Gefahr für Passanten besteht nicht.
Dienstgebäude der Polizei Heinsberg an der Carl-Severing-Straße in Heinsberg
Pressestelle der KPB Heinsberg
Tel.
02452 920-2222
Fax
02452 920-2109
E-Mail
pressestelle.heinsberg [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Carl-Severing-Straße
1
52525
Heinsberg
Sprechzeiten

Montag - Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr







Zugefügt 2025 März 1

Pistole - Mann durch Schussabgabe verletzt - Polizei Heinsberg
Fahndung 2025

Verbreitung KI-generierter kinderpornografischer Inhalte


	Operation „Cumberland“: Erste internationale polizeiliche Operation gegen die Verbreitung KI-generierter kinderpornografischer Inhalte

Am 26.02.2025 sind Strafverfolgungsbehörden aus 19 Ländern in einer internationalen Operation gemeinsam gegen die Verbreitung KI-generierter kinderpornografischer Inhalte vorgegangen.
Koordiniert von Europol und unter Leitung der Joint Cybercrime Action Taskforce (J-CAT) Dänemark wurden 33 Hausdurchsuchungen und 25 Festnahmen durchgeführt. Das BKA gab als Zentralstelle der deutschen Polizei die Informationen zu deutschen Tatverdächtigen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weiter und koordinierte die Maßnahmen in Deutschland.

Die Besonderheit bei dieser Operation: Die kinderpornografischen Inhalte waren vollständig durch Künstliche Intelligenz (KI) generiert. Es konnten 273 Verdächtige ermittelt werden, denen der Besitz entsprechender kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen wird. Sie waren Teil einer kriminellen Gruppe, deren Mitglieder die Bilder austauschten und verbreiteten. Insgesamt konnten 173 elektronische Geräte beschlagnahmt werden.

Hauptverdächtiger ist ein dänischer Staatsbürger, der mit Hilfe von KI kinderpornografische Inhalte erstellte und diese über eine Online-Plattform verkaufte. Er wurde bereits im November 2024 festgenommen. Durch eine monatliche Online-Zahlung erhielten Nutzer aus der ganzen Welt Zugriff auf die Inhalte der Plattform. Jeden Monat wurden neue KI-generierte kinderpornografische Inhalte zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zur Operation Cumberland finden Sie in der PM von Europol: Zur Pressemitteilung von EUROPOL

Bedeutung von KI-generierten Missbrauchsdarstellungen

Die Verfolgung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Verbreitung von entsprechenden Darstellungen im Internet hat eine hohe Priorität für Strafverfolgungsbehörden. Dabei haben sie mit einem stetig wachsenden Volumen von Missbrauchsdarstellungen im Internet zu tun. Zunehmend wird auch künstliche Intelligenz eingesetzt, um strafbare Inhalte zu erstellen.

KI-Modelle, die Bilder erzeugen oder verändern können, werden von Straftätern missbraucht, um Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern herzustellen. Solche Modelle sind weit verbreitet und haben sich rasch entwickelt. Die immer bessere Qualität des KI-generierten Bildmaterials stellt die Strafverfolgungsbehörden vor die Herausforderung, künstlich erzeugte von echten Bildern und damit realem Missbrauch zu unterscheiden.

Der Besitz und die Verbreitung von KI-generierten kinder- und jugendpornografischen Inhalten ist strafbar, wenn das KI-generierte Material wirklichkeitsnah ist und für den ungeschulten Beobachter nicht von einer echten Darstellung unterschieden werden kann. Auch wenn Inhalte vollständig künstlich generiert und kein reales Opfer dargestellt wird, trägt KI-generiertes Material dazu bei, dass Kinder zu sexuellen Objekten werden. Zudem wird KI-Material teilweise mit realen Missbrauchsdarstellungen trainiert.

Kinder- und jugendpornografische Inhalte sollten – unabhängig davon, ob sie KI-generiert oder real sind – sofort zur Anzeige bei der Polizei gebracht werden. Dies ist bei jeder Polizeidienststelle oder bei den Onlinewachen der Bundesländer möglich.

Aufgaben des BKA bei der Bekämpfung von KI-generierter Kinderpornografie

Das BKA nimmt bei der Bekämpfung von KI-generierter Kinderpornografie seine Aufgabe als Zentralstelle der deutschen Polizei wahr. In dieser Funktion übernimmt das BKA als Eingangsstelle beispielsweise die Erstbewertung der durch die US-amerikanische Organisation NCMEC zugelieferten Hinweise mit Deutschlandbezug, ermittelt nach Möglichkeit die örtliche Zuständigkeit und gibt die Vorgänge dann in das jeweils zuständige Bundesland zur weiteren Bearbeitung ab.

Darüber hinaus organisiert das BKA den Informationsaustausch und internationale Kooperationen und unterstützt die Polizeien der Länder bei der Strafverfolgung. Zudem nimmt das BKA an Schulungsveranstaltungen und Präventionsprojekten/-kampagnen zu dem Thema teil und betreibt Forschung zur Thematik (z.B. zur Detektion von KI-generiertem Material).






Zugefügt 2025 März 1

Operation „Cumberland“: Erste internationale polizeiliche Operation gegen die Verbreitung KI-generierter kinderpornografischer Inhalte
Fahndung 2025

EU-Kommission in Indien: eine wirkmächtige Partnerschaft


	EU-Kommission in Indien: eine wirkmächtige Partnerschaft

Im Rahmen des Besuchs der EU-Kommission in Indien hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer Rede die starke Dynamik in den Beziehungen zwischen der EU und Indien betont. Sie sprach von einer wirkmächtigen Partnerschaft, ähnlichen Interessen und dem unumstößlichen Engagement der EU.

Wichtige Wegmarke für die Partnerschaft EU-Indien

Von der Leyen verwies auf den geopolitischen und geoökonomischen Gegenwind, mit dem sowohl die EU als auch Indien konfrontiert sind: ´´Diese Welt ist voller Gefahren. Aber ich glaube, dass diese moderne Version des Großmachtwettbewerbs eine Gelegenheit für Europa und Indien ist, ihre Partnerschaft neu zu gestalten. In vielerlei Hinsicht sind die EU und Indien einzigartig positioniert, um gemeinsam auf diese Herausforderung zu reagieren. Indien ist die größte Demokratie und gehört bald zu den vier größten Volkswirtschaften der Welt. Indien ist die führende Stimme des Globalen Südens. Europa ist eine einzigartige über Staatsgrenzen hinausreichende Demokratie und eine offene Wirtschaft. Größter Handelspartner für rund 80 Länder weltweit.´´

Mehr gemeinsame denn trennende Interessen

Die EU und Indien hätten viel zu verlieren in einer Welt der Einflusssphären und des Isolationismus. Die Kommissionspräsidentin betonte den Wert des Miteinanders und der Zusammenarbeit: ´´Wir können einander unterschiedliche Alternativen und Instrumente anbieten, um uns in der heutigen Welt stärker, sicherer und souveräner werden zu lassen. Dinge, die Andere nicht wirklich zu bieten haben. Deshalb verfügen die EU und Indien über das Potenzial, zu einer der prägenden Partnerschaften dieses Jahrhunderts zu werden. Und deshalb wird sie in den kommenden Jahren und Jahrzehnten einer der Eckpfeiler von Europas Außenpolitik sein.´´

Partnerschaft auf die nächste Stufe heben

Die Kommissionspräsidentin skizzierte in ihrer Rede drei Bereiche, in denen EU und Indien ihre Partnerschaft auf die nächste Stufe heben können:

Wohlstand in der EU und in Indien: gegenseitige Unterstützung durch eine ehrgeizige Handels- und Investitionspartnerschaft; den Marktzugang verbessern und Handelshemmnisse abbauen; Zusammenarbeit in Schlüsselindustrien vertiefen – ´´von Halbleitern bis hin zu sauberen Technologien, von KI und 6G bis zu Hochleistungsrechnern und der digitalen öffentlichen Infrastruktur´´. Die Arbeit am Freihandelsabkommen soll beschleunigt werden, damit noch in diesem Jahr eine Einigung erzielt wird.
Sicherheit und Stabilität: Nach dem Vorbild der bestehenden Partnerschaften mit Japan und Südkorea soll eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit Indien ausgelotet werden. ´´Dadurch können wir mehr tun, um gemeinsame Bedrohungen zu bekämpfen – ob grenzüberschreitender Terrorismus, Bedrohungen der maritimen Sicherheit, Cyberangriffe oder andere Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur.´´
Engere Anbindung im Bereich Konnektivität und internationale Partnerschaften: ´´Indien kann eine herausgehobene Rolle als Brücke zwischen dem Globalen Süden und dem Rest der Welt spielen. Zwischen dem Indopazifischen Raum und Europa. Und Europa steht bereit, sich einzubringen, um das Wirklichkeit werden zu lassen.´´ Von der Leyen verwies auf Global Gateway, das Infrastrukturangebot der EU mit einem Wert von 300 Milliarden Euro: ´´Dadurch können wir in Projekte investieren, durch die der Energietransport durch ganz Indien und zwischen Indien und der Welt ermöglicht wird. Und das ist nur der Anfang einer stärkeren Konnektivität zwischen Indien, Europa und den Regionen, die zwischen uns liegen.´´

EU-Indien-Handels- und Technologierat (TTC)

Beim Ministertreffen des EU-Indien-Handels- und Technologierates (TTC) haben EU und Indien das strategische Engagement vertieft. Von Kommissionsseite waren die für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen, Handelskommissar Maroš Šefčovič und die Kommissarin für Start-Ups, Forschung und Innovation, Ekaterina Sachariewa, vertreten, für die indische Seite Außenminister Dr. S. Jaishankar und Handels- und Industrieminister Shri Piyush Goyal. Die Ergebnisse der Sitzung folgen den Arbeiten der drei Arbeitsgruppen des TTC.

In Bezug auf strategische Technologien, digitale Governance und digitale Konnektivität werden die EU und Indien einen auf den Menschen ausgerichteten digitalen Wandel sowie die Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI), Halbleitern, Hochleistungsrechnen und 6G beschleunigen. Konkret vereinbarten die EU und Indien, auf die Interoperabilität digitaler öffentlicher Infrastrukturen hinzuarbeiten. Im Bereich der KI werden das Europäische Amt für künstliche Intelligenz und die indische KI-Mission die Zusammenarbeit beispielsweise bei großen Sprachmodellen und KI für die menschliche Entwicklung und das Gemeinwohl vertiefen.

Im Bereich der grünen und sauberen Energietechnologien bestätigten die beiden Partner die bisherigen guten Fortschritte und brachten indische und EU-Start-ups mit potenziellen Partnern und Investoren im Bereich des Batterierecyclings für E-Fahrzeuge zusammen. Die Partner vereinbarten eine Forschungszusammenarbeit in den Bereichen Plastikmüll im Meer, Wasserstoff aus Abfall und Recycling von Batterien für Elektrofahrzeuge mit einem gemeinsamen Investitionsvolumen von rund 60 Millionen Euro.

In den Bereichen Handel, Investitionen und stabile Wertschöpfungsketten vereinbarten die EU und Indien eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Stärkung der Lieferketten, insbesondere für landwirtschaftliche Erzeugnisse, saubere Technologien und pharmazeutische Wirkstoffe. Sie sondierten auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit im multilateralen Handelssystem und erörterten bilaterale Marktzugangsfragen, das Screening ausländischer Direktinvestitionen und die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichsystems CBAM.

Hintergrund

Als die beiden größten Demokratien der Welt setzen sich die Europäische Union und Indien für eine regelbasierte Weltordnung, einen wirksamen Multilateralismus und eine nachhaltige Entwicklung ein. Seit 2004 ist Indien ein strategischer Partner der EU, und beide begingen im Jahr 2022 den 60. Jahrestag ihrer Beziehungen.

Die EU ist Indiens größter Handelspartner mit einem Warenhandel im Wert von 124 Milliarden Euro im Jahr 2023 und einem Anstieg um fast 90 Prozent in den vergangenen zehn Jahren. In Indien gibt es rund 6000 europäische Unternehmen, die direkt 1,7 Millionen Arbeitsplätze bieten und indirekt 5 Millionen Arbeitsplätze in verschiedenen Wirtschaftszweigen unterstützen.

Die EU und Indien hatten 2022 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen nach dem Besuch von Präsidentin von der Leyen in Neu-Delhi wieder aufgenommen. Die nächste Runde ist für den 10. bis 14. März 2025 in Brüssel geplant.

Weitere Informationen

Rede der Kommissionspräsidentin in voller Länge

Daily News vom 28. Februar

Presse-Statement mit dem indischen Premier Narendra Modi

Pressemitteilung zum TTC-Meeting und gemeinsames Statement

Fahrplan für die strategische Partnerschaft EU-Indien

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

EU-Kommission in Indien: eine wirkmächtige Partnerschaft
Fahndung 2025

Umsetzungsbericht - Konsultation zum Bericht 2025 gestartet


	Umsetzungsbericht - 	Konsultation zum Bericht 2025 gestartet

Im Vorfeld der achten Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention, die vom 17.-21. November 2025 in Vilnius/Litauen stattfindet, wird Deutschland einen aktualisierten Umsetzungsbericht vorlegen. Der Entwurf des Nationalen Umsetzungsberichts wurde vom BMUV erstellt und wird aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt; Länder und Verbände werden derzeit ebenfalls beteiligt.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 7. April 2025 an das Postfach GI3@bmuv.bund.de übermittelt werden. Abgegebene Stellungnahmen finden bei der Erarbeitung der Endfassung Berücksichtigung. Da Transparenz zu einem der tragenden Prinzipien des Aarhus-Prozesses gehört, werden eingegangene Stellungnahmen nach der Fertigstellung des Berichts auf der Internetseite des BMUV als Download veröffentlicht.

Die Vertragsparteien der Aarhus-Konvention legen regelmäßig einen Bericht über die nationale Umsetzung der Bestimmungen der Konvention vor. Über die Nationalen Umsetzungsberichte beraten die turnusmäßig alle vier Jahre tagenden Vertragsstaatenkonferenzen der Aarhus-Konvention. Der Nationale Umsetzungsbericht 2021 für die siebte Vertragsstaatenkonferenz wurde im Oktober 2021 in Genf vorgelegt.

Die 1998 verabschiedete Aarhus-Konvention legt wichtige Rechte für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Umweltschutz fest. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren über bedeutende umweltrelevante Vorhaben sowie der Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten. Deutschland ist seit 2007 Vertragspartei der Aarhus-Konvention.
28.02.2025 | Meldung Umweltinformation






Zugefügt 2025 März 1

Umsetzungsbericht - Konsultation zum Bericht 2025 gestartet
Fahndung 2025

Pistole - Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit einer Schießerei in Esslingen rechtskräftig


	Pistole - 	Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit einer Schießerei in Esslingen rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts gehörten der Angeklagte und der Nebenkläger zwei aus dem Großraum Stuttgart stammenden rivalisierenden Gruppen an. Der Nebenkläger hatte den Angeklagten aus nicht näher aufklärbaren Gründen am 4. September 2022 mutmaßlich durch zwei Faustschläge an den Augen verletzt, wodurch dieser Hämatome mit Einblutungen im Augenweiß davongetragen hatte. Der Angeklagte, der auf Rache sann und sich zu diesem Zweck mit einer Pistole Ceska Browning bewaffnet hatte, suchte am Folgetag zusammen mit circa 40 ähnlich gekleideten, als Gruppe wahrzunehmenden Männern in Esslingen nach dem Nebenkläger. Da dieser nicht aufgefunden werden konnte, zerstreuten sich der Angeklagte und die übrigen Beteiligten. Am späteren Abend schließlich trafen der Angeklagte und die drei nicht revidierenden Mitangeklagten auf den Nebenkläger, der seinerseits bewaffnet und in Begleitung war. Der Angeklagte und die Mitangeklagten beschlossen nun, diese Gelegenheit für einen Vergeltungsschlag zu nutzen. So gingen der Angeklagte und ein Mitangeklagter auf den Nebenkläger zu, während die beiden anderen Mitangeklagten diesem den Fluchtweg versperrten. Nach einem Wortwechsel feuerte der Angeklagte mindestens sieben Schüsse auf den Nebenkläger ab. Er nahm dabei nicht nur dessen Tod billigend in Kauf, sondern auch den der drei Insassen des Fahrzeugs, hinter dem sich der Nebenkläger nach dem ersten Schuss versteckte. Es handelte sich dabei um Begleiter des Nebenklägers, die ihrerseits auch bewaffnet waren. Als der Angeklagte und die Mitangeklagten nach der Schussabgabe flohen, eröffneten der Nebenkläger und seine Begleiter ihrerseits das Feuer auf die Kontrahenten. Verletzt wurde durch das Geschehen niemand.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete, auf die nicht begründete Rüge der Verletzung formellen Rechts sowie die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Stuttgart -.Urteil vom 18. Oktober 2023 - 3 KLs 201 Js 100895/22

Karlsruhe, den 26. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
26.02.2025

Nr. 040/2025

Beschluss vom 6. Februar 2025 – 1 StR 541/24








Zugefügt 2025 März 1

Pistole - Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit einer Schießerei in Esslingen rechtskräftig
Fahndung 2025

Allianz für kritische Arzneimittel: wie sich die Arzneimittelversorgung in der EU stärken lässt


	Allianz für kritische Arzneimittel: wie sich die Arzneimittelversorgung in der EU stärken lässt

Wie können die Herausforderungen in den Lieferketten für kritische Medikamente bewältigt werden? Die Allianz für kritische Arzneimittel, die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten, der Industrie, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zusammenbringt, hat dazu Empfehlungen vorgelegt.

Um die europäische Herstellung kritischer Arzneimittel zu stärken, empfiehlt die Allianz unter anderem Investitionen in strategische Projekte der EU und finanzielle Unterstützung aus einer Kombination von EU-Programmen und nationalen staatlichen Beihilfen. Um die Versorgungssicherheit bei kritischen Arzneimitteln zu gewährleisten, empfiehlt sie einen harmonisierten Rahmen zur Bevorratung von Medikamenten, der durch eine gute öffentliche Auftragsvergabe ergänzt wird.

Abhängigkeit von begrenzter Anzahl an Standorten

Die Allianz zeigt auf, dass bei der Bereitstellung von Wirkstoffen und Rohstoffen demnach eine übermäßige Abhängigkeit von einer begrenzten Anzahl geografischer Standorte besteht. Die Produktionsbasis in der EU werde ausgehöhlt. Auch mangele es in der europäischen Industrie an Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen.

Partnerschaften stärken und ausbauen

Die Allianz fordert die systematische Integration wesentlicher Beschaffungskriterien wie Versorgungssicherheit, Resilienz und Umweltauswirkungen. Um die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in der EU zu stärken, zudem empfohlen, bestehende Partnerschaften mit Drittländern zu stärken und neue aufzubauen.

Hintergrund

Die Allianz für kritische Arzneimitteln wurde im Januar 2024 von der Europäischen Kommission und der damaligen belgischen Ratspräsidentschaft ins Leben gerufen. Sie soll als Ergänzung zur Überarbeitung der EU-Arzneimittelvorschriften Wege zur Bewältigung der industriellen Dimension und der Wettbewerbsfähigkeit kritischer Arzneimittel erörtern und vorschlagen.

Weitere Informationen

Daily News vom 28. Februar

Link zum Bericht der Allianz

Pressemeldung vom 24. April 2024: Allianz für kritische Arzneimittel nimmt Arbeit auf

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Allianz für kritische Arzneimittel: wie sich die Arzneimittelversorgung in der EU stärken lässt
Fahndung 2025

Messer - 16-Jähriger mit Messer im Engelenschanzenpark verletzt - Polizei Münster


	Messer - 	 16-Jähriger mit Messer im Engelenschanzenpark verletzt - 
Polizei Münster

Am Montag (24.02., 17.15 Uhr) hat ein bislang unbekannter Mann, vermutlich aus einer dreiköpfigen Personengruppe heraus, einen 16-Jährigen zunächst mit einem Pfefferspray angegriffen und anschließend mit einem Messer am Bauch verletzt. Die Polizei ist nun auf der Suche nach Zeugen.

Bisherigen Ermittlungen zufolge befand sich der 16-Jährige im Engelenschanzenpark, als es zu einer Auseinandersetzung mit mindestens einem Unbekannten kam. Der Tatverdächtige soll dem Jugendlichen mit algerischer Staatsangehörigkeit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, ihn anschließend mit einem Messer am Bauch verletzt haben und dann geflüchtet sein.

Der 16-Jährige wurde durch den Angriff nicht lebensgefährlich verletzt.

Der Hintergrund der Auseinandersetzung und ob weitere Personen an der Tat beteiligt waren ist Gegenstand der Ermittlungen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die in den Vorfall verwickelten Personen miteinander bekannt sind.

Zeugen, die Angaben zur Tat machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei unter der Rufnummer 0251 275-0 zu melden.
Polizei Münster
Pressestelle
Tel.
0251 275 1010
E-Mail
pressestelle.muenster [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Friesenring
43
48147
Münster
https://muenster.polizei.nrw







Zugefügt 2025 März 1

Messer - 16-Jähriger mit Messer im Engelenschanzenpark verletzt - Polizei Münster
Fahndung 2025

Pistole - Verurteilung wegen einer Schießerei in der Nürnberger Südstadt rechtskräftig


	Pistole - Verurteilung wegen einer Schießerei in der Nürnberger Südstadt rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16. Mai 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Besitz sowie Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Zudem hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte am Abend des 24. Oktober 2022 auf einer belebten Straße in der Nürnberger Südstadt Sahan Ö. und fügte Orhan A. mit drei weiteren Schüssen schwere Verletzungen zu. Die dem Angeklagten bekannten Opfer waren auf dem Weg zu einer Gaststätte, um den Geburtstag des Orhan A. zu feiern, und versahen sich keines Angriffs auf ihr Leben. Das Schwurgericht hat deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 16.Mai 2024 - 5 Ks 111 Js 3594/22

Die maßgeblichen Vorschriften des StGB lauten:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer (…) heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…) einen Menschen tötet.

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung (…)

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, (…)

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (…)

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(…)

§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und

3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

(…)

§ 22 Begriffsbestimmung

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs

(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

(…)

Karlsruhe, den 28. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
20.02.2025

Nr. 042/2025

Beschluss vom 20. Februar 2025 - 6 StR 661/24








Zugefügt 2025 März 1

Pistole - Verurteilung wegen einer Schießerei in der Nürnberger Südstadt rechtskräftig
Fahndung 2025

Weniger Verwaltungsaufwand: Kommission will Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen vereinfachen


	Weniger Verwaltungsaufwand: Kommission will Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen vereinfachen

Die EU-Kommission hat ein Paket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und einem besseren Zugang zu Finanzinstrumenten vorgelegt. Nach Schätzungen der Kommission lassen sich damit jährliche Verwaltungskosten in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro einsparen und zusätzliche öffentliche und private Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Milliarden Euro mobilisieren.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: ´´Vereinfachung versprochen, Vereinfachung geliefert! Wir legen unseren ersten Vorschlag für eine weitreichende Vereinfachung vor. Die EU-Unternehmen werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit und die Taxonomie profitieren. Dies wird unseren Unternehmen das Leben erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass wir auf dem Weg zu unseren Dekarbonisierungszielen bleiben. Weitere Vereinfachungen sind auf dem Weg.´´

Die EU-Kommission hat sich das klare Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand bis zum Ende dieser Amtszeit um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu verringern.

Die heutigen Vorschläge werden die Komplexität der EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, verringern. Der EU-Rechtsrahmen soll sich auf die größten Unternehmen konzentrieren, die wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben werden, und gleichzeitig den Unternehmen den Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln für ihren sauberen Übergang ermöglichen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung zugänglicher und effizienter machen

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD und EU-Taxonomie) werden u.a. Folgendes bewirken:

rund 80 Prozent der Unternehmen werden aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen, so dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten auf die größten Unternehmen konzentrieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben;
sicherstellen, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht belasten;
Verschiebung der Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 meldepflichtig sind, um zwei Jahre (bis 2028).
Verringerung des Aufwands für die Berichterstattungspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie und Beschränkung auf die größten Unternehmen (entsprechend dem Anwendungsbereich der CSDDD) bei gleichzeitiger Beibehaltung der Möglichkeit, freiwillig für die anderen großen Unternehmen im künftigen Anwendungsbereich der CSRD Bericht zu erstatten. Dies dürfte zu erheblichen Kosteneinsparungen für kleinere Unternehmen führen und es Unternehmen, die Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen wünschen, ermöglichen, diese Berichterstattung fortzusetzen.
Einführung der Möglichkeit der Berichterstattung über Tätigkeiten, die teilweise mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen, um einen schrittweisen ökologischen Wandel der Tätigkeiten im Laufe der Zeit zu fördern, im Einklang mit dem Ziel, die Finanzierung des Übergangs auszuweiten, um Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Verringerung der Berichtsvorlagen um rund 70 Prozent.

Vereinfachung der Sorgfaltspflicht zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen – CSDDD) im Hinblick auf Nachhaltigkeit werden sein:

Vereinfachung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit, damit Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, unnötige Komplexität und Kosten vermeiden, z. B. durch die Konzentration systematischer Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und durch die Verringerung der Häufigkeit regelmäßiger Bewertungen und der Überwachung ihrer Partner von jährlich auf fünf Jahre, erforderlichenfalls mit Ad-hoc-Bewertungen.
Verringerung von Belastungen für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung durch Begrenzung der Menge an Informationen, die von großen Unternehmen im Rahmen der Abbildung der Wertschöpfungskette angefordert werden können;
weitere Harmonisierung der Sorgfaltspflichten, um EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;
Abschaffung der zivilrechtlichen Haftungsbedingungen der EU unter Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständige Entschädigung für Schäden, die durch Nichteinhaltung verursacht wurden, und Schutz der Unternehmen vor Überkompensation im Rahmen der zivilrechtlichen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten; und
mehr Zeit für die Unternehmen, um sich auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorzubereiten, indem die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit für die größten Unternehmen um ein Jahr (auf den 26. Juli 2028) verschoben wird und gleichzeitig die Annahme der Leitlinien um ein Jahr (auf den Juli 2026) vorgezogen wird.

Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) für einen faireren Handel

Die wichtigsten Änderungen am CBAM sind:

Kleine Importeure, vor allem KMU und Privatpersonen, werden von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen.
Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen, die weiterhin in den Anwendungsbereich von CBAM fallen
Langfristig soll CBAM durch eine Stärkung der Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch wirksamer werden.
Diese Vereinfachung geht einer künftigen Ausweitung von CBAM auf andere EHS-Sektoren und nachgelagerte Güter voraus, gefolgt von einem neuen Legislativvorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM Anfang 2026.

Erschließung von Investitionsmöglichkeiten

Die Kommission schlägt außerdem eine Reihe von Änderungen vor, um die Nutzung verschiedener Investitionsprogramme zu vereinfachen und zu optimieren, darunter InvescstEU, EFSI und ältere Finanzinstrumente.

Nächste Schritte

Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden in Kraft treten, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

Im Einklang mit der am 11. Januar 2024 veröffentlichten Mitteilung über die Vereinfachung und Umsetzung fordert die Kommission die Mitgesetzgeber auf, dieses Gesamtpaket vorrangig zu behandeln, insbesondere den Vorschlag zur Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten im Rahmen der CSRD und die Umsetzungsfrist im Rahmen der CSDDD, da sie darauf abzielen, die von den Interessengruppen genannten Hauptanliegen zu berücksichtigen.

Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der derzeitigen delegierten Rechtsakte im Rahmen der Taxonomieverordnung wird nach Rückmeldungen der Öffentlichkeit angenommen und am Ende des Prüfungszeitraums durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft treten.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge (auf Englisch)

FAQ (auf Englisch)

Vollständige Kommissionsvorschläge (Omnibus 1 | Omnibus 2)

Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (1 und 2)

Aufforderung zur Stellungnahme zu den delegierten Rechtsakten zur Taxonomie

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300 und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 (89) 242 448-36. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Weniger Verwaltungsaufwand: Kommission will Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen vereinfachen
Fahndung 2025

Meilenstein: Stahlhochzeit Talbrücke Rahmede


	Meilenstein: Stahlhochzeit Talbrücke Rahmede

Mit der sogenannten Stahlhochzeit ist ein zentraler Schritt geschafft, damit der Verkehr über die A 45-Talbrücke Rahmede bei Lüdenscheid wieder fließen kann. Bundesverkehrsminister Volker Wissing war mit zahlreichen weiteren Vertreterinnen und Vertretern wie Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH und Sebastian Wagemeyer, Bürgerbeauftragter und Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, vor Ort.

Mit der Sperrung der Talbrücke Rahmede ist im Dezember 2021 eine bedeutende Verkehrsachse ausgefallen. Das war und ist ein harter Einschnitt für Lüdenscheid und die gesamte Region – für die Anwohnerinnen und Anwohner, für den Verkehr und für den Wirtschaftsstandort. Für Wissing war sofort klar: Die Region muss schnellstmöglich wieder entlastet werden.

Bundesminister Volker Wissing:

Dass wir bereits heute die Stahlhochzeit feiern können, ist ein großer Erfolg. Das Rahmedetal wird wieder von einer Autobahnbrücke überspannt, das Bauwerk wächst zusammen. Mein Dank geht an alle Beteiligten, die mit größtem Engagement daran gearbeitet haben, dass wir trotz eines echten Sauerländer Winters diesen Meilenstein schon jetzt erreicht haben. Wir sind gut in der Zeit und gehen nun sogar von einer Fertigstellung des ersten Teilbauwerks schon im Frühjahr 2026 aus. Wir tun alles dafür, dass die wichtige Sauerlandlinie A 45 schnell wieder durchgängig befahrbar wird.

Startbild zum Video: Neue Brücke in Rekord-Tempo | #Wissing
Große Herausforderung erfolgreich gemeistert

Mit dem Abbau der gelben Vorbauschnäbel, den Hilfskonstruktionen beim Vorschub der Brückenelemente über die Pfeiler, haben die Vorbereitungen zur Stahlhochzeit bereits Mitte Februar begonnen. Mit Hilfe eines großen Mobilkrans wurden die 40 Tonnen schweren Bauteile von den Brückenüberbauten getrennt und sicher zu Boden gebracht. Kran und Brückenüberbau waren in dieser Phase in gut 70 Metern Höhe extrem windanfällig, was die Arbeiten besonders herausfordernd machte.

Zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer haben die Annäherung der Bauteile im Rahmedetal verfolgt und mit angesehen, wie sich die jeweiligen Brückenenden auf unterschiedlicher Höhe entgegenkamen. Die weit über den Pfeiler ragende südliche Brückenhälfte wurde schließlich mit einer Zugvorrichtung angehoben, um beide Brückenteile verbinden zu können.

Bundesminister Volker Wissing:

Für den Bund hat die Modernisierung unserer Infrastruktur höchste Priorität. Wir haben u.a. ein umfassendes, bundesweites Brückenmodernisierungsprogramm gestartet und bei der Bahn mit der Sanierung von Hochleistungskorridoren eine Trendumkehr eingeleitet. Der zügige Neubau der Talbrücke Rahmede, die schnelle Wiederinstandsetzung der Schleuse Müden und die erfolgreiche Sanierung der Riedbahn sind beste Beispiele dafür, dass unser Land funktioniert. Deutschland kann Hochleistung und Tempo. Das stärkt das Vertrauen in den Staat und ist das beste Mittel gegen Extremismus.

© Autobahn. Nahaufnahme der Stahlhochzeit der Talbrücke Rahmede, bei der die Stahlkonstruktionen der zwei Brückenhälften miteinander verbunden werden.

Quelle: BMDV

© Autobahn. Volker Wissing steht vor einem Rednerpult, auf dem folgender Text steht: ´´Die Autobahn Westfalen´´. Daneben ist das Logo der Autobahn GmbH des Bundes zu sehen. Im Hintergrund ist die Talbrücke Rahmede bei der Stahlhochzeit zu sehen.

Quelle: BMDV
Volker Wissing steht auf der Talbrücke Rahmede.

Quelle: BMDV

© Autobahn. Fotografie der Stahlhochzeit der Talbrücke Rahmede, bei der die Stahlkonstruktionen der zwei Brückenhälften miteinander verbunden werden.

Quelle: BMDV
25 Mrd. für stabile Brücken und gute Straßen

Bundesminister Volker Wissing:

Die Rahmede-Talbrücke wurde in Rekordzeit wieder errichtet. Jetzt haben wir schon Stahlhochzeit – ein besonderer Augenblick. Wenn das Serie machen soll, wenn die Sanierung der Infrastruktur so weitergehen soll, dann muss die Finanzlücke geschlossen werden, die sich in den nächsten Jahren noch ergeben wird. Wir brauchen mehr Geld, und zwar exakt 25 Milliarden für unsere Autobahnen und Bundesstraßen. Dann können wir mit Rekordleistung unsere Infrastruktur instand setzen und dafür sorgen, dass nicht weitere Brücken ausfallen. Deswegen jetzt genau darauf achten: Das Geld muss zur Verfügung gestellt werden, damit das, was wir leisten können, auch tatsächlich geleistet wird.

Startbild zum Video: 25 Mrd. für stabile Brücken & gute Straßen | #Wissing
Presseschau vom 25.02.2025

Süddeutsche Zeitung: Wissing: A45-Brückenfreigabe schon im Frühjahr möglich
Tagesschau: Rahmedetalbrücke: Finale Verbindung voraussichtlich Mittwochabend
Siegener Zeitung: A45-Strecke im Frühjahr 2026 fertig
ZDF: Stahlhochzeit bei der Rahmede-Talbrücke
RTL: A45-Brücke im Rahmedetal feiert ´´Stahlhochzeit´´
WDR: A45: Stahlhochzeit der Rahmedetalbrücke - Studiogespräch: Volker Wissing
Die Autobahn GmbH des Bundes: A45: Wichtiger Meilenstein erreicht – Stahlhochzeit an der Talbrücke Rahmede






Zugefügt 2025 März 1

Meilenstein: Stahlhochzeit Talbrücke Rahmede
Fahndung 2025

Aktionsplan für erschwingliche Energie: Kommission will Verbraucher und Unternehmen bis 2040 um jährlich 260 Milliarden Euro entlasten


	Aktionsplan für erschwingliche Energie: Kommission will Verbraucher und Unternehmen bis 2040 um jährlich 260 Milliarden Euro entlasten

Als Schlüsselkomponente des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal) hat die Europäische Kommission heute auch einen Aktionsplan für erschwingliche Energie vorgelegt, um strukturell hohe Energiekosten zu senken. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen will sie nicht nur Haushalte mit hohen Energiekosten entlasten, sondern auch die Industrie, die mit hohen Produktionskosten zu kämpfen hat. Die geschätzten Gesamteinsparungen belaufen sich auf 45 Milliarden Euro im Jahr 2025, die bis 2030 schrittweise auf 130 Milliarden Euro und bis 2040 auf 260 Milliarden Euro pro Jahr steigen werden.

Der Aktionsplan soll sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig entlasten und den Weg für die Vollendung der Energieunion ebnen. Im Mittelpunkt stehen mehr erneuerbare Energie, Energieeinsparungen, eine tiefere Marktintegration und besseren Verbindungsleitungen. Er umfasst Maßnahmen, um die strukturellen Herausforderungen anzugehen, die die Energiekosten in der EU in die Höhe treiben, insbesondere die Abhängigkeit Europas von importierten fossilen Brennstoffen und die fehlende vollständige Integration des Stromsystems.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: ´´Wir treiben die Energiepreise nach unten und die Wettbewerbsfähigkeit nach oben. Wir haben die Energiepreise in Europa bereits deutlich gesenkt, indem wir die erneuerbaren Energien verdoppelt haben. Jetzt gehen wir mit dem Aktionsplan für erschwingliche Energie als Teil unseres Clean Industrial Deals einen Schritt weiter. Damit werden wir berechenbarere Preise, stärkere Verbindungen in ganz Europa und eine höhere Energieaufnahme erreichen. Wir werden die verbleibenden Hindernisse systematisch beseitigen, damit wir eine echte Energieunion aufbauen können.´´

Der für Energie und Wohnungswesen zuständige EU-Kommissar Dan Jørgensen erklärte: ´´Die heutigen Herausforderungen erfordern mutige und ehrgeizige Maßnahmen, um sowohl die Energiepreise zu senken als auch unsere Sicherheit zu gewährleisten. Die Antwort auf diese Herausforderungen liegt in einer saubereren, billigeren, effizienteren und vernetzten Energieunion. Deshalb werden wir beim ökologischen Wandel nicht zurücktreten. Wir werden mit Entschlossenheit und Dringlichkeit voranschreiten.´´

Der Plan baut auf der jüngsten Reform der Gestaltung des Strommarkts, dem REPowerEU-Plan, sektorspezifischen Blaupausen für Wind-, Solar- und Netze sowie überarbeiteten Energie- und Klimavorschriften im Rahmen des Pakets ´´Fit für 55´´ auf.

Mehr Investitionen, kürzere Genehmigungsfristen

Durch die Beschleunigung von Investitionen in saubere Energie und Infrastruktur und die Schaffung von Transparenz und Fairness auf den Gasmärkten kann Energie erschwinglicher gemacht werden. Eine weitere Verkürzung der Genehmigungszeiten für erneuerbare Energien und die Energieinfrastruktur wird auch dazu beitragen, die Stromgestehungskosten zu senken. Dank des Energiebinnenmarkts der EU profitieren die Verbraucher bereits von rund 34 Milliarden Euro pro Jahr. Eine weitere Integration könnte diese Vorteile bereits bis 2030 auf 40-43 Milliarden Euro jährlich erhöhen.

Senkung der Energiekosten zur sofortigen Entlastung der Verbraucher

Um Strom erschwinglicher zu machen, wird die Kommission alle drei Komponenten der Energierechnungen angehen, nämlich Netz- und Systemkosten, Steuern und Abgaben sowie Versorgungskosten. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten empfehlen, die nationalen Stromsteuern zu senken und es den Verbrauchern zu ermöglichen, unter anderem leichter zu günstigeren Energieangeboten zu wechseln.

Aufbauend auf den bestehenden EU-Stromvorschriften wird die Kommission auch die Einführung langfristiger Lieferverträge weiter unterstützen, die letztlich dazu beitragen, die Verbindung zwischen Stromrechnungen für Endkunden und hohen und volatilen Gaspreisen zu durchbrechen. Um die Netzentgelte als Teil der Energierechnung zu senken, wird sie eine Methode vorschlagen, mit der sichergestellt wird, dass die Netzentgelte die Kosten des Energiesystems widerspiegeln, wodurch Anreize für die effizienteste Nutzung des Netzes geschaffen werden.

Zudem will die Kommission mehr Anreize für Energieeinsparungen setzen, und zwar durch Ausweitung des Angebots an Finanzierungslösungen für energieeffiziente Produkte und Zugang zu effizienteren Geräten mit längerer Lebensdauer. Bis 2030 könnten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu 162 Milliarden Euro pro Jahr sparen.

Mehr Kontrolle der Gasmärkte

Die Gaspreise in der EU sind zu hoch und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, wird die Kommission ihre Kontrolle der EU-Gasmärkte mit Hilfe der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der nationalen Regulierungsbehörden verstärken.

Wir werden auch mit zuverlässigen LNG-Lieferanten zusammenarbeiten, um zusätzliche kostenwettbewerbsfähige Einfuhren zu ermitteln und die Kaufkraft der Union zu nutzen, indem wir die Nachfrage von EU-Unternehmen aggregieren.

Letztlich sind tiefer integrierte, gut funktionierende und dekarbonisierte Energiemärkte der beste Schutz gegen Preisschwankungen. Aus diesem Grund wird sich die Kommission um die Vollendung der Energieunion mit mehr Verbindungsleitungen, einem stärkeren Netz und einem stärkeren grenzüberschreitenden Handel bemühen und eine Reihe von Initiativen ergreifen, um unter anderem die Elektrifizierung und die Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors zu fördern, privates Kapital zu mobilisieren und das Energiesystem weiter zu digitalisieren.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten zum Aktionsplan für erschwingliche Energie

Factsheet zum Aktionsplan für erschwingliche Energie

Aktionsplan für erschwingliche Energie

Pressemitteilung zum Clean Industrial Deal

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Aktionsplan für erschwingliche Energie: Kommission will Verbraucher und Unternehmen bis 2040 um jährlich 260 Milliarden Euro entlasten
Fahndung 2025

Joint Venture A++: Kommission stellt Verfahren über mögliche einstweilige Maßnahmen gegen Lufthansa ein


	Joint Venture A++: Kommission stellt Verfahren über mögliche einstweilige Maßnahmen gegen Lufthansa ein

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ihre Untersuchung zu einstweiligen Maßnahmen gegen Lufthansa einzustellen. Diese war Teil ihrer laufenden umfassenden Untersuchung zum Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass nicht alle Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen nach Artikel 8 der Verordnung 1/2003 erfüllt waren.

Die umfassende Untersuchung zum Gemeinschaftsunternehmen A++ läuft weiter. In diesem untersucht die Kommission mögliche Wettbewerbsbeschränkungen auf den Atlantikverbindungen mehrerer Flughäfen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch das Joint Venture von Lufthansa, United und Air Canada.

Das Verfahren zu einstweiligen Maßnahmen zielte darauf ab, Lufthansa zu verpflichten, Condor unter den von den beiden Fluggesellschaften im Juni 2024 vereinbarten Bedingungen wieder Zugang zu ihren Anschlussverbindungen vom und zum Flughafen Frankfurt zu gewähren.

Chronologie der umfassenden Untersuchung zu A++

Am 7. August 2024 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Lufthansa, United und Air Canada ein, um einen möglichen Verstoß gegen Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und/oder Artikel 53 des EWR-Abkommens in Form einer Wettbewerbsbeschränkung durch das transatlantische Gemeinschaftsunternehmen A++ auf den Atlantikverbindungen mehrerer EWR-Flughäfen zu prüfen.

Am selben Tag übermittelte die Kommission Lufthansa eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie zu dem vorläufigen Schluss kam, dass einstweilige Maßnahmen erforderlich sein könnten, um die Wirksamkeit eines künftigen endgültigen Kommissionsbeschlusses zu gewährleisten.

Daraufhin übermittelte die Kommission Lufthansa am 15. Januar 2025 eine ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte. Die Untersuchung der Kommission konzentrierte sich auf die Frage, ob einstweilige Maßnahmen erforderlich seien, um eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf der Strecke Frankfurt-New York nach dem Auslaufen der besonderen Vereinbarung zu Anschlussverbindungen zwischen Condor und Lufthansa im Dezember 2024 zu verhindern.

Nach weiterer Prüfung aller verfügbaren Beweise hat die Kommission beschlossen, das Verfahren der einstweiligen Anordnung einzustellen, da nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erfüllt waren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache AT.40940 veröffentlicht.

Daily News vom 27. Februar 2025

Verordnung 1/2003

Pressemitteilung vom 15. Januar 2025: EU-Kommission richtet ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte an Lufthansa, um Fluggäste auf der Strecke Frankfurt-New York zu schützen

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Joint Venture A++: Kommission stellt Verfahren über mögliche einstweilige Maßnahmen gegen Lufthansa ein
Fahndung 2025

Messer - Seniorin wird mutmaßlich vor Einkaufszentrum ausgeraubt - Ermittler suchen die überfallene Frau


	Messer - 	Seniorin wird mutmaßlich vor Einkaufszentrum ausgeraubt - Ermittler suchen die überfallene Frau

Nach dem Straßenraub am 25. Januar (Samstag) zum Nachteil einer mutmaßlich 70-80 Jahre alten und bislang noch unbekannten Seniorin vor einem Einkaufszentrum im Stadtteil Merheim sucht die Kripo Köln nun die überfallene Seniorin. Den 25 Jahre alten Tatverdächtigen hatten Einsatzkräfte unmittelbar nach diesem Vorfall in der Nähe der Ostmerheimer Straße/Arnikaweg gestellt.

Eine Mitarbeiterin des Einkaufszentrums hatte gegen 15.45 Uhr die Polizei alarmiert, nachdem eine Kundin ihr über den Überfall vor dem Geschäft berichtet hatte. Dort sollte laut der Zeugin eine ältere Frau von einem Mann angegriffen, mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert worden sein. Mit Hilfe einer detaillierten Personenbeschreibung der Zeugin, konnte kurz darauf der 25-Jährige durch die alarmierten Streifenteams lokalisiert werden. Die überfallene Frau entfernte sich jedoch vom Tatort ohne Personaldaten zu hinterlassen und mit den Beamten zu sprechen.

Das Kriminalkommissariat 14 bittet daher insbesondere die angegriffene Seniorin sowie Zeugen, sich unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de zu melden. (cw/al)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw






Zugefügt 2025 März 1

Messer - Seniorin wird mutmaßlich vor Einkaufszentrum ausgeraubt - Ermittler suchen die überfallene Frau
Fahndung 2025

Drohnen als neue Cyberbedrohung - Wie Unternehmen sich schützen können


	Drohnen als neue Cyberbedrohung - Wie Unternehmen sich schützen können

Ort Bonn
Datum 27.02.2025
Eine Drohne fliegt über ein Gebiet.
Quelle:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt eine wachsende Bedrohung durch den Einsatz von Drohnen fest.

In einem aktuellen Arbeitspapier analysiert das BSI zentrale Bedrohungen, die von Drohnennutzlasten ausgehen können: Sie reichen von Spionage und Überwachung durch optische oder Wärmebildkameras bis hin zu gezielten Hackerangriffen auf Funkkommunikation (z.B. WLAN, Handy) und IT-Systeme. Drohnen können außerdem als Träger für Sprengkörper, chemische oder biologische Substanzen missbraucht werden, um Anschläge auf cyberrelevante Einrichtungen zu verüben. Diese Nutzlast könnte gegen IT-Systeme, Netzwerke, Personal und wichtige Einrichtungen wie Rechenzentren oder (Not-)Stromversorgungsanlagen eingesetzt werden. Drohnen können Zuladung direkt zu einem Zielobjekt transportieren. Dadurch verlieren herkömmliche Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Abschirmungen zunehmend an Wirksamkeit.

Das Arbeitspapier des BSI soll Unternehmen und Organisationen dabei unterstützen, sich auf die neuen Sicherheitsrisiken vorzubereiten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Basierend auf den Erkenntnissen des BSI umfassen angemessene Gegenmaßnahmen ein breites Spektrum an technischen, organisatorischen und rechtlichen Komponenten. Eine wichtige vorbeugende Maßnahme ist zunächst die Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeitenden. Dazu gehören Informationskampagnen, interne Meldewege für Drohnensichtungen und entsprechende Verhaltensregeln. Das Vermeiden der Kennzeichnung oder Veröffentlichung schützenswerter Gebäudeteile und Installationen reduziert Spionagerisiken. Darüber hinaus lässt sich die optische Aufklärung oder das Abhören von Funkkommunikation durch den Einsatz von Jalousien oder die regelmäßige Kontrolle der Gebäudeaußenhaut und der nahen Umgebung auf eingebrachte Technik erschweren. Selbstverständlich helfen auch die bewährten Techniken der Lauschabwehr.

Pressekontakt:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

BSI in Social Media






Zugefügt 2025 März 1

Drohnen als neue Cyberbedrohung - Wie Unternehmen sich schützen können
Fahndung 2025

Messer - Nach Raubstraftaten in Haft - Tübingen (TÜ) - Reutlingen


	Messer - 	Nach Raubstraftaten in Haft - Tübingen (TÜ)
 - 
Reutlingen

Unter anderem wegen des Verdachts der Begehung von Raubstraftaten und einer weiteren Straftat auf sexueller Grundlage ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen einen 21-Jährigen. Der Tatverdächtige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei begannen bereits Ende Oktober 2023, nachdem der zunächst unbekannte Tatverdächtige am 27.10.2023 gemeinsam mit einem noch unbekannten Mittäter im Stadtgebiet von Tübingen die hochwertige Jacke eines 15-Jährigen geraubt haben soll (wir berichteten). Eine weitere Tat ereignete sich am 28.07.2024 in Tübingen. Hier soll der Beschuldigte ebenfalls mittels Gewalt ein Mobiltelefon geraubt und anschließend den 15-jährigen Geschädigten und weitere Personen mit einem Messer bedroht haben.

Durch die akribischen kriminalpolizeilichen Maßnahmen konnten die Ermittler den Tatverdächtigen schließlich identifizieren. Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte daraufhin einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und einen Haftbefehl. Bereits am Donnerstag (20.02.2025) wurde die Wohnung des Mannes durchsucht und dieser dort festgenommen.

Der bereits einschlägig polizeibekannte syrische Staatsangehörige wurde noch am selben Tag dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Tübingen zum Verbleib des Raubgutes sowie zu möglichen weiteren Straftaten des Mannes dauern an. (gj)

Rückfragen bitte an:

Gerhard Jaudas (gj), Telefon 07121/942-1108

Polizei Reutlingen

Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de






Zugefügt 2025 März 1

Messer - Nach Raubstraftaten in Haft - Tübingen (TÜ) - Reutlingen
Fahndung 2025

Messern - Streit in Bar eskaliert – Schlägerei mit Messern - Neukölln


	Messern - 	
Streit in Bar eskaliert – Schlägerei mit Messern
 - 

Neukölln

26.02.2025 - In der vergangenen Nacht ereignete sich eine Schlägerei in Neukölln. Gegen 2:25 Uhr eskalierte ein Streit zwischen zwei Männern in einer Bar in der Karl-Marx-Straße. Nach bisherigem Kenntnisstand kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem 23- und einem 26-Jährigen in dem Lokal. Nachdem der 35 Jahre alte Bruder des 26-Jährigen hinzugekommen sein soll, verlagerte sich der Konflikt nach draußen auf den Gehweg. Dort soll der 23-Jährige weitere Personen aus einer benachbarten Bar hinzugerufen haben. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Einsatzkräfte eines Funkwagens des Polizeiabschnitts 55 wurden im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf die Gemengelage aufmerksam. Sie nahmen diverse Schlag- und Trittbewegungen sowie Stichwaffen wahr und schritten ein. Vier Männer, darunter auch der 23-Jährige, die den am Boden liegenden 26-Jährigen schlugen und traten, ließen mit dem Eintreffen der Polizei von ihm ab und flüchteten in Richtung Hermannplatz. Drei von ihnen entkamen. Der 23-Jährige, der auf seiner Flucht ein Klappmesser auf die Fahrbahn warf, wurde von einem Polizisten mit in entschlossener Sicherungshaltung gezogener Dienstwaffe gestellt und schließlich mit nachfolgenden Kräften festgenommen. Von dem 35-Jährigen ließ eine unbekannte Anzahl an Männern mit dem Eintreffen der Polizei ebenfalls ab und flüchtete in Richtung Schierker Straße. Unterstützer des 35-Jährigen flüchteten in Richtung S- und U-Bahnhof Neukölln und blieben auch unbekannt. Der 35 Jahre alte Mann, der auf dem Boden lag, ließ neben den Kräften ein Küchenmesser fallen. Einsatzkräfte nahmen die beiden Brüder fest. Alle drei namhaft gemachten Beteiligten wurden verletzt. Die Brüder erlitten Hämatome und Hautabschürfungen. Ihr Kontrahent trug eine Schnittverletzung davon. Alarmierte Rettungskräfte versorgten den 23- und den 35-Jährigen medizinisch am Ort. Der 26-Jährige kam zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle beim Ältesten ergab einen Wert von rund zwei Promille. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der jüngste Beteiligte unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Einsatzkräfte brachten ihn zum Zwecke einer erkennungsdienstlichen Behandlung in ein Polizeigewahrsam. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kamen alle drei auf freien Fuß. Sie müssen sich nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Ein Fachkommissariat für brennpunktorientierte Ermittlungen der Polizeidirektion 5 (City) übernahm die weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen zum unerlaubten Aufenthalt des 23-Jährigen führt ein Fachkommissariat für ausländerrechtliche Straftaten der Polizeidirektion 5 (City).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail






Zugefügt 2025 März 1

Messern - Streit in Bar eskaliert – Schlägerei mit Messern - Neukölln
Fahndung 2025

Polizei Sachsen- Fahndung nach Stephanie M.


	Polizei Sachsen
Fahndung nach Stephanie M.

Seit Dienstag, 4. Februar 2025 wird die 38-jährige Stephanie M. aus Ehrenfriedersdorf vermisst.
Die Vermisste verließ gegen 14:20 Uhr ihre Wohnung in Ehrenfriedersdorf und ist seitdem unbekannten Aufenthaltes.

Den Ermittlungen zufolge hatte sich die 38-Jährige in den Wochen vor ihrem Verschwinden in Ehrenfriedersdorf aufgehalten.

In den zurückliegenden Monaten war sie als ´´Rucksacktouristin´´ viel unterwegs und hatte beispielsweise auf diversen Zeltplätzen übernachtet. Dass sie sich auch andernorts als in der Umgebung von Ehrenfriedersdorf befindet, ist nicht auszuschließen.

Die Vermisste könnte sich in einer hilflosen Lage befinden.


Abbildungen und Beschreibung der Vermissten

Beschreibung
Alter: 38 Jahre
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 170 cm
Körperbau: schlank
Haarfarbe/ -form: rot, lang
Bekleidung: (vermutlich):


dunkelgraue Jacke
dunkelblauer Kapuzenpullover
dunkle Hose
hellgraue Trekkingstiefel mit weißem Fell außen
graue Wintermütze mit heller Bommel




Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer hatte seit dem 4. Februar 2025 Kontakt zur Vermissten oder hat sie seit dem gesehen?

Wer hat die Vermisste möglicherweise in öffentlichen Verkehrsmitteln gesehen?

Wer kann Hinweise zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben?

​Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an die


Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz
Hainstraße 142 in 09130 Chemnitz
Telefon: +49 (0) 371 387-3448


oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.



Zugefügt 2025 Februar 27

Polizei Sachsen Fahndung nach Stephanie M.
Fahndung 2025

Polizei Pforzheim - Vermisst - Calw


	Polizei  Pforzheim - Vermisst
75365 Calw

14.02.2025, 07:00 Uhr -
Wer hat die vermisste Person gesehen oder kann Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort geben?
Sachverhalt

Seit Freitag, 14.02.2025, ca. 07:00 Uhr, wird die 56-jährige Sabine K. vermisst. Frau K. bestieg zu dieser Zeit in Calw einen Linienbus, vermutlich mit dem Ziel Weil der Stadt – Stuttgart.
Frau K. könnte gesundheitliche Probleme haben und Hilfe benötigen

Die Vermisste ist etwa 1,60 m bis 1,65 m groß, untersetzt und hat kurzes, rötlich-braun gefärbtes Haar. Zuletzt war Frau K. mit einer hellblauen Jeanshose, weißen Sneakern und einer goldfarbenen Daunenjacke bekleidet.


Wer hat die vermisste Person gesehen oder kann Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort geben?

Polizei Pforzheim
Kriminaldauerdienst Pforzheim

Hinweise zum Aufenthaltsort der Vermissten können unter 07231/186-4444 oder jeder Polizeidienststelle mitgeteilt werden.



Zugefügt 2025 Februar 27

Polizei Pforzheim - Vermisst 75365 Calw
Fahndung 2025

Messer - Menden – Vandalen an der Walramstraße / Diebstahl mit Messer


Messer	- Menden – Vandalen an der Walramstraße / Diebstahl mit Messer

Polizei Märkischer Kreis - Unbekannte Täter beschädigten zwischen Freitagnachmittag und Montagmittag eine Glasscheibe der Sporthalle an der Walramstraße. Es entstanden mehrere hundert Euro Sachschaden. Wer hat die Täter gesehen? Hinweise nimmt die Wache Menden unter 02373/9099-0 entgegen. (dill)

Unbekannte haben am Wochenende die Kupfer-Fallrohre der evangelischen Erlöserkirche an der Mühlenbergstraße demontiert und gestohlen. Bemerkt wurde der Diebstahl am Sonntagnachmittag. An einem weiteren Rohr wurden die Befestigungselemente gelöst. (cris)

Von einer Garagenwand an der Feldstraße wurde zwischen Freitag- und Samstagmittag eine Kugelglas-Außenleuchte gestohlen. (cris)

Ein 17-jähriger Mendener wurde am Montagnachmittag in einem Discounter an der Unteren Promenade erwischt, wie er zwei Bierdosen stehlen wollte. Die Mitarbeiter hielten ihn auf und holten die Polizei. Er bestreitet die Tat und behauptet, die Mitarbeiter hätten ihm die Dosen zugesteckt. Da er ein Einhandmesser griffbereit in der Jackentasche führte, wird nun gegen ihn ermittelt wegen eines Diebstahls mit Waffen. Da der 17-Jährige bereits ein Hausverbot hatte, kommt noh eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs hinzu. Die Polizeibeamten nahmen ihn mit und informierten das Jugendamt. (cris)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.
02371 / 9199-1299
E-Mail
pressestelle.maerkischer-kreis [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Friedrichstraße
70
58636
Iserlohn
https://maerkischer-kreis.polizei.nrw
Sprechzeiten
Werktags, von 7-15.30 Uhr




Zugefügt 2025 Februar 27

Messer - Menden – Vandalen an der Walramstraße / Diebstahl mit Messer
Fahndung 2025

Messer - Göttingen: Versuchter Kiosk-Überfall an der Hannoverschen Straße


	Göttingen: Versuchter Kiosk-Überfall an der Hannoverschen Straße

Ein mit einem Messer bewaffneter, maskierter Mann hat am Freitagabend (21.02.25) versucht, in Göttingen einen Kiosk an der Hannoverschen Straße zu überfallen. Verletzt wurde niemand. Die Tat scheiterte letztlich an der Gegenwehr des bedrohten Kiosk-Mitarbeiters. Der Täter ergriff daraufhin die Flucht. Eine nach ihm eingeleitete Fahndung verlief erfolglos.

Ersten Ermittlungen zufolge betrat der ca. 180 bis 185 cm große Unbekannte etwa gegen 21.45 Uhr das Geschäft und bedrohte den Mitarbeiter mit einem Messer. Als sich der Göttinger mit einem Knüppel zur Wehr setzte, ließ der Täter von ihm ab und ergriff zu Fuß die Flucht.

Der Unbekannte war nach derzeitigen Informationen ca. 180 bis 185 cm groß und schlank. Zur getragenen Bekleidung sind eine olivgrüne Hose und eine schwarze Jacke mit Kapuze bekannt. Der mutmaßliche Räuber soll bei der Tat u. a. eine Sonnenbrille getragen und hochdeutsch gesprochen haben. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Göttingen unter Telefon 0551/491-2115 entgegen.

Ermittlungen zu Überfall auf Bäckerei am 4. Februar dauern an

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Überfall auf eine Bäckerei am frühen Abend des 4. Februar dauern weiter an (wir berichteten, siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5974441, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5977409). Bei der Tat an der Reinhäuser Landstraße hatte ein Unbekannter ebenfalls nach Drohung mit einem Messer die Tageseinahmen erbeutet und war anschließend geflüchtet. Ob es einen Tatzusammenhang zwischen beiden Taten gibt, ist unklar und Bestandteil der laufenden Ermittlungen. Hinweise auch zu diesem Fall werden weiterhin unter der 0551/491-2115 entgegengenommen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 27

Göttingen: Versuchter Kiosk-Überfall an der Hannoverschen Straße
Fahndung 2025

Polizei Sachsen - Fahndung nach Franz Jakob R.


	Polizei Sachsen
Fahndung nach Franz Jakob R.

Seit Freitag, 31. Januar 2025 wird der 17-jährige Franz Jakob R. (Spitzname 'Luna') aus Görlitz vermisst.
Der 17-Jährige wurde zuletzt an diesem Freitag gesehen, als er mit dem Zug in Richtung Hamburg fahren wollte. Am Sonntag, 2. Februar sollte er per Zug zurückkehren, was jedoch nicht geschah. Seit dem ist er unbekannten Aufenthalts.

Der letzte Kontakt zum Vermissten bestand am Montag, 3. Februar 2025.


Abbildung und Beschreibung des Vermissten

Beschreibung
Name: Spitzname ‚Luna‘
Alter: 17 Jahre
Geschlecht: männlich
Größe: ca. 180 cm
Körperbau: schlank / hager
Gesicht: blasser Teint
Haarfarbe/ -form: blond, lang, glatt
Bekleidung:

kaki/ olive-farbene Jacke
grün-blaue Wanderschuhe


Mitgeführte Gegenstände:

trägt häufig eine Maske vor dem Gesicht (vermutlich Schlauchschal)




Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer hatte seit dem 31. Januar 2025 Kontakt zum Vermissten oder hat ihn seit dem gesehen?

Wer kann Hinweise zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort geben?

Wer kann sonstige Hinweise geben?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich beim


Polizeirevier Görlitz
Gobbinstraße 5/6 in 02826 Görlitz
Telefon: +49 (0) 3581 650-0


oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.



Zugefügt 2025 Februar 27

Der 17-Jährige wurde zuletzt an diesem Freitag gesehen, als er mit dem Zug in Richtung Hamburg fahren wollte. Am Sonntag, 2. Februar sollte er per Zug zurückkehren, was jedoch nicht geschah. Seit dem ist er unbekannten Aufenthalts.

Der letzte Kontakt zum Vermissten bestand am Montag, 3. Februar 2025.


Abbildung und Beschreibung des Vermissten

Beschreibung
Name: Spitzname ‚Luna‘
Alter: 17 Jahre
Geschlecht: männlich
Größe: ca. 180 cm
Körperbau: schlank / hager
Gesicht: blasser Teint
Haarfarbe/ -form: blond, lang, glatt
Bekleidung:

kaki/ olive-farbene Jacke
grün-blaue Wanderschuhe


Mitgeführte Gegenstände:

trägt häufig eine Maske vor dem Gesicht (vermutlich Schlauchschal)




Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer hatte seit dem 31. Januar 2025 Kontakt zum Vermissten oder hat ihn seit dem gesehen?

Wer kann Hinweise zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort geben?

Wer kann sonstige Hinweise geben?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich beim


Polizeirevier Görlitz
Gobbinstraße 5/6 in 02826 Görlitz
Telefon: +49 (0) 3581 650-0


oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.



Zugefügt 2025 Februar 27'> Polizei Sachsen Fahndung nach Franz Jakob R.
Fahndung 2025

Unbekannte Tote am Steinhuder Meer - Wer kann Hinweise zur Identität geben? - Hannover


	Unbekannte Tote am Steinhuder Meer - Wer kann Hinweise zur Identität geben?

Hannover

Polizeikräfte des Zentralen Kriminaldienstes (ZKD) Hannover und Taucher der Zentralen Polizeidirektion Hannover (ZPD) suchten am 25.02.2025 im Uferbereich des Steinhuder Meeres nach Hinweisen zu einer nicht identifizierten Toten. Im Mai 2024 war im Steinhuder Meer eine leblose Frau aufgefunden worden. Bis heute ist die Identität der Frau, die von Spaziergängern im Wasser entdeckt wurde, unklar. Die Polizei hofft auf Hinweise zur Identifizierung der Toten.

Nach bisherigen Erkenntnissen des ZKD Hannover entdeckten Passanten am Morgen des 25.05.2024 einen leblosen Körper am Ufer des Steinhuder Meeres in Höhe des Lindenhopswegs. Herbeigerufene Rettungskräfte bargen die Tote aus dem Wasser. Eine Obduktion ergab Ertrinken als Todesursache. Die Todesumstände sind noch ungeklärt. Eine Gewalteinwirkung liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.

Ein bereits durchgeführter Abgleich durch die Zentrale Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes Niedersachsen, sowie eine Überprüfung der DNA hat bislang nicht zur Identifizierung der Toten geführt. Ein am 25.02.2025 durchgeführter Tauchereinsatz im Steinhuder Meer führte nicht zum Auffinden von Hinweisen auf die Identität der Frau. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Identifizierung der Frau und erhofft sich von den folgenden Angaben Hinweise auf ihre Identität:

Die Tote ist ca. 173 cm groß und von kräftiger Statur. Ihr Alter wird auf 65-70 Jahre geschätzt. Das Gebiss der Verstorbenen ist in einem schlechten Zustand und weist sichtbare Lücken auf. Sie hat braune Augen und 15cm lange grau-weiße Haare. Sie trug eine Brille und war nach bisherigen Erkenntnissen stark kurzsichtig. Zum Zeitpunkt ihres Todes war sie mit einem schwarzen Langarmshirt und einem hellen Leinen-T-Shirt bekleidet. Außerdem trug sie eine dunkelblaue Jeans. An den Füßen trug sie schwarz-weiße Ringelsocken und dunkelblaue Turnschuhe.

Hinweise zur Identität der Frau nimmt der Kriminaldauerdienst der Polizei Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 entgegen. /pol, fas

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Anastasia Polonewicz
Telefon: 0511/109 1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 28

Unbekannte Tote am Steinhuder Meer - Wer kann Hinweise zur Identität geben? Hannover
Fahndung 2025

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 50-Jährigem - Germersheim


	Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 50-Jährigem - 
Germersheim

Seit Freitag, 28.02.2025, 17:00 Uhr, wird ein in Germersheim wohnender 50-Jähriger vermisst. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte der Vermisste bislang nicht aufgefunden werden. Es ist nicht auszuschließen, dass er sich in einer hilflosen Lage befindet, weshalb wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.

Personenbeschreibung / besondere Hinweise:

- 50 Jahre alt
- 180 cm groß
- 60 kg
- hagere Gestalt
- mitteleuropäischer Phänotyp
- kurze graue Haare mit Geheimratsecken
- grüne Augen
- blaue Jeans
- weiße Turnschuhe
- dunkelblaue Steppjacke

Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 07274-9580 oder per E-Mail (pigermersheim@polizei.rlp.de) an die Polizeiinspektion Germersheim zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Rheinpfalz
Bastian Schulte, PvD
Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q






Zugefügt 2025 März 11

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 50-Jährigem - Germersheim
2025

BMEL unterstützt Waldbesitzer bei Vorbereitung auf die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte


	Hilfestellung für praktikable Anwendung: BMEL unterstützt Waldbesitzer bei Vorbereitung auf die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte

Zur rechtssicheren Vorbereitung der deutschen Forstwirtschaft auf den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) am 30. Dezember 2025 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seine Handreiche aktualisiert. Darin werden die tatsächlichen Anforderungen, die für die Forstwirtschaft in Deutschland relevant sind, bündig zusammengefasst und Wege für eine praktikable und effiziente Anwendung aufgezeigt.

Mit der Handreiche werden offene Fragen aus der Branche aufgegriffen und insbesondere für Kleinprivatwald, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse oder auch kleinere Kommunen eine konkrete Hilfestellung angeboten. Die Handreiche zeigt anhand von praxisnahen Beispielen konkrete Lösungswege für die Umsetzung der EUDR auf. Sie ist somit für die Forstwirtschaft ein wichtiges Begleitdokument zur EUDR und den Leitlinien und FAQs der Europäischen Kommission.

Die aktualisierte BMEL-Handreiche kann heruntergeladen werden.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hatte sich erfolgreich gegenüber der EU-Kommission und im Rat dafür eingesetzt, den Anwendungsstart der EUDR zu verschieben. Damit konnte Planungssicherheit geschaffen werden, damit sich Wirtschaft, Verwaltung und Produzenten in Drittstaaten auf die Anwendung der EUDR vorbereiten können und Lieferketten stabil bleiben. Aus Sicht des BMEL muss die EU-Kommission die nun gewonnene Zeit nutzen, um die Voraussetzungen für eine praxistaugliche, bürokratiearme und reibungslose Umsetzung der EUDR zu schaffen. Auch deshalb hat das BMEL mit der Handreiche die Initiative ergriffen, um der Forstwirtschaft aktuelle Informationen bereitzustellen und ihr die Vorbereitung auf die EUDR zu erleichtern.
Hintergrund:

Zwischen 1990 und 2020 gingen weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche größer als die gesamte EU. Laut FAO sind etwa 90 Prozent der Entwaldung auf die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen zurückzuführen, ein wesentlicher Treiber von Klimawandel und Artensterben.

Die EUDR setzt einen lang geforderten EU-Rechtsrahmen gegen die globale Waldzerstörung und fördert nachhaltige Lieferketten in und außerhalb der EU. Ziel ist es, die globale Waldzerstörung, die Klimakrise und den Verlust der Biodiversität zu bekämpfen.

Weitere Informationen zur Umsetzung der EUDR in Deutschland finden Sie auf der Webseite der BLE.



Zugefügt 2025 Februar 27

Hilfestellung für praktikable Anwendung: BMEL unterstützt Waldbesitzer bei Vorbereitung auf die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
Fahndung 2025

Öffentlichkeitsfahndung nach 16-jährigem Mädchen aus Schwerin - Polizei Rostock

Öffentlichkeitsfahndung nach 16-jährigem Mädchen aus Schwerin - Polizei  Rostock

27.02.2025-Polizei Rostock - Die Polizei fahndet aktuell nach einem 16-jährigen Mädchen aus Schwerin und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe.

Seit dem 26.02.2025 wird Laura-Celine Kinkeldey vermisst, nachdem sie gegen 20:00 Uhr ihre elterliche Wohnung in der Kantstraße verlassen hat. An ihrem Ziel in der Wismarschen Straße ist sie nicht angekommen. Bisherige Suchmaßnahmen sind erfolglos geblieben.


Laura-Celine Kinkeldey ist 180 cm groß, schlank und hat hellbraune, lange Haare.
Hinweise zum Aufenthalt der Vermissten nimmt die Polizei in Schwerin (Tel. 0385 5180-2224) oder das Polizei Rostock unter der Notrufnummer 110 entgegen.



Zugefügt 2025 Februar 27

Öffentlichkeitsfahndung nach 16-jährigem Mädchen aus Schwerin - Polizei Rostock </a></div>



<div class=Fahndung 2025

Polizei fahndet nach vermisster Seniorin aus Crivitz und bittet um Hinweise


	Polizei fahndet nach vermisster Seniorin aus Crivitz und bittet um Hinweise

Wer kann Hinweise zum Aufenthalt von Frau Elke machen? - Polizei Rostock - Die Polizei fahndet aktuell nach einer 87-jährigen Frau aus Crivitz und bittet nun die Öffentlichkeit um Mithilfe. Seit dem 25.02.2025 wird die 87-jährige Helga Elke vermisst, nachdem sie gegen 20:00 Uhr ihr Wohnhaus in der Straße ´´Stadtrandsiedlung´´ zu Fuß verlassen hat. Seither sucht die Polizei unter anderem mit mehreren Funkstreifenwagen und einem Fährtenhund nach der Frau, bisher jedoch ohne Erfolg.

Personenbeschreibung:

Helga Elke ist 170 groß und schlank. Sie soll mit einer dunklen Hose und einem roten Pullover sowie braunen Schuhen bekleidet sein. Die Vermisste trägt eine Brille und soll gut zu Fuß sein. Frau Elke leidet unter leicht einsetzender Demenz und ist auf tägliche Medikamente angewiesen.

Hinweise zum Aufenthalt der Vermissten nehmen die Polizei in Sternberg (Tel. 03847 43270) oder das Polizei Rostock unter der Notrufnummer: 110 entgegen.



Zugefügt 2025 Februar 27

Polizei fahndet nach vermisster Seniorin aus Crivitz und bittet um Hinweise
Fahndung 2025

Pistole - Person mit Schussverletzung im Krankenhaus - Polizei Dortmund


	Pistole - 	Person mit Schussverletzung im Krankenhaus -  Polizei Dortmund

Am Sonntagabend (9. Februar 2025) kam ein Mann (52 Jahre alt) mit einer Schussverletzung in ein Krankenhaus in Unna. Die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich.

Eine Mordkommission der Polizei Dortmund hat die Ermittlungen aufgenommen. Derzeit wird geprüft, ob Zusammenhänge zu den Schüssen auf das Wohnhaus vom 7. Februar 2025 bestehen.

Siehe hierzu https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5966239.

Weitere Auskünfte können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht gemacht werden.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Staatsanwältin Andersson unter: 0231/92626123.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Theresa Stritzke
Telefon: 0231/132-1026
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - Person mit Schussverletzung im Krankenhaus - Polizei Dortmund
Fahndung 2025

Messer - Polizei nimmt Autoaufbrecher fest-- Bremen


	Polizei nimmt Autoaufbrecher fest--

Bremen

Hermann-Koenen-Straße - 26.02.2025, 22:15 Uhr - Einsatzkräfte der Polizei stellten am späten Mittwochabend einen 44 Jahre alten Mann in Sebaldsbrück. Er ist verdächtig, zuvor mehrere Autos aufgebrochen zu haben.

Etwa um 22:15 Uhr wurden Einsatzkräfte in die Hermann-Koenen-Straße gerufen, da dort Zeugen einen Mann dabei beobachtet hatten, wie er auf einem Parkplatz mehrere Scheiben von Autos eingeschlagen hatte. In der Nähe stellten die Polizisten denn 44-Jährigen, der gerade Beweismittel über ein Brückengeländer warf, dabei handelte es sich um einen Nothammer. Außerdem wurden bei ihm weitere Beweismittel, ein Messer und Gegenstände, die möglicherweise aus anderen Straftaten stammen, gefunden. Auf dem Parkplatz waren die Scheiben von mindestens fünf Autos eingeschlagen und unter anderem Elektrogeräte entwendet worden. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an. Der 44-Jährige wurde mit auf die Wache genommen. Er soll noch im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt werden.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Bastian Demann
Telefon: 0421 362-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Polizei nimmt Autoaufbrecher fest-- Bremen
Fahndung 2025

Messer - Versuchter Straßenraub - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Hinweise - Bonn


	Messer - Versuchter Straßenraub - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Hinweise
-
Bonn

Am späten Mittwochabend (26.02.2025) versuchten zwei Unbekannte in Bonn-Duisdorf einen 32-Jährigen zu berauben. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise möglicher Zeugen.

Zur Tatzeit, gegen 22:25 Uhr, stellte der 32-Jährige sein Auto auf der Rochusstraße ab. Beim Verlassen des Fahrzeugs wurde er von den Unbekannten attackiert und gegen das Auto gedrückt. Die Täter forderten die Herausgabe von Bargeld. Einer der Angreifer zeigte dabei ein Messer.

Als der 32-Jährige mit seinem Handy den Notruf wählte, liefen die beiden Männer ohne Beute über die Rochusstraße davon. Einer der Täter flüchtete zur Helmholtzstraße, der andere lief weiter in Richtung Provinzialstraße.

Die Täter konnten im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung nicht mehr angetroffen werden.

Nach derzeitigem Sachstand liegen folgende Beschreibungsmerkmale zu den Tätern vor:

- männlich, ca. 190 cm groß, sehr schlank, dunkelhäutig, schwarze
Haare mit starken Locken, braune Jacke, graue Jogginghose, weiße
Schuhe

- männlich, ca. 30 Jahre alt, ca. 180 cm groß, normale Statur,
Gesicht mit Schal bedeckt, schwarze North-Face Jacke, Jeans, schwarze
Schuhe

Das Kriminalkommissariat 13 hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen und bittet um Hinweise möglicher Zeugen. Wer Beobachtungen in Zusammenhang mit dem geschilderten Geschehen gemacht hat, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per Mail an KK13.Bonn@polizei.nrw.de bei den Ermittlern zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw

Folgen Sie für aktuelle Informationen gerne unserem WhatsApp-Kanal:
https://t1p.de/v1grf



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Versuchter Straßenraub - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Hinweise - Bonn
2025

BMEL beantragt Hilfen für die durch die Maul- und Klauenseuche von Einschränkungen betroffenen Betriebe


	BMEL beantragt Hilfen für die durch die Maul- und Klauenseuche von Einschränkungen betroffenen Betriebe

>Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bei der Europäischen Kommission Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffenen Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie für sämtliche schweinehaltenden Betriebe in Brandenburg beantragt. Damit sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Brandenburg schätzt den entstandenen Schaden auf knapp 8 Millionen Euro.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: ´´Die Maul- und Klauenseuche hat viele Betriebe in Brandenburg wirtschaftlich und emotional stark getroffen. Dank des beherzten Vorgehens aller zuständigen Stellen, der raschen Errichtung von Sperrzonen und dem Verbot des Transports von Tieren und tierischen Erzeugnissen im betroffenen Gebiet haben wir bisher keine weiteren Fälle zu verzeichnen. Damit wurde ein noch viel größerer Schaden für alle Betrieben in ganz Deutschland abgewendet. Unser Ziel ist es, dass kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen muss. Deshalb haben wir nach enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg bei der Europäischen Kommission Hilfen für die unmittelbar betroffenen Betriebe beantragt. Die Betriebe in Brandenburg sind auf diese finanzielle Stützungsmaßnahme angewiesen, um weitermachen zu können. In Brüssel darf jetzt keine Zeit verloren werden´´

Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern hatte das Land Brandenburg vorübergehend ein sogenanntes ´´Stand still´´ erlassen, also ein Verbot für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden im ganzen Bundesland. Der Transport von diesen Tierarten und tierischen Erzeugnissen war innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen darüber hinaus verboten. Milchvieh- und schweinhaltende Betriebe waren von diesen Maßnahmen besonders betroffen. Auf Grund der Verbringungsverbote von Tieren und tierischen Erzeugnissen kam es im Land Brandenburg zu einem Schlachtstau bei Mastschweinen sowie zu einer Nichtabholung von Rohmilch, die entsorgt werden musste. Für die Erzeuger führte dies zu Preiseinbußen beziehungsweise Einkommensverlusten. Der Schaden der Milcherzeuger beträgt rund 882.000 Euro und bei den schweinhaltenden Betrieben in Brandenburg 7 Millionen Euro.

Der Antrag des BMEL erfolgt auf Basis des Artikels 220 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen nach Artikel 220 Absatz 5 Unterabsatz 2 GMO notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Bei Bewilligung des Antrages könnte die Europäische Union 60 Prozent der Schadenssumme entschädigen.

27. Feb. 2025 Pressemitteilung



Zugefügt 2025 Februar 28

BMEL beantragt Hilfen für die durch die Maul- und Klauenseuche von Einschränkungen betroffenen Betriebe
Fahndung 2025

Festnahmen nach Kokainschmuggel über Teakholz-Lieferungen - bundesweit


	
Festnahmen nach Kokainschmuggel über Teakholz-Lieferungen

Polizeimeldung vom 27.02.2025

bundesweit

27.02.2025 - Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
In Teakholz-Balken aus Südamerika versteckt, sollen bislang sechs Beschuldigte Kokain aus Südamerika nach Deutschland eingeführt haben. Bei der heutigen vermeintlichen Entgegennahme der Ware in Essen konnten drei Beschuldigte festgenommen werden, zugleich erfolgte in Berlin die Festnahme der drei weiteren mutmaßlichen Mittäter.

Im Oktober 2024 sollen vier Beschuldigte im Alter von inzwischen 49, 50, 51 und 59 Jahren für eine in Berlin-Neukölln ansässige Baufirma Teakholz bestellt haben. Dieses wurde dann von Costa Rica aus per Container nach Deutschland verschifft. Am 12. Dezember 2024 konnte der Container im Hamburger Hafen durch das Zollfahndungsamt Hamburg angehalten und kontrolliert werden. In den Teakholz-Balken wurden 64 Pakete mit insgesamt etwa 64 Kilogramm Kokaingemisch gefunden.

Im Verlauf der daraufhin aufgenommenen Ermittlungen wurde nun bekannt, dass der –Container, nunmehr noch mit dem Teakholz, aber ohne die Betäubungsmittel an eine Anschrift nach Essen und nicht nach Berlin geliefert werden sollte.

Im Rahmen von Einsatzmaßnahmen unter der Federführung der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landeskriminalamtes Berlin, die durch Spezialkräfte aus Berlin, Oldenburg und Düsseldorf sowie durch die Polizei in Essen und weiteren Einsatzkräften aus Nordrhein-Westfalen unterstützt wurden, konnten beim Ausladen der Teakholzbalken aus dem Container in Essen heute der 51-Jährige sowie zwei Männer im Alter von 27 und 29 Jahren vorläufig festgenommen werden. In Berlin wurden die beiden Firmenverantwortlichen und der weitere Beschuldigte, der ebenfalls in den Bestellvorgang und die Abwicklung des Containers involviert gewesen sein soll, vorläufig festgenommen.

Eine Entscheidung, ob die Beschuldigten zwecks Erlasses von Haftbefehlen in Berlin und Essen Ermittlungsrichtern vorgeführt werden sollen, wird erst morgen erfolgen. Die im Anschluss an die Festnahmen erfolgten Durchsuchungen an den Wohnanschriften der Beschuldigten in Berlin, Gladbeck und Bochum sowie bei der Berliner Baufirma führten zum Auffinden von Mobiltelefonen, Datenträgern und Unterlagen. Diese werden nun im Laufe der weiteren, noch andauernden Ermittlungen ausgewertet.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 2025 Februar 28

Festnahmen nach Kokainschmuggel über Teakholz-Lieferungen Polizeimeldung vom 27.02.2025 bundesweit
Fahndung 2025

Messer - versuchten Totschlags - Tatverdächtiger ermittelt - Kaiserslautern


	Tatverdächtiger ermittelt

Kaiserslautern

Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Mann aus dem Stadtgebiet. Der 61-Jährige steht im Verdacht, vor knapp zwei Wochen einem Bekannten absichtlich mit einer Stichwaffe Verletzungen am Hals zugefügt zu haben.

Der 48-Jährige war nach dem Angriff schwer verletzt auf die Straße geflüchtet, wo er von städtischen Mitarbeitern aufgegriffen wurde. Nach einer ersten Versorgung vor Ort durch den hinzugezogenen Rettungsdienst wurde der Mann in ein Krankenhaus gebracht. Wie es zu den Verletzungen kam, war zu diesem Zeitpunkt noch unklar (wir berichteten: https://s.rlp.de/Icz2San).

Die Ermittlungen der Polizei ergaben nun einen Tatverdacht gegen den 61-Jährigen. Nach den derzeitigen Erkenntnissen hatte er zusammen mit dem 48-Jährigen Alkohol konsumiert und diesen unvermittelt mit einem Messer verletzt.

Der Beschuldigte konnte am Donnerstag widerstandslos festgenommen werden. Er wurde noch am gleichen Tag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt, machte aber von seinem Schweigerecht Gebrauch und keine Angaben zu den Vorwürfen.

Wegen der Schwere der Tat wurde Haftbefehl erlassen und der Mann im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die weiteren Ermittlungen dauern an. |cri

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizei Westpfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz



Zugefügt 2025 Februar 28

Tatverdächtiger ermittelt Kaiserslautern
Fahndung 2025

pistole - Nach Schussabgabe in Köln-Holweide - drei Festnahmen - Untersuchungshaft


	pistole - 	Nach Schussabgabe in Köln-Holweide - drei Festnahmen - Untersuchungshaft

Die Kriminalpolizei hat am Samstag (22. Februar) einen Mann (23) festgenommen, der im Verdacht steht, am 12. Januar vor einem Autohaus in Köln-Holweide mehrere Schüsse auf einen 33 Jahre alten Kölner abgegeben zu haben. Der 33-Jährige war damals mit schweren Verletzungen in eine Klinik eingeliefert worden.

Streifenpolizisten hatten den 23-Jährigen am Samstagabend aus Anlass einer Verkehrskontrolle auf der Malteserstraße in Buchheim gestoppt, als er dort mit seinem ´´Sozius´´ (22) auf einem E-Scooter unterwegs war.

Bei der Überprüfung der Männer stellten die Einsatzkräfte neben einer geringen Menge Betäubungsmittel und Bargeld in vierstelliger Höhe auch eine scharfe Schusswaffe und Munition sicher. Letztere hatte der ´´Sozius´´ versucht, während der Kontrolle unter einem geparkten Auto zu verstecken. Die Polizisten nahmen daraufhin zunächst beide Männer vorläufig fest.

Im Zuge der Festnahme stellte sich heraus, dass gegen den 23-Jährigen bereits ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes bestand, den ihm ein Ermittlungsrichter dann am Sonntag verkündete.

Am Montagvormittag (24. Februar) vollstreckten Kriminalbeamte dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln zwei weitere Haftbefehle wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes gegen einen 23 Jahre alten Mann und eine 19 Jahre alte Frau. Beide Kölner sollen an der Tat beteiligt gewesen sein und befinden sich nun ebenfalls in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen zum Tatmotiv, zu den bislang unklaren Tathintergründen sowie zu möglichen weiteren Tatverdächtigen dauern noch an. Die Beschuldigten machen bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Auskünfte zu dem Verfahren erteilt ausschließlich Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der Kölner Staatsanwaltschaft unter der Telefonnummer 0221/477 4271. (cb/al)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 27

pistole - Nach Schussabgabe in Köln-Holweide - drei Festnahmen - Untersuchungshaft
Fahndung 2025

Pistole - türkischen - Tataufklärung nach Raub mit Schusswaffe in Hamburg-Billstedt


	Pistole - türkischen - 	Tataufklärung nach Raub mit Schusswaffe in Hamburg-Billstedt

31.01.2025, 20:20 Uhr - Hamburg-Billstedt, Feiningerstraße

Einsatzkräfte haben gestern Nachmittag einen 36-Jährigen verhaftet. Er steht im dringenden Verdacht, Ende Januar im Stadtteil Billstedt zusammen mit einem Komplizen eine 20-Jährige beraubt zu haben.

Den bisherigen Erkenntnissen des zuständigen Raubdezernates (LKA 164) und der Staatsanwaltschaft zufolge traten Ende Januar mehrere Männer an die 20-Jährige heran, die sich in Höhe einer Geschäftspassage an der Feiningerstraße befand. Während sie einer der Männer festhielt, bedrohte sie ein weiterer mit einer Schusswaffe und entriss ihr ihr Mobiltelefon. Zwei der Unbekannten flüchteten anschließend in einem Smart vom Tatort, die anderen sollen mutmaßlich in ein Café in der parallel gelegenen Oskar-Schlemmer-Straße geflohen sein.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Cafés entdeckten die umgehend zum Einsatzort entsandten Polizistinnen und Polizisten unter anderem zwei scharfe Schusswaffen. Darüber hinaus stellten sie einen 30-jährigen türkischen Staatsangehörigen als denjenigen fest, der die Heranwachsende festgehalten haben soll. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Ein Haftbefehl wurde nicht erlassen, da sich zum derzeitigen Ermittlungsstand kein dringender Tatverdacht begründen ließ. Die zeitgleich stattfindenden Fahndungsmaßnahmen führten nicht zur Feststellung des flüchtigen Pkw.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm noch am Abend die ersten Ermittlungen, welche durch das LKA 164 fortgeführt wurden. In deren Verlauf ergaben sich Hinweise auf den 36-jährigen ebenfalls türkischen Staatsangehörigen als Tatverdächtigen, gegen den eine Amtsrichterin auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erließ.

Zielfahnderinnen und -fahnder (LKA 23) lokalisierten den Tatverdächtigen gestern Nachmittag im Bereich der Jarrestraße (Winterhude). Noch bevor er mit seinem Pkw losfahren konnte, blockierten zivile Einsatzkräfte das Fahrzeug und verhafteten ihn. Hierbei führte der 36-Jährige eine scharfe Schusswaffe mit sich. Neben dieser stellten die Beamtinnen und Beamten bei der anschließenden Durchsuchung weitere potentielle Beweismittel sicher. Der 36-Jährige wurde nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere zu den Hintergründen und möglichen Tatbeteiligungen der übrigen Männer, dauern an.

Da sich im Rahmen der Durchsuchung des Cafés Anhaltspunkte auf die Durchführung illegalen Glückspiels ergaben, stellten die Polizistinnen und Polizisten unabhängig von dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Raubes über 7.000 Euro Bargeld sicher und beschlagnahmten die Räumlichkeiten vorübergehend für eine Überprüfung durch das zuständige Bezirksamt.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - türkischen - Tataufklärung nach Raub mit Schusswaffe in Hamburg-Billstedt
2025

Tag der Seltenen Erkrankungen – nationale und europäische Vernetzung für bessere Versorgung


	 Tag der Seltenen Erkrankungen – nationale und europäische Vernetzung für bessere Versorgung

Unter dem Motto ´´Teilen Sie Ihre Farben!´´ findet am 28. Februar 2025 der 18. Tag der Seltenen Erkrankungen statt. In Deutschland sind etwa vier Millionen Menschen von einer Seltenen Erkrankung betroffen, darunter auch viele Kinder und Heranwachsende.
27. Februar 2025

Das Bundesministerium für Gesundheit engagiert sich seit Langem, um die gesundheitliche Situation von Menschen mit Seltenen Erkrankungen zu verbessern. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der Allianz Chronischer Seltener Krankheiten (ACHSE e.V.) und 29 weiteren Bündnispartnern ist das BMG Teil des nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE). In diesem Rahmen wurden konkrete Maßnahmen erarbeitet und zum großen Teil bereits umgesetzt. So wurden bundesweit 36 spezialisierte Zentren für Seltene Erkrankungen etabliert. Ziel des Aktionsbündnisses ist es außerdem die primärärztliche Versorgung zu stärken.

Auch auf europäischer Ebene engagiert sich das BMG für eine angemessene Versorgung der Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Gemeinsam mit den weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt sich Deutschland dazu an der EU-Initiative zur ´´Integration der Europäischen Referenznetzwerke in die nationalen Gesundheitssysteme – JARDIN´´. Die Europäischen Referenznetzwerke (ERN) sollen in die nationalen Gesundheitssysteme eingebunden und die bereits etablierten spezialisierten Zentren unter Berücksichtigung der ERNs weiterentwickelt werden.
Das multidisziplinäre Konsortium, mit dem sich Deutschland bei JARDIN einbringt, umfasst neben dem Bundesministerium für Gesundheit als Konsortialleitung die Geschäftsstelle des NAMSE, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die ACHSE sowie die Zentren für Seltene Erkrankungen der Universitätskliniken Tübingen, Frankfurt/Main, Würzburg und Heidelberg.

Getreu dem Motto des diesjährigen Tages für Seltene Erkrankungen ´´Teilen Sie Ihre Farben!´´ richtet sich heute die Aufmerksamkeit auf die Menschen, die mit einer Seltenen Erkrankungen leben, um ihnen ein farbenfrohes Leben zu ermöglichen.




Zugefügt 2025 Februar 28

Tag der Seltenen Erkrankungen – nationale und europäische Vernetzung für bessere Versorgung
2025

Wiederaufbau in der Ukraine: Ausschreibung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro für kleine Unternehmen veröffentlicht


	Wiederaufbau in der Ukraine: Ausschreibung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro für kleine Unternehmen veröffentlicht

Die EU will Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen beimWiederaufbau in der Ukraine unterstützen und hat dazu eine neue Ausschreibung veröffentlicht. Insgesamt werden 1,6 Milliarden Euro an Bürgschaften und und Mischfinanzierungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität bereitgestellt.

EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos sagte: ´´Bei der Unterstützung von Kleinunternehmen in der Ukraine geht es nicht nur um die wirtschaftliche Erholung, sondern auch um den Erhalt der Struktur der Gemeinden selbst. Sie sind das Rückgrat der lokalen Resilienz, und ihr Erfolg ist entscheidend für eine starke und geeinte Gesellschaft.´´

Zielgruppe der Ausschreibung

Die Initiative ermutigt Finanzinstitute, Unternehmen in den vom Krieg betroffenen Regionen zu unterstützen, insbesondere solche, die Veteranen beschäftigen, Vertriebene und Rückkehrer integrieren und Kleinbauern unterstützen. Sie fördert auch den Zugang zu Finanzmitteln für Kleinstunternehmen und Neugründungen, von Frauen, Jugendlichen und Behinderten geführte Unternehmen, den Minenräumungssektor und Agrarunternehmen, die sich an Minenräumaktionen beteiligen. Der Aufruf unterstützt auch die Verpflichtung der Ukraine-Fazilität, mindestens 15 Prozent der Ukraine-Garantie für kleine Unternehmen bereitzustellen.

Ukraine-Fazilität

Der Investitionsrahmen für die Ukraine ist Teil der mit 50 Milliarden Euro ausgestatteten Ukraine-Fazilität der EU, die öffentliche und private Investitionen zur Unterstützung der Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine anziehen soll.

Mit Finanzinstrumenten in Höhe von insgesamt 9,3 Milliarden Euro - darunter 7,8 Milliarden Euro in Form von Darlehensgarantien und 1,5 Milliarden Euro in Form von Mischfinanzierungen - soll der Rahmen 40 Milliarden Euro an Investitionen für die Erholung und Modernisierung der Ukraine mobilisieren. Im September 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unter diesem Rahmen, um Investitionen in den Wiederaufbau der Ukraine zu fördern.

Weitere Informationen

Daily News vom 10. März 2025

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Datum der Veröffentlichung
10. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland








Zugefügt 2025 März 11

Wiederaufbau in der Ukraine: Ausschreibung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro für kleine Unternehmen veröffentlicht
2025

Schutzstatus des Wolfs: EU-Kommission schlägt Angleichung an Berner Konvention vor


	Schutzstatus des Wolfs: EU-Kommission schlägt Angleichung an Berner Konvention vor

Die EU-Kommission hat am Freitag eine gezielte Änderung der Anhänge der Habitat-Richtlinie vorgeschlagen. Damit wird die Habitat-Richtlinie an den geänderten Schutzstatus des Wolfs von ´´streng geschützt´´ auf ´´geschützt´´ gemäß des am Freitag in Kraft getretenen Übereinkommens von Bern angepasst.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: ´´In einigen europäischen Regionen sind Wolfsrudel insbesondere für Nutztiere zu einer echten Gefahr geworden. Heute schlagen wir eine Änderung des EU-Rechts vor, die den lokalen Behörden helfen wird, die Wolfspopulationen aktiv zu bewirtschaften und gleichzeitig sowohl die biologische Vielfalt als auch unsere Lebensgrundlagen im ländlichen Raum zu schützen.´´

Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte: ´´Der Schutz der Wölfe im Rahmen der Habitat-Richtlinie hat es der Art ermöglicht, sich in den letzten Jahrzehnten vom fast vollständigen Aussterben zu erholen. Allerdings stehen wir jetzt vor einer sich verändernden Realität vor Ort mit einer großen Anzahl von Wölfen in einigen EU-Ländern. Die heute vorgeschlagene Änderung des Rechtsstatus des Wolfs von streng geschützt zu geschützt gemäß der Habitat-Richtlinie wird den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Bewirtschaftung der Wolfspopulationen geben. Dies ändert nichts an der rechtlichen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Art zu schützen und ihre Populationen zu erhalten.´´

Mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung lokaler Wolfspopulationen

Der Vorschlag der Kommission wird den Mitgliedstaaten zusätzliche Flexibilität bei der Bewirtschaftung ihrer lokalen Wolfspopulationen einräumen, damit sie Maßnahmen ergreifen können, die gut an die regionalen Gegebenheiten angepasst sind. Da der Wolf eine geschützte Art bleiben wird, müssen die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen und aufrechterhalten. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, ein höheres Schutzniveau für Wölfe beizubehalten, wenn dies nach nationalem Recht für notwendig erachtet wird.

Investitionen in geeignete Schutzmaßnahmen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Zahl der Angriffe auf Nutztiere zu verringern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und die Interessenträger bei der Gestaltung und Umsetzung solcher Maßnahmen weiterhin durch Finanzmittel und andere Formen der Förderung unterstützen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission zur gezielten Änderung der Anhänge IV und V der Habitat-Richtlinie in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Hintergrund

Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse des Status des Wolfs in der EUschlug die Kommission im Dezember 2023 vor, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern. Dieser Vorschlag wurde im September 2024 vom Rat angenommen.

Daraufhin legte die Kommission dem Sekretariat des Übereinkommens von Bern im Namen der EU den Änderungsvorschlag vor. Der Vorschlag wurde am 6. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss des Übereinkommens gebilligt. Die Änderung der Anhänge der Berner Konvention trat am 7. März 2025, drei Monate nach ihrer Annahme, in Kraft.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Vorschlag der Kommission zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) in der Habitat-Richtlinie

Großraubtiere

EU-Plattform der Interessenträger für die Koexistenz von Menschen und Großraubtieren

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Datum der Veröffentlichung
10. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland








Zugefügt 2025 März 11

Schutzstatus des Wolfs: EU-Kommission schlägt Angleichung an Berner Konvention vor

WHO warnt vor lebenslangen Gesundheitskrisen in der gesamten Europäischen Region


	Von der Wiege bis zum Gehstock: Der neue Europäische Gesundheitsbericht der WHO warnt vor lebenslangen Gesundheitskrisen in der gesamten Europäischen Region

Fast 76 000 Kinder in der Europäischen Region sterben jedes Jahr vor ihrem fünften Geburtstag; 1 von 6 Menschen stirbt vor dem Alter von 70 Jahren an nichtübertragbaren Krankheiten
Kopenhagen, 25. Februar 2025
Trotz Fortschritten in einigen Bereichen stagniert die Europäische Region der WHO – die lange Zeit den Ruf hatte, einige der stärksten Gesundheitssysteme der Welt aufzuweisen – weitgehend bei einer Reihe von Indikatoren, die von der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bis hin zu chronischen Krankheiten reichen, oder verzeichnet sogar rückläufige Entwicklungen. Das ist der Tenor des jüngsten Europäischen Gesundheitsberichts der WHO, der sich auf die jüngsten verfügbaren Daten aus allen 53 Mitgliedstaaten in Europa und Zentralasien stützt.

Der alle drei Jahre veröffentlichte Europäische Gesundheitsbericht – ein Flaggschiff-Bericht, der sich auf Erkenntnisse aus den Ländern stützt – zeichnet das umfassendste Bild der Gesundheit in der Region. Er liefert Regierungen und politischen Entscheidungsträgern klare Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen in einer Zeit, in der Megatrends, wie gefährliche Desinformation, Personalmangel im Gesundheitswesen, die rasche Alterung der Bevölkerung und der Klimawandel, die Gesundheit wie nie zuvor beeinflussen.
Schließung der Lücke bei der Säuglingssterblichkeit und Schutz der Gesundheit von Kindern
Während die Europäische Region insgesamt eine der niedrigsten Raten vermeidbarer Todesfälle bei Kindern weltweit aufweist, ist der Unterschied zwischen den diesbezüglich am besten und am schlechtesten abschneidenden Ländern enorm und reicht von 1,5 Todesfällen je 1000 Lebendgeburten bis hin zu 40,4. Diese Lücke zu schließen, bleibt eine Herausforderung.

Ein Blick auf die jüngsten verfügbaren Daten zur Sterblichkeit bei Kindern unter fünf Jahren in allen 53 Mitgliedstaaten zeigt, dass im Jahr 2022 insgesamt 75 647 Kinder vor ihrem fünften Geburtstag starben. Die fünf wichtigsten Ursachen für die Sterblichkeit bei Kindern unter fünf Jahren sind: Komplikationen bei Frühgeburten, Geburtsasphyxie, angeborene Herzanomalien, Infektionen der unteren Atemwege sowie neonatale Sepsis und andere Infektionen.

Weitere Aspekte mit Blick auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die Grund zur Besorgnis geben:

Jeder fünfte Jugendliche in der Europäischen Region kämpft mit einer psychischen Erkrankung.
Suizid ist die häufigste Todesursache in der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen.
Mädchen schätzen durchweg ihr psychisches Wohlbefinden geringer ein als Jungen.
15 % der Jugendlichen berichten, dass sie in letzter Zeit von Cybermobbing betroffen waren.
Jeder zehnte Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren konsumiert eine Form von Tabakerzeugnissen, einschließlich E-Zigaretten.
Nahezu jedes dritte Kind im schulpflichtigen Alter ist übergewichtig; jedes achte Kind leidet an Adipositas.

Die Vermarktung von Produkten mit hohem Salz-, Fett- und Zuckergehalt hat einen negativen Einfluss auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen und trägt langfristig zu schlechter Gesundheit bei. Dennoch lassen die meisten Länder solche schädlichen Werbepraktiken weiterhin zu.

´´In unserer vernetzten Online-Welt fühlen sich unsere jungen Menschen ironischerweise einsamer als je zuvor, und viele haben mit ihrem Gewicht und ihrem Selbstbewusstsein zu kämpfen, was sie für gesundheitliche Probleme im Erwachsenenalter prädestiniert´´, erklärte Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa. ´´Deshalb werden WHO/Europa und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) im späteren Verlauf dieses Jahres allen 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO eine richtungsweisende neue Gesundheitsstrategie für Kinder und Jugendliche zur Annahme vorlegen.´´
Vermeidbare Todesfälle aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten
Die Europäische Region hat große Fortschritte bei der Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten gemacht – der bei Weitem häufigsten Todesursache in unserer Region. Mindestens 10 Mitgliedstaaten haben die Zielvorgabe der WHO einer 25-prozentigen Verringerung der vorzeitigen Sterblichkeit aufgrund der vier wichtigsten nichtübertragbaren Krankheiten erreicht. Dennoch stirbt in der Europäischen Region insgesamt gesehen immer noch jeder sechste Mensch vor Erreichen seines 70. Lebensjahres an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder chronischen Atemwegserkrankungen.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen machen 33,5 % – ein Drittel – der vorzeitigen Todesfälle aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten in der Region aus, wobei das Risiko in Osteuropa und Zentralasien fast fünfmal so hoch ist wie in Westeuropa. Krebs verursacht ein weiteres Drittel – 32,8 % – der vorzeitigen Todesfälle in der gesamten Europäischen Region.

In dem Bericht werden mit Blick auf nichtübertragbare Krankheiten folgende weitere Aspekte genannt, die Grund zur Besorgnis geben:

Die Europäische Region weist mit durchschnittlich 8,8 Litern reinen Alkohols pro Erwachsenem und Jahr den weltweit höchsten Alkoholkonsum auf. In der Europäischen Union ist der Konsum derzeit am höchsten, in den zentralasiatischen Ländern am niedrigsten.
Der Tabakkonsum unter Erwachsenen ist mit insgesamt 25,3 % nach wie vor hoch.
Mit Blick auf die Verwirklichung der Zielvorgabe, bis 2025 den Tabakkonsum um 30 % zu senken, hinkt die Europäische Region hinterher.

´´Nichtübertragbare Krankheiten erhalten nach wie vor nicht die ihnen gebührende Aufmerksamkeit, obwohl sie für 90 % aller Todesfälle in unserer Region verantwortlich sind´´, so Dr. Kluge. ´´Interessanterweise ist die Krebsinzidenz in West- und Nordeuropa höher als in Osteuropa und Zentralasien, wo Herz-Kreislauf-Erkrankungen häufiger sind, was zum Teil auf die unterschiedlichen Lebensbedingungen, das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung und die Effizienz der Gesundheitssysteme zurückzuführen ist. Die gesamte Region muss die Ursachen chronischer Krankheiten bekämpfen, vom Tabak- und Alkoholkonsum über den schlechten Zugang zu gesunden und nahrhaften Lebensmitteln bis hin zu Luftverschmutzung und Bewegungsmangel. Die Klimakrise verschlimmert die Situation zusätzlich, indem sie die Krankheitslast in allen Bereichen, insbesondere bei chronischen Krankheiten, erhöht.´´

Von den sechs Regionen der WHO ist die Europäische Region diejenige, die sich am schnellsten erwärmt und in der die Temperaturen etwa doppelt so schnell steigen wie im globalen Durchschnitt. In der gesamten Region gibt es jedes Jahr schätzungsweise 175 000 hitzebedingte Todesfälle. Darüber hinaus ist es wichtig, die Auswirkungen anzuerkennen, die das Gesundheitswesen selbst auf die Umwelt hat. Im Jahr 2020 war das Gesundheitswesen weltweit für etwa 5 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Routineimpfraten stagnieren angesichts des Wiederauftretens von Infektionskrankheiten
Die suboptimalen Impfraten der letzten Jahre haben in einem Umfeld zunehmender und durch Desinformation genährter Impfskepsis zu einem Wiederauftreten vermeidbarer Krankheiten geführt. 2023 wurden in 41 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region 58 000 Masernfälle verzeichnet, was einem unglaublichen 30-fachen Anstieg gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Unterdessen sind Erfolge bei der Bekämpfung der Tuberkulose in der Europäischen Region zu verzeichnen: Zwischen 2015 und 2022 ist die Tuberkulose-Inzidenz um 25 % und die Zahl der durch Tuberkulose bedingten Todesfälle um 32 % zurückgegangen. Trotzdem bleibt die medikamentenresistente Tuberkulose ein wachsendes Problem. Diese schwer zu behandelnden medikamentenresistenten Tuberkulosefälle machen ein Viertel der Neuerkrankungen aus, und ihre Behandlungserfolgsquote liegt weit unter dem Zielwert von 80 %. Nach neuesten Erkenntnissen aus 13 Ländern weist ein verkürzter neunmonatiger Behandlungsplan für multiresistente Tuberkulose jedoch eine Behandlungserfolgsquote von 83 % auf, weit mehr als die bisherige durchschnittliche Erfolgsquote von 57 % für die Europäische Region. In der Vergangenheit konnte die Behandlung von multiresistenter Tuberkulose bis zu drei Jahre dauern.

Zudem leben in der Europäischen Region schätzungsweise 3 Mio. Menschen mit HIV. Obwohl die Rate der diagnostizierten HIV-Infektionen von 2013 bis 2022 in der gesamten Region von 16,4 auf 12,4 pro 100 000 gesunken ist, wissen nur 72 % der Infizierten von ihrem Status und nur 63 % erhalten eine lebensrettende antiretrovirale Therapie. Nur 5 der 53 Mitgliedstaaten in der Region haben das Ziel einer Behandlungsquote von 90 % bei HIV-positiven Patienten erreicht.
Ein Leben lang bei guter Gesundheit
´´Der große Wert des Europäischen Gesundheitsberichts liegt darin, dass er die gesundheitlichen Zusammenhänge über den gesamten Lebensverlauf hinweg aufzeigt. Der Schutz und die Verbesserung der Gesundheit von Kindern zahlt sich ein Leben lang aus und senkt die Kosten für die Gesellschaft´´, so Dr. Kluge. ´´Ein gesundes Kind wird mit größerer Wahrscheinlichkeit zu einem gesunden Jugendlichen, einem gesunden Erwachsenen und einem gesunden älteren Menschen heranwachsen. Dies ist von größter Bedeutung, denn zum ersten Mal gibt es in der Europäischen Region mehr Menschen über 65 Jahre als unter 15 Jahre.´´

Demenz ist eine der häufigsten Ursachen für Pflegebedürftigkeit und Behinderung unter älteren Menschen. In den letzten Jahrzehnten ist der Anteil der Todesfälle, die auf Alzheimer und andere Demenz-Erkrankungen zurückzuführen sind, stark angestiegen. 2019 waren mehr als 14 Mio. Menschen in der Region von Demenz betroffen, und ihre Prävalenz dürfte sich bis 2030 verdoppeln.

´´Da finanzielle und personelle Ressourcen immer knapper werden, wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung zunehmend schwieriger´´, erklärte Dr. Natasha Azzopardi-Muscat, Direktorin der Abteilung Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder bei WHO/Europa. ´´Dies betrifft vor allem Haushalte mit geringem Einkommen. In unseren 53 Mitgliedstaaten reicht der Anteil der Haushalte, die von ruinösen Gesundheitsausgaben betroffen sind, von unter 1 % bis über 21 %. In 25 Mitgliedstaaten sind schätzungsweise 5 % der Haushalte von ruinösen Gesundheitsausgaben betroffen, was bedeutet, dass die Kosten für die Gesundheitsversorgung sie daran hindern, andere Grundbedürfnisse wie Nahrung und Energie zu decken. Ein Leben bei guter Gesundheit zu gewährleisten, bedeutet, strategisch in die Gesundheitssysteme zu investieren, um eine wirklich universelle Versorgung zu gewährleisten.´´
Ein Fahrplan und ein Handlungsappell
WHO/Europa hat einen umfassenden Konsultationsprozess mit allen 53 Mitgliedstaaten eingeleitet, um Prioritäten und Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre festzulegen, wobei der Europäische Gesundheitsbericht als wichtige Evidenzgrundlage für die Diskussionen dient.

Das zweite Europäische Arbeitsprogramm soll von den Mitgliedstaaten auf einer Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa Ende Oktober angenommen werden. Es besteht ein breiter Konsens über eine Reihe dringender gesundheitlicher Herausforderungen, darunter psychische Gesundheit, nichtübertragbare Krankheiten, Gesundheitssicherheit, Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels.

´´Dieser Bericht, der alle drei Jahre veröffentlicht wird, ist das, was die WHO am besten kann: rohe Zahlen aus riesigen Datensätzen in umsetzbare Erkenntnisse umwandeln, Trends erkennen, Risiken aufdecken und Orientierungshilfe für kluge politische Entscheidungen geben´´, erklärte Dr. Kluge abschließend. ´´In einer Zeit zunehmender sozialer und politischer Polarisierung, auch in Bezug auf die Gesundheit, gibt der Europäische Gesundheitsbericht den Regierungen die Evidenz und das Wissen an die Hand, das sie brauchen, um schnell zu handeln und so eine solide Gesundheitspolitik umzusetzen, widerstandsfähige Gesundheitssysteme aufzubauen, Leben zu schützen und dabei das Gefüge der Gesellschaft selbst zu stärken. Wir können und müssen mehr tun und rasch auf die Verwirklichung von Gesundheit für alle hinarbeiten.´´








Zugefügt 2025 März 2

Von der Wiege bis zum Gehstock: Der neue Europäische Gesundheitsbericht der WHO warnt vor lebenslangen Gesundheitskrisen in der gesamten Europäischen Region

Neuer UBA-Erklärfilm: Heizen mit Holz – worauf es ankommt


	Neuer UBA-Erklärfilm: Heizen mit Holz – worauf es ankommt




Neuer UBA-Erklärfilm: Heizen mit Holz – worauf es ankommt
Eine Kaminofen, in dem Holz brennt. Daneben der Schriftzug ´´Heizen mit Holz - Ofenauswahl und -wartung´´
zum Vergrößern anklicken
Heizen mit Holz: Wer sich einen Kaminofen anschaffen möchte, sollte einige Dinge beachten.
Quelle: Umweltbundesamt

Knisterndes Kaminfeuer – gemütlich, aber oft alles andere als umweltfreundlich. Holzheizungen verursachen viel Feinstaub und CO₂. Wer dennoch mit einem Kaminofen heizen möchte, sollte auf emissionsarme Modelle, richtige Bedienung und regelmäßige Wartung achten. Wie sich die Umweltbelastung durch Kaminöfen reduzieren lässt, zeigt der neue UBA-Erklärfilm ´´Heizen mit Holz´´.
27.02.2025

Gemütliche Wärme, umweltfreundlich und klimaschonend erzeugt – das ist das Bild vom Heizen mit Holz. Doch der Schein trügt. Besonders Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen stoßen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Und klimaschonend sind Holzheizungen normalerweise auch nicht, denn mehr Holz zu verfeuern führt zu mehr CO₂-Emissionen.

Wer sich trotzdem einen Kaminofen anschaffen möchte, sollte einige Dinge beachten: Um Überhitzung und Fehlbedienung zu vermeiden, sollte die Leistung des Ofens zur Größe des Aufstellraum und zum Wärmebedarf des Hauses passen. Moderne emissionsarme Modelle, die über eine automatische Luftsteuerung und einen Katalysator verfügen, erhöhen den Komfort und reduzieren die Emissionen.

Beratung, Wartung und sachgerechter Betrieb

Eine unabhängige Beratung durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin ist essenziell. Sie prüfen, ob der Schornstein geeignet ist, und helfen, die richtige Leistung des Ofens zu bestimmen.

Neben der richtigen Auswahl ist auch der Betrieb entscheidend: Feuchtes oder ungeeignetes Holz sowie unsachgemäßes Anfeuern erhöhen die Schadstoffemissionen deutlich. Um Feinstaub und gesundheitsschädliche Gase zu minimieren, sollte nur trockenes, unbehandeltes Holz nach Herstellervorgaben verwendet werden.

Für eine sichere und effiziente Nutzung ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich. Der Schornstein und die Feuerstätte müssen regelmäßig gereinigt werden, um Ablagerungen und Brände zu vermeiden. Wer all diese Punkte beachtet, kann die Umweltbelastung reduzieren – und die Wärme des Kaminfeuers genießen.








Zugefügt 2025 März 2

Neuer UBA-Erklärfilm: Heizen mit Holz – worauf es ankommt

Messer - Gefährliche Drohung mit Messer - Festnahme - Wien


	Messer	 - Gefährliche Drohung mit Messer - Festnahme - Wien

Am gestrigen Abend wurden Beamte des Stadtpolizeikommandos Favoriten zu einem Vorfall in einem Restaurant in Favoriten gerufen, bei dem es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Gast und mehreren Mitarbeitern kam.
Nachdem ein 22-jähriger Gast (StA.: ungeklärt) eine Bestellung aufgegeben hatte, soll es zu einem Streit gekommen sein. Die Situation eskalierte, als er von den Mitarbeitern aufgefordert wurde, das Restaurant wieder zu verlassen. Es kam zwischen dem Gast und den Mitarbeitern zu einem kurzen Schlagabtausch. Der 22-Jährige soll daraufhin gegangen sein, jedoch kurze Zeit später wieder zurückgekehrt sein, begleitet von mehreren Verwandten, darunter seinem 23-jährigen Bruder, der ein Messer sichtbar in seinen Händen mitgeführt haben soll. Dieser soll die Mitarbeiter daraufhin bedroht haben. Es kam erneut zu einer körperlichen Auseinandersetzung.
Dabei soll einer der beiden Brüder verletzt worden sein. Dieser wurde durch die Wiener Berufsrettung vor Ort notfallmedizinisch versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Dem 23-jährigen Bruder wurde das Klappmesser abgenommen und es wurde sichergestellt. Er wurde aufgrund des Verdachts der gefährlichen Drohung vorläufig festgenommen und angezeigt. Der Mitarbeiter des Lokals wurde hinsichtlich des Verdachts der Körperverletzung angezeigt.






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Gefährliche Drohung mit Messer - Festnahme - Wien

Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruch in Tankstelle - Niedergebra


	Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruch in Tankstelle - Niedergebra

Am 10. Februar berichtete die Polizei über einen Einbruch in eine Tankstelle im Landkreis Nordhausen. In der Nacht zu Montag, 10. Februar 2025, kurz nach 3 Uhr, hatten sich bislang Unbekannte gewaltsam Zutritt in das Tankstellengebäude in der Halle-Kasseler-Straße verschafft.

LINK zum Bericht: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126723/5967888

Die Täter erbeuteten einen Tresor, in welchem sich mehrere tausend Euro Bargeld befanden. Außerdem verursachten die Täter einen Sachschaden von etwa 10000 Euro.

Die Täter befuhren das Tankstellengelände mit einem Pkw Mercedes Kombi. Wie sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellte, waren die an dem Mercedes Kombi angebrachten Kennzeichen entwendet. Bei dem Unterscheidungszeichen am Kennzeichen handelte es sich um ein H für Hannover.

Das Umfeld der Tankstelle wurde zur Tatzeit durch einen weiteren Pkw befahren, welches der Tätergruppierung zugehörig ist.

Bei ihrer Tat wurden die Täter und deren genutzte Fahrzeuge durch die Videoaufzeichnung erfasst. Die Aufnahmen wurden polizeilich gesichert. Die Kriminalpolizei bittet nun im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung um Hinweise zu den abgebildeten Personen und deren Fahrzeugen.

Hat jemand den schwarzen Mercedes Kombi mit dem entwendeten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen H für Hannover oder das Begleitfahrzeug gesehen und kann Angaben zu den Insassen machen? Wer kann Angaben zu dem Begleitfahrzeug machen, welches zur Tatzeit den Bereich um die Tankstelle befuhr?

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Nordhausen unter der Tel. 03631/960 zu melden.

Aktenzeichen: 0035915

HINWEIS:

Die Anordnung der Öffentlichkeitsfahndung ist ab dem Datum der Veröffentlichung (28.02.2025) auf eine Woche befristet. Nach Ablauf dieser Woche sind sämtliche Bildnisse der Personen zu entfernen. Die Übernahme der Abbildung in Online-Publikationen oder sonstige Internetauftritte wird durch Verlinkung auf die Pressemitteilung der Strafverfolgungsbehörde gestattet.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Nordhausen
Telefon: 03631/961503
E-Mail: Pressestelle.lpindh@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx






Zugefügt 2025 März 2

Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruch in Tankstelle - Niedergebra

Mit Messer gedroht und geflüchtet – Festnahme nach DEIG-Einsatz - Marzahn-Hellersdorf


	Mit Messer gedroht und geflüchtet – Festnahme nach DEIG-Einsatz

-

Marzahn-Hellersdorf

02.03.2025 - Ein Mann drohte gestern Vormittag in Mahlsdorf mit einem Messer. Nach bisherigen Erkenntnissen betrat der 34-Jährige gegen 11:15 Uhr ein Autohaus an der Straße Alt-Mahlsdorf. Dort setzte er sich an einen Arbeitsplatz eines 47- jährigen Mitarbeiters, legte ein Messer auf den Tisch und äußerte zusammenhangslose Bemerkungen. Durch die Handlung des 34-Jährigen fühlte sich der Mitarbeiter bedroht und alarmierte die Polizei. Als der Tatverdächtige die herannahenden Einsatzkräfte hörte, stand er auf und eilte nach draußen. Dort setzte er sich in ein Auto und flüchtete mit diesem stadtauswärts auf die Bundesstraße 1 (B1). Die Einsatzkräfte fuhren hinterher und forderten den Tatverdächtigen mit Anhaltesignalen auf, stehen zu bleiben. Diese Aufforderungen missachtete der Flüchtige und fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit auf der B1 bis zur Kreuzung Am Gewerbepark. Dort wendete er und fuhr wieder zurück bis zur Kreuzung Hönower Straße. Dort wendete er abermals und fuhr zurück bis zur Kreuzung Neuer Hönower Weg, um nochmals Richtung stadteinwärts zu wenden. Dabei fuhr der Tatverdächtige Slalomlinien und wechselte verkehrsbedingt auf die Gegenfahrbahn. Kurz vor der Kreuzung Kressenweg touchierte er insgesamt fünf Fahrzeuge des Gegenverkehrs und eine Bordsteinkante, bevor er mit einem bereits querstehenden Polizeieinsatzwagen kollidierte und auf der Kreuzung Kressenweg zum Stehen kam. Unter dem Einsatz eines Distanzelektroimpulsgerätes holten die Einsatzkräfte den Tatverdächtigen aus dem Fahrzeug und brachten ihn zu Boden. Dort leistete der 34-Jährige Widerstand, sodass abermals das DEIG eingesetzt werden musste, um ihn festzunehmen. Alarmierte Rettungskräfte brachten den mutmaßlichen Rechtsbrecher, ob seiner Verhaltensauffälligkeit, in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Er soll noch heute einem Ermittlungsgericht vorgeführt werden. Im Rahmen der Festnahme des Tatverdächtigen erlitt ein Polizeibeamter Verletzungen an einem Arm, setzte seinen Dienst jedoch fort. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei der Polizeidirektion 3 (Ost).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail






Zugefügt 2025 März 2

Mit Messer gedroht und geflüchtet – Festnahme nach DEIG-Einsatz - Marzahn-Hellersdorf

Messer - Bedrohung mit Messer und gefährliche Körperverletzung mit einem Trinkglas in Perl-Besch


	Messer	 - Bedrohung mit Messer und gefährliche Körperverletzung mit einem Trinkglas in Perl-Besch

Am Samstag, 01.03.2025, 20:50 h, wurde die Polizeiinspektion Merzig über ein Körperverletzungsdelikt in Perl-Besch verständigt. Ein Jugendlicher hätte im Gesicht eine Schnittwunde durch eine Glasflasche erlitten. Vor Ort, am Rande der B 419 / Obermoseler Straße in Perl-Besch, wurde eine dreiköpfige französisch sprechende Freundesgruppe festgestellt. Die Gruppe stieg um 20:48 h an der Bushaltestelle ´´Ortsmitte Besch B 419´´ aus und wollte sich von dort aus zur Faschingsveranstaltung ´´5 heiße Nächte´´ begeben. Auf dem Weg zum Festzelt treffen die Jugendlichen auf eine männliche Person, die dort dem Alkohol zusprach und ihnen den Weg versperrte. Als ein Jugendlicher diesen nach dem Grund fragte, wird dieser unvermittelt durch den bislang unbekannten Täter mit einem gläsernen Trinkglas ins Gesicht geschlagen. Durch den Schlag zerbricht das Glas im Gesicht des Opfers. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung zieht der Täter ein Messer, mit einer Klingenlänge von etwa 20 cm, aus seiner Hose und bedroht die Jugendlichen. Hiernach flüchten die Jugendlichen, laufen zur B419 zurück und warten das Eintreffen der Polizei ab. Trotz sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen verlief die Suche nach dem Täter erfolglos. Der Täter kann wie folgt beschrieben werden: Männlich, 18-19 Jahre alt, westlicher Phänotyp, luxemburgische Sprache, ca. 185 cm groß, normale Figur, leichter Bartansatz, schwarz gekleidet, schwarzer Kapuzenpullover mit Brustaufschrift ´´Trapstar´´, wobei die ersten vier Buchstaben rot und die letzten vier Buchstaben weiß waren, schwarze Hose, Sturmhaube über dem Kopf mit großflächigem, ovalem Gesichtsausschnitt, sodass Augen, Wangen, Nase und Mund erkennbar waren, kleines schwarzes Tattoo unter dem rechten Auge. Personen, die Angaben zum Täter oder auch zur Tat machen können, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Merzig, Telefon 06861/704-0, in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Merzig
MZG- DGL
Gutenbergstraße 30
66663 Merzig
Telefon: 06861/7040
E-Mail: pi-merzig@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Bedrohung mit Messer und gefährliche Körperverletzung mit einem Trinkglas in Perl-Besch

Messer - Bundespolizei stellt Schwert im Hbf Recklinghausen sicher


	Bundespolizei stellt Schwert im Hbf Recklinghausen sicher

Gestern Nachmittag (1. März) wurden Bundespolizisten im Hauptbahnhof Recklinghausen auf einen, auf Hilfe angewiesen wirkenden, Mann aufmerksam. Dieser transportierte in seiner Tüte ein Messer mit einer Klingenlänge von 30 cm.

Gegen 16:15 Uhr stellte eine Bundespolizeistreife am Haupteingang des Recklinghäuser Hauptbahnhofs einen 33-Jährigen fest, welcher zunächst durch die Haupthalle wankte und sich anschließend auf den Boden setzte. Da der Deutsche hilflos wirkte, sprachen die Beamten den Mann an. Ein Ausweisdokument führte dieser nicht mit sich, jedoch war der Recklinghäuser den Uniformierten aufgrund vorangegangener Einsätze bekannt. Die Frage, ob er verbotene Gegenstände mit sich führe, verneinte er. In seiner mitgeführten Plastiktüte ragte augenscheinlich ein Schwert heraus. Dabei handelte sich um ein sogenanntes ´´Tantō´´, welches ein gerades oder leicht gebogenes, einschneidiges japanisches Kampfmesser ist. Dieses wies eine Klingenlänge von ca. 30 cm auf. Eine Berechtigung zum Führen dieses Gegenstandes konnte der Recklinghäuser nicht vorlegen.

Die Bundespolizisten erteilten dem Alkoholisierten einen Platzverweis für den Hauptbahnhof und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die bestehende Allgemeinverfügung an Karneval hin. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5976138

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 2

Bundespolizei stellt Schwert im Hbf Recklinghausen sicher

Messer - Ermittler durchsuchen Wohnungen nach Raubdelikt und wegen Verdachts auf Drogenhandel - Hildesheim


	Messer -  Ermittler durchsuchen Wohnungen nach Raubdelikt und wegen Verdachts auf Drogenhandel
- 
Hildesheim

Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim ermitteln gegenwärtig wegen des Verdachts auf schweren Raub sowie Drogenhandels gegen einen 35-jährigen Mann aus Hildesheim. Während der Ermittlungen gerieten darüber hinaus drei weitere Männer aus Gronau, Hildesheim und Elze in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, die im Verdacht stehen, unerlaubt mit Drogen zu handeln. In diesem Zusammenhang durchsuchte die Polizei heute (26.02.2025) mehrere Wohnungen.

Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand soll es durch den 35-jähigen Tatverdächtigen bereits am 31. Oktober vergangenen Jahres zu einem Raubdelikt auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in der Bavenstedter Straße in Hildesheim gekommen sein. Dabei soll er einen 23-Jährigen aus Oldenburg niedergeschlagen und ihm dessen Smartphone abgenommen haben. Zudem soll er das Opfer mit einem Messer bedroht und die Herausgabe von Geld gefordert haben. Dem 23-Jährigen gelang es allerdings zu flüchten und der Tatverdächtige soll sich sodann in einem Auto vom Tatort entfernt haben. Über Hinweise zum Fluchtfahrzeug kamen die zuständigen Beamten letztendlich auf die Spur des 35-Jährigen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen ergaben sich zudem konkrete Anhaltspunkte, dass sowohl der Beschuldigte als auch die drei anderen Tatverdächtigen im Alter von 20, 22 und 41 Jahren mit Betäubungsmitteln handeln sollen.

Mit dem Ziel des Auffindens von Beweismitteln erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim sechs Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Tatverdächtigen sowie von Kontaktpersonen. Die Beschlüsse wurden am heutigen Tage von der Polizei vollstreckt. Dabei wurden diverse Drogen wie Marihuana und Ecstasy inklusive Verpackungsmaterial, eine vierstellige Bargeldsumme, Utensilien zur Herstellung von Böllern, mehrere Messer, zwei Schlagringe, eine Schreckschusspistole, eine Gaspistole, ein entwendeter E-Scooter und mehrere Mobiltelefone aufgefunden und beschlagnahmt. Eine Auswertung der Beweismittel steht noch aus.

Die weiteren Ermittlungen dauern.

Eventuelle Medienanfragen werden ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim beantwortet.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Hildesheim
Pressestelle






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Ermittler durchsuchen Wohnungen nach Raubdelikt und wegen Verdachts auf Drogenhandel - Hildesheim

Messer - Handschuhe im ICE entwendet - Bundespolizei nimmt 22-Jährigen fest - Bochum - Essen


	Messer - Handschuhe im ICE entwendet - Bundespolizei nimmt 22-Jährigen fest
-
Bochum - Essen

Am Freitagmorgen (28. Februar) soll ein Mann in einem Schnellzug von Dortmund nach Bochum einer Reisenden ein Kleidungsstück gestohlen haben. Die Geschädigte bemerkte die Tathandlung nicht. Hinzugerufene Bundespolizisten stellten den mutmaßlichen Dieb auf dem Bahnsteig.

Gegen 8:20 Uhr informierte der Zugbegleiter des ICE 646 (Berlin - Düsseldorf) die Bundespolizei über ein Diebstahlsdelikt. Die Einsatzkräfte begaben sich unverzüglich zum Bahnsteig zu Gleis 5 des Bochumer Hauptbahnhofs. Dort wartete bereits der Bahnmitarbeiter und zeigte auf den Tatverdächtigen. Der 22-Jährige wollte sich zu den Vorwürfen gegenüber den Beamten nicht äußern. Im Schnellzug befragten die Uniformierten die Mitreisenden und konnten so die 27-jährige Geschädigte und weitere Zeugen ermitteln. Während der Fahrt von Dortmund nach Bochum seien der Frau unbemerkt ihre schwarzen Handschuhe zu Boden gefallen, als sie auf dem Weg zu der Toilettenanlage war. Daraufhin soll der rumänische Staatsbürger diese aufgehoben und sich mehrfach umgeschaut haben, bevor er sie in seiner rechten Jackentasche verstaute. Anschließend habe er das Zugabteil verlassen. Ein Reisender habe die Essenerin (27) anschließend darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Handschuhe entwendet worden sei. Die indische Staatsangehörige habe dann den Zugbegleiter informiert, welcher den Verdächtigen mit der Tathandlung konfrontierte. Erst nach mehrmaliger Aufforderung und unkooperativem Verhalten habe der Wohnungslose schließlich das Kleidungsstück widerwillig herausgegeben. Nach Halt im Hauptbahnhof Bochum habe der 22-Jährige dann schnellen Schrittes den Zug über den Bahnsteig in Richtung Treppenabgang verlassen. Dort konnten die Beamten den Mann schließlich feststellen. Der Beschuldigte konnte zudem kein gültiges Ticket vorweisen. Zur Feststellung seiner Identität brachten die Einsatzkräfte ihn zur Bundespolizeiwache.

Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten in einer Jogginghose, welche er unter seiner Jeanshose trug, in der rechten Hosentasche ein Messer, mit einer Klingenlänge von 7,5 cm, auf. In seiner Bauchtasche befand sich zudem ein Schraubendreher sowie seine rumänische Identitätskarte.

Die Polizisten fertigten Lichtbilder von dem 22-Jährigen und nahmen dessen Fingerabdrücke. Der Mann ist bereits in der Vergangenheit polizeilich aufgrund von Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten.

Nach seiner Festnahme führten die Beamten ihn dem Gewahrsam der Polizei Bochum zu. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls mit Waffen und Erschleichens von Leistungen ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Handschuhe im ICE entwendet - Bundespolizei nimmt 22-Jährigen fest - Bochum - Essen

Bundesregierung baut Zukunftsfonds aus – „Impact Facility“ stärkt Impact Investing im Wagniskapitalmarkt


	Bundesregierung baut Zukunftsfonds aus – „Impact Facility“ stärkt Impact Investing im Wagniskapitalmarkt

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Heute startet bei KfW Capital die ´´Impact Facility´´, ein neuer Baustein des Zukunftsfonds der Bundesregierung, mit dem das Impact-Investing-Segment im deutschen Wagniskapitalmarkt gestärkt wird. Mit der Impact Facility setzt die Bundesregierung eine weitere prioritäre Maßnahme ihrer Start-up-Strategie vom Juli 2022 um und ergänzt das bestehende Instrumentarium der Bundesregierung zielgerichtet.

Impact Investing, das über rein finanzielle Renditeaspekte hinausgeht und auch die ökologische und soziale Wirkung der Start-ups berücksichtigt, gewinnt zunehmend an Bedeutung im Wagniskapitalmarkt. Gemeinsam mit KfW Capital setzt die Bundesregierung mit der Impact Facility einen starken flankierenden Impuls, um noch stärker privates Kapital zu mobilisieren und so wirkungsorientierten Start-ups einen besseren Zugang zu Wagniskapital zu ermöglichen. Die durch die Impact Facility finanzierten Venture-Capital-Fonds müssen neben einer positiven finanziellen Renditeorientierung eine eindeutige Impactausrichtung aufweisen, d. h. auch eine positive ökologische und/oder soziale Rendite anstreben und ihre Erreichung überwachen. Für diese Impact Fonds werden durch den Zukunftsfonds bis 2030 insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die von KfW Capital zusammen mit privaten Co-Investoren investiert werden. Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie auf der Webseite KfW Capital www.kfw-capital.de.

Über den Zukunftsfonds für Deutschland

Der 2021 gestartete ´´Zukunftsfonds´´ (´´Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien´´) mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro trägt über verschiedene Finanzierungsinstrumente dazu bei, den Venture-Capital-Markt und die Finanzierungsbedingungen für innovative, technologieorientierte Start-ups – insbesondere in ihrer Wachstumsphase – nachhaltig zu stärken. Durch seine Co-Investments zusammen mit privaten Anlegern mobilisiert er zusätzlich privates Kapital für Investitionen in wichtige Zukunftstechnologien.







Zugefügt 2025 März 2

Bundesregierung baut Zukunftsfonds aus – „Impact Facility“ stärkt Impact Investing im Wagniskapitalmarkt

Die neue Generation: CBRN-Erkundungswagen – modern und digital


	Die neue Generation: CBRN-Erkundungswagen – modern und digital

27.02.2025 - Es gibt 395 neue CBRN-Erkundungswagen für die Bundesländer. Das Ziel ist, an jedem Ort in Deutschland schnell CBRN-Erkundungswagen alarmieren zu können.
Quelle:

Bereits seit 2019 arbeitet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) an der Konzeption, Entwicklung und, gemeinsam mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, an der Beschaffung der Fahrzeuge.

Die Komplexität des Einsatzmittels – der Fahrzeuge - machten umfangreiche Arbeiten mit den unterschiedlichen Auftragnehmern, von Messgeräteherstellern über Softwareentwicklern bis zum Fahrzeugausbauer, notwendig.

Ziel ist eine hohe Qualität zum Schutz der Bevölkerung und Besatzung. Äußere Einflüsse wie die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal und der Angriffskrieg auf die Ukraine verzögerten den Prozess.

Dieses Jahr beginnt das BBK mit der Übergabe eines Großteils der CBRN-Erkundungswagen (kurz: CBRN ErkW) an alle sechzehn Bundesländer.
CBRN ErkW überall in Deutschland

Insgesamt sollen 518 Fahrzeuge der neuen CBRN ErkW im Wert von 162 Millionen Euro gemäß des Ausstattungskonzepts gleichmäßig an die Bundesländer in Deutschland verteilt werden. Von diesen werden bereits 395 Fahrzeuge den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Sie ersetzen viele der bereits 2001 ausgelieferten Vorgängerfahrzeuge. Weitere, bisher weniger gut versorgte Standorte kommen hinzu.

Das zentrale Ziel ist, an jedem Ort in Deutschland schnell einen CBRN ErkW zu einem möglichen Schadensort alarmieren zu können.

Und das hat einen Grund: CBRN steht für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren. Kommt es zu einer großflächigen Ausbreitung von CBRN-Stoffen, ist eine schnelle und effektive Lageerkundung notwendig. Erst dann können die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung eingeleitet werden.
CBRN-Erkundungswagen und ihre Aufgaben

Der CBRN-Erkundungswagen wird zum Spüren, Messen und Melden radiologischer und chemischer Kontaminationen eingesetzt. Für den Schutz der speziell ausgebildeten Truppe im CBRN ErkW werden Schutzmasken, Filter, Pressluftatmer und Chemikalienschutzanzüge mitgeführt. Markierungsmaterial zur Kennzeichnung von chemischen, biologischen und radiologischen Kontaminationen ergänzt die Ausstattung zusätzlich.
Neue Messgeräte und digitale Vernetzung

Die neue Generation der vier-Einsatzkräfte-starken Fahrzeuge bietet präzise Messinstrumente, die während der Fahrt Messungen durchführen können. Somit ist eine schnellere und effizientere Erkundung großer Gebiete gewährleistet. Verbesserte Kommunikationstechnologien und eine digitale Vernetzung ergänzen die Ausstattung der neuen CBRN ErkW zusätzlich. Diese Vernetzung mit den ebenfalls derzeit in der Beschaffung befindlichen Führungsfahrzeugen ´´CBRN-Messleitkomponente´´ stellt die größte Innovation der neuen Fahrzeuggeneration dar.
BBK-Präsident Ralph Tiesler bei der Übergabe:

´´Ein erfolgreicher Bevölkerungsschutz lebt nicht nur von Engagement und Zusammenarbeit, sondern auch von einer guten Ausstattung. Umso glücklicher bin ich, dass wir heute die ersten Ergebnisse unseres sechsjährigen Projekts sehen können. Die neuen CBRN ErkW helfen uns dabei, noch sicherer, noch effizienter und noch umfänglicher Menschen in Deutschland zu schützen.´´








Zugefügt 2025 März 2

Die neue Generation: CBRN-Erkundungswagen – modern und digital

Messer - Bundespolizisten stellen zwei Messer innerhalb von 20 Minuten sicher - Bochum - Essen


	Messer	- Bundespolizisten stellen zwei Messer innerhalb von 20 Minuten sicher
-
Bochum - Essen

Gestern Nacht (26. Februar) stellten Bundespolizisten in den Hauptbahnhöfen Bochum und Essen innerhalb kurzer Zeit zwei Männer fest. Diese führten je einen verbotenen Gegenstand mit sich.

Gegen 1 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Bochum. Dabei trafen sie auf einen 22-Jährigen und kontrollierten diesen. Der syrische Staatsbürger zeigte eine Kopie eines Dokuments auf seinem Smartphone vor. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, bejahte dieser. Der Bochumer gab an, dass sich am rechten Hosenbund ein Einhandmesser befinde. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Warum er diesen Gegenstand mit sich führte, verriet er den Uniformierten nicht.

Zwanzig Minuten später überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Deutschen. Hierbei stellten sie an dem Schlüsselbund des Esseners zugriffsbereit ein Springmesser fest, welcher sich in seiner Jackentasche befand. Auch der 40-Jährige machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dies ist ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und hierdurch, oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung, festgestellt werden kann.

Die Bundespolizisten leiteten ein je ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Bundespolizisten stellen zwei Messer innerhalb von 20 Minuten sicher - Bochum - Essen

Erpressung mit Nachricht aus dem Ausland über Messenger-Dienst Kassel


	Erpressung mit Nachricht aus dem Ausland über Messenger-Dienst

Kassel

Mitte Februar meldete sich ein verängstigter Mann aus Kassel bei der Polizei, weil er plötzlich über einen Messenger-Dienst eine Nachricht von einer ihm unbekannten Nummer aus der Dominikanischen Republik bekommen hatte. Der Absender gab sich als Verantwortlicher eines in Deutschland ansässigen Online-Erotikportals aus und drohte dem Empfänger mit Auftragsmördern sowie dem Tode. Er forderte die Zahlung von 1.800 Euro, um keine Probleme zu bekommen. Nicht der erste Fall dieser Art in Nordhessen, wie die zuständigen Ermittler der Kasseler Kriminalpolizei zu berichten wissen. In den vergangenen Monaten haben sich gut ein halbes Dutzend Menschen aus der Region bei der Polizei gemeldet, die genau solch eine erpresserische Nachricht wegen angeblich verursachter ´´Probleme mit Mädchen´´ eines Erotikportals erhalten hatten.

Täter nutzen ´´Sextortion´´-Masche

Mit dem Umstand, dass die Empfänger der Nachricht in Verbindung mit Leistungen eines Erotikportals gebracht werden, bedienen sich die Täter der Masche des sogenannten ´´Sextortion´´, der sexuellen Erpressung. Dabei nutzten die Täter aus, dass es manchen Opfern äußerst unangenehm ist, sich trotz der falschen oder nicht beweisbaren Behauptungen mit dem prekären Inhalt an Angehörige zu wenden, da sie damit in die Nähe von Prostitution gerückt werden. Im Falle des Kasselers wurde der Mann damit erpresst, er habe angeblich Dienstleistungen von Prostituierten auf der Seite angefragt und diese aber abgesagt. Wenn er die 1.800 Euro nicht zahle, gäbe es Krieg und man werde seine gesamte Familie töten. Im weiteren Verlauf erhielt das Opfer auch ein Video, bei dem ein Mann mit einer Schusswaffe zu sehen ist. Der Kasseler wandte sich in Angst und Sorge um seine Familie an die Polizei. Auch in den anderen Fällen in Nordhessen lief die Masche so ab. Die Ermittlungen wegen Erpressung und Bedrohung laufen aktuell. Hinweise darauf, dass den Empfängern eine reelle Gefahr droht, liegen momentan nicht vor.

Tipps der Polizei

- Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung
meist nicht auf.

- Gehen Sie den Forderungen der Erpresser generell nicht nach.

- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

- Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab,
reagieren Sie nicht auf Nachrichten.

- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer lokalen Polizeidienststelle auf und
sprechen Sie das weitere Vorgehen ab. Die Polizeibeamten vor Ort
können Ihnen dann bspw. Ratschläge dazu geben, ob Sie
Screenshots machen sollten und ob der Chat gespeichert werden
sollte.

Rückfragen bitte an:

Matthias Mänz
Pressesprecher
Tel. 0561 - 910 1020

Polizei Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 März 2

Erpressung mit Nachricht aus dem Ausland über Messenger-Dienst Kassel

Polizei ermittelt hinsichtlich mehrerer Sexualdelikte an Weiberfastnacht - Polizei Köln


	Polizei ermittelt hinsichtlich mehrerer Sexualdelikte an Weiberfastnacht
Zwei Fahndungen
Polizei Köln

An Weiberfastnacht (27. Februar) hat die Polizei Köln Ermittlungen zu zwei vollendeten Vergewaltigungen (siehe Pressemeldung vom 27. Februar) sowie sieben sexuellen Belästigungen und einer sexuellen Nötigung aufgenommen. Bis heute Mittag (28. Februar) sind keine weiteren Sexualstraftaten mit Karnevalsbezug angezeigt worden.

Chronologische Darstellung der drei schweren Sexualdelikte

1. Fall

Gegen 14.30 Uhr lernte eine junge Frau einen Mann auf den Uniwiesen kennen, der sich hinter ihr in eine mobile Toilette gedrängt und sie darin vergewaltigt haben soll. Der blonde, blauäugige Täter soll etwa 1,85 groß sein, auffällige Wangenknochen haben und mit einem Sträflingskostüm kostümiert gewesen sein. Hinweise zu dem beschriebenen Mann nimmt das Kriminalkommissariat 12 telefonisch unter 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

2. Fall

Die zweite Tat ereignet sich gegen 17 Uhr - ebenfalls in einer mobilen Toilette am Zülpicher Platz in Höhe der dortigen Kirche. Ein 18-Jähriger soll eine junge Frau, die er zuvor auf der Straße kenngelernt hatte, in die Toilette gedrängt und dort vergewaltigt haben. Die Frau wandte sich an das Personal einer nahgelegenen Lokalität. Hinzugerufene Polizisten nahmen den 18-Jährigen fest und brachten ihn zwecks Spurensicherung ins Präsidium.

3. Fall

Auch bei einer sexuellen Nötigung um 17.10 Uhr ist der Tatort eine mobile Toilette. Eine junge Frau soll von zwei mutmaßlichen Security-Mitarbeitern sexuell bedrängt worden sein. Nacheinander sollen sich die Männer zu ihr in die Kabine gedrängt und sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Dabei sollen sie die junge Frau auch angefasst und an sich gedrückt haben. Die Bedrängte konnte flüchten und Einsatzkräfte ansprechen. Polizisten fanden einen der beiden Tatverdächtigen (20) nach einem Zeugenhinweis in Tatortnähe, stellten seine Personalien fest und leiteten Ermittlungen ein. Zu dem Vorfall sowie der Beteiligung des noch unbekannten zweiten Mannes nimmt das Kriminalkommissariat 12 Hinweise entgegen.
Polizei Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen







Zugefügt 2025 März 2

Polizei ermittelt hinsichtlich mehrerer Sexualdelikte an Weiberfastnacht Zwei Fahndungen Polizei Köln

Messer - Mit Softair-Waffe durch den Hauptbahnhof - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin - Essen - Hamm


	Messer - 	Mit Softair-Waffe durch den Hauptbahnhof - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin
-

Essen - Hamm

In der Nacht von Freitag auf Samstag (1. März) überprüften Bundespolizisten einen jungen Mann im Hauptbahnhof Essen. Dieser führte eine Waffe und ein Messer mit sich. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während des Karnevals für den Hauptbahnhof.

Gegen 2 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen 22-Jährigen. Dieser händigte den Beamten seinen Personalausweis aus. Die Frage, ob der Deutsche gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, bejahte er. Der junge Mann händigte den Einsatzkräften ein Einhandmesser sowie eine Softair-Waffe aus, welche sich in seiner Jackentasche befand. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.

Die Waffe lässt sich auf den ersten Blick nicht von einer echt aussehenden Waffe unterscheiden. Tatsächlich ist es eine Pistole, mit der es mittels Luftdruck möglich ist, kleine Plastikkügelchen zu verschießen.

Der Betroffene aus Hamm konnte keine Berechtigung zum Führen der Gegenstände vorweisen. Äußern wollte er sich dazu nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Anlässlich des Karnevalswochenendes wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Essen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5976138

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Mit Softair-Waffe durch den Hauptbahnhof - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin - Essen - Hamm

Zwei-plus-Vier-Vertrag – Schlüsseldokument zur Deutschen Einheit


	Zwei-plus-Vier-Vertrag – Schlüsseldokument zur Deutschen Einheit

26.02.2025 - Startseite Aktuelles Zwei-plus-Vier-Vertrag – Schlüsseldokument zur Deutschen Einheit

Erster Abschnitt des ArtikelsWie Deutschland 1990 seine Souveränität wiedererlangte

Durch das Ende der Blockkonfrontation ergab sich 1990 die historische Chance auf eine Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. Eine der wesentlichen vertraglichen Grundlagen der Deutschen Einheit war der Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs. Er gilt bis heute als eine Sternstunde der Diplomatie.

´´In dem Bewusstsein, dass ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben (…) eingedenk der jüngsten historischen Veränderungen in Europa, die es ermöglichen, die Spaltung des Kontinents zu überwinden (…) unter Berücksichtigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und der entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse der Vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit (…)´´.

Die Präambel des Zwei-plus-Vier-Vertrags vom 12. September 1990 ist ein Abbild der gesellschaftlichen Umbrüche und der daraus resultierenden hoffnungsvollen Stimmung nach dem Ende des Kalten Kriegs. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag heißt so, weil die beiden deutschen Staaten und die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs Vertragsparteien wurden. Die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten schufen gemeinsam mit Großbritannien und Frankreich die Voraussetzungen für die Deutsche Einheit und für die volle Souveränität Deutschlands.
Skepsis angesichts eines wiedervereinten Deutschlands

Das war 1990 keine Selbstverständlichkeit, denn auch 45 Jahre nach Kriegsende war in Teilen Europas die Sorge vor einem wieder geeinten und damit mächtigen Deutschland groß. Vor allem in Frankreich und Großbritannien waren Widerstände zu überwinden. Auch deshalb enthält der Zwei-plus-Vier-Vertrag detaillierte Regelungen zu territorialen Fragen, zur Bündniszugehörigkeit des vereinten Deutschlands und zur Größe der Bundeswehr.

So verpflichtete sich das vereinte Deutschland, die Ostgrenze zu Polen entlang der Flüsse Oder und Neiße anzuerkennen, was kurze Zeit später durch einen Vertrag mit Polen auch umgesetzt wurde. Der ebenfalls im Vertrag besiegelte Verzicht auf die ehemaligen deutschen ´´Ostgebiete´´ war zu jener Zeit in der alten Bundesrepublik noch ein Politikum. Neben der vertraglich fixierten Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen wurde auch die künftige militärische Macht Deutschlands im Zwei-plus-Vier-Vertrag geregelt.
Personalobergrenze und Verzicht auf ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Waffen

Artikel 3 des Vertrags bestimmte unter anderem, dass die Armee des geeinten Deutschlands höchstens 370.000 Mann zählen darf und somit nach der Wiedervereinigung bei der Bundeswehr ein massiver Personalabbau zu bewerkstelligen war. Außerdem verzichtete Deutschland auf den Besitz von atomaren, biologischen und chemischen Waffen. Einen inhaltlichen Schwerpunkt des Artikels 4 bildete die Vereinbarung über den Abzug der zur Zeit des Vertragsschlusses auf dem Gebiet der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte. Dieser sollte bis Ende 1994 beendet sein.

Artikel 5 enthielt weitere Regelungen zu den Aufenthaltsrechten der Armeen der Siegermächte bis zum vollständigen Abzug der sowjetischen Truppen. Für das Gebiet der bei Vertragsschluss noch existenten DDR ergaben sich zudem Sonderregelungen, die bis heute fortwirken. So dürfen ausländische Truppen nicht dauerhaft im Beitrittsgebiet stationiert werden. Auch die Stationierung von Atomwaffen ist nach dem Vertrag in Ostdeutschland nicht erlaubt.

Im Artikel 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrags verzichteten die Siegermächte schließlich auf ihre Rechte aus dem Besatzungsstatut. Im Ergebnis wurde damit – fast ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende – die deutsche Souveränität in inneren und äußeren Angelegenheiten wiederhergestellt. Nach alledem erwies sich der Vertrag als der wohl zentralste Schritt zur deutschen Wiedervereinigung. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde somit zu einem Schlüsseldokument für die europäische Neuordnung zum Ende des Kalten Kriegs. Aufgrund seiner Bedeutung wurde der Vertrag 2011 von der UNESCO in das Weltdokumentenerbe ´´Memory of the World´´ aufgenommen.
Keine bindenden Aussagen zur NATONorth Atlantic Treaty Organization-Erweiterung

Dass das vereinte Deutschland NATONorth Atlantic Treaty Organization-Mitglied bleiben sollte, lässt sich implizit aus den Bestimmungen des Vertrags herauslesen. Im Vertragswerk selbst werden keine rechtlich bindenden Aussagen zur NATONorth Atlantic Treaty Organization-Osterweiterung oder zur Aufnahme anderer Mitglieder gemacht. Schon mit dem Beitritt von Ländern wie Polen, Tschechien und Ungarn zur Allianz in den 1990er-Jahren mehrten sich aber die Spannungen zwischen NATONorth Atlantic Treaty Organization und Russland, das die NATONorth Atlantic Treaty Organization-Erweiterung zu einer Verletzung informeller Zusicherungen erklärte und im Rahmen verzerrender Narrative bis heute als Bedrohung seiner Sicherheitsinteressen darstellt.

von
Redaktion der Bundeswehr

Footer-Navigation

Service

Broschüren Links Glossar Open Data Gesetze und Verordnungen Aufsichtsgremien des BMVgBundesministerium der Verteidigung Korruptionsprävention RSSReally Simple Syndication Informationsfreiheitsgesetz Umweltinformationsgesetz

Kontakt

Das Verteidigungsministerium besuchen Praktikum und Referendarstation im BMVgBundesministerium der Verteidigung Seminare Rehabilitierung homosexueller Soldaten Barriere melden








Zugefügt 2025 März 2

Zwei-plus-Vier-Vertrag – Schlüsseldokument zur Deutschen Einheit

Pistole - Amphetamine - Festnahme in Herne - Bundespolizei findet Waffe, über 900 Gramm Amphetamine und 1.435,- Euro Bargeld bei Pärchen auf


	Pistole - 	Amphetamine - Festnahme in Herne - Bundespolizei findet Waffe, über 900 Gramm Amphetamine und 1.435,- Euro Bargeld bei Pärchen auf

Am Sonntagabend (2. März) überprüften Bundespolizisten im Bahnhof Herne ein Paar. Dabei offenbarte sich, dass dieses eine nicht geringe Menge Drogen, eine Waffe sowie eine höhere Summe Bargeld mit sich führte.

Gegen 19:55 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Bahnhof Herne. Während ihrer Streifentätigkeit wurden die Uniformierten auf ein Pärchen (27, 38) aufmerksam, welches beim Erblicken der Beamten schnellen Schrittes Richtung Busbahnhof lief. Als die Polizisten die Frau (27) und den Mann (38) ansprachen und aufforderten sich auszuweisen, händigten sie ihnen ihre Personalausweise aus. Die Frage, ob einer von den deutschen Staatsbürgern verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führe, wurde durch die Herner verneint. Nachdem die Bundespolizisten ihnen eine Durchsuchung angekündigt wurde, versuchte der 38-Jährige seinen Rucksack unter einer Sitzbank zu verstecken, indem er ihn mit seiner Hacke unter diese schob.

Bei der Durchsuchung des Polizeibekannten fanden die Einsatzkräfte zwei Mobiltelefone, 1.435,- Euro Bargeld sowie eine geringe Menge Amphetamine auf. Auch in dem Rucksack des Mannes wurden die Beamten fündig. Hier fanden sie einen großen Plastikbeutel mit rund 920 Gramm der synthetischen Droge, eine Druckluftwaffe mit Geschossen und Gaskartuschen sowie eine Feinwaage auf. Als die Bundespolizisten den Beschuldigten mit den Funden konfrontierten, äußerte dieser sich nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Polizisten beschlagnahmten die aufgefundenen Gegenstände und nahmen den Mann aus Herne vorläufig fest.

Bei der aufgefundenen Waffe handelt es sich um eine Druckluft-/ Federdruck- oder Co2-Waffe mit einem ´´F´´ im Fünfeck. Hierbei werden Geschosse mittels kalter Gase durch den Lauf getrieben. Für die Waffe werden eine Waffenbesitzkarte und ein Waffenschein benötigt. Über diese Dokumente verfügt der 38-Jährige nicht.

Die 27-Jährige, die kurz vor der Durchsuchung des Rucksacks so tat, als würde dieser nicht zu ihnen gehören, gab gegenüber den Beamten lediglich an, dass sie nichts davon gewusst habe. Anschließend machte auch sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Beamten nahmen auch sie vorläufig fest.

Die Einsatzkräfte führten die Beschuldigten anschließend der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden sie nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache dem Polizeigewahrsam in Bochum zugeführt.

Die Bundespolizisten beschlagnahmten die bei dem 38-Jährigen aufgefundenen Smartphones sowie das Mobiltelefon der 27-Jährigen, die Drogen, die Waffe, die Munition, die Feinwaage und das Bargeld. Zudem leiteten die Beamten gegen die Herner ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 6

Pistole - Amphetamine - Festnahme in Herne - Bundespolizei findet Waffe, über 900 Gramm Amphetamine und 1.435,- Euro Bargeld bei Pärchen auf

Landkreis Oldenburg: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person aus Wildeshausen


	Landkreis Oldenburg: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person aus Wildeshausen

Delmenhorst - In Wildeshausen wird seit zwei Wochen ein 79-jähriger Mann vermisst, der Anzeichen einer beginnenden Demenz zeigte. Die Öffentlichkeit wird erst jetzt um Hinweise zu einem möglichen Aufenthalt gebeten, weil lange Zeit kein Foto des Vermissten vorlag.

Eine Nachbarin verständigte am Dienstag, 18. Februar 2025, die Polizei, weil sie sich um den nun Vermissten sorgte. Dieser hatte sein Einfamilienhaus in Wildeshausen bereits länger nicht mehr aufgesucht, was unter anderem am überquellenden Briefkasten erkennbar war. Der 79-Jährige konnte weder im Haus in Wildeshausen, noch in einer Wohnung in Bremen bzw. an anderen Kontaktadressen angetroffen werden. Auch ein möglicher Aufenthalt in einem Krankenhaus wurde in Betracht gezogen und überprüft. An die Einbindung der Öffentlichkeit bei der Suche nach dem Vermissten wurde insbesondere aufgrund der niedrigen Temperaturen in den vergangenen Wochen schnell gedacht. Lange lag aber kein Foto des Mannes vor.

Anhand des nun vorliegenden Bildes wird die Öffentlichkeit um Hinweise zum Verbleib des vermissten

Hermann Herbert SCHELLBERG

gebeten.

Angaben zur getragenen Kleidung zum Zeitpunkt seines Verschwindens sind nicht möglich. Der 79-Jährige nutzte aber häufig den Zug zwischen Bremen und Wildeshausen und war auch oft auf einem Fahrrad anzutreffen, mit dem er mit Pfandflaschen gefüllte Taschen transportierte.

Hinweise zum Aufenthalt des vermissten Mannes nimmt die Polizei Wildeshausen unter der Telefonnummer 04431/941-0 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Homepage: https://t.co/aQZG7qf8EJ
Social Media: https://x.com/Polizei_DEL






Zugefügt 2025 März 6

Landkreis Oldenburg: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person aus Wildeshausen

Kommission prüft die Europäische Bürgerinitiative für die Gleichstellung der Regionen


	Kommission prüft die Europäische Bürgerinitiative für die Gleichstellung der Regionen

Die Europäische Kommission prüft die Europäische Bürgerinitiative ´´Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Nachhaltigkeit der regionalen Kulturen´´. Die Initiative hat 1.269.351 validierte Unterstützungsbekundungen von EU-Bürgerinnen und Bürgern erhalten und die Schwellenwerte in acht Ländern erreicht. Es ist die elfte erfolgreiche Initiative dieser Art, die die Kommission begutachtet.

Erhaltung von Besonderheiten und angemessene wirtschaftliche Entwicklung

Die Initiative will die Aufmerksamkeit der EU-Kohäsionspolitik auf Regionen mit nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Besonderheiten lenken, die sich von denen der umliegenden Regionen unterscheiden. Die Organisatoren sind der Ansicht, dass solche Regionen die gleichen Chancen beim Zugang zu verschiedenen EU-Fonds haben müssen. Sie fordern auch die Erhaltung ihrer Besonderheiten und ihre angemessene wirtschaftliche Entwicklung, damit die Entwicklung der EU gefördert und ihre kulturelle Vielfalt erhalten bleibt.

Die Kommission hat diese Initiative registriert, da sie auf Vorschläge der Kommission für Rechtsakte abzielt, in denen die Aufgaben, vorrangigen Ziele und die Organisation der Strukturfonds festgelegt werden, sofern die zu finanzierenden Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union führen.

Die Kommission hat nun bis zum 4. September 2025 Zeit, ihre offizielle Antwort vorzulegen. In ihrer Antwort wird sie darlegen, welche Maßnahmen sie gegebenenfalls ergreifen wird. Die Kommission wird sich in den kommenden Wochen mit den Organisatoren treffen, um die Initiative im Detail zu besprechen. Anschließend wird das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung veranstalten.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie brauchen die Unterstützung von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und –bürger und müssen in mindestens sieben EU-Ländern bestimmte Schwellenwerte (d. h. eine bestimmte Mindestzahl an Unterzeichnenden) erreichen.

Weitere Informationen

Daily News vom 3. März

Europäische Bürgerinitiative ´´Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen´´

Website: Europäische Bürgerinitiative

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410 und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 6

Kommission prüft die Europäische Bürgerinitiative für die Gleichstellung der Regionen

Messer - Schlägerei zwischen mehreren Personen am Bahnhof Friedrichshafen


	Messer - 	Schlägerei zwischen mehreren Personen am Bahnhof Friedrichshafen

Mehrere Männer sollen am Sonntag, den 2. März 2025, am Bahnhof Friedrichshafen tätlich aneinandergeraten sein.

Der Bundespolizei wurde am Nachmittag eine körperliche Auseinandersetzung mehrerer Beteiligter auf einem Bahnsteig des Bahnhofs Friedrichshafen gemeldet. Bei Eintreffen der Streife waren drei Personen bereits von der Tatörtlichkeit geflüchtet, die Beamten konnten sie jedoch am Franziskusplatz feststellen.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um insgesamt fünf Männer im Alter von 22 bis 31 Jahren, die aus dem Gazastreifen stammen. Ersten Aussagen zufolge soll auf Bahnsteig 2 zunächst eine verbale und schließlich eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den Männern entbrannt sein. Dabei seien ein Pfefferspray und ein Messer zum Einsatz gekommen.

Ein Beteiligter musste auf Grund seiner Verletzungen durch den Rettungsdienst medizinisch behandelt werden. Auch andere aus der Gruppe der Beteiligten trugen Verletzungen wie Hämatome oder eine blutige Nase davon.

Die Bundespolizei konnte diverse Beweismittel sicherstellen und Zeugen feststellen. Der Tathergang sowie die Tatbeteiligung der fünf Männer sind nun Gegenstand der Ermittlungen.

Rückfragen bitte an:

Bettina Stahl
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 1288 - 1011 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Schlägerei zwischen mehreren Personen am Bahnhof Friedrichshafen

Messer - Ostercappeln: Sanitäter mit Messer bedroht- 57-Jähriger festgenommen - Osnabrück


	Messer - 	Ostercappeln: Sanitäter mit Messer bedroht- 57-Jähriger festgenommen
-
Osnabrück

Am Dienstagabend kam es gegen 22.35 Uhr zu einem Einsatz des Rettungsdienstes in einem Wohnheim in der Straße ´´Zum Rehsiek´´.

Während der Maßnahmen in seiner Wohnung zückte der 57-jährige Patient plötzlich ein Messer und bedrohte die Helfer. Die Rettungskräfte flüchteten daraufhin aus dem Haus.

Bereits zuvor alarmierte Polizisten eilten zur Unterstützung und umstellten zunächst den Eingangsbereich des Gebäudes. Bei einer günstigen Gelegenheit konnte der Mann unter Androhung des Gebrauchs der Dienstwaffe entwaffnet werden und nach dem Einsatz von Pfefferspray festgenommen werden.

Dabei erlitt der Mann leichte Verletzungen durch das Reizgas, welche vor Ort noch durch die Rettungssanitäter behandelt wurden. Während des Einsatzes zeigte sich der 57-Jährige äußerst unkooperativ und leistete Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizisten und bedrohte diese mehrfach verbal.

Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann über 1,8 Promille. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Blutprobe bei dem Beschuldigten angeordnet. Der Mann aus Ostercappeln wurde anschließend in eine Klinik gebracht.

Glücklicherweise wurden durch den Einsatz weder Sanitäter noch Polizeibeamte verletzt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Maike Elixmann
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Ostercappeln: Sanitäter mit Messer bedroht- 57-Jähriger festgenommen - Osnabrück

Messer - Pistole - Waffen - Kiel: Personenkontrollen im Bereich der Hörnbrücke


	Messer - Pistole - Waffen - 	Kiel: Personenkontrollen im Bereich der Hörnbrücke

Gestern kontrollierten zivile Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Kiel und Beamtinnen und Beamte des 2. und 4. Polizeireviers der Polizeidirektion Kiel Personen im Bereich der Hörnbrücke in Kiel.

Hintergrund sind bundespolizeiliche Feststellungen unerlaubter Migration von und nach Norwegen. Die Polizeidirektion Kiel kontrollierte dabei im Bereich der Eigentums- und Betäubungsmittelkriminalität, führte aber auch Kontrollen nach dem Waffengesetz sowie Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen durch. Im Zeitraum von 10:00 - 14:00 Uhr überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 70 Personen.

Die fahndungsmäßige Überprüfung eines 25-jährigen Deutschen ergab zwei Haftbefehle. Er war durch die Staatsanwaltschaft zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Eine haftabwendende Geldstrafe in mittlerer dreistelliger Höhe konnte der Mann zahlen. Des Weiteren lag gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl vor. Nach Vorführung beim Haftrichter wurde er jedoch gegen Mittag wieder auf freien Fuß gelassen.

Gegen einen 52-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Da er die erforderliche Geldstrafe von 750 EUR sowie die 1500,- EUR Wertersatzeinziehung nicht zahlen konnte, wurde er am Nachmittag der Justizvollzugsanstalt übergeben, wo nun 75 Tage Haft auf ihn warten.

Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte fünf Verstöße gegen das Waffengesetz fest, bei denen zwei Messer, eine Schreckschusswaffe und zwei Schlagstöcke sichergestellt wurden. Des Weiteren kam es zu vier festgestellten Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz bei E-Rollern. Bei drei Personen stellten die Polizeibeamtinnen und -beamte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Sie waren im Besitz von illegalen Amphetaminen.

Zu einer Person musste der Aufenthaltsstatus eingehender kontrolliert werden, da sie keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorzeigen konnte. Die Recherchen ergaben dann aber doch ein Aufenthaltsrecht bis Ende März dieses Jahres.

Gegen 14:00 Uhr wurde die Kontrolle beendet. Die Anzahl und Art der festgestellten Verstöße zeigen die Notwendigkeit auch derartiger Kontrollen.

Rückfragen bitte an:

André Fischer / Bundespolizeiinspektion Kiel: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de, Tel.: 0431/ 98071-119

Stephanie Lage / Polizeidirektion Kiel: pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de, Tel.: 0431/ 160-2010

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Pistole - Waffen - Kiel: Personenkontrollen im Bereich der Hörnbrücke

Messer - Main-Tauber-Kreis: Mann in psychischem Ausnahmezustand in Gewahrsam, Widerstand - Heilbronn


	Messer - 	Main-Tauber-Kreis: Mann in psychischem Ausnahmezustand in Gewahrsam, Widerstand
-
Heilbronn

Freudenberg: Mann in psychischem Ausnahmezustand Am Montagabend wurde in Freudenberg ein Mann in einem psychischen Ausnahmezustand in Gewahrsam genommen und in eine Fachklinik gebracht. Der 30-Jährige war zuvor gegen 22:30 Uhr mit einem Messer und einer Eisenstange in den Händen in der Hauptstraße unterwegs. Auf seinem Weg zerschlug er mehrere Scheiben. Der Mann reagierte weder auf Ansprache durch die Polizeibeamten noch zeigte der Einsatz von Pfefferspray Wirkung. Auch der Versuch ihn unter zur Hilfenahme eines Streifenwagens zu stoppen misslang. Erst nach Androhung des Schusswaffengebrauchs legte der 30-Jährige seine Bewaffnung zur Seite und konnte in Gewahrsam genommen werden. Die Aggressionen des Mannes richteten sich ausschließlich gegen Sachen. Personen wurden nicht angegriffen. Die Höhe des verursachten Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Ermittlungen dauern an, weshalb die Polizei mögliche Zeugen bittet, sich unter der Telefonnummer 09342-91890 beim Polizeirevier Wertheim zu melden.

Freudenberg: 16-Jähriger leistet Widerstand - Zwei Beamte leicht verletzt

Am frühen Montagabend leistete ein 16-Jähriger in Freudenberg Widerstand gegen Polizeibeamte. Kurz vor 18 Uhr wurde der Jugendliche durch Security Mitarbeiter im Veranstaltungsraum in der Mainstraße angetroffen, obwohl er zuvor mehrfach des Geländes verwiesen wurde. Daher wurde die Polizei hinzugezogen. Von den Einsatzkräften wurde dem jungen Mann im Anschluss der Gewahrsam erklärt. Hiermit schien der 16-Jährige nicht einverstanden, weshalb er gegen die Maßnahmen Widerstand leistete und hierbei durch Beißen und Treten zwei Beamte leicht verletzte. Nachdem der Jugendliche auf die Dienststelle gebracht worden war, beschädigte er auf dem Weg in die Gewahrsamseinrichtung eine Tür. Ein Atemalkoholtest des jungen Mannes ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Er wurde im Anschluss an seine Eltern übergeben. Der 16-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Heilbronn
Telefon: +49 (0) 7131 104-1010
E-Mail: heilbronn.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Main-Tauber-Kreis: Mann in psychischem Ausnahmezustand in Gewahrsam, Widerstand - Heilbronn

Rumäne - Besonders schwerer Fall des Diebstahls - Bundespolizei stellt Luxuswaren im Wert von 3.000,- Euro sicher - Aachen


Rumäne - 	Besonders schwerer Fall des Diebstahls - Bundespolizei stellt Luxuswaren im Wert von 3.000,- Euro sicher - 
Aachen

Am Morgen des 03.03.25 meldete ein Zugbegleiter in einem Fernreisezug eine verdächtige Person in der 1. Klasse. Eine Streife der Bundespolizei stieg am Aachener Hauptbahnhof in besagtes Abteil zu und kontrollierte den 28-jährigen Rumänen. Eine Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen verlief negativ. Zwar ist der junge Mann polizeilich bekannt, eine offene Fahndung lag jedoch nicht vor. Neben seiner rumänischen Identitätskarte führte der Rumäne eine Kreditkarte mit sich, die nicht auf seine Personalien ausgestellt war.

Die Beamten entschieden sich zur weiteren Klärung dieses Umstandes zum Ausstieg am Haltepunkt in Eschweiler. Beim Ausstieg führte der Mann zwei Reisetaschen mit. Eine Durchsuchung vor Ort führte zudem zum Auffinden von Werkzeug in Form einer Zange sowie Draht.

In den Reisetaschen befanden sich, mit Etiketten versehene, hochpreisige Luxuswaren (Klamotten) namhafter Luxusunternehmen. Zu der Kreditkarte gab der junge Mann an, diese würde seinem Cousin gehören. Dieser war jedoch nicht zu erreichen. Die Ware habe er zuvor in Roermond käuflich erworben. Diese wolle er nun weiterverkaufen. Hier machte der Rumäne unstimmige Angaben und verstrickte sich zunehmend in Widersprüchen.

Nach Sachvortrag bei der zuständigen Kriminalwache des Polizei s Aachen wurde ein Anfangsverdacht des besonders schweren Falls des Diebstahls dem Beschuldigten eröffnet. Die Klamotten, welche einen Warenwert von knapp 3.000,- Euro aufweisen, sowie weitere, für die Ermittlungen sachdienliche Gegenstände, wurden sichergestellt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
Stefanie Gleixner

Telefon: +49 241 / 568 37 - 1005
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de

X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 6

Besonders schwerer Fall des Diebstahls - Bundespolizei stellt Luxuswaren im Wert von 3.000,- Euro sicher - Aachen

Messer - Mann in Park durch Personengruppe angegriffen - Zeugensuche - Nürnberg


	Messer - 	Mann in Park durch Personengruppe angegriffen - Zeugensuche
-
Nürnberg

Am Mittwochabend (05.03.2025) griff eine größere Personengruppe einen Jugendlichen in einem Park im Nürnberger Stadtteil Rosenau an. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Der Geschädigte hielt sich gegen 18:40 Uhr mit einem Bekannten im Rosenaupark auf, als ca. 10 bis 15 Personen auf ihn zukamen und ihn umzingelten. Einer aus der Gruppe zog seinen Gürtel aus der Hose und umwickelte hiermit seine Hand. Im Anschluss zückte er ein Messer und richtete es in Richtung des 17-Jährigen. Ein anderer holte einen Schlagring hervor und schlug damit den Geschädigten.

Die Begleitung des 17-Jährigen ergriff daraufhin die Flucht, Personen aus der Gruppe schlugen weiter auf ihr Gegenüber ein, auch, als dieser bereits am Boden lag. Sie ließen erst von ihm ab, als er anfing, laut zu schreien.

Der 17-Jährige kontaktierte nach der Flucht der Personengruppe einen Bekannten, welcher sich zu ihm in den Park begab.

Der Geschädigte erlitt Schmerzen am gesamten Körper und wurde durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Das Mobiltelefon des 17-Jährigen wurde durch den Angriff beschädigt. Eine detaillierte Personenbeschreibung der Angreifer war dem Geschädigten nicht möglich.

Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte haben die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung übernommen und bitten um Zeugenhinweise. Personen, die Angaben hierzu machen können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0911 2112-6115 zu melden.

Erstellt durch: Janine Mendel

Rückfragen bitte an:

Polizei Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizei s Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Mann in Park durch Personengruppe angegriffen - Zeugensuche - Nürnberg

Messer - 38-Jähriger - München Ostbahnhof


		Messer - 38-Jähriger - München Ostbahnhof

Ein 38-jähriger Deutscher schrie kurz nach Mitternacht (5. März) am Ostbahnhof lautstark umher. Auf Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei reagiert der Mann aus Altomünster, Landkreis Dachau, sofort verbal aggressiv. Von den Beamten forderte der mit 2,02 Promille Alkoholisierte nach Hause gefahren zum werden. Bei der Mitnahme zur Dienststelle wehrte er sich massiv und griff Beamte tätlich an. Dabei wurde ein Beamter am Knie verletzte. Er benötigte keine ärztliche Versorgung, musste seinen Dienst jedoch wegen Schmerzen abbrechen. Bei der Durchsuchung des 38-Jährigen wurde ein Messer mit einer Klingenlänge von 5,5 cm aufgefunden und sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Blutentnahme an. Mit einer Anzeige wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte wurde der bislang polizeilich nicht in Erscheinung Getretene an der Rechtsmedizin freien Fußes aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

**** Die Zahl der Widerstände bzw. tätlichen Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte im Bereich der Bundespolizeiinspektion München stieg im vergangenen Jahr (gemäß polizeilicher Eingangsstatistik) gegenüber 2023 um 29 % an (Gesamtzahl: 229). Dabei wurden 60 Bundespolizistinnen bzw. -polizisten verletzt.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz ´´Bundespolizei´´ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 6

Messer - 38-Jähriger - München Ostbahnhof

Rheinland Pfalz - 15-Jährige vermisst - Ludwigshafen


	Rheinland Pfalz - 
15-Jährige vermisst - Ludwigshafen

Seit Mittwoch, 05.03.2025, wird eine in Ludwigshafen wohnende 15-Jährige vermisst. Sie verließ am Mittwoch gegen 17:00 Uhr ihre Wohnanschrift. Zuletzt wurde die Vermisste in Kirchheimbolanden gesehen. Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte die Vermisste bislang nicht aufgefunden werden. Auch wenn uns keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr vorliegen, gelten für vermisste Jugendliche besonders strenge Regeln, weshalb wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

-1,69m

-zierlich/schlanke Figur

-blaue Augen

-schulterlange blonde Haare

-vermutlich Jogginghose

-eng anliegendes T-Shirt

-Kapuzenpullover beige

-Turnschuhe
Gesuchte Hinweise

Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt der Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 963 23312 an die Kriminalpolizei Ludwigshafen zu wenden. Wenn Sie die Vermisste sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes der Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Ludwigshafen
Delikt / Grund

Vermisstenfall






Zugefügt 2025 März 7

Rheinland Pfalz - 15-Jährige vermisst - Ludwigshafen

Messer - Nordrhein-Westfalen - Moers/Duisburg: Mordkommission ermittelt nach Angriff vor Gaststätte


	Messer - 	
Nordrhein-Westfalen - 
Moers/Duisburg:  Mordkommission ermittelt nach Angriff vor Gaststätte

06. März 2025 - Moers/Duisburg: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kleve und der Polizei Duisburg: Mordkommission ermittelt nach Angriff vor Gaststätte
Zwei Unbekannte haben am Dienstagabend (4. März, gegen 22 Uhr) einen 62- und einen 65-Jährigen vor einer Gaststätte auf dem Hoher Weg in Moers-Repelen angegriffen. Sie sollen dabei Schlag- und Stichwaffen benutzt haben. Das Duo flüchtete fußläufig.
Hinweise geben!
Polizei Duisburg

Ein Rettungswagen brachte den 62-jährigen Inhaber der Gaststätte mit einer Stichverletzung zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Der 65-Jährige gab ab, unverletzt zu sein. Einsatzkräfte der Polizei stellten in Tatortnähe einen Teil eines Teleskopschlagstocks sicher. Dieser soll von dem 62-Jährigen Geschädigten mitgeführt worden sein.

Eine Mordkommission der Polizei Duisburg unter Leitung der Staatsanwaltschaft Kleve - Zweigstelle Moers - hat die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat und den Flüchtigen aufgenommen. Die Ermittler suchen Zeugen, die nähere Angaben zu den Männern machen können: Personenbeschreibung: Sie werden auf 25 bis 30 Jahre geschätzt. Einer von ihnen ist etwa 1,70 Meter groß, hat nach oben gegelte schwarze Haare, einen rasierten Haarkranz und trug zum Tatzeitpunkt eine auffällig rote Daunenjacke, dazu eine blaue Jeans. Sein Komplize ist etwa 1,85 Meter groß, hat eine sportliche Statur, kurze, helle Haare (fast eine Glatze) und trug eine Stoffjacke und eine dunkle Jeans.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 11 unter der Rufnummer 0203 2800 entgegen.







Zugefügt 2025 März 7

Messer - Nordrhein-Westfalen - Moers/Duisburg: Mordkommission ermittelt nach Angriff vor Gaststätte

Messer - Mannheim: 57-jähriger Mann bedroht Passanten - Ergänzung Kontaktdaten - Polizei sucht Geschädigte


	Messer - 	Mannheim: 57-jähriger Mann bedroht Passanten - Ergänzung Kontaktdaten - Polizei sucht Geschädigte

Ein 57-jähriger Mann bedrohte am Donnerstagabend in der Mannheimer Innenstadt zwei noch unbekannte Personen.

Der 57-Jährige wurde kurz nach 20 Uhr von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er am Marktplatz mit zwei Personen in ein Streitgespräch geriet und im weiteren Verlauf ein Taschenmesser aus der Jacke hervorzog. Dieses richtete er drohend in Richtung der beiden Personen. Diese flüchteten umgehend in Richtung der F-Quadrate. Der 57-Jährige folgte den Beiden noch ein kurzes Stück, ließ dann jedoch von ihnen ab.

Der 57-Jährige konnte noch am Marktplatz angetroffen werden. Er war deutlich alkoholisiert.

Das Messer des Mannes wurde sichergestellt. Einen Alkoholtest lehnte er ab. Er wurde nach Feststellung seiner Personalien und Abschluss der weiteren polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen. Gegen ihn wird nun vom Polizeirevier Mannheim-Innenstadt wegen Bedrohung ermittelt.

Weitere Zeugen sowie die Geschädigten werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621/1258-0 beim Polizeirevier Mannheim-Innenstadt zu melden

Rückfragen bitte an:

Polizei Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: MANNHEIM.PP.STS.OE@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 7

Teilen:
facebook, x, google, linkedin, reddit,

Messer - Mannheim: 57-jähriger Mann bedroht Passanten - Ergänzung Kontaktdaten - Polizei sucht Geschädigte

Messer - Fahndungserfolg: Bundespolizei nimmt 53-jährigen Deut-schen am Krefelder Hauptbahnhof mit Haftbefehl fest


	Messer - 	Fahndungserfolg: Bundespolizei nimmt 53-jährigen Deut-schen am Krefelder Hauptbahnhof mit Haftbefehl fest

Beamte der Bundespolizei haben am Donnerstagabend (6. März 2025) einen 53-jährigen Mann am Krefelder Hauptbahnhof festgenommen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der Mann konnte die fällige Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nicht begleichen, was zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen führte. Zudem konnten bei dem 53-Jährigen ein Messer sowie Betäubungsmittel aufgefunden werden. Der Mann wurde im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen gebracht.

Die Kontrolle erfolgte gegen 23.15 Uhr in der Haupthalle des Bahnhofs, als die Beamten die Personalien des Mannes überprüften. Die geforderte Geldstrafe konnte der 53-Jährige nicht begleichen und wurde für weitere Maßnahmen in das Bundespolizeirevier Duisburg begleitet.

Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein Einhandmesser sowie eine geringe Menge Amphetamin auf.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Armin Roggon
Telefon: 0211/179276-150
E-Mail: armin.roggon@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 7

Messer - Fahndungserfolg: Bundespolizei nimmt 53-jährigen Deut-schen am Krefelder Hauptbahnhof mit Haftbefehl fest

Messer - Winsen - Vorläufige Festnahme nach gefährlicher Körperverletzung


	Messer - Winsen  - 
Vorläufige Festnahme nach gefährlicher Körperverletzung

Gestern, 6.3.2025, gegen 15:20 Uhr, wählten mehrere Zeugen den Polizeinotruf und meldeten eine Schlägerei zwischen drei Personen in der Bahnhofstraße. Sofort wurden mehrere Streifenwagen zur Örtlichkeit entsandt. Den zuerst eintreffenden Beamten bot sich ein unübersichtliches Bild, weil mittlerweile zahlreiche Zeugen und Schaulustige auf der Straße zusammengekommen waren. Letztlich konnten die Beamten drei Männer identifizieren, die an der Auseinandersetzung beteiligt waren.

Nach Angaben der Zeugen hatten ein 28- und ein 35-jähriger Mann nach einem kurzen verbalen Streit begonnen, auf einen 23-Jährigen einzuschlagen und, als er bereits am Boden lag, auf ihn eingetreten. Anschließend liefen die beiden in Richtung der Sankt-Georg-Straße davon. Der ursprünglich Angegriffene verfolgte die beiden und hatte dabei nach Zeugenangaben ein Messer in der Hand. In der Sankt-Georg-Straße kam es dann vermutlich auf einem Grundstück erneut zu einem Zusammentreffen, wobei der 35-Jährige mit dem Messer leicht verletzt wurde.

Der 23-Jährige und der 35-Jährige kamen zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus. Beiden wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen alle drei Beteiligten wurden Strafverfahren wegen wechselseitiger, gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Hintergrund der Streitigkeiten ist noch unbekannt.

Der 35-Jährige, der nach ersten Erkenntnissen der Hauptaggressor ist und bereits mit anderen Körperverletzungsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde vorläufig festgenommen. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Lüneburg die Beantragung eines Haftbefehls.






Zugefügt 2025 März 7

Messer - Winsen - Vorläufige Festnahme nach gefährlicher Körperverletzung

Internationale Waffen,- und Rauschgifthändler festgenommen - Contwig (Südwestpfalz) - Pirmasens


	Internationale Waffen,- und Rauschgifthändler festgenommen
 - 
Contwig (Südwestpfalz)  - Pirmasens

Durch das bayrische Landeskriminalamt kam es bereits am 14. Oktober 2024 im bayrischen Maxhütte-Haidhof, zur Festnahme von vier Männern im Alter zwischen 29 und 47 Jahren. Diesem Zugriff in Bayern ging zunächst eine Durchsuchung der Pirmasenser Drogenfahnder im südwestpfälzischen Contwig, Ende September voraus. Hier konnte eine 22-jährige Frau, sowie ein 37-jähriger Mann festgenommen werden, nachdem in ihrer angemieteten Wohnung mehr als vier Kilogramm der Droge Methamphetamin, bekannt auch als ´´Crystal Meth´´, sowie mehrere scharfe Schusswaffen, aufgefunden wurden. Unter den in Contwig sichergestellten Schusswaffen befand sich auch eine vollautomatische Kriegswaffe der Marke Scorpion sowie mehrere hundert Schuss Munition. Die beschlagnahmten Drogen haben einen geschätzten Straßenverkaufswert von mehr als 300.000 Euro. Alle Tatbeteiligten sind nach Einschätzung von Polizei und Staatsanwaltschaft Teil einer gemeinsam agierenden Tätergruppierung, die sich für den Handel mit Waffen und Kriegswaffen zusammengeschlossen hat. Sozusagen als zweites Standbein dienten den Tätern offenbar auch Einbrüche. So beschlagnahmte die Polizei in Contwig neben den Waffen und Betäubungsmitteln, auch einen Tresor samt Inhalt, der aus einem Einbruch in ein Einfamilienhaus im bayrischen Marktheidenfeld stammt. Alle sechs Tatverdächtigen befinden sich in Bayern in Untersuchungshaft. Die Anklage erfolgt von der sachleitenden Staatsanwaltschaft in Amberg/Bayern. |krä

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizei Westpfalz
Polizeidirektion Pirmasens

Telefon: 0631 369-15007 oder -15199
E-Mail: pdpirmasens.presse@polizei.rlp.de
Internet: www.polizei.rlp.de/westpfalz






Zugefügt 2025 März 7

Internationale Waffen,- und Rauschgifthändler festgenommen - Contwig (Südwestpfalz) - Pirmasens

Mord - Unbekannter schlägt 38-Jährigen nieder - Mordkommission eingerichtet - Zeugen gesucht - Essen


	Mord - Unbekannter schlägt 38-Jährigen nieder - Mordkommission eingerichtet - Zeugen gesucht - Essen

Gestern Abend (3. März) wurde ein 38-Jähriger in der Fußgängerzone der Essener Innenstadt von einem Unbekanntem nach einem verbalen Streit niedergeschlagen. Der Essener erlitt eine schwere Kopfverletzung und schwebte zunächst in Lebensgefahr. Die Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet und sucht Zeugen.

Gegen 20:30 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis von einem schwer verletzten Mann, der sich an der Kreuzung Limbecker Straße/ Kettwiger Straße befand. Nach Zeugenaussagen, wurde der Essener von einem Unbekanntem im Zuge eines Streits niedergeschlagen. Bei Eintreffen der Polizei war der 38-jährige Mann bewusstlos und wies eine lebensgefährliche Kopfverletzung auf. Umgehend wurde eine Fahndung nach dem Täter eingeleitet, die leider erfolglos verlief. Der Essener kam nach dem Vorfall umgehend in ein Krankenhaus und befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr.

Laut Zeugenaussagen soll der Tatverdächtige männlich sein, habe ein deutsches, jugendliches Aussehen und hellbraune Haare. Er habe eine Brille sowie eine grüne Oberbekleidung getragen und sei in Richtung Viehofer Platz geflohen.

Die Polizei Essen hat eine Mordkommission eingerichtet und sucht Zeugen. Sollten Sie Angaben zu der Tat oder dem flüchtigen Tatverdächtigen machen können, melden Sie sich bitte bei der Polizei Essen telefonisch unter 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen@polizei.nrw.de /hey

Rückfragen bitte an:

Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de

https://twitter.com/Polizei_NRW_E
http://www.facebook.com/PolizeiEssen
https://www.instagram.com/polizei.nrw.e
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaEsg0q1CYoUFKnPFk2F






Zugefügt 2025 März 6

Mord - Unbekannter schlägt 38-Jährigen nieder - Mordkommission eingerichtet - Zeugen gesucht - Essen

Mord - Baden-Württemberg - Nach Fahrt in Menschengruppe Haftbefehl wegen Mordes erlassen - Mannheim


	Mord - Baden-Württemberg - Nach Fahrt in Menschengruppe Haftbefehl wegen Mordes erlassen
-
Mannheim

Gegen den 40-Jährigen Mann, der am gestrigen Montag mit seinem Auto in der Mannheimer Innenstadt mehrere Menschen angefahren hat, wurde durch das Amtsgericht Mannheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen erlassen.

Der 40-jährige deutsche Staatsangehörige, der zuletzt in Ludwigshafen gelebt hat, soll am 3. März 2025 gegen 12:15 Uhr mit seinem Pkw mit hoher Geschwindigkeit in der Mannheimer Innenstadt über die ´´Planken´´ in Richtung Paradeplatz gefahren sein und hierbei mehrere Personen erfasst haben. Zwei der Opfer, eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann, erlagen trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen vor Ort ihren Verletzungen. Elf weitere Personen wurden verletzt, fünf davon schwer. Diese befinden sich noch in stationärer Behandlung in verschiedenen Krankenhäusern.

Der Tatverdächtige ließ sein Fahrzeug im Bereich des Quadrates E7 zurück und flüchtete zu Fuß in den Parkring. Kurz darauf wurde der 40-Jährige durch Polizeikräfte festgenommen. Vor seiner Festnahme hatte der Mann versucht, sich durch einen Schuss in den Mund mit einer Schreckschusswaffe das Leben zu nehmen.

Der Tatverdächtige wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus verbracht und konnte anschließend in eine Gewahrsamseinrichtung der Polizei überführt werden. Er wurde am heutigen Nachmittag dem zuständigen Haft- und Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Bei seiner Vorführung vor den Haftrichter machte der Tatverdächtige keine Angaben, sodass sein Motiv für die Tat weiterhin unklar ist. Auch ergaben sich aus der Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen keinerlei Hinweise auf die Beweggründe oder ein Motiv. Die bisherigen Ermittlungen haben Hinweise auf psychische Vorerkrankungen ergeben und deuten demnach daraufhin, dass sich der Tatverdächtige in einem psychischen Ausnahmezustand befand.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen handelte der Mann allein. Namen von mutmaßlichen Mittätern, die insbesondere in den Sozialen Medien verbreitet werden, sind entweder frei erfunden oder haben offensichtlich keinen Bezug zu dem Tatverdächtigen und der Tat.

Die bei dem Mann, in seinem Fahrzeug und in seiner Wohnung sichergestellten Gegenstände, wie die Schreckschusswaffe, schriftliche Unterlagen und digitale Datenträger werden derzeit kriminaltechnisch untersucht und ausgewertet.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Mannheim
Frau Erste Staatsanwältin Dr. Schweppe
Telefon: 0621 292-7106
E-Mail: pressestelle@stamannheim.justiz.bwl.de

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Frau Kriminaloberrätin Lisa Schröder
Telefon: 0711 5401-2044
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de

Polizei Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Celina-Marie Petersen
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 6

Mord - Baden-Württemberg - Nach Fahrt in Menschengruppe Haftbefehl wegen Mordes erlassen - Mannheim

Messer - Totschlag - Ludwigsburg: Ditzingen: 40-jähriger Tatverdächtiger nach Totschlag in Haft


	Messer - Totschlag - 	Ludwigsburg: Ditzingen: 40-jähriger Tatverdächtiger nach Totschlag in Haft

Ein 40 Jahre alter Mann befindet sich seit Samstag (01.03.2025) in Untersuchungshaft, nachdem er im Verdacht steht, am Abend zuvor einen 28-Jährigen getötet zu haben.

Die beiden Männer bewohnten ein gemeinsames Zimmer in einer Asylunterkunft in der Schulstraße in Ditzingen-Hirschlanden. Aus noch ungeklärter Ursache waren die beiden am Freitagabend (28.02.2025) gegen 21.15 Uhr zunächst in verbalen Streit geraten, der in eine handgreifliche Auseinandersetzung mündete. In deren Verlauf stach der 40-Jährige mit einem Messer mehrmals auf den 28-Jährigen ein. Dieser wurde derart schwer verletzt, dass er noch vor Ort starb.

Die zwischenzeitlich alarmierten Polizeikräfte konnten den Tatverdächtigen unmittelbar nach der Tat vorläufig festnehmen.

Der 40 Jahre alte somalische Staatsangehörige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Samstag (01.03.2025) einer Haftrichterin am Amtsgericht Ludwigsburg vorgeführt. Die Richterin erließ Haftbefehl wegen dem dringenden Verdacht des Totschlags, setzte diesen in Vollzug und wies den 40-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Die Kriminalpolizei des Polizei s Ludwigsburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Diese dauern derzeit noch an.

Rückfragen bitte an:

Polizei Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-8777
E-Mail: ludwigsburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Totschlag - Ludwigsburg: Ditzingen: 40-jähriger Tatverdächtiger nach Totschlag in Haft

Teleskopschlagstock - Aggressiver Mann in Bus leistet Widerstand gegen Polizei - Hagen-Boele


	Teleskopschlagstock - Aggressiver Mann in Bus leistet Widerstand gegen Polizei
-
Hagen-Boele

Am frühen Sonntagmorgen (02.03.2025) gegen 07:15 Uhr wurde die Polizei zur Bushaltestelle Boeler Markt an der Dortmunder Straße gerufen. Ein Mitarbeiter der Hagener Straßenbahn hatte die Beamten alarmiert, da ein Mann in einem Linienbus eingeschlafen war und sich weigerte, diesen zu verlassen. Auch die eintreffenden Polizisten konnten den Mann zunächst nur schwer wecken. Bei einer Durchsuchung stellten sie fest, dass er einen griffbereiten Teleskopschlagstock mit sich führte. Die Beamten stellten die Waffe sicher, woraufhin der Mann zunehmend aggressiv wurde und auf die Polizisten losging. Diese konnten ihn zu Boden bringen und fesseln. Dabei leistete er starken Widerstand. Der Mann versuchte, die Beamten zu bespucken und beleidigte sie massiv. Im polizeilichen Gewahrsam eskalierte die Situation weiter: Erneut leistete der 23-Jährige Widerstand gegen die Beamten. Die Polizei erstattete eine umfangreiche Anzeige gegen ihn. Die eingesetzten Beamten blieben unverletzt. (hir)

Rückfragen bitte an:

Polizei Hagen
Pressestelle
Telefon: 02331 986 15 15
E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de

Homepage: https://hagen.polizei.nrw
Facebook: https://www.facebook.com/Polizei.NRW.HA
X: https://twitter.com/polizei_nrw_ha
Instagram: http://www.instagram.de/polizei.nrw.ha
WhatsApp-Kanal: https://url.nrw/WhatsAppPolizeiNRWHagen






Zugefügt 2025 März 4

Teleskopschlagstock - Aggressiver Mann in Bus leistet Widerstand gegen Polizei - Hagen-Boele

Festnahme nach versuchter Geldautomatensprengung - Friedrichshain-Kreuzberg


	
Festnahme nach versuchter Geldautomatensprengung

Polizeimeldung vom 03.03.2025

Friedrichshain-Kreuzberg

03.03.2025 - Einsatzkräfte der Direktion 5 (City) nahmen in der vergangenen Nacht einen Mann nach einer versuchten Geldautomaten-Sprengung fest. Ein Zeuge hatte die Polizei gegen 22:50 Uhr zu einer Bankfiliale in der Frankfurter Allee gerufen, weil er in dem Geldinstitut einen maskierten Mann beobachtet hatte. Außerdem war ihm auf dem Gehweg vor der Filiale ein Fahrzeug aufgefallen, an dessen Steuer ein offenbar wartender Mann saß. Nach Angaben des Zeugen soll der Mann im Auto in Richtung Rigaer Straße davongefahren und der Tatverdächtige aus der Bank zu Fuß geflüchtet sein, bevor die Polizei eintraf. Die Beamtinnen und Beamten nahmen den davongelaufenen Mann kurz darauf in der Rigaer Straße fest. Den 25-Jährigen, gegen den ein offener Haftbefehl vorlag, lieferten sie für das zuständige Fachkommissariat des Landeskriminalamts ein. Das mutmaßlich zur Flucht bereitgestellte und zuvor entwendete Fahrzeug, ein Mercedes, fanden Einsatzkräfte in Prenzlauer Berg. Sie stellten den Wagen sicher. Den Fahrer konnten sie trotz umgehend eingeleiteter Nahbereichsabsuche nicht ausfindig machen. In der Bankfiliale stellten die Einsatzkräfte Beschädigungen an einem Geldautomaten fest, die darauf schließen lassen, dass dieser gesprengt werden sollte. Ebenfalls am Tatort gefundene Gasflaschen und weitere Utensilien wie Handschuhe wurden als mutmaßliche Tatmittel sichergestellt. Die Ermittlungen wegen des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten schweren Diebstahls dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail






Zugefügt 2025 März 3

Festnahme nach versuchter Geldautomatensprengung Polizeimeldung vom 03.03.2025 Friedrichshain-Kreuzberg

Null-Schadstoff-Ziele: EU macht Fortschritte, aber weitere Anstrengungen nötig


	Null-Schadstoff-Ziele: EU macht Fortschritte, aber weitere Anstrengungen nötig

Die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur (EUA) haben heute ihren zweiten Bericht dazu veröffentlicht, wie die EU beim Erreichen der Null-Schadstoff-Ziele vorankommt. Demnach hat die EU-Politik zur Verringerung der Luftverschmutzung, des Pestizideinsatzes und der Kunststoffabfälle auf See beigetragen. Die Verschmutzung ist jedoch nach wie vor zu hoch, insbesondere durch schädlichen Lärm, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt, die Nährstoffbelastung und das Abfallaufkommen. Den Berichten zufolge sind in der EU wesentlich stärkere Maßnahmen erforderlich, um die Ziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung bis 2030 zu erreichen.

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, erklärte: ´´Wir sind auf dem richtigen Weg, aber die Herausforderungen bleiben bestehen. Daher müssen wir uns auf eine bessere Umsetzung vor Ort in den Mitgliedstaaten konzentrieren. Nur eine rechtzeitige und ehrgeizige Umsetzung unserer Politik wird es uns ermöglichen, ein besseres Lebensumfeld für alle zu schaffen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern, um sicherzustellen, dass wir die Ergebnisse liefern, die wir benötigen.´´

Der Bericht unterstreicht, dass die Null-Schadstoff-Grundsätze in alle politischen Maßnahmen und Bemühungen auf allen Ebenen integriert werden, um weitere Fortschritte zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird die Förderung der Kreislaufwirtschaft der EU dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch zu senken und somit den Druck auf die Ökosysteme und die menschliche Gesundheit zu verringern.

Auch Bericht zur Luftqualität veröffentlicht

Die Kommission hat heute auch ihren vierten Bericht zur Luftqualität veröffentlicht. Diese hat sich dank entsprechender Vorgaben und Emissionssenkungen in ganz Europa verbessert. Auch die Zahl der vorzeitigen Todesfälle durch Luftverschmutzung ist gesunken, ist aber nach wie vor zu hoch.

Null-Schadstoff-Dashboard: Gießen gehört zu den saubersten Regionen Europas, Berlin zu Hauptstädten mit geringster Lärmbelastung

Beiden Berichten liegt das erste Null-Schadstoff-Dashboard bei, das die Fortschritte der EU-Regionen und aller Hauptstädte bei der Erreichung saubererer Luft, Wasser und Böden aufzeigt.

Demnach gehört Gießen für den Zeitraum 2020-2022 zu den saubersten Regionen Europas. Berlin gehört zu den drei Hauptstadtregionen mit der geringsten Belastung durch Verkehrslärm.

Das Dashboard vergleicht die Regionen untereinander und mit dem EU-Durchschnitt. Der Vergleich basiert auf mehreren Umweltverschmutzungsindikatoren, die sich mit Gesundheit, Ökosystemschutz und Biodiversität sowie Produktion und Verbrauch befassen.

Die Null-Schadstoff-Ziele der EU für 2030

Die sechs Null-Schadstoff-Ziele der EU für 2030 sind:

Verbesserung der Luftqualität, um die Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle um 55 Prozent zu verringern;
Verringerung der Zahl der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30 Prozent;
Verringerung des Anteils der Ökosysteme in der EU, in denen Schadstoffe in der Luft die biologische Vielfalt gefährden, um 25 Prozent;
Verbesserung der Bodenqualität,
indem Nährstoffverluste um 50 Prozent reduziert werden und
der Einsatz chemischer Pestizide um 50 Prozent reduziert wird;
der Einsatz der gefährlicheren chemischen Pestizide um 50 Prozent reduziert wird;
der Absatz antimikrobieller Tierarzneimittel um 50 Prozent reduziert wird;
Verbesserung der Wasserqualität, indem dafür gesorgt wird, dass
50 Prozent weniger Kunststoffabfälle ins Meer und
30 Prozent weniger Mikroplastik in die Umwelt gelangen;
erhebliche Reduzierung des Abfallaufkommens
insgesamt sowie
des Restmülls um 50 Prozent.

Die Verschmutzung durch Abfälle im Meer, Pestizide und antimikrobielle Mittel nimmt ab, so der Bericht. Jedoch ist die Verschmutzung durch schädlichen Lärm, Mikroplastik, Nährstoffe und Abfälle nach wie vor zu hoch.

Im Bereich der Lärmbelästigung sind insbesondere in städtischen Gebieten weitere Anstrengungen erforderlich, um die Zahl der chronisch durch Verkehrslärm gestörten Menschen zu verringern. Im Bereich Mikroplastik sind weitere Maßnahmen erforderlich, um diese Verschmutzungsquelle zu bekämpfen. Darüber hinaus blieben die Nährstoffverluste weitgehend unverändert, insbesondere aufgrund der anhaltenden Herausforderungen des Abflusses in der Landwirtschaft und des Düngemitteleinsatzes. Auch im Bereich Abfall sind größere Anstrengungen notwendig, da die Abfallerzeugung in der EU weiter zunimmt.

Der Bericht zeigt deutlich, dass mehr Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Null-Schadstoff-Ziel der EU zu erreichen. Die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der EU-Umweltvorschriften ist daher von entscheidender Bedeutung, um die Null-Schadstoff-Ziele für 2030 gemäß dem Null-Schadstoff-Aktionsplan zu erreichen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Link zum Bericht zu den Null-Schadstoff-Zielen

Link zum Bericht zur Vierter Clean Air Outlook-Bericht

Mehr Informationen zum Null-Schadstoff-Dashboard

Link zum Null-Schadstoff-Dashboard

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 4

Null-Schadstoff-Ziele: EU macht Fortschritte, aber weitere Anstrengungen nötig

Die Zukunft der europäischen Automobilindustrie: Innovation, saubere Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit


	Die Zukunft der europäischen Automobilindustrie: Innovation, saubere Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die zweite Sitzung des strategischen Dialogs zur Zukunft der europäischen Automobilindustrie geleitet. Die zentralen Themen dabei waren Innovation, der Übergang zu einer sauberen Mobilität und die Wettbewerbsfähigkeit. Am Mittwoch (5. März) wird die EU-Kommission ihren Aktionsplan für die Automobilindustrie vorstellen.

Innovation: autonome Fahrzeuge schneller auf die europäischen Straßen bringen

Die EU-Kommissionspräsidentin unterstrich nach dem Treffen die Bedeutung der Innovation für Zukunft der Autoindustrie in Europa. ´´Zum Beispiel sind wir uns einig, dass wir die Entwicklung von Software und Hardware für das autonome Fahren vorantreiben müssen. Es ist uns klar, dass der globale Wettbewerb hart ist. Deshalb müssen wir in großem Maßstab handeln und produzieren. Hierbei kommt es mehr denn je auf die richtige Größenordnung an.

Deshalb haben wir uns darauf geeinigt, ein Industriebündnis zu schmieden und zu fördern. Die Unternehmen sollen ihre Ressourcen bündeln können. Sie werden Software, Chips und Technologien für autonomes Fahren zur gemeinsamen Nutzung entwickeln. Wir für unseren Teil werden die Test- und Bereitstellungsvorschriften verbessern. Wir werden auch dabei helfen, großangelegte Pilotprojekte für das autonome Fahren zu starten.´´ Das Ziel sei, autonome Fahrzeuge schneller auf die europäischen Straßen bringen, so die Präsidentin.

Übergang zu einer sauberen Mobilität: mehr Flexibilität bei den CO2-Zielen

Der Übergang zu einer sauberen Mobilität war das zweite Thema, was bei dem Dialog besprochen wurde. Ursula von der Leyen sagte dazu: ´´Bei den CO2-Zielen ist eindeutig mehr Flexibilität gefordert. Hier gilt es, ein Gleichgewicht zu finden. Einerseits brauchen wir Planbarkeit und Fairness für die Vorreiter, die erfolgreich ihre Hausaufgaben gemacht haben. Wir müssen uns also an die vereinbarten Ziele halten. Andererseits müssen wir aber auch auf die Stimmen derjenigen hören, die in diesen schwierigen Zeiten mehr Pragmatismus fordern und für Technologieneutralität plädieren – vor allem, wenn es um die Ziele für 2025 und die Sanktionen geht, die beim Verfehlen dieser Ziele drohen.´´

Um dies in ausgewogener Weise anzugehen, werde sie noch in diesem Monat eine gezielte Änderung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen vorschlagen, so Ursula von der Leyen ´´Anstelle der jährlichen Compliance-Pflicht sollen die Unternehmen drei Jahre Zeit haben – im Sinne des Grundsatzes des Banking und Borrowing; die Zielvorgaben bleiben gleich und müssen erreicht werden. Dadurch erhält die Industrie mehr Spielraum und mehr Klarheit, ohne dass die vereinbarten Ziele geändert werden. ´´

Sie sei sicher, dass sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine solche gezielte Änderung zügig einigen könnten, so die Präsidentin ´´Denn natürlich wäre sie nur sinnvoll, wenn sie schnell verabschiedet würde. Zugleich werden wir uns darauf vorbereiten, die Arbeit an der Überprüfung 2035 zu beschleunigen, wobei der Grundsatz der vollständigen Technologieneutralität gilt.´´

Wettbewerbsfähigkeit – Batterieproduktion in Europa

Der dritten wichtigen Punkt des Dialogs war die Wettbewerbsfähigkeit. ´´Die europäischen Automobillieferketten müssen robuster und krisenfester werden, und zwar vor allem hinsichtlich der Batterien. Das ist eine echte Herausforderung – denn unsere eigene Produktion wird zwar gerade enorm ausgebaut, aber zugleich müssen wir erkennen, dass importierte Batterien billiger sind. Elektrofahrzeuge dürfen auf keinen Fall teurer werden. Aber wir können es uns auch nicht leisten, uns in neue Abhängigkeiten zu begeben. Deshalb werden wir direkte Unterstützungsmaßnahmen für Batteriehersteller in der EU prüfen. Wir werden schrittweise Vorgaben für einen europäischen Wertschöpfungsanteil an Batteriezellen und ‑komponenten einführen. Und natürlich werden wir weiter Bürokratie abbauen und bestehende Vorschriften vereinfachen.´´

Weitere Schritte

Die EU-Kommission wird am 5. März den Aktionsplan für die Automobilindustrie vorstellen. Vor der Sommerpause ist ein Treffen mit der Automobilindustrie auf Geschäftsführer-Ebene geplant.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 30. Januar einen strategischen Dialog mit der europäischen Automobilindustrie, den Sozialpartnern und anderen wichtigen Interessenträgern eingeleitet. Der strategische Dialog wird von Präsidentin von der Leyen geleitet und besteht aus regelmäßigen Treffen, an denen Vertreter der Industrie (Hersteller, Zulieferer), Sozialpartner, Kommissionsmitglieder und andere Interessenträger, auch aus der Zivilgesellschaft, teilnehmen. Diese Initiative unterstreicht die Entschlossenheit der Kommission, die Zukunft eines Sektors zu sichern, der für den Wohlstand in Europa von entscheidender Bedeutung ist, und gleichzeitig ihre Klimaziele und umfassenderen gesellschaftlichen Ziele voranzubringen. Weitere Informationen hier.

Weitere Informationen:

Livestream für die Vorstellung des Aktionsplans für die Automobilindustrie nach der Kommissionssitzung am Mittwoch.

Vollständiges Statement der Präsidentin (deutsche Übersetzung folgt)

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 4

Die Zukunft der europäischen Automobilindustrie: Innovation, saubere Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit

Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig


	Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie wegen Herstellens, Besitzes und Führens eines Brandsatzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe nebst dem Besitz von Munition zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrat der zur Tatzeit 15-jährige Angeklagte am 9. November 2023 gegen Mittag über einen Hintereingang seine Schule in Offenburg mit einem Rucksack, in dem sich neben einer geladenen Schusswaffe und weiterer Munition ein Flüssigbrandsatz, ein von ihm erstellter Lageplan der Schule sowie eine Namensliste mit Opfern befanden. Der Angeklagte begab sich in das zweite Obergeschoss zu seinem Klassenzimmer und feuerte unmittelbar nach Betreten dieses Raums mit der Pistole aus einer Entfernung von einem bis zwei Metern zwei Schüsse auf einen Mitschüler ab, der an den Folgen der dabei erlittenen Verletzungen verstarb. Anschließend schlug der Angeklagte mit der Waffe auf eine hinzukommende Lehrerin ein, zerstörte eine Glastür und entzündete den mitgeführten Brandsatz. Diesen warf er im Treppenhaus der Schule in Richtung der Schulleiterin. Der Brandsatz schlug in einer Entfernung von drei Metern am Boden auf und zerschellte. Er explodierte jedoch nicht, da beim Wurf die Lunte erloschen war. Anschließend begab sich der Angeklagte in Richtung des Hinterausgangs der Schule. Dort legte er auf Aufforderung eines Zeugen die Schusswaffe weg und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben; der Senat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist daher insgesamt rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Offenburg - Urteil vom 23. Juli 2024 - 8 KLs 210 Js 22164/23 jug

Karlsruhe, den 3. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
03.03.2025

Nr. 043/2025

Beschluss vom 18. Februar 2025 – 1 StR 553/24








Zugefügt 2025 März 3

Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig

Messer - Münster: Mit Messer angegriffen und verletzt 24-jähriger Tatverdächtiger festgenommen


	Messer	- Münster: Mit Messer angegriffen und verletzt
24-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

Nach einem Streit zwischen zwei Männern am Sonntag (2.3.) gegen 16.30 Uhr in der Goebelstraße, nahm die Polizei einen 24-jährigen Tatverdächtigen vorläufig fest. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand soll in der dortigen Unterkunft ein 24 Jahre alter Mann während eines Streits seinen 37 Jahre alten Kontrahenten mit einem Messer angegriffen und verletzt haben. Der 37-Jährige wurde mit schweren, aber nach aktuellem Stand nicht lebensgefährlichen Verletzungen, in ein Krankenhaus gebracht und medizinisch versorgt. Der 24 Jahre alte Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt am Montagmittag (3.3.) der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Dieburg vorgeführt, welche einen Haftbefehl erließ und unter Auflagen die Verschonung des Beschuldigten vom Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Der Beschuldigte darf sich demnach der Unterkunft nicht mehr nähern und muss sich regelmäßig bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle melden. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt und der Polizei dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizei Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Murat Avci
Telefon: 06151 / 969 - 13 120
Mobil: 0173 / 4192693
Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit):
Telefon: 06151 / 969 - 13500
E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Münster: Mit Messer angegriffen und verletzt 24-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

Messer - Emden - südländische - Raub auf öffentlicher Straße


	Messer	- Emden - südländische - Raub auf öffentlicher Straße

Am Sonntag, den 02.03.2025 kam es gegen 21:45 Uhr zu einem Raub auf öffentlicher Straße unter Vorhalten eines Messers. Das 67-jährige Opfer war fußläufig auf der Brückstraße in Richtung Neutorstraße unterwegs, als es unvermittelt von einem bislang unbekannten männlichen Täter aufgehalten und bedroht wurde. Der Täter forderte unter Vorhalt eines Messer die Herausgabe von Bargeld. Es konnte die Geldbörse erlangt werden, in der sich u.a. eine geringe Menge Bargeld befand. Das Opfer wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht.

Der männliche Täter wurde wie folgt beschrieben:

- südländisches Erscheinungsbild, ca. 175 cm groß, schmale Statur,
dunkel bekleidet und sprach deutsch ohne Akzent.

Wer Hinweise zu Tat und/ oder Täter geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Leer - Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Am Sonntag, den 02.03.2025 wurde gegen 21:50 Uhr ein 30-jähriger mit seinem E-Scooter angehalten und kontrolliert, der zuvor in Schlangenlinien den Radweg an der Heisfelder Straße befuhr. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Scooter kein aktuelles Versicherungskennzeichen hatte. Weiterhin wurde bei dem Beschuldigten deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,40 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Emden - südländische - Raub auf öffentlicher Straße

Messer - Bedrohung mit Messer im Zug nach Bremen - Bundespolizei sucht Opfer und Zeugen


	Messer - 	Bedrohung mit Messer im Zug nach Bremen - Bundespolizei sucht Opfer und Zeugen

NWB RS 1 von Bremen-Sebaldsbrück nach Bremen Hbf, 01.03.2025 / 12:55 Uhr

Samstagmittag soll ein 35-Jähriger in der Nordwestbahn von Bremen-Sebaldsbrück nach Bremen-Hbf. eine Reisende belästigt und mit einem Messer bedroht haben. Die Bremer Bundespolizei sucht nun nach der betroffenen Frau und möglichen weiteren Zeugen des Vorfalls.

Einem mitreisenden Pärchen zufolge soll der Täter in Bremen-Sebaldsbrück in den Zug eingestiegen sein. Er habe sogleich angefangen, sein Opfer zu beleidigen und zu bespucken. Im weiteren Verlauf habe er ihr ein Messer gezeigt und sie damit bedroht. Daraufhin hätten die Zeugen in das Geschehen eingegriffen, sodass der Mann von der Frau abgelassen und das Messer wieder eingesteckt habe. Im Anschluss haben alle Beteiligten den Zug im Bremer Hauptbahnhof verlassen. Im Personentunnel berichteten die Zeugen einer Bundespolizeistreife von dem Vorfall, woraufhin diese den Täter festnahm. Bei seiner Durchsuchung fanden die Bundespolizisten ein Einhandmesser und stellten dieses sicher. Die Geschädigte wurde hingegen nicht mehr angetroffen. Sie soll in einen Zug nach Verden gestiegen sein.

Die Bundespolizeiinspektion Bremen hat die Ermittlungen wegen Bedrohung und Beleidigung aufgenommen und bittet die Geschädigte und mögliche weitere Zeugen sich unter Tel. 0421/16299 - 7777 oder bpoli.bremen@polizei.bund.de zu melden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressestelle
Juliane Hartwich
Telefon: 0421 16299 - 6102
E-Mail: bpoli.bremen.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X @bpol_nord






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Bedrohung mit Messer im Zug nach Bremen - Bundespolizei sucht Opfer und Zeugen

Autofahrer mit Pfefferspray angegriffen - Ratingen


	Autofahrer mit Pfefferspray angegriffen - Ratingen

In Ratingen hat bereits am Freitag (28. Februar 2025) ein Mann einen 54 Jahre alten Autofahrer mit Pfefferspray angegriffen. Zudem schlug er mit einer Metallmutter auf das Auto des Ratingers an.

Folgendes war geschehen:

Gegen 12:10 Uhr war der Ratinger laut eigenen Angaben mit Schrittgeschwindigkeit mit seinem Audi A5 Coupé über die Straße Hummelsbeck in Richtung der Kölner hinter einem Fußgänger hergefahren, der ihm keinen Platz zum Überholen machte. Auf Höhe einer Firma ging der Fußgänger dann jedoch zur Seite in eine Haltebucht, augenscheinlich, um den Autofahrer passieren zu lassen.

Als der Ratinger mit seinem Auto an dem Mann vorbeifuhr, holte dieser plötzlich eine an einem Draht befestigte, etwa zehn Zentimeter große Metallmutter aus seiner Tasche und schlug damit auf des Auto ein, wobei die Frontscheibe zerbarst. Daraufhin stieg der Ratinger aus seinem Auto, ehe der Fußgänger ihm Pfefferspray in die Augen sprühte und davonlief.

Die alarmierte Polizei konnte den Angreifer im Rahmen der Fahndung leider nicht mehr antreffen. Zu ihm liegt die folgende Personenbeschreibung vor:

- männlich
- etwa 35 Jahre alt
- etwa 1,80 Meter groß
- sehr schlanke Statur
- schwarze Haare
- schwarzer Oberlippenbart
- nordafrikanisches Erscheinungsbild
- trug eine grüne Jacke und eine graue Jogginghose
- macht einen verwahrlosten Eindruck

Der Ratinger lehnte eine Behandlung im herbeigerufenen Rettungswagen ab. Der Sachschaden an seinem Auto wird auf eine Summe von rund 1.200 Euro geschätzt.

Die Polizei fragt:

Wer hat den Vorfall beobachtet oder kennt möglicherweise sogar den Täter? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen jederzeit unter der Rufnummer 02102 9981-6210 entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.me/?hl=de
X: https://twitter.com/polizei_nrw_me
WhatsApp-Kanal:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g

Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g






Zugefügt 2025 März 3

Autofahrer mit Pfefferspray angegriffen - Ratingen

Polizei fahndete per Hubschrauber nach einem Exhibitionisten - Ratingen


		Polizei fahndete per Hubschrauber nach einem Exhibitionisten - 
Ratingen

Bereits am Freitagabend (28. Februar 2025) hat ein bislang noch unbekannter Täter mehrere Mädchen und junge Frauen an einer Bushaltestelle belästigt und sich ihnen in Scham verletzender Weise gezeigt. Die Polizei fahndete mit einem Hubschrauber nach dem Mann, konnte diesen jedoch leider nicht antreffen. Daher hat die Polizei entsprechende Ermittlungen eingeleitet und bittet um sachdienliche Hinweise.

Folgendes war geschehen:

Gegen 22 Uhr hatten sich insgesamt sechs Mädchen, beziehungsweise Heranwachsende und junge Frauen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, an der Bushaltestelle ´´Tiefenbroicher Straße´´ aufgehalten, weil sie auf den Bus nach Lintorf warteten. Währenddessen kam dann ein Mann auf die Gruppe zu und zeigte dieser auf seinem Handy ein schamverletzendes Foto. Anschließend zog er seine Hose runter und führte sexuelle Handlungen an sich aus, ehe er in Richtung eines Dönerladens an der Düsseldorfer Straße davonlief.

Die alarmierte Polizei war zwar schnell am Einsatzort, konnte den Täter aber trotz der Verstärkung durch einen Polizeihubschrauber im Rahmen der Fahndung nicht mehr antreffen. Zu ihm liegt die folgende Beschreibung vor:

- männlich
- mitteleuropäisches Erscheinungsbild
- circa 1,70 bis 1,75 Meter groß
- schwarze Haare
- korpulent
- trug eine schwarze Jacke mit einem roten ´´Makita´´-Logo auf der
linken Brust

Die Polizei fragt:

Wer hat den Vorfall beobachtet oder kennt eine Person, auf die die Beschreibung zutrifft? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen jederzeit unter der Rufnummer 02102 9981-6210 entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.me/?hl=de
X: https://twitter.com/polizei_nrw_me
WhatsApp-Kanal:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g

Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g






Zugefügt 2025 März 3

Polizei fahndete per Hubschrauber nach einem Exhibitionisten - Ratingen

Asylzahlen im Januar 2025 - 16.594 Asylantrag


	Asylzahlen im Januar 2025  - 16.594 Asylantrag

Im Januar 2025 haben insgesamt 16.594 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 14.920 Erst- und 1.674 Folgeanträge. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (Januar 2024: 26.376 Erstanträge) bedeutet dies eine Abnahme um 43,4 Prozent. 1.418 der Erstanträge im Januar 2025 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Asylantragstellungen Januar 2025

Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten

(nach Erstanträgen)
insgesamt Erstanträge Folgeanträge
1. Syrien, Arab. Republik 4.640 4.540 100
2. Afghanistan 2.173 1.940 233
3. Türkei 1.847 1.668 179
4. Irak 575 502 73
5. Russische Föderation 507 418 89
6. Somalia 437 412 25
7. Iran, Islam. Republik 361 323 38
8. Kolumbien 310 304 6
9. Venezuela 276 272 4
10. Guinea 255 235 20
alle Staatsangehörigkeiten insgesamt 16.594 14.920 1.674

Insgesamt hat das Bundesamt im Januar über 28.168 Erst- und Folgeanträge (Vormonat: 21.441; Vorjahresmonat: 27.363) entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 19,6 Prozent*. Abgelehnt wurden die Anträge von 14.062 Personen, 8.573 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Januar 2025 12,0 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 4,3 Monate.
Hinweis

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01.01.2023 wurden unionsrechtliche Vorgaben zu Verfahrensfristen im Asylverfahren umgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensdauer ist nunmehr der Zeitpunkt, zu dem Deutschland für das Verfahren zuständig wurde. Ein Vergleich mit Berechnungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgten, ist daher nur bedingt möglich.

Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende Januar 2025 bei 205.477.
Hauptstaatsangehörigkeiten im Januar 2025 November 2024 Dezember 2024 Januar 2025
Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.
Asylerstanträge insgesamt 16.127 12.178 14.920
1. Syrien, Arab. Republik 5.700 4.080 4.540
2. Afghanistan 1.955 1.537 1.940
3. Türkei 1.840 1.216 1.668
4. Irak 405 349 502
5. Russische Föderation 353 392 418
6. Somalia 447 322 412
7. Iran, Islam. Republik 335 273 323
8. Kolumbien 520 325 304
9. Venezuela 337 267 272
10. Guinea 164 167 235

Weitere Einzelheiten können Sie den Aktuellen Zahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.

*Hinweis: Der Rückgang der Schutzquote ist auf den am 09.12.2024 angeordneten temporären Verfahrensaufschub für Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen zurückzuführen. Derzeit wird nur in besonderen Einzelfällen entschieden, etwa bei Anträgen, die ohne die Bewertung der Lage im Herkunftsland getroffen werden können (formelle Verfahrenserledigungen). Dies hat auch Auswirkungen auf die Gesamtschutzquote aller Staatsangehörigkeiten.






Zugefügt 2025 März 3

Asylzahlen im Januar 2025 - 16.594 Asylantrag

Messer - Olfen, Zur Geest Bedrohung im Festzelt - Zeugen gesucht! - Coesfeld


	Messer - 	Olfen, Zur Geest
Bedrohung im Festzelt - Zeugen gesucht!
- 
Coesfeld

Das Sicherheitspersonal der Karnevalsveranstaltung in Olfen (Zur Geest) rief am 01.03.2025 (gegen 23:35 Uhr) die Polizei zum Festzelt. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 18-jährigen Mann aus Lünen, der angab, von einem ihm unbekannten Mann im Zelt mit einem Messer bedroht worden zu sein. Zuvor habe er einen Streit schlichten wollen, als der Unbekannte ihm ein Messer etwa fünf Zentimeter vor dem Bauch gehalten habe und ihm gedroht habe, ihn zu töten, wenn er das noch einmal täte. Danach entfernte sich der Unbekannte in Richtung des Ausgangs. Der 18-Jährige blieb unverletzt. Sein Begleiter hatte den Unbekannten zwar gesehen, jedoch die Bedrohung mit dem Messer nicht wahrgenommen. Beim Weggehen habe der Täter die Maske abgenommen.

Er wird wie folgt beschrieben:

- männlich
- zwischen 17 und 19 Jahren
- circa 1,90 m
- schlank (rund 80 kg)
- schwarzer Kapuzenpullover
- schwarze Hose
- ´´Haus des Geldes´´-Maske
- schwarze Haare (Seiten nicht frisch rasiert)
- südeuropäisches Erscheinungsbild

Die eingesetzten Beamten durchsuchten mehrfach (auch mit dem Sicherheitspersonal) das Festzelt. Der Täter konnte vor Ort nicht mehr angetroffen werden. Auch erhielt die Polizei keine Kenntnis über weitere Vorfälle im Zelt oder bei der Karnevalsveranstaltung. Im Vorfeld und Nachgang erfolgten im Rahmen des ´´Messerkonzepts NRW´´ Kontrollen, die keine Verstöße hervorbrachten. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Lüdinghausen unter der Telefonnummer 02591-7930 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Coesfeld
Pressestelle

Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195
http://coesfeld.polizei.nrw






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Olfen, Zur Geest Bedrohung im Festzelt - Zeugen gesucht! - Coesfeld

Messer - Kiel: polizeiliche Bilanz Kieler Umschlag 2025


	Messer - 	Kiel: polizeiliche Bilanz Kieler Umschlag 2025

Vom 27.02.- 02.03.25 fand in der Innenstadt der Kieler Umschlag statt. Das gut besuchte viertägige Stadtfest verlief aus polizeilicher Sicht friedlich und störungsfrei. Bei anlasslosen Kontrollen von Besucherinnen und Besuchern fanden die Beamten erfreulicherweise nur ein Messer auf.

Täglich bis Marktende zeigten Polizeibeamtinnen und -beamte auf den Veranstaltungsflächen des Kieler Umschlages Präsenz. Auch gab es aufgrund des verschärften Waffen- und Messerverbots vom 31.10.24, das strengere Kontrollen und Sanktionen vorsieht, anlasslose Kontrollen von Gästen des Stadtfestes. Von Donnerstag bis Samstag war das Stadtfest nur mäßig bis gut besucht, die meisten Besucherzahlen wurden Sonntag verzeichnet. Alle Kontrollen verliefen beanstandungslos und ohne besondere Vorkommnisse.

Sonntag gegen 15 Uhr fanden die kontrollierenden Kräfte bei einem 49-Jährigen ein Cuttermesser auf. Dieses führte er griffbereit mit. Die Beamten nahmen dem Mann das Messer ab. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Bei einem 24-Jährigen stellten die Einsatzkräfte bei der durchgeführten Kontrolle eine geringe Menge Marihuana im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung sicher, welches er sich zuvor verschafft hat. Sie leiteten ein Strafverfahren ein.

Insgesamt zieht die Polizei eine positive Bilanz aufgrund des friedlichen und reibungslosen Verlaufs. Die durchgeführten anlasslosen Kontrollen stießen bei den Besucherinnen und Besuchern überwiegend auf Verständnis und Zuspruch.

Stephanie Lage

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Kiel: polizeiliche Bilanz Kieler Umschlag 2025

Start der Mietpreisprüfstelle


	Start der Mietpreisprüfstelle

03.03.2025 - Berliner Mieterinnen und Mieter können ab sofort durch eine Mietpreisprüfstelle kostenlos überprüfen lassen, ob ihre Miete überhöht ist. Die Mietpreisprüfstelle ist bei der ´´Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts´´ (SiWo) angesiedelt. Die Aufgaben der SiWo liegen im Sinnes eines verlässlichen Mieterschutzes bei der Beratung und Partizipation der Mieterinnen und Mieter. Diese können sich bei der Mietpreisprüfstelle beraten lassen, wenn der Verdacht besteht, dass der Vermieter die Mietpreisbremse nicht einhält oder gegebenenfalls ein Fall von Mietwucher vorliegt.
Dies sollte vorab online geprüft werden. Dies ist möglich über den Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Mieterinnen und Mieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Weitere Informationen zur Mietpreisprüfstelle gibt es im Internet unter: https://www.berlin.de/mietpreispruefstelle.

, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: ´´Zuhause in Berlin bedeutet neben genügend Wohnraum mit bezahlbaren Mieten auch die Sicherheit, dass die persönliche Miete nachvollziehbar ist und Mietrecht eingehalten wird. Ab sofort haben die Mieterinnen und Mieter eine verlässliche Beratungsstelle, die den Mieterschutz fest im Blick hat und bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Dadurch erhalten die Mieterinnen und Mieter einen Überblick über ihre Rechte und können diese so leichter einfordern.´´

, Direktorin SiWo: ´´Die Mietpreisprüfstelle wird von der SiWo mit den erfahrenen Mieterberatungen der Mieterberatung Prenzlauer Berg und Asum betrieben. Mieterinnen und Mieter werden telefonisch und vor Ort an zwei Standorten individuell beraten. Niemand mit einer überhöhten Miete soll durch das Netz der Berliner Beratungsangebote fallen.´´

Die Einrichtung der Mietpreisprüfstelle bei der SiWo ist ein weiteres Instrument des Mieterschutzes in Berlin. Einen umfassenden Überblick über die Angebote und Möglichkeiten finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/wohnen/mieterschutz/.

Folgen Sie unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und LinkedIn

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen
Pressestelle

Presse­sprecher
Martin Pallgen

Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.:
(030) 90173-4040
Fax: (030) 90173-4041
E-Mail






Zugefügt 2025 März 3

Start der Mietpreisprüfstelle

Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Mittelpunkt


	 Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Mittelpunkt

Bundesminister Özdemir besucht Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat heute das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am Standort in Berlin-Alt Marienfelde besucht, um sich über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz zu informieren. Im Mittelpunkt des Besuchs standen aktuelle Themen wie die Maul-und Klauenseuche, aber auch neueste Entwicklungen in der Methodik der Risikobewertung von Lebensmitteln und Futtermitteln, der Tiergesundheit sowie der Chemikaliensicherheit.

Bundesminister Özdemir betonte die Bedeutung der unabhängigen Risikobewertung für eine nachhaltige Landwirtschafts- und Ernährungspolitik: ´´Wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen, sie sind die Grundlage für faktenbasierte politische Entscheidungen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung leistet hierzu einen großen Beitrag. Die enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und Politik ist essenziell, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Mit seiner Arbeit trägt das Institut maßgeblich dazu bei, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte in Deutschland und Europa sicherer sind. Das ist gelebter Verbraucherschutz. Hier steht der Schutz der Gesundheit des Menschen im Mittelpunkt.´´

BfR-Präsident Professor Hensel erklärte dazu: ´´Unser Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse transparent und verständlich zu vermitteln, damit Verbraucherinnen und Verbraucher, Politik und weitere Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können. Das BfR bewertet, forscht und kommuniziert seine wissenschaftlichen Ergebnisse zum gesundheitlichen Verbraucherschutz unabhängig. Von Aromastoffen bis zur Zahnpflege - wir machen den Alltag sicherer.´´

Während des Besuchs informierte sich der Minister über aktuelle Forschungsprojekte des BfR, darunter innovative Methoden zur Bewertung von Rückständen in Lebensmitteln sowie Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen. Ein weiteres wichtiges Thema war die Kommunikation wissenschaftlicher Bewertungen an die Öffentlichkeit, um Falschinformationen entgegenzuwirken und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.

Im Zuge der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nach der BSE-Krise wurden im Jahr 2002 das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gegründet. Ziel dieser Reform war es, die Funktionen der Risikobewertung und des Risikomanagements organisatorisch klar zu trennen, um die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz zu stärken und Vertrauen in staatliches Handeln in diesen Bereichen zurückzugewinnen.

Die Europäische Union hat mit ihrem Binnenmarkt und einem harmonisierten Rechtsrahmen die Voraussetzungen geschaffen, um Ressourcen effizient zu nutzen. Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) will in diesem Zusammenhang verstärkt auf europäische Partnerschaften setzen. Das BfR genießt international hohes Ansehen und wird deshalb auch weiterhin – sowohl bei den Schwesterbehörden der Mitgliedstaaten als auch bei der EFSA in einem europäischen Rahmen als starker Partner eine entscheidende Rolle spielen.
Hintergrund:
Aufgaben des BfR (Auszug):

Wissenschaftliche Risikobewertung: Untersuchung und Beurteilung gesundheitlicher Risiken von u.a. Lebensmitteln, Chemikalien und Verbraucherprodukten.
Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen
Erstellung fundierter wissenschaftsbasierter Gutachten und Empfehlungen für BMEL und BMUV als Grundlage für politische Entscheidungen.
Gesetzlicher Auftrag zur Risikokommunikation: Unabhängige Information der Öffentlichkeit
Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) ist Bestandteil des BfR

Daten und Zahlen:

Gegründet 2002 als wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des BMEL.
Präsident seit Gründung Prof. Andreas Hensel, Vizepräsident Dr. Tewes Tralau (seit 01.03.2025).
Aktuell sind am BfR rund 1238 Mitarbeitende beschäftigt.
Es gibt acht Fachabteilungen für wissenschaftliche Risikobewertung und -kommunikation, darunter Lebensmittelsicherheit, Chemikaliensicherheit, sowie Sicherheit von Pestiziden.
Das BfR betreibt 15 Nationale Referenzlaboratorien (NRL)
Die Mitarbeitenden erstellen über 1.500 wissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten pro Jahr.








Zugefügt 2025 März 3

Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Mittelpunkt

Messer - Körperliche Auseinandersetzung - Zwei Personen leicht verletzt - Wolfsburg


	Messer - Körperliche Auseinandersetzung - Zwei Personen leicht verletzt
-
Wolfsburg

01.03.2025, 03.30 Uhr - Am frühen Samstagmorgen kam es in der Schillerstraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei 20 und 41 Jahre alten, alkoholisierten Männern, in dessen Folge beide leicht verletzt wurden.

Eine Streifenbesatzung befuhren gegen 03.30 Uhr die Schillerstraße in Richtung Goethestraße, als sie im Bereich des Kaufhofrondells auf zwei auf dem Boden kämpfende Personen aufmerksam wurden. Die Polizeibeamten eilten hinzu, um die beiden Männer zu trennen. Bei dem Versuch, die Kontrahenten zu trennen, nahm ein Beamter wahr, dass der 41-Jährige ein Messer in der Hand hatte. Unter Androhung des Schußwaffengebrauchs forderten die Beamten den 41-Jährigen mehrfach auf, das Messer fallen zu lassen. Der Mann reagierte nicht, jedoch konnte dieser bei einer günstigen Gelegenheit durch einen Beamten entwaffnet werden. Das Messer wurde sichergestellt. Nach dem Eintreffen weiterer Unterstützungskräfte wurde dem sehr aggressiven 41-Jährigen mittels einfacher körperlicher Gewalt in der Folge Handfesseln angelegt und der Dienststelle zugeführt. Der Mann wies an den Händen leichte Schnittverletzungen auf und wurde von einer Rettungswagenbesatzung medizinisch versorgt.

Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 1,31 Promille, woraufhin eine Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig angeordnet wurde. Der 41-Jährige verblieb im Gewahrsam der Polizei.

Der 20-Jährige erlitt ebenfalls leichte Verletzungen, die im Klinikum medizinisch versorgt wurden. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Promillewert von 2,04, woraufhin ebenfalls eine angeordnete Blutprobe entnommen wurde.

Gegen beide Personen wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Wie es genau zu der Auseinandersetzung kam ist derzeit unbekannt.

Die Ermittler bitten Zeugen, die etwas zu dem Ablauf mitteilen können, sich unter der Telefonnummer 05361/46460 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Melanie aus dem Bruch
Telefon: 05361-4646104
E-Mail: melanie-aus-dem.bruch@polizei.niedersachsen.de






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Körperliche Auseinandersetzung - Zwei Personen leicht verletzt - Wolfsburg

500-kg-Bomben - Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge


	Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge

09.03.2025 - Bei Sondierungsarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen weltgrößten Tanklagers Farge wurden vier mutmaßliche Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Bei den Funden handelt es sich vermutlich um 500-kg-Bomben, die mit einem speziellen Zündsystem ausgestattet sein könnten, das eine Entschärfung unmöglich macht. Eine Sprengung wäre in diesem Fall unvermeidlich.

Die abschließende Untersuchung der Verdachtspunkte erfolgt am Samstag, den 08. März 2025, durch den Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen. Falls sich der Verdacht bestätigt, müssen am Sonntag, den 09. März 2025, umfassende Evakuierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu wird am Samstag noch einmal eine Mitteilung der Polizei erfolgen.

Evakuierungsmaßnahmen und Zeitplan

Der Evakuierungsradius beträgt 1000 Meter um den Fundort.

Alle Anwohnerinnen und Anwohner müssen die Zone bis spätestens 12 Uhr am Sonntag, 09. März 2025 verlassen haben. Betroffen sind etwa 2000 Menschen.

Die Evakuierung beginnt ab 8 Uhr mit Absperrungen und Räumungen.

Der öffentliche Nahverkehr (Bus und Bahn) wird mit Beginn der Evakuierung bis zur Beendigung der Maßnahmen eingestellt.

Die kontrollierte Sprengung der Blindgänger ist für etwa 13 Uhr angesetzt.

Unterstützung für betroffene Personen

Falls Sie nicht bei Familie oder Freunden unterkommen können, steht Ihnen die Oberschule ´´In den Sandwehen´´ als Aufenthaltsort zur Verfügung.

Ein Bus-Shuttle dorthin wird an den Haltestellen der Linie 90 bereitgestellt.

Mobilitätseingeschränkte Personen werden gebeten, sich frühzeitig (aber erst ab Mittwochmorgen) bei der Feuerwehr unter 0421 361-11799 zu melden.

Informationen und Bürgertelefon

Eine Bandansage mit den wichtigsten Informationen ist unter 0421- 4491701 abrufbar.

Aktuelle Informationen zum Einsatz finden Sie auf der Homepage der Polizei Bremen sowie über unsere offiziellen Social-Media-Kanäle.

Der Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen wird in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem THW umfangreiche Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis und aktive Unterstützung, damit die Maßnahmen zügig durchgeführt werden können. Sobald die Blindgänger erfolgreich gesprengt wurden, informieren wir Sie über die gängigen Kanäle.






Zugefügt 2025 März 3

Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge

Pistole - Schussabgaben aus fahrendem Fahrzeug - Lippstadt


	Pistole - 		Schussabgaben aus fahrendem Fahrzeug
-
Lippstadt

Am letzten Freitag gegen 23:15 Uhr kam es in der Planckstraße auf dem dortigen Viktioria-Parkplatz zu mehreren Schussabgaben.

Eine Zeugin konnte beobachten das mehrere Personen auf dem Parkplatz an zwei Fahrzeugen gestanden haben. Aus der Gruppe heraus habe sie dann einen Schuss wahrnehmen können. Diese soll einer der drei Personen abgegeben und in den Boden geschossen haben.

Dann seien die drei Personen mit den zwei Autos losgefahren und einer hat aus dem fahrenden Fahrzeug zwei weitere Schüsse abgegeben haben.

Die Zeugin hat dann die Polizei verständigt, die wiederum drei Personen an dem beschriebenen Fahrzeug antreffen und kontrollieren konnten. Scheinbar sind die drei zum Parkplatz zurückgekehrt.

Nachdem ihnen die Beamten den Tatvorwurf erklärt haben, waren die drei auch bereit sich durchsuchen zu lassen. Erst als die Polizeibeamten das Fahrzeug des späteren Beschuldigten kontrollieren wollten, wurde der 18-jährige Lippstädter gegenüber der Polizei ungemütlich. Er konnte nur durch gutes Zureden der ebenfalls anwesenden Schwester vom Auto weggeholt werden.

Im Kofferraum des weißen BMW konnte dann eine PTB-Waffe samt Munition aufgefunden werden. Da sich der 18-jährige weiterhin unkooperativ verhielt und die eingesetzten Beamten den Zugriff auf die Waffe verhindern wollten, sollten ihm Handfesseln angelegt werden. Das begeistere den Lippstädter gar nicht, weshalb er sich gegen diese Maßnahme sperrte. Der Polizei gelang es dennoch, den 18-jährigen zu fesseln und ihn zur Polizeiwache zu bringen. Dort wurde er später von seinem Vater, dessen Auto er fuhr, abgeholt.

Er gab während der Befragung an, dass er nicht geschossen habe. Auch die anwesenden Zeugen konnten sich an nichts mehr erinnern.

Glücklicherweise gab es mindestens die eine Zeugin, die beobachtet hat, wie der 18-jährige geschossen hat.

Ihm erwartet nun eine Anzeige wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Ganz nebenbei weiß der 18-jährige wahrscheinlich gar nicht in welche Gefahr er sich begeben hat. Polizeibeamte führen ´´scharfe´´ Waffen mit sich. Diese werden eingesetzt, wenn die Gefahr besteht, dass sie selbst oder auch andere mit dem Leben bedroht werden. Sprich: Wird eine Person mit einer Waffe in der Hand angetroffen (ob sie echt ist, kann im Zweifel nicht immer sofort erkannt werden) kann solche eine Situation auch mal tödlich enden.

Rückfragenvermerk für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
Marco Baffa-Scinelli
Telefon: 02921 - 9100 5310
E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/soest






Zugefügt 2095 März 10

Pistole - Schussabgaben aus fahrendem Fahrzeug - Lippstadt

Pistole - Schussabgabe und Bedrohung durch Jugendliche - Soest


	Pistole - 			Schussabgabe und Bedrohung durch Jugendliche
-
Soest

Am Abend des 08.03.2025, um 18:40 Uhr wurde ein 75 - jähriger Soester von zwei unbekannten, männlichen Tatverdächtigen zunächst beleidigt und in Folge dessen mit Schüssen aus einer vermeintlichen Schreckschusspistole am Kopf verletzt. Die Schüsse trafen den Geschädigten im Gesicht und am Hinterkopf. Die Tat ereignete sich im Bereich der Waldstraße in Soest.

Am Folgetag, den 09.03.2025, um etwa 15:30 Uhr wurde eine 65 - jährige Geschädigte von drei unbekannten männlichen Jugendlichen verletzt. Die Geschädigte begegnete den Jugendlichen am Nachmittag, fußläufig im Bereich des Trompeterwäldchen in Soest. Beim Passieren sprühte einer der Jugendlichen der Soesterin Pfefferspray ins Gesicht, anschließend schoss ein weiterer Jugendlicher mit einer Pistole in ihre Richtung. Die Geschädigte erlitt durch das eingesetzte Pfefferspray leichte Verletzungen im Gesicht und wurde entsprechend medizinisch versorgt.

Im zeitlichen Zusammenhang ereignete sich im Nahbereich der zuvor genannten Tatörtlichkeit eine Bedrohung bei welcher die drei Tatverdächtigen ebenfalls in Tatzusammenhang stehen könnten. Hier wurde eine 57 - jähriger Soester von drei unbekannten Jugendlichen bedroht. Bei der Tatausführung zog einer der Jugendlichen eine Schusswaffe aus seinem Hosenbund. Die Tatverdächtigen entfernten sich von der Tatörtlichkeit.

Die Tatverdächtigen können wie folgt beschrieben werden:

- alle zwischen 15 und 17 Jahre alt.

1. Jugendlicher:

- schlank
- 170-180 cm
- Schnäuzer
- Jogginganzug
- dunkle, kurze Haare

2. Jugendlicher:

- korpulent
- dunkler Jogginganzug

3. Jugendlicher:

- helle Haare
- 150-160 cm
- schlanke Körperstatur
- bekleidet mit einer schwarzen Hose und einem schwarzen
Kapuzenpullover

Ob alle drei Taten im Zusammenhang stehen, wird derzeit ermittelt.

Zeugen, die Angaben zu den aufgeführten Sachverhalten machen können, werden gebeten sich bei der Polizei unter der Rufnummer 02921/91000, zu melden oder die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen.

Rückfragenvermerk für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
Orth, Julia
Telefon: 02921 - 9100 5212
E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/soest






Zugefügt 2095 März 10

Pistole - Schussabgabe und Bedrohung durch Jugendliche - Soest

Messer - Bundespolizei beschlagnahmt mehrere Einhandmesser - Essen - Herne


	Messer -  Bundespolizei beschlagnahmt mehrere Einhandmesser - Essen - Herne

Am gestrigen Sonntag (09. März) kontrollieren Bundespolizisten in Essen und Herne mehrere Personen. Dabei fanden sie bei drei Männern Messer auf.

Bereits in der Nacht zu Sonntag, gegen 00:40 Uhr, trafen die Uniformierten im Essener Hauptbahnhof auf eine Gruppe junger Männer. Die Frage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen, verneinten alle Mitglieder der Gruppe, bis auf zwei der Männer. Die beiden türkischen Staatsbürger (21, 26) gaben an, ein Messer in der Jackentasche mit sich zuführen. Die Beamten tasteten die Gelsenkirchener daraufhin ab und fanden dabei jeweils ein Einhandmesser auf. Es handelt es sich hierbei um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Das Führen dieser Messer ist verboten. Ein berechtigtes Interesse zum Führen konnten die Männer aus Gelsenkirchen nicht vorbringen.

Am Mittag des gleichen Tages, gegen 13:00 Uhr, traf eine weitere Streife der Bundespolizei einen 25-jährigen Deutschen im Bahnhof Herne an. Der aus Dorsten Stammende wies sich gegenüber den Polizisten mit seinem Personalausweis aus. Auf Nachfrage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen, gab der Betroffene an, ein Messer in seiner Jackentasche zu haben. Auch hier fanden die Einsatzkräfte ein Einhandmesser auf, für dessen Führen der Deutsche kein berechtigtes Interesse vorweisen konnte.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften alle Betroffenen ihren Weg fortsetzen. Die Bundespolizisten beschlagnahmten die drei Einhandmesser und leiteten gegen die Männer (21, 25, 26) jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Alle Meldungen
Orte in dieser Meldung

Essen
Gelsenkirchen
Herne
Essen Hauptbahnhof
Essen - Herne
Nordrhein-Westfalen

Themen in dieser Meldung

Messer
Waffengesetz
Personalausweis
Türkei
Bundespolizisten
Personen
Gruppe
Sicherheitskräfte
Polizei
Gesetz
Regierung
Justiz, Kriminalität
Bundespolizei
Bundespolizei Nordrhein-Westfalen








Zugefügt 2095 März 10

Messer - Bundespolizei beschlagnahmt mehrere Einhandmesser - Essen - Herne

Messer - Mann mit Faustdolch beleidigt und bedroht Bundespolizisten - Magdeburg


	Messer - 	Mann mit Faustdolch beleidigt und bedroht Bundespolizisten
-
Magdeburg

Am Sonntag, den 9. März 2025 beleidigte ein 47-jähriger Mann Beamte der Bundespolizei um 13:20 Uhr auf dem Hauptbahnhof Magdeburg mit ehrverletzenden Worten. In der Folge wurde jener Mann angesprochen und kontrolliert. Gegenüber den Einsatzkräften artikulierte er sich lautstark, wies sich erst nach wiederholter Aufforderung aus und unterschritt fortlaufend den Sicherheitsabstand zu der Streife. Im Weiteren hielten die Bundespolizisten Nachschau in dem mitgeführten Rucksack des Deutschen. Parallel schmiss er den Inhalt seiner Jacken- und Hosentaschen impulsiv auf den Boden, vor die Füße der Einsatzkräfte. Darunter befand sich auch ein Faustdolch. Anschließend versuchte er nach der Waffe zu greifen, was durch die Bundesbeamten unverzüglich unterbunden wurde. Der Mann musste fixiert und durchsucht werden. Weitere gefährliche oder verbotene Gegenstände wurden nicht aufgefunden. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen formte er seine Hände zu Fäusten und schlug in Richtung der Beamten, drohte ihnen und beleidigte sie. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,58 Promille. Das aufgefundene Messer wurde sichergestellt und der Mann erhielt neben seinen Anzeigen wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz, Beleidigung, Bedrohung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auch einen Platzverweis für den Hauptbahnhof Magdeburg.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir






Zugefügt 2095 März 10

Messer - Mann mit Faustdolch beleidigt und bedroht Bundespolizisten - Magdeburg

Messer - Diebstahlsversuch in Rostock endet mit Festnahme


	Messer - 	Diebstahlsversuch in Rostock endet mit Festnahme

Am gestrigen Sonntag, 9. März, wurde die die Rostocker Polizei gegen 22:45 Uhr durch einen Anwohner auf zwei Personen aufmerksam, die sich augenscheinlich an einem Baustellencontainer in der Mathias-Thesen-Straße im Stadtteil Reutershagen zu schaffen machten.

Beim Eintreffen der Polizei konnte einer der beiden Tatverdächtigen vor Ort angetroffen werden, flüchtete jedoch über das benachbarte Schulgelände in Richtung einer angrenzenden Kleingartenanlage. Während der Flucht stürzte der 48-jährige Mann mehrfach, unter anderem auch bei dem Versuch, eine Mauer zu überwinden.

Die Beamten konnten den Tatverdächtigen schließlich stellen. Bei der Durchsuchung des Mannes, einem 48 Jahre alten polnischen Staatsbürger, fanden die Beamten neben Ausweispapieren auch zwei Messer, eine Sturmhaube und einen Autoschlüssel. Der Schlüssel konnte einem in der Nähe abgestellten Fahrzeug zugeordnet werden, in dessen Inneren sich u.a. zum Aufbrechen von Schlössern geeignetes Werkzeug befand. Am Tatort konnte zudem ein defektes Schloss an einem Stromanschlusskasten festgestellt werden, wodurch ein Sachschaden von etwa 30 Euro entstand. Der Tatverdächtige selbst verletzte sich bei seiner Flucht und musste anschließend in einem Rostocker Klinikum behandelt werden.

Gegen den 48-jährigen Mann sowie den bislang noch unbekannten zweiten Tatverdächtigen wurde ein Strafverfahren wegen versuchten Diebstahls eingeleitet. Darüber hinaus stellten die Ermittler fest, dass gegen den 48-Jährigen ein offener Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt/Oder vorlag.

Die weiteren Ermittlungen hat die Rostocker Kriminalpolizei übernommen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Rostock
Newsroom
Anne Schwartz
Telefon: 0381 4916-3042
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de






Zugefügt 2095 März 10

Messer - Diebstahlsversuch in Rostock endet mit Festnahme

Messer - Durch Messerstiche verletzt - Tatverdächtige festgenommen - Landkreis Osterholz


	Messer - Durch Messerstiche verletzt - Tatverdächtige festgenommen
-
Landkreis Osterholz

Im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen auf der Lindenstraße wurden am Sonntagabend zwei Personen durch Messerstiche schwer verletzt.

Gegen 21:30 Uhr wurde die Streitigkeit über Notruf gemeldet. Als die Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienst kurze Zeit später vor Ort eintrafen, stellten sie tatsächlich einen 18-jährigen Heranwachsenden und einen 16-jährigen Jugendlichen fest, die beide Stichverletzungen aufwiesen.

Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei nach der flüchtigen Tätergruppierung führte die Beamten zum Antreffen von drei Tatverdächtigen zwischen 15 und 17 Jahren. Sie wurden daraufhin vorläufig festgenommen.

Ersten Erkenntnissen zufolge sollen sich beide Gruppen gekannt und zu dem Aufeinandertreffen verabredet haben. Im weiteren Verlauf soll sich ein Streit entwickelt haben, der zu einer Schlägerei eskaliert sei, bis es schließlich zum Einsatz von zumindest einem Messer gekommen sein soll. Zwei junge Männer im Alter von 18 bzw. 16 Jahren gelten als schwer verletzt, einer von ihnen schwebte in Lebensgefahr.

Die weiteren, wegen des Verdachts des versuchten Totschlags geführten Ermittlungen, auch hinsichtlich des genauen Ablaufs und des Motivs, werden durch den Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Verden/Osterholz unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Verden geführt. Hinweise möglicher Zeugen nimmt das Polizeikommissariat Osterholz unter Telefon 04791/3070 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-107
www.polizei-verden-osterholz.de
www.twitter.com/Polizei_VER_OHZ
www.instagram.com/polizei.verden.osterholz
www.facebook.com/polizei.verden.osterholz.hc






Zugefügt 2095 März 10

Messer - Durch Messerstiche verletzt - Tatverdächtige festgenommen - Landkreis Osterholz

Messer - 14-Jähriger von Trio angegriffen und verletzt - Ratingen


	Messer - 	14-Jähriger von Trio angegriffen und verletzt

Am Sonntagnachmittag, 9. März 2025, wurde ein 14-Jähriger in Ratingen-Tiefenbroich von drei Jugendlichen angegriffen und durch Tritte und Schläge verletzt. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise.

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 16:30 Uhr war ein 14-Jähriger zu Fuß mit zwei gleichaltrigen Freunden auf der Straße Am Roten Kreuz in Richtung Daniel-Goldbach-Straße unterwegs, als er von drei nachfolgenden Jugendlichen angesprochen wurde. Der 14-Jährige reagierte jedoch nicht darauf und ging über einen Geh- und Radweg entlang der Anger davon.

Das Trio folgte ihm jedoch und griff ihn unvermittelt an: Sie traten und schlugen ihn mehrfach und bedrohten die Jugendlichen zudem mit einem Messer und mit einem Nothammer. Anschließend flohen die Tatverdächtigen zu Fuß in Richtung Sohlstättenstraße.

Alarmierte Rettungskräfte brachten den 14-Jährigen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

Das Trio konnte trotz einer eingeleiteten Nahbereichsfahndung im Umfeld nicht mehr angetroffen werden.

Die circa 15 Jahre alten Tatverdächtigen mit südosteuropäischem Erscheinungsbild können folgendermaßen beschrieben werden:

1. Person:

- circa 1,75 Meter groß
- braune kurze Haare
- stämmige Figur
- bekleidet mit einer schwarzen langen Jacke

2. Person

- circa 1,70 Meter groß
- kurze schwarze lockige Haare
- dickliche Figur
- bekleidet schwarzer enger Hose und rotem T-Shirt mit
´´Lacoste´´-Aufdruck

3. Person

- circa 1,75 Meter groß
- bekleidet mit schwarzer Hose und schwarzer Jacke

Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung.

Die Polizei fragt:

Wer hat den Vorfall beobachtet oder kennt möglicherweise sogar die Täter? Hinweise zum Tatgeschehen nimmt die Polizei Ratingen, Telefon 02102 9981-6210, jederzeit entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.me/?hl=de
X: https://twitter.com/polizei_nrw_me
WhatsApp-Kanal:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g

Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g






Zugefügt 2025 März 10

Messer - 14-Jähriger von Trio angegriffen und verletzt

Messer - Versuchter Raub mit Messer - Bielefeld


	Versuchter Raub mit Messer
-
Bielefeld

Fünf Täter versuchten am Freitagabend, 07.03.2025, zwei Männer im Bereich der Herforder Straße und der Nahariyastraße auszurauben. Die Polizei sucht die Räuber mit Täterbeschreibungen.

Gegen 20:45 Uhr gingen ein 34-jähriger Mann aus Bad Oeynhausen und ein 18-jähriger Bielefelder in Richtung des Hauptbahnhofes. Als sie sich in der Nahariyastraße befanden, in Höhe der Kreuzung zur Herforder Straße, wurden sie von einem unbekannten Mann angesprochen.

Der Unbekannte fragte die Männer, ob sie ihm Kokain verkaufen könnten. Als sie ihm mitteilten, dass sie keine Drogen verkaufen würden, rief der Unbekannte vier weitere Männer telefonisch hinzu und zückte ein Messer. Einer der hinzugerufenen Männer hielt dabei einen Stein in der Hand.

Als der Räuber mit dem Messer die Herausgabe der Handys forderte, flüchteten der 34- und der 18-Jährige in Richtung Hauptbahnhof zur Bundespolizeiwache. Der zweite Räuber warf seinen Stein den Männern hinterher, verfehlte sie jedoch.

Der Räuber mit dem Messer soll ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben. Er soll etwa 20 Jahre alt und 180 cm groß gewesen sein. Er trug einen weißen Parka.

Die vier weiteren Täter sollen ebenfalls ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben.

Zeugen melden sich bitte mit Hinweisen zur Tat oder zu der beschriebenen Tätergruppe beim Kriminalkommissariat 13 unter der 0521/545-0.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0






Zugefügt 2025 März 10

Versuchter Raub mit Messer - Bielefeld

Bundespolizei findet Waffe und Einhandmesser bei 42-Jährigem auf -- NRW - Gelsenkirchen


	Bundespolizei findet Waffe und Einhandmesser bei 42-Jährigem auf -- NRW - 
Gelsenkirchen

Am Nachmittag des vergangenen Freitags (7. März) beschlagnahmten Bundespolizisten bei der Kontrolle eines Mannes am Gelsenkirchener Hauptbahnhof eine Waffe sowie ein Messer. Zuvor hatte dieser Cannabis in unmittelbarer Nähe des Bahnhofsgebäudes konsumiert.

Gegen 17 Uhr wurden Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit am Hauptbahnhof Gelsenkirchen auf einen 42-Jährigen aufmerksam, der auf dem Vorplatz Marihuana konsumierte. Zur Überprüfung seiner Personalien händigte der deutsche Staatsbürger den Beamten seinen Personalausweis aus. Die Frage, ob er verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führe, verneinte der Gelsenkirchener. Eine Durchsuchung seines Rucksackes offenbarte jedoch das Gegenteil. Dabei fanden die Einsatzkräfte eine Waffe auf. Bei dieser Waffe handelt es sich um eine Druckluft-/ Federdruck- oder Co2-Waffe mit einem ´´F´´ im Fünfeck. Hierbei werden Geschosse mittels kalter Gase durch den Lauf getrieben. Für die Waffe werden eine Waffenbesitzkarte und ein Waffenschein benötigt. Über diese Dokumente verfügt der Gelsenkirchener nicht. Neben der Waffe fanden die Uniformierte auch ein Einhandmesser in der Bauchtasche des Mannes auf. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Ein berechtigtes Interesse für das Führen dieses Gegenstandes lag nicht vor.

Als die Polizisten den 42-Jährigen mit den Funden konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Bundespolizisten beschlagnahmten die gefährlichen Gegenstände und leiteten gegen den Deutschen ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffen- und das Konsumcannabisgesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2075 März 9

Bundespolizei findet Waffe und Einhandmesser bei 42-Jährigem auf -- NRW - Gelsenkirchen

Berliner Bevölkerungswachstum leicht rückläufig - Angebotsmieten steigen weiter


	IBB Wohnungsmarktbericht 2024: Berliner Bevölkerungswachstum leicht rückläufig - Angebotsmieten steigen weiter

07.03.2025
• Mittlere Angebotsmiete steigt 2024 in Berlin auf 15,74 EUR/m², +1,75 EUR/m² zum Vorjahr
• Aufteilungen in Wohnungseigentum sinken 2023 auf unter 5.000 Fälle
• Baufertigstellungen lagen 2023 bei 15.965 Wohnungen, Baugenehmigungen sinken auf 15.902 Wohnungen
• Bauüberhang liegt 2023 bei 58.925 Wohnungen, Realisierungsquote bei 86,8 %
• Schwerpunktthema: Wohnbedarfe und Verteilung von Wohnraum auf dem Berliner Wohnungsmarkt

Mit einem Zuwachs von 26.951 (+0,7 %) auf 3.782.202 Personen lag der Bevölkerungsanstieg 2023 ungefähr auf vorpandemischem Niveau. Gleichzeitig nahm das Baugeschehen verglichen zum Vorjahr ab, während die Angebotsmietpreise deutlich anstiegen.
Berlin verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg der mittleren Angebotsmiete um 1,75 EUR/m² auf 15,74 EUR/m². Damit nahm diese innerhalb von zwei Jahren um 4,20 EUR/m² zu. Im Vergleich wuchs die mittlere Angebotsmiete zwischen 2015 und 2022 um lediglich 3,04 EUR/m². In der Innenstadt betrugen die Angebotsmieten 2024 mehrheitlich 20,00 EUR/m² und mehr. Die inserierte Angebotsmiete lag mehr als doppelt so hoch wie die ortsübliche Vergleichsmiete (7,21 EUR/m²) – mit 118 % Unterschied die höchste Differenz im Vergleich deutscher Metropolen. Parallel nahm das Angebotsgeschehen auf Online-Portalen mit +32,8 % deutlich zu (rund 31.852 Inserate). Die Zunahme der Angebotsmiete zeigte sich 2024 insbesondere in den Außenbezirken (äußeren Stadt): dort liegt mit 12,94 EUR/m² die mittlere Angebotsmiete annähernd auf dem Niveau des Berliner Umlands (13,33 EUR/m²) und der Landeshauptstadt Potsdam (13,64 EUR/m²).

Die Angebotskaufpreise für Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser setzten die rückläufige Entwicklung des Vorjahres 2024 fort. Eigentumswohnungen wurden 2024 im Mittel für 5.690 EUR/m² inseriert (-1,0 %). Der Neubau verzeichnete mit -4,2 % einen stärkeren Preisrückgang auf 7.700 EUR/m². Im Bestand stagnierten die Angebotskaufpreise hingegen (5.338 EUR/m²). Die Inserate nahmen parallel mit einem Plus von 3.243 bei insgesamt 28.841 Annoncen deutlich zu.
Im Eigenheimsegment sank der Median auf 599.000 EUR – ein Rückgang um 6,5 %. Insbesondere Neubauten erlebten einen starken Preisrückgang von 10,5 %. Insgesamt ließ sich 2024 ein eher stagnierendes Inseratsgeschehen feststellen.

Nach mehrjährig höheren Aufteilungsgeschehen wurde 2023 mit 4.487 Wohnungen der niedrigste Wert der letzten Dekade gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 12.636 Wohnungen weniger aufgeteilt. Damit zeigte die im Baulandmobilisierungsgesetz enthaltene stadtweite Genehmigungspflicht für Aufteilungen in Wohnungseigentum Wirkung. Erstmals seit 2014 wurden zudem mehr bereits aufgeteilte Wohnungen verkauft (8.156 Wohnungen), als neue Aufteilungen genehmigt wurden. Der Verkauf fand mehrheitlich zwischen Privatpersonen statt: So wurde nur jede 20. Wohnung nicht an eine Privatperson veräußert.

Die Anzahl der Baufertigstellungen lag 2023 bei 15.965 Wohnungen. Das Genehmigungsgeschehen nahm 2023 von 16.968 auf 15.902 Wohnungen ab – damit war es der niedrigste Wert in zehn Jahren. Der Rückgang der Bauaktivität 2023 kann auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Zinsentwicklungen zurückgeführt werden. Der Bauüberhang sank 2023 auf 58.925 Wohnungen, verblieb jedoch auf einem hohen Niveau. Bei einer Realisierungsquote von 86,8 % ist damit zu rechnen, dass ein Großteil der Wohnungen in den nächsten Jahren bezugsfertig werden.

:
´´Wir haben in Berlin einen geteilten Wohnungsmarkt: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die eine Wohnung haben. Auf der anderen diejenigen, die eine Wohnung suchen. Diejenigen die suchen, müssen für eine Wohnung im Schnitt mehr als das doppelte an Miete aufbringen. Das ist eine Situation, die wir ändern müssen. Das geht neben mietenpolitischen Maßnahmen nur mit einer Ausweitung des Angebots, also mit dem Neubau von Wohnungen. Gemessen im bundesweiten Vergleich steht Berlin nicht schlecht da, auch wenn es noch nicht ausreicht. Aber 50.000 Wohnungen, die in Berlin in den letzten drei Jahren neu gebaut wurden, bedeuten auch ein neues Zuhause für über 100.000 Menschen. Mit der Wiedereinführung des geförderten Wohnungsbaus wurden seit 2014 rd. 14.000 neue Sozialwohnungen fertiggestellt. 2024 ist es erstmals gelungen, die Förderung von mehr als 5.000 Sozialwohnungen zu bewilligen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, der sich in den nächsten Jahren verstetigen muss. Ende 2023 waren 21.800 Wohnungen im Bau, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Wohnungen jetzt zügig fertiggestellt und an den Markt kommen werden.´´

:
´´Der Wohnungsmarkt ist angespannt, das Baugeschehen rückläufig. Umso mehr freut es uns, dass wir 2024 im sozialen Wohnungsbau eine neue Bestmarke gesetzt haben: Über den IBB Wohnungsneubaufonds haben wir im Auftrag des Landes Berlin 5.133 Wohneinheiten mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro bewilligt. Das ist ein wichtiger Beitrag – und ein Beleg dafür, dass unsere Förderprogramme attraktiv und wirksam sind.´´

Die Wohnbedarfe von Haushalten verändern sich mit der Lebensphase, etwa durch Familiengründung oder dem Auszug der Kinder. In angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin bleibt eine Anpassung der Wohnsituation oft schwierig, da Haushalte teilweise in ihrem bestehenden Wohnraum verharren (Remanenzeffekt). Eine Untersuchung zu Über- und Unterversorgung zeigt, dass viele Haushalte nicht bedarfsgerecht wohnen. Mehr als die Hälfte der Paare mit zwei Kindern verfügt über zu wenig Wohnraum, sodass eine Trennung von Funktionen wie Schlafen und Wohnen zum Teil nicht möglich ist. Auch zu große Wohnverhältnisse können kritisch sein, wenn beispielsweise der Unterhalt der Wohnung nicht mehr gewährleistet werden kann. In Berlin lebten 2022 ein Drittel der alleinstehenden Senior:innen (65 Jahre und älter) in Wohnungen mit mindestens drei Wohnräumen, in der eine solche herausfordernde Situation vorliegen könnte.
Die Gründe für die mangelnde Anpassung sind vielfältig: ein knappes Angebot an barrierereduzierten und großen Wohnungen, finanzielle Hürden sowie eine höhere Mietbelastung bei einem potentiellen Wohnungswechsel. Den Hindernissen stehen Lösungsansätze gegenüber, die Haushalte beim Wohnungswechsel unterstützen könnten. Sie umfassen Mietzuschüsse, alternative Wohnformen wie Gemeinschaftswohnen, Wohnungstauschbörsen sowie finanzielle und organisatorische Umzugshilfen. Kleinräumige Angebote, geschultes Fachpersonal und umfassende Beratung könnten individuelle Hürden reduzieren und Umzüge erleichtern.
Den digitalen IBB Wohnungsmarktbericht 2024 sowie den dazugehörenden Tabellenband finden Sie unter www.ibb.de/wohnungsmarktbericht.

:

Investitionsbank Berlin
Unternehmenskommunikation
Jens Holtkamp
Tel. (030) 2125 2960
E-Mail: jens.holtkamp@ibb.de
Internet: www.ibb.de

RegioKontext GmbH
Forschungsinstitut für Wohnungsfragen
Arnt von Bodelschwingh
Tel. (030) 5034 8444
E-Mail: wmb@regiokontext.de
Internet: www.regiokontext.de







Zugefügt 2075 März 9

IBB Wohnungsmarktbericht 2024: Berliner Bevölkerungswachstum leicht rückläufig - Angebotsmieten steigen weiter

Wien - Weltfrauentag: Die Polizei wird weiblicher


	Wien - 	Weltfrauentag: Die Polizei wird weiblicher

Der Frauenanteil in der Polizei liegt nunmehr bei 26 Prozent – Tendenz weiter steigend.

Von den rund 32.000 Polizeibediensteten in Österreich sind rund 26 Prozent Frauen. Der Frauenanteil in der Polizeifamilie ist seit vielen Jahren stetig gestiegen und wird es auch weiter tun. Dieser steigende Frauenanteil ist der Beleg dafür, dass das Innenressort ein attraktiver Arbeitgeber ist. Unter den mehr als 3.700 angehenden Polizistinnen und Polizisten in der Grundausbildung ist der Trend ebenfalls zunehmend: In der Polizeischule beträgt der Frauenanteil etwa 40 Prozent.

Das Innenministerium setzt überlegte Schritte, um Frauen für sich zu gewinnen und gezielt zu fördern. Zwei Beispiele hierfür:

1. Das Referat ´´Frauenkarrieren´´ – Unterstützung mit System
Das Innenministerium bekennt sich dazu, den Anteil weiblicher Führungskräfte zu erhöhen und auszubauen. Im vergangenen Jahr wurde deshalb das Referat ´´Frauenkarrieren´´ im Innenministerium eingeführt, um Frauen gezielt auf ihrem Karriereweg zu unterstützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats begleiten die Umsetzung und Weiterentwicklung von dutzenden maßgeschneiderten Maßnahmen, die in der Arbeitsgruppe ´´Frauen in Führungspositionen´´ – geleitet von Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß – erarbeitet worden waren. Es werden hierbei Frauennetzwerke und Mentoring-Programme ausgebaut, um Frauen frühzeitig mit Aufgaben und Anforderungen in Führungsfunktionen vertraut zu machen.

Ein zentraler Punkt beim Thema Frauenkarriere ist auch die Frage des Kinderwunsches. Das Innenressort hat hierbei eine klare Linie: dass sich Karenz und Karriere nicht widersprechen, sondern einander ergänzen sollen. Ein zentrales Unterstützungsangebot ist zum Beispiel der ´´Elternkompass´´. Dieser bietet werdenden Eltern eine Orientierungshilfe während der Schwangerschaft, der Elternkarenz und beim Wiedereinstieg in den Bundesdienst. Hierfür wurden z. B. spezielle Onboarding-Angebote entwickelt, die die Rückkehr in das Arbeitsleben und in das – vielleicht sich inzwischen veränderte – soziale Gefüge am Arbeitsplatz erleichtern.

2. Female Recruiting – Neuaufnahme mit System
Im Bereich der Rekrutierung setzt das Innenministerium auf gezielte Initiativen, um mehr Frauen für den Dienst bei der Polizei zu gewinnen. Der hohe Anteil von Bewerberinnen – und Polizeischülerinnen – zeigt, dass diese gezielte Werbung auch Wirkung entfaltet und dass der Polizeiberuf generell für Frauen ebenso attraktiv ist wie für Männer.

Ein für das Innenministerium zentraler Faktor ist hierbei zielgruppenaffines Female Recruiting, bei dem die weibliche Seite der Polizei auf Augenhöhe und authentisch mit Interessentinnen kommuniziert, um bilateral Fragen zu erörtern und lebensechter Erfahrungsaustausch – z. B. über Karenz oder Karriere – stattfinden kann.
Symbolbild: Weltfrauentag.






Zugefügt 2075 März 9

Wien - Weltfrauentag: Die Polizei wird weiblicher

Long COVID-Betroffene übergeben Handlungsansätze an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach


	 Long COVID-Betroffene übergeben Handlungsansätze an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

07. März 2025 - Zehn Betroffenenbotschafterinnen und -botschafter haben am 7. März 2025 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Versorgung und Förderungen der gesellschaftlichen Teilhabe von Erkrankten an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach übergeben. An der Veranstaltung nahmen neben den Botschafterinnen und Botschaftern, Erkrankte, Angehörige sowie Ärzteschaft und Pädagoginnen und Pädagogen teil, die sich im offenen Partizipationsprozess eingebracht hatten.

Die Empfehlungen stellen das Ergebnis des von Oktober 2024 bis März 2025 durch das BMG initiierten Partizipationsprozesses zum Thema Long COVID bei Kindern und Jugendlichen dar. Ziel des Formats war es, mehr Klarheit über die Versorgungs- und Unterstützungsbedarfe in der Praxis zu schaffen und mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren. Dazu konnten erkrankte Kinder und Jugendliche, deren Angehörige sowie Fachkräfte mit beruflichen Berührungspunkten zu Erkrankten in unterschiedlichen Formaten ihre jeweilige Perspektive einbringen. Rund 500 Personen nahmen an einer Online-Befragung teil, in der die Versorgungs- und Lebenssituation von Betroffenen erhoben und Vorschläge für Verbesserungsansätze eingebracht wurden. In einem abschließenden Workshop wurden die während des Partizipationsprozesses erarbeiteten Ergebnisse und Vorschläge von den Betroffenen diskutiert. Abschließend formulierten sie insgesamt 9 Handlungsansätze.

Das Thema Long COVID bei Kinder und Jugendlichen hat für mich als Minister und für das BMG hohe Priorität. Leider ist die Versorgungslage und unser Verständnis über das Krankheitsbild noch keineswegs so, wie es sein sollte. Keine Heilung, oft Totalausfall der Beschulung, große Belastungen für die Eltern und mangelhafte medizinische Versorgung. Deshalb war es wichtig, dass es uns gelungen ist, 52 Mio. Euro für Forschung bereitzustellen, die helfen soll, gezielt die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID zu verbessern. Aber mehr Geld ist nötig in der Forschung. Heute haben Betroffene stellvertretend für sehr viele Eltern und Kinder ihre Erkenntnisse und konkreten Vorschläge zur Verbesserung der Lage vorgestellt. Um konkrete Lösungen anzubieten, müssen wir die Bedürfnisse und die Lebensrealitäten der Betroffenen genau verstehen. Es war uns deshalb ein besonderes Anliegen, die Perspektiven aller Betroffener zu hören – seien es Erkrankte, Angehörige oder Behandelnde.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Der Minister dankte allen Teilnehmenden für ihr Engagement und kündigte an, die Anliegen der Betroffenen in den weiteren Planungen des BMG zu berücksichtigen und beispielsweise im Rahmen des nächsten Runden Tischs Long COVID zu diskutieren.







Zugefügt 2075 März 9

Long COVID-Betroffene übergeben Handlungsansätze an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Regierungskommission legt abschließende Stellungnahmen zur Krankenhausreform vor


	 Regierungskommission legt abschließende Stellungnahmen zur Krankenhausreform vor

Die Modernisierung der stationären Versorgung soll auch langfristig von Bund und Ländern gemeinsam getragen und auch nach Ablauf der Krankenhausreform fortgesetzt werden. Das fordert die ´´Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung´´ in ihren beiden abschließenden Stellungnahmen (13 und 14), mit denen sie zugleich ihre Arbeit beendet.
07. März 2025

Die Krankenhausreform zu verabschieden, war ein großer Erfolg. Doch damit ist die Arbeit nicht getan. Um flächendeckend gute stationäre Versorgung zu gewährleisten, muss der Reformprozess weitergehen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Regierungskommission weitere Empfehlungen abgegeben hat, die weit in die Zukunft reichen. Ich danke der Kommission und ihrem Leiter Prof. Tom Bschor für ihre wertvolle Arbeit. Sie ist ein herausragendes Beispiel für das Zusammenwirken von Wissenschaft und Politik.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Trotz Spitzenausgaben innerhalb Europas erzielt Deutschland nur mittelmäßige Ergebnisse in zentralen Parametern der Morbidität und Mortalität. Die älter werdende Babyboomer-Generation, der zunehmende Fachkräftemangel und die durch Innovationen weiter steigenden Gesundheitsausgaben erfordern eine konsequente Reform von Planung und Struktur des Gesundheitssystems. Es ist gut, dass mit der umfassenden Krankenhausreform ein sehr bedeutender erster Schritt gegangen wurde. Die Regierungskommission führt in ihrer abschließenden 14. Stellungnahme aus, wie eine reformierte Krankhausversorgung in einem integrierten Gesundheitssystem der Zukunft aussehen kann.

Prof. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
Die Empfehlungen der 13. Stellungnahme
Cover_13te_Stellungnahme

Reform der Investitionskosten­finanzierung für die Krankenhäuser in Deutschland – Bestandsinvestitionen und Strukturinvestitionen

Mit der Stellungnahme zeigt die Regierungskommission auf, dass die Bundesländer nur unzureichend ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung in den Bestand der Krankenhäuser nachkommen. Nur die Hälfte der Investitionskosten würden die Länder übernehmen, die es braucht, um den Bestand der Kliniken zu erhalten.

Um die empfohlene Investitionsquote von 7 bis 9 Prozent der Krankenhauserlöse zu erreichen, schlägt die Regierungskommission ein Anreizsystem vor: Bis zu 5 Prozent der Erlöse trägt das Land. Weitere Bestandsinvestitionen tragen Land und Bund jeweils zur Hälfte.
Eine komplette Umstellung des Finanzierungssystems der stationären Versorgung sei herausfordernd, so die Kommission. Das System künftig z.B. nur aus Krankenkassenmitteln zu finanzieren, sei nur möglich, wenn die Kassen an anderer Stelle finanziell entlastet würden und Mitsprache bei der Krankenhausplanung bekämen.
Investitionen in strukturelle Veränderungen der Krankenhäuser sollten auch nach der Krankenhausreform über einen Fonds finanziert werden, den Bund und Länder gemeinsam tragen.

Die Empfehlungen der 14. Stellungnahme
Cover_14te_Stellungnahme

Krankenhausversorgung in Deutschland 2035 – zukünftige Aufgaben und Bedeutung der Krankenhäuser

Mit der 14. Stellungnahme formuliert die Regierungskommission ihr Zielbild der stationären Versorgung über die aktuelle Krankenhausreform hinaus.

Eine künftige Krankenhausplanung sollte im Sinne einer Überwindung der Sektorengrenzen künftig die ambulante Bedarfsplanung mit einbeziehen. Denkbar wären für die Regierungskommission gemeinsame regionale Planungsgremien. Unnötige Mehrfachstrukturen sollten weiter abgebaut und ökonomische Fehlanreize für Krankenhausbehandlungen beseitigt werden.
Der Prävention kommt eine zentrale Aufgabe bei der Sicherung einer hochqualitativen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung trotz der großen Herausforderungen durch den demographischen Wandel und die Weiterentwicklung der medizinischen Möglichkeiten zu.
Die am Bruttoinlandsprodukt gemessenen Gesundheitsausgaben Deutschlands liegen an der Spitze aller europäischen Länder und sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiter gestiegen. Nach Einschätzung der Regierungskommission können nur konsequente Reformen diese das solidarische Finanzierungssystem in Gänze bedrohende Entwicklung stoppen.
Über ein Primärarztsystem, die Förderung von Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bevölkerung, eine Reform des Notfallwesens und eine Neujustierung des Leistungskatalogs muss zukünftig eine zielgerichtetere Steuerung des Zugangs zu GKV-finanzierten ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen erfolgen.

Dass die Krankenhausreform dringend notwendig war und der Reformprozess fortgesetzt werden muss, steht für die Regierungskommission außer Frage: Deutschland verfüge über mehr Krankenhausbetten und leiste sich mehr vollstationäre Behandlungen als fast jedes andere europäische Land. Die Fallzahlen seien besonders bei elektiven Eingriffen (z.B. Hüft- und Kniegelenks-OP) überdurchschnittlich hoch. Das verschlechtere in Kombination mit der hohen Zahl kleiner Krankenhäuser und fehlendem Personal sogar die Versorgung: Die Quote von ärztlichem und pflegerischen Personal pro behandelten Patienten sei in Deutschland unterdurchschnittlich gering.







Zugefügt 2065 März 9

Regierungskommission legt abschließende Stellungnahmen zur Krankenhausreform vor

Pistole - Wien - Erfolgreicher Joint Action Day zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels


	Pistole - Wien - 	Erfolgreicher Joint Action Day zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels

Die Auswertung von Datenträgern führte zu Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen an vierzehn Örtlichkeiten.

Am 27. Februar 2025 fand ein österreichweiter Joint Action Day (JAD) statt, der durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) koordiniert und geleitet wurde. Gemeinsam mit den Landesämtern Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Niederösterreich, Wien, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Tirol und Vorarlberg konnten im Auftrag der Staatsanwaltschaften an vierzehn Örtlichkeiten Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen bei insgesamt zehn männlichen Personen durchgeführt werden, die unter Verdacht stehen, verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, Kriegsmaterialgesetz bzw. Verbotsgesetz zu besitzen und mit diesen zu handeln. Im Rahmen des Joint Action Days wurden zahlreiche Waffen und Munition sowie NS-Devotionalien sichergestellt. Gemeinsam werden in enger Kooperation mit den Justizbehörden, in diesem Fall den Staatsanwaltschaften, weitere Ermittlungen geführt.

´´Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, aber auch die Landesämter haben in den letzten Monaten umfangreiche Ermittlungen sowohl gegen den Waffenhandel als auch gegen die rechtsextreme Szene geführt. Dieser eingeschlagene Weg wird konsequent fortgesetzt werden´´, sagte Innenminister Gerhard Karner.

Auch Justizministerin Anna Sporrer gratulierte den Justiz- und Sicherheitsbehörden zu diesem Erfolg und ergänzte: ´´Gemeinsam mit der heimischen Exekutive leisten unsere Staatsanwaltschaften tagtäglich hervorragende Arbeit im Kampf gegen Extremismus und organisierte Kriminalität. Ein funktionierender Rechtsstaat ist essentiell für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher und zusammen werden wir auch weiterhin entschieden gegen extremistische Betätigung vorgehen.´´

Staatssekretär für die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, Jörg Leichtfried, würdigte den Einsatz als Erfolg des demokratischen Rechtsstaates. ´´Dieser Ermittlungserfolg zeigt, wie wichtig ein professioneller Verfassungsschutz für unsere Demokratie ist. Es ist ein Beispiel dafür, dass jegliche Form von Extremismus die volle Härte unseres Rechtsstaates zu spüren bekommt.´´

Durchsuchungen, Sicherstellungen und Einvernahmen in sieben Bundesländern

Der Ursprung des Joint Action Days resultierte aus einer durch das LSE Niederösterreich durchgeführten Hausdurchsuchung im Jahr 2024, bei der Kriegsmaterial in Form von Waffen und Kriegsmunition sowie NS-Devotionalien, darunter Uniformteile und Abzeichen, sichergestellt wurden. Die Auswertung der ebenfalls sichergestellten Datenträger und intensive Ermittlungen führten nun zu zehn weiteren Verdächtigen in Wien, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und der Steiermark.

´´Der illegale Waffenhandel ist ein gravierendes internationales Sicherheitsproblem. Kriminelle und Terroristen erwerben ihre Waffen nicht auf legalem Weg. Um den illegalen Waffenhandel einzugrenzen oder zu verhindern, müssen Ursachen, Quellen und Käufer, Ziel der Ermittlungen sein. Der digitale Raum und der grenzüberschreitende Handel erschwert uns die Verfolgung von Waffenhändlern. Die nationalen und internationalen Justiz- und Sicherheitsbehörden können daher nur gemeinsam effizient dagegen vorgehen. Diese Aktion ist ein Beispiel für erfolgreiche Kooperation zwischen nationalen Behörden. Ich danke den Ermittlerinnen und Ermittlern für ihr konsequentes und unerlässliches Vorgehen´´, betonte Generaldirektor Franz Ruf.

In Kooperation mit den jeweiligen LSE und durch Unterstützung des Einsatzkommandos Cobra sowie den Schnellen Interventionsgruppen (SIG) Niederösterreich und Burgenland kam es zu umfangreichen Sicherstellungen, darunter mehr als 90 Schusswaffen unterschiedlicher Kategorien, über Zehntausend Schuss Munition sowie NS-Devotionalien. Auch Mobiltelefone und sonstige Datenträger wurden sichergestellt. Im Zuge des Einschreitens wurden sechs vorläufige Waffenverbote ausgesprochen. Alle Zielpersonen wurden auf freiem Fuß angezeigt.

Die Ergebnisse dieses Einsatzes bestärken den Verfassungsschutz in seiner Entschlossenheit, auch künftig konsequent gegen den illegalen Waffenhandel vorzugehen. Dabei wird die DSN weiterhin eng mit den LSE und Justizbehörden zusammenarbeiten. Die Ergebnisse der Durchsuchungen werden aktuell gesichtet und ausgewertet. Die weiterführenden Ermittlungen dauern daher noch an.






Zugefügt 2075 März 9

Pistole - Wien - Erfolgreicher Joint Action Day zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels

Vorgaben zur Gasspeicherung: Kommission schlägt Verlängerung um zwei Jahre vor


	Vorgaben zur Gasspeicherung: Kommission schlägt Verlängerung um zwei Jahre vor

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Gasspeicher-Verordnung bis Ende 2027 zu verlängern. Angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage und der unbeständigen Situation auf den globalen Gasmärkten soll dies dazu beitragen, die Energieversorgungssicherheit in der EU und die Stabilität des europäischen Gasmarktes zu gewährleisten. Die Verlängerung wird insbesondere sicherstellen, dass sich die EU koordiniert auf die kommenden Winter vorbereitet.

Der für Energie und Wohnungswesen zuständige Kommissar Dan Jørgensen sagte: ´´Die Gasspeicherung hat die Bürgerinnen und Bürger der EU vor dem Risiko von Versorgungsunterbrechungen bewahrt. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Instrument weiter nutzen. Die Mitgliedstaaten brauchen jedoch genügend Flexibilität, um die Speicher den ganzen Sommer über unter den besten Bedingungen füllen zu können. Wir empfehlen diese Flexibilität heute, um Marktverzerrungen in der gegenwärtigen Situation zu vermeiden und den Stress auf dem Markt zu verringern.´´

Der heutige Vorschlag wird von einer Empfehlung der Kommission an die EU-Staaten begleitet, unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Marktbedingungen bei der Entscheidung über Maßnahmen zum Auffüllen der Speicher flexibel vorzugehen. So können sie ihre Speicher während der gesamten Saison zu optimalen Einkaufsbedingungen auffüllen. Ziel ist es, Verzerrungen des Energiebinnenmarktes oder negative Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit anderer EU-Länder oder der EU als Ganzes zu vermeiden.

Hintergrund

Die Verordnung über die Gasspeicherung wurde im Juni 2022 auf dem Höhepunkt der Energiekrise erlassen, um eine ausreichende Versorgung der Haushalte und Unternehmen in der EU während des Winters zu gewährleisten. Seit Einführung des Gasspeicher-Ziels von 90 Prozent hat die EU dieses Ziel vor Beginn jeder Heizperiode stets übertroffen.

Gespeichertes Gas liefert 25 bis 30 Prozent des in der EU im Winter verbrauchten Gases.

Nächste Schritte

Über den Vorschlag der Kommission beraten nun das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten.

Darüber hinaus plant die Kommission eine Überprüfung des EU-Rahmens für die Energieversorgungssicherheit, um zu beurteilen, ob dauerhaftere speicherbezogene Maßnahmen erforderlich sind.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Kommissionsvorschlag

Empfehlung der Kommission

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2075 März 9

Vorgaben zur Gasspeicherung: Kommission schlägt Verlängerung um zwei Jahre vor

Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau hat begonnen


	 Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau hat begonnen

Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir hatte die EU-Kommission mehrfach aufgefordert, EU-Hilfen infolge von Frostschäden auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen.

Dazu Bundesminister Özdemir: ´´Endlich kommt die Frosthilfe auch bei unseren Betrieben an. Dafür habe ich mich in Brüssel vehement eingesetzt. Dass die EU‑Kommission die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn nicht in ihre Frosthilfen einbeziehen wollte, war für mich nicht akzeptabel. Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Diese Frostwelle hat mitunter ganze Ernten zunichte gemacht. Mit den Frosthilfen können nun auch unsere deutschen Obst- und Weinerzeugerinnen und -erzeuger ihre Schäden mindern.´´

Die Anträge konnten bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Der Entschädigungssatzes beträgt rund 37 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb. Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.

Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.

Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April 2024 im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die beihilfefähigen Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 126 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 bis 100 Prozent – insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 Prozent.






Zugefügt 2065 März 9

Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau hat begonnen

Sprengung - Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge


	ngung - 	Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge

Bremen-Blumenthal, OT Farge - 09.03.2025 - Bei Sondierungsarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen weltgrößten Tanklagers Farge wurden vier mutmaßliche Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Bei den Funden handelt es sich vermutlich um 500-kg-Bomben, die mit einem speziellen Zündsystem ausgestattet sein könnten, das eine Entschärfung unmöglich macht. Eine Sprengung wäre in diesem Fall unvermeidlich.

Die abschließende Untersuchung der Verdachtspunkte erfolgt am Samstag, den 08. März 2025, durch den Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen. Falls sich der Verdacht bestätigt, müssen am Sonntag, den 09. März 2025, umfassende Evakuierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu wird am Samstag noch einmal eine Mitteilung der Polizei erfolgen.

Evakuierungsmaßnahmen und Zeitplan

Der Evakuierungsradius beträgt 1000 Meter um den Fundort.

Alle Anwohnerinnen und Anwohner müssen die Zone bis spätestens 12 Uhr am Sonntag, 09. März 2025 verlassen haben. Betroffen sind etwa 2000 Menschen.

Die Evakuierung beginnt ab 8 Uhr mit Absperrungen und Räumungen.

Der öffentliche Nahverkehr (Bus und Bahn) wird mit Beginn der Evakuierung bis zur Beendigung der Maßnahmen eingestellt.

Die kontrollierte Sprengung der Blindgänger ist für etwa 13 Uhr angesetzt.

Unterstützung für betroffene Personen

Falls Sie nicht bei Familie oder Freunden unterkommen können, steht Ihnen die Oberschule ´´In den Sandwehen´´ als Aufenthaltsort zur Verfügung.

Ein Bus-Shuttle dorthin wird an den Haltestellen der Linie 90 bereitgestellt.

Mobilitätseingeschränkte Personen werden gebeten, sich frühzeitig (aber erst ab Mittwochmorgen) bei der Feuerwehr unter 0421 361-11799 zu melden.

Informationen und Bürgertelefon

Eine Bandansage mit den wichtigsten Informationen ist unter 0421- 4491701 abrufbar.

Aktuelle Informationen zum Einsatz finden Sie auf der Homepage der Polizei Bremen sowie über unsere offiziellen Social-Media-Kanäle.

Der Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen wird in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem THW umfangreiche Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis und aktive Unterstützung, damit die Maßnahmen zügig durchgeführt werden können. Sobald die Blindgänger erfolgreich gesprengt wurden, informieren wir Sie über die gängigen Kanäle.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen

Nils Matthiesen

http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de






Zugefügt 2065 März 9

ngung - Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge

Sprengung - Sprengung einer 250-Pfund Bombe in Hamburg-Heimfeld


	Sprengung - 		Sprengung einer 250-Pfund Bombe in Hamburg-Heimfeld

Hamburg-Heimfeld, Moorburger Straße, Kampfmittelfund, 05.03.2025, 14:34 Uhr

Die Feuerwehr Hamburg wurde heute Nachmittag im Rahmen von Sondierungsarbeiten zu einem Kampfmittelfund auf das Gelände einer Raffinerie in Hamburg-Heimfeld gerufen.

Es handelte sich bei dem Fund um eine 250-Pfund schwere, englische Sprengbombe mit einem Langzeitzünder, die in zehn Metern Tiefe gefunden wurde. Aus Sicherheitsgründen war eine Entschärfung der Bombe nicht möglich, da diese nur durch einen schmalen Bergungsschacht erreichbar war. Ein erschütterungsfreies Herausziehen der Bombe war somit nicht möglich.

Deshalb musste die Bombe in der Tiefe kontrolliert gesprengt werden. Hierfür tauchte ein Taucher des Kampfmittelräumdienstes unter erheblicher Eigengefährdung hinab und befestigte eine Sprengladung an der Bombe.

Um 18:00 Uhr erfolgte die erfolgreiche Sprengung der Bombe.

Während des Einsatzes stellte die Feuerwehr Hamburg zusammen mit der Werkfeuerwehr den Brandschutz sicher. Ein Rettungswagen befand sich zusätzlich in Bereitstellung.

Für die Dauer der Maßnahmen wurde im Abstand von 300 Metern um die Fundstelle herum ein Sperrradius festgelegt, der Warnradius betrug 1000 Meter. Anwohner waren nicht betroffen.

Die Sperrmaßnahmen konnten nach einer Kontrolle des Umfeldes um 18:05 Uhr aufgehoben werden.

Die Feuerwehr Hamburg war insgesamt mit etwa 20 Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr rund vier Stunden im Einsatz für Hamburg.

Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Hamburg
Kerstin Hamester
Telefon: 040/42851 51 51
E-Mail: presse@feuerwehr.hamburg.de
http://www.feuerwehr.hamburg.de






Zugefügt 2065 März 9

Sprengung - Sprengung einer 250-Pfund Bombe in Hamburg-Heimfeld

Kokain - Erfolgreiche Schwerpunktaktion gegen Drogenkriminalität-- Bremen


	Kokain - 	Erfolgreiche Schwerpunktaktion gegen Drogenkriminalität--

Bremen

Bremen-Mitte, Östliche Vorstadt - 06.03.25, 13 - 20 Uhr - Die Polizei Bremen führte am Donnerstag eine koordinierte Schwerpunktaktion im Bahnhofsquartier, Steintorviertel und der Friedrich-Rauers-Straße durch. Ziel war insbesondere die Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität.

Während der Maßnahmen wurden zahlreiche Personen kontrolliert und mehrere Drogendealer vorläufig festgenommen. Ein Mann versuchte per Fahrrad zu fliehen, konnte jedoch gestellt werden. Gegen ihn lag ein langfristiger Platzverweis vor. Er führte ein griffbereites Rasiermesser mit sich und wurde in Gewahrsam genommen. Eine weitere Person wurde im Philosophenweg mit einer größeren Menge Bargeld und Tabletten angetroffen, zudem wurden Cannabisprodukte sichergestellt. In der Rembertistraße wurden zwei mutmaßliche Händler festgestellt, bei denen Kokain, Bargeld, eine Feinwaage und weitere Beweismittel gefunden wurden. Insgesamt beschlagnahmte die Polizei bei der Aktion verschiedene Drogen, Bargeld, ein Fahrrad, zwei Smartphones sowie ein Messer.

Die Polizei Bremen setzt ihre konsequenten Maßnahmen gegen die Straßenkriminalität fort und wird insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofs weitere gezielte Aktionen durchführen.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de






Zugefügt 2025 März 9

Kokain - Erfolgreiche Schwerpunktaktion gegen Drogenkriminalität-- Bremen

Kokain - 21-jähriger Deutscher, ein 20-jähriger Serbe und ein 15-jähriger Kosovare - Mutmaßliche Drogendealer in Untersuchungshaft


Kokain - 	21-jähriger Deutscher, ein 20-jähriger Serbe und ein 15-jähriger Kosovare - Mutmaßliche Drogendealer in Untersuchungshaft

Nach umfangreichen Ermittlungen des Kriminalkommissariats Aalen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Ellwangen konnten am Mittwochabend ein 21-jähriger Deutscher, ein 20-jähriger Serbe und ein 15-jähriger Kosovare wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Handels mit Kokain festgenommen werden. Die Festnahmen erfolgten mit Unterstützung des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg und eines Mobilen Einsatzkommandos.

Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen von mehreren Wohnungen in Aalen und Essingen sowie von mehreren Fahrzeugen konnten diverse Betäubungsmittel, Bargeld und eine scharfe Maschinenpistole aufgefunden werden. Zudem konnten die Beamten während der Maßnahmen einen 19-jährigen Deutschen antreffen, welcher wegen eines ausstehenden Jugendarrestes gesucht wurde.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen wurden der 21-jährige Deutsche und der 20-jährige Serbe am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der 15-jährige Kosovare wurde am Donnerstag auf freien Fuß entlassen und der 19-jährige Deutsche wurde in eine Jugendarrestanstalt verbracht. Die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizei Aalen
Böhmerwaldstraße 20
73431 Aalen
Telefon: (49) 7361/580-110
E-Mail: aalen.pp@polizei.bwl.de
https://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 9

Kokain - 21-jähriger Deutscher, ein 20-jähriger Serbe und ein 15-jähriger Kosovare - Mutmaßliche Drogendealer in Untersuchungshaft

Kokain - 250 Tage Haft - Bundespolizei nimmt 38-Jährigen fest und beschlagnahmt Kokain - Gelsenkirchen - Münster


	Kokain - 250 Tage Haft - Bundespolizei nimmt 38-Jährigen fest und beschlagnahmt Kokain
-
Gelsenkirchen - Münster

Am gestrigen Donnerstagmittag (6. März) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Die Überprüfung seiner Personalien zeigte, dass eine Staatsanwaltschaft bereits vor vier Jahren Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.

Gegen 12:40 Uhr unterzogen Bundespolizisten, im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Gelsenkirchener Hauptbahnhof, einen 38-Jährigen einer Personenkontrolle. Den Beamten gegenüber wies der deutsche Staatsbürger sich mit seinem Personalausweis aus. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Münster per Haftbefehl nach ihm suchen ließ. Das Amtsgericht Münster verurteilte den Mann bereits im Juli 2018, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in sechs Fällen, zu einer ursprünglichen Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten. Nun bestand noch eine Restfreiheitsstrafe von 250 Tagen. Da der Gesuchte sich der Haftantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Münster zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Beamten nahmen den Münsteraner fest und führten ihn anschließend dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte bei der Durchsuchung seines Rucksackes zwei Konsumeinheiten Kokain auf und beschlagnahmten diese. Zur Herkunft der Drogen machte der 38-Jährige keine Angaben.

Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten den Deutschen einer Justizvollzugsanstalt zu. Er wird sich zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 9

Kokain - 250 Tage Haft - Bundespolizei nimmt 38-Jährigen fest und beschlagnahmt Kokain - Gelsenkirchen - Münster

Kokain - München: Gesuchter Drogenschmuggler geht Waidhauser Bundespolizisten ins Netz


Kokain - 	München: Gesuchter Drogenschmuggler geht Waidhauser Bundespolizisten ins Netz

Waidhaus - Beamte der Bundespolizei Waidhaus haben am Donnerstagabend (7. März) bei Grenzkontrollen auf der A6 einen mit Haftbefehl gesuchten Drogenschmuggler festgenommen und der Justiz überstellt.

Die Kontrolle des 35-jährigen Rumänen erfolgte bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus. Bei der genaueren Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass der 35-Jährige vom Amtsgericht Hamburg zur Festnahme ausgeschrieben war. Das Gericht verdächtigt den Rumänen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Er soll im Juli 2024 im Hamburger Hafen gemeinsam mit Komplizen versucht haben, mehrere hundert Gramm Kokain aus einem Schiffscontainer zu holen um es im Inland an Hintermänner zu übergeben. Da das Gericht befürchtet, dass sich der Rumäne dem Strafverfahren entziehen will, erließen die Richter Haftbefehl gegen den 35-Jährigen. Bundespolizisten vollstreckten nun den Untersuchungshaftbefehl an der A6 und nahmen den Rumänen fest. Er wird nun der Hamburger Justiz überstellt und wartet dort auf sein gerichtliches Verfahren.

Rückfragen bitte an:

Tobias Pfeiffer
____________________________________________
Bundespolizeiinspektion Waidhaus | Pressestelle
Vohenstraußer Straße 14 | 92726 Waidhaus

Telefon: 09652 8206-106 | Fax: 09652 8206-49
E-Mail: tobias.pfeiffer@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.wai.oeffentlichkeitsarbeit@polizei.bund.de


Der Zuständigkeitsbereich der Inspektion umfasst die Landkreise
Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt
Weiden und wird charakterisiert durch zahlreiche Hauptverkehrsadern.
Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung
und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden.
Auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser
Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger
Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie
dem Zoll.
Im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum setzt die BPOLI Waidhaus einen
Schwerpunkt bei der Kriminalprävention und der Gefahrenvorsorge.






Zugefügt 2025 März 9

Kokain - München: Gesuchter Drogenschmuggler geht Waidhauser Bundespolizisten ins Netz

messer - Hubschrauber im Einsatz - Roth


	messer - 	Hubschrauber im Einsatz - Roth

In der Nacht von Samstag (08.03.2025) auf Sonntag (09.03.2025) kam es zu einem größeren Polizeieinsatz auf Grund einer verletzten Person im Rother Kiefernweg. Die Polizei war auch mit einem Hubschrauber im Einsatz.

Gegen 00:30 Uhr ging bei der Integrierten Leitstelle ein Notruf über einen schwer verletzten Mann in einer Unterkunft für Obdachlose ein. Vor Ort stellte sich die Situation für die Einsatzkräfte als unklar dar. Der blutverschmierte Mann wies Schnittverletzungen auf. Eine erste Befragung vor Ort ließ darauf schließen, dass ihm diese möglicherweise mit einem Messer zugeführt wurden. Der Rettungsdienst alarmierte daraufhin umgehend die Polizei.

Mehrere Streifen der Polizeiinspektion Roth sowie umliegender Dienststellen fuhren den vermeintlichen Tatort an. Zudem stieg ein Polizeihubschrauber auf, um etwaige flüchtige Täter lokalisieren zu können.

Bei einer näheren Untersuchung des 44-jährigen Geschädigten stellte sich heraus, dass er lediglich eine stark blutende Verletzung am Unterarm aufwies.

Es konnte schließlich ermittelt werden, dass es im Verlauf der Nacht zu einem Streit zwischen drei Männern der Unterkunft gekommen war, in dessen Verlauf sich der 44-Jährige die Verletzungen selbst an einer abgebrochenen Glasflasche zugezogen hat. Die intensiven Einsatzmaßnahmen wurden daraufhin unmittelbar zurückgefahren.

Erstellt durch: Marc Siegl

Rückfragen bitte an:

Polizei Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizei s Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h






Zugefügt 2025 März 9

messer - Hubschrauber im Einsatz - Roth

Messer - Störung des öffentlichen Friedens - Zülpich


	Messer - 	Störung des öffentlichen Friedens - Zülpich

Ein 65-jähriger Zülpicher meldete sich am Vormittag des 08. März (Samstag) bei der Polizei Euskirchen und gab an, dass sein 32-jähriger Sohn ihn in seiner Wohnung besucht habe und er dabei mit einem Messer bedroht worden sei. Anschließend habe der Sohn die Wohnung des Vaters mit dem Messer verlassen. Zeitgleich ging bei der Polizei ein weiterer Notruf eines Zeugen ein, welcher mitteilte, dass ein Mann im Bereich der Guinbertstraße versuche den Reifen seines Fahrzeugs zu zerstechen. Nach Ansprache habe die Person das Messer in seine Jackentasche gesteckt und sich zu einer Veranstaltung der SPD begeben, welche dort anlässlich des Weltfrauentages stattfand.

Die unmittelbar entsendeten Polizeibeamten konnten den Beschuldigten nach Eintreffen sofort identifizieren und widerstandslos festnehmen.

Das bei der Durchsuchung der Person aufgefundene Messer wurde zusammen mit einer ebenfalls mitgeführten Nagelschere sichergestellt.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 2,5 Promille. Weiterhin gab es eindeutige Anzeichen auf eine psychische Störung des 32-jährigen Zülpichers, so dass dieser in Zusammenarbeit mit einem hinzugerufenen Notarzt in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurde. Beim Transport dorthin beleidigte und bedrohte der Mann die begleitenden Beamten.

Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Euskirchen
- Pressestelle -

Telefon: 0 22 51 / 799-299
Fax: 0 22 51 / 799-90209

E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de

Internet: https://euskirchen.polizei.nrw/
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.eu/
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.eu
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_eu






Zugefügt 2025 März 9

Messer - Störung des öffentlichen Friedens - Zülpich

Messer - Kronau - Psychisch auffälliger Mann mit Messer löst Polizeieinsatz aus - Karlsruhe


	Messer	- Kronau - Psychisch auffälliger Mann mit Messer löst Polizeieinsatz aus
-
Karlsruhe

Ein 39-jähriger Mann, der sich mit einem offen getragenen Messer und oberkörperfrei am Samstagabend in Kronau aufhielt, löste einen Polizeieinsatz aus.

Zeugen unterrichteten die Polizei gegen 18:50 Uhr zunächst über lautstarke Streitigkeiten in einem Haus in der Bahnhofstraße. Direkt im Anschluss sei eine männliche Person mit einem langen Messer aus dem Anwesen gelaufen.

Kurz darauf traf die erste eingetroffene Polizeistreife den 39-Jährigen noch in der Bahnhofstraße an. Der Tatverdächtige lag zu diesem Zeitpunkt lediglich mit einer Sporthose bekleidet auf dem Boden und hielt hierbei ein Messer in der Hand. Trotz mehrmaliger Aufforderung der Beamten, die Waffe abzulegen, richtete sich der Mann auf und hielt das Messer weiterhin in der Hand. Erst unter Vorhalt der Schusswaffe legte der Mann das Messer ab und ließ sich im Anschluss zunächst widerstandslos festnehmen. Beim Transport zum Streifenwagen leistete er plötzlich Widerstand, indem er gegen die Beamten trat und spuckte. Ein Polizeibeamter wurde hierbei leicht verletzt.

Aufgrund seines Zustandes wurde der 39-Jährige in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.

Ralf Eisenlohr, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizei Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: pressestelle.ka@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 9

Messer - Kronau - Psychisch auffälliger Mann mit Messer löst Polizeieinsatz aus - Karlsruhe

bundesbank - EZB-Rat senkt Leitzinsen


bundesbank - 	 EZB-Rat senkt Leitzinsen

06.03.2025 - Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte zu senken. Der Beschluss zur Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität – der Zinssatz, mit dem der EZB-Rat den geldpolitischen Kurs steuert – spiegelt die aktualisierte Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission durch den EZB-Rat wider.

Der Disinflationsprozess schreitet gut voran. Die Inflation hat sich im Wesentlichen weiterhin im Einklang mit den Erwartungen unserer Fachleute entwickelt, und die jüngsten Projektionen stimmen eng mit den bisherigen Inflationsaussichten überein. Die Fachleute erwarten nun eine Gesamtinflation von durchschnittlich 2,3 % für 2025, 1,9 % für 2026 und 2,0 % für 2027. In der Aufwärtsrevision der Gesamtinflation für 2025 spiegelt sich eine stärkere Dynamik bei den Energiepreisen wider. Bei der Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel gehen die Fachleute von durchschnittlich 2,2 % für 2025, 2,0 % für 2026 und 1,9 % für 2027 aus.

Die meisten Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation deuten darauf hin, dass sich die Inflation nachhaltig im Bereich des mittelfristigen Zielwerts des EZB-Rats von 2 % einpendeln wird. Die Binneninflation bleibt hoch. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Löhne und die Preise in bestimmten Sektoren derzeit noch mit einer erheblichen Verzögerung an den starken Inflationsanstieg in der Vergangenheit anpassen. Das Lohnwachstum lässt jedoch wie erwartet nach, und Gewinne federn die Auswirkungen auf die Inflation teilweise ab.

Die Geldpolitik wird spürbar weniger restriktiv, da die Zinssenkungen die Aufnahme neuer Kredite für Unternehmen und private Haushalte günstiger machen und das Kreditwachstum anzieht. Zugleich wird die Lockerung der Finanzierungsbedingungen dadurch gebremst, dass sich frühere Zinserhöhungen nach wie vor auf den Kreditbestand auswirken, und die Kreditvergabe bleibt insgesamt gedämpft. Die Wirtschaft ist mit anhaltenden Herausforderungen konfrontiert, und unsere Fachleute haben ihre Wachstumsprojektionen erneut gesenkt – auf 0,9 % für 2025, 1,2 % für 2026 und 1,3 % für 2027. Die Abwärtsrevisionen für 2025 und 2026 spiegeln niedrigere Exporte und anhaltend schwache Investitionen wider. Dies ist teilweise auf eine hohe Unsicherheit hinsichtlich der Handelspolitik sowie auf eine allgemeine politische Unsicherheit zurückzuführen. Steigende Realeinkommen und die allmählich nachlassenden Auswirkungen früherer Zinserhöhungen bleiben die wichtigsten Faktoren, die dem erwarteten Anziehen der Nachfrage im Zeitverlauf zugrunde liegen.

Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine nachhaltige Stabilisierung der Inflation beim mittelfristigen Zielwert von 2 % zu sorgen. Insbesondere in der gegenwärtigen Situation, die von wachsender Unsicherheit geprägt ist, wird die Festlegung des angemessenen geldpolitischen Kurses von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung erfolgen. So werden die Zinsbeschlüsse des EZB-Rats auf seiner Beurteilung der Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Der EZB-Rat legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.
EZB-Leitzinsen

Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte zu senken. Dementsprechend werden sich der Zinssatz für die Einlagefazilität sowie die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität mit Wirkung vom 12. März 2025 auf 2,50 %, 2,65 % bzw. 2,90 % belaufen.
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Die APP- und die PEPP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.






Zugefügt 2025 März 8

bundesbank - EZB-Rat senkt Leitzinsen

Mit lebenslangem Lernen und hochwertiger Bildung dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken


	Mit lebenslangem Lernen und hochwertiger Bildung dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken

Die von der EU-Kommission vorgelegte Union der Kompetenzen ist eine Schlüsselstrategie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge sagte: ´´Die Union der Kompetenzen ist unsere Strategie, um den Menschen zu helfen, in einer sich schnell verändernden Welt Schritt zu halten und Europa wettbewerbsfähig und fair zu gestalten. Für uns in Europa stehen die Menschen an erster Stelle, denn der Erfolg jedes Einzelnen beim Lernen, bei der Arbeit und im Leben ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und für eine stabile und widerstandsfähige Union.´´

Kompetenzen für ein erfolgreiches Bildungs- und Berufsleben

Von den Schulkindern bis zu den Menschen im Ruhestand soll diese Initiative dazu beitragen, den Menschen in ganz Europa die Fähigkeiten vermitteln, die sie brauchen. Sie wird auch die Übertragbarkeit von Fähigkeiten auf dem gesamten Kontinent durch den freien Verkehr von Wissen und Innovation fördern. Die Initiative enthält folgende Schwerpunkte:

Anhebung des Niveaus der Grundfertigkeiten, z. B. durch das Pilotprojekt ´´Basic Skills Support Scheme´´;
Lebenslange Möglichkeiten für Erwachsene, sich regelmäßig weiterzubilden und umzuschulen, z. B. durch ein Pilotprojekt zur Qualifikationsgarantie;
Erleichterung der Rekrutierung durch Unternehmen in der gesamten EU, z. B. durch eine Initiative zur Übertragbarkeit von Qualifikationen;
Anziehung und Bindung der in der europäischen Wirtschaft benötigten Fähigkeiten und Talente, z. B. durch die Aktion ´´Choose Europe´´ zur Anziehung von Spitzentalenten aus aller Welt;
eine solide Governance-Grundlage haben, die auf dem neuen hochrangigen Ausschuss für Qualifikationen aufbaut, der von einer europäischen Beobachtungsstelle für Qualifikationen informiert werden wird.

Die Mitteilung über die Union der Kompetenzen wird von einem Aktionsplan für Grundfertigkeiten und einem Strategieplan für die MINT-Bildung begleitet, um die Kompetenzen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik zu verbessern, MINT-Berufe zu fördern, mehr Mädchen und Frauen für diese Berufe zu gewinnen und die Bereitschaft für den Übergang zu digitalen und sauberen Technologien zu erhöhen.

Neue Ziele für 2030

Die Kommission schlägt eine Reihe neuer Ziele bis 2030 vor:

Der Anteil der unzureichenden Leistungen in den Bereichen Alphabetisierung, Mathematik, Naturwissenschaften und digitale Fähigkeiten sollte weniger als 15 Prozent betragen, während der Anteil der Spitzenleistungen in den Bereichen Alphabetisierung, Mathematik und Naturwissenschaften mindestens 15 Prozent betragen sollte;
Der Anteil der Schülerinnen und Schülern in MINT-Fächern in der beruflichen Erstausbildung auf mittlerer Ebene sollte mindestens 45 Prozent betragen, wobei mindestens eine von vier Lernenden weiblich sein sollte;
Der Anteil der Studierenden in MINT-Fächern auf der dritten Bildungsebene sollte mindestens 32 Prozent betragen, wobei mindestens zwei von fünf Studierenden weiblich sein sollten;
Der Anteil der Studierenden in IKT-Promotionsprogrammen sollte mindestens 5 Prozent betragen, wobei mindestens eine von drei Studierenden weiblich sein sollte.

Solide Grundlagen durch allgemeine und berufliche Bildung schaffen

Allgemeine und berufliche Bildung spielen eine wesentliche Rolle bei der Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Lebensbedingungen. So werden wir z. B. Lese- und Schreibkenntnisse, mathematische und naturwissenschaftliche Fähigkeiten sowie digitale und staatsbürgerliche Kompetenzen durch das Pilotprogramm zur Förderung von Grundfertigkeiten unterstützen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission einen Rahmen für wirksame Interventionsmaßnahmen (z. B. Frühwarnung, Überwachung, personalisierte Unterstützung, Netzwerke) entwickeln und finanziell unterstützen. Dieses Programm für Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundfertigkeiten haben, wird ihr Leistungsniveau verbessern.

Regelmäßige Weiterqualifizierung und Umschulung als neue Norm

Die Entwicklung neuer Fertigkeiten sollte ein wiederkehrender und wesentlicher Bestandteil des Berufslebens der Menschen in unseren sich entwickelnden Volkswirtschaften sein.

Die Kommission wird ein Pilotprojekt zur Qualifikationsgarantie entwickeln. Dieses Programm wird Arbeitnehmern, die von Umstrukturierungsprozessen betroffen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Möglichkeit bieten, sich in einem anderen Unternehmen oder einem anderen Sektor beruflich weiterzuentwickeln.

Die EU wird die EU-Qualifikationsakademien, die den Unternehmen die für den grünen Wandel und den Clean Industrial Deal erforderlichen Qualifikationen vermitteln, straffen und ausbauen.

Förderung der Freizügigkeit von Fachkräften

Das volle Potenzial des Binnenmarktes wird durch die Zirkulation von Qualifikationen freigesetzt. Um Arbeitnehmern und Unternehmen mehr Möglichkeiten zu eröffnen, wird eine Initiative zur Übertragbarkeit von Qualifikationen die Anerkennung und Akzeptanz von Fähigkeiten und Qualifikationen in der gesamten EU erleichtern, unabhängig davon, wo sie erworben wurden. Die Initiative wird die Verwendung digitaler Qualifikationsnachweise fördern.

Die EU zu einem Magneten für Talente machen

Die Union der Kompetenzen wird die Fähigkeit der EU stärken, wichtige Talente aus der EU und der ganzen Welt anzuziehen, zu entwickeln und zu halten.

So wird die Kommission beispielsweise eine Marie-Skłodowska-Curie-Pilotaktion ´´Choose Europe´´ mit einem Budget von 22,5 Millionen Euro starten, um weltweit Spitzenkräfte anzuziehen, indem sie ihnen hervorragende wissenschaftliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und Karriereaussichten bietet.

Darüber hinaus wird die Kommission nach der Verabschiedung durch das Parlament und den Rat einen EU-Talentpool für die Anwerbung von Talenten von außerhalb der EU auf allen Qualifikationsniveaus einrichten, insbesondere in Berufen, in denen ein großer Mangel herrscht. In diesem Jahr soll eine Visastrategie vorgelegt werden, um die Ankunft von Spitzenstudenten, ausgebildeten Arbeitskräften und Forschenden weiter zu fördern.






Zugefügt 2025 März 8

Mit lebenslangem Lernen und hochwertiger Bildung dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken

Stärkung der Frauenrechte: Neuer Fahrplan veröffentlicht


	Stärkung der Frauenrechte: Neuer Fahrplan veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März ihren Fahrplan für die Frauenrechte und den Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU 2025 vorgestellt. Der Fahrplan wird die Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter voranbringen und eine langfristige politische Vision für den weiteren Ausbau von Frauenrechten etablieren.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: ´´Es gibt keinen Grund, wieso eine Frau weniger verdienen sollte als ein Mann. Oder wieso sie schlechteren Gesundheitsstandards oder Gewalt ausgesetzt sein sollte – allein wegen ihres Geschlechts. Wir wissen, dass Gesellschaften, in denen Frauen und Männer gleich behandelt werden, besser, gerechter und erfolgreicher sind. Lassen Sie uns also die vielfältigen Talente und Fähigkeiten aller Menschen, Männer wie Frauen, nutzen. Der von uns heute vorgelegte Fahrplan zeigt unsere Entschlossenheit, weiterhin eine Europäische Union der Geschlechtergerechtigkeit und der Frauenrechte aufzubauen.´´

Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichberechtigung sowie Krisenvorsorge und –management, sagte: ´´Die Gleichstellung der Geschlechter infrage zu stellen, bedeutet Fortschritt infrage zu stellen. Die Gleichstellung der Geschlechter steht nicht zur Debatte – sie sollte so selbstverständlich sein wie die Tatsache, dass wir atmen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Lebensweise. Dieser Fahrplan für die Frauenrechte leuchtet uns den Weg, er zeigt uns eine Welt, in der Frauen und Mädchen ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung führen, gedeihen und ihr volles Potenzial entfalten können.´´

Orientierung für die geplante Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter

Einige Gesellschaften in der EU liegen bei der Geschlechtergerechtigkeit im weltweiten Vergleich ganz vorn – so geht die EU mit gutem Beispiel voran. Der Fahrplan baut auf den erheblichen Fortschritten auf, die im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 erzielt wurden. In den vergangenen fünf Jahren hat die EU mit Rechtsvorschriften historische Fortschritte erzielt und viele Bereiche abgedeckt: von der Lohntransparenz über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Hinblick auf eine gleichberechtigte Aufteilung von Care-Arbeit und die ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Führungsetagen bis hin zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen.

Mit dem Fahrplan bekräftigt die Kommission ihre Entschlossenheit, sich für die Stärkung von Frauen und Mädchen und die vollständige Verwirklichung einer geschlechtergerechten Gesellschaft in Europa und der Welt einzusetzen. Der Fahrplan bietet eine Orientierung für die Maßnahmen der nächsten Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter.

Ein Kompass für die Rechte der Frau

Zwar hat die EU eine Reihe entscheidender Initiativen im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 angenommen, doch sind die Fortschritte laut dem Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter 2025 innerhalb der einzelnen Bereiche und Mitgliedstaaten nach wie vor langsam und uneinheitlich. Jede dritte Frau in der EU hat in ihrem Leben bereits körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Die Lücken bei der Beschäftigung und beim Lohn schließen sich in der EU nur langsam, während Gewalt gegen Frauen, diskriminierende Normen und Klischees weiterhin bestehen. Frauen sind in Niedriglohnjobs über- und in Führungsrollen unterrepräsentiert.

Mit dem Fahrplan sollen strukturelle diskriminierende Normen in unseren Gesellschaften direkt angegangen werden. Folgendes soll dabei erreicht werden:

Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt – das bedeutet auch: Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (wie sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, aufgrund fehlender Einwilligung), Sicherstellung der Unterstützung und des Schutzes von Opfern von Gewalt.
Höchste Gesundheitsstandards – Unterstützung und Ergänzung von Gesundheitsmaßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang von Frauen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten unter uneingeschränkter Achtung der Verträge und Förderung der geschlechtersensiblen medizinischen Forschung, klinischer Studien, Diagnostik und Behandlungen.
Lohngleichheit und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung – Abbau des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles, Ausbau des Finanzwissens von Frauen und Mädchen, höhere Wertschätzung von Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeführt werden.
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Betreuungsaufgaben – gleiche Aufteilung von Betreuungsaufgaben zwischen Frauen und Männern, Förderung von Investitionen in den Langzeitpflege- und Betreuungssektor für hohe Qualität in der Betreuung und Pflege.
Gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und angemessene Arbeitsbedingungen – Beseitigung des Geschlechtergefälles und der sexuellen Belästigung in der Arbeitswelt, Sicherstellung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze und gleicher Karriereperspektiven.
Hochwertige und inklusive Bildung – Förderung einer ausgewogenen Geschlechterperspektive auf allen Ebenen der Bildung, Ermutigung von Mädchen und Frauen, sich für naturwissenschaftliche Berufe zu entscheiden, und Bestärkung von Jungen und Männern zur Berufswahl im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen.
Politische Teilhabe und gleichberechtigte Vertretung – Förderung einer ausgewogenen Geschlechterverteilung bei der Vertretung in allen Bereichen und auf allen Ebenen des öffentlichen und politischen Lebens, Gewährleistung der Sicherheit von Frauen in der Öffentlichkeit, Bekämpfung von Sexismus.
Institutionelle Mechanismen zur Durchsetzung der Frauenrechte – insbesondere durch Einrichtung spezieller institutioneller Infrastrukturen zur Durchsetzung der Geschlechtergleichstellung und des Gender Mainstreamings, Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung von Gleichstellungsmaßnahmen und Frauenrechtsorganisationen.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament, den Rat, die Mitgliedstaaten und andere Organe und Interessenträger auf, den Fahrplan mitzutragen und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen vorzuschlagen, damit diese EU-weite Verpflichtung zu mehr Frauenrechten Wirklichkeit wird.

Hintergrund

Die Gleichheit von Frauen und Männern ist ein Grundrecht und seit 1957 mit den Römischen Verträgen im EU-Recht verankert. Die heutige Annahme des Fahrplans fällt mit dem 30. Jubiläum der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking zusammen, in denen sich 189 Länder – darunter auch alle EU-Mitgliedstaaten – verpflichtet haben, die Rolle der Frau zu fördern und weltweit die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.

Dieses Ziel ist auch in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen verankert. Darin wird eine neue Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter angekündigt, mit der die Rechte der Frau gestärkt werden sollen: ´´von der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt bis hin zur Stärkung der Position von Frauen in der Politik und auf dem Arbeitsmarkt, und dies in der gesamten EU und in allen EU-Institutionen.´´

Die Kommission hat heute auch ihren Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU 2025 veröffentlicht, der einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 enthält. Aus dem Bericht geht zwar hervor, dass im vergangenen Jahr wichtige Fortschritte bei den Rechtsvorschriften – etwa die Annahme der ersten Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – erzielt wurden, dennoch aber sind die mit der Erklärung von Peking eingegangenen Verpflichtungen noch nicht vollständig erfüllt. Laut dem Gleichstellungsindex 2024 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE), der anhand einer Skala den Stand der Gleichstellung der Geschlechter in der EU aufzeigt, lag die EU 2024 bei 71 von 100 möglichen Punkten. Außerdem zeigte eine im November 2024 durchgeführte EU-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt von Eurostat, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und dem EIGE weitverbreitete Gewalt gegen Frauen auf.

Im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte unterstützt die Kommission verschiedene Projekte und Organisationen finanziell, die die Geschlechtergleichstellung fördern und geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen. Die Kommission veröffentlichte eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ab dem 20. Februar 2025. Es geht um die Finanzierung von Projekten, die sich mit der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Schutz und der Unterstützung von Opfern und Überlebenden und der Unterstützung von in diesem Bereich tätigen Basisorganisationen befassen. Die Vorschläge können bis zum 7. Mai 2025 eingereicht werden.






Zugefügt 2025 März 8

Stärkung der Frauenrechte: Neuer Fahrplan veröffentlicht

Nordrhein-Westfalen - Essen - gefährliche Körperverletzung


	
Nordrhein-Westfalen - 
Essen - gefährliche Körperverletzung

07. März 2025 - Am 29.06.2024 kam es auf der Straße Grugaplatz in Essen, zu einer Demonstrationen gegen den AfD-Bundesparteitag. Aus ungeklärter Ursache setzte sich eine mit gelben Warnwesten bekleidete Demonstrantengruppe dichtgedrängt in Richtung einer Sperrstelle, bestehend aus Baustellenabsperrungen, in Bewegung.

Eine davor aufgezogene Polizeikette konnte die Menschenmenge nicht halten und wurde in Richtung der Absperrungen gedrängt, wo mehrere Beamte schließlich über die Absperrungen stürzten. Die nachfolgenden Demonstranten stürzten ebenfalls und begruben die Beamten unter sich. Aus einer Gruppe von Demonstranten, die auf der anderen Seite der Absperrung wartete, nutzten ein oder mehrere Tatverdächtige die Situation aus und schlugen und traten auf die am Boden liegenden, sich nicht bewegen könnenden Beamten ein. Dabei wurde auch gezielt gegen den Kopf getreten. Ein Tatverdächtiger konnte bei der Tathandlung videografiert werden.

Wer kann konkrete Angaben (Name, Aufenthalt) zu dem abgebildeten Tatverdächtigen machen?TatverdächtigerTatverdächtigerTatverdächtigerTatverdächtigerTatzeit
29.06.2024 10:00
- 29.06.2024 10:20
Tatort
45131
Essen
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Größe
ca. 170-180 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 40-45
Bekleidung
schwarze Kappe, Sonnenbrille, schwarzer Mundschutz, schwarzes T-Shirt, schwarze Cargo-Shorts, schwarz-braune Sneaker der Marke Vans
Mitgeführte Gegenstände
schwarzer Rucksack
Haarfarbe
braun
Figur
athletisch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de






Zugefügt 2025 März 8

Nordrhein-Westfalen - Essen - gefährliche Körperverletzung

Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Kauf eines Einfamilienhauses durch Verbraucher


	Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Kauf eines Einfamilienhauses durch Verbraucher

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage entschieden, der den Fall betrifft, dass der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den als Verbraucher handelnden Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird.

Sachverhalt:

Die Klägerin ist als Maklerin tätig. Die Beklagten unterzeichneten eine Courtagevereinbarung mit ihr. Auf Nachweis durch die Klägerin erwarben die Beklagten eine Immobilie, die mit einem Einfamilienhaus nebst Anbau mit Büro und Garage bebaut ist. Die Klägerin war von der Ehefrau des Eigentümers mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt worden. Dabei war eine Provision vereinbart worden, die von der mit den Beklagten vereinbarten Provision abweicht.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage auf Zahlung der Maklerprovision abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen. Der Provisionsanspruch sei unbegründet, weil der Vertrag wegen Verstoßes gegen § 656c BGB unwirksam sei. Mit der vom Bundesgerichtshof zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat den Maklervertrag zu Recht als gemäß § 656c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB unwirksam angesehen, weil die Klägerin sich nicht von der Ehefrau des Verkäufers und den als Verbraucher handelnden Käufern eine Provision in gleicher Höhe hat versprechen lassen.

Um ein Einfamilienhaus im Sinne der §§ 656a ff. BGB handelt es sich, wenn der Erwerb des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Objekts für den Makler bei Abschluss des Maklervertrags mit dem als Verbraucher handelnden Erwerber erkennbar Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient. Der Wohnzweck ergibt sich im Streitfall aus dem vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten Gesamteindruck. Der Annahme, dass das Einfamilienhaus Wohnzwecken dient, steht nicht entgegen, dass darin eine Einliegerwohnung oder eine anderweitige gewerbliche Nutzungsmöglichkeit von jeweils nur untergeordneter Bedeutung (hier: ein 1/5 der Gesamtfläche umfassender Büroanbau) vorhanden ist.

Der Anwendung des § 656c BGB steht weiter nicht entgegen, dass im Streitfall nicht der Verkäufer, sondern seine Ehefrau den Makler beauftragt hat. Zwar regelt § 656c Abs. 1 BGB lediglich den Fall des Abschlusses eines Maklervertrags zwischen dem Makler und jeweils den Parteien des Kaufvertrags, nicht jedoch den Abschluss des Maklervertrags mit einem Dritten anstelle einer Partei des Kaufvertrags. Diese Vorschrift ist jedoch entsprechend anzuwenden, wenn anstelle einer Kaufvertragspartei ein Dritter den Maklervertrag abschließt. Der Zweck des § 656c BGB, Verbraucher davor zu schützen, dass Maklerkosten unter Ausnutzung ihrer aufgrund der Marktsituation geschwächten Verhandlungsposition in unbilliger Weise auf sie abgewälzt werden, ist unabhängig davon berührt, ob der Maklervertrag mit einer Kaufvertragspartei oder einem Dritten geschlossen wird. Es erweist sich als planwidrige Regelungslücke, dass die Vorschrift des § 656c BGB den Abschluss des Maklervertrags durch einen Dritten anstelle einer Partei des Hauptvertrags nicht erfasst.

Vorinstanzen:

LG Düsseldorf - Urteil vom 27. September 2022 - 11 O 44/22

OLG Düsseldorf - Urteil vom 26. Januar 2024 - 7 U 243/22

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 656c BGB

(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.

(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.

Karlsruhe, den 6. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.03.2025

Nr. 044/2025

Nr. 44/2024

Urteil vom 6. März 2025 - I ZR 32/24 -








Zugefügt 2025 März 8

Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Kauf eines Einfamilienhauses durch Verbraucher

rechtsextremistische Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht


	rechtsextremistische Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht

Bundesgerichtshof eröffnet erstinstanzliches Strafverfahren wegen Vorwürfen in Bezug auf eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht
Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor dem Thüringer Oberlandesgericht eröffnet.

Der Generalbundesanwalt legt mit seiner zum Thüringer Oberlandesgericht erhobenen Anklage zwei Angeklagten neben weiteren Delikten die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen und an einer terroristischen Vereinigung, dem dritten Angeklagten mehrfache Unterstützungen einer solchen zur Last. Das Oberlandesgericht hatte das Hauptverfahren vor dem Landgericht Gera mit der Maßgabe eröffnet, dass jeweils nur ein hinreichender Tatverdacht der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung beziehungsweise der Unterstützung einer solchen, nicht aber in Bezug auf eine terroristische Vereinigung begründet sei. Auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts hat der Bundesgerichtshof das Hauptverfahren vor einem anderen Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts eröffnet und die Anklage mit einer geringfügig geänderten rechtlichen Würdigung zur Hauptverhandlung zugelassen.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zum einen deshalb eröffnet, weil das Ermittlungsergebnis bei vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung ergibt. Zum anderen liegt unabhängig davon jedenfalls eine besondere Bedeutung des Falles vor, die zur Zuständigkeit der Bundesjustiz führt. Bei der dafür maßgeblichen Gesamtbetrachtung der bisherigen Erkenntnisse ist von Belang, dass die in Rede stehende Gruppierung etwa durch willkürliche Gewalttaten gegen missliebige Personen ´´Ordnungsmacht´´ in einem bestimmten Stadtgebiet sein wollte, überregional mit rechtsradikalen Kräften vernetzt war und Aktivitäten in sieben Bundesländern entfaltete. Zudem waren eine zunehmende Bewaffnung und die begonnene Herstellung halbautomatischer Schusswaffen zu berücksichtigen.

Der nunmehr befasste Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts wird in dieser Sache eine Hauptverhandlung anzuberaumen und durchzuführen haben.

Vorinstanz:

Thüringer Oberlandesgericht - Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 3 St 2 BJs 153/23

Karlsruhe, den 6. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente





Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.03.2025

Nr. 046/2025

Beschluss vom 6. Februar 2025 - StB 75-77/24







Zugefügt 2025 März 8

rechtsextremistische Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht

Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig


	Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie wegen Herstellens, Besitzes und Führens eines Brandsatzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe nebst dem Besitz von Munition zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrat der zur Tatzeit 15-jährige Angeklagte am 9. November 2023 gegen Mittag über einen Hintereingang seine Schule in Offenburg mit einem Rucksack, in dem sich neben einer geladenen Schusswaffe und weiterer Munition ein Flüssigbrandsatz, ein von ihm erstellter Lageplan der Schule sowie eine Namensliste mit Opfern befanden. Der Angeklagte begab sich in das zweite Obergeschoss zu seinem Klassenzimmer und feuerte unmittelbar nach Betreten dieses Raums mit der Pistole aus einer Entfernung von einem bis zwei Metern zwei Schüsse auf einen Mitschüler ab, der an den Folgen der dabei erlittenen Verletzungen verstarb. Anschließend schlug der Angeklagte mit der Waffe auf eine hinzukommende Lehrerin ein, zerstörte eine Glastür und entzündete den mitgeführten Brandsatz. Diesen warf er im Treppenhaus der Schule in Richtung der Schulleiterin. Der Brandsatz schlug in einer Entfernung von drei Metern am Boden auf und zerschellte. Er explodierte jedoch nicht, da beim Wurf die Lunte erloschen war. Anschließend begab sich der Angeklagte in Richtung des Hinterausgangs der Schule. Dort legte er auf Aufforderung eines Zeugen die Schusswaffe weg und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben; der Senat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist daher insgesamt rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Offenburg - Urteil vom 23. Juli 2024 - 8 KLs 210 Js 22164/23 jug

Karlsruhe, den 3. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
03.03.2025

Nr. 043/2025

Beschluss vom 18. Februar 2025 – 1 StR 553/24








Zugefügt 2025 März 8

Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig

Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten


	Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns vorliegt, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird.

Sachverhalt:

Die Kläger erwarben ein mit einer Doppelhaushälfte bebautes Grundstück. Mit der Vermittlung des Verkaufs hatte die Verkäuferin das beklagte Maklerunternehmen beauftragt. Für die Vermittlung der Immobilie entstand zugunsten der Beklagten gegenüber der Verkäuferin ein Maklerlohnanspruch in Höhe von 25.000 €. Der im Exposé zunächst vorgesehene Kaufpreis wurde um einen Betrag in dieser Höhe reduziert. Zugleich verpflichteten sich die Kläger gegenüber der Beklagten zur Zahlung eines Honorars in gleicher Höhe, das sie nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags bezahlten. Eine Maklerlohnzahlung durch die Verkäuferin erfolgte nicht. Die Kläger verlangen die Rückzahlung des geleisteten Betrags.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die landgerichtliche Entscheidung teilweise abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von 12.500 € an die Kläger verurteilt.

Mit der vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgen die Kläger ihren Antrag auf vollständige Stattgabe, die Beklagte ihren Antrag auf vollständige Abweisung des Rückzahlungsantrags weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Auf die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil unter Zurückweisung der Revision der Beklagten aufgehoben und die dem Rückzahlungsantrag in vollem Umfang stattgebende Entscheidung des Landgerichts wiederhergestellt.

§ 656d BGB ist nicht nur auf Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus untereinander anwendbar, sondern erfasst jegliche Art einer vertraglichen Vereinbarung, durch die unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch des Maklers auf Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn gegenüber der Partei des Kaufvertrags begründet wird, die nicht Partei des Maklervertrags ist. Umfasst sind daher auch alle auf eine Verpflichtung zur Zahlung oder Erstattung des Maklerlohns gerichteten Vereinbarungen des Maklers mit der Partei des Kaufvertrags, die nicht Partei des Maklervertrags ist.

Der Anwendbarkeit des § 656d BGB steht es deshalb auch nicht entgegen, dass die Verkäuferin der Immobilie von der Verpflichtung zur Entrichtung des vereinbarten Maklerlohns gegenüber der Beklagten nicht entbunden war. Da die Käufer im Innenverhältnis zur Verkäuferin verpflichtet waren, den Maklerlohn in voller Höhe zu bezahlen, blieb die Verkäuferin als die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, nicht im Sinne des § 656d Abs. 1 Satz 1 BGB zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet.

Der Verstoß gegen § 656d BGB führt zur Gesamtnichtigkeit einer entsprechenden Vereinbarung. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt. Die Kläger können von der Beklagten daher nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB die Rückzahlung des Maklerlohns in voller Höhe verlangen.

Vorinstanzen:

LG Bonn - Urteil vom 19. September 2023 - 15 O 88/23

OLG Köln - Urteil vom 27. Juni 2024 - 24 U 132/23

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 656d BGB

(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. […]

§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. […]

Karlsruhe, den 6. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.03.2025

Nr. 045/2025

Urteil vom 6. März 2025 - I ZR 138/24








Zugefügt 2035 März 8

Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten

Essen - 34-Jähriger durch Angriff mit Glasflasche lebensgefährlich verletzt – Zwei Tatverdächtige nach Festnahme in U-Haft


	34-Jähriger durch Angriff mit Glasflasche lebensgefährlich verletzt – Zwei Tatverdächtige nach Festnahme in U-Haft

Am Sonntagnachmittag (2. März) wurde ein 34-Jähriger bei einer Auseinandersetzung auf der Altenessener Straße mit einer Glasflasche angegriffen. Er wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Am Donnerstagmorgen (6. März) wurden zwei Tatverdächtige (34/w, 35/m) festgenommen. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelt wegen versuchten Totschlags.

Am Sonntag gegen 17:40 Uhr meldeten Zeugen eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen auf der Altenessener Straße auf Höhe des dortigen Kreisverkehrs. Am Einsatzort trafen die Beamten einen schwer verletzten 34-Jährigen an. Er wurde vor Ort vom Rettungsdienst behandelt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Zu diesem Zeitpunkt konnte Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen. Mittlerweile befindet sich der Essener außer Lebensgefahr.

Die Ermittlungen führten zu zwei Tatverdächtigen. Hierbei handelt es sich um eine 34-jährige Frau und einen 35-jährigen Mann (beide polnisch, aus Essen). Heute Morgen wurden die beiden festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wurden sie einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.






Zugefügt 2035 März 8

34-Jähriger durch Angriff mit Glasflasche lebensgefährlich verletzt – Zwei Tatverdächtige nach Festnahme in U-Haft

Kokain - Mehrere Festnahmen aufgrund des Verdachts des Einfuhrschmuggels von Betäubungsmitteln auf Schiffen - Hannover - Oldenburg


Kokain - 	Mehrere Festnahmen aufgrund des Verdachts des Einfuhrschmuggels von Betäubungsmitteln auf Schiffen

In den Morgenstunden des 03.03.2025 konnten durch Spezialkräfte des LKA Niedersachsen und der ZKI Oldenburg mehrere Personen festgenommen werden, die im Verdacht stehen, größere Mengen Kokain über den Seeweg nach Deutschland eingeführt zu haben. Im Zuge vorangegangener Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) der ZKI Oldenburg und des Zollfahndungsamt Hannover erhärtete sich der Verdacht, dass an einem Massengutfrachter im südamerikanischen Ausland eine größere Menge Kokain deponiert wurde und dieses vermutlich am Zielort Brake geborgen werden sollte. Tatsächlich begaben sich nach bisheriger Erkenntnislage in der Nacht zum 03.03.2025 drei Taucher ins Wasser um das Betäubungsmittel zu bergen. Kurze Zeit später konnte der Zugriff durch Spezialkräfte erfolgen und sechs Personen, darunter auch die Taucher festgenommen werden. Zudem erfolgten mehrere Wohnungsdurchsuchungen. Die weiteren Maßnahmen führten zum Auffinden von mehreren Drogenpaketen, welche eine Gesamtmenge von 280 kg Kokain aufwiesen. Die Pakete wurden am Rumpf des Schiffes festgestellt. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um Männer im Alter von 38 - 65 Jahren verschiedener Nationalitäten (rumänisch, albanisch, kolumbianisch). Die Beschlagnahme einer solchen Menge Kokain, welches auf diese Art und Weise geschmuggelt wurde und die mit unmittelbaren Festnahmen der Tatverdächtigen einhergeht, stellte sich als bisher einmalig heraus. Zur Zeit werden die Tatverdächtigen einem Haftrichter vorgeführt. Für vier der sechs Personen wurden bereits Haftbefehle verkündet. Mit den weiteren Entscheidungen ist im Laufe des morgigen Tages zu rechnen. Die weiteren Ermittlungen, welche unter der Leitung der StA Oldenburg geführt werden, dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg
Frau Eylers
Telefon: +49 441 790 7405
E-Mail: pressestelle@zki-ol.polizei.niedersachsen.de






Zugefügt 2035 März 8

Kokain - Mehrere Festnahmen aufgrund des Verdachts des Einfuhrschmuggels von Betäubungsmitteln auf Schiffen

BAMF - Ukrainische Geflüchtete in Deutschland: Teilhabe wächst, doch viele Hürden bleiben


	BAMF - 

Ukrainische Geflüchtete in Deutschland: Teilhabe wächst, doch viele Hürden bleiben

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat etwa eine Million Menschen in Deutschland Schutz gesucht, darunter überwiegend Frauen und Kinder. Seitdem befindet sich zwar die Erwerbstätigenquote im Aufwärtstrend, jedoch hemmen mangelnde Kinderbetreuungsangebote sowie Bürokratie bei der Anerkennung von Abschlüssen die Integration in den Arbeitsmarkt.

Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommen Forschende in einem aktuellen Bericht, der Daten der repräsentativen Haushaltspanelstudie ´´IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten´´ auswertet. Diese bildet die Grundlage für eine empirisch fundierte Analyse der Lebensrealitäten geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland und wird gemeinsam vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) durchgeführt. Die Befragung fand zwischen Juli 2023 und Januar 2024 statt und unterscheidet zwei Zuzugskohorten (Februar bis Mai 2022 sowie ab Juni 2022).
Mehr Familiennachzug und stabilere Lebensverhältnisse

Die Gruppe der erwachsenen ukrainischen Geflüchteten besteht weiterhin überwiegend (zu 75 Prozent) aus Frauen, allerdings hat sich der Nachzug von Männern seit 2022 leicht erhöht und damit zur Stabilisierung vieler Familien beigetragen. Inzwischen leben zwei Drittel der erwachsenen Geflüchteten in Deutschland in festen Partnerschaften, und der Anteil 20- bis 49-jähriger Frauen, die mit minderjährigen Kindern ohne einen Partner in Deutschland leben, ist von 46 im Jahr 2022 auf 20 Prozent in der zweiten Jahreshälfte 2023 gesunken. In der Gruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder stieg die Betreuungsquote zwar auf 76 Prozent und bei den unter Dreijährigen auf 23 Prozent, jedoch liegen beide Quoten um rund 15 Prozentpunkte unter dem deutschen Durchschnitt. ´´´´Die Förderung alternativer Kinderbetreuungsmodelle könnte Barrieren abbauen und den Einstieg in den Arbeitsmarkt für viele Mütter erleichtern. Dabei könnten kooperative Betreuungsnetzwerke und ehrenamtliche Initiativen eine entscheidende Rolle spielen´´´´, so Prof. Dr. Sabine Zinn, kommissarische Direktorin des Sozio-oekonomischen Panels und Mitherausgeberin des Berichts.
Schulische Integration gut, jedoch nicht immer leistungsadäquat

Der Großteil der ukrainischen Schüler und Schülerinnen wird inzwischen vollständig in deutschen Regelklassen unterrichtet. Nur noch 16 Prozent der Schulkinder zwischen 7 und 17 Jahren besuchen ausschließlich Spezialklassen. Die Hälfte der Kinder und Jugendlichen nimmt parallel zum deutschen Schulunterricht ein Kursangebot in der Ukraine in Anspruch.
Auffällig ist jedoch, dass ukrainische Kinder verglichen mit der Gesamtschülerschaft überproportional häufig Mittel- und Hauptschulen besuchen. Dies deutet darauf hin, dass sie nicht immer Schulen besuchen, die ihrem Leistungsniveau entsprechen. Hier besteht Handlungsbedarf, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
Bildungsaspirationen und Teilnahmerate an Integrationskursen hoch

61 Prozent der Geflüchteten streben eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland an, 16 Prozent befinden sich bereits in einer Bildungsmaßnahme. Etwa ein Fünftel der Erwachsenen hat bereits einen Antrag auf Anerkennung von Abschlüssen gestellt, unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung. Jedoch geben 73 Prozent der befragten ukrainischen Geflüchteten an, dass sie mehr Informationen und Unterstützung beim Anerkennungsverfahren benötigen, insbesondere hinsichtlich finanzieller Belange, des Antragsverfahrens sowie der Beschaffung notwendiger Unterlagen. Im zweiten Halbjahr 2023 hatten 70 Prozent der Geflüchteten einen Integrationskurs absolviert oder befanden sich in einem solchen. Ihre Deutschkenntnisse haben sich deutlich verbessert: Nur noch 12 Prozent geben an, gar keine Deutschkenntnisse zu haben (gegenüber 78 Prozent zum Zeitpunkt der Einreise). 52 Prozent bewerten ihre Deutschkenntnisse als mindestens ´´ausreichend´´. ´´´´Der Spracherwerb der ukrainischen Geflüchteten entwickelt sich auch aufgrund ihrer hohen Teilnahmerate an Integrationskursen positiv´´´´, so Dr. Nina Rother, Leiterin des Forschungsfeldes Integration im BAMF-FZ und Mitherausgeberin des Berichts. ´´´´Für einen noch erfolgreicheren Deutscherwerb sind vor allem eine durchgängige Kinderbetreuung und insbesondere im Rahmen von Berufssprachkursen flexible Kursformate von Bedeutung.´´´´
Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration, aber Potenziale bleiben ungenutzt

In der zweiten Jahreshälfte 2023 gingen im Durchschnitt 22 Prozent der Geflüchteten einer Erwerbstätigkeit nach. Die Erwerbsquote steigt mit zunehmender Aufenthaltsdauer: Liegt sie 13 Monate nach Ankunft noch bei 13 Prozent, steigt sie nach 22 bis 23 Monaten bereits auf 31 Prozent. Allerdings gibt es einige Entwicklungspotenziale auf dem Arbeitsmarkt. Frauen finden viel später als Männer eine Arbeitsstelle, auch wenn sich ihre Erwerbsquote zuletzt um 10 Prozent erhöht hat. Die meisten Arbeitsaufnahmen nach dem Zuzug erfolgen in Berufen wie Reinigung, Speisenzubereitung sowie Erziehung und Sozialarbeit, einschließlich der Heilerziehungspflege. 57 Prozent der Frauen und 50 Prozent der Männer üben Tätigkeiten aus, die unterhalb des Niveaus ihrer letzten Tätigkeit im Heimatland liegen.

Geflüchtete aus der Ukraine bringen ein hohes (Aus-)Bildungsniveau mit, das bislang noch nicht ausreichend für den deutschen Arbeitsmarkt nutzbar gemacht wird: Rund 75 Prozent haben einen beruflichen oder einen Hochschulabschluss und fast 90 Prozent umfangreiche Berufserfahrungen. Viele Geflüchtete bringen außerdem Qualifikationen mit, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt besonders gefragt sind, beispielsweise im Gesundheits- und Bildungssektor. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration könnte somit helfen, dem Fachkräftemangel in Deutschland zu entgegnen und würde für mehr (Planungs-)Sicherheit bei den Geflüchteten sorgen. Deren Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit ist sehr hoch: 94 Prozent der noch nicht Erwerbstätigen möchten einer Erwerbstätigkeit nachgehen. ´´´´Flexible Arbeitszeitangebote, Unterstützung beim Spracherwerb, frühzeitige Arbeitsmarkt- und Berufsberatung und die Ausweitung von Kinderbetreuungsangeboten könnten die Integration ukrainischer Geflüchteter in den deutschen Arbeitsmarkt beschleunigen. Ein weiterer Baustein ist der Bürokratieabbau bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und entsprechende Unterstützung bei der Informationsbeschaffung´´´´, so Prof. Dr. Yuliya Kosyakova, Leiterin des Bereichs Migration, Integration und Internationale Arbeitsmarktforschung am IAB und Mitherausgeberin des Berichts.
Über die Hälfte wollen bleiben, Großteil hat privaten Wohnraum bezogen

59 Prozent der Geflüchteten aus der ersten Zuzugskohorte planen, langfristig in Deutschland zu bleiben; bei später Zugezogenen sind es sogar 69 Prozent. Rückkehrpläne hängen unter anderem stark von der wirtschaftlichen Lage in der Ukraine (60 Prozent) ab. Dies unterstreicht aus Sicht der Autorinnen und Autoren die Bedeutung von Planungssicherheit für Investitionen in die eigene berufliche Integration. Die Mehrheit der Geflüchteten wohnt in der zweiten Jahreshälfte 2023 in privaten Wohnungen und Häusern. Später Zugezogene haben es schwerer, eine eigene Wohnung zu finden, ebenso Alleinstehende, Geflüchtete mit niedrigerem oder mittlerem Bildungsabschluss und solche ohne Kontakt zu Deutschen.
Psychische Belastungen sind hoch

Geflüchtete aus der Ukraine sind stärker von psychischen Belastungen betroffen als die Gesamtbevölkerung in Deutschland: 19,4 Prozent berichten von depressiven Symptomen, 14,2 Prozent von Symptomen einer Angststörung. Die Unterstützung niedrigschwelliger psychotherapeutischer Angebote und die Stärkung psychosozialer Beratung für Geflüchtete sind daher empfehlenswert.

Der Bericht erscheint inhaltsgleich als IAB-Forschungsbericht, BAMF-Forschungsbericht sowie in der Reihe ´´Politikberatung kompakt´´ des DIW Berlin.






Zugefügt 2035 März 8

BAMF - Ukrainische Geflüchtete in Deutschland: Teilhabe wächst, doch viele Hürden bleiben

BMEL - Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet


	BMEL - 	Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet

BMEL erlässt Eilverordnung zum Schutz von Rindern, Schafen oder Ziegen

Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die weitere Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagiert das BMEL auf das zu erwartende saisonbedingte Wiederaufflammen des BTV-3-Infektionsgeschehens, das mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr und der damit verbundenen steigenden Aktivität der Gnitzen verbunden ist, einer Mückenart, die das BTV-3 überträgt. Die Anwendung ist auf zunächst sechs Monate befristet. Die Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da zwar zwei BTV-3-Impfstoffe durch die EU-Kommission zugelassen sind, diese aber nicht rechtzeitig im Markt verfügbar zu sein könnten.

Dazu erklärt Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: ´´Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Leid bei den Tieren und bei ihren Tierhaltern, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Verlängerung der Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Die Zeit drängt jedoch: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen – noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen.´´

Die Eilverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit bereits morgen in Kraft. Durch die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Impfstoffe ermöglicht das BMEL, dass erforderliche Grundimmunisierungen und Wiederholungsimpfungen empfänglicher Tiere noch vor Beginn der Gnitzensaison 2025 rechtskonform durchgeführt werden können. Alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter sind dazu aufgerufen, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV-3) zu impfen. Eine Impfung stellt den besten Schutz der Tiere vor einer Erkrankung dar und hilft damit auch, wirtschaftliche Folgen für die Betriebe effektiv zu verringern. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise noch sehr niedrig.






Zugefügt 2035 März 8

BMEL - Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet

Bundesminister Özdemir zur Bio-Weidehaltung


	Bundesminister Özdemir zur Bio-Weidehaltung

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat sich heute im baden-württembergischen Biberach mit Landwirtinnen und Landwirten aus dem Landkreis zu einem Gespräch getroffen. Thema waren aktuelle Fragen der Landwirtschaftspolitik vor dem Hintergrund der vor einem Jahr laufenden Bauernproteste.

Neben Fragen zum Pflanzenschutz, zu der Stärkung der Landwirtschaft in der Wertschöpfungskette oder zum Bürokratieabbau ging es auch um das Thema der verpflichtenden Weidehaltung in der ökologischen Landwirtschaft.

Zur Bio-Weidehaltung können Sie Bundesminister Özdemir wie folgt zitieren: ´´Die Kuh auf der Weide gehört zur Öko-Landwirtschaft dazu wie die Milch zum Müsli. Jede Bio-Landwirtin und jeder Bio-Landwirt will den Tieren die beste Umgebung bieten, das versteht sich doch von selbst. Einzelne Betriebe, etwa solche, die mitten im Dorf liegen, können die EU-Vorgaben zum Weidegang aber nicht in Gänze und sofort umsetzen. Ich bin daher mit dem EU-Agrarkommissar Hansen im Austausch. Wir brauchen praktikable Lösungen für diese Härtefälle. Ziel muss sein, diesen Betrieben mehr Zeit zu verschaffen, so dass sie Konzepte entwickeln und umsetzen können, mit denen sie ihre Betriebe weiter ökologisch bewirtschaften können. Dafür setze ich mich ein. Der Ökolandbau hat nicht nur in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung, die wir erhalten wollen, sondern ist für viele Höfe in Deutschland und Europa ein nachhaltiges Zukunftsmodell.´´
Hintergrund:

2021 leitete die EU-Kommission gegen Deutschland ein sogenanntes Pilotverfahren zum verpflichtenden Weidegang für alle Pflanzenfresser auf Bio-Betrieben ein. Ein Pilotverfahren ist ein informelles Prüfverfahren der EU-Kommission gegenüber einem Mitgliedstaat, wenn Zweifel bestehen, ob nationales Recht oder dessen Anwendung mit EU-Recht übereinstimmt. Ziel ist, offene Fragen frühzeitig zu klären, um ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren möglichst zu verhindern.

Anlass für das Pilotverfahren war ein Merkblatt des Landes Baden-Württemberg zur Weidehaltung, das zusätzliche Kriterien zum verpflichtenden Weidegang enthielt, wie zum Beispiel Weidegang sechs Stunden pro Tag und an 120 Tagen im Jahr. Dies schränke die Vorgabe der EU-Öko-Verordnung ´´ständiger Zugang zu Weideland´´ zu sehr ein, so die EU-Kommission.

Inzwischen hat die EU-Kommission das von Deutschland vorgelegte sogenannte ´´Weidepapier´´ der Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) zur Umsetzung der Weidepflicht akzeptiert und das Verfahren ohne weitere Anmerkungen geschlossen. Rechtlich bleibt damit klar: Die Weidepflicht für Bio-Pflanzenfresser ergibt sich unmittelbar aus der EU-Öko-Verordnung 2018/848 – die Vorgaben gelten unverändert.

Gleichzeitig bleibt der Weidegang für manche Bio-Betriebe mit wenig Weideflächen oder für Höfe in Ortslage eine echte Herausforderung. Bundesminister Özdemir setzt sich mit den für die Umsetzung zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für praxistaugliche Lösungen ein – insbesondere für bestehende Betriebe mit schwierigen Standortbedingungen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bleibt dazu im engen Austausch mit der EU-Kommission, um die Betriebe weiter zu unterstützen und die praktische Umsetzung auch langfristig gut abzusichern.






Zugefügt 2025 März 8

Bundesminister Özdemir zur Bio-Weidehaltung

Tot - Mann in Wohnung überfallen und schwer verletzt - Geschädigter verstorben - Erneuter Zeugenaufruf - Ansbach


	Tot - Mann in Wohnung überfallen und schwer verletzt - Geschädigter verstorben - Erneuter Zeugenaufruf
 - 
Ansbach

Wie mit Meldung 236 vom 06.03.2025 berichtet, überfiel ein bislang unbekannter Täter in der Nacht von Faschingsdienstag (04.03.2025) auf Aschermittwoch (05.03.252) einen Mann in seiner Wohnung in Ansbach. Der 66-jährige Geschädigte ist am frühen Freitagmorgen (07.03.2025) verstorben. Die Kriminalpolizei Ansbach ermittelt zwischenzeitlich wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts und bittet erneut um Hinweise aus der Bevölkerung.

Wie berichtet, ging am 05.03.2025 gegen 13.30 Uhr über den Polizeinotruf die Mitteilung ein, dass ein Mann mehrere Stunden zuvor in seiner Wohnung in der Büttenstraße (etwa auf Höhe des dortigen italienischen Restaurants) überfallen und schwer verletzt worden sei.

Eine Streife der Polizeiinspektion Ansbach traf in der Wohnung auf den Mitteiler und den Geschädigten (66). Laut Aussage des 66-Jährigen verschaffte sich ein bislang unbekannter Täter gegen Mitternacht gewaltsam Zugang zu seiner Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Der Geschädigte lag zu diesem Zeitpunkt schlafend im Bett, der Unbekannte verprügelte den Mann und fügte ihm schwere Kopfverletzungen zu.

Als der Geschädigte mehrere Stunden später wieder zu sich kam, verständigte er den Mitteiler, welcher die Polizei anrief. Der 66-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.

In der Nacht zum heutigen Freitag (07.03.2025) verließ der schwer verletzte Mann aus bislang unbekannten Gründen das Klinikum. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung mehrerer Streifen der Polizeiinspektion Ansbach, bei der auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt war, konnte er wenige Stunden später leblos aufgefunden werden. Reanimationsversuche blieben erfolglos.

Auf Grund des wahrscheinlichen Zusammenhangs des Todes des Mannes mit dem vorausgegangenen Gewaltdelikt aus der Vornacht hat zwischenzeitlich die Mordkommission der Ansbacher Kriminalpolizei die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts aufgenommen. Die Beamten bitten in diesem Zusammenhang erneut die Bevölkerung um Mithilfe:

- Wer hat in der Nacht von Faschingsdienstag auf Aschermittwoch
verdächtige Geräusche in der Büttenstraße wahrgenommen?
- Wer hat verdächtige Wahrnehmungen in der Ansbacher Innenstadt,
möglicherweise im Bereich des Martin-Luther-Platzes gemacht?
- Wem ist/sind in dem Zusammenhang eine oder mehrere Personen
aufgefallen, die sich verdächtig verhalten haben oder sich
möglicherweise zügig aus dem Bereich Büttenstraße entfernt
haben?
- Wer kann sonst sachdienliche Hinweise zu dem Fall geben?

Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0911 2112 - 3333 entgegen.

Erstellt durch: Marc Siegl

Rückfragen bitte an:

Polizei Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizei s Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h






Zugefügt 2035 März 8

Tot - Mann in Wohnung überfallen und schwer verletzt - Geschädigter verstorben - Erneuter Zeugenaufruf - Ansbach

Amphetamin, Waffen und Pyrotechnik gefunden – Festnahme - Reinickendorf


	Amphetamin, Waffen und Pyrotechnik gefunden – Festnahme

-

Reinickendorf

08.03.2025 - Einsatzkräfte der Polizei nahmen gestern Vormittag im Ortsteil Märkisches Viertel einen 37 Jahre alten Mann fest, nachdem sie bei einer Durchsuchung seiner Wohnung zahlreiche Drogen festgestellt hatten. Er wurde noch gestern einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt hat.
Ihm wird vorgeworfen, bereits seit längerem Amphetamin und Cannabis an unbekannte Abnehmer zu verkaufen. Nach Aufnahme der Ermittlungen im November 2024 verdichteten sich zunächst die Anhaltspunkte für eine rege Handelstätigkeit. Bei der gestern an seiner Wohnanschrift in der Finsterwalder Straße im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgten Durchsuchung konnten etwa 1,4 Kilogramm Amphetamin, weitere 94 verkaufsfertig verpackte Druckverschlusstütchen mit Amphetamin, 721 Ecstasy-Tabletten, etwa ein Kilogramm Marihuana und 800 Gramm Haschisch sowie verschiedene verschreibungspflichtige und dem Betäubungsmittelgesetz unterfallende Medikamente beschlagnahmt werden.
Griffbereit neben den Drogen soll der Beschuldigte außerdem einen Baseballschläger, einen Schlagstock, eine Machete, sieben Einhandmesser und ein Springmesser abgelegt haben, um so im Bedarfsfall seine Handelstätigkeit absichern zu können.
Außerdem musste der Kampfmittelräumdienst hinzugezogen werden, weil in der Wohnung Pyrotechnik gefunden wurde.
Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail






Zugefügt 2025 März 8

Amphetamin, Waffen und Pyrotechnik gefunden – Festnahme - Reinickendorf

von der Leyen : ´´Wir sind entschlossen, gemeinsam mehr, besser und schneller zu investieren.´´


	Kommissionspräsidentin von der Leyen nach Europäischem Rat: ´´Wir sind entschlossen, gemeinsam mehr, besser und schneller zu investieren.´´

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach der gestrigen außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates die Entschlossenheit der EU betont, gemeinsam für die Sicherheit Europas zu sorgen. Bei dem Treffen standen die Themen europäische Verteidigung und Ukraine im Mittelpunkt.

In der anschließenden gemeinsamen Pressekonferenz mit EU-Ratspräsident António Costa betonte die Kommissionspräsidentin: ´´Ich denke, dass heute Geschichte geschrieben wird. Wir treten aus diesem Europäischen Rat sehr entschieden hervor – entschlossen, für die Sicherheit Europas zu sorgen und in dem Maße schnell und lösungsorientiert zu handeln, wie die Situation es erfordert. Wir sind entschlossen, gemeinsam mehr, besser und schneller zu investieren. Von Paris über London bis Brüssel haben wir gezeigt, dass wir bereit und in der Lage sind, unsere gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken und unseren Einsatz wirksam zu koordinieren.´´

ReArm-Europe-Plan, der Plan zur Aufrüstung Europas

Am Dienstag hatte Ursula von der Leyen den ´´ReArm Europe”-Plan zur Aufrüstung Europas skizziert und den Plan gestern den Staats- und Regierungschefs vorgelegt. Sie unterstrich: ´´Tatsache ist, dass Europa ganz klar einer realen Gefahr ausgesetzt ist. Deshalb habe ich den Staats- und Regierungschefs heute den REARM-Europe-Plan, den Plan zur Aufrüstung Europas, vorgelegt, einen Plan, der Europa mit der militärischen Leistungsfähigkeit ausstatten soll, um den aktuellen Bedrohungen zu begegnen. Europa könnte bis zu 800 Mrd. Euro mobilisieren. Was jetzt zählt, ist, mehr Verantwortung für unsere eigene Sicherheit zu übernehmen. Denn die Zeit drängt.´´

Detaillierte Legislativvorschläge folgen beim nächsten Europäischen Rat

´´Daher haben wir uns darauf geeinigt, dass die Kommission mit Unterstützung der Staats- und Regierungschefs vor dem nächsten Europäischen Rat, der regulären Tagung des Europäischen Rates im März, detaillierte Legislativvorschläge vorlegen wird´´, sagte die Präsidentin.

Nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts

Von der Leyen stellte die fünf Elemente des ReArm-Europe-Plans vor: ´´Erstens werden wir vorschlagen, die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts kontrolliert, koordiniert und für einen befristeten Zeitraum zu aktivieren. Dies erlaubt den Mitgliedstaaten die erforderliche größere haushaltspolitische Flexibilität und gibt ihnen den Spielraum, sofort und substanziell in die Verteidigung zu investieren. Das ist beispiellos. Werden die Möglichkeiten voll ausgeschöpft, könnten Verteidigungsausgaben in Höhe von bis zu 650 Mrd. Euro mobilisiert werden.

Neues Finanzinstrument zur gemeinsamen Beschaffung

Zweitens werden wir ein neues Finanzinstrument vorschlagen: Wir werden den Mitgliedstaaten Darlehen im Umfang von 150 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, um die gemeinsame Beschaffung zu beschleunigen. Das ist eine außergewöhnliche Maßnahme – aber das richtige Vorgehen in außergewöhnlichen Zeiten. Diese Mittel könnten dazu verwendet werden, europäische Fähigkeiten in ausgewählten Bereichen auszubauen. Es müssen rasch Ergebnisse erzielt werden, die Darlehen sollten für den Erwerb bei europäischen Herstellern eingesetzt werden, und sie können in mehrjährige Verträge fließen – das ist für die Verteidigungsindustrie sehr wichtig. Ebenso kann so die Interoperabilität bei der gemeinsamen Beschaffung verstärkt und kann die Fragmentierung verringert werden. Natürlich werden so die Kosten gesenkt, da es möglich ist, in größerem Umfang zu produzieren, was für die Produktion so relevant ist. Alles auf einmal und sehr schnell.

Flexibilisierte Kohäsionsfonds

Das dritte Element ist ein freiwilliges. Es geht um die Möglichkeit, den bestehenden EU-Haushalt in Richtung Verteidigung zu lenken. Der Schwerpunkt hier liegt auf den Kohäsionsfonds. Und nochmal: Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme. Wenn Sie flexibilisierte Kohäsionsfonds wollen, dann können sie diese in den Verteidigungsbereich leiten.

Private Investitionen

Neben der heutigen Diskussion über die öffentliche Finanzierung haben wir auch erörtert, wie wir mehr privates Kapital gewinnen können. Hier ist es besonders wichtig, dass wir die Europäische Spar- und Investitionsunion vorantreiben.

Europäische Investitionsbank

Diese ist für private Investitionen von entscheidender Bedeutung, aber auch die Europäische Investitionsbank muss ihre Vergabemuster ändern und anpassen. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Verteidigungsindustrie, insbesondere unsere innovativen Start-ups und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung, uneingeschränkten Zugang zu Finanzmitteln haben.´´

Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung

Die EU-Kommission wird am 19. März das Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung vorlegen, unmittelbar vor der ordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 20. und 21. März. Darüber hinaus wird sie ein Omnibus-Vereinfachungspaket für die Verteidigung vorstellen.

Austausch mit Wolodymyr Selenskyj

Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj war zum Treffen des Europäischen Rates eingeladen. Über ihren Austausch in Brüssel sagte Ursula von der Leyen: ´´Wir haben darüber gesprochen, wie wir einen gerechten und dauerhaften Frieden erreichen können. Nie war unsere Unterstützung für die ukrainischen Streitkräfte so dringend notwendig. Daher werden wir mit der Ukraine und der Verteidigungsindustrie Hand in Hand arbeiten, um sicherzustellen, dass die militärischen Bedürfnisse der Ukraine erfüllt werden Dieser Diskurs ist für die Mitgliedstaaten und unsere Partner sehr wichtig.´´

Weitere Informationen

Einleitende Bemerkungen von Präsidentin von der Leyen auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Costa im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 6. März 2025

Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur europäischen Verteidigung

Der Europäische Rat erörterte die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Ukraine. Den Text, der von 26 Staats- und Regierungschefs nachdrücklich unterstützt wurde, finden Sie hier.

ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor dem Europäischem Rat den Plan zur Aufrüstung Europas - Europäische Kommission

Das Einladungsschreiben von EU-Ratspräsident António Costa finden Sie hier.

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2035 März 8

Kommissionspräsidentin von der Leyen nach Europäischem Rat: ´´Wir sind entschlossen, gemeinsam mehr, besser und schneller zu investieren.´´

Bundesminister Özdemir zur Änderung der Berner Konvention


	Bundesminister Özdemir zur Änderung der Berner Konvention

Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention nun von ´´streng geschützt´´ auf ´´geschützt´´ abgesenkt

Dazu können Sie den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wie folgt zitieren:

´´Dass der Schutzstatus des Wolfs nun auch offiziell angepasst ist, ist eine gute Nachricht für alle Weidetierhaltenden und es ist auch keine schlechte für den Artenschutz, denn Schafe, Ziegen und Rinder auf der Weide stärken die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Kulturlandschaften. Für die Absenkung hat sich Deutschland, habe ich mich ausdrücklich eingesetzt.* Mit dem angepassten Schutzstatus kann nun beides gelingen: Die Zahl der Wölfe zu regulieren und die Weidetiere zu schützen. Schließlich braucht es klare, fundierte Regeln für den Umgang mit auffälligen Wölfen, ohne den Artenschutz zu gefährden. Die EU-Kommission ist nun gehalten, einen Vorschlag zur Umsetzung vorzulegen.´´
Hintergrund:

Die Wolfsbestände in Europa sind in den letzten zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu häufen sich Konflikte mit der Landwirtschaft: Jährlich werden in Europa rund 65.500 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Schutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.

Angesichts dieser Entwicklung wurde der Schutzstatus in der Berner Konvention abgesenkt. Nun ist die EU-Kommission am Zug, die einen Vorschlag vorlegen muss, wie der neue Status im EU-Recht umgesetzt werden kann.






Zugefügt 2025 März 8

Bundesminister Özdemir zur Änderung der Berner Konvention

Messer - Maskierter Mann überfällt Tankstelle --- Diepholz


	Messer - 	Maskierter Mann überfällt Tankstelle ---

Diepholz

Am Freitagabend gegen 20.20 Uhr hat ein unbekannter Mann die Tankstelle in der Hindenburgstraße überfallen, den Kassierer bedroht und Geld gefordert. Anschließend flüchtete der Unbekannte zu Fuß.

Gegen 20.20 Uhr betrat der mit einer Sturmhaube maskierte Mann den Verkaufsraum der Tankstelle. Er begab sich direkt zum Kassenbereich, wo er den Kassierer mit einem Messer bedrohte und die Herausgabe des Geldes forderte. Der Kassierer kam der Aufforderung nach und steckte das Geld in eine Tüte. Der unbekannte Täter nahm die Tüte und flüchtete zu Fuß in Richtung Stüvenstraße / Amelogenstraße.

Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei mit mehreren Streifenwagen blieb erfolglos. An der Fahndung waren zeitweise auch ein Polizeihubschrauber und Hunde der Polizei beteiligt.

Nach ersten Erkenntnissen ist der Täter ca. 170 cm groß und von normaler Statur. Er trug eine schwarze Sturmhaube mit Sehschlitzen. Auch seine übrige Kleidung war dunkel bis schwarz. Unter der Jacke trug der Unbekannte einen ebenfalls schwarzen Kapuzenhoodie. Seine Schuhe, Sneaker, waren auch schwarz.

Hinweise auf den unbekannten Täter, oder verdächtige Beobachtungen am Freitagabend im Bereich der Tankstelle, nimmt die Polizei Diepholz, Tel. 05441 /9710, entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Gissing
Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
www.pi-dh.polizei-nds.de






Zugefügt 2025 März 8

Messer - Maskierter Mann überfällt Tankstelle --- Diepholz

Messer - Darmstadt/ Offenbach : Schnelle Festnahme des 38-jährigen Tatverdächtigen - Hainburg


	Messer	 - Darmstadt/ Offenbach  : Schnelle Festnahme des 38-jährigen Tatverdächtigen
- 
Hainburg

Gegen 09:50 Uhr kam es in einem Supermarkt in den ´´Fasanerie-Arkaden´´ in Hainburg zu einer Auseinandersetzung, bei dem ein 32-jähriger Mann aus Langenselbold mit einem Messer angegriffen und dabei verletzt wurde. Der Geschädigte wurde in ein Krankenhaus zur medizinischen Versorgung verbracht. Der 38-Jährige Tatverdächtige aus Groß-Gerau, nachdem zunächst gefahndet wurde, stellte sich gegen 13 Uhr selbst bei der Polizei in Groß-Gerau. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Kriminalpolizei Offenbach haben die Ermittlungen aufgenommen. Weitere Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an. Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen geben können, melden sich bitte unter der Rufnummer 069 8098-1234 bei der Kriminalpolizei in Offenbach.

Medienvertreterinnen und -vertreter richten sich bei Anfragen bitte an die gemeinsame Pressestelle der Staatsanwaltschaft Darmstadt/Zweigstelle Offenbach.

Rückfragen bitte an:

Polizei Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 März 8

Messer - Darmstadt/ Offenbach : Schnelle Festnahme des 38-jährigen Tatverdächtigen - Hainburg

EU-Kommission will Versorgung mit kritischen Arzneimitteln stärken


	EU-Kommission will Versorgung mit kritischen Arzneimitteln stärken

Die Europäische Kommission will die Verfügbarkeit wichtiger Medikamente in der EU verbessern und hat dazu einen Vorschlag vorgelegt. Die Verordnung zu kritischen Arzneimitteln soll Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette schaffen und die Herstellung in der EU fördern. Zudem sollen Arzneimittel von gemeinsamem Interesse besser zugänglich gemacht werden, die auf bestimmten Märkten möglicherweise nicht erhältlich sind. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, erklärte: ´´Dank der Verordnung werden Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam die Gefahr von Unterbrechungen bei der Versorgung mit diesen Arzneimitteln eindämmen und unsere Abhängigkeit von Drittländern verringern können; außerdem wird unsere Gesundheitsversorgung resilienter, und unsere Herstellungskapazitäten werden gestützt.´´

Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Gesundheit und Tierwohl, fügte hinzu: ´´Arzneimittelengpässe und strukturelle Abhängigkeiten in unseren pharmazeutischen Lieferketten stellen ein Risiko für die Gesundheit der Europäerinnen und Europäer dar. Mit der heute vorgelegten Verordnung werden Arzneimittel für alle Menschen in der EU leichter zugänglich und erhältlich gemacht, und der Schutz unserer Gesundheit wird gestärkt.´´

Zentrale Punkte des Vorschlags

Präsidentin von der Leyen hatte die Verordnung zu kritischen Arzneimitteln in ihren politischen Leitlinien angekündigt. Ziel ist es, Abhängigkeiten zu verringern und die Resilienz der EU zu verbessern, insbesondere in Bezug auf Arzneimittel und Wirkstoffe, bei denen es nur wenige Herstellerunternehmen oder -länder gibt.

Die zentralen Bestandteile der Verordnung zu kritischen Arzneimitteln sind wie folgt:

Mithilfe strategischer Projekte werden in der EU Herstellungskapazitäten für kritische Arzneimittel oder ihre Inhaltsstoffe geschaffen bzw. werden die vorhandenen Kapazitäten ausgebaut oder modernisiert. Für diese Industrieprojekte kann leichter eine finanzielle Förderung in Anspruch genommen sowie schneller administrative, regulatorische und wissenschaftliche Unterstützung eingeholt werden.
Um die Mitgliedstaaten in Bezug auf die finanzielle Förderung solcher strategischer Projekte zu unterstützen, wurden Leitlinien für staatliche Beihilfen veröffentlicht.
Durch die Vergabe öffentlicher Aufträge können die Mitgliedstaaten für eine Diversifizierung der Lieferketten sorgen und Anreize dafür schaffen, dass ihre Resilienz gestärkt wird. Bei ihren Vergabeverfahren müssen die Auftraggeber einen umfassenderen Anforderungskatalog für kritische Arzneimittel berücksichtigen, der u. a. diversifizierte Quellen beim Ausgangsmaterial und die Überwachung der Lieferketten einschließt. In Fällen, in denen eine hohe Abhängigkeit von einem einzigen Land oder von wenigen Ländern besteht, müssen sie auch Vergabekriterien aufnehmen, mit denen die Herstellung kritischer Arzneimittel in der EU begünstigt wird. In begründeten Fällen besteht diese Option auch für andere Arzneimittel von gemeinsamem Interesse.
Auf Ersuchen der Mitgliedstaaten unterstützt die Kommission eine kollektive Beschaffung durch verschiedene Mitgliedstaaten; hierbei geht es darum, kritische Arzneimittel und andere Arzneimittel von gemeinsamem Interesse EU-weit verfügbar zu machen und Ungleichheiten beim Zugang zu diesen Produkten zu beseitigen.
Um die Lieferkette breiter aufzustellen und die Abhängigkeit von einem einzigen oder wenigen Lieferanten zu verringern, werden internationale Partnerschaften mit gleich gesinnten Ländern oder Regionen sondiert.

Gravierende Arzneimittelengpässe in den vergangenen Jahren

In den letzten Jahren waren die Mitgliedstaaten mit gravierenden Arzneimittelengpässen konfrontiert, und globale Herausforderungen wie die COVID-19-Pandemie und geopolitische Spannungen haben sehr deutlich gemacht, dass die pharmazeutische Lieferkette in der EU erhebliche Schwachstellen aufweist. Engpässe können das Leben der Patientinnen und Patienten gefährden und stellen eine erhebliche Belastung für unsere Gesundheitssysteme dar. Ursachen für diese Engpässe können Probleme bei der Herstellung, Schwachstellen in der Lieferkette oder der globale Wettbewerb um Ressourcen sein. Mit der Bereitstellung eines Instrumentariums für die Industrie soll die Verordnung zu kritischen Arzneimitteln hier Abhilfe schaffen; so soll der Markt in der EU so gestaltet werden, dass es attraktiver wird, dort Arzneimittel herzustellen.

Unternehmen, die die Herstellung kritischer Arzneimittel in der EU ausweiten, können dank der Verordnung leichter investieren, und es werden Anreize für Maßnahmen geschaffen, mit denen die Belastbarkeit der Lieferketten gestärkt wird. Auch können die Mitgliedstaaten sich zusammenschließen, um ihre Kaufkraft zu bündeln.

Hintergrund

Es ist seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen der EU, Engpässe zu beseitigen und den Zugang zu Arzneimitteln zu gewährleisten. Im Rahmen der Arzneimittelstrategie für Europa von 2020 wurden Regulierungsmaßnahmen festgelegt und die Unterstützung für die Industrie ausgeweitet, um Forschung und Innovation im Arzneimittelbereich zu fördern und gleichzeitig Engpässe zu beseitigen und den Zugang für die Patienten sicherzustellen, wo dieser fehlte. Darüber hinaus wurde ein strukturierter Dialog zur industriellen Dimension der Versorgungssicherheit unter Beteiligung sämtlicher Akteure eingeleitet. Im Jahr 2022 wurde die Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) im Hinblick auf die Bewältigung von Engpässen gestärkt. Seit diesem Zeitpunkt ist die EMA gemeinsam mit Gruppen von nationalen Behörden ein zentraler Akteur, wenn es darum geht, Engpässe bei den kritischen Arzneimitteln zu überwachen und sie zu bewältigen.

Im Jahr 2023 hat die Kommission eine ehrgeizige Reform des Arzneimittelrechts der EU vorgeschlagen; Ziel ist die Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten und ein besserer Zugang zu Arzneimitteln. Über diese Reform wird aktuell vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten. Als weitere Initiativen seien die Veröffentlichung einer Unionsliste der kritischen Arzneimittel genannt, dank der kritische Arzneimittel leichter ermittelt und überwacht werden können, sowie eine Mitteilung der Kommission zur Bewältigung von Arzneimittelengpässen in der EU.

Der Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln ergänzt diese Maßnahmen um ein industriepolitisches Instrumentarium.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten zur Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

Vorschlag für eine Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

Factsheet – EU-Maßnahmen zur Beseitigung von Arzneimittelengpässen

Factsheet – Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

Leitlinien für staatliche Beihilfen

Webseite

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 11

EU-Kommission will Versorgung mit kritischen Arzneimitteln stärken

Messer - Mann wirft Feuerzeug nach Bundespolizisten im Hauptbahnhof Mainz


	Messer - Mann wirft Feuerzeug nach Bundespolizisten im Hauptbahnhof Mainz

Am 10. März 2025 um 22:00 Uhr informierte ein Mitarbeiter der DB AG die Bundespolizei über einen Mann, welcher mit einem Cuttermesser in der Hand in der Zwischenebene des Bahnhofsgebäudes saß und schlief. Da er dem schlafenden Mann das Messer aus der Hand nahm, wurde dieser wach und reagierte aggressiv. Die Bundespolizisten stellten das Messer sicher und belehrten den 48-jährigen Polen. Dieser zeigte sich uneinsichtig und verhielt sich weiter aggressiv. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2,45 Promille. Nach dem Abschluss der Maßnahmen erhielt der Mann einen Platzverweis für den Bahnhof Mainz. Diesem leistete er nicht Folge und wurde durch die Polizeibeamten erneut auf einem Bahnsteig angetroffen. Da der Mann keine Reiseabsichten hegte, wurde er erneut aufgefordert den Bahnhof zu verlassen und reagierte wie zuvor aggressiv den Polizisten gegenüber. Weiterthin setzte er sich plötzlich auf den Boden und bewarf die Beamten mit einem Feuerzeug, was diese verfehlte. Erneut wurde der Mann zur Dienststelle verbracht und kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Platzverweis nach. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichem Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0631/34073-1007
E-Mail: bpoli.kaiserslautern.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Mann wirft Feuerzeug nach Bundespolizisten im Hauptbahnhof Mainz

Messer - Ermittlungserfolg nach Raubüberfall auf Kasseler Senior im Juni 2024: Tatverdächtiger festgenommen und in U-Haft Kassel


	Messer - Ermittlungserfolg nach Raubüberfall auf Kasseler Senior im Juni 2024: Tatverdächtiger festgenommen und in U-Haft

Kassel

Nach einem schweren Raubüberfall auf einen Senior in dessen Wohnhaus in Kassel-Oberzwehren im Juni des vergangenen Jahres ist den Ermittlern der EG Raub des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo und der Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungserfolg gelungen. Umfangreiche Ermittlungen mit technischen Auswertungen und die Untersuchung von Spuren führten die Kriminalbeamten zu insgesamt drei Tatverdächtigen. Die Männer im Alter von 25, 40 und 51 Jahren stehen im Verdacht, den Senior am 10. Juni 2024 in seinem Haus in Oberzwehren gewaltsam überfallen und dabei schwer verletzt zu haben. Vergangene Woche konnten die Ermittler im Rahmen von gezielten Fahndungsmaßnahmen einen von der Staatsanwaltschaft Kassel erwirkten Untersuchungshaftbefehl gegen den dringend tatverdächtigen 40-Jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Kassel vollstrecken. Der Mann konnte am vergangenen Mittwoch in einer Therapieeinrichtung im Main-Taunus-Kreis festgenommen und am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt werden. Er sitzt nun wegen schweren Raubes in U-Haft. Nach dem 25-jährigen Tatverdächtigen wird aktuell noch gefahndet. Zudem durchsuchten die Kriminalbeamten in der vergangenen Woche auch die Wohnung des 51-jährigen Tatverdächtigen aus Kassel, wobei der derzeitige Verdachtsmoment gegen ihn keine Untersuchungshaft begründen ließe.

Zu dem schweren Raubüberfall war es am 10. Juni 2024 gegen 20 Uhr gekommen. Drei Täter hatten am Haus des 88 Jahre alten Seniors in einem Wohngebiet am Friedhof Oberzwehren geklingelt und den Mann völlig unvermittelt und rücksichtslos angegriffen. Zudem sollen sie das Opfer mit einem Messer bedroht und den Mann gefesselt haben. Im weiteren Verlauf durchsuchten die Täter das Haus und erbeuteten Wertsachen, mit denen sie wieder aus dem Haus flüchteten. Das Opfer konnte sich kurze Zeit später selbst befreien und über einen Nachbarn die Polizei alarmieren lassen. Der 88-Jährige war bei der Tat schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt und anschließend mit einem Rettungswagen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden. Die Kasseler Kriminalpolizei hatte sofort intensive Ermittlungen aufgenommen, die nun zur Identifizierung der drei Tatverdächtigen und Untersuchungshaft des 40-Jährigen führten. Die weiteren Ermittlungen dauern fort.

Matthias Mänz, Pressesprecher Polizei Nordhessen, Tel. 0561 - 910 1020 Dr. Stephan Schwirzer, 1. Vertreter des Pressesprechers Staatsanwaltschaft Kassel, Tel. 0561 - 912 2758

Rückfragen bitte an:

Polizei Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Ermittlungserfolg nach Raubüberfall auf Kasseler Senior im Juni 2024: Tatverdächtiger festgenommen und in U-Haft Kassel

Messer - Wertheim: Fischhändler mit Messer bedroht


	Messer - 	Wertheim: Fischhändler mit Messer bedroht

Am vergangenen Donnerstag, gegen 16 Uhr, kam es zu einer Bedrohung eines Verkäufers für Meeresfrüchte an dessen Verkaufswagen im Haslocher Weg in Wertheim Bestenheid. Ein stark alkoholisierter Mann hatte mutmaßlich ein Brotmesser vom Verkaufswagen entnommen und den Betreiber damit bedroht. Zur Motivlage ist bislang nur bekannt, dass der Betrunkene zunächst am Fischstand nach Bier gefragt hatte. Da es an diesem Stand keine Alkoholika gab wurde die Frage verneint. Hierdurch soll der Mann aggressiv geworden sein und griffnach einem Brotmesser,welches hinter der Theke lag. Anschließend soll er versucht haben, gewaltsam in den Verkaufswagen einzudringen. Der Betreiber konnte die Tür jedoch rechtzeitig verriegeln und die Polizei verständigen. Im Zuge der sofortigen Fahndung konnte ein tatverdächtiger 37-Jähriger angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Das entwendete Brotmesser wurde bei ihm aufgefunden. Ein durchgeführter Alkoholtest zeigte einen Wert von über zwei Promille an. Die einschreitenden Beamten beleidigte der Betrunkene fortdauernd. Der Mann blieb bis zu seiner Ausnüchterung in der Gewahrsamszelle des Polizeireviers Wertheim und wurde dann entlassen. Er muss nun mit Anzeigen wegen Bedrohung, Diebstahl und Beleidigung rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Heilbronn
Telefon: +49 (0) 7131 104-1010
E-Mail: HEILBRONN.PP.STS.OE@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Alle Meldungen
Orte in dieser Meldung

Bestenheid
Wertheim
Baden-Württemberg

Themen in dieser Meldung

Fischhändler
Messer
Bier
Küchenmesser
Kriminalität
Sicherheitskräfte
Essen und Trinken
Gesetz
Getränke
Justiz, Kriminalität
Polizei
Polizei Baden-Württemberg








Zugefügt 2025 März 11

Messer - Wertheim: Fischhändler mit Messer bedroht

Messer - Mannheim: Aggressive Diebin in Tankstelle - Polizei sucht Zeugen


	Messer - 	Mannheim: Aggressive Diebin in Tankstelle - Polizei sucht Zeugen

Eine unbekannte Frau entwendete am Montagnachmittag in einer Tankstelle im Stadtteil Neckarstadt Waren und bedrohte bei ihrer Flucht eine Tankstellenmitarbeiterin und einen Kunden, der zu Hilfe eilte.

Die Frau wurde gegen 15.40 Uhr durch Zeugen beobachtet, wie sie im Shop einer Tankstelle in der Untermühlaustraße verschiedene Waren aus den Regalen nahm und anschließend unter ihrer Winterjacke versteckte. Als sie den Tankstellenshop verlassen wollte, ohne die Ware zu bezahlen, wurde sie von einer Mitarbeiterin angesprochen und gebeten, ihre Jacke zu öffnen. Dabei fielen ihr zwei Bierdosen aus der Jacke. Nachdem sie von der Mitarbeiterin erneut aufgefordert wurde, die eingesteckten Waren herauszugeben, drohte die Unbekannte, die Mitarbeiterin abzustechen, sollte diese sie nicht in Ruhe lassen. Als weitere Kunden der Tankstelle der Mitarbeiterin zu Hilfe eilten, zog die Frau ein Messer und drohte einem der Kunden ebenfalls, dass sie ihn abstechen würde. Danach flüchtete sie aus dem Gebäude.

Die Täterin war in Begleitung einer männlichen Person, die einen weiteren Kunden körperlich anging, der versuchte, die Flucht der Täterin zu verhindern. Auch der Begleiter flüchtete schließlich.

Die beiden Personen werden wie folgt beschrieben:

Weibliche Täterin:

- Ca. 50 Jahre alt
- Ca. 150 cm groß
- Sehr schlank
- Auffällige Falten im Gesicht
- Sehr blass
- Kurze schwarze Haare, offenbar gefärbt
- Mitteleuropäisches Erscheinungsbild
- Stand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Trug eine schwarze, glänzende Winterjacke
- Hatte eine Umhängetasche bei sich

Männlicher Täter:

- Ca. 40 Jahre alt
- 175 cm groß
- Normale Statur
- Trug eine weiße Kappe
- War bekleidet mit einer langen gelbgrünen Winterjacke

Beide Personen sprachen Hochdeutsch ohne erkennbaren Dialekt oder Akzent.

Die Ermittlungen des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt wegen räuberischen Diebstahls dauern an.

Zeugen und Geschädigte, die den Vorfall beobachtet haben, insbesondere die männliche Person, die von dem Mann angegangen wurde, und sachdienliche Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt, Tel.: 0621/3301-0 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: MANNHEIM.PP.STS.OE@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Mannheim: Aggressive Diebin in Tankstelle - Polizei sucht Zeugen

Messer - Bedrohungslage in Gifhorn; ICE 541 geräumt - Hannover


	Messer - Bedrohungslage in Gifhorn; ICE 541 geräumt
-
Hannover

Heute Vormittag, gegen 09:40 Uhr, musste der Zug ICE 541 von Köln in Richtung Berlin einen außerplanmäßigen Halt im Bahnhof Gifhorn Süd einlegen und geräumt werden. Grund hierfür war ein Afghane (44), der während der Fahrt gegenüber dem Zugpersonal äußerte, dass er ein Messer und einen weiteren gefährlichen Gegenstand bei sich habe.

Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Hannover und der Polizeiinspektion Gifhorn wurden alarmiert und verlegten zum Bahnhof Gifhorn Süd. Der Mann konnte durch Beamte der Polizeiinspektion Gifhorn festgenommen und der Dienststelle zugeführt werden. Aufgrund des gefährlichen Gegenstands, der sich noch im Zug befand, wurde der ICE geräumt. Die 340 Reisenden wurden durch Polizeikräfte zum Bahnhofsvorplatz geleitet und fuhren anschließend mit verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln nach Wolfsburg weiter. Eingetroffene Bundespolizisten, darunter auch zwei Diensthundeführer mit Diensthund, suchten den Zug ab und gaben kurz darauf Entwarnung.

Der Mann ist kein Unbekannter. Erst heute Morgen hat er im Hauptbahnhof Hannover das Zugpersonal eines anderen Zuges beleidigt und mit Gewalt gedroht, weil dieses die Mitnahme eines Fahrrads im ICE verweigerte. Bundespolizisten leiteten daraufhin Strafverfahren wegen Beleidigung und Bedrohung ein.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren, wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, wurde eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hannover
Kevin Müller
Tel.: 0162/2308369
E-Mail: kevin.mueller@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X @bpol_nord






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Bedrohungslage in Gifhorn; ICE 541 geräumt - Hannover

Messer - Bankkarte geraubt Limburg


	Messer -  Bankkarte geraubt 	Limburg

Limburg, Beethovenstraße, Montag, 10.03.2025, 17:45 Uhr

(cw)Am späten Montagnachmittag raubten zwei Männer in Limburg eine Bankkarte.

Gegen 17:45 Uhr war ein 19-Jähriger aus Elz in der Beethovenstraße unterwegs, als ihn zwei unbekannte Männer ansprachen und um Geld baten. Als er dies verneinte, verlangten die Männer die Bankkarte des 19-Jährigen. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, bedrohten sie den jungen Mann mit einem Messer und Pfefferspray. Mit der Bankkarte des 19-Jährigen flohen die Räuber anschließend in Richtung eines Friedhofs. Nachdem der Elzer die Polizei informiert hatte, suchten zahlreiche Streifen nach den zwei Tätern, konnten diese aber nicht mehr antreffen. Einer der Räuber wird als etwa 18 Jahre alt, 1,80 Meter groß, dünn und als ´´orientalisch aussehend´´ beschrieben. Er trug einen schwarzen Vollbart und schwarze Haare, welche an den Seiten kürzer waren. Bekleidet war er mit einer blauen Jeans, schwarzen Schuhen mit hoher Sohle und einem schwarzen Pullover mit grauen Streifen. Auf der Brust habe ein Schriftzug gestanden. Weiterhin führte er eine Umhängetasche mit sich. Der zweite Angreifer sei etwa gleich alt,1,75 Meter groß und ebenfalls dünn. Er hatte ebenfalls schwarze Haare mit einem Seitenscheitel und einen Schnurrbart. Auch diese Person wird als ´´orientalisch aussehend´´ beschrieben. Er trug einen schwarzen Trainingsanzug und schwarze Schuhe der Marke ´´Nike´´.

Zeuginnen und Zeugen der Tat werden gebeten, sich mit der Polizei Limburg unter der Rufnummer (06431) 9140 - 0 in Verbindung zu setzen.






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Bankkarte geraubt Limburg

Messer - Körperverletzung an der Werner-Bock-Straße, MK Agentur. - Bielefeld


	Messer - 	Körperverletzung an der Werner-Bock-Straße, MK Agentur.
-
Bielefeld

In der Nacht auf Dienstag, 11.03.2025, fügte ein Bielefelder einem Mann an der Werner-Bock-Straße schwere Stichverletzungen zu. Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen.

Nach bisherigen Erkenntnissen hielten sich die beiden Männer, ein 26-jähriger und ein 30-jähriger Bielefelder, zunächst in einem Gebäude an der Marktgrafenstraße auf. Als sie die Einrichtung gegen 23:30 Uhr gemeinsam verließen, gerieten die beiden Männer, die sich schon länger kannten, in einen Streit.

Daraufhin kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der 26-Jährige ein Messer zog und dem 30-Jährigen Verletzungen unter anderem im Halsbereich zufügte. Anschließend flüchtete der Täter.

Der Verletzte wurde von Rettungskräften in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Nach einer Notoperation konnte eine Lebensgefahr ausgeschlossen werden.

Zeugen, die die Tat beobachtet hatten, alarmierten die Polizei und beschrieben den Täter. Wenig später gelang es den Polizeibeamten, den 26-Jährigen in der Nähe des Tatorts vorläufig festzunehmen.

Beide Männer standen unter dem Einfluss von Alkohol- und Drogenkonsum.

Eine Mordkommission ´´MK Agentur´´ unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Stefan Esdar nahm die Ermittlungen zu dem Fall auf. Im Laufe der weiteren Ermittlungen hat sich die Beweislage hinsichtlich eines versuchten Tötungsdelikts nicht erhärtet.

Der 26-jährige Tatverdächtige mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und Geburtsort in Syrien muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Körperverletzung an der Werner-Bock-Straße, MK Agentur. - Bielefeld

Messer - Versuchtes Tötungsdelikt in Ostfildern-Nellingen - Reutlingen


	Messer - 	Versuchtes Tötungsdelikt in Ostfildern-Nellingen
-
Reutlingen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ermitteln seit dem späten Montagnachmittag (10.03.2025) gegen einen 22-Jährigen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand kam es kurz vor 18 Uhr in einer Unterkunft für Geflüchtete in Ostfildern-Nellingen zwischen dem syrischen Staatsangehörigen und einem 21 Jahre alten Landsmann zu einer Auseinandersetzung. Hierbei soll der 22-Jährige seinem jüngeren Kontrahenten mit einem Messer eine Schnittverletzung im Gesicht zugefügt haben. Während Zeugen daraufhin den Notruf tätigten, flüchtete der Tatverdächtige aus der Unterkunft. Sofortige Fahndungsmaßnahmen nach ihm verliefen bislang ohne Erfolg. Der Verletzte wurde durch den Rettungsdienst erstversorgt und im Anschluss zur weiteren Behandlung in eine Klinik gebracht. Aus dieser konnte er zwischenzeitlich wieder entlassen werden.

Die Kriminalpolizeidirektion Esslingen hat die Ermittlungen zu den Hintergründen und dem Ablauf der Ereignisse übernommen. Nach dem derzeit flüchtigen, namentlich bekannten Täter, wird mit Hochdruck gefahndet. (gj)

Rückfragen bitte an:

Gerhard Jaudas (gj), Telefon 07121/942-1108

Polizei Reutlingen

Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Versuchtes Tötungsdelikt in Ostfildern-Nellingen - Reutlingen

Messer - Körperliche Auseinandersetzung in Wilhelmshaven: Zwei Jugendliche verletzt


	Messer - 	Körperliche Auseinandersetzung in Wilhelmshaven: Zwei Jugendliche verletzt

Am 07.03.2025, gegen 20:30 Uhr, kam es in der Rheinstraße in Wilhelmshaven zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen sechs Minderjährigen, in dessen Folge zwei verletzt wurden. Die Auseinandersetzung erfolgte aufgrund vorausgegangener Streitigkeiten und unterschiedlicher Meinungen.

Während der Auseinandersetzung verletzte einer der Beschuldigten einen 15-jährigen Jugendlichen mit einem Messer im Bereich des Oberschenkels. Ein weiterer 14-jähriger Jugendlicher wurde ebenfalls durch ein Messer im Bereich des Oberarmes verletzt. Einer der Verletzten wurde mittels eines Krankenwagens zur notfallmedizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Der andere Verletzte suchte in den Abendstunden eigenständig das Krankenhaus auf.

Es wurden mehrere Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung gefertigt. Die Ermittlungen dauern an.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Wilhelmshaven unter der Rufnummer 04421 942-0 in Verbindung zu setzen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Mozartstraße 29
26382 Wilhelmshaven

Telefon: 04421 942-104
Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216
E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de
www.pd-ol.polizei-nds.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Körperliche Auseinandersetzung in Wilhelmshaven: Zwei Jugendliche verletzt

Messer - Nordrhein-Westfalen - Versuchter Raub mit Messer


	
Nordrhein-Westfalen - 
Versuchter Raub mit Messer

10. März 2025 - Versuchter Raub mit Messer - Bielefeld / Mitte - Fünf Täter versuchten am Freitagabend, 07.03.2025, zwei Männer im Bereich der Herforder Straße und der Nahariyastraße auszurauben. Die Polizei sucht die Räuber mit Täterbeschreibungen.
Fabian Rickel

Gegen 20:45 Uhr gingen ein 34-jähriger Mann aus Bad Oeynhausen und ein 18-jähriger Bielefelder in Richtung des Hauptbahnhofes. Als sie sich in der Nahariyastraße befanden, in Höhe der Kreuzung zur Herforder Straße, wurden sie von einem unbekannten Mann angesprochen.

Der Unbekannte fragte die Männer, ob sie ihm Kokain verkaufen könnten. Als sie ihm mitteilten, dass sie keine Drogen verkaufen würden, rief der Unbekannte vier weitere Männer telefonisch hinzu und zückte ein Messer. Einer der hinzugerufenen Männer hielt dabei einen Stein in der Hand.

Als der Räuber mit dem Messer die Herausgabe der Handys forderte, flüchteten der 34- und der 18-Jährige in Richtung Hauptbahnhof zur Bundespolizeiwache. Der zweite Räuber warf seinen Stein den Männern hinterher, verfehlte sie jedoch.

Der Räuber mit dem Messer soll ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben. Er soll etwa 20 Jahre alt und 180 cm groß gewesen sein. Er trug einen weißen Parka.

Die vier weiteren Täter sollen ebenfalls ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben.

Zeugen melden sich bitte mit Hinweisen zur Tat oder zu der beschriebenen Tätergruppe beim Kriminalkommissariat 13 unter der 0521/545-0.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: %20pressestelle.bielefeld [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]bielefeld[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0







Zugefügt 2025 März 11

Nordrhein-Westfalen - Versuchter Raub mit Messer

Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen zu den ersten 100 Tagen ihrer zweiten Amtszeit


	Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen zu den ersten 100 Tagen ihrer zweiten Amtszeit

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sieht die EU-Kommission gewappnet, die aktuellen Krisen zu bewältigen. In einer Erklärung anlässlich der ersten 100 Tage der Kommission 2024-2029 betonte die Kommissionspräsidentin: ´´Am Dienstag vor 100 Tagen hat das Kommissionskollegium seine Arbeit aufgenommen. Diese 100 Tage seit dem 1. Dezember fühlen sich an wie eine Ewigkeit. Die Welt um uns herum verändert sich mit atemberaubender Geschwindigkeit. Geopolitische Veränderungen erschüttern Bündnisse. Die Sicherheit von Jahrzehnten bröckelt dahin. Und ein brutaler Krieg tobt nach wie vor an unseren Grenzen. Trotz dieser turbulenten Zeiten hat sich diese Kommission sofort mit voller Kraft an die Arbeit gemacht. Vom ersten Tag an haben wir den Kurs gehalten, den wir in den politischen Leitlinien gesetzt haben. Dabei bauen wir auf drei Säulen auf: Wohlstand, Sicherheit und Demokratie.´´

REARM-Europe-Plan

Von der Leyen sagte weiter: ´´Es ist wichtig, festzuhalten, dass die Wirtschaftskraft und der REARM-Europe-Plan zwei Seiten derselben Medaille sind. Das wirtschaftliche und innovative Potenzial Europas ist ein Trumpf für seine Sicherheit. Umgekehrt können durch die Verteidigungsbemühungen Europas mittel- und langfristig massive Impulse für einen wettbewerbsfähigeren Binnenmarkt gesetzt werden. Die enormen bevorstehenden Investitionen in die nächste Generation militärischer Ausrüstung und Sicherheitsinfrastruktur in Europa können wichtige Industriezweige voranbringen. Denken Sie nur an die beschleunigte Digitalisierung und Modernisierung unserer Verkehrsnetze. Denken Sie an KI-Anwendungen, Quantencomputer und sichere Kommunikation. Denken Sie an Schlüsseltechnologien wie Satellitennetze, autonome Fahrzeuge und Robotik. All dies ist wichtig für die Verteidigung Europas, aber ebenso wichtig für seine Wettbewerbsfähigkeit. KMU in der gesamten Union – von denen 2 500 Teil der Lieferkette für Verteidigungsgüter sind – werden im Mittelpunkt dieses Wandels stehen.´´

Bürokratieabbau auch im Verteidigungssektor

Die Kommissionspräsidentin führte weiter aus: ´´Um erfolgreich zu sein, müssen wir mehr private Investitionen einbeziehen und diese beschleunigen. Wir werden weitere Omnibus-Pakete vorschlagen, um die Vorschriften zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen – auch im Verteidigungssektor. Und noch in diesem Monat werden wir die Europäische Spar- und Investitionsunion vorstellen – denn nur mit einem effektiven, tiefen und liquiden Kapitalmarkt können aus Ersparnissen dringend benötigte Investitionen werden.´´

Erstes Sicherheitskolleg der Kommission

Ursula von der Leyen kündigte an: ´´Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Das gilt auch für die Kommission. Um kommende Herausforderungen zu bewältigen, müssen wir unsere Mentalität ändern und uns aktiv vorbereiten. Daher werde ich in den nächsten Wochen das allererste Sicherheitskolleg einberufen. So wird sichergestellt, dass die Mitglieder des Kollegiums regelmäßig über die Entwicklungen im Bereich der Sicherheit informiert werden. Von der äußeren und inneren Sicherheit bis hin zu Energie, Verteidigung und Forschung. Von Cybersicherheit über Handel bis hin zu ausländischer Einflussnahme. Nur wenn wir ein klares und eingehendes Verständnis der Bedrohungen, auch der hybriden Bedrohungen, haben, können wir effektiv zur kollektiven Sicherheit beitragen.´´

Europa bleibt offen und baut Partnerschaften aus

Die Kommissionspräsidentin bekräftigte: ´´Ich möchte klarmachen, dass Europa offen bleiben und für Partnerschaft und eine Politik der ausgestreckten Hand stehen wird. Und wir bieten Stabilität und Berechenbarkeit – wertvolle Eigenschaften in diesen Zeiten. Vom ersten Tag an haben wir uns dafür eingesetzt, neue Partnerschaften aufzubauen und alte zu stärken. Mit Ländern und mit Regionen, groß und klein. Wir haben wegweisende Abkommen geschlossen – mit der Schweiz, Mexiko und dem Mercosur. Mit dem Mercosur haben wir nach zwei Jahrzehnten Verhandlungen einen großen Durchbruch erzielt und einen Markt mit 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern geschaffen. Gleichzeitig haben wir gefährdete Sektoren geschützt. Wir haben die Handelsgespräche mit Malaysia wieder aufgenommen und sind wieder mit den Caricom-Ländern in den Dialog getreten. Und in Indien – der weltweit größten Demokratie – wo ich letzte Woche mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder zu Besuch weilte, haben wir die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Technologie und Innovation vertieft. Ich habe mit Ministerpräsident Modi vereinbart, den Abschluss des Freihandelsabkommens noch in diesem Jahr anzustreben. Für mich ist es unverzichtbar, diese Partnerschaften aufzubauen. Denn wir haben am eigenen Leib erfahren müssen, dass wir die Produkte, die wir brauchen, am besten von Partnern beziehen sollten, denen wir vertrauen, wenn wir übermäßige Abhängigkeiten, Schwachstellen und Erpressung vermeiden wollen. Und so lassen sich dann natürlich auch am erfolgreichsten starke Volkswirtschaften aufbauen.´´

Abschließend betonte von der Leyen: ´´Die Kommission ist gewappnet, die heutigen Krisen zu bewältigen. Wir müssen schnell sein, Augenmaß unter Beweis stellen und entschieden handeln. Wir haben die einmalige Chance, ein Europa aufzubauen, das stärker, sicherer und wohlhabender ist. Wir müssen diesen Moment nutzen, denn es ist der Moment Europas.´´

Weitere Informationen

Vollständige Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen über die ersten 100 Tage der Kommission 2024-2029

Factsheet - Kommission 2024-2029: Die ersten 100 Tage

Pressekonferenz mit Präsidentin von der Leyen zu den ersten 100 Tagen der Kommission 2024-2029

- Kommission 2024-2029: Die ersten 100 Tage

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 11

Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen zu den ersten 100 Tagen ihrer zweiten Amtszeit

Pistole - Mordkommission ermittelt nach Schüssen in der Bielefelder Innenstadt


	Pistole - 	Mordkommission ermittelt nach Schüssen in der Bielefelder Innenstadt

Am Mittwoch, 26.02.2025, kam es zu Schussabgaben in der Bielefelder Innenstadt vor dem Landgericht Bielefeld, nach einem Hauptverhandlungstag in dem Prozess um das Tötungsdelikt an einem Ex-Profiboxer. Hierbei wurden vier Personen verletzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den vier verletzten Personen um zwei 25-jährige Männer, einen 63-jährigen Mann und einen 23-Jährigen. Diese sind teils Angehörige bzw. der Familie, des im Fall des getöteten ehemaligen Boxer Angeklagten, nahestehende Personen. Polizeibeamte leisteten am Tatort umgehend erste Hilfe. Der Gesundheitszustand der Opfer ist, zum aktuellen Zeitpunkt, stabil.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden am gestrigen Abend zwei mögliche Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Ein Tatverdacht konnte jedoch nicht erhärtet werden, weshalb die beiden Personen, nach kriminalpolizeilichen Maßnahmen, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, noch in der Nacht wieder entlassen wurden.

Die Polizei sucht aktuell nach einem Tatverdächtigen. Der Ermittlungsrichter des Amtsgericht Bielefeld erließ gegen diesen antragsgemäß einen Haftbefehl wegen vierfach versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Ermittlungen zu versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung werden durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld, zusammen mit der Mordkommission ´´Kreuz´´ des Polizeipräsidiums Bielefeld, unter Leitung von KHK Alexander Scholz, durchgeführt.

Die Polizei bittet darum, dass Zeugen die Angaben zum Tatgeschehen machen könnten, sich telefonisch bei der Mordkommission ´´Kreuz´´ des Kriminalkommissariats 11 der Polizei Bielefeld, unter 0521/545 0 melden.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - Mordkommission ermittelt nach Schüssen in der Bielefelder Innenstadt

Ermittlungen wegen Computerbetrugs - Polizei Bad Sachsa - Göttingen


	Ermittlungen wegen Computerbetrugs - Polizei Bad Sachsa  - 

Göttingen

Mit Bildern aus der Überwachungskamera eines Geldinstitutes fahndet die Polizei in Bad Sachsa (Landkreis Göttingen) nach einem unbekannten Computerbetrüger.

Der etwa 60 bis 70 Jahre alte Mann ist nach derzeitigem Stand der Ermittlungen dringend verdächtig, mit einer gestohlenen EC-Karte an einem Geldautomaten mehrere hundert Euro abgehoben zu haben. Die eingesetzte Scheckkarte war einer Seniorin Mitte Dezember 2024 während des Einkaufs in einem Supermarkt an der Marktstraße gestohlen worden.

Im Zuge der aufgenommenen Ermittlungen konnte der unbekannte Tatverdächtige bislang nicht identifiziert werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht Göttingen deshalb jetzt die Veröffentlichung der Kameraaufnahmen des Gesuchten im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung an und erließ einen entsprechenden Beschluss.

Der Gesuchte ist ca. 170 bis 180 cm groß, trägt eine Brille und einen Bart und war zur Tatzeit bürgerlich gekleidet.

Wer den Abgebildeten kennt oder sachdienliche Hinweise zu seiner Person geben kann, wird gebeten, sich unter Telefon 05523/95279-0 bei der Polizei Bad Sachsa zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 27

Ermittlungen wegen Computerbetrugs - Polizei Bad Sachsa - Göttingen

Tötungsdelikt in Esslingen - Reutlingen


	Tötungsdelikt in Esslingen
-
Reutlingen

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Esslingen (ES):

Wegen eines Tötungsdelikts ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen einen 72-jährigen Deutschen, der im Verdacht steht, am Montag seine gleichaltrige Ehefrau getötet zu haben.

Gegen 15.20 Uhr meldeten Angehörige über Notruf, dass sich an der Anschrift der Eltern in Esslingen Streitigkeiten und eine Bedrohungssituation zum Nachteil der Ehefrau ereignet hätten.

Die daraufhin alarmierten Einsatzkräfte fanden in der Wohnung die leblose Ehefrau sowie ihren schwerverletzten Ehemann vor. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Rettungskräfte versorgten den 72-Jährigen und brachten diesen mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik.

Nach ersten Ermittlungen dürfte es sich um eine familieninterne Tat gehandelt haben. Eine mutmaßliche Tatwaffe, bei der es sich um ein Messer handelt, konnte sichergestellt werden. Hinweise auf eine Beteiligung Dritter liegen derzeit nicht vor. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum genauen Ablauf des Geschehens sowie zu den Hintergründen und dem Motiv der Handlungen dauern weiter an. (gj)

Rückfragen bitte an:

Gerhard Jaudas (gj), Telefon 07121/942-1108

Polizeipräsidium Reutlingen

Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Tötungsdelikt in Esslingen - Reutlingen

Syrien: EU-Kommission begrüßt Aussetzung von Sanktionen


	Syrien: EU-Kommission begrüßt Aussetzung von Sanktionen

Die Mitgliedstaaten der EU haben gestern beschlossen, eine Reihe restriktiver Maßnahmen gegen Syrien auszusetzen. Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, begrüßte die Entscheidung: ´´In Syrien besteht heute die Hoffnung, dieses Land mit all seiner Vielfalt wiederaufzubauen. Die EU unterstützt das syrische Volk dabei, indem sie eine Reihe von Sanktionen in den Bereichen Energie, Verkehr und Bankwesen aussetzt und die humanitäre Freistellung auf unbestimmte Zeit verlängert, damit humanitäre Hilfe vor Ort geleistet werden kann. In Verbindung mit unserer fortgesetzten finanziellen Unterstützung – die EU und ihre Mitgliedstaaten sind der größte Geber internationaler Hilfe für Syrien – werden diese Beschlüsse zur wirtschaftlichen Erholung Syriens wie auch zur Deckung der Bedürfnisse der syrischen Bevölkerung beitragen.´´

Aussetzung weiterer Sanktionen wird geprüft

Kallas kündigte zudem an, die Aussetzung weiterer Wirtschaftssanktionen zu prüfen: ´´Wir werden die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, um zu beurteilen, ob wir weitere Wirtschaftssanktionen aufheben können, oder ob wir unsere Beschlüsse zu den Sanktionen zurücknehmen müssen, sollte sich die politische Lage verschlechtern.´´

EU unterstützt Wiederaufbau und Stabilisierung Syriens

Neben der Aussetzung der Sanktionen beschloss der Rat, die humanitäre Freistellung auf unbestimmte Zeit zu verlängern, um die Bereitstellung humanitärer Hilfe im Land weiter zu erleichtern. Dieser Beschluss ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, einen alle Seiten einschließenden politischen Übergang in Syrien sowie die rasche wirtschaftliche Erholung, den Wiederaufbau und die Stabilisierung Syriens zu unterstützen. Die EU verfolgt bei der Aussetzung restriktiver Maßnahmen einen abgestuften und umkehrbaren Ansatz, um einen friedlichen und inklusiven Übergang zu gewährleisten.

Sanktionen im Bereich Waffenhandel, Überwachung und Kulturgüter bleiben erhalten

Zugleich behält die EU Benennungen für Sanktionen im Zusammenhang mit dem Assad-Regime, dem Chemiewaffensektor und dem illegalen Drogenhandel bei. Auch eine Reihe sektoraler Maßnahmen in Bezug auf Waffenhandel, Ausrüstung zur internen Repression, Abhör- und Überwachungssoftware sowie die Ein- und Ausfuhr von syrischen Kulturgütern, werden aufrechterhalten.

EU bleibt größter Geber für syrische Bevölkerung

Die EU ist nach wie vor der wichtigste Geber internationaler Hilfe für die syrische Bevölkerung und ihre Aufnahmegemeinschaften: Seit 2011 wurden zur Unterstützung der Syrerinnen und Syrer in Syrien und in den Nachbarländern 35,3 Milliarden Euro mobilisiert.

Die Kommission ist weiterhin bereit, der syrischen Bevölkerung in dieser Phase des Übergangs und der Hoffnung unterstützend zur Seite zu stehen. Die EU möchte auch betonen, wie wichtig ein inklusiver politischer Prozess ist, der von Syrien geleitet und den legitimen Bestrebungen des syrischen Volkes gerecht wird. Alle Syrerinnen und Syrer im Land und in der Diaspora sollten die Möglichkeit haben, sich am Wiederaufbau ihres Landes zu beteiligen.

Die EU beabsichtigt, ihre neunte internationale Konferenz zur Unterstützung Syriens in Brüssel einberufen. Ziel der Veranstaltung auf Ministerebene ist es, die internationale Gemeinschaft zu mobilisieren, um einen inklusiven Übergang unter syrischer Leitung und die dringend benötigte Hilfe für die syrische Bevölkerung zu unterstützen. Zu diesem Anlass wurde die syrische Übergangsregierung erstmals zusammen mit den Vereinten Nationen, den Nachbarstaaten Syriens und anderen regionalen Partnern eingeladen.

Hintergrund

Als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien durch das Assad-Regime wurden 2011 EU-Sanktionen gegen Syrien verhängt. Die von der EU gegen Syrien ergriffenen restriktiven Maßnahmen richteten sich gezielt gegen das Regime und dessen Unterstützer sowie gegen jene Wirtschaftszweige, von denen das Regime profitierte.

Nach dem Sturz des Assad-Regimes und unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Dezember 2024 prüft die EU insbesondere die Schritte, die Syrien für einen inklusiven Übergang entsprechend den Erklärungen der Übergangsregierung unternommen hat, einschließlich der Rechenschaft für die Verbrechen des Assad-Regimes, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Syrerinnen und Syrer – ohne jegliche Unterscheidung – der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts, einschließlich der souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Link zum Amtsblatt (Rechtstexte morgen verfügbar)

Weitere Informationen zu Sanktionen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 26

Syrien: EU-Kommission begrüßt Aussetzung von Sanktionen

BMBF Eine herausragende Stimme der Wissenschaft


	Eine herausragende Stimme der Wissenschaft

21.02.2025 - Die Wirtschaftswissenschaftlerin Bettina Rockenbach wird neue Leopoldina-Präsidentin. Bundesforschungsminister Cem Özdemir hielt die Festansprache anlässlich der Übergabe des Amtes.

Bettina Rockenbach folgt auf den Paläoklimatologen Gerald Haug, der die Akademie seit 2020 leitete. Bei der Festveranstaltung am 21. Februar in Halle betonte Cem Özdemir: ´´Die Unabhängigkeit der Wissenschaft ist ein sehr hohes Gut. Freie Gesellschaften brauchen eine freie Wissenschaft. Sie ist Grundpfeiler eines liberalen Wertesystems und treibende Kraft für Fortschritt, Wachstum und Wohlstand. Deshalb besorgen mich die aktuellen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten sehr.´´
Bundesminister Cem Özdemir gratuliert Bettina Rockenbach zur Präsidentschaft der Leopoldina
Özdemir bei Amtsübergabe Leopoldina Präsidentschaft
Bundesminister Cem Özdemir gratuliert Bettina Rockenbach zur Präsidentschaft der Leopoldina

Der Minister unterstrich dabei die Bedeutung der Leopoldina und dankte Herrn Professsor Haug für sein Engagement: ´´Die Leopoldina trägt als Nationale Akademie der Wissenschaften zu einer wissenschaftlich aufgeklärten Gesellschaft und einer verantwortungsvollen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei. Mit seinem hervorragenden Engagement hat Herr Professor Haug die Akademie in den vergangenen Jahren wegweisend geprägt und erfolgreich durch schwierige Zeiten gelenkt. Ich bin mir sehr sicher, dass die Akademie auch mit ihrer neuen Präsidentin, Frau Professorin Rockenbach, eine herausragende Stimme der Wissenschaft sein wird. Zur Amtsübernahme wünsche ich ihr von Herzen alles Gute und außerordentlichen Erfolg.´´

Als Nationale Akademie der Wissenschaften leistet die Leopoldina unabhängige wissenschaftsbasierte Politikberatung zu gesellschaftlich relevanten Fragen und vertritt die deutsche Wissenschaft in internationalen Gremien. Sie hat rund 1.700 Mitglieder aus mehr als 30 Ländern und vereinigt Expertise aus nahezu allen Forschungsbereichen. Sie wurde 1652 gegründet und 2008 zur Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands ernannt.



Zugefügt 2025 Februar 26

Eine herausragende Stimme der Wissenschaft

Kommission stärkt den Finanzrisikomanagement-Rahmen der Europäischen Union


	Kommission stärkt den Finanzrisikomanagement-Rahmen der Europäischen Union

Die Europäische Kommission unternimmt entscheidende Schritte, um vor dem Hintergrund der Ausweitung ihrer Finanztransaktionen ihren Finanzrisikomanagement- und Compliance-Rahmen zu stärken. Sie hat einen unabhängigen Risikovorstand ernannt. Dieser wird alle Finanztransaktionen – einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien – und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen.

Hohe Standards bei der Finanzaufsicht

Der für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung zuständige Kommissar Piotr Serafin sagte: ´´Durch die Stärkung der Rolle des Risikovorstands stellt die EU unter Beweis, dass sie sich für die Aufrechterhaltung hoher Standards bei der Finanzaufsicht einsetzt. Darlehen und Haushaltsgarantien werden auch in Zukunft eine wesentliche Rolle dabei spielen, die politischen Prioritäten der EU voranzutreiben und Investitionen in die Klimawende, die Wettbewerbsfähigkeit und das auswärtige Handeln zu unterstützen. Da die Finanzlandschaft immer komplexer wird, stellt die EU mit diesen Maßnahmen sicher, dass sie weiterhin darauf vorbereitet ist, neuen Herausforderungen mit robusten Risikomanagementpraktiken zu begegnen.´´

Potenzial des Unionshaushaltes voll ausschöpfen und effektiv nutzen

In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Unionshaushalt zunehmend auf verschiedene Finanzierungsinstrumente gestützt, um das Potenzial des Unionshaushalts voll auszuschöpfen und so die öffentlichen Mittel effizienter zu nutzen. Mit Mittelaufnahme- und Darlehenstransaktionen sowie Haushaltsgarantien wurden Investitionen und die wirtschaftliche Erholung in den Mitgliedstaaten gefördert, unerlässliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Ukraine finanziert und Beitritts- und Nachbarländer unterstützt.

Drei Verteidigungslinien für das Risikomanagement

Die Rolle des Risikovorstands ist eine Säule des Modells der ´´drei Verteidigungslinien´´. Dabei handelt es sich um den Rahmens für bewährte Verfahren für das Risikomanagement:

Die erste Verteidigungslinie besteht aus den Dienststellen der Kommission, die die Mittelaufnahme-, Darlehens- und Vermögensverwaltungstransaktionen der EU sowie die Haushaltsgarantien verwalten;
Der Risikovorstand als unabhängige zweite Verteidigungslinie erstellt Risikomanagementkonzepte und sorgt für eine unabhängige Risikoüberwachung, die zusätzliche Kontrollen und Rechenschaftspflicht umfasst;
der Interne Auditdienst als dritte Verteidigungslinie bietet eine unabhängige Gewähr für das Risikomanagement.

Mit der Annahme dieses Rahmenmodells und der Einrichtung eines unabhängigen Risikovorstands hat die Kommission alle Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 16/2023 des Europäischen Rechnungshofes über das EU-Schuldenmanagement vollständig umgesetzt.

Hintergrund

Die Europäische Union stützt sich zur Umsetzung ihrer politischen Prioritäten auf verschiedene Finanzierungsinstrumente, z. B. die Emission von Anleihen und Schuldverschreibungen. Ein wichtiges Programm, das derzeit durch EU-Anleihen finanziert wird, ist das Aufbauinstrument NextGenerationEU, über das die EU bis 2026 Mittel in voraussichtlicher Höhe von bis zu 712 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten aufnehmen wird. Die EU begibt auch EU-Anleihen zur Finanzierung von Darlehen für Länder in der Nachbarschaft der EU sowie zu dem Zweck, der Ukraine wesentliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Zusätzlich zur Mittelaufnahme nutzt die EU Haushaltsgarantien, um in strategischen Sektoren wie Infrastruktur, Innovation und Nachhaltigkeit private Investitionen anzuziehen. Programme wie ´´InvestEU´´ und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+) bieten Durchführungspartnern (etwa der Europäischen Investitionsbank und nationalen Förderbanken) finanzielle Förderung für Darlehen und Investitionen. Dies verringert das Risiko für private Investoren und ermöglicht die Durchführung von Projekten, die ansonsten keine Finanzierung erhalten würden.

Zur Absicherung der finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien unterhält die EU einen gemeinsamen Dotierungsfonds (CPF), der als Reserve zur Deckung potenzieller Verluste im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien und finanziellem Beistand fungiert. Mit dem gemeinsamen Dotierungsfonds wird sichergestellt, dass der Unionshaushalt widerstandsfähig bleibt und gleichzeitig langfristige Investitionen und wirtschaftliche Stabilität unterstützt werden.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge

Die EU als Anleiheemittent

Bericht über Eventualverbindlichkeiten aus Haushaltsgarantien oder finanziellem Beistand und die Tragfähigkeit solcher Eventualverbindlichkeiten

Jüngster Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den gemeinsamen Dotierungsfonds 2023

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 26

Kommission stärkt den Finanzrisikomanagement-Rahmen der Europäischen Union

Messer - Bundespolizei nimmt Taschendiebe dank aufmerksamer Zeugin fest - Berlin - Neukölln


	Messer - 	Bundespolizei nimmt Taschendiebe dank aufmerksamer Zeugin fest
-
Berlin - Neukölln

Montag kam es am S-Bahnhof Neukölln zu einem Taschendiebstahl. Zwei Männer sollen noch am Dienstag einem Haftrichter vorgeführt werden.

Gegen 17:45 Uhr sollen zwei Männer auf einer Rolltreppe das Smartphone aus der Jackentasche einer Frau entwendet haben. Die Tochter der Frau folgte den beiden und stellte sie noch auf dem Bahnsteig zur Rede, worauf einer der Männer der Frau das entwendete Smartphone wieder aushändigte. Auf die fehlende Handyhülle und die darin enthaltenen 50 Euro angesprochen, deutete einer der Diebe mit Gesten an, die Frau mit einem Messer zu verletzen.

Alarmierte zivile Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten die beiden Männer im Alter von 19 und 24 Jahren stellen und nahmen beide vorläufig fest. Die Beamtinnen und Beamten sicherten die Sequenzen der Videoüberwachung und stellten ein mitgeführtes Tierabwehrspray bei dem 24-jährigen Mann sicher.

Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen gegen die einschlägig polizeibekannten algerischen Staatsangehörigen ein. Gegen den 19-Jährigen wird zudem wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes ermittelt. Die Bundespolizei führt das Duo im Laufe des Dienstags einem Haftrichter zur Prüfung der Untersuchungshaft vor.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor Taschendieben und bittet darum, Wertgegenstände eng am Körper zu tragen und Taschen zu nutzen, die verschlossen werden können. Weitere Tipps finden Sie auch unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/01Vorsicht-Taschendiebstahl/01Tipps-zur-Vorbeugung/Tipps-zur-Vorbeugung_node.html

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Bundespolizei nimmt Taschendiebe dank aufmerksamer Zeugin fest - Berlin - Neukölln

Nordrhein-Westfalen - Bonn - Geldwäsche


	
Nordrhein-Westfalen - 
Bonn - Geldwäsche

25. Februar 2025 - Zuvor betrügerisch erlangte Zahlungen auf ein Zielkonto wurden in dem Zeitraum vom 14.05.2024 bis 23.05.2024 zeitnah durch die unbekannten Tatverdächtigen an einem Geldautomaten in Bonn-Tannenbusch-Mitte abgehoben.

Wer kennt die unbekannten Tatverdächtigen oder kann Hinweise auf diese geben?
Tatzeit
14.05.2024 12:45
- 23.05.2024 18:30
Tatort
53119
Bonn
Beschreibung der Person
Geschlecht
weiblich
Haarfarbe
schwarz
Figur
kräftig
Polizei Bonn
Tel.:
0228/15-0
E-Mail:
poststelle.bonn [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Nordrhein-Westfalen - Bonn - Geldwäsche

Messer - syrischen - Ein Verletzter nach gefährlicher Körperverletzungen in Neubrandenburg


	Ein Verletzter nach gefährlicher Körperverletzungen in Neubrandenburg

Am 25.02.2025 gegen 17:30 Uhr teilten mehrere Zeugen der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg eine körperliche Auseinandersetzung im Reitbahnweg in Neubrandenburg mit. Nach Angaben der Zeugen soll dabei auch ein Messer eingesetzt und eine Person verletzt worden sein. Daraufhin erfolgte der Einsatz mehrerer Funkstreifenwagen und die Alarmierung der Rettungskräfte. Am Einsatz Ort konnten mehrere Zeugen und der Geschädigte, ein 41-jähriger tunesischer Staatsangehöriger angetroffen werden. Dieser wies eine Schnittverletzung am Oberarm auf und wurde durch den Rettungsdienst in das Klinikum Neubrandenburg verbracht. Nach derzeitigen Ermittlungsstand geriet der Geschädigte mit dem Tatverdächten in einen verbalen Streit, in deren Folge der Tatverdächtige den Geschädigten vermutlich mittels Messer am Oberarm leicht verletzte. Anschließend entfernte sich der Tatverdächtige vom Tatort. Nach Ermittlungen am Tatort und Befragung von Zeugen richtet sich der Tatverdacht gegen einen 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen, welcher im Rahmen umfangreicher Fahndungsmaßnahmen bis dato jedoch nicht festgestellt werden konnte. Die Kriminalpolizei Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen.

Im Auftrag

Sebastian Meinhardt

Polizeipräsidium Neubrandenburg
Dezernat 1, Einsatzleitstelle
Polizeiführer vom Dienst

Rückfragen zu den Bürozeiten:

Rückfragen zu den Bürozeiten bitte an die jeweils regional und
thematisch zuständige Pressestelle
(Polizeinspektionen Stralsund, Anklam oder Neubrandenburg oder
Polizeipräsidium Neubrandenburg)

Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 0395 5582 2223
E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de

http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: @Polizei_PP_NB



Zugefügt 2025 Februar 26

Ein Verletzter nach gefährlicher Körperverletzungen in Neubrandenburg

Messer - Videobeobachtung verhilft bei zwei Festnahmen in Dortmund-Mitte


	Messer - 	Videobeobachtung verhilft bei zwei Festnahmen in Dortmund-Mitte

Gleich zwei Mal konnten Einsatzkräfte der Polizei Dortmund mithilfe der Videobeobachtung zwei Tatverdächtige nach einer Straftat festnehmen. Beide Täter sind nun in Untersuchungshaft.

Am vergangenen Dienstag (18. Februar 2025) betrat ein 18-jähriger Dortmunder mit zwei Begleitern um 20:42 Uhr einen Kiosk am Hauptbahnhof. Sie verwickelten den Mitarbeiter, einen 19-Jährigen aus Dortmund, in ein Gespräch und verließen nacheinander den Kiosk. Der 18-Jährige steckte zuvor Tabakzubehör ein, ohne dieses zu bezahlen. Der Mitarbeiter des Kiosks bemerkte den Diebstahl und stellte den 18-Jährigen vor dem Kiosk zur Rede. Dieser zog ein Messer und hielt es dem 19-Jährigen vor. Daraufhin flüchtete der 18-Jährige mit seinen Begleitern in Richtung Hauptbahnhof.

Einsatzkräfte der Videobeobachtung erkannten den Flüchtigen wenig später im Dietrich-Keuning-Park wieder. Die Bilder der Videobeobachtung deckten sich mit der Videoaufzeichnung aus dem Kiosk sowie der Beschreibung des Mitarbeiters. Im Rahmen der Fahndung konnte der Tatverdächtige nicht mehr angetroffen werden.

Das sollte am Folgetag (19. Februar 2025) der Fall sein: Wieder bemerkten die Mitarbeitenden der Videobeobachtung den Tatverdächtigen. Dieses Mal sahen sie den 18-Jährigen in der Münsterstraße. Dort konnten die Einsatzkräfte ihn und einen Begleiter des räuberischen Diebstahls festnehmen. Da dem Begleiter, einem 21-Jährigen aus Dortmund, keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der polizeibekannte 18-Jährige kam in Untersuchungshaft.

Ebenfalls in Untersuchungshaft kam ein 15-Jähriger aus Marokko. Am Sonntag (22. Februar 2025) sahen Einsatzkräfte über die Videobeobachtung zwei junge Männer beim Verkauf von Betäubungsmitteln im Dietrich-Keuning-Park. Beim Eintreffen der Polizisten flüchtete das Duo (15 Jahre alt aus Marokko und 24 Jahre alt aus Nordhausen). Dabei warfen sie eine Plastiktüte mit mehreren Verkaufseinheiten Betäubungsmittel weg, welches die Beamten sicherstellten.

Einen Tatverdächtigen, den 15-jährigen Marokkaner, konnten die Beamten kurze Zeit später antreffen. Der Jugendliche erhielt einen Platzverweis bis Montag (23. Februar 2025) neun Uhr.

Der zweite Tatverdächtige des Drogenhandels, ein 24-Jähriger aus Nordhausen, konnte an der Haltestelle Leopoldstraße angetroffen und durchsucht werden. Die Beamten fanden bei ihm Bargeld in dealertypischer Stückelung. Die Polizisten stellten das Bargeld sicher. Den 24-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.

Am gleichen Abend jedoch stellten die Videobeobachter fest, dass der 15-Jährige in den Park zurückgekehrt war. Auf dem Video ist zu sehen, wie er einen alkoholisierten 39-Jährigen aus Dortmund zu Boden bringt und ausraubt. Das Diebesgut konnte bei einer Durchsuchung bei ihm aufgefunden werden. Die Polizisten nahmen den 15-Jährigen fest. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Annika Roß
Telefon: 0231/132-1033
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Videobeobachtung verhilft bei zwei Festnahmen in Dortmund-Mitte

Zukunft der europäischen Stahlindustrie: EU-Kommission startet strategischen Dialog


	Zukunft der europäischen Stahlindustrie: EU-Kommission startet strategischen Dialog

Die Europäische Kommission richtet einen strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Stahlindustrie ein. Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, wird einen Aktionsplan für die Stahl- und Metallindustrie ausarbeiten, der im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt werden soll. Ein hochrangiges Treffen der Vertreter der gesamten Stahlwertschöpfungskette findet am 4. März unter der Leitung der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen statt. Eingeladen wurden Stahlhersteller, Rohstofflieferanten, Abnehmer sowie Vertreter der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft.

Stahlindustrie: ein Schlüsselsektor des europäischen Binnenmarktes

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: ´´Die Stahlindustrie ist ein Schlüsselsektor unseres europäischen Binnenmarktes. Gleichzeitig ist diese Industrie von größter Bedeutung für unseren Kampf gegen den Klimawandel. Der Strategische Dialog wird dazu beitragen, einen konkreten Aktionsplan zu entwickeln, um die einzigartigen Herausforderungen dieses Sektors im Rahmen des sauberen industriellen Wandels zu bewältigen. Wir wollen sicherstellen, dass die europäische Stahlindustrie sowohl wettbewerbsfähig als auch langfristig nachhaltig ist´´.

Der Dialog wird auf dem kürzlich veröffentlichten EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem bevorstehenden EU-Deal für eine saubere Industrie aufbauen.

Leitfaden und Diskussionspunkte

Zu den Diskussionspunkten gehören die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kreislaufwirtschaft, die Förderung des sauberen Übergangs, der Dekarbonisierung und der Elektrifizierung sowie die Gewährleistung fairer Handelsbeziehungen und internationaler Wettbewerbsgleichheit.

Die Concept Note dient als Leitfaden für die Diskussionen im Rahmen des Strategischen Dialogs.

Einbindung der Institutionen und der Branche

Die Kommission wird den Rat und das Europäische Parlament während des gesamten Dialogs informieren und konsultieren. Darüber hinaus werden breitere Konsultationen mit anderen Interessengruppen der Branche durchgeführt.

Hintergrund

Die europäische Stahlindustrie ist ein entscheidender Bestandteil der EU-Wirtschaft und ein Schlüsselfaktor für die strategische Autonomie der EU.

Mit rund 500 Produktionsstätten in 22 Mitgliedstaaten trägt die europäische Stahlindustrie etwa 80 Milliarden Euro zum BIP der EU bei und sichert über 2,5 Millionen Arbeitsplätze. Sie liefert wichtige Inputs für kritische Sektoren wie die Automobilindustrie, das Baugewerbe, die Verteidigungsindustrie, Netto-Null-Technologien, Elektrofahrzeuge und kritische Infrastrukturen und bildet die Grundlage für ganze industrielle Wertschöpfungsketten.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung (Englisch)

Concept Note: Strategischer Dialog über Stahl

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 26

Zukunft der europäischen Stahlindustrie: EU-Kommission startet strategischen Dialog

Messer - Tatverdächtiger zu mehreren Kiosk-Überfällen ermittelt - Hannover


	Messer - 	Tatverdächtiger zu mehreren Kiosk-Überfällen ermittelt
-
Hannover

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Polizeidirektion Hannover

Am Samstag, 22.02.2025, hat ein Mann einen Kiosk-Mitarbeiter in Lehrte bedroht und erbeutete Bargeld. Die eingesetzten Polizisten nahmen im Nahbereich einen 26-Jährigen fest, der als dringend tatverdächtig gilt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass er auch für weitere Raubüberfälle in Betracht kommt.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei betrat ein Mann gegen 11:30 Uhr zunächst als Kunde den Kiosk in der Große Moorstraße in Lehrte. Nachdem er kurzzeitig diesen wieder verließ, kehrte er maskiert und mit einem Messer bewaffnet zurück. Dort bedrohte der Mann den Kiosk-Mitarbeiter und forderte durch Gewaltandrohung die Herausgabe von Geld. Nach einem kurzen Gerangel schaffte es der Mitarbeiter, den Kiosk fluchtartig zu verlassen und den Täter in diesem einzusperren. Nach einem Sprung durch eine zuvor eingeschlagene Fensterscheibe konnte der Räuber zunächst flüchten. Unter Mithilfe beherzt eingreifender Zeugen nahmen hinzugerufene Polizeikräfte einen 26-Jährigen in unmittelbarer Nähe zum Kiosk fest. Sowohl das erbeutete Bargeld als auch das benutzte Messer wurden aufgefunden und sichergestellt.

Weiterführende Maßnahmen und Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Festgenommene auch für weitere Kiosk-Überfälle im hannoverschen Stadtgebiet als Tatverdächtiger in Frage kommt. Ermittlungen hierzu laufen.

So suchte die Polizei Hannover seit Dienstag, 17.12.2024, per Öffentlichkeitsfahndung nach einem Täter zu einem schweren Raub auf einen Kiosk in Hannover-Mitte. Der 26-jährige Mann steht unter dem Verdacht, am 30.11.2024 gegen 09:15 Uhr einen Kiosk in der Körnerstraße überfallen zu haben. Der dortige Täter betrat den Kiosk zunächst als Kunde. Dann maskierte er sich, bedrohte die Kioskangestellte mit einem Messer und forderte Bargeld. Anschließend flüchtete der Mann unerkannt mit der Beute. (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5921582 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5932803)

Ebenso wird der Hannoveraner verdächtigt, am 30.01.2025 in den frühen Morgenstunden einen Kiosk in der hannoverschen Limmerstraße ausgeraubt zu haben. Auch hier bedrohte der Täter die Kiosk-Mitarbeiterin mit einem Messer. Unter Androhung von Gewalt erbeutete er Bargeld und flüchtete. (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5961359 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5975409)

Weiterhin wird dem 26-Jährigen vorgeworfen, am 19.02.2025 gegen Mittag den Kiosk in der Limmerstraße abermals überfallen zu haben. Der dortige Täter erzwang von der Kiosk-Mitarbeiterin unter Drohung mit einem Messer die Herausgabe von Bargeld. Anschließend flüchtete der Mann erneut unerkannt. (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5976400)

Infolge der polizeilichen Ermittlungen wurde der Tatverdächtige einem Haftrichter des Amtsgerichts Lehrte vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den 26-jährigen Hannoveraner.

Die zu den ursprünglichen Meldungen veröffentlichten Fotos wurden zur Wahrung des Datenschutzes gelöscht. /pk, ms

Rückfragen zum Geschehen in Lehrte bitte an:

Staatsanwaltschaft Hildesheim

Tel.: 05121 968-546 / -533 / -640 / -540 E-Mail: STHI-B-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Patrick Kliesch
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Tatverdächtiger zu mehreren Kiosk-Überfällen ermittelt - Hannover

Messer - Opferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen des mutmaßlich islamistischen Messerangriffs am Holocaust-Mahnmal in Berlin


Messer - Opferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen des mutmaßlich islamistischen Messerangriffs am Holocaust-Mahnmal in Berlin

26.02.2025 - Der Bundesopferbeauftragte und Opferbeauftragte des Landes Berlin,
Roland Weber, übernimmt die Betreuung der Betroffenen des
Messerangriffs, der sich vergangenen Freitag am Denkmal für die
ermordeten Juden Europas ereignet hat. Die Übernahme der Betreuung
durch den Opferbeauftragten folgt der Übernahme der strafrechtlichen
Ermittlungen zu dem Angriff durch den Generalbundesanwalt. Bei dem
Angriff wurde ein 30-jähriger spanischer Tourist mit einem Messer
schwer verletzt. Bei der Tat gab es nach derzeitigem Kenntnisstand auch
Zeugen vor Ort, die unmittelbar von Rettungskräften betreut wurden. Bei
dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen syrischen
Staatsangehörigen. Er handelte mutmaßlich aus einer islamistischen und
antisemitischen Motivation heraus.

Der Bundesopferbeauftragte und Opferbeauftragte des Landes Berlin,
Roland Weber, erklärt:
´´Der brutale Messerangriff am vergangenen Freitag am Holocaust-Mahnmal in Berlin war eine zutiefst menschenverachtende und verstörende Tat. Ich bin sehr erleichtert, dass es gelungen ist, das Leben des
Angegriffenen zu retten. Ich wünsche dem Verletzten von Herzen eine
schnelle und vollständige Genesung. Mein Team und ich sind gemeinsam
mit der Zentralen Anlaufstelle in Berlin für das Opfer und alle weiteren
Betroffenen da.´´

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von
terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Roland Weber,
ist zugleich Opferbeauftragter des Landes Berlin. Zusammen mit den
Mitarbeitenden der Zentralen Anlaufstelle für Betroffene von
Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige in
der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz stehen der
Bundesopferbeauftragte und sein Team im Bundesministerium der Justiz
den Betroffenen des Angriffs vom 21. Februar 2024 zur Seite. Bei Bedarf
vermitteln sie psychosoziale, praktische und finanzielle Hilfen.

Darüber hinaus steht den Betroffenen ab heute ein psychosoziales
Beratungstelefon zur Verfügung
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Pressesprecherin
Frau Jobs

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.:
(030) 9013 3633
E-Mail



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Opferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen des mutmaßlich islamistischen Messerangriffs am Holocaust-Mahnmal in Berlin

Messer - Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht - Freiburg


	Messer	- Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht
-
Freiburg

Zwei Unbekannte sollen am Donnerstagabend, 13.02.2025, gegen 18:40 Uhr versucht haben, einen 21-Jährigen im Thuner Ring auf Höhe der Hausnummer 21 in Neuenburg auszurauben. Der Geschädigte wurde dabei mit einem Messer bedroht.

Nach derzeitigen Erkenntnissen hat sich der Geschädigte zu Fuß entlang des Thuner Rings bewegt als er von zwei unbekannten Männern angesprochen und unvermittelt mit einem Messer bedroht wurde. Der Geschädigten wurde zur Herausgabe seines Mobiltelefons und Bargeld aufgefordert, konnte aber flüchten und die Polizei verständigen. Beim Fluchtversuch kam es zu einer kurzen körperlichen Auseinandersetzung bei der sich der Geschädigte leichte Verletzungen zuzog.

Die beiden Täter entfernten sich ohne Beute in unbekannte Richtung. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief erfolglos.

Die Täter wurden vom Geschädigten wie folgt beschrieben:

1. Personenbeschreibung:

- männlich,
- ca. 185 cm groß,
- ca. 25 Jahre alt,
- sportliche Statur,
- trug schwarze, kurze Haare und einen schwarzen Kinn- und
Oberlippenbart,
- dunkel bekleidet mit Kapuzenpullover und aufgesetzter Kapuze,
Jeans oder Jogginghose,
- sprach Hochdeutsch.

2. Personenbeschreibung:

- männlich,
- ca. 185 cm groß,
- ca. 20-25 Jahre alt,
- kräftige / stämmige Statur,
- trug blonde, kurze Haare,
- ebenfalls dunkel bekleidet mit Kapuzenpullover und aufgesetzter
Kapuze, Jeans oder Jogginghose.

Die Kriminalpolizei Freiburg (Tel. 0761 882-2880) hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht oder Hinweise zu den gesuchten Tätern geben können.

ak

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
- Pressestelle -

Árpád Kurgyis

Tel.: 0761 882-1019
E-Mail: freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

X (ehem. Twitter): https://x.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: https://ppfreiburg.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht - Freiburg

messer - Hemmungslose und rabiate Ladendiebe - Kaiserslautern


	messer - 	Hemmungslose und rabiate Ladendiebe
-
Kaiserslautern

Mit ziemlich hemmungslosen und zum Teil auch rabiaten Ladendieben hatte es die Polizei am Montag im Stadtgebiet zu tun.

Ein diebisches Pärchen fiel kurz nach 17 Uhr in einem Supermarkt am Stiftsplatz auf. Dem Ladendetektiv war nicht entgangen, dass der Mann und die Frau mehrere Lebensmittel und Süßwaren an sich nahmen und sich in die Hose steckten. Weil sie die Sachen an der Kasse vorbeischmuggelten, ohne zu bezahlen, schritt der Sicherheitsmitarbeiter ein. Die 19-jährige Frau konnte noch vor dem Verlassen des Geschäfts gestoppt werden. Ihr Begleiter wartete draußen, wo er ebenfalls gestellt werden konnte.

Neben den gestohlenen Schokoriegeln wurden bei ihm auch zwei Messer gefunden, eines davon griffbereit am Hosenbund. Gegen den 32-Jährigen wird deshalb wegen Diebstahls mit Waffen ermittelt; auf die junge Frau kommt eine Anzeige wegen Ladendiebstahls zu.

Am Abend ging gegen 21 Uhr aus dem gleichen Supermarkt die Meldung zu einem räuberischen Diebstahl ein. In diesem Fall hatte der Hausdetektiv eine Kundin dabei beobachtet, wie sie auf ihrem Weg durch den Markt Waren sowohl in einen Korb als auch in eine mitgeführte Tüte steckte. An der Kasse bezahlte die Frau zwar die Artikel aus dem Korb, die Nahrungsmittel aus der Tüte legte sie jedoch nicht aufs Band.

Als der Sicherheitsmitarbeiter daraufhin die Dame ansprach, wollte sie flüchten. Und als er sie festhielt, setzte sich die Diebin mit Schlägen und Kratzen zur Wehr. Sie konnte nur mit erheblichem Kraftaufwand an der Flucht gehindert werden.

Die 34-Jährige erhielt ein Hausverbot für den Supermarkt und musste für weitere polizeiliche Maßnahmen mit zur Dienststelle kommen. Auf die Frau kommt nun ein Strafverfahren zu.

Ruppig ging es auch gegen 21.30 Uhr in einem Supermarkt in der Altenwoogstraße zu. Eine Mitarbeiterin forderte eine Kundin auf, ihre Tasche zu öffnen und ihr den Inhalt zu zeigen. Die Frau warf daraufhin die Tasche zu Boden und verließ das Geschäft. - Wie sich herausstellte, befanden sich darin nicht bezahlte Waren.

Der Hausdetektiv folgte der Frau ein Stück zu Fuß, brach die Verfolgung aber ab und kehrte zurück zum Markt. Dort wartete ein Mann auf ihn, der ihm unvermittelt ins Gesicht schlug, ihn bedrohte und beleidigte. Ein Tritt des Unbekannten verfehlte zum Glück sein Ziel. Der Sicherheitsmitarbeiter wurde durch den Schlag im Gesicht verletzt und auch seine Brille beschädigt.

Vom Täter liegt folgende Beschreibung vor: etwa 1,80 Meter groß, schmale Statur, blonde Haare, blaue Jeans, schwarze Jacke und Mütze. Die Ladendiebin wird als etwa 1,60 Meter groß beschrieben; sie hat dunkle Haare, die sie zu einem Zopf zusammengebunden trug, hatte eine dunkle runde Brille auf der Nase und war bekleidet mit einer schwarzen Jogginghose. Die Polizei ermittelt und fragt: Wer kann Hinweise auf die Ladendiebin und den Schläger geben? Unter der Telefonnummer 0631 369-14199 können sich Zeugen bei der Polizeiinspektion 1 melden. |cri

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeipräsidium Westpfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz



Zugefügt 2025 Februar 26

messer - Hemmungslose und rabiate Ladendiebe - Kaiserslautern

BMF-Jahreswirtschaftsbericht 2025 – Für eine neue wirtschaftliche Dynamik


	
BMF-Jahreswirtschaftsbericht 2025 – Für eine neue wirtschaftliche Dynamik

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Schwächephase, was konjunkturelle und strukturelle Ursachen hat. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland hat im vergangenen Jahr leicht um 0,2 Prozent abgenommen. Für das laufende Jahr wird mit einem moderaten Zuwachs von 0,3 Prozent gerechnet.
Zu den grundlegenden strukturellen Herausforderungen, vor denen die deutsche Wirtschaft steht, gehören die geopolitische Zeitenwende, Ziele und Notwendigkeiten der Dekarbonisierung, der demografische Wandel und eine hohe Bürokratiebelastung.
Die Bundesregierung begegnet diesen Herausforderungen im Rahmen einer angebotsorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Diese Politik kann in zehn Handlungsfeldern zusammengefasst werden.
Die Finanzpolitik der Bundesregierung zielt auf die Steigerung des Wachstumspotenzials durch stark erhöhte öffentliche Investitionen und Anreize für private Investitionen ab und stärkt damit die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

Inhalt

Einleitung
Konjunkturelle Lage
Finanzpolitische Lage
Strukturelle Ursachen der wirtschaftlichen Stagnation beseitigen und Strukturreformen fortführen
Finanzpolitik zur Stärkung von Investitionen und tragfähige Staatsfinanzen
Handlungsfelder zur Stärkung des Wachstums

Einleitung

Die Bundesregierung legt gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft jährlich den Jahreswirtschaftsbericht vor. Sie stellt darin ihre wirtschafts- und finanzpolitische Strategie für das entsprechende Jahr dar und nimmt zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung.

Der diesjährige Jahreswirtschaftsbericht1 der Bundesregierung trägt den Titel ´´Für eine neue wirtschaftliche Dynamik´´ und wurde am 29. Januar 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Er beschreibt im Eingangskapitel die wirtschaftliche Ausgangslage, die durch die anhaltende Wachstumsschwäche gekennzeichnet ist. Hierfür sind konjunkturelle, vor allem aber strukturelle Faktoren verantwortlich. Inhaltlichen Schwerpunkt des Berichts bilden zehn Handlungsfelder zur Stärkung des Wachstums, in denen zentrale wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung zur nachhaltigen Stärkung des deutschen Wirtschaftsstandorts dargelegt werden. Der Bericht enthält darüber hinaus ein Kapitel zur Wohlfahrtsberichterstattung.

Zum Seitenanfang
Konjunkturelle Lage

Die deutsche Wirtschaft hat noch nicht aus der längeren wirtschaftlichen Schwächephase herausgefunden. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging im vergangenen Jahr leicht um 0,2 Prozent zurück. Die binnenwirtschaftliche Nachfrage entwickelte sich schwach und auch die außenwirtschaftliche Nachfrage blieb trotz des insgesamt wieder anziehenden Welthandels deutlich gedämpft. Die schwache wirtschaftliche Entwicklung spiegelt einerseits die anhaltenden Belastungsfaktoren durch die in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Häufung exogener Schocks in den vergangenen Jahren wider. Andererseits hat die Wachstumsschwäche aber auch strukturelle Ursachen, wie die demografischen Veränderungen, eine zunehmende geopolitische Fragmentierung oder den Verlust von Wettbewerbsfähigkeit auf Kernmärkten deutscher Unternehmen. Kurzfristig zeichnet sich noch keine Erholung der wirtschaftlichen Aktivität in Deutschland ab. Im weiteren Jahresverlauf ist angesichts steigender Realeinkommen und unter der Annahme nachlassender Unsicherheit von einer moderaten Aufwärtsbewegung des realen BIP auszugehen. In diesem Jahr wird insgesamt ein verhaltener Anstieg des preisbereinigten BIP um 0,3 Prozent erwartet. Für den Ausblick überwiegen dabei aktuell die Risiken, u. a. mit Blick auf mögliche Handelskonflikte oder fortbestehende wirtschafts- und geopolitische Unsicherheit.

Am Arbeitsmarkt wurde im vergangenen Jahr ein Höchststand der Erwerbstätigkeit erreicht. Allerdings kehrte sich die Dynamik im Jahresverlauf zwischenzeitlich um, wobei eine rückläufige Erwerbstätigkeit sowie eine steigende Arbeitslosigkeit die gesamtwirtschaftlichen Belastungen widerspiegelten. Das Verarbeitende Gewerbe verzeichnete einen zunehmenden Abbau der Beschäftigung und nahm vermehrt Kurzarbeit in Anspruch. Einige Dienstleistungsbranchen, wie das Gesundheitswesen und der Bereich Bildung und Erziehung, wiesen hingegen einen Beschäftigungsaufbau auf. In diesem Jahr wird, bei einer Stabilisierung im Jahresverlauf, im Durchschnitt mit einem leichten Rückgang der Erwerbstätigkeit und einer leichten Zunahme der Arbeitslosenzahl gerechnet.

Die jahresdurchschnittliche Teuerungsrate der Verbraucherpreise ging von 5,9 Prozent im Jahr 2023 sehr deutlich auf 2,2 Prozent im Jahr 2024 zurück. Ein maßgeblicher Faktor waren rückläufige Energiepreise. Die Teuerung, vor allem bei Dienstleistungen, blieb jedoch spürbar erhöht und trug dazu bei, dass zum Jahresende die Inflationsrate wieder anzog. In der Jahresprojektion wird auch im laufenden Jahr mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um durchschnittlich 2,2 Prozent gerechnet.

Zum Seitenanfang
Finanzpolitische Lage

Die finanzpolitische Lage Deutschlands ist durch die noch anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sich überlagernder Krisen sowie strukturelle Herausforderungen und einen hohen Investitionsbedarf geprägt. Nach einem starken Anstieg des Maastricht-Finanzierungsdefizits während der Corona-Pandemie auf über 4 Prozent des BIP konnte dieses schrittweise unter die Maastricht-Obergrenze von 3 Prozent des BIP gesenkt werden und erreichte im Jahr 2024 einen Wert von 2,6 Prozent des BIP. Auch das – um konjunkturelle und einmalige Effekte sowie Zinsausgaben bereinigte – strukturelle Primärdefizit konnte nach einem starken Anstieg während der Corona-Pandemie bis 2024 auf 0,5 Prozent des BIP gesenkt werden. Die Schuldenstandsquote sank nach einem Höchststand in den Jahren 2020 und 2021 von 68 Prozent auf 62,9 Prozent im Jahr 2023, dürfte aber im Jahr 2024 wieder leicht angestiegen sein. Nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss 2024 des Bundeshaushalts betrug die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes im Rahmen der Schuldenbremse 0,28 Prozent des BIP. Damit wurde die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenbremse unterschritten.

Da der Bundeshaushalt 2025 nicht mehr im Jahr 2024 verabschiedet werden konnte, gilt seit Jahresbeginn die vorläufige Haushaltsführung. Bis der vom Deutschen Bundestag verabschiedete Haushalt 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet sein wird, arbeitet die Bundesregierung im Wesentlichen auf der Basis von Art. 111 Grundgesetz. Damit ist sichergestellt, dass die Bundesregierung ihren bestehenden Verpflichtungen nachkommen und somit ihre Aufgaben erfüllen kann.

Auch wenn die vorläufige Haushaltsführung die Höhe der Ausgaben in diesem Zeitraum bremst, werden jedoch erfahrungsgemäß etwaige zurückgehaltene Mittelabflüsse nach deren Ende recht kurzfristig nachgeholt. Im Ergebnis dürften für das Gesamtjahr keine signifikanten negativen Wachstumseffekte hiervon zu erwarten sein.

Der (seit April 2024) reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht die Festlegung verbindlicher Nettoausgabenpfade zur Reduzierung von Schulden- und Defizitquoten in sogenannten mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen (FSP) vor. Seine Einhaltung wird anhand dieser nationalen Pläne überprüft, wobei der Anpassungszeitraum im Gegenzug für die Vereinbarung von Investitions- und Reformpaketen verlängert werden kann. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat die Bundesregierung – analog zum Vorgehen in anderen Mitgliedstaaten in solchen Fällen – eine Verlängerung der Abgabefrist für den FSP mit der Europäischen Kommission vereinbart.

Zum Seitenanfang
Strukturelle Ursachen der wirtschaftlichen Stagnation beseitigen und Strukturreformen fortführen

Bedingt durch konjunkturelle und strukturelle Ursachen ist die Entwicklung der deutschen Wirtschaft stärker beeinträchtigt als in vielen anderen großen Volkswirtschaften und stagniert. Während sich somit die deutsche Wirtschaft nur zögerlich von den wirtschaftlichen Folgen der vergangenen Schocks erholt, zeigen sich zugleich tieferliegende Wachstumsprobleme.

Diese können im Wesentlichen auf vier grundlegende strukturelle Entwicklungen zurückgeführt werden:

Die geopolitische Zeitenwende, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, sowie die zunehmenden protektionistischen Maßnahmen und Investitionsbeschränkungen einzelner Staaten führen zu einer verstärkten Fragmentierung der Weltwirtschaft. Deutschland, als hochgradig in internationale Wertschöpfungsketten eingebettete Industrienation, ist von diesen Entwicklungen besonders betroffen. Der zunehmende Wettbewerb durch den Aufstieg einzelner nicht marktbasierter Volkswirtschaften in der globalen Wertschöpfungskette verschärft die Herausforderungen in zentralen Sektoren, in denen Deutschland bislang Wettbewerbsvorteile genoss.
Der demografische Wandel gewinnt durch die Alterung der Gesellschaft zunehmend an ökonomischer Bedeutung. Mit dem Eintritt der Babyboomer-Generation in den Ruhestand nimmt die Knappheit an Fachkräften weiter zu, was die Notwendigkeit erhöht, ungenutzte Erwerbspotenziale im Inland, insbesondere von Frauen, älteren Erwerbstätigen und bereits Zugewanderten, stärker zu aktivieren. Gleichzeitig wird eine gezielte Fachkräftezuwanderung essenziell, um die Erwerbsbasis zu stabilisieren. Zudem steigen durch die demografische Alterung die finanziellen Belastungen der Sozialversicherungssysteme merklich an, sodass ohne grundlegende Anpassungen die Sozialversicherungsbeiträge perspektivisch weiter steigen werden. Es gilt, diesen Anstieg zu begrenzen und durch Produktivitätssteigerungen den langfristigen Wohlstand zu sichern.
Der fortschreitende Klimawandel und die damit einhergehenden klimatischen Extremereignisse verdeutlichen die Dringlichkeit einer konsequenten Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft. Die Einhaltung internationaler Klimaziele und die Beschleunigung der Dekarbonisierung erfordern substanzielle öffentliche und private Investitionen. Die angestrebte Transformation impliziert einen tiefgreifenden Strukturwandel der deutschen Wirtschaft und wird mit erheblichen Anpassungskosten verbunden sein.
In den vergangenen Jahrzehnten vernachlässigte Standortfaktoren hemmen die Produktivität und das Wachstumspotenzial. Über viele Jahre hinweg ist ein immenser öffentlicher Investitionsstau bei Digitalisierung, Infrastruktur und Verteidigung entstanden, obwohl die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren erhöht worden sind. Darüber hinaus haben, auch durch europäische Vorgaben, Berichts- und Nachweispflichten sowie stärkere Regulierung zu zusätzlicher und teils übermäßiger Bürokratie geführt. Hinzu kommen oftmals lange Verfahrensdauern für Infrastrukturvorhaben durch das – trotz substanzieller Fortschritte – noch immer hochkomplexe Planungs- und Genehmigungsrecht. Auch die Rahmenbedingungen für Beschäftigung, Investitionen und Innovationen sind gegenüber wichtigen Wettbewerbern verbesserungswürdig. Die Finanzmärkte in der Europäischen Union (EU) sind zu fragmentiert; dies steht einem ungehinderten Zugang zu privatem Kapital entgegen. Insbesondere für Start-ups gelten teilweise zu hohe administrative Hürden, welche die Attraktivität von Investitionen verringern. Das große Potenzial von Innovationen kann sich daher (in Deutschland und der EU insgesamt) noch nicht voll entfalten. Für die mittel- und langfristige Entwicklung der Volkswirtschaft sieht die Bundesregierung die Herausforderungen im Bildungsbereich als besonders relevant an, angefangen bei der frühkindlichen Bildung bis hin zur Berufsbildung.

Zum Seitenanfang
Finanzpolitik zur Stärkung von Investitionen und tragfähige Staatsfinanzen

Die Finanzpolitik der Bundesregierung zielt auf die Steigerung des Wachstumspotenzials durch höhere öffentliche Investitionen und Anreize für private Investitionen ab und sichert die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Bundesregierung hat die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren stark erhöht. Angesichts der bestehenden Bedarfe ist ein weiterer Hochlauf in den kommenden Jahren erforderlich. Vor dem Hintergrund der genannten grundlegenden strukturellen Herausforderungen gilt es, den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg struktureller Reformen konsequent fortzusetzen. Die Finanzpolitik setzt auch im Sinne der Generationengerechtigkeit auf den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel für Zukunftsinvestitionen. Öffentliche Investitionen in diesen Bereichen stärken das Wirtschaftswachstum nicht nur unmittelbar über die Ausweitung des Kapitalstocks, sondern vor allem nachhaltig durch die damit einhergehende Verbesserung der Rahmenbedingungen und induzierte Produktivitätseffekte. Dadurch unterstützen zukunftsorientierte Ausgaben die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und sichern langfristig geringe Refinanzierungskosten des Staates sowie finanzpolitische Handlungsfähigkeit.

Zum Seitenanfang
Handlungsfelder zur Stärkung des Wachstums

Die Bundesregierung setzt seit Beginn dieser Legislaturperiode auf strukturelle Reformen, um den deutschen Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken. Bereits im Jahreswirtschaftsbericht 2024 hat die Bundesregierung zehn Handlungsfelder im Sinne einer umfassenden und zugleich zielgerichteten Angebotspolitik benannt. Dabei hat die Bundesregierung Schwerpunkte auf verbesserte Investitionsbedingungen, weiteren Bürokratieabbau, ein innovationsfreundliches Umfeld, die Stärkung von Erwerbsanreizen, einen leistungsfähigen Kapitalmarkt sowie die dynamische Angebotsausweitung bei erneuerbaren Energien und bezahlbarem Wohnraum gelegt. Für künftigen Wohlstand ist es zudem wesentlich, dass Deutschland durch verbesserte Rahmenbedingungen ein starker Industriestandort bleibt, auch um die vielen gut qualifizierten Arbeitskräfte und gut bezahlten Arbeitsplätze zu halten. Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zielt daher auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit ab und unterstützt darüber hinaus gezielt die Transformation der Wirtschaft. Die Bundesregierung hat dabei im Sinne einer modernen Angebotspolitik auch sozial- und verteilungspolitische Fragen im Blick. Ausgehend hiervon ergreift die Bundesregierung wirtschaftspolitische Maßnahmen insbesondere in den nachfolgend ausgeführten Handlungsfeldern.
Maßnahmen zur Stärkung des Wachstumspotenzials inklusive Wachstumsinitiative


Vor dem Hintergrund der oben genannten Herausforderungen hat die Bundesregierung 2024 umfassende Maßnahmen verabschiedet, um das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft zu stärken. Unter der Überschrift der Wachstumsinitiative liegt deren Fokus auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Erwerbstätigkeit, dem Abbau von Bürokratie sowie der Förderung von Investitionen und Innovationen.

Zu den zentralen Maßnahmen zählen steuerliche Entlastungen wie die Verlängerung der degressiven Abschreibung und die erneute Ausweitung der Forschungszulage. Bürokratische Belastungen sollen durch vereinfachte Vergabeverfahren, höhere Schwellenwerte im Datenschutz und eine Reduzierung von Berichtspflichten verringert werden. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt über die Anpassung des Einkommensteuertarifs für 2025 und 2026.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen. Dies umfasst bessere Arbeitsanreize im Bürgergeldsystem, Förderungen für eine längere Erwerbstätigkeit von Älteren und Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität. Zudem wird die Förderung des Finanzmarkts vorangetrieben, insbesondere durch attraktivere Bedingungen für Wagniskapital und eine Vertiefung der Kapitalmarktunion.

Im Energiebereich zielt die Initiative auf eine Senkung der Energiekosten ab, beispielsweise durch die Verlängerung der Strompreiskompensation und die Förderung von Wasserstofftechnologien. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung für einen im Sinne der Welthandelsorganisation konformen Schutz deutscher Exporteure im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (deutsch: CO₂-Grenzausgleichmechanismus) ein.

Obwohl mehrere Maßnahmen nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können, hat die Wachstumsinitiative 2024 wichtige Impulse zur Wiederbelebung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft gesetzt, die es angesichts bestehender Herausforderungen auch in Zukunft weiter zu stärken gilt.

Zur Stärkung der Investitionsdynamik schafft die Bundesregierung die notwendigen Rahmenbedingungen, um private Investitionen zu mobilisieren, die rund 90 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Investitionen in Deutschland ausmachen. Die übergreifenden Rahmenbedingungen für Investitionen wurden insbesondere durch attraktivere Abschreibungsbedingungen, weitergehende Möglichkeiten zur Verlustverrechnung sowie eine mehrfach erheblich ausgeweitete steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben verbessert. Das Wachstumschancengesetz unterstützt mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt circa 3,2 Mrd. Euro die Modernisierung und Transformation zur digitalen und klimaneutralen Wirtschaft. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird die kalte Progression über die Anpassung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2025 und 2026 ausgeglichen. Auch Investitionen in Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung werden über den Klima- und Transformationsfonds vorangetrieben. Mit der Wachstumsinitiative beschloss die Bundesregierung im 2. Halbjahr 2024 zudem zusätzliche weitreichende Maßnahmen zur Stärkung privater Investitionen, die aufgrund des frühzeitigen Endes der Legislaturperiode jedoch mehrheitlich nicht umgesetzt werden konnten.

Für die mittelfristigen Wachstumsaussichten sind unternehmerische Investitionen und Innovationen sowie Forschung und Entwicklung weiterhin von besonderer Bedeutung. Verbesserungen im Sinne eines innovationsfreundlichen steuerlichen Umfelds oder die Einführung einer unbürokratischen und unkomplizierten Steuerprämie für betriebliche Investitionen (Investitionsprämie) sind Beispiele für künftige mögliche Impulse zur Stärkung der Investitionstätigkeit. Auch für ausländische Investoren würde dadurch die Attraktivität des Standorts Deutschland steigen.

Das Thema Bürokratieabbau wurde in den vergangenen Jahren stark priorisiert und zahlreiche Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht. Ziel war einerseits eine spürbare Entlastung und andererseits eine deutliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der über Jahre angewachsene Umfang der bürokratischen Belastungen sowie die hohe Regulierungsdichte sind inzwischen zu einem ernsthaften Investitionshemmnis geworden. Um die Wirtschaft konsequent von unnötiger Bürokratie zu entlasten, hat die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative konkrete und systematische Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen. Der Abbau unnötiger Bürokratie wird daher weiterhin von der Bundesregierung mit Nachdruck angegangen. Auch Belastungen, die sich für die Wirtschaft aus dem EU-Recht ergeben und einen Großteil der laufenden Belastungen für die Wirtschaft ausmachen, werden von der Bundesregierung adressiert. Einen ersten größeren Impuls für Bürokratieabbau auf EU-Ebene hat die Deutsch-Französische Entlastungsinitiative gesetzt. Gegenüber der Europäischen Kommission wurde außerdem mit einem Ministerschreiben für eine deutliche Reduzierung der sehr umfangreichen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) geworben.

Wenngleich sich die wirtschaftliche Stagnation der vergangenen zwei Jahre auch auf den Arbeitsmarkt auswirkt, drohen Fachkräfteengpässe zu einem weiter zunehmenden Hemmnis für die wirtschaftliche Dynamik der kommenden Jahre zu werden. Um die Wirtschaft mit Blick auf die Fachkräftesicherung zu stärken, hat die Bundesregierung in der gesamten Legislaturperiode wichtige Maßnahmen umgesetzt. Um das Fachkräfteangebot zu erhöhen, hat die Bundesregierung Voraussetzungen für eine erleichterte und beschleunigte Einwanderung für qualifizierte Erwerbspersonen aus dem Ausland geschaffen. Zur Stärkung des Arbeitsangebots hat die Bundesregierung zudem in den quantitativen und qualitativen Ausbau und die Qualität der Kita-Betreuung investiert. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der inländischen Fachkräftepotenziale und zur Unterstützung der Unternehmen in der Transformation geleistet. Insbesondere im Rahmen der Wachstumsinitiative wurden zudem viele Maßnahmen zur weiteren Aktivierung und Erschließung inländischer Erwerbspotenziale sowie für die qualifizierte Erwerbsmigration vorgesehen; sie konnten jedoch nicht mehr umgesetzt werden.

Entscheidend für neue wirtschaftliche Dynamik sind die Steigerung von Innovationsfähigkeit und Produktivität. Um diese Potenziale zu nutzen, arbeitet die Bundesregierung intensiv an einem innovationsfreundlichen Rechtsrahmen. Um die Entwicklungstätigkeit von Unternehmen zu erhöhen, stärkte die Bundesregierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes auch die steuerliche Forschungsförderung. Mit der Start-up-Strategie wurden die Rahmenbedingungen für junge, innovative Unternehmen verbessert und das Start-up­-Ökosystem gestärkt. Die Digitalisierung ist ein zentraler Aspekt des technologischen Wandels und ein Querschnittsthema, das eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Innovationskraft und Erhöhung der Produktivität innehat. Mit der Umsetzung der Digitalstrategie schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für ein digitales und zukunftsfähiges Deutschland. Ziel der Bundesregierung ist es zudem, Deutschland und Europa zu einem führenden Standort für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu machen und dabei eine innovationsfreundliche, verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Anwendung von KI sicherzustellen. Dafür schafft die Bundesregierung wichtige Rahmenbedingungen und unterstützt den Einsatz von KI in der Wirtschaft.

Leistungsfähige Kapitalmärkte und ein adäquater Zugang zu privatem Kapital sind Voraussetzungen für eine Belebung der Investitionsdynamik. Die Bundesregierung hat daher Maßnahmen ergriffen, um das Ökosystem für Wagniskapital zu stärken und somit den Zugang zu Kapital für innovative Start-ups zu erleichtern. So hat die Bundesregierung national mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz I die Rahmenbedingungen am Finanzstandort Deutschland erheblich verbessert. Im Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II und mit der Initiative ´´Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland´´ sind weitere erhebliche Verbesserungen vorgesehen. Die Bundesregierung setzt sich auch mit großem Nachdruck für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und europäischen Finanzmarkts ein. Daher macht sie sich auch auf europäischer Ebene für die Vertiefung der EU-Kapitalmarktunion stark, denn nur mit einem starken Kapitalmarkt bleibt die EU international wettbewerbsfähig. Die Bundesregierung setzt sich deshalb auch in diesem Rahmen für den konsequenten Abbau bürokratischer Hürden ein.
Maßnahmen in Europa inklusive Kapitalmarkt


Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfügen über erhebliche strukturelle Stärken, darunter hohe Standards in Bildung, Gesundheit und sozialer Sicherung, eine leistungsfähige Forschungslandschaft sowie vergleichsweise geringe materielle Ungleichheit. Der Binnenmarkt mit fast 450 Millionen Menschen bietet ein enormes wirtschaftliches Potenzial, das jedoch durch strukturelle Herausforderungen begrenzt wird. Dazu zählen das verschlechterte internationale Sicherheitsumfeld, gestiegene Energiekosten, die Notwendigkeit höherer Verteidigungsausgaben sowie eine zunehmende Fragmentierung der Weltwirtschaft. Zudem steht die EU vor den Herausforderungen des demografischen Wandels, der Dekarbonisierung und einer übermäßigen bürokratischen Belastung, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt.

Die 2024 vorgelegten Berichte von Mario Draghi zur Wettbewerbsfähigkeit der EU und Enrico Letta zur Zukunft des Binnenmarkts betonen die Notwendigkeit weitreichender Reformen. Die Bundesregierung begrüßt diese Analysen und unterstützt eine ambitionierte Agenda zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU. Prioritär ist dabei der Abbau bürokratischer Hürden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, sowie die Vertiefung der Kapitalmarktunion, um die erheblichen Investitionsbedarfe der Transformation zu decken.

Darüber hinaus sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf in der europäischen Industriepolitik, insbesondere durch eine enge Kooperation der Mitgliedstaaten, die Optimierung von Verkehrs- und Energieinfrastrukturen sowie gezielte Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Investitionen in europäische öffentliche Güter, insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, sollen ebenfalls gestärkt werden. In diesem Kontext unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung einer EU-Verteidigungsindustriepolitik sowie gemeinsame Beschaffungsmechanismen mit flexiblen Rahmenbedingungen.

Schließlich bekennt sich die Bundesregierung zu einem offenen und regelbasierten Welthandel und setzt sich für eine ambitionierte EU-Handelspolitik ein, um der Fragmentierung der Weltwirtschaft entgegenzuwirken. Der zügige Abschluss weiterer Handelsabkommen sowie die strategische Vertiefung der Handelsbeziehungen zu den USA werden als essenziell erachtet, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU langfristig zu sichern.

Um die Transformation der Industrie zu unterstützen und die Resilienz des Standorts zu erhöhen, hat die Bundesregierung den Hochlauf neuer Technologien ermöglicht und Ansiedelungen in Schlüsseltechnologien forciert. Vor allem die energieintensiven Grundstoffindustrien spielen nicht nur eine wichtige Rolle für den Wohlstand in Deutschland, sondern tragen auch zur Resilienz deutscher und europäischer Wertschöpfungsketten bei. Die Bundesregierung setzt sich daher für den Erhalt energieintensiver Industrien am Standort Deutschland ein und hat zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im November 2023 das Strompreispaket beschlossen. Zudem verbessert die Bundesregierung die Bedingungen für die Dekarbonisierung der Industrie, u. a. durch Unterstützung bei der Produktionsumstellung und beim Hochlauf von Clean Tech. Auch auf EU-Ebene hat sich die Bundesregierung u. a. für einen starken europäischen Überbau eingesetzt, der den Hochlauf der Produktion von Clean Tech stärkt und eine zirkuläre Wirtschaft unterstützt. Darüber hinaus investiert die Bundesregierung gezielt in Schlüsseltechnologien wie Wasserstoff, Batteriezellfertigung, Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien im Rahmen innovativer und großer sogenannter IPCEI-Projekte (Important Projects of Common European Interest, deutsch: wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse). Ebenfalls unterstützt die Bundesregierung auf vielen Ebenen die Entwicklung datenbasierter Ökosysteme sowie die Anwendung und Verbreitung digitaler Lösungen.

Weitere im Jahreswirtschaftsbericht genannte Maßnahmen beziehen sich ebenfalls auf zentrale Handlungsfelder strukturell ausgerichteter Wirtschaftspolitik:

Jenseits der akuten Stabilisierungsmaßnahmen in der Energiepreiskrise hat die Bundesregierung die Grundlagen für eine deutlich stärkere Dynamik beim Ausbau von erneuerbaren Energien sowie der Netzinfrastruktur gelegt und zügig eine Infrastruktur für Flüssigerdgas (LNG) aufgebaut.
Im Zuge einer starken Erhöhung der investiven Ausgaben wurden die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur signifikant gestärkt, insbesondere im Bereich der Schiene. Gleichzeitig konnten zuletzt deutliche Fortschritte bei der digitalen Infrastruktur erreicht werden.
Die Diversifikation der Außenhandelsbeziehungen ist vorangeschritten und neue Abkommen wie jenes mit den Mercosur-Staaten wurden ausverhandelt oder sind in Arbeit.
Beim Wohnungsneubau sowie bei der energetischen Sanierung steht neben der Klimafreundlichkeit vor allem die Bezahlbarkeit unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit im Fokus.

Bürokratiekostenindex


Die Bundesregierung hat für Folgekostenabschätzungen von Bundesregulierungen ein Werkzeug entwickelt. Zentrale Messgrößen sind Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten.

Die Bürokratiekosten sind eine Teilmenge des Erfüllungsaufwands und erfassen den klassischen ´´Papierkram´´. Der Bürokratiekostenindex (BKI) des Statistischen Bundesamts bildet für die Wirtschaft die Entwicklung der Bürokratiekosten über die Zeit seit dem Jahr 2012 ab, die sich infolge gesetzlicher Änderungen ergeben. Seit Einführung (2012 = 100) des BKI ist dieser trendmäßig gesunken und liegt aktuell unter seinem Ausgangswert (09/2024 = 97,03).

Der BKI stellt ausschließlich auf Bundesregelungen ab, d. h. Folgekosten von Gesetzen auf Landesebene sowie unmittelbar wirksamer EU-Verordnungen werden nicht berücksichtigt (§ 2 Abs. 1, 2 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates).

Die aktuell im Fokus stehenden Bürokratielasten können im Rahmen einer breiteren Wohlfahrtsbetrachtung relevant sein. Eine Berücksichtigung der Thematik im Rahmen der Wohlfahrtsindikatorik wird daher für zukünftige Jahreswirtschaftsberichte geprüft.




Zugefügt 2025 Februar 26

BMF-Jahreswirtschaftsbericht 2025 – Für eine neue wirtschaftliche Dynamik

Messer - nach versuchten Raubdelikten in Hamburg-Finkenwerder und Hamburg-Neuenfelde


	Messer - 	Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf nach versuchten Raubdelikten in Hamburg-Finkenwerder und Hamburg-Neuenfelde

Tatzeiten: a) 24.02.2025, 08:00 Uhr

b) 24.02.2025, 08:20 Uhr Tatorte: a) Hamburg-Finkenwerder, Ostfrieslandstraße b) Hamburg-Neuenfelde, Nincoper Deich

Nachdem am Montagmorgen im Stadtteil Finkenwerder eine Tankstelle und im Stadtteil Neuenfelde ein Kiosk von einem bislang Unbekannten überfallen worden sind, bittet die Polizei um Mithilfe aus der Bevölkerung.

a) Den bisherigen Erkenntnissen zufolge betrat ein mit einer
schwarzen Sturmhaube maskierter Mann den Verkaufsraum der
Tankstelle, bedrohte die Mitarbeiterin mit einem Messer und
verlangte die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die Angestellte
der Forderung nicht nachgekommen war, flüchtete der Täter in
Richtung der Straße Auedeich.

b) Wenig später versuchte ein maskierter Unbekannter im Stadtteil
Neuenfelde einen Kiosk zu überfallen. Er forderte den
Mitarbeiter unter Vorhalt eines Messers auf, das Bargeld des
Geschäftes herauszugeben. Als der Angestellte der Forderung
nicht nachkam, flüchtete der Täter in unbekannte Richtung.

Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mehrerer Funkstreifenwagenbesatzungen führten in beiden Fällen nicht zum Antreffen von tatverdächtigen Personen.

Die Mitarbeitenden, welche bei den jeweiligen Überfällen unverletzt blieben, können den mutmaßlichen Räuber übereinstimmend wie folgt beschreiben:

- circa 18 Jahre alt
- 170 cm groß
- schlanke, sportliche Statur
- bekleidet mit einem weißen Kapuzenpullover

Das Raubdezernat der Region Harburg (LKA 184) übernahm die Ermittlungen vor Ort - diese dauern an. Es wird insbesondere geprüft, inwiefern ein Zusammenhang zwischen den Taten besteht.

Personen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben und/oder anderweitig Hinweise geben können, sich unter 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf nach versuchten Raubdelikten in Hamburg-Finkenwerder und Hamburg-Neuenfelde

Messer - Zeugen nach Raubüberfall auf Schmelzer Apotheke gesucht - Schmelz


	Zeugen nach Raubüberfall auf Schmelzer Apotheke gesucht

Schmelz

Am Montag, 24.02.2025, gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Raubüberfall auf eine Apotheke am Rathausplatz in Schmelz. Der Täter bedrohte die Angestellten mit einem Messer und erbeutete Bargeld in dreistelliger Höhe. Nach der Tat flüchtete der Täter zu Fuß in unbekannte Richtung.

Personenbeschreibung:

Männlich, südländisches Erscheinungsbild, dunklere Hautfarbe, ca. 35 Jahre alt, ca. 165-170cm groß, normale Statur, schwarze kurze Haare, gepflegter schwarzer Vollbart, bekleidet mit dunkler Steppjacke, blauer Jeanshose und schwarzen Turnschuhen. Auf dem Rücken der Jacke befand sich ein heller Aufdruck oder eine Stickerei. Zudem trug der Täter eine schwarze Basecap mit einem unbekannten Symbol an der Front und einem komplett oder teilweise roten Mützenschirm. Der Täter könnte außerdem Narben im Gesicht haben.

Wer hat den Täter vor oder nach der Tat beobachtet und kann Angaben über seine Identität oder seinen Fluchtweg machen? Womöglich hat der Täter für seine Flucht auch ein Fahrzeug oder öffentliches Verkehrsmittel genutzt.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lebach unter der Telefonnummer 06881-5050 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Lebach
Kriminalermittlungsdienst
Am Markt 3
66822 Lebach
Telefon: 06881/5050
E-Mail: pi-lebach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Zeugen nach Raubüberfall auf Schmelzer Apotheke gesucht Schmelz

BMF- Entwicklung des Bundeshaushalts im Januar 2025


	 Entwicklung des Bundeshaushalts im Januar 2025

Der Haushaltsaufstellungsprozess für das Jahr 2025 konnte bis zum Ende des vergangenen Jahres nicht – wie in Art. 110 Abs. 2 Grundgesetz (GG) vorgesehen – finalisiert werden. Bis der Haushalt 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, arbeitet die Bundesregierung daher im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung, die im Wesentlichen auf Art. 111 GG basiert (siehe hierzu Monatsbericht des BMF vom Dezember 2024 ´´Vorläufige Haushaltsführung 2025´´). Da das Soll des Bundeshaushalts 2025 damit nicht feststeht, können in den folgenden Tabellen auch keine Sollwerte dargestellt werden.
Einnahmen

Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen, Rücklagenentnahme und Einnahmen aus Krediten) beliefen sich im Januar 2025 auf 30,0 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 11,5 Prozent (+3,1 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen stiegen um 11,1 Prozent (+2,7 Mrd. Euro) gegenüber dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Für weitere Informationen zu den Steuereinnahmen s. a. ´´Steuereinnahmen im Januar 2025´´ in dieser Ausgabe des Monatsberichts.

Die Sonstigen Einnahmen lagen im Berichtszeitraum mit 3,1 Mrd. Euro um 15,1 Prozent (+0,4 Mrd. Euro) über dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dabei erhöhten sich die Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Mrd. Euro.

Zum Seitenanfang
Ausgaben

Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen im Januar 2025 insgesamt 48,7 Mrd. Euro und stiegen damit gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums (+4,9 Prozent beziehungsweise +2,3 Mrd. Euro). Nach ökonomischen Arten gegliedert wuchsen sowohl die investiven Ausgaben (+4,1 Prozent beziehungsweise +0,1 Mrd. Euro) als auch die konsumtiven Ausgaben (+5,0 Prozent beziehungsweise +2,2 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahresniveau an.

Bei den konsumtiven Ausgaben stiegen sowohl die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse (+8,0 Prozent beziehungsweise +2,5 Mrd. Euro) als auch die Personalausgaben (+6,4 Prozent beziehungsweise +0,3 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahr an. Die Zinsausgaben gingen dagegen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 12,0 Prozent beziehungsweise 0,6 Mrd. Euro zurück, was zum Teil auch auf die geänderte Buchungspraxis der Zinsausgaben zurückzuführen ist. Seit Jahresbeginn werden diese periodengerecht veranschlagt, was zu Minderausgaben im Bundeshaushalt führt, da eingeplante Disagien periodengerecht verteilt werden und der bisher nötige Schwankungspuffer bei den Zinsausgaben deutlich reduziert werden kann. Für weitere Informationen hierzu wird auf den Artikel ´´Periodengerechte Zinsausgaben´´ in dieser Ausgabe des Monatsberichts verwiesen.

Der Anstieg der laufenden Zuweisungen und Zuschüsse im Januar 2025 war vor allem darauf zurückzuführen, dass die Finanzierung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den Kernhaushalt integriert wurde. Zuvor wurden die Zahlungen für die EEG-Umlage im Klima- und Transformationsfonds etatisiert. Für diesen Zweck wurden im Januar 2025 rund 1,5 Mrd. Euro verausgabt. Darüber hinaus wurde ein um 0,5 Mrd. Euro höherer Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung geleistet.

Zum Anstieg der investiven Ausgaben trugen höhere Sachinvestitionen (+56,7 Prozent beziehungsweise +0,1 Mrd. Euro) für Baumaßnahmen und den Erwerb von beweglichen Sachen bei. Die Finanzierungshilfen lagen etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (-0,3 Prozent beziehungsweise -0,0 Mrd. Euro).

Zum Seitenanfang
Finanzierungssaldo

Im Januar 2025 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 18,7 Mrd. Euro auf.

Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt in besonderem Maße zu Beginn eines Jahres und in diesem Jahr zusätzlich auch aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung.
Entwicklung des Bundeshaushalts Ist 2024 Ist-Entwicklung
Januar 2025¹
Ausgaben (Mrd. Euro)² 465,7 48,7

Unterjährige Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+4,9
Einnahmen (Mrd. Euro)³ 440,6 30,0

Unterjährige Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+11,5
Steuereinnahmen (Mrd. Euro) 375,0 26,9

Unterjährige Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+11,1
Saldo der durchlaufenden Mittel (Mrd. Euro) 0,0 0,0
Finanzierungssaldo (Mrd. Euro) -25,0 -18,7
Deckung/Verwendung: 25,0 18,7

Kassenmittel (Mrd. Euro)

- 9,4

Münzeinnahmen (Mrd. Euro)

0,2 0,0

Saldo der Rücklagenbewegungen (Mrd. Euro)⁴

0,0 0,0

Nettokreditaufnahme/unterjähriger Kapitalmarktsaldo⁵ (Mrd. Euro)

33,3 9,3

Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben (Mrd. Euro)

-8,5 -
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Buchungsergebnisse.
2 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
3 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
4 Negative Werte stellen Rücklagenbildung dar.
5 (-) Tilgung, (+) Kreditaufnahme.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 1
Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach Aufgabenbereichen Ist 2024 Ist-Entwicklung Unterjährige
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
Januar 2024 Januar 2025
in Mio. Euro Anteil in
Prozent in Mio. Euro in Prozent
Allgemeine Dienste 113.647 24,4 10.005 9.983 -0,2

Politische Führung, zentrale Verwaltung

23.308 5,0 2.116 2.183 +3,2

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

10.943 2,3 1.302 1.229 -5,6

Verteidigung

57.065 12,3 5.363 4.936 -8,0

Finanzverwaltung

7.279 1,6 496 539 +8,7
Bildung, Wissenschaft, Forschung, Kulturelle Angelegenheiten 29.842 6,4 1.833 1.684 -8,1

Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende

3.866 0,8 465 438 -5,8

Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen

17.099 3,7 657 615 -6,4
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 222.749 47,8 27.040 28.093 +3,9

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung

137.446 29,5 19.615 20.420 +4,1

darunter:



Allgemeine Rentenversicherung

107.519 23,1 16.454 17.190 +4,5

Krankenversicherung

16.018 3,4 1.343 1.351 +0,6

Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä.

14.423 3,1 1.161 1.242 +6,9

Arbeitsmarktpolitik

52.271 11,2 4.181 4.208 +0,6

darunter:



Bürgergeld nach dem SGB II

29.151 6,3 2.753 2.803 +1,8

Leistungen des Bundes für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

12.360 2,7 798 776 -2,8

Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

11.107 2,4 1.145 1.316 +14,9

Sonstige soziale Angelegenheiten

1.322 0,3 14 -61 X
Gesundheit, Umwelt, Sport, Erholung 6.121 1,3 261 311 +19,2
Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste 4.084 0,9 142 71 -50,2

Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie

2.759 0,6 127 62 -51,0
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1.447 0,3 43 45 +5,6
Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 8.447 1,8 129 1.861 X

Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung

1.324 0,3 36 1.591 X

Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen

2.171 0,5 37 32 -14,6

Regionale Förderungsmaßnahmen

2.776 0,6 20 39 +96,7
Verkehrs- und Nachrichtenwesen 36.380 7,8 1.573 1.571 -0,2

Straßen

10.722 2,3 565 390 -31,0

Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr

17.640 3,8 472 495 +4,8
Allgemeine Finanzwirtschaft 42.952 9,2 5.354 5.051 -5,6

Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen und Finanzzuweisungen

7.515 1,6 207 502 +142,9

Zinsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme

34.261 7,4 5.066 4.457 -12,0
Ausgaben insgesamt¹ 465.670 100,0 46.380 48.670 +4,9
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 2
Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach ökonomischen Arten Ist 2024 Ist-Entwicklung Unterjährige
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
Januar 2024 Januar 2025
in Mio. Euro Anteil in
Prozent in Mio. Euro in Prozent
Konsumtive Ausgaben 409.011 87,8 44.064 46.260 +5,0

Personalausgaben

42.441 9,1 4.354 4.634 +6,4

Aktivbezüge

31.530 6,8 3.131 3.325 +6,2

Versorgung

10.910 2,3 1.224 1.309 +6,9

Laufender Sachaufwand

41.959 9,0 2.449 2.388 -2,5

Sächliche Verwaltungsausgaben

23.297 5,0 1.378 1.369 -0,7

Militärische Beschaffungen

14.675 3,2 958 926 -3,3

Sonstiger laufender Sachaufwand

3.987 0,9 112 93 -17,0

Zinsausgaben

34.223 7,3 5.064 4.456 -12,0

Laufende Zuweisungen und Zuschüsse

288.692 62,0 31.683 34.207 +8,0

an Verwaltungen

42.905 9,2 2.882 3.027 +5,0

an andere Bereiche

245.787 52,8 28.801 31.180 +8,3

darunter:



Unternehmen

35.471 7,6 2.288 4.175 +82,5

Renten, Unterstützungen u. a.

41.734 9,0 3.934 4.063 +3,3

Sozialversicherungen

144.758 31,1 19.994 20.775 +3,9

Sonstige Vermögensübertragungen

1.697 0,4 514 574 +11,7
Investive Ausgaben 56.658 12,2 2.316 2.410 +4,1

Sachinvestitionen

7.453 1,6 178 279 +56,7

Baumaßnahmen

4.420 0,9 96 153 +59,4

Erwerb von beweglichen Sachen

2.747 0,6 77 117 +51,9

Grunderwerb

287 0,1 5 9 +80,0

Finanzierungshilfen

49.205 10,6 2.137 2.131 -0,3

Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen

5.619 1,2 0 41 X

Darlehensgewährungen, Gewährleistungen

1.904 0,4 22 202 +818,2

Zuweisungen und Zuschüsse

41.682 9,0 2.116 1.888 -10,8

Globalansätze
- 0,0 - - X

Ausgaben insgesamt¹
465.670 100,0 46.380 48.670 +4,9
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 3
Entwicklung der Einnahmen des Bundeshaushalts Ist 2024 Ist-Entwicklung Unterjährige
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
Januar 2024 Januar 2025
in Mio. Euro Anteil in
Prozent in Mio. Euro in Prozent
Steuern¹ 374.989 85,1 24.249 26.946 +11,1
Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern: 331.087 75,1 22.193 23.165 +4,4

Einkommen- und Körperschaftsteuer
(einschließlich Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)

182.981 41,5 9.754 10.673 +9,4

davon:



Lohnsteuer

105.804 24,0 6.179 6.353 +2,8

Veranlagte Einkommensteuer

31.810 7,2 846 1.012 +19,6

Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag

17.011 3,9 981 971 -1,0

Körperschaftsteuer

19.879 4,5 644 434 -32,6

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

8.478 1,9 1.103 1.904 +72,6

Steuern vom Umsatz

145.335 33,0 12.368 12.459 +0,7

Gewerbesteuerumlage

2.771 0,6 70 32 -54,3
Energiesteuer 35.095 8,0 339 1.819 +436,6
Tabaksteuer 15.637 3,5 492 1.199 +143,7
Alkoholsteuer 1.981 0,4 162 195 +20,4
Schaumweinsteuer 377 0,1 44 40 -9,1
Kaffeesteuer 992 0,2 87 92 +5,7
Versicherungsteuer 18.227 4,1 897 987 +10,0
Stromsteuer 5.153 1,2 558 1.075 +92,7
Kraftfahrzeugsteuer 9.667 2,2 912 970 +6,4
Luftverkehrsteuer 1.833 0,4 118 162 +37,3
Solidaritätszuschlag 12.634 2,9 805 921 +14,4
EU-Energiekrisenbeitrag 1.936 0,4 - -113 X
Sonstige Bundessteuern 2 0,0 0 0 X
Abzugsbeträge
Konsolidierungshilfen an die Länder 800 X - - X
Ergänzungszuweisungen an Länder 10.571 X - - X
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU 5.448 X 475 468 -1,5
BNE-Eigenmittel der EU 19.722 X 704 1.897 +169,5
Kunststoff-Eigenmittel der EU 1.378 X 118 114 -3,4
Zuweisungen an Länder für ÖPNV 12.725 X 1.060 1.088 +2,6
Zuweisung an die Länder für Kfz-Steuer und Lkw-Maut 8.992 X - - X
Sonstige Einnahmen 65.653 14,9 2.670 3.072 +15,1
Verwaltungseinnahmen 27.793 6,3 1.068 1.502 +40,6
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 4.830 1,1 29 31 +6,9
Darlehensrückflüsse, Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen, Gewährleistungen 5.099 1,2 87 27 -69,0
Zinseinnahmen 2.635 0,6 171 132 -22,8
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 23.573 5,3 532 945 +77,6
Einnahmen insgesamt² 440.642 100,0 26.919 30.017 +11,5
1 Abweichungen zur Tabelle ´´Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr´´ sind methodisch bedingt.
2 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 4
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.
Die aktuelle Seite drucken oder als PDF herunterladen.




Zugefügt 2025 Februar 26

Entwicklung des Bundeshaushalts im Januar 2025

Cybersicherheit in der EU: Neuer Plan für bessere Koordinierung in Cyber-Krisen


	Cybersicherheit in der EU: Neuer Plan für bessere Koordinierung in Cyber-Krisen

Die EU-Kommission will, dass die EU wirksam und effizient auf großflächige Cybervorfälle reagiert. Sie hat einen Vorschlag vorgelegt, der den bestehenden EU-Rahmen für das Cybersicherheits-Krisenmanagement aktualisiert undeine Übersicht über die relevanten EU-Akteure und deren Rollen gibt. Dazu gehören unter anderem das Antizipieren von Cybervorfällen, Kapazitäten, diese aufzudecken sowie Tools, um entsprechende Vorfälle abzuschwächen und einzudämmen.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte dazu: ´´In einer zunehmend voneinander abhängigen Wirtschaft der Europäischen Union können Störungen durch Cybersicherheitsvorfälle weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Sektoren haben. Das vorgeschlagene Cybersicherheitskonzept spiegelt unser Engagement für ein koordiniertes Vorgehen wider, das die bestehenden Strukturen zum Schutz des Binnenmarktes und zur Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen nutzt. Diese Empfehlung ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung unserer kollektiven Cyber-Resilienz.´´

Stärkere Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen

Der vorgeschlagene Plan baut auf bestehenden Rahmenwerken wie der integrierten politischen Krisenreaktion und der EU-Toolbox für Cyberdiplomatie auf. Er orientiert sich gleichzeitig an kürzlich angenommenen Initiativen wie dem Plan für kritische Infrastrukturen und dem Netzkodex für Cybersicherheit im EU-Elektrizitätssektor. Es werden Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen, einschließlich der NATO, vorgeschlagen, wobei die Ziele der bevorstehenden EU-Strategie zur Abwehrbereitschaft berücksichtigt werden. Darüber hinaus fördert der heutige Vorschlag die sichere Kommunikation und strategische Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation.

Er ergänzt auch die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Vereinten Nationen zur Stärkung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Unterseekabeln, die Exekutivvizepräsident Virkkunen am 21. Februar in Helsinki vorgestellt hat.

Weitere Informationen

Daily News vom 24.2.2025

Der Empfehlungsentwurf

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 26

Cybersicherheit in der EU: Neuer Plan für bessere Koordinierung in Cyber-Krisen

Explosion am Hohenzollernring - Polizei Köln


	Explosion am Hohenzollernring  - 
Polizei Köln

Der Gesuchte, der am Montagmorgen (16. September 2024) im Eingangsbereich der Diskothek ´´Club Vanity´´ eine Explosion verursacht haben soll, hat sich am vergangenen Donnerstagabend (20. Februar) um kurz vor 18 Uhr in Begleitung einer Rechtsanwältin im Polizeipräsidium Köln gestellt. Der 16-Jährige Niederländer war zur Tatzeit noch 15 Jahre alt und bereits seit einiger Zeit im Fokus der Ermittlungsgruppe (EG) ´´Fusion´´. Nachdem die Polizei Köln mit Fotos aus der polizeilichen Videobeobachtung nach dem Tatverdächtigen suchte, wurde diesem der Fahndungsdruck offenbar zu groß.

Das Amtsgericht Köln verkündete ihm am vergangenen Freitag einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung - eine vor Ort tätige Reinigungskraft hatte eine Verletzung des Trommelfells erlitten- und wegen Sachbeschädigung. Das Gericht setzte den Vollzug des Haftbefehls gegen Auflagen aus. Maßgeblich hierfür war neben dem jungen Alter des Tatverdächtigen der Umstand, dass er sich freiwillig dem weiteren Verfahren gestellt hat und in den Niederlanden über einen festen Wohnsitz verfügt. Ihm ist aufgegeben worden, sich wöchentlich bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Etwaige Verstöße würden dem Amtsgericht Köln umgehend mitgeteilt.

Der Tatverdächtige hat über seine Verteidigerin erklärt, dass er sich auf den Fahndungsfotos wiedererkannt habe und in das Explosionsgeschehen involviert gewesen sei. Weitere Angaben hat er nicht gemacht und sich insofern auf sein Schweigerecht berufen. Die Ermittlungen insbesondere zu den Tathintergründen dauern weiter an.

Auskünfte zu dem Verfahren erteilt ausschließlich Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der Kölner Staatsanwaltschaft unter der Telefonnummer 0221/477 4271.
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 26

Explosion am Hohenzollernring - Polizei Köln

Messer - Vandalen an der Walramstraße Diebstahl mit Messer - Menden


	Vandalen an der Walramstraße
Diebstahl mit Messer

Menden

Unbekannte Täter beschädigten zwischen Freitagnachmittag und Montagmittag eine Glasscheibe der Sporthalle an der Walramstraße. Es entstanden mehrere hundert Euro Sachschaden. Wer hat die Täter gesehen? Hinweise nimmt die Wache Menden unter 02373/9099-0 entgegen. (dill)

Unbekannte haben am Wochenende die Kupfer-Fallrohre der evangelischen Erlöserkirche an der Mühlenbergstraße demontiert und gestohlen. Bemerkt wurde der Diebstahl am Sonntagnachmittag. An einem weiteren Rohr wurden die Befestigungselemente gelöst. (cris)

Von einer Garagenwand an der Feldstraße wurde zwischen Freitag- und Samstagmittag eine Kugelglas-Außenleuchte gestohlen. (cris)

Ein 17-jähriger Mendener wurde am Montagnachmittag in einem Discounter an der Unteren Promenade erwischt, wie er zwei Bierdosen stehlen wollte. Die Mitarbeiter hielten ihn auf und holten die Polizei. Er bestreitet die Tat und behauptet, die Mitarbeiter hätten ihm die Dosen zugesteckt. Da er ein Einhandmesser griffbereit in der Jackentasche führte, wird nun gegen ihn ermittelt wegen eines Diebstahls mit Waffen. Da der 17-Jährige bereits ein Hausverbot hatte, kommt noh eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs hinzu. Die Polizeibeamten nahmen ihn mit und informierten das Jugendamt. (cris)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 25

Vandalen an der Walramstraße Diebstahl mit Messer Menden

Messer - Bundespolizei - diverse Feststellungen mitgeführter Messer - Kiel und Lübeck


	Bundespolizei - diverse Feststellungen mitgeführter Messer
 - 
Kiel und Lübeck

Beamte der Bundespolizei stellten im Rahmen von Personenkontrollen diverse Messer am Bahnhof Kiel und Lübeck fest.

Am 20.02.25 gegen 23:00 Uhr überprüften Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel einen 28-jährigen Deutschen, der sich bei Erkennen der Bundespolizeistreife im Kieler Bahnhof plötzlich entfernte. Im Rahmen der Kontrolle wies der Mann dann darauf hin, ein sogenanntes Einhandmesser in seiner Hosentasche bei sich zu führen. Das Messer wurde unmittelbar sichergestellt. Zudem gab der Mann falsche Personalien an. Nach Ermittlung seiner korrekten Personaldaten kam dann bei der fahndungsmäßigen Überprüfung eine Aufenthaltsermittlung und ein Haftbefehl zutage. Mit letzterem suchte eine Staatsanwaltschaft nach dem Mann, da er sich nach Verurteilung nicht der Ladung zum Strafantritt stellte. Er wurde im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo nun -20- Monate Haft auf ihn warten. Zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Führens des Messers und der falschen Namensangabe kommen noch hinzu.

Am 21.02.2025 gegen 00:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 38-jährigen Deutschen auf dem Bahnhof Lübeck. Dieser habe nach Hinweis eines Triebfahrzeugführers im Zug aus Kiel lauthals gepöbelt und aggressiv gewirkt. Im Rahmen der Kontrolle auf dem Bahnsteig stellten die Beamten ein Taschenmesser fest, dass er in seiner Jackentasche mit sich führte. Nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit und Sicherstellung des Messers wurde er im Anschluss aus den Maßnahmen entlassen. Da er danach noch zwischen die Schließfächer urinierte, kam noch eine weitere Anzeige hinzu.

Am gleichen Tag gegen 21:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 19-jährigen Deutschen am Haupteingang des Bahnhofs Kiel. Bei der Inaugenscheinnahme seiner Bauchtasche wurde dann ein zugriffsbereites feststehendes Messer festgestellt. Dieses wurde sichergestellt und der Betroffene mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Am 22.02.25 gegen 18:00 Uhr kam es dann noch im Rahmen des Rückreiseverkehrs der Fans von Bayer Leverkusen nach der Partie gegen Holstein Kiel auf dem Bahnsteig im Bahnhof Kiel zu einem Bedrohungssachverhalt. Ein polizeibekannter 33-jähriger Deutscher drohte unter Alkoholeinfluss einem Leverkusener Fan verbal und mit einem Taschenmesser in der Hand. Er wurde von Einsatzkräften festgenommen und das Messer sichergestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er mit einen Platzverweis für den Bahnhof Kiel belegt und mit einer Strafanzeige wegen Bedrohung und einer Ordnungswidrigkeit wegen des Führens des Messers entlassen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kiel
Pressestelle
André Fischer
Telefon: 0431/ 980 71 - 119
E-Mail: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
´´Bundespolizei See´´, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.



Zugefügt 2025 Februar 25

Bundespolizei - diverse Feststellungen mitgeführter Messer - Kiel und Lübeck

Dritter Jahrestag der russischen Invasion: Europäische Kommission in Kyjiw


	Dritter Jahrestag der russischen Invasion: Europäische Kommission in Kyjiw

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare sind am frühen Morgen in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw angekommen. Drei Jahre nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine bekunden sie die uneingeschränkte Unterstützung Europas für den Überlebenskampf der Ukraine. Von der Leyen betonte: ´´Der 24. Februar 2022 wird für immer ein Tag der Schande sein. Heute gedenken wir der gefallenen Helden der Ukraine und sind in Gedanken bei den Menschen, die derzeit an vorderster Front kämpfen.´´

In einem gemeinsamen Statement mit Ratspräsident António Costa und Europaparlamentspräsidentin Roberta Metsola schreibt Ursula von der Leyen: ´´Russland und seine Führung tragen die alleinige Verantwortung für diesen Krieg und die an der ukrainischen Bevölkerung begangenen Gräueltaten. Wir fordern weiterhin die Rechenschaftspflicht für alle begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.´´

Ukraine helfen und künftige Kriege verhindern

Ursula von der Leyen erinnerte bei ihrem Besuch in Kyjiw daran, dass eine friedliche Nation grundlos bzw. nur aus der imperialen Obsession des russischen Präsidenten Wladimir Putin heraus überfallen wurde. Europa stehe an der Seite der Ukraine auf ihrem Weg in die EU. ´´Eine freie und souveräne Ukraine liegt nicht nur im europäischen Interesse, sondern auch im Interesse der ganzen Welt. Autokraten auf der ganzen Welt beobachten sehr genau, ob es etwa nicht geahndet wird, wenn man in Nachbarländer einmarschiert und internationale Grenzen missachtet. Oder ob eine Gegenwehr eintritt. Das ist nicht nur für Europa entscheidend. Es ist auch für Asien, Afrika und die Länder beiderseits des Atlantiks wichtig. Eine Investition in die Souveränität der Ukraine ist eine Investition in die Verhinderung künftiger Kriege.´´

Team Europa hat bisher 134 Milliarden Euro gegeben

Bisher haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine mit 134 Milliarden Euro unterstützt. Das ist mehr als jeder andere Geber geleistet hat. Die Haushaltslücke der Ukraine für das laufende Jahr wurden dank der Ukraine-Fazilität und des G7-Darlehens geschlossen. Im März erfolgt die nächste Zahlung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Von der Leyen betonte: ´´Gleichzeitig müssen wir die rasche Lieferung von Waffen und Munition beschleunigen. Dies wird in den kommenden Wochen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen.´´

Sondertagung des Europäischen Rates

Ratspräsident António Costa hat für den 6. März eine Sondertagung des Europäischen Rates angesetzt. In den Sozialen Medien schrieb er zu seinen Konsultationen mit den europäischen Staats- und Regierungschefs, er habe ein gemeinsames Engagement für die Bewältigung der Herausforderungen auf EU-Ebene vernommen: die europäische Verteidigung stärken und entscheidend zum Frieden in Europa und der langfristigen Sicherheit der Ukraine beitragen. Die Kommissionspräsidentin sagte mit Blick auf das Gipfeltreffen Anfang März: ´´Ich werde einen umfassenden Plan vorlegen, wie die europäische Rüstungsproduktion und unsere Verteidigungsmöglichkeiten ausgebaut werden können. Und auch die Ukraine wird davon profitieren.´´

Unterstützungspaket Energie

Die Europäische Kommission hat zudem ein Paket zur Energieversorgungs-Sicherheit der Ukraine ausgearbeitet. Es soll das Energiesystem des Landes sichern und die vollständige Integration in den europäischen Energiemarkt ermöglichen. Von der Leyen sagte: ´´Drei Jahre lang hat Russland versucht, die Ukraine in die Dunkelheit zu stürzen, indem es die Energieinfrastruktur unerbittlich ins Visier nahm. Damit muss nun endgültig Schluss sein. Mit dem Paket, das wir heute anbieten, wird Europa dafür sorgen, dass die Ukraine über ein widerstandsfähiges, sicheres und wettbewerbsfähiges Energiesystem verfügt.´´

Das Paket wird die Integration des ukrainischen Strommarktes in die EU bis zum Frühjahr 2027 zusammen mit der Republik Moldau sowie die weitere Integration in den Gassektor der EU erleichtern, sofern die Ukraine die notwendigen Marktreformen deutlich beschleunigt.

Energieunabhängigkeit – wichtiges strategisches Ziel

Erweiterungskommissarin Marta Kos sagte zu dem Energie-Unterstützungspaket: ´´In unsicheren Zeiten sind zuverlässige Freunde umso wichtiger.´´ Es gehe um die Sicherheit des europäischen Kontinents und darum, dass die Ukraine nie wieder mit Energie erpresst wird. Energiekommissar Dan Jørgensen sprach von Energieunabhängigkeit als wichtigem strategischen Ziel: ´´Unsere Energiesicherheit, von der unsere Wettbewerbsfähigkeit und unser Wohlstand abhängen, darf von niemandem als Geisel genommen werden. Mehr einheimische erneuerbare Energien und bessere Verbindungen zwischen uns sind die beste Garantie für eine bessere und sicherere gemeinsame Zukunft.´´

Weitere Informationen

Statement der Kommissionspräsidentin in vollem Wortlaut

Statement der Kommissionspräsidentin als Video auf EbS

Gemeinsames Statement zum Jahrestag der Invasion (Rat, Kommission und EP)

Neues Energie-Hilfspaket für die Ukraine

Videomaterial zum Kyjiw-Besuch

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 25

Dritter Jahrestag der russischen Invasion: Europäische Kommission in Kyjiw

EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland


	EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU-Kommission hat das vom Rat verabschiedete 16. Sanktionspaket gegen Russland begrüßt. Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, sagte: ´´Seit drei Jahren bombardiert Russland unermüdlich die Ukraine und versucht, Land zu stehlen, das ihm nicht gehört. Diese neue Sanktionsrunde richtet sich nicht nur gegen die russische Schattenflotte, sondern auch gegen diejenigen, die den Betrieb unsicherer Öltanker unterstützen, gegen Videospiel-Controller, die zum Steuern von Drohnen eingesetzt werden, gegen Banken, die zur Umgehung unserer Sanktionen genutzt werden, und gegen Propagandakanäle, die Lügen verbreiten.´´

Kaja Kallas betonte weiter: ´´Es besteht kein Zweifel daran, wer der Aggressor ist, wer für diesen Krieg bezahlen und zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Jedes Sanktionspaket entzieht dem Kreml Mittel für die Kriegsführung. Da Gespräche zur Beendigung der Aggression Russlands geführt werden, müssen wir die Ukraine in die bestmögliche Ausgangsposition bringen. Sanktionen sind ein Druckmittel.´´

Das Paket ist Teil des unerschütterlichen Engagements der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine. Es soll den Druck auf den Aggressor noch weiter erhöhen.

Maßnahmen in den Bereichen Energie, Handel, Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen sowie gegen Sanktionsumgehung und Erweiterung der Sanktionsliste

Das Sanktionspaket ist systematisch auf wichtige Sektoren der russischen Wirtschaft ausgerichtet, etwa auf die Bereiche Energie, Handel, Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen. Außerdem werden weitere Maßnahmen hinzugefügt, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen.

Um die Gefahr zu verringern, dass unsere Sanktionen umgangen werden, wurden bestimmte Bestimmungen des 16. Sanktionspakets nun auch in die Sanktionsregelung gegen Belarus übernommen.

Darüber hinaus hat die EU ihre Sanktionsregelungen gegen die Krim und Sewastopol sowie die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja aktualisiert und verschärft.

Hintergrund

Die Sanktionen der EU sind weiterhin zentraler Bestandteil der Antwort der EU auf den ungerechtfertigten militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine, denn sie schwächen Russland militärisch und technologisch, entziehen dem Kreml die Einnahmen, mit denen er den Krieg finanziert, und treiben die Kosten für die russische Wirtschaft in die Höhe. In dieser Hinsicht tragen die Sanktionen zu dem übergeordneten Ziel der EU bei, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten. Ihre Auswirkungen nehmen mit der Zeit zu, je mehr die industrielle und technologische Basis Russlands ausgehöhlt wird. Als Hüterin der EU-Verträge stellt die Europäische Kommission die einheitliche Umsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten sicher und überwacht die Durchsetzung.

Russland versucht aktiv, die Sanktionen zu umgehen. Dies ist ein klarer Beleg dafür, dass unsere Maßnahmen Wirkung zeigen. Daher müssen wir auch unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umgehung weiter verstärken und uns um eine engere Zusammenarbeit mit bestimmten Drittländern bemühen. Der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen, David O'Sullivan, arbeitet kontinuierlich mit Drittländern zusammen, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Gemeinsam mit gleichgesinnten Partnern haben wir auch eine gemeinsame Liste der sanktionierten Güter mit hoher Priorität aufgestellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland wiederausführen sollten. Darüber hinaus haben wir für die EU eine Liste der sanktionierten wirtschaftlich kritischen Güter erstellt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Amtsblatt (Rechtstexte in Kürze verfügbar)

Weitere Informationen zu Sanktionen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS Europa per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 25


Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Amtsblatt (Rechtstexte in Kürze verfügbar)

Weitere Informationen zu Sanktionen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS Europa per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 25'> EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland

Vermisster Junge - Öffentlichkeitsfahndung - Polizeirevier Halle (Saale) - Sachsen-Anhalt


	
Vermisster Junge - 	 Öffentlichkeitsfahndung - 

    Polizeirevier Halle (Saale)  - 
 Sachsen-Anhalt

Seit Montag den 24.02.2025 ist der

Kjani, Z.

unbekannten Aufenthaltes. Die Vermisste wurde letztmalig am Montag den 24.02.2025 gegen 08:20 Uhr im Bereich Halle (Saale) gesehen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei könnte sich der Kjani, Z. im Bereich Halle (Saale) oder Großraum München aufhalten. Kjani, Z. leidet an einer starken Einschränkung der Sehfähigkeit, ist aber orientierungsfähig.

Er kann wie folgt beschrieben werden:

circa 175 cm groß
Alter circa 13 Jahre
schlanke Gestalt
schwarze Haare
dicke dunkle Brille, Augen wirken dadurch stark vergrößert
Bekleidung: Basecap; schwarze Jacke; blaue Jeans; schwarze Sneaker.

Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung zu dem eventuellen Aufenthalt des Vermissten. Hinweise richten Sie bitte an das Polizeirevier Halle (Saale) unter (0345) 224 2000.






Zugefügt 2025 Februar 25

Vermisster Junge - Öffentlichkeitsfahndung - Polizeirevier Halle (Saale) - Sachsen-Anhalt

messer - Gefährliche Körperverletzung durch drei junge Männer in St. Ingbert


	messer -	Gefährliche Körperverletzung durch drei junge Männer in St. Ingbert

Am 24.02.2025 ereignete sich gegen 18 Uhr eine Körperverletzung in einem Verbindungsweg zwischen der Kohlenstraße und der Ludwigstraße, in St. Ingbert, nahe einem Supermarkt. Hier hatten zwei 20-Jährige und ein 19-Jähriger, aus St. Ingbert und Zweibrücken, eine Flasche zerbrochen und wurden von einem 39-jährigen Passanten, aus Blieskastel, auf ihr Fehlverhalten angesprochen. Aus einer verbalen Auseinandersetzung entwickelte sich ein Gerangel. Einer der 20-Jährigen zog ein Einhandmesser, konnte jedoch von dem Geschädigten entwaffnet werden. Im weiteren Verlauf schlugen und traten die jungen Männer jedoch auf den Geschädigten, sogar als dieser am Boden lag, ein, so dass dieser später leicht verletzt in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Die Beschuldigten konnten im Zuge sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe zum Tatort angetroffen werden. Das Messer wurde sichergestellt. Die Ermittlungen wegen einer gefährlichen Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz dauern an. Die Beschuldigten wurden im weiteren Verlauf nach Hause entlassen. Sollte es weitere Zeugen des Tatgeschehens geben, wird um Mitteilung bei der Polizei St. Ingbert (06894/1090) gebeten.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Sankt Ingbert
Kaiserstraße 48
66386 St. Ingbert
Telefon: 06894-1090
E-Mail: pi-st-ingbert@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g



Zugefügt 2025 Februar 25

messer - Gefährliche Körperverletzung durch drei junge Männer in St. Ingbert

Messer - syrischen - Übernahme der Ermittlungen wegen des versuchten Mordes am Holocaust-Denkmal in Berlin - Karlsruhe


	Messer - 	Übernahme der Ermittlungen wegen des versuchten Mordes am Holocaust-Denkmal in Berlin
-
Karlsruhe

Die Bundesanwaltschaft hat heute (24. Februar 2025) wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren gegen den

syrischen Staatsangehörigen Wassim Al M.

von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommen.

Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht, als Heranwachsender versucht zu haben, einen Menschen aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch zu töten (§ 211 Abs. 2 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihm auch eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB).

Wassim Al M. wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Der Beschuldigte teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung ´´Islamischer Staat´´ (IS). Am frühen Abend des 21. Februar 2025 griff er im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte eine Person mit einem Messer hinterrücks an und verletzte sie lebensgefährlich. Hierbei handelte er aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet. Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt Berlin fortgeführt.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/



Zugefügt 2025 Februar 25

Messer - Übernahme

Messer - Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest - Freiburg


	Messer - 	Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest
-
Freiburg

Nach umfangreichen Ermittlungen ist es der Polizei gelungen, zwei dringend Tatverdächtige festzunehmen. Es handelt sich um zwei Männer im Alter von 22 und 24 Jahren. Bislang liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse zur Staatsangehörigkeit der Festgenommenen vor. Beide Tatverdächtige sind in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Das Amtsgericht Freiburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen beide Personen Untersuchungshaft angeordnet.

Bei dem Angriff auf dem Stühlinger Kirchplatz war am 15. Februar ein 20-Jähriger schwer verletzt worden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der Mann kein Zufallsopfer. Eine Stunde vor dem Angriff soll es auf dem Stühlinger Kirchplatz bereits zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen sein. Nach aktuellem Ermittlungsstand sollen sowohl die nun Beschuldigten als auch der 20-jährige Geschädigte daran beteiligt gewesen sein. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an.

Oec

Ursprungsmeldung vom 17.02.2025:

Einen 20-Jährigen angegriffen und schwer verletzt haben drei Unbekannte am Samstag, 15.02.2025, um 20.45 Uhr auf dem Stühlinger Kirchplatz in Freiburg. Eine Person soll dabei mit einem Messer auf den Mann eingestochen haben. Anschließend seien die Männer in Richtung Innenstadt geflüchtet.

Zeugen, die den Vorfall in der Nähe der Wiwilíbrücke mitbekamen, leisteten Erste Hilfe. Der Geschädigte musste zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Sein Gesundheitszustand soll mittlerweile stabil sein.

Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen der Polizei blieben ohne Ergebnis. Die Kriminalpolizei Freiburg hat die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat aufgenommen.

Laut Zeugenaussagen waren die Tatverdächtigen dunkel bekleidet und hatten dunkle Haare. Eine Person sei etwa 1,70 Meter groß gewesen und habe einen Ziegenbart (´´Goatee´´) getragen.

Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0761/882-2880 zu melden.

oec

Medienrückfragen bitte an:

Özkan Cira
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 882 1018
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 25

Messer - Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest - Freiburg

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich 1/2


	Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich

Am Freitag, den 13.12.2024, um 20:15 Uhr, kam es in einem Friseursalon in Koblenz-Metternich zu einem versuchten schweren Raubüberfall.

Zwei bislang unbekannte Täter betraten nach Ladenschluss den Salon und forderten den Inhaber auf, die Einnahmen des Geschäfts auszuhändigen. Als dieser sich weigerte, zeigte ein Täter ein Messer vor und der zweite Täter attackierte den Inhaber. Als es dem Geschäftsinhaber schließlich gelang, sich gegen die Angriffe zu wehren, flüchteten beide Täter ohne Beute in unbekannte Richtung.

Der nachfolgend beschriebene Täter 1 wurde durch die Gegenwehr des Inhabers erheblich an der Nase verletzt. Es ist anzunehmen, dass die erlittenen Verletzungen, Schwellung oder Hämatome bis zu zwei Wochen nach der Tat sichtbar waren.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Täterbeschreibungen

Täter 1:

* männlich

* braune kurze Haare

* 30 - 40 Jahre alt

* ca. 180 groß

* athletisch, kräftige Statur, ca. 80 – 85 kg

* helle Steppjacke (beige/weiß)

* osteuropäisches Aussehen

* an der Nase verletzt



Täter 2:

* männlich

* 30 - 40 Jahre alt

* 175 cm – 180 cm

* kräftige Statur, ca. 90 – 100 kg

* gerötete Augen

* deutschsprachig

* dunkle Daunenjacke

* führte ein Messer mit sich

* osteuropäisches Aussehen
Gesuchte Hinweise

Die Polizei sucht dringend Zeugen.

Wer kennt die Personen, auf den Phantombildern?

Sind Ihnen Personen mit einer auffälligen Verletzung, wie zum Beispiel Hämatome, Nasenbruch, Schwellungen an der Nase, bekannt?

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalwache Koblenz unter der Telefonnummer 0261-921 56390 entgegen.



Zugefügt 2025 Februar 25

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich 2/2


	Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich

Am Freitag, den 13.12.2024, um 20:15 Uhr, kam es in einem Friseursalon in Koblenz-Metternich zu einem versuchten schweren Raubüberfall.

Zwei bislang unbekannte Täter betraten nach Ladenschluss den Salon und forderten den Inhaber auf, die Einnahmen des Geschäfts auszuhändigen. Als dieser sich weigerte, zeigte ein Täter ein Messer vor und der zweite Täter attackierte den Inhaber. Als es dem Geschäftsinhaber schließlich gelang, sich gegen die Angriffe zu wehren, flüchteten beide Täter ohne Beute in unbekannte Richtung.

Der nachfolgend beschriebene Täter 1 wurde durch die Gegenwehr des Inhabers erheblich an der Nase verletzt. Es ist anzunehmen, dass die erlittenen Verletzungen, Schwellung oder Hämatome bis zu zwei Wochen nach der Tat sichtbar waren.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Täterbeschreibungen

Täter 1:

* männlich

* braune kurze Haare

* 30 - 40 Jahre alt

* ca. 180 groß

* athletisch, kräftige Statur, ca. 80 – 85 kg

* helle Steppjacke (beige/weiß)

* osteuropäisches Aussehen

* an der Nase verletzt



Täter 2:

* männlich

* 30 - 40 Jahre alt

* 175 cm – 180 cm

* kräftige Statur, ca. 90 – 100 kg

* gerötete Augen

* deutschsprachig

* dunkle Daunenjacke

* führte ein Messer mit sich

* osteuropäisches Aussehen
Gesuchte Hinweise

Die Polizei sucht dringend Zeugen.

Wer kennt die Personen, auf den Phantombildern?

Sind Ihnen Personen mit einer auffälligen Verletzung, wie zum Beispiel Hämatome, Nasenbruch, Schwellungen an der Nase, bekannt?

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalwache Koblenz unter der Telefonnummer 0261-921 56390 entgegen.



Zugefügt 2025 Februar 25

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich

Steuereinnahmen im Januar 2025 und konjunkturelles Umfeld


	 Steuereinnahmen im Januar 2025 und konjunkturelles Umfeld

Entwicklung des Steueraufkommens
Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Januar 2025 um knapp 9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Anstieg war dabei insbesondere auch auf die Bundessteuern zurückzuführen (s. u.). Das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, legte gegenüber Januar 2024 deutlich moderater um 4 Prozent zu. Einem anhaltend starken Aufkommensanstieg bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge sowie Zuwächsen bei den Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer stand ein rückläufiges Aufkommen bei den Steuern vom Umsatz, den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie der Körperschaftsteuer gegenüber (s. a. Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Die Einnahmen aus den Bundessteuern wiesen im Januar 2025 einen starken Anstieg von über 66 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Dieser war maßgeblich auf drei Steuerarten zurückzuführen. Bei der Energiesteuer und der Stromsteuer erfolgte, aufgrund technischer Verzögerungen zum Jahreswechsel 2024/2025, die kassenwirksame Buchung eines Teils der im Dezember 2024 fällig gewordenen Steuer erst im Januar 2025 (siehe dazu Monatsberichtsartikel zu den Steuereinnahmen im Dezember 20241). In der Folge wies die Energiesteuer – nach entsprechendem Rückgang im Dezember 2024 – im Berichtsmonat ein Einnahmeplus von 436 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Bei der Stromsteuer war ein Anstieg von knapp 93 Prozent zu verbuchen. Das Aufkommen der Tabaksteuer war im Vorjahresvergleich durch einen Sonderfall sehr stark erhöht. Deutlich moderatere Aufkommensanstiege gegenüber dem Vorjahresmonat wiesen im Berichtsmonat die drei anderen aufkommensstarken Bundessteuern (Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer und Solidaritätszuschlag) auf.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern lagen im Januar 2025 um gut 20 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer waren mit rund 1,2 Mrd. Euro etwas höher als zuletzt, was gegenüber der schwachen Vorjahresbasis einem Zuwachs von 25 Prozent entspricht. Das nach leichter Erholung bei den für das Steueraufkommen relevanten Immobilientransaktionen und -preisen erreichte Niveau scheint sich zu verfestigen. Bei der Erbschaftsteuer ergab sich im Rahmen der üblichen unterjährigen Volatilität ein Einnahmeanstieg von über 16 Prozent.
Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen stiegen im Januar 2025 – insbesondere aufgrund des starken Anstiegs der Einnahmen aus den Bundessteuern – um über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern legten in etwa so stark zu wie das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt. Die Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder übertragen werden (s. a. Tabelle ´´Umsatzsteuerverteilung im Januar 2025´´), lagen dabei in ähnlicher Höhe wie im Januar 2024. Auch die Zahlung von Regionalisierungsmitteln an die Länder fiel in etwa so hoch aus wie im Vorjahresmonat. Dagegen war bei den EU-Eigenmittelabführungen, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, im Berichtsmonat ein deutlicher Anstieg gegenüber Januar 2024 zu verzeichnen, der die Zuwachsrate des Bundesaufkommens dämpfte. Für das Jahr 2025 insgesamt wird mit einem – gegenüber der Januar-Zuwachsrate – deutlich moderateren Anstieg der EU-Abführungen gerechnet (siehe Monatsberichtsbeitrag zu Steuerschätzung im Oktober 20242).

Die Länder verzeichneten im Januar 2025 einen Anstieg ihrer Steuereinnahmen nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen um leicht über 4 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern lagen rund 8 Prozent höher als im Januar des vorangegangenen Jahres. Dies war maßgeblich auf den kräftigen Anstieg der Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge zurückzuführen, an dem die Gemeinden partizipieren.
Umsatzsteuerverteilung im Januar 2025 Bund Länder Gemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG
52,8 Prozent 45,2 Prozent 2,0 Prozent

am Aufkommen (25.405 Mio. Euro)
13.418 Mio. Euro 11.481 Mio. Euro 507 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG
-923 Mio. Euro +732 Mio. Euro +200 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen:
49,2 Prozent 48,0 Prozent 2,8 Prozent
12.495 Mio. Euro 12.203 Mio. Euro 707 Mio. Euro
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Zum Seitenanfang
Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten
Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr¹2025 Januar Veränderung
gegenüber
Vorjahr Januar Veränderung
gegenüber
Vorjahr Schätzungen
für 2025⁴ Veränderung
gegenüber
Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent in Mio. Euro in Prozent in Mio. Euro in Prozent
Gemeinschaftsteuern

Lohnsteuer²

21.224 +2,5 21.224 +2,5 272.400 +9,4

Veranlagte Einkommensteuer

2.388 +19,6 2.388 +19,6 75.550 +0,9

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

2.141 -1,3 2.141 -1,3 32.050 -5,8

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

4.327 +72,6 4.327 +72,6 18.500 -4,0

Körperschaftsteuer

867 -32,7 867 -32,7 42.300 +6,4

Steuern vom Umsatz

25.405 -0,3 25.405 -0,3 307.750 +1,9
Gemeinschaftsteuern insgesamt 56.353 +4,0 56.353 +4,0 748.550 +4,1
Gewerbesteuerumlagen

Gewerbesteuerumlage

174 -25,7 174 -25,7 6.764 +1,8

Erhöhte Gewerbesteuerumlage

0 +528,1 0 +528,1 0 X
Gewerbesteuerumlagen insgesamt 175 -25,6 175 -25,6 6.764 +1,8
Bundessteuern

Energiesteuer

1.819 +436,0 1.819 +436,0 36.400 +3,7

Tabaksteuer

1.199 +143,9 1.199 +143,9 16.120 +3,1

Alkoholsteuer

195 +20,5 195 +20,5 2.100 +6,1

Versicherungsteuer

987 +10,1 987 +10,1 19.110 +4,8

Stromsteuer

1.075 +92,7 1.075 +92,7 5.190 +0,7

Kraftfahrzeugsteuer

970 +6,4 970 +6,4 9.605 -0,6

Luftverkehrsteuer

162 +37,8 162 +37,8 2.010 +9,7

Solidaritätszuschlag

921 +14,5 921 +14,5 13.100 +3,7

Übrige Bundessteuern

20 -85,0 20 -85,0 2.408 -27,2
Bundessteuern insgesamt 7.349 +66,5 7.349 +66,5 106.043 +2,4
Ländersteuern

Erbschaftsteuer

974 +16,5 974 +16,5 10.100 +1,1

Grunderwerbsteuer

1.234 +25,0 1.234 +25,0 13.150 +3,1

Rennwett- und Lotteriesteuer

240 +14,7 240 +14,7 2.505 +0,8

Biersteuer

46 +10,0 46 +10,0 564 +1,0

Übrige Ländersteuern

33 +8,9 33 +8,9 735 +1,5
Ländersteuern insgesamt 2.527 +20,1 2.527 +20,1 27.054 +2,1
EU-Eigenmittel

Zölle

354 -1,3 354 -1,3 5.400 -1,2

Mehrwertsteuer-Eigenmittel

468 -1,3 468 -1,3 5.621 +3,2

BNE-Eigenmittel

1.897 +169,5 1.897 +169,5 22.518 +14,2

Kunststoff-Eigenmittel

114 -3,5 114 -3,5 1.371 -0,5
EU-Eigenmittel insgesamt 2.834 +71,1 2.834 +71,1 34.910 +9,1
Bund³ 28.178 +10,7 28.178 +10,7 389.683 +3,9
Länder³ 30.977 +4,1 30.977 +4,1 406.263 +2,9
EU 2.834 +71,1 2.834 +71,1 34.910 +9,1
Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer 4.768 +8,0 4.768 +8,0 62.955 +6,2
Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) 66.758 +8,9 66.758 +8,9 893.811 +3,8
1 Methodik: Kassenmäßige Verbuchung der Einzelsteuer insgesamt und Aufteilung auf die Ebenen entsprechend den gesetzlich festgelegten Anteilen. Aus kassentechnischen Gründen können die tatsächlich von den einzelnen Gebietskörperschaften im laufenden Monat vereinnahmten Steuerbeträge von den Sollgrößen abweichen.
2 Nach Abzug der Kindergelderstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern.
3 Nach Ergänzungszuweisungen, Abweichung zu Tabelle ´´Einnahmen des Bundes´´ ist methodisch bedingt (vergleiche Fußnote 1).
4 Ergebnis des Arbeitskreises ´´Steuerschätzungen´´ vom Oktober 2024.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer war im Januar 2025 ein moderater Anstieg der Einnahmen um etwas über 2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Der im Vergleich zu den Vormonaten spürbar geringere Anstieg war maßgeblich auf das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zurückzuführen. Durch dieses wurde rückwirkend der Grundfreibetrag für 2024 um 180 Euro erhöht, was überwiegend mit der im Januar 2025 fälligen Lohnsteuer für Dezember verrechnet wurde. Hinter der aufwärtsgerichteten Entwicklung der Lohnsteuer in den vergangenen Monaten stehen kräftige Steigerungsraten der für das Steueraufkommen relevanten Lohnzahlungen im Vorjahresvergleich.

Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfte dem Lohnsteueraufkommen dagegen aktuell keine positiven Impulse geben. So liegt die Beschäftigung ungefähr auf Vorjahresniveau (bei unterschiedlicher Entwicklung zwischen den Branchen) und die Kurzarbeit spürbar höher als im Winter des Vorjahres.
Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer lag das Aufkommen im Januar 2025 um über 19 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Aufkommensentwicklung bestimmte dabei maßgeblich die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume, woraus sich – u. a. durch unterschiedliche Stände bei der Abgabe der Steuererklärungen und Bearbeitung der Fälle durch die Finanzverwaltung oder durch größere Einzelfälle – merkliche Schwankungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat ergeben können. Im Berichtsmonat lagen sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen höher als im Januar des Vorjahres, wobei die Nachzahlungen dabei stärker erhöht waren. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen der Einkommensteuer waren gegenüber dem Vorjahr um über 140 Prozent im Plus, fielen mit weniger als 6 Mio. Euro quantitativ aber weiterhin kaum ins Gewicht.

Auch für das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer im Januar 2025 war die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung maßgeblich. Hier kam es zu einem Aufkommensrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um über 32 Prozent. Dieser war vor allem auf gegenüber Januar 2024 rückläufige (nachträgliche) Vorauszahlungen für die jeweiligen Vorjahre zurückzuführen. Die aus dem Körperschaftsteueraufkommen gezahlte Forschungszulage stieg im Januar 2025 um über 81 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, minderte das Aufkommen bei einem Volumen von gut 91 Mio. Euro aber nur in einem vergleichsweise geringen Umfang.

Bei den Kapitalertragsteuern wies das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, das sich maßgeblich aus der Besteuerung von Dividenden ergibt, zu Jahresbeginn 2025 eine ähnliche Größenordnung auf wie im Januar des Vorjahres. Das anhaltend hohe Zinsniveau führte bei den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge weiterhin zu sehr hohen positiven Veränderungsraten, und dies gegenüber einer bereits deutlich erhöhten Vorjahresbasis. Das Januaraufkommen wird insbesondere von der Besteuerung des Zinsertrags aus Geldanlagen mit Zinsfälligkeit zum 31. Dezember eines Jahres bestimmt. Zudem dürfte – angesichts der Kursentwicklung an den Börsen in den vergangenen zwei Monaten – auch das wertmäßige Volumen der Wertpapierumsätze zugenommen und zu höheren Einnahmen aus der Besteuerung der Veräußerungserlöse geführt haben.
Steuern vom Umsatz

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz verzeichneten im Berichtsmonat einen leichten Rückgang, wobei das Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer leicht anstieg, während die Einfuhrumsatzsteuereinnahmen dagegen rückläufig waren. Bei der Einfuhrumsatzsteuer dürfte dies auch auf unterjährige Volatilität zurückzuführen sein. In den Vormonaten waren tendenziell leichte Anstiege des Aufkommens zu verzeichnen. Die nominalen Warenimporte, die mit der Bemessungsgrundlage der Steuer korreliert sind, lagen zuletzt etwas höher als im Vorjahresmonat. Bei der (Binnen-)Umsatzsteuer machte sich im Vorjahresvergleich bemerkbar, dass im Januar 2024 erhebliche Beträge aus dem One-Stop-Shop-Verfahren vereinnahmt worden waren und die Vorjahresbasis dadurch erhöht war.3 Dies dämpfte entsprechend auch die Zuwachsrate bei den Steuern vom Umsatz insgesamt im Berichtsmonat. Die weitere Entwicklung der Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz wird insbesondere davon abhängen, wie sich die Konsumausgaben der privaten Haushalte in den nächsten Monaten darstellen. Die Konsumentenstimmung war zuletzt weiterhin getrübt (s. u.).

Zum Seitenanfang
Konjunkturelles Umfeld

Laut Statistischem Bundesamt ging das Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2024 (in preis-, saison- und kalenderbereinigter Rechnung) um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal zurück. Gegenüber dem zusammen mit dem ersten Jahresergebnis für 2024 veröffentlichten sehr vorläufigen Wert für das 4. Quartal war dies eine leichte Abwärtsrevision um 0,1 Prozentpunkte. Die preisbereinigte Jahresveränderungsrate für 2024 blieb mit -0,2 Prozent unverändert.
Aktuelle Konjunkturindikatoren Letzter
Beobachtungs-
zeitpunkt Letzter
Datenstand,
saisonbereinigt Gegenüber
Vorperiode,
saisonbereinigt Gegenüber
Vorjahr¹
Gesamtwirtschaft Veränderung in Prozent
Reales BIP (Index: 2015=100) 4. Quartal 24 104,5 ↓ -0,2 ↓ -0,4
Nominales BIP in Mrd. Euro 4. Quartal 24 1.088,0 ↑ +0,9 ↑ +2,1
Industrie/Verarbeitendes Gewerbe Veränderung in Prozent
Produktion (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 89,9 ↓ -2,4 ↓ -3,1
Industrieproduktion (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 90,1 ↓ -3,3 ↓ -4,1
Umsätze (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 94,9 → -0,1 ↓ -3,9
Auftragseingänge (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 90,2 ↑ +6,9 ↓ -6,3
Handel und Dienstleistungen Veränderung in Prozent
Umsätze im Einzelhandel (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 113,5 ↓ -1,6 ↑ +1,8
Umsätze im Gastgewerbe (Index: 2015=100)²´´³ November 24 92,4 ↑ +3,9 → -0,1
Außenhandel Veränderung in Prozent
Warenexporte in Mrd. Euro Dezember 24 131,7 ↑ +2,9 ↑ +3,4
Warenimporte in Mrd. Euro Dezember 24 111,1 ↑ +2,0 ↑ +4,5
Preisentwicklung, nicht saisonbereinigt Veränderung in Prozent
Verbraucherpreisindex (2020=100) Januar 25 120,3 ↓ -0,2 ↑ +2,3

darunter Energie

Januar 25 145,2 ↑ +1,2 ↓ -1,6

darunter Nahrungsmittel

Januar 25 134,4 ↓ -0,3 ↑ +0,8

darunter Dienstleistungen

Januar 25 115,4 → +0,1 ↑ +4,0
Erzeugerpreisindex (2021=100) Dezember 24 128,3 → -0,1 ↑ +0,8
Arbeitsmarkt Veränderung in 1.000 Personen,
Personen oder Prozentpunkten
Arbeitslosigkeit (1.000 Personen)4 Januar 25 2.880 ↑ +11,0 ↑ +187,0
Erwerbstätige (1.000 Personen)4 Dezember 24 46.068 ↑ +4,0 ↓ -26,0
Kurzarbeit (Personen in neuen Anzeigen)5,6 Dezember 24 61.177 ↓ -20,0 ↓ -4,0
Arbeitslosenquote BA (in Prozent)7 Januar 25 6,2 → +0,1 ↑ +0,3
Umfragen Veränderung in Salden-
beziehungsweise Indexpunkten
ifo Geschäftsklima (Salden)8 Januar 25 -13,9 ↑ +0,9 ↓ -0,5

darunter Lage8

Januar 25 -3,9 ↑ +2,3 ↓ -2,1

darunter Erwartungen8

Januar 25 -23,4 ↓ -0,4 ↑ +0,8
GfK-Konsumklima (Index) Januar 25 -21,4 ↑ +1,7 ↑ +4,0
1 Produktion arbeitstäglich, Umsatz und Auftragseingang Industrie jeweils kalenderbereinigt, Außenhandel kalender- und saisonbereinigt, ifo Geschäftsklima und GfK-Konsumklima jeweils saisonbereinigt.
2 Kalenderbereinigt.
3 Preisbereinigt.
4 Veränderungen in 1.000 Personen.
5 Veränderung in Personen.
6 Nicht saisonbereinigt.
7 Veränderung in Prozentpunkten.
8 Veränderung in Saldenpunkten.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern

Hinter dem Minus im Schlussquartal stand vor allem eine anhaltend schwache Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe. Dort ging die Produktion im Dezember weiter zurück, u. a. im Automobilbereich und in den energieintensiven Industrien. Während die Bauproduktion zuletzt unverändert blieb, stieg die Energieerzeugung an. Die Warenausfuhren stiegen im Dezember dagegen, wie auch schon im Vormonat, spürbar. Das insgesamt höhere Exportniveau zum Jahresende könnte u. a. vorgezogene Lieferungen in die USA in Erwartung steigender Zölle widerspiegeln. Auch die Wareneinfuhren verzeichneten Zuwächse, jedoch weniger stark, womit der Saldo der Handelsbilanz stieg.

Am Arbeitsmarkt blieb die Lage durch die konjunkturelle Entwicklung merklich belastet, was insbesondere auf die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe zurückging. Während die Erwerbstätigkeit zuletzt stagnierte, setzte die Arbeitslosigkeit ihren Aufwärtstrend fort und die Arbeitslosenquote stieg im Januar. Auch fiel im Januar der Zuwachs an gemeldeten offenen Arbeitsstellen auf einen langjährigen Tiefststand (für diesen Kalendermonat).

Die Inflationsrate sank im Januar gegenüber dem Vormonat und lag bei 2,3 Prozent. Im Vorjahresvergleich rückläufig waren erneut die Energiepreise; die Preise für Nahrungsmittel stiegen weniger stark als zuletzt. Eine weiterhin spürbar erhöhte Teuerungsrate wiesen Dienstleistungen auf. Die Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) lag daher bei knapp unter 3 Prozent.

Die wirtschaftliche Lage dürfte gemäß den Frühindikatoren kurzfristig schwierig bleiben. Zwar verbesserte sich die Stimmung in deutschen Unternehmen im Januar leicht und der ifo Geschäftsklimaindex stieg etwas. Die Geschäftserwartungen sanken jedoch insgesamt weiter und verblieben im pessimistischen Bereich. Dabei blickt u. a. die Exportwirtschaft derzeit besorgt in die Zukunft: Die ifo Exporterwartungen sind im Januar zurückgegangen und insbesondere die Automobil- und die Metallindustrie rechnen mit weiteren Exportrückgängen.

Die skeptischen ifo Geschäftserwartungen decken sich mit den zuletzt deutlich gefallenen ZEW-Konjunkturerwartungen und dem ebenfalls zurückgegangenen GfK-Konsumklima zum Jahresbeginn. Gesunkene Konjunktur- und Einkommenserwartungen und eine rückläufige Anschaffungsneigung zusammen mit einer gestiegenen Sparneigung stehen hinter der eher trüben Verbraucherstimmung. Die deutsche Wirtschaft scheint vorerst nicht aus der Stagnation zu finden. Eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt ist damit in nächster Zeit nicht zu erwarten. Mit Blick auf die Inflationsentwicklung dürften sich inflationsdämpfende und -treibende Faktoren zunächst in etwa die Waage halten.
Fußnoten

1
BMF-Monatsbericht Januar 2025: Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld
2
BMF-Monatsbericht November 2024: Steuerschätzung Oktober 2024: Abwärtsrevision der erwarteten Steuereinnahmen
3
S. a. zum One-Stop-Shop-Verfahren: Steuereinnahmen und konjunkturelles Umfeld im Juli 2023



Zugefügt 2025 Februar 25

Steuereinnahmen im Januar 2025 und konjunkturelles Umfeld

Polizeipräsidium Mannheim - Heidelberg – gefährliche Körperverletzung


	Polizeipräsidium Mannheim - Heidelberg – gefährliche Körperverletzung

Tatort
Heidelberg - Stadtteil Rohrbach

Tatzeit- /Raum
08. Februar 2025

Medien zur Fahndung
Phantombild-ST-0258770-25

Icon Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Bereits am 08. Februar 2025 verhielt sich ein Fußgänger im Stadtteil Rohrbach aggressiv gegenüber einem Autofahrer und verletzte diesen. Gegen 19 Uhr lief der unbekannte Mann in der Haberstraße auf der Fahrbahn vor den Wagen des 29-Jährigen. Dieser machte durch Hupen auf sich aufmerksam, woraufhin der Unbekannte auf die Beifahrerseite des Fahrzeugs lief, sein Gesicht gegen die Scheibe der Beifahrertür presste und diese ableckte.
Nachdem der 29-Jährige das Fahrzeug verlassen hatte, kam es zum Handgemenge, in dessen Verlauf der Autofahrer seinen Kontrahenten von sich wegstieß. Beide setzten ihren Weg daraufhin fort. Kurze Zeit später bemerkte der 29-jährige Mann, dass er bei der Auseinandersetzung mit einem Messer verletzt worden war und nun blutete. Durch hinzugezogene Rettungskräfte wurde der Verletzte in ein Krankenhaus gebracht. Hier stellte sich heraus, dass er einen Messerstich im Brustbereich erlitten hatte.
Wir berichteten bereits:
PM 1: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/5967851
PM 2: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/5969658

Der Täter wird wie folgt beschrieben:

Männlich
Ca. 175 bis 180 cm groß
Ca. 25 bis 35 Jahre alt
Ungepflegtes Aussehen, schlanke Statur, eingefallenes Gesicht, Oberlippenbart
Westeuropäisches Erscheinungsbild
Sprach Deutsch mit kurpfälzischem Dialekt
Er war mit einer blauen Jeanshose, einer schwarzen Jacke und einem weißen Kapuzenpulli mit rotem ´´Chicago Bulls´´ Logo auf der Brust bekleidet.

Die Ermittler suchen Zeugen, die den Tatablauf beobachtet haben und denen der Mann auf dem Phantombild ab ca. 18.30 Uhr in der S-Bahn-Linie 23 zwischen Bismarckplatz und Rohrbach-Süd sowie nach der Tat auf der Flucht im Bereich des Einkaufszentrums aufgefallen ist. Diese werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621/174-4444 beim kriminalpolizeilichen Hinweistelefon zu melden.




Zugefügt 2025 Februar 25

Polizeipräsidium Mannheim - Heidelberg – gefährliche Körperverletzung

Messer - Polizeieinsatz nach Sichtung verdächtiger Person - Nidderau


	Polizeieinsatz nach Sichtung verdächtiger Person

Nidderau

Mitteilungen über eine verdächtige Person am Bahnhof in Heldenbergen haben am Donnerstagnachmittag für einen größeren Polizeieinsatz gesorgt. Mehrere Streifen hatten unter anderem um den Bahnhof herum nach einem noch unbekannten Mann gesucht, der zuvor im Bereich einer Unterführung des Bahngeländes mit einem Messer herumhantiert haben soll.

Einer der Mitteiler, der sich gegen 13.55 Uhr bei den Beamten gemeldet hatte, beschrieb den Mann als etwa 1,80 Meter groß, schlank und bekleidet mit einem Pullover sowie einer Weste. Auffällig war, dass er Schlappen ohne Socken trug. Die sofortige und umfassende Fahndung nach ihm verlief letztlich ohne Erfolg.

Die Hintergründe sind weiter unklar. Der Polizei liegen gegenwärtig jedoch keine Hinweise auf ein gefährdendes oder strafrechtlich relevantes Verhalten des Mannes vor. Wer in Bezug auf die geschilderte Situation Beobachtungen gemacht hat und weitere Hinweise auf die Person geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeistation Hanau II zu melden (06181 9010-0).

Hinweisen wie diesen geht die Polizei umgehend und sehr sorgfältig nach. Auch wenn die Sorgen möglicherweise völlig unbegründet waren, raten die Beamtinnen und Beamten dazu, Situationen, die einem verdächtig vorkommen, stets unverzüglich mitzuteilen, auch über die Notrufnummer 110.

Wir sind für Ihre Sicherheit da und dankbar um jeden Hinweis.

Offenbach 20.02.2025, Pressestelle, Thomas Leipold

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh



Zugefügt 2025 Februar 25

Polizeieinsatz nach Sichtung verdächtiger Person Nidderau

Gießen - Handy geklaut - Schüsse aus Gaspistole + Straßenraub mit Messer + Auseinandersetzung mit Pfefferspray und Gürteln + Einbrüche + Autoaufbrüche + weitere


	Handy geklaut - Schüsse aus Gaspistole + Straßenraub mit Messer + Auseinandersetzung mit Pfefferspray und Gürteln + Einbrüche + Autoaufbrüche + weitere

Am Freitag (21.2.) gegen 18 Uhr kam es zu einem Handydiebstahl in der Robert-Sommer-Straße. Auf der Straße traf sich ein 35-Jähriger im Rahmen eines Handyverkaufs mit dem mutmaßlichen Käufer. Dieser wurde von einer weiteren Person begleitet. Der Unbekannte nahm das Handy an sich und gab vor, es überprüfen zu wollen. Als er das Handy übergeben bekam, rannte er damit davon. In diesem Moment schoss sein Begleiter nach derzeitigem Ermittlungsstand mit einer Gaspistole in Richtung des 35-Jährigen und rannte ebenfalls davon. Trotz leichter Verletzung verfolgte der Mann den Schützen. Daraufhin schoss der Kriminelle erneut in Richtung des 35-Jährigen. Der Schütze stieg sodann in einen schwarzen BMW M2, an dessen Heck sich kein Kennzeichen befand, und raste davon.

Der Mann mit der Pistole wurde als etwa 20 Jahre alt und leicht kräftig beschrieben. Er hatte schwarze Haare, trug eine schwarze Daunenjacke, eine schwarze Mütze, einen Jogginganzug und schwarze Schuhe. Er führte eine silberfarbene Pistole mit. Zu seinem Begleiter liegt bislang keine Beschreibung vor.

Die Kriminalpolizei bittet um Hinweise: Wer hat den Vorfall mitbekommen? Wer kann Hinweise zur Identität der beiden Flüchtigen geben? Wer kann Angaben zum für die Flucht genutzten, schwarzen BMW M2 machen?

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Gießen: Straßenraub mit Messer

Am Samstag (22.2.) kam es am Marktplatz zu einem Straßenraub, bei dem ein 18-Jähriger eine Schnittwunde erlitt. Den Angaben des Opfers zufolge drängte eine Gruppe von etwa zehn Personen den 18-Jährigen gegen 18 Uhr von der Bushaltestelle in Richtung Burggraben. Dort schlugen und traten die Personen auf ihr Opfer ein. Sie raubten ihm Bargeld und rannten über den Burggraben in Richtung Kirchenplatz davon. Der Überfallene erlitt eine Schnittverletzung an der Hand, die mutmaßlich von einem Messer verursacht wurde.

Die Polizei sucht Zeugen: Wer hat den Raub bemerkt? Wer kann Angaben zu der flüchtigen Personengruppe machen?

Die Ermittler bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Linden: Einbrecher erbeutet Schmuck

Die Terrassentür eines Einfamilienhauses brach ein Einbrecher in Großen-Linden auf. Zwischen Freitag (21.2.), 17.30 Uhr und Samstag, 2.35 Uhr, erbeutete der Unbekannte u.a. Schmuck aus dem Haus in der Hermesdorfer Straße. Er entkam unbemerkt.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Gießen: Einbruch in Wieseck

Am Freitag (21.2.) stieg ein Unbekannter in ein Einfamilienhaus in Wieseck ein. Der Kriminelle brach zwischen 18.15 Uhr und 22 Uhr eine Terrassentür des Hauses im Burgenring auf. Er durchsuchte die Wohnräume nach Wertgegenständen, noch unklar ist, ob er etwas mitnahm. Anschließend flüchtete er unbemerkt.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Lich: Auto geklaut

Einen schwarzen Ford klaute ein Unbekannter am Wochenende in Lich. Der Focus (Baujahr 2011) parkte zwischen Samstag (22.2.), 17 Uhr und Sonntag, 12 Uhr, auf einem Parkplatz in der Straße Unterstadt. An dem Fahrzeug befanden sich die Kennzeichen GI-JB 1209.

Die Polizei sucht Zeugen: Wer hat den Diebstahl bemerkt? Wer kann Angaben zum Verbleib des Ford Focus und der Kennzeichenschilder machen?

Die Ermittler bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Staufenberg: Einbruch in Getränkemarkt

Zwischen Freitag (21.2.), 22 Uhr und Samstag, 8.45 Uhr, brach ein Unbekannter in einen Getränkemarkt in der Straße am Schiffenweg ein. Nachdem der Einbrecher die Eingangstür aufgebrochen hatte, suchte er im Inneren nach Wertgegenständen. Nachdem er sich erfolglos an einem Tresor zu schaffen machte, ließ er von seinem Vorhaben ab und flüchtete.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Biebertal: Firmeneinbruch

Im Zeitraum zwischen Freitag (22.2.), 21 Uhr und Samstagmorgen, 7.15 Uhr, drang ein Einbrecher in eine Firma für Baustoffe in Rodheim-Bieber ein. Der Unbekannte hebelte an einer Tür, die jedoch standhielt. Daraufhin begab er sich zum Haupteingang der Firma in der Straße An der Amtmannsmühle und brach eine dortige Tür auf. Zuvor hatte der Kriminelle Bewegungsmelder abmontiert. Er erbeutete Bargeld und entkam unbemerkt.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Gießen: Bargeld erbeutet

Bei einem Einbruch in einen E-Zigarettenladen erbeutete ein Krimineller Bargeld. Der Unbekannte schlug eine Scheibe des Ladens in der Grünberger Straße 87 ein und gelangte so in den Verkaufsraum. Aus dem Inneren nahm er einen Tresor mit. Er entkam unbemerkt. Der Einbrecher schlug zwischen Samstag (22.2.), 19 Uhr und heute, 5.55 Uhr, zu.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Gießen: Auseinandersetzung mit Pfefferspray und Gürteln

Am Freitag (21.2.) kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen am Marktplatz. Nach derzeitigem Ermittlungsstand gerieten die Gruppen gegen 22.50 Uhr in Streit, in der Folge schlugen sie aufeinander ein. Dabei sollen sie Gürtel zum Schlagen eingesetzt haben, auch soll mit Pfefferspray gesprüht worden sein. Eingesetzte Streifen kontrollierten noch vor Ort insgesamt sieben Personen. Alle erhielten im Anschluss Platzverweise, die Beamten leiteten entsprechende Strafverfahren ein. Ein 18-Jähriger musste verletzt in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Hintergründe sind bislang unklar. Zur Klärung des Vorfalls sucht die Polizei Zeugen.

Die Ermittler bitten um Hinweise an die Polizeistation Gießen Nord unter der Telefonnummer 0641/7006-3755.

Gießen: Schriftzug gesprüht

Aufrufe, die FDP zu wählen, sprühte ein Unbekannter mit Farbe in der Ludwigstraße auf den Boden. Die teils bis zu 3 Meter großen Schriftzüge wurden am Freitag (21.2.) gegen 15.30 Uhr bemerkt, es ist noch unklar, wann genau sie aufgesprüht wurden.

Die Kriminalpolizei bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Pohlheim: Passat aufgebrochen

Eine Tasche und ein Tablet klaute ein Unbekannter aus einem VW in Watzenborn-Steinberg. Zwischen Sonntag (23.2.), 21.30 Uhr und heute Morgen, 8.42 Uhr, schlug der Unbekannte eine Scheibe des Passats in der Gießener Straße ein. Mit seiner Beute entkam er unbemerkt.

Zeugenhinweise nimmt die Polizeistation Gießen Süd unter der Telefonnummer 0641/7006-3555 entgegen.

Gießen: Werkzeuge geklaut

Auf dem Parkplatz eines Möbelgeschäfts in der Philipp-Reis-Straße brach ein Dieb einen Ford auf. Aus dem Transit nahm er einen Werkzeugkoffer mit, nachdem er eine Scheibe des Fahrzeugs eingeschlagen hatte. Der weiße Transporter parkte dort zwischen 21.2. und heute Morgen.

Zeugenhinweise nimmt die Polizeistation Gießen Süd unter der Telefonnummer 0641/7006-3555 entgegen.

Wettenberg: Buswartehäuschen beschädigt

Ersten Ermittlungen zufolge zwischen 11 Uhr und 13 Uhr zerstörte ein Unbekannter gestern eine Scheibe eines Buswartehäuschen an der Haltestelle ´´Gewebepark Ost´´ an der Kreisstraße 28 in Wettenberg (Linie 801/802). Eine Streife bemerkte den Schaden im Rahmen ihrer Streifentätigkeit gegen kurz nach 13 Uhr, es ist noch unklar, wann genau die Scheibe beschädigt wurde.

Zeugenhinweise nimmt die Polizeistation Gießen Nord unter der Telefonnummer 0641/7006-3755 entgegen.

Gießen: Ermittlungsverfahren im Kontext einer Wahlkampfveranstaltung

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im Seltersweg am Samstag (22.2.) bildete sich spontaner Gegenprotest von in der Spitze 25 Personen. Während der Versammlung streckte ein Passant gegen 13 Uhr den rechten Arm mit geballter Faust aus und rief lautstark ´´Alles für Deutschland´´ in Richtung des Gegenprotests. Zeugen sprachen in der Nähe eingesetzte Polizeibeamte auf den Vorfall an. Die Beamten unterzogen den Mann daraufhin einer Kontrolle. Gegen den 56-jährigen deutschen Staatsangehörigen leiteten sie zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ein. Zuvor stellten die Einsatzkräfte Personalien eines Beteiligten des AfD-Standes fest, da dieser einen Teilnehmenden des Gegenprotests geschubst haben soll. Diesbezüglich leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung ein. Anlässlich der Spontanversammlung sowie eines letztjährigen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Körperverletzung zum Nachteil eines Beteiligten des AfD-Stands stellten die Einsatzkräfte Personalien bei Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern des Gegenprotests fest. Gegen 14 Uhr wurde der Wahlkampfstand abgebaut, der Gegenprotest löste sich kurz danach auf, es kam zu keinen weiteren Zwischenfällen.

Zeugen der Vorfälle werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0641/7006-6555 bei der Kriminalpolizei zu melden.

Pierre Gath, Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8

35394 Gießen
Telefon: 0641/7006-2043

E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei
Instagram: https://instagram.com/polizei_mh



Zugefügt 2025 Februar 25

Handy geklaut - Schüsse aus Gaspistole + Straßenraub mit Messer + Auseinandersetzung mit Pfefferspray und Gürteln + Einbrüche + Autoaufbrüche + weitere

Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe


	Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe

Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegen sich seit Jahren auf hohem Niveau. Aufgrund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen – wie Messer, Reizgas oder Schlaggegenstände – hin.

Das Verbot gilt vom Der Geltungsbereich umfasst die . Die U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen untersagt. Dadurch sollen Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamtinnen und -beamte geschützt werden. Da es wiederholt zu strafrechtlich relevanten Ereignissen unter Anwendung gefährlicher Gegenständer kommt, ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können festgestellte Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de



Zugefügt 2025 Februar 25

Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe

Tot - Nachtrag zur gemeinsamen Pressemitteilung: 20-jähriger Sohn in Haft - Schramberg / Lkr. Rottweil


	Nachtrag zur gemeinsamen Pressemitteilung: 20-jähriger Sohn in Haft

Schramberg / Lkr. Rottweil

Nachdem eine Frau am Freitagnachmittag, 21.02.2025, tot in einem Keller aufgefunden worden ist, haben Polizei und Staatsanwaltschaft Todesfallermittlungen aufgenommen.

Zuvor hatte eine Zeugin die 54-Jährige als vermisst gemeldet. Bei einer Überprüfung der Anschrift fand die Polizei den leblosen Körper der Frau in einer Dachbox im Keller des Hauses. Der Leichnam wies Anzeichen von äußerer Einwirkung auf. Dies wurde durch eine am Sonntag durchgeführte Obduktion bestätigt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass die Frau infolge von Blutverlust nach stumpfer Gewalteinwirkung verstarb.

Der Tatverdacht gegen den 20-jährigen Sohn erhärtete sich im Laufe der Ermittlungen. Auf Antrag der im Ermittlungsverfahren leitenden Staatsanwaltschaft Rottweil wurde er am Samstag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl wegen Mordes. Der Haftbefehl wurde in Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion dauern an.

Pressemitteilung vom 22.02.2025, 8:30 Uhr:

POL-KN: (Schramberg - Lkr. Rottweil) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz - Tötungsdelikt in Schramberg (21.02.2025)

Am Freitagnachmittag (21.02.2025) ist eine 54-jährige Frau tot im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Tösstraße in Schramberg aufgefunden worden. Aufgrund der Gesamtumstände muss davon ausgegangen werden, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Nach ersten Ermittlungen richtet sich der Tatverdacht gegen den 20-jährigen Sohn der getöteten Frau. Die Polizei nahm diesen noch vor Ort fest. Die Hintergründe der Tat sind noch unklar.

Die Kriminalpolizeidirektion Rottweil hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Rottweil
Erster Staatsanwalt Frank Grundke
Telefon: 0741 243 - 0

Polizeipräsidium Konstanz
Marcel Ferraro
Telefon: 07531 995-3355
Durchwahl: 07531 995-1013
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/



Zugefügt 2025 Februar 25

Nachtrag zur gemeinsamen Pressemitteilung: 20-jähriger Sohn in Haft Schramberg / Lkr. Rottweil

Messer - Bundespolizei verhaftet 33-Jährigen und vollstreckt U-Haftbefehl Essen - Herne


	Messer	- Bundespolizei verhaftet 33-Jährigen und vollstreckt U-Haftbefehl

Essen - Herne

Bundespolizisten kontrollierten am gestrigen Nachmittag (19. Februar) einen Mann, nachdem dieser mit erhöhtem Tempo mit seinem Fahrrad über den Bahnhofsvorplatz in Essen fuhr. Die Überprüfung seiner Person ergab, dass eine Staatsanwaltschaft mit einem Untersuchungshaftbefehl nach ihm fahnden ließ.

Gegen 16:55 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Essener Hauptbahnhof. Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes wurden die Beamten auf einen 33-Jährigen aufmerksam, der mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Haupteingang des Bahnhofsgebäudes zu fuhr. Die Uniformierten hielten den deutschen Staatsbürger daraufhin an und wiesen ihn auf sein Fehlverhalten hin. Zur Feststellung seiner Identität händigte der Mann aus Herne den Polizisten seinen Personalausweis aus, wodurch seine Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bochum nach dem Deutschen fahnden ließ. Das Amtsgericht Herne-Wanne hatte Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet, da er beschuldigt wird einen gemeinschaftlichen Diebstahl begangen zu haben, bei dem er und sein Begleiter mehrere gefährliche Gegenstände mit sich führten. Demnach soll der Gesuchte sich am Tattag mit einem weiteren Mann zu einem leerstehenden Gebäude in Herne begeben haben, dort eingebrochen sein und schließlich ein circa ein Meter langes Erdungskabel und eine Glühbirne gestohlen haben. Dabei soll der Angeklagte zwei Messer und der Mitangeklagte diverse Schneidewerkzeuge mit sich geführt haben. Da der 33-Jährige der Hauptverhandlung im Januar ferngeblieben war, ließ die Staatsanwaltschaft Bochum nun per Haftbefehl nach ihm suchen.

Die Einsatzkräfte nahmen den Deutschen fest und führten ihn anschließend der Bundespolizeiwache zu. Vor Ort wurde seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei bestätigt.

Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen führten die Bundespolizisten den Mann aus Herne dem Polizeigewahrsam in Essen zu. Von dort aus wird er einem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.



Zugefügt 2025 Februar 24

Messer - Bundespolizei verhaftet 33-Jährigen und vollstreckt U-Haftbefehl Essen - Herne

bremen - Vermehrt falsche Polizisten, Bankmitarbeiter und Wasserwerker unterwegs


	Vermehrt falsche Polizisten, Bankmitarbeiter und Wasserwerker unterwegs

21.02.2025 – 23.02.2025 - In mehreren Stadtteilen in Bremen waren am vergangenen Wochenende vermehrt Trickbetrüger unterwegs. Sie verschafften sich mit unterschiedlichen Vorgehensweisen Zutritt zu Wohnungen von meist älteren Menschen. Dabei erbeuteten sie unter anderem Geld und Wertgegenstände.

Die Betrüger gaben sich am Telefon als Bankmitarbeiter und Polizisten aus und warnten vor verdächtigen Kontoüberweisungen von den Betroffenen. Um das Geld sowie weitere Wertgegenstände zu schützen, sollten die Betroffenen ihre EC-Karten sowie Schmuck und Bargeld übergeben. In einigen Fällen kam es hier zu Übergaben an die Betrüger.

In weiteren Fällen gelangten die Betrüger unter anderem unter dem Vorwand, die Wasserleitung prüfen zu müssen in die Wohnung von älteren Menschen. Dort lenkten sie die Bewohnerinnen und Bewohner ab, indem diese die Wasserhähne im Badezimmer aufdrehen und anschließend in verschiedene Räume gehen mussten. Währenddessen durchsuchten die Täter Schränke und Schubladen. Dabei machten sie Beute und verschwanden.

Die Polizei warnt erneut eindringlich vor Trickbetrügern: Oft wirken die Erzählungen sehr schlüssig und glaubwürdig.

Lassen Sie nur Handwerker hinein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Rufen Sie beim geringsten Zweifel die Polizei unter 110 an. Binden Sie Nachbarn oder Vertrauenspersonen ein.

Immer wieder sind Betrüger unterwegs, die sich als Polizisten, Bankmitarbeiter oder Staatsanwälte ausgeben, um in den Besitz von Geld und anderen Wertgegenständen ihrer Opfer zu gelangen. Am Telefon versuchen sie unter verschiedenen Vorwänden ihre Opfer dazu zu bringen, Geld und Wertgegenstände an einen Unbekannten zu übergeben.
Dazu behaupten sie beispielsweise, dass Geld und Wertsachen zuhause oder auf der Bank nicht sicher seien oder auf Spuren untersucht werden müssten.

Die Polizei Bremen rät: Geben Sie am Telefon niemals Auskunft über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse oder andere sensible Daten. Legen Sie gegebenenfalls einfach auf! Die Polizei wird Sie niemals nach Ihren Geld- oder Wertsachen fragen und um deren Herausgabe bitten - das tun nur Betrüger. Sollten Sie sich unsicher fühlen oder glauben, Opfer eines Betrugsversuchs zu sein, rufen Sie die Polizei unter der Nummer 110 an. Wichtig: Beenden Sie das vorherige Gespräch, wählen Sie selbst, und benutzen Sie auf keinen Fall die Rückruftaste.

Weitere Tipps und Hinweise gibt es beim Präventionszentrum der Polizei Bremen unter 0421 362-19003, bzw. unter www.polizei.bremen.de oder www.polizei-beratung.de.



Zugefügt 2025 Februar 24

Vermehrt falsche Polizisten, Bankmitarbeiter und Wasserwerker unterwegs

bremen - Pfefferspray - 20-Jähriger mit Pfefferspray überfallen


	20-Jähriger mit Pfefferspray überfallen

22.02.2025, 02:50 Uh - In der Nacht zu Samstag raubte eine Gruppe von bislang noch Unbekannten im Ortsteil Peterswerder einen 20 Jahre alten Mann aus. Sie sprühten ihm Pfefferspray ins Gesicht und traten auf ihn ein. Die Polizei sucht Zeugen.

Gegen 02:50 Uhr ging der 20-Jährige mit zwei Freunden in Richtung der Bushaltestelle ´´Am Hulsberg´´, als ihnen eine Gruppe von fünf männlichen und einer weiblichen Person entgegenkamen. Plötzlich sprühte einer aus der Gruppe dem 20-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht. Es kam zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, bis einer aus der Gruppe auf den 20 Jahre alten Mann eintrat. Anschließend flüchteten die Unbekannten in Richtung des Gleisdreiecks. Kurze Zeit später stellte der 20-Jährige fest, dass sein Mobilfunktelefon sowie seine Geldbörse fehlten. Rettungskräfte brachten ihn mit einer Kopfplatzwunde sowie Augenreizungen in ein Krankenhaus.

Die Polizei sucht Zeugen und fragt: ´´Wer hat in der Nacht zu Samstag im Bereich der Bushaltestelle ‚Am Hulsberg‘ und Umgebung gegen 02:50 Uhr verdächtige Beobachtungen gemacht?´´

Die männlichen Täter sollen zwischen 16 bis 17 Jahre alt und ungefähr 1,70 Meter groß sein. Alle waren schlank, trugen eine schwarze Weste sowie eine schwarze Jeanshose. Zeugenhinweise gehen jederzeit an den Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888.



Zugefügt 2025 Februar 24

20-Jähriger mit Pfefferspray überfallen

messer - Bundespolizei beschlagnahmt Einhandmesser in Gevelsberg


	messer - Bundespolizei beschlagnahmt Einhandmesser in Gevelsberg

In der Nacht zu Freitag (21. Februar) trafen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gevelsberg auf einen jungen Mann, der ihnen gegenüber das Führen eines gefährlichen Gegenstands leugnete. Eine Durchsuchung offenbarte jedoch das Gegenteil.

Gegen 1:50 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gevelsberg, als sie auf dem Bahnsteig zu Gleis 2 auf eine Gruppe junger Männer aufmerksam wurden, die Alkohol konsumierte und sich lautstark unterhielt. Bei einem 18-Jährigen, der Teil der Gruppe war, fanden die Uniformierten wenig später ein Messer auf, welches er in seiner Bauchtasche trug. Zuvor hatten die Beamten den rumänischen Staatsbürger zu verbotenen und gefährlichen Gegenständen befragt. Hierbei verneinte der Heranwachsende jedoch das Mitführen einer solchen Sache. Die Durchsuchung des Gevelsbergers offenbarte jedoch etwas anderes, denn dabei stellten die Polizisten ein Einhandmesser fest. Es handelt sich hierbei um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.

Ein berechtigtes Interesse für das Führen dieses Gegenstandes konnte der 18-Jährige nicht vorweisen.

Die Bundespolizisten beschlagnahmten das Einhandmesser und leiteten gegen den Rumänen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.



Zugefügt 2025 Februar 24

messer - Bundespolizei beschlagnahmt Einhandmesser in Gevelsberg

WIEN - Asylanträge von Syrern um 55 Prozent gesunken


	WIEN -  	Asylanträge von Syrern um 55 Prozent gesunken

Die aktuelle Asylstatistik für Jänner 2025 zeigt deutliche Entwicklungen: Die Zahl der Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 55 Prozent gesunken.

Die Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen sind auf 618 gesunken – im Jänner 2024 waren es noch 1.393. Dieser rückläufige Trend setzte sich auch im Februar fort.

Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen werden derzeit nicht bearbeitet, der Familiennachzug bleibt ausgesetzt. Zudem hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) rund 2.900 Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus eingeleitet.

An zweiter Stelle der häufigsten Asylanträge liegt weiterhin Afghanistan. Im Jänner 2025 wurden 199 Erstanträge von afghanischen Staatsangehörigen verzeichnet. Zusätzlich stellten 430 Afghanen mit befristetem Schutzstatus in Österreich einen neuen Asylantrag. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in den Gesprächen österreichischer Beamter auf technisch-operativer Ebene in Kabul zur Rückkehr von Afghanen sowie in einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach afghanische Frauen keiner individuellen Prüfung unterzogen werden müssen. Das BFA hält jedoch weiterhin an einer individuellen Prüfung jedes Falles fest.

Im Jänner 2025 wurden in Österreich 1.918 Asylanträge gestellt. Dies entspricht einem Rückgang um 369 Anträge bzw. 16 Prozent im Vergleich zum Jänner 2024.

Asylentscheidungen und freiwillige Ausreisen

Parallel zur rückläufigen Zahl der Asylanträge hat das BFA 2.140 Verfahren negativ entschieden oder eingestellt. Zudem haben 206 Personen freiwillig auf internationalen Schutz verzichtet und Österreich während des laufenden Verfahrens verlassen.

Bis Ende Jänner wurden 86 negative Entscheidungen innerhalb von 28 Tagen bzw. 72 Stunden in erster Instanz getroffen.

Entwicklung der Asylzahlen in Europa

Auf europäischer Ebene sind die Asylzahlen ebenso rückläufig. In den EU-Staaten sowie in der Schweiz und Norwegen wurden bis Ende Jänner 2025 62.216 Asylanträge registriert. Das entspricht einem Rückgang von 24 Prozent oder 19.256 Anträgen im Vergleich zum Vorjahr (81.472). Während in den meisten Ländern die Zahlen sanken, verzeichneten Belgien (+13 Prozent) und Polen (+90 Prozent) einen Anstieg der Anträge.

Die ´´Küstenroute´´ über Bosnien, Kroatien und Slowenien in Richtung Italien bleibt weiterhin die Hauptroute für irreguläre Migration auf dem Balkan. Sie ist für rund 60 Prozent der dortigen Aufgriffe verantwortlich.

Abschiebungen im Jänner 2025

Im Jänner 2025 wurden bereits 995 Personen aus Österreich abgeschoben. Davon erfolgten 476 Ausreisen (48 Prozent) eigenständig, während 519 (52 Prozent) zwangsweise durchgeführt wurden. Mehr als 47 Prozent der abgeschobenen Personen waren strafrechtlich verurteilt.

Im gesamten Jahr 2024 wurden 13.307 Abschiebungen durchgeführt, davon 6.353 auf freiwilliger Basis und 6.954 zwangsweise.
Links:

Asylstatistik Jänner 2025




Zugefügt 2025 Februar 24

WIEN - Asylanträge von Syrern um 55 Prozent gesunken

Wegner zum 3. Jahrestag des Angriffskriegs auf die Ukraine


	Wegner zum 3. Jahrestag des Angriffskriegs auf die Ukraine

´´Berlin steht zusammen. Für ein Kyiv, für eine Ukraine, für ein Europa in Frieden und Freiheit.´´ - 24.02.2025 - Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, wird heute ab 19 Uhr bei der Kundgebung am Brandenburger Tor anlässlich des dritten Jahrestags des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 eine Rede halten.

Der Regierende Bürgermeister vorab: ´´Wir denken heute an die vielen mutigen Ukrainerinnen und Ukrainer, die seit nunmehr drei Jahren für ihre Freiheit kämpfen. Berlin als Stadt der Freiheit steht fest an ihrer Seite. Heute setzen wir erneut gemeinsam ein Zeichen. Dafür steht das in den Farben der Ukraine blau-gelb angestrahlte Brandenburger Tor. Unser Engagement und unsere Solidarität ist ungebrochen. Europa steht zusammen. Berlin steht zusammen. Für ein Kyiv, für eine Ukraine, für ein Europa in Frieden und Freiheit.´´

Zur Kundgebung am Brandenburger Tor
Der Verein Vitsche als Vereinigung von Menschen aus der Ukraine in Deutschland organisiert heute unter dem Motto ´´Wählt die Ukraine´´ um 18 Uhr einen Demonstrationszug vom Lustgarten am Berliner Dom zum Brandenburger Tor, vor dem um 19 Uhr eine Kundgebung stattfinden wird: https://chooseukraine.org/.

Zur Städtepartnerschaft Berlin-Kyiv
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, und der Oberbürgermeister von Kyiv, Vitali Klitschko, haben am 14. September 2023 im Roten Rathaus das ´´Abkommen über die Partnerschaft zwischen den Städten Kyiv und Berlin´´ unterzeichnet. Darin bekennen sich beide Städte zu Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit und dazu, sich in Notsituationen mit humanitärer Hilfe und politischem Beistand zu unterstützen. Konkretes Projekt dieser Partnerschaft ist der Aufbau des ´´Prothesenzentrums Berlin-Kyiv´´.

Situation und Angebote in Berlin für Geflüchtete aus der Ukraine
Mehr als 460.000 Menschen aus der Ukraine erreichten in den letzten drei Jahren die Stadt. Aktuell leben rund 54.000 Geflüchtete in Berlin. Der ´´Aktionsplan Ukraine in Berlin´´ geht auf ihre spezifischen Bedürfnisse ein. Informationen zu Hilfsangeboten gibt es auf www.berlin.de/ukraine oder unter +49 30 90 127 127 von Montag bis Samstag von 7 bis 18 Uhr auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch.
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei

Social Media



Zugefügt 2025 Februar 24

Wegner zum 3. Jahrestag des Angriffskriegs auf die Ukraine

Schreckschusswaffe - Versuchter Raub in Cuxhaven - Zeugenaufruf Cuxhaven


	Schreckschusswaffe	- Versuchter Raub in Cuxhaven - Zeugenaufruf

Cuxhaven

Cuxhaven. Am gestrigen Montagabend (10.02.2025) kam es gegen 19:30 Uhr zu einem versuchten Raub. Zwei bislang unbekannte Personen hatten hierbei im Bereich zwischen dem Jahn-Sportplatz und der Baustelle der neuen Sporthalle unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe Wertgegenstände von einem 20-jährigen Cuxhavener gefordert.

Danach sei es zu einem Handgemenge gekommen, bei welchem sich auch ein Schuss aus der Schreckschusswaffe gelöst haben soll. Im Anschluss flüchtete das Opfer vom Tatort, die beiden Tatverdächtigen entfernten sich ebenfalls vom Tatort. Wertgegenstände wurden nicht erlangt. Der junge Cuxhavener erlitt, vermutlich durch das Gerangel, eine leichte Verletzung im Gesicht und wurde im Anschluss in einem Krankenhaus behandelt.

Beide Personen sollen dunkel gekleidet gewesen sein, einmal ca. 170cm groß und einmal ca. 180cm groß.

Zeugen, die zum Beispiel im Bereich der Beethovenallee, der Schulstraße oder am Claus-Oellerich-Weg verdächtige Personen oder Umstände wahrgenommen haben, z.B. den beschriebenen Schuss aus der Schreckschusswaffe, werden gebeten, sich bei der Polizei in Cuxhaven (Telefon 04721 5730) zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stephan Hertz
Telefon: 04721-573-104
E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de
http://ots.de/PI0z7T



Zugefügt 2025 Februar 24

Schreckschusswaffe - Versuchter Raub in Cuxhaven - Zeugenaufruf Cuxhaven

Brandenburg- Festnahme eines Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Planung eines Anschlags


	Festnahme eines Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Planung eines Anschlags

18-jähriger Tatverdächtiger festgenommen - 21.02.2025-

Landkreis Dahme-Spreewald. Nach einem Hinweis auf eine mögliche Planung eines Anschlags in Berlin sowie darauffolgender intensiver Ermittlungen unter der Sachleitungsbefugnis der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg, ist es den Sicherheitsbehörden gelungen, einen Tatverdächtigen festzunehmen, der im Verdacht steht, einen mutmaßlich politisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben.

Die Festnahme erfolgte am frühen Nachmittag des 20.02.2025. Der 18-jährige russische Tatverdächtige konnte durch Kräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Brandenburg festgenommen werden.

Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen waren Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes, der Spezialeinheiten, der Bereitschaftspolizei sowie der Polizei Berlin im Einsatz.

Der Mann wurde am 21.02.2025 dem Haftrichter am Amtsgericht Brandenburg vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Die Polizei Brandenburg steht im engen Austausch mit weiteren Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat dauern an. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben zu den Hintergründen oder möglichen Motiven gemacht werden. Die Pressehoheit liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg.

Polizeivizepräsident Jan Müller betonte: ´´Wir nehmen Bedrohungslagen und entsprechende Hinweise sehr ernst. Wir setzen alle rechtsstaatlichen Mittel ein, um die Bevölkerung zu schützen. Ich danke allen beteiligten Einsatzkräften für ihre professionelle Arbeit.´´

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam

Telefon: 0331 283-3020
Telefax: 0331 283-3029
pressestelle.pp@polizei.brandenburg.de



Zugefügt 2025 Februar 24

Festnahme eines Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Planung eines Anschlags

Reizgas- und Messerangriff – Mann im Krankenhaus notoperiert - Neukölln


	
Reizgas- und Messerangriff – Mann im Krankenhaus notoperiert

Polizeimeldung vom 23.02.2025

Neukölln

23.02.2025-Gestern Abend kam ein Mann nach einem Messerangriff in Neukölln in ein Krankenhaus. Gegen 20:20 Uhr eskalierte ein Streit auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Sonnenallee. Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten ein 21- und 26-Jähriger, nachdem sie aus der S-Bahn ausgestiegen waren, in eine verbale Auseinandersetzung mit einer unbekannten Personengruppe aus augenscheinlich Jugendlichen und Heranwachsenden. Im Laufe des Streitgesprächs soll aus der Gruppe heraus Reizgas auf die beiden Männer gesprüht worden sein. Die beiden Angegriffenen erlitten dabei Augenreizungen und versuchten sich von der Gruppe zu entfernen. Einer aus der Gruppe ließ jedoch nicht von den Männern ab und stach mehrfach in Richtung des Gesäßes des 26-Jährigen, der eine Schnittverletzung an seiner rechten Hand und weitere Schnittverletzungen am Gesäß erlitt. Die Gruppe flüchtete vom Ort. Die beiden Angegriffenen wurden von alarmierten Rettungskräften medizinisch versorgt. Die Rettungskräfte stabilisierten die lebensgefährliche Schnittverletzung an der Hand des Älteren mit einem Druckverband und brachten ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Dort erfolgte eine Notoperation. Lebensgefahr soll nunmehr nicht mehr bestehen. Bei dem jüngeren Verletzten erfolgte eine ambulante Behandlung am Ort. Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion 5 (City) übernahm die weiteren Ermittlungen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 24

Reizgas- und Messerangriff – Mann im Krankenhaus notoperiert Polizeimeldung vom 23.02.2025 Neukölln

Bundespolizei stellt Jugendlichen mit Schlagring im Essener Hauptbahnhof


	Bundespolizei stellt Jugendlichen mit Schlagring im Essener Hauptbahnhof

Am Sonntagmittag (23. Februar) kontrollierten Bundespolizisten einen Minderjährigen im Hauptbahnhof Essen. Überprüfungen seiner Personalien zeigten, dass er bereits mehrfach per Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. In den Wachräumen stellte sich zudem heraus, dass er eine Waffe mit sich führte.

Gegen 12:20 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Essener Hauptbahnhof. Währenddessen wurden sie auf einen 17-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Zur Feststellung seiner Identität zeigte der deutsche Staatsbürger den Uniformierten ein Bild seines Personalausweises auf seinem Mobiltelefon. Eine Überprüfung seiner Daten ergab, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil sowie das Amtsgericht Spaichingen, wegen Erschleichens von Leistungen und gefährlicher Körperverletzung, nach dem Aufenthaltsort des Minderjährigen suchen ließ.

Die Beamten setzten den Jugendlichen aus Seitingen-Oberflacht (Baden-Württemberg) über die Fahndungsausschreibungen in Kenntnis und führten ihn anschließend der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen zu. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte einen Schlagring in der Umhängetasche des Deutschen auf. Der Schlagring ist eine, in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist.

Die Uniformierten konfrontierten den 17-Jährigen mit dem Fund, der daraufhin angab, dass er nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Schlagring um einen verbotenen Gegenstand handelt.

Nachdem die Einsatzkräfte die Mutter des Jungen über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hatten, durfte er die Dienststelle verlassen und seinen Weg fortsetzen.

Die Bundespolizisten beschlagnahmten die Waffe und leiteten gegen den deutschen Staatsbürger ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.



Zugefügt 2025 Februar 24

Bundespolizei stellt Jugendlichen mit Schlagring im Essener Hauptbahnhof

Explosion - Festnahme eines bislang flüchtigen mutmaßlichen Geldautomatensprengers


	Explosion - 
Festnahme eines bislang flüchtigen mutmaßlichen Geldautomatensprengers

23.02.2025 - Ein 32 Jahre alter Mann, der gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen mutmaßlichen Mittäter am S-Bahnhof Neukölln durch Beamte der Bundespolizei mit einer großen Menge Sprengstoff festgestellt wurde, konnte heute festgenommen und wird im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt werden.

Am 30. Oktober 2024 hatte sich ein Mann am S-Bahnhof Neukölln einer Personenkontrolle entzogen und bei der Flucht mit seinem Begleiter – dem nun Festgenommenen – einen Stoffbeutel zurückgelassen. In diesem befand sich eine große Menge Sprengstoff, die die beiden Männer mutmaßlich zum Sprengen von Geldautomaten einsetzen wollten.

Der Besitzer des Beutels ist mittlerweile verstorben: Er sprengte sich beim Hantieren mit einem Sprengsatz in einem Mehrfamilienhaus im niedersächsischen Lohne am 24. November 2024 wohl selbst in die Luft.

Der nun festgenommene Mann soll auch damals vor Ort gewesen sein, konnte sich aber noch rechtzeitig in Sicherheit bringen und fliehen. Seine Festnahme erfolgte heute Morgen gegen 8 Uhr im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin durch Zielfahnder des Landeskriminalamts der Polizei Berlin am Flughafen Berlin Brandenburg aufgrund eines gegen ihn zwischenzeitlich schon erwirkten Haftbefehls wegen des Verdachts des Vorbereitens einer Sprengstoffexplosion. Der Festnahme waren intensive Ermittlungen des für Sprengstoffdelikte zuständigen Dezernats des Landeskriminalamts vorausgegangen.

Der Beschuldigte leistete bei der Festnahme keinen Widerstand, zum Tatvorwurf hat er sich noch nicht geäußert. Die Ermittlungen dauern an.


Ein 34 Jahre alter Mann, der am 30. Oktober 2024 im S-Bahnhof Neukölln einen Beutel mit Sprengstoff bei sich geführt haben soll, könnte mittlerweile verstorben sein. Sollte sich diese Annahme durch das noch ausstehende DNA-Gutachten bestätigen, würde das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin zeitnah eingestellt.
In der Nacht vom 23. auf den 24. November gegen 2.15 Uhr kam es aus bisher nicht genau bekannten Gründen in einem Mehrparteienhaus im niedersächsischen Lohne zu einer Explosion und einem anschließenden Brand, durch den mindestens drei Bewohner des Gebäudes Rauchgasvergiftungen erlitten. In der Wohnung, in der es zur Explosion kam, wurde ein bis zur Unkenntlichkeit verbrannter Leichnam aufgefunden.
Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei dem Verstorbenen um den 34-Jährigen han-delt. Das Ergebnis der zur eindeutigen Identifizierung veranlassten DNA-Begutachtung liegt noch nicht vor. Die Ermittlungen zu der Brand- und Explosionsursache führt die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Die Fahndung nach dem mitbeschuldigten Begleiter des Beschuldigten dauert an.

Link zur Meldung


In der Absicht, einen Mann am S-Bahnhof Neukölln verdachtsunabhängig zu überprüfen, traten Einsatzkräfte der Bundespolizei gestern Nachmittag an diesen heran. Während der gegen 15.30 Uhr stattgefundenen Kontrolle gelang es dem Unbekannten, sich der Maßnahme zu entziehen. Die Streife versuchte, den Mann festzuhalten und griff dabei einen Stoffbeutel, den er mit sich führte. Dieser konnte sich aus dem Griff lösen, ließ den Beutel fallen und flüchtete über die Gleise in Richtung Lahnstraße. In diesem befand sich unter anderem ein mit Klebeband umwickeltes Päckchen, dessen Inhalt durch den herangezogenen Entschärfungsdienst der Bundespolizei wenig später als Sprengstoff identifiziert werden konnte. In der Konsequenz sperrten ebenfalls zum Ort alarmierte Einsatzkräfte der Polizei Berlin eine für die kontrollierte Sprengung vorgesehene Grünanlage der Thomashöhe ab. Kräfte der Feuerwehr Berlin hoben ein Erdloch aus. Gegen 19.50 Uhr erfolgte dann die gezielte Detonation durch den Entschärfungsdienst der Bundespolizei. Verletzt wurde dabei niemand. Auch Anwohnende waren zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Warum der Mann Sprengstoff bei sich trug, ist bislang unklar. Die noch andauernden Ermittlungen – insbesondere die Fahndungsmaßnahmen zur Namhaftmachung und Ergreifung des geflüchteten Mannes mit der Auswertung von Videoaufnahmen – dauern an. Sie wurden von einem für Sprengstoffdelikte zuständigen Dezernat des Landeskriminalamts der Polizei Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 24

Explosion - Festnahme eines bislang flüchtigen mutmaßlichen Geldautomatensprengers

Polizei ermittelt wegen körperlicher Misshandlungen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - Polizei Essen


	Polizei ermittelt wegen körperlicher Misshandlungen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
-
Polizei Essen

57-jähriger Tatverdächtiger festgenommen
Polizei Essen

Seit dem 30. Januar 2025 führt die Polizei Essen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Essen ein Ermittlungsverfahren wegen körperlicher Misshandlungen und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen einen 57-jährigen deutschen Tatverdächtigen aus Essen.

Ihm wird vorgeworfen, als Trainer von Fußballvereinen mehrere Kinder und Jugendliche über Jahre hinweg in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets körperlich misshandelt und missbraucht zu haben.

Zur Ermittlung des gesamten Sachverhalts hat das Polizeipräsidium Essen eine Ermittlungskommission eingerichtet. Derzeit werden Zeugenvernehmungen, Durchsuchungen und weitere Ermittlungen durchgeführt.

Die Polizei steht im engen Austausch mit den betroffenen Vereinen.

Nach Kenntniserlangung der Tatvorwürfe durch die hiesigen Ermittlungsbehörden am Nachmittag des 30. Januar 2025 wurde der Tatverdächtige noch in der Nacht durch die Polizei vorläufig festgenommen und bereits am 31. Januar 2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch richterlichen Beschluss in Untersuchungshaft genommen.

Aus ermittlungstaktischen Gründen können zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden.
EPHK Weise
EPHK
Thomas
Weise
Tel.
0201/829-1065
E-Mail
pressestelle.essen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Büscherstraße
2-6
45131
Essen
http://essen.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 24

Polizei ermittelt wegen körperlicher Misshandlungen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - Polizei Essen

20-Jähriger gibt Schuss mit Schreckschusswaffe vor Diskothek ab


	20-Jähriger gibt Schuss mit Schreckschusswaffe vor Diskothek ab

In der Nacht zu Sonntag kam es vor einer Diskothek im Fürstenauer Weg zu einem Vorfall mit einer Schreckschusswaffe. Gegen 01:40 Uhr meldeten Türsteher der Polizei über den Notruf eine Schussabgabe vor dem Eingangsbereich.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte ein 20-jähriger Mann etwa drei Meter vor dem Eingang der Diskothek einen Schuss mit einer Schreckschusswaffe in die Luft abgegeben. Im Anschluss versuchte er, in Richtung eines Parkplatzes zu fliehen, konnte jedoch durch das Sicherheitspersonal umgehend gestellt werden. Die Türsteher entnahmen und sicherten die Waffe bis zum Eintreffen der alarmierten Polizeikräfte.

Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall niemand verletzt. Im Zuge weiterer polizeilicher Ermittlungen ergaben sich Hinweise darauf, dass der 20-Jährige zusammen mit einem 22-jährigen Begleiter an dem Abend Betäubungsmittelhandel betrieben haben soll. Beide Männer sind bereits polizeilich wegen Verstößen im Bereich des Drogenhandels bekannt.

Die Tatverdächtigen wurden zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen dem Einsatz- und Streifendienst zugeführt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurden sie entlassen. Die Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Maike Elixmann
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 24

20-Jähriger gibt Schuss mit Schreckschusswaffe vor Diskothek ab

Rund 200 Personen demonstrieren gegen Rechtsruck, Krieg und Krise - Polizei Gelsenkirchen


	Rund 200 Personen demonstrieren gegen Rechtsruck, Krieg und Krise - 
Polizei Gelsenkirchen

Die Polizei Gelsenkirchen hat am Sonntag, 23. Februar 2025, eine Kundgebung mit Aufzug unter dem Motto ´´Solidarität ist unsere Wahl. Gegen Rechtsruck, Krieg und Krise´´ begleitet.
Polizei Gelsenkirchen

Anmelder war ein 25 Jahre alter Mann aus Recklinghausen. Die überwiegend aus dem politisch linken, teils linksextremen, Spektrum angereisten Demonstranten trafen sich ab 16.30 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in der Altstadt. Nach einer kurzen Auftaktkundgebung zogen sie von dort aus durch Ückendorf bis zum Frankeplatz vor der Heilig-Kreuz-Kirche an der Bochumer Straße in Ückendorf. Die Polizei begleitete den Aufzug mit zahlreichen Kräften. Im Kreuzungsbereich Virchowstraße/Bochumer Straße kam es gegen 18.30 Uhr zu kleinen Zusammenstößen zwischen den Demonstranten und einer Hand voll Personen, die augenscheinlich dem rechtsextremen Spektrum zuzurechnen waren. Es wurden Feuerwerkskörper und Rauchtöpfe durch Versammlungsteilnehmer gezündet. Die eingesetzten Beamten unterbanden ein direktes Aufeinandertreffen und erteilten einigen Personen einen Platzverweis, denen diese auch nachkamen. Bei der nur wenige Minuten dauernden Auseinandersetzung kam es zu einer Sachbeschädigung gegen die Ausrüstung eines Reporters, der die Versammlung begleitete. Die Ermittlungen zum Verursacher sowie zu möglichen weiteren Verstößen dauern an. Gegen 19 Uhr war die Versammlung beendet. Polizeipräsident Tim Frommeyer zieht folgendes Fazit: ´´Dass heute Abend einige Versammlungsteilnehmer Feuerwerkskörper und Rauchtöpfe zündeten, war genauso gefährlich wie unnötig. Und, dass zudem die Ausrüstung eines Journalisten beschädigt wurde, muss konsequent aufgeklärt werden. Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu grundrechtlich geschützten Werten. Deshalb sind wir eingeschritten und haben unmittelbar die Ermittlungen aufgenommen.´´
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Pressestelle Polizei Gelsenkirchen
Tel.
0209/365-2010
E-Mail
pressestelle.gelsenkirchen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Rathausplatz 4
45894
Gelsenkirchen




Zugefügt 2025 Februar 24

Rund 200 Personen demonstrieren gegen Rechtsruck, Krieg und Krise - Polizei Gelsenkirchen

Messer - Mann mit Messer angegriffen und leicht verletzt - Zeugen gesucht Nürnberg


Messer	- Mann mit Messer angegriffen und leicht verletzt - Zeugen gesucht

Nürnberg

Am Samstagabend (22.02.2025) griff ein bislang Unbekannter einen 20-jährigen Mann in der Nürnberger Südstadt mit einem Messer an und fügte diesem leichte Verletzungen zu. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Der 20-Jährige befand sich gegen 18:50 Uhr mit seinem Begleiter im Bereich der Celtisstraße. Hier kamen den beiden zwei unbekannte Personen entgegen. Aus bislang unbekannten Gründen zog einer der beiden ein Messer hervor und versuchte, den 20-Jährigen damit anzugreifen. Da sich dieser zur Wehr setzte, ließ der Angreifer von ihm ab und flüchtete mit seinem Begleiter in Richtung Hauptbahnhof. Der Geschädigte erlitt eine leichte Verletzung an der Hand.

Einige Zeit später traf der 20-Jährige im Bereich des Süd-Ausgangs des Hauptbahnhofs erneut auf seinen Kontrahenten, was eine zunächst verbale Auseinandersetzung nach sich zog. Als sich kurz darauf beide Personen gegenseitig schubsten, griffen Passanten ein. Der Täter flüchtete schließlich in unbekannte Richtung. Alarmierte Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd fahndeten nach dem Mann - ohne Erfolg. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

männlich, etwa 165 cm groß, schlank, schwarze Haare, 3-Tage-Bart, südländisches Erscheinungsbild, bekleidet mit einem grauen Trainingsanzug mit schwarzer Weste darüber.

Die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd ermittelt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. In diesem Zusammenhang bitten die Beamten Zeugen, welche die Auseinandersetzungen beobachtet haben oder den Täter auf der Flucht gesehen haben, sich unter der Telefonnummer 0911 94820 zu melden.

Erstellt durch: Christian Seiler

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h



Zugefügt 2025 Februar 24

Messer - Mann mit Messer angegriffen und leicht verletzt - Zeugen gesucht Nürnberg

Messer - Unbekannter überfällt Kiosk und erbeutet Bargeld - Wer kann Hinweise geben? Hannover


	Messer - 	Unbekannter überfällt Kiosk und erbeutet Bargeld - Wer kann Hinweise geben?

Hannover

Am Mittwochmittag, 19.02.2025, wurde die 45-jährige Angestellte eines Kiosks an der Limmerstraße im hannoverschen Stadtteil Linden-Nord von einem Unbekannten überfallen. Die 45-Jährige wurde von dem Täter mit einem Messer bedroht, blieb aber unverletzt. Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach dem Täter.

Nach bisherigen Erkenntnissen des Zentralen Kriminaldienstes Hannover betrat der Unbekannte gegen 11:40 Uhr den Kiosk an der Limmerstraße, in dem die 45-Jährige arbeitet. Unter Vorhalt eines Messers forderte der Mann die Herausgabe des Bargeldes aus der Kasse. Als die Mitarbeiterin die Kasse des Kiosks öffnete, griff der Unbekannte hinein und entnahm Bargeld daraus. Anschließend flüchtete er. Insgesamt erbeutete der Räuber einen niedrigen dreistelligen Bargeldbetrag. Eine sofort eingeleitete Fahndung führte nicht zur Festnahme des Täters. Polizei bittet daher um Mithilfe bei der Suche nach dem Flüchtigen.

Der Unbekannte ist etwa 1,70 Meter groß. Er hat eine dünne Statur und dunkle Augen und Augenbrauen. Zur Tatzeit war der Gesuchte mit einer schwarzen Steppjacke bekleidet und trug eine medizinische Maske.

Die Polizei hat gegen den Unbekannten ein Ermittlungsverfahren wegen des schweren Raubes eingeleitet. Zeugen, die Hinweise zu dem Raub oder dem Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden. /fas

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Fabian Söhlke
Telefon: 0511/109 1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 24

Messer - Unbekannter überfällt Kiosk und erbeutet Bargeld - Wer kann Hinweise geben? Hannover

Bilanzmeldung zur Versammlungslage vom 22. Februar 2025


	Bilanzmeldung zur Versammlungslage vom 22. Februar 2025

23.02.2025 - Auch gestern war die Polizei Berlin wieder im Einsatz, um zahlreiche Versammlungen zu betreuen. Viele davon verliefen störungsfrei, einige jedoch nicht. Im gesamten Tagesverlauf waren dazu rund 2450 Polizeikräfte im Einsatz. Dabei wurde die Polizei Berlin durch Einsatzkräfte aus Brandenburg, Sachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und der Bundespolizei unterstützt.
Die Versammlung zum Thema ´´Demonstration für recht und Ordnung gegen links Extremismus und politisch motivierte Gewalt´´ begann gegen 11:20 Uhr am Dorothea-Schlegel-Platz mit etwa einhundert Teilnehmenden. Dazu gab es zwei angezeigte Gegenversammlungen, eine mit dem Thema ´´Für Gerechtigkeit und Solidarität, gegen Rechtsextremismus´´ in der Oranienburger Straße und eine mit dem Thema ´´Rechte Aufmärsche stoppen – für eine vielfältige, solidarische, queerfeministische und lebenswerte Zukunft!´´ mit Start am Schiffbauerdamm. Der Aufzug zum Thema ´´Demonstration für recht (…)´´ setzte sich gegen 12:10 Uhr mit etwa 130 Personen in Bewegung und wurde an einer ersten Sitzblockade an der Weidendammer Brücke vorbeigeführt. An der Friedrich- Ecke Torstraße gab es eine erneute Sitzblockade, woraufhin der Aufzug angehalten und schließlich über die Hannoversche Straße umgeleitet werden musste. An der Absperrung Georgenstraße/Friedrichstraße mussten die Einsatzkräfte körperliche Zwangsmaßnahme anwenden, um einen Durchbruchversuch von Gegendemonstrierenden zu verhindern. Eine weitere Sitzblockade von etwa 120 Personen erfolgte an der Hannoverschen Straße Ecke Philippstraße, welche als Spontankundgebung gewertet wurde. Ihr wurde vom Einsatzleiter der Gehweg als Versammlungsort zu- und die Teilnehmenden dorthin gewiesen. Zur Durchsetzung dieser Beschränkung mussten die Einsatzkräfte vereinzelt körperlichen Zwang anwenden. Anschließend wurde der Aufzug daran vorbeigeführt. Dabei kam es zu lautstarken, jeweils an die Gegenseite gerichteten Sprechchören. Polizeieinsatzkräfte wurden zudem von Personen der Gegendemonstration mit Bengalos und Nebeltöpfen beworfen. In der Hannoverschen Straße kam es zudem zu mehreren Apfelwürfen auf die Einsatzkräfte. Dem Aufzug folgten etwa 400 Gegendemonstrierende, die dann an der Sandkrugbrücke zum Stehen gebracht wurden, um ein Nachlaufen zum Endplatz des Aufzugs am Europaplatz zu verhindern. Dazu wurde durch die Polizei körperlicher Zwang als auch das Reizstoffsprühgerät eingesetzt. Der Aufzug erreichte gegen 14:40 Uhr mit etwa 170 Personen den Endplatz und wurde nach einer Abschlusskundgebung um kurz nach 15 Uhr beendet.
Die Kundgebung ´´Für Gerechtigkeit (…)´´ begann gegen 11:30 Uhr mit etwa 35 Teilnehmenden und wurde gegen 13:25 Uhr mit noch etwa 20 Teilnehmenden störungsfrei beendet. Die Versammlung ´´Rechte Aufmärsche stoppen (…)´´ begann gegen 11:45 Uhr mit etwa 250 Personen. Der Aufzug setzte sich gegen 12:20 Uhr in Bewegung und wuchs auf etwa 1000 Personen an. Während einer Zwischenkundgebung verringerte sich die Zahl wieder auf etwa 250 Teilnehmende, da sich die anderen Personen in kleineren Gruppen in Richtung des Aufzuges ´´Demonstration für recht (…)´´ begaben. Der ansonsten störungsfreie Aufzug erreichte dann mit etwa 500 Teilnehmenden den Endplatz Minna-Cauer-Straße Ecke Invalidenstraße und endete gegen 15:15 Uhr mit dann noch etwa 100 Teilnehmenden.

In Hohenschönhausen begann gegen 14:10 Uhr an der Falkenberger Chaussee Ecke Zingster Straße eine Kundgebung zum Thema ´´öffentliche Kundgebung zum AfD-Wahlkampf-Abschluss unter dem Motto Zeit für Lichtenberg – Zeit für Deutschland´´ mit etwa 120 Teilnehmenden. Dazu waren unter anderem zwei Gegenversammlungen; eine mit dem Thema ´´Für einen solidarischen Kiez – Keine rechte Hetze von der AfD in Hohenschönhausen´´ an der Zingster Straße und eine weitere mit dem Thema ´´Gegen Rassismus im Wahlkampf und überall´´ mit Beginn am S-Bahnhof Hohenschönhausen angezeigt. Die Kundgebung ´´öffentliche Kundgebung (…)´´ endete gegen 15:20 Uhr mit etwa 150 Teilnehmenden ohne Vorkommnisse. Im Umfeld befanden sich verteilt etwa 200 Gegendemonstrierende. Die Versammlung ´´Für einen solidarischen (…)´´ begann gegen 13:50 Uhr und es nahmen daran in der Spitze 120 Personen teil. Sie wurde gegen 16:25 Uhr beendet. Der Aufzug ´´Gegen Rassismus (…)´´ begann gegen 12:40 Uhr mit etwa 250 Personen und endete störungsfrei kurz nach 14 Uhr in der Rüdickenstraße Ecke Falkenberger Chaussee mit knapp 300 Teilnehmenden.

Eine Versammlung zum Thema ´´Kürzungspolitik des Berliner Senats´´ begann gegen 14:15 Uhr mit etwa 1000 Teilnehmenden. Der Aufzug setzte sich gegen 15:10 Uhr mit etwa 4500 Personen in Bewegung. Aus einer Gruppe von etwa 150 Personen mit pro-palästinensischem Bezug wurden Parolen in deutscher und arabischer Sprache skandiert, die keinen strafbaren Inhalt hatten. Bei einer Zwischenkundgebung gegen 15:35 Uhr war die Zahl der Teilnehmenden auf etwa 5200 angewachsen. Der Versammlungsleiter strukturierte anschließend den Aufzug um, so dass sich die 150 zuvor aufgefallenen Personen am Aufzugsende befanden und hinterherliefen. Diese sollten nicht mit zum Endplatz am Pariser Platz kommen. Ein weiterer Zustrom zu diesen Personen wurde durch Einsatzkräfte verhindert. Als diese einen neuen Aufzug beginnen wollten, wurde dieses ebenfalls durch die Polizei nicht zugelassen und verhindert. Kurz nach 16:30 Uhr erreichte der ursprüngliche Aufzug dann den Endplatz und die ansonsten störungsfreie Versammlung wurden gegen 17:30 Uhr beendet.

Insgesamt wurden 25 Personen festgenommen und es wurden 18 Strafanzeigen unter anderem wegen Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung aufgenommen. Zwölf Polizeieinsatzkräfte erlitten Verletzungen, zwei davon mussten ihren Dienst vorzeitig beenden.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 24

Bilanzmeldung zur Versammlungslage vom 22. Februar 2025

Krise, Krieg und Konflikte


	 Krise, Krieg und Konflikte

Drei Jahre Krieg in der Ukraine – eine Analyse und ein Ausblick

Am 24. Februar 2022, acht Jahre nach der rechtswidrigen russischen Annexion der Krim 2014, begann am frühen Morgen Russlands Angriff auf die Ukraine. Seitdem herrscht Krieg in Europa, kaum zwei Flugstunden von Berlin entfernt. Generalmajor Dr. Christian Freuding ordnet die bisherigen drei Kriegsjahre ein.

Passen Sie jetzt Ihre Datenschutzeinstellungen an, um dieses Video zu sehen
Generalmajor Dr. Christian Freuding leitet den Planungs- und Führungsstab im Verteidigungsministerium. Mit ´´Nachgefragt´´-Moderatorin Frau Major Caroline Grosse analysiert er die Lage um den dritten Jahrestag des Kriegs in der Ukraine.

Urheberrecht:

Der General ist erst kürzlich von seinem jüngsten Besuch in der Ukraine zurückgekehrt. Es sind aktuell nicht nur militärisch, sondern auch politisch bewegte Zeiten für die Ukraine – nach den Ankündigungen der neuen amerikanischen Regierung, nach der Münchner Sicherheitskonferenz vor zehn Tagen, dem vergangenen EUEuropäische Union-Gipfel und mit Blick auf das Treffen der USA mit Russland im saudi-arabischen Riad zur Lage im Ukrainekrieg vor wenigen Tagen.

Die Entwicklungen aber würden im Land nahezu gelassen aufgenommen, so Freuding, man wolle diesen Krieg weiterhin erfolgreich führen: ´´Die ukrainische Gesellschaft ist bereit, weiter Opfer auf sich zu nehmen, um die Freiheit zu wahren.´´ Alle sehnten sich nach Frieden, niemand wohl mehr als die Ukrainerinnen und Ukrainer. ´´Wir müssen alles daransetzen, dass es einen dauerhaften, gerechten Frieden geben kann. Einen Frieden, in dem die Ukraine selbstbestimmt ihren Weg geht´´, so Freuding. ´´Und dieser Friede muss ein Fanal sein, dass Frieden und Freiheit untrennbar miteinander verbunden sind. Er muss die Freiheit für die Ukraine sichern.´´
Verlauf nach russischem Angriffsbeginn 2022

Zurückblickend beschreibt Freuding die vergangenen drei Kriegsjahre und die Veränderungen des Kriegsgeschehens in drei Phasen, orientiert an den drei Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024:

Die russische Vollinvasion begann mit dem Angriff am Morgen des 24. Februars 2022 und vier großen Vorstößen: Im Norden in Richtung der Hauptstadt Kiew, im Nordosten in Richtung Charkiw, in den Zentral-Donbass, in dem Russland die zuvor ausgerufenen selbstständigen Republiken bereits als Brücke hatte, und im Süden mit dem Versuch, aus der bereits 2014 völkerrechtswidrig annektierten Krim den Landschluss zu Moldawien und in den Zentral-Donbass zu schaffen. Dies kennzeichnete laut Freuding die ersten Kriegsmonate, wobei die russischen Streitkräfte ihren Angriff auf Kiew nach rund acht Wochen endgültig hätten abbrechen müssen und sich zurückzogen. Auch im Süden in der Region Cherson hätten die russischen Streitkräfte aufgrund des großen Drucks der ukrainischen Truppen ihre Position nicht halten können. In einer Sommeroffensive hätten die ukrainischen Truppen im Nordosten in der Region Charkiw in wenigen Tagen große Gebiete zurückerobert.

Aus diesen Erfolgen sei eine Art Herbsteuphorie entstanden: Die Ukrainer hätten geglaubt, die russische Aggression über den Winter beenden zu können und in 2023 Russland vollständig aus den besetzten Gebieten zu vertreiben, so Freuding zur Nachgefragt-Moderatorin, Frau Major Caroline Grosse. Dazu seien erste westliche Lieferungen von Waffensystemen und der Beginn der Ausbildung ukrainischer Soldaten durch westliche Staaten gekommen. Aber die Vorbereitungen hätten gedauert, die russischen Streitkräfte hätten sich insbesondere im Zentral-Donbass stark eingerichtet und die Ukrainer hätten kein Mittel im Angriff gegen die immensen russischen Minenfelder gefunden. ´´Minenfelder eines Ausmaßes und einer Dichte, wie auch wir sie uns nicht hätten vorstellen können´´, erklärt Freuding.
Frontlinie über 1.000 Kilometer

Das Jahr 2023 sei auch durch den Übergang zu einem starken Abnutzungskrieges gekennzeichnet gewesen. Der General nennt ein Beispiel: ´´In Bachmut war über Monate Haus für Haus, Straßenzug für Straßenzug umkämpft.´´ Im Mai dann sei die Stadt gefallen. Auch in Awdijiwka, zehn Kilometer südlich in der Region Donezk, habe sich der Kampf Straße für Straße fortgesetzt. Auch in den Folgemonaten habe sich dieser Verlauf fortgesetzt. Die russischen Landgewinne unter hohen Verlusten beträgen im Norden und Süden ein bis zwei Prozent, in der Gesamtukraine sei die Fläche der von Russland besetzten Gebiete von 18 auf 20 Prozent gestiegen. Im Jahr 2024 sei dann insbesondere dem Drohnenkrieg eine gestiegene Bedeutung zugekommen – mit sehr raschen Entwicklungen auf ukrainischer Seite, ´´die – bei aller Tragik – die eigenen Verluste begrenzen konnten´´, stellt Freuding fest.

Aktuell sei die Ukraine in der Defensive, der Schwerpunkt der russischen Offensive läge nach wie vor im Zentral-Donbass. Hier käme es den russischen Truppen insbesondere darauf an, den ukrainischen Logistikknotenpunkt Pokrowsk auszuschalten. Im Norden und im Süden seien kaum Veränderungen festzustellen, so Freuding. In der russischen Region Kursk, in die ukrainische Kräfte seit August 2024 vorgestoßen waren, hätten die russischen Truppen im vergangenen Quartal die größten Fortschritte erzielt. Hier zeichne sich aber mit Jahresbeginn 2025 eine Trendumkehr ab, die insbesondere auf die geschickte Verteidigung der Ukrainer zurückzuführen sei. Vor Ort würden aktuell rund 60.000 russische Soldaten gebunden. Zudem sei davon auszugehen, dass trotz großer Verluste rund elf -bis zwölftausend nordkoreanische Soldaten in die russischen Verbände bei Kursk eingegliedert seien.
Dieser Krieg als große menschliche Tragödie

Offiziell gäbe es von ukrainischer Seite keine Opferzahlen, so der General, aber man gehe davon aus, dass die Ukraine bislang eine wahrscheinlich sechsstellige Zahl an Soldaten verloren habe. Bei den russischen Verlusten gehe man von rund 800.000 aus. Im Schnitt fielen aktuell 1.000 russische Soldaten am Tag. Die russischen Landgewinne hingegen hätten in 2024 nur ein bis zwei Prozent betragen: Hier sähe man das Missverhältnis der russischen Angriffsoperationen. Die Vereinten Nationen sprächen von mindestens 20.000 zivilen Opfern in der Ukraine, man gehe zudem von mehreren zehntausend ukrainischen Kriegsgefangenen aus. Die personellen Verluste könnten auf ukrainischer Seite kaum aufgefüllt werden – trotz eines neuen Rekrutierungsgesetzes und der in diesen Tagen aufgesetzten Freiwilligenkampagne. Russland hingegen, so Freuding, könne seine Verluste überkompensieren: mit diversen Vergünstigungen für neue Rekruten – aber auch mit der Ausübung entsprechenden Zwanges, wie es in einer Diktatur erwartbar gewesen sei.
Weitere Unterstützung durch Deutschland

Die Unterstützung der Ukraine durch den Westen sei enorm. Über 400 Milliarden Euro habe die Ukraine bislang erhalten, davon rund 44 Milliarden aus Deutschland. Von den militärischen Unterstützungsleistung in Höhe von rund 164 Milliarden Euro kommen circa 28 Milliarden aus Deutschland: Deutschland sei der größte militärische Unterstützer der Ukraine in Europa. Insbesondere im Bereich der Luftverteidigung mit PatriotPhased Array Tracking Radar to Intercept on Target- und IRIS-TInfra-Red Imaging System–Tail/Thrust Vector-Controlled-Systemen, aber auch an Großgerät und Fahrzeugen habe allein Deutschland bisher das Äquivalent von fünf mechanisierten Brigaden geliefert. Dazu zählten allein 140 Schützenpanzer und 120 Kampfpanzer. Mit fast 60 Flugabwehrkanonenpanzern komme das Äquivalent von mehr als drei Flugabwehrbataillonen dazu und mit 25 Panzerhaubitzen 2000 sowie Mehrfachraketenwerfern das Äquivalent von zwei Artilleriebataillonen.

Auch die von Deutschland gelieferte Artilleriemunition sei dabei auch ein entscheidendes Asset, erklärt Freuding. Nach 340.000 Schuss im vergangenen Jahr werde in 2025 die Lieferung von 370.000 Schuss erwartet. Darüber hinaus sollen die ersten sechs neuen Radhaubitzen geliefert werden, für die gerade die Ausbildung der ukrainischen Soldaten laufe. Insgesamt sollen in diesem Jahr 10.000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten, vom Sanitäter bis zum Scharfschützen, in Deutschland ausgebildet werden. Von Beginn an sei es die Philosophie gewesen, nicht nur Gerät an die Ukraine zu liefern, sondern ein Gesamtpaket: Neben den Waffensystemen an sich, den Ersatzteilen und der Instandsetzung zählten dazu auch die Munition und insbesondere die Ausbildung der künftigen ukrainischen Besatzungen.
Was wird aus der Ukraine Defense Contact Group?

Im Jahr 2022 entstand die Ukraine Defense Contact Group, eine Allianz aus 57 Ländern und der Europäischen Union, die sich zur Unterstützung der Ukraine formiert hat. Was wird gebraucht in der Ukraine und wer aus der Gruppe kann was dazu beitragen? Das nach dem Tagungsort benannte Ramstein-Format werde auch in Zukunft weitergeführt werden, prognostiziert Freuding. Deutschland und das Vereinigte Königreich würden der Gruppe künftig in einer Doppelspitze vorstehen. Ziel sei es, dass die Ukraine in zwei Phasen bis 2027 und 2031 verteidigungs- und abschreckungsfähige Streitkräfte haben werde. Auch der Regierungswechsel in den USA werde an der Unterstützung des Westens für die Ukraine nichts ändern.

´´Ich rate in erster Linie zur Gelassenheit´´, so Freuding. Er gehe davon aus, dass die unter der Vorgängerregierung Joe Bidens bewilligten Unterstützungsleistungen weiterliefen. ´´Wir werden dann versuchen, den Dialog mit unseren amerikanischen Partnern wieder zu versachlichen und einen Weg finden, wie wir gemeinsam die Ukraine weiter unterstützen wollen.´´ Als Europäer dürfe man auch selbstbewusst sein: Über 60 Prozent der Unterstützungsleistungen der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Partner seien 2024 aus Europa und Kanada gekommen, sogar 80 Prozent der kritischen Munition. ´´Wir werden zumindest ein Gutteil der amerikanischen Unterstützung – wenn es darauf ankommt und wir den politischen Willen haben – durch die Europäer kompensieren.´´



Zugefügt 2025 Februar 24

Krise, Krieg und Konflikte

Lörrach - Zwischen Einkäufen und Kinderwagen Zoll stellt Softair-Waffe ohne Kennzeichnung sicher


	Zwischen Einkäufen und Kinderwagen
Zoll stellt Softair-Waffe ohne Kennzeichnung sicher

Bereits Mitte Januar stoppten Kräfte des Hauptzollamts Lörrach ein Fahrzeug an der Auffahrt zur BAB 5 in Weil am Rhein zur Kontrolle. Der 26-jährige Fahrer des Fahrzeugs gab auf Befragen der Zöllner an, auf dem Weg nach Frankreich zu sein und zuvor lediglich in Weil am Rhein eingekauft zu haben.

Die Zöllner entschieden sich dennoch zur Kontrolle des Fahrzeugs. Dabei stießen sie neben den Einkäufen auf den losen Akku einer Softair-Waffe. Bei der weiteren Durchsicht des Kofferraums konnten die Kontrollkräfte hinter einem zusammengeklappten Kinderwagen tatsächlich eine Softair-Waffe feststellen. Da die Waffe über keinerlei Kennzeichnungen verfügte, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Mann ein. Die Waffe mit einer mutmaßlichen Bewegungsenergie von 1,4 Joule wurde noch vor Ort sichergestellt sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben.

Zusatzinformation:

Softair-Waffen sind Imitationen realer Schusswaffen, mit denen Plastikkugeln mittels Federkraft oder Luft- beziehungsweise Gasdruck verschossen werden können.

Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft. Als Spielzeug eingestufte Softair-Waffen sind von den Vorschriften des Waffengesetzes in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme ausgenommen.

Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 0,5 bis 7,5 Joule müssen mit dem sogenannten Kennzeichen ´´F im Fünfeck´´ versehen sein, um durch volljährige Personen erlaubnisfrei nach oder durch Deutschland verbracht oder mitgenommen werden zu können.

Softair-Waffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule erreichen, sind in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme generell erlaubnispflichtig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Kim Klopfer
Telefon: 07621 941-1220
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de



Zugefügt 2025 Februar 24

Zwischen Einkäufen und Kinderwagen Zoll stellt Softair-Waffe ohne Kennzeichnung sicher

MESSER - Festnahme nach versuchtem Tötungsdelikt am Holocaust-Denkmal - Mitte


		MESSER - 
Festnahme nach versuchtem Tötungsdelikt am Holocaust-Denkmal

-

Mitte

22.02.2025 - Gestern Abend wurde ein Mann bei einem Angriff in Mitte verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein 19-Jähriger gegen 18 Uhr im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas den 30 Jahre alten Spanier, der sich als Tourist in Berlin aufhält, mit einem Messer angegriffen haben, nachdem er sich diesem von hinten genähert haben soll. Anschließend flüchtete der Angreifer. Der Angegriffene erlitt dadurch lebensgefährliche Verletzungen am Hals. Nur durch das schnelle Eingreifen von Rettungskräften und einer Notoperation, nach der er für einige Zeit in ein künstliches Koma versetzt werden musste, konnte sein Leben gerettet werden. Er befindet sich mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr.

Während der am Ort laufenden Polizeimaßnahmen lief der mutmaßliche Angreifer gegen 20:45 Uhr auf Polizeikräfte zu. Dabei bemerkten diese die blutverschmierten Hände und die mit Blut beschmutzte Hose des Tatverdächtigen und nahmen ihn fest.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 19 Jahre alten Syrer, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling, also ohne seine Eltern, nach Deutschland gekommen sein soll und hier Asyl beantragt hatte. Das wurde ihm anerkannt, sodass er sich legal in Deutschland aufhält. Seinen Wohnsitz hat er in Leipzig.

Nach bisherigen Ermittlungen und dem aktuellen Kenntnisstand sollen Zusammenhänge mit dem Nahostkonflikt bestehen. Nach bisherigem Kenntnisstand, insbesondere aufgrund entsprechender Äußerungen des Beschuldigten gegenüber der Polizei, soll seit einigen Wochen der Plan in ihm gereift sein, Juden zu töten. Vor diesem Hintergrund soll auch die Auswahl des Tatortes erfolgt sein. Bei der Festnahme führte der 19-Jährige in seinem Rucksack einen Gebetsteppich, einen Koran, einen Zettel mit Versen aus dem Koran, versehen mit dem gestrigen Datum, und die mutmaßliche Tatwaffe mit sich, was auf eine religiöse Motivation hindeutet. Der Beschuldigte soll einen klaren Eindruck gemacht haben und kooperativ gewesen sein. Ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ist Gegenstand der Ermittlungen. Anhaltspunkte für Verbindungen zu anderen Personen oder Organisationen liegen bisher nicht vor. Der Beschuldigte ist in Berlin bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und hier weder polizei- noch justizbekannt. Er wird heute einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung haben der Polizeiliche Staatsschutz und eine Mordkommission des Landeskriminalamts Berlin übernommen. Aufgrund der Bedeutung des Falls hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen an sich gezogen.

Mehrere Personen, die das Geschehen miterlebt hatten, wurde von der Berliner Feuerwehr am Ort betreut.

Die Ermittlungsmaßnahmen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 23

MESSER - Festnahme nach versuchtem Tötungsdelikt am Holocaust-Denkmal - Mitte

Schusswaffe - Mann mit Schusswaffe im Jungbusch unterwegs - Mannheim


	Schusswaffe	- Mann mit Schusswaffe im Jungbusch unterwegs
-
Mannheim

Passanten meldeten am Donnerstag um kurz vor 18 Uhr einen Mann, der mit einer Schusswaffe in der Hand die Beilstraße entlanglief. Nach Aussagen der Zeugen fuchtelte er wild mit der Waffe um sich, lud die Pistole durch und rief bedrohlich wirkende Sätze. Kurze Zeit später konnte eine Streife des Polizeireviers Mannheim-Oststadt den gesuchten Mann auf Höhe der Böckstraße antreffen. Der 46-jährige Mann hielt seine Hände in der Jackentasche verborgen. Der Aufforderung, seine Hände zu zeigen, kam der zunächst Mann nicht nach. Daher richtete einer der Polizeibeamten die Dienstwaffe auf ihn und wiederholte die Aufforderung. Der Mann erkannte nun den Ernst der Lage und zeigte seine Hände vor. Die Waffe hatte er in der Jackentasche versteckt gehalten. Anschließend konnte er von der Polizei widerstandslos vorläufig festgenommen werden. Die Polizeibeamten entwaffneten den Mann und stellten die Pistole sicher. Bei genauerer Prüfung stellte sich die Waffe als sogenannte Anscheinswaffe heraus, also eine täuschend echt wirkende Spielzeugwaffe, die nur bei einer näheren Betrachtung von einer funktionierenden Schusswaffe unterscheidbar ist. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Mann mit über 2 Promille erheblich alkoholisiert war. Der 46-Jährige muss sich nun wegen einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verantworten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Faschingsveranstaltungen, auf die Gefahren des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit hin.

- Sobald ein Spielzeug mit einer echten Waffe verwechselt werden
kann, ist das Führen in der Öffentlichkeit verboten. Gemäß § 42a
des Waffengesetzes kann ein Verstoß ein hohes Bußgeld nach sich
ziehen.
- Die täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen können andere
Menschen verunsichern und zu Polizeieinsätzen führen. Bei
Notrufen muss die Polizei zunächst von einer tatsächlichen
Gefahrenlage ausgehen. Das kann dazu führen, dass die Polizei
die Dienstwaffen einsetzen muss, um sich und Dritte zu schützen.
- Wenn jemand eine solche Spielzeugwaffe mit sich führt und damit
mutwillig einen Polizeieinsatz auslöst, muss er oder sie mit
strafrechtlichen Konsequenzen und einer Übernahme entstandener
Kosten rechnen.
- Zudem ist das Mitführen von Waffen aller Art bei öffentlichen
Veranstaltungen wie beispielsweise Faschingsumzügen verboten.

Daher rät die Polizei speziell im Hinblick auf die Faschingszeit:

- Führen Sie bitte keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit sich,
um ihre Mitmenschen nicht zu verunsichern. Das kann zu
vermeidbaren Einsätzen der Polizei führen. In Einzelfall kann
eine Strafanzeige drohen.
- Wenn Sie beobachten, dass jemand eine Waffe in der
Öffentlichkeit oder bei Veranstaltungen mit sich führt, die
nicht offensichtlich als Spielzeug erkennbar ist, sprechen Sie
die Person nicht darauf an. Wenden Sie sich bitte umgehend an
die Polizei.
- Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/grossveranstaltungen/

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Kiefner
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/



Zugefügt 2025 Februar 23

Schusswaffe - Mannheim: Mann mit Schusswaffe im Jungbusch unterwegs - Mannheim

Polizei Bielefeld hebt mutmaßlichen Menschenhändlerring aus - thailändische


	Polizei Bielefeld: Kripo Bielefeld hebt mutmaßlichen Menschenhändlerring aus

Nach umfangreichen Ermittlungen gelang es der Dienststelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität des Polizeipräsidiums Bielefeld, unter Federführung der Fachabteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Bielefeld, am Mittwoch, 19.02.2025, in Bielefeld und Hamburg Haftbefehle gegen vier Beschuldigte zu vollstrecken. Sie stehen im Verdacht, bandenmäßig Menschenhandel, Zwangsprostitution und Geldwäsche betrieben zu haben
Hella Christoph

Nach umfangreichen Ermittlungen gelang es der Dienststelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität des Polizeipräsidiums Bielefeld, unter Federführung der Fachabteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Bielefeld, am Mittwoch, 19.02.2025, in Bielefeld und Hamburg Haftbefehle gegen vier Beschuldigte zu vollstrecken. Sie stehen im Verdacht, bandenmäßig Menschenhandel, Zwangsprostitution und Geldwäsche betrieben zu haben. Es fanden zeitgleich Durchsuchungen an 29 Objekten in sechs Bundesländern statt. Bundesländerübergreifend wurde in NRW (Bad Oeynhausen, Minden, Löhne, Enger, Bünde, Hille, Gütersloh), Hamburg, Bremen, Niedersachsen (Osnabrück und Lüneburg), Mecklenburg-Vorpommern (Rostock) und Hessen (Gießen) durchsucht. Die Beamte stellten dabei diverse Beweismittel sicher, welche nun zunächst ausgewertet werden müssen und beschlagnahmten aufgefundenes Bargeld in sechsstelliger Höhe.

Bei den Durchsuchungen wurden auch zahlreiche Personen angetroffen und kontrolliert. Ein 57-Jähriger deutscher Staatsangehörige sowie zwei thailändische Staatsangehörige im Alter von 56 und 53 Jahren wurden in Löhne sowie eine 22-jährige Frau mit thailändischer Staatsangehörigkeit in Hamburg festgenommen.

Bei mindestens 18 Personen besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts. Darüber hinaus wurden weitere fünf Personen vorläufig festgenommen, da sie die illegal aufhältigen Personen beherbergt haben sollen. In Minden wurde eine 58-Jährige, in Bünde eine 58-Jährige, in Bremen eine 50-Jährige und in Rostock eine 48-Jährige mit thailändischer Staatsangehörigkeit sowie in Rostock eine 68-Jährige mit deutsch/thailändischer Staatsangehörigkeit vorläufig festgenommen. Eine weitere Festnahme erfolgte aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen.

Alle festgenommenen Personen werden am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: %20pressestelle.bielefeld [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]bielefeld[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0




Zugefügt 2025 Februar 23

Polizei Bielefeld: Kripo Bielefeld hebt mutmaßlichen Menschenhändlerring aus

Tötungsdelikt - Polizeipräsidiums Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt


Tötungsdelikt - 	Polizeipräsidiums Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt

Nach der Festnahme und Inhaftierung eines 42 Jahre alten Mannes im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Bereich der Unionrampe am Dienstag vor einer Woche (11. Februar 2025), wird die Arbeit der Ermittler noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Vordergrund stehen nun die Rekonstruktion des Tatgeschehens und die bislang gesicherten Spuren beweiskräftig mit dem Tatverdächtigen in Zusammenhang zu bringen. Hierzu wurden unter anderem Bildaufnahmen gefertigt, um den Tatort virtuell darstellen zu können. Es fanden dort am Montag (17. Februar 2025) in Zusammenarbeit mit Spezialisten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg auch weitere kriminaltechnische Nacharbeiten statt. Die Wohnung des 42-Jährigen ist nach wie vor beschlagnahmt. Der in Frankreich geborene deutsche Staatsangehörige hat sich noch immer nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Neben dem Tatvorwurf des Mordes könnte der Beschuldigte zugleich den Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruchs verwirklicht haben. Inwieweit der Tatverdächtige allerdings Kenntnis von der Schwangerschaft des Opfers hatte, ist noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die umfangreich geführten Ermittlungen haben ferner noch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zwischen Opfer und mutmaßlichem Täter nach der durchgeführten Gefährder- und Gefährdetenansprache im Juni 2024 noch irgendeine Verbindung bestanden hat. Trotzdem ist nach derzeitigem Ermittlungsstand davon auszugehen, dass der 42-Jährige sein Opfer gezielt aufgesucht und es sich bei der Getöteten, aufgrund der therapeutischen Vorbeziehung sowie der damit einhergehenden entwickelten Aggressionen, nicht um ein willkürliches Opfer gehandelt hat. Entgegen anderslautenden Informationen fanden an der Wohnanschrift des Tatverdächtigen neben der Festnahme im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt keine weiteren Polizeieinsätze statt. Nach den ersten Ergebnissen der rechtsmedizinischen Untersuchung kann gesagt werden, dass die 37-Jährige aufgrund ihrer erlittenen Stichverletzungen auch dann nicht zu retten gewesen wäre, wenn bereits bei ihrer ersten Entdeckung um 18:30 Uhr sofort ärztliche Hilfe zur Verfügung gestanden hätte.

/wo

Pressemitteilung vom 12.02.2025, 16:38 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 5. Nachtragsmeldung

Offenburg Die Ermittlungen der Beamten der Soko Rampe brachten die Polizei mittlerweile auf die Spur eines möglichen Tatverdächtigen. Der 42 Jahre alte Deutsche wurde am Mittwochmittag an seiner Wohnanschrift in der Offenburger Weststadt durch Spezialkräfte vorläufig festgenommen. Im Zuge der Festnahme wurde niemand verletzt. Inwiefern der Tatverdächtige mit der toten Frau in Verbindung steht, ist nun Gegenstand der weiteren polizeilichen Recherchen.

/ya

Pressemitteilung vom 12.02.2025, 12:02 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 4. Nachtragsmeldung

Offenburg Seit dem Vorfall am Dienstagabend erfolgten umfangreiche Überprüfungen und Kontrollen im gesamten Stadtgebiet. Auch durch eine Befragung der unmittelbaren Nachbarschaft erhoffen sich die Ermittler neue Hinweise, die zur Klärung der Tat und zur Täteridentifizierung führen sollen. Zwischenzeitlich liegen Zeugenhinweise vor, dass die Frau bereits um 18.30 Uhr im Bereich des Tatorts liegend gesehen wurde. Der in unmittelbarer Nähe des Tatorts abgestellte Pkw des Opfers wurde zum Zwecke der Spurensicherung polizeilich beschlagnahmt. Im Verlauf des Vormittags wurde eine Obduktion der Frau anberaumt. Um ihre Identität abschließend verifizieren zu können, stehen die Ermittler der Kriminalpolizei auch in engem Austausch mit französischen Behörden.

/ya

Pressemitteilung vom 12.02.2025, 10:37 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 3. Nachtragsmeldung

Ersten Ermittlungen zufolge handelt es sich bei dem Opfer mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine 37 Jahre alte Frau. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die aus Frankreich stammende Psychotherapeutin auf dem Nachhauseweg von der Arbeit befand, als sich der Angriff ereignete. Ihr Arbeitsplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des Tatorts. Zur Klärung der genauen Todesursache und zur endgültigen Identifizierung der Frau wurde noch in der Nacht ein Rechtsmediziner hinzugezogen.

Im Laufe des Mittwochmorgens wird der Tatortbereich nach weiteren Spuren und möglichen Tatmitteln umfangreich abgesucht. Hierzu wurden zusätzliche Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz hinzugezogen.

/ya

Pressemitteilung vom 12.02.2025, 09:11 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 2. Nachtragsmeldung

Auch in der Nacht liefen die Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen unter Hochdruck weiter. Die Beamten der Kriminalpolizei Offenburg haben zur Klärung der Umstände die Sonderkommission ´´Rampe´´ eingerichtet. Bislang gingen mehrere Hinweise bei der Polizei ein. Diese Spuren werden konsequent verfolgt, es wird jedoch nach wie vor in alle Richtungen ermittelt. Die insgesamt über 60 Beamten der Soko ´´Rampe´´ bitten weiterhin um Zeugenhinweise, jede noch so unbedeutend erscheinende Beobachtung könnte sich im Nachhinein zur heißen Spur entwickeln. Hierbei stellen die Ermittler der Kripo erneut folgende Frage:

Wer hat im Zeitraum zwischen 17 Uhr und 18.30 Uhr im Bereich der Unionrampe und dem Rée Carré verdächtige Beobachtungen gemacht? Wem sind verdächtige Personen aufgefallen?

Hinweise nehmen die Ermittler unter der Rufnummer 0781 21-2820 entgegen.

/ya

Pressemitteilung vom 11.02.2025, 21:44 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 1. Nachtragsmeldung

Gegen 19.15 Uhr ging der Hinweise der Zeugin über die schwer verletzte Frau telefonisch bei der Polizei ein. Augenscheinlich wurde im Vorfeld gewaltsam auf diese eingewirkt. Die Hintergründe des Vorfalls sind aktuell unklar. Es wird in alle Richtungen ermittelt. Kriminaltechniker sind momentan vor Ort mit der Spurensicherung beschäftigt. Die großangelegten Fahndungsmaßnahmen dauern an. Zeugen, die bereits im Vorfeld des Auffindens rund um den Tatort verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden unter der Rufnummer 0781 21-2820 dringend um Kontaktaufnahme gebeten.

/ya

Ursprungsmeldung vom 11.02.2025, 20.38 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt

Eine Zeugin wurde am Dienstagabend auf einem Weg zwischen der Hauptstraße und der Unionrampe auf eine schwer verletzte Frau aufmerksam und alarmierte die Polizei. Die hinzugeeilten Einsatzkräfte leiteten unmittelbar Erste-Hilfe-Maßnahmen ein. Die Aufgefundene erlag jedoch kurz darauf ihren schweren Verletzungen. Nach derzeitigem Sachstand wird davon ausgegangen, dass die Frau Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist. In Diesem Zusammenhang laufen aktuell großangelegte Fahndungsmaßnahmen im Bereich des Tatorts. Mögliche Zeugen werden unter der Rufnummer 0781 21-2820 dringend um Kontaktaufnahme gebeten.

/ya

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/



Zugefügt 2025 Februar 23

Tötungsdelikt - Polizeipräsidiums Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt

Schusswaffengebrauch am 16. Februar 2025 in Eichstetten am Kaiserstuhl - Freiburg


	Schusswaffengebrauch am 16. Februar 2025 in Eichstetten am Kaiserstuhl

In den späten Abendstunden des 16. Februar meldete sich eine 47-Jährige Frau über Notruf aus ihrer Wohnung in Eichstetten am Kaiserstuhl. Ihr ein Jahr älterer Lebensgefährte habe sie und ihr gemeinsames zehnjähriges Kind geschlagen.

Daraufhin habe sie sich zusammen mit ihrem Kind in ein Zimmer zurückgezogen und dieses verschlossen. Der Lebensgefährte hat nach derzeitigem Ermittlungsstand weiterhin in der Wohnung randaliert, versucht die Zimmertüre einzutreten und gab mutmaßlich einen Schuss auf die geschlossene Tür ab. Durch den Schuss, der die Tür durchschlug, wurde niemand getroffen. Das Kind erlitt jedoch ein Knalltrauma durch den Schuss.

Ein durch den Krach des Randalierers aufmerksam gewordener Nachbar lehnte eine Leiter an das Fenster des Zimmers im ersten Stock, so dass das Kind hierüber flüchten konnte.

Der 48-jährige Mann verlies in der Zwischenzeit mit der Waffe die Wohnung und lief die Straße entlang. Dort traf er auf die zwischenzeitlich angerückten Polizeikräfte. Der Mann ignorierte mehrerer Aufforderungen die von ihm sichtbar getragene Schrotflinte abzulegen und bedrohte die Beamten damit. Es kam daraufhin zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der hierbei getroffene Mann wurde durch die Einsatzkräfte und den Rettungsdienst versorgt und in ein Krankenhaus verbracht, wo er notoperiert wurde. Er verstarb dennoch kurze Zeit später.

Bei der Versorgung des 48-Järigen stellten die Beamten neben der Langwaffe auch eine Pistole sicher, die der Mann bei sich trug.

Der Mann, der bereits unter anderem wegen Betäubungsmittel- und Körperverletzungsdelikten sowie dem Verstoß gegen das Waffengesetz polizeibekannt war, hätte beide Waffen nicht haben dürfen, da gegen ihn ein behördliches Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde.

Das verletzte Kind wurde im Krankenhaus behandelt. Die Mutter und das Kinder werden psychologisch betreut.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Freiburg führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, insbesondere zu dem bislang völlig unklaren Motiv des Mannes die Ermittlungen.

Über diese Mitteilung hinausgehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.

Medienrückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Freiburg
Erste Staatsanwältin Martina Wilke
Telefon: 0761 51588-700
E-Mail: pressestelle@staufreiburg.justiz.bwl.de

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Herr Jürgen Glodek
Telefon: 0711 5401-2044
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Schusswaffengebrauch am 16. Februar 2025 in Eichstetten am Kaiserstuhl

Messer - Neuenburg am Rhein: Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht - Freiburg


	Messer - 	Neuenburg am Rhein: Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht
-
Freiburg

Zwei Unbekannte sollen am Donnerstagabend, 13.02.2025, gegen 18:40 Uhr versucht haben, einen 21-Jährigen im Thuner Ring auf Höhe der Hausnummer 21 in Neuenburg auszurauben. Der Geschädigte wurde dabei mit einem Messer bedroht.

Nach derzeitigen Erkenntnissen hat sich der Geschädigte zu Fuß entlang des Thuner Rings bewegt als er von zwei unbekannten Männern angesprochen und unvermittelt mit einem Messer bedroht wurde. Der Geschädigten wurde zur Herausgabe seines Mobiltelefons und Bargeld aufgefordert, konnte aber flüchten und die Polizei verständigen. Beim Fluchtversuch kam es zu einer kurzen körperlichen Auseinandersetzung bei der sich der Geschädigte leichte Verletzungen zuzog.

Die beiden Täter entfernten sich ohne Beute in unbekannte Richtung. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief erfolglos.

Die Täter wurden vom Geschädigten wie folgt beschrieben:

1. Personenbeschreibung:

- männlich,
- ca. 185 cm groß,
- ca. 25 Jahre alt,
- sportliche Statur,
- trug schwarze, kurze Haare und einen schwarzen Kinn- und
Oberlippenbart,
- dunkel bekleidet mit Kapuzenpullover und aufgesetzter Kapuze,
Jeans oder Jogginghose,
- sprach Hochdeutsch.

2. Personenbeschreibung:

- männlich,
- ca. 185 cm groß,
- ca. 20-25 Jahre alt,
- kräftige / stämmige Statur,
- trug blonde, kurze Haare,
- ebenfalls dunkel bekleidet mit Kapuzenpullover und aufgesetzter
Kapuze, Jeans oder Jogginghose.

Die Kriminalpolizei Freiburg (Tel. 0761 882-2880) hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht oder Hinweise zu den gesuchten Tätern geben können.

ak

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
- Pressestelle -

Árpád Kurgyis

Tel.: 0761 882-1019
E-Mail: freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

X (ehem. Twitter): https://x.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: https://ppfreiburg.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Neuenburg am Rhein: Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht - Freiburg

Messer - Titisee-Neustadt: Mann soll am Busbahnhof mit Messer gedroht haben - Zeugenaufruf - Freiburg


	Messer	- Titisee-Neustadt: Mann soll am Busbahnhof mit Messer gedroht haben - Zeugenaufruf
-
Freiburg

Am Mittwoch,19.02.2025, gegen 20:30 Uhr kam es in einer S-Bahn, welche von Freiburg nach Donaueschingen fuhr, zu einer Streitigkeit zwischen einem 42-jährigen Fahrgast und einem bislang unbekannten Mann.

Laut ersten Ermittlungen der Polizei soll der Unbekannte die Ehefrau des 42-Jährigen am Oberschenkel berührt haben, woraufhin der 42-Jährige den Mann zur Rede stellte.

Nachdem die Geschädigte und ihr Ehemann am Bahnhof in Titisee-Neustadt aus der S-Bahn ausstiegen, folgte der Unbekannte, der in Begleitung einer weiteren männlichen Person war, ihnen zum Busbahnhof.

Als die Geschädigte in den Bus einstieg und aus dem Fenster schaute, soll der unbekannte Mann ein Messer aus seiner Tasche geholt und sich dieses bedrohlich an den Hals gehalten haben. Dabei soll der Mann die Frau direkt angeschaut haben.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

- ca. 22 Jahre alt, ca. 1,75 Meter groß, schlank, Bart, schwarze,
kurze Locken mit kurz rasierten Seiten.

- Er soll eine auffällige Tätowierung eines Löwenkopfes auf der
rechten Hand gehabt haben.

- Kleidung: Schwarze Nike-Jacke, schwarze Jeans-Hose, eine kleine,
schwarze Sporttasche mit gelber Aufschrift.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, welche den Vorfall wahrgenommen haben, sich beim Polizeirevier Titisee-Neustadt unter Tel. 07651/9336-0 zu melden.

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de
RiL, 07651/9336-0
Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Titisee-Neustadt: Mann soll am Busbahnhof mit Messer gedroht haben - Zeugenaufruf - Freiburg

Messer - Bundespolizeidirektion München: Männergruppe greift Reisenden an - Zeugen gesucht - Ingolstadt


	Messer - Bundespolizeidirektion München: Männergruppe greift Reisenden an - Zeugen gesucht
-
Ingolstadt

Am Montag (17. Februar) um 21:50 Uhr haben mehrere bislang unbekannte Männer einen 31-irakischen Staatsangehörigen vor dem Haupteingang des Bahnhofs Ingolstadt gemeinschaftlich angegriffen. Einer von ihnen verletzte den Reisenden mit einem Messer am Oberschenkel leicht. Die Gruppe floh noch vor Eintreffen der Bundespolizeistreife. Die Bundespolizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Montagabend befand sich ein 31-Jähriger in Begleitung von zwei Familienangehörigen auf der Heimreise. Er war gerade dabei, den gut frequentierten Hauptbahnhof Ingolstadt vom Busbahnhof kommend über den Treppenaufgang zu betreten, als ein PKW der Marke Audi in unmittelbarer Nähe parkte. Aus dem Fahrzeug stiegen unvermittelt vier männliche Personen und liefen gezielt auf die Gruppe zu. Ohne Vorankündigung stach einer der Männer mit einem Messer in den Oberschenkel des Irakers. Danach führte er Stichbewegungen in Richtung des 31-Jährigen durch, welcher aber weiteren Treffern ausweichen konnte. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Personengruppen. Im Anschluss flohen die Unbekannten fußläufig in unterschiedliche Richtungen. Den PKW ließen sie zurück. Ein weiteres Fahrzeug, welches mit der Tat in Zusammenhang stehen könnte, entfernte sich bei Eintreffen einer Bundespolizeistreife.

Der Angegriffene trug eine oberflächliche Stichwunde an seinem Oberschenkel davon, die jedoch nicht in einem Klinikum versorgt werden musste.

Die Bundespolizei hat gegen die vier Männer ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Nürnberg unter der Rufnummer 0911 205551-0 oder bpoli.nuernberg@polizei.bund.de entgegen.

Rückfragen bitte an:

Kristina Freiberger
_______________________________________________________
Bundespolizeiinspektion Nürnberg|Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofsplatz 6 | 90443 Nürnberg

Telefon: +49 911 205551-105 | Fax +49 911 205551-119
Mobil: +49 175 9020424
E-Mail. bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Bundespolizeidirektion München: Männergruppe greift Reisenden an - Zeugen gesucht - Ingolstadt

Messer - Polizisten sichern aggressiven Randalierer - Hürth


Messer	- Polizisten sichern aggressiven Randalierer
-
Hürth

Tatverdächtiger bedrohte Passanten und schlug auf zwei Frauen ein

Polizisten haben am Mittwochabend (19. Februar) einen Randalierer (28) in Hürth gesichert. Er soll zuvor Passanten bedroht und zwei Frauen verletzt haben. Nachdem die Beamten den aggressiven Mann überwältigt hatten, legten sie ihm Handfesseln an und brachten ihn auf eine Polizeiwache.

Gegen 18.40 Uhr fuhren Polizisten aufgrund einer gemeldeten Körperverletzung zum Zentralen Omnibusbahnhof an der Theresienhöhe. Zeugen hatten über den Polizeinotruf geschildert, dass ein Mann eine Frau in einem Bus bedroht habe. Als zwei weitere Frauen (27, 30) der Bedrohten im Bus helfen wollten, soll sie der Aggressor geschubst und gegen den Körper und den Kopf geschlagen haben. Rettungskräfte brachten die beiden Geschädigten zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Zeugen erklärten, dass der Täter nach dem Übergriff in das Einkaufszentrum geflohen sei. Um den Tathergang genau aufzuklären, bitten die Kriminalbeamten darum, dass sich die Frau, die im Bus vom Tatverdächtigen bedroht wurde, unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de meldet.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der 28-Jährige wenige Minuten später im Einkaufszentrum ein Modegeschäft betreten haben. Ein Mitarbeiter habe ihn angesprochen und aus dem Geschäft begleitet. Vor dem Laden habe der Randalierer erneut eine Drohung ausgesprochen. Anschließend sei der aggressive Mann in Richtung einer nahegelegenen Unterbringungseinrichtung geflüchtet.

Dort stellten Polizisten den 28-Jährigen und fixierten ihn. Zwecks Identitätsfeststellung brachten sie den nunmehr Gefesselten zu einer Polizeiwache. Da Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorlagen, wurde der bereits polizeibekannte Mann in eine Klinik eingewiesen.

Polizisten stellten während der Anzeigenaufnahme bei dem Mitarbeiter des Bekleidungsgeschäfts ein Messer sicher, welches der 28-Jährige vor der Filiale kurz in der Hand gehabt und dort zurückgelassen haben soll.

Die zuständigen Kriminalbeamten haben umgehend die Ermittlungen aufgenommen. Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist unter anderem, ob der nunmehr zweifelsfrei Identifizierte auch für eine gegen 18.30 Uhr angezeigte Bedrohungssituation in der Straßenbahn der KVB-Linie 18 verantwortlich ist. Auch hier sollen nach Zeugenangaben andere Fahrgäste angepöbelt und bedroht worden sein. Auch zu diesem Fall hatten Polizisten umgehend die erforderlichen Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. (jus, he)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Polizisten sichern aggressiven Randalierer - Hürth

Messer - Festnahme im ICE - verurteilte Straftäterin muss hinter Gitter - Kassel


	Messer	- Festnahme im ICE - verurteilte Straftäterin muss hinter Gitter
 - 
Kassel

Den Weg in die Justizvollzugsanstalt in Kaufungen (Landkreis Kassel) musste gestern Abend (18.2.) eine 41-Jährige aus Meckesheim (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) antreten. Die Frau war mittels Haftbefehles (Strafvollstreckung) zur Fahndung ausgeschrieben.

Der Grund: Das Amtsgericht Mannheim hatte die aus Rumänien stammende Frau wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Am Dienstagabend, gegen 19:30 Uhr, war die Reisende erneut ohne Fahrschein im ICE von Mannheim Richtung Kassel aufgefallen.

Bei der Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die 41-Jährige mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim gesucht wurde.

Bundespolizisten stellen mitgeführtes Messer sicher

Ein Messer, das die Gesuchte verbotenerweise mit sich führte, haben die Bundespolizisten sichergestellt.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen die Frau erneut ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen (vgl. § 265a StGB) eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen musste die Festgenommene die Haft in Kaufungen antreten, da sie die Geldstrafe nicht begleichen konnte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
Telefon: 0561/81616 - 1011; Mobil: 0175/90 28 384
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_koblenz



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Festnahme im ICE - verurteilte Straftäterin muss hinter Gitter - Kassel

Messer - Osnabrück: Versuchtes Tötungsdelikt in der Straße In der Dodesheide


	Messer -	Osnabrück: Versuchtes Tötungsdelikt in der Straße In der Dodesheide

Am Donnerstagabend ereignete sich in der Straße ´´In der Dodesheide´´ ein schwerwiegendes Gewaltdelikt, bei dem ein 60-jähriger Mann und ein 15-jähriger Jugendlicher schwere Stichverletzungen erlitten. Die Polizei Osnabrück und die Staatsanwaltschaft ermitteln wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

Nach bisherigen Erkenntnissen geriet der 60-jährige Osnabrücker gegen 22:10 Uhr mit einer Gruppe Jugendlicher in einen Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung kam es zu einer körperlichen Konfrontation zwischen ihm und einem 15-Jährigen. Bisherigen Ermittlungen zufolge wurden von beiden Seiten Messer eingesetzt.

Der 60-Jährige erlitt eine Stichverletzung und konnte sich schwer verletzt zu Fuß zu seiner Wohnanschrift begeben. Der 15-Jährige wurde durch mehrere Stichverletzungen lebensgefährlich verletzt. Rettungskräfte mussten ihn noch vor Ort reanimieren, bevor er zur weiteren medizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus gebracht wurde.

Der mutmaßlich Beteiligte wurde wenig später durch die Polizei an seiner Wohnanschrift angetroffen und festgenommen. Aufgrund seiner Verletzungen erfolgte auch bei ihm eine notärztliche Versorgung sowie die Einlieferung in ein Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ordnete eine Blutentnahme bei dem 60-Jährigen sowie die Sicherstellung seines Mobiltelefons und seiner Oberbekleidung an.

Die Hintergründe der Tat sowie der genaue Ablauf des Geschehens sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Maike Elixmann
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Osnabrück: Versuchtes Tötungsdelikt in der Straße In der Dodesheide

Messer - Kokain - Durchsuchung und Festnahmen wegen Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge - Mönchengladbach


	Messer	- Kokain - Durchsuchung und Festnahmen wegen Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge

Unter der Federführung der Polizei Mönchengladbach haben Beamte am Mittwoch, 19. Februar, mehrere Durchsuchungsbeschlusse in Mönchengladbach und Krefeld vollstreckt und drei Tatverdächtige zwischen 29 und 31 Jahren vorläufig festgenommen, zwei davon sitzen nun in Untersuchungshaft. Vorausgegangen war intensive Ermittlungsarbeit im Rahmen einer Ermittlungskommission.

Die Polizisten durchsuchten vier Wohnungen: zwei in Mönchengladbach, zwei in Krefeld. Dabei stellten die Einsatzkräfte eine sehr große Menge Kokain, eine nicht geringe Menge Cannabis, einen vierstelligen Bargeldbetrag sowie ein Messer sicher. Bei dem Messer wird derzeit noch geprüft, ob es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt.

Die Polizei Mönchengladbach wurde bei dem Sondereinsatz von Polizeikräften aus der Nachbarbehörde Krefeld unterstützt.

In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach prüfte die Polizei mögliche Haftgründe. Da gegen einen 30-jährigen Mönchengladbacher keine vorlagen, entließen die Beamten ihn nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder. Einen 29-jährigen Krefelder sowie einen 31-jährigen Mönchengladbacher hingegen führten sie am Donnerstag, 20. Februar, wegen des unerlaubten Handelns mit Kokain in einer nicht geringen Mengen einem Haftrichter vor.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ordnete der Haftrichter Untersuchungshaft für die beiden Männer an. (km)

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Mönchengladbach
Pressestelle

Telefon: 02161-2910222
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de
https://moenchengladbach.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Kokain - Durchsuchung und Festnahmen wegen Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge

Messer - Nackter Mann in mutmaßlich psychischem Ausnahmezustand in Innenstadt unterwegs - Freiburg


	Messer - 	Nackter Mann in mutmaßlich psychischem Ausnahmezustand in Innenstadt unterwegs
-
Freiburg

Bei der Polizei gingen am Mittwochnachmittag, 19.02.2025, ab 14.35 Uhr, mehrere Notrufe ein, da in der Innenstadt ein schwarzer nackter Mann zu Fuß unterwegs sei, welcher sich sehr auffällig verhalten würde. Zuvor soll der 28-jährige Mann in einem Haus in der Entegaststraße einen Wohnungsnachbarn mit einem Messer bedroht haben. Im Anschluss flüchtete der 28-Jährige aus dem Haus in die Innenstadt. Unweit des Polizeirevieres konnte die Polizei dem 28-Jährigen habhaft werden und zum Polizeirevier bringen. Vor dem Polizeirevier habe sich der 28-Jährige auf die Fahrbahn gekniet und gebetet. Verkehrsteilnehmer mussten deshalb mit ihren Fahrzeugen anhalten beziehungsweise ausweichen. Mit einfacher körperlicher Gewalt wurde dann der 28-Jährige ins Polizeirevier und in eine Gewahrsamszelle gebracht. Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst wurde verständigt, da sich der 28-Jährige offensichtlich in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Nach einer Begutachtung regte der ärztliche Bereitschaftsdienst eine Einweisung in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus an. Beim Verlassen der Gewahrsamszelle, zwecks eines Transportes in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus, leistete der 28-Jährige Widerstand. Drei Polizisten wurden dabei leicht verletzt. Eine Dienstunfähigkeit trat nicht ein. Schlussendlich konnte der 28-Jährige mit einem Rettungswagen in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus transportiert werden. Der Transport dorthin wurde von der Polizei begleitet.

Medienrückfragen bitte an:

Thomas Batzel
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 07621 / 176-351
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Nackter Mann in mutmaßlich psychischem Ausnahmezustand in Innenstadt unterwegs - Freiburg

Messer - Täter greift Mann im Bus an - Zeugen gesucht - Aachen


	Messer	- Täter greift Mann im Bus an - Zeugen gesucht
- 
Aachen

Am Mittwochabend (19.02.2025) hat ein bisher unbekannter Mann einen anderen Fahrgast mit einem Messer angegriffen. Glücklicherweise blieb das Opfer unverletzt.

Der Unbekannte hatte gegen 19:15 Uhr zunächst in dem Linienbus rumgeschrien und Beleidigungen gegen Passanten ausgesprochen. Nach ersten Ermittlungen sprach der Geschädigte (54 Jahre aus Aachen) ihn daraufhin an, woraufhin es zu einem verbalen Konflikt zwischen den beiden Männern kam. Im Verlauf der Auseinandersetzung beleidigte der Unbekannte den Aachener nach Aussage des Opfers als ´´Scheiß Ausländer´´. An der Haltestelle Scheibenstraße am Adalbertsteinweg hielt der Bus und der Unbekannte stieg aus. Als er sich zuvor bereits an der Tür befand, holte der Mann einen Gegenstand (vermutlich ähnlich wie ein Cuttermesser) hervor und machte damit eine Wischbewegung in Richtung des 54-Jährigen. Dadurch wurde die Jacke des Opfers am Ärmel beschädigt, verletzt wurde er dadurch nicht.

Ohne zu weiteren Angriffe auf den Aachener anzusetzen, verließ der Täter den Bus und ging davon. Der Mann wird wie folgt beschrieben: ca. 30-35 Jahre alt, dunkler Bart mit Schnurrbart, ungepflegtes Erscheinungsbild, dunkle Arbeiterjacke mit Reflektoren, schwarze Strickmütze. Außerdem soll er eine Bierdose in der Hand gehalten haben und während der Busfahrt telefoniert haben.

Die Kriminalpolizei hat nun die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen und sucht nach Zeugen, die sich im Bus befunden haben und Angaben zum Sachverhalt oder zum Täter machen können. Das ermittelnde Kriminalkommissariat ist während der Bürozeiten unter 0241-9577 35301 erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten nimmt die Kriminalwache alle Hinweise dazu unter 0241-9577 34210 entgegen.(kg)

Rückfragen bitte an:

Polizei Aachen
Pressestelle

Telefon: 0241 / 9577 - 21211
E-Mail: Pressestelle.Aachen@polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Täter greift Mann im Bus an - Zeugen gesucht - Aachen

Messer - Frau ausgeraubt-- Bremen


	Messer - 	Frau ausgeraubt--

Bremen

Ort: Bremen-Osterholz, OT Osterholz, Ehlersdamm
Zeit: 20.02.2025, 15:15 Uhr

Ein unbekannter Mann raubte am Donnerstagnachmittag einer 57 Jahre alten Frau in Osterholz die Handtasche. Die Polizei sucht Zeugen.

Etwa um 15:15 Uhr bog die Frau mit ihrem Fahrrad von der Straße Ehlersdamm in einen Weg in Richtung Hans-Bredow-Straße ein und fuhr parallel zu den dortigen Straßenbahnschienen, als sich der Mann mit einem Fahrrad von hinten näherte. Als er neben ihr fuhr, wollte er ihr die Handtasche aus dem Fahrradkorb entwenden und riss die Frau dadurch um, denn sie hatte den Trageriemen am Sattel befestigt. Die 57-Jährige stürzte, der Mann schnitt den Riemen mit einem Messer durch und flüchtete auf seinem Fahrrad einen Stichweg in Richtung Langwedeler Straße. Die Frau wurde durch den Sturz leicht verletzt, lehnte einen Rettungswagen aber ab. Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen negativ. Die Tasche konnte die Frau durch die Ortung ihres Mobiltelefons etwas später auf einem Garagenhof in der Völkerser Straße wiederfinden. Es fehlten jedoch Bargeld und Bankkarten.

Der Täter wurde wie folgt beschrieben: Er soll etwa 180 cm groß und schlank gewesen sein. Er war schwarz gekleidet und hatte sich einen schwarzen Schlauchschal vor das Gesicht gezogen, außerdem hatte er eine schwarze Kapuze auf. Er soll auf einem schwarzen Mountainbike unterwegs gewesen sein.

Zeugen, die in der Straße Ehlersdamm oder der Völkerser Straße Beobachtungen gemacht haben, melden sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter 0421-362-3888.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Bastian Demann
Telefon: 0421 362-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Frau ausgeraubt-- Bremen

Messer - Jugendlicher bedroht Mann nach Verfolgung - Wesenberg


	Messer	- Jugendlicher bedroht Mann nach Verfolgung
- 
Wesenberg

Ein Jugendlicher soll gestern Abend einen Mann in einem Einkaufsmarkt in der Mirower Chaussee in Wesenberg bedroht haben. Der 15-jährige Deutsche war zuvor mit Kumpels im Laden des 57-jährigen Vietnamesen gewesen. Dort sei die Gruppe nach Aussage des Ladenbesitzers zu laut gewesen und sollte den Laden in der Innenstadt verlassen. Dabei soll der Tatverdächtige die Geschäftstür so zugeschlagen habe, dass sie beschädigt wurde. Die Jugendlichen liefen weg, der Ladeninhaber verfolgte die Gruppe bis zum Einkaufsmarkt.

Dort soll es dann zu einer Bedrohung durch den 15-Jährigen in Richtung des 57-Jährigen gekommen sein. Er soll ihn sowohl verbal als auch mit einer Art Messer bedroht haben. Der Mann nahm Abstand von dem Jugendlichen und rief die Polizei. Als mehrere Zeugen zu dem Vorfall dazu kamen, liefen die Jugendlichen wieder weg.

Ihre Namen konnten ermittelt werden. Die Jugendlichen wurden von der Polizei aufgesucht und zum Vorfall befragt. Die Kripo Neustrelitz ermittelt wegen der Vorwürfe der Bedrohung und Sachbeschädigung.

Das Ganze hat sich etwa zwischen 17:00 Uhr und 17:30 Uhr abgespielt. Sollte es weitere Zeugen geben, die vor Ort nicht mit der Polizei Kontakt hatten, wenden diese sich bitte mit sachdienlichen Hinweisen an das Neustrelitzer Revier unter 03981 / 258224.

Rückfragen bitte an:

Claudia Berndt
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Pressestelle Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5003
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Instagram: www.instagram.com/polizei.mv.mse
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Jugendlicher bedroht Mann nach Verfolgung - Wesenberg

Schussabgabe - Messern - Ruppichteroth: 24-Jähriger wird weiter intensivmedizinisch betreut - Tatverdächtiger wird Haftrichter vorgeführt


	Messern - 	Ruppichteroth: 24-Jähriger wird weiter intensivmedizinisch betreut - Tatverdächtiger wird Haftrichter

Nach einer Schussabgabe auf einen 24-Jährigen in Ruppichteroth-Stranzenbach hatten die Bonner Polizei und Staatsanwalt am Donnerstagnachmittag (20.02.2025) die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes aufgenommen (siehe dazu auch unsere Meldung vom 20.02.2025, 17:45 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/5975645).

Nach bisherigem Ermittlungsstand war der Schussabgabe ein Einbruchdiebstahl in einen, dem 74-jährigen Tatverdächtigen zuzuordnenden Wohnwagen in Tatortnähe vorausgegangen, auf den dieser durch Videokameras aufmerksam geworden war. Der 74-jährige Mann steht im Verdacht, in der Folge zum Tatort gefahren zu sein und dort auf den 24-Jährigen geschossen zu haben. Zeugen, die auf Schussgeräusche aufmerksam geworden waren, beobachteten dann, dass der 74-Jährige auf den verletzt am Boden liegenden Geschädigten einschlug und verständigten die Polizei. Der Tatverdächtige flüchtete daraufhin vom Tatort, kehrte jedoch kurz darauf zurück und wurde von zwischenzeitlich eingetroffenen Einsatzkräften der Polizei angetroffen und vorläufig festgenommen. Weder bei ihm noch in seinem Auto wurde eine Schusswaffe gefunden.

Da sich im Rahmen der Tatortaufnahme Hinweise auf zur Gebäude- und Grundstücksicherung oder Wildschadenabwehr gebräuchliche, knallerzeugende Selbstschussgeräte im Umfeld des Wohnwagens ergaben, wurde zur Durchsuchung des Wohnwagens sowie der Wohnung des Tatverdächtigen in einer benachbarten Gemeinde des Rhein-Sieg-Kreises die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes NRW sowie ein Spezialeinsatzkommando hinzugezogen. Neben mehreren Messern, die der 74-Jährige in seinem Auto aufbewahrte bzw. mit sich führte, wurden in der Wohnung des Mannes insgesamt 21 unterschiedliche Schusswaffen, Munition, eine Armbrust und ein Messer aufgefunden und sichergestellt. Eine aktuelle waffenrechtliche Erlaubnis besitzt er nach bisherigem Sachstand nicht.

Der geschädigte 24-Jährige, der durch Schüsse schwerste Verletzungen erlitt, wird weiter intensivmedizinisch in einer Klinik betreut. Der 74-Jährige macht bislang keine Angaben zum Geschehensablauf. Er wird am Freitag auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittlungen der Mordkommission dauern weiter an.

Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-22
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw

Folgen Sie für aktuelle Informationen gerne unserem WhatsApp-Kanal:
https://t1p.de/v1grf



Zugefügt 2025 Februar 23

Messern - Ruppichteroth: 24-Jähriger wird weiter intensivmedizinisch betreut - Tatverdächtiger wird Haftrichter

Nach Flirt im Internet mit Nacktbildern erpresst


	Nach Flirt im Internet mit Nacktbildern erpresst

Ein 39-jähriger Mann aus Lindlar ist im Februar auf eine unter dem Begriff Sextortion bekannte Betrugsmasche hereingefallen. Dabei geben sich Kriminelle in der Regel als verführerische Frauen aus, die über diverse Internetseiten, in sozialen Medien oder auch über Messenger-Dienste einen ersten Kontakt herstellen.
Polizei Oberbergischer Kreis

Ein 39-jähriger Mann aus Lindlar ist im Februar auf eine unter dem Begriff Sextortion bekannte Betrugsmasche hereingefallen. Dabei geben sich Kriminelle in der Regel als verführerische Frauen aus, die über diverse Internetseiten, in sozialen Medien oder auch über Messenger-Dienste einen ersten Kontakt herstellen. Die Nachrichten werden nach einem anfänglichen Flirt immer intimer, mit dem Ziel, das potenzielle Opfer dazu zu überreden, sich vor der Webcam auszuziehen oder Nacktfotos von sich zu schicken. Gehen die Opfer darauf ein, ändert sich die zuvor recht freundliche Ansprache plötzlich in eine knallharte Erpressung. Die Täter drohen mit der Veröffentlichung der aufgezeichneten Bilder und verlangen eine Zahlung, meist in Form von Bitcoins.

Die Polizei rät niemals Nacktaufnahmen zu verschicken oder Entblößungen in Chats zuzustimmen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreneinstellungen und seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.

Falls Sie bereits erpresst werden, rät die Polizei, kein Geld zu überweisen, denn die Erpressung hört nach der Zahlung meistens nicht auf. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer lokalen Polizeidienststelle auf, erstatten Sie Anzeige und sprechen Sie mit der Polizei das weitere Vorgehen ab. Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird.
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Tel.
02261 8199-1210 / -1211 / -1212
E-Mail
pressestelle.gummersbach [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Hubert-Sülzer-Straße
2
51643
Gummersbach
Sprechzeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 16:00 Uhr, Fr.: 08:00 - 15:00 Uhr




Zugefügt 2025 Februar 22

Nach Flirt im Internet mit Nacktbildern erpresst

Zürich - Bülach: Tötungsdelikt in Einfamilienhaus


Zürich - 	Bülach: Tötungsdelikt in Einfamilienhaus

Am Montagmorgen (17.2.2025) ist es in Bülach zu einem Tötungsdelikt an zwei Frauen gekommen. Der mutmassliche Täter konnte verhaftet werden.

Gegen 7.15 Uhr meldeten Anwohner der Notrufzentrale von Schutz & Rettung Zürich eine blutende und um Hilfe rufende Person auf dem Balkon eines Reiheneinfamilienhauses. Die umgehend ausgerückten polizeilichen Einsatzkräfte konnten im bezeichneten Haus einen 72-jährigen Schweizer antreffen und verhaften. Ebenfalls stellte die Polizei im Haus zwei tote Frauen fest. Der Verhaftete ist dringend tatverdächtigt die beiden Frauen, eine 68-jährige Schweizerin und eine 49-jährige US-Amerikanerin, getötet zu haben.

Gemäss ersten polizeilichen Erkenntnissen stehen die Opfer und der mutmassliche Täter in einer familiären Beziehung zueinander. Die genauen Umstände sowie die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen, die durch die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität geführt werden. Dazu sicherten das Forensische Institut Zürich und das Rechtsmedizinische Institut der Universität Zürich vor Ort Spuren.

Der beschuldigte Mann wird der Staatsanwaltschaft zugeführt. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Zürich




Zugefügt 2025 Februar 22

Bülach: Tötungsdelikt in Einfamilienhaus

Zürich - Tötungsdelikt in Maur vom Februar 2024


	Tötungsdelikt in Maur vom Februar 2024

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen vorsätzlicher Tötung

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Mitte Februar 2025 beim Bezirksgericht Uster Anklage gegen einen Mann wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2024 in Maur seinen Onkel getötet zu haben.

Am 24. Februar 2024 kurz nach dem Mittag wurde auf einem Bauernhof in Maur ein Mann regungslos vor einem Gebäude aufgefunden. Trotz sofortiger notärztlicher Hilfe verstarb der Mann noch vor Ort (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 24.02.2024). Aufgrund der angetroffenen Situation musste von einem Gewaltdelikt ausgegangen werden. Der mutmassliche Täter, ein zum Tatzeitpunkt 38-jähriger Schweizer, konnte von der Kantonspolizei Zürich noch am Tatort festgenommen werden.

Mit Anklage vom 10. Februar 2025 an das Bezirksgericht Uster hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Untersuchung gegen den heute 39-jährigen Beschuldigten nun abgeschlossen. Dem Mann wird vorgeworfen, am Mittag des 24. Februar 2024 an seinem Wohnort auf einem Bauernhof in Maur seinen Onkel unvermittelt angegriffen und unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt lebensbedrohlich verletzt zu haben, so dass dieser noch am Tatort an den Folgen seiner Verletzungen verstarb.

Mit der Anklageerhebung ist die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft beantwortet deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.



Zugefügt 2025 Februar 22

Tötungsdelikt in Maur vom Februar 2024

Vorläufige Zahlen zum Berliner Immobilienmarkt 2024 Berliner Immobilienmarkt wieder im Aufwind


	Vorläufige Zahlen zum Berliner Immobilienmarkt 2024 Berliner Immobilienmarkt wieder im Aufwind

21.02.2025 - Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin hat am 13.02.2025 die diesjährigen Bodenrichtwertberatungen abgeschlossen. Er hat zusätzlich mit seiner Geschäftsstelle die Daten aller ihm derzeit vorliegenden, notariell beurkundeten Kaufverträge über bebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Teileigentum des Jahres 2024 einer ersten vorläufigen Analyse unterzogen. Die Ergebnisse werden im vorläufigen Bericht zum Berliner Immobilienmarkt 2024 zusammengefasst.
Hohe Baukosten und deutlich gestiegene Finanzierungskosten waren die am häufigsten genannten Gründe für sinkende Umsätze und Kaufpreise am Berliner Immobilienmarkt der letzten 2 Jahre. Die Rahmenbedingungen haben sich in diesem Zeitraum nicht wesentlich verbessert. Die Wirtschaftsleistung Berlins liegt zwar deutlich über dem Bundesdurchschnitt, aber die geopolitischen Entwicklungen im letzten Quartal des Jahres 2024 geben durchaus Anlass zur Sorge. Der Anstieg der Baukosten hat sich auch 2024 fortgesetzt. Das Land Berlin versucht u.a. mit dem Schneller-Bauen-Gesetz ab 2024 z.B. durch Reduzierung von Baustandards dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins zwischenzeitlich in mehreren Schritten gesenkt und somit ein Signal für Investitionen gesetzt. Die Reaktionen auf dem Immobilienmarkt sind allerdings noch verhalten. Noch immer verzeichnet das Land Berlin einen Anstieg der Einwohnerzahlen. Diese Entwicklung erhöht den Nachfragedruck auf den Berliner Wohnungsmarkt, denn weiterhin fehlt es an neuen Wohnungen. Trotz dieser eher negativen Signale konnte auf dem Berliner Immobilienmarkt wieder ein Anstieg der Umsätze beobachtet werden. So stieg die Anzahl der Kauffälle um 18 % auf 20.669 und der Geldumsatz um 19 % auf 14,74 Mrd. € im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 an. Dieser Anstieg ließ sich über nahezu alle Teilmärkte beobachten. Lediglich Baulandflächen für Gewerbeflächen mit einem Rückgang von -26 % sowie Büro- und Geschäftshäuser einschließlich Einzelhandelsimmobilien mit einem eher geringen Rückgang von -1 % verzeichnen weiter Rückgänge der Fallzahlen. Der Teilmarkt des Baulandes für Gewerbeflächen hat dabei mit 25 registrierten Kauffällen einen historischen Tiefststand erreicht. Im Verlauf des Jahres 2024 zeigte sich in den Teilmärkten allerdings eine teilweise differenzierte Entwicklung. In allen Teilmärkten ist zunächst zu beobachten, dass die Anzahl der Kauffälle im Jahresverlauf stetig angestiegen ist. Lediglich bei den reinen Mietwohnhäusern zeigte sich bis zum 3. Quartal eher eine Seitwärtsbewegung, um dann im 4. Quartal sprunghaft anzusteigen. Auch beim Bauland für Ein- und Zweifamilienhausbebauung ist eine Besonderheit zu beobachten. In diesem Teilmarkt gab es im 2. Quartal einen deutlichen Anstieg, während im 3. Quartal die Umsätze zunächst wieder rückläufig waren. Diese Entwicklungen lassen sich bei den Preisen nicht beobachten. Sie sind in nahezu allen Teilmärkten gegenüber dem Vorjahresniveau weiter rückläufig. Zwar konnten in allen Teilmärkten im Verlauf des Jahres 2024 zwischen den Quartalen unterschiedliche Entwicklungen nach oben oder nach unten beobachtet werden, jedoch sind diese so gering, dass insgesamt von einer Seitwärtsbewegung der Preisentwicklung im Laufe des Jahres 2024 ausgegangen werden kann. Bei den Bodenrichtwertberatungen zum 01.01.2025 konnte der Gutachterausschuss eine differenzierte Wertentwicklung beobachten. Sowohl bei den renditeorientierten Teilmärkten wie Baulandflächen für Büronutzungen, für hochwertige Einzelhandelsnutzungen sowie für hochwertige Gewerbelagen mit Bezug zum Maß der baulichen Nutzung als auch bei Baulandflächen zur Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern hat der Gutachterausschuss ein sinkendes Bodenrichtwertniveau beobachtet. Dabei ergab sich bei den renditeorientierten Nutzungen ein Rückgang von -10 bis -30 % und bei Baulandflächen für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern von -5 %. Lediglich bei Baulandflächen für den Geschosswohnungsbau und den gewerblichen Baulandflächen ab einem Niveau von 750 €/m² Grundstücksfläche abwärts blieb das Bodenrichtwertniveau unverändert.

- Die Gesamtanzahl der Kauffälle auf dem Berliner Immobilienmarkt ist um 18 % auf 20.669 im Jahr 2024 angestiegen
- Auch der Geldumsatz ist 2024 gegenüber dem Vorjahr um 19 % auf 14,74 Mrd. € deutlich angestiegen
- Das Preisniveau bei bebauten Grundstücken und bei Wohnungs- und Teileigentum liegt auch 2024 unter dem des Vorjahreszeitraums. Innerhalb des Jahres 2024 zeigt sich aber je nach Teilmarkt eine unterschiedliche Entwicklung.
- Die Bodenrichtwerte in den renditeorientierten gewerblichen Teilmärkten geben zum 01.01.2025 gegenüber dem Vorjahr weiter z. T. deutlich nach.
- Die Bodenrichtwerte für den Geschosswohnungsbau sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben
- Die Bodenrichtwerte für Flächen zur Einfamilienhausbebauung geben im Verhältnis zum Vorjahr um -5 % nach.

Den vorläufigen Bericht zum Berliner Immobilienmarkt finden Sie unter der Rubrik ´´Aktuelles´´ auf der Internetseite www.berlin.de/gutachterausschuss/aktuelle .

Der abschließende Bericht zum Berliner Immobilienmarkt 2024/2025 mit endgültigen Umsatzzahlen und differenzierten Aussagen zu Teilmärkten sowie mit einem Ausblick auf das Jahr 2025 wird voraussichtlich zur Jahresmitte fertiggestellt sein.

Folgen Sie unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und LinkedIn

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen
Pressestelle

Presse­sprecher
Martin Pallgen

Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.:
(030) 90173-4040
Fax: (030) 90173-4041
E-Mail an



Zugefügt 2025 Februar 22

Vorläufige Zahlen zum Berliner Immobilienmarkt 2024 Berliner Immobilienmarkt wieder im Aufwind

Mehr Sicherheit für kritische Infrastruktur: Aktionsplan für Unterseekabel


	Mehr Sicherheit für kritische Infrastruktur: Aktionsplan für Unterseekabel

Mit Blick auf die Zwischenfälle mit Unterseekabeln in den vergangenen Monaten und den Beeinträchtigungen für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger in der EU haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin Kaja Kallas ein Maßnahmen-Paket vorgelegt. Es soll die Mitgliedstaaten unterstützen und Sicherheit sowie Widerstandsfähigkeit der kritischen Infrastruktur am Meeresboden stärken.

Geopolitische Spannungen nehmen zu

Die Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie Henna Virkkunen stellte in Helsinki gemeinsam mit Verteidigungskommissar Andris Kubilius und Innenkommissar Magnus Brunner Details des Aktionsplans vor. Virkkunen verwies auf die zunehmenden geopolitischen Spannungen, insbesondere in Regionen wie der Ostsee. ´´Wir wollen sicherstellen, dass Europa nicht nur in der Lage ist, Sabotage an Kabeln zu verhindern und aufzudecken, sondern auch, aktiv abzuschrecken, zu reparieren und auf jede Bedrohung kritischer Infrastrukturen zu reagieren.´´

Übertragung von Daten und Energie

Kommunikationskabel verbinden mehrere EU-Mitgliedstaaten untereinander, sie verbinden Inseln mit dem EU-Festland und die EU mit dem Rest der Welt, was 99 Prozent des interkontinentalen Internetverkehrs ausmacht. Untersee-Stromkabel erleichtern die Integration der Strommärkte der Mitgliedstaaten, erhöhen deren Versorgungssicherheit und liefern erneuerbare Offshore-Energie auf dem Festland.

Kernpunkte des Aktionsplans

Präsidentin Ursula von der Leyen hatte am 9. Februar in Vilnius anlässlich des Tags der Unabhängigkeit der baltischen Energieversorgung die Gemeinsame Mitteilung angekündigt. Der Fokus liegt auf:

Prävention: Verschärfte Sicherheitsanforderungen und Risikobewertungen für Unterseekabel; priorisierte Finanzierung für den Einsatz moderner und smarter Kabel zur Verstärkung der Widerstandsfähigkeit.
Erkennung: Verbesserte Fähigkeiten zur Bedrohungsüberwachung in den jeweiligen Meeresbecken (etwa Mittelmeer und Ostsee), um ein umfassendes Lagebild zu erstellen. Dies wird frühere Warnmeldungen und wirksamere Reaktionen ermöglichen.
Reaktion und Wiederherstellung: Verbesserte Effizienz des Krisenrahmens auf EU-Ebene für rasches Handeln bei Vorfällen und mehr Reparaturkapazitäten.
Abschreckung: Durchsetzung von Sanktionen und diplomatischen Maßnahmen gegen feindselige Akteure und die ´´Schattenflotte´´ unter umfassender Nutzung des hybriden Instrumentariums zur Bekämpfung hybrider Kampagnen. Dazu gehört auch die Förderung einer ´´Kabeldiplomatie´´ mit globalen Partnern.

Nächste Schritte

Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden 2025 und 2026 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der EU-Agentur für Cybersicherheit, ENISA, schrittweise spezifische Maßnahmen einführen. Bis Ende dieses Jahres wird voraussichtlich unter anderem die Kartierung bestehender und geplanter Unterseekabelinfrastrukturen, eine koordinierte Risikobewertung von Unterseekabeln, ein Instrumentarium für die Kabelsicherheit mit Risikominderungsmaßnahmen und eine Prioritätenliste von Kabelprojekten von europäischem Interesse vorgelegt.

Die Sicherheit der kritischen Infrastruktur der EU wird auch ein wichtiges Element der künftigen Strategie der inneren Sicherheit sein. Weitere Arbeiten werden auch auf dem Niinistö-Bericht über die Frage aufbauen, wie die Bereitschaft und Bereitschaft Europas im zivilen und verteidigungspolitischen Bereich verbessert werden kann.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge

Statement der Kommissionsmitglieder Virkkunen, Kubilius und Brunner (Video)

Rede der Kommissionspräsidentin in Vilnius (9.2.2025)

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 22

Mehr Sicherheit für kritische Infrastruktur: Aktionsplan für Unterseekabel

Integrität von Wahlen schützen: EU-Kommission veröffentlicht Toolkit zu Online-Plattformen


	Integrität von Wahlen schützen: EU-Kommission veröffentlicht Toolkit zu Online-Plattformen

Die EU-Kommission hat ein Toolkit für Wahlen veröffentlicht. Es enthält praktische Erläuterungen darüber, wie die Leitlinien für die Wahlen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) während der Wahlprozesse angewendet werden können.

Hilfestellung für die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten

Das Toolkit richtet sich an die nationalen Regulierungsbehörden - die sogenannten Koordinatoren für digitale Dienste. Es fasst die besten Ansätze und Praktiken zusammen, die die nationalen Regulierungsbehörden im vergangenen Jahr entwickelt haben, um die Risiken auf sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSEs) bei Wahlen zu verringern.

Es geht dabei um Risiken wie Hassreden, Online-Belästigung und Manipulation der öffentlichen Meinung, einschließlich solcher Risiken, die durch künstliche Intelligenz erzeugte Inhalte und Vortäuschung falscher Identitäten beinhalten.

Vier Schlüsselbereiche

Das Toolkit bietet empfohlene Praktiken und Vorschläge in vier Schlüsselbereichen:

Management von Interessengruppen,
Kommunikation und Medienkompetenz,
Reaktion auf Vorfälle sowie
Monitoring und Analyse von wahlbezogenen Risiken.

Schutz der Integrität von Wahlprozessen

Durch die Bereitstellung dieses Leitfadens verstärkt das Toolkit die laufenden Bemühungen der Kommission und der Mitgliedstaaten, die Integrität der Wahlprozesse in der EU zu schützen.

Das DSA-Wahl-Toolkit stützt sich auf die im März 2024 veröffentlichten Wahlleitlinien für Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie auf die Erfahrungen, die bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes für Desinformation [Link hinzufügen] und den DSA-Dialogen zur Wahlintegrität gesammelt wurden, die die Kommission seit September 2023 mit Behörden, Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie anderen Interessengruppen geführt hat.

Weitere Informationen

Daily News vom 21.2.2025

Toolkit für Wahlen

DSA FAQ

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 22

Integrität von Wahlen schützen: EU-Kommission veröffentlicht Toolkit zu Online-Plattformen

PISTOLE - Juwelier in Ehrenfeld angeschossen - Polizei Köln


	Juwelier in Ehrenfeld angeschossen
Öffentlichkeitsfahndung
Polizei Köln

Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 2 vom 19. Februar

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Mit Fotos aus einer Überwachungskamera an der Venloer Straße in Ehrenfeld fahndet die Kripo Köln nach einem Verdächtigen, der am Mittwoch (19. Februar) gegen 10.30 Uhr den Inhaber (51) eines Juwelierladens durch einen Schuss in den Unterschenkel verletzt haben soll. Der Englisch sprechende, etwa 1,80 - 1,85 Meter große und einen Vollbart tragende Schwarze war nach der Schussabgabe in die Fuchsstraße geflüchtet. Bekleidet war der Flüchtige mit einer braun-grünen Wintermütze mit braunem, quadratischem Logo, einer schwarzen Jacke mit hellem Felleinsatz, hellgrauem Hoodie, schwarzen Handschuhen der Marke Banlieue, einer grauen Jeanshose und schwarzen Adidas-Sneakers.

Die Bilder des Tatverdächtigen sind unter folgendem Link abrufbar: https://polizei.nrw/fahndung/160301

Die Ermittlungen einer Mordkommission zu den Hintergründen und der Tatmotivation dauern an. Weiterhin bittet das Kriminalkommissariat 11 dringend um Zeugenhinweise zu dem Abgebildeten unter Tel.-Nr. 0221 229-0 oder per E-Mail an %20poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]koeln[at]polizei[dot]nrw[dot]de) .
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 22

Juwelier in Ehrenfeld angeschossen Öffentlichkeitsfahndung Polizei Köln

Messer - Frankfurt - Sachsenhausen: Körperverletzung mit Messer - Festnahme


	Frankfurt - Sachsenhausen: Körperverletzung mit Messer - Festnahme

Vergangene Nacht verletzte eine junge Frau zwei andere Menschen im Vergnügungsviertel ´´Alt-Sachsenhausen´´ mit einem Messer. Die Polizei nahm eine Tatverdächtige fest.

Gegen 2:30 Uhr wurde eine im Rahmen der Präsenzmaßnahmen in Alt-Sachsenhausen eingesetzte Streife in der ´´Kleine Rittergasse´´ auf zwei verletzte Personen (männlich, 27 Jahre und weiblich, 26 Jahre) aufmerksam. Dazu befragt gaben beide an, von einer jungen Frau nach einer vorangegangenen verbalen Streitigkeit mit einem Messer verletzt worden zu sein. Weitere Zeugen bestätigten den Vorfall und beschrieben die Täterin. Daraufhin leitete die Polizei sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein, die kurz darauf zum Erfolg führten. Im Bereich ´´Schaumainkai´´ gelang die Festnahme einer 16-jährigen Tatverdächtigen.

Die beiden Angegriffenen, deren Verletzungen nicht lebensbedrohlich sind, wurden zur Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die jugendliche Tatverdächtige wurde im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen an einen Erziehungsberechtigten übergeben. Die Polizei ermittelt nun u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm




Zugefügt 2025 Februar 22

Frankfurt - Sachsenhausen: Körperverletzung mit Messer - Festnahme

PISTOLE - Juwelier in Ehrenfeld angeschossen - Öffentlichkeitsfahndung Köln


	Juwelier in Ehrenfeld angeschossen - Öffentlichkeitsfahndung

Köln

Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 2 vom 19. Februar

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Mit Fotos aus einer Überwachungskamera an der Venloer Straße in Ehrenfeld fahndet die Kripo Köln nach einem Verdächtigen, der am Mittwoch (19. Februar) gegen 10.30 Uhr den Inhaber (51) eines Juwelierladens durch einen Schuss in den Unterschenkel verletzt haben soll. Der Englisch sprechende, etwa 1,80 - 1,85 Meter große und einen Vollbart tragende Schwarze war nach der Schussabgabe in die Fuchsstraße geflüchtet. Bekleidet war der Flüchtige mit einer braun-grünen Wintermütze mit braunem, quadratischem Logo, einer schwarzen Jacke mit hellem Felleinsatz, hellgrauem Hoodie, schwarzen Handschuhen der Marke Banlieue, einer grauen Jeanshose und schwarzen Adidas-Sneakers.

Die Bilder des Tatverdächtigen sind unter folgendem Link abrufbar: https://polizei.nrw/fahndung/160301

Die Ermittlungen einer Mordkommission zu den Hintergründen und der Tatmotivation dauern an. Weiterhin bittet das Kriminalkommissariat 11 dringend um Zeugenhinweise zu dem Abgebildeten unter Tel.-Nr. 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de . (cg/al)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 22

Juwelier in Ehrenfeld angeschossen - Öffentlichkeitsfahndung Köln

Erneuerbarer Wasserstoff: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe in Höhe von 41 Millionen Euro für Uniper Hydrogen


	Erneuerbarer Wasserstoff: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe in Höhe von 41 Millionen Euro für Uniper Hydrogen

Die Europäische Kommission hat eine mit 41 Millionen Euro ausgestattete deutsche Beihilfe zur Unterstützung der Uniper Hydrogen GmbH in Huntorf (Niedersachsen) zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Unterstützung für Bau und Betrieb eines Elektrolyseurs

Mit der Maßnahme wird die Uniper Hydrogen GmbH bei der Umsetzung ihres Projekts ´´CHESS´´ unterstützt. Das Projekt betrifft den Bau und Betrieb eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 30 MW, der mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben wird. Der Elektrolyseur wird voraussichtlich etwa 2.700 Tonnen erneuerbaren Wasserstoff pro Jahr liefern, mit dem Potenzial, die Kapazität in Zukunft zu erhöhen. Das Projekt soll bis 2027 abgeschlossen sein. Die Beihilfe wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt.

Beihilfe erleichtert die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme notwendig und angemessen ist, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu erleichtern, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass der Begünstigte die im Rahmen des CHESS-Projekts gewonnenen Erkenntnisse an andere Marktteilnehmer weitergeben wird, was die Einführung der einschlägigen Technologie weiter erleichtern wird.

Maßnahme im Einklang mit EU-Wasserstoffstrategie und REPowerEU-Plan

Gleichzeitig unterstützt die Maßnahme die Ziele wichtiger politischer Initiativen der EU wie die der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme einen ´´Anreizeffekt´´ hat, da der Begünstigte ohne die öffentliche Unterstützung nicht dieselbe relevante Investition tätigen würde. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.105083 zugänglich gemacht.

Weitere Informationen

Daily News am 21. Februar

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 22

Erneuerbarer Wasserstoff: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe in Höhe von 41 Millionen Euro für Uniper Hydrogen

3. Jahrestag des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine


	3. Jahrestag des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine

21.02.2025- Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Am 24. Februar 2025 jährt sich der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation gegen die Ukraine zum dritten Mal. Der Krieg hat unzählige Menschenleben gefordert, große Teile der Infrastruktur wurden zerstört und über zehn Millionen Menschen sind auf der Flucht, innerhalb der Ukraine und im Ausland. In Deutschland haben bis heute rund 1.2 Mio. Menschen Zuflucht gesucht. Berlin war und ist ein wichtiger Ankunfts- und Transitort für Geflüchtete aus der Ukraine.

Cansel Kızıltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „In den vergangenen Jahren mussten viele Menschen auf der Suche nach Schutz für sich und ihre Familien aus der Ukraine fliehen. Der Senat, die Bezirke, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft arbeiten eng zusammen, damit sie in unserer Stadt eine neue Heimat finden. Allen Helfenden gebührt meine große Anerkennung und Dank für ihr Engagement. Das Wichtigste jedoch sind die offenen Arme und großen Herzen der Berlinerinnen und Berliner. Dafür bin ich zutiefst dankbar.“

Ankommen und Teilhabe
Mehr als 470.000 Ukrainerinnen und Ukrainer erreichten in den letzten drei Jahren Berlin. Inzwischen leben rund 54.000 ukrainische Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Stadt. Rund 60 Prozent davon sind Mädchen und Frauen, rund 20 Prozent Kinder und Jugendliche.

Das Land und die Bezirke haben gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen und zahlreichen freiwillig engagierten Berlinerinnen und Berlinern in den letzten drei Jahren enorm viel geleistet, um die Menschen beim Ankommen zu unterstützen und ihnen den Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und Kulturangeboten zu ermöglichen.
Viele ukrainische Kriegsgeflüchtete wurden durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und die Bezirke untergebracht und versorgt. Der größte Teil der Ankommenden wurde mit großem Engagement von Berlinerinnen und Berlinern privat aufgenommen oder konnte eigenen Wohnraum finden.

Es wurden vielfältige Projekte und Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine initiiert und bestehende Berliner Projekte ausgeweitet. Für soziale und partizipative Angebote im Rahmen des Gesamtkonzeptes für Geflüchtete und des Aktionsplans Ukraine wurden in den letzten drei Jahren vom Land Berlin rund 40 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus haben einzelne Senatsverwaltungen weitere eigene finanzielle Mittel für Projekte eingesetzt. Ebenfalls leisteten und leisten die Bezirke einen sehr großen Beitrag für die Integration der Menschen direkt vor Ort.
Absehbar werden auch in der nächsten Zeit Menschen aus der Ukraine in Berlin ankommen, hier leben und Teil der Berliner Gesellschaft werden. Berlin hat gute Ankommens-Strukturen. Diese sollen erweitert, inklusiver ausgerichtet und für alle Neuzugewanderten geöffnet werden.

Arbeit und Ausbildung
Seit dem Kriegsausbruch im Februar 2022 ist die Zahl der Beschäftigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Berlin um 13.570 angestiegen, 85 Prozent davon sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Momentan sind 19.900 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Beschäftigung, darunter 17.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand November 2024).

Zahlreiche arbeitsmarktpolitische Angebote wurden für Geflüchtete aus der Ukraine geschaffen bzw. ausgebaut; sie decken die ganze Bandbreite von Berufsorientierung über Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bis hin zu Arbeitsvermittlung ab. Ein besonderer Fokus lag und liegt auf der Begleitung des Job-Turbos, um Geflüchtete schneller an den Arbeitsmarkt anzubinden. Gemeinsam mit Unternehmen, den Wirtschafts- und Sozialpartnern, Migrant*innenselbstorganisationen und Beratungsstellen wurden Veranstaltungen wie die Integrations- und Unternehmensgipfel und Job-Messen durchgeführt.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
E-Mail an die Poststelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Pressestelle

Tel.:
(030) 90281135
E-Mail pressestelle



Zugefügt 2025 Februar 22

3. Jahrestag des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine

MESSER - 28-jährige Frau mit Stichverletzung aufgefunden – 1. Folgemeldung - Polizei Essen


	MESSER - 	28-jährige Frau mit Stichverletzung aufgefunden – 1. Folgemeldung - Polizei Essen

Gestern Abend (20. Februar) wurde eine 28-jährige Frau mit einer Stichverletzung am Schollenbroich aufgefunden. Die Frau verstarb vor Ort. Eine 44-jährige Frau und ein 42-jähriger Mann wurden zunächst festgenommen.

Unsere Ursprungsmeldung finden Sie hier: https://essen.polizei.nrw/presse/28-jaehrige-frau-mit-stichverletzung-aufgefunden-zwei-personen-festgenommen

Im Rahmen der Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den 42-Jährigen nicht, sodass er am Vormittag aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde. Nach jetzigem Erkenntnisstand waren die 28-Jährige und der 42-Jährige zusammen unterwegs, als die Tatverdächtige das Opfer mit einer Stichwaffe angriff.

Der 44-jährigen Frau wird Mord vorgeworfen. Sie wird noch heute einem Haftrichter vorgeführt.

Vor Ort sollen diverse Zeugen Fotos und Videos von den Geschehnissen am Schollenbroich gefertigt haben. Auf Grund dessen hat die Mordkommission ein Hinweisportal beim LKA NRW eingerichtet und bittet, alle gefertigten Aufnahmen unter folgendem Link hochzuladen:
https://nrw.hinweisportal.de/

Darüber hinaus werden Augenzeugen gebeten, sich bei der Mordkommission zu melden. Dies ist telefonisch unter der Rufnummer 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen [at] polizei.nrw.de (hinweise[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de) möglich.



Zugefügt 2025 Februar 22

MESSER - 28-jährige Frau mit Stichverletzung aufgefunden – 1. Folgemeldung - Polizei Essen

Bundesbank - 72400 falsche Banknoten - Erneut mehr Falschgeld in Deutschland


	 Erneut mehr Falschgeld in Deutschland

21.02.2025 - Die Deutsche Bundesbank hat im Jahr 2024 rund 72.400 falsche Euro-Banknoten im deutschen Zahlungsverkehr registriert. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Anzahl der Fälschungen damit um 28 Prozent.
Schadenssumme geht zurück

´´Die Anzahl der festgestellten Fälschungen stieg im Jahr 2024, gleichzeitig ging jedoch die Schadenssumme zurück´´, sagt Burkhard Balz, Vorstandsmitglied der Bundesbank. Im Jahr 2024 belief sich der Nennwert der gefälschten Banknoten auf 4,5 Millionen Euro. Damit sei die Schadenssumme um 12 Prozent niedriger als im Vorjahr. ´´Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Täter wieder vermehrt einfache Fälschungen mit geringerem Nennwert in Verkehr gebracht haben´´, so Balz.
Falschgeldaufkommen bleibt moderat

´´Insgesamt bleibt das Falschgeldaufkommen moderat: Rein rechnerisch entfielen 2024 neun falsche Banknoten auf 10.000 Einwohner´´, sagte Balz. Mit rund 33.800 Stück lag die Anzahl der Fälschungen im zweiten Halbjahr 2024 niedriger als im ersten Halbjahr (38.600 Stück).

Am häufigsten registrierte die Bundesbank Fälschungen von 50-Euro-Banknoten. Sie machen einen Anteil von rund 40 Prozent an der Gesamtanzahl der erfassten Fälschungen aus. Dicht dahinter liegen 20-Euro-Banknoten (28 Prozent). 5-Euro- und 500-Euro-Banknoten machen mit einem Prozent den kleinsten Anteil an den aus dem Verkehr gezogenen Banknoten aus.

Auch die Zahl der falschen Münzen stieg 2024, und zwar auf rund 141.300 Münzen (Vorjahr: 115.900). Grund für den Anstieg ist, dass einige Unternehmen über Jahre falsch verdächtige Münzen gesammelt und im Jahr 2024 bei der Bundesbank eingereicht haben. Außerdem wurden verstärkt 2-Euro-Fälschungen in den Zahlungsverkehr eingeschleust.
Fälschungen weiterhin leicht erkennbar

Ein großer Anteil der Fälschungen war wie in den Vorjahren sehr leicht erkennbar. Die Banknoten haben den Aufdruck ´´MovieMoney´´ oder ´´Prop copy´´ und weisen keinerlei Nachahmungen der Sicherheitsmerkmale auf. Bei einigen dieser Fälschungen wurde der Aufdruck ´´MovieMoney´´ überdeckt und durch die Imitation einer Unterschrift ersetzt.
Falsche Banknoten erkennen

Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz. Daher empfiehlt die Bundesbank, Banknoten schnell selbst zur prüfen: Dabei hilft das Prinzip ´´Fühlen-Sehen-Kippen´´.
Fühlen:

Bei den meisten Euro-Banknoten fühlt sich das Banknotenpapier griffig und fest an. So können einfache Fälschungen schon beim Anfassen erkannt werden. Die Ausnahme sind die 5-, 10- und ein Teil der 20-Euro-Banknoten aus der Europaserie. Diese sind lackiert und fühlen sich deshalb glatt und fest an. Zur Sicherheit empfiehlt die Bundesbank jedoch, weitere Merkmale zu prüfen.

Auf den Vorderseiten der Banknoten sind hervorgehobene Teile des Druckbildes als Relief zu fühlen. Am linken Rand findet sich zum Beispiel in der Europa-Serie der Schriftzug ´´BCE ECB EЦБ EZB EKP EKT EKB BĊE EBC´´ (sowie ´´ESB´´ ab der 50-Euro-Banknote) und zusätzlich Schraffuren am rechten und linken Rand.
Sehen:

Das Wasserzeichen lässt sich im unbedruckten Bereich jeder Banknote als Schattenbild sehen, wenn sie gegen das Licht gehalten wird.

Im oberen Bereich des Hologrammstreifens befindet sich bei der Europa-Serie ab der 20-Euro-Banknote ein durchsichtiges Fenster. Es zeigt ein Porträt der Europa, einer Figur aus der griechischen Mythologie.
Kippen:

Die Banknoten der Europa-Serie weisen auf der Vorderseite links unten die Smaragdzahl auf: Beim Kippen verändert sich deren Farbe, und ein heller Balken wandert auf- beziehungsweise abwärts.

Die Hologrammelemente verändern sich beim Kippen der Banknote. Es zeigen sich regenbogenfarbige Effekte, welche die Motive umgeben.

Die 100- und 200-Euro-Banknoten haben zusätzliche Sicherheitsmerkmale: In der Smaragdzahl sind mehrere Euro-Symbole zu sehen, die ihre Farbe ändern. Im Hologramm ist das Satellitenmerkmal zu finden. Hier kreisen zwei Euro-Zeichen um die Wertzahl.



Zugefügt 2025 Februar 21

Erneut mehr Falschgeld in Deutschland

Durchsuchungen nach Drogenhandel - Mitte


	
Durchsuchungen nach Drogenhandel

-

Mitte

20.02.2025 - Gestern Mittag beobachteten Polizeibeamte in Zivil zwei Männer bei einem mutmaßlichen Drogenhandel in Mitte und nahmen sie fest. Uniformierte Einsatzkräfte überprüften gegen 14:15 Uhr einen 25-Jährigen in einer Verkehrskontrolle. Dieser fiel dabei mit seinem nervösen Verhalten auf. Nach Beendigung der Kontrolle setzte der 25-Jährige seine Fahrt fort. Dieses nervöse Verhalten teilten die Einsatzkräfte weiteren Kollegen in Zivil mit, die den Fahrer weiter beobachteten. Dieser fuhr zwischenzeitlich bis zu Büschingstraße und wartete dort am Fahrbahnrand. Kurze Zeit später kam ein 19-Jähriger mit einer gefüllten Tüte aus einem Wohnhaus und setzte sich ins Auto. Als die Zivilkräfte eine Bargeldübergabe beobachten konnten, erfolgte die Festnahme der beiden Tatverdächtigen, da der Verdacht des illegalen Handels mit Betäubungsmittel vorlag. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 19-Jährigen fanden die Vollzugsbeamten eine Machete, Bargeld in niedriger vierstelliger Höhe und mehrere hundert szenetypisch verpackte mutmaßliche Drogen wie Cannabis, Kokain und Ecstasytabletten. Auch der 25-Jährige führte Bargeld in mittlerer vierstelliger Höhe mit sich und verfügte über sieben Handys. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten sämtliche Beweismittel, führten erkennungsdienstliche Maßnahmen mit den beiden Männern durch und übergaben die weitere Ermittlung an ein Fachkommissariat des Landeskriminalamts der Polizei Berlin.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 21

Durchsuchungen nach Drogenhandel Polizeimeldung vom 20.02.2025 Mitte

Einsatzbilanz 2024: Leichter Rückgang der Einsätze für die Zivilschutz-Hubschrauber


	 Einsatzbilanz 2024: Leichter Rückgang der Einsätze für die Zivilschutz-Hubschrauber

Seit 53 Jahren sind die als ´´Christoph´´ bekannten Zivilschutz-Hubschrauber (kurz: ZSH) im Einsatz, um mit bis zu 230 Kilometern pro Stunde schnell medizinische Hilfe zu leisten und Leben zu retten. Im vergangenen Jahr wurden sie insgesamt 13.793 Mal alarmiert und waren 200 Tage in der Luft. In diesem Jahr werden auch wieder runde Geburtstage gefeiert.

Im Jahr 2024 hoben die Zivilschutz-Hubschrauber insgesamt zu 13.793 Einsätzen ab (zum Vergleich: 14.426 Einsätze im Jahr zuvor). Dabei transportierten die orangefarbenen Retter 3.801 Patientinnen und Patienten.

Besonders häufig wurden die Standorte in Bayern, Brandenburg und Hamburg um Hilfe gerufen:

´´Christoph 17´´ Kempten: 1.561 Einsätze
´´Christoph 14´´ Traunstein: 1.404 Einsätze
´´Christoph 35´´ Brandenburg: 1.318 Einsätze
´´Christoph 29´´ Hamburg: 1.310 Einsätze

Zusätzlich zu den Rettungsflügen werden die Hubschrauber auch zu Sucheinsätzen oder Transporten eingesetzt. Die meisten Sucheinsätze verzeichnete 2024 ´´Christoph 3´´ in Köln (19). Zudem wurden 21 Organ-, Blut- und Medikamententransporte durchgeführt von ´´Christoph 2´´ in Frankfurt (12), von ´´Christoph 8´´ in Kassel (8) und ´´Christoph 19´´ in Hamburg (1).

Der leichte Rückgang der Einsätze gegenüber dem Vorjahr spiegelt einen allgemeinen Trend in der Notfallrettung wider. Neben witterungsbedingten Ausfällen und natürlichen Schwankungen hat auch die Erweiterung der Behandlungsbefugnisse für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Einfluss auf die Einsatzzahlen.
50 Jahre ´´Christoph 9´´ – Ein halbes Jahrhundert lebensrettender Einsätze

2025 feiert ´´Christoph 9´´ in Duisburg Jubiläum. Seit September 1975 ist ´´Christoph 9´´ am BG Klinikum Duisburg stationiert und steht für schnelle, professionelle Hilfe aus der Luft. In den vergangenen fünf Jahrzehnten hat er mehr als 47.000 Einsätze geflogen, Menschenleben gerettet und sich als unverzichtbarer Bestandteil der Notfallversorgung am Niederrhein und im Ruhrgebiet etabliert. Das Einsatzgebiet des Zivilschutz-Hubschraubers umfasst dabei etwa 100 Kilometer entlang des Rheins. Seit 2019 führt ´´Christoph 9´´ als erster Hubschrauber in der Luftrettung in Deutschland Blutkonserven mit, um lebensrettende Transfusionen direkt am Einsatzort durchführen zu können.
ZSH in der WDR-Serie ´´Feuer & Flamme´´ im Einsatz

´´Christoph 9´´ ist in aktuellen Folgen der WDR-Dokumentationsreihe ´´Feuer & Flamme´´ zu sehen und gewährt dabei exklusive Einblicke in die Arbeit der Luftrettung. Die Zuschauerinnen und Zuschauer erleben, wie ´´Christoph 9´´ in Notfällen lebensrettende Hilfe leistet. Zum 50. Jubiläum blickt ´´Christoph 9´´ also auf eine beeindruckende Geschichte zurück – und bleibt auch in Zukunft ein Garant für höchste medizinische Qualität und schnelle Hilfe aus der Luft.
Nachträgliche Jubiläumsfeier für ´´Christoph 7´´ Kassel

Obwohl ZSH ´´Christoph 7´´ bereits im vergangenen Jahr seinen 50-jährigen Geburtstag feierte, musste die offizielle Feier aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Nun wird das Jubiläum gebührend nachgeholt. Am 26. April 2025 findet der Festakt in Kassel statt.
Alle Einsatzzahlen auf einen Blick:

´´Christoph 2´´ (Frankfurt): 868
´´Christoph 3´´ (Köln): 1.124
´´Christoph 4´´ (Hannover): 1.077
´´Christoph 7´´ (Kassel): 1.156
´´Christoph 9´´ (Duisburg): 723
´´Christoph 12´´ (Siblin): 1.247
´´Christoph 13´´ (Bielefeld): 1.102
´´Christoph 14´´ (Traunstein): 1.404
´´Christoph 17´´ (Kempten): 1.561
´´Christoph 29´´ (Hamburg): 1.310
´´Christoph 34´´ (Güstrow): 903
´´Christoph 35´´ (Brandenburg): 1.318

Die Zivilschutz-Hubschrauber des Bundes

Der Bund stellt über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) den Ländern 18 Zivilschutz-Hubschrauber zur Verfügung. Die in erster Linie für den Zivilschutz, das heißt den Einsatz in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall, vorgehaltenen ZSH starten von zwölf Luftrettungszentren verteilt über ganz Deutschland und leisten dabei einen wichtigen Beitrag für den Bevölkerungsschutz. Neben der Verwendung in der Luftrettung, bei der sie Schwerverletzte oder Erkrankte nach erster Behandlung vor Ort abtransportieren, verfügen sie über weitere Spezialfähigkeiten und sollen Schadensstellen erkunden und überwachen oder etwa Flüchtlingsströme beobachten und lenken. Die ZSH können außerdem mit einer Messausstattung des Bundesamts für Strahlenschutz (kurz: BfS) radioaktive Strahlung aus der Luft messen sowie Spezialisten und Material transportieren.

In Friedenszeiten unterstützen sie im Rahmen ihres Doppelnutzens den Rettungsdienst und stehen für Patiententransporte bereit. Der Erfolg jeder Mission ist das Ergebnis eines eingespielten Teams: Die Besatzung besteht aus Pilotinnen und Piloten der Bundespolizei, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (kurz: TC-HEMS) sowie Notärztinnen und Notärzten aus den jeweiligen Kliniken.



Zugefügt 2025 Februar 21

Einsatzbilanz 2024: Leichter Rückgang der Einsätze für die Zivilschutz-Hubschrauber

Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah rechtskräftig


	Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg verworfen, mit dem dieser wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist. Lediglich den Schuldspruch hat der Bundesgerichtshof geringfügig geändert.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen schloss sich der aus dem Libanon stammende Angeklagte dort spätestens im Jahr 1991 der Hizb Allah (Hisbollah) an. Nach verschiedenen Tätigkeiten im Bereich der Jugendarbeit übernahm er ab dem Jahr 2016 bis zu seiner Festnahme im Mai 2023 als ´´Reisescheich´´ insbesondere die Betreuung libanesischer Auslandsvereine in Norddeutschland, überbrachte Nachrichten anderer Kader und stellte den Einfluss der Vereinigung in den Vereinen sicher.

Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandung materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil ergeben, indes zu einer Klarstellung des Schuldspruchs geführt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg - Urteil vom 28. Juni 2024 - 8 St 2/23

Karlsruhe, den 20. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
20.02.2025

Nr. 039/2025

Beschluss vom 7. Januar 2025 – 3 StR 505/24





Zugefügt 2025 Februar 21

Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah rechtskräftig

Bessere Mobilfunkversorgung an Bahnstrecken


	 Bessere Mobilfunkversorgung an Bahnstrecken

Mehr als 10.000 Eisenbahnfahrzeuge auf neue Technik umgerüstet
Alle Pressemitteilungen

Seit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 dürfen nur noch Eisenbahnfahrzeuge mit störfesten GSM-R-Endgeräten auf dem Schienennetz unterwegs sein. In den vergangenen Jahren sind mehr als 10.000 Lokomotiven, Triebzüge und Steuerwagen auf die neue Technik umgerüstet worden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr () hat die Umrüstung mit 95 Millionen Euro gefördert.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Unser Anspruch ist das beste Mobilfunknetz für alle – ob bei einer Großveranstaltung mit Zehntausenden Besuchern, bei einem einsamen Waldspaziergang oder unterwegs im Zug. Gerade an Bahngleisen ist eine flächendeckende, zuverlässige und leistungsfähige Mobilfunkversorgung eine echte Herausforderung. Dank der Umrüstung auf den störfesten Bahnfunk GSM-R können die Mobilfunknetzbetreiber jetzt Frequenzen einbeziehen, die bislang nur eingeschränkt genutzt werden konnten. Damit erleben wir eine spürbare Verbesserung der Mobilfunkversorgung entlang unserer Verkehrsadern. Mit dem Förderprogramm zur GSM-R-Umrüstung schließen wir eine weitere Maßnahme der Gigabitstrategie ab. Unser Ziel ist es, bis 2030 überall im Land den modernsten Mobilfunkstandard verfügbar zu machen – und dabei sind wir auf einem guten Weg. Beim Mobilfunkausbau ist Deutschland nicht mehr länger Nachzügler, sondern mittlerweile Vorreiter in Europa.

Die Versorgung mit öffentlichem Mobilfunk in Zügen ist anspruchsvoll. Einerseits müssen die Mobilfunkzellen eine sehr hohe Leistungsfähigkeit haben, andererseits sind sie nur für jeweils kurze Zeit durch eine große Zahl von Fahrgästen eines Zuges ausgelastet. Zusätzliche Herausforderungen sind die Geschwindigkeit der Züge, die Abschirmung der Mobilfunksignale durch die physikalischen Eigenschaften der Züge sowie die Verträglichkeit mit dem Bahnfunk.

Für die Eisenbahnen existiert das bahneigene, in ganz Europa eingeführte Mobilfunksystem GSM-R. Das System nutzt Frequenzen in unmittelbarer Nähe zum 900-MHz-Frequenzbereich des öffentlichen Mobilfunks. Aufgrund dieser Nähe der Frequenzbereiche kam es in der Vergangenheit zu Störungen in den GSM-R-Endgeräten der Eisenbahnen. Daher konnte das 900-MHz-Band des öffentlichen Mobilfunks nicht vollständig genutzt werden.

Um Störungen zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit des 900-MHz-Bandes vollständig nutzen zu können, mussten die Funkmodule der GSM-R-Anlagen in den Eisenbahnfahrzeugen gegen störfeste Funkmodule ausgetauscht werden. Zum Teil konnten die Anlagen nicht mehr aufgerüstet werden, sie mussten durch modernere, störfeste Anlagen ersetzt werden. Diese Um- beziehungsweise Aufrüstung hat das seit 2019 mit insgesamt rund 95 Millionen Euro finanziell gefördert (weitere Informationen: https://bmdv.bund.de/gsm-r).

Die Mobilfunknetzbetreiber können nun das 900-MHz-Band ohne die starken Beschränkungen der Vergangenheit nutzen und die Bahnstrecken dadurch verbessert mit Mobilfunk versorgen. So kann die Kapazität um bis zu 50 Mbit/s pro Mobilfunkzelle und pro Betreiber erhöht werden. An manchen Bahnstrecken verdoppelt sich sogar die Kapazität, was zu einer besseren Sprachqualität, einem schnelleren Seitenaufbau und einer höheren Video-Auflösung führt.

Das ´´E´´ im Display (EDGE) – mitunter Synonym für schlechtes Netz – wird ebenso seltener wie Gesprächsabbrüche oder Funklöcher. Strecken wie Berlin – Halle (Saale), Nürnberg – Augsburg oder Hannover – Hamburg sind nur Beispiele, an denen sich die Qualität der Mobilfunkversorgung nun deutlich verbessert. Nach Angaben der Netzbetreiber kann die Sendeleistung an mehreren Tausend Mobilfunkstandorten erhöht werden, ebenso können mehrere Tausend Standorte neu mit LTE im 900-MHz-Band ausgestattet werden. Auf diese Weise erhalten im Laufe des Jahres deutlich mehr als 10.000 Kilometer Bahnstrecken eine leistungsstärkere Mobilfunkversorgung.




Zugefügt 2025 Februar 21

Bessere Mobilfunkversorgung an Bahnstrecken

Unbekannte männliche Leiche identifiziert


	
	Unbekannte männliche Leiche identifiziert

Nachdem sich die Polizeiinspektion Rostock am vergangenen Freitag mit einer detaillierten Beschreibung und mehreren Bildern persönlicher Gegenstände eines zuvor nicht identifizierten Verstorbenen aus dem Überseehafen mit der Bitte um Hinweise an die Öffentlichkeit gewandt hatte, konnte der Mann inzwischen identifiziert werden.

Wie die Ermittler des Kriminalkommissariats Rostock mitteilten, ging bereits am Sonnabend nach der Veröffentlichung ein entscheidender Hinweis von Angehörigen des Mannes ein. Diese deuteten auf einen aus Rostock stammenden 24-Jährigen hin. Rechtsmedizinische Untersuchungen bestätigten nun, dass es sich dabei um den Mann handelt.

Der zunächst unbekannte Mann war am vergangenen Mittwoch, dem 12. Februar 2025, im Überseehafen Rostock auf einem Güterwaggon aufgefunden worden. Die weiteren Ermittlungen zur Klärung der Identität des Toten und der genauen Todesursache waren vom Kriminalkommissariat übernommen worden. Bei der Obduktion des Verstorbenen und den Ermittlungen der Kriminalpolizei hatten sich bisher keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden ergeben.

Siehe auch gefertigte Pressemitteilungen:

der Bundespolizeiinspektion Rostock vom 12.02.2025:https://t1p.de/p3zet

der Polizeipräsidium Rostock vom 14.02.2025: https://t1p.de/q8w2y

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rostock
Newsroom
Katja Weizel
Telefon: 0381 4916-3041
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de



Zugefügt 2025 Februar 21

Unbekannte männliche Leiche identifiziert

PISTOLE - Nordrhein-Westfalen - Köln - gefährliche Körperverletzung (Schussabgabe)


	
Nordrhein-Westfalen - 
Köln - gefährliche Körperverletzung (Schussabgabe)

HINWEIS ZU IHRER SICHERHEIT
In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110. Da der Gesuchte möglicherweise bewaffnet ist, verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und sprechen Sie den Tatverdächtigen nicht an!
Aktualisiert
21. Februar 2025

Der unbekannte männliche Tatverdächtige hielt sich zunächst für mindestens 40 Minuten im Bereich der späteren Tatörtlichkeit in Köln-Ehrenfeld auf. In dieser Zeit trat der Tatverdächtige zweimal an die Eingangstür eines Juweliergeschäftes (Venloer Straße 201) heran, wurde dort allerdings nach kurzer Konversation abgewiesen.

Wenig später begab sich der Inhaber des Juweliergeschäftes mit einem Begleiter zu seinem in der Nähe geparkten Pkw (Höhe Venloer Straße 193). In unmittelbarer Nähe des Pkw trafen die beiden Personen auf den Tatverdächtigen, welcher unvermittelt einen Schuss mit einer schwarzen Handfeuerwaffe in Richtung des Geschädigten absetzte.

Der Geschädigte erlitt einen Durchschuss des linken Unterschenkels. Der Tatverdächtige flüchtete anschließend von der Venloer Straße in die Fuchsstraße.

Wer kann Hinweise zu dem flüchtigen Tatverdächtigen geben?
Tatzeit
19.02.2025 10:35
- 19.02.2025 10:40
Tatort
50823
Köln
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Größe
ca. 180-185 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 25-35
Bekleidung
braun/grüne Wintermütze mit braunem, quadratischen Logo, offengetragene schwarze Jacke mit hellem Felleinsatz, hellgrauer Kapuzenpullover, schwarze Handschuhe (Marke Banlieue), graue Jeanshose, schwarze Sneaker (Marke Adidas)
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Rechtshänder
Mitgeführte Gegenstände
schwarze Handfeuerwaffe
Haarfarbe
schwarz
Augenfarbe
braun
Figur
athletisch
Sprache / Dialekt
Englisch
Polizei Köln
Tel.:
0221/229-0
E-Mail:
poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 21

Nordrhein-Westfalen - Köln - gefährliche Körperverletzung (Schussabgabe)

EU-Kommission begrüßt politische Einigung über Fazilität für Moldau: 1,9 Mrd. Euro


	EU-Kommission begrüßt politische Einigung über Fazilität für Moldau: 1,9 Mrd. Euro

Die Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erzielte politische Einigung über die Verordnung über eine Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau. Dies ist ein wichtiger Stützpfeiler des Kommissionsvorschlags vom Oktober 2024 für einen Wachstumsplan. Der Plan ist das größte finanzielle EU-Unterstützungspaket seit der Unabhängigkeit Moldaus. Er wird die moldauische Wirtschaft ankurbeln, umfangreiche finanzielle Unterstützung bereitstellen und das Land durch beschleunigte Reformen näher an die EU-Mitgliedschaft heranführen.

EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos erklärte: ´´Die EU steht Moldau und seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite. Wir wollen das Land so schnell wie möglich näher an unsere Union heranführen. Die vereinbarte 1,9 Milliarden Euro schwere Fazilität ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie wird das Wirtschaftswachstum ankurbeln, Reformen stärken und Moldau in der Europäischen Union verankern.´´

1,9 Milliarden Euro insgesamt, zwei Mal im Jahr Mittelfreigabe

Die Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau stellt 1,9 Milliarden Euro an finanzieller Unterstützung bereit, und zwar auf der Grundlage einer Reformagenda Moldaus. In dieser Agenda sind die wichtigsten sozioökonomischen und grundlegenden Reformen dargelegt, die das Land zur Beschleunigung des Wachstums und der Konvergenz mit der EU durchführen will, sowie der vorrangige Investitionsbedarf beziffert.

Die Fazilität wird alle Sektoren abdecken, die für die Förderung des Wirtschaftswachstums Moldaus und seine Integration in den EU-Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung sind. Die Mittel werden zweimal jährlich freigegeben. Prozedere: die moldauische Regierung stellt den Antrag, dann prüft die Kommission, ob alle einschlägigen Bedingungen der Reformagenda erfüllt sind.

Nächste Schritte

Die politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Die Verordnung über die Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Hintergrund

Die Unterstützung im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität wird zusätzlich zu der zweijährigen umfassenden Strategie für Energieunabhängigkeit und Resilienz Moldaus erfolgen. Diese wurde am 4. Februar angekündigt mit dem Ziel, den moldauischen Energiemarkt bis Ende 2026 nachhaltiger, wirtschaftlich tragfähiger und vollständig von russischen Energiequellen unabhängig zu machen.

Weitere Informationen

Daily news vom 20.2.2025

Vorschlag für eine Verordnung über die Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau

Mitteilung der Kommission zum Wachstumsplan für Moldau

Präsidentin von der Leyen in Chisinau zur Ankündigung des moldauischen Wachstumsplans

Wachstumsplan für Moldau – Factsheet

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 21

EU-Kommission begrüßt politische Einigung über Fazilität für Moldau: 1,9 Mrd. Euro

Infineon-Halbleiterwerk in Dresden: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe von 920 Millionen Euro für neue Megafabrik


	Infineon-Halbleiterwerk in Dresden: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe von 920 Millionen Euro für neue Megafabrik

Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Millionen Euro ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel sagte: ´´Mit dem Vorhaben werden die Entwicklung einer starken und widerstandsfähigen digitalen Wirtschaft in Europa gefördert und die Versorgung der Industrie mit Halbleitern gesichert. Dabei werden Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzt.´´

Mehr Versorgungssicherheit bei Halbleiterproduktion in Europa

Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll. Die neue Fertigungsanlage wird die EU – im Einklang mit den Zielen der Mitteilung über das europäische Chip-Gesetz und der Politischen Leitlinien für die Europäische Kommission 2024-2029 – mit flexiblen Produktionskapazitäten ausstatten und damit die Versorgungssicherheit, Widerstandsfähigkeit und technologische Autonomie Europas im Bereich Halbleitertechnologien stärken.

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Deutschland hat die geplante Unterstützung des Vorhabens von Infineon, in der deutschen Stadt Dresden eine neue Halbleiterfertigungsanlage zu errichten, bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. In der Anlage sollen zweierlei Produkte hergestellt werden: i) diskrete Leistungshalbleiter für Leistungsschaltung, -management und -steuerung in elektronischen Systemen und ii) integrierte Schaltungen, die sowohl digitale als auch analoge Signale verarbeiten und für die Überbrückung der Kluft zwischen analoger und digitaler Welt von entscheidender Bedeutung sind. Die produzierten Halbleiter sind für Industrie-, Automobil- und Verbraucheranwendungen bestimmt.

Die neue Fabrik wird als erste in Europa in der Lage sein, ihre Produktion rasch zwischen beiden Produktgruppen umzustellen und dabei ihre hohe Produktionskapazität beizubehalten. Es handelt sich um eine Front-End-Anlage, die die Waferverarbeitung, -prüfung und -trennung abdeckt. Die Anlage wird 2031 ihre volle Kapazität erreichen.

Infineon wird die Beihilfe in Form eines Direktzuschusses von bis zu 920 Millionen Euro zur Förderung seiner Investition in Höhe von 3,5 Milliarden Euro erhalten. Im Rahmen der Maßnahme hat Infineon zugesagt,

zu gewährleisten, dass das Vorhaben weiter reichende positive Auswirkungen auf die Halbleiter-Wertschöpfungskette der EU nach sich ziehen wird,
in die Erforschung und Entwicklung der nächsten Chip-Generation in Europa zu investieren,
im Falle eines Versorgungsengpasses im Einklang mit dem europäischen Chip-Gesetz vorrangige Aufträge auszuführen und damit zur Krisenvorsorge beizutragen und
KMU und Forschungseinrichtungen zwecks Erprobung und Validierung von Prototypen Zugang zu seiner neuen Anlage zu gewähren.

Hintergrund

Am 8. Februar 2022 hat die Kommission die Mitteilung zum europäischen Chip-Gesetz angenommen. Sie ist Teil eines umfassenden Pakets zum Chip-Gesetz, in dessen Mittelpunkt das am 21. September 2023 in Kraft getretene europäische Chip-Gesetz steht.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses unter der Nummer SA.106117 über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 21

Infineon-Halbleiterwerk in Dresden: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe von 920 Millionen Euro für neue Megafabrik

2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten


	2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten

Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus. 2024 ist das erste Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden. Für Feinstaub ist es bereits das siebte Jahr in Folge. Für Stickstoffdioxid (NO2) wurde 2024 der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) nach aktueller Datenlage erstmalig an allen Stationen eingehalten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (UBA) von bislang rund 600 Messstationen (Stand 03.02.2025).
20.02.2025
Nr. 07/2025

Dazu sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠): ´´Auch 2024 setzte sich die positive Entwicklung der letzten Jahre fort. Dass wir im vergangenen Jahr alle Grenzwerte einhalten konnten, ist kein Selbstläufer, sondern Ergebnis gezielter Luftreinhaltemaßnahmen auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen. Insbesondere mit der Abgasnachbehandlung, z. B. durch Partikelfilter und schärferen Abgasnormen, konnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Emissionen aus dem Verkehrsbereich erzielt werden. Maßnahmen wie die Elektrifizierung von Bussen im ÖPNV, das Verflüssigen von Verkehren und Geschwindigkeitsreduzierungen trugen vor Ort ebenso zur Verbesserung bei.´´

Dass die Grenzwerte 2024 alle eingehalten wurden, bedeutet nicht, dass es keine weiteren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität bedarf. Die geltenden Grenzwerte sind mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Die Weltgesundheitsorganisation (⁠WHO⁠) empfiehlt zum Schutz der Gesundheit deutlich niedrigere Richtwerte.

Neue Grenzwerte ab 2030

Mitte Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getretenen. Mit dieser werden ab dem Jahr 2030 strengere Grenz- und Zielwerte europaweit bindend. So werden unter anderem für das Jahresmittel der NO2-Grenzwert von aktuell 40 auf 20 µg/m³ und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ abgesenkt.

´´Auch wenn sich die neuen europäischen Grenzwerte nur schrittweise an die deutlich niedrigeren WHO-Empfehlungen annähern werden, führt jede Verbesserung der Luftqualität zu einer Reduktion des Gesundheitsrisikos für die Gesamtbevölkerung´´, so Messner. Die von der EU-Kommission vorgelegten Szenarien zur Entwicklung der Krankheitslast zeigen, dass diese bei Einhaltung der strengeren Grenzwerte bis 2030 in Europa deutlich zurückgeht.

Langfristig sollen die Grenzwerte vollständig an die WHO-Richtwerte angepasst werden. Hierzu wurde in der neuen Luftqualitätsrichtlinie verankert, dass die Grenzwerte bereits Ende 2030 und danach alle fünf Jahre überprüft werden. Bis 2050 ist angestrebt, die Luftschadstoffe soweit zu reduzieren, dass die Verschmutzung als nicht mehr schädlich für Mensch und Umwelt gilt.

Vergleicht man die endgültigen Luftmessdaten des Vorjahres 2023 mit den ab 2030 geltenden, strengeren Grenzwerten der neuen EU-Richtlinie, so sind noch Verbesserungen notwendig. Die Auswertung der NO2- und PM2,5-Daten zeigt, dass bei NO2 rund 44 Prozent aller Messstationen den Wert von 20 µg/m³ im Jahresmittel und bei PM2,5 ca. 4 Prozent den Wert von 10 µg/m³ im Jahresmittel noch nicht erreichen. Gleichwohl ist bis zum Jahr 2030 mit einer weiteren Verbesserung der Luftqualität in Deutschland zu rechnen (u.a. durch fortlaufende Erneuerung der Fahrzeugflotte), sodass nach Schätzungen des UBA davon auszugehen ist, dass für nahezu alle Stoffe eine Einhaltung der ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte zu erwarten ist und es lediglich noch für PM2,5 und NO2 zu einzelnen Überschreitungen kommt. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland kann bis zum Jahr 2035, also noch vor dem Zeitrahmen der maximal möglichen Fristverlängerung (2040), erreicht werden.

Die neue Luftqualitätsrichtlinie

Die überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie trat am 10. Dezember 2024 in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind die neuen und strengeren Grenzwerte, die bis 2030 eingehalten werden müssen. Dabei wurde das bestehende Konzept der Reduktion der durchschnittlichen Belastung (engl. average exposure indicator, AEI) für Feinstaub (PM2,5) fortgeschrieben und auf Stickstoffdioxid (NO2) ausgeweitet. Demnach muss in kleinen festgelegten prozentualen Schritten so lange eine Minderung der Belastung erfolgen, bis an den städtischen Hintergrundstationen die Empfehlungen der WHO erreicht werden – für PM2,5 eine durchschnittliche jährliche Belastung von 5 µg/m³ und für NO2 von 10 µg/m³ im Jahresmittel.

Neu in der Richtlinie ist die Pflicht zur Messung Ultrafeiner Partikel (UFP) an Standorten, an denen hohe Konzentrationen wahrscheinlich sind, z. B. in der Nähe von Flughäfen, Häfen, Straßen, Industriestandorten oder Gebäudeheizungen. Ebenfalls neu ist der Typ ´´Großmessstation´´, an dem künftig auch Schadstoffe gemessen werden sollen, die noch nicht in der Richtlinie geregelt aber zunehmend besorgniserregend sind wie Ruß, Ammoniak oder das oxidative Potenzial von Partikeln.

Stärker als bisher ist die zeitnahe und transparente Information der Öffentlichkeit in der neuen Luftqualitätsrichtlinie verankert. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf dem Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise durch die Etablierung eines nationalen Luftqualitätsindex (LQI). Das UBA verwendet bereits in seiner App ´´Luftqualität´´ einen solchen LQI, warnt bei schlechter Luftqualität und gibt gesundheitliche Empfehlungen und Verhaltenstipps. Im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht das UBA einen überarbeiteten LQI, der stärker an die Empfehlungen der WHO angepasst wurde.

Genauigkeit der Daten

Die Auswertung basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten des Jahres 2024 aus den Luftmessnetzen der Länder und des Umweltbundesamtes, Stand 03.02.2025. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2025 zur Verfügung. Die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu.
Umweltbundesamt Hauptsitz
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland



Zugefügt 2025 Februar 21

2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten

Alkohol-Etiketten sollten auf Krebsrisiko hinweisen, so ein neuer Bericht von WHO/Europa


	Alkohol-Etiketten sollten auf Krebsrisiko hinweisen, so ein neuer Bericht von WHO/Europa

14. Februar 2025

Deutlich sichtbar angebrachte gesundheitsbezogene Warnhinweise auf alkoholischen Getränken sind unerlässlich, um das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Alkoholkonsum zu Krebs führen kann. Diese einfache und kostengünstige Maßnahme kann Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die dazu beitragen können, alkoholbedingte Schäden zu verringern. Ein neuer Bericht von WHO/Europa mit dem Titel ´´Gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten: eine gesundheitspolitische Perspektive für Europa´´ unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer verbindlichen, standardisierten Kennzeichnung von alkoholischen Getränken.

Alkohol verursacht jährlich etwa 800 000 Todesfälle in der Europäischen Region der WHO, in der mehr Alkohol getrunken wird als in allen anderen Regionen der WHO. Viele Länder der Region haben bislang noch keine nennenswerten Fortschritte bei der Umsetzung von Handlungskonzepten zur Minderung alkoholbedingter Schäden gemacht. Obwohl Krebs die Hauptursache für alkoholbedingte Todesfälle in der Europäischen Union (EU) ist, ist das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Zusammenhang zwischen Alkohol und Krebs nach wie vor erschreckend gering.
Unser Recht auf Wissen: die Informationslücke schließen
Eine in dem Bericht vorgestellte Studie von WHO/Europa, die in 14 Ländern der Europäischen Region durchgeführt wurde, ergab eine eklatante Kluft im Bewusstsein der Bevölkerung: Nur 15 % der Befragten wussten, dass Alkohol Brustkrebs verursacht, und nur 39 % waren sich des Zusammenhangs mit Darmkrebs bewusst. Diese Krebsarten machen bei Frauen (Brustkrebs) und Männern (Darmkrebs) den größten Anteil an alkoholbedingten Krebserkrankungen in der EU aus.

´´Klare und deutlich sichtbar angebrachte gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten, die auch eine konkrete Krebswarnung enthalten, sind ein Eckpfeiler des Rechts auf Gesundheit, da sie den Menschen wichtige Informationen an die Hand geben, um fundierte Entscheidungen über die Schäden zu treffen, die alkoholische Produkte verursachen können. Die Bereitstellung dieser Informationen nimmt den Verbrauchern nichts weg, im Gegenteil, sie stattet sie mit Wissen aus, und Wissen ist Macht´´, sagt Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa.

Gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten werden derzeit nur in 3 von 27 EU-Ländern und nur in 13 der 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO verwendet, so dass sich Verbraucher nicht bewusst sind, welchen Risiken sie ausgesetzt sind.
Zentrale Erkenntnisse und politische Empfehlungen

Kennzeichnungspflicht. Die Wirkung von gesundheitsbezogenen Warnhinweisen hängt von ihrer Gestaltung, ihrem Inhalt und ihrer Platzierung auf den Etiketten ab. Die Länder sollten gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten vorschreiben, anstatt sich auf die Selbstregulierung der Alkoholproduzenten zu verlassen, da diese sich möglicherweise für eine unauffällige Platzierung und zweideutige Botschaften entscheiden.
Deutlich sichtbar angebrachte gesundheitsbezogene Warnhinweise. Alkoholische Produkte sollten mit klaren und deutlich sichtbaren gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen werden. Diese können in reinem Textformat oder in Kombination mit Piktogrammen gestaltet werden, um die Reichweite zu maximieren und Verbrauchern klare, genaue Informationen an die Hand zu geben und sie so in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit treffen zu können.
Warnung vor Krebsrisiken. Untersuchungen mit fast 20 000 Teilnehmern aus 14 Ländern der Europäischen Region haben ergeben, dass Krebswarnungen auf Alkoholetiketten das Bewusstsein für die mit Alkoholkonsum verbundenen Krebsrisiken deutlich erhöhen. Etiketten mit Krebswarnungen regen im Vergleich zu anderen Arten von gesundheitsbezogenen Botschaften eher dazu an, über die Risiken von Alkohol zu sprechen und vom Konsum abzuschrecken.
Jenseits von QR-Codes. Die Alkoholindustrie unterstützt im Allgemeinen die Einführung von QR-Codes auf Produkten, die es den Verbrauchern ermöglichen, auf Wunsch weitere Gesundheitsinformationen abzurufen. Eine Pilotstudie zeigte jedoch, dass nur 0,26 % der Käufer QR-Codes für Gesundheitsinformationen scannten, was die Bedeutung von sichtbaren Etiketten auf der Verpackung unterstreicht.

Über das Bewusstsein hinaus: Gestaltung von Normen, Handlungskonzepten und Kultur
´´Gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten sind ein wichtiger Bestandteil der Alkoholpolitik und erfüllen mehrere Funktionen´´, erklärt Dr. Gauden Galea, Strategischer Berater des Regionaldirektors, Sonderinitiative für nichtübertragbare Krankheiten und Innovation bei WHO/Europa. ´´Sie versetzen Verbraucher in die Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen, schärfen das Bewusstsein für alkoholbedingte Gesundheitsrisiken, können die öffentliche Unterstützung für alkoholpolitische Maßnahmen erhöhen und die Attraktivität von Alkoholprodukten insgesamt verringern, was letztlich die gesellschaftlichen Normen rund um den Alkoholkonsum beeinflusst. Insbesondere für jüngere Generationen könnten obligatorische gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten dazu beitragen, ein gesünderes Verhalten und eine gesündere Einstellung zum Alkohol zu entwickeln.´´

Die in dem Bericht enthaltenen Daten zeigen außerdem, dass mehr als drei Viertel der Befragten die Aufnahme deutlicher Warnhinweise zu alkoholbedingten Schäden auf Produktetiketten in der EU befürworten.
Gesundheitsbezogene Warnhinweise: eine bekannte und befürwortete strategische Maßnahme
Europas Plan gegen den Krebs enthält die Zielvorgabe der relativen Senkung des Alkoholkonsums um mindestens 10 % bis 2025, und eine der zentralen Maßnahmen des Plans ist die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Anbringung von ernährungs- und gesundheitsbezogenen Informationen auf alkoholischen Getränken.

Auch der Globale Alkohol-Aktionsplan (2022–2030) und der Handlungsrahmen für die Alkoholpolitik in der Europäischen Region (2022–2025), die jeweils von allen Mitgliedstaaten der WHO gebilligt und angenommen wurden, enthalten Vorschläge zu vorrangigen Maßnahmen zur Bekämpfung alkoholbedingter Schäden, einschließlich der Ausarbeitung und Umsetzung von Kennzeichnungspflichten für alkoholische Getränke.

Auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse hat Irland ein neues Gesetz erlassen, das ab 2026 Etiketten mit Krebswarnungen auf alkoholhaltigen Produkten vorschreibt. Damit ist Irland das erste Land in der EU und das zweite Land weltweit (nach Südkorea), das Krebswarnungen auf Alkoholprodukten einführt.





Zugefügt 2025 Februar 21

Alkohol-Etiketten sollten auf Krebsrisiko hinweisen, so ein neuer Bericht von WHO/Europa

Festnahmen nach versuchtem schweren Bandendiebstahl aus Geldautomat - Charlottenburg-Wilmersdorf


	
Festnahmen nach versuchtem schweren Bandendiebstahl aus Geldautomat

Polizeimeldung vom 20.02.2025

Charlottenburg-Wilmersdorf

20.02.2025-Gestern Nachmittag nahmen Polizeikräfte in Westend zwei Männer fest, die einen Geldautomaten aufbrechen wollten. Gegen 16 Uhr machte sich ein 39-Jähriger zusammen mit einer weiteren, bislang unbekannten Person an dem Automaten am Kaiserdamm zu schaffen. Als sich ein Funkwagen näherte, flüchteten die beiden. Kurz darauf stellten Polizeikräfte die Tatverdächtigen als jeweilige Fahrzeugführer eines VW und eines Skoda an einer nahegelegenen Tankstelle am Messedamm fest. Als sich die Einsatzkräfte mit ihren Fahrzeugen näherten, fuhren der 39-Jährige mit dem VW und der unbekannte Fahrer mit dem Skoda los, rammten sich die Fahrtwege frei und beschädigten dabei zwei Polizeifahrzeuge. Der 39-Jährige fuhr zudem auf einen Polizisten zu, der sich nur durch einen Sprung zur Seite vor einer Kollision retten konnte. Als der VW des 39-Jährigen stand, nahmen die Zivilfahnder ihn sowie seinen 47 Jahre alten Beifahrer fest. Während des Einsatzes wurden Schüsse auf die Räder des VW abgegeben. Im Kofferraum entdeckten die Polizeikräfte eine Werkzeugtasche und beschlagnahmten diese. Dem unbekannten Tatverdächtigen war mit dem Skoda die Flucht gelungen. Bei den Zusammenstößen wurden vier Polizisten verletzt. Alle konnten ihre Dienste fortsetzen. Die beiden Tatverdächtigen werden heute einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Erlass von Haftbefehlen prüft. Polizei Berlin Pressearbeit und Erreichbarkeit Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de



Zugefügt 2025 Februar 21

Festnahmen nach versuchtem schweren Bandendiebstahl aus Geldautomat Polizeimeldung vom 20.02.2025 Charlottenburg-Wilmersdorf

Polizei Euskirchen - Grabräuber auf frischer Tat ertappt- Polizei stellt 43-Jährigen auf Friedhof


	
Nordrhein-Westfalen - 
Grabräuber auf frischer Tat ertappt- Polizei stellt 43-Jährigen auf Friedhof

In den vergangenen Wochen häuften sich die Diebstähle von Grabvasen und Bronzestatuen auf Friedhöfen im Kreis Euskirchen. Am frühen Freitagmorgen wurde nun ein 43-Jähriger in flagranti auf dem Friedhof in Euskirchen-Kuchenheim in der Straße Klusenweg erwischt.

Gegen 3 Uhr hörte ein aufmerksamer Zeuge verdächtige Geräusche von dem Friedhof. Der Zeuge entschied sich für die beste Option und alarmierte umgehend die Polizei.

Polizeibeamten eilten daraufhin zum Friedhof nach Euskirchen-Kuchenheim. Bei ihrer Ankunft stellten sie fest, dass das Friedhofstor bereits offenstand. Auf dem Gelände fanden sie neben umgestoßenen Blumenvasen auch bereits abmontierte Grabvasen vor. Außerdem wurde vor dem Friedhof ein abgestellter Pkw aufgefunden.

Die Polizeibeamten durchsuchten das Friedhofsgelände und entdeckten schließlich hinter einem Busch einen 43-jährigen Mann aus Bad Münstereifel.

Der Mann kauerte am Boden, offenbar in der Hoffnung, unentdeckt zu bleiben.

Neben ihm lag ein Brecheisen auf dem Boden. Weitere Personen wurden auf dem Friedhofsgelände nicht angetroffen.

Bei einer Durchsuchung des Mannes entdeckten die Polizeibeamten mehrere Werkzeuge, darunter ein Teppichmesser und einen Schraubendreher.

Auf dem Friedhofsgelände wurden insgesamt 17 sakrale Gegenstände aufgefunden. Hierbei handelte es sich um Grabvasen und Heiligenfiguren. Diese hatte der 43-Jährige bereits von den Gräbern abmontiert und zum Abtransport bereitgestellt.

Der Mann gab an, dass er zuvor auch noch Drogen konsumiert habe. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv.

Eine Überprüfung der Personalien ergab zudem, dass der Mann nicht im Besitz von einer Fahrerlaubnis ist.

In der Vergangenheit ist der Mann bereits mehrfach aufgrund von Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten.

Am Ende der nächtlichen Grabräuberei wurde der Mann vorläufig festgenommen und der Polizeiwache in Euskirchen zugeführt. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bonn erfolgte eine Durchsuchung bei seinem derzeitigen Aufenthaltsort. Dort wurde kein weiteres Diebesgut aufgefunden.

Es wurden Anzeigen bezüglich des schweren Diebstahls von sakralen Gegenständen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und aufgrund des Fahrens unter Drogeneinwirkung gefertigt.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft ob der Mann für weitere kürzlich erfolgte Friedhofsdiebstähle verantwortlich ist.

Die Polizei Euskirchen bedankt sich bei dem Zeugen, dessen schnelle Reaktion und aufmerksames Verhalten maßgeblich dazu beigetragen haben, den Täter auf frischer Tat zu ertappen.

Bürger, die am heutigen Tag das Fehlen von Grabvasen an einer Grabstätte auf dem Friedhof in Kuchenheim feststellen, werden gebeten, sich umgehend bei der Polizei in Euskirchen unter der 02251-799-0 oder per E-Mail unter poststelle.euskirchen [at] polizei.nrw.de zu melden.

Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Pressestelle Polizei Euskirchen

Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Bild als Download
Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Pressestelle Polizei Euskirchen

Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Bild als Download
Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Pressestelle Polizei Euskirchen

Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Bild als Download
Pressestelle Euskirchen
Pressestelle
Polizei Euskirchen
Tel.
02251 799-299
Fax
02251 799-90209
E-Mail
pressestelle.euskirchen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Kölner Straße
76
53879
Euskirchen




Zugefügt 2025 Februar 21

Polizei Euskirchen - Grabräuber auf frischer Tat ertappt- Polizei stellt 43-Jährigen auf Friedhof

Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Ruppichteroth: Polizei Bonn


	Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Ruppichteroth: 
Polizei Bonn

Nach bisherigen Erkenntnissen war es gegen 14:25 Uhr in Ruppichteroth-Stranzenbach zu einer Schussabgabe gekommen, bei der ein 24-Jähriger schwerstverletzt wurde. Zeugen alarmierten die Polizei, nachdem sie Schussgeräusche wahrgenommen und im Bereich der Straßen Zum Weiher/Zum Weiherbusch einen am Boden liegenden, verletzten Mann gefunden hatten. Nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst vor Ort wurde der 24-Jährige von einem Rettungshubschrauber zur intensivmedizinischen Betreuung in eine Klinik gebracht.

Ein 74-jähriger Tatverdächtiger, der nach Zeugenangaben zunächst in einem Pkw vom Tatort geflohen war, konnte von Einsatzkräften in Tatortnähe in einem Fahrzeug angetroffen und vorläufig festgenommen werden.

Auf Grund der Gesamtumstände übernahm eine Mordkommission der Bonner Polizei unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Rainer Müller in enger Abstimmung mit Oberstaatsanwältin Claudia Heitmann von der Bonner Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen, die derzeit noch andauern.

Neben der Spurensicherung vor Ort, den Ermittlungen zum Geschehensablauf und den Hintergründen suchen die Ermittler weitere Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben könnten. Sie werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per E-Mail an %20KK11.Bonn [at] polizei.nrw.de (KK11[dot]Bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Pressestelle
Tel.
0228 15-1021, -1022, -1023
Fax
0228 15-1202
E-Mail
Pressestelle.Bonn [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Königswinterer Straße
500
53227
Bonn
https://bonn.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 21

Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Ruppichteroth: Polizei Bonn

BMEL - Bio-AHV-Fachtagung: Wege für mehr Bio in Kantinen und Großküchen­­


	Bio-AHV-Fachtagung: Wege für mehr Bio in Kantinen und Großküchen­­

Staatssekretärin Silvia Bender: ´´Gemeinsam das 30-Prozent-Ziel erreichen´´

Wie Großküchen erfolgreich mehr Bio einsetzen können, war das zentrale Thema der ersten Bio-AHV-Fachtagung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Nürnberg. Mit 170 Teilnehmenden unter anderem aus Gastronomie, Handel, Verarbeitung, Landwirtschaft, Beratung, öffentlicher Verwaltung und Wissenschaft zeigte die Veranstaltung: Bio-regionale Wertschöpfungsketten können zum Erfolgsmodell werden – wenn alle Akteure zusammenarbeiten.

Die Staatssekretärin Silvia Bender betonte: ´´Jeden Tag essen 16 Millionen Menschen in Kantinen, Mensen und Betriebsrestaurants – das ist eine riesige Chance für mehr Bio und damit auch für viele Betriebe und Unternehmen. Damit es gelingt, müssen alle an einem Strang ziehen: Landwirtinnen und Landwirte, Verarbeiter, der Handel und die Küchen vor Ort. Gemeinsam können wir Bio in der Gemeinschaftsverpflegung zur Selbstverständlichkeit machen.´´

Die Tagung machte deutlich, dass eine enge Kooperation entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Schlüssel für eine erfolgreiche Bio-Einführung in der Gemeinschaftsverpflegung ist. Eine verlässliche Nachfrage ist dabei entscheidend, damit sich Produktion und Verarbeitung anpassen können. Gleichzeitig wurde deutlich, dass erfolgreiche Praxisbeispiele die besten Argumente liefern: Wo Betriebe und Kantinen konsequent auf Bio umstellen, wächst nicht nur das Angebot, sondern auch die Akzeptanz bei den Gästen.

Mehr Informationen zur Tagung finden Sie hier.

Mehr Informationen zu den Aktivitäten des BMEL für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung finden Sie auf der BMEL-Webseite.



Zugefügt 2025 Februar 21

Bio-AHV-Fachtagung: Wege für mehr Bio in Kantinen und Großküchen­­

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen


	Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren über den Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen entschieden.

Sachverhalt:

Die Klägerin ist Teil der Birkenstock-Gruppe. Sie vertreibt verschiedene Sandalenmodelle. Die Beklagten bieten über das Internet ebenfalls Sandalen an oder stellen Sandalen als Lizenznehmer her.

Die Klägerin ist der Auffassung, bei ihren Sandalenmodellen handele es sich um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst. Die Angebote und Produkte der Beklagten verletzten das an ihren Sandalenmodellen bestehende Urheberrecht. Sie hat die Beklagten in allen Verfahren auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Rückruf und Vernichtung der Sandalen in Anspruch genommen.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat den Klagen jeweils stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klagen dagegen abgewiesen und einen urheberrechtlichen Schutz der Sandalenmodelle der Klägerin als Werke der angewandten Kunst im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG verneint.

Mit den vom Oberlandesgericht zugelassenen Revisionen hat die Klägerin ihre Ansprüche weiterverfolgt.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die Revisionen der Klägerin hatten keinen Erfolg.

Die geltend gemachten Ansprüche sind unbegründet, weil die Sandalenmodelle der Klägerin keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind.

Das Oberlandesgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass Urheberrechtsschutz voraussetzt, dass ein gestalterischer Freiraum besteht und in künstlerischer Weise genutzt worden ist. Ein freies und kreatives Schaffen ist ausgeschlossen, soweit technische Erfordernisse, Regeln oder andere Zwänge die Gestaltung bestimmen. Für den urheberrechtlichen Schutz eines Werks der angewandten Kunst ist - wie für alle anderen Werkarten auch - eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe zu fordern. Das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente ist dem Urheberrechtsschutz nicht zugänglich. Für den Urheberrechtsschutz muss vielmehr ein Grad an Gestaltungshöhe erreicht werden, der Individualität erkennen lässt. Wer urheberrechtlichen Schutz beansprucht, trägt die Darlegungslast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen.

Das Oberlandesgericht hat sich mit sämtlichen Gestaltungsmerkmalen auseinandergesetzt, die nach Auffassung der Klägerin den Urheberrechtsschutz ihrer Sandalenmodelle begründen. In rechtsfehlerfreier tatgerichtlicher Würdigung ist es zu dem Ergebnis gelangt, dass nicht festgestellt werden kann, dass der bestehende Gestaltungsspielraum in einem Maße künstlerisch ausgeschöpft worden ist, das den Sandalenmodellen der Klägerin urheberrechtlichen Schutz verleiht.

Vorinstanzen:

im Verfahren I ZR 16/24

LG Köln - Urteil vom 11. Mai 2023 - 14 O 39/22

OLG Köln - Urteil vom 26. Januar 2024 - 6 U 86/23

und

im Verfahren I ZR 17/24

LG Köln - Urteil vom 11. Mai 2023 - 14 O 41/22

OLG Köln - Urteil vom 26. Januar 2024 - 6 U 85/23

und

im Verfahren I ZR 18/24

LG Köln - Urteil vom 11. Mai 2023 - 14 O 121/22

OLG Köln - Urteil vom 26. Januar 2024 - 6 U 89/23

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: […]

4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; […]

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Karlsruhe, den 20. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
20.02.2025

Nr. 038/2025

Nr. 382025

Urteile vom 20. Februar 2025 - I ZR 16/24; I ZR 17/24; I ZR 18/24





Zugefügt 2025 Februar 20

Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Pforzheim – Raubüberfall - Baden-Württemberg


	Pforzheim – Raubüberfall - Baden-Württemberg

Tatort
75177 Pforzheim, Christophallee

Tatzeit- /Raum
Mittwoch, 08.01.2025, 10.50 Uhr

Medien zur Fahndung
TV-2
TV-3-Profil
TV-1-unmaskiert
TV-Gruppe-Unmaskiert
TV-3-Rueckansicht
TV-Gruppe-Groessenunterschied

Wer erkennt die abgebildeten Personen oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Am 08.01.2025 gegen 10:50 Uhr kam es in der Pforzheimer Christophallee zu einem Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft, bei dem Raubgut im mittleren fünfstelligen Wert entwendet wurde.

Im Rahmen der Ermittlungen zu dieser Tat ist es den Beamten der Kriminalpolizei nun gelungen, Fotos von drei Männern zu sichern, die mit hoher Wahrscheinlichkeit – unmittelbar oder mittelbar – an der Tat beteiligt waren.

Beschreibung der Tatverdächtigen:

Tatverdächtiger 1:

schlank
ca. 190 cm
südländisches Erscheinungsbild
längere schwarze Haare, schwarzer Vollbart
Bekleidung: graue Turnschuhe, schwarze Jogginghose, dunkle Kapuzenjacke, weißes T-Shirt, grauer Schlauchschal

Tatverdächtiger 2:

schlank
ca. 20 – 30 Jahre
ca. 175 cm
südländisches Erscheinungsbild
Bekleidung: schwarze Turnschuhe, weiße Socken, schwarze Cargohose, schwarze Daunenjacke, rote Arbeitshandschuhe

Tatverdächtiger 3:

schlank
ca. 30 – 40 Jahre
ca. 170 cm
südländisches Erscheinungsbild
Raucher
Bekleidung: schwarze Wollmütze mit rotem Logo, grau-weiße Fleecejacke, graue Jeans, weiße Turnschuhe



Wer erkennt die abgebildeten Personen oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Pforzheim
Kriminalkommissariat Pforzheim
Ostendstraße 3
75175 Pforzheim

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: 07231 186-4444
E-Mail: pforzheim.kk.d2@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Pforzheim – Raubüberfall

Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten


	Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Musterfeststellungsverfahren entschieden, dass eine Inkassovergütung auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, wenn es sich bei dem von dem Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt (sogenanntes Konzerninkasso) und die zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet.

Sachverhalt:

Der Musterkläger ist der Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen und 28 weiterer Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland. Die Musterbeklagte ist ein Konzernunternehmen, dessen Geschäftsgegenstand unter anderem der Erwerb von Forderungen ist.

Mit der Einziehung ihrerseits erworbener Forderungen beauftragt die Musterbeklagte regelmäßig eine Schwestergesellschaft, die Inkassodienstleistungen erbringt. Nach der zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Rahmenvereinbarung macht die Inkassodienstleisterin die - bis zur erfolgreichen Einziehung beim Schuldner im Verhältnis zu der Musterbeklagten gestundete - Inkassovergütung als Verzugsschaden gegenüber dem jeweiligen Schuldner geltend und behält den entsprechenden Betrag ein, wenn der Schuldner die Forderung erfüllt, während andernfalls - wenn der Schuldner die Forderung nicht erfüllt - die Musterbeklagte ihren entsprechenden Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schuldner an die Inkassodienstleisterin an Erfüllungs statt abtritt. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei vereinbarungsgemäß nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In dem Zeitraum von Februar 2020 bis einschließlich April 2021 machte die Inkassodienstleisterin im Auftrag der Musterbeklagten gegenüber zahlreichen Verbrauchern Forderungen geltend, mit deren Erfüllung der jeweilige Schuldner bereits zuvor in Verzug geraten war. Neben der Hauptforderung verlangte die Musterbeklagte von den Schuldnern jeweils Verzugszinsen sowie - für die Einziehungstätigkeit der Inkassodienstleisterin - die Erstattung einer Inkassovergütung in Höhe einer 1,3-fachen Gebühr nach Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (VV RVG).

Bisheriger Prozessverlauf:

Das im Musterfeststellungsverfahren erstinstanzlich zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht hat festgestellt, dass die gegenüber Verbrauchern für die Beauftragung der Inkassodienstleisterin als Vergütung geltend gemachten Kosten keinen ersatzfähigen Verzugsschaden der Musterbeklagten im Sinne der §§ 249 ff. BGB darstellen.

Ein Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten scheide vorliegend aus. Rechtsverfolgungskosten seien grundsätzlich nur dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte im Innenverhältnis zu dem für ihn tätigen Rechtsdienstleister zur Zahlung der dem Schuldner in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet sei. Das sei hier nicht der Fall, da es gemäß den zwischen der Musterbeklagten und der Inkassodienstleisterin getroffenen Abreden letztlich ausgeschlossen sei, dass die Musterbeklagte die vereinbarte Inkassovergütung an die Inkassodienstleisterin zu bezahlen habe.

Dies bedeute, dass der durch die Inkassodienstleisterin gegenüber den Verbrauchern konkret geltend gemachte Schaden bei der Musterbeklagten nicht entstanden sei. Denn es fehle an einer Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese. Da sich die Musterbeklagte der Belastung mit der (zugleich gestundeten) Vergütungsforderung durch die Erfüllungsabrede innerhalb derselben Vereinbarung wieder entledige, entstehe ihr in schadensrechtlicher Hinsicht kein Nachteil.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der VIII. Zivilsenat hat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Musterfeststellungsklage ist nach § 606 ZPO aF zulässig, jedoch nicht begründet.

Nach § 280 Abs. 1, 2, §§ 286, 249 Abs. 1 BGB sind dem Gläubiger grundsätzlich alle Einbußen zu ersetzen, die er durch die Verfolgung seiner Rechte gegen den bereits in Verzug geratenen Schuldner erleidet. Zu den danach erstattungsfähigen Rechtsverfolgungskosten zählen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Ausgangspunkt auch diejenigen Aufwendungen, die dem Gläubiger dadurch entstehen, dass er - nach Verzugseintritt - ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragt. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist allerdings, dass die Rechtsverfolgungskosten aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.

Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich danach bei der Inkassovergütung, deren Erstattung die Musterbeklagte von den jeweiligen Schuldnern verlangt, um einen ersatzfähigen Verzugsschaden.

Bei dem für die Bestimmung eines Schadens vorzunehmenden Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (Differenzhypothese), begründet der Umstand, dass die Musterbeklagte einem Vergütungsanspruch der Inkassodienstleisterin aus dem mit dieser geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 Abs. 1 iVm § 611 Abs. 1 BGB) ausgesetzt ist, einen Schaden. Zwar stellt die Belastung mit einer Verbindlichkeit nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann und insoweit einen Schaden dar, als der Geschädigte mit der Verbindlichkeit tatsächlich beschwert ist. Eine solche Beschwer entfällt entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts aber nicht etwa dadurch, dass der Geschädigte mit dem Dritten, dessen Forderung den geltend gemachten Schaden bildet, besondere für den Geschädigten vorteilhafte Erfüllungsmodalitäten vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn diese Modalitäten wie die Abrede, dass der Dritte hinsichtlich seiner Vergütung an Erfüllungs statt die Abtretung des diesbezüglichen Ersatzanspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger annimmt zur Folge haben, dass der Geschädigte keinen direkten Mittelabfluss in Form einer Geldzahlung an den Dritten erleidet. Denn dies ändert nichts daran, dass der Geschädigte die Erfüllung der Forderung schuldet (§ 241 Abs. 1 BGB) und somit eine Vermögenseinbuße im schadensrechtlichen Sinne vorliegt.

So verhält es sich auch im Streitfall. Nach der hier getroffenen Abrede erfolgt die Erfüllung wenn der Inkassodienstleisterin eine Realisierung der entsprechenden Ansprüche (Haupt- und/oder Nebenforderungen) gegenüber dem Schuldner (teilweise) gelingt dadurch, dass die Inkassodienstleisterin berechtigt ist, den eingezogenen Betrag in Höhe der Vergütungsforderung zu behalten. Hierbei handelt es sich in dem Verhältnis zwischen der Musterbeklagten und der Inkassodienstleisterin um eine Leistung der Musterbeklagten im Sinne von § 362 BGB, die letztlich darin besteht, dass die Musterbeklagte auf die Geltendmachung ihres Anspruchs auf Auskehrung der durch die Geschäftsbesorgung erlangten Geldbeträge (§ 675 Abs. 1, § 667 BGB) insoweit verzichtet. Bleibt der Forderungseinzug hingegen erfolglos, erbringt die Musterbeklagte die ihrerseits geschuldete Vergütungsleistung, indem sie ihren Schadensersatzanspruch gegen den jeweiligen Schuldner an die Inkassodienstleisterin an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) abtritt.

Die Einschaltung der Inkassodienstleisterin war aus der insoweit maßgeblichen Sicht der Musterbeklagten zur Wahrnehmung ihrer Rechte auch erforderlich und zweckmäßig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens regelmäßig selbst in einfach gelagerten Fällen aus der Sicht des Gläubigers erforderlich und zweckmäßig, wenn der Schuldner - wie in sämtlichen hier zu beurteilenden Fällen - in Zahlungsverzug geraten ist.

Der Umstand, dass der Forderungseinzug vorliegend im Wege eines Konzerninkassos betrieben wird, rechtfertigt es entgegen einer in der Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung nicht, die Erforderlichkeit der hierdurch verursachten Kosten zu verneinen. Denn die Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten richtet sich nicht nach der gewählten Organisation des Forderungsinkassos, sondern allein danach, mit welchen Tätigkeiten der Gläubiger das Inkassounternehmen beauftragt. Hat der Gläubiger der ihm obliegenden Mühewaltung - wozu beispielsweise die Stellung einer Rechnung oder die verzugsbegründende Erstmahnung zählen - genügt, wie regelmäßig anzunehmen ist, wenn er den Schuldner in Verzug gesetzt hat, und beauftragt anschließend um seinem Erfüllungsverlangen Nachdruck zu verleihen einen Rechtsanwalt oder ein (externes) Inkassounternehmen mit der Forderungseinziehung, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Ersatz der hierdurch verursachten Kosten.

Im Fall der Beauftragung eines konzernverbundenen - gleichwohl aber rechtlich selbständigen - Inkassounternehmens kann nichts anderes gelten. Nur wenn im Einzelfall zusätzliche besondere Anhaltspunkte für ein von sachfremden Interessen geleitetes, rechtsmissbräuchliches Verhalten des Gläubigers gegebenenfalls in kollusivem Zusammenwirken mit dem konzernverbundenen Inkassounternehmen vorliegen, kann die Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme zu verneinen sein. Solche Anhaltspunkte liegen hier jedoch nicht vor.

Auch der Umstand, dass durch ein konzernverbundenes Unternehmen erbrachte Inkassodienstleistungen vom Anwendungsbereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes ausgenommen sind (§ 2 Abs. 1, 3 Nr. 6 RDG) und deshalb unter anderem die schuldnerschützende Vorschrift des § 4 Abs. 5 RDGEG aF (heute § 13e Abs. 1 RDG), wonach der Gläubiger von seinem Schuldner eine Erstattung von Inkassokosten nur bis zu der Höhe verlangen kann, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde, nicht (unmittelbar) anzuwenden ist, gebietet keine andere Beurteilung. Denn der vom Gesetzgeber mit jener Regelung bezweckte Schutz des Schuldners vor einer Belastung mit überhöhten Kosten lässt sich ohne weiteres dadurch erreichen, dass die in § 4 Abs. 5 RDGEG aF (heute § 13e Abs. 1 RDG) zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung, die als Konkretisierung der allgemeinen Schadensminderungsobliegenheit des Gläubigers nach § 254 Abs. 2 BGB zu begreifen ist, nach Maßgabe dieser letztgenannten Vorschrift auf die Erstattungsfähigkeit von Konzerninkassokosten übertragen wird. Da im Streitfall eine Berechnung der Inkassokosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vereinbart wurde, kommt eine Anspruchsminderung hiernach nicht in Betracht.

Vorinstanz:

OLG Hamburg - 3 MK 1/21 - Urteil vom 15. Juni 2023

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

[…]

§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

[…]

§ 286 Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. […]

[…]

Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

[…]

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:

[…]

6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).

Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4 Vergütung der registrierten Personen

(in der bis zum 30. September 2021 geltenden Fassung)

[…]

(5) Die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig.

Karlsruhe, den 19. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs



Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
19.02.2025

Nr. 036/2025

Urteil vom 19. Februar 2025 – VIII ZR 138/23





Zugefügt 2025 Februar 20

Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Vision für Landwirtschaft und Ernährung der EU-Kommission


	Vision für Landwirtschaft und Ernährung der EU-Kommission

Özdemir: ´´Nutzen und Schützen müssen Hand in Hand gehen, um Klima- und Umweltschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen zu stärken.´´

Die EU-Kommission hat heute ihre Vision für die Zukunft der Landwirtschaft veröffentlicht. Darin beschreibt die EU-Kommission Ansätze, um im Spannungsfeld zwischen Ernährungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und den zu erbringenden Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz Wege für eine tragfähigen Interessensausgleich zu schaffen. Faire Preise und Marktbedingungen, eine angemessene Honorierung für Umweltleistungen, weniger Bürokratie und gute Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen sollen nicht nur die Bedingungen für die heutigen Landwirtinnen und Landwirte verbessern, sondern auch eine Perspektive für den Generationenwechsel schaffen.

Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Europäischen Agrarpolitik verfolgt die Kommission eine gezieltere Einkommensgrundstützung, bringt Kappung und Degression erneut in die Diskussion und möchte Förderansätze für ökologische Leistungen stärken und im Gegenzug die Konditionalität vereinfachen - das sind Ansätze, die auch die Bundesregierung bereits in die Diskussion um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 eingebracht hat.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: ´´Unsere europäischen Landwirtinnen und Landwirte decken uns Tag für Tag den Tisch mit hochwertigen Lebensmitteln – eine Leistung, hinter der harte Arbeit und viel Leidenschaft steckt. Gleichzeitig können nur gemeinsam mit der Landwirtschaft als Partner gesellschaftlichen Ziele wie der Schutz von Klima, Umwelt und Natur erreicht werden.

Ernährungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz sind kein Entweder-oder. Es ist gut, dass die EU-Kommission in diesem Spannungsfeld einen tragfähigen Interessensausgleich schaffen will. Nachhaltige Landwirtschaft beginnt mit fairer Bezahlung und guten Markbedingungen. Und vor allem sind mehr Zeit für die Arbeit auf dem Feld und im Stall statt am Schreibtisch sowie Raum für langfristige Investitionen Grundvoraussetzung, damit die nachwachsende Generation noch Lust hat, den Hof zu übernehmen.

Für die künftige GAP verfolgt die Kommission Ansätze, die wir bereits in Brüssel in die Diskussion eingebracht haben. Zentral ist, dass ökologische Leistungen sich lohnen – sie müssen direkt im Einkommen ankommen.

Der Strategiedialog, der der Vision zur Zukunft der Landwirtschaft im letzten Jahr vorausgegangen ist, zeigt, dass ein fairer Ausgleich zwischen Landwirtschaft und Umwelt möglich ist – Nutzen und Schützen müssen Hand in Hand gehen, um Klima- und Umweltziele sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit gleichermaßen zu sichern. Darauf wird es ankommen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Vision der EU-Kommission Vertrauensbildung und Dialog als Grundprinzipien verankert, wie sie auch im deutschen Vorbild – der Zukunftskommission Landwirtschaft – gelebt wurden.

Wir werden uns dafür einsetzen, die Vorschläge in der Vision in praxistaugliche Maßnahmen zu übersetzen, unseren Betrieben Verlässlichkeit und eine klare Perspektive zu geben und Wertschöpfung in ländlichen Regionen zu sichern.´´

Die Vorschläge der Europäischen Kommission finden Sie hier.



Zugefügt 2025 Februar 20

Vision für Landwirtschaft und Ernährung der EU-Kommission

Weniger Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle


	Weniger Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle

Parlament und EU-Staaten einigen sich auf gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie

Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die EU-Abfallrahmenrichtlinie gezielt zu überarbeiten. Der entsprechende Kommissionsvorschlag stammt aus dem Sommer 2023. Ziel ist es, die Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und Textilabfälle zu reduzieren.

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, begrüßte die Einigung: ´´Textilien und Lebensmittel sind zwei Bereiche, in denen viele wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Daher freue ich mich, dass wir uns gemeinsam mit den Gesetzgebern auf einen Weg geeinigt haben, dies zu ändern. Die neuen Vorschriften werden die Schaffung eines Binnenmarkts für Textilabfälle vereinfachen und Investitionen in Innovationen für die Bewirtschaftung von Textilabfällen erleichtern.´´

Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird die Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU voranbringen, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken. Dies ist ein bedeutender Fortschritt bei der Bekämpfung von Textil- und Lebensmittelverschwendung und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

Ein wesentliches Merkmal der überarbeiteten Richtlinie ist ihr gemeinsames Regelwerk. Es wird die Nachhaltigkeit für Unternehmen und Verbraucher erhöhen und den Binnenmarkt für gebrauchte Textilien und Alttextilien harmonisieren.

Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung

Die Einigung unterstreicht das Engagement der Mitgliedstaaten, Lebensmittelverschwendung entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Haushalte, zu bekämpfen. Die EU ist bestrebt, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 zu erreichen. Darunter soll die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf halbiert werden.

Um diese Arbeit zu unterstützen, wollen die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 die Lebensmittelverschwendung bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent verringern. Die Lebensmittelverschwendung soll um 30 Prozent (pro Kopf) in Einzelhandel und Verbrauch sinken.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Ziele unterstützen, indem sie bewährte Verfahren und Erkenntnisse über die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung austauscht. Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten finanziert und maßnahmenbezogene Finanzhilfen gewährt.

Auf dem Weg zur Reduzierung von Textilabfällen

Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten. Im Rahmen dieser Regelungen werden die Textilhersteller zur Bewirtschaftung von Alt- und Alttextilien beitragen. Indem sie für das Ende der Lebensdauer der von ihnen verkauften Produkte verantwortlich sind, werden die Hersteller ermutigt, länger haltbare Textilprodukte zu entwerfen, die leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können.

Dieser Beitrag wird auch Investitionen in getrennte Sammlungs-, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten fördern.

Mit den neuen Vorschriften wird gegen illegale Ausfuhren von Textilabfällen vorgegangen. Durch eine klare Definition des Begriffs ´´Abfall´´ im Vergleich zu ´´wiederverwendbaren´´ Textilien erfolgt die Sortierung vor dem Versand gebrauchter Textilien.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von 20 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund

Im Jahr 2020 erzeugte die EU 6,95 Millionen Tonnen Textilabfälle, was 16 kg pro Kopf entspricht. Davon wurden nur 1,95 Millionen Tonnen Textilabfälle getrennt gesammelt. Ohne verstärktes Sortieren und Recycling in Europa wird zu viel Textilabfall verbrannt, deponiert oder entsorgt.

Heute fallen in der EU jährlich mehr als 59 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, das führt zu 252 Millionen Tonnen CO2-Emissionen in der gesamten Lebensmittelkette. Ungefähr 10 Prozent aller Lebensmittel in unserem täglichen werden verschwendet. Wirtschaftlich gesehen wird geschätzt, dass der Markt aufgrund von Lebensmittelverschwendung jährlich 132 Milliarden Euro verliert. Darin enthalten sind Ressourcenverluste für Lebensmittelunternehmer sowie unnötige Ausgaben der Haushalte. Darüber hinaus werden die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Lebensmittelabfällen auf weitere 9,3 Milliarden Euro geschätzt.

Am 5. Juli 2023 schlug die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit Schwerpunkt auf Lebensmittel- und Textilabfällen vor. Die Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die Abfallvermeidung und -bewirtschaftung in der EU. Darin werden die Begriffsbestimmungen für die Abfallbewirtschaftung festgelegt, einschließlich der Begriffsbestimmungen für Abfall, Recycling und Verwertung, Abfallhierarchie und Grundkonzepte.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung (maschinell übersetzt)

Pressemitteilung zum Kommissionsvorschlag zur gezielten Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie vom 5. Juli 2023

Website zur Abfallrahmenrichtlinie

Website zur EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien

Factsheet zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien

Webseite zum Thema Lebensmittelverschwendung

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 20

Weniger Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle

Polizei Nordrhein- Bochum - Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Bochum - Ladendiebstahl

19. Februar 2025 - Der Tatverdächtige entwendete diverse Parfümflaschen aus der Kaufhoffiliale im Ruhr Park.

Wer kann Angaben zur Identität des Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
16.08.2024 16:15
- 16.08.2024 16:20
Tatort
44791
Bochum
Polizei Bochum
Tel.:
0234/909-0
E-Mail:
poststelle.bochum [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Bochum - Ladendiebstahl

wien - EU-Außengrenze: Neue Wärmebildbusse für Auslandseinsätze übergeben


	EU-Außengrenze: Neue Wärmebildbusse für Auslandseinsätze übergeben

Innenminister Gerhard Karner und Berthold Hubegger, Abteilungsleiter im Innenministerium, übergaben am 19. Februar 2025 neue Wärmebildbusse für polizeiliche Auslandseinsätze.

Das Innenministerium entsendet Polizei-Kontingente zur Unterstützung lokaler Grenzpolizeien bei Grenzüberwachungen und -kontrollen auf bilateraler Basis sowie im Rahmen von Frontex. Sieben neue Wärmebildbusse wurden 2024 für diese Auslandseinsätze beschafft, drei davon sind zu etwa 75% aus EU-Mittel finanziert. Zwei der Busse wurden am 19. Februar 2025 in der Meidlinger Kaserne in Wien übergeben – die restlichen fünf Fahrzeuge folgen im ersten Quartal 2025.

Die Wärmebildbusse verfügen über eine Wärmebildkamera mit rund 20 Kilometern Reichweite, eine normale Kamera und einen Laser-Entfernungsmesser. Eine leistungsstarke Lithium-Ionen-Batteriebank ermöglicht einen Systembetrieb von bis zu 24 Stunden ohne zwischenzeitliches Aufladen. Außerdem verfügt das System über eine 360°-Umfeldüberwachung mittels Bewegungsmeldern und Kameras.

Innenminister Gerhard Karner betonte: ´´Unsere Polizei leistet im Auslandseinsatz einen essenziellen Beitrag zur Sicherheit Europas. Mit diesen Wärmebildbussen erhalten unsere Polizistinnen und Polizisten modernste Technologie, um illegale Migration und organisierte Kriminalität noch gezielter zu bekämpfen.´´ Berthold Hubegger, zuständiger Abteilungsleiter in der Bundespolizeidirektion, ergänzte: ´´Effektiver Grenzschutz braucht moderne Ausrüstung. Mit diesen neuen Wärmebildbussen setzen wir neue Maßstäbe in der mobilen Grenzüberwachung.´´

Derzeit unterstützt die österreichische Polizei Ungarn an der serbischen sowie rumänischen Grenze sowie Serbien an der nordmazedonischen Grenze. Unterstützung gibt es unter anderem auch bei drei Frontex-Einsätzen in Griechenland. Zudem ist das Innenministerium an Zugkontrollstreifen in Ungarn und an einem gemeinsamen Einsatz mit Ungarn und Rumänien in Bulgarien beteiligt. Unterstützung gibt es auch bei Frontex-Einsätzen in 21 Ländern.



Zugefügt 2025 Februar 20

EU-Außengrenze: Neue Wärmebildbusse für Auslandseinsätze übergeben

Gemeinsam gegen Hass und Hetze - Fünf Jahre nach Hanau


	Gemeinsam gegen Hass und Hetze

18.02.2025, 17:30 Uhr

Fünf Jahre nach Hanau gedenkt die Stadt Frankfurt der Opfer des rassistischen Anschlags

Mit einer Gedenkstunde vor der Paulskirche hat die Stadt Frankfurt am Main am Dienstag, 18. Februar, an den rechtsterroristischen Anschlag von Hanau vor fünf Jahren erinnert. Am 19. Februar 2020 ermordete ein Attentäter neun Hanauer Bürgerinnen und Bürger, es war einer der schlimmsten rassistischen Anschläge der Nachkriegszeit. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden die Namen der Opfer in weißer Schrift an die Fassade der Paulskirche projiziert, dazu der Hashtag #say their names.

Oberbürgermeister Mike Josef sagte: ´´Es ist wichtig, dass wir erinnern und ihre Namen sagen: Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun und Fatih Saraçoğlu. Sie bleiben unvergessen. Wir konnten sie nicht schützen. Wir müssen zusammenstehen gegen Hass und Hetze. Wir alle sind Menschen, jedes einzelne Schicksal zählt.´´

Während der Gedenkstunde sagte Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg: ´´Der Anschlag von Hanau ist eine Wunde, die nicht heilt. Wenn wir uns daran erinnern, was am 19. Februar 2020 geschah, blicken wir in einen Abgrund der Trauer und des Verlustes.´´ Sie sei deshalb tief beeindruckt von dem Mut und der Kraft der Angehörigen aus Hanau. ´´Sie setzen sich als Initiative 19. Februar und in der Bildungsinitiative Ferhat Unvar seit fünf Jahren für eine würdige Erinnerungskultur, für Gerechtigkeit und für Aufklärung und Versöhnung ein. Niemals werden wir der mörderischen Ideologie des Rassismus gleichgültig gegenüberstehen. Und niemals werden wir diejenigen vergessen, deren Leben uns geraubt wurden. Die Erinnerung an die Opfer strahlt heller als der Hass.´´

Bis heute empfinde sie Wut über die Anmaßung des Täters, Menschen in zugehörig und nicht zugehörig aufzuteilen, sagte Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner. Der Attentäter von Hanau sei jedoch nicht der Einzige mit dieser Vorstellung. Die aktuelle Debatte über Migration offenbare, dass es nicht mehr nur ein kleiner Teil unserer Gesellschaft ist, der diese Unterscheidung in zugehörig und nicht zugehörig ebenfalls so fällen würde. Das sei Rassismus. Und aus Rassismus erwachse Gewalt. Verbale Gewalt, Ausgrenzung, Spaltung. Und solche Hasstaten wie in Hanau. ´´Aber wir geben nicht auf. Miteinander, in der Gemeinschaft der Menschen, die hier leben, treten wir den Worten und Taten, die unsere Gesellschaft mit Hass und gewalttätigen Ideologien vergiften wollen, gemeinsam entgegen´´, sagte Arslaner.

Um die Erinnerung an den rassistischen Anschlag von Hanau dauerhaft wach zu halten, lobt das Kulturamt im März diesen Jahres bereits zum vierten Mal in Folge spartenübergreifend künstlerische Projekte aus, die sich mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen. Kulturdezernentin Ina Hartwig sagte: ´´Wir gedenken der Opfer von Hanau auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Geschehnisse. Menschen mit Migrationsgeschichte wird viel zu häufig signalisiert, dass sie nicht hierhergehören, nicht nach Hanau, nicht nach Frankfurt, nicht nach Hessen, nicht nach Deutschland. Es ist unsere Pflicht, deutlich zu zeigen, dass dem nicht so ist und es auch nicht die Meinung der Mehrheit widerspiegelt. Die Auslobungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie groß das Interesse an diesem Thema ist. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr dank der Initiative der Stadtregierung eine solche Förderung und damit weiterhin die künstlerische Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung ermöglichen können.´´

Die Vorsitzende des Rats der Religionen, Nura Froemel, betonte in ihrer Rede: ´´Hanau hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, wohin Rassismus führen kann. Doch rassistisches Gedankengut beginnt nicht erst mit solchen Taten – es wächst dort, wo Alltagsrassismus, Ausgrenzung und Vorurteile unbeachtet bleiben. Niemand wird als Rassist geboren. Deshalb ist es entscheidend, schon bei den Jüngsten anzusetzen. Bildung, Empathie und gelebte Vielfalt sind der Schlüssel, um Hass den Nährboden zu entziehen und eine Gesellschaft zu schaffen, in der Menschenfeindlichkeit keinen Platz hat.´´

Am Mittwoch, 19. Februar, um 10 Uhr werden Oberbürgermeister Josef, Bürgermeisterin Eskandari-Grünberg und Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner vor dem Graffito unter der Friedensbrücke einen Kranz niederlegen. Das Graffito zeigt die Gesichter der neun Opfer des Hanauer Anschlags.



Zugefügt 2025 Februar 20

Gemeinsam gegen Hass und Hetze 18.02.2025, 17:30 Uhr Fünf Jahre nach Hanau gedenkt die Stadt Frankfurt der Opfer des rassistischen Anschlags

Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt Evaluierungs-Ergebnisse vor


	Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt Evaluierungs-Ergebnisse vor

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer Bewertung der EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen veröffentlicht. Demnach wurden zwar die Ziele der Verordnung im Großen und Ganzen erreicht: sie trägt zu höheren Umwelt- und Sozialstandards beim Schiffsrecycling bei. Das ist insbesondere das Ergebnis der europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen, auf die alle großen Seeschiffe, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren, zugreifen müssen. Jedoch wird die Wirksamkeit der Verordnung erheblich dadurch beeinträchtigt, dass Schiffseigner vor dem Recycling die Flagge ihrer Schiffe wechseln. Zusätzliche Anstrengungen sind auch bei der Qualität der vorgeschriebenen Gefahrstoffinventare erforderlich.

Die Kommission wird weiterhin mit Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern und Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Verordnung besser durchzusetzen. Darüber hinaus hat die Kommission gestern die europäische Liste der Abwrackeinrichtungen aktualisiert. Die Liste enthält nun 43 Anlagen: 21 in der EU, sieben in Norwegen, elf in der Türkei, drei im Vereinigten Königreich und eine in den Vereinigten Staaten.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Verordnung über das Recycling von Schiffen

Website zum Thema

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 20

Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt Evaluierungs-Ergebnisse vor

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Dortmund nimmt Onlinebetrüger fest


	Polizei Dortmund nimmt Onlinebetrüger fest

Wer kennt sie nicht, betrügerische SMS-Nachrichten, dass das Kind eine neue Handynummer hat oder falsche Bankmitarbeiter, die am Telefon persönliche Daten erfragen. Der Dortmunder Polizei ist es jetzt im Rahmen der ´´Ermittlungsgruppe Karl´´ in der Kriminalinspektion Cybercrime gelungen, solche Betrüger zu überführen. Ein 21-jähriger Dortmunder sitzt seit dem 11. Februar aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Dortmund im Vorfeld erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.

Bereits unter der lfd. Nr. 0131 berichtete die Dortmunder Polizei über den Erfolg der EK ´´Cash´´. Auch hier nahm die Polizei fünf ´´falsche Bankmitarbeiter´´ fest. Parallel zu dem Verfahren ermittelt die Polizei bereits seit Mai 2024 gegen mittlerweile über 15 Tatverdächtige in der EG ´´Karl´´. Aktuell geht die Polizei von einem Schaden von über 300.000 EUR aus. Bei der Vorgehensweise haben sich die Täter eine Vielzahl von Mobilfunknummern beschafft und über sogenannte ´´Handyfarmen´´ massenhaft ´´Phishing-SMS´´ verschickt. Eine dieser SMS ist auf dem Bild zu sehen. Im weiteren Verlauf haben sie sich unter anderem als ´´falsche Bankmitarbeiter´´ ausgegeben und so mittels ´´Vishing´´ (Phishing-SMS plus ´´Voice´´, d.h. ein Anruf bei den Geschädigten) persönliche Daten abgegriffen und damit weitere Betrugsdelikte begangen.

Am 11. Februar vollstreckte die Polizei mit Unterstützung von Spezialeinheiten acht Durchsuchungsbeschlüsse und den Haftbefehl. Bei den Durchsuchungen fand die Polizei über 40 Mobiltelefone und diverse Speichermedien. Außerdem beschlagnahmte die Polizei über 30.000 Euro Bargeld und Debitkarten von über 30 Personen, die nicht zum Täterkreis gehören.

Die Ermittlungen dauern an.

Die Polizei warnt vor diesen Betrugsmaschen und betont: Kein Geldinstitut wird am Telefon, per E-Mail oder SMS vertrauliche Daten abfragen oder in der Banking-App Dinge erledigen, die einer Autorisierung bedürfen. Hier finden Sie Tipps, wie Sie sich vor den Betrügern schützen können:

Sollten Sie von einem angeblichen Vertreter Ihrer Bank kontaktiert und zum Beispiel zu einem Update gedrängt werden, sollten Sie sofort misstrauisch werden. Kontaktieren Sie Ihre Bank unter der üblichen Erreichbarkeit und hinterfragen Sie die Aktion.
Geben Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten (z.B. Passwörter oder Transaktionsnummern) per E-Mail heraus.
Folgen Sie niemals einem Link, um sich in Ihr Online-Banking einzuloggen. Loggen Sie sich nur über den Ihnen bekannten Weg ein.
Vergewissern Sie sich immer, mit wem Sie es zu tun haben. Überprüfen Sie bei Links und Internetseiten die Adressleiste in Ihrem Browser. Bei kleinsten Abweichungen sollten Sie stutzig werden.
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Kontostand und Ihre Kontobewegungen. So können Sie schnell reagieren, falls ungewollte Aktionen stattgefunden haben.

Weitere Auskünfte erteilt Staatsanwalt Henner Kruse. Dieser ist unter der Tel.-Nr. 0231/92626122 oder über die allgemeine Pressenummer der Staatsanwaltschaft Dortmund zu erreichen.
Theresa Stritzke
Polizeisprecherin
Theresa
Stritzke
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund
weitere Pressemitteilung




Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Dortmund nimmt Onlinebetrüger fest

Kommission legt Fahrplan für florierenden Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU vor


	Kommission legt Fahrplan für florierenden Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU vor

Die Europäische Kommission hat ihre ehrgeizige Vision für die Zukunft der Landwirtschaft und der Ernährung in Europa vorgelegt. Sie bereitet den Weg für ein attraktives, wettbewerbsfähiges, widerstandsfähiges, zukunftsorientiertes und faires Agrar- und Lebensmittelsystem, und zwar für aktuelle wie künftige Generationen von Landwirtinnen und Landwirten sowie Agrar- und Lebensmittelunternehmen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte mit Blick auf die Landwirtinnen und Landwirte in Europa: ´´Dank ihrer täglichen, harten Arbeit haben wir alle sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel. Sie stehen jedoch vor den wachsenden Herausforderungen des globalen Wettbewerbs und des Klimawandels. Deshalb bieten wir heute eine umfassende Strategie an, die die Landwirtschaft attraktiver, widerstandsfähiger und nachhaltiger macht.´´

Lokale Dimension und internationale Konkurrenzfähigkeit stärken

Der Exekutiv-Vizepräsident für Kohäsion und Reformen Raffaele Fitto bezeichnete die Vision als entschlossene Reaktion auf die Forderungen des Agrar- und Lebensmittelsektors. ´´Sie verkörpert ein florierendes Europa, in dem ländliche Gebiete lebendige und vernetzte Zentren des Kulturerbes und der Innovation sind. Die Kommission wird Hand in Hand mit dem Agrar- und Lebensmittelsektor arbeiten, um seine Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit zu stärken, die lokale Dimension zu stärken und die wichtige Verbindung zwischen Lebensmitteln, Gebieten, Saisonalität, Kulturen und Traditionen wiederherzustellen.´´

Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, betonte: ´´Ernährung und Landwirtschaft sind für die Menschen, die Wirtschaft und die Gesellschaft Europas von entscheidender Bedeutung. Wir brauchen den Agrar- und Lebensmittelsektor, um auf einem fairen globalen Markt zu gedeihen und mit ausreichender Widerstandsfähigkeit zu konkurrieren, um Krisen und Schocks zu bewältigen.´´

Vereinfachung, Innovation und Digitalisierung

Die Voraussetzungen für alle in der Vision dargelegten Maßnahmen sind: eine weitere Vereinfachung unserer Politik und eine stärkere Einführung von Innovation und Digitalisierung. Im Laufe dieses Jahres wird die Europäische Kommission eine digitale EU-Strategie für die Landwirtschaft und ein umfassendes Paket zur Vereinfachung des derzeitigen Rechtsrahmens für die Landwirtschaft vorschlagen. Das soll den Übergang zu einer digitalfähigen Landwirtschaft unterstützen.

Die Vision befasst sich mit vier Schwerpunktbereichen:

Ein attraktiver Sektor, der junge Menschen zum Einstieg in den Beruf ermutigt, unter anderem durch gerechte Einkommen und eine gezieltere öffentliche Unterstützung. Dazu gehört eine Reform der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken und eine Generations­erneuerungs-Strategie auf EU-, nationaler und regionaler Ebene.
Ein wettbewerbsfähiger und resilienter Sektor, der die Ernährungssicherheit und -souveränität priorisiert. Handelsverhandlungen und -abkommen werden in vollem Umfang genutzt und gleichzeitig die Interessen der europäischen Landwirte geschützt. Die ehrgeizigen Standards der EU etwa bei gefährlichen Pestiziden und Tierschutz dürfen nicht zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber Produzenten importierter Erzeugnisse führen. Die strikte Durchsetzung und Kontrolle der Lebensmittelsicherheits-Standards ist nicht verhandelbar. Die Kommission wird sich stärker auf die Viehzucht konzentrieren, um die langfristige Zukunft des Sektors zu fördern.
Ein zukunftssicherer Sektor beim Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft: Klimaschutzmaßnahmen müssen mit Ernährungssicherheit und den Herausforderungen im Einklang stehen. Landwirte sollten für die Einführung naturfreundlicher Verfahren belohnt werden. Weitere Verbote von Pestiziden werden sorgfältig geprüft. Es wird eine Strategie für eine effizientere Wassernutzung ausgearbeitet sowie ein freiwilliges Benchmarking-System für landwirtschaftliche Betriebe, der sogenannte ´´Nachhaltigkeitskompass´´.
Faire Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten: Die Kommission wird einen aktualisierten Aktionsplan für den ländlichen Raum vorlegen und leitet einen jährlich stattfindenden Lebensmitteldialog ein. Verbraucherinnen und Verbraucher, Bäuerinnen und Bauern, Industrie und Behörden sollen hier gemeinsam Fragen wie Erschwinglichkeit und Innovation von Lebensmitteln besprechen. Weitere Ziele: Lebensmittelverschwendung weiter abbauen, gesellschaftliche Belange des Tierschutzes berücksichtigen.

Nächster EU-Finanzrahmen ab 2028

Mit Blick auf die Zukunft wird die künftige gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Rahmen des anstehenden MFR-Vorschlags einfacher und zielgerichteter sein, wobei Landwirte, die sich aktiv an der Lebensmittelerzeugung beteiligen, stärker unterstützt werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Junglandwirten und Landwirten in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen liegt. Anstelle von Bedingungen werden Anreize bevorzugt.

Hintergrund

Die Vision für Landwirtschaft und Ernährung ist eine vorrangige Initiative für die ersten 100 Tage der Amtszeit dieser Kommission. Sie baut auf dem Bericht über den strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU auf und wurde mit dem Europäischen Gremium für Landwirtschaft und Ernährung abgestimmt. Sie zielt darauf ab, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU sicherzustellen. Auf der Grundlage der jüngsten Eurobarometer-Ergebnisse stimmen die EU-Bürger mit überwältigender Mehrheit darin überein, dass die Gewährleistung einer stabilen Lebensmittelversorgung in der EU von entscheidender Bedeutung ist.



Weitere Informationen

Pressemitteilung

FAQ (englisch)

Link zur Website ´´Vision für Landwirtschaft und Ernährung´´

Kommissionsvorschläge zur Stärkung der Landwirtschaft (11.12.2024)

Europäischer Rat für Landwirtschaft und Lebensmittel gegründet (5.12.2024)

AV-Portal mit Photos und Videos zum Thema

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 20

Kommission legt Fahrplan für florierenden Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU vor

Bonn-Beuel: Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes


	Bonn-Beuel: Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln

Die Bonner Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Mittwoch (19.02.2025) die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes aufgenommen.
Hinweise geben!
Polizei Bonn

Nach bisherigen Erkenntnissen war es am Dienstagabend (18.02.2025) gegen 21:40 Uhr im Vorraum einer Bankfiliale an der Friedrich-Breuer-Straße in Bonn-Beuel zu einem Brandgeschehen gekommen. Nachdem in diesem Zusammenhang ein 32-jähriger Tatverdächtiger wegen des Verdachts der Brandstiftung vorläufig festgenommen wurde und am Mittwoch (19.02.2025) im Rahmen der weiteren Ermittlungen des Kriminalkommissariats 11 der Bonner Polizei auch die Aufnahmen der Videoüberwachungsanlage der Bank ausgewertet wurden, ergaben sich Hinweise auf ein versuchtes Tötungsdelikt. Daher wurden die Ermittlungen durch eine Mordkommission unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Thomas Winterscheidt in enger Abstimmung mit Oberstaatsanwältin Claudia Heitmann von der Bonner Staatsanwaltschaft weitergeführt.

Nach aktuellem Ermittlungsstand steht der 32-jährige Tatverdächtige im Verdacht, zur Tatzeit den Vorraum der Bankfiliale betreten zu haben, in dem zu dieser Zeit ein noch unbekannter Geschädigter in einem Schlafsack schlief. Kurz darauf soll der Tatverdächtige unter anderem den Schlafsack des Geschädigten in Brand gesetzt haben. Der Geschädigte ging in der Folge aus dem Vorraum und konnte zum Zeitpunkt des Eintreffens der Einsatzkräfte nicht mehr angetroffen werden. Es entstand Sachschaden im fünfstelligen Bereich. Der 32-jährige Litauer, der derzeit ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, wird auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft am Mittwochnachmittag einem Haftrichter vorgeführt.

Die Ermittler der Mordkommission suchen nun den unbekannten Geschädigten sowie weitere Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben könnten. Hinweise werden unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per E-Mail an %20KK11.Bonn [at] polizei.nrw.de (KK11[dot]Bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) entgegengenommen.
Pressestelle
Tel.
0228 15-1021, -1022, -1023
Fax
0228 15-1202
E-Mail
Pressestelle.Bonn [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Königswinterer Straße
500
53227
Bonn
https://bonn.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 20

Bonn-Beuel: Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln

Mehrere Durchsuchungen nach Geldwäsche- und Messenger-Betrug


	Mehrere Durchsuchungen nach Geldwäsche- und Messenger-Betrug

Köln und Bergisch Gladbach

Staatsanwaltschaft Leipzig, Staatsanwaltschaft Köln und Polizei Köln geben bekannt:

Am Mittwochmorgen (19. Februar) hat die Kriminalpolizei in einem bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche und des Betruges 13 Durchsuchungsbeschlüsse für Privatwohnungen in Köln und Bergisch Gladbach vollstreckt. Die Durchsuchungen richteten sich unter anderem gegen einen in Köln wohnhaften Jugendlichen (17) sowie elf weitere männliche Tatverdächtige im Alter zwischen 15 und 20 Jahren. Sie stehen im Verdacht, vorzugsweise Jugendliche und junge Erwachsene dazu gebracht zu haben, ihnen EC-Karten und Kontodaten zu überlassen. Durch den gewährten Zugang wurden die Bankkonten als sogenannte ´´Geldwäsche-Konten´´ genutzt.

Mit der Legende das ´´schnelle Geld´´ zu verdienen, hatte die mutmaßliche Tätergruppierung ihre potentiellen ´´Opfer´´ vor Schulen angesprochen oder über die sozialen Medien kontaktiert. Hierzu sollten sie den Tatverdächtigen nach der Kontaktaufnahme ihre Bankkarten sowie ihre persönlichen Geheimzahlen überlassen. Auf die zur Verfügung gestellten Konten wurden dann Geldbeträge in bis zu vierstelliger Höhe überwiesen, die die Abholer anschließend an Bankautomaten und Geschäften bar abhoben.

Parallel zu den umfangreichen Maßnahmen der Ermittlungsgruppe ´´Betrug´´ wurde gegen den 17-jährigen in Köln wohnhaften Tatverdächtigen ein weiteres Ermittlungsverfahren durch die Polizeidirektion Leipzig und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime in Leipzig geführt. Dabei wird ihm der Versand von mehr als 360.000 betrügerischer SMS vorgeworfen. Mit der versendeten SMS-Nachricht ´´Hallo Mama, Hallo Papa´´ wurde den Empfängern vorgetäuscht, dass es sich um die neue Handynummer ihres ´´eigenen´´ Kindes handeln würde, das sich in einer finanziellen Notlage befinde. Um dem ´´eigenen´´ Kind zu helfen, überwiesen die Angeschriebenen dann höhere Geldsummen auf Bankkonten, die vermutlich den zuvor angeworbenen Jugendlichen gehörten. Die nachfolgenden Ermittlungen zu den Kontoinhabern ergaben dann Hinweise auf die weiteren Tatverdächtigen in Köln und Bergisch-Gladbach.

Im Zuge der Durchsuchungen stellten die Beamten umfangreiche Beweismittel in Form von ca. 25 Mobiltelefonen, mehrere Laptops, Gutschein- und SIM-Karten, über 250 Gramm Kokain und ca. 10.000 Euro Bargeld sicher.

Seit dem 1. Dezember 2024 sind bei der Polizei Köln in diesem Zusammenhang etwa 160 Verfahren wegen Geldwäsche und Betrug eingeleitet worden. Der finanzielle Schaden wird auf über hunderttausend Euro geschätzt.
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 20

Mehrere Durchsuchungen nach Geldwäsche- und Messenger-Betrug

Positive Bilanz 2024: Berlin zählt 30,6 Millionen Hotel-Übernachtungen


	Positive Bilanz 2024: Berlin zählt 30,6 Millionen Hotel-Übernachtungen

19.02.2025 - Die Zahl der Übernachtungen stieg um 3,4 Prozent auf 30,6 Millionen
12,7 Millionen Gäste besuchten die Stadt, ein Plus von 5,2 Prozent
Anteil der internationalen Gäste stieg auf 42 Prozent: Großbritannien, USA und Niederlande unter den Top-3-Ländern

Berlin, 19. Februar 2025 Die Visitor Economy Berlins hat sich 2024 positiv entwickelt. Zum ersten Mal seit 2019 verzeichnete die Stadt wieder mehr als 30 Millionen Übernachtungen im Jahr. Die Zahl der Gäste in den 725 Beherbergungsbetrieben der Stadt stieg um 5,2 Prozent auf 12,7 Millionen. Dies geht aus der aktuellen Bilanz des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg hervor, die heute Nachmittag von der Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey und visitBerlin-Geschäftsführer Burkhard Kieker auf einer Pressekonferenz im wiedereröffneten Radisson Collection Hotel vorgestellt wurde.

Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: ´´Wir haben geschafft, was wir uns vorgenommen haben: die 30-Millionen-Marke bei den Übernachtungen in 2024 ist geknackt worden. 12,7 Millionen Gäste und über 30,6 Millionen Übernachtungen im vergangenen Jahr zeigen, dass unsere Stadt auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten als Reisedestination und Veranstaltungsort attraktiv ist. Zum ersten Mal seit 2019 haben wir wieder die 30-Millionen-Marke überschritten und können die positive Entwicklung aus dem letzten Jahr fortschreiben. Berlin zieht Gäste aus dem In- und Ausland an. Das liegt nicht zuletzt auch an dem umfangreichen Angebot führender Messen, Kongresse und Top-Veranstaltungen. Auch 2025 stehen viele Highlights an, die neben Berlins Dauerbrennern Besucherinnen und Besucher in die Stadt locken werden, wie zum Beispiel die innovative Tech-Messe GITEX EUROPE oder die Footballspiele der NFL. Mit 17 Milliarden Euro Umsatz ist der Tourismus ein wichtiges Standbein unserer Berliner Wirtschaft. Wir werden weiterhin mit gezielten Maßnahmen daran arbeiten, einen stadtverträglichen, nachhaltigen und wirtschaftlich starken Tourismussektor in Berlin zu fördern, denn davon profitiert die ganze Stadt.´´

Burkhard Kieker, Geschäftsführer von visitBerlin: ´´Berlin ist gemeinsam mit London und Paris der Magnet Europas für Städte- und Kulturtourismus. Das hat die deutsche Hauptstadt auch 2024 mit mehr als 30 Millionen Übernachtungen bewiesen. Auch 2025 wollen wir mit unseren vielen Partnern der Berliner Visitor Economy zu den besten Gastgebern des Kontinents gehören.´´

Jede siebente internationale Übernachtung in Deutschland entfällt auf Berlin
42 Prozent der Berlin-Besucherinnen und -Besucher sind internationale Gäste. Ihre Zahl stieg 2024 um mehr als zehn Prozent auf rund 4,7 Millionen. Die internationalen Gäste nächtigten 12,8 Millionen mal in der Stadt (plus 7,3 Prozent). Deutschlandweit wurden 85,3 Millionen Übernachtungen gezählt, somit entfällt jede siebente Übernachtung eines internationalen Gastes auf Berlin.

Im Jahr 2024 kamen die meisten ausländischen Gäste aus Großbritannien (1,4 Millionen Übernachtungen, + 11 Prozent), den Niederlanden (930.000 Übernachtungen, +10,3 Prozent ggü. 2023), Italien (747.000 Übernachtungen, +17,2 Prozent), Spanien (733.000 Übernachtungen, +14 Prozent) und Polen (633.500 Übernachtungen, +4,4 Prozent). Aus Übersee begrüßte Berlin wieder sehr viele US-Amerikaner:innen (1,3 Millionen Übernachtungen, +10,1 Prozent). Positiv entwickelten sich auch die Gästezahlen aus China (+38 Prozent) und Indien (+26 Prozent) – dies bietet für den Berlin-Tourismus ein enormes Potenzial.

Berlins Gäste schätzen Kunst und Kultur und reisen häufig mit der Bahn
Hauptgründe für einen Besuch in Berlin sind die Sehenswürdigkeiten, das Kunst- und Kulturangebot sowie die Vielfalt der Stadt. Das belegt eine neue Auswertung des ´´Qualitätsmonitor Deutschlandtourismus für 2023/2024´´, in dem umfangreiche Daten zum Reiseverhalten von Berlin-Besucher:innen erhoben werden. Der Untersuchung zufolge ist der Berlin-Gast im Durchschnitt 40,3 Jahre alt und damit deutlich jünger als der bundesweite Durchschnitt (44 Jahre). Die größten Altersgruppen der Berlin-Reisenden sind die 20- bis 29- und 30- bis 39-Jährigen. Deutsche Gäste kommen vorrangig aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.

Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der deutschen Berlin-Besucher:innen – und damit drei Prozent mehr als im vorherigen Erhebungszeitraum 2021/2022 – reisen klimafreundlich mit der Bahn an. Bei den internationalen Gästen sind es 41 Prozent, die auf der Schiene nach Berlin fahren. Viele Gäste buchen ihre Reise kurzfristig, knapp ein Fünftel sogar erst eine Woche vor Abreise. Weitere Ergebnisse der Studie hier.

Berlin-Highlights 2025: 200 Jahre Museumsinsel und NFL in Berlin
Fünf Jahre feiert die Museumsinsel ihr 200. Jubiläum, Anlass ist die Grundsteinlegung für das Alte Museum 1825; ab Frühjahr 2027 eröffnen weite Teile des Pergamonmuseums wieder. Ausstellungen und Events bieten dieses Jahr zahlreiche Anlässe für einen Städtetrip nach Berlin, so die Kandinsky-Ausstellung ´´Kosmos Blauer Reiter´´ vom 1. März bis 15. Juni im Berliner Kupferstichkabinett, das erste American-Football-Pflichtspiel der NFL im Berliner Olympiastadion und das Festival of Lights vom 8. bis 15. Oktober. Im Trend sind interaktive Ausstellungen und immersive Erlebnisse: Neben dem aktuellen Publikums-Magnet Balloon Museum (bis 27. April) hat Berlin mit rund 20 Museen weitere Orte für Selfies und modernes Kunsterleben. Besondere Jubiläen: Das C/O Berlin feiert sein 25-jähriges Bestehen, die Berlinische Galerie ihr 50-Jähriges. Die East Side Gallery begeht im September ihr 35-jähriges Jubiläum als eine der beliebtesten Touristenattraktionen Berlins. Mehr Details.

Wichtige Kongresse 2025
Berlin hat sich als Tagungs- und Kongressdestination am nationalen und internationalen Markt etabliert. 2025 steht die Stadt im Zeichen von Kongressen aus dem Bereich Medizin und Digitales: Heute beginnt der Jahreskongress der European Crohn´´s and Colitis Organisation (ECCO) im CityCube Berlin (19. bis 22. Februar 2025, 8.000 Teilnehmer:innen). Einer der größten europäischen Kongresse für Krebsforschung, der Kongress der European Society for Medical Oncology (ESMO), tagt mit 30.000 Teilnehmer:innen vom 17. bis 21. Oktober 2025 auf dem Messegelände. Der Kongress der Deutschen Gesellschaft für Neurologie in Berlin (ca.7.000 Teilnehmer:innen, 12. bis 15. November) findet im CityCube Berlin statt.
Im Bereich Digitales feiert die GITEX Europe, Europas größtes Technologie-Event, eine Berlin-Premiere (21. bis 23. Mai, Messe Berlin). Etabliert ist die Re:publica, die Konferenz zur digitalen Gesellschaft (26. bis 28. Mai, Station Berlin, 30.000 Teilnehmer:innen). Berlin begrüßt zudem den We are Developers Word Congress, eine der weltweit führenden Veranstaltungen für Softwareentwickler (ca. 15.000 Teilnehmer:innen, 9. bis 11. Juli, CityCube) und das Big Bang 2025, Europas größtes KI-Festival, (ca. 3.500 Teilnehmer:innen, 10. bis 11. September, Alte Münze).

Der Tourismus zählt in Berlin zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen, ist Arbeitgeber von elf Prozent der Berliner:innen und erzielt Milliardenumsätze pro Jahr von 16,9 Mrd. Euro.

Digitale Pressemappe auf about.visitBerlin.de
Die Berlin-Highlights 2025 sind hier zusammengestellt. Alle Informationen für einen Berlin-Besuch auf visitBerlin.de. I Neue Hotels I Pressemitteilung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg I Präsentation I Statistik Berlin-Tourismus I Pressefoto (ab ca. 18 Uhr)
Diese Pressemitteilung als PDF downloaden

20250219 PM Positive Bilanz 2024: Berlin zählt 30,6 Millionen Hotel-Übernachtungen

PDF-Dokument (173.4 kB)

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Pressestelle

Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel.:
(030) 90138451
E-Mail Mail an die Pressestelle

Pressesprecher und stellvertretender Sprecher des Senats

Matthias Kuder

Telefon: (030) 9013-7418
Pressesprecherin

Johanna Rupp

Telefon: (030) 9013-8627




Zugefügt 2025 Februar 20

Positive Bilanz 2024: Berlin zählt 30,6 Millionen Hotel-Übernachtungen

PISTOLE - Mann in Rollstuhl.. Zeugensuche nach mutmaßlichem Schuss auf 16-Jährigen - Köln


	Zeugensuche nach mutmaßlichem Schuss auf 16-Jährigen

Mann in Rollstuhl soll Jugendliche in Holweide angegriffen haben
Polizei Köln

Am Montagabend (17. Februar) gegen 18.30 Uhr hat ein unbekannter Mann im Rollstuhl einen 16 Jahre alten Kölner auf dem Sportgelände am Holweider Marktplatz mutmaßlich angeschossen. Er sei kurz zuvor lautstark pöbelnd auf den Sportplatz gefahren und habe den 16-Jährigen und zwei weitere Jungen (12, 13) vermutlich auf Russisch angeschrien. Die drei Jungen seien daraufhin weggerannt. Als der 16-Jährige zurückkehren musste, da er etwas liegen gelassen hatte, sei plötzlich der Schuss gefallen. Der Junge blieb unverletzt. Alarmierte Polizisten fanden im Innenfutter seiner an einer Schulter durchlochten Jacke ein Projektil eines Luftgewehrs.

Die Jungen beschreiben den Mann, der in einem elektrischen Rollstuhl unterwegs gewesen sein soll als etwa 40-50 Jahre alt mit Halbglatze. Er sei vermutlich einseitig gelähmt und habe zur Tatzeit eine schwarze Jacke getragen.

Zeugen, die Hinweise zu dem Angreifer oder seinem Aufenthaltsort machen können, werden gebeten sich unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail beim Kriminalkommissariat 55 poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]koeln[at]polizei[dot]nrw[dot]de) zu melden.
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 20

Zeugensuche nach mutmaßlichem Schuss auf 16-Jährigen

BSI im Dialog zu Cybersicherheit und digitaler Gewalt


	BSI im Dialog zu Cybersicherheit und digitaler Gewalt

13.02.2025 - Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 11. Februar 2025 in Berlin die Veranstaltung BSI im Dialog zum Thema Cybersicherheit und digitale Gewalt veranstaltet. Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie dem BSI haben über Schnittstellen, Herausforderungen und Lösungsansätze diskutiert, welche diese beiden Themen verbinden.

Unser Alltagsleben wird zunehmend digitalisiert und vernetzt. Dies erhöht bei Verbraucherinnen und Verbrauchern das Potential für Angriffe, insbesondere digitale Gewalt im sozialen Nahraum fordert das bisherige Verständnis von Angriffen in der IT-Sicherheit heraus. Bei digitaler Gewalt handelt es sich um gezielte Anwendungen von digitalen Mitteln und Technologien oder die Ausnutzung von IT-Schwachstellen, durch die der Täter nahestehende Personen in seinem Umfeld versucht zu schädigen, manipulieren oder zu kontrollieren. Die zunehmende Nutzung von Smarthome-Technologien und deren Missbrauchspotenzial zahlt zusätzlich auf diese Gefahr ein. Während Cyberkriminelle im Internet meist aus der Ferne agieren, nutzen Angreifer im sozialen Nahraum physische Zugänge, Heimtechnologien und Insiderwissen aus, um das Opfer zu orten zu überwachen oder unerwünscht persönliche Daten des Opfers im Internet zu verbreiten oder die Daten zu missbrauchen.

Auf Basis von Impulsvorträgen starteten Arbeitsgruppen zu Themenschwerpunkten in der Arbeit gegen digitale Gewalt:

Prof. Dr. Leonie Tanczer (UCL) hat darauf hingewiesen, dass in der internationalen Forschung bereits viele Definitionen und Herangehensweisen zur Arbeit an digitaler Gewalt vorliegen. Eine zentrale Herausforderung auch für den deutschen Sprachraum ist eine einheitliche Definition zu finden. Diese ist die Grundvoraussetzung, um valide Messinstrumente zu entwickeln, was angesichts der sehr überschaubaren Datenlage dringend notwendig sei.
Celiné Sturm (WEISSER RING) stellte die erarbeiteten Konzepte für eine technische Anlaufstelle vor. Innerhalb der Diskussionen mit den Expertinnen und Experten vor Ort waren sich die Teilnehmenden einig, dass der Kampf gegen digitale Gewalt mehr technische Expertise benötigt – bei Betroffenen, aber auch bei den Beraterinnen und Beratern.
Fatma Geisler (thefuturepast) hielt einen Impuls darüber, was Hersteller und Anbieter aus der Wirtschaft beitragen können. Sowohl Möglichkeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen vor digitaler Gewalt zu schützen, als auch die Verantwortung von Herstellern und Anbietern ihre Produkte sicher zu gestalten wurden dabei gesammelt.
Caroline Krohn (BSI, siehe Bild) diskutierte mit den Teilnehmenden, wie Empowerment und Bildung zu digitaler Gewalt zukünftig umgesetzt werden sollte. Reichweitenstarke Wissensvermittlung zu IT-Sicherheitsthemen und die Befähigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich selbst mit IT-Sicherheit auseinanderzusetzen, wurden als zentrale Punkte ausgearbeitet.

In einer abschließenden Closing Note von Dr. Gerhard Schabhüser, der als Vizepräsident des BSI das Thema seit 2021 aktiv begleitet, erklärte er mit Bezug auf die Cybersicherheitsstrategie, dass Menschen sich nur dann sicher und selbstbestimmt in einer digitalisierten Umgebung bewegen können, wenn sie Chancen und Risiken digitaler Technologien erkennen und damit in Verbindung stehende Herausforderungen durch eigene Handlungen bewältigen können.




Zugefügt 2025 Februar 20

BSI im Dialog zu Cybersicherheit und digitaler Gewalt

PISTOLE - Schussabgabe vor Juwelierladen in Ehrenfeld - Polizei Köln


	PISTOLE - 	Schussabgabe vor Juwelierladen in Ehrenfeld - 
Polizei Köln

Mann mit Beinverletzung in Klinik
Polizei Köln

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Nach einer mutmaßlichen Schussabgabe am Mittwochvormittag (19. Februar) vor einem Juwelierladen auf der Venloer Straße ist der Inhaber (51) des Geschäftes mit einer Beinverletzung in ein Krankenhaus eingeliefert worden.

Laut Zeugen soll ein bislang noch nicht identifizierter Mann gegen 10.30 Uhr unvermittelt eine schwarze Waffe gezogen und einen Schuss auf den 51-Jährigen abgegeben haben. Anschließend sei der Angreifer in Richtung Innenstadt geflüchtet und nicht wie zunächst gemeldet in ein Gebäude auf der Fuchsstraße gelaufen.

Ersten Erkenntnissen nach trug der Tatverdächtige eine dunkle Jacke mit Wollkragen sowie eine braune Mütze. Er wird auf etwa 1,85 Meter und 30-45 Jahre alt geschätzt. Der Mann wird zudem als muskulös und als schwarz beschrieben.

Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen und wertet aktuell erste Zeugenaussagen aus. Die Spurensicherung der Kriminalpolizei nimmt derzeit den Tatort auf.

Die Hintergründe zu dem Vorfall sind aktuell noch unklar.

Zeugen, die Hinweise zur Identität des Mannes geben können werden gebeten sich bei den Ermittlern des Kriminalkommissariats 11 unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]koeln[at]polizei[dot]nrw[dot]de) zu melden.
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 20

PISTOLE - Schussabgabe vor Juwelierladen in Ehrenfeld - Polizei Köln

sechsstellige Summe! Frau übergibt zweimal größere Bargeldsummen nach Schockanruf- Polizei Heinsberg


sechsstellige Summe!	 Frau übergibt zweimal größere Bargeldsummen nach Schockanruf
Zeugen gesucht
Hinweise geben!
Polizei Heinsberg

Hückelhoven - Am Dienstag (18. Februar) erhielt eine Frau aus Herzogenrath gegen 16.15 Uhr einen Anruf von einer unbekannten weiblichen Person, die sich als Kriminalbeamtin vorstellte und angab, dass die Tochter der Frau einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Damit die Tochter auf Kaution freikommen könne, müsse Bargeld in einem Notariatsbüro hinterlegt werden. Die 55-Jährige organisierte das Geld, eine sechsstellige Summe, und fuhr zu einem vereinbarten Treffpunkt in Hückelhoven. Das Telefonat wurde aufrechterhalten, bis schließlich gegen 19.40 Uhr die Geldübergabe auf der Parkhofstraße erfolgte.

Der Abholer war zirka 25 bis 30 Jahre alt und etwa 170 Zentimeter groß. Er hatte kurze dunkle lockige Haare trug eine dunkle Jacke und wirkte südländisch. Die Anrufer setzten die 55-Jährige weiter unter Druck und forderten mehr Geld. Es gelang ihnen, die Herzogenratherin dazu zu bewegen, nach Hause zu fahren und einen weiteren sechsstelligen Betrag an Bargeld zu holen, den sie an derselben Örtlichkeit gegen 19.50 Uhr an denselben Abholer übergab. Erst später in einem Telefonat mit ihrer Tochter bemerkte die Frau, dass sie betrogen wurde und erstattete bei er Polizei eine Anzeige.

Zur Klärung der Tat fragt die Polizei: Wer hat zwischen 17 und 21 Uhr im Bereich der Parkhofstraße verdächtige Beobachtungen gemacht oder hat in diesem Zeitraum mit einem technischen Gerät Aufzeichnungen gefertigt, die für die Ermittlungen von Belang sein könnten?

Die Ermittlungen in diesem Fall übernimmt das Kriminalkommissariat der Polizei in Hückelhoven, erreichbar unter der Telefonnummer 02452 920 0. Außerdem können Sie Hinweise über die Internetseite der Polizei Heinsberg geben oder über den direkten Link: https://polizei.nrw/artikel/anzeige-hinweis.
Dienstgebäude der Polizei Heinsberg an der Carl-Severing-Straße in Heinsberg
Pressestelle der KPB Heinsberg
Tel.
02452 920-2222
Fax
02452 920-2109
E-Mail
pressestelle.heinsberg [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Carl-Severing-Straße
1
52525
Heinsberg
Sprechzeiten

Montag - Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr




Zugefügt 2025 Februar 20

Frau übergibt zweimal größere Bargeldsummen nach Schockanruf Zeugen gesucht Hinweise geben! Polizei Heinsberg

Tötungsdelikt - Tötungsdelikt in Hoheluft-West und versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Marienthal


	Erste Erkenntnisse nach einem Tötungsdelikt in Hoheluft-West und versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Marienthal - Zeugenaufruf

Zeiten: 18.02.2025, 04:20 Uhr
18.02.2025, 07:50 Uhr

Tatorte: Hamburg-Marienthal, Claudiusstraße
Hamburg-Hoheluft-West, Gneisenaustraße

Einsatzkräfte der Polizei nahmen heute Morgen im Hamburger Stadtteil Marienthal einen 25-jährigen Mann vorläufig fest, nachdem dieser eine 51-jährige Frau und einen 40-jährigen Mann mit einem Messer verletzt hatte. Bei einer anschließenden Überprüfung seiner Wohnanschrift in Hoheluft-West fanden die Polizistinnen und Polizisten eine mutmaßlich getötete Frau.

Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge suchte der 25-Jährige in der Nacht die 51-jährige Verwandte in ihrer Wohnung in Marienthal auf und stach im Zuge seines Aufenthaltes unvermittelt mit einem Messer auf die Frau ein. Nachdem ein 40-jähriger Mitbewohner durch Schreie auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden war, kam er der Frau zu Hilfe und wurde hierbei ebenfalls verletzt.

Alarmierte Funkstreifenwagenbesatzungen nahmen den 25-jährigen Deutschen noch in der Wohnung vorläufig fest. Da dieser sich bei der Tat ebenfalls verletzt hatte, wurde er unter Begleitung von Polizistinnen und Polizisten mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert und dort behandelt.

Auch die 51-Jährige und der 40-jährige Mitbewohner wurden in Krankenhäusern behandelt. Lebensgefahr bestand nicht.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) führte die ersten Ermittlungen, welche am Morgen von der Mordkommission (LKA 41) in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft übernommen wurden.

Im weiteren Verlauf überprüfte eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats 23 die Wohnung des Tatverdächtigen in der Gneisenaustraße. In der Wohnung fanden die Beamtinnen und Beamten eine tote Frau, deren Identität bisher nicht eindeutig geklärt ist.

Es ergaben sich Hinweise darauf, dass die Frau gewaltsam zu Tode gekommen ist.

Die Maßnahmen der Mordkommission wurden umgehend auf diesen Tatort erweitert.

Nach Abschluss der ärztlichen Behandlung im Krankenhaus und der anschließenden polizeilichen Maßnahmen wird der Mann dem Haftrichter vorgeführt.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an.

Zeuginnen und Zeugen, die zu den beiden Vorfällen Beobachtungen gemacht haben und/oder anderweitig Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Schl.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 19

Erste Erkenntnisse nach einem Tötungsdelikt in Hoheluft-West und versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Marienthal - Zeugenaufruf

Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte


	Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

Der VI. Zivilsenat hat am 18. Februar 2025 über wechselseitige Revisionen verhandelt, in denen sich die Frage stellt, welche Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks Betroffenen zustehen, über die auf der Plattform dieses Netzwerks falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Hinsichtlich des Sachverhalts und des bisherigen Prozessverlaufs wird auf die Pressemitteilung Nr. 027/2025 vom 6. Februar 2025 hingewiesen.

Nach ausführlicher Erörterung in der mündlichen Verhandlung hat der VI. Zivilsenat am Ende der Sitzung das Verfahren analog § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-492/23 ausgesetzt.

Vorinstanzen:

LG Frankfurt a.M. - Entscheidung vom 8. April 2022 - 2-03 O 188/21

OLG Frankfurt a.M. - Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 16 U 65/22

Karlsruhe, den 18. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs



Bundesgerichtshof: Aussetzung des Verfahrens zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
18.02.2025

Nr. 035/2025

Beschluss vom 18. Februar 2025 - VI ZR 64/24





Zugefügt 2025 Februar 19

Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

Gespräch der EU-Kommissionspräsidentin mit dem US-Sondergesandten Keith Kellogg


	Gespräch der EU-Kommissionspräsidentin mit dem US-Sondergesandten Keith Kellogg

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat sich in Brüssel mit dem US-Sonderbeauftragten für die Ukraine und Russland General Keith Kellogg getroffen. Sie bekräftigte anschließend in Posts in den Sozialen Medien die Notwendigkeit eines gerechten und dauerhaften Friedens für die Ukraine, für den Europa mit den USA zusammenarbeiten wolle. Zudem betonte sie, dass Europa finanziell und militärisch mehr Hilfe geleistet hat als jeder andere und bereit sei, noch mehr zu tun.

Readout des Treffens

Die Kommissionspräsidentin betonte die entscheidende Rolle der EU bei der Gewährleistung der Finanzstabilität und Verteidigung der Ukraine: insgesamt 135 Milliarden Euro (das entspricht etwa 145 Milliarden US-Dollar), das ist mehr als jeder andere Verbündete leistet. Die Summe enthält auch 52 Milliarden US-Dollar an militärischer Hilfe, die in etwa dem Beitrag der USA entsprechen.

Von der Leyen erläuterte in dem Gespräch mit dem US-Sondergesandten die Pläne Europas, mit Blick auf die Verteidigung die Ausgaben und die Produktion zu erhöhen und sowohl die europäischen als auch die ukrainischen militärischen Fähigkeiten zu stärken. Die EU leiste ihren vollen Teil der militärischen Hilfe für die Ukraine und sei bereit, noch mehr zu tun.

Jetzt ist ein entscheidender Moment

Die Kommissionspräsidentin sprach von einem entscheidenden Moment. Sie bekräftigte das Engagement der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden. Jede Entscheidung müsse die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine achten, gestützt auf starke Sicherheitsgarantien. Sie brachte ferner die Bereitschaft der EU zum Ausdruck, gemeinsam mit den USA daran zu arbeiten, dem Blutvergießen ein Ende zu setzen und dazu beizutragen, den gerechten und dauerhaften Frieden zu sichern, den die Ukraine und ihre Bevölkerung zu Recht verdienen.

Weitere Informationen

Readout (eng.)

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 19

Gespräch der EU-Kommissionspräsidentin mit dem US-Sondergesandten Keith Kellogg

„Neuanfang-Syrien.de“ BMZ startet Informationsportal


	 „Neuanfang-Syrien.de“ BMZ startet Informationsportal für alle, die sich für den Wiederaufbau Syriens engagieren wollen

13. Februar 2025 | Fast eine Million Syrerinnen und Syrer leben in Deutschland. Viele von ihnen können und wollen sich nach dem Fall des Assad-Regimes für den Wiederaufbau Syriens engagieren. Für alle, die helfen wollen, stellt das Entwicklungsministerium (BMZ) ab heute ein neues Informationsportal www.neuanfang-syrien.de bereit. Es enthält Informationen, wie man sich für Syrien engagieren kann und welche Unterstützung das BMZ dafür anbietet. Das private Engagement ist eine wichtige Ergänzung für das, was die internationale Gemeinschaft leistet. In Paris beraten heute mehr als 20 Staaten und internationale Organisationen über die nächsten Schritte zur weiteren Stabilisierung Syriens. Ziel ist auch eine bessere Koordinierung für die internationale Unterstützung, um den Wiederaufbau zügig voranzubringen.

Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Es gibt sehr viele motivierte und kompetente Menschen in Deutschland, die Syrien beim gesellschaftlichen Neuanfang helfen wollen. Viele haben sich bei uns gemeldet. Das neue Informationsportal soll Antworten darauf geben, was man tun kann, wo man mitmachen kann und wie das Entwicklungsministerium dieses Engagement unterstützt. Jede helfende Hand und jeder kluge Kopf sind willkommen in diesem historischen Zeitfenster, damit Syrien sich friedlich und stabil entwickeln kann. Dabei kommt es auch auf gute internationale Abstimmung an. Darum ist die Konferenz in Paris heute ein wichtiger Schritt. Für einen erfolgreichen Neuanfang in Syrien müssen alle Partner jetzt über kurzfristige Unterstützung hinausdenken und auch die Selbsthilfekräfte der syrischen Gesellschaft stärken.´´

Neuanfang-Syrien.de enthält Informationen zum deutschen entwicklungspolitischen Engagement in Syrien und zu Förderangeboten sowie ein Netzwerkportal. Wer sich in dem Portal registriert, erhält regelmäßige Updates und kann sich mit anderen Engagierten vernetzen. Perspektivisch soll es auch Austauschformate zu einzelnen Themen sowie Veranstaltungsreihen geben – je nach Angebot und Nachfrage. Entwicklungsministerin Svenja Schulze hatte sich gestern mit rund 20 Vereinen und Verbänden der syrischen Diaspora getroffen, um Engagement-Möglichkeiten zu besprechen und das neue Portal vorzustellen.

Die Angebote des BMZ umfassen Förderinstrumente für Vereine über Engagement Global (Externer Link), Arbeitseinsätze von ehrenamtlichen Fach- und Führungskräften im Ruhestand über den Senior Expert Service (Externer Link), die gestern vorgestellten Klinikpartnerschaften (Externer Link) für Ärzte und medizinisches Fachpersonal und direkte Fördermöglichkeiten in Syrien über den „Takamul-Fonds´´.

Der neu aufgesetzte „Takamul-Fonds´´ fördert ein breites thematisches Spektrum von Aktivitäten der Zivilgesellschaft in Syrien. Besonders gefragt sind Projekte für den sozialen Zusammenhalt und Initiativen von Jugendlichen und Frauen in Syrien. Der maximale Zuschuss liegt bei 250.000 Euro. Projektanträge können noch bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.






Zugefügt 2025 Februar 19

„Neuanfang-Syrien.de“ BMZ startet Informationsportal

Internationale Zusammenarbeit Entwicklungsministerin Schulze auf der Münchner Sicherheitskonferenz


	 Internationale Zusammenarbeit Entwicklungsministerin Schulze auf der Münchner Sicherheitskonferenz: Initiative zur Unterstützung für das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen

16. Februar 2025 | Entwicklungsministerin Svenja Schulze hat eine internationale Initiative zur Stärkung des UN-Entwicklungssystems gestartet. Zusammen mit Entwicklungsstaatssekretär Jochen Flasbarth hat sie auf der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) Partner aus aller Welt zu einer Sitzung eingeladen. Ziel der Initiative ist, ein deutliches Signal zur Unterstützung für das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen zu senden.

Angesichts der ungelösten Krisen und globalen Herausforderungen brauche es mehr internationale Zusammenarbeit, gemeinsame Regeln, an die sich alle hielten, und Vertrauensbildung statt Blockbildung. Es sei offensichtlich, dass globale Herausforderungen in den Bereichen Klima und öffentliche Gesundheit nur durch internationale Zusammenarbeit gelöst werden könnten, erklärte Schulze bei dem multilateralen Treffen.

Der Einladung folgten von den in München anwesenden Außen- beziehungsweise Entwicklungsminister*innen etwa diejenigen aus Peru, Marokko, Großbritannien, Irland, Norwegen und Costa Rica sowie Repräsentant*innen Frankreichs und Kolumbiens. Ihnen allen ist der Wunsch gemein, den Multilateralismus im Allgemeinen und die Entwicklungsarbeit der UN im Speziellen zu stärken.

Sichtbarer Ausdruck dieses Wunsches ist eine politische Erklärung (Joint Declaration of Intent by the coalition for an impactful United Nations Development System to achieve the Sustainable Development Goals, SDGs), die das BMZ in den letzten Wochen weltweit abgestimmt hat und nun in München diskutierte. Darin bekennen sich die Staaten zum in den Vereinten Nationen angelegten Multilateralismus, zu internationaler Solidarität und zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Der Initiative aus Deutschland angeschlossen haben sich unter anderem bereits Großbritannien, Norwegen, Irland, Frankreich, Kolumbien und Costa Rica. Viele weitere Staaten haben angekündigt, zu folgen, so dass das BMZ die Erklärung auf der Hamburg Sustainability Conference (Externer Link) im Juni dieses Jahres präsentieren wird.

Der peruanische Außenminister Elmer Schialer Salcedo etwa sprach von Entwicklungszusammenarbeit als strategischer Investition, die sicherstelle, dass kein Land in der Entwicklung zurückgelassen werde. Die marokkanische Energieministerin Benali mahnte zunächst zu mehr Effizienz und Effektivität. Sie verwies auf die neuen strategischen Fünfjahrespläne der UN-Organisationen, die nicht bloß eine bürokratische Übung sein dürften, und forderte zudem eine Reform der Finanzarchitektur. Nur so könnten Glaubwürdigkeit und Vertrauen in das internationale System wiederhergestellt werden. Die britische Entwicklungsministerin Dodds wiederum betonte die erzielten Fortschritte und dass das UN-System größer sei als die Summe seiner Teile.

Überhaupt spielte der systemische Ansatz in der lebhaften Diskussion eine zentrale Rolle. So bekannten sich mehrere Teilnehmende zu mehr Kernbeiträgen, die nicht für konkrete Projekte bereitgestellt werden, um das Entwicklungssystem flexibler am Laufen zu halten, sowie zum UN-Länderkoordinierungssystem für mehr Kohärenz und Wirksamkeit. Die tansanische Parlamentsabgeordnete Neema Lugangira warb eindringlich für anhaltende Unterstützung der UN-Geberländer sowie für internationalen Zusammenhalt.

Anlass für Schulzes Initiative sind die dramatischen Kürzungen der USA bei ihren freiwilligen Beiträgen an die UN-Organisationen bis hin zum Austritt aus Organisationen sowie der Rückzug des weltweit größten bilateralen Gebers durch die Auflösung der staatlichen Entwicklungsbehörde USAID. Neben den finanziellen Einschnitten macht den Vereinten Nationen auch zu schaffen, dass ihre Mandate und Aufgaben beschnitten werden sollen.

Zur Bedeutung der UN für die Lebenssituation von Millionen Menschen auf der Welt erklärte der ranghöchste deutsche UN-Vertreter Achim Steiner mit dem Doppelhut des Chefs des UN-Entwicklungsprogramms und Vize-Vorsitzender der UN-Entwicklungsgruppe: Die UN könnten an jedem Ort der Welt innerhalb von Stunden einsatzfähig sein. Zum Beispiel habe das UNDP in der Ukraine unmittelbar nach Kriegsbeginn dafür gesorgt, dass die Wärme- und Energieversorgung stabilisiert werden konnte. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht gäbe es große Erfolge, wie beispielsweise die UNDP Sustainable Finance Hubs, mittels derer man ein Vielfaches der ursprünglichen Investition in Milliardenhöhe gehebelt habe. Organisationen wie UNICEF oder das World Food Programme leisten überall auf der Welt aktuelle und systematische Hilfe in Hungerkrisen.

Bezugnehmend auf den Ruf nach besserer Koordinierung verlangte Steiner von den Mitgliedsstaaten, das gewachsene System von über 50 Fonds und Programmen zu reformieren, die zudem einzeln vertikal gesteuert würden. Außerdem trüge das momentane Verhältnis zwischen Entwicklungs- und Verteidigungsbudgets nicht zu mehr Sicherheit bei. Dass Entwicklung und Sicherheit untrennbar miteinander verbunden sind, hatte Dr. Benedikt Franke, stellvertretender Vorsitzender und CEO der Münchner Sicherheitskonferenz sowie früherer Berater des ehemaligen Generalsekretärs Kofi Annan, bereits zu Beginn der Veranstaltung bemerkt. Er hatte die Teilnehmenden daher zum Diskurs auch außerhalb der Gruppe Gleichgesinnter ermutigt – dies sei gewollt und Zweck der Münchner Sicherheitskonferenz.




Zugefügt 2025 Februar 19

Internationale Zusammenarbeit Entwicklungsministerin Schulze auf der Münchner Sicherheitskonferenz: Initiative zur Unterstützung für das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen

EU-finanzierte modulare Kliniken kommen 50 000 Ukrainern zugute


	EU-finanzierte modulare Kliniken kommen 50 000 Ukrainern zugute

Im Jahr 2024 wurden in den ukrainischen Regionen Tschernihiw, Charkiw, Cherson, Odessa und Sumy 11 modulare Kliniken für die primäre Gesundheitsversorgung und eine modulare Station für medizinische Notfallteams (EMT) eingerichtet. Dieses von der WHO in Partnerschaft mit dem Gesundheitsministerium und mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union (EU) durchgeführte Projekt gewährleistet trotz der anhaltenden Herausforderungen des Krieges einen kontinuierlichen Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen.

„Diese modularen Kliniken werden in Regionen eingerichtet, die vom Krieg stark betroffen sind und in denen die Gesundheitseinrichtungen beschädigt wurden. Das Gesundheitsministerium, die WHO und unsere Partner setzen sich dafür ein, dass die ukrainische Bevölkerung Zugang zu der von ihnen benötigten Gesundheitsversorgung haben. 2024 wurden 12 modulare Kliniken installiert, die rund 50 000 Patienten in verschiedenen Regionen der Ukraine versorgen sollen´´, sagte der ukrainische Gesundheitsminister Viktor Lyashko.

Diese Kliniken werden den Zugang zur unentbehrlichen primären Gesundheitsversorgung sowie zur medizinischen Notfallversorgung in den betroffenen Regionen verbessern. Teams aus Ärzten und Pflegekräften werden in Einrichtungen arbeiten, die mit Strom, sanitären Anlagen, Wartebereichen und Untersuchungsräumen ausgestattet sind. Jede Klinik ist mit einem Generator ausgestattet, der die unterbrechungsfreie Stromversorgung bei Stromausfällen sicherstellt.
Lebensrettende medizinische Leistungen
Die modularen Kliniken sind vollständig in das ukrainische Gesundheitssystem integriert, können innerhalb von 10 bis 14 Tagen aufgebaut werden und bieten eine langfristige Lösung mit einer Lebensdauer von über 10 Jahren.

„Diese Kliniken sind von entscheidender Bedeutung, da sie die Lücke zwischen Notfallmaßnahmen und frühem Wiederaufbau schließen und sowohl sofortigen als auch langfristigen Zugang zu medizinischer Versorgung bieten. Da 40 % der Angriffe auf die Gesundheitsversorgung die primäre Gesundheitsversorgung betreffen, bieten diese Kliniken, die von lokalen Gesundheitsanbietern betrieben werden, eine wichtige Lösung, um die Versorgung in den betroffenen Gemeinschaften aufrechtzuerhalten´´, erklärte Dr. Jarno Habicht, Repräsentant der WHO in der Ukraine.

„Die russische Invasion in der Ukraine hat dem Gesundheitswesen verheerende Schäden zugefügt. Tausende Menschen sind ohne grundlegende medizinische Versorgung, insbesondere in den Gebieten entlang der Front, wo die Lage weiterhin kritisch ist. Modulare Kliniken sind von entscheidender Bedeutung für die Bereitstellung lebensrettender medizinischer Leistungen in Regionen, in denen die Infrastruktur stark beeinträchtigt ist´´, sagte Marianna Franco, Leiterin des EU-Büros für humanitäre Hilfe in der Ukraine.

Dies ist Teil des umfassenderen Projekts der WHO für Notfall- und Wiederaufbaumaßnahmen, in dessen Rahmen mit Unterstützung der EU im Jahr 2024 12 modulare Kliniken eingerichtet wurden, nachdem im Jahr 2023 mit Unterstützung der EU, Deutschlands und des Humanitären Fonds für die Ukraine bereits 17 Kliniken installiert worden waren. Insgesamt wurden modulare Einrichtungen in den Regionen Tschernihiw, Donezk, Charkiw, Cherson, Mykolajiw, Odessa, Sumy und Schytomyr installiert.



Zugefügt 2025 Februar 19

EU-finanzierte modulare Kliniken kommen 50 000 Ukrainern zugute

Zölle USA/EU: Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht


	Zölle USA/EU: Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht

Die Europäische Kommission betrachtet die von Präsident Trump vorgeschlagene „gegenseitige´´ Handelspolitik als einen Schritt in die falsche Richtung. Die EU setzt sich weiterhin für ein offenes und berechenbares globales Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission einen Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA veröffentlicht. Darin beantworten wir unter anderem Fragen zum aktuellen Wert des Handels und der Investitionen zwischen der EU und den USA, zum Handelsüberschuss, zur Mehrwertsteuer und zu den durchschnittlichen Zollsätzen, die beide Seiten erheben.

Wie sehen die aktuellen Handels- und Investitionsdaten zwischen der EU und den USA aus?

Der bilaterale Warenhandel erreichte im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 851 Milliarden Euro. Die EU exportierte Waren im Wert von 503 Milliarden Euro in den US-Markt und importierte Waren im Wert von 347 Milliarden Euro; daraus ergab sich für die EU ein Warenhandelsüberschuss von 157 Milliarden Euro.
Der gesamte bilaterale Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und den USA hatte im Jahr 2023 einen Wert von 746 Milliarden Euro. Die EU exportierte Dienstleistungen im Wert von 319 Milliarden Euro in die USA, während sie 427 Milliarden Euro aus den USA importierte; daraus ergab sich für die EU ein Defizit im Dienstleistungsverkehr von 109 Milliarden Euro.
Die EU und die USA sind auch wichtige Investitionspartner. Unternehmen aus der EU und den USA haben auf den Märkten der jeweils anderen Seite Investitionen im Wert von 5,3 Billionen Euro getätigt (Daten von 2022).

Hat die EU einen Handelsüberschuss gegenüber den USA?

Bei der Betrachtung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs weist die EU verglichen mit den USA einen geringen Überschuss von 48 Milliarden Euro auf; dies entspricht nur 3 Prozent des gesamten Handels zwischen der EU und den USA (1,6 Billionen Euro). Es sei auch darauf hingewiesen, dass die EU im Dienstleistungsverkehr mit den USA ein Handelsdefizit aufweist, während die USA einen Überschuss von 109 Milliarden Euro verzeichnen. In diesem Sinne ergänzen sich unsere Volkswirtschaften sehr gut.

Ist die Mehrwertsteuer ein Zoll? Was ist der Zweck der Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, ähnlich der Verkaufssteuer in den Vereinigten Staaten, und wird weltweit in über 170 Ländern erhoben. Sie wird diskriminierungsfrei erhoben, unabhängig davon, wo ein Produkt hergestellt wird. Jedes Unternehmen, das Waren für den Verbrauch in der EU verkauft - ob aus dem Ausland oder aus dem Inland - muss die Mehrwertsteuer entrichten. In der EU hergestellte Waren zahlen genau dieselbe Mehrwertsteuer wie importierte Waren. Die Mehrwertsteuer ist keine Handelsmaßnahme, geschweige denn ein Zoll. Sie ist eindeutig keine Maßnahme, die ausschließlich auf ausländische Waren angewandt wird, wie ein Importzoll.

Wie beurteilt die WTO interne Steuern wie die Mehrwertsteuer und sind diese zulässig?

Das Mehrwertsteuersystem der EU ist gerecht und diskriminierungsfrei und gilt gleichermaßen für im Inland hergestellte und eingeführte Waren. Jedes Unternehmen, das Waren für den Verbrauch in der EU verkauft - ob aus dem Ausland oder aus dem Inland - muss Mehrwertsteuer zahlen. Auf in der EU hergestellte Waren wird genau dieselbe Mehrwertsteuer erhoben wie auf eingeführte Waren. Die Mehrwertsteuer ist somit eine inländische, nicht diskriminierende Steuer, die seit der Gründung der WTO im Jahr 1947 gemäß Artikel III des GATT zulässig ist.

Erheben die USA interne Steuern auf Waren und Dienstleistungen?

Wichtig ist, dass sowohl bei der EU-Mehrwertsteuer als auch bei der US-Verkaufssteuer die in der EU und den USA hergestellten Waren auf jedem Markt ebenso behandelt werden wie die von der jeweils anderen Partei eingeführten Waren. Das ist der relevante Vergleichspunkt.

Wie viel Zoll erhebt die EU auf Einfuhren aus den USA bzw. erheben die USA für europäische Importe?

Aus technischen Gründen gibt es keine „absolute´´ Zahl für die durchschnittlichen Zölle im Handel zwischen der EU und den USA, da diese Berechnung auf verschiedene Weise durchgeführt werden kann, die zu recht unterschiedlichen Ergebnissen führt. Betrachtet man jedoch den tatsächlichen Warenhandel zwischen der EU und den USA, so liegt der durchschnittliche Zollsatz auf beiden Seiten bei etwa 1 Prozent. Im Jahr 2023 erhoben die USA Zölle in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro auf EU-Ausfuhren, und die EU erhob Zölle in Höhe von etwa 3 Milliarden Euro auf US-Ausfuhren.

Hat die EU angeboten, bestimmte Zölle (etwa auf Kraftfahrzeuge) für die USA zu senken?

Die EU verfügt über das größte Netz von Handelsabkommen und führt mit den meisten ihrer Partner Gespräche über die Senkung von Zöllen als Teil umfassenderer, ausgewogener Handelsverhandlungen. Die EU ist bereit, mit den USA für beide Seiten vorteilhafte Lösungen in Bezug auf Zölle zu finden. Keine der beiden Seiten hat ein konkretes Angebot zur Senkung der Zölle gemacht. Jegliche Zollsenkungen müssen für beide Seiten vorteilhaft sein und innerhalb eines fairen und regelbasierten Rahmens ausgehandelt werden. Die EU ist nach wie vor entschlossen, die transatlantischen Handelsbeziehungen zu vertiefen und Zollprobleme durch einen konstruktiven Dialog zu lösen.

Verweisen die USA zurecht auf eine Asymmetrie der Zölle? (Bsp: 10 % in der EU auf Autos / 2,5 % in den USA)

Die Zollstrukturen sind in den einzelnen Volkswirtschaften unterschiedlich, wobei die Zölle in der EU teilweise höher als in den USA und viele andere niedriger als in den USA sind. Sowohl die EU als auch die USA haben generell beide niedrige Zölle.

Während die EU einen Meistbegünstigungszollsatz von 10 Prozent auf Autos anwendet, erheben die USA einen Zollsatz von 25 Prozent auf Pickups - das größte Segment des US-Automarktes, das etwa ein Drittel aller Fahrzeugverkäufe ausmacht. Das meistverkaufte Fahrzeug in den USA ist ein Pickup-Truck, der Ford F-150.

Die EU ist nach wie vor offen für ausgewogene Verhandlungen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für beide Seiten schaffen.

Weitere Informationen:

Der Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA im englischen Original (deutsche offizielle Fassung folgt)

Erklärung der Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt in die falsche Richtung´´

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 19

Zölle USA/EU: Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht

Schreckschusswaffe - Eindringling nach Schuss mit Schreckschusswaffe erwischt - Polizei Siegen-Wittgenstein


	Eindringling nach Schuss mit Schreckschusswaffe erwischt
Am gestrigen Montagabend (17. Februar) ist die Polizei in die Eiserfelder Straße gerufen worden. Es soll vor Ort angeblich ein Schuss gefallen sein.

Was genau passiert ist, erfahren Sie hier.
Polizei Siegen-Wittgenstein

Am gestrigen Montagabend (17. Februar) ist die Polizei in die Eiserfelder Straße gerufen worden. Es soll vor Ort angeblich ein Schuss gefallen sein.

Polizei Siegen-Wittgenstein

Am gestrigen Montagabend (17. Februar) ist die Polizei in die Eiserfelder Straße gerufen worden. Ein Anrufer hatte über Notruf mitgeteilt, dass er einen Schuss gehört habe.

Die alarmierten Einsatzkräfte stellten im Umfeld in einem leerstehenden Objekt einen 26-jährigen Mann fest. Dieser hatte sich offenbar gewaltsam Zutritt zu dem Haus verschafft. Er gab den Polizisten gegenüber zu, mit einer Schreckschusspistole geschossen zu haben. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der junge Mann seit mehreren Wochen in dem im Rohbau befindlichen Objekt häuslich eingerichtet hat.

Die Ordnungshüter konfiszierten die Schreckschusspistole. Der 26-Jährige erhielt einen Platzverweis. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des waffenrechtlichen Verstoßes, wegen eines Hausfriedensbruchs und prüft, inwieweit auch ein Eigentumsdelikt vorliegen könnte.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.
0271 - 7099 1222
E-Mail
pressestelle.siegen-wittgenstein [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Weidenauer Straße
231
57076
Siegen




Zugefügt 2025 Februar 19

Eindringling nach Schuss mit Schreckschusswaffe erwischt Am gestrigen Montagabend (17. Februar) ist die Polizei in die Eiserfelder Straße gerufen worden. Es soll vor Ort angeblich ein Schuss gefallen sein. Was genau passiert ist, erfahren Sie hier. Polizei Siegen-Wittgenstein

Pistole - Bedrohung mit Schusswaffe in Mehrfamilienhaus: Polizei nimmt 53-Jährigen fest In Mettmann haben am späten Samstagabend


	Bedrohung mit Schusswaffe in Mehrfamilienhaus: Polizei nimmt 53-Jährigen fest
In Mettmann haben am späten Samstagabend (15. Februar 2025) Spezialeinsatzkräfte der Polizei einen 53-jährigen Deutschen festgenommen. Dieser soll zuvor im Hausflur eines Mehrfamilienhauses eine Nachbarin mit einer Schusswaffe bedroht haben.
Polizei Mettmann

In Mettmann haben am späten Samstagabend (15. Februar 2025) Spezialeinsatzkräfte der Polizei einen 53-jährigen Deutschen festgenommen. Dieser soll zuvor im Hausflur eines Mehrfamilienhauses eine Nachbarin mit einer Schusswaffe bedroht haben.
Polizei Mettmann

Gegen 19:15 Uhr wurde die Polizei zu einem Mehrfamilienhaus an die Nordstraße alarmiert. Dort soll ein 53-jähriger Bewohner des Hauses seine 51 Jahre alte Nachbarin im gemeinsamen Hausflur mit einer Schusswaffe bedroht haben. Anschließend sei der Mann zurück in seine Wohnung gekehrt, welche er gemeinsam mit seiner 88-jährigen Mutter bewohnt.

Die Polizei war kurz darauf vor Ort und hielt die Lage zunächst statisch. Aufgrund der Erkenntnislage, dass der Mann möglicherweise in Besitz einer scharfen Schusswaffe sei, wurden im weiteren Verlauf des Einsatzes Spezialeinsatzkräfte zur Unterstützung angefordert.

Diese konnten den Mann gegen 23:20 Uhr in seiner Wohnung festnehmen und die Schusswaffe sicherstellen. Bei dieser handelte es sich tatsächlich um eine scharfe Pistole.

Der 53-jährige Mettmanner wurde für die weiteren Maßnahmen zur Polizeiwache gebracht. Derzeit dauert die Durchsuchung seiner Wohnung noch an. Die Mutter des 53-Jährigen, welche zum Zeitpunkt der Festnahme in ihrem Bett war, wird derzeit durch Polizeikräfte betreut.

Verletzte gab es weder im Rahmen der Bedrohung, noch während des Polizeieinsatzes.
Pressestelle
Tel.
02104 982-1010
E-Mail
pressestelle.mettmann [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Adalbert-Bach-Platz
1
40822
Mettmann




Zugefügt 2025 Februar 19

Bedrohung mit Schusswaffe in Mehrfamilienhaus: Polizei nimmt 53-Jährigen fest In Mettmann haben am späten Samstagabend (15. Februar 2025) Spezialeinsatzkräfte der Polizei einen 53-jährigen Deutschen festgenommen. Dieser soll zuvor im Hausflur eines Mehrfamilienhauses eine Nachbarin mit einer Schusswaffe bedroht haben. Polizei Mettmann

Polarstern II – eine hochmoderne schwimmende Forschungsplattform


	Polarstern II – eine hochmoderne schwimmende Forschungsplattform

Am Dienstag informierte sich Bundesforschungsminister Cem Özdemir bei einem Besuch in Wismar über den neuen Forschungseisbrecher Polarstern II. Das Schiff wird dort für das Alfred-Wegener-Institut gebaut.

„Wismar zeigt, was Deutschland kann: Zukunft ‚Made in Germany‘, denn mit der POLARSTERN II bauen wir die Zukunft der Klimaforschung. Die Polarstern II wird ein Weltklasse-Forschungsschiff und wird in Sachen Nachhaltigkeit neue Maßstäbe setzen. Zum Beispiel beim Antrieb, der auch mit grünem Methanol als Treibstoff möglich sein wird. Genau solche Innovationen brauchen wir´´, erklärt Özdemir. „Deshalb investieren wir als Bundesforschungsministerium allein im Zeitraum 2016 bis 2026 für die Forschungsflotte und Institute zusammen über vier Milliarden Euro. Das ist doppelt gut angelegt: Für den Forschungsstandort Deutschland und für den Klimaschutz. Ich bin überzeugt: Dieses Schiff wird Deutschlands exzellenten Ruf in der Meeresforschung weiter festigen´´, so der Forschungsminister.

Film über Polarstern II
© | Film zur Polarstern II

Die neue Polarstern wird eine hochmoderne schwimmende Forschungsplattform sein. Sie wird das Flaggschiff der deutschen Klimaforschung. Mit einer Länge von knapp 160 Metern und einer Breite von 27 Metern bietet sie ausreichend Platz für bis zu 60 Forschende sowie 50 Crewmitglieder. Für die interdisziplinäre Erforschung der Polarregionen stehen hochmoderne Labore und Forschungstechnik zur Verfügung. Eine hohe sogenannte Eisklasse ermöglicht den Einsatz auch in bislang unzugänglichen Regionen. Wie sein Vorgängerschiff wird die neue Polarstern die Versorgung der Neumayer-Station III übernehmen – die Basis der deutschen Antarktisforschung.

Forschungsschiffe

Deutschland betreibt eine der modernsten Forschungsschiffflotten weltweit. Die universell einsetzbaren Schiffe ermöglichen Meeres-, Küsten- und Polarforschung auf höchstem wissenschaftlichen Niveau.

Erfahren Sie mehr
© AWI




Zugefügt 2025 Februar 19

Polarstern II – eine hochmoderne schwimmende Forschungsplattform

Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024- Angriffsflächen schützen, Sicherheitslücken schließen


	
Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024
Angriffsflächen schützen, Sicherheitslücken schließen

Bahnbrechende technische Entwicklungen spielen bösartigen Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Cyberkriminelle professionalisieren ihre Arbeitsweise. Sie sind technisch auf dem neusten Stand und agieren aggressiv. Längst haben sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. In Kooperation mit internationalen Partnern sind bereits Erfolge bei der Eindämmung von Schadprogrammen erzielt worden. Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024 des BSI zeigt Gefahren auf, verdeutlicht aber auch, dass das BSI intensiv daran arbeitet, die Cyberresilienz zu stärken.

Download: Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024

Die Dimensionen der Cybersicherheitslage

Das BSI beobachtet die Lage der Cybernation Deutschland in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen Dimensionen positiv entgegenwirkt. Trifft eine Bedrohung, etwa ein Schadprogramm, auf eine Angriffsfläche, zum Beispiel einen Webserver, entsteht eine Gefährdung. Dringt das Schadprogramm durch, wirkt sich das negativ aus, zum Beispiel wenn Daten abfließen. Um Schadwirkungen möglichst abwehren zu können, ist eine ausgeprägte Resilienz notwendig.
1. Dimension: Bedrohungen

Bedrohungen gingen im vergangenen Berichtszeitraum von diversen Angreifergruppen aus. APT-Gruppen betrieben beispielsweise Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch Unternehmen und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin professioneller: Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-Schwachstellen, Schwachstellen für die es noch kein Update gibt, zum Datendiebstahl.
2. Dimension: Angriffsfläche

Die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden Digitalisierung: Komplexe und verwundbare Systeme werden mehr. Erneut wuchs auch die Anzahl täglich bekannt gewordener Schwachstellen im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere wurde eine Vielzahl kritischer Schwachstellen in Perimetersystemen, wie Firewalls und VPNs, bekannt. Dies ist besorgniserregend, da auch Angriffe auf Perimetersysteme weiterhin deutlich zunahmen. Auffällig verwundbar waren zudem Android-Systeme.

3. Dimension: Gefährdungen

Die Gefährdungen im Berichtszeitraum ergaben sich aus diversen Angriffsarten. Alarmierend war die Zahl der hochvolumigen DDoS-Angriffe, die im ersten Halbjahr 2024 immens stieg. Häufiger angegriffen wurden auch Public-Cloud-Infrastrukturen. Ransomware-Angriffe richteten sich massenhaft gegen kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen, die oftmals noch unzureichend geschützt sind und daher leichte Ziele abgeben. Von einem Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund 20.000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen.

4. Dimension: Schadwirkung

Zu den erheblichen Schadwirkungen im Berichtszeitraum zählen zum Beispiel die teils monatelangen Ausfallzeiten bei Kommunen durch Ransomware-Angriffe. Gleichzeitig wurden weltweit 1,1 Milliarden US-Dollar Lösegeld durch Ransomware-Angriffe erbeutet und vermutlich ist die Dunkelziffer sehr viel höher. Für gestohlene exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für erbeutete verschlüsselte Daten. Auch die Zahl der mutmaßlichen Opfer von Datenleaks ist im Berichtszeitraum weiter gestiegen.
Die entscheidende Dimension: Resilienz

Die vier Dimensionen Bedrohungen, Angriffsflächen, Gefährdungen und Schadwirkungen zeigen eine immense negative Wirkung, aber Deutschland ist alldem nicht schutzlos ausgeliefert. Mit der breiten Expertise seiner Mitarbeitenden konnte das BSI im Berichtszeitraum maßgeblich dazu beitragen, Bedrohungen frühzeitig zu entdecken, vor ihnen zu warnen und Hilfestellungen und Lösungen zur Verfügung zu stellen. Mithilfe seiner Sensorik spürte das BSI beispielsweise Botnetze durch Sinkholing auf und unterstützte damit auch bei der Strafverfolgung. Weltweit führten die zuständigen Behörden zahlreiche Takedowns gegen Botnetze cyberkrimineller Angreifergruppen durch.


Zahlen, Daten und Fakten
> Download der Grafik als PDF Zahlen zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024 im Überblick.
Resilienz ist Gemeinschaftsaufgabe

Deutschland ist auf dem Weg zu einer resilienten Cybernation schon ein gutes Stück weit gekommen. Resilienz lässt sich jedoch nicht allein und über Nacht umsetzen. Alle Beteiligten sind gefordert, zur Stärkung der Resilienz gegen Cyberkriminalität und IT-Sicherheitsvorfälle beizutragen. Hersteller sollten in Zukunft noch sicherere Produkte bereitstellen, die durchweg nach den Grundsätzen von Security by Design und Security by Default entwickelt und im gesamten Lebenszyklus unterstützt werden. Betreiber sollten die Grundsätze der Cybersicherheit umzusetzen und ihre Systeme so bestmöglich gegen Angriffe und bei Vorfällen schützen. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind gefordert, Kompetenzen zu Cybersicherheit aufbauen.

Das große Ziel der Cybernation Deutschland kann nur mit vereinten Kräften realisiert werden. Wenn Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zusammenwirken, werden diese Lösungen in einem lebendigen Ökosystem für Cybersicherheitsprodukte und -Services zur Umsetzung gebracht. Nur so lassen sich die IT-Sicherheit verbessern und die Digitalisierung vorantreiben.


Zitat-Slider
Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat
Lagebericht kostenfrei abonnieren

Aus Nachhaltigkeitsgründen wird der Bericht ´´Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland´´ ab 2025 nicht mehr gedruckt und verschickt. Wenn Sie künftig über die Online-Veröffentlichung des Lageberichts informiert werden möchten, dann können Sie hier Ihre Mail-Adresse eintragen. Die Info-Mail erhalten Sie dann immer zum Veröffentlichungstermin des Berichts im November.



Zugefügt 2025 Februar 19

Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024 Angriffsflächen schützen, Sicherheitslücken schließen

3. Jahrestag der Eskalation in der Ukraine: DRK nimmt Wiederaufbau in den Blick


	3. Jahrestag der Eskalation in der Ukraine: DRK nimmt Wiederaufbau in den Blick

Die Eskalation des bewaffneten Konflikts in der Ukraine jährt sich am 24. Februar zum dritten Mal. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) leistet in enger Zusammenarbeit mit seiner ukrainischen Schwestergesellschaft von Beginn an bedarfsgerechte humanitäre Hilfe, passt diese stetig an und macht schon heute den Wiederaufbau zum Thema.

„Die aktuelle Situation in der Ukraine ist nach wie vor extrem fordernd´´, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Dennoch ist es wichtig, den Wiederaufbau schon heute mitzudenken und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Das kann nicht erst nach der Beendigung der Kampfhandlungen zum Thema werden.´´ Dabei gelte es, sich nicht nur auf die in weiten Teilen zerstörte Infrastruktur zu konzentrieren, sondern die menschliche und soziale Dimension in den Vordergrund zu stellen. Schließlich sei eine starke resiliente Zivilgesellschaft die Basis für den Wiederaufbau.

Das DRK hat sein humanitäres Engagement in der Ukraine entsprechend angepasst und ausgebaut. Lag der Schwerpunkt zu Beginn der Eskalation auf der Bereitstellung kurzfristiger, lebensrettender Hilfe und lebenswichtiger Güter für die betroffene Bevölkerung, konzentriert sich die Zusammenarbeit mit dem Ukrainischen Roten Kreuz (URK) zunehmend auf soziale Dienstleistungen und Katastrophenschutz – insbesondere für gefährdete Menschen in abgelegenen oder schwer erreichbaren Gebieten.

Die Bandbreite reicht hier vom Einsatz mobiler Gesundheitsstationen, die die medizinische Versorgung in abgelegenen Regionen sicherstellen sollen, über psychosoziale Angebote für traumatisierte Menschen bis hin zur häuslichen Pflege von älteren Menschen sowie Personen mit chronischen Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen.

Und das Angebot wird stetig erweitert: Seit Januar 2024 setzen das URK mit der Unterstützung des DRK gemeinsam ein Programm zur physischen und psychosozialen Rehabilitation um. Ursprünglich auf Kriegsrückkehrende und ihre Familien ausgerichtet, hat die Pilotphase gezeigt, dass der Bedarf weit über diese Zielgruppe hinausgeht. In den kommenden Jahren soll das Programm daher auf die Regionen Riwne, Wolhynien, Odessa und Saporischschja ausgeweitet werden, um jährlich bis zu 30.000 Betroffene zu unterstützen.

Zudem hat das URK mit Unterstützung des DRK ein Konzept für sogenannte Community-Zentren entwickelt, die sowohl in städtischen als auch in ländlichen Raum ein breites Spektrum an Sozialdiensten anbieten sollen. 2023 wurde ein Pilotzentrum in Riwne eröffnet, das Konzept 2024 weiterentwickelt und die Ausweitung auf andere Gemeinden konkretisiert. Das DRK wird fünf dieser Zentren aktiv unterstützen.

„Das sind einige Beispiele dafür, wie wir mit unserer Schwestergesellschaft einen Beitrag leisten, um die Resilienz der Menschen zu stärken und damit die Zivilgesellschaft insgesamt´´, sagt Christian Reuter. „Schließlich wird sie im Zentrum des Wiederaufbaus stehen. Wir blicken gemeinsam nach vorne, denn auch ohne die Gewissheit, wann der Konflikt enden wird, benötigen die Menschen Perspektiven.´´

Perspektiven für die Zukunft entstehen aber nicht nur in der Ukraine selbst, sondern auch hier in Deutschland sowie in den Nachbarländern, wo Tausende Geflüchtete aus der Ukraine vor umfassenden Herausforderungen stehen. Das DRK sorgt mit Angeboten in Deutschland sowie durch Unterstützung vor allem seiner Schwestergesellschaft in der Ukraine und in Polen für eine möglichst gute Versorgung und eine gelingende Integration.

Einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe ukrainischer Geflüchteter in Deutschland leisten die Migrationsberatungsstellen des DRK. Sie bieten Beratung zu Alltagsbewältigung, sozialer und beruflicher Teilhabe sowie sprachlicher Bildung an. Im Jahr 2024 haben die DRK-Beratungsstellen allein im Bundesprogramm Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) rund 7.500 ukrainische Geflüchtete begleitet und unterstützt. Darüber hinaus stehen weitere 150 Migrationsberatungsstellen des DRK zur Verfügung, um unter anderem ukrainischen Geflüchteten Orientierung und Hilfestellung zu bieten. Das DRK setzt sich für den Erhalt und Ausbau dieser Programme ein.

Infos zu unserer Arbeit in der Ukraine und zu unserer Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Deutschland finden Sie unter diesem .

Das DRK bittet um Spenden für die Betroffenen:

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine

oder unter drk.de/spenden



Zugefügt 2025 Februar 19

3. Jahrestag der Eskalation in der Ukraine: DRK nimmt Wiederaufbau in den Blick

wien - Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer


	Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer

Statements u.a. von Justizministerin Alma Zadić, Innenminister Gerhard Karner und Martin Zach, Sektionschef im Sozialministerium
Wien -

Das Bundesministerium für Inneres lädt gemeinsam mit der Verbrechensopferhilfe WEISSER RING anlässlich des Europäischen Tags der Kriminalitätsopfer zum Symposium „Schadenersatz für Kriminalitätsopfer - eine Selbstverständlichkeit oder ein unerreichbares Ziel?´´ am 18. Februar 2025 ein. Die Veranstaltung findet im Bundesministerium für Inneres statt und beinhaltet zahlreiche Fachvorträge rund um das Thema Schadenersatz im Strafprozess für Opfer.

Lyane Sautner, Präsidiumsmitglied des WEISSEN RINGS, und Susanne Kammerhofer vom Fachbereich Opferhilfe geben einen Überblick zum Thema „Schadenersatz für die Opfer von Straftaten´´. Es folgt eine Videoeinspielung von Karin Portmann, stellvertretende Bereichsleiterin in der Direktion der Justiz und des Innern der Kantonalen Opferhilfestelle Zürich. Danach findet eine Paneldiskussion mit renommierten Expertinnen und Experten statt.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

Alternativ kann die Veranstaltung auch via Livestream unter folgendem Link bzw. auf den Facebook-Seiten des Bundesministeriums für Inneres und des WEISSEN RINGS mitverfolgt werden: https://youtube.com/live/EEVF1TWL1cE?feature=share.

Wann: 9 Uhr - Beginn der Veranstaltung und Begrüßung

Anschließend - Statements

10:30 Uhr - Fachvorträge und Diskussionen

Wo: Bundesministerium für Inneres, Großer Vortragssaal, Eingang Minoritenplatz 9, 1010 Wien

Akkreditierung:

Für die Teilnahme an diesem Medientermin ist eine Akkreditierung notwendig. Hierfür muss das Formular unter folgendem Link ausgefüllt werden - nach Überprüfung der Daten erhalten Sie die Akkreditierung per E-Mail.

Akkreditierungslink: https://tinyurl.com/4pe9jesu
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Februar 18

Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer

EU-Landwirtschaftskommissar Hansen in Düsseldorf über die Zukunft der Landwirtschaft


	EU-Landwirtschaftskommissar Hansen in Düsseldorf über die Zukunft der Landwirtschaft

EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung Christophe Hansen hat in Dortmund Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, zu politischen Gesprächen getroffen. „Meine Reise nach Nordrhein-Westfalen kommt zum richtigen Zeitpunkt´´, sagte Christophe Hansen, „denn in wenigen Tagen werde ich in Brüssel meine Zukunftsvision für Landwirtschaft und Ernährung in Europa vorstellen. Diese wird den Rahmen für unsere politische Arbeit in den nächsten fünf Jahren bilden. In diesem Zusammenhang war es sehr wertvoll, Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, zu treffen und über die Herausforderungen zu sprechen, mit denen die Landwirte hier konfrontiert sind.´´

Vielfältige Themen besprochen

Der EU-Kommissar und die Landwirtschaftsministerin haben eine breite Palette von Themen erörtert: Die Frage, wie der bürokratische Aufwand am besten verringert und vereinfacht werden kann, wie die Produktivität der Landwirtinnen und Landwirte und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden können und wie die Aussichten für junge Menschen, die in den Beruf einsteigen - und bleiben wollen – verbessert werden können.

Christophe Hansen sagte auf der anschließenden Pressekonferenz: „Die Landwirte verdienen unseren Respekt. Sie erzeugen sichere und hochwertige Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen. Der europäische Agrarsektor steht jedoch in der heutigen Welt, die sich rasch verändert, vor mehreren großen Herausforderungen. Die Landwirtschaft in der EU muss wettbewerbsfähig, nachhaltig und widerstandsfähig sein, um all diese Herausforderungen zu bewältigen.´´ Dies sei das Ziel der neuen Vision für die Zukunft der Landwirtschaft. „Sie wird ein Fahrplan für den vor uns liegenden Weg sein, der ein breites Spektrum strategischer Fragen für Landwirtschaft und Ernährung sowie für die Gemeinschaft der Landwirtinnen und Landwirte im Allgemeinen abdeckt.´´

Generationenwechsel stützen

Kommissar Hansen will den Generationswechsel zu einem zentralen Punkt für die neue Ausrichtung der EU-Agrarpolitik machen, wobei der Schwerpunkt auf ausreichendem Einkommen, wesentlichen Ressourcen, Schlüsselkompetenzen und Technologien für eine nachhaltige Landwirtschaft in einem sich wandelnden Klima liegen soll. „Die Landwirtinnen und Landwirte müssen mit ihrer Arbeit ein angemessenes Einkommen erzielen – denn es muss sich lohnen, Landwirt zu sein. Es muss sich lohnen, ein gutes Produkt zu haben und die Umwelt zu respektieren. Sonst wird niemand diesen Job übernehmen.´´

Übermäßige Bürokratie abbauen

Der Landwirtschaftskommissar betonte: „Was die GAP betrifft, so werden wir dafür sorgen, dass sie einfacher und zielgerichteter ist, dass sie richtiges Gleichgewicht zwischen Anreizen, Investitionen und Regulierung findet und ohne übermäßige Bürokratie für die Landwirte umgesetzt wird. Mir ist bewusst, dass ich mit dem Begriff „Vereinfachung´´ „offene Türen eintrete´´. Ich möchte sagen, dass ich sehr dafür bin – und jetzt ist es an der Zeit, dies zu verwirklichen. Die Landwirte müssen einen echten Unterschied spüren, wenn es um ihren Papierkram geht.´´
Vereinfachung sei ein gemeinsames Ziel, aber auch eine gemeinsame Verantwortung, mahnte Hansen. „Wir müssen nach Möglichkeiten auf EU-, Mitgliedstaaten- und lokaler Ebene suchen, wenn wir wollen, dass es einen echten Unterschied macht.´´

Besuch eines Hofes und Treffen mit Landwirtinnen und Landwirten im Westmünsterland

Am Nachmittag besucht Christophe Hansen einen Hof in Ahaus, anschließend trifft er sich in Gronau mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Landwirtschaftsbetriebe. Themen der Gespräche sind die gemeinsame Agrarpolitik, verlässliche politische Rahmenbedingungen, die Zukunftsfähigkeit von Nutztierhaltung und Ackerbau sowie über die Entwicklungsperspektiven des ländlichen Raums insgesamt.

Weitere Informationen

Informationen zum Besuch

Vorstellung der neuen Vision für die Zukunft der Landwirtschaft am Mittwoch in Brüssel

Informationen zu Christophe Hansen

Gemeinsame Agrarpolitik



Pressekontakt: sandra [dot] fieneatec [dot] europa [dot] eu (Sandra Fiene), Tel.: +49 173 2118908 und birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 18

EU-Landwirtschaftskommissar Hansen in Düsseldorf über die Zukunft der Landwirtschaft

explosion - Zeugenaufruf nach einer Explosion in einem Wohnhaus in Hamburg-Tonndorf


	Zeugenaufruf nach einer Explosion in einem Wohnhaus in Hamburg-Tonndorf

Zeit: 15.02.2025, 23:52 Uhr

Ort: Hamburg-Tonndorf, Martensallee

Samstagabend ist es im Hamburger Stadtteil Tonndorf zu einer Explosion in einem Mehrfamilienhaus gekommen, bei der Teile des Gebäudes beschädigt wurden. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge verursachten Unbekannte durch Pyrotechnik eine Explosion in einem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Tonndorf, wodurch mehrere Fenster und Türen beschädigt wurden.

Anwohner verständigten die Polizei und Feuerwehr, nachdem sie einen lauten Knall gehört und im Treppenhaus eine starke Rauchentwicklung festgestellt hatten.

Die alarmierten Einsatzkräfte stellten vor Ort fest, dass die Hauseingangstür und mehrere Fenster im Treppenhaus zerstört waren. Darüber hinaus stellten sie Beschädigungen an mehreren Wohnungseingangstüren fest.

Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen führten nicht zur Festnahme von Tatverdächtigen.

Ein Beamter des Fachdezernats für Sprengstoffdelikte (LKA 75) übernahm vor Ort die ersten Ermittlungen und erhielt Hinweise auf erlaubnispflichtige Pyrotechnik, die mutmaßlich im Erdgeschoss des Treppenhauses gezündet worden war.

Die weiteren Ermittlungen des Landeskriminalamtes dauern an.

Personen, die Hinweise auf die Täter geben können oder Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/ 4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Schl.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 18

Zeugenaufruf nach einer Explosion in einem Wohnhaus in Hamburg-Tonndorf

nach versuchtem Tötungsdelikt - Erste Erkenntnisse - Hamburg-Ottensen


	Erste Erkenntnisse nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Ottensen

14.02.2025, 20:55 Uhr - Tatort: Hamburg-Ottensen, Piependreiherweg

Nachdem am Freitagabend ein Mann zwei weitere Männer durch Messerstiche schwer verletzt hatte, hat die Mordkommission (LKA 41) die Ermittlungen übernommen.

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge gelangte der Mann am Freitagabend unter einem Vorwand in ein Mehrfamilienhaus im Stadtteil Ottensen. An der geöffneten Haustür eines 56-jährigen Wohnungsinhabers griff er diesen sowie ein weiteres 22-jähriges Familienmitglied unvermittelt mit einem Messer an und verletzte beide schwer. Anschließend flüchtete der Mann, bei dem es sich um einen 33-jährigen Türken handelt, aus dem Wohnhaus in unbekannte Richtung.

Die Geschädigten wurden zunächst vor Ort durch Rettungskräfte versorgt und anschließend in Krankenhäuser transportiert. Lebensgefahr besteht nicht.

Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mehrerer Funkstreifenwagenbesatzungen führten nicht zum Ergreifen der tatverdächtigen Person.

Beamtinnen und Beamte des Kriminaldauerdienstes (LKA 26) und des LKA 41 übernahmen noch in der Nacht die ersten Ermittlungen vor Ort. Die Ermittlerinnen und Ermittler gehen derzeit davon aus, dass es zwischen dem Täter und den Opfern eine Vorbeziehung gibt.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 18

Erste Erkenntnisse nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Ottensen

Mögliche Brandserie in Bochold - Zeugen gesucht - Essen - Bochold


	Mögliche Brandserie in Bochold - Zeugen gesucht - 

Essen - Bochold

18. Februar 2025 - Die Kriminalpolizei ermittelt wegen mehrerer Brandstiftungen im Mitzmannweg. Die Ermittler prüfen Zusammenhänge zwischen den drei Bränden und suchen Zeugen.

Bereits am 9. Oktober des vergangenen Jahres wurden Feuerwehr und Polizei um 20:50 Uhr zu einem Kellerbrand im Mitzmannweg 2 alarmiert. Durch den Brand eines Kellerabteils entstand ein erheblicher Gebäudeschaden, glücklicherweise wurde keiner der Bewohner verletzt.

Anfang Februar kam es erneut zu einem Brand im Mitzmannweg. Die Feuerwehr musste am 02. Februar gegen 22 Uhr eine brennende Kellerparzelle löschen. Durch die Rauchgase erlitten mehrere Bewohner aus der Hausnummer 3 und ein Feuerwehrmann leichte Verletzungen.

Am vergangenen Samstagabend (15. Februar) brach gegen 19:10 Uhr ein Brand im Fahrradkeller des Mitzmannweg 4 aus. Durch das Feuer entstanden Gebäudeschäden, Anwohner kamen nicht zu schaden. Brandermittler der Kriminalpolizei untersuchten den Brandort und fanden auch hier Hinweise auf eine mögliche Brandstiftung.

Derzeit geht die Kriminalpolizei davon aus, dass ein Zusammenhang zwischen den drei Bränden besteht. Die Beamten erhalten bei ihren Ermittlungen Unterstützung von Brandsachverständigen, die bei der Erforschung der genauen Brandursache helfen sollen.

Außerdem sucht die Kriminalpolizei nach Zeugen, die verdächtige Feststellungen im Zusammenhang mit den Bränden gemacht haben. Hinweise nimmt das KK 11 der Polizei Essen per E-Mail an hinweise.essen [at] polizei.nrw.de (hinweise[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de) oder telefonisch unter 0201/829-0 entgegen.
PHK Werk
PHK
Matthias
Werk
Tel.
0201 829-1065
E-Mail
pressestelle.essen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Büscherstraße
2 - 6
45131
Essen
https://essen.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 18

Mögliche Brandserie in Bochold - Zeugen gesucht - Essen - Bochold

Mordkommission ermittelt - Frau verletzt - Alt-Homberg - Polizei Duisburg


	Alt-Homberg: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei Duisburg: Frau verletzt – Mordkommission ermittelt

Eine 43-jährige Frau rief am Sonntagnachmittag (16. Februar, 15:29 Uhr) die Polizei Duisburg um Hilfe, weil sie von ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung auf der Duisburger Straße angegriffen wurde.
Polizei Duisburg

Der 42-jährige Tatverdächtige ergriff die Flucht. Als die Einsatzkräfte eintrafen, alarmierten sie den Rettungsdienst und leisteten Erste-Hilfe.

Während des Einsatzes erschien der Tatverdächtige mit irakischer Staatsangehörigkeit an der Wohnung, wo ihn die Polizisten vorläufig festnahmen. Rettungskräfte brachten die Verletzte zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg wertet die Tat als versuchtes Tötungsdelikt, woraufhin bei der Polizei Duisburg eine Mordkommission eingesetzt wurde.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde der Mann am Montagmittag (17. Februar) einem Haftrichter wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes beim Amtsgericht Duisburg vorgeführt, der antragsgemäß einen Haftbefehl erließ.

Die weiteren Ermittlungen zu den Hintergründen und der Motivlage dauern an. Das Jugendamt der Stadt Duisburg sowie der polizeiliche Opferschutz erhielten Kenntnis.

Um weitere Informationen oder Hilfsangebote zu erhalten, klicken Sie bitte hier: https://duisburg.polizei.nrw/polizeilicher-opferschutz




Zugefügt 2025 Februar 18

Alt-Homberg: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei Duisburg: Frau verletzt – Mordkommission ermittelt

Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens


	Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 12. März 2025 über die Frage verhandeln, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherer eine durch höchstrichterliche Entscheidung für unwirksam erklärte Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung auf der Grundlage von §§ 203 Abs. 4, 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung ersetzen kann.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Der Kläger hält bei dem beklagten Versicherer eine Krankentagegeldversicherung. Dem Vertrag lagen Allgemeine Versicherungsbedingungen zugrunde, welche in § 4 Abs. 4 eine Bestimmung enthielten, die § 4 Abs. 4 der damaligen Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) entsprach und welche die Beklagte bei gesunkenem Nettoeinkommen des Klägers zur Herabsetzung des Krankentagegeldsatzes berechtigte. Eine solche Klausel hat der Senat mit Urteil vom 6. Juli 2016 (IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51) wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB für unwirksam erklärt.

2018 übersandte die Beklagte dem Kläger geänderte Allgemeine Versicherungsbedingungen, in denen die Möglichkeit der Herabsetzung des Tagessatzes bei gesunkenem Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers neu geregelt wurde.

Der Kläger hält die Neuregelung für unwirksam. Er begehrt mit seiner Klage die Feststellung, dass seine Krankentagegeldversicherung mit dem ursprünglich vereinbarten Tagessatz fortbesteht und die Beklagte nicht berechtigt ist, das Krankentagegeld einseitig herabzusetzen. Ferner verlangt er von der Beklagten die Zahlung eines sich aus der Herabsetzung ergebenden Differenzbetrages sowie die Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Das Landgericht hat der Klage bis auf einen Teil der geltend gemachten Nebenforderungen stattgegeben. Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Mit seiner Revision erstrebt der Kläger die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.

Vorinstanzen:

Landgericht Köln - Urteil vom 11. Januar 2023 - 23 O 168/21

Oberlandesgericht Köln - Urteil vom 27. Februar 2024 - 9 U 40/23

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 164 VVG Bedingungsanpassung

(1) Ist eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann sie der Versicherer durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.

(2) Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.

Karlsruhe, den 17. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Verhandlungstermin am 12. März 2025, 9.00 Uhr, in der Sache IV ZR 32/24 (Herabsetzung des Tagessatzes in der Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens des Versicherungsnehmers nach Klauselersetzung durch den Versicherer)

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
17.02.2025

Nr. 034/2025





Zugefügt 2025 Februar 18

Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens

wien - Islamistischer Anschlag in Villach: Entschlossenheit im Kampf gegen extremistische Gewalt


	wien - Islamistischer Anschlag in Villach: Entschlossenheit im Kampf gegen extremistische Gewalt

Innenminister Karner bestätigte am 16. Februar 2025 den islamistischen Anschlag mit IS-Bezug in Villach. Landeshauptmann Kaiser forderte rasche Konsequenzen mit voller Härte und wandte sich mit eindringlichem Appell für Zusammenhalt an die Kärntner Bevölkerung. Der Villacher Bürgermeister Albel sagte: ´´Es war ein Stich ins Herz unserer Stadt´´

Erschüttert, in tiefem Mitgefühl für die Angehörigen, aber auch mit großer Entschlossenheit haben sich am 16. Februar 2025 – nach einer gemeinsamen Lagebesprechung – Innenminister Gerhard Karner, Landeshauptmann Peter Kaiser, Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß und der Villacher Bürgermeister Günther Albel in einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit gewandt. Laut dem Innenminister handelte es sich um einen islamistischen Anschlag mit IS-Bezug, ´´der Attentäter hat sich im Verlaufe der vergangenen drei Monate über das Internet radikalisiert´´, sagte der Minister. Laut Karner habe es Landeshauptmann Kaiser bereits gestern auf den Punkt gebracht: ´´Es gilt, die Konsequenzen mit aller Härte zu ziehen – einsperren und abschieben.´´

Für Landeshauptmann Kaiser sei es ´´schockierend, wie binnen weniger Augenblicke ein friedliches, sicheres Land in den Mittelpunkt des Interesses rückt.´´ Kaiser wiederholte seine Forderung nach ´´raschen Konsequenzen mit aller Härte. Da, wo wir nachschärfen müssen, haben wir das so schnell wie möglich zu tun. Denn wer in unserem Land lebt, hat sich an unsere Werte zu halten.´´ Kaiser erinnerte aber auch an das mutige Eingreifen eines Essenszustellers, auch er wie der Täter ein syrischer Asylberechtigter, der mit seinem Einschreiten weitere Opfer verhindert habe: ´´Das zeigt, wie eng Böses und Humanistisches innerhalb eines Kulturkreises beieinanderliegen.´´ Kaiser appellierte: ´´Bitte stehen wir in so schwierigen Zeiten zusammen. Es gibt Emotionalität. Und es gibt Schuldzuweisungen, die manchmal übers Ziel hinausgehen. Lassen wir uns nicht unseren Zusammenhalt nehmen!´´ Für die Mitschülerinnen und Mitschüler des 14-jährigen ermordeten Jungen kündigte der Landeshauptmann die Unterstützung von Kriseninterventionsteams am morgigen ersten Schultag an.

Der Villacher Bürgermeister Günther Albel sagte: ´´Das Attentat ist ein Stich ins Herz unserer Stadt. Wir haben unsere Unschuld verloren.´´ Wie der Landeshauptmann appellierte auch Albel: ´´Wir dürfen uns von solchen Verbrechen und Verbrechern nicht unsere Geschlossenheit zerstören lassen.´´
Innenminister Gerhard Karner bestätigte den islamistischen Anschlag mit IS-Bezug in Villach.



Zugefügt 2025 Februar 18

wien - Islamistischer Anschlag in Villach: Entschlossenheit im Kampf gegen extremistische Gewalt

Wien - 29 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 16. Februar 2025 - Acht Verkehrstote in der vergangenen Woche


Wien	- Acht Verkehrstote in der vergangenen Woche

In der vergangenen Woche starben vier Pkw-Lenker, drei Fußgänger und ein Lkw-Mitfahrer bei sieben Verkehrsunfällen. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Dienstag, 11. Februar 2025, im Bezirk Schwaz, Tirol, bei dem zwei oben erwähnte Fußgänger getötet wurden. Die beiden Fußgänger wollten bei einer Zugstrecke den dortigen Fußgängerübergang queren und wurden vom herannahenden Zug erfasst. Trotz sofortiger Erste Hilfe Maßnahmen verstarben der 60-jährige und die 59-jährige noch an der Unfallstelle. Der Lokführer, die Schaffnerin, sowie alle Fahrgäste im Zug, blieben unverletzt. Am Wochenende verunglückte einer der acht verstorbenen Verkehrsteilnehmer.

Jeweils drei Personen kamen in der Vorwoche auf einer Landesstraße B und auf einer Landesstraße L und zwei auf einer Autobahn ums Leben. Zwei Verkehrstote mussten in Tirol und je einer in Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Burgenland, Vorarlberg und in Wien beklagt werden.

Vermutliche Hauptunfallursachen waren in drei Fällen Unachtsamkeit/Ablenkung, in zwei Fällen Nichtangepasste Geschwindigkeit und in je einem Fall Vorrangverletzung und Fehlverhalten von Fußgänger. Zwei Unfälle waren Alleinunfälle und ein Pkw-Lenker verwendete keinen Sicherheitsgurt.

Vom 1. Jänner bis 16. Februar 2025 gab es im österreichischen Straßennetz 29 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2024 waren es 26 und 2023 35.
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/C/10 - Öffentlichkeitsarbeit
Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres
+43 (0) 1-531 26 - 90 15 60
BMI-Ressortsprecher@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

Bundesministerium für Inneres
Florian Ammer, BA

Verkehrsdienst/Strategische Unfallanalyse

Tel.: +43-0-59133-982514

florian.ammer@bmi.gv.at

www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Februar 17

Wien - Acht Verkehrstote in der vergangenen Woche

Karneval 2025: Einschätzung des BKA zur Sicherheitslage


	Karneval 2025: Einschätzung des BKA zur Sicherheitslage

14. Februar 2025 - Die Karnevalssession 2025 steht vor der Tür: Auch in diesem Jahr finden wieder zahlreiche Straßenumzüge und Karnevalsveranstaltungen im privaten und öffentlichen Raum statt. Den Höhepunkt erreicht die Karnevalszeit zwischen Weiberfastnacht am 27.02.2025 und dem Aschermittwoch am 05.03.2025.

Sicherheitslage

Das BKA prüft regelmäßig die Sicherheitslage für große Veranstaltungen. Karnevalsveranstaltungen und Straßenumzüge rufen besonders in den Karnevalshochburgen ein großes Interesse hervor, haben meist zentrale Lagen und offene Zugangsmöglichkeiten für Jedermann und dadurch eine Vielzahl an Teilnehmenden sowie Besuchenden. Aus diesem Grund wird der Karnevalssession unter Gefährdungsgesichtspunkten grundsätzlich eine besondere Bedeutung beigemessen.

Beleidigungen und Übergriffe: Im Kontext der Festivitäten ist mit einem erhöhten Alkoholkonsum und/oder dem Konsum weiterer berauschender Mittel zu rechnen. In der Folge ist ein enthemmtes Feiern und ggf. das Herabsinken von Hemmschwellen einzukalkulieren, was vermehrt zu Beleidigungs- und Körperverletzungsdelikten, aber auch vereinzelt zu sexuellen Übergriffen, insbesondere zum Nachteil von Frauen, führen kann.
Politische Themen: Auch wenn die traditionellen Karnevalsfeierlichkeiten nicht vor einem politischen Hintergrund stattfinden, werden gesellschaftspolitische Themen traditionell bei Straßenumzügen mit Motivwagen und in Büttenreden aufgegriffen. Dies kann sich punktuell emotionalisierend auf die Festivitäten und Betroffene auswirken und sowohl Reaktionen hervorrufen als auch als Vorwand zur Rechtfertigung von Straftaten genutzt werden. In diesem Rahmen sind vornehmlich Beleidigungen, Bedrohungen und versammlungstypische Straftaten bis hin zu vereinzelten Körperverletzungsdelikten zumindest einzukalkulieren.
Demonstrationen: Grundsätzlich können Akteure der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) die Veranstaltungen nutzen, um ihre eigenen Interessen öffentlich sichtbar zu machen.
Islamistischer Terrorismus: Die allgemeine Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist weiterhin hoch. Derzeit liegen beim BKA aber keine aktuellen Erkenntnisse oder Hinweise zu konkreten Aufrufen zu Anschlägen vor.
Irrational handelnde oder emotionalisierte allein handelnde Täterinnen oder Täter sowie unkalkulierbare Handlungen von diesen Personen können zudem bei öffentlichen Veranstaltungen eine Gefahr darstellen.
Warn- und Falschmeldungen: Im Zusammenhang mit der Karnevalssession kann es vermehrt zu Desinformationskampagnen und der Verbreitung von sog. Fakenews, insbesondere in den sozialen Medien, kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass die Bevölkerung verunsichert und deren subjektives Sicherheitsgefühl beeinträchtigt wird.
Aus diesem Grund sollten bei öffentlichen Hinweisen und Warnmeldung immer die Quellen sowie die Seriosität geprüft werden. In der Regel kann sich auch immer direkt beim Herausgeber des Hinweises informiert werden.

Deshalb gilt: Achtsam bleiben und bei Verdachtsmomenten die Polizei informieren.

Sicher feiern

Um den Karneval 2025 sicher und unbeschwert genießen zu können, sollten aktuelle Hinweise und Sicherheitsvorkehrungen der Veranstalter sowie örtlichen Polizeien beachtet und diese eingehalten werden.



Zugefügt 2025 Februar 17

Karneval 2025: Einschätzung des BKA zur Sicherheitslage

Maskierte überfallen Restaurantangestellte


	Maskierte überfallen Restaurantangestellte

16.02.2025 - Ort: Bremen-Osterholz, Hans-Bredow-Straße
Zeit: 15.02.25, 3.50 Uhr

In der Nacht zu Samstag überfielen fünf Täter die Angestellte eines Restaurants in Osterholz. Nachdem sie Bargeld erbeuten konnten, flüchteten sie zunächst vom Tatort. Alarmierte Einsatzkräfte konnten noch in der Nacht sechs Verdächtige vorläufig festnehmen.

Die Mitarbeiterin schloss kurz vor 4 Uhr das Restaurant an der Hans-Bredow-Straße und war auf dem Weg zu ihrem Auto, als sie von fünf maskierten Unbekannten mit einem Messer bedroht wurde. Die Tätergruppe forderte die 44-Jährige auf, die Tür zum Restaurant wieder aufzuschließen und die Tageseinnahmen auszuhändigen. Im Lokal plünderten die Täter einen Tresor, zerrten die Frau anschließend nach draußen und flüchteten mit einem vermutlich dreistelligen Bargeldbetrag auf den Parkplatz, wo sie in ein Auto einstiegen und davonfuhren. Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten Einsatzkräfte noch in unmittelbarer Tatortnähe sechs tatverdächtige Männer in einem Fahrzeug anhalten. Bei einer anschließenden Kontrolle und Durchsuchung entdeckten die Polizisten ein Messer, Bargeld und Vermummungsutensilien, die als Beweismittel beschlagnahmt wurden. Die sechs Männer im Alter von 16, 17 und 22 Jahren, darunter auch der Fahrer des Fluchtfahrzeuges, wurden vorläufig festgenommen.
Der Wagen wurde zur Spurensuche sichergestellt.

Gegen die Tatverdächtigen wurden Ermittlungen wegen schweren Raubes eingeleitet.
Eine Haftprüfung gegen die fünf Haupttäter dauert derzeit an. Weitere Zeugen melden sich beim Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888.



Zugefügt 2025 Februar 17

Maskierte überfallen Restaurantangestellte

Von der Leyen auf der MSC: Europa in neuer geopolitischer Landschaft


	Von der Leyen auf der MSC: Europa in neuer geopolitischer Landschaft

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat auf der Münchner Sicherheitskonferenz betont, dass sich Europa verändern muss, um in der neuen geopolitischen Wirklichkeit gedeihen zu können. „Es ist klar ersichtlich, dass manch einer versucht, sich Einfluss-Sphären zu schaffen. Konkurrierende Visionen davon, wie die Weltordnung aussehen sollte, führen zu einem transaktionalen Vorgehen in globalen Fragen. Wir müssen klug und mit klarem Blick handeln angesichts dessen, was vor uns liegt. Von einem schurkenhaften Russland an unseren Grenzen bis hin zu Herausforderungen für unsere Souveränität und unsere Sicherheit. Und wir sollten auch das Störpotenzial intensiven Wettbewerbs nicht unterschätzen – oder auch einen bipolaren Konflikt zwischen China und den Vereinigten Staaten.´´

Ein stärkeres Europa ist für alle besser

Von der Leyen betonte, dass Europa bewiesen habe, dass es jede Herausforderung meistern kann. Sie nannte konkret die Beispiele Pandemie, russische Invasion in der Ukraine und Energiekrise: „Wir müssen uns diesen Willen, in dringlichen Fällen unverzüglich und entschlossen zu handeln, dauerhaft zu eigen machen.´´ Den Ton und das Tempo der ersten hundert Tage der neuen Kommission wolle sie für das gesamte Mandat beibehalten.

„Wir stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit. Wir schalten bei der Verteidigung einen Gang hoch. Wir machen Innovationen bei der KI möglich. Handeln – das ist es, worauf es in dieser neuen Realität wirklich ankommt. Und wir wissen, dass ein stärkeres Europa für uns alle besser ist.´´

Strafzölle und Handelskriege sind sinnlos

Von der Leyen wandte sich gegen Handelskriege und Strafzölle und betonte: „Wir glauben nicht, dass sich so gute Geschäfte machen lassen. Wir wollen einen weltweiten Wettlauf nach unten verhindern. Aber wir haben bereits deutlich gemacht, dass ungerechtfertigte Zölle für die EU nicht unbeantwortet bleiben.´´

Verteidigung und Sicherheit von Europa und der Welt

Die Kommissionspräsidentin sprach von einem wichtigen Moment in der Geschichte und sich abzeichnenden weiteren Herausforderungen. Mit Blick auf die die russische Invasion der Ukraine sagte von der Leyen: „Eine geschlagene Ukraine würde Europa schwächen; sie würde aber auch die Vereinigten Staaten schwächen. Die Herausforderungen im indopazifischen Raum nähmen zu, und unsere gemeinsamen Interessen würden gefährdet. Denn wir haben gesehen: Autoritäre Regime auf der ganzen Welt beobachten genau, ob man ungestraft davonkommt, wenn man Nachbarn überfällt und internationale Grenzen verletzt. Oder ob es eine echte Abschreckung gibt.´´

Von der Leyen betonte, dass sowohl die EU als auch die USA ein Ende des Blutvergießens wollen. „Wir wollen einen gerechten und dauerhaften Frieden, der zu einer souveränen und wohlhabenden Ukraine führt. Und der Ukraine sollten solide Sicherheitsgarantien gegeben werden. Aber die größte Übereinstimmung sehe ich im Hinblick auf die Notwendigkeit, dass Europa nicht nur offen spricht, sondern auch entsprechend handelt. Es sollte kein Raum für Zweifel bleiben. Ich glaube: wenn es um die europäische Sicherheit geht, muss Europa mehr tun.´´

Anstieg der europäischen Verteidigungsausgaben

Derzeit geben die EU-27 rund 2 Prozent ihres BIP für Verteidigung aus. Vor dem Krieg waren es etwas mehr als 200 Milliarden Euro, im vergangenen Jahr wuchs das auf über 320 Milliarden Euro an. Von der Leyen betonte, dass Europa ambitioniert sein und noch einmal deutlich zulegen muss. Sie warf dabei den Blick zurück auf die letzte Krise: „Wir haben den Mitgliedstaaten durch die Aktivierung der Ausweichklausel zusätzlichen haushaltspolitischen Spielraum eingeräumt. Vereinfacht ausgedrückt: wir haben die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, ihre Investitionen zur Bewältigung der Krise massiv zu erhöhen. Ich glaube, wir befinden uns jetzt in einer neuen Krise, die einen ähnlichen Ansatz rechtfertigt. Deshalb möchte ich, dass wir den Mitgliedstaaten eine beträchtliche Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben erlauben. Daher werde ich vorschlagen, die Ausweichklausel für Verteidigungsinvestitionen zu aktivieren.´´

In ihrer Rede nannte von der Leyen auch andere Vorhaben bzw. Vorschläge:

Ein umfassenderes Paket maßgeschneiderter Instrumente, um der spezifischen Lage jedes einzelnen Mitgliedstaats gerecht zu werden (derzeitige Verteidigungsausgaben und Haushaltslage);
Ein europäischer Ansatz für Investitionsprioritäten als Voraussetzung für ein massives Verteidigungspaket;
Beschleunigung des Beitrittsprozesses der Ukraine zur Europäischen Union. „Wir haben bereits beträchtliche Fortschritte erzielt, aber nun ist es an der Zeit, Berge zu versetzen.´´

Europa übernimmt Verantwortung und reagiert auf eine veränderte Welt

Von der Leyens Botschaft auf der Münchner Sicherheitskonferenz lautete: „Wir stellen unter Beweis, dass Europa reagiert, dass Europa Verantwortung übernimmt, dass Europa sein Gewicht in die Waagschale wirft – und zwar jetzt.´´ Es gehe letztlich um unseren Wohlstand, unsere Wirtschaft, unsere Sicherheit, unsere Grenzen, unsere Fähigkeit, das dauerhafte Friedensversprechen Europas zu erfüllen. „Unsere Werte ändern sich nicht – sie sind universell. Aber weil sich die Welt verändert, müssen wir die Art und Weise, wie wir handeln, anpassen. Wir brauchen ein Europa, das pragmatischer, fokussierter und entschlossener auftritt. Ein Europa, das sich Bedrohungen entgegenstellt, ein Europa, das seine enormen Stärken und seine Macht in die Waagschale wirft, ein Europa, das der Ukraine und seinen Partnern zur Seite steht.´´

Weitere Informationen

Redetext in voller Länge

Treffen von der Leyen/Costa/Selenskyj

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 17

Von der Leyen auf der MSC: Europa in neuer geopolitischer Landschaft

Messerangriff im Bus nach Streitigkeiten – Widerstand bei Festnahme - Spandau


	
Messerangriff im Bus nach Streitigkeiten – Widerstand bei Festnahme

15.02.2025

Spandau

15.02.2025 - In der vergangenen Nacht attackierte im Ortsteil Spandau ein Mann mit einem Messer einen Busfahrgast. Gegen 1 Uhr entbrannte in einem Bus der Linie M 37 an der Haltestelle S+U-Bahnhof Rathaus Spandau ein Streit um einen Sitzplatz. In dessen Verlauf schoben ein 24- und ein 25-Jähriger den aggressiven Streiter aus der noch geöffneten Bustür. Der Mann entfernte sich zunächst, kam dann jedoch zurück in den Bus und zog ein Messer. Damit stach er in Richtung des 24-Jährigen und flüchtete. Erst nach einer kurzen Verzögerung fiel dem 24-Jährigen auf, dass er eine Stichwunde davongetragen hatte. Zeugen und alarmierte Einsatzkräfte leisteten erste Hilfe. Hinzugerufene Rettungskräfte brachten ihn zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.
In der anschließenden Absuche nach dem Angreifer bemerkten Einsatzkräfte auf der Straße Markt einen 19-Jährigen, der beim Erblicken der Polizeikräfte die Flucht ergriff. Nach kurzer Verfolgung zu Fuß stellten die Vollstreckungsbeamten den 19-Jährigen. Dieser riss sich jedoch los und unternahm einen weiteren, jedoch vergeblichen Fluchtversuch. Als die Einsatzkräfte ihn schließlich zu Boden brachten, leistete er dort erheblichen Widerstand. Hierbei verletzte sich ein Polizist leicht. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von ungefähr 1,9 Promille. Die Beamten brachten den 19-Jährigen zur Blutentnahme in ein Polizeigewahrsam. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem 19-Jährigen jedoch nicht um den Angreifer im Bus am S+U-Bahnhof Rathaus Spandau. Die weiteren Ermittlungen führt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 2 (West).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 16

Messerangriff im Bus nach Streitigkeiten – Widerstand bei Festnahme 15.02.2025 Spandau

Dr. Hans Henri P. Kluge erneut zum WHO-Regionaldirektor für Europa ernannt


	Dr. Hans Henri P. Kluge erneut zum WHO-Regionaldirektor für Europa ernannt

Kopenhagen - Der aus Belgien stammende Dr. Hans Henri P. Kluge hat seine zweite fünfjährige Amtszeit als Regionaldirektor bei WHO/Europa in Kopenhagen angetreten.

Auf der 156. Tagung des Exekutivrats der WHO am 4. Februar 2025 in Genf wurde Dr. Kluge offiziell für eine zweite Amtszeit ernannt. Er war im Oktober letzten Jahres von den 53 Ländern der Europäischen Region der WHO nominiert worden.

„Wir werden weiter auf den zahlreichen Erfolgen der vergangenen fünf Jahre aufbauen, die wir in den Bereichen Pandemievorsorge, Stärkung der Gesundheitssysteme, psychische Gesundheit, digitale Gesundheit und Immunisierung erreicht haben“, erklärte Dr. Kluge.

„Aber gleichzeitig werden wir auch unsere Prioritäten auf wesentliche Handlungsfelder wie die Stärkung der nationalen Gesundheitssicherheit, die Bewältigung der gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise, den dringenden Handlungsbedarf im Kampf gegen antimikrobielle Resistenz und die Förderung eines gesunden Alterns inmitten eines rapiden demografischen Wandels ausdehnen. All dies wird durch eine neuerliche Schwerpunktlegung auf Frauen, Mädchen und Jugendliche ergänzt, namentlich durch eine Auseinandersetzung mit dem schädlichen Rückstoß gegen Maßnahmen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte und mit der besorgniserregenden Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt.“

Dr. Kluge begann seine erste Amtszeit als Regionaldirektor gerade als die COVID-19-Pandemie sich ausbreitete und überall Leben und Existenzen zerstörte und die Gesundheitssysteme wie nie zuvor unter Druck setzte. Als COVID-19 dann allmählich unter Kontrolle gebracht wurde, entwickelte sich in der Europäischen Region mit Mpox eine andere gesundheitliche Notlage, die alsbald zu einem weltweiten Problem wurde.

Zu diesen Notlagen kamen extreme Wetterereignisse wie Hitzeperioden und Überschwemmungen, die Erdbeben in der Türkei und im Nordwesten Syriens sowie akute, jedoch anhaltende humanitäre Krisen in der Ukraine, in Gaza, in Israel und im Libanon hinzu. Die vergangenen fünf Jahre waren also von einem permanenten Krisenzustand – einer Permakrise – gekennzeichnet, die die Gesundheitssysteme und das Gesundheitspersonal in einer Vielzahl von Bereichen herausforderte.

„Die Ernennung für eine zweite fünfjährige Amtszeit als WHO-Regionaldirektor für Europa ist ohne jeden Zweifel die größte Ehre meines Lebens. Ich schöpfe Kraft aus der engagierten Unterstützung aller 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region. Gemeinsam werden wir Großes für die öffentliche Gesundheit erreichen, die gesundheitlichen Resultate verbessern, innovative Lösungen für dringende gesundheitliche Herausforderungen finden, auf Notlagen reagieren, wo immer sie auftreten, und dabei nie vergessen, warum wir alle hier sind: um den Menschen zu dienen, insbesondere den am meisten gefährdeten“, fügte Dr. Kluge hinzu.

Dr. Kluges zweite Amtszeit als Regionaldirektor wird im Zeichen der Umsetzung des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms, besser bekannt als EPW 2, stehen. Dieser Fünfjahresplan wird derzeit in enger Abstimmung mit allen Mitgliedstaaten sowie mit Vertretern der Zivilgesellschaft und den Bediensteten der WHO ausgearbeitet.

„In dieser Zeit der finanziellen Zwänge gilt meine ganze Konzentration der Verwirklichung des EPW 2 mit klar festgelegten Prioritäten. Die Festlegung und Umsetzung der wesentlichen Prioritäten für die fast eine Milliarde Menschen in Europa und Zentralasien durch die Mitgliedstaaten zeugt von einem erfreulichen Maß an Solidarität und Multilateralismus zu einer Zeit der Vertiefung von Misstrauen und Spaltung“, erklärte Dr. Kluge.

Er fügte hinzu: „Ich bin so vielen Menschen dankbar, die mir in all den Jahren zur Seite gestanden und mich unterstützt haben, allen voran meiner Familie. Mein Vater, ein Arzt, und meine Mutter, eine Krankenschwester, haben meiner Schwester und mir beigebracht, immer für die Schwachen einzutreten und mit Bescheidenheit zu dienen. Meine Frau Katerina und meine Töchter Anastasia und Sofia sind die Quelle meiner Inspiration und meines Antriebs; ohne sie wäre ich nicht hier.“

Abschließend stellte Dr. Kluge fest: „Die nächsten fünf Jahre werden für die öffentliche Gesundheit in vielen Bereichen eine Herausforderung sein, aber ich bin bereit, WHO/Europa mit der Unterstützung aller Mitgliedstaaten in dieser vielfältigen Europäischen Region durch dick und dünn zu führen.“






Zugefügt 2025 Februar 16

Dr. Hans Henri P. Kluge erneut zum WHO-Regionaldirektor für Europa ernannt

Statement des Kanzlers zum mutmaßlichen Anschlag in München „Wir alle müssen jetzt zusammenstehen”


	Statement des Kanzlers zum mutmaßlichen Anschlag in München „Wir alle müssen jetzt zusammenstehen”

Samstag, 15. Februar 2025 - Bei seinem Besuch des Anschlagsortes in München zeigte sich Bundeskanzler Olaf Scholz bestürzt über die Gewalttat und verurteilte sie aufs Schärfste. Es sei ´ein furchtbarer Anschlag auf friedliche Bürgerinnen und Bürger´, so Scholz. Seine Gedanken seien bei den Opfern und deren Angehörigen. ´Wir alle müssen jetzt zusammenstehen und dafür sorgen, dass unser Land zusammenhält´, sagte der Kanzler. Gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing und Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte der Bundeskanzler zuvor am Anschlagsort Blumen niedergelegt.

Außerdem führte Kanzler Scholz Gespräche mit den Einsatzkräften und dankte ihnen für ihre Hilfe. „Sie haben Menschen in größter Not geholfen und müssen das natürlich auch selber verarbeiten,´ so Scholz. „Diejenigen, die solche Taten begehen, müssen damit rechnen, dass wir mit aller Härte gegen sie vorgehen,´ bekräftigte der Bundeskanzler. „Wir müssen alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern´, sagte der Kanzler. Es sei auch selbstverständlich, dass der Täter am Ende der Strafverbüßung das Land verlassen müsse.
Lesen Sie hier die Mitschrift des Pressestatements

Bundeskanzler Olaf Scholz:

Meine Damen und Herren, es ist sehr bedrückend, hier zu stehen, wo ein furchtbarer Anschlag auf friedliche Bürgerinnen und Bürger stattgefunden hat, die schwer und in schlimmster Weise verletzt worden sind, wovon sehr viele mitgenommen sind und wir alle als Bürgerinnen und Bürger auch. Denn solche Dinge sollten sich nicht zutragen. Deshalb muss auch immer ganz klar sein: Wer so etwas macht, der muss mit den härtesten Strafen rechnen und selbstverständlich, wenn er kein Aufenthaltsrecht hat, auch damit, dass er dann am Ende der Strafverbüßung das Land verlassen muss.

Aber wichtig ist auch, dass wir uns klarmachen: Solche Dinge fordern auch all diejenigen heraus, die dann in einer solchen Lage helfen. Ich habe mich deshalb eben einmal mit den Rettungshelfern und vielen, vielen anderen unterhalten, die bei diesem Einsatz dabei waren. Sie haben schreckliche Dinge gesehen, sie haben Menschen in größter Not geholfen und müssen das natürlich auch selbst verarbeiten; das gehört ja dazu. Das ist etwas, was wenn man da im Einsatz ist, das ja nicht zu Ende ist, wenn der Einsatz getan ist, sondern das tragen diejenigen, die das tun, lange mit sich herum – weil sie sich für Menschen eingesetzt haben. Ich bin also den ganzen Einsatz- und Rettungskräften sehr, sehr dankbar für das, was sie in kürzester Zeit unternommen haben, denjenigen, die das beruflich machen, aber auch den vielen, die ehrenamtlich dabei sind und mithelfen.

Wir alle müssen jetzt zusammenstehen und dafür sorgen, dass unser Land zusammenhält und dass wir genau den Werten derjenigen entsprechen, die hier friedlich eine Kundgebung veranstaltet haben und einen Demonstrationszug durchgeführt haben, vereint mit denjenigen, die hier geholfen haben, nämlich dass wir als Menschen beieinander sind. Diejenigen, die solche Taten begehen, müssen immer wieder damit rechnen, dass wir mit aller Härte gegen sie vorgehen, und das ist auch notwendig.

Es bleibt bedrückend, und es ist etwas, das uns alle mahnen muss, dass wir alles unternehmen müssen, was in unserer Macht steht, um solche Taten zu verhindern. Schönen Dank.




Zugefügt 2025 Februar 16

Statement des Kanzlers zum mutmaßlichen Anschlag in München „Wir alle müssen jetzt zusammenstehen”

„Dies muss die Stunde Europas sein“ Das Ende des Krieges in der Ukraine


	 „Dies muss die Stunde Europas sein“

Das Ende des Krieges in der Ukraine

Die Beendigung des Krieges in der Ukraine mit einem gerechten und dauerhaften Frieden stand im Mittelpunkt der Rede des Bundeskanzlers. „Freiheit und Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen, das ist seit jeher das, was uns als transatlantische Gemeinschaft zusammenführt und was uns auch heute hier in München zusammenführt´, betonte Kanzler Scholz. Die Stärkung von Frieden und Sicherheit in Europa erfordere zudem den weiteren, deutlichen Aufwuchs der gemeinsamen Verteidigungsausgaben. Eine weitere Stärkung europäischer Fähigkeiten würde die USA entlasten und das transatlantische Bündnis insgesamt stärken.
Der Bundeskanzler sprach unter anderem über:

Krieg in der Ukraine: Gemeinsames Ziel sei der Erhalt der souveränen Unabhängigkeit der Ukraine, sagte der Kanzler. Der Krieg in der Ukraine müsse schnellstmöglich enden und die Ukraine müsse in die Verhandlungen einbezogen werden: „Nichts über die Ukraine ohne die Ukraine”, betonte Scholz. Ein gerechter und dauerhafter Frieden könne kein Diktatfrieden sein, denn das würde nur Russland nützen. Die Lösung des Ukrainekrieges dürfe nicht zu einer Entkopplung europäischer und amerikanischer Sicherheit führen. Europa unterstütze die Ukraine so lange wie nötig, so der Kanzler.
Sicherheit und Verteidigung Europas: Wichtig sei laut Bundeskanzler Olaf Scholz auch, dass sicherheitsrelevante Schlüsseltechnologien in Europa gehalten und angesiedelt werde. „Wir brauchen zudem eine starke europäische Rüstungsindustrie mit einer permanenten Produktion der wichtigsten Munitions- und Waffengattungen in Europa”, sagte Scholz. Die europäische Rüstungsindustrie müsse weiter gestärkt und transatlantisch verschränkt werden. Ein deutlich stärkeres Europa würde auch die NATO insgesamt stärken.
Europas Finanzierung von Verteidigungsausgaben: Europas Verteidigungsausgaben müssten künftig weiter deutlich wachsen, so der Bundeskanzler, „und zwar nicht nur, damit Europa für die USA ein Verbündeter auf Augenhöhe wird und bleibt, sondern auch, damit wir Europäer weiterhin in Frieden leben können”. Auf Ebene der EU müsse der Stabilitätspakt angepasst werden, sodass Verteidigungsausgaben oberhalb des bisherigen NATO-Zieles von zwei Prozent davon ausgenommen werden.

Redeausschnitt des Kanzlers im Video:
01:55
Video Bundeskanzler Scholz bei der Münchner Sicherheitskonferenz

Lesen Sie hier die Mitschrift der Rede:

Lieber Herr Heusgen,

liebe Frau Beddoes,

meine Damen und Herren,

20 Kilometer trennen uns hier vom nationalsozialistischen Konzentrationslager Dachau. Dachau, das ist einer der Orte, an dem unermessliche Menschheitsverbrechen begangen wurden, von Deutschen und im deutschen Namen. Der amerikanische Vizepräsident hat Dachau vorgestern besucht und danach einen sehr wichtigen Satz gesagt. Die Gedenkstätte dort zeige – ich zitiere wörtlich –, warum wir uns dafür einsetzen sollten, dass so etwas nie wieder geschieht. Für diesen wichtigen Satz bin ich Vizepräsident Vance sehr dankbar.

Denn dieses Nie-wieder ist die zentrale Lehre, die wir Deutsche nach dem Zweiten Weltkrieg aus der entsetzlichen Erfahrung der nationalsozialistischen Terrorherrschaft gezogen haben, übrigens auch dank großer amerikanischer Unterstützung. Dieses Nie-wieder ist der historische Auftrag, dem Deutschland als freiheitliche Demokratie auch weiterhin Tag für Tag gerecht werden muss und gerecht werden will. Nie wieder Faschismus, nie wieder Rassismus, nie wieder Angriffskrieg.

Deshalb stellt sich eine überwältigende Mehrheit in unserem Land jenen hart entgegen, die den verbrecherischen Nationalsozialismus verherrlichen oder rechtfertigen. Die AfD ist eine Partei, aus deren Reihen heraus der Nationalsozialismus und seine monströsen Verbrechen, Menschheitsverbrechen, wie sie in Dachau geschehen sind, als Vogelschiss der deutschen Geschichte verharmlost werden. Ein Bekenntnis zum Nie-wieder ist daher nicht mit der Unterstützung für die AfD in Einklang zu bringen.

Deshalb werden wir es nicht akzeptieren, wenn Außenstehende zugunsten dieser Partei in unsere Demokratie, in unsere Wahlen und in die demokratische Meinungsbildung eingreifen. Das gehört sich nicht, erst recht nicht unter Freunden und Verbündeten. Das weisen wir entschieden zurück. Wie es mit unserer Demokratie weitergeht, das entscheiden wir selbst.

Unsere heutige Demokratie in Deutschland und in Europa gründet auf der historischen Gewissheit, dass Demokratien von radikalen Antidemokraten zerstört werden können. Deshalb haben wir Institutionen geschaffen, die unsere Demokratien gegenüber ihren Feinden wehrhaft machen, und Regeln, die unsere Freiheit nicht einengen, sondern schützen.

Freiheit und Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen, das ist seit jeher das, was uns als transatlantische Gemeinschaft zusammenführt und was uns auch heute hier in München zusammenführt. Als Unterstützer von Freiheit und Demokratie stehen wir an der Seite der angegriffenen Ukraine. Ich bin deshalb sehr froh darüber, dass die amerikanische Regierung unser gemeinsames Ziel bekräftigt hat, die souveräne Unabhängigkeit der Ukraine zu erhalten. Diese souveräne Unabhängigkeit muss sich auch in Verhandlungen widerspiegeln. Das bedeutet es, wenn wir sagen: Nichts über die Ukraine ohne die Ukraine.

Dass nun unter Einbeziehung der Ukraine auch direkt mit Russland gesprochen wird, ist richtig. Auch ich habe immer wieder Gespräche mit dem russischen Präsidenten geführt, um ihm zu vermitteln, dass wir einen gerechten Frieden in der Ukraine erwarten und was das für uns bedeutet. Einig sind wir uns wohl alle darin: Der russische Krieg gegen die Ukraine muss enden, so schnell wie möglich. Hunderttausende sind tot oder verwundet, Millionen wurden vertrieben. Welch unermessliches Leid!

Hinzu kommen die zunehmende Eskalation und Globalisierung des Konflikts durch Putin: Drohnen aus Iran, Kanonen und Soldaten aus Nordkorea, Söldner aus dem Jemen. Zu dieser Eskalation gehören auch die gefährlichen Aktionen Russlands gegen Staaten der transatlantischen Allianz, aktive Maßnahmen wie die Sabotage von Unterseekabeln und anderer Infrastruktur, Brandanschläge, Desinformation, Versuche der Manipulation von demokratischen Wahlen.

Auch nach drei Jahren Krieg bleibt es dabei: Wer Grenzen gewaltsam verschieben will, der legt die Axt an unsere Friedensordnung. Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden. Dieses Prinzip muss immer und überall gelten, für jede und jeden. Ein Sieg Russlands oder ein Zusammenbruch der Ukraine würden deshalb keinen Frieden schaffen, sondern Frieden und Stabilität weiter in Gefahr bringen, in Europa und darüber hinaus. Frieden gibt es nur, wenn die Souveränität der Ukraine gesichert ist. Ein Diktatfrieden wird deshalb niemals unsere Unterstützung finden. Wir werden uns auch auf keine Lösung einlassen, die zu einer Entkopplung europäischer und amerikanischer Sicherheit führen würde. Davon würde nur einer profitieren: Präsident Putin.

Diese Interessen werden wir Europäer in den bevorstehenden Verhandlungen selbstbewusst und entschlossen vertreten. Wir Europäer sind es, die die Ukraine am stärksten unterstützen, und zwar so lange, wie es nötig ist.

Übrigens, dieses So-lange-wie-nötig endet nicht, wenn die Waffen schweigen. Die Ukraine muss am Ende jeder Verhandlungslösung über Streitkräfte verfügen, mit denen sie jeden erneuten russischen Angriff abwehren kann. Finanziell, materiell und logistisch wird das eine enorme Herausforderung. Die Ukraine allein wird diese Aufgabe auf absehbare Zeit nicht stemmen können. Dafür werden wir Europäer, aber eben auch die transatlantischen und internationalen Partner der Ukraine weiterhin gebraucht, so wie wir bisher große Lasten gemeinsam geschultert haben.

Laut dem Institut für Weltwirtschaft sind die USAund Deutschland mit weitem Abstand die größten Unterstützer der Ukraine. In absoluten Zahlen liegen die USA vorn. In Relation zur Wirtschaftskraft aber liegt die deutsche Unterstützung viermal so hoch wie die amerikanische. Das ist effektives Burdensharing unter Bündnispartnern und Freunden. Bei diesem Burdensharing wollen wir bleiben. Dazu dient zum Beispiel der Kredit der G7 in Höhe von 50 Milliarden Dollar.

Auch wir in Deutschland sind in der Lage, die Ukraine auf dem bisherigen hohen Niveau weiterhin zu unterstützen. Die in der deutschen Verfassung verankerte Schuldenbremse sieht Ausnahmen für Notlagen vor. Ein Krieg mitten in Europa ist eine Notlage. Was denn sonst? Ich bin mir sicher: Genau dafür wird es nach der anstehenden Bundestagswahl auch eine Mehrheit im Deutschen Bundestag geben, auch wenn manche dieser Frage vor der Wahl lieber ausweichen wollen.

Völlig unzweifelhaft ist auch, dass unsere Verteidigungsausgaben weiterhin deutlich wachsen müssen, und zwar nicht nur, damit Europa für die USA ein Verbündeter auf Augenhöhe wird und bleibt, sondern auch, damit wir Europäer weiterhin in Frieden leben können. Maßstab muss die Bedrohung durch Russland und das Erreichen aller daraus abgeleiteten Fähigkeitsziele der NATO sein. Für mich war immer klar, dass das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro, das wir nach der Zeitenwende für die Bundeswehr geschaffen haben, dabei nur ein erster Schritt ist. Allein um das Zwei-Prozent-Ziel der NATO zu halten, brauchen wir ab 2028 30 Milliarden Euro zusätzlich. Jedes weitere Prozent, das wir zusätzlich für unsere Verteidigung ausgeben, entspricht nach jetzigem Stand noch einmal 43 Milliarden Euro pro Jahr.

Das sind gewaltige Beträge. Bis Ende dieses Jahrzehnts reden wir über dreistellige Milliardensummen. Jeder, der behauptet, das könne man durch eine kleine Kürzung hier und eine weitere Kürzung dort aus dem laufenden Haushalt heraussparen, sagt den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Wahrheit. Wir müssen deshalb unmittelbar nach der anstehenden Bundestagswahl die Schuldenbremse in unserem Grundgesetz reformieren, indem wir Investitionen in unsere Sicherheit und Verteidigung davon ausnehmen. Ich sage Ihnen heute voraus: Auch dafür wird es nach der Wahl eine Mehrheit geben.

Eingebettet sein müssen diese nationalen Anstrengungen in eine Stärkung europäischer Fähigkeiten. Dazu zählt ausdrücklich, dass wir sicherheitsrelevante Schlüsseltechnologien in Europa halten und ansiedeln. Wir brauchen zudem eine starke europäische Rüstungsindustrie mit einer permanenten Produktion der wichtigsten Munitions- und Waffengattungen in Europa. Das geht nur, wenn wir Bestellungen europäisch bündeln und die Zusammenarbeit unserer Rüstungsunternehmen nicht unnötig beschränken. Gleichzeitig sage ich: Wir geben die transatlantische Verschränkung unserer Verteidigungsindustrien nicht auf. Wir werden auch in Zukunft neue amerikanische Rüstungsgüter kaufen.

Auch hier gilt: Wir müssen jetzt beantworten, wie wir das in Europa finanzieren. Ich schlage deshalb vor, dass wir im Stabilitätspakt der Europäischen Union eine Ausnahme für alle Investitionen in Verteidigungsgüter einführen, die oberhalb unseres bisherigen NATO-Ziels von zwei Prozent liegen, zeitlich befristet und unter Wahrung fiskalischer Solidität aller Mitgliedstaaten. Deutschland ist dazu bereit. Frieden und Sicherheit in Europa stehen auf dem Spiel. Deshalb muss dies die Stunde Europas sein. Die Stärkung europäischer Fähigkeiten muss in einem klar definierten Zeitrahmen stattfinden. Darin läge buchstäblich eine Win-win-win-Strategie. Sie hätte zum einen die Entlastung der USA in Europa zur Folge. Sie würde zum anderen zu einem deutlich stärkeren Europa innerhalb der NATO führen. Und sie würde auch die NATO insgesamt stärken, und zwar in ihrer gesamten transatlantischen Dimension.

Meine Damen und Herren, ich finde, die Münchner Sicherheitskonferenz ist der ideale Ort, um über solche Ideen zu reden. Ein realistischer Blick in die Welt zeigt uns: Es ist höchste Zeit dafür.

Schönen Dank.




Zugefügt 2025 Februar 16

„Dies muss die Stunde Europas sein“ Das Ende des Krieges in der Ukraine „Dies muss die Stunde Europas sein“ Das Ende des Krieges in der Ukraine

Castrop-Rauxel: Mann tödlich verletzt - Polizei Recklinghausen


	Castrop-Rauxel: Mann tödlich verletzt - Mordkommission ermittelt
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Polizeipräsidiums Recklinghausen
Polizei Recklinghausen

Gestern Abend (13.02./ ca. 18:40 Uhr) hat es im Ortsteil Pöppinghausen einen größeren Polizeieinsatz gegeben. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde ein 57-jähriger Mann schwer verletzt aufgefunden, erlag aber trotz Reanimationsmaßnahmen des Rettungsdienstes noch vor Ort seinen Verletzungen. Er wurde augenscheinlich Opfer einer Gewalttat. Im Rahmen der Fahndung konnte die Polizei ein verdächtiges Fahrzeug auf der Alten Grenzstraße in Recklinghausen antreffen. Ein Mann aus dem Fahrzeug ergriff die Flucht. Nach ersten Erkenntnissen könnten das Fahrzeug und der flüchtige Mann mit dem Einsatz in Castrop-Rauxel in Verbindung stehen. In dem Auto befand sich auch eine Frau, die durch die Einsatzkräfte gestellt und vorläufig festgenommen wurde. Intensive Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Unter anderem wurde auch ein Hubschrauber eingesetzt.

Zur Klärung des Sachverhaltes ist eine Mordkommission eingerichtet. Die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat die Obduktion des 57-Jährigen angeordnet, um die genaue Todesursache zu klären.

Für die StA Dortmund: Staatsanwalt Henner Kruse, Für das Polizeipräsidium Recklinghausen: Kriminalhauptkommissarin Busan
Polizeipräsidium Recklinghausen
Pressestelle
Tel.
02361 55-1031/ -1032/ -1033 (außerhalb der Bürodienstzeiten: -2979)
E-Mail
pressestelle.recklinghausen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Westerholter Weg
27
45657
Recklinghausen
Sprechzeiten
Mo-Fr. 07:30-16:00




Zugefügt 2025 Februar 16

Castrop-Rauxel: Mann tödlich verletzt - Mordkommission ermittelt Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Polizeipräsidiums Recklinghausen Polizei Recklinghausen

bundesgesundheitsministerium - Bundesrat billigt Stabilisierung der Pflegefinanzen


	 Bundesrat billigt Stabilisierung der Pflegefinanzen

Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und damit auf 3,6 Prozent festgesetzt. Eine entsprechende Verordnung (Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025) hat der Bundesrat heute beschlossen.
20. Dezember 2024

Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Und die Kosten für die Betreuung steigen. Deswegen werden wir kurzfristig die Pflegebeiträge anheben. Perspektivisch benötigen wir aber eine grundsätzlichere Lösung. Pflege darf kein Armutsrisiko sein.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Mit der Beitragsanhebung wird der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.

Die einzelnen Beitragssätze können der folgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Prozent):
Arbeitnehmer-Anteil Arbeitgeber-Anteil Gesamtbetrag
­Mitglieder ohne Kinder 2,40 1,80 4,20
­Mitglieder mit 1 Kind 1,80 1,80 3,60
­Mitglieder mit 2 Kindern ­1,55 1,80­ 3,35
­Mitglieder mit 3 Kindern ­1,30 1,80 3,10
­Mitglieder mit 4 Kindern ­1,05 1,80 2,85
­Mitglieder mit 5 und mehr Kindern ­0,80 1,80 2,60


Hintergrund

Mit der zum 1. Januar 2025 erfolgenden Anhebung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent, reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.

Auf unserer Seite „Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick´ finden Sie auch die neuen Leistungsbeiträge




Zugefügt 2025 Februar 16

Bundesrat billigt Stabilisierung der Pflegefinanzen

Öffentlichkeitsfahndung: 15-Jährige aus Hannover-Vahrenheide vermisst


	Öffentlichkeitsfahndung: 15-Jährige aus Hannover-Vahrenheide vermisst

Die Polizeistation Hannover-Sahlkamp/Vahrenheide sucht seit dem 12.02.2025 nach der 15 Jahre alten Melia S. aus Hannover-Vahrenheide. Die Jugendliche ist seit den Morgenstunden des 12.02.2025 verschwunden. Trotz eingeleiteter Suchmaßnahmen konnte sie bislang nicht gefunden werden. Die Polizei Hannover bittet die Bevölkerung nun um Mithilfe.

Zuletzt wurde Melia am frühen Morgen des 12.02.2025 zu Hause gesehen. Gegen 10:30 Uhr fiel Lehrkräften ihrer Schule das Fehlen der Schülerin auf, woraufhin sie die Mutter informierten. Diese meldete gegen Abend ihre Tochter bei der Polizei als vermisst.

Die bisherigen Suchmaßnahmen der Polizei, die sowohl das Umfeld der Jugendlichen als auch mögliche weitere Aufenthaltsorte einbezogen, blieben bisher erfolglos. Daher veröffentlicht die Polizei ein Foto der Vermissten und hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung.

Melia S. wird wie folgt beschrieben: Sie ist ca. 1,70 Meter groß, hat schulterlange, blonde Haare und trägt möglicherweise weiße Turnschuhe, eine grüne Jogginghose mit drei weißen Streifen, einen weißen Pullover und eine schwarze Daunenjacke. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Melia zwischenzeitlich umgezogen hat.

Die Polizei bittet dringend um Hinweise. Wer das Mädchen gesehen hat oder Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten, sich beim Polizeikommissariat Hannover-Lahe unter der Telefonnummer 0511 109-3315 zu melden. /pol, pk

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Anastasia Polonewicz
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 16

Öffentlichkeitsfahndung: 15-Jährige aus Hannover-Vahrenheide vermisst

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person: Wer hat Ines Jelassi gesehen? - Mühlhausen


	Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person: Wer hat Ines Jelassi gesehen? - Mühlhausen

Seit Dienstagabend wird die 13-jährige Ines Jelassi vermisst. Die Vermisste ist in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Mühlhausen untergebracht. Zur Suche nach der Vermissten kam auch ein Personensuchhund der Polizei zum Einsatz.

Ines Jelassi ist 1,64 m groß und schlank. Sie hat lange, schwarze Haare. Zuletzt war die 13-Jährige mit einer grauen Hose, einem weiß gestreiften Pullover und braunen Filzstiefeln bekleidet. Außerdem hat die Vermisste eine rosafarbene Hose und einen schwarzen Pullover bei sich.

Bisherigen Ermittlungen zufolge könnte sich die Vermisste am Dienstagabend im Bereich des Mühlhäuser Bahnhofes aufgehalten haben. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Vermisste nach Dresden begeben möchte.

Wer Ines Jelassi gesehen hat oder Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten, sich bei der Polizei in Mühlhausen unter der Tel. 03601/4510 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Aktenzeichen: 0038044

Die Bildrechte der beigefügten Bildnisse liegen bei der Landespolizeiinspektion Nordhausen. Medienvertretern wird die Verlinkung zu dieser Öffentlichkeitsfahndung im Presseportal empfohlen.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Nordhausen
Pressestelle
Telefon: 03631 961503
E-Mail: pressestelle.lpindh@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx



Zugefügt 2025 Februar 16

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person: Wer hat Ines Jelassi gesehen? LPI-NDH: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person: Wer hat Ines Jelassi gesehen? Bild-Infos Download Ein weiterer Medieninhalt Mühlhausen

Schweiz - Cyberkriminalität bekämpfen – gemeinsam, global, erfolgreich


	Schweiz - Cyberkriminalität bekämpfen – gemeinsam, global, erfolgreich

Cyberkriminelle agieren weltweit – wir auch. Dank enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnern konnte fedpol gemeinsam mit der Bundesanwaltschaft mehrere mutmassliche Hintermänner der Ransomware-Gruppierung 8Base identifizieren, lokalisieren und verhaften. Über 300 potenzielle Opfer wurden gewarnt, ein halbes Dutzend Ransomware-Attacken in der Schweiz vereitelt. Anstelle der Website der Ransomware-Gruppierung steht jetzt eine sogenannte



Zugefügt 2025 Februar 16

Schweiz - Cyberkriminalität bekämpfen – gemeinsam, global, erfolgreich

Polizei sucht weiterhin nach vermisstem Leon S. (15) - Kassel


Polizei sucht weiterhin nach vermisstem Leon S. (15) - Kassel

Die Polizei sucht weiterhin nach dem vermissten Leon S. (siehe Foto) und bittet dabei um Hinweise auf den Verbleib des Jungen. Bereits am 19. Dezember 2024 hatte sich die Polizei bei der Suche nach dem 15-Jährigen, der in einer Jugendwohngruppe im Landkreis Kassel lebt, mit einer Öffentlichkeitsfahndung an die Bevölkerung gewendet (siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/5935120). Leider gingen keine konkreten Hinweise auf den Verbleib von Leon S. ein. Auch alle weiteren von dem Beamten des Kommissariats 11 der Kasseler Kripo geführten Ermittlungen und Suchmaßnahmen nach dem seit dem 30. November 2024 vermissten Jugendlichen im persönlichen Umfeld führten nicht zu seinem Auffinden. In der vergangenen Woche tauchte an der Arbeitsstelle eines Angehörigen in Kassel-Bettenhausen ein offenbar selbst eingeworfener Brief des 15-Jährigen auf, in dem er mitteilte, dass es ihm gut gehe. Seinen Aufenthaltsort gab er aber nicht preis. Hinweise auf eine Straftat liegen den Ermittlern bislang nicht vor. Aktuell deutet vieles darauf hin, dass der 15-Jährige bei einer nicht bekannten Person Unterschlupf gefunden hat.

Der 15-Jährige ist 1,50 Meter groß, hat eine kräftige Statur und kurze braune Haare. Bei seinem Verschwinden trug er eine dunkle Jacke, eine graue Jogginghose und Turnschuhe.

Wer Hinweise auf den Aufenthaltsort der Vermissten geben kann, meldet sich bitte unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen oder bei jeder anderen Polizeidienststelle.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1021

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de



Zugefügt 2025 Februar 16

Polizei sucht weiterhin nach vermisstem Leon S. (15): Hinweise auf Verbleib erbeten POL-KS: Polizei sucht weiterhin nach vermisstem Leon S. (15): Hinweise auf Verbleib erbeten Bild-Infos Download Kassel

Nagel: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Transformation der Wirtschaft dürfte sich bewältigen lassen


	 Nagel: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Transformation der Wirtschaft dürfte sich bewältigen lassen

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf deutlich geringer als erforderliche Gesamtinvestitionen

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf dürfte Nagel zufolge deutlich geringer ausfallen als der geschätzte zusätzliche Investitionsbedarf, wie er aus der buchhalterischen Sicht der Europäischen Kommission definiert wird, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass nicht alle Investitionen wirtschaftliche Ressourcen und Finanzierungen erforderten, die über das hinausgingen, was eine Volkswirtschaft zum Erhalt ihres Kapitalstocks aufwenden müsse. ´In vielen Fällen werden Technologien auf Basis fossiler Brennstoffe durch klimaneutrale Alternativen ersetzt. Dies erfordert nur dann eine zusätzliche Finanzierung, wenn die klimaneutralen Technologien kostspieliger sind oder der ersetzte Kapitalstock noch nicht vollständig abgeschrieben ist.´

Auf die Gesetzgeber bezogen sagte Nagel, dass der zusätzliche Finanzierungsbedarf minimiert werden könne, indem sie dafür sorgten, dass der Weg zur Klimaneutralität einer klaren und verbindlichen Marschroute folge. Denn durch eine größere Planungssicherheit würden Anreize geschaffen, keine weiteren Investitionen in Technologien auf Basis fossiler Brennstoffe zu tätigen, die unter Umständen nicht mehr vollständig abgeschrieben werden könnten, bevor sie unrentabel würden.
Zusätzlicher jährlicher Finanzierungsbedarf beträgt in Deutschland rund 120 Milliarden Euro

Bezugnehmend auf eine kürzlich durchgeführte Studie sagte Nagel, dass Deutschland zwischen 2021 und 2030 jährlich etwa 390 Milliarden Euro investieren müsse, um seine Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 65 Prozent zu senken. ´Allerdings erfordern nur etwa 30 Prozent dieser Investitionen eine zusätzliche Finanzierung. Das entspricht insgesamt einer Summe von ungefähr 120 Milliarden Euro´, so Nagel.

´In eine klimaneutrale Wirtschaft müssen alle investieren – die privaten Haushalte, die Unternehmen und der öffentliche Sektor. Für diese Investitionen kommen sowohl Innenfinanzierungs- als auch Außenfinanzierungsmittel infrage.´ Laut Nagel wird für Deutschland davon ausgegangen, dass etwa 20 Prozent des geschätzten Finanzierungsmix aus der Innenfinanzierung stammen könnte – in erster Linie Sparvermögen privater Haushalte. Bei der Außenfinanzierung dürften Bankkredite die wichtigste Rolle spielen, da sie mehr als ein Viertel des Finanzierungsmix ausmachten. Neben Bankkrediten könnte dem Bundesbankpräsidenten zufolge auch Schuldverschreibungen und der Eigenkapitalfinanzierung eine große Bedeutung zukommen.
Bei der Finanzierung des Übergangs könnten Banken eine größere Rolle spielen

Nagel hält ein stabiles Bankensystem für unabdingbar, um Klimaneutralität zu erreichen. Wie die Schätzungen zeigten, entfalle ein Großteil der klimabezogenen Investitionen auf private Haushalte. ´Dabei verfügen die privaten Haushalte in der Praxis kaum über andere Finanzierungsmöglichkeiten als Bankkredite´, sagte er. ´Aus diesem Grund sind wir bei der Bundesbank fest entschlossen, die Vollendung der europäischen Bankenunion weiter voranzutreiben.´

Zudem sei es wichtig, den Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen zu verbessern. ´Vor allem nichtfinanzielle Unternehmen würden erheblich von einer besseren Finanzierung über die Kapitalmärkte profitieren.´ Daher setze sich die Bundesbank auch für die Einrichtung einer europäischen Kapitalmarktunion ein.



Zugefügt 2025 Februar 16

Nagel: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Transformation der Wirtschaft dürfte sich bewältigen lassen

messer - Fahrzeugkontrolle deckt mutmaßlichen Lebensmitteldiebstahl auf – Zwei Messer, Machete und Bolzenschneider sichergestellt - Polizei Nordrhein-Westfalen - Wersten


	messer - Fahrzeugkontrolle deckt mutmaßlichen Lebensmitteldiebstahl auf – Zwei Messer, Machete und Bolzenschneider sichergestellt -
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Wersten

Durch die rechtliche Möglichkeit der „Strategischen Fahndung´´ gemäß §12a Polizeigesetz NRW, konnten Polizisten gestern Abend zwei mutmaßliche Lebensmitteldiebe vorläufig festnehmen. Sie transportierten unter anderem größere Mengen an Butter und Käse in ihrem Fahrzeug, für die sie keinen Eigentumsnachweis erbringen konnten. Das polizeibekannte Duo führte zudem mehrere Messer und einen Bolzenschneider mit sich, hierzu gab es auch keine plausiblen Erklärungen.
Polizei Düsseldorf

Tatzeit: Donnerstag, den 13. Februar 2025, 19:20 Uhr

Einer aufmerksamen Streife der Polizeiwache Wersten fiel gestern Abend auf der Kölner Landstraße ein Mercedes mit Kölner Städtekennung auf. Die Beamten entschieden sich das Fahrzeug anzuhalten und im Rahmen der „Strategischen Fahndung´´ zu kontrollieren.

Im Fahrzeug konnte eine erhebliche Menge Lebensmittel festgestellt werden. Neben Lachspaketen und Waschmittel fanden die Beamten insgesamt 200 Pakete Butter und 146 Stück Parmesankäse. Zudem hatten der 50-jährige Deutsche und der 50-jährige Rumäne einen Bolzenschneider, eine Machete und zwei Messer im Auto. Plausible Erklärungen zu den gefundenen Gegenständen konnte das Duo nicht liefern.

Beide Männer sind bereits in der Vergangenheit wegen Diebstahlsdelikten in Erscheinung getreten und wurden mangels Haftgründen, nach allen polizeilichen Maßnahmen, wieder entlassen.

Die Lebensmittel konnten einem hiesigen Discounter zugeordnet werden und wurden diesem ausgehändigt.

Die genauen Hintergründe des mutmaßlichen Diebstahls bedürfen weiterer Ermittlungen.

Zur Erklärung, die „Strategische Fahndung´´ erlaubt es der Polizei zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung verdachtsunabhängig unter anderem Personen im öffentlichen Verkehrsraum anzuhalten und Fahrzeuge sowie mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen.
sichergestellte Lebensmittel Nr.1
Polizei Düsseldorf

Polizei Düsseldorf
Bild als Download
sichergestellte Lebensmittel Nr.2
Polizei Düsseldorf

Polizei Düsseldorf
Bild als Download
sichergestellte Lebensmittel Nr.3
Polizei Düsseldorf

Polizei Düsseldorf
Bild als Download
Waffen und Bolzenschneider
Polizei Düsseldorf

Polizei Düsseldorf
Bild als Download
Pressestelle
Tel.
0211 870 2005
Fax
0211 870 2008
E-Mail
pressestelle.duesseldorf [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Derendorfer Allee
4
40476
Düsseldorf




Zugefügt 2025 Februar 16

messer - Fahrzeugkontrolle deckt mutmaßlichen Lebensmitteldiebstahl auf – Zwei Messer, Machete und Bolzenschneider sichergestellt - Polizei Nordrhein-Westfalen - Wersten

Senatsverwaltung - Berliner Drug-Checking-Projekt zeigt Wirkung


	

Senatsverwaltung - 

Berliner Drug-Checking-Projekt zeigt Wirkung

16.02.2025 - Das von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ins Leben gerufene Berliner Projekt „Analysegestützte Beratung – Drug-Checking´ zeigt Wirkung: Gesundheitsrisiken werden reduziert, das Konsumverhalten hat sich verändert und Menschen mit Substanzkonsum werden niedrigschwellig an Hilfsangebote herangeführt.

Das ist das Ergebnis einer 30-wöchigen Evaluierungsphase der Charité – Universitätsmedizin und des Instituts für Suchtforschung in Frankfurt am Main, die das Berliner Drug-Checking-Projekt wissenschaftlich begleitet haben. Die Evaluierung zeigt, dass das Angebot der Senatsgesundheitsverwaltung auf großes Interesse stößt: Insgesamt nahmen 530 Personen an der Evaluierung teil und reichten insgesamt 1.120 Substanzproben ein. Die Ergebnisse der Probenanalysen verdeutlichen die Bedeutung des Drug-Checkings: Nur 44,8 Prozent der Proben enthielten den erwarteten Wirkstoff, während 53,7 Prozent unerwartete Beimischungen aufwiesen, darunter auch potenziell gefährliche Substanzen. Die analysegestützte Beratung hätte signifikante Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Befragten gehabt: Personen, deren Proben unerwartete Stoffe enthielten, verzichteten etwa fünfmal häufiger auf den Konsum. Bei Substanzen mit einer höher als erwarteten Wirkstoffkonzentration wurde die Dosis oft reduziert.

Insgesamt bewerteten 99,4 Prozent der Teilnehmenden das Projekt als nützlich und würden es erneut nutzen. Zudem empfanden 93,8 Prozent die Beratungsgespräche als hilfreich, was die Bedeutung einer kompetenten und niedrigschwelligen Begleitung verdeutlicht. Positiv zu bewerten ist, dass 73 Prozent der Teilnehmenden zuvor keinen Kontakt zum Suchthilfesystem hatten.

Dazu die Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra: „Die analysegestützte Beratung – Drugchecking ist in der Vergangenheit sehr kontrovers diskutiert worden. Vor allem stand die Befürchtung im Raum, das Projekt würde Menschen erst zum Konsum anregen. Die Evaluierung zeigt uns jedoch, dass das Angebot eine wirksame Maßnahme des Gesundheitsschutzes und der Prävention ist und damit ein wichtiger Bestandteil des Berliner Suchthilfesystems. Die hohe Akzeptanz des Angebots bei den nutzenden Personen unterstreicht dessen Relevanz.´

Die analysegestützte Beratung wurde seit Aufnahme des Regelbetriebs von Juni bis Dezember 2023 von 720 Personen genutzt, die 1.092 Proben zur Analyse eingereicht haben. Im Jahr 2024 nutzten 866 Personen das Angebot und reichten 1.790 Proben ein. 2023 konnten 566 Personen und 2024 866 Personen das Angebot aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht in Anspruch nehmen. Es ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Bedarf noch höher liegt.

Weiterführende Informationen:

Drogen wie zum Beispiel Kokain, Ecstasy und Speed können bei drei Beratungsstellen abgegeben werden: Fixpunkt gGmbH (Lahnstraße 84), vista gGmbH (Muskauer Straße 24) und Schwulenberatung gGmbH (Niebuhrstraße 59/60). Zuständig für die Analyse ist das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin. Neben der analysegestützten Beratung bieten die Standorte auch Suchtberatung und offene Sprechstunden an.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
Fax: (030) 9028-3102

Kontakt zur Pressestelle

Tel.:
(030) 9028-2853
E-Mail an



Zugefügt 2025 Februar 16

Senatsverwaltung - Berliner Drug-Checking-Projekt zeigt Wirkung

Deutsche Flughäfen zu den saubersten der Welt machen


	 Deutsche Flughäfen zu den saubersten der Welt machen

BMDV unterstützt Flughäfen mit 22,1 Millionen Euro bei Beschaffung umweltfreundlicher Stromaggregate / Wissing: „Das spart 7.000 Tonnen CO2´´
Alle Pressemitteilungen

Auch am Boden benötigen Flugzeuge Strom, während Sie gewartet, beladen und betankt werden. Der dafür benötigte Strom kommt häufig aus Hilfsturbinen im Flugzeug oder wird an entfernten Stellplätzen mit Stromaggregaten aus Diesel erzeugt. Mit Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff können Flugzeuge effizienter, emissionsfrei und deutlich leiser als bisher mit Strom versorgt werden. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing hat heute in Berlin Förderbescheide an 18 deutsche Flughäfen übergeben.

Bundesminister Volker Wissing:

Wir wollen die deutschen Flughäfen zu den saubersten der Welt machen. Das kann uns nur gelingen, wenn wir technologieoffen bleiben und Anreize für Investitionen in Umweltschutz schaffen. Mit unserer Bodenstrom-Förderung helfen wir den deutschen Flughäfen 7.000 Tonnen CO2 im Jahr zu sparen, reduzieren Schadstoffe und verbessern damit die Luftqualität am Vorfeld. Unsere Förderung ist auch ein Ausdruck der politischen Unterstützung für den Luftverkehr. Als Exportnation sind auf wir eine gute Konnektivität in der Luft angewiesen, wir wollen unsere Luftverkehrswirtschaft auf dem Weg zum emissionsfreien Fliegen bestmöglich unterstützen.

Mit der Umstellung auf klimafreundliche Stromaggregate werden nicht nur CO2-Emissionen reduziert, sondern auch die von Feinstaub und Stickoxiden. Auch der Lärmpegel sinkt, was Mitarbeitern und Passagieren gleichermaßen zu Gute kommt.

In bisher zwei Förderaufrufen konnten sich Flughäfen und Bodendienstleister um Beschaffungszuschüsse des BMDV für mobile und stationäre Bodenstromanlagen bewerben. Auch die zum Betrieb erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur wird bezuschusst. Insgesamt profitieren 24 Akteure an 19 deutschen Flughäfen von der Förderung in Höhe von 22,1 Millionen Euro. Damit können 200 Bodenstromgeräte gekauft werden. Die Bewilligung der Anträge erfolgte durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer Dienstleister unterstützt und erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme.




Zugefügt 2025 Februar 16

Deutsche Flughäfen zu den saubersten der Welt machen

BMEL Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel außerhalb der EU stoppen


BMEL	Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel außerhalb der EU stoppen

BMEL reicht Eckpunkte für mehr Tierschutz beim Export lebender Tiere in Drittländer bei EU-Kommission ein

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat der EU-Kommission Eckpunkte für ein nationales Regelungsvorhaben zum Schutz aus Deutschland ausgeführter Tiere vorgelegt. Damit soll die Ausfuhr lebender Tiere nur noch dann erlaubt werden, wenn die jeweiligen Drittländer (Zielländer und Transitländer) sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: ´´Vor wenigen Monaten wurde ein Tiertransport wochenlang an der bulgarisch-türkischen Grenzen festgehalten. Die schrecklichen Bilder der verendeten trächtigen Rinder haben viele von uns noch vor Augen. Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie Tiere auf teils tagelangen Transporten aus der EU heraus leiden oder qualvoll sterben.

Ich will, dass tierschutzwidrige Tiertransporte außerhalb der EU der Vergangenheit angehören. Transporte in Drittstaaten sollen nur stattfinden, wenn der Schutz der Tiere mindestens mit dem Standard innerhalb der EU vergleichbar ist. Ich schlage Brüssel vor, den Export lebender Tiere aus Deutschland an eine Vereinbarung zu binden, in der sich unsere Handelspartner zur Einhaltung klar definierter Tierschutzstandards verpflichten. Damit machen wir Schluss mit tierschutzwidrigen Transporten.

Mein Ministerium hat den Lösungsweg sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet, den wir Brüssel jetzt vorgeschlagen haben. Das vorzeitige Ende der Legislatur darf uns nicht davon abhalten, alles zu tun, um tierschutzwidrige Transporte in Drittstaaten zu stoppen. Eine europäische Regelung, die ich in den vergangenen drei Jahren viele Male in Brüssel gefordert habe, wäre am besten. Doch dringend nötige Verbesserungen auf EU-Ebene lassen trotz eindringlicher Appelle vieler EU-Mitglieder immer noch auf sich warten. Das lässt uns als Mitgliedstaaten keine andere Wahl, auf nationaler Ebene alles Notwendige vorzubereiten, um Tierleid schnellstmöglich zu stoppen.´´

Der Vorschlag sieht die Schaffung einer nationalen Regelung vor, welche die Ausfuhr bestimmter lebender Tiere in Drittländer an das Bestehen einer bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung zwischen den Drittländern (Ziel- sowie Transitländern) und Deutschland knüpft. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich das jeweilige Drittland zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards. Die Regelung soll auf Gesetzesebene erfolgen. Sie soll als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt formuliert werden, der an das Zustandekommen und die Einhaltung der bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung anknüpft.

Der Abschluss einer bilateralen oder multilateralen Vereinbarung mit Drittländern soll an folgende Zusicherungen geknüpft werden:

Geltung verbindlicher Mindesttierschutzstandards (untenstehende Punkte 1 bis 7) im jeweiligen Drittland
Vorhandensein wirksamer staatlicher Überwachungsmechanismen
Geltung der Tierschutzstandards, sobald sich die Tiere auf dem Hoheitsgebiet des Drittlandes befinden
Ermöglichung von Tierschutzaudits deutscher Delegationen oder beauftragter Dritter (z. B. Zertifizierungsstellen) im Drittland
Festsetzung von Rechtsfolgen bei Verstößen (z. B. Pausieren der Ausfuhren bis zur Behebung der festgestellten Mängel)

Die Einhaltung folgender Tierschutzstandards soll vom jeweiligen Drittland vorausgesetzt werden:

Einrichtung tierschutzkonformer Grenzverfahren bei der Einfuhr von Tieren
Gewährleistung tierschutzkonformer Aufenthalte der Tiere an Versorgungsstationen
Verbot des tierschutzwidrigen Umgangs mit Tieren nach ihrer Ankunft im Drittland
Tierschutzstandards bezüglich des Haltens von Tieren
Verbot tierschutzwidriger Praktiken im Rahmen der Ruhigstellung von Tieren zur Schlachtung oder Tötung
Sicherstellung tierschutzkonformer Methoden bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten
Sicherstellung tierschutzkonformer Verfahren zur Nottötung

Das Eckpunktepapier wurde an die EU-Kommission versandt, um eine Einschätzung zur EU- und WTO-rechtskonformen Umsetzbarkeit einer entsprechenden nationalen Maßnahme zu erhalten. Das Eckpunktepapier ist hier abrufbar.
Hintergrund:

Bundesminister Cem Özdemir hat in der Vergangenheit bereits mehrfach deutlich gemacht, dass nicht hingenommen werden darf, wie Tiere auf langen Transporten leiden oder unter Qualen verenden. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Anordnung von Bundesminister Cem Özdemir mit Wirkung vom 1. Juli 2023 die mit bestimmten Drittstaaten bilateral staatlich verhandelten sogenannten Veterinärbescheinigungen für den Export lebender Rinder, Schafe und Ziegen aus Tierschutzgründen zurückgezogen – soweit dies Deutschland selbst möglich ist.

Bundesminister Özdemir hat sich zudem beim Rat der EU-Agrarministerinnen und -minister mehrfach für ambitionierte Regeln zum Schutz der Tiere bei Transporten eingesetzt, beispielsweise im Januar 2023, oder im Mai 2024 und diese in mehreren Gesprächen mit der EU-Kommission eingefordert. Die Vorschläge der EU-Kommission für mehr Tierschutz bei Transporten im Dezember 2023 hat Bundesminister Özdemir begrüßt, diese wurden allerdings bislang nicht umgesetzt.



Zugefügt 2025 Februar 16

BMEL Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel außerhalb der EU stoppen

Mit Drogen gehandelt und mit Haftbefehl gesucht - Tempelhof-Schöneberg


	
Mit Drogen gehandelt und mit Haftbefehl gesucht

15.02.2025

Tempelhof-Schöneberg

Einsatzkräfte nahmen vergangene Nacht einen Mann in Schöneberg fest. Den Polizisten in Zivil fiel gegen 22.45 Uhr auf der Courbièrestraße ein Auto auf, in dem ein Mann saß. Von der gegenüberliegenden Straßenseite näherten sich ein weiterer Mann, 22 Jahre alt, und eine Frau, 19 Jahre alt, traten gemeinsam an das Fahrzeug heran und setzten sich hinein. Nach nur wenigen Augenblicken verließen beide Personen wieder das Auto. Etwas abgesetzt überprüften die Beamten die beiden Personen. Dabei stellt sich heraus, dass sie von dem Fahrer des Wagens Cannabis gekauft hatten. Der 31-jährige Fahrer wurde daraufhin angehalten und ebenfalls festgenommen. Eine Durchsuchung des Fahrzeuges führte zum Auffinden mehrerer Druckverschlusstütchen mit Cannabis und mehreren Hundert Euro Bargeld. Bei ihm selbst fanden die Beamten noch über 15 Mikroreagenzgefäße mit mutmaßlichem Kokain. Bei der Überprüfung seiner Identität stellten die Polizisten zudem fest, dass er mit gültigem Haftbefehl gesucht wurde und verhafteten ihn. Einen gültigen Führerschein konnte er darüber hinaus auch nicht vorweisen. Anschließend brachten sie ihn in ein Polizeigewahrsam, wo er der Justiz überstellt wurde. Das Fahrzeug wurde als Tatmittel beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen führt das Fachkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 16

Mit Drogen gehandelt und mit Haftbefehl gesucht 15.02.2025 Tempelhof-Schöneberg

Explosion zerstört Schaufensterscheibe - Neukölln


	
Explosion zerstört Schaufensterscheibe

15.02.2025

Neukölln

15.02.2025 - Unbekannte zündeten heute früh in Neukölln einen pyrotechnischen Gegenstand. Gegen 2:30 Uhr alarmierten mehrere Anrufer die Polizei zum Alfred-Scholz-Platz, nachdem sie eine laute Explosion hörten. Die eingetroffenen Einsatzkräfte stellten am Ort eine zerstörte Schaufensterscheibe, den stark beschädigten Sockel der Scheibe sowie die ebenfalls stark beschädigte Reklame eines Schuhgeschäftes fest. Die Einsatzkräfte sicherten den Ort sowie Spuren und Reste des Explosivmittels und des Weiteren das Geschäft gegen unbefugten Zutritt. Verletzt wurde niemand. Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion führt der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 16

Explosion zerstört Schaufensterscheibe 15.02.2025 Neukölln

tot? - Eisenbach: Vermögensschaden nach Schockanruf - Freiburg


	tot - Eisenbach: Vermögensschaden nach Schockanruf
-
Freiburg

Am Dienstag, 11.02.2025, gegen 14:00 Uhr kam es in Eisenbach zu einem sogenannten Schockanruf. Die Täter gaben am Telefon vor, dass der Enkel des Opfers in einen Unfall verwickelt war und es dabei einen Toten gab. Deshalb sitze der Enkel in Haft und es sei eine Kaution in Höhe von 60.000 Euro fällig. Das Opfer des Anrufs sammelte zusammen, was es an Bargeld und Wertgegenständen auf die Schnelle zur Verfügung hatte. Kurz darauf kam es zu einer Übergabe dieser Wertgegenstände an die Täterschaft an der Wohnanschrift des Opfers. Einen weiteren Betrag wollte das Opfer bei der Bank abheben. Einer aufmerksamen Mitarbeiterin bei der Bank vielen die Ungereimtheiten bei der Geldabhebung auf und sie verständigte die Polizei. Die eingesetzten Polizeibeamten des Polizeireviers Titisee-Neustadt konnten eine weitere Geldübergabe verhindern. Dem Opfer entstand trotzdem ein Schaden von einigen Tausend Euro. Zeugen, die verdächtige Ereignisse, Personen oder Fahrzeuge zur Tatzeit in Eisenbach beobachteten werden gebeten, sich bei der Polizei in Titisee-Neustadt unter der Telefonnummer 076519336-0 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de
WiJ, 07651/9336-0
Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 16

tot - Eisenbach: Vermögensschaden nach Schockanruf - Freiburg

BMG-Forschungsnetzwerk zu Long COVID startet


	 BMG-Forschungsnetzwerk zu Long COVID startet

Mit einem ersten Treffen der 30 Projektleitenden des Förderschwerpunkts „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)´´ in Berlin hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an diesem Montag ein Koordinierungsnetzwerk für die Long COVID-Forschung gestartet.
10. Februar 2025

Auch ein in Kürze startendes Netzwerk aus Modellprojekten zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit diesem Krankheitsbild war vertreten.

Ziel der Netzwerke ist es, Forschungsergebnisse zur Behandlung von Long COVID einschließlich ME/CFS zu entwickeln und auszutauschen, sodass sie zeitnah in der Versorgung ankommen. Umgekehrt sollen Daten aus der Versorgung für Forschende zur Verfügung gestellt werden.

Der Einsatz für die Long COVID-Forschung hat sich gelohnt. Mit 30 vom Bund geförderten Projekten investiert Deutschland so viel in die Erforschung der Long COVID-Symptome wie kaum ein anderes Land. Viele Menschen leiden bis heute unter den Langzeitfolgen einer COVID-Infektion. Und die Zahl der Betroffenen steigt weiter. Mit dem Koordinierungsnetzwerk bringen wir Forschung und Versorgung noch enger zusammen. Wir lassen die Menschen, die unter Long COVID leiden, nicht allein. Ich bedanke mich bei allen Projektteilnehmern und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Erkrankungen mit Long COVID-ähnlichen Symptomkomplexen wie ME/CFS, auch unabhängig von einer COVID-19-Erkrankung, werden in den beiden Netzwerken mitberücksichtigt. Die gewonnenen Erkenntnisse leisten somit einen Beitrag zum Umgang mit Erkrankungen auch über das Krankheitsbild Long COVID hinaus. Dies gilt auch für Beschwerden im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung.
Hintergrund Förderschwerpunkte Long COVID

Für den 2024 bis 2028 laufenden Förderschwerpunkt zur versorgungsnahen Forschung wurden Projekte mit einem Gesamtvolumen von 73 Mio. Euro bewilligt. In einem wettbewerblichen Verfahren wurden 30 Projekte zur Förderung ausgewählt, die ihre Arbeit mittlerweile aufgenommen haben. Der Förderschwerpunkt gliedert sich in mehrere Module, die sich der integrierten bzw. koordinierten Versorgung, Innovationen in der Versorgung (z.B. Wearables) sowie der Erforschung der Versorgungslage und des Krankheitsgeschehens widmen werden.

Die Abstimmung der Projekte untereinander, die über den Förderschwerpunkt gefördert werden, übernimmt eine bei der „Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V.´´ (TMF) angesiedelte Koordinierungsstelle.

Zudem stellt diese eine Vernetzung mit Modellprojekten des zweiten mehrjährigen Förderschwerpunkts („Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen´´) sicher. Die Bewilligung der Projekte dieses zweiten Förderschwerpunkts wird in Kürze abgeschlossen sein und wird voraussichtlich ein Gesamtvolumen von ca. 45 Mio. Euro umfassen. Zusammen ergibt sich eine BMG-Forschungsförderung zu Long COVID in Höhe von knapp 120 Mio. Euro bis Ende 2028.
Weitere Informationen




Zugefügt 2025 Februar 16

BMG-Forschungsnetzwerk zu Long COVID startet

Abgeordnete sprechen Georgiens selbsternannten Behörden Legitimität ab


	Abgeordnete sprechen Georgiens selbsternannten Behörden Legitimität ab

Das Parlament erkennt Salome Surabischwili als rechtmäßige Präsidentin Georgiens an
Forderung nach EU-Sanktionen gegen führende georgische Politiker
Neuwahlen als einziger Ausweg aus der aktuellen politischen Krise in Georgien

Die internationale Gemeinschaft solle sich dem Boykott der selbsternannten georgischen Behörden anschließen, die die Demokratie im Land untergraben, so die Abgeordneten.

Einer am Donnerstag angenommenen Entschließung nach weigert sich das Parlament, die selbsternannten Behörden der regierenden Partei „Georgischer Traum´´ nach den manipulierten Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 anzuerkennen, was auch den neu ernannten Präsidenten Micheil Kawelaschwili beinhaltet. Die Abgeordneten fordern die internationale Gemeinschaft auf, sich dem Boykott gegen die selbsternannten Staatsorgane Georgiens anzuschließen. Die Abgeordneten erkennen Salome Surabischwili weiterhin als rechtmäßige Präsidentin Georgiens an und fordern den Präsidenten des Europäischen Rats, António Costa, auf, sie einzuladen, um Georgien auf einer der anstehenden Tagungen des Europäischen Rates und auf dem nächsten Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft zu vertreten.

Nach den umstrittenen Wahlen, die Georgien in eine politische und konstitutionelle Krise gestürzt haben, erlebte das Land anhaltende friedliche Massenproteste gegen die Regierung, die mit einem gewaltsamen und repressiven Vorgehen der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden beantwortet wurden. Die Abgeordneten fordern den Rat und die EU-Mitgliedstaaten auf, persönliche Sanktionen gegen die Beamten und politischen Führer in Georgien verhängen, die für demokratische Rückschritte, Wahlbetrug, Menschenrechtsverletzungen und die Verfolgung politischer Gegner und Aktivisten verantwortlich sind. Dazu gehören unter anderem der prominente Oligarch Bidsina Iwanischwili, Premierminister Irakli Kobachidse, Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili sowie Richter, die politisch motivierte Urteile fällen, und Medienvertreter, die an der Verbreitung von Desinformation mitwirken.

Forderung nach Neuwahlen

In der Entschließung wird auch bekräftigt, dass die einzige Lösung für die derzeitige Krise in Georgien darin besteht, neue Parlamentswahlen in einem verbesserten Wahlumfeld abzuhalten, die nach Ansicht der Abgeordneten in den nächsten Monaten stattfinden soll, geleitet von einer unabhängigen und unparteiischen Wahlverwaltung und überwacht durch sorgfältige internationale Beobachtung. Das Parlament bedauert zutiefst, dass die regierende Partei „Georgischer Traum´´ ihren Weg zur europäischen Integration und zur NATO-Mitgliedschaft aufgegeben hat, und bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die legitimen europäischen Bestrebungen der Bevölkerung Georgiens.

Der Text wurde mit 400 Ja-Stimmen, 63 Gegenstimmen und 81 Enthaltungen angenommen. Alle Details werden hier vollständig verfügbar sein (unter folgendem Datum: 13.02.2025). Erfahren Sie hier die Abstimmungsergebnisse einzelner Abgeordneter.

Hintergrund

Georgien wurde im Dezember 2023 der Status eines EU-Beitrittskandidaten zuerkannt. Die jüngsten Parlamentswahlen des Landes wurden vom Europäischen Parlament jedoch weder als frei noch als fair eingestuft, und die Abgeordneten forderten eine Wiederholung der Wahlen innerhalb des nächsten Jahres.
Kontakt:

Armin WISDORFF
Press Officer
Pressereferent
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 40924 (BXL)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 13 45
E-Mail: armin.wisdorff@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-DE@europarl.europa.eu
Viktor ALMQVIST
Press Officer
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 31834 (BXL)
Mobiltelefonnummer: (+32) 470 88 29 42
E-Mail: viktor.almqvist@europarl.europa.eu
E-Mail: foreign-press@europarl.europa.eu
Twitter-Konto: @EP_ForeignAff
Judit HERCEGFALVI
Press Officer in Germany
Pressereferentin in Deutschland
Kontaktangaben:
Telefon: (+49) 30 2280 1080
Mobiltelefonnummer: (+49) 177 323 5202
E-Mail: judit.hercegfalvi@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-berlin@ep.europa.eu
Andrea RUKSCHCIO-WILHELM
Press Officer in Austria
Pressereferentin in Österreich
Kontaktangaben:
Telefon: (+43) 1 516 17 217
Mobiltelefonnummer: (+43) 660 4444 330
E-Mail: andrea.rukschcio-wilhelm@europarl.europa.eu

Weitere Informationen

Video der Plenardebatte (21.01.2025)
Multimedia-Center: Kostenlose Fotos, Videos und Audiomaterial



Zugefügt 2025 Februar 16

Abgeordnete sprechen Georgiens selbsternannten Behörden Legitimität ab

Mutmaßlicher Drogenhändler flüchtet vor der Polizei - Treptow-Köpenick


	
Mutmaßlicher Drogenhändler flüchtet vor der Polizei

12.02.2025

Treptow-Köpenick

12.02.2025 - Ein mutmaßlicher Drogenhändler wurde gestern Nachmittag in Adlershof festgenommen, nachdem er versucht hatte, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Gegen 14:20 Uhr wollten ihn Einsatzkräfte am Adlergestell/Glienicker Weg kontrollieren, nachdem er ihnen wegen seiner Fahrweise aufgefallen war. Er flüchtete jedoch in Richtung S-Bahnhof Adlershof. Dabei wendete der Fahrer mehrmals, missachtete eine rote Ampel, fuhr mit hoher Geschwindigkeit in die Dörpfeldstraße und bog von dort aus in eine der Nebenstraßen ein. Mehrere Fußgänger und Radfahrer mussten sich in Sicherheit bringen. Die Einsatzkräfte verloren zunächst den Sichtkontakt, stellten das Auto aber kurz danach verlassen in der Radickestraße fest. Der Fahrer, ein 49 Jahre alter Mann, hatte sich derweil in einen nahegelegenen Supermarkt begeben, wo ihn die Einsatzkräfte wiedererkannten und festnahmen. Der Mann wies sich dann mit gefälschten Dokumenten aus, auch eine gültige Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Bei der staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung des Wagens fanden und beschlagnahmten die Einsatzkräfte mutmaßliches Kokain sowie Bargeld. Auch der Wagen wurde beschlagnahmt. Der Festgenommene musste sich im Polizeigewahrsam einer erkennungsdienstlichen Behandlung und einer Blutentnahme unterziehen. Er soll nun einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls prüfen wird. Die weiteren Ermittlungen führen Fachkommissariate der Polizeidirektionen 3 (Ost) und 5 (City) sowie des Landeskriminalamtes.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 16

Mutmaßlicher Drogenhändler flüchtet vor der Polizei 12.02.2025 Treptow-Köpenick

AVISO: Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer - Wien


 AVISO: Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer - 
Wien

Das Bundesministerium für Inneres lädt gemeinsam mit der Verbrechensopferhilfe WEISSER RING anlässlich des Europäischen Tags der Kriminalitätsopfer zum Symposium „Schadenersatz für Kriminalitätsopfer - eine Selbstverständlichkeit oder ein unerreichbares Ziel?´´ am 18. Februar 2025 ein. Die Veranstaltung findet im Bundesministerium für Inneres statt und beinhaltet zahlreiche Fachvorträge rund um das Thema Schadenersatz im Strafprozess für Opfer.

Lyane Sautner, Präsidiumsmitglied des WEISSEN RINGS, und Susanne Kammerhofer vom Fachbereich Opferhilfe geben einen Überblick zum Thema „Schadenersatz für die Opfer von Straftaten´´. Es folgt eine Videoeinspielung von Karin Portmann, stellvertretende Bereichsleiterin in der Direktion der Justiz und des Innern der Kantonalen Opferhilfestelle Zürich. Danach findet eine Paneldiskussion mit renommierten Expertinnen und Experten statt.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

Alternativ kann die Veranstaltung auch via Livestream unter folgendem Link bzw. auf den Facebook-Seiten des Bundesministeriums für Inneres und des WEISSEN RINGS mitverfolgt werden: https://youtube.com/live/EEVF1TWL1cE?feature=share.

Wann: 9 Uhr - Beginn der Veranstaltung und Begrüßung

Anschließend - Statements

10:30 Uhr - Fachvorträge und Diskussionen

Wo: Bundesministerium für Inneres, Großer Vortragssaal, Eingang Minoritenplatz 9, 1010 Wien

Akkreditierung:

Für die Teilnahme an diesem Medientermin ist eine Akkreditierung notwendig. Hierfür muss das Formular unter folgendem Link ausgefüllt werden - nach Überprüfung der Daten erhalten Sie die Akkreditierung per E-Mail.

Akkreditierungslink: https://tinyurl.com/4pe9jesu
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Februar 16

AVISO: Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer - Wien

Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer


	Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können.

Verfahren V ZR 236/23

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Die Klägerin ist Mitglied der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zu der Anlage gehört eine Tiefgarage mit 15 Stellplätzen. Die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1971 ordnet die Nutzung der Stellplätze ausschließlich bestimmten Wohneinheiten zu. Zudem regelt die Gemeinschaftsordnung, dass die Kosten für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in und an der Garagenhalle ausschließlich von diesen Wohneinheiten zu tragen sind. Die Einheit der Klägerin verfügt nicht über ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz. Im April 2022 beschlossen die Wohnungseigentümer, das Dach der Garage sanieren zu lassen und die damit verbundenen Kosten auf sämtliche Wohnungseigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile umzulegen.

Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Anfechtungsklage, der das Amtsgericht stattgegeben hat. Nachdem ihre Berufung ohne Erfolg geblieben ist, verfolgt die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision ihren Klageabweisungsantrag weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat der Revision stattgegeben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:

Nach der Gemeinschaftsordnung sind die bei der Sanierung des Tiefgaragendaches entstehenden Kosten nur von den Einheiten mit Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz zu tragen. Die beschlossene Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen führt dazu, dass auch Wohnungseigentümer ohne Stellplatz – wie die Klägerin - für die Sanierung des Tiefgaragendachs zahlen müssen; der Beschluss sollte die in der Gemeinschaftsordnung vereinbarte objektbezogene Kostentrennung zwischen Gebäude und Tiefgarage gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG konstitutiv ändern. Die erforderliche Beschlusskompetenz besteht - wie der Bundesgerichtshof in der Sache V ZR 81/23 bereits entschieden hat - auch dann, wenn der Kreis der Kostenschuldner verändert wird, indem - wie hier - Wohnungseigentümer erstmals mit Kosten belastet werden.

Da das Landgericht entgegen dieser - erst nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangenen - Rechtsprechung die Beschlusskompetenz verneint hatte, hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Nunmehr wird das Landgericht klären müssen, ob die Beschlüsse ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen; zu prüfen ist dies nur dann, wenn – wie hier – innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist Klage gegen die Beschlüsse erhoben worden ist. Zu der insoweit erforderlichen Prüfung von Anfechtungsgründen hat der Bundesgerichtshof nähere Vorgaben gemacht. Inwieweit es bei einer vereinbarten objektbezogenen Kostentrennung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann, durch Beschluss auch die zuvor kostenbefreiten Wohnungseigentümer an den auf einen der Gebäudeteile entfallenden Erhaltungskosten zu beteiligen, war bislang ungeklärt. Nach dem bis zum 30. November 2020 geltenden Recht waren derartige Beschlüsse schon mangels Beschlusskompetenz ohne Weiteres nichtig. Der Bundesgerichtshof hat zu der neuen Rechtslage nun entschieden, dass es bei einer vereinbarten objektbezogenen Kostentrennung in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, durch Beschluss auch die übrigen Wohnungseigentümer an den auf diesen Gebäudeteil (hier der Tiefgarage) entfallenden Kosten zu beteiligen. Denn in typisierender Betrachtung ist davon auszugehen, dass die vereinbarte Kostentrennung für die konkrete Anlage grundsätzlich angemessen ist. Regelmäßig wird die objektbezogene Kostentrennung nämlich deshalb vereinbart, weil sich Gebrauch bzw. Gebrauchsmöglichkeiten besonders stark unterscheiden, wie es insbesondere in Anlagen mit unterschiedlich genutzten Gebäudeteilen oder in Mehrhausanlagen der Fall ist. Daher bedarf es in dieser Fallkonstellation - anders als bei üblichen Beschlüssen über die Änderung der Kostenverteilung - eines sachlichen Grundes, damit die Kosten auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden dürfen.

Wann ein sachlicher Grund für die Einbeziehung der übrigen Wohnungseigentümer besteht, hängt von der jeweiligen Fallgestaltung ab und lässt sich nicht abschließend vorgeben. In dem hier zu entscheidenden Fall könnte es jedenfalls ausreichend sein, wenn die Kosten der Beseitigung von Schäden dienen, die von dem übrigen Gemeinschaftseigentum außerhalb der Tiefgarage herrühren. Ebenso kann ein sachlicher Grund gegeben sein, wenn sich das Problem, für dessen Beseitigung die Kosten anfallen, auf die gesamte Anlage erstreckt, und aus diesem Grund eine Gesamtsanierung der Anlage unter Beteiligung aller Wohnungseigentümer beschlossen wird. Hingegen stellt es bei einer vereinbarten objektbezogenen Kostentrennung zwischen Tiefgarage und Gebäude für sich genommen keinen sachlichen Grund für eine Beteiligung aller Miteigentümer dar, dass die Kosten Teile des Gemeinschaftseigentums betreffen, die auch für das übrige Gemeinschaftseigentum - insbesondere aus Gründen der Statik - von Bedeutung sind.

Verfahren V ZR 128/23

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Die Klägerinnen sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zu der Anlage gehören - neben den Gewerbeeinheiten der Klägerinnen - 30 Wohnungseigentumseinheiten sowie insgesamt 25 Garagen/Stellplätze, für die jeweils Teileigentum begründet worden ist. In der Teilungserklärung aus dem Jahr 1984 ist geregelt, dass öffentliche Abgaben, Betriebskosten und Instandsetzungskosten jeweils nach Miteigentumsanteilen getragen werden. Für die Heizungskosten sieht die Teilungserklärung eine Umlage nach dem Verhältnis der beheizten Flächen vor. Der in der Teilungserklärung ausgewiesene Miteigentumsanteil ist bezogen auf die Grundfläche bei den Wohnungen etwa viermal größer als bei den Gewerbeeinheiten, ein Hundertstel Miteigentum entspricht also bei den Wohneinheiten etwa 25 m², bei den Gewerbeeinheiten etwa 100 m². In einer Eigentümerversammlung im Jahr 2021 wurde beschlossen, die aktuell nach Miteigentumsanteilen umgelegten Kosten zukünftig nach der beheizbaren Wohnfläche zu verteilen und diesen Schlüssel auch für die Zuführung zu der Erhaltungsrücklage anzuwenden. Darüber hinaus wurde auf der Grundlage des Gesamtwirtschaftsplans und der Einzelwirtschaftspläne über die Vorschüsse für das Jahr 2022 beschlossen.

Gegen diese Beschlussfassung wenden sich die Klägerinnen mit ihrer Anfechtungsklage, der das Amtsgericht stattgegeben hat. Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Mit der von dem Bundesgerichtshof zugelassenen Revision wollten die Klägerinnen die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils erreichen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zurückgewiesen. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:

Die angefochtenen Beschlüsse sind rechtmäßig. Die Beschlusskompetenz zur Abänderung des geltenden Verteilungsschlüssels ergibt sich aus § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Anders als zuvor begründet nunmehr § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG (auch) eine Kompetenz zur Änderung des Verteilungsschlüssels für die Zuführung zu Rücklagen. Grund für die fehlende Beschlusskompetenz nach dem alten Recht war, dass § 16 Abs. 4 WEG aF eine Änderung der Kostenverteilung nur für den Einzelfall ermöglichte, während Rücklagen für den zukünftigen, noch nicht konkret vorhersehbaren Bedarf bestimmter Maßnahmen gebildet werden. Eine solche Beschränkung enthält § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht mehr.

Bei der beschlossenen Änderung der Kostenverteilung handelt es sich zudem um eine abweichende Verteilung für bestimmte Arten von Kosten im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG und nicht - wie die Klägerinnen gemeint hatten - um eine nicht von der Beschlusskompetenz gedeckte generelle Änderung des Verteilungsschlüssels. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine abweichende Verteilung beschließen. Wie die Formulierung ´´bestimmte Arten von Kosten´´ zu verstehen ist, war bislang umstritten. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass diese Formulierung lediglich das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis hervorhebt und keine darüber hinausgehenden Anforderungen begründet.

Der Bundesgerichtshof hat auch die Annahme des Landgerichts, der Beschluss über die Änderung des Verteilungsschlüssels entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung, nicht beanstandet. Die auf § 16 Abs. 3 WEG aF gestützte Änderung einer vereinbarten Verteilung von Betriebskosten, die bestimmte Wohnungseigentümer privilegierte, entsprach nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn es für die vereinbarte Privilegierung keinen sachlichen Grund gab. Der Bundesgerichtshof hat jetzt geklärt, dass die gleichen Grundsätze für die nunmehr eröffnete Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gelten. Die Würdigung des Landgerichts, dass der alte Verteilungsschlüssel die Teileigentümerinnen der Gewerbeeinheiten unbillig privilegiert hat, weil die Gewerbeeinheiten gemessen an der Fläche nur mit etwa einem Viertel an den Kosten für Abgaben, Betriebskosten und Erhaltung beteiligt wurden und für diese Privilegierung kein sachlicher Grund bestand, ist rechtsfehlerfrei.

Vorinstanzen:

V ZR 236/23

AG Clausthal-Zellerfeld - Urteil vom 21. Februar 2023 - 44 C 5/22 (XIII)

LG Braunschweig - Urteil vom 13. Oktober 2023 - 6 S 47/23

und

V ZR 128/23

AG Düsseldorf - Urteil vom 9. Mai 2022 - 290a C 99/21

LG Düsseldorf - Urteil vom 31. Mai 2023 - 25 S 60/22

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 16 Abs. 2 WEG

Die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, hat jeder Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis seines Anteils (Absatz 1 Satz 2) zu tragen. Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von Satz 1 oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen.

Karlsruhe, den 14. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Bundesgerichtshof zur Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.02.2025

Nr. 033/2025

Urteile vom 14. Februar 2025 - V ZR 236/23 und V ZR 128/23





Zugefügt 2025 Februar 16

Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Messer - tatverdächtiger stellt sich nach Tötungsdelikt (dritter Nachtrag) - Castrop-Rauxel/Recklinghausen -


	Castrop-Rauxel/Recklinghausen: Tatverdächtiger stellt sich nach Tötungsdelikt (dritter Nachtrag)

Recklinghausen (ots

Seit Freitag (14.02.2025) suchte die Polizei Recklinghausen mittels Öffentlichkeitsfahndung nach einem 36-Jährigen aus Recklinghausen. Dem Mann wird vorgeworfen, am Donnertagabend einen 57-Jährigen in Castrop-Rauxel mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben.

Der Tatverdächtige stellte sich im Beisein eines Rechtsanwaltes bei der Polizei. Bislang hat er sich nicht zu der Tat geäußert.

Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde von einer Richterin am Amtsgerichts Recklinghausen verkündet. Der Beschuldigte sitzt jetzt in Untersuchungshaft.

Die Fahndung nach dem 36-Jährigen ist somit eingestellt. Wir bitten darum die Fahndungsaufrufe und insbesondere die veröffentlichten Fotos zu löschen.

Rückfragen für Medienschaffende bitte an:

Polizeipräsidium Recklinghausen
Andreas Lesch
Telefon: 02361 55 1031
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
Verfolgen Sie unsere Meldungen auch auf:
https://recklinghausen.polizei.nrw/
www.facebook.com/polizei.nrw.re
https://x.com/polizei_nrw_re
https://www.instagram.com/polizei.nrw.re/
https://whatsapp.com/channel/0029VaARqGD6xCSHwLUxl91q



Zugefügt 2025 Februar 16

Castrop-Rauxel/Recklinghausen: Tatverdächtiger stellt sich nach Tötungsdelikt (dritter Nachtrag) Recklinghausen (ots

MESSER - Totschlag - Polizei Nordrhein-Westfalen - Castrop-Rauxel

HINWEIS ZU IHRER SICHERHEIT
In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110. Da der Gesuchte möglicherweise bewaffnet ist, verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und sprechen Sie den Tatverdächtigen nicht an!
Aktualisiert
14. Februar 2025

Der Beschuldigte stach mehrfach mittels Messer auf den Geschädigten ein und ließ ihn auf einem schwach frequentierten Feldweg zurück. Dort wurde der Geschädigte durch einen Zeugen aufgefunden. Reanimationsmaßnahmen verliefen erfoglos. Der Geschädigte verstarb innerhalb weniger Minuten vor Ort. Der Beschuldigte ist seither flüchtig.

Wer kann Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort des gesuchten Tatverdächtigen geben?
Informationen zur Tat
Tatzeit
13.02.2025 20:00
Tatort
44579
Castrop-Rauxel
Informationen zur Person
Vorname
Enver
Nachname
Gürbunar
Geburtsdatum
18. Juli 1988
Geburtsort
Recklinghausen
Geburtsland
Deutschland
Geschlecht
männlich
Beschreibung der Person
Figur
untersetzt
Polizei Recklinghausen
Tel.:
0800 2361 111
E-Mail:
poststelle.recklinghausen [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben




Zugefügt 2025 Februar 15

MESSER - Totschlag - Polizei Nordrhein-Westfalen - Castrop-Rauxel

Ihre Meinung ist gefragt: Kommission bittet um Feedback zur Auswirkung der Geoblocking-Verordnung auf den Binnenmarkt

Ihre Meinung ist gefragt: Kommission bittet um Feedback zur Auswirkung der Geoblocking-Verordnung auf den Binnenmarkt

Die Europäische Kommission bittet um Meinungen zur sogenannten Geoblocking-Verordnung, die seit Dezember 2018 gilt, um den Zugang zu Waren und Dienstleistungen für Einzelpersonen und Unternehmen in der gesamten EU zu verbessern. Die Geoblocking-Verordnung zielt darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts online und offline zu verbessern, indem ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung beseitigt werden. Bis zum 11. März 2025 können Rückmeldungen eigesendet werden.

Definition von Geoblocking-Praktiken

Geoblocking-Praktiken treten auf, wenn Händler den Zugang zu ihren Online-Schnittstellen wie Websites und Apps für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten sperren oder beschränken, die grenzüberschreitende Transaktionen tätigen möchten. Sie tritt auch dann auf, wenn Unternehmer je nach Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Niederlassung des Kunden unterschiedliche allgemeine Bedingungen anwenden oder grenzüberschreitende Kunden anderweitig daran hindern, den Kauf abzuschließen oder auf das Produkt oder die Dienstleistung zuzugreifen.

Ziel der Konsultation

Die Kommission will bewerten, ob die Verordnung ihre Ziele wirksam erreicht hat. In der Aufforderung zur Stellungnahme werden Interessenträger, darunter Verbraucher, Unternehmen und nationale Behörden, aufgefordert, ihre Ansichten und Erfahrungen in Bezug auf die Umsetzung und die Auswirkungen der Verordnung auszutauschen.

Die Gewährleistung eines gut funktionierenden Binnenmarkts ist eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Kommission. Die Bewertung wird dazu beitragen festzustellen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen und den grenzüberschreitenden Handel in der EU zu stärken.

Weitere Informationen

Daily News vom 11. Februar 2025

Zur Konsultation

Zur Geoblocking-Verordnung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 15

Ihre Meinung ist gefragt: Kommission bittet um Feedback zur Auswirkung der Geoblocking-Verordnung auf den Binnenmarkt

Frauen in Forschung und Innovation 2024 auffallend unterrepräsentiert

Die Gleichstellung der Geschlechter in Forschung und Innovation in Europa kommt nicht schnell genug voran: Frauen sind bei Karrieren und in Führungspositionen in Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik nach wie vor auffallend unterrepräsentiert. Dies geht aus der neueste Ausgabe der Kommissionsveröffentlichung ´She Figures´ hervor, die die Statistiken zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Forschung und Innovation in Europa enthält.

Ekaterina Sachariewa, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation, sagte: ´Der She Figures-Bericht ist ein Weckruf: Frauen treiben den Fortschritt in der Bildung voran, stoßen aber immer noch auf zu viele Hindernisse in Forschung, Innovation und Führung. Das müssen wir ändern - nicht nur, weil es fair ist, sondern weil die Zukunft Europas davon abhängt. Ein wirklich wettbewerbsfähiges und innovatives Europa ist ein Europa, in dem jeder Geist, unabhängig vom Geschlecht, die Chance hat, sich zu entfalten.´

Ergebnisse zu Deutschland

She Figures untersucht Bereiche wie Karriereentwicklung oder Einbeziehung einer Geschlechterdimension in Forschungsinhalte. Jedem Bereich wird eine Punktzahl zwischen 0 und 100 sowie eine Gesamtpunktzahl zugewiesen. Eine Punktzahl von 100 bedeutet, dass die Gleichstellung der Geschlechter vollständig erreicht wurde. Unter den 27 Mitgliedstaaten liegt Deutschland mit einer Punktzahl von 62,8 auf Platz 23. Insgesamt stellt She Figures fest, dass Deutschland ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern bei den Promovierten und Forschenden erreicht hat. Die meisten Forschungseinrichtungen stellen ihre Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter auf ihren Websites dar. Es sind jedoch weitere Initiativen erforderlich, um den Anteil von Frauen in Wissenschaft und Technik an der gesamten Erwerbsbevölkerung und an den Forschenden in Unternehmen sowie den Anteil von Frauen bei Patentanmeldungen zu erhöhen.

Kluft bei kritischen Sektoren wächst

Der Bericht zeigt eine wachsende EU-weite Kluft zwischen den Geschlechtern in kritischen Sektoren wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), in denen nur 22 Prozent der Doktoranden Frauen sind. Dies verschärft nicht nur den bestehenden Fachkräftemangel in der EU, sondern gefährdet auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Auf dem höchsten Niveau von Forschung und Innovation bestehen nach wie vor geschlechtsspezifische Unterschiede, nur 9 Prozent der Erfinder in Europa sind Frauen, 98 Prozent der EU-Forschung berücksichtigt keine geschlechtsspezifische Dimension.

Diese Ergebnisse spiegeln die Bedenken wider, die im Draghi-Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der EU geäußert wurden. Der Draghi-Bericht betont die Notwendigkeit, die Kraft einer vielfältigen und integrativen Belegschaft zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in Europa zu steigern.

Weitere Informationen

Daily News vom 11. Februar

She Figures-Bericht 2024

Länderbericht zu Deutschland

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820.

Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 15

Frauen in Forschung und Innovation 2024 auffallend unterrepräsentiert

Öffentlichkeitsfahndung - Polizei fahndet nach gewerbsmäßigen Ladendieben - Mettmann - Nordrhein-Westfalen

Auf Beschluss des Amtsgerichtes Wuppertal wendet sich die Kreispolizeibehörde Mettmann mit Fotos aus einer Überwachungskamera an die Öffentlichkeit und bittet um Hinweise zur Identität der dort abgebildeten Personen.

Den zwei auf den Fotos abgebildeten Männern wird vorgeworfen, am 13. September 2023, in einer Filiale einer Drogeriemarktkette an der Talstraße 10 in Mettmann Zahnpasta im Wert von circa 600 Euro gestohlen zu haben.

Die Täter, denen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen wird, wurden bei der Tatausführung durch eine Überwachungskamera gefilmt. Die bisher eingeleiteten Ermittlungen der zuständigen Kriminalpolizei führten leider nicht zur Tatklärung, weshalb sich die Polizei nun mit den Bildern aus der Überwachungskamera an die Öffentlichkeit wendet.

Zu den Dieben liegt folgende Personenbeschreibung vor:

1. Täter

- athletische Figur
- schwarze Haare
- circa 1,80 Meter bis 1,90 Meter groß
- circa 45 Jahre alt
- bekleidet mit einer schwarzen Jeans, weißem T-Shirt und grauen
Sneaker mit schwarzer Sohle
- führte schwarzen Rucksack mit sich

2. Täter

- untersetzt
- graue Haare
- circa 1,75 Meter bis 1,80 Meter groß
- circa 55 Jahre alt
- bekleidet mit schwarzer Jogginghose, weißes Poloshirt, schwarze
Sneaker und schwarzer Kappe von ´´Polo-Sport´´
- führte schwarzen Rucksack mit sich

Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Männer und kann Angaben zu ihrer Identität oder ihrem Aufenthaltsort machen? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen, Telefon 02102 9981-6210, jederzeit entgegen.

Die Fahndungsfotos sind im Downloadbereich unseres Presseportals zu dieser Pressemeldung beigefügt oder im Fahndungsportal NRW unter folgendem Link abrufbar: https://polizei.nrw/fahndung/159634.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.me/?hl=de
X: https://twitter.com/polizei_nrw_me
WhatsApp-Kanal:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g

Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g



Zugefügt 2025 Februar 15

Öffentlichkeitsfahndung - Polizei fahndet nach gewerbsmäßigen Ladendieben - Mettmann

Erklärung der Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt in die falsche Richtung“

Die Europäische Kommission betrachtet die von Präsident Trump vorgeschlagene ´gegenseitige´ Handelspolitik als einen Schritt in die falsche Richtung. Die EU setzt sich weiterhin für ein offenes und berechenbares globales Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren.

Keine Rechtfertigung für höhere US-Zölle

Die EU hält an einigen der niedrigsten Zölle der Welt fest und sieht keine Rechtfertigung für erhöhte US-Zölle auf ihre Ausfuhren. Zölle sind Steuern. Durch die Einführung von Zöllen besteuern die USA ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger, erhöhen die Kosten für die Unternehmen, ersticken das Wachstum und treiben die Inflation an. Zölle erhöhen die wirtschaftliche Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der globalen Märkte.

Ungerechtfertigte Zölle werden nicht ohne Antwort bleiben

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte bei einem gemeinsamen Pressetermin mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder in München: ´Es war in der Tat selten so wichtig, das Verbindende zwischen Europa und den USA zu betonen. Wir teilen viele Gemeinsamkeiten. Amerika ist und bleibt unser engster Partner. Wir wollen weiter gut mit den Vereinigten Staaten zusammenarbeiten. Wir glauben aber auch, dass zum Beispiel Handelskriege und Strafzölle sich für niemanden auszahlen.´ Die Kommissionspräsidentin betonte ein weiteres Mal: ´Ungerechtfertigte Zölle auf die Europäische Union werden nicht ohne Antwort bleiben. Wir werden proportionale und eindeutige Gegenmaßnahmen ergreifen.´

Die EU wird entschlossen und unverzüglich gegen ungerechtfertigte Hemmnisse für einen freien und fairen Handel vorgehen - auch wenn Zölle dazu verwendet werden, rechtliche und nichtdiskriminierende Maßnahmen anzufechten. Die EU wird die europäischen Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher stets vor ungerechtfertigten Zollmaßnahmen schützen.

Key note auf der MSC

Ursula von der Leyen ist für die Münchner Sicherheitskonferenz in die bayerische Landeshauptstadt gereist und hat dort eine Rede gehalten.

Das Statement der Kommissionspräsidentin beim gemeinsamen Termin mit dem bayerischen Ministerpräsidenten vom Vormittag ist hier in voller Länge verlinkt. Von der Leyen betonte dabei, wie rasant sich die Welt insgesamt verändere und dass sich auch Europa mit Tempo verändern muss. ´Ich bin überzeugt, dass wir das können. Wir müssen wettbewerbsfähiger werden. Wir müssen auch wieder deutlich mehr in Verteidigung und Sicherheit investieren. Wir müssen die heimische Industrie und Innovationskraft stärken. Und damit letztlich Europas Souveränität stärken.´

Hintergrund zum Thema Zölle und EU-Handelspolitik

Seit Jahrzehnten arbeitet die EU mit Handelspartnern wie den USA zusammen, um Zölle und andere Handelshemmnisse weltweit abzubauen. Der Welthandel florierte unter vorhersehbaren, transparenten Regeln und niedrigen Zöllen. Die EU verstärkt diese Offenheit durch verbindliche Verpflichtungen im regelbasierten Handelssystem – Verpflichtungen, die die USA nun untergraben.

Die EU gedeiht als eine der offensten Volkswirtschaften der Welt, wobei über 70 Prozent der Einfuhren zollfrei erfolgen. Der EU-Durchschnittszoll auf importierte Waren gehört nach wie vor zu den niedrigsten weltweit. Die wirtschaftliche Integration und der Abbau von Handelshemmnissen waren für den Erfolg der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung.

Wir glauben an Handelspartnerschaften, die für beide Seiten vorteilhaft und ausgewogen sind und auf Transparenz und Fairness basieren. Aus diesem Grund verfügt die EU auch über das weltweit größte und am schnellsten wachsende Netz von Handelsabkommen. Die EU hat mehr als dreimal so viele Handelsabkommen ausgehandelt und geschlossen wie die USA.

Weitere Informationen

Kommissions-Statement zur Zollpolitik der USA in voller Länge

Rede der Präsidentin von der Leyen auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2025

Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen in voller Länge

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Februar 15

Erklärung der Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt in die falsche Richtung“

Zielgerichtete und niedrigschwellige psychotherapeutische Hilfe für vulnerable Menschen

Bundesrat billigt Fünfte Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
14. Februar 2025

Patientinnen und Patienten, die einen besonders erschwerten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung haben, sollen besser dabei unterstützt werden, einen Behandlungsplatz zu erhalten. Das ist Ziel der Fünften Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, die der Bundesrat heute gebilligt hat.


Bestimmte Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder persönliche und soziale Umstände erschweren es, sich im Gesundheitswesen zurechtzufinden und Kontakt zu Leistungserbringern aufzunehmen. Das betrifft auch den Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Gerade diese besonders vulnerablen Patienten brauchen gezielte Unterstützung. Daher schaffen wir zusätzliche niedrigschwellige ambulante Behandlungskapazitäten für die psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung für Menschen, die intellektuell beeinträchtigt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer Suchterkrankung leiden.



Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Die Regelungen im Einzelnen

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechenden Weiterbildung sind auf Antrag vom Zulassungsausschuss zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Personen, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind, zuzulassen.
Hierzu müssen die Ärztinnen und Ärzte mit einem sozialpädiatrischen Zentrum, einem sozialpädiatrischen Dienst, einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung, einer Einrichtung der Sucht- bzw. Krisenhilfe oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Eingliederungshilfe, Wohnungslosenhilfe) kooperieren.
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen

Fünften Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - Bundestag.de

Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf der Verordnung auf der Seite des Deutschen Bundestags





Zugefügt 2025 Februar 15

Zielgerichtete und niedrigschwellige psychotherapeutische Hilfe für vulnerable Menschen

Raubüberfall auf Juwelier: Ermittler hoffen auf Zeugenhinweise - Öffentlichkeitsfahndung nach - Oldenburg

Nachdem die Polizei am Mittwoch über den Raubüberfall auf einen Juwelier in der Oldenburger Innenstadt berichtete (siehe Meldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/5969074), suchen die Ermittler nun mit Lichtbildern aus einer Überwachungskamera nach den Tatverdächtigen.

Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass die beiden Täter vermutlich nach der Tat zu Fuß über die Grünanlage beim Theater in Richtung Marktplatz Eversten flüchteten. Dort verliert sich ihre Spur.

Die Polizei geht davon aus, dass die Tatverdächtigen möglicherweise von weiteren Überwachungskameras erfasst wurden. Anwohner und Geschäftsinhaber werden daher gebeten, ihre Aufnahmen aus dem relevanten Zeitraum zu überprüfen und verdächtige Beobachtungen zu melden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Täter keinen regionalen Bezug zu Oldenburg haben und sich vor der Tat in einer Ferienwohnung im Stadtgebiet oder der Umgebung aufgehalten haben. Die Polizei bittet daher um Hinweise zu mindestens zwei Personen, die sich in den Tagen vor der Tat auffällig verhalten oder eine kurzfristige Unterkunft angemietet haben könnten.

Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0441 - 7904115 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
Pressestelle
Jens Rodiek
Telefon: 0441/790-4004
E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de
https://bit.ly/2tdxQao


https://twitter.com/polizei_ol



Zugefügt 2025 Februar 15

Raubüberfall auf Juwelier: Ermittler hoffen auf Zeugenhinweise - Öffentlichkeitsfahndung nach - Oldenburg

Bundesrat beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Lauterbach: ´Es wird einfacher, Termine zu bekommen´
14. Februar 2025

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Damit werden die Budgets für Hausärzte abgeschafft und Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt. Für Patientinnen und Patienten wird es künftig leichter, einen Hausarzttermin bekommen.

Dieses Gesetz wird die ambulante Versorgung grundlegend verbessern. Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten. Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte. Und Hausärzte können ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Überblick

Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche werden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn bei Patientinnen und Patienten mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 01.04.2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.
Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies schafft Anreize, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.
Zusätzlich werden ´Versorgerpraxen´, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig besonders honoriert. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. Damit können Hausärztinnen und Hausärzte auch umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen.
Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür werden die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt und vereinfacht. Das gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.
In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt künftig die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva.
Fristverlängerung für Verbandmittel: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V und räumt den betreffenden Akteurinnen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein.

Weitere Informationen

GVSG - Bundestag.de

Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf des Gesundheitsversorungsstärkungsgesetz auf der Seite des Deutschen Bundestags




Zugefügt 2025 Februar 15

Bundesrat beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 Girokonto-Modellen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Am Mittwoch, den 15. Januar, startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Zahlungskonto (Girokonto): Der BaFin-Kontenvergleich zeigt erstmals übersichtlich die Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland. Damit unterstützt die neue Website Verbraucherinnen und Verbraucher bei der eigenverantwortlichen Entscheidung für ein Girokonto, das ihren Bedürfnissen entspricht.

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke: ´Das neue unabhängige Kontenvergleichsportal der BaFin ist ein großer Fortschritt für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn wer ein neues Girokonto sucht, hat es künftig leichter: Jeder kann mit dem Portal kostenlos und mit wenig Aufwand das Konto heraussuchen, das für ihn am besten passt. Die neue Webseite bietet einen flächendeckenden Überblick und Vergleich über Kosten und Leistungen der Zahlungskontenmodelle in Deutschland. Zum Beispiel können die monatlichen Kosten für die Kontoführung, die Konditionen für eine Debit- oder Kreditkarte sowie die Dispozinsen verglichen werden.´

Bundesminister der Finanzen Dr. Jörg Kukies: ´Der Start der durch die Bundesregierung beauftragten Kontovergleichswebseite der BaFin ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Webseite zeigt übersichtlich, neutral und kostenfrei die Gebühren und Leistungen aller Kontenmodelle für Privatpersonen in Deutschland und schafft damit Transparenz auf dem Girokontenmarkt. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen einen Überblick über die Marktangebote und können somit im Sinne eines umfassenden finanziellen Verbraucherschutzes aufgeklärt das für sie passende Konto auswählen.´

BaFin-Exekutivdirektor für Wertpapieraufsicht und Asset Management Dr. Thorsten Pötzsch, im Direktorium der BaFin zuständig für kollektiven Verbraucherschutz: ´Wirtschaftliche Teilhabe beginnt mit einem eigenen Girokonto. Ohne Girokonto gibt es keinen Mietvertrag, keinen Gehaltseingang und keine Online-Bestellung. Der neue BaFin-Kontenvergleich sorgt dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger das für sie passende Konto einfach finden können. Für die BaFin ist der Kontenvergleich ein Meilenstein im gelebten Verbraucherschutz.´

Wer ein Girokonto sucht, das zu den eigenen Bedürfnissen passt, kann ab sofort ein neues Informationsangebot der BaFin nutzen. Die Finanzaufsicht bietet erstmals in Deutschland eine Website mit einer aktuellen Übersicht aller verfügbaren Girokonten für Privatpersonen. Insgesamt sind fast 6.900 unterschiedliche Kontenmodelle von rund 1.100 Anbietern enthalten, mit Informationen wie monatliche Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten sowie Haben- und Überziehungszinssätze.

Neben Girokonten führt der BaFin-Kontenvergleich sogenannte Basiskonten auf, die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie Kontenmodelle für Minderjährige, Auszubildende, Studierende oder Menschen in Rente. Um sich über die Einzelheiten zu informieren und das Konto schließlich zu eröffnen, müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an den jeweiligen Kontoanbieter wenden. Die BaFin ist dabei nicht eingebunden.
Gesetzliche Grundlagen

Grundlage des BaFin-Kontenvergleichs ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie. Sie schreibt unter anderem vor, dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union für Verbraucherinnen und Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss. Im Zahlungskontengesetz (ZKG) hat der Gesetzgeber die BaFin mit diesem wichtigen Verbraucherschutz-Projekt beauftragt. Federführend waren dabei die Bundesministerien für Finanzen (BMF) sowie für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV).

Für den Aufbau und den Betrieb des BaFin-Kontenvergleichs sind Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die private Girokonten anbieten, gesetzlich verpflichtet, Vergleichskriterien wie das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes an die Finanzaufsicht zu melden.
Suchfunktionen und Filter

Mit wenigen Mausklicks können die Nutzerinnen und Nutzer Merkmale für ihr Wunschkonto festlegen, wie Kontoführungsgebühr, unentgeltliche Bargeldauszahlung im Ausland oder Ausgabe einer Kreditkarte. Die Suchergebnisse werden neutral und werbefrei dargestellt. Der BaFin-Kontenvergleich verfolgt kein kommerzielles Interesse und gibt keine Empfehlung für ein Konto oder einen Anbieter. Vielmehr ermöglicht er eine Vorauswahl aus dem großen Girokonto-Angebot und bietet die erforderliche Transparenz für eine erste Einordnung.

Die Kontenmodelle werden anhand von 27 Vergleichskriterien dargestellt. Ziel ist es, die große Bandbreite unterschiedlicher Kontenmodelle mit vielen Nebenbedingungen vergleichbar zu machen. Anhand von Such- und Filterfunktionen können Nutzerinnen und Nutzer das Angebot nach ihrem Bedarf eingrenzen. Suchergebnisse lassen sich online speichern, weiterleiten und herunterladen. Dabei verzichtet die Website auf Cookies. Zudem enthält der BaFin-Kontenvergleich Inhalte in leichter Sprache und lässt sich barrierefrei bedienen.
Woher die Daten für den Kontenvergleich stammen

Für die Richtigkeit der Angaben sind die Kontoanbieter selbst verantwortlich. Nach Meldung werden die Daten ohne weitere Prüfung oder Bearbeitung durch die BaFin an den Kontenvergleich übertragen. Die Aufnahme in den Kontenvergleich ist kein BaFin-Gütesiegel für Kontoanbieter oder deren Zahlungskonten, sondern gesetzlich vorgegeben. Die BaFin führt jedoch stichprobenhafte Qualitätschecks durch. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich über die Einzelheiten eines Kontenmodells beim jeweiligen Kontoanbieter informieren.
14.01.2025 | Pressemitteilung Nr. 001/25 | Verbraucherschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)




Zugefügt 2025 Februar 15

BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 Girokonto-Modellen

Polizei Berlin - Einrichtung von drei Waffen- und Messerverbotszonen

14.02.2025 - Mit Datum vom 15. Februar 2025 tritt die neue Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Kraft. In insgesamt drei Gebieten in Kreuzberg und Wedding ist ab dann das Führen von Waffen (insbesondere Schusswaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Pfeilabschussgeräte und Armbrüste) und jeglicher Messer (womit auch Küchen- und Gebrauchsmesser umfasst sind) verboten. Das Verbot gilt innerhalb der festgelegten Waffen- und Messerverbotszonen grundsätzlich für alle Personen, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Waffen- und Messerverbotszonen umfassen Bereiche, in denen eine Häufung von Straftaten unter Verwendung von Waffen sowie Rohheitsdelikten wie u. a. Raub- und/oder Körperverletzungstaten festzustellen sind.
Die entsprechenden Gebiete befinden sich innerhalb folgender Grenzen:
Bildvergrößerung: Waffen- und Messerverbotszone Görlitzer Park

Waffen- und Messerverbotszone Görlitzer Park
1. Görlitzer Park (einschließlich U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof und Lausitzer Platz)

Görlitzer Straße gesamt (ohne die Gebäude im Norden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Gehwege, Fahrbahnen, Grünflächen, Sport- und Spielplätze des öffentlich zugänglichen Görlitzer Ufers zwischen Görlitzer Straße und Wiener Straße einschließlich der anliegenden Brücke über den Landwehrkanal
Lausitzer Platz 1-17
Skalitzer Straße 31-28, 48, 94A-95A sowie 96-108 (ohne Gebäude)
Waldemarstraße 119 (ohne Gebäude)
Wiener Straße gesamt (ohne Gebäude im Süden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Der U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof ist mit umfasst.

Bildvergrößerung: Waffen- und Messerverbotszone Kottbusser Tor

Waffen- und Messerverbotszone Kottbusser Tor

Adalbertstraße 1-5 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
Adalbertstraße 6 (Gehweg bis zur Baufluchtlinie des Gebäudes)
Adalbertstraße 96 (angrenzend an die Baufluchtlinie des Gebäudes Nummer 95) bis Adalbertstraße 98
Dresdener Straße 8-12 (nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude)
Dresdener Straße 127-128 (einschließlich Spielplatz Dresdener Straße 127 und Grundstück Dresdener Straße 128)
Kottbusser Straße 1 (nur Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude der Reichenberger Straße 18)
Reichenberger Straße 9-10 sowie 18 (jeweils nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude)
Reichenberger Straße 170-177 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
Skalitzer Straße 6 (Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude Kottbusser Straße 1)
Skalitzer Straße 133-138 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
Der U-Bahnhof Kottbusser Tor ist mit umfasst.

Bildvergrößerung: Waffen- und Messerverbotszone Leopoldplatz

Waffen- und Messerverbotszone Leopoldplatz

Leopoldplatz (der öffentlich zugängliche Park mit seinen Grünflächen, Spielplätzen) ausgenommen der darauf befindlichen Gebäude (Neue Nazarethkirche; Alte Nazarethkirche)
Maxstraße zwischen Nazarethkirchstraße und Schulstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Schulstraße zwischen Maxstraße und Müllerstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahnen ohne die Gebäude im Südosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Müllerstraße zwischen den Zu- und Abgängen des U-Bahnhofes Leopoldplatz (öffentlich zugänglicher Bereich auf Höhe der Grundstücke Müllerstraße 153 und Müllerstraße 25 im Südosten einschließlich Fahrbahnen und Gehwege) und der Nazarethkirchstraße (Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Südwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Nazarethkirchstraße zwischen Müllerstraße und Maxstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Der U-Bahnhof Leopoldplatz ist mit umfasst.

Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen weiter zu erhöhen und die Kriminalitätsbelastung zu reduzieren. Der Polizei Berlin ist es mit den neuen Regelungen möglich, frühzeitig einzuschreiten und bereits vor dem Vorliegen des Verdachts einer Straftat oder einer konkreten Gefahr, also verdachtsunabhängig, zu kontrollieren.
Die Polizei Berlin wird regelmäßig Kontrollen in diesen Gebieten durchführen. Diese Kontrollen können anlassunabhängig durchgeführt werden. Verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer können eingezogen werden. Zudem kann ein Verstoß im Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die komplette Verordnung ist im abrufbar.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 15

Polizei Berlin - Einrichtung von drei Waffen- und Messerverbotszonen

Bedeutung Zivil-Militärischer Zusammenarbeit wächst – BBK ist zentraler Akteur

Als Reaktion auf die aktuellen geopolitischen Herausforderungen hat das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit jetzt das Grünbuch ´Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall´ veröffentlicht. An der Erarbeitung war auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) beteiligt.
Quelle:
Feuerwehr und Bundeswehr beim gemeinsamen Hilfeleistungseinsatz
Gesamtverteidigung - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Arbeit des BBK folgt dem Ansatz, dass Gesamtverteidigung gesamtgesellschaftlich betrachtet werden muss.

Deshalb arbeitet das BBK derzeit unter anderem in einer Bund-Länder Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums eng mit den Bundesländern, dem Bundesministerium der Verteidigung, der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk zu Fragen der Zivilen Verteidigung zusammen.

Gleichzeitig entwickeln die Fachleute gemeinsam mit der kommunalen Ebene Standards, die die lokale Gefahrenabwehrplanung um Aspekte des Zivilschutzes ergänzen und dabei auch die Zivil-Militärische Zusammenarbeit einbeziehen.
Der BBK-Präsident, Ralph Tiesler, begrüßt die Arbeit am Thema und die damit verbundene Aufmerksamkeit:

´Eine gute Zivil-Militärische Zusammenarbeit, also die gegenseitige Unterstützung von Streitkräften und der zivilen Seite, ist die Grundlage für eine wirkungsvolle Gesamtverteidigung. Das vorliegende Papier ermöglicht es, das Thema mehr als bisher in den Fokus zu rücken. Es zeigt aber auch, wie bedeutend die Arbeit des BBK im Hinblick auf die Zivile Verteidigung ist. Zivile und militärische Verteidigung müssen zusammen gedacht und bearbeitet werden. Das ist seit der Gründung des Amtes Teil unserer DNA.´


´Es freut mich, dass der gesamtgesellschaftliche Ansatz auch im Grünbuch die Richtung vorgibt. Eine Armee kann ihre Verteidigungsaufgaben nur dann gut wahrnehmen, wenn sie unterstützt wird. Das erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Verantwortung. Diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung nehmen wir als BBK wahr. Sie ist dringend notwendig, damit wir im Zusammenspiel aller Akteure eine resiliente Gesellschaft sein können, die in allen Krisen widerstandsfähig ist´

Bereits heute erbringt das BBK zahlreiche Leistungen für eine effiziente Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Das BBK implementiert die Zivile Alarmplanung. Diese stellt sicher, dass im Krisenfall sehr schnell zivile Maßnahmen umgesetzt werden, die die Streitkräfte unterstützen.
An seiner Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung bildet das BBK Themen der Zivil-militärischen Zusammenarbeit aus und fördert damit die Kooperation zwischen militärischen und zivilen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern. Dieses Engagement wurde 2024 mit dem CIMIC Award of Excellence, einem Preis für Zivil-Militärische Zusammenarbeit ausgezeichnet.
Das BBK berät Bund, Länder und Unternehmen zum Schutz und der Identifikation Kritischer Infrastrukturen sowie schutzbedürftiger ziviler Objekte, die auch für die Verteidigung wichtig sind.
Die Aufgaben der Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls für den Bund werden durch das BBK wahrgenommen und bundesweit koordiniert. Mit militärischen Stellen werden warndienstliche Informationen über chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren geteilt.
Das BBK leistet einen Beitrag zur Erstellung eines zivilen Lagebilds, das dazu dient, ein Gesamtlagebild auf Bundesebene zu erreichen.

Zum Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Der Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit (kurz: ZMZ) beschreibt das Zusammenwirken von staatlichen oder nichtstaatlichen zivilen Organisationen mit den Streitkräften.

Die Zusammenarbeit findet im Bereich der Bündnis- und Landesverteidigung, in der Gefahrenabwehr, bei Hilfeleistungen im Katastrophenfall oder bei Auslandseinsätzen der Streitkräfte im Rahmen von Stabilisierungsoperationen oder humanitären Hilfseinsätzen statt.




Zugefügt 2025 Februar 15

Bedeutung Zivil-Militärischer Zusammenarbeit wächst – BBK ist zentraler Akteur

Milliarden-Initiative soll Europa zu einem KI-Kontinent machen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat auf dem Aktionsgipfel für künstliche Intelligenz (KI) in Paris die Initiative ´InvestAI´ ins Leben gerufen. Mit dieser Initiative sollen 200 Milliarden Euro für Investitionen in KI mobilisiert werden, einschließlich eines neuen europäischen Fonds für KI-Gigafabriken in Höhe von 20 Milliarden Euro.

In ihrer Rede in Paris erklärte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: ´KI wird unsere Gesundheitsversorgung verbessern, unsere Forschung und Innovation ankurbeln und unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern. Wir wollen, dass KI eine Kraft für das Gute und für das Wachstum ist. Dies geschieht durch unseren eigenen europäischen Ansatz – auf der Grundlage von Offenheit, Zusammenarbeit und exzellenten Talenten. Aber unser Ansatz muss noch aufgeladen werden. Deshalb werden wir gemeinsam mit unseren Mitgliedstaaten und unseren Partnern über InvestAI beispielloses Kapital für europäische KI-Gigafabriken mobilisieren. Diese einzigartige öffentlich-private Partnerschaft, die einem CERN für KI ähnelt, wird es all unseren Wissenschaftlern und Unternehmen – nicht nur den größten – ermöglichen, die fortschrittlichsten sehr großen Modelle zu entwickeln, die erforderlich sind, um Europa zu einem KI-Kontinent zu machen.´

KI-Gigafabriken

Der InvestAI-Fonds der EU wird vier künftige KI-Gigafabriken in der EU finanzieren. Die neuen KI-Gigafabriken werden auf das Training der komplexesten, sehr großen KI-Modelle spezialisiert sein. Solche Modelle der nächsten Generation erfordern eine umfangreiche Recheninfrastruktur für bahnbrechende Entwicklungen in bestimmten Bereichen wie der Medizin oder der Wissenschaft. Die Gigafabriken werden über rund 100 000 KI-Chips der neuesten Generation verfügen, etwa viermal mehr als die KI-Fabriken, die derzeit aufgebaut werden.

Die durch InvestAI finanzierten Gigafabriken werden die weltweit größte öffentlich-private Partnerschaft für die Entwicklung vertrauenswürdiger KI sein. Sie werden dem europäischen Modell der kooperativen, offenen Innovation dienen, wobei der Schwerpunkt auf komplexen industriellen und unternehmensrelevanten Anwendungen liegt. Ziel ist es, dass jedes Unternehmen, nicht nur die größten Akteure, Zugang zu großer Rechenleistung hat, um die Zukunft zu gestalten.

Finanzierung

InvestAI wird einen mehrschichtigen Fonds mit Anteilen mit unterschiedlichen Risiko- und Ertragsprofilen umfassen. Der EU-Haushalt würde das Risiko der Investitionen anderer Partner verringern. Die Anschubfinanzierung der Kommission für InvestAI wird aus bestehenden EU-Finanzierungsprogrammen stammen, die eine digitale Komponente haben, wie z. B. das Programm Digitales Europa und Horizont Europa sowie InvestEU. Die Mitgliedstaaten können ebenfalls einen Beitrag leisten, indem sie Mittel aus ihren Kohäsionsfonds bereitstellen. Die Finanzierung von KI-Gigafabriken mit einer Mischung aus Zuschüssen und Kapitalbeteiligungen wird als eines der im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit angekündigten Pilotprojekte für strategische Technologien dienen.

7 KI-Fabriken

Die Kommission hat die ersten sieben KI-Fabriken bereits im Dezember angekündigt und wird in Kürze die nächsten fünf bekannt geben. Die bestehende Unterstützung für KI-Fabriken in Höhe von 10 Milliarden Euro die von der EU und den Mitgliedstaaten kofinanziert wird, ist bereits die weltweit größte öffentliche Investition in KI und wird mehr als das Zehnfache an privaten Investitionen freisetzen. Sie bietet Start-ups und der Industrie bereits einen massiven Zugang zu Supercomputern.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung

Die Rede der Präsidentin im Wortlaut

Video zur Rede der Präsidentin

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 15

Milliarden-Initiative soll Europa zu einem KI-Kontinent machen

Schlechte Luftqualität in Deutschland

Wie ist die Luftqualität aktuell?

Bereits seit mehreren Tagen ist die Luftqualität in Deutschland schlecht. Das liegt an der hohen Belastung mit Feinstaub (PM2,5).

Von schlechter Luftqualität ist nicht nur Deutschland, sondern große Teile Zentraleuropas betroffen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Aber warum ist das so?

Ursache ist grundsätzlich der Ausstoß (⁠Emission⁠) von Feinstaub. Im Winter ist dieser größer, weil mehr Energie benötigt wird, Kamine mit Holz geheizt werden, aber auch die Emissionen aus dem Straßenverkehr (aus dem Auspuff und vom Straßenabrieb) erhöht sind. Die jeweils vorherrschenden Wetterbedingungen entscheiden jedoch darüber, ob die Schadstoffe schnell in der Luft verteilt werden oder sich über Tage anreichern können und dann zu solchen Situationen führen. In der aktuellen winterlichen Hochdruckwetterlage ist der Luftaustausch auf wenige hundert Meter eingeschränkt, es ist nahezu windstill und trocken. Die Schadstoffe sind in solchen Situationen quasi in den unteren Luftschichten ´´gefangen´´. Der Wechsel zu einer Tiefdruckwetterlage mit Wind und Regen/Schnee wird zu einer raschen Entspannung der Situation führen. Allerdings ist dieser grundlegende Wetterwechsel noch nicht in Sicht. Mit östlichen Winden werden aktuell zudem Schadstoffe aus Osteuropa nach Deutschland transportiert.

Weitere Infos gibt es hier.

Was kann man dagegen tun?

Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass kurzfristige Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubkonzentration in Situationen wie derzeit kaum messbare Erfolge haben. Selbst die Maßnahmen des Corona-Lockdown führten nicht zu einem schnellen Rückgang der Feinstaubkonzentrationen in den bodennahen Luftschichten. Zumal bei hohen Feinstaubkonzentrationen - wie aktuell - hohe Anteile von überregionalem Feinstaubtransport aus anderen Ländern zu verzeichnen ist, die man mit örtlichen Maßnahmen nicht mindern kann.

Eine deutliche, kurzfristige Verbesserung der Luftqualität ist erst zu erwarten, wenn die austauscharme Inversionswetterlage aufgelöst wird und Wind und Temperaturgradienten einen horizontalen und vertikalen Luftaustausch ermöglichen.

Grundsätzlich führten langfristige Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubemissionen bei Industrie, Verkehr und Feuerungsanlagen zu einer deutlichen Verringerung der jährlichen Feinstaubbelastung. So sanken die Jahresmittelwerte für Feinstaub PM10 in den letzten 20 Jahren im städtischen Hintergrund um durchschnittlich 40%.

Entwicklung der Luftqualität in Deutschland

Wie gefährlich ist die Situation und wo kann ich mich über die Luftqualität informieren?

Das Umweltbundesamt informiert per App Luftqualität und Web über die aktuelle Luftqualität. Der Luftqualitätsindex – von sehr gut bis sehr schlecht – ist mit Gesundheits- und Verhaltenstipps verknüpft. Für Menschen mit Vorerkrankungen können sich schon ab der gelben Stufe ´´moderat´´ gesundheitliche Probleme ergeben. Daher empfehlen wir dieser Gruppe in der aktuellen Situation auf anstrengende Aktivitäten im Freien, wie z.B. den Jogginglauf, zu verzichten. Ist der Indexwert ´´sehr schlecht´´, empfehlen wir dies allen. Besser ist ein gemütlicher Spaziergang, anstatt zu joggen. Dabei atmet man deutlich weniger schlechte Luft ein und tut mit der Bewegung auch etwas Gutes für seinen Körper.



Zugefügt 2025 Februar 15

Schlechte Luftqualität in Deutschland

Öko-Landbau: Start der neuen Bewerbungsrunde für die EU-Bio-Preise

Die EU-Bio-Preise würdigen innovative, nachhaltige und inspirierende Projekte entlang der Wertschöpfungskette von biologisch angebauten Lebensmitteln. Bis zum 27. April können sich Interessierte bewerben: von Landwirtinnen und Landwirten über Städte/Regionen, die Projekte zur Verbesserung der Produktion und des Verbrauchs von Bio-Lebensmitteln entwickeln.

Anerkennung von Engagement und Innovation

Der für Landwirtschaft und Ernährung zuständige EU-Kommissar Christophe Hansen erklärte: ´´Die EU Bio Preise würdigen das Engagement und die Innovation derjenigen, die diese Transformation vorantreiben. Ich ermutige alle, die zum Erfolg des ökologischen/biologischen Sektors beitragen, sich zu bewerben, ihre Erfolge zu teilen und die Zukunft des ökologischen/biologischen Landbaus in der EU mitzugestalten.´´

Bewerbungen in sechs Kategorien möglich

Bis zum 27. April 2025 können Bewerbungen in folgenden sechs Kategorien eingereicht werden:

bester ökologischer Landwirt/Landwirtin, beste Bio-Region, beste Bio-Stadt, bestes Bio-Lebensmittel verarbeitendes KMU (kleine und mittlere Unternehmen), bester Bio-Lebensmitteleinzelhandel und beste Bio-Restaurant/Lebensmitteldienstleistung.

Der ökologische Landbau ist für den Schutz unserer Umwelt, des Klimas, der biologischen Vielfalt und des Tierschutzes von entscheidender Bedeutung. Durch die Bereitstellung hochwertiger Lebensmittel mit einem minimalen ökologischen Fußabdruck ist der ökologische Landbau für die Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme in der gesamten EU von entscheidender Bedeutung.

Weitere Informationen

Daily News vom 14. Februar

Website der EU Organic Awards

EU-Aktionsplan zur Förderung von Bio-Produktion (Informationsblatt)

Bio-Landbau auf einen Blick

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier..

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 15

Öko-Landbau: Start der neuen Bewerbungsrunde für die EU-Bio-Preise

Senatsverwaltung - Digitalisierung der Gewerbesteuer: Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheides ab sofort digital möglich

Berlin setzt konsequent auf Digitalisierung, um das Steuerverfahren einfacher und effizienter zu gestalten. Ab sofort können Gewerbesteuerbescheide sowie weitere steuerliche Bescheide digital über ELSTER zugestellt werden. Dies ermöglicht Unternehmen und Steuerberatern eine medienbruchfreie und zeitsparende Bearbeitung. Nachdem die digitale Übermittlung bei der Einkommensteuer bereits etabliert ist, wird dieser Service nun auch für die Gewerbesteuer ausgerollt – ein weiterer Schritt hin zu einer modernen und nutzerfreundlichen Steuerverwaltung.

Gewerbesteuermessbescheide, die Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, über die Feststellung des Gewerbeverlustes sowie die Gewerbesteuerbescheide können nun vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Bei der Einkommens-teuer ist es bereits seit längerer Zeit möglich, Steuerbescheide digital über ELSTER zu empfangen. Damit können nun sowohl die Unternehmen als auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe diese Bescheide elektronisch erhalten, wodurch eine medien-bruchfreie Weiterverarbeitung ermöglicht wird.

Die Einwilligung für die elektronische Bekanntgabe ist dabei unbedingt erforderlich. In Zerlegungsfällen muss dafür zusätzlich zur Steuererklärung die ´´Anlage Bekanntgabe´´ ausgefüllt werden, damit allen anderen an der Zerlegung beteiligten Kommunen die für die elektronische Bekanntgabe notwendigen Daten übermittelt werden können. Ansonsten könnten die beteiligten Kommunen nur dann elektronische Steuerbescheide versenden, wenn bei ihnen selber eine eigene Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe hinterlegt wurde.

Berlin erstellt – anders als die Flächenländer – auch die Gewerbesteuerbescheide durch die Finanzämter. Im Rahmen des OZG ist ein verbindlicher, einheitlicher maschinenlesbarer Teil für den Steuerbescheid entwickelt worden, der zukünftig ebenfalls mit dem digitalen Steuerbescheid mitgeliefert werden soll. Dies wird eine große Erleichterung ins-besondere für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten bedeuten, da dieser Datensatz überall denselben Aufbau hat und damit direkt maschinell weiterverarbeitet werden kann.

Hintergrund
Nach dem digitalen Empfang der Steuerbescheide bei der Einkommensteuer über ELSTER zieht nun auch die Gewerbesteuer mit der digitalen Zustellung der Bescheide nach. Über ELSTER können damit nicht nur wie bisher die Erklärungen zur Gewerbsteuer und zur Gewerbesteuerzerlegung abgegeben werden, nun ist auch der Empfang der verschiedenen Bescheide digital möglich.

Im Jahr 1996 wurde ELSTER (Elektronische Steuererklärung) als gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern ins Leben gerufen. Seitdem hat sich das Dienstleistungsangebot kontinuierlich weiterentwickelt, stets mit dem Fokus auf die Bedürfnisse der Nutzer und einer serviceorientierten Ausrichtung. Aktuell gibt es über 22 Millionen registrierte Benutzerkonten bei ELSTER.

Im Jahr 2024 wurden bereits fast 3 Millionen Bescheide digital bekannt gegeben. Dieser Service soll zukünftig auf weitere Steuerbescheide und Dokumente des Finanzamts aus-dehnt werden.
Pressestelle

Klosterstraße 59
10179 Berlin
Tel.:
(030) 90208018
Tel.:
(030) 90208012
E-Mail Mail an





Zugefügt 2025 Februar 15

Senatsverwaltung - Digitalisierung der Gewerbesteuer: Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheides ab sofort digital möglich

„Group of Five“ beweist Gestaltungswillen für die europäische Sicherheitspolitik

Nach einer ersten Zusammenkunft der ´´Group of Five´´ im November 2024 in Berlin trafen sich die Verteidigungsminister nun in Warschau. Die fünf Minister berieten über die weitere Unterstützung der Ukraine sowie die entschlossene Steigerung der europäischen Verteidigungsfähigkeit.

Auf Einladung von Polens Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz trafen sich die Verteidigungsminister der Group of Five (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen und Italien) am 13. Januar 2025 in Helenów nahe Warschau. Neben Boris Pistorius aus Deutschland kamen zu dem Treffen Sébastien Lecornu aus Frankreich, John Healey aus Großbritannien und Guido Crosetto aus Italien. Zugeschaltet war für einen Teil auch der ukrainische Verteidigungsminister Rustem Umerov. Auf der Agenda standen die weitere Unterstützung der Ukraine sowie die Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit.

´´2025 ist ein weichenstellendes Jahr für die Sicherheit Europas, wir haben keine Zeit zu verlieren, wenn wir den Frieden in Europa verteidigen wollen´´, sagte Verteidigungsminister Pistorius. ´´Es geht um einen gerechten, einen dauerhaften Frieden, der am Ende stehen muss.´´ Für Europa sei es notwendig, seine Handlungsfähigkeit zu erhöhen.
Unterstützung der ukrainischen Rüstungsindustrie

Hauptziel bliebe, die Ukraine so lange wie nötig in ihrem Kampf gegen den russischen Aggressor zu unterstützen. Neben Materiallieferungen sei eine entscheidende Stellschraube dabei auch die gezielte Stärkung der ukrainischen Rüstungsindustrie. ´´Wir finanzieren, was gebraucht wird und erzielen damit sofortige Wirkung´´, so Boris Pistorius. Als Beispiel sofort wirksamer Unterstützungsmaßnahmen nannte er die Finanzierung des ukrainischen ITInformationstechnik-Führungsinformationssystem, das für die operative Führung entscheidend ist. Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung habe Deutschland für Software-Pflege und Weiterentwicklung 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Man werde mit den Ukrainern ausloten, wo man sie darüber hinaus unmittelbar unterstützen könne. Denkbar sei dies in den Bereichen Drohnen und Munition.

Darüber hinaus solle mit Joint Ventures die deutsche und die ukrainische Rüstungsindustrie zusammengebracht werden. So könnten die freien Produktionskapazitäten der ukrainischen Rüstungsindustrie effektiver genutzt werden – zum Vorteil beider Seiten. Die Stärkung gelte nicht nur für die Dauer des Krieges, sondern auch für die Zeit danach. ´´Dabei können und sollen unsere Rüstungsunternehmen mit ihrem Knowhow sowie ihren jeweiligen Lieferketten eine wichtige Rolle spielen´´, erklärte Pistorius.

Im Gegenzug könnten die eigenen europäischen Industrien von den ukrainischen Erfahrungen lernen, was einen beidseitig nützlichen Innovationszyklus zur Folge hätte. Erfolgreiche Vorzeige-Projekte gäbe es bereits in der Drohnenproduktion. So hätten Software und Optronik der Drohnen, die für die Spezialkräfte beschafft werden, mit den Erfahrungen aus der Ukraine weiterentwickelt werden können. ´´Wir wollen diese industrielle Zusammenarbeit auch auf andere Fähigkeitsbereiche ausweiten´´, so der Minister. Die Bedeutung der Kooperation der Rüstungsindustrien geht auch aus der zum Treffen der Verteidigungsminister hervor.

Es besteht kein Zweifel: Wir Europäer müssen mehr für unsere eigene Sicherheit und Verteidigung tun.

Die Group of Five will auch untereinander Erfahrungen austauschen, um im Bereich Joint Ventures noch besser und schneller zu werden. ´´Ich habe deshalb angeboten, dafür eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu gründen´´, gab Pistorius bekannt, um in diesem Bereich schnelle und greifbare Fortschritte zu erzielen. ´´Wir müssen militärisch stärker und als Gesellschaften vor allem resilienter werden´´, konstatierte der deutsche Verteidigungsminister. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssten die Investitionen deutlich gesteigert werden. Europa habe in den letzten Jahren bereits Fortschritte gemacht, sowohl bei der Erhöhung der Verteidigungsausgaben als auch bei den militärischen Fähigkeiten, so Pistorius weiter. ´´Aber wir dürfen hier nicht nachlassen.´´ Verteidigungsminister Pistorius begrüßte in diesem Kontext, dass der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Planungsprozess beschleunigt wird.
Beschaffung beschleunigen und Informationsaustausch intensivieren

Ein weiteres Kernthema der ´´Group of Five´´ war die bessere Abstimmung zwischen EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization, die nicht nur Ressourcen spare, sondern auch die Verteidigungsfähigkeit erhöhe. Hier haben sich die Minister darüber verständigt, dass es wichtig sei, beim Informationsaustausch entschieden voranzukommen. Die engere Zusammenarbeit sei aber auch mit Blick auf die Schließung kritischer Fähigkeitslücken wichtig. Pistorius schlug daher die Gründung einer ´´Core Group´´ vor, die sich mit der Frage beschäftigt, wie Beschaffung vereinfacht und beschleunigt und Standardisierung herbeigeführt und Zertifizierungen vereinheitlicht werden kann.

Die Group of Five habe sich bereits beim dritten Treffen als sehr effektiv erwiesen, sagte Pistorius.
Ein weiteres Treffen der Fünfergruppe ist bereits geplant, das nächste Mal in Paris. Zu diesem Treffen sollen auch der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Generalsekretär, die Hohe Beauftragte der EUEuropäische Union und der neue EUEuropäische Union-Verteidigungskommissar eingeladen werden.

von
Barbara Gantenbein

Mehr zum Thema
Kategorie
Aktuelles
Fünfer-Format: Europäische Partner treffen sich in Berlin

Mit seinen Partnern aus Frankreich, Großbritannien, Polen und Italien sprach Pistorius über die sicherheitspolitische Zukunft Europas.

Veröffentlichungsdatum
25.11.2024

Kategorie
EU
Strategischer Kompass am Ziel: EUEuropäische Union wird handlungsfähiger

Die Außen- und Verteidigungsminister der EUEuropäische Union-Mitgliedsstaaten haben den Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung angenommen.
Footer-Navigation

Service

Broschüren
Links
Glossar
Open Data
Gesetze und Verordnungen
Aufsichtsgremien des BMVgBundesministerium der Verteidigung
Korruptionsprävention
RSSReally Simple Syndication
Informationsfreiheitsgesetz
Umweltinformationsgesetz

Kontakt

Das Verteidigungsministerium besuchen
Praktikum und Referendarstation im BMVgBundesministerium der Verteidigung
Seminare
Rehabilitierung homosexueller Soldaten
Barriere melden

Bürgerdialog: info@bundeswehr.org

Telefonnummer
+49 30 1824-24242

Zentrale Behördenrufnummer

Mo.–Fr. von 08:00–18:00 Uhr

Telefonnummer
115

Fußzeile

Impressum
Datenschutzerklärung
Barrierefreiheitserklärung
Kontakt
Inhaltsübersicht

© Bundesministerium der Verteidigung 2025




Zugefügt 2025 Februar 15

„Group of Five“ beweist Gestaltungswillen für die europäische Sicherheitspolitik

wien - Operativer Leiter der Operation Achilles geehrt

Brigadier Daniel Lichtenegger erhielt für seinen Einsatz bei der Operation ´´Achilles´´ am 7. Jänner 2025 das Silberne Ehrenzeichen der Republik.

Für die erfolgreiche Leitung während der Operation ´´Achilles´´ überreichte Innenminister Gerhard Karner am 7. Jänner 2025 Brigadier Daniel Lichtenegger das Silberne Ehrenzeichen. Der 1979 geborene operative Leiter der Arbeitsgemeinschaft ´´Achilles´´ im Bundeskriminalamt ist seit April 2021 federführend an den Ermittlungen gegen derzeit rund 7.000 Personen beteiligt, die Mafia-Organisationen unter anderem aus dem Westbalkan wie Serbien und Montenegro angehören. In Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen FBI, dem DEA sowie europäischen Strafverfolgungsbehörden wurden Unterhaltungen der Verdächtigen via Kryptohandys entschlüsselt und Österreich zur Verfügung gestellt. Darin ging es unter anderem um einen noch nie dagewesenen Umfang des organisierten Drogenhandels, Waffenhandels und schwerster Gewalttaten wie Folter und Auftragsmorde.

´´Wir sprechen von Knochenbrüchen, Folterungen, Misshandlungen, Morden, de facto Exekutionen samt Entfernen von diversen Gliedmaßen und dann Zurschaustellung von diesen. Das passiert auch inmitten von Europa. Und ich will nicht ausschließen, dass es auch in Wien passiert ist´´, zog Lichtenegger Bilanz.

In Österreich arbeiteten derzeit rund 200 Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamts mit dem Kernteam der AG Achilles sowie der Landeskriminalämter, aber auch der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, an diesem größten Ermittlungskomplex der kriminalpolizeilichen Geschichte Österreichs. Sie werten Chats, Fotos und Videos von derzeit rund 7.000 Personen mit Bezug zu Österreich aus. Aufgrund der riesigen Datenmengen werden die Ermittlungen noch Jahre dauern.
Für die erfolgreiche Leitung während der Operation ´´Achilles´´ überreichte Innenminister Gerhard Karner am 7. Jänner 2025 Brigadier Daniel Lichtenegger das Silberne Ehrenzeichen.
Foto: © BMI/ Jürgen Makowecz

Artikel Nr: 27656 vom Freitag, 10. Jänner 2025, 12:00 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion



Zugefügt 2025 Februar 15

wien - Operativer Leiter der Operation Achilles geehrt

wien - 349 Verkehrstote auf Österreichs Straßen im Jahr 2024

349 Menschen sind im abgelaufenen Jahr 2024 auf Österreichs Straßen tödlich verunglückt, um um 13,2 Prozent weniger als im Jahr 2023 (402). Nur im ersten Coronajahr (2020) gab es mit 344 Getöteten noch weniger Opfer im Straßenverkehr in Österreich. Im zweiten Coronajahr 2021 lag die Zahl der Verkehrstoten bei 362, im Jahr 2022 bei 370. Langfristig bedeutet dies die zweitniedrigste Opferzahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Innenministerium im Jahr 1950.

Gerhard Karner: ´´Diese Statistik unterstreicht die gute und gewissenhafte Arbeit der Polizei auf den österreichischen Straßen. Der Schwerpunkt bei der Verkehrsüberwachung liegt auf der Sicherheit und dem Schutz aller Fußgänger, Rad- und Autofahrer vor einer kleinen Minderheit, die sich nicht an die Regeln halten will. Bei solchen Verstößen wird die Polizei auch im neuen Jahr konsequent einschreiten.´´

Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit: ´´Die Jahresstatistik bestätigt die wertvolle Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Verkehrspolizei. Die Polizistinnen und Polizisten wurden auf Alkohol- und Drogenlenker sensibilisiert, regelmäßige Schwerpunktkontrollen tragen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei´´.

Jeder schwere Verkehrsunfall ist mit Leid für Opfer und Angehörige verbunden, deshalb ist größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei und das Innenministerium. Neben der Überwachung und Kontrolle sind Prävention und Bewusstseinsbildung wesentliche Aufgaben der Exekutive zur Verhinderung von Unfällen. Die Polizei wird deshalb ihre Präsenz an unfallträchtigen und gefährlichen Stellen weiter verstärken. Durch punktgenaue Maßnahmen und Schwerpunktaktionen sollen Raser, Drängler und Alkolenker aus dem Verkehr gezogen werden.

348 Verkehrstote sind weniger als ein Achtel der Todesopfer vom Jahr 1972. In diesem bisher ´´schwärzesten Jahr´´ der Unfallstatistik gab es 2.948 Tote. Dabei hat sich die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Österreich seit 1972 von 2,5 Millionen auf 7,3 Millionen im Jahr 2024 nahezu verdreifacht. Noch vor zwölf Jahren (2012) mussten mit 531 Getöteten deutlich mehr als 500 Verkehrstote beklagt werden.

In den Bundesländern

Im Burgenland gab es im abgelaufenen Jahr 16 Verkehrstote (2023: 21), in Kärnten 29 (30), in Niederösterreich 83 (100), in Oberösterreich 72 (75), in Salzburg 28 (35), in der Steiermark 61 (81), in Tirol 32 (35), in Vorarlberg 7 (13) und in Wien 20 (12).

Eine Zunahme der Zahl an Verkehrstoten gab es in Wien, in allen anderen Bundesländern konnten Rückgänge registriert werden. Niederösterreich und Vorarlberg verzeichneten im Jahr 2024 die bisher geringsten Zahlen an Verkehrstoten seit 60 Jahren.

Verkehrsbeteiligung

Bei den tödlichen Verkehrsunfällen 2024 verloren 147 Pkw-Insassen ihr Leben, 82 Motorradfahrer (davon 27 mit Leichtmotorrädern), 46 Fußgänger, 32 Radfahrer (davon 20 mit Elektro-Fahrrädern), 21 Lkw-Insassen (davon 13 im Klein-Lkw), sieben Lenker von E-Scootern, sechs Mopedfahrer, vier Traktor-Lenker, zwei Lenker einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine und ein Lenker eines Seniorenmobils.

Gegenüber dem Vorjahr gibt es überwiegend Rückgänge, die Anzahl der getöteten Motorradfahrer blieb unverändert, leicht angestiegen ist die Zahl der getöteten Lkw-Insassen.

Hauptunfallursachen

Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten Unachtsamkeit/Ablenkung (33,1 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (23,6 Prozent), Vorrangverletzung (13,5 Prozent), Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer (5,8 Prozent), Überholen (5,5 Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (4,6 Prozent), Missachtung von Geboten/Verboten (3,5 Prozent), technische Defekte/mangelnde Ladungssicherung (1,7 Prozent), Übermüdung (1,2 Prozent) und mangelnder Sicherheitsabstand (0,6 Prozent). Alkohol, Drogen oder Medikamente waren bei 24 oder 6,9 Prozent der tödlichen Unfälle gegeben.

Gegenüber 2023 gab es Verschiebungen, es wurden weniger Unfälle durch Fehlverhalten von Fußgängern, mangelnder Sicherheitsabstand, Missachtung von Geboten/Verboten, nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit, Überholen, Übermüdung und Vorrangverletzung registriert. Bei den Hauptursachen Alkohol, Drogen oder Medikamente, Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer, technische Defekte/mangelnde Ladungssicherung und Unachtsamkeit/Ablenkung gab es Anstiege.

Straßenarten und Ortsgebiet/Freiland

32 Verkehrstote gab es auf Autobahnen und Schnellstraßen; das bedeutet einen Anteil von 9,2 Prozent an allen Verkehrstoten und einen Rückgang um 17 oder 34,7 Prozent gegenüber 2023 (49). Der Großteil der tödlichen Unfälle ereignete sich auf den ehemaligen Bundesstraßen (139 Getötete), gefolgt von Landesstraßen (105) und sonstigen Straßen (72). 247 Verkehrsteilnehmer (71,0 Prozent) kamen im Jahr 2024 im Freiland ums Leben, 101 oder 29,0 Prozent im Ortgebiet.

Kinderunfälle

Vier Kinder im Alter bis 14 Jahre kamen im Straßenverkehr 2024 ums Leben, davon drei als Pkw-Insassen und ein Kind als Fußgänger. 2023 verunglückten sieben und 2022 13 Kinder tödlich. Kein Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren kam 2024 bei einem Schulwegunfall ums Leben.

Schwerster Unfall auf B 17

Der schwerste Unfall im vergangenen Jahr ereignete sich am Donnerstag, den 30. Mai 2024, gegen 21Uhr, auf der B 17 im Gemeindegebiet von St. Egyden am Steinfeld, Bezirk Neunkirchen, Niederösterreich. Bei einem Überschlag eines Klein-Lkws in einem Kreisverkehr wurden vier Insassen getötet und zwei weitere schwer verletzt. Bei den Personen handelte es sich um vier lettische, einen russischen und einen schwedischen Staatsangehörigen.
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres

Abteilung I/C/10 - Öffentlichkeitsarbeit

Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres

+43 (0) 1-531 26 - 90 15 60

BMI-Ressortsprecher@bmi.gv.at

www.bmi.gv.at

Bundesministerium für Inneres

Otmar Bruckner, BA MA

Bundespolizeidirektion

Verkehrsdienst/Strategische Unfallanalyse

Tel.: +43-0-59133-982503

Mobil: +43 (0) 664 8117132

otmar.bruckner@bmi.gv.at

www.bmi.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN



Zugefügt 2025 Februar 15

wien - 349 Verkehrstote auf Österreichs Straßen im Jahr 2024

Beteiligungsbericht des Bundes 2024

Daseinsvorsorge, wirtschaftliche Stabilisierung, Gewährleistung öffentlicher Interessen – so zahlreich die Gründe für öffentliche Beteiligungen sind, so vielfältig ist das Beteiligungsportfolio des Bundes. Mit dem Bericht über die Beteiligungen des Bundes 2024, der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen als dem für das Bundesvermögen zuständigen Ressort herausgegeben wird, kommt die Bundesregierung dem Anspruch nach Transparenz über ihr Beteiligungsmanagement nach. Der Bericht enthält detaillierte Informationen über die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes, über wichtige Sondervermögen und über ausgewählte mittelbare Beteiligungen. Der Bund hält zum Stichtag 31.12.2023 unmittelbare Beteiligungen an 117 Unternehmen. Die Beteiligungsführung der einzelnen Bundesunternehmen erfolgt dezentral durch die zuständigen Fachressorts, die für die überlieferten Daten verantwortlich sind.

Der Beteiligungsbericht des Bundes 2024 enthält im Berichtsteil A unter anderem einen Überblick über die Struktur, den Gegenstand und die Adressaten der aktualisierten Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes. In diesem Abschnitt A befasst sich der Bericht zudem ausführlich mit dem Stand der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Unternehmensführung und -aufsicht. So gibt er Auskunft über die Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils nach dem Führungspositionen-Gesetz (FüPoG I und II) für die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes. Es werden Auswertungen und Darstellungen zum Anteil von Frauen in den Geschäftsführungen und Aufsichtsratsgremien der Bundesbeteiligungen abgebildet. Zum Stichtag 31.12.2023 entsprach der Frauenanteil an allen vom Bund besetzten Mandaten in Überwachungsgremien seiner unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen 51,3 %.

Das Thema ´´Nachhaltigkeit´´ nimmt auch in diesem Jahr eine zentrale Rolle im Beteiligungsbericht ein. Es wird die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung der unmittelbaren Bundesbeteiligungen ausgewertet. Die Unternehmen, welche den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anwenden, werden mit dem Logo des Deutschen Nachhaltigkeitsrates hervorgehoben.

Die Erfolgskontrolle von Bundesbeteiligungen ist eine Kernaufgabe der Beteiligungsführung. Detaillierte Informationen über die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes und ausgewählte mittelbare Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht ab Berichtsteil B. Der aktuelle Beteiligungsbericht 2024 bildet den Stand zum 31. Dezember 2023 ab.

Der Beteiligungsbericht des Bundes 2024 wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht.



Zugefügt 2025 Februar 15

Beteiligungsbericht des Bundes 2024

Aktuelles zur Situation am AKW Tschernobyl

Das Radiologische Lagezentrum des Bundes im BMUV (RLZ-Bund) wurde am heutigen Morgen, 14. Februar 2025, gegen 5:00 Uhr über das Melde-, Informations- und Kommunikationsportal der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) darüber informiert, dass das ehemalige Atomkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine von einer Drohne beschädigt wurde.

Nach Angaben des Betreibers schlug die Drohne in 87 m Höhe in das ´´New Safe Confinement´´ (NSC) ein. Dabei handelt es sich um die 2019 in Betrieb genommene Schutzhülle über dem 1986 havarierten Block 4 des Atomkraftwerkes Tschernobyl. Die Hülle des NSC besteht aus einem Stahlskelett, das von außen und innen mit Edelstahl verkleidet ist. Das durch die Explosion der Drohne ausgebrochene Feuer an der Außenhülle des NSC erstreckte sich auf ca. 40 qm Fläche. In den Morgenstunden konnte das Feuer gelöscht werden. Nach vorliegenden Informationen wurde nicht nur die äußere Hülle des NSC durchbrochen, sondern auch die innere Hülle des NSC beschädigt. Untersuchungen zum Ausmaß der Schäden dauern derzeit auch nach Informationen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) noch an.
Infolge der Explosion und des Brandes ist es zu keiner Freisetzung von Radioaktivität gekommen. Innerhalb der 1986 nach dem Reaktorunfall eingerichteten Sperrzone von 30 km um das AKW Tschernobyl wurden aktuell im Vergleich zum Vortag keine Erhöhungen der Radioaktivitätsmesswerte festgestellt.

In der Ruine des 1986 havarierten Reaktors sind noch radioaktive Stoffe vorhanden. Das Inventar wird auf ca. 200 Tonnen Kernschmelzmaterial und etwa 30 Tonnen hochkontaminierten Staub mit einer Gesamtaktivität von ca. 10^18 Bq geschätzt. Diese Stoffe sind von der Schutzhülle des NSC sowie den 1986 errichteten ´´Sarkophag´´ eingeschlossen.

Beschädigungen an der inneren Hülle könnten bei einem großen Brand im Inneren des Reaktors zur Freisetzung kontaminierten Staubs führen. Die radiologischen Folgen für die ukrainische Bevölkerung wären dann nach hiesiger Einschätzung begrenzt, da die Sperrzone rund um den Reaktor weitgehend unbewohnt ist und damit die potenziell betroffene Bevölkerung in mindestens 30 km Abstand vom Reaktor lebt. Auswirkungen auf Deutschland wären nicht zu erwarten.

Sollte das BMUV Hinweise haben, dass sich ein radiologischer Notfall mit erheblichen Auswirkungen in der Ukraine ereignet, würde das radiologische Lagezentrum des Bundes im BMUV die Lage bewerten, die Öffentlichkeit informieren und, soweit erforderlich, Verhaltensempfehlungen geben.

In Deutschland liefern die circa 1.700 Messsonden des Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS zur Ortsdosisleistungsmessung und weitere Messnetze laufend Daten über die Radioaktivität in der Umwelt. In einer radiologischen Lage kann dieses System in den Intensivbetrieb versetzt werden und somit quasi in Echtzeit eine Erhöhung der Radioaktivität in der Atmosphäre signalisieren. Hierauf können dann weitere Messungen und ggf. Schutzmaßnahmen aufbauen.
Hintergrund

Die Explosion von Block 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl im Jahre 1986 war die bisher größte Katastrophe in der zivilen Nutzung von Atomenergie. Um den zerstörten Block 4 zu sichern und von der Umwelt zu isolieren und damit den Weiterbetrieb der anderen Reaktorblöcke zu ermöglichen, wurde damals in knapp 6 Monaten der sogenannte ´´Sarkophag´´, eine Stahl/Beton-Konstruktion, errichtet. In einer Initiative der G7-Staaten und der EU wurden der Ukraine Mitte der 90er Jahre finanzielle und technische Unterstützung zugesagt, um sie bei der Schaffung eines ´´umwelttechnisch sicheren Einschlusses´´ für den havarierten Block 4 zu unterstützen. Ziel war insbesondere die Errichtung einer neuen, sicheren Schutzhülle, des sogenannten NSC, um den alten Sarkophag zuverlässig einzuschließen.
Die Errichtung des NSC wirkte sich positiv auf die radiologischen Bedingungen am Standort aus. Messungen zeigen, dass sich die Ortsdosisleistung nach der Positionierung des NSC in dessen Umgebung um rund 90 Prozent verringert hat. Die Menge des abgepumpten kontaminierten Wassers aus dem Sarkophag ist kontinuierlich gesunken. Die Freisetzung radioaktiver Partikel, die in der Umgebung des NSC gemessen wurde, verringerte sich ebenfalls.

Das NSC ist mit seinen riesigen Ausmaßen ein weithin sichtbares Zeichen für die realisierten Arbeiten am Unglücksort. Ca. 35.000 Tonnen Stahl wurden verbaut, um das halbzylindrische Konstrukt mit ca. 150 m Breite, 165 m Länge und ca. 110 m Höhe zu errichten. Seit dem 29. November 2016 steht das Bauwerk in seiner endgültigen Position über dem Sarkophag. Ganze 100 Jahre soll es nach Planung Umwelteinflüssen widerstehen, damit in der Zwischenzeit der Rückbau des Sarkophags und die Bergung radioaktiver Materialien unter seinem Schutz möglich sind. Das NSC konnte Mitte 2019 an das Atomkraftwerk Tschernobyl übergeben und in Betrieb genommen werden. Die Finanzierung des NSC wurde über einen bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) eingerichteten Fonds sichergestellt. Die Gesamtkosten des NSC beliefen sich auf über 2 Milliarden Euro.

Der Betrieb des NSC sowie der rechtzeitige Rückbau insbesondere der instabilen Strukturen des jetzigen Sarkophags bzw. deren Stabilisierung liegt nun in Verantwortung der Ukraine. Bei der Demontage der instabilen Teile kam es zunächst durch die COVID-19 Pandemie und seit dem 24. Februar 2022 kriegsbedingt zu Verzögerungen, so dass diese noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine war das Territorium des Atomkraftwerks Tschernobyl und der umgebenden Sperrzone vom ersten Tag des Krieges, dem 24. Februar 2022, bis zum 31. März 2022 von russischen Truppen besetzt. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes im BMUV (RLZ-Bund) wurde am heutigen Morgen, 14. Februar 2025, gegen 5:00 Uhr über das Melde-, Informations- und Kommunikationsportal der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) darüber informiert, dass das ehemalige Atomkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine von einer Drohne beschädigt wurde.

Nach Angaben des Betreibers schlug die Drohne in 87 m Höhe in das ´´New Safe Confinement´´ (NSC) ein. Dabei handelt es sich um die 2019 in Betrieb genommene Schutzhülle über dem 1986 havarierten Block 4 des Atomkraftwerkes Tschernobyl. Die Hülle des NSC besteht aus einem Stahlskelett, das von außen und innen mit Edelstahl verkleidet ist. Das durch die Explosion der Drohne ausgebrochene Feuer an der Außenhülle des NSC erstreckte sich auf ca. 40 qm Fläche. In den Morgenstunden konnte das Feuer gelöscht werden. Nach vorliegenden Informationen wurde nicht nur die äußere Hülle des NSC durchbrochen, sondern auch die innere Hülle des NSC beschädigt. Untersuchungen zum Ausmaß der Schäden dauern derzeit auch nach Informationen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) noch an.
Infolge der Explosion und des Brandes ist es zu keiner Freisetzung von Radioaktivität gekommen. Innerhalb der 1986 nach dem Reaktorunfall eingerichteten Sperrzone von 30 km um das AKW Tschernobyl wurden aktuell im Vergleich zum Vortag keine Erhöhungen der Radioaktivitätsmesswerte festgestellt.

In der Ruine des 1986 havarierten Reaktors sind noch radioaktive Stoffe vorhanden. Das Inventar wird auf ca. 200 Tonnen Kernschmelzmaterial und etwa 30 Tonnen hochkontaminierten Staub mit einer Gesamtaktivität von ca. 10^18 Bq geschätzt. Diese Stoffe sind von der Schutzhülle des NSC sowie den 1986 errichteten ´´Sarkophag´´ eingeschlossen.

Beschädigungen an der inneren Hülle könnten bei einem großen Brand im Inneren des Reaktors zur Freisetzung kontaminierten Staubs führen. Die radiologischen Folgen für die ukrainische Bevölkerung wären dann nach hiesiger Einschätzung begrenzt, da die Sperrzone rund um den Reaktor weitgehend unbewohnt ist und damit die potenziell betroffene Bevölkerung in mindestens 30 km Abstand vom Reaktor lebt. Auswirkungen auf Deutschland wären nicht zu erwarten.

Sollte das BMUV Hinweise haben, dass sich ein radiologischer Notfall mit erheblichen Auswirkungen in der Ukraine ereignet, würde das radiologische Lagezentrum des Bundes im BMUV die Lage bewerten, die Öffentlichkeit informieren und, soweit erforderlich, Verhaltensempfehlungen geben.

In Deutschland liefern die circa 1.700 Messsonden des Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS zur Ortsdosisleistungsmessung und weitere Messnetze laufend Daten über die Radioaktivität in der Umwelt. In einer radiologischen Lage kann dieses System in den Intensivbetrieb versetzt werden und somit quasi in Echtzeit eine Erhöhung der Radioaktivität in der Atmosphäre signalisieren. Hierauf können dann weitere Messungen und ggf. Schutzmaßnahmen aufbauen.
Hintergrund

Die Explosion von Block 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl im Jahre 1986 war die bisher größte Katastrophe in der zivilen Nutzung von Atomenergie. Um den zerstörten Block 4 zu sichern und von der Umwelt zu isolieren und damit den Weiterbetrieb der anderen Reaktorblöcke zu ermöglichen, wurde damals in knapp 6 Monaten der sogenannte ´´Sarkophag´´, eine Stahl/Beton-Konstruktion, errichtet. In einer Initiative der G7-Staaten und der EU wurden der Ukraine Mitte der 90er Jahre finanzielle und technische Unterstützung zugesagt, um sie bei der Schaffung eines ´´umwelttechnisch sicheren Einschlusses´´ für den havarierten Block 4 zu unterstützen. Ziel war insbesondere die Errichtung einer neuen, sicheren Schutzhülle, des sogenannten NSC, um den alten Sarkophag zuverlässig einzuschließen.
Die Errichtung des NSC wirkte sich positiv auf die radiologischen Bedingungen am Standort aus. Messungen zeigen, dass sich die Ortsdosisleistung nach der Positionierung des NSC in dessen Umgebung um rund 90 Prozent verringert hat. Die Menge des abgepumpten kontaminierten Wassers aus dem Sarkophag ist kontinuierlich gesunken. Die Freisetzung radioaktiver Partikel, die in der Umgebung des NSC gemessen wurde, verringerte sich ebenfalls.

Das NSC ist mit seinen riesigen Ausmaßen ein weithin sichtbares Zeichen für die realisierten Arbeiten am Unglücksort. Ca. 35.000 Tonnen Stahl wurden verbaut, um das halbzylindrische Konstrukt mit ca. 150 m Breite, 165 m Länge und ca. 110 m Höhe zu errichten. Seit dem 29. November 2016 steht das Bauwerk in seiner endgültigen Position über dem Sarkophag. Ganze 100 Jahre soll es nach Planung Umwelteinflüssen widerstehen, damit in der Zwischenzeit der Rückbau des Sarkophags und die Bergung radioaktiver Materialien unter seinem Schutz möglich sind. Das NSC konnte Mitte 2019 an das Atomkraftwerk Tschernobyl übergeben und in Betrieb genommen werden. Die Finanzierung des NSC wurde über einen bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) eingerichteten Fonds sichergestellt. Die Gesamtkosten des NSC beliefen sich auf über 2 Milliarden Euro.

Der Betrieb des NSC sowie der rechtzeitige Rückbau insbesondere der instabilen Strukturen des jetzigen Sarkophags bzw. deren Stabilisierung liegt nun in Verantwortung der Ukraine. Bei der Demontage der instabilen Teile kam es zunächst durch die COVID-19 Pandemie und seit dem 24. Februar 2022 kriegsbedingt zu Verzögerungen, so dass diese noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine war das Territorium des Atomkraftwerks Tschernobyl und der umgebenden Sperrzone vom ersten Tag des Krieges, dem 24. Februar 2022, bis zum 31. März 2022 von russischen Truppen besetzt.



Zugefügt 2025 Februar 15

Aktuelles zur Situation am AKW Tschernobyl

In Italien wegen Drogendelikten verurteilt - am Frankfurter Flughafen festgenommen - Frankfurt/Main

Bundespolizisten haben am vergangenen Freitag einen 35-jährigen tunesischen Staatsangehörigen am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen, der international wegen illegalen Handels mit Drogen und psychotropen Stoffen gesucht wurde. Gegen den Mann lag ein internationaler Haftbefehl der italienischen Behörden vor. Im Rahmen einer Polizeikontrolle stellten italienische Beamte 42 Gramm Kokain bei dem Tunesier fest, welcher sich dann der Kontrolle entziehen wollte. Dabei schlug der 35-Jährige einem italienischen Polizisten ins Gesicht. Für diese Tat verurteilte ihn ein Gericht in Brescia/Italien bereits im Jahr 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, 3 Monaten und 27 Tagen. Nun versuchte der tunesische Staatsangehörige über den Flughafen Frankfurt am Main nach Tunesien zu reisen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten die eingesetzten Beamten den gesuchten Mann fest und verhafteten ihn. Am 28. Dezember 2024 erfolgte die Übergabe an die Justizbehörden in Frankfurt am Main.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Nils Löffler
E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de



Zugefügt 2025 Februar 15

In Italien wegen Drogendelikten verurteilt - am Frankfurter Flughafen festgenommen Frankfurt/Main

Weniger Gewaltdelikte an Bahnhöfen in 2024

Am 12. Februar 2025 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit ihren jeweiligen Amtskollegen Senator Andy Grote aus Hamburg und Senator Ulrich Mäurer aus Bremen die dortigen Bundespolizeiwachen an den beiden Hauptbahnhöfen besucht. In beiden Städten sind sogenannte ´Quattro-Streifen´ im Einsatz, die aus Beschäftigten der Bundespolizei, Landespolizei, den Sicherheitsdiensten der Deutschen Bahn und des lokalen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bestehen. Die Streifen sind Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Durch sie und durch weitere Maßnahmen wie Verschärfungen der Waffen- und Messerverbote und stärkerer Videoüberwachung konnte die Zahl der Gewaltdelikte an den Hauptbahnhöfen gesenkt werden, in Hamburg und Bremen in 2024 im Vergleich zum Vorjahr sogar um ein Viertel.

Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg für schnelle Überstellungen von Schutzsuchenden in zuständige EU-Staaten
Außerdem Besuch von Bundesinnenministerin Faeser am Hamburger Hauptbahnhof: Zahl der Gewaltdelikte dort um 25 Prozent gesunken


Erfolgreiches Hamburger Modell ´Allianz sicherer Hauptbahnhof´
Das in Hamburg entwickelte Modell ´Allianz sicherer Hauptbahnhof´ mit seinen ´Quattro-Streifen´ macht Schule. In Bremen wurde es bereits im Juni letzten Jahres übernommen und auch andere Großstädte wollen folgen. Selbst im Ausland hat es bereits Aufmerksamkeit erregt, beispielsweise haben Wien und Zürich sich bereits die Maßnahmen vor Ort erläutern lassen. ´Unsere Quattro-Streifen am Hamburger Hauptbahnhof greifen durch, wo es nötig ist und sorgen spürbar für mehr Sicherheit. Auch bei der Durchsetzung der von uns stark erweiterten Messer- und Waffenverbote arbeiten Bundespolizei und Hamburger Polizei Hand in Hand´, so Bundesinnenministerin Faeser. Vor allem aber seien sie sichtbar und trügen wie gemeinsame Schwerpunkteinsätze und gemeinsame Präventionsarbeit dazu bei, dass Menschen am Hauptbahnhof sicher seien und sich sicher fühlten.



Auch in Bremen zeigt die erhöhte gemeinsame Streifenpräsenz von Bundespolizei, Landespolizei, Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn und Ordnungsamt bereits Wirkung. Hier wird außerdem auf die Zusammenarbeit mit den ansässigen Unternehmern gesetzt, um den Bahnhof für Reisende und Passanten mit mehr Sicherheit und mehr Sauberkeit attraktiv zu machen. Die Ministerin betonte zudem die Erfolge einer verstärkten Videoüberwachung an Bahnhöfen: ´Der starke Ausbau der Videoüberwachung an unseren Bahnhöfen wirkt sich ganz konkret aus: Heute kann die Bundespolizei drei Mal mehr Straftaten mit Videotechnik aufklären als noch 2019.´

Bahnsicherheit
Der Bahnverkehr ist für das gesellschaftliche Leben in Deutschland existentiell. Er ist Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb zählt er zu den Kritischen Infrastrukturen.

Zur Bahnsicherheit gehören neben Sicherheit in den Zügen und auf Bahnanlagen auch die Sicherheit an den Bahnhöfen. Die Bundespolizei nimmt alle polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen wahr. Dazu gehört zum Beispiel:

Straftaten wie Vandalismus, Diebstahl und Körperverletzung oder gefährliche Eingriffen in den Bahnverkehr zu verfolgen bzw. zu verhindern
Streifendienst und Fahndung in Zügen, in denen das Risiko von Kriminalität hoch ist
eine friedliche und gefahrlose An- und Abreise bei Großveranstaltungen, wie Fußballspielen, zu ermöglichen.
Meldung · 15.08.2024
Erste Anlaufstelle ´Gewalt gegen Frauen´ der Bundespolizei am Berliner Ostbahnhof
Beamtinnen der Bundespolizei betreten die Anlaufstelle Gewalt gegen Frauen
Bundesinnenministerin eröffnet Anlaufstelle, in der sich Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, Beratung und Unterstützung holen können.

Im Vorfeld zu ihrem Besuch am Bremer Hauptbahnhof tauschte sich Bundesinnenministerin Faeser mit ihrem Amtskollegen Senator Mäurer über die Schwerpunkte aus, die dieser während seines Vorsitzes der Innenministerkonferenz (IMK) setzt. Sie sei ihm sehr dankbar dafür, dass er Gewalt gegen Frauen und Gewaltkriminalität im Allgemeinen zu Schwerpunkten der IMK in diesem Jahr gemacht habe, betonte Faeser. Alle drei Minuten erlebe eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Daher sei mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer erforderlich. Neben harten Strafen setzt Bundesinnenministerin Faser auf verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern.

Um Frauen eine unauffällige Anlaufstelle zu bieten, hatte die Bundesinnenministerin im August vergangenen Jahres am Berliner Ostbahnhof in einem Pilotprojekt die erste Anlaufstelle für Opfer häuslicher Gewalt eingeweiht. Eine Initiative, die bundesweit auf möglichst viele große Bahnhöfe übertragen werden soll.

Hilfetelefon ´Gewalt gegen Frauen´
Das Hilfetelefon ´Gewalt gegen Frauen´ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de





Zugefügt 2025 Februar 14

Weniger Gewaltdelikte an Bahnhöfen in 2024

Bessere Koordinierung: 14 Projektgruppen zu politischen Prioritäten eingesetzt

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat vierzehn Projektgruppen innerhalb der Kommission eingesetzt, um aktuelle Themen, wichtige Querschnittsinitiativen und horizontale Politikbereiche zu koordinieren. Ziel der Projektgruppen ist es, die Vorbereitung und politische Steuerung der Initiativen von der Konzeption bis zur Umsetzung zu gewährleisten.

Jede Projektgruppe hat ihr eigenes Mandat, ihre eigene Zusammensetzung, ihre eigene Dauer und ihre eigenen Arbeitsmethoden. Den Vorsitz jeder Gruppe führt ein Mitglied des Kollegiums, das von der Präsidentin ernannt wird. Die Vorsitzenden der jeweiligen Gruppen werden dafür verantwortlich sein, die ordnungsgemäße Erfüllung ihres Mandats sicherzustellen.
Die vierzehn Projektgruppen

Clean Industrial Deal wird gemeinsam von der Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, Teresa Ribera, dem Exekutiv-Vizepräsidenten für Wohlstand und Industriestrategie, Stéphane Séjourné, und dem Kommissar für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum, Wopke Hoekstra, geleitet.
Künstliche Intelligenz wird von der Exekutiv-Vizepräsidentin für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, geleitet
Externe Maßnahmen werden von der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik/Exekutiv-Vizepräsidentin Kaja Kallas geleitet.
Kompetenzen, Arbeitsplätze und soziale Rechte werden von der Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, Roxana Mînzatu, geleitet.
Wirtschaftliche Sicherheit wird vom Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, Interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, Maroš Šefčovič, geleitet.
Verteidigungsunion wird vom Kommissar für Verteidigung und Weltraum, Andrius Kubilius, geleitet.
Europäische Spar- und Investitionsunion wird von der Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Spar- und Investitionsunion, Maria Luís Albuquerque, geleitet.
Union der Vorsorge wird von der Kommissarin für Gleichberechtigung, Krisenvorsorge und -management, Hadja Lahbib, geleitet.
Europäische Innere Sicherheit wird vom Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, geleitet.
Wasserresilienz wird von der Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, geleitet.
Bezahlbarer Wohnraum wird vom Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, geleitet
Start-ups und Scale-ups werden von der Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation, Ekaterina Sachariewa, geleitet.
Europäischer Demokratie-Schild wird vom Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, Michael McGrath, geleitet.
Vision für Landwirtschaft und Ernährung wird vom Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, Christophe Hansen, geleitet.

Hintergrund

Die Projektgruppen wurden im Einklang mit den Arbeitsmethoden der Europäischen Kommission gebildet, die zu Beginn der laufenden Amtszeit angenommen wurden. Sie spiegeln die politischen Prioritäten der Kommission wider, wie sie in den Politischen Leitlinien, die Präsidentin von der Leyen im Juli 2024 bekannt gab, sowie in den Missionsschreiben der Präsidentin an die Mitglieder des Kollegiums festgelegt wurden.
Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung.

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 14

Bessere Koordinierung: 14 Projektgruppen zu politischen Prioritäten eingesetzt

MESSER - 19-Jähriger sticht im Streit zu - Kaiserslautern - Polizeipräsidium Westpfalz

Wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt die Polizei gegen einen jungen Mann aus dem Stadtgebiet. Der amtsbekannte 19-Jährige fügte am späten Mittwochabend seiner ohnehin schon langen Liste an Straftaten eine weitere hinzu: Ihm wird vorgeworfen, nach einem gemeinsamen Trinkgelage einem seiner ´Mit-Zecher´ im Streit mit einem Schraubendreher in die Hand gestochen zu haben. Der 33-Jährige erlitt zum Glück keine schwerwiegenden Verletzungen; er wurde aber vorsorglich vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht.

Der Täter flüchtete noch vor dem Eintreffen der alarmierten Polizeistreife. Er konnte aber wenig später während der Fahndung aufgegriffen werden. Erste Schnelltests bescheinigten ihm eine Beeinflussung durch Alkohol und Drogen. Für die genaue Auswertung wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen.

Anschließend wurde der 19-Jährige aufgrund seines Zustands in eine psychiatrische Fachklinik gebracht, wo er wenig später noch durch Randalieren auffiel und deshalb gefesselt werden musste. Zu einer Sachbeschädigung kam es nach den derzeitigen Erkenntnissen nicht. |cri

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeipräsidium Westpfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz



Zugefügt 2025 Februar 14

Polizeipräsidium Westpfalz POL-PPWP: 19-Jähriger sticht im Streit zu Kaiserslautern

„Wir l(i)eben bunt! Gemeinsam gegen Hass!“ - Kampagne gegen queerfeindliche Gewalt gestartet

Heute Mittag haben Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank, Innensenator Andy Grote, Polizeipräsident Falk Schnabel sowie die LSBTI*-Ansprechpersonen der Polizei Hamburg, Miria Lottmann und Tobias Conrad, den Startschuss für eine Kampagne gegen queerfeindliche Gewalt gegeben.

Hierzu präsentierten sie in der Innenstadt ein erstes Plakatmotiv in der Winter-Edition der neuen Kampagne, das die Vielfältigkeit der LSBTI*-Community widerspiegelt und alle zum gemeinsamen, konsequenten Vorgehen gegen queerfeindliche Hasskriminalität auffordert. Im Rahmen eines Workshops waren dazu verschiedene von der Polizei entwickelte Motive mit der Community diskutiert worden. Die Ergebnisse des gemeinsamen Workshops sind in die Entwicklung der Kampagne von der Polizei in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und Hamburg Pride e. V. eingeflossen.

Medientermin LSBTI Kampagne
© Polizei Hamburg


Ziel der Kampagne ist es zudem, Vertrauen zu stärken und Betroffene zu motivieren, bei Straftaten konsequent Anzeige zu erstatten und sich an die Polizei zu wenden. Seit 2016 gibt es bei der Polizei Hamburg zwei hauptamtliche LSBTI*-Ansprechpersonen, die sich um Anliegen der Community kümmern und im Landeskriminalamt Fachstab 32 für Kriminalprävention und Opferschutz organisatorisch angebunden sind.


Hierzu werden Maßnahmen getroffen, um das Angebot der Polizei Hamburg für diesen Personenkreis weiter zu verbessern. Die Überarbeitung des Online-Angebots der Polizei Hamburg zu LSBTI*-Themen, regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltungen zur Thematik sowie eine verstärkte Präsenz der „Cops4Q“ auf den Social-Media-Kanälen der Polizei Hamburg sind Teil der Kommunikationsstrategie. Mit Beginn des Jahres 2025 sollen zudem einmal monatlich stattfindende offene Sprechstunden angeboten werden.


Weitere Informationen https://www.polizei.hamburg/lsbti



Zugefügt 2025 Februar 14

„Wir l(i)eben bunt! „Wir l(i)eben bunt! Gemeinsam gegen Hass!“ - Kampagne gegen queerfeindliche Gewalt gestartet gegen Hass!“ - Kampagne gegen queerfeindliche Gewalt gestartet

Özdemir: ´Die Zeit zur Impfung gegen das Blauzungen-Virus ist jetzt“

Impfraten bislang noch auf niedrigem Niveau
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir ermutigt Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter dazu, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV 3) zu impfen. Eine Impfung stellt den besten Schutz der Tiere vor einer Erkrankung dar und hilft damit auch, wirtschaftliche Folgen für die Betriebe effektiv zu verringern. Zur besseren Information der tierhaltenden Betriebe hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den betroffenen Verbänden jetzt eine Hilfestellung an die Hand gegeben: In einem neuen Merkblatt zur Blauzungenkrankheit wird über alle Aspekte rund um die Infektion und die Impfung aufgeklärt. Das Merkblatt ist hier abrufbar.

Dazu erklärt Bundesminister Özdemir: „Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Tierleid, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Das ist auch im eigenen Interesse der Tierhalterinnen und Tierhalter. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen, denn noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen. Die Zeit drängt jedoch.“

Saisonbedingt steigt die Aktivität von Gnitzen – die das Virus übertragen – im Frühjahr und damit auch das Risiko von BTV-3-Ausbrüchen. Die flächendeckende Impfung empfänglicher Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-3-Impfstoffen kann hier Abhilfe schaffen. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise noch sehr niedrig.
Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die insbesondere bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Diese hat darüber hinaus oft schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter. Bislang gibt es gegen diesen Serotyp keinen EU-zugelassenen Impfstoff. Das BMEL hatte daher im Juni per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet und diese Eilverordnung auch noch einmal verlängert. Die Ausnahmeregelung greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.



Zugefügt 2025 Februar 14

Özdemir: Die Zeit zur Impfung gegen das Blauzungen-Virus ist jetzt“

Nach der Tat ist vor der Tat-Die Arbeit des LKA 19

Nach einem Einbruch im eigenen Zuhause ist nichts mehr so wie es war. Von jetzt auf gleich verändert sich alles – und dabei geht es meistens nicht nur um den Verlust von persönlichen Wertgegenständen, die entwendet wurden.

Vielmehr geht es um das Gefühl was bleibt, wenn fremde Menschen in den wahrscheinlich persönlichsten Bereich des Lebens eingedrungen sind.

Das Heim vor Einbrechenden zu schützen ist die eine wichtige Sache im Kampf gegen die Einbruchskriminalität.

Die Aufklärung der Tat und Festnahme der Täterinnen und Täter die Andere.

Und hier kommen unsere Kolleginnen und Kollegen des LKA 19 ins Spiel.

Sie kommen mit ihrer Arbeit den Serientaten auf die Spur und übernehmen die Wohnungseinbruchdiebstähle, bei denen reisende überörtlich agierende Täterinnen und Täter zugeschlagen haben.
© Polizei Hamburg



Ich habe unsere Kollegen Simon P. und Simon E. getroffen, um mehr von der Arbeit beim LKA 19 zu erfahren. Beide arbeiten mit Herzblut bei der ehemaligen BAO Castle. Simon P. ist im Bereich der Sachbearbeitung tätig. Simon E. ist ein Teil der operativen Einheit.



Was ist der Kern Eurer Arbeit?

Simon P.: „Die Wohnungseinbruchsachbearbeitung von überörtlich agierenden und reisenden Täterinnen und Tätern, Taten mit speziellen Phänomenen und Serientaten zählen zu unserer Arbeit. Die Schutzpolizei übernimmt im ersten Angriff die Aufnahme des Einbruchs. Zu Tagesdienstzeiten übernehmen wir die in unserer Zuständigkeit gesehenen Tatorte, alles außerhalb dieser Zeit übernimmt zunächst der KDD. Unsere Aufgabe liegt in der Tatortarbeit, der Bewertung der Spuren und der Ermittlung der Täterinnen und Täter. Neben den ermittelnden Tätigkeiten gehört aber auch die Betreuung der Geschädigten zu unserer Arbeit und sei es lediglich die Vermittlung an die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, um dort Informationen zur Wohnungs- und Haussicherung für besseren Einbruchsschutz zu erhalten.
Darüber hinaus verschaffen wir uns mit regelmäßigen Oberflächenobservationen durch das LKA 193 und dem uns zugeteilten Einsatzzug einen Überblick über die aktuelle Anwesenheit von bereits hier oder anderswo auffällig gewordenen Straftäterinnen und Straftätern aus dem Bereich der Eigentumsdelikte.´

Simon E.: „Der Kern unserer Arbeit besteht grundlegend in der Begleitung der Zielpersonen durch kurzfristige oder langfristige Observationen und der daraus resultierenden Informationsbeschaffung. Wir richten uns dabei nach dem Ziel der Sachbearbeitenden. Je nachdem in welche Richtung die Ermittlungen führen, erstellen wir ein Bewegungsmuster der observierten Person, machen Kontaktpersonen ausfindig und führen Festnahmen durch´

Was für Herausforderungen ergeben sich in Eurem Bereich?

Simon P.: „Wenn wir an einem Tatort erscheinen, ist in der Regel schon alles vorbei und die Täterinnen und Täter meist bereits geflohen. Verglichen mit den meisten anderen Deliktsfeldern gibt es beim Wohnungseinbruchdiebstahl zumeist keine vorherige Beziehung zwischen Tatbegehenden und Opfer. Alles was wir haben, sind die Spuren am Tatort. Die Herausforderung in unserer Arbeit sehe ich darin, dass wir anhand dieser Spuren den Tatablauf rekonstruieren und auf Grundlage dieser Erkenntnisse die Täterinnen und Täter ermitteln müssen. Außerdem befinden sich die Betroffenen häufig in einer extremen Ausnahmesituation. Durch unbekannte Personen ist in ihren intimsten Privatbereich eingedrungen und das subjektive Sicherheitsgefühl schlagartig massiv beeinträchtigt worden. Die psychische Belastung der Betroffenen ist groß und da ist unsererseits Fingerspitzengefühl gefragt.´

Simon E.: „Bei einer Observation ist ein hohes Maß an Konzentration gefordert, um das Ziel der Observation nicht zu gefährden. Man sollte sich stets situationsangepasst verhalten. In manchen Fällen kommt man der Zielperson relativ nah – da ist es sehr wichtig, dass man sich sowohl im Verhalten, als auch in der Kleidung dem Umfeld fügt. Häufig agieren die Täterinnen und Täter auch als Bande, das macht dann die gesamte Observation noch komplexer.´

Wie sieht ein normaler Arbeitstag aus?

Simon P.: „Regulär arbeiten wir im Tagesdienst und können unsere Arbeitszeit gemäß der Gleitzeitregelung recht flexibel wählen. Natürlich kann es aber auch vorkommen, dass sich bei bestimmten Fällen unsere Arbeitszeit verändert. Die Besonderheit beim LKA 19 ist, dass wir die Vorgänge nicht zugeteilt bekommen, sondern unsere Vorgesetzten darüber entscheiden, welche Taten wir übernehmen. Im Anschluss geht es dann für uns Ermittlerinnen und Ermittler zum Tatort. In vielen Fällen sprechen wir uns vorher mit der Spurensicherung ab, um gemeinsam vor Ort sein zu können. Wir können so in enger Absprache mit den Mitarbeitenden vom LKA 31 über die Sicherung von Spuren entscheiden.´

Simon E.: „Unser Dienstbeginn richtet sich nach dem Verhalten der Zielperson. Das kann also von Woche zu Woche, teilweise auch innerhalb einer Woche, variieren. Bevor wir rausfahren gibt es eine kurze Einsatzbesprechung. In einigen Fällen kommt es vor, dass wir für eine Observation in andere Bundesländer fahren oder auch mehrere Tage am Stück observieren. Unsere Arbeit lebt von der Flexibilität des Teams.´

Ein Fall der Euch besonders im Gedächtnis geblieben ist?

Simon P.: „Da gibt es tatsächlich einen Fall, an den ich mich gerne erinnere. Die Streifenwagenbesatzung vor Ort und der KDD schrieben beide in ihrem Bericht, dass die Tatausführenden durch den Rahmen der Balkontür gebohrt haben, um in das Objekt zu gelangen. Komisch sei aber, dass ein Kellerfenster im Garten lag, obwohl im Keller kein Fenster fehlte und ein Gartenschlauch entwendet worden war. Aufgrund der skurrilen Schilderung entschied ich mich als Tagesdienst dort erneut vorbeizuschauen. Es stellte sich heraus, dass die Bohrlöcher nicht durch den Kunststoffrahmen hindurchgingen und die Tür von außen so nicht hätte geöffnet werden können. Auf der erneuten Suche nach dem Einstieg wurde auf mein Bitten hin die Luke zum Dachgeschoss geöffnet. Hier war nun sofort zu sehen, dass durch das Dachfenster, zu welchem das Glaselement fehlt, der vermeintlich gestohlene Gartenschlauch in den Raum hing. Das vermeintliche Kellerfenster im Garten war somit das kleine Dachfenster, welches die Täterinnen oder die Täter dorthin geworfen hatten, bevor sie dann den Gartenschlauch um den Schornstein wickelten, um sich an diesem in das Dachgeschoss abzuseilen und über die Dachlukentreppe in den eigentlichen Wohnbereich zu gelangen. Die offenstehende Balkontür stellte sich dem neuen Tatablauf nach nun als von innen geöffneter Fluchtweg dar.´

Simon E.: „Ich erinnere mich an einen Einsatz, bei denen sich Personen, die ursprünglich für ihre Einbruchstaten bekannt waren, Fahrzeuge gemietet hatten und viele Kilometer durchs ganze Land gefahren sind, um an Geld zu kommen. Die Täterinnen und Täter haben Banken ausgespäht und den Personen im Anschluss das Geld abgenommen. Bei diesem Einsatz gab es eine enge Zusammenarbeit mit Dienststellen anderer Bundesländer, beispielsweise mit dem MEK aus NRW. Das war neu für mich und hat Spaß gemacht.´

Was hat Euch dazu bewogen beim LKA 19 zu arbeiten?

Simon P.: „Ich war zuvor beim LKA 431. Das LKA 431 ging dann im Rahmen der BAO 153 Gründung in ebendieser auf, weshalb die Mitarbeitenden wechselten. Das spezielle Deliktsfeld Wohnungseinbruchdiebstahl interessierte mich aber schon vor der BAO Gründung und die nun hier im LKA 19 gebotenen Themengebiete sind vielfältig und herausfordernd.´

Simon E.: „Ich bin nun seit etwas über einem Jahr beim LKA 19. Vorher war ich am PK 33 und in der LBP. Mir war schnell klar, dass ich in den zivilen Bereich möchte. Das selbstständige Arbeiten und die Abwechslung von Tag zu Tag haben mich, nach meiner zweiwöchigen Hospitation dazu bewogen, zum LKA 19 zu wechseln.



Zugefügt 2025 Februar 14

Nach der Tat ist vor der Tat-Die Arbeit des LKA 19

Europäische Unterstützung der Ukraine, bis ein gerechter und dauerhafter Frieden erreicht ist

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, hat gemeinsam mit den Außenministerinnen und -ministern von Deutschland, Frankreich, Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich ein Statement zur Ukraine veröffentlicht. Darin betonen sie die Bereitschaft, die Unterstützung für die Ukraine zu verstärken und dem Land so lange zu helfen, bis ein gerechter, umfassender und dauerhafter Frieden erreicht ist. „Wir bekennen uns zur Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität des Landes angesichts des russischen Angriffskrieges.“

Voraussetzung für eine starke transatlantische Sicherheit

In dem gemeinsamen Statement heißt es weiter, es gehe um einen Frieden, der die Interessen der Ukraine und unsere eigenen garantiert. Ein solcher Frieden sei eine notwendige Voraussetzung für eine starke transatlantische Sicherheit. „Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit unseren amerikanischen Verbündeten über den weiteren Weg zu diskutieren. Unsere gemeinsamen Ziele sollten darin bestehen, die Ukraine in eine Position der Stärke zu versetzen. Die Ukraine und Europa müssen an allen Verhandlungen beteiligt sein. Die Ukraine sollte starke Sicherheitsgarantien erhalten.“

Kollektive Verteidigungsfähigkeiten stärken

Abschließend erinnert das Statement daran, dass die Sicherheit des europäischen Kontinents unsere gemeinsame Verantwortung ist. „Deshalb arbeiten wir gemeinsam daran, unsere kollektiven Verteidigungsfähigkeiten zu stärken.“

Weitere Informationen

Statement in vollem Wortlaut (EAD)

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 14

Europäische Unterstützung der Ukraine, bis ein gerechter und dauerhafter Frieden erreicht ist

Messer - Grundschule in Altena - Überfall mit Messer - Polizei Märkischer Kreis

Ein Unbekannter hat heute Morgen an der Grundschule Breitenhagen mit einem Messer in der Hand einen Vater überfallen. Kurz nach 7.30 Uhr hielt der Vater (50 Jahre) am Bergfelder Weg an der Rückseite der Schule und stieg mit seinem Kind aus. Ein unbekannter Mann sprach ihn an und bat, ihm Geld zu wechseln. Als der Vater die erbetenen Geldscheine aus seinem Portemonnaie holte, zog der Fremde ein Messer, bedrohte den Vater vor den Augen seines Kindes, entriss ihm die Scheine und flüchtete. Die Flucht führte bergwärts in Richtung An den Kiefern/ Friedhof. Die Polizei leitete eine Nahbereichsfahndung ein, die leider ohne Erfolg blieb. Es wurden Zeugen vernommen und Beweise gesichert.

Der Tatverdächtige hat dunkle, sehr kurze Haare, ist schlank und wird auf ein Alter von etwa 20 Jahren sowie eine Größe von etwas über 1,75 Meter geschätzt. Er sprach mit Akzept und könnte südosteuropäische Wurzeln haben. Er trug eine dunkelblaue Hose und ein blau-weißes Hemd unter seiner Jacke. Die Polizei fragt: Wer hat den Unbekannten am Morgen vor oder nach der Tat beobachtet, möglicherweise auf der Flucht, oder kann Hinweise zu seiner Identität machen? Hinweise bitte unter Telefon 9199-0. (cris)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.
02371 / 9199-1299
E-Mail
pressestelle.maerkischer-kreis [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Friedrichstraße
70
58636
Iserlohn
https://maerkischer-kreis.polizei.nrw
Sprechzeiten
Werktags, von 7-15.30 Uhr




Zugefügt 2025 Februar 14

Messer - Grundschule in Altena - Überfall mit Messer - Polizei Märkischer Kreis

Münchner Sicherheitskonferenz: Hochrangige UN-Vertreter diskutieren globale Herausforderungen

Angesichts der zunehmenden globalen Spannungen wird die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) 2025 Staats- und Regierungschefs, politische Entscheidungsträger und Experten zusammenbringen, um über dringende Sicherheitsfragen zu beraten. Die Konferenz findet vom 14. bis 16. Februar statt und wird sich mit Themen wie dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Krise im Gazastreifen und der sich verändernden Dynamik internationaler Bündnisse befassen. Angesichts von Konflikten in verschiedenen Regionen und zunehmender geopolitischer Unsicherheit wird die MSC 2025 eine wichtige Plattform für den Dialog und die Zusammenarbeit auf hoher Ebene sein.

Hochrangige UN-Delegation in München

Hochrangige Vertreter der Vereinten Nationen werden auf der Konferenz eine wichtige Rolle spielen und das Engagement der Organisation für die Förderung des internationalen Dialogs und der Zusammenarbeit bekräftigen. Zu den Teilnehmern gehören der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Filippo Grandi, der Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, und der Generalkommissar des UNRWA, Philippe Lazzarini. Lazzarini wird am 15. Februar um 14 Uhr eine Pressekonferenz abhalten. Die Pressekonferenz wird live auf der offiziellen Website des UNRWA übertragen.

Wichtige Diskussionen über Sicherheit und Zusammenarbeit

Die MSC ist ein wichtiges Forum für Diskussionen über die transatlantischen Beziehungen, geopolitische Konflikte und neue Sicherheitsbedrohungen. Die diesjährige Konferenz findet inmitten erhöhter Spannungen in mehreren Regionen statt. Unter den Rednern in München sind auch US-Vizepräsident J.D. Vance, NATO-Generalsekretär Mark Rutte und die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen. Die wichtigsten Diskussionen werden sich um strategische Neuausrichtungen im Sicherheitsbereich, die Koordinierung der humanitären Hilfe und die Rolle multilateraler Organisationen bei der Konfliktlösung drehen.

Jenseits der Ukraine und Nahost: Globale Sicherheitsherausforderungen

Neben dem Nahen Osten und dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind die Zukunft der NATO, die globalen Verteidigungsausgaben und die Herausforderungen der Cybersicherheit weitere wichtige Themen. Die Konferenz wird sich auch mit den zunehmenden Spannungen im indo-pazifischen Raum und der internationalen Reaktion auf die anhaltenden Konflikte im Sudan und in der Demokratischen Republik Kongo befassen.

Die Rolle der UN bei globalen humanitären Bemühungen

Das aktive Engagement der Vereinten Nationen auf der MSC 2025 unterstreicht ihre laufenden Bemühungen zur Unterstützung friedenserhaltender und humanitärer Initiativen weltweit. Die Rolle der Vereinten Nationen bleibt bei der Bewältigung globaler Krisen und der Gewährleistung eines nachhaltigen Dialogs zwischen den Nationen von entscheidender Bedeutung.



Zugefügt 2025 Februar 14

Münchner Sicherheitskonferenz: Hochrangige UN-Vertreter diskutieren globale Herausforderungen

Senatsverwaltung - Ein Meilenstein im Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt

Heute hat der Bundesrat seine erforderliche Zustimmung zum Gewalthilfegesetzt gegeben. Damit wird der Schutz von Frauen und Kindern, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, umfassend verbessert. Das Gesetz schafft erstmalig einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für Betroffene ab 2032 und unterstützt die Bundesländer und Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes finanziell. Bund und Länder setzen mit dem Gesetz gemeinsam ein klares Zeichen für den konsequenten Ausbau der Hilfsangebote und die Stärkung der Betroffenenrechte. Ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Netz an Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen muss nun in ganz Deutschland sichergestellt werden. Erstmals und endlich werden verbindliche Mindeststandards für Unterstützungsangebote festgelegt, um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Versorgung überall im Land und auch in Berlin weiterhin zu gewährleisten.

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die finanzielle Beteiligung des Bundes am strukturierten Ausbau der Hilfsangebote. Bis 2036 stellt der Bund hierfür insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung entlastet die Länder und so auch uns als Berlin. Dadurch können wir unsere Hilfsstrukturen nachhaltig ausbauen und absichern. Das ist ein wichtiger Schritt in der bedarfsgerechten Unterstützung betroffener Frauen und ihrer Kinder. Neben Schutz und Beratung setzt das Gesetz auch auf Prävention, um Gewalt bereits im Vorfeld zu verhindern. Täterkurse sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sollen dazu beitragen, Gewalt frühzeitig zu verhindern und das gesellschaftliche Bewusstsein für das Thema zu schärfen.

Cansel Kiziltepe: „Dieses Gesetz ist ein historischer Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt. Endlich werden verbindliche deutschlandweite Strukturen geschaffen, auf die betroffene Frauen vertrauen können. Die wichtigen Strukturen in Berlin können wir so in den nächsten Jahren weiter ausbauen und stärken, um der anhaltenden Gewalt an Frauen entgegenzutreten und Frauen zu schützen.“

Das neue Gewalthilfegesetz markiert damit einen wichtigen Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen und sichert langfristig den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
E-Mail an die Poststelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Pressestelle

Tel.:
(030) 90281135
E-Mail pressestelle@senasgiva.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 14

Senatsverwaltung - Ein Meilenstein im Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt

„Tour d’Europe“: EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin im Landtag NRW und in Herzogenrath

EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin besucht auf seiner „Tour d´Europe´ zur Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens der EU heute Nordrhein-Westfalen. Er spricht unter anderem mit den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Europaausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages über die Zukunft des MFR, die künftige Struktur der EU-Kohäsionspolitik, Fragen der Konditionalität bei EU-Fördermitteln sowie die Finanzierung gemeinsamer Verteidigungsausgaben. In Herzogenrath besucht der Kommissar am Nachmittag das Ericsson Eurolab und das mit rund 12 Millionen Euro EU-Mitteln geförderte Projekt KeeCEK. Der Termin ab ca. 15.30 Uhr ist presseöffentlich, der Kommissar steht für Anfragen und Statements zur Verfügung (Pressekontakt: Sandra Fiene, Tel. 0173 211 8908).

Kommissar Serafin erklärte zu seiner Europatour: „Um Ideen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen auszuarbeiten, sollten wir nicht in Isolation arbeiten. Wir müssen uns austauschen und zuhören. Und das nicht nur in den Hauptstädten, sondern auch in den Regionen. Der EU Haushalt ist für die Bürgerinnen und Bürger da. Und wir wollen auf dieser Tour auch zeigen, dass EU-Gelder nützlich sind und gut eingesetzt werden. Genau das sehen wir heute in Herzogenrath.´

Besuch in Herzogenrath

Im Ericsson Eurolab besucht Kommissar Serafin gegen 15.45 Uhr das mit rund 12 Millionen Euro EU-Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) geförderte Projekt KeeCEK. Der Name KeeCEK steht für „Kleine effiziente effektive Cloud Edge Knoten´, maßgebend für die Next-Generation-Cloud-Infrastruktur. Zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich unter der Koordination von Deutschland und Frankreich zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Cloud- und Edge-Infrastruktur und die damit verbundenen intelligenten Dienste für die Zukunft zu schaffen. Die EU bewertet dieses zukunftsweisende Projekt als strategisch wichtig, da es eine Grundlage für eine gemeinsame souveräne Cloud-Infrastruktur schafft und die Wettbewerbsfähigkeit für Industrien und Kunden innerhalb der EU sichert.

Von den ersten Anwendungen, die im Rahmen des Projekts in den nächsten vier Jahren entwickelt werden sollen, können die Mobilfunkbranche und das produzierende Gewerbe profitieren. Auch für das autonome Fahren im industriellen Umfeld sind Cloud- und Edge-Anwendungen von Vorteil. Das Projekt ist Teil der sogenannten IPCEI CIS Initiative.

Der öffentliche Teil des Termins ist für voraussichtlich 15.45 - 16.00 Uhr (Foto und Video, Begrüßung) und 16:30 - 17:15 Uhr (Tour/Erklärungen zum Projekt, Interviews, Statements) angesetzt. Pressekontakt: Sandra Fiene, 0173 211 8908

Mitteilung zum nächsten MFR

Gestern hatte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Der Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen´ vorgelegt. Darin skizziert sie, welche wichtigen politischen und haushaltspolitischen Herausforderungen die Gestaltung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) prägen werden. Die Mitteilung bildet die Grundlage für Überlegungen, wie der langfristige Haushalt der EU an die sich ändernden Bedürfnisse und Prioritäten angepasst werden kann.

Parallel bittet die EU-Kommission alle Europäerinnen und Europäer, sich in Konsultationen, im Bürgerforum und über die Bürgerbeteiligungs-Plattform zur Zukunft des EU-Haushalts zu äußern. Den förmlichen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen will sie im Juli 2025 vorlegen, um rechtzeitig vor seiner Umsetzung im Januar 2028 eine Einigung zu erzielen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung vom 12. Februar: Gemeinsam für die Zukunft der EU: Die Kommission bereitet den Weg für den nächsten langfristigen EU-Haushalt


Pressekontakt: sandra [dot] fieneatec [dot] europa [dot] eu (Sandra Fiene), Tel.: +49 (228) 53009-23 und birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 14

„Tour d’Europe“: EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin im Landtag NRW und in Herzogenrath

EU-Wettbewerb für junge Übersetzerinnen/Übersetzer: in Deutschland gewinnt eine Schülerin aus Berlin

EU-Wettbewerb für junge Übersetzerinnen/Übersetzer: in Deutschland gewinnt eine Schülerin aus Berlin

Die Kommission hat die 27 Erstplatzierten des EU-Nachwuchswettbewerbs für Übersetzung bekannt gegeben, die Gewinnerin aus Deutschland ist Charlotte Krazius vom Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium in Berlin. Es war der inzwischen 18. Übersetzungswettbewerb Juvenes Translatores für weiterführende Schulen. EU-weit haben 3.070 Schülerinnen und Schüler teilgenommen und dafür einen Text aus einer der 24 Amtssprachen der EU in eine andere übersetzt.

Sprachentalent Charlotte Krazius

Charlotte Krazius aus Berlin hat sich gegen 380 Schülerinnen und Schüler von 96 Schulen in Deutschland mit ihrer Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche durchgesetzt, und das in der Hälfte der vorgesehenen Zeit. Sie besucht den bilingualen Zweig und absolvierte in Sekundarstufe I den Geographie- und Geschichtsunterricht in englischer Sprache. Durch ihr großes Interesse an Politik und der englischen Sprache belegt sie die Leistungskurse Englisch und Politische Wissenschaft und in der Oberstufe einen zweisprachigen Geschichtskurs und einen Französischkurs.

In der Sekundarstufe I hat sie außerdem als zweite Fremdsprache Spanisch gelernt. Um Niederländisch zu lernen, verbrachte sie die 10. Klasse in Belgien. Neben ihrem großen Interesse an Sprachen ist Charlotte eine leidenschaftliche Leserin anspruchsvoller Literatur. Ihr Lieblingsbuch ist die englische Übersetzung von L´Etranger von Camus. Außerdem liebt sie Musik und schreibt wortgewandt Gedichte. Hier ein Auszug zum Thema „Hope´ aus dem Unterricht:

Hope is the stream of water that becomes a river flowing into the ocean.

Hope is whatever is left after the great rain.

Hope is what can´t be drowned by any force of nature.

Still, I fear that it might dry out one day.

I might chase the moon and flow away with the sea

but hope is that when the stars get tired the tides will bring it back to me.

Sprache als Grundlage, um andere Kulturen zu verstehen

Piotr Serafin, Mitglied der Kommission für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung, gratulierte den Erstplatzierten und dankte allen Teilnehmenden und ihren Lehrkräften für ihr Engagement. Dabei betonte er, wie wichtig es ist, neue Sprachen zu lernen: „Das Erlernen und Sprechen von Fremdsprachen macht es uns erst möglich, andere Kulturen wirklich zu verstehen. Wenn wir eine neue Sprache lernen, können wir über den Tellerrand hinausblicken und unseren Horizont erweitern. Diese Aufgeschlossenheit und dieses Toleranzgefühl braucht die Welt heute mehr denn je.´

Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission in Deutschland, schloss sich den Glückwünschen an: „Ich gratuliere Charlotte ganz herzlich zu ihrer ausgezeichneten Übersetzung. Sprachen sind das Herzstück der Vielfalt Europas und ein wichtiger Teil unserer Identität. Es ist heute noch wichtiger geworden, die Kultur und die Standpunkte anderer besser zu verstehen. Dank unserer Sprachkenntnisse können wir Zusammenhänge erschließen und Menschen helfen, ihre Unstimmigkeiten zu überwinden. Durch diesen Wettbewerb erinnern uns junge Menschen daran, wie facettenreich wir tatsächlich sind, und führen uns vor Augen, dass die Vielfalt eine unserer größten Stärken ist.´

Bevorzugte Sprachkombinationen

Am häufigsten wurde aus dem Englischen übersetzt. Unter den 144 Sprachkombinationen, die von den Schülerinnen und Schülern aus 713 Schulen EU-weit (96 davon in Deutschland) ausgewählt wurden, finden sich aber auch Sprachenpaare wie Polnisch-Portugiesisch, Slowenisch-Dänisch und Portugiesisch-Finnisch.

Zusätzliche lobende Erwähnung für 341 Teilnehmende

Die Übersetzerinnen und Übersetzer der Europäischen Kommission wählten unter den Teilnehmenden pro EU-Land einen ersten Platz aus. 341 Schülerinnen und Schüler erhielten darüber hinaus eine lobende Erwähnung für herausragende Leistungen. Charlottes Mitschülerinnen Carlotta Lemm und Clara Biermann lieferten ebenfalls sehr gute Übersetzungsleistungen ab und wurden besonders erwähnt.

Die Preisverleihung findet am 10. April in Brüssel statt. Vor Ort treffen die 27 Preisträgerinnen und Preisträger die Übersetzerinnen und Übersetzer der Europäischen Kommission und bekommen einen Einblick in ihren Arbeitsalltag. Außerdem haben sie in diesem Rahmen die besondere Gelegenheit, die Sprachen und Kulturen der anderen Teilnehmenden kennenzulernen. Ivar Lasses, der schwedische Preisträger des letzten Jahres, beschrieb diese Erfahrung so: Juvenes Translatores hat mich vom „Europäischen Projekt´ überzeugt.

Hintergrund

Der aus dem Programm Erasmus+ finanzierte Wettbewerb Juvenes Translatores wird seit 2007 jedes Jahr von der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission ausgerichtet und soll die Übersetzungsarbeit und Mehrsprachigkeit fördern. Für viele Teilnehmende und Erstplatzierte war der Wettbewerb eine prägende Erfahrung. Einige haben sich anschließend für ein Übersetzungsstudium entschieden, andere sind mit einem Praktikum oder einer Vollzeitstelle in den Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission eingetreten.

Juvenes Translatores soll den Spracherwerb an Schulen fördern und Jugendlichen einen Einblick in den Übersetzerberuf geben. Der Wettbewerb richtet sich an 17-jährige Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen und findet EU-weit zeitgleich an allen ausgewählten Schulen statt.

Die Mehrsprachigkeit und damit auch die Übersetzung haben seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften einen festen Platz in der EU. Verankert wurde dies in Verordnung 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft von 1958. Seitdem ist die Zahl der Amtssprachen mit den verschiedenen EU-Erweiterungen von vier auf 24 gestiegen.



Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Ein Foto von Charlotte Krazius und Social Media Grafiken

Liste aller Gewinnerinnen und Gewinner

Ankündigung des Wettbewerbs

Juvenes Translatores – Website

Juvenes Translatores auf Instagram

Die Übersicht der zu übersetzenden Texte



Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland





Zugefügt 2025 Februar 14

EU-Wettbewerb für junge Übersetzerinnen/Übersetzer: in Deutschland gewinnt eine Schülerin aus Berlin

halbiert. Kriminalstatistik 2024 Kriminalität in Hamburg sinkt um vier Prozent - Zahl der Tötungsdelikte fast halbiert

Hamburgs Innensenator Andy Grote, Polizeipräsident Falk Schnabel und der Leiter des Landeskriminalamtes Jan Hieber haben am heutigen Donnerstag (13. Februar) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 vorgestellt.

Wesentliche Ergebnisse:

- Zahl der Straftaten in Hamburg sinkt um 4 Prozent
- Aufklärungsquote bleibt auf höchstem Niveau in 27 Jahren
- Erfasste Fälle von Mord und Totschlag nahezu halbiert
- Anhaltend hohes Niveau bei szene-internen Straftaten in

St. Georg und St. Pauli

- Zahl der Wohnungseinbrüche unter Vor-Pandemie-Niveau

Nach einem Anstieg der von der Polizei erfassten Straftaten im Vorjahr 2023, ist die Kriminalität im Jahr 2024 wieder um 4 Prozent gesunken. In der Langzeitbetrachtung liegt die Zahl der erfassten Straftaten mit 224.913 (-9.328) damit auf dem Niveau des Jahres 2017 und deutlich unter dem der Vorjahre. Die Aufklärungsquote lag im vergangenen Jahr bei 47,9 Prozent und damit knapp unter dem Niveau des Vorjahres mit 48,2 Prozent. Damit wurden in den letzten beiden Jahren die höchsten Gesamtaufklärungsquoten seit 1997 erreicht.

Gleichzeitig wird die Stadt im Langzeitvergleich (über 45 Jahre) bei anhaltend hohem Bevölkerungswachstum immer sicherer. Bezogen auf die Bevölkerungsentwicklung verzeichnete Hamburg, abgesehen von den Jahren der Corona-Pandemie, nur im Jahr 2019 weniger Straftaten auf 100.000 Einwohner. Demnach war die Kriminalitätsbelastung im Verhältnis zur Bevölkerung und damit das Risiko, von einer Straftat betroffen zu sein, in jedem Jahr vor 2019 höher als aktuell.

Der Rückgang der Kriminalität bildet sich in allen sieben Hamburger Bezirken ab. Während insbesondere die Zahl der Diebstahls-, Rauschgift- und Tankbetrugsdelikte rückläufig ist, steigt erneut die Zahl der sogenannten Kontrolldelikte, darunter Hausfriedensbruch mit einem Plus von 1.398 Fällen (+30,2 Prozent) und Beförderungserschleichung mit einem Plus von 804 Fällen (+11,1 Prozent). Bei fast jeder vierten in der PKS registrierten Straftat handelte es sich in 2024 um ein Kontrolldelikt. Der Großteil der Taten wurde im Innenstadtbereich rund um den Hauptbahnhof registriert.

Ursächlich für diese Entwicklung ist vor allem die massive Erhöhung der Polizeipräsenz im Ortsteil 114, zu dem Teile des Stadtteils St. Georg und der Hauptbahnhof zählen. Mit der Einführung des Waffen- und des Alkoholkonsumverbots und der Ausweitung der Videoüberwachung auf den Bahnhofsvorplatz war es zuletzt gelungen, die Aufenthaltsqualität am Hauptbahnhof spürbar zu stärken und die Zahl der Straftaten, insbesondere der Gewalt- und Diebstahlsdelikte, zu senken. Die ´Allianz sicherer Hauptbahnhof´ hat sich seit der Gründung Ende 2022 mit den sog. Quattro-Streifen (bestehend aus je einem Mitarbeitenden der Bundespolizei, der Polizei Hamburg, der DB Sicherheit und der Hochbahnwache) zudem zu einem bundesweit beachteten Erfolgsmodell entwickelt, das äußerst positiv wahrgenommen wird. Auch im Umfeld des Hauptbahnhofs und rund um den Hansaplatz hat die Polizei Hamburg ihre Präsenz seit Oktober 2024 massiv verstärkt. Dabei kommen sowohl mobile Streifen wie auch feste Posten rund um den Hansaplatz und an strategisch wichtigen Örtlichkeiten im Stadtteil zum Einsatz. Zudem führt die Polizei Hamburg nahezu wöchentlich Schwerpunkteinsätze durch, davon zuletzt acht in diesem Jahr.

Anhaltend hohes Niveau bei szene-internen Straftaten in St. Georg und St. Pauli

Die hohe Polizeipräsenz und das sehr niedrigschwellige Einschreiten der Einsatzkräfte bildet sich dabei auch in den Zahlen der PKS ab. So ist insbesondere die Zahl der erfassten Delikte im Bereich der Gewaltkriminalität noch einmal gestiegen (+7 Prozent). Der Anstieg um 604 Taten geht dabei fast ausschließlich auf mehr erfasste Delikte in den Stadtteilen St. Pauli (+200 Taten) und St. Georg (+267 Taten) zurück. Dabei ist auffällig, dass aufgrund der erhöhten Polizeipräsenz und der niedrigschwelligen Ansprechbarkeit der Einsatzkräfte vermehrt Taten innerhalb der Drogen- und Trinkerszene zur Anzeige gebracht werden, die ansonsten unentdeckt geblieben wären. Die Anzeigenquote dieser Taten ist üblicherweise sehr gering, da die Betroffenen häufig nicht eigenständig zur Polizei gehen. Zu den Gewaltdelikten gehören insbesondere Raubdelikte. So registrierte die Polizei allein im Stadtteil St. Georg im vergangenen Jahr 660 Raubdelikte und damit 195 mehr als im Vorjahr, woraus auch der Gesamtanstieg in Hamburg um 179 Taten (+8,2 Prozent) resultiert. Im übrigen Stadtgebiet ist die Zahl der Raubdelikte hingegen rückläufig (-8,8 Prozent).

Ähnliches zeigt sich auch bei den Körperverletzungsdelikten. Während die Zahl der einfachen Körperverletzung um 116 Fälle (-1 Prozent) gesunken ist, stieg die Gesamtzahl leicht um +224 Fälle, was insbesondere auf mehr Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung in St. Georg (+71 Taten) und St. Pauli (+88 Fälle) zurückzuführen ist. In diesen beiden Stadtteilen wurde demnach nahezu jede dritte gefährliche Körperverletzung in Hamburg begangen. Auch hier sind die Betroffenen, sowohl auf der Opfer-, aber auch auf der Täterseite, in vielen Fällen der Drogen- und Trinkerszene zuzuordnen. Immer wieder kommt es bei solchen Fällen auch zu einer wechselseitigen Anzeigenerstattung. Im übrigen Stadtgebiet ereignen sich Körperverletzungsdelikte hingegen mit einem Anteil von 33 Prozent häufig im privaten Wohnraum. Hamburgweit waren es im vergangenen Jahr 6.293 Taten (+7,2 Prozent). Unmittelbar am Hauptbahnhof ist die Zahl der Gewaltdelikte zuletzt um -25 Prozent gesunken. Demnach zählte die Bundespolizei im vergangenen Jahr 546 Gewaltdelikte. 2023 waren es noch 720 Gewaltdelikte. Auch in anderen Deliktsbereichen, wie den Eigentumsdelikten, registrierten die Sicherheitspartner der ´Allianz sicherer Hauptbahnhof´ zuletzt sinkende Fallzahlen.

Die Polizei Hamburg registriert insbesondere im Ortsteil 114, in dem auch das Drob Inn liegt, einen anhaltend hohen Konsum harter Drogen. Zwar sank die Zahl der erfassten Rauschgiftdelikte in der PKS nach der Legalisierung von Cannabis im vergangenen Jahr insgesamt um rund ein Drittel auf 11.313 Fälle (-33,5 Prozent), gleichzeitig stellte die Polizei bei Kokain einen leichten Anstieg der Konsumentendelikte fest. Auch Crack bleibt, trotz eines leichten Rückgangs, weiterhin sehr verbreitet. Die von der Polizei festgestellten Taten des Heroinkonsums gingen dagegen um 242 Fälle (-16,9 Prozent) zurück. Die Polizei geht in enger Zusammenarbeit mit dem BKA und dem Zoll sowie internationalen Partnern konsequent gegen Strukturen der organisierten Kriminalität vor, um den Drogenhandel nachhaltig zu bekämpfen. Im Mai vergangenen Jahres nahm u. a. das Hamburger Hafensicherheitszentrum den Betrieb auf, in dem die Fäden zwischen nationalen und internationalen Ermittlungsbehörden und der Hafenwirtschaft zusammenlaufen. So konnten im September 2024 u.a. 2,1 Tonnen Kokain sichergestellt und eine Gruppierung mit 12 Tatverdächtigen festgenommen werden.

Erfasste Fälle von Mord und Totschlag nahezu halbiert

Die Zahl der in der PKS erfassten Mord- und Totschlagsdelikte hat sich im vergangenen Jahr nahezu halbiert. Insgesamt wurden 40 Delikte aus den Bereichen Mord und Totschlag erfasst, darunter 16 Mordfälle. Das entspricht einem Rückgang um 34 Fälle gegenüber dem Vorjahr (-46 Prozent). 36 der 40 Fälle konnten aufgeklärt werden, damit liegt die Aufklärungsquote bei 90 Prozent. Die Fälle mit Tatmittel Schusswaffe (-50,0 %) gingen ebenfalls deutlich zurück. Nach Einschätzung der Polizei handelt es sich dabei häufig um Fälle, bei denen sich Täter und Opfer vor der Tat kannten. Demgegenüber ist die Wahrscheinlichkeit, als Unbeteiligter Opfer eines Schusswaffengebrauches zu werden, sehr gering. Um insbesondere Straftaten im Umfeld von Organisierter Kriminalität zu bekämpfen, hat die Polizei Hamburg 2022 eine Spezialeinheit (BAO) gegründet, die nach der Entschlüsselung des Messengerdienstes EnroChat und einer damit einhergehenden Welle von Verhaftungen, Ermittlungsverfahren und Sicherstellungen, die Ermittlungen vorantreibt und konsequent nachsetzt. Bis Ende 2024 wurden in der Abteilung für Organisierte Kriminalität des LKA Hamburg insgesamt 337 Ermittlungsverfahren geführt und 338 Haftbefehle vollstreckt.

Bezogen auf die Gesamtkriminalität registrierte die Polizei Hamburg im vergangenen Jahr 154 Fälle (2023: 101), in denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde, wobei es sich in mehr als der Hälfte der Fälle (83 Taten) um waffenrechtliche Verstöße ohne Einwirkung gegen Personen handelt, die zum Großteil an Silvester begangen wurden. Lediglich in 24 Fällen wurde ein Schuss aus einer scharfen Schusswaffe abgegeben. Die übrigen Fälle betrafen überwiegen Gas-, Softair- oder Luftdruckpistolen.

Bei den polizeilich registrierten Straftaten unter Verwendung eines Messers registrierte die Polizei im vergangenen Jahr mit 1.266 Fällen lediglich einen leichten Rückgang der Fälle (-0,2 Prozent), wobei es in 867 Fällen bei der Drohung mit einem Messer blieb. Zuletzt hatte Hamburg als erstes Bundesland im Dezember ein Waffenverbot für öffentliche Veranstaltungen, wie den Hamburger Dom, und den gesamten ÖPNV in Hamburg erlassen, mit dem Ziel, durch zielgerichtete Kontrollen möglichst viele Messer und weitere gefährliche Gegenstände sicherzustellen und so die Sicherheit an öffentlichen Orten zu stärken.

Zahl der Wohnungseinbrüche unter Vor-Pandemie-Niveau

Erfreulich stark gesunken ist die Zahl der Diebstahlsdelikte in Hamburg. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 5.863 Fälle weniger registriert als im Vorjahr (-6 Prozent). Gesunken ist auch die Zahl der Wohnungseinbrüche (-2,3 Prozent). Mit einem Rückgang um 72 Fälle auf 3.008 liegt Hamburg damit sogar unter dem Niveau des ersten Corona-Jahres 2020 und weit unter den Zahlen der Vorjahre. In mehr als der Hälfte der Fälle (52,4 Prozent) blieb es beim erfolglosen Versuch. Eine Entwicklung, die nach Einschätzung der Polizei sowohl auf Investitionen der Eigentümer in Sicherheitstechnik, aber auch auf eine verstärkte Kriminalprävention zurückzuführen ist. Zusätzlich zum Präventionsangebot der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in der Caffamacherreihe führen seit dem letzten Jahr auch die Stadtteilpolizisten in den Quartieren regelmäßig kostenfrei und auf Anfrage technische Sicherheitsberatungen für Hamburgerinnen und Hamburger durch. Ansprechpartner sind hier die örtlichen Polizeikommissariate.

Weitere starke Rückgänge verzeichnete die Polizei auch beim Ladendiebstahl (-10,7 Prozent), beim Fahrraddiebstahl (-15,4 Prozent) sowie bei Diebstahlsdelikten rund um den Kraftwagen (-4,4 Prozent). Dagegen wurde im vergangenen Jahr häufiger Komplettentwendungen von Fahrzeugen registriert. Insgesamt stieg die Zahl um 135 Fälle auf 1.717 Taten. Die LKA hat daher im August letzten Jahres eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, um gegen professionelle Autodiebe vorzugehen, die hochwertige Kraftfahrzeuge entwenden und diese ins Ausland verkaufen.

Die Zahl der Betrugsdelikte stagniert mit 30.650 Taten (+0,7 Prozent) auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Zugleich konnte die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich um 2,1 Prozent gesteigert werden. Einen Rückgang gab es beim Waren- und Warenkreditbetrug, was auf eine höhere Vorsicht bei den Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch auf Maßnahmen der Warenanbieter zurückzuführen sein dürfte. Die polizeiliche Präventionsarbeit zeigt hier Wirkung.

Wie stark sich Präventionsarbeit und eine gesteigerte Anzeigenbereitschaft auf die PKS auswirken, zeigt sich auch bei der in 2024 erfassten Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (+3,1 Prozent). Ursächlich für den Anstieg um 99 Taten ist neben der bereits seit 2021 registrierten Zunahme bekannt gewordener Fälle von Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, eine Zunahme bei Fällen von exhibitionistischen Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie sexueller Belästigung und Vergewaltigung. Letzteres geht auch auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurück. Dabei ist erneut auffällig, dass in über 80 Prozent der Fälle eine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer bestand. Bei einem Drittel der insgesamt 285 Taten im Jahr 2024 stammte der Täter aus der eigenen Familie.

Bei 13 Prozent aller Opferwerdungen in der Kriminalstatistik handelt es sich um Fälle von Gewalt in Partnerschaften bzw. ehemaligen Partnerschaften. Einen Anstieg der Zahl der Opferwerdungen von Partnerschaftsgewalt gab es vor allem bei gefährlichen Körperverletzungen auf Straßen, Wegen oder Plätzen (+22 Opferwerdungen) und schweren Sexualdelikten wie Vergewaltigungen (+26 Opferwerdungen). Die Polizei appelliert weiterhin, Sexualstraftaten auch in Partnerschaften konsequent anzuzeigen. Nur wenn die Polizei Kenntnis von Straftaten erhält, kann sie umgehend einschreiten und helfen.

Innensenator Andy Grote: ´Unser Anspruch war es in diesem Jahr, einerseits die Polizeipräsenz und den Verfolgungsdruck an Orten wie dem Hauptbahnhof und in St. Georg hochzuhalten und zugleich die Zahl der Straftaten nach dem Anstieg im letzten Jahr wieder zu senken. Beides ist unserer Polizei gelungen. Die Zahl der Straftaten in Hamburg ist im vergangenen Jahr um rund vier Prozent gesunken. Das ist eine gute Entwicklung, die wir dem täglichen unermüdlichen Einsatz unserer Polizistinnen und Polizisten zu verdanken haben. Sie zeigt: Hamburg ist eine sehr sichere Stadt und im letzten Jahr noch ein Stück sicherer geworden. Demnach war die Zahl der Straftaten im Verhältnis zur Bevölkerung und damit das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, in jedem Jahr vor 2019 höher als aktuell.´

Polizeipräsident Falk Schnabel: ´Wir blicken auf ein intensives und forderndes Jahr zurück, die Bilanz kann sich sehen lassen. Die Zahlen belegen, dass wir die Prioritäten richtig gesetzt und erfolgreich gearbeitet haben. Vor allem St. Georg werden wir aber weiterhin im Fokus behalten müssen. Mit unserem umfangreichen Maßnahmenpaket sind wir dort auf dem richtigen Weg, den es konsequent fortzugehen gilt. Mein großer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag mit großem Engagement alles dafür geben, damit die Menschen in unserer Stadt sicher sind.´

Rückfragen der Medien

Behörde für Inneres und Sport

Daniel Schaefer | Pressesprecher Telefon: 040 42839 2673 E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de

Pressestelle der Polizei Hamburg

Sandra Levgrün | Pressesprecherin Telefon: 040 42865 8888

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 14

Kriminalstatistik 2024 Kriminalität in Hamburg sinkt um vier Prozent - Zahl der Tötungsdelikte fast halbiert

Bundesgesundheit BZgA in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat heute die Weichen für den Start des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gestellt. Dafür wurde die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) umbenannt und die Zusammenarbeit zwischen dem neuen Institut und dem Robert Koch-Institut (RKI) geregelt.

Die Umbenennung der BZgA in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erfolgte per Ministererlass. Zudem unterzeichneten heute RKI-Präsident Prof. Lars Schaade und der kommissarische Leiter des BIÖG Dr. Johannes Nießen eine Kooperationsvereinbarung.

Deutschland muss mehr in Prävention und Gesundheitsaufklärung investieren. Dafür bauen wir das neue Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit auf und verzahnen die wissenschaftliche Expertise des RKI mit der kommunikativen Kompetenz der BZgA. Das BIÖG wird das Wissen über gesunde Verhaltensweisen leichtverständlich vermitteln, aber auch selber Daten erheben, analysieren und aufbereiten. Damit stellen wir wichtige Weichen für eine gesündere Zukunft einer alternden Gesellschaft und erarbeiten hilfreiche Informationen, wie man das Risiko für Volkskrankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und Demenz minimieren kann.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Der kommissarische Leiter des neuen Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, Dr. Johannes Nießen: „Mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit schaffen wir in Köln eine zentrale Institution im deutschen Public-Health-System. Von hier aus stärken wir die Öffentliche Gesundheit in ganz Deutschland – mit klaren, verständlichen Informationen und evidenzbasierten Strategien. Wir bauen auf der jahrzehntelangen Erfahrung der BZgA auf und entwickeln sie weiter, in enger Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut. Gute Gesundheitsförderung bedeutet, dass wir Wissen verständlich vermitteln und Menschen in ihrem Alltag erreichen. Genau das ist unsere Aufgabe. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll die Möglichkeit haben, gesund zu leben – mit verlässlichen Fakten, praxisnahen Angeboten und einem starken Netzwerk der Öffentlichen Gesundheit.“

Prof. Lars Schaade, Präsident des Robert Koch-Instituts: „Die sich verändernden Rahmenbedingungen wie Klimawandel, Urbanisierung, Digitalisierung und globale Krisen stellen zunehmende Herausforderungen auch für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Mit einer besseren Zusammenarbeit und Abstimmung bündeln wir hier unsere Kräfte zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit.“

Eine Hauptaufgabe des neuen Instituts ist es, eigene Erkenntnisse mit der Datenexpertise des RKI zu verbinden, um Materialien zur praxisnahen Gesundheitskommunikation zu entwickeln.

Mit der ebenfalls heute unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen BZgA und RKI soll dafür ein internes „Steuerungsgremium Öffentliche Gesundheit“ aus den Präsidien beider Institute eingesetzt werden, in dem gezielt Forschungsschwerpunkte bestimmt und daraus Informationskampagnen abgeleitet werden. Dafür wird auch das Panel „Gesundheit in Deutschland“ genutzt, das in regelmäßigen Umfragen gesundheitsrelevante Parameter erhebt.

Die wesentlichen Inhalte der Kooperationsvereinbarung:

Beide Einrichtungen arbeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit eng zusammen und stellen gegenseitig Wissen, Kompetenzen und Strukturen bereit.
Beide Institute stimmen sich zu relevanten Gesundheitsthemen sowie Evaluationskonzepten ab und tauschen sich intensiv in den Bereichen der Forschungskoordination, Drittmittel und Antragsstellung für wissenschaftliche Projekte aus.
Im nationalen Krisenfall erfolgt eine enge Abstimmung der Krisenkommunikation beider Institute.

Mögliche Themenschwerpunkte der künftigen Kooperation sind unter anderem die Stärkung der Gesundheitskommunikation, die Zusammenarbeit in den Bereichen Infektionskrankheiten und Impfungen sowie die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Bewegungsförderung und psychischen Gesundheit.




Zugefügt 2025 Februar 14

Bundesgesundheit BZgA in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt

Özdemir:Wissenschaft braucht Freiraum, um unabhängig beraten zu können

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) feierte heute sein 75-jähriges Bestehen im Rahmen einer Festveranstaltung. Seit seiner Gründung berät das Gremium das Ministerium mit wissenschaftlich fundierten Empfehlungen zu zentralen Fragen der Agrar- und Ernährungspolitik.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gratuliert: ´Seit 75 Jahren liefert der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz wertvolle Analysen und Denkanstöße. Als Seismograph für Zukunftsthemen hilft er uns, komplexe Probleme zu verstehen und eine nachhaltige Agrar- und Ernährungspolitik auf Kurs zu bringen. Ohne diese unabhängige wissenschaftliche Expertise fehlt ein Kompass für tragfähige Lösungen.

Als Landwirtschafts- und Forschungsminister wünsche ich mir, dass der Beirat auch weiterhin die Politik kritisch begleitet und mit Weitblick innovative Ideen und Konzepte entwickelt. Es darf keinen Zweifel geben: Wissenschaft braucht Freiraum, um unabhängig beraten zu können. Mein großer Dank gilt den Beitragsmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement und ihren unverzichtbaren Beitrag zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Politik.´
Hintergrund:

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) ist ein interdisziplinär besetztes Gremium, welches das BMEL bei der Entwicklung seiner Politik in diesen Bereichen berät. Der WBAE arbeitet auf ehrenamtlicher Basis, ist unabhängig und erstellt Gutachten und Stellungnahmen zu selbst gewählten Themen. Dem Beirat gehören derzeit 17 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die vom BMEL für die Dauer von drei Jahren berufen werden.

Jüngst veröffentlichte der WBAE eine Stellungnahme zum Thema „Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen´ im März 2023 sowie ein Gutachten zum Thema ´Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors´ im Dezember 2023.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der bisherigen Gutachten finden Sie hier.

Erschienen am 14. Feb. 2025 im Format Pressemitteilung



Zugefügt 2025 Februar 14

Özdemir:Wissenschaft braucht Freiraum, um unabhängig beraten zu können

MESSER - 40-jähriger Mann von unbekanntem Täter niedergestochen - Öffentlichkeitsfahndung Heilsbronn

Wie mit Meldungen 124 und 148 berichtet, ermittelt die SOKO ´Gundekar´ nach einem versuchten Tötungsdelikt in Heilsbronn (Lkrs. Ansbach) in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ansbach. Die SOKO ´Gundekar´ konnte nun einen Tatverdächtigen identifizieren und fahndet mit einem Lichtbild nach dem flüchtigen ELITAS, Davut.

Am Donnerstagmorgen (06.02.2025) gegen 08:45 Uhr griff ein bislang unbekannter Mann einen 40-Jährigen in der St.-Gundekar-Straße in Heilsbronn mit einem Messer an und flüchtete daraufhin. Trotz umgehend eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen, bei welchen eine Vielzahl von Polizeibeamten, mehrere Personensuchhunde und ein Polizeihubschrauber eingebunden war, konnte der Mann nicht mehr angetroffen werden.

Das Opfer erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und musste in einem Krankenhaus entsprechend medizinisch versorgt werden. Der 40-Jährige befindet sich derzeit in einem stabilen Zustand und konnte bereits vernommen werden.

Die Ansbacher Kriminalpolizei bildete in enger Abstimmung und unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Ansbach die, aus 26 Mitarbeitern bestehende, SOKO ´ Gundekar´. Neben umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen im Bereich des Tatorts, führte die SOKO ´Gundekar´ eine Vielzahl von Zeugen- und Anwohnerbefragungen durch. Zuletzt erfolgte eine Befragung am Donnerstagmorgen (13.02.2025), in deren Zusammenhang circa 200 Verkehrsteilnehmer angesprochen werden konnten. Hieraus ergaben sich mehrere interessante Hinweise, welche nun verifiziert werden müssen.

Im Verlauf der intensiv und umfangreich geführten Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass sich die Tat konkret gegen den 40-Jährigen richtete. Zudem verdichteten sich die Hinweise, dass an der Tat zwei Männer beteiligt waren, welche offenbar nur zur Begehung dieser Tat nach Heilsbronn anreisten.

Durch umfassende kriminaltaktische Maßnahmen und Ermittlungen gelang es nun den Tatverdächtigen, welcher den 40-Jährigen angriff, zu identifizieren. Es handelt sich hierbei um den 25-jährigen ELITAS, Davut.

Ein Bild des Tatverdächtigen sowie ein Bild der am Tattag getragenen Kleidung steht als Download zu Veröffentlichung unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/080383/index.html

Sollten Sie den Mann antreffen oder Hinweise auf den Aufenthaltsort des ELITAS Davut geben können, verständigen Sie bitte umgehend den Polizeinotruf 110. Sollten Sie den Tatverdächtigen vor bzw. nach dem Tatgeschehen wahrgenommen haben, verständigen sie bitte die SOKO ´Gundekar´ unter der Telefonnummer 0911 2112-3333.

Derzeit führt die SOKO ´Gundekar´ weitere umfangreiche Maßnahmen zur Lokalisierung und zur Ergreifung des auf der Flucht befindlichen Tatverdächtigen und dessen Mittäters durch. Zudem gilt es weiterhin das Motiv für das Geschehene zu ergründen.

Auf Antrag der der Staatsanwaltschaft Ansbach erließ ein Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen wegen des Verdachts des versuchten Mordes.

Weitere Auskünfte zum Fortgang der Verfahrens erteilt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, Herr Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier, unter der Telefonnummer 0981 58251.

Erstellt durch: Michael Petzold

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h



Zugefügt 2025 Februar 14

40-jähriger Mann von unbekanntem Täter niedergestochen - Öffentlichkeitsfahndung Heilsbronn

bundesfinanzministerium Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2024

Die Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundeshaushalts 2024 betrug nach vorläufigem Haushaltsabschluss 33,3 Mrd. Euro. Die im Soll geplante NKA wurde damit um 5,7 Mrd. Euro unterschritten.
Die strukturelle NKA in Abgrenzung der Schuldenbremse des Bundes belief sich auf 0,28 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die im Art. 115 Grundgesetz mit 0,35 Prozent des BIP festgelegte Obergrenze für die um strukturelle Effekte bereinigte Nettoneuverschuldung wurde damit um 2,8 Mrd. Euro unterschritten. Um diesen Betrag wird das Kontrollkonto entlastet.
Die investiven Ausgaben erreichten im Bundeshaushalt 2024 eine Höhe von 56,7 Mrd. Euro. Rechnet man das gesetzlich nicht umgesetzte Darlehen zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung heraus, wurden rein rechnerisch rund 97 Prozent der veranschlagten Investitionsausgaben getätigt. Dies ist ein Spitzenwert. Die Ist-Ausgaben 2024 stellen den nominal höchsten Investitionsbetrag dar, der bislang in einem Jahr aus dem Bundeshaushalt geleistet wurde.

Inhalt

Ausgangslage
Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss
Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes (Schuldenbremse)
Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2024
Entwicklung der Ausgaben nach ökonomischen Arten
Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen

Ausgangslage

Die deutsche Wirtschaft konnte im vergangenen Jahr die wirtschaftliche Stagnation nicht hinter sich lassen. Konjunkturell belasteten nach wie vor die Nachwirkungen der multiplen exogenen Schocks der vergangenen Jahre (Corona-Pandemie, russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Energiepreiskrise) das wirtschaftliche Geschehen. Dazu dämpfte erhöhte Unsicherheit, u. a. durch geopolitische Entwicklungen sowie zuletzt auch mit Blick auf die zukünftigen Handelsbedingungen mit den Vereinigten Staaten, die Investitions- und Konsumneigung. Die Stagnation hat allerdings auch strukturelle Ursachen, wie demografische Veränderungen, geopolitische Fragmentierung oder Verluste an Marktanteilen auf Kernmärkten der deutschen Industrie. Die Bruttowertschöpfung war in der Folge im vergangenen Jahr vor allem in der Industrie rückläufig. Insgesamt war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts leicht um 0,2 Prozent niedriger als im Vorjahr. Im Jahresverlauf 2024 spiegelte sich die Stagnation in um die Null schwankenden Quartalsveränderungsraten des preis-, kalender- und saisonbereinigten BIP wider.

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2024 stiegen um knapp 4 Prozent. Dabei fiel die Entwicklung bei den einzelnen Steuerarten deutlich unterschiedlich aus. Die abwärts gerichtete Entwicklung in der Industrie spiegelte sich u. a. im Aufkommen der Körperschaftsteuer wider, das deutlich rückläufig war. Die stark gestiegenen Zinsen hatten als „Nebeneffekt“ zur Folge, dass das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge eine sehr hohe Zuwachsrate aufwies. Der moderate Zuwachs des Aufkommens aus den Steuern vom Umsatz reflektierte auch das Auslaufen temporärer Stützungsmaßnahmen in der Pandemie und der Energiepreiskrise: die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze auf Speisen in der Gastronomie und auf Lieferungen von Gas und Fernwärme. Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahr 2024 können dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld“ in diesem Monatsbericht entnommen werden.1

Zum Seitenanfang
Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss

Das Haushaltsgesetz 2024 wurde am 12. Februar 2024 im BGBl. 2024 I Nr. 38 verkündet. Die Tabelle 1 zeigt neben dem Haushaltssoll 2024 wesentliche Eckwerte des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2024 im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2023.
Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts

Die Ausgaben des Bundeshaushalts beliefen sich nach vorläufigem Haushaltsabschluss 2024 auf 465,7 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 1). Das Soll wurde damit um 11,1 Mrd. Euro beziehungsweise 2,3 Prozent unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2023 fielen die Ausgaben im vergangenen Jahr um 1,9 Prozent beziehungsweise 8,5 Mrd. Euro höher aus. Zu den Einzelheiten s. a. die Abschnitte „Konsumtive Ausgaben“ und „Investive Ausgaben“.

Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen) beliefen sich im Jahr 2024 nach vorläufigem Ist auf 440,6 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 1). Damit nahm der Bund 13,2 Mrd. Euro beziehungsweise 3,1 Prozent mehr ein, als im Soll veranschlagt war. Im Vergleich zum Vorjahresniveau stiegen die Einnahmen um 12,3 Prozent (+48,4 Mrd. Euro). Dies resultierte im Vergleich zum Ist des Jahres 2023 aus um 18,9 Mrd. Euro höheren Steuereinnahmen und gestiegenen Sonstigen Einnahmen (+29,5 Mrd. Euro). Die Steuereinnahmen waren im Ist des Jahres 2024 um 2,6 Mrd. Euro geringer als veranschlagt (Veränderung gegenüber dem Soll -0,7 Prozent), die Sonstigen Einnahmen waren jedoch um 31,7 Prozent beziehungsweise 15,8 Mrd. Euro höher als im Soll (s. a. Tabelle 7).

Unter den Sonstigen Einnahmen gingen mehr als die Hälfte der Mehreinnahmen (8,5 Mrd. Euro) gegenüber dem Soll auf Rückflüsse aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (6,3 Mrd. Euro), von Corona-Soforthilfen (0,8 Mrd. Euro) sowie von Corona-Unternehmenshilfen (1,4 Mrd. Euro) zurück. Diese Rückflüsse haben einen Bezug zu früheren Notlagekrediten. In entsprechender Anwendung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die notlagenbedingte Kreditaufnahme werden diese Einnahmen (sogenannte nicht-strukturelle Einnahmen) zweckgebunden nur zur Tilgung von Notlagenkrediten und nicht zur allgemeinen Haushaltsdeckung verwendet. Daneben sind Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aus Privatisierungserlösen (Veräußerung von Aktien der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG) erzielt worden. Die Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans wurde für das Jahr 2024 von der Europäischen Kommission genehmigt und die beantragten Mittel von 13,5 Mrd. Euro wurden in voller Höhe wie geplant vereinnahmt.
Finanzierungssaldo und Nettokreditaufnahme

Aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ergab sich im Haushaltsjahr 2024 ein Finanzierungsdefizit des Bundeshaushalts in finanzstatistischer Abgrenzung von 25,0 Mrd. Euro. Der Finanzierungssaldo wird gedeckt durch eine vorläufige Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundeshaushalts in Höhe von 33,3 Mrd. Euro und Münzeinnahmen in Höhe von 0,2 Mrd. Euro. Dabei wurden auch Tilgungsausgaben in Höhe von 8,5 Mrd. Euro berücksichtigt. Die NKA fällt um 5,7 Mrd. Euro geringer aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Gegenüber dem Jahr 2023 ist die NKA damit zwar um knapp 6,1 Mrd. Euro angestiegen. Dabei war aber zum Haushaltsausgleich 2023 neben der NKA in Höhe von 27,2 Mrd. Euro auch eine Rücklagenentnahme von 37,5 Mrd. Euro benötigt worden. Für das Jahr 2024 war hingegen die ursprünglich geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 10,2 Mrd. Euro nicht erforderlich.
Gesamtübersicht des Bundeshaushalts Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben¹ 476.808 465.670 457.129 +8.541 +1,9
2. Einnahmen² 427.453 440.634 392.229 +48.405 +12,3

Steuereinnahmen³

377.613 374.981 356.082 +18.899 +5,3

Sonstige Einnahmen (ohne Münzeinnahmen)

49.840 65.653 36.147 +29.506 +81,6
3. Saldo der durchlaufenden Mittel 0 0 0 X X
Einnahmen ./. Ausgaben + Saldo der durchlaufenden Mittel = Finanzierungssaldo -49.354 -25.035 -64.900 +39.865 X
Deckung/Verwendung des Finanzierungssaldos
Münzeinnahmen (nur Umlaufmünzen) 161 201 181 +21 +11,5
Zuführung(-)/Entnahme(+) Rücklage 10.166 0 37.543 -37.543 X
Nettokreditaufnahme 39.028 33.328 27.177 +6.151 X
Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben 0 -8.494 0 -8.494 X
nachrichtlich:
Investive Ausgaben 70.522 56.658 54.961 +1.697 +3,1
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
2 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
3 In dem Artikel „Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2024“ aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den hier dargestellten Steuereinnahmen des Bundes ab.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 1

Zum Seitenanfang
Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes (Schuldenbremse)
Erste vorläufige Abrechnung der Schuldenbremse für das Jahr 2024

Grundlage für die erste vorläufige Abrechnung der Schuldenbremse sind das erste vorläufige Jahresergebnis des Statistischen Bundesamts zum BIP des Jahres 2024 vom 15. Januar 2025 sowie der vorläufige Abschluss des Bundeshaushalts 2024 (Stand: 15. Januar 2025).

Der Bund hat gemäß vorläufigem Abschluss im Jahr 2024 mit einer NKA in Höhe von 33,3 Mrd. Euro abgeschlossen (s. a. Tabelle 2 lfd. Nr. 8). Ausgehend von der NKA in Höhe von 33,3 Mrd. Euro zuzüglich des Saldos finanzieller Transaktionen von -1,4 Mrd. Euro (lfd. Nr. 6) und zuzüglich der an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung angepassten Konjunkturkomponente von -20,4 Mrd. Euro (lfd. Nr. 5) beläuft sich die strukturelle NKA des Bundes auf Basis vorläufiger gesamtwirtschaftlicher Daten auf 11,6 Mrd. Euro beziehungsweise 0,28 Prozent des BIP (lfd. Nr. 9). Damit wird nach erstem vorläufigem Ergebnis die strukturelle Obergrenze (0,35 Prozent des BIP = 14,4 Mrd. Euro) um 2,8 Mrd. Euro unterschritten (lfd. Nr. 10).
Buchung der Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu Notlagemitteln früherer Haushaltsjahre im Bundeshaushalt 2024 und Buchungen auf dem Kontrollkonto

Im Jahr 2024 waren Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu früheren Notlagemitteln aus früheren Haushaltsjahren, sogenannte nicht-strukturelle Einnahmen, in Höhe von 8,5 Mrd. Euro im Bundeshaushalt zu verbuchen (vergleiche Sonstige Einnahmen). In der ausgewiesenen NKA (lfd. Nrn. 8 und 9) ist der Bruttotilgungsbetrag aus den nicht-strukturellen Einnahmen (lfd. Nr. 8a) enthalten. Unter Berücksichtigung dieses Tilgungsbetrags ergibt sich insgesamt eine Unterschreitung der zulässigen (strukturellen) NKA in Höhe von 2,8 Mrd. Euro. Der Unterschreitungsbetrag wird auf dem Kontrollkonto verbucht, d. h., im Ist des Jahres 2024 wird das Kontrollkonto um 2,8 Mrd. Euro entlastet. Der Saldo auf dem Kontrollkonto erhöht sich damit vorläufig auf 55,5 Mrd. Euro. Der Tilgungsbetrag aufgrund nicht-struktureller Einnahmen führt nicht zu einer Entlastung des Kontrollkontos, sondern verringert den zukünftigen Rückführungsbetrag pro Jahr aus Notlagenkrediten.

In den Beschlüssen des Deutschen Bundestags zur Feststellung der Notlage und Festlegung eines Tilgungsplans (Beschluss des Bundestags vom 7. Dezember 2023 in Verbindung mit Beschluss des Bundestags vom 3. Juni 2022) heißt es bezüglich einer Anpassung der Tilgungspläne: „Höhere Rückführungen sind möglich. Dadurch verringert sich der Tilgungszeitraum.“
Erste vorläufige Abrechnung des Bundeshaushalts 2024 gemäß Schuldenbremse Soll¹ Ist²
in Mio. Euro
1 Maximal zulässige strukturelle NKA (in Prozent des BIP) ohne Abbauverpflichtung 0,35
2 Nominales BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres
(Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung) 4.121.160
3 Abbauverpflichtung - -

3a

Gemäß Tilgungsplan (Art. 115 Abs. 2 Satz 7 Grundgesetz) - -

3b

Aus Kontrollkonto - -
4 Maximal zulässige strukturelle NKA (1 x 2 - 3) mit Abbauverpflichtung 14.424

in Prozent des BIP

0,35 0,35
5 Konjunkturkomponente
Soll: (5a) x (5c) Ist: [(5a) + (5b)] x (5c) -7.688 -20.350

5a

Nominale Produktionslücke (Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung) -37.892

5b

Anpassung an tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung
[Ist (5ba) - Soll (5ba)]% x (5bb) -62.405

5ba

Nominales BIP (Prozent gegenüber Vorjahr) 4,4 2,9

5bb

Nominales BIP des Vorjahres 4.185.550

5c

Budgetsemielastizität (ohne Einheit) 0,203
6 Saldo Finanzielle Transaktionen -16.915 -1.386

6a

Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 1.003 4.471

6b

Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 17.919 5.857
7 Zulässige NKA (4 - 5 - 6) 39.028 36.160
8 NKA (8a + 8b) 39.028 33.328

8a

darunter: Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben (Kapitel 3201 Titel 595 01 – 830) - 8.494
9 Strukturelle NKA (8 + 5 + 6) 14.424 11.592

in Prozent des BIP

0,35 0,28
10 Abweichung von der Obergrenze (8 - 7) oder (9 - 4) 0 -2.832
11 Be(-)/Ent(+)lastung des Kontrollkontos
(7 - 8) oder (4 - 9) 2.832
12 Saldo Kontrollkonto Vorjahr 52.627
13 Saldo Kontrollkonto neu (11) + (12) 55.459
Abweichungen in den Summen und in den Produkten durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Soll 2024 bezieht sich auf das Haushaltsgesetz 2024, vom 12. Februar 2024, BGBl. I Nr. 38.
2 Erste vorläufige Feststellung der Abweichung der zulässigen NKA von der tatsächlichen NKA im Sinne der Schuldenbremse nach vorläufigem Haushaltsabschluss vom 15. Januar 2025.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 2

Zum Seitenanfang
Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern

Die Kennziffern des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 spiegeln insgesamt eine Verbesserung der finanziellen Situation des Bundeshaushalts wider.

Die Ausgabenquote setzt die Gesamtausgaben des Bundeshaushalts in Relation zum nominalen BIP (erstes vorläufiges Jahresergebnis für das nominale BIP 2024: 4.306,4 Mrd. Euro, Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Ausgaben 2024 stiegen mit 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr etwas weniger an als das nominale BIP mit 2,9 Prozent. In der Folge verringerte sich die Ausgabenquote 2024 gegenüber dem Jahr 2023 marginal um etwa 0,1 Prozentpunkte auf 10,8 Prozent des BIP und lag damit auch unter der jeweiligen Quote der Jahre 2020 bis 2022.
Die Zinsausgabenquote stellt den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts dar. Die Zinsausgabenquote ging etwas zurück, nachdem sie zuvor zweimal in Folge angestiegen war. Sie belief sich im Jahr 2024 auf 7,3 Prozent und unterschritt damit das Vorjahresniveau um 0,9 Prozentpunkte.
Die Zins-Steuer-Quote (s. a. Abbildung 1) zeigt, wie viel Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben verwendet werden müssen. Im Jahr 2024 betrug die Quote 9,1 Prozent und war damit um 1,4 Prozentpunkte geringer als im Jahr davor (10,6 Prozent). Die Quote ist im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2022 noch sehr hoch, aber geringer als in den Jahren 1982 bis 2013, in denen die Quote durchgängig im zweistelligen Bereich lag.
Die Steuerfinanzierungsquote (s. a. Abbildung 2) gibt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts wieder. Die Quote stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozentpunkte auf 80,5 Prozent an. Dies zeigt eine weitere Normalisierung der Entwicklung der Steuereinnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt an. Im Jahr 2021 wurde nur etwa die Hälfte der Ausgaben durch Steuereinnahmen finanziert. Im Durchschnitt der Jahre 1952 bis 2019, also vor der Pandemie, betrug die Quote knapp 85 Prozent.
Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öffentlichen Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten) und öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Schulden. Diese Kennzahl eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten der Vergangenheit (repräsentiert durch die Zinslasten). Der Bundeshaushalt 2024 wies einen Primärsaldo von +9,2 Mrd. Euro auf und war damit erstmals seit dem Jahr 2019 wieder positiv. Im Vorjahr hatte er noch bei -27,3 Mrd. Euro gelegen.

Abbildung: Zins-Steuer-Quote 1954 bis 2024 (mehr in der Langbeschreibung)
BildVergroessern
Abbildung 1Quelle: 
Abbildung: Steuerfinanzierungsquote 1954 bis 2024 (mehr in der Langbeschreibung)
BildVergroessern
Abbildung 2Quelle: 

Zum Seitenanfang
Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2024

Der Bundeshaushalt 2024 wurde unter schwierigen Bedingungen aufgestellt. Wesentliche Faktoren waren dabei die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, globale Unsicherheiten, Inflation, Zinsanstieg sowie Konsolidierungsbedarf aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021.
Umsetzung ausgewählter ausgabenseitiger Maßnahmen

Im Folgenden sind ausgewählte Ausgaben und Programme aus dem Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 dargestellt.

Ein bedeutender Faktor im Jahr 2024 war erneut die Unterstützung der Ukraine in ihrem Kampf gegen die russische Invasion. Die Mittel für die Unterstützung flossen aus verschiedenen Titeln im Bundeshaushalt. Genannt seien hier die Ausgaben im Rahmen der sogenannten Ertüchtigungsinitiative von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung in Höhe von 8,0 Mrd. Euro. Aus diesem Titel wurden 2,5 Mrd. Euro mehr Mittel zur Verfügung gestellt als im Jahr 2023.
Eine deutliche Erhöhung der Ausgaben gab es im Bereich Schiene: In Höhe von 5,5 Mrd. Euro erfolgte eine Eigenkapitalerhöhung an die Deutsche Bahn AG. Das waren um 4,4 Mrd. Euro höhere Ausgaben als im Jahr 2023. Hinzu kamen im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Mrd. Euro höhere Baukostenzuschüsse zur Erhaltung der Schienenwege des Bundes.
Zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus sind 0,8 Mrd. Euro höhere Mittel abgeflossen als im Jahr 2023.
Für den Meeresnaturschutz wurden 0,4 Mrd. Euro verausgabt. Hierfür waren im Jahr 2023 noch keine Mittel vorgesehen.
Auch im sozialen Wohnungsbau wurden mehr Mittel als im Jahr 2023 eingesetzt (+0,5 Mrd. Euro).
Deutliche Mehrausgaben waren für gesetzliche Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer ungünstigeren Entwicklung am Arbeitsmarkt als im Jahr 2023 und im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine erforderlich. So waren die Ausgaben für das Bürgergeld um 3,3 Mrd. Euro höher als im Ist des Jahres 2023.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, wurden weiter deutlich zurückgefahren, insbesondere „Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2“ wurden mit -0,7 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2023 mehr als halbiert.
Die Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ erfolgte in erforderlichem Umfang in Höhe von 1,4 Mrd. Euro. Das waren 50 Mio. Euro mehr als im Jahr 2023.

Steuerpolitik

Nach umfangreichen Entlastungen in den vergangenen Jahren zur Abmilderung krisenbedingter Belastungen und der Umsetzung struktureller Verbesserungen blieb es Ziel der Bundesregierung, Bürgerinnen und Bürger, Familien und Unternehmen im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten finanziell zu stärken. Sowohl finanz- als auch steuerpolitisch galt es, Vertrauen in eine nachhaltige Wirtschafts- und Finanzentwicklung zu sichern. Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen verbessert.

Klar im Vordergrund steht nach wie vor die Sicherung einer leistungs- und verteilungsgerechten Besteuerung. Die Effekte der kalten Progression wurden durch die Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeglichen. Dadurch wird verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger bei inflationsausgleichenden Einkommenssteigerungen steuerlich mehrbelastet werden. Zudem wurde zur steuerlichen Freistellung des sächlichen Existenzminimums des Kindes der Kinderfreibetrag angehoben.

Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass Steuern und Abgaben wesentlich zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Zur Stärkung von Wachstum und sozialem Zusammenhalt gilt es auch künftig, auf ein ausgewogenes Verhältnis von Steuern beziehungsweise Abgaben einerseits und staatlichen Leistungen andererseits hinzuwirken.
Unterstützung der Länder und Kommunen

Der Bund unterstützte die Länder und Kommunen – wie in den vergangenen Jahren – auch im Jahr 2024 umfassend. Die Bundesmittel wurden für konkrete Ausgabezwecke in verschiedenen Politikbereichen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde den finanziellen Mehrbelastungen der Länder durch Erhöhungen ihres Anteils an der Umsatzsteuer Rechnung getragen.2 Der Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer beträgt seit 2018 weniger als 50 Prozent.

Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Maßnahmen im sozialen, im Familien- und Bildungs- sowie im Investitions- und Verkehrsbereich vom Bund fortgeführt. Viele dieser Maßnahmen sind langfristig, zum Teil sogar dauerhaft angelegt. Ebenso übernimmt der Bund weiterhin Teile der flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen. Nachfolgend werden ausgewählte Entlastungen näher dargestellt.
Krisenunterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund

Der Bund unterstützte die Länder und Kommunen weiterhin bei der Finanzierung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie aus anderen Ländern. So trägt der Bund bei den anerkannten Geflüchteten zu 100 Prozent die Kosten für den Lebensunterhalt gemäß SGB II beziehungsweise bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Um den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben der Länder zu begegnen, wurde ferner der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer erhöht. Im Zuge der Umsatzsteuerverteilung haben die Länder im Jahr 2023 3,75 Mrd. Euro und im Jahr 2024 1,75 Mrd. Euro im Bereich der Flüchtlingskostenfinanzierung gesondert erhalten.

Darüber hinaus übernimmt der Bund für alle Personen, die SGB-II-Leistungen erhalten, bis zu 75 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Bereich Soziales

Die Bundesbeteiligung im Bereich Soziales wurde in den vergangenen Jahren mehrfach aufgestockt. Die größte Entlastung der Kommunen erfolgt dabei im Bereich des Bürgergeldes (vormals Arbeitslosengeld II). Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte im Jahr 2020 entlastet der Bund die Länder und Kommunen jährlich zusätzlich um 4 Mrd. Euro. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung ist inzwischen auf 12,4 Mrd. Euro im Jahr 2024 angestiegen. Zudem erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig (2024: 11,1 Mrd. Euro).

Darüber hinaus leistete der Bund im Jahr 2024 Zuschüsse zu den Rentenversicherungsbeiträgen für die in Integrationseinrichtungen beschäftigten Menschen mit Behinderungen in Höhe von 1,49 Mrd. Euro. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Zusatzversorgungssysteme der DDR nach Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz führte im Jahr 2024 zu einer finanziellen Entlastung der neuen Länder von 1,88 Mrd. Euro.

Auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus unterstützt der Bund die für die Wohnraumförderung zuständigen Länder durch die Gewährung von Finanzhilfen. Die vom Bund im Jahr 2024 bereitgestellten Programmmittel betrugen 3,15 Mrd. Euro.
Bildung und Betreuung

In der Bildung und bei der Betreuung werden die Länder und Kommunen umfangreich vom Bund unterstützt. Der Bund hat in den Bereichen Kinderbetreuung und Schule zwei Sondervermögen errichtet, um den Ausbau der Kitas (5,4 Mrd. Euro, bis Mitte 2024) und die Ganztagsbetreuung an Grundschulen (gemäß Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz 3,5 Mrd. Euro bis Ende 2027) zu fördern. Darüber hinaus werden die Länder und Kommunen über den DigitalPakt Schule (6,5 Mrd. Euro) bei der Digitalisierung der Schulen unterstützt.

Zusätzlich zu diesen investiven Maßnahmen gab der Bund im Jahr 2024 im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung 845 Mio. Euro zum Ausgleich für Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen an die Länder weiter. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz wurde zum 1. Januar 2023 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung geändert und inhaltlich weiterentwickelt. Nachdem die finanziellen Mehrbelastungen der Länder bereits in den Jahren 2019 bis 2022 im Zusammenhang mit dem Gute-KiTa-Gesetz durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung mit insgesamt 5,5 Mrd. Euro berücksichtigt wurden, wird dies in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt 4 Mrd. Euro fortgesetzt. Mit dem im Herbst 2024 beschlossenen 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird der Prozess auch in den Jahren 2025 und 2026 fortgesetzt. Über eine Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2025 und 2026 zugunsten der Länder (2025 und 2026 jeweils 1,993 Mrd. Euro) soll ihren zusätzlichen Belastungen aus diesem gesetzlichen Vorhaben in den beiden Jahren Rechnung getragen werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Länder über die Umsatzsteuerverteilung für Mindereinnahmen aus der Einkommensteuer in Höhe von 4,5 Mrd. Euro entlastet, die wegen der Gewährung steuerlicher Kinderboni in den Jahren 2020 bis 2022 entstanden sind.

Im Hochschulbereich unterstützt der Bund die Länder ebenfalls. Bedeutsame Unterstützungen sind u. a. die vollständige Übernahme des BAföG seit dem Jahr 2015 durch den Bund (2024: 1,9 Mrd. Euro) sowie die Mittel für die Exzellenzstrategie und den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (2024: 2,3 Mrd. Euro). Hinzu kommt der Finanzierungsanteil des Bundes von 78 Prozent bei der Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung mit 0,76 Mrd. Euro.
Bereich Investitionen und Verkehr

Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich Schulsanierung werden weiterhin vom Bund über das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gefördert. Dessen Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2025. Der Bund stellt für den Zeitraum 2017 bis 2025 hierfür insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) standen im Jahr 2024 zudem über 1,0 Mrd. Euro und für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 0,7 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder wurden so strukturschwache und ländliche Regionen mit 2,9 Mrd. Euro (GAK 1,5 Mrd. Euro und GRW 1,4 Mrd. Euro) unterstützt. Darüber hinaus förderte der Bund die drei Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Rahmen der Städtebauförderung mit Programmmitteln in Höhe von 0,8 Mrd. Euro.

Im Klimapaket 2030 wurden sowohl die Regionalisierungsmittel als auch die Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz strukturell erhöht und (zusätzlich) dynamisiert. Im Jahr 2024 erhielten die Länder insgesamt 11,2 Mrd. Euro an sogenannten regulären Regionalisierungsmitteln. Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern für die Kalenderjahre 2023 bis 2025 für den Ausgleich der durch die Umsetzung des Deutschlandtickets entstehenden finanziellen Nachteile jährlich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Letztere sind nach dem im Dezember 2024 verabschiedeten 10. Regionalisierungsgesetz innerhalb der Jahre 2023 bis 2025 überjährig verwendbar.
Weitere Entlastungen der Länder und Kommunen

Nennenswerte Entlastungen ergeben sich auch durch das seit dem Jahr 2018 wirksame Entlastungspaket von jährlich 5 Mrd. Euro zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft. Der Bund gewährt außerdem den Ländern Bremen und Saarland Sanierungshilfen von jährlich zusammen 0,8 Mrd. Euro.

Zur Finanzierung der Wiederaufbauhilfe in den von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 geschädigten Regionen wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit bis zu 30 Mrd. Euro errichtet, wobei 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Bundesinfrastruktur vorgesehen sind. Die weiteren 28 Mrd. Euro werden hälftig von Bund und Ländern getragen.

Zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Länder im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst haben die Länder und Kommunen im Jahr 2024 Mittel in Höhe von insgesamt 756 Mio. Euro erhalten, hiervon 600 Mio. Euro durch Anpassung der Umsatzsteuerverteilung.
Finanzlage der Sozialversicherungen

Die konjunkturelle Schwächephase zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Abschluss des Haushaltsjahres 2023 noch gut 3 Mrd. Euro der allgemeinen Rücklage zur Risikovorsorge zuführen konnte, hat die BA das Haushaltsjahr 2024 mit einem negativen Finanzierungssaldo von 0,6 Mrd. Euro abgeschlossen und nach Abrechnung der umlagefinanzierten Rücklagen für das Insolvenzgeld und die Winterbeschäftigungsförderung 0,14 Mrd. Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung dient dazu, Defizite und Einnahmenschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden. Sie hatte sich zum Jahresende 2023 gegenüber dem Vorjahr um knapp 2,3 Mrd. Euro auf 45,0 Mrd. Euro erhöht, was 1,69 Monatsausgaben entsprach. Auch im Jahr 2024 bewegte sich die Nachhaltigkeitsrücklage auf einem hohen Niveau. So stellte die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 2024 (RVB) fest, dass die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis zum September 2024 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 5,3 Prozent gestiegen waren. Für das Jahresende 2024 schätzte der RVB 2024 – u. a. noch unter Berücksichtigung des von der Regierung beschlossenen Rentenpakets II – eine Nachhaltigkeitsrücklage von 43,6 Mrd. Euro. Dies entspricht 1,54 Monatsausgaben. Vor dem Hintergrund der hohen Nachhaltigkeitsrücklage konnte der Beitragssatz von 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung auch für das Jahr 2024 fortgeschrieben werden. Insgesamt flossen im Jahr 2024 gut 116,0 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt als Leistungen an die Rentenversicherung.

Der im Jahr 2004 eingeführte steuerfinanzierte Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrug im Jahr 2024 – wie bereits in den Vorjahren – 14,5 Mrd. Euro. Um das für das Jahr 2024 prognostizierte Defizit in der GKV zu vermeiden, wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent angehoben.

Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag zum Stichtag 15. Januar 2024 bei 9,4 Mrd. Euro. In seiner Schätzung vom 15. Oktober 2024 prognostizierte der GKV-Schätzerkreis die Reserve nach Abschluss des Rechnungsjahres 2024 zum 15. Januar 2025 auf 6,0 Mrd. Euro. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich zum Stichtag 30. September 2024 auf 4,7 Mrd. Euro.

Gemäß Berechnungen des GKV-Schätzerkreises dürften im Jahr 2024 die Ausgaben der GKV stärker gestiegen sein als die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder: So rechnet das Gremium für das Jahr 2024 mit einem Ausgabenwachstum von 7,1 Prozent (2023: +5,2 Prozent, 2022: +4,3 Prozent), dem ein geschätzter Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 5,7 Prozent (2023: +5,3 Prozent, 2022: +4,5 Prozent) gegenübersteht. Die vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2024 dürften Ende Februar 2025 vorliegen.

Der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung (SPV) lag zum Ende des Jahres 2023 bei 6,9 Mrd. Euro, was 1,4 Monatsausgaben entsprach. Bis September 2024 sank der Mittelbestand der SPV auf 5,3 Mrd. Euro, laut Haushaltsplänen der Pflegekassen entspricht dies 1,0 Monatsausgaben. Um die Finanzsituation der SPV zu stabilisieren, wurde mit der gemäß § 55 SGB XI erlassenen Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 der Beitragssatz der SPV zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben. Dies führt jährlich zu Mehreinnahmen der SPV von 3,7 Mrd. Euro.

Zum Seitenanfang
Entwicklung der Ausgaben nach ökonomischen Arten

Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auch der Länder werden in der Haushaltsstatistik entsprechend ihrer ökonomischen Wirkung auf die gesamtwirtschaftlichen Abläufe zugeordnet. Dies erfolgt über den Gruppierungsplan. Hier kann nach konsumtiven und investiven Ausgabearten unterschieden werden. So werden u. a. Baumaßnahmen, Erwerb von unbeweglichen Sachen (z. B. Immobilienkäufe), Darlehen, Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen und Erwerb von Beteiligungen den investiven Ausgaben zugeordnet (§ 13 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung). Zu den konsumtiven Ausgaben zählen Personalausgaben, laufender Sachaufwand inklusive der militärischen Beschaffungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme jener für Investitionen.

Tabelle 3 ist zu entnehmen, dass die Ausgaben im Jahr 2024 insgesamt im Vergleich zum Jahr 2023 angestiegen sind. Dies resultierte sowohl aus einer Zunahme der konsumtiven als auch der investiven Ausgaben.
Gesamtübersicht der Ausgaben des Bundeshaushalts nach ökonomischen ArtenBezeichnung Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent
Ausgaben zusammen¹,² 476.808 465.670 457.129 +8.541 +1,9
Konsumtive Ausgaben 416.854 409.011 402.167 +6.844 +1,7
Investive Ausgaben 70.522 56.658 54.961 +1.697 +3,1
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
2 Soll 2024 einschließlich globaler Minderausgabe von 10.568 Mio. Euro.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 3
Konsumtive Ausgaben

Die Hauptgruppen 4 bis 6 des Gruppierungsplans (ausgenommen Obergruppe 59) stellen konsumtive Ausgaben dar. Die konsumtiven Ausgaben des Bundes summierten sich im Haushaltsjahr 2024 auf 409,0 Mrd. Euro. Das Soll wurde um 1,9 Prozent unterschritten.

Die Unterschreitung der im Haushalt geplanten konsumtiven Ausgaben war vor allem auf geringere Zinsausgaben (-3,2 Mrd. Euro beziehungsweise -8,5 Prozent), weniger Ausgaben für den laufenden Sachaufwand (-3,1 Mrd. Euro beziehungsweise -6,8 Prozent) und Personalausgaben (-2,5 Mrd. Euro beziehungsweise -5,6 Prozent) zurückzuführen.

Im Vergleich zum Jahr 2023 fielen die konsumtiven Ausgaben im Jahr 2024 um 1,7 Prozent beziehungsweise 6,8 Mrd. Euro höher aus (s. a. Tabelle 4). Dämpfend auf den Anstieg im Vergleich zum Jahr 2023 wirkten um 3,4 Mrd. Euro (-9,1 Prozent) geringere Zinsausgaben und um 1,7 Mrd. Euro (-3,9 Prozent) weniger Ausgaben für den laufenden Sachaufwand.

Der Anstieg der konsumtiven Ausgaben gegenüber dem Jahr 2023 ging zum einen auf höhere Personalausgaben (+2,3 Mrd. Euro beziehungsweise +5,8 Prozent) und zum anderen auf eine deutliche Zunahme der Zuweisungen und Zuschüsse (+9,7 Mrd. Euro beziehungsweise +3,5 Prozent) zurück. Letztere stiegen insbesondere durch höhere Ausgaben für Unternehmen sowie für Renten, Unterstützungen u. ä. an natürliche Personen an. Die höheren Zuschüsse an Unternehmen gingen zu zwei Dritteln (1,7 Mrd. Euro) auf einen Buchungseffekt zurück. So wurden die Rückflüsse aus den Corona-Soforthilfen im Jahr 2024 als nicht-strukturelle Einnahmen und nicht wie im Jahr 2023 als negative Ausgaben gebucht. Höhere Mittel gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 0,7 Mrd. Euro wurden für die Finanzierung der Deutschen Energie Terminals GmbH, die für den Betrieb Schwimmender Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units) zuständig ist, verausgabt. Bei den Ausgaben für Renten, Unterstützungen u. ä. an natürliche Personen schlugen vor allem höhere Aufwendungen für das Bürgergeld in Höhe von 3,3 Mrd. Euro (+13,0 Prozent) zu Buche. Hinzu kamen höhere Zuschüsse an das Ausland, in denen neben Rückgängen in einigen Titeln im Vergleich zum Jahr 2023 um 2,5 Mrd. Euro höhere Ausgaben für die Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung enthalten waren.
Konsumtive Ausgaben des BundeshaushaltsAufgabenbereich Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent

Konsumtive Ausgaben
416.854 409.011 402.167 +6.844 +1,7

Personalausgaben
44.971 42.441 40.119 +2.321 +5,8

Aktivbezüge
34.504 31.530 29.823 +1.707 +5,7

Versorgung
10.468 10.910 10.296 +614 +6,0

Laufender Sachaufwand
45.038 41.959 43.654 -1.695 -3,9

Sächliche Verwaltungsausgaben
24.334 23.297 22.993 +303 +1,3

Militärische Beschaffungen
15.247 14.675 17.035 -2.360 -13,9

Sonstiger laufender Sachaufwand
5.457 3.987 3.626 +361 +10,0

Zinsausgaben
37.409 34.223 37.648 -3.425 -9,1

Laufende Zuweisungen und Zuschüsse
287.675 288.692 278.953 +9.739 +3,5

an Verwaltungen
40.541 42.905 40.672 +2.233 +5,5

Länder

30.199 33.601 31.637 +1.963 +6,2

Sondervermögen

10.235 9.191 8.904 +287 +3,2

an andere Bereiche
247.134 245.787 238.281 +7.506 +3,2

Sozialversicherung

143.925 144.758 144.498 +260 +0,2

Unternehmen

38.644 35.471 33.130 +2.341 +7,1

Renten, Unterstützungen u. ä. an natürliche Personen

41.579 41.734 37.982 +3.752 +9,9

Private Institutionen ohne Erwerbscharakter

4.608 5.165 5.684 -518 -9,1

Ausland

18.378 18.659 16.987 +1.672 +9,8

Sonstige Vermögensübertragungen
1.761 1.697 1.792 -96 -5,3
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen


Tabelle vergrößern
Tabelle 4
Investive Ausgaben

Investive Ausgaben sind in den Hauptgruppen 7 und 8 des Gruppierungsplans dargestellt. Die Definition ist nicht mit jener in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vergleichbar, bei der Investitionen in Finanzvermögen nicht als investive Ausgaben zählen, wohingegen u. a. die Ausgaben für Forschung und Entwicklung und für bestimmte Militärausgaben hinzugezählt werden. Die investiven Ausgaben erreichten im Bundeshaushalt 2024 eine Höhe von 56,7 Mrd. Euro. Von den Minderausgaben im Vergleich zum Soll in Höhe von 13,9 Mrd. Euro entfielen dabei 12,0 Mrd. Euro auf das haushaltsrechtlich als investiv einzustufende Darlehen zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung, das gesetzlich nicht umgesetzt werden konnte. Wird dieser Einzeleffekt herausgerechnet, wurden rein rechnerisch rund 97 Prozent der veranschlagten Investitionsausgaben getätigt. Dies ist ein Spitzenwert. Die Ist-Ausgaben 2024 stellen den nominal höchsten Investitionsbetrag dar, der bislang in einem Jahr aus dem Bundeshaushalt geleistet worden ist. Die investiven Ausgaben sind in Tabelle 5 aufgeschlüsselt.

Das Niveau der investiven Ausgaben war im Jahr 2024 um 3,1 Prozent (+1,7 Mrd. Euro) höher als ein Jahr zuvor. Das im Januar 2023 gewährte Darlehen an den „Resilience and Sustainability Trust“ des Internationalen Währungsfonds in Höhe von 6,3 Mrd. Euro, das haushaltsrechtlich als investive Ausgabe zu buchen gewesen war, entfiel im Jahr 2024. Die investiven Ausgaben lagen bei Bereinigung um diesen Effekt um 16,4 Prozent beziehungsweise 8,0 Mrd. Euro über denen des Vorjahres. Darin enthalten war die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG, die im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Mrd. Euro höher ausfiel. Die Zuschüsse für Investitionen überschritten das Vorjahresniveau um 2,2 Mrd. Euro (+6,8 Prozent). Dies war insbesondere auf höhere Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (+2,1 Mrd. Euro) zurückzuführen.

Über die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt hinaus erfolgten im Klima- und Transformationsfonds (KTF) umfangreiche Investitionsausgaben in Höhe von 17,8 Mrd. Euro. Das waren um 2,6 Mrd. Euro höhere investive Ausgaben als im Jahr 2023. Zusammen mit den nicht investiven Ausgaben beliefen sich die Programmausgaben im KTF im abgelaufenen Jahr auf insgesamt 41,6 Mrd. Euro. Das waren 21,4 Mrd. Euro höhere Programmausgaben als im Jahr 2023 (+106,5 Prozent). Dieser Anstieg der Programmausgaben erklärt sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Ausgaben für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Förderung, +18,5 Mrd. Euro) und für die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (+3,1 Mrd. Euro).
Investive Ausgaben des BundeshaushaltsAufgabenbereich Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent

Investive Ausgaben
70.522 56.658 54.961 +1.697 +3,1

Sachinvestitionen
6.519 7.453 6.702 +751 +11,2

Baumaßnahmen
3.971 4.420 4.135 +285 +6,9

Erwerb von beweglichen Sachen
2.478 2.747 2.428 +318 +13,1

Grunderwerb
70 287 139 +148 +106,4

Finanzierungshilfen
64.003 49.205 48.260 +946 +2,0

Finanzierungshilfen an öffentlichen Bereich
8.174 7.746 6.335 +1.411 +22,3

Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche
55.829 41.459 41.924 -466 -1,1

Erwerb von Beteiligungen

5.624 5.619 1.400 +4.219 +301,4

Darlehen

12.295 238 7.071 -6.833 -96,6

Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

2.256 1.666 1.670 -4 -0,2

Zuschüsse

35.654 33.936 31.783 +2.153 +6,8
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Tabelle vergrößern
Tabelle 5

Zum Seitenanfang
Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen

Im Sollbericht 2024 wurden wichtige der nachfolgenden Ausgabe- und Einnahmepositionen bereits kommentiert (s. a. Monatsbericht vom Februar 2024 „Sollbericht 2024: Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts“).

Die Tabellen 6 und 7 weisen die Ausgaben und Einnahmen des Bundes nach Aufgabenbereichen als vorläufige Ergebnisse des Haushaltsjahres 2024 aus. Die Nummerierung und Darstellung erfolgen gemäß der Systematik des Funktionenplans.
Ausgaben des Bundeshaushalts nach AufgabenbereichenAufgabenbereich Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent
Ausgaben zusammen¹ 476.808 465.670 457.129 +8.541 +1,9
0. Allgemeine Dienste 113.938 113.647 111.314 +2.333 +2,1

Politische Führung und zentrale Verwaltung
23.411 23.308 22.243 +1.065 +4,8

Politische Führung

8.090 8.008 7.662 +346 +4,5

Versorgung einschließlich Beihilfen

12.298 12.466 11.899 +567 +4,8

Auswärtige Angelegenheiten
17.252 17.134 18.351 -1.217 -6,6

Auslandsvertretungen

931 1.146 948 +197 +20,8

Beiträge an Internationale Organisationen

1.029 887 775 +112 +14,5

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

11.054 10.943 11.866 -923 -7,8

Sonstige auswärtige Angelegenheiten

3.284 3.233 3.812 -579 -15,2

Verteidigung
58.346 57.065 55.521 +1.544 +2,8

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
7.266 8.134 7.544 +590 +7,8

Polizei

5.416 5.980 5.519 +461 +8,3

Finanzverwaltung
6.933 7.279 6.961 +319 +4,6
1. Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten 30.680 29.842 29.479 +363 +1,2

Hochschulen
5.222 5.235 5.084 +151 +3,0

Förderung für Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende
4.338 3.866 5.205 -1.340 -25,7

Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen
17.595 17.099 16.973 +126 +0,7

Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern

6.630 6.647 6.713 -67 -1,0

Max-Planck-Gesellschaft

1.246 1.246 1.232 +15 +1,2

Fraunhofer-Gesellschaft

939 931 933 -2 -0,2

Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft

3.740 3.769 3.861 -92 -2,4

Forschung und experimentelle Entwicklung

10.126 9.581 9.447 +134 +1,4
2. Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 218.310 222.749 215.222 +7.527 +3,5

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung
137.841 137.446 136.028 +1.418 +1,0

Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger)

107.556 107.519 103.053 +4.465 +4,3

Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger)

5.118 4.945 5.013 -68 -1,4

Krankenversicherung

16.026 16.018 18.968 -2.950 -15,6

Alterssicherung der Landwirte (einschließlich Landabgabenrente)

2.448 2.277 2.413 -136 -5,6

Sonstige Sozialversicherungen

6.421 6.415 6.313 +102 +1,6

Familienhilfe, Wohlfahrtspflege
14.571 14.423 13.396 +1.027 +7,7

Elterngeld, Erziehungsgeld, Mutterschutz

8.033 7.174 7.445 -272 -3,6

Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
2.313 2.261 2.174 +87 +4,0

Arbeitsmarktpolitik
47.323 52.271 48.212 +4.059 +8,4

Bürgergeld nach dem SGB II

26.500 29.151 25.808 +3.343 +13,0

Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

11.100 12.360 11.576 +783 +6,8

Aktive Arbeitsmarktpolitik

4.673 4.225 4.510 -284 -6,3

Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

5.050 6.535 6.318 +217 +3,4

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
10.900 11.060 9.836 +1.224 +12,4
3. Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 5.486 6.121 6.561 -441 -6,7
4. Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste 4.041 4.084 3.549 +535 +15,1
5. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1.756 1.447 1.723 -276 -16,0
6. Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 13.652 8.447 14.573 -6.126 -42,0

Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung
3.340 1.324 2.462 -1.138 -46,2

Geld- und Versicherungswesen
165 759 7.032 -6.273 -89,2

Regionale Fördermaßnahmen
4.447 2.776 1.799 +977 +54,3
7. Verkehrs- und Nachrichtenwesen 35.556 36.380 28.478 +7.902 +27,7

Straßen
9.524 10.722 9.949 +773 +7,8

Bundesautobahnen

6.076 6.705 6.069 +636 +10,5

Bundesstraßen

3.158 3.795 3.692 +103 +2,8

nachrichtlich:


Kompensationszahlungen an die Länder

0 0 0 X X

Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
2.213 2.165 1.842 +323 +17,6

Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
17.884 17.640 10.795 +6.845 +63,4

Luftfahrt, Nachrichtenwesen, sonstiges Verkehrswesen
4.335 4.316 4.397 -81 -1,8
8. Finanzwirtschaft 53.390 42.952 46.228 -3.276 -7,1

Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen und Finanzzuweisungen
21.558 7.515 7.323 +192 +2,6

Zinsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme
37.445 34.261 37.687 -3.426 -9,1
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen


Tabelle vergrößern
Tabelle 6
Einnahmen des BundeshaushaltsEinnahmeart Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent
Steuern¹ 377.613 374.981 356.082 +18.899 +5,3

Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern:
339.188 331.087 317.036 +14.051 +4,4

Einkommen- und Körperschaftsteuer
(einschließlich Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)

184.755 182.981 175.898 +7.083 +4,0

davon:



Lohnsteuer

109.501 105.804 100.382 +5.422 +5,4

Veranlagte Einkommensteuer

31.184 31.810 31.190 +620 +2,0

Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag

17.200 17.011 18.221 -1.209 -6,6

Körperschaftsteuer

23.350 19.879 22.426 -2.547 -11,4

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

3.520 8.478 3.679 +4.798 +130,4

Steuern vom Umsatz

151.696 145.335 138.453 +6.882 +5,0

Gewerbesteuerumlage

2.737 2.771 2.685 +86 +3,2

Energiesteuer
36.300 35.087 36.658 -1.571 -4,3

Tabaksteuer
16.080 15.637 14.672 +966 +6,6

Alkoholsteuer
2.192 1.981 2.160 -179 -8,3

Schaumweinsteuer
395 377 385 -8 -2,0

Kaffeesteuer
1.040 992 1.030 -38 -3,7

Versicherungsteuer
17.550 18.227 16.851 +1.377 +8,2

Stromsteuer
5.035 5.153 6.832 -1.678 -24,6

Kraftfahrzeugsteuer
9.565 9.667 9.514 +153 +1,6

Luftverkehrsteuer
2.055 1.833 1.486 +347 +23,4

Solidaritätszuschlag
12.250 12.634 12.239 +395 +3,2

EU-Energiekrisenbeitrag
1.000 1.936 - +1.936 X

Sonstige Bundessteuern
2 2 2 +0 +6,3
Abzugsbeträge

Konsolidierungshilfen an Länder
800 800 800 +0 +0,0

Ergänzungszuweisungen an Länder
11.152 10.571 10.883 -313 -2,9

Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU
5.600 5.448 5.306 +142 +2,7

BNE-Eigenmittel der EU
23.850 19.722 22.981 -3.258 -14,2

Kunststoff-Eigenmittel der EU
1.420 1.378 1.423 -46 -3,2

Zuweisungen an Länder für ÖPNV
13.225 12.725 12.398 +327 +2,6

Zuweisung an Länder für Kfz-Steuer und Lkw-Maut
8.992 8.992 8.992 +0 +0,0
Sonstige Einnahmen 49.840 65.653 36.147 +29.506 +81,6

Verwaltungseinnahmen
21.331 27.793 15.963 +11.830 +74,1

Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
3.916 4.830 5.177 -346 -6,7

Darlehensrückflüsse, Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen, Gewährleistungen
1.188 5.099 1.561 +3.538 +226,6

Zinseinnahmen
1.932 2.635 2.195 +441 +20,1

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen
21.857 23.573 10.268 +13.305 +129,6
Einnahmen insgesamt² 427.453 440.634 392.229 +48.405 +12,3
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 In dem Artikel „Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2024“ aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den hier dargestellten Steuereinnahmen ab.
2 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 7


Fußnoten

1
In dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld“ aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den in den folgenden Tabellen 1 und 7 dargestellten Steuereinnahmen des Bundes ab.
2
Die in diesem Artikel aufgeführten Anpassungen beziehungsweise Aufsummierungen von Umsatzsteuerteilbeträgen bilden die in den vergangenen Jahren erfolgten gesamten Veränderungen in diesem Bereich nur ausschnittweise ab. Für eine vollständige Übersicht vergleiche die Darstellung der Entwicklung des Beteiligungsverhältnisses von Bund und Ländern an den Gemeinschaftsteuern in den jährlich veröffentlichten Finanzberichten des Bundes.





Zugefügt 2025 Februar 14

bundesfinanzministerium Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2024

Migration - Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

Vor dem Hintergrund der aktuellen Bundeshaushaltssituation erhalten Sie hier Informationen über wichtige vorübergehende Änderungen im Gesamtprogramm Sprache (GPS).

Hinsichtlich der Integrationskurse haben sich die Bundesministerin des Innern und für Heimat und der Bundesminister für Finanzen darauf verständigt, auch während einer vorläufigen Haushaltsführung gegebenenfalls erforderliche Mehrbedarfe für 2025 zu decken. Die Integrationskurse des Bundes bleiben erhalten und werden auf der Grundlage der neuen Integrationskursverordnung (IntV) fortgeführt.
Die Bundesregierung hat am 27. November 2024 die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte ´Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung´ zur Effizienzsteigerung der Integrationskurse beschlossen.
Folgende Änderungen wurden für die Integrationskurse beschlossen:

Neuausrichtung der Kursarten: Es entfallen künftig die Kursarten Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurs sowie Förderkurs.
Änderung bei der Wiederholungszulassung: Die Förderung von Wiederholungsstunden wird weitgehend eingestellt.
Änderung der Fahrtkostenregelung: Fahrtkostenzuschüsse werden künftig nur noch für einen eingeschränkten Personenkreis und erst ab einer Entfernung von 5 Kilometern gewährt.


Im Hinblick auf die Berufssprachkurse (BSK) haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen darauf geeinigt, diese im Jahr 2025 fortzuführen und die Finanzierung bestimmter priorisierter Berufssprachkurse auch während einer vorläufigen Haushaltsführung sicherzustellen. Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung setzen dabei Grenzen, die temporäre Einschränkungen und teilweise Priorisierungen erforderlich machen.
Folgende Änderungen gelten ab dem 01.01.2025 für die Berufssprachkurse:

Folgende BSK können weiterhin gestartet und geplant werden:
- BSK mit dem Ziel B2,
- Job-BSK,
- Azubi-BSK,
- Frühpädagogik-BSK,
- Anerkennungs-BSK,
Folgende BSK können 01.01.2025 (vorerst) nicht mehr gestartet oder geplant werden:
- BSK mit Ziel A2,
- BSK mit Ziel B1,
- BSK mit Ziel C1 und
- BSK mit Ziel C2,
- Fachpraxis-BSK,
- die fachspezifischen Kurse ´Einzelhandel´ und ´Gewerbe/Technik´.
Für die Kurse, die im Jahr 2025 vorübergehend nicht gefördert werden, wird es auch keine Angebote auf Kursnet geben.
Das Jobcenter, die Agentur für Arbeit sowie das BAMF sind angehalten, keine Teilnahmeberechtigungen für die o.g. pausierten Kurse auszustellen.
Bereits ausgestellte Teilnahmeberechtigungen für pausierte Kurse können von den Kursträgern nicht akzeptiert werden. Personen, die sich bereits für in 2025 nicht priorisierte BSK-Kurse bei Kursträgern angemeldet haben, müssen an die zuständigen ausstellenden Stellen (Jobcenter, Arbeitsagentur oder BAMF) zurückverwiesen werden.

Mit diesen Maßnahmen und einer Verlagerung des Zahlungsziels auf 90 Tage für Kursstarts ab dem 1.1.2025 kann der überwiegende Teil des Kursgeschäfts auch während der vorläufigen Haushaltsführung kontinuierlich fortgesetzt werden und alle im Jahr 2024 gestarteten Kurse können fortgeführt werden.



Zugefügt 2025 Februar 14

Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

bundesfinanzministerium Kein Geld für den Terror: Internationale Konferenz in München

Bei der ´No Money for Terror´-Konferenz diskutierten auf Einladung des Bundesfinanzministeriums rund 60 Delegationen aus aller Welt über den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung. Die Veranstaltung fand am 13. Februar 2025 im Vorfeld der Münchener Sicherheitskonferenz statt, an der in diesem Jahr erstmals auch die Financial Action Task Force (FATF) teilnimmt.

Jörg Kukies´ ´Chair´s Summary´ der Konferenz gibt es hier .

Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung muss ein integraler Bestandteil der sicherheitspolitischen Agenda sein, sagte Bundesfinanzminister Jörg Kukies bei der Pressekonferenz zur ´No Money for Terror´-Konferenz. Mit dieser Konferenz können wir den Weg zu einer engeren Integration ebnen.

FATF-Präsidentin Elisa de Anda Madrazo ging auf die Bedeutung der Finanzierungsströme des Terrorismus ein: Indem wir den Geldhahn zudrehen, können wir die Blutversorgung für die Terroristen unterbrechen, sagte sie. Minister Kukies wies darauf hin, dass die Entwicklung bei digitalen Finanzierungsmethoden dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfe.

Neben zahlreichen Maßnahmen auf europäischer Ebene und auf der Ebene der FATF ging Minister Kukies auch auf Schritte ein, die auf nationaler Ebene erforderlich sind. Dazu nannte er u. a. das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, das in der Legislaturperiode nicht mehr beschlossen wurde, sowie das Einfrieren von Vermögenswerten im Kontext von EU-Sanktionen.

Fortschritte sind Kukies zufolge auch bei der Vorratsdatenspeicherung zum Zweck der Terrorismusbekämpfung nötig, hier müsse Deutschland seine Hausaufgaben machen. Wir brauchen eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter, um Täter zu identifizieren und Kriminalität effektiv zu bekämpfen, so der Minister.




Zugefügt 2025 Februar 14

bundesfinanzministerium Kein Geld für den Terror: Internationale Konferenz in München

Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach dem G 10-Gesetz

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass im Amtshaftungsprozess der Kläger auch dann die Darlegungs- und Beweislast für das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten des Amtsträgers trägt, wenn er eine Entschädigung wegen Maßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10-Gesetz) und dem Bundesverfassungs-schutzgesetz begehrt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen von der G 10-Kommission geprüft und für zulässig, notwendig und verhältnismäßig erklärt worden sind.

Sachverhalt:

Der Kläger verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland eine Entschädigung von 200.000 € wegen Maßnahmen, die gegen ihn nach dem G 10-Gesetz und dem Bundesverfassungsschutzgesetz angeordnet und durchgeführt wurden.

Er geriet Ende 2017 im Zusammenhang mit dem Verdacht der Planung terroristischer Anschläge in den Blick des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Das Bundesministerium des Innern (BMI) ordnete auf entsprechende Anträge des BfV auf der Grundlage des G 10-Gesetzes für die Zeit vom 3. November 2017 bis zum 5. April 2018 die Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikation des Klägers sowie das Öffnen und Einsehen seiner Post und auf der Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes für die Zeit vom 7. November 2017 bis zum 8. Januar 2018 den Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung des Standortes seines aktiv geschalteten Mobilfunktelefons oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer an. Die G 10-Kommission (vgl. § 1 Abs. 2, § 15 G 10-Gesetz; § 8b Abs. 2 BVerfSchG) erklärte im Wege der nachträglichen Kontrolle die Maßnahmen für zulässig, notwendig und verhältnismäßig. Nach deren Beendigung setzte das BfV den Kläger über die – ergebnislos gebliebenen – Maßnahmen in Kenntnis.

Der Kläger hat geltend gemacht, wegen rechtswidriger und schuldhafter Eingriffe in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und sein durch Art. 10 Abs. 1 GG geschütztes Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis stehe ihm eine Entschädigung von 200.000 € zu.

Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung von 10.000 € zu zahlen. Die insoweit primär, jedenfalls aber sekundär darlegungs- und beweisbelastete Beklagte habe nicht hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und den Vollzug der - in das durch Art. 10 GG geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis des Klägers eingreifenden - Maßnahmen erfüllt gewesen seien. Für den Ausgleich der vom Kläger durch die Maßnahmen erlittenen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei ein Entschädigungsbetrag von 10.000 € angemessen und ausreichend.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht, soweit zum Nachteil der Beklagten erkannt wurde. Dagegen blieb die Anschlussrevision des Klägers ohne Erfolg.

Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen steht nicht fest, dass ein Amtsträger der Beklagten seine Amtspflicht zu rechtmäßigem Verhalten verletzt hat. Die Auffassung des Oberlandesgerichts, die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen treffe die Beklagte, ist rechtsfehlerhaft. Vielmehr ist der Kläger darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass ein Amtsträger der Beklagten amtspflichtwidrig gehandelt hat. Nach allgemeinen Grundsätzen trägt derjenige, der einen Schadensersatzanspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für dessen Voraussetzungen. Dem Geschädigten obliegt es, das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten eines Amtsträgers darzulegen und zu beweisen. Der mit den Maßnahmen verbundene Eingriff in das Grundrecht des Klägers aus Art. 10 Abs. 1 GG führt nicht zu einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen - wie vorliegend - von der G 10-Kommission geprüft und für zulässig, notwendig und verhältnismäßig erklärt worden sind.

Der Beklagten obliegt über die von ihr getätigten Angaben hinaus keine sekundäre Darlegungslast zu den tatsächlichen Umständen, die den Maßnahmen zugrunde liegen. Zwar gebietet der Grundsatz von Treu und Glauben eine sekundäre Darlegungslast des Gegners, wenn die darlegungs- und beweisbelastete Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner angesichts des unterschiedlichen Informationsstands beider Parteien zumutbar nähere Angaben machen kann. Vorliegend steht der Kläger zwar außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs, während die Beklagte über alle relevanten Informationen verfügt. Der Beklagten sind jedoch mit Blick auf die von ihr geltend gemachten Geheimhaltungsgründe keine weiteren Angaben zumutbar.

Sie hat unter Berufung auf die sog. ´Third-Party-Rule´ und den Quellenschutz hinreichend vorgetragen, dass die Offenlegung weiterer Informationen die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erheblich beeinträchtigen und daher dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten würde. Die ´Third-Party-Rule´ ist eine allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtendienstbereich, nach der ausgetauschte Informationen ohne Zustimmung des Informationsgebers nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Durch den Bruch einer solchen Absprache kann die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der Nachrichtendienste erheblich beeinträchtigt werden. Die Maßnahmen der Beklagten waren Gegenstand einer mehrstufigen und in seiner letzten Stufe gerichtsähnlichen Kontrolle durch die G 10-Kommission. Unter Berücksichtigung dieser Rechtskontrolle und in Abwägung mit dem überragenden Interesse der Beklagten an der Erhaltung der Funktions- und Kooperationsfähigkeit der Nachrichtendienste steht der Anspruch des Klägers auf Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt aus Art. 19 Abs. 4 GG der Annahme der Unzumutbarkeit weiteren Vortrags der Beklagten nicht entgegen. Dies gilt jedenfalls in Fallkonstellationen der vorliegenden Art, in denen Hinweise betroffen sind, die sich auf die Vorbereitung terroristischer Anschläge beziehen und für den Schutz höchster Rechtsgüter, namentlich Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von herausragender Bedeutung sind. Würden Aufklärungsmittel zur Abwehr solcher Anschläge durch in Amtshaftungsprozessen erfolgende Verstöße gegen die ´Third-Party-Rule´ oder den Quellenschutz künftig nicht mehr zur Verfügung stehen, führte dies zu einer nicht hinnehmbaren erheblich gesteigerten Gefahr terroristischer Anschläge.

Mangels entsprechender Feststellungen des Berufungsgerichts kann im gegenwärtigen Verfahrensstadium nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger die Amtspflichtwidrigkeit der Maßnahmen hinreichend dargelegt hat. Das Oberlandesgericht wird in dem neuen Berufungsverfahren die Gelegenheit haben, auf der Grundlage der Darlegungs- und Beweislast des Klägers dessen Vortrag zur Amtspflichtwidrigkeit tatrichterlich zu würdigen und in diesem Rahmen den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben.

Die Anschlussrevision des Klägers ist, unabhängig von der - in dem neuen Berufungsverfahren zu klärenden - Frage, ob ihm überhaupt dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte zusteht, unbegründet. Die Erwägungen des Berufungsgerichts, mit denen es eine 10.000 € übersteigende Entschädigung verneint hat, sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Vorinstanzen:

Landgericht Paderborn - Urteil vom 8. August 2022 - 3 O 61/22

Oberlandesgericht Hamm - Urteil vom 3. Mai 2024 - I-11 U 133/22

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) 1Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. …

Art. 10 GG [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) 1Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. 2Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

(Artikel 10-Gesetz - G 10)

in der Gültigkeit vom 24.08.2017 bis 24.05.2018

§ 1 Gegenstand des Gesetzes

(1) Es sind

1. die Verfassungsschutzbehörden des Bundes … zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes …



berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen.

(2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 von Behörden des Bundes durchgeführt werden, unterliegen sie der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch eine besondere Kommission (G 10-Kommission).

§ 3 Voraussetzungen

(1) 1Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand



6. Straftaten nach

a) den §§ 129a bis 130 des Strafgesetzbuches …

plant, begeht oder begangen hat. 2Gleiches gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Mitglied einer Vereinigung ist, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind.



(2) 1Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2Sie darf sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Verdächtigen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Verdächtige ihren Anschluss benutzt. 3Maßnahmen, die sich auf Sendungen beziehen, sind nur hinsichtlich solcher Sendungen zulässig, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie von dem, gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. …

§ 9 Antrag

(1) Beschränkungsmaßnahmen nach diesem Gesetz dürfen nur auf Antrag angeordnet werden.

(2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Geschäftsbereichs

1. das Bundesamt für Verfassungsschutz,



durch den Behördenleiter oder seinen Stellvertreter.

§ 10 Anordnung

(1) Zuständig für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen ist bei Anträgen der Verfassungsschutzbehörden der Länder die zuständige oberste Landesbehörde, im Übrigen das Bundesministerium des Innern.

(2) 1Die Anordnung ergeht schriftlich. 2In ihr sind der Grund der Anordnung und die zur Überwachung berechtigte Stelle anzugeben sowie Art, Umfang und Dauer der Beschränkungsmaßnahme zu bestimmen.

(3) 1In den Fällen des § 3 muss die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen den sich die Beschränkungsmaßnahme richtet. 2Bei einer Überwachung der Telekommunikation ist auch die Rufnummer oder eine andere Kennung des Telekommunikationsanschlusses oder die Kennung des Endgerätes, wenn diese allein diesem Endgerät zuzuordnen ist, anzugeben.



(5) 1In den Fällen der §§ 3 und 5 ist die Anordnung auf höchstens drei Monate zu befristen. 2Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen.

§ 11 Durchführung

(1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Beschränkungsmaßnahmen sind unter Verantwortung der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist, und unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, der die Befähigung zum Richteramt hat.

(2) 1Die Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vorliegen. …

§ 15 G 10-Kommission

(1) 1Die G 10-Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Rede- und Fragerecht teilnehmen können. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 3Die Mitglieder der G 10-Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. …



(5) 1Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. 2Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach diesem Gesetz erlangten personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste des Bundes einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. 3Der Kommission und ihren Mitarbeitern ist dabei insbesondere

1. Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen,

2. Einsicht in alle Unterlagen, insbesondere in die gespeicherten Daten und in die Datenverarbeitungsprogramme, zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Beschränkungsmaßnahme stehen, und

3. jederzeit Zutritt in alle Diensträume zu gewähren.



(6) 1Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. 2Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. … 6Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das zuständige Bundesministerium unverzüglich aufzuheben. …



Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der

Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschut-

zes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz

(Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG)

in der Gültigkeit vom 21.06.2017 bis 24.05.2018

§ 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind … ,



§ 8a Besondere Auskunftsverlangen



(2) 1Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall Auskunft einholen bei



4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten …



soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren für die in § 3 Abs. 1 genannten Schutzgüter vorliegen. 2Im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder auf Grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind,



2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, …



(3) Anordnungen nach den Absätzen 2 und 2a dürfen sich nur gegen Personen richten, bei denen

1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach den Absätzen 2 oder 2a nachdrücklich fördern, …



§ 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen

(1) 1Anordnungen nach § 8a Absatz 2 und 2a werden vom Behördenleiter oder seinem Vertreter beantragt; der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. 2Zuständig für die Anordnungen ist das Bundesministerium des Innern. 3Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. 4Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. 5Auf die Anordnung der Verlängerung finden die Sätze 1 und 2 Anwendung.

(2) 1Über Anordnungen nach § 8a Absatz 2 und 2a unterrichtet das Bundesministerium des Innern monatlich die G 10-Kommission (§ 1 Absatz 2 des Artikel 10-Gesetzes) vor deren Vollzug. 2Bei Gefahr im Verzug kann es den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. 3Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. 4§ 15 Absatz 5 des Artikel 10-Gesetzes ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach § 8a Absatz 2 und 2a erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. 5Entscheidungen über Auskünfte, welche die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das Bundesministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. ….

§ 9 Besondere Formen der Datenerhebung



(4) 1Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer einsetzen. 2Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. 3Sie darf sich nur gegen die in § 8a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. … 7§ 8b Absatz 1 bis 3 und 7 Satz 1 gilt entsprechend.

Karlsruhe, den 13. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach dem G 10-Gesetz und dem Bundesverfassungsschutzgesetz

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
13.02.2025

Nr. 032/2025

Urteil vom 13. Februar 2025 – III ZR 63/24




Zugefügt 2025 Februar 14

Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach dem G 10-Gesetz und dem Bundesverfassungsschutzgesetz

Ein furchtbarer Anschlag in München erschüttert uns

Bundeskanzler Olaf Scholz:

Es ist furchtbar, was heute in München geschehen ist. Ein furchtbarer Anschlag.

Auch wenn noch nicht alles bekannt ist, was wir irgendwann wissen werden, ist schon klar: Hier hat ein afghanischer Täter Menschen schwer verletzt. Das ist etwas, was wir weder dulden noch hinnehmen können. Deshalb muss ganz klar sein, dass die Justiz mit all ihren Möglichkeiten hart gegen diesen Täter vorgeht und dass wir alle Möglichkeiten nutzen, die wir haben.

Es ist für mich ganz wichtig, diese Botschaft zu sagen: Wer Straftaten in Deutschland begeht, wird nicht nur hart bestraft und muss ins Gefängnis, sondern er muss auch damit rechnen, dass er seinen Aufenthalt in Deutschland nicht fortsetzen kann. Das gilt auch für Länder, bei denen es sehr schwierig ist, jemanden zurückzuführen. Deshalb habe ich durchgesetzt, dass die von mir geführte Regierung trotz fehlender diplomatischer Beziehungen auch nach Afghanistan wieder Rückführungen aufnimmt und durchführt. Wir haben einen solchen Flug mit Straftätern bereits organisiert, und obwohl das so kompliziert ist, weil es nicht direkt geht, sind wir dabei, das auch in weiteren Fällen zu tun – und nicht nur einmal, sondern fortlaufend. Das muss auch das Prinzip sein – und so wird es dann auch für diesen Täter sein, wenn am Ende alles von den Gerichten entschieden ist.

Es ist mir wichtig, noch einmal zu sagen, dass das, was da passiert ist, ganz furchtbar ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes genauso wie ich an der Seite der Verletzten und ihrer Angehörigen sind und dass wir hoffen, dass auf Dauer möglichst viele gesund bleiben. Zu befürchten ist, dass es nicht für alle ohne Folgen bleiben wird, und das ist etwas, was wir alle mit uns herumtragen werden.

Aus meiner Sicht sage ich noch einmal ganz klar: Dieser Täter kann nicht mit irgendeiner Nachsicht rechnen. Er muss bestraft werden und er muss das Land verlassen.
Sehen Sie hier das Statement des Kanzlers im



Zugefügt 2025 Februar 14

furchtbarer Anschlag in München erschüttert uns

Drogenhandel am Evinger Platz: Polizei fertigt drei Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Auch in den vergangenen Tagen waren wieder zahlreiche Polizeikräfte, unterstützt von der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei, im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um Straftaten zu verhindern. Im Rahmen des Präsenzkonzepts Fokus standen dabei wieder die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität und die Überwachung des Messertrageverbots im Mittelpunkt.
Polizei Dortmund

Polizeibeamte kontrollierten am Nordmarkt (6. Februar) im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen Fahrer auf einem Elektroroller. Der 40-jährige Fahrzeugführer stand deutlich unter dem Einfluss berauschender Mittel. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet und eine Blutentnahme angeordnet.

Zusammen mit dem Gewerbeamt der Stadt Dortmund fanden am 6. Februar auch Kontrollen unterschiedlicher Gastronomiebetriebe statt – mit dem Ergebnis, dass es mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen das Gaststättengesetz gab.

Am 10. Februar kontrollierten Polizeikräfte gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Dortmund einen Kiosk in der Lessingstraße. Dabei stellten sie 103 Zigarettenschachteln als Hehlerware sicher und leiteten Strafverfahren ein.

Im Bereich des Cafe Kick kontrollierten die Einsatzkräfte am gestrigen Mittwoch (12. Februar) eine verdächtige Person. Bei der Durchsuchung wurden Betäubungsmittel aufgefunden. Die Einsatzkräfte erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

In der Adlerstraße wurde eine fünfköpfige Personengruppe kontrolliert. Bei der Durchsuchung einer Person wurde ein Schlagstock sichergestellt. Gegen diese Person lag ein waffenrechtliches Verbot vor. Eine entsprechende Anzeige wurde erstattet.

Den Bereich Stadtgarten sowie den Stadtteil Dortmund-Hörde bestreiften die Kontrollkräfte ebenfalls, ohne dabei Auffälligkeiten festzustellen.

Im Bereich des Evinger Platzes kam es am 12. Februar offenbar zu mehreren Verkäufen von Betäubungsmitteln. Dabei gingen drei Tatverdächtige arbeitsteilig vor. Als möglicher Lagerort der Betäubungsmittel konnte ein Fahrzeug mit polnischem Kennzeichen festgestellt werden. Die Personen wurden kontrolliert. Jeder Tatverdächtige führte mehrere Druckverschlusstütchen mit sich, in denen sich vermutlich Betäubungsmittel befand. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Verdächtigen wieder entlassen. Die Betäubungsmittel, Mobiltelefone und Bargeld zur vorbeugenden Gewinnabschöpfung wurden sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an. Auch in diesem Fall fertigten die Beamten Strafanzeigen.

Aufgrund von Beschwerden über Drogenhandel durch Bürgerhinweise bestreiften Beamten verstärkt die Bergmannstraße. Sie machten dabei keine verdächtigen Feststellungen. Die Polizei Dortmund geht diesen Bürgerhinweisen weiter verstärkt nach.


Diana Krömer
Polizeisprecherin
Diana
Krömer
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund




Zugefügt 2025 Februar 13

Drogenhandel am Evinger Platz: Polizei fertigt drei Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Abgeordnete fordern EZB-Bewertung globaler Konflikte auf die Preisstabilität

Die Abgeordneten sind weiterhin besorgt über die anhaltend hohe Inflation und die Auswirkungen auf einkommensschwache Gruppen
Die EZB sollte einen „geopolitischen Plan“ ausarbeiten, um die Auswirkungen von Konflikten auf die Preisstabilität zu bewerten
Die EZB sollte nicht allein darüber entscheiden, wann und wie sie einen digitalen Euro einführt.

Am Dienstag verabschiedete das Plenum Empfehlungen an die Europäische Zentralbank nach einer Debatte über deren Prioritäten und Tätigkeiten mit Präsidentin Christine Lagarde am Montag.

Mit 378 Ja-Stimmen, 233 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen fordern die Abgeordneten die EZB auf, mehr zu tun, um die Inflation einzudämmen, deren schlimmste Auswirkungen sich am meisten auf die Schwächsten in der Gesellschaft auswirken. Außerdem wollen sie sicherstellen, dass die Einführung eines digitalen Euros die Bedenken von Bürgern berücksichtigt. Zum ersten Mal fordert das Parlament die EZB ausdrücklich dazu auf, zu bewerten, wie Krieg und Konflikte die Preisstabilität beeinflussen können.

Sorgen um die Inflation

Die Abgeordneten sind weiterhin beunruhigt wegen des „nach wie vor hohen Niveaus“ der Inflation und sie argumentieren, dass Preissteigerungen diejenigen mit niedrigeren Einkommen am härtesten treffen. Sie erinnern an die „fehlerhafte Einschätzung der EZB, dass der Anstieg der Inflation nur vorübergehend sein dürfte“, und rufen dazu auf, die Wirtschaftsprognosemodelle „weiterhin zu überprüfen und zu verbessern, um aus vorangegangenen Krisen zu lernen“. Das Parlament kritisiert auch die „erhebliche Beihilfe für den Bankensektor“, die sich indirekt aus der EZB-Politik ergibt, und die zu hohen Zinszahlungen auf Bankeinlagen bei der EZB geführt hat, und fordert Maßnahmen zur Abmilderung dieses Problems.

Einführung des digitalen Euro

Die Abgeordneten sagen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit für eine erfolgreiche Einführung des digitalen Euro notwendig ist. Sie fordern die EZB auf, die Vorteile des digitalen Euro aufzuzeigen, bevor die Gesetzgeber, und nicht der EZB-Rat, über seine Einführung entscheiden (Änderungsanträge 41 und 5). Sie betonen, „dass der digitale Euro als Ergänzung zu Bargeld“ dienen und „jederzeit allgemein verfügbar und zugänglich“ sein soll. Auch „Bedenken hinsichtlich der Finanzstabilität sowie mögliche strukturelle Veränderungen im Finanzsektor“, die sich aus der Einführung des digitalen Euro ergeben, müssen berücksichtigt werden, so die Abgeordneten.

Forderung nach einem neuen „geopolitischen Plan“

Zum ersten Mal fordern die Abgeordneten die EZB auf, einen geopolitischen Plan für die Jahre 2025-2030 auszuarbeiten, „um die Auswirkungen von Krieg und Konflikten auf die Preisstabilität besser zu verstehen“.

Das Parlament möchte auch, dass die EZB bewertet, inwieweit sich der Klimawandel auf ihre Fähigkeit auswirkt, Preisstabilität zu gewährleisten. Die EZB sollte „alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um sicherzustellen, dass Banken sämtliche finanziellen und externen Risiken ernst nehmen, auch Risiken in den Bereichen Klima und Geopolitik“, heißt es in der Entschließung.

Die Abgeordneten bestehen darauf, dass die Preisstabilität das vorrangige Ziel der EZB bleibt, und warnen davor, dass eine „Überschreitung dieses Mandats die Unabhängigkeit der EZB beeinträchtigt“.

Debatte mit Christine Lagarde

Während der Plenardebatte am Montag stritten sich die Abgeordneten über die Frage, wie marktneutral die EZB-Politik sein sollte und inwieweit Preisstabilität das Handeln der EZB bestimmen sollte. Eine Reihe von Abgeordneten argumentierten, dass sich die EZB stärker auf die Bedürfnisse der einfachen Menschen konzentrieren sollte, während andere die Meinung vertraten, die EZB müsse in der heutigen volatilen Welt besser auf geopolitische Schocks vorbereitet sein.
Kontakt:

John SCHRANZ
Press Officer
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 44264 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 74076 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 14 02
E-Mail: john.schranz@europarl.europa.eu
E-Mail: econ-press@europarl.europa.eu
Twitter-Konto: @EP_Economics
Armin WISDORFF
Pressereferent
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 40924 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 73780 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 13 45
E-Mail: armin.wisdorff@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-DE@europarl.europa.eu
Philipp BAUER
Pressereferent in Deutschland
Kontaktangaben:
Telefon: (+49) 30 2280 1025
Mobiltelefonnummer: (+49) 170 801 8603
E-Mail: philipp.bauer@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-berlin@europarl.europa.eu
Jakob FLOSSMANN
Press Officer in Austria
Kontaktangaben:
Telefon: (+43) 1 516 53111
Mobiltelefonnummer: (+43) 660 37 37 367
E-Mail: jakob.flossmann@europarl.europa.eu





Zugefügt 2025 Februar 13

Abgeordnete fordern EZB-Bewertung globaler Konflikte auf die Preisstabilität

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

Aufbauend auf den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025 vorgelegt. Es konzentriert sich auf die Leitinitiativen, die die Kommission im ersten Jahr ihrer Amtszeit ergreifen wird. Dem Arbeitsprogramm ist eine Mitteilung über Vereinfachung und Umsetzung beigefügt, um unnötige Regulierung und übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.

Die Kommissionspräsidentin betonte: „Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben eine einfachere und schlankere Europäische Union gefordert. Dieser Fahrplan zeigt unseren Weg zu einem wettbewerbsfähigeren, widerstandsfähigeren und wohlhabenderen Europa auf.“

Strategische Umsetzungs- und Vereinfachungsagenda

Das Arbeitsprogramm 2025 konzentriert sich stark auf Vereinfachung. Es umfasst eine erste Reihe von sogenannten „Omnibus“-Vereinfachungsvorschlägen. Mit ihnen sollen die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften besser und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Der erste „Omnibus“ schlägt eine weitreichende Vereinfachung in den Bereichen Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und Taxonomie vor. Mit anderen Initiativen, wie dem Gesetz zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung, werden Genehmigungen, Zulassungen und Berichterstattungsanforderungen gestrafft. Eine neue Definition von kleinen Midcap-Unternehmen wird die regulatorische Belastung verringern, so dass KMU weniger Hindernissen gegenüberstehen, wenn sie wachsen.

Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und in anderen Politikbereichen, die die Landwirte betreffen, werden den übermäßigen Verwaltungsaufwand für nationale Verwaltungen und Landwirte weiter angehen.

Weitere Vereinfachungsvorschläge werden geprüft, darunter auch ein „Omnibus“ im Bereich der Verteidigung, um die im Weißbuch festgelegten Investitionsziele zu erreichen und die Entfaltung innovativer Unternehmen zu ermöglichen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Arbeitsprogramm 2025

Anhänge

Mitteilung über Vereinfachung und Umsetzung

Factsheet zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2025

Factsheet zur Mitteilung über Vereinfachung und Umsetzung

Erklärung von Kommissar Maroš Šefčovič im Europäischen Parlament zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2025

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 13

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

versuchte Tötung - Untersuchungshaft nach versuchtem Tötungsdelikt in Bad Schmiedeberg - Landkreis Wittenberg

Staatsanwaltschaft und Polizei führen seit dem späten Nachmittag des 10.02.2025 Ermittlungen wegen versuchten Totschlags zum Nachteil eines 17-Jährigen.

Nach den bisherigen Ermittlungen verabredeten sich der 17-jährige Geschädigte und der 16-jährige Tatverdächtige für ein Treffen an der Wohnanschrift des Tatverdächtigen im Bad Schmiedeberger Ortsteil Pretzsch.
Im Zimmer des Beschuldigten sei es dort zu einer wechselseitigen körperlichen Auseinandersetzung gekommen in deren Folge der Geschädigte aus dem Haus habe flüchten wollen. Der Beschuldigte sei ihm sodann gefolgt und habe mehrfach mit einem Messer in Richtung des Rückens und Oberarms eingestochen.

Der Geschädigte konnte in der weiteren Folge selbständig die Tatörtlichkeit verlassen und den Rettungsdienst informieren. Infolge des Angriffs erlitt der Geschädigte leichte Verletzungen im Bereich des Oberarms und des Schulterblatts.

Im Zuge der umgehend eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte kurz darauf an seiner Wohnanschrift in Pretzsch festgestellt und vorläufig festgenommen.

Am 11.01.2025 folgte die Stellung eines Haftantrags der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau beim zuständigen Amtsgericht in Wittenberg.
Nach der am Nachmittag des 11.01.2025 durchgeführten Vorführung vor dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Wittenberg verkündete dieser den Untersuchungshaftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde in eine Jugendarrestanstalt verbracht.



Yasmin Saur Robin Schönherr
Pressesprecherin Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau PolizeiinspektionDessau-Roßlau

Impressum:
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Pressestelle
Kühnauer Str. 161
06846 Dessau-Roßlau

Tel: (0340) 6000-201
Fax: (0340) 6000-300
Mail: presse.pi-de@polizei.sachsen-anhalt.de




Zugefügt 2025 Februar 13

Untersuchungshaft nach versuchtem Tötungsdelikt in Bad Schmiedeberg OT Pretzsch (Landkreis Wittenberg) 12.02.2025, Dessau-Roßlau – 013 / 2025 Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

Langfristiger EU-Haushalt: EU-Kommission skizziert den Weg und startet öffentliche Konsultationen

Die EU-Kommission hat eine Mitteilung mit dem Titel „Der Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen“ vorgelegt. Darin skizziert sie, welche wichtigen politischen und haushaltspolitischen Herausforderungen die Gestaltung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) prägen werden. Die Mitteilung bildet die Grundlage für Überlegungen, wie der langfristige Haushalt der EU an die sich ändernden Bedürfnisse und Prioritäten angepasst werden kann.

Parallel bittet die EU-Kommission alle Europäerinnen und Europäer, sich in Konsultationen, im Bürgerforum und über die Bürgerbeteiligungs-Plattform zur Zukunft des EU-Haushalts zu äußern. Den förmlichen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen will sie im Juli 2025 vorlegen, um rechtzeitig vor seiner Umsetzung im Januar 2028 eine Einigung zu erzielen. Zur Vorbereitung auf den Kommissionsvorschlag macht EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin derzeit eine Europatour, morgen (Donnerstag) legt er einen Stopp in Nordrhein-Westfalen ein (siehe EU-Terminvorschau).


Gemeinsame Vision für die EU der Zukunft stärken

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Der nächste langfristige Haushalt wird die gemeinsame Vision unserer Union für die Zukunft stärken. Er setzt unsere gemeinsamen Prioritäten in konkrete Maßnahmen um, die für Millionen von Bürgern, Unternehmen, Regionen und Forschern einen Unterschied machen. Deshalb laden wir alle Europäerinnen und Europäer ein, sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen, eines Bürgerforums oder der Bürgerbeteiligungsplattform zu äußern. Dies ist eine Einladung, einen modernen, ehrgeizigen und verstärkten Haushalt zu gestalten. Unsere Herausforderungen sind auch gemeinsame Ziele: Gemeinsam sind wir stärker.“

Ein EU-Haushalt im Zentrum der Prioritäten der EU

Der europäische Haushalt unterstützt Bürger, Landwirte, Forscher, Unternehmen und Regionen in ganz Europa und darüber hinaus. Er hat sich als wesentlich für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Europäer erwiesen. Zusammen mit dem Wiederaufbaufonds NextGenerationEU hat er dazu beigetragen, eine Pandemie und eine Energiekrise zu überwinden, während Millionen von Arbeitsplätzen während der Lockdowns gerettet und Investitionen in unsere saubere und digitale Zukunft getätigt wurden. Der EU-Haushalt hat auch der Ukraine und der Sicherheit Europas angesichts des russischen Angriffskrieges beispiellose Unterstützung gewährt.

Rückzahlung der Kredite und stabile nationale Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten

Der nächste langfristige Haushalt, der 2028 beginnt, muss die Quadratur des Kreises schaffen: Die Erwartungen an die EU, zu handeln, steigen stetig. Damit der EU-Haushalt unseren Ambitionen gerecht wird, die Rückzahlung der Kredite für NextGenerationEU sichergestellt ist und gleichzeitig stabile nationale Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten geleistet werden, müssen wir neue Eigenmittel einführen. Der Status quo ist keine Option. Es müssen Entscheidungen getroffen werden. Die EU muss die Wirkung jedes ausgegebenen Euros maximieren und sich dabei auf die Prioritäten und Ziele der EU konzentrieren, bei denen ein Handeln der EU am dringendsten erforderlich ist.

Neue Herausforderungen und Erwartungen an das Handeln der EU erfordern eine Überprüfung der Funktionsweise des EU-Haushalts, um ihn zukunftsfähig zu machen. Das Ziel eines freien, demokratischen, starken, sicheren, wohlhabenden und wettbewerbsfähigen Europas erfordert einen reformierten und gestärkten EU-Haushalt – einfacher, flexibler, zielgerichteter und wirkungsvoller.

Ein Plan für jedes Land: Der neue Ansatz für einen modernen EU-Haushalt sollte einen Plan für jedes Land mit wichtigen Reformen und Investitionen beinhalten, der in Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden entworfen und umgesetzt wird.
Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit: Dieser Fonds soll Investitionskapazitäten zur Unterstützung strategischer Sektoren und kritischer Technologien schaffen.
Finanzierung für auswärtige Maßnahmen: eine neu gestaltete Finanzierung für auswärtige Maßnahmen soll wirkungsvoller, zielgerichteter und auf strategische Interessen ausgerichtet sein und zu einer neuen Außenpolitik beitragen.
Schutz der Rechtsstaatlichkeit: Der Haushalt sollte auch zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit enthalten. Darüber hinaus sollte der EU-Haushalt auf modernisierte Einnahmen zurückgreifen können, um eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung unserer gemeinsamen Prioritäten sicherzustellen.

Gemeinsame Gestaltung des Haushalts

Der EU-Haushalt kommt allen Europäern zugute, und sie sollten die Möglichkeit haben, ihre Meinung zur Zukunft des EU-Haushalts zu äußern. Deshalb startet die Kommission eine öffentliche Konsultation, in der Interessengruppen und Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, sich zum künftigen EU-Haushalt und den damit zu unterstützenden Maßnahmen zu äußern. Die Konsultationen werden für die nächsten zwölf Wochen geöffnet sein. Sie können über die folgenden Links aufgerufen werden:

Umsetzung von EU-Fonds mit Mitgliedstaaten und Regionen
EU-Mittel für Wettbewerbsfähigkeit
EU-Mittel für externe Maßnahmen
EU-Mittel für grenzüberschreitende Bildung, Ausbildung und Solidarität, Jugend, Medien, Kultur und Kreativwirtschaft, Werte und Zivilgesellschaft
EU-Mittel für Katastrophenschutz, Krisenvorsorge und -reaktion
EU-Mittel für den Binnenmarkt und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Leistung des EU-Haushalts

Ein Bürgerforum wird 150 Europäer zusammenbringen, um zu diskutieren und konkrete Empfehlungen für den nächsten EU-Haushalt abzugeben. Begleitet wird es von einer Online-Plattform, die allen die Möglichkeit bietet, sich an der Debatte zu beteiligen.

Darüber hinaus führt Kommissar Serafin im Laufe des Jahres 2025 Gespräche mit Behörden der Mitgliedstaaten, regionalen Interessengruppen und Empfängern von EU-Mitteln.

Die Kommission begrüßt die Beteiligung aller EU-Institutionen und -Organe sowie der Partner, die den EU-Haushalt umsetzen, an den Überlegungen zum künftigen EU-Haushalt.

Hintergrund

Der EU-Haushalt ist für die Umsetzung der Prioritäten der EU von entscheidender Bedeutung. Durch die Bündelung von Ressourcen, den Zusammenhalt und die Unterstützung aller EU-Länder, ihrer Bürger und darüber hinaus stärkt der EU-Haushalt die Wirtschaft und das geopolitische Ansehen Europas.

Die EU verfügt über einen jährlichen Haushaltszyklus und einen langfristigen Haushalt, der als mehrjähriger Finanzrahmen bezeichnet wird. Diese mehrjährige Planung sorgt für die Vorhersehbarkeit der EU-Ausgaben, insbesondere für mehrjährige Projekte und Maßnahmen.

Gemäß Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erstreckt sich der mehrjährige Finanzrahmen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Sein übergeordnetes Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass sich die Ausgaben der Europäischen Union geordnet und im Rahmen ihrer Eigenmittel entwickeln. Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission wird der mehrjährige Finanzrahmen von den 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat einstimmig angenommen, nachdem das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat.

Der mehrjährige Finanzrahmen legt die Höchstbeträge fest, die der EU-Haushalt für seine wichtigsten Tätigkeitsbereiche bereitstellen kann. Diese Höchstbeträge werden pro Ausgabenkategorie festgelegt, die den wichtigsten Politikbereichen der Union entspricht.

Der aktuelle Finanzrahmen gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 und sieht Gesamtausgaben in Höhe von 1 211 Milliarden Euro vor. Er wird von NextGenerationEU begleitet, einem befristeten Aufbauinstrument in Höhe von bis zu 807 Milliarden Euro, das die europäische Wirtschaft ankurbelt und unsere Gesellschaften stärker und widerstandsfähiger macht, als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung

Europäisches Bürgerpanel zum neuen EU-Haushalt

Europareise von Kommissar Serafin

Der langfristige EU-Haushalt

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 13

Langfristiger EU-Haushalt: EU-Kommission skizziert den Weg und startet öffentliche Konsultationen

Bundestag und Bundesregierung sichern Filmstandort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Am gestrigen Donnerstagabend wurde im Deutschen Bundestag die Novelle des Filmförderungsgesetzes mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesfinanzministerium haben zudem gemeinsam vereinbart, die bestehende Filmförderung im Jahr 2025 fortzusetzen und die Förderquote der wirtschaftlichen Filmförderung durch den Deutschen Filmförderungsfonds und den German Motion Picture Fund auf 30% der deutschen Herstellungskosten anzuheben.

Deutschland ist ein Standort für Kreativität und Kultur von internationaler Strahlkraft mit herausragenden Talenten, innovativer Technologie und besonderen Geschichten. Deutsche Filmschaffende sind weltweit gefragt. Zugleich steht der Produktionsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb unter massivem Druck. Als Reaktion auf steigende Kosten, Standortwettbewerb und erhebliche Verlagerung von Investitionen ins Ausland wurde daher in dieser Legislaturperiode eine grundlegende Reform der Filmförderung des Bundes erarbeitet. Der Deutsche Bundestag hat gestern eine erste zentrale Säule dieser Reform mit Novellierung des Filmförderungsgesetzes beschlossen. So wurde nicht nur der Fortbestand der abgabefinanzierten Filmförderungsanstalt gesichert, sondern vor allem auch die Filmförderung des Bundes gebündelt und effektiver gemacht; Bürokratie abgebaut und die kreative Selbstverantwortung gestärkt.

Als weitere Säulen der umfassenden Reform wurden nach internationalen Vorbildern Entwürfe für ein Investitionsverpflichtungsgesetz und für ein Filmförderungszulagengesetz erarbeitet. Aufgrund des Endes der Ampel-Regierung und der deshalb vorgezogenen Neuwahl können beide Gesetze nun nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. BKM und BMF werden daher zügig die Arbeiten auf der Grundlage der vorliegenden Vorarbeiten in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorantreiben, damit die umfassendste Reform der deutschen Filmförderung der letzten 20 Jahre auch in der neuen Legislaturperiode fortgesetzt und ein effektives Zulagengesetz möglichst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.

Um bereits jetzt dem Standort Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr Wettbewerbsfähigkeit zu geben, haben sich die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und Bundesfinanzminister Jörg Kukies gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz darauf verständigt, ab dem 1. Februar 2025 die Förderquote für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fonds (GMPF) einheitlich auf 30% anzuheben und beide Förderinstrumente um ein Jahr (2025) zu verlängern. Sie entsprechen damit einer der zentralen Forderung der deutschen Filmwirtschaft.

Bundesfinanzminister Kukies: „Die deutsche Filmbranche steht in einem harten internationalen Wettbewerb. Hervorragende Filmemacherinnen und Filmemacher brauchen gute Rahmenbedingungen. Hierfür liegen konkrete Gesetzesvorschläge auf dem Tisch. Um den Standort Deutschland aber bereits jetzt zu sichern, setzen wir die bestehende wirtschaftliche Filmförderung durch den DFFF und GMPF für das Jahr 2025 fort, passen die Richtlinien mit Wirkung vom 1. Februar 2025 an und setzen die Förderintensität auf 30% hoch. Wir können es uns nicht leisten, dass noch mehr Talente aus Deutschland abwandern, noch mehr Produktionsflächen brach liegen und der deutschen Wirtschaft noch mehr Innovation und Investition in einer zentralen Kreativ- und Zukunftsbranche verloren gehen. Ich danke dem Bundeskanzler und der Staatsministerin für Kultur und Medien für die Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Thema.“

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Deutschland hat eine herausragende Tradition des Filmemachens. Diese müssen wir erhalten und fördern. Für das wichtige Kulturgut Film und für die Filmwirtschaft. 120 000 Beschäftigte in einer Branche mit 10 Milliarden Euro Umsatz jährlich verdienen unsere Unterstützung. Wir sichern so dringend benötige Kreativität für die Zukunftsfähigkeit der Filmproduktion in Deutschland, wovon auch viele weitere Kultur- und Wirtschaftsbranchen profitieren. Dass es dank der Unterstützung durch den Bundeskanzler und den Bundesfinanzminister gelungen ist, bereits jetzt die Förderquoten von DFFF und GMPF auf die so dringend benötigen 30% anzuheben, ist ein starker Impuls für einen vitalen und erfolgreichen Filmstandort. Mit der Anhebung von DFFF und GMPF, einem reformierten FFG und einer reformierten kulturellen Filmförderung haben wir unter schwierigsten Bedingungen die Filmförderung in Deutschland einen großen Schritt Richtung vorangebracht und zukunftsfähig aufgestellt.“




Zugefügt 2025 Februar 13

Bundestag und Bundesregierung sichern Filmstandort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit

Opfer terroristischer - Härteleistungen/Unterstützungsleistungen

Opfer terroristischer und extremistischer Taten können beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung beantragen. Es handelt sich dabei um finanzielle Mittel, die vom Deutschen Bundestag jedes Jahr zur Verfügung gestellt werden. Diese finanzielle Hilfe, die freiwillig und als Signal der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern extremistischer und terroristischer Gewalt erbracht wird, soll den Betroffenen möglichst kurzfristig und auf direktem Wege zukommen.

Die Gewährung der Härteleistung ist Teil der politischen Maßnahmen zur Ächtung und Verhinderung terroristisch oder extremistisch motivierter Taten. So gehört auch die Rückforderung der ausgezahlten Härteleistungen von den Tätern bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und Zwangsvollstreckung zu den Aufgaben des Bundesamts.

Eine Härteleistung kann nur auf Antrag gezahlt werden. Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie in den Bereichen ´Härteleistungen für Opfer extremistischer Taten´ und ´Härteleistungen für Opfer terroristischer Taten´. Bei Fragen zur Antragstellung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Härteleistungen
53094 Bonn

Telefon: +49 228 99 410-5288
Telefax: +49 228 410-5050

E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de

Seit dem 26. August 2021 ist die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten in Kraft.

Die neue Richtlinie löst die bisher geltende Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten vom 21. Dezember 2006 und die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe vom 18. Dezember 2009 ab, sofern die Tat nach dem 25. August 2021 verübt worden ist.

Die bisherige Rechtslage bleibt grundsätzlich bestehen.

Durch die Zusammenführung beider Richtlinien wird klarer geregelt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Härteleistungen geleistet werden. Darüber hinaus sind folgende Neuerungen aufgenommen worden:

Reisekostenbeihilfe für nächste Angehörige von verletzten oder getöteten Personen zum Tatort im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Tat in Form einer Pauschale
Reisekostenbeihilfe zur Teilnahme an Prozessen für Nebenklägerinnen und Nebenkläger in Form einer Pauschale mit Wirkung zum 1. Januar 2021
Regelung des Verhältnisses von Härteleistungen und Ansprüchen gegenüber der Verkehrsopferhilfe, wenn die Tat unter Verwendung eines Kfz begangen wird
Klarstellung, welche Zahlungen oder Leistungen Dritter oder ausländischer Staaten auf die Härteleistungen anzurechnen sind.

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Telefon: 0228 99 410-5288
E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de

Daneben besteht die Möglichkeit der Zahlung einer Unterstützungsleistung, um die wirtschaftlich Folgen einer extremistischen oder terroristischen Tat für selbstständig tätige Personen oder kleine Unternehmen aufzufangen. Auch diese wird auf Antrag vom Bundesamt für Justiz gewährt. Weitere Informationen finden Sie in dem Bereich ´Unterstützungsleistung für durch terroristische und extremistische Taten wirtschaftlich Betroffene´.



Zugefügt 2025 Februar 13

Opfer terroristischer - Härteleistungen/Unterstützungsleistungen

Parlament verlängert Bundeswehr-Engagement bei EUEuropäische Union-Mittelmeermission Irini

31.01.2025-Parlament verlängert Bundeswehr-Engagement bei EUEuropäische Union-Mittelmeermission Irini

Erster Abschnitt des ArtikelsBundeswehr ist weiter bei EUEuropäische Union-Mittelmeermission Irini dabei

Die Deutsche Marine ist weiter an der EUEuropäische Union-geführten Operation Irini zur Überwachung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen beteiligt. Das hat der Deutsche Bundestag am 30. Januar beschlossen. Die Bundeswehr erfüllt ihren Einsatzauftrag derzeit durch luftgestützte Aufklärung.

Wegen der für den 23. Februar 2025 vom Bundespräsidenten abschließend festgelegten Neuwahlen wurde die Mandatsverlängerung auf Antrag der Bundesregierung vorgezogen.
Daten und Fakten

Die Bundeswehr ist seit 2020 an dem Einsatz beteiligt.
Die Personalobergrenze liegt unverändert bei bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Das Mandat wurde bis zum 30. November 2025 verlängert.
Der Beitrag der Bundeswehr zu EUNAVFOREuropean Union Naval Force MEDMediterranean Irini soll weiterhin Stabspersonal im Hauptquartier der Operation umfassen sowie regelmäßige Einsatzflüge zur luftgestützten Seeraumüberwachung und die grundsätzliche Möglichkeit zur Beteiligung mit einem Schiff.

Lage

Der UNUnited Nations-Sicherheitsrat hat ein Waffenembargo gegen Libyen verhängt. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in dem nordafrikanischen Land fragil. Diese instabile Lage macht den Einsatz weiterhin erforderlich, da das Mittelmeer für Deutschland und die EUEuropäische Union von besonderer strategischer Bedeutung ist.
Auftrag

Der Auftrag der Bundeswehr im Rahmen der EUEuropäische Union-Operation Irini soll unvermindert darin bestehen, zur Einhaltung des Waffenembargos gegen Libyen beizutragen. Hauptauftrag von EUNAVFOREuropean Union Naval Force MEDMediterranean Irini soll daher weiterhin der Beitrag zur Eindämmung des illegalen Waffenschmuggels aller Konfliktparteien und -akteure sein. Die Bundeswehr erfüllt ihren Einsatzauftrag derzeit durch luftgestützte Aufklärung. Der EUEuropäische Union-Einsatz soll die illegale Ausfuhr von Erdöl, einschließlich Rohöl und raffinierter Erdölerzeugnisse, aus Libyen verhindern. Er soll dazu beitragen, das Geschäftsmodell von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken zu bekämpfen. Irini gewinnt darüber relevante Informationen.
Ausblick

Die Bundeswehr ist als Teil der EUEuropäische Union-Operation EUNAVFOREuropean Union Naval Force MEDMediterranean Irini weiterhin im Einsatz. Deutsches Regierungshandeln leitet sich auch bei diesem Mandat aus der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung und den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023 ab. Die Bundeswehr bleibt mit dieser Operation ein verlässlicher Partner bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EUEuropäische Union (GSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik), die eng mit der NATONorth Atlantic Treaty Organization kooperiert. EUNAVFOREuropean Union Naval Force MEDMediterranean Irini wirkt im Mittelmeer ergänzend zum UNIFILUnited Nations Interim Force in Lebanon-Flottenverband „Maritime Task Force“ vor der Küste des Libanons, zur NATONorth Atlantic Treaty Organization-Unterstützung Ägäis sowie zur NATONorth Atlantic Treaty Organization-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian im Mittelmeer.
Wie geht’s weiter?

Wenn es des Einsatzes dann noch bedarf, entscheidet das Parlament auf Antrag der Bundesregierung vor Ablauf des aktuellen Mandats am 30. November 2025 über die Fortführung dieser Mission der Bundeswehr.



Zugefügt 2025 Februar 13

Parlament verlängert Bundeswehr-Engagement bei EUEuropäische Union-Mittelmeermission Irini

Zusammenhänge zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und vermeidbarer Schädigung von Patienten

Neuer Bericht der WHO zeigt Zusammenhänge zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und vermeidbarer Schädigung von Patienten

Neuer Bericht der WHO zeigt Zusammenhänge zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und vermeidbarer Schädigung von Patienten
12 December 2024 Media release
Reading time:

Follow us
Zum ersten Mal hat WHO/Europa eine regionsweite Bewertung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit in jedem der 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO durchgeführt. Die neuen Erkenntnisse, die in einem heute vorgestellten Bericht veröffentlicht wurden, unterstreichen den wichtigen Zusammenhang zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung einerseits und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und der allgemeinen Schädigung von Patienten andererseits.

Aus dem Bericht mit dem Titel „Am Puls von Versorgungsqualität und Patientensicherheit in der Europäischen Region der WHO“ geht ferner hervor, dass nur jedes dritte Land in der Region einen nationalen Aktionsplan zur Versorgungsqualität bzw. Patientensicherheit umgesetzt hat. Letztere ist nach Ansicht der WHO ein zentraler Indikator dafür, ob ein Land in der Lage ist, seinen Patienten eine gute Versorgungsqualität zu bieten.

Der Bericht warnt, dass dies wichtig sei, da für „jeden zusätzlichen nationalen Aktionsplan oder jedes zusätzliche Handlungskonzept die gesunde Lebenserwartung bei der Geburt um 0,57 Jahre [steigt], während die Wahrscheinlichkeit, an ausgewählten nichtübertragbaren Krankheiten zu sterben, um 1,34 % sinkt“.

„Die Qualität der Gesundheitsversorgung ist ein gemeinsames Unterfangen, das von den gemeinsamen Anstrengungen von Patienten, Fachleuten, politischen Entscheidungsträgern und Geldgebern abhängt. Dieses Prinzip der gemeinsamen Gestaltung der Versorgung unterstreicht die entscheidende Rolle des Vertrauens zwischen Patienten und Gesundheitsanbietern“, erklärte Dr. Natasha Azzopardi Muscat, Direktorin der Abteilung Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder bei WHO/Europa.

„Wir müssen jedoch anerkennen, dass eine schlechte Versorgungsqualität dieses Vertrauen fast augenblicklich untergräbt und damit auch die eigentliche Grundlage unserer Gesundheitssysteme. Auch wenn wir in der gesamten Europäischen Region der WHO wichtige Fortschritte erzielt haben, zeigt diese erstmalige Bewertung, dass noch viel zu tun bleibt, um zu gewährleisten, dass alle Menschen die sichere, effektive und patientenorientierte Versorgung erhalten, die sie verdienen.“

Darüber hinaus gehen Schätzungen davon aus, dass etwa jeder zehnte Patient in der gesamten Region im Rahmen der Gesundheitsversorgung geschädigt wird; bis zu vier von zehn Patienten werden in der primären Gesundheitsversorgung und im ambulanten Bereich geschädigt, und mindestens 50 % dieser Schädigungen sind vermeidbar.

Erschreckenderweise zeigen die in dem Bericht enthaltenen Schätzungen, dass der Unterschied bei der gesunden Lebenserwartung aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten zwischen den am besten und den am schlechtesten dastehenden Ländern bis zu 11 Jahre betragen kann.

Zusätzliche wichtige Erkenntnisse des Berichts:

Nur 32 % der 53 Mitgliedstaaten in der Region verfügen über einen nationalen Plan für die Versorgungsqualität und 30 % einen zur Patientensicherheit (jeder dritte), was schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebenserwartung, die Schädigung von Patienten und das Sterberisiko aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten hat.
Nur 13 % der Länder (etwa jedes zehnte) in der Region verfügen über einen Mechanismus zur Vertretung von Patienten/Bürgern in der nationalen Gesundheitsverwaltung. 
5,2 % der Bevölkerung in der Region geben an, dass sie bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen medizinische Fehler erlebt haben (die Spanne reicht regionsweit von 3 % bis 12,6 %). 
Ein positives Ergebnis ist, dass etwa 80 % der Länder einen Plan zur Bekämpfung der Gefahren durch antimikrobielle Resistenzen umgesetzt haben.

WHO ruft zum Handeln auf
Der neue Bericht, der vom WHO-Büro für Versorgungsqualität und Patientensicherheit in Athen (Griechenland) erstellt wurde, enthält eine Reihe von Empfehlungen zur Unterstützung der Länder in der Europäischen Region der WHO bei der Verbesserung der Standards für Versorgungsqualität und Patientensicherheit, was letztlich zu besseren gesundheitlichen Resultaten und einer höheren Lebenserwartung führt.

Insbesondere wird in dem Bericht Folgendes gefordert:

bessere und konkretere Investitionen in die Entwicklung nationaler Aktionspläne und Handlungskonzepte für Versorgungsqualität und Patientensicherheit, da sich deren Vorhandensein nachweislich erheblich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt;
Gewährleistung einer Vertretung von Patienten und Öffentlichkeit in der nationalen Gesundheitsverwaltung; und
die Neugestaltung von Versorgungsmodellen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Präferenzen von Patienten.

Die Daten zeigen, dass der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit an den gesamten öffentlichen Ausgaben sehr unterschiedlich ausfällt – er reicht von 4,6 % bis 22,4 %. Daher fordert die WHO bessere Investitionen in eine solide öffentliche Haushaltsplanung für die Versorgungsqualität, um Anreize für die Wertschöpfung von Gesundheitsleistungen zu schaffen.

Darüber hinaus enthält der Bericht ausführliche Länderprofile zum Stand der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit in jedem der 53 Länder der Europäischen Region der WHO.

„Während der Zusammenhang zwischen Versorgungsqualität und Patientensicherheit einerseits und Gesundheit und Wohlbefinden andererseits offensichtlich erscheinen mag, ist es wichtig, dass unser Bericht die Verbindung zu soliden Daten und Erkenntnissen aufgezeigt hat, die Regierungen und politische Entscheidungsträger nutzen können und sollten, um die dringend benötigten Veränderungen herbeizuführen“, erklärte Dr. João Breda, Leiter des WHO-Büros für Versorgungsqualität und Patientensicherheit. „Die Verbesserung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit wird nicht nur die Morbidität verringern und Leben retten, sondern auch erheblich dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Gesundheitsbehörden und Gesundheitssysteme wiederherzustellen und zu stärken – Vertrauen, das unerlässlich ist, wenn wir die ultimative Vision der WHO, Gesundheit für alle, verwirklichen wollen.“





Zugefügt 2025 Februar 13

Neuer Bericht der WHO zeigt Zusammenhänge zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und vermeidbarer Schädigung von Patienten

BMEL unterstützt Außer-Haus-Verpflegung auf dem Weg zu mehr Bio

Neue Förderung (RIZERT-AHV) übernimmt bis zu 80 Prozent der Bio-Zertifizierungskosten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet eine neue Förderung, um es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden und die Außer-Haus-Verpflegung nachhaltiger zu gestalten: Mit der ´Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau´ (RIZERT-AHV) werden ab sofort die Kosten für die Bio-Zertifizierung und Kontrolle in den ersten zwei Jahren mit bis zu 80 Prozent gefördert – für Kitas und Schulen sogar komplett.

Bundesminister Cem Özdemir betont: ´Tag für Tag essen rund 16 Millionen Menschen in Deutschland außer Haus. Darin liegt ein enormes Potenzial. Wir machen es leichter, mehr Bio in Kantinen, Mensen und Restaurants zu bringen – denn Ökolandbau schafft Mehrwerte für Artenvielfalt, Umwelt und das Tierwohl. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage nach heimischen Bio-Produkten – ein Gewinn für unsere Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung. Mit unserer Förderung helfen wir Betrieben, sich zertifizieren zu lassen und machen es für die Gäste einfacher, gut zu essen.´

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der AHV unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Voraussetzung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu 3.500 Euro. Die Richtlinie tritt am 3. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Hintergrund:

Die Förderung (Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau, RIZERT AHV) ist Teil der Bio-Strategie 2030 des BMEL, mit der der Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet werden soll. Bereits bestehende Initiativen wie ´BioBitte´ unterstützen Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der Integration von Bio-Produkten in ihre Beschaffungsprozesse. Zudem setzt das BMEL auf die Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung durch die ´Richtlinie Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbau´ (RIBE-AHV) und Vernetzung von Akteuren entlang der Wertschöpfungskette, um eine bessere Verfügbarkeit von Bio-Lebensmitteln sicherzustellen.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.





Zugefügt 2025 Februar 13

BMEL unterstützt Außer-Haus-Verpflegung auf dem Weg zu mehr Bio

Neue digitale Plattform der WHO zeigt: Fast jeder fünfte Haushalt in Europa hat ruinöse Gesundheitsausgaben

Neue digitale Plattform der WHO zeigt: Fast jeder fünfte Haushalt in Europa hat ruinöse Gesundheitsausgaben

Neue digitale Plattform der WHO zeigt: Fast jeder fünfte Haushalt in Europa hat ruinöse Gesundheitsausgaben
5 December 2024 Media release
Reading time:

Follow us
Bis zu 20 % der Haushalte in der Europäischen Region haben mit ruinösen Gesundheitsausgaben zu kämpfen – Kosten, die hauptsächlich durch Zahlungen aus eigener Tasche für Medikamente entstehen und die zur Folge haben, dass die Menschen nicht mehr für andere Grundbedürfnisse wie Essen, Wohnen und Heizen aufkommen können. Dies geht aus Daten hervor, die die WHO über UHC Watch gewonnen hat, eine neue digitale Plattform, die die Fortschritte von 45 Ländern bei der Schaffung eines bezahlbaren Zugangs zur Gesundheitsversorgung verfolgt und die heute im Vorfeld des Welttages der allgemeinen Gesundheitsversorgung in vollem Umfang präsentiert wurde.

UHC Watch ist die erste digitale Plattform ihrer Art, die sich mit der Verfolgung von Indikatoren für die allgemeine Gesundheitsversorgung sowie der Kostenerstattungspolitik in Europa und Zentralasien befasst. Die vom Fachzentrum von WHO/Europa für die Stärkung der Gesundheitssysteme in Barcelona entwickelte Plattform wird die Länder der Europäischen Region der WHO bei der beschleunigten Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung unterstützen.

„Die Tatsache, dass in einigen Ländern der Europäischen Region bis zu 20 % der Haushalte mit ruinösen Gesundheitsausgaben konfrontiert sind, verdeutlicht, wie dringend notwendig es ist, der allgemeinen Gesundheitsversorgung Priorität einzuräumen“, sagte Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa. „Niemand sollte zwischen der Bezahlung lebensrettender Medikamente und der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse wie Nahrung und Wohnung wählen müssen. Die neue Plattform UHC Watch ist ein entscheidender Schritt, denn sie gibt der Politik die nötigen Fakten und Analysen an die Hand, um dafür zu sorgen, dass die Gesundheitssysteme die Menschen vor finanzieller Not bewahren und eine chancengleiche und bezahlbare Versorgung für alle bieten.“

Daten aus der neuen Plattform belegen, dass Zahlungen aus eigener Tasche für Medikamente, medizinische Produkte (z. B. Hörgeräte) und Zahnbehandlungen selbst in den wohlhabendsten Ländern der Europäischen Region für Millionen Menschen zu finanziellen Härten führen, indem sie ihre finanzielle Situation weiter verschärfen und sie oftmals sogar in die Armut treiben.

Die Daten zeigen auch, dass die ärmsten Menschen am häufigsten von finanziellen Härten betroffen sind. In den meisten der untersuchten Länder (28 von 40) stieg die Inzidenz ruinöser Gesundheitsausgaben mit der Zeit an, und zwar um durchschnittlich 1,7 Prozentpunkte.

Diese starke Abhängigkeit der Gesundheitssysteme von Zahlungen aus eigener Tasche verursacht nicht nur finanzielle Härten, sondern schafft auch Zugangsbarrieren, die zu einem ungedeckten Bedarf an Gesundheitsleistungen führen.

Der Startschuss für UHC Watch erfolgt kurz vor dem Welttag der allgemeinen Gesundheitsversorgung, an dem die WHO die Länder erneut dazu aufruft, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass alle Menschen Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten und diese in Anspruch nehmen können, wenn sie sie benötigen, ohne in finanzielle Not zu geraten.

UHC Watch will Fortschritte in Richtung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung fördern, indem es der Politik einen einfachen Zugang zu aktuellen Informationen darüber verschafft, wie gut ihre Gesundheitssysteme funktionieren und welche Maßnahmen die finanzielle Absicherung fördern bzw. untergraben. Die Plattform erfüllt diese Anforderungen, indem sie länderspezifische und international vergleichbare Daten und politische Analysen aus einer Hand bereitstellt.
UHC Watch wurde für politische Entscheidungsträger, Politikanalysten, Wissenschaftler, Journalisten und zivilgesellschaftliche Interessengruppen entwickelt und bietet aktuelle Informationen, klare Handlungsempfehlungen und eine intuitive Benutzeroberfläche.

„Die Gesundheitssysteme sind dazu da, die Menschen zu schützen und nicht, sie verarmen zu lassen. Doch Millionen von Familien in Europa und Zentralasien werden von der Last der Zuzahlungen an den Rand der Armut getrieben“, sagt Dr. Natasha Azzopardi-Muscat, Leiterin der Abteilung für Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder bei WHO/Europa. „UHC Watch ist ein entscheidender Schritt nach vorn, der den Ländern verwertbare Daten und klare Anleitungen zum Abbau finanzieller Barrieren für die Gesundheitsversorgung an die Hand gibt. Mit diesem Instrument können wir den Fortschritt in Richtung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung beschleunigen und dafür sorgen, dass niemand zurückgelassen wird.“
Alle Daten über bezahlbaren Zugang zur Gesundheitsversorgung aus einer Hand
Zu den wichtigsten Merkmalen von UHC Watch gehören:

eine dynamische und benutzerfreundliche Schnittstelle, die es den Nutzern ermöglicht, ihre Suche nach Zahlen und politisch relevanten Informationen anzupassen, Länder zu vergleichen und Diagramme und Daten herunterzuladen;
Länderseiten mit Daten zu Schlüsselindikatoren, politischen Analysen und länderspezifischen Empfehlungen zur Stärkung der finanziellen Absicherung;
ein Indikator-Explorer mit 40 länderspezifischen und vergleichenden Indikatoren für finanzielle Härten in Verbindung mit Zuzahlungen, ungedecktem Bedarf an Gesundheitsleistungen und Gesundheitsausgaben;
ein Politik-Explorer mit aktuellen Informationen über 45 Länder zur Kostenerstattungspolitik (Versorgungsgrad der Bevölkerung, Leistungsabdeckung, Nutzergebühren, freiwillige Krankenversicherung und Änderungen in der Kostenerstattung); und
eine Sammlung von mehr als 150 Quellen, darunter länderspezifische und vergleichende Berichte über Gesundheitsfinanzierung, Multimedia-Dateien und Nachrichtenartikel in mehreren Sprachen.

Maya Matthews, Leiterin des Referats Gesundheitszustand, Europäische Semester, Bewertung der Gesundheitstechnologie bei der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE), sagte: „UHC Watch, das mit Unterstützung der Programmpartnerschaft EU4Health entwickelt wurde, ist ein sehr nützliches Instrument zur Beobachtung von Trends und zur Unterstützung von Maßnahmen, die Leistungsdefizite und finanzielle Not verringern. Ich hoffe, dass es von politischen Entscheidungsträgern in ganz Europa genutzt wird.“

Marco Chiapusio, Programmleiter bei der Generaldirektion Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (DG NEAR), fügte hinzu: „UHC Watch liefert der Politik die Daten und Analysen, die sie zur Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung benötigt. Dies ist ein wesentlicher Meilenstein in unserem Bemühen um Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme in den Ländern des Westbalkans.“
Weitere Informationen
Von ruinösen Gesundheitsausgaben ist die Rede, wenn der Betrag, den ein Haushalt aus eigener Tasche bezahlt, 40 % seiner Kapazität zur Bezahlung der Gesundheitsversorgung übersteigt. Dies kann dazu führen, dass sich ein Haushalt andere Grundbedürfnisse (wie Nahrungsmittel, Wohnung und Versorgungsleistungen) nicht länger leisten kann.

UHC Watch wird von der Europäischen Union finanziell unterstützt (Programm EU4Health und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme in den Ländern des Westbalkans, durchgeführt in Zusammenarbeit mit der WHO).

Es wird vom Europäischen Netzwerk für finanzielle Absicherung unterstützt, einer Gruppe von mehr als 60 unabhängigen Wissenschaftlern, die vom WHO-Büro Barcelona zur Finanzierung der Gesundheitssysteme eingesetzt wurde, um die finanzielle Absicherung in über 40 Ländern systematisch zu bewerten.

Die finanzielle Absicherung ist ein zentraler Bestandteil einer allgemeinen Gesundheitsversorgung und ein Kernelement bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit von Gesundheitssystemen. Sie ist ein Indikator der Ziele für nachhaltige Entwicklung, ein Bestandteil der Europäischen Säule sozialer Rechte und steht im Zentrum des Europäischen Arbeitsprogramms, des strategischen Handlungsrahmens von WHO/Europa.

Durch das Büro Barcelona wacht WHO/Europa über die finanzielle Absicherung und nutzt dafür regionsweite Indikatoren zur Erfassung von Chancengleichheit. Darüber hinaus leistet das Büro maßgeschneiderte fachliche Hilfe für die Länder, um durch Identifizierung und Beseitigung von Versorgungslücken unerfüllte Bedürfnisse und finanzielle Härten abzubauen.
WHO-Büro Barcelona zur Finanzierung der Gesundheitssysteme
Das Büro Barcelona der WHO ist ein Kompetenzzentrum für Gesundheitsfinanzierung mit dem Ziel einer allgemeinen Gesundheitsversorgung. Es arbeitet zusammen mit Mitgliedstaaten in Europa und Zentralasien darauf hin, eine evidenzbasierte Politikgestaltung zu fördern. Außerdem bietet es Schulungen zum Thema Gesundheitsfinanzierung an.

Das Büro verbreitet länderspezifische und international vergleichbare Daten und politische Analysen über die digitale Plattform UHC Watch, die einen Überblick über Fortschritte beim bezahlbaren Zugang zur Gesundheitsversorgung in Europa und Zentralasien gibt.

Das 1999 eingerichtete Büro wird von der Regierung der Autonomen Gemeinschaft Katalonien (Spanien) unterstützt. Es ist der Abteilung Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder bei WHO/Europa unterstellt.



Zugefügt 2025 Februar 13

Neue digitale Plattform der WHO zeigt: Fast jeder fünfte Haushalt in Europa hat ruinöse Gesundheitsausgaben

Kindesmissbrauch: Polizei löscht strafbare Bilder nicht

Deutsche Ermittler verzichten darauf, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch systematisch zu löschen, obwohl das schon mit wenig Personal möglich wäre und verantwortliche Politikerinnen und Politiker aus Bund und Ländern dies versprochen hatten. Das haben Recherchen des ARD-Politikmagazins ´Panorama´ und des Rechercheformats ´STRG_F´ (NDR/Funk) ergeben.

Ermittlungsbehörden lassen die strafbaren Aufnahmen, die in pädokriminellen Online-Foren getauscht werden, sogar dann nicht sofort löschen, wenn sie Gegenstand von Ermittlungen waren. Im Fall des pädokriminellen Forums ´Alice in Wonderland´ sind die dort verlinkten Aufnahmen weiterhin online zu finden, obwohl das Forum schon im September 2024 durch nordrhein-westfälische Ermittler abgeschaltet wurde.

Dass weiterhin nicht gelöscht wird, haben ´STRG_F´ und ´Panorama´ zunächst mittels einer weltweit einmaligen Datenanalyse herausgefunden, die sie monatelang in großen pädokriminellen Darknet-Foren durchgeführt haben. Teilweise stießen sie auf Fotos und Videos, die den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen - und die schon über Jahre im Netz standen. In einem außergewöhnlichen Pilotprojekt erfassten dann zwei Personen von ´STRG_F´ und ´Panorama´ über Monate hinweg in den großen pädokriminellen Darknet-Foren die dort verlinkten Fotos und Videos. Hintergrund ist, dass sich pädokriminelle Täter zwar im anonymen Darknet vernetzen, aber die Datenmengen ihrer illegalen Aufnahmen nicht dort speichern, weil sie zu groß sind. Daher wählen sie Speicherdienste im ´normalen´ Internet, um ihr Material verschlüsselt hochzuladen. Im Darknet-Forum teilen sie dann nur einen entsprechenden Download-Link. Die Speicherdienstbetreiber ahnen wegen der Verschlüsselung meist nichts davon, reagieren aber auf Hinweise von außen.

´Panorama´ und ´STRG_F´ meldeten die eingesammelten Links an diese Speicherdienste. Insgesamt deaktivierten die Dienste infolgedessen mehr als 300.000 Links zu Millionen Aufnahmen mit einer Datenmenge von 21.600 Gigabyte - und löschten die Daten von ihren Servern. Sie waren zuvor über 23 Millionen Mal von Pädokriminellen heruntergeladen worden. Zwei Darknet-Foren, in denen systematisch gelöscht wurde, stellten ihren Betrieb komplett ein, darunter das zweitgrößte der Welt. Ein weiteres wurde von den Betreibern nicht mehr gepflegt und von Nutzern als ´totes Forum´ bezeichnet. ´STRG_F´ und ´Panorama´ konnten beobachten, wie einige Pädokriminelle, die über Jahre illegale Aufnahmen verbreitet hatten, wegen der konsequenten Löschung aufhörten, weiter Inhalte hochzuladen.

Dass Behörden diese effektive Methode nicht nutzen, steht im Widerspruch zu politischen Zusagen der vergangenen Jahre. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Kampf gegen Kindesmissbrauch zu einem Schwerpunkt ihrer Amtszeit machen wollen. Nachdem 2021 durch Recherchen von ´STRG_F´, ´Panorama´ & ´Der Spiegel´ bekannt geworden war, dass auch das Bundeskriminalamt (BKA) bei Ermittlungen in Darknet-Foren massenhaft illegale Inhalte im Netz gelassen hatte, hatte Faeser mehrfach beteuert, dass die Löschverfahren beim BKA daraufhin ´umgestellt´ worden seien. Noch im Dezember 2024 bekräftigte sie im Interview mit ´Panorama´ und ´STRG_F´: ´Aus meiner Sicht ist es besser geworden. Wir haben jedenfalls unsere Bemühungen verstärkt.´

Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hatte aufgrund der Recherchen aus dem Jahr 2021 prüfen lassen, ob deutsche Polizeibehörden die Methode umsetzen könnten. Im offiziellen Protokoll hielten die Innenministerinnen und -minister fest, dass sie ´eine geeignete Möglichkeit bietet, die Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen zu reduzieren.´ Den Reportern von ´STRG_F´ und ´Panorama´ liegt allerdings exklusiv der vertrauliche Bericht vor, der klarstellt, dass technisch mögliche Löschungen der strafbaren Aufnahmen nicht stattfänden, selbst wenn diese ´im Sinne des Opferschutzes und der öffentlichen Erwartungshaltung ein wirkungsvoller Beitrag´ wären. Dem Bericht zufolge fehle das Personal und zudem müsse die Rechtslage geklärt werden. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat das systematische, sogenannte anlassunabhängige Löschen strafbarer Bilder bisher nicht umgesetzt, wie die Recherchen jetzt belegen.

Konfrontiert mit den neuen Recherchen sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) - auch verantwortlich für den Fall ´Alice in Wonderland´ - im Interview mit ´STRG_F´ und ´Panorama´: ´Dass man, wenn man so vorgeht, den Foren den Boden entzieht, das ist doch logisch.´ Die Methode sei gut, ´davon muss mich auch keiner mehr überzeugen.´ Bisher habe Priorität, die Täter zu verhaften und die Opfer aus der Gefahrenzone zu bringen: ´Das heißt aber nicht, dass das andere nicht gemacht werden muss.´ Er kündigte an, das Thema erneut in die Innenministerkonferenz einzubringen.

Das Bundesinnenministerium teilte auf erneute Anfrage mit, man habe entsprechende Prozesse ´evaluiert und angepasst´. Dabei seien auch ´die Prozesse im Zusammenhang mit der anlassunabhängigen Recherche im Internet berücksichtigt´ worden. Was das konkret bedeutet, wurde nicht weiter ausgeführt.

STRG_F berichtet über das Thema am Donnerstag, den 6. Februar, ab 17 Uhr in der ARD-Mediathek und auf YouTube. Panorama um 21.45 Uhr im Ersten. Anschließend ist der Bericht in der ARD Mediathek zu sehen.

Pressekontakt:

Norddeutscher Rundfunk
Unternehmenskommunikation
Presse und Kommunikation
Mail: presse@ndr.de



Zugefügt 2025 Februar 13

Kindesmissbrauch: Polizei löscht strafbare Bilder nicht

Polizeipräsidium Heilbronn - Falscher Polizeibeamter

Tatort
74199 Untergruppenbach

Tatzeit- /Raum
Freitag, 07.02.2025, 09:00 - 13:30 Uhr

Medien zur Fahndung




Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Falscher Polizeibeamter am Freitag, 07.02.2025 in Untergruppenbach/Lkr. Heilbronn

Dem 86-jährigen Geschädigten wurde von falschen Polizeibeamten vorgespiegelt, dass aktuell in der Nähe Einbrecher unterwegs sind. Demzufolge soll der Geschädigte seine Wertsachen in einen Kochtopf geben und diesen vor die Haustüre stellen.

Der mit Bargeld, EC-Karte, Goldbarren und verschiedenen Schmuckstücken gefüllte Kochtopf wurde am Freitag, 07.02.2025 gg. 11:25 Uhr vor dem Wohnhaus des Geschädigten in der Happenbacher Straße in Untergruppenbach abgelegt. Der leere Kochtopf wurde nur wenige hundert Meter entfernt in einem Vorgarten in der Kirchstraße sichergestellt werden. Zwischen den beiden Örtlichkeiten, in der Entenstraße in Untergruppenbach wurde der unbekannte Abholer viedeografiert.

Noch am selben Tat, um 12.29 Uhr und 12:30 Uhr wurde mit der EC-Karte des Geschädigten am Geldautomaten im Bahnhofsgebäude in Neckarsulm insgesamt 2.000.- Euro abgehoben.



Folgende Fragen sind von Interesse:

Wer hat am Freitag, 07.02.2025 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr die auf den Lichtbildern abgebildete Person in Untergruppenbach gesehen?
Wer hat am Freitag, 07.02.2025 in der Zeit von 12.15 Uhr bis 12.45 Uhr die auf den Lichtbildern abgebildete Person im Bahnhofsgebäude in Neckarsulm gesehen?



Hinweis der Polizei:
Seien Sie bei Anrufen angeblicher Polizeibeamter oder anderer Behörden besonders misstrauisch.

Geben Sie keine persönlichen Daten oder Vermögenswerte preis, legen Sie im Zweifel auf und informieren Sie sofort die echte Polizei über den Notruf 110.

Weitere Informationen zum Schutz vor Betrugsdelikten sind auf den Seiten der Prävention der Polizei Baden-Württemberg verfügbar.

Besondere Merkmale
Täterbeschreibung Abholer:

männlich
175 bis 180 cm
korpulente Statur
30 bis 40 Jahre
Kurze Haare
Schwarze Basecap
Schwarze Jogginghose
Schwarze Nike-Turnschuhe mit weißem Logo
grau-weiß-blau-karierte Holzfällerjacke





Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Heilbronn
Kriminalpolizeidirektion
Bahnhofstr. 35
74072 Heilbronn

Tel: 07131/7479-577 (24/7)

E-Mail: heilbronn.kd.k7.kdd@polizei.bwl.de

Oder jede andere Polizeidienststelle





Zugefügt 2025 Februar 13

NEU Polizeipräsidium Heilbronn - Betrug Untergruppenbach Lkr. Heilbronn – Falscher Polizeibeamter

Da half auch kein „großes Geschäft“: Notorischer Ladendieb kommt in Untersuchungshaft

Am Dienstag (28.01.) fiel ein polizeibekannter Mann erneut bei einem Ladendiebstahl auf. Der zuständige Haftrichter schob seinem Treiben nun den Riegel vor und ordnete Untersuchungshaft an.
Polizei Dortmund

Gegen 11:30 Uhr wurde die Polizei zu einem Drogeriemarkt auf der Münsterstraße gerufen: Die Ladendetektivin hatte beobachtet, wie zwei Männer mehrere Flaschen Parfüm in einen Rucksack steckten und anschließend das Geschäft ohne zu bezahlen verließen.

Die Beamten konnten die beiden Männer (45 und 48, beide ohne festen Wohnsitz) an der Ecke Leopoldstraße / Heiligengartenstraße antreffen und kontrollieren. Schnell stellte sich heraus: Der 48-Jährige ist den Beamten bestens bekannt – In den vergangenen Monaten fiel er bereits mehrfach durch Diebstähle auf.

Ebenso bekannt war den Einsatzkräften auch eine besondere Eigenart des Mannes, die er bei den Einsätzen regelmäßig an den Tag legte: Mutmaßlich um bei den Beamten Ekel zu erzeugen und der Hoffnung, so einer Festnahme zu entgehen, machte sich der 48-Jährige jedes Mal in die Hose. Und so dauerte es auch dieses Mal nicht lange, bis er auf seine eigenartige Taktik zurückgriff.

Doch wie schon in jedem der vergangenen Fälle war dieser Versuch nicht vom Erfolg gekrönt: Beide Männer wurden vorläufig festgenommen. Während der 45-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen das Gewahrsam wieder verlassen durfte, ging es für den 48-Jährigen weiter in eine JVA: Der zuständige Haftrichter erließ am heutigen Tag einen Untersuchungshaftbefehl.
Die Beamten fertigten Strafanzeigen wegen des Ladendiebstahls gegen das Duo.
Polizeisprecher Boccarius
Polizeisprecher
Tobias
Boccarius
Tel.
0231/132-1020 oder -1024
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund




Zugefügt 2025 Februar 13

Polizei Nordrhein-Westfalen - Da half auch kein „großes Geschäft“: Notorischer Ladendieb kommt in Untersuchungshaft

AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 20. Oktober 2023 in weiten Teilen verworfen; allein wegen des Inkrafttretens des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 27. März 2024 ist zum Strafmaß, im Übrigen wegen insoweit lückenhafter Feststellungen zur Vermögensabschöpfung neu zu verhandeln.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 35 Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie die Einziehung von Taterlösen über mehr als 500.000 Euro angeordnet. In neun Fällen waren zentrale Beweismittel Nachrichten des Angeklagten, die dieser zur Organisation des Drogenhandels über eine in der Taschenrechnerfunktion seines Mobiltelefons versteckten App ´Anom´ versandt hatte. Der Angeklagte hat mit seiner Revision gerügt, dass diese über das Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erlangten Daten nicht als Beweismittel in seinem Strafverfahren hätten verwertet werden dürfen.

Der Bundesgerichtshof hat diese Beanstandung als nicht durchgreifend angesehen. Er hat entschieden, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie hier der Aufklärung schwerer Straftaten dienen.

1. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt

zugrunde:

a) Nach den vom Angeklagten mit seiner Revision vorgelegten umfangreichen Unterlagen ermittelten US-Behörden gegen ein Unternehmen, das Kryptomobiltelefone ausschließlich an Mitglieder krimineller Vereinigungen zur verschlüsselten Kommunikation veräußerte. Nach Einleitung von Strafverfahren gegen Verantwortliche dieses Unternehmens ließ das Federal Bureau of Investigation (FBI) eigens entwickelte Kryptomobiltelefone mit dem Namen ´Anom´ an kriminelle Organisationen veräußern. Obwohl jedes Anom-Gerät Ende-zu-Ende verschlüsselt war, verfügte das FBI ohne Wissen der Nutzer über die Codes, um jede Nachricht zu entschlüsseln. Der Server, an den bei Versand einer Nachricht eine Kopie gesendet wurde, stand nach Auskunft des US-Justizministeriums seit Sommer 2019 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Identität das FBI auf dessen Bitte nicht preisgab; auch warum der Drittstaat um Geheimhaltung bat, ist unbekannt. Jedenfalls sei dort im Oktober 2019 ein Gerichtsbeschluss ergangen, der ein Kopieren des Servers und den Empfang seiner Inhalte ermöglichte.

b) Im Rechtshilfeverkehr leitete der EU-Staat die Anom-Server-Daten an das FBI weiter. Das Aus- und Weiterleiten der Daten war nach dem Gerichtsbeschluss zeitlich bis zum 7. Juni 2021 begrenzt. Das Bundeskriminalamt erhielt über eine internetbasierte Auswerteplattform informatorisch Zugang zu den dekryptierten Inhaltsdaten mit Deutschlandbezug. Am 31. März 2021 leitete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Verfahren gegen die Nutzer der Anomkryptohandys ein und stellte am 21. April 2021 ein Rechtshilfeersuchen an das US-Justizministerium, das mit Schreiben vom 3. Juni 2021 der Verwertung der übersandten Daten zustimmte.

2. Folgende rechtliche Erwägungen waren für den Bundesgerichtshof

maßgeblich:

a) Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung von Beweisen im Strafprozess ist § 261 StPO. Dies gilt auch für im Wege der Rechtshilfe erlangte Daten. Eine ausdrückliche Regelung, dass solche Beweise nur eingeschränkt verwendet werden dürfen, enthält das deutsche Recht nicht.

b) Das von der Revision geltend gemachte Beweisverwertungsverbot besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt.

aa) Die Frage, ob ein solches Verbot besteht, ist ausschließlich nach deutschem Recht zu beantworten. Die ausländischen Ermittlungsmaßnahmen waren nicht am Maßstab des ausländischen Rechts zu überprüfen. Es ist auch nicht entscheidend, ob die deutschen Ermittlungsbehörden in gleicher Weise hätten vorgehen dürfen.

bb) Gegen menschenrechtliche Grundwerte oder gegen grundlegende Rechtsstaatsanforderungen im Sinne eines im Rechtshilfeverkehr zu prüfenden ´ordre public´ wurde nicht verstoßen. Denn die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis waren begrenzt. Die Maßnahmen richteten sich ausschließlich gegen Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für die Beteiligung an Straftaten der organisierten Kriminalität, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittel- und Waffenhandels, bestanden. Schon angesichts der hohen Kosten und des auf kriminelle Kreise beschränkten Vertriebswegs (‚designed by criminals for criminals´) begründete bereits der Erwerb eines Anom-Handys den Verdacht, dass der Nutzer das Gerät zur Planung und Begehung schwerer Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität einsetzte. Auch der Umstand, dass der Angeklagte nicht unmittelbar die im Drittland ergangenen Beschlüsse angreifen konnte sowie die Existenz und der Inhalt derselben der deutschen Strafjustiz nur vom Hörensagen bekannt sind, führt in der Gesamtabwägung nicht zur Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens.

Vorinstanz:

Landgericht Tübingen - Urteil vom 20. Oktober 2023 - 2 KLs 42 Js 27225/22.

Karlsruhe, den 9. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des 1. Strafsenats vom 9.1.2025 - 1 StR 54/24 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs



AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
09.01.2025

Nr. 002/2025

Urteil vom 9. Januar 2025 - 1 StR 54/24




Zugefügt 2025 Februar 13

AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Vorbild Nordrhein-Westfalen: Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung in Europa

Die Landesregierung wirbt in Europa für eine stärkere Vernetzung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus.
Ministerium des Innern NRW

Die Ministerien der Finanzen, des Innern und der Justiz haben am Montag, 13. Januar 2025, in einer gemeinsamen Diskussions- und Informationsveranstaltung in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union in Brüssel die Arbeit einer Task Force aus den drei Ressorts vorgestellt. Sie soll durch eine innovative Struktur die Finanzierungsquellen von Organisierter Kriminalität und Terrorismus aufspüren und trockenlegen.

In Nordrhein-Westfalen arbeiten Ermittlungspersonen aus Steuerfahndung, Polizei und Justiz unter dem Dach des Landeskriminalamtes nach dem Prinzip der „zusammengeschobenen Schreibtische“. Die Vernetzung ist ein Erfolgsfaktor bei der Bekämpfung von Organisierter (Wirtschafts-)Kriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Nordrhein-Westfalen fordert daher die Einrichtung einer grenzüberschreitenden Kooperation von Europol, Europäischer Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden anderer Mitgliedstaaten in neuen festen Strukturen. In Brüssel wurde neben organisatorischen Maßnahmen auch über neue europäische Gesetzesinitiativen für die Ermittlungsarbeit gesprochen.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Geldströme des Terrors und der Organisierten Kriminalität fließen schnell, international und digital. Unsere Fahndungsmethoden brauchen ein Update, damit wir der Spur des Geldes auch in Kryptobörsen und Hawala-Banking folgen können. Und wir dürfen uns keine Reibungsverluste an Staats- oder Zuständigkeitsgrenzen leisten, wenn wir das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen wollen.“

Minister des Innern Herbert Reul: „Strafverfolgung in der Finanzkriminalität ist Teamarbeit. Wenn Ermittlerinnen und Ermittler über den Tellerrand schauen und sich vernetzen, dann kommen wir Kriminellen schneller auf die Schliche. Jeder Baustein hilft, um illegale Geldquellen krimineller Angehöriger von Familienclans oder Rockergruppierungen unter Einbindung von Zoll- und Finanzermittlerinnen und -ermittlern zu identifizieren und auszutrocknen. Deshalb lassen wir nicht nach, immer neue Lösungen zu finden, um illegale Finanzströme zu analysieren und Modi Operandi aufzudecken. Das muss ein europäisches Modell werden.“

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Kurze Wege, klare Strukturen und geballtes Wissen bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sind wichtige Erfolgsfaktoren bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität. Mit unserer Task Force haben wir einen schlagkräftigen und gut vernetzten Brückenkopf geschaffen, der alle an einen Tisch bringt und auch in Europa neue Impulse bei der grenzüberschreitenden Ermittlungsarbeit setzen will.“

Hintergrund
Organisierte Kriminalität und Terrorismus haben gemeinsam, dass sie für ihre Aktivitäten auf regelmäßige Einnahmequellen angewiesen sind. Wie die Organisierte Kriminalität benötigt auch der internationale Terrorismus Geld zur Errichtung und Aufrechterhaltung von Netzwerken sowie zur Rekrutierung und Entlohnung von mitwirkenden Personen. Dieses muss naturgemäß verdeckt beschafft werden und stammt regelmäßig aus illegalen Quellen.

Seit 2018 kooperieren Finanz-, Innen- und Justizressort bei der Bekämpfung der Finanzquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus in einer eigens dazu gegründeten Task Force. Sie setzt regelmäßig interdisziplinär ausgerichtete Auswerte- und Analysetools ein, um neue Formen der Tatbegehung aufzudecken und effektive ressortübergrei-fende Verfolgungskonzepte zu entwickeln.

Die gemeinsamen Ermittlungen führten unter anderem zur Aufdeckung eines internationalen Netzwerks von Untergrund-Banken und Geldwäschekartells, an denen auch andere europäische Ermittlungsbehörden beteiligt waren. Der Ermittlungserfolg wurde im Rahmen einer Fallstudie vorgestellt. Die Zerschlagung des internationalen Netzwerks durch die Task Force zeigt, dass die Vernetzung von Behörden nicht nur landesweit, sondern grenzüberschreitend gelingen kann.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 8792-0.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums der Justiz, Telefon 0211 8792-255.




Zugefügt 2025 Februar 13

Vorbild Nordrhein-Westfalen: Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung in Europa

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz - Genug Betrug - Neues Jahr, alte Maschen: Phishing, Smishing und Quishing im Fokus - So schützen Sie sich vor Online-Betrug

Dubiose Absender geben sich oft als vertrauenswürdige Quellen aus und versenden so jedes Jahr massenhaft Phishing-Mails und Textnachrichten. So erhält man beispielsweise angebliche E-Mails der Hausbank, dass aufgrund des Jahreswechsels die ID aus sicherheitstechnischen Gründen aktualisiert werden muss. Typisch für solche Mails: es wird meistens eine sehr kurze Frist genannt, in der man handeln könne. Ziel der Absender ist es, an persönliche Daten zu gelangen.

Auch kurz nach Weihnachten noch sehr beliebt: das sogenannte Smishing. In diesen Fällen schicken Betrüger gefälschte SMS von Paketdiensten an Verbraucher mit dem Ziel, persönliche Daten abzugreifen.

Besonders beliebt sind Vorwände wie: ´Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden´, ´ein Zollbetrag muss gezahlt werden´ oder ´Die Anschrift muss erneut angeben werden´. Die vermeintliche Lösung ist immer ein externer Link, der auf eine gefälschte Webseite führt. Dort werden dann persönliche Daten abgefragt.

Eine etwas neuere Betrugsmasche ist das ´Quishing´: Kriminelle machen sich die Technik zunutze und missbrauchen QR-Codes für ihre Zwecke. Das wird als ´Quishing´ bezeichnet - eine Zusammensetzung der Worte ´QR-Code´ und ´Phishing´ - also Fischen nach Passworten. Hier sollte man vor allem im öffentlichen Raum wachsam sein, beispielsweise auf Parkplätzen, an Parkuhren, E-Ladesäulen, an Bahnhöfen oder Bushaltestellen. Nach dem Scannen soll man auf gefälschten Webseiten seine Bankdaten eingeben.

Was ist das Ziel? Betrüger wollen an persönlichen Daten und/oder an Geld gelangen. Mit Daten lässt sich Geld verdienen, wenn E-Mail-Adressen, Namen und sonstige Informationen in kriminellen Kreisen weitergegeben werden. Mit den gewonnenen Daten können Cyber-Kriminelle zukünftige Phishing-Attacken gezielter adressieren, ihre Angriffe werden effektiver. Auch kann man sich durch das Klicken auf einen unseriösen Link Schadsoftware einfangen.

Die Verbraucherzentrale und das LKA geben Tipps, um sich zu schützen:

- Klicken Sie auf keinen Fall auf Links, die Ihnen von unbekannter
Seite oder unerwartet von Ihren Kontakten zugeschickt werden.

- Wir empfehlen Ihnen Phishing-Mails immer in den Spam-Ordner zu
verschieben. Wenn man bei der betreffenden Bank ein Konto hat,
sollte man auf der offiziellen Seite oder in der App nachprüfen,
ob man dort ähnliche Aufforderungen findet.

- Erwartet man tatsächlich ein Paket, öffnet man am besten die
Internetseite des Paketdienstes in einem Browser und gibt dort
die Sendungsnummer ein, um den Status zu prüfen.

- Scannen Sie einen QR-Code nur, wenn Sie sich sicher sind, dass
er seriös ist. Inzwischen erkennen viele Smartphones einen
QR-Code über die Kamera-App. Die sollten Sie aber nur nutzen,
wenn die Infos des Codes (z.B. Internet-Adresse) zunächst
angezeigt und nicht direkt geöffnet werden. Sehen Sie sich die
Adresse genau an und lassen Sie die Internetseite nur dann
öffnen, wenn Sie sicher sind, dass sie dem echten Anbieter
gehört.

- Auf dem sogenannten Phishing-Radar werden tagesaktuelle
Warnungen und Betrugsversuche angezeigt: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingradar-aktuelle-warnungen-6059

Weitere Informationen zum Thema finden sich unter:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen-6073

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/was-ist-smishing/

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/was-ist-quishing/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-60010/60011/60012
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka



Zugefügt 2025 Februar 13

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz - Genug Betrug - Neues Jahr, alte Maschen: Phishing, Smishing und Quishing im Fokus - So schützen Sie sich vor Online-Betrug

BMZ - Plattform „Neuanfang für Syrien“

Im Dezember 2024 stürzte das syrische Volk die Regierung von Präsident Baschar al-Assad. Nach dem Machtwechsel zu einer Übergangsregierung unter Leitung des Anführers der Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die als eine der wichtigsten oppositionellen Milizen den Sturz militärisch herbeiführten, ist die weitere Entwicklung des Landes zunächst ungewiss. Klar ist jedoch: Es hat sich ein Zeitfenster für positive Entwicklungen in Syrien geöffnet. Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) steht dafür bereit, Syrien bei einem gesellschaftlichen Neuanfang und beim Aufbau eines Staates zu unterstützen, der allen Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit, Freiheit und Grundrechte gewährleistet.

Viele Privatpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft möchten sich für den Neuanfang in Syrien engagieren. Das BMZ hat deshalb die Plattform „Neuanfang für Syrien“ ins Leben gerufen.

Mit dieser Plattform möchten wir Sie über das deutsche entwicklungspolitische Engagement für und in Syrien sowie über Möglichkeiten zum Mitmachen informieren.


Wie können Sie Kontakt mit uns aufnehmen?

Registrieren Sie sich in unserem Netzwerkportal, um über Entwicklungen der Plattform informiert zu bleiben und sich zu vernetzen. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an neuanfang-syrien@bmz.bund.de (Externer Link) senden.
An wen richtet sich die Plattform?

Die Plattform „Neuanfang für Syrien“ ist ein Angebot des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) für in Deutschland ansässige nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure, die sich für den Neuanfang in Syrien engagieren möchten, am Austausch mit dem BMZ und Gleichgesinnten interessiert sind oder Kooperationspartner suchen.
Was ist das Ziel der Plattform?

Die Plattform „Neuanfang für Syrien“ soll interessierte Privatpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft miteinander vernetzen und über das deutsche entwicklungspolitische Engagement für und in Syrien informieren. Unsere Angebote werden laufend aktualisiert und ergänzt.
Stellt die Plattform Unterstützung bereit?

Nein. Die Plattform dient ausschließlich der Information und dem thematischen Austausch. Über die Vergabe von Mitteln und die Frage, welche Initiativen finanziell gefördert werden, wird vollkommen unabhängig von der Plattform im Rahmen der bestehenden Förderstrukturen entschieden. Die Plattform dient zudem nicht dazu, Hilfs- und Spendenangebote zur unmittelbaren Nothilfe zu bündeln oder zu koordinieren – auch hierfür gibt es bereits entsprechende Strukturen.

Neuanfang in Syrien
Mitmachen Interner Link

Sie möchten sich beim Neuanfang in Syrien engagieren? Hier finden Sie Informationen über Förderangebote, Beratungsstellen und Ansprechpartnerinnen und -partner.
Symbolbild: Wiederaufbau | Silhouette eines Arbeiters auf einer Baustelle
Engagement des BMZ in Syrien
Unterstützung wird angepasst Interner Link

Nach Ausbruch des Bürgerkriegs 2011 setzte die Bundesregierung ihre bilaterale Zusammenarbeit⁠ mit Syrien aus. Das BMZ hat die syrische Bevölkerung jedoch weiterhin über die Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen unterstützt⁠. Dank dieser langjährigen Beziehungen kann das BMZ jetzt schnell auf die aktuelle Lage reagieren und seine Unterstützung anpassen. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Silhouette von Syrien

Logo: Engagement Global – Service für Entwicklungsinitiativen
6. März 2025
Online-Beratungscafé Syrien

Am 6. März 2025 von 17 Uhr bis 18.30 Uhr bietet die Mitmachzentrale von Engagement Global (Externer Link) online ein Beratungscafé Syrien an. Das Beratungsteam ist die zentrale Anlaufstelle für Beratung rund um entwicklungspolitisches Engagement im In- und Ausland. Sie berät im Auftrag des BMZ individuell zu staatlichen und zivilgesellschaftlichen Förderprogrammen sowie Engagement- und Vernetzungsmöglichkeiten.
Logo: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
26. Februar 2025
Online-Informationsveranstaltung zum TAKAMUL-Fonds

Am 26. Februar 2025 bietet die GIZ eine Online-Informationsveranstaltung zum TAKAMUL-Fonds und zum Bewerbungsverfahren um Projektförderungen an.

Registrieren Sie sich bei Interesse per E-Mail an TAKAMUL@giz.de (Externer Link), mit dem Betreff „TAKAMUL information event“.

Cover: Open Call for Projekt Proposals | Takamul
Cover: Open Call for Projekt Proposals | Takamul
Open Call for Project Proposals

TAKAMUL – تكا مُل | Fund for Capacitating and Strengthening the Syrian Civil Society and Supporting Social Cohesion
Dateityp PDF | Sachstandsdatum 01/2025 | Dateigröße 253 KB, Seiten 6 Seiten
Download Dateityp pdf Sachstandsdatum 01/2025 Dateigröße 253 KB Seiten 6
Auftaktveranstaltung für deutsch-syrische Klinikpartnerschaften am 12. Februar 2025 in Berlin
Pressemitteilung vom 12. Februar 2025
Mehr als 300 deutsche syrische Ärzte starten Klinikpartnerschaften mit Syrien Interner Link
Logo der Initiative ´Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit´
Pressemitteilung vom 30. Januar 2025
Haushaltsausschuss des Bundestags macht den Weg für Klinikpartnerschaften mit Syrien frei Interner Link
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze am 15. Januar 2025 in Damaskus
Statement vom 27. Januar 2025
Entwicklungsministerin Svenja Schulze zur Aufhebung von Teilen des EU-Sanktionsregimes gegen Syrien Interner Link





Zugefügt 2025 Februar 13

Plattform „Neuanfang für Syrien“

Explosion - Balkon eines Mehrfamilienhauses in Bonn-Niederholtorf - Keine Verletzten - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Zeugenhinweise

Am frühen Mittwochmorgen kam es im Bereich eines Balkons eines Mehrfamilienhauses auf der Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf zu einer Explosion. Nach derzeitigem Sachstand wurde hierbei niemand verletzt, es entstand Sachschaden.
Hinweise geben!
Polizei Bonn

Gegen 03:45 Uhr alarmierten Hausbewohner über Notruf Polizei und Feuerwehr und schilderten, dass sie einen lauten Knall gehört hatten. Die eintreffenden Polizeibeamten stellten im Bereich eines Balkons des Mehrfamilienhauses Beschädigungen an Balkonumrandung, Mobiliar und der Tür fest, die auf eine Explosion hindeuteten. Der Tatort wurde entsprechend gesichert und abgesperrt.

Es wurden umgehend Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, dabei kam auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz.

Kriminalbeamtinnen und -beamte der Bonner Polizei übernahmen die weiteren Ermittlungen und die Spurensicherung vor Ort. Die Art und Weise, wie die Explosion herbeigeführt wurde, ist Gegenstand dieser andauernden Ermittlungen, in deren Rahmen auch die Untersuchung der am Tatort gesicherten Spuren erfolgt.

Die durch die Feuerwehr während der Sicherung des Tatortes kurzzeitig untergebrachten Hausbewohner wurden durch Opferschützer des Kommissariates Kriminalprävention und Opferschutz betreut. Nach der Begutachtung des Hauses durch einen Statiker konnten die Hausbewohner in ihre Wohnungen zurückkehren.

Die Kriminalpolizei Bonn richtete eine Ermittlungsgruppe ein, die wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion ermittelt. Hinweise auf einen politisch motivierten Hintergrund haben sich bislang nicht ergeben. Die Beamtinnen und Beamten bitten die Bevölkerung um Hinweise: Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit dem geschilderten Geschehen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per E-Mail an %20Poststelle.Bonn [at] polizei.nrw.de (Poststelle[dot]Bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Pressestelle
Tel.
0228 15-1021, -1022, -1023
Fax
0228 15-1202
E-Mail
Pressestelle.Bonn [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Königswinterer Straße
500
53227
Bonn
https://bonn.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 13

Explosion auf Balkon eines Mehrfamilienhauses in Bonn-Niederholtorf - Keine Verletzten - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Zeugenhinweise

Lutz Lienenkämper im Austausch mit Lehrerinnen und Lehrern

Seit 2013 lädt die Bundesbank einmal jährlich Lehrkräfte aus ganz Deutschland ein, um sich über aktuelle Bundesbank-Themen und Fragen zu deren Vermittlung in der Schule auszutauschen. In diesem Jahr wurden die Lehrerinnen und Lehrer erstmals von Lutz Lienenkämper empfangen. Lienenkämper ist im Vorstand unter anderem für das Thema Ökonomische Bildung verantwortlich. Er nahm sich für seine Gäste ausgiebig Zeit: Mehr als eine Stunde lang stand er den Lehrkräften Rede und Antwort und diskutierte mit ihnen die zahlreichen Fragen.

So wollten die Lehrkräfte unter anderem wissen, mit welchen verschiedenen Instrumenten der EZB-Rat die Inflation bekämpfe, wie es um die Konjunktur in Deutschland und Europa bestellt sei und welche Haltung die Bundesbank zu Kryptotoken wie Bitcoin habe. Auch Fragen zur Zukunft des Bargeldes, zum Stand des digitalen Euros und zum Einsatz künstlicher Intelligenz waren Thema des Austauschs.
Bildungsangebot bedarfsgerecht weiterentwickeln

Lienenkämper ging auf alle Fragen ausführlich ein und erläuterte den Standpunkt der Bundesbank. Dabei betonte er, wie wichtig ihm der Kontakt zu den Lehrenden sei. „Als Lehrkräfte sind Sie für uns wichtige Multiplikatoren, die unsere Themen in die Bevölkerung tragen“, sagte Lienenkämper zu den Anwesenden. „Daher schätze ich es sehr, mit Ihnen in den konstruktiven Austausch zu treten. Mit Ihrem Feedback geben Sie uns wertvolle Impulse, wie wir unser Bildungsangebot bedarfsgerecht weiterentwickeln und verbessern können.“

Lienenkämper bedankte sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für den konstruktiven Dialog und ermunterte sie dazu, sich mit Anregungen an die Bank zu wenden. „Schreiben Sie uns, wir nehmen Ihre Ideen gerne auf – schließlich wissen Sie am besten, mit welchen Angeboten wir Sie optimal unterstützen können.“



Zugefügt 2025 Februar 12

Lutz Lienenkämper im Austausch mit Lehrerinnen und Lehrern

Sicher Fastnacht feiern - Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps - Mainz

Helau! Alaaf! Ahoi! Die Höhepunkte der närrischen Zeit stehen bevor und überall im Land wird in den nächsten Tagen und Wochen bei Saal- und Straßenfastnacht ausgelassen und bunt gefeiert. Doch gerade bei steigender Stimmung und Alkoholpegel können Konflikte oder unangenehme Situationen entstehen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) ruft daher zu einem friedlichen Miteinander während der fünften Jahreszeit auf - ohne körperliche Auseinandersetzungen, Belästigungen oder andere strafbare Handlungen.

Partybesucher können sich mit einigen einfachen Vorsichtsmaßnahmen schützen:

- Feiern Sie möglichst in Gruppen und achten Sie aufeinander.
- Sollte eine bekannte Person stark angetrunken sein, sorgen Sie
dafür, dass sie sicher nach Hause kommt.
- Lassen Sie Ihre Getränke nicht unbeaufsichtigt.
- Setzen Sie klare Grenzen bei Belästigungen oder unerwünschtem
Körperkontakt - auch von Bekannten.
- Wird die Situation brenzlig, scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu
holen. Sei es von Freunden, anderen Gästen oder dem Personal des
Veranstaltungsortes.
- Bei Bedrohung oder Angriffen zögern Sie nicht, die Polizei unter
der Nummer 110 zu rufen.

Alkohol ist eine der Hauptursachen für Gewalttaten und Verkehrsunfälle. Wer Alkohol trinkt, sollte daher öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis für den Heimweg nutzen - oder einen nüchternen Fahrer aus dem Freundeskreis bestimmen.

Genießen Sie alkoholische Getränke in Maßen und denken Sie daran: Ein alkoholfreies Getränk zwischendurch kann nicht nur den Kater am nächsten Tag verringern, sondern hilft auch, den Überblick zu behalten.

Verzichten Sie bei der Kostümierung außerdem auf realistisch aussehenden Waffenattrappen, die bei anderen Feiernden Angst und Panik auslösen können. Das Mitführen dieser sogenannten Anscheinwaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

Mit diesen Tipps steht einer sicheren und fröhlichen Feier nichts im Weg.

Mehr Informationen: https://polizei-beratung.extrapol.de/aktuelles/detailansicht/auch-an-karneval-und-zur-fasnacht-gilt-kein-alkohol-am-steuer/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-60010/60011
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka



Zugefügt 2025 Februar 12

Sicher Fastnacht feiern - Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps - Mainz

Messer - Person mit Stichverletzungen im Krankenhaus: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund

Am gestrigen Nachmittag, 10.02.2025, wurde gegen 17:40 Uhr ein 31 Jahre alter marokkanischer Staatsangehöriger, der in Dortmund keinen festen Wohnsitz hat, auf der Mallinckrodtstraße in Dortmund in Höhe der Hausnummer 66 von einem bislang unbekannten Mann durch Messerstiche verletzt.
Polizei Dortmund

Der Geschädigte wurde in der Folgezeit einem Krankenhaus zugeführt, wo er behandelt wurde. Er ist mittlerweile außer Lebensgefahr.
Nach den bisherigen Ermittlungen hatte der Geschädigte bereits im Vorfeld mit dem bislang unbekannten Täter auf dem Nordmarkt eine verbale und auch körperliche Auseinandersetzung.

Eine Mordkommission der Dortmunder Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Weitere Auskünfte erteilt Staatsanwalt Henner Kruse. Dieser ist unter der Tel.-Nr. 0231/92626122 oder über die allgemeine Pressenummer der Staatsanwaltschaft Dortmund zu erreichen.


Eingangssteele Polizeipräsidium
Presse-Hotline der Polizei Dortmund
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund
Sprechzeiten
Unsere Polizeisprecher/-innen sind von montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr für Sie erreichbar. Während der Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen übernimmt die Leitung der Leitstelle eigenverantwortlich die Pressearbeit der Polizei Dortmund.




Zugefügt 2025 Februar 12

Person mit Stichverletzungen im Krankenhaus: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund

Zwei Drogendealer im Einkaufszentrum überwältigt - Bielefeld

Beamte der SOKO Innenstadt führten am Donnerstag, 06.02.2025, gezielte Kontrollen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität durch und stellten drei vermeintliche Drogendealer.


Im Bereich Herforder Straße / Stresemannstraße kontrollierten sie gegen 13:40 Uhr einen polizeibekannten 26-Jährigen und fanden bei ihm 19 Tütchen mit Marihuana. Der Mann hatte die Tütchen zuvor in eine Socke gepackt und diese in seine Boxershorts gesteckt.

Die Beamten nahmen den 26-Jährigen ohne festen Wohnsitz fest, der sich in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen des Handels mit Betäubungsmitteln verantworten musste.

Am Folgetag ordnete ein Haftrichter die Untersuchungshaft gegen den 26-Jährigen mit guineischer Staatsangehörigkeit an.

Kurz zuvor, gegen 14:00 Uhr, hatten die Beamten einen Mann am Kesselbrink erwischt, der Haschisch und Marihuana bei sich hatte. Bei dem 24-jährigen Mann aus Rheda-Wiedenbrück mit türkischer Staatsangehörigkeit fanden sie einen Gefrierbeutel mit deutlich mehr Marihuana als er mitführen durfte. Die Beamten stellten die Drogen sicher und erstatteten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Am Donnerstagabend, gegen 18:50 Uhr, fuhren die Polizisten mit dem Streifenwagen auf der Herforder Straße. Zwei Männer, die sich an einem Kiosk zwischen der Zimmerstraße und der Stresemannstraße aufgehalten hatten, ergriffen beim Anblick des Polizeiwagens die Flucht. Die Beamten nahmen zu Fuß die Verfolgung auf und liefen den Männern in ein Einkaufszentrum hinterher. Dort teilten sich sowohl die Täter als auch die Beamten auf. Es gelang den Polizisten, beide Männer festzunehmen, nachdem sie in unterschiedliche Geschäfte geflüchtet waren.

Bei einem der Männer fanden die Beamten neun Tütchen mit Cannabis und 10 Bubbles Kokain, die er in einer E-Zigarette versteckt hatte. Der 25-jährige Mann mit algerischer Staatsangehörigkeit verfügt über keinen festen Wohnsitz.

Am Streifenwagen rief ihm sein Komplize auf Arabisch zu, dass er alles weggeworfen hätte. Wenig später fanden Mitarbeiter des Bekleidungsgeschäfts ein Plastikei, genau dort, sich der 22-Jährige aus Mönchengladbach mit algerischer Staatsangehörigkeit zuvor versteckt hatte. Die Beamten stellten fest, dass sich darin 18 Bubbles mit Kokain befanden.

Gegen beide erstatteten sie Anzeige wegen des Handels mit Kokain.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: %20pressestelle.bielefeld [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]bielefeld[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0




Zugefügt 2025 Februar 12

Zwei Drogendealer im Einkaufszentrum überwältigt - Bielefeld

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten erfasst. Nicht enthalten sind

Staatsschutzdelikte,
Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§315, 315b StGB und 22a StVG),
Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden,
Ordnungswidrigkeiten,
Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze,
Delikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) sowie
Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden.

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, sie enthält nur die „endbearbeiteten“ Straftaten. Das heißt, die Fälle finden erst Eingang in die Statistik, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

Die PKS bildet das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Neben dem Hellfeld gibt es das sogenannte Dunkelfeld. Dieses umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden. Wie groß das jeweilige Hell- und Dunkelfeld sind, hängt beispielsweise davon ab, wie häufig Delikte angezeigt werden oder welche Schwerpunkte die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten setzt.

Einige wichtige Trends und Entwicklungen aus dem Jahr 2023 werden nachfolgend dargestellt.
Gesamtentwicklung der Straftaten

Nachdem die Zahlen der polizeilich erfassten Straftaten im Jahr 2016 auf einem Höchststand waren, sind sie in den Folgejahren stetig gesunken. Mit Abklingen der Covid-19-Pandemie und den damit wegfallenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kam der Umschwung – die erfassten Straftaten stiegen vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 erstmals wieder merkbar an. Dieser Trend setzte sich 2023 zwar fort, jedoch weniger stark als im Jahr zuvor: Vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 stiegen die Fallzahlen um 5,5 Prozent an; von 5.628.584 Fällen in 2022 auf 5.940.667 Fälle in 2023 (vgl. 2021 auf 2022 +11,5 Prozent von 5.047.860 auf 5.628.584 Fälle) Betrachtet man die Fallzahlen im Langzeitvergleich, sind sie 2023 auf dem höchsten Stand seit dem Berichtsjahr 2016.
Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 58,4 Prozent und damit 1,1 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 (57,3 Prozent). Damit erreicht die Aufklärungsquote fast den Höchststand der letzten Jahre 2021 (58,7 Prozent).

Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der erfassten Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen insgesamt seit dem Jahr 2009.

Grafik: Entwicklung der Anzahl der erfassten Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen insgesamt seit dem Jahr 2009

Auch wenn die Fallzahlen insgesamt von 2022 auf 2023 erneut angestiegen sind, lässt sich diese Entwicklung nicht pauschal auf alle Deliktsbereiche übertragen. Daher wird auf einzelne Deliktbereiche weiter unten im Detail eingegangen.
Woher kommt der Anstieg an Straftaten?

Die Kriminalitätsforscherinnen und -forscher des BKA haben drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen identifiziert, die für die Entwicklung der Delikte insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße sowie insbesondere für Gewalt- und Eigentumsdelikte angeführt werden können:

Erhöhte Mobilität bietet mehr Tatanlässe und -gelegenheiten
Während der Covid-19-Pandemie war die Mobilität stark eingeschränkt. Das heißt, die Menschen hielten sich generell mehr zuhause und im nahen Umfeld auf. Mit dem Wegfall der letzten Corona-bedingten Einschränkungen im Frühjahr 2023 sind die Menschen wieder mehr unterwegs, tendenziell verstärkt im öffentlichen Raum. Dadurch ergeben sich mehr Tatgelegenheiten und -anlässe.

Wirtschaftliche und soziale Belastungen
In der Bevölkerung wurde über weite Teile der Jahre 2022 und 2023 die Inflation als wesentliches Problem wahrgenommen. Das war in den Jahren davor nicht der Fall und steht in Zusammenhang mit steigenden Fall- und Tatverdächtigenzahlen, bspw. bei Gewaltkriminalität. Hinzu kommen Belastungen im sozialen Bereich. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben mit erhöhten psychischen Belastungen als Folge der Corona-Maßnahmen zu kämpfen, was sich auch auf ihre Anfälligkeit, Straftaten zu begehen, auswirken kann.

Migration
Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Dadurch steigt die Bevölkerungszahl an und der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtgesellschaft nimmt zu. Es ist plausibel, dass sich dies auch in einer steigenden Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ausdrückt. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Dazu gehören die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie wirtschaftliche Unsicherheit und Gewalterfahrungen. Bei der Gewaltkriminalität zeigt vor allem die Migrationsdynamik (Wie viele Zu- und Fortzüge werden verzeichnet?) und weniger die Nettomigration (Wie viele Zugewanderte bleiben?) einen Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen. Dies legt nahe, dass die Anstiege von Kriminalität (besonders bei nichtdeutschen Tatverdächtigen) mit den besonderen Bedingungen, die mit dem Wanderungsgeschehen verknüpft sind, einhergehen. Dazu gehören beispielsweise die große Anzahl von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie viele kurzfristige Unterbringungen mit häufigen Umzügen.

Fokus: Besondere Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche

Die genannten zentralen Erklärungsansätze finden auf alle Altersgruppen Anwendung. Bei (älteren) Kindern und Jugendlichen können sie aber in besonderem Maße relevant sein, denn:

Jugendliche haben eine entwicklungsbedingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Mit den wegfallenden Covid-bedingten Einschränkungen entfalten diejenigen Faktoren, die derzeit das Kriminalitätsaufkommen insgesamt steigen lassen, bei Jugendlichen eine möglicherweise besonders deutliche Wirkung.

Kinder und Jugendliche waren von den Covid-bedingten Einschränkungen in besonderem Maße betroffen (bspw.: Mangel an sozialen Kontakten, Stressbelastung innerhalb der Familie und beengte räumliche Verhältnisse). Aktuelle Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen zum Teil auch nach Beendigung der Maßnahmen weiter Bestand haben.

Entwicklungen bei Tatverdächtigen

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 2.246.767 Tatverdächtige in der PKS erfasst. Damit ist die Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 7,3 Prozent angestiegen.

Kinder und Jugendliche

Von den 2.246.767 erfassten Tatverdächtigen waren 104.233 Kinder bis unter 14 Jahre (4,6 Prozent) und 207.149 Jugendliche zwischen 14- und unter 18-Jahren (9,2 Prozent). Insgesamt gibt es bei der Anzahl der erfassten Kinder und Jugendliche deutliche Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr (Kinder: +12,0 Prozent; Jugendliche: +9,5 Prozent). Die Anzahl der tatverdächtigen Kinder liegt im Jahr 2023 deutlich über dem Niveau des letzten Jahres ohne Corona-bedingte Einschränkungen 2019 (72.890 tatverdächtige Kinder; 2019/2023: +43,0 Prozent). Die Anzahl der als tatverdächtig registrierten Jugendlichen liegt im Jahr 2023 um 17,0 Prozent über der Anzahl im Jahr 2019 (177.082 Tatverdächtige). Der Anstieg bei den Kindern und Jugendlichen zeigt sich vor allem bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen.

Nichtdeutsche Tatverdächtige

Betrachtet man die Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße (d.h. ohne Verstöße, die vorrangig von Ausländern begangen werden können, wie zum Beispiel illegale Einreise) wurden im Jahr 2023 2.017.552 Tatverdächtige erfasst. Von diesen waren 34,4 Prozent nichtdeutsche Staatsbürgerinnen und -bürger.

Während es bei den deutschen Tatverdächtigen kaum eine Veränderung gab (+1,0 Prozent), war bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen insgesamt ein deutlicher Anstieg von 13,5 Prozent zu verzeichnen. Erklären lässt er sich unter anderem mit der Zuwanderung. Denn: dadurch ist auch der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung in Deutschland insgesamt gestiegen.

Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023.

Die obenstehende Grafik zeigt die Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Delikte insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße seit dem Jahr 2005.

Die Grafik zeigt die Veränderung der Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023 bei der Gewaltkriminalität Quelle:

Erneuter Anstieg von Gewaltkriminalität

Unter dem Begriff Gewaltkriminalität werden in der PKS verschiedene Delikte zusammengefasst, die der mittelschweren bis schweren Kriminalität zuzuordnen sind. Konkret handelt es sich um folgende Straftaten:

Mord
Totschlag und Tötung auf Verlangen
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge
Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Körperverletzung mit Todesfolge
Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
Erpresserischer Menschenraub
Geiselnahme
Angriff auf den Luft- und Seeverkehr

Im Jahr 2023 wurden 214.099 Fälle von Gewaltkriminalität erfasst. Die Deliktzahlen sind damit auf einem Höchststand seit dem Jahr 2007. Sowohl vom Jahr 2021 auf 2022 (+19,8 Prozent) als auch vom Jahr 2022 auf 2023 (+8,6 Prozent) sind deutliche Steigerungen der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität zu verzeichnen.

Auch die Tatverdächtigenzahlen sind deutlich gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 190.605 Tatverdächtige ermittelt. Das entspricht einem Anstieg von +6,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Im vergangenen Jahr wurden 255.466 Menschen Opfer* von versuchter oder vollendeter Gewaltkriminalität (2022: 235.820, +8,3 Prozent). Davon sind etwa ein Drittel nichtdeutsche Staatsangehörige und fast 20 Prozent Kinder und Jugendliche.

*In der PKS wird die „Opferwerdung“ erfasst. Das bedeutet: Wenn eine Person mehrfach als Opfer in der PKS erfasst wurde, wird sie auch mehrfach gezählt.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität seit dem Jahr 2000.

Die obenstehende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität seit dem Jahr 2000

Wie sich die im Jahr 2023 erfassten 214.099 Fälle von Gewaltkriminalität auf die verschiedenen Straftaten aufteilen, zeigt die folgende Grafik. In Klammern steht zum Vergleich jeweils die Prozentzahl aus dem Vorjahr.

Wie sich die im Jahr 2023 erfassten 214.099 Fälle von Gewaltkriminalität auf die verschiedenen Straftaten aufteilen, zeigt die Grafik. In Klammern steht zum Vergleich jeweils die Prozentzahl aus dem Vorjahr.
Fokus: Gewaltdelikte mit Messerangriff

Unter „Messerangriffen“ werden Tathandlungen gefasst, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.

Der Anteil dieser Messerangriffe bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung lag im Berichtsjahr 2023 mit 8.951 Fällen bei 5,8 Prozent (2022: 5,6 Prozent, 8.160 Fälle), bei Raubdelikten bei 10,9 Prozent (4.893 Fälle; 2022: 11,0 Prozent, 4.195 Fälle).

Minderjährige Tatverdächtige und Gewaltkriminalität

Im Jahr 2023 wurden bei der Gewaltkriminalität 12.377 tatverdächtige Kinder und 30.244 tatverdächtige Jugendliche ermittelt. Der Anteil der Kinder an allen Tatverdächtigen im Bereich Gewaltkriminalität liegt mit 6,5 Prozent auf dem Höchststand seit 2001; bei Jugendlichen mit 15,9 Prozent auf dem Höchststand seit 2011.

Die folgende Grafik zeigt den Anteil der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen an allen Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität.

Die Grafik zeigt den Anteil der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen an allen Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gewaltkriminalität bei Kindern bis unter 14 Jahren um +17,0 Prozent; bei Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren um +14,4 Prozent.

Der Anstieg der Tatverdächtigen bei Delikten der Gewaltkriminalität ist besonders stark ausgeprägt bei nichtdeutschen Kindern und Jugendlichen. Auch hier lässt sich der Anstieg unter anderem auch damit erklären, dass der Anteil an minderjährigen nichtdeutschen Personen in der Bevölkerung insgesamt deutlich gestiegen ist.

Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023 bei der Gewaltkriminalität.

Die Grafik zeigt die Veränderung der Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023 bei der Gewaltkriminalität

Die Kriminalitätsforscherinnen und -forscher des BKA haben drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen identifiziert: Die Menschen sind nach dem Wegfall der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie wieder häufiger unterwegs, was zu mehr Tatgelegenheiten führt. Zudem sind wirtschaftliche sowie soziale Belastungen gestiegen und Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Darüber hinaus sind Kinder und Jugendliche besonders gefährdet, Gesetze zu brechen, denn:

Jugendliche haben eine entwicklungsbedingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Mit den wegfallenden Covid-bedingten Einschränkungen entfalten die Faktoren, die derzeit das Kriminalitätsaufkommen insgesamt steigen lassen, bei Jugendlichen eine möglicherweise besonders deutliche Wirkung.

Kinder und Jugendliche waren von den Covid-bedingten Einschränkungen in besonderem Maße betroffen (bspw.: Mangel an sozialen Kontakten, Stressbelastung innerhalb der Familie und beengte räumliche Verhältnisse). Aktuelle Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen zum Teil auch nach Beendigung der Maßnahmen Bestand haben.

Cybercrime-Delikte mit hohem Dunkelfeld

Die Fallzahlen des Deliktsbereichs Cybercrime belaufen sich im Jahr 2023 auf 134.407 Fälle und nehmen damit nach einem kontinuierlichen Anstieg seit 2016 nun im zweiten Jahr in Folge ab (-1,8 Prozent; 2022: -16.282 Fälle –3,0 Prozent).

Dabei ist zu beachten, dass insbesondere der Bereich Cybercrime oftmals ein großes Dunkelfeld aufweist, da die Taten oft nicht angezeigt oder teilweise auch nicht bemerkt werden. Insofern bildet die PKS hier nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kriminalität ab.

Die vorliegenden Zahlen umfassen ausschließlich Taten, in denen zumindest eine tatverdächtige Person im Inland gehandelt hat. Viele Täter agieren aber gerade in diesem Deliktsfeld auch aus dem Ausland heraus. Zur Einordnung: Die PKS ist grundsätzlich eine Inlands-Statistik, das heißt, in ihr werden Fälle erfasst, bei denen der Handlungsort der tatverdächtigen Person in Deutschland war. Insgesamt ist beim Deliktsbereich Cybercrime nicht nur eine Verlagerung des Handlungsortes ins Ausland festzustellen, sondern damit verbunden auch ein Anstieg der Fallzahlen insgesamt zu verzeichnen.

Mehr Diebstahlkriminalität als vor Covid19-Pandemie

In fast allen Bereichen der Diebstahlsdelikte sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutliche Zunahmen zu verzeichnen. Der Anstieg liegt bei 10,7 Prozent, von 1.780.783 Fällen im Jahr 2022 auf 1.971.435 Fälle im Jahr 2023.

In diesem Bereich wurde das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 nun übertroffen: Die Fälle des Diebstahls liegen im aktuellen Berichtsjahr insgesamt um 8,2 Prozent über der Anzahl 2019 (2019: 1.822.212 Fälle).

Starker Anstieg an Ladendiebstählen

Unter den hier betrachteten Deliktsfeldern zeigt sich beim Ladendiebstahl mit 23,6 Prozent der stärkste Anstieg von 2022 auf 2023. Während es im Jahr 2022 zu 344.669 Ladendiebstählen kam, waren es 426.096 Fälle im Jahr 2023. Damit wurde nicht nur das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 deutlich überschritten (+30,8 Prozent), die Fallzahl erreicht auch den Höchststand seit 2006.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen beim Ladendiebstahl seit dem Jahr 2000.

Die Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen beim Ladendiebstahl seit dem Jahr 2000

Anstieg bei Wohnungseinbruchsdiebstahl

Nachdem es bereits einen starken Anstieg der Fallzahlen vom Jahr 2021 auf 2022 gegeben hat, sind die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl erneut gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 77.819 Fälle registriert. Dies bedeutet ein Anstieg von 18,1 Prozent im Vergleich zu 2022. Analog zum Anstieg der Fallzahl nimmt auch die Tatverdächtigenzahl zu. Im Jahr 2023 wurden 9.892 Tatverdächtige ermittelt, was einem Anstieg von 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Trotz des Anstiegs bleibt die Fallzahl weiterhin unterhalb des Vor-Corona-Niveaus 2019 (-10,7 Prozent).

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl seit dem Jahr 2000.

Die Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl seit dem Jahr 2000

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Pro PK) hat unter unter www.k-einbruch.de Informationen rund um das Thema Einbruchschutz zusammengestellt.

Rauschgift: Viele Straftaten im Zusammenhang mit Kokain und Crack

Rauschgiftdelikte sind im Jahr 2023 insgesamt um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr nur leicht angestiegen (+6.200 Fälle). Bei Straftaten im Zusammenhang mit Kokain und Crack zeigt sich hingegen eine deutliche Zunahme um 29,1 Prozent (+8.322 Fälle).

Allgemein lässt sich sagen: Je mehr die Polizei kontrolliert, umso mehr Rauschgiftdelikte werden ermittelt und fließen somit nach Abschluss der Ermittlungen in die Zählung ein. Ein Grund für die Zunahme der Deliktszahlen für Kokain und insbesondere Crack dürfte in der hohen Verfügbarkeit von Kokain in Deutschland und Europa zu sehen sein, die durch steigende Kokaanbauflächen und Produktionsmengen in Südamerika begünstigt wird. Nach vorläufigen Zahlen wurden im Jahr 2023 ca. 43 Tonnen Kokain in Deutschland sichergestellt. Trotz der hohen Sicherstellungsmenge scheint 2023 so viel dieser Droge auf dem deutschen Markt gewesen zu sein, dass dies zu einem solch hohen Anstieg geführt hat.

Auch wenn zur Motivation eines zunehmenden Kokainkonsums dem BKA keine Informationen vorliegen, lässt sich sicherlich feststellen, dass Kokain keine „Elitedroge“ mehr ist. Trotz des vergleichsweise hohen Preisniveaus scheint Kokain für viele Menschen in Deutschland und den westlichen Industriestaaten bezahlbar und deshalb mittlerweile gesellschaftlich weit verbreitet zu sein.

BKA

Hilfs- und Präventionsangebote

Weisser Ring e.V.
Schnelle und direkte Hilfe für Opfer von Kriminalität. Sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes.
Onlineberatung: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung
Telefon: 116 006

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Telefon: 08000 116 016

Kinder und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“
Telefon: 116 111

Hilfetelefon bei sexualisierter Gewalt
Telefon: 0800 22 55 530

Telefonseelsorge
Telefon: 0800 1110111 oder 0800-1110222

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
https://www.polizei-beratung.de
https://www.polizeifürdich.de

ProPK: Initiative zum Einbruchschutz
https://www.k-einbruch.de
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/

BKA

Allgemeine Information zu den erhobenen Zahlen:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine jährlich veröffentlichte Statistik, in der alle der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten erfasst werden. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier





Zugefügt 2025 Februar 12

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an

Tod einer Elfjährigen und deren Großmutter rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 28. Januar 2025 die Revision des 70-jährigen Angeklagten verworfen. Das Landgericht hatte den Angeklagten mit Urteil vom 25. Juni 2024 wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und eine seiner Töchter wegen Totschlags und Tötung auf Verlangen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen das Urteil hat nur er Revision eingelegt, nicht aber die ebenfalls verurteilte Tochter.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die genannte 42 Jahre alte Tochter des Angeklagten in ihrer Wohnung in der Zeit vom 13. bis 16. Oktober 2023 ihre elfjährige Tochter, die Enkelin des Angeklagten, und ihre 68 Jahre alte Mutter, die Ehefrau des Angeklagten, die ihre Tötung ausdrücklich und ernsthaft verlangte, mit einem Messer getötet und anschließend versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Motiv der über Wochen geplanten Tat war ein seit langem bestehender Todeswunsch der Ehefrau des Angeklagten, den die unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidende Tochter für sich übernommen und auf ihre eigene Tochter übertragen hatte. Der Angeklagte hatte das Vorhaben bereits im Vorfeld unterstützt. In Kenntnis und Billigung der Tat versuchte er, sich zeitgleich in seiner eigenen Wohnung umzubringen, er ist aber von seiner anderen Tochter gerettet worden.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Berlin I - Urteil vom 25. Juni 2024 - (530 Ks) 278 Js 280/23 (2/24)

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 212 StGB

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 27 StGB Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. 2Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Karlsruhe, den 10. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 28.1.2025 - 5 StR 661/24 -



Urteil des Landgerichts Berlin I im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Elfjährigen und deren Großmutter rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
10.02.2025

Nr. 030/2025

Beschluss vom 28. Januar 2025 – 5 StR 661/24




Zugefügt 2025 Februar 12

Tod einer Elfjährigen

Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über Revisionen der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen entschieden (zum Urteil über die Revision der Staatsanwaltschaft vgl. Pressemitteilung 232/2024 vom 5. Dezember 2024). Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten C. am 27. März 2023 wegen Betrugs in 67 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus einer rechtskräftigen Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen seine Schwester, die Angeklagte W., hat es wegen Beihilfe zum Betrug in 17 Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte C. in Berlin mehrere Spätkaufgeschäfte und Gaststätten. Er ließ sich durch die Senatsverwaltung für Gesundheit für 18 Teststellen mit der Durchführung von Corona-Tests beauftragen, wobei er bis auf zwei alle Teststellen unter Falschpersonalien anmeldete. Zwischen Mai und Oktober 2021 rechnete er bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Berlin) für alle 18 Teststellen in einer Vielzahl von Fällen Testleistungen ab, die nicht durchgeführt worden waren. So fanden an elf Standorten in Wahrheit überhaupt keine Corona-Tests statt, an den übrigen sieben Teststellen stets deutlich weniger als in den Abrechnungen angegeben. Aufgrund der Abrechnungen zahlte die KV Berlin insgesamt 9.733.981,04 Euro.

Die Revision des Angeklagten C. hatte nur begrenzten Erfolg; insbesondere erwies sich der gegen ihn ergangene Schuldspruch als frei von Rechtsfehlern. Einen Betrug beging der Angeklagte nach Bewertung des Bundesgerichtshofs nicht nur, soweit er in Wahrheit überhaupt nicht durchgeführte Tests abrechnete, sondern auch, soweit er tatsächlich erbrachte Leistungen unter einer Identitätstäuschung abrechnete, nachdem er die betreffenden Teststellen unter falschen Personalien hatte zertifizieren lassen. Für solche Tests stand ihm nach den Regelungen der Coronavirus-Testverordnung kein Erstattungsanspruch zu, so dass die Zahlungen in voller Höhe zu einem Schaden im Sinne des § 263 StGB führten.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof für sechs der 67 abgeurteilten Betrugstaten die Einzelstrafen und in der Folge auch den Gesamtstrafenausspruch aufgehoben, da das Urteil des Landgerichts für sie widersprüchliche Angaben zur Schadenshöhe und damit zum Schuldumfang enthielt. Der Angeklagte hatte dort tatsächlich durchgeführte Tests in überhöhter Zahl, aber ohne Identitätstäuschung abgerechnet. Über diese Fälle, für die der Senat auf Revision der Staatsanwaltschaft auch den Schuldspruch aufgehoben hat, wird eine andere Strafkammer des Landgerichts erneut zu entscheiden haben.

Die Revision der Angeklagten W. führte – wie schon die Revision der Staatsanwaltschaft – zur vollständigen Aufhebung des Urteils, soweit es die W. betrifft. Nach den Feststellungen unterstützte sie ihren Bruder C. durch die Bereitstellung der Konten, auf die die KV Berlin einige ihrer Zahlungen überwies, durch die Veranlassung von Bargeldauszahlungen von diesen Konten sowie durch die Gestattung der Verwendung ihrer Personalien zum Betrieb von Teststellen. Die vom Landgericht bejahte Beihilfe zum Betrug wird durch die Feststellungen jedoch überwiegend schon objektiv nicht belegt; zudem fehlt es durchgehend an Feststellungen zum erforderlichen Gehilfenvorsatz. Über die gegen sie gerichtete Anklage muss daher ebenfalls erneut entschieden werden.

Vorinstanz:

LG Berlin - Urteil vom 27. März 2023 - 548 KLs 243 Js 131/22 (6/22)

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (…)

§ 27 Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (…)

Karlsruhe, den 10. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des 5. Strafsenats vom 4.12.2024 - 5 StR 498/23 -
Beschluss des 5. Strafsenats vom 4.12.2024 - 5 StR 498/23 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs



Bundesgerichtshof entscheidet über Revisionen der Angeklagten gegen Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
10.02.2025

Nr. 029/2025

Beschluss vom 4. Dezember 2024 – 5 StR 498/23




Zugefügt 2025 Februar 12

Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen

Verurteilung wegen außer Kontrolle geratenem privaten Feuerwerk mit Kugelbomben zu Silvester

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 29. Februar 2024 wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwölf tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts veranstaltete der Angeklagte zum Jahreswechsel 2021/2022 bei einer privaten Silvesterfeier ein Feuerwerk. Dabei kamen u.a. Kugelbomben des Kalibers 6 Zoll mit einer Nettoexplosivstoffmasse von je etwas mehr als 1.000 g zum Einsatz. Die für sie vorgesehene Zerlegungshöhe betrug 175 m, der erforderliche Schutzabstand 140 m. Für den Angeklagten, der über keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis verfügt, waren diese in Deutschland nicht legal zu erwerben; er ließ sie sich aus Polen liefern. Da ihm nur ein professionelles Abschussrohr beigegeben worden war, behalf er sich im Übrigen mit aus Kunststoff gefertigten Abwasserrohren. Diese standen lose in einer selbst gebauten Abschusskiste, wo sie nur durch Führungslöcher und eine 30 cm hohe Schicht aus festgestampftem Sand stabilisiert wurden.

Der Angeklagte wusste, dass die Abschussrohre gasdicht sein müssen, damit die Kugelbomben durch ihre Treibladungen auf die vorgesehene Explosionshöhe gebracht werden können. Ihm war bewusst, dass die von ihm gewählte Konstruktion dies möglicherweise nicht gewährleisten würde mit der Folge, dass eine Bombe vor ihrer Explosion auf den Boden zurückfällt. Ebenso realisierte er, dass der Abstand der Zuschauer, die von ihm zum Feuerwerk eingeladen worden waren, von nur etwa 15 bis 20 m bis zur Abschussvorrichtung den nötigen Schutzabstand eklatant unterschritt. Ihm war daher klar, dass im Fall einer bodennahen Explosion eine Verletzung von Zuschauern nur noch vom Zufall abhängen würde. Der Eintritt einer derart konkreten Gefahr war ihm zwar unerwünscht, jedoch fand er sich mit der Möglichkeit ab, um das Feuerwerk wie gewünscht durchführen zu können. Zugleich vertraute er darauf, dass es nicht tatsächlich zu Verletzungen kommen werde.

Als der Angeklagte während des Feuerwerks nacheinander die Treibladungen der Kugelbomben zündete, geriet hierdurch die Abschusskiste in Bewegung, wodurch der Sand in der Kiste verrutschte und die Gasdichtigkeit der Abschussrohre verloren ging. Die nächste Bombe explodierte deshalb nahe des Bodens. Spätestens dies führte zum Umkippen der Abschusskiste, so dass die Abschussrohre auf die Zuschauer wiesen. Es zündete noch eine weitere Kugelbombe, die hinter ihnen landete und explodierte. Die Druckwelle und herumfliegende Teile führten bei zwölf Personen zu teils erheblichen Verletzungen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Insbesondere hat das Landgericht die Tat zutreffend nicht nur als fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und vorsätzliche Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB) bewertet, sondern mit Recht auch beide Varianten des Qualifikationstatbestands nach § 308 Abs. 2 StGB als erfüllt angesehen, indem es für fünf Verletzte eine ´schwere Gesundheitsschädigung´ und zudem mit Blick auf die insgesamt zwölf Personen eine Gesundheitsschädigung einer ´großen Zahl´ von Menschen im Sinne dieser Vorschrift bejaht hat.

Vorinstanz:

LG Berlin I - Urteil vom 29. Februar 2024 - (526 KLs) 272 Js 476/22 (4/23)

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 229 Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. (…)

Karlsruhe, den 10. Februar 2025


Verurteilung wegen außer Kontrolle geratenem privaten Feuerwerk mit Kugelbomben zu Silvester 2021/2022 durch das Landgericht Berlin I rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
10.02.2025

Nr. 028/2025

Beschluss vom 5. November 2024 – 5 StR 406/24


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 5.11.2024 - 5 StR 406/24 -




Zugefügt 2025 Februar 12

Verurteilung wegen außer Kontrolle geratenem privaten Feuerwerk mit Kugelbomben zu Silvester

Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegensteht, nach der ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann.

Sachverhalt:

Die Klägerin zu 1 ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Klägerin zu 2 eine Aktiengesellschaft (AG). Sie sind Teil einer in der Edelstahlproduktion tätigen Unternehmensgruppe. Der Beklagte war Geschäftsführer der GmbH und zugleich Vorstandsmitglied, zuletzt Vorstandsvorsitzender der AG. Er beteiligte sich von 2002 bis 2015 an einem Preiskartell unter Unternehmen der Stahlindustrie. Die Kartellbeteiligten vereinbarten ein branchenweit einheitliches Preissystem und stimmten Schrott- und Legierungszuschläge ab. Deswegen verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder gegen die GmbH in Höhe von 4,1 Mio. € und gegen den Beklagten in Höhe von 126.000 €.

Die Klägerinnen verlangen vom Beklagten die Erstattung des gegen die GmbH verhängten und bezahlten Bußgelds sowie Ersatz für der AG zur Abwehr des Bußgelds entstandene IT- und Anwaltskosten in Höhe von 1 Mio. €. Darüber hinaus begehren sie die Feststellung, dass der Beklagte ihnen alle weiteren Schäden zu ersetzen hat, die aus dem Kartellverstoß folgen. Sie machen geltend, der Beklagte habe durch seine Beteiligung an den Kartellabsprachen seine Pflichten als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied verletzt.

Das Landgericht hat die Klagen auf Erstattung des Bußgelds und der Rechtsverteidigungskosten abgewiesen, jedoch festgestellt, dass der Beklagte zum Ersatz der aus dem Kartellverstoß resultierenden weiteren Schäden verpflichtet ist. Die Berufungen der Klägerinnen und des Beklagten sind erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht hat angenommen, die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, nach denen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, der Gesellschaft den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen haben, erstreckten sich nicht auf solche Schäden, die der Gesellschaft wegen gegen sie verhängter Kartellbußgelder entstehen. Könnte die Gesellschaft bei ihrem Leitungsorgan Regress nehmen, würde der Zweck des Kartellbußgelds vereitelt. Mit der Unternehmensgeldbuße solle gerade das Vermögen der Gesellschaft nachhaltig getroffen werden. Daher müsse der Beklagte auch keine IT- und Rechtsanwaltskosten der Gesellschaft zur Abwehr des Bußgelds ersetzen.

Die Klägerinnen verfolgen mit ihren Revisionen die Zahlungsanträge weiter, der Beklagte möchte mit der Anschlussrevision die Feststellung seiner Schadensersatzpflicht zeitlich beschränkt wissen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat dazu ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.

Nach § 43 Abs. 2 GmbHG und § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG haften Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Die Beteiligung des Beklagten an dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Preiskartell ist eine vorsätzliche Pflichtverletzung. Im Revisionsverfahren ist auch davon auszugehen, dass der Klägerin zu 1 infolge des Bußgelds ein Schaden entstanden ist. Allerdings könnte der Rückgriff auf das Vermögen des Geschäftsführers Sinn und Zweck der Verbandsbuße widersprechen. Dann könnte eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 2 GmbHG geboten sein. Ob das der Fall ist, ist umstritten.

Für die Beantwortung dieser Frage ist auch erheblich, ob das Unionsrecht eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 2 GmbHG und § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG gebietet. Die nähere Ausgestaltung der Geldbußen fällt zwar in die Kompetenz der Mitgliedstaaten. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedstaaten aber sicherzustellen, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbußen gegen Unternehmen verhängen können, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig gegen Art. 101 AEUV verstoßen. Mit diesen Geldbußen sollen rechtswidrige Handlungen der betreffenden Unternehmen geahndet und sowohl diese Unternehmen als auch andere Wirtschaftsteilnehmer von künftigen Verletzungen der Wettbewerbsregeln des Unionsrechts abgeschreckt werden. Die danach gebotene Wirksamkeit von Geldbußen gegenüber Unternehmen könnte beeinträchtigt sein, wenn sich die Gesellschaft von der Bußgeldlast durch Rückgriff auf das Leitungsorgan vollständig oder teilweise entlasten könnte. Wie der EuGH zu erkennen gegeben hat, könnte eine Geldbuße sehr viel von ihrer Wirksamkeit einbüßen, wenn das betroffene Unternehmen berechtigt wäre, sie auch nur teilweise steuerlich abzusetzen. Daher stellt sich auch die Frage, ob die Abwälzung der Geldbuße des Unternehmens auf den Geschäftsführer nach Maßgabe gesellschaftsrechtlicher Vorschriften den Zweck der kartellrechtlichen Geldbuße beeinträchtigt.

Vorinstanzen:

Landgericht Düsseldorf - Urteil vom 10. Dezember 2021 - 37 O 66/20 [Kart]

Oberlandesgericht Düsseldorf - Urteil vom 27. Juli 2023 - VI-6 U 1/22 (Kart)

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.

(2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.

[…]

Aktiengesetz (AktG)

§ 93

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. […]

(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast. Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.

[…]

Art. 101 AEUV

(1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken […]

Karlsruhe, den 11. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des Kartellsenats vom 11.2.2025 - KZR 74/23 -


Bundesgerichtshof legt Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH vor

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
11.02.2025

Nr. 031/2025

Beschluss vom 11. Februar 2025 - KZR 74/23




Zugefügt 2025 Februar 12

Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH

pistole - Schussabgabe mit Schreckschusswaffe löst Polizeieinsatz aus - Polizei Olpe

Ein 49-Jähriger Siegerländer hat am Dienstag (11.02.2025) gegen 13:45 Uhr einen Polizeieinsatz in Olpe ausgelöst.
Polizei Olpe

Die Polizeileitstelle erhielt zu diesem Zeitpunkt Kenntnis darüber, dass ein Mann in Begleitung einer Frau auf der ´Johannes-Hatzfeld-Straße´ in der Nähe von unbeteiligten Kindern mit einer Waffe in die Luft geschossen hatte.

Als die Polizei vor Ort eintraf hatte sich das Paar bereits vom Tatort entfernt. Aufgefundene Patronen-hülsen ließen jedoch den Schluss zu, dass es sich um Schreckschussmunition handelte.

Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Mann mit seiner 22-jährigen Begleiterin am ZOB in Olpe angetroffen werden. Hierbei konnte eine deutliche Alkoholisierung des Tatverdächtigen festgestellt werden. Ebenso ergaben sich Hinweise darauf, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei der Durchsuchung konnte schließlich auch eine Schreckschusspistole aufgefunden und sichergestellt werden. Die beiden Personen wurden zunächst der Polizeiwache Olpe zugeführt und der 49-jährige in Gewahrsam genommen. Die genauen Hintergründe der Schussabgabe konnten bislang noch nicht geklärt werden. Ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.
Pressestelle KPB Olpe
E-Mail
pressestelle.olpe [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Kortemickestraße
2
57462
Olpe
https://olpe.polizei.nrw/




Zugefügt 2025 Februar 12

pistole - Schussabgabe mit Schreckschusswaffe löst Polizeieinsatz aus - Polizei Olpe

Todesfälle in jedem Landkreis Deutschlands: Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht erstmals Übersicht zu Toten durch Luftschadstoffe

Berlin - DUH-Auswertung bislang unbeachteter Daten der Europäischen Umweltagentur beziffert Todesfälle durch Feinstaub und Dieselabgasgift Stickstoffdioxid für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland
Bundeshauptstadt mit den meisten Todesfällen: Allein in Berlin sterben 3.527 Menschen durch Feinstaub und 1.414 durch Stickstoffdioxid
Meiste Todesfälle pro 100.000 Einwohnende: Bottrop und Landkreis Görlitz sind negative Spitzenreiter bei Feinstaub-Toten, Duisburg bei Todesfällen durch Stickstoffdioxid
Flächendeckender Gesundheitsnotstand: DUH fordert konsequente Luftreinhalteoffensive und gesetzliche Verankerung der WHO-Grenzwertempfehlungen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlicht erstmals konkrete Zahlen zu den dramatischen Folgen von Luftverschmutzung für alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Auswertung bisher unbeachteter Daten der Europäischen Umweltagentur (EEA) beziffert die Todesfälle aufgrund der hohen Schadstoffbelastung durch Feinstaub (PM2,5) und das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2). Um diesen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen und Bürgerinnen und Bürger vor der tödlichen Luftverschmutzung zu schützen, fordert die DUH von der künftigen Bundesregierung eine schnellstmögliche Umsetzung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe spätestens bis 2028. In einem zweiten Schritt müssen auch die deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation bis 2035 verbindlich eingehalten werden.

Allein in Berlin sterben jedes Jahr 3.527 Menschen aufgrund der hohen Feinstaubbelastung (PM2,5) und 1.414 aufgrund von Stickstoffdioxid (NO2). Die Bundeshauptstadt ist damit trauriger Spitzenreiter bei der absoluten Anzahl an Todesfällen durch Luftschadstoffe in Deutschland. Mit 150 Todesfällen je 100.000 Einwohnende verzeichnen jedoch Bottrop und der Landkreis Görlitz die meisten Toten durch Feinstaub (PM2,5) gemessen an der Bevölkerungszahl. Bei dem Dieselabgasgift NO2 führt die Stadt Duisburg die Liste mit 80 Todesfällen je 100.000 Einwohnende an. Selbst die am wenigstens verschmutzten Regionen Deutschlands verzeichnen jedes Jahr dutzende Todesfälle: Die Vulkaneifel erreicht deutschlandweit den niedrigsten Wert bei Todesfällen aufgrund von Feinstaub - mit 84 Toten je 100.000 Einwohnende. Im Landkreis Vorpommern-Rügen sterben 22 Menschen je 100.000 Einwohnende jedes Jahr aufgrund von NO2.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: ´Es gibt keinen einzigen Landkreis in Deutschland, in dem die dramatische Luftverschmutzung nicht zu Erkrankungen und Todesfällen führt. Jede weitere Verschleppung effektiver Maßnahmen für die Saubere Luft kostet Tag für Tag Menschenleben - und zwar überall in Deutschland. Wir fordern die künftige Bundesregierung auf, die Verbesserung der Luftqualität und damit die Vermeidung von Toten im ganzen Bundesgebiet von Flensburg bis ins Allgäu und von Kleve bis Görlitz zur absoluten Priorität zu machen. Um diesen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen, braucht es eine konsequente Luftreinhalteoffensive: Die neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe müssen um zwei Jahre vorgezogen und schon ab 2028 zur Pflicht werden. Bis spätestens 2035 müssen wir unbedingt die strengeren Grenzwertvorschläge der Weltgesundheitsorganisation einhalten. Keinen Tag länger dürfen die Finanzinteressen der Automobilkonzerne die Luftreinhaltepolitik unserer Bundesregierung bestimmen.´

Die Auswertung der DUH belegt deutlich, dass die Belastung mit Luftschadstoffen nicht nur in Großstädten ein enormes Gesundheitsrisiko darstellt: Unter den Landkreisen sind Görlitz, Recklinghausen und Wesel die traurigen Spitzenreiter mit jeweils 150, 143 und 137 Todesfällen je 100.000 Einwohnende aufgrund von Feinstaubbelastung. Bei den Todesfällen durch Stickstoffdioxid führen die Landkreise Rhein-Kreis Neuss, Main-Taunus-Kreis und Mettmann mit 66, 63 und 63 Todesfällen je 100.000 Einwohnende.

Insgesamt gab es laut EEA im Jahr 2022 in Deutschland 69.865 Todesfälle durch Luftverschmutzung aufgrund von Feinstaub (PM2,5) und 28.464 aufgrund des Dieselabgasgifts NO2. Zum Vergleich: Durch Verkehrsunfälle starben bundesweit im gleichen Zeitraum rund 2.800 Menschen.

Hintergrund:

Die EEA veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht zur Gesundheitslast durch die Luftschadstoffe Feinstaub PM2,5, Stickstoffdioxid und Ozon. Eine der statistischen Größen, die dabei veröffentlicht werden, sind die Todesfälle, die auf die langfristige Luftschadstoffbelastung in den ausgewiesenen Regionen zurückzuführen sind. Die Zahlen zu den Todesfällen durch Luftverschmutzung basieren auf langfristigen epidemiologischen Studien, die den Zusammenhang zwischen Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Stickstoffdioxid und Krankheiten wie beispielsweise Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen zeigen.

Die Anzahl der Todesfälle aufgrund der einzelnen Luftschadstoffe - Feinstaub PM2,5 und Stickstoffdioxid NO2 - können nicht addiert werden, da ein Zusammenrechnen zu Verzerrungen und einer Überschätzung der Gesundheitslast führen kann. Umgekehrt kann die Fokussierung auf nur einen Schadstoff die tatsächliche Auswirkung des Schadstoffgemischs unterschätzen. Detaillierte Angaben zur Methode und den verwendeten Daten finden sich öffentlich zugänglich im ´ETC HE Report 2024/6´.

Im November 2024 stellte die EEA in einem Bericht mit den Daten für das Jahr 2022 wie bereits in den Vorjahren ein Link zu umfangreichen Datenbanken bereit. Diese beinhalten nun erstmals konkrete Zahlen zu allen 401 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie zu den einzelnen Bundesländern in Deutschland.

Links:

Die Tabellen mit der vollständigen Auswertung der DUH finden Sie hier: https://l.duh.de/p250211
Zum Bericht der EEA: https://www.eea.europa...ution-2024
Vollständige Datenbank: https://ots.de/tuKGMm

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de



Zugefügt 2025 Februar 12

Todesfälle in jedem Landkreis Deutschlands: Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht erstmals Übersicht zu Toten durch Luftschadstoffe

„Es kann uns allen auf der Welt besser gehen, wenn wir zusammenarbeiten statt gegeneinander.“

11. Februar 2025 | In Warschau findet heute der informelle EU-Rat der für Entwicklungspolitik zuständigen Minister*innen statt. Für die Bundesregierung nimmt Entwicklungs-Staatssekretär Jochen Flasbarth an der Ratssitzung teil. Auf der Tagesordnung steht auch die Auseinandersetzung mit den Folgen der neuen US-Politik für die europäische und weltweite Entwicklungszusammenarbeit. Staatssekretär Flasbarth wird mit seinen europäischen Kolleginnen und Kollegen zudem über die Zukunft und den Wiederaufbau Syriens, Fragen der Entwicklungsfinanzierung und gemeinsame Außenwirtschaftspolitik sprechen.

Zuvor war Staatssekretär Flasbarth am Montag nach London gereist, um mit Vertreter*innen der britischen Regierung über gemeinsame Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit zu diskutieren. Mit Großbritannien verbindet die deutsche Entwicklungspolitik eine enge Kooperation zu geopolitischen Themen wie Syrien, Ukraine, gemeinsame Klimapolitik und das klare Bekenntnis zum Multilateralismus.

Übergreifend wirbt Staatssekretär Flasbarth bei diesen Gelegenheiten für gemeinsame Formate, bei denen Regierungen aus allen Teilen der Welt zusammenkommen, wie etwa der Global Disability Summit und die Hamburg Sustainability Conference (Externer Link), die beide dieses Jahr in Deutschland stattfinden werden.

Dazu sagt Entwicklungsstaatssekretär Flasbarth: „Es kann uns allen auf der Welt besser gehen, wenn wir zusammenarbeiten statt gegeneinander. Diese wertvolle Erkenntnis wird derzeit infrage gestellt. Die neue US-Regierung macht mit der Demontage von USAID nicht nur den Rest der Welt ärmer, sondern auch sich selbst. Der Rückzug des weltweit größten bilateralen Gebers reißt riesige Lücken, die Deutschland und die EU nicht füllen können. Das ist ein Schock, mit dem wir umgehen müssen – und zwar nicht in Schockstarre, sondern mit Teamwork, gerade innerhalb der Europäischen Union. Konkret bedeutet das zum Beispiel die gemeinsame Unterstützung eines Neuanfangs in Syrien, unsere ungebrochene Solidarität mit der Ukraine oder Hilfsprogramme für die Ärmsten über globale Gesundheitsprogramme und bei der Ernährungssicherung.“




Zugefügt 2025 Februar 12

Statement Entwicklungs-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Es kann uns allen auf der Welt besser gehen, wenn wir zusammenarbeiten statt gegeneinander.“

Boris Pistorius empfängt EUEuropäische Union-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt in Berlin

Verteidigungsminister Pistorius hat sich am 10. Februar 2025 mit dem EUEuropäische Union-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt, Andrius Kubilius, getroffen. Im Fokus standen die Stärkung der europäischen Verteidigungsbereitschaft und die Zukunft der Ukraine-Unterstützung. Es wurde deutlich: Europa übernimmt mehr Verantwortung im Bereich Sicherheit und Verteidigung.

Für den ehemaligen litauischen Premierminister Kubilius war es der erste Besuch in Berlin seit Amtsübernahme der neuen EUEuropäische Union-Kommission am 1. Dezember 2024. Das neu eingerichtete Amt eines Verteidigungskommissars und die Erstellung eines „White Paper on the Future of European Defence“ innerhalb der ersten 100 Tage der Legislaturperiode demonstrieren die hohen Ambitionen der neuen EUEuropäische Union-Kommission im Bereich Sicherheit und Verteidigung.
Die EUEuropäische Union in herausfordernden Zeiten

Deutschland, so Pistorius, begrüße die Ambitionen der Kommission – es gebe viel tun. Das Amt des EUEuropäische Union-Kommissars für Verteidigung und Weltraum verleihe der EUEuropäische Union ein deutlich stärkeres verteidigungspolitisches Profil. Die beiden Politiker sprachen über eine stärkere Kooperation zwischen EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization, die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie, Instrumente für effizientere Beschaffung, die europäische Zusammenarbeit im Weltraum und das Weißbuch der EUEuropäische Union zur Zukunft der europäischen Verteidigung. Deutschland unterstütze insbesondere den Weißbuch-Prozess und bringe seine Positionen engagiert und konstruktiv ein, sagte Pistorius. Er warb an dieser Stelle vor allem für Deregulierung, Entbürokratisierung, die EUEuropäische Union-seitige Implementierung der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Fähigkeitsziele und -standards sowie moderne Finanzierungsinstrumente, um Rüstung und Beschaffung in Europa zu beschleunigen. Einen weiteren Schwerpunkt des Gesprächs bildete die Unterstützung der ukrainischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
Europäische Verteidigung – Quo vadis?

Europa, bekräftigte Pistorius, müsse mehr Verantwortung im Bereich Sicherheit und Verteidigung übernehmen und die dafür erforderlichen Fähigkeiten bereitstellen. Dafür müsse die Rüstungsindustrie gestärkt und gefördert werden. Das erreiche man am besten durch gemeinsame Beschaffung und das Bündeln von Bedarfen – so gebe man der Industrie auch die erforderliche Planungssicherheit. All dies könne nur erreicht werden, wenn EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization eng miteinander zusammenarbeiteten. Für die EUEuropäische Union, so Pistorius weiter, bedeute das insbesondere die stärkere Orientierung an den NATONorth Atlantic Treaty Organization-Fähigkeitszielen und die Anwendung etablierter NATONorth Atlantic Treaty Organization-Standards. Nur gemeinsam könnten NATONorth Atlantic Treaty Organization, EUEuropäische Union und die Mitgliedstaaten die europäische Verteidigung so stärken, dass sie den gegenwärtigen Sicherheitsherausforderungen begegnen könne.

Verteidigung – da waren sich Pistorius und Kubilius einig – sei und bleibe eine souveräne mitgliedstaatliche Aufgabe. Beide sehen die EUEuropäische Union-Kommission in einer unterstützenden Rolle, um die Entwicklung militärischer Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zu stärken. Hierzu, so der EUEuropäische Union-Kommissar, müssten vor allem die rüstungsindustriellen und verteidigungstechnologischen Voraussetzungen durch die Kommission geschaffen werden. Die beiden maßgeblichen Instrumente der EUEuropäische Union hierfür seien die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen und finanzielle Förderung.
Das EUEuropäische Union-Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung

Das Weißbuch wird nach aktuellem Stand aus vier Kernelementen bestehen:

Einem strukturierten Ansatz zur fortgeführten Unterstützung der Ukraine,
einem EUEuropäische Union-Beitrag zur Schließung kritischer Fähigkeitslücken unter Konsultation von NATONorth Atlantic Treaty Organization-Fähigkeitszielen,
verstärkten Partnerschaften, insbesondere mit der NATONorth Atlantic Treaty Organization
und verschiedenen Finanzierungsoptionen



Zugefügt 2025 Februar 12

Boris Pistorius empfängt EUEuropäische Union-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt in Berlin

Polizei Berlin - Unbekannter toter Mann in der Havel – Polizei bittet um Mithilfe - Spandau

11.02.2025 - Mit der Veröffentlichung von drei Fotos bittet die Polizei um Mithilfe bei der Identifizierung eines noch unbekannten toten Mannes.
Am 28. Juni 2024 bemerkten zwei Kinder eine leblose Person am Grund der Havel in der Wasserstadt Spandau, Höhe Romy-Schneider-Straße. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der unbekannte Tote Anfang Juni 2022 in Österreich unter dem Namen Suraj BHAN Asyl beantragt hatte. Diese Personalie existiert bei den indischen Behörden jedoch nicht.
Durch Zeugenangaben wurde bekannt, dass mehrere junge Männer zwei Tage vor dem Auffinden des unbekannten Toten offensichtlich nach dem Mann am Ufer der Havel gesucht hatten. Bis heute haben sich diese Männer nicht bei der Polizei gemeldet.
Bildvergrößerung: Unbekannter Toter

Unbekannter Toter
Beschreibung des Unbekannten:

20 – 30 Jahre alt
173 cm groß
schlanke Figur
schwarzes, längeres, lockiges Haar
gepflegter, schwarzer Vollbart
trug in jedem Ohr einen goldfarbenen Ohrring
Tätowierung auf dem linken Unterarm, über dem Handgelenk: Tanu 5.2
er trug nur eine schwarz gemusterte Unter-/Badehose

Bildvergrößerung: Tattoo am Unterarm

Tattoo am Unterarm
Die Kriminalpolizei fragt und bittet:

Wer kann Angaben zur Identität des Verstorbenen machen?
Die Männer, die am Ufer nach dem Unbekannten gesucht haben sollen, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de




https://www.berlin.de/imgscaler/N74amyJYC0y4pZKv3yvc2o2135Wree9KTveBZfKDPwM/r4zu3/L3N5czExLXByb2QvcG9saXplaS9wb2xpemVpbWVsZHVuZ2VuLzE1MzA1MjRjLmpwZw.jpg?ts=1739283770
Zugefügt 2025 Februar 12

Polizei Berlin Unbekannter toter Mann in der Havel – Polizei bittet um Mithilfe 11.02.2025 Spandau

bmel - Weiterer Fortschritt im Kampf gegen Maul- und Klauenseuche

EU legt Zeitplan für weitere Zonierung fest

Im Kampf gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg hat die EU-Kommission mit einem Durchführungsbeschluss das weitere Vorgehen im Hinblick auf die tiergesundheitlichen Sperrzonen festgelegt. Der Beschluss wurde möglich, weil die Tierseuchenmaßnahmen zügig umgesetzt wurden und es zu keiner weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens kam. Die 3-Kilometer-Schutzzone wird ab sofort aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. Diese gilt noch bis zum 24. Februar weiter. Im Anschluss gelten dann die Überwachungsmaßnahmen bis zum 11. April in einer kleineren Zone.

Dazu erklärt Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: ´Das konsequente Vorgehen gegen die Maul- und Klauenseuche zahlt sich aus. Nach wie vor beschränkt sich der Ausbruch auf einen Betrieb. Das zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen richtig sind und wirken.

Wir haben als Land für unser konsequentes und transparentes Vorgehen international von vielen Seiten Anerkennung erhalten und Vertrauen aufgebaut. Das zahlt sich nun auch in den Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern aus. Die jetzt durch die EU-Kommission festgelegte kleinere Zone, die es für die sogenannte Regionalisierung braucht, ist eine direkte Folge dieser guten Arbeit. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis auch bei den Verhandlungen mit Drittstaaten eine gute Ausgangsposition haben.

Mein Dank gilt allen, die gerade vor Ort, im Land, im Bund, in den Laboren gemeinsam von früh bis spät mithelfen, Tiere zu schützen und die Folgen auf unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft so gering wie möglich zu halten. Kein Hof soll wegen der Maul- und Klauenseuche aufgeben müssen – daran arbeiten wir mit Hochdruck.´

Parallel dazu werden bereits die Vorbereitungen für die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit Deutschlands bei der WOAH getroffen. Der Durchführungsbeschluss der EU ist seit Dienstag rechtskräftig und kann hier eingesehen werden.



Zugefügt 2025 Februar 12

Weiterer Fortschritt im Kampf gegen Maul- und Klauenseuche

Bundesministerium für Bildung und Forschung - Potenziale von Menschen mit Migrationsgeschichte

Auf der BMBF-Fachtagung Gute Bildung in der Einwanderungsgesellschaft wirbt Bundesbildungsminister Cem Özdemir für einen Perspektivwechsel – weg von den Defiziten, hin zu den Potenzial

Wie können wir die Talente von Zugewanderten und Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte besser fördern? Dieser Frage widmete sich die Fachtagung Gute Bildung in der Einwanderungsgesellschaft am 11. Februar 2025 in Berlin.

Bundesbildungsminister Cem Özdemir besuchte die Tagung und erklärte in seiner Rede: „Wir haben ganz bewusst den Titel Gute Bildung in der Einwanderungsgesellschaft gewählt. Weil wir uns nicht auf glückliche Zufälle verlassen wollen, sondern auf kluge Konzepte. Damit jedes Kind die Chance bekommt, das Beste aus sich und dem eigenen Potential zu machen´. Es brauche einen Perspektivwechsel weg von den Defiziten, hin zu den Potenzialen, betonte der Minister. „Das ist es, worum es geht: Talent nicht einfach zu verschwenden, sondern zu nutzen´, so Özdemir.

Rund 300 Teilnehmende aus Wissenschaft, Bildungspraxis, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft diskutierten auf der Fachtagung in unterschiedlichen Formaten die erforderliche Weiterentwicklung des Bildungssystems.

Die Veranstaltung bildet zugleich den Auftakt für das ESF Plus-Programm Integration durch Bildung. Im Rahmen des Programms wird transferorientierter Forschung zu einem diversitätssensiblen Bildungssystem sowie zum Empowerment von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte gefördert. Die insgesamt 21 Vorhaben sind jeweils als Forschungs-Praxis-Tandems konzipiert und adressieren Fragestellungen aus allen Bildungsbereichen. Die Vorhaben sind zwischen August 2024 und Februar 2025 angelaufen, der Förderzeitraum ist drei Jahre.

Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie hier.




Zugefügt 2025 Februar 12

Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Link zur Startseite) Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung English Karriere Presse Leichte Sprache Gebärdensprache ReadSpeaker Potenziale von Menschen mit Migrationsgeschichte

Polizei Nordrhein-Westfalen - Bergisch Gladbach - gemeinschaftlicher Raub

Am 27.11.2024, 18:30 Uhr näherten sich drei unbekannte Tatverdächtige dem Juwelier der Geschädigten und trafen bei Ladenschluss vor dem Objekt auf die Geschädigte. Dort wurde die Geschädigte durch einen Tatverdächtigen festgehalten und zurück in den Juwelier verbracht.

Im Juwelier wurde die Geschädigte anschließend durch denselben Tatverdächtigen zu Boden gedrückt. Ein weiterer Tatverdächtiger räumte zeitgleich hinter den Tresen und in den Schaufenstern sämtliche Schmuckbehältnisse leer. Ein dritter Tatverdächtiger stand vermutlich ´Schmiere´.

Anschließend flüchteten die unbekannten Tatverdächtigen mit diversen Schmuckgegenständen. Bei der Flucht konnten die drei unbekannten Tatverdächtigen durch zwei Zeugen beobachtet werden.

Tatverdächtiger 1:

männlich
ca. 185 cm
schlanke Statur
dunkle Haare
drei-Tage-Bart
laut Angaben des Zeugen ´sichtbar kleiner Kopf für die Körpergröße´
braune Lederjacke (´Bomberjacke´) mit Fellkragen, schwarze Jeans
Sporttasche mit Grautönen (Tatbeute in der Sporttasche) mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 170-175 cm groß
dickliche Statur
dunkle Haare
drei-Tage-Bart
schwarze Kappe, schwarze Winterjacke mit Kapuze, schwarze Cordhose/Jeanshose, schwarze Schuhe

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
27.11.2024 18:30
- 27.11.2024 18:30
Tatort
51427
Bergisch Gladbach
Polizei Rheinisch-Bergischer-Kreis
Tel.:
02202/205-0
E-Mail:
poststelle.rheinisch-bergischer-kreis [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben




Zugefügt 2025 Februar 12

Polizei Nordrhein-Westfalen - Bergisch Gladbach - gemeinschaftlicher Raub

Bundesministerium des Innern und für Heimat: Asylzahlen im Januar 2025: Asylantrag: 16.594

Im Januar 2025 haben insgesamt 16.594 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 14.920 Erst- und 1.674 Folgeanträge. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (Januar 2024: 26.376 Erstanträge) bedeutet dies eine Abnahme um 43,4 Prozent. 1.418 der Erstanträge im Januar 2025 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Asylantragstellungen Januar 2025

Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten

(nach Erstanträgen)
insgesamt Erstanträge Folgeanträge
1. Syrien, Arab. Republik 4.640 4.540 100
2. Afghanistan 2.173 1.940 233
3. Türkei 1.847 1.668 179
4. Irak 575 502 73
5. Russische Föderation 507 418 89
6. Somalia 437 412 25
7. Iran, Islam. Republik 361 323 38
8. Kolumbien 310 304 6
9. Venezuela 276 272 4
10. Guinea 255 235 20
alle Staatsangehörigkeiten insgesamt 16.594 14.920 1.674

Insgesamt hat das Bundesamt im Januar über 28.168 Erst- und Folgeanträge (Vormonat: 21.441; Vorjahresmonat: 27.363) entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 19,6 Prozent*. Abgelehnt wurden die Anträge von 14.062 Personen, 8.573 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Januar 2025 12,0 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 4,3 Monate.
Hinweis

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01.01.2023 wurden unionsrechtliche Vorgaben zu Verfahrensfristen im Asylverfahren umgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensdauer ist nunmehr der Zeitpunkt, zu dem Deutschland für das Verfahren zuständig wurde. Ein Vergleich mit Berechnungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgten, ist daher nur bedingt möglich.

Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende Januar 2025 bei 205.477.
Hauptstaatsangehörigkeiten im Januar 2025 November 2024 Dezember 2024 Januar 2025
Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.
Asylerstanträge insgesamt 16.127 12.178 14.920
1. Syrien, Arab. Republik 5.700 4.080 4.540
2. Afghanistan 1.955 1.537 1.940
3. Türkei 1.840 1.216 1.668
4. Irak 405 349 502
5. Russische Föderation 353 392 418
6. Somalia 447 322 412
7. Iran, Islam. Republik 335 273 323
8. Kolumbien 520 325 304
9. Venezuela 337 267 272
10. Guinea 164 167 235

Weitere Einzelheiten können Sie den Aktuellen Zahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.

*Hinweis: Der Rückgang der Schutzquote ist auf den am 09.12.2024 angeordneten temporären Verfahrensaufschub für Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen zurückzuführen. Derzeit wird nur in besonderen Einzelfällen entschieden, etwa bei Anträgen, die ohne die Bewertung der Lage im Herkunftsland getroffen werden können (formelle Verfahrenserledigungen). Dies hat auch Auswirkungen auf die Gesamtschutzquote aller Staatsangehörigkeiten.



Zugefügt 2025 Februar 10

Asylzahlen im Januar 2025

Polizei Dortmund geht Bürgerbeschwerden über Drogenhandel nach

Die Beamten liefen gegen 13 Uhr auf einer alten Bahntrasse im Bereich der Steinmetzstraße. Bei Erblicken der Beamten flüchteten zwei Männer, die auf Ansprache der Einsatzkräfte jedoch stehen blieben und kontrolliert wurden.

Ein 32-Jähriger aus Möhnesee führte eine mittlere dreistellige Bargeldsumme in dealertypischer Stückelung mit sich, dessen Herkunft er nicht plausibel erklären konnte. Ein 27-jähriger Dresdener warf noch während der Kontrolle Kaugummidosen ins Gebüsch.

Darin fanden die Polizisten mehrere sog. Bubbles, mutmaßlich Heroin und Kokain. Das Geld und die Drogen stellten die Beamten sicher. Die Männer wurden festgenommen. Die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor, weshalb die Männer nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen wurden. Sie erwartet nun eine Strafanzeige wegen des illegalen Handels von Kokain und Heroin in nicht geringer Menge.

In den Abendstunden (20 Uhr) gingen zivile Einsatzkräfte weiteren Beschwerden nach. In der Stahlwerkstraße beobachteten sie einen 39-Jährigen aus Duisburg, welcher in eine dortige Wohnung ging und diese kurz darauf wieder verließ. Bei einer anschließenden Kontrolle fanden die Beamten Kokain. Mit einem richterlichen Beschluss durchsuchten sie die Wohnung, aus welcher der Duisburger kurz zuvor kam.

Dort trafen sie auf vier Männer im Alter von 58, 52, 65 und 42 (alle aus Dortmund). Die Polizisten fanden eine niedrige vierstellige Bargeldsumme sowie mehrere Verkaufseinheiten mit mutmaßlich Kokain und Heroin. Gegen den 52-Jährigen bestand ein Untersuchungshaftbefehl, er wurde festgenommen. Die übrigen Männer wurden vor Ort entlassen. Bargeld und Drogen wurden sichergestellt. Sie erwartet Anzeigen wegen des illegalen Handels mit Kokain. Dem 42-Jährigen aus Dortmund konnte keine Beteiligung nachgewiesen werden.
Annika Roß
Polizeisprecherin
Annika
Roß
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund
Finden Sie alle Pressemitteilungen in unserem Archiv.
Erhalten Sie alle Pressemitteilungen als RSS Feed.




Zugefügt 2025 Februar 11

Polizei Nordrhein-Westfalen - Polizei Dortmund geht Bürgerbeschwerden über Drogenhandel nach

KI-Gipfel beginnt in Paris

UN-Generalsekretär António Guterres wird am 10. und 11. Februar 2025 am Aktionsgipfel über Künstliche Intelligenz (KI) in Paris teilnehmen.

Die Veranstaltung wird gemeinsam vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron und dem indischen Premierminister Narendra Modi geleitet. Auf dem Gipfel werden fast 100 Länder, führende Vertreter Internationaler Organisationen, Forscher und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenkommen, um die Grundlagen für eine globale KI-Governance festzulegen.

Melissa Fleming,UN-Untergeneralsekretärin für Kommunikation bei den Vereinten Nationen, wird zusammen mit anderen Experten und hochrangigen Vertretern der Vereinten Nationen ebenfalls an den Gesprächen teilnehmen.

Eine Priorität für die Vereinten Nationen

António Guterres fordert eine globale Governance für Künstliche Intelligenz, um die Gestaltung, Funktionsweise und Nutzung dieses neuen Werkzeugs zu regulieren. Er ist der Ansicht, dass KI für die Menschheit ein „existenzielles Anliegen“ ist. Seiner Meinung nach muss KI ein Werkzeug im Dienste der Menschheit bleiben und darf nicht zu einer Quelle unkontrollierter Ungleichgewichte und Risiken werden.

Der Gipfel wird sich mit fünf Hauptthemen befassen: KI im Dienste des öffentlichen Interesses, Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung, Förderung von Innovation unter Wahrung der kulturellen Vielfalt, Ethik und Zuverlässigkeit von KI-Technologien und schließlich die Schaffung internationaler Standards für eine wirksame Regulierung.

Auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen und integrativen KI

Der Gipfel ist eine Schlüsselplattform für die Diskussion der Herausforderungen und Chancen, die mit KI verbunden sind. Es könnte ein nicht bindendes Kommuniqué verabschiedet werden, das den Grundstein für eine verantwortungsvolle KI legt, die mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung abgestimmt ist.

Der Gipfel ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Stärkung der Souveränität der Nationen im Technologiebereich, wobei sichergestellt werden soll, dass auch Entwicklungsländer Zugang zu den Vorteilen dieser digitalen Revolution haben.

Die Diskussionen sollen so eine KI gestalten, die nachhaltig, nutzbringend und integrativ ist, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Risiken von Fehlentwicklungen und den Schutz der individuellen Rechte gelegt wird.

Diese Veranstaltung wird einen Wendepunkt in der globalen Zusammenarbeit im Bereich der künstlichen Intelligenz darstellen, indem sie Ethik und Solidarität in den Mittelpunkt der internationalen Prioritäten stellt.





Zugefügt 2025 Februar 11

KI-Gipfel beginnt in Paris

Faul, verheizt oder verleumdet? Fehlzeiten in Deutschland im internationalen Vergleich

Deutschland diskutiert hitzig über einen gemessenen Anstieg der Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Haben die Deutschen plötzlich ihre Motivation verloren? Sind sie in einem kollektiven Burn-Out? Oder werden die Werte einfach anders erfasst als zuvor? Die Diskussionsrunde warf einen tieferen Blick auf die Daten und Fakten zur Ergründung der aktuellen Aufregung um Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Und sie nahm das zum Anlass, über wissenschaftliche Befunde und internationale Erfahrungen im Umgang mit Krankheiten zu diskutieren, der die Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität der Betroffenen so effektiv wie möglich wiederherstellt. Dabei ging die Runde auch der Frage nach, wie sich Anstieg der gemeldeten psychischen Erkrankungen erklären lässt und welche Präventionsmaßnahmen Arbeitgebende und potentiell Betroffene ergreifen können. In der Diskussion ging es auch darum, wieviel und welche Unterstützung für das Auskurieren von Krankheiten genau richtig ist, um Genesung, Zufriedenheit und Produktivität am Arbeitsplatz zu fördern.

Impulsvortrag:
Nicolas Ziebarth, ZEW

Im Anschluss Diskussion mit:
Christopher Prinz, OECD
Norbert Reuter, ver.di
Mustapha Sayed, BARMER
Susanne Wagenmann, BDA

Moderation:
Nicola Brandt, OECD

Aufzeichnung des Webinars:

Präsentation von Nicolas Ziebarth:
Präsentation von Nicolas ZiebarthHerunterladen



Zugefügt 2025 Februar 11

Faul, verheizt oder verleumdet? Fehlzeiten in Deutschland im internationalen Vergleich

Polizei Nordrhein-Westfalen - Köln - schwerer Raub

HINWEIS ZU IHRER SICHERHEIT
In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110. Da der Gesuchte möglicherweise bewaffnet ist, verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und sprechen Sie den Tatverdächtigen nicht an!
Aktualisiert
11. Februar 2025

Der männliche Tatverdächtige betrat eine Jet-Tankstelle in Köln-Thielenbruch. Er trug neben einer Einwegmaske auch eine Sonnenbrille, sodass sein Gesicht nur teilweise zu erkennen war.

Er trat zur Kasse und richtete eine schwarze Pistole auf den Kassierer. Die Pistole soll von einer durchsichtigen Kunststofftüte umwickelt gewesen sein. Der Tatverdächtige äußerte, dass der Kassierer die Kasse leer machen solle. Der Kassierer erwiderte, dass die Kasse leer sei und zeigte dies auch. Der Tatverdächtige ging dann weiter zur zweiten Kasse. Diese Kasse war mit Geld gefüllt.

Der Tatverdächtige überreichte dem Kassierer eine Plastiktüte mit der Aufforderung diese mit dem Geld zu füllen. Während dessen sagte der Tatverdächtige: ´Wenn du die Tür zu machst, knall ich dich ab!´ Der Geschädigte füllte die Tüte mit Bargeld und übergab diese dem Tatverdächtigen. Der Tatverdächtige flüchtete anschließend mit einem Fahrrad in Richtung Thielenbrucher Wald.

Wer kann Hinweise zur Identifizierung des Tatverdächtigen geben?
Tatzeit
14.07.2024 18:25
- 14.07.2024 18:30
Tatort
51069
Köln
Polizei Köln
Tel.:
0221/229-0
E-Mail:
poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben




Zugefügt 2025 Februar 11

Polizei Nordrhein-Westfalen - Köln - schwerer Raub

Mögliche US-Zölle auf Stahl und Aluminium: Erklärung der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat zur möglichen Einführung von US-Zöllen auf Stahl und Aluminium aus der EU folgende Erklärung abgegeben: „Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir noch keine offizielle Mitteilung über die Einführung zusätzlicher Zölle auf EU-Waren erhalten. Wir werden nicht auf allgemeine Ankündigungen ohne Einzelheiten oder schriftliche Klarstellung reagieren. Die EU sieht keine Rechtfertigung für die Einführung von Zöllen auf ihre Ausfuhren. Wir werden reagieren, um die Interessen der europäischen Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.“

In der Erklärung heißt es weiter: „Im Allgemeinen gilt: Die Einführung von Zöllen wäre rechtswidrig und wirtschaftlich kontraproduktiv, insbesondere angesichts der tief integrierten Produktionsketten, die die EU und die USA durch den transatlantischen Handel und Investitionen aufgebaut haben. Zölle sind im Wesentlichen Steuern. Durch die Einführung von Zöllen würden die USA ihre eigenen Bürger besteuern, die Kosten für die Unternehmen erhöhen und die Inflation anheizen. Darüber hinaus erhöhen Zölle die wirtschaftliche Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der globalen Märkte.“

Weitere Informationen:

Vollständige Erklärung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 11

Mögliche US-Zölle auf Stahl und Aluminium: Erklärung der EU-Kommission

Stromnetze im Baltikum von russischen/belarussischen Netzen getrennt und an kontinentaleuropäisches Netz angeschlossen

Estland, Lettland und Litauen sind seit (dem gestrigen) Sonntag völlig unabhängig vom russischen und belarussischen Stromnetz. Ihre Stromnetze wurden erfolgreich in den EU-Energiebinnenmarkt integriert, indem sie sich über Polen dem europäischen Kontinentalnetz angeschlossen haben. Dies ermöglicht es den baltischen Staaten, ihre eigenen Energiesysteme nach gemeinsamen und transparenten europäischen Regeln zu betreiben. Die Synchronisierung der baltischen Staaten trägt nicht nur zur Versorgungssicherheit der gesamten EU bei, sondern wird auch die Integration erneuerbarer Energien in das System unterstützen, sodass die Verbraucher letztlich von niedrigeren Energiekosten profitieren können.

Tag der Energieunabhängigkeit in Litauen

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, EU-Kommissar für Energie und Wohnungsbau, Dan Jørgensen, und EU-Kommissar für Verteidigung und Weltraum, Andrius Kubilius, nahmen gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs der drei baltischen Staaten, Polens und anderen am Projekt beteiligten Akteuren am „Tag der Energieunabhängigkeit“ teil, der gestern in Litauen feierlich begangen wurde.

Präsidentin Ursulavon der Leyen sagte: „Heute wird Geschichte geschrieben: Die baltischen Staaten schalten die Energieunabhängigkeit um. Die letzten Stromnetze in Europa, die noch mit Russland verbunden sind, sind jetzt vollständig in den europäischen Energiebinnenmarkt integriert, mit der Unterstützung von über 1 Milliarde Euro europäischer Finanzierung im Laufe der Jahre. Die letzten verbliebenen Stromleitungen mit Russland und Weißrussland werden abgebaut. Diese Ketten von Stromleitungen, die die baltischen Staaten mit feindlichen Nachbarn verbinden, werden der Vergangenheit angehören. Das ist Freiheit. Freiheit von Drohungen und Erpressung. Herzlichen Glückwunsch zum Beginn dieser neuen Ära.“

Andrius Kubilius, EU-Kommissar für Verteidigung und Weltraum sagte: „Die baltischen Staaten haben jetzt die volle Kontrolle über ihre Stromnetze. Diese Netzsynchronisierung ist ein wichtiger Meilenstein für diese Region und wird wesentlich zur Stärkung der Sicherheit beitragen. Die Gewährleistung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen in der gesamten EU ist für die Kommission eine absolute Priorität, und wir werden weiterhin sehr eng mit unseren Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ein hohes Schutzniveau zu erreichen.“

Energieversorgungssicherheit gestärkt

Die Synchronisierung des Baltikums mit dem Stromnetz der EU ist ein Vorzeigeprojekt, das von der Kommission in den vergangenen 15 Jahren mit beispielloser politischer, technischer und finanzieller Unterstützung unterstützt wurde. Darin enthalten sind mehr als 1,23 Milliarden Euro an Zuschüssen aus der Fazilität „Connecting Europe“ der EU, die 75 Prozent der Investitionskosten decken, sowie weitere Investitionen, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität in Lettland und Litauen zur Stärkung der Strominfrastruktur finanziert werden.

Die baltischen Staaten waren die letzten drei EU-Mitgliedstaaten, deren Stromnetze noch vollständig im russischen und belarussischen System betrieben wurden, in dem die Stromfrequenz zentral von Russland kontrolliert wurde, so dass sie anfällig für Russlands Energiebewaffnung waren. Die Synchronisierung ihrer Stromnetze mit denen der EU-Mitgliedstaaten und mehrerer Nachbarländer ermöglicht es den baltischen Staaten, sich von der Energieabhängigkeit von Russland zu lösen. Stattdessen erhalten sie die volle Kontrolle über ihre eigenen Stromnetze und stärken die Energieversorgungssicherheit des östlichen Ostseeraums und der EU insgesamt.

Synchronisierung erfolgte früher als geplant

Der Erfolg dieses von der EU unterstützten Projekts ist ein Beweis für das Engagement aller beteiligten EU-Mitgliedstaaten, insbesondere der drei baltischen Staaten und Polen, zusammen mit den Unternehmen, Investoren und Übertragungsnetzbetreibern, die zusammengearbeitet haben, um das Projekt zehn Monate früher als geplant umzusetzen.

Mit Blick auf die Zukunft wird Catharina Sikow-Magny, die Europäische Koordinatorin für die Synchronisationsprojekte im Ostseeraum, weiterhin eng mit den EU-Mitgliedstaaten im Ostseeraum zusammenarbeiten, um die verbleibenden Aspekte dieses Projekts umzusetzen, das für die Vollendung unserer Energieunion von entscheidender Bedeutung ist. Weitere Arbeiten umfassen den Bau der 700-MW-Verbindungsleitung Harmony Link zwischen Litauen und Polen, die 2030 fertiggestellt werden soll.

Hintergrund

Die Kommission hat das Projekt seit seinem Beginn vor über 15 Jahren auf allen Ebenen mit hoher Priorität unterstützt. Es ist eine der Hauptprioritäten der hochrangigen Gruppe des Verbundplans für den baltischen Energiemarkt (BEMIP).

Die EU-Unterstützung für das Synchronisationsprojekt im Ostseeraum wurde über Investitionen in Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) bereitgestellt, die auf nachfolgenden Unionslisten im Rahmen der EU-Verordnung über transeuropäische Energienetze (TEN-E) aufgeführt sind. Insgesamt wurde die Synchronisierung durch über 40 Investitionsprojekte und zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Energieautonomie und Versorgungssicherheit in der Region ermöglicht. Die Arbeiten zum Abschluss der verbleibenden Investitionen und sonstigen Maßnahmen werden bis zum Abschluss fortgesetzt.

Das Projekt wurde vom European Network of Transmission System for Electricity (ENTSO-E) zusammen mit den Continental Transmission Systems Operators (TSOs) koordiniert. Weitere Investitionen zur Unterstützung der Synchronisierung durch die Stärkung der Batterieenergiespeichersysteme in Lettland und Litauen wurden über die Aufbau- und Resilienzfazilität getätigt.

Am 8. Februar 2025 wurden die baltischen Staaten aus dem russischen und belarussischen Frequenzgebiet desynchronisiert. Am 9. Februar haben Estland, Lettland und Litauen den erfolgreichen Synchronisierungsprozess mit dem europäischen Frequenzraum eingeleitet und damit ihre vollständige Integration in den EU-Energiebinnenmarkt markiert.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

EU-Energieinfrastruktur

Verbundplan für den baltischen Energiemarkt

Neuer Europäischer Koordinator für das Energieprojekt Baltic Synchronisation

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 11

Stromnetze im Baltikum von russischen/belarussischen Netzen getrennt und an kontinentaleuropäisches Netz angeschlossen

Polizei Nordrhein-Westfalen - Hagen - Diebstahl zum Nachteil älterer Menschen

Die unbekannte Tatverdächtige verschaffte sich unter dem Vorwand taubstumm zu sein und Spenden zu sammeln Zutritt zu der Wohnung der 77-jährigen Geschädigten. Während die Geschädigte mit dem Ausfüllen eines Formulars beschäftigt war, entwendete die Tatverdächtige Bargeld aus dem Wohnzimmer.

Wer kann Angaben zu der abgebildeten Person machen?
Tatzeit
13.07.2024 11:55
- 13.07.2024 12:00
Tatort
58089
Hagen
Beschreibung der Person
Geschlecht
weiblich
Bekleidung
Jeansjacke, grünes Kleid
Mitgeführte Gegenstände
schwarze Handtasche
Haarfarbe
schwarz
Figur
kräftig
Polizei Hagen
Tel.:
02331/986-0
E-Mail:
poststelle.hagen [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben
Die unbekannte Tatverdächtige verschaffte sich unter dem Vorwand taubstumm zu sein und Spenden zu sammeln Zutritt zu der Wohnung der 77-jährigen Geschädigten. Während die Geschädigte mit dem Ausfüllen eines Formulars beschäftigt war, entwendete die Tatverdächtige Bargeld aus dem Wohnzimmer.

Wer kann Angaben zu der abgebildeten Person machen?
Tatzeit
13.07.2024 11:55
- 13.07.2024 12:00
Tatort
58089
Hagen
Beschreibung der Person
Geschlecht
weiblich
Bekleidung
Jeansjacke, grünes Kleid
Mitgeführte Gegenstände
schwarze Handtasche
Haarfarbe
schwarz
Figur
kräftig
Polizei Hagen
Tel.:
02331/986-0
E-Mail:
poststelle.hagen [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben




Zugefügt 2025 Februar 11

Polizei Nordrhein-Westfalen - Hagen - Diebstahl zum Nachteil älterer Menschen

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Computerbetrug in Zerbst (Anhalt)

Seit Juni 2024 ermittelt die Polizei wegen des Verdachts des Diebstahls und mehrfachen Computerbetrugs zum Nachteil eines 23-jährigen Mannes aus Zerbst.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hielt sich der Mann am Abend des 08./09. Juni 2024 in einer Lokalität in der Breiten Straße in Zerbst auf. Während seines dortigen Aufenthalts entwendete ein unbekannter Täter unbemerkt persönliche Dokumente und Geldkarten des Geschädigten aus dessen Geldbörse.

Kurze Zeit nach der Tat erfolgte in den Morgenstunden des 09.06.2024 eine unrechtmäßige Geldabhebung mittels einer der zuvor entwendeten Geldkarten in einer Bankfiliale in der Straße Schloßfreiheit und kurz darauf in einer weiteren Filiale an der Alten Brücke in Zerbst. Insgesamt wurde Bargeld im unteren dreistelligen Bereich abgehoben.

Der Polizei liegen Bilder einer Überwachungskamera der Bankfiliale an der Alten Brücke in Zerbst vor. Darauf sind zwei männliche Personen bei der widerrechtlichen Abhebung des Bargeldes am Geldautomaten zu sehen.

Bisherige Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung der Täter. Durch die Veröffentlichung des Bildmaterials erhoffen sich die Ermittler Hinweise zum Aufenthaltsort und zur Identität der Männer.

Personen, die Hinweise zur Identität der Täter geben können, werden gebeten, sich im Revierkommissariat Zerbst/Anhalt unter der Telefonnummer (03923) 716-0 oder per E-Mail unter lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de (Vorgangsnr.: Vg / 262105 / 2024) zu melden




Zugefügt 2025 Februar 11

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Computerbetrug in Zerbst (Anhalt)

BMBF fördert Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention der Hochschulrektorenkonferenz

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert in den kommenden drei Jahren das Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Mit ihrem Kompetenznetzwerk will die HRK Hochschulen in der Weiterentwicklung ihres Engagements gegen Antisemitismus stärken. Dafür begleitet sie die hochschulischen Beauftragten gegen Antisemitismus aktiv und will sie sowohl untereinander als auch mit weiteren Akteuren der Antisemitismusprävention, -bekämpfung und -forschung vernetzen. Das Netzwerk befindet sich aktuell im Aufbau und wird künftig einen gemeinsamen Wissensaustausch zu Antisemitismusprävention und -forschung ermöglichen.

Dazu erklärt Bundesminister für Bildung und Forschung Cem Özdemir:

„Aus der Vergangenheit erwächst die Verantwortung, wehrhaft zu sein. Die Bekämpfung des Antisemitismus ist und bleibt die gesellschaftliche Aufgabe – auch an unseren Hochschulen. Ich begrüße es, dass die Hochschulen sich verstärkt in der Antisemitismusprävention und -bekämpfung engagieren, dass sie ihre bestehenden Angebote erweitern und vielfach auch eigene Beauftragte gegen Antisemitismus und zum Schutz jüdischer Angehöriger schaffen. Das BMBF fördert in den kommenden drei Jahren das Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention bei der Hochschulrektorenkonferenz. Ich bin der Hochschulrektorenkonferenz dankbar für ihr Engagement gegen Antisemitismus und die Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Kompetenzentwicklung und Professionalisierung entsprechender Strukturen.
Wir dürfen niemals zulassen, dass die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands in Vergessenheit geraten. Das Verständnis der Einzigartigkeit der Schoah gehört zur DNA unserer Bundesrepublik. Bildung und Forschung leisten einen wesentlichen Beitrag, dass die Erinnerung an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte wach bleibt.“

HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal erklärt:

„An deutschen Hochschulen ist kein Platz für Antisemitismus: Dieser Anspruch gilt uneingeschränkt und ist zugleich Auftrag in unserer Verantwortung für Geschichte, Gegenwart und Zukunft. Mit dem vom BMBF geförderten Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention kann die HRK das diesbezügliche Engagement der Hochschulen stärken sowie die weitere Vernetzung und Professionalisierung der Beauftragten gegen Antisemitismus an Hochschulen systematisch voranbringen. Antisemitismus ist eine eigenständige Diskriminierungsform mit spezifischen Wirkmechanismen. Mit dem Kompetenznetzwerk wird die HRK die Hochschulen koordinierend und strukturbildend in ihren Anstrengungen unterstützen, alle Hochschulangehörigen für antisemitische Einstellungen und Stereotypen zu sensibilisieren und aktiv dagegen vorzugehen.
Hochschulen sind als Orte der akademischen Bildung und wissenschaftlichen Forschung auch Zentren der demokratischen Kultur, des Dialogs und der Vielfalt. Sie müssen friedliche, rationale und sichere Diskursräume sein. Das schließt den Schutz und die Unterstützung jüdischer Hochschulangehöriger ein.“




Zugefügt 2025 Februar 11

BMBF fördert Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention der Hochschulrektorenkonferenz

Rheinland Pfalz - Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 17-Jähriger

Seit Sonntag, 09.02.2025, wird eine in Erlenbach wohnende 17-Jährige vermisst.

Wann die Vermisste ihr gewohntes Umfeld genau verließ, ist nicht bekannt. Zuletzt wurde sie jedoch am 09.02.2025 gegen 20:00 Uhr in der Hauptstraße in Erlenbach gesehen. Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt.

Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte sie nicht aufgefunden werden, sodass wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.

Anlaufadressen sind derzeit nicht bekannt.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- ca. 1,65 Meter groß

- schulterlange, blonde Haare mit rosa Strähnen

- trägt eine Brille


Gesuchte Hinweise

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthalt der Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07274-958-0 an die Polizeiinspektion Germersheim zu wenden.

Wenn Sie die Vermisste sehen, behalten Sie diese bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!



HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes der Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Sachbearbeitende Dienststelle

Polizeidirektion Landau
Delikt / Grund

Vermisstenfall

Folgen Sie uns

Facebook
X ehemals Twitter
Instagram
Youtube



Zugefügt 2025 Februar 11

Logo Rheinland Pfalz die Landesregierung Folgen Sie uns: Suche 11.02.2025 Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 17-Jähriger

Kommissar Kubilius in Berlin: Stärkung der europäischen Verteidigung, Unterstützung der Ukraine

Der EU-Kommissar für Verteidigung und Weltraum, Andrius Kubilius, ist heute auf Einladung des deutschen Verteidigungsministers Boris Pistorius in Berlin. Zu seiner ersten Mission in Deutschland sagte der Kommissar: „Dieser Besuch in Berlin ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, eingehend über die Stärkung der europäischen Verteidigung zu diskutieren und zu untersuchen, wie sich konkrete Maßnahmen im kommenden Weißbuch widerspiegeln können.“

Gemeinsamer Einsatz schafft Mehrwert und Wettbewerbsfähigkeit

Das Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung soll den Weg zu einer stärkeren europäischen Verteidigung ebnen, indem es einen neuen, gemeinsamen Ansatz für die Verteidigung in der EU formuliert. Es wird maßgeblich dazu beitragen, die EU und ihre Mitgliedstaaten auf extremste militärische Eventualitäten vorzubereiten. Kubilius betonte: „Wir bauen auf den positiven Erfahrungen von EU-Programmen wie EDIRPA und ASAP auf, die bald in das Europäische Verteidigungsindustrieprogramm (EDIP) übergehen werden. Ein kollektiver europäischer Ansatz kann einen erheblichen Mehrwert schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Verteidigungsindustrie erheblich verbessern. Deutschland, als eine der beiden größten nationalen Verteidigungsindustrien in der EU, wird von einer gemeinsamen europäischen Anstrengung sehr profitieren.“

Gesprächsthemen im Überblick:

Unter anderen zu diskutierenden Themen sind:

die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie,
die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit,
die Steigerung der Produktion von Verteidigungsgütern,
die Unterstützung der Vorbereitung zukünftiger Verteidigungskapazitäten,
die militärische Unterstützung für die Ukraine sowie
die Zusammenarbeit bei der Modernisierung der ukrainischen Verteidigungsindustrie.

Einzelheiten zu den Gesprächspartnern

Kommissar Kubilius kommt heute mit Verteidigungsminister Boris Pistorius, Staatsminister Tobias Lindner (Auswärtiges Amt), MdB Gunther Krichbaum (europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion) sowie Vertretern der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zusammen. Im Verteidigungsministerium wird er mit militärischen Ehren begrüßt und legt einen Kranz am Bundeswehr-Denkmal nieder.

Weitere Informationen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 10

Kommissar Kubilius in Berlin: Stärkung der europäischen Verteidigung, Unterstützung der Ukraine

Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen der Ermordung eines vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau rechtskräftig

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im zweiten Rechtsgang die Revision der Angeklagten gegen ihre erneute Verurteilung wegen Mordes an einem vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau verworfen.

Das Landgericht Frankfurt am Main, an das der 2. Strafsenat die Sache nach Aufhebung der ersten Verurteilung der Angeklagten durch das Landgericht Hanau zurückverwiesen hatte, hat die Angeklagte im zweiten Rechtsgang wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen durch Unterlassen wiederum zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war die Angeklagte zur Tatzeit Leiterin einer Glaubensgemeinschaft, der die Eltern des am 17. August 1988 getöteten vierjährigen Jungen angehörten. Die Angeklagte hatte an diesem Tag zeitweise die alleinige Obhut über das Kind übernommen, das sie als von dunklen Mächten besessen ansah. Das Kind war am Mittag, möglicherweise von einer anderen Person, in einem bis über den Kopf verschnürten Sack in einem Badezimmer abgelegt worden. Die Angeklagte erkannte seine lebensbedrohliche Situation und entschloss sich aus Hass, weil sie das Kind als Gefahr und Störfaktor für die Eltern und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinschaft betrachtete und sich sorgte, mit seiner Einschulung könnten seine Misshandlungen im Haushalt der Angeklagten bekannt werden, den Jungen in dem Sack liegen und schreien zu lassen. Dabei nahm sie dessen Tod zumindest billigend in Kauf. Das Kind starb in dem Sack infolge der Anreicherung von Kohlendioxid in seinem Blut.

Die gegen ihre erneute Verurteilung auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten hatte keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Frankfurt am Main - Urteil vom 15. November 2023 - 5/21 Ks 3690 Js 226847/22 (10/22)

Karlsruhe, den 21. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.1.2025 - 2 StR 291/24 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs

Ausgabejahr 2025 Erscheinungsdatum 21.01.2025 Nr. 008/2025 Beschluss vom 9. Januar 2025 – 2 StR 291/24



Zugefügt 2025 Februar 10

Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen der Ermordung eines vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau rechtskräftig

Europawahl 2024: Jüngere gingen häufiger zur Wahl, beteiligten sich aber weiterhin unterdurchschnittlich

Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik veröffentlicht

WIESBADEN – Bei der Europawahl 2024 wurde, wie bei bisherigen Europawahlen auch, eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Mit ihr lässt sich das Wahlverhalten, das heißt die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Für die repräsentative Wahlstatistik wurden im Vorfeld der Europawahl zufällig 2.336 Urnen- und Briefwahlbezirke stichprobenartig ausgewählt. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, waren damit rund 1,9 Millionen Wahlberechtigte in der Stichprobe.
Wahlbeteiligung der 35 – 39-Jährigen mit 6,6 Prozentpunkten am stärksten gestiegen

Die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2024 in Deutschland ist im Vergleich zu 2019 um 3,4 Prozentpunkte auf 64,7 % gestiegen und war damit so hoch wie seit 1979 nicht mehr. Damals hatte die Wahlbeteiligung bei 65,7 % gelegen.

Gegenüber der Europawahl 2019 stieg die Wahlbeteiligung in allen Altersgruppen teilweise deutlich an. Den größten Anstieg gegenüber 2019 verzeichnete die Altersgruppe der 35- bis 39-Jährigen mit 6,6 Prozentpunkten. Auch bei den 25- bis 34-Jährigen ist ein ähnlich hoher Anstieg feststellbar (6,4 Prozentpunkte). Geringer war der Zuwachs mit 1,7 Prozentpunkten bei den jüngsten Wahlberechtigten der 16-20-Jährigen, obwohl erstmals auch die 16- und 17-Jährigen bei Europawahlen wählen konnten.

Dennoch war die Wahlbeteiligung der jüngeren Altersgruppen gemessen an der Gesamtwahlbeteiligung weiterhin unterdurchschnittlich. Am niedrigsten lag sie mit 57,7 % bei den 21- bis 24-Jährigen, gefolgt von den 16- bis 20-Jährigen mit 60,3 %. Am höchsten lag sie bei den 60- bis 69-Jährigen: 68,9 % von ihnen gingen zur Wahl. Auch die 50- bis 59-Jährigen beteiligten sich mit 68,2 % überdurchschnittlich an der Wahl.
Einfluss der Generation 60plus auch demografisch bedingt gestiegen

Bei der Europawahl 2024 stellte die Generation ab 60 Jahren mit rund 24,9 Millionen (2019: 23,3 Millionen) weit über ein Drittel (40,2 %) aller Wahlberechtigten und damit mehr als doppelt so viele wie die jüngere Generation unter 30 Jahren mit 9,6 Millionen (2019: 8,7 Millionen, ohne 16- und 17-Jährige) oder 15,5 % aller Wahlberechtigten. Die hohe Wahlbeteiligung Älterer führte zusammen mit dem hohen Anteil an allen Wahlberechtigten zu einem gestiegenen Einfluss der älteren Generation auf das Wahlergebnis.
Wahlbeteiligung von Frauen insgesamt höher, Ausnahme Generation 70plus

Grundsätzlich beteiligten sich Frauen häufiger an der Wahl als Männer im gleichen Alter, mit einer Ausnahme: In der Altersgruppe ab 70 Jahren lag die Wahlbeteiligung der Männer mit 68,5 % deutlich über der Wahlbeteiligung der Frauen mit 61,8 %.
Unterschiede im Wahlverhalten nach Altersgruppen und Geschlecht

Die SPD und die Unionsparteien erhielten die meisten ihrer Stimmen auch bei der Europawahl 2024 aus der Generation 60plus. So erhielt die SPD 58,4 % ihrer Stimmen von Wählerinnen und Wählern ab 60 Jahren, für die CDU lag dieser Wert bei 53,7 % und für die CSU bei 52,8 %. GRÜNE, AfD und FDP erhielten die meisten Stimmen jeweils von den 45- bis 59-Jährigen (26,5 %, 29,8 % bzw. 23,5 %). Die anteilsmäßig stärkste Wählerschaft der LINKEN liegt in den Altersgruppen zwischen 16 und 34 Jahren: 21,0 % ihrer Stimmen erhielt sie von Wählerinnen und Wählern dieser Altersgruppen.

Betrachtet man die Stimmenanteile innerhalb der jeweiligen Altersgruppen, sind über alle Altersgruppen hinweg die Unionsparteien CDU und CSU zusammen durchweg stärkste Kraft. Es folgt in den vier Altersgruppen der 16- bis 59-Jährigen jeweils die AfD, mit zunehmendem Alter jedoch mit immer größerem Abstand zu den Unionsparteien. Ab der Generation 60plus war die SPD die zweitstärkste Kraft. Zum Vergleich: Bei der Europawahl 2019 waren die GRÜNEN bei den bis zu 44-Jährigen die stärkste Kraft.

Keine wesentlichen Unterschiede gab es bei den Stimmenanteilen nach Geschlecht. Nur die AfD wurde mit einem Stimmenanteil von 20 % deutlich häufiger von Männern gewählt als von Frauen mit 12 %. Für die FDP stimmten mit einem Prozentpunkt Unterschied anteilig etwas mehr Männer als Frauen. Bei den Parteien GRÜNE, SPD und DIE LINKE lag der Stimmanteil der Frauen hingegen leicht höher als der der Männer.
Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik sowie umfangreiche Tabellen und Übersichten sind im Heft 4 „Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen“ in der Reihe der Veröffentlichungen der Bundeswahlleiterin zur Europawahl 2024 enthalten. Das Heft kann als PDF-Datei im Internetangebot der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden unter:

www.bundeswahlleiterin.de → Europawahl 2024 → Publikationen

Die Daten stehen auch im CSV-Format zum Download zur Verfügung unter:

www.bundeswahlleiterin.de → Europawahl 2024 → Ergebnisse → Repräsentative Wahlstatistik

Auch bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird die repräsentative Wahlstatistik in zufällig ausgewählten Stichprobenwahlbezirken durchgeführt. Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/rws.html



Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal „Bundeswahlleiterin“. Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf „Abonnieren“.

Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt



Zugefügt 2025 Februar 10

Europawahl 2024: Jüngere gingen häufiger zur Wahl, beteiligten sich aber weiterhin unterdurchschnittlich

Vermummte greifen mit Pfefferspray, Steinen und Pyrotechnik an - Friedrichshain-Kreuzberg

08.02.2025-In der vergangenen Nacht alarmierten Anwohnende die Polizei nach Friedrichshain, nachdem sie gegen 22:30 Uhr circa 20 Vermummte mit einem Transparent, Spraydosen und Fackeln wahrgenommen hatten. Nach bisherigen Erkenntnissen liefen die Personen von der Schreinerstraße durch die Samariterstraße und die Rigaer Straße in Richtung Liebigstraße. Unterwegs sollen Personen aus der Gruppe einen der Anrufer mit Pfefferspray besprüht und ihn getreten haben. Der 49-Jährige erlitt Verletzungen am Kopf und am Oberkörper, die später von alarmierten Rettungskräften am Ort behandelt wurden. Als die Polizeikräfte in der Rigaer Straße eintrafen, griffen die Vermummten sie mit Steinen und Pyrotechnik an; selbst während der Erstversorgung des verletzten Anwohners wurde Pyrotechnik in Richtung der Einsatzkräfte geworfen, allerdings ohne Treffer. Nachdem weitere Unterstützungskräfte hinzugekommen waren, beruhigte sich die Lage. Polizistinnen und Polizisten wurden nicht verletzt. Ein Einsatzfahrzeug wurde durch die Steinwürfe beschädigt. Im Nachgang stellten die Einsatzkräfte in der Rigaer Straße Flyer und Farbschmierereien mit Bezug zur linken Szene in Griechenland fest. Im Laufe des Einsatzes mussten sich sechs Personen Identitätsfeststellungen unterziehen. Es wurden Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz, schweren Landfriedensbruchs sowie Sachbeschädigung gefertigt. Die Polizei war mit circa 70 Kräften im Einsatz.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 10

Vermummte greifen mit Pfefferspray, Steinen und Pyrotechnik an 08.02.2025 Friedrichshain-Kreuzberg

Synthetische Drogen: bunte Verpackung, hohes Risiko

Ob in Kräutermischungen, als bunte Tabletten, Pulver, Liquids oder Vapes – Synthetische Drogen sehen oft harmlos aus. Doch der Schein trügt. Es handelt sich häufig um hochdosierte Rauschmittel, die in der Regel künstlich in illegalen Laboren hergestellt werden und meistens zusätzlich verunreinigt sind. Die Konsumierenden werden von diesen Stoffen schnell abhängig und setzen sich hohen gesundheitlichen Risiken aus. Angeboten werden die gefährlichen Drogen in unterschiedlichsten Erscheinungsformen.
Bunte Tabletten

Comicfiguren, Smileys oder Luxuslogos – diese Motivprägungen sind häufig auf bunten Ecstasy-Tabletten zu sehen. Nach Amphetamin ist Ecstasy (MDMA) das am weitesten verbreitete synthetische Betäubungsmittel. Die bunten Tabletten können aber auch andere Amphetamine, Neue psychoaktive Stoffe (NPS) oder völlig andere Rauschmittel beinhalten. Deswegen ist der Konsum so gefährlich und kann bis zum Tod führen.
Diverse Drogen und Pillen auf einem Tablett
´Badesalze´

Es ist kein echtes Badesalz, das hier als Rauschmittel verkauft wird. Vielmehr handelt es sich um einen Begriff aus der Drogenszene. Enthalten sind synthetische Cathinone und damit Betäubungsmittel bzw. Neue psychoaktive Stoffe (NPS). Das sind chemisch hergestellte Drogen, die ähnlich wie Amphetamin und Kokain stimulierend und euphorisierend wirken. Sie basieren strukturell auf dem natürlich vorkommenden illegalen Wirkstoff Cathinon. Dieser ist in der pflanzlichen Droge „Kath“ enthalten, die ursprünglich aus Ostafrika stammt. Die Einnahme kann unberechenbare Folgen haben. So kann es zu lebensgefährlichen Überdosierungen und Vergiftungen kommen, die bis zum Tod führen können. Schon nach kurzer Zeit können körperliche und psychische Abhängigkeiten auftreten. Bei einem Langzeitkonsum drohen schwerwiegende Organschäden.
(leer)
Flüssigkeiten für E-Zigaretten

„Liquids“ werden die Flüssigkeiten für E-Zigaretten/Vapes genannt, in denen ebenfalls Neue Psychoaktive Stoffe (NPS) enthalten sein können. Durch die verschiedenen Aufmachungen und Geschmacksrichtungen besteht große Verwechselungsgefahr mit herkömmlichen „Liquids“ und Vapes. Die Gefahr, von den NPS-Liquids abhängig zu werden, ist sehr hoch. Auch ist die Wirkung unberechenbar, weil die Substanzen illegal sind, unter unhygienischen Bedingungen hergestellt werden und die Dosierung oft unklar ist. Beim Konsum besteht die Gefahr von Psychosen oder tödlichen Überdosierungen.
(leer)
Kräutermischungen

Es klingt harmlos, doch was in bunten Verpackungen u. a. als „Kräutermischung“ beworben wird, enthält nicht nur Kräuter. Vielmehr dienen die Kräuter als Trägerstoffe für berauschende Stoffe, wie beispielsweise synthetische Cannabinoide. Sie können eine cannabisartige Wirkung entfalten. Im Vergleich zu natürlichem THC (Tetrahydrocannabinol), dem Hauptwirkstoff von Cannabis, kann die Wirkung und Wirkstärke der synthetischen Cannabinoide jedoch um ein Vielfaches höher sein. Und das bedeutet: Der Konsum ist ungleich gefährlicher und kann bis zum Tod führen!
fehlt noch
Süßigkeiten

Mit Drogen versetzte Lebensmittel werden „Edibles“ genannt. Häufig werden u. a. Kekse, Fruchtgummis oder Schokolade genutzt, um sie mit THC, dem verwandten HHC oder mit synthetischen Cannabinoiden anzureichern. Besonders gefährlich ist, dass hierbei oft nicht mehr erkennbar ist, dass die Süßigkeiten mit Drogen versetzt sind. Was so harmlos aussieht, kann eine unberechenbare Wirkung entfalten. Vor der Verwechslungsgefahr hat das BKA hier gewarnt.
(leer)
Gefährliche Nebenwirkungen

Der Konsum von Synthetischen Drogen und Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) ist hochriskant. Von den Wirkstoffen selbst bzw. den Wirkstoffkonzentrationen gehen besondere Gefahren aus, da diese häufig unbekannt sind. Darüber hinaus werden die Substanzen illegal, oft unter unhygienischen Bedingungen, hergestellt und enthalten herstellungsbedingt zum Teil zahlreiche Verunreinigungen. Zudem sind die Angaben auf Verpackungen häufig falsch, sodass Konsumierende weder den enthaltenen Wirkstoff noch dessen Konzentration erkennen können. Hinzu kommt, dass Synthetische Drogen und NPS mit anderen Stoffen vermischt („gestreckt“) sein können. Generell kann die Einnahme dieser Stoffe oder Stoffgemische unberechenbare Folgen haben. So kann es zu lebensgefährlichen Überdosierungen und Vergiftungen kommen, die bis zum Tod führen können. Schon nach kurzer Zeit können körperliche und psychische Abhängigkeiten auftreten. Bei einem Langzeitkonsum drohen schwerwiegende und gegebenenfalls irreversible Organschäden.
Die Aufgaben des Bundes­kri­minal­amtes

Das BKA bekämpft zusammen mit den anderen Polizeibehörden in Deutschland die organisierte Rauschgiftkriminalität und ist für die kriminaltechnische Analyse von illegalen Betäubungsmitteln und Neuen psychoaktiven Stoffen zuständig. Dabei nimmt das BKA eine koordinierende Rolle ein und bezieht auch den Handel im Internet mit ein. Darüber hinaus ermittelt das BKA als Strafverfolgungsbehörde in Fällen des international organisierten illegalen Handels mit Betäubungsmitteln. Die Bekämpfung konzentriert sich besonders auf kriminelle Netzwerke, Strukturen und Tätergruppierungen.
Analyse der Substanzen

Wenn Tabletten, Pulver oder andere Stoffe sichergestellt werden, die möglicherweise synthetische Rauschmittel enthalten, werden diese kriminaltechnisch untersucht. Eine genaue Kenntnis der chemischen Zusammensetzung der Drogen ist nicht nur strafrechtlich relevant, sondern es lassen sich zusätzlich Erkenntnisse zum gesamten illegalen Produktionsprozess gewinnen. Dieser umfasst die Herkunft der Grundstoffe, die Produktion der Wirkstoffe, die Tablettierung, die Verpackung und die Verteilung. Ihre Erkenntnisse nutzen die Sachverständigen im BKA, um neue Entwicklungen auf dem Drogenmarkt schnell zu erkennen und die Ermittlungs- und Auswertereferate fachlich fundiert zu beraten. Weitere Informationen zur Kriminaltechnik.
Q&A

Was sind Synthetische Drogen?

Unter den Sammelbegriff „Synthetische Drogen“ fallen alle Substanzen, die ohne einen natürlichen Ausgangsstoff, sondern rein chemisch im Labor hergestellt werden.

Welche Drogenarten gibt es bei Synthetischen Drogen?

Nach ihrer Wirkweise können herkömmliche Synthetische Drogen in vier Gruppen unterteilt werden:

Psychostimulanzien: Amphetamin („Speed“) und Methamphetamin („Crystal Meth“) gehören zur Gruppe der Psychostimulanzien. Sie sollen Antrieb und Konzentration erhöhen.
Halluzinogene: Von Halluzinogenen, wie LSD (Lysergsäurediethylamid), erhoffen sich die meisten Konsumierenden u. a. eine Erweiterung ihrer audiovisuellen Wahrnehmung und eine veränderte Gefühlslage.
Entaktogene: MDMA (Methylendioxymethylamphetamin) ist der wichtigste Wirkstoff in Ecstasy-Tabletten („XTC“, „E“). Er gehört zur Gruppe der Entaktogene und steigert die Ausschüttung der Glückshormone Serotonin, Dopamin und Noradrenalin.
Sedativa: Sedativa sind Beruhigungsmittel, die Erregungszustände wie etwa Angst dämpfen sollen und wirken schlaffördernd, wie z. B. Benzodiazepine.

Was sind Neue psychoaktive Stoffe?

Neue psychoaktive Stoffe – kurz NPS – werden häufig u. a. als „Designerdrogen“, „Research Chemicals“ oder „Legal Highs“ bezeichnet. Diese synthetisch hergestellten, psychoaktiv wirkenden Stoffe werden speziell dafür entwickelt, die Wirkung herkömmlicher Drogen nachzuahmen. Gleichzeitig versuchen Kriminelle dabei immer wieder, die betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) oder des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) zu umgehen. NPS decken die gesamte Bandbreite der klassischen Drogenarten sowie alle Erscheinungsformen und Konsumvarianten ab. In bunten und optisch ansprechend gestalteten Verpackungen werden NPS hauptsächlich freizugänglich in Onlineshops verkauft. Im Rahmen der Verkaufsstrategie wird auf die Verharmlosung der Produkte durch die Deklaration als „legal“, „rein pflanzlich“ oder „qualitativ hochwertig“ gesetzt. Dadurch entsteht fälschlicherweise der Eindruck, es handele sich um legale und gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Doch NPS enthalten in der Regel psychoaktive und synthetische Wirkstoffe mit ähnlicher Wirkweise und (gegebenenfalls auch höherer) Wirkstärke als andere illegale Rauschmittel. Die tatsächlichen chemischen Inhalts- bzw. Wirkstoffe der NPS-Produkte sind meist gar nicht, unvollständig oder falsch deklariert. Daher wird die Wirkung von NPS häufig unterschätzt und es kann leicht zu Überdosierungen und schweren gesundheitliche Schäden kommen.
Hilfe bei Drogensucht für Betroffene und Angehörige

Infotelefon zur Suchtvorbeugung
Sucht- und Drogen-Hotline für Menschen mit Suchtproblemen und Angehörige
Einrichtungsdatenbank der deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) mit Infos zu regionalen Suchtberatungsstellen
Selbsthilfegruppen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen





Zugefügt 2025 Februar 10

Synthetische Drogen: bunte Verpackung, hohes Risiko

Polizei Nordrhein-Westfalen - Lübbecke: Frau mit Pfefferspray angegriffen

So befand sich die 28-jährge gegen 15 Uhr auf dem an der Eilhauser Königsmühle gelegenen Parkplatz an der Straße Windmühlenfeld (B 65). Während die Fahrerin neben ihrem Wagen stand, näherte sich ihr ein Unbekannter und sprach sie an. Da ihr der Fremde eher distanzlos erschien und sich die Frau den Angaben nach belästigt fühlte, forderte sie ihn auf, weiter zu gehen. Das nahm der aggressiv Auftretende offenbar zum Anlass, gegen die Fahrertür ihres Pkw zu schlagen.

Als die Verängstigte dann den Notruf der Polizei wählte, sprühte der Lübbecker ihr plötzlich Pfefferspray in ihr Gesicht. Im Anschluss entfernte er sich zu Fuß in Richtung Nettelstedt. Schon wenige Minuten später konnte eine Streifenwagenbesatzung, nicht zuletzt durch die detaillierte Beschreibung, den Mann auf Höhe des Westerbruchwegs antreffen. Schon bei Erblicken der Beamten, schrie der Polizeibekannte lautstark und kam den Anweisungen der Beamten nicht nach. Im weiteren Verlauf zog er sein Pfefferspray heraus und zielte damit in Richtung der Beamten, worauf der Einsatz des polizeilichen Reizstoffsprühgerätes folgte. Weil er sich weiterhin unkooperativ zeigte, zudem drogentypische Auffälligkeiten an den Tag legte und auch nach den Einsatzkräften trat, fesselte man den Angriffslustigen und brachte ihn zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus nach Lübbecke.

Nach der Hinzuziehung des Ordnungsamtes wurde der sich möglicherweise in einem Ausnahmezustand befindliche Mann in Fachklinik eingewiesen.

Auf ihn wird nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zukommen.




Zugefügt 2025 Februar 10

Polizei Nordrhein-Westfalen - Lübbecke: Frau mit Pfefferspray angegriffen

31-Jähriger verletzt zwei Polizisten - Lichtenberg

04.02.2025

Bei einem Einsatz in Neu-Hohenschönhausen wurden gestern Vormittag zwei Polizisten verletzt. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand wurden die Beamten gegen 11:45 Uhr in ein Einkaufszentrum am Prerower Platz alarmiert, weil sich dort ein Mann offenbar mit einem Messer selbst Schnittverletzungen zugefügt hatte. Am Ort trafen die Polizisten auf den Mitarbeiter eines Krankentransports, der angab, einen Mann behandelt zu haben, der sich mit einem Messer am Arm verletzt hatte. Weil der Mann sich nicht habe helfen lassen, sei es dem Mitarbeiter lediglich gelungen, einen Teil des verletzten Arms zu verbinden. Als die Einsatzkräfte den inzwischen außerhalb des Einkaufszentrums befindlichen, 31 Jahre alten Mann ansprachen, wollte sich dieser weiterhin nicht behandeln lassen, reagierte stattdessen aggressiv und schlug einem der Polizisten mit einer Hand gegen den Oberkörper. Der Mann konnte nur mit erheblichem Kraftaufwand und unter Hinzuziehung weiterer Einsatzkräfte festgenommen werden. Da er sich weiterhin wehrte, trugen ihn die Beamten zum ebenfalls alarmierten Rettungswagen, dessen Besatzung ihn in ein Krankenhaus brachte. Dort wurde er dem diensthabenden Arzt einer psychiatrischen Abteilung vorgestellt. Bei dem Einsatz wurden zwei Polizisten verletzt. Sie erlitten Schmerzen in einem Bein und an einer Hand. Beide konnten im Dienst bleiben. Die Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 10

31-Jähriger verletzt zwei Polizisten 04.02.2025 Lichtenberg

wien - 3,9 Millionen Notrufe durch Polizei 2024 entgegengenommen

Von Lärmerregung bis schwerer Straftat – 112/133 ist direkter Kontakt zur Polizei; Einsatzzahlen im Vorjahr gestiegen – hohe Präsenz im öffentlichen Raum

KORREKTUR ZU OTS_20250210_OTS0009

KORREKTUR-HINWEIS
Über 3.700 Einsätze pro Tag
Lokalaugenschein in der Landesleitzentrale Niederösterreich
Wien -

Der 11. Februar ist der „Aktionstag des Europäischen Notrufs“. Er soll auf die in ganz Europa gültige Notrufnummer 112 aufmerksam machen. Den Notruf 112 führen in Österreich die Landesleitzentralen der Bundespolizei. Zusammen mit dem österreichischen Polizei-Notruf 133 wurden hier im vergangenen Jahr rund 3,9 Millionen Anrufe unter 133 bzw. 112 entgegengenommen. Das entspricht durchschnittlich mehr als 10.650 Anrufen pro Tag. Rund ein Drittel der Anrufe bei diesen Kontaktnummern führen zu Realeinsätzen der Polizei.

„Die Polizistinnen und Polizisten in den Landesleitzentralen leisten Tag für Tag professionelle Arbeit für Menschen, die in Notsituationen sind. Diese Aufgabe erfordert nicht nur großes Engagement, sondern vor allem Besonnenheit und Überblick“, dankte Innenminister Gerhard Karner den Einsatzkräften anlässlich des bevorstehenden Aktionstags des europäischen Notrufs 112 am 11. Februar.

Über 3.700 Einsätze pro Tag

Die Nummern 133 und 122 dienen sowohl als schnelle Kontaktstellen für unmittelbar notwendiges Einschreiten von Polizei und anderen Blaulichtorganisationen, sie sind aber auch oftmals der erste Kontakt mit der Polizei bei anderen, weniger dringenden Anliegen. So gestalten sich die Realeinsätze der Bundespolizei entsprechend vielfältig: Die knapp 1.360.000 Einsätze des Vorjahrs umfassten klassische sicherheits- bzw. kriminalpolizeiliche Lagen (Einbruch, Raub, Raufereien, Körperverletzungen, Mordversuche, aber auch Ladendiebstähle und dgl.) und straßenpolizeiliche Vorfälle (z. B. Unfälle), aber auch oftmals die Suche nach Abgängigen oder das Einschreiten beim Verdacht auf häusliche Gewalt oder andere Notlagen von Menschen. Dazu kommen viele weitere Geschehnisse wie Lärmerregungen oder Streitschlichtungen.

Im vergangenen Jahr wurde ein Schwerpunkt auf die Streifentätigkeit und Präsenz im öffentlichen Raum gelegt. Durch diese starke Präsenz ergeben sich naturgemäß auch Einsätze auf Grund der eigenen Wahrnehmung der Streifenpolizistinnen und -polizisten oder durch Bürgerkontakte. Daher ist im Vergleich zum Vorjahr auch ein leichter Anstieg der polizeilichen Einsätze wahrnehmbar (2023 wurden rund 1.330.000 Einsätze registriert).

Statistische Entwicklung der Notrufe

Im Jahr 2023 langten 4,4 Millionen Notrufe in allen neun Landesleitzentralen der Bundespolizei über den Euro-Notruf 112 und den Polizei-Notruf 133 ein. Bundesweit entsprach dies durchschnittlich 12.000 Anrufen pro Tag. Im Kalenderjahr 2024 wurden 3,9 Millionen Anrufe registriert. Das ist ein Rückgang um etwa 15 Prozent.

Anerkannte ISO-Norm-Zertifizierung für Landesleitzentralen

Als anerkannte Referenz für Dienstleistungsqualität wurde 2021 vom Innenministerium für alle neun polizeilichen Landesleitzentralen eine unabhängige und externe Zertifizierung nach der ISO-Norm 18295-1 angestrebt. Seit 9. Februar 2021 zeichnet sich Österreich in der EU durch bundesweit einheitliche ISO-zertifizierte Leitstellen aus und unterstreicht die hohe Arbeitsqualität der Notrufeinrichtungen der Polizei.

Alle zwei Jahre finden stichprobenartige Audits durch externe Expertinnen und Experten statt. Im November 2024 wurde das verliehene Zertifikat um weitere zwei Jahre verlängert.
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN



Zugefügt 2025 Februar 10

3,9 Millionen Notrufe durch Polizei 2024 entgegengenommen

L´Amour Toujours - Polizei Hamburg - Zeugenaufruf nach zwei Vorfällen in Hamburg-Ottensen

Tatzeiten: a) 07.02.2025, 00:55 Uhr
b) 07.02.2025, 02:15 Uhr

Tatort: Hamburg-Ottensen, Ottenser Hauptstraße

Am vergangenen Freitag soll es in Ottensen zu einem ausländerfeindlich / rassistisch motivierten Vorfall gekommen sein. Darüber hinaus sollen im Nachgang zwei Männer angegriffen und deren Auto beschädigt worden sein. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

a) Den bisherigen Erkenntnissen zufolge soll im Hamburger Stadtteil Ottensen von Unbekannten an oder aus einem grünen VW Touareg das Lied ´L´Amour Toujours´ des Interpreten Gigi D'Agostino abgespielt und in diesem Zusammenhang ausländerfeindliche Parolen gerufen worden sein. Im weiteren Verlauf sollen auch Passanten mutmaßlich rassistisch motiviert beleidigt und mit Pfefferspray angegriffen worden sein.

Nachdem die Polizei am Freitag von veröffentlichten Beiträgen in sozialen Medien darüber Kenntnis erhalten hatte, wurden Zeugen gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Das Landeskriminalamt (LKA 73) hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem wurde am Samstag eine Videosequenz im Internet veröffentlicht, in der zumindest die ausländerfeindliche Parole vernehmbar ist. Betroffene oder Zeugen hatten sich bislang nicht bei der Polizei gemeldet.

b) Etwas später sollen dann an der gleichen Örtlichkeit zwei unbekannte Männer mit Schlagstöcken bewaffnet unvermittelt an zwei Nutzer des grünen VW Touareg herangetreten und sie mutmaßlich mit Pfefferspray attackiert haben, nachdem sie etwas aus diesem Fahrzeug herausgeholt hatten. Die beiden Geschädigten (21 / 23) flüchteten daraufhin und alarmierten die Polizei.

Mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen leiteten Fahndungsmaßnahmen ein, welche nicht zur Festnahme von Tatverdächtigen führten.

Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Auto an mehreren Stellen beschädigt war.

Die beiden Angreifer wurden übereinstimmend beschrieben:

- männlich

- 25 - 30 Jahre alt

- breite Statur

- ´südländisches´ Erscheinungsbild

- schwarze Haare

- schwarzer Bart

- komplett schwarz bekleidet

- eine Person trug eine Brille mit goldenem Rahmen

Der Staatsschutz (LKA 73) führt in beiden Fällen die Ermittlungen.

Geschädigte sowie Zeuginnen und Zeugen, die die jeweiligen Vorfälle beobachtet haben und/oder Hinweise zu den Gesuchten geben können, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Schl.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg
Alle Meldungen
Orte in dieser Meldung

Hamburg

Themen in dieser Meldung

Landeskriminalamt
Schlagstock
Ermittlungsverfahren
Fremdenfeindlichkeit
Staatsschutz
Zeugenaufruf
Pfefferspray
Internet
VW Touareg
Polizeidienststelle
Sicherheitskräfte
Kriminalität
Musik
Justiz, Kriminalität
Gesetz
Politik
Regierung
Ausschreitung
Polizei
Polizei Hamburg





Zugefügt 2025 Februar 10


Nachdem die Polizei am Freitag von veröffentlichten Beiträgen in sozialen Medien darüber Kenntnis erhalten hatte, wurden Zeugen gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Das Landeskriminalamt (LKA 73) hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem wurde am Samstag eine Videosequenz im Internet veröffentlicht, in der zumindest die ausländerfeindliche Parole vernehmbar ist. Betroffene oder Zeugen hatten sich bislang nicht bei der Polizei gemeldet.

b) Etwas später sollen dann an der gleichen Örtlichkeit zwei unbekannte Männer mit Schlagstöcken bewaffnet unvermittelt an zwei Nutzer des grünen VW Touareg herangetreten und sie mutmaßlich mit Pfefferspray attackiert haben, nachdem sie etwas aus diesem Fahrzeug herausgeholt hatten. Die beiden Geschädigten (21 / 23) flüchteten daraufhin und alarmierten die Polizei.

Mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen leiteten Fahndungsmaßnahmen ein, welche nicht zur Festnahme von Tatverdächtigen führten.

Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Auto an mehreren Stellen beschädigt war.

Die beiden Angreifer wurden übereinstimmend beschrieben:

- männlich

- 25 - 30 Jahre alt

- breite Statur

- ´südländisches´ Erscheinungsbild

- schwarze Haare

- schwarzer Bart

- komplett schwarz bekleidet

- eine Person trug eine Brille mit goldenem Rahmen

Der Staatsschutz (LKA 73) führt in beiden Fällen die Ermittlungen.

Geschädigte sowie Zeuginnen und Zeugen, die die jeweiligen Vorfälle beobachtet haben und/oder Hinweise zu den Gesuchten geben können, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Schl.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg
Alle Meldungen
Orte in dieser Meldung

Hamburg

Themen in dieser Meldung

Landeskriminalamt
Schlagstock
Ermittlungsverfahren
Fremdenfeindlichkeit
Staatsschutz
Zeugenaufruf
Pfefferspray
Internet
VW Touareg
Polizeidienststelle
Sicherheitskräfte
Kriminalität
Musik
Justiz, Kriminalität
Gesetz
Politik
Regierung
Ausschreitung
Polizei
Polizei Hamburg





Zugefügt 2025 Februar 10'>
polizei.

Tötung - Polizei Hamburg- polizei nimmt 24-Jährigen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Lurup vorläufig fest

Tatzeit: 10.02.2025, 01:38 Uhr

Tatort: Hamburg-Lurup, Elbgaustraße/Spreestraße

Ein 24-Jähriger steht im Verdacht, in der vergangenen Nacht einen 38 Jahre alten Mann mit einem Messer angegriffen und hierbei lebensbedrohlich verletzt zu haben. Der dringend Tatverdächtige wird dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.

Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge war der 24-Jährige vom S-Bahnhof Elbgaustraße kommend mit seinem Audi auf den an der Kreuzung Elbgau-/Spreestraße wartenden Pkw des 38-Jährigen aufgefahren. Im Zuge eines sich daraufhin unmittelbar entwickelnden verbalen Streits soll sich der 24-jährige Deutsche zunächst entkleidet und den Unfallbeteiligten anschließend unvermittelt mit einem Messer angegriffen haben. Hierbei erlitt dieser mehrere zum Teil lebensbedrohliche Schnitt- und Stichverletzungen.

Dem Geschädigten gelang es, sich in einen vorbeifahrenden Mazda eines 31-Jährigen zu retten, der ihm bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Schutz bot. Eine Rettungswagenbesatzung transportierte den 38-Jährigen unter Begleitung eines Notarztes in ein Krankenhaus. Sein Zustand hat sich mittlerweile stabilisiert.

Von Zeugen alarmierte Polizistinnen und Polizisten nahmen den Tatverdächtigen noch am Tatort vorläufig fest. Hierbei leistete er erheblichen Widerstand.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) führte die ersten Ermittlungen, welche mittlerweile von der Mordkommission (LKA 41) in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft übernommen wurden.

Zurzeit gehen die Ermittlerinnen und Ermittler davon aus, dass es kurz vor dem folgenschweren Angriff zu einem Vorfall gekommen war, für den der 24-Jährige ebenfalls als Tatverdächtiger in Betracht kommt. Hierbei soll er gegen 01:35 Uhr eine 19 Jahre alte Bekannte in Höhe des S-Bahnhof Elbgaustraße (Eidelstedt) unvermittelt geschlagen, getreten und im weiteren Verlauf ihr Mobiltelefon geraubt haben. Anschließend flüchtete er mit seinem Audi in Richtung Lurup. Die Heranwachsende erlitt unter anderem eine Nasenbeinfraktur, welche im Krankenhaus behandelt werden musste.

Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich außerdem Hinweise, dass der 24-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben könnte. Er wird nach Durchführung aller polizeilichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft dem Untersuchungsgefängnis zugeführt, wo er sich vor einem Haftrichter verantworten muss.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 10

Polizei Hamburg POL-HH: 250210-1. Polizei nimmt 24-Jährigen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Lurup vorläufig fest

Polizei Berlin - Raub auf offener Straße - Neukölln

10.02.2025
Mit zwei Fotos bittet die Kriminalpolizei um Mithilfe bei der Suche nach zwei bislang Unbekannten. Am Montag, den 12.02.2024 gegen 6:00 Uhr wurde ein Mann im Alter von 31-Jahren auf der Selchower Straße, auf Höhe der Hausnummer 6, durch zwei Personen von hinten zu Boden gerissen. Der Mann konnte sich zuerst der Situation entziehen und zur Kreuzung Selchower Straße/Weisestraße flüchten. Dort rissen ihn die beiden Männer erneut zu Boden. Einer der Angreifer kniete sich auf seinen Oberkörper und der zweite fixierte die Beine. Die mutmaßlichen Räuber holten das Portemonnaie des 31-Jährigen aus seiner Jackentasche und flüchteten über die Weisestraße in Richtung Columbiadamm. Mit den im Portemonnaie befindlichen EC- und Debitkarten wurden im Nachgang unrechtmäßige Zahlungen getätigt. Der 31-Jährige erlitt Hautabschürfungen am Kopf, lehnte jedoch eine ärztliche Behandlung ab.
Tatverdächtiger 1 und 2 Ganzkörperaufnahme

Die Ermittlerinnen und Ermittler fragen:

Wer kann Angaben zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort der Abgebildeten machen?
Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise für die Ermittlungen geben?

Hinweise nimmt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 5 (City) in der Friesenstraße 16 in Kreuzberg unter den Rufnummern (030) 4664-573114, (030) 4664-573110 und (030) 4664-573100 (während der Bürodienstzeit) sowie (030) 4664-571100 (außerhalb der Bürodienstzeit) entgegen. Auch per E-Mail können Hinweise gegeben werden: Dir5K31@polizei.berlin.de. Selbstverständlich können sich Zeuginnen und Zeugen auch an jede andere Polizeidienststelle wenden oder die Internetwache nutzen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 10

Polizei Berlin Raub auf offener Straße – Polizei bittet um Mithilfe 10.02.2025 Neukölln

Neue Regeln für Katzen ab 2026

In Hamburg gelten ab 1. Januar 2026 neue Regeln für Katzen. Wichtigste Änderung: Freilaufende Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden.

Die neue Katzenschutzverordnung tritt am 1. Januar 2026 im gesamten Hamburger Stadtgebiet in Kraft. Die Verordnung sieht vor, dass alle „Freigänger“ ab einem Alter von fünf Monaten bis zum 31. Dezember 2025 gechippt, registriert und kastriert werden müssen. Beim Chippen und Registrieren geht es darum, Hauskatzen von freilebenden Katzen unterscheiden zu können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Fundtiere schneller an ihre Halterinnen und Halter zurückgegeben werden können.

Die Kosten bei den Tierärztinnen und Tierärzten für das Chippen und Kastrieren müssen die Halterinnen und Halter selbst tragen, das Registrieren von Haustieren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den gängigen Anbietern kostenfrei.

Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen.
Schlechter Gesundheitszustand

In Hamburg leben nach Schätzungen etwa 10.000 freilebende Katzen. Revierkämpfe, Nahrungsknappheit und die Tatsache, dass diese Katzen auf sich selbst gestellt sind, begünstigen Krankheiten und Verletzungen. Viele dieser Katzen sind deshalb in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz sieht daher in der neuen Katzenschutzverordnung ein weiteres wichtiges Instrument für den Tierschutz. Ziel sei es, „die unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Tierleid“ zu mindern.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Wichtige Punkte der Verordnung sind:

Die Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden, sofern sie Freigang beziehungsweise unkontrollierten Auslauf erhalten.
Die Kosten für das Chippen und Kastrieren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte und bemessen sich unter anderem am Aufwand.
Die Registrierung erfolgt bei gängigen Haustierregistern wie Tasso und Findefix. Wer dies bereits getan hat, muss nichts weiter unternehmen.
Bei nicht kastrierten oder nicht gechippten Freigängern kann eine behördliche Anordnung erlassen werden, die mit Verwaltungsgebühren verbunden ist und ein Zwangsgeld nach sich ziehen kann.
Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen.

Hintergrund

Katzenschutzverordnungen sind in vielen Städten und Kommunen in Deutschland ein wichtiges Instrument des Tierschutzes. Mit der neuen Katzenschutzverordnung kommt der Senat einem Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft nach. Die Stadt Hamburg setzt damit ihre konsequente Stärkung des Tierschutzes fort. Die seit vielen Jahren durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) durchgeführten und durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützten Kastrationen freilebender Katzen werden als Ergänzung fortgeführt. Zuletzt hatte die Hamburgische Bürgerschaft deutlich mehr Geld für die Tierunterbringung für die neue Haushaltsperiode zur Verfügung gestellt. Zudem wurde der Handel mit lebenden Tieren auf dem Fischmarkt und das gewerbsmäßige Zurschaustellen von Tieren auf dem Hamburger Dom beendet.

Katzenbesitzerinnen und -besitzer leisten mit der Einhaltung der Regelungen, die bundesweit auch von Tierschützerinnen und -schützern und der Bundestierschutzbeauftragten gefordert werden, einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz. Sie profitieren unter anderem auch davon, dass aggressives Verhalten und Revierkämpfe ihrer freilaufenden Katzen durch eine Kastration reduziert werden und das Unfallrisiko für die Tiere im Straßenverkehr miniert wird, wenn das Interesse an der Paarung fehlt.




Zugefügt 2025 Februar 10

Neue Regeln für Katzen ab 2026

Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Klausel in einem Vertrag über die Vermittlung eines Studienplatzes zulässig ist, nach der die volle Vergütung bereits mit der Studienplatzzusage gezahlt werden muss.

Sachverhalt

Die Klägerin vermittelt für deutsche Studienbewerber Plätze in medizinisch-pharmazeutischen Studiengängen an ausländischen Universitäten. Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Vermittlung eines Medizinstudienplatzes an der Universität Mostar/Bosnien. Die Vermittlungsbedingungen der Klägerin enthalten folgende Regelung: ´Erhält der Studienbewerber einen Studienplatz unter Mitwirkung der Klägerin, zahlt der Studienbewerber an die Klägerin ein Erfolgshonorar in Höhe einer Jahresstudiengebühr der jeweiligen Universität für den beauftragten Studiengang.´ In der Folge erklärte der Beklagte, er nehme Abstand vom Vertrag.

Die Klägerin behauptet, der Beklagte sei von der Universität Mostar zum Medizinstudium zugelassen worden. Sie nimmt ihn auf Zahlung des Erfolgshonorars in Anspruch.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die von der Klägerin eingelegte Berufung hat das Berufungsgericht zurückgewiesen.

Zur Begründung hat es ausgeführt, der Vertrag sei als Maklervertrag gemäß § 652 Abs. 1 BGB mit dienst- und werkvertraglichen Elementen zu qualifizieren. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars bereits bei Nachweis eines Studienplatzes unabhängig von dem Abschluss des Studienvertrags verstoße gegen wesentliche Grundgedanken des Maklerrechts und benachteilige den Auftraggeber unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die von der Klägerin vorgegebene Vertragsgestaltung beeinträchtige die Freiheit des Studienplatzbewerbers bei seiner Entscheidung über die Annahme des Studienplatzes. Die Verlagerung des Vertragsabschlussrisikos, das typischerweise der Makler trage, auf den Auftraggeber sei auch nicht durch ein besonderes Risiko oder einen besonders hohen Aufwand der Klägerin gerechtfertigt.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre Anträge weiter.

Vorinstanzen:

LG München II - Urteil vom 27. Juli 2023 - 2 O 3233/22

OLG München - Urteil vom 5. August 2024 - 36 U 3263/23 e

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 652 Abs. 1 BGB

(1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Maklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt. […]

§ 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist […]

Karlsruhe, den 21. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs


Verhandlungstermin am 24. April 2025 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 160/24 (Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage)

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.01.2025

Nr. 009/2025




Zugefügt 2025 Februar 10

Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage

Messer - Jugendliche geschlagen, gebissen und mit einem Messer attackiert - Neukölln

Gestern Nachmittag wurden zwei Jugendliche in Neukölln von einer Transfrau geschlagen und mit einem Messer angegriffen. Nach bisherigen Ermittlungen und Zeugenaussagen soll eine vierköpfige Jugendgruppe in der S-Bahn der Linie 46 in Richtung Adlershof zwischen den Haltestellen S-Bahnhof Tempelhof und S-Hermannstraße mit einer Transfrau in verbale Streitigkeiten geraten sein. Im Verlauf des Streits habe die mutmaßliche Täterin einem der 17-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als sich dieser zur Wehr setzen wollte, habe sie seine Hand festgehalten und ihm in seine Hand gebissen. Die Jugendgruppe soll nun versucht haben, sich der Situation zu entziehen, indem sie den Bereich des Waggons wechselten. Daraufhin habe die Angreiferin ein Messer gezogen und die Jugendlichen mit dem Tode bedroht. Einem ebenfalls 17-Jährigen stach sie dabei mit dem Messer in den Rücken und verletzte ihn. Die Jugendlichen verließen die S-Bahn am S-Bahnhof Hermannstraße, wohingegen die Unbekannte in der S-Bahn verblieb und weiterfuhr. Alarmierte Rettungskräfte versorgten den 17-Jährigen medizinisch am Ort. Sein Begleiter wurde mit einer Stichverletzung in ein Krankenhaus gebracht, in dem er ambulant behandelt wurde. Die weiteren Ermittlungen führt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 5 (City).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 8

Messer - Jugendliche geschlagen, gebissen und mit einem Messer attackiert - Neukölln

Messer - Polizei Nordrhein-Westfalen - 29-Jähriger durch Stichwaffe lebensgefährlich verletzt – Zeugen gesucht

Mülheim a.d. Ruhr - Altstadt II:

Gestern Abend (30. Januar) kam es auf der Sandstraße, zwischen Schreinerstraße und Eppinghofer Straße, zu einer Auseinandersetzung, bei der ein 29-jähriger Duisburger eine lebensgefährliche Stichverletzung erlitt. Eine Mordkommission wurde eingerichtet. Die Polizei sucht Zeugen.

Nach aktuellen Erkenntnissen stritt sich ein 29-Jähriger gegen 19:25 Uhr auf der Sandstraße / Schreinerstraße zunächst verbal mit einem unbekannten Mann. Zwischen der Schreinerstraße und der Eppinghofer Straße verletzte der Unbekannte den Duisburger sodann mutmaßlich mit einer Stichwaffe schwer und flüchtete daraufhin in unbekannte Richtung. Während der Tat sei der Tatverdächtige durch eine weitere Person begleitet worden.

Kurz darauf stellte ein Streifenteam der Polizei den Verletzten an der Sandstraße / Eppinghofer Straße fest und leistete bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe.

Der 29-Jährige wurde daraufhin vor Ort durch die Kräfte des Rettungsdienstes sowie einer Notärztin behandelt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Es bestand Lebensgefahr.

Der Tatverdächtige sei ca. 16-18 Jahre alt, zwischen 165-175cm groß und habe ein südländisches Erscheinungsbild. Er sei schlank und habe dunkle, kurze Haare sowie eine dunkle Jacke getragen.

Eine sofortige Fahndung nach dem Unbekannten verlief erfolglos. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren am Tatort. Eine Mordkommission unter Leitung der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde eingerichtet.

Zeugen, die Hinweise zu dem beschriebenen Mann geben können oder verdächtige Feststellungen zur Tatzeit gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen [at] polizei.nrw.de (hinweise[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de) bei der Polizei Essen zu melden.
Pressesprecher, René Bäuml
POK
René
Bäuml
Tel.
0201/829-1065
E-Mail
pressestelle.essen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Büscherstraße
2 - 6
45131
Essen
http://essen.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 8

Messer - Polizei Nordrhein-Westfalen - 29-Jähriger durch Stichwaffe lebensgefährlich verletzt – Zeugen gesucht

Faktencheck Häufig gestellte Fragen an das Entwicklungsministerium

Im Internet und in den sozialen Netzwerken kursieren derzeit vermehrt Falschinformationen und Missverständnisse zur deutschen Entwicklungspolitik. Hier gibt es darum Antworten auf die häufigsten aktuellen Fragen:

Was haben die Menschen in Deutschland von der Entwicklungspolitik? (Externer Link)
Stimmt es, dass das BMZ der Gates-Stiftung Geld überweist? (Externer Link)
Zahlt Deutschland (Externer Link) für Fahrradwege in Peru? (Externer Link)
Stimmt es, dass Deutschland Milliarden Euro Steuergelder an Indien zahlt? (Externer Link)
Zahlt Deutschland Gelder an China im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit? (Externer Link)
Finanziert das BMZ Gender-Trainings in China oder ein Projekt zu positiver Maskulinität in Ruanda? (Externer Link)
Ist es richtig, dass Deutschland ein 22-Milliarden-Dollar-Projekt fü Stromnetze in Südafrika finanziert? (Externer Link)
Hat das Entwicklungsministerium 460 nigerianischen Parlamentariern SUVs finanziert? (Externer Link)
Warum unterstützt das BMZ Frauen in Kamerun? (Externer Link)
Finanziert Deutschland mit Entwicklungsprojekten die Hamas im Gazastreifen? (Externer Link)
Warum streicht Deutschland den Ländern, die ihre ausreisepflichtigen Staatsangehörigen nicht zurücknehmen, nicht die Gelder? (Externer Link)
Was zahlt Deutschland für Entwicklungszusammenarbeit pro Jahr? (Externer Link)
Warum zahlt Deutschland so viel mehr Entwicklungsgelder als andere Länder? (Externer Link)
Um was für Projekte handelt es sich bei der Antwort auf die Paris21/Statistik-Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Drucksache 20/9176)? (Externer Link)
Bekommt das Unternehmen BioNTech für die Produktionsstätte für mRNA-Impfstoffe in Ruanda vom BMZ staatliche Unterstützung? (Externer Link)
Stimmt es, dass deutsches Entwicklungsgeld an die Taliban fließt? (Externer Link)

Was haben die Menschen in Deutschland von der Entwicklungspolitik?

Globale Probleme lassen sich nur durch globale Zusammenarbeit lösen. So lässt sich zum Beispiel der Klimawandel nur durch weltweit gemeinsames Handeln aufhalten. Dabei kommt es auf viele unserer Partnerländer besonders an. Wenn es gelingt, dort direkt in erneuerbare Energien zu investieren, anstatt den Umweg über fossile Kraftstoffe zu wählen, profitiert die ganze Welt.

Denn es gilt natürlich: Es ist egal, ob die Tonne CO₂ in Peru, in Indien oder in Deutschland eingespart wird. Jede Einsparung ist gleich wichtig für den weltweiten Klimaschutz. Denn der Klimawandel ist global, die Klimaschäden sind weltweit spürbar – seien es Dürren im Sahel, Wirbelstürme im Gangesdelta oder Hochwasser in Niedersachsen.

Das Gleiche gilt für die weltweite Bekämpfung von Gewalt und kriegerischen Konflikten, die Unterstützung Geflüchteter und die Unterstützung der Aufnahme- und Herkunftsländer sowie die Bekämpfung von weltweiten Pandemien. Das alles gelingt nur mit mehr anstatt mit weniger Zusammenarbeit.

Dazu kommt, dass sich Entwicklungspolitik auch finanziell lohnt. Mit jedem Euro, mit dem wir heute weltweit Gesellschaften krisenfester machen, sparen die Steuerzahlenden laut Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Berechnungen später vier Euro an humanitärer Nothilfe. Diese Investition zahlt sich also aus.

Deutschland ist zudem mehr denn je auf Verbündete und Handelspartner überall in der Welt angewiesen, mit denen wir respektvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Eine aktive Entwicklungspolitik schafft dafür die Voraussetzung und ist ein wichtiger Türöffner. Deutschlands Wohlstand beruht auf dieser Weltoffenheit. Jeder zweite Euro wird mit Export verdient. Wenn Deutschland ein starkes Exportland bleiben will, wenn wir weiterhin Autos, Maschinen und Medikamente ins Ausland verkaufen wollen, können wir uns keine Schneckenhaus-Mentalität erlauben.
Stimmt es, dass das BMZ der Gates-Stiftung Geld überweist?

Nein. Das BMZ stellt der Gates-Stiftung keine Gelder zur Verfügung. Vielmehr tut sich das BMZ mit weiteren internationalen Gebern zusammen, darunter auch die Gates-Stiftung, um weltweit gemeinsam den Hunger zu bekämpfen sowie Krankheiten und Pandemien vorzubeugen. So erhöht die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Wirkung ihrer Maßnahmen.

Ein konkretes Beispiel für diese Zusammenarbeit ist die Impfallianz Gavi, eine öffentlich-private Partnerschaft, über die Regierungen, UN-Organisationen, Unternehmen und Stiftungen Geld in einen Fonds einzahlen. Sowohl das BMZ als auch die Gates-Stiftung sind an Gavi beteiligt. Der Fonds finanziert Impfkampagnen, damit sich Menschen in Entwicklungsländern gegen vermeidbare Krankheiten schützen können. So hat der Fonds maßgeblich dazu beigetragen, dass gefährliche Krankheiten wie Tetanus und Masern eingedämmt werden konnten.

Ein weiteres Beispiel ist eine gemeinsame Finanzierung (sogenannte Kombifinanzierung) für Projekte gegen den Hunger. So werden Entwicklungsprojekte des BMZ, die den ärmsten Menschen zugutekommen, durch private Mittel – häufig von sehr vermögenden Einzelpersonen – ergänzt. Damit kann ohne weiteres Steuergeld noch mehr Menschen geholfen werden.

Die Antwort der Bundesregierung auf die entsprechende parlamentarische Anfrage finden Sie hier (Externer Link).
Zahlt Deutschland für Radwege in Peru?
Siehe auch

Im Internet kursiert die Zahl von 315 Millionen Euro, die das BMZ angeblich für Fahrradwege und Busse in Peru „zahlt“. Diese Zahl ist nicht richtig.

Richtig ist: Das BMZ unterstützt mit einem im Jahr 2020 zugesagten Zuschuss in Höhe von 20 Millionen Euro den Aufbau eines Fahrradschnellwegenetzes in Lima, das sich derzeit im Bau befindet. Im Jahr 2022 hat das BMZ weitere 24 Millionen Euro für den Bau von Radwegen in Peru zugesagt, die sich derzeit in der Planungsphase befinden.

Weitere Informationen zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts in Peru finden Sie unter: https://www.bmz.de/de/laender/peru/nachhaltige-mobilitaet-in-lima (Externer Link)
Stimmt es, dass Deutschland Milliarden Euro Steuergelder an Indien zahlt?

Nein. Anders als in Ländern mit einem niedrigeren Bruttoinlandsprodukt funktioniert die Zusammenarbeit mit Indien zu rund 90 Prozent über günstige Kredite. Das bedeutet: Für den größten Teil der deutsch-indischen Zusammenarbeit ist gar kein Steuergeld nötig. Außerdem zahlt Indien diese Mittel verzinst wieder zurück. Das führt dazu, dass bei manchen Finanzierungen die KfW sogar einen Überschuss erwirtschaftet. Noch dazu profitiert die deutsche Wirtschaft, die immer wieder bei Ausschreibungen zum Zug kommt.

Auch bei der Finanzierung der Metrolinie Ahmedabad-Gandhinagar handelt es sich um einen Kredit – ein sogenanntes zinsverbilligtes Darlehen, für das die KfW die Mittel am Kapitalmarkt aufnimmt.

Entscheidend ist: Wenn diese Investitionen dazu führen, dass das bevölkerungsreichste Land der Welt sich in Richtung Klimaneutralität entwickelt, profitieren am Ende alle Menschen weltweit, egal, ob in Indien oder in Deutschland. Das Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Indien ist es, gemeinsam globale Herausforderungen wie den Klimawandel zu bekämpfen. Denn hierfür ist eine Kooperation mit großen und aufstrebenden Ländern wie Indien zwingend. Auch geopolitisch ist Indien als größte Demokratie der Welt ein wichtiger Partner für die Bundesregierung.
Zahlt Deutschland Gelder an China im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

Deutschland zahlt keine Entwicklungsgelder an China. China verfügt über große wirtschaftliche und technologische Ressourcen. Das Land vergibt selbst Kredite an andere Länder und investiert in Infrastrukturprojekte beispielsweise in Afrika. Seit 2010 gibt es daher keine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und China. Die noch bestehende Zusammenarbeit des BMZ mit China konzentriert sich darauf, dass beide Länder gemeinsam sogenannte globale öffentliche Güter bereitstellen und schützen wollen, wie etwa Klimaschutz und Gesundheit und beinhaltet vereinzelt auch Kooperationen zugunsten von Drittländern.

Dass China trotzdem in den Statistiken zur offiziellen Entwicklungszusammenarbeit auftaucht, liegt zum großen Teil daran, dass dort Kosten der Bundesländer für chinesische Studierende an deutschen Hochschulen eingerechnet werden. Dieser Austausch ist im deutschen Interesse, da viele der chinesischen Studierenden nach ihrem Studium zu den engen wirtschaftlichen Beziehungen beitragen, indem sie zum Beispiel für deutsche Unternehmen arbeiten, die eng mit China zusammenarbeiten. Die betroffenen Haushaltsmittel des BMZ beliefen sich 2022 dagegen nur auf 8,23 Millionen Euro. Das umfasst unter anderem den Rechtsstaatsdialog des Bundesjustizministeriums mit China, der durch ein Projekt des Entwicklungsministeriums unterstützt wird.

Außerdem werden in China Projekte der kirchlichen Zentralstellen durchgeführt. Diese Projekte gehören zu dem Teil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die von nichtstaatlichen Organisationen eigenständig initiiert und umgesetzt werden – zum Beispiel von den Kirchen, von politischen Stiftungen und von sehr vielen Nichtregierungsorganisationen (NROs) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Auch diese Form der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird vom Staat finanziell unterstützt. Die Verantwortung für die Durchführung der Projekte tragen die nichtstaatlichen Trägerorganisationen. Sie behalten trotz der staatlichen Zuschüsse ihre volle Eigenständigkeit. Diese Träger verpflichten sich dazu, im Sinne der demokratischen Grundordnung, nicht missionierend oder politisch beeinflussend zu arbeiten. Und dann entscheiden sie selbst über die Verwendung der BMZ-Mittel hinsichtlich Partnerinnen und Partnern, Themen und Projektauswahl.
Finanziert das BMZ Gender-Trainings in China oder ein Projekt zu positiver Maskulinität in Ruanda?

Ja. Diese beiden Projekte sind allerdings keine eigenen Projekte des BMZ, sondern werden von den Kirchen verantwortet (in China: Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung und in Ruanda: Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe). Die Kirchen entscheiden über die Verwendung der BMZ-Mittel hinsichtlich Partner, Themen und Projektauswahl eigenständig.

Darüber hinaus unterstützt das BMZ zahlreiche eigene Projekte für Geschlechtergerechtigkeit. Denn Gesellschaften, in denen die Gleichstellung von Mann und Frau geachtet und gefördert wird, sind stabiler und widerstandsfähiger. Im Rahmen ihres Schwerpunkts feministische Entwicklungspolitik unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit darum zum Beispiel Projekte, die Gewalt gegen Frauen bekämpfen. Um hier nachhaltig erfolgreich zu sein, sind veränderte Rollenbilder bei den Männern sehr wichtig. Genau das ist mit positiver Maskulinität gemeint. Erst eine veränderte Haltung gegenüber Frauen führt zu einem beständigen Rückgang der Gewalt gegenüber Frauen.
Ist es richtig, dass Deutschland ein 22-Milliarden-Dollar-Projekt für Stromnetze in Südafrika finanziert?

Die 22 Milliarden US-Dollar beziehen sich nicht auf ein von der Bundesregierung gefördertes Projekt, sondern auf die Planungen des staatlichen südafrikanischen Energieversorgers ESKOM für den gesamten Netzausbau in Südafrika bis 2029. Dieser Netzausbau ist wichtig für die Einspeisung der vielen neuen Solar- und Windenergieanlagen, die mit privaten Mitteln gebaut werden.

Es ist möglich, dass die Bundesregierung künftig einen kleinen Teil davon unterstützt. Dabei sind drei Aspekte wichtig:

Erstens läuft eine solche Unterstützung typischerweise über Kredite, die zurückgezahlt werden. Das funktioniert, weil sich Investitionen in den Netzausbau nicht nur für das Klima, sondern auch ökonomisch rechnen.

Zweitens würde eine Finanzierung immer nur einen kleinen Projektteil umfassen, nie die gesamten Kosten und auch erst nach ausführlicher Prüfung erfolgen.

Und drittens engagiert sich Deutschland seit 2021 als Teil einer wachsenden Unterstützergruppe, der sogenannten JETP: Wir finanzieren also bereits bei ähnlichen Vorhaben nicht alleine und können so größere Wirkungen erzielen.

Die JETP (Just Energy Transition Partnership/Partnerschaft für eine sozial gerechte Energiewende) wurde 2021 zwischen Südafrika und einer internationalen Unterstützergruppe bestehend aus Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den USA und der EU geschlossen. Seitdem sind auch die Niederlande und Dänemark beigetreten und weitere Staaten haben ihre Unterstützung zugesagt, darunter Kanada. Ziel der JETP ist es, Südafrika bei der Energiewende zu unterstützen und die sozialen Folgen in den bisherigen Kohleregionen abzufedern. Südafrika hat im Rahmen der Partnerschaft seine Klimaziele erhöht, einen Umsetzungsplan für die Energiewende vorgelegt und die entsprechenden Klima- und Energiegesetze verabschiedet, die unter anderem einen gleichberechtigten Zugang zum Stromnetz für erneuerbare Energien ermöglichen. Diese Maßnahmen haben bereits einen Boom bei Solarunternehmen ausgelöst und die Tage mit Stromabschaltungen in Südafrika deutlich reduziert.
Hat das Entwicklungsministerium 460 nigerianischen Parlamentariern SUVs finanziert?

Nein. Das BMZ arbeitet mit Nigeria in ganz anderen Bereichen zusammen und gibt keine Mittel direkt in den nigerianischen Staatshaushalt. Nigeria ist die größte und bevölkerungsreichste Volkswirtschaft Afrikas mit einem wachsenden Markt, der auch für die deutsche Exportwirtschaft interessant ist. Gleichzeitig gibt es viel Armut und Arbeitslosigkeit. Deswegen arbeitet das BMZ mit Nigeria bei der Ausbildung, Schaffung von Jobs und der Stärkung der Privatwirtschaft zusammen. Die Zusammenarbeit mit Nigeria wird auch immer wichtiger für die Lösung gemeinsamer globaler Herausforderungen, zum Beispiel bei der Bewältigung der Klimakrise, in der Migrationspolitik und beim Kampf gegen Terror im Sahel. Dabei unterliegen alle Projekte strengen Kontrollmechanismen, um Korruption oder den Missbrauch von Fördermitteln zu verhindern.

Im Jahr 2022 hat das BMZ für die bilaterale Zusammenarbeit mit Nigeria insgesamt 67,5 Millionen Euro für die kommenden Jahre zugesagt. Der Gesamtwert aller laufenden Projekte beträgt aktuell rund 570 Millionen Euro (2023: 640 Millionen Euro). Das umfasst Projekte, die teilweise vor knapp zehn Jahren gestartet wurden und auch noch in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Es ist also keine jährliche Summe, sondern der Gesamtwert aller Projekte (Zuschüsse und Darlehen) über einen längeren Zeitraum.
Warum unterstützt das BMZ Frauen in Kamerun?

Frauen werden in den Konfliktregionen in Kamerun häufig sexuell belästigt, geschlagen und vergewaltigt. Viele Mädchen werden zwangsverheiratet und auch Genitalverstümmelung kommt vor. Besonders schlimm ist die Situation in den Regionen „Extremer Norden“, unter anderem durch den Einfall der islamistischen Terrorgruppe Boko Haram, sowie „Nord-West“ und „Süd-West“. Dort werden viele Frauen und auch Mädchen Opfer von Gewalt und müssen als Binnenvertriebene leben.

Es gibt allerdings auch Gruppen in Kamerun, die sich gegen Gewalt und für die Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen. Diese Gruppen unterstützt das BMZ gemeinsam mit der Europäischen Union in einem Projekt. Damit können sie unter anderem Anlaufstellen für Frauen schaffen, die vertrieben wurden. Um über einzelne Projekte hinaus die gesamte Gesellschaft gerechter zu machen, setzen sich diese Nichtregierungsorganisationen beispielsweise für ein Gesetz gegen Gewalt an Frauen im kamerunischen Parlament ein. Außerdem versuchen sie, traditionelle Führer in der Region „Nord-West“ dazu zu bewegen, Frauen im traditionellen Rat zuzulassen, um dort gemeinsam Konflikte zu lösen oder Konflikten vorzubeugen. Denn gerade dort, wo Konflikte schon eskaliert sind, sind die Frauen, Mütter und Großmütter oft die Stimmen, die sich für friedliche Lösungen stark machen.

Bei all diesen Aktivitäten unterstützen BMZ und EU mit dem im März 2024 begonnenen Projekt „Die Beteiligung der Zivilgesellschaft und Geschlechtergleichstellung unterstützen“. Der frühere Projekttitel („gendertransformative Ansätze zu Stärkung der Resilienz der Zivilgesellschaft“) wurde geändert, weil er nicht verständlich genug war.
Finanziert Deutschland mit Entwicklungsprojekten die Hamas im Gazastreifen?

Es fließen keine Mittel der Bundesregierung an Terrororganisationen wie die Hamas. Die Bundesregierung zahlt auch keine nicht-zweckgebundenen Finanzmittel an die Palästinensische Behörde. Die Mittel der Bundesregierung in den Palästinensischen Gebieten werden unter strengen Kriterien zweckgebunden für ausgewählte Projekte eingesetzt.

Die strengen Kontrollmechanismen des BMZ, die für alle Projekte in den Palästinensischen Gebieten gelten, umfassen eine engmaschige und mehrstufige Überprüfung von lokalen Partnern und ihren Mitarbeitenden, von Material, das in den Gazastreifen eingeführt wird, sowie von Finanzflüssen.

Dass Deutschland sich für die Linderung des Leids der Palästinenser*innen engagiert, steht in der aktuell schwierigen Lage außer Frage. Denn langfristig werden Israelis und Palästinenser*innen nur in Frieden und Sicherheit leben können, wenn es auch die jeweils andere Seite tut.

Weitere Informationen zu den Kontrollmechanismen für Entwicklungsprojekte in den Palästinensischen Gebieten finden Sie hier.
Warum streicht Deutschland den Ländern, die ihre ausreisepflichtigen Staatsangehörigen nicht zurücknehmen, nicht die Gelder?

Wer die Unterstützung für Ernährung, Bildung oder Gesundheitssysteme kürzt, vergrößert das Leid von Menschen und verstärkt die politische und soziale Unsicherheit. Das vermehrt die Ursachen von Flucht und Migration, anstatt sie zu reduzieren.

Indem Entwicklungspolitik Ungleichheiten abbaut und Perspektiven für ein menschenwürdiges Leben schafft, trägt sie zu Frieden und Sicherheit bei. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen, um zu verhindern, dass Menschen fliehen müssen.

Die Erfahrung zeigt: Die Zusammenarbeit mit anderen Regierungen funktioniert in Migrationsfragen vor allem durch mehr Kooperation und vertrauensvolle Kommunikation und nicht durch Druck und Konfrontation.

In Staaten mit autoritären Regierungen, mit denen eine Zusammenarbeit nur eingeschränkt möglich ist, arbeiten wir bereits jetzt so, dass die Unterstützung direkt bei der Bevölkerung ankommt.
Was zahlt Deutschland für Entwicklungszusammenarbeit pro Jahr?

Im Internet kursieren viele unterschiedliche Zahlen.

Richtig ist, dass sich der BMZ-Haushalt, also die eingesetzten Steuermittel des Ministeriums, das für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zuständig ist, im Jahr 2024 auf rund 11,22 Milliarden Euro beläuft. Das entspricht 2,35 Prozent des gesamten Bundeshaushalts. Im Jahr 2023 standen dem BMZ 12,16 Milliarden Euro zur Verfügung; das waren etwa 2,5 Prozent des Bundeshaushalts.

In die internationale Statistik für Entwicklungsleistungen ( „Official Development Assistance“, ODA (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) fließen zahlreiche Posten ein, die über den Haushalt des Entwicklungsministeriums hinausgehen. In den vergangenen Jahren lag der Anteil des Entwicklungsministeriums an den gesamten deutschen Entwicklungsleistungen regelmäßig zwischen 40 und 50 Prozent, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit der humanitären Hilfe.

Ein weiterer relevanter Posten, der in die ODA-Statistik eingeht, sind die Kosten von Bund, Ländern und Kommunen für die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten aus Entwicklungsländern in Deutschland im ersten Jahr (2023: 6,74 Milliarden Euro). Auch das, was die Bundesländer für die Bereitstellung von Studienplätzen für Studierende aus Entwicklungsländern investieren, wird in die ODA-Statistik eingerechnet (2023: 1,98 Milliarden Euro).

Die Regeln, was in die Statistik einfließt und was nicht, werden in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) international vereinbart. Laut der OECD-Statistik hat Deutschland 2023 35,05 Milliarden Euro für Entwicklung ausgegeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Warum zahlt Deutschland so viel mehr Entwicklungsgelder als andere Länder?

Deutschland liegt mit seinen Entwicklungs-Investitionen gemessen an seiner Wirtschaftskraft hinter Norwegen, Luxemburg und Schweden auf Platz vier. Das vergleichsweise große entwicklungspolitische Engagement liegt im deutschen Interesse. Deshalb hat es über viele Regierungskonstellationen hinweg auch eine lange Tradition. Als global vernetzte Volkswirtschaft ist Deutschland noch stärker als andere darauf angewiesen, belastbare Zugänge und vertrauensvolle Partnerschaften zu pflegen sowie globale Krisen friedlich und auf dem Wege der Zusammenarbeit zu lösen.

Globale Probleme lassen sich nur durch globale Zusammenarbeit lösen. So lässt sich zum Beispiel der Klimawandel nur durch weltweit gemeinsames Handeln aufhalten. Dabei kommt es auf viele unserer Partnerländer besonders an. Wenn es gelingt, dort direkt in erneuerbare Energien zu investieren, anstatt den Umweg über fossile Kraftstoffe zu wählen, profitiert die ganze Welt.

Das Gleiche gilt für die weltweite Bekämpfung von Gewalt und kriegerischen Konflikten, die Unterstützung Geflüchteter und die Unterstützung der Aufnahme- und Herkunftsländer sowie die Bekämpfung von weltweiten Pandemien. Das alles gelingt nur mit mehr anstatt mit weniger Zusammenarbeit.

Entwicklungspolitik lohnt sich finanziell. Mit jedem Euro, mit dem wir heute weltweit Gesellschaften krisenfester machen, sparen die Steuerzahlenden laut Weltbank-Berechnungen später vier Euro an humanitärer Nothilfe. Diese Investition zahlt sich also aus.

Deutschland ist zudem mehr denn je auf Verbündete und Handelspartner überall in der Welt angewiesen, mit denen wir respektvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Eine aktive Entwicklungspolitik schafft dafür die Voraussetzung und ist ein wichtiger Türöffner. Deutschlands Wohlstand beruht auf dieser Weltoffenheit. Jeder zweite Euro wird mit Export verdient. Wenn Deutschland ein starkes Exportland bleiben will, wenn wir weiterhin Autos, Maschinen und Medikamente ins Ausland verkaufen wollen, können wir uns keine Schneckenhaus-Mentalität erlauben.
Um was für Projekte handelt es sich bei der Antwort auf die Paris21/Statistik-Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Drucksache 20/9176)?

Anders als manche vermuten, handelt es sich bei der in der Antwort (Externer Link) enthaltenen Projektliste nicht um eine systematische Auflistung aller aktuellen deutschen Entwicklungsprojekte, sondern um eine Liste von älteren und neueren Projekten, die einen Bezug zum Thema Daten und Statistiken haben. Datenverfügbarkeit, Data Management und Statistik spielen eine immer größere Rolle für erfolgreiche Entwicklungsprojekte, etwa für Frühwarnsysteme bei Unwetterkatastrophen oder digitale Dienstleistungen. Die aufgeführten Projektvolumen sind der jeweilige deutsche Beitrag an den umfassenden, langfristigen Projekten in unseren Partnerländern. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

Es handelt sich bei der Summe der aufgelisteten Projektgelder nicht um die Summe der dafür ausgegebenen Haushaltsmittel. Die Projektliste enthält sowohl Haushaltsmittel in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, als auch Kredite. Die Kredite werden von den Partnerländern anschließend wieder zurückgezahlt. Im Fall von Indien zum Beispiel läuft die Zusammenarbeit zu 90 Prozent über Kredite.
Außerdem handelt es sich nicht um jährliche Mittel, sondern um die Gesamtsumme der Projekte, die meist über viele Jahre laufen.

Bekommt das Unternehmen BioNTech für die Produktionsstätte für mRNA-Impfstoffe in Ruanda vom BMZ staatliche Unterstützung?

Nein. Es fließen keine Gelder aus dem Haushalt des BMZ an das Unternehmen BioNTech. Das BMZ unterstützt nicht die BioNTech-Fabrik selbst, sondern fördert die nötigen regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Produktion in Ruanda als Standort der neuen Anlage und als vielversprechenden Pharmastandort in Afrika als Ganzes.

Dazu gehören die Ausbildung von Fachkräften für den Pharmasektor und die Stärkung der nationalen Regulierungsbehörde. Diese soll in Zusammenarbeit mit dem deutschen Paul-Ehrlich-Institut in die Lage versetzt werden, die nötigen Standards der Weltgesundheitsorganisation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu erfüllen, um die BioNTech-Fabrik und die produzierten Impfstoffe regulatorisch zu überwachen. Der Aufbau afrikanischer Produktionsstätten für Impfstoffe ist wichtig, damit die nächste globale Gesundheitskrise besser und gerechter bewältigt werden kann. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig internationale Zusammenarbeit zur Verhinderung und Bewältigung von globalen Gesundheitskrisen ist.

Produziert werden können in der Impfstoff-Fabrik von BioNTech – basierend auf der modernen mRNA-Technologie – verschiedene Impfstoffe, womöglich auch ein noch in der klinischen Erprobung befindlicher Malaria-Impfstoff oder perspektivisch andere in Afrika besonders nachgefragte Impfstoffe. Die Afrikanische Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) hat sich zum Ziel gesetzt, dass 60 Prozent der in Afrika verbrauchten Impfstoffe bis zum Jahr 2040 auch in Afrika produziert werden. Momentan ist es nur ein Prozent.

Deutschland unterstützt die Etablierung der regionalen Impfstoffproduktion in Afrika und arbeitet dabei neben Ruanda auch mit der Afrikanischen Union (AU), Ghana, Senegal und Südafrika zusammen. Dieses Engagement fügt sich eng in entsprechende europäische Initiativen ein. Die BMZ-Förderung für die notwendigen Rahmenbedingungen für Impfstoffproduktion in Ruanda beläuft sich aktuell auf insgesamt 53,75 Millionen Euro. Die BioNTech-Fabrik wird vollständig vom Unternehmen BioNTech selbst finanziert. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bislang rund 150 Millionen US-Dollar in die Fabrik investiert.
Stimmt es, dass deutsches Entwicklungsgeld an die Taliban fließt?

Nein. Es gibt keine direkte Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan und es fließt kein Geld an die Taliban, die keine legitime Regierung in Afghanistan darstellen. Deutschland hat nach der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 die bilaterale (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)⁠ staatliche Entwicklungszusammenarbeit eingestellt, unterstützt die afghanische Bevölkerung aber weiterhin über multilaterale (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Organisationen wie die UNO (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)⁠ oder die Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen. Eine Zusammenarbeit mit den Taliban findet nicht statt. Es fließen keine Mittel über die Ministerien und Behörden der Taliban.

Weitere Informationen zur Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan finden Sie hier.




Zugefügt 2025 Januar 15

Faktencheck Häufig gestellte Fragen an das Entwicklungsministerium

Umweltbundesamt - Rückblick 2024

Highlights, Neuigkeiten, Jubiläen und Wissenschaft - 2024 war für das Umweltbundesamt geprägt von Meilensteinen.
10.01.2025
Inhaltsverzeichnis

Januar: 50 Jahre Schutz vor Lärm im UBA
Februar: Erfolg gegen Greenwashing
März: Gewässertyp des Jahres 2024: Flaches Küstengewässer der Ostsee
April: Neuer Umweltbundesamt-Standort in Cottbus eröffnet
Mai: Daten zur Umwelt
Juni: 50 Jahre Umweltbundesamt - 50 Jahre Engagement für Mensch und Umwelt
Juli: Klimawandel und seine Folgen: UBA-Empfehlungen für den Umbau zur Schwammstadt
August: Umwelt- und Naturschutzinformationen auf einen Blick
September: Europäische Mobilitätswoche
Oktober: Hitze und Kälte, Starkregen und Trockenheit
November: Ergebnisse der COP29
Dezember: Gesunde Böden als Lebensgrundlage zukünftiger Generationen

Januar: 50 Jahre Schutz vor Lärm im UBA

Dauerhafter Lärm mindert die Lebensqualität, belastet Psyche und Körper und kann krank machen. Damit ist Lärm ein gravierendes Umweltproblem. Der Schutz vor Lärm gehört für das Umweltbundesamt seit seiner Gründung im Jahr 1974 deshalb zu einem wichtigen Thema. Im Januar 2024 beleuchtete die Fachtagung ´50 Jahre UBA - 50 Jahre Schutz vor Lärm´ die aktuelle Lage und diskutierte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Denn: Jeder vierte Mensch in Deutschland lebt in einer Region, in der die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein durch den Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Deshalb müssen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm noch effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Das UBA hat seit seiner Gründung die wissenschaftlichen Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Lärmschutz erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Verkehrslärmschutzverordnung, die 1990 erlassen wurde und Lärmschutzmaßnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen vorschreibt, beruht beispielsweise auf der wissenschaftlicher Arbeit der UBA-Fachleute. Auch an der Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, dem wichtigsten Regelwerk zum Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, hat das UBA maßgeblich mitgewirkt. Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm weiter zu reduzieren, sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen.


Weitere Informationen zum Thema Lärm gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Januar Thema Lärm - ein Kind hält sich die Ohren zu
UBA-Rückblick 2024: Januar
Quelle: Umweltbundesamt
Februar: Erfolg gegen Greenwashing

Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter Co-Leitung des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠) die Beseitigung von irreführenden Umweltbehauptungen („Green Claims“) auf den europäischen Webseiten von Zalando bewirkt. So hat das Unternehmen unter anderem sein Banner „Nachhaltigkeit“ bei Produktabbildungen entfernt, da dieses eine unzulässige Behauptung eines uneingeschränkten Umweltvorteils darstellte.

Mehr Infos gibt es hier.


Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Februar Thema Greenwashing - ein Zitat von Dirk Messner mit Bild
UBA-Rückblick 2024: Februar
Quelle: Umweltbundesamt
März: Gewässertyp des Jahres 2024: Flaches Küstengewässer der Ostsee

Das flache Küstengewässer der Ostsee ist nicht nur bei Urlaubern beliebt, sondern bietet auch vielen Lebewesen in Seegraswiesen, dichten Algenwäldern, Steinriffen und Muschelbänken eine Heimat. Fische, Krebse, Muscheln und Wasservögel finden hier ihre Rast- und Nahrungsplätze. In einigen Regionen leben sogar Seesterne, Schweinswale und Robben. Um diese Vielfalt zu schützen, streben die EU-⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ und die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtline einen guten ökologischen und chemischen Zustand in den Gewässern an. An diesem Ziel arbeiten die Ostsee-Anrainerstaaten auch regional im Rahmen der Helsinki Kommission für den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets zusammen.

Mehr Infos gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat März Thema Gewässertyp des Jahres - flache Küstengewässer der Ostsee
UBA-Rückblick 2024: März
Quelle: Umweltbundesamt
April: Neuer Umweltbundesamt-Standort in Cottbus eröffnet

Am neuen ⁠UBA⁠-Standort in Cottbus untersucht das ⁠UBA⁠, wie sich energieintensive Industrieprozesse unter Berücksichtigung weiterer Umweltbelange klimaneutral umgestalten lassen. So soll insbesondere die Elektrifizierung von Industrieprozessen sowie die Reduzierung prozessbedingter ⁠CO2⁠-Emissionen vorangetrieben werden. Der Hauptsitz des UBA ist seit dem 2005 in Dessau-Roßlau. Weitere Standorte hat das UBA in Berlin, Bad Elster, Leipzig, Langen, Merseburg, Salzgitter und seit April in Cottbus. Darüber hinaus betreiben wir ein Messnetz mit sieben Messstellen von Zingst bis zur Zugspitze.

Mehr Infos hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat April Thema UBA-Standorte
UBA-Rückblick 2024: April
Quelle: Umweltbundesamt
Mai: Daten zur Umwelt

Gute Nachrichten zum ⁠Klima⁠: Mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben die nationalen Klimaziele bis 2030 sektorübergreifend erreichbar. Die ⁠Emission⁠ von Treibhausgasen ist sogar im grünen Bereich: Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 674 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – 76 Millionen Tonnen oder 10,1 Prozent weniger als 2022. Dies ist der stärkste Rückgang seit 1990. Zu diesen Schlüssen - und vielen weiteren Erkenntnissen zum Zustand der Umwelt - kommt der Umweltmonitor 2024. ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner: „Der Umweltmonitor 2024 des UBA zeigt: Ambitionierter Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ stärkt unsere Ökosysteme und unsere Gesundheit. Treibhausgasemissionen sinken, Luftschadstoffe sind stark zurückgegangen. Gleichzeitig legt der Bericht auch den Finger in die Wunde und zeigt, wo wir noch Nachholbedarf haben. Die Verunreinigung unserer Gewässer etwa ist eine immense Herausforderung für die kommenden Jahre. Beim Straßenlärm, der unsere Gesundheit unmittelbar beeinflusst, gibt es kaum Fortschritte.“

Weitere Informationen und der gesamte Umweltmonitor zum Nachlesen gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Mai Thema Umweltmonitor
UBA-Rückblick 2024: Mai
Quelle: Umweltbundesamt
Juni: 50 Jahre Umweltbundesamt - 50 Jahre Engagement für Mensch und Umwelt

Das Jahr 2024 war ein besonderes Jahr für das ⁠UBA⁠, denn es feierte sein 50-jähriges Bestehen und 50 Jahre Engagement für Mensch und Umwelt.
Seit der Gründung in den 1970er Jahren hat sich in Sachen Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ einiges getan, wie auch UBA-Präsident Dirk Messner zusammenfasste

„In aller Bescheidenheit können wir durchaus mit Stolz sagen, dass durch die Hingabe und Hartnäckigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen über die Jahre einiges im Umweltschutz passiert ist. Wir haben nicht nur Veränderungen angestoßen, sondern sie auch aktiv mitgeprägt und umgesetzt – vom Asbest- und ⁠FCKW⁠-Halon-Verbot bis hin zum Start des Emissionshandels. Trotz der Erfolge richten wir den Blick im Jubiläumsjahr auf neue gesellschaftspolitische Herausforderungen. Um Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ voranzutreiben und Wohlstand in den Grenzen der Ökosysteme weiterhin zu ermöglichen, ist eine verstärkte, interdisziplinäre Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Sie erfordert einen ganzheitlichen Blick auf den Klimaschutz und die Arbeit zum Schutz von Mensch und Umwelt – beispielsweise durch die konsequente Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft oder die Förderung der Zirkularität der Ökonomie, ohne die uns sozial gerechter und erfolgreicher Klimaschutz heute und in Zukunft nicht gelingen kann. Das 50-jährige Jubiläum markiert einen Meilenstein, gibt uns die Chance, Partnerschaften zu stärken und mit anderen Organisationen zusammenzuarbeiten, um globale Umweltziele zu erreichen – allen voran die Ziele des 2019 verabschiedeten European Green Deals, der Klimaneutralität bis 2045 und damit einer lebenswerten Zukunft, der wir als Gesellschaft durch unsere gemeinschaftliche Transformationsarbeit optimistisch entgegen gehen wollen.“

Diese Erfolge feierte das UBA mit Bürgerinnen und Bürgern am Hauptsitz in Dessau-Roßlau mit einem gemeinsamen Jubiläumsfest und nahm mit über 3000 Besucher*innen die Herausforderungen, Meilensteine, Erfolge und Misserfolge der vergangenen 50 Jahre in den Blick. Bei informativen Aktionen und Ständen der unterschiedlichen Fachbereiche und Mitarbeitenden des UBA erlangten die Gäste einen Ausblick in die aktuellen Schwerpunkte und die Themen der Zukunft und hatten die Möglichkeit, an diversen Ständen und Mitmach-Aktionen einen Einblick in die Arbeit der Mitarbeitenden zu erhalten. Ein musikalisches, kulturelles und kulinarisches Rahmenprogramm sorgte darüber hinaus für große Begeisterung.
Weitere Informationen zu 50 Jahren UBA und Eindrücke vom Jubiläumsfest am 15.06.2024 in Dessau gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Juni Thema Jubiläumsfest in Dessau
UBA-Rückblick 2024: Juni
Quelle: Umweltbundesamt
Juli: Klimawandel und seine Folgen: UBA-Empfehlungen für den Umbau zur Schwammstadt

Die Jahresmitteltemperatur sowie die Häufigkeit und die Intensität von Extremereignissen nehmen mit fortschreitendem ⁠Klimawandel⁠ in Deutschland zu. Das Konzept der Schwammstadt verfolgt das Ziel, urbane Räume so zu gestalten, dass sie Niederschlagswasser auffangen und im Wasserkreislauf halten und nutzbar machen können. So können Freiräume und Stadtgrün im Fall von Starkniederschlägen Wasser zurückhalten, versickern und somit Überschwemmungen, aber auch Hitze und Trockenheit entgegenwirken.

Mehr Infos finden Sie hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Juli Tema Schwammstadt
UBA-Rückblick 2024: Juli
Quelle: Umweltbundesamt
August: Umwelt- und Naturschutzinformationen auf einen Blick

Das neue Portal umwelt.info dient als zentraler Zugriffspunkt auf alle bundesweit öffentlich verfügbaren Informationen zu umwelt- und naturschutzbezogenen Themen. Nach Start der ersten Version im Juni sind bis August schon knapp 600.000 Datensätze online.

Mehr Infos gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat August Thema umwelt.info
UBA-Rückblick 2024: August
Quelle: Umweltbundesamt
September: Europäische Mobilitätswoche

Vom 16. bis 22. September 2024 zeigten Kommunen und lokale Akteure, wie die Verkehrswende gelingen kann, wenn der Straßenraum anders und gemeinsam genutzt wird. Während der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE (EMW) wird das mit vielfältigen Aktionen kreativ erprobt: Rad- und Fußverkehr, Spiel und Sport, Aufenthalt und Grün erhalten mehr Raum auf der Straße und auf Parkplätzen.

Mehr über die Aktionen und Infos zur Europäischen Mobiliätswoche gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat September Thema Europäische Mobilitätswoche
UBA-Rückblick 2024: September
Quelle: Umweltbundesamt
Oktober: Hitze und Kälte, Starkregen und Trockenheit

In den letzten Jahren gab es viele Wetterextreme: Die globalen Durchschnittstemperaturen steigen in den letzten Jahrzehnten immer schneller, das belegen Beobachtungsdaten. Ein Beispiel: Die zehn wärmsten Jahre seit Beginn der regelmäßigen Wetteraufzeichnungen wurden seit dem Jahr 2010 gemessen. Extreme Wetterereignisse wie Starkniederschläge und Hitzewellen wurden häufiger.

Mehr dazu gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Oktober Tema Jahresdurchschnittstemperaturen
UBA-Rückblick 2024: Oktober
Quelle: Umweltbundesamt
November: Ergebnisse der COP29

Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich.

Mehr zu der COP29 finden Sie hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat November Thema COP29
UBA-Rückblick 2024: November
Quelle: Umweltbundesamt
Dezember: Gesunde Böden als Lebensgrundlage zukünftiger Generationen

Im Dezember wurde das Nationale Bodenmonitoringzentrum am Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) in Dessau-Roßlau eröffnet. Das Ziel des neuen Zentrums ist es, die in Deutschland erhobenen Daten zum Zustand der Böden aus den verschiedenen Monitoringprogrammen soweit möglich von einem zentralen Ort aus verfügbar und für gemeinsame Auswertungen nutzbar zu machen. Der Bodenschutz soll durch deutschlandweite Aussagen zur langfristigen Entwicklung des Bodenzustandes gestärkt werden. Das Monitoringzentrum entsteht aus einer Zusammenarbeit von Bundes- und Länderbehörden, die Daten zu Böden erfassen und auswerten, wie z. B. Daten zu Humus oder Bodenbiodiversität.

Mehr dazu gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Dezember Thema Eröffnung Nationales Bodenmonitoringzentrum in Dessau
UBA-Rückblick 2024: Dezember
Quelle: Umweltbundesamt




Zugefügt 2025 Januar 15

UBA-Rückblick 2024

Explosion - Polizei Hamburg - Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf nach Explosion in Hamburg-Wandsbek

Zeit: 04.02.2025, 04:31 Uhr
Ort: Hamburg-Wandsbek, Ahrensburger Straße
Am Dienstagmorgen kam es aus bislang ungeklärter Ursache zu einer Explosion in einem ehemaligen Imbiss in Hamburg-Wandsbek. Die Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung.

Nach den bisherigen Erkenntnissen kam es in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Schnellrestaurants im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses zu einer Explosion. Ein Feuer breitete sich nicht aus. Das Haus wurde beschädigt und ist derzeit nicht bewohnbar.

Umgehend alarmierte Einsatzkräfte evakuierten die Bewohnerinnen und Bewohner des Mehrfamilienhauses und brachten diese zunächst in Notunterkünfte unter. Personen wurden nicht verletzt.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm die ersten Ermittlungen am Tatort, welche nun vom Landeskriminalamt für Branddelikte (LKA 45) geführt werden. Darüber hinaus wurden ein Statiker sowie das GasNetz Hamburg für die Ermittlungen hinzugezogen.

Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die in diesem Zusammenhang relevante Beobachtungen gemacht haben, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg POL-HH: 250204-1. Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf nach Explosion in Hamburg-Wandsbek

Höhere Zölle auf Agrarzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Einführung von Zöllen auf eine Reihe von Agrarerzeugnissen aus Russland und Belarus sowie auf bestimmte Düngemittel auf Stickstoffbasis angenommen. Maroš Šefčovič, Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz erklärte: „Diese Zölle sind sorgfältig kalibriert, um mehrere Ziele zu erreichen. Wir wollen Russlands Kriegswirtschaft weiter schwächen und gleichzeitig die Abhängigkeiten der EU verringern, unsere Industrie unterstützen und die weltweite Ernährungssicherheit bewahren. Wir werden alle notwendigen Schritte unternehmen, um unsere Düngemittelindustrie und unsere Landwirte zu schützen.“

Die Abhängigkeit von Einfuhren aus Russland und Belarus verringern

Die von den neuen Zöllen betroffenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse machen 15 Prozent der landwirtschaftlichen Einfuhren aus Russland im Jahr 2023 aus, für die bisher keine erhöhten Zölle galten. Nach der Verabschiedung durch den Rat würden alle Agrareinfuhren aus Russland Gegenstand von EU-Zöllen sein. Ziel des Vorschlags ist es, die Abhängigkeit von Einfuhren aus Russland und Belarus zu verringern. Solche Einfuhren, insbesondere von Düngemitteln, machen die EU anfällig für mögliche Zwangsmaßnahmen Russlands und stellen somit ein Risiko für die Ernährungssicherheit der EU dar.

Die heimische Düngemittelproduktion ankurbeln

Gleichzeitig werden die Zölle das Wachstum der heimischen Produktion und der Düngemittelindustrie der EU fördern, die unter der Energiekrise gelitten hat. Sie werden auch die Diversifizierung der Versorgung aus Drittländern ermöglichen. Dies wird dazu beitragen, die Versorgung mit Düngemitteln zu sichern und vor allem dafür sorgen, dass die Landwirte in der EU weiterhin Düngemittel zu einem erschwinglichen Preis erhalten. Der Vorschlag enthält Ausgleichsmaßnahmen für den Fall, dass die Landwirte in der EU einen erheblichen Anstieg der Düngemittelpreise erleben.

Es wird erwartet, dass sich die Zölle negativ auf die russischen Exporteinnahmen auswirken und damit die Fähigkeit Russlands beeinträchtigen werden, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu führen.

Russische Agrar- und Düngemittelausfuhren in Drittländer bleiben unberührt

Die Durchfuhr sämtlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus in Drittländer bleibt von diesen Maßnahmen unberührt. Dies steht im Einklang mit der Verpflichtung der EU, die Ernährungssicherheit weltweit und insbesondere für Entwicklungsländer zu fördern. Das bedeutet, dass der An- und Verkauf russischer Agrarerzeugnisse ebenso unverändert bleibt wie die Lagerung in EU-Zolllagern, der Transport auf EU-Schiffen oder die Erbringung von Versicherungs- und Finanzierungsdienstleistungen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf der Rechtsgrundlage der gemeinsamen Handelspolitik (Artikel 207 AEUV) geprüft.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Vorschlag für Zölle

Restriktive Maßnahmen der EU nach Russlands militärischer Aggression in der Ukraine

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Januar 15

Höhere Zölle auf Agrarzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus

Bundesgerichtshof entscheidet zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19

Der unter anderem für das Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf der Grundlage einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, welche Umstände für die Beurteilung der Frage maßgeblich sind, ob ein Reisender, der vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückgetreten ist, von der Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gemäß § 651h Abs. 3 BGB befreit ist.

Sachverhalt:

Im Verfahren X ZR 53/21 buchte der Kläger bei der Beklagten im Januar 2020 eine Reise nach Japan im Zeitraum vom 3. bis 12. April 2020 zu einem Gesamtpreis von 6.148 Euro. Im Februar 2020 beschloss die japanische Regierung unter anderem, für die kommenden Wochen sämtliche Großveranstaltungen abzusagen und alle Schulen bis mindestens Anfang April zu schließen. Der Kläger trat am 1. März 2020 von der Reise zurück. Die Beklagte berechnete Stornokosten in Höhe von insgesamt 1.537 Euro (25 % des Reisepreises), die der Kläger bezahlte. Am 26. März 2020 erging für Japan ein Einreiseverbot. Der Kläger verlangte daraufhin die Rückzahlung des geleisteten Betrags.

Im Verfahren X ZR 3/22 buchte der Kläger eine Ostseekreuzfahrt im Zeitraum vom 22. bis 29. August 2020 für 8.305,10 Euro. Am 31. März 2020 trat er von der Reise zurück und verlangte die Rückzahlung der von ihm geleisteten Anzahlung in Höhe von 3.194 Euro. Die Kreuzfahrt wurde von der Beklagten am 10. Juli 2020 abgesagt.

Im Verfahren X ZR 55/22 buchten die Kläger im Juni 2019 eine Pauschalreise nach Mallorca vom 16. bis 30. Mai 2020 für 1.753 Euro und im Juli 2019 eine Flusskreuzfahrt ´Wolga-Wunder und Zarenzauber´ vom 5. bis 15. September 2020 für 2.376 Euro. Am 14. April 2020 traten sie telefonisch von beiden Reisen zurück. Die Beklagte behielt die geleisteten Anzahlungen in Höhe von insgesamt 650 Euro ein und verlangte zusätzlich 548,50 Euro als Entschädigungspauschale. Beide Reisen konnten wegen der Pandemie nicht stattfinden.

Bisheriger Prozessverlauf:

Im ersten Verfahren hat das Amtsgericht die Beklagte antragsgemäß zur Rückzahlung von 1.537 Euro nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 255,85 Euro verurteilt.

Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht den zu zahlenden Betrag auf 14,50 Euro zuzüglich vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 83,54 Euro reduziert und die weitergehende Klage abgewiesen. Zu Begründung hat es ausgeführt, im Zeitpunkt des Rücktritts habe man noch nicht vom Vorliegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ausgehen können, die gemäß § 651h Abs. 3 BGB zu einem Ausschluss des Entschädigungsanspruchs führen. Das Einreiseverbot dürfe nicht berücksichtigt werden, weil es erst nach dem Rücktritt erlassen worden sei.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Verfahren mit Beschluss vom 2. August 2022 (RRa 2022, 278) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob nur diejenigen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände maßgeblich sind, die im Zeitpunkt des Rücktritts bereits aufgetreten sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen sind, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise tatsächlich aufgetreten sind (s. Pressemitteilung Nr. 118/2022).

Im zweiten Verfahren hatte die Klage in den beiden Vorinstanzen Erfolg. Amts- und Landgericht haben offengelassen, ob die Voraussetzungen von § 651h Abs. 3 BGB bereits im Zeitpunkt des Rücktritts vorlagen, und einen Rückzahlungsanspruch schon aufgrund der später erfolgten Absage der Reise bejaht.

Dieses Verfahren hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30. August 2022 in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH im ersten Verfahren ausgesetzt (s. Pressemitteilung Nr. 128/22).

Im dritten Verfahren waren die Kläger ebenfalls in den beiden Vorinstanzen erfolgreich. Auch in diesem Verfahren hatten Amts- und Landgericht offengelassen, ob die Voraussetzungen von § 651h Abs. 3 BGB schon im Zeitpunkt des Rücktritts vorlagen.

Der EuGH hat mit Urteil vom 29. Februar 2024 (C-584/22, RRa 2024, 62 - Kiwi Tours) entschieden, dass nach der für die unionsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Regelung in Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der X. Zivilsenat hat nunmehr in allen drei Fällen das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Aufgrund der Vorabentscheidung des EuGH dürfen weder das Einreiseverbot noch die Absage der Reise bei der Beurteilung berücksichtigt werden, weil diese Ereignisse erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben.

In allen drei Verfahren hat das Landgericht nach der Zurückverweisung die Frage zu beurteilen, ob bereits im Zeitpunkt des Rücktritts die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB bestand. Der Bundesgerichtshof kann über diese Frage nicht abschließend entscheiden, weil es an hierfür maßgeblichen tatrichterlichen Feststellungen fehlt.

Im zweiten und im dritten Verfahren hat das Landgericht diese nunmehr entscheidungserhebliche Frage - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - nicht behandelt.

Im ersten Verfahren ist das Landgericht zwar zu dem Ergebnis gelangt, im Zeitpunkt des Rücktritts sei noch nicht vom Vorliegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände auszugehen gewesen. Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Vorlageentscheidung vom 2. August 2022 ausgeführt hat, ist diese Beurteilung jedoch rechtsfehlerhaft.

Die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung darf nicht allein deshalb verneint werden, weil es im Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die dort getroffenen Maßnahmen vor allem der Verhinderung von Infektionen gedient haben. Das Berufungsgericht hätte sich vielmehr mit der Frage befassen müssen, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl dieser Maßnahmen schon damals hinreichende Anhaltspunkte dafür begründeten, dass eine erhebliche Infektionsgefahr bestand, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. Diese Frage wird es nach der Zurückverweisung zu klären haben.

Im dritten Verfahren hat der Bundesgerichtshof ergänzend entschieden, dass die Kläger nicht schon dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind, wenn sie zunächst keine Gründe für ihren Rücktritt angegeben haben. Maßgeblich ist allein, ob im Zeitpunkt des Rücktritts tatsächlich unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Vorinstanzen:

X ZR 53/21:

Amtsgericht München - Urteil vom 8. Dezember 2020 - 243 C 10984/20

Landgericht München I - Urteil vom 22. Juni 2021 - 13 S 669/21

und

X ZR 3/22:

Amtsgericht Hersbruck - Urteil vom 21. Mai 2021 - 1 C 804/20

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 17. Dezember 2021 - 5 S 3127/20

und

X ZR 55/22:

Amtsgericht Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst - Urteil vom 5. November 2021 - 385 C 459/20 (70)

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 28. April 2022 - 2 - 24 S 240/21

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 651h BGB - Rücktritt vor Reisebeginn

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

(2) …

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Artikel 12 Pauschalreiserichtlinie - Beendigung des Pauschalreisevertrags und Recht zum Widerruf vor Beginn der Pauschalreise

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Reisende vor Beginn der Pauschalreise jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten kann. Tritt der Reisende gemäß diesem Absatz vom Pauschalreisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr verlangen. …

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 hat der Reisende das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Im Fall des Rücktritts vom Pauschalreisevertrag gemäß diesem Absatz hat der Reisende Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, jedoch auf keine zusätzliche Entschädigung.

Karlsruhe, den 28. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des X. Zivilsenats vom 28.1.2025 - X ZR 55/22 -
Urteil des X. Zivilsenats vom 28.1.2025 - X ZR 3/22 -
Urteil des X. Zivilsenats vom 28.1.2025 - X ZR 53/21 -
Beschluss des X. Zivilsenats vom 30.8.2022 - X ZR 3/22 -
Beschluss des X. Zivilsenats vom 2.8.2022 - X ZR 53/21 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
28.01.2025

Nr. 015/2025

Urteile vom 28. Januar 2025 - X ZR 53/21, X ZR 3/22, X ZR 55/22





Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof entscheidet zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19

Haftung der Wertpapiersammelbank für das Einfrieren von Wertpapieren der deutschen Zweigniederlassung einer iranischen Bank

Der für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat wird im Rahmen eines Revisionsverfahrens u.a. über eine Schadensersatzforderung der Zweigniederlassung einer iranischen Bank gegen die Wertpapiersammelbank wegen des Einfrierens von Wertpapieren zu entscheiden haben.

Sachverhalt:

Die Klägerin, die in München ansässige Zweigniederlassung einer iranischen Bank, nimmt die Beklagte in erster Linie auf Schadensersatz in Höhe von rund 11,1 Mio. €, hilfsweise auf Umbuchung von Wertpapieren von einem Sperrkonto auf Konten der Sammelverwahrung und weiter hilfsweise auf Unterlassung von Maßnahmen und Handlungen im Zusammenhang mit dem ´Einfrieren´ von Wertpapieren in Anspruch.

Die Klägerin erbringt Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Außenhandel zwischen der Bundesrepublik und dem Iran. Die Beklagte ist die einzige in der Bundesrepublik zugelassene Wertpapiersammelbank. Sie ist Zentralverwahrerin von Wertpapieren mit deutschen Kennnummern und zentrale Zwischenverwahrerin von sonstigen europäischen Wertpapieren.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika gab am 8. Mai 2018 bekannt, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika aus der am 14. Juli 2015 in Wien unterzeichneten Nuklearvereinbarung mit dem Iran zurückziehen und die auf ihrer Grundlage aufgehobenen Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft setzen werden. Diese Sanktionen verbieten u.a. natürlichen und juristischen Personen, die nicht der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegen (sog. Sekundärsanktionen), Geschäftsbeziehungen mit Personen, die in der vom Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen der Vereinigten Staaten (Office of Foreign Assets Control, OFAC) erstellten Liste besonders benannter Staatsangehöriger und gesperrter Personen (Specially Designated Nationals and Blocked Person List, SDN-Liste) genannt sind. Die Klägerin ist seit November 2018 in der SDN-Liste des OFAC aufgeführt.

Die Klägerin eröffnete im Juni 2019 bei einer Volksbank ein Wertpapierdepot und erwarb Unternehmens- und Staatsanleihen im Nennwert von rund 10,5 Mio. €. Diese Wertpapiere werden von der Beklagten als Zentralverwahrerin oder als Zwischenverwahrerin verwahrt. Die Beklagte buchte im August 2019 sämtliche von der Klägerin erworbenen Wertpapiere auf ein von ihr geführtes Sperrkonto.

Die Regierung der Vereinigten Staaten hat gemäß der US-amerikanischen Executive Order 13902 vom 10. Januar 2020 mit Wirkung zum Oktober 2020 Sekundär-sanktionen gegen Personen beschlossen, die Geschäftsbeziehungen mit Personen unterhalten, die auf der SDN-Liste stehen. Die Sekundärsanktionen umfassen neben Strafzahlungen auch Zugangsbeschränkungen zum US-Finanzmarkt.

Am 16. Januar 2020 beauftragte die Klägerin die Volksbank, alle von ihr erworbenen Wertpapiere bis zum 31. Januar 2020 zu veräußern. Die Volksbank wies die Klägerin darauf hin, dass die Beklagte keine Weisungen von Seiten der Klägerin entgegennehme und teilte der Klägerin mit, dass die Beklagte die Verbuchung der Wertpapiere auf dem Sperrkonto als ´vorsorgliche, risikobasierte Kontrollmaßnahme zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts über die Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Bereich der Geldwäscheprävention, der Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und der Finanzsanktionen, insbesondere der Aufklärung eines US-Bezugs der Wertpapiere und darauf bezogener Transaktionen´ bezeichnet habe.

Prozessverlauf:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin in erster Linie Schadensersatz in Höhe von rund 11,1 Mio. € wegen entgangener Veräußerungserlöse und wegen bis zum 31. Januar 2020 nicht weitergeleiteter bzw. nicht eingezogener Zinsen und Rückzahlungsbeträge geltend. Hilfsweise begehrt sie die Umbuchung der Wertpapiere von dem Sperrkonto auf Konten der üblichen Sammelverwahrung, die Zahlung fälliger Zinsen und Rückzahlungsbeträge in Höhe von rund 3,4 Mio. €, die Unterlassung von Maßnahmen und Handlungen im Zusammenhang mit dem ´Einfrieren´ der Wertpapiere sowie die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, alle nach Schluss der mündlichen Verhandlung fällig werdenden Zinsen und Rückzahlungsbeträge zu den Wertpapieren einzufordern, entgegenzunehmen und an die Klägerin auszuzahlen. Darüber hinaus beansprucht sie Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von knapp 1 Mio. € sowie die Feststellung, dass die Beklagte auch weitere noch entstehende Rechtsanwaltskosten zu erstatten hat, die durch die Blockade der Wertpapiere und durch die Verweigerung von Informationen verursacht werden.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die hiergegen von der Klägerin eingelegte Berufung mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das mit den Hilfsanträgen geltend gemachte Unterlassungsbegehren und der die Zinsen und Rückzahlungsbeträge betreffende Feststellungsantrag jeweils hinsichtlich der Wertpapiere mit inländischer Wertpapierkennnummer sowie der Antrag auf Feststellung der Pflicht zum Ersatz weiterer Rechtsanwaltskosten derzeit unbegründet sind.

Die Klägerin verfolgt mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision ihr Klagebegehren vollumfänglich weiter. Die Beklagte begehrt mit ihrer Revision die endgültige Abweisung der Klage.

Der XI. Zivilsenat wird über die Revisionen der Prozessparteien am 18. März 2025 verhandeln.

Vorinstanzen:

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 17. November 2021 - 2-06 O 5/21

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 28. Februar 2023 in der Fassung des Beschlusses vom 13. Juni 2023 – 11 U 180/21 (Kart)

Karlsruhe, den 28. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Verhandlungstermin am 18. März 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal N 010 - XI ZR 59/23 (Haftung der Wertpapiersammelbank für das Einfrieren von Wertpapieren der deutschen Zweigniederlassung einer iranischen Bank)

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
28.01.2025

Nr. 017/2025





Zugefügt 2025 Januar 15

Haftung der Wertpapiersammelbank für das Einfrieren von Wertpapieren der deutschen Zweigniederlassung einer iranischen Bank

EU-Kommission stellt Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor

EU-Kommission stellt Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor

Wie die EU wieder wettbewerbsfähig werden und nachhaltigen Wohlstand sichern kann, hat die EU-Kommission in dem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt. Der Kompass gibt den Weg für Europa vor, damit es sowohl zu dem Ort wird, an dem künftige Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte erfunden, hergestellt und auf den Markt gebracht werden, als auch zum ersten klimaneutralen Kontinent.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Europa hat alles, was es braucht, um bei diesem Rennen zu gewinnen. Gleichzeitig müssen wir jedoch unsere Schwächen überwinden und wieder wettbewerbsfähig werden. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit macht aus den hervorragenden Empfehlungen des Draghi-Berichts einen Fahrplan. Unser Plan steht also. Wir haben den politischen Willen. Jetzt kommt es auf Geschwindigkeit und Einigkeit an. Die Welt wartet nicht auf uns. Darin sind sich alle Mitgliedstaaten einig. Nun wollen wir diesem Konsens Taten folgen lassen.“

In den letzten zwei Jahrzehnten ist Europa aufgrund einer über längere Zeit bestehenden Lücke im Produktivitätswachstum hinter anderen großen Volkswirtschaften zurückgefallen. Mit ihren talentierten und ausgebildeten Arbeitskräften, ihrem Kapital, ihren Rücklagen, dem Binnenmarkt und der einzigartigen sozialen Infrastruktur hat die EU alles, um diesen Trend umzukehren; sie muss jedoch umgehend Maßnahmen ergreifen und die seit Langem bestehenden Hindernisse und strukturellen Schwächen angehen, die sie ausbremsen.

Drei Handlungsschwerpunkte: Innovation, Dekarbonisierung und Sicherheit

Im Draghi-Bericht wurden drei Anforderungen an die Transformation benannt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; der Kompass enthält einen Ansatz und eine Auswahl von Leitinitiativen, um jeder dieser Anforderungen zu entsprechen:

Die Innovationslücke schließen

Die EU muss ihren Innovationsmotor wieder ans Laufen bekommen. Wir wollen ein Umfeld für junge innovative Start-up-Unternehmen schaffen, die industrielle Führungsrolle in wachstumsstarken Sektoren auf Basis von Deep Tech stärken und die Verbreitung von Technologien in etablierten Unternehmen und KMU fördern.

In diesem Zusammenhang wird die Kommission „KI-Gigafabriken“ und Initiativen unter dem Motto „KI anwenden“ vorschlagen, um die Entwicklung der KI und ihren Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie zu fördern. Außerdem wird sie Aktionspläne in Bezug auf fortgeschrittene Werkstoffe, Quanten- und Biotechnologien, Robotik und Weltraumtechnologien vorlegen.

Mit einer eigens auf Start-up- und Scale-up-Unternehmen zugeschnittenen Strategie der EU werden jene Hindernisse angegangen, die der Entstehung und Expansion neuer Unternehmen im Wege stehen. Durch einen Vorschlag für eine 28. Rechtsordnung werden die geltenden Vorschriften vereinfacht, darunter die einschlägigen Aspekte des Gesellschaftsrechts, der Insolvenz, des Arbeits- und des Steuerrechts, und die Kosten eines Scheiterns gesenkt. Innovative Unternehmen können so die Vorzüge eines einheitlichen Regelwerks nutzen, wo auch immer sie im Binnenmarkt investieren und ihren Aktivitäten nachgehen.
Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit

Im Kompass werden hohe und volatile Energiepreise als eine der größten Herausforderungen genannt, zugleich werden Interventionsbereiche festgelegt, um den Zugang zu sauberer erschwinglicher Energie zu erleichtern.

Im künftigen Deal für eine saubere Industrie wird ein wettbewerbsorientierter Ansatz für die Dekarbonisierung dargelegt, der darauf abzielt, die EU als attraktiven Standort für die Fertigung zu sichern, darunter auch für energieintensive Industrien, und saubere Technologien sowie neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern.

Ein Aktionsplan für erschwingliche Energie wird dazu beitragen, die Energiepreise und -kosten zu senken.

Zugleich werden mit einem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie beschleunigte Genehmigungsverfahren auf Sektoren im Übergang ausgeweitet. Darüber hinaus sieht der Kompass maßgeschneiderte Aktionspläne für energieintensive Sektoren wie Stahl, Metall und Chemie vor, die das Rückgrat des europäischen Produktionssystems sind, für die diese Phase des Übergangs jedoch mit den größten Risiken verbunden ist.
Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und Stärkung der Sicherheit

Die Fähigkeit der EU, zu diversifizieren und Abhängigkeiten zu verringern, wird von effektiven Partnerschaften abhängen. Die EU verfügt bereits über das weltweit größte und am schnellsten wachsende Netzwerk von Handelsabkommen, an dem 76 Länder beteiligt sind, auf die fast die Hälfte des Handels der EU entfällt.

Um unsere Lieferketten auch weiterhin zu diversifizieren und zu stärken, wird mit dem Kompass eine neue Reihe von Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen dargelegt. Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung mit Rohstoffen, sauberer Energie, nachhaltigen Kraftstoffen und sauberen Technologien aus der ganzen Welt zu sichern.

Im Binnenmarkt wird es mit der Überarbeitung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge möglich, eine europäische Präferenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für kritische Sektoren und Technologien einzuführen.

Fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit

Die drei Säulen werden durch fünf horizontale Faktoren ergänzt, die für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren entscheidend sind:

Vereinfachung: Mit diesem Faktor soll der Regelungs- und Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden. Hierbei wird systematisch vorgegangen, um die Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln und für Verwaltungsentscheidungen der EU einfacher, schneller und schlanker zu gestalten.

Mit dem bevorstehenden Omnibus-Vorschlag werden die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, die Sorgfaltspflicht und die Taxonomie einfacher gestaltet. Darüber hinaus wird es die Kommission für Tausende kleinerer Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung erleichtern, ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen.

Durch den Kompass wird das Ziel festgelegt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu senken.
Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt

Seit 30 Jahren ist der Binnenmarkt Europas bewährter Motor für Wettbewerbsfähigkeit. Damit er in allen Branchen noch besser funktioniert, werden im Zuge einer horizontalen Binnenmarktstrategie der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung modernisiert, Hindernisse innerhalb der EU beseitigt und neue Hindernisse vermieden.

Bei dieser Gelegenheit wird die Kommission die Normungsverfahren schneller und leichter zugänglich machen, wobei der Fokus insbesondere auf KMU und Start-up-Unternehmen liegt.
Die Wettbewerbsfähigkeit finanzieren: Der EU fehlt es an einem effizienten Kapitalmarkt, damit aus Ersparnissen Investitionen werden. Die Kommission wird eine Europäische Spar- und Investitionsunion vorstellen, um neue Spar- und Anlageprodukte sowie Anreize für Risikokapital zu schaffen und sicherzustellen, dass Investitionen in der gesamten EU nahtlos möglich sind. Im neu ausgerichteten EU-Haushalt wird der Zugang zu EU-Mitteln im Einklang mit den Prioritäten der EU gestrafft.
Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze fördern

Für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind die Menschen entscheidend. Damit die Kompetenzen und die Anforderungen des Arbeitsmarkts miteinander übereinstimmen, wird die Kommission eine Initiative vorlegen, um eine Union der Kompetenzen zu schaffen.

Deren Schwerpunkte liegen auf Investitionen, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, dem Aufbau zukunftssicherer Kompetenzen und ihrem Erhalt, der fairen Mobilität, der Anwerbung und Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland sowie der Anerkennung unterschiedlicher Arten der Ausbildung, um Menschen in die Lage zu versetzen, in unserer gesamten Union zu arbeiten.
Bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene

Die Kommission wird ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit einführen, um zusammen mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung der gemeinsamen politischen Ziele der EU auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene sicherzustellen, grenzüberschreitende Projekte von europäischem Interesse zu ermitteln und damit verbundene Reformen und Investitionen fortzusetzen.

Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird ein Fonds für Wettbewerbsfähigkeit an die Stelle mehrerer bestehender EU-Finanzinstrumente mit ähnlichen Zielen treten und die finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Maßnahmen mit dem Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten.

Hintergrund

Am 27. November 2024 kündigte Präsidentin von der Leyen einen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit als erste großangelegte Initiative der Kommission während dieses Mandats an. Dieser basiert auf dem Draghi-Bericht und stellt den Rahmen für die Arbeit zur Wettbewerbsfähigkeit der Kommission in dieser Amtszeit dar.

In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im Jahr 2023 legte Präsidentin von der Leyen dar, dass sie den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi gebeten habe, einen Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Der Bericht beinhaltet die Warnung, dass Europa sich auf viele der Faktoren, die dem Wachstum in der Vergangenheit zuträglich waren, nicht mehr verlassen kann. Er stellt eine eindeutige Diagnose und gibt konkrete Empfehlungen, wie Europa auf einen anderen Kurs gebracht werden kann. Viele der Empfehlungen finden sich bereits in den politischen Leitlinien und Mandatsschreiben der Präsidentin an die Mitglieder des Kollegiums.

Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 2025

Außerdem hat die EU-Kommission den Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 2025 veröffentlicht. Darin werden die Stärken und Schwächen der EU-Wirtschaft analysiert. Er bildet den analytischen Rahmen für den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit?, einen Aktionsplan, der die wirtschaftliche Dynamik in Europa wieder ankurbeln soll.

Der Bericht verfolgt die Entwicklung von 22 wichtigen Leistungsindikatoren, wie Integration in den Binnenmarkt, Forschung und Entwicklung, Ausgaben und Strompreise. Sie sind entscheidend für die Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zeigen Bereiche auf, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, wie die Vollendung des Binnenmarktes, die Schließung der Innovationslücke, die Dekarbonisierung der Industrie und die Verringerung von Abhängigkeiten.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Ein Kompass für die Wettbewerbsfähigkeit der EU

Ein Factsheet zum Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 2025

Draghi-Bericht

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

EU-Kommission stellt Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor

37-Jähriger tot aufgefunden: Polizei ermittelt wegen Verdacht eines Tötungsdeliktes Trossingen - Polizeipräsidium Konstanz

Am frühen Montagmorgen ist ein 37-jähriger Mann in Trossingen tot aufgefunden worden. Aufgrund des Verletzungsbildes besteht der Verdacht eines Tötungsdeliktes. Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen.

Seit zirka 10:00 Uhr sind am heutigen Dienstag, 28.01.2025, mehrere Polizeikräfte in Trossingen im Einsatz, um nach weiteren Beweismitteln zu suchen. Sollten Anwohner oder Passanten verdächtige Gegenstände entdecken, die möglicherweise mit dem mutmaßlichen Tötungsdelikt in Verbindung stehen könnten, bittet die Kriminalpolizei um Hinweise.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0741 477-0 an die Kriminalpolizei in Rottweil zu wenden.

Da die Ermittlungen derzeit laufen, können weitere Details aktuell nicht bekannt gegeben werden. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird zu gegebener Zeit nachberichtet.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Rottweil, Erster Staatsanwalt Robin Schray,
Telefon: 0741 243 - 0

Polizeipräsidium Konstanz, Polizeihauptkommissar Marcel Ferraro,
Telefon: 07531 995 - 3355

Polizeipräsidium Konstanz, Polizeioberkommissar Patrick Zöller,
Telefon: 07531 995 - 3355

E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/



Zugefügt 2025 Februar 9

Polizeipräsidium Konstanz POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz - 37-Jähriger tot aufgefunden: Polizei ermittelt wegen Verdacht eines Tötungsdeliktes (28.01.2025) Trossingen

Bundesregierung bringt rechtliche Möglichkeit zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik auf den Weg

Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies: „Heute gehen wir den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Solidarität. Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können. Mit dem Kabinettsbeschluss für eine Änderung des Grundgesetzes schaffen wir die Voraussetzung, dass der Bund kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern übernehmen darf. Dadurch könnten wir von der kostengünstigeren Finanzierung der Liquiditätskredite durch Bund und Länder profitieren. Es liegt nun an den Fraktionen im Bundestag und den Ländern, diesen von allen Beteiligten grundsätzlich befürworteten Weg weiterzugehen.“

Viele Kommunen in Deutschland haben über viele Jahre einen übermäßigen Bestand kommunaler Kassenkredite aufgebaut, die der Liquiditätssicherung dienen und sich Ende 2023 auf ca. 31 Mrd. Euro beliefen. Die hieraus resultierenden Belastungen beeinträchtigen die betroffenen Kommunen darin, ihre Aufgaben zu erfüllen und wichtige Investitionen zu tätigen. Ohne Hilfe werden die betroffenen Kommunen absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.

Grundsätzlich sind die Länder für die Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Die hier vorliegende außerordentliche Problemlage macht in diesem Ausnahmefall jedoch eine Beteiligung des Bundes erforderlich. Der Gesetzentwurf schafft deshalb die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen. Die Grundgesetzänderung ist verfassungsrechtliche Grundlage für eine spätere einfachgesetzliche Ausgestaltung des Vorhabens.

Der Gesetzentwurf sieht hierzu einen neuen Artikel 143h des Grundgesetzes vor. Die Vorschrift ermächtigt den Bund einmalig zur hälftigen Übernahme des Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes, wenn das Land seine Kommunen vollständig von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten entschuldet hat. Stichtag ist der 31. Dezember 2023. Hierbei können auch übermäßige Liquiditätskredite berücksichtigt werden, die Gegenstand eines Entschuldungsprogramms der Länder waren und zum 31. Dezember 2023 bei den Kommunen nicht mehr bestehen. Um den erneuten Aufbau von Liquiditätskrediten wirksam zu verhindern, werden die Länder in Artikel 143h Absatz 2 verpflichtet, geeignete haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Der besonderen Situation in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wird ebenfalls Rechnung getragen. In diesen Ländern gibt es keine direkte Entsprechung des kommunalen Liquiditätskredites. Deshalb wird hier ein fiktiver Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten zu Grunde gelegt. Dieser ergibt sich aus einem Vergleich mit der Verschuldungssituation in deutschen Großstädten (Artikel 143h Absatz 3).



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesregierung bringt rechtliche Möglichkeit zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik auf den Weg

Polizist Tod- Tiefe Bestürzung über Tod eines sächsischen Polizisten bei Einsatz in Brandenburg

Erklärung von Ministerpräsident Dr. Woidke und Innenministerin Lange
08.01.2025
Bei einem Einsatz in Lauchhammer (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist ein Polizist des Freistaates Sachsen tödlich verletzt worden. Dazu äußern sich Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und Innenministerin Katrin Lange wie folgt.

Dr. Woidke: „Die Nachricht aus Lauchhammer hat mich schockiert. Wir trauern um einen jungen Polizisten und Vater, der im Einsatz getötet wurde. Meine tiefe Anteilnahme gilt den Angehörigen.“

Lange: „Der Tod des jungen Polizeibeamten aus Sachsen bestürzt mich zutiefst. Es ist eine furchtbare Nachricht. Ich bin in Gedanken bei den Angehörigen des Verstorbenen und seinen Kolleginnen und Kollegen. In ihrem Schmerz über das unbegreifliche Geschehen sind sie nicht alleine.“

Im Gedenken an den verstorbenen Polizisten fahren alle Einsatzfahrzeuge der Brandenburger Polizei als Zeichen der Anteilnahme bis zum Tag der Beisetzung mit Trauerflor, Streifenboote der Wasserschutzpolizei setzen die Flaggen auf Halbstock. Ergänzend dazu wurde für den morgigen Tag für alle Liegenschaften und Dienstgebäude der Polizei des Landes Brandenburg Trauerbeflaggung angeordnet.
Verantwortlich:

Ministerium des Innern und
für Kommunales
des Landes Brandenburg
Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-2060
Telefax: 0331 866-2666
presse@mik.brandenburg.de
www.mik.brandenburg.de
Zum Impressum des Ministeriums




Zugefügt 2025 Januar 15

Tiefe Bestürzung über Tod eines sächsischen Polizisten bei Einsatz in Brandenburg

Ausarbeitung des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms

Komplexe, miteinander verknüpfte Krisen, die Revolution der künstlichen Intelligenz, alternde Gesellschaften, Einsamkeit, ein schwindendes Vertrauen in Wissenschaft und Behörden: Die Europäische Region der WHO erlebt eine Zeit beispielloser Veränderungen und Turbulenzen.

In Anbetracht dieser nackten Tatsachen wollen die WHO und die Mitgliedstaaten in der Region in einem ehrgeizigen und spannenden Vorhaben die gesundheitlichen Prioritäten und die gemeinsamen Maßnahmen festlegen, die erforderlich sind, um in den nächsten fünf Jahren Gesundheit für alle zu ermöglichen, zu fördern und zu schützen und die Gesundheitssysteme auf die langfristigen Chancen und Herausforderungen vorzubereiten.

Das Ergebnis wird das Zweite Europäische Arbeitsprogramm 2026–2030 (EPW 2) sein.

In einer sich rapide verändernden Welt ist die Förderung der Gesundheit eine kluge Investition – der Schlüssel zur Stärkung des individuellen Wohlergehens, zur Ermöglichung wirtschaftlichen Wohlstands, zum Aufbau der Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften, zur Stärkung der gesellschaftlichen Stabilität und zur Förderung der Solidarität zwischen Nationen.

Im Rahmen des EPW 2 werden wir zusammen mit allen maßgeblichen Interessengruppen in der Gesundheitspolitik eine Strategie entwickeln, mit der Innovationen gefördert werden, Vertrauen in die Gesundheitssysteme geschaffen und sichergestellt wird, dass die gesundheitlichen Prioritäten die Bedürfnisse der eine Milliarde Menschen in unserer Region widerspiegeln.

– Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa



Infographic
Fünf Schlüssel zu sicheren Lebensmitteln
Infographic
In der Europäischen Region der WHO ist jedes 3. elfjährige Kind übergewichtig oder adipös (Download)
Infographic
Einfache Massnahmen retten das Leben von Kindern (Herunterladen)
5 May 2021
Bei Hitze einen #kühlenKopfbewahren: In der Wohnung
5 May 2021
Bei Hitze einen #kühlenKopfbewahren: Körper
5 May 2021
Bei Hitze einen #kühlenKopfbewahren: Während COVID-19
4 May 2021
Bei Hitze einen #kühlenKopfbewahren: Im Freien

Das Zweite Europäische Arbeitsprogramm 2026–2030 - logo

Nach der Ernennung von Dr. Hans Henri P. Kluge für eine zweite Amtszeit als WHO-Regionaldirektor für Europa ist nun die Ausarbeitung des EPW 2 im Gange. Seine übergeordnete Zielsetzung besteht darin, die 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region in dem Bestreben zu vereinen, eine gesündere, gerechtere und nachhaltigere Zukunft für alle Menschen herbeizuführen.

Dieses gemeinsame Unterfangen erfordert eine ressortübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Menschen, zwischen Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe.

Im EPW 2 werden die im Vierzehnten Allgemeinen Arbeitsprogramm 2025–2028 vereinbarten globalen gesundheitlichen Prioritäten der WHO auf den Kontext der Europäischen Region abgestimmt und die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beschleunigt.


Europäisches Arbeitsprogramm 2020-2025
A village health volunteer gives advice to a patient
Allgemeines Arbeitsprogramm 2025-2028 [nur EN]
Neu aufkommende Themen

In den letzten Jahren haben wir bedeutende Fortschritte im Gesundheitsbereich erreicht. Heute leben die Menschen in der Europäischen Region im Durchschnitt fünf Jahre länger als noch zu Beginn dieses Jahrhunderts. Doch die Europäische Region von heute verändert sich in beispiellosem Tempo, bedingt durch Bevölkerungsalterung, schrumpfende Erwerbsbevölkerung, Klimakrise, Massenmigration, mächtige wirtschaftliche Interessen, soziale Polarisierung, schwindendes Vertrauen in Wissenschaft und Institutionen sowie exponentielle Fortschritte bei den digitalen Technologien.

Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit reagieren sensibel auf das komplexe Zusammenspiel dieser Megatrends. Sie können zu akuten gesundheitlichen Notlagen, hohen CO2-Emissionen, Bedrohungen für die Cybersicherheit, zunehmenden Ungleichheiten sowie Fehlinformationen und Desinformation beitragen. Gleichzeitig ermöglichen diese Veränderungen jedoch auch Lösungen und Chancen zur Stärkung der Gesundheitssysteme und zur Gewährleistung, dass sie künftige Anforderungen antizipieren und erfüllen können.

Zu den wichtigsten Schwerpunktbereichen des EPW 2, die sich aus der Forschung und dem laufenden Dialog mit Ländern und Partnerorganisationen in der Europäischen Region ergeben, gehören:

Bewältigung der sprunghaften Zunahme nichtübertragbarer Krankheiten und psychischer Probleme;
Bewältigung von demografischen Veränderungen wie Alterung und Migration;
Aufbau der Gesundheitssysteme der Zukunft;
Bewältigung der gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels;
Förderung von Gesundheitssicherheit. Diese Herausforderungen können durch den Einsatz digitaler Technologien und Innovationen erfolgreich bewältigt werden, um die Gesundheitssysteme auf ein neues Effizienzniveau zu heben.

Die Ausarbeitung des EPW 2 orientiert sich auch an der Zukunftsvision und den Prioritäten, die der Regionaldirektor festgelegt hat. In diesem Zusammenhang startet WHO/Europa eine spezielle Initiative zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und setzt sich dafür ein, die Rolle der primären Gesundheitsversorgung aufzuwerten, um die Gesundheitsversorgung für alle zugänglich zu machen und gemeindenah zu gestalten.
Ein kooperativer Prozess

Gemeinsame Gestaltung, gemeinsame Verantwortung, Anpassung und ein Gleichgewicht zwischen Kontinuität und Innovation sind die Grundprinzipien, die die Entwicklung und Umsetzung des EPW 2 prägen.

Die Mitgliedstaaten sind Miteigentümer des EPW 2 und gestalten dessen Prioritäten und Resultate.

Die Länder haben spezielle Ansprechpersonen benannt, die sich an diesem Prozess beteiligen.

Eine Vielzahl von Partnern, darunter nichtstaatliche und zwischenstaatliche Organisationen und wissenschaftliche Einrichtungen, werden durch eine Reihe von Konsultationen aktiv eingebunden, um ihre Beiträge zu sammeln und einzubeziehen.
21 – 22 November 2024

Tagung von Führungskräften der Vereinten Nationen aus Europa und Zentralasien zur Erörterung des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms
Die wichtigsten Daten:

Event icon

Anmeldung zu den Anhörungen



9. Dezember 2024: Erste Sitzung der Ansprechpersonen der Mitgliedstaaten für das EPW 2

18. Dezember 2024: Konsultation mit dem WHO-Netzwerk Youth4Health

18. Dezember 2024: Konsultation mit den WHO-Kooperationszentren in der Europäischen Region

22. Januar 2025: Anhörung zum Thema „Der stillen Epidemie entgegentreten: Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten und Forcierung von Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit“

30. Januar 2025: Anhörung zum Thema „Altern bei guter Gesundheit: Aufrechterhaltung unserer Werte Solidarität, Chancengleichheit und Teilhabe in einem sich wandelnden Umfeld“

21. Februar 2025: Anhörung zum Thema „Gesundheitssysteme der Zukunft: Nutzung von Technologien und Innovationen im Gesundheitsbereich für alle Menschen überall“

28. Februar 2025: Anhörung zum Thema „Klimawandel und Umwelt: Gestaltung einer resilienten Zukunft“

7. März 2025: Anhörung zum Thema „Gesundheitssicherheit und Notfallvorsorge: Aufbau einer sicheren und geschützten Europäischen Region“

14. August 2025: Einsendeschluss für die schriftliche Konsultation über das Dokument EPW 2

Ein abschließender Entwurf des Dokuments mit dem EPW 2 wird den Mitgliedstaaten auf der 75. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa im Oktober 2025 zur Annahme vorgelegt.



Zugefügt 2025 Januar 15

Ausarbeitung des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms

Bundesgerichtshof zum Schadensersatzanspruch eines Fußballvereins nach Zwangsabstieg

Der unter anderem für das Vereinsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen den im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ergangenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 13. März 2024 (2 U 42/23) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Sportverein, nimmt den beklagten regionalen Fußballverband wegen eines zu Unrecht angeordneten Zwangsabstiegs seiner 1. Fußballmannschaft (Herren) aus der Regionalliga Nord zum Ende der Spielzeit 2013/2014 auf Ersatz von Vermögensschäden in Anspruch.

Im Dezember 2013 beschloss das Präsidium des Beklagten in Umsetzung einer entsprechenden, über den DFB weitergegebenen Aufforderung der FIFA Disziplinarkommission den Zwangsabstieg der 1. Herrenmannschaft des Klägers nach der Saison 2013/2014 als Sanktion dafür, dass der Kläger eine von der FIFA Dispute Resolution Chamber im Dezember 2008 nach dem FIFA Entschädigungsreglement festgesetzte Ausbildungsentschädigung für einen übernommenen Spieler nicht gezahlt hatte. Diesen Zwangsabstiegsbeschluss hat der Senat mit Urteil vom 20. September 2016 mangels satzungsmäßiger Grundlage für die Anordnung einer solchen Sanktion für nichtig erklärt (II ZR 25/15, BGHZ 212, 70; siehe auch Pressemitteilung Nr. 163/2016). Die anschließend erhobene Klage des Klägers auf Schadensersatz wegen des unrechtmäßig angeordneten Zwangsabstiegs in Form der Wiederzulassung seiner 1. Herrenmannschaft zum Spielbetrieb der Regionalliga Nord zur nächsten Spielzeit (sogenannte Naturalrestitution) hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg. Die dagegen eingelegte Revision des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 24. April 2020 gemäß § 552a ZPO zurückgewiesen (II ZR 417/18, WM 2020, 1251; siehe auch Pressemitteilung Nr. 062/2020).

Mit der vorliegenden Teilklage hat der Kläger nun Schadensersatz in Geld wegen des zu Unrecht angeordneten Zwangsabstiegs in Höhe von 750.000 € geltend gemacht.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO mit der Begründung zurückgewiesen, der Kläger habe den ihm obliegenden Nachweis nicht zu führen vermocht, dass der rechtswidrige Zwangsabstiegsbeschluss die von ihm geltend gemachten Vermögensschäden verursacht habe, da seine Herrenmannschaft am Ende der Saison auf dem 16. Tabellenplatz gestanden habe, mithin auch aus sportlichen Gründen abgestiegen wäre, und ein Leistungsabfall der Mannschaft nach Bekanntgabe des Abstiegsbeschlusses im Laufe der Spielzeit 2013/2014 nicht erkennbar sei. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen wendet sich der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

Das gilt insbesondere hinsichtlich der vom Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen unionsrechtlichen Fragen. Eine diesbezügliche Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 1, 3 AEUV ist nicht veranlasst.

Vorinstanzen:

LG Bremen - Urteil vom 24. Februar 2023 - 4 O 674/21

OLG Bremen - Beschluss vom 13. März 2024 - 2 U 42/23

Karlsruhe, den 21. Januar 2025
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.01.2025

Nr. 010/2025

Beschluss vom 10. Dezember 2024 - II ZR 39/24





Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof zum Schadensersatzanspruch eines Fußballvereins nach Zwangsabstieg

Entwicklungsministerin Svenja Schulze zur Aufhebung von Teilen des EU-Sanktionsregimes gegen Syrien



„Diese Entscheidung ist ein Signal des Aufbruchs. Die EU-Sanktionen gegen Syrien haben ihren Zweck erfüllt, denn sie haben einen Beitrag zum Sturz der brutalen Assad-Diktatur geleistet. Doch jetzt standen sie dem Aufbau eines neuen Syriens entgegen. Auf meiner Reise nach Damaskus Mitte Januar habe ich gesehen, wie dringend notwendig eine wirtschaftliche Erholung für die Bevölkerung in Syrien ist. 13 Millionen Menschen in Syrien wissen morgens nicht, ob sie überhaupt genug zu essen bekommen werden. Ganze Landstriche sind zerstört. Erst wenn die Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt, Menschen Essen, Strom und Einkommen haben, wird das Land eine sichere Heimat für alle Syrerinnen und Syrer werden können.
Siehe auch

Mit der heutigen Entscheidung, Sanktionen aufzuheben, hat die EU einen entscheidenden Schritt für den Wiederaufbau des zerstörten Landes gemacht. Dringend benötigte Reparaturgüter etwa für das Stromnetz oder Gebäude können jetzt in das Land kommen. Deutsche und europäische Unternehmen können bald wieder in Syrien investieren, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Viele Deutsch-Syrer haben sich bei uns gemeldet, weil sie Syrien mit ihrem Knowhow helfen, Geld spenden oder als Unternehmer investieren wollen. All das wird jetzt leichter möglich sein. Das Engagement der Syrer in Deutschland ist eine große Chance für den Neuanfang in Syrien. Das Entwicklungsministerium wird sich dafür engagieren, diese Chance zu nutzen.“
Weitere Informationen

Der EU-Außenrat hat heute beschlossen, eine Vielzahl an Maßnahmen aus dem EU-Sanktionsregime zu Syrien zu suspendieren, die einem Wiederaufbau des Landes entgegenstehen. Durch die Suspendierung soll der Warentransport zwischen der EU und Syrien erleichtert, die Einfuhr wichtiger kommerzieller Güter für die syrische Wirtschaft sowie Investitionen in die Energieinfrastruktur ermöglicht sowie Zahlungskanäle nach Syrien geöffnet werden.

Die bestehenden humanitären Ausnahmen im Sanktionsregime, die im Juni 2025 abgelaufen wären, sollen verlängert werden, damit humanitäre Hilfe ins Land kommen kann. Die EU hat die mit dem Sanktionsregime befasste Ratsarbeitsgruppe beauftragt, die spezifischen Bestimmungen in EU-Verordnung 36/2012 (Externer Link) – dem Sanktionsregime zu Syrien – zu identifizieren, mit deren Suspendierung diese Zielsetzung erreicht wird. Durch diese Suspendierung wird es nun beispielsweise europäischen Firmen möglich sein, in den Wiederaufbau in Syrien zu investieren. Ministerin Schulze hatte Damaskus am 15. Januar besucht und dabei auch mit De-facto-Außenminister Al-Shaibani zu Sanktionen und der Bedeutung des syrischen Energiesektors gesprochen.

Zugleich müssen die schrecklichen Gräueltaten des Assad-Regimes aufgearbeitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Deswegen hat die EU nicht alle Sanktionen aufgehoben. Sanktionen gegen das Assad-Regime, Chemiewaffen sowie illegalen Drogenhandel bleiben bestehen, genauso wie sektorale Sanktionen gegen Waffenhandel, Dual-use-Güter, Ausrüstung für interne Unterdrückungsmaßnahmen, Spionagesoftware sowie Ein- und Ausfuhr von syrischen Kulturgütern.






Zugefügt 2025 Januar 15

Entwicklungsministerin Svenja Schulze zur Aufhebung von Teilen des EU-Sanktionsregimes gegen Syrien

Polizei Nordrhein-Westfalen - Fensterverkauf von Drogen endet mit Festnahme – Untersuchungshaft angeordnet

Essen - Nordviertel:

Am Freitagnachmittag (3. Januar) nahmen zivile Einsatzkräfte nach Hinweisen der Beamten des Präsenzkonzepts „Safe City“ einen mutmaßlichen Drogenhändler fest. Der 31-jährige Essener (syrisch) verkaufte Betäubungsmittel über das Fenster einer Wohnung an der Gertrudisstraße. Er wurde festgenommen, die Wohnung durchsucht und zahlreiche Beweismittel sichergestellt.

Durch die intensive Arbeit der Kräfte des Präsenzkonzepts ergaben sich Hinweise, dass an einem Wohnungsfenster eines Mehrfamilienhauses an der Gertrudisstraße mutmaßlich Betäubungsmittel gehandelt werden. Am Freitagnachmittag gegen 13:30 Uhr observierten daher zivile Einsatzkräfte die betroffene Wohnung. Dabei stellten sie fest, dass ein 31-jähriger Essener mehrfach Betäubungsmittel über das Fenster verkaufte.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse erließ ein Richter des Amtsgerichts Essen auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss.

Als die zivilen Beamten daraufhin die Wohnung betraten, nutzte der 31-Jährige die Fenster nicht mehr als Verkaufsort, sondern als Fluchtweg und sprang heraus. Dort wurde er jedoch durch weitere Kräfte empfangen, die ihn sofort festnahmen.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten eine vierstellige Summe Bargeld, eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel (ca. 2,1 kg Cannabis, ca. 225 g Haschisch, ca. 21 g Kokain) sowie eine Machete, ein Pfefferspray und eine Schreckschusswaffe sicher.

Gegen den 31-jährigen Essener wird nun u.a. wegen des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln ermittelt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wurde der Tatverdächtige einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.
Pressesprecher, René Bäuml
POK
René
Bäuml
Tel.
0201/829-1065
E-Mail
pressestelle.essen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Büscherstraße
2 - 6
45131
Essen
http://essen.polizei.nrw
Finden Sie alle Pressemitteilungen in unserem Archiv.
Erhalten Sie alle Pressemitteilungen als RSS Feed.




Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Nordrhein-Westfalen - Fensterverkauf von Drogen endet mit Festnahme – Untersuchungshaft angeordnet

Wie sollen die künftigen Beihilfevorschriften zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten aussehen?

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation eingeleitet, um Meinungen zu ihrem Entwurf zur Änderung der Regelung über staatliche Beihilfen und den Kodex für bewährte Verfahren für staatliche Beihilfen („geänderte BPC“) zu neuen Vorschriften für den Zugang zu Gerichten einzuholen.

Im Entwurf der Durchführungsverordnung und im geänderten BPC wurde ein neuer Mechanismus festgelegt. Er ermöglicht es der Öffentlichkeit, eine Überprüfung bestimmter Beihilfeentscheidungen durch die Kommission zu beantragen, um festzustellen, ob sie gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Bis zum 21. März 2025 können Rückmeldungen eigesendet werden.

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, erklärte: „Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen den internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Aarhus Rechnung und berücksichtigen gleichzeitig die Vorschriften des Unionsrechts über staatliche Beihilfen. Die Kommission setzt sich weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Übereinkommen von Aarhus nachkommt.“

Nächste Schritte

Zusätzlich zu der heute eingeleiteten Konsultation werden die Änderungsentwürfe in einem Treffen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten erörtert.

Die Annahme der geänderten Durchführungsverordnung und des BPC ist für das zweite Quartal 2025 geplant. Dem Bericht wird eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beigefügt, in der Umfang, Inhalt und voraussichtliche Auswirkungen des neuen Verfahrens bewertet werden.

Hintergrund

Diese Konsultation knüpft an die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus aus dem Jahr 2021 an, wonach die EU gegen das Übereinkommen von Aarhus verstößt, da die Öffentlichkeit Entscheidungen über staatliche Beihilfen, die nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV erlassen wurden, nicht anfechten kann, wenn diese Entscheidungen mutmaßlich gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Am 17. Mai 2023 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der Optionen für Folgemaßnahmen zu den Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus aufgezeigt werden, um ein neues Verfahren zu schaffen. Am 30. Mai 2024 veröffentlichte die Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme, auf die vom 1. Juli 2024 bis zum 6. September 2024 eine gezielte Konsultation folgte.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Zur Konsultation

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Ihre Meinung ist gefragt: Wie sollen die künftigen Beihilfevorschriften zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten aussehen?

Bundesbank-Symposium: Bargeld für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung

Bundesbankvorstandsmitglied Burkhard Balz hat sich für eine Zukunft mit Bargeld ausgesprochen: ´Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Bargeld in einer zunehmend digitalisierten Welt seinen bewährten Platz behält´, sagte er beim Bargeldsymposium der Bundesbank in Berlin.

´In den Jahren 2020 und 2021 haben wir einen deutlichen Schub in Richtung des bargeldlosen Bezahlens erlebt´, so Balz. Auch nach der Corona-Pandemie hätten sich die Zahlungsgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger weiter verändert. So hätten sich mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch in nur zwei Jahren zwischen 2021 und 2023 verdreifacht.
Zugang zu Geldautomaten immer aufwendiger

Ein aktuelles Problem sei ein aufwendigerer Zugang zu Geldautomaten, der inzwischen von 15 Prozent der Befragten als schwierig empfunden wird. Auch die Akzeptanz von Bargeld an physischen Zahlungsorten sei rückläufig. Besonders auffällig sei hier die geringe Akzeptanz bei Behörden und Ämtern. Hier sei bei weniger als der Hälfte der Transaktionen eine Barzahlung möglich gewesen. ´Ein Umstand, den wir aufgrund der öffentlichen Vorbildfunktion genau im Blick behalten sollten´, sagte Balz.

Diese Entwicklungen würden aber laut Balz nicht bedeuten, dass Deutschland dem Bargeld den Rücken zukehre. Laut Bundesbank-Studie möchten zwei Drittel der Bevölkerung weiterhin die Möglichkeit haben, Bargeld zu nutzen. Über 70 Prozent der Menschen in Deutschland wünschen sich für die Zukunft eine Nutzung wie bisher oder sogar eine wieder stärkere Nutzung von Bargeld. ´Auch in Zukunft sollte jede und jeder für sich selbst entscheiden können, wie er oder sie bezahlen möchte´, sagte Balz.
Bargeld soll um den digitalen Euro ergänzt werden

Für die Bundesbank sei und bleibe Bargeld dabei ihr physisches Kernprodukt. ´Daher engagiert sich die Bundesbank aktiv für das Bargeld, das zukünftig um den digitalen Euro ergänzt werden könnte´, so Balz. Dabei seien Bargeld und der digitale Euro keine Konkurrenten, sondern vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zueinander. Er appellierte an die Veranstaltungsteilnehmer: ´Es liegt an uns allen, Bargeld und bargeldlose Zahlungsmethoden zu bewahren und gleichzeitig deren individuelle Vorteile zu nutzen.´
Weitere Podiumsgespräche zu Bargeld, Attraktivität und Krisen

Kolja Gabriel vom Bundesverband deutscher Banken diskutierte mit Matthias Schroth von der Österreichischen Nationalbank, Jelena Stapf von der Bundesbank und Oliver Krist vom Bundesverband „Bargeld zählt!“ über die Attraktivität des Bargeldes. Weitere Themen waren die Positionierung von Bargeld als eigenständiger Marke, Banknoten und Münzen als Zahlungsmittel für die gesamte Gesellschaft und neue Ansätze zum Erhalt der Bargeldinfrastruktur.

Eine weitere Podiumsdiskussion drehte sich um das Thema „Chaos, Katastrophen, Krisen: Kann uns das Bargeld retten?“. Moderiert von Stefan Hardt, Zentralbereichsleiter des Zentralbereichs Bargeld der Bundesbank, sprachen die Volkswirte Gerhard Rösl, Franz Seitz und Nikolaus Bartzsch darüber, wie sich verschiedene Krisen in unterschiedlichen Ländern auf die Banknotennachfrage auswirkten und wie Bargeld im Krisenfall stabilisierend wirken kann.
Redetext

Eröffnungsrede 6. Bargeldsymposium der Deutschen Bundesbank
05.02.2025 Berlin Burkhard Balz





Zugefügt 2025 Januar 15

zählt!“ über die Attraktivität des Bargeldes. Weitere Themen waren die Positionierung von Bargeld als eigenständiger Marke, Banknoten

Waffen- und Messerverbot ÖPNV und weitere Gebiete

Verbotsgebiete


Gemäß § 1 der „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs und weiteren Gebieten“ des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Führen von Waffen und Messern

in den U-Bahnen und den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs, auf den Fähren der HADAG Seetouristik und Fährdienst Aktiengesellschaft und in den Bahnen der AKN Eisenbahn GmbH,

in den fahrkartenpflichtigen Bereichen der U-Bahn-Haltestellen der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft und in den Haltestellen der AKN Eisenbahn GmbH und auf allen seitlich umschlossenen Zugängen zu den jeweiligen Bahnsteigen sowie in angrenzenden überdachten Bereichen

und

auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Gebäuden innerhalb der an den Hamburger Hauptbahnhof und den Zentralen Omnibusbahnhof sowie an die Haltestellen Jungfernstieg und Landungsbrücken angrenzenden Gebieten (siehe interaktive Karten) verboten.

Weitereführende Informationen zu den Waffenverbotsgebieten Hansaplatz und Reeperbahn finden Sie Hier.


Was ist vom Verbot umfasst?


Das Verbot umfasst das Führen von

Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG, u.a. Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen, Elektroschockgeräte, Armbrüste, Handschuhe mit harten Füllungen
Messer aller Art, auch Taschenmesser


und gilt innerhalb des festgelegten Waffenverbotsgebiet grundsätzlich für alle Personen.


Interaktive Karten


Die Verbotsgebiete, die über die Bereiche des ÖPNV hinausgehen sind für die Bereiche Jungfernstieges, Hamburger Hauptbahnhof / ZOB und Fußgängerbrücke / Treppenaufgang Landungsbrücken in interaktiven Karten visuell dargestellt und rot umrandet.
Jungfernstieg


Hauptbahnhof

Landungsbrücken


Welche Ausnahmen gelten im Verbotsgebiet?

Vom Waffenverbot ausgenommen sind

• Polizeien, Bundeswehr, Zollverwaltung, Bezirklicher Ordnungsdienst, Feuerwehr, Rettungsdienste, medizinische Versorgungsdienste, Sicherheitsdienste der Deutschen Bahn AG sowie der Hamburger Hochbahn AG oder deren Beauftragte, Mitarbeiter von Geld- und Werttransporten

• der Transport von Waffen oder gefährlichen Gegenständen im Sinne der Verordnung

o in Kraftfahrzeugen (Pkw oder Lkw) mit geschlossenem Fahrgastraum, soweit das Waffenverbotsgebiet unmittelbar ohne Fahrtunterbrechung durchfahren wird; verkehrsbedingte Fahrtunterbrechungen sind zulässig

o in geschlossenen Behältnissen oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern (z.B. Sicherung per Umverpackung einschließlich Klebeband oder durch Vorhänge-/Zahlenschloss gesichertes Behältnis), durch

 Gewerbetreibende, die ihren Betrieb im Waffenverbotsgebiet haben und zum Handel mit derartigen Waren berechtigt sind, sowie deren Angestellte oder Kunden

 Anwohner, die ihre (Haupt-)Wohnung im Waffenverbotsgebiet haben

• das Führen von Messern durch Handwerker und Gewerbetreibende sowie deren Angestellte, soweit die Messer für die unmittelbare Erledigung eines konkreten Auftrags im Waffenverbotsgebiet benötigt werden

• das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen beim Einsatz zur Personenbeförderung im Linienverkehr und im Verkehr mit Taxen, soweit es sich bei den mitgeführten Gegenständen nicht um Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG, Hieb- und Stoßwaffen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) WaffG oder um Messer handelt

• Reizstoffsprühgeräte, die über ein amtliches Prüfzeichen verfügen (z.B. BKA-Zeichen), in ihrer Reichweite (max. 2m) und Sprühdauer begrenzt sind und bereits nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden dürfen

• die Verwendung von Messern in der Außengastronomie.

Wie werden Zuwiderhandlungen im Verbotsgebiet geahndet?

Der Verstoß gegen das Waffenverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000,- € geahndet werden. Die Waffen und Messer können eingezogen werden.
Wo gilt das Waffenverbot?

• In Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs und

• auf den in der beiliegenden Karte eingezeichneten und durch zusätzliche Beschilderung ausgewiesenen Flächen im Bereich des Jungfernstieges, Hamburger Hauptbahnhof / ZOB und Fußgängerbrücke / Treppenaufgang Landungsbrücken.

Wie erkenne ich das Waffenverbotsgebiet?

Beim Betreten der Verbotsgebiete Hamburger Hauptbahnhof / ZOB, Jungfernstieg und Fußgängerbrücke / Treppenaufgang Landungsbrücken sowie in Teilen innerhalb der Gebiete weist dieses Schild auf das Waffenverbot hin.


Welche Strafe droht bei Verstößen gegen das WVG?

Beim Erstverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 150,- Euro verhängt.



Zugefügt 2025 Januar 15

Waffen- und Messerverbot ÖPNV und weitere Gebiete

ukrainischen. Polizei Hamburg - 33-Jähriger nach versuchtem Tötungsdelikt in Untersuchungshaft

Tatzeit: 06.08.2024, 01:10 Uhr

Tatort: Hamburg-Winterhude, Überseering

Anfang August des vergangenen Jahres gerieten im Stadtteil Winterhude zwei 33-Jährige in Streit. Aufgrund der schwerwiegenden Verletzungen, die einer der Männer im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung davontrug, ermitteln die Strafverfolgungsbehörden mittlerweile wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Der Tatverdächtige befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge waren die beiden zum Tatzeitpunkt ukrainischen Staatsangehörigen aus noch ungeklärter Ursache in Streit geraten. Im Verlauf der daraus resultierenden körperlichen Auseinandersetzung erlitt einer der beiden schwere Verletzungen. Von Unbeteiligten alarmierte Rettungskräfte transportierten den Geschädigten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) führte in der Nacht die ersten Ermittlungen, welche am Tattag durch das örtlich zuständige Landeskriminalamt (LKA) 141 übernommen wurden. Infolge der hierbei gewonnenen Erkenntnisse wurde der Tatverdächtige in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft nach Durchführung aller polizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen entlassen.

In der Folgezeit stellte sich heraus, dass der 33-jährige Geschädigte bei der Auseinandersetzung doch schwerwiegendere Kopfverletzungen erlitten hatte, welche im Weiteren zu einer körperlichen und geistigen Behinderung geführt haben. Zudem gelang es den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der weiteren Ermittlungen, den Tatablauf zu rekonstruieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse den Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes in Zusammenhang mit einer vollendeten schweren Körperverletzung zu begründen.

Am Montagnachmittag (03.02.2025) überprüften Polizistinnen und Polizisten einen Mann im Hamburger Stadtpark, der sich dort zuvor verdächtig verhalten haben soll. Hierbei stellten sie fest, dass es sich um den 33-jährigen Tatverdächtigen handelte. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde er vorläufig festgenommen und dem Untersuchungsgefängnis zugeführt, wo ihm gestern der Haftbefehl verkündet wurde.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und LKA 141 dauern an.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg - 33-Jähriger nach versuchtem Tötungsdelikt in Untersuchungshaft

Eine neue Oper für Hamburg

Das neue Opernhaus soll ein Ort mit hervorragender Aufenthaltsqualität für alle Hamburgerinnen und Hamburger werden – ein Ort für herausragende Kunst, der alle willkommen heißt!
Eine herausragende Oper für Hamburg

Auf dem Baakenhöft in der HafenCity soll ein neues Opernhaus von Weltrang entstehen. Geplant ist ein architektonisch herausragendes Gebäude, das beste Bedingungen für die Hamburgische Staatsoper bieten und diesen besonderen Ort an der Elbe für alle zugänglich machen soll.

Vertraglich vereinbart wurde, dass die Stadt das Grundstück zur Verfügung stellt und erschließt. Die Kühne-Stiftung soll den Bau des Opernhauses finanzieren. Nach Fertigstellung geht der Bau ins Eigentum der Stadt über und die Hamburgische Staatsoper wird in das neue Haus einziehen. Das traditionsreiche und denkmalgeschützte Operngebäude an der Dammtorstraße wird danach anderweitig kulturell genutzt werden.

Die Hamburgische Staatsoper hat eine jahrhundertelange Geschichte. Das neue Opernhaus in der HafenCity soll an diese Tradition anknüpfen und der Staatsoper, dem Hamburg Ballett und dem Philharmonischen Staatsorchester ein neues Zuhause von herausragender Qualität und internationaler Strahlkraft bieten. Zugleich soll mit dem Baakenhöft ein besonderer Ort in Hamburg erschlossen und für alle zugänglich gemacht werden.

Auf Initiative des Kunstmäzens Klaus-Michael Kühne sind der Senat, die Hamburgische Staatsoper und die Kühne-Stiftung seit mehreren Monaten im engen Austausch über einen Neubau der Oper. Es soll ein architektonisch herausragendes Gebäude entstehen, das an diesem zentralen Ort zu einem Gewinn für die ganze Stadt wird. Der Senat hat hierfür den Baakenhöft als neuen Standort ausgewählt. Hier ist es immer schon Ziel gewesen, einen Ort entstehen zu lassen, der allen zugänglich ist.

Für die Planung und den Bau des Opernhauses hat die Stiftung eine Gesellschaft gegründet, an der die Stadt und die Staatsoper als Minderheitsgesellschafter beteiligt werden. Aufsetzend auf einer theaterfachlichen Vorplanung wird zuerst ein architektonisches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Nach Fertigstellung der Vorplanung und einer entsprechenden Kostenschätzung wird die Kühne-Stiftung abschließend über die Realisierung des Opernbaus entscheiden. Die Stadt verpflichtet sich dann, für den Neubau das Grundstück am Baakenhöft zur Verfügung zu stellen und herzurichten. Sie wird außerdem die standortspezifischen Mehrkosten zum Beispiel hinsichtlich Gründung und Flutschutz, gedeckelt auf eine Höhe von 147,5 Millionen Euro tragen. Nach Fertigstellung und Abnahme soll das Opernhaus der Stadt als Schenkung überlassen werden. Der Betrieb der Hamburgischen Staatsoper verbleibt unverändert in der Verantwortung der Stadt.

Das denkmalgeschützte Opernhaus an der Dammtorstraße wird in jedem Fall erhalten und soll auch weiterhin kulturell genutzt werden. Sollte der Neubau nicht umgesetzt werden, ist eine umfangreiche Sanierung und Modernisierung des Bestandsgebäudes erforderlich, um einen zeitgemäßen Opernbetrieb auch in Zukunft zu ermöglichen.

Dr. Peter Tschentscher, Hamburgs Erster Bürgermeister: „Musik und Kultur sind in Hamburg seit jeher verbunden mit bürgerschaftlichem Engagement und Mäzenatentum. Sie bildeten auch vor 350 Jahren den Grundstein der Hamburgischen Staatsoper, die heute zu den beliebtesten und bekanntesten Opern in Deutschland zählt. Mit einem herausragenden Opernhaus an der Elbe sollen die Staatsoper, das Hamburg Ballett und das Philharmonische Staatsorchester eine neue Wirkungsstätte erhalten, die beste Bedingungen für Kulturschaffende bietet. Zugleich soll mit einer neuen Oper der Baakenhöft mit seiner unmittelbaren Elblage ansprechend gestaltet und für alle Hamburgerinnen und Hamburger geöffnet werden. Gemeinsam mit der Kühne-Stiftung wollen wir diese Chance nutzen, um Hamburgs Kultur und ihre internationale Strahlkraft zu fördern. Ich danke Klaus-Michael Kühne und seiner Stiftung für dieses außergewöhnliche Engagement.“

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die Oper hat in Hamburg eine lange Tradition und zählt zu den wichtigen Säulen der Stadt. Eine Schenkung der Kühne-Stiftung eröffnet die einmalige Chance, ein herausragendes Opernhaus neu zu errichten, das nicht nur die Ansprüche an ein Haus von internationalem Rang erfüllt, sondern durch seine Lage und Architektur auch zu einem Haus für alle wird. Wir wollen diese Chance nutzen und mit dem neuen Opernhaus die Grundlage dafür schaffen, die Kulturstadt Hamburg weiter auf der internationalen Karte fest zu verankern. Dies soll ein Ort für herausragende Kunst werden, der alle willkommen heißt! Wir können jetzt an die lange Tradition der Bürgeroper anknüpfen und die Operngeschichte in Hamburg weiterschreiben. Dazu gehört auch, dass der traditionsreiche Standort an der Dammtorstraße weiterhin kulturell genutzt werden wird.“

Klaus-Michael Kühne, Präsident des Stiftungsrats der Kühne-Stiftung: „Hamburg wäre als weltoffene, internationale, bedeutende und kulturell führende Stadt ohne ein Opernhaus von hohem internationalen Rang nicht komplett. Deshalb freue ich mich, gemeinsam mit der Stadt Hamburg ein derart anspruchsvolles Vorhaben verwirklichen zu können. Meine Kühne-Stiftung möchte in der HafenCity einen besonderen Ort für alle Hamburgerinnen und Hamburger schaffen, an dem die Elbe und ihr Hafen, die Stadt und ihre Kultur gleichermaßen erlebbar sind.´

Dr. Jörg Dräger, Geschäftsführender Stiftungsrat der Kühne-Stiftung: „Der Bau eines neuen Opernhauses ist ein äußerst anspruchsvolles Projekt. Nach intensiven Verhandlungen mit der Stadt freuen wir uns, jetzt loslegen zu können. Das neue Haus soll nicht nur ein Ort für zehntausende Opern- und Ballettbegeisterte sein, sondern auch Bürger wie Gäste einladen, eine großzügige Parkanlage am Wasser zu genießen.´

Die Bürgerschaft muss dem Vertrag zwischen der Stadt und der Kühne-Stiftung noch zustimmen. Der Vertrag wird zeitnah im Transparenzportal veröffentlicht. Weitere Infos unter www.hamburg.de/oper.


Rückfragen der Medien

Behörde für Kultur und Medien
Enno Isermann | Pressesprecher
Telefon: 040 42824 207
E-Mail: enno.isermann@bkm.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bkm
Instagram: @bkm_hh

Kühne-Stiftung
Dominique Nadelhofer | Pressesprecher
Telefon: 00 41 79 128 03 27
E-Mail: dominique.nadelhofer@kuehne-foundation.org
Internet: www.kuehne-stiftung.org




Zugefügt 2025 Februar 8

Hamburg

Öffentlichkeitsfahndung: Tatverdächtiger zu versuchter Vergewaltigung gesucht - Hannover

Am Montag, 01.04.2024, hat ein unbekannter Täter eine 33-Jährige in ein Gebüsch gedrängt und versucht, sie zu vergewaltigen. Da die bisherigen Ermittlungsansätze nicht dazu führten, den Täter zu identifizieren, sucht die Polizei nun Zeugen der Tat.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei befand sich die Hannoveranerin auf dem Heimweg, als sie gegen 03:45 Uhr vor dem Landgericht an der Berliner Allee in Hannover auf den unbekannten Täter traf. Dieser sprach die Frau an und bedrängte sie. Trotz mehrfacher Aufforderung ließ der Mann nicht von ihr ab, ergriff sie und drängte sie in ein Gebüsch. Dann versuchte er, die 33-Jährige zu vergewaltigen. Erst als ein vorbeifahrender Radfahrer auf das Geschehen aufmerksam wurde, ließ der Täter von der Frau ab und flüchtete.

Der Täter wurde als ca. 30 Jahre alt, etwa 1,80 Meter groß und von kräftiger Statur beschrieben. Er hat ein rundliches Gesicht und braune Augen. Weiterhin hat er dunkle Haare und einen Vollbart. Bei der Tat trug der Mann eine dunkle Jacke und Hose, ein helles Hemd und dunkle Schuhe. Besonders auffällig ist eine großflächige Tätowierung am linken Unterarm des Täters.

Überwachungskameras des Landgerichts Hannover zeichneten den unbekannten Tatverdächtigen auf.

Nach Ausschöpfung aller polizeilicher Ermittlungsansätze und Beschluss der Staatsanwaltschaft Hannover erfolgt nun die Veröffentlichung von Fotos und einem Video des Tatverdächtigen.

Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen der versuchten Vergewaltigung eingeleitet, die diesbezüglichen Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen des Vorfalls. Zeugen, die Hinweise zur Tat oder zu dem Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden. /pk, ram

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Patrick Kliesch
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Öffentlichkeitsfahndung: Tatverdächtiger zu versuchter Vergewaltigung gesucht Hannover

Polizei Eschwege-Öffentlichkeitsfahndung

Im Zusammenhang mit mehreren Ermittlungsverfahren wendet sich die Polizeidirektion Werra-Meißner nun an die Öffentlichkeit. Hintergrund sind mittlerweile 19 Taten, welche sich nahezu über das gesamte Jahr 2024 in Eschwege ereignet haben.

Bei den Taten handelt es sich um das Einbringen von Katzenstreu samt -kot in die Briefkästen diverser politischen Parteien, ebenso aber auch das Zerschlagen von Flaschen im Eingangsbereich, was zumindest eine Verletzungsgefahr für die Bewohner / Zutritts-Berechtigte der betroffenen Objekte mit sich bringt.

Erstmalig wurde am 12.01.2024 durch einen bislang unbekannten Tatverdächtigen Katzenkot im Briefkasten sowie vor Haupt- und Hintereingang des Regionalbüros des Abgeordneten von Bündnis 90/Grüne in der Eschweger Innenstadt hinterlegt. Nur eine Woche später wurde der Inhalt im Briefkasten des Landtagsabgeordneten der CDU, ebenfalls in der Eschweger Innenstadt, durch tierischen Kot massiv verschmiert.

Auch Sachbeschädigungen fanden in dem weiteren Zeitraum statt, so wurden am 30.01.2024 die Namensschilder von Türklingel und Briefkasten des Regionalbüros des Abgeordneten von Bündnis 90/Grüne gewaltsam abgerissen und entwendet. Noch am selben Tag wurde erneut Kot im Briefkasten des Büros des Abgeordneten der CDU festgestellt.

In den Folgemonaten kam es bis Dezember 2024 zu insgesamt 19 Taten, die angezeigt wurden und sich ausschließlich an den erwähnten Tatorten in der Eschweger Innenstadt ereigneten.

Aufgrund dessen wurde seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Kassel ein Verfahren wegen ´Nachstellung gemäß § 238 StGB´ in Verbindung mit Sachbeschädigung, Beleidigung und Diebstahl eingeleitet. Seitens des zuständigen Gerichts wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Das zuständige Fachkommissariat der Polizeidirektion Werra-Meißner fragt daher, wer die abgebildeten Person kennt oder aber Hinweise, die zur Identität des Tatverdächtigen führen, geben kann. Telefon: 05651/9250.

Pressestelle PD Werra-Meißner, KHK Künstler

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37268 Eschwege
Pressestelle

Telefon: 05651/925-123
E-Mail: poea.werra.meissner@polizei-nordhessen.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Alle Meldungen 07.02.2025 – 13:21 Polizei Eschwege POL-ESW: Öffentlichkeitsfahndung

Auseinandersetzung nach Urinieren in der Öffentlichkeit 07.02.2025 Mitte

Zur Lageberuhigung und Absicherung der polizeilichen Maßnahmen mussten gestern Abend in der Spitze rund 40 Einsatzkräfte in Gesundbrunnen einschreiten. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein 34-Jähriger gegen 19 Uhr vor einem Imbiss auf den Gehweg der Behmstraße uriniert haben. Aufgrund dessen soll ein 21-Jähriger den Imbiss verlassen und den 34-Jährigen auf sein Handeln angesprochen haben. Dazu kamen vier Bekannte des 34-Jährigen und es soll zunächst ein verbaler Streit entbrannt sein. Kurze Zeit später sollen die Fünf begonnen haben, den 21-Jährigen zu schubsen, der daraufhin in den Imbiss zurückgeflüchtet sein soll. Das Quintett soll hinterhergestürmt und den jungen Mann dort weiter geschubst haben. Um sich zu verteidigen, soll der 21-Jährige dem 34-Jährigen dabei ins Gesicht geschlagen haben. Im Anschluss verlagerte sich die Auseinandersetzung wieder nach draußen vor den Imbiss. Dort sollen die Fünf auf den 21-Jährigen eingeschlagen haben. Alarmierte Einsatzkräfte stoppten die Auseinandersetzung und nahmen die Angreifer fest. Während der Sachverhaltsaufnahme sammelten sich bis zu 15 emotionalisierte Angehörige und Bekannte des 21-Jährigen am Ort. Einer der Angreifer, ein 43-Jähriger, äußerte sich während der Sachverhaltsaufnahme zudem rassistisch. Einsatzkräften brachten ihn, den 34-Jährigen und einen weiteren Tatverdächtigen, einen 31-Jährigen, in ein Polizeigewahrsam. Dort wurden sie nach durchgeführten Blutentnahmen sowie erkennungsdienstlichen Maßnahmen später wieder entlassen. Die weiteren Ermittlungen führt das Fachkommissariat der Polizeidirektion 1 (Nord).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Auseinandersetzung nach Urinieren in der Öffentlichkeit - Mitte

Europa ist das wichtigste nationale Interesse, das wir haben

Die Sicherheit und Verteidigung der EU stehen im Mittelpunkt des informellen Europäischen Rates in Brüssel. So wollen sich die 27 EU-Staats- und Regierungschefinnen und -chefs bei dem Treffen zu allen Aspekten europäischer Verteidigung, einschließlich einer verstärkten EU-NATO Zusammenarbeit, und zum transatlantischen Verhältnis austauschen. Das Treffen dient einem ersten ausführlichen Austausch zu diesen Themen.
Lesen Sie hier das Wichtigste aus dem Statement in Kürze:

Sicherheit und Verteidigung: Sicherheit und Verteidigung müssten gestärkt werden, betonte der Kanzler. Daher sei es gut, dass die EU-Mitgliedstaaten beraten, wie sie – auch innerhalb der NATO – dazu beitragen können. „Wir brauchen konkrete Verabredungen, was unsere Verteidigungsindustrie betrifft. Mehr Zusammenarbeit muss möglich sein, auch ohne Einschränkungen durch Wettbewerbsregeln.“
Wirtschaftsfragen: Die EU müsse sicherstellen, bei Zukunftstechnologien wie der Künstlichen Intelligenz, vorne dabei zu sein. Dabei dürften aber traditionelle Industrien wie Stahl, Chemie oder die Automobilindustrie, nicht vergessen werden. Man werde auch über die künftige Zusammenarbeit mit den USA sprechen. Dabei setze man in erster Linie auf Kooperation, werde aber – sofern nötig – reagieren.
Migration: Im Zusammenhang mit Fragen der irregulären Migration sei Europa auch immer die Lösung, das sehe man an der gelungenen Verständigung über ein gemeinsames europäisches Asylsystem, so Kanzler Scholz. Diese Neuregelung sei sehr im deutschen Interesse. Es sei wichtig, dass Deutschland die zur Umsetzung notwendigen Gesetze, die im Bundestag lägen, rasch beschließe.



Zugefügt 2025 Januar 15

Europa ist das wichtigste nationale Interesse, das wir haben”

Erfolgreicher BBK-Fachkongress 2025: Wichtige Impulse für den Bevölkerungsschutz

Der zweite Fachkongress „Forschung für den Bevölkerungsschutz“, ausgerichtet vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK), fand vom 5. bis 7. Februar 2025 im World Conference Center Bonn statt.
900 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Forschung, Verwaltung und Praxis kamen zusammen, um aktuelle Herausforderungen und innovative Lösungen im Bevölkerungsschutz zu diskutieren. Die Resonanz war groß: Zwei Jahre zuvor waren es noch 460 Gäste.
Quelle:
BBK

Wie kann die Versorgung von vulnerablen Gruppen im Katastrophenfall gewährleistet werden?

Welche Auswirkungen haben Blutspendedienste in Abhängigkeit Kritischer Infrastruktur?

Und welche Lehre wurde aus Großbrandereignissen für die Brandschutzforschung gezogen?
Ein breites, interdisziplinäres Programm

Das Spektrum an praxisnahen Themen, das mit und im Bevölkerungsschutz verankert ist, kennt dabei nur wenige Grenzen: Ob logistische Fragen, historische Studien, Krisenmanagement und -kommunikation, Persönliche Schutzausrüstung, Mensch-Technik-Interaktion, Psychosoziale Notfallversorgung oder Prävention im Hochwasserschutz – der BBK-Fachkongress glänzte mit interdisziplinären Angeboten und entsprechender Nachfrage. Teilnehmende folgten in verschiedenen Fachvorträgen, Panels und Workshops den aktuellen Forschungsergebnissen und informierten sich über neue Ansätze für den Umgang mit Krisensituationen.
Zentrale Themen des Kongresses:

Resilienz und Krisenbewältigung:
Erfolgreiche Strategien zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Gesellschaft und Infrastruktur.
Technologische Innovationen:
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und digitalen Tools zur Verbesserung des Katastrophenschutzes.
Effektive Krisenkommunikation:
Neue Methoden zur Bevölkerungswarnung und Krisenbewältigung.
Internationale Kooperationen:
Länderübergreifende Zusammenarbeit zur Bewältigung globaler Herausforderungen.

Praxisorientiert und ressortübergreifend

Insgesamt lobten die Teilnehmenden die praxisorientierten Workshops und den intensiven Austausch zu innovativen Lösungen. Besonders die Bedeutung der engen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik wurde in diesem Kontext hervorgehoben.
Konkreter Beitrag vor Ort: Blutspenden

Am zweiten Kongresstag stand vor dem Kongressgebäude ein Blutspendemobil des Deutschen Roten Kreuzes. 56 Teilnehmende haben die Gelegenheit zwischen den Diskussionen genutzt, durch eine Blutspende einen ganz konkreten Beitrag zum Bevölkerungsschutz zu leisten.

BBK-Präsident Ralph Tiesler resümierte im Nachgang des Kongresses:

„Der Fachkongress des BBK war ein voller Erfolg. Er zeigte, dass wir unsere gesellschaftlichen Aufgaben besser, umfassender und nachhaltiger erfüllen können, wenn wir ein gutes Fundament aus wissenschaftlicher Expertise, wissensbasierten Lösungsansätzen und interdisziplinärem Austausch schaffen. Hierzu leisten die präsentierten Erkenntnisse und Technologien einen relevanten Beitrag, vor allem zur zukünftigen Krisenbewältigung. Im Namen des BBK bedanke ich mich bei allen Teilnehmenden, Referierenden und den Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge und Engagement.“




Zugefügt 2025 Januar 15

Erfolgreicher BBK-Fachkongress 2025: Wichtige Impulse für den Bevölkerungsschutz

Zwei Syrer - Menschenraub, gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten - Intensivtäter nach schwerer Straftat in Haft

(06.02.2025)

Ort: Bremen
Zeit: Januar-Februar 2025

Die Polizei Bremen konnte einen bedeutenden Ermittlungserfolg verzeichnen: Nach einem schweren erpresserischen Menschenraub, gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten in Bremen wurden zwei Tatverdächtige identifiziert. Gegen einen der Hauptbeschuldigten, einen 17-jährigen syrischen Intensivtäter, wurde bereits ein Untersuchungshaftbefehl vollstreckt. Die Polizei bitte zudem bei weiteren Straftaten um Zeugenhinweise.

Der erste Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 17. Januar, als ein 35-jähriger Bremer eine sexuelle Dienstleistung mit einer 26-jährigen Frau in deren Wohnung in Bremen-Kattenturm vereinbarte. Während des Treffens betraten zwei junge Männer plötzlich das Wohnzimmer und bedrohten den Mann mit Messern. Unter massivem Zwang wurde er genötigt, sich auszuziehen, während die Täter Bild- und Videoaufnahmen anfertigten.

Durch weitere Einschüchterungen zwangen die Täter das Opfer zur Herausgabe seiner EC-Karte samt PIN. Anschließend wurden mehrere Bargeldabhebungen an einem nahegelegenen Geldautomaten durchgeführt. Während der Tat erlitt der Mann eine Messerverletzung am Oberarm. Zudem hielten die Tatverdächtigen ihr Opfer über mehrere Stunden fest und zwangen ihn, mit ihnen in seinem eigenen Fahrzeug durch das südliche Stadtgebiet zu fahren. Dabei kam es zu mehreren Verkehrsunfällen, von denen sich der fahrzeugführende Täter unerlaubt entfernte. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass dieser ohne gültige Fahrerlaubnis fuhr.

Nachdem die Tat am folgenden Mittag zur Anzeige gebracht wurde, leitete die Polizei Bremen umgehend umfangreiche Ermittlungen ein. Die intensive kriminalpolizeiliche Arbeit führte zu einem dringenden Tatverdacht gegen zwei syrische Staatsangehörige im Alter von 17 und 18 Jahren. Der jüngere Tatverdächtige war den Behörden bereits als Intensivtäter bekannt.

Ende Januar konnte ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 17-Jährigen erwirkt und vollstreckt werden.

Zudem steht er im Verdacht, zusammen mit mehreren Komplizen am Freitag, den 24. Januar, eine Serie von mindestens zehn Straftaten, darunter Diebstähle, Körperverletzungs- und Raubdelikte, in Bremen begangen zu haben. Diese Taten wurden insbesondere in der Straßenbahnlinie 4 und im Umfeld von Haltestellen verübt. Die Polizei bittet Zeugen und Geschädigte, sich zu melden.

Wir fragen:

Wer hat am Freitagmorgen, 24. Januar, zwischen 5 Uhr und 11 Uhr in der Linie 4 oder rund um die Haltestellen Robert-Koch-Straße, Klinikum Links der Weser und Heukämpendamm verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer kann Hinweise zu Straftaten geben oder war selbst betroffen?

Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0421 362 3888 entgegen.

Die weiteren Ermittlungen werden durch den Spezialabschnitt Intensivtäter mit hoher Priorität geführt und dauern an. Für Rückfragen steht die Staatsanwaltschaft zur Verfügung.



Zugefügt 2025 Februar 7

Zwei Syrer - Menschenraub, gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten - Intensivtäter nach schwerer Straftat in Haft

Verurteilung wegen tödlichen Messerangriffs im Regionalzug in Brokstedt rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 15. Mai 2024 wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und entschieden, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 25. Januar 2023 mit einem Messer absichtlich zwei junge Mitreisende im Regionalexpress auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg, während der Zug in den Bahnhof Brokstedt einfuhr. Anschließend versuchte er, vier weitere Reisende zu erstechen, und fügte ihnen dabei teils schwerste Verletzungen zu, die zu bleibenden körperlichen Schäden, erheblichen Entstellungen und schwerwiegenden psychischen Folgen führten. Eines seiner Opfer nahm sich infolge der Tat das Leben. Der wenige Tage vor der Tat aus einer knapp einjährigen Untersuchungshaft aus dem Hamburger Justizvollzug entlassene Angeklagte hatte zuvor in Kiel vergeblich versucht, von der Ausländerbehörde eine sog. Fiktionsbescheinigung zu erhalten. Motiv der Tat war, dass sich der Angeklagte seit Längerem wiederholt ungerecht behandelt fühlte und deswegen große Wut verspürte. Er wollte durch die Tötung mehrerer Menschen seine Wut abreagieren und an unbekannten, völlig willkürlich ausgesuchten Opfern Vergeltung üben. Zu diesem Zweck hatte er am Mittag in Kiel ein Küchenmesser mit 20 cm langer Klinge entwendet. Die Geschädigten waren bei den Messerangriffen ganz überwiegend arg- und wehrlos. Das Landgericht hat bei allen Taten ein Handeln aus niedrigen Beweggründen sowie mit einer Ausnahme ein heimtückisches Vorgehen angenommen und den Angeklagten deshalb jeweils wegen Mordes bzw. Mordversuchs verurteilt. Aufgrund der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine Aussetzung der lebenslangen Gesamtstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Itzehoe - Urteil vom 15. Mai 2024 - 6 Ks 315 Js 2663/23

Die maßgeblichen Vorschriften des StGB lauten:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und

3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

Karlsruhe, den 29. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 14.1.2025 - 5 StR 656/24 -
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
29.01.2025

Nr. 018/2025

Beschluss vom 14. Januar 2025 – 5 StR 656/24




Zugefügt 2025 Januar 15

Verurteilung wegen tödlichen Messerangriffs im Regionalzug in Brokstedt rechtskräftig

Bundestagswahl 2025: Etwa 675.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz

Bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 werden rund 675.000 Wahlhelferinnen und -helfer maßgeblich zum ordnungsgemäßen Ablauf beitragen. Die Bundeswahlleiterin dankt allen herzlich, die in den Wahlvorständen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich für unsere Demokratie im Einsatz sind.

Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, wird es bei der bevorstehenden Bundestagswahl rund 90.000 Urnen- und Briefwahlbezirke geben. Die Gemeinden teilen die Wahlbezirke so ein, dass sie für die Wählerinnen und Wähler möglichst gut zu erreichen sind. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus einer Wahlvorsteherin beziehungsweise einem Wahlvorsteher, einer Stellvertretung und drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern. Manche Großstädte benötigen für die Durchführung der Bundestagswahl bis zu 10.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Der Wahlvorstand organisiert und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Bei Bedarf erklärt er den Bürgerinnen und Bürgern die Wahlformalitäten. Er zählt nach Schließung des Wahllokals die Stimmen aus und meldet das Ergebnis an die Gemeindeverwaltung, die die Wahlergebnisse aller Wahlbezirke der Gemeinde zusammenfasst und der Kreiswahlleitung meldet. Diese ermittelt aus den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis für den Wahlkreis und teilt das Ergebnis der Landeswahlleitung mit. Die Landeswahlleitung wiederum leitet die eingehenden Wahlkreisergebnisse laufend der Bundeswahlleiterin weiter, die daraus das vorläufige Wahlergebnis für ganz Deutschland ermittelt.

Einen anschaulichen Einblick in die Tätigkeiten der Wahlvorstände bieten die Videos „Der Wahlvorstand“, „Ablauf des Wahltages“ sowie „Ablauf der Stimmauszählung und Dokumentation“, die im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar sind.

Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.



Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal „Bundeswahlleiterin“. Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf „Abonnieren“.

Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundestagswahl 2025: Etwa 675.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz

Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

Der VI. Zivilsenat verhandelt am 18. Februar 2025 über wechselseitige Revisionen, in denen sich die Frage stellt, welche Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks Betroffenen zustehen, über die auf der Plattform dieses Netzwerks falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden.

Die Klägerin ist Politikerin und Bundestagsabgeordnete. Die Beklagte betreibt das soziale Netzwerk Facebook. In diesem Netzwerk kursierte ein Meme (´Ausgangs-Meme´), das das Bildnis der Klägerin, ihren Vor- und Nachnamen, den Namen ihrer Partei sowie die Äußerung enthielt ´Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal türkisch lernen.´ Diese Aussage hat die Klägerin nie getätigt. Das Meme hat sich auf der Plattform der Beklagten durch Hochladen (´Uploads´) und durch die Funktion ´Teilen´ verbreitet. Es wurde und wird unter unterschiedlichen URLs und in verschiedenen Varianten veröffentlicht. Die Memes sind teilweise mit ´Captions´ versehen, das heißt mit Kommentaren von Nutzern, die - in den von der Klägerin aufgezeigten Beispielsfällen - überwiegend Beschimpfungen der Klägerin enthalten. Memes, die dem Ausgangs-Meme ähnlich sind, lassen sich automatisiert auffinden. Die Sinndeutung insbesondere von Memes mit Captions danach, ob sie mit dem Ausgangs-Meme ´kerngleich´ sind - also ebenfalls den Eindruck vermitteln, die Klägerin habe die zitierte Äußerung getätigt - lässt sich jedenfalls nicht in einem rein automatisierten Verfahren vornehmen.

Die Klägerin hat die Beklagte unter Nennung der jeweiligen konkreten Speicherorte (URLs) auf das Ausgangs-Meme sowie auf acht weitere sinngleiche Memes hingewiesen und belegt, dass es sich bei dem Zitat um ein Falschzitat handelt. Diese Memes hat die Beklagte nach und nach entfernt; sie sind nicht (mehr) Gegenstand der Klage.

Die Klägerin ist der Auffassung, ihr stehe gegen die Beklagte ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich aller bis zur Rechtskraft des Urteils auf Facebook vorhandenen Memes zu, die mit dem Ausgangs-Meme identisch oder ´kerngleich´ sind, ohne dass sie der Beklagten die URLs dieser Memes mitteilen müsse; denn dies sei ihr nicht möglich und nicht zumutbar. Mit der Klage hat sie neben der Unterlassung ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 € verlangt. Die Beklagte ist der Auffassung, sie hafte als neutrale Hosting-Anbieterin nur für konkret bezeichnete Beiträge. In Fällen ohne sehr hohe Übereinstimmung der Hashwerte und insbesondere bei Nutzerkommentaren (Captions) sei eine manuelle Prüfung des Beitrags auf dessen Sinngehalt erforderlich, zu der sie nicht verpflichtet sei.

Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts insoweit abgeändert, als es die Klage auf Schmerzensgeld abgewiesen hat; die Verurteilung zur Unterlassung hat es dagegen bestätigt. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf vollständige Klageabweisung weiter. Die Klägerin verlangt mit ihrer (Anschluss-)Revision die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils, also auch die Zuerkennung von Schmerzensgeld.

Die Vorinstanzen und die Parteien sind bislang davon ausgegangen, dass sich die rechtliche Beurteilung der geltend gemachten Ansprüche nach nationalem Recht, nämlich nach § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB richte. Der VI. Zivilsenat hat die Parteien darauf hingewiesen, dass sich die Frage stellt, ob die Klägerin ihre Ansprüche auf Art. 17 und Art. 82 DSGVO stützen könnte und welche Bedeutung dem Digital Services Act (insbesondere Art. 6 Abs. 4 und Art. 8 DSA) in diesem Zusammenhang zukommt.

Mit der Frage, ob der Betreiber eines sozialen Netzwerks bei ihm gespeicherte Informationen zu entfernen hat, die den wort- oder sinngleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, hat sich - allerdings vor Inkrafttreten des Digital Services Act - der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-18/18 (NJW 2019, 3287) befasst.

Vorinstanzen:

LG Frankfurt a.M. - Entscheidung vom 8. April 2022 - 2-03 O 188/21

OLG Frankfurt a.M. - Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 16 U 65/22

Karlsruhe, den 6. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bundesgerichtshof
Hauptmenü

Sie sind hier:

Verhandlungstermin am 18. Februar 2025, 9.30 Uhr, in Sachen VI ZR 64/24 (Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte)

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.02.2025

Nr. 027/2025




Zugefügt 2025 Januar 15

Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

Alternative Kraftstoffe: EU unterstützt Aufbau von Infrastruktur mit 422 Millionen Euro

Die EU-Kommission fördert 39 innovative Projekte zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU. Dazu gehören auch vier Projekte, die von Deutschland aus koordiniert werden. Mit einer Gesamt-Investition von über 422 Millionen Euro, die über die Infrastrukturfazilität für alternative Kraftstoffe (AFIF) bereitgestellt wird, werden diese Initiativen den Übergang zu einem saubereren Verkehr vorantreiben. Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas sagte: „Diese Initiativen werden den Aufbau kritischer Lade- und Betankungsinfrastrukturen beschleunigen, die für unsere wachsenden emissionsfreien Flotten dringend benötigt werden. Zusammen werden sie fast 5.000 neue Ladepunkte, darunter 626 Megawatt-Ladegeräte, hinzufügen, um den Bürgern bei der Auswahl emissionsfreier Fahrzeuge zu helfen und zu einer saubereren Umwelt beizutragen.“

Einrichtung von Ladestationen und Wasserstofftankstellen in Deutschland gefördert

Die ausgewählten Projekte konzentrieren sich auf die Installation öffentlicher Ladestationen, einschließlich Hochleistungs-Megawatt-Ladestationen für schwere und leichte Nutzfahrzeuge, die Entwicklung von Wasserstofftankstellen und Onshore-Stromanlagen in Häfen sowie die Elektrifizierung von Flughäfen und die Bereitstellung von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wie Ammoniak und Methanol für die Schifffahrt.

In Deutschland werden nicht nur die Einrichtung von Ladestationen sondern auch von zwei groß angelegten Wasserstofftankstellen gefördert. Die beträchtliche Investition steht im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, die die Treibhausgasemissionen erheblich senken und die Luftqualität verbessern sollen.

Regelmäßige Finanzierung innovativer Projekte

AFIF arbeitet im Rahmen einer kontinuierlichen fortlaufenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die die regelmäßige Finanzierung neuer und innovativer Projekte während des gesamten Jahres ermöglicht. Die aktuelle Aufforderung, die am 29. Februar 2024 veröffentlicht wurde, hat gerade ihre erste Bewertungsrunde abgeschlossen. Der nächste Stichtag wird der 11. Juni 2025 sein, wenn die verbleibenden Mittel in Höhe von etwa 578 Millionen Euro für erfolgreiche Vorschläge bereitgestellt werden.

Die AFIF ist ein wichtiger Motor für die Bemühungen der EU um den Ausbau der Infrastruktur für die Versorgung mit alternativen Kraftstoffen in ihrem transeuropäischen Verkehrsnetz. Seine Prioritäten stehen im Einklang mit den Verordnungen „ReFuelEU Aviation“ und „FuelEU Maritime“, mit denen die Dekarbonisierung des Luft- und Seeverkehrssektors angestrebt wird.

Weitere Informationen

Daily News vom 6. Februar

Liste der geförderten Projekte

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Februar 7

Alternative Kraftstoffe: EU unterstützt Aufbau von Infrastruktur mit 422 Millionen Euro

Kommission fordert von Shein Informationen über illegale Produkte und Empfehlungssystem

Die Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienstle (DSA) ein Auskunftsersuchen an Shein gerichtet. Sie fordert den Online-Händler auf, interne Dokumente und detailliertere Informationen über die Risiken von illegalen Inhalten und Waren auf seinem Marktplatz, über die Transparenz seiner Empfehlungssysteme und über den Zugang zu Daten für qualifizierte Forscher vorzulegen. Darüber hinaus fordert die Kommission ausführliche Informationen über die Maßnahmen zur Risikominderung bei Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit und Wohlergehen der Nutzerinnen und Nutzer; sowie Einzelheiten zum Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer.

Nächste Schritte

Shein muss die erforderlichen Informationen bis zum 27. Februar 2025 vorlegen. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA zur Folge haben.

Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf das laufende DSA-Verfahren gegen Shein. Es berührt nicht die laufende, von der Kommission koordinierte Untersuchung des Netzes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) über die Einhaltung der Verpflichtungen von Shein nach dem Verbraucherrecht der Union, die die Untersuchung der Kommission im Rahmen des DSA ergänzt.

Hintergrund

Die Kommission hatte von Shein bereits am 28. Juni 2024 Auskunft zu den Maßnahmen des Unternehmens zur Einhaltung des DSA gefordert. Dabei ging es um den Mechanismus, der es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, illegale Produkte zu melden und um Online-Schnittstellen, die so gestaltet sein sollten, dass die Nutzer nicht durch so genannte „Dark Patterns“ getäuscht oder manipuliert werden. Außerdem betrifft das Auskunftsersuchen den Jugendschutz, die Transparenz von Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und die Gestaltung der Benutzeroberfläche.

Die Kommission hat gestern eine Mitteilung über ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr veröffentlicht, mit dem die Herausforderungen, die sich aus geringwertigen Importen von Nicht-EU-Händlern ergeben, in jeder Phase des Produktlebenszyklus angegangen werden sollen. Hier geht es unter anderem um die Konzentration der DSA-Durchsetzungsmaßnahmen auf Praktiken des elektronischen Geschäftsverkehrs.

Weitere Informationen

Daily News vom 6. Februar

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Kommission fordert von Shein Informationen über illegale Produkte und Empfehlungssystem

WHO will in diesem Jahr 3 Millionen Ukrainern mit dringenden gesundheitlichen Bedürfnissen helfen

WHO startet Nothilfe-Appell 2025 für die Ukraine und bittet um 68,4 Mio. US-$ zur Deckung des dringendsten Gesundheitsbedarfs

Kopenhagen/Genf, 4. Februar 2025
Fast drei Jahre nach Ausbruch des ausgewachsenen Krieges in der Ukraine hat die WHO ihren Nothilfe-Appell 2025 für die Ukraine veröffentlicht, in dem sie dieses Jahr um 68,4 Mio. US-$ bittet. Über die humanitären Maßnahmen in Zusammenhang mit dem anhaltenden Konflikt hinaus muss die WHO zudem auf die allgemeinen gesundheitlichen Bedürfnisse eingehen sowie den Wiederaufbau und die Reformierung des Gesundheitssystems unterstützen. Hierfür sind weitere 41,6 Mio. US-$ erforderlich, so dass sich der Gesamtfinanzierungsbedarf auf 110 Mio. US-$ beläuft.

Die humanitäre Krise in der Ukraine hat ein Ausmaß erreicht, dessen Schwere nicht zu leugnen ist. Angesichts des andauernden Konflikts ist Berichten der Vereinten Nationen zufolge eine frappierende Zahl von 12,7 Mio. Menschen dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen, von denen 9,2 Mio. in irgendeiner Form medizinische Hilfe benötigen. Hierzu zählen auch die 3 Millionen Menschen mit den dringendsten gesundheitlichen Bedürfnissen, auf die sich die WHO im Jahr 2025 konzentrieren wird.

Die Unvorhersehbarkeit der weiteren Entwicklung des Konflikts könnte entweder zu einer weiteren Verschlechterung der Bedingungen oder zu einer möglichen Stabilisierung der Lage führen.

Die Unsicherheit, Beschädigung und unzureichende Instandhaltung von veralteten Gesundheitseinrichtungen und medizinischer Ausrüstung, ein Mangel an Medikamenten und medizinischen Versorgungsgütern, personelle Unterbesetzung sowie ein eingeschränkter Zugang zu Überweisungskrankenhäusern und Apotheken haben die Bereitstellung und Zugänglichkeit von Gesundheitsangeboten erheblich beeinträchtigt. Die Auswirkungen des Krieges auf die öffentliche Gesundheit sind äußerst besorgniserregend, zumal die öffentlichen Mittel für militärische Ausgaben umgewidmet werden.

Die Wiederherstellung des Gesundheitssystems bleibt eine der zentralen Prioritäten der WHO in der Ukraine, die über den Wiederaufbau beschädigter oder zerstörter medizinischer Einrichtungen hinausgeht. Ziel der WHO ist es, das Land bei der Wiederherstellung und Finanzierung unentbehrlicher Leistungsangebote wie Rehabilitation, primäre Gesundheitsversorgung und Überwachung der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen, die allesamt für die Erholung des Landes insgesamt entscheidend sind.

„Mit Blick auf das Jahr 2025 liegt unser Schwerpunkt weiterhin auf der Aufrechterhaltung und dem Ausbau unentbehrlicher Gesundheitsleistungen in der Ukraine“, erklärte Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa. „Schätzungsweise 9,2 Mio. Menschen in der Ukraine werden 2025 in irgendeiner Form gesundheitliche Hilfe benötigen, und die WHO ist darum bemüht, 3 Millionen von ihnen zu erreichen. Doch hinter den Zahlen verbergen sich menschliche Geschichten. Von einer schwangeren Frau, die während der Geburt um ihr ungeborenes Kind fürchtet, über einen älteren Mann, der mit einer sich verschlechternden psychischen Gesundheit kämpft, bis hin zu einem dreijährigen Jungen, der die Grundimmunisierung verpasst hat – die WHO will sie alle im Jahr 2025 unterstützen und dabei eng mit dem Gesundheitsministerium und anderen Partnern zusammenarbeiten.“

Dr. Jarno Habicht, Repräsentant der WHO in der Ukraine, erklärte: „Fast drei Jahre lang haben das ukrainische Gesundheitspersonal und das Gesundheitssystem bereits bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit bewiesen. Die humanitäre Hilfe der WHO ergänzt die Bemühungen der engagierten Ärzte, Pflegekräfte und Freiwilligen in der Ukraine. Die Ukraine hat eine langfristige Perspektive für die Gesundheit der Bevölkerung, reagiert auf den anhaltenden Konflikt und treibt zugleich dringend benötigte Reformen im Gesundheitswesen voran. Die WHO unterstützt die Ukraine auf diesem Weg und trägt dazu bei, das Gesundheitssystem zu stärken und die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern.“

Die Notfallstrategie der WHO in der Ukraine für das Jahr 2025 zielt darauf ab, Notfall- und kritische Gesundheitsangebote zu stärken, die Kontinuität unentbehrlicher Gesundheitsleistungen zu gewährleisten und die tiefgreifenden Auswirkungen des Krieges auf das Gesundheitsversorgungsnetz
– insbesondere in den Regionen der Kontaktlinie – zu bewältigen. Sie besteht aus 5 zentralen Säulen:

Stärkung der medizinischen Notfallversorgung und der Systeme für die Traumaversorgung, um die Notfallreaktion in vorrangigen Regionen sicherzustellen;
Gewährleistung der Kontinuität und Qualität der unentbehrlichen primären Gesundheitsversorgung und der aufsuchenden Arbeit für die vom Krieg betroffene Bevölkerung;
Verbesserung der Koordination zwischen den Gesundheitspartnern und Verbesserung des Gesundheitsinformationsmanagements für eine genaue Datenerfassung, Berichterstattung, Bedarfsbewertung und Krankheitsüberwachung;
Bewältigung kritischer Anliegen, die die Gesundheitssicherheit und die Widerstandsfähigkeit in Notfallsituationen beeinträchtigen, wie etwa die Bereitschaftsplanung für Wetterereignisse und die Prävention chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Risiken, sowie andere Prioritäten; und
Unterstützung der zentralen Prioritäten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Gesundheit in Notlagen, um eine hochwertige Versorgung und einen nachhaltigen Zugang zu gewährleisten.

Mit diesen gezielten Maßnahmen will die WHO die verheerenden gesundheitlichen Folgen des anhaltenden Konflikts abmildern und die Widerstandsfähigkeit des ukrainischen Gesundheitssystems stärken. Unter Schwerpunktlegung auf Zusammenarbeit, Innovation und Inklusivität engagiert sich die WHO weiterhin für den Schutz der Gesundheit und die Rettung von Menschenleben in einer der schwierigsten humanitären Krisen weltweit.

„Unser Ziel ist es, den Zugang zur Notfall- und Traumaversorgung zu gewährleisten, die Überwachung der öffentlichen Gesundheit zu stärken und den frühzeitigen Wiederaufbau des Gesundheitssystems zu unterstützen“, so Dr. Kluge abschließend. „Wir werden uns weiterhin bemühen, die Grenzen der Innovation zu verschieben, u. a. unter Nutzung von Ansätzen wie der Telemedizin und anderer digitaler Gesundheitsinnovationen, um die Herausforderungen zu überwinden, die sich aus dem Mangel an personellen Ressourcen und Schäden an der Infrastruktur ergeben.“






Zugefügt 2025 Januar 15

WHO will in diesem Jahr 3 Millionen Ukrainern mit dringenden gesundheitlichen Bedürfnissen helfen

Auseinandersetzung mit Schreckschusswaffe - Neukölln

06.02.2025
In Neukölln kam es gestern Abend zu einer Auseinandersetzung zwischen sechs Männern und einer Frau. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll sich ein 19-Jähriger gegen 19:40 Uhr zusammen mit einer 18-jährigen Frau und einer Gruppe bestehend aus fünf Männern in der Dieselstraße in einem Treppenhaus getroffen haben, um einen Streit zu klären, der sich einige Tage zuvor ereignet haben soll. Das Streitgespräch soll sich in eine körperliche Auseinandersetzung entwickelt haben, wobei einer aus der Gruppe, ein 27-Jähriger, mehrmals mit einer Schreckschusswaffe auf den 19-Jährigen geschossen haben soll. Die Waffe soll ebenfalls gegen seine Begleiterin gerichtet worden sein. Die Männergruppe sei danach in unbekannte Richtung geflüchtet. Anschließend sei der 19-Jährige mit seiner Begleiterin in einen nahegelegten Kiosk gerannt, von wo die Polizei alarmiert wurde. Der junge Mann erlitt Hautabschürfungen am Kopf. Alarmierte Rettungskräfte versorgten seine Verletzungen noch am Ort. Die Frau blieb unverletzt. Im Zuge der Tatortarbeit durch die Polizei kehrten zwei Tatverdächtige im Alter von 23 und 27 Jahren dorthin zurück und wurden festgenommen. Der Ältere hatte ein Einhandmesser sowie Reizgas dabei. Beides wurde beschlagnahmt. Bei sich anschließenden Wohnungsdurchsuchungen fanden die Polizeikräfte unter anderem eine Schreckschusswaffe und weitere Messer, die ebenfalls beschlagnahmt wurden. Nach erkennungsdienstlichen Behandlungen wurden beide Tatverdächtigen wieder entlassen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Auseinandersetzung mit Schreckschusswaffe 06.02.2025 Neukölln

Messer - Versuchtes Tötungsdelikt - Zeugen gesucht - Ludwigshafen - Polizeipräsidium Rheinpfalz

Am Montagabend (04.11.2024), gegen 22 Uhr, wurde der Polizei eine verletzte Person in der Bismarckstraße im Bereich der Stadtbibliothek gemeldet. Polizeikräfte stellten bei einem 22-Jährigen, der mittlerweile nicht mehr ansprechbar war, mehrere Stichverletzungen am Oberkörper fest.

Der Mann wurde mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert. Lebensgefahr besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.

Nach den bislang durchgeführten Ermittlungen soll der Geschädigte kurz vor 22 Uhr im Bereich eines Baucontainers vor der Stadtbibliothek aus einer Gruppe mehrerer Personen heraus mit einem Messer verletzt worden sein. Zeugen fanden den Verletzten anschließend auf dem Boden liegend.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal und die Kriminalpolizei haben die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes aufgenommen.

Der geschädigte 22-Jährige war wie folgt gekleidet:

- schwarze Jeans

- schwarze Turnschuhe

- dunkelblaue Jacke der Marke Wellensteyn

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen sucht die Polizei dringend nach Zeugen:

- Wer kann Hinweise zur Tat bzw. den Tätern geben?

- Wer hat den Geschädigten vor der Tat gesehen?

- Wer hat am Montagabend (04.11.2024), zwischen 21 Uhr und 22:15
Uhr im Bereich Bismarckstraße, Wredestraße und
Kaiser-Wilhelm-Straße etwas beobachtet, das mit der Tat in
Zusammenhang stehen könnte oder hat sonstige verdächtige
Beobachtungen gemacht?

- Wer hat am Montagabend (04.11.2024) zwischen 21 Uhr und 22:15
Uhr im Bereich Bismarckstraße, Wredestraße und
Kaiser-Wilhelm-Straße Videoaufzeichnungen gemacht oder hat
Überwachungskameras (auch in Fahrzeugen) installiert?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621 963- 23312 oder per E-Mail KDLudwigshafen.KI3.K31@polizei.rlp.de entgegen.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
Telefon: 06233/80-3352

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Thorsten Mischler
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.



Zugefügt 2025 Januar 15

16 Polizeipräsidium Rheinpfalz POL-PPRP: Versuchtes Tötungsdelikt - Zeugen gesucht Ludwigshafen

Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel - Nach Verkauf von gefälschter Luxusuhr: Öffentlichkeitsfahndung nach unbekanntem Täter

Mit der Veröffentlichung zweier Fotos erhoffen sich die Ermittler des für Betrugsdelikte zuständigen Kommissariats 23/24 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 26. November 2024 eine gefälschte Luxusuhr an einen 36-Jährigen aus Nordhessen verkauft haben soll. Da die bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen nicht zur Identifizierung des Täters führten, ordnete ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung an.

Der Unbekannte hatte die vermeintlich neue Rolex-Uhr Ende November 2024 auf einem Kleinanzeigenportal angeboten und dadurch das Interesse des über fundierte Fachkenntnisse im Bereich Schmuck und Uhren verfügenden 36-jährigen Mannes geweckt. Nachdem sich beide auf einen mittleren fünfstelligen Kaufbetrag geeinigt hatten, kam es schließlich am 26. November 2024 in der Nähe des Hauptbahnhofs in Hannover zu dem Verkaufstreffen im Auto des Opfers. Nachdem der 36-Jährige die Uhr, die Garantiekarte und den Kaufbeleg der Uhr überprüft hatte, übergab er dem Unbekannten das Bargeld. Später bemerkte er schließlich durch weitere Überprüfungen und Ermittlungen bei dem auf dem Kaufbeleg registrierten Händler, dass es sich bei der Uhr um eine nahezu wertlose Totalfälschung handelt. Auch der Kaufbeleg war ein Falsifikat. Die Ermittlungen anhand des vom Verkäufer gezeigten Personalausweises und seiner Telefonnummer konnten nicht zur Identifizierung des Täters führen. Bislang kann nicht ausgeschlossen werden, dass er ebenfalls aus Nordhessen oder dem Bereich Hannover stammen könnte. Der Täter wird als Anfang 50 Jahre alter, ca. 1,85 Meter großer Mann mit normaler Statur, weißem Bart, Brille und schiefen Zähnen beschrieben. Er soll akzentfrei Deutsch gesprochen haben. Die nun veröffentlichten Fotos des Betrügers hatte das Opfer während eines Videochats gefertigt, der eine Tag vor dem Verkaufstreffen stattgefunden hatte. Das professionelle und planmäßige Vorgehen des Täters sowie die hohe Schadenssumme lassen auf einen gewerbsmäßigen Betrug schließen.

Zeugen, die den Ermittlern Hinweise auf die Identität des Täters geben können, melden sich bitte unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1021

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel POL-KS: Nach Verkauf von gefälschter Luxusuhr: Öffentlichkeitsfahndung nach unbekanntem Täter

Polizei Berlin - Jugendlicher vermisst – Polizei bittet um Mithilfe

28.01.2025

Mitte

Mahdan YUSUPOV

Vermisster Jugendlicher Mahdan YUSUPOV

Bild: bekannt

Nr. 0255
Mit der Veröffentlichung eines Lichtbildes bittet die Vermisstenstelle der Polizei Berlin um Mithilfe bei der Suche nach einem vermissten Jugendlichen. Der 14-Jährige Mahdan YUSUPOV hat am 20. Oktober 2024 seine damalige Einrichtung in der Quitzowstraße in Moabit verlassen und wird seitdem vermisst. Letzter Kontakt zu ihm bestand im Dezember 2024 per WhatsApp. Danach hat der Jugendliche diesen Kontakt blockiert. Trotz intensiver Ermittlungen sind bisher keine Kontakte des Vermissten bekannt geworden.
Der vermisste Jugendliche wird wie folgt vermisst:

circa 160 bis 165 cm groß
kräftige Statur
schwarzbraune Haare (zuletzt kurz)
braune Augen
spricht Russisch und Deutsch mit Akzent

Die Vermisstenstelle der Polizei Berlin fragt:

Wer hat hat Mahdan YUSUPOV seit dem 20. Oktober 2024 gesehen?
Wer kann sachdienliche Hinweise zu Mahdan YUSUPOV machen?
Wer kann Angaben zu seinem Aufenthaltsort machen?
Wer kann Angaben zu Kontaktpersonen des Vermissten machen?

Hinweise nimmt die Vermisstenstelle des Landeskriminalamts in der Keithstraße 30 in Berlin-Tiergarten unter der Telefonnummer (030) 4664-912444 oder per E-Mail entgegen. Außerhalb der Bürodienstzeiten wenden Sie sich bitte an jede andere Polizeidienststelle oder die Internetwache. Sollte sofortiges polizeiliches Handeln erforderlich sein, so wählen Sie bitte den polizeilichen Notruf unter der Telefonnummer 110.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin Jugendlicher vermisst – Polizei bittet um Mithilfe

Und täglich grüßt die Drogenbekämpfung

Am vergangenen Donnerstag konnte am Cafe Kick ein Haftbefehl vollstreckt werden. Der Betroffene musste mehrere hundert Euro zahlen, um sich freizukaufen.

Auf der Münsterstraße beobachteten wir einen Drogenhandel. Die Drogen und das Geld wurden beschlagnahmt, Strafanzeige folgt. Mit Durchsuchungsbeschluss ging es am gleichen Tag nach einem Hinweis auf Drogenhandel in eine Wohnung auf der Brackeler Straße. Der Inhaber war nicht vor Ort, wird sich aber bei seiner Rückkehr wundern, dass sein ´Stoff´ nicht mehr da ist. Die Ermittlungen dauern an.

Am Samstag kontrollierten die Beamten ein Auto in der nördlichen Innenstadt. Der Fahrer versuchte vergeblich zu flüchten. Zuvor hatte er mehrere Tütchen mit Kokain und Cannabis weggeworfen. Auch sein Widerstand bei der Festnahme half nichts, die Polizisten stellten Bargeld, Autoschlüssel und die Betäubungsmittel sicher. Besondere Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nach der erkennungsdienstlichen Behandlung nicht vor. Mehrere Strafanzeigen werden folgen.

Am Montag stand das Cafe Kick erneut im Fokus. Die Beamten beobachteten ein Pärchen, das auffällig versuchte, mit Besuchern des Cafés Kontakt aufzunehmen. Verdeckte Tauschgeschäfte folgten. Festnahmen auch. Bei dem Mann fanden die Einsatzkräfte mehrere Verkaufseinheiten Kokain, unappetitlich versteckt in der Unterhose. Die Frau trug eine frisch gestohlene Jacke aus einem Bekleidungsgeschäft. Weiteres Diebesgut fanden die Beamten bei einer weiteren Person im Umfeld der Drogenhilfeeinrichtung: Hosen mit Preisschildern und originalverpacktes Parfüm. Alles wanderte in den Gewahrsam der Polizisten. Strafanzeigen gab es obendrauf.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren: Wenn Sie Drogenhandel beobachten, wählen Sie die 110!




Zugefügt 2025 Januar 15

Und täglich grüßt die Drogenbekämpfung

Ukraine-Krieg: Rechtliche Grundlagen für Sondergerichtshof zur Ahndung von Russlands Verbrechen

Hochrangige Rechtsexperten der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, des Europarats, der Ukraine und 37 weiterer Staaten haben die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine geschaffen. Die Teilnehmer legten auch die Schlüsselelemente des „Schuman-Statutsentwurfs“ fest. Das ist der zentrale Rechtstext, der die Arbeitsweise des Sondergerichtshofs regeln soll.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Als Russland sich dafür entschieden hat, seine Panzer über die Grenzen der Ukraine rollen zu lassen und damit die Charta der Vereinten Nationen zu verletzen, hat es einen der schwerwiegendsten Verstöße begangen: das Verbrechen der Aggression. Jetzt aber waltet Gerechtigkeit. Gerechtigkeit für die Ukraine. Wir haben die rechtlichen Grundlagen für einen Sondergerichtshof festgelegt. Es kann auch keine Gerechtigkeit ohne Widergutmachung geben. Russland muss für seine Aggression zur Rechenschaft gezogen werden – und es muss zahlen. Wir haben einen ersten Schritt hin zu einer Kommission für Schadenersatz unter Beteiligung der EU unternommen. Dieses neue Gremium wird über die im Schadensregister eingetragenen Ansprüche entscheiden.“

Sobald der Gerichtshof seine Arbeit aufgenommen hat, wird er befugt sein, die politischen und militärischen Führer Russlands zur Rechenschaft zu ziehen, die die größte Verantwortung für das Verbrechen der Aggression tragen. Das heutige Treffen stellt einen Durchbruch in einem kontinuierlichen Prozess hin zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine sowie zur Stärkung des internationalen Strafrechtssystems dar.

Verhandlungen zur Einrichtung einer internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine

Die Europäische Kommission hat auch eine Empfehlung an den Rat zur Teilnahme an den förmlichen Verhandlungen über die Einrichtung einer Internationalen Kommission für Schadenersatz für die Ukraine angenommen. Die Kommission für Schadenersatz wird für die Überprüfung und Bewertung der im Schadensregister eingetragenen berechtigten Forderungen sowie für diesbezügliche Entscheidungen zuständig sein und die Höhe der jeweils fälligen Entschädigung bestimmen. Die Einrichtung der Kommission für Schadenersatz wird ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Entschädigung der Kriegsopfer sein.

Die Kommission für Schadenersatz wird auf der Arbeit des Schadensregisters aufbauen. Dieses dient der Erfassung von Schäden, Verlusten oder Verletzungen, die durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursacht wurden.

So geht es weiter

Der Sondergerichtshof wird durch ein Abkommen zwischen der Regierung der Ukraine und dem Europarat eingerichtet werden. Der Gerichtshof wird seine Zuständigkeit aus der Ukraine ableiten. Der Europarat wird für das Verfahren zur Annahme der Entwürfe der für die Einrichtung des Sondergerichtshofs erforderlichen Rechtsinstrumente und für die anschließende Unterzeichnung zuständig sein.

Bezüglich der Kommission für Schadenersatz wird die erste Verhandlungsrunde für dieses internationale Instrument gegen Ende März 2025 beginnen.

Hintergrund

Sobald der Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine eingerichtet ist, werden die nationalen Behörden der Ukraine in der Lage sein, laufende innerstaatliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression an den Staatsanwalt des Sondergerichtshofs zu verweisen und einschlägige Informationen und Beweise zu übermitteln, die im Rahmen der Arbeit des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression (ICPA) gesammelt wurden.

Die Einrichtung des Gerichtshofs innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarats, der Einsatz internationaler Richter und die Anwendung des einschlägigen Völkerrechts gewährleisten bei den Strafverfahren die Einhaltung der höchsten Verfahrensgarantien und der geltenden internationalen Menschenrechtsnormen.

Zeitplan

Am 24. Februar 2022 hat Russland seinen unprovozierten und rechtswidrigen, groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen. Er verstößt gegen die regelbasierte internationale Ordnung, gemeinsame Grundsätze und Regeln und die Charta der Vereinten Nationen.
Im März 2022 wurde mit Unterstützung von Eurojust eine gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) der EU für in der Ukraine begangene Kernverbrechen des Völkerstrafrechts eingesetzt. Nach dem Bekanntwerden der Gräueltaten in Butscha und anderen befreiten Gebieten der Ukraine sagte die Kommission ihre Unterstützung bei der Ermittlung und Verfolgung von in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu.
Im Mai 2022 billigten die beiden gesetzgebenden Organe den Vorschlag der Kommission, mit dem Eurojust das Mandat erhält, Beweismittel für Kriegsverbrechen zu sammeln und aufzubewahren. Mit Unterstützung der Kommission nahm das Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) im Juni 2023 seine Tätigkeit in Den Haag auf. Das ICPA ist Teil der gemeinsamen Ermittlungsgruppe und bietet eine Koordinierungsstruktur zur Unterstützung und Verbesserung laufender und künftiger Ermittlungen zum Verbrechen der Aggression. Es trägt zum Austausch und zur Analyse von seit Beginn der russischen Aggression gesammelten Beweisen bei.
Im November 2023 legte die Kommission den Mitgliedstaaten verschiedene Optionen vor, um die Rechenschaftspflicht für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine sicherzustellen. Im Januar 2023 fand die erste Sitzung der Kerngruppe zur Einrichtung eines Sondergerichtshofs statt, um das am besten geeignete Modell für einen Gerichtshof für die strafrechtliche Verfolgung der russischen Führung wegen des Verbrechens der Aggression zu bestimmen.
Im Mai 2023 nahm das Schadensregister seinen Betrieb in Den Haag auf. Das Register ist eine internationale Einrichtung, die für die Erfassung von Schadenersatzansprüchen für Schäden, Verluste oder Verletzungen zuständig ist, die durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht wurden. Im Juli 2023 wurde die EU Vollmitglied des Schadensregisters.
Seit April 2024 können ukrainische Bürgerinnen und Bürger sowie Personen mit Wohnsitz in der Ukraine Ansprüche wegen Beschädigung oder Zerstörung von Wohneigentum bei dem Register geltend machen. Darüber hinaus erfasst das Register seit dem 16. Januar 2025 Ansprüche wegen des Todes eines unmittelbaren Familienangehörigen.
Grundlage der Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen über die Einrichtung einer Kommission für Schadenersatz ist die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Förderung von Rechtsschutz und Wiedergutmachung für die Aggression gegen die Ukraine“ vom November 2022. In dieser Resolution wurde anerkannt, dass die Russische Föderation für ihre Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden muss und ein internationaler Mechanismus für die Wiedergutmachung erforderlich ist.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Russland zur Rechenschaft ziehen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland





Zugefügt 2025 Januar 15

Ukraine-Krieg: Rechtliche Grundlagen für Sondergerichtshof zur Ahndung von Russlands Verbrechen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bleibe- und Rückkehrabsichten von Geduldeten - Umfrageexperiment unter westafrikanischen Geflüchteten

Geduldete Menschen sind für die Forschung keine leicht zu erreichende Gruppe. Fragen zu Bleibe- und Rückkehrabsichten stellen für sie ein sensibles Thema dar. Wie das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen (BAMF-FZ) diesen Herausforderungen begegnet ist und zu welchen Ergebnissen die Befragung von Geduldeten führte, erläutert Anne-Kathrin Carwehl, wissenschaftliche Mitarbeiterin im BAMF-FZ, im Interview.

Frau Carwehl wovon hängen Bleibe- und Rückkehrabsichten geduldeter Menschen maßgeblich ab?

Carwehl: ´´Es zeigt sich ganz deutlich, dass eine verbesserte Situation im Herkunftsland zu höheren Rückkehrabsichten führt. Umgekehrt zeichnet sich eine Bleibeneigung dann ab, wenn geduldete Personen in Deutschland arbeiten und wenn ihre Kinder ebenfalls in Deutschland leben. ´
´Erwartungen von Angehörigen im Herkunftsland sowie deutsche Sprachkenntnisse spielen eine geringere Rolle für die Bleibe- und Rückkehrabsichten. Zudem konnten wir feststellen, dass die Höhe der finanziellen Rückkehrhilfen, ein erhöhtes Rückführungsrisiko oder verbesserte Chancen auf einen legalen Aufenthalt in Deutschland nur einen geringen Einfluss haben.´´

Wie konnten Sie Geduldete für die Teilnahme am Umfrageexperiment gewinnen?

Carwehl: ´´Um möglichst viele Personen für unsere Umfrage zu gewinnen, haben wir ein besonderes Verfahren genutzt: ein kontrolliertes Schneeballverfahren (Respondent-Driven Sampling). Es ermöglicht den Teilnehmenden, die Umfrage in ihrem sozialen Umfeld weiterzugeben. Sowohl die Teilnahme an der Umfrage als auch die anschließende Weitergabe erfolgte über eine eigens entwickelte App. Zuvor haben wir mit ethnografischer Begleitung über einen längeren Zeitraum ein vertrauensvolles Verhältnis zu ersten Kontaktpersonen aufgebaut. Sie waren es, die die Umfrage anschließend mit Personen in ihrem sozialen Umfeld teilten. Zusätzlich haben wir Einladungen zur Teilnahme an der Umfrage an 1.500 zufällig ausgewählte Personen aus der Zielgruppe postalisch verschickt.´´

Wie haben Sie die Teilnehmenden befragt?

Carwehl: ´´Geduldete Personen haben meist wenig Erfahrung mit Umfragen und es könnte ihnen schwerfallen, Fragen mithilfe der in der Wissenschaft üblichen Skalen zu beantworten. Deshalb haben wir ein innovatives Umfrageexperiment durchgeführt: eine sogenannte Vignettenstudie. Sie ermöglicht eine vereinfachte Darstellung auch komplexer Themen, indem eine Alltagssituation dargestellt wird. In unserer Vignettenstudie wurden die Teilnehmenden gebeten, vier fiktiven geduldeten Personen Empfehlungen zu einem Verbleib in Deutschland oder einer Rückkehr in ihr Herkunftsland auszusprechen. Die indirekte Art der Befragung führt dabei zu intuitiven Antworten. So können wir auch vermeiden, dass Teilnehmende sozial erwünschte Antworten geben.´´






Zugefügt 2025 Januar 15

Bleibe- und Rückkehrabsichten von Geduldeten - Umfrageexperiment unter westafrikanischen Geflüchteten

Falschgeld in Umlauf - Ermittler stellen bei Durchsuchungen Falschgeld im Wert von ca. 20.000EUR sicher - Polizeidirektion Bad Kreuznach

Nachdem sich im Oktober und November 2024 die Zahl der Falschgeldfälle an Tankstellen, Geschäften und Discotheken in Bad Kreuznach und Umgebung häuften, gerieten gleich sechs männliche Tatverdächtige aus Bad Kreuznach ins Visier der Ermittler. Bei dem eingesetzten Falschgeld handelte es sich um täuschend echt aussehende 50EUR- und 100EUR-Geldscheine. Einer der Männer ist verdächtig in 2024 auch in Montabaur mit Falschgeld bezahlt zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaften Bad Kreuznach und Koblenz wurden richterliche Durchsuchungsbeschlüsse gegen die sechs Bad Kreuznacher erlassen. Ein Tatverdächtiger war zwischenzeitlich nach Köln umgezogen. Am Dienstagmorgen, den 04.02.2025 um 06 Uhr durchsuchten Ermittler der Kriminalinspektion Bad Kreuznach mit Unterstützung der Kriminalpolizei Köln zeitgleich die Wohnungen und Fahrzeuge der sechs Tatverdächtigen. In zwei Wohnungen wurde dabei Falschgeld im Gesamtwert von ca. 20.000EUR aufgefunden und sichergestellt. Zudem stellten die Beamten die Handys des Tatverdächtigen sicher. Die Tatverdächtigen verbleiben nach Abschluss der Durchsuchungen auf freiem Fuß. Die Ermittlungen dauern an. Hinweis der Polizei: Falls Sie verdächtige Geldscheine erhalten, melden Sie dies sofort der Polizei oder ihrer Bank. Akzeptieren Sie kein Falschgeld - die Weitergabe ist strafbar.

Rückfragen bitte an:

Kriminalinspektion Bad Kreuznach

Telefon: 0671 8811 0
E-Mail: kibadkreuznach@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/5EbT4gc



Zugefügt 2025 Januar 15

Falschgeld in Umlauf - Ermittler stellen bei Durchsuchungen Falschgeld im Wert von ca. 20.000EUR sicher - Polizeidirektion Bad Kreuznach

Wie das BKA die Bundestagswahlen schützt

Freie Wahlen sind ein Kern der Demokratie – sie unterliegen daher einem besonderen Schutz. Dazu trägt auch das Bundeskriminalamt (BKA) bei.

Dieser Beitrag erläutert einige der wesentlichen Aufgaben des BKA in Zusammenhang mit der Bundestagswahl im Bereich der Bekämpfung von Hass und Hetze mit strafrechtlicher Relevanz im Netz, des Personenschutzes sowie der Lagebeobachtung und -bewertung.
Die Lage: Politisch motivierte Straftaten, Angriffe auf Amts- und Mandatstragende sowie Hass und Hetze im Internet haben zugenommen.

„Wahljahre“ haben in der Vergangenheit regelmäßig zu einem Anstieg der Straftaten gegen Politikerinnen und Politiker sowie gegen in der Politik engagierter Menschen geführt. Das schlägt sich in den Zahlen zur Politisch motivierten Kriminalität nieder, die sich in den letzten Jahren ohnehin bereits auf einem sehr hohem Niveau bewegt haben. Im Jahr 2023 wurden über 60.000 politisch motivierte Straftaten in Deutschland erfasst. Die Zahl der Straftaten hat sich damit innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt.

Mehr Informationen zur Politisch Motivierten Kriminalität

Es kommt immer wieder zu Angriffen auf haupt- und ehrenamtlich tätige Amts- und Mandatstragende. Das hat Auswirkungen auf diejenigen, die sich politisch engagieren, wie die Ergebnisse des „Kommunalen Monitoring: Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern“ – kurz „KoMo“ deutlich zeigen. Mehr als 80 Prozent der befragten Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die Anfeindungen und Übergriffe erlebt haben, gaben an, unter psychischen und/oder physischen Folgen zu leiden. Zehn Prozent von ihnen wollen bei Neuwahlen nicht erneut antreten, um sich und ihre Familien zu schützen.

MOTRA-KoMo

Das Bundeskriminalamt führt in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund) im Rahmen des Verbundprojektes MOTRA (Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung) ein „Kommunales Monitoring zu Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern“ (KoMo) durch. Dabei handelt es sich um eine regelmäßig stattfindende Befragung von ehren- und hauptamtlich tätigen (Ober-) Bürgermeisterinnen und (Ober-) Bürgermeisten sowie Landrätinnen und Landräte zu ihren Erfahrungen mit Anfeindungen und Übergriffen im Amtsalltag. Bei der Online-Befragung werden die im digitalen und/oder analogen Raum gemachten Erfahrungen zu Hass, Hetze und Übergriffen der letzten sechs Monate erfasst. Mehr Informationen zu MOTRA
Soziale Medien spielen eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung von Hass, Hetze, Desinformation und Propaganda

Gewaltandrohungen, Beleidigungen und Falschinformationen zu Propagandazwecken verbreiten sich in den sozialen Netzwerken durch Teilen und Weiterleiten rasant. Da die Sozialen Medien für viele Menschen eine wichtige Informationsquelle sind, könnte eine Wahlentscheidung durch Falschinformationen und Meinungsmache beeinflusst werden. Hass und Hetze im Netz sind außerdem Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten.

Desinformation

Unter Desinformation versteht man falsche oder irreführende Informationen, die gezielt eingesetzt werden, um den Empfänger zu täuschen. Häufig werden diese auch von ausländischen staatlichen Akteuren eingesetzt, um die politische Meinungs- und Willensbildung zu beeinflussen. Diese falschen Informationen werden über Social-Media-Plattformen verbreitet und enthalten häufig drastisch und emotional formulierte Aussagen. So sollen die Empfängerinnen und Empfänger dazu verleitet werden, die Inhalte weiterzuleiten und zu teilen.

Es gib verschiedene Arten von irreführenden oder falschen Inhalten. So können wahre Inhalte in einen falschen Kontext gestellt werden, um beispielsweise die Glaubwürdigkeit von Politikerinnen und Politikern zu untergraben. Aber auch Falschbehauptungen werden genutzt – etwa wenn vermeintliche Fakten frei erfunden werden, um die Empfängerinnen und Empfänger zu manipulieren. Immer häufiger kommt auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz, um erfundene Zitate von Politikern, gefälschte Parteiwerbung oder Videos mit Falschinformationen zu generieren. In der Vergangenheit hat sich bereits gezeigt, dass staatliche Akteure aus dem Ausland versuchen, über Desinformation gezielt auf das Wahlverhalten einzuwirken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des und des BMI:

https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/2024-11-29-gefaehrdung-der-bundestagswahl-2025.html

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation-bei-bt-wahl/desinfo-bei-bt-wahl-artikel.html.
Bekämpfung von digitaler Hasskriminalität durch das Bundeskriminalamt

Die Bekämpfung von digitaler Hasskriminalität ist eine wichtige Aufgabe des BKA. Ein wichtiger Baustein für die Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet ist die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des BKA (link). Bisher wurden der ZMI BKA von ihren Kooperationspartnern mehr als 42.300 Meldungen (Stand 31.12.2024) übermittelt. Diese werden im BKA auf strafrechtliche Relevanz und mögliche Gefährdungsaspekte geprüft, nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser festgestellt und im Erfolgsfall der Sachverhalt an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern zur weiteren Bearbeitung abgegeben.

Zudem finden regelmäßig Aktionstage gegen Hasskriminalität im Netz statt, bei denen polizeiliche Maßnahmen wie Durchsuchungen gegen Verfasser strafbarer Hasspostings ergriffen werden. Mehr Infos zum letzten Aktionstag gegen Hassposting

Während des Bundestagswahlkampfes hat das BKA ein besonderes Augenmerk auf strafbare Hasspostings, die sich gegen Politikerinnen und Politiker sowie Personen, die im Wahlkampfkontext politisch tätig werden, richten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Nach § 188 StGB sind gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung beispielsweise strafbar.

Terroristische und strafrechtlich relevante Inhalte werden auch gelöscht. Im Jahr 2024 wurden über 400 Entfernungsanordnungen nach der TCO-Verordnung sowie über 17.000 Löschersuchen an die Provider gestellt.

Melden Sie Hass und Hetze

Wenn Sie auf Hass und Hetze im digitalen Raum stoßen, können Sie

Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder selbst Opfer geworden sind, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen Überblick über diese Onlinewachen finden Sie auf der Webseite des BKA und auch auf dem Internetportal der deutschen Polizei: www.polizei.de.
Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte zu löschen.
Alternativ melden Sie Hasspostings bei den Kooperationspartnern der ZMI:
Meldestelle „HessenGegenHetze“ des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz unter https://hessengegenhetze.de/hate-speech-melden
Meldestelle „REspect!´ der Jugendstiftung beim Demokratiezentrum Baden-Württemberg unter https://meldestelle-respect.de/
Die Landesmedienanstalten unter https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/landesmedienanstalten

Mehr Infos zur ZMI BKA

Personenschutz – Sicherheit der Verfassungsorgane des Bundes

Sicherungsgruppe Quelle: BKA

Eine weitere Aufgabe des Bundeskriminalamtes ist der Personenschutz. Die Sicherungsgruppe (SG) im BKA ist für die Sicherheit der Verfassungsorgane des Bundes zuständig, d. h. für einen Personenkreis von mehr als 800 Personen. Dazu zählen beispielsweise der Bundespräsident und der Bundeskanzler. Personenschutz wird durch das BKA gegenwärtig für über 35 Personen regelmäßig, aber in unterschiedlicher Intensität gewährt.

Während des Wahlkampfs sind die Personenschützerinnen und Personenschützer des BKA aufgrund der Anzahl und der Intensität der Termine besonders gefordert. Im Bundestagswahlkampf 2025 ist das BKA für die Sicherheit der Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von sieben Parteien zuständig. Hinzu kommen die weiteren wahlkämpfenden Schutzpersonen des BKA.

Personenschutz ist nicht nur der sichtbare, unmittelbare Personenschutz. Zu den Aufgaben der Personenschützer gehören beispielsweise auch Sicherheitsanalysen, die Akkreditierung von Teilnehmenden bei Veranstaltungen, die Sicherung von bestimmten Bereichen innerhalb eines Gebäudes, aber auch Durchsuchungs- oder auch Drohnenabwehrmaßnahmen.

Jede Personenschutzmaßnahme bei Wahlkampfauftritten ist immer auch eine Abwägung zwischen dem Wunsch der Amts- und Mandatstragenden nach Kontakt und Begegnung mit den Menschen und der Sicherheit der Person. Für einen wirksamen Personenschutz ist daher ein koordiniertes Zusammenwirken des BKA mit den jeweiligen Beteiligten wichtig: Schutzperson, Parteien, Veranstalter, private Sicherheitsdienste sowie der Landes- und Bundespolizei müssen zusammenwirken.

Mehr zu den Aufgaben der Sicherungsgruppe
Lagebewertung und -beobachtung

Das BKA ist die Zentralstelle der deutschen Polizei und unterstützt die Polizeien der Länder und des Bundes, indem es ihnen Informationen und Serviceleistungen zur Verfügung stellt – das gilt auch für die Bundestagswahlen.

Als Knotenpunkt analysiert und bewertet das BKA die Lage und stellt den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder die Informationen zur Verfügung, damit dort etwaig notwendige Maßnahmen getroffen werden können.

Das Bundeskriminalamt als Zentralstelle der deutschen Polizei

Artikel 30 des Grundgesetzes regelt, dass die Polizeihoheit bei den Bundesländern liegt. Damit lieg auch die Strafverfolgung grundsätzlich erst einmal bei den Landespolizeibehörden. Da Kriminalität jedoch nicht an Landesgrenzen Halt macht, sieht das Grundgesetz die Einrichtung einer Zentralstelle für die deutsche Polizei vor. Diese Rolle und die damit verbundenen Aufgaben wurde dem BKA schon in den 1950er Jahren übertragen. Mehr Infos zu den Aufgaben des BKA als Zentralstelle der deutschen Polizei.



Zugefügt 2025 Januar 15

Wie das BKA die Bundestagswahlen schützt

wien - Konsequentes Vorgehen gegen Jugendkriminalität wird fortgesetzt

Die ´Einsatzgruppe Jugendkriminalität´ wurde im März 2024 im Auftrag von Innenminister Gerhard Karner eingerichtet. Bis Ende 2024 wurden rund 55.500 Personen von der Einsatzgruppe kontrolliert.

Mit der Leitung und bundesweiten Koordination der ´Einsatzgruppe Jugendkriminalität´ wurde Abteilungsleiter Dieter Csefan vom Bundeskriminalamt beauftragt. Seither wurden die von Expertinnen und Experten erarbeiteten Maßnahmen konsequent umgesetzt. Im polizeilichen Bereich sind das vor allem Schwerpunktkontrollen an besonders frequentierten Plätzen.

´Unser Ziel ist es, Kinder zu schützen und Gewalttäter aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei geht die Polizei konsequent vor. Die Bilanz zeigt, dass wir zum einen mit der dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Härte vorgehen, zum anderen aber auch auf Vorbeugung setzen´, sagte Innenminister Gerhard Karner.

Bundesweite Kontrollmaßnahmen – Zahlen und Daten

Seit Anfang März bis Ende 2024 wurden rund 55.500 Personen von der ´Einsatzgruppe Jugendkriminalität´ kontrolliert. Die Schwerpunkte wurden dabei vor allem im urbanen Bereich gesetzt. Die Polizei erstattete rund 7.400 Anzeigen, rund 900 Personen konnten festgenommen werden.

Maßnahmen im Bereich der Prävention

Neben den umfassenden Kontrollmaßnahmen wurde auch im Bereich der Prävention – vor allem in Schulen – in den vergangenen Jahren ein Schwerpunkt gelegt. Vor allem das Programm ´Under18´ – Prävention bei Jugendlichen in der Altersgruppe ab circa zehn Jahren – wird auch in Zukunft einen besonderen Schwerpunkt bilden. Mehr als 160.000 Schülerinnen und Schüler, junge Männer und Frauen sowie deren Eltern hatten Kontakt mit speziell geschulten Präventionsbeamtinnen und -beamten der Polizei. Die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität werde auch weiterhin konsequent einschreiten, wo es notwendig sei, betonte der Innenminister.



Zugefügt 2025 Januar 15

Konsequentes Vorgehen gegen Jugendkriminalität wird fortgesetzt

messer - Streit in Bar eskaliert – Mann mit Schnittverletzung im Krankenhaus - Neukölln

In der vergangenen Nacht eskalierte ein Streit in einer Bar in Neukölln. Gegen 0:45 Uhr wurde die Polizei nach ausgelöstem Überfallalarm in ein Lokal in der Weisestraße alarmiert. Nach Zeugenangaben war es zu einem Konflikt zwischen einem Besucher und einem 50-jährigen Mitarbeiter gekommen, nachdem sich der Gast mehrmals hinter den Tresen begeben hatte, um an die Musikanlage zu gelangen. Als ein 32-jähriger Familienangehöriger dem Wirt zur Hilfe kam, habe der Besucher ein leeres Glas nach beiden geworfen. Die Beworfenen konnten ausweichen. Der 50-Jährige alarmierte die Polizei, als der Angreifer und seine zwei ebenfalls aggressiv auftretenden Begleiter der Aufforderung des Mitarbeiters nicht nachkamen, die Bar zu verlassen. Der Tatverdächtige flüchtete anschließend gemeinsam mit den Begleitern aus der Bar und ließ dabei sein Handy zurück, das im Nachgang von alarmierten Einsatzkräften beschlagnahmt werden konnte. Die Begleiter seien gegen 1:20 Uhr – etwa zehn Minuten nach Abschluss erster polizeilicher Maßnahmen – zurückgekehrt. Der Wirt, dessen Familienangehöriger und der Inhaber der Bar sollen ihnen den erneuten Zutritt verwehrt haben. Es kam zu einem Handgemenge, infolgedessen einer der beiden den 32-Jährigen mit einem Messer angriffen haben soll. Er erlitt eine stark blutende Schnittverletzung an einem Arm. Die Angreifer sollen dann zügig in Richtung Mahlower Straße geflüchtet sein. Der Verletzte kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Nach ärztlicher Aussage sei eine Operation notwendig. Lebensgefahr bestehe nicht. Aufgrund der erlittenen Verletzung kann zum jetzigem Stand eine anhaltende Schädigung der Bewegungsfähigkeit des Armes nicht ausgeschlossen werden. Die örtlich zuständige Kriminalpolizei führte Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort durch. Die weiteren Ermittlungen zur versuchten gefährlichen Körperverletzung durch das Glaswerfen sowie zur vollendeten gefährlichen Körperverletzung des Messerangreifers hat ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 5 (City) übernommen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

messer - Streit in Bar eskaliert – Mann mit Schnittverletzung im Krankenhaus - Neukölln

messer - Personen in Bahnhof mit Messer bedroht - Tempelhof-Schöneberg

05.02.2025
Gestern Mittag nahmen Einsatzkräfte in Schöneberg einen Mann fest, nachdem dieser mehrere Personen in einem Bahnhof mit einem Messer bedroht hatte. Laut Zeugenaussagen stand gegen 12:10 Uhr ein 45-Jähriger mit einem Messer auf dem Bahnsteig des U-Bahnhofs Nollendorfplatz Fahrtrichtung Pankow. Eine unbekannt gebliebene Zeugin sprach zunächst vier 21- bis 62-jährige Sicherheitsmitarbeitende der BVG an, die zum genannten Bahnsteig eilten. Dort soll der 45-Jährige, ohne etwas zu sagen, mit dem Messer in der Hand auf die Sicherheitsmitarbeitenden zugelaufen sein. Daraufhin zog sich die Gruppe zurück und alarmierte zwei Polizeibeamte, die zufällig mit einem anderen Einsatzanlass vor Ort waren. Die Einsatzkräfte begaben sich auf den Bahnsteig, nahmen das Messer wahr und hielten ihre Dienstwaffen in entschlossener Sicherungshaltung. Infolgedessen ließ der Mann das Messer fallen und wurde festgenommen. Die Polizisten brachten ihn zur Feststellung seiner Identität auf einen Polizeiabschnitt. Aufgrund des auffälligen Verhaltens wurde der Tatverdächtige in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses vorgestellt und nach Einschätzung der Fachärzte entlassen. Der 45-Jährige muss sich nun wegen Bedrohung mit Waffen verantworten. Die Ermittlungen dauern an und werden von einem Fachkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd) geführt.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

messer - Personen in Bahnhof mit Messer bedroht - Tempelhof-Schöneberg

Afrika. IPS Afrikanische Staaten 2025 Von Unterschieden, Gemeinsamkeiten und Erkenntnissen

16 junge Menschen aus verschiedenen afrikanischen Ländern hatten im Januar 2025 mit dem IPS-Programm die Gelegenheit, das deutsche Parlament und seine Arbeit von innen kennenzulernen. Was hat sie besonders überrascht oder beeindruckt und was werden sie zu Hause über Deutschland erzählen?
Eine Gruppe Menschen steht in einer Eingangshalle, posiert für ein Gruppenfoto und winkt in die Kamera.

Die 16 Teilnehmenden des IPS Afrikanische Staaten 2025 gemeinsam mit den Organisatorinnen Nina Redmann und Karoline Heyde. © DBT/Inga Haar

„Für mich war das Erstaunlichste, wie locker es hier im Bundestag ist. Man kommt rein, jemand sagt nett Hallo, die Stimmung ist wirklich schön. Es ist sehr professionell, aber gleichzeitig ruhig und entspannt“, erzählt Isabella aus Südafrika. Sie ist eine von 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des diesjährigen Internationalen Parlaments-Stipendiums für afrikanische Staaten. Einen Monat lang gingen sie und ihre Stipendiums-Kollegen im Bundestag ein und aus, besuchten Workshops und Vorträge zu unterschiedlichen Themen, durften Abgeordnete treffen und während der Sitzungswoche Praktika in Büros von Abgeordneten absolvieren.

Ezra aus Tansania erzählt: „Ein großer Unterschied zwischen Deutschland und Tansania ist die Bereitschaft der Abgeordneten, sich Ideen von jungen Leuten anzuhören. So ein IPS-Programm kann ich mir in Tansania nur schwer vorstellen. Ich habe mich wirklich sehr gefreut, dass die Abgeordneten und die Leute, die das IPS-Programm organisieren, großes Interesse an uns haben, uns viele Fragen gestellt haben und wissen wollten, wie es bei uns in den Parlamenten abläuft.“ Sylvia aus Namibia erklärt: „Ein großer Unterschied zu dem Parlament in meiner Heimat ist die Transparenz und dass hier alles öffentlich zugänglich ist.“
Eine Gruppe von sechs Leuten posiert auf einer Treppe für ein Gruppenfoto.

Von links nach rechts: Brian (Uganda), Ezra (Tansania), Nelson (Uganda), Sandra (Uganda), Victor (Kenia) und Rosemary (Uganda). © DBT/Inga Haar
Thematisch orientiert

Einige der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind auch erstaunt darüber, dass die Parteien sich in Deutschland über thematische Inhalte definieren. So meint Udochukwu aus Nigeria: „Ich finde es sehr interessant, dass hier jede Partei eine klare Ideologie hat. Bei uns in Nigeria ist es nicht so eindeutig, welche inhaltlichen Ideen eine Partei hat. Normalerweise sind politische Parteien dort nur eine Plattform, um Macht zu haben, aber hier ist es sehr wichtig, klare Ideen zu haben, sodass die Menschen sich aufgrund dieser Ideen dafür entscheiden können, eine bestimmte Partei zu wählen.“

Und Victor aus Kenia erzählt: „Für mich war es überraschend, dass die Abgeordneten untereinander sehr respektvoll sind, auch wenn sie eine unterschiedliche Meinung zu einem Thema haben, und dass die Parteien hier ideologisch basiert sind. Bei uns ist das ganz anders. Meistens sind die Parteien ethnisch basiert.“ Great aus Nigeria findet: „Ich mag das deutsche parlamentarische System sehr gerne im Vergleich zu unserem Präsidentschaftssystem, weil bei uns hat eigentlich eine Person die ganze Macht. Hier ist die Macht beim Parlament und man muss immer Kompromisse eingehen, um eine Lösung zu finden, weil es verschiedene gesellschaftliche Meinungen gibt.“
Eine Gruppe von fünf jungen Leuten posiert für ein Gruppenfoto.

Von links nach rechts: Great (Nigeria), Agnithur (Ghana), Abraham (Nigeria), Sadibou (Senegal) und Udochukwu (Nigeria). © DBT/Inga Haar
Neue Erfahrungen und Austausch

Überrascht waren manche der Stipendiatinnen und Stipendiaten von der Pünktlichkeit, auf die sehr viel Wert gelegt wird, wie wenig scharf das deutsche Essen ist und dass man dank des öffentlichen Nahverkehrs kein Auto oder Motorrad braucht, um sich in der Stadt zu bewegen. „Was ich auch besonders finde, ist, dass manche Politiker mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren“, erklärt Nelson aus Uganda.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind nicht nur mit der Erwartung nach Berlin gekommen, mehr über das deutsche Parlament und die deutsche Demokratie zu erfahren, sondern sich auch miteinander, mit Abgeordneten und anderen Experten zu Themenkomplexen wie Klimaschutz, Migration, Pressefreiheit, Korruption, Demokratie in den jeweiligen afrikanischen Ländern und interkulturelle Kommunikation auszutauschen. Sie sind froh, dass sie hier die Möglichkeit für den Austausch bekommen.
Eine Gruppe von fünf jungen Leuten posiert für ein Gruppenfoto.

Von links nach rechts: Mia (Südafrika), Lize (Südafrika), Sylvia (Namibia), Isabella (Südafrika) und Jordan (Südafrika). © DBT/Inga Haar

„Bei Zusammenarbeit gibt es immer verschiedene Meinungen und Perspektiven, deswegen ist das sehr hilfreich“, findet Udochukwu aus Nigeria. Great, der ebenfalls aus Nigeria kommt, schließt sich an: „Es ist toll, sich mit anderen jungen und intelligenten Leuten über deren Ideen für die Zukunft Afrikas auszutauschen.“ Und Sylvia aus Namibia meint, dass die Verbindung, die sie zu den anderen Teilnehmenden knüpfen konnte, das Wertvollste sein wird, was sie aus dem Programm mit nach Hause nimmt.

Brian will versuchen, sich nach seiner Rückkehr nach Uganda mehr in der Politik einzubringen: „Normalerweise haben wir Ideen, die mit uns sterben. Aber hier in Deutschland können sich Bürger mit den Abgeordneten treffen und ihre Ideen mitteilen. Das werde ich auch in Uganda versuchen: Meine Ideen mit den Abgeordneten teilen.“




Zugefügt 2025 Januar 15

Afrika. IPS Afrikanische Staaten 2025 Von Unterschieden, Gemeinsamkeiten und Erkenntnissen

Elektronischer Handel: EU-Kommission will Risiken von Einfuhren aus Drittstaaten bekämpfen

Das exponentielle Wachstum von Einfuhren von geringem Wert aus Drittstaaten führt dazu, dass immer mehr schädliche Produkte in die EU gelangen. Die EU-Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die damit verbundenen Risiken zu bekämpfen. Betroffen sind Waren, die über Online-Händler aus Drittstaaten und Marktplätzen für Nicht-EU-Händler verkauft werden.

Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen, zuständig für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, betonte: „Der Anstieg der Einfuhren von Waren aus dem elektronischen Handel in den EU-Markt hat viele Herausforderungen mit sich gebracht. Die EU ist bereit, diese Herausforderungen anzugehen und als Team Europa gemeinsam dafür zu sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiterhin die vielen Vorteile des Online-Shoppings nutzen können, während gleichzeitig die Risiken gefährlicher Produkte, die die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gefährden, minimiert werden. Wir wollen einen wettbewerbsfähigen E-Commerce-Sektor, der die Verbraucher schützt, praktische Produkte anbietet und die Umwelt respektiert.“

EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr, „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr“. Die Kommission regt darin unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Zoll und Handel an. Dazu gehören die Stärkung von Zollkontrollen und die Abschaffung der Zollbefreiung für Pakete mit geringem Wert im Wert von weniger als 150 Euro. Zudem soll der Verbraucherschutz im Bereich elektronischer Handel beispielsweise durch die Nutzung neuer KI-Tools zur Erkennung potenziell nicht konformer Produkte gestärkt werden. Das beinhaltet auch die Durchsetzung bereits bestehender Regeln wie die Gesetze über digitale Dienstleistungen und digitale Märkte sowie die Regeln über Produktsicherheit.

Das Europäische Netz für Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz), das sich aus den nationalen Verbraucherschutzbehörden und der Kommission zusammensetzt, informierte Shein heute zudem über die Einleitung einer koordinierten Maßnahme.

Exponentielles Wachstum von Einfuhren von geringem Wert: 12 Millionen Pakete pro Tag

Im vergangenen Jahr gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert auf den EU-Markt, d.h. Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro. Die entspricht 12 Millionen Paketen pro Tag, doppelt so viele wie im Jahr 2023 und dreimal so viele wie im Jahr 2022. Bei vielen dieser Waren wurde festgestellt, dass sie nicht den europäischen Rechtsvorschriften entsprechen.

Darüber hinaus laufen europäische Verkäufer, die die hohen europäischen Produktstandards einhalten, Gefahr, durch unlautere Praktiken und den Verkauf gefälschter Waren über Online-Marktplätze geschädigt zu werden. Und schließlich hat die große Anzahl von Paketen, die versandt und transportiert werden, einen negativen Umwelt- und Klimafußabdruck.

Nächste Schritte

Die Kommission ruft zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den Co-Gesetzgebern und allen Interessenträgern auf, um die in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen umzusetzen.

Innerhalb eines Jahres wird die Kommission die Wirkung der angekündigten Maßnahmen bewerten und einen Bericht über die Ergebnisse der verstärkten Kontrollen veröffentlichen.

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse und in Absprache mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und den Interessengruppen wird die Kommission prüfen, ob die bestehenden Rahmen und Durchsetzungsmaßnahmen ausreichend und angemessen sind. Falls nicht, werden weitere Maßnahmen und Vorschläge in Betracht gezogen, um die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Vorschriften zu verbessern.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Factsheet

Mitteilung „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr“

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410 und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Elektronischer Handel: EU-Kommission will Risiken von Einfuhren aus Drittstaaten bekämpfen

Senatskanzlei - Wegner zum 20. Todestag von Hatun Sürücü

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, erklärt vorab zum 20. Todestag von Hatun Sürücü am 7. Februar 2025:

Wegner: „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an: Vor 20 Jahren, am 7. Februar 2005, ist Hatun Sürücü im Alter von 23 Jahren in Berlin ermordet worden, weil sie frei und selbstbestimmt leben wollte. Sie fiel einem Femizid zum Opfer, der extremsten Form von Gewalt gegen Frauen. Fast jeden Tag gibt es in Deutschland einen Femizid, alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Der Mord an Hatun Sürücü mahnt uns alle, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen und ihr Recht auf ein eigenständiges Leben zu verteidigen.“

Die Staatssekretärin für Arbeit und Gleichstellung, Micha Klapp, wird am 7. Februar 2025 um 12 Uhr in Vertretung für den Regierenden Bürgermeister an der stillen Gedenkveranstaltung anlässlich des 20. Jahrestages der Ermordung von Hatun Sürücü teilnehmen (Wort-Bild-Termin; Gedenkstein Hatun Sürücü, Oberlandgarten 1, 12099 Berlin; Hinweis für die Medien: Für die Berichterstattung ist eine Anmeldung per Mail an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Tempelhof-Schöneberg Julia Selge julia.selge@ba-ts.berlin.de erforderlich). Am Vorabend, dem 6. Februar, findet die zentrale abendliche Gedenkveranstaltung im Besucherzentrum des Flughafens Tempelhof statt (weitere Informationen).

Über Femizide und Gewalt gegen Frauen
Hatun Sürücü ist am 7. Februar 2005 in Berlin-Tempelhof ermordet worden. Der Mord löste eine bundesweite Debatte aus, in deren Folge sich die Rechtsprechung und Aufklärungsarbeit zu Femiziden und Gewalt gegen Frauen nachhaltig veränderte. Seit 2023 hat das Land Berlin mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eine ressortübergreifende Strategie des Senats gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt festgelegt.

Von Gewalt Betroffene können sich in Berlin an Hilfeangebote wie Frauenhäuser und Beratungsstellen wenden und erhalten über folgende Telefonnummern Unterstützung:

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 116 016
BIG Hotline: 030 611 03 00
Frauenkrisentelefon: 030 614 22 42
Telefonseelsorge Berlin e. V.: 0800 1110111
Kirchliche Telefonseelsorge: 0800 1110222
Russischsprachige Telefonseelsorge Doweria: 030 440308454
Muslimisches Seelsorge-Telefon (MuTeS): 030 443509821
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatskanzlei Wegner zum 20. Todestag von Hatun Sürücü

Halskettenraub (Versuchter)- Polizei Berlin – Polizei bittet um Mithilfe - Mitte

04.02.2025
Mit einem Foto bittet die Kriminalpolizei um Mithilfe bei der Suche nach einem bislang Unbekannten. Am Dienstag, den 30. Juli 2024, soll sich der Abgebildete kurz vor 15 Uhr an der Bushaltestelle U-Bahnhof Märkisches Museum in der Wallstraße in Mitte einem wartenden 36 Jahre alten Mann genähert und ein oberflächliches Gespräch mit ihm begonnen haben. Während der Unterhaltung soll der Tatverdächtige plötzlich an den Hals seines Gesprächspartners gegriffen und versucht haben, ihm eine Kette vom Hals zu reißen. Mit seinen Füßen soll er zudem versucht haben, den 36-Jährigen zu Fall zu bringen. Als das nicht gelang und der 36-Jährige sich durch laute Ansprache wehrte, entfernte sich der Tatverdächtige ohne Beute. Der 36-Jährige erlitt eine oberflächliche Verletzung am Hals.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität und/oder zum Aufenthaltsort des Abgebildeten machen?
Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise für die Ermittlungen geben?

Hinweise nimmt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 5 (City) in der Friesenstraße 16 in Kreuzberg unter den Rufnummern (030) 4664-573118, (030) 4664-573110 und (030) 4664-573100 (während der Bürodienstzeit) sowie (030) 4664-571100 (außerhalb der Bürodienstzeit) entgegen. Auch per E-Mail können Hinweise gegeben werden: Dir5K31@polizei.berlin.de. Selbstverständlich können sich Zeuginnen und Zeugen auch an jede andere Polizeidienststelle wenden oder die Internetwache nutzen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Halskettenraub (Versuchter)- Polizei Berlin – Polizei bittet um Mithilfe - Mitte

Von der Leyen zum informellen Treffen der EU-Führungsspitzen

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat das informelle Treffen der EU-Führungsspitzen in Brüssel als sehr gut und ergiebig bezeichnet. Bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Rats-Präsident António Costa und dem polnischen Premierminister Donald Tusk sprach von der Leyen die zentralen Schwerpunkte der Gespräche an: die transatlantische Partnerschaft, die Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie die europäischen Verteidigungsfähigkeiten.

Partnerschaft mit den USA

Von der Leyen beschrieb die transatlantische Partnerschaft als die „nach wie vor folgenreichste unserer Beziehungen. Sie ist von grundlegender Bedeutung für die Förderung von Frieden, Sicherheit und Wohlstand. Hier steht eine Menge auf dem Spiel, und vor diesem Hintergrund haben wir über Möglichkeiten beraten, eine sehr pragmatisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten zu stärken.“ Es gebe neue Herausforderungen und eine zunehmende Unsicherheit: „Die Europäische Union ist daher bereit zu einem robusten, aber konstruktiven Dialog mit den USA. Wir erkennen aber auch mögliche Herausforderungen in der Beziehung mit den Vereinigten Staaten und sind darauf vorbereitet. Wenn die Europäische Union unfair oder willkürlich ins Visier genommen wird, wird sie entschlossen antworten.“

Multilaterale Verpflichtungen und Wettbewerbsfähigkeit

Die Kommissionspräsidentin betonte, dass die Europäische Union unverbrüchlich zu ihren multilateralen Verpflichtungen steht, ob im Bereich der Entwicklungshilfe oder bei ihren Klimazielen. „Und natürlich sind wir uns vollauf bewusst, dass wir eigene Herausforderungen zu bewältigen haben. Wir müssen unsere Hausaufgaben machen. Es war daher völlig klar, dass wir heute auch einen Schwerpunkt auf die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union legen würden. Wie ich im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit dargelegt habe, haben wir einen ganzen Fahrplan zu erfüllen. Dieser bildete den Hintergrund der gesamten Beratung.“

Europa muss im Bereich Verteidigung stärker werden

Von der Leyen verwies auf die Bedrohungen, vor denen Europa steht, und die stärker werden. „Wir müssen uns vorbereiten und gemeinsam, als Europäer, reagieren. Wir müssen im Bereich Verteidigung stärker werden. Europa benötigt im Wesentlichen eine Erhöhung seiner Verteidigungsfähigkeiten. Dafür muss die industrielle Basis unserer Verteidigung gestärkt werden.“ Konkret nannte von der Leyen eine Erhöhung der Ausgaben für Verteidigung, eine bessere Koordinierung in diesem Bereich, etwa durch gemeinsame Beschaffungen, vereinfachte Rechtsvorschriften, Förderung für Innovationen sowie - als Folge der vielen eingesetzten Milliarden an Steuergeldern - mehr Know-how und hochwertige Arbeitsplätze hier in Europa.

Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung

Die Europäische Kommission wird bis März ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung vorlegen. Von der Leyen sagte dazu: „Beginnend mit unseren heutigen Beratungen wird das Weißbuch den Mitgliedstaaten eine Grundlage liefern, damit sie im Juni die notwendigen Entscheidungen treffen können.“

Weitere Punkte in ihrem Statement nach dem Treffen war eine vertiefte Partnerschaft mit der NATO und mit Partnerländern außerhalb der EU, beispielsweise mit dem Vereinigten Königreich. „Wir werden im Mai auf unserem gemeinsamen Verteidigungsgipfel im Vereinigten Königreich Struktur und Format einer solchen vertieften Zusammenarbeit erörtern.“

Weitere Informationen

Statement im vollen Wortlaut, Video-Mischnitt

Informationen zum informellen Treffen der EU-Führungsspitzen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Von der Leyen zum informellen Treffen der EU-Führungsspitzen

Berichte zu Gewässerschutz und Hochwasserrisikomanagement in der EU: deutsche Oberflächengewässer in keinem guten Zustand

Die Europäische Kommission hat die neuesten Berichte über den Zustand der Gewässer in der Europäischen Union veröffentlicht. Europas Gewässer stehen vor großen Herausforderungen, von der Verschmutzung über die Bedrohung der Wasserversorgung bis hin zur unzureichenden Hochwasservorsorge. Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserversorgung und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, sagte: „Da mehr als drei Viertel der Europäerinnen und Europäer Maßnahmen der EU zur Bewältigung von Wasserproblemen unterstützen, haben wir ein klares Mandat zum Handeln. In diesem Jahr werde ich eine umfassende Wasserresilienzstrategie vorlegen, um diese Herausforderungen in integrierter Weise anzugehen und Nachhaltigkeit, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.“

Wichtige Ergebnisse zu Deutschland

Die Oberflächengewässerkörper in Deutschland weisen einen schlechten ökologischen und chemischen Zustand auf. Auch der chemische Zustand der Grundwasserkörper muss verbessert werden, da mehr als ein Drittel der Gewässer aufgrund von Verschmutzung und übermäßiger Entnahme keinen guten chemischen Zustand erreichen. Zum Bewirtschaftungsplan für Flusseinzugsgebiete stellt der Bericht fest, dass Deutschland sich schwertut, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

Der Bericht empfiehlt daher, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland ehrgeiziger verfolgt werden, Ausnahmen besser begründet und die Verschmutzung angegangen werden sollten. Es braucht mehr Investitionen in die Wiederherstellung von Gewässern, naturbasierte Lösungen und faire Wasserpreise. Governance, Koordination und Datenzugang sollten verbessert werden. Klimawandel und Hochwasserrisiken müssen besser integriert werden, mit klaren Zeitplänen, Kosten-Nutzen-Analysen und einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit.

Fazit: Deutschland muss sich auf Investitionen in die Vorbeugung, Gewässersanierung und naturbasierte Lösungen konzentrieren und die Koordination zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen verstärken, um seine Umweltziele zu erreichen.

Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

In dem Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden mehrere positive Trends festgestellt. Die Mitgliedstaaten haben im Allgemeinen die Kenntnisse und die Überwachung der Oberflächen- und Grundwasserkörper verbessert, die Ausgaben erhöht und die Anwendung der wasserbezogenen EU-Rechtsvorschriften verbessert, obwohl es erhebliche regionale Unterschiede gibt. Die meisten Grundwasserkörper erreichen auch weiterhin einen guten quantitativen und chemischen Zustand.

Allerdings sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die EU-Ziele in Bezug auf Süßwasserqualität und -quantität zu erreichen. Der durchschnittliche Gesundheitszustand von Oberflächengewässern in der EU ist von entscheidender Bedeutung, da nur 39,5 Prozent einen guten ökologischen Zustand und nur 26,8 Prozent einen guten chemischen Zustand erreichen. Dies ist hauptsächlich auf eine weit verbreitete Kontamination durch Quecksilber und andere toxische Schadstoffe zurückzuführen. Auch Wasserknappheit und Dürre sind in den meisten Teilen der EU zunehmend besorgniserregend.

Die EU hat den Mitgliedstaaten wichtige Empfehlungen zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung bis 2027 ausgesprochen, dazu gehören:

Verbesserung der Einhaltung der EU-Wassergesetze durch Einhaltung der Grenzwerte für die Verschmutzung, insbesondere der Nährstoffbelastung durch die Landwirtschaft, und Gewährleistung eines angemessenen Umgangs mit der Abwassereinleitung zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit;
Gewährleistung einer ausreichenden Finanzierung, um Finanzierungslücken zu schließen und die wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur Wasserbewirtschaftung zu gewährleisten;
Durchführung zusätzlicher Maßnahmen zur Bewältigung anhaltender Umweltherausforderungen wie der chemischen Verschmutzung;
Förderung der Wasserwiederverwendung und Steigerung der Effizienz und Kreislauffähigkeit, um eine Übernutzung des Grundwassers zu verhindern, illegale Entnahmen zu bekämpfen und Dürren zu mildern.

Bericht über die Hochwasserrichtlinie

Die Bewertung der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie zeigt deutliche Verbesserungen beim Hochwasserrisikomanagement, eine bessere Abstimmung der Ziele und Maßnahmen sowie die Berücksichtigung der Herausforderungen des Klimawandels.

Die meisten Pläne enthielten jedoch keine quantitativen Ziele, was es schwierig machte, Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit des Hochwasserrisikomanagements zu ziehen. Angesichts häufigerer und schwerer Überschwemmungen in Europa müssen die Mitgliedstaaten ihre Planungs- und Verwaltungskapazitäten ausbauen und angemessen in die Hochwasserverhütung investieren. Um dies zu erreichen, sind die Wiederherstellung von Ökosystemen und naturbasierte Lösungen sowie Vorsorgemaßnahmen wie Frühwarnsysteme und Sensibilisierungsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung.

Bericht über die Maßnahmenprogramme der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Dem Bericht über die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zufolge wurden bei der Einführung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Richtlinie, insbesondere in Bezug auf Abfälle im Meer, nur begrenzte Fortschritte erzielt.

Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, mehr zu tun, um einen guten Umweltzustand aller Meeresgewässer der EU zu erreichen und die Ressourcenbasis, von der meeresbezogene wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten abhängen, nachhaltig zu schützen.

Zu den wichtigsten EU-Empfehlungen, um dies zu erreichen, gehören:

Verbesserung der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Meere und zur Verringerung der Nährstoff-, Chemikalien- und Unterwasserlärmbelastung;
Einführung neuer und verbesserter Finanzierungs- und Steuerungsmaßnahmen, um die wirksame Umsetzung ehrgeiziger und kohärenter Maßnahmen in der gesamten Meeresumwelt der EU sicherzustellen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Berichte über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie – Website

Bericht über die Maßnahmenprogramme der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Meldung auf Abruf zur Beweisaufnahme

Aufruf zur Beweisaufnahme

Bewertung der Maßnahmenprogramme der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2024

WaterWiseEU

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Berichte zu Gewässerschutz und Hochwasserrisikomanagement in der EU: deutsche Oberflächengewässer in keinem guten Zustand

Fahndung nach Laura M. - Bautzen Sachsen

Seit Freitag, 31. Januar 2025 wird die 14-jährige Laura M. aus Bautzen vermisst.
Laura wurde an diesem Tag gegen 13:30 Uhr in der Seidauer Straße in Bautzen zuletzt gesehen und ist seit dem unbekannten Aufenthalts.


Abbildung und Beschreibung der Vermissten

Beschreibung
Alter: 14 Jahre
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 150 cm
Körperbau: schlank
Haarfarbe/ -form: blond, glatt, lang - zum sog. Pferdeschwanz gebunden


Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer hatte seit dem 31. Januar 2025 Kontakt zur Vermissten oder hat sie seit dem gesehen?

Wer kann Hinweise zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben?

Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?




Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an das


Polizeirevier Bautzen
Taucherstraße 38 in 02625 Bautzen
Telefon: +49 (0) 3591 356-0


oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.





Zugefügt 2025 Januar 15

Fahndung nach Laura M. - Bautzen ' >

Weltkrebstag: Wichtiges zur Krebsprävention

Unter dem Motto „United by Unique“ findet am 4. Februar 2025 der Weltkrebstag statt – ein guter Anlass, um sich mit der Prävention von Krebs zu beschäftigen. Viele Faktoren sind bekannt, aber die Krebsforschung bringt stetig neue Erkenntnisse ans Licht.

Die Prävention von Krebs ist ein wichtiger Schwerpunkt der Nationale Dekade gegen Krebs. Die Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist auf zehn Jahre ausgelegt und hat zum Ziel, Krebs erfolgreich zu bekämpfen. Die Nationale Dekade gegen Krebs fördert gezielte Präventionsforschung. Denn so unterschiedlich die Krebsarten sind, so unterschiedlich sind auch die Wege, auf denen Krebs ausbrechen kann.
Die größten Risikofaktoren

Jeder Einzelne kann durch einen gesunden Lebensstil aktiv zur Krebsprävention beitragen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat folgende Lebensstil-Faktoren ausgemacht, die für rund 40 Prozent der Krebsneuerkrankungen verantwortlich sind.

Was ist krebserregend? Rauchen. Tabakkonsum erhöht das Krebsrisiko um etwa 20 Prozent und kann mindestens 12 verschiedene Krebsarten verursachen. Und jeder Tag zählt: Wer heute damit aufhört, hat in zehn Jahren ein nur nach halb so großes Risiko für Lungenkrebs.

Ernährung und Bewegung. Weniger rotes Fleisch, Wurst und hochverarbeitete Lebensmittel sowie ausreichend Ballaststoffe, Obst und Gemüse senken das Krebsrisiko. Körperliche Aktivität verringert das Risiko weiter. Und wer die richtige Aktivität für sich findet, kann zudem den Spaßfaktor im Leben erhöhen, sei es Breakdancen, Badminton oder Bergsteigen.

Wer Sport in der Sonne treibt, sollte unbedingt Sonnencreme verwenden, um sich vor krebsfördernden UV-Strahlen zu schützen – das gilt natürlich auch für Menschen, die sich bewegungslos in der Sonne aufhalten.

Alkohol ist ein weiterer Risikofaktor, der mit verschiedenen Krebsarten in Verbindung gebracht wird, darunter Leber-, Mund- und Speiseröhrenkrebs.
Forschung für Früherkennung

Rund 40 Prozent der Krebserkrankungen lassen sich durch einen gesunden Lebensstil verhindern, die Mehrheit der Krankheitsfälle jedoch nicht. Selbst wenn Menschen rauchfrei leben, sich gesund ernähren, viel bewegen und Sonnenschutz verwenden, können sie an Krebs erkranken.

Um die Krebsprävention zu verbessern, fördert das BMBF daher im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs verschiedene Forschungsprojekte. Alle Projekte verfolgen dabei ein Ziel: Personen mit hohem Risiko so früh wie möglich zu identifizieren und schneller zu behandeln. Das erhöht die Heilungschancen und verringert die Sterblichkeit.

Mehr zur sogenannten „risikoadaptierten Früherkennung“: Wie identifizieren wir das individuelle Krebsrisiko jedes Menschen? - Die Nationale Dekade gegen Krebs




Zugefügt 2025 Januar 15

Weltkrebstag: Wichtiges zur Krebsprävention

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur Amokfahrt in Trier

Das Landgericht Trier hat den Angeklagten – nachdem der Bundesgerichtshof das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil weitgehend aufgehoben hatte – nunmehr wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Strafkammer hat ferner die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt und ihm u.a. die Fahrerlaubnis entzogen. Darüber hinaus ist das Tatfahrzeug eingezogen worden.

Nach den Urteilsfeststellungen fuhr der Angeklagte, der aufgrund einer paranoiden Schizophrenie an Wahnvorstellungen litt, am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt. Dabei steuerte er seinen Pkw in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zu. Sechs Menschen erlagen ihren Verletzungen, die sie jeweils infolge der Kollision mit dem Tatfahrzeug davontrugen. Weitere zwölf Personen wurden – zum Teil schwer – verletzt.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Landgericht Trier - Urteil vom 6. Mai 2024 - 8032 Js 35057/20.5 Ks

Karlsruhe, den 4. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 4. Strafsenats vom 28.1.2025 - 4 StR 405/24 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs





Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
04.02.2025

Nr. 025/2025

Beschluss vom 28. Januar 2025 - 4 StR 405/24




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zur Amokfahrt in Trier

Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Zulässigkeit der Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke zu entscheiden.

Sachverhalt:

Der Kläger ist ein Verband, der die berufsständischen Interessen der in Bayern ansässigen Apotheker vertritt. Die Beklagte ist ein in den Niederlanden ansässiges Pharmaunternehmen. Sie reimportierte in den Jahren 2012 und 2013 verschreibungspflichtige Medikamente, die ihr von deutschen Pharmagroßhändlern geliefert wurden, indem sie diese nach Einreichung einer entsprechenden ärztlichen Verschreibung per Post an in Deutschland ansässige Patienten abgab. Die Beklagte warb zum einen damit, Patienten bei der Einlösung eines Rezepts einen direkt mit dem Rechnungsbetrag verrechneten Bonus in Höhe von 3 € pro Medikament, insgesamt aber höchstens 9 € pro Rezept, zu zahlen. Zum anderen warb die Beklagte damit, bei der Einlösung eines Rezepts eine Prämie in einer Höhe von bis zu 9 € zu zahlen, wenn der Patient sich bereit erklärte, durch Ausfüllen eines Formulars oder durch Beantwortung von Fragen im Rahmen eines Telefonats einen Arzneimittelcheck zu absolvieren.

Der Kläger ist der Auffassung, die Gewährung von Boni verstoße gegen die Arzneimittelpreisbindung und sei wettbewerbswidrig. Er nimmt die Beklagte auf Unterlassung sowie auf Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Zur Begründung hat das Berufungsgericht ausgeführt, dem Kläger stünden gegen die Beklagte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes der angegriffenen Werbemaßnahmen gegen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung zu. Die von der Beklagten gewährten Boni stellten sich aus Sicht der angesprochenen Kunden als unmittelbarer Preisnachlass auf den eigentlichen Apothekenabgabepreis dar und verstießen gegen § 4 Nr. 11 UWG aF sowie § 3a UWG in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) aF und § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sowie gegen § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V. Diese Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung seien nicht wegen Verstoßes gegen die Warenverkehrsfreiheit (Art. 34, 36 AEUV) unionsrechtswidrig. Zwar habe der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG aF vorgesehene Arzneimittelpreisbindung eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne des Art. 34 AEUV darstelle und nicht gemäß Art. 36 AEUV mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt werden könne, weil sie nicht geeignet sei, die mit der Regelung angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016, C-148/15, GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung). Dieses Urteil entfalte im Streitfall jedoch keine Bindungswirkung, weil die an der Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Regelung bestehenden Zweifel unter Berücksichtigung des im Verfahren erfolgten Parteivortrags und einer von der Bundesregierung eingeholten Auskunft sowie mit Blick auf die dem Gesetzgeber im Bereich der Gesundheitspolitik zustehende weite Einschätzungsprärogative ausgeräumt worden seien.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter.

Vorinstanzen:

LG München I - Urteil vom 13. März 2014 - 11 HK O 12091/13

OLG München - Urteil vom 7. März 2024 - 6 U 1509/14

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 4 Nr. 11 UWG aF (gültig bis zum 9. Dezember 2015)

Unlauter handelt insbesondere, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

§ 3a UWG (gültig seit dem 10. Dezember 2015)

Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

§ 78 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 2 AMG aF (gültig bis zum 14. Dezember 2020)

(1) […] Die Arzneimittelpreisverordnung, die auf Grund von Satz 1 erlassen worden ist, gilt auch für Arzneimittel, die gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden.

(2) […] Ein einheitlicher Apothekenabgabepreis für Arzneimittel, die vom Verkehr außerhalb der Apotheken ausgeschlossen sind, ist zu gewährleisten. […]

§ 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V (gültig seit dem 15. Dezember 2020)

(3) […] Bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte als Sachleistungen sind Apotheken, für die der Rahmenvertrag Rechtswirkungen hat, zur Einhaltung der in der nach § 78 des Arzneimittelgesetzes erlassenen Rechtsverordnung festgesetzten Preisspannen und Preise verpflichtet und dürfen Versicherten keine Zuwendungen gewähren. […]

Art. 34 AEUV

Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedstaaten verboten.

Art. 36 AEUV

Die Bestimmungen der Artikel 34 und 35 stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Karlsruhe, den 4. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Verhandlungstermin am 7. Mai 2025 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 74/24 (Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel)

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
04.02.2025

Nr. 024/2025




Zugefügt 2025 Januar 15

Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel)

´Negativzinsen´ und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN

Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit vier Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden, dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klausen zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind. Er hat in dem Verfahren XI ZR 161/23 außerdem entschieden, dass die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN unwirksam sind.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Die Kläger in den vier Verfahren sind seit über vier Jahren als qualifizierte Einrichtungen in die Liste nach § 4 UKlaG eingetragene Verbraucherschutzverbände.

Die in dem Verfahren XI ZR 61/23 beklagte Sparkasse verwendete im Zeitraum vom 1. bis zum 13. Februar 2020 auf ihrer Internetseite im Zusammenhang mit von ihr angebotenen Giroverträgen folgende Klausel:

´Verzinsung

Zinssatz für Guthaben (täglich fällige Gelder) 0,00 %

Verwahrentgelt für Guthaben ab 5.000,01 € (Freibetrag 5.000 €)*- 0,70 % p.a.

*Das Verwahrentgelt auf allen Privatgirokonten, die ab dem 01.02.2020 neu eröffnet werden, beträgt ab einer Einlagenhöhe von 5.000,01 € 0,70 % p.a. (Freibetrag 5.000,00 €). Die gleiche Regelung gilt für Kontomodellwechsel ab dem 01.02.2020.´

Die in dem Verfahren XI ZR 65/23 beklagte Bank verwendet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis folgende Klausel:

´Privatkonten

[…]

Entgelt für die Verwahrung von

Einlagen über 10.000 EURpro Jahr 0,50 % p.a.

Freibetrag¹4

¹4 Vom Kunden zu zahlendes Verwahrentgelt bei Neuanlage/Neuvereinbarung ab 01.04.2020 für Einlagen über 10.000 EUR Freibetrag auf das auf dem Konto verwahrte Guthaben, das den aktuellen Freibetrag übersteigt.´

Die in dem Verfahren XI ZR 161/23 beklagte Bank verwendet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis für die von ihr angebotenen Girokonten folgende Klausel:

´3.2Entgelt für die Verwahrung von Einlagen

Girokonten […] – Verträge ab 01.08.2020¹6

Einlagen bis25.000,00 EUR0,00 % p.a.

Einlagen über¹725.000,00 EUR0,50 % p.a.

[…]

Die Berechnung erfolgt taggenau. Die Belastung der Gebühr erfolgt monatlich nachträglich zulasten des jeweiligen Kontos.

[…]

¹6 Für Verträge mit Abschlussdatum vor dem 01.08.2020 erfolgt die Bepreisung ab Unterzeichnung der individuellen Zusatzvereinbarung.

¹7 Bepreisung erfolgt auf den übersteigenden Betrag.´

Sie bietet Verbrauchern unter der Bezeichnung ´SpardaCash´ und ´SpardaCash Online´ außerdem Tagesgeldkonten an. In ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis heißt es hierzu wie folgt:

´SpardaCash – Verträge ab 01.08.2020¹6

Ein SpardaCash¹8

Einlagen bis50.000,00 EUR0,00 % p.a.

Einlagen über¹7 50.000,00 EUR0,50 % p.a.

Jedes weitere SpardaCash¹8

Einlagen über¹7 0,00 EUR0,50 % p.a.

SpardaCash Online – Verträge ab 01.08.2020¹6

Ein SpardaCash Online¹8

Einlagen bis50.000,00 EUR0,00 % p.a.

Einlagen über¹7 50.000,00 EUR0,50 % p.a.

Jedes weitere SpardaCash Online¹8

Einlagen über¹7 0,00 EUR0,50 % p.a.

Die Berechnung erfolgt taggenau. Die Belastung der Gebühr erfolgt monatlich nachträglich zulasten des jeweiligen Kontos.

[…]

¹6 Für Verträge mit Abschlussdatum vor dem 01.08.2020 erfolgt die Bepreisung ab Unterzeichnung der individuellen Zusatzvereinbarung.

¹7 Bepreisung erfolgt auf den übersteigenden Betrag.

¹8 Erstes bestehendes Konto gemäß Eröffnungsdatum je Kundenstamm; bei gleichem Eröffnungsdatum ist die niedrigere Kontonummer entscheidend.´

In dem Kapitel über die Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden ihres Preis- und Leistungsverzeichnisses verwendet die Beklagte außerdem folgende Klauseln:

´4.4Kartengestützter Zahlungsverkehr

4.4.1Debitkarten

4.4.1.1BankCard

[…]

- Ersatzkarte²8 12,00 EUR

- Ersatz-PIN²8 auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR

[…]

²8 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte/PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte/Ersatz-PIN verpflichtet ist.´

Die in dem Verfahren XI ZR 183/23 beklagte Bank verwendete in den Jahren 2020 bis 2022 in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis im Kapitel über den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern unter den Überschriften ´Sichteinlagen´ und ´Spareinlagen´ jeweils folgende Klausel:

´Verwahrung von Einlagen oberhalb des Freibetrags für alle Einlagen- & Girokonten

Verwahrentgelt 0,5 % p.a.´

In einer Fußnote verwies die Klausel auf das Kapitel über die Verwahrung von Einlagen für alle Kunden, in dem für verschiedene Zeiträume Freibeträge in Höhe von 50.000 €, 100.000 € und 250.000 € genannt waren.

Der Preisaushang der Beklagten, in dem die Konditionen für Spar-, Tagesgeld- und Girokonten wiedergegeben sind, enthielt folgende Klauseln:

´Verwahrentgelt für die Verwahrung von Einlagen auf allen

Einlagen- & Girokonten

- für ab dem 01.07.2020 bis einschließlich 30.09.2020

neu eingerichtete Kundennummern oberhalb

Freibetrag von 250.000,00 €

0,5 % p.a.

- für ab dem 01.10.2020 bis einschließlich 09.05.2021

neu eingerichtete Kundennummern oberhalb Freibetrag

von 100.000,00 €

0,5 % p.a.

- für ab dem 10.05.2021 neu eingerichtete Kunden-

nummern oberhalb Freibetrag von 50.000,00 €

0,5 % p.a.´

Mit Bestandskunden vereinbarte die Beklagte ab Anfang des Jahres 2021 die Zahlung eines ´Guthabenentgelts´ für auf Euro lautende Einlagen. In diesen Vereinbarungen hieß es u.a. wie folgt:

´1. Die [Bank] erhebt ab dem […] für die auf Euro lautenden Einlagen (inklusive Spareinlagen) auf den Konten des Kunden, die unter seiner Kundennummer […] gegenwärtig und zukünftig geführt werden (im folgenden ´Kundenkonten´) ein monatliches Guthabenentgelt.

[…]

3. […] Dieser Kostensatz entspricht dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) für die Einlagenfazilität im jeweiligen Berechnungsmonat festgelegten Zinssatz (aktuell 0,50 % p.a.).´

Die Kläger in den vier Verfahren halten die vorbezeichneten Klauseln für unwirksam, da sie die Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Sie nehmen die Beklagten jeweils darauf in Anspruch, es zu unterlassen, diese oder inhaltsgleiche Klauseln gegenüber Verbrauchern zu verwenden. Die Kläger in den Verfahren XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 begehren darüber hinaus von der jeweiligen Beklagten als Folgenbeseitigung die Rückzahlung der auf der Grundlage der Verwahrentgeltklauseln vereinnahmten Entgelte an die betroffenen Verbraucher und Auskunft über deren Vornamen, Zunamen und Anschriften. Der Kläger in dem Verfahren XI ZR 183/23 begehrt als Folgenbeseitigung ebenfalls Auskunft über die betroffenen Verbraucher und die Versendung eines von ihm formulierten Berichtigungsschreibens durch die Beklagte an diese Verbraucher.

Die Berufungsgerichte in den Verfahren XI ZR 61/23 und XI ZR 65/23 haben die Klage jeweils abgewiesen, weil die Klauseln über das Verwahrentgelt eine von der Beklagten erbrachte Hauptleistung aus dem Girovertrag bepreisten und daher keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterlägen.

Auch das Berufungsgericht in dem Verfahren XI ZR 161/23 hat die Klage betreffend die Klauseln über das Verwahrentgelt mit der Begründung abgewiesen, mit den Klauseln werde eine von der Beklagten erbrachte Hauptleistung aus dem Girovertrag bzw. aus dem Vertrag über das Tagesgeldkonto bepreist, so dass die Klauseln keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterlägen. Die Klauseln, mit denen die Bank für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard bzw. einer Ersatz-PIN ein Entgelt verlange, seien demgegenüber unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstießen.

Das Berufungsgericht in dem Verfahren XI ZR 183/23 hat die Klage ebenfalls abgewiesen. Bei der Vereinbarung über das von Neukunden auf Spareinlagen zu entrichtende Verwahrentgelt handele es sich um eine die Hauptleistung betreffende Preisabrede, die keiner AGB-rechtlichen Kontrolle unterliege. Die Regelungen über das Verwahrentgelt im Preis- und Leistungsverzeichnis sowie im Preisaushang hätten nur für Neukunden, nicht hingegen für Bestandskunden gegolten. Das mit Bestandskunden vereinbarte ´Guthabenentgelt´ stelle ebenfalls eine Preishaupt-abrede dar und unterliege nicht der Inhaltskontrolle. Es handele sich um ein Entgelt für die einseitige Verpflichtung der Bank, das Sparguthaben sicher zu verwahren und dem Sparer den gleichen Betrag zurückzugewähren.

Die Kläger in den Verfahren XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 183/23 verfolgen mit ihrer jeweils vom Berufungsgericht zugelassenen Revision ihre Klageanträge weiter. In dem Verfahren XI ZR 161/23 verfolgt der Kläger mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision seine Klageanträge weiter, soweit das Berufungsgericht die Klage abgewiesen hat. Die Beklagte verfolgt mit der Revision ihren Klageabweisungs-antrag weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in den Verfahren XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 entschieden, dass mit dem Verwahrentgelt eine Hauptleistung aus dem Girovertrag bepreist wird und die in Giroverträgen vereinbarten Klauseln über Verwahrentgelte damit zwar keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen, die Klauseln aber gegen das sich gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB auch auf das Hauptleistungsversprechen erstreckende Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen und damit gegenüber Verbrauchern unwirksam sind. Giroverträge sind typengemischte Verträge, bei denen die von der Bank erbrachten Leistungen Elemente des Zahlungsdiensterechts, des Darlehnsrechts und der unregelmäßigen Verwahrung aufweisen können. Eine unregelmäßige Verwahrung nach § 700 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. §§ 488 ff. BGB liegt vor, wenn auf dem Girokonto ein Guthaben vorhanden ist. Die Verwahrung von Guthaben auf Girokonten stellt neben der Erbringung von Zahlungsdiensten eine den Girovertrag prägende Leistung und damit eine Hauptleistung aus dem Girovertrag dar. Wie die in der Vergangenheit nicht unübliche Vertragspraxis der Banken, auf Girokonten bestehende Guthaben geringfügig zu verzinsen, belegt, dient das Guthaben auf Girokonten nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien zudem nicht ausschließlich der Teilnahme am Zahlungsverkehr. Die Kreditwirtschaft kann mit dem sogenannten ´Bodensatz´ der Guthaben wirtschaften, die sie auf Girokonten verwahrt. 10% dieser Guthaben können von der Bankwirtschaft nach dem Aufsichtsrecht für die Unterlegung von Risiken im Aktivgeschäft verwendet werden. Die Kunden haben ebenfalls ein Interesse an der Nutzung der Girokonten als ´Verwahrstelle´ für ihr Geld. Sie können ihr Bargeld mithilfe des Girokontos sicher aufbewahren und Guthaben auf Girokonten belassen, ohne sich um eine Weiterverwendung kümmern zu müssen. Darüber hinaus sind Gutschriften auf Girokonten als Sichteinlagen durch die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme geschützt und für Kunden jederzeit verfügbar. Diese Gesichtspunkte rechtfertigen es bei einer Gesamtschau, die Verwahrung von Guthaben auf Girokonten als von der Bank im Rahmen des Girovertrags erbrachte Hauptleistung anzusehen. Aus den Regelungen der § 700 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt sich weiter, dass ein Verwahrentgelt keine gesetzlich nicht vorgesehene Gegenleistung des Kunden darstellt.

Die Verwahrentgeltklauseln in Giroverträgen in den Verfahren XI ZR 61/23, XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 sind allerdings intransparent und aus diesem Grund unwirksam. Sie sind hinsichtlich der Höhe des Verwahrentgelts nicht bestimmt genug, so dass Verbraucher ihre mit den Klauseln verbundenen wirtschaftlichen Belastungen nicht hinreichend erkennen können. Die Klauseln informieren nicht hinreichend genau darüber, auf welches Guthaben sich das Verwahrentgelt in Höhe von 0,7% p.a. (so im Verfahren XI ZR 61/23) bzw. in Höhe von 0,5% p.a. (so in den Verfahren XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23) bezieht. Die auf Girokonten bestehenden Guthaben können sich infolge der Verbuchung von Gutschriften und Belastungen innerhalb eines Tages mehrfach ändern. Die in den Klauseln verwendeten Formulierungen lassen allerdings offen, welcher konkrete Guthabenstand auf den Girokonten für die Berechnung des Verwahrentgelts jeweils maßgebend sein soll. Unklar ist dabei vor allem, ob die Berechnung des Verwahrentgelts taggenau erfolgen soll und bis zu welchem Zeitpunkt Tagesumsätze auf den Girokonten bei der Berechnung des maßgebenden Guthabensaldos berücksichtigt werden sollen.

Die Klauseln über Verwahrentgelte für Einlagen auf Tagesgeldkonten (XI ZR 161/23) und für Spareinlagen (XI ZR 183/23) unterliegen demgegenüber einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, weil sie die von der Bank geschuldete Hauptleistung abweichend von der nach Treu und Glauben geschuldeten Leistung verändern. Sie halten der Inhaltskontrolle nicht stand, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichen und die Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Einlagen auf Tagesgeldkonten und Sparkonten dienen nicht nur der sicheren Verwahrung von Geldern, sondern darüber hinaus auch Anlage- und Sparzwecken.

Gelder auf Tagesgeldkonten werden in der Regel in Höhe der Marktzinsen am Geldmarkt variabel verzinst. Dementsprechend hat die Beklagte in dem Verfahren XI ZR 161/23 die von ihr angebotenen Tagesgeldkonten unter der Rubrik ´Anlegen und Sparen´ damit beworben, dass täglich über die Gelder verfügt werden könne und diese mit einer ´attraktiven´ Rendite angelegt würden. Mit der Erhebung eines laufzeitabhängigen Verwahrentgelts in Höhe von 0,5% p.a. verlieren die Tagesgeldkonten allerdings gänzlich ihren Spar- und Anlagezweck. Denn bei einer gleichzeitigen Verzinsung der Einlage mit 0,001% p.a. reduziert sich das auf den Tagesgeldkonten eingelegte Kapital täglich, bis die Einlage den in den Klauseln genannten Freibetrag von 50.000 € erreicht. Hierdurch wird der Charakter des Vertrags über ein Tagesgeldkonto nach Treu und Glauben verändert.

Zweck von Spareinlagen ist es, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen. Dieser Charakter des Sparvertrags wird durch die Erhebung eines Verwahr- oder eines Guthabenentgelts entgegen den Geboten von Treu und Glauben verändert, da das laufzeitabhängige Verwahr- oder Guthabenentgelt mit dem den Sparvertrag kennzeichnenden Kapitalerhalt nicht zu vereinbaren ist. Denn auch das Verwahr- bzw. Guthabenentgelt in dem Verfahren XI ZR 183/23 führt dazu, dass die Höhe der Spareinlagen fortlaufend bis zu dem vereinbarten Freibetrag sinkt. Die Erhebung des Verwahrentgelts reduziert die auf die Sparverträge eingezahlten Spareinlagen, was von dem Vertragszweck ´Kapitalerhalt und Sparen´ abweicht, nach dem das eingezahlte Kapital mindestens zu erhalten ist.

Diese Abweichung stellt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Soweit Kreditinstitute im Euroraum im Zeitraum vom 11. Juni 2014 bis 26. Juli 2022 auf bestimmte Einlagen, die sie bei ihrer nationalen Zentralbank unterhielten, ´negative Zinsen´ zu zahlen hatten, rechtfertigt dies nicht, die vertraglich berechtigten Erwartungen von Verbrauchern, ihre auf Tagesgeld- und auf Sparkonten verbuchten Einlagen mindestens zu erhalten, durch die Einführung eines Verwahr- oder Guthabenentgelts zu enttäuschen, das die Einlage bis zu einem Freibetrag fortlaufend reduziert.

Soweit die klagenden Verbraucherschutzverbände in den Verfahren XI ZR 65/23 und XI ZR 161/23 von der jeweiligen Beklagten als Folgenbeseitigung die Rückzahlung der auf der Grundlage der unwirksamen Verwahrentgeltklauseln vereinnahmten Entgelte an die betroffenen Verbraucher und Auskunft über deren Vornamen, Zunamen und Anschriften verlangen, hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Klage abgewiesen. Wie der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 11. September 2024 (I ZR 168/23, Pressemitteilung 180/2024) bereits entschieden hat, ist eine solche Klage hinsichtlich des Zahlungsbegehrens bereits unzulässig, weil der Kläger mit seinem Antrag die Kunden der Beklagten nicht individualisiert, an die die Rückzahlung erfolgen soll, so dass es an der nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlichen Bestimmtheit des Klageantrags fehlt. Die begehrte Auskunft können die Kläger nicht beanspruchen, weil einem Verbraucherschutzverband im Rahmen eines Klageverfahrens nach dem Unterlassungsklagengesetz kein Beseitigungsanspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos vereinnahmter Entgelte an die betroffenen Verbraucher gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs gemäß §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zusteht, so dass auch der insoweit als Hilfsanspruch anzusehende Auskunftsanspruch nicht besteht.

Soweit der Kläger in dem Verfahren XI ZR 183/23 als Folgenbeseitigung Auskunft über die betroffenen Verbraucher und die Versendung eines von ihm formulierten Berichtigungsschreibens durch die Beklagte an die betroffenen Verbraucher verlangt, hat der XI. Zivilsenat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

In dem Verfahren XI ZR 161/23 hat der XI. Zivilsenat schließlich entschieden, dass die Klauseln zu einem Entgelt für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard bzw. einer Ersatz-PIN unwirksam sind, da sie gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen. Der Verbraucher kann nicht hinreichend erkennen, in welchen Fällen die Beklagte zur Ausstellung einer Ersatzkarte bzw. einer Ersatz-PIN verpflichtet ist, und damit nicht, ob er das Entgelt von 12 € bzw. 5 € tatsächlich zahlen muss. Der durchschnittliche, rechtlich nicht gebildete, verständige Verbraucher erkennt zwar, dass er nach den Klauseln nur dann zur Zahlung verpflichtet sein soll, wenn weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Verpflichtung der Bank zur Ausstellung einer Ersatzkarte bzw. einer Ersatz-PIN besteht. In den Klauseln fehlt aber jegliche Konkretisierung, wann eine solche Verpflichtung der Bank besteht. Ausführungen über die typischen Fälle, in denen der Verbraucher eine Ersatzkarte bzw. eine Ersatz-PIN benötigt (Verlust, Diebstahl und Missbrauch), enthalten die Klauseln nicht. Die Entgeltklauseln versetzen den Verbraucher damit nicht in die Lage, die Reichweite der beabsichtigten Entgeltpflicht in seinem praktischen Geltungsbereich zu bestimmen.

Vorinstanzen:

XI ZR 61/23

Landgericht Leipzig - Urteil vom 8 Juli 2021 - 5 O 640/20

Oberlandesgericht Dresden - Urteil vom 30. März 2023 - 8 U 1389/21

und

XI ZR 65/23

Landgericht Düsseldorf - Urteil vom 22. Dezember 2021 - 12 O 34/21

Oberlandesgericht Düsseldorf - Urteil vom 30. März 2023 - 20 U 16/22

und

XI ZR 161/23

Landgericht Berlin - Urteil vom 28. Oktober 2021 - 16 O 43/21

Kammergericht Berlin - Urteil vom 9. August 2023 - 26 U 129/21

und

XI ZR 183/23

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 18. November 2022 - 2-25 O 228/21

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 5. Oktober 2023 - 3 U 286/22

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 307 BGB

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

[…]

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

§ 488 Abs. 1 Satz 2 BGB

(1) […]. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.

§ 700 Abs. 1 Satz 1 BGB

(1) Werden vertretbare Sachen in der Art hinterlegt, dass das Eigentum auf den Verwahrer übergehen und dieser verpflichtet sein soll, Sachen von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren, so finden bei Geld die Vorschriften über den Darlehensvertrag, bei anderen Sachen die Vorschriften über den Sachdarlehensvertrag Anwendung. Gestattet der Hinterleger dem Verwahrer, hinterlegte vertretbare Sachen zu verbrauchen, so finden bei Geld die Vorschriften über den Darlehensvertrag, bei anderen Sachen die Vorschriften über den Sachdarlehensvertrag von dem Zeitpunkt an Anwendung, in welchem der Verwahrer sich die Sachen aneignet. […].

§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

(2) Die Klageschrift muss enthalten:

1. […]

2. die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs, sowie einen bestimmten Antrag.

§ 3 UWG

(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig.

(2) Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.

(3) Die im Anhang dieses Gesetzes aufgeführten geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig.

(4) Bei der Beurteilung von geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern ist auf den durchschnittlichen Verbraucher oder, wenn sich die geschäftliche Handlung an eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern wendet, auf ein durchschnittliches Mitglied dieser Gruppe abzustellen. Geschäftliche Handlungen, die für den Unternehmer vorhersehbar das wirtschaftliche Verhalten nur einer eindeutig identifizierbaren Gruppe von Verbrauchern wesentlich beeinflussen, die auf Grund von geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, Alter oder Leichtgläubigkeit im Hinblick auf diese geschäftlichen Handlungen oder die diesen zugrunde liegenden Waren oder Dienstleistungen besonders schutzbedürftig sind, sind aus der Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds dieser Gruppe zu beurteilen.

§ 3a UWG

Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

§ 8 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 UWG

Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung […] in Anspruch genommen werden.

Karlsruhe, den 4. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des XI. Zivilsenats vom 4.2.2025 - XI ZR 183/23 -
Urteil des XI. Zivilsenats vom 4.2.2025 - XI ZR 161/23 -
Urteil des XI. Zivilsenats vom 4.2.2025 - XI ZR 65/23 -
Urteil des XI. Zivilsenats vom 4.2.2025 - XI ZR 61/23 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs



Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten (´Negativzinsen´) in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
04.02.2025

Nr. 026/2025

Urteile vom 4. Februar 2025 - XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23




Zugefügt 2025 Januar 15

Negativzinsen´ und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN

Urteil wegen Ermordung einer Frau auf offener Straße in Berlin-Pankow rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Oktober 2023, mit er wegen Mordes an seiner ehemaligen Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 als unzulässig verworfen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erstach der Angeklagte die Mutter seiner sechs Kinder am 29. April 2022 auf offener Straße in Berlin-Pankow, nachdem sie sich wegen seiner fortlaufenden Gewalttätigkeiten von ihm getrennt hatte. Er tötete sie insbesondere aus übersteigertem Ehrgefühl und wollte sie durch die Tat bestrafen. Das Landgericht Berlin hat die Beweggründe als niedrig bewertet und den Angeklagten daher wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Seine hiergegen gerichtete Revision hat der Angeklagte nicht fristgerecht begründet. Das Landgericht Berlin hat das Rechtsmittel daher als unzulässig verworfen. Seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat der Bundesgerichtshof als unzulässig verworfen. In dem Beschluss hat der Senat darauf hingewiesen, dass der Revision des Angeklagten in der Sache kein Erfolg beschieden gewesen wäre. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin - Urteil vom 9. Oktober 2023 - 529 Ks 5/22

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 211 Mord

(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2)Mörder ist, wer … aus niedrigen Beweggründen …einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 27. Januar 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 8.10.2024 - 5 StR 342/24 -

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.01.2025

Nr. 014/2025

Nr. 14/2025

Beschluss vom 8. Oktober 2024 – 5 StR 342/24




Zugefügt 2025 Januar 15

Urteil wegen Ermordung einer Frau auf offener Straße in Berlin-Pankow rechtskräftig

Rheinland Pfalz - Öffentlichkeitsfahndung nach Raubüberfall auf Tankstelle in Niederbieber

Am Samstag, 28.09.2024, gegen 21:30 Uhr, kam es zu einem bewaffneten Überfall auf die Tankstelle Shell in Neuwied-Niederbieber. Die Täterperson bedrohte die Angestellte mit einer Waffe und forderte die Herausgabe von Bargeld. Anschließend flüchtete diese Täterperson fußläufig in unbekannte Richtung.

Zeugen, die zu diesem Sachverhalt sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei in Neuwied, Tel: 02631 / 878-0, in Verbindung zu setzen.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Anhand von Zeugenaussagen und Videoüberwachung wird die Täterperson wie folgt beschrieben:

männlich,

ca. 30-40 Jahre alt,

ca. 170 cm groß,

kräftige Statur/korpulent,

schwarze Pistole,

weiße Einweghandschuhe,

weiße Mund-/ Nasenmaske (FFP2),

Sonnen- oder normale Brille,

dunkelblauer Kapuzenpullover mit weißer Schrift ´Camp-David“, „25 Reg TM 63´,

Bluejeans,

dunkle Schuhe mit weißer Sohle und weißen Streifen,

leicht auffälliges Gangbild
Sachbearbeitende Dienststelle

KI Neuwied
Tatort

Neuwied Niederbieber
Tatzeit

28.09.2024

Helfen Sie der Polizei
Hinweis
Dies ist ein Pflichtfeld
Vorname
Dies ist ein Pflichtfeld
Nachname
Dies ist ein Pflichtfeld
Straße/Hausnummer
Dies ist ein Pflichtfeld
PLZ
Dies ist ein Pflichtfeld
Stadt
Dies ist ein Pflichtfeld
Telefon
Dies ist ein Pflichtfeld
Telefax
Dies ist ein Pflichtfeld
E-Mail
Dies ist ein Pflichtfeld

Um Ihren Hinweis zum Zwecke der Aufklärung von Straftaten zu bearbeiten, werden die zur Ihrer Person angegebenen Daten durch die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und ggf. auch Staatsanwaltschaft) verarbeitet.
Ich bin mit der Übermittlung der Daten einverstanden *
Bitte stimmen Sie der Übermittlung der Daten zu

Kontakt
Impressum
Datenschutz
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sitemap

Traffic Violations
Dienststellensuche
Ministerien

Folgen Sie uns

Facebook



Zugefügt 2025 Januar 15

Rheinland Pfalz - Öffentlichkeitsfahndung nach Raubüberfall auf Tankstelle in Niederbieber

gemeinsame Initiative zum Schutz älterer Menschen vor Betrug - Polizeipräsidium Rheinpfalz - - Limburgerhof/Speyer

Tagtäglich rufen Betrüger beispielsweise als ´falsche Polizeibeamte´ oder ´falsche Enkel´ lebensältere Menschen an und versuchen mit immer neuen Maschen an deren Geld zu kommen. Obwohl schon viele Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert sind, gelingt es den trickreichen Betrügern in Einzelfällen immer wieder, hohe Geldsummen oder Wertgegenstände zu erlangen. Um Sie noch besser vor den fiesen Betrugsmaschen zu schützen, kommen unsere Experten der polizeilichen Prävention auch in diesem Monat zu Ihnen. Aus diesem Zweck organisiert das Polizeipräsidium Ludwigshafen in Kooperation mit der Sparkasse Vorderpfalz gemeinsame Infostände. Im Rahmen dieser Initiative sollen lebensältere Menschen über gängige Betrugsmaschen aufgeklärt und mit wertvollen Tipps ausgestattet werden, wie sie sich wirksam vor diesen schützen können.

Die Experten der Banken und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz sind für Sie vor Ort, um auch individuelle Fragen zu beantworten und persönliche Beratung anzubieten.

Kommen Sie vorbei und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen wie zum Beispiel ´Falsche Polizeibeamte´, ´Enkeltrick´ oder sogenannte ´Schockanrufe´ und wie Sie sich mit einfachen Tricks dagegen wehren können.

Sprechen Sie uns an und geben Sie Betrügern keine Chance. Auch Angehörige älterer Menschen sind herzlich eingeladen, um sich zu informieren. Untenstehend finden Sie eine Übersicht der geplanten Veranstaltungstermine. Diese finden jeweils zwischen 09 und 12 Uhr in den Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz statt.

- Donnerstag, 30.01.2025 Sparkasse Vorderpfalz Filiale
Limburgerhof, Speyerer Str. 8a

- Donnerstag, 27.02.2025 Sparkasse Vorderpfalz Filiale Speyer, Im
Erlich 43

Sie können nicht persönlich vor Ort kommen? Kein Problem. Zu diesem Zweck haben unsere Präventionsexperten eine Telefonhotline zum Schutz vor Betrug eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0621 963-21177 können Sie sich kostenlos telefonisch über Betrugsdelikte informieren. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich über die typischen Betrugsmaschen wie zum Beispiel ´Falsche Polizeibeamte´, ´Enkeltrick´ oder sogenannte ´Schockanrufe´ und wie Sie sich mit einfachen Tricks dagegen wehren können.

Vorsicht bei betrügerischen Anrufen

Die Anzahl der betrügerischen Anrufe steigt stetig an. Zu diesen Anrufen zählen zum Beispiel die Tatvarianten ´Falsche Polizeibeamte´, ´Enkeltrick´, ´Falsche Microsoft Mitarbeiter´ oder auch ´Gewinnversprechen´. Die Betrugsmaschen sind sehr facettenreich und ändern sich ständig. Unter Verwendung von immer wieder neuen Geschichten, versuchen die Täter an das Vermögen der meist älteren Bürgerinnen und Bürger zu gelangen, indem sie sie überreden, Geld oder Wertgegenstände zu übergeben oder auch Überweisungen vorzunehmen. Obwohl schon viele Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert sind, gelingt es den Betrügern in Einzelfällen immer wieder, Geld oder Wertgegenstände von Betrugsopfern zu erlangen. Sollten Sie einmal einen solchen Anruf bekommen, seien Sie wachsam!

Die Polizei warnt insbesondere vor folgenden typischen Vorgehensweisen:

Gewinnversprechen

Die Betrüger rufen an und teilen mit, dass man bei einem Gewinnspiel eine gewisse Summe gewonnen hat. Sie erklären, dass der Gewinn jedoch nur ausgezahlt werden kann, wenn der Gewinner in Vorleistung tritt. Es sollen im Voraus Gebühren, Steuern oder andere Kosten bezahlt werden. Eine Verrechnung mit dem Gewinn wird mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt. Die Opfer sollen die Beträge beispielsweise überweisen oder die Bezahlung soll anhand von Pay-Karten erfolgen, z.B. von Google-Play Karten und die Codes sollen telefonisch übermittelt werden.

Falsche Amtspersonen

Die Täter geben sich am Telefon als Notare, Gerichtsvollzieher oder Rechtsanwälte aus und versuchen, den Angerufenen zu einer Zahlung zu veranlassen.

Falsche Polizeibeamte

Die Betrüger geben sich am Telefon als Polizeibeamte aus und erklären zum Beispiel, dass es im näheren Wohnumfeld des Angerufenen zu Einbruchsdiebstählen gekommen wäre und dass die Wahrscheinlichkeit groß sei, dass demnächst auch in das Haus oder in die Wohnung des Angerufenen eingebrochen werde. Damit das Geld und die Wertgegenstände sicher seien, sollten sie einem Boten übergeben werden, der sie zur Polizei oder zum Amtsgericht in Verwahrung bringt. Dabei nutzen die Täter eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Polizei-Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt. Ein neues Vorgehen der Täter: Wenn der Angerufene misstrauisch wird und einen Streifenwagen verlangt, meldet der Täter bei der Polizei eine angebliche Schlägerei in der Wohnstraße des Angerufenen, so dass dann tatsächlich ein Streifenwagen durch die Straße fährt.

Enkeltrick

Mit den Worten ´Rate mal, wer hier spricht´ oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrüger bei meist älteren Menschen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, ein Auto- oder Computerkauf. Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Betroffenen durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt. Sobald das Opfer zahlen will, wird ein Bote angekündigt, der das Geld abholt. Hat der Betroffene die geforderte Summe nicht parat, wird er gebeten, zur Bank zu gehen und dort den Betrag abzuheben. Bei einer anderen Tatbegehungsalternative erhalten die Opfer per WhatsApp oder SMS von einer unbekannten Nummer eine Mitteilung eines nahen Verwandten. Als Begründung für die neue Nummer wird zum Beispiel angegeben, dass das alte Handy defekt sei. Im weiteren Verlauf wird um Begleichung dringender Rechnungen gebeten.

Kombination Falscher Polizeibeamter und Enkeltrick

Zunächst ruft jemand an, der sich als Enkel oder Kind oder sonstiger Verwandter ausgibt und erklärt, dass etwas Schlimmes passiert sei, wie zum Beispiel ein Autounfall, bei dem jemand gestorben ist. Kurze Zeit später ruft ein anderer Täter an, der sich als Amtsperson ausgibt und erklärt, dass der Angehörige eine Kaution benötige für den Haftrichter, um zum Beispiel eine Inhaftierung zu vermeiden.

Falsche Microsoft Mitarbeiter

Die Betrüger rufen an und geben sich als Mitarbeiter des technischen Supports von Microsoft aus. Sie erklären oft auf Englisch oder in gebrochenem Englisch, dass sich auf dem Computer des Angerufenen ein Virus befinden würde. Sie bieten Hilfe an und wollen einen Fernzugriff auf das Gerät erhalten. Falls der Angerufene solch einen Fernzugriff zulässt, gelangen die Täter an die persönlichen Daten, wie zum Beispiel Passwörter für das Online Banking.

Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen:

- Beachten Sie, dass die Polizei Sie nie unter der 110
kontaktiert.
- Wenn Sie im Gespräch aufgefordert werden unter Verwendung der
Rückruftaste die 110 zu wählen, legen Sie auf und wählen Sie die
Nummer selbst.
- Wenn Sie einer der vorgenannten Anrufe erreicht, legen Sie
einfach den Hörer auf.
- Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum,
Bankverbindungen, Vermögensverhältnisse an fremde Personen
heraus.
- Die Polizei schickt keine Zivilkräfte, um Geld oder Wertsachen
abzuholen und vorsorglich in Verwahrung zu nehmen.
- Lassen Sie Ihre Telefonnummer aus den Telefonverzeichnissen
löschen.
- Bringen Sie den Anruf bei der nächsten Polizeidienststelle oder
per Onlinewache zur Anzeige.
- Bei Anrufen von falschen Microsoft Mitarbeitern: Installieren
Sie bei einem Telefonat keine Fremdsoftware auf Ihrem Gerät.
Sollte der Anrufer dennoch Zugriff auf Ihr Gerät bekommen haben
trennen Sie bestenfalls Ihren PC vom Internet oder ändern Sie
anschließend alle Passwörter und Zugangsdaten.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Jan Liebel
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q



Zugefügt 2025 Januar 15

gemeinsame Initiative zum Schutz älterer Menschen vor Betrug - Polizeipräsidium Rheinpfalz - - Limburgerhof/Speyer

Kommission startet Konsultation zur Spar- und Investitionsunion

Die Kommission hat eine Konsultation zu ihrem Gesamtkonzept für die Spar- und Investitionsunion (SIU) gestartet. Ziel ist es, Meinungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Interessenträgern zu den Fortschritten bei der Kapitalmarktunion einzuholen und Herausforderungen zu ermitteln, die mit der Spar- und Investitionsunion angegangen werden sollten. Die Beiträge können bis zum 3. März eingereicht werden.

Maria Luís Albuquerque, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar- und Investitionsunion, wies auf das massive Investitionsvolumen hin, das erforderlich ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu gewährleisten. „Meine Vision ist einfach: Ich möchte, dass die europäischen Sparer eine angemessene Rendite aus ihren Ersparnissen erzielen. Und ich möchte, dass europäische Unternehmen und Innovatoren Zugang zu den Finanzmitteln haben, die sie benötigen, um unsere Wirtschaft voranzubringen. Ich möchte, dass alle das richtige Gegenstück und die richtige Chance im Rahmen der Spar- und Investitionsunion finden können. Ich lade alle Interessenträger herzlich ein, sie in die richtige Richtung zu lenken.“

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Aufbauend auf den Errungenschaften der Kapitalmarktunion und der Bankenunion ist die SIU eine Schlüsselinitiative zur Stärkung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Sie zielt darauf ab, eine Strategie zur Förderung der Schaffung von Vermögen der privaten Haushalte zu entwickeln, indem die Ersparnisse der EU-Bürger (in risikogerechter Weise) erhöht und gleichzeitig die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen erweitert werden. Sie umfasst Kapitalmärkte und den Bankensektor sowie Privatinvestitionen und gilt als entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit.

Bürger und Unternehmen profitieren

Ziel ist es, Mittel freizusetzen, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, Innovationen zu unterstützen, den Übergang zu sauberen Energien voranzutreiben und die digitale und technologische Verbreitung zu fördern. Der Schwerpunkt wird auf der Steigerung der Ersparnisse für die EU-Bürger und der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen liegen. Um dies zu erreichen, plant die Kommission, eine umfassende Strategie für die SIU vorzulegen, mit der sichergestellt werden soll, dass alle Mitgliedstaaten und Interessenträger von starken, integrierten Finanzmärkten und gut entwickelten Inlandsmärkten profitieren.

Beteiligung an der Konsultation

Die Kommission fordert alle Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Sozialpartner, der Unternehmen und der Behörden der Mitgliedstaaten, auf, auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ ihre Ansichten zu übermitteln. Die Beiträge können bis zum 3. März eingereicht werden. Sie werden bei der Ausarbeitung der für das erste Quartal 2025 erwarteten Mitteilung über die SIU berücksichtigt.

Weitere Informationen

Daily News vom 3. Februar

Konsultation auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“

Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 (89) 242 448-36. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Kommission startet Konsultation zur Spar- und Investitionsunion

wien - Prävention, Innovation und Kooperation beim Sicherheitsgipfel 2025

Cybercrime zählt zu den größten Bedrohungen für den Handel. Die Zusammenarbeit zwischen Innenministerium, Bundeskriminalamt und dem Handelsverband ist entscheidend, um die Sicherheit im Handel zu verbessern.

Das Bundesministerium für Inneres (BMI), das Bundeskriminalamt (BK) und der Handelsverband luden am 23. Jänner 2025 zum fünften Sicherheitsgipfel nach Wien. Mehr als 200 Expertinnen und Experten, Branchenvertreterinnen und -vertreter sowie Entscheidungsträgerinnen und -träger kamen zusammen, um über Cyberresilienz, Künstliche Intelligenz (KI) und die Sicherheit im stationären Handel zu diskutieren. Unter dem Leitthema ´Sicherheit neu denken: Prävention, Digitalisierung und Resilienz´ setzten sich die Gäste mit den neuesten Trends und Best Practices in den Bereichen Diebstahlprävention, Cybersecurity und Krisenmanagements auseinander. Innenminister Gerhard Karner wies auf die erstklassige Zusammenarbeit mit dem Handelsverband im Rahmen der Initiative GEMEINSAM.SICHER hin, die einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher beim Einkaufen leistet.

Cybercrime als Herausforderung für den Handel

Der Handel in Österreich steht vor zahlreichen Sicherheitsrisiken, die jedes Jahr zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Besonders im stationären Bereich stellen Ladendiebstähle und die organisierte Kriminalität große Herausforderungen dar. 86 Prozent der Händlerinnen und Händler haben kriminelle Vorfälle in ihren Geschäften erlebt. Allein durch Ladendiebstahl entstehen jährlich Schäden von etwa 500 Millionen Euro. Weitere Gefahren im Einzelhandel umfassen den Einsatz von Falschgeld, Einbrüche, Vandalismus sowie organisierte Bettelei.

Eine der größten neueren Bedrohungen für den Handel in Österreich stellt die Cyberkriminalität dar. Rund zwei Drittel der heimischen Online-Händlerinnen und -Händler haben Erfahrungen mit Cyberdelikten gemacht. ´Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen im Cybercrime-Bereich meistern´, appellierte Karner. Zu den häufigsten Angriffen gehören Phishing-Attacken, Malware und Botnetze.

´Kurze Wege sind entscheidend. Daher bin ich überzeugt davon, dass die Kooperation zwischen Innenministerium, Bundeskriminalamt, Polizei und Privatwirtschaft ein wesentliches Element darstellt, um die Sicherheit im Handel zu verbessern. Und diese Kooperation läuft seit Jahren exzellent und leistet einen wesentlichen Beitrag, um den volkswirtschaftlichen Schaden durch Betrügereien zu minimieren´, bestätigte auch Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

´Die bestehenden Kooperationen zwischen dem Handel und der Polizei zeigen Wirkung. Sowohl das Vertrauen in die polizeiliche Präsenz als auch die eigene Handlungsfähigkeit in Notfällen haben zugenommen´, sagte Bernhard Schafrath, Leiter des Büros für Kriminalprävention und Opferhilfe im Bundeskriminalamt.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Prävention, Innovation und Kooperation beim Sicherheitsgipfel 2025

KI-Gesetz: Erste Vorschriften in Kraft getreten

Die ersten Vorschriften des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) sind gestern in Kraft getreten. Dazu gehören die Definition von KI-Systemen, KI-Kompetenz sowie eine sehr begrenzte Zahl verbotener KI-Anwendungsfälle, die in der KI-Verordnung aufgeführt sind und in der EU unannehmbare Risiken bergen.

Leitlinien zur Definition von KI-Systemen

Um Innovationen im Bereich der KI zu erleichtern, wird die Kommission Leitlinien zur Definition von KI-Systemen veröffentlichen. Damit soll die Industrie dabei unterstützt werden, festzustellen, ob ein Softwaresystem ein KI-System ist. Die Kommission wird auch ein Live-Archiv für KI-Kompetenzverfahren veröffentlichen, das von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen gesammelt wurde. Das wird das Lernen und den Austausch zwischen ihnen fördern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Nutzer die für den wirksamen Einsatz von KI-Technologien erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse entwickeln.

Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken

Um die Einhaltung des KI-Gesetzes sicherzustellen, wird die Kommission Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken veröffentlichen, die unannehmbare Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellen. In diesen Leitlinien werden die rechtlichen Konzepte erläutert und praktische Anwendungsfälle auf der Grundlage der Beiträge der Interessenträger bereitgestellt. Sie sind nicht verbindlich und werden erforderlichenfalls aktualisiert.

Hintergrund

Die Kommission hat mehrere Initiativen zur Förderung von KI-Innovationen auf den Weg gebracht, von dem KI-Innovationspaket zur Unterstützung von Start-up-Unternehmen und KMU bis hin zu den künftigen KI-Fabriken, die Zugang zu der massiven Rechenleistung bieten werden, die Start-ups, Industrie und Forscher benötigen, um ihre KI-Modelle und -Systeme zu entwickeln.

Weitere Informationen

Daily News vom 3. Februar 2025

Europäisches Gesetz über künstliche Intelligenz

Neue Regeln für künstliche Intelligenz - Fragen und Antworten

Europäisches KI-Büro | Europas digitale Zukunft gestalten

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

KI-Gesetz: Erste Vorschriften in Kraft getreten

Leichenfund in Keller - Wien

Wie bereits berichtet, wurde im Keller eines Mehrparteienhauses in Margareten eine unbekannte männliche Leiche während Sanierungsarbeiten gefunden. Bereits die erste Spurenauswertung durch die Kriminalpolizei ergab klare Hinweise auf ein Tötungsdelikt. Bis dato konnte trotz internationaler polizeilicher Zusammenarbeit und Abgleichen von Datenbanken die Identität des unbekannten Opfers nicht festgestellt werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Gruppe LEHNER, führt seit der Auffindung der Leiche umfangreiche Ermittlungen in dem Fall.

.) Der Leichnam soll seit etwa 25 Jahren an der Örtlichkeit vergraben gewesen sein. Dies konnte durch umfangreiche kriminaltechnische und wissenschaftliche Untersuchungen festgestellt werden.

.) Bei dem Opfer handelte es sich um einen etwa 170 cm großen, etwa 30 Jahre alten, schlanken Mann.

.) Das unbekannte Opfer wies ein einwandfreies Gebiss auf.

Die Wiener Polizei veröffentlicht nun über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien Bilder der sichergestellten Kleidung des Opfers.
Es wird in diesem Zusammenhang um Hinweise gebeten, die mit einem bislang ungeklärten Verschwinden oder einer (bedenklichen) Abgängigkeit einer Person, die mit den obenstehenden Fakten und der Beschreibung übereinstimmt, in Verbindung gebracht werden können. Insbesondere sollen auch Personen angesprochen werden, denen sich die unbekannte Täterschaft in den Jahren seit der Tat möglicherweise anvertraut haben könnte.

Sachdienliche Hinweise werden (auch anonym) direkt beim Landeskriminalamt Wien unter 01-31310-33800 erbeten und in jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Artikel Nr: 437846
vom Dienstag, 10.Dezember 2024, 10:53 Uhr.



Zugefügt 2025 Februar 4

Leichenfund in Keller - Wien

Zugang zu erschwinglichem Wohnen: Neue Task Force „Wohnen“ nimmt Arbeit auf

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien für dieses Mandat betont, dass die EU dringend die Wohnungskrise angehen muss, mit der Millionen Menschen konfrontiert sind, insbesondere Familien und junge Menschen. Die Kommission hat daher eine neue Taskforce für den Wohnungsbau eingerichtet, die ihre Arbeit am 1. Februar aufgenommen hat. Die Taskforce ist offiziell der Generaldirektion Energie zugeordnet.

Investitionen für Wohnraum mobilisieren

Zur Unterstützung des ersten Kommissars für Wohnungswesen, Dan Jørgensen, wird diese neue Task Force einen europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum und damit verbundene politische Initiativen und Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Sie legt eine wirksame EU-Strategien fest. Ziel ist es, die strukturellen Ursachen der Wohnungskrise anzugehen und insbesondere öffentliche und private Investitionen für erschwinglichen, nachhaltigen und menschenwürdigen Wohnraum zu mobilisieren. Damit sollen auch wichtige Aspekte wie Obdachlosigkeit angegangen werden.

Dialog und Koordinierung mit allen EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten

Die Taskforce wird die politische Arbeit in der gesamten Kommission koordinieren, indem sie mit allen Generaldirektionen zusammenarbeitet, die für die verschiedenen Prioritäten zuständig sind. Außerdem wird sie eng mit dem Europäischen Parlament und seinem neu eingesetzten nichtständigen Ausschuss für die Wohnungskrise, den Mitgliedstaaten (einschließlich der nationalen, regionalen und lokalen Behörden), der Europäischen Investitionsbank und anderen Finanzinstituten, dem Ausschuss der Regionen, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie allen einschlägigen Verbänden, Interessenträgern und Bürgern zusammenarbeiten. Sie führt einen umfassenden Dialog mit allen Interessenträgern, um die Mitgliedstaaten, Städte und andere relevante Akteure mit technischer Hilfe zu unterstützen und den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zu fördern.

Weitere Informationen

Daily News vom 3. Februar

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Zugang zu erschwinglichem Wohnen: Neue Task Force „Wohnen“ nimmt Arbeit auf

Syrer. 25-Jähriger mit echt aussehendem Sturmgewehr im Regionalexpress - Dortmund - Kiel

Gestern Mittag (6. Januar) stellten Bundespolizisten, unter der Androhung der Schusswaffe, einen jungen Mann mit einer täuschend echt aussehenden Langwaffe in einem Zug in Dortmund. Reisende wurden zuvor auf ihn aufmerksam, da er zwei Männer verbal bedrohte und die Waffe mehrmals aus seinem Rucksack herausholte.

Gegen 11:30 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei wurden sie von einem Passanten auf einen Mann mit einer Schusswaffe in dem RE34 (Siegen - Dortmund) hingewiesen. Ein Freund des Melders, welcher sich in dem Zug befand, setzte ihn zuvor über den Sachverhalt in Kenntnis und hielt die Situation fotografisch fest. Bereits beim Eintreffen des Zuges auf dem Bahnsteig zu Gleis 10 lokalisierten die Beamten den Tatverdächtigen in dem mittleren Wagen. Die Polizisten umstellten den 25-Jährigen und sprachen ihn unter der Androhung der Schusswaffe zu Boden. Anschließend wurde er widerstandslos festgenommen und fixiert. Die Langwaffe befand sich zu diesem Zeitpunkt in dem Rucksack des syrischen Staatsbürgers und wurde von den Uniformierten beschlagnahmt. Bei dem Gegenstand handelte es sich um eine Anscheinswaffe, welche einer echten Schusswaffe täuschend ähnlichsieht. In diesem Fall handelte es sich um eine Nachbildung eines AK-47 Sturmgewehrs.

Eine 51-jährige Zeugin kam vor Ort auf die Beamten zu und gab an, dass der Mann aus Kiel die Waffe mehrfach aus seinem Rucksack geholt und sich umgeschaut habe. Der 25-Jährige soll die Schusswaffe dabei zu keinem Zeitpunkt auf einen Reisenden gerichtet haben. Stattdessen soll er zuvor zwei Männern (30, 31) verbal damit gedroht haben, sie zu töten.

In den Wachräumen fanden die Bundespolizisten ein Dokument einer Ausländerbehörde bei dem Syrer auf, auf welchem falsche Personalien versehen waren. Nachdem die Polizeibeamten den Beschuldigten erkennungsdienstlich behandelt hatten und nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden durfte er die Dienststelle verlassen.

Die Bundespolizisten leiteten gegen den Mann aus Kiel ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung, mittelbarer Falschbeurkundung, sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin BPOL NRW: 25-Jähriger mit echt aussehendem Sturmgewehr im Regionalexpress - Bundespolizei stellt Verdächtigen

Polizeidirektion Hannover - Öffentlichkeitsfahndung: 73-jähriger Mann im Bereich Limmer vermisst - Wer hat den Mann gesehen?

Mittels Öffentlichkeitsfahndung sucht das Polizeikommissariat Hannover-Limmer seit Freitag, 31.01.2025, nach einem vermissten Senior. Die Ehefrau des 73-Jährigen meldete ihren Mann am Freitagabend als vermisst, nachdem er die gemeinsame Wohnung bereits am späten Donnerstagabend verlassen hatte und seitdem nicht zurückgekehrt war. Aufgrund bekannter Erkrankungen und der aktuellen Witterung ist eine Gefährdung des Mannes anzunehmen. Wer hat ihn gesehen?

Nach bisherigen Erkenntnissen verließ der 73 Jahre alte Kwaku Andre D. am Donnerstagabend gegen 21:00 Uhr seine Wohnung an der Deisterstraße in Linden-Mitte mit unbekanntem Ziel. Nachdem er auch am nächsten Tag nicht zurückgekehrt war, meldete sich seine besorgte Ehefrau am Freitagabend bei der Polizei. Die leitete umgehend Maßnahmen ein, um den Mann zu finden. Bis zum Samstagnachmittag blieb der 73-Jährige jedoch verschwunden. Möglicherweise ist der Mann nach Springe gefahren, wo er im Ortsteil Bennigsen ab und zu einer Arbeit nachgeht. Da der Vermisste an Demenz erkrankt und auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, befindet er sich womöglich in einer akuten Notsituation.

Der Vermisste ist etwa 1,60 bis 1,65 Meter groß und von schlanker Statur. Zum Zeitpunkt seines Verschwindens war er mit einer grünen Jogginghose mit weißen Streifen an der Seite bekleidet. Zudem trug er einen altmodischen Wintermantel mit Flicken sowie braune Sportschuhe. Möglicherweise hat der Gesuchte einen beigefarbenen Jutebeutel bei sich. Der Vermisste hat keinerlei persönliche Gegenstände dabei.

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthaltsort von Kwaku Andre D. gegen können, werden gebeten, sich beim Polizeikommissariat Hannover-Limmer unter der Telefonnummer 0511 109-3915 zu melden. /ram

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Michael Bertram
Telefon: 0511 109-1040 (Rückfragen bis 15:40 Uhr möglich)
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeidirektion Hannover - Öffentlichkeitsfahndung: 73-jähriger Mann im Bereich Limmer vermisst - Wer hat den Mann gesehen?

Polen. Einreiseversuch trotz Einreisesperre. Bundespolizeiinspektion Pasewalk - Pomellen

Am Wochenende stellten Bundespolizisten in Pomellen in einem Reisebus einen 45- jährigen Polen fest, gegen den ein Einreiseverbot gem. Richtlinie 2008/115/EG bis zum 08.03.2025 besteht. Das Landeseinwohneramt Berlin hatte ihn zur Festnahme - Ausweisung, Abschiebung ausgeschrieben. Eine weitere Fahndungsnotierung bestand noch durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Verstoßes gegen ein Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot. Hier waren eine Geldstrafe in Höhe von 2000,00 EUR sowie Kosten in Höhe von 167,00 EUR zu bezahlen. Ersatzweise waren 200 Tage Haft festgelegt. Der Pole konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und wurde in die JVA Neustrelitz eingeliefert.

Mehr Glück dagegen hatte ein 43-jähriger Deutscher. Er wurde ebenfalls in Pomellen angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft Halle zur Festnahme/ Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von 750,00 Euro und konnte damit 25 Tage Ersatzhaft abwenden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststelle Pomellen
Igor Weber
Telefon: 03 83 54 - 34 97 4 - 100
Mobil: 0172-511 0961
E-Mail: igor.weber@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
´Bundespolizei See´, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.



Zugefügt 2025 Januar 15

Polen. Einreiseversuch trotz Einreisesperre. Bundespolizeiinspektion Pasewalk - Pomellen

Technische Lösungen zur Senkung der Umweltbelastung durch Biozide

Insektizide oder Grünbelagsentferner werden im Außenbereich häufig versprüht. Dabei hängt es insbesondere von den verwendeten Geräten ab, wie stark die Chemikalien durch Abdrift auch in Bereiche getragen werden, die eigentlich nicht behandelt werden sollen. Durch die richtige Geräteauswahl kann die Belastung der Umwelt reduziert und der Gebrauch der Produkte effektiver gestaltet werden.
27.01.2025

Im Auftrag des Umweltbundesamts führte das Julius Kühn-Institut großangelegte Messungen zur ⁠Abdrift⁠ von Biozidanwendungen mit hohem Abdriftpotential durch, um die Auswirkungen auf die Umwelt und mögliche Risikominderungsmaßnahmen zu evaluieren. Zu diesen Anwendungen gehören beispielsweise die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, die Bekämpfung von fliegenden und kriechenden Insekten und die Entfernung von Algen auf Terrassen und Wegen. Ein Exkurs enthält eine Literaturrecherche mit Geräten, die zur Moskitobekämpfung eingesetzt werde können. Diese Recherche zeigt die Unterschiede zwischen Geräten zur Vektorbekämpfung und Geräten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

Zur Messung der Abdrift bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners wurden sowohl in einem vorhergehenden als auch in diesem Projekt in verschiedenen Anwendungsbereichen, wie Einzelbaum, Allee und Waldrand, und mit verschiedenen Geräten, wie Sprühkanone, Hubschrauber und UAV, Untersuchungen durchgeführt. Das Ergebnis ist eine Liste von empfohlenen Abdrifteckwerten, die in Zukunft bei der Expositionsbewertung im Rahmen der Produktzulassungen verwendet werden können. Zur Messung der Abdrift bei der Bekämpfung von fliegenden und kriechenden Insekten und bei der Entfernung von Algen wurden erste Untersuchungen mit einer Rückenspritze an einer Hauswand und auf einem gepflasterten Weg durchgeführt.

Basierend auf allen Ergebnissen werden Empfehlungen zur Expositionsbewertung und möglichen Maßnahmen zur Driftreduktion gegeben. Diese beinhalten einen Wechsel von Sprühkanonen mit pneumatischer Zerstäubung zu Sprühkanonen mit hydraulischer Zerstäubung mit drift-reduzierenden modernen Düsen oder den Wechsel von Hohlkegeldüsen zu Flachstrahldüsen bei der Verwendung von Rückenspritzen. Die Ergebnisse der Versuche zum Run-off zeigten zudem hohe Verluste von bis zu 50%, die minimiert werden könnten, indem bei vertikaler Applikation angemessene Aufwandmengen empfohlen werden. Diese Ergebnisse können in der Praxis angewendet werden, um die Belastung der Umwelt zu reduzieren.

Ein Factsheet des UBA fasst die Ergebnisse der zwei Forschungsvorhaben knapp zusammen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Technische Lösungen zur Senkung der Umweltbelastung durch Biozide

Passwortwechseln war gestern: Wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Benutzerkonten absichern können

Am 1. Februar ist Ändere-dein-Passwort-Tag. Die Idee: Für den Fall, dass ein Passwort z.B. unbemerkt in einem Datenleck enthalten war, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Passwörter vorsorglich ändern. Tatsächlich ist dieser Ratschlag jedoch überholt. Regelmäßige, anlassunabhängige Passwortwechsel führen erfahrungsgemäß dazu, dass zunehmend schwächere Passwörter genutzt werden. Sie sollten auch durch Dritte, etwa durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, nicht gefordert oder technisch erzwungen werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt stattdessen, zusätzlich zu starken Passwörtern die Zwei-Faktor-Authentisierung zu aktivieren oder ganz auf Passkeys umzusteigen.

Passwörter können in falsche Hände geraten – etwa bei einem Datenleck oder einem erfolgreichen Phishing-Angriff. Auch ein starkes Passwort bietet daher allein keinen ausreichenden Schutz vor Fremdzugriffen auf das jeweilige Benutzerkonto. Hier kommt die Zwei-Faktor-Authentisierung ins Spiel: Sie fungiert wie ein zweites Sicherheitsschloss. Um auf ihr Benutzerkonto zugreifen zu können, müssen Nutzerinnen und Nutzer dann einen Code eingeben, der z.B. von einer vorab installierten Authentifizierungs-App auf ihrem Smartphone erstellt wird. So wird es für Angreifende deutlich schwieriger, auf ein Konto zuzugreifen – selbst wenn sie das Passwort kennen.

Dr. Markus Bieletzki, Experte bei der Stiftung Warentest und Mitglied im Beirat Digitaler Verbraucherschutz des BSI: ´„Eine sichere Alternative zu Passwörtern stellen außerdem Passkeys dar: Statt ein Passwort einzugeben, nutzen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei beispielsweise ihren Fingerabdruck, die Gesichtserkennung oder eine PIN auf ihrem Smartphone oder Computer, um ein kryptografisches Verfahren in Gang zu setzen. Da sie kein Passwort mehr eingeben müssen, können Kriminelle auch kein Passwort mehr z.B. bei einem Phishing-Angriff oder Datenleck abgreifen oder anderweitig knacken. Das Benutzerkonto bleibt also gut geschützt.“´

Wie Verbraucherinnen und Verbraucher Passkeys nutzen können, erklärt das BSI auf seiner Website. Bietet ein Dienst weder die Zwei-Faktor-Authentisierung noch Passkeys an, kann es sich lohnen, nach alternativen Diensten Ausschau zu halten, die einen besseren Schutz des Benutzerkontos ermöglichen. Alle, die lieber auf Passwörter in Kombination mit der Zwei-Faktor-Authentisierung statt auf Passkeys setzen, sollten dabei weiterhin möglichst starke Passwörter verwenden. Ein Passwortmanager hilft dabei, den Überblick über die Vielzahl von Passwörtern zu behalten.

Maximilian Berndt, Experte für Verbraucherschutz beim BSI: ´„Wer heute seinen Accountschutz überprüfen möchte, sollte bei seinem E-Mail-Konto anfangen. Darüber kann man oftmals die Anmeldeverfahren bei anderen Benutzerkonten, etwa Social-Media-Accounts, zurücksetzen. Wer unbefugten Zugriff auf das E-Mail-Konto erlangt, dem stehen daher mitunter auch weitere Konten offen. Zum anderen ist es per E-Mail möglich, vertrauenserweckend mit engen Kontakten der betroffenen Person zu kommunizieren: Das spielt Betrügerinnen und Betrügern in die Hände.“´

Besteht der Verdacht, dass ein Passwort z.B. in einem Datenleck enthalten war, sollte der Nutzer das Passwort ändern. Mögliche Anzeichen für einen Fremdzugriff sind auch etwa, dass Einstellungen verändert oder E-Mails verschickt wurden, die der jeweilige E-Mail-Kontobesitzer nicht selbst versandt hat. Das weitere Vorgehen für einen solchen Ernstfall erklärt ein Notfallplan des BSI.

Wer bislang nur ein schwaches Passwort verwendet oder den Verdacht hat, ein Passwort sei nicht mehr geheim, kann den 1. Februar nutzen, um dies zu ändern – womöglich zum letzten Mal. Besteht kein begründeter Verdacht, können Verbraucherinnen und Verbraucher den Aktionstag besser nutzen, indem sie die Zwei-Faktor-Authentisierung aktivieren oder gleich auf Passkeys umsteigen.

Pressekontakt:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

BSI in Social Media

Empfehlungen des BSI

Sichere Passwörter erstellen
Passwörter verwalten mit dem Passwort-Manager
Zwei-Faktor-Authentisierung – mehr Sicherheit für Geräte und Daten
Passkeys - anmelden ohne Passwort
Notfallplan gehacktes E-Mail-Konto - Hilfe für Betroffene





Zugefügt 2025 Januar 15

Passwortwechseln war gestern: Wie Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Benutzerkonten absichern können

Polizeieinsatz nach Hinweisen aus Sicherheitskreisen - Polizei Rhein-Erft-Kreis

Mit gezielten Ermittlungen hat die Polizei Rhein-Erft-Kreis am Samstag (1. Februar) Hinweise auf eine mutmaßliche Bedrohungssituation in Wesseling entkräftet. Mit Eingang eines Hinweises fuhren Streifenteams unverzüglich zum Einsatzort und sicherten das Umfeld einer Kirche und deren Nebengebäude. Kriminalbeamte nahmen die Ermittlungen in alle Richtungen auf. Um einen unverzüglichen Überblick über den Einsatzraum zu erhalten, war ein Polizeihubschrauber im Einsatz.

Gegen 10.45 Uhr erhielt die Polizei Rhein-Erft-Kreis aus Sicherheitskreisen Informationen, die Hinweise auf eine mögliche Bedrohungssituation enthielten. Erste Ermittlungen ergaben, dass diese Hinweise Bezüge zum Gelände einer an der Bonner Straße gelegenen Kirchengemeinde haben könnten.

Die Beamten nahmen Kontakt zu Verantwortlichen der Gemeinde auf. Während eines Sicherheitsgesprächs entstand Einvernehmen, dass ein um 12 Uhr geplanter Gottesdienst vorsorglich durch die Gemeinde abgesagt wurde. Personen, die sich aktuell in der Kirche befanden, verließen das Gotteshaus. Eine im Pfarrheim geplante private Feier wurde ebenfalls vorsorglich durch die Veranstalter abgesagt.

Kriminalbeamte waren am Einsatzort und führten die Ermittlungen zu den eingegangenen Hinweisen fort. Die Ermittlungen ergaben, dass sich die eingegangenen Hinweise auf die private Veranstaltung bezogen. Die zuständigen Kriminalbeamten entkräfteten mittlerweile alle Gefahrenmomente. Nach derzeitiger Einschätzung bestand zu keinem Zeitpunkt eine konkrete Gefährdung.

Der Einsatz vor Ort ist beendet. (he)




Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeieinsatz nach Hinweisen aus Sicherheitskreisen - Polizei Rhein-Erft-Kreis

Sicherer Umgang mit dem Personalausweis: Tipps zum Schutz Ihrer Identität

Die Missbrauchsmöglichkeiten von gestohlenen Ausweisen sind vielfältig und können für Betroffene rechtliche und psychische Konsequenzen nach sich ziehen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie Ausweiskopien sicher handhaben und sich vor Identitätsdiebstahl schützen können.
Fragen und Antworten zum Identitätsdiebstahl im Internet im Zusammenhang mit Ausweiskopien


Warum ist das Versenden von Ausweiskopien im Internet riskant?

Cyberkriminelle haben es zunehmend auf Ausweise im Internet abgesehen. Dazu hacken sie oft Unternehmen, die sensible Kundendaten speichern oder schalten betrügerische Angebote auf Verkaufsportalen. Die erbeuteten Daten werden dann für Identitätsdiebstahl oder andere Betrügereien missbraucht. Erbeutete Daten werden auch im sog. Darknet feilgeboten.
Welche Betrugsmaschen werden mit gestohlenen Ausweisen durchgeführt?

Die Missbrauchsmöglichkeiten von gestohlenen Ausweisen sind vielfältig und reichen von Hotelbuchungen mit gefälschter Identität über Einkäufe bis hin zur Eröffnung von Bankkonten im Ausland.
Welche Folgen kann der Identitätsdiebstahl für Betroffene haben?

Es ist z.B. möglich, dass Sie Rechnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten für Waren und/oder Dienstleistungen, die Sie niemals gekauft bzw. in Anspruch genommen haben. In extremen Fällen kann es passieren, dass Opfer z. B. mit Geldwäsche-Vorwürfen konfrontiert werden, da Konten unter ihrem Namen für illegale Zwecke genutzt wurden.
Ist es generell erlaubt, Ausweiskopien zu erstellen und zu versenden?

Die Digitalisierung von Ausweisdokumenten, also das Einscannen von Vorder- und Rückseite, ist rechtlich zulässig. Das Bundesinnenministerium (BMI) warnt jedoch davor, Ausweiskopien über das offene Internet zu versenden, da dies ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt.
Welche Rolle spielen menschliche Fehler bei der Gefahr von Cyberkriminalität?

Neben technischen Schwachstellen sind oft menschliche Fehler ein großes Problem bei der Cyberkriminalität. Unbedarftes Verhalten im Umgang mit persönlichen Daten und mangelnde Vorsicht beim Versenden von Ausweiskopien erleichtern es Kriminellen, sensible Informationen zu erlangen und zu missbrauchen.
Was tun im Ernstfall?

Falls Sie feststellen, dass Ihr Ausweis missbraucht wurde oder sie den Verdacht haben, dass ein Empfänger ihre Ausweiskopie für betrügerische Zwecke nutzen könnte, ist schnelles Handeln entscheidend:

Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Je schneller die Ermittlungen beginnen, desto größer ist die Chance, den Schaden einzugrenzen.

Informieren Sie betroffene Unternehmen oder Institutionen. Geben Sie Bescheid, falls Ihre Daten unrechtmäßig verwendet wurden, um weitere Konsequenzen zu verhindern.

Suchen Sie sich gegebenenfalls psychologische Hilfe. Identitätsdiebstahl kann traumatisierend sein – zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen.


Ausweiskopien sicher handhaben

Markieren Sie Kopien deutlich. Falls eine Ausweiskopie unvermeidbar ist, versehen Sie diese mit einem Vermerk, z. B.: „Nur zur Vorlage bei [Unternehmen] am [Datum]“. Sie können auch den Zweck der Vorlage notieren. Die Kopie sollte außerdem als solche eindeutig und dauerhaft erkennbar sein.
Verwenden Sie sichere Übertragungswege. Vermeiden Sie das Versenden von Ausweiskopien über unsichere Kanäle wie unverschlüsselte E-Mails. Nutzen Sie stattdessen verschlüsselte Dateien oder Kommunikationswege.
Bewahren Sie Ausweiskopien sicher auf. Auch digital gespeicherte Kopien sollten gut geschützt sein. Nutzen Sie sichere Passwörter und verschlüsseln Sie sensible Daten.



Zugefügt 2025 Januar 15

Sicherer Umgang mit dem Personalausweis: Tipps zum Schutz Ihrer Identität

Ukraina - EINLADUNG anlässlich des 3. Jahrestags des Kriegsbeginns

Drei Jahre russischer Angriff auf die Ukraine und ihre kulturelle Identität! Was unternehmen die EU und Deutschland zur Sicherung der Kulturgüter? Am 24. Februar 2025 jährt sich zum dritten Mal der Beginn des brutalen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Seit drei Jahren leidet die ukrainische Bevölkerung unter den russischen Raketen- und Drohnenangriffen auf das gesamte Land. Russland greift dabei gezielt zivile Einrichtungen an und versucht auch, ukrainische Kulturdenkmäler und somit die ukrainische Identität insgesamt systematisch zu zerstören.

Nach einer vorläufigen Einschätzung des Ministeriums für Kultur und Informationspolitik der Ukraine wurden seit dem 24. Februar 2022 mehr als 1.500 Kulturerbestätten und Infrastrukturen in der Ukraine durch die russische Invasion beschädigt oder vollständig zerstört.

Wir erinnern uns an das Schewtschenko-Theater in Tschernihiw, das am 21. August 2023 von einer russischen Rakete getroffen und schwer beschädigt wurde, aber auch an den Beschuss der Verklärungskathedrale in der Altstadt von Odessa, die als UNESCO Weltkulturerbe unter besonderem Schutz steht. Diese Zerstörung in unmittelbarer europäischer Nachbarschaft darf die zivilisierte Welt nicht zulassen.

Deshalb leisten die EU und die Deutsche Bundesregierung gemeinsam mit internationalen Partnern neben militärischer und humanitärer Hilfe auch Unterstützung für den Kultursektor. Mit diesem Ziel hat die EU seit Beginn des russischen Angriffskrieges mehr als 35 Millionen Euro in die Unterstützung des kulturellen und kreativen Sektors der Ukraine investiert.

Die Bundesregierung hat seit Kriegsbeginn der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft für Wirtschaft und Wissenschaft mit dem Ukraine Art Aid Center 8,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. So konnten seit 2022 mehr als 900 Kultureinrichtungen in der gesamten Ukraine mit Hilfslieferungen zur Sicherung von Kulturgut unterstützt werden.

Eröffnung

Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission in Deutschland

Grußworte

S.E. Oleksii Makeiev, Botschafter der Ukraine,(angefragt)
S.E. Dr. Dr. h.c. Jan Tombiński, Botschafter von Polen
N.N., Auswärtiges Amt

Multimediavortrag

Lukas Augustin, Präsident der Deutsch-Ukrainischen Gesellschaft für Wirtschaft und Wissenschaft und Prof. Dr. Matthias Müller, Ukraine Art Aid Center

Diskussion

Kateryna Rietz-Rakul, Leiterin des Ukrainischen Instituts in Deutschland
Stephan Doempke, Chair, World Heritage Watch
Dr. Johannes Nathan, Ukraine Art Aid Center

Schlußwort

Prof. Larysa Didkovska, Rektorin der Ukrainischen Freien Universität München: „Challenges and Resources of Ukrainian Cultural Identity in Wartime“



Zugefügt 2025 Januar 15

Ukraina - EINLADUNG anlässlich des 3. Jahrestags des Kriegsbeginns

Sudan - Reise Parlamentarischer Staatssekretär Niels Annen besucht Sudan: Humanitäre Krise steht im Fokus der Reise

16. Januar 2025 | Der Parlamentarische Staatssekretär im Entwicklungsministerium (BMZ) Niels Annen ist zu einer Reise nach Sudan aufgebrochen. Schwerpunkt der Reise ist das Thema Flucht und Vertreibung. In Sudan herrscht seit April 2023 ein blutiger Krieg zwischen den sudanesischen Streitkräften und den Milizen der Rapid Support Forces (RSF). Mit mehr als zwölf Millionen Vertriebenen ist der Konflikt die größte humanitäre Krise weltweit. Annen wird sich in Port Sudan ein Bild von der humanitären Lage, der deutschen Unterstützung und internationalen Zusammenarbeit zugunsten der notleidenden Bevölkerung machen. Überdies wird er Deutschlands Forderung nach sofortigem Waffenstillstand und vollem humanitären Zugang bekräftigen.


Annen: „In Sudan hungern Millionen Menschen und sind Krankheiten schutzlos ausgeliefert. Von der internationalen Öffentlichkeit wird das sudanesische Drama aber leider viel zu wenig beachtet. Darum ist es sehr wichtig, immer wieder auf die katastrophale Lage in Sudan hinzuweisen und Wege auszuloten, wie trotz des Kriegs Voraussetzungen für die Menschen geschaffen werden können, sich selbst zu versorgen und Perspektiven für eine friedliche Zukunft zu schaffen. Denn betroffen sind auch Sudans Nachbarländer, die den Millionen Flüchtlingen Obhut gewähren.“

In Port Sudan wird Annen mit den wichtigsten in Sudan vertretenen Organisationen der Vereinten Nationen sprechen, darunter das Kinderhilfswerk UNICEF, das Welternährungsprogramm WFP und das Flüchtlingskommissariat UNHCR. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Sudan kooperiert eng mit diesen UN-Organisationen. Zentrales Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Sudan ist die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit in den ärmsten Bevölkerungsgruppen. Dazu gehört die Grundversorgung mit Nahrung, Wasser und Unterkunft, aber auch längerfristige Ansätze wie die Ankurbelung der Landwirtschaft, was die Ernährung verbessert und neue Jobs schafft, die Existenzen sichern.

In Sudan wüten seit April 2023 schwere Kämpfe zwischen der sudanesischen Armee (SAF) und den paramilitärischen Rapid Support Forces, die versuchen, die Kontrolle über das Land zu erlangen (weitere Infos finden Sie hier). Beide Konfliktparteien missachten die Menschenrechte und verletzen das internationale Völkerrecht. Die humanitäre Lage ist desaströs. Mehr als 3,4 Millionen Menschen sind in die Nachbarländer geflohen (weitere Infos finden Sie hier). Mehr als 8,7 Millionen Menschen sind Binnenvertriebene in Sudan. Die bestehenden Flüchtlingscamps dort sind überfüllt und es kommt immer häufiger zu Todesfällen durch Infektionskrankheiten wie Masern und Cholera. Laut den Vereinten Nationen leiden mehr als 26 Millionen Menschen in Sudan an Hunger.



Zugefügt 2025 Januar 15

Reise Parlamentarischer Staatssekretär Niels Annen besucht Sudan: Humanitäre Krise steht im Fokus der Reise

wien - Sechs Verkehrstote in der vergangenen Woche

In der vergangenen Woche starben vier Pkw-Lenker, ein Fußgänger und ein Leichtmotorradlenker bei Verkehrsunfällen. Zu einem tragischen Verkehrsunfall kam es am Donnerstag, 30. Jänner 2025, im Bezirk Urfahr-Umgebung, Oberösterreich, bei dem der oben erwähnte Fußgänger getötet wurde. Der 15-Jährige hielt sein Mofa auf einer Landesstraße L an, um einer weiteren Mofalenkerin zu helfen, welche nach einem technischen Gebrechen anhalten musste. Weder der 15-jährige Fußgänger, noch die beiden Mofas dürften ausreichen beleuchtet gewesen sein, sodass diese in der Dunkelheit und dem vorherrschenden leichten Nebel, schwer auszunehmen waren. Ein 24-jähriger, nachkommender Pkw-Lenker, bemerkte den 15-Jährigen auf der Fahrbahn zu spät und erfasste diesen frontal. Der Fußgänger wurde durch den Anprall in ein angrenzendes Feld geschleudert und so schwer verletzt, dass er im Spital seinen Verletzungen erlag. Die zweite Mofalenkerin, sowie der Pkw-Lenker blieben bei dem Unfall unverletzt. Am Wochenende, zu Beginn der Semesterferien in Niederösterreich und Wien, verunglückten zwei der sechs verstorbenen Verkehrsteilnehmer.

Drei Personen kam in der Vorwoche auf Landesstraßen B, zwei auf Landesstraßen L und eine auf einer Autobahn ums Leben. Drei Verkehrstote mussten in Niederösterreich, zwei in Oberösterreich und einer in Vorarlberg beklagt werden.

Vermutliche Hauptunfallursachen waren in zwei Fällen Unachtsamkeit/Ablenkung und in je einem Fall ein Fehlverhalten des Fußgängers, eine nichtangepasste Geschwindigkeit und Überholen. Bei einem tödlichen Unfall konnte die Ursache bisher nicht geklärt werden. Zwei tödliche Unfälle waren Alleinunfälle und ein Pkw-Lenker verwendete keinen Sicherheitsgurt.

Vom 1. Jänner bis 2. Februar 2025 gab es im österreichischen Straßennetz 18 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2024 waren es 20 und 2023 30.
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/C/10 - Öffentlichkeitsarbeit
Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres
+43 (0) 1-531 26 - 90 15 60
BMI-Ressortsprecher@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

Bundesministerium für Inneres
Florian Ammer, BA

Verkehrsdienst/Strategische Unfallanalyse

Tel.: +43-0-59133-982514

florian.ammer@bmi.gv.at

www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Januar 15

Sechs Verkehrstote in der vergangenen Woche

Schussabgaben in Hamburg-St. Georg - Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf - Polizei Hamburg

Tatzeit: 12.01.2025, 22:44 Uhr

Tatorte: Hamburg-St. Georg, Steindamm und Hansaplatz

Gestern Abend ist es im Stadtteil St. Georg zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf ein Jugendlicher eine nicht lebensbedrohliche Schussverletzung erlitten hat. Polizei und Staatsanwaltschaft suchen Zeuginnen und Zeugen.

Den bisherigen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden zufolge betrat zunächst ein Jugendlicher ein Lokal am Steindamm und gab unvermittelt mehrere Schüsse auf einen 49-jährigen hierdurch leicht verletzten Gast ab und flüchtete anschließend zu Fuß in Richtung Hansaplatz.

Der 49-Jährige und mehrere Begleiter verfolgten den Minderjährigen bis in ein Lokal am Hansaplatz. Dort schlugen und traten zwei der Gruppe auf ihn ein und gaben ebenfalls mehrere Schüsse auf ihn ab. Der 49-jährige russische Staatsangehörige und seine Begleiter flüchteten daraufhin aus der Gaststätte in verschiedene Richtungen.

Im Rahmen der umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Funkstreifenwagen nahmen Einsatzkräfte den 49-Jährigen sowie sechs Begleiter vorläufig fest. Die Prüfungen hinsichtlich ihrer Tatbeiträge dauern an.

Eine Rettungswagenbesatzung transportierte den verletzten Jugendlichen zur Behandlung in ein Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht.

Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen aufgenommen.

Zeuginnen und Zeugen, die in diesem Zusammenhang gestern Abend verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg POL-HH: 250113-1. Schussabgaben in Hamburg-St. Georg - Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf

Polizei Bremen -Polizeieinsatz nach Lachgaskonsum--

Am Samstagabend schritt die Polizei in Huchting ein, nachdem ein 15-jähriger Jugendlicher sich im Keller eines Wohnhauses eingeschlossen und Lachgas konsumiert hatte. Die alarmierten Einsatzkräfte wurden von der Familie des Jungen verständigt, da er in der Vergangenheit bereits aufgrund seines Lachgaskonsums in ärztlicher Behandlung war.

Beim Eintreffen der Polizei verhielt sich der Jugendliche aggressiv und griff sofort die Einsatzkräfte an. Dabei wurde eine 28-jährige Polizistin im Gesicht verletzt, sodass sie ihren Dienst nicht weiter fortsetzen konnte. Da der Jugendliche zudem um sich spuckte, musste er fixiert und mit einer Spuckschutzhaube versehen werden. Anschließend wurde er zur medizinischen und psychologischen Begutachtung in ein Krankenhaus gebracht. Nachdem sich die Lage beruhigt hatte, übergaben die Einsatzkräfte ihn nach Abschluss der Maßnahmen wieder seinen Erziehungsberechtigten. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Polizei warnt

Lachgas ist ein farb- und geruchloses Gas, das unter anderem in der Industrie, beim Zahnarzt oder in der Lebensmittelbranche Verwendung findet. Beim missbräuchlichen Inhalieren wirkt es kurzzeitig berauschend, kann jedoch zu Sauerstoffmangel, Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen sowie langfristig zu Nerven- und Hirnschäden führen. Die Polizei Bremen weist darauf hin, dass der Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel unter Jugendlichen ein besorgniserregender und lebensgefährlicher Trend ist. Eltern sollten mit ihren Kindern über die Gefahren sprechen und sie für einen bewussten Umgang mit solchen Substanzen sensibilisieren. Für weitere Informationen und Präventionstipps steht das Präventionszentrum der Polizei Bremen unter der Telefonnummer 0421 362-19003 zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Bremen POL-HB: Nr.: 0069 --Polizeieinsatz nach Lachgaskonsum--

Spionagekamera. Tatort Damentoilette – Aufregung um vermeintliche Spionagekamera - Bremen

Ein mysteriöses Objekt auf der Damentoilette der Universität Bremen sorgte am Wochenende für Aufregung und rief schließlich die Polizei auf den Plan. Was als brisante Enthüllung begann, endete jedoch mit einer überraschenden Wendung.

Alles begann am Freitag, als eine aufmerksame Reinigungskraft ein verdächtiges Gerät entdeckte. Der Verdacht: Eine versteckte Kamera! Die Universitätsleitung reagierte umgehend und informierte die Studierenden – nicht nur vor Ort mit Aushängen, sondern dank sozialer Netzwerke bald in ganz Bremen (und wahrscheinlich auch darüber hinaus). Die besorgten Anrufe und Anfragen bei der Polizei ließen nicht lange auf sich warten: Wer spioniert hier die Damen aus?

Am Samstagvormittag nahmen sich unsere Einsatzkräfte des Falls an und inspizierten die sanitären Anlagen – mit negativem Ergebnis. Dann der entscheidende Moment: Die gefundene vermeintliche Kamera wurde genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis? Kein High-Tech-Spionagegerät, sondern ein gewöhnliches Diktiergerät.

Die große Frage bleibt: War es ein vergessener Lernhelfer, ein missglückter Scherz oder doch ein (sehr ungeschickter) Lauschangriff? Die Ermittlungen dauern an – wir bleiben dran!

In der Zwischenzeit dürfen alle erleichtert durchatmen: Die Toiletten bleiben weiterhin ein sicherer Rückzugsort.



Zugefügt 2025 Januar 15

Spionagekamera! Tatort Damentoilette – Aufregung um vermeintliche Spionagekamera - Bremen

Schusswaffe! Bewaffneter Raubüberfall auf Kiosk in Bremen-Osterholz – Täter flüchten ohne Beute

Ort: Bremen-Osterholz, OT Blockdiek, Osterholzer Landstraße
Zeit: 31.01.25, 21.15 Uhr

Am Freitagabend überfielen zwei bewaffnete Räuber einen Kiosk in der Osterholzer Landstraße. Die Täter flüchteten ohne Beute in Richtung Blockdiekfleet.

Gegen kurz nach 21:00 Uhr betraten die maskierten Männer den bereits geschlossenen Kiosk und forderten unter Vorhalt einer Schusswaffe und eines Messers von dem 49-jährigen Verkäufer die Herausgabe von Geld. Dieser weigerte sich und versuchte, sich mit seinem Handy als Schlagwerkzeug zu verteidigen. Daraufhin ergriffen die Täter die Flucht.

Einer der Männer war etwa 35 Jahre alt, 1,80 Meter groß und trug eine dunkle lange Hose sowie ein dunkles langes Oberteil mit einem blauen Emblem auf der linken Brust. Sein Komplize, ebenfalls etwa 35 Jahre alt und 1,80 Meter groß, war ähnlich gekleidet – mit einer dunklen langen Hose, die am unteren Rand möglicherweise einen reflektierenden Streifen hatte, sowie einem dunkelblauen Oberteil mit weißen Ärmelstreifen und einem weißen Emblem auf der linken Brust. Zudem trug er eine sechseckige Sonnenbrille.

Zeugen, die Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0421 362-3888 zu melden.

Das Verhalten des Kioskverkäufers war sehr couragiert. Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang: Gehen Sie kein Risiko ein und bringen Sie sich nicht in Gefahr. Gefordert ist kein Heldentum. Prägen Sie sich Tätermerkmale und Fluchtrichtungen ein und rufen Sie die 110.



Zugefügt 2025 Januar 15

Schusswaffe! Bewaffneter Raubüberfall auf Kiosk in Bremen-Osterholz – Täter flüchten ohne Beute

tod. Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel - Unbekannter Toter nach Hinweisen identifiziert

Nachdem sich die Polizei am Montag mit einem Foto eines zuvor nicht identifizierten Verstorbenen mit der Bitte um Hinweise an die Öffentlichkeit gewendet hat, konnte der Mann inzwischen identifiziert werden. Wie die zuständigen Ermittler des Kommissariats 11 der Kasseler Kripo berichten, gingen bereits kurz nach der Veröffentlichung mehrere Hinweise von Angehörigen des Mannes aus dem Ausland bei ihnen ein. Diese deuteten eindeutig auf einen aus Moldawien stammenden 30-Jährigen hin, der von ihnen erkannt und nun zweifelsfrei identifiziert werden konnte.

Der zunächst unbekannte Mann war am Dienstag, den 17.12.2024, in einem Mehrfamilienhaus in der Wolfhager Straße im Kasseler Stadtteil Rothenditmold verstorben. Ein Bewohner des Hauses hatte den Mann erst kurz zuvor in der Kasseler Innenstadt kennengelernt. Die weiteren Ermittlungen zur Klärung der Identität des Toten und der genauen Todesursache waren von den Beamten des K 11 übernommen worden. Bei der Obduktion des Verstorbenen hatten sich keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden ergeben. Die Identität des Toten konnte jedoch trotz umfangreicher Ermittlungen nicht geklärt werden, weshalb sich die Ermittler am Montag mit dem Foto des Mannes, das kurz vor seinem Tod entstanden war, an die Öffentlichkeit gewendet hatten.

Medienvertreter werden gebeten, das veröffentlichte Foto des Mannes soweit möglich aus den Berichterstattungen zu entfernen.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1021

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de



Zugefügt 2025 Januar 15

tod. Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel - Unbekannter Toter nach Hinweisen identifiziert

Lateinamerika: Soforthilfe

Die Länder Lateinamerikas sind von multiplen Krisen betroffen. Mit Soforthilfe-Projekten unterstützt das DRK die Rotkreuzgesellschaften vor Ort, schnell und wirksam zu reagieren.
Jetzt spenden!
Naturkatastrophen und Migration

Lateinamerika ist weltweit eine der am stärksten von Naturkatastrophen betroffenen Regionen. Erdbeben, Hurrikans, Überschwemmungen und Dürren treten aufgrund geografischer und klimatischer Bedingungen regelmäßig auf und verursachen immense Schäden. Gleichzeitig führen soziale und politische Instabilität sowie große Migrationsbewegungen zu humanitären Notlagen.
Drei Helfende mit Wasserkanistern
Verteilung von Hilfgsgütern in Brasilien.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) leistet in diesen Situationen schnelle und wirksame Soforthilfe, die durch die enge Zusammenarbeit mit den nationalen Rotkreuz-Gesellschaften ermöglicht wird. Mit ihren Strukturen und Netzwerken vor Ort gewährleisten diese eine besonders effiziente und bedarfsgerechte Hilfe. Die einzigartige Stärke des Rotkreuz-Netzwerks basiert auf der Arbeit der vielen Freiwilligen, die den betroffenen Gemeinschaften selbst angehören. Dadurch kann Hilfe nicht nur schnell bereitgestellt, sondern auch spezifisch an die lokalen Bedürfnisse angepasst werden.

Ob medizinische Versorgung, Nahrungsmittel oder sauberes Wasser – das DRK unterstützt die lokalen Partner dabei, in Krisensituationen unverzüglich zu reagieren und langfristig die Resilienz der betroffenen Gemeinden zu stärken. Die Zusammenarbeit und das Vertrauen in die Strukturen vor Ort machen diese humanitäre Arbeit so effektiv und nachhaltig.
Soforthilfe in Honduras
Reaktion auf Dengue-Ausbruch
Reduzierung der Dengue-Fälle & Verbesserung der Gesundheit
Freiwilliger im Gespräch mit Frau
Gemeinsam gegen Dengue: Gemeinsam mit Mitarbeitenden staatlicher Einrichtungen und Gemeinde-Organisationen veranstalten Freiwillige des Roten Kreuzes intensive Aktions- und Sensibilisierungstage.
Menschengruppe vor Gebäude
Die Aktions- und Sensibilisierungstage dienen vor allem der Beseitigung von Brutstätten und der Ausrottung des Überträgers des Denguefiebers.

Im Jahr 2024 wurden mehr als 100.000 Dengue-Fälle in Honduras registriert. Die hohe Anzahl der Infektionen führte zu einer Überlastung des Gesundheitssystems und dem Ausruf des nationalen Notstands. Der begrenzte Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen erhöhte das Dengue-Risiko in Honduras zusätzlich.
Unterstützung des DRK

Mit dem Ziel, der Verbreitung von Dengue präventiv und nachhaltig entgegenzuwirken, unterstützt das DRK die folgenden Maßnahmen des Honduranischen Roten Kreuzes zur Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen in zehn Gemeinden in La Paz:

Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten sowie Wasser- und Sanitäreinrichtungen
Förderung der Gesundheitsprävention durch Kommunikations- und Aufklärungskampagnen

Frau mit Helfer und Wasserkanister
Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist unverzichtbar für die Gesundheit.
Freiwilliger nebelt Bus ein
Um die Dengue übertragenden Moskitos zu bekämpfen und so die Ausbreitung des Dengue-Fiebers zu stoppen, kommen auch Ausräucherungskampagnen zum Einsatz - wie hier während der COVID-19-Pandemie.
Schutz, Gleichstellung und Inklusion

Um Sicherheit und Wohlergehen unterschiedlich gefährdeter Gruppen zu gewährleisten, sind die Kommunikationsmaßnahmen spezifisch auf deren Bedürfnisse zugeschnitten. Bei der Gestaltung der Hygienemaßnahmen kommen zudem Gender- und Inklusionsansätze zum Tragen. Und durch Community Engagement and Accountability (CEA) werden Partizipation und Dialog mit den Gemeinden sichergestellt.

Durch Spenden kann das Risiko für den Ausbruch von Dengue auch in Zukunft über die Laufzeit des Soforthilfe-Projekts hinaus verbessert werden. Jetzt spenden!
Projektdaten

Region: La Paz, Honduras
Laufzeit: 19.06. bis 31.12.2024
Projektvolumen: 250.000 Euro
Finanzierung: Auswärtiges Amt; DRK/Spenden
Partner: Honduranisches Rotes Kreuz
Soforthilfe
Dengue-Fieber in Guatemala
Ausbruch historischen Ausmaßes
Freiwilliger misst Blutdruck
Gesundheitsdienste in Guatemala
Zwei Rotkeuzlerinnern zeigen Poster
Zwei Mitarbeiterinnen des Guatemaltekischen Roten Kreuzes halten in einem im Dorf nahe der Grenze zu Honduras einen Vortrag zur Prävention von Dengue-Fieber.

Der Dengue-Ausbruch in Guatemala hat 2024 historische Ausmaße angenommen. Bis Juli 2024 wurden über 48.000 Verdachtsfälle gemeldet. Besonders betroffen waren Kinder unter 15 Jahren. Die stark steigenden Fallzahlen haben zu einer Überlastung der Krankenhäuser und Notdienste geführt.

Das Guatemaltekische Rote Kreuz (GRK) hat gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz und in enger Abstimmung mit den nationalen Behörden umfassende Maßnahmen ergriffen, um die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen in den betroffenen Regionen zu unterstützen.

Die Projektaktivitäten tragen dazu bei, die Verbreitung von Dengue einzudämmen und das Gesundheitssystem zu unterstützen. Darüber hinaus schützen sie die Gesundheit und Lebensgrundlagen der betroffenen Menschen vorausschauend und langfristig.
Helfer laden Wassereimer von Ladefläche ab
Verteilung von verschließbaren Wassereimern und Filtern
Helfer trägt Container und Karton
Für Reinigungsaktionen und die Beseitigung von Mückenbrutstätten braucht es verschiedenes Zubehör.

Beseitigung von Mückenbrutstätten und Umsetzung von Reinigungskampagnen

Aufbau eines Gesundheitsüberwachungssystems zur fühzeitigen Diagnose und Behandlung von Dengue-Fällen

Verteilung von Wasseraufbewahrungsbehältern, Hygiene- und Haushaltsreinigungssets an gefährdete Haushalte

Bereitstellung von Müllcontainern und Geräten zur chemischen Bekämpfung von Mücken

Schulung von Gesundheitspersonal und Freiwilligen des GRK speziell im klinischen Management von Dengue

Projektdaten

Regionen: Quetzaltenango und Retalhuleu im Westen des Landes – zwei der am stärksten betroffenen Gebiete
Laufzeit: 15.08. bis 31.12.2024
Projektvolumen: 200.000 EUR
Finanzierung: Auswärtiges Amt, DRK
Partner: Guatemaltekisches Rotes Kreuz
Soforthilfe in Brasilien
Überschwemmungen in Rio Grande do Sul
Überschwemmter Stadtteil von Porto Alegre
Luftaufnahme der überfluteten Straßen im Stadtteil Sarandi in Porto Alegre, Bundesstaat Rio Grande do Sul, Brasilien, am 5. Mai 2024. (Foto: Carlos Fabal/AFP)
Menschen in Booten in überfluteter Straße
Das Militär und Freiwillige retten Bewohner aus Häusern, die vom Wasser des Guaiba-Sees in Porto Alegre überflutet wurden. (Foto: GILMAR ALVES/ASI/Agência Estado via AFP)
Zwei Rotkreuzler vor Trümmern
Mitarbeitende des Roten Kreuzes bei der Bewertung der Schäden in den von den Überschwemmungen betroffenen Gemeinden in Rio Grande Do Sul.
Rotkreuzlerin am Tisch mit Seniorin
Eine Freiwillige registriert von der Katastrophe betroffene Menschen in der Gemeinde Asa Branca, damit sie Zugang zu verschiedenen Diensten des Roten Kreuzes erhalten können.
6 Rotkreuz-Helfer in mit Hilfsgüterpaletten befüllter Halle
Eine Lieferung von Hilfsgütern des Deutschen Roten Kreuzes hat das Humanitäre Zentrum in Panama in Richtung Rio Grande do Sul verlassen, um den von der Flutkatastrophe betroffenen Familien zu helfen.
Helfende beim Kisten-Verteilen und Gespräch
Bei einer Hilfsgüterverteilung

Die verheerenden Überschwemmungen im Mai 2024 im brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul, forderten mehr als 169 Todesopfer und über 800 Verletzte.

2,3 Millionen Menschen sind direkt von den Überschwemmungen betroffen, darunter mehr als 550.000 Binnenvertriebene. Die öffentliche Infrastruktur und wirtschaftliche Lebensgrundlagen wurden massiv geschädigt Indigene Bevölkerungsgruppen und Menschen in ländlichen Gebieten leiden besonders unter den negativen Auswirkungen der Überschwemmungen.

In enger Abstimmung mit dem Brasilianischen Roten Kreuz (BRK) und der Internationalen Föderation des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds (IFRC) konzentrierte sich das DRK darauf, besonders vulnerablen Haushalten schnell und effizient zu helfen:

Verteilung von 1.700 Haushaltsreinigungs-Sets und 8.500 Decken

Durchführung von Bargeldhilfen zu je 242 Euro für 1.000 Familien, die es ihnen ermöglicht, ihre dringendsten Bedürfnisse selbstbestimmt zu decken

Projektdaten

Region: Rio Grande do Sul
Laufzeit: 01.06. bis 31.12.2024
Projektvolumen: 500.000 EUR
Finanzierung: Auswärtiges Amt; DRK/Spenden
Partner: Brasilianisches Rotes Kreuz, IFRC
Soforthilfe
Migration in Zentralamerika

Die Migrationsrouten durch Mexiko, Costa Rica und Honduras gehören zu den wichtigsten Transitwegen für Menschen auf der Flucht im Raum Lateinamerika. Viele Migrantinnen und Migranten sind auf ihrer Reise extremen Gefahren und Belastungen ausgesetzt, insbesondere vulnerable Gruppen wie unbegleitete Kinder, schwangere Frauen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Die stark steigenden Migrationszahlen belasten sowohl die Transitländer als auch die lokalen Gemeinschaften erheblich und erfordern eine gezielte humanitäre Unterstützung.
Gruppe vor Einsatzwagen mit Freiwilligen
Die HSPs (hier in Honduras) bieten verschiedene Hilfeleistungen für die Migrantinnen und Migranten an, unter anderem medizinische Erstversorgung.
Helferin und Mann mit Handys sprechen
Um in Kontakt mit der Familie bleiben zu können, ist es wichtig, dass das Handy geladen ist – nicht nur in Honduras, wie hier im Bild.
Helfer im Gespräch mit Menschengruppe
Die Freiwilligen informieren zu verschiedenen Themen (hier in Honduras).
Helferin untersucht Fuß eines Mannes
Lange Fußmärsche können zu Überlastung und Verletzungen führen. Die Freiwilligen des Roten Kreuzes helfen bei der Versorgung der Wunden – wie hier in Costa Rica.
Helfer am Steuer
Mit den mobilen HSPs finden die Migrantinnen und Migranten einen sicheren Ort und lebenswichtige Unterstützung auf der Durchreise. Sie dienen ihrer Widerstandsfähigkeit.
Helfer und Schlange von Begünstigten
Die Verteilung von Hygieneartikeln in Mexiko

Im Rahmen dieses Projekts unterstützt das DRK – gemeinsam mit den Rotkreuz-Gesellschaften in Mexiko, Costa Rica und Honduras – Humanitarian Service Points (HSPs) an zentralen Orten entlang der Migrationsrouten, insbesondere in Grenzregionen. Diese HSPs bieten dringend benötigte Unterstützung für Menschen in Not. Zu den Leistungen zählen medizinische Erstversorgung, psychosoziale Unterstützung, Trinkwasser, Menstruationskits sowie die Möglichkeit, Mobiltelefone aufzuladen und mit Familienangehörigen in Kontakt zu treten. Besonders wichtig ist auch die Vermittlung an Schutzmechanismen gegen Risiken von Gewalt oder Ausbeutung sowie die Bereitstellung von Informationen, die Migrantinnen und Migranten helfen, sichere Entscheidungen zu treffen.

Die Freiwilligen der Rotkreuz-Gesellschaften vor Ort spielen eine zentrale Rolle, um diese Hilfe schnell und flexibel bereitzustellen. Durch ihre starke lokale Verankerung und ihre enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften gewährleisten sie, dass die Unterstützung genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Projektdaten

Länder: Mexiko, Honduras, Costa Rica
Laufzeit: 15.11.2023 bis 30.06.2024
Projektvolumen: 313.900 EUR
Finanzierung: Auswärtiges Amt; DRK/Spenden
Partner: Honduranisches Rotes Kreuz, Mexikanisches Rotes Kreuz, Cos­ta-ri­ca­nisches Rotes Kreuz
Soforthilfe
Überschwemmungen in Kolumbien

Im November 2024 kam es aufgrund des La-Nina-Phänomens in Kolumbien zu schweren Überschwemmungen, sodass der nationale Katastrophenzustand ausgerufen wurde.

In Guajira z.B. waren 195.250 Menschen (39.050 Haushalte) von Sturzfluten in 13 Gemeinden betroffen, darunter viele Migranten aus Venezuela.

Es ist von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung der Situation, dass in den betroffenen Gemeinden die Mindeststandards für den Zugang zu Wasser- und Sanitärversorgung sichergestellt werden.
Verladung von runden, gestapelten Wasserkanistern
Verladung von Wasserkanistern, die durch das DRK zur Verfügung gestellt wurden

Die Soforthilfe des DRK unterstützt sechs Regionen mit folgenden Hilfsmaßnahmen:

Bereitstellung von Wasser durch Tankwagen oder Zisternen
Verteilung von Wasser in Kanistern (mindestens 15 Liter pro Person und Tag)
Einrichtung und Betrieb von Wasserstationen.
Bereitstellung von 33.450 Lebensmittelpaketen unter Berücksichtigung besonders gefährdeter Gruppen wie Kinder, schwangere und stillende Frauen sowie ältere Menschen

Projektdaten

Region: Chocó, Amazonas, Guajira, Antioquia, Santander, Norte de Santander
Laufzeit: 15.11. bis 31.12.2024
Projektvolumen: 150.000 EUR
Finanzierung: Auswärtiges Amt; DRK/Spenden
Partner: Kolumbianisches Rotes Kreuz



Zugefügt 2025 Januar 15

Lateinamerika: Soforthilfe

Polizei Hamburg - Polizisten nehmen mehrere Drogendealer in Hamburg-Dulsberg und Jenfeld vorläufig fest

Zeit: a) 08.01.2025, 12:00 Uhr - 18:30 Uhr, b) 08.01.2025, 21:30 Uhr; Ort: a) Hamburg-Dulsberg, Dulsberg-Park, b) Hamburg-Jenfeld, Steglitzer Straße

Polizistinnen und Polizisten haben am Mittwoch mehrere mutmaßliche Drogendealer vorläufig festgenommen und nicht geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt. Das zuständige Drogendezernat (LKA 68) führt die weiteren Ermittlungen.

a) Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei führten gestern einen weiteren Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität im Bereich des Dulsberg-Parks durch. Im Zuge dessen überprüften die Beamtinnen und Beamten mehrere Personen und erteilten unter anderem drei Personen Platzverweise zur Gefahrenabwehr.

Des Weiteren beobachteten sie im Einsatzverlauf mehrere Personen bei einer augenscheinlichen Austauschhandlung. In Annahme des Verdachts eines Drogenhandels wurde zunächst der mutmaßliche Erwerber angehalten und überprüft. Im Zuge dessen fanden die Polizistinnen und Polizisten bei dem Mann Marihuana auf und stellten es sicher.

Anschließend überprüften sie die mutmaßlichen Dealer, die sich bis dahin weiterhin im Park aufhielten und nahmen die drei Männer vorläufig fest. Bei den anschließenden Durchsuchungen der Tatverdächtigen (24,33,34 - alle afghanische Staatsangehörige) und deren Wohnungen wurden insgesamt rund dreißig Gramm Marihuana und über 570,- Euro mutmaßliches Dealgeld sichergestellt. Der 33-Jährige verblieb nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an seiner Wohnanschrift, die 24- und 34-jährigen Verdächtigen wurden nach ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.

b) Zivilfahndern des Polizeikommissariats 38 fiel in Jenfeld ein Mercedes auf, nachdem der Fahrer augenscheinlich Drogen von einem zunächst Unbekannten erworben hatte. Nach kurzer Fahrt konnte das Auto angehalten und der Fahrer (46, deutsch) überprüft werden. Im Zuge der anschließenden Durchsuchung des 46-Jährigen und seines Pkw stellten die Beamten rund 30 Gramm Marihuana sicher. Zudem bestand der Verdacht, dass der Mann den Mercedes unter dem Einfluss von Drogen geführt hatte, sodass die Polizisten eine Blutprobenentnahme anordneten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verblieb der Mann auf freiem Fuß, da keine Haftgründe vorlagen.

Währenddessen konnten die Einsatzkräfte den bis dahin unbekannten mutmaßlichen Drogendealer (36, deutsch) zweifelsfrei identifizieren und über die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für seine Jenfelder Wohnung erwirken.

Unmittelbar vor der Vollstreckung suchten zwei Männer die Wohnung auf, verließen diese wenig später wieder und fuhren mit einem VW Polo davon. Das Auto konnte wenig später angehalten und die beiden Insassen (25,28 - beide deutsch) überprüft werden.

Bei den Dursuchungen der Wohnung des 36-Jährigen und des Polos stellten die Einsatzkräfte insgesamt rund 170 Verkaufseinheiten Marihuana (rund 900 Gramm), mehrere Mobiltelefone, knapp 1.900,- Euro mutmaßliches Dealgeld sowie weitere Beweismittel sicher.

Auch diese drei Tatverdächtigen wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen wieder entlassen.

Die Ermittlungen in beiden Fällen dauern an.

Mx.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
Thilo Marxsen
Telefon: 040 4286-56211
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg POL-HH: 250109-3. Polizisten nehmen mehrere Drogendealer in Hamburg-Dulsberg und Jenfeld vorläufig fest

Mord - Stuttgart - Baden-Württemberg - Festnahme nach versuchtem Mord in Stuttgart-Möhringen

Nach dem Schuss auf einen Mann am 28. Januar 2025 wurde am Folgetag ein Tatverdächtiger festgenommen.

Am Dienstagabend gegen 18 Uhr hielt sich der spätere Geschädigte, ein 27-jähriger Deutscher, in einem im Umbau befindlichen ehemaligen Ladengeschäft in der Filderbahnstraße in Stuttgart-Möhringen auf. Der Tatverdächtige soll die Räumlichkeiten betreten und auf sein Opfer geschossen haben, das am Arm und im Bauchbereich getroffen wurde.

Der über Notruf verständigte Rettungsdienst versorgte den Mann und brachte ihn in ein Krankenhaus, in dem er operiert wurde.

Nach der Tat rannte der Tatverdächtige in Richtung des Möhringer Bahnhofs. Er soll nach Zeugenangaben schlank und ca. 170 bis 180 cm groß gewesen sein. Er soll eine dunkle Jacke mit auffälligem Reißverschluss und dunkle Schuhe mit hellen Sohlen getragen haben.

Auf seiner Flucht soll der Tatverdächtige mehrere Personen passiert und den Fahrer eines Tesla zu einer starken Bremsung gezwungen haben, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Trotz sofortiger Fahndungsmaßnahmen, in die auch ein Polizeihubschrauber eingebunden war, gelang dem Mann zunächst die Flucht.

Die Polizei kam durch intensive Ermittlungen dennoch auf die Spur eines 25-jährigen Deutschen aus Stuttgart-Vaihingen, wo er in den späten Abendstunden des 29. Januar festgenommen wurde. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden mehrere Kleidungsstücke sichergestellt.

Der Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart erließ den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen den Mann, der sich nun in Untersuchungshaft befindet.

Die Hintergründe und das Motiv der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Tatverdächtige hat sich zum Vorwurf bislang nicht geäußert. Sowohl er als auch der mutmaßlich von ihm Angeschossene haben Bezüge zu den gewalttätigen rivalisierenden Gruppierungen im Großraum Stuttgart.

Das Landeskriminalamt, das die Ermittlungen in diesem Fall übernommen hat, bittet Zeugen, insbesondere den Fahrer des Tesla, die die Tat oder die Flucht beobachtet haben, um ihre Mithilfe.

Zeugen, die im Zusammenhang mit der Tat in Stuttgart-Möhringen am Dienstag, 28. Januar 2025, gegen 18 Uhr Hinweise geben können, werden gebeten sich beim Landeskriminalamt unter der Telefonnummer 0711 5401-3360 oder per Mail unter stuttgart.lka.hinweise@polizei.bwl.de zu melden

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Frau Staatsanwältin Stefanie Ruben
Telefon: 0711 921-4400
E-Mail: pressestelle@stastuttgart.justiz.bwl.de

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Herr Jürgen Glodek
Telefon: 0711 5401-2044
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Landeskriminalamt Baden-Württemberg LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg: Festnahme nach versuchtem Mord in Stuttgart-Möhringen Stuttgart

Holocaust. Polizei Berlin - Mann nach Sachbeschädigung am Holocaust-Mahnmal festgenommen - Mitte

31.01.2025
Nr. 0285
Gestern Abend kam es in Mitte zu einem Polizeieinsatz am Mahnmal für die ermordeten Juden Europas. Zwei 53 und 59 Jahre alte Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes und ein 75-jähriger Passant bemerkten gegen 20:45 Uhr in der Ebertstraße Ecke Hannah-Arendt-Straße einen 36-jährigen Mann, der am Mahnmal mehrere anlässlich des 80. Jahrestages der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz abgelegte Kränze zerpflückte und auf dem Gehweg und der Fahrbahn verstreute. Als die genannten Zeugen und ein weiterer Passant, 45 Jahre alt, versuchten, den 36-Jährigen aufzuhalten, griff er diese körperlich an, beleidigte und bespuckte sie. Der 45-Jährige erlitt Hautabschürfungen, benötigte jedoch keine ärztliche Behandlung. Die anderen Beteiligten blieben unverletzt. Außerdem soll der Tatverdächtige auf mehrere an der Ampel wartende Fahrzeuge eingeschlagen haben. Ob die Fahrzeuge beschädigt wurden, ist bislang nicht bekannt. Alarmierte Einsatzkräfte der Polizei nahmen den Tatverdächtigen schließlich fest. Im Einsatzwagen bespuckte der 36-Jährige einen Polizisten und schrie herum. Im Polizeigewahrsam musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Da der Verdacht einer Intoxikation mit Drogen und Alkohol bestand, wurde er in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses eingewiesen. Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Berlin.de zur Startseite Polizei Berlin Mann nach Sachbeschädigung am Holocaust-Mahnmal festgenommen 31.01.2025 Mitte

Kiel - Zeugenaufruf nach Tötungsdelikt im Erfrierungscontainer

Am 30. Dezember 2024 kam es in der Adolf-Westphal-Straße zu einem Tötungsdelikt. Ein 42-jähriger Mann wurde gegen 23:50 Uhr tot in einem Kälteschutzcontainer aufgefunden. Polizeikräfte nahmen zwei Tatverdächtige im Alter von 24 und 25 Jahren fest.

Es erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel die Vorführung der beiden Tatverdächtigen beim Amtsgericht in Kiel. Die Ermittlungsrichterin erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen Totschlags gegen den 25-jährigen Tatverdächtigen. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Gegen den 24-jährigen Tatverdächtigen lehnte das Gericht den Antrag ab, so dass dieser auf freien Fuß kam.

Das K1 der Bezirkskriminalinspektion Kiel hat gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel die Ermittlungen aufgenommen. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern nach wie vor an. Die Ermittler suchen in diesem Zusammenhang Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zum Tathergang oder zu Hintergründen der Tat machen können. Außerdem suchen die Ermittler Zeugen, die im Laufe des Abends Streitigkeiten oder auch sonstige Auffälligkeiten im Bereich der aufgestellten Kälteschutzcontainer in der Adolf-Westphal-Straße bemerkt haben. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0431 / 160 3333 entgegen.

Stephanie Lage / Polizeidirektion Kiel

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeidirektion Kiel POL-KI: 250109.3 Kiel: Zeugenaufruf nach Tötungsdelikt im Erfrierungscontainer - Folgemeldung zu 250101.2 und 250102.2

Vermisstenfahndung nach 15-Jähriger aus Hamburg

Zeit: 26.01.2025, 13:00 Uhr Ort: Hamburg-St. Georg, Hauptbahnhof

Seit Sonntagmittag wird die 15-jährige Leonie Niebuhr vermisst. Die Polizei sucht mit Hilfe eines Lichtbildes jetzt öffentlich nach ihr und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.
© Polizei Hamburg

Das 15-jährige Mädchen lebt derzeit in einer Unterbringung in Gauting (Bayern) und war für einige Tage bei ihren Eltern in Hamburg-Bramfeld zu Besuch. Nachdem sie am letzten Sonntag am Hauptbahnhof für ihre Heimreise einen Zug bestiegen hatte, ist sie an ihrer Wohnanschrift in Gauting nicht angekommen.

Es gibt Hinweise, dass Leonie sich im Raum Nürnberg aufhalten könnte.

Da die bisherigen Suchmaßnahmen der Polizei jedoch nicht zum Antreffen der Jugendlichen führten, fahndet die Polizei nun öffentlich mit einem Lichtbild nach ihr.

Die Vermisste wird wie folgt beschrieben:

weiblich
circa 165 cm groß
kräftige Statur
lange braune Haare
bekleidet mit einer schwarzen Jacke, einer schwarzen Mütze und einem schwarzen Pullover sowie einer hellen Jeans
führte einen schwarzen Trolley, eine hellblaue Tasche sowie eine beige Handtasche mit sich

Das zuständige Landeskriminalamt der Region Nord (LKA 145) hat die Ermittlungen übernommen.

Personen, die Hinweise zum Aufenthaltsort der Jugendlichen geben können, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg unter 040/4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden. Wer Leonie sieht, kann sich auch direkt an den polizeilichen Notruf unter 110 wenden.





Zugefügt 2025 Januar 15

Vermisstenfahndung nach 15-Jähriger aus Hamburg

Krings/Müller: Ampel verhindert effiziente Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität - Berlin

Die Ampel hat nichts für die Sicherheit getan

Der Bundestag berät heute abschließend den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze (´Gesetz zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen´). Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sowie der Obmann der Fraktion im Rechtsausschuss und Berichterstatter Carsten Müller:

Günter Krings: ´Leider findet unser Gesetzentwurf, der effiziente Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität enthält, keine Mehrheit. Damit verhindern die Ampel-Fraktionen wieder einmal in dieser Wahlperiode einen besseren Schutz für Opfer - obwohl die aktuelle Lage und die aktuellen Fälle dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Die Ampelfraktionen präsentieren sich wieder einmal als 'Anti-Sicherheits-Fraktionen'. Bei den von den Ampel-Fraktionen ins Plenum eingebrachten Strafrechtsgesetzen handelte es sich tatsächlich um 'Strafverfolgungsvermeidungsgesetze´- wie beispielsweise das Gesetz zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen oder zur Entkriminalisierung.

Mit unserem Gesetzentwurf haben wir auf die dramatische Zunahme von Straftaten - insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität und häuslichen Gewalt - reagiert. Um die Gewaltkriminalität angemessen sanktionieren zu können, soll der Strafrahmen für die Körperverletzung und die gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung auf ein Jahr Mindeststrafe angehoben und damit ein Verbrechen werden. Ebenfalls wollen wir den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen und für die Nachstellung (Stalking) sowie für Verstöße nach dem Gewaltschutzgesetz anheben.

Wir halten es für unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind. Der Gesetzentwurf sieht daher die verschiedenen Änderungen im Gewaltschutzgesetz - insbesondere die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sog. Fußfessel - vor. So können wir Täter effektiv überwachen und Opfer besser und wirksamer schützen.

Wir wollen zudem das Merkmal 'unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit´- beim Mord, gefährlicher Körperverletzung und Raub einführen und damit insbesondere Frauen schützen. Die sog. Trennungstötungen können damit endlich als Mord ausgeurteilt werden.´

Carsten Müller: ´In Anbetracht der jüngsten Taten wäre es notwendig gewesen, diesem wichtigen Gesetzentwurf zuzustimmen. Der SPD und den Grünen ist diese Thematik aber nicht wichtig genug. Unser Gesetzentwurf ist ein Zeichen gegen Femizide und gegen Gewalt gegen Frauen.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen sehen wir, dass bei diesen Taten häufig Messer als Werkzeuge eingesetzt werden. Diese Entwicklung muss in einer Qualifikation, die als Verbrechen gilt, Ausdruck finden. Dabei geht es nicht nur um Gesichtspunkte der Sühne, sondern auch um solche der Generalprävention. Einer solchen zunehmend stattfindenden Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten. Es ist deshalb unverständlich, dass die SPD und die Grünen dazu nicht bereit sind.

Wir werden uns daher in der nächsten Legislaturperiode weiterhin dafür einsetzen, dass Frauen weitreichenden Schutz erhalten. Insbesondere werden wir weiterhin betonen, dass nicht die Frau, sondern der Täter Einschränkungen erfahren muss.´

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de



Zugefügt 2025 Januar 15


Mit unserem Gesetzentwurf haben wir auf die dramatische Zunahme von Straftaten - insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität und häuslichen Gewalt - reagiert. Um die Gewaltkriminalität angemessen sanktionieren zu können, soll der Strafrahmen für die Körperverletzung und die gefährliche Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung auf ein Jahr Mindeststrafe angehoben und damit ein Verbrechen werden. Ebenfalls wollen wir den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen und für die Nachstellung (Stalking) sowie für Verstöße nach dem Gewaltschutzgesetz anheben.

Wir halten es für unerträglich, dass 155 Frauen im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden sind. Der Gesetzentwurf sieht daher die verschiedenen Änderungen im Gewaltschutzgesetz - insbesondere die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, sog. Fußfessel - vor. So können wir Täter effektiv überwachen und Opfer besser und wirksamer schützen.

Wir wollen zudem das Merkmal 'unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit´- beim Mord, gefährlicher Körperverletzung und Raub einführen und damit insbesondere Frauen schützen. Die sog. Trennungstötungen können damit endlich als Mord ausgeurteilt werden.´

Carsten Müller: ´In Anbetracht der jüngsten Taten wäre es notwendig gewesen, diesem wichtigen Gesetzentwurf zuzustimmen. Der SPD und den Grünen ist diese Thematik aber nicht wichtig genug. Unser Gesetzentwurf ist ein Zeichen gegen Femizide und gegen Gewalt gegen Frauen.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen sehen wir, dass bei diesen Taten häufig Messer als Werkzeuge eingesetzt werden. Diese Entwicklung muss in einer Qualifikation, die als Verbrechen gilt, Ausdruck finden. Dabei geht es nicht nur um Gesichtspunkte der Sühne, sondern auch um solche der Generalprävention. Einer solchen zunehmend stattfindenden Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten. Es ist deshalb unverständlich, dass die SPD und die Grünen dazu nicht bereit sind.

Wir werden uns daher in der nächsten Legislaturperiode weiterhin dafür einsetzen, dass Frauen weitreichenden Schutz erhalten. Insbesondere werden wir weiterhin betonen, dass nicht die Frau, sondern der Täter Einschränkungen erfahren muss.´

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de



Zugefügt 2025 Februar 1'>
Krings/Müller: Ampel verhindert effiziente Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität Berlin

Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in vier Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Deutschland ist in vier Fällen betroffen.

Entscheidungen zu Deutschland

Kommission fordert Deutschland und 8 weitere Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie hinsichtlich der Berichterstattung über die Emissionsprognosen für Luftschadstoffe vollständig umzusetzen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Zypern, Ungarn, die Niederlande, Portugal, die Slowakei und Finnland einzuleiten, weil sie es versäumt haben, die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/299 der Kommission in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Delegierten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Berichterstattung über Emissionsprognosen für Luftschadstoffe durch die Mitgliedstaaten an die Kommission und die Europäische Umweltagentur auf die entsprechende Berichterstattung im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (LRTAP-Übereinkommen) abgestimmt ist. Durch die Angleichung der Berichterstattungspflichten haben die Mitgliedstaaten weniger unnötigen Verwaltungsaufwand.

Anhand dieser Berichte kann die Kommission überprüfen, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Emissionssenkung gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe nachkommen. Die fraglichen Mitgliedstaaten haben es jedoch versäumt, der Kommission bis zum 31. Dezember 2024 ihre Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen.

Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren und die Umsetzung abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.

Kommission fordert Deutschland und 16 Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie zu bestimmten Aspekten der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten vollständig in nationales Recht umzusetzen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Litauen, Lettland, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden und die Slowakei) einzuleiten, weil sie es versäumt haben, die Beteiligungsketten-II-Richtlinie („Daisy Chains II Directive“; Richtlinie (EU) 2024/1174) vollständig umzusetzen.

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 13. November 2024 in nationales Recht umsetzen.

Mit der Beteiligungsketten-II-Richtlinie wird die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Richtlinie 2014/59/EU) mit dem Ziel geändert, den Aspekt der Verhältnismäßigkeit in den Schuldenpuffer einzuführen, der von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen zu halten ist, um Verluste absorbieren und bei einer Abwicklung rekapitalisieren zu können („Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten“, MREL).

Konkret wird mit der Beteiligungsketten-II-Richtlinie der Begriff „Liquidationseinheit“ eingeführt, und es wird festgelegt, dass diese Einheiten in der Regel nicht den MREL unterliegen sollten, es sei denn, die Abwicklungsbehörde trifft im Einzelfall eine andere Entscheidung. Die vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften ist entscheidend, um die Abwicklungsfähigkeit von Banken zu verbessern und Probleme mit dem fairen Wettbewerb zwischen unterschiedlich strukturierten Bankgruppen zu vermeiden.

Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an die fraglichen 17 Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.

Kommission fordert Deutschland und 17 Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten vollständig umzusetzen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien und Slowenien) einzuleiten, weil sie es versäumt haben, die Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten (Richtlinie (EU) 2023/977) vollständig umzusetzen.

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 12. Dezember 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Richtlinie sollen die Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten in der EU gestärkt werden, indem dafür gesorgt wird, dass Polizeibeamte in einem Mitgliedstaat gleichwertigen Zugang zu verfügbaren Informationen haben wie ihre Kollegen in einem anderen Mitgliedstaat. In der Richtlinie werden die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Regeln für den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten festgelegt, einschließlich der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle als „Anlaufstelle“ für den Informationsaustausch mit anderen Mitgliedstaaten.

Durch die vollständige Anwendung der Rechtsvorschriften würde der Kampf gegen grenzübergreifende Straftaten wie organisierte Kriminalität, Drogenhandel, Terrorismus, sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel in der gesamten Europäischen Union gestärkt. Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an die 18 Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.

Kommission fordert Deutschland und 10 Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen für die Umsetzung der Bestimmungen zum EU-Rückkehrausweis mitzuteilen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien, Deutschland, Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Slowenien und die Slowakei einzuleiten, weil sie es versäumt haben, ihre Maßnahmen für die vollständige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/997 des Rates zur Festlegung eines EU-Rückkehrausweises mitzuteilen.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten EU-Bürgerinnen und -Bürgern, deren Pass bei einem Auslandsaufenthalt verloren gegangen ist oder gestohlen oder zerstört wurde, einen EU-Rückkehrausweis ausstellen, damit sie in ihr Herkunfts- oder Wohnsitzland zurückkehren können. Die Ausstellung von Rückkehrausweisen ist die häufigste Form von konsularischem Schutz, wenn der Mitgliedstaat, dessen Staatsbürgerschaft die betreffende Person hat, in dem Drittstaat, in dem sich diese aufhält, keine konsularische Vertretung hat.

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 9. Dezember 2024 Zeit, sowohl die Richtlinie als auch die sie begleitende Delegierte Richtlinie (EU) 2024/1986 der Kommission in nationales Recht umzusetzen.

Der einheitliche EU-Rückkehrausweis wird von allen Mitgliedstaaten ab dem 9. Dezember 2025 ausgestellt. Bislang haben elf genannten Mitgliedstaaten der Kommission die vollständige Umsetzung beider Richtlinien noch nicht mitgeteilt.

Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an die fraglichen Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten zu Vertragsverletzungsverfahren

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190 (Thema Umwelt), katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 (Thema Justiz) und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20 (Thema Finanzen). Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Januar 15

Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in vier Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein

1,2 Milliarden Euro für grenzüberschreitende Energie-Infrastruktur – größte Förderung für deutsch-dänische Verbindung

Für 41 grenzüberschreitende Energie-Infrastrukturprojekte hat die EU-Kommission fast 1,25 Milliarden Euro bewilligt. Es handelt sich bei den Projekten um Vorhaben von gemeinsamem Interesse (projects of common interest, PCI) und Vorhaben von gegenseitigem Interesse (projects of mutual interest, PMI) im Rahmen der transeuropäischen Energienetze (TEN-E). Die Zuschüsse für die Projekte werden aus der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) gezahlt.

Mit dem größten Zuschuss in Höhe von 645 Millionen Euro soll eine Hybridverbindungsleitung in der Ostsee gebaut werden, mit der Dänemark und Deutschland zur Nutzung der Offshore-Windparkkapazität verbunden werden.

Dan Jørgensen, EU-Kommissar für Energie und Wohnen, sagte: „Dies ist die größte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des derzeitigen CEF-Energieprogramms, sowohl in Bezug auf die eingegangenen Anträge als auch auf die gewährten Mittel, und geht über die ursprüngliche vorläufige Mittelausstattung der Aufforderung von 850 Millionen Euro hinaus. Es ist auch die erste Aufforderung im Rahmen der überarbeiteten TEN-E-Verordnung, die Wasserstoff- und Offshore-Stromnetzprojekte umfasst.“

Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, sind solche grenzüberschreitenden Investitionen in die Energieinfrastruktur von entscheidender Bedeutung für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und tragen dazu bei, die Energiemärkte zu integrieren und das Energiesystem zu dekarbonisieren.

Ausgewählte Projekte

Insgesamt sind die Mittel für 5 Bauvorhaben und 36 Studien vorgesehen. Knapp 750 Millionen Euro der Mittel sind für 8 Stromnetzprojekte vorgesehen, darunter Offshore- und intelligente Stromnetze.

Hybridverbindungsleitung in der Ostsee – Dänemark und Deutschland

Der größte Zuschuss in Höhe von 645 Millionen Euro wird das Projekt Bornholm Energy Island für den Bau einer innovativen, neuartigen Hybridverbindungsleitung in der Ostsee unterstützen, die es ermöglicht, Dänemark und Deutschland zu verbinden und 3 GigaWatt Offshore-Windparkkapazität zu integrieren.

Intelligentes Stromprojekt zwischen Ungarn und der Slowakei

Ein weiterer Zuschuss für Bauarbeiten in Höhe von fast 33 Millionen Euro gehen an Danube InGrid, ein grenzüberschreitendes intelligentes Elektrizitätsprojekt zwischen Ungarn und der Slowakei, das erneuerbare Energien integrieren und das System effizienter ausgleichen soll.

Die anderen sechs Projekte, die in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, der Slowakei und Spanien angesiedelt sind, erhalten Zuschüsse für unterstützende Studien.

250 Millionen für Wasserstoffinfrastruktur

Um die Dekarbonisierung der EU-Industrie zu unterstützen, wird die Wasserstoffinfrastruktur von Zuschüssen für 21 Entwicklungsstudien in Höhe von über 250 Millionen Euro profitieren.

Sie wird dazu beitragen, die mit diesem entstehenden Markt verbundenen Investitionsrisiken zu mindern und den mit dem Paket für den Wasserstoff- und den dekarbonisierten Gasmarkt eingeführten Rahmen für die Wasserstoffpolitik zu ergänzen.

Die Finanzhilfen sind für Projekte in Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Litauen, Lettland, Polen, Portugal, Spanien und Schweden bestimmt: insbesondere das Projekt BarMar-H2med zwischen Spanien und Frankreich, die Backbone-Projekte in Italien, Portugal und Spanien sowie die Wasserstoffkorridore und -routen im Ostseeraum.

Energiespeicher, Transportinfrastruktur und vorbereitenden Studien für die CO2-Infrastruktur

Darüber hinaus werden Mittel in Höhe von 250 Millionen für den Bau von drei Projekten und die Finanzierung von neun vorbereitenden Studien für die CO2-Infrastruktur bereitgestellt.

Die Prinos-Speicheranlage in Nordgriechenland wird mit fast 120 Millionen Euro ausgestattet und trägt damit zur ersten Wertschöpfungskette für die CO2-Abscheidung und -Speicherung im südöstlichen Mittelmeerraum bei.

Ein zweiter Zuschuss im Wert von 55 Millionen Euro ist für den CO2-Speicher Nordsee L10 auf dem niederländischen Festlandsockel bestimmt.

Ein dritter Zuschuss für Arbeiten von knapp 12 Millionen Euro wird der Norne-CO2-Anlage in Dänemark gewährt. Aus der Fazilität „Connecting Europe“ finanzierte CO2-Projekte sollen zum Ziel beitragen, bis 2030 jährlich 50 Millionen Tonnen CO2-Einspeisungskapazität zu erreichen, wie im Netto-Null-Industrie-Gesetz hervorgehoben wird.

Nächste Schritte

Dieser Finanzierungsbeschluss folgt auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine CEF-Finanzierung im Jahr 2024.

Nach der Bewertung der Anträge durch die Kommission stimmten die Mitgliedstaaten im Anschluss an den CEF-Koordinierungsausschuss vom 28. Januar 2025 dem Vorschlag der Kommission zu. Nach dieser positiven Abstimmung folgt in den kommenden Wochen die förmliche Annahme des Vergabebeschlusses.

Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) wird dann Finanzhilfevereinbarungen mit den Begünstigten ausarbeiten. Die nächste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Energieinfrastrukturen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ ist für 2025 geplant.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung mit der Liste der Projekte

Transeuropäische Energienetze (TEN-E)

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190 Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

1,2 Milliarden Euro für grenzüberschreitende Energie-Infrastruktur – größte Förderung für deutsch-dänische Verbindung

Bericht: Weitere globale Klimaschutzmaßnahmen dringend erforderlich

Der europäische Grüne Deal bringt die EU auf den richtigen Weg zur Klimaneutralität bis 2050. Dringend erforderlich sind jedoch globale Maßnahmen, um den Temperaturanstieg zu begrenzen und die extremsten Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden. Das geht aus dem Bericht über den globalen Energie- und Klimaausblick 2024 hervor, den die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission veröffentlicht hat.

Notwendige Energieniveaus zur Erreichung der Klimaziele bis 2035

Damit die Lücke zwischen den internationalen Klimaverpflichtungen und den derzeitigen globalen Treibhausgasemissionen geschlossen werden kann, stellt der Bericht die Emissionsniveaus vor, die die G20-Volkswirtschaften bis 2035 erreichen müssten, um das 1,5 °C-Ziel des Übereinkommens von Paris erreichbar zu halten. In diesem 1,5 °C-Szenario müssen die Länder eine nichtfossile Stromerzeugung von mindestens 50 Prozent erreichen und sicherstellen, dass Strom mindestens 35 Prozent ihres gesamten Energieverbrauchs ausmacht. Die G20-Länder müssten auch verstärkt auf die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) zurückgreifen, um etwa 5-20 Prozent der Industrieemissionen zu bewältigen, und gleichzeitig die CO2-Absorption durch Landnutzung und Forstwirtschaft maximieren.

Die EU geht mit dem europäischen Grünen Deal mit gutem Beispiel voran und setzt sich dafür ein, bis Mitte des Jahrhunderts der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Um diesen Weg zu erreichen, hat sie ein ehrgeiziges Klimaziel und einen national festgelegten Beitrag (NDC) für 2030 festgelegt, um die inländischen Treibhausgasemissionen um 55 Prozent zu senken. Dies zeigt, wie die EU auf Kurs bleibt und ihren internationalen Klimaschutzverpflichtungen nachkommt.

Der jährliche Bericht zum globalen Energie- und Klimaausblick, der klimapolitischen Entscheidungsträgern weltweit eine solide wissenschaftliche Grundlage bietet, bewertet die NDC-Verpflichtungen der Unterzeichner des Pariser Abkommens und legt globale Benchmarks für die Zeit nach 2030 fest.

Weitere Informationen

Daily News vom 31. Januar

Bericht über den globalen Energie- und Klimaausblick 2024

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Bericht: Weitere globale Klimaschutzmaßnahmen dringend erforderlich

Berlin Fashion Week Opening: Exklusives Fireside Dinner vereint die Modebranche

Am Freitagabend fand das traditionelle Berlin Fashion Week Opening Dinner im Kult-Restaurant Borchardt statt. Dabei kamen nationale und internationale Vertreter:innen aus Mode, Medien, Politik sowie der Kreativbranche zusammen, um die Autumn-Winter 2025 Saison zu würdigen.

Der Auftakt der Berlin Fashion Week (BFW) fand am Freitagabend auf Einladung von Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, und dem Fashion Council Germany (FCG) statt. Am Eröffnungsabend der viertägigen Berlin Fashion Week, kamen über 200 geladene Gäste im Kult-Restaurant Borchardt zum traditionellen „Fireside Dinner“ zusammen. Unter den Anwesenden waren relevante Akteur:innen und Entscheidungsträger:innen aus Politik, Medien und Mode sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft. Dabei stand besonders der Austausch der Branche sowie die neuen Kollektionen der Designer:innen im Mittelpunkt.

In dieser Saison findet die Berlin Fashion Week an einem Wochenende statt. Von Freitag, 31. Januar bis Montag, 03. Februar werden innovative Ansätze und kreative Designs auf den Laufstegen und im Rahmen von Installationen vorgestellt. Die Autumn-Winter 2025 Edition präsentiert dabei in ihrem Line-up sowohl etablierte Designer:innen als auch aufstrebende Modelabels und Newcomer Brands. Auch in dieser Saison zählen die Shows und Präsentationen der Gewinner:innen des Konzeptwettbewerbs „Berlin Contemporary“, initiiert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Zusammenarbeit mit dem Fashion Council Germany, zu den besonderen Highlights. Diese finden erneut an ikonischen und historisch wertvollen Orten in ganz Berlin statt, darunter die Halle am Berghain, das Kraftwerk Berlin, die KINDL Brauerei, Clärchens Ballhaus, die St. Elisabeth Kirche oder die KANTGARAGEN. Die Hauptstadt mit ihrem „Powerhouse of Talents“ setzt erneut auf einen vielfältigen sowie inklusiven Ansatz. Die Berlin Fashion Week knüpft dabei weiter an den Erfolg der vergangenen Saisons an und kräftigt sein Standing als international relevantes Modeevent.

Christiane Arp, Vorstandsvorsitzende des FCG und Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, eröffneten den Abend und hoben die zunehmende internationale Sichtbarkeit sowie die stetig wachsende Community der Berlin Fashion Week hervor. Dies sei besonders dem Mut der Designer:innen zu innovativen Ideen sowie ihren künstlerischen Ansätzen zu verdanken. Auch der Fokus auf Nachhaltigkeit, welcher in dieser Saison im Rahmen der Pilot-Phase der Sustainability Requirements vertieft wurde, sei eine wichtige und notwendige Entwicklung.

Christiane Arp betonte: „Wir brauchen Fashion Weeks, wie hier in Berlin. Sie sind die Bühnen, auf denen Designer:innen ihre Geschichten erzählen und jungen Talenten geben sie die Chance, ihre Stimme zu finden und entdeckt zu werden. Sie sind Plattformen für Kreativität, Orte der Begegnungen und des Austausches. Mode hat die Kraft, Menschen zusammenzubringen. Sie ist visuelle Sprache und nonverbale Kommunikation. So, wie wir uns kleiden, sagt immer auch etwas darüber aus, wer und wie wir sind. Mode ist Ausdruck unserer Überzeugungen und Werte und kann notwendige gesellschaftliche Veränderungen vorantreiben.“

Franziska Giffey ergänzte: „Berlin bietet ein einzigartiges Umfeld für Kreativität und Innovationen. Daraus hervorgegangen ist eine Modebranche, die ihren ganz eigenen Stil etabliert hat und dafür international anerkannt wird. Das zeigt sich auch an den wirtschaftlichen Zahlen. Mit knapp 4.800 Unternehmen, die einen Umsatz von 5 Milliarden Euro generieren, ist die Modebranche ein wichtiger Treiber für den Wirtschaftsstandort Berlin. Wovor wir aber nicht die Augen verschließen: die Modeindustrie ist einer der größten Umweltverschmutzer. Dies gehen wir nun in Berlin in einer gemeinsamen Anstrengung an. Mit der Einführung der Sustainability Requirements in Kooperation mit der Copenhagen Fashion Week unterstreichen wir unser Engagement für eine nachhaltige Transformation der Mode. Wir sehen, dass etablierte wie auch aufstrebende Designerinnen und Designer sich dieser Herausforderung gemeinsam annehmen, um mit kreativen und innovativen Ideen neue Maßstäbe zu setzen. Die wachsende internationale Strahlkraft der Fashion Week zeigt, dass Berlin nicht nur ein Zentrum für künstlerische Visionen, sondern auch für nachhaltige Fortschritte in der Modebranche ist.“

Unter den Gästen waren u.a. Bettina Billerbeck (TextilWirtschaft), Bliss Foster (Content Creator), Carlo Capasa (Camera Nazionale della Moda Italiana), Cosima Gadient (Ottolinger), Edward Buchanan (Perfect Magazine), Emilia Pfohl und Nan Li (beide NAMILIA), Gerrit Jacob, Grace Palmer (Hypebeast), Jacob Langemeyer (SF1OG), Jörg Ehrlich (ODEEH), Julian Daynov, Kerstin Schneider (Harper’s Bazaar), Kerstin Weng (VOGUE Germany), Klaus Ritzenhöfel (Apropos), Loic Prigent (Content Creator), Mumi Haiati (Reference Studios), Michael Biel (Berliner Staatssekretär für Wirtschaft), Pascal Morand (Fédération de la Haute Couture et de la Mode), Roy Mukuva (SSENSE), Sia Arnika, Stavros Karelis (Machine-A), Timo Weber (KaDeWe) und William Fan.

Downloads: Pressemitteilung & Bildmaterial

Bei Interesse an Interviews oder weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an:
Pressekontakt:
Fenja Niechoj
Communications Manager, Fashion Council Germany
press@fashion-council-germany.org
t +49 30 994 0489 – 53
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Pressestelle

Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel.:
(030) 90138451
E-Mail Mail an die Pressestelle

Stellvertretender Senatssprecher und Pressesprecher

Matthias Kuder

Telefon: (030) 9013-7418
Pressesprecherin

Johanna Rupp

Telefon: (030) 9013-8627




Zugefügt 2025 Januar 15

Berlin Fashion Week Opening: Exklusives Fireside Dinner vereint die Modebranche

Polizei Nordrhein-Westfalen- Ladendiebe kleiden sich neu ein

Bielefeld - Oldentrup - Am Mittwoch, 29.01.2025, haben drei Personen in einem Oldentruper Supermarkt Artikel im Wert von über 1000 Euro gestohlen. Die georgischen Staatsbürger wurden vorläufig festgenommen. Am Vortag waren sie einem Ladendieb bereits bei einem Diebstahl aufgefallen.
Gegen 18:15 Uhr wurde ein Ladendetektiv auf einen Jugendlichen, eine Frau und einen Mann aufmerksam, die unter anderem Kleidung anprobierten. Nachdem sie einige Artikel in dem Supermarkt an der Bunzlauer Straße bezahlten, stoppte der Detektiv das Trio.

Der 17-Jährige trug einen gestohlenen Trainingsanzug unter seiner Kleidung und der 57-Jährige zwei Sportanzüge. Die 50-Jährige trug unter ihrer Winterjacke eine nicht bezahlte Jacke aus dem Markt. Sie transportierte in einer gestohlenen Tasche zwei weitere unbezahlte Taschen, in denen sich Kosmetikartikel und Unterwäsche befanden. Die beiden Männer versteckten in ihrer Kleidung und in einem Rucksack diverse Kosmetikartikel, Schmuck, Lebensmittel und weitere Kleidungsstücke.

Am Vortag beobachtete der Ladendetektiv die beiden männlichen Personen, wie sie ihre getragenen Schuhe gegen neue Modelle austauschten. Die alten Paare legten sie in die geleerten Schuhkartons. Nach der Tat traf der Detektiv die Tatverdächtigen nicht mehr in dem Markt an.

Streifenbeamte nahmen die drei Personen vorläufig fest. Kriminalbeamte prüften im Rahmen ihrer Ermittlungen, ob sich die Tatverdächtigen durch Flucht der Hauptverhandlung entziehen könnten. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wurde ein Haftbefehl gegen den polizeibekannten 57-Jährigen erlassen und er trat die Haft an.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: %20pressestelle.bielefeld [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]bielefeld[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0




Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Nordrhein-Westfalen Ladendiebe kleiden sich neu ein

bzst 1. Gültigkeit der Selbstauskunft in Fällen einer Neukonteneröffnung für Minderjährige:

Angesichts vermehrter Anfragen zur Neukonteneröffnung für Minderjährige stellt sich häufig die Frage, ob die vom Finanzinstitut einzuholende Selbstauskunft bei gemeinsamem Sorgerecht von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist. Um Unklarheiten zu beseitigen, möchten wir Sie in diesem Beitrag über die rechtlich relevanten Grundlagen informieren.

Minderjährige unter 18 Jahren können ein Bankkonto bei gemeinsamem Sorgerecht grundsätzlich nur mit der Zustimmung beider Erziehungsberechtigter eröffnen, §§ 107, 108 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 1629 Absatz 1 Satz 1 BGB. Dennoch müssen nicht zwingend beide Erziehungsberechtigte die Selbstauskunft unterzeichnen. Sofern die Bank im Vorfeld der Kontoeröffnung beide Erziehungsberechtigte über die Pflichten gemäß § 3a Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) informiert und anschließend beide Erziehungsberechtigte den Kontoeröffnungsantrag unterschreiben, kann davon ausgegangen werden, dass sie sich bereits im Vorfeld zur Abgabe einer Selbstauskunft bereiterklären bzw. konkludent zustimmen, dass auch ein Erziehungsberechtigter allein das Kind bei Abgabe der Selbstauskunft vertreten kann. Vor diesem Hintergrund ist eine Selbstauskunft auch lediglich mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei gemeinsamem Sorgerecht gültig. Das Konto für den Minderjährigen darf eröffnet werden.

Hinweis:

Kann eine Selbstauskunft nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Kontoeröffnung beschafft oder ihre Plausibilität nicht bestätigt werden, ist dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter Angabe aller zur Identifizierung des Kontoinhabers zur Verfügung stehenden Angaben mitzuteilen.

Einige Finanzinstitute übermitteln Mitteilungen über fehlende Selbstauskünfte nach §§ 13 Abs. 2a und 16 Abs. 2a FKAustG in Fällen, in denen lediglich ein Erziehungsberechtigter die Selbstauskunft unterschrieben hat. Unter den oben dargelegten Rahmenbedingungen sind in diesen Fällen die Voraussetzungen für die Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft nicht erfüllt. Eine Mitteilung i.S.d. §§ 13 Absatz 2a Satz 4 und 16 Absatz 2a Satz 4 FKAustG ist somit nicht erforderlich.
2. Mitteilung einer fehlenden oder nicht plausiblen Selbstauskunft:

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 vom 06.12.2024 wurden die Regelungen der §§ 13 Absatz 2a und 16 Absatz 2a FKAustG präzisiert. Gemäß §§ 13 Absatz 2a Satz 4 und 16 Absatz 2a Satz 4 FKAustG hat die Mitteilung folgende Angaben zu erhalten:

die Tatsache, dass die Beschaffung der Selbstauskunft aus rechtlichen oder aus tatsächlichen Gründen unmöglich oder die Bestätigung der Plausibilität unzumutbar war;
in Fällen nach Satz 1 Nummer 1 die Gründe der tatsächlichen oder rechtlichen Unmöglichkeit und in Fällen nach Satz 1 Nummer 2 die Gründe der Unzumutbarkeit;
ob eine Abverfügung im Sinne des Satzes 2 ausgeschlossen wurde und eine Rückzahlung im Sinne des Satzes 3 erfolgt ist;
alle zur Identifizierung des Kontoinhabers zur Verfügung stehenden Angaben.

Bitte beachten Sie, dass dementsprechend eine ausführliche Erläuterung der Gründe zwingend erforderlich ist. Der bloße Hinweis auf das Vorliegen bestimmter rechtlicher oder tatsächlicher Gründe ist nicht ausreichend.

Die Mitteilung muss nach §§ 13 Absatz 2a Satz 5 und 16 Absatz 2a Satz 5 FKAustG nach amtlich vorgeschriebener Form elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über eine amtlich bestimmte Schnittstelle erfolgen. Im BZSt online.portal (https://online.portal.bzst.de) steht hierfür ein elektronisches Formular für die Mitteilung fehlender Selbstauskünfte zur Verfügung. Eine Übermittlung auf anderem Wege (in schriftlicher Form, per E-Mail oder per Fax) ist seit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 am 6. Dezember 2024 nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern in der Rubrik „Mitteilung einer fehlenden Selbstauskunft“ unter der künftig auch das Kommunikationshandbuch Teil 5 – CRS bereitgestellt wird.

Hinweis: Mitteilungen einer fehlenden oder nicht plausiblen Selbstauskunft sind nur im Falle von Neukonten einzureichen. Für Bestandskonten ohne vorliegende Selbstauskunft ist keine Mitteilung gemäß §§ 13 Absatz 2a Satz 4 und 16 Absatz 2a Satz 4 FKAustG vorzunehmen. Bitte beachten Sie jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten nach dem FKAustG.

Wir weisen zudem auf den mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2024 am 6. Dezember 2024 ausgeweiteten Bußgeldkatalog des § 28 FKAustG, insbesondere Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b), Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 1 Nr. 10 hin.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in der Präsentation „Einholung einer Selbstauskunft bei Kontoeröffnung“ auf unserem Internetauftritt: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/AIA_Pruefung/aia_pruefung_node.html
3. Verschiedene Dokumente AIA-Prüfungen

Zudem möchten wir Sie auf zwei weitere Präsentationen zu den Themen „nicht dokumentierte Konten“ und „Entkräftung von Indizien und Selbstauskünften“ auf unserem Internetauftritt aufmerksam machen: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/AIA_Pruefung/aia_pruefung_node.html
4. Meldung von Testdaten:

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass keine Testdaten in der Echtumgebung geliefert werden dürfen. Sollten Sie versehentlich Testdaten in die Echtumgebung übermittelt haben, sind diese zwingend zu löschen. Ansonsten werden diese Daten automatisch an die CRS-Teilnehmerstaaten weitergeleitet.

Der AIA-Prüfungsbereich überprüft die Meldungen regelmäßig auf vermeintliche Testdaten und wird mit entsprechenden Prüfungsanschreiben auf Sie zukommen. Eine Stornierung der Lieferung von Testdaten ist nur in den Fällen möglich, in denen die Lieferung ausschließlich Testdaten enthält. Bei einer Lieferung, die Test- und Echtdaten enthält, ist eine Löschung der Testdaten und keine Stornierung der gesamten Lieferung durchzuführen.



Zugefügt 2025 Januar 15

1. Gültigkeit der Selbstauskunft in Fällen einer Neukonteneröffnung für Minderjährige:

29 Parteien nehmen an der Bundestagswahl 2025 teil

WIESBADEN – An der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 nehmen 29 der 41 vom Bundeswahlausschuss formal anerkannten Parteien teil:
Kurzbezeichnung Parteiname Zusatzbezeichnung (nur, wenn im Wahlverfahren verwendet)
1. SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands –
2. CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands –
3. GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
4. FDP Freie Demokratische Partei –
5. AfD Alternative für Deutschland –
6. CSU Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. –
7. Die Linke Die Linke –
8. FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER –
9. Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ –
10. dieBasis Basisdemokratische Partei Deutschland –
11. Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative –
12. – Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer –
13. PIRATEN Piratenpartei Deutschland –
14. Volt Volt Deutschland –
15. ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei Die Naturschutzpartei
16. SSW Südschleswigscher Wählerverband –
17. Verjüngungsforschung Partei für Verjüngungsforschung –
18. PdH Partei der Humanisten Fakten, Freiheit, Fortschritt
19. Bündnis C Bündnis C - Christen für Deutschland –
20. BP Bayernpartei –
21. MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands –
22. MENSCHLICHE WELT Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller
23. PdF Partei des Fortschritts –
24. SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale –
25. BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität –
26. BÜNDNIS DEUTSCHLAND BÜNDNIS DEUTSCHLAND –
27. BSW Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit –
28. MERA25 MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit –
29. WerteUnion WerteUnion –

Die Parteien SPD, GRÜNE, FDP, AfD, Die Linke, FREIE WÄHLER, Volt, MLPD, BÜNDNIS DEUTSCHLAND und BSW sind in allen 16 Ländern mit Landeslisten vertreten. Die CDU tritt in allen Ländern außer Bayern an, die CSU nur in Bayern. Die übrigen Parteien werden nicht in allen Ländern auf den Stimmzetteln stehen. So treten SSW, Verjüngungsforschung, Bündnis C, BP, MENSCHLICHE WELT, SGP, BüSo und WerteUnion jeweils nur in einem Land an.

Genaue Angaben zur Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln in den einzelnen Ländern werden mit gesonderter Pressemitteilung veröffentlicht.

Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin finden sich im Internet unter www.bundeswahlleiterin.de.



Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal „Bundeswahlleiterin“. Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf „Abonnieren“.

Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt



Zugefügt 2025 Januar 15

29 Parteien nehmen an der Bundestagswahl 2025 teil

Wien - Innenminister beraten über Rückführungen

Innenminister Gerhard Karner diskutierte am 30. Jänner 2025 in Warschau mit seinen europäischen Amtskollegen die Themen Asyl und Migration.

Die EU-Innenminister berieten am 30. Jänner 2025 unter dem neuen polnischen Rats-Vorsitz über weitere, neue Lösungen zu den Themen Asyl und Migration. Im Zentrum der Diskussionen stand das Vorhaben der Kommission, eine neue Richtlinie für die Rückkehr von illegalen Migranten in ihre Heimatländer, Transit- oder Drittstaaten zu präsentieren. Die Kommission plant, einen ersten Entwurf im Frühjahr 2025 vorzustellen.

´Hinter neuen, innovativen Lösungsvorschlägen zum Thema Migration steckt sehr viel Arbeit. Das Ziel ist, unsere Systeme strenger, flexibler und gerechter zu machen im Kampf gegen Asylmissbrauch und illegale Migration´, sagte Innenminister Gerhard Karner. ´Wir erwarten, dass wir die rechtlichen Möglichkeiten bekommen, Asylverfahren außerhalb Europas durchzuführen und Rückkehrzentren außerhalb Europas zu errichten.´

Neue Richtlinien

Dafür ist eine Anpassung der betreffenden Verordnungen und Richtlinien notwendig. Derzeit müssen eine Asylwerberin bzw. ein Asylwerber enge Verbindungen zu einem Staat außerhalb Europas haben, damit dort ein Verfahren durchgeführt werden kann. Beispielsweise muss er bzw. sie dort gearbeitet und gewohnt haben. Bei den Innenministern herrschte Übereinstimmung, dass diese Verbindungskriterien im neuen Vorschlag der Kommission gestrichen werden sollen.
Außerdem soll die neue Richtlinie für Rückkehr eine rund zwanzig Jahre alte Rechtsvorschrift ersetzen und schnellere Abschiebungen ermöglichen – unter anderem durch Sanktionsmöglichkeiten gegen Ausreiseunwillige und einer Erweiterung von Schubhaftgründen.

Robust und konsequent

Übereinstimmung herrschte auch darüber, eng mit Staaten außerhalb Europas zusammenzuarbeiten und Visa-Gewährungen, Handelsbeziehungen sowie Entwicklungspolitik von einer Kooperation in diesem Bereich abhängig zu machen.

Innenminister Karner informierte die EU-Innenminister außerdem über die technischen Gespräche auf operativer Ebene, die Bedienstete des Innenministeriums zuletzt in Kabul geführt hatten, um Abschiebungen vor allem von Kriminellen nach Afghanistan zu ermöglichen. ´Wir müssen in Europa Wege finden, um Abschiebungen in Richtung Afghanistan durchführen zu können´, zeigte sich Karner überzeugt. Das europäische Asylsystem müsse insgesamt ´strenger und gerechter´ werden.
Innenminister Gerhard Karner mit EU-Kommissar Magnus Brunner.
Foto: © BMI

Artikel Nr: 27717 vom Freitag, 31. Jänner 2025, 09:48 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion



Zugefügt 2025 Januar 15

Innenminister beraten über Rückführungen

„Zustrombegrenzungsgesetz“ Entwurf der Union mit knapper Mehrheit abgelehnt

Der Bundestag hat das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der CDU/CSU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Gegen die Initiative stimmten am Freitag, den 31. Januar 2025, in zweiter Beratung 349 Abgeordnete. 338 Parlamentarier stimmten für den Entwurf, es gab fünf Enthaltungen.
Bild einer Wahlurne von oben, ein Mann in Anzug und Halbglatze wirft seine Karte in die Urne.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei der Abgabe seiner Stimmkarte zum Gesetzentwurf der Union. © picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur sogenannten Zustrombegrenzung, der von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt wurde, war eine mehrstündige Sitzungsunterbrechung vorausgegangen. Bis zuletzt war offen geblieben, ob der Entwurf im Anschluss an die Debatte abgestimmt oder zurück in den Innenausschuss überwiesen werden soll.

In ihrem Gesetzentwurf dringt die Unionsfraktion auf eine „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Danach solle das „Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes“ festgelegt werden. Ebenso will die Unionsfraktion den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beenden.
SPD: Folgen nicht dem Prinzip „Friss und stirb“

Während der Debatte warfen sich Union und FDP auf der einen Seite und SPD und Grüne auf der anderen Seite gegenseitig vor, nicht bereit zu Kompromissen gewesen zu sein, um eine gemeinsame Regelung zur Begrenzung der irregulären Migration zu erreichen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich sagte, seine Fraktion hätte dem FDP-Vorschlag einer Rücküberweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss zugestimmt. Man hätte ihn dann mit all den „notwendigen und wichtigen“ Sicherheitsgesetzen, die die Union im Bundesrat aufgehalten habe, behandeln können. Unionsfraktionschef Friedrich Merz habe aber die Gespräche nur zu seinen Bedingungen führen wollen. Dem Prinzip „Friss und stirb“ folge die SPD aber nicht, sagte Mützenich.
FDP: Grüne haben Finger auf der Pausetaste

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christian Dürr, hielt dem entgegen, Union und FDP hätten durchaus Entgegenkommen gezeigt. Man sei bereit gewesen, sowohl die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in die Beratungen mit aufzunehmen als auch über eine Befristung bei der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nachzudenken. In der Frage von Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik hätten aber die Grünen ihren Finger „dauerhaft auf der Pausentaste“.

Mützenich hatte Friedrich Merz (CDU/CSU) vorgeworfen, wissentlich und willentlich einen Tabubruch provozieren zu wollen, der noch dramatischer als der am Mittwoch sei, als ein Entschließungsantrag der Union durch die Stimmen der AfD-Fraktion eine Mehrheit gefunden hatte. Erstmals bestehe die Gefahr, dass mit Stimmen der AfD Recht und Gesetz im Bundestag geändert wird.

Das Rednerpult des Deutschen Bundestages im Vordergrund, ein Mann mit dunklem Anzug, Brille und lichtem grauen Haar spricht. Im Hintergrund die Regierungsbank mit Männern in Anzügen.
Regierungserklärung Mehrheit stimmt für Migrations­antrag der Union

Union: Niemand in der Union reicht AfD die Hand

Friedrich Merz entgegnete, niemand in seiner Partei reiche der AfD, die in großen Teilen rechtsextrem sei, die Hand. Diese Partei untergrabe das „Fundament unserer Demokratie“, sagte er. Sie habe im Übrigen das Ziel, die CDU zu vernichten. Es gebe keine größeren Gräben im Bundestag als zwischen der Union und der AfD. Dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Mützenich warf er vor, kein einziges Wort über die Opfer der Anschläge und Attentate der letzten Tage und Wochen verloren zu haben. Dabei seien diese Anschläge und Attentate der Grund, „warum wir heute wieder von einer Abstimmung stehen“.

Der Unionsfraktionschef warb für den Gesetzentwurf. Es gehe um die Begrenzung des Zustroms von Asylbewerbern nach Deutschland. Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs sei mit der SPD im Jahr 2016 schon einmal beschlossen worden. Die Rechtmäßigkeit sei von niemanden in Zweifel gezogen worden. Schließlich gehe es noch um die Erweiterung der Zuständigkeiten der Bundespolizei. Von Zurückweisungen an der Grenze stehe kein Wort in dem Gesetz, so Merz.
Grüne an Union: Fehler kann man korrigieren

Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen), die in ihrer Rolle als Abgeordnete an der Debatte teilnahm, erinnerte an den Sitzungstag am Mittwoch, der mit einem gemeinsamen Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus begonnen habe und mit „lachenden und johlenden Rechtsextremen mitten in unserem Parlament“ geendet habe. Grund dafür sei, dass Merz „sehenden Auges“ eine Abstimmung mit der AfD ermöglicht habe. Er habe damit sein eigenes Wort gebrochen, sagte Baerbock. „Das ist eine Zäsur.“

Einen Fehler könne man aber korrigieren. „Wahre Größe heißt, einen Schritt zurückzutreten und zu wissen, es geht nicht um einen selbst, sondern um Deutschland“, sagte Baerbock an den Unionsfraktionsvorsitzenden gewandt.
AfD: Ziel ist, Rot-Grün zu überwinden

Dr. Bernd Baumann (AfD) warf dem Unionsfraktionsvorsitzenden Merz vor, zu zaudern und zu tänzeln. Mehrere Stunden habe er mit Rot-Grün verhandelt. Das zeige: Eine grundsätzliche Änderung in der Migrationspolitik gebe es nur mit der AfD. „Wir stehen fest. Wir tänzeln nicht und wanzen uns nicht an Rot-Grün ran“, sagte er. Ziel der AfD sei es, Rot-Grün zu überwinden. Die aus seiner Sicht fehlenden Glaubwürdigkeit der Union machte Baumann unter anderem an Äußerungen von CDU-Ministerpräsidenten fest. Mehrere von ihnen hätten schon angekündigt, im Bundesrat gegen das Gesetz der eigenen Partei zu stimmen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf bundestag.de.




Zugefügt 2025 Januar 15

„Zustrombegrenzungsgesetz“ Entwurf der Union mit knapper Mehrheit abgelehnt

wien - Drogenlenker 2024: Durch Ausbildung und Kontrolldruck 8.227 Beeinträchtigte aus dem Verkehr gezogen

Verdoppelung seit 2020 nach Reform der Ausbildung bei der Bundespolizei, Verachtfachung seit 2015
Wien -

Drogeneinfluss hinter dem Steuer ist international im Fokus straßenpolizeilicher Strategien und Ausbildungen. Österreich ist mit einem dichten Netz an speziell ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten Vorreiter beim Erkennen und Ahnden dieser im Steigen begriffenen, sehr gefährlichen Deliktsform. Durch gezielte Schwerpunktsetzungen und hohen Kontrolldruck konnten im vergangenen Jahr knapp 8.300 beeinträchtigte Kfz-Lenkerinnen und -Lenker aus dem Verkehr gezogen werden.

„Menschen zu schützen, das ist Auftrag unserer Polizei. Daher werden Drogen- und Alkolenker, aber auch lebensbedrohliche Raser konsequent aus dem Verkehr gezogen - das ist der Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen. Dadurch leistet die Polizei an 365 Tagen im Jahr einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in Österreich“, betonte Innenminister Gerhard Karner.

Schwerpunkte und hohe Anzeigenzahlen

Durch gemeinsame Schwerpunktaktionen mit Amtsärzten sowie Ärzten aus den Ärztepools der Länder konnten die Anzeigen wegen Rauschmittel-Beeinträchtigung beim Lenken (oder Verweigerung) in den vergangenen zehn Jahren um das Achtfache gesteigert werden (1.068 im Jahr 2015). Besonders relevant sind hierbei Schwerpunktsetzungen im Umfeld von Festen oder Konzerten. Hier ist auch künftig mit hohem Kontrolldruck zu rechnen.

Jeder schwere Verkehrsunfall mit einem Alkohol- oder Drogenlenker ist mit viel Leid für die Opfer und deren Angehörigen verbunden. Aus diesem Grund ist die größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei in Österreich. Neben der zielgerichteten Überwachung und Kontrolle sind Prävention und Bewusstseinsbildung wesentliche Faktoren zur Verhinderung von Unfällen. Das Innenministerium setzt seit mehreren Jahren auf verbesserte Schulung von Polizeiorganen zur Erkennung von Beeinträchtigungssymptomen durch Suchtgift und auf Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Amtsärzten bei Schwerpunktaktion.

Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten Schlüssel zum Erfolg

Durch eine fundierte Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten im Zusammenhang mit dem Erkennen von Suchtgiftbeeinträchtigungen im Straßenverkehr ist es gelungen, Wissen gepaart mit Technik auf die Straße zu bringen. In den vergangenen Jahren wurde ein Schwerpunkt auf die Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten im Erkennen von Drogen im Straßenverkehr gesetzt. Mehr Spezialisten und mehr Schwerpunktkontrollen bedeuten mehr Aufgriffe von Drogenlenkern.
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Drogenlenker 2024

Senatsverwaltung für Finanzen - Bei ihnen geht es immer ums Geld

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder treffen sich heute in Frankfurt am Main zur 1000. Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats. Der Finanzausschuss ist der einzige Fachausschuss der Länderkammer, der stets politisch besetzt ist. Er tagt üblicherweise in Berlin. Für die Jubiläumssitzung kehrt er aber zu seinen Ursprüngen zu-rück: 1949 tagte das Gremium erstmals und auch damals in Frankfurt.

Zitat Dr. Marcus Optendrenk, Finanzminister Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender des Bundesratsfinanzausschusses:

„Vieles hat sich verändert in den Jahrzehnten seit der ersten Sitzung des Finanzausschusses – beispielsweise wühlen wir uns nicht mehr durch Aktenberge, sondern bereiten uns weitgehend digital vor. Was sich aber nicht geändert hat: Es ist eine besondere Herausforderung – gestern wie heute – durch eine kluge Finanzpolitik für Stabilität in Deutschland zu sorgen. Eine kluge Finanzpolitik rennt nicht egoistisch mit dem Kopf durch die Wand, sondern baut Brücken, um für alle Menschen in allen Regionen bestmögliche Lösungen zu finden. Das haben sowohl unsere Vorgängerinnen und Vorgänger im Finanzausschuss als auch wir stets parteiübergreifend als gemeinsames Ziel begriffen. Die 1000. Sitzung ist ein Symbol für die Stärke unserer föderalen Zusammenarbeit. Wir schauen heute nicht nur zurück, sondern vor allem mit Entschlossenheit und Weitsicht auf die Herausforderungen der kommenden Jahre – für eine deutsche Finanzpolitik, die Fairness verteidigt, Stabilität schafft und Fortschritt ermöglicht.“

Zitate Doris Ahnen, Finanzministerin Rheinland-Pfalz und Stellvertretende Vorsitzende des Bundesratsfinanzausschusses:

„Natürlich stehen im Fokus der Öffentlichkeit oft die unterschiedlichen Auffassungen, die es gerade in wichtigen steuerpolitischen Fragen auch zwischen den Ländern gibt. Das ist auch notwendig im politischen Diskurs. Aber uns Mitglieder des Finanzausschusses eint oft auch eine große Übereinstimmung über Parteigrenzen hinweg, wenn es um gemeinsame Interessen der Länder und die Verantwortung für unsere Kommunen geht – etwa mit Blick auf die Belange der Haushalte und der Steuerverwaltung, für die die Länder die Verantwortung tragen.“

„Es muss in der aktuellen Situation das Ziel der Finanzpolitik von Bund und Ländern sein, die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland wieder zu erhöhen und in die öffentliche Infrastruktur zu investieren. Gerade Länder und Kommunen haben viele der notwendigen Investitionen zu bewältigen, – es geht hier unter anderem um Bildung und Forschung, die Digitalisierung und den öffentlichen Nahverkehr und die Verkehrsinfrastruktur. Die vor uns liegenden Aufgaben erfordern ein hohes Maß an finanziellem Engagement auf allen staatlichen Ebenen. Es gilt, gemeinsam zu tragfähigen Lösungen zu kommen. Der Finanzausschuss des Bundesrates wird dabei weiter – wie in den 999 Sitzungen zuvor – eine maßgebliche Rolle spielen.“

Zitat: Stefan Evers, Senator für Finanzen Berlin:
„Die deutsche Finanzpolitik steht vor großen Herausforderungen. Alle Zahlen und Indikatoren belegen: Deutschlands Wohlstand steht auf dem Spiel. Die Staatsfinanzen sind in Schieflage, Länder und Kommunen am Rande ihrer Handlungsfähigkeit. Der fehlende Mut zu tiefgreifenden, strukturellen Entscheidungen hat unser Land zum Schlusslicht in Europa gemacht. Die meisten Gründe sind hausgemacht. Das hat auch unser Gespräch mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbank heute gezeigt. Die nächste Bundesregierung muss Deutschland dringend wieder nach vorne bringen – mit aller Kraft und mit großen und sicher auch schmerzhaften Reformen. Sonst wird nicht nur unser Wohlstand, sondern auch unsere Demokratie massiv leiden.“

Zitate Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Finanzminister Hessen und Mit-Gastgeber der Jubiläumssitzung des Bundesratsfinanzausschusses:

„Sprichwörtlich hört beim Geld die Freundschaft auf. Für manche fängt sie da aber auch erst an. Nun sind die Länderfinanzministerinnen und Länderfinanzminister nicht alle miteinander befreundet, aber uns eint die Aufgabe, gut mit dem Geld der Steuerzahlenden umzugehen und deshalb auch in den jeweiligen Landesregierungen mal nein sagen zu müssen. Daraus und aus dem oftmals gemeinsamen Einstehen der Länder gegenüber dem Bund wächst schon ein Zusammenhalt, der besonders ist.“

„Der Bundesratsfinanzausschuss tagt immer, in der Regel zehn Mal im Jahr, in politischer Besetzung. Die Finanzministerkonferenz tut dies stets im Anschluss auch. Wir stehen also in einem viel engeren Austausch untereinander als die meisten anderen Fachministerinnen und Fachminister. Das verbindet.“

„Finanzerinnen und Finanzer sind von einem ähnlichen Schlag. Parteipolitische Unter-schiede gibt es auch bei uns, sie fallen aber weniger ins Gewicht. Das geteilte Leid, da Ausgabenwünsche immer die vorhandenen Einnahmen übersteigen, ist halbes Leid.“

Zitat Dr. Joachim Nagel, Präsident der Deutschen Bundesbank und Mit-Gastgeber der Jubiläumssitzung des Bundesratsfinanzausschusses:

„Die Bundesbank hat ein großes Interesse an soliden öffentlichen Finanzen in Bund und Ländern – und an den Gremien, die dafür verantwortlich sind. Daher sind wir stolz darauf, dass die Finanzminister der Länder im September 1946 zu ihrer allerersten Sitzung unter dem Dach der späteren Bank deutscher Länder, unserer Vorgängerorganisation, zusammenkamen. Genauso herzlich heißen wir die Mitglieder dieses wichtigen Gremiums des Bundesrats heute zu ihrer 1000. Sitzung in der Bundesbank willkommen.“

Zitat Prof. Dr. Jan-Otmar Hesse, Professor für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Bayreuth und Festredner zur Jubiläumssitzung des Bundesratsfinanzausschusses:

„Die Geschichte der deutschen Finanzpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg war durch ganz unterschiedliche, große Herausforderungen geprägt. Der Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg war möglicherweise die größte, noch vor der Wiedervereinigung. Nicht zuletzt durch eine Modifikation des Finanzföderalismus konnten diese Herausforderungen in der Vergangenheit gemeistert werden. Zu den historischen Herausforderungen, die ganz besonders die Länderfinanzen betrafen, gehörte die Bildungsexpansion der 1960er und 1970er Jahre. Vor einer vergleichbaren Herausforderung steht die Finanzpolitik der Länder heute wieder. Im finanzpolitischen Universum der Bundesrepublik wird ihr die Rolle zufallen, das Bildungs- und Wissenschaftssystem fit zu machen für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.“

Fragen und Antworten:

Was ist der Finanzausschuss des Bundesrats?

Fachausschüsse beraten die Plenarsitzungen des Bundesrates vor. Sie spiegeln in der Regel die Themen eines Bundesministeriums. Der Finanzausschuss befasst sich somit mit dem Aufgabenbereich des Bundesfinanzministeriums. Er tagt alle vier bis sechs Wochen im Bundesrat in Berlin. Zwar können sich die Länder auch im Finanzausschuss durch Fachbeamte vertreten lassen, wie das in vielen Ausschüssen üblich ist. In der Regel nehmen an den Sitzungen des Finanzausschusses des Bundesrates aber die politischen Spitzen der Länderfinanzministerien teil. Mehr Informationen über den Ausschuss finden Sie online beim Bundesrat:
https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/fz/fz-node.html

Warum findet die 1000. Sitzung des Bundesratsfinanzausschusses in Frankfurt am Main statt?

Die Anfänge des Gremiums liegen in Hessen. Am 28. Oktober 1949 kam der Finanzausschuss erstmals in Frankfurt am Main zusammen. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland fanden die dann so genannten Finanzausschusssitzungen zunächst auch in Hessen statt, in Königstein im Taunus. In Erinnerung an diese Anfänge hat der heutige Bundesratsfinanzausschuss beschlossen, für seine Jubiläumssitzung nach Frankfurt zurück-zukehren.
Pressestelle

Klosterstraße 59
10179 Berlin
Tel.:
(030) 90208018
Tel.:
(030) 90208012
E-Mail Mail an





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatsverwaltung für Finanzen Bei ihnen geht es immer ums Geld

Roboter als Innovation auf dem Gefechtsfeld

Damit Roboter überhaupt funktionieren, müssen allerdings Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig für die Funktionalität seien die Sensorik, um die Umgebung wahrzunehmen, die Aktorik, um das Fortkommen zu ermöglichen und eine Rechenleistungszentrale, die die Sensordaten verarbeiten könne, sagt der Experte aus dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr). Die Zentrale sei in der Lage, Befehle an die Aktorik weiterzugeben, damit der Roboter seine Aufgabe erfüllen könne, so Winkens. Auch Roboter in einem militärischen Kontext funktionierten auf diese Art und Weise. Ihre Aufgaben sind vielfältig: „Wir setzen Roboter gerne da ein, wo es dreckig, gefährlich oder wo die Aufgabe wiederkehrend ist“, erklärt Winkens Frau Hauptmann Beate Schöne, der Moderatorin von „Nachgefragt“.

Eine wichtige Grundvoraussetzung für den Einsatz von Robotern in Krisen- oder Kriegsszenarien sei ein verlässliches System: Es müsse robust ausgelegt sein, sich ohne GPSGlobal Positioning System orientieren können und seine Mission auch dann noch erfüllen können, wenn es Treffer eingesteckt habe, so Winkens.
Von Aufklärung bis Verwundetenrettung

Auch die Ukraine nutze im anhaltenden Abwehrkampf gegen Russlands Angriffskrieg in vielen Bereichen verschiedene Robotiksysteme. Luftsysteme zur Aufklärung würden eingesetzt und auch zur Feuereinwirkung würden beispielsweise Kamikazedrohnen genutzt. „Aber auch auf dem Boden sehen wir mittlerweile vielerlei Systeme: Laufroboter werden zur Aufklärung eingesetzt, aber auch für den Material- und Munitionstransport oder zur Verwundetenrettung, um Verwundete von der Frontlinie schnell in den sicheren Bereich transportieren zu können“, erklärt der Roboterexperte. Soldatinnen und Soldaten könnten dann aus sicherer Entfernung das System steuern – sie müssten ihr Leben nicht mehr gefährden und seien geschützt. Zudem zeigten Robotiksysteme, anders als Menschen, keine Ermüdungserscheinungen und seien dadurch immer einsatzbereit. Aber die Systeme bänden immer noch menschliche Bediener: Deshalb könne ein Roboter seine Aufgaben nicht gänzlich allein erfüllen.

Der Einsatz solcher Systeme sei aber keine Erfindung der letzten Jahre. „Tatsächlich wurden erste Robotersysteme schon im Zweiten Weltkrieg von Deutschland eingesetzt. Die waren damals noch vollständig teleoperiert und funkgesteuert“, sagt Winkens. „Anfang der 2000er wurde die Predator-Drohne von den USA eingesetzt“, so Winkens weiter. Die Predator sei Hochtechnologie. Die heutigen Systeme in der Ukraine dagegen würden nicht nur flächendeckender, sondern teilweise auch als „single-use“, also zum einmaligen Gebrauch genutzt.
Roboter haben keine Moral

Obwohl Roboter viele Aufgaben auf dem Gefechtsfeld übernehmen könnten, lösten sie Soldatinnen und Soldaten trotzdem nicht vollständig ab. Ethische und moralische Entscheidungen könnten von Robotersystemen nicht getroffen und erfasst werden, betont Winkens. „Deshalb werden wir immer noch einen Soldaten brauchen, der auch das letzte Wort über einen Feuereinsatz hat.“



Zugefügt 2025 Januar 15

Roboter als Innovation auf dem Gefechtsfeld

BMEL fördert Interoperabilität und fairen Datenaustausch mit 15 Millionen Euro

Özdemir: ´Nur mit besserer Vernetzung gelingt die Digitalisierung in der Landwirtschaft´

Auf der Grünen Woche in Berlin hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, heute Förderbescheide an elf Projekte übergeben, mit denen der Informationsaustausch beispielsweise zwischen landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen untereinander oder mit zentralen Datenverarbeitungsanlagen optimiert werden soll. Mit rund 15,1 Millionen Euro – verteilt über drei Jahre – will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diese sogenannte Interoperabilität stärken, damit landwirtschaftliche Betriebe verfügbare digitale Anwendungen effizienter nutzen können.

Bundesminister Özdemir: ´Digitale Innovationen können Ressourceneffizienz steigern, Tiergesundheit verbessern und vor allem unsere Landwirtinnen und Landwirte bei ihrer täglichen harten Arbeit auf dem Feld oder im Stall spürbar entlasten. Diese Chancen dürfen nicht ungenutzt bleiben. Besserer und vor allem fairer Datenaustausch ist die Grundlage, damit digitale Innovationen in der Landwirtschaft einen echten Mehrwert schaffen. Datenfluss statt Datensilos – das muss die Devise sein. Ich danke allen Beteiligten an den geförderten Projekten, die mit vollem Einsatz daran arbeiten, diese Lücke zu schließen.´

Die voranschreitende Digitalisierung der Landwirtschaft bietet immer mehr Möglichkeiten zur Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette. In landwirtschaftlichen Betrieben, aber auch bei der Vernetzung der Partner innerhalb der Wertschöpfungskette, sind die Einsatzmöglichkeiten digitaler Innovationen inzwischen sehr vielfältig und reichen von automatischen Lenksystemen zur Optimierung der Ressourceneffizienz über smarte Fütterungssysteme bis hin zu Managementtools. Die eingesetzten Technologien unterscheiden sich jedoch häufig nicht nur in ihrem Digitalisierungsgrad voneinander, sondern auch das Herstellerspektrum und die verwendeten Standards sind oft uneinheitlich. Um die vorhandenen Potenziale auch optimal nutzen zu können, bedarf es einer reibungslosen Kommunikation zwischen den eingesetzten Technologien.

Das BMEL möchte Fortschritte in diesem Bereich aktiv unterstützen und fördert deshalb die ausgewählten elf Projekte, die ganz unterschiedliche Themenfelder bearbeiten: Diese reichen von einer besseren Verwaltung der eigenen Daten, der Kommunikation verschiedener Geräte, ohne eine Internetanbindung zu benötigen, bis zur Optimierung des Managements von Feldrobotern.

Im Rahmen des Termins hat Bundesminister Özdemir auch einen Förderbescheid für eine Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten (´Agri Data-Observatory´) an der Universität Osnabrück übergeben. Damit soll ein fairer Datenaustausch in der Landwirtschaft unterstützt und ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft und Agrartechnikbranche geleistet werden. Unter der Leitung von Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke wird hier in den nächsten drei Jahren die landwirtschaftliche Vertragspraxis zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Datenverordnung erhoben und analysiert. Unter Einbeziehung einer Experten- und Stakeholdergruppe sollen Best Practice-Beispiele zur Ausgestaltung gesammelt sowie die Nutzung und mögliche Anpassungsvorschläge für die BMEL-Musterbedingungen für Verträge über Agrardaten smarter Landmaschinen diskutiert werden.

Erschienen am 20. Jan. 2025



Zugefügt 2025 Januar 15

BMEL fördert Interoperabilität und fairen Datenaustausch mit 15 Millionen EuroBMEL fördert Interoperabilität und fairen Datenaustausch mit 15 Millionen Euro

Mord. Polizeiinspektion Göttingen - Shirin M. weiter auf der Flucht, Amtsgericht erlässt Europäischen Haftbefehl, Mordkommission geht 60 Hinweisen nach

Nach dem Gewaltverbrechen an einem 81 Jahre alten Mann in Dramfeld (Landkreis Göttingen) am vergangenen Freitag (24.01.25, wir berichteten), fehlt von der dringend tatverdächtigen Shirin M. (Foto) weiter jede Spur.

Bislang 60 Hinweise eingegangen

Bei der zur Aufklärung des Verbrechens eingerichteten Mordkommission (MOKO) sind aufgrund der eingeleiteten Öffentlichkeitsfahndung bis Donnerstag (30.01.25) rund 60 Hinweise aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen. Einen Teil davon konnten die Ermittler im Zuge der ersten Begutachtung als "echten Hinweis" ausschließen, bei anderen mitgeteilten Informationen und Beobachtungen dauert die Auswertung bzw. Überprüfung noch an.

Shirin M. vermutlich als Anhalterin auf der Flucht

Die Göttinger MOKO geht davon aus, dass die 22-Jährige, die nach derzeitigen Erkenntnissen weder Geld noch Ausweispapiere mitführt, vermutlich als Anhalterin auf der Flucht vor der Polizei ist. Sie könnte das Bundesgebiet auf diesem Wege bereits verlassen und sich möglicherweise ins Ausland abgesetzt haben. Gesicherte Erkenntnisse hierfür liegen aber zurzeit nicht vor. Letztlich ist der Aufenthaltsort der Gesuchten völlig unbekannt.

Europäischer Haftbefehl wegen Mordes erlassen

Nach der 22 Jahre alten Shirin M. wird bereits mit einem U-Haftbefehl wegen Mordes gefahndet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen hat das Amtsgericht jetzt zusätzlich einen Europäischen Haftbefehl, ebenfalls wegen Mordes, erlassen.

Beschlagnahme von Tatort und Leichnam aufgehoben

Die umfangreichen spurentechnischen Untersuchungen am Tatort in Dramfeld sind inzwischen abgeschlossen. Das Wohnhaus an der Hauptstraße wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft am Donnerstag (30.01.25) freigegeben. Auch die Beschlagnahme des Leichnams des getöteten 81-Jährigen wurde aufgehoben.

Aktuelle Bekleidung von Shirin M. unbekannt

Shirin M. ist ca. 167 cm groß und hat schulterlanges, braunes, welliges Haar. Zu ihrer mittlerweile getragenen Oberbekleidung ist nichts bekannt, da vermutet wird, dass sich die 22-Jährige inzwischen umgezogen hat. Die Ermittler bitten deshalb, sich besonders auf das Gesicht der 22-Jährigen zu konzentrieren und sich dessen Aussehen einzuprägen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Göttingen unter Telefon 0551/491-2115 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Bislang veröffentlichte Pressemitteilungen

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5956808 vom 25.01.2025 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5956857 vom 25.01.2025 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5957262 vom 26.01.2025 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5958326 vom 27.01.2025

"Bitte teilen!" - Fahndung nach Shirin M. bei Facebook, X, Instagram und WhatsApp aufrufbar

Die Fahndungsbilder der Gesuchten sind auch auf den folgenden Social Media-Accounts der Polizeiinspektion Göttingen abrufbar und können geteilt werden. Facebook, Polizei Göttingen https://www.facebook.com/polizeidirektion.goettingen X, Polizei Göttingen https://x.com/Polizei_GOE Instagram, Polizei Göttingen https://www.instagram.com/polizei.goe.wiebke/ WhatsApp-Kanal der Polizei Göttingen https://fcld.ly/whatsappgoe

Hinweis für Medien:

Die Pressehoheit hat die Staatsanwaltschaft Göttingen. Medienanfragen sind an Herrn Oberstaatsanwalt Andreas Buick, Telefon 0551/403-1605, Mail: andreas.buick@justiz.niedersachsen.de, zu richten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Alle Meldungen 30.01.2025 – 15:04 Polizeiinspektion Göttingen POL-GÖ: (45/2025) Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei: Shirin M. weiter auf der Flucht, Amtsgericht erlässt Europäischen Haftbefehl, Mordkommission geht 60 Hinweisen nach

Palästinenserhilfswerk UNRWA arbeitet auch nach Inkrafttreten des israelischen Verbots weiter

Nach dem Inkrafttreten eines Arbeitsverbots in Israel für das UN-Palästinenserhilfswerk UNRWA ist die künftige Versorgung der notleidenden Bevölkerung im zerstörten Gazastreifen infrage gestellt. Vorerst setzt die UN-Organisation ihre Tätigkeit trotz Israels Verbot jedoch fort.

Die Hilfe in Gaza gehe weiter, sagte der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres, Stéphane Dujarric. Auch Kliniken von UNRWA im gesamten besetzten Westjordanland sowie in Ost-Jerusalem seien weiterhin geöffnet.

Nach dem Willen Israels hätte UNRWA die Arbeit am Donnerstag einstellen müssen. Israel wirft dem UN-Palästinenserhilfswerk vor, dass einige Mitarbeiter an Terroraktivitäten der Hamas beteiligt gewesen seien. Israels Parlament hatte als Konsequenz ein Arbeitsverbot auf israelischem Staatsgebiet verhängt.

Ein weiteres Gesetz untersagt israelischen Behörden jeglichen Kontakt mit UNRWA. Weil Israel alle Zugänge zu den besetzten Gebieten kontrolliert, wird befürchtet, dass es für das Hilfswerk schwierig bis unmöglich werden könnte, die Zivilbevölkerung im Gazastreifen und im Westjordanland weiter zu versorgen.

Noch habe man Vorräte für mehrere Wochen im Gazastreifen gelagert, zitierte die „New York Times“ Sam Rose, für den Einsatz in dem abgeriegelten Küstenstreifen zuständiger UNRWA-Direktor.
Große Herausforderungen für das UNRWA

Israel könnte dem Hilfswerk auch gestatten, Tausende Lastwagenladungen, die sich bereits in Israel befinden, umzuladen, obwohl dies technisch gesehen gegen das Arbeitsverbot verstoßen könnte, zitierte die Zeitung drei namentlich nicht genannte israelische Beamte.

Die größte Herausforderung für UNRWA werde in einigen Wochen anstehen, wenn die Hilfslieferungen zur Neige gehen und die ausländischen Mitarbeiter des Hilfswerks abgezogen werden müssen, hieß es. Aufgrund des Arbeitsverbots könne es unmöglich sein, die Genehmigung für die Einfuhr zusätzlicher Hilfsgüter zu erhalten und Visa für die Mitarbeiter zu beantragen. Der einzige Zugang nach Gaza auf dem Landweg erfolgt derzeit über Israel.

Etwa zwei Dutzend internationale Mitarbeitende des Hilfswerks seien wegen auslaufender Visa bereits nach Jordanien ausgereist, sagte Dujarric in New York.

UNRWA-Chef Philippe Lazzarini hatte kürzlich gewarnt, das Arbeitsverbot durch Israel könne die momentan in Gaza geltende Waffenruhe zwischen Israel und der islamistischen Hamas „sabotieren“, ohne dies näher zu erläutern.

Auch im Sicherheitsrat in New York warnte Lazzarini mit eindringlichen Worten: „Auf dem Spiel stehen das Schicksal von Millionen von Palästinensern, der Waffenstillstand und die Aussichten auf eine politische Lösung, die dauerhaften Frieden und Sicherheit bringt.“

Israels Regierung will einen Ersatz für UNRWA, doch den gibt es bislang nicht. Andere Hilfsorganisationen sind in hohem Maße auf das Verteilungsnetz von UNRWA angewiesen, einschließlich seiner Lastwagen, Lagerhäuser, Mitarbeiter und Verteilungsstellen. UNRWA sei „unersetzlich für das Überleben der Zivilisten“, sagte der Sprecher des UN-Nothilfebüros OCHA, Jens Laerke.




Zugefügt 2025 Januar 15

Palästinenserhilfswerk UNRWA arbeitet auch nach Inkrafttreten des israelischen Verbots weiter

EZB wählt Motive für künftige Euro-Banknoten aus

EZB trifft Motiv-Vorauswahl zu zwei möglichen Themen: „Europäische Kultur: Gemeinsame Kulturstätten“ sowie „Flüsse und Vögel: Stark durch Vielfalt“
Vor Entscheidung wurden Öffentlichkeit befragt und Expertengruppen eingebunden
Gestaltungswettbewerb soll 2025 stattfinden, damit EZB-Rat endgültige Motive 2026 auswählen kann
Wenn Aussehen und Herstellungsverfahren der neuen Banknoten endgültig feststehen, wird es mehrere Jahre dauern, bis erste neue Geldscheine ausgegeben werden

Der EZB-Rat hat Motive ausgewählt, mit denen die beiden Themen für die künftigen Euro-Banknoten illustriert werden. Beim Thema „Europäische Kultur“ geht es um gemeinsame Kulturstätten und herausragende Europäerinnen und Europäer. „Flüsse und Vögel“ befasst sich mit der Widerstandskraft und Vielfalt der Natur. Auf der Rückseite der Banknoten wären bei diesem Thema europäische Institutionen zu sehen.

In die Entscheidung eingeflossen sind auch die Anregungen von zwei Beratungsgruppen, die mit Fachleuten aus verschiedenen Disziplinen und Euro-Ländern besetzt waren. Die Themenauswahl der Fachleute stimmt mit den Präferenzen der über 365 000 Europäerinnen und Europäer überein, die uns im Sommer 2023 bei Umfragen Feedback gegeben oder zwischen Dezember 2021 und März 2022 an Fokusgruppen teilgenommen haben.

„Wir freuen uns, diese lebensnahen Motive vorzustellen, die unser Bekenntnis zu Europa und unsere Wertschätzung für sein kulturellen Erbes und seine Natur zum Ausdruck bringen“, so EZB-Präsidentin Christine Lagarde. „Die neuen Banknoten werden unsere gemeinsame Identität und die Vielfalt symbolisieren, die Europa stark macht.“
Europäische Kultur: Gemeinsame Kulturstätten

Dieses Thema würdigt gemeinsame Kulturstätten, die die Identität Europas über die Jahrhunderte hinweg geprägt haben. Die zugehörigen Motive zeigen neben verschiedenen kulturellen Aktivitäten und Kulturstätten herausragende Persönlichkeiten, die zum Aufbau des europäischen Kulturerbes beigetragen haben. In ihrer Lebenszeit, die sich über sechs Jahrhunderte erstreckt, waren sie auf unserem Kontinent unterwegs, haben dort gelebt und gearbeitet. Ihr Schaffen wirkt auf der ganzen Welt nach.

Ausgewählte Motive:
Tabelle 1

Europäische Kultur


Vorderseite


Rückseite

5 €
Darstellende Kunst


Maria Callas


Straßenkünstler (Musik, Tanz, Theater) unterhalten vorbeilaufende Menschen

10 €
Musik


Ludwig van Beethoven


Sängerfest mit Chor aus Kindern und jungen Erwachsenen

20 €
Schulen und Universitäten


Marie Curie


Schule oder Universität und Lehrerin mit Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden. Auf den Tischen liegen Notebooks und Bücher.

50 €
Bibliotheken


Miguel de Cervantes


Eine Bibliothek, in der ein paar Erwachsene Bücher und E-Bücher lesen. Ein kleiner Junge und ein kleines Mädchen versuchen, sich ein Buch aus einem Regal zu angeln.

100 €
Museen und Ausstellungen


Leonardo da Vinci


Personen unterschiedlichen Alters bewundern Streetart, zeitgenössische Kunst usw.

200 €
Öffentliche Plätze


Bertha von Suttner


Ein Platz mit Bäumen, auf dem Jung und Alt zusammenkommen, sich unterhalten, spazieren gehen und spielen
Flüsse und Vögel: Stark durch Vielfalt

Dieses Thema spiegelt die Widerstandskraft und Vielfalt der natürlichen Ökosysteme Europas wider. Verschiedene Flussabschnitte und Vogelarten verweisen auf die Bedeutung von Natur- und Umweltschutz. Die auf den Banknoten abgebildeten europäischen Institutionen erinnern uns an die Grundwerte des Projekts Europa, zu denen auch der Umweltschutz zählt.

Ausgewählte Motive:
Tabelle 2

Flüsse und Vögel


Vorderseite


Rückseite

5 €


Gebirgsquelle
Ein Mauerläufer neben einer Gebirgslandschaft


Europäisches Parlament

10 €


Wasserfall
Ein Eisvogel in einem Wasserfall oder langsamen Flussabschnitt


Europäische Kommission

20 €


Eingegrabenes Flusstal
Ein Schwarm von Bienenfressern in einer Sandwand entlang des Ufers eines breiten, eingegrabenen Flusstals


Europäische Zentralbank

50 €


Gewundener Fluss
Ein Weißstorch fliegt über ein gewundenes, flaches Flusstal


Gerichtshof der Europäischen Union

100 €


Flussmündung
Ein Säbelschnäbler sucht im Schlamm nach Nahrung


Europäischer Rat und Rat der Europäischen Union

200 €


Meereslandschaft
Ein Basstölpel schwebt über hohen Ozeanwellen


Europäischer Rechnungshof
Nächste Schritte

2025 wird die EZB eine Jury einsetzen und einen Wettbewerb für Designerinnen und Designer aus der gesamten Europäischen Union veranstalten. Die EZB wird die Öffentlichkeit und Fachleute weiterhin einbeziehen, damit die ausgewählten Designs so gestaltet sind, dass sich Europäerinnen und Europäer jeden Alters mit ihnen identifizieren können. 2026 wird die EZB die vorausgewählten Entwürfe der Bevölkerung präsentieren und sie nach ihrer Meinung fragen.

„Wir arbeiten an neuen Banknoten, da wir heute und in Zukunft auf Bargeld setzen. Banknoten sind ein Symbol der europäischen Einheit. Mit den neuen Motiven würdigen wir unsere gemeinsame Geschichte und zeigen, dass wir uns für eine nachhaltige Zukunft einsetzen“, so Piero Cipollone, Mitglied des EZB-Direktoriums.

Wie die neuen Banknoten aussehen werden, entscheidet der EZB-Rat voraussichtlich 2026. In den Händen halten wird man die neuen Banknoten aber erst einige Jahre später.

Kontakt für Medienanfragen: Belén Pérez Esteve (Tel. +49 173 533 4269) und Alessandro Speciale (Tel. +49 172 167 0791)
Anmerkung

Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken des Euroraums sind dafür verantwortlich, dass die Euro-Banknoten auch in Zukunft ein innovatives, sicheres und effizientes Zahlungsmittel sind. Die regelmäßige Entwicklung neuer Banknotenserien gehört zu den regulären Aufgaben aller Zentralbanken, denn die Technologien zur Reproduktion von Banknoten entwickeln sich rasant weiter, und Fälscher kommen heute leichter an Informationen und Materialien heran. Daher ist die regelmäßige Ausgabe neuer Banknoten wichtig. Dabei geht es der EZB nicht nur um Sicherheitsaspekte – die Euro-Banknoten sollen über ihre Lebensdauer auch möglichst geringe Umweltauswirkungen haben. Ein weiterer zentraler Aspekt ist: Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichem Background sollen sich besser mit den Banknoten identifizieren können und vulnerable Gruppen, wie Menschen mit Sehbeeinträchtigung, gut mit den Geldscheinen zurechtkommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu den künftigen Banknoten.
Das Thema der aktuellen Euro-Banknoten ist „Zeitalter und Stile“. Ihre Hauptmotive – Fenster, Tore und Brücken – sind von den Stilen verschiedener Epochen der europäischen Architekturgeschichte inspiriert. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu den Gestaltungselementen der Banknoten.



Zugefügt 2025 Januar 15

EZB wählt Motive für künftige Euro-Banknoten aus

Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft: „Artikelgesetz Zeitenwende“ kommt

Prämien, Zulagen, Absicherung: Um die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu steigern, hat der Bundestag das „Artikelgesetz Zeitenwende“ beschlossen. Es soll die Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung angesichts aktueller Herausforderungen steigern und ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zu kriegstüchtigen deutschen Streitkräften.

Passen Sie jetzt Ihre Datenschutzeinstellungen an, um dieses Video zu sehen
Im Anschluss an die Sitzung des Verteidigungsausschusses am 29. Januar 2025 warb Verteidigungsminister Boris Pistorius um Zustimmung zu dem Gesetz zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.

Quelle
Bundeswehr

Um seinen Verpflichtungen innerhalb der NATONorth Atlantic Treaty Organization gerecht zu werden, braucht Deutschland ab 2025 umfassend einsatzbereite Streitkräfte und verlässlich abrufbare Fähigkeiten. Dazu muss allem voran die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gesteigert werden, was wiederum die Anpassung zahlreicher rechtlicher Regelungen erfordert. Diese Anpassungen finden sich im „Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ wieder, besser bekannt als „Artikelgesetz Zeitenwende“.

„Es ist unsere Pflicht, dass wir für den Dienst faire, attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen“, unterstrich Verteidigungsminister Boris Pistorius im Anschluss an die Sitzung des Verteidigungsausschusses am 29. Januar 2025. Dort stand das Artikelgesetz auf der Tagesordnung. Der Deutsche Bundestag hat das Zeitenwende-Gesetz zwei Tage später, am 31. Januar 2025 mit großer Mehrheit beschlossen.
Bessere Bedingungen für den Dienst in der Bundeswehr

Die sicherheits- und verteidigungspolitische Zeitenwende erfordert eine erhöhte Verfügbarkeit von militärischem Personal. Für die Bundeswehr bedeutet das vor allem eines: Sie muss neues Personal gewinnen und vorhandenes binden. Dafür braucht es attraktive Rahmenbedingungen, beispielsweise bei der sozialen Absicherung für Soldatinnen und Soldaten. Von A, wie Arbeitszeit, bis Z, wie Zulage – das „Artikelgesetz Zeitenwende“ enthält zahlreiche Verbesserungen hinsichtlich Arbeitszeit, Mobilität, Besoldung, Vergütung, Versorgung, Laufbahnrecht sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nicht alle Rechtsänderungen werden dabei durch das Artikelgesetz selbst bewirkt, sondern durch zwei begleitende Verordnungsverfahren. Am Ende steht ein Gesamtpaket aus Verbesserungen durch das Artikelgesetz und durch insgesamt acht Verordnungen.

„In der Zeitenwende ist der Anspruch an unsere Soldatinnen und Soldaten ebenso gewachsen wie ihre Aufgaben zur Erreichung der Kriegstüchtigkeit. Für mich zählt, dass der Dienst unserer Truppe Anerkennung findet. Das Artikelgesetz erfüllt auch diesen Zweck“, so der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer. In diesem Sinne wurde das Artikelgesetz für die Bundeswehr ausgearbeitet – noch im Frühjahr 2025 soll es in Kraft treten.

Die Änderungen beinhalten unter anderem folgende Aspekte:

Umfangreiche besoldungsrechtliche und versorgungsrechtliche Verbesserungen, auch bei Stationierungen an der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke:

Beispiele sind die zusätzliche Vergütung für militärisches Personal mit besonderen Alarmierungsverpflichtungen, beispielsweise im Rahmen des NATONorth Atlantic Treaty Organization Force Model (NFMNATO Force Model), in der Allied Reaction Force (ARFAllied Reaction Force), in einer EUEuropäische Union-Battlegroup (EUEuropäische Union BG), zur Unterstützung militärischer Evakuierungsoperationen (MilEvakOp) oder als Verstärkungskräfte – zum Beispiel für die Brigade Litauen. Die enormen Einschränkungen sollen monatlich finanziell honoriert werden. Die Vergütung beträgt bei einer Rückkehrzeit zur Dienststelle von mehr als 24 bis zu 48 Stunden 75 Euro im Monat und ist gestaffelt bis 500 Euro im Monat bei einer Rückkehrzeit zur Dienststelle von bis zu 2 Stunden.

Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlags:

Der für besondere Auslandsverwendungen gewährte Auslandsverwendungszuschlag, wird pro Tag steuerfrei erhöht. Für eine Verwendung bei VJTFVery High Readiness Joint Task Force (Marine) von 69 auf 77 Euro, für eine Verwendung bei eFPenhanced Forward Presence in Litauen von 85 auf 93 Euro und für eine Verwendung bei UNIFILUnited Nations Interim Force in Lebanon im Libanon von 103 auf 111 Euro.

Zahlung eines Ehepartnerzuschlags für mit in das Ausland umziehende Ehegatten:

Eine Auslandsverwendung – nicht nur, aber auch in Litauen – soll auch in Hinsicht auf den mit umziehendem Ehepartner erleichtert werden. In vielen Fällen wird der Ehepartner die eigene Arbeit für 3-4 Jahre aufgeben. Finanzielle Nachteile werden zwar durch die großzügigen Auslandsdienstbezüge, hier auch Familienzuschläge, abgefedert – die Zeit fehlt dann trotzdem bei den Einzahlungen in die Rentenkasse. Durch den Ehepartnerzuschlag soll für die Altersvorsorge der Ehegatten ein Zuschuss zu den tatsächlich entstandenen Kosten der Altersvorsorge gewährt werden. Die Erstattung richtet sich nach dem Grundgehalt und beträgt maximal etwa 1300 Euro monatlich steuerfrei. Für einen Hauptfeldwebel oder Hauptsekretär (A8) bedeutet dies einen Zuschuss von rund 800 Euro netto monatlich.

Erhöhung der Übergangsbeihilfe:

Um lange Verpflichtungszeiten als SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit (Soldat bzw. Soldatin auf Zeit) attraktiver zu machen, wird die Übergangsbeihilfe bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren erhöht. So würde ein Oberstabsgefreiter (Besoldungsgruppe A5, Amtszulage, verheiratet) mit einer absolvierten Wehrdienstzeit von 25 Jahren künftig rund 50.000 Euro (brutto) an Übergangsbeihilfe erhalten. Das sind rund 10.000 Euro mehr als nach aktuellem Recht.

Verbesserung der Rahmenbedingungen für dienstliche Mobilität des militärischen Personals:

Dafür werden wichtige Änderungen beim Trennungsgeld und bei Reisebeihilfen vorgenommen – auch um die Entscheidung für einen Umzug insbesondere mit Familie nach Litauen zu erleichtern. Dazu gehört, dass deutlich mehr Reisen zwischen Heimat und Dienstort ermöglicht werden. Mit der Änderung werden alle Angehörigen der Bundeswehr in Litauen, auch Ledige ohne eigene Wohnung, bis zu sechs Reisebeihilfen für Heimfahrten nach Deutschland im Jahr erhalten. Soldatinnen und Soldaten, die nach ihrer Einsatzzeit in Litauen in ihre Heimat zurückkehren, haben eine freie Wohnortwahl und werden beim Trennungsgeld deutlich bessergestellt als bisher.

Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts für militärisches Personal und Vereinfachung von Verfahren:

Soweit dienstlich nichts dagegenspricht, soll beispielsweise die regelmäßige Wochenarbeitszeit von Soldatinnen und Soldaten auf vier Wochentage verteilt werden können.

Mehr Personal im Sanitätsdienst und Praxisaufstieg für Mannschaften:

Die Kriegstüchtigkeit der Bundeswehr hängt auch vom funktionierenden Sanitätsdienst ab. Um mehr Personal im Sanitätsdienst zu halten, die Gewinnung von neuem Personal zu erleichtern und den Dienst attraktiver zu gestalten, wird die Höchstverpflichtungsdauer im Sanitätsdienst auf bis zu 30 Jahre verlängert. Militärische Fachärztinnen oder Krankenpfleger, die nicht BS (Berufssoldat bzw. Berufssoldatin) werden, sondern sich die Option eines Berufslebens außerhalb der Bundeswehr offenhalten wollen, werden bis zu fünf Jahre länger als SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit arbeiten können.
Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius schaut lächelnd für eine Portraitaufnahme in die Kamera.
Bundeswehr/Norman Jankowski

Wir machen damit den Einsatz der Brigade in Litauen deutlich attraktiver. Wir werden damit insbesondere die Leistung der Soldatinnen und Soldaten, die die NATONorth Atlantic Treaty Organization-Ostflanke stärken stärker honorieren.

Verteidigungsminister Boris Pistorius
Warum eigentlich Artikelgesetz?

Als „Artikelgesetz“ oder auch „Mantelgesetz“ wird ein Gesetz bezeichnet, mit dem mehrere schon bestehende Gesetze (oder auch Verordnungen) auf einmal geändert werden. Das „Artikelgesetz Zeitenwende“ ändert zum Beispiel das Soldatengesetz, das Bundesbesoldungsgesetz, aber auch weniger bekannte Regelungen wie etwa das Arbeitssicherstellungsgesetz, das sich im Spannungs- und Verteidigungsfall auswirkt, sowie weitere Spezialgesetze.

Das Gesetzgebungsverfahren folgt aus dem Grundgesetz. Wenn das Gesetz nach zwei weiteren Lesungen vom Bundestag angenommen wurde, wird es dem Bundesrat zugeleitet. Nach dessen Zustimmung wird das Gesetz ausgefertigt, durch Verteidigungsminister Pistorius gegengezeichnet und schließlich durch den Bundespräsidenten ausgefertigt. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft.



Zugefügt 2025 Januar 15

Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft: „Artikelgesetz Zeitenwende“ kommt

Zukunft der Automobilindustrie: Strategischer Dialog eröffnet, Aktionsplan angekündigt, Konsultation eingeleitet

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Industrie, der Sozialpartner und von Interessengruppen zum Start des strategischen Dialogs über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie beraten. Der Dialog markiert den Beginn eines integrativen und kooperativen Prozesses, der darauf abzielt, die kritischen Herausforderungen des Sektors anzugehen und seinen Erfolg als wichtiger Motor der europäischen Wirtschaft zu gewährleisten.

Die europäische Automobil- und Zulieferindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden und transformativen Wandel. Die Kommission ist sich der dringenden Notwendigkeit bewusst, Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl die europäische Automobilindustrie schützen als auch ihren weiteren Wohlstand in der Europäischen Union gewährleisten. Präsidentin von der Leyen Kommissar EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus der Europäischen Union Apostolos Tzitzikostas beauftragt, am 5. März einen Aktionsplan vorzulegen.

Die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, sagte: „Die europäische Automobilindustrie befindet sich in einer entscheidenden Phase, und wir sind uns der Herausforderungen bewusst, vor denen sie steht. Deshalb handeln wir zügig, um sie zu bewältigen. Die grundlegende Frage, die wir gemeinsam beantworten müssen, ist, was uns noch fehlt, um die Innovationskraft unserer Unternehmen freizusetzen und einen robusten und nachhaltigen Automobilsektor zu gewährleisten. Der heutige Tag markiert den Beginn eines Dialogs, der uns helfen wird, die vor uns liegenden Veränderungen zu bewältigen. Das Ergebnis dieses Dialogs wird ein umfassender Aktionsplan sein, den wir am 5. März vorstellen werden. Dieser Aktionsplan wird einen klaren Weg aufzeigen, um sicherzustellen, dass unsere Industrie in Europa florieren und im globalen Wettbewerb erfolgreich sein kann.

Bedeutung der Automobilindustrie in der EU

Die Automobilindustrie ist ein wichtiger Motor für den Wohlstand in Europa. Sie sichert über 13 Millionen direkte und indirekte Arbeitsplätze und trägt mit rund 1 Billion Euro zu unserem Bruttoinlandsprodukt bei. Über die wirtschaftlichen Auswirkungen hinaus gewährleistet die Branche die sichere und erschwingliche Mobilität unserer Bürger und Unternehmen und stellt Produkte her, die weltweit Anerkennung finden.

Aktionsplan

Der Aktionsplan wird ein breites Spektrum von Themen abdecken, die für den Sektor von Bedeutung sind, wie z. B. die Gewährleistung des Zugangs zu Talenten und Ressourcen, die Förderung der technologischen Innovation und die Entwicklung von Fahrzeugen der nächsten Generation sowie die Schaffung eines pragmatischen und berechenbaren Rechtsrahmens. Er wird sich auf Folgendes stützen:

Die heutige Diskussion auf hoher Ebene, an der 22 wichtige Akteure des Automobilsektors teilnahmen. Die heutigen Diskussionen konzentrieren sich auf die wichtigsten Bereiche, die dringend der Aufmerksamkeit bedürfen, darunter die Notwendigkeit gleicher internationaler Wettbewerbsbedingungen, die Erleichterung des umweltfreundlichen Übergangs und die Straffung der Rechtsvorschriften sowie die Ermittlung von Bereichen, in denen konkretere Maßnahmen erforderlich sind.
eine öffentliche Konsultation, die heute eingeleitet wird, um von allen interessierten Parteien einen breiteren Beitrag zu den Herausforderungen und möglichen Lösungen zu erhalten, und;
vier thematische Arbeitsbereiche, in denen die Präsidentin vier Kommissarinnen und Kommissare beauftragt hat, gezielte Diskussionen zu Schlüsselthemen mit einer Vielzahl von Interessengruppen aus der Wertschöpfungskette des Automobilsektors zu führen. Im Einzelnen:
EU-Kommissar für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum Wopke Hoekstra wird sich auf die saubere Umstellung des Automobilsektors konzentrieren.
Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie Stéphane Séjourné wird sich mit der industriellen Wertschöpfungskette in der Branche befassen.
Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie Henna Virkkunen wird die Diskussionen über technologische und digitale Innovation leiten.
Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge Roxana Mînzatu wird die Diskussion über Qualifikationen und soziale Belange in der Branche leiten.

Die Ergebnisse dieses Konsultationsprozesses werden in den Aktionsplan einfließen.

Der Rat und das Europäische Parlament werden eng in den Prozess eingebunden und regelmäßig über den Dialog informiert und konsultiert werden.

Für weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Liste der teilnehmenden Organisationen

Konzeptpapier Strategischer Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Zukunft der Automobilindustrie: Strategischer Dialog eröffnet, Aktionsplan angekündigt, Konsultation eingeleitet

EU-Kommission stellt mehr als 1 Milliarde Euro für die Entwicklung von Verteidigungstechnologien bereit

Die Europäische Kommission will Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Verteidigungsbereich mit über einer Milliarde Euro unterstützen. Dazu hat sie das entsprechende Jahresarbeitsprogramm des Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) angenommen. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Ein funktionierender europäischer Verteidigungsmarkt stärkt die Sicherheit und Abwehrbereitschaft Europas. Der Europäische Verteidigungsfonds ist für unser Streben nach Technologiesouveränität im Verteidigungsbereich von entscheidender Bedeutung. Das Arbeitsprogramm 2025 stärkt die Fähigkeit Europas, unabhängig zu handeln.“

Mit dem Arbeitsprogramm 2025 des Europäischen Verteidigungsfonds stellt die Kommission beträchtliche zusätzliche Mittel zur Förderung der Entwicklung kritischer Verteidigungstechnologien und -fähigkeiten bereit - jeweils rund 100 Millionen Euro in kritischen Bereichen wie Bodenkampf, Weltraum, Luft- und Seekampf sowie Energieresilienz und ökologischer Wandel. Das neue Programm steht im Einklang mit den von den Mitgliedstaaten vereinbarten und im Strategischen Kompass näher ausgeführten Prioritäten.

9 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Es werden 9 wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu 31 Themen veröffentlicht. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden den Boden bereiten für eine breite Palette von Grundlagentechnologien im Zusammenhang mit der autonomen Sichtung und Evakuierung von Verletzten, multifunktionalen Informationsverteilungssystemen, dem Dialog zwischen Mensch und KI, Chiplets für Verteidigungsanwendungen, Soldatensystemen und tiefgreifenden Grundlagentechnologien.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

European Defence Fund – Work Programme 2025

Factsheet

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Januar 31

Europäischer Verteidigungsfonds: EU-Kommission stellt mehr als 1 Milliarde Euro für die Entwicklung von Verteidigungstechnologien bereit

Lauterbach: „Mehr Zeit für neue Patienten“ Bundestag beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Patientinnen und Patienten werden künftig leichter einen Hausarzttermin bekommen. Das ist Folge des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das der Bundestag jetzt beschlossen hat. Damit werden die Budgets für Hausärzte abgeschafft und Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt.

Dieses Gesetz wird die ambulante Versorgung grundlegend verbessern. Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten. Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher - insbesondere für gesetzlich Versicherte. Und Hausärzte können ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Aktivieren Sie Javascript, um externe Inhalte zu laden.
Hinweis: Durch den Aufruf des Videos werden Sie über einen externen Link auf die Seite von Dritten weitergeleitet. Auf Art und Umfang der von diesem Anbieter übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das BMG keinen Einfluss.
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Überblick

Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche werden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn bei Patientinnen und Patienten mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 01.04.2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.
Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies schafft Anreize, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.
Zusätzlich werden „Versorgerpraxen“, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig besonders honoriert. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. Damit können Hausärztinnen und Hausärzte umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen.
Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür werden die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt und vereinfacht. Das gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.
In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt künftig die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva.
Fristverlängerung für Verbandmittel: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V und räumt den betreffenden Akteurinnen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein.

Weitere Informationen

GVSG - Bundestag.de

Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf des Gesundheitsversorungsstärkungsgesetz auf der Seite des Deutschen Bundestags





Zugefügt 2025 Januar 15

Lauterbach: „Mehr Zeit für neue Patienten“ Bundestag beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

„Wir werden weiter europäisch handeln.“ Innenministerin Faeser beim informellen Rat der Innenminister in Warschau

Innenministerin Nancy Faeser ist zum informellen Treffen der EU-Innenministerinnen und Innenminister nach Warschau gereist. Auf der Tagesordnung steht insbesondere die europäische Migrationspolitik, unter anderem geht es um neue, innovative Lösungen für das Migrationsmanagement. Und auch die Zusammenarbeit im Krisen- und Bevölkerungsschutz sollen besprochen werden.

"„Oberste Priorität für uns hat weiter die schnellstmögliche Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“", betonte Innenministerin Nancy Faeser zum Auftakt des Rates: "„Wir werden weiter europäisch handeln.“"

Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor Pressevertreterinnen und Pressevertretern Quelle: The Chancellery of the Prime Minister / PAP S.A
Die Reform des Gemeinsamen Europäische Asylsystems hat Priorität

Die EU hat beschlossen, ihr Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zu reformieren. Dafür sind am 14. Mai 2024 elf Gesetzgebungsakte des Europäischen Parlaments und des Rates zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) final beschlossen worden und schließlich am 11. Juni 2024 in Kraft getreten.

Die Bundesregierung strebt eine zügige Umsetzung des EU-Beschlusses in deutsches Recht an. Am 6. November 2024 hat sie hierfür zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS in deutsches Recht beschlossen und zur Beratung an den Bundestag übergeben. Die Umsetzungsfrist von 24 Monaten bis zur Anwendung läuft bis zum Juni 2026.
Eine gemeinsame Strategie: Bevölkerungsschutz europäisch denken

Zudem sprechen die Innenministerinnen und Innenminister der EU über eine gemeinsame Krisenvorsorge. "„Wir müssen uns stärker gegen Bedrohungen wappnen: gegen die russische Aggression und die massiven hybriden Bedrohungen ebenso wie gegen Naturkatastrophen“", betonte Ministerin Faeser.

Zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes plant der polnische Vorsitz eine Diskussion über eine europäische Vorsorge-Strategie („Preparedness Union Strategy“). Teil dieser Diskussion solle eine verbesserte Koordinierung beim Bevölkerungsschutz im Fall von Naturkatastrophen und von hybriden Bedrohungen sein.

Innenministerin Faeser sagte dazu: "„Wir wollen zum Beispiel die Warnsysteme, die wir stark ausgebaut haben, grenzüberschreitend einsetzen. Naturkatastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Rechtzeitige Warnungen können Leben retten.""

Genauso setzen wir uns weiter für ein starkes EU-Katastrophenschutzverfahren ein. "„Europa steht in Notlagen zusammen. Deutschland wird weiter solidarisch sein – mit unseren Einsatzkräften und unserer Technik“" so die Ministerin.

Polen hat seit dem 1.1.2025 den Vorsitz im Europäischen Rat, daher findet das Treffen in der polnischen Hauptstadt statt. Mehr Informationen zum Vorsitz Polens finden Sie hier https://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/presidency-council-eu

Am 1. Januar 2025 hat Polen unter dem Motto „Security, Europe!“ zum zweiten Mal nach 2011 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen.
Der Vorsitz im Rat wird von den EU-Mitgliedstaaten nacheinander in einem Turnus von sechs Monaten wahrgenommen. Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und trägt zur Kontinuität der Arbeit der EU im Rat bei.
Polen übernimmt den Vorsitz von Ungarn und nach dem Amtsantritt der neuen EU-Kommission am 1. Dezember 2024.



Zugefügt 2025 Januar 15

„Wir werden weiter europäisch handeln.“ Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Migration , Datum: 30.01.2025 Innenministerin Faeser beim informellen Rat der Innenminister in Warschau

Ramsar-Nationalbericht zum Schutz von Feuchtgebieten vorgelegt

Die Bundesregierung hat ihren nationalen Bericht zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebieten im Rahmen der internationalen Ramsar-Konvention vorgelegt. Der Bericht dokumentiert erfolgreiche Maßnahmen und Aktivitäten des Bundes und der Bundesländer zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten in den letzten drei Jahren. Zentrale Elemente zur Umsetzung in Deutschland sind in dieser Berichtsperiode die Nationale Moorschutzstrategie und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMUV). Auch international fördert die Bundesregierung Projekte zur Erhaltung und Wiederherstellung von Feuchtgebieten im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI). Deutschland ist zudem der Danube WILDisland Ramsar-Regionalinitiative in der Donau-Region beigetreten. Außerdem hat das BMUV erstmals einen nationalen Jugendvertreter für die Ramsar-Konvention ernannt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Feuchtgebiete, wie Moore, Auen und Marschland, spielen eine entscheidende Rolle beim natürlichen Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz fördern wir in Deutschland Maßnahmen, um den Zustand dieser Ökosysteme und ihre Klimaschutzleistungen zu verbessern. Im Rahmen der Nationalen Moorschutzstrategie ist neben dem Schutz intakter Moore auch die Wiederherstellung und nachhaltige Bewirtschaftung bisher entwässerter Moorböden ein zentrales Thema".

BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: "Feuchtgebiete, wie Moore, Küsten, Seen, Flüsse, Mangroven sind die vielseitigsten und gleichzeitig am stärksten bedrohten Ökosysteme der Erde. Auf nationaler Ebene unterstützt Deutschland den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten auf vielfältige Weise, so zum Beispiel auch durch die Renaturierung von Bundeswasserstraßen und ihren Auen im Rahmen des Bundesprogramms 'Blaues Band'."

Die Ramsar-Nationalberichte sind zentrale Bestandteile der Vorbereitung auf die Vertragsstaatenkonferenzen der Ramsar-Konvention. Alle drei Jahre legen die Mitgliedsstaaten der Ramsar-Konvention anhand dieser detaillierten Berichte die Umsetzung der Konvention dar. Die nächste Vertragsstaatenkonferenz findet vom 23. bis 31. Juli 2025 in Simbabwe statt. Neben der Nationalen Moorschutzstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz stellt der Bericht die folgenden Maßnahmen und Aktivitäten Deutschlands vor:
Beitritt Deutschlands zur Danube WILDisland Ramsar-Regionalinitiative in der Donau-Region

Die "wilden Inseln" der Donau gelten als ökologisch besonders hochwertig und stehen im Mittelpunkt der Initiative. Durch die gesteigerte grenz- und länderübergreifende Zusammenarbeit auf einem Gebiet von 3.000 Kilometer Flusslänge in zehn Ländern, sollen über 900 dieser Inseln geschützt und bewahrt werden. Übergeordnetes Ziel ist, die ökologische Konnektivität entlang der Donau zu stärken, die natürliche Wildnis im Herzen Europas zu bewahren, Feuchtgebiete zu erhalten und die Flussdynamik der Donau zu fördern. Das BMUV wird die Initiative über drei Jahre mit rund 225.000 Euro beim Aufbau von Kapazitäten, Maßnahmen zur Vernetzung und Kommunikation unterstützen. Die Initiative wurde von der Dachorganisation der Donauschutzgebiete DANUBEPARKS entwickelt.

Auch über den Donauraum hinaus leistet Deutschland einen Beitrag zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebietsökosystemen. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) fördert die Bundesregierung mit 8 Millionen Euro beispielsweise die Erhaltung und Wiederherstellung von Seen und Feuchtgebieten sowie den Schutz der damit verbundenen Biodiversität in zehn Ländern Südamerikas, Afrikas und Asiens.
Ausweitung der Öffentlichkeits- und Jugendarbeit zur Bedeutung von Feuchtgebieten:

Um das Bewusstsein für Feuchtgebiete bei jungen Menschen zu stärken, hat Deutschland einen Jugendvertreter für die Feuchtgebietskonvention ernannt, welcher auch die Belange junger Menschen in die Arbeit zur Umsetzung der Konvention in Deutschland, aber auch international einbringen soll.

Um die Öffentlichkeitsarbeit in der Zukunft zu unterstützen, wird in diesem Jahr eine Broschüre zu den deutschen Ramsar Gebieten entwickelt. Über eine Wanderausstellung werden die Inhalte zudem einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Aktivitäten zur Vernetzung:

Ende November 2024 organisierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen wichtigen Workshop zu nationalen Feuchtgebietsinventaren in Europa. Vertreter aus 23 europäischen Ländern tauschten sich über ihre Ansätze dazu aus, einschließlich der Nutzung neuer Technologien hinsichtlich Erdbeobachtung und künstlicher Intelligenz. Die Erfassung des Potentials von Feuchtgebieten für die Speicherung von Kohlenstoff, aber auch für andere wichtige Ökosystemleistungen, setzt eine Inventarisierung der Gebiete voraus.
Hintergrund: Ramsar-Konvention

Die internationale Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten verfolgt das Ziel, Feuchtgebiete ganzheitlich zu schützen, nachhaltig zu nutzen sowie Forschung, Bildung und Kommunikation, Weiterbildung und internationale Zusammenarbeit hierzu zu fördern. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Ramsar-Konvention im Jahr 1976 beigetreten und beherbergt derzeit 35 Ramsar Gebiete auf einer Fläche von 868.320 Hektar, darunter drei grenzüberschreitende Ramsar Gebiete.

Jährlich wird am 2. Februar mit dem "Weltfeuchtgebietstag" auf die Bedeutung von Feuchtgebieten und das Bestehen dieses völkerrechtlichen Abkommens hingewiesen. Mittlerweile zählt die Konvention 172 Mitgliedsstaaten. Weltweit konnten bisher 2525 "Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung" ausgewiesen werden.

Mit einer Ausweisung von Ramsar-Feuchtgebieten verpflichten sich die Mitgliedsländer der Ramsar-Konvention zugleich, dafür zu sorgen, dass auch die übrigen Feuchtgebiete innerhalb ihrer Grenzen nachhaltig genutzt werden. Weiterhin sind die Vertragsstaaten zur internationalen Zusammenarbeit aufgefordert. Alle drei Jahre muss eine ausführliche Berichterstattung erfolgen.




Zugefügt 2025 Januar 15


Die Ramsar-Nationalberichte sind zentrale Bestandteile der Vorbereitung auf die Vertragsstaatenkonferenzen der Ramsar-Konvention. Alle drei Jahre legen die Mitgliedsstaaten der Ramsar-Konvention anhand dieser detaillierten Berichte die Umsetzung der Konvention dar. Die nächste Vertragsstaatenkonferenz findet vom 23. bis 31. Juli 2025 in Simbabwe statt. Neben der Nationalen Moorschutzstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz stellt der Bericht die folgenden Maßnahmen und Aktivitäten Deutschlands vor:
Beitritt Deutschlands zur Danube WILDisland Ramsar-Regionalinitiative in der Donau-Region

Die "wilden Inseln" der Donau gelten als ökologisch besonders hochwertig und stehen im Mittelpunkt der Initiative. Durch die gesteigerte grenz- und länderübergreifende Zusammenarbeit auf einem Gebiet von 3.000 Kilometer Flusslänge in zehn Ländern, sollen über 900 dieser Inseln geschützt und bewahrt werden. Übergeordnetes Ziel ist, die ökologische Konnektivität entlang der Donau zu stärken, die natürliche Wildnis im Herzen Europas zu bewahren, Feuchtgebiete zu erhalten und die Flussdynamik der Donau zu fördern. Das BMUV wird die Initiative über drei Jahre mit rund 225.000 Euro beim Aufbau von Kapazitäten, Maßnahmen zur Vernetzung und Kommunikation unterstützen. Die Initiative wurde von der Dachorganisation der Donauschutzgebiete DANUBEPARKS entwickelt.

Auch über den Donauraum hinaus leistet Deutschland einen Beitrag zum Schutz, zur Wiederherstellung und zur nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebietsökosystemen. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) fördert die Bundesregierung mit 8 Millionen Euro beispielsweise die Erhaltung und Wiederherstellung von Seen und Feuchtgebieten sowie den Schutz der damit verbundenen Biodiversität in zehn Ländern Südamerikas, Afrikas und Asiens.
Ausweitung der Öffentlichkeits- und Jugendarbeit zur Bedeutung von Feuchtgebieten:

Um das Bewusstsein für Feuchtgebiete bei jungen Menschen zu stärken, hat Deutschland einen Jugendvertreter für die Feuchtgebietskonvention ernannt, welcher auch die Belange junger Menschen in die Arbeit zur Umsetzung der Konvention in Deutschland, aber auch international einbringen soll.

Um die Öffentlichkeitsarbeit in der Zukunft zu unterstützen, wird in diesem Jahr eine Broschüre zu den deutschen Ramsar Gebieten entwickelt. Über eine Wanderausstellung werden die Inhalte zudem einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Aktivitäten zur Vernetzung:

Ende November 2024 organisierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen wichtigen Workshop zu nationalen Feuchtgebietsinventaren in Europa. Vertreter aus 23 europäischen Ländern tauschten sich über ihre Ansätze dazu aus, einschließlich der Nutzung neuer Technologien hinsichtlich Erdbeobachtung und künstlicher Intelligenz. Die Erfassung des Potentials von Feuchtgebieten für die Speicherung von Kohlenstoff, aber auch für andere wichtige Ökosystemleistungen, setzt eine Inventarisierung der Gebiete voraus.
Hintergrund: Ramsar-Konvention

Die internationale Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten verfolgt das Ziel, Feuchtgebiete ganzheitlich zu schützen, nachhaltig zu nutzen sowie Forschung, Bildung und Kommunikation, Weiterbildung und internationale Zusammenarbeit hierzu zu fördern. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Ramsar-Konvention im Jahr 1976 beigetreten und beherbergt derzeit 35 Ramsar Gebiete auf einer Fläche von 868.320 Hektar, darunter drei grenzüberschreitende Ramsar Gebiete.

Jährlich wird am 2. Februar mit dem "Weltfeuchtgebietstag" auf die Bedeutung von Feuchtgebieten und das Bestehen dieses völkerrechtlichen Abkommens hingewiesen. Mittlerweile zählt die Konvention 172 Mitgliedsstaaten. Weltweit konnten bisher 2525 "Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung" ausgewiesen werden.

Mit einer Ausweisung von Ramsar-Feuchtgebieten verpflichten sich die Mitgliedsländer der Ramsar-Konvention zugleich, dafür zu sorgen, dass auch die übrigen Feuchtgebiete innerhalb ihrer Grenzen nachhaltig genutzt werden. Weiterhin sind die Vertragsstaaten zur internationalen Zusammenarbeit aufgefordert. Alle drei Jahre muss eine ausführliche Berichterstattung erfolgen.




Zugefügt 2025 Januar 31'>
Ramsar-Nationalbericht zum Schutz von Feuchtgebieten vorgelegt

Bedeutung Zivil-Militärischer Zusammenarbeit wächst – BBK ist zentraler Akteur

Als Reaktion auf die aktuellen geopolitischen Herausforderungen hat das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit jetzt das Grünbuch „Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall“ veröffentlicht. An der Erarbeitung war auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) beteiligt.
Feuerwehr und Bundeswehr beim gemeinsamen Hilfeleistungseinsatz
Quelle:
(c) Sanitätsregiment 1
Feuerwehr und Bundeswehr beim gemeinsamen Hilfeleistungseinsatz
Gesamtverteidigung - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Arbeit des BBK folgt dem Ansatz, dass Gesamtverteidigung gesamtgesellschaftlich betrachtet werden muss.

Deshalb arbeitet das BBK derzeit unter anderem in einer Bund-Länder Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums eng mit den Bundesländern, dem Bundesministerium der Verteidigung, der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk zu Fragen der Zivilen Verteidigung zusammen.

Gleichzeitig entwickeln die Fachleute gemeinsam mit der kommunalen Ebene Standards, die die lokale Gefahrenabwehrplanung um Aspekte des Zivilschutzes ergänzen und dabei auch die Zivil-Militärische Zusammenarbeit einbeziehen.
Der BBK-Präsident, Ralph Tiesler, begrüßt die Arbeit am Thema und die damit verbundene Aufmerksamkeit:

„Eine gute Zivil-Militärische Zusammenarbeit, also die gegenseitige Unterstützung von Streitkräften und der zivilen Seite, ist die Grundlage für eine wirkungsvolle Gesamtverteidigung. Das vorliegende Papier ermöglicht es, das Thema mehr als bisher in den Fokus zu rücken. Es zeigt aber auch, wie bedeutend die Arbeit des BBK im Hinblick auf die Zivile Verteidigung ist. Zivile und militärische Verteidigung müssen zusammen gedacht und bearbeitet werden. Das ist seit der Gründung des Amtes Teil unserer DNA."


„Es freut mich, dass der gesamtgesellschaftliche Ansatz auch im Grünbuch die Richtung vorgibt. Eine Armee kann ihre Verteidigungsaufgaben nur dann gut wahrnehmen, wenn sie unterstützt wird. Das erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Verantwortung. Diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung nehmen wir als BBK wahr. Sie ist dringend notwendig, damit wir im Zusammenspiel aller Akteure eine resiliente Gesellschaft sein können, die in allen Krisen widerstandsfähig ist“

Bereits heute erbringt das BBK zahlreiche Leistungen für eine effiziente Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Das BBK implementiert die Zivile Alarmplanung. Diese stellt sicher, dass im Krisenfall sehr schnell zivile Maßnahmen umgesetzt werden, die die Streitkräfte unterstützen.
An seiner Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung bildet das BBK Themen der Zivil-militärischen Zusammenarbeit aus und fördert damit die Kooperation zwischen militärischen und zivilen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern. Dieses Engagement wurde 2024 mit dem CIMIC Award of Excellence, einem Preis für Zivil-Militärische Zusammenarbeit ausgezeichnet.
Das BBK berät Bund, Länder und Unternehmen zum Schutz und der Identifikation Kritischer Infrastrukturen sowie schutzbedürftiger ziviler Objekte, die auch für die Verteidigung wichtig sind.
Die Aufgaben der Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls für den Bund werden durch das BBK wahrgenommen und bundesweit koordiniert. Mit militärischen Stellen werden warndienstliche Informationen über chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren geteilt.
Das BBK leistet einen Beitrag zur Erstellung eines zivilen Lagebilds, das dazu dient, ein Gesamtlagebild auf Bundesebene zu erreichen.

Zum Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Der Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit (kurz: ZMZ) beschreibt das Zusammenwirken von staatlichen oder nichtstaatlichen zivilen Organisationen mit den Streitkräften.

Die Zusammenarbeit findet im Bereich der Bündnis- und Landesverteidigung, in der Gefahrenabwehr, bei Hilfeleistungen im Katastrophenfall oder bei Auslandseinsätzen der Streitkräfte im Rahmen von Stabilisierungsoperationen oder humanitären Hilfseinsätzen statt.




Zugefügt 2025 Januar 15

Bedeutung Zivil-Militärischer Zusammenarbeit wächst – BBK ist zentraler Akteur

Black History Month in Köln-Black History – Black Future

Auch im Jahr 2025 rückt im Februar anlässlich des "Black History Month" Schwarze Geschichte in den Fokus. Der Monat soll dazu dienen, die Geschichte Schwarzer Menschen in Deutschland sichtbarer zu machen und über ihre gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation zu reflektieren. Gleichzeitig sollen über Hindernisse und Herausforderungen, die ihnen im Alltag begegnen, informiert, für sie sensibilisiert sowie Räume für Empowerment geschaffen werden.

Der "Black History Month" soll einen wiederkehrenden Raum für Begegnung, Austausch und Aufklärung schaffen und diese Räume fest in der Kölner Kultur verankern. In diesem Jahr nehmen wir und viele zivilgesellschaftliche Initiativen unter dem Motto "Black History – Black Future" eine auch auf die Zukunft gerichtete Perspektive ein. Mit dem Blick auf die Geschichte Schwarzer Menschen in Deutschland sollen ihre Kämpfe als Inspiration dienen, um trotz der gegenwärtigen Herausforderungen die eigenen Kräfte zu erkennen. Es soll aber auch deutlich werden, was gewonnen werden kann, wenn wir eine Zukunft schaffen, in der Schwarze Menschen ungehindert von Rassismus und Diskriminierung leben und sich entfalten können.

Das Amt für Integration und Vielfalt kooperiert in diesem Jahr mit der Theodor Wonja Michael Bibliothek, dem Sonnenblumen Community Development Group e. V. sowie dem Afrika Film Festival.

Zum Start des Aktionsmonats wird am 1. Februar 2025 eine Lesung mit René Aguigah und ein Filmscreening in den Räumlichkeiten der Theodor Wonja Michael Bibliothek zu dem US-amerikanischen Schriftsteller James Baldwin stattfinden. Zusätzlich findet in der Volkshochschule Köln am 6. Februar ein Gespräch mit Michael L. Thomas und Benedict Kenyah-Damptey zu "Critical Race Theory" statt. Weitere Träger und Vereine der Zivilgesellschaft haben ein breit gefächertes Programm zusammengestellt. Im Rahmen von Lesungen, Filmvorführungen und gemeinsamen Aktivitäten tragen die Veranstaltungen zur Sichtbarkeit und Würdigung des Lebens Schwarzer Menschen bei.

Mit dabei sind unter anderem:

Afrika Film Festival
Deutsch-Afrikanisches-Zentrum e. V.
Regionalgruppe Köln der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD)
Sankofa Lingua Academy
Sonnenblumen Community Development Group e. V.
Theodor Wonja Michael Bibliothek
TIBA Movement e. V.
Volkshochschule Köln

Die Veranstaltungen richten sich an alle Interessierten, die sich mit Schwarzer Geschichte, Gegenwart und Zukunft auseinandersetzen möchten. Das Programm bietet Raum für kulturellen Austausch, Begegnung und Vernetzung.

Die untenstehenden Veranstaltungen finden im Rahmen des Aktionsmonats im Februar 2025 online und in Präsenz statt.
Veranstaltungen 2025
1. Februar: Focus on James Baldwin – Lesung und Film mit Gast René Aguigah
1. Februar: Decolonize Cologne x Selectricity introducing Black History Month Live
6. Februar: Understanding Critical Race Theory – Meet Michael Thomas!
8. Februar: Online Vortrag und Workshop: "How Long ‘til Black Future Month"
9. Februar: Schwarze Bibliotheken erzählen andere Geschichten – Ein Gespräch mit Olivia Samnick
10. Februar: Digitaler Schnupper-Sprachkurs Swahili
15. Februar: Filmvorführung und Panel-Talk GOD SAID GIVE ‘EM DRUM MACHINES
16. Februar: Virtuelle Ausstellung: Auf den Spuren der Familie Diek – Geschichte Schwarzer Menschen in Berlin Tempelhof-Schöneberg
19. Februar: Dreijährige Jubiläumsfeier der Theodor Wonja Michael Bibliothek
21. Februar: Black History Month: Rhythmus und Comedy
22. Februar: Kinderprogramm: Workshop Schwarze Held*innen
22. Februar: Seminar: Über die Wurzeln des Afrofuturismus in Musik, Literatur und Kunst
22. Februar: Healing 4 the Future – Eröffnung der BIPoC-Therapieplattform
Veranstaltungen 2024
3. Februar: "Black History Month" Eröffnungsfeier
4. Februar: Lingala für Anfänger*innen (Sprachkurs)
18. Februar: Kochevent und Get-Together
21. Februar: Neue Töchter Afrikas
22. Februar: Meet Natasha A. Kelly
25. Februar: Voices of Resistance
29. Februar: "Black History Month" Abschlussveranstaltung




Zugefügt 2025 Januar 15

Black History Month in Köln Vorlesen lassen "Black History – Black Future"

Bundeswehr sorgt im Südsudan weiter für Sicherheit

Die Bundeswehr leistet durch ihre Beteiligung an der UNUnited Nations-Mission UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan im Südsudanqewr einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zur Stabilisierung der Region. Das wird auch künftig so sein. Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar die Fortführung der Mission beschlossen.

Wegen der für den 23. Februar 2025 vom Bundespräsidenten abschließend festgelegten Neuwahlen wurde die Mandatsverlängerung auf Antrag der Bundesregierung vorgezogen.
Daten und Fakten

Die Personalobergrenze von bis zu 50 deutschen Soldatinnen und Soldaten wird beibehalten.
Das aktuelle Mandat wurde bis zum 31. Oktober 2025 verlängert.
Die Bundeswehr beteiligt sich seit 2011 an der UNUnited Nations-Mission.
Der deutsche Beitrag zur Mission umfasst Stabspersonal im UNUnited Nations-Hauptquartier in Juba/Sudan sowie Militärbeobachterinnen und Militärbeobachter sowie Experten und Expertinnen mit Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben.

Lage

Der Südsudan ist seit 2011 unabhängig. Trotz positiver Entwicklungen und Einbindung fast aller Gruppen in den Friedensprozess bleibt die Sicherheitslage weiter fragil. Dreiviertel der Bevölkerung, das sind rund neun Millionen Menschen, sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Daher ist das Engagement der Vereinten Nationen mit deutscher Beteiligung besonders wichtig.
Auftrag

Auftrag von UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan ist es, zum Schutz der Zivilbevölkerung beizutragen. UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan unterstützt die Umsetzung des ausgehandelten Friedensabkommens von 2018. UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan beobachtet die Menschenrechtssituation im Land und untersucht Verstöße dagegen. Insgesamt sollen die Bedingungen für die humanitäre Hilfe im Land verbessert werden. Mit diesem Einsatz leistet die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zur Stabilisierung der Region Südsudan.
Ausblick

Die Bundeswehr wird an UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan weiter beteiligt sein, damit diese Mission auch künftig umgesetzt werden kann. Die Unterstützung des Mandats durch die Bundeswehr ist ein Signal für Deutschlands enge Verbundenheit mit den Vereinten Nationen. In diesem Zeichen stehen die langjährigen Bemühungen um nachhaltige Konfliktbewältigung und Friedensförderung in der Region. UNMISSUnited Nations Mission in South Sudan bleibt für die Stabilisierung und langfristige Entwicklung des Landes von zentraler Bedeutung. Damit leistet die Mission einen wichtigen Beitrag zum Peacekeeping der Vereinten Nationen.
Wie geht’s weiter?

Wenn es des Einsatzes dann noch bedarf, entscheidet das Parlament auf Antrag der Bundesregierung vor Ablauf des aktuellen Mandats am 31. Oktober 2025 über die Fortführung dieser Mission der Bundeswehr.



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundeswehr sorgt im Südsudan weiter für Sicherheit

Polizei Berlin - Zwölf Verletzte nach Reizgasangriff- Tempelhof-Schöneberg

30.01.2025
Heute Vormittag wurden Polizei und Feuerwehr an eine Oberschule in Friedenau alarmiert. Im Flur des Schulgebäudes am Perelsplatz sprühte nach bisherigen Erkenntnissen ein 15-Jähriger gegen 11:45 Uhr einem Gleichaltrigen Reizgas in das Gesicht. Zuvor soll es zu einem Streit zwischen dem Angegriffenen und der 14-jährigen Schwester des Angreifers gekommen sein. Bei dem Streit habe der 15-Jährige seine Mitschülerin beleidigt und geschubst. Daraufhin soll sie ihrem Bruder von den Handgreiflichkeiten erzählt haben. Ihr Bruder, der die gleiche Schule besucht, habe in einer Unterrichtpause den Mitschüler aufgesucht, ihn auf den Konflikt mit seiner Schwester angesprochen und unvermittelt Reizgas in sein Gesicht gesprüht. Anschließend verließ der Bruder sofort das Schulgelände. Neben dem Angegriffenen erlitten elf weitere Schülerinnen und Schüler Atembeschwerden sowie Augenreizungen. Alarmierte Rettungskräfte behandelten alle Verletzten am Ort und übergaben sie anschließend ihren Eltern. Den verletzten 15-Jährigen brachten sie zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Kräfte der Operativen Gruppe Jugendgewalt der Polizeidirektion 4 (Süd) trafen den Angreifer an seiner Wohnanschrift an und führten eine Gefährderansprache durch. Im Krankenhaus wurde auch mit seinem Kontrahenten eine Gefährderansprache durchgeführt. Beide wurden anschließend jeweils ihren Eltern übergeben. Die Ermittlungen wegen der gefährlichen Körperverletzung gegen den Bruder der 14-Jährigen übernahm das Jugendkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd). Der 15-Jährige muss sich wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Diese Ermittlungen führt das Kommissariat des Polizeiabschnitts 42.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin Streit in Schule eskaliert – Zwölf Verletzte nach Reizgasangriff 30.01.2025 Tempelhof-Schöneberg

Syrien Haushaltsausschuss des Bundestags macht den Weg für Klinikpartnerschaften mit Syrien frei

Pressemitteilung vom 30. Januar 2025 | Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern Abend ein Maßnahmenpaket des Entwicklungsministeriums bewilligt. Damit ist unter anderem der Weg frei für den Aufbau von langfristigen Partnerschaften zwischen deutschen und syrischen Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten und Pflegepersonal. Entwicklungsministerin Svenja Schulze hatte sich bei ihrem Besuch in Damaskus Mitte Januar ein Bild von der Gesundheitsversorgung im vom Bürgerkrieg zerstörten Land gemacht und den dringenden Bedarf für diese Art der Unterstützung festgestellt. Zugleich melden sich viele syrische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland tätig sind, beim BMZ mit dem Wunsch, ihre alte Heimat zu unterstützen. Das Maßnahmenpaket enthält außerdem weitere dringend benötigte Unterstützung für Syrien sowie für syrische Flüchtlinge in Nachbarländern. Es handelt sich um Mittel, die bereits im Haushaltsentwurf für 2025 eingeplant waren. Die Zustimmung des Haushaltsausschusses ist aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung notwendig. Die Mittel gehen nicht an die syrische Übergangsregierung, sondern ausschließlich an Hilfsorganisationen und Krankenhäuser.

Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Ich danke dem Haushaltsausschuss für diesen wichtigen Beitrag zum Gelingen des gesellschaftlichen Neuanfangs in Syrien. Denn momentan liegt das Land noch am Boden. Das Ausmaß der Zerstörung übersteigt die Vorstellungskraft. Aber wir erleben derzeit auch ein historisches Zeitfenster, in dem wir viel dafür tun können, die Entwicklung hin zu einem stabilen und friedlichen Syrien zu unterstützen. Die Frage, ob es genug Krankenhäuser, Schulen und Lebensmittel für alle gesellschaftlichen Gruppen gibt, wird mit darüber entscheiden, ob dieser Neuanfang gelingt. Darum legen wir in dieser frühen Phase einen Schwerpunkt auf diese Bereiche. Deutschland kann hier viel beitragen. Dazu gehört vor allem der Erfahrungsschatz der Syrerinnen und Syrer in Deutschland, die sich für den Wiederaufbau ihrer alten Heimat einsetzen wollen. Jeden Tag melden sich syrische Ärztinnen und Ärzte bei uns, weil sie helfen wollen. Darum wollen wir Partnerschaften zwischen deutschen und syrischen Krankenhäusern schaffen, die zum Wiederaufbau beitragen. Nach der Entscheidung des Haushaltsausschusses werden wir nun deutlich mehr solcher Partnerschaften ermöglichen und diese auch für die nächsten Jahre absichern können.“

Die vom BMZ finanzierten Klinikpartnerschaften sollen um neue Partnerschaften zwischen Deutschland und Syrien erweitert werden. So können Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland nach Syrien reisen, um dort medizinische Trainings durchzuführen oder mit lokalen Kolleginnen und Kollegen den Einsatz von neuen Geräten zu trainieren. Auch Fortbildungen syrischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind möglich, sowohl zu medizinischen als auch zu organisatorischen Fragen. Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses stehen nun Mittel für die nächsten drei Jahre von insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld geht an deutsche Krankenhäuser, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Vereine, die direkt mit den syrischen Krankenhäusern und Organisationen zusammenarbeiten.

Syriens Bevölkerung benötigt diese internationale Hilfe dringend für die Verbesserung der eigentlich traditionell starken medizinischen Grundversorgung. Nur noch zwei Drittel der Krankenhäuser und die Hälfte der primären Gesundheitszentren sind nach den Jahren des Bürgerkriegs noch funktionstüchtig. Mehr als die Hälfte des syrischen Gesundheitspersonals hat das Land verlassen. Die deutsch-syrischen Klinikpartnerschaften können unter anderem dazu beitragen, medizinische Fachkräfte für den Wiederaufbau des syrischen Gesundheitssystems auszubilden.

In Deutschland arbeiten fast 6.000 Ärztinnen und Ärzte mit syrischem Pass. Viele von ihnen melden sich derzeit mit Hilfsangeboten beim BMZ. Das Entwicklungsministerium wird daher am 12. Februar 2025 eine Auftakt-Konferenz in Berlin veranstalten, bei der Ärztinnen und Ärzte, Vertreterinnen und Vertreter von Krankenhäusern und Hilfsorganisationen Ideen für neue deutsch-syrische Klinikpartnerschaften zusammentragen. Welche medizinischen Themen dann gemeinsam bearbeitet werden, hängt zum einen von den Bedarfen in Syrien und zum anderen von den Kompetenzen und Angeboten der Partner in Deutschland ab.

Außerdem hat der Haushaltsausschuss zugestimmt, das Welternährungsprogramm (WFP) mit zehn Millionen Euro dabei zu unterstützen, die syrische Bevölkerung mit Brot zu versorgen. Denn die Erfahrung zeigt, dass steigende Brotpreise gesellschaftlicher Sprengstoff sein können. Die Strukturen zur Versorgung der Bevölkerung mit Brot drohen aktuell zusammenzubrechen: Versorgungswege sind unsicher, Nahrungsmittelpreise steigen rapide, während die Währung an Wert verliert und Subventionen für Brot weggebrochen sind. Das WFP-Projekt unterstützt Mühlen und Bäckereien, damit die ärmsten Familien mit Brot versorgt werden können.

Um langfristig die Rückkehr der syrischen Flüchtlinge zu ermöglichen, kommt es darauf an, das Land kurzfristig nicht dadurch zu überfordern, dass zu viele Flüchtlinge auf einmal zurückkehren, die in Syrien nicht versorgt werden und nicht zur Schule gehen könnten. Daher ist es für die Zukunft Syriens auch wichtig, die Versorgungsstrukturen für die syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern wie Jordanien und der Türkei aufrechtzuerhalten. Darum finanziert das BMZ die Beschulung von syrischen Flüchtlingskindern in den Nachbarländern. Der Beschluss des Haushaltsausschusses ermöglicht nun, dieses Angebot auch für das kommende Schuljahr fortzusetzen (35,5 Millionen Euro). Diese Unterstützung trägt auch zur Stabilisierung der Lage in Jordanien und der Türkei bei, die mehr als vier Millionen Menschen aufgenommen haben.

Neben den Syrien-Hilfen hat der Haushaltsausschuss weiteren zeitlich unabweisbaren Maßnahmen des BMZ zugestimmt, um auf akute Krisen wie in Moldau und dem Sudan zu reagieren sowie deutschen internationalen Verpflichtungen nachzukommen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Syrien Haushaltsausschuss des Bundestags macht den Weg für Klinikpartnerschaften mit Syrien frei

versuchten Einbruch - Polizei Braunschweig - Öffentlichkeitsfahndung

Einbrecher erleidet Herzinfarkt - sein Mittäter flüchtet

Illerstraße, 18.09.2024

Bereits im vergangenen Jahr kam es zu einem versuchten Einbruch in ein Wohnhaus in der Weststadt. Zwei Täter versuchten sich dabei Zugang zu einem Haus zu verschaffen, wobei ein 55-jähriger Täter am Tatort kollabierte. Sein Komplize flüchtet daraufhin, informiert allerdings die Ehefrau des Kollabierten und teilt ihr den Standort mit. Diese informiert den Notarzt, welcher nur noch den Tod des 55-Jährigen feststellen kann. Der Einbrecher verstarb an einem Herzinfarkt. Ein Fremdverschulden wird ausgeschlossen. Bei dem geflüchteten Mittäter soll es sich um einen möglicherweise ukrainischen Staatsangehörigen handeln, der sich selbst "Mamuka" nennt (Spitzname / ukrainisch für "Mama"). Da alle bisher erfolgten Ermittlungen nicht zur Feststellung der Identität des geflüchteten Täters führten, wurde nun durch das Amtsgericht Braunschweig das Foto des abgebildeten mutmaßlichen Mittäters zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben. Hinweise die zur Ermittlung der Person oder seines Aufenthalts führen, nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 05314762516 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Braunschweig
PI Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0531/476-3032, -3033 und 3034
E-Mail: pressestelle@pi-bs.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei-braunschweig.de



Zugefügt 2025 Januar 15

33 Polizei Braunschweig POL-BS: Öffentlichkeitsfahndung

Verurteilungen der Betreiber der kinderpornografischen Plattform "BoysTown" überwiegend rechtskräftig

Das Landgericht hat die Angeklagten u.a. wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinder- und jugendpornografischer Schriften in zahlreichen Fällen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt; für zwei der Angeklagten, die es darüber hinaus u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Herstellung kinderpornographischer Schriften und bandenmäßiger Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Schriften verurteilt hat, hat das Landgericht zudem die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen betrieben die Angeklagten u.a. die nur über das Darknet zwischen Juni 2019 und April 2021 erreichbare Plattform "BoysTown" oder beteiligten sich am Betrieb. "BoysTown" war international ausgerichtet, hatte Chatbereiche in verschiedenen Sprachen und diente dem weltweiten Austausch von Abbildungen, die überwiegend den sexuellen Missbrauch von Jungen zum Gegenstand hatten. Zuletzt waren mehr als 400.000 Nutzer registriert, die bis zur Abschaltung der Plattform im April 2021 mehr als eine Million Beiträge erstellten.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Angeklagten als unzulässig und die Revisionen der übrigen drei Angeklagten mit zwei Angeklagte betreffenden Korrekturen bei insgesamt drei Einzelstrafen im Wesentlichen als unbegründet verworfen. Hinsichtlich der vom Landgericht angeordneten Einziehungsentscheidung hatten die Revisionen einen Teilerfolg. Betreffend die Einziehungsentscheidung hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und an das Landgericht zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Im Übrigen ist das Urteil hinsichtlich der Schuld-, Straf- und Maßregelaussprüche rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Frankfurt am Main - Urteil vom 6. Dezember 2022 - 5/08 KLs 4881 Js 250066/21 (3/22)

Karlsruhe, den 31. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
31.01.2025

Nr. 022/2025

Beschlüsse vom 3. Dezember 2024 - 2 StR 434/23




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof Hauptmenü Sie sind hier: Verurteilungen der Betreiber der kinderpornografischen Plattform "BoysTown" überwiegend rechtskräftig

Verwertung von -EncroChat--Daten bei Cannabis-Handel möglich

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft ein Urteil des Landgerichts Berlin I aufgehoben, soweit dieses den Angeklagten freigesprochen hat. Das Landgericht hatte den Angeklagten am 3. Mai 2024 unter Freispruch im Übrigen wegen drei Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Ecstasy-Tabletten und Kokain) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen handelte der Angeklagte mit diesen Betäubungsmitteln als Nutzer eines Kryptohandys des Anbieters -EncroChat-. Der Freispruch betraf Anklagevorwürfe, wonach der Angeklagte in gleicher Weise mit großen Mengen an Cannabisprodukten im Jahr 2020 Handel getrieben haben soll. Die Vorwürfe wurden auf -EncroChat--Daten zu Verkaufsgeschäften gestützt, die das Gericht in die Hauptverhandlung eingeführt hatte. Solche Daten waren 2020 in großem Umfang in Frankreich erhoben und auf der Grundlage einer Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) an deutsche Behörden weitergeleitet worden.

Die vorgeworfenen Taten waren bis zum Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April 2024 nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als Verbrechen strafbar. Sie stellen jetzt nach § 34 Abs. 1 und 3 KCanG lediglich Vergehen dar, die milder bestraft werden können. Nach dem Grundsatz des Vorrangs milderen Rechts (§ 2 Abs. 3 StGB) ist deshalb in vor dem 1. April 2024 begangenen "Alt"-Fällen des Cannabishandels zumeist das neue Recht als milderes Recht anzuwenden.

Das Landgericht hat den Freispruch damit begründet, dass die -EncroChat--Daten wegen der Gesetzesänderung nicht mehr als Beweismittel verwertbar seien, da wegen solcher Taten eine gravierende Ermittlungsmaßnahme wie eine Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) jetzt nicht mehr zulässig sei. In seiner Grundsatzentscheidung vom 2. März 2022 (5 StR 457/21, vgl. hierzu die Pressemitteilung Nr. 38/2022 vom 25. März 2022) hatte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Verwertbarkeit der -EncroChat--Daten bei einer Verurteilung wegen erheblichen Drogenhandels nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG u.a. damit begründet, dass dieser als besonders schwere Straftat im Katalog des § 100b Abs. 2 StPO enthalten sei. Dies ist bei Straftaten nach § 34 Abs. 1, 3 KCanG nicht mehr der Fall. Daraus hatten einige Oberlandesgerichte abgeleitet, die Daten seien nunmehr in Fällen des Cannabishandels unverwertbar. Auf eine solche Entscheidung hatte sich auch das Landgericht bei seinem Freispruch bezogen.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die genannte Gesetzesänderung in Fällen wie dem vorliegenden keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der -EncroChat--Daten hat. Hierfür waren folgende Gesichtspunkte maßgebend:

Rechtsgrundlage für die Verwertung solcher Daten in der Hauptverhandlung ist § 261 StPO. Auch wenn von anderen europäischen Staaten Daten zu Zwecken der Strafverfolgung zur Verfügung gestellt werden, richtet sich die Verwertung nach deutschem Recht. Ausdrückliche Verwendungsbeschränkungen für solche Daten gibt es im nationalen Recht nicht. Ein Verwertungsverbot außerhalb von gesetzlich geregelten Beweisverwertungsverboten kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung in diesen Fällen ist, dass die Daten unrechtmäßig erlangt wurden. Dies war vorliegend nicht der Fall, denn die EEA als Grundlage für die Übermittlung der Daten war rechtmäßig. Die Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen hierfür bestimmen sich unionsrechtlich gemäß der Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (RL EEA).

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum -EncroChat--Komplex und zu der für die Rechtmäßigkeit einer EEA zentralen Norm des Art. 6 Abs. 1 RL EEA (EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22) ist zum Zeitpunkt des Erlasses der EEA unter anderem zu prüfen, ob die Datenübermittlung in einem vergleichbaren innerdeutschen Fall rechtmäßig wäre. Damit verweist das Unionsrecht auf nationale Regelungen zur Datenanforderung. Das deutsche Recht enthält Regelungen, die eine solche Datengewinnung erlauben; bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen kommen dabei Beschränkungen in Betracht, die den Verdacht bestimmter Straftaten voraussetzen.

Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum einschlägigen Unionsrecht ist nunmehr geklärt, dass die vom Bundesgerichtshof in -EncroChat--Fällen vor allem auf den Zeitpunkt der Beweisverwertung in der Hauptverhandlung bezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Maßstäbe für besonders schwerwiegende Grundrechtseingriffe (vgl. § 100e Abs. 6 StPO) bereits bei der Beweisübermittlung vorzunehmen ist. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22) die Heranziehung der strafprozessual restriktivsten Verwendungsschranke in den -EncroChat--Fällen für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet.

Danach kommt es auf die Rechtsmäßigkeit der Datenübermittlung an. Maßgeblich ist hierfür der Rechtszustand bei Datenanforderung. Zum damaligen Zeitpunkt im Jahr 2020 waren die angeklagten Taten als Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbar. Die Daten wurden nach den bisherigen Maßstäben des Bundesgerichtshofs also rechtmäßig von Frankreich nach Deutschland übermittelt. In solchen Fällen gilt schon nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass eine Änderung der rechtlichen Bewertung einer Tat im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht zu einer Unverwertbarkeit rechtmäßig erlangter Daten führt. Es ging vorliegend auch nicht um Bagatelltaten, sondern um den Handel mit Cannabisprodukten in größeren Mengen. Soweit der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine bisherige Rechtsprechung geändert hat, war er hierzu durch die für ihn verbindliche Auslegung der europarechtlichen Anforderungen an eine auf den Beweismitteltransfer abzielende EEA durch den Europäischen Gerichtshof aufgerufen.

Die Sache muss deshalb, soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs neu verhandelt und entschieden werden.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin I - Urteil vom 3. Mai 2024 - (511 KLs) 279 Js 374/23 (1/24)

Karlsruhe, den 30. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
30.01.2025

Nr. 021/2025

Urteil vom 30. Januar 2025 - 5 StR 528/24

Telefax (0721) 159-5501



Zugefügt 2025 Januar 31

Verwertung von -EncroChat--Daten bei Cannabis-Handel möglich

400 Todesfälle in Großbritannien - Vergiftungen und Todesfälle durch Synthetische Opioide

In Großbritannien wurden seit Juni 2023 mehr als 400 Todesfälle durch den Konsum von Synthetischen Opioiden registriert. Nicht nur in Großbritannien sind Synthetische Opioide im Umlauf. Auch in Deutschland verzeichnet die Polizei zunehmend Fälle von schwerer Vergiftung oder Todesfälle durch Synthetische Opioide. Sie werden beispielsweise herkömmlichen Drogen beigemischt oder sind in illegal erworbenen Medikamentenfälschungen enthalten. Es ist davon auszugehen, dass die Stoffe daher oft auch unwissentlich konsumiert werden.

Was sind Synthetische Opioide?

Synthetische Opioide werden häufig als sogenannte Forschungschemikalien und Alternative zu herkömmlichen Drogen, wie beispielsweise Heroin, über Online-Shops im Internet angeboten. Es handelt sich jedoch um hochgefährliche chemische Wirkstoffe, zu denen nur wenige wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Spätfolgen vorliegen.

Nitazene

Nitazene gehören zu den Synthetischen Opioiden. Ursprünglich wurden Nitazene in den 1950er Jahren als Schmerzmittel entwickelt, jedoch als Arznei für Menschen nie zugelassen. Sie werden häufig in Tablettenform oder als Liquids angeboten, sie können aber auch herkömmlichen Rauschgiften wie Heroin beigemischt werden. Die Stoffe können je nach Zubereitung durch Schlucken, Rauchen oder auch intravenös injiziert oder mittels Nasensprays nasal konsumiert werden.
Folgen des Konsums

Für Konsumierende und ihr Umfeld besteht eine erhebliche gesundheitliche Gefahr. Die Opioide lösen nicht nur eine starke Abhängigkeit aus. Mehrere Synthetische Opioide, darunter Nitazene, sind sogar so gefährlich, dass schon der Hautkontakt oder das Einatmen von aufgewirbeltem Stoffstaub für eine tödliche Vergiftung ausreichen kann. Gefahren bestehen also auch für Menschen, die mit den Stoffen unwissentlich in Kontakt kommen, zum Beispiel für Familienmitglieder und Freunde von Konsumentinnen und Konsumenten.
Für Betroffene:

Verständigen Sie im Notfall sofort den Notarzt - wählen Sie dazu die 112!

Bei erste Hilfe Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die Atmung aufrechterhalten wird. Um die Wirkung der Synthetischen Opioide vorübergehend teilweise oder ganz aufzuheben, kann ein Naloxon-Spray verabreicht werden.

Beratung erhalten Sie jederzeit bei Ihrer Drogenberatungsstelle vor Ort.

Weitere Hilfsangebote:

Infotelefon zur Suchtvorbeugung
Sucht- und Drogen-Hotline für Menschen mit Suchtproblemen und Angehörige
Einrichtungsdatenbank der deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) mit Infos zu regionalen Suchtberatungsstellen
Selbsthilfegruppen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen



Zugefügt 2025 Januar 15

Vergiftungen und Todesfälle durch Synthetische Opioide

Strafverfolgungsbehörden schalten die zwei weltweit größten Cybercrime-Foren mit rund zehn Millionen registrierten Nutzern ab

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) sind im Zeitraum vom 28.01.2025 - 30.01.2025 gemeinsam mit Strafverfolgungsbehörden aus mehreren Ländern gegen die beiden weltweit größten Handelsplattformen für Cybercrime im Internet vorgegangen. Dabei handelte es sich um die Webseiten „nulled.to“ und „cracked.io“, die als Foren für Cybercrime-Dienstleistungen aufgebaut waren und damit wichtige Einstiegspunkte in die als „Underground Economy“ bezeichnete Schattenwirtschaft des Phänomenbereichs Cybercrime darstellten.

Die Underground Economy

Cybercrime-Akteure haben sich über die vergangenen Jahre stark professionalisiert. So entstand eine arbeitsteilige Schattenwirtschaft mit eigenen Wertschöpfungsketten, die wir als „Underground Economy“ bezeichnen. Auf Online-Marktplätzen werden illegale Güter wie Drogen und Waffen, aber auch gestohlene Daten und Identitäten zum Kauf angeboten. Dort finden sich auch Dienstleistungsangebote zur Begehung von Cyber-Straftaten – , was im BKA als „Cybercrime-as-a-Service“ bezeichnet wird. Mehr Informationen im Video: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Cybercrime/cybercrime_node.html

Operation „Talent“: Erfolgreiche Internationale Zusammenarbeit

Im Rahmen der international abgestimmten Operation „Talent“ unter Federführung der deutschen Behörden und Beteiligung von Europol wurden insgesamt sieben Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt, 67 Geräte, darunter 17 Server, zwölf Accounts sowie zwölf kriminell genutzte Domains in zehn Ländern beschlagnahmt sowie die Plattformen abgeschaltet. Zudem wurden neben den beiden Plattformen seitens der internationalen Partnerdienststellen ein Zahlungsdienstleister sowie ein Hosting-Dienst abgeschaltet, die unmittelbar zum Wirtschaftsgeflecht der Plattformen gehörten. Die aufwändigen Ermittlungen führten BKA und ZIT mit Unterstützung der nachfolgenden internationalen Strafverfolgungsbehörden:

United States of America: Department of Justice, Federal Bureau of Investigation
Australien: Australian Federal Police
Spanien: Spanish National Police (Policía Nacional) and Guardia Civil
Griechenland: Hellenic Police (Ελληνική Αστυνομία)
Rumänien: General Inspectorate of Romanian Police (Inspectoratul General al Poliției Romane)
Italien: Polizia di Stato
Frankreich: Anti-Cybercrime Office (Office Anti-cybercriminalité)
Europol

Vermeintlich anonym agierende Tatverdächtige konnten identifiziert werden

Im Zuge der seit März 2024 laufenden Ermittlungen wurden insgesamt acht Personen identifiziert, die unmittelbar am Betrieb der kriminellen Handelsplattformen mitgewirkt haben sollen, darunter zwei deutsche Staatsbürger im Alter von 29 und 32 Jahren mit Lebensmittelpunkt in dem Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein) und in Valencia (Spanien). Gegen die beiden deutschen Beschuldigten besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet gemäß § 127 des Strafgesetzbuches, der für den Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die weiteren Beschuldigten, Männer im Alter von 21 bis 29 Jahren, werden sich in Verfahren der amerikanischen, spanischen, griechischen und italienischen Strafverfolgungsbehörden nach dortigem Recht verantworten müssen.

Sichergestellte Daten geben weitere Ermittlungsansätze

Im Zuge der Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden wurden auch die Server der kriminellen Plattformen sichergestellt. Die sichergestellten Daten wie E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Kommunikationsverläufe der rund 10 Millionen registrierten Nutzerkonten sind Grundlage für weitere internationale Ermittlungen gegen kriminelle Verkäufer und Nutzer der Plattformen.

Informationen zu den Cybercrime-Foren "nulled.to" und "cracked.io"

Die Webseiten „nulled.to“ und „cracked.io“ waren seit 2015 bzw. 2018 mit jeweils rund fünf Millionen registrierten Nutzerkonten die beiden größten Handelsplattformen der Underground Economy im Internet.

Beide abgeschalteten Plattformen waren sowohl administrativ als auch technisch eng miteinander verbunden. So waren die beiden Webseiten ähnlich aufgebaut und als Forum organisiert. Dort konnten kriminelle Angebote aus den Kategorien DDoS (Distributed-Denial-of-Service), Malware, Cracking- & Hackingtools oder Leaks geschaltet und abgerufen werden. Beispielsweise wurden dort Programme gehandelt, die für Vorbereitung oder Durchführung von Hacking-Angriffen oder für die Veröffentlichung ausgespähter Daten von Institutionen und Unternehmen verwendet werden konnten. Zusätzlich boten diese Foren KI-basierte Tools und Skripte an, die automatisiert Sicherheitslücken aufspüren, Angriffe optimieren konnten sowie Phishing-Techniken die personalisierte Nachrichten einsetzten.

Im Vordergrund der Plattformen stand die Vermittlung der kriminellen Dienste, das eigentliche Geschäft wurde in der Regel außerhalb der Plattformen abgewickelt. Mit dem Betrieb der beiden Plattformen setzten die Beschuldigten zuletzt mehr als eine Million Euro jährlich um.

Auf den Webseiten der sichergestellten Dienste wurde das nachfolgende Sicherstellungsbanner veröffentlicht.

Logo Erfolgsbanner CC-Maßnahme
Weitere Erfolge des BKA im Kampf gegen Cybercrime

Um der Cyberkriminalität nachhaltig zu begegnen, sind personelle Ermittlungen, also die Identifizierung und erfolgreiche Verfolgung von Straftätern, ein wichtiger und effektiver Ansatz. Da sich Cyberkriminelle jedoch oftmals im Ausland aufhalten und von einigen Ländern geduldet oder sogar geschützt werden, bleiben sie für die deutschen Strafverfolgungsbehörden oftmals unerreichbar. Daher sind die Maßnahmen ebenfalls darauf ausgerichtet, die technische Infrastruktur der Cyberkriminellen zu schwächen oder zu zerschlagen. Dieser Infrastrukturansatz ermöglichte bereits beträchtliche Erfolge im Vorgehen gegen die organisierte Cyberkriminalität. Daneben konnten der sogenannten Underground Economy im Zuge der Ermittlungen beträchtliche Finanzmittel entzogen werden. Außerdem wurden wiederholt IT-Systeme und Daten sichergestellt, die zu weiteren Ermittlungsansätzen geführt haben.

Der Erfolg der „Operation Endgame“ im Jahr 2024 kann als bisher größter Schlag gegen weltweite Cybercrime-Akteure gewertet werden. Hierbei wirkten zahlreiche internationale Partner unter Federführung des BKA zusammen. Im Rahmen der Operation wurden mehrere der gefährlichsten Schadsoftware-Familien unschädlich gemacht, zehn internationale Haftbefehle erlassen und vier Personen vorläufig festgenommen.

Ebenfalls im Jahr 2024 konnten 47 in Deutschland gehostete digitale Geldwechsel-Dienste, auch „Exchange Services“ genannt, die für kriminelle Zwecke genutzt wurden, abgeschaltet werden. Es handelte sich hier um Plattformen, auf denen herkömmliche Währungen und Kryptowährungen umgetauscht werden konnten.

Darüber hinaus haben zwei Festnahmen in Deutschland und die Abschaltung der Online-Plattform „Dstat.CC“ zur internationalen Operation „PowerOff“ beigetragen. Hierbei handelte es sich um eine zentrale Szeneplattform, die mit einer Auflistung und Bewertung von Stresser-Diensten u.a. das einfache und schnelle Durchführen von DDoS-Angriffen ermöglichte.

2023 ist es unter anderem gelungen, die Serverinfrastruktur des weltweit umsatzstärksten Krypto-Mixers im Darknet, ChipMixer, zu beschlagnahmen und damals umgerechnet rund 90 Millionen Euro sicherzustellen. Darüber hinaus wurde die Infrastruktur mehrerer krimineller Marktplätze beschlagnahmt – darunter Kingdom Market. Zudem konnte die Schadsoftware Qakbot in 2023 und Emotet in 2021 vom Netz genommen werden. Beide zählten zu den Top-Bedrohungen aus dem Cyberraum und verursachten weltweit Schäden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.

Im Jahr 2022 schaltete das BKA den bis dahin weltgrößten Darknet-Marktplatz „Hydra Market“ ab und stellte Kryptowährungen in Höhe von damals 23 Millionen Euro sicher. Im gleichen Jahr erfolgten zudem mehrere Festnahmen, unter anderem des Administrators der Plattform „Deutschland im Deep Web 3“.
Begriffserklärungen

Cybercrime-as-a-Service:

„Cybercrime-as-a-Service“ ist ein professionalisiertes, illegales Geschäftsmodell für Cyberkriminalität, das Cyberkriminalität als buchbare Leistung anbietet. Cyberkriminelle stellen Tools, Anwendungen, Plattformen, Know-how und andere Services zur Ausführung krimineller Handlungen wie Angriffe auf IT-Systeme, Daten und digitale Infrastrukturen zur Verfügung. Angeboten werden beispielsweise Leistungen wie Ransomware-as-a-Service (RaaS), Botnetze, DDoS-Attacken, Diebstahl von Daten sowie Malware.

DDos:

DDoS steht für “Distributed Denial-of-Service”. Dies ist eine Angriffsmethode auf Webseiten oder Onlinedienste, bei der Hacker Netzwerke mit einer Überzahl von simultanen Anfragen gezielt überlasten. In der Folge sind Webseiten vorübergehend nicht erreichbar oder Online-Dienste fallen für eine gewisse Zeit aus.

Malware:

Malware (abgeleitet aus „Malicious software“) bezeichnet Schadsoftware, die dazu entwickelt wurde, unerwünschte und meist schädliche Funktionen auf einem IT-System ausführen (z.B. Loader, Dropper und Ransomware). Diese werden zunehmend mit einer Vielzahl an Funktionalitäten programmiert und nicht mehr nur für einen spezifischen Zweck eingesetzt. Zum Beispiel verschlüsselt Ransomware Daten auf einem angegriffenem IT-System und verlangt vom Besitzer eine finanzielle Leistung für die Entschlüsselung der Daten. Spionagesoftware dagegen versucht, Informationen aus einem IT-System auszuleiten. Malware kann auf allen Betriebssystemen und (mobilen) Endgeräten ausgeführt werden.

Hacking:

Hacking ist ein unspezifischer Oberbegriff, der unterschiedlich ausgelegt werden kann. In Zusammenhang mit Cybercrime bezeichnet Hacking meist das unbefugte Eindringen in IT-Systeme unter Ausnutzung von digitalen oder analogen Schwachstellen in krimineller Absicht.

Cracking:

Cracking bezeichnet im Bereich der Cybercrime in der Regel eine unzulässige Analyse oder Veränderung von Software mit der Absicht, Kopierschutzmechanismen auszuhebeln oder Nutzungsgebühren zu umgehen. In der Folge werden beispielsweise Softwarekopien ohne Kopierschutz oder Tools zum Generieren von Lizenzschlüsseln illegal verbreitet.

Links zu weiteren CC-Verfahren:

OP Power Off
OP Endgame
Infrastruktur von digitalen Geldwäschern der Underground Economy zerschlagen
Festnahmen in Hessen und Rheinland-Pfalz
BKA schaltet weltweit größten Geldwäschedienst im Darknet ab
Gefährliches Schadsoftware-Netzwerk Qakbot zerschlagen
Infrastruktur der Emotet-Schadsoftware zerschlagen



Zugefügt 2025 Januar 15

Strafverfolgungsbehörden schalten die zwei weltweit größten Cybercrime-Foren mit rund zehn Millionen registrierten Nutzern ab

MESSER. 36-Jähriger kam mit Stichverletzungen in Krankenhaus - Bruchköbel - Südosthessen

Unter anderem mit dem Hubschrauber fahndete die Polizei in Bruchköbel am frühen Sonntagmorgen nach einem Täter, der zuvor in einer Wohnung in der Karl-Eidmann-Straße einen 36-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt haben soll. Der Verletzte wurde vor Ort notfallmedizinisch betreut und kam anschließend in ein Krankenhaus.

Der Anruf bei der Polizei ging gegen 3.15 Uhr ein, woraufhin sich mehrere Streifenwagen in die Fahndung nach dem bis dato Unbekannten einbanden. Nach derzeitigen Erkenntnissen tranken mehrere Personen in der Wohnung, es soll sich um eine Arbeiterunterkunft handeln, gemeinsam Alkohol. Aus bislang unbekannten Gründen kam es dann zum Streit zwischen dem 36-Jährigen und einem weiteren Anwesenden, ehe es zum Angriff mit einem Messer kam. Beim Eintreffen der Polizei fand man lediglich den verletzten 36-Jährigen vor. Alle anderen Bewohner, darunter wohl auch der Täter, werden derzeit gesucht.

Da es um den Tatort viel Feld gibt, kam auch der Polizeihubschrauber zum Einsatz. Im Zuge des derzeit noch laufenden polizeilichen Einsatzes werden Hinweisgeber gebeten, sich unter der Rufnummer 06181 100-123 zu melden.

Offenbach, 19.01.2025, Pressestelle, Felix Geis

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1214 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeipräsidium Südosthessen POL-OF: Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen: 36-Jähriger kam mit Stichverletzungen in Krankenhaus - Zeugen gesucht! Bruchköbel (ots)

Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs: erkennbare, aber tragisch langsame Fortschritte

Die Europäische Region der WHO kommt einer Zukunft näher, in der Frauen nicht mehr an Gebärmutterhalskrebs sterben. Mit verstärkten Bemühungen um eine stärkere Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) sowie Vorsorgeuntersuchungen und Behandlung von Gebärmutterhalskrebs könnte diese Zukunft deutlich früher Wirklichkeit werden und in den kommenden Jahren das Leben vieler junger Frauen retten.

„Die Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs ist kein ferner Traum mehr, sondern ein greifbares Ziel, das für die Europäische Region der WHO in Reichweite ist. Der Januar ist der Monat des Bewusstseins für Gebärmutterhalskrebs und bietet Gelegenheit, die unermüdlichen Anstrengungen und die bedeutenden Fortschritte bei der HPV-Impfung zu würdigen, dank derer der Weg zu einer Eliminierung klarer denn je ist.

Als Vater von zwei Töchtern bedeutet mir dieser Fortschritt sehr viel, da ich weiß, dass künftige Generationen von Frauen besser vor dieser vermeidbaren Krankheit geschützt werden können. Doch wir müssen schneller handeln. Wenn mehr Jugendliche geimpft und mehr Frauen untersucht werden, können wir in den kommenden Jahren viele Leben retten“, erklärt Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa.
Meilensteine und Impulse

Jedes Jahr nehmen mehr Länder in der Region die HPV-Impfung in ihre Routineimpfprogramme auf. Nachdem auch Kasachstan die Impfung im Jahr 2024 in sein Impfprogramm aufgenommen hat, bieten nun 47 von 53 Ländern die HPV-Impfung für heranwachsende Mädchen an. Auch im Kosovo* wurde der Impfstoff 2024 eingeführt.
Die Einbeziehung von Jungen in HPV-Impfprogramme erhöht die Wirkung, sowohl im Hinblick auf Gebärmutterhalskrebs bei Frauen dank Herdenimmunität als auch auf andere Krebsarten und Genitalwarzen bei Männern wie auch Frauen. Derzeit bieten 39 Länder in der Region die HPV-Impfung für Jungen und Mädchen an.
Einige Länder haben eine hohe Durchimpfungsrate erreicht und aufrechterhalten, darunter Portugal, wo die Impfung 2008 eingeführt wurde und die Durchimpfungsrate mit mindestens einer Dosis bei Mädchen konstant über 90 % liegt.

Dieser Fortschritt hat Auswirkungen. Studien in mehreren Ländern der Europäischen Region mit hoher Durchimpfungsrate haben Folgendes ergeben:

bis zu 90 % weniger Infektionen mit hochriskanten HPV-Typen (16 und 18) in den Altersgruppen, auf die die nationalen Impfprogramme abzielen;
eine Verringerung des Risikos für Krebsvorstufen bei jungen Frauen um bis zu 70 % im Vergleich zu der Zeit vor Einführung des Impfstoffs;
ein dramatischer Rückgang der Inzidenz von invasivem Gebärmutterhalskrebs bei jungen Frauen im Vergleich zu der Zeit vor Einführung der Impfung – in Studien, die in Finnland und im Vereinigten Königreich (Schottland) durchgeführt wurden, wurden beispielsweise keine Fälle von Gebärmutterhalskrebs bei jungen Frauen festgestellt, die im Alter von 12–13 Jahren gegen HPV geimpft wurden.

Leider liegt die Inanspruchnahme von Impfungen in einigen Ländern deutlich unterhalb der angestrebten Rate von 90 %. Im Jahr 2023 waren die HPV-Impfraten bei Jungen in der Region deutlich angestiegen, von nur 1 % im Jahr 2018 auf 16 %; die Durchimpfungsrate bei Mädchen hingegen stieg im gleichen Zeitraum nur leicht von 27 % auf 30 %.

„HPV-Impfungen sind unglaublich sicher und wirksam. Wir müssen rechtzeitig für Schutz sorgen, damit nicht noch mehr Frauen ihr Leben, ihre Gesundheit oder ihre Fruchtbarkeit durch eine vermeidbare Krebserkrankung verlieren“, fügt Dr. Kluge hinzu.
Prävention, Früherkennung und Behandlung
Die Auswirkungen der HPV-Impfung sind schrittweise erkennbar. In den ersten Jahren nach der flächendeckenden Einführung der HPV-Impfung verzeichnen die Länder einen Rückgang der HPV-Infektionsrate bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Danach geht die Rate der präkanzerösen Läsionen bei jungen Frauen zurück, die durch eine anhaltende HPV-Infektion verursacht werden.

In der Regel dauert es mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte, bis sich präkanzeröse Läsionen zu Gebärmutterhalskrebs entwickeln, so dass es ein oder mehrere Jahrzehnte dauern kann, bis die Auswirkungen der Impfung auf die Inzidenz von Gebärmutterhalskrebs sichtbar werden. Eine Impfung kann nicht 100 % der Fälle verhindern, so dass Vorsorgeuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs für die Früherkennung aller Fälle, die sich noch entwickeln können, unerlässlich bleiben.

Durch Vorsorgeuntersuchungen können präkanzeröse Läsionen entdeckt werden, bevor sie sich zu Krebs entwickeln, so dass eine rechtzeitige Behandlung möglich ist und die Entstehung von Krebs verhindert werden kann. Den Daten für 2023 zufolge haben 37 der 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO organisierte bevölkerungsbezogene Vorsorgeprogramme eingeführt. Allerdings erreichen nur 15 dieser Programme einen Deckungsgrad von 70 % oder mehr. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass qualitativ hochwertige Vorsorgeprogramme für Gebärmutterhalskrebs Teil der Patientenversorgung, einschließlich der Diagnose und Behandlung, sind.

Eine anhaltende HPV-Infektion kann zu Gebärmutterhalskrebs führen, der ein ernsthaftes Problem für die öffentliche Gesundheit darstellt. Schätzungen der WHO zufolge erhalten in der Europäischen Region jedes Jahr rund 60 000 Frauen die Diagnose Gebärmutterhalskrebs, und über 32 000 sterben an dieser vermeidbaren Krankheit. Die WHO befürwortet einen umfassenden Ansatz für die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Gebärmutterhalskrebs.

Impfstoffe zur Prävention hochriskanter HPV-Typen und zur Erzielung einer Kreuzimmunität gegen HPV-Typen, die nicht von den Impfstoffen abgedeckt werden, sind seit 2006 erhältlich. Seitdem wurden mehr als 500 Mio. Dosen HPV-Impfstoffe ausgegeben, und in Studien zur Sicherheit von HPV-Impfstoffen, an denen mehrere Millionen Menschen teilnahmen, wurde ein breites Spektrum gesundheitsbezogener Resultate untersucht. In keiner dieser Studien wurden Sicherheitsbedenken festgestellt.
Blick nach vorn
In dem „Fahrplan zur Beschleunigung der Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs als Bedrohung für die öffentliche Gesundheit in der Europäischen Region der WHO (2022–2030)“ werden vorrangige Maßnahmen erläutert, die den Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der von der Initiative für die Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs festgelegten Zielvorgaben bis 2030 – der „90-70-90-Ziele“ – als Orientierungshilfe dienen können:

90 % der Mädchen sind bei Vollendung des 15. Lebensjahres vollständig gegen HPV geimpft.
70 % der Frauen haben sich vor Vollendung des 35. Lebensjahres und nochmals vor Vollendung des 45. Lebensjahres einer Vorsorgeuntersuchung mittels eines Hochleistungstests unterzogen;
90 % der Frauen mit Gebärmutterhalserkrankungen werden behandelt (90 % der Frauen mit Krebsvorstufen werden behandelt, und 90 % der Frauen mit invasiven Krebsformen werden versorgt).

In allen Ländern bedarf es verstärkter Anstrengungen, um Hindernisse für die HPV-Impfung, für Vorsorgeuntersuchungen auf Gebärmutterhalskrebs und für eine hochwertige Behandlung zu ermitteln und zu beseitigen. Wie im Fahrplan dargelegt, gehören dazu für die Impfung die Einleitung von Schritten für eine evidenzgeleitete Entscheidungsfindung über die Einführung des HPV-Impfstoffs (in Ländern ohne HPV-Impfprogramm), die Entwicklung von Strategien für Nachimpfungen, die Sicherstellung, dass Impfmaßnahmen auf die Bedürfnisse der Zielbevölkerung, einschließlich schwer erreichbarer Gruppen, zugeschnitten sind, sowie der Aufbau von Kompetenzen beim Gesundheitspersonal, wie man mit jungen Menschen und Eltern über die HPV-Impfung spricht.

* In Übereinstimmung mit Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.






Zugefügt 2025 Januar 30

Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs: erkennbare, aber tragisch langsame Fortschritte

Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld

Entwicklung des Steueraufkommens
Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) waren im Dezember 2024 um knapp 4 Prozent höher als im Vorjahresmonat (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen“). Bei den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, betrug der Anstieg gegenüber Dezember 2023 knapp 6 Prozent. Einen sehr starken Zuwachs gab es dabei weiterhin bei den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge. Anstiege wiesen darüber hinaus auch die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz, den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer auf. Lediglich das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer lag niedriger als im Vorjahresmonat (siehe Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Bei den Bundessteuern erfolgten aufgrund technischer Verzögerungen zum Jahreswechsel 2024/2025 für einen Teil der im Dezember 2024 fällig gewordenen Energie- und Stromsteuer die Einzahlungen erst im Januar 2025. In der Folge war das Aufkommen aus der Energiesteuer im Berichtsmonat mit fast -18 Prozent deutlich rückläufig. Bei der Stromsteuer ergab sich aus diesem Grund sowie durch die im Dezember 2024 weiter regulär ausgezahlten Steuerentlastungsbeträge ein negatives Kassenergebnis. Im Januar 2025 ist durch die Aufkommensverlagerung dafür mit entsprechenden Zuwächsen bei beiden Steuerarten zu rechnen. Kräftig im Plus lagen im Dezember 2024 die Einnahmen aus der Tabaksteuer (rund +26 Prozent gegenüber Vorjahresmonat). Angesichts der zum Jahreswechsel bevorstehenden Erhöhung der Steuersätze dürften hier Vorzieheffekte in Form eines verstärkten Steuerzeichenbezugs zu dem günstigeren Tarif des Jahres 2024 eine Rolle gespielt haben. Unter den weiteren aufkommensstarken Bundessteuern stiegen auch die Einnahmen aus der Versicherungsteuer. Dagegen war beim Solidaritätszuschlag eine Stagnation des Aufkommens festzustellen und das Aufkommen aus der Kfz-Steuer war rückläufig. In der Summe ging das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt im Dezember 2024 mit rund 10 Prozent spürbar zurück.

Das Aufkommen aus den Ländersteuern stieg gegenüber Dezember 2023 um rund 6 Prozent. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer lagen in etwa auf dem Niveau der Vormonate, wodurch sich hier angesichts der schwächeren Vorjahresbasis ein Zuwachs um rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum ergab. Bei der zweiten aufkommensstarken Ländersteuer, der Erbschaftsteuer, war das Aufkommen annähernd so hoch wie im Dezember 2023.

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) betrugen im Jahr 2024 insgesamt 861,1 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um knapp 4 Prozent. Die Einnahmeentwicklung im Jahr 2024 fiel bei den einzelnen Steuerarten unterschiedlich aus (siehe Fokusthema unten).
Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen wiesen im Dezember 2024 ein Plus von rund 6 ½ Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Dämpfend machte sich dabei das Minus bei den Bundessteuern bemerkbar. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen nicht nur aufgrund des Zuwachses des Aufkommens der Gemeinschaftsteuern (s. o.), sondern auch durch den gegenüber dem Vorjahreszeitraum höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen. Denn die Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder übertragen werden, hatten im Dezember 2023 durch das Pauschalentlastungsgesetz deutlich höher gelegen als im Berichtsmonat (s. a. zur aktuellen Verteilung Tabelle „Umsatzsteuerverteilung im Dezember 2024“). Demgegenüber hatte der Bund im Dezember 2024 höhere EU-Eigenmittelabführungen zu leisten als im Vorjahresmonat; auch die Zahlung von Regionalisierungsmitteln an die Länder fiel etwas höher aus.

Bei den Ländern machte sich der durch die Auswirkung des Pauschalentlastungsgesetzes auf die vertikale Umsatzsteuerverteilung im Dezember 2023 verursachte Basiseffekt spiegelbildlich bemerkbar. Im Ergebnis sanken im Berichtsmonat die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern gegenüber dem Vorjahresmonat. Dadurch fielen auch die Steuereinnahmen der Länder nach Bundesergänzungszuweisungen – trotz höherer Einnahmen aus den Ländersteuern und höherer Regionalisierungsmittel – etwas über 2 Prozent niedriger aus als im Dezember 2023. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern stiegen im Berichtszeitraum im Einklang mit den Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt um rund 6 Prozent.
Umsatzsteuerverteilung im Dezember 2024 Bund Länder Gemeinden
USt-Anteil gemäß § 1 FAG 52,8 Prozent 45,2 Prozent 2,0 Prozent
am Aufkommen (27.813 Mio. Euro) 14.689 Mio. Euro 12.569 Mio. Euro 555 Mio. Euro
Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG -1.362 Mio. Euro +1.162 Mio. Euro +200 Mio. Euro
Anteil nach Festbeträgen: 47,9 Prozent 49,4 Prozent 2,7 Prozent
13.327 Mio. Euro 13.730 Mio. Euro 755 Mio. Euro
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Zum Seitenanfang
Konjunkturelles Umfeld

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer Stagnation. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ging das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 nach erster Schätzung leicht um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Die konjunkturelle Entwicklung wird weiterhin durch die Nachwirkungen exogener Schocks – der Corona-Pandemie, des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Energiepreiskrise – und erhöhte (geopolitische) Unsicherheiten belastet. Zudem wirken zunehmend auch strukturelle Faktoren dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung, wie demografische Veränderungen und sinkende Marktanteile deutscher Exporteure aufgrund abnehmender Wettbewerbsfähigkeit. So sank die Bruttowertschöpfung im vergangenen Jahr im Verarbeitenden Gewerbe, legte im Dienstleistungsbereich insgesamt jedoch zu. Auf der Verwendungsseite des BIP waren im Jahr 2024 die Bauinvestitionen rückläufig und die Ausrüstungsinvestitionen nahmen stark ab. Während die privaten Konsumausgaben nahezu stagnierten, expandierte der staatliche Konsum spürbar. Die Exportwirtschaft konnte nicht von der anziehenden Weltkonjunktur profitieren; der Export von Waren und Dienstleistungen ging erneut zurück. Durch einen leichten Anstieg der Importe ging vom Außenbeitrag rechnerisch ein negativer Wachstumsimpuls aus. Für den Arbeitsmarkt konnte ein Höchststand an Erwerbstätigen vermeldet werden. Der Anstieg an Beschäftigung kam jedoch im Jahresverlauf zum Erliegen. Der Beschäftigungsaufbau fand hierbei ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt und sank in den anderen Bereichen teils deutlich. Auch wurde vermehrt Kurzarbeit in Anspruch genommen.
Aktuelle Konjunkturindikatoren Letzter
Beobachtungs-
zeitpunkt Letzter
Datenstand,
saisonbereinigt Gegenüber
Vorperiode,
saisonbereinigt Gegenüber
Vorjahr¹
Gesamtwirtschaft Veränderung in Prozent
Reales BIP (Index: 2015=100) 4. Quartal 24 - → -0,1 → -
Nominales BIP in Mrd. Euro 4. Quartal 24 - → - → -
Industrie/Verarbeitendes Gewerbe Veränderung in Prozent
Produktion (Index: 2015=100)²’³ November 24 92,2 ↑ +1,5 ↓ -2,8
Industrieproduktion (Index: 2015=100)²’³ November 24 93,2 ↑ +1,0 ↓ -3,2
Umsätze (Index: 2015=100)²’³ November 24 94,9 ↑ +1,4 ↓ -2,3
Auftragseingänge (Index: 2015=100)²’³ November 24 84,2 ↓ -5,4 ↓ -1,7
Handel und Dienstleistungen Veränderung in Prozent
Umsätze im Einzelhandel (Index: 2015=100)²’³ November 24 115,1 → -0,1 ↑ +3,0
Umsätze im Gastgewerbe (Index: 2015=100)²’³ Oktober 24 89,1 → +0,0 ↓ -3,3
Außenhandel Veränderung in Prozent
Warenexporte in Mrd. Euro November 24 127,3 ↑ +2,1 ↓ -3,5
Warenimporte in Mrd. Euro November 24 107,6 ↓ -3,3 ↓ -2,9
Preisentwicklung, nicht saisonbereinigt Veränderung in Prozent
Verbraucherpreisindex (2020=100) Dezember 24 120,5 ↑ +0,5 ↑ +2,6

darunter Energie

Dezember 24 143,5 → +0,1 ↓ -1,6

darunter Nahrungsmittel

Dezember 24 134,8 ↑ +0,2 ↑ +2,0

darunter Dienstleistungen

Dezember 24 115,3 ↑ +0,6 ↑ +4,1
Erzeugerpreisindex (2021=100) Dezember 24 128,3 → -0,1 ↑ +0,8
Arbeitsmarkt Veränderung in 1.000 Personen,
Personen oder Prozentpunkten
Arbeitslosigkeit (1.000 Personen)4 Dezember 24 2.869 ↑ +10,0 ↑ +170,0
Erwerbstätige (1.000 Personen)4 November 24 46.074 ↑ +23,0 → +0,0
Kurzarbeit (Personen in neuen Anzeigen)5,6 November 24 80.901 ↓ -14,0 ↑ +9,0
Arbeitslosenquote BA (in Prozent)7 Dezember 24 6,1 → +0,0 ↑ +0,3
Umfragen Veränderung in Salden-
beziehungsweise Indexpunkten
ifo Geschäftsklima (Salden)8 Dezember 24 -14,8 ↓ -2,0 ↓ -4,2

darunter Lage8

Dezember 24 -6,2 ↑ +1,8 ↓ -8,1

darunter Erwartungen8

Dezember 24 -23,0 ↓ -5,5 ↓ -0,8
GfK-Konsumklima (Index) Dezember 24 -23,1 ↓ -4,7 ↑ +4,5
1 Produktion arbeitstäglich, Umsatz und Auftragseingang Industrie jeweils kalenderbereinigt, Außenhandel kalender- und saisonbereinigt, ifo Geschäftsklima und GfK-Konsumklima jeweils saisonbereinigt.
2 Kalenderbereinigt.
3 Preisbereinigt.
4 Veränderungen in 1.000 Personen.
5 Veränderung in Personen.
6 Nicht saisonbereinigt.
7 Veränderung in Prozentpunkten.
8 Veränderung in Saldenpunkten.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern

Die Frühindikatoren für die weitere Entwicklung der Konjunktur bleiben eingetrübt. Das ifo Geschäftsklima hat sich im Dezember verschlechtert und ist auf einen Wert wie zuletzt im Mai 2020 in der Corona-Pandemie gefallen. Mit Ausnahme des Bauhauptgewerbes hat sich das Geschäftsklima in allen Bereichen verschlechtert. Vor allem die exportorientierte Industrie kämpft mit einer schlechten Auftragslage und weitere Produktionskürzungen sind angekündigt. Die kommende Handelspolitik der USA bleibt ein Unsicherheitsfaktor und ein möglicherweise zunehmender Protektionismus könnte die Entwicklung zusätzlich beeinträchtigen. Im Dienstleistungssektor ist die aktuelle Lage zwar weniger pessimistisch bewertet worden, aber die negativeren Erwartungen der Unternehmen trüben das Bild. Immerhin prognostiziert die Gesellschaft für Konsumforschung eine leichte Erholung für das Konsumklima zu Jahresbeginn, die neben einer positiven Entwicklung der Realeinkommen auf einer rückläufigen Sparneigung gründet.

Die Inflationsrate zog im Dezember an. Die Teuerung bei Dienstleistungen blieb deutlich erhöht und war weiterhin Treiber der ebenfalls erhöhten Kerninflation (Verbraucherpreisindex ohne Energie und Nahrungsmittel). Die Energiepreise waren im Vorjahresvergleich auch im Dezember rückläufig, jedoch weniger stark als zuletzt. Nach vorne blickend stehen grundsätzlich inflationsdämpfende Faktoren (gesamtwirtschaftliche Entwicklung, Wirkung der restriktiven Geldpolitik etc.) dem Preisauftrieb vor allem im Dienstleistungsbereich gegenüber.

Die Bundesregierung hat ihre aktuelle Projektion zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts am 29. Januar 2025 veröffentlicht. Darin wird – u. a. angesichts der eingetrübten Frühindikatoren – in diesem Jahr nur mit einem geringen Zuwachs des preisbereinigten BIP von 0,3 Prozent gerechnet. Die Inflationsrate dürfte wie im Vorjahr bei 2,2 Prozent liegen.

Zum Seitenanfang
Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten
Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr¹2024 Dezember Veränderung
gegenüber
Vorjahr Januar bis
Dezember Veränderung
gegenüber
Vorjahr Schätzungen
für 2024⁴ Veränderung
gegenüber
Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent in Mio. Euro in Prozent in Mio. Euro in Prozent
Gemeinschaftsteuern

Lohnsteuer²

30.947 +7,1 248.920 +5,4 248.700 +5,3

Veranlagte Einkommensteuer

20.058 +0,9 74.845 +2,0 73.550 +0,2

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

4.512 +10,8 34.023 -6,6 33.200 -8,9

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

2.023 +91,6 19.267 +130,4 18.200 +117,7

Körperschaftsteuer

11.174 -9,4 39.758 -11,4 40.400 -9,9

Steuern vom Umsatz

27.813 +11,5 302.143 +3,7 298.900 +2,6
Gemeinschaftsteuern insgesamt 96.527 +5,9 718.956 +4,1 712.950 +3,2
Gewerbesteuerumlagen

Gewerbesteuerumlage

1.402 +7,8 6.645 +4,7 6.572 +3,5

Erhöhte Gewerbesteuerumlage

0 2 0
Gewerbesteuerumlagen insgesamt 1.402 +7,8 6.647 +4,7 6.572 +3,5
Bundessteuern

Energiesteuer

6.285 -17,6 35.087 -4,3 36.100 -1,5

Tabaksteuer

2.116 +26,3 15.637 +6,6 15.170 +3,4

Alkoholsteuer

189 -20,5 1.980 -8,3 2.050 -5,0

Versicherungsteuer

918 +10,4 18.227 +8,2 18.200 +8,0

Stromsteuer

-60 5.153 -24,6 5.560 -18,6

Kraftfahrzeugsteuer

590 -4,2 9.667 +1,6 9.650 +1,4

Luftverkehrsteuer

149 +35,7 1.833 +23,4 1.820 +22,5

Solidaritätszuschlag

2.159 +0,3 12.634 +3,2 12.550 +2,5

Übrige Bundessteuern

128 -3,7 3.309 +133,3 3.320 +134,0
Bundessteuern insgesamt 12.474 -10,3 103.528 +1,7 104.420 +2,5
Ländersteuern

Erbschaftsteuer

863 +1,1 9.990 +7,6 9.800 +5,5

Grunderwerbsteuer

1.059 +11,3 12.750 +4,5 12.450 +2,0

Rennwett- und Lotteriesteuer

250 +10,2 2.486 +0,3 2.470 -0,3

Biersteuer

32 -29,3 558 -3,7 570 -1,6

Übrige Ländersteuern

57 +8,1 724 +10,9 725 +10,9
Ländersteuern insgesamt 2.261 +6,1 26.509 +5,2 26.015 +3,2
EU-Eigenmittel

Zölle

515 +9,2 5.463 -4,7 5.250 -8,4

Mehrwertsteuer-Eigenmittel

305 -51,7 5.448 +2,7 5.440 +2,5

BNE-Eigenmittel

2.949 +304,9 19.722 -14,2 19.962 -13,1

Kunststoff-Eigenmittel

75 -52,3 1.378 -3,2 1.378 -3,2
EU-Eigenmittel insgesamt 3.844 +93,2 32.011 -9,7 32.030 -9,6
Bund³ 50.982 +6,6 374.949 +5,3 372.159 +4,5
Länder³ 49.704 -2,6 394.836 +3,2 392.131 +2,5
EU 3.844 +93,2 32.011 -9,7 32.030 -9,6
Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer 8.649 +6,2 59.307 +6,5 58.887 +5,8
Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) 113.179 +3,9 861.103 +3,8 855.207 +3,1
1 Methodik: Kassenmäßige Verbuchung der Einzelsteuer insgesamt und Aufteilung auf die Ebenen entsprechend den gesetzlich festgelegten Anteilen. Aus kassentechnischen Gründen können die tatsächlich von den einzelnen Gebietskörperschaften im laufenden Monat vereinnahmten Steuerbeträge von den Sollgrößen abweichen.
2 Nach Abzug der Kindergelderstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern.
3 Nach Ergänzungszuweisungen, Abweichung zu Tabelle „Einnahmen des Bundes“ ist methodisch bedingt (vergleiche Fußnote 1).
4 Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ vom Oktober 2024.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Lohnsteuer

Das Aufkommen aus der Lohnsteuer stieg im Dezember 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat spürbar um rund 7 Prozent – bei leicht niedrigeren Kindergeldausgaben. Die Nominallöhne erhöhten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich. Die Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien dürften dabei im Jahresverlauf eine abnehmende Rolle gespielt haben. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt hat sich die Beschäftigung zuletzt stabilisiert, die Kurzarbeit ist allerdings spürbar erhöht und liegt auch merklich höher als im letzten Winter. Für die weitere Entwicklung des Lohnsteueraufkommens wird die weitere Entwicklung der Erwerbstätigkeit ein wichtiger Faktor sein. Dazu kommt: In den nächsten Monaten dürften sich die steuerlichen Entlastungen zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression – für sich genommen – dämpfend auf das Aufkommenswachstum auswirken.
Ertragsteuern

Das Aufkommen von veranlagter Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wurde im Dezember 2024 maßgeblich durch die Einnahmen aus den Vorauszahlungen für das laufende Jahr bestimmt. Bei der veranlagten Einkommensteuer lagen diese Vorauszahlungen – wie schon im Vorquartal – im Plus (knapp über 2 Prozent). Unter Berücksichtigung der aus nachträglichen Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen resultierenden Einnahmeveränderungen ergab sich so im Berichtsmonat ein Anstieg der Kasseneinnahmen um knapp 1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei lagen sowohl die Nachzahlungen als auch die Erstattungen für vergangene Zeiträume in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahresmonat. Die Auszahlungsbeträge an Forschungszulage wiesen weiterhin eine hohe Steigerungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat auf, blieben jedoch quantitativ für die Aufkommensentwicklung nicht relevant.

Bei der Körperschaftsteuer, bei der u. a. große, exportorientierte Unternehmen für das Aufkommen maßgeblich sind, machen sich die Auswirkungen der wirtschaftlichen Schwächephase aktuell stärker bemerkbar. Hier waren die Vorauszahlungen für das laufende Jahr im Dezember deutlich rückläufig (rund -9 Prozent). Die bei der Körperschaftsteuer im Dezember 2024 aus der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für die Jahre bis 2023 resultierenden Nachzahlungen und Erstattungen stiegen (im Betrag) gegenüber dem Vergleichsmonat an. Im Saldo ergab sich hieraus eine leichte Aufkommensverbesserung, die aber die negative Entwicklung bei den Vorauszahlungen nicht ausgleichen konnte. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen der Körperschaftsteuer verzeichneten einen Anstieg von rund 60 Prozent gegenüber Dezember 2023. Quantitativ fielen die Beträge für die Aufkommensentwicklung jedoch nur geringfügig ins Gewicht. Unter dem Strich ergab sich ein Kassenergebnis bei der Körperschaftsteuer im Dezember 2024 von über -9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag legte im Dezember 2024 spürbar um knapp 11 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu. Insbesondere die Gewinnausschüttungen kleinerer Körperschaften dürften diese Aufkommensentwicklung beeinflusst haben. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge stiegen um über 90 Prozent gegenüber Dezember 2023. Das sehr kräftige Ergebnis zum Jahresausklang dürfte nicht mehr nur an deutlich höheren Zinserträgen liegen, sondern – mit Blick u. a. auf die Rallye am Aktienmarkt zum Jahresende – auch an Veräußerungserlösen.
Steuern vom Umsatz

Bei den Steuern vom Umsatz war auch im Dezember 2024 ein deutlicher Zuwachs bei dem Aufkommen von über 11 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Dabei stieg das Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer um rund 14 Prozent und das der Einfuhrumsatzsteuer um rund 4 Prozent. Eine Trendwende hin zu höheren Zuwachsraten sollte daraus aber noch nicht abgeleitet werden. Zum einen wirkten sich im Dezember 2023 die temporären Entlastungsmaßnahmen in der Gastronomie und bei Gas und Fernwärme aufkommensmindernd aus. Zum anderen lässt sich aus den mit den Bemessungsgrundlagen korrelierten Konjunkturindikatoren weiterhin ein allenfalls moderater Zuwachs ableiten. Die Einzelhandelsumsätze lagen zuletzt weniger als 4 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Bei den Warenimporten, die mit den Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer korreliert sind, war sogar ein Minus von knapp 3 Prozent zum Vorjahresmonat zu verzeichnen.

Zum Seitenanfang
Im Fokus: Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2024
Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2024

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Haushaltsjahr 2024 um knapp 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg lag damit etwas höher als die Wachstumsrate des nominalen BIP (knapp 3 Prozent). Die Zuwachsraten im Jahr 2024 fielen bei den einzelnen Steuerarten deutlich unterschiedlich aus. Verschiedene Faktoren waren maßgeblich für eine abweichende Entwicklung von der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Diese werden im Folgenden bei der Betrachtung der einzelnen Steuerarten diskutiert.

In absoluten Zahlen lagen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern)1 im Jahr 2024 bei 861,1 Mrd. Euro (s. a. Tabelle „Entwicklung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2024“). Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern legten gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 um rund 4 Prozent zu auf 719,0 Mrd. Euro. Das Aufkommen der Bundessteuern verzeichnete einen Zuwachs um knapp 2 Prozent auf 103,5 Mrd. Euro. Die Ländersteuern lagen mit gut 5 Prozent im Plus bei 26,5 Mrd. Euro. Die Entwicklung über einen längeren Zeitraum ist in der Abbildung „Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) nach Haushaltsjahren und Quartalen“ dargestellt.
Entwicklung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2024Steuereinnahmen nach Ertragshoheit Haushaltsjahr
in Mrd. Euro Änderung
gegenüber Vorjahr
2024 2023 in
Mrd. Euro in
Prozent
Gemeinschaftsteuern 719 690,7 +28,3 +4,1
Bundessteuern 103,5 101,8 +1,7 +1,7
Ländersteuern 26,5 25,2 +1,3 +5,2
Gewerbesteuerumlagen 6,6 6,3 +0,3 +4,7
Zölle 5,5 5,7 -0,3 -4,7
Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) 861,1 829,8 +31,3 +3,8
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Diagramm mit gestapelten Säulen: Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) nach Haushaltsjahren und Quartalen (mehr in der Langbeschreibung)
BildVergroessern
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen
Gemeinschaftsteuern

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz lagen im Haushaltsjahr 2024 bei 302,1 Mrd. Euro und machten damit weiterhin rund 35 Prozent des Kassenaufkommens der Steuern insgesamt (ohne Gemeindesteuern) aus. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 war ein Anstieg um knapp 4 Prozent zu verzeichnen, der damit etwas höher lag als beispielsweise der Anstieg der privaten Konsumausgaben (+3 Prozent). Dies war auf das Auslaufen von temporären steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen und der Energiepreiskrise zurückzuführen (Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Gas und Fernwärme sowie auf Speisen in der Gastronomie). Zudem kam es bei der Vereinnahmung von Steueraufkommen aus dem One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) in den vergangenen Jahren zu Verzögerungen (s. a. dazu den Artikel zu Steuereinnahmen und konjunkturellem Umfeld aus der August-2023-Ausgabe des BMF-Monatsberichts2). Beide Faktoren machen sich in der Aufkommensentwicklung der (Binnen-)Umsatzsteuer bemerkbar, die um über 7 Prozent gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 anstieg. Das Aufkommen aus der Einfuhrumsatzsteuer ging dagegen, im Einklang mit der gedämpften Entwicklung bei den nominalen Warenimporten, um über 6 Prozent zurück.

Bei der Lohnsteuer ergab sich ein Aufkommenszuwachs im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um über 5 Prozent. Der Aufkommenszuwachs war u. a. dadurch bedingt, dass am Arbeitsmarkt ein neuer Beschäftigungshöchststand erreicht wurde, auch wenn die konjunkturelle Schwäche im Jahresverlauf zunehmend den Arbeitsmarkt erreichte. Die kräftigen Nominallohnanstiege spiegelten vielfach noch während der Phase der erhöhten Inflationsraten getroffene Tarifvereinbarungen wider. Sie gingen in Teilen auch auf Zahlungen von steuerfreien Inflationsausgleichsprämien zurück, ansonsten wäre der Anstieg des Lohnsteueraufkommens noch höher ausgefallen. Das aus dem Bruttoaufkommen der Lohnsteuer gezahlte Kindergeld lag – bei unveränderten Kindergeldsätzen – ungefähr auf der gleichen Höhe wie im Haushaltsjahr 2023. Die Zahlungen an Altersvorsorgezulagen gingen dagegen merklich um knapp 13 Prozent zurück.

Die Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer stiegen im Haushaltsjahr 2024 leicht um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Vorauszahlungen für das (jeweils) laufende Jahr übertrafen dabei das Niveau im Jahr 2023 leicht. Die aus der Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume resultierenden Nachzahlungen und Erstattungen stiegen im Jahr 2024 jeweils merklich an, Erstere etwas stärker. Abzugsbeträge von Forschungszulage hatten quantitativ so gut wie keine Aufkommensrelevanz, auch wenn sich die Zahlungen an Forschungszulage gegenüber dem Jahr 2023 ungefähr verdoppelten.

Bei der Körperschaftsteuer war im Haushaltsjahr 2024 ein Rückgang der Einnahmen gegenüber dem vorhergehenden Jahr um über 11 Prozent zu verzeichnen. Die schwache Konjunktur machte sich spürbar in rückläufigen Vorauszahlungen für das laufende Jahr bemerkbar. Sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen für vergangene Zeiträume lagen im Jahr 2024 höher als im Jahr 2023. Im Saldo ergab sich aufgrund des stärkeren Anstiegs der Erstattungen eine beträchtliche Verringerung der Körperschaftsteuereinnahmen. Zum Anstieg der Erstattungen trugen auch gegenüber dem Vorjahr höhere Kapitalertragsteuer-Anrechnungen erheblich bei. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Körperschaftsteueraufkommen lagen mit mehr als 700 Mio. Euro um über 60 Prozent höher als im Jahr 2023, fielen damit für die Aufkommensentwicklung aber nur bedingt ins Gewicht.

Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge ist im Haushaltsjahr 2024 stark um über 130 Prozent gegenüber dem vorherigen Jahr gestiegen. Dies dürfte primär auf kräftig gestiegene Erträge aus verzinsten Geldanlagen zurückzuführen sein (s. a. Fokusthema des Artikels „Steuereinnahmen im Mai 2024 und konjunkturelles Umfeld“ im Monatsbericht Juni 20243). Neben dem deutlich veränderten Zinsumfeld könnten – angesichts der Kursentwicklung an den Aktienmärkten – zum Jahresende auch Veräußerungserlöse eine Rolle gespielt haben (s. o.).

Bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag war dagegen gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 ein Rückgang des Aufkommens um über 6 Prozent zu verzeichnen. Das Aufkommen dieser Steuerart wird maßgeblich durch die Einnahmen aus Kapitalerträgen aufgrund von Gewinnausschüttungen von Unternehmen bestimmt. Diese Ausschüttungen lagen grundsätzlich im Jahr 2024 etwa auf dem gleichen Niveau wie im Jahr davor. Allerdings hatten im Vergleichsjahr 2023 Einzelfälle (wie z. B. die Sonderdividende der Volkswagen AG) das Aufkommen merklich erhöht.
Bundessteuern

Hinter dem leichten Anstieg bei den Einnahmen aus den Bundessteuern im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr steht eine heterogene Entwicklung bei den einzelnen Steuerarten. Die Einnahmen aus der Energiesteuer blieben auch durch das Ergebnis im Dezember (s. o.) um rund 4 Prozent hinter den Einnahmen im Jahr 2023 zurück. Bis November betrug das kumulierte Minus bei der Energiesteuer knapp 1 Prozent. Zuwächse im Jahresvergleich ergaben sich vor allem bei der Versicherungsteuer und der Tabaksteuer. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag und der Kfz-Steuer lagen leicht höher als im Haushaltsjahr 2023. Dagegen wäre bei der Stromsteuer auch ohne die Verzögerung zum Jahreswechsel ein merkliches Minus zu verzeichnen gewesen, das maßgeblich auf die Entlastungen durch das Strompreispaket zurückzuführen war.
Ländersteuern

Die Einnahmen aus den Ländersteuern erhöhten sich im Haushaltsjahr 2024 um rund 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer legte dabei um über 4 Prozent zu. Am Immobilienmarkt wurde der Abwärtstrend bei für die Bemessungsgrundlage relevanten Preisen und Transaktionen wohl gestoppt. Vom Niveau der Jahre vor 2023 sind die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aber deutlich entfernt. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stiegen im Haushaltsjahr 2024 um knapp 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Des Weiteren ergaben sich Anstiege bei der Rennwett- und Lotteriesteuer sowie der Feuerschutzsteuer – bei einem erneuten Rückgang der Einnahmen aus der Biersteuer, trotz Fußball-Europameisterschaft in Deutschland.
Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen und Verteilung auf die Ebenen

In allen Quartalen des Haushaltsjahres 2024 kam es zu Anstiegen der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal. Die unterjährige Volatilität in den Zuwachsraten war dabei durch verschiedene Faktoren bei einzelnen Steuerarten bedingt. So verzeichneten beispielsweise die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im 2. Quartal einen starken Aufkommensanstieg, gefolgt von einem ebenso kräftigen Rückgang im 3. Quartal. Dies dürfte mit den unterjährig variierenden Zeitpunkten von Dividendenausschüttungen zusammenhängen. Bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lagen die Steigerungsraten zu Beginn des Jahres am höchsten, da Anfang 2023 noch ein niedriges Zinsniveau für das Aufkommen maßgeblich war. Bei den Steuern vom Umsatz wurde das unterjährige Profil auch durch Aufkommen aus dem OSS-Verfahren beeinflusst. Die Lohnsteuereinnahmen wurden im Quartalsverlauf auch von Auszahlungen an Inflationsausgleichsprämien, auch im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum, bestimmt. Bei den Ländersteuern ist das zeitliche Profil maßgeblich auf die Erhöhung der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in der 2. Jahreshälfte zurückzuführen. Der Rückgang der Einnahmen aus den Bundessteuern im 4. Quartal hängt auch mit der Energie- und Stromsteuer im Dezember (s. o.) zusammen.
Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen 2024Steuereinnahmen nach Ertragshoheit 2024
in Mrd. Euro 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Jahr
Gemeinschaftsteuern 171,5 178,8 177 198,3 725,6

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+1,9 +6,6 +0,3 +7,5 +4,1
Bundessteuern 23,8 24,6 26,6 28,5 103,5

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+3,2 -0,4 +7,6 -2,8 +1,7
Ländersteuern 6,5 6,3 7,0 6,7 26,5

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

-5,0 +1,9 +14,3 +10,7 +5,2
Zölle (EU) 1,1 1,4 1,4 1,6 5,5

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

-24,7 -5,2 +2,0 +10,3 -4,7
Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) 203,0 211,0 212,0 235,1 861,1

Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+1,6 +5,5 +1,6 +6,3 +3,8
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Die Verteilung der Steuereinnahmen auf Bund, Europäische Union (EU), Länder und Gemeinden und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in der Tabelle „Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen“ dargestellt. Neben den Veränderungsraten in den Einnahmen aus den Bundes- und Ländersteuern bedingten weitere Faktoren die unterschiedliche Aufkommensentwicklung zwischen den Ebenen. So fielen die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleisteten Eigenmittelabführungen an die EU im Jahr 2024 niedriger aus als im Vorjahr, was für sich genommen die Zuwachsrate des Bundesaufkommens erhöht. Die vom Bund an die Länder gezahlten Regionalisierungsmittel lagen etwas höher als im Jahr 2023, die Bundesergänzungszuweisungen etwas niedriger. Darüber hinaus wirkte sich die Umsatzsteuerverteilung auf die Aufkommensanstiege der verschiedenen Ebenen aus. So waren sowohl im Jahr 2024 als auch im Jahr 2023 erhebliche Beträge über die vertikale Umsatzsteuerverteilung vom Bund an die Länder abgegeben worden. Im Jahr 2023 lagen diese Beträge in der Summe allerdings etwas höher. In der Folge stiegen die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz beim Bund im Jahr 2024 kräftiger als die der Länder.
Verteilung der Steuereinnahmen auf die EbenenEbenen Haushaltsjahr
in Mrd. Euro Veränderung 2024
gegenüber Vorjahr
2024 2023 in Mrd. Euro in Prozent
Bund¹ 374,9 356 +18,9 +5,3
Länder¹ 394,8 382,6 +12,2 +3,2
Gemeinden² 59,3 55,7 +3,6 +6,5
EU 32,0 35,4 -3,4 -9,7
Zusammen 861,1 829,8 +31,3 +3,8
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Nach Bundesergänzungszuweisungen.
2 Lediglich Gemeindeanteil an Einkommensteuer, Abgeltungsteuer und Steuern vom Umsatz.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen



Zugefügt 2025 Januar 15

Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld

Israels Arbeitsverbot für UNRWA soll in Kraft treten

In Israel treten voraussichtlich heute zwei Gesetze in Kraft, die die Arbeit des palästinensischen UN-Hilfswerks UNRWA verbieten.
Untersagt wird der Organisation demnach, eine Vertretung auf israelischem Territorium zu betreiben und Dienstleistungen anzubieten. Mitarbeiter des Hilfswerks sollen darüber hinaus Privilegien wie Immunität und Steuerbefreiungen verlieren.

Wenn die beiden neuen Gesetze, die im Oktober verabschiedet wurden, in Kraft treten, wird es den israelischen Behörden gleichzeitig untersagt sein, mit dem UNRWA in Kontakt zu treten, und es wird dem Hilfswerk untersagt sein, im kriegszerstörten Gazastreifen, in Ostjerusalem und im Westjordanland tätig zu werden, so UNRWA-Sprecher Jonathan Fowler.

Die Rolle Israels als Besatzungsmacht und die Arbeit des von der UN-Generalversammlung beauftragten Hilfswerks, das seit 1949 das Rückgrat der humanitären Hilfe für die heute fast sechs Millionen Palästina-Flüchtlinge bildet, werden sich also ändern.

„Das Mandat des UNRWA ist seit Jahrzehnten unverändert geblieben, und es wird seine Tätigkeit nicht einstellen“, so Fowler. Das Hilfswerk bietet auch Dienstleistungen für Palästinenser in Jordanien, Libanon und Syrien an.

„Das UNRWA ist nach wie vor fest entschlossen, zu bleiben und seine Leistungen zu erbringen“, sagte Fowler.

„Wir werden nicht aufhören. Wir werden uns dem nicht beugen. Aber wir wissen, dass die praktischen Auswirkungen und die Ungewissheit bedeuten, dass unsere Arbeit erheblich beeinträchtigt werden könnte.“






Zugefügt 2025 Januar 15

Israels Arbeitsverbot für UNRWA soll in Kraft treten

Brand in Obdachlosenunterkunft - Polizeipräsidium Mittelfranken- Nürnberg

Am frühen Samstagmorgen (18.01.2025) ereignete sich ein Brand in einer Obdachlosenunterkunft im Nürnberger Stadtteil Sündersbühl. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden.

Gegen 05:00 Uhr brach aus noch nicht geklärter Ursache Feuer in einem Zimmer im ersten Obergeschoß einer Obdachlosenunterkunft in der Holzschuherstraße aus. Den alarmierten Einsatzkräften der Nürnberger Berufsfeuerwehr gelang es rasch das Feuer zu löschen und mehrere Bewohner aus dem Gebäude zu retten. Zudem verhinderte die Feuerwehr das Übergreifen der Flammen auf weitere Teile des Gebäudes. Das betroffene Zimmer brannte jedoch vollständig aus.

Die 34 Bewohner der blieben unverletzt und hielten sich während der Löschmaßnahmen, in einem bereitgestellten Linienbus der Nürnberger Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) auf. Das Gebäude kann bis auf weiteres nicht mehr bewohnt werden. Für die 34 Bewohner konnten daraufhin Unterkünfte in anderen Einrichtungen organisiert werden.

Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken führte die ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen vor Ort. Die Höhe des durch den Brand verursachten Sachschaden ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Das zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Klärung des Brandgeschehens aufgenommen.

Erstellt durch: Michael Petzold

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeipräsidium Mittelfranken POL-MFR: (55) Brand in Obdachlosenunterkunft Nürnberg (ots)

Kanzler empfängt Schwedens Regierungschef - Infrastruktur schützen, Ukraine unterstützen

Bundeskanzler Olaf Scholz und Schwedens Regierungschef Ulf Kristersson haben sich bei ihrem Gespräch im Bundeskanzleramt über die Sicherheit im Ostseeraum ausgetauscht. Sie nahmen damit ein Thema wieder auf, das auch bereits drei Tage zuvor beim Treffen der Ostsee-Anrainerstaaten mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte in Helsinki besprochen worden war. Daneben war auch die weitere Unterstützung der Ukraine in ihrer Selbstverteidigung gegen den russischen Angriffskrieg Gegenstand des Gesprächs. „Putin kann nicht darauf hoffen, dass wir die Ukraine im Stich lassen werden“, sagte Scholz.
Lesen Sie hier das Wichtigste in Kürze:

Kritische Infrastruktur schützen: Kanzler Scholz verwies auf mehrere Vorfälle in den vergangenen 15 Monaten im Ostseeraum, bei denen Daten- oder Stromkabel am Meeresboden beschädigt worden sind. Vieles spreche dafür, dass es einen besseren Schutz dieser Kabel und Pipelines brauche. Die NATO-Mission „Baltic Sentry“ soll in den nächsten Monaten diesen Schutz verstärken – über Wasser, unter Wasser und aus der Luft. „Unser Hauptquartier in Rostock wird dies regional koordinieren. Und ich freue mich über Schwedens Beteiligung“, so Scholz.
Gemeinsam an der Seite der Ukraine: Gerade in Zeiten, in denen sich Russland immer aggressiver verhält, sei die NATO ein „unentbehrlicher Garant unserer Sicherheit.“ Russlands seit bald drei Jahren andauernder Krieg gegen die Ukraine habe bereits hunderttausende Tote und Verletzte gefordert, konstatierte der Bundeskanzler. Der 50-Milliarden-Dollar-Kredit der G7 für die Ukraine sei ein klares Signal, dass wir die Ukraine langfristig unterstützen. Deutschland habe zudem bilaterale Waffenlieferungen in Höhe von vier Milliarden Euro für 2025 zugesagt.
Bilaterale Partnerschaft weiter ausbauen: Die Beziehungen zwischen Deutschland und Schweden bezeichnete Scholz als hervorragend. Erst vergangenen Sommer habe man in Stockholm die deutsch-schwedische Innovationspartnerschaft erneuert. Beide Länder verfügten über renommierte Forschungseinrichtungen und innovative Unternehmen. Es gelte, dieses Potenzial noch weiter zu fördern.



Zugefügt 2025 Januar 15

Kanzler empfängt Schwedens Regierungschef Infrastruktur schützen, Ukraine unterstützen

Bundesgerichtshof- Urteil wegen versuchten Mordes an einem Kleinkind mittels Quecksilber-Injektionen rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 10. April 2024 verworfen, mit dem der Angeklagte K. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, mit gefährlicher Körperverletzung und mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Angeklagte W. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verabreichten die beiden Angeklagten im Juli 2023 der 20 Monate alten Tochter des Angeklagten K. zwei Injektionen mit Quecksilber. Dabei kam es ihnen darauf an, dass das Kind schwer erkranken und in Siechtum verfallen würde. Auch ein Versterben des Kindes infolge der Vergiftung nahmen sie billigend in Kauf. Der Angeklagte K. handelte aus dem Motiv heraus, seiner früheren Ehefrau – der Mutter der gemeinsamen Tochter – dadurch schweres seelisches Leid zuzufügen und sich auf diese Weise an ihr dafür zu rächen, dass sie sich kurz nach der Geburt des Kindes von ihm getrennt hatte. Die Angeklagte W. wollte durch die gemeinsame Tatbegehung ihre Beziehung zu dem Angeklagten K. festigen.

Das Landgericht hat bei beiden Angeklagten die Tat als grausam und zudem die Beweggründe des Angeklagten K. als niedrig bewertet.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Hannover ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Hannover - Urteil vom 10. April 2024 - 39 Ks 2793 Js 97699/23 (23/23)

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 211 StGB Mord

(1)…

(2)Mörder ist, wer … aus niedrigen Beweggründen ... oder grausam …einen Menschen tötet.

§ 23 StGB Strafbarkeit des Versuchs

(1) …

(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

(3) …

Karlsruhe, den 29. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 6. Strafsenats vom 23.1.2025 - 6 StR 431/24 -
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
29.01.2025

Nr. 019/2025

Beschluss vom 23. Januar 2025 – 6 StR 431/24




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof Hauptmenü Sie sind hier: Urteil wegen versuchten Mordes an einem Kleinkind mittels Quecksilber-Injektionen rechtskräftig

Bundesgerichtshof- Verurteilung wegen Dreifachmord von Langweid rechtskräftig

Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten wegen drei Fällen des Mordes sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es hat ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte, ein Sportschütze, drei Nachbarn, gegen die er wegen jahrelanger, selbstverschuldeter Streitereien eine tiefe Abneigung hegte, mit Kopfschüssen, um den Auseinandersetzungen ein Ende zu bereiten. Im Anschluss schoss er durch die Wohnungstür des Sohnes eines Nachbarn, um auch ihn und seine Lebensgefährtin, die er in "Sippenhaft" nahm, zu töten. Die beiden überlebten den Angriff, wurden dabei jedoch schwer verletzt.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Augsburg - Urteil vom 26. Juli 2024 - 4 Ks 401 Js 125754/23

Karlsruhe, den 29. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
29.01.2025

Nr. 020/2025

Beschluss vom 21. Januar 2025 - 1 StR 555/24




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof Hauptmenü Sie sind hier: Verurteilung wegen Dreifachmord von Langweid rechtskräftig

Neuauflage der Broschüre: „Starkregen – Herausforderung für den Bevölkerungsschutz“

Starkregenereignisse stellen Deutschland vor wachsende Herausforderungen. Mit der neuen Auflage von „Starkregen – Herausforderung für den Bevölkerungsschutz“ bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) aktuelle Erkenntnisse und praxisnahe Handlungsempfehlungen, um die Resilienz von Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes gegenüber Extremwetterereignissen zu stärken.
Quelle:
BBK
Anlass für eine Neuauflage

Die neue Auflage basiert auf aktuellen Forschungserkenntnissen aus der Klimatologie und aus dem Bevölkerungsschutz.

Seit der Flutkatastrophe 2021 hat sich gezeigt, dass bestehende Strukturen angepasst werden müssen, um auf häufigere und intensivere Starkregenereignisse vorbereitet zu sein.

Empfehlungen für Fortschritte in der Einsatzdatenerfassung und neue Angebote des Bundes zur Unterstützung bei der Klimaanpassung fließen in die Neuauflage der Publikation ein. Bei den Angeboten des Bundes handelt es sich zum Beispiel um den Leitfaden „Spontanhilfe im Einsatz“ und um die Neugründung des Zentrums KlimaAnpassung als erste bundesweit tätige Beratungs- und Informationsstelle.
Kernaussagen der Broschüre

Die Broschüre „Starkregen – Herausforderung für den Bevölkerungsschutz“ beleuchtet die zunehmenden Risiken durch Starkregen im Kontext des Klimawandels und die damit verbundenen Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz. Sie hebt folgende zentrale Aspekte hervor:

Unvorhersehbarkeit und Zunahme von Starkregen:
Anders als Flusshochwasser können Starkregenereignisse jeden Ort treffen, unabhängig von geografischen Gegebenheiten. Besonders gefährdet sind stark versiegelte, urbane Gebiete im Bereich von Senken. Außerdem treten extreme Niederschlagsereignisse häufiger und intensiver auf, da die globalen Temperaturen klimawandelbedingt zunehmen.
Steigende Anforderungen an den Katastrophenschutz:
Die Klimakrise erhöht die Dringlichkeit, in allen Phasen des Risiko- und Krisenmanagements nachzubessern, um gut für zukünftige Ereignisse gewappnet zu sein.
Handlungsempfehlungen:
Die Broschüre gibt konkrete Vorschläge, wie zum Beispiel die Verbesserung der Datengrundlagen, die Stärkung der Risikokommunikation und den Aufbau von Netzwerken innerhalb und zwischen Kommunen.
Ganzheitlicher Ansatz:
Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes werden mit städtebaulichen Ansätzen zur Klimaanpassung ergänzt, um langfristig Schäden zu minimieren. Ein interessanter Ansatz zur Klimaanpassung ist zum Beispiel das Konzept der „Schwammstadt“. .

Was ist das Konzept der „Schwammstadt“?

Nach dem Konzept der “Schwammstadt” sollen Oberflächen in der Stadt vermehrt Regenwasser aufnehmen und speichern können. Dadurch kann der Abfluss des Regenwassers nach starken Regenfällen verringert oder verzögert werden. Das Risiko von Überflutungen im städtischen Raum sinkt. Gleichzeitig wird durch gespeichertes Regenwasser bei begrünten Flächen eine Kühlwirkung bei Hitzeereignissen erzielt.
Bedeutung für den Bevölkerungsschutz

Die Broschüre „Starkregen – Herausforderung für den Bevölkerungsschutz“ ist ein unverzichtbares Werkzeug für Einsatzkräfte, Kommunen und Verwaltungen. Sie baut auf Praxiserfahrungen bei der Bewältigung von Starkregenereignissen auf und fördert eine verbesserte Vorsorge und Bewältigung von Starkregenereignissen durch praxisorientierte Maßnahmen.

Mit einem Fokus auf Zusammenarbeit über alle Ebenen hinweg unterstützt sie den Aufbau einer widerstandsfähigen Gesellschaft gegenüber den Folgen des Klimawandels.

Die Veröffentlichung unterstreicht die Bedeutung eines modernen Bevölkerungsschutzes in Zeiten wachsender Extremwettergefahren und bietet wertvolle Impulse für eine zukunftsorientierte Anpassung an klimatische Herausforderungen.
Broschüre herunterladen
Starkregen - Herausforderung für den Bevölkerungsschutz

23.01.2025 Publikation

PDF, 7MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm

Die vorliegende Broschüre erscheint in der Schriftenreihe Praxis im Bevölkerungsschutz, in deren Format Leitfäden und Berichte für die praktische Arbeit im Bevölkerungsschutz veröffentlicht werden. Gemäß der Zielsetzung der Reihe wird das Thema Anpassung an den Klimawandel für ein breites Spektrum der im Bevölkerungsschutz tätigen Einrichtungen sowie einer interessierten Öffentlichkeit aufbereitet. Die Publikation steht dabei im Zusammenhang mit den aktuellen, gesellschaftlichen Bemühungen und politischen Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel.Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten wegen drei Fällen des Mordes sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es hat ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte, ein Sportschütze, drei Nachbarn, gegen die er wegen jahrelanger, selbstverschuldeter Streitereien eine tiefe Abneigung hegte, mit Kopfschüssen, um den Auseinandersetzungen ein Ende zu bereiten. Im Anschluss schoss er durch die Wohnungstür des Sohnes eines Nachbarn, um auch ihn und seine Lebensgefährtin, die er in "Sippenhaft" nahm, zu töten. Die beiden überlebten den Angriff, wurden dabei jedoch schwer verletzt.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Augsburg - Urteil vom 26. Juli 2024 - 4 Ks 401 Js 125754/23

Karlsruhe, den 29. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
29.01.2025

Nr. 020/2025

Beschluss vom 21. Januar 2025 - 1 StR 555/24




Zugefügt 2025 Januar 30

Neuauflage der Broschüre: „Starkregen – Herausforderung für den Bevölkerungsschutz“

Stromnetzkosten der Energiewende fair verteilen

Stromkunden in Regionen, die besonders stark zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beitragen, sollen nicht gleichzeitig durch hohe Kosten für den Verteilnetzausbau belastet werden. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur wird bereits ein teilweiser Ausgleich erreicht; eine Kurzstudie im Auftrag des UBA schlägt darüber hinaus bundeseinheitliche Netzentgelte vor.
16.01.2025

Der Norden und Nordosten Deutschlands tragen durch die hohen Ausbaumengen insbesondere der Windenergie besonders dazu bei, dass Deutschland seinem Ziel näherkommt, die Stromerzeugung komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Deren Ausbau führt zu einem hohen Ausbaubedarf des Stromnetzes in diesen Regionen. Stromkund*innen in diesen Regionen müssen somit besonders hohe Netzentgelte zahlen. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024 wird ab dem Jahr 2025 ein teilweiser Ausgleich erreicht.
Welche Entlastung bringt die Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024?

Der Haushaltsstrompreis besteht zu etwa einem Drittel aus Netzentgelten. Diese untergliedern sich weiter in Übertragungsnetzentgelte (vier Übertragungsnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 30 %) und Verteilnetzentgelte (866 Verteilnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 70 %). Während der Anteil der Übertragungsnetzentgelte seit 2023 bereits bundesweit einheitlich ist, führt die hohe Spannweite bei den Verteilnetzentgelten dort bislang tendenziell zu hohen Strombezugskosten, wo die Verteilnetzkosten, mitverursacht durch den Ausbau erneuerbarer Energien, hoch sind.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur ermöglicht einen teilweisen Ausgleich überdurchschnittlich hoher Netzkosten in einigen Verteilnetzgebieten. Diese Kosten werden in Form einer Umlage auf alle Stromkunden gewälzt. Für das erste Anwendungsjahr 2025 prognostizieren die Netzbetreiber einen Wälzungsbetrag von 2,4 Milliarden Euro. Für Haushaltskund*innen (außerhalb der entlasteten Verteilnetzgebiete) resultiert daraus eine Kostensteigerung um ca. 1,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh), was bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh rund 42 Euro/Jahr entspricht. Umgekehrt beträgt die Entlastung bei gleichem Jahresverbrauch in den entlasteten Verteilnetzgebieten circa 200 Euro/Jahr.
Welche zusätzlichen Reformoptionen empfiehlt die Kurzstudie im Auftrag des ⁠UBA⁠?

Die Festlegung der Bundesnetzagentur trägt zu einer sachgerechten Verteilung der Stromnetzkosten bei; eine umfassendere Netzentgeltreform sollte sich jedoch anschließen. Für eine solche Reform haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des UBA verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur hinsichtlich ihrer Eignung und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet.

Im Ergebnis der Kurzstudie steht die Empfehlung des Öko-Instituts, bundeseinheitliche Netzentgelte anzustreben. Diese beheben regionale Netzentgeltunterschiede und können dadurch die politische Diskussion um die ungerechte Lastenverteilung der Netzkosten entschärfen. Bestehende Gegenargumente werden analysiert und größtenteils entkräftet. Die Stiftung Umweltenergierecht erörtert darauf aufbauen, dass bundeseinheitliche Netzentgelte auch rechtlich umsetzbar sind. Angesichts der bereits einheitlichen Übertragungsnetzentgelte wäre die Übertragung auf die Verteilnetze ein nächster logischer Schritt. Besonders Verbraucher*innen in ländlichen Regionen mit hohen Netzentgelten, die einen großen Beitrag zur Energiewende leisten, würden dadurch entlastet.

Darüber hinaus skizziert die Kurzstudie einen eigenen Reformvorschlag transformationsgekoppelter Netzentgelte. Dabei würden die Verteilnetzentgelte an den Beitrag von Regionen beziehungsweise von Verteilnetzgebieten zur Energiewende gekoppelt. Verteilnetzentgelte würden dort geringer ausfallen, wo mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. Regionen mit einem geringen Ausbau würden hingegen die netzbezogenen Kosten der Energiewende durch höhere Netzentgelte finanzieren.

Dieser Ansatz ginge sowohl über die abfedernde Wirkung (aktuelle Festlegung der Bundesnetzagentur) als auch über eine bundeseinheitliche Angleichung der Netzentgelte hinaus. Angesichts des Ziels einer treibhausgasneutralen Stromversorgung könnte er als gerechtere Lastenteilung empfunden werden: In Regionen, die durch hohen Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) einen besonders hohen Beitrag leisten, sind die Netzentgelte und Strompreise für Verbraucher*innen besonders niedrig. Regionen mit wenig EE-Ausbau profitieren dennoch von dessen strompreissenkenden Effekten, tragen aber anteilig höhere Kosten für den Netzausbau.

Die Forschenden stellen allerdings fest, dass die Umsetzung dieses Modells komplex und rechtlich schwer umsetzbar ist. Hintergrund ist vor allem die adäquate Ableitung beziehungsweise die Grundlage für den Transformationsbeitrag eines Netzgebietes. Die kostensenkende Wirkung einer zusätzlichen EE-Anlage bliebe für die Stromkund*innen unklar; zudem gibt es für eine finanzielle Beteiligung von Bürger*innen auch Instrumente außerhalb der Netzentgelte. Der Ansatz transformationsgekoppelter Netzentgelte trägt gleichwohl dazu bei, die Diskussion zu konkretisieren und einer nachhaltigen und gerechten Lösung näherzukommen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Stromnetzkosten der Energiewende fair verteilen

Besuch in Stuttgart: Stéphane Séjourné bekräftigt Unterstützung der EU-Kommission für deutsche und europäische Autoindustrie

Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, hat bei seinem Besuch in Stuttgart die Unterstützung der EU-Kommission für die deutsche und europäische Automobilindustrie bekräftigt. Es sei Aufgabe der Entscheidungsträger auf europäischer und nationaler Ebene, dem Sektor zu helfen, anstehende Herausforderungen zu bewältigen, sagte Séjourné am Donnerstag beim Stuttgarter Automobilgipfel im Stuttgarter Rathaus: „Wir werden einen Sektor, der 13 Millionen Arbeitsplätze und 7 Prozent des europäischen BIP umfasst, nicht im Stich lassen. Ganz im Gegenteil!“ Zuvor hatte der Exekutiv-Vizepräsident den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann getroffen und die Unternehmen Porsche, Bosch, Mahle und Mercedes Benz besucht. Auf Einladung des Stuttgarter Oberbürgermeisters Frank Nopper trug er sich ins Goldene Buch der Stadt ein.

Den Stuttgarter Automobilgipfel hatte der Stuttgarter Oberbürgermeister initiiert. Er brachte Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften zusammen.

Bedeutung des Automobilsektors

In seiner Rede betonte Exekutiv-Vizepräsident Séjourné die Bedeutung des Sektors in ganz Europa: „Die Geschichte des Autos ist in erster Linie eine Geschichte von Standorten. Es sind Fabriken und Arbeitsplätze, die auf dem Land und in den Städten in ganz Europa verankert sind. Heute bedeutet diese Industriebranche in ganz Europa 13 Millionen Arbeitsplätze. Natürlich bei den großen Herstellern, aber auch bei den Tausenden von Zulieferern, die diese Autos überhaupt erst möglich machen - meist kleine und mittlere Unternehmen.“

Mit einem Drittel der Gesamtproduktion in Europa sei die deutsche Automobilbranche eine zentrale Säule der europäischen Automobilindustrie.

Herausforderungen für den Sektor

Der Sektor befinde sich in einer offensichtlichen Krise, die 2020 mit der Coronapandemie begonnen habe und sich heute unter dem Einfluss zu hoher Energiepreise, unfairer ausländischer Konkurrenz oder einer sinkenden Nachfrage fortsetze, so Séjourné.

„Die europäische Automobilindustrie befindet sich an einem Scheideweg. Sie muss auch die Wende zum Elektroauto vollziehen, um auf Dauer wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Probleme der Industrie sind uns bekannt. Heute ist es die Rolle der europäischen Entscheidungsträger, diesen Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen zu helfen. Das ist die Rolle der Europäischen Kommission. Es ist auch die Aufgabe der Mitgliedsstaaten“, erklärte der Exekutiv-Vizepräsident.

Plan zur Rettung der Automobilindustrie

Die Europäische Union werde einen Plan zur Rettung ihrer Automobilbranche vorlegen, sagte Séjourné: „Ich werde drei Prioritäten setzen:

Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie kurzfristig sichern - das ist der ganze Zweck des Clean Industrial Deal, den ich in 42 Tagen vorstellen werde.
Die europäische Nachfrage nach sauberen Autos ankurbeln und das „Made in Europe“ fördern.
Schutz unserer Industrie vor unfairem externen Wettbewerb, sei es aus China oder anderswo, auch in Bezug auf Investitionen.“

Zukunft des Autos ist das saubere Auto

Zu den Diskussionen um Strafzahlungen im Rahmen der geltenden Regeln zu CO2-Emissionen sagte der Exekutiv-Vizepräsident: „Ich sage es noch einmal: Wir brauchen einen pragmatischen Ansatz. Man kann nicht einen Sektor schwächen, den man gleichzeitig zu retten versucht. Noch weniger kann man unsere europäischen Autohersteller dazu bringen, ihre eigenen Konkurrenten zu finanzieren. Aber man darf auch nicht von den Klimazielen abrücken, die nichts anderes als der Sinn der Geschichte sind. Wir können uns nicht auf Verbrennermotor beschränken, während die Weltmärkte nach und nach auf Elektroautos umsteigen. Sie wissen es so gut wie ich: 2024 kauften die chinesischen Verbraucher zum ersten Mal mehr Elektroautos als Autos mit Verbrennermotor. Die Zukunft des Autos ist das saubere Auto. Und diese Zukunft muss in Europa gestaltet werden.“

Die Kommission habe durch Einberufung des „strategischen Dialogs“ zur Zukunft des Automobilsektors, den die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor einigen Wochen angekündigt hatte, bereits mit der Arbeit begonnen: „Dieser Dialog wird den Rahmen und den Motor für unseren Austausch mit Ihnen allen bilden“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Séjourné. Die Automobilindustrie müsse sich voll und ganz dafür einsetzen, dass ihre Investitionen in Europa getätigt werden und ihre Arbeitsplätze in Europa erhalten. „Es geht um unser gemeinsames Ziel: das Wachstum des Automobilsektors“, sagte Séjourné.

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 (89) 242 448-36 und nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Besuch in Stuttgart: Stéphane Séjourné bekräftigt Unterstützung der EU-Kommission für deutsche und europäische Autoindustrie

wien - ÖKV und BMI verstärken Kampf gegen illegalen Welpenhandel

Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Österreichischen Kynologenverband und dem Innenministerium erneuert – seriöse Hundezucht als Schlüssel
ÖKV und BMI verstärken Kampf gegen illegalen Welpenhandel
Wien (OTS) -

Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) und das Innenministerium (BMI) erneuerten ihre Sicherheitspartnerschaft, um den illegalen Welpenhandel wirksamer zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit im Rahmen von „GEMEINSAM.SICHER mit unserer Polizei“ setzt auf verstärkte Aufklärung, gezielte Prävention und den Austausch von Informationen. Ziel ist, Tierleid zu reduzieren und die Bevölkerung für die Risiken illegaler Quellen zu sensibilisieren.
Karner: Vorsicht bei fragwürdigen Händlern

Innenminister Gerhard Karner warnte vor den Folgen des illegalen Welpenhandels: „Hinter dem scheinbar günstigen Kauf von Welpen verbirgt sich enormes Tierleid. Viele Tiere stammen aus osteuropäischen Vermehrungsfabriken, in denen Muttertiere unter katastrophalen Bedingungen gehalten werden. Die Welpen werden viel zu früh von ihren Müttern getrennt, ohne tierärztliche Untersuchungen, Impfungen oder Chips, und dann illegal nach Österreich gebracht.“

Karner wies darauf hin, dass der Handel nicht nur Tierquälerei, sondern auch strafrechtliche Tatbestände wie Betrug und Urkundenfälschung erfüllt: „Oft zahlen Käufer im Voraus und erhalten keinen Hund oder kranke Tiere, was hohe Tierarztkosten nach sich zieht.“ Sein Appell: „Kaufen Sie Hunde nur bei seriösen Züchterinnen und Züchtern und melden Sie verdächtige Aktivitäten sofort der Polizei unter 133.“
Ita: Seriöse Hundezucht als Schlüssel

Philipp Ita, Präsident des ÖKV, unterstrich die Bedeutung einer verantwortungsvollen Hundezucht: „Der scheinbar günstige Hund aus dubiosen Quellen hat oft einen hohen Preis - gesundheitlich und emotional. Viele dieser Tiere leiden an chronischen Krankheiten, die bei seriöser Zucht vermeidbar wären.“ Er erklärte, dass der ÖKV als Dachverband von rund 100 Hundeverbänden die erste Anlaufstelle für Beratung zum Thema Hundekauf sei: „Seriöse Zuchtstätten achten auf das Wohl der Muttertiere und Welpen. Käufer sollten sich bewusst für geprüfte Quellen entscheiden, um den illegalen Handel zu schwächen.“
Gemeinsam gegen illegalen Welpenhandel

Alexander Homola, Bundeskoordinator von „GEMEINSAM.SICHER“, betonte die Rolle der Aufklärung: „Nur durch das Bewusstsein der Bevölkerung und deren Mithilfe können wir den illegalen Handel eindämmen. Verdächtige Beobachtungen müssen sofort gemeldet werden.“

Karner und Ita fordern ein gesellschaftliches Umdenken: „Freiheit und Wohlstand für Tiere beginnen bei der Nachfrage. Wer bewusst bei seriösen Züchtern kauft, unterstützt Tierschutz und verhindert Tierleid.“ Der ÖKV engagiert sich seit 1909 für seriöse Zucht, Haltung und Ausbildung von Hunden. Gemeinsam mit dem BMI setzt der Verband auf Prävention, Aufklärung und ein starkes Netzwerk, um den illegalen Handel nachhaltig zu bekämpfen.
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Januar 15

ÖKV und BMI verstärken Kampf gegen illegalen Welpenhandel

Bundesgerichtshof - Musterfeststellungsklage - bezüglich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten


Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob eine Inkassovergütung einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, wenn es sich bei dem von dem Gläubiger mit der Einziehung der jeweils gegen Verbraucher gerichteten Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt (sogenanntes Konzerninkasso) und die zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet.

Sachverhalt:

Der Musterkläger ist der Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen und 28 weiterer Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland. Die Musterbeklagte ist ein Konzernunternehmen, dessen Geschäftsgegenstand unter anderem der Erwerb von Forderungen ist.

Mit der Einziehung ihrerseits erworbener Forderungen beauftragt die Musterbeklagte regelmäßig eine Schwestergesellschaft, die Inkassodienstleistungen erbringt. Nach der zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Rahmenvereinbarung macht die Inkassodienstleisterin die - bis zur erfolgreichen Einziehung beim Schuldner im Verhältnis zu der Musterbeklagten gestundete - Inkassovergütung als Verzugsschaden gegenüber dem jeweiligen Schuldner geltend und behält den entsprechenden Betrag ein, wenn der Schuldner die Forderung erfüllt, während andernfalls - wenn der Schuldner die Forderung nicht erfüllt - die Musterbeklagte ihren entsprechenden Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schuldner an die Inkassodienstleisterin an Erfüllungs statt abtritt. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei vereinbarungsgemäß nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In dem Zeitraum von Februar 2020 bis einschließlich April 2021 machte die Inkassodienstleisterin im Auftrag der Musterbeklagten gegenüber zahlreichen Verbrauchern Forderungen geltend, mit deren Erfüllung der jeweilige Schuldner bereits zuvor in Verzug geraten war. Neben der Hauptforderung verlangte die Musterbeklagte von den Schuldnern jeweils Verzugszinsen sowie - für die Einziehungstätigkeit der Inkassodienstleisterin - die Erstattung einer Inkassovergütung in Höhe einer 1,3-fachen Gebühr nach Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV RVG).

Der Musterkläger begehrt die Feststellung, dass die gegenüber Verbrauchern für die Beauftragung der Inkassodienstleisterin als Vergütung geltend gemachten Kosten keinen ersatzfähigen Verzugsschaden der Musterbeklagten darstellen.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das im Musterfeststellungsverfahren erstinstanzlich zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht hat der Klage stattgegeben.

Ein Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten scheide vorliegend aus. Denn die gegenüber den Verbrauchern geltend gemachte ´Inkassovergütung´ stelle nicht einen im Sinne der §§ 249 ff. BGB ersatzfähigen Verzugsschaden dar. Rechtsverfolgungskosten seien grundsätzlich nämlich nur dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte im Innenverhältnis zu dem für ihn tätigen Rechtsdienstleister zur Zahlung der dem Schuldner in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet sei. Das sei hier nicht der Fall, da es gemäß den zwischen der Musterbeklagten und der Inkassodienstleisterin getroffenen Abreden letztlich ausgeschlossen sei, dass die Musterbeklagte die vereinbarte Inkassovergütung an die Inkassodienstleisterin zu bezahlen habe.

Bei einem solchen Vergütungsmodell trage der die Abtretung des die Inkassokosten betreffenden Schadensersatzanspruchs an Erfüllungs statt annehmende Inkassounternehmer das Risiko, den geltend gemachten Vergütungsanspruch auch tatsächlich beim Schuldner realisieren zu können. Hierbei werde die Tätigkeit des Inkassodienstleisters faktisch durch die Zahlungen der leistenden Schuldner vergütet, die damit zugleich die gescheiterte Rechtsdurchsetzung gegenüber den nicht zahlenden Schuldnern finanzierten.

Das vereinbarte Vergütungsmodell bewirke außerdem, dass der durch die Inkassodienstleisterin gegenüber den Verbrauchern konkret geltend gemachte Schaden bei der Musterbeklagten nicht entstanden sei. Denn es fehle an einer Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese. Da sich die Musterbeklagte der Belastung mit der (zugleich gestundeten) Vergütungsforderung durch die Erfüllungsabrede innerhalb derselben Vereinbarung wieder entledige, entstehe ihr in schadensrechtlicher Hinsicht kein Nachteil.

Auch die Grundsätze der schadensrechtlichen Vorteilsausgleichung, die dazu dienten, eine ansonsten eintretende unbillige Entlastung des Schädigers durch Leistungen eines Dritten zu vermeiden, seien hier nicht zu Gunsten der Musterbeklagten zur Anwendung zu bringen. Denn eine etwaige Unbilligkeit sei durch die gewählte Vergütungsstruktur widerlegt; der Musterbeklagten sei es ohne weiteres möglich, eine andere, rechtlich zulässige Vergütungsstruktur zu wählen.

Für eine Verneinung eines Anspruchs der Musterbeklagten auf Zahlung eines Verzugsschadensersatzes sprächen schließlich auch die Wertungen des Wettbewerbsrechts. Dort stelle es ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch dar, wenn der beauftragte Anwalt das Abmahngeschäft ´in eigener Regie´ betreibe, insbesondere den Auftraggeber vom Kostenrisiko ganz oder teilweise freistelle. Zwar werde die Verwerflichkeit in jenen Fällen in erster Linie damit begründet, dass die Geltendmachung von Ansprüchen vorwiegend dazu diene, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Demgegenüber gehe es der Musterbeklagten um die Reduzierung eigener Forderungsausstände. Da die Kosten der Rechtsverfolgung jedoch einem konzernverbundenen Unternehmen zu Gute kämen, seien die Wertungen des Wettbewerbsrechts in der vorliegenden Konstellation durchaus in den Blick zu nehmen.

Mit ihrer Revision verfolgt die Musterbeklagte ihr Klageabweisungsbegehren weiter.

Vorinstanz:

OLG Hamburg - 3 MK 1/21 - Urteil vom 15. Juni 2023

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

[…]

§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

[…]

§ 286 Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. […]

[…]

Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

[…]

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:

[…]

6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).

Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4 Vergütung der registrierten Personen

(in der bis zum 30. September 2021 geltenden Fassung)

[…]

(5) Die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig.

Karlsruhe, den 24. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
24.01.2025

Nr. 013/2025




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof - Musterfeststellungsklage - bezüglich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

wien - 60 Prozent weniger Asylanträge, Höchstwert bei Abschiebungen

Das Innenministerium legte am 24. Jänner 2025 die Jahresbilanz 2024 vor: 13.307 Abschiebungen und 24.941 Asylanträge.

Im Vorjahr wurden in Österreich 24.941 Asylanträge gestellt. Das ist ein massiver Rückgang zu den Vorjahren. 2023 waren es rund 60.000, im Jahr 2022 mehr als 110.000 Asylanträge. Damit ging die Zahl der Asylanträge um 58 Prozent (im Vergleich zu 2023) bzw. 80 Prozent (im Vergleich zu 2022) zurück. ´Der Rückgang in Österreich ist weitaus kräftiger ausgefallen als in der Europäischen Union. Dort hat es mit mehr als einer Million Asylanträgen um zehn Prozent weniger Fälle gegeben. Österreich ist mittlerweile auf den neunten Platz in der EU gereiht worden, weil wir eine deutlich geringere Belastung haben´, sagte Innenminister Gerhard Karner bei der Vorstellung der Bilanz gemeinsam mit der zuständigen Gruppenleiterin Elisabeth Wenger-Donig und dem Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Gernot Maier am 24. Jänner 2025 in Wien.

Jeden Tag 36 Personen abgeschoben

2024 wurden jeden Tag 36 Personen abgeschoben, mit insgesamt 13.307 Personen wurde hier ein Plus von 3,2 Prozent im Vergleich zum Jahr davor erreicht – so viele wie noch nie seit Bestehen des BFA. ´Wer in Österreich schwere Straftaten begeht, hat hier keinen Platz. Egal, ob er aus einem EU-Mitgliedsland, aus einem anderen europäischen Staat oder von einem anderen Kontinent kommt´, sagte der Innenminister. ´Gleichzeitig muss eine glaubwürdige, gerechte und strenge Asylpolitik auch konsequente Abschiebungen durchführen. Jene, die kein Recht haben, oder die ihr Recht verwirkt haben, in Österreich zu bleiben, werden abgeschoben.´

Gruppenleiterin Elisabeth Wenger-Donig ergänzte, dass die Rückkehr ein Arbeitsschwerpunkt des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl war und ist. ´Wir verfolgen drei Stoßrichtungen: die Förderung der freiwilligen Ausreise, den konsequenten fremdenrechtlichen Vollzug der Abschiebung, wenn der Ausreiseverpflichtung nicht eigenständig nachgegangen wird, und die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten.´

Richtung stimmt

Das Innenministerium habe zahlreiche Initiativen gesetzt, um Schlepperkriminalität und Asylmissbrauch einzudämmen, sagte Innenminister Karner – darunter polizeiliche Initiativen, Vorhaben auf europäischer Ebene und auch zwischenstaatliche Kooperationen. ´Wir sehen sowohl bei den Asylanträgen als auch bei den Abschiebungen, dass hier Schritte in die richtige Richtung gelungen sind. Für uns ist das aber kein Grund zum Feiern, sondern ein Arbeitsauftrag´, sagte Karner, der auch auf die aktuellen Diskussionen rund um die mögliche Rückkehr von abgelehnten Asylwerbern nach Afghanistan und Syrien einging: ´Österreich hat im Sommer 2023 intensive Diskussionen auf europäischer Ebene über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien begonnen. Mittlerweile zeigt sich, dass viele andere Länder das Thema ebenso diskutieren, damit es wieder möglich ist, vor allem straffällige Personen in diese Länder abzuschieben.´

Dabei setzt das BFA vor allem auf eigenständige Rückkehr. BFA-Direktor Gernot Maier: ´Mir ist jeder, der Österreich eigenständig verlässt lieber, als jeder, der zwangsweise abgeschoben wird.´ 45 Prozent der Personen, die zwangsweise außer Landes gebracht wurden, waren mindestens einmal straffällig.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - 60 Prozent weniger Asylanträge, Höchstwert bei Abschiebungen

Toter in Wohnhaus in Dramfeld gefunden- Göttingen

DRAMFELD - In einem Einfamilienhaus an der Hauptstraße in Dramfeld (Landkreis Göttingen) ist am Freitagabend (24 01.25) gegen 22.30 Uhr ein Mann tot aufgefunden worden. Aufgrund der von der alarmierten Polizei festgestellten Gesamtumstände ist davon auszugehen, dass der 81-jährige Bewohner Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Die Hintergründe der Tat sind noch unklar. Von dem oder den Tätern fehlt bislang jede Spur. Die Ermittlungen zu all diesen Punkten laufen auf Hochtouren.

Noch in der Nacht nahm das 1. Fachkommissariat vor Ort die weiteren Ermittlungen auf. Zudem wurde der mutmaßliche Tatort von Experten des Fachkommissariats Forensik intensiv spurentechnisch untersucht. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Göttingen erschienen ebenfalls noch in der Nacht für die Begutachtung des Leichnams zwei Rechtsmedizinerinnen am Einsatzort.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Es wird nachberichtet.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Göttingen, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

POL-GÖ: (35/2025) Toter in Wohnhaus in Dramfeld gefunden - Polizei Göttingen geht von Gewaltverbrechen aus, Ermittlungen zu den Hintergründen laufen auf Hochtouren Göttingen (ots)

Polizei Bremen - Öffentlichkeitsfahndung nach Trickbetrüger--

Ort: Bremen-Gröpellingen, OT Oslebshausen, Dohlenstraße
Zeit: 31.10.2024, 10:30 - 11 Uhr

Nach einem Betrugsfall, bei dem eine 81-Jährige Bremerin um Schmuck und Bargeld sowie EC-Karte gebracht wurde, suchen die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen mit einem Foto aus einer Überwachungskamera nach dem Tatverdächtigen.

Am 31. Oktober 2024 erhielt die Seniorin zunächst einen Anruf durch einen vermeintlichen Bankmitarbeiter. Er behauptete, dass Unbekannte versucht hätten, mit gefälschten Papieren das Schließfach ihres verstorbenen Ehemannes auszuräumen. Daraufhin wurde durch den angeblichen Bankmitarbeiter die Polizei verständigt. Kurz danach erschien ein Mann, der sich als Polizist ausgab. Der Betrüger betrat die Wohnung und entwendete die EC-Karte sowie den bereitgestellten Schmuck der Seniorin. Mit der gestohlenen Karte wurde dann an einem Geldautomaten Bargeld abgehoben. Dabei entstand das jetzt veröffentlichte Bild des Tatverdächtigen.

Die Polizei fragt: Wer kann Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort des abgebildeten Mannes geben? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0421 362-3888 entgegen.

Die Polizei Bremen warnt ausdrücklich: Echte Polizisten fordern weder Bargeld noch Wertsachen zur Sicherstellung und holen solche Gegenstände auch nicht ab. Sollten Sie Anrufe dieser Art erhalten, legen Sie auf und verständigen Sie umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 110.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Nastasja-Klara Nadolska
Telefon: 0421/362-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Bremen - Öffentlichkeitsfahndung nach Trickbetrüger

Lauterbach: Krankenhausreform scharf gestellt

Gut einen Monat nach Inkrafttreten der Krankenhausreform hat der Umbau der stationären Versorgung begonnen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat dafür einen Schlüssel (Grouper) entwickelt, mit dem die von Krankenhäusern erbrachten stationären Fälle den in der Krankenhausreform (KHVVG) definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden.
28. Januar 2025

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Ausgestaltung des Transformationsfonds erarbeitet, durch den der notwendige Umbau der Klinikstrukturen gefördert wird. Und schließlich wurde der Leistungsgruppen-Ausschuss mit Geschäftsstelle beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet, der die gesetzlich definierten Leistungsgruppen und Qualitätskriterien weiterentwickeln soll. Über die Fortschritte der Krankenhausreform informierte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei einem Besuch des Deutschen Herzzentrums der Charité.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei einem Besuch des Deutschen Herzzentrums der Charité.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach bei einem Besuch des Deutschen Herzzentrums der Charité.

Mit dem Leistungsgruppen-Grouper stellen wir die Krankenhausreform scharf. Damit wird sichtbar, welche Klinik künftig noch welche Leistungen anbieten kann und abrechnen darf. Nur Krankenhäuser, die dafür festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, bekommen die jeweilige Leistung dann auch bezahlt. Der Grouper erzwingt die dringend notwendige Spezialisierung unserer stationären Versorgung.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Prof. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité - Universitätsmedizin Berlin: „Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor komplexen Herausforderungen. Die Krankenhausreform bietet die notwendige Basis, die Krankenhausstruktur an diese Herausforderungen anzupassen und die Finanzierung auf neue Füße zu stellen. Dabei erhält die Universitätsmedizin eine koordinierende Funktion. Dadurch schaffen wir mehr Vernetzung zwischen den Krankenhäusern und eine effizientere Verteilung der Patientinnen und Patienten. So kann in Zeiten des Fachkräftemangels die hohe Behandlungsqualität aufrechterhalten werden.“

Prof. Volkmar Falk, Ärztlicher Direktor des Deutschen Herzzentrums der Charité: „Die moderne Herz-Kreislaufmedizin erfordert eine Subspezialisierung, die nur in Zentren mit hohem Fallvolumen realisierbar ist. Je mehr Eingriffe ein Team durchführt, desto besser wird es – und desto gezielter können spezielle Expertenteams für bestimmte Erkrankungen gebildet werden. Die mehrfach belegte Verbindung zwischen hohem Behandlungsvolumen und niedriger Krankenhaus-Sterblichkeit zeigt: Die Konzentration auf spezialisierte Zentren verbessert die Versorgungsqualität und rettet Leben.“
Die aktuellen Reform-Baustellen im Einzelnen:
Leistungsgruppen-Grouper

Der Leistungsgruppen-Grouper des InEK ordnet alle von Krankenhäusern erbrachten stationären Behandlungsfälle den bislang definierten 65 Leistungsgruppen zu. Abhängig davon, welche Leistungsgruppen einem Krankenhaus vom zuständigen Land zugewiesen werden, bestimmt sich unter Anwendung des Leistungsgruppen-Groupers das künftige Behandlungsspektrum des Krankenhauses im Konkreten. Auch die Höhe der Vorhaltevergütung eines Krankenhauses basiert auf dieser Zuordnung der Fälle zu den Leistungsgruppen und der Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern. Die vom InEK vorgenommene konkrete Fallzuordnung lässt sich nachvollziehen aus einem 12.000 seitigen Handbuch, das zeitnah auf der Homepage des InEK veröffentlicht wird. Zusätzlich hat das InEK eine „Programmieranleitung“ entwickelt, an deren technischer Umsetzung aktuell verschiedene Softwareunternehmen arbeiten. Nach Zertifizierung dieser Softwarelösungen durch das InEK kann der Leistungsgruppen-Grouper dann auch in den einzelnen Krankenhäusern zur Anwendung kommen. Der Grouper wird regelmäßig aktualisiert und an die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen-Systematik angepasst.
Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)

Mit der KHTFV sollen die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Förderung aus dem Transformationsfonds näher ausgestaltet werden. Der Transformationsfonds wurde mit dem KHVVG für eine Laufzeit von zehn Jahren ab 2026 zur Förderung strukturverbessernder Vorhaben im Krankenhausbereich eingerichtet. Hierzu wird er mit finanziellen Mitteln aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung ist, dass sich die Länder mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an der Finanzierung der zu fördernden Vorhaben beteiligen. Insgesamt beträgt die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Laufzeit des Transformationsfonds daher insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro. Im Wege der Kofinanzierung kann ein Land auch den Träger des Krankenhauses, auf das sich das zu fördernde Vorhaben bezieht, an den Kosten beteiligen.

Mit der Rechtsverordnung soll sichergestellt werden, dass nur Projekte gefördert werden, die eine auf die Leistungsgruppen bezogene Veränderung der stationären Versorgung bewirken und zu konzentrierten, qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstrukturen führen. Förderfähig sind: Die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, die Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung, die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, die Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen, die Bildung regional begrenzter Krankenhausverbünde, die Bildung integrierter Notfallstrukturen, die Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses sowie die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten.

Bearbeitet werden sollen die Förderanträge unbürokratisch über ein Online-Portal vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Um die bewirkten Veränderungsprozesse und das Fördergeschehen transparenter zu machen, soll das BAS Daten zum Förderverfahren in zusammengefasster Form monatlich auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Um den gezielten Einsatz der Mittel im Sinne des Gesetzes sicherzustellen, darf die Umsetzung des zu fördernden Vorhabens nicht vor dem 1. Juli 2025 begonnen haben. Die Planungen des Vorhabens können aber bereits vorher beginnen.

Der Rechtsverordnung muss der Bundesrat zustimmen. Das BMG strebt die Befassung des Bundesrates fristverkürzt bereits in der Plenarsitzung am 14. Februar 2025 an.
Leistungsgruppen-Ausschuss

Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll Empfehlungen für die Weiterentwicklung der im KHVVG genannten Leistungsgruppen und der dazugehörigen Qualitätskriterien formulieren. Diese Empfehlungen dienen als Grundlage für die sog. Leistungsgruppen-Verordnung, die vom BMG erlassen wird und der der Bundesrat zustimmen muss.

Geleitet wird der Leistungsgruppen-Ausschuss gemeinsam von Bund und Ländern. Er besteht in gleicher Zahl aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen einerseits und Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe andererseits. Vertreter der maßgeblichen Patientenorganisationen und der Medizinische Dienst Bund können beratend an den Sitzungen des Leistungsgruppen-Ausschusses teilnehmen. Die Geschäftsstelle des Leistungsgruppen-Ausschusses wurde beim G-BA eingerichtet.

Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich definiert und mit Qualitätskriterien hinterlegt. Das Vorliegen der Qualitätskriterien und damit die von den Krankenhäusern zugesagte Erfüllung dieser Kriterien wird bundeseinheitlich strukturiert vom Medizinischen Dienst geprüft. Die Leistungsgruppen werden den einzelnen Krankenhausstandorten von den Planungsbehörden der Länder zugewiesen. Diese entscheiden darüber, welche Standorte welche Leistungen unter den gesetzlichen Vorgaben erbringen sollen und wohin die Vorhaltevergütung fließt.
Weitere Informationen

Krankenhausreform

Ziel der Krankenhausreform ist es, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und flächendeckend eine hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Hier erhalten Sie einen Überblick.




Zugefügt 2025 Januar 29

Lauterbach: Krankenhausreform scharf gestellt

Davos: Europäische Kommission und Internationale Energieagentur starten das Global Energy Transition Forum

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Fatih Birol, Exekutivdirektor der Internationalen Energieagentur, haben in Davos das Global Energy Transition Forum gestartet. Es bringt Partner aus Brasilien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten bis hin zu Kenia, Südafrika, Kanada und vielen anderen zusammen, um den politischen Schwung für die Energiewende aufrechtzuerhalten und mehr Investitionen zu mobilisieren. Auf der COP28 hat sich die Welt hinter die Ziele gestellt, die erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und die Energieeffizienz zu verdoppeln.

Die Energiewende finde statt, und sie sei gekommen, um zu bleiben, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede. „Trotz dieser Fortschritte bleiben zwei große Herausforderungen bestehen. Erstens sind nicht alle Teil dieser globalen Energiewende. Schauen Sie sich zum Beispiel den afrikanischen Kontinent an. Es handelt sich um einen Kontinent mit einem enormen Potenzial, auf dem sich 60 Prozent der weltweit besten Solarressourcen befinden. Dennoch gehen derzeit weniger als 2 Prozent der weltweiten Investitionen in saubere Energien nach Afrika. 600 Millionen Menschen auf dem Kontinent haben immer noch keinen Zugang zu Strom. Das ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch unfair.“

Die Präsidentin wird dieses Thema auch bei einem Abendessen heute Abend in Davos ansprechen, bei dem es um die gemeinsam mit dem südafrikanischen Präsidenten Ramaphosa ins Leben gerufene Kampagne „Scaling up Renewables in Africa“ geht.

Weitere Informationen

Daily News vom 23. Januar

Rede der Präsidentin

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190 und birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 29

Davos: Europäische Kommission und Internationale Energieagentur starten das Global Energy Transition Forum

Abgeordnete verurteilen Russlands Einsatz von Desinformation zur Rechtfertigung des Ukraine-Kriegs

Parlament weist Russlands historische Ansprüche gegenüber der Ukraine als Mittel zur Rechtfertigung eines illegalen Krieges zurück
Sanktionen gegen russische Medien, die Desinformation verbreiten, müssen ausgeweitet werden
Besorgnis über die Entscheidung einiger Social-Media-Unternehmen, Regelungen zu Faktenprüfung zu lockern

Die am Donnerstag angenommene Entschließung verurteilt die systematische Geschichtsfälschung durch das russische Regime zur Rechtfertigung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine.

In dem angenommenen Text weist das Parlament die historischen Ansprüche des russischen Regimes zurück, die darauf abzielen, die eigenständige kulturelle und historische Identität der Ukraine zu vernichten. Das Parlament verurteilt zudem, dass die Russische Föderation keinerlei Rechenschaft über die Verbrechen der Sowjetunion abgelegt hat und die geschichtswissenschaftliche Forschung vorsätzlich behindert. Diese Praktiken hätten dazu beigetragen, dass das derzeitige russische Regime aufs Neue eine imperialistische Politik betreiben und die Geschichte für seine kriminellen Zwecke instrumentalisieren kann.

Die EU muss den Kampf gegen russische Desinformation verstärken

Das Parlament fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Bemühungen, auch im Benehmen mit gleichgesinnten Partnern umgehend und strikt gegen Desinformation, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus Russland vorzugehen, zu intensivieren und abzustimmen, um die Integrität ihrer demokratischen Abläufe zu schützen und in den Mitgliedstaaten die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken. Die Abgeordneten weisen auf die Notwendigkeit hin, tatkräftig Medienkompetenz zu fördern und Qualitätsmedien sowie professionellen Journalismus und die Erforschung neuartiger Technologien zur hybriden Einflussnahme zu unterstützen.

Die Entschließung fordert die EU auch auf, ihre Sanktionen gegen Medienunternehmen aus Russland auszuweiten, die mit Desinformationskampagnen den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen und rechtfertigen. Sie fordert die EU-Länder auf, diese Sanktionen rasch und sorgfältig umzusetzen und ausreichende Mittel bereitzustellen, um wirksam gegen diese hybride Kriegsführung vorzugehen. Die Abgeordneten wollen auch, ihre Unterstützung für die unabhängigen russischsprachigen Medien im Exil verstärkt, damit in der russischsprachigen Medienlandschaft auch andere Stimmen Gehör finden.

Tiefe Besorgnis über die Lockerung von Regelungen zu Faktenprüfung durch Social-Media-Unternehmen

Das Parlament zeigt sich zutiefst besorgt darüber, dass die Führung bestimmter Social-Media-Unternehmen angekündigt hat, die jeweiligen Regelungen zu Faktenprüfung und Moderation zu lockern, wodurch den Desinformationskampagnen Russlands in der ganzen Welt noch stärker Vorschub geleistet wird. Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, als Reaktion auf diese Ankündigungen von Meta und bereits zuvor jene von X das Gesetz über digitale Dienste strikt durchzusetzen und dieses Vorgehen auch als wichtigen Teil des Kampfes gegen Desinformation aus Russland zu begreifen.

Die Entschließung wurde mit 480 Ja-Stimmen bei 58 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen angenommen.

Die vollständige Entschließung wird hier verfügbar sein. (23.01.2025)

Wenn Sie wissen möchten, wie die einzelnen Abgeordneten abgestimmt haben, klicken Sie hier.
Kontakt:

Viktor ALMQVIST
Press Officer
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 31834 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 72420 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 470 88 29 42
E-Mail: viktor.almqvist@europarl.europa.eu
E-Mail: foreign-press@europarl.europa.eu
Twitter-Konto: @EP_ForeignAff
Armin WISDORFF
Pressereferent
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 40924 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 73780 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 13 45
E-Mail: armin.wisdorff@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-DE@europarl.europa.eu
Philipp BAUER
Pressereferent in Deutschland
Kontaktangaben:
Telefon: (+49) 30 2280 1025
Mobiltelefonnummer: (+49) 170 801 8603
E-Mail: philipp.bauer@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-berlin@europarl.europa.eu
Jakob FLOSSMANN
Press Officer in Austria
Kontaktangaben:
Telefon: (+43) 1 516 53111
Mobiltelefonnummer: (+43) 660 37 37 367
E-Mail: jakob.flossmann@europarl.europa.eu





Zugefügt 2025 Januar 15

Abgeordnete verurteilen Russlands Einsatz von Desinformation zur Rechtfertigung des Ukraine-Kriegs

Europäischer Forschungsrat: 134 Forschende erhalten Unterstützung für Marktreife ihrer Projekte

Der Europäische Forschungsrat (ERC) hat die Ergebnisse der letzten Runde seines Proof of Concept Grant-Wettbewerbs 2024 bekannt gegeben. Insgesamt wurden 134 Projekte, darunter 15 aus Deutschland, für eine Förderung ausgewählt, die jeweils mit 150.000 Euro dotiert sind. Sie helfen Forschenden, die Lücke zwischen ihren wissenschaftlichen Ergebnissen und den frühen Phasen der Vermarktung zu schließen. Ekaterina Zaharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation, gratulierte und erklärte, dass mit Hilfe der Proof-of-Concept-Finanzhilfen des ERC vielversprechende Forschungsergebnissen sich zu greifbaren Innovationen entwickeln können, die den industriellen Fortschritt vorantreiben und der Gesellschaft zugute kommen.

Unterstützung auf dem Weg zur Vermarktung und zum Scale-up

Durch die zusätzlichen 134 Finanzhilfen erhöhte sich die Gesamtzahl der im Rahmen des Arbeitsprogramms 2024 gewährten Finanzhilfen auf 245 in Höhe von insgesamt 36,75 Millionen Euro. Die erfolgreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser zweiten Runde des Proof of Concept Grant-Wettbewerbs 2024 werden in 20 verschiedenen Ländern in ganz Europa arbeiten. Die meisten Zuschüsse werden in Deutschland, Italien und den Niederlanden (jeweils 15) gewährt, gefolgt von Spanien und dem Vereinigten Königreich (jeweils 14), Israel (12), Belgien (11), Frankreich (10), Dänemark (6), Österreich (5), Schweden (4), Irland (3), Finnland und Norwegen (2), Kroatien, Tschechien, Zypern, Polen, Portugal und der Türkei (jeweils 1).

Über den ERC

Der 2007 von der Europäischen Union gegründete ERC ist die führende europäische Förderorganisation für exzellente Pionierforschung. Es finanziert kreative Forscher jeder Nationalität und jedes Alters, um Projekte in ganz Europa durchzuführen. Der ERC bietet vier zentrale Zuschussprogramme an: Starting Grants, Consolidator Grants, Advanced Grants und Synergy Grants. Mit seinem zusätzlichen Proof of Concept Grant-Programm hilft der ERC, die Lücke zwischen ihrer bahnbrechenden Forschung und den frühen Phasen ihrer Kommerzialisierung zu schließen. Der ERC wird von einem unabhängigen Leitungsgremium, dem Wissenschaftlichen Rat, geleitet. Seit November 2021 ist Maria Leptin Präsidentin des ERC. Das Gesamtbudget des ERC für den Zeitraum 2021-2027 beläuft sich auf mehr als 16 Milliarden Euro im Rahmen des Programms „Horizont Europa“, für das Ekaterina Zaharieva als EU-Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation zuständig ist.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung des ERC

Pressekontakt ERC: ERC-PRESSatec [dot] europa [dot] eu (Marcin Mońko), Tel.: +32 2 296 66 44 und ERC-PRESSatec [dot] europa [dot] eu (Eilish Brault), Tel.: +32 2 295 24 71

Pressekontakt Vertretung: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Europäischer Forschungsrat: 134 Forschende erhalten Unterstützung für Marktreife ihrer Projekte

Polizei Hamburg - Bilanz eines Schwerpunkteinsatzes zu Kfz-Delikten der Regionen Hamburg-Wandsbek und -Nord

Unter Führung des Polizeikommissariats 38 haben Einsatzkräfte der Regionen Wandsbek und Nord sowie Beamtinnen und Beamte der Wandsbeker Kriminalpolizei (LKA 15) und der Polizei Ratzeburg (Schleswig-Holstein) einen Schwerpunkteinsatz hinsichtlich der Bekämpfung der Kfz-Kriminalität durchgeführt. Im Rahmen dessen kontrollierten sie in der vergangenen Nacht fast 250 Fahrzeuge sowie rund 300 Personen und stellten diverse Straftaten fest.

Im Jahr 2023 verzeichnete die Polizei Hamburg 1.386 vollendete Kfz-Diebstähle mit einem Gesamtschaden von rund 28,6 Millionen Euro. Darüber hinaus ereigneten sich im vorvergangenen Jahr 11.209 Diebstähle an/aus Kfz, bei denen die Täter(innen) einen Schaden von rund 9,4 Millionen Euro verursachten (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik 2023, zu finden unter: https://www.polizei.hamburg/pressekonferenz-pks-2023--790498).

Um das Entdeckungsrisiko für Täterinnen und Täter zu erhöhen, führten die Einsatzkräfte in der vergangenen Nacht zivile Aufklärungs- und Fahndungsmaßnahmen in den Bezirken Wandsbek und Nord durch und richteten auch zwei Kontrollstellen in der Hammer Straße (Marienthal) und der Jenfelder Allee (Jenfeld) ein. Im Rahmen ihrer mobilen und stationären Kontrollen stellten die Beamtinnen und Beamten diverse Verstöße fest und leiteten unter anderem folgende Ermittlungsverfahren ein:

- 4 x Diebstahl an/aus Kfz
- 1 x Kfz-Diebstahl
- 1 x Verstoß gegen das Waffengesetz
- 2 x Verdacht des illegalen Aufenthaltes
- 4 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
- 2 x Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
- 5 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
- 2 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Im Rahmen des Einsatzes kam es zu folgenden Besonderheiten: Polizistinnen und Polizisten gelang es gegen 00:50 Uhr in der Rahlstedter Straße, zwei 29 und 35 Jahre alte Algerier vorläufig festzunehmen. Sie stehen im Verdacht, für vier in der Nacht begangene vollendete Diebstähle an/aus Kfz in den Stadtteilen Rahlstedt und Tonndorf verantwortlich zu sein. Für die Fahndungsmaßnahmen war auch der Polizeihubschrauber "Libelle 2" eingesetzt. Im Rahmen der Personendurchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten griffbereit mitgeführte Messer sowie mutmaßliches Diebesgut sicher. Da sich die beiden Tatverdächtigen zudem offenbar illegal in der Bundesrepublik aufhalten, hat das für Ausländerdelikte zuständige LKA 55 die Ermittlungen übernommen. Sie wurden nach Durchführung aller polizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen mit einer Meldeauflage entlassen.

Zudem versuchten zwei Männer, sich polizeilichen Kontrollen zu entziehen.

Gegen 02:10 Uhr wollten Fahndungskräfte eine Mercedes E-Klasse kontrollieren. Anstatt zu stoppen, flüchtete der zu diesem Zeitpunkt unbekannte Fahrer jedoch. Wenig später gelang es Einsatzkräften, den Pkw in der Friedrich-Ebert-Straße (Tonndorf) anzuhalten. Der Fahrer konnte im weiteren Verlauf als 18-Jähriger, der erst um Mitternacht seine Volljährigkeit und seine Fahrerlaubnis erlangt hatte, identifiziert werden. Gegen den Fahranfänger wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens als Alleinfahrer eingeleitet. Zudem beschlagnahmten die Polizistinnen und Polizisten seine Prüfbescheinigung, denn seinen "richtigen" Führerschein hatte er noch gar nicht erhalten.

Gegen 02:50 Uhr beabsichtigten Zivilfahnderinnen und -fahnder einen Mercedes GLE zu kontrollieren. Nach kurzer Flucht gelang es Einsatzkräften, diesen in der Fenglerstraße (Wandsbek) zu stoppen. Der zunächst unbekannte Fahrer verließ umgehend seinen Pkw und griff nach einer im Hosenbund steckenden Waffe. Im weiteren Verlauf nahmen die Polizistinnen und Polizisten den 21-jährigen Deutschen widerstandslos vorläufig fest. Zu einer Bedrohung der Einsatzkräfte war es nicht gekommen. Die nach jetzigem Stand scharfe Schusswaffe inklusive Munition stellten sie sicher. Da der Mann zudem offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, wurden die entsprechenden Strafverfahren eingeleitet und ihm die Weiterfahrt untersagt. Der Tatverdächtige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen entlassen.

Die Polizei Hamburg wird auch zukünftig ähnlich gelagerte Kontrollen durchführen, um das Entdeckungsrisiko aufrecht zu erhalten beziehungsweise zu erhöhen und der Kfz-Kriminalität entgegenzuwirken.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 29

Polizei Hamburg POL-HH: 250120-4. Bilanz eines Schwerpunkteinsatzes zu Kfz-Delikten der Regionen Hamburg-Wandsbek und -Nord

Bundeshaushalt - Vorläufiger Jahresabschluss des Bundeshaushalts 2024

Das Bundesfinanzministerium hat am 20. Januar 2025 den vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts 2024 vorgestellt. Es hat sich bestätigt, dass die Bundesregierung auch ohne Nachtrag das Haushaltsjahr 2024 angemessen abschließen konnte. Entwicklungen im Haushaltsvollzug ermöglichen eine vollständige Rücklagenschonung. Für den Bundeshaushalt 2025 ergibt sich dennoch weiterhin ein hoher Handlungsbedarf.

Euro-Scheine liegen übereinander
BildVergroessern
Quelle:  iStock.com / MarekUsz

"„Der heute vorgelegte vorläufige Jahresabschluss zeigt, dass wir auch ohne Nachtragshaushalt 2024 die Rücklage vollständig schonen konnten. Zudem konnte das Haushaltsdefizit 2024 weiter abgesenkt werden. Der vorläufige Jahresabschluss 2024 eröffnet uns jedoch für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 keine neuen Spielräume. Für den Bundeshaushalt 2025 verbleibt eine deutliche Haushaltslücke. Es gilt daher, weiterhin Disziplin zu halten in der vorläufigen Haushaltsführung 2025.“"
Bundesfinanzminister Jörg Kukies
Haushaltsdefizit 2024 niedriger als ursprünglich geplant

Das Haushaltsdefizit 2024 wird unter der im Bundeshaushalt für 2024 geplanten Höhe bleiben. Gleichzeitig kann auf die für 2024 ursprünglich vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von 10,2 Mrd. Euro vollständig verzichtet werden. Nach den vorläufigen Zahlen ergibt sich eine Nettokreditaufnahme des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 33,3 Mrd. Euro, das sind 5,7 Mrd. Euro weniger als im Haushaltsplan veranschlagt. Dies bedeutet zwar einen Anstieg von knapp 6,2 Mrd. Euro im Vergleich zu 2023, jedoch wurde 2023 für den Haushaltsausgleich neben einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 27,2 Mrd. Euro auch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 37,5 Mrd. Euro benötigt.

Durch die Nichtvergabe des Darlehens für den Aufbau des Generationenkapitals reduziert sich zwar die erlaubte Nettokreditaufnahme. Die Rücklage kann jedoch im Haushaltsvollzug 2024 trotzdem vollständig geschont werden, da sich die nach der Schuldenregel erlaubte Nettokreditaufnahme durch die schwächere wirtschaftliche Entwicklung über die Konjunkturkomponente erhöht hat. Durch weitere strukturell wirkende Haushaltsentlastungen wird darüber hinaus die Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme nach dem vorläufigen Ergebnis um rund 2,8 Mrd. Euro unterschritten.
Vorläufiger Jahresabschluss im ÜberblickBeträge in Mrd. € Ist
2023 Soll
2024 Vorläufiges
Ist 2024 mehr/weniger
ggü. Soll

Ausgaben
457,7 476,8 474,8 - 2,1

Steuereinnahmen
356,1 377,6 375,0 - 2,6

Verwaltungs-/Münzeinnahmen
36,9 50,0 66,4 + 16,4

Entnahme aus Rücklage
37,5 10,2 - - 10,2

Nettokreditaufnahme
27,2 39,0 33,3 - 5,7

Gesamteinnahmen
457,7 476,8 474,8 - 2,1

nachrichtlich:


Investitionen
55,0 70,5 56,7 - 13,9

- davon Generationenkapital

- 12,0 - - 12,0

Auf der Einnahmenseite liegen die Steuereinnahmen 2,6 Mrd. Euro niedriger als im Bundeshaushalt auf der Basis der Annahmen zum Steueraufkommen vom Herbst 2023 veranschlagt, jedoch 2,8 Mrd. Euro über den Prognosen der Steuerschätzung vom Oktober 2024. Damit haben sich die Steuern robuster als zuletzt erwartet entwickelt. Kompensiert wurden die Steuermindereinnahmen durch Mehreinnahmen bei den Verwaltungs- und Münzeinnahmen sowie durch Minderausgaben auf der Ausgabenseite.
Weiter hoher Handlungsbedarf für den Bundeshaushalt 2025

Für den Bundeshaushalt 2025 ergibt sich weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf. Dieser beruht auf der schlechter als erwarteten konjunkturellen Entwicklung und den damit einhergehenden Steuermindereinnahmen und konjunkturell bedingte Mehrausgaben. Die mögliche Rücklagenschonung in 2024 eröffnet hierbei keine neuen Spielräume, da eine Rücklagenschonung bereits Bestandteil der bisherigen Planung zum Bundeshaushalt war. Auch für die anstehenden Finanzplanjahre ab 2026 sind die haushaltspolitischen Handlungsbedarfe weiterhin hoch. Hinzu kommen die Finanzbedarfe zur Einhaltung des 2% Ziels der Nato ab dem Haushaltsjahr 2028.




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundeshaushalt Vorläufiger Jahresabschluss des Bundeshaushalts 2024

Chemnitz startet mit einer bunten Eröffnungsfeier in das Jahr als Kulturhauptstadt Europas

„C the Unseen“ lautet das Motto des Europäischen Kulturhauptstadtjahres Chemnitz 2025, das am Samstag offiziell mit einer großen Eröffnungsparty mit 80.000 Gästen und mehreren Bühnen in der Stadt eröffnet wurde. Die Menschen aus Chemnitz und den 38 Kommunen der Kulturhauptstadtregion präsentieren bis Ende November 2025 ein umfangreiches Programm mit 223 Projekten und über 1000 Veranstaltungen.

Glenn Micallef, EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport hat neben Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, an der Eröffnungsfeier in Chemnitz teilgenommen und gratulierte der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern.

In seiner Rede zum Festakt wies der Kommissar darauf hin, dass die EU Chemnitz seit mehr als drei Jahrzehnten dabei unterstützt, die reiche kulturelle Vergangenheit der Stadt wieder in die Zukunft zu führen. Die Ernennung von Chemnitz zur Kulturhauptstadt sei ein weiteres wichtiges Kapitel in der europäischen Geschichte der Stadt. „Europas Kulturschaffende sind Akteure des Wandels zum Guten, in unseren Gesellschaften und unseren Demokratien. Wo immer eine vielfältige Kulturlandschaft aufblüht, wird Populismus und Extremismus der Nährboden entzogen. Und wo immer vielfältige Kulturlandschaft gedeiht, verschwinden auch Desinformationsnarrative spurlos.“ Micallef betonte, dass Versammlungs- und Meinungsfreiheit europäische Werte und ein fester Bestandteil unserer europäischen Demokratie sind. Das gelte genauso für die künstlerische und kulturelle Freiheit. „Die Kulturhauptstädte Europas sind gelebte Demokratie. Die Kulturhauptstadt Europa 2025 in Chemnitz ist gelebte Demokratie.“

Glenn Micallef hat der Stadt während des Festakts den mit 1,5 Millionen Euro dotierten Melina-Mercouri-Preis überreicht. Um ausgewählt zu werden, musste Chemnitz ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension auflegen. Der Preis wird im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ finanziert und erinnert an Melina Mercouri, die als griechische Kulturministerin die Initiative „Kulturhauptstadt Europas“ ins Leben gerufen hat. Diesen Titel, der 1985 erstmals an Athen vergeben wurde, haben mittlerweile über 70 Städte in Europa erhalten. In diesem Jahr trägt neben Chemnitz auch Nova Gorica in Slowenien den Titel. 2025 wird auch der 40. Jahrestag der Initiative Europäische Kulturhauptstadt begangen.

Auftakt in Chemnitz mit einer großen Eröffnungsparty

Die Chemnitzer Innenstadt wurde am 18. Januar auf drei Bühnen und zahlreichen Veranstaltungsflächen bespielt mit Konzerten, Performances und Mitmachaktionen vieler Chemnitzerinnen und Chemnitzer sowie bekannter nationaler und internationaler Künstler:innen. Beim Programmschaufenster in der Stadthalle haben 10.000 Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit genutzt, mehr als 60 der 223 geplanten Kulturhauptstadtprojekte kennenzulernen. Das Herzstück des Eröffnungstages war die Eröffnungsshow um 19.00 Uhr auf der großen Bühne am Karl-Marx-Monument. In der Show traten Künstlerinnen und Künstler aus Chemnitz und ganz Deutschland auf, die sich über ihre Kunst hinaus für gesellschaftspolitische Veränderungen engagieren und sich gegen Revanchismus, Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus positionieren. Die international und national renommierten Musikerinnen und Musiker Bosse, Paula Carolina und Fritz Kalkbrenner gehören neben vielen anderen auch dazu. Im Anschluss an die Bühnenshow gab es einen Rave vor dem Rathaus und Aftershowpartys in den Clubs der Stadt.

Mit dem Opening startete Chemnitz in eine Feier des europäischen Miteinanders, die elf Monate andauern wird. Das Titeljahr als Kulturhauptstadt Europas wird am 1. Advent enden.

Weitere Informationen

Pressefotos und Videos von der Eröffnung von Chemnitz 2025 hier.

Rede des Kommissars

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Chemnitz startet mit einer bunten Eröffnungsfeier in das Jahr als Kulturhauptstadt Europas

Freihandelsabkommen: EU und Mexiko einigen sich auf modernisiertes Abkommen, EU und Malaysia nehmen Verhandlungen wieder auf

Die Europäische Union und Mexiko vertiefen ihre Handelsbeziehungen. Sie haben die politischen Verhandlungen über eine Modernisierung des bestehenden bilateralen Handelsabkommens erfolgreich abgeschlossen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Die EU und Mexiko sind bereits vertrauenswürdige Partner. Jetzt wollen wir unsere Zusammenarbeit noch weiter vertiefen, wovon unsere Menschen und Volkswirtschaften stark profitieren. EU-Exporteure werden neue Geschäftsmöglichkeiten erhalten, darunter unsere Landwirte und Agrar- und Lebensmittelunternehmen. Dieser wegweisende Deal beweist, dass ein offener, regelbasierter Handel für unseren Wohlstand und unsere wirtschaftliche Sicherheit sowie für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung sorgen kann.“ Zudem nehmen die Europäische Union und Malaysia ihre Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen wieder auf. Ziel ist es, ihre Partnerschaft auf robusten Verpflichtungen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte sowie Klima- und Umweltschutz aufzubauen und gleichzeitig das strategische Engagement der EU in der rasch wachsenden indopazifischen Region zu fördern.

Modernisiertes Abkommen EU-Mexiko

Zwischen der EU und Mexiko bestehen bereits florierende Handelsbeziehungen, die nun weiter ausgebaut werden sollen. Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko erreichte 2023 ein Volumen von 82 Milliarden Euro, während der wechselseitige Handel mit Dienstleistungen 2022 22 Milliarden Euro ausmachte. Damit ist Mexiko der zweitgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika.

Mit dem modernisierten Abkommen wird ein ehrgeiziger und moderner Rahmen für die Vertiefung und Ausweitung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko geschaffen. Es wird neue wirtschaftliche Möglichkeiten für beide Seiten schaffen, einschließlich des Wachstumspotenzials für Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU nach Mexiko, und gleichzeitig gemeinsame Werte und progressive Regeln für eine nachhaltige Entwicklung fördern. Es wird auch progressive Regeln zur Bekämpfung der Korruption im privaten und öffentlichen Sektor enthalten.

Unter anderem sollen Zölle auf wichtige EU-Exportprodukte wie Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Nudeln, Äpfel, Konfitüren und Marmeladen sowie Schokolade und Wein um bis zu 100 Prozent reduziert werden.

Vorbehaltlich der endgültigen Überarbeitung der Rechtsvorschriften werden die EU und Mexiko nun ihre jeweiligen Verfahren für den Abschluss und die Ratifizierung einleiten.

Verhandlungen EU-Malaysia

Zudem haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der malaysische Ministerpräsident Anwar bin Ibrahim angekündigt, dass die EU und Malaysia die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen wieder aufnehmen. Mit einem Warenhandel im Wert von 45 Milliarden Euro im Jahr 2023 und einem Handel mit Dienstleistungen im Wert von 11 Milliarden Euro im Jahr 2022 ist die EU der viertgrößte Handelspartner Malaysias.

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte: „Diese gute Nachricht kommt zur rechten Zeit. Die geopolitischen Spannungen eskalieren und das Risiko der Instabilität nimmt zu. Während sich einige Parteien für Isolation und Fragmentierung entscheiden, wählen Europa und Malaysia einen anderen Weg: Wir wollen zusammenarbeiten, Partnerschaften aufbauen und neue Möglichkeiten für unsere Bevölkerung schaffen. Europa und Malaysia bekennen sich gemeinsam zu einer regelbasierten internationalen Ordnung, zu wirtschaftlicher Offenheit, nachhaltiger Entwicklung und regionaler Stabilität. Europa setzt sich unermüdlich für die Förderung eines freien und offenen indopazifischen Raums ein, in dem beide Seiten erhebliche Interessen und Verantwortlichkeiten haben.“

Die Vorschläge für EU-Texte werden im Einklang mit der Transparenzpolitik der EU nach der ersten Verhandlungsrunde veröffentlicht.

Weitere Informationen

EU-Mexiko:

Pressemitteilung: Negotiators conclude on modernised Global Agreement with Mexico

Fragen und Antworten

EU-Malaysia

Daily News vom 20. Januar 2025

Erklärung von Präsidentin von der Leyen zu den Verhandlungen EU-Malaysia

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Freihandelsabkommen: EU und Mexiko einigen sich auf modernisiertes Abkommen, EU und Malaysia nehmen Verhandlungen wieder auf

wien - Erste Jahresbilanz Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe

Die Jahresbilanz 2024 der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) belegt, dass ein Großteil der Misshandlungsvorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten nicht halt- oder belegbar sind.

Im Jänner 2024 hat die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ihre Arbeit aufgenommen, bisher wurden 514 Verfahren eingeleitet. Davon betrafen 505 Verfahren Misshandlungsvorwürfe und neun den Verdacht der Ausübung von Zwangsgewalt mit Todesfolge bzw. mit Lebensgefahr verbundenem Waffengebrauch. 392 Verfahren (rund drei Viertel) wurden durch die Justiz bereits abgeschlossen, 187 endeten mit deren Einstellung (§ 190 Strafprozessordnung). In 202 Fällen wurde von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen (§ 35c Staatsanwaltschaftsgesetz). In zwei Verfahren wurde Anklage erhoben und ein weiterer Fall diversionell erledigt.

"Die Einrichtung der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe war ein weiterer Schritt, um Vorwürfe, die gegen die Polizei erhoben werden, umfassend, unabhängig und rasch aufzuklären", zieht Innenminister Gerhard Karner Bilanz. Dadurch würde einerseits das hohe Vertrauen in die österreichische Polizei weiter gestärkt. Andererseits liege die rasche und umfassende Aufklärung von Vorwürfen vor allem auch im Interesse der Bediensteten. "Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe für ihre hochprofessionelle Arbeit im vergangenen Jahr", betont Karner.

Organisationsstruktur

Die beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelte Ermittlungs- und Beschwerdestelle ist organisatorisch vom Exekutiv-Polizeiapparat (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit) getrennt und arbeitet weisungsfrei. Darüber hinaus wurde begleitend ein unabhängiger und weisungsfreier Beirat eingerichtet. In der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe versehen aktuell 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienst. Für zusätzliche interdisziplinäre und multiprofessionelle Expertise sorgen ein Menschenrechtsexperte sowie eine Psychologin.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe gehören vor allem kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge bzw. lebensgefährdendem Waffengebrauch, umfassende und rasche Untersuchungen von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizistinnen und Polizisten sowie Ermittlungen bei disziplinären Vergehen (z.B. Behauptung einer erniedrigenden Behandlung).

Fazit

Die Ermittlerinnen und Ermittler der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe verrichten ihre Arbeit nachweislich neutral und unabhängig. Sie sammeln sowohl be- als auch entlastende Beweismittel bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizistinnen und Polizisten und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Rechtstaatlichkeit polizeilichen Handelns.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Erste Jahresbilanz Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe

Brandanschlag auf Oldenburger Synagoge! Oldenburg

Am 05.04.2024 wurde ein Brandsatz auf dem Gelände der Oldenburger Synagoge in der Leo-Trepp-Straße gezündet. Der gezündete Brandsatz wurde mutmaßlich mit dem Ziel, die Synagoge in Brand zu setzen, gegen die massive Eingangstür geworfen.

Seither ermitteln die Staatsanwaltschaft Oldenburg und eine Ermittlungsgruppe unter Leitung des polizeilichen Staatsschutzes mit Hochdruck an der Klärung des Falles.

Mittlerweile sind viele Hinweise bei der Polizei eingegangen. Ein entscheidender Ermittlungsdurchbruch hat sich bislang jedoch trotz der Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern des Tatverdächtigen und der Ausschreibung einer Belohnung in Höhe von 5.000 Euro noch nicht ergeben.

Nun wird der Fall des Brandanschlags am 22. Januar 2025, ab 20:15 Uhr, in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ... Ungelöst" vorgestellt.

Die Ermittler erhoffen sich daraus neue Hinweise und Ermittlungsansätze, währenddessen die polizeiliche Arbeit intensiv vorangetrieben wird.

Insbesondere wird auf die bisher veröffentlichen Lichtbilder des Tatverdächtigen sowie die Ausschreibung einer Belohnung hingewiesen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/5773155

Sachdienliche Hinweise können zudem anonym über das Portal der Polizei: https://nds.hinweisportal.de/brandanschlag-synagoge-oldenburg oder weiterhin über Telefon unter 0441/790-4115 oder auf sonstigem Wege abgegeben werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
Pressestelle
Jens Rodiek
Telefon: 0441/790-4004
E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de
https://bit.ly/2tdxQao


https://twitter.com/polizei_ol



Zugefügt 2025 Januar 15

Brandanschlag auf Oldenburger Synagoge! Oldenburg

Aktuelles Eurobarometer zeigt große Unterstützung für die EU-Agrarpolitik

Mehr Europäerinnen und Europäer als je zuvor kennen die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP), und mehr als 90 Prozent meinen, dass die Landwirtschaft und die ländlichen Räume in der EU wichtig oder sehr wichtig für unsere Zukunft sind. Das zeigt das aktuelle Eurobarometer zur Landwirtschaft. Mehr als 70 Prozent der Befragten in der EU (71 Prozent) und Deutschland (73 Prozent) stimmen darin überein, dass die EU durch die GAP ihre Rolle bei der Bereitstellung sicherer, gesunder und nachhaltiger Lebensmittel von hoher Qualität erfüllt. In Deutschland ist eine Mehrheit der Befragten hingegen unzufrieden mit dem Zugang zu schnellen Internetverbindungen im ländlichen Raum: während EU-weit 37 Prozent der Befragten diesen als schlecht oder sehr schlecht bewerteten, sind es in Deutschland 62 Prozent.

Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, der in der kommenden Woche die Internationale Grüne Woche in Berlin besuchen wird, sagte über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU: „Sie ist zu einem echten Baustein der europäischen Integration geworden und zeigt die Bedeutung der Landwirtinnen und Landwirte und der Landwirtschaft in unserer Gesellschaft. Dies ist eine echte europäische Erfolgsgeschichte, die eine nachhaltige Zukunft für alle gestaltet.“

Ergebnisse zur Höhe der Unterstützung für Landwirte

70 Prozent der Befragten in den EU27 und 72 Prozent in Deutschland geben an, dass von der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU alle EU-Bürgerinnen und Bürger profitieren.

Mehr als die Hälfte (56 Prozent) gibt an, dass die Höhe der finanziellen Unterstützung der EU für Landwirte zur Stabilisierung ihres Einkommens angemessen ist, was einem Anstieg um zehn Prozentpunkte seit 2022 und dem höchsten Stand seit 2013 entspricht. In Deutschland sagen dies 61 Prozent der Befragten.

Klimawandel und Landwirtschaft

Die Ergebnisse zeigen auch, dass 62 Prozent der Befragten EU-weit zustimmen, dass die Landwirtschaft bereits einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet hat (Deutschland: 61 Prozent). Extremwetterereignisse und der Klimawandel werden als größtes Risiko für die Ernährungssicherheit in der EU gesehen (EU27: 49 Prozent, Deutschland: 54 Prozent).

Handelsabkommen

Die EU-Handelsabkommen werden von den Europäerinnen und Europäer weithin als Erfolg bewertet: Eine große Mehrheit ist der Ansicht, dass sie der Landwirtschaft (EU: 71 Prozent, Deutschland: 74 Prozent) und den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU (EU und Deutschland: 66 Prozent) erhebliche Vorteile bringen.

76 Prozent EU-weit stimmen darin überein, dass diese Abkommen die Diversifizierung der Märkte und der Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der EU gewährleisten. Mehr als sieben von zehn Befragten sind der Ansicht, dass diese Handelsabkommen die Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU weltweit steigern (73 Prozent) und dass sie die Arbeits- und Umweltstandards der EU fördern, einschließlich des Tierschutzes für die landwirtschaftliche Produktion in anderen Ländern (71 Prozent).

Hintergrund

Dies ist die achte Eurobarometer-Umfrage zum Thema „Die Europäer, die Landwirtschaft und die GAP“. Sie wurde zwischen dem 13. Juni und dem 8. Juli 2024 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. 26.349 Befragte aus verschiedenen sozialen und demografischen Gruppen wurden in ihrer Landessprache befragt. Die Umfrage gibt einen umfassenden Überblick über die Einstellung der Europäer zur Landwirtschaft und zur GAP.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Eurobarometer inklusive Factsheets mit den Ergebnissen in den einzelnen EU-Ländern

Das Faktenblatt zu Deutschland

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Aktuelles Eurobarometer zeigt große Unterstützung für die EU-Agrarpolitik

Polizei Hamburg - Polizisten nehmen mehrere Drogendealer in Hamburg-Dulsberg und Jenfeld vorläufig fest

Zeit: a) 08.01.2025, 12:00 Uhr - 18:30 Uhr, b) 08.01.2025, 21:30 Uhr; Ort: a) Hamburg-Dulsberg, Dulsberg-Park, b) Hamburg-Jenfeld, Steglitzer Straße

Polizistinnen und Polizisten haben am Mittwoch mehrere mutmaßliche Drogendealer vorläufig festgenommen und nicht geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt. Das zuständige Drogendezernat (LKA 68) führt die weiteren Ermittlungen.

a) Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei führten gestern einen weiteren Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität im Bereich des Dulsberg-Parks durch. Im Zuge dessen überprüften die Beamtinnen und Beamten mehrere Personen und erteilten unter anderem drei Personen Platzverweise zur Gefahrenabwehr.

Des Weiteren beobachteten sie im Einsatzverlauf mehrere Personen bei einer augenscheinlichen Austauschhandlung. In Annahme des Verdachts eines Drogenhandels wurde zunächst der mutmaßliche Erwerber angehalten und überprüft. Im Zuge dessen fanden die Polizistinnen und Polizisten bei dem Mann Marihuana auf und stellten es sicher.

Anschließend überprüften sie die mutmaßlichen Dealer, die sich bis dahin weiterhin im Park aufhielten und nahmen die drei Männer vorläufig fest. Bei den anschließenden Durchsuchungen der Tatverdächtigen (24,33,34 - alle afghanische Staatsangehörige) und deren Wohnungen wurden insgesamt rund dreißig Gramm Marihuana und über 570,- Euro mutmaßliches Dealgeld sichergestellt. Der 33-Jährige verblieb nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an seiner Wohnanschrift, die 24- und 34-jährigen Verdächtigen wurden nach ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.

b) Zivilfahndern des Polizeikommissariats 38 fiel in Jenfeld ein Mercedes auf, nachdem der Fahrer augenscheinlich Drogen von einem zunächst Unbekannten erworben hatte. Nach kurzer Fahrt konnte das Auto angehalten und der Fahrer (46, deutsch) überprüft werden. Im Zuge der anschließenden Durchsuchung des 46-Jährigen und seines Pkw stellten die Beamten rund 30 Gramm Marihuana sicher. Zudem bestand der Verdacht, dass der Mann den Mercedes unter dem Einfluss von Drogen geführt hatte, sodass die Polizisten eine Blutprobenentnahme anordneten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verblieb der Mann auf freiem Fuß, da keine Haftgründe vorlagen.

Währenddessen konnten die Einsatzkräfte den bis dahin unbekannten mutmaßlichen Drogendealer (36, deutsch) zweifelsfrei identifizieren und über die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für seine Jenfelder Wohnung erwirken.

Unmittelbar vor der Vollstreckung suchten zwei Männer die Wohnung auf, verließen diese wenig später wieder und fuhren mit einem VW Polo davon. Das Auto konnte wenig später angehalten und die beiden Insassen (25,28 - beide deutsch) überprüft werden.

Bei den Dursuchungen der Wohnung des 36-Jährigen und des Polos stellten die Einsatzkräfte insgesamt rund 170 Verkaufseinheiten Marihuana (rund 900 Gramm), mehrere Mobiltelefone, knapp 1.900,- Euro mutmaßliches Dealgeld sowie weitere Beweismittel sicher.

Auch diese drei Tatverdächtigen wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen wieder entlassen.

Die Ermittlungen in beiden Fällen dauern an.

Mx.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
Thilo Marxsen
Telefon: 040 4286-56211
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg POL-HH: 250109-3. Polizisten nehmen mehrere Drogendealer in Hamburg-Dulsberg und Jenfeld vorläufig fest

Deutscher Bundestag - Tagesordnung

Beratungsablauf
9.30 bis 11.45 Uhr



92. Sitzung

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung




10 bis 12 Uhr



86. Sitzung

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend




12 bis 13 Uhr

Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus

Remembering the Victims of National Socialism




12 bis 13 Uhr

Remembering the Victims of National Socialism

Interpreted into English




14 bis 15 Uhr

Jugendbegegnung 2025

Podiumsdiskussion mit Roman Schwarzman und Bärbel Bas




15.30 bis 17.30 Uhr

72. Sitzung

Ausschuss für Kultur und Medien




16 bis 18 Uhr

Anhörung zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Ausschuss für Gesundheit




16.30 bis 18.30 Uhr

80. Sitzung

Ausschuss für Digitales




16.30 bis 18.15 Uhr

Rassismus, Kolonialismus und Kindergesundheit

Sitzung des Unterausschusses Globale Gesundheit




17 bis 18.30 Uhr

78. Sitzung

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung



Heute, 29.01.2025
Beratungsablauf Heute, 29.01.2025 Uhrzeit Beratungsablauf

9.30 bis 11.45 Uhr



92. Sitzung

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung




10 bis 12 Uhr



86. Sitzung

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend




12 bis 13 Uhr

Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus

Remembering the Victims of National Socialism




12 bis 13 Uhr

Remembering the Victims of National Socialism

Interpreted into English




14 bis 15 Uhr

Jugendbegegnung 2025

Podiumsdiskussion mit Roman Schwarzman und Bärbel Bas




15.30 bis 17.30 Uhr

72. Sitzung

Ausschuss für Kultur und Medien




16 bis 18 Uhr

Anhörung zur Änderung des Transplantationsgesetzes

Ausschuss für Gesundheit




16.30 bis 18.30 Uhr

80. Sitzung

Ausschuss für Digitales




16.30 bis 18.15 Uhr

Rassismus, Kolonialismus und Kindergesundheit

Sitzung des Unterausschusses Globale Gesundheit




17 bis 18.30 Uhr

78. Sitzung

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung







Zugefügt 2025 Januar 15

Deutscher Bundestag - Tagesordnung

Lagebild Organisierte Kriminalität Berlin 2023 veröffentlicht



Laut dem heute vorgelegten Lagebild der Organisierten Kriminalität (OK) wurden im Jahr 2023 in Berlin 66 Ermittlungskomplexe und 485 Tatverdächtige im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität verzeichnet – im Vergleich zum Vorjahr ein leichter Rückgang (2022: 69 OK-Ermittlungskomplexe und 501 Tatverdächtige).
Die kriminellen Gruppierungen verursachten einen finanziellen Schaden von 57,1 Millionen Euro. Allein der bandenmäßige Einbruch in eine Tresoranlage in der Fasanenstraße fließt mit einer Summe in Höhe von 45,5 Millionen Euro in die Statistik ein.

In fast 90 Prozent der Ermittlungskomplexe wurden Finanzermittlungen durchgeführt. Im Jahr 2023 konnten auf diesem Weg Vermögenswerte in Höhe von knapp zehn Millionen Euro durch die Strafverfolgungsbehörden vorläufig gesichert werden.

Hauptbetätigungsfelder der OK-Gruppierungen sind nach wie vor der Rauschgifthandel und -schmuggel (21 OK-Komplexe) sowie die Eigentumskriminalität (19 OK-Komplexe). Die Schwerpunkte der OK-Bekämpfung in Berlin bilden weiterhin die Kriminalitätsphänomene Clankriminalität, Russisch-Eurasische OK (REOK), Rockerkriminalität sowie die Internationale Kfz-Verschiebung. Auch das Gefährdungspotenzial durch OK-Gruppierungen bleibt unvermindert hoch.

In 22 der 66 OK-Komplexen wurden Gewalt oder andere zur Einschüchterung geeignete Mittel angewendet.

Die Organisierte Kriminalität hat stets einen starken internationalen Bezug. In zwei Dritteln der Berliner OK-Komplexe bestanden Verbindungen zum Ausland. Beim Rauschgifthandel und –schmuggel sind erneut fast die Hälfte aller OK-Komplexe auf die Nutzung kryptierter Kommunikation (EncroChat) zurückzuführen.

Zusätzlich zu den OK-Gruppierungen agieren zunehmend kriminelle Gruppierungen, die aufgrund des Ausmaßes und der Schwere der begangenen Straftaten eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen. Diese sogenannte „Schwere strukturelle Kriminalität“ (SsK) wurde im Jahr 2022 erstmals in diesem Lagebild dargestellt. Für dieses Kriminalitätsphänomen wird in diesem Jahr ein anschauliches Fallbeispiel aufgeführt.

Das ausführliche Lagebild Organisierte Kriminalität Berlin 2023 ist als Download im Internet verfügbar.

Link zum Lagebild OK 2023

Ergänzende Information (Organisierte Kriminalität):

Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind (vgl. Lagebild Organisierte Kriminalität 2023, Seite 3).
Ziel der kriminellen Gruppierungen sind die Profitmaximierung mit dem Bestreben illegal erlangte Gelder zu waschen und die Reinvestierung des illegal erlangten Vermögens in den legalen Wirtschaftskreislauf.
Kontakt

Senatsverwaltung
für Inneres und Sport
Pressestelle

Klosterstraße 47
10179 Berlin

Ansprechpersonen

Geschäftsstelle
Frau Riering

Tel.:
(030) 90223-2731
Fax: 90030 284756
E-Mail an die Geschäftsstelle

Pressesprecherin
Frau Beikler

Tel.:
(030) 90223-2730
E-Mail an Frau Beikler

Stellvertretender Pressesprecher
Herr Spannuth

Tel.:
(030) 90223-2732
E-Mail an Herrn Spannuth

Pressereferent
Herr Raschke

Tel.:
(030) 90223-2734
E-Mail an Herrn Raschke

Pressereferent
Herr Müller

Tel.:
(030) 90223-2052
E-Mail an Herrn Müller

Redaktionsleitung Internet/Intranet und Corporate Design
Frau Haufe

Tel.:
(030) 90223-2657
E-Mail an Frau Haufe

Soziale Medien
Herr Dannemann

Tel.:
(030) 90223-2658
E-Mail an Frau Blume

Öffentlichkeitsarbeit Verfassungsschutz

Tel.:
(030) 90129-440
E-Mail an den Verfassungsschutz





Zugefügt 2025 Januar 15

Lagebild Organisierte Kriminalität Berlin 2023 veröffentlicht Pressemitteilung vom 17.01.2025

Kaja Kallas zum Treffen der Außenminister

Nach dem Ratstreffen der Außenministerinnen und Außenminister der 27 EU-Staaten hat die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Kaja Kallas, die Verlängerung der Sanktionen gegen Russland begrüßt. „Dies wird Putin weiterhin der Einnahmen berauben, um seinen Krieg zu finanzieren“, sagte sie nach dem Treffen. Die Ukraine brauche mehr Unterstützung, betonte sie: „Europa ist der größte internationale Geber Kiews. Wir haben insgesamt über 134 Milliarden Euro bereitgestellt, aber es ist klar, dass die Ukraine mehr braucht. Die Frontlinie bewegt sich nach Westen, aber sie sollte sich nach Osten bewegen.“

Sie führte aus: „Die Ukraine braucht mehr Munition, Luftverteidigung und ausgebildete Soldaten – das hat Außenminister Sybiha heute auch per Video bekräftigt. Mehr militärische Unterstützung für die Ukraine und stärkere Sanktionen gegen Russland sind zwei Seiten derselben Medaille. Mehr militärische Unterstützung für die Ukraine ist auch für unsere eigene Sicherheit sehr wichtig.“

Unterstützung für Moldau

Die Europäische Union hat gestern ein Soforthilfepaket in Höhe von 30 Millionen Euro vorgeschlagen, durch das die Republik Moldau dabei unterstützt werden soll, die von Gazprom ausgelöste schwere Energiekrise im Land zu bewältigen.

Dazu sagte die Hohe Vertreterin: „Auf dem Höhepunkt des Winters nutzt der Kreml auch Energie, um Moldau zu erpressen. (…) Wir werden helfen, Strom und Heizung für Hunderttausende der moldauischen Bevölkerung wiederherzustellen.“

Lockerung der Sanktionen gegen Syrien

„Auch die Entwicklungen im Nahen Osten standen ganz oben auf der Agenda“, sagte Kallas. „Heute haben wir eine politische Einigung über die Lockerung der Sanktionen gegen Syrien erzielt. Dies könnte die syrische Wirtschaft ankurbeln und dem Land helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Unser Ziel ist es, schnell zu sein. Wir sind aber auch bereit, den Kurs zu wechseln, wenn sich die Situation verschlechtert. Parallel dazu werden wir die humanitäre Hilfe und die Wiederaufbaubemühungen verstärken.“

Israel und Palästina

Zu den Entwicklungen in Israel und dem Gazastreifen erklärte die Hohe Vertreterin: „Die Freilassung israelischer Geiseln ist eine gute Nachricht. Die Palästinenser kehren in den Norden des Gazastreifens zurück. Der Waffenstillstand ist fragil, aber er hält an. Wir unterstützen seine Umsetzung, unter anderem durch die Verlegung unserer zivilen Mission nach Rafah zur Überwachung der Grenzkontrollen. Die Wiedereröffnung des Grenzübergangs wird die Überführung verletzter Personen aus dem Gazastreifen zur Behandlung ermöglichen.“

Ostkongo

Die Europäische Union verfolge die Krise im Ostkongo aufmerksam. „Die Minister forderten Ruanda auf, die Unterstützung der Rebellen einzustellen und seine Truppen abzuziehen. Angriffe auf UN-Friedenstruppen sind inakzeptabel“, sagte Kallas.

Dialog Belgrad-Pristina

Der Rat der Außenministerinnen und Außenminister hat gestern auch Peter Sørensen zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog Belgrad-Pristina ernannt.

EU-USA

„Schließlich erörterten die Minister auch die Beziehungen der Europäischen Union zu den Vereinigten Staaten. Die Politik der neuen Regierung hat erhebliche Auswirkungen auf die Europäische Union“, betonte Kallas. „Wir sind stärker, wenn wir geeint sind. Das war die Ansicht, die alle teilten. Europa ist ein wirtschaftliches Schwergewicht und geopolitischer Partner. Die USA sind unser engster Verbündeter. Unsere Gegner arbeiten sehr eng zusammen, das sollten wir auch. Europa und Nordamerika sind gemeinsam stärker und sicherer.“

Weitere Informationen

Statement der Hohen Vertreterin

Pressemeldung: EU liefert Soforthilfe zur Bewältigung der Energiekrise in Moldau

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Kaja Kallas zum Treffen der Außenminister

Botschaft zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust

DER GENERALSEKRETÄR

Botschaft zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust

27. Januar 2025

Dieses Jahr jährt sich das Ende des Holocaust zum achtzigsten Mal.

Wir trauern um die sechs Millionen Jüdinnen und Juden, die von den Nazis und ihren Kollaborateuren in der Absicht ermordet wurden, ein ganzes Volk zu vernichten.

Wir trauern um die Roma und Sinti, die Menschen mit Behinderungen und alle anderen, die versklavt, verfolgt, gefoltert und getötet wurden.

Wir stehen an der Seite der Opfer, der Überlebenden und ihrer Angehörigen.

Außerdem bekunden wir erneut unsere Entschlossenheit, das Geschehene niemals zu vergessen.

Den Holocaust in unserer Erinnerung verblassen zu lassen, wäre eine Entehrung der Vergangenheit und ein Verrat an der Zukunft.

Das Gedenken ist ein moralischer Akt. Ebenso ist es ein Aufruf zum Handeln.

Wer die Geschichte des Holocaust kennt, weiß, wie tief die Menschheit sinken kann…

…versteht, wie die Nazis mit der Hilfe ihrer Mittäter ihre abscheulichen Verbrechen begehen konnten…

…und begreift, dass jeder Mensch die feierliche Verpflichtung hat, seine Stimme gegen Hass zu erheben und für die Menschenrechte aller einzutreten.

Nach der Hölle des Holocaust schlossen sich die Länder zusammen. Gemeinsam verankerten sie die Würde eines jeden Menschen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

In dunklen Zeiten spendet dieses Dokument nach wie vor Licht.

Auch achtzig Jahre nach dem Ende des Holocaust gibt es noch immer Antisemitismus – er wird geschürt durch dieselben Lügen und dieselbe Verachtung, die den Völkermord der Nazis möglich machten.

Und er nimmt weiter zu.

Diskriminierung ist weit verbreitet…

Überall auf der Welt werden Menschen zu Hass aufgestachelt…

Unbestreitbare historische Tatsachen werden verzerrt dargestellt, heruntergespielt und geleugnet…

Und manche versuchen, ein neues Bild von den Nazis und ihren Kollaborateuren zu zeichnen und sie zu rehabilitieren.

Diesen schändlichen Entwicklungen müssen wir uns entgegenstellen.

In diesen Zeiten der Spaltung – und mehr als ein Jahr nach den erschütternden Terroranschlägen der Hamas vom 7. Oktober – müssen wir an der Menschlichkeit festhalten, die uns verbindet.

Wir müssen den Antisemitismus verurteilen – genauso wie alle Formen von Rassismus, Vorurteilen und religiösem Fanatismus.

Und wir müssen uns erneut zu unserer Entschlossenheit bekennen, die Würde und die Menschenrechte aller zu verteidigen.

Diese Anliegen hängen direkt mit dem Kern der Vereinten Nationen zusammen.

Wir werden das Geschehene nie vergessen – und wir werden in diesem Kampf niemals nachlassen.



Zugefügt 2025 Januar 15

UN-Generalsekretär Guterres: Botschaft zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, 27. Januar 2025

Verordnung über die Netto-Null-Industrie: EU-Kommission bittet um Stellungnahmen zu Sekundärrecht

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahme zu ihren Vorschlägen zu sekundären Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Verordnung über die Netto-Null-Industrie (Net-Zero Industry Act, NZIA). Es handelt sich um drei Durchführungsverordnungen und eine delegierte Verordnung. Sie sollen einen Rechtsrahmen schaffen, der die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie stärkt und Technologien fördert, die für die Dekarbonisierung von entscheidender Bedeutung sind. Einsendeschluss ist am 20. Februar beziehungsweise 21. Februar 2025.

Die Beiträge werden in die Vorbereitung des endgültigen Entwurfs der Rechtsakte durch die Kommission einfließen, bevor sie den EU-Ländern in den entsprechenden Expertengruppen und im Komitologieausschuss vorgelegt werden und dann von der Kommission endgültig verabschiedet werden.

Die vier Vorschläge:

Durchführungsrechtsakt über nicht-preisbezogene Kriterien bei Auktionen für erneuerbare Energien

Artikel 26 des NZIA legt Regeln für Auktionen in den EU-Ländern zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen fest, einschließlich bestimmter nicht preisbezogener Kriterien, die ab Januar 2026 auf 30 Prozent des Auktionsvolumens (oder 6 GW pro EU-Land) angewendet werden müssen. Die aufgeführten Kriterien sind: verantwortungsvolle Unternehmensführung, Cyber- und Datensicherheit, Fähigkeit, das Projekt vollständig und pünktlich zu liefern, sowie Kriterien zur Bewertung des Beitrags der Auktion zur Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit. Dieser Durchführungsrechtsakt stellt klar, was dies beinhaltet.

Ziel ist es, eine allgemeine Definition und detailliertere Parameter zu skizzieren, um die Anwendung dieser Kriterien zu harmonisieren, wobei den EU-Ländern dennoch eine gewisse Flexibilität eingeräumt wird. Der Durchführungsrechtsakt erinnert daran, dass gut durchdachte, objektive und transparente Kriterien, die Produkte mit höherem Mehrwert belohnen und die industrielle Skalierung fördern, eine innovative und wettbewerbsfähige Fertigungsindustrie besser unterstützen können. Frist: 21. Februar 2025 (Mitternacht Brüsseler Zeit)

Delegierter Rechtsakt über hauptsächlich verwendete Komponenten im Rahmen des NZIA

Der NZIA zielt darauf ab, die Produktionskapazitäten der EU für wichtige saubere Technologien zu stärken, wobei nicht nur das Endprodukt von Netto-Null-Technologien, sondern auch die hauptsächlich für die Herstellung dieser Endprodukte verwendeten Komponenten berücksichtigt werden. Mit diesem delegierten Rechtsakt, der in Artikel 46 Absatz 7 vorgesehen ist, soll der Anhang der NZIA geändert werden. Die in diesem Anhang aufgeführten Komponenten können als „hauptsächlich für die Herstellung von Netto-Null-Technologien verwendet“ betrachtet werden.

Der delegierte Rechtsakt basiert auf einer Methodik, die anhand der im Basisrechtsakt festgelegten Kriterien erstellt wurde. Die Liste der Komponenten im Anhang wird die EU-Länder bei der Umsetzung des NZIA unterstützen. Sie wird keine endgültige Liste der Komponenten darstellen, da andere Komponenten noch von den einschlägigen Bestimmungen profitieren könnten, was jedoch eine Genehmigung auf Ebene der EU-Länder erfordern würde. Frist: 20. Februar 2025 (Mitternacht Brüsseler Zeit)

Durchführungsgesetz zu den wichtigsten spezifischen Komponenten, die für das NZIA-Kapitel über den Marktzugang relevant sind

Artikel 29(2) des NZIA verlangt die Verabschiedung eines Durchführungsgesetzes, in dem alle Endprodukte der Netto-Null-Technologie und ihre wichtigsten spezifischen Komponenten aufgeführt sind, um diejenigen zu ermitteln, die die obligatorische Anwendung des nichtpreislichen Kriteriums der „Resilienz“ auslösen können.

Dieses Kriterium muss bei der öffentlichen Auftragsvergabe (Artikel 25), bei Auktionen für erneuerbare Energien (Artikel 26) und bei anderen Formen öffentlicher Interventionen (Artikel 28) angewendet werden, wenn bei einem dieser Produkte oder Komponenten eine übermäßige Abhängigkeit von einer einzigen Bezugsquelle besteht. Frist: 20. Februar 2025 (Mitternacht Brüsseler Zeit)

Durchführungsgesetz zu den Kriterien für die Auswahl strategischer Projekte

Der NZIA sieht die Möglichkeit vor, dass Hersteller von Netto-Null-Technologie-Projekten bei den EU-Ländern Anträge auf den Status eines „strategischen Netto-Null-Projekts“ stellen können, das mit spezifischen Vorteilen verbunden ist. Gemäß Artikel 13(2) des NZIA muss ein Durchführungsgesetz verabschiedet werden, das Leitlinien zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen in allen EU-Ländern für die Anwendung der strategischen Projektauswahlkriterien enthält. Diese rechtliche Ermächtigung schreibt auch spezifische Leitlinien für bestimmte Konzepte in den Auswahlkriterien vor, wie z. B. „erstmalig“ und „beste verfügbare Technologie“ für die Produktionskapazität sowie „erhebliche Produktionskapazität“. Frist: 20. Februar 2025 (Mitternacht Brüsseler Zeit)

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung mit den Links zu den Konsultationen

Öffentliche Konsultationen und Feedback

Netto-Null-Industrie- (NZIA) Verordnung 2024/1735

Das Gesetz über die Netto-Null-Industrie

Der Beschluss über den NZIA mit Q&A

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Verordnung über die Netto-Null-Industrie: EU-Kommission bittet um Stellungnahmen zu Sekundärrecht

Internationaler Holocaust-Gedenktag: Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates

Die EU-Staaten haben anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust vor einer Zunahme des Antisemitismus in Europa gewarnt. Am diesjährigen Internationalen Holocaust-Gedenktag jährt sich die Befreiung des deutschen nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zum 80. Mal. In der Erklärung heißt es: „Derzeit erleben wir einen beispiellosen Anstieg von Antisemitismus auf unserem Kontinent, wie er seit dem Zweiten Weltkrieg nicht zu beobachten war. Wir verurteilen auf das Schärfste die besorgniserregende Zunahme gewaltsamer antisemitischer Vorfälle, von Leugnung und Verfälschung des Holocaust sowie von Verschwörungstheorien und Vorurteilen gegenüber Jüdinnen und Juden.“

In der Erklärung heißt es weiter: „Mehr denn je ist es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir unserer Verantwortung, die Opfer des Holocaust zu ehren, gerecht werden. Wir sind entschlossen, Antisemitismus zu bekämpfen und jüdisches Leben in Europa zu schützen und zu fördern. Wir verurteilen alle Formen von Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und werden entschlossene Maßnahmen ergreifen, um diesen Bedrohungen für demokratische Gesellschaften entgegenzuwirken.

Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sowie der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, muss und wird – im Einklang mit den Werten, auf die sich unsere Europäische Union gründet und die uns allen gemeinsam sind – unser Handeln stets leiten. „Nie wieder“ gilt jetzt.“

Weitere Informationen

Vollständiges Statement

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Internationaler Holocaust-Gedenktag: Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates

Fakten zur Sicherheitslage in Ludwigshafen- Polizeipräsidium Rheinpfalz

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung eines Onlinemediums stellt das Polizeipräsidium Rheinpfalz die Fakten zur Sicherheitslage in Ludwigshafen klar.

Ludwigshafen ist seit Jahren die zweitsicherste Stadt unter den Oberzentren in Rheinland-Pfalz und in der Gesamtschau schätzen wir die objektive Sicherheitslage in der Stadt als gut ein.

Den größten Anteil der erfassten Straftaten nehmen Vermögens- und Fälschungsdelikte mit rund einem Drittel aller erfassten Straftaten ein. Diese Straftaten finden nicht im öffentlichen Raum statt und wirken sich daher grundsätzlich nicht unmittelbar auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung aus.

Rohheitsdelikte, wie z.B. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Freiheitsberaubung, Nötigung und Bedrohung können das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stark beeinträchtigen. Insbesondere bei den verzeichneten Rohheitsdelikten ist die Aufklärungsquote im Stadtgebiet Ludwigshafen seit Jahren sehr hoch. Im Lauf der letzten Jahre wurde in über 85 Prozent aller Fälle ein Tatverdächtiger ermittelt. Insbesondere in denjenigen Deliktsbereichen, die maßgeblich das Sicherheitsempfinden beeinflussen, sind die angezeigten Straftaten rückläufig.

Erfahrungsgemäß weicht das subjektive Sicherheitsgefühl nicht selten von den objektiven Daten ab. Die Ursachen für ein mögliches Unsicherheitsgefühl sind vielfältig. Auch die öffentliche Berichterstattung kann das Sicherheitsgefühl beeinträchtigen. Die polizeiliche Berichterstattung unterliegt gleichbleibenden Kriterien. So berichten wir grundsätzlich über schwere Straftaten, insbesondere, wenn sie im öffentlichen Raum stattgefunden haben. Darüber hinaus veröffentlichen wir auch Meldungen zu Straftaten, bei denen wir zur Tataufklärung Zeugen suchen. Zeitlich begrenzte Häufungen bestimmter Fälle kommen in der Berichterstattung regelmäßig vor. Wie zum Beispiel am vergangenen Wochenende, wo wir über drei Raubdelikte berichteten.

Eine solche vermehrte Berichterstattung über ein bestimmtes Kriminalitätsphänomen zeigt allerdings keine Tendenz der Kriminalitätsentwicklung in diesem Bereich auf. Diese kann erst durch eine Langzeitbetrachtung belastbar dargestellt werden. Im Fokus der Berichterstattung der regionalen Medien stehen regelmäßig der Berliner Platz und die Stadtteile Nord/Hemshof.

Der Berliner Platz in Ludwigshafen ist ein zentraler öffentlicher Ort, der aufgrund seiner besonderen Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt und seiner auch sonst hohen Frequentierung durch die Bevölkerung bereits seit Jahren einen Schwerpunkt der polizeilichen und ordnungsbehördlichen Sicherheitsarbeit im Stadtgebiet Ludwigshafen darstellt.

Die registrierten Straftaten haben sich - auch durch diese gemeinsamen Anstrengungen - sehr deutlich reduziert: von rund 400 im Jahr 2011 auf rund 200 (2024) konnte nahezu eine Halbierung erreicht werden!

Die Körperverletzungsdelikte sind von einem Höchststand im Jahr 2011 (rund 190 Fälle) seit 2019 um rund die Hälfte auf konstant etwa 100 Fälle pro Jahr zurückgegangen. Die Zahl der Raubdelikte ist in der Langzeitbetrachtung auf wenige Einzelfälle im Jahr zurückgegangen.

Auch die Stadtteile Nord/Hemshof werden mitunter in der öffentlichen Berichterstattung als Problembezirke bezeichnet. Die Kriminalitätsentwicklung in diesen Bezirken ist jedoch seit Jahren rückläufig, von rund 2.200 Straftaten im Jahr 2016 auf etwa 1.900 im Jahr 2024. Auch die Gewaltkriminalität sinkt nach dem Höchststand im Jahr 2021 mit rund 130 Fällen voraussichtlich auf etwa 100 Fälle.

Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Ludwigshafen sicher sind und sich auch sicher fühlen. Hierzu stehen wir unter anderem in engem Austausch mit der Stadt Ludwigshafen und anderen Institutionen, um mit diesen die Sicherheitslage fortlaufend zu bewerten und erforderliche Maßnahmen anzupassen. Dabei spielen nicht nur statistische Daten eine Rolle, sondern auch die subjektive Wahrnehmung in der Bevölkerung. Nicht nur um Kriminalität zu bekämpfen und zu verhindern, sondern ebenfalls um das subjektive Sicherheitsgefühl zu erhöhen, sind wir daher auch an Plätzen und Orten vermehrt präsent, an denen sich Bürgerinnen und Bürger unsicher fühlen könnten.

Darüber hinaus beteiligen wir uns als Polizeipräsidium seit Jahren mit großem Engagement an vielfältigen Projekten und sind in mehreren Gremien vertreten, die sich mit der Sicherheit in Ludwigshafen beschäftigen. Dazu gehören unter anderem der interdisziplinär besetzte Arbeitskreis (AK) ´Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit´ sowie der Kriminalpräventive Rat der Stadt Ludwigshafen.

Wir nehmen Ihre Ängste und Sorgen sehr ernst und sind stets für Sie ansprechbar. Wenn Sie etwas Verdächtiges beobachten, einen Hinweis geben wollen oder eine Frage haben - sprechen Sie die Polizistinnen und Polizisten gerne an. In dringenden Fällen melden Sie bitte jeden verdächtigen Sachverhalt sofort bei Ihrer Polizeidienststelle oder über Notruf.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Thorsten Mischler
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

Fakten zur Sicherheitslage in Ludwigshafen- Polizeipräsidium Rheinpfalz

wien-Öffentlichkeitsfahndung nach Trafikraub

Zwei bislang unbekannte Personen, ein Mann und eine Frau, stehen im Verdacht, am 28.12.2024, gegen 07:00 Uhr, einen Raub in einer Trafik im Bezirk Liesing begangen zu haben.

Dabei betrat der männliche Tatverdächtige mit einer Sturmhaube maskiert die Trafik, bedrohte die Angestellte (63) mit einer schwarzen Pistole und forderte Bargeld, Fahrscheine und Zigarettenstangen, welche die 63-Jährige aus dem Lagerraum holen musste. Seine Komplizin stand einstweilen unmittelbar vor dem Eingangsbereich Schmiere. Anschließend flüchteten die beiden mutmaßlichen Täter mit der Beute.
Die beiden Tatverdächtigen werden wie folgt beschrieben:

Personsbeschreibung des unbekannten Täters:
- männlich
- stämmige Statur
- zwischen 170 - 180 cm groß
- deutschsprechend
- maskiert mit einer schwarzen Sturmhaube
- bewaffnet mit einer schwarzen Pistole mit kurzem Lauf
- Bekleidung: Camouflagefarbene Schirmkappe – beigefarbene Kapuzenjacke mit schwarzen Ärmeln sowie schwarzen Streifen – unterhalb der Jacke ein graufärbiger Strickpullover mit Rollkragen – grauer Handschuh mit schwarzer Handinnenseite und schwarzem Muster am Handrücken – beige lose sitzende Hose – weiße Schuhe – brauner großer Rucksack mit großen schwarzen Applikationen, goldfarbenes Logo

Personsbeschreibung der mutmaßlichen Komplizin:
- weiblich
- schlanke Statur
- ca. 170 cm groß
- schulterlange Haare
- großvolumiger Rucksack
- Bekleidung: Schirmkappe mit integriertem Ohrenschutz – Hüfte über-ragende Kapuzenjacke – skinny Jeans – Converse Schuhe

Die Schadenshöhe beläuft sich auf eine Summe im unteren 4-stelligen Eurobereich.
Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um die mediale Veröffentlichung von Fotos aus den Überwachungskameras der Trafik. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Süd, unter der Telefonnummer 01-31310 DW 57210 erbeten.

Artikel Nr: 439755
vom Montag, 27.Jänner 2025, 12:40 Uhr.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien-Öffentlichkeitsfahndung nach Trafikraub

wien - Karner: Konsequenter Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus 365 Tage im Jahr

Zwei bislang unbekannte Personen, ein Mann und eine Frau, stehen im Verdacht, am 28.12.2024, gegen 07:00 Uhr, einen Raub in einer Trafik im Bezirk Liesing begangen zu haben.

Dabei betrat der männliche Tatverdächtige mit einer Sturmhaube maskiert die Trafik, bedrohte die Angestellte (63) mit einer schwarzen Pistole und forderte Bargeld, Fahrscheine und Zigarettenstangen, welche die 63-Jährige aus dem Lagerraum holen musste. Seine Komplizin stand einstweilen unmittelbar vor dem Eingangsbereich Schmiere. Anschließend flüchteten die beiden mutmaßlichen Täter mit der Beute.
Die beiden Tatverdächtigen werden wie folgt beschrieben:

Personsbeschreibung des unbekannten Täters:
- männlich
- stämmige Statur
- zwischen 170 - 180 cm groß
- deutschsprechend
- maskiert mit einer schwarzen Sturmhaube
- bewaffnet mit einer schwarzen Pistole mit kurzem Lauf
- Bekleidung: Camouflagefarbene Schirmkappe – beigefarbene Kapuzenjacke mit schwarzen Ärmeln sowie schwarzen Streifen – unterhalb der Jacke ein graufärbiger Strickpullover mit Rollkragen – grauer Handschuh mit schwarzer Handinnenseite und schwarzem Muster am Handrücken – beige lose sitzende Hose – weiße Schuhe – brauner großer Rucksack mit großen schwarzen Applikationen, goldfarbenes Logo

Personsbeschreibung der mutmaßlichen Komplizin:
- weiblich
- schlanke Statur
- ca. 170 cm groß
- schulterlange Haare
- großvolumiger Rucksack
- Bekleidung: Schirmkappe mit integriertem Ohrenschutz – Hüfte über-ragende Kapuzenjacke – skinny Jeans – Converse Schuhe

Die Schadenshöhe beläuft sich auf eine Summe im unteren 4-stelligen Eurobereich.
Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um die mediale Veröffentlichung von Fotos aus den Überwachungskameras der Trafik. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Süd, unter der Telefonnummer 01-31310 DW 57210 erbeten.

Artikel Nr: 439755
vom Montag, 27.Jänner 2025, 12:40 Uhr.



Zugefügt 2025 Januar 15

Karner: Konsequenter Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus 365 Tage im Jahr

Bundespolizei nimmt Marokkaner fest- 34-jähriger Mehrfachtäter wiedererkannt -Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Am 25. Januar befanden sich Einsatzkräfte der Bundespolizei im Bonner Hauptbahnhof auf Streife, als einem der Beamten eine männliche Person ins Auge fiel, welche ihm aus einer am 12. Februar 2024 erfolgten Öffentlichkeitsfahndung bekannt war. Unmittelbar entschied der Uniformierte, den Bekannten zu kontrollieren.

Gegen 19:45 Uhr befanden sich die Bundespolizisten in der Maximilianpassage des Bonner Hauptbahnhofs, als sie den 34-jährigen Polizeibekannten antrafen. Er war einem der Beamten aus einer Öffentlichkeitsfahndung wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen bekannt.

Da sich der Mann vor Ort nicht ausweisen konnte, führten die Einsatzkräfte den Straftäter der Dienststelle zu. Eine Identitätsfeststellung ergab, neben der Personalie des Bekannten, eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Köln wegen sexuellen Übergriffs. Ein weiterer Datenabgleich offenbarte zudem, dass sich die Person ohne gültigen Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik aufhält.

Nach erneuter Einsichtnahme der Bildprints konnte der 34-Jährige zweifelsfrei dem Sexualdelikt zugeordnet werden.

Nach Rücksprache mit der Landespolizei in Bonn kam zum Vorschein, dass gegen den Marokkaner drei weitere Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung laufen.

Die Beamten nahmen den Straftäter daraufhin doppelfunktional wegen des unerlaubten Aufenthalts und der Sexualdelikte fest und überstellten ihn dem Polizeigewahrsam in Bonn. Mittlerweile befindet sich der Mann wieder auf freiem Fuß. Trotz allem muss er sich wegen der Straftaten verantworten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Paula Moll

Telefon: +49 (0) 221 16093-1400
Mobil: +49 (0) 173 56 21 045
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Gereonstraße 43-65
50670 Köln

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin BPOL NRW: 34-jähriger Mehrfachtäter wiedererkannt - Bundespolizei nimmt Marokkaner fest Bonn (ots)

Truppenübungsplätze: Jede Übung ein Gewinn für die Natur

Wer an Truppenübungsplätze denkt, hat sogleich Soldatinnen und Soldaten vor Augen, die mit schwerem Gerät unterwegs sind und dabei im Gelände deutliche Spuren hinterlassen. Doch was zunächst als grober Eingriff in die Natur erscheint, erweist sich bei näherer Betrachtung als Gewinn für Flora und Fauna.
Ein Panzer auf einem Übungsgelände und aus dem Schießrohr kommt eine Flamme heraus


Truppenübungsplätze dienen dazu, die Einsatzbereitschaft von Streitkräften sicherzustellen. Auf ihnen wird geschossen, marschiert und mit schweren Fahrzeugen manövriert – unverzichtbare Teile der militärischen Ausbildung. Das intensive Training unter realistischen Bedingungen, auch von und mit anderen Nationen, gehört zu den wichtigsten Maßnahmen für eine glaubwürdige Landes- und Bündnisverteidigung. Mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Zeitenwende hat die Bedeutung der Truppenübungsplätze für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zugenommen. Truppenübungsplätze werden intensiver genutzt.

Um die verschiedenen Übungsszenarien trainieren zu können, wird viel Fläche benötigt. Daher befinden sich Truppenübungsplätze zumeist auf großflächigen, zusammenhängenden Arealen. Die Mischung aus Wald- und Offenlandflächen bietet den Streitkräften optimale Übungsbedingungen. Während Soldatinnen und Soldaten hier bei Wind und Wetter für den Ernstfall trainieren, haben gleichzeitig viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten auf diesem abwechslungsreichen Landschaftsbewuchs ein Zuhause.
Schutzgebiete auf militärischem Boden

Die Bundeswehr verfügt deutschlandweit über 13 große Truppenübungsplätze, die sich von den Alpen bis zur Ostseeküste erstrecken. Zusammen umfassen sie etwa 150.000 Hektar, von denen rund zwei Drittel Teil des Natura-2000-Netzwerks sind. Dieses von der Europäischen Union aufgestellte Schutzgebietsnetzwerk besteht aus Fauna-Flora-Habitaten und Vogelschutzgebieten und soll den Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume gewährleisten.

Neben den großen Übungsplätzen gehören auch kleinere Standortübungsplätze und wehrtechnische Dienststellen zum Natura-2000-Netzwerk: Rund 50 Prozent der dort genutzten Flächen unterliegen ebenfalls diesem besonderen Schutz. Natura-2000-Flächen dürfen militärisch genutzt werden, unterliegen aber festgelegten Erhaltungsvorgaben, beispielsweise im Hinblick auf Pflegemaßnahmen. Mit den Natura-2000-Gebieten auf Truppenübungsplätzen leistet die Bundeswehr einen erheblichen Beitrag zum länderübergreifenden Naturschutz.
Was macht Truppenübungsplätze so besonders?

Die Natur auf Truppenübungsplätzen zeichnet sich durch eine außergewöhnliche Vielfalt aus. Und die jahrzehntelange militärische Nutzung hat dazu beigetragen, dass dieser anerkannt hohe Wert der Übungsplätze für die Natur und Landschaft entstehen konnte. Denn im Gegensatz zur überwiegend intensiven Bewirtschaftung der Kulturlandschaft in Deutschland, die für den Verlust vieler Lebensräume und das Artensterben verantwortlich ist, bleiben die Übungsplätze von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit Dünge- und Pflanzenschutzmittel verschont und tragen so zum Erhalt der Artenvielfalt bei.

Der militärische Übungsbetrieb, der beispielsweise beim Einsatz von schweren Kettenfahrzeugen zunächst zerstörerisch scheint, lässt durch seine Spurrinnen kleine Feuchtbiotope entstehen, die Libellen und Amphibien als temporäre Habitate dienen. Die Furchen im Boden tragen so zum Erhalt der Vielfalt von Biotopen und Arten auf den Übungsplätzen bei. Für den Übungsbetrieb offengehaltene Flächen wie Schießbahnen haben nur einen geringen Pflanzenbewuchs und bieten dadurch bodenbrütenden Vogelarten wie der Heidelerche wichtige Lebensräume. Auf Truppenübungsplätzen finden sich neben großflächig zusammenhängenden Lebensräumen auch kleinflächige Biotopstrukturen, die wie ein Mosaik miteinander verzahnt sind. Natürliche und naturnahe Biotope wechseln sich mit Kulturbiotopen ab. Darunter sind auch seltene, besonders schützenswerte Formen, die in der Bundesrepublik nahezu verschwunden sind.
Erhalt wertvoller Lebensräume

Von Dünen und Mooren bis hin zu Heideflächen: Auf Bundeswehrübungsplätzen findet sich eine einzigartige Beschaffenheit und Vielfalt an Landschaftsflächen. Um dort die Ausbildung der Streitkräfte zu gewährleisten und einen effektiven Schutz für Natur und Landschaft zu ermöglichen, werden alle Übungsplätze in regelmäßigen Abständen naturschutzfachlich inventarisiert. Diese Bestandsaufnahmen von gesetzlich geschützten Biotopen, Lebensraumtypen und Arten ist die Grundlage für die anschließende Erstellung von Managementplänen. Dabei werden in Abstimmung mit dem militärischen Nutzer und dem Fachpersonal des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) und der Bundeswehr-Dienstleistungszentren (Bhttps://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/06/Logo_of_the_Bundeswehr.svg/684px-Logo_of_the_Bundeswehr.svg.pnghttps://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/06/Logo_of_the_Bundeswehr.svg/684px-Logo_of_the_Bundeswehr.svg.pngwDLZBundeswehr-Dienstleistungszentrum) die für den Naturschutz notwendigen Pflegemaßnahmen festgelegt. Dazu zählt etwa, Flächen ein- bis zweimal jährlich zu mähen oder zu mulchen, aufkommende Gehölze zu beseitigen oder Flächen kontrolliert abzubrennen.

Die Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des Natura-2000-Gebietes führt der jeweilige Geländebetreuungsdienst des BwDLZBundeswehr-Dienstleistungszentrum durch. Zugleich kommen aber auch altbewährte Methoden der Landschaftspflege, vorrangig die extensive Beweidung der Flächen mit Schafen, zum Einsatz. Die Natura-2000-Schutzgebiete auf Truppenübungsplätzen spielen eine entscheidende Rolle dabei, die Artenvielfalt sowie die Flora und Fauna für zukünftige Generationen zu bewahren.



Zugefügt 2025 Januar 15

Truppenübungsplätze: Jede Übung ein Gewinn für die Natur

wien- Drogenbekämpfung Operation Roadrunner: Erfolgreicher Schlag gegen den organisierten Drogenhandel

Fünf Beschuldigte stehen unter Verdacht, mit 80 Kilogramm Kokain gehandelt zu haben.

Bedienstete der Arbeitsgemeinschaft ´Achilles´ des Bundeskriminalamtes konnten im Rahmen der Operation Roadrunner fünf österreichische Staatsbürger im Alter von 25 bis 30 Jahren ausforschen und festnehmen. Die Beschuldigten stehen unter Verdacht, mit insgesamt 80 Kilogramm Kokain gehandelt und einen groß angelegten Drogenhandel unter Zuhilfenahme von Kryptomessengerdiensten betrieben zu haben.

Professionelle Struktur und Organisation

Die akribischen Ermittlungen deckten auf, dass die Beschuldigten äußerst professionell und arbeitsteilig agierten: Ein Beschuldigter fungierte als Buchhalter und dokumentierte die Mengen und finanziellen Transaktionen der Drogenlieferungen. Ein weiterer war für das Lager zuständig und als Kurier tätig. Er erhielt neben einem Gehalt auch Weihnachtsgeld und ein ´Firmenauto´. Die Kokain-Bezugsquellen lagen im Ausland, von wo aus die Gruppe ihre Ware über zwei Linien bezog.

´Mein Dank gilt den Ermittlern des Bundeskriminalamtes, denen durch die ausgezeichnete internationale Vernetzung ein erfolgreicher Schlag gegen die organisierte Drogenkriminalität gelungen ist´, sagte Innenminister Gerhard Karner.

Hinweis durch GTI-Treffen

Ein entscheidender Hinweis, der zur Identifizierung eines Beschuldigten führte, stammte von einem Verkehrsdelikt. Einer der Tatverdächtigen wurde auf einem Video des GTI-Treffens in Kärnten erkannt, nachdem er dort von der Polizei wegen einer Verwaltungsübertretung angezeigt worden war.

´Roadrunner stellen eine ernsthafte, lebensbedrohliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar. Die Bundespolizeidirektion setzt in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt verstärkt auf präventive und repressive Maßnahmen, um diese illegalen Aktivitäten zu stoppen´, sagte Bundespolizeidirektor Michael Takacs.

Kampf gegen Kryptomessenger

Die Arbeitsgemeinschaft ´Achilles´ spielt seit ihrer Gründung im April 2021 eine zentrale Rolle im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Unterstützt von FBI, Europol und weiteren europäischen Staaten wertet sie umfangreiche Daten aus Kryptomessengerdiensten aus. Dies ermöglichte neue Einblicke in die Arbeit organisierter Tätergruppierungen.

Die Ermittler standen und stehen vor der Herausforderung, über eine Milliarde Chatnachrichten auszuwerten, darunter durchschnittlich 4,5 Millionen Nachrichten pro Beschuldigtem. Auch in diesem Fall nutzten die Tatverdächtigen Kryptomessengerdienste, um ihre Handlungen abhörsicher zu koordinieren.

Zeitgleiche Festnahmen und Sicherstellungen

Im Oktober 2024 führten die Einsatzkräfte zeitgleiche Hausdurchsuchungen und Festnahmen an mehreren Orten durch. Die Aktion, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien erfolgte, wurde durch die Einsatzkräfte des EKO Cobra unterstützt.

Im Zuge der Maßnahmen wurden Vermögenswerte im Wert von 300.000 Euro sichergestellt, darunter Bargeld, Kryptowallets und Fahrzeuge. Die fünf Beschuldigten wurden festgenommen befinden sich seither in Untersuchungshaft.

´Die Operation Roadrunner unterstreicht, wie effektiv nationale und internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die organisierte Kriminalität ist. Die engagierte Arbeit der AG Achilles beweist, dass auch organisierte Tätergruppen mit hohem Professionalitätsgrad nicht unantastbar sind. Das Bundeskriminalamt wird alles daransetzen, die Sicherheit in Österreich nachhaltig zu stärken´, sagte Andreas Holzer, der Direktor des Bundeskriminalamtes.
Die Beschuldigten stehen unter Verdacht, mit insgesamt 80 Kilogramm Kokain gehandelt und einen groß angelegten Drogenhandel unter Zuhilfenahme von Kryptomessengerdiensten betrieben zu haben.
Foto: © BMI/Alexander Tuma

Artikel Nr: 27698 vom Sonntag, 26. Jänner 2025, 08:07 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion



Zugefügt 2025 Januar 27

wien- Drogenbekämpfung Operation Roadrunner: Erfolgreicher Schlag gegen den organisierten Drogenhandel

Schlag gegen internationales Drogen-Kartell: drei Festnahmen

09. Januar 2025

Das Bundeskriminalamt ist am 09. Januar 2025 im Auftrag der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) gegen mutmaßliche Mitglieder des so genannten Balkan-Kartells vorgegangen. Der Gruppierung wird Rauschgift- und Waffenhandel vorgeworfen.

Bei den polizeilichen Maßnahmen wurden 19 Wohngebäude, Firmen und Hotels im Raum Nordrhein-Westfalen (Köln, Rommerskirchen und Leverkusen) sowie in Niedersachsen (Cloppenburg und Oldenburg) durchsucht. Dabei wurden Waffen und Munition, ca. 1,5 kg Betäubungsmittel, Kryptohandys, Geldzählmaschinen sowie Wertgegenstände (hochpreisige Uhren, Schmuck und ein Motorrad) sichergestellt sowie Vermögenswerte von über 150.000 Euro gesichert. Drei Beschuldigte konnten festgenommen werden.

Der Erfolg der heutigen Maßnahmen ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit des BKA mit Europol, der US-amerikanischen Drogenbekämpfungsbehörde DEA und weiterer Ermittlungsbehörden mehrerer europäischer Staaten.

Das Balkan-Kartell

Das Balkan-Kartell setzt sich aus Gruppierungen der Organisierten Kriminalität und kriminellen Netzwerken vom Westbalkan, insbesondere aus den Staaten Montenegro, Serbien, Kroatien, Bosnien und Slowenien zusammen. Sie agieren hauptsächlich in Europa und Südamerika.

Vorwurf des Drogenhandels im großen Stil

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2019 und 2021 mehrere Kokaingroßtransporte von bis zu 4.500 Kilogramm von Südamerika nach Europa durchgeführt sowie illegal mit automatischen Schusswaffen und Pistolen gehandelt zu haben.

Drogengewinne im legalen Wirtschaftskreislauf

Die Tätergruppierung soll legale Geschäftsstrukturen genutzt haben, um ihre Gewinne in Millionenhöhe zu reinvestieren. Unter anderem sollen sie Luxusgüter und Immobilen gekauft haben, um ihre illegal erlangten Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf zu bringen.

Hintergrundinformationen:

Der Kokainschmuggel

Der Kokainschmuggel wirft dabei oft so hohe Gewinne ab, dass die Profiteure hohe Bestechungsgelder zahlen können. Zudem wenden Tätergruppierungen teils massive Gewalt an, um Fehlverhalten von Mitgliedern zu sanktionieren oder um Dritte zu bedrohen und einzuschüchtern.
Von Südamerika gelangt das Kokain meist über den Seeweg nach Westeuropa. Haupteinfallstore sind die Häfen Antwerpen in Belgien und Rotterdam in den Niederlanden.

Geldwäsche

Geldwäsche dient dazu, kriminelle Gewinne durch Verschleierung über die wahre Herkunft der Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen. Das festgestellte Volumen der Geldwäsche beläuft sich für das Jahr 2023 auf rund 166 Millionen Euro. Die hohen Gewinne verleihen der Organisierten Kriminalität die Ressourcen, hohe Bestechungsgelder zu zahlen. Einflussnahme konnte gemäß des Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2023 in Deutschland bei 97 OK-Verfahren nachgewiesen werden. In anderen europäischen Staaten wie Belgien, den Niederlanden oder Schweden wird bereits deutlich, dass das staatliche Gewaltmonopol durch die OK unterwandert wird.



Zugefügt 2025 Januar 15

Schlag gegen internationales Drogen-Kartell: drei Festnahmen

Religionszugehörigkeit und religiöse Alltagspraxis bei Geflüchteten

Projekts ´Analysen zu Religion im Migrationskontext´ (AReMi) entstanden und basieren auf den Daten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten aus dem Jahr 2021. Es wird untersucht, welche Bedeutung die Religion für das Leben der Geflüchteten hat und in welchem Ausmaß sowie in welcher Form sie ihren Glauben praktizieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Besuch religiöser Veranstaltungen inklusive der persönlichen Gründe für die Teilnahme bzw. für das Fernbleiben. Des Weiteren wird die Nutzung digitaler religiöser Inhalte und Angebote beleuchtet. Der Bericht untersucht auch Veränderungen religiöser Merkmale im Zeitverlauf unter Einbeziehung von Daten derselben Personen aus früheren Jahren, wobei auch die Auswirkungen der COVID19-Pandemie thematisiert werden.
Zentrale Erkenntnisse
Geflüchtete sind überwiegend religiös und leben ihren Glauben aktiv

Die deutliche Mehrheit der Geflüchteten gehört im Jahr 2021 einer Religion an, vorwiegend dem Islam. Dabei bezeichnen sich die Religionsangehörigen mehrheitlich als gläubig und ihr Glaube hat meist einen hohen Stellenwert in ihrem Leben. Bei christlichen und muslimischen Religionsangehörigen spiegelt sich diese ausgeprägte Religiosität auch in einer hohen Gebetshäufigkeit wider, aber nicht immer im Besuch religiöser Veranstaltungen. Christliche Geflüchtete besuchen deutlich häufiger religiöse Veranstaltungen als Angehörige nicht-christlicher Religionen.
Zeitliche Konflikte und unpassende Angebote stehen dem Besuch religiöser Veranstaltungen teilweise entgegen

Die Gründe für oder gegen den Besuch religiöser Veranstaltungen können sehr vielfältig sein. So ist beispielsweise im Islam der Moscheebesuch nur für Männer eine religiöse Pflicht. Geflüchtete, die zwar einer Religion angehören, aber nie religiöse Veranstaltungen besuchen, nennen neben nicht näher spezifizierten sonstigen Gründen insbesondere zeitliche Hinderungsgründe sowie einen Mangel an passenden Angeboten. Teilweise wird der Besuch als nicht wichtig für die Ausübung des Glaubens erachtet. Geflüchtete, die einer Religion angehören und zumindest gelegentlich an religiösen Veranstaltungen teilnehmen, tun dies vor allem aus religionsbezogenen Gründen, z.B. aus religiöser Pflicht, oder aus individuellen Gründen, z.B. weil die Teilnahme Kraft und Zuversicht gibt.
Nutzung digitaler religiöser Inhalte als weiterer Aspekt der religiösen Alltagspraxis

Erstmals wurde im Rahmen der IAB-BAMF-SOEP-Befragung auch die Nutzung digitaler religiöser Inhalte und Angebote als weiterer Aspekt religiöser Alltagspraxis untersucht. Rund jede fünfte Person nimmt solche Angebote mindestens monatlich in Anspruch, wobei die Nutzung sehr vielfältig ist. Die Analysen zeigen auch, dass digitale religiöse Inhalte insbesondere eine Ergänzung zu nicht digitalen religiösen Aktivitäten darstellen und weniger ein Ersatz für fehlende Angebote geeigneter religiöser Veranstaltungen sind.

Die Kurzanalyse wurde verfasst von: Dr. Amrei Maddox

Religionszugehörigkeit und religiöse Alltagspraxis bei Geflüchteten: Herunterladen pdf, 302KB, barrierefrei





Zugefügt 2025 Januar 15

Religionszugehörigkeit und religiöse Alltagspraxis bei Geflüchteten

Polizei Berlin- SEK-Einsatz nach Bedrohung mit Waffe - Lichtenberg


In der vergangenen Nacht wurden Einsatzkräfte der Polizei wegen einer Bedrohung mit einer Schusswaffe nach Friedrichsfelde alarmiert. Nach bisherigen Erkenntnissen und Aussagen gerieten drei Männer im Alter von 23, 36 und 44 Jahren gegen 23 Uhr vor der Wohnung des 44-Jährigen im Hausflur eines Mehrfamilienhauses in der Robert-Uhrig-Straße in einen nachbarschaftlichen Streit. Der 36-jährige Bruder des 44-Jährigen soll dabei versucht haben, den 23-Jährigen zu schlagen. Währenddessen kehrte der 44-Jährige in seine Wohnung zurück und soll eine Waffe geholt und diese durchgeladen haben. Daraufhin löste sich der 23-Jährige aus den Handgreiflichkeiten mit dem 36-Jährigen und flüchtete aus dem Haus in Richtung Zachertstraße. Der 36-Jährige soll ihm zunächst hinterhergerannt sein, jedoch die Verfolgung eingestellt haben. Zum Ort alarmierte Einsatzkräfte des Abschnitts 34 nahmen den 36-Jährigen fest. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden sie eine Schreckschusswaffe, die sie beschlagnahmten. Da der Mann über Schmerzen in der Schulter klagte, forderten die Beamten einen Rettungswagen an. Der 36-Jährige lehnte jedoch eine Fahrt in ein Krankenhaus und eine dortige Behandlung ab. Nach Abschluss der Identitätsfeststellung wurde der Mann aus den polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen. Da nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, ob es sich bei der Waffe um die vorgezeigte Waffe des 44-Jährigen während der Streitigkeiten handelte, ordnete die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 44-Jährigen an. Beamte des Spezialeinsatzkommandos drangen in die Wohnung ein und nahmen dort den 44-Jährigen fest. Es wurden keine weiteren Schusswaffen gefunden. Der 44-Jährige wurde bei der Festnahme im Gesicht verletzt und ambulant vor Ort behandelt. Anschließend brachten Einsatzkräfte der Polizei den Mann für eine erkennungsdienstliche Behandlung in ein Polizeigewahrsam. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 44-Jährige entlassen. Die weiteren Ermittlungen hat ein Fachkommissariat der Direktion 3 (Ost) übernommen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin SEK-Einsatz nach Bedrohung mit Waffe 26.01.2025 Lichtenberg

Medizinprodukte: EU-Kommission will gegen Diskriminierung bei Auftragsvergabe in China vorgehen

Ein heute veröffentlichter Bericht enthält eindeutige Beweise dafür, dass China den Zugang von EU-Medizinproduktherstellern zu seinen staatlichen Aufträgen in unfairer und diskriminierender Weise beschränkt. Der Bericht zeigt die wichtigsten Ergebnisse der ersten Untersuchung im Rahmen des EU-Instruments zum internationalen Beschaffungswesen (IPI).

Basierend auf diesen Erkenntnissen wird die Kommission Maßnahmen entwickeln, wie in diesem Bereich wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden können.

Vorteilhafte Handelsbeziehungen mit China aufrechterhalten

EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič erklärte: „Die Europäische Kommission möchte mit Nachdruck offene, faire und für beide Seiten vorteilhafte Handelsbeziehungen mit China aufrechterhalten, auch im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Offenheit muss jedoch auf Gegenseitigkeit beruhen: staatliche Verträge in der EU stehen Drittländern offen, und wir erwarten von anderen Ländern, dass sie unsere Unternehmen ähnlich fair behandeln. Wir haben festgestellt, dass China Hersteller von Medizinprodukten in der EU bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge diskriminiert, und während wir dem Dialog weiterhin Vorrang einräumen, um Lösungen zu finden, sind wir bereit, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu verteidigen und einen fairen Wettbewerb zu unterstützen.“

Nächste Schritte

Die EU ist nach wie vor entschlossen, einen konstruktiven Dialog mit China zu führen, der darauf abzielt, die diskriminierenden Maßnahmen anzugehen und zu beseitigen. In Ermangelung einer annehmbaren Lösung wird die Kommission nun die möglichen nächsten Schritte sorgfältig prüfen, einschließlich der Möglichkeit, Maßnahmen im Rahmen des IPI zu ergreifen. Stellt sie fest, dass eine solche Vorgehensweise im Interesse der EU liegt, könnten die Maßnahmen als letztes Mittel die Beschränkung oder den Ausschluss chinesischer Bieter bei öffentlichen Aufträgen in der EU umfassen.

Hintergrund

Der heute veröffentlichte Bericht der Kommission kommt zu dem Schluss, dass China verschiedene Formen der direkten und indirekten Diskriminierung von Medizinprodukten und Lieferanten aus der EU eingeführt hat, was zu einer schwerwiegenden und wiederkehrenden Beeinträchtigung ihres Zugangs zu diesem Markt im gesamten chinesischen Hoheitsgebiet geführt hat. Diese Diskriminierung betrifft alle Kategorien von Medizinprodukten.

Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU gehört zu den größten und zugänglichsten in der Welt. Darüber hinaus verzeichneten die chinesischen Ausfuhren von Medizinprodukten in die EU zwischen 2015 und 2023 einen Anstieg um mehr als 100 Prozent, was die allgemeine Offenheit des EU-Marktes belegt.

Das Instrument für das internationale Beschaffungswesen trat am 29. August 2022 in Kraft. Mit dem Instrument soll das Gleichgewicht zwischen den Möglichkeiten für EU-Unternehmen, die sich außerhalb der EU bewerben, wiederhergestellt und ein offener und fairer Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge weltweit gefördert werden. Sein Hauptziel besteht darin, die gegenseitige Öffnung der Märkte für öffentliche Aufträge für Wirtschaftsteilnehmer aus der EU und Lieferungen aus der EU zu fördern.

Als Reaktion auf Maßnahmen und Praktiken auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte leitete die Kommission am 24. April 2024 ihre erste Untersuchung im Rahmen der Verordnung ein.

Jede im Rahmen des IPI erlassene Maßnahme muss spezifisch sein und auf den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Effizienz beruhen, wobei mögliche Versorgungsprobleme zu berücksichtigen sind.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

IPI-Bericht über den chinesischen Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen

EU-Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen

Einleitung einer IPI-Beschwerde

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Januar 15

Medizinprodukte: EU-Kommission will gegen Diskriminierung bei Auftragsvergabe in China vorgehen

EU-Kommission überweist 13,5 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität an Deutschland

Die Europäische Kommission hat am 23. Dezember 2024 die Summe von 13,5 Mrd. Euro an nicht rückzahlbaren Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), dem Herzstück des europäischen Aufbauprogramms NextGenerationEU, an Deutschland überwiesen.

Deutschland hatte im Rahmen seines nationalen Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) am 13. September 2024 den zweiten und dritten Zahlungsantrag als gemeinsamen Antrag eingereicht. Der Antrag über insgesamt 16 Etappenziele und 26 Zielwerte wurden seitens der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten einhellig positiv bewertet. Die formale Billigung des Antrags erfolgte am 17. Dezember 2024. Von den insgesamt im DARP enthaltenen 144 Etappenzielen und Zielwerten sind damit 88 erfüllt. Deutschland liegt damit bei der Umsetzung des DARP voll im Zeitplan.

Mit insgesamt drei ausgezahlten Mitteltranchen im Gesamtumfang von rund 19,8 Mrd. Euro hat Deutschland jetzt fast Zweidrittel seiner insgesamt verfügbaren 30,3 Mrd. Euro aus der ARF abgerufen. Damit steht Deutschland bezüglich des Mittelabrufs mit an der Spitze der EU-Mitgliedstaaten.

Die verbliebenen Deutschland zustehenden Mittel von 10,5 Mrd. Euro werden 2025 und 2026 im Rahmen eines vierten und fünften Auszahlungsantrages abgerufen.

Von den umgesetzten Reformen und Investitionen profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen u. a. in den Bereichen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Gesundheitswesen, allgemeine und berufliche Bildung, erneuerbare Energien und Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur und Wohnraum.
Zu den geförderten Bereichen gehören zudem Forschung und Innovation für den ökologischen Wandel sowie Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien.




Zugefügt 2025 Januar 27

EU-Kommission überweist 13,5 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität an Deutschland

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025

Höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, vollständiger Ausgleich der kalten Progression und vieles mehr: Zum 1. Januar 2025 wirken zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen.

Für Bürgerinnen und Bürger

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progression
Nach der rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro und der ebenfalls rückwirkenden Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags für 2024 um 114 Euro auf 3.306 Euro pro Elternteil wird es auch für 2025 Änderungen beim Grundfreibetrag und dem steuerlichen Kinderfreibetrag geben.

Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2025 gewährleistet. Gleichzeitig werden mit der Anhebung die Effekte der sogenannten kalten Progression ausgeglichen.

Zum vollständigen Ausgleich der kalten Progression werden mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ die Tarifeckwerte im Umfang der maßgeblichen Inflationsrate für 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben (2026: 2 Prozent).

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2025 um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (1.464 Euro) ergibt sich eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags auf insgesamt 4.800 Euro pro Elternteil beziehungsweise 9.600 Euro pro Kind.

Zudem wird das Kindergeld von bisher 250 Euro zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro sowie zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat erhöht.
Übersicht über den Grundfreibetrag
Übersicht über die Freibeträge für Kinder

Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag
Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zur Lohnsteuer oder veranlagten Einkommensteuer gezahlt haben, durch die Anhebung der bestehenden Freigrenze vollständig entfallen. Die Freigrenze bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, also die Lohnsteuer oder veranlagte Einkommensteuer. Die Freigrenze von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro). Die Anhebung der Freigrenze führt auch zu einer Verschiebung der sogenannten Milderungszone, in der die Lohn-/Einkommensteuerpflichtigen entlastet werden, die den Solidaritätszuschlag noch teilweise zahlen. In der Milderungszone, die sich an die Freigrenze anschließt, wird die Durchschnittsbelastung durch den Solidaritätszuschlag allmählich an die Normalbelastung von 5,5 Prozent herangeführt. Dadurch wird beim Überschreiten der Freigrenze ein Belastungssprung vermieden. Erst nach Überschreiten der Milderungszone ist der Solidaritätszuschlag unverändert in voller Höhe zu zahlen.

Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten
Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen nicht abziehbar. Als familienpolitische Maßnahme wird ab dem Veranlagungszeitraum 2025 die Begrenzung auf 80 Prozent der Aufwendungen und der Höchstbetrag der als Sonderausgaben abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten auf 4.800 Euro je Kind erhöht.

Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung auf 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher sind es bei Gebäuden mit mehreren Wohn-/Gewerbeeinheiten nur 15 Kilowatt (peak)/je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Außerdem wird klargestellt, dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft betragen.

Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
Gesetzliche Krankenkassen sind u. a. verpflichtet, in ihren Satzungen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten oder Leistungen für Schutzimpfungen in Anspruch nehmen, Anspruch auf einen Bonus haben. Ferner sollen sie in ihren Satzungen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die regelmäßig Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention in Anspruch nehmen oder an vergleichbaren, qualitätsgesicherten Angeboten zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens teilnehmen, Anspruch auf einen Bonus haben. Um eine administrativ komplexe Aufteilung insbesondere in Fällen pauschaler Ausgestaltung der Bonusmodelle bei gleichzeitig regelmäßig sehr geringer steuerlicher Auswirkung im Einzelfall zu vermeiden, wurde im Wege einer Verwaltungsregelung eine Vereinfachungsregelung geschaffen. Nach dieser stellen Bonusleistungen bis zu einer Höhe von 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr den Sonderausgabenabzug nicht mindernde Leistungen der Krankenkasse dar; in Höhe des übersteigenden Betrags wird von einer Beitragsrückerstattung ausgegangen. Der Steuerpflichtige kann indes nachweisen, dass es sich auch bei dem übersteigenden Betrag um Leistungen der Krankenkasse handelt. Diese Regelung galt für bis zum 31. Dezember 2024 geleistete Zahlungen und wird nun gesetzlich verstetigt, weil sich die Vereinfachungsregelung in der Praxis bewährt hat.

Wohngemeinnützigkeit, vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen
Die vergünstigte Vermietung an hilfebedürftige Personen erfüllt wohngemeinnützige Zwecke. Insofern ist diese Vermietung als ideelle Zweckverwirklichung anzusehen. Potentiell entstehende Verluste können damit mit anderen Einnahmen aus dem ideellen Bereich ausgeglichen werden. Soweit eine steuerbegünstigte Körperschaft Wohnraum nicht vergünstigt an eine hilfebedürftige Person überlässt, dient dies nicht mehr der ideellen Zweckverwirklichung und ist als steuerfreie Vermögensverwaltung einzuordnen; führt aber regelmäßig nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Durch die Wohngemeinnützigkeit soll bezahlbares Wohnen insbesondere für Personen mit geringen Einkommen ermöglicht werden. Die Körperschaft ist verpflichtet, die Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete anzusetzen. Dies wird zur Vermeidung von Bürokratie nur zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses und bei Mieterhöhungen geprüft.

Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen
Mit der Streichung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen wurde dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer mehr Geltung verschafft. Die Verluste sind wieder uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Außerdem wurden den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung Rechnung getragen.

Erbschaftsteuer
Der bisherige Erbfallkosten-Pauschbetrag von 10.300 Euro wird auf 15.000 Euro angehoben. Dadurch wird es in weniger Fällen erforderlich, erbfallbedingte Kosten – wie z. B. Beerdigungskosten – einzeln nachzuweisen.

Änderungen bei der Biersteuer
Die bisher vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer wird von 2 hl auf 5 hl erhöht, um den Bürokratieaufwand für die Beteiligten und den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Aus demselben Grund entfällt die bisher bestehende Anzeigepflicht für die Brauvorgänge.

Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Die im nationalen Umsatzsteuerrecht enthaltenen Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen sind an die unionsrechtlichen Vorgaben in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie anzupassen. Im Ergebnis bleiben die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert umsatzsteuerfrei.

Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des reformierten Rechts erhoben. Im Grundgesetz wurde die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer festgeschrieben. Gleichzeitig wurde den Ländern das Recht eingeräumt, bei der Grundsteuer eigene, vom Bundesgesetz abweichende landesrechtliche Regelungen einzuführen. Davon haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen umfassend Gebrauch gemacht und eigene Grundsteuer-Modelle eingeführt. Andere Länder weichen nur punktuell vom sogenannten Bundesmodell ab (Berlin, Bremen, Saarland und Sachsen im Bereich der Steuermesszahlen, Nordrhein-Westfalen, voraussichtlich Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Bereich des kommunalen Hebesatzrechts). Auf der Grundlage der im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwerte und anderen Bemessungsgrundlagen sowie der auf den Hauptveranlagungszeitpunkt 1. Januar 2022 beziehungsweise 1. Januar 2025 festgesetzten Grundsteuermessbeträge bestimmen die Gemeinden, mit welchem Hundertsatz des Grundsteuermessbetrags (Hebesatz) die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 erhoben wird. Den Gemeinden wurde zusätzlich das Recht eingeräumt, ab dem Jahr 2025 aus städtebaulichen Gründen auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzusetzen. Die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer ergibt sich aus den Grundsteuerbescheiden, deren Versand im Herbst 2024 begonnen hat.

Zum Seitenanfang
Für die Wirtschaft

E‑Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Hierbei sind folgende Übergangsregelungen vorgesehen:
In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung (z. B. Papierrechnung oder mit Zustimmung des Empfängers E-Mail mit einer PDF-Datei) auszustellen. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen in Empfang nehmen zu können. Die Vorhaltung eines E-Mail-Postfachs ist hierfür ausreichend.

Besteuerung der Kleinunternehmer
Bislang konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung im Inland in Anspruch nehmen. Um Wettbewerbsverzerrungen für Kleinunternehmer im Binnenmarkt zu vermeiden und das Wachstum und die Entwicklung des grenzüberschreitenden Handels zu begünstigen, können zum 1. Januar 2025 auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anwenden. Damit in Deutschland ansässige Unternehmer die Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können, wird ein besonderes Meldeverfahren eingeführt (§ 19a UStG).

Möglichkeit der Vergütung der Umsatzsteuer von Kraftstoffen, die zur Weiterleitung bestimmt sind, bei nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern
Vorsteuerbeträge, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen, sind von der Vergütung der Umsatzsteuer bei Unternehmern, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, ausgeschlossen. Dies betrifft bisher nach dem Gesetzeswortlaut – wie vom Gesetzgeber gewollt – den Bezug von Kraftstoffen, die selbst verbraucht werden, aber – ungewollt – auch den Bezug von Kraftstoffen, die weitergeliefert werden. Mit einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird der Ausschluss auf den Bezug von Kraftstoffen, die selbst verbraucht werden, beschränkt. Dies dient der Steuergerechtigkeit und vermeidet die bisher für den Bezug von weitergelieferten Kraftstoffen regelmäßig durchzuführende abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen.

Zum Seitenanfang
Für fairen Steuerwettbewerb

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 (BEPS-MLI) für die Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Malta, der Slowakei und Malta wirksam. Das BEPS-MLI sieht verschiedene Regelungen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Streitbeilegung vor.

Zum Seitenanfang
Für die Landwirtschaft

Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Zur Abmilderung von Gewinnschwankungen infolge des Klimawandels und allgemein schwankender Witterungsbedingungen gab es bei der Einkommensteuer eine bis Ende 2022 befristete Tarifermäßigung auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Klimabedingte Ernteausfälle treffen insbesondere kleinere und mittlere land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Da sich die Situation der Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert hat, wird die Tarifermäßigung bis 2028 befristet fortgeführt.

Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte
Land- und Forstwirte können bei der Umsatzsteuer die sogenannte Durchschnittssatzbesteuerung anwenden. Diese – ebenfalls sogenannten – Pauschallandwirte wenden danach einen besonderen Steuersatz an. Dessen Höhe darf europarechtlich nicht dazu führen, dass die Pauschallandwirte insgesamt Erstattungen erhalten, die über die Mehrwertsteuer-Vorbelastung hinausgehen. Deshalb muss die Höhe des Durchschnittssatzes jährlich überprüft werden. Dazu wird nunmehr eine Verordnungsermächtigung und eine Verpflichtung eingeführt, ab dem Jahr 2025 den anhand konkreter Berechnungsschritte für das Folgejahr ermittelten Durchschnittssatz durch eine Rechtsverordnung festzusetzen. Die bisherige Überprüfung des Durchschnittssteuersatzes hat ergeben, dass der Durchschnittssatz für das Kalenderjahr 2025 7,8 Prozent beträgt (2024: 8,4 Prozent ab dem 6. Dezember 2024, davor 9 Prozent).

Zum Seitenanfang
Für Bürokratieabbau

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Damit reduzieren sich die Kosten für das Aufbewahren, weil beispielsweise keine zusätzlichen Räume für die Lagerung der Unterlagen angemietet werden müssen. Kosten, die die elektronische Speicherung verursachen, werden mit den verkürzten Fristen ebenfalls reduziert.

Zentrale Datenbank für die Steuerberatung
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater wird eine zentrale Vollmachtsdatenbank im Bereich der sozialen Sicherung entstehen. Damit werden Arbeitgeber entlastet, weil sie ihrer Steuerberatung keine schriftlichen Vollmachten mehr für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen. Eine Generalvollmacht wird genügen. Sie wird in der Datenbank elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden können. Schätzungen zur Folge werden dadurch neun von zehn Vorgängen hinfällig.

Längere Bekanntgabefristen bei Verwaltungsakten, z. B. Steuerbescheiden
Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an. Für die Frist ist wiederum das Bekanntgabedatum des Bescheides von Bedeutung und somit vor allem, wann dieser zur Post gegeben wurde. Bislang galt eine Dreitagesvermutung, wonach der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben galt. Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert und deshalb auch die diesbezüglichen Bekanntgaberegelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten angepasst, nämlich durch Änderung der Dreitagesvermutung auf nun vier Tage. Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf so wie bei der bisherigen Dreitagesfrist auf den Ablauf des nächsten Werktages. Die Neuregelung ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.

Zum Seitenanfang
Für die Gesundheit

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2021 sieht mehrere stufenweise Erhöhungsschritte bei den Tabaksteuertarifen vor. Die ersten Erhöhungsschritte traten zum 1. Januar 2022 in Kraft. Weitere Erhöhungsschritte treten bis 2026 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2025 gilt:

Für Zigaretten gilt ein Steuertarif in Höhe von 11,71 Cent je Stück und 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 24,163 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette.
Für Feinschnitt gilt ein Steuertarif in Höhe von 57,85 Euro je Kilogramm und 17,20 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 121,51 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts.
Für Wasserpfeifentabak gilt seit dem 1. Januar 2022 neben dem Steuertarif für Pfeifentabak (15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 26,00 Euro je Kilogramm) eine Zusatzsteuer. Diese Zusatzsteuer erhöht sich von 19 Euro je Kilogramm auf 21 Euro je Kilogramm.
Für Substitute für Tabakwaren gilt ein Steuertarif in Höhe von 0,26 Euro je Milliliter.

Zum Seitenanfang
Für mehr Klarheit

Energiesteuergesetz
Die Energiesteuer auf als Kraftstoff versteuertes Erdgas steigt von 18,38 Euro/MWh (1,838 ct/kWh) auf 22,85 Euro/MWh (2,285 ct/kWh). Die Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr steigt für Erdgas von 1,32 Euro/MWh auf 1,64 Euro/MWh. Die Steuerentlastung für sogenannten Agrardiesel sinkt von 128,88 Euro/1000 l auf 64,44 Euro/1000 l.

Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden
Finanzbehörden können den zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen dem Steuergeheimnis unterliegende Informationen offenbaren, soweit ihre Kenntnis für die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln erforderlich ist. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden selten derartige Ersuchen an Finanzbehörden stellen, da sie von den Bewilligungsbehörden nicht oder nicht umfassend über Fälle zu Unrecht erlangter Leistungen aus öffentlichen Mitteln informiert werden, denn trotz der Möglichkeit der Weitergabe ist das Steuergeheimnis zu wahren. Die bisherige Regelung ging deshalb bislang häufig ins Leere und wird nunmehr geheilt.




Zugefügt 2025 Januar 15

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025

Senatskanzlei Senat ebnet Weg für mehr Wohnungsbau in Lichtenberg

Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, hat den Senat heute über die Ausübung des Eingriffsrechts nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) unterrichtet. Gegenstand ist ein Grundstück der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE in Lichtenberg. Nach intensiven und langwierigen Abstimmungen zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie dem Bezirksamt Lichtenberg konnte der Senat nun einen entscheidenden Durchbruch für ein wichtiges Wohnungsbauprojekt erzielen.

Für den Bau von 105 Wohneinheiten in der Joachimsthaler Straße in Berlin-Hohenschönhausen muss ein bestehender Spielplatz verlegt und am neuen Standort neu geschaffen und aufgewertet werden. Hierfür ist die Änderung einer sogenannten Dienstbarkeit erforderlich, die eine Teilfläche des Spielplatzes betrifft. Eine Dienstbarkeit ist ein Recht, das jemand hat, ein fremdes Grundstück in einer bestimmten Weise zu nutzen oder die Nutzung des eigenen Grundstücks durch den Eigentümer einzuschränken (Beispiel: Wegerecht, Leitungsrecht). Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen.

Die Löschung der bestehenden Dienstbarkeit und die Neueintragung für die nördlich gelegene Fläche ist im dringenden Gesamtinteresse Berlins, da andernfalls der Bau von über 100 Wohneinheiten durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft nicht realisiert werden könnte. Die Einigung auf Löschung und Verlegung der Dienstbarkeit konnte durch die Ausübung des Eingriffsrechts durch den Senat zur Überwindung der teilweise widersprüchlichen Interessen erzielt werden.

Ergänzend zu den neuen Spiel-, Bewegungs- und Erholungsflächen werden von der HOWOGE südlich der Plauener Straße Flächen mit Aufenthaltsqualität gestaltet, freiräumlich aufgewertet und nach Fertigstellung an das Bezirksamt übergeben. Diese Einigung schafft die Grundlage für dringend benötigte bezahlbare Wohnungen. Die Planung und Umsetzung des Wohnungsbauprojektes sollen nun zügig fortgeführt werden.
Kontakt

Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Tel.:
(030) 90173-4040
E-Mail an Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatskanzlei Senat ebnet Weg für mehr Wohnungsbau in Lichtenberg

Rede von Kommissionspräsidentin von der Leyen auf dem Weltwirtschaftsforum

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos dafür plädiert, zusammenzuarbeiten, um einen globalen Wettlauf nach unten zu vermeiden. Es sei in niemandes Interesse, die Bande der Weltwirtschaft zu zerreißen. Die Kommissionspräsidentin betonte: „Diese neue Zusammenarbeit mit Ländern auf der ganzen Welt ist nicht nur eine wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern eine Botschaft an die Welt. Sie ist die Antwort Europas auf den zunehmenden globalen Wettbewerb. Wir wollen mehr Zusammenarbeit mit allen, die dafür offen sind. Und dazu gehören selbstverständlich auch unsere engsten Partner. Ich denke dabei natürlich an die Vereinigten Staaten von Amerika. Es gibt keine anderen Volkswirtschaften in der Welt, die so eng miteinander verflochten sind wie wir.“ Für beide Seiten stünde viel auf dem Spiel, so von der Leyen.

Die Kommissionspräsidentin sagte weiter: „Unsere oberste Priorität wird daher sein, frühzeitig in Kontakt zu treten, gemeinsame Interessen zu erörtern und zu Verhandlungen bereit zu sein. Wir werden pragmatisch vorgehen, aber wir werden stets an unseren Grundsätzen festhalten. Um unsere Interessen zu schützen und unsere Werte zu wahren – das ist der europäische Weg.“

Volkswirtschaften in EU und USA eng miteinander verflochten

Zu den engen volkswirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den USA sagte von der Leyen: „Es gibt keine anderen Volkswirtschaften in der Welt, die so eng miteinander verflochten sind wie wir. Europäische Unternehmen beschäftigen in den USA 3,5 Millionen Amerikanerinnen und Amerikaner. Und eine weitere Million amerikanische Arbeitsplätze hängen direkt vom Handel mit Europa ab. Ganze Lieferketten überspannen den Atlantik. So wird beispielsweise ein amerikanisches Flugzeug mit Steuerungssystemen und Kohlefasern aus Europa gebaut. Und amerikanische Medikamente werden mit Chemikalien und Laborwerkzeugen hergestellt, die von unserer Seite des Atlantiks kommen.

Gleichzeitig importiert Europa doppelt so viele digitale Dienstleistungen aus den USA wie aus dem gesamten asiatisch-pazifischen Raum. Von allen US-Vermögenswerten im Ausland befinden sich zwei Drittel in Europa. Und die USA liefern über 50 Prozent unseres Flüssiggases. Das Handelsvolumen zwischen uns beläuft sich auf 1,5 Billionen Euro, was 30 Prozent des Welthandels entspricht.“

Neue Ära des geostrategischen Wettbewerbs

Die Kommissionspräsidentin betonte weiter: „Die auf Zusammenarbeit ausgerichtete Weltordnung, wie wir sie uns vor 25 Jahren vorgestellt haben, ist nicht Wirklichkeit geworden. Stattdessen sind wir in eine neue Ära des rauen geostrategischen Wettbewerbs eingetreten. Die größten Volkswirtschaften der Welt konkurrieren um den Zugang zu Rohstoffen, um neue Technologien und globale Handelswege.“

Dabei sei es wichtig, ein Gleichgewicht zu finden zwischen der Notwendigkeit, unsere Sicherheit zu schützen, und unserer Chance auf Innovation und Steigerung unseres Wohlstands, so von der Leyen: „In diesem Sinne müssen wir zusammenarbeiten, um einen globalen Wettlauf nach unten zu vermeiden. Denn es ist in niemandes Interesse, die Bande der Weltwirtschaft zu zerreißen.

Und Europa wird weiterhin die Zusammenarbeit suchen – nicht nur mit unseren langjährigen gleichgesinnten Freunden, sondern mit jedem Land, mit dem wir gemeinsame Interessen haben. Unsere Botschaft an die Welt ist einfach: Wenn gegenseitige Vorteile in Sicht sind, sind wir bereit, mit Ihnen zusammenzuarbeiten.“

Übereinkommen von Paris – Europa hält Kurs

Die Kommissionspräsidentin betonte, der Klimawandel stehe nach wie vor ganz oben auf der weltweiten Tagesordnung: „Alle Kontinente müssen den Übergang zu Netto-Null beschleunigen und die zunehmende Last des Klimawandels schultern. Seine Auswirkungen können wir unmöglich länger ignorieren. Hitzewellen in ganz Asien. Überschwemmungen von Brasilien bis Indonesien, von Afrika bis Europa. Waldbrände in Kanada und Kalifornien. Hurrikane in den USA und der Karibik. Der Klimawandel steht nach wie vor ganz oben auf der weltweiten Tagesordnung. Von der Dekarbonisierung bis hin zu naturbasierten Lösungen. Vom Aufbau einer Kreislaufwirtschaft bis zur Einführung von Naturschutzgutschriften. Das Übereinkommen von Paris bietet nach wie vor die besten Aussichten für die gesamte Menschheit. Europa wird also Kurs halten und weiter mit allen Nationen zusammenarbeiten, die die Natur schützen und die Erderwärmung stoppen wollen.“

Gemeinsamer Plan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit

Von der Leyen kündigte für kommende Woche einen Fahrplan zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa an: „Um unser Wachstum im nächsten Vierteljahrhundert aufrechtzuerhalten, muss Europa einen Gang höherschalten. Deshalb habe ich Mario Draghi um einen Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit Europas gebeten. Auf dieser Grundlage legt die Europäische Kommission kommende Woche unseren Fahrplan vor, der uns bei unserer Arbeit für die nächsten fünf Jahre leiten wird. Die Schwerpunkte: Gesteigerte Produktivität durch Schließen der Innovationslücke. Ein gemeinsamer Plan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit. Überwindung von Qualifikationsdefiziten und Arbeitskräftemangel und Bürokratieabbau. Mit dieser Strategie soll das Wachstum schneller, sauberer und gerechter werden, indem sichergestellt wird, dass alle Europäerinnen und Europäer vom technologischen Wandel profitieren können.“

Weitere Informationen:

Vollständige Rede der Kommissionspräsidentin in Davos

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Januar 15

Rede von Kommissionspräsidentin von der Leyen auf dem Weltwirtschaftsforum

Kampf gegen Menschenhandel: EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die EU-Kommission hat gestern ihren fünften Bericht über die Bekämpfung des Menschenhandels in der EU veröffentlicht. Er umfasst den Zeitraum 2021 bis 2022. Demnach ist die Gesamtzahl der registrierten Opfer in der EU um 41 Prozent gestiegen - von 7155 Opfern im Jahr 2021 auf 10.093 im Jahr 2022. Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch deutlich höher sein, da viele Opfer unentdeckt bleiben.

Die Kommission wird ihre Arbeit gegen Menschenhändler weiter intensivieren, unter anderem durch die Einrichtung einer Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Der alle zwei Jahre veröffentlichte Bericht wird vom EU-Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels geleitet und stützt sich auf Beiträge der Mitgliedstaaten, der EU-Agenturen und der EU-Plattform der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Identifizierte Formen des Menschenhandels

Der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung war mit 49 Prozent aller Opfer von Menschenhandel (92 Prozent davon Frauen) nach wie vor die häufigste Form. Die zweithäufigste Form war mit 37 Prozent die Ausbeutung der Arbeitskraft (70 Prozent davon Männer). Die Zahl der Opfer von Kinderhandel, die 19 Prozent aller Opfer in der EU ausmachen, ging im Vergleich zum vorherigen Bericht um 3 Prozent zurück. Im Berichtszeitraum machten Drittstaatsangehörige mit 54 Prozent die Mehrheit der Opfer von Menschenhandel aus.

Nächste Schritte

Die Kommission wird eine Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels einrichten, die die Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Verfahren und beim Ausbau der Zusammenarbeit unterstützen soll.

Hintergrund

Der Menschenhandel ist die zweithäufigste illegale Wirtschaft der Welt. Er steht häufig im Zusammenhang mit anderen Straftaten wie Drogenhandel, Schleuserkriminalität, Eigentumskriminalität, Geldwäsche und Dokumentenbetrug.

Seit 2022 hat die EU ihre Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels verstärkt und damit die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021–2025) umgesetzt. Im Juli 2024 trat auf Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2022 eine überarbeitete Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels in Kraft. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die Instrumente gestärkt, die den Behörden zur Ermittlung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel und zur besseren Unterstützung der Opfer zur Verfügung stehen. Außerdem wird der Schutz von Kindern hervorgehoben und die sexuelle Ausbeutung im Internet als erschwerenden Umstand aufgenommen.

Weitere Informationen

Daily News vom 21. Januar 2025

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Januar 15

Kampf gegen Menschenhandel: EU-Kommission plant Plattform zur Bekämpfung des Menschenhandels

Polizeidirektion Neuwied/Rhein-Ländung eines Toten aus dem Rhein in Engers - Neuwied

Am Samstag, den 18.01.2025, wurde gegen 10:20 Uhr ein Toter am Rheinufer in Höhe Flusskilometer 600,85 nahe der Straße Alte Schloßstraße 2, 56566 Neuwied OT Engers, von Spaziergängern gemeldet. Polizeibeamte der Polizeiinspektion Neuwied bargen eine tote männliche Person aus dem Wasser. Es konnten kein Ausweis oder andere Dokumente in der Kleidung aufgefunden werden. Die Identität ist bisher nicht geklärt.

Die Person kann wie folgt beschrieben werden:

weiße Haut, schlank, ca. cm 176, Schuhgröße 46, mittellanges dunkles Haar jedoch fehlend an den Seiten des Schädels und von der Stirn bis zur Mitte des Schädeldachs, keine Tätowierungen, geschätztes Alter 50-60 Jahre. Bekleidet war der Mann mit rot-schwarz karierter Jacke (Art Holzfällerjacke), einer dunkelblauen Jogginghose, sowie dunklen Sportschuhen mit weißen Reflektoren und neongelben Applikationen. Unter der Jacke trug der Verstorbene insgesamt sieben Kleidungsschichten am Oberkörper, sowie drei Kleidungsschichten am Unterkörper.

Das Todesermittlungsverfahren wird von der Kriminalinspektion Neuwied geführt. Derzeit laufen kriminaltechnische Maßnahmen zur Identifizierung.

Hinweise zur Identität bitte an die Kriminalinspektion Neuwied 02631/878-0 oder kineuwied@polizei.rlp.de

Rückfragen bitte an:

Kriminalinspektion Neuwied
Telefon: 02631-878-0

Original-Content von: Polizeidirektion Neuwied/Rhein, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeidirektion Neuwied/Rhein POL-PDNR: Ländung eines Toten aus dem Rhein in Engers Neuwied (ots)

Migrationsbericht für 2023: Nettozuwanderung nach Deutschland im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert

Wie in jedem Jahr hat das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) einen Migrationsbericht erstellt, der heute dem Bundeskabinett vorgelegt wurde und die statistischen Daten für das Jahr 2023 umfassend wissenschaftlich aufbereitet. Im Jahr 2023 sind demnach knapp 663.000 mehr Menschen nach Deutschland zugewandert als fortgezogen – das entspricht weniger als der Hälfte der Nettomigration des Vorjahres. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine stark verringert hat. Insgesamt reduzierte sich die Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger um fast 30 Prozent. Die europäische Binnenmigration hat nach wie vor den größten Anteil am Migrationsgeschehen.

Nach Zahlen des Mikrozensus hatten 2023 24,9 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Statistisch gesehen zählen sie zu dieser Gruppe, weil entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Das entspricht 29,7 Prozent der Gesamtbevölkerung – im Jahr 2021 waren es noch 2,4 Prozent weniger gewesen. Fast die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund sind deutsche Staatsangehörige, fast zwei Drittel sind selbst zugewandert.

Etwa 1,93 Millionen Menschen sind im Jahr 2023 nach Deutschland zugewandert, wohingegen 1,27 Millionen Menschen das Land verließen. Der Wanderungssaldo, das heißt die Differenz aus Zu- und Fortzügen, hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert. ´´2023 sind deutlich weniger Menschen aus der Ukraine nach Deutschland gekommen als im Vorjahr, weshalb sich die Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger gegenüber 2022 um fast 30 Prozent reduzierte´´, so Dr. Susanne Worbs, zuständige Referatsleiterin im BAMF-Forschungszentrum. ´´Auch wenn 2023 nur noch 276.000 Personen aus der Ukraine nach Deutschland zuwanderten, liegt das Land immer noch auf Platz 1 der Herkunftsländer.´´

Das Migrationsgeschehen nach bzw. aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet – knapp zwei Drittel aller Zuzüge (63,4 Prozent) entfielen im Jahr 2023 auf die europäische Binnenmigration. Die Zuzüge aus Europa stellen nach wie vor den bedeutendsten Anteil am gesamten Migrationsgeschehen, auch wenn der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um knapp 13 Prozent gesunken ist – eine Entwicklung, die eng mit dem Krieg in der Ukraine zu tun hat. Neben der Ukraine gehören Rumänien mit einem Anteil von 9,8 Prozent und die Türkei mit einem Anteil von 6,5 Prozent zu den drei Hauptherkunftsländern von Zugewanderten. Auch bei den Fortzügen bleibt Europa die Zielregion Nummer eins: An der Spitze landen Rumänien (13,6 Prozent) und die Ukraine (12,2 Prozent), gefolgt von Polen (7,2 Prozent) und Bulgarien (4,8 Prozent). Insgesamt zogen 70,5 Prozent der Personen, die Deutschland im Jahr 2023 verließen, in ein anderes europäisches Land.

Der seit 2021 anhaltende Trend gestiegener Asylzahlen setzte sich 2023 weiter fort: 329.120 Asylerstanträge wurden entgegengenommen, im Jahr 2022 waren es noch 217.774 (+ 51,1 Prozent). Syrien blieb nach wie vor das Hauptherkunftsland von Asylerstantragstellenden in Deutschland mit einem Anteil von 31,3 Prozent, vor der Türkei (18,6 Prozent) und Afghanistan (15,6 Prozent). 2024 ging die Zahl der Asylanträge um rund 100.000 beziehungsweise knapp 29 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023 zurück. Seit 2021 gab es in Deutschland zunächst wieder mehr Erwerbsmigrantinnen und -migranten aus Nicht-EU-Staaten. Im Jahr 2023 bleiben die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr: 72.400 Personen erhielten einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration. Das entspricht einer geringfügigen Abnahme um 0,9 Prozent gegenüber 2022. Auch im Bereich der Bildungsmigration gingen die Zahlen leicht zurück (-2,7 Prozent). Die größte Gruppe bildeten hier weiterhin Studierende mit über 40.000 Personen bzw. einem Anteil an der gesamten Bildungsmigration von 68,8 Prozent.
Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 8. Juni 2000 aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht vorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderergruppen einen umfassenden Überblick zur jährlichen Entwicklung der Zu- und Abwanderung gibt. Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die zusammenfassende Bereitstellung aufwendig aufbereiteter und detaillierter statistischer Daten über Migration aus verschiedenen Quellen Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern. Zudem soll die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens informiert werden. Da die dem Migrationsbericht zugrundeliegenden Daten erst im Laufe des jeweils folgenden Jahres verfügbar sind, erscheint der Migrationsbericht im Regelfall rund zwölf Monate nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums.
Downloads



Zugefügt 2025 Januar 15

Migrationsbericht für 2023: Nettozuwanderung nach Deutschland im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert

Polizei Sachsen- Drei Geschäfte überfallen

Ein bislang Unbekannter hat Mitte Januar 2025 drei Geschäfte in Dresden und Pirna unter Vorhalt einer Pistole überfallen.


Am Montag, 13. Januar 2025 überfiel er ein Geschäft auf der Papstdorfer Straße in Dresden.

Am Mittwoch, 15. Januar 2025 forderte der unbekannte Täter in einem Geschäft an der Augsburger Straße in Dresden Geld von der Angestellten.

Am Montag, 20. Januar 2025 betrat er ein Geschäft an der Straße Bahnhof in Pirna. Er hielt wiederum eine Pistole in der Hand und forderte Geld von der Verkäuferin. Diese verweigerte die Herausgabe, holte eine Kollegin hinzu und gemeinsam brachten sie den Täter dazu das Geschäft ohne Beute zu verlassen.

Die Kriminalpolizei geht davon aus, dass es sich in allen Fällen um denselben Täter handelt. Dieser war während der Taten vermummt, wurde aber nach einem Überfall in einem Linienbus gefilmt.



Abbildungen und Beschreibung des unbekannten Tatverdächtigen

Download Fahndungsdokument

Download Fahndungsdokument

Beschreibung
Scheinbares Alter: 17 bis 22 Jahre
Größe: ca. 180 cm
Körperbau: schlank
Sprache/Dialekt: deutsch
Bekleidung: In Dresden am 13.01.2025:


grün-braune Mütze
schwarze Lederjacke
grau-schwarzen Schal


In Dresden am 15.01.2025:

graue Mütze
schwarze Daunenjacke
olivfarbenen Schlauchschal vor dem Gesicht


In Pirna am 20.01.2025:

blauen Jacke mit Kapuze
dunkle Mütze
olivfarbenen Schlauchschal


Mitgeführte Gegenstände: In Dresden am 13.01.2025:


dunkler Rucksack
schwarze Umhängetasche


In Dresden am 15.01.2025:

hellblaue Umhängetasche


In Pirna am 20.01.2025:

graue Umhängetasche




Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer kann Hinweise zur Identität des unbekannten Mannes geben?
Wer weiß, wo sich der Mann aufhält?
Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an die


Polizeidirektion Dresden
Schießgasse 7 in 01067 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 483-2233


oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Sachsen Drei Geschäfte überfallen

Informationsveranstaltung für WHO-Kooperationszentren zum zweiten Europäischen Arbeitsprogramm


WHO-Kooperationszentren beteiligen sich an der Ausarbeitung des EPW 2
Auf einer Konsultation am 18. Dezember 2024 haben Vertreter von mehr als 80 WHO-Kooperationszentren in der Europäischen Region ihre nachdrückliche Unterstützung für die thematischen Schwerpunkte der bevorstehenden Anhörungen zum Ausdruck gebracht, die wesentlich zur Gestaltung des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms 2025–2030 (EPW 2) beitragen sollen. Die Teilnehmer begrüßten auch das für diese Anhörungen vorgesehene offene, partizipative Format.

Die Tagung wurde vom WHO-Regionaldirektor für Europa, Dr. Hans Henri P. Kluge, eröffnet. Hierbei erklärte er: „Wir wollen, dass das EPW 2 von unseren Mitgliedstaaten wirklich mitgestaltet wird und dass dabei die Sichtweisen eines breiten Spektrums von Partnern einfließen, um sicherzustellen, dass die Prioritäten für die WHO gut gewählt sind, aber auch, dass das EPW 2 als Kompass für die Gesundheit in Europa und Zentralasien dienen kann, und zwar für Länder und Partnerorganisationen gleichermaßen.“

Die Kooperationszentren werden zur Gestaltung des Inhalts des EPW 2 beitragen und für eine repräsentative Beteiligung der fachlichen Netzwerke sorgen. Während dieser Phase der Ausarbeitung haben sie insbesondere folgende Aufgaben:

Beitrag zur Evidenzgewinnung und zur perspektivischen Breite in Bezug auf die Themen der Anhörungen;
Teilnahme an den Beratungen über die strategische Ausrichtung und die Prioritäten des EPW 2 als Diskussionsteilnehmer und aktive Mitwirkende; und
Förderung der Teilnahme an den Anhörungen und anschließenden Konsultationen mit den fachlichen Netzwerken.

In einer Reihe von Gruppendiskussionen wurde untersucht, wie die WHO und ihre Kooperationszentren gemeinsam handeln sollten, um Gesundheit und Wohlbefinden in der Europäischen Region zu verbessern. Zu den gemeinsamen Erkenntnissen, die sich aus diesen Beratungen ergaben, gehörte die Notwendigkeit:

die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Bereichen und Sektoren über das Gesundheitswesen hinaus zu berücksichtigen und ressortübergreifend zu arbeiten;
gegen Fehlinformationen und Falschmeldungen vorzugehen; und
das Potenzial der gemeindenahen Versorgung zu nutzen, um Vertrauen aufzubauen und wirksame Dienstleistungen zu erbringen.

18. Dezember 2024 (in virtueller Form)
Am 18. Dezember 2024 werden Vertreter von Kooperationszentren der WHO in der Europäischen Region über das zweite Europäische Arbeitsprogramm 2025–2030 (EPW 2) informiert. Die Teilnehmer werden die wichtigsten Trends im Gesundheitsbereich erörtern und darüber diskutieren, wie die Kooperationszentren zur Ausarbeitung und Umsetzung des EPW 2 beitragen können.



Zugefügt 2025 Januar 15

who

Tod! Polizeiinspektion Göttingen - Gewaltverbrechen in Dramfeld: Öffentlichkeitsfahndung nach 22 Jahre alter Shirin M. eingeleitet, Ermittlungen dauern an

DRAMFELD (jk) - Im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod eines 81 Jahre alten Hausbewohners in der Ortschaft Dramfeld (wir berichteten, siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5956808) ist auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Göttingen am Samstag (25.01.25) die Öffentlichkeitsfahndung nach der 22 Jahre alten Shirin M. (Foto) eingeleitet worden.

Untermieterin dringend tatverdächtig

Die Untermieterin des Getöteten ist aufgrund der bislang geführten Ermittlungen dringend verdächtig, den Dramfelder in dem von ihm angemieteten Wohnhaus umgebracht zu haben. Zur Art und Weise der mutmaßlichen Tatausführung erfolgen aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine Angaben.

Die Gesuchte Shirin M. wurde letztmalig am späten Freitagnachmittag (24.01.25) fußläufig am Ortsrand von Dramfeld gesehen. Es wird nicht ausgeschlossen, dass die 22-Jährige hier in einen unbekannten PKW gestiegen ist und den Landkreis Göttingen möglicherweise inzwischen verlassen hat. Letztlich ist ihr Aufenthaltsort aber gänzlich unbekannt.

Suche mit Personenspürhund

Auch eine am Samstagvormittag (25.01.25) nach der 22-Jährigen initiierte Suche mittels eines angeforderten Personenspürhundes der Polizei Thüringen erbrachte keine sachdienlichen Hinweise auf den Verbleib der Tatverdächtigen. In der Folge ordnete die Staatsanwaltschaft Göttingen nunmehr die Öffentlichkeitsfahndung nach ihr an.

Die Polizei in Göttingen bittet die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.

Wer Shirin M. gesehen hat, Hinweise auf ihren Aufenthaltsort oder sonst sachdienliche Hinweis geben kann, wird gebeten, sich unter Telefon 0551/491-2115 bei der Polizei in Göttingen oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Personenbeschreibung

Die Gesuchte hat eine Körpergröße von ca. 1,67 m, schulterlange, wellige Haare und ist mutmaßlich mit einem dunklen Parka, heller/auffällig weiter Unterbekleidung und schwarzen Boots mit Schnürung bekleidet. Die durch Zeugen beschriebene Kleidung ähnelt der auf dem anhängenden Lichtbild (Ganzkörperaufnahme).

Die Polizei rät, sich der Tatverdächtigen im Antreffungsfall nicht selbst zu nähern bzw. sie nicht direkt anzusprechen, und stattdessen sofort über die 110 die Polizei zu informieren.

Unterdessen laufen die polizeilichen Ermittlungen mit Hochdruck weiter.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Göttingen, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeiinspektion Göttingen - Gewaltverbrechen in Dramfeld: Öffentlichkeitsfahndung nach 22 Jahre alter Shirin M. eingeleitet, Ermittlungen dauern an

wien - Mauthausen Memorial: Programm für das Gedenkjahr 2025

Innenminister Karner und Direktorin Glück präsentierten am 23. Jänner 2025 im Rahmen einer Pressekonferenz Maßnahmen und Schwerpunkte im Gedenkjahr 2025.

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 23. Jänner 2025 in Wien betonte Innenminister Gerhard Karner gemeinsam mit der Direktorin der Gedenkstätte Mauthausen, Barbara Glück, die Bedeutung einer modernen und zeitgemäßen Gedenkkultur. Karner: ´Durch das vorliegende Programm des Mauthausen Memorials schaffen wir ein breites und festes Fundament für eine moderne und zeitgemäße Gedenkkultur in Österreich.´

Veranstaltungen und neue Initiativen im Gedenkjahr

Rund um den Befreiungstag des KZ Mauthausen finden 2025 zahlreiche Veranstaltungen statt: Am Abend des 5. Mai 2025 - genau 80 Jahre nach der Befreiung des Lagers - wird eine Gedenkfeier in den Lagern Mauthausen und Gusen stattfinden. Eine Lichtinstallation mit dem Titel ´Each Name Matters´, entwickelt in Kooperation mit der ARS Electronica, wird erstmals in Wien am Heldenplatz vom 3. bis zum 5. Mai 2025 präsentiert werden.

In verschiedenen weiteren Orten sind regionale Gedenkfeiern geplant. Am 11. Mai 2025 lädt das Mauthausen-Komitee zur internationalen Befreiungsfeier auf dem Areal des ehemaligen Konzentrationslagers.

Stärkung des regionalen Gedenkens

Das ehemalige KZ Mauthausen mit seinen 40 Neben- und Außenlagern ist ein Synonym für NS-Verbrechen und den Holocaust auf österreichischem Boden. Der Kampf gegen jede Form von Extremismus gehört zu den wichtigsten Aufgaben Österreichs.

In den vergangenen Jahren wurde das Gedenken in den Regionen gestärkt, um die Bedeutung dieser Orte sichtbar zu machen: Seit 2023 wurden Stelen bei den Außenlagern Melk, Gunskirchen, Hirtenberg und St. Aegyd/Neuwald errichtet, weitere Stelen sind geplant.

Weiterentwicklung der Gedenkstätte Gusen

´Mit dem vorliegenden Programm gedenken wir nicht nur an Jubiläen, sondern an 365 Tagen in diesem Jahr. Wir laden alle dazu ein, sich anzuschließen. Ziel ist es, vor allem außerhalb der zentralen Gedenkstätte Mauthausen, in den Neben- und Außenlagern, Bewusstsein zu schaffen´, betonte Barbara Glück, Direktorin der Gedenkstätte Mauthausen.

Ein wichtiger Meilenstein ist die Weiterentwicklung der Gedenkstätte Gusen. 2022 hat die Bundesregierung große Teile des ehemaligen Lagergeländes erworben. Internationale Organisationen sowie Überlebende und Angehörige der Opfer wurden eng in den Prozess eingebunden. Menschen aus 15 Staaten waren daran beteiligt. Der Realisierungswettbewerb für die Neugestaltung der Gedenkstätte wird Mitte 2025 abgeschlossen sein, danach soll dort eine moderne Gedenkstätte entstehen.

Förderung für Gedenkstättenbesuche von Schülerinnen und Schülern

Seit 1. September 2023 werden Besuche der KZ-Gedenkstätten Gusen, Melk und Ebensee von Schülerinnen und Schülern gefördert. Die Reisekosten inklusive pädagogischem Programm, begleitete Rundgänge und Workshops werden übernommen. Im vergangenen Jahr haben 47.300 Schülerinnen und Schüler die Gedenkstätten besucht.

Aufarbeitung der Polizeigeschichte im Nationalsozialismus

Im Jahr 2020 gab das Innenministerium den Auftrag zur Aufarbeitung der österreichischen Polizeigeschichte in der NS-Zeit. Diese Untersuchung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Ludwig-Boltzmann-Institut, dem Mauthausen Memorial und dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands. Erste Zwischenergebnisse wurden bereits 2023 präsentiert. Die daraus entstandene Wanderausstellung ´Hitlers Exekutive´ tourt seither durch die Landeshauptstädte und ist aktuell im Graz Museum zu sehen.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Mauthausen Memorial: Programm für das Gedenkjahr 2025

Transphobe! Polizei Hamburg-Zeugenaufruf nach transphobem Angriff in Hamburg-Wilhelmsburg

Tatzeit: 22.01.2025, 20:00 Uhr

Tatort: Hamburg-Wilhelmsburg, Mengestraße

Nachdem gestern Abend eine 29-jährige Transperson im Bereich des Wilhelmsburger Bürgerhauses durch Unbekannte diskriminierend beleidigt, bedroht und angegriffen worden ist, sucht die Polizei nach Zeuginnen und Zeugen.

Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge wurde die 29-jährige Transperson zunächst auf eine Rangelei zwischen offensichtlich Jugendlichen aufmerksam. Als sie sichergehen wollte, dass es sich lediglich um einen Spaß handele, beleidigten die mutmaßlich Minderjährigen sie transphob, bedrohten sie und griffen sie mit Ästen an. Verletzt wurde die 29-jährige Transperson hierbei nicht.

Ein Zeuge kam der geschädigten Person zur Hilfe, woraufhin sich die geschätzt 13 bis 15 Jahre alten und dunkel gekleideten männlichen Angreifer in unbekannte Richtung entfernten. Einer von ihnen soll 160 bis 170 cm groß sein, hatte einen Oberlippen- und Kinnflaum und war auffallend schlaksig. Die anderen beiden sollen etwas größer sein.

Der Staatsschutz (LKA 73) hat die Ermittlungen übernommen.

Beobachtungen zu der Tat und/oder Hinweise zu den Tätern nehmen das Hinweistelefon der Polizei Hamburg unter 040 4286-56789 oder auch jede Polizeidienststelle entgegen. Insbesondere wird der einschreitende Zeuge gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg-Zeugenaufruf nach transphobem Angriff in Hamburg-Wilhelmsburg

Deutscher Bundestag- 72. Sitzung – Reform SPK; Gedenkstättenarbeit


Die 72. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am Mittwoch, 29. Januar 2025 wird live im Parlamentsfernsehen übertragen und ist später in der Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar. Sollten Sie dennoch eine persönliche Teilnahme als Gast wünschen, melden Sie sich bitte unter Angabe von Vor- und Zuname und Geburtsdatum bis Montag, 27. Januar 2025 an: kulturausschuss@bundestag.de.

Aus organisatorischen Gründen werden auch akkreditierte Journalistinnen/Journalisten gebeten, sich anzukündigen: kulturausschuss@bundestag.de.

Bitte beachten Sie, dass Gäste kein Rede- und Fragerecht haben. Während der öffentlichen Sitzung dürfen keine Foto- bzw. Filmaufnahmen gemacht werden und Mobiltelefone müssen lautlos gestellt sein.

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist zur Einlasskontrolle mitzubringen. Wer besondere Unterstützung benötigt, wird gebeten, dies in der Anmeldung anzugeben.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten möchten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch.

Informationen zum Datenschutz finden sich hier: https://www.bundestag.de/datenschutz.

Zeit: Mittwoch, 29. Januar 2025, 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.400
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.





Zugefügt 2025 Januar 15

Deutscher Bundestag- 72. Sitzung – Reform SPK; Gedenkstättenarbeit

Internationaler Tag der Bildung Schulen sind entscheidend für gesellschaftlichen Neuanfang in Syrien

Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „An den Schulen des Landes entscheidet sich, ob die nächste Generation ein Syrien schaffen kann, in dem unterschiedliche Gruppen, Männer und Frauen, friedlich und gleichberechtigt zusammenleben. Wenn die Übergangsregierung bereit ist, ein solches Schulsystem aufzubauen, ohne Diskriminierung und Ausgrenzung, dann wird Deutschland das unterstützen. Bildung ist die Grundlage für einen erfolgreichen Wiederaufbau. Bildungslücken in frühen Lebensjahren lassen sich später kaum mehr aufholen. Wenn Kinder und Jugendliche nicht in die Schule gehen können, raubt ihnen das die Zukunft und macht sie anfällig für Versprechen von Schleppern und radikalen Gruppierungen. Die Schulen Syriens können und müssen wieder zu Orten werden, die den Kindern Sicherheit geben. Jeder Cent, der in frühe Bildung investiert wird, ist darum gut angelegt und zahlt sich später vielfach aus.“

Nach Angaben der Vereinten Nationen sind fast die Hälfte der insgesamt mehr als 20.000 Schulen wegen Zerstörung oder Beschädigungen nicht nutzbar. Viele Lehrerinnen und Lehrer sind während des Bürgerkriegs aus dem Land geflohen. Es gibt kaum hochwertige Ausbildungsmöglichkeiten, und junge Menschen sind nur unzureichend für den Arbeitsmarkt qualifiziert. Viele Familien sind zu arm, um ihre Kinder in die Schule zu schicken. Laut UNICEF haben 2,4 Millionen Kinder keinen Zugang zu Bildung.

Bereits vor dem Sturz des Assad-Regimes hat das BMZ sich regierungsfern, also über UN-Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen, in Syrien engagiert. So konnten unter anderem gemeinsam mit dem multilateralen Bildungsfonds Global Partnership for Education (GPE) und Education Cannot Wait (ECW) (non-)formale Bildungsangebote und psychosoziale Unterstützung aufgebaut und die Inklusion von Kindern mit Behinderungen gefördert werden. Zentraler Partner ist auch das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), das Kindern Zugang zu Bildung und psychosozialer Unterstützung gibt, um die schlimmen Kriegserlebnisse zu verarbeiten.

Auch in den Nachbarländern Syriens ist das BMZ über UNICEF im Bildungsbereich engagiert, damit möglichst viele syrische Kinder zur Schule gehen können, auch wenn sie durch den Bürgerkrieg zur Flucht gezwungen wurden. So soll „eine verlorene Generation“ verhindert werden („No Lost Generation“).

Zum heutigen internationalen Tag der Bildung veröffentlicht das BMZ ein Positionspapier, das die Leitlinien zur Bildungszusammenarbeit darlegt. Das Papier ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses mit nationalen, europäischen und internationalen Partnern.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den zahlreichen Krisen, die dazu führen, dass Menschen ihr Recht auf Bildung vorenthalten wird: Weltweit gehen 250 Millionen Kinder und Jugendliche nicht zur Schule, 44 Millionen Lehrkräfte fehlen, 750 Millionen Erwachsene können weder lesen noch schreiben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bildung von Mädchen, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.

In der beruflichen Bildung und Hochschulbildung setzt das BMZ auf Arbeitsmarktorientierung, Gleichstellung der Geschlechter und Kompetenzen in Zukunftstechnologien, etwa in der Digitalisierung oder im Bereich der Grünen Energien. Das BMZ fördert darüber hinaus Hochschulnetzwerke und akademische Austauschprogramme und setzt sich dafür ein, den Zugang zu Hochschulbildung weltweit gerechter zu gestalten.



Zugefügt 2025 Januar 15

Internationaler Tag der Bildung Schulen sind entscheidend für gesellschaftlichen Neuanfang in Syrien

Afrikanischer Energiegipfel 300 Millionen Menschen in Afrika sollen bis 2030 Zugang zu Elektrizität bekommen

Flasbarth: Erneuerbare Energien sind beste und günstigste Lösung

Pressemitteilung vom 26. Januar 2025 | 300 Millionen Menschen in Subsahara-Afrika sollen in den nächsten fünf Jahren Zugang zu Elektrizität bekommen. Wie das gelingen kann, ist Thema des ersten Afrikanischen Energiegipfels, der heute Abend in Daressalam, Tansania, beginnt und bis Dienstag dauert. An dem von Tansania, der Afrikanischen Union, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank veranstalteten Gipfel nehmen Vertreterinnen und Vertreter aus fast allen afrikanischen Staaten und wichtigen internationalen Partnerländern teil, darunter zahlreiche Staats- und Regierungschefs. Deutschland wird durch Staatssekretär Jochen Flasbarth vertreten. Das Entwicklungsministerium gehört zu den wichtigsten Kooperationspartnern für die Energiewende in vielen afrikanischen Staaten. Es fördert dabei ausschließlich erneuerbare Energielösungen.

Entwicklungsstaatssekretär Flasbarth: „Beim Afrikanischen Energiegipfel geht es um die Pläne und Ambitionen afrikanischer Regierungen, die mehr Menschen sicheren Zugang zu Strom verschaffen wollen. Die beste und günstigste Lösung dafür sind mittlerweile erneuerbare Energien. Viele afrikanische Staaten sind besonders gut geeignet dafür, weil sie über viel Fläche, Sonne und Wind verfügen. Deutschlands Angebot ist, diese Staaten beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen. Das ist gut für die Menschen, die endlich Zugang zu Strom bekommen und damit einen wahren Entwicklungs-Booster erfahren. Aber es nutzt auch Afrika und Europa insgesamt: Wenn wir uns zusammentun, kommen wir weiter als alleine und können vom klimaverträglichen Umbau der Wirtschaft gemeinsam profitieren.“

Fast 600 Millionen Menschen in Subsahara-Afrika, mehr als die Hälfte der Bevölkerung, haben in ihren Haushalten keinen Zugang zu Strom. Das behindert eine wirtschaftliche Entwicklung, denn ohne Strom kann nur schwer ein Geschäft oder eine Kühlkette für Lebensmittel aufgebaut werden. Diesen Zustand zu beenden und weiteren 300 Millionen Menschen bis 2030 Zugang zu Strom zu ermöglichen, ist das Ziel des Afrikanischen Energiegipfels und der so genannten Mission 300 (Externer Link). Konkret werden 13 afrikanische Staaten Energie-Entwicklungspläne („Country Compacts“) vorlegen: Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mauretanien, Niger, Nigeria, Sambia, Senegal, Tansania, Tschad. Diese Pläne sind Grundlage für Energie-Investitionen und internationale Zusammenarbeit.

Viele afrikanische Staaten stehen vor der Entscheidung, ob sie beim Ausbau ihrer Energiesysteme gleich auf erneuerbare Energien setzen oder den Umweg über fossile Energien gehen. Deutschland wird bei der Konferenz für erneuerbare Lösungen werben. Denn erneuerbare Energien sind durch die rasanten Lernkurven und massiven Kostensenkungen der vergangenen Jahrzehnte heute an vielen Orten der Welt die beste und günstigste Lösung für die Energieerzeugung. Allerdings sind noch einige regulatorische und weitere Anfangshürden zu überwinden. Denn in den vergangenen zwei Jahrzehnten entfielen nur zwei Prozent der globalen Investitionen in erneuerbare Energien auf Afrika.

Deutschland ist einer der wichtigsten Partner bei der Energiewende auf dem afrikanischen Kontinent. Das BMZ unterstützt 15 Länder Afrikas wie Senegal, Kenia und Südafrika dabei, den Energiezugang für die Bevölkerung zu verbessern und eine sozial abgefederte Energiewende voranzutreiben. Das Engagement des BMZ reicht von Kreditvergaben für und Planungen von großen Solaranlagen oder Wasserkraftwerken über Energie-Fachkräfteausbildung und Beratung bis hin zum Aufbau dezentraler Energiequellen in ländlichen Gebieten. Damit konnten beispielsweise alleine im Jahr 2023 rund neun Millionen Menschen in Subsahara-Afrika erstmaligen oder verbesserten Zugang zu moderner Energieversorgung erhalten.

Ein weiterer Bestandteil der BMZ-Unterstützung sind die Energiewendeprogramme GET.pro (Externer Link), bei denen sich die EU und europäische Staaten zusammengetan haben. Die Programme beraten und unterstützen dabei, die Energiewende in Afrika voranzubringen und ein attraktives Investitionsklima für Erneuerbare zu schaffen. Damit werden Investitionen in Milliardenhöhe mobilisiert und bis zu 20 Millionen Menschen erhalten Zugang zu nachhaltiger Energie.

Aus den Aktivitäten ergeben sich auch Investitionsmöglichkeiten für die deutsche Wirtschaft. Seit 2018 erhielten 36 deutsche Unternehmen Unterstützung bei der Projektentwicklung. Ein Beispiel ist das Unternehmen GOGO Electric mit deutscher Beteiligung, das Elektromobilität in Uganda vorantreibt. Es stellt Motorradbatterien her und baut ein landesweites Netz von Batterietauschstationen für Motorradtaxis, einer weitverbreiteten Fortbewegungsart, auf. Das Unternehmen hat heute mehr als 360 Mitarbeitende. In diesem Jahr plant es, 10.000 E-Motorräder auszustatten. Daneben entwickeln zwölf afrikanische Staaten mit Unterstützung von GET.pro und der Weltbank Fördermechanismen für Wind- und Solarparks.

Im Vorfeld des Afrikanischen Energiegipfels besuchte Staatssekretär Jochen Flasbarth Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Naturschutz. In Tansania liegen Naturschutzgebiete mit einzigartiger Bedeutung für das globale Klima und die Artenvielfalt. Doch Klimawandel und Bevölkerungswachstum führen verstärkt zu Landnutzungskonflikten. Staatssekretär Flasbarth machte sich deshalb ein umfassendes Bild von den Herausforderungen und tauschte sich mit Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen aus, die sich für die Rechte und Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung einsetzen.



Zugefügt 2025 Januar 26


Viele afrikanische Staaten stehen vor der Entscheidung, ob sie beim Ausbau ihrer Energiesysteme gleich auf erneuerbare Energien setzen oder den Umweg über fossile Energien gehen. Deutschland wird bei der Konferenz für erneuerbare Lösungen werben. Denn erneuerbare Energien sind durch die rasanten Lernkurven und massiven Kostensenkungen der vergangenen Jahrzehnte heute an vielen Orten der Welt die beste und günstigste Lösung für die Energieerzeugung. Allerdings sind noch einige regulatorische und weitere Anfangshürden zu überwinden. Denn in den vergangenen zwei Jahrzehnten entfielen nur zwei Prozent der globalen Investitionen in erneuerbare Energien auf Afrika.

Deutschland ist einer der wichtigsten Partner bei der Energiewende auf dem afrikanischen Kontinent. Das BMZ unterstützt 15 Länder Afrikas wie Senegal, Kenia und Südafrika dabei, den Energiezugang für die Bevölkerung zu verbessern und eine sozial abgefederte Energiewende voranzutreiben. Das Engagement des BMZ reicht von Kreditvergaben für und Planungen von großen Solaranlagen oder Wasserkraftwerken über Energie-Fachkräfteausbildung und Beratung bis hin zum Aufbau dezentraler Energiequellen in ländlichen Gebieten. Damit konnten beispielsweise alleine im Jahr 2023 rund neun Millionen Menschen in Subsahara-Afrika erstmaligen oder verbesserten Zugang zu moderner Energieversorgung erhalten.

Ein weiterer Bestandteil der BMZ-Unterstützung sind die Energiewendeprogramme GET.pro (Externer Link), bei denen sich die EU und europäische Staaten zusammengetan haben. Die Programme beraten und unterstützen dabei, die Energiewende in Afrika voranzubringen und ein attraktives Investitionsklima für Erneuerbare zu schaffen. Damit werden Investitionen in Milliardenhöhe mobilisiert und bis zu 20 Millionen Menschen erhalten Zugang zu nachhaltiger Energie.

Aus den Aktivitäten ergeben sich auch Investitionsmöglichkeiten für die deutsche Wirtschaft. Seit 2018 erhielten 36 deutsche Unternehmen Unterstützung bei der Projektentwicklung. Ein Beispiel ist das Unternehmen GOGO Electric mit deutscher Beteiligung, das Elektromobilität in Uganda vorantreibt. Es stellt Motorradbatterien her und baut ein landesweites Netz von Batterietauschstationen für Motorradtaxis, einer weitverbreiteten Fortbewegungsart, auf. Das Unternehmen hat heute mehr als 360 Mitarbeitende. In diesem Jahr plant es, 10.000 E-Motorräder auszustatten. Daneben entwickeln zwölf afrikanische Staaten mit Unterstützung von GET.pro und der Weltbank Fördermechanismen für Wind- und Solarparks.

Im Vorfeld des Afrikanischen Energiegipfels besuchte Staatssekretär Jochen Flasbarth Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Naturschutz. In Tansania liegen Naturschutzgebiete mit einzigartiger Bedeutung für das globale Klima und die Artenvielfalt. Doch Klimawandel und Bevölkerungswachstum führen verstärkt zu Landnutzungskonflikten. Staatssekretär Flasbarth machte sich deshalb ein umfassendes Bild von den Herausforderungen und tauschte sich mit Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen aus, die sich für die Rechte und Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung einsetzen.



Zugefügt 2025 Januar 26'>
Afrikanischer Energiegipfel 300 Millionen Menschen in Afrika sollen bis 2030 Zugang zu Elektrizität bekommen

Bundesminister Özdemir ehrt beste Bio-Betriebe 2025

Özdemir: ´Unsere Gewinnerbetriebe sind Visionäre mit Herzblut für zukunftsfeste Landwirtschaft´

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat auf der Grünen Woche in Berlin die Gewinner des Bundeswettbewerbs Ökologischer Landbau 2025 ausgezeichnet. Die drei prämierten Betriebe überzeugen mit innovativen Ansätzen in der Tierhaltung, bei der gemeinschaftlichen Betriebsorganisation, mit einer hohen Wertschöpfung und besonders nachhaltigem Ackerbau. Die Betriebe stehen beispielhaft für die Zukunft der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland. Jeder Gewinnerhof erhält ein Preisgeld von 12.500 Euro.

Bundesminister Özdemir: ´Unsere Preisträgerinnen und Preisträger sind noch viel mehr als Landwirtinnen und Landwirte – sie sind Visionäre. Sie gestalten ihre Höfe so, dass Tiere, Umwelt und Menschen gleichermaßen profitieren. Ob mit Freilandschweinen im Kleegras, einem Hof, der wie eine große Familie funktioniert oder Robotern, die Hackarbeit übernehmen – die prämierten Betriebe zeigen sehr erfolgreich, was möglich ist, wenn man Herzblut, Know-how und Innovationen kombiniert. Solche mutigen Vorbilder braucht es für eine zukunftsfeste Landwirtschaft in Deutschland. Ich gratuliere den Gewinnerbetrieben sehr herzlich!´

Alle Informationen zur Preisverleihung und den ausgezeichneten Bio-Betrieben sowie Fotos finden Sie zeitnah auf der Webseite des BMEL und auf der Seite Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau.
Die Gewinner des Bundeswettbewerbes im Portrait:
Gut Frohnenbruch (Nordrhein-Westfalen)

Der Bioland-Betrieb Gut Frohnenbruch der Familie Bird in Kamp-Lintfort beeindruckt mit echten Tierwohl-Champions: Ihre 80 Limousin-Mutterkühe, 150 Schweine, die 600 Legehennen und 800 Mast- und Bruderhähnchen leben das ganze Jahr über draußen auf der Weide – oder in offenen bzw. mobilen Ställen. Besonders innovativ ist das hofeigene Haltungskonzept für Schweine, die sechs Monate im Jahr auf Kleegrasflächen gehalten werden und danach die Fläche wechseln. So erhalten die Böden die Nährstoffe, die sie brauchen und Überdüngung wird vermieden. Die „Gläserne Metzgerei“ auf Gut Frohnenbruch zeigt Kundinnen und Kunden, wie hochwertiges Fleisch entsteht, das direkt im Hofladen vermarktet wird. Das beliebte Hof-Café von Familie Bird darf sich mit einer goldenen Bio-Außerhaus-Kennzeichnung schmücken – denn auf den Tisch kommt Essen aus 100 Prozent Bio-Zutaten.
Hofgemeinschaft Heggelbach (Baden-Württemberg)

Die Demeter-Hofgemeinschaft Heggelbach in Herdwangen-Schönach am Bodensee wird für ihr außergewöhnliches Betriebskonzept ausgezeichnet: Seit fast 40 Jahren führen elf gleichberechtigte Betriebsleitende den Hof gemeinsam. Auf einer Fläche von 174 Hektar leben rund 100 Rinder und 185 Mastschweine. Neben dem Verkauf von Bio-Fleisch und -Milchprodukten sind die eigene Bäckerei und Käserei zentrale Bestandteile des Erfolgsmodells. Hier wird fast die gesamte Ernte des Hofes direkt verarbeitet, sodass die Produkte marktfertig und vor allem regional vermarktet werden können. Die Hofgemeinschaft ist außerdem ein Vorreiter im Bereich erneuerbare Energien: Seit 2016 betreibt der Hof ein Forschungsprojekt mit aufgeständerten Solarmodulen. Lebensmittelproduktion und Solarstromerzeugung werden damit auf derselben Fläche kombiniert – ein zukunftsweisender Ansatz.
Mühlenhof Zepelin (Mecklenburg-Vorpommern)

Der Bioland-Betrieb Mühlenhof Zepelin im gleichnamigen Ort nahe der Ostseeküste setzt im großen Stil Maßstäbe im ökologischen Ackerbau. Auf 2.100 Hektar bewirtschaftet Betriebsleiter Benedikt Ley mit seinem Team die Flächen mit einer weiten Fruchtfolge aus 17 verschiedenen Kulturen, darunter Getreide, Leguminosen und Feldgemüse. Unterstützt wird der schonende Umgang mit den Böden durch innovative Technologien: Autonome Hackroboter, satellitengestützte Lenktechnik und eine eigene Wetterstation helfen, die Bodenbearbeitung um 25 Prozent zu verringern – ein bemerkenswerter Erfolg im ökologischen Landbau. Weniger Bodenbearbeitung schützt die Böden vor Erosion, erhält ihre Fruchtbarkeit und fördert den Humusaufbau. Für die Düngung setzt der Betrieb auf eine große Rinder- und Schafherde und nutzt das Gärsubstrats aus der eigenen Biogasanlage. Dieses Kreislaufkonzept sorgt für eine nachhaltige Nährstoffversorgung, ermöglicht eine besonders klimaschonende Bewirtschaftung und liefert zugleich hohe Erträge. Der Mühlenhof ist Teil des Netzwerkes Leitbetriebe Pflanzenbau des BMEL – und teilt sein Wissen und seine Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen aus Landwirtschaft, Politik und Wissenschaft.




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesminister Özdemir ehrt beste Bio-Betriebe 2025

Bundesinnenministerin Nancy Faeser drückt Opfern und Angehörigen ihr Mitgefühl aus und fordert konsequente Um- und Durchsetzung der Rechtslage.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser drückt Opfern und Angehörigen ihr Mitgefühl aus und fordert konsequente Um- und Durchsetzung der Rechtslage.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei einer Pressekonferenz im BMI vor blauer Wand

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Angehörigen und Opfern der Gewalttat in Aschaffenburg ihr tief empfundenes Mitgefühl ausgesprochen und schnelle Aufklärung durch die bayerischen Behörden gefordert. ´´Dass ein Mensch, der in Deutschland Schutz gefunden hat, eine solche Tat verübt, macht uns alle sehr wütend. Und das nehmen wir nicht hin! Falsch verstandene Toleranz ist hier fehl am Platz´´, so Faeser. ´´Wir trauern mit der Stadt Aschaffenburg, mit den Familien, mit allen, die diese entsetzliche Tat erleben mussten.´ ´Am 22. Januar 2025 hatte ein 28-jähriger afghanischer Staatsbürger in Aschaffenburg eine Kindergartengruppe angegriffen, ein Kleinkind und einen 41-jährigen Passanten getötet und weitere Menschen verletzt. Der von der Polizei festgenommene mutmaßliche Täter hatte nach Angaben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann wegen psychischen Problemen eine gerichtlich bestellte Betreuerin.
Umgang mit psychisch kranken Tätern

Die Bundesinnenministerin erklärte, der bayerische Innenminister habe richtigerweise angekündigt, zu prüfen, wie konsequenter gegen psychisch kranke Gewalttäter vorgegangen werden könne. Dieses landesrechtliche Thema sei bereits Gegenstand intensiver Beratungen von den Ländern gemeinsam mit dem Bund in der Innenministerkonferenz. Dieser Fall zeige erneut, dass das absolut notwendig sei.
Umsetzung des Sicherheitspakets der Bundesregierung

Faeser betonte zugleich, dass Gesetze bereits verschärft wurden, um die Ausweisung von Gewalttätern zu erleichtern. ´Es muss mehr Konsequenz in der Durchsetzung unserer Gesetze geben. Der Rechtsstaat muss Härte zeigen. Das umfasst Behörden, Polizei und Justiz´, betonte die Bundesinnenministerin und verwies darauf, dass Deutschland als einziger Staat in Europa erstmals seit der Taliban-Herrschaft wieder schwere Straftäter nach Afghanistan abgeschoben habe und auch weiter abschieben werde.
Ablösung des Dublin-Abkommens durch GEAS

Der Täter hätte bereits 2023 in sein Einreiseland Bulgarien zurückgeführt werden müssen, wo er in die EU eingereist war. Dieser Fall zeige erneut, dass das Dublin-Abkommen nicht mehr funktioniere.

Darum hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine zügige Umsetzung des im Frühjahr beschlossenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht vorangetrieben und im November 2024 dem Bundestag zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Es gehe um eine strikte Kontrolle schon an den Außengrenzen und bessere Verfahren zur Überstellung der Personen in die jeweils zuständigen EU-Staaten. Faeser forderte den Bundestag auf, diese Umsetzung schnellstmöglich zu beschließen.



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesinnenministerin Nancy Faeser drückt Opfern und Angehörigen ihr Mitgefühl aus und fordert konsequente Um- und Durchsetzung der Rechtslage.

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt - ReparaturBONUS geht weiter


Berlin gewährt auch dieses Jahr einen Zuschuss zur Instandsetzung von Elektrogeräten

Der stark nachgefragte ReparaturBONUS geht in die zweite Runde: Auch in diesem Jahr werden wieder Reparaturen von Elektrogeräten aus Berliner Privathaushalten gefördert. Voraussichtlich Ende dieses Monats wird das entsprechende Online-Formular für die Antragstellung freigeschaltet. Die Beantragung läuft wie bisher rein digital über das Förderportal der IBT: https://www.ibb-business-team.de/reparaturbonus/. Dort findet sich auch eine Liste der förderfähigen Geräte.

Gefördert werden Reparaturen aller haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte, die ab dem 18. Januar 2025 durchgeführt werden bzw. wurden. Zur förderfähigen Reparatur gehören auch die Einholung eines Kostenvoranschlags, Beauftragung, Lieferung des Geräts an den Reparaturbetrieb und Ähnliches. Die Reparatur kann sowohl in gewerblichen als auch nicht-gewerblichen Reparaturbetrieben durchgeführt werden. Auch der Kauf von Ersatzteilen wird unterstützt.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Berlin. Gefördert wird die Hälfte der angefallenen Reparaturkosten – maximal jedoch 200 Euro. Dabei muss die Rechnungssumme mindestens 75 Euro betragen. Bei Reparaturen in einem Repair-Café oder einer Reparatur-Initiative wird der Kauf von Ersatzteilen sogar zu 100 Prozent gefördert.

Das Ziel des ReparaturBONUS: Mehr Geräte sollen repariert und länger genutzt werden, anstatt neue zu kaufen. So werden Abfälle reduziert, wertvolle Rohstoffe geschont und Treibhausgasemissionen vermieden, die bei der Produktion neuer Geräte entstehen. Außerdem wird die lokale Wirtschaft gestärkt.

Das Förderprogramm zum ReparaturBONUS wurde seit dem Start im vergangenen Jahr stark nachgefragt und ist bislang sehr erfolgreich verlaufen. Vom 17. September 2024 bis zum 31. Dezember 2024 wurden fast 7.500 Anträge eingereicht.

Weitere Informationen zum ReparaturBONUS
Reparaturbetriebe und Reparaturcafés bei repami.de

Kontakt
Pressestelle

Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Tel.:
(030) 9025-1090
Tel.:
(030) 9025-1099
Fax: (030) 9025-1091
E-Mail an die Pressestelle

Petra Nelken

Pressesprecherin

Tel.:
(030) 9025-1092
Mobil:
0151 70256751
E-Mail E-Mail an Petra Nelken

Michael Herden

Pressesprecher

Tel.:
(030) 9025-1096
E-Mail E-Mail an Michae



Zugefügt 2025 Januar 15

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ReparaturBONUS geht weiter

Kommissionspräsidentin von der Leyen: der globale Wettlauf beginnt zu Hause

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat im Europäischen Parlament skizziert, wie Europa in den kommenden Jahren seine Wettbewerbsfähigkeit steigern will. Denn wenn Europa seine Interessen schützen und Werte wahren wolle, müsse es auch wirtschaftlich stark sein, so von der Leyen. Sie kündigte für nächste Woche den neuen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit an, mit dem der Draghi-Bericht in Maßnahmen umgesetzt wird. Die Kommissionspräsidentin betonte: „Der Kompass wird der Leitstern der neuen Kommission sein und unsere Arbeit in den nächsten fünf Jahren vorantreiben. Wir stellen uns drei Ziele: Erstens, das Schließen der Innovationslücke gegenüber unseren Wettbewerbern, zweitens, ein gemeinsamer Fahrplan zu Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit und drittens, die Stärkung unserer wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Sicherheit. Lassen Sie mich Ihnen hierzu ein paar Einblicke geben.“

Gründung einer Europäischen Spar- und Investitionsunion

In Bezug auf Innovation betonte die von der Leyen: „Die gute Nachricht ist, dass die europäischen Unternehmen bereits dabei sind, ihre Investitionen in Innovation aufzustocken. Im vergangenen Jahr hat die europäische Industrie ihre FuE-Investitionen um fast 10 Prozent erhöht, was erstmals seit zehn Jahren mehr ist als in den USA und in China. Dank dieser Bemühungen stehen wir weltweit wieder an zweiter Stelle, was die gesamten privaten FuE-Investitionen betrifft. Diesen Weg müssen wir weitergehen. Um Unterstützung zu leisten, gründen wir die Europäische Spar- und Investitionsunion. Wir werden neue europäische Spar- und Investitionsprodukte auflegen, neue Anreize für Risikokapital schaffen und neue Impulse für einen reibungslosen Fluss von Investitionen in der gesamten Union geben. Wir müssen mehr Kapital mobilisieren, damit sich in Europa Innovation und Risikobereitschaft entwickeln können.“

Neuer Plan für bezahlbare Energie

Den zweiten Schwerpunkt legte die Kommissionspräsidentin auf die Energiepreise: „Wir müssen nicht nur unsere Energieversorgung weiter diversifizieren. Wir müssen in Technologien der nächsten Generation für saubere Energie wie Fusion, verbesserte Geothermie und Feststoffbatterien investieren. Wir müssen auch mehr privates Kapital mobilisieren, um unsere Netze und Speicherinfrastruktur zu modernisieren. Wir müssen alle noch bestehenden Hindernisse für unsere Energieunion aus dem Weg räumen. Und wir müssen unsere sauberen und CO2-armen Energiesysteme besser miteinander verbinden. All dies wird Teil eines neuen Plans für bezahlbare Energie sein, den wir im Februar vorlegen.“

Abkommen mit weltweiten Partnern vorantreiben

Zur Frage, wie Europa seine wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und Sicherheit stärken kann, sagte von der Leyen: „Die Weltmächte konkurrieren jetzt um den Zugang zu Rohstoffen und lebenswichtigen Lieferketten. Gerade deshalb haben wir in den letzten Jahren mehr als 35 neue Abkommen mit Partnern in der ganzen Welt geschlossen, um unseren Zugang zu Rohstoffen oder sauberem Wasserstoff sicherzustellen und einige unserer Lieferketten für saubere Technologien zu diversifizieren. Dies wird in den kommenden Jahren noch wichtiger werden. Seit Beginn der Amtszeit haben wir in weniger als zwei Monaten bereits drei neue Partnerschaften mit dem Mercosur, Mexiko und der Schweiz abgeschlossen. Und letzten Montag haben wir unsere Verhandlungen mit Malaysia wiederaufgenommen. Diese Partnerschaften dienen einigen unserer wichtigsten wirtschaftlichen Interessen.“

Weitere Informationen:

Vollständige Rede

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Kommissionspräsidentin von der Leyen: der globale Wettlauf beginnt zu Hause

Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen beginnen

Die Verhandlungen betreffen rund 2,6 Millionen Beschäftigte der Kommunen und 132.000 Beschäftigte des Bundes.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: ´Respekt vor den Menschen, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten.´
Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei den Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2025



Am 24. Januar 2025 haben in Potsdam die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen begonnen. Auf Arbeitgeberseite ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verhandlungsführerin für die Tarifbeschäftigen des Bundes. Verhandelt werden die Entgelte für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber, deren Arbeitsverhältnisse durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt sind.

´´Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten jeden Tag einen unentbehrlichen Dienst für unser Gemeinwesen. Ihre Arbeit ist entscheidend für einen starken und leistungsfähign Staat´´, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Sie betonte: ´´Wir müssen deshalb auch in den anstehenden Tarifverhandlungen angemessene und gute Lösungen für den Bund und die Kommunen ebenso wie für die Beschäftigten finden.´´
Forderungen der Gewerkschaften

Für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen fordern die Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion die Erhöhung der Entgelte im Volumen von 8%, mindestens aber monatlich 350 Euro für eine Laufzeit von 12 Monaten. Das wäre je nach Entgeltgruppe und Laufbahnstufe eine Erhöhung von bis zu 14,9%, die durchschnittliche Steigerung läge bei 9,5%.

Die Gewerkschaften fordern neben mehr Geld auch mehr Freizeit und Entlastung für die Beschäftigten. Das Entgeltvolumen soll deshalb neben der Erhöhung der Tabellenentgelte auch für die Erhöhung weiterer Entgeltbestandteile (wie Erhöhung von Zeitzuschlägen) genutzt werden, die für belastende Tätigkeiten gezahlt werden. Gefordert werden darüber hinaus zusätzliche freie Tage, um die zunehmende Arbeitsbelastung auszugleichen und mehr Zeitsouveränität mit einem Konto, über das die Beschäftigten nach Wunsch Zeit oder Entgeltbestandteile ansparen können, um damit Freistellung nach Bedarf zu finanzieren.

Bundesinnenministerin Faeser hierzu: ´´Die Haushaltslage ist und bleibt angespannt. Jetzt geht es darum, dass wir am Verhandlungstisch gemeinsam mit den Gewerkschaften zu einer fairen Einigung kommen. Dafür setze ich mich ein.´´ Das werde am Ende auch gelingen, so wie es auch vor zwei Jahren auch mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung gelungen sei, gute Lösungen für die Beschäftigten, aber auch für Bund und Kommunen zu erreichen.
Kosten der Forderungen für den Bund

Die Kosten der Entgeltforderungen der Gewerkschaften würden für die Tarifbeschäftigten des Bundes rund 1,7 Mrd. Euro pro Jahr betragen. Bei einer Berücksichtigung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wären Mehrkosten von insgesamt rund 4,4 Mrd. Euro pro Jahr nur für den Bund zu erwarten.

Die Ergebnisse der Tarifrunde 2025 finden unmittelbar Anwendung auf die rund 132.000 Tarifbeschäftigten des Bundes und die über 2,6 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber, die unter dem Dach der VKA zusammengeschlossen sind.

Weitere Informationen zu den Tarifverhandlungen finden Sie hier
Was ist der TVöD?

Der TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und hat den Bundes-Angestelltentarifvertrag für Angestellte und die entsprechenden Manteltarifverträge für Arbeiter abgelöst. Der TVöD enthält u. a. Regelungen über die Arbeitszeit, das Entgelt, den Urlaub, die Befristung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.




Zugefügt 2025 Januar 15

Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen beginnen

Agrar- und Fischereirat berät über Stärkung der Landwirte in der Kette – Deutschland setzt Maul-und-Klauenseuche auf die Tagesordnung

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wird am Montag, den 27. Januar 2025, zum ersten Agrar- und Fischereirat des Jahres nach Brüssel reisen. Erstmals treffen sich die Agrarministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten unter polnischer Ratspräsidentschaft. Unter anderem beraten sie über das angekündigte Paket der Kommission zur Stärkung der Landwirte in der Lebensmittellieferkette sowie gegen grenzüberschreitende unlautere Handelspraktiken.

Im Vorfeld erklärt Bundesminister Cem Özdemir: ´Unsere europäischen Landwirtinnen und Landwirte decken uns Tag für Tag den Tisch mit hochwertigen Lebensmitteln. Dahinter steckt harte Arbeit, die eine anständige Bezahlung zu vernünftigen Rahmenbedingungen verdient. Hier bin ich mir mit Kommissar Hansen einig. Wir müssen dafür sorgen, dass sie eine Stellung in der Kette haben, die ihrer Bedeutung gerecht wird – und zwar mit Planungssicherheit ohne viel neuen Papierkram. Genauso wichtig ist es, auch grenzüberschreitenden unlauteren Handelspraktiken wirksam etwas entgegenzusetzen, damit insbesondere kleine Höfe nicht das Nachsehen haben. Es ist gut, dass wir die Vorschläge jetzt vertieft diskutieren – dafür danke ich der Präsidentschaft. Wir müssen hier mit Sorgfalt und Augenmaß vorgehen, um unseren Landwirtinnen und Landwirten den Rücken zu stärken.´

Bundesminister Özdemir wird zudem nach dem ersten Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland seit 1988 über den Ausbruch, die aktuelle Lage und die angestoßenen Maßnahmen informieren. Dazu Bundesminister Özdemir: ´Die Maul- und Klauenseuche ist eine große Belastung für unsere Betriebe, wirtschaftlich wie emotional. Das gilt natürlich besonders für die Höfe in der betroffenen Region. Aufgrund des beherzten gemeinsamen Vorgehens in Deutschland hat die EU-Kommission bestätigt, dass Fleisch und Milchprodukte, die außerhalb der Sperrzone erzeugt wurden, weiter in der EU gehandelt werden können. Das macht noch einmal deutlich, wie wichtig die Europäische Union auch für unsere Landwirtschaft und gerade ganz besonders für unsere tierhaltenden Betriebe ist. Ohne das Prinzip der Regionalisierung, ohne EU, müssten wir jetzt auch mit allen unseren Nachbarstaaten einzeln verhandeln, so wie wir es gerade mit Hochdruck mit Drittstaaten tun. Entscheidend ist, dass alle Ebenen weiterhin eng zusammenarbeiten, um unsere Tiere zu schützen und die Schäden für unsere Land- und Ernährungswirtschaft so klein zu halten wie nur möglich. Kein Hof sollte aufgrund der Maul- und Klauenseuche aufgeben müssen.´

Auf Initiative von Deutschland wurde zudem das Thema Bürokratieabbau im Öko-Recht auf die Tagesordnung gesetzt. Deutschland fordert die Kommission auf, auch im bestehenden Öko-Recht zu vereinfachen und den regulatorischen Aufwand zu verringern. Dazu sagt Cem Özdemir: ´Ich will weniger überflüssige Bürokratie für unsere Höfe – und das gilt besonders für unsere Bio-Bauern. Die Komplexität der EU-Bio-Verordnung, umfangreiche Dokumentationspflichten und oft kurze Anpassungsfristen halten viele von der Umstellung auf Bio ab. Die Kommission sollte jetzt den Weg ebnen für Vereinfachungen und weniger Verwaltungsaufwand – hier liegt ein großer Hebel für mehr Bio.´

Bundesminister Özdemir wird am Montagmorgen gegen 9:45 Uhr im EB Forum des Ratsgebäudes vor die Presse treten. Die Aufzeichnung des Doorsteps ist danach hier abrufbar.



Zugefügt 2025 Januar 15

Agrar- und Fischereirat berät über Stärkung der Landwirte in der Kette – Deutschland setzt Maul-und-Klauenseuche auf die Tagesordnung

Holocaust-Gedenktag: 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz

Am Mittwoch, den 29. Januar wird Corrie Hermann auf einer Sondersitzung des Europäischen Parlaments zum Internationalen Holocaust-Gedenktag sprechen.

Die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, wird die Gedenkfeier zum Internationalen Holocaust-Gedenktag (27. Januar) am Mittwoch, den 29. Januar um 12:00 Uhr eröffnen. Im Anschluss folgt eine musikalische Darbietung des Concerto von Pál Hermann.

Corrie Hermann wird dann vor den Abgeordneten sprechen und die Geschichte ihres Vaters, des in Ungarn geborenen Cellisten und Komponisten Pál Hermann, erzählen, der 1944 von den Nationalsozialisten ermordet wurde. Bei der musikalischen Darbietung wird sein Original-Gagliano-Cello zu hören sein.

Nach einer Schweigeminute endet die feierliche Sitzung mit einer musikalischen Aufführung des ´Kaddish´ von Maurice Ravel.

Livestream der Sonderplenarsitzung

Corrie und Pál Hermann

Pál Hermann, geboren am 27. März 1902 in Budapest, war ein Schüler von Béla Bartók und galt als einer der besten Cellisten seiner Zeit. In den 1920er Jahren zog er nach Berlin und gab in ganz Europa Konzerte auf seinem Gagliano-Cello. 1933 floh Hermann nach Belgien und Frankreich. Als er 1944 von den Nationalsozialisten in Toulouse verhaftet wurde, gelang es ihm, eine Notiz aus dem Zug zu werfen, in der er darum bat, das Cello vor den Nazis zu retten. Die Notiz wurde gefunden, und ein Freund Hermanns fuhr 100 Kilometer auf dem Rad, um das Instrument zu retten. Er brach in Hermanns Haus ein, tauschte das Gagliano-Cello gegen ein minderwertiges Instrument aus und floh mit dem auf den Rücken geschnallten Gagliano.

Hermann wurde 1944 von den Nationalsozialisten in einem Lager im Baltikum ermordet. Sein Cello wurde 80 Jahre später wiederentdeckt, als es von einem Teilnehmer des Königin-Elisabeth-Musikwettbewerbs gespielt wurde. Pál Hermanns Tochter, Corrie (Cornelia) Hermann, heute 92 Jahre alt, wird während der Gedenkfeier über das tragische Schicksal ihres Vaters und sein Werk erzählen.

Medienanfragen für Interviews

Für Interviewanfragen mit Corrie Hermann wenden Sie sich bitte an eliana.capretti@europarl.europa.eu oder isabelle.zerrouk@europarl.europa.eu vom Pressedienst des Parlaments.
Kontakt:

Andreas KLEINER
Pressereferent
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 32266 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 72336 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 33 22
E-Mail: andreas.kleiner@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-DE@europarl.europa.eu
Eliana CAPRETTI
Audiovisual Press Officer
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 40055 (BXL)
E-Mail: eliana.capretti@europarl.europa.eu
Isabelle ZERROUK
Press Officer
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 42742 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 74032 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 470 88 02 62
E-Mail: isabelle.zerrouk@europarl.europa.eu
Judit HERCEGFALVI
Pressereferentin in Deutschland
Kontaktangaben:
Telefon: (+49) 30 2280 1080
Mobiltelefonnummer: (+49) 177 323 5202
E-Mail: judit.hercegfalvi@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-berlin@ep.europa.eu
Jakob FLOSSMANN
Press Officer in Austria
Kontaktangaben:
Telefon: (+43) 1 516 53111
Mobiltelefonnummer: (+43) 660 37 37 367
E-Mail: jakob.flossmann@europarl.europa.eu

Weitere Informationen

Pressemitteilung: ´Es ist an der Zeit, Hetze und Hassverbrechen nach EU-Recht unter Strafe zu stellen´ (18. Januar 2024)
Plenardebatte zum Thema „Notwendigkeit der Bekämpfung der Zunahme des Antisemitismus und der Muslimfeindlichkeit´ (7. Februar 2024)
Plenardebatte über ´Kampf gegen das Wiedererstarken des Neofaschismus in Europa,´ (16. Januar 2024)
Multimedia-Center: Holocaust-Gedenken


Referenz
REF: 20250122IPR26425



Zugefügt 2025 Januar 15

Holocaust-Gedenktag: 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz

Fünf Jahre Europäische Hochschulallianzen: Mobilität der Studierenden deutlich gestiegen



Zum internationalen Tag der Bildung hat die EU-Kommission Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung vorlegt und eine Bilanz der Initiative „Europäische Universitäten“ gezogen. Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, sagte: „Der Europäische Bildungsraum ist ein Ort, an dem jeder sein Recht auf Zugang zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung wahrnehmen kann, von klein auf bis zur Hochschulbildung und darüber hinaus, unabhängig von der sozialen Herkunft. An diesem Internationalen Tag der Bildung möchte ich mein Engagement bekräftigen, in den nächsten fünf Jahren mit allen EU-Mitgliedstaaten Hand in Hand zu arbeiten und den Aufbau einer besseren, gleichberechtigten und zugänglichen Bildung fortzusetzen.“

Europäische Hochschulallianzen: Anstieg der Studierendenmobilität um 400 Prozent

Der Bericht skizziert die Fortschritte und Errungenschaften der Europäischen Hochschulallianzen fünf Jahre nach ihrem Start. Die Hochschulallianzen sind bereits ein Eckpfeiler des europäischen Hochschulsystems. Allein in den ersten drei Jahren verzeichneten sie einen Anstieg der Studierendenmobilität innerhalb der Allianzen um 400 Prozent. Derzeit gibt es 65 Allianzen, an denen über 570 Hochschuleinrichtungen aus 35 Ländern, darunter alle Mitgliedstaaten, beteiligt sind. Aus Deutschland sind insgesamt 67Hochschulen an den 65 geförderten Allianzen beteiligt. Damit ist Deutschland einer der Spitzenreiter bei der Beteiligung an der Initiative.

Flaggschiff-Initiative der Europäischen Hochschulstrategie der EU-Kommission

Die Hochschulallianzen bilden ein neues Modell der transnationalen Zusammenarbeit in der Hochschulbildung mit einer langfristigen strategischen Perspektive. Die europäischen Hochschulallianzen haben erfolgreich europäische interuniversitäre Campus geschaffen, in denen Studierende grenzüberschreitend studieren und zusammenarbeiten und von innovativen Lern- und Lehrmethoden profitieren.

Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung

Darüber hinaus hat die Kommission neue Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung (FBBE) veröffentlicht, die eine umfassende eingehende Analyse des Stands der FBBE, der Politik, der Praxis und der Trends in 37 europäischen Ländern bietet. Der Bericht zeigt, dass bei der Ausweitung des Zugangs zu FBBE Fortschritte erzielt wurden. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Ländern nach wie vor groß sind, auch was die Qualität der Dienstleistungen betrifft. Zwei Drittel der europäischen Länder berichten über einen Mangel an Fachkräften in der FBBE. Die zeigt den dringenden Bedarf an verbesserten Arbeitsbedingungen und verstärkter beruflicher Weiterbildung deutlich macht, um qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen und zu halten. Der Bericht untersucht auch die ECEC-Lehrpläne: Die meisten europäischen Länder beziehen die Erziehung zur Nachhaltigkeit und die Entwicklung digitaler Kompetenzen mit ein.

Weitere Informationen

Daily News vom 24. Januar

Bericht zur Europäischen Hochschulallianz

Schlüsseldaten zur frühkindlichen Bildung und Betreuung

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Fünf Jahre Europäische Hochschulallianzen: Mobilität der Studierenden deutlich gestiegen

Özdemir zur Grünen Woche 2025: "Ein Ort des Dialogs und der Lösungen"

Am Sonntag endet die 89. Ausgabe der Grünen Woche – der internationalen Leitmesse für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau in Berlin.

Zum Abschluss der Messe unterstreicht Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, ihre Bedeutung für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau.

´Die Grüne Woche war auch dieses Jahr ein beeindruckendes Schaufenster für die Vielfalt unserer Land-, und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus – und ein Ort des Dialogs. Gerade in Zeiten großer Herausforderungen wie der Maul- und Klauenseuche zeigt sich: Wenn Politik, Praxis und Wissenschaft an einem Strang ziehen, können wir Krisen gemeinsam bewältigen und Lösungen finden. Das haben die vielen Gespräche in den Messehallen unter dem grünerleuchteten Funkturm eindrucksvoll gezeigt.

Seit 2021 haben wir vieles auf den Weg gebracht, was viel zu lang liegen geblieben war. Wir sind mit der Tierhaltungskennzeichnung und dem Bundesprogramm Tierhaltung wichtige Schritte für eine zukunftsfähige Tierhaltung gegangen. Wir haben Landwirtinnen und Landwirte von überflüssiger Bürokratie befreit, den klimagerechten Waldumbau vorangebracht und mit einem starken Pakt gegen Lebensmittelverschwendung gemeinsam mit Groß- und Einzelhandelsunternehmen neue Standards gesetzt.

Die Legislatur war aber auch von großen Herausforderungen geprägt: Der schreckliche Krieg in der Ukraine hat gezeigt, wie eng Ernährungssicherheit und Friedenspolitik zusammenhängen. Extremwetter brachte viele Betriebe an ihre Grenzen, und die Bauernproteste vor einem Jahr machten deutlich, wie wichtig Verlässlichkeit in der Agrarpolitik ist. Gemeinsam haben wir Lösungen gefunden und die Weichen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und eine starke Wertschöpfungskette gestellt.

Das Feld ist gut bestellt. Jetzt gilt es, diese Arbeit fortzusetzen. Die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft und der Borchert-Kommission bilden eine solide Grundlage dafür. Wer glaubt, man müsse nur am Klima- und Umweltschutz sparen und dann ginge es der Branche besser, stellt sich explizit gegen den zwischen Landwirtschaft, Wissenschaft, Ernährungsbranche und Umweltseite ausgehandelten und breitgetragenen Konsens. Es ist höchste Zeit, gemeinsam den Hebel umzulegen, damit sich die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Tierwohl, Artenvielfalt und Klimaschutz auch auf ihrem Betriebskonto bemerkbar machen. So sichern wir nicht nur die Ernten von morgen und damit die Ernährung unserer Kinder und Enkel, sondern geben unseren Höfen auch eine ökonomische Perspektive.

Die Grüne Woche zeigt, was möglich ist in unserem Land, wenn wir gemeinsam anpacken. Dieses Miteinander brauchen wir in der Demokratie, um die Landwirtschaft zukunftsfest zu machen – und um unsere Gesellschaft zu stärken.´

Erschienen am 24. Jan. 2025 im Format Meldung



Zugefügt 2025 Januar 15

Özdemir zur Grünen Woche 2025: "Ein Ort des Dialogs und der Lösungen"

Polizei Berlin - Mutmaßliche Geldautomatensprenger festgenommen – Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt - Berlin/Brandenburg

Heute Vormittag wurden in Fennpfuhl zwei mutmaßliche Geldautomatensprenger festgenommen. Gegen die beiden 30 und 37 Jahre alten Männer lagen bereits von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragte Haftbefehle wegen des Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Diebstähle, Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen und Sachbeschädigungen vor, die heute Vormittag zwischen 11:30 Uhr und 12 Uhr an der Vulkanstraße Ecke Elli-Voigt-Straße und in der Herzbergstraße vollstreckt wurden. Im Anschluss wurden Dursuchungsbeschlüsse in den Berliner Ortsteilen Fennpfuhl, Hellersdorf und Marzahn sowie im Brandenburger Ort Ahrensfelde vollstreckt.

Den Maßnahmen gingen umfangreiche Ermittlungen des Fachkommissariats für die Bearbeitung von Geldautomatensprengungen des Landeskriminalamts Berlin voraus. Diese richteten sich gegen eine mutmaßliche Bande, die im Verdacht steht, im Zeitraum von Sommer 2023 bis Winter 2024 Geldautomatensprengungen in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen durchgeführt zu haben und derzeit für mindestens 20 Geldautomatenexplosionen verantwortlich sein soll. Dabei soll die mutmaßliche Bande rund 500.000 Euro erbeutet und einen Sachschaden in Höhe von circa 5 Millionen Euro verursacht haben.

Für die Herbeiführung der Explosionen mit Sprengstoff soll die Gruppierung unter anderem sogenannte Pizzaschieber verwendet haben, um den Sprengstoff in den Geldautomaten zu platzieren. Dabei handelt es sich um eine aus Metall bestehende Schiebeplatte, die in den Geldautomaten mit Sprengstoff eingeführt und ferngezündet wird, um so durch die Explosion an die Geldkassette zu gelangen.

Die beiden Festgenommenen sollen aus den Automatensprengungen etwa 147.000 Euro erlangt und durch die Explosionen einen Sachschaden von mindestens 250.000 Euro herbeigeführt haben.

Im Rahmen der Durchsuchungen konnten mehrere Beweismittel, darunter Mobiltelefone, gefunden und beschlagnahmt werden.

Der 30-Jährige wurde heute einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt. Der Richter setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der 37-Jährige soll morgen im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten zum Zwecke der Verkündung des Haftbefehls vorgeführt werden.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten Beweismittel, wie etwa der Mobiltelefone der Beschuldigten, dauern an.

An den heutigen Maßnahmen waren rund 100 Polizistinnen und Polizisten, darunter auch Spezialkräfte, beteiligt.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 25

Polizei Berlin Mutmaßliche Geldautomatensprenger festgenommen – Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt Polizeimeldung vom 24.01.2025 Berlin/Brandenburg

Polizei Nordrhein-Westfalen- Tötungsdelikt vor Fitness-Studio in Köln-Kalk am 22.10.24

Nachtrag zu den Pressemitteilungen vom 22.10.2024, 23.10.2024 und 30.10.2024

https://koeln.polizei.nrw/presse/schussabgabe-in-koeln-kalk
https://koeln.polizei.nrw/presse/schussabgabe-in-kalk
https://koeln.polizei.nrw/presse/schussabgabe-in-koeln-kalk-32-jaehriger-toedlich-verletzt

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Bei den Ermittlungen nach den tödlichen Schüssen auf einen 32-Jährigen vor einem Fitness-Studio in Kalk (22. Oktober) hat die Kripo Köln Hinweise auf einen Mann erhalten, mit dem der spätere Geschädigte an einem Tag kurz vor den Schussabgaben auf ein Wohnhaus an der Servatiusstraße (Ostheim) am 29. August eine Auseinandersetzung auf der Kalker Hauptstraße gehabt haben soll. Der dunkelhaarige, schlanke und etwa Anfang-20-Jährige mit Schnurr- und Kinnbart war zu diesem Zeitpunkt mit schwarzer Kappe, schwarzem Schal oder Loop, schwarzer Jacke mit Buchstaben auf der Brust, dunkler Hose sowie schwarzen Nike-Schuhen bekleidet. Diesen Mann sucht die Polizei als Zeugen.

Fotos von ihm sind unter folgendem Link abrufbar: https://polizei.nrw/fahndung/157533

Das Kriminalkommissariat 21 fragt: Wer kennt den Mann? Wer kann Angaben zu seiner Identität und seinem Aufenthaltsort machen? Wer hat den Vorfall beobachtet? Um Hinweise wird dringend gebeten unter Tel.-Nr. 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de.




Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Nordrhein-Westfalen Tötungsdelikt vor Fitness-Studio in Köln-Kalk am 22.10.24

Polizei Hamburg - Öffentlichkeitsfahndung mit Phantombild nach versuchtem Sexualdelikt in Hamburg-Wilstorf

Tatzeit: 09.09.2024, 23:00 Uhr

Tatort: Hamburg-Wilstorf, Harburger Stadtpark

Die Polizei Hamburg fahndet mit einem Phantombild nach einem bislang unbekannten Mann. Er ist verdächtig, Anfang September vergangenen Jahres im Harburger Stadtpark ein versuchtes Sexualdelikt verübt zu haben.

Den bisherigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes für Sexualdelikte (LKA 42) zufolge sprach der Unbekannte eine im Park spazierende 46-jährige Frau in offensichtlich sexueller Absicht an. Diese lehnte die Gesprächsversuche deutlich ab und setzte ihren Weg zunächst fort. Im Bereich des nördlichen Parkausgangs ging der Mann die Frau unvermittelt an, verletzte sie im Gesicht und stieß sie anschließend zu Boden. Dort fixierte er die Frau, die laut aufschrie und sich wehrte. Daraufhin ließ der Angreifer von ihr ab und flüchtete zu Fuß in unbekannte Richtung.

Der Täter wird wie folgt beschrieben:

- circa 20 bis 35 Jahre alt
- 175 cm groß
- schmale Statur
- dunkelbraune Haare mit rötlichen Nuancen
- bekleidet mit einer schwarzen Hose und einem beigen, gestrickten
Kapuzenpullover

Da die bisherigen Ermittlungen der Fachdienststelle bislang noch nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, hat das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung mit einem Phantombild, das den Täter zeigen soll, angeordnet.

Die Ermittlungen dauern an.

Hinweise zu der abgebildeten Person werden unter der Rufnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg - Öffentlichkeitsfahndung mit Phantombild nach versuchtem Sexualdelikt in Hamburg-Wilstorf

Neue Lebensräume, mehr Klimaschutz: Aktivierung des Remscheider Eschbach- und Lobachtals

Bundesumweltministerium fördert Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz mit rund einer Million Euro

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMUV), Dr. Jan-Niclas Gesenhues, übergibt heute den Förderbescheid für die Revitalisierung des Eschbach- und Lobachtals an Barbara Reul-Nocke, Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit und Recht der Stadt Remscheid (Nordrhein-Westfalen). Das Gebiet soll so zu einem ökologischen Vorzeigegebiet werden. Im Fokus stehen neben der Wiederanbindung von Auen an den Eschbach und den Lobach auch Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und des Hochwasserschutzes sowie die Entwicklung eines inklusiven Naturerlebnisraums. Das Bundesumweltministerium unterstützt das Projekt mit Mitteln aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in Höhe von rund einer Millionen Euro.

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues: ´Wenn wir Ökosysteme wie die Gewässer des Eschbach- und Lobachtals aufwerten, steigern wir ihre Leistung für den natürlichen Klimaschutz. Gleichzeitig erhöhen wir die Widerstandsfähigkeit der Region gegenüber Extremwetterereignissen wie Starkregen oder Dürre. Aus begradigten und eingeengten Gewässern werden naturnahe Flussläufe mit revitalisierten Auen, Überflutungsflächen und natürlicher Ufervegetation. Die Region profitiert gleich mehrfach: Es gibt wieder mehr Artenvielfalt, wir erhöhen den Wasserrückhalt für den Hochwasserschutz und werten das Gebiet für Naherholung und Klimaschutzbildung auf.´

Im Rahmen des Projekts ´AuenRS´ setzt die Stadt Remscheid an mehreren Standorten entlang des Eschbachs und Lobachs umfangreiche Maßnahmen um. Dazu zählen die Anbindung und Wiedervernässung der nahezu trockenen Auen, die Anlage von Stillgewässern als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie die Entfernung gebietsfremder Gehölze wie Hybridpappeln, um natürliche Auenwälder zu entwickeln. Gleichzeitig baut die Kommune alte Teichanlagen und Staumauern zurück, um mögliche Überflutungsflächen für den Hochwasserschutz zu schaffen. Ergänzt werden die Maßnahmen durch einen interaktiven Lehrpfad, der über die Bedeutung von Auen, Klimaschutz und Artenvielfalt informiert. Die Stadt Remscheid setzt damit ein starkes Zeichen für den natürlichen Klimaschutz und den Erhalt wertvoller Lebensräume.
Hintergrundinformationen:

Das Bundesumweltministerium (BMUV) unterstützt im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz Kommunen insbesondere im ländlichen Raum. Diese Kommunen sind oftmals von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung geprägt und deshalb entscheidend für eine nachhaltige Wende zum Natürlichen Klimaschutz. Mit der Förderrichtlinie ´Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Kommunen´ fördert das BMUV Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte im April 2024 122 Projekte zur Förderung ausgewählt, die in einem weiteren Schritt zur Antragstellung aufgefordert wurden. Über 80 Projekte wurden noch im gleichen Jahr bewilligt und haben ihre Arbeit zum Teil bereits aufgenommen. Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH betreut die Umsetzung der Richtlinie.

Im Jahr 2024 hat das BMUV weitere Fördermaßnahmen im Rahmen des ANK an den Start gebracht: Neben Förderungen für Projekte von Kommunen und Unternehmen in Siedlungsbereichen geht es dabei unter anderem um die Renaturierung von Mooren, Waldwiederherstellung und -umbau und klimaangepasstes Waldmanagement sowie Natürlicher Klimaschutz der Meere und Küsten. Weitere Förderprogramme zur Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Moorböden, Gewässerentwicklung und Auenrenaturierung sollen nach Inkrafttreten des Haushalts 2025 folgen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Neue Lebensräume, mehr Klimaschutz: Aktivierung des Remscheider Eschbach- und Lobachtals

Bundesgerichtshof- Verurteilung wegen Mordes nach ausländerfeindlichem Brandanschlag im Jahr 1991 in Saarlouis rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und vierer Nebenkläger gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verworfen. Dieses hatte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit zwölf tateinheitlichen Fällen des versuchten Mordes und der versuchten besonders schweren Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen setzte der Angeklagte in der Nacht des 19. September 1991 ein Asylbewerberheim in Saarlouis in Brand, um dieses unbrauchbar zu machen und die von ihm als Ausländer verachteten Bewohner zu vertreiben. Von den sich insgesamt 21 in dem Haus befindenden Menschen verstarb einer aufgrund erlittener Verbrennungen, die anderen Personen konnten sich letztlich aus dem Haus retten. Das Oberlandesgericht hat sich die Überzeugung gebildet, dass der Angeklagte in Bezug auf acht sich in einem beleuchteten Zimmer in Nähe des Haupteingangs aufhaltenden Personen davon ausgegangen sei, diese würden sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Insofern hat es keinen Tötungsvorsatz angenommen und den Angeklagten nicht wegen zu dem sonstigen Urteilsausspruch hinzutretender Delikte verurteilt.

Der Generalbundesanwalt hat zu Lasten des Angeklagten eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich acht weiterer tateinheitlicher Fälle des versuchten Mordes sowie der versuchten besonders schweren Brandstiftung begehrt und sich gegen den Strafausspruch gewendet. Vier Nebenkläger haben ebenfalls beanstandet, dass der Angeklagte nicht auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt worden ist. Die Revision des Angeklagten hat sich gegen seine Verurteilung gerichtet.

Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten, dem Generalbundesanwalt und vier Nebenklägern erhobenen Sachrügen hat keinen Rechtsfehler ergeben. Insbesondere ist die vom Tatgericht vorzunehmende Beweiswürdigung nicht beanstandet worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Oberlandesgericht Koblenz - Urteil vom 9. Oktober 2023 - 4 StE 10/22

Karlsruhe, den 23. Januar 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.01.2025

Nr. 012/2025

Urteil vom 23. Januar 2025 - 3 StR 149/24



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof- Verurteilung wegen Mordes nach ausländerfeindlichem Brandanschlag im Jahr 1991 in Saarlouis rechtskräftig

Bundesgerichtshof- Rückschnitt einer Bambushecke

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob trotz Einhaltung der im hessischen Nachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände ein Anspruch des Nachbarn auf Rückschnitt einer mehr als drei Meter hohen Hecke bestehen kann. Gegebenenfalls wird auch zu klären sein, an welcher Stelle die Heckenhöhe zu messen ist, wenn das Grundstück des Nachbarn tiefer liegt als das Grundstück, auf dem sich die Hecke befindet.

Sachverhalt:

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in Hessen. Auf dem Grundstück der Beklagten befindet sich seit den 1960er Jahren entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze eine Aufschüttung, die durch eine 28 Meter lange und einen Meter hohe Mauer aus Betonprofilen (L-Steinen) abgestützt wird. Im Jahr 2018 pflanzte die Beklagte auf der Aufschüttung Bambus an und verbaute zum klägerischen Grundstück hin eine Rhizomsperre. Der Bambus hat zwischenzeitlich eine Höhe von mindestens sechs bis sieben Metern erreicht.

Bisheriger Prozessverlauf:

Mit seiner Klage verlangt der Kläger – soweit noch von Interesse – den Rückschnitt des Bambus auf eine Wuchshöhe von drei Metern, gemessen vom Bodenniveau des klägerischen Grundstücks. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht sie abgewiesen, und zwar auch hinsichtlich des von dem Kläger im Berufungsverfahren zusätzlich gestellten Antrags, die Beklagte zu verurteilen, es zukünftig zu unterlassen, den Bambus über eine Wuchshöhe von drei Metern, gemessen vom Geländeniveau des Klägers, hinauswachsen zu lassen.

Das Oberlandesgericht meint, die Voraussetzungen für den geltend gemachten Rückschnitts- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. § 38 Abs. 1, § 39 Abs. 1 Nr. 1 des hessischen Nachbarrechtsgesetzes (NachbG HE) lägen nicht vor. Bei der Bambusanpflanzung handele es sich um eine Hecke. Dem Begriff der Hecke sei entgegen einer in der Rechtsprechung verbreiteten und von dem Landgericht geteilten Ansicht eine Höhenbegrenzung nicht immanent, sodass die mittlerweile erreichte Wuchshöhe des Bambus seiner Einordnung als Hecke nicht entgegenstehe. Der somit gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 NachbG HE vorgeschriebene Grenzabstand von 0,75 Metern werde eingehalten, denn es sei als zugestanden anzusehen, dass die Beklagte die Rhizomsperre in einem Abstand von 0,75 Metern zum klägerischen Grundstück verlegt habe. Ein Rückschnitts- und Unterlassungsanspruch ergebe sich auch nicht aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis. Die von dem Kläger dargelegten Auswirkungen der Bambusanpflanzung reichten nicht aus, um die für einen solchen Anspruch erforderlichen ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen zu begründen.

Mit der von dem Bundesgerichtshof insoweit zugelassenen Revision verfolgt der Kläger die zuletzt gestellten Klageanträge weiter.

Vorinstanzen:

LG Frankfurt am Main - Urteil vom 19. Mai 2022 - 2-32 O 8/22

OLG Frankfurt am Main - Urteil vom 16. August 2023 - 17 U 132/22

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Hessisches Nachbarrechtsgesetz (NachbG HE)

§ 38 Grenzabstände für Bäume Sträucher und einzelne Rebstöcke

(1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks haben bei dem Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrundstücken […] folgende Abstände einzuhalten: [...]

3. mit Ziersträuchern, und zwar

a) stark wachsenden Ziersträuchern, […], 1 m,

b) allen übrigen Ziersträuchern 0,5 m, […]

§ 39 Grenzabstände für lebende Hecken

(1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks haben bei dem Anpflanzen lebender Hecken von den Nachbargrundstücken - vorbehaltlich des § 40 - folgende Abstände einzuhalten:

1. mit Hecken über 2 m Höhe 0,75 m,

2. mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m,

3. mit Hecken bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m.

[…]

§ 43 Beseitigungsanspruch, Anspruch auf Rückschnitt

(1) Einzelne Bäume, Sträucher und Rebstöcke, die den Grenzabstand nach den §§ 38 und 40, und Hecken, die den Grenzabstand nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 und § 40 nicht einhalten, sind auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen. […]

(2) Hecken, die den Grenzabstand nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und § 40 nicht einhalten, sind auf Verlangen des Nachbarn auf die zur Einhaltung des Grenzabstandes erforderliche Höhe zurückzuschneiden. […]

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

Karlsruhe, den 23. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.01.2025

Nr. 011/2025




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof- Rückschnitt einer Bambushecke

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf -Polnische Männer begleichen Altschulden

Tatzeit: 09.09.2024, 23:00 Uhr

Tatort: Hamburg-Wilstorf, Harburger Stadtpark

Die Polizei Hamburg fahndet mit einem Phantombild nach einem bislang unbekannten Mann. Er ist verdächtig, Anfang September vergangenen Jahres im Harburger Stadtpark ein versuchtes Sexualdelikt verübt zu haben.

Den bisherigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes für Sexualdelikte (LKA 42) zufolge sprach der Unbekannte eine im Park spazierende 46-jährige Frau in offensichtlich sexueller Absicht an. Diese lehnte die Gesprächsversuche deutlich ab und setzte ihren Weg zunächst fort. Im Bereich des nördlichen Parkausgangs ging der Mann die Frau unvermittelt an, verletzte sie im Gesicht und stieß sie anschließend zu Boden. Dort fixierte er die Frau, die laut aufschrie und sich wehrte. Daraufhin ließ der Angreifer von ihr ab und flüchtete zu Fuß in unbekannte Richtung.

Der Täter wird wie folgt beschrieben:

- circa 20 bis 35 Jahre alt
- 175 cm groß
- schmale Statur
- dunkelbraune Haare mit rötlichen Nuancen
- bekleidet mit einer schwarzen Hose und einem beigen, gestrickten
Kapuzenpullover

Da die bisherigen Ermittlungen der Fachdienststelle bislang noch nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, hat das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung mit einem Phantombild, das den Täter zeigen soll, angeordnet.

Die Ermittlungen dauern an.

Hinweise zu der abgebildeten Person werden unter der Rufnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf BPOLI LUD: Polnische Männer begleichen Altschulden

Mordkommission ermittelt, nachdem 41-Jähriger von PKW angefahren wird – Tatverdächtiger flüchtig Zeugen gesucht - Polizei Essen

Gestern Nachmittag (26. November, gegen 17:20 Uhr) wurde die Polizei wegen eines Verkehrsunfalls mit einer verletzten Person (41/syrisch) an die Hövelstraße gerufen. Kurze Zeit später ergaben sich Hinweise darauf, dass der 41-Jährige möglicherweise vorsätzlich angefahren worden ist. Deshalb wurde eine Mordkommission eingerichtet.

Die zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten fanden den 41-Jährigen schwerverletzt auf dem Boden liegend. Zeugen berichteten, der Syrer sei kurz zuvor mit einem anderen Mann in Streit geraten. Dieser habe anschließend mit seinem Fahrzeug (vermutlich dunkler Kombi) davonfahren wollen und habe dabei den 41-Jährigen, der auf der Straße stand, aufgeladen. Anschließend sei der Tatverdächtige geflüchtet.

Der 41-Jährige wurde mit potentiell lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Eine Fahndung nach dem Tatverdächtigen blieb bislang erfolglos. Eine Mordkommission unter Leitung der Staatsanwaltschaft Essen wurde eingerichtet. Diese soll den genauen Tathergang sowie die Hintergründe ermitteln.

Für die Dauer der gesamten Tatortaufnahme wurde die Hövelstraße in Höhe der Tatörtlichkeit in beide Fahrtrichtungen gesperrt.

Zeugen, die Hinweise zur Tat und/oder dem Tatverdächtigen und insbesondere seinem Aufenthaltsort geben können, werden gebeten, sich unter der 0201/829-0 oder unter hinweise.essen [at] polizei.nrw.de (hinweise[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de) zu melden.



Zugefügt 2025 Januar 15

Mordkommission ermittelt, nachdem 41-Jähriger von PKW angefahren wird – Tatverdächtiger flüchtig Zeugen gesucht - Polizei Essen

Polizei Hamburg-Kontrolle des Waffenverbots - Bilanz eines Schwerpunkteinsatzes am Hauptbahnhof und Ergebnisse der Kontrollen seit Mitte Dezember

Bei einem großangelegten Schwerpunkteinsatz zur Durchsetzung des seit Mitte Dezember geltenden Waffenverbots im ÖPNV wurden am gestrigen Mittwoch in der Zeit von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr am Hamburger Hauptbahnhof über 800 Personen kontrolliert. Die Einsatzkräfte von Landes- und Bundespolizei, die von Mitarbeitenden der Hochbahnwache und der DB Sicherheit unterstützt wurden, stellten insgesamt 20 Verstöße gegen das Waffenverbot fest und 13 Messer sowie 8 weitere gefährliche Gegenstände sicher. Neben der Sicherstellung der Waffe drohen den Betroffenen jetzt empfindliche Geldbußen (im Rahmen von 150,00 Euro bis zu 10.000,00 Euro).

Das Waffenverbot umfasst neben Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände u. a. auch Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte (mit Ausnahme von amtlich zugelassenen Reizstoffsprühgeräten).

Seit Inkrafttreten des Waffenverbots im ÖPNV hat allein die Polizei Hamburg bislang insgesamt 14 Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Dabei wurden im Rahmen von über 3.200 Personenkontrollen rund 30 Verstöße festgestellt. Die Bundespolizei stellte seit Dezember in mehreren Schwerpunkteinsätzen im Hamburger Hauptbahnhof sowie den weiteren Bahnhöfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei insgesamt 81 Messer und 51 weitere Waffen und gefährliche Gegenstände sicher. Grundlage hierfür ist die erlassene Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.

Hamburg ist das erste Bundesland, das im Dezember ein Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr auf Grundlage des von der Bundesregierung verabschiedeten Sicherheitspakets erlassen hat. Zuvor hatte die Stadt die neuen gesetzlichen Regelungen zu Waffenverboten bereits auf öffentlichen Veranstaltungen wie dem Winterdom und auf den Weihnachtsmärkten in der Stadt angewandt. In der Zeit des Winterdoms wurden durch die Polizei Hamburg und den eingesetzten privaten Sicherheitsdienst insgesamt über 200.000 Personen überprüft sowie 170 Messer und 335 sonstige gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr gezogen. Auf den Weihnachtsmärkten wurden von der Polizei Hamburg über 400 Personen überprüft sowie 6 Messer und 10 sonstige gefährliche Gegenstände und Waffen aus dem Verkehr gezogen.

Die Polizei Hamburg hat bereits seit 2007 umfassende Erfahrungen mit den Waffenverbotsgebieten an der Reeperbahn und am Hansaplatz gemacht. Das Waffenverbot, das im Oktober 2023 für den Hamburger Hauptbahnhof in Kraft getreten war, war Ende des vergangenen Jahres mit der aktuellen Verordnung abgelöst worden. Dort wurden seit 1. Oktober 2023 insgesamt 515 Messer und 218 sonstige verbotene Gegenstände im waffenrechtlichen Sinn sichergestellt.

Das Waffenverbot im ÖPNV hat sich nach Einschätzung aller Sicherheitspartner bereits bewährt, da es den Einsatzkräften bereits im Vorfeld von Gewaltstraftaten gezielte Kontrollen ermöglicht und gleichzeitig ein hohes Entdeckungsrisiko für potenzielle Ordnungsstörer und Gewalttäter nach sich zieht. Gemeinsames Ziel von Landes- und Bundespolizei und der Sicherheitsdienste (Hochbahn-Wache, DB-Sicherheit) ist es auch weiterhin, die subjektive und objektive Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg weiter zu stärken.

Innensenator Andy Grote: ´Das Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof hat in Verbindung mit unseren weiteren Maßnahmen bereits zu einer spürbaren Verbesserung der Sicherheitslage beigetragen. Die Zahl der Gewaltdelikte ist stark rückläufig. Diese Entwicklung wollen wir mit der konsequenten Durchsetzung des neuen Waffenverbots im ÖPNV jetzt für ganz Hamburg fortsetzen. Mit groß angelegten und unangekündigten Kontrollen wie am gestrigen Tag erhöhen wir das Entdeckungsrisiko um ein Vielfaches. Wir wollen so viele Messer und Waffen wie möglich aus dem Verkehr ziehen und so das Risiko für entsprechende Taten weiter reduzieren. Jedes Messer weniger im ÖPNV, ist ein Stück mehr Sicherheit. Ich danke allen Sicherheitskräften, die mit ihrem Einsatz unsere Stadt noch sicherer machen.´

Polizeipräsident Falk Schnabel: ´Das Verbot von Waffen und Messern ist ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit genau dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Hamburg geht hier bundesweit voran. Wir werden auch künftig mit gezielten und unangekündigten Schwerpunkteinsätzen den Kontrolldruck hochhalten und das Entdeckungsrisiko für diejenigen steigern, die sich nicht an das Verbot halten. Die Menschen sollen sich in unserem Nahverkehr sicher fühlen.´

Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover: ´Gefährliche Gegenstände haben im Bahnverkehr und in den Bahnhöfen keinen Platz. Jeder Messerfund bei unseren Kontrollen unterstreicht die Notwendigkeit unserer Sicherheitsmaßnahmen. Es ist unser klares Ziel, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den Bahnhöfen und im ÖPNV zu gewährleisten. Daher werden wir unsere Maßnahmen konsequent fortsetzen und in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern weiter verstärken.´

Abb.

Rückfragen der Medien bitte an:

Behörde für Inneres und Sport
Pressestelle
Tel. 040/42839-2673
E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de

Polizei Hamburg
Pressestelle
Tel. 040/4286-58888
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de

Bundespolizeidirektion Hannover
Pressestelle
Tel. 0511/67675-4100
E-Mail: presse.hannover@polizei.bund.de

Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg-Kontrolle des Waffenverbots - Bilanz eines Schwerpunkteinsatzes am Hauptbahnhof und Ergebnisse der Kontrollen seit Mitte Dezember

Kanzler Scholz in Paris Gemeinsam für ein offenes, starkes und erfolgreiches Europa

Am 22. Januar 2025, genau 62 Jahren nach Unterzeichnung des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit, kurz Élysée-Vertrag , haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron in Paris getroffen. Der Vertrag, ein Meilenstein der Aussöhnung und Freundschaft beider Länder, ist heute aktueller denn je. Gemeinsam besprachen Scholz und Macron die aktuellen Herausforderungen für Europa – und wie eine deutsch-französische Antwort darauf aussieht.
Lesen Sie hier das Wichtigste in Kürze:

Europa muss stark und widerstandsfähig sein: Mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine habe Russland die Axt an die europäische Friedensordnung gelegt. Zudem wolle die extreme Rechte die westlichen Gesellschaften zunehmend auseinandertreiben. Und die neue US-Administration treffe bereits viele Entscheidungen, die auch Europa betreffen. Darauf gibt es laut Kanzler Scholz nur eine Antwort: „Wir sind stark, wir stehen zusammen“, betonte er. Was die Ukraine-Unterstützung angeht, bleibe klar: „Die Ukraine kann sich auf uns verlassen.“
Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO: „Die NATO ist der zentrale Garant der Sicherheit in Europa und der transatlantischen Beziehungen“, so Bundeskanzler Scholz. Dabei gelte es insbesondere, den europäischen Pfeiler zu stärken. Vieles sei hier bereits erreicht worden: Beispielsweise steigen die Verteidigungsausgaben der europäischen Staaten und man arbeitet auch gemeinsam an Waffensystemen. Zudem wurde auch die Zusammenarbeit zwischen Deutschland- und Frankreich im Bereich Verteidigung und Rüstung vertieft. Klar sei aber, dass man hier noch mehr machen könne, so Scholz.
Deutschland und Frankreich für Europa: Vieles wurde in der Vergangenheit zwischen Deutschland und Frankreich auf den Weg gebracht . Gemeinsam haben die Länder auch eine Agenda für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU beschlossen. Wichtig dabei: Statt Strafzahlungen für Autohersteller müsse Europa mehr in E-Mobilität investieren, die europäische Stahlbranche schützen und Unternehmen von Bürokratie entlasten, so der Kanzler.

Sehen Sie hier das Pressestatement des Kanzlers im Video:
06:00
Video Statement des Kanzlers in Paris

Lesen Sie hier die Mitschrift der Pressestatements:

Präsident Emmanuel Macron:

Sehr verehrte Damen und Herren, ich wünsche all denjenigen, denen ich das zu wünschen noch keine Gelegenheit hatte, alles Beste für dieses neue Jahr.

Lieber Herr Bundeskanzler, lieber Olaf! Es ist mir eine sehr große Freude, heute Bundeskanzler Scholz im Élysée-Palast begrüßen zu dürfen, an diesem für die deutsch-französische Freundschaft besonderen Tag, nämlich am 22. Januar. Auf den Tag genau vor 62 Jahren hat General de Gaulle zusammen mit Konrad Adenauer hier den Rahmen für unsere besondere Beziehung gesetzt. Vor sechs Jahren, zum gleichen Datum, haben wir mit Angela Merkel zusammen in Aachen eine neue Partnerschaft unterzeichnet und dieser Partnerschaft eine neue Dynamik verliehen. Ich freue mich sehr, lieber Olaf, dass ich diesen Jahrestag mit dir zusammen begehen darf.

2024 war stark geprägt durch das deutsch-französische Engagement, insbesondere für Europa. Der Bundeskanzler und ich selbst haben im vergangenen Mai einen deutsch-französischen Ministerrat in Meseberg geleitet. Dieser hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Wettbewerbsagenda auf europäischer Ebene zu beschleunigen und sie im Arbeitsprogramm der neuen Kommission zu verankern. Frankreich und Deutschland arbeiten gemeinsam daran, diese Agenda zu beschleunigen, auch mithilfe unserer verschiedenen Projekte der Zusammenarbeit, ob es in der Jugendarbeit ist, in der Fernsehlandschaft, in der KI oder auch in der Verteidigungsindustrie. Frankreich wird dieses Jahr einen erneuten deutsch-französischen Ministerrat ausrichten, und wir werden diesen Weg weiter verfolgen.

Nachdem nun in den Vereinigten Staaten von Amerika eine neue Regierung das Amt übernommen hat, ist es umso wichtiger, dass das deutsch-französische Tandem seine Rolle voll und ganz erfüllt, nämlich Europa konsolidiert, damit Europa geeint, stark und souverän bleibt, ein Europa, das natürlich die transatlantische Verbindung pflegt, aber auch seine eigenen Interessen zu verteidigen und zu bekräftigen versteht, mit all seinen Werten und europäischen Instrumenten. Die Priorität der Europäer muss heute mehr denn auf Europa gerichtet sein und darin bestehen, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit, den Wohlstand und die Sicherheit stärken, um auch unsere Demokratien zu stärken und unser Wirtschafts- und Sozialmodell aufrechtzuerhalten.

Wie wir aus dem Draghi-Bericht gehört haben, gibt es Feststellungen und auch Gefahren, dass es, wie gesagt, Risiken gibt, abgehängt zu werden. Da müssen wir nun handeln. Ich denke, das wird auch eines unserer Gesprächsthemen in Kürze sein. Wir sind uns mit Olaf Scholz darin einig, dass wir ein starkes Europa wollen. Wir wollen eine massive Vereinfachung in allen betroffenen Bereichen durchsetzen. Das sollte auf europäischer Ebene so anspruchsvoll wie möglich durchgesetzt werden.

Wir müssen dafür bestimmte kritische Sektoren unterstützen, die Automobilindustrie, die Stahlindustrie, die Chemieindustrie, und es ist sehr dringend, dass wir die Investitionen dafür möglich machen, ob in der KI, bei Quantencomputern, bei Biotech, Energie, Raumfahrt und selbstverständlich auch in der Verteidigungsindustrie. Dringend ist auch, dass wir in einem internationalen Umfeld, das immer brutaler und enthemmter wird, unsere Unternehmen und unsere Landwirte unterstützen, damit sie sich in einem Umfeld des fairen Wettbewerbs weiterentwickeln können. Dringend ist auch, dass die privaten und öffentlichen Investitionen vorangebracht werden und dass das europäische Sparvermögen in Europa bleibt und die entsprechenden Investitionsmöglichkeiten findet.

Ich habe bereits gesagt, dass die künstliche Intelligenz einer der wichtigsten Schlüsselsektoren ist, in denen Europa federführend und Vorreiter sein muss. Das werden wir auch bei dem künftigen Gipfel zum Thema einer Aktion für die künstliche Intelligenz Anfang Februar besprechen. Ich freue mich, dass ich bei dieser Gelegenheit auch den Bundeskanzler erneut begrüßen darf. Wir haben eine gemeinsame deutsch-französische Roadmap für KI und werden diese vorantreiben, damit unsere Unternehmen mitziehen und weiter wachsen können.

Die Verteidigung der europäischen Interessen betrifft natürlich auch die Verteidigung als solche. Wir werden dieses Thema am 3. Februar bei einem strategischen Rat in Brüssel auf europäischer Ebene besprechen. Der Mehrwert der Europäischen Union besteht ja darin, dass wir unsere eigene industrielle und technologische Grundlage für europäische Verteidigung unterstützen. Wir müssen deswegen die wichtigsten Schlüsselsektoren identifizieren, um zu sehen, wo die Bedarfe für den Ausbau unserer Verteidigungsfähigkeiten bestehen. Wir haben bereits die wichtigen deutsch-französischen Projekte MGCS und FCAS. Dabei geht es insbesondere darum, dass wir die wichtigen Segmente ausbauen wie zum Beispiel auch in der Raumfahrtverteidigung. Wir müssen auch dafür sorgen, dass Europa nicht einfach nur mehr für die Verteidigung ausgibt, sondern auch seine eigenen Kapazitäten, seine eigene Strategie und seine eigene Industrie weiterentwickelt.

Wenn wir unsere Interessen verteidigen wollen, dann müssen wir auch für Frieden und Stabilität in unserer Nachbarschaft sorgen, nämlich die Ukraine im Angriffskrieg Russlands weiterhin unterstützen. Wir müssen dafür sorgen, dass im Nahen Osten Stabilität geschaffen wird, indem wir den politischen Übergang in Syrien und im Libanon begleiten und auch den Wiederaufbau und die Umsetzung der Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas unterstützen.

Außerdem ist es dringend notwendig, dass wir über die Zukunft und Sicherheit Europas auch in einem größeren Rahmen sprechen, nämlich im Rahmen der Europäischen Politischen Gemeinschaft, die im nächsten Mai in Albanien zusammenkommen wird.

Deutschland und Frankreich stehen zusammen. Angesichts der Herausforderungen ist es wichtig, dass das Tandem, das wir bilden, ein wirklich solides Tandem ist und eine solide Partnerschaft darstellt. Daran arbeiten wir letztendlich seit dem 22. Januar vor 62 Jahren. Wir haben gemeinsame Kapazitäten, wir haben gemeinsame Stärken. Aber wir brauchen auch unsere Partner, um diese neuen Projekte in Europa voranzubringen. Denn die einzige Antwort, die wir auf die Herausforderungen der heutigen Zeit geben können, ist mehr Unabhängigkeit, mehr Souveränität und mehr Mut, mehr Wagemut für unsere Projekte. Ich denke, dass wir in diese Richtung gemeinsam werden handeln können.

Ich freue mich sehr, lieber Herr Bundeskanzler, dass Sie heute in Paris sind. Es ist wirklich eine wichtige Freundschaft, die wir heute begehen.

Vielen Dank.

Bundeskanzler Olaf Scholz:

Monsieur le Président, cher Emmanuel! Ich freue mich sehr über die Möglichkeit, heute, an diesem ganz besonderen Tag im neuen Jahr, zusammenzukommen. Es ist eben eine besondere Freude und Ehre, genau 62 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags hier bei dir zu sein. Der Elysée-Vertrag ist nicht nur ein Dokument der Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland. Er ist auch ein Symbol unserer tiefen Freundschaft. Merci, mon cher ami!

Die Zeiten, die wir erleben, sind herausfordernd. Gerade in solchen Zeiten kommt es in Europa auf das deutsch-französische Paar an. In deiner Rede an der Sorbonne hast du viel über europäische Souveränität gesprochen, ein Konzept, das ich auch in meiner Prager Rede aufgegriffen und fortentwickelt habe. Wir beide sind uns einig: Europa muss stark und widerstandsfähig sein in einer Welt, die, um es ganz vorsichtig auszudrücken, in Bewegung ist.

Der brutale, erbarmungslose russische Angriffskrieg auf die Ukraine läuft nun schon seit drei Jahren. Putin hat damit die Axt an die europäische Friedensordnung gelegt, deren Grundsatz lautet: Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden.

Zugleich beobachten wir, wie extreme Rechte überall in der westlichen Welt, in den westlichen Gesellschaften an Zulauf gewinnen. Sie setzen nicht auf ein Miteinander, sondern auf Spaltung. Sie wollen uns auseinandertreiben, und das schwächt Europa.

Ganz aktuell, in dieser Woche, haben wir es mit einer neuen US-Administration zu tun. Präsident Trump wird, so viel ist nun schon klar, eine Herausforderung werden.

Europa und die Vereinigten Staaten verbindet eine lange Geschichte der Freundschaft und Partnerschaft. Auf diesem stabilen Fundament bauen wir auch auf. Trump hat bereits eine Reihe von Entscheidungen getroffen bzw. angekündigt. Wir werden sie natürlich gemeinsam mit unseren europäischen Partnern genau analysieren.

Unsere Haltung dabei ist eindeutig: Europa ist ein großer Wirtschaftsraum mit rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Wir sind stark, wir stehen zusammen. Europa wird sich nicht ducken und verstecken, sondern ein konstruktiver und selbstbewusster Partner sein. Auf dieser Basis werden wir mit den USA und dem neuen amerikanischen Präsidenten gut zusammenarbeiten.

Die NATO ist dabei der zentrale Garant der Sicherheit in Europa und der transatlantischen Beziehungen. In den vergangenen Jahren haben wir Europäerinnen und Europäer eine ganze Menge gemeinsam veranlasst, um den europäischen Pfeiler der Nato zu stärken: Die Ausgaben für Verteidigung steigen in fast allen europäischen Staaten, Deutschland und Frankreich haben entschieden, gemeinsam mit europäischen Partnern zum Beispiel abstandsfähige Präzisionswaffen zu entwickeln, und wir haben die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung und Rüstung vertieft, auch wenn man da noch mehr machen könnte, finde ich, und ich glaube, finden wir beide.

Lieber Emmanuel, in den vergangenen Jahren haben wir vieles gemeinsam auf den Weg gebracht. Mit neuen Formaten wie unseren gemeinsamen Kabinettsklausuren haben wir unsere Zusammenarbeit vertieft. Wir beide treiben eine deutsch-französische Agenda für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der Europäischen Union voran, und es ist ein gutes Zeichen, dass die Kommissionspräsidentin sie nun aufgreift. Drei Punkte sind uns dabei besonders wichtig:

Erstens darf es keine Strafzahlungen für europäische Autokonzerne geben, die intensiv in die E-Mobilität investieren, aber noch nicht ausreichend Fahrzeuge dieser Art verkaufen. Statt Strafzahlungen nach Brüssel sollten sie das Geld in die Weiterentwicklung der Elektromobilität investieren. Deshalb ist es gut, dass die EU-Kommission nun einen strategischen Dialog mit der Automobilindustrie angesetzt hat, um den Herausforderungen dieser Branche zu begegnen.

Zweitens. Die Stahlbranche ist von strategischer Bedeutung für die europäische Wirtschaft und unsere Sicherheit. Wir werben daher nachdrücklich dafür, dass die Europäische Kommission dringend zu einem europäischen Stahlgipfel einlädt. Es braucht mehr Schutz für den europäischen Stahl!

Drittens müssen wir Unternehmen schnellstmöglich von bürokratischen Lasten befreien. Konkret sollte dafür die nächste Stufe der Nachhaltigkeitsberichterstattung für zwei Jahre ausgesetzt werden, und die Zahl der Berichtspunkte muss reduziert werden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein letztes wichtiges Thema ansprechen – Emmanuel hat es bereits getan –, die Ukraine. Klar ist: Die Ukraine kann sich auf uns verlassen. Wir werden nicht nachlassen in unserer Unterstützung für die Ukraine, die sich seit nunmehr fast drei Jahren mit Heldenmut gegen die russische Aggression zur Wehr setzt. Das habe ich gestern Wolodymyr Selenskyj bei unserem Treffen in Davos abermals versichert. Natürlich wünschen wir alle ein Ende dieses furchtbaren Krieges. Das geht aber nur mit einer starken Ukraine.

Meine Damen und Herren, cher Emmanuel, unsere beiden Länder und Regierungen eint ein gemeinsames Ziel: Mit unseren europäischen Partnern und Freunden treten wir für ein offenes, starkes und wirtschaftlich erfolgreiches Europa ein, für ein Europa, in dem unsere Bürger frei, sicher und in Wohlstand leben. Lieber Emmanuel, dafür werben wir weiter, Seite an Seite. Vive l‘amitié franco-allemande!




Zugefügt 2025 Januar 15

Kanzler Scholz in Paris Gemeinsam für ein offenes, starkes und erfolgreiches Europa

Bevölkerung im Jahr 2024 um 100 000 Menschen gewachsen

Fast 83,6 Millionen Menschen lebten zum Jahresende 2024 in Deutschland
Nettozuwanderung gegenüber 2023 um mehr als ein Drittel zurückgegangen
Zahl der Sterbefälle übersteigt Zahl der Geburten deutlich: Geburtendefizit im dritten Jahr in Folge größer als 300 000 Personen

Zum Jahresende 2024 lebten fast 83,6 Millionen Menschen in Deutschland. Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wuchs die Bevölkerung Deutschlands damit um knapp 100 000 Menschen gegenüber dem Jahresende 2023. Auch im Jahr 2024 war die Nettozuwanderung die alleinige Ursache des Bevölkerungswachstums. Wie in allen Jahren seit der deutschen Vereinigung fiel die Bilanz der Geburten und Sterbefälle 2024 negativ aus, da erneut mehr Menschen starben als geboren wurden. Im Jahr 2023 war die Bevölkerung aufgrund der deutlich höheren Nettozuwanderung noch um knapp 340 000 Personen gewachsen.

Diese Angaben beruhen auf der Fortschreibung des Bevölkerungsbestands auf Basis des aktuellen Zensus 2022. Infolge des Zensus 2022 wurde die Bevölkerungszahl zum Stichtag 15. Mai 2022 um etwa 1,3 Millionen Personen von 84,0 Millionen (Ergebnis auf Basis des vorherigen Zensus 2011) auf 82,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner (neues Ergebnis auf Basis des Zensus 2022) angepasst.

Zahl der Geburten und Sterbefälle leicht gesunken - weiterhin hohes Geburtendefizit

Sowohl die Zahl der Geburten als auch die Zahl der Sterbefälle ging 2024 gegenüber dem Vorjahr um etwa 2,5 % zurück. Ausgehend von den bereits vorliegenden Meldungen der Standesämter ist für 2024 mit 670 000 bis 690 000 Geborenen zu rechnen (2023: 692 989). Die Zahl der Gestorbenen betrug rund 1,00 Millionen (2023: 1,03 Millionen; zur Zahl der Sterbefälle 2024 siehe Pressemitteilung Nr. 017 vom 14. Januar 2025). Daraus ergibt sich für 2024 ein Geburtendefizit (Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen) von 310 000 bis 330 000. Damit war das Geburtendefizit bereits im dritten Jahr in Folge größer als 300 000 Personen. Im Jahr 2023 hatte es bei 335 217 gelegen und einen neuen Höchststand erreicht. Zum Vergleich: Von 1991 bis 2021 hatte Deutschland ein durchschnittliches jährliches Geburtendefizit von 137 380 Personen.

Nettozuwanderung mindestens 34 % niedriger als im Vorjahr

Die Nettozuwanderung (Saldo aus Zu- und Fortzügen über die Grenzen Deutschlands) wird für 2024 auf 400 000 bis 440 000 Personen geschätzt. Sie sank damit 2024 gegenüber dem Jahr 2023 (662 964 Personen) um mindestens 34 % und bewegte sich auf dem Niveau der Jahre 2016 bis 2019 (durchschnittlich 410 000 Personen). Nach vorläufigen Angaben geht diese Entwicklung auf eine geringere Nettozuwanderung vor allem aus Syrien, Afghanistan, der Türkei sowie aus Staaten der Europäischen Union zurück.

Methodische Hinweise:

Die Schätzung des Bevölkerungsstands zum Jahresende 2024 erfolgte anhand der bereits verfügbaren monatlichen Angaben zu Geburten, Sterbefällen sowie zu Zu- und Fortzügen bis einschließlich Oktober 2024. Die noch fehlende Werte für November und Dezember zu Geburten und Wanderungen beruhen auf einer Schätzung. Den vorläufigen Ergebnissen zu Sterbefällen liegt eine Auswertung auf Basis von Rohdaten mit Stand vom 13. Januar 2025 zugrunde. Die Ergebnisse bilden daher einen vorläufigen Stand der Bevölkerungsentwicklung im Jahr 2024 ab. Die endgültigen Ergebnisse werden im Juli 2025 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Unter Berücksichtigung des Zensus 2022 wurden die Geburtenziffern für die Jahre 2022 und 2023 neu berechnet. Die Ergebnisse der Neuberechnung sind auf der Themenseite ´Geburten´ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) verfügbar. Ein Webartikel auf der Themenseite ´Geburten´ beschreibt zudem die wesentlichen Phasen der Geburtenentwicklung seit 1990. Die Auswirkungen des Zensus 2022 auf die Lebenserwartung bei Geburt sind in der Tabelle ´Lebenserwartung bei Geburt nach Region 2021/2023´ auf der Themenseite ´Sterbefälle und Lebenserwartung´ dargestellt. Weitere Ergebnisse zu Geburten, Sterbefällen sowie zur Zu- und Abwanderung bietet der Themenbereich ´Bevölkerung´.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Natürliche Bevölkerungsbewegungen, demografische Analysen, Vorausberechnungen
Telefon: +49 611 / 75 4866
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

Bevölkerung im Jahr 2024 um 100 000 Menschen gewachsen

Landeskriminalamt – unbekannte Tote in den Niederlanden

Tatort
Wassenaar (Niederlande)

Tatzeit- /Raum
04.07.2004
Icon Wer kann Hinweise zur Identität der unbekannten Toten geben?
Sachverhalt

Am 04.07.2004 wurde in den Dünen bei Wassenaar (Niederlande) die Leiche einer jungen Frau entdeckt. Vermutet wird, dass sie am Tag des Auffindens gestorben ist. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die unbekannte Tote einem Gewaltdelikt zum Opfer fiel. Anhand kriminaltechnischer Untersuchungen ist nicht auszuschließen, dass die Frau in den Niederlanden oder in Deutschland lebte. Die Herkunft der Kleidung des Opfers sowie die Schlüssel, welche sie bei sich trug, scheinen diese These zu bestätigen. Bei den Herstellern der Schlüssel handelte es sich um deutsche Marken. Bei einem Schlüssel steht fest, dass dieser an eine Verkaufsstelle in Bottrop (Nordrhein-Westfalen) ausgeliefert worden ist.

Alle bisher durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen führten nicht zur Identifizierung der unbekannten Toten. Der geplante Zeugenaufruf soll daher zur Identifizierung des Opfers führen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.

Der Sachverhalt wird in der Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ am 22.01.2025 behandelt.

Dieser Fall ist Teil der internationalen Kampagne zur Identifizierung unbekannter toter Frauen – Identify Me.


Wer kann Hinweise zur Identität der unbekannten Toten geben?

Bundeskriminalamt
Thaerstraße 11
65185 Wiesbaden
oder jede andere Polizeidienststelle



Zugefügt 2025 Januar 15

Landeskriminalamt – unbekannte Tote in den Niederlanden

Deutscher Bundestag- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung- 78. Sitzung

An den öffentlichen Sitzungen des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung können eine begrenzte Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort teilnehmen.

Hierzu ist eine Anmeldung per E-Mail notwendig:
Name, Vorname und Geburtsdatum an
nachhaltigkeitsbeirat@bundestag.de
Fristende: Freitag, 24. Januar 2025, 11:00 Uhr

Wegen des teilweise großen Interesses für eine Teilnahme an öffentlichen Sitzungen des Beirates können wir den Eingang Ihrer E-Mail (Anmeldung) grundsätzlich nicht bestätigen.

Sofern Ihre Teilnahme berücksichtigt werden konnte, erhalten Sie ca. einen Tag vor der Sitzung eine entsprechende Bestätigung per E-Mail.

Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können.

Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Das Aufnehmen von Videos und das Fotografieren im Sitzungssaal ist nicht gestattet.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf www.bundestag.de übertragen.
Zeit: Mittwoch, 29. Januar 2025, 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 700
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.

Anmeldung zu öffentlichen Sitzungen





Zugefügt 2025 Januar 15

Deutscher Bundestag- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung- 78. Sitzung

33-Jähriger nach Drohung mit Messer vorläufig festgenommen -Bremen-Mitte

Zeit: 21.01.2025, 18:45 Uhr

Im Rahmen einer Schwerpunktmaßnahme in den Parkhäusern rund um den Hauptbahnhof stellten Zivilkräfte der Polizei Bremen am frühen Dienstagabend einen 33-jährigen Drogendealer. Er hatte nach einem Drogenhandel zwei Männer mit einem Messer bedroht.

In den vergangenen Wochen kam es in den Parkhäusern im Stadtteil Mitte wiederholt zu Autoaufbrüchen und Drogenkriminalität. Die Polizei reagierte darauf mit verstärkter Präsenz, Schwerpunktkontrollen und intensiver kriminalpolizeilicher Ermittlungsarbeit.

Am Dienstagabend meldete die Polizei einen weiteren Erfolg. Zivilkräfte befanden sich gegen 18:45 Uhr in einem Parkhaus im Rembertiring, als drei Männer ins Parkhaus stürmten. Dabei hielt einer der drei ein Messer über den Kopf und schrie den anderen beiden Männern etwas zu. Die Polizisten gaben sich zu erkennen und forderten mit gezogener Schusswaffe lautstark den 33-Jährigen auf, dass Messer fallen zu lassen. Dem kam er erst nach, nachdem die Einsatzkräfte dies mehrfach wiederholten.

Der 33 Jahre alte Mann wurde vorläufig festgenommen und in eine Wache gebracht. Bei einer Durchsuchung fanden die Polizisten weitere Drogen. Die Ermittlungen unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung dauern an.

Hier geht's zu den weiteren Pressemitteilungen.



Zugefügt 2025 Januar 15

33-Jähriger nach Drohung mit Messer vorläufig festgenommen (22.01.2025) Ort: Bremen-Mitte, OT Bahnhofsvorstadt, Rembertiring

Landeskriminalamt - Betrug Bundesweite Betrugs- und Diebstahlsdelikte – Aktenzeichen XY

Tatort
Bundesweit

Tatzeit- /Raum
zwischen dem 22.01.2022 und dem 08.05.2023
Icon Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und die Zentrale Kriminalinspektion Braunschweig bitten um Ihre Mithilfe!

Dem gesuchten Ronald PUNKE wird zur Last gelegt, verschiedenste Betrugs- und Diebstahlsdelikte begangen zu haben. Unter anderem entwendete er mehrfach Geldbörsen von Servicekräften in der Gastronomie. Des weiteren geht er gezielt Beziehungen zu weiblichen Personen ein um bei diesen zu wohnen und sie gleichzeitig zu bestehlen. Unter anderem entwendete er Wertgegenstände und Zahlungskarten aus den Wohnungen der geschädigten Frauen und hebt mit diesen unberechtigterweise Geld ab.

Der Gesuchte ist zur Zeit ohne festen Wohnsitz und verwendet zur Begehung seiner Straftaten verschiedene Alias-Namen, von denen mittlerweile 56 bekannt sind. Um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten ist nicht auszschließen, dass PUNKE weitere Straftaten begehen wird. Die Polizei geht davon aus, dass es noch weitere Straftaten gibt, die dem Gesuchten bisher nicht zugeordnet werden konnten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.

Der Sachverhalt wurde in der Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ am 22.01.2025 behandelt.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeidirektion Braunschweig
Friedrich-Voigtländer-Straße 41
38104 Braunschweig



Tel:+495314767850

oder jede andere Polizeidienststelle



Zugefügt 2025 Januar 15

NEU Landeskriminalamt - Betrug Bundesweite Betrugs- und Diebstahlsdelikte – Aktenzeichen XY

Deutsche Bundesstiftung Umwelt-Waldbrandgefahr: Mit weniger Wasser effektiver löschen

Für eine effektivere Waldbrandbekämpfung entwickelt das grüne Startup Caurus Technologies mit Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) neue Technologien. Dabei kommen Sensoren und Kameras für eine schnelle und gezielte Koordination der Löscharbeiten zum Einsatz. Die Innovationen sollen Umweltzerstörung und Kohlendioxid-Ausstoß minimieren, zugleich aber auch die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhen.

Hiermit senden wir Ihnen eine Pressemitteilung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt. Über eine Veröffentlichung freuen wir uns.

____________________________________________________________________________

Waldbrandgefahr: Mit weniger Wasser effektiver löschen

125.000 Euro DBU-Förderung für Caurus Technologies

Osnabrück. Die verheerende Feuersbrunst in Kalifornien mit Dutzenden Toten, Natur- und Haus-Zerstörung lässt einmal mehr keinen Zweifel daran: Waldbrände werden weltweit zur wachsenden Bedrohung für Menschen, Tiere, Umwelt – verbunden mit enormem Ausstoß von Treibhausgasen. Und: Immer öfter sind sie Folgen der Klimakrise. Ein von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) mit 125.000 Euro gefördertes Projekt des Münchner Startups Caurus Technologies verspricht Hoffnung bei derartigen Gefahrenlagen: ein modulares System zur effektiveren Brandbekämpfung und -beobachtung. Zusätzlich sollen große Wassermassen eingespart werden.

Waldbrände sorgen jährlich für tausende Megatonnen CO2-Emissionen

DBU-Generalsekretär Alexander Bonde warnt: „Die Waldbrandgefahr nimmt aufgrund des Klimawandels in Deutschland und international zu.“ Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lag die Zahl der Waldbrände 2023 deutschlandweit rund 44 Prozent über dem langfristigen Durchschnittswert seit 1991. Bonde weiter: „Wir brauchen innovative Lösungen für eine effektive Waldbrandbekämpfung. Weil besonders trockene Gegenden von Bränden betroffen sind, kann Wassersparen lebenswichtig sein.“ Laut dem europaweiten Forschungsdienst Copernicus Atmosphere Monitoring Service (CAMS), etwa: „Kopernikus-Atmosphärenüberwachungsdienst“, sind 2021 global rund 6.450 Megatonnen klimaschädlicher Kohlendioxid-Äquivalente (CO2) durch Waldbrände entstanden. Zum Vergleich: In der gesamten EU verursachte fossile Energie 2020 einen Ausstoß von rund 2.600 Megatonnen CO2-Emissionen. Bonde: „Jeder gerettete Wald und jede Emissions-Reduzierung sind für den Klimaschutz enorm wichtig.“

Digitale Informationen ermöglichen präzisen Abwurf des Wassers

Das von der DBU geförderte Green Startup Caurus Technologies will mit zwei Innovationen Waldbrände effektiver bekämpfen: „Wir entwickeln eine neue Technologie für Löscharbeiten aus der Luft per Flugzeug, Helikopter oder Drohne“, so die Startup-Gründer und Brüder Henrik und Philippe Telle. „Unser modulares System soll sowohl effektiver löschen als auch den Prozess und das Ergebnis analysieren.“ Das System soll aus zwei Modulen bestehen: einem robusten Aluminiumbehälter mit Sensoren und Kameras, dem sogenannten Sensormodul, und dem eigentlichen Löschmodul. Dieses sieht einen neuartigen vorbefüllten Wasserbehälter mit eingebautem Öffnungsmechanismus vor, der über oder im Brandherd eine Wasser-Aerosol-Wolke ausbläst. Zuerst wird das Sensormodul, dann der Wasserbehälter zum Beispiel unter einen Helikopter gehängt. Während des Fluges analysiert der Sensor das Brandgeschehen, erkennt unter anderem die Hitzeintensität und leitet diese Daten an die Einsatzleitung weiter. Mit den Echtzeitdaten wird dann die beste Wasserabwurfstelle bestimmt. So soll laut Firmenangaben deutlich wirkungsvoller gelöscht werden, als es derzeit mit herkömmlichen Methoden möglich ist. Die Telle-Brüder: „Das Sensormodul befindet sich zur Zeit in der Testphase bei Übungen mit herkömmlichen Wasserbehältern am Helikopter, das Löschmodul ist noch im Laborstadium.“

„Zehn Mal effektiveres Löschen als mit herkömmlichen Methoden“

Henrik und Philippe Telle weiter: „Die Sensoren und Kameras erfassen die aktuelle Lage am Brandort.“ Die Echtzeitdaten ermöglichen laut Firmenangaben zudem eine schnelle und gezielte Koordination der Löscharbeiten. Verbesserte Abwurfpräzision, gesteigerte Wassereffizienz, erhöhte Sicherheit der Einsatzkräfte sowie die Minimierung der Zerstörung durch Waldbrände und des CO2-Ausstoßes sind die Ziele. „Mit der Wasser-Aerosol-Wolke und dem präzisen Einsatz im Brandherd wollen wir bis zu zehn Mal effektiver löschen und weniger Wasser verbrauchen als bei der üblichen Brandbekämpfung aus der Luft“, so die Telle-Brüder. Denn dabei werden die Behälter aus großer Flughöhe geöffnet und es verwehe etwa ein Teil des Wassers bevor es im Brandherd ankomme. Die Gründer erklären: „Dadurch, dass sich bei unserem System der volle Wasserbehälter erst im Brandherd entladen soll, können wir auch bei höherem Sicherheitsabstand des Hubschraubers effektiv löschen.“ Die präzisere Brandbekämpfung ermögliche laut Firmenangaben, limitierte Hubschrauberflotten und knappe Löschwassermengen effizienter einzusetzen – was wiederum die Kosten der Löscheinsätze reduziere.

Langfristig auch Drohneneinsatz geplant

Mit der DBU-Förderung will das Unternehmen den bisherigen Prototypen des Sensorgeräts kurzfristig intensiv testen, weiter justieren und marktreif machen. Parallel arbeitet das Team daran, die Effektivität der Aerosolwolke weiter zu erhöhen und die Zusammensetzung des Wasserbehälters umweltfreundlicher zu gestalten. Henrik Telle erklärt: „Bisher würde ein Großteil des abzuwerfenden Wassersacks im Feuer verbrennen und Überreste könnten im Anschluss an die Löscharbeiten eingesammelt werden. Wir wollen aber direkt ein Material verwenden, dass vollständig umweltfreundlich abbaubar ist.“ Die beiden Gründer planen zudem einen weiteren Entwicklungsschritt: Das verstärkte Löschen per Drohnen. „Damit könnten wir noch genauer den Brandherd bekämpfen und neue Einsatz-Möglichkeiten schaffen“, so Henrik und Philippe Telle.

Über die Green Startup-Förderung

Mit der Green Startup-Förderung unterstützt die DBU junge Gründende, die auf innovative und wirtschaftlich tragfähige Weise Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Mehr Informationen gibt es unter https://www.dbu.de/startup.

Fotos nach IPTC-Standard zur kostenfreien Veröffentlichung unter www.dbu.de

Klaus Jongebloed
- Pressesprecher -

An der Bornau 2
49090 Osnabrück
0541|9633-521
0171|3812888
www.dbu.de

Weiteres Material zum Download

Dokument: PM-003-2025 Green St~s Technologies.docx



Zugefügt 2025 Januar 15

Deutsche Bundesstiftung Umwelt-Waldbrandgefahr: Mit weniger Wasser effektiver löschen

Debatte mit Premier Tusk über Prioritäten der polnischen Ratspräsidentschaft


Bei der Begrüßung von Premierminister Tusk erklärte die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, dass Polen den Vorsitz im Rat übernommen habe, „während die Welt um uns herum unberechenbarer geworden ist“. Sie äußerte ihr Vertrauen darin, dass Europa angesichts globaler Herausforderungen „auf den polnischen Mut und Geist zählen kann, um unsere Union zu festigen“. Präsidentin Metsola betonte, dass „Europa entschlossen handeln und sich engagieren muss, um sicherzustellen, dass unsere Union weiterhin gedeiht. Um sicherzustellen, dass wir in der Lage sind, den Wohlstand zu schaffen, auf dem unsere europäische Lebensweise beruht. Um das Leben der Menschen zu erleichtern. Um sicherzustellen, dass unsere Bürger in Sicherheit leben können.“

In einer Debatte im Plenarsaal in Straßburg erklärte der polnische Premierminister Donald Tusk, dass Sicherheit eine zentrale Priorität für Europa sei – angesichts eines akuten Konflikts an seinen Grenzen, politischer Veränderungen in den USA und der Herausforderung durch gezielte Desinformation und Lügen im Internet. Er hob hervor, dass Ausgaben von bis zu 5 % des BIP für Sicherheit und Verteidigung notwendig seien, und warnte, Europa müsse sich bewaffnen, um zu überleben: „Die Menschen dürfen Demokratie nicht mit Schwäche assoziieren“, sagte er. „Fragt nicht Amerika, was es für unsere Sicherheit tun kann, fragt euch selbst, was wir für unsere Sicherheit tun können.“

Tusk erklärte, die polnische Ratspräsidentschaft strebe an, die Bedrohung durch illegale Migration zu minimieren. Europas Führungskräfte hätten die Verantwortung, Grenzen und Hoheitsgebiet zu schützen. Dies müsse jedoch ohne nationalistische und fremdenfeindliche Parolen geschehen. Er erwähnte auch die EU-Erweiterung und den EU-Beitritt der Ukraine als langfristige Ziele.

Ein weiterer Schwerpunkt Polens ist die Senkung der Energiepreise und die Verringerung der Energieabhängigkeit von Drittstaaten, insbesondere Russland. Dazu forderte Tusk eine Überprüfung der Gesetzgebung, auch im Rahmen des Grünen Deals, um sicherzustellen, dass EU-Bürger Zugang zu erschwinglicher Energie haben. „Wir müssen unser Klima schützen, aber wir können es uns nicht leisten, nicht wettbewerbsfähig zu sein“, sagte er. Beim Thema Ernährungssicherheit plädierte er für Entlastungen für Landwirte. Zudem hob er die Bedeutung der Gesundheitssicherheit hervor, insbesondere in Bezug auf die Zunahme psychischer Erkrankungen und den Schutz der Jugend Europas vor schädlichen Inhalten im Internet.

„Unsere Zukunft liegt in unseren Händen, nicht in denen der Chinesen oder Amerikaner, und wir sollten keine Angst haben“, schloss er.

Antworten der Europäischen Kommission

Dubravka Šuica, Kommissarin für den Mittelmeerraum, betonte die Notwendigkeit, geschlossen hinter der Ukraine zu stehen und das 16. Sanktionspaket gegen Russland zu verabschieden. Sie stellte außerdem einen speziellen Wiederaufbauplan für den Gazastreifen sowie ein „mehrjähriges Unterstützungsprogramm für die Palästinensische Autonomiebehörde“ vor, das Reformen fördern und damit den Weg zu einer Zwei-Staaten-Lösung ebnen soll.

Kommissarin Šuica präsentierte zudem die Maßnahmen der Kommission im Rahmen der sieben Sicherheitsdimensionen der polnischen Ratspräsidentschaft. Dazu zählen ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung, neue Vorschläge zu Rückführungen und irregulären Migranten, ein aktualisiertes Konzept für die Liste sicherer Drittstaaten, ein bevorstehender Vorschlag für ein Schutzschild für die Demokratie sowie ein Aktionsplan zu erschwinglichen Energiepreisen.

Reaktionen der Abgeordneten

In ihren Redebeiträgen lobten viele Abgeordnete den Führungswechsel im Europäischen Rat und die Bemühungen von Premierminister Tusk, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Werte auf nationaler und europäischer Ebene zu verteidigen. Eine Mehrheit der Redner unterstützte die Priorisierung der Sicherheit durch die polnische Ratspräsidentschaft. Sie betonten die Notwendigkeit erhöhter Verteidigungsausgaben, den Aufbau einer starken Verteidigungsindustrie und eine verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO sowie anderen Nicht-EU-Staaten.

Viele Abgeordnete argumentierten, dass europäische Sicherheit auch durch Energieunabhängigkeit verfolgt werden müsse. Sie drängten darauf, die Bemühungen der EU fortzusetzen, die Abhängigkeit von russischen Energiequellen zu verringern, und forderten gleichzeitig, dass die Bürger Zugang zu erschwinglicher Energie haben. Einige hoben die Bedeutung moderner und sicherer digitaler Dienste hervor, um Einmischung und Desinformation aus dem Ausland zu bekämpfen.

Andere Abgeordnete unterstützten Tusks Appell zur Reduzierung irregulärer Migration. Einige betonten dabei die Notwendigkeit, Migration nicht zu instrumentalisieren, und sprachen sich für ein solidaritätsbasiertes System aus.

Einige Abgeordnete warfen dem Premierminister vor, in Polen die Meinungsfreiheit einzuschränken und kritisierten das Vorgehen seiner Regierung.

Video der Debatte
Kontakt:

Dorota KOLINSKA
Press Officer
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 32787 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 76725 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 32 80
E-Mail: dorota.kolinska@europarl.europa.eu
Armin WISDORFF
Pressereferent
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 40924 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 73780 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 13 45
E-Mail: armin.wisdorff@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-DE@europarl.europa.eu
Judit HERCEGFALVI
Pressereferentin in Deutschland
Kontaktangaben:
Telefon: (+49) 30 2280 1080
Mobiltelefonnummer: (+49) 177 323 5202
E-Mail: judit.hercegfalvi@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-berlin@ep.europa.eu
Twitter-Konto: @europarl_de
Jakob FLOSSMANN
Press Officer in Austria
Kontaktangaben:
Telefon: (+43) 1 516 53111
Mobiltelefonnummer: (+43) 660 37 37 367
E-Mail: jakob.flossmann@europarl.europa.eu





Zugefügt 2025 Januar 15

Debatte mit Premier Tusk über Prioritäten der polnischen Ratspräsidentschaft

Deutsche Wirtschaft zum Jahresende kraftlos – Inflationsrate noch erhöht

Im letzten Vierteljahr 2024 ging die deutsche Wirtschaftsleistung nach einer ersten frühen Schätzung des Statistischen Bundesamts saisonbereinigt um 0,1 Prozent zurück. Und auch im ersten Quartal 2025 dürfte es der deutschen Wirtschaft noch nicht gelingen, sich aus der Stagnation zu befreien.

Besonders in der Industrie blieb die Lage Ende 2024 schlecht, schreiben die Fachleute im aktuellen Monatsbericht. Dabei seien im Oktober und November insbesondere weniger Konsumgüter hergestellt worden. Investitionsgüter seien hingegen häufiger produziert worden, obwohl deutlich weniger Pkw hergestellt worden waren. Umfragen des ifo Instituts deuten darauf hin, dass die Lage in der Industrie schwierig bleiben dürfte. Demnach verschlechterten sich zuletzt die kurzfristigen Produktionspläne und Exporterwartungen. Die Industrie stehe unter hohem Druck, sich an veränderte strukturelle Rahmenbedingungen anzupassen, so die Einschätzung der Expertinnen und Experten.
Zweigeteilte Entwicklung im Bau

Die Entwicklung im Bau ist den Fachleuten zufolge zweigeteilt: Während sich die Produktion im Hochbau, zu dem etwa Wohnhäuser gehören, rückläufig entwickelte, erhöhte sie sich im Tiefbau. Zum Tiefbau gehörte unter anderem der Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken. Aufgrund gestiegener Finanzierungskosten und Baupreise sowie der starken Einkommensverluste der privaten Haushalte ging der Hochbau bereits seit 2022 zurück. Im Tiefbau überschritt der Auftragseingang im Oktober das Niveau von Ende 2021 deutlich, worin sich insbesondere Investitionen in die allgemeine Infrastruktur widerspiegelten. Insgesamt habe sich die Bauproduktion zuletzt erhöht, trotzdem bleibe die Lage schwierig, heißt es in dem Bericht. So waren gemäß Umfragen des ifo Instituts im vierten Quartal 2024 rund 39 Prozent der Unternehmen im Bauhauptgewerbe von Auftragsmangel betroffen.
Der Arbeitsmarkt bleibt weiterhin recht stabil

Die Beschäftigung hierzulande hat sich zuletzt günstiger entwickelt als es die Expertinnen und Experten der Bundesbank in ihrer Deutschland-Prognose vom vergangenen Dezember erwartet hatten. So meldete das Statistische Bundesamt sowohl für Oktober (+12 000 Personen) als auch für November (+23 000 Personen) in seiner Schätzung einen leichten Zuwachs der Erwerbstätigkeit in saisonbereinigter Rechnung. Hieraus lasse sich jedoch keine positive Trendwende für die Zukunft ableiten, so die Einschätzung der Fachleute. Die Signale der Frühindikatoren verschlechterten sich weiter.
Inflationsrate weiterhin erhöht – dürfte aber bald zurückgehen

Die Inflationsrate hierzulande erhöhte sich im vergangenen Dezember deutlich. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex stieg saisonbereinigt um 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat, nachdem die Preise damals noch leicht gesunken waren. Dabei verteuerten sich die Preise für Dienstleistungen und für Industriegüter ohne Energie merklich. Nahrungsmittel kosteten etwas mehr. Die Preise für Energie blieben dagegen gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Inflationsrate von 2,4 Prozent auf 2,8 Prozent. Nichtsdestotrotz habe sich der Disinflationsprozess im Jahr 2024 fortgesetzt, heißt es in dem Bericht. So sei die zuvor noch außergewöhnlich hohe Inflationsrate im Durchschnitt des abgelaufenen Jahres deutlich zurückgegangen. Zum Jahresanfang 2025 dürfte die Teuerung zunächst hoch bleiben. Dazu tragen die weitere Anhebung des CO2-Preises für fossile Brennstoffe sowie Verteuerungen beim „Deutschlandticket“ und im Bereich der privaten Krankenversicherungen bei. In den folgenden Monaten dürfte sich die Inflationsrate dann aber wieder mäßigen.
Vollständiger Aufsatz




Zugefügt 2025 Januar 15

864

Polizeipräsidium Rheinpfalz-Zwei Fälle schwerer räuberischer Erpressung

Bereits am 18.01.2025 kam es zu zwei Fällen schwerer räuberischer Erpressung. Zunächst wurden gegen 4 Uhr drei Passanten in der Bleichstraße von drei Unbekannten unter Vorhalt einer Schusswaffe sowie von Schlagstöcken zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert. Die Täter erbeuteten hierbei insgesamt rund 200 Euro. Anschließend flüchteten die Täter in Richtung der Halbergstraße.

Nur kurze Zeit später, gegen 4:30 Uhr, wurde ein weiterer Fußgänger in der Roonstraße von zwei Unbekannten auf die gleiche Weise zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert. Da er kein Geld bei sich hatte, flüchteten die Täter ohne weitere Beute in unbekannte Richtung.

In beiden Fällen wurden die Täter als 20-30 Jahre alt beschrieben. Aufgrund der zeitlichen Nähe, der Täterbeschreibung sowie der ähnlichen Tathandlung könnte ein Zusammenhang zwischen den Taten bestehen.

Wir bitten Sie: Wenn Sie Hinweise geben können, melden Sie sich bitte. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, Telefonnummer 0621 963- 24150 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de .

Beide Taten wurden erst im Nachgang über die Onlinewache beanzeigt. Wir appellieren: Rufen Sie bei Notfällen stets unmittelbar die Notrufnummer 110. Nur so können wir sofort tätig werden und Ihnen helfen .

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Hannah Berens
Telefon: 0621 963-20022
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeipräsidium Rheinpfalz-Zwei Fälle schwerer räuberischer Erpressung

Berlin gegen Antiziganismus –Bundesweit erster Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze nimmt seine Arbeit auf

Am 22. Januar fand die konstituierende Sitzung des Beirats für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze statt. Damit nimmt der erste Beirat seiner Art in Deutschland die Arbeit auf. Auch europaweit ist er einzigartig, denn der Beirat bezieht explizit und gesetzlich verankert neben deutschen auch ausländische bzw. nach Deutschland eingewanderte Rom*nja und Sinti*zze mit ein.

Die Grundlage des Beirats ist das Berliner Partizipationsgesetzes. Nach Paragraf 18 nimmt der Beirat Stellung zu politischen Initiativen, die die Belange von Rom*nja und Sinti*zze betreffen. Um dies tun zu können, muss der Beirat künftig bei Vorhaben, Maßnahmen, Strategien, Konzepten und Programmen des Senats, die die Belange von Rom*nja und Sinti*zze betreffen, frühzeitig beteiligt werden.

Zum Beirat gehören: Petra Rosenberg, Hajdi Barz, Milan Raković, Roman Herzberg, Magdalena Lovrić und Milena Ademović. Künftige stellvertretende Mitglieder sind Harijeta Redzepović, Joschla Melanie Weiss, Sani Rifati und Hamze Bytyçi. Zum Gremium gehören auch die Staatssekretäre für Integration, Antidiskriminierung und Vielfalt, Max Landero, und für Jugend und Familie, Falko Liecke sowie die Beauftragte des Senats von Berlin für Partizipation, Integration und Migration, Katarina Niewiedzial. Vorsitzende des Beirates ist die e Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kızıltepe.

Senatorin Cansel Kızıltepe: „Die Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja ist noch immer ein gravierendes gesellschaftliches Problem in Deutschland und auch in Berlin. Diese Diskriminierung macht es Betroffenen sehr schwer, gleichberechtigt in unserer Stadt zu leben. Erschreckend dabei ist, wie normal und weitestgehend unsichtbar Antiziganismus in unserer Gesellschaft funktionieren kann. Darum ist der neue Beirat ein enormer Fortschritt in der strukturellen Einbindung von Rom*nja und Sinti*zze in unserer Stadt. Ohne das unermüdliche Engagement der Community über Jahre hinweg wäre der Beirat nicht zustande gekommen. Wir werden als Berliner Senat mit dem Beirat konstruktiv und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und seine Anregungen ernst nehmen. Denn nur gemeinsam können wir der Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja etwas entgegensetzen. In Zeiten eines erstarkenden Rechtspopulismus ist es unsere Aufgabe, das demokratische Miteinander und den Zusammenhalt in der Stadt zu stärken und Menschen vor Ausgrenzung und Diskriminierung zu schützen.“

Eine Geschäftsstelle des Beirats wird im Rahmen eines Zuwendungsprojekts die Arbeit des Gremiums begleiten und zeitnah eingerichtet.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
E-Mail an die Poststelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Pressestelle

Tel.:
(030) 90281135
E-Mail pressestelle@senasgiva.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Berlin gegen Antiziganismus –Bundesweit erster Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze nimmt seine Arbeit auf

Belarus: Parlament verurteilt bevorstehende Scheinwahlen im Januar

Die EU soll die Legitimität von Aljaksandr Lukaschenka als Präsident auch nach dem erwarteten Wahlsieg am 26. Januar 2025 weiterhin nicht anerkennen
Das Parlament bekräftigt seine Unterstützung für die Bevölkerung von Belarus im Kampf für Demokratie und Menschenrechte
Abgeordnete fordern eine Ausweitung der EU-Sanktionen gegen belarussische Behörden

MINSK, BELARUS - August 23, 2020: March of New Belarus in Minsk. Flag of Belarus. White red white
Abgeordnete erklären ihre unerschütterliche Unterstützung für die Bevölkerung von Belarus in ihrem Streben nach Freiheit

In einer am Mittwoch angenommenen Entschließung fordern die Abgeordneten die EU auf, die anstehende Wahl in Belarus als bloß zum Schein durchgeführt einzustufen und kategorisch abzulehnen.

Das Parlament missbilligt die anhaltenden schweren Verletzungen der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze in Belarus, die im Vorfeld der sogenannten Präsidentschaftswahl am 26. Januar weiter intensiviert wurden. Es fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, die Legitimität von Aljaksandr Lukaschenka als Präsident auch nach dem 26. Januar 2025 weiterhin nicht anzuerkennen.

Lukaschenka regiert Belarus seit 1994 mit harter Hand. Anders als 2020 gibt es bei dieser Wahl lediglich Pro-forma-„Gegenkandidaten“. Die Abgeordneten bekräftigen, dass sie die Wahl von Aljaksandr Lukaschenka zum Präsidenten von Belarus nicht anerkennen und erachten das derzeitige Regime in Belarus als illegitim. Sie erklären ihre unerschütterliche Unterstützung für die Bevölkerung von Belarus in ihrem Streben nach Demokratie, Freiheit und Menschenrechten.

Parlament will EU-Sanktionen gegen Belarus verschärfen

Die Abgeordneten äußern sich zutiefst besorgt über die Lage der politischen Gefangenen in Belarus, deren Zahl laut der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna mehr als 1200 beträgt. In der Entschließung wird die EU und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Belarus fortzusetzen und Maßnahmen zu unterstützen, mit denen darauf hingewirkt wird, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, unter anderem im Wege der universellen Gerichtsbarkeit.

Das Parlament prangert zudem die Mittäterschaft des Lukaschenka-Regimes am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine an und verurteilt, dass es in dem sogenannten Unionsstaat mit Russland das eigene Land ganz bewusst der Herrschaft Russlands unterwirft. Es fordert die EU und ihre internationalen Partner auf, die Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die für Repressionen in Belarus und die Verwicklung von Belarus in den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verantwortlich sind, auszuweiten und zu verschärfen.

Die vollständige Entschließung wird ab dem 22.01.2025 hier verfügbar sein. Sie wurde mit 429 Ja-Stimmen, 205 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen angenommen. Informationen zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten finden Sie hier.
Kontakt:

Viktor ALMQVIST
Press Officer
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 31834 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 72420 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 470 88 29 42
E-Mail: viktor.almqvist@europarl.europa.eu
E-Mail: foreign-press@europarl.europa.eu
Twitter-Konto: @EP_ForeignAff
Armin WISDORFF
Pressereferent
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 40924 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 73780 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 13 45
E-Mail: armin.wisdorff@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-DE@europarl.europa.eu
Thilo KUNZEMANN
Pressereferent in Deutschland
Kontaktangaben:
Telefon: (+49) 30 2280 1030
Mobiltelefonnummer: (+49) 171 388 4775
E-Mail: thilo.kunzemann@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-berlin@europarl.europa.eu
Twitter-Konto: @europarl_de
Jakob FLOSSMANN
Press Officer in Austria
Kontaktangaben:
Telefon: (+43) 1 516 53111
Mobiltelefonnummer: (+43) 660 37 37 367
E-Mail: jakob.flossmann@europarl.europa.eu





Zugefügt 2025 Januar 15

Belarus: Parlament verurteilt bevorstehende Scheinwahlen im Januar

Religiöses Leben von Geflüchteten in Deutschland - offline und online

Rund 70 Prozent der Geflüchteten sind muslimisch, weitere 16 Prozent christlich. ´´Obwohl in beiden Gruppen die meisten gläubig sind und der Glaube meist wichtig für ihr Wohlbefinden ist, besuchen muslimische Geflüchtete im Vergleich zu christlichen deutlich seltener religiöse Veranstaltungen´´, so Dr. Amrei Maddox, wissenschaftliche Mitarbeiterin im BAMF-FZ. ´´Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Der Moscheebesuch ist etwa nur für Männer religiöse Pflicht. Bestehende Angebote können für Geflüchtete aber auch unpassend sein, etwa aufgrund des historisch gewachsenen Herkunftslandbezugs vieler islamischer Gemeinden, ihrer Lage oder der dort gesprochenen Sprache. Das zeigt sich auch in unseren Analysen´´, erläutert die Studienautorin weiter. Neben einem solchen Mangel an geeigneten Angeboten bzw. der fehlenden Kenntnis solcher nennen muslimische Geflüchtete auch häufiger als christliche Terminkonflikte als Hinderungsgrund.

Die vorliegenden Daten zeigen zudem, dass es bei den Motiven für eine Veranstaltungsteilnahme Unterschiede zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften gibt: Musliminnen und Muslime, die religiöse Veranstaltungen besuchen, gaben besonders häufig die religiöse Pflicht als Grund dafür an. Während dies auch für Angehörige anderer Religionen als dem Islam oder Christentum oft wichtig ist, spielen gerade für christliche Geflüchtete auch der Wunsch, mehr über den eigenen Glauben lernen zu wollen, und der Gewinn an Kraft und Zuversicht durch die Teilnahme eine dominante Rolle. Für Angehörige anderer Religionen steht die Tradition im Vordergrund.
Digitale Medien spielen immer größere Rolle im religiösen Leben

Ähnlich wie in den meisten anderen Bereichen spielt auch in Bezug auf das religiöse Leben der digitale Raum eine zunehmend wichtige Rolle, verstärkt durch die Einschränkungen des gemeinschaftlichen religiösen Lebens im Zuge der COVID-19-Pandemie. Rund jede fünfte geflüchtete Person nimmt digitale religiöse Inhalte mindestens monatlich in Anspruch. Hierzu zählen etwa Online-Übertragungen von Gottesdiensten, virtueller Religionsunterricht und andere Online-Kurse, Sprechzeiten sowie Seelsorge oder Beratung per Video oder Live-Chat. Neben religiösen Institutionen und Gemeinden sind auch muslimische oder christliche Influencerinnen und Influencer sowie Geistliche im Internet vertreten, etwa in den sozialen Medien und auf Plattformen wie YouTube.

Entsprechend gestalten sich auch die Nutzungsformen sehr heterogen. Am häufigsten informieren sich Geflüchtete über Aktuelles aus ihrer Gemeinde, suchen gezielt religiöse Informationen oder verfolgen Predigten und Gottesdienste online. Die digitalen Inhalte dienen dabei vorwiegend als Ergänzung und weniger als Ersatz für fehlende Angebote.



Zugefügt 2025 Januar 15

Religiöses Leben von Geflüchteten in Deutschland - offline und online

Der von Bund und Ländern gemeinsam veranstalte Bevölkerungsschutztag soll zu verschiedenen Themen des Bevölkerungsschutzes informieren und Kenntnisse für Notfälle vermitteln.

Am 21. Januar 2025 haben Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Minister für Inneres Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommerns, Christian Pegel, eine Kooperationsvereinbarung für den dritten bundesweiten Bevölkerungsschutztag unterzeichnet. Er findet damit am 12. Juli 2025 in Rostock statt. Bundesinnenministerium, das Land Mecklenburg-Vorpommern und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) richten den Informationstag gemeinsam aus. Schwerpunktthema in diesem Jahr ist Wasser - von Wassermangel bis zu Hochwasserereignissen.
aktuelles Zitat:

´Der Bevölkerungsschutztag wirbt für die Schutzmaßnahmen des Staates, für das Ehrenamt, aber auch für die Vorsorge, die jeder selbst treffen kann.´

Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Bundesministerin Nancy Faeser
Polizei und Rettungskräfte sorgen für Sicherheit

Der Bevölkerungsschutztag zeigt, wie die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, THW und zahlreichen Hilfsorganisationen für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen und im Notfall Leben retten. Bürgerinnen und Bürger können sich zudem informieren, wie sie sich und ihre Familien besser vor Krisen- und Katastrophenfällen schützen können.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont: ´´Wir müssen uns gegen Gefahren wie Extremwetter, Hochwasser, Waldbrände aber auch Cyberangriffe viel stärker als in der Vergangenheit wappnen. Deshalb haben wir Schutzmaßnahmen verstärkt und neue Warnsysteme eingeführt.´´ Zugleich solle in der gesamten Gesellschaft das Bewusstsein und die Vorbereitung für Krisenfälle gestärkt werden.
Bevölkerung wird sensibilisiert

Der bundesweite Bevölkerungsschutztag von Bund und allen Ländern in Mecklenburg-Vorpommern wird zu den vielfältigen Themen des Bevölkerungsschutzes informieren, bundesweit für das Thema sensibilisieren und Kenntnisse für Notfälle vermitteln. Besucherinnen und Besucher werden auch bei zahlreichen Angeboten der Organisationen aus dem Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz wieder selbst mitwirken können.

Alle Kurzmeldungen




Zugefügt 2025 Januar 15

Der von Bund und Ländern gemeinsam veranstalte Bevölkerungsschutztag soll zu verschiedenen Themen des Bevölkerungsschutzes informieren und Kenntnisse für Notfälle vermitteln.

Bundesgerichtshof - Studienplatzzusage

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Klausel in einem Vertrag über die Vermittlung eines Studienplatzes zulässig ist, nach der die volle Vergütung bereits mit der Studienplatzzusage gezahlt werden muss.

Sachverhalt

Die Klägerin vermittelt für deutsche Studienbewerber Plätze in medizinisch-pharmazeutischen Studiengängen an ausländischen Universitäten. Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Vermittlung eines Medizinstudienplatzes an der Universität Mostar/Bosnien. Die Vermittlungsbedingungen der Klägerin enthalten folgende Regelung: ´Erhält der Studienbewerber einen Studienplatz unter Mitwirkung der Klägerin, zahlt der Studienbewerber an die Klägerin ein Erfolgshonorar in Höhe einer Jahresstudiengebühr der jeweiligen Universität für den beauftragten Studiengang.´ In der Folge erklärte der Beklagte, er nehme Abstand vom Vertrag.

Die Klägerin behauptet, der Beklagte sei von der Universität Mostar zum Medizinstudium zugelassen worden. Sie nimmt ihn auf Zahlung des Erfolgshonorars in Anspruch.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die von der Klägerin eingelegte Berufung hat das Berufungsgericht zurückgewiesen.

Zur Begründung hat es ausgeführt, der Vertrag sei als Maklervertrag gemäß § 652 Abs. 1 BGB mit dienst- und werkvertraglichen Elementen zu qualifizieren. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars bereits bei Nachweis eines Studienplatzes unabhängig von dem Abschluss des Studienvertrags verstoße gegen wesentliche Grundgedanken des Maklerrechts und benachteilige den Auftraggeber unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die von der Klägerin vorgegebene Vertragsgestaltung beeinträchtige die Freiheit des Studienplatzbewerbers bei seiner Entscheidung über die Annahme des Studienplatzes. Die Verlagerung des Vertragsabschlussrisikos, das typischerweise der Makler trage, auf den Auftraggeber sei auch nicht durch ein besonderes Risiko oder einen besonders hohen Aufwand der Klägerin gerechtfertigt.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre Anträge weiter.

Vorinstanzen:

LG München II - Urteil vom 27. Juli 2023 - 2 O 3233/22

OLG München - Urteil vom 5. August 2024 - 36 U 3263/23 e

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 652 Abs. 1 BGB

(1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Maklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt. […]

§ 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist […]

Karlsruhe, den 21. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.02.2025

Nr. 009/2025



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof - Studienplatzzusage

Polizei Berlin- Hotel überfallen - Zeuginnen und Zeugen gesucht- Pankow

Mit der Veröffentlichung von Bildern aus einer Überwachungskamera sucht die Kriminalpolizei nach einem Tatverdächtigen zu einem Überfall auf ein Hotel in Prenzlauer Berg. Am Dienstag, den 29. September 2024, betrat der Mann gegen 0:15 Uhr das IBIS Berlin Mitte Hotel in der Prenzlauer Allee 4. Dort bedrohte er einen Hotelangestellten mit einer Pistole und forderte ihn auf, Bargeld aus der Kasse herauszugeben. Mit dem erbeuteten Geld flüchtete er anschließend.

Die Ermittlerinnen und Ermittler fragen:

Wer kennt den Abgebildeten und kann Angaben zu seiner Identität und/oder seinem Aufenthaltsort machen?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei der Polizeidirektion 1 (Nord) in der Pankstraße 29 in Wedding unter der Rufnummer (030) 4664-173131, per E-Mail oder über die Internetwache entgegen. Selbstverständlich können sich Zeuginnen und Zeugen auch an jede andere Polizeidienststelle wenden.

Erstmeldung Nr. 1979 vom 29. September 2024: Hotel mit Schusswaffe beraubt
Ein bislang Unbekannter beraubte vergangene Nacht mit einer Schusswaffe ein Hotel in Prenzlauer Berg. Nach bisherigen Erkenntnissen betrat der Mann kurz nach Mitternacht das Foyer des Hotels an der Prenzlauer Allee und ging zur Rezeption. Dort bedrohte er einen Angestellten mit einer Faustfeuerwaffe und forderte Bargeld. Der 56-jährige Angestellte kam der Forderung nach. Der Räuber flüchtete anschließend in unbekannte Richtung. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung übernahm das zuständige Raubkommissariat der Polizeidirektion 1 (Nord).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin- Hotel überfallen - Zeuginnen und Zeugen gesucht- Pankow

Leckeres und gesundes Essen schon für die Jüngsten

BMEL fördert digitales Tool ´Unser Kitaessen´

In jungen Jahren werden Ernährungsgewohnheiten entscheidend geprägt. Daher sollten schon Kinder erfahren können, wie lecker ausgewogene Mahlzeiten aus frischen Zutaten schmecken. Das Portal ´Unser Kitaessen´ unterstützt Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen unter anderem bei der Qualitätsverbesserung. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) soll es zu einem umfassenden Qualitätstool und einer Lernplattform weiterentwickelt werden. Die Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller übergab den Verbundpartnern des Projekts heute auf der Grünen Woche den Förderbescheid über rund 1,2 Millionen Euro.

Claudia Müller erklärt dazu: ´Nicht nur jede Schülerin und jeder Schüler, auch jedes Kitakind sollte zumindest einmal am Tag eine gesunde und ausgewogene Mahlzeit bekommen. Ganz wichtig dabei: Es muss schmecken. Hier setzt das digitale Tool ‚Unser Kitaessen‘ an. Ich freue mich, dass es mit unserer Unterstützung künftig in mindestens 240 Kitas in mehreren Bundesländern eingesetzt werden kann. Ich danke den Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung, die das BMEL dabei unterstützen, gutes Essen für alle – und insbesondere die Jüngsten – leichter zu machen. Das ist ein zentrales Ziel in der Ernährungsstrategie der Bundesregierung.´

Am Verbundprojekt ´Unser Kitaessen´ sind die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung aus Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beteiligt. Ziel ist es, einen gesundheitsförderlichen Lebensstil für alle Kinder in der Kindertagesbetreuung zu fördern. Das in Brandenburg entworfene Portal wird dahingehend weiterentwickelt, dass es zum einen den Kitaträgern einen Qualitätscheck der Verpflegung ermöglicht, unter anderem durch ein neues Dashboard für alle Einrichtungen eines Trägers. Auch soll es Kindern ermöglicht werden, ihre Meinung zum Kitaessen auf spielerische Weise digital abzugeben.

Zum anderen wird einen digitale Lernplattform entwickelt. So sollen die Ernährungskompetenzen der Fachkräfte in den Kindertagesbetreuungen gestärkt werden. Vorbild für das Verbundprojekt ist ein entsprechendes Tool für Schulen, das mit Unterstützung des BMEL bundesweit kostenfrei eingesetzt werden kann.

Die drei Verbundpartner sind die Projektagentur gGmbH mit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Brandenburg, die Verbraucherzentrale NRW und die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Rheinland-Pfalz. Die Förderung durch das BMEL läuft über drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027.



Zugefügt 2025 Januar 15

Leckeres und gesundes Essen schon für die Jüngsten

Polizeidirektion Hannover -Öffentlichkeitsfahndung: Tatverdächtige wegen Diebstahls und EC-Karten-Betrugs gesucht

Am Freitag, 25.10.2024, hat eine unbekannte Täterin eine EC-Karte aus einem Bewohnerzimmer eines Seniorenheims in Hannover-Bemerode gestohlen. In den darauffolgenden Tagen nutzte die Täterin in mehreren Fällen die entwendete Karte. Die Polizei sucht nun Zeugen der Taten.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei begab sich die unbekannte Täterin in das Zimmer des 90-jährigen Seniorenheimbewohners Am Gutspark in Bemerode und stahl aus diesem unbemerkt die EC-Karte des Mannes.

In den darauffolgenden Tagen benutzte die Täterin bei mehreren Abhebungen die entwendete EC-Karte des Bestohlenen. So wurde eine Geldsumme im niedrigen fünfstelligen Bereich an mehreren Geldautomaten in Hannover abgehoben.

Überwachungskameras mehrerer Bankfilialen zeichneten die unbekannte Tatverdächtige auf.

Die Tatverdächtige ist von schlanker Statur. Bei den Taten trug sie eine schwarze Jacke, eine graue Strickmütze, eine große Sonnenbrille und eine Corona-Maske. Bei einigen Taten war sie ebenfalls mit einer weißen Hose, weißen Turnschuhen und weißen Handschuhen bekleidet.

Nach Ausschöpfung aller polizeilicher Ermittlungsansätze und Beschluss der Staatsanwaltschaft Hannover erfolgt nun die Veröffentlichung der Fotos der unbekannten Tatverdächtigen.

Die Polizei sucht nun Zeugen der Vorfälle. Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen oder zu der unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-2717 zu melden. /pk, ms

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Patrick Kliesch
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeidirektion Hannover -Öffentlichkeitsfahndung: Tatverdächtige wegen Diebstahls und EC-Karten-Betrugs gesucht

Bundesgerichtshof- Bundesgerichtshof zum Schadensersatzanspruch eines Fußballvereins nach Zwangsabstieg

Der unter anderem für das Vereinsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen den im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ergangenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 13. März 2024 (2 U 42/23) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Sportverein, nimmt den beklagten regionalen Fußballverband wegen eines zu Unrecht angeordneten Zwangsabstiegs seiner 1. Fußballmannschaft (Herren) aus der Regionalliga Nord zum Ende der Spielzeit 2013/2014 auf Ersatz von Vermögensschäden in Anspruch.

Im Dezember 2013 beschloss das Präsidium des Beklagten in Umsetzung einer entsprechenden, über den DFB weitergegebenen Aufforderung der FIFA Disziplinarkommission den Zwangsabstieg der 1. Herrenmannschaft des Klägers nach der Saison 2013/2014 als Sanktion dafür, dass der Kläger eine von der FIFA Dispute Resolution Chamber im Dezember 2008 nach dem FIFA Entschädigungsreglement festgesetzte Ausbildungsentschädigung für einen übernommenen Spieler nicht gezahlt hatte. Diesen Zwangsabstiegsbeschluss hat der Senat mit Urteil vom 20. September 2016 mangels satzungsmäßiger Grundlage für die Anordnung einer solchen Sanktion für nichtig erklärt (II ZR 25/15, BGHZ 212, 70; siehe auch Pressemitteilung Nr. 163/2016). Die anschließend erhobene Klage des Klägers auf Schadensersatz wegen des unrechtmäßig angeordneten Zwangsabstiegs in Form der Wiederzulassung seiner 1. Herrenmannschaft zum Spielbetrieb der Regionalliga Nord zur nächsten Spielzeit (sogenannte Naturalrestitution) hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg. Die dagegen eingelegte Revision des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 24. April 2020 gemäß § 552a ZPO zurückgewiesen (II ZR 417/18, WM 2020, 1251; siehe auch Pressemitteilung Nr. 062/2020).

Mit der vorliegenden Teilklage hat der Kläger nun Schadensersatz in Geld wegen des zu Unrecht angeordneten Zwangsabstiegs in Höhe von 750.000 € geltend gemacht.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO mit der Begründung zurückgewiesen, der Kläger habe den ihm obliegenden Nachweis nicht zu führen vermocht, dass der rechtswidrige Zwangsabstiegsbeschluss die von ihm geltend gemachten Vermögensschäden verursacht habe, da seine Herrenmannschaft am Ende der Saison auf dem 16. Tabellenplatz gestanden habe, mithin auch aus sportlichen Gründen abgestiegen wäre, und ein Leistungsabfall der Mannschaft nach Bekanntgabe des Abstiegsbeschlusses im Laufe der Spielzeit 2013/2014 nicht erkennbar sei. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen wendet sich der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

Das gilt insbesondere hinsichtlich der vom Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen unionsrechtlichen Fragen. Eine diesbezügliche Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 1, 3 AEUV ist nicht veranlasst.

Vorinstanzen:

LG Bremen - Urteil vom 24. Februar 2023 - 4 O 674/21

OLG Bremen - Beschluss vom 13. März 2024 - 2 U 42/23

Karlsruhe, den 21. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des II. Zivilsenats vom 20.9.2016 - II ZR 25/15 -
Beschluss des II. Zivilsenats vom 10.12.2019 - II ZR 417/18 -
Beschluss des II. Zivilsenats vom 24.4.2020 - II ZR 417/18 -
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.01.2025

Nr. 010/2025

Nr. 10/2024

Beschluss vom 10. Dezember 2024 - II ZR 39/24



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof- Bundesgerichtshof zum Schadensersatzanspruch eines Fußballvereins nach Zwangsabstieg

Bundesgerichtshof- Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen der Ermordung eines vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau rechtskräftig

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im zweiten Rechtsgang die Revision der Angeklagten gegen ihre erneute Verurteilung wegen Mordes an einem vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau verworfen.

Das Landgericht Frankfurt am Main, an das der 2. Strafsenat die Sache nach Aufhebung der ersten Verurteilung der Angeklagten durch das Landgericht Hanau zurückverwiesen hatte, hat die Angeklagte im zweiten Rechtsgang wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen durch Unterlassen wiederum zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war die Angeklagte zur Tatzeit Leiterin einer Glaubensgemeinschaft, der die Eltern des am 17. August 1988 getöteten vierjährigen Jungen angehörten. Die Angeklagte hatte an diesem Tag zeitweise die alleinige Obhut über das Kind übernommen, das sie als von dunklen Mächten besessen ansah. Das Kind war am Mittag, möglicherweise von einer anderen Person, in einem bis über den Kopf verschnürten Sack in einem Badezimmer abgelegt worden. Die Angeklagte erkannte seine lebensbedrohliche Situation und entschloss sich aus Hass, weil sie das Kind als Gefahr und Störfaktor für die Eltern und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinschaft betrachtete und sich sorgte, mit seiner Einschulung könnten seine Misshandlungen im Haushalt der Angeklagten bekannt werden, den Jungen in dem Sack liegen und schreien zu lassen. Dabei nahm sie dessen Tod zumindest billigend in Kauf. Das Kind starb in dem Sack infolge der Anreicherung von Kohlendioxid in seinem Blut.

Die gegen ihre erneute Verurteilung auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten hatte keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Frankfurt am Main - Urteil vom 15. November 2023 - 5/21 Ks 3690 Js 226847/22 (10/22)

Karlsruhe, den 21. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.1.2025 - 2 StR 291/24 -
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.01.2025

Nr. 008/2025

Beschluss vom 9. Januar 2025 – 2 StR 291/24




Zugefügt 2025 Januar 22

Bundesgerichtshof- Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen der Ermordung eines vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau rechtskräftig

Polizeipräsidium Reutlingen - Branddelikt Reichenbach an der Fils – Brandserie - Baden-Württemberg

Tatort
73262 Reichenbach an der Fils, Siegenbergstraße, dortige Kleingärten / Flurstück 1523

Tatzeit- /Raum
Montag, 30.12.2024, 19:52 bis 20:33 Uhr

Tatort

73262 Reichenbach an der Fils, Siegenbergstraße, dortige Kleingärten / Flurstück 1523
Tatzeit

Montag, 30.12.2024, 19:52 bis 20:33 Uhr

Medien zur Fahndung
umP3-2
umP3
umP1-und-umP2

Icon Wer hat zur Tatzeit verdächtige Wahrnehmungen in diesem Bereich gemacht oder kann Hinweise auf die drei unbekannten Personen geben?
Sachverhalt

Am 30.12.2024, gegen 20 Uhr, geriet eine Gartenhütte in der Kleingartenanlage in der Neuwiesenstraße in 73262 Reichenbach in Brand. Unmittelbar davor war ein Knallgeräusch zu hören. Zeugen konnten drei unbekannte, männliche Personen wahrnehmen, die auch von einer Überwachungskamera erfasst wurden.
Wer hat zur Tatzeit verdächtige Wahrnehmungen in diesem Bereich gemacht oder kann Hinweise auf die drei unbekannten Personen geben?

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Esslingen unter Telefon 0711/3990-0.


Wer hat zur Tatzeit verdächtige Wahrnehmungen in diesem Bereich gemacht oder kann Hinweise auf die drei unbekannten Personen geben?

Polizeipräsidium Reutlingen
Kriminalpolizeidirektion 1
Agnespromenade 4
73728 Esslingen am Neckar

24-Stunden-Erreichbarkeit:
Tel. : 0711 3990-330
E-Mail: esslingen.prev.dgr@polizei.bwl.de

oder jede andere Polizeidienststelle

Zum Seitenanfang






Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeipräsidium Reutlingen - Branddelikt Reichenbach an der Fils – Brandserie

Monatsbericht: Geldpolitik des Eurosystems beeinflusst Risikoappetit auf den Finanzmärkten des Euroraums

´Die Tendenz der Geldpolitik, den Risikoappetit der Anleger zu beeinflussen, hat einen erheblichen Einfluss auf die Wirksamkeit der Geldpolitik des Eurosystems auf die Makroökonomie und die Finanzmärkte´, heißt es im aktuellen Monatsbericht. Der Aufsatz analysiert, wie geldpolitische Maßnahmen des Eurosystems die Risikobereitschaft auf den Finanzmärkten des Euroraums, sprich die Bereitschaft der Anlegerinnen und Anleger, Risiken einzugehen, beeinflussen. Grundlage der Betrachtung ist ein neuer, breit gefasster Indikator für den Risikoappetit im Euroraum.

Der Aufsatz liefert empirische Belege für die Zusammenhänge von Geldpolitik und Risikoappetit auf den Finanzmärkten aus Sicht des Eurosystems. Bisherige Untersuchungen fokussierten sich vorrangig auf die USA.
Risikoappetit im Euroraum entwickelt sich in gleiche Richtung wie Konjunktur

Den Autorinnen und Autoren zufolge fällt der Risikoappetit der Anlegerinnen und Anleger, wenn sich die makroökonomische Lage verschlechtert und die Unsicherheit zunimmt. Als Beispiel nennen sie hier etwa den Beginn der Pandemie. Geht der Risikoappetit zurück, so würden Anlegerinnen und Anleger höhere Risikoaufschläge dafür verlangen, dass sie die gleiche Risikomenge von riskanten Vermögenswerten halten. In Krisenzeiten empfänden private Haushalte es demnach als ungeeignet, auf riskante Vermögenswerte zu setzen, um ihr gewünschtes Ausgabenniveau abzusichern. Auch Finanzintermediäre würden sich weniger risikofreundlich zeigen. Denn in Krisenzeiten treten häufiger Bewertungsverluste auf, die wiederum die Spielräume der Finanzintermediären einengen, um Kredite aufzunehmen oder zu vergeben.
Risikoappetit im Euroraum folgt meist globalen Finanzmarktentwicklungen

Die Analyse zeigt, dass der Risikoappetitindex für den Euroraum mit den entsprechenden Indizes für den US-amerikanischen oder globalen Risikoappetit zumeist gleichläuft. Dies deute laut den Fachleuten darauf hin, dass global agierende Anlegerinnen und Anleger die Risikobereitschaft in den einzelnen Finanzmarktsegmenten des Euroraums zu einem großen Anteil bestimmen.

Allerdings wirkten sich auch euroraumspezifische Entwicklungen wie die europäische Staatsschuldenkrise von 2010 bis 2012 auf den Risikoappetit des Euroraums aus: ´Damals sorgten sich die Anleger um die Tragfähigkeit der Staatschulden einiger Mitgliedsländer der Währungsunion und die Konjunkturaussichten für den Euroraum´, heißt es im Bericht. Im Ergebnis sei die Risikobereitschaft im Euroraum deutlich gefallen und hätte dazu beigetragen, dass Aktien und Unternehmensanleihen in Europa stärker unter Druck gerieten als in den USA oder auf globaler Ebene.
Einfluss der Geldpolitik auf den Risikoappetit verstärkt die monetäre Transmission

Im Hinblick auf die Wirksamkeit der Geldpolitik des Eurosystems stellen die Autorinnen und Autoren fest, dass der Risikoneigungskanal der Geldpolitik des Eurosystems die geldpolitische Transmission im Euroraum verstärkt. Der Risikoneigungskanal beschreibt den Mechanismus, durch den geldpolitische Maßnahmen den Risikoappetit der Anleger beeinflussen. Die Analyse zeigt: Eine unerwartete geldpolitische Straffung des Eurosystems dämpft den Risikoappetit der Anleger im Euroraum, erhöht damit die Risikoprämien und verstärkt somit den Preisrückgang riskanter Vermögenswerte.

´Gleichzeitig führt die straffere Geldpolitik zu einer effektiven Aufwertung des Euro gegenüber 18 Handelspartnern. Hierin spiegelt sich wider, dass ausländische Anleger infolge einer ausgeweiteten Zinsdifferenz vermehrt risikofreie in Euro denominierte Anlagen nachfragen´, schreiben die Fachleute. Allerdings heißt es weiter im Bericht, dass ohne wirksamen Risikoneigungskanal die Aufwertung des Euro stärker ausfallen würde. Demnach würden global agierende Anlegerinnen und Anleger bei gefallener Risikobereitschaft vermehrt in Zufluchtswährungen umschichten und Positionen in Finanzierungswährungen für spekulative Carry-Trade-Geschäfte auflösen, was die Aufwertung des Euro hemmt.
Rolle des Risikoneigungskanals bei transatlantischer Übertragung der Geldpolitik

Laut den Fachleuten wirken sich nicht nur geldpolitische Impulse aus den USA auf den Euroraum aus. Auch eine geldpolitische Straffung des Eurosystems bewirke, wenn auch in abgeschwächter Form, sogenannte „Risk-Off“-Bewegungen an den internationalen Finanzmärkten. Dabei handelt es sich um Verlagerungen von Investitionen in risikoreichere Anlagen hin zu sichereren Anlagen. Zudem senke eine geldpolitische Straffung des Eurosystems den Risikoappetit beiderseits des Atlantiks.
Risikoappetit während Leitzinserhöhungen zwischen Juli 2022 und September 2023

Der zinspolitische Straffungszyklus zwischen Juli 2022 und September 2023 dürfte den Autorinnen und Autoren zufolge den Risikoappetit für sich genommen zwar gedämpft haben. Allerdings zeigt sich auch, dass ein sich zügig erholendes konjunkturelles Umfeld die Risikobereitschaft der Anlegerinnen und Anleger stützte. Im Ergebnis stiegen die Risikoprämien weniger stark als in früheren Phasen an, was darauf hindeutet, dass sich die restriktiven geldpolitischen Impulse über steigende Risikoprämien in den einzelnen Finanzmarktsegmenten nicht verstärkten.



Zugefügt 2025 Januar 15

Monatsbericht: Geldpolitik des Eurosystems beeinflusst Risikoappetit auf den Finanzmärkten des Euroraums

House Europe! – EU-Kommission registriert neue Europäische Bürgerinitiative



Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative „HouseEurope! Power to Renovation“ zu registrieren. Die Initiative erfüllt alle formalen Voraussetzungen und ist rechtlich zulässig. Ihr Ziel ist es, Anreize für die Sanierung und Umgestaltung bestehender Gebäude zu schaffen. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, entsprechende Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Die Europäische Bürgerinitiative ist eines der wichtigsten Instrumente für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU zur Teilhabe an der europäischen Demokratie.

Die nun registrierte Initiative fordert die Kommission auf, Anreize für die Wiederverwendung bestehender Gebäude schaffen, und zwar auf folgender Grundlage: i) „Steuerermäßigungen für Renovierungsarbeiten und wiederverwendete Materialien“; ii) „faire Regeln zur Bewertung sowohl der Potenziale als auch der Risiken bestehender Gebäude“; und iii) „neue Werte für das eingebettete CO2 in bestehenden Strukturen“.

Bisher keine inhaltliche Prüfung

Eine inhaltliche Prüfung des Vorschlags hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen. Die Registrierung greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu der Initiative nicht vor und ist auch kein Hinweis auf Maßnahmen, wenn die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider, er ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Registrierung haben die Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann selbst entscheiden, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht. Sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplanten Maßnahmen:

nicht offenkundig außerhalb der Befugnis der Kommission liegen, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen,
nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sind und
nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Seit Einführung der Europäischen Bürgerinitiative hat die Kommission 119 Initiativen registriert.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung (deutsche Übersetzung folgt)

Website: Europäische Bürgerinitiative

Website der Bürgerinitiative: ‘HouseEurope! Power to Renovation'

Statistiken zu Europäischen Bürgerinitiativen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15


Statistiken zu Europäischen Bürgerinitiativen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 22'>
House Europe! – EU-Kommission registriert neue Europäische Bürgerinitiative

Eckpunkte des Senats für eine wirksame EU-Kohäsionspolitik nach 2027

Mit den durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, dem Senat vorgelegten Eckpunkten für eine wirksame EU-Kohäsionspolitik nach 2027 nimmt der Senat von Berlin Einfluss auf die EU-weit intensiv geführte Debatte über die Zukunft der EU-Strukturfonds in der neuen Förderperiode der Europäischen Union im Zeitraum 2028 bis 2034.

Die Strukturfondsförderung ist für das Land Berlin von besonderer Bedeutung. Allein im derzeitigen Förderzeitraum 2021 bis 2027 erhält das Land Berlin rund 829 Millionen Euro aus den EU-Strukturfonds. Ohne diese Unterstützung wäre der Strukturwandel in Berlin zu einer innovativen Metropole und Stadt mit den meisten Start-up-Gründungen in Deutschland nicht in gleichem Maße gelungen. An diese Erfolge gilt es auch in der neuen EU-Förderperiode ab 2028 anzuknüpfen und die bestehenden Herausforderungen wie beispielsweis die digitale und grüne Transformation und die Fachkräftegewinnung mit Hilfe der EU-Strukturfonds zu bewältigen.

Die Fortsetzung der EU-Kohäsionspolitik in der bisher praktizierten Form (geteilte Mittelverwaltung zwischen EU und Regionen, ortsbasierter Ansatz, Partnerschaftsprinzip) ist keineswegs gesichert. Die Europäische Kommission treibt Pläne voran, die Regionalfördermittel künftig den Mitgliedstaaten zu übertragen und mit Reformauflagen zu verknüpfen. In eigener Verantwortung erstellte Operationelle Programme der Länder wären dann nicht mehr möglich. Das Land Berlin müsste mit erheblichen Mitteleinbußen und einem weitgehenden Verlust des regionalen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums in der EU-Kohäsionspolitik rechnen.

Kernforderungen des Senats von Berlin sind daher:

Fortsetzung der EU-Kohäsionspolitik auch in besser entwickelten Regionen wie Berlin;
keine Verlagerung der EU-Kohäsionspolitik auf die nationale Ebene, sondern Erhalt der regionalen Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume in der bisherigen Form;
Mittelausstattung mindestens in der derzeitigen Höhe, um die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformationsherausforderungen zu bewältigen;
stärkere Berücksichtigung städtischer Bedarfe, da sich die Herausforderungen und Potenziale in Großstädten in besonderer Weise konzentrieren;
Mangel an Arbeits- und Fachkräften, Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ungleichheit bekämpfen.

Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei

Social Media

Folgen Sie den Social-Media-Kanälen der Senatskanzlei auf
X, Facebook, Instagram, Youtube und Linkedin




Zugefügt 2025 Januar 15

Eckpunkte des Senats für eine wirksame EU-Kohäsionspolitik nach 2027

Austausch und Ausbildung hautnah

Die Panzertruppenschule ist ein Herzstück der Heeresausbildung: Hier werden Soldatinnen und Soldaten für nationale wie internationale Einsätze fitgemacht. Schon beim Eintreffen des Ministers zeigten die Lehrgangsteilnehmenden, was das bedeutet: Mit dem Schützenpanzer Puma präsentierten sie realitätsnahe Gefechtsszenarien.

Solche zu bewältigen, erfordert eine hohe Präzision der Bordkanone, die sichere Bedienung modernster Sensorik sowie die perfekte Abstimmung zwischen abgesessenen und aufgesessenen Kräften. Technik und Teamwork verschmelzen zu einer kampfkräftigen Einheit. Die gepanzerten Kampftruppen sind für die Landes- und Bündnisverteidigung unverzichtbar. Sie passen sich schnell an und verfügen über eine hohe Schlagkraft. Dieses Zusammenspiel von Mobilität, Feuerkraft und taktischem Know-how ist das Rückgrat der Verteidigung Deutschlands innerhalb der NATONorth Atlantic Treaty Organization.

Auch die Drohnenausbildung der Heeresaufklärungstruppe beeindruckte. Die Vorführung verdeutlichte, wie moderne Aufklärungstechnik schnell und exakt Lagebilder liefert und so zu sicheren und zügigen Entscheidungen im Einsatz beiträgt. Diese Fähigkeiten sind entscheidend, um Soldatinnen und Soldaten im Ernstfall bestmöglich zu schützen und Missionen erfolgreich abzuschließen.
Hohe Einsatzbereitschaft als Schlüssel

Ob in der virtuellen Simulation, beim taktischen Fahren im Gelände oder beim Schießen aus der Bewegung – die gezeigten Sequenzen unterstrichen eine klare Botschaft: Höchste Einsatzbereitschaft erreicht man nur durch anspruchsvolle Ausbildung, modernstes Equipment und gut eingespielte Teams.

Ein Ausbilder brachte es auf den Punkt: „Wir müssen bei jeder Übung bestmöglich vorbereitet sein, denn im Ernstfall zählt jede Sekunde. Dabei ist es unsere Aufgabe, den Soldatinnen und Soldaten nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern sie auch mental und körperlich fit zu machen – und das Tag für Tag.“
„Enorm wichtige Arbeit“

Zum Abschluss seines Besuchs nahm sich Minister Pistorius Zeit für einen offenen Austausch mit den Angehörigen der Panzertruppenschule. Themen wie Ausrüstung, Einsatzbereitschaft und berufliche Perspektiven standen im Mittelpunkt. Abschließend lobte er das Engagement der Truppe: „Vielen Dank für die enorm wichtige Arbeit, die Sie hier jeden Tag leisten. Für Ihr Engagement und Ihren Einsatz.“



Zugefügt 2025 Januar 15

Austausch und Ausbildung hautnah

Polizeipräsidium Ludwigsburg - Vermisst Weil im Schönbuch – Vermisstenfahndung

Tatort
71093 Weil im Schönbuch

Tatzeit- /Raum
26.12.2024
Icon Wer hat die vermisste Person gesehen oder kann Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort geben?
Sachverhalt

Seit dem 26.12.2024 wird der 68-jährige Robert N. aus Weil im Schönbuch vermisst. Der Vermisste verließ an dem Tag mutmaßlich gegen 16:30 Uhr seine Wohnanschrift mit unbekanntem Ziel und ist seitdem verschwunden. Er ließ Ausweispapiere und sein Mobiltelefon zurück und dürfte auch sonst kein Gepäck oder Wertgegenstände mit sich führen. Zur Bekleidung zum Zeitpunkt des Verschwindens liegen keine Erkenntnisse vor. Hinwendungsorte sind nicht bekannt.

Robert N. ist schlecht zu Fuß und nicht im Besitz eines Fahrzeugs. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass er sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegt.

Personenschreibung:
170-180 cm groß, kräftige Gestalt, braune Augen, Halbglatze, Muttermal an der linken Schläfe, spricht Englisch und gebrochen Deutsch

Umfangreiche polizeiliche Ermittlungen und Suchmaßnahmen führten bislang nicht zum Auffinden des 68-Jährigen.


Wer hat die vermisste Person gesehen oder kann Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort geben?

Polizeipräsidium Ludwigsburg
Kriminalpolizeidirektion Böblingen

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthalt des Vermissten Robert N. geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0800 1100225 oder per E-Mail an hinweise.kripo.boeblingen@polizei.bwl.de mit der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg in Verbindung zu setzen.



Zugefügt 2025 Januar 15

NEU Polizeipräsidium Ludwigsburg - Vermisst Weil im Schönbuch – Vermisstenfahndung

Der Frankfurter Wohnungsmarkt stabilisiert sich

Transaktionen und Kaufpreise für Wohnimmobilien steigen leicht

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main hat gemeinsam mit dem Dezernenten für Planen und Wohnen, Marcus Gwechenberger, die wichtigsten Entwicklungen auf dem Frankfurter Immobilienmarkt im Jahr 2024 vorgestellt.

Während einer Pressekonferenz Anfang 2024 berichtete der Gutachterausschuss für das Jahr 2023 vom „Preisrückgang bei Wohn- und Gewerbeimmobilien“. Nachdem die Preise im Wohnungssegment 2024 wieder steigende Tendenzen verzeichneten, hat sich die Interpretation des Gutachterausschusses, dass es sich hierbei um übliche Marktschwankungen handelt, bestätigt.

Der Marktbereich Eigenheime zeigte 2024 sowohl bei den Transaktionszahlen wie auch bei den Kaufpreisen stabile bis leicht steigende Tendenzen, da die Nachfrage nach Eigenheimen ungebrochen hoch ist und in neuen Wohnbaugebieten meist nur noch Geschosswohnungsbaugrundstücke ausgewiesen werden, sodass weiterhin kaum Eigenheim-Neubauobjekte zum Verkauf kommen.

Die Preise von Reihenmittelhäusern im Bestand blieben weitgehend stabil. Lediglich in der Baujahresklasse ab 1991 ohne Neubau war ein Anstieg der durchschnittlichen Kaufpreise von rund 15 Prozent auf durchschnittlich 790.000 Euro zu beobachten. Reihenmittelhäuser der Baujahre vor 1978 konnten im Schnitt unter 500.000 Euro erworben werden, während der mittlere Preis für Häuser der Baujahre 1978 bis 1990 bei rund 575.000 Euro lag. Aufgrund der geringen Stichprobe schwanken die prozentualen Veränderungen je nach Lage allerdings erheblich.

Im Segment Mehrfamilienhäuser haben sowohl die Transaktionen wie auch der Geldumsatz 2024 ebenfalls wieder zugenommen. Der Ertragsfaktor lag Anfang 2022 bei 33,0 und sank bis Ende 2023 auf 22,2. 2024 stieg der Rohertragsfaktor erstmals wieder leicht auf 22,4 und ist ebenfalls ein Beleg für die steigenden Preise.

Gebäude, bei denen eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen angestrebt wird, müssen weiter beachten, dass mit Inkrafttreten der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung die Umwandlungs­möglichkeit eingeschränkt wurde. Wie schon 2023 schlug sich das 2024 in niedrigen Umwandlungszahlen nieder. Da das Gesetz weiter in Kraft ist, ist in 2025 ebenfalls nicht mit einer höheren Anzahl an umgewandelten Mietwohnungen zu rechnen.

Auch 2024 kamen nur wenige neue Eigentumswohnungen auf den Markt, da die Wirtschaftlichkeit von neuen Bauprojekten weiterhin schwierig ist. Die in den vergangenen Jahren gesunkenen Preise haben die Vermarktungsphase bei einigen Projekten verlängert. Viele Investoren versuchen, die ursprünglich kalkulierten Kaufpreise zu halten, sodass nicht alle fertig gestellten Neubau-Eigentumswohnungen auf den Markt gekommenen sind.

Die Preise von neuen Eigentumswohnungen erreichten im ersten Halbjahr 2022 ihren vorläufigen Spitzenwert und sanken dann bis zum ersten Halbjahr 2024 auf 7050 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im zweiten Halbjahr 2024 verzeichneten die Preise erstmals wieder einen Anstieg von 3,1 Prozent und liegen nun im Durchschnitt bei 7270 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Transaktionszahl lag 2023 mit 118 Transaktionen auf dem niedrigsten Wert der vergangenen 20 Jahre und stieg im Jahr 2024 wieder leicht an (201 Transaktionen). Die teuersten neuen Eigentumswohnungen wurden in Sachsenhausen mit rund 10.300 Euro beziehungsweise in Eckenheim und Eschersheim mit 9430 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche verkauft. In Kalbach lagen die Neubaupreise bei 8640 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für Neubauwohnungen in anderen Lagen wurden rund 7300 Euro (Bergen-Enkheim) und etwa 6900 Euro (Bockenheim, Rödelheim, Gutleutviertel, Gallus) pro Quadratmeter Wohnfläche gezahlt.

In Frankfurt gibt es für Bauwillige, die bezahlbare Mietwohnungen erstellen wollen, bereits heute verschiedene, kommunale Förderprogramme. „Wir werden hier die Förderbedingungen noch einmal verbessern und an die Marktsituation anpassen, damit wieder mehr bezahlbare Wohnungen entstehen können. Wir überarbeiten deshalb die Programme für den geförderten Wohnungsbau und bereiten die notwendigen politischen Beschlüsse noch zu Beginn dieses Jahres vor. Um weitere Flächen für den Wohnungsbau bereitzustellen, arbeiten wir auch an der Entwicklung mehrerer neuer Baugebiete“, sagte Gwechenberger.

Im Jahr 2024 wurden knapp 2300 Wohnungen im Bestand verkauft (2023: 2050 Wohnungen). Die Preise von Bestandswohnungen stiegen innerhalb des vergangenen Jahres je nach Baualtersstufe um bis zu zehn Prozent. Während für Eigentumswohnungen in Altbauten rund 5900 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gezahlt wurde, lagen der mittlere Preis in der Baualtersstufe 1919 bis 1948 bei 5150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. In den Baujahresklassen 1950 bis 1977 und 1978 bis 1990 lagen die Preise bei durchschnittlich 4200 Euro beziehungsweise 4100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, während der mittlere Kaufpreis für Eigentumswohnungen der Baujahre ab 1991 ohne Neubau bei rund 6900 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche lag.

Das einfache Gewerbe sowie gemischt genutzte Objekte mit einer überwiegend gewerblichen Nutzung sind in Frankfurt weiterhin gefragt. Transaktionen und Umsatz in diesem Bereich sind gestiegen. Im Bereich Büro und Einzelhandel zeigt sich der Markt aktuell noch verunsichert. So wurden 2024 nur wenige Großtransaktionen abgeschlossen. Gleichwohl haben 2024 die Transaktionen im gesamten Segment Gewerbe gegenüber dem Vorjahr um rund 14,3 Prozent zugenommen, der Umsatz stieg um rund 35,2 Prozent.

Der seit Jahren anhaltende Trend, Gewerbeflächen für die Errichtung von Rechenzentren anzukaufen, hielt auch in 2024 an. Die in diesem Teilmarkt gezahlten Preise sind vom üblichen Gewerbelandniveau abgekoppelt. „Frankfurt profitiert von einer diversifizierten Wirtschaft, die auf verschiedenen Branchen aufbaut. Um diesen Standortvorteil zu pflegen, steuern wir die Ansiedlung von Rechenzentren im Stadtgebiet. Damit bieten wir auch weiteren Branchen Zukunftsperspektiven“, betonte Gwechenberger.

Die Entwicklung des Immobilienmarktes in Frankfurt am Main 2025 hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Bereich der Wohnimmobilien ist weiterhin mit stabilen bis leicht steigenden Preisen zu rechnen, da aufgrund der Bevölkerungsentwicklung die Nachfrage hoch bleibt. Einfamilienhäuser bleiben weiterhin begehrt. Trotz des aktuellen Zinsniveaus könnte der Erwerb von Eigentum aufgrund der Mietentwicklung nach Auffassung des Gutachterausschusses wieder attraktiver werden. Energieeffiziente Projekte, die umweltfreundliche Technologien nutzen, dürften dabei weiterhin an Bedeutung gewinnen. Frankfurt am Main ist eines der bedeutendsten Finanzzentren in Europa, weshalb die (welt-)wirtschaftliche Lage einen direkten Einfluss – insbesondere auf den gewerblichen Immobilienmarkt – haben wird.



Zugefügt 2025 Januar 15

Der Frankfurter Wohnungsmarkt stabilisiert sich

1,0 Millionen Sterbefälle im Jahr 2024 Sterbefallzahlen im Dezember 2024 um 15 % unter dem mittleren Wert der Vorjahre

Im Jahr 2024 sind in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) etwas mehr als 1,0 Millionen Menschen gestorben. Die Zahl der Sterbefälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % oder etwa 25 500 Fälle gesunken.

Sterbefallzahlen trotz Alterungseffekt im Jahr 2024 weiter gesunken

Aufgrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung wird seit mehr als 20 Jahren mit einer jährlich steigenden Zahl der Sterbefälle in Deutschland gerechnet. Gleichzeitig stieg die Lebenserwartung vor Beginn der Corona-Pandemie tendenziell an. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung schwächte damit den Alterungseffekt ab. In den Pandemiejahren 2020 bis 2022 war der Anstieg der Sterbefälle stärker ausgeprägt als in fast allen Jahren zuvor, die Lebenserwartung sank. Ausgehend von einem entsprechend hohen Niveau von rund 1,07 Millionen Gestorbenen im Jahr 2022 waren die Sterbefallzahlen 2023 erstmals seit 2019 im Vorjahresvergleich wieder gesunken. Die Lebenserwartung war zeitgleich wieder angestiegen, hatte jedoch noch nicht das Vor-Corona-Niveau erreicht (siehe Pressemitteilung Nr. 320 vom 21. August 2024). Die ersten Ergebnisse für das Jahr 2024 zeigen nun, dass die Sterbefallzahlen auch 2024 weiter zurückgegangen sind und sich der Aufholeffekt bei der Lebenserwartung weiter fortgesetzt haben dürfte.

Sterbefallzahlen im Saisonverlauf meist im Bereich der Vorjahre oder darunter

Die Sterbefallzahlen sind in der zweiten Januarhälfte 2024 zeitgleich mit der stärkeren Verbreitung von Atemwegserkrankungen zeitweise über den mittleren Wert der Jahre 2020 bis 2023 hinaus angestiegen. Das Sterbegeschehen im Januar lag aber insgesamt im Bereich des Vergleichswertes (+2 %). Die Sterbefallzahlen im Februar lagen über dem mittleren Wert der vier Vorjahre (+6 %; ohne den zusätzlichen Schalttag: +3 %). Mit Auslaufen der saisonalen Grippewelle im März fielen die Sterbefallzahlen dann unter den Vergleichswert der Vorjahre (-6 %). Auch im April lagen sie darunter (-6 %). Zwischen Mai und Oktober bewegten sie sich im Bereich des Medians der vier Vorjahre. Nur in einzelnen Wochen, zum Beispiel während Hitzeperioden, stiegen die Sterbefallzahlen erkennbar darüber hinaus an. Ab Ende Oktober lagen die Sterbefallzahlen wieder durchgehend unter dem mittleren Wert der vier Vorjahre - im Dezember war der Abstand mit -15 % besonders deutlich.

Dass die Sterbefallzahlen im Jahresverlauf 2024 teils erkennbar unter dem mittleren Wert der vier Vorjahre lagen, hängt mit den zeitweise deutlich erhöhten Sterbefallzahlen während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 zusammen. Es bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Sterblichkeit in diesen Phasen außergewöhnlich niedrig war. So hat sich beispielsweise in den drei Jahren der Corona-Pandemie ein saisonales Muster gezeigt, bei dem die Sterbefallzahlen zum Jahresende deutlich und im Vergleich zu vorpandemischen Jahren in ungewöhnlichem Maße angestiegen sind. Dieses Muster wird im aktuellen Vergleich der Sterbefallzahlen des Jahres 2024 mit dem mittleren Wert der vier Vorjahre 2020 bis 2023 berücksichtigt. Dass die Sterbefallzahlen im Dezember 2024 nun vergleichsweise niedrig waren, zeigt somit eine Rückkehr zu dem saisonalen Muster an, das vor der Pandemie in fast allen Jahren beobachtet wurde.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Grundlage der aktuellen Sterbefallauswertung für das Jahr 2024 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig. Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt im Jahr 2021 ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor. Die Sterbefallauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite ´Sterbefälle und Lebenserwartung´ aktualisiert.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) von jeweils vier direkten Vorjahren herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Wellen von Infektionskrankheiten oder von Hitzewellen) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier Vorjahren unberücksichtigt. Dieser Vergleichswert hat somit gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein, wie sie während der Corona-Pandemie gehäuft auftraten. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich mit dem Median nicht einberechnet werden. Die demografische Entwicklung erfordert deshalb aktuelle Zeitbezüge: Je länger der Vergleichszeitraum zurückreicht, desto stärker wirken sich Alterung und Lebenserwartung auf die Entwicklung der Sterbefallzahlen aus.

Für den Zeitraum der Corona-Pandemie lässt sich die Entwicklung der Sterbefallzahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zu deren Eindämmung interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass zeitweise weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen wurden für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 in separaten Pressemitteilungen veröffentlicht.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur aktuellen Auswertung der Sterbefallzahlen bietet das Statistische Bundesamt auf der Themenseite ´Sterbefälle und Lebenserwartung´. Ab dem Berichtsjahr 2025 wird das Statistische Bundesamt nicht mehr monatlich, sondern quartalsweise Pressemitteilungen zu den Sterbefallzahlen veröffentlichen. Die nächste Pressemitteilung zu den Sterbefallzahlen im 1. Quartal 2025 erscheint Mitte April 2025. Der Statistische Bericht zu den Sterbefällen nach Tagen, Wochen und Monaten wird ab dem 11. Februar 2025 wieder wöchentlich aktualisiert. Bis dahin erfolgt aufgrund von Umstellungsarbeiten eine Veröffentlichungspause.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Demografische Analysen,
Telefon: +49 611 75 4866
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44



Zugefügt 2025 Januar 15

1,0 Millionen Sterbefälle im Jahr 2024 Sterbefallzahlen im Dezember 2024 um 15 % unter dem mittleren Wert der Vorjahre

Polizeidirektion Neuwied/Rhein- Anruf falscher Polizeibeamte, Legende Einbruch, Schaden ca. 700 Euro

Am Donnerstag, dem 16.01.2025, wurde die 87-jährige Geschädigte gegen 10 Uhr von falschen Polizeibeamten auf ihren Festnetzanschluss angerufen.

Diese gaben vor, dass in ihrer Nachbarschaft ein Einbruch stattgefunden hätte. Man habe bei den Tätern eine Liste mit Anschriften gefunden und befürchte, dass bei den aufgeführten Anwohnern als nächstes eingebrochen werde. Daher solle sie alle ihre Wertsachen in eine Plastiktüte stecken und vor ihrem Haus im Hof vor das Auto legen. Man werde alles abholen und für sie sichern.

Die GS packte zwei Debitkarten der Volksbank, etwas Bargeld, ein paar Goldmünzen, Sammlungen von Euro-Münzen und Goldschmuck (2-3 Goldketten, 2 Armbändern und 1 Armreif) wie von den Tätern gefordert in eine Plastiktüte, die sie gegen 12.15 Uhr an die Vorderreifen ihres Autos legte. Kurz darauf war die Tüte weg.

Die Tat geschah in der Straße Hellenfeld in Brachbach.

Hinweise zu dem vorgenannten Ereignis, insbesondere zu Personen und/oder Fahrzeugen zu der tatrelevanten Zeit an der genannten Örtlichkeit nimmt die Kriminalinspektion Betzdorf telefonisch unter 02741/926-0 oder per Mail an kibetzdorf@polizei.rlp.de entgegen.

Rückfragen bitte an:

POLIZEIPRÄSIDIUM KOBLENZ
Kriminalinspektion Betzdorf
Markus Ebert, KHK

Friedrichstraße 21
57518 Betzdorf
Tel.: 02741/926-200
Fax: 06131/4868-7451
Email: KIBetzdorf@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neuwied

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeidirektion Neuwied/Rhein POL-PDNR: Anruf falscher Polizeibeamte, Legende Einbruch, Schaden ca. 700 Euro

Ihre Meinung ist gefragt: Wie soll der künftige Europäische Pakt für die Meere aussehen?

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Meinungen zur Gestaltung des geplanten Europäischen Paktes für die Meere einzuholen. Bis zum 17. Februar 2025 können Rückmeldungen eigesendet werden.

Der Europäische Pakt für die Meere wurde von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien angekündigt. Der Pakt soll einen ganzheitlichen Ansatz für meeresbezogene Maßnahmen verfolgen und sich damit befassen

wie wir die Meere beeinflussen
welche Auswirkungen die Meere auf Küstengemeinden haben und
welche Chancen die Meere uns bieten.

Ziel ist es, für Kohärenz in allen Politikbereichen der EU zu sorgen, die mit den Meeren zusammenhängen. Der Schwerpunkt wird auch auf der Unterstützung widerstandsfähiger und gesunder Meere und Küstengebiete sowie auf der Förderung der blauen Wirtschaft liegen.

Nächste Schritte

Die eingegangenen Beiträge werden in die Gestaltung des Europäischen Paktes für die Meere einfließen, den die Kommission rechtzeitig vor der dritten Ozeankonferenz der Vereinten Nationen im Juni 2025 vorlegen will.

Weitere Informationen

Daily News vom 20. Januar 2025

Zur öffentlichen Konsultation

Webseite zum Thema

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Ihre Meinung ist gefragt: Wie soll der künftige Europäische Pakt für die Meere aussehen?

Gaza: Guterres begrüßt Beginn des Waffenstillstands, während die UN ihre Lebensmittellieferungen verstärken

Generalsekretär António Guterres hat am Sonntag den Beginn der Waffenruhe und die Freilassung der Geiseln im Gazastreifen begrüßt. Humanitäre UN-Konvois brachten dringend benötigte Nahrungsmittelhilfe in das vom Krieg verwüstete Gebiet, um die Bewohner vor dem Hungertod zu bewahren.

„Wir sind bereit, diese Umsetzung zu unterstützen und die Bereitstellung nachhaltiger humanitärer Hilfe für die zahllosen Palästinenser, die weiterhin leiden, auszuweiten“, erklärte der UN-Chef in einem Beitrag in den sozialen Medien.

Er fügte hinzu: „Es ist zwingend erforderlich, dass dieser Waffenstillstand die erheblichen sicherheitspolitischen Hindernisse für die Bereitstellung von Hilfe beseitigt.“

Die in der vergangenen Woche von Katar, Ägypten und den Vereinigten Staaten vermittelte dreistufige Waffenruhe kommt 15 Monate nach dem Angriff militanter Hamas-Kämpfer auf Israel am 7. Oktober 2023 zustande. Dabei wurden rund 1.200 Menschen getötet und 250 als Geiseln genommen, von denen etwa 100 noch immer festgehalten werden.

Israel hatte die Militäraktion nach den von der Hamas geführten Angriffen auf sein Gebiet eingeleitet.

Nach Angaben der Gesundheitsbehörden des Gazastreifens wurden seit Beginn des Konflikts mehr als 46.000 Palästinenser getötet,

Der Gazastreifen ist seither verwüstet, und seine zwei Millionen Bewohner sind dringend auf Lebensmittel und andere lebensnotwendige Güter angewiesen.





Zugefügt 2025 Januar 15

Gaza: Guterres begrüßt Beginn des Waffenstillstands, während die UN ihre Lebensmittellieferungen verstärken

Humanitäre Hilfe: EU bleibt auch 2025 mit 1,9 Milliarden Euro ein weltweit führender Geber



Die EU hat ein erstes Budget für humanitäre Hilfe in Höhe von 1,9 Milliarden Euro für das Jahr 2025 angekündigt. Die für Krisenmanagement zuständige EU-Kommissarin Hadja Lahbib erklärte: „Angesichts von mehr als 300 Millionen Menschen, die im Jahr 2025 humanitäre Hilfe benötigen, hält die EU an ihrer Verpflichtung fest, den Bedürftigsten als führender Geber von humanitärer Hilfe zu helfen. Mit unseren Mitteln für humanitäre Hilfe werden wir unsere Partner vor Ort - die UN-Familie, die Rotkreuz-/Rothalbmond-Familie, internationale und lokale Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen - dabei unterstützen, lebensrettende Soforthilfe zu leisten, wo sie benötigt wird.“

Die Kommissarin wiederholte ihre Forderung nach sicherem und ungehindertem Zugang zu den Menschen in Not: „Finanzierung reicht nicht aus - wir müssen in der Lage sein, die am meisten gefährdeten Menschen zu erreichen. Und dafür müssen alle Beteiligten dringend das humanitäre Völkerrecht einhalten.“

Die humanitäre Hilfe der EU 2025:

Naher Osten und Nordafrika

375 Millionen Euro werden für den Nahen Osten bereitgestellt. Die humanitäre Lage ist nach wie vor äußerst akut und fragil, insbesondere in Gaza. Die Region hat in den letzten Monaten erhebliche Veränderungen erfahren, auch nach den jüngsten Entwicklungen in Syrien.
95 Millionen Euro für Nordafrika und Jemen: eine Region, die komplexen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen ausgesetzt ist.

Ukraine

Für die Ukraine, die sich nun im dritten Kriegsjahr befindet, beläuft sich die ursprüngliche Mittelzuweisung auf 140 Millionen Euro. Weitere 8 Millionen Euro werden für humanitäre Projekte im benachbarten Moldau bereitgestellt.

Afrika

In Afrika werden insgesamt 510 Millionen Euro zur Unterstützung bedürftiger Menschen auf dem gesamten Kontinent bereitgestellt. Die Hilfe wird in West- und Zentralafrika, in der Sahelzone, im Tschadseebecken, im Nordwesten Nigerias, in Zentralafrika, in der Region der Großen Seen und am Horn von Afrika eingesetzt.

Lateinamerika und die Karibik

Die ersten 113 Millionen Euro sind für die Bewältigung der nationalen und regionalen Auswirkungen der Krise in Venezuela, die Bedürfnisse der von den bewaffneten Konflikten in Kolumbien am stärksten betroffenen Menschen, die komplexe Krise in Haiti und die Gewalt in Mittelamerika, Mexiko und Ecuador bestimmt.

Asien und Pazifikraum

Rund 182 Millionen Euro werden in Asien für humanitäre Hilfe bereitgestellt, insbesondere für die Krise in Myanmar und deren Auswirkungen in Bangladesch sowie für die Krise in Afghanistan.
Darüber hinaus werden 35 Millionen Euro für das südliche Afrika und die Region des Indischen Ozeans sowie 5 Millionen Euro für den südlichen Kaukasus und Zentralasien bereitgestellt.

Zusätzliche Mittel für Nothilfe

Mehr als 295 Millionen Euro sind für weltweite Maßnahmen reserviert, um auf plötzlich auftretende Notfälle und unvorhergesehene humanitäre Krisen zu reagieren, die im Laufe des Jahres auftreten können.
Mehr als 110 Millionen Euro werden für horizontale Maßnahmen, einschließlich innovativer Projekte und politischer Initiativen, wie z. B. die mehrjährigen programmatischen Partnerschaften und die Verbesserung der Reaktionsfähigkeit, bereitgestellt.

Hintergrund

Die Europäische Kommission leistet humanitäre Hilfe in über 110 Ländern und erreicht damit jedes Jahr Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Ihre Hilfe wird über humanitäre Partnerorganisationen wie europäische humanitäre Nichtregierungsorganisationen, internationale Organisationen (einschließlich UN-Organisationen) und spezialisierte Agenturen in den Mitgliedstaaten bereitgestellt.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Humanitäre Hilfe: EU bleibt auch 2025 mit 1,9 Milliarden Euro ein weltweit führender Geber

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt - Mehr Grün für Berlin

Erhöhung der Fördersätze für Gründächer in Berlin

Um den Anteil der klimawirksamen Grünflächen in der Stadt zu steigern, hat die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Fördersätze für die Herstellung von Gründächern auf Bestandsgebäuden deutlich erhöht. Die neuen Fördersätze im landeseigenen Förderprogramm GründachPLUS gelten ab sofort für alle neuen Anträge. Private und gewerbliche Bauherren sowie Kommunen, die sich für grüne Dachprojekte entscheiden, erhalten somit eine bessere finanzielle Unterstützung für ihre Gründachprojekte.
Ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit der Erhöhung der Fördersätze setzen wir einen weiteren wichtigen Baustein in unserer Strategie für ein nachhaltigeres und klimafreundlicheres Berlin. Grüne Dächer tragen nicht nur zur Verbesserung der Luftqualität und der Artenvielfalt bei, sondern bieten auch zahlreiche Vorteile für die Wärmedämmung und die Regenwasserbewirtschaftung in städtischen Gebieten.“
Neue Fördersätze und Bedingungen

Wir fördern die Herstellung von Gründächern mit bis zu 180 Euro je Quadratmeter (m²) und erhöhen den Aufschlag für die Realisierung von Biodiversitätsdächern auf 7,50 Euro/m² sowie für die Kombination Gründach – Solardach auf 40 Euro/m² für die zusätzlichen Kosten für den Mehraufwand. Damit wird nicht nur der Klimaschutz in der Stadt weiter gestärkt, sondern auch die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner. Die Unterstützung gilt für viele Projekte, von kleinen privaten Maßnahmen ab 100 m² begrünter Dachfläche bis hin zu großflächigen gewerblichen und kommunalen Bauvorhaben. Für die Begrünung von Fassaden werden wie im bisherigen Umfang weiterhin 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen.
Einfache Antragstellung und umfassende Unterstützung

Die Antragstellung für die Förderung ist einfach und unbürokratisch. Interessierte können sich über die Homepage des IBB Business Teams informieren und ihre Anträge dort einreichen. Für fachliche Fragen rund um die Gebäudebegrünung steht das Team der Regenwasseragentur Berlin zur Verfügung, das Antragstellenden mit Rat und Tat zur Seite steht.
Berlin – Vorreiter für ein grüneres, lebenswerteres Stadtbild

Mit der Erhöhung der Fördersätze setzt Berlin erneut ein starkes Zeichen für den Klimaschutz und die Verbesserung des urbanen Lebensraums. Grüne Dächer – und auch Fassaden – sind nicht nur ein effektiver Beitrag zur Reduzierung von sommerlicher Hitze, sondern auch ein attraktiver Bestandteil für eine moderne und nachhaltige Stadtentwicklung.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sorgt dafür, dass Berlin nachhaltiger wird und sich gut auf die Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet. Das beinhaltet auch, Projekte zu fördern, die der Klimaanpassung dienen und die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner verbessern.

Weiterführende Informationen: Webseite GründachPLUS
Antrag stellen: Berliner Förderprogramm GründachPLUS – IBB Business Team GmbH
Beratung: Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Berlin: Wir sind für Sie da

Kontakt
Pressestelle

Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Tel.:
(030) 9025-1090
Tel.:
(030) 9025-1099
Fax: (030) 9025-1091
E-Mail an die Pressestelle

Petra Nelken

Pressesprecherin

Tel.:
(030) 9025-1092
Mobil:
0151 70256751
E-Mail E-Mail an Petra Nelken

Michael Herden

Pressesprecher

Tel.:
(030) 9025-1096
E-Mail E-Mail an Michael Herden





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Mehr Grün für Berlin

Abkommen im Nahen Osten: Hoffnung auf Besserung der katastrophalen Lage

Im bewaffneten Konflikt in Israel und den Palästinensischen Gebieten konnte ein Abkommen erzielt werden, dessen Umsetzung angelaufen ist. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) verbindet damit die vorsichtige Hoffnung auf eine Besserung der katastrophalen humanitären Lage. „Viele Menschen in Israel und den Palästinensischen Gebieten haben in den vergangenen Monaten unermessliches Leid erlitten. Das erzielte Abkommen ist nach langer Zeit ein erster wichtiger Schritt, auf den hoffentlich weitere folgen werden“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK.

Das DRK hat seit der Eskalation des bewaffneten Konflikts Hilfsgüter für die Zivilbevölkerung in den Gazastreifen geschickt und seine Schwestergesellschaften vor Ort bei ihrer unermüdlichen und lebensrettenden Arbeit unterstützt. In Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und mehreren nationalen Rotkreuz-Gesellschaften hat das DRK zudem ein Feldkrankenhaus in Rafah errichtet, in dem unter anderem Verwundete versorgt werden können. Trotzdem ist die Gesundheitsversorgung im Gazastreifen von einer massiven medizinischen Unterversorgung geprägt.

„Nach über einem Jahr des bewaffneten Konflikts ist die humanitäre Lage dramatisch, viele Familien und Menschen erleben unvorstellbares Leid. Wir zählen darauf, dass die am Abkommen Beteiligten ihre Verpflichtungen einhalten und die humanitäre Hilfe im Gazastreifen schnell sowie längerfristig deutlich ausgeweitet werden kann und alle Geiseln nach Hause zurückkehren können“, sagt Christian Reuter. Nicht zuletzt der Zugang zur Gesundheitsversorgung müsse schnellstmöglich für alle Menschen in ausreichender, sicherer, dauerhafter und flächendeckender Form gewährleistet werden.

Das DRK bereitet sich darauf vor, dass auch bei vollständiger Einhaltung des Abkommens, die Arbeit vor Ort aufgrund der tiefgehenden und umfassenden Folgen des bewaffneten Konflikts komplex bleibt und es einen langen Atem braucht „Wir werden unsere Schwestergesellschaften weiterhin nach Kräften unterstützen, um das menschliche Leid zu lindern. Hoffentlich ist das Abkommen der Anfang vom Ende dieses Alptraums für viele Menschen“, sagt der DRK-Generalsekretär.

Ein Statement des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zur Freilassung der Geiseln und der Gefangenen finden Sie unter folgendem .

Das DRK bittet um Spenden für die Betroffenen:

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Israel/Palästinensische Gebiete

oder unter drk.de/spende
Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende




Zugefügt 2025 Januar 15

Abkommen im Nahen Osten: Hoffnung auf Besserung der katastrophalen Lage

„Unsere Verantwortung hört nicht auf“

Am 27. Januar 2025 jährt sich die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz zum 80. Mal. Bundeskanzler Olaf Scholz hat an einer Gedenkveranstaltung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt teilgenommen. In seiner Rede gedachte er der Opfer des Nationalsozialismus und sprach darüber, was die Politik, aber auch jede und jeder Einzelne für jüdisches Leben in Deutschland tun können.

Antisemitismus und unverhohlene Menschenfeindlichkeit erfahren vielerorts eine erschreckende und alarmierende Normalisierung. Unrecht nicht zu dulden, das müsse auch heute Richtschnur sein, 80 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, so Kanzler Scholz. „Wir schauen nicht weg. Wir schauen hin und wir handeln, wenn Bürgerinnen und Bürger unseres Landes angefeindet werden, weil sie Jüdinnen und Juden sind“, sagte er.
Gegen das Vergessen, für die Sichtbarkeit

Darüber hinaus müsse die Erinnerung an den von Deutschen begangenen Zivilisationsbruch der Schoah wachgehalten und jeder Generation in Deutschland immer wieder neu vermittelt werden. „Unsere Verantwortung hört nicht auf“, betonte der Kanzler. Es gehe um die Vermittlung der historischen Wahrheit, der unzweifelhaften Fakten, denen sich jede und jeder in unserem Land stellen müsse.

Zugleich müsse jüdisches Leben in Deutschland als Selbstverständlichkeit begriffen und behandelt werden. „Unser aller Anspruch – von dem wir niemals abrücken dürfen – muss sein, dass das jüdische Deutschland genauso selbstverständlich, genauso alltäglich ist wie das Deutschland jedes anderen Glaubens oder Nichtglaubens.“ Dazu gehöre auch die Sichtbarkeit des jüdischen Lebens in Deutschland.

Zu Beginn seiner Rede erinnerte der Kanzler an einen der größten Strafprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der sogenannte Auschwitz-Prozess begann Ende 1963 in Frankfurt. 18 Jahre nach Kriegsende standen 22 Mitglieder der Lagermannschaft von Auschwitz vor Gericht, über 350 Zeuginnen und Zeugen aus 19 Ländern berichteten von den unvorstellbaren Verbrechen. Für nicht wenige der Beobachterinnen und Beobachter bekamen die Opfer der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik in Frankfurt erstmalig ein Gesicht und eine Stimme.



Zugefügt 2025 Januar 19

„Unsere Verantwortung hört nicht auf“

Polizeiinspektion Osnabrück-Bissendorf: Nachtrag zur Meldung "Leichenfund in Bissendorf"

Im Zusammenhang mit dem kürzlich entdeckten Leichenfund in Bissendorf, führte die Polizei am 09.01.2025 eine großangelegte Suchaktion durch. Beamte der Bereitschaftspolizei durchsuchten das Waldgebiet nördlich des Leichenfundortes nach Beweismittel, die Rückschlüsse auf die Identität des unbekannten Toten geben könnten.

Ursprungsmeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/5941769

Neben einem Pullover konnten die Polizisten in einem unwegsamen Gebiet einen Rucksack und eine Umhängetasche auffinden. Die Taschen waren unter anderem mit Bekleidung, Nahrungsmitteln und einem polnischen Ausweisdokument befüllt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass das Ausweisdokument auf einen 46-jährigen Polen ausgestellt wurde. Dieser Mann wurde Ende September 2024 von den polnischen Behörden im Rahmen einer Vermisstenfahndung zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Das polnische Ausweisdokument und Informationen aus den Ermittlungen lassen darauf schließen, dass der Mann Ende September in Polen aufgebrochen ist, um im Raum Osnabrück zu arbeiten. Ein weiterer entscheidender Hinweis könnte ein Foto des Vermissten mit einer Tätowierung sein, das auffallend starke Ähnlichkeit mit einer Tätowierung aufweist, die am unbekannten Toten gefunden wurde.

Die genauen Umstände des Todes sowie eine endgültige Identifizierung des Verstorbenen sind noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei setzt ihre Untersuchungen fort, um die Identität des Toten zweifelsfrei zu klären und mögliche Zusammenhänge mit dem vermissten Polen weiter zu untersuchen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Maike Elixmann
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de




Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeiinspektion Osnabrück POL-OS: Bissendorf: Nachtrag zur Meldung "Leichenfund in Bissendorf"

Polizei Hamburg-Weiterer Zeugenaufruf nach tödlicher Auseinandersetzung in Hamburg-Harburg

Tatzeit: 27.12.2024, 21:49 Uhr

Tatort: Hamburg-Harburg, Großmoordamm/Bundesstraße 73/Walter-Dudek-Brücke

Ende Dezember kam es im Stadtteil Harburg zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen, bei der ein 17-Jähriger durch Stichverletzungen tödlich und zwei weitere Männer teils lebensgefährlich verletzt wurden.

Zunächst wird auf unsere Ursprungsmeldung, zu finden unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5939173 verwiesen.

Die Ermittlungen dauern weiter an.

Die Polizei wurde am Tatabend durch mehrere Anrufende beim Polizeinotruf auf die Auseinandersetzung aufmerksam gemacht. In diesem Zusammenhang bitten die Ermittlungsbehörden nun eine Frau, die mit dem Telefon eines der Beteiligten mit der Notrufzentrale der Feuerwehr telefonierte, sich dringend bei den Ermittlerinnen und Ermittlern zu melden.

Darüber hinaus wurde bekannt, dass mehrere Fahrzeuge den Bereich zur Tatzeit passierten. Insassen, welche Hinweise zur Tat geben können oder sonstige Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040-4286 56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Der ursprüngliche Zeugenaufruf hat weiterhin Bestand.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg-Weiterer Zeugenaufruf nach tödlicher Auseinandersetzung in Hamburg-Harburg

Erklärung der G7 zu Vereinbarung zwischen Israel und Hamas

Die Staats- und Regierungschefs der G7 haben ihre Unterstützung für die zwischen Israel und der Hamas erzielte Waffenstillstandsvereinbarung betont: „Dies ist eine bedeutende Entwicklung, die das Potenzial hat, die Freilassung aller verbleibenden Geiseln zu sichern, die dringend benötigte humanitäre Hilfe weiter zu erleichtern und den Weg dafür zu ebnen, dass die Zivilbevölkerung in ihre Häuser und ihr Leben zurückkehren und diese wiederaufbauen kann.“

In der Erklärung heißt es weiter: „Wir danken Ägypten, Katar und den Vereinigten Staaten für ihre unermüdlichen Bemühungen bei der Vermittlung dieser Verhandlungen und rufen alle Parteien auf, die Bedingungen des Abkommens einzuhalten. Wir fordern alle Parteien auf, sich konstruktiv an den Verhandlungen über die weiteren Phasen des Abkommens zu beteiligen, um dessen vollständige Umsetzung und ein dauerhaftes Ende der Feindseligkeiten zu gewährleisten. Wir verurteilen weiterhin unmissverständlich die Hamas und ihren koordinierten Terroranschlag gegen Israel am 7. Oktober 2023. Wir trauern um die Zehntausenden von Menschen, die bei diesem brutalen Angriff und seither ihr Leben verloren haben, und um das große Leid von Palästinensern und Israelis.“

Humanitäre Lage im Gazastreifen

Die G7 – Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, die USA und die EU - fordern den Iran und seine Verbündeten auf, von weiteren Angriffen auf Israel abzusehen und bekräftigen ihre Unterstützung für die Sicherheit Israels angesichts dieser Bedrohungen.

Mit Blick auf den bevorstehenden Waffenstillstand betonen die Staats- und Regierungschefs die Notwendigkeit, der katastrophalen humanitären Lage im Gazastreifen ein Ende zu setzen: „Wir fordern alle Parteien auf, die sichere, schnelle und ungehinderte Lieferung humanitärer Hilfe zu ermöglichen und den Schutz der Zivilbevölkerung, einschließlich der Mitarbeiter humanitärer Organisationen, zu gewährleisten. Das humanitäre Völkerrecht muss geachtet werden. Wir bekräftigen unsere Zusage, die humanitäre Hilfe fortzusetzen und mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft baldige Erholungs- und Wiederaufbaumaßnahmen im Gazastreifen einzuleiten.

Wir bekräftigen unsere Unterstützung für einen glaubwürdigen Weg zum Frieden, der zu einer Zwei-Staaten-Lösung führt, in der Israelis und Palästinenser Seite an Seite in Frieden, Würde und Sicherheit leben.“

Weitere Informationen

Statement in vollem Wortlaut

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Erklärung der G7 zu Vereinbarung zwischen Israel und Hamas

Agrarministerinnen und -minister aus rund 70 Ländern setzen sich für die Förderung einer nachhaltigen Bioökonomie ein

Özdemir: „Nachhaltige Bioökonomie ist der Kompass für eine intakte Natur“

Unter Vorsitz des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, haben sich Agrarministerinnen und Agrarminister aus rund 70 Staaten sowie Vertreterinnen und Vertreter von 14 internationalen Organisationen bei der 17. Berliner Agrarministerkonferenz darauf geeinigt, gemeinsam eine nachhaltige Bioökonomie voranzutreiben. Sie bekennen sich dazu, den Beitrag nachhaltiger Bioökonomie zur globalen Ernährungssicherung zu stärken, die Biodiversität zu erhalten und das Klima zu schützen. Die Ministerinnen und Minister unterstützen einstimmig die Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), ein Projekt der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zur Ausgestaltung einer globalen Bioökonomie-Partnerschaft zu finanzieren.

Zum Abschluss der Berliner Agrarministerkonferenz erklärt Bundesminister Özdemir: ´Noch immer geht jeder zehnte Mensch auf der Welt hungrig zu Bett. Kriege und Konflikte wirken wie ein Brandbeschleuniger für Hunger, die Klimakrise verschärft die Lage drastisch. Hunger wiederum erstickt Frieden – ein teuflischer Kreislauf.

Als Agrarministerinnen und Agrarminister müssen wir Verantwortung übernehmen. Wir haben uns daher heute auf ein eindeutiges Bekenntnis verständigt: Biobasiert und nachwachsend statt fossil – das ist der Kompass für eine intakte Natur und Klimaschutz. In unserer Abschlusserklärung sind wir uns einig, dass biobasierte Innovationen ein echter Gamechanger sind, die fossilen Rohstoffen den Rang ablaufen. Sie verbinden Nachhaltigkeit mit wirtschaftlichem Fortschritt und schaffen neue Chancen. Ganz wichtig dabei ist: Das ‚Food First‘-Prinzip steht nicht zur Debatte.´

Die Agrarministerinnen und –minister einigten sich in ihrer Abschlusserklärung darauf, gemeinsam mit internationalen Partnern durch eine globale Bioökonomie-Partnerschaft bei der FAO Wissen zu bündeln und Ansätze zu koordinieren. Bundesminister Özdemir: ´Wir brauchen einen effektiven Wissenstransfer. Mit der Bioökonomie-Partnerschaft nehmen wir den Faden der brasilianischen G20 Präsidentschaft auf, die im vergangenen Jahr eine globale Bioökonomieinitiative gestartet hat. Damit wollen wir in eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft kommen, statt in der fossilen Sackgasse zu stecken.´

Bundesminister Özdemir betonte zudem, dass es vor allem darauf ankommt, dass besonders ländliche Regionen und auch die kleinbäuerliche Landwirtschaft von den Innovationen nachhaltiger Bioökonomie profitieren: ´Nachhaltige Landwirtschaft und Bioökonomie sind kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für eine sichere und lebenswerte Zukunft. Gemeinsam können wir Perspektiven und Wertschöpfung schaffen, die auf Nachhaltigkeit, Frieden und der Würde des Menschen basieren!´

Auch die Agrarministerkonferenz stand nach dem ersten Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland seit 1988 unter dem Eindruck der Tierseuche. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und die Staatssekretärinnen des BMEL informierten in zahlreichen Gesprächen mit Amtskolleginnen und -kollegen transparent über den Ausbruch, die aktuelle Lage und mögliche Export-Vereinbarungen vor dem Hintergrund des MKS-Ausbruchs.

Hochrangige Vertreterinnen und Vertreter von 14 internationalen Organisationen wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltbank, der Welthandelsorganisation (WTO) und des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) nahmen an der Agrarministerkonferenz teil und brachten ihre Expertise ein.

Den Doorstep von Bundesminister Cem Özdemir und dem südafrikanischen Minister für Landwirtschaft, John Steenhuisen, können Sie hier in Kürze noch einmal anschauen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wesentliche Ergebnisse der 17. Berliner Agrarministerkonferenz:
Nachhaltige Produktion von Biomasse

Wenn erneuerbare biologische Ressourcen nachhaltig produziert, bewirtschaftet und verarbeitet werden, kann Bioökonomie zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklung und somit zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen. Die Ministerinnen und Minister bekennen sich zum Pariser Klimaabkommen und zur Biodiversitätskonvention. Sie betonen die Bedeutung von nachhaltigen Ernährungssystemen und nachhaltiger Produktion, u.a. von Agrarökologie, Präzisionslandwirtschaft und Ökolandbau. Gleichzeitig erkennen sie an, dass kein Produktionssystem eine allgemeingültige Lösung ist, sondern an lokale und regionale Bedingungen angepasst sein muss.
Bioökonomie als Einkommensquelle

Die Bioökonomie ist bereits für viele Menschen weltweit Lebensgrundlage und Basis ganzer Wirtschaftszweige. Dies gilt u.a. für die nachhaltige Nutzung von Weideflächen, von Ressourcen aus dem Meer und aus aquatischen Ökosystemen sowie von gesammelten Nichtholzprodukten wie Früchten, Nüssen, Harzen. Die Ministerinnen und Minister betonen das Potenzial einer blauen Bioökonomie als zusätzliche Wertschöpfungs- und Einkommensquelle, insbesondere für Fischereigemeinschaften. Sie heben Algen als eine der meistversprechenden derzeit unzureichend genutzten Ressourcen hervor.
Biomasse nachhaltig nutzen - globale Ernährungssicherheit gewährleisten

Während die Ministerinnen und Minister eine nachhaltige Bioökonomie fördern, verpflichten sie sich, Ernährungssicherheit zu erreichen und zu priorisieren. Sie unterstützen eine Stärkung der schrittweisen Realisierung des Rechts auf angemessene Nahrung. Sie erkennen an, wie wichtig es ist, eine nachhaltige Bioökonomie zusammen mit einer Kreislaufwirtschaft für alle Wertschöpfungsketten voranzutreiben, um den Druck auf erneuerbare biologische Ressourcen zu mindern. Sie verpflichten sich, die Nutzung und Verwertung von landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und aquatischer Biomasse und deren Nebenprodukten zu fördern. Sie betonen, dass die Diversifizierung der Eiweißquellen dazu beitragen kann, die weltweite Ernährungssicherheit und Ernährung zu verbessern.
Innovation stärken

Die Ministerinnen und Minister betonen, dass Wissenschaft, Technologie und Innovation, Ausbildung, Kommunikation und sektorübergreifende Zusammenarbeit entscheidende Elemente für eine nachhaltige Bioökonomie sind, wobei traditionelles Wissen und kulturelles Erbe anerkannt werden müssen. Sie betonen, dass der Zugang zu Finanzmitteln erforderlich ist, um der Bioökonomie Wachstumschancen zu bieten, insbesondere für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die Jugend, indigene Völker sowie lokale Gemeinschaften.
Fairen Rahmen schaffen, Wandel nutzen

Die Ministerinnen und Minister erkennen an, dass der höhere Bedarf an Biomasse für Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelanwendungen zu Interessenkonflikten führen könnte, die Konkurrenz zwischen verschiedenen Endnutzerinnen und -nutzern in Bezug auf die Nutzung natürlicher Ressourcen wie Land oder Wasser schaffen. Wenn sie diese Fragen angehen, ist ihre Priorität die schrittweise Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung und nachhaltiger Entwicklung innerhalb der planetaren Grenzen.
Internationale Partnerschaft auf den Weg bringen

Die Ministerinnen und Minister begrüßen das von Deutschland finanzierte FAO-Projekt zur Ausgestaltung einer Globalen Bioökonomiepartnerschaft, das die Erarbeitung des Aufgabenbereichs und des Governance-Rahmens einer solchen Partnerschaft unterstützen wird. In Anerkennung der Notwendigkeit einer solchen Initiative rufen sie zu ihrer aktiven Unterstützung auf, sobald sie fertiggestellt ist. Eine Projektbeschreibung finden Sie hier.



Zugefügt 2025 Januar 15

Agrarministerinnen und -minister aus rund 70 Ländern setzen sich für die Förderung einer nachhaltigen Bioökonomie ein

Jubiläum Polizeipräsidium

Der Stern feiert 25-jähriges Jubiläum

Im Jahr 2000 war es endlich soweit: Die Polizei Hamburg bezog das neue Präsidium in Alsterdorf. Das innovative Gebäude in Sternform war nach nur rund zwei Jahren Bauzeit fertig zum Einzug.


Übergabe „PP neu“

Der damalige Polizeipräsident Dr. Justus Woydt fand zu Eröffnung die passenden Worte:


„Wir freuen uns gemeinsam auf den Start im neuen Polizeipräsidium. Und
ich danke allen Beteiligten für ihren großen und nimmermüden Einsatz. Das
Polizeipräsidium ist wahrlich das Ergebnis gemeinschaftlicher Arbeit und viele
haben in den letzten Jahren persönliche Belange hintenangestellt, wenn es
darum ging, das gemeinsame Ziel zu erreichen.“
(Hamburger Polizei Journal, Februar 2000)


Bildergalerie
Originalbild in neuem Fenster laden
© Polizei Hamburg
Originalbild in neuem Fenster laden
© Polizei Hamburg
Originalbild in neuem Fenster laden
© Polizei Hamburg
1 von


Neben der besonderen Bauform und dem technisch hochwertigen neuen Arbeitsplatz, wurden die Baukosten von 256 Millionen Mark nicht nur eingehalten, sondern sogar unterschritten.

Die neue Heimatstätte der Polizei galt vor 25 Jahren als eine Innovation der Stadt. Durch den Umzug ins neue PP sollte die Effizienz der Polizeiarbeit erhöht werden, da bis zu dem Zeitpunkt ausgelagerte Dienststellen wieder zusammengeführt wurden.

Mittlerweile arbeiten rund 3.172 Kolleginnen und Kollegen im Polizeipräsidium. ___________________________________________________________________
Gut zu wissen:
Es wurden ca. 8300 Einzelartikel von Neumöbeln beschafft, darunter:


350 Garderobenschränke
600 Stahlblechregale
5 Techniktische für 18 Arbeitsplätze
1000 Waffenfächer
4200 lfd. Meter Gardinenstoff

_____________________________________________________________________________


Der Standortwechsel des PP symbolisierte: Hamburgs Polizei ist eine Organisation im Wandel und wird immer effizienter und moderner.

„Das Polizeipräsidium ist pünktlich fertig geworden. Das ist ja bei einem Bau
dieser Größenordnung nicht ohne weiteres zu erwarten. Auch darauf können wir
stolz sein,“ so der damalige Innensenator Wrocklage.


Herzlichen Glückwunsch, Polizeipräsidium. Auf die nächsten 25 Jahre!



Zugefügt 2025 Januar 15

Jubiläum Polizeipräsidium

Polizei Berlin- Bedrohung mit Messer in einer Unterkunft für Geflüchtete - Charlottenburg-Wilmersdorf

Vergangene Nacht wurde die Polizei nach Westend alarmiert. Gegen 22.45 Uhr soll sich ein 17-Jähriger nach vorausgegangenem Hausverweis aufgrund von handgreiflichen Auseinandersetzungen mit anderen Jugendlichen unerlaubt Zutritt in eine Unterkunft für Geflüchtete in der Heerstraße verschafft haben. Ein gleichaltriger Freund des 17-Jährigen, der in der Einrichtung wohnt, habe ihm über ein geöffnetes Fenster den Zutritt ermöglicht. In Folge dessen soll der Verwiesene mehrere Bewohner mit einem Messer bedroht haben. Zwei 18-Jährigen und einem 57-Jährigen sei der Tatverdächtige hinterhergelaufen, um diese per Messerangriff zu verletzen. Die Verfolgten sollen sich letztlich durch Ausweichbewegungen retten und durch anschließende Flucht in Sicherheit bringen können. Der Angreifer soll während seines Aufenthalts in der Einrichtung ein Fenster und eine Tür beschädigt haben. Alarmierte Einsatzkräfte suchten in der Unterkunft und deren Umgebung nach dem namentlich bekannten Tatverdächtigen, der vor Ergreifen der Flucht angekündigt haben soll, bei seiner Rückkehr ein Feuer zu legen. Er konnte nicht mehr angetroffen werden. Der 17-Jährige muss sich wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, versuchter gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, Bedrohung und Sachbeschädigung in zwei Fällen verantworten. Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts, ein Fachkommissariat sowie das örtliche Abschnittskommissariat der Polizeidirektion 2 (West) führen die weiteren Ermittlungen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin




Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin- Bedrohung mit Messer in einer Unterkunft für Geflüchtete - Charlottenburg-Wilmersdorf

Polizei Nordrhein-Westfalen- Hamm - Geschäftseinbruch

In der Zeit von 23.06.2024, 10:30 Uhr bis 24.06.2024, 05:30 Uhr, hebelten bislang unbekannte Tatverdächtige die Eingangstür einer Bäckerei-Filiale an der Straße ´Alter Uentroper Weg´ auf.

In der Bäckerei brachen sie mit Hilfe einer mitgebrachten Brechstange und roher Gewalt einen Tresor auf. Anschließend flüchteten die beiden unbekannten Tatverdächtigen mit einem vierstelligen Bargeldbetrag als Diebesgut aus der Filiale in unbekannte Richtung.

Im Rahmen weiterer Ermittlungen konnte ermittelt werden, dass es sich um eine Serie handelt, bei der es bereits seit Anfang 2024 zu gleichgelagerten Taten in Hamm, Unna und Soest gekommen ist.

Tatverdächtiger 1:

männlich
schlanke Statur
Kapuzenpullover mit Aufschrift „Biggie“ und Aufdruck von geringfügig erkennbaren Personen, augenscheinlich Tuch oder Mundmaske aufgezogen, orange-schwarz farbene Handschuhe, dunkelgraue Jeanshose und dunkle sportliche Schuhe

Tatverdächtiger 2:

männlich
kräftige Statur
dunkle Haare
schwarzer Pullover mit langen Ärmeln, darüber eine schwarz-gemusterte Steppweste, orange-schwarz farbene Handschuhe, blaue Jogginghose und weiße Sneaker mit schwarzen Details an der Spitze und den Seiten

Wer kann Angaben zu den gesuchten Tatverdächtigen machen?















Tatzeit
23.06.2024 10:30
- 24.06.2024 05:30
Tatort
59071
Hamm
HINWEIS
GEBEN
Polizei Hamm
Tel.:
02381/916-0
E-Mail:
poststelle.hamm [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben




Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Nordrhein-Westfalen- Hamm - Geschäftseinbruch

BMUV, INTERPOL und WWF gehen gemeinsam gegen Umweltkriminalität vor

BMUV fördert im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative erstmalig ein Projekt mit INTERPOL

Das Bundesumweltministerium (BMUV) engagiert sich gemeinsam mit INTERPOL und dem World Wide Fund For Nature (WWF) für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden internationalen Umweltkriminalität. Dafür stellt das BMUV fünf Millionen Euro aus der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) zur Verfügung. Das Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren soll grenzüberschreitende Straftaten mit erheblichen schädlichen Auswirkungen auf Klima, Biodiversität und Umwelt aufdecken und unterbinden. Das übergeordnete Ziel ist dabei die Stärkung grenzüberschreitender Kooperationen von Strafverfolgungsbehörden sowie der Schutz zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Aufdeckung und Verfolgung von Umweltstraftaten. Die Kooperation zwischen BMUV, INTERPOL und WWF erstreckt sich auf die Umweltkriminalität in den Bereichen Fischerei, Waldrodung, Bergbau, Umweltverschmutzung und Wildartenhandel.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: ´Die grenzüberschreitende organisierte Umweltkriminalität verschärft die planetare Dreifachkrise – Artenaussterben, Klimakrise und Vermüllung. Mir ist es daher wichtig, dass Umweltschutz und Kriminalitätsbekämpfung eng zusammenarbeiten. Kriminelle Organisationen schädigen unsere natürlichen Lebensgrundlagen erheblich: indem sie zum Beispiel vom Aussterben bedrohte Tiere töten und handeln, wichtige CO2-Speicher und Lebensräume wie Waldgebiete kahlschlagen oder Landschaften durch das illegale Ablagern von Abfall vergiften und unbewohnbar machen. Mit diesem Raubbau an der Natur erzielen Kriminelle jedes Jahr illegale Milliardengewinne. Wir müssen unsere Umwelt, unsere Natur und unser Klima schützen. Unsere Kooperation mit INTERPOL und dem WWF wird unsere Kräfte bündeln und einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen grenzüberschreitende Umweltkriminalität leisten.´

Heike Vesper, Vorständin Transformation Politik und Wirtschaft beim WWF Deutschland, Bundesumweltministerin Steffi Lemke und INTERPOL-Generalsekretär Valdecy Urquiza

INTERPOL-Generalsekretär Valdecy Urquiza: ´Umweltkriminalität bedroht unseren Planeten, unseren Lebensalltag und die Zukunft kommender Generationen. Umweltdelikte kennen keine Grenzen – von illegalem Holzeinschlag bis zur unerlaubten Entsorgung gefährlicher Abfälle. Sie stehen oft im Zusammenhang mit anderen illegalen Aktivitäten wie dem Drogen-, Waffen- oder auch Menschenschmuggel. Unser gemeinsames Projekt mit Deutschland und dem WWF wird dazu beitragen, den Aufbau von Kapazitäten, die Informationsbeschaffung und letztlich den operativen Erfolg wirksam zu unterstützen.´

Heike Vesper, Vorständin Transformation Politik und Wirtschaft beim WWF Deutschland: ´Dieses Projekt rückt mit der Umweltkriminalität ein bisher stark unterschätztes Phänomen in den Fokus. Illegale Entwaldung, Fischerei und Bergbau tragen erheblich zu Erderhitzung und Artenschwund bei und bedrohen damit massiv unsere menschlichen Lebensgrundlagen. Mit der Kooperation von BMUV, Interpol und WWF wollen wir Machenschaften krimineller Gruppen aufdecken, die viel zu häufig straffrei ausgehen. Die Zerstörung von Umwelt und Biodiversität aus Profitgier ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein ernstzunehmendes Verbrechen mit lokalen wie globalen Konsequenzen für Mensch und Natur.´
Hintergrund

Unter dem Begriff Umweltkriminalität werden verschiedenste illegale Handlungen verstanden, die Ökosysteme, Tiere oder Pflanzen sowie das Klima schädigen. Umweltkriminalität ist eines der profitabelsten kriminellen Geschäftsfelder weltweit. Schätzungen zufolge ist sie nach dem Drogenhandel und den Fälschungsdelikten die drittprofitabelste kriminelle Branche, mit der Kriminelle jährlich illegale Gewinne in Milliardenhöhe erzielen.

Umweltkriminalität ist für kriminelle Netzwerke besonders attraktiv, weil sie schwer aufzudecken, zu verfolgen und zu bestrafen ist und gleichzeitig hohe Gewinne verspricht. Diese Netzwerke operieren oft international und in verschiedenen kriminellen Geschäftsfeldern wie Geldwäsche, illegaler Handel, Korruption, Menschen-, Waffen- oder Drogenhandel.

Das übergeordnete Ziel des IKI-Projekts mit INTERPOL und WWF ist die Stärkung der Kapazitäten und der grenzüberschreitenden Kooperation von Strafverfolgungsbehörden sowie des Schutzes zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Natur.

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein zentrales Programm der internationalen Klima- und Biodiversitätsförderung der Bundesregierung. Mit der IKI fördert Deutschland seit 2008 Projekte zum Schutz des Klimas und der Biodiversität in Entwicklungs- und Schwellenländern. Damit trägt die IKI entscheidend dazu bei, die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) umzusetzen.
16.01.2025 | Pressemitteilung Nr. 002/25 | Internationales
Gemeinsame Pressemitteilung INTERPOL und WWF




Zugefügt 2025 Januar 15

BMUV, INTERPOL und WWF gehen gemeinsam gegen Umweltkriminalität vor

Gazastreifen: Neues humanitäres Hilfspaket der EU in Höhe von 120 Millionen Euro

Die Europäische Kommission hat ein neues Hilfspaket für den Gazastreifen in Höhe von 120 Millionen Euro angekündigt. Damit beläuft sich die humanitäre Hilfe der EU für den Gazastreifen seit 2023 auf insgesamt mehr als 450 Millionen Euro. Sie ergänzt die Flüge im Rahmen der humanitären Luftbrücke, die mehr als 3 800 Tonnen Hilfe geleistet haben.

Trotz der erheblichen Unsicherheit und logistischen Herausforderungen unternimmt die EU alles in ihrer Macht Stehende, um die humanitären Partner bei der Reaktion vor Ort zu unterstützen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Die Vereinbarung über einen Waffenstillstand und die Freilassung von Geiseln gibt der Region Hoffnung, die dringend benötigt wird. Die humanitäre Lage im Gazastreifen ist jedoch nach wie vor katastrophal. Europa wird im Jahr 2025 neben Tonnen an Sachleistungen 120 Millionen Euro bereitstellen, um die Palästinenserinnen und Palästinenser weiterhin zu unterstützen.“

Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichberechtigung, Krisenvorsorge und ‑management sagte: „Der Waffenstillstand lässt die Saat der Hoffnung im Gazastreifen aufgehen. Doch unsere Arbeit für das palästinensische Volk ist noch lange nicht zu Ende. Ein sicherer, dauerhafter und ungehinderter Zugang für humanitäre Hilfe ist dringend erforderlich. Die EU ist entschlossen, die Menschen im Gazastreifen zu unterstützen. Dieses neue Hilfspaket wird dazu beitragen, die dringendsten Bedürfnisse zu befriedigen, darunter Ernährungssicherheit, Unterkünfte und Gesundheitsversorgung. Wir werden eng mit unseren Partnern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass unsere Hilfe diejenigen erreicht, die sie am dringendsten benötigen.“

Das Hilfspaket

Das Hilfspaket wird Folgendes umfassen:

Nahrungsmittelhilfe zur Bekämpfung akuter Ernährungsunsicherheit und Unterernährung;
Gesundheitsversorgung zur Unterstützung des Betriebs von Gesundheitseinrichtungen und zur Bereitstellung medizinischer Hilfsgüter;
Unterstützung in den Bereichen Wasser, Abwasserentsorgung und Hygiene, um den Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung zu ermöglichen;
Unterstützung bei der Unterbringung von Vertriebenen in sicheren Unterkünften; Schutzhilfe zur Unterstützung der Sicherheit und Würde schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen


Die EU wird eng mit UN-Agenturen und anderen humanitären Partnerorganisationen zusammenarbeiten, um eine rasche Bereitstellung der Hilfe zu gewährleisten.

Hintergrund

Die EU unterstützt humanitäre Organisationen, die sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland tätig sind.

Zugangsprobleme und Sicherheitsbedenken im Gazastreifen haben die vor Ort tätigen humanitären Partner gezwungen, ihre Aktivitäten auf ein Minimum zu reduzieren. Ihre Fähigkeit, Hilfe zu leisten, ist unbestreitbar, aber sie benötigen Zugang.

Die EU hat außerdem eine humanitäre Luftbrücke (HAB) eingerichtet, um den von der Krise betroffenen Menschen zu helfen. Mit über 60 Flügen wurden mehr als 3 800 Tonnen Fracht transportiert, die von humanitären Partnern, EU-eigenen Lagerbeständen und Spenden aus den Mitgliedstaaten geliefert wurden.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Gazastreifen: Neues humanitäres Hilfspaket der EU in Höhe von 120 Millionen Euro

Drogen. Polizei Berlin - Drogenhändler wirft Fahrrad auf Einsatzkräfte und flüchtet - Festnahme - Friedrichshain-Kreuzberg

Gestern Abend verletzte ein mutmaßlicher Drogenhändler bei seiner Festnahme in Kreuzberg einen Polizeibeamten. Gegen 18:30 Uhr konnten Einsatzkräfte einen Mann auf einem Fahrrad dabei beobachten, wie dieser nacheinander fremde Personen in der Falkensteinstraße ansprach und anschließend weiterfuhr. Die Einsatzkräfte entschlossen sich den 29-jährigen Fahrradfahrer an der Straßenkreuzung Görlitzer Straße/Cuvrystraße zu kontrollieren. Als ein Beamter den 29-Jährigen zum Anhalten aufforderte, stieg er von seinem Rad und schleuderte es unvermittelt auf ihn. Das Fahrrad traf den Beamten am Bein, woraufhin dieser stürzte. Er erlitt dabei Verletzungen an Knie, Schienbein, dem rechten Unterarm sowie dem rechten Handballen. Beim Fallen konnte er den 29-Jährigen ergreifen, welcher sich jedoch losriss und floh. Der mutmaßliche Drogenhändler konnte nach wenigen Schritten eingeholt und erneut ergriffen werden, woraufhin dieser nach dem gleichen Beamten schlug, ihn dabei im Gesicht verletzte und seine Flucht fortsetzte. Wenige Meter entfernt konnte der Tatverdächtige erneut eingeholt und zu Boden gebracht werden. Hier leistet der mutmaßliche Drogenhändler erneut Widerstand, konnte jedoch festgenommen werden. Bei der anschließenden Kontrolle konnten augenscheinliche Betäubungsmittel und Bargeld aufgefunden werden. Zur Feststellung seiner Identität wurde der Tatverdächtige zu einem Polizeiabschnitt gebracht und anschließend an das ermittelnde Fachkommissariat der Direktion 5 (City) überstellt. Die Ermittlungen dauern an.



Zugefügt 2025 Januar 15

Drogen. Polizei Berlin - Drogenhändler wirft Fahrrad auf Einsatzkräfte und flüchtet - Festnahme - Friedrichshain-Kreuzberg

Bundesinnenministerin Faeser fordert mehr Möglichkeiten im Datenaustausch für Sicherheitsbehörden - Innenausschuss befasst sich erneut in einer Sondersitzung mit der Aufarbeitung des Anschlags von Magdeburg.

Am 16. Januar 2025 trat der Innenausschuss des Bundestages erneut zu einer Sondersitzung zusammen, um sich über den Ermittlungsstand zum Anschlag in Magdeburg am 20. Dezember 2025 zu informieren. Bereits am 30. Dezember 2024 hatte es eine Sondersitzung zur Erstinformation der Bundestagsabgeordneten gegeben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser gedachte der Opfer und fasste den Stand der Erkenntnisse zusammen. Das Bundeskriminalamt hatte mit Unterstützung der Behörden von Bund und Ländern eine genaue Chronologie und der Behördenkontakte des Täters zusammengestellt.

aktuelles Zitat:

´Wir müssen diese schreckliche Tat und die vorliegende Chronologie zum Anlass nehmen, um über das Datenmanagement insbesondere der Sicherheits- und Ordnungsbehörden in Bund und Ländern zu diskutieren.´

Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Bundesministerin Faeser

Aufarbeitung der Tatumstände

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine umfassende Chronologie zusammengestellt, diese zeichnet die Behördenkontakte des Attentäters seit seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2006 nach – soweit wir sie bisher kennen. Insgesamt 105 Sachverhalte umfasst die Zusammenstellung, die Behörden und die Justiz in sechs Bundesländern sowie diverse Bundesbehörden betreffen.

Innenministerin Nancy Faeser informierte heute den Innenausschuss des Bundestages über die Chronologie. Gemeinsam mit dem Präsidenten des BKA Holger Münch, dem Präsidenten des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration (BAMF), Dr. Hans-Eckhard Sommer und dem Vizepräsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Sinan Selen informierte sie über die Erkenntnisse und stellte sich den Fragen des Innenausschusses.
Handlungsbedarf bei der Vernetzung von Informationen

Die Ministerin wies darauf hin, dass die zusammengetragenen Daten dem Bundeskriminalamt (BKA) im Nachgang der Tat durch Behörden der Länder und des Bundes übermittelt wurden. Sie forderte im Anschluss des Ausschusses eine neue sicherheitspolitische Debatte: ´´Die Daten der Polizeien müssen zentral und sicher gebündelt werden. Die Behörden müssen Daten so schneller und besser austauschen können. Löschfristen müssen überprüft werden, damit Daten noch vorhanden sind, wenn es darauf ankommt. Mein Ziel ist es nach wie vor, dass wir unsere Sicherheitsbehörden optimal für eine zeitgemäße Gefahrenabwehr aufstellen und ihnen dazu die notwendigen Mittel und Instrumente an die Hand geben.´ ´

Die Ministerin erinnerte zudem an die Todesopfer und deren Angehörigen und die vielen Betroffenen des Anschlags: ´´Die Bundesregierung wird den vielen Betroffenen dieses furchtbaren Anschlags weiter zur Seite stehen und den deutschen Bundestag bitten, finanzielle Unterstützung bereitzustellen“´, sagte Innenministerin Faeser nach dem Ausschuss.

Was ist passiert?

Am 20. Dezember 2024 fuhr ein 48jähriger Täter auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am ´Alten Markt´ mit einem Auto in eine Menschenmenge. Fünf Menschen, darunter ein neunjähriger Junge, starben unmittelbar nach der Tat, ein weiteres Opfer erlag einige Tage später den schweren Verletzungen. 288 weitere Personen wurden verletzt, davon 130 schwer.

Insgesamt werden fast 800 Menschen, neben den Verletzten auch Angehörige und Augenzeugen, medizinisch und/oder psychologisch und seelsorgerisch betreut.




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesinnenministerin Faeser fordert mehr Möglichkeiten im Datenaustausch für Sicherheitsbehörden - Innenausschuss befasst sich erneut in einer Sondersitzung mit der Aufarbeitung des Anschlags von Magdeburg.

BMEL stellt Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern auf neues Fundament

Özdemir: ´Chancen schaffen, die Stabilität und Perspektiven bringen´

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat heute gemeinsam mit Landwirtschaftskommissarin der Afrikanischen Union (AU), Josefa Sacko das „Konzept für unsere Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern und Regionen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der Grünen Woche vorgestellt. Damit wird die Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern und Regionen des BMEL strategisch neu ausgerichtet. Klarer Leitgedanken dabei: Nur eine nachhaltige Landwirtschaft und funktionierende Ernährungssysteme sind Grundpfeiler für Frieden und politische Stabilität.

Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: ´Die großen Krisen unserer Zeit – Klimaveränderungen, Hunger und Konflikte, aber zunehmend auch Tierseuchen – können wir nur gemeinsam lösen. Zusammen mit unseren afrikanischen Partnern möchten wir Lösungen entwickeln, um eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, eine gesunde und angemessene Ernährung für alle zu sichern und langfristige Perspektiven zu schaffen. Für mich sind das Zukunftspartnerschaften, die Chancen schaffen, Stabilität bringen und Frieden fördern – denn Ernährungssicherung schafft Bleibeperspektiven und ist damit der Schlüssel für Frieden.

Unser Afrika-Konzept ist ein erneutes Bekenntnis, dass unser Nachbarkontinent im Zentrum unserer Aufmerksamkeit bleibt. Damit gestalten wir die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung im Landwirtschaftsbereich konkret aus. Wir wollen uns mit aller Kraft mit unserem Know-how für eine nachhaltige und klimaangepasste Landwirtschaft einbringen. Unser Konzept ist ein Angebot an unsere Partner: Lassen sie uns gemeinsam daran arbeiten, unsere Agrar- und Ernährungssysteme für die Zukunft aufzustellen.´

Dazu erklärt Josefa Sacko, die die ehrgeizigen Ziele des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für die neue Politik der Zusammenarbeit mit Afrika begrüßt: ´Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen und Chancen´, und betonte dabei die dringende Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit. ´Die Nationen der Welt brauchen einander, und wir müssen im Kampf gegen Hunger und Unterernährung zusammenstehen.´

Die Zusammenarbeit mit den Ländern und Regionen in Afrika im Sinne innovativer Zukunftspartnerschaften ist von elementarer Bedeutung für die Wirtschafts-, Klima- und Sicherheitspolitik. Das Konzept zeigt Prioritäten, Ziele und Instrumente auf und stellt heraus, mit welcher Expertise sich das BMEL als Partner anbietet. Die Zusammenarbeit ist auf stabile Partnerschaften, langfristige angelegte Kooperationen und einen Austausch von Wissen und Erfahrungen ausgerichtet. Durch das Teilen von Know-how wird der Aufbau von Zivilgesellschaft unterstützt, Strukturen gestärkt und der Organisationsgrad von Akteuren verbessert. Ein Fokus liegt dabei auf jungen Menschen und Frauen. Entstanden ist das Konzept in einem partizipativen Ansatz, in den sich die Afrikanische Union (AU), Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft und junge Menschen aus afrikanischen Ländern und Deutschland einbringen konnten.

Übergeordnetes Ziel ist die Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung. Zentral dabei ist, hier einen menschenrechtsbasierten Ansatz zu stärken und die verschiedenen Dimensionen zu berücksichtigen. Dabei ist gute Regierungsführung (‚Good Governance‘) der Schlüssel für die gemeinsame Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung und somit eine ökologisch und sozial gerechte und ökonomisch erfolgreiche Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme.

Das Konzept versteht sich als Umsetzungsbeitrag zu internationalen Vereinbarungen und Prozesse, die vor allem in den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 sowie den Pariser Klimazielen festgeschrieben sind. Das Konzept fügt sich zudem in die Afrikaleitlinien der Bundesregierung ein.

Das Konzept finden Sie hier.

Erschienen am 17. Jan. 2025 im Format Pressemitteilung



Zugefügt 2025 Januar 15

BMEL stellt Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern auf neues Fundament

Global Forum for Food and Agriculture des BMEL eröffnet

Leitthema: ´Bioökonomie nachhaltig gestalten´

Das 17. Welternährungsforum – Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) ist heute von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Claudia Müller, eröffnet worden. Diese Plattform zum multilateralen Austausch ist weltweit einzigartig und wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veranstaltet. In Fokus der Diskussionen steht in diesem Jahr unter dem Leitthema „Bioökonomie nachhaltig gestalten“, wie Biomasse nachhaltig produziert und möglichst effektiv genutzt werden kann.

Bei der Eröffnung sagte Claudia Müller: ´In einer Zeit, in der Konflikte zunehmen und die Welt Gefahr läuft, sich in Lager zu spalten, setzen wir mit dem GFFA ein Zeichen für Dialog und Zusammenarbeit. Wir kommen in Berlin zusammen, weil wir wissen: Die großen Herausforderungen unserer Zeit – die Klimakrise, das Artensterben, Kriege und Konflikte – lassen sich nur gemeinsam lösen.

Mehr als die Hälfte der globalen Wertschöpfung basiert auf einer intakten Umwelt: auf Artenvielfalt, gesunden Böden sowie ausreichend und sauberem Wasser. Biobasierte Innovationen sind hier echte Gamechanger. Sie setzen auf erneuerbare Ressourcen und verbinden Nachhaltigkeit mit wirtschaftlichem Fortschritt. Damit schützen sie Klima und Ressourcen, schaffen neue Chancen für Wertschöpfung und sichern Lebensqualität sowie Wohlstand.´

Nach dem ersten Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland seit 1988 steht das GFFA auch unter dem Eindruck der Tierseuche. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wird das Forum daher auch nutzen, um mit Amtskolleginnen und -kollegen über mögliche Export-Vereinbarungen vor dem Hintergrund des MKS-Ausbruchs zu sprechen.

Das GFFA ist die führende internationale Konferenz zu zentralen Zukunftsfragen der weltweiten Land- und Ernährungswirtschaft. Die heutige Eröffnungsveranstaltung markiert den offiziellen Start für mehr als 20 Veranstaltungen, die im Rahmen des GFFA vom 15. bis 18. Januar 2025 stattfinden. Es werden rund 2000 internationale Besucherinnen und Besucher sowie rund 120 Sprecherinnen und Sprecher aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erwartet. Mit dem Internationalen Junglandwirteforum werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte aus aller Welt direkt in die Konferenz einbezogen. Zudem stellen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse beim GFFA-Science Slam vor.

Bereits zum zweiten Mal veranstaltet das BMEL gemeinsam mit der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) im Rahmen des GFFA eine High Level Debate mit dem Titel ´Frieden säen: Bemühungen um Ernährungs- und Klimasicherheit als Wegbereiter für den Frieden´. Damit soll auch eine sicherheitspolitische Perspektive eingebracht werden, um Lösungen an der Schnittstelle von Ernährungssicherheit und globaler Friedenssicherung voranzubringen.

Politischer Höhepunkt des GFFA ist die Berliner Agrarministerkonferenz am 18. Januar, die unter der Leitung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, stattfinden wird. Rund 70 Agrarministerinnen und -minister aus aller Welt sowie mehr als 20 hochrangige Vertreterinnen und Vertreter internationaler Organisationen gehören zu den Gästen. Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen, die Berliner Agrarministerkonferenz zu begleiten.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen, die Berliner Agrarministerkonferenz zu begleiten. Details zur Anmeldungen finden Sie hier.
Im Fokus des GFFA 2025 werden vier Themen stehen:

Biomasse nachhaltig erzeugen — Zielkonflikte lösen
Biomasse nachhaltig nutzen — Welternährung sichern
Innovationen stärken — Kommunikation fördern
Faire Rahmenbedingungen gestalten — den Wandel nutzen

Das GFFA wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit der Messe Berlin GmbH veranstaltet.

Weitere Informationen und das gesamte Programm finden Sie auf der GFFA-Website.



Zugefügt 2025 Januar 18

Global Forum for Food and Agriculture des BMEL eröffnet

Mit dem digitalen Küchentagebuch ganz einfach Lebensmittelabfälle reduzieren



Leitthema: ´Bioökonomie nachhaltig gestalten´

Das 17. Welternährungsforum – Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) ist heute von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Claudia Müller, eröffnet worden. Diese Plattform zum multilateralen Austausch ist weltweit einzigartig und wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veranstaltet. In Fokus der Diskussionen steht in diesem Jahr unter dem Leitthema „Bioökonomie nachhaltig gestalten“, wie Biomasse nachhaltig produziert und möglichst effektiv genutzt werden kann.

Bei der Eröffnung sagte Claudia Müller: ´In einer Zeit, in der Konflikte zunehmen und die Welt Gefahr läuft, sich in Lager zu spalten, setzen wir mit dem GFFA ein Zeichen für Dialog und Zusammenarbeit. Wir kommen in Berlin zusammen, weil wir wissen: Die großen Herausforderungen unserer Zeit – die Klimakrise, das Artensterben, Kriege und Konflikte – lassen sich nur gemeinsam lösen.

Mehr als die Hälfte der globalen Wertschöpfung basiert auf einer intakten Umwelt: auf Artenvielfalt, gesunden Böden sowie ausreichend und sauberem Wasser. Biobasierte Innovationen sind hier echte Gamechanger. Sie setzen auf erneuerbare Ressourcen und verbinden Nachhaltigkeit mit wirtschaftlichem Fortschritt. Damit schützen sie Klima und Ressourcen, schaffen neue Chancen für Wertschöpfung und sichern Lebensqualität sowie Wohlstand.´

Nach dem ersten Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland seit 1988 steht das GFFA auch unter dem Eindruck der Tierseuche. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wird das Forum daher auch nutzen, um mit Amtskolleginnen und -kollegen über mögliche Export-Vereinbarungen vor dem Hintergrund des MKS-Ausbruchs zu sprechen.

Das GFFA ist die führende internationale Konferenz zu zentralen Zukunftsfragen der weltweiten Land- und Ernährungswirtschaft. Die heutige Eröffnungsveranstaltung markiert den offiziellen Start für mehr als 20 Veranstaltungen, die im Rahmen des GFFA vom 15. bis 18. Januar 2025 stattfinden. Es werden rund 2000 internationale Besucherinnen und Besucher sowie rund 120 Sprecherinnen und Sprecher aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erwartet. Mit dem Internationalen Junglandwirteforum werden Junglandwirtinnen und Junglandwirte aus aller Welt direkt in die Konferenz einbezogen. Zudem stellen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse beim GFFA-Science Slam vor.

Bereits zum zweiten Mal veranstaltet das BMEL gemeinsam mit der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) im Rahmen des GFFA eine High Level Debate mit dem Titel ´Frieden säen: Bemühungen um Ernährungs- und Klimasicherheit als Wegbereiter für den Frieden´. Damit soll auch eine sicherheitspolitische Perspektive eingebracht werden, um Lösungen an der Schnittstelle von Ernährungssicherheit und globaler Friedenssicherung voranzubringen.

Politischer Höhepunkt des GFFA ist die Berliner Agrarministerkonferenz am 18. Januar, die unter der Leitung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, stattfinden wird. Rund 70 Agrarministerinnen und -minister aus aller Welt sowie mehr als 20 hochrangige Vertreterinnen und Vertreter internationaler Organisationen gehören zu den Gästen. Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen, die Berliner Agrarministerkonferenz zu begleiten.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen, die Berliner Agrarministerkonferenz zu begleiten. Details zur Anmeldungen finden Sie hier.
Im Fokus des GFFA 2025 werden vier Themen stehen:

Biomasse nachhaltig erzeugen — Zielkonflikte lösen
Biomasse nachhaltig nutzen — Welternährung sichern
Innovationen stärken — Kommunikation fördern
Faire Rahmenbedingungen gestalten — den Wandel nutzen

Das GFFA wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit der Messe Berlin GmbH veranstaltet.

Weitere Informationen und das gesamte Programm finden Sie auf der GFFA-Website.



Zugefügt 2025 Januar 15

Mit dem digitalen Küchentagebuch ganz einfach Lebensmittelabfälle reduzieren

Bundesgerichtshof- Verurteilung wegen eines geplanten Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt mit einem Kraftfahrzeug rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 7. Januar 2025 die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Neuruppin verworfen.

Das Landgericht hat den zum Urteilszeitpunkt 17 Jahre alten Angeklagten am 2. August 2024 wegen ´Verabredung zum Mord sowie des öffentlichen Verwendens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins in zwei Fällen´ zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen radikalisierte sich der in Brandenburg wohnende russische Angeklagte über das Internet und identifizierte sich schließlich mit der terroristischen Vereinigung ´Islamischer Staat´ (IS). Unter anderem befürwortete er Terroranschläge des IS in Deutschland. Im Januar und April 2023 veröffentlichte er in eigenen, frei zugänglichen Accounts in sozialen Netzwerken im Internet Videos des IS, in denen die Flagge der Vereinigung und damit ein Kennzeichen dieser zu sehen war. Der IS ist durch Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 12. September 2014 mit einem Betätigungsverbot in Deutschland belegt. Im November 2023 verabredete sich der Angeklagte mit einer in Nordrhein-Westfalen lebenden gleichgesinnten Person, die er über eine Chatgruppe von IS-Sympathisanten kennengelernt hatte, im Rahmen einer Chatkommunikation dazu, gemeinsam für den IS einen terroristischen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen zu verüben. Beide vereinbarten, einen Kleintransporter anzumieten, mit diesem am 30. November 2023 über den Weihnachtsmarkt zu fahren und so möglichst viele als ´Ungläubige´ erachtete Besucher zu töten. Anschließend wollten sie weitere, nicht von dem Fahrzeug erfasste Personen mit einem Kampfmesser umbringen. Das gesamte Geschehen wollten sie filmen und das Video nach der Tat im Internet veröffentlichen. Zwei Tage vor dem geplanten Anschlag wurden der Angeklagte und sein Chatpartner verhaftet, weil Polizeibehörden auf die Chatkommunikation aufmerksam geworden waren.

Gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er sachlichrechtliche Mängel geltend gemacht hat.

Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Verurteilung wegen einer Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 StGB hat sich als rechtsfehlerfrei erwiesen, weil der Angeklagte und sein Chatpartner dahin übereingekommen waren, mit dem beabsichtigten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt den Straftatbestand des Mordes (§ 211 StGB) in den Varianten einer heimtückischen und gemeingefährlichen Begehungsweise sowie aus sonstigen niedrigen Beweggründen zu verwirklichen. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Neuruppin - 12 KLs 3/24 – 51 Js 6/23 - Urteil vom 2. August 2024

Karlsruhe, den 16. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
16.01.2025

Nr. 007/2025

Beschluss vom 7. Januar 2025 - 3 StR 542/24




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof- Verurteilung wegen eines geplanten Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt mit einem Kraftfahrzeug rechtskräftig

Bundesgerichtshof- Verurteilung von zwei Lehrkräften nach Tod einer Schülerin auf einer Studienfahrt rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 15. Februar 2024 verworfen, mit dem sie jeweils wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen von 180 Tagessätzen verurteilt worden sind.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen nahm die später verstorbene, damals 13-jährige und an Diabetes mellitus Typ I erkrankte Schülerin Emily P. an einer mehrtägigen, klassen- und jahrgangsübergreifenden Studienfahrt ihrer Schule nach London teil. Die beiden Angeklagten, die an der Schule als Lehrkräfte unterrichteten, waren gleichberechtigt für die Organisation und Durchführung der Fahrt zuständig. Ihnen war weder die später Verstorbene noch deren Erkrankung bekannt. Sie nahmen keinen Einblick in die Schulakten, in denen die Diabeteserkrankung der Schülerin vermerkt war, informierten sich hierüber nicht bei den damaligen Klassen- und Fachlehrern und fragten chronische Vorerkrankungen nicht schriftlich ab. Emily P. erbrach sich in London mehrfach, klagte über Kopfschmerzen und Übelkeit, war müde und körperlich geschwächt. Obwohl zwei Mitschülerinnen die beiden Angeklagten mehrfach auf den fortdauernd schlechten Gesundheitszustand von Emily P. hinwiesen, hielten diese keine Nachschau. Emily P. verstarb noch in London an einem Herzinfarkt in Folge einer schweren diabetischen Stoffwechselentgleisung.

Die durch die Sachrügen der Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat einen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil nicht erkennen lassen. Das Landgericht hat insbesondere rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Angeklagten gegen die ihnen obliegende Sorgfalt objektiv und subjektiv verstießen. Die erhobenen Verfahrensrügen sind ebenfalls erfolglos geblieben.

Das Verfahren ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

LG Mönchengladbach - 23 KLs 6/23 - Urteil vom 15. Februar 2024

Karlsruhe, den 16. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
16.01.2025

Nr. 006/2025

Beschluss vom 18. Dezember 2024 - 3 StR 292/24




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof- Verurteilung von zwei Lehrkräften nach Tod einer Schülerin auf einer Studienfahrt rechtskräftig

Polizei Rheinpfalz- Gruppe Heranwachsender mit Messer bedroht - Ludwigshafen

Am Samstag, den 18.01.2025 gegen 04:45 Uhr, wurde eine Streifenbesatzung auf dem Berliner Platz durch eine Gruppe Heranwachsender angesprochen. Ein 39-jähriger Pforzheimer bedrohte die Gruppe zuvor unter Vorhalt eines Messers an der vor Ort befindlichen Haltestelle. Als der Mann durch die Streifenbesatzung einer Personenkontrolle unterzogen werden sollte, versuchte er zunächst zu flüchten. Letztlich konnte er aber kurz darauf angehalten und kontrolliert werden. Er führte das Messer nicht mehr bei sich, allerdings konnte dieses an der Tatörtlichkeit aufgefunden und sichergestellt werden. Der 39-jährige Beschuldigte erhielt einen Platzverweis und wurde in die Obhut eines Bekannten übergeben. Eine Strafanzeige hinsichtlich der Bedrohung wurde aufgenommen. Weitere Ermittlungen folgen. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 / 963-24150 oder per E-Mail (piludwigshafen1@polizei.rlp.de) an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 zu wenden. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ludwigshafen Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 Telefon: 0621 963-24150 E-Mail: piludwigshafen1@polizei.rlp.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Original-Content von: Polizeipräsidium Rheinpfalz, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Rheinpfalz- Gruppe Heranwachsender mit Messer bedroht - Ludwigshafen

Gesetz über digitale Dienste: Kommission leitet zusätzliche Untersuchungen gegen X im laufenden Verfahren ein

Im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Plattform X unter dem Gesetzt über digitale Dienste (X) verlangt die Europäische Kommission weitere Informationen von dem Unternehmen. Konkret hat drei weitere technische Untersuchungsmaßnahmen an X gerichtet, die sich mit dem Empfehlungssystem (recommender system) der Plattform befassen. Die Exekutiv-Vizepräsidentin für Tech-Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, erklärte: „Heute unternehmen wir weitere Schritte, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste durch die Empfehlungssysteme von X zu beleuchten. Wir setzen uns dafür ein, dass jede in der EU tätige Plattform unsere Rechtsvorschriften einhält, die darauf abzielen, das Online-Umfeld für alle europäischen Bürger fair, sicher und demokratisch zu gestalten.“

Zusätzliche Untersuchungsmaßnahmen fließen in die komplexe Bewertung ein

Erstens fordert die Kommission das Unternehmen auf, bis zum 15. Februar 2025 interne Unterlagen über seine Empfehlungssysteme und alle kürzlich vorgenommenen Änderungen vorzulegen.

Darüber hinaus verpflichtet eine „Aufbewahrungsanordnung“ die Plattform, interne Dokumente und Informationen über künftige Änderungen an der Gestaltung und Funktionsweise ihrer Empfehlungsalgorithmen für den Zeitraum vom 17. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 aufzubewahren, es sei denn, die laufende Untersuchung der Kommission wird im Voraus abgeschlossen.

Schließlich stellte die Kommission einen Antrag auf Zugang zu bestimmten kommerziellen APIs von X, technischen Schnittstellen zu ihrem Inhalt, die eine direkte Sondierung der Moderation von Inhalten und der Viralität von Konten ermöglichen.

Diese Schritte werden es den Kommissionsdienststellen ermöglichen, alle relevanten Fakten bei der komplexen Bewertung systemischer Risiken und ihrer Minderung im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

Daily News vom 17. Januar

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Gesetz über digitale Dienste: Kommission leitet zusätzliche Untersuchungen gegen X im laufenden Verfahren ein

wien. ÖKV und BMI verstärken Kampf gegen illegalen Welpenhandel

Die Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Österreichischen Kynologenverband und dem Innenministerium wurde erneuert. Der Kauf von Welpen bei seriösen Zuchtstätten ist der Schlüssel, um den illegalen Welpenhandel zu schwächen.

Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) und das Innenministerium (BMI) erneuerten ihre Sicherheitspartnerschaft, um den illegalen Welpenhandel wirksamer zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit im Rahmen von ´GEMEINSAM.SICHER mit unserer Polizei´ setzt auf verstärkte Aufklärung, gezielte Prävention und den Austausch von Informationen. Ziel ist, Tierleid zu reduzieren und die Bevölkerung für die Risiken illegaler Quellen zu sensibilisieren.

Karner: Vorsicht bei fragwürdigen Händlern

Innenminister Gerhard Karner warnte vor den Folgen des illegalen Welpenhandels: ´Hinter dem scheinbar günstigen Kauf von Welpen verbirgt sich enormes Tierleid. Viele Tiere stammen aus osteuropäischen Vermehrungsfabriken, in denen Muttertiere unter katastrophalen Bedingungen gehalten werden. Die Welpen werden viel zu früh von ihren Müttern getrennt, ohne tierärztliche Untersuchungen, Impfungen oder Chips, und dann illegal nach Österreich gebracht.´

Karner wies darauf hin, dass der Handel nicht nur Tierquälerei, sondern auch strafrechtliche Tatbestände wie Betrug und Urkundenfälschung erfüllt: ´Oft zahlen Käufer im Voraus und erhalten keinen Hund oder kranke Tiere, was hohe Tierarztkosten nach sich zieht.´ Sein Appell: ´Kaufen Sie Hunde nur bei seriösen Züchterinnen und Züchtern und melden Sie verdächtige Aktivitäten sofort der Polizei unter 133.´

Ita: Seriöse Hundezucht als Schlüssel

Philipp Ita, Präsident des ÖKV, unterstrich die Bedeutung einer verantwortungsvollen Hundezucht: ´Der scheinbar günstige Hund aus dubiosen Quellen hat oft einen hohen Preis – gesundheitlich und emotional. Viele dieser Tiere leiden an chronischen Krankheiten, die bei seriöser Zucht vermeidbar wären.´ Er erklärte, dass der ÖKV als Dachverband von rund 100 Hundeverbänden die erste Anlaufstelle für Beratung zum Thema Hundekauf sei: ´Seriöse Zuchtstätten achten auf das Wohl der Muttertiere und Welpen. Käufer sollten sich bewusst für geprüfte Quellen entscheiden, um den illegalen Handel zu schwächen.´

Gemeinsam gegen illegalen Welpenhandel

Alexander Homola, Bundeskoordinator von ´GEMEINSAM.SICHER´, betonte die Rolle der Aufklärung: ´Nur durch das Bewusstsein der Bevölkerung und deren Mithilfe können wir den illegalen Handel eindämmen. Verdächtige Beobachtungen müssen sofort gemeldet werden.´

Karner und Ita fordern ein gesellschaftliches Umdenken: ´Freiheit und Wohlstand für Tiere beginnen bei der Nachfrage. Wer bewusst bei seriösen Züchtern kauft, unterstützt Tierschutz und verhindert Tierleid.´ Der ÖKV engagiert sich seit 1909 für seriöse Zucht, Haltung und Ausbildung von Hunden. Gemeinsam mit dem BMI setzt der Verband auf Prävention, Aufklärung und ein starkes Netzwerk, um den illegalen Handel nachhaltig zu bekämpfen.
Die Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Österreichischen Kynologenverband und dem Innenministerium wurde erneuert, um den illegalen Welpenhandel wirksamer zu bekämpfen.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien. ÖKV und BMI verstärken Kampf gegen illegalen Welpenhandel

Migrationsbericht für 2023: Nettozuwanderung nach Deutschland im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert

Wie in jedem Jahr hat das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) einen Migrationsbericht erstellt, der heute dem Bundeskabinett vorgelegt wurde und die statistischen Daten für das Jahr 2023 umfassend wissenschaftlich aufbereitet. Im Jahr 2023 sind demnach knapp 663.000 mehr Menschen nach Deutschland zugewandert als fortgezogen – das entspricht weniger als der Hälfte der Nettomigration des Vorjahres. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine stark verringert hat. Insgesamt reduzierte sich die Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger um fast 30 Prozent. Die europäische Binnenmigration hat nach wie vor den größten Anteil am Migrationsgeschehen.

Nach Zahlen des Mikrozensus hatten 2023 24,9 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Statistisch gesehen zählen sie zu dieser Gruppe, weil entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Das entspricht 29,7 Prozent der Gesamtbevölkerung – im Jahr 2021 waren es noch 2,4 Prozent weniger gewesen. Fast die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund sind deutsche Staatsangehörige, fast zwei Drittel sind selbst zugewandert.

Etwa 1,93 Millionen Menschen sind im Jahr 2023 nach Deutschland zugewandert, wohingegen 1,27 Millionen Menschen das Land verließen. Der Wanderungssaldo, das heißt die Differenz aus Zu- und Fortzügen, hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert. ´´2023 sind deutlich weniger Menschen aus der Ukraine nach Deutschland gekommen als im Vorjahr, weshalb sich die Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger gegenüber 2022 um fast 30 Prozent reduzierte´´, so Dr. Susanne Worbs, zuständige Referatsleiterin im BAMF-Forschungszentrum. ´´Auch wenn 2023 nur noch 276.000 Personen aus der Ukraine nach Deutschland zuwanderten, liegt das Land immer noch auf Platz 1 der Herkunftsländer.´´

Das Migrationsgeschehen nach bzw. aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet – knapp zwei Drittel aller Zuzüge (63,4 Prozent) entfielen im Jahr 2023 auf die europäische Binnenmigration. Die Zuzüge aus Europa stellen nach wie vor den bedeutendsten Anteil am gesamten Migrationsgeschehen, auch wenn der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um knapp 13 Prozent gesunken ist – eine Entwicklung, die eng mit dem Krieg in der Ukraine zu tun hat. Neben der Ukraine gehören Rumänien mit einem Anteil von 9,8 Prozent und die Türkei mit einem Anteil von 6,5 Prozent zu den drei Hauptherkunftsländern von Zugewanderten. Auch bei den Fortzügen bleibt Europa die Zielregion Nummer eins: An der Spitze landen Rumänien (13,6 Prozent) und die Ukraine (12,2 Prozent), gefolgt von Polen (7,2 Prozent) und Bulgarien (4,8 Prozent). Insgesamt zogen 70,5 Prozent der Personen, die Deutschland im Jahr 2023 verließen, in ein anderes europäisches Land.

Der seit 2021 anhaltende Trend gestiegener Asylzahlen setzte sich 2023 weiter fort: 329.120 Asylerstanträge wurden entgegengenommen, im Jahr 2022 waren es noch 217.774 (+ 51,1 Prozent). Syrien blieb nach wie vor das Hauptherkunftsland von Asylerstantragstellenden in Deutschland mit einem Anteil von 31,3 Prozent, vor der Türkei (18,6 Prozent) und Afghanistan (15,6 Prozent). 2024 ging die Zahl der Asylanträge um rund 100.000 beziehungsweise knapp 29 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023 zurück. Seit 2021 gab es in Deutschland zunächst wieder mehr Erwerbsmigrantinnen und -migranten aus Nicht-EU-Staaten. Im Jahr 2023 bleiben die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr: 72.400 Personen erhielten einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration. Das entspricht einer geringfügigen Abnahme um 0,9 Prozent gegenüber 2022. Auch im Bereich der Bildungsmigration gingen die Zahlen leicht zurück (-2,7 Prozent). Die größte Gruppe bildeten hier weiterhin Studierende mit über 40.000 Personen bzw. einem Anteil an der gesamten Bildungsmigration von 68,8 Prozent.
Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 8. Juni 2000 aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht vorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderergruppen einen umfassenden Überblick zur jährlichen Entwicklung der Zu- und Abwanderung gibt. Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die zusammenfassende Bereitstellung aufwendig aufbereiteter und detaillierter statistischer Daten über Migration aus verschiedenen Quellen Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern. Zudem soll die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens informiert werden. Da die dem Migrationsbericht zugrundeliegenden Daten erst im Laufe des jeweils folgenden Jahres verfügbar sind, erscheint der Migrationsbericht im Regelfall rund zwölf Monate nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums.




Zugefügt 2025 Januar 16

Migrationsbericht für 2023: Nettozuwanderung nach Deutschland im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert

Nachruf auf Prof. Dr. Folkhard Isermeyer

Özdemir würdigt langjährigen Präsidenten des Thünen-Instituts

Gestern verstarb Prof. Dr. Folkhard Isermeyer im Alter von 67 Jahren. Seit 2009 war er Präsident des Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Thünen-Institut).

Bundesminister Özdemir würdigt das Leben und Wirken von Folkhard Isermeyer: ´Mit tiefem Bedauern habe ich vom Tod von Prof. Dr. Folkhard Isermeyer erfahren. Sein Lebenswerk hat die deutsche Agrar- und Ernährungsforschung entscheidend mitgeprägt. Ich selbst durfte mehrfach erleben, dass sein unermüdlicher Einsatz für eine zukunftsfähige Landwirtschaft geprägt war von einer tiefen Überzeugung: Wissenschaft und Praxis müssen Hand in Hand arbeiten, um die großen Fragen unserer Zeit zu lösen. Sein Name steht für Integrität, Weitsicht und eine große Leidenschaft für die Agrarforschung. Er wird fehlen - in der Forschung, in der Praxis und mir ganz persönlich.

Unter der Leitung von Professor Isermeyer hat sich das Thünen-Institut zu einem modernen Forschungszentrum mit 15 Fachinstituten entwickelt, das sozioökonomische, naturwissenschaftliche und technologische Ansätze verknüpft. Er förderte die interdisziplinäre Zusammenarbeit und schuf damit Synergien, die unsere Forschung auf ein neues Niveau brachten. Besonders hervorzuheben ist sein Engagement in zahlreichen Beratungsgremien wie dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik und dem Bioökonomierat der Bundesregierung – und nicht zuletzt der Borchert-Kommission. Herr Isermeyer verstand es immer, wissenschaftliche Erkenntnisse in praxisnahe Politikempfehlungen zu übersetzen und so den gesellschaftlichen Diskurs aktiv mitzugestalten.

Neben seinen fachlichen Leistungen war Prof. Isermeyer ein Mensch von großer Herzlichkeit und Bescheidenheit. Er förderte junge Talente, inspirierte Kollegen und war ein geschätzter Gesprächspartner in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft.

Mein Mitgefühl gilt seiner Familie, seinen Freunden und Weggefährten.´

Prof. Dr. Birgit Kleinschmit folgt auf Prof. Dr. Folkhard Isermeyer, der nach 16 Jahren an der Spitze des Thünen-Instituts Ende Januar 2025 in den Ruhestand gehen wollte. Sie wird die Leitung des Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Thünen-Institut) zum 1. Februar 2025 übernehmen.



Zugefügt 2025 Januar 15

Nachruf auf Prof. Dr. Folkhard Isermeyer

Polizeipräsidium Osthessen - Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruchsserie

Wildeck. Nach einer Einbruchsserie im vergangenen Jahr in Wildeck-Obersuhl bitten die Staatsanwaltschaft Fulda und das Polizeipräsidium Osthessen die Bevölkerung nun um Mithilfe bei der Identifizierung eines Täters.

Im Bereich von Obersuhl kam es nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen zu insgesamt neun Einbrüchen und Einbruchsversuchen im Zeitraum von Januar bis Dezember 2024. Betroffen waren Wohnhäuser - überwiegend Einfamilienhäuser - in den Straßen Sandweg, Im Bruch, Am Graben, Zur Wache, Bothenweg, Rotdornweg und Am Alten Garten. Am 06. Oktober 2024 wurde ein bislang unbekannter Mann während eines Einbruches mittels Videokamera aufgezeichnet. Aktuell gehen die Ermittlerinnen und Ermittler davon aus, dass diese Person für alle neun Einbrüche und Einbruchsversuche verantwortlich ist.

Das Polizeipräsidium Osthessen und die Staatsanwaltschaft Fulda suchen nun Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zur Identität des Abgebildeten geben und/oder sonstige sachdienliche Angaben zur Einbruchsserie machen können. Diese werden gebeten, sich an die Polizeistation Bad Hersfeld unter der Telefonnummer 06621/932-0 oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Fulda.

Franziska Kraus,

Staatsanwaltschaft Fulda, Pressesprecherin, 0661/924-2741

Julissa Sauermann,

Polizeipräsidium Osthessen, Pressesprecherin, 0661/105-1099

Kontakt:

Polizeipräsidium Osthessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Severingstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099
E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de
(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

Zentrale Erreichbarkeit:
Telefon: 0661 / 105-0

X: https://X.com/polizei_oh
Instagram: https://instagram.com/polizei_oh
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiOsthessen/
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCUGcNYNkgEozGyLACRu7Khw
Homepage: https://ppoh.polizei.hessen.de/Startseite/

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Alle Meldungen



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeipräsidium Osthessen - Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruchsserie

„Grüne Hauptstadt Europas“ und „Europäisches Grünes Blatt“: Neue Bewerbungsrunde für nachhaltige Städte gestartet

Europäische Städte, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen, können sich bis zum 15. März 2025 online für die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas“ und die Auszeichnung „Europäisches Grünes Blatt“ bewerben. Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auszeichnung veröffentlicht.

Die EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserversorgung und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, erklärte: „Ich fordere unsere europäischen Städte auf, sich für die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas“ und „Europäisches Grünes Blatt“2027 zu bewerben. Dies ist eine Gelegenheit, zu zeigen, wie nachhaltig Sie bereits sind, und inspirierende Geschichten und bewährte Verfahren mit anderen Städten zu teilen, um grüner zu werden. Die meisten Europäerinnen und Europäer leben in Städten, damit wir sie gesund und angenehm machen, um Leben, Arbeiten und Geschäfte so nachhaltig wie möglich zu gestalten.“

Die zwei Auszeichnungen

Es gibt zwei Auszeichnungen der Europäischen Kommission für Städte mit besonderem ökologischen Engagement: Die Europäische Grüne Hauptstadt (auch Umwelthauptstadt) für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern und das Europäische Grüne Blatt für kleinere Städte ab 20.000 Einwohnern.

Ein Gremium unabhängiger Sachverständiger für städtische Nachhaltigkeit wird die Leistung der konkurrierenden Städte anhand der folgenden sieben Umweltindikatoren überprüfen und bewerten:

Luftqualität
Wasserwirtschaft
Biodiversität, Grünflächen und nachhaltige Landnutzung
Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Lärmbelästigung
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Sachverständigen und der Hintergrundüberprüfungen wählt die Kommission die Finalisten aus.

Hintergrund

Mit mehr als zwei Dritteln der europäischen Bevölkerung, die in Städten leben, spielen Städte eine führende Rolle beim sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Wandel, der im europäischen Grünen Deal priorisiert wird. Die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas“ wurde von der Kommission ins Leben gerufen, um Städte dazu anzuhalten, grüner und sauberer zu werden. Mit den Preisen werden die Anstrengungen europäischer Städte gefördert und ausgezeichnet, die darauf abzielen, die Lebensqualität ihrer Einwohner zu verbessern und ihre Auswirkungen auf die globale Umwelt zu verringern. Bisher haben 17 Städte die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas“ und 19 kleinere Städte die Auszeichnung „Europäisches Grüne Blatt“ gewonnen. Sie bilden ein ständig wachsendes Netzwerk führender europäischer Städte, die über eine gemeinsame Vision und ein gemeinsames Fachwissen verfügen und andere dazu anregen, in ihren Schritten voranzukommen.

Weitere Informationen

Daily News vom 15. Januar 2025

Webseite zu beiden Wettbewerben

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier. 

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900. 
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

„Grüne Hauptstadt Europas“ und „Europäisches Grünes Blatt“: Neue Bewerbungsrunde für nachhaltige Städte gestartet

Arbeits- und Recherchestipendien 2025 im Bereich der Darstellenden Künste/ Tanz ausgeschrieben

Arbeits- und Recherchestipendien 2025 im Bereich der Darstellenden Künste/ Tanz ausgeschrieben
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – für das Jahr 2025 Arbeits- und Recherchestipendien zur Förderung der künstlerischen oder kuratorischen Entwicklung von Berliner Künstlerinnen und Künstlern und Kuratorinnen und Kuratoren. Bewerben können sich professionell ausgebildete und/oder arbeitende Tänzerinnen und Tänzer, Choreografinnen und Choreographen, Schauspielerinnen und Schauspieler, Performerinnen und Performer, Puppenspielerinnen und Puppenspieler, Regisseurinnen und Regisseure, Dramaturginnen und Dramaturgen, Dramatikerinnen und Dramatiker, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildner, Kostümbildnerinnen und Kostümbildner, Artistinnen und Artisten des Zeitgenössischen Zirkus sowie freien Gruppen in Berlin.

Mit den Arbeits- und Recherchestipendien werden selbstgewählte Vorhaben insbesondere zur Erschließung neuer eigener Ideen und Ansätze gefördert. Es können unter anderem Anträge gestellt werden für die Forschung, Recherche oder Vorarbeit zu einem bestimmten Thema, die Entwicklung von Projekten und Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken.

Die Stipendien sind bis zu einer Höhe von maximal 8.000 Euro dotiert. Je nach Umfang des Arbeitsvorhabens können 4.000, 6.000 oder 8.000 Euro beantragt werden.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Bewerbungsschluss für die Online-Bewerbung ist der 19. März 2025 um 15.00 Uhr.
Das Informationsblatt mit den Förderrichtlinien sowie der Link zum Online-Antragsformular können auf der Website des Förderprogramms aufgerufen werden.

Ihre Ansprechpartnerin
Ulrike Straube,
Telefon: 90228-748,
E-Mail
Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Arbeits- und Recherchestipendien 2025 im Bereich der Darstellenden Künste/ Tanz ausgeschrieben

Kreatives Europa 2024: EU unterstützt über 40 Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft mit deutscher Beteiligung

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse der verschiedenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bekanntgegeben, die 2024 im Rahmen des Programms Kreatives Europa veröffentlicht wurden. Darunter sind ca. 40 Projekte mit deutscher Beteiligung wie z.B. Balthasar NOVA, ein Projekt zur Schaffung eines neuen Jugendorchesters für die hochqualifizierte Ausbildung junger Fachkräfte in ganz Europa, Future-Fit Festivals (3F) 2.0 und das Projekt SHINE 4 future – Europas Industriekultur für eine nachhaltige Zukunft gestalten.

Glenn Micallef, EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, begrüßte die Qualität und Vielfalt der im Jahr 2024 ausgewählten Projekte. „Ich freue mich auf ein weiteres Jahr spannender Herausforderungen, da wir das Tempo 2025 beibehalten, um die erfinderischen und talentierten europäischen Kreativ- und Kulturschaffenden zu unterstützen, zu fördern und zu schützen.“

Überblick über geförderte Projekte 2024

Mit einem Gesamtbudget von 170 Millionen Euro werden mit den ausgewählten Projekten unter anderem Aktivitäten in den Bereichen Kulturerbe, Architektur, Musik, Literatur und Verlagswesen oder darstellende Kunst unterstützt. Einige Projekte fördern den ukrainischen Kultursektor unter Beteiligung ukrainischer Partner. Die ausgewählten Projekte betreffen fünf Bereiche: Kooperationsprojekte, Verbreitung literarischer Werke, europäische Netzwerke kultureller und kreativer Organisationen, europaweite kulturelle Einrichtungen und europäische Plattformen zur Förderung aufstrebender Künstlerinnen und Künstler.

Weitere Informationen

Daily News vom 15. Januar

Programm Kreatives Europa

Vollständige Projektlisten

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Kreatives Europa 2024: EU unterstützt über 40 Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft mit deutscher Beteiligung

Migrationsbericht 2023

Der vom -Forschungszentrum erstellte Migrationsbericht 2023 wurde am 15. Januar 2025 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgestellt. Neben umfassenden Wanderungsdaten zu Deutschland enthält der Bericht einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Er behandelt das Phänomen der irregulären Migration und informiert über die Struktur und Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund Einwanderungsgeschichte in Deutschland.
Wesentliche Ergebnisse

In 2023 sind insgesamt 1.932.509 Menschen nach Deutschland zugewandert und 1.269.545 aus Deutschland fortgezogen - damit wurde eine Nettomigration von +662.964 registriert. Im Vergleich zu 2022 hat sich der Wanderungssaldo mehr als halbiert (-54,7 Prozent). Dies liegt vor allem an der geringeren Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine, aus der im Vorjahr in Folge des russischen Angriffskrieges noch mehr als 1,1 Millionen Zuzüge verzeichnet wurden. 2023 kamen nur noch rund 276.000 Personen aus der Ukraine nach Deutschland.
Die Zuwanderung aus Europa reduziert sich, bleibt aber am bedeutendsten

Das Migrationsgeschehen nach bzw. aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet. Der Anteil der Zuwanderung aus den europäischen Staaten ist im Jahr 2023 mit 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken (2022: 76,2 Prozent), macht aber noch immer die deutliche Mehrheit der Zuzüge aus. Dabei kamen 32,7 Prozent der zugewanderten Personen aus Staaten der EU (2022: 24,6 Prozent). Auch bei den Fortzügen war Europa die Hauptzielregion, 70,5 Prozent der abwandernden Personen zogen im Jahr 2023 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land (2022: 71,0 Prozent). 45,5 Prozent wanderten in andere EU-Mitgliedstaaten ab (2022: 47,2 Prozent).
Zuwanderung aus humanitären Gründen

Im Jahr 2023 stellten mit 329.120 deutlich mehr Menschen einen Asylerstantrag als noch 2022 (217.774, Steigerung um 51,1 Prozent). 22.603 (6,9 Prozent) der im Jahr 2023 gestellten Asylanträge entfielen auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter 1 Jahr. Im Jahr 2022 lag dieser Anteil noch höher bei 11,4 Prozent . 2023 waren somit 306.517 Asylerstanträge (93,1 Prozent) grenzüberschreitend (2022: 192.983). Hauptherkunftsländer von Asylantragstellenden waren Syrien, die Türkei und Afghanistan.
Migration aus familiären Gründen

Insgesamt reisten im Jahr 2023 108.500 Personen ein, denen anschließend ein Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erteilt wurde (2022: 93.960). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 15,5 Prozent. In 11.585 Fällen handelte es sich dabei um Angehörige von Schutzberechtigten, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind. Ihr Anteil an der gesamten Migration aus familiären Gründen betrug 10,7 Prozent. 55,2 Prozent aller erteilten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen betrafen den Nachzug von Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und -partnern und 33,4 Prozent minderjährige Kinder.
Bildungsmigration

Insgesamt wurden im Jahr 2023 58.775 Aufenthaltstitel zu Bildungszwecken an Drittstaatsangehörige erteilt, die im selben Jahr eingereist sind (2022: 60.395). Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Zahl um 2,7 Prozent. In 40.435 Fällen handelte es sich dabei um Personen, die zum Zweck eines Studiums nach Deutschland zugewandert sind. Mit einem Anteil von 68,8 Prozent ist dies die größte Gruppe in der Bildungsmigration; im Vergleich zum Vorjahr sank aber auch diese Zahl um 9,5 Prozent (2022: 44.690). Die zweitgrößte Gruppe mit einem Anteil von 17,5 Prozent umfasst 10.220 Personen, die zum Zweck einer Berufsausbildung aus Drittstaaten nach Deutschland zugewandert sind (2022: 8.045, +27,0 Prozent). Für Maßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation wanderten 4.930 Personen zu (2022: 4.240; +16,3 Prozent) und zu sonstigen Bildungszwecken 3.190 Personen (2022: 3.425; -6,9 Prozent).
Leichte Abnahme der Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat zum 1. März 2020 eine wesentliche gesetzliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland in Kraft, die das Ziel hat, Deutschland für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Mobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten. Im Jahr 2023 erfolgte eine weitere Novellierung der rechtlichen Grundlagen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das seit November 2023 stufenweise in Kraft getreten ist.

Im Jahr 2023 sind 72.400 Personen aus Drittstaaten nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten haben. Dies entspricht einer geringfügigen Abnahme gegenüber 2022 um 0,9 Prozent. Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2023, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten um Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss in der Definition nach § 18 AufenthG handelt (insgesamt 40.795 Personen bzw. 56,3 Prozent). 64,1 Prozent bzw. 46.390 der zugewanderten Personen sind in einem breiteren Sinne solche mit qualifizierter Tätigkeit. Bei 35,9 Prozent handelt es sich demnach um solche mit einer Tätigkeit ohne eindeutig bestimmbares Qualifikationsniveau.
Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern

Seit 2013 konnte bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen ein Wiederanstieg registriert werden, bedingt durch gesetzliche Änderungen, die unter anderem auch die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2020 wurden hingegen nur 4.309 Personen als Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler oder als deren Familienangehörige durch das Bundesverwaltungsamt registriert, was wiederum durch Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie zu erklären ist. In den Jahren 2021 und 2022 wurden jeweils wieder etwas mehr als 7.000 Personen registriert. 2023 wurden 6.655 Personen aufgenommen, das entspricht einem Rückgang von etwa 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Deutschland im europäischen Vergleich Zielland Nummer eins

Im europäischen Vergleich (Gesamt- und Asylzuwanderung in absoluten Zahlen) ist Deutschland weiterhin das Hauptzielland von Migration. Die europäischen Wanderungsdaten liegen immer mit zwei Jahren Verzögerung, also nur bis 2022 vor. Hohe Zuwanderungszahlen wiesen 2022 neben Deutschland auch Spanien, Frankreich, die Niederlande, Italien und Tschechien auf.
29,7 Prozent der Bevölkerung Deutschlands haben einen Migrationshintergrund

2023 lebten nach Zahlen des Mikrozensus (auf Basis des Zensus 20111) in den deutschen Privathaushalten 24,9 Millionen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzen.
Fußnote

Die Umstellung auf Basis der Zensusergebnisse 2022 lag für diesen Bericht noch nicht vor.


Hinweise zur Nutzung des Migrationsberichtes

Der Migrationsbericht der Bundesregierung wird jährlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt. Momentan finden Sie auf dieser Seite eine vorläufige elektronische Version. Diese wird sobald wie möglich durch eine gelayoutete und barrierefreie Fassung ersetzt.

Eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse sowie alle Tabellen des Migrationsberichtes 2022 im Excel-Format finden Sie unter ´Weitere Informationen´.




Zugefügt 2025 Januar 15

Migrationsbericht 2023

Verknüpfung der Versorgung: Erkundung des innovativen schwedischen Modells für die primäre Gesundheitsversorgung

In den ruhigen Wiesen und Wäldern des südlichen Lapplands in Schweden, wo die Luft frisch ist und Rentiere frei herumlaufen, steht die örtliche Bevölkerung noch immer vor realen Herausforderungen. Unter ihrer idyllischen Oberfläche hat die Region ein Jahrhundert damit verbracht, Wege zu finden, um ihrer alternden Bevölkerung eine primäre Gesundheitsversorgung bereitzustellen, den Verlust von qualifiziertem Gesundheitspersonal und von Fachkräften an städtische Zentren zu bekämpfen und die großen Entfernungen zu überwinden, die die Zugänglichkeit einschränken. In den 1990er Jahren erfand Schweden seine so genannten sjukstugor (so genannte „Cottage Hospitals“ [im Deutschen gemeinhin als „Krankenstation“ bezeichnet]) neu, um diesen Herausforderungen zu begegnen, und verwandelte sie in das herausragende Modell für die Gesundheitsversorgung, das sie heute sind.

Der Erfolg des schwedischen Modells für die primäre Gesundheitsversorgung im südlichen Lappland ist auf einen Ansatz zurückzuführen, der die Verknüpfung von physischen, psychischen und sozialen Gesundheitsproblemen anerkennt und diese durch multidisziplinäre Teams, professionelle Rollenentwicklung und Aufgabenoptimierung angeht. Die gemeinsamen Bemühungen lokaler maßgeblicher Akteure, verbunden mit innovativen organisatorischen Veränderungen, haben sich positiv auf die Entwicklung, Anwerbung und Bindung von Arbeitskräften ausgewirkt.

Seit Oktober 2022 haben Georgien, Kasachstan und Lettland Delegationen nach Schweden entsandt, um von diesem Modell zu lernen. Bei einem kürzlichen Besuch berichtete Ieva Špironoka, eine hochrangige Expertin aus dem lettischen Gesundheitsministerium, wie wichtig es ist, die Rolle von Pflegekräften zu erweitern und sie dabei zu unterstützen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen: „Dies und der Wert des Erfahrungsaustauschs und des Lernens aus fortschrittlichen Praktiken bestärkt uns in der Überzeugung, dass ein sinnvoller Wandel möglich ist.“

Das Europäische Zentrum der WHO für primäre Gesundheitsversorgung und die regionalen und kommunalen Gesundheitsbehörden der Region Västerbotten haben eine sjukstuga in eine Demonstrations-Plattform der WHO zum Thema primäre Gesundheitsversorgung eingebracht, die es Ländern mit ähnlichen Herausforderungen ermöglicht, Einblicke in Lösungen zu gewinnen, die an unterschiedliche Kontexte angepasst werden können. Das Zentrum für ländliche Medizin in der Gemeinde Storuman, das bald zu einem Kooperationszentrum der WHO ernannt werden soll, ist der Hauptpartner für die Organisation dieser Besuche. Es ist führend in der Forschung und Innovation im Bereich der primären Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten, wobei der Schwerpunkt auf der Versorgung abgelegener Gemeinschaften und der einheimischen samischen Bevölkerung liegt. Das schwedische Modell ist ein inspirierendes Zeugnis für die transformative Kraft einer effektiven primären Gesundheitsversorgung.

„Besuche wie dieser können wirklich etwas bewirken, weil sie Veränderungen anstoßen“, betont Melitta Jakab, Leiterin des Europäischen Zentrums der WHO für primäre Gesundheitsversorgung. „Es ist eine Sache, über die Politik eines Landes zu lesen, aber zu sehen, wie sie in der Praxis funktioniert, ist eine ganz andere Erfahrung.“



Zugefügt 2025 Januar 15

Verknüpfung der Versorgung: Erkundung des innovativen schwedischen Modells für die primäre Gesundheitsversorgung

Stärkung der Akzeptanz von Impfstoffen in Gemeinschaften durch pädagogische Interventionen

Auf internationaler Ebene setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass Impfprogramme einen umfassenderen Ansatz und ressortübergreifende koordinierte Maßnahmen erfordern. Die Verknüpfung von Bildung und Gesundheit ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Diese strategische Priorität der WHO wurde in der Europäischen Impfagenda 2030 konzeptionalisiert, in der hervorgehoben wird, wie wichtig die Etablierung einer ressortübergreifenden Kooperation, die Entwicklung von Bildungsinstrumenten und die Integration von Immunisierung in Bildungsprogrammen und -lehrplänen sind. Durch Bildungsaktivitäten mehr über Krankheitsprävention und Impfstoffe zu lernen, kann für Kinder ebenso entscheidend sein wie andere Gesundheitsthemen. Schulen und Bildungsaktivitäten sind die Hauptwissensquellen für Kinder ebenso wie in Gemeinschaften. Die Evidenz zeigt, dass schulische Umfelder eine einzigartige Chance bieten, um wichtige Zielgruppen mit differenzierten und umfassenden Gesundheitsinformationen zu erreichen, bereits im jungen Alter ein Verständnis für Impfmaßnahmen zu entwickeln und Kindern zu helfen, eine Grundlage für gesundheitsförderliche Entscheidungen für sich selbst wie auch im späteren Lebensverlauf für ihre Familien zu schaffen. Um dies zu unterstützen und anzugehen, hat WHO/Europa ein innovatives, digitales, spielebasiertes Bildungspaket über das Immunsystem und Impfungen mit dem Namen „Immune Patrol“ entwickelt.



Zugefügt 2025 Januar 15

Stärkung der Akzeptanz von Impfstoffen in Gemeinschaften durch pädagogische Interventionen

wien - Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024

Leichter Rückgang bei Annäherungs- und Betretungsverboten und Gefährdern. Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen werden auf hohem Niveau fortgesetzt. Höchststand an Präventionsbediensteten erreicht.

Der Gewaltschutz in Österreich wurde in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut, um gefährdete Personen besser zu schützen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Menschen der Polizei vertrauen und Gewalt im privaten Bereich auch zur Anzeige bringen.

´Gewaltschutz gehört zu den sensibelsten und auch wichtigsten Bereichen der Polizeiarbeit. Daher wurden in den letzten Jahren wichtige Neuerungen eingeführt und die finanzielle Unterstützung der Gewaltschutzzentren deutlich erhöht. So wurde die Zahl der Präventionsbeamtinnen und -beamten wurde mehr als verdoppelt. Darüber hinaus stärkt die aktuell in Umsetzung befindliche Reform des Kriminaldienstes die Koordination des Gewaltschutzes in den Regionen´, betont Innenminister Gerhard Karner.

Annäherungs- und Betretungsverbote, sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen

Seit 2020 sind die Betretungs- und Annäherungsverbote, die gefährdete Personen vor Übergriffen schützen sollen, kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2023 wurden 15.115 solcher Verbote verhängt, während die Zahl im Jahr 2024 mit rund 14.600 Fällen leicht rückläufig war - ein Minus von etwa 3,5 Prozent. Dieser Rückgang ist vor dem Hintergrund langfristiger Entwicklungen zu betrachten, da klare Trends nur über mehrere Jahre hinweg erkennbar werden.

Auch die Zahl der weggewiesenen Gefährder, die durch Betretungsverbote von den gefährdeten Personen ferngehalten wurden, ist leicht gesunken. Während im Jahr 2023 12.681 Gefährder weggewiesen wurden, waren es 2024 etwa 12.500 - ein Rückgang um knapp 1,5 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen einerseits die hohe Bereitschaft der Betroffenen, Übergriffe zu melden, und andererseits das Vertrauen in die Arbeit der Polizei.

Die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, die speziell für Hochrisikofälle einberufen werden, haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2020 vervielfacht. Damals gab es lediglich 25 solcher Konferenzen, während es 2023 bereits 234 waren. Im Jahr 2024 ging die Zahl auf 193 Konferenzen gering zurück. Dieser Rückgang steht im Zusammenhang mit der geringeren Zahl an Gefährdern und verdeutlicht, dass weniger Hochrisikofälle auftraten.

Tötungsdelikte an Frauen in den Jahren 2023 und 2024

Im gesamten Kalenderjahr 2023 wurden 34 Frauen ermordet, darunter zwei Kinder unter 14 Jahren, die von ihrer Mutter getötet wurden. Im Jahr 2024 gab es 28 Mordopfer, darunter vier Mädchen unter 14 Jahren. Drei dieser Mädchen wurden von ihren Müttern ermordet.

´Gewalt ist oft unsichtbar und passiert im Verborgenen, umso wichtiger ist das öffentliche, sichtbare Auftreten dagegen. Dafür haben wir die letzten Jahre gekämpft. Der Gewaltschutz in Österreich konnte in den letzten fünf Jahren auf eine neue Ebene gehoben werden - so haben wir die Gewaltschutzzentren ausfinanziert und in jedem politischen Bezirk eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle eingesetzt sowie deren Förderungen seit 2019 um insgesamt 153 Prozent angehoben. Um allen Gewaltschutzmaßnahmen ein gemeinsames Dach zu geben, haben wir eine neue Gewaltschutzstrategie entwickelt. Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter aus allen relevanten Organisationen waren eingebunden. Mit dieser Strategie ist nun ein besserer Austausch und eine bessere Gesamtbetrachtung im Gewaltschutz möglich´, bilanziert Frauenministerin Susanne Raab.

Weiterentwicklung des Gewaltschutzes seit 2020

Seit 2020 wurden zahlreiche Maßnahmen im Gewaltschutz gesetzt. Das Annäherungsverbot mit einem erweiterten Schutzradius von 100 Metern bietet nicht nur im Wohnbereich, sondern auch auf Arbeitswegen und bei alltäglichen Besorgungen Schutz. Die verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für weggewiesene Gefährder, die seit September 2021 gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie das automatische Waffenverbot, das seit 2022 im Zusammenhang mit Betretungs- und Annäherungsverboten verhängt wird, sind wichtige Bausteine im Kampf gegen Gewalt. Diese Maßnahmen fanden auch internationale Anerkennung, wie der GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bestätigt.

Ein weiterer Meilenstein ist die Verdopplung der speziell ausgebildeten Präventionskräfte bei der Polizei. Ihre Zahl stieg seit 2020 von 500 auf etwa 1.300 aktuell. Zusätzlich wurden ab dem Sommer 2024 Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Bundesländern eingesetzt, um den Gewaltschutz vor Ort noch effektiver zu gestalten. Im Bundeskriminalamt wurde ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz eingerichtet, das sich auf die Fortbildung von Präventionskräften und die Koordinierung von Gewaltschutzmaßnahmen konzentriert.

´Gewalt ist niemals eine Option, weshalb der Gewaltschutz für uns im Bundeskriminalamt ein zentrales Thema ist. Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb der Behörden sowie die Vernetzung mit Akteuren außerhalb der Polizei setzen wir uns dafür ein, Gewalt umfassend zu bekämpfen´, sagt der Direktor des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer.
Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024

Workshop des Bildungsprojekts Die Polizei und der Holocaust in Wien

25 Polizeibedienstete aller Alters- und Hierarchiestufen aus Deutschland und Österreich nahmen vom 12. bis 15. Jänner 2025 am Workshop des transnationalen Projekts ´Die Polizei und der Holocaust´ in Wien teil.

Der Workshop des Projekts ´Die Polizei und der Holocaust´ fand vom 12. bis 15. Jänner 2025 in Wien statt und fokussierte sich auf die Rolle der Polizei bei der antijüdischen Verfolgung in Österreich. Bei einem Besuch der Israelitischen Kultusgemeinde Wien erhielten die 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland und Österreich einen Einblick in jüdisches Leben der Gegenwart.

Auf Einladung der Abteilung für historische Angelegenheiten begrüßte Sektionschef Mathias Vogl die Gruppe am Dienstagnachmittag im Innenministerium (BMI) in der Herrengasse. Im Gespräch vermittelte er die Wichtigkeit der Auseinandersetzung mit unserer dunklen Vergangenheit: ´Nach dem Krieg wurde in Österreich hauptsächlich der Opfer in den Reihen von Polizei und Gendarmerie gedacht – die eigene Täterschaft blieb lange unaufgearbeitet. Mit dem Forschungsprojekt, der Öffnung der Archive und mit der zusätzlichen Implementierung in die Polizeigrundausbildung haben wir als BMI ein klares Zeichen für eine kritische Auseinandersetzung mit unserer Geschichte und Gegenwart gesetzt.´

Abteilungsleiter Stephan Mlczoch und Eva-Marina Strauß von der Abteilung für historische Angelegenheiten präsentierten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Forschungsergebnisse des Projekts ´Die Polizei in Österreich: Brüche und Kontinuitäten 1938-1945´ und die daraus entstandene Wanderausstellung ´Hitlers Exekutive. Die österreichische Polizei und der Nationalsozialismus´, die nach Ihrem Auftakt im BMI in Wien und der Landespolizeidirektion Burgenland derzeit noch bis 5. März 2025 im Graz Museum besucht werden kann. Nächste Stationen werden das Kärnten Museum in Klagenfurt (13. März bis 4. Mai 2025) und das Salzburg Museum (15. Mai bis 25. Juli 2025) sein.

Das Projekt ´Die Polizei und der Holocaust´ wird aus Mitteln der EU-Kommission gefördert und ist eine Kooperation der NGO what matters gGmbH, des Geschichtsorts Villa ten Hompel aus Münster und des World Jewish Congress. Das Bildungsprojekt unterstützt die Teilnehmenden bei der Entwicklung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins. Dieses Bewusstsein bildet eine Grundlage für Handlungsorientierungen in Gegenwart und Zukunft und trägt zur Stärkung unserer Demokratie und zur Resilienz gegen Antisemitismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bei.



Zugefügt 2025 Januar 15

Workshop des Bildungsprojekts Die Polizei und der Holocaust in Wien

Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Auswahlverfahren der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen für insgesamt 25 Projekte:

2025 rd. 1.571.000 Euro
2026 rd. 652.000 Euro

Gefördert werden künstlerische und kulturelle Projekte aller Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden und im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung bisher nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden konnten. Mit dem Förderprogramm sollen überwiegend Akteure und Träger der sogenannten Freien Szene, aber auch Institutionen unterstützt werden.

Der 14-köpfigen, spartenübergreifenden Fachjury lagen im Auswahlverfahren insgesamt 209 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 19,3 Millionen Euro vor.

Der Jury gehören an: Saskia Saskia Assohoto, Juana Awad, Zuri Maria Daiß, Lizza May David, Ibou Coulibaly Diop, Golschan Ahmad Haschemi, Jörg Heiser, Urs Johnen, Katalin Krasznahorkai, Svealana Kutschke, Nadine Moser, Léna Szirmay-Kalos, Neam Tarek und Katja Vaghi.

Die nächste Ausschreibung wird im Mai 2025 bekanntgegeben. Die Antragsfrist wird voraussichtlich im Juli sein. Seit dem Antragsjahr 2024 wurde die Fördersystematik umgestellt. Es gibt nur noch eine jährliche Antragsfrist auf Fördermittel für die jeweils folgenden Kalenderjahre (ein-/zweijährig). Im Rahmen der nächsten Antragsfrist können Mittel für Projekte im Jahr 2026 und/oder 2027 beantragt werden. Eine weitere Frist für Projekte im Jahr 2025 wird es nicht mehr geben.

Die Kurzbeschreibungen/weitere Details der jeweiligen Projekte sind auf unserer Webseite zu finden.
Die Förderentscheidungen sind dem Anhang zu entnehmen.
Downloads

Pressemitteilung: Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

PDF-Dokument (358.5 kB)
Download

Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

Internationales Junglandwirteforum beim Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) eröffnet

Claudia Müller empfängt junge Landwirtinnen und Landwirte aus fünf Kontinenten

Zur Eröffnung des Internationalen Junglandwirteforums im Rahmen des GFFA hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Claudia Müller, heute junge Landwirtinnen und Landwirte aus 16 Ländern im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) empfangen.

Bei dem Treffen sagte Claudia Müller. ´Damit wir auch in zehn, 20 oder 50 Jahren sichere Ernten einfahren können, brauchen unsere weltweiten Agrar- und Ernährungssysteme ein Update. Sie müssen klimafreundlicher, widerstandsfähiger und damit zukunftssicherer werden. Eine nachhaltige Bioökonomie bietet großes Potenzial, um Lösungen für diese Herausforderungen zu entwickeln. Wie wir die Weichen heute stellen, bestimmt maßgeblich den Kurs, den die Landwirtschaft morgen nehmen wird – und betrifft damit vor allem die nachwachsenden Generationen. Deshalb ist es entscheidend, ihnen eine Stimme zu geben. Mit unserem Internationalen Junglandwirteforum bauen wir Brücken zwischen Generationen und Kontinenten.´

Beim Junglandwirteforum kommen in diesem Jahr junge Landwirtinnen und Landwirte aus Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, Japan, Malawi, Moldau, Namibia, Pakistan, Simbabwe, Südafrika, Uganda, Ukraine, Uruguay und Vietnam zusammen. Die Gruppe wird sich über ihre Erfahrungen austauschen und über die großen Herausforderungen sprechen, die beim diesjährigen GFFA im Fokus stehen: Bioökonomie nachhaltig gestalten. Ihre gemeinsamen Forderungen werden die Junglandwirtinnen und -landwirte auf der Berliner Agrarministerkonferenz vorstellen, zu der am Samstag rund 70 Agrarministerinnen und Agrarminister aus aller Welt sowie Vertreterinnen und Vertreter von mehr als zehn Internationalen Organisationen zusammenkommen.

Weitere Informationen und das gesamte Programm finden Sie auf der GFFA-Website
Hintergrund:

Mit dem Internationalen Junglandwirteforum werden auch dieses Jahr wieder Junglandwirtinnen und Junglandwirte aus aller Welt direkt in die Konferenz einbezogen. Das Forum bietet Landwirtinnen und Landwirten im Alter zwischen 18 und 35 Jahren eine Plattform, um sich über die in ihren Heimatländern gewonnenen Erfahrungen und Herausforderungen zum Leitthema des diesjährigen Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) auszutauschen und diese aktiv in das GFFA einzubringen.
Das GFFA ist die führende internationale Konferenz zu zentralen Zukunftsfragen der weltweiten Land- und Ernährungswirtschaft. Höhepunkt der Veranstaltung ist die Berliner Agrarministerkonferenz am 18. Januar, die unter der Leitung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, stattfinden wird.



Zugefügt 2025 Januar 15

Internationales Junglandwirteforum beim Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) eröffnet

Bundesgerichtshof- Fernabsatzrecht: Nichtzulassungsbeschwerden gegen Entscheidungen mehrerer Berufungsgerichte betreffend die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern

Dem unter anderem für das Kaufrecht zuständigen VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs liegen zahlreiche Nichtzulassungsbeschwerden vor, die namentlich die Frage betreffen, ob Verbraucher, die ein Kraftfahrzeug im Wege des Fernabsatzvertrags erworben haben, ihre auf Abschluss des Kaufvertrags gerichtete Erklärung rechtzeitig widerrufen haben. Eine Vielzahl ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten ist insoweit noch in den Vorinstanzen anhängig.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Die Kläger verlangen in diesen Verfahren - jeweils nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB - die Rückabwicklung ihrer mit der Beklagten geschlossenen Kaufverträge. Sie sind der Ansicht, die Widerrufsfrist sei gemäß § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht angelaufen, weil die von der Beklagten formulierte Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB entspreche. Die Kläger machen insbesondere geltend, dass die Beklagte in der von ihr verfassten Widerrufsbelehrung zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse angegeben habe, nicht jedoch ihre Telefonnummer.

Mit den beim Senat - mittlerweile über 50 - anhängigen Nichtzulassungsbeschwerden verfolgen die jeweiligen Kläger ihr in den Vorinstanzen erfolgloses Klagebegehren weiter.

Der Senat hat die aufgeworfenen Rechtsfragen vorberaten und beabsichtigt, in einem ausgewählten Verfahren (VIII ZR 143/24; Vorinstanz: Kammergericht Berlin) über die Zulässigkeit und Begründetheit der betreffenden Nichtzulassungsbeschwerde am 25. Februar 2025 abschließend zu beraten. Im Anschluss daran wird zeitnah eine weitere Pressemitteilung erfolgen.

Karlsruhe, den 15. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
15.01.2025

Nr. 005/2025




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof- Fernabsatzrecht: Nichtzulassungsbeschwerden gegen Entscheidungen mehrerer Berufungsgerichte betreffend die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern

Bundesgerichtshof- Urteil wegen Mordes auf den "Neuköllner Maientagen" rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 23. Februar 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts stach der Angeklagte mit einem Mittäter dem Opfer, das sich zur Tatzeit keines Angriffs versah und dem sich die Täter lautlos angenähert hatten, auf dem Volksfest insgesamt zehn Mal wuchtig überwiegend in den Oberkörper. Zwei Stiche verletzten das Herz und die Aorta; der 25-jährige Geschädigte starb durch Verbluten auf dem Weg ins Krankenhaus. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten wegen eines verweigerten Handschlags. Bei einem Aufeinandertreffen an einem Kiosk in Neukölln hatte der Geschädigte seinerseits den Angeklagten mit einem Messer am Rücken verletzt. Für diese ´Demütigung´ wollte sich der Angeklagte rächen und nicht erneut als ´Verlierer´ vom Platz gehen. Das Landgericht Berlin I hat die Tat als heimtückisch und die Beweggründe als niedrig bewertet und den Angeklagten daher wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld nach § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG hat es verneint.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin I - Urteil vom 23. Februar 2024 - (509 KLs) 278 Js 303/22 (3/23)

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 211 StGB Mord

(1)…

(2)Mörder ist, wer … aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch …einen Menschen tötet.

§ 105 JGG

(1)Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften … entsprechend an, wenn

1.die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, …



(3)Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.

Karlsruhe, den 15. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 17.12.2024 - 5 StR 582/24 -
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
15.01.2025

Nr. 004/2025

Beschluss vom 17. Dezember 2024 – 5 StR 582/24



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof- Urteil wegen Mordes auf den "Neuköllner Maientagen" rechtskräftig

Finale Daten für 2023: klimaschädliche Emissionen sanken um zehn Prozent

Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,3 Prozent weniger Treibhausgase als 2022. Dies zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) am 15. Januar 2025 an die Europäische Kommission übermittelt hat. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 672 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – insgesamt 77 Millionen Tonnen weniger als 2022. Das ist der stärkste Rückgang der Treibhausgasemissionen seit 1990. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Neue Erkenntnisse aus der aktuellen Bundeswaldinventur zeigen zudem für die vergangenen Jahre erheblich höhere Emissionen im Landnutzungssektor. Die offizielle Schätzung der Emissionen für das Jahr 2024 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2025 vorstellen.
⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner sagt: „Die Emissionsdaten für 2023 belegen, dass sich unsere Klimaschutzanstrengungen, insbesondere im Energiesektor, auszahlen. Leider geht ein Teil der eingesparten Emissionen auf die jüngste Krise unserer Wirtschaft zurück. Was wir jetzt brauchen, ist eine Modernisierung der deutschen Wirtschaft zu mehr Effizienz und mehr ⁠Klimaschutz⁠. Dass der Wald von einer Kohlenstoffsenke zu einer Emissionsquelle geworden ist, ist besorgniserregend. Hier müssen wir dringend umsteuern.“
Emissionen nach Sektoren

Den stärksten Rückgang verzeichnet der Sektor Energiewirtschaft. Hier sind die Treibhausgasemissionen 2023 aufgrund eines verminderten Einsatzes fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme um rund 54,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bzw. 21,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohlen sowie Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wechsel von einem Stromexport- zu einem Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren Energieeinsparungen in Folge höherer Verbraucherpreise sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten.

In der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge, auf nunmehr rund 153 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Dies entspricht einem Rückgang von mehr als elf Millionen Tonnen oder sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch hier wird der Rückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends waren die negative konjunkturelle Entwicklung sowie gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten.

Im Gebäudesektor gingen die Emissionen um 7,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf rund 103 Millionen Tonnen (minus 6,9 Prozent) zurück. Wesentliche Treiber waren hier wiederum Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 sowie noch vergleichsweise hohe Verbraucherpreise. Auch der 2023 noch hohe Zubau an Wärmepumpen wirkte sich hier positiv aus, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden.

Mit einem Rückgang um 2,5 Millionen Tonnen wurden 2023 im Verkehr rund 145 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – und damit rund 1,7 Prozent weniger als im Vorjahr – ausgestoßen. Der Rückgang ist maßgeblich durch einen geringeren Dieselverbrauch durch schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr begründet.

In der Landwirtschaft wiederum sanken die Treibhausgasemissionen um etwa 0,9 Millionen Tonnen auf 63 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Die Abnahme resultiert in erster Linie aus Reduktionen der Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden und der Düngeranwendung.

In die Berechnung der Emissionen aus ⁠Landnutzung⁠, ⁠Landnutzungsänderung⁠ und Forstwirtschaft (⁠LULUCF⁠) gingen erstmalig die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur ein. Die im Inventurzeitraum 2018 bis 2022 gelegenen Dürrejahre ab 2018 haben zu einem großflächigen Absterben von produktiven, aber gegen den ⁠Klimawandel⁠ nicht widerstandsfähigen Fichtenmonokulturen geführt. Deshalb konnte der Wald in diesem Zeitraum die Emissionen aus anderen Quellen, wie trockengelegten Moorböden, anders als vor der ⁠Dürre⁠, nicht mehr überwiegend kompensieren und war sogar selbst eine CO2-Quelle.
Emissionen nach Treibhausgasen

Mit 88,4 Prozent dominiert auch 2023 Kohlendioxid (CO2) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH4) mit 6,7 Prozent und Lachgas (N2O) mit knapp 3,6 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 43,7 Prozent, Methan um 66,3 Prozent und Lachgas um 53,9 Prozent.

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,4 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 41,4 Prozent gesunken.
Weitere Informationen:

Die in diesem Text aufgeführten Kategorien entsprechen der Systematik des Klimaschutzgesetzes und nicht der Systematik für die internationale Klimaberichterstattung. Die Gesamtemissionen sind identisch.

Gemäß den internationalen Berichterstattungsregeln für Treibhausgasemissionen wird immer die gesamte Zeitreihe seit 1990 neu berechnet. Dadurch kommt es zu Abweichungen bei den Angaben gegenüber der Berichterstattung vorhergehender Jahre.

Eine detailliertere Analyse zu ausgewählten kurz- und langfristigen Treibern der verbrennungsbedingten Emissionen findet sich hier.

Die Änderungen von minus 1,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten gegenüber den gemäß Klimaschutzgesetz für 2023 prognostizierten Emissionsdaten (siehe Pressemitteilung 11/2024 vom 15. März 2024) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück.

Die Änderungen von plus 64,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten gegenüber der letzten Berichterstattung nach Klimaschutzgesetz im LULUCF-Sektor sind Folge neuer Daten der Bundeswaldinventur, aber auch der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft und des Moorbodenmonitorings. Näheres erläuterte das Thünen-Institut.
Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2010 bis 2023
Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland 2010-2023



Zugefügt 2025 Januar 15

Finale Daten für 2023: klimaschädliche Emissionen sanken um zehn Prozent

Polizei Berlin - Diebstahlsversuch mit Abschleppwagen – Festnahme- Neukölln

Gestern Abend nahmen Einsatzkräfte zwei Männer in Neukölln vorläufig fest, die offenbar mit einem Abschleppwagen ein Auto stehlen wollten. Gegen 19.40 Uhr riefen aufmerksame Mitarbeitende des Ordnungsamts die Polizei in die Teupitzer Straße. Dort hatten sie zuvor beobachtet, dass ein 20-Jähriger und ein 22-Jähriger mit einem Abschleppwagen neben einen geparkten Renault gefahren waren. Einer der Männer sei daraufhin ausgestiegen, habe sich zuerst an einer Tür des Renault und dann im Fahrzeuginneren zu schaffen gemacht. Anschließend sei er zum Abschleppwagen zurückgekehrt. Dann habe es am vorderen Radkasten des Renault Funkenschlag gegeben. Die Ordnungsamtskräfte riefen eine weitere Ordnungsamtsstreife, baten die beiden Männer aus dem Abschleppwagen zur Kontrolle ihrer Dokumente aus dem Fahrzeug und hielten sie bis zum Eintreffen ebenfalls alarmierter Polizeikräfte fest. Diese nahmen den 20- und 22-Jährigen fest. Erste Ermittlungen ergaben, dass der Bremsschlauch und eine Antriebswelle des Renault durchtrennt und an dem Fahrzeug eine Abschleppöse angebracht worden waren. Außerdem fanden die Einsatzkräfte Trennschleifer und weiteres Werkzeug in dem Abschleppfahrzeug und beschlagnahmten alles. Die beiden Männer wurden in einen Polizeigewahrsam gebracht, dort erkennungsdienstlich behandelt und von dort an die ermittlungsführende Kriminalpolizei der Direktion 5 (City) übergeben. Die Ermittlungen dauern an.



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin - Diebstahlsversuch mit Abschleppwagen – Festnahme- Neukölln

Der Regierende BürgermeisterSenatskanzlei Wegner zur Eröffnung der Grünen Woche 2025

Wegner zur Eröffnung der Grünen Woche 2025

Pressemitteilung vom 15.01.2025

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, erklärt zum Start der diesjährigen Grünen Woche:

„Die Grüne Woche in Berlin ist Tradition und Zukunft – und das seit fast hundert Jahren. Als internationale Leitmesse für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau ist die Grüne Woche auch immer ein wichtiger Gradmesser für wirtschaftliche und politische Entwicklungen. In diesem Jahr müssen wir uns leider auch mit der Maul- und Klauenseuche auseinandersetzen, in der Region greifen derzeit alle Schutzmaßnahmen. Für das sehr gute Krisenmanagement danke ich allen Beteiligten in Berlin, Brandenburg und dem Bund. Auf der Grünen Woche stehen aber auch wieder die Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung und gesunde Ernährung im Mittelpunkt, wir stellen dort erneut unsere Berliner Ernährungsstrategie vor. Ich begrüße herzlich unsere Aussteller und Gäste aus aller Welt und wünsche allen eine erfolgreiche Grüne Woche.“

Der Regierende Bürgermeister hält am 16. Januar 2025 um 18.00 Uhr eine Rede auf der Eröffnungsveranstaltung der Grünen Woche (Wort-Bild-Termin; CityCube, Messedamm 26, 14055 Berlin). Am 17. Januar 2025 nimmt Wegner um 8.00 Uhr gemeinsam mit dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, am Eröffnungsrundgang über die Grüne Woche teil (Treffpunkt Halle 24, Berliner Messegelände, Messedamm 22, 14055 Berlin), Pressestatements sind geplant.

Hinweis für die Medien: Erforderlich für die Teilnahme ist eine Akkreditierung für die Grüne Woche. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Akkreditierung – Grüne Woche (gruenewoche.de).
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei




Zugefügt 2025 Januar 15

Der Regierende BürgermeisterSenatskanzlei Wegner zur Eröffnung der Grünen Woche 2025

EU-Kommission will Cybersicherheit im Gesundheitswesen stärken

Die Europäische Kommission hat einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern vorgelegt. Ziel ist es, deren Fähigkeiten bei der Bedrohungserkennung, Vorsorge und Reaktion zu verbessern und so ein sichereres Umfeld für Patientinnen und Patienten und Beschäftigte im Gesundheitswesen zu schaffen. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission zuständig für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Das Gesundheitswesen hat durch die digitale Transformation unglaubliche Fortschritte gemacht, und die Menschen profitieren so von einer besseren Gesundheitsversorgung. Leider sind Gesundheitssysteme aber auch Cybersicherheitsvorfällen und -bedrohungen ausgesetzt. Aus diesem Grund starten wir einen Aktionsplan, um sicherzustellen, dass Gesundheitssysteme, Institutionen und vernetzte Medizinprodukte widerstandsfähig sind.“

Oliver Várhelyi, EU-Kommissar für Gesundheit und Tierwohl, fügte hinzu: „Digitale Technologien und datengesteuerte Lösungen haben beispiellose Möglichkeiten im Gesundheitswesen eröffnet. Sie ermöglichen Präzisionsmedizin, Patientenüberwachung in Echtzeit und eine nahtlose Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern über Grenzen hinweg. Doch die Digitalisierung ist nur so stark wie das Vertrauen, das sie bei Cyberangriffen weckt und widerstandsfähig macht. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre sensibelsten Informationen sicher sind. Angehörige der Gesundheitsberufe müssen Vertrauen in die Systeme haben, die sie täglich nutzen, um Leben zu retten. Der heutige Aktionsplan ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung dieses Vertrauens und zur Sicherung eines widerstandsfähigeren Gesundheitsökosystems für die Zukunft.“

Cyberangriffe können medizinische Verfahren verzögern, Blockaden in Notaufnahmen verursachen und lebenswichtige Dienste stören, die in schweren Fällen direkte Auswirkungen auf das Leben der Europäer haben könnten. Die Mitgliedstaaten meldeten im Jahr 2023 309 schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle, von denen der Gesundheitssektor betroffen war – mehr als in jedem anderen kritischen Sektor.

Zentrum zur Unterstützung der Cybersicherheit bei der ENISA

In dem Aktionsplan wird unter anderem vorgeschlagen, dass die ENISA, die EU-Agentur für Cybersicherheit, ein gesamteuropäisches Zentrum zur Unterstützung der Cybersicherheit für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister einrichtet, das ihnen maßgeschneiderte Leitlinien, Instrumente, Dienste und Schulungen zur Verfügung stellt. Die Initiative baut auf dem umfassenderen EU-Rahmen zur Stärkung der Cybersicherheit in kritischen Infrastrukturen auf und ist die erste sektorspezifische Initiative, mit der das gesamte Spektrum der EU-Cybersicherheitsmaßnahmen umgesetzt wird.

Vier Prioritäten

Der Aktionsplan konzentriert sich auf vier Prioritäten:

Verstärkte Prävention. Der Plan trägt dazu bei, die Kapazitäten des Gesundheitssektors zur Prävention von Cybersicherheitsvorfällen durch verbesserte Vorsorgemaßnahmen wie Leitlinien zur Umsetzung kritischer Cybersicherheitspraktiken aufzubauen. Zweitens können die Mitgliedstaaten auch Cybersicherheitsgutscheine einführen, um Kleinstkrankenhäusern, kleinen und mittleren Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern finanzielle Unterstützung zu gewähren. Schließlich wird die EU auch Cybersicherheits-Lernressourcen für Angehörige der Gesundheitsberufe entwickeln.
Bessere Erkennung und Identifizierung von Bedrohungen. Das Zentrum zur Unterstützung der Cybersicherheit für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister wird bis 2026 einen EU-weiten Frühwarndienst entwickeln, der nahezu in Echtzeit Warnungen vor potenziellen Cyberbedrohungen liefert.
Reaktion auf Cyberangriffe zur Minimierung der Auswirkungen. Der Plan sieht einen Krisenreaktionsdienst für den Gesundheitssektor im Rahmen der EU-Cybersicherheitsreserve vor. Die Reserve wurde im Cyber Solidarity Act eingerichtet und bietet Incident-Response-Dienste von vertrauenswürdigen privaten Dienstleistern an. Im Rahmen des Plans können nationale Cybersicherheitsübungen zusammen mit der Entwicklung von Playbooks durchgeführt werden, um Gesundheitsorganisationen bei der Reaktion auf bestimmte Cybersicherheitsbedrohungen, einschließlich Ransomware, zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Meldung von Lösegeldzahlungen von Einrichtungen zu verlangen, um ihnen die benötigte Unterstützung zu bieten und Folgemaßnahmen durch die Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen.
Abschreckung: Schutz der europäischen Gesundheitssysteme, indem Cyberbedrohungsakteure davon abgehalten werden, sie anzugreifen. Dazu gehört auch die Nutzung des Instrumentariums für Cyberdiplomatie, einer gemeinsamen diplomatischen Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten.

Der Aktionsplan wird Hand in Hand mit den Gesundheitsdienstleistern, den Mitgliedstaaten und der Cybersicherheitsgemeinschaft umgesetzt. Um die wirkungsvollsten Maßnahmen weiter zu verfeinern, damit Patienten und Gesundheitsdienstleister davon profitieren können, wird die Kommission in Kürze eine öffentliche Konsultation zu diesem Plan einleiten, die allen Bürgern und Interessenträgern offen steht.

Nächste Schritte

Der Aktionsplan ist der Beginn eines Prozesses zur Verbesserung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen. Spezifische Maßnahmen werden in den Jahren 2025 und 2026 schrittweise eingeführt. Die Ergebnisse der Konsultation werden bis Ende des Jahres in weitere Empfehlungen einfließen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Aktionsplan zur Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern

Fragen und Antworten

Factsheet

Pressekontakte: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 16

EU-Kommission will Cybersicherheit im Gesundheitswesen stärken

Entwicklungsministerin Schulze in Damaskus Neue Partnerschaften zwischen deutschen und syrischen Krankenhäusern

Entwicklungsministerin Svenja Schulze ist heute in die syrische Hauptstadt Damaskus gereist. In Gesprächen mit der Übergangsregierung sowie internationalen und lokalen Hilfsorganisationen will Schulze ausloten, wie Deutschland zur Entwicklung eines friedlichen und stabilen Syriens nach dem Sturz des brutalen Assad-Regimes beitragen kann. Einen Baustein kündigte Ministerin Schulze heute bereits an: Es soll neue Partnerschaften zwischen deutschen und syrischen Krankenhäusern geben. Denn in Deutschland arbeiten tausende Ärztinnen und Ärzte aus Syrien, die sich für den Wiederaufbau ihrer alten Heimat engagieren wollen. Einer von ihnen begleitet Ministerin Schulze heute als Teil ihrer Delegation. Neben einem Treffen mit Vertreterinnen der syrischen Zivilgesellschaft sind mehrere Projektbesuche geplant: in einem Krankenhaus, einer Schule und in einem stark zerstörten Stadtviertel von Damaskus.



Bundesministerin Svenja Schulze: „Nach mehr als 50 Jahren Diktatur und 14 Jahren Bürgerkrieg hat Syrien jetzt die Chance auf eine friedliche und stabile Entwicklung. Ob diese Entwicklung gelingt, ist eine offene Frage. Aber es wäre falsch, in diesem historischen Zeitfenster nicht alles dafür zu tun, Syrien bei einem friedlichen Neuanfang zu unterstützen. Dieser Neuanfang wird nur gelingen, wenn die Menschen in Syrien sich ernähren können, Kinder in die Schule gehen und es Gesundheitsversorgung gibt. Deutschland kann viel beitragen zu einem gesellschaftlichen Neuanfang Syriens: Denn wir fangen nicht bei null an, sondern haben bereits etablierte Kontakte zu Hilfsorganisationen vor Ort, auf denen wir aufbauen können. Dazu kommt der enorme Erfahrungsschatz der Syrerinnen und Syrer in Deutschland, die sich für den Wiederaufbau ihrer alten Heimat einsetzen wollen.“


Die vom BMZ finanzierten sogenannten Klinikpartnerschaften verbinden derzeit Krankenhäuser in Deutschland mit Krankenhäusern in 52 Partnerländern. Dieses Programm soll nun um neue Kooperationen zwischen deutschen und syrischen Gesundheitseinrichtungen erweitert werden. Dabei geht es um den Austausch von Wissen und Erfahrung. So können Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland nach Syrien reisen, um dort medizinische Trainings durchzuführen oder mit lokalen Kolleg*innen den Einsatz von neuen Geräten zu trainieren. Auch Fortbildungen syrischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind möglich, sowohl zu medizinischen als auch zu organisatorischen Fragen. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass dadurch Verbindungen entstehen, die lange über das Programm hinaus für beide Seiten im ärztlichen Alltag hilfreich sind.


Die Herausforderungen im traditionell eigentlich sehr starken syrischen Gesundheitssektor sind enorm: Zur Zeit des Assad-Regimes wurden viele Krankenhäuser in den Rebellengebieten gezielt bombardiert, um die Gesundheitsversorgung der Menschen zu zerstören. Mehr als ein Drittel der Krankenhäuser ist nicht mehr funktionstüchtig. Dazu kommt: Mehr als die Hälfte des Gesundheitspersonals ist aus dem Land geflohen, so dass für den Betrieb der verbleibenden Krankenhäuser ausgebildetes Personal fehlt. Hier könnten die neuen Klinikpartnerschaften mit Fortbildungen und auch Geräten helfen.

In Deutschland arbeiten rund 5.800 Ärztinnen und Ärzte mit syrischem Pass, viele weitere sind inzwischen eingebürgert. Dazu kommen mehr als 2.000 Pflegekräfte. Viele von ihnen haben sich beim BMZ gemeldet, weil sie helfen wollen. Einer von ihnen, ein in Aleppo geborener Augenarzt aus Dortmund, wird heute gemeinsam mit Ministerin Schulze erste Kooperationsmöglichkeiten ausloten. Das Entwicklungsministerium wird zudem am 12. Februar 2025 eine Auftakt-Konferenz in Berlin veranstalten, bei der Ärztinnen und Ärzte, Vertreter*innen von Krankenhäusern und Hilfsorganisationen Ideen für neue deutsch-syrische Klinikpartnerschaften zusammenzutragen. Welche medizinischen Themen dann gemeinsam bearbeitet werden, hängt zum einen von den Bedarfen in Syrien und zum anderen von den Kompetenzen und Angeboten der Partner in Deutschland ab. Klar ist, dass möglichst alle syrischen Regionen, Männer und Frauen sowie alle Bevölkerungsgruppen einbezogen werden.
Bundesministerin Svenja Schulze: „Ich verstehe, dass die neuen syrischen Machthaber die geflohenen Fachkräfte möglichst zurückgewinnen wollen. Aber auch Deutschland hat ein Interesse, diese Menschen zu halten, auf die wir gerade in unserem Gesundheitssystem angewiesen sind. Entscheidend ist letztlich, was die Fachkräfte selber für ihr Leben wollen. In meinen Gesprächen mit der syrischen Diaspora in Deutschland spüre ich eine große Motivation, sich für den gesellschaftlichen Neuanfang in Syrien zu engagieren. Viele Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland arbeiten, haben den Wunsch, die Menschen in Syrien zu unterstützen. Wir wollen mit dem Aufbau der deutsch-syrischen Klinikpartnerschaften ermöglichen, dass beides geht: sich von Deutschland aus für Syrien engagieren.“

Das Entwicklungsministerium unterstützt nach dem Sturz des Assad-Regimes die Stabilisierung Syriens und den gesellschaftlichen Neuanfang des Landes. Die unmittelbaren Schwerpunkte liegen dabei auf dem Zugang zu Bildung, Gesundheit, Einkommen für die notleidende syrische Bevölkerung, der Wahrung von Land- und Eigentumsrechten und der Stärkung der syrischen Zivilgesellschaft. Die Projekte werden nicht mit den syrischen Machthabern, sondern ausschließlich über UN-Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen umgesetzt.




Zugefügt 2025 Januar 15

Entwicklungsministerin Schulze in Damaskus Neue Partnerschaften zwischen deutschen und syrischen Krankenhäusern

Asylzahlen Gesamtjahr und Dezember 2024

Im Jahr 2024 haben insgesamt 250.945 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 229.751 Erst- und 21.194 Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (329.120 Erstanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 30,2 Prozent. 21.270 der Erstanträge im Jahr 2024 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Asylantragstellungen im Jahr 2024

Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten

(nach Erstanträgen)
insgesamt Erstanträge Folgeanträge
1. Syrien 79.433 76.765 2.668
2. Afghanistan 36.156 34.149 2.007
3. Türkei 31.056 29.177 1.879
4. Irak 9.046 7.839 1.207
5. Somalia 7.354 6.953 401
6. Iran 5.817 5.230 587
7. Ungeklärt 4.998 4.737 261
8. Russische Föderation 5.625 4.698 927
9. Kolumbien 3.909 3.839 70
10. Eritrea 3.235 3.132 103
alle Staatsangehörigkeiten insgesamt 250.945 229.751 21.194

Im selben Zeitraum hat das Bundesamt über 301.350 Erst- und Folgeanträge entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 44,4 Prozent. Abgelehnt wurden die Anträge von 91.940 Personen, 75.700 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 8,7 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 4,7 Monate.
Hinweis

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01.01.2023 wurden unionsrechtliche Vorgaben zu Verfahrensfristen im Asylverfahren umgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensdauer ist nunmehr der Zeitpunkt, zu dem Deutschland für das Verfahren zuständig wurde. Ein Vergleich mit Berechnungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgten, ist daher nur bedingt möglich.

Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende Dezember 2024 bei 212.656.
Asylanträge und Asylentscheidungen im aktuellen Monat

Im Dezember wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 13.716 Asylanträge gestellt, davon 12.178 Erstanträge und 1.538 Folgeanträge. Im Vergleich zum Vormonat sank die Anzahl der Asylerstanträge um 24,5 Prozent.

Insgesamt hat das Bundesamt im Dezember über die Asylanträge von 21.441 Personen (Vormonat: 29.103; Vorjahresmonat: 21.325) entschieden.
Hauptstaatsangehörigkeiten im Dezember 2024 Oktober 2024 November 2024 Dezember 2024
Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.
Asylerstanträge insgesamt 19.785 16.127 12.178
1. Syrien, Arab. Republik 7.543 5.700 4.080
2. Afghanistan 2.320 1.955 1.537
3. Türkei 2.726 1.840 1.216
4. Russische Föderation 443 353 392
5. Irak 422 405 349
6. Kolumbien 300 520 325
7. Somalia 532 447 322
8. Iran, Islam. Republik 452 335 273
9. Venezuela 228 337 267
10. Ungeklärt 283 241 219

Weitere Einzelheiten können Sie den Aktuellen Zahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.



Zugefügt 2025 Januar 15

Asylzahlen Gesamtjahr und Dezember 2024

Was ist die NATO?


1 Mitgliedsstaaten
NATO-Mitglieder

Die wichtigsten Akteure der Nordatlantikvertrags-Organisation sind die Mitgliedsstaaten selbst.

Aktuell gibt es
32
Mitglieder

Alphabetisch sortieren oder Nach Datum sortieren

Albanien (2009)
Belgien (1949)
Bulgarien (2004)
Dänemark (1949)
Deutschland (1955)
Estland (2004)
FINNLAND (2023)
Frankreich (1949)
Griechenland (1952)
Island (1949)
Italien (1949)

Kanada (1949)
Kroatien (2009)
Lettland (2004)
Litauen (2004)
Luxemburg (1949)
Montenegro (2017)
Niederlande (1949)
Nordmazedonien (2020)
Norwegen (1949)
Polen (1999)

Portugal (1949)
Rumänien (2004)
SCHWEDEN (2024)
Slowakei (2004)
Slowenien (2004)
Spanien (1982)
TSCHECHIEN (1999)
Türkei (1952)
Ungarn (1999)
Vereinigte Staaten (1949)
Vereinigtes Königreich (1949)

NATO-Erweiterung

Die NATO-Mitgliedschaft ist offen für „jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen.“

&nsbp;
&nsbp;
Bild eines NATO-Treffens
2 Grundlegendes

2.1Eine politische und militärische Allianz
2.2Kollektive Selbstverteidigung
2.3Die Transatlantische Verbindung
2.4Das strategische Konzept 2022

<
>
2.1 Eine politische und militärische Allianz

Sicherheit in unserem alltäglichen Leben ist wesentlich für unser Wohlbefinden. Zweck der NATO ist es, mit politischen und militärischen Mitteln die Freiheit und Sicherheit ihrer Mitglieder zu garantieren.

POLITISCH — Die NATO fördert demokratische Werte und ermöglicht ihren Mitgliedern, sich in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen zu beratschlagen und zu kooperieren, um Probleme zu lösen, Vertrauen zu schaffen und langfristig Konflikte zu vermeiden.

MILITÄRISCH — Die NATO engagiert sich für die friedliche Lösung von Konflikten. Doch wenn diplomatische Anstrengungen scheitern, hat sie die militärische Macht, Operationen des Krisenmanagements durchzuführen. Diese erfolgen im Rahmen der Beistandsklausel im Gründungsvertrag der NATO – Artikel 5 des Washingtoner Vertrags – oder mit einem Mandat der Vereinten Nationen, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen.
2.2 Kollektive Selbstverteidigung

Die NATO ist dem Prinzip verpflichtet, dass ein Angriff gegen eines oder mehrere ihrer Mitglieder einen Angriff gegen alle darstellt. Dies ist das Prinzip der kollektiven Selbstverteidigung, das in Artikel 5 des Washingtoner Vertrags niedergelegt ist.

Bislang wurde Artikel 5 nur einmal angewendet – als Antwort auf die Terroranschläge des 11. September 2001 in den USA.
2.3 Die Transatlantische Verbindung

Die NATO ist eine Allianz von europäischen und nordamerikanischen Ländern. Sie verbindet auf einzigartige Weise diese beiden Kontinente und ermöglicht es ihnen, sich in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen zu beratschlagen und zusammenzuarbeiten sowie gemeinsam multinationale Krisenmanagementoperationen durchzuführen.
2.4 Das strategische Konzept 2022

Strategische Konzepte halten die Kernaufgaben und -grundsätze der Allianz, ihre Werte und die Entwicklung des Sicherheitsumfelds sowie die strategischen Ziele der Allianz für die nächsten 10 Jahre fest. Das Strategische Konzept 2022 bestätigt erneut, dass der Hauptzweck der NATO darin besteht, die kollektive Verteidigung ihrer Mitglieder auf Basis der 360°-Methode sicherzustellen. Dabei skizziert es die drei Kernaufgaben – Abschreckung und Verteidigung, Krisenprävention und -management und Kooperative Sicherheit.


3 Aktivitäten

3.1Beschlüsse und Beratungen
3.2Operationen und Einsätze
3.3Partnerschaften
3.4Entwicklung von Mittel zur Reaktion auf Bedrohungen

<
>
3.1 Beschlüsse und Beratungen

Täglich beratschlagen sich die Mitglieder und treffen Entscheidungen zu Sicherheitsfragen auf allen Ebenen und auf zahlreichen Gebieten.

Ein „NATO-Beschluss“ ist der Ausdruck des kollektiven Willens aller 32 Mitgliedsstaaten, da alle Entscheidungen konsensbasiert getroffen werden.

Hunderte Beamte sowie zivile und militärische Experten kommen jeden Tag ins NATO-Hauptquartier, tauschen Informationen aus, teilen Ideen und helfen nötigenfalls dabei, in Zusammenarbeit mit nationalen Vertretungen und den Mitarbeitern des NATO-Hauptquartiers Beschlüsse vorzubereiten.
3.2 Operationen und Einsätze

Kosovo
Sicherung des Mittelmeers
Unterstützung der Afrikanischen Union

Die NATO übernimmt eine aktive Rolle in zahlreichen Operationen und Einsätzen des Krisenmanagements, einschließlich ziviler Notfalleinsätze.

Die Krisenmanagementoperationen der NATO werden nach Artikel 5 des Washingtoner Vertrags oder mit einem Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt.

Bild von Operationen und Einsätzen 1
Bild von Operationen und Einsätzen 2
Bild von Operationen und Einsätzen 3

3.3 Partnerschaften

Die NATO arbeitet mit zahlreichen Nicht-Mitgliedsstaaten in den verschiedensten politischen und sicherheitsrelevanten Fragen zusammen. Diese Staaten streben einen Dialog und eine praktische Zusammenarbeit mit der NATO an und viele von ihnen tragen zu NATO-geführten Operationen und Einsätzen bei. Die NATO kooperiert überdies mit einem breiten Netzwerk von internationalen Organisationen.

Partnerstaaten verfügen nicht über dieselbe Entscheidungsbefugnis wie Mitgliedsstaaten.
Erfahren Sie mehr
über die Partnerschaften der NATO
3.4 Entwicklung von Mitteln zur Reaktion auf Bedrohungen

Die NATO erneuert sich beständig und passt sich an, um sicherzustellen, dass ihre Politik, Ressourcen und Strukturen aktuellen und zukünftigen Bedrohungen gerecht werden und die kollektive Selbstverteidigung ihrer Mitglieder gewährleisten können.


4 Wichtige Ereignisse

1949
1989
1991
1995
2001
2003
2022


Weiter zum Modul Die Geschichte der NATO
5 Arbeitsstrukturen
Mitgliedsstaaten
NATO-Vertretungen

Nukleare Planungsgruppe
Nord-
atlantikrat
Nachgeordnete Einrichtungen

Agenturen
General-
sekretär

Internationale Mitarbeiter
Militärische Vertreter

Militär-
ausschuss

Internationaler Militärstab

Alliiertes
Kommando
Operationsführung
Alliiertes
Kommando
für Fragen der Umgestaltung


Integrierte militärische Kommandostruktur
Organigramm ansehen



Zugefügt 2025 Januar 15

Was ist die NATO?

Seit 30 Jahren in guten Händen: Minister Reul ehrt das psychosoziale Unterstützungsteam der Polizei Nordrhein-Westfalen

Polizeieinsätze können körperlich wie psychisch sehr belastend sein. Polizistinnen und Polizisten haben deswegen die Möglichkeit, sich bei dem psychosozialen Unterstützungsteam (PSU-Team) der Polizei Nordrhein-Westfalen Hilfe zu holen. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens hat Minister Herbert Reul am Mittwoch, den 15. Januar 2025, im Rahmen eines Festakts im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen die Mitglieder des Teams geehrt.

Minister Reul: „Hinter jeder Uniform, hinter jeder K-Marke, stehen Menschen mit Gefühlen, Sorgen und Grenzen – physischen und psychischen. Es gibt immer Einsätze, die seelische Spuren hinterlassen. Dabei ist Unterstützung anzunehmen, kein Zeichen von Schwäche, sondern bedeutet Verantwortungsbewusstsein und Professionalität. Denn nur wer selbst gesund ist, kann anderen helfen. Ich bin froh, dass es das PSU-Team der Polizei Nordrhein-Westfalen gibt. Wenn das Erlebte unerträglich ist, steht das Team an der Seite seiner Kolleginnen und Kollegen - nun schon seit 30 Jahren. Dafür bin ich sehr dankbar.“

Im Jahr 1994 wurde in der nordrhein-westfälischen Polizei das PSU-Team eingesetzt - bundesweit erstmalig wurde so die Betreuung der Einsatzkräfte organisiert. Damals bestand das Team aus einem Polizeiseelsorger und einem Polizisten. Seitdem ist es deutlich gewachsen. Aktuell stehen 13 Polizistinnen und Polizisten sowie fünf Polizeiärzte rund um die Uhr auf Abruf für ihre Kolleginnen und Kollegen bereit. Alle PSU-Mitglieder kommen aus der eigenen Organisation, verfügen über die gleiche Fortbildung und sind für die Betreuung nach belastenden Einsätzen nach dem SbE/CISM-Standard (Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen/Critical Incident Stress Management) zertifiziert. In den vergangene 30 Jahren hat das PSU-Team Polizei NRW zahlreiche Polizistinnen und Polizisten betreut. Im Jahr 2023 waren es allein rund 130 Betreuungseinsätze.

Dabei ist die Aufgabe des PSU-Teams die individuelle psychosoziale Betreuung von Polizistinnen und Polizisten während oder nach belastenden Einsätzen. Persönliche Erfahrungen und eigene Grenzen spielen bei der Bewertung der Belastungssituation eine große Rolle. Etwa nach schweren Unfällen, Schusswaffengebräuchen oder Suizid kann eine Betreuung der Einsatzkräfte von Nöten sein. Die Polizistinnen und Polizisten entscheiden selbst, ob und wie viel Betreuung sie möchten und brauchen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Seit 30 Jahren in guten Händen: Minister Reul ehrt das psychosoziale Unterstützungsteam der Polizei Nordrhein-Westfalen

Warnung vor Betrugsversuchen im Namen des BZSt

Warnung vor Betrugs-E-Mails

Seit einiger Zeit versuchen Betrüger über verschiedene E-Mail-Adressen, wie beispielsweise ´noreply@bzst.info´ oder ´noreply@bzst.de´ an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.

Sie versenden E-Mails mit Titeln wie ´Benachrichtigung der Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)´ im Namen des BZSt Online Portals und behaupten, dass das Bundeszentralamt für Steuern einen Bescheid unter beigefügte Links an den Betroffenen erlassen hat. Sie fügen falsche Informationen wie Kennungsnummern bei, um diese glaubwürdig erscheinen zu lassen.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren.

Um aktuelle Betrugsmails besser erkennen zu können, finden Sie hier Beispiele der gemeldeten Betrugsmails. Die personenbezogenen Daten wurden aus den Mails entfernt und durch die fiktive E-Mail-Adresse ´max@mustermann.de´ ersetzt. Diese E-Mails stammen nicht vom Bundeszentralamt für Steuern.

Betrugs-E-Mail im Namen des BZSt

Betrugs-E-Mail im Namen des BZSt

Betrugs-Mail Geldwäsche

Betrugsmail: Kontaktdaten abgelaufen

Betrugs-E-Mails erkennen

Betrugs-E-Mails erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:

Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Warnung vor Betrugsschreiben

Vermehrt erreichen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch Hinweise über betrügerische Postschreiben, in welchen die Adressaten aufgefordert werden, eine Selbstauskunft abzugeben. Der äußeren Erscheinung her erscheinen diese Briefe für einen außenstehenden Betrachter vom BZSt verfasst worden zu sein. Die Bürger werden aufgefordert, eine Selbstauskunft über ein Onlineformular der Internetseite ´bzst.de-einkommen.info´ (Achtung nicht öffnen!!!) abzugeben. Diese Verpflichtung ergäbe sich aus § 5 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) und § 5 Abs. 1 Nr. 5b des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG). Zudem wird den Betroffenen eine Frist zur Einreichung der Selbstauskunft aufgelegt und mit strafrechtlichen Folgen bei deren Nichteinhaltung angedroht.

Hierbei handelt es sich um keine Bescheide des Bundeszentralamts für Steuern!

Antworten Sie nicht auf die erhaltenden Schreiben und geben Sie keine Selbstauskunft ab!

Sollten Sie dennoch bereits Informationen aufgrund dieses Anschreibens offenbart haben, empfehlen wir Ihnen schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Finanzinstitut (Bank/Versicherung) aufzunehmen und dieses über den Sachverhalt zu informieren.

Phishingversuch Selbstauskunft Scan

Bitte nehmen Sie auch die weiteren allgemeinen Hinweise zur Kenntnis:

Zur Erfüllung Ihrer rechtlichen Melde- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den Regelungen des FATCA-Abkommens oder auch anderen Verfahren des internationalen Informationsaustauschs, bspw. dem gemeinsamen Meldestandard (CRS), sind deutsche Finanzinstitute (im Regelfall Banken und Versicherungen) dazu angehalten, sogenannte Selbstauskünfte bei Ihren Kunden einzuholen, um mögliche meldepflichtige Konten zu identifizieren oder auch gegebenenfalls für eine Meldung auszuschließen.

Mit der Einholung einer solchen Selbstauskunft möchte das Finanzinstitut Ihre steuerliche Ansässigkeit bestimmen. Diese richtet sich nach den nationalen Bestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht des jeweiligen Staates und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen. Anhaltspunkte für eine steuerliche Ansässigkeit sind meist ortsgebundene persönliche Merkmale, in Ausnahmefällen auch der Besitz einer Staatsangehörigkeit.
Eine solche Selbstauskunft enthält daher ausschließlich Informationen zu Ihrer Person, sowie zur Identifizierung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit und keine konkreten Angaben zu Konteninformationen. Daher werden in einer Selbstauskunft weder Kontonummern, noch Kontosalden oder zugeflossene Erträge erfragt!

Außerdem möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass ausschließlich die Finanzinstitute eine solche Selbstauskunft einholen, um den gesetzlichen Vorgaben der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV) bzw. des Finanzkontenaustauschgesetzes (FKAustG) nachzukommen.
Das BZSt holt in keinem Fall im eigenen Namen Selbstauskünfte ein und auch nicht im Auftrag der Finanzinstitute.
Betrugsschreiben erkennen

Betrugsschreiben erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:

Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
Es wird auf bestehende Gesetze verwiesen, die jedoch nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben.
Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen. Diese Links sehen den Internetseiten des BZSt zwar ähnlich, sind jedoch häufig leicht abgeändert (s.o.).

Kontaktieren Sie das BZSt

Das BZSt hat ein starkes Interesse daran hat, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wir. Sollten Sie sich weiterhin unsicher sein, ob Sie eine betrügerische Mail oder Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:

E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@bzst.bund.de
Postanschrift: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn

Aufgrund sehr vieler Nachfragen bezüglich der im Umlauf befindlichen Betrugsmails, kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage kommen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Warnung vor Betrugsversuchen im Namen des BZSt

wien - Drogenbekämpfung

Drogenlenker: 8.227 Beeinträchtigte 2024 aus dem Verkehr gezogen

Durch Schwerpunktaktionen sind die Anzeigen wegen Rauschmittel-Beeinträchtigung beim Lenken erheblich gestiegen. Seit 2020 kann eine Verdoppelung verzeichnet werden.

Drogeneinfluss hinter dem Steuer ist international im Fokus straßenpolizeilicher Strategien und Ausbildungen. Österreich ist mit einem dichten Netz an speziell ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten Vorreiter beim Erkennen und Ahnden dieser im Steigen begriffenen, sehr gefährlichen Deliktsform. Durch gezielte Schwerpunktsetzungen und hohen Kontrolldruck konnten im vergangenen Jahr knapp 8.300 beeinträchtigte Kfz-Lenkerinnen und -Lenker aus dem Verkehr gezogen werden.

´Menschen zu schützen, das ist Auftrag unserer Polizei. Daher werden Drogen- und Alkolenker, aber auch lebensbedrohliche Raser konsequent aus dem Verkehr gezogen – das ist der Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen. Dadurch leistet die Polizei an 365 Tagen im Jahr einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in Österreich´, betonte Innenminister Gerhard Karner.

Schwerpunkte und hohe Anzeigenzahlen

Durch gemeinsame Schwerpunktaktionen mit Amtsärztinnen und -ärzten sowie Ärztinnen und Ärzten aus den Ärztepools der Länder konnten die Anzeigen wegen Rauschmittel-Beeinträchtigung beim Lenken (oder Verweigerung) in den vergangenen zehn Jahren um das Achtfache gesteigert werden (1.068 im Jahr 2015). Besonders relevant sind hierbei Schwerpunktsetzungen im Umfeld von Festen oder Konzerten. Hier ist auch künftig mit hohem Kontrolldruck zu rechnen.

Jeder schwere Verkehrsunfall mit einem Alkohol- oder Drogenlenker ist mit viel Leid für die Opfer und deren Angehörigen verbunden. Aus diesem Grund ist die größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei in Österreich. Neben der zielgerichteten Überwachung und Kontrolle sind Prävention und Bewusstseinsbildung wesentliche Faktoren zur Verhinderung von Unfällen. Das Innenministerium setzt seit mehreren Jahren auf verbesserte Schulung von Polizeiorganen zur Erkennung von Beeinträchtigungssymptomen durch Suchtgift und auf Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Amtsärzten bei Schwerpunktaktion.

Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten Schlüssel zum Erfolg

Durch eine fundierte Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten im Zusammenhang mit dem Erkennen von Suchtgiftbeeinträchtigungen im Straßenverkehr ist es gelungen, Wissen gepaart mit Technik auf die Straße zu bringen. In den vergangenen Jahren wurde ein Schwerpunkt auf die Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten im Erkennen von Drogen im Straßenverkehr gesetzt. Mehr Spezialistinnen und Spezialisten und mehr Schwerpunktkontrollen bedeuten mehr Aufgriffe von Drogenlenkern.
Durch Schwerpunktaktionen sind die Anzeigen wegen Rauschmittel-Beeinträchtigung beim Lenken erheblich gestiegen.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Drogenbekämpfung

wien - Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024 – Leichter Rückgang bei Annäherungs- und Betretungsverboten und Gefährdern

Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen auf hohem Niveau fortgesetzt, Höchststand an Präventionsbediensteten erreicht
Wien (OTS) -

Der Gewaltschutz in Österreich wurde in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut, um gefährdete Personen besser zu schützen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Menschen der Polizei vertrauen und Gewalt im privaten Bereich auch zur Anzeige bringen.

„Gewaltschutz gehört zu den sensibelsten und auch wichtigsten Bereichen der Polizeiarbeit. Daher wurden in den letzten Jahren wichtige Neuerungen eingeführt und die finanzielle Unterstützung der Gewaltschutzzentren deutlich erhöht. So wurde die Zahl der Präventionsbeamtinnen und -beamten wurde mehr als verdoppelt. Darüber hinaus stärkt die aktuell in Umsetzung befindliche Reform des Kriminaldienstes die Koordination des Gewaltschutzes in den Regionen“, betont Innenminister Gerhard Karner.

Zwtl.: Annäherungs- und Betretungsverbote, sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen

Seit 2020 sind die Betretungs- und Annäherungsverbote, die gefährdete Personen vor Übergriffen schützen sollen, kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2023 wurden 15.115 solcher Verbote verhängt, während die Zahl im Jahr 2024 mit rund 14.600 Fällen leicht rückläufig war - ein Minus von etwa 3,5 Prozent. Dieser Rückgang ist vor dem Hintergrund langfristiger Entwicklungen zu betrachten, da klare Trends nur über mehrere Jahre hinweg erkennbar werden.

Auch die Zahl der weggewiesenen Gefährder, die durch Betretungsverbote von den gefährdeten Personen ferngehalten wurden, ist leicht gesunken. Während im Jahr 2023 12.681 Gefährder weggewiesen wurden, waren es 2024 etwa 12.500 - ein Rückgang um knapp 1,5 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen einerseits die hohe Bereitschaft der Betroffenen, Übergriffe zu melden, und andererseits das Vertrauen in die Arbeit der Polizei.

Die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, die speziell für Hochrisikofälle einberufen werden, haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2020 vervielfacht. Damals gab es lediglich 25 solcher Konferenzen, während es 2023 bereits 234 waren. Im Jahr 2024 ging die Zahl auf 193 Konferenzen gering zurück. Dieser Rückgang steht im Zusammenhang mit der geringeren Zahl an Gefährdern und verdeutlicht, dass weniger Hochrisikofälle auftraten.

Zwtl.: Tötungsdelikte an Frauen in den Jahren 2023 und 2024

Im gesamten Kalenderjahr 2023 wurden 34 Frauen ermordet, darunter zwei Kinder unter 14 Jahren, die von ihrer Mutter getötet wurden. Im Jahr 2024 gab es 28 Mordopfer, darunter vier Mädchen unter 14 Jahren. Drei dieser Mädchen wurden von ihren Müttern ermordet.

„Gewalt ist oft unsichtbar und passiert im Verborgenen, umso wichtiger ist das öffentliche, sichtbare Auftreten dagegen. Dafür haben wir die letzten Jahre gekämpft. Der Gewaltschutz in Österreich konnte in den letzten fünf Jahren auf eine neue Ebene gehoben werden - so haben wir die Gewaltschutzzentren ausfinanziert und in jedem politischen Bezirk eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle eingesetzt sowie deren Förderungen seit 2019 um insgesamt 153 Prozent angehoben. Um allen Gewaltschutzmaßnahmen ein gemeinsames Dach zu geben, haben wir eine neue Gewaltschutzstrategie entwickelt. Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter aus allen relevanten Organisationen waren eingebunden. Mit dieser Strategie ist nun ein besserer Austausch und eine bessere Gesamtbetrachtung im Gewaltschutz möglich“, bilanziert Frauenministerin Susanne Raab.

Zwtl.: Weiterentwicklung des Gewaltschutzes seit 2020

Seit 2020 wurden zahlreiche Maßnahmen im Gewaltschutz gesetzt. Das Annäherungsverbot mit einem erweiterten Schutzradius von 100 Metern bietet nicht nur im Wohnbereich, sondern auch auf Arbeitswegen und bei alltäglichen Besorgungen Schutz. Die verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für weggewiesene Gefährder, die seit September 2021 gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie das automatische Waffenverbot, das seit 2022 im Zusammenhang mit Betretungs- und Annäherungsverboten verhängt wird, sind wichtige Bausteine im Kampf gegen Gewalt. Diese Maßnahmen fanden auch internationale Anerkennung, wie der GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bestätigt.

Ein weiterer Meilenstein ist die Verdopplung der speziell ausgebildeten Präventionskräfte bei der Polizei. Ihre Zahl stieg seit 2020 von 500 auf etwa 1.300 aktuell. Zusätzlich wurden ab dem Sommer 2024 Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Bundesländern eingesetzt, um den Gewaltschutz vor Ort noch effektiver zu gestalten. Im Bundeskriminalamt wurde ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz eingerichtet, das sich auf die Fortbildung von Präventionskräften und die Koordinierung von Gewaltschutzmaßnahmen konzentriert.

„Gewalt ist niemals eine Option, weshalb der Gewaltschutz für uns im Bundeskriminalamt ein zentrales Thema ist. Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb der Behörden sowie die Vernetzung mit Akteuren außerhalb der Polizei setzen wir uns dafür ein, Gewalt umfassend zu bekämpfen“, sagt der Direktor des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer.



Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024 – Leichter Rückgang bei Annäherungs- und Betretungsverboten und Gefährdern

Weibliche Säuglingsleiche am „Jägersburger Wald“ an der Autobahn 67 bei Einhausen

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Polizeipräsidum Südhessen bitten um Ihre Mithilfe!

Am Mittwoch, den 28. April 1999 gegen 11 Uhr informierte ein anonymer Mitteiler die Rettungsleitstelle Bergstraße über den Fund eines toten Säuglings. Diesen habe er in einem Waldstück am Parkplatz „Jägersburger Wald“ der Autobahn 67 bei Einhausen in Richtung Süden in Plastiktüten aufgefunden. Der weibliche Säugling, der im Rahmen der wiederaufgenommenen Ermittlungen „Frieda“ genannt wurde, war mit einem hellen Unterhemd, einem weiß-gelben Strampelanzug mit Comicmotiven, einer hellen Mütze bekleidet und in eine weiße Decke mit Tiermotiven eingewickelt. In einer der Plastiktüten wurde ein Kassenbeleg sichergestellt, der einen Einkauf im Januar 1999 bei der Karstadt-Filiale in Offenburg dokumentiert. „Frieda“ war circa zwei Tage alt. Ihr Tod ist vermutlich durch Ersticken eingetreten.

Zeugen gaben an, dass sich in den späten Abendstunden des 27. Aprils und am frühen Morgen des 28. Aprils eine junge Frau an der Raststätte Lorsch der Autobahn 67 aufgehalten habe. Die Ermittlungen ergaben, dass sie nach Kaiserslautern habe reisen wollen und schließlich den Bahnhof in Ludwigshafen aufgesucht habe. Dort verliert sich ihre Spur. Ob sie mit dem Säugling in Verbindung steht, konnte bis dato nicht geklärt werden.

Auch die Personalien des Mitteilers sind derzeit unbekannt. Er tätigte den Anruf von einer Telefonzelle auf dem Marktplatz in Lorsch und teilte mit, den leblosen Säugling gefunden zu haben. Die Originalaufnahme des Notrufs können Sie weiter unten abhören.
Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2025



Zugefügt 2025 Januar 15

Weibliche Säuglingsleiche am „Jägersburger Wald“ an der Autobahn 67 bei Einhausen

Fragen an die Spitzenkandidaten Warum sollten junge Menschen Sie wählen?

Die Parteien haben für ihren Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 Spitzenkandidatinnen und -kandidaten aufgestellt – manche von ihnen bewerben sich um das Bundeskanzleramt. Wir haben die Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien gefragt, was sie in der neuen Legislaturperiode für junge Leute bewegen wollen und warum junge Menschen ihnen ihre Stimme geben sollten. Hier lest ihr die Antworten, die wir bekommen haben.
Olaf Scholz (SPD)
Ein älterer Mann mit schütterem Haar schaut vor einer grauen Wand direkt in die Kamera. Er trägt ein blaues Sakko und eine blau-weiß gemusterte Krawatte.



Olaf Scholz ist seit Dezember 2021 Bundeskanzler und strebt an, auch nach der Bundestagswahl 2025 wieder in dieses Amt gewählt zu werden.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

1976 wurde ich 18 Jahre alt. Gerade war das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt worden, sodass ich gleich mit 18 an meiner ersten Bundestagswahl teilnehmen konnte. Meine Stimme habe ich damals Helmut Schmidt und der SPD gegeben. Auch mithilfe meiner Stimme blieb er Kanzler.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Wichtig ist das direkte Gespräch und Ehrlichkeit. Deswegen stelle ich mich den Fragen – auf Veranstaltungen, in Diskussionsrunden, bei TikTok und in Podcasts.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Die SPD ist die Partei der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen. Es geht uns also um die Schaffung und Sicherung von guten und fairen Arbeitsplätzen. Es geht uns um einen Mindestlohn von 15 Euro. Und es geht uns um eine steuerliche Entlastung von 95 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit schaffen wir insgesamt mehr Gerechtigkeit in Deutschland und natürlich auch für die junge Generation.

Es geht immer um eine gute Zukunft, technisch, wirtschaftlich und im Hinblick auf unsere Umwelt – und ganz konkret um Ausbildungsplätze, Studienplätze, gerechte Löhne – und nochmal um einen höheren Mindestlohn.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

16 Jahre! Meine Partei will das schon lange ändern: 16- und 17-Jährige sollten auch bei Bundestagswahlen eine Stimme haben, so wie in vielen Bundesländern und Gemeinden und so wie zuletzt bei der Europawahl.

Wer eine eigene Meinung hat und weiß, was er wählen will, soll das schon mit 16 tun können – so wie ich seinerzeit auch von der damaligen Absenkung des Wahlalters Gebrauch gemacht habe und wusste, wen ich wählen will.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

In zwei Sätzen: In diesen ernsten Zeiten braucht unser Land ernsthafte Politik und keine entweder-oder-Politik. Die SPD sorgt für einen neuen Aufschwung; dass Wohnen auch für junge Leute wieder bezahlbar ist, dass die Bildung besser wird, dass wir mit dem Klimaschutz und dem wirtschaftlichen und technischen Fortschritt vorankommen – und dass alle fair behandelt werden.
Friedrich Merz (CDU)
Ein Mann mit dunkler Brille und blauem Sakko lächelt in die Kamera.



Friedrich Merz ist seit Februar 2022 Vorsitzender der CDU sowie Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er ist der gemeinsame Kanzlerkandidat von CDU und CSU.
Welche Erinnerungen haben Sie an die erste Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal selbst wählen durften?

Das war im Herbst 1976. Ich erinnere mich gut an den Wahlkampf, da ich gerade mein Jurastudium an der Universität Bonn begonnen hatte. In die Junge Union war ich bereits vier Jahre zuvor eingetreten. Ich habe mich also damals schon für Politik interessiert. In Erinnerung an den Urnengang 1976 bleibt natürlich die Besonderheit, dass CDU und CSU zur stärksten Fraktion gewählt wurden und dennoch nicht in die Regierungsverantwortung kamen. Die SPD, damals Zweitplatzierte, bildete eine Koalition mit der drittplatzierten FDP.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Da wir gerade von 1976 sprachen, weiß ich gar nicht, ob man von einer „zunehmend kritischen Haltung“ der jungen Generation sprechen kann. In den siebziger Jahren gab es auch keinen Mangel an kritischen Geistern. Aber ich will Ihrer Frage nicht ausweichen. Natürlich liegt immer eine besondere Verantwortung darin, das Vertrauen der jungen Menschen in die Politik zu stärken. Junge Menschen haben das Leben noch vor sich und haben große Erwartungen an die Politik. Darauf müssen wir als Parteien eingehen und Antworten bieten. Das sind beispielsweise die Themen Migration, Sicherheit, Aufstieg und Klima.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Im Wahlprogramm der Union stehen die Belange der jungen Menschen im Mittelpunkt. Wir stehen zur Schuldenbremse. Die Maßlosigkeit in der Finanzpolitik vieler politischer Mitbewerber ginge vor allem zu Lasten der jungen Generation. Sie würde unter explodierenden Zinszahlungen am stärksten leiden. Stattdessen setzen wir auf solide Finanzen. In unserem Verständnis von nachhaltiger Politik steckt aber auch Zukunftsoptimismus. Ich glaube an den Erfindungsreichtum des Menschen. Deshalb wollen wir Bildung und Forschung stärken und junge Menschen darin unterstützen, mit Startups und jungen Technologieunternehmen erfolgreich zu sein.

Oder wenn es um die Frage geht, wie wir auf den Klimawandel reagieren, setzen wir als Union ebenso wie andere Länder viel stärker auf technische Lösungen. Wer sich zum Beispiel Großanlagen anschauen will, mit denen sich CO2 aus der Atmosphäre abscheiden lässt, sollte nach Island reisen. Oder nehmen Sie die Altersvorsorge: Wir wollen keine Verteilungskämpfe zulasten der jungen Generation, sondern stattdessen für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro in ein Depot einzahlen, das bei Rentenbeginn zur Verfügung steht und mit dem die jungen Menschen von der Entwicklung an den Kapitalmärkten profitieren. Auch so wichtige Dinge wie der Führerschein sollen wieder bezahlbarer werden.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

Es gibt gute Gründe, warum die Geschäftsfähigkeit eines jungen Menschen mit 18 beginnt und nicht bereits mit 16. Auch als Vater von drei Kindern kann ich nur sagen, dass es zwischen 16- und 18-Jährigen einen enormen Unterschied geben kann. Im Übrigen können sich 16-Jährige selbstverständlich politisch engagieren. Ich bin auch als 16-Jähriger in die Junge Union eingetreten und habe damals wertvolle Erfahrungen gesammelt.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Junge Menschen sollten der Union ihre Stimme geben, weil wir ein echtes Angebot für sie haben: von guter Bildung über eine neue Startup-Kultur bis hin zum individuellen Vermögensaufbau für eine sichere Altersversorgung. Wir wollen dafür sorgen, dass sie in einem freien und sicheren Deutschland ihre Träume verwirklichen können.
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ein Mann mit grau-bräunlichen Haaren lehnt gegen das Geländer einer Treppe. Er trägt einen dunkelblauen Pullover über einem weißen Hemd.



Robert Habeck ist seit Dezember 2021 Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Vizekanzler. Für Bündnis 90/Die Grünen tritt er bei der Bundestagswahl 2025 als Kanzlerkandidat an.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

Meine erste Bundestagswahl war im Jahr 1990. Es war die erste Wahl im gerade wiedervereinigten Deutschland, und mir war bewusst, dass sie etwas besonderes ist, aber ganz greifen konnte ich das damals noch nicht. Ich weiß aber noch genau, wie ich in der Wahlkabine stand. Es hatte etwas vom inneren Heiligtum der Demokratie. Und davon hat sich bis heute was gehalten. Auch wenn ich schon lange als Politiker arbeite – wenn ich in der Wahlkabine stehe, Wahlzettel und Stift in der Hand, denke ich: Was für eine Errungenschaft es ist, als Bürger wählen zu können. Frei und geheim. Und so mitzuentscheiden, wohin das Land, in dem ich lebe, geht. Ich musste dieses demokratische Wahlrecht nicht erkämpfen. Menschen, die genauso alt sind wie ich und zum Beispiel nur ein paar Kilometer östlich meiner Geburtsstadt Lübeck geboren wurden – in der früheren DDR – schon. Heute in einer Zeit, in der autokratische Regime so stark werden, ist dieses Bewusstsein noch mal stärker.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Gerade junge Menschen haben das Gefühl, dass ihre Anliegen von der Politik nicht ausreichend gehört oder mit der notwendigen Dringlichkeit umgesetzt werden. Das Ende der Ampel-Regierung hat dazu sicherlich einen Beitrag geleistet. Ich weiß, dass Vertrauen kaputt gegangen ist. Genau hier möchte ich ansetzen. Ich verstehe das als Arbeitsauftrag, denn gegen Verdrossenheit gegenüber der Politik hilft bessere Politik. Das geht zuallererst mit echter Teilhabe. Die Absenkung des Wahlalters für junge Menschen ab 16 Jahren wäre dafür die erste Maßnahme – es ist Zeit!

Darüber hinaus ist es wichtig, das Vertrauen in die Politik durch klare, nachvollziehbare Entscheidungen zu stärken. Wir müssen zeigen, dass Politik nicht nur leere Versprechen macht, sondern konkrete Maßnahmen ergreift: Deutschland muss in den öffentlichen Nahverkehr und das Bildungssystem investieren. Wir müssen die Mieten gerade in Großstädten bezahlbar halten. Deutschland muss beim Klima- und Naturschutz Kurs halten – kein Abwickeln, sondern mit mehr Kraft weitermachen. Sowohl die Klimakrise wie auch der notwendige Klimaschutz verändern unser Leben. Aber Klimaschutz muss für alle im Alltag funktionieren.

Ich bin mir bewusst, wie groß die Sorgen gerade sind. Ich möchte deshalb ein Angebot machen: Ich möchte mit euch gemeinsam mutig handeln – nicht nach hinten schauen, nach dem Motto „früher war alles besser“. Wir können die Zukunft gestalten, es liegt in unserer Hand.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Die Herausforderungen unserer Zeit haben Einfluss auf die Zukunftsperspektiven der heranwachsenden Generationen: Umbrüche in der Wirtschaft, Klimakrise, Krieg in der Ukraine, Umgang mit Flucht und Migration. Dazu gilt für die junge Generation nicht mehr das gleiche Wohlstandsversprechen wie noch zu meiner Jugend. Ich verstehe es als meine und unsere Aufgabe, dass sich das wieder ändert. Das Leben muss bezahlbar, die Zukunft planbar sein. Deshalb stehe ich für konkrete Maßnahmen, die nach vorne gerichtet sind: Die rasenden Mieterhöhungen müssen begrenzt, die Kosten für Energie und Mobilität gesenkt, der Klimawandel mit voller Kraft angegangen werden. Und wir brauchen mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensverteilung. Die reichsten 1 Prozent in Deutschland besitzen insgesamt mehr als 90 Prozent der restlichen Menschen. Darum möchte ich erreichen, dass Superreiche ihren fairen Anteil leisten – zum Beispiel mit einer Reform der Erbschaftssteuer.

Studien haben zuletzt gezeigt, dass eine der größten Sorgen junger Menschen ihre wirtschaftliche Lage ist. Ich möchte daher bei allen Entscheidungen mitdenken, welchen Einfluss sie auf die Ausbildungs- und Jobmöglichkeiten, die Armutsbekämpfung und die Rentensituation junger Menschen haben. Immer in dem Bewusstsein: Jugendpolitik ist ein Querschnittsthema, das in allen Politikfeldern mitgedacht werden muss, von der Digitalisierung des Staates und staatlicher Dienste bis hin zur Kultur- und Kreativwirtschaft.

Für mich ist klar: Die nächsten Jahre müssen von einer Politik geprägt sein, die die Interessen der jungen Generation in den Mittelpunkt stellt. Das ist eine Frage der Verantwortung und der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die in Zukunft mit den Konsequenzen unserer heutigen Entscheidungen leben müssen.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie Sie dazu stehen, haben Sie schon gesagt. Aber was sind Ihre Argumente dafür?

Meine Partei und ich sprechen uns klar für das Wahlrecht ab 16 Jahren aus. Für die Europawahlen haben wir das in der Ampel-Regierung schon möglich gemacht – das war ein überfälliger erster Schritt. Auch in sechs Bundesländern dürfen inzwischen 16-Jährige über die Zusammensetzung der Landesparlamente mitbestimmen. Das bedeutet mehr politische Beteiligung für junge Menschen und sorgt dafür, dass ihre Belange mehr Gewicht in der Politik bekommen. Wählen ist ein Fundament für unsere Demokratie und ermöglicht es den Menschen, ihren Bedürfnissen und Interessen Ausdruck zu verleihen.

Für ein gesenktes Wahlalter sprechen das politische Interesse und Engagement vieler junger Menschen, die demografische Entwicklung, das Ziel der Generationengerechtigkeit sowie die positiven Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Ländern. Zudem sind es gerade die jungen Generationen, die durch aktuelle politische Entscheidungen, insbesondere auf den Feldern des Klimaschutzes, der sozialen Sicherungssysteme, der öffentlichen Investitionen und der wirtschaftlichen Entwicklung in besonderer Weise betroffen sein werden. Die Empfehlung der in dieser Wahlperiode eingesetzten Wahlrechtskommission ist ebenfalls eindeutig, das Wahlalter auf 16 herabzusetzen.

Wahlen sind in Deutschland ein hohes Gut und entsprechend im Grundgesetz verankert. Um das Wahlalter zu senken, bedarf es daher einer Grundgesetzänderung, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag möglich ist. Wir bleiben dran – auch in der nächsten Legislatur.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Mein Angebot an euch ist, gemeinsam für eure Zukunft zu kämpfen: Für echten Klimaschutz, ein bezahlbares Leben, soziale Gerechtigkeit und eine starke Wirtschaft.
Christian Lindner (FDP)
Christian Lindner, Parteivorsitzender der FDP, blickt am Rande eines Interviews für die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in die Kamera des Fotografen.

© picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Christian Lindner war von Dezember 2021 bis November 2024 Bundesminister der Finanzen. Er ist Vorsitzender der FDP und Spitzenkandidat für die Bundestagswahl 2025.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

Das war 1998. Es war die spannende Wahl zum Ende der Ära Kohl. Es lag Aufbruch in der Luft, der aber an meiner Partei als Teil der damaligen Bundesregierung vorbeiging. Ich habe damals beim Wahlkampf in meinem Wahlkreis mitgeholfen. Es war zäh.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Wir müssen schlicht die Aufgaben lösen, die junge Menschen an uns herantragen. Es gibt erstens die Sorge um die eigene wirtschaftliche Zukunft. Also müssen wir unsere Marktwirtschaft wieder erfolgreich machen und das Bildungssystem verbessern, damit junge Menschen gute Berufsperspektiven haben. Zweitens gibt es Sorgen um die Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der irregulären Einwanderung nach Deutschland. Also müssen wir die Sicherheitsbehörden stärken und den Zugang nach Deutschland steuern und begrenzen. Drittens gibt es die Forderung nach wirksamem Klimaschutz, der Freiheit und Wohlstand nicht aufs Spiel setzt. Also müssen wir mehr auf Erfinden statt aufs Verbieten setzen.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Wir müssen die Politik zu Lasten der jungen Generation beenden. Das heißt für mich, dass wir in Infrastruktur und Digitalisierung investieren müssen, ohne dass wir den Jungen Schuldenberge auftürmen. Wir müssen schlicht Prioritäten setzen für Zukunftsaufgaben zu Lasten von Verteilung in der Gegenwart. Es ist ja kein Geheimnis, dass ich ein Verfechter der Schuldenbremse bin. Die ist keine Investitionsbremse, aber sie zwingt uns eben zu notwendigen Entscheidungen. Auch die Rente darf nicht unfair gegenüber Jüngeren sein. Unser Anliegen bleibt daher, eine echte Aktienrente in Deutschland einzuführen. Unser derzeitiges Rentensystem ist nicht zukunftsfähig. Unsere Gesellschaft altert und die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt, während gleichzeitig immer weniger Menschen Beiträge zahlen. Junge Menschen müssten nach unserem bisherigen System also nicht nur immer höhere Sozialabgaben leisten – sie selbst würden im Alter wohl nicht auf eine stabile Rente zurückgreifen können. Indem wir dafür sorgen, dass Versicherte einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine gesetzliche Aktienrente einzahlen, machen wir unser Rentensystem gerechter und zukunftsfähig. So können künftig alle an wirtschaftlichem Erfolg teilhaben und ihr Rentenalter absichern – ganz ohne grenzenlose Beitragssteigerungen.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

Ich würde eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in Deutschland begrüßen. Aus vielen Diskussionen und Begegnungen weiß ich, wie groß das Interesse junger Bürgerinnen und Bürger an der Politik unseres Landes ist. Unser Staat hat Jugendlichen in den letzten Jahren viel abverlangt, etwa durch die Schulschließungen und weiteren Beschränkungen während der Corona-Pandemie. Es wäre deshalb ein Zeichen der Fairness, ihnen mehr Mitsprache bei politischen Entscheidungen einzuräumen. Die Absenkung des Wahlalters könnte in der jüngeren Generation eine neue Begeisterung für unsere Demokratie entfachen und deutlich zeigen, dass auch ihre Stimme gehört wird. Außerdem müsste so mancher Entscheidungsträger dadurch vielleicht zweimal nachdenken, bevor er eine Renten- oder Schuldenpolitik auf Kosten der Jungen einschlägt.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Weil Vater Staat nicht Dein Erziehungsberechtigter ist und nur Du allein entscheiden solltest, wie Du Dein Leben gestaltest.
Heidi Reichinnek (Die Linke)
Eine junge Frau lächelt in die Kamera und hat die Arme verschränkt.

© DIE LINKE. / Felix S. Schulz

Heidi Reichinnek ist seit Februar 2024 Co-Vorsitzende der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag. Sie ist Co-Spitzenkandidatin für Die Linke für die Bundestagswahl 2025.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

Meine wichtigste Erinnerung ist in der Tat die Wahl, an der ich nicht teilnehmen durfte, obwohl ich eigentlich hätte teilnehmen können. Bei mir war es nämlich damals so, dass ich 2006 volljährig geworden bin, die anstehenden Bundestagswahlen jedoch aufgrund der Auflösung des Deutschen Bundestages auf 2005 vorgezogen wurden – es war quasi die gleiche Situation wie jetzt. Und ich hatte mich eigentlich so sehr gefreut, endlich bei der Bundestagswahl meine Stimme abgeben zu können, und dann wurde mir diese Chance genommen. Deswegen kann ich insbesondere den Frust von jungen (eigentlich) Wahlberechtigten momentan sehr gut verstehen und mit ihnen fühlen. 2009 durfte ich dann endlich den Gang an die Wahlurne antreten und habe dieses Privileg natürlich auch genutzt!
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Ehrlicherweise ist eine kritische Haltung gegenüber der Regierung mein Tagesgeschäft – es ist also absolut nichts falsch daran, Politik und politische Entscheiderinnen und Entscheider zu hinterfragen. Was ich aber wahrnehme, was von vielen Menschen – jung wie alt – vermisst wird, sind Ehrlichkeit und Verlässlichkeit in der Politik. Ein Beispiel für einen akuten Mangel dieser Eigenschaften ist der Umgang mit den Nachwehen der Corona-Pandemie. Während der Lockdowns mussten besonders Jugendliche und Kinder verzichten und einstecken und es wurde immer wieder darauf vertröstet, dass sich nach der Pandemie etwas ändern würde, aber bis heute ist dahingehend nichts passiert. Unsere Kitas und Schulen sowie die Jugendarbeit sind bis heute nicht auf eine neue Pandemie oder ähnliches vorbereitet worden! Und der dadurch aufkommende Frust wird ja zusätzlich dadurch verstärkt, dass Jugendliche und Kinder keine sonderlich große und finanzstarke Lobby haben, die ihre Interessen dort vertritt, wo politische Entscheidungen getroffen werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die in politische Ämter gewählt werden, die Interessen von jungen Menschen mitdenken, egal, ob sie selbst zur Altersgruppe gehören oder nicht.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Die Umsetzung der Kindergrundsicherung ist ein großes und wichtiges Anliegen, das sicherstellen soll, dass Kinder und Jugendliche das bekommen, was sie für ein gutes Leben brauchen – das betrifft Ernährung, Kleidung, Ausstattung für die Schule und das Möglichmachen der sozialen Teilhabe. Dem Staat muss jedes Kind sowie jeder und jede Jugendliche gleich viel wert sein und er muss Kinder und Jugendliche bei der individuellen Gestaltung des eigenen Lebens unterstützen! Außerdem plädiere ich dafür, einen Kita-Gipfel zwischen Bund, Ländern, Kommunen sowie weiteren Interessengruppen einzuberufen, damit gemeinsam eine Perspektive für die Zukunft von Kindertagesstätten entwickelt werden kann. Denn es braucht konkrete Ziele und Maßnahmen, um beispielsweise den Ausbau der verfügbaren Kita-Plätze voranzutreiben, Fachkräfte zu gewinnen und die Bedingungen für das Berufsbild der Erzieherinnen und Erzieher zu verbessern. Und in der Jugendpolitik würde ich den Kinder- und Jugendplan als zentrales Instrument der Jugendarbeit aufstocken – mindestens verdoppeln, denn wir brauchen starke Strukturen, um junge Menschen zu erreichen und sie zu unterstützen.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

Ich bin absolut dafür, dass junge Menschen den Bundestag schon ab 16 wählen dürfen. Das Wahlrecht ab 16 hat ja bereits zu verschiedenen Landtagswahlen sowie zur Europawahl bewiesen, dass junge Menschen politisch interessiert sind und Entscheidungen an der Wahlurne fällen können. Ich würde die Reduktion des Wahlalters für die Bundestagswahl als einen Schritt in die richtige Richtung empfinden, besonders weil junge Menschen immer politischer und aktiver werden. Daher sollten wir sie in ihrem Engagement und politischen Interesse unterstützen!
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Wir als Linke kümmern uns um alle Kinder, Jugendlichen und Familien! Für mich persönlich ist Kinder- und Jugendpolitik ein Herzensthema, gerade weil ich jahrelang in diesem Bereich gearbeitet habe und über die Sozialen Medien einen guten Kontakt zu jungen Menschen pflege – auch zu denen, die noch nicht wählen dürfen. Ich sehe es also als meine Aufgabe, ihre Anliegen und Interessen im Deutschen Bundestag lautstark zu vertreten!
Sahra Wagenknecht (BSW)
Eine Frau mit hochgesteckten Haaren steht vor grauem Hintergrund und lächelt in die Kamera.

© BSW

Sahra Wagenknecht ist seit Parteigründung des Bündnisses Sahra Wagenknecht im Januar 2024 Co-Vorsitzende der Partei und Spitzenkandidatin des BSW für die Bundestagswahl 2025.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

Am 2. Dezember 1990 habe ich das erste Mal bei einer Bundestagswahl meine Stimme abgegeben. Die Wahl hat damals Helmut Kohl gewonnen, der den Menschen in Ostdeutschland blühende Landschaften versprochen hat, während er den Menschen in Westdeutschland versicherte, dass die deutsche Einheit sie nichts kosten würde. Ich habe ihm das schon damals nicht geglaubt. Auch Oskar Lafontaine, der damals Kanzlerkandidat der SPD war, warnte vor dem Zusammenbruch der Industrie und massenhafter Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland aufgrund der Art und Weise, wie die Vereinigung ökonomisch gestaltet wurde. Er sollte damit Recht behalten, ebenso mit seiner Warnung vor explodierenden Kosten. Im Rückblick war es unredlich von der Union, den Menschen zu versprechen, dass es keine Steuererhöhungen geben würde, um die deutsche Einheit zu finanzieren. Tatsächlich hat die Regierung Kohl nach der Wahl dann die Mehrwertsteuer und andere Verbrauchssteuern erhöht, in die Rentenkasse gegriffen und die Staatsverschuldung explodieren lassen.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Viele junge Menschen haben zu Recht die Sorge, dass ihre Zukunft durch falsche Politik verspielt wird. Gerade deshalb sollten sie sich selbst einmischen und lautstark protestieren, wenn ihre Interessen mit Füßen getreten werden – wie es etwa während der Coronazeit der Fall war, als es endlose Schulschließungen gab und sich kaum jemand um die Folgen gekümmert hat. Ich finde es gut, dass junge Menschen nicht alles glauben, was die Regierung erzählt oder Medien verbreiten, und ich kann sie nur darin bestärken, der eigenen Erfahrung zu vertrauen und sich nicht einschüchtern zu lassen. „Es setzt sich nur so viel Wahrheit durch, als wir durchsetzen; der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein“, hat der Dichter Bertolt Brecht einmal gesagt, oder anders ausgedrückt: Wer nicht kämpft, kann nur verlieren. Daher rate ich jungen Menschen dazu, politisch aktiv zu werden oder zumindest politische Kräfte zu wählen, die sich für eine vernünftige Politik einsetzen.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Es ist uns ein Herzensanliegen, dass junge Menschen sich unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern entwickeln und ihre Talente entfalten können. In kaum einem anderen Land hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland, das finden wir zutiefst ungerecht! Kinder aus ärmeren Vierteln werden vom ersten Tag an benachteiligt. Sie starten in Schulen, in denen ein Großteil der Kinder vielfach kein deutsch spricht und in denen die Lehrkräfte und Sozialarbeiter mit Problemen oft überfordert sind. Wir wollen dafür sorgen, dass alle Kinder schon vor Schulbeginn die deutsche Sprache lernen, dass es eine gesunde soziale Mischung in den Stadtvierteln und Schulen sowie mehr Kitaplätze, Lehrer und Erzieher gibt. Außerdem wollen wir Kinder aus ärmeren Verhältnissen die Möglichkeit geben, kostenfrei ein Instrument zu erlernen oder in einem Verein Sport zu betreiben. Auch die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen, darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Wir setzen uns für mehr bezahlbare Wohnheimplätze und eine Erhöhung des BAföG ein, gleichzeitig braucht es eine Aufwertung der Lehrberufe und eine Anhebung der Ausbildungsvergütung, die für viele Berufe zu gering ist. Gute Bildung für alle ist ein Schlüssel zu mehr Gerechtigkeit, aber wir nehmen auch die Angst junger Menschen vor Krieg oder Altersarmut ernst. Das BSW ist die einzige Partei im Bundestag, die Waffenexporte in Kriegsgebiete konsequent ablehnt und sich für einen sofortigen Waffenstillstand in der Ukraine und im Nahen Osten einsetzt. Statt Unmengen an Steuergeld für Aufrüstung zu verpulvern, wollen wir es lieber in eine zukunftsfähige Infrastruktur investieren. Um Altersarmut zu bekämpfen, wollen wir ein Rentensystem wie in Österreich einführen, wo auch Selbständige, Politiker und Beamte in die Rentenkasse einzahlen und die Renten pro Monat rund 800 Euro höher sind.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

Da die Wahlbeteiligung bei Erst- und Jungwählern, die aus ärmeren Familien kommen, schon jetzt besonders gering ist, würde eine Absenkung des Wahlalters dazu beitragen, dass weniger Privilegierte noch weniger Einfluss auf die Politik haben. Vordringlich sind für uns daher Reformen, die dafür sorgen, dass Kinder aus armen Verhältnissen mehr und bessere Bildung und wieder echte Aufstiegschancen erhalten. Eine Absenkung des Wahlalters könnte auch Diskussionen anheizen, die am Ende dazu führen, dass der Schutz, den Jugendliche zu Recht genießen, weiter abgebaut wird. Schon jetzt gibt es Parteien, die das Strafmündigkeitsalter auf 12 Jahre absenken wollen oder die gern schon 16-Jährige für die Bundeswehr rekrutieren würden. Wir lehnen das ab.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Weil wir für eine faire Gesellschaft kämpfen, in der nicht die soziale Herkunft, sondern die eigene Leistung über den Erfolg entscheidet, weil wir als einzige Partei im Bundestag konsequent für Frieden und gegen Waffenlieferungen in Kriegsgebiete eintreten und weil wir in die Zukunft und insbesondere in gute Bildung investieren wollen, statt unser Land weiter kaputtzusparen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Fragen an die Spitzenkandidaten Warum sollten junge Menschen Sie wählen?

Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Auswahlverfahren der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen rund 750.000 Euro im Jahr 2025 und rund 440.000 Euro im Jahr 2026 für 11 Projekte.

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu unterstützen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Gefördert werden künstlerische und kulturelle Projekte aller Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.

Der 14-köpfigen, spartenübergreifenden Fachjury lagen im Auswahlverfahren insgesamt
28 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Millionen Euro vor.

Der Jury gehören an: Saskia Saskia Assohoto, Juana Awad, Zuri Maria Daiß, Lizza May David, Ibou Coulibaly Diop, Golschan Ahmad Haschemi, Jörg Heiser, Urs Johnen, Katalin Krasznahorkai, Svealana Kutschke, Nadine Moser, Léna Szirmay-Kalos, Neam Tarek und Katja Vaghi.

Die nächste Ausschreibung wird im Mai 2025 auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekanntgegeben. Die Antragsfrist wird voraussichtlich im Juli sein.

Seit dem Antragsjahr 2024 besteht eine neue Fördersystematik. Es wird nun nur noch eine jährliche Antragsfrist für Fördermittel für die jeweils folgenden Kalenderjahre (ein-/ zweijährig) geben. Im Rahmen der nächsten Ausschreibung können Mittel für Projekte im Jahr 2026 und/oder 2027 beantragt werden. Eine weitere Frist für Projekte im Jahr 2025 wird es nicht mehr geben.

Die Förderentscheidungen sind dem Anhang zu entnehmen.
Download

Pressemitteilung: Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

PDF-Dokument (104.1 kB)
Download

Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt- Ergebnisse der Wiederaufnahmeförderung für das 1. Halbjahr 2025

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird – vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der Mittel im Jahr 2025 – auf Empfehlung einer Fachjury verschiedene Wiederaufnahmen fördern.

Der Jury gehören an:

Veronika Gerhard (freie Künstlerin, Dramaturgin und Kuratorin)
caner teker (Choreograph*in)
Julian Weber (Redakteur im Kulturressort der taz)

Insgesamt hatte die Jury 75 berücksichtigte Anträge mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,77 Mio. Euro zu beraten. Es wurden neun Projekte mit einer Gesamtförderung von 213.308,27 Euro ausgewählt. Für die Wiederaufnahmeförderung stehen im Jahr 2025 – vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der Mittel im Jahr 2025- insgesamt 460.000 Euro zur Verfügung. Zum 18. Februar 2025 ist eine erneute Antragstellung für Wiederaufnahmen, die im 2. Halbjahr 2025 realisiert werden sollen, möglich.

Staatssekretärin Frau Sarah Wedl-Wilson dankt der Jury für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit.

Die Antragstellende und Fördersummen sind dem Anhang zu entnehmen.
Downloads

Pressemitteilung: Ergebnisse der Wiederaufnahmeförderung für das 1. Halbjahr 2025

PDF-Dokument (76.9 kB)
Download

Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ergebnisse der Wiederaufnahmeförderung für das 1. Halbjahr 2025

Senatskanzlei - Investitionsplanung 2024–2028: Investitionsquote bleibt auf hohem Niveau

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers die Investitionsplanung 2024-2028 beschlossen. Die Investitionsplanung gibt eine Übersicht der Projekte und großen Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will.

Die jährlichen Investitionsausgaben werden auf rund 4,4 Milliarden Euro im Finanzplanungszeitraum erhöht. Damit wird eine Investitionsquote von rund elf Prozent erreicht. Das Land Berlin wird in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig insbesondere in den Wohnungs- und Schulbau sowie die Verkehrsinfrastruktur investieren.

Die Investitionsprogramme werden unabhängig vom Doppelhaushaltsverfahren an die jeweils aktuellen Erkenntnisstände angepasst. Dabei kann es zu einem Vorziehen von Maßnahmen und auch zu einem zeitlichen Zurücksetzen kommen. Das hängt unter anderem vom jeweiligen Planungsfortschritt, verfügbaren Baukapazitäten und auch finanziellen Parametern ab.

Finanzsenator Stefan Evers: „Für diese Koalition hat die Sicherung laufender Investitionsmaßnahmen höchste Priorität. Obwohl die Haushaltslage mit einem Konsolidierungsvolumen von drei Milliarden Euro allein in diesem Jahr historisch ist, haben wir diese Aufgabe gestemmt. Das Aufräumen der Investitionsplanung und neue Finanzierungsformen tragen dazu bei, auch kommende Haushaltsjahre meistern zu können.“
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatskanzlei Investitionsplanung 2024–2028: Investitionsquote bleibt auf hohem Niveau

Polizei Berlin Rettungskräfte beim Rettungseinsatz mit Pyrotechnik beschossen – Polizei bittet um Mithilfe - Neukölln

Am Montag, den 30. Dezember 2024, gegen 21.30 Uhr kam es in der Lipschitzallee 50 in Berlin-Gropiusstadt auf dem dortigem LIDL-Parkplatz zu einem tätlichen Angriff auf einen Rettungs- und Notarztwagen, deren Besatzung gerade einen verletzten Jugendlichen versorgte. Während der Versorgung des Patienten kam es zu diversen Angriffen mittels Pyrotechnik auf die Fahrzeuge der Feuerwehr, wodurch die Behandlung gestört und erschwert wurde. Als ein Kollege der Feuerwehr, welcher deutlich anhand seiner Uniform als Rettungssanitäter zu erkennen war, aus dem Fahrzeug ausstieg, habe dieser zwei unbekannte Tatverdächtige wahrgenommen, welche gezielt Pyrotechnik auf den Rettungswagen warfen. Nachdem der Rettungssanitäter die Tatverdächtigen aufforderte dies zu unterlassen, haben diese gezielt eine Feuerwerksrakete auf den Geschädigten abgefeuert, welche kurz vor seinem Gesicht detonierte. Unbekannt gebliebene Passanten seien auf die Situation aufmerksam geworden und auf die Tatverdächtigen zugegangen, die sich dann fluchtartig vom Ort entfernten. Auch Anwohner sollen die Situation beobachtet haben.
Das Jugendkommissariat der Direktion 4 fragt:

Wer hat den Angriff auf die Feuerwehr am 30. Dezember 2024 beobachtet?
Wer kann Angaben zum Tathergang machen?
Wer kann Angaben zu den unbekannten Tatverdächtigen machen?
Wer kann Angaben zu den Zeugen machen, die die Tatverdächtigen angesprochen haben?

Hinweise richten Sie bitte an das Jugendkommissariat der Direktion 4 unter der Telefonnummer (030) 4664-473320, per E-Mail an dir4k33@polizei.berlin.de, über die Internetwache der Polizei Berlin oder an jede andere Polizeidienststelle.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin Rettungskräfte beim Rettungseinsatz mit Pyrotechnik beschossen – Polizei bittet um Mithilfe - Neukölln

Polizei Berlin - Drei Festnahmen nach schwerem Bandendiebstahl mit Waffen - Spandau

In der vergangenen Nacht konnten Einsatzkräfte der Abschnitte 22, 23 und 24 der Polizei Berlin im Ortsteil Falkenhagener Feld eine Frau und zwei Männer nach einem Autodiebstahl festnehmen. Gegen 1.45 Uhr fiel zivilen Einsatzkräften des Abschnitts 22 ein Audi mit drei Personen, zwei Männern und einer Frau, in der Charlottenburger Chaussee auf. Sie folgten dem Fahrzeug über mehrere Straßenzüge in Richtung Spandau. In der Kisselnallee konnten die Beamtinnen und Beamten beobachten, wie der Audi in einer Einfahrt abgestellt wurde und sich zwei Personen einem geparkten, weißen Kleinwagen Fiat näherten und diesen gewaltsam öffneten. Im weiteren Verlauf fuhren beiden Fahrzeuge in Richtung Pionierstraße und konnten dort von Beamtinnen und Beamten in Dienstfahrzeugen angehalten werden. Einer der männlichen Insassen des Kleinwagens versuchte sich der Kontrolle zu entziehen und flüchtete zu Fuß in Richtung Hohenzollernring. Zwei Polizisten nahmen die Verfolgung auf und konnten den 27-jährigen Mann, der in Lübeck zur Fahndung für eine Strafvollstreckung ausgeschrieben ist, festnehmen. Der zweite männliche Insasse im Alter von 28-Jahren wurde auf dem Beifahrersitz des Kleinwagens festgenommen. Da sich der mutmaßliche Autodieb erheblich zu Wehr setzte, wurde ein Polizist bei der Festnahme am Knie und an der Hand verletzt. Die 28-Jahre alte Fahrerin des Audis brach im Rahmen der Anhaltesituation mit ihrem Audi aus und rammte dabei ein Polizeifahrzeug. Ein im Dienstfahrzeug befindlicher Polizist wurde dadurch am Rücken und am Arm verletzt. Die Frau konnte auf dem Hohenzhollernring von einer Beamtin und einem Beamten in einem zivilen Einsatzfahrzeug gestoppt und festgenommen werden. Die drei Tatverdächtigen wurden in einen Polizeigewahrsam gebracht, erkennungsdienstlich behandelt und für ein Fachkommissariat der Direktion 2 (West) eingeliefert. Im Laufe des morgigen Tages soll das Trio einem Haftrichter vorgeführt werden. Es wurden bei den Tatverdächtigen unter anderem ein Schlagring und Tierabwehrspray aufgefunden und beschlagnahmt. Der Audi der 28-Jährigen wurde ebenfalls beschlagnahmt und der entwendete Kleinwagen konnte seinem rechtmässigen Besitzer zurückgegeben werden.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin - Drei Festnahmen nach schwerem Bandendiebstahl mit Waffen - Spandau

Neues Europäisches Bauhaus: Bewerbungsphase gestartet

Ab heute öffnet die EU-Kommission die Bewerbungen für Auszeichnungen zu Innovation und Kreativität, die vom Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) inspiriert sind: die fünfte Ausgabe der Preise des Neuen Europäischen Bauhauses und der neue NEB zur Unterstützung kleiner Gemeinden (Boost for Small Municipalities).

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Bezahlbare Wohnraumlösungen sind eine der dringendsten Herausforderungen unserer Zeit, und die diesjährige Ausgabe der Preise des Neuen Europäischen Bauhauses rückt dieses drängende Thema in den Mittelpunkt. Aber auch auf vielen anderen Gebieten zeigt das Neue Europäische Bauhaus den Weg nach vorn. Durch das Engagement der Gemeinschaft, die Beteiligung der Bürger und die uneingeschränkte Kreativität lokaler Initiativen zeigt das Neue Europäische Bauhaus, dass kleine, aber intelligente Anstrengungen einen sinnvollen und dauerhaften Wandel bewirken können.“

Mit der Vergabe schöner, nachhaltiger und inklusiver Projekte haben die NEB-Preise und der NEB-Boost unterschiedliche Ziele und Zielgruppen:

Mit den NEB-Preisen werden herausragende Projekte und Ideen von Einzelpersonen, Teams und Organisationen ausgezeichnet.
Der NEB „Boost for Small Municipalities“ wird kleinere Kommunalverwaltungen bei der Umsetzung transformativer Projekte mit einem starken Engagement der Gemeinschaft unterstützen.

Kreative aus ganz Europa und darüber hinaus sind eingeladen, innovative Projekte und Ideen einzureichen, die die Art und Weise, wie wir leben und mit unserer Umwelt interagieren, neu gestalten.

Fünf Jahre Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion mit den NEB-Preisen

Nach insgesamt über 5.000 Bewerbungen für die vergangenen Ausgaben werden mit den Preisen des Neuen Europäischen Bauhauses in diesem Jahr 22 beispielhafte innovative Projekte und Konzepte ausgezeichnet, die Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusivität repräsentieren.

In diesem Jahr wird die Ausgabe der Preise 2025 einen besonderen Schwerpunkt auf das Wohnen legen: das NEB „Affordable housing prizes“ (Preise für erschwingliches Wohnen). Im Rahmen des Aktionsbereichs „Champions des neuen Europäischen Bauhauses“ werden vier Projekte für abgeschlossene Projekte in der EU vergeben, die zu den Bemühungen der EU beitragen, die Erschwinglichkeit von Wohnraum zu verbessern und dieses Engagement mit den Werten und Grundsätzen des Neuen Europäischen Bauhauses zu kombinieren.

Mit den NEB-Preisen 2025 werden bestehende Projekte sowie von jungen Talenten entwickelte Konzepte in vier Kategorien ausgezeichnet:

Wiederverbindung mit der Natur;
Wiedererlangung des Zugehörigkeitsgefühls;
Priorisierung der Orte und Menschen, die es am meisten brauchen;
Gestaltung eines kreislauforientierten industriellen Ökosystems und Unterstützung des Lebenszyklusdenkens.

In jeder der vier Kategorien werden zwei parallele Wettbewerbsbereiche festgelegt:

Aktionsbereich A: „Champions des neuen Europäischen Bauhauses“ werden bestehenden und abgeschlossenen Projekten mit klaren und positiven Ergebnissen gewidmet.
Aktionsbereich B: „New European Bauhaus Rising Stars“ wird Konzepten gewidmet, die von jungen Talenten im Alter von 30 Jahren oder jünger eingereicht werden. Die Konzepte können sich in verschiedenen Phasen der Entwicklung befinden, von Ideen mit einem klaren Plan bis zur Prototypenebene.

Die aus der Kohäsionspolitik unterstützten Preise 2025 werden an insgesamt 22 Gewinner und Zweitplatzierte vergeben, die einen Geldpreis in Höhe von bis zu 30 000 Euro sowie ein Kommunikationspaket erhalten, das sie bei der Weiterentwicklung und Förderung ihrer Projekte und Konzepte unterstützt.

Eine neue NEB-Initiative zur Stärkung kleiner Gemeinden

Parallel zu den NEB-Preisen hat die Kommission Bewerbungen für den NEB-Boost für kleine Gemeinden eingereicht. Mit dieser neuen Initiative, die durch ein Pilotprojekt des Europäischen Parlaments unterstützt wird, werden 20 Projekte ausgezeichnet, die mit den Werten und Grundsätzen des Neuen Europäischen Bauhauses im Einklang stehen und ein starkes Engagement der Gemeinschaft und einen ausreichenden Reifegrad aufweisen.

Der NEB Boost richtet sich an Gemeinden in ländlichen Gebieten oder an Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 20.000 Einwohnern und zielt darauf ab, die entscheidende Rolle anzuerkennen, die kleinere Gemeinschaften in der Bewegung des Neuen Europäischen Bauhauses und in den laufenden Übergängen im weiteren Sinne spielen. Ihre Beteiligung ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Bewegung inklusiv und für alle zugänglich bleibt.

Förderfähige Projekte müssen sich auf die gebaute Umwelt konzentrieren, einschließlich des Baus, der Renovierung und der Anpassung von Gebäuden und öffentlichen Räumen. Diese Projekte sollten der Kreislaufwirtschaft, der CO2-Neutralität, dem Erhalt des kulturellen Erbes, erschwinglichen Wohnlösungen und der Regeneration ländlicher oder städtischer Gebiete Vorrang einräumen.

Die 20 Gewinner des NEB-Boost erhalten jeweils einen Preis in Höhe von 30.000 Euro sowie ein maßgeschneidertes Kommunikationspaket der Kommission, um ihre Leistungen weiter zu verstärken.

Informationen zur Bewerbung

Bewerbungen für die Preise und den NEB-Boost für kleine Gemeinden sind bis zum 14. Februar 2025 um 19:00 Uhr MEZ möglich. Bewerbungen für beide sollten über die offizielle Plattform für die Preise des Neuen Europäischen Bauhauses eingereicht werden.

Alle Details zum Bewerbungsverfahren sind in den jeweiligen Leitfäden für Bewerberinnen und Bewerber enthalten: den Leitfaden für die NEB-Preise, der in allen EU-Sprachen sowie in den Sprachen des Westbalkans und der Ukraine verfügbar ist, und den Leitfaden für den NEB-Boost für kleine Gemeinden, der in allen EU-Sprachen verfügbar ist.

Die 22 Gewinnerinnen und Gewinner der NEB-Preise und die 20 Gewinnerinnen und Gewinner des NEB „Boost for Small Municipalities“ werden im Herbst bei einer Preisverleihung im Europäischen Parlament bekannt gegeben. Weitere Informationen werden in Kürze auf der Plattform für die Preise des neuen Europäischen Bauhauses veröffentlicht.

Hintergrund

Das Neue Europäische Bauhaus ist eine EU-Politik- und Finanzierungsinitiative, die den ökologischen Wandel in gebauten Umgebungen angenehm, attraktiv und für alle bequem macht. Die Initiative lädt alle ein, unsere Zukunft neu zu gestalten und sie nachhaltiger, schöner und inklusiver zu gestalten und positive und inklusive Erfahrungen für alle zu fördern. 

Das von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 ins Leben gerufene Neue Europäische Bauhaus wurde gemeinsam mit Tausenden von Menschen und Organisationen in ganz Europa und darüber hinaus konzipiert.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Plattform für die Preise des neuen Europäischen Bauhauses

Leitfaden für die Preise des Neuen Europäischen Bauhauses

Website des neuen Europäischen Bauhauses

Mitteilung der Kommission über das neue Europäische Bauhaus

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Neues Europäisches Bauhaus: Bewerbungsphase gestartet

EU-Bericht gibt Empfehlungen für einen nachhaltigeren Luftverkehr

Ein neuer Bericht der EU-Kommission und der EU-Agentur für Flugsicherheit (EASA) nimmt die Umweltleistungen des Luftverkehrs in den Blick. Er enthält Empfehlungen zur Verringerung der Auswirkungen des Sektors auf Klimawandel, Lärm und Luftqualität. Dazu gehören Maßnahmen wie der verstärkte Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe, die Optimierung des Flugverkehrsmanagements und die Einführung kraftstoffeffizienterer Technologien.

Der Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, Apostolos Tzitzikostas, erklärte: „Durch die Überwachung der Fortschritte und die Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungen erforderlich sind, liefert der Bericht Fakten und Zahlen, die als Grundlage für die Entscheidungsfindung dienen, um die europäische Luftfahrt mit den Umweltzielen der EU und der internationalen Umweltziele in Einklang zu bringen.“

Dies ist die vierte Ausgabe des europäischen Luftverkehrs-Umweltberichts; die letzte Ausgabe wurde 2022 veröffentlicht. Der Bericht wird von der Kommission zusammen mit der EASA sowie mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur und von Eurocontrol erstellt.

Bis zu zwei Drittel weniger Emissionen möglich

Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen könnten die Emissionen des Luftverkehrssektors bis 2050 im Vergleich zu einem Business-as-usual-Szenario um mindestens zwei Drittel gesenkt werden. Die verbleibende Lücke zur Erreichung von Netto-Null kann dann durch Initiativen außerhalb des Sektors überbrückt werden.

Seit dem letzten Bericht gab es bedeutende Entwicklungen in den Bereichen nachhaltige Flugkraftstoffe und Verbesserungen der Leistung im Zusammenhang mit dem Flugverkehrsmanagement. Die projizierte Zunahme der Luftverkehrsnachfrage auf europäischer und globaler Ebene erfordert jedoch weitere Maßnahmen.

Wie alle anderen Verkehrsträger muss auch der Luftverkehr seinen Beitrag leisten und zum ehrgeizigen Ziel der EU beitragen, bis 2050 eine klimaneutrale Zukunft zu erreichen. Es wird erwartet, dass der Luftverkehr zunimmt und bis dahin 11,8 Millionen jährliche Flüge erreicht. Dieses Wachstum muss nicht unbedingt auf Kosten erhöhter Emissionen gehen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Link zum Bericht

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

EU-Bericht gibt Empfehlungen für einen nachhaltigeren Luftverkehr

Polizei Berlin - Fremdenfeindliche Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Mitte

Gestern Nachmittag wurde eine Frau in Gesundbrunnen fremdenfeindlich beleidigt und bedroht. Gegen 17 Uhr soll eine 39-Jährige mit ihrem Kleinkind auf dem Arm auf dem Gehweg der Pankstraße von einem 49-Jährigen fremdenfeindlich beleidigt und bedroht worden sein. Die Frau alarmierte die Polizei. Die eingetroffenen Beamten konnten den Tatverdächtigen in der Pankstraße überprüfen. Dabei stelle sich heraus, dass nach dem Mann durch die Ausländerbehörde Hamburg gefahndet wird, da er sich unerlaubt in Deutschland aufhält. Daraufhin wurde der 49-Jährige für erkennungsdienstliche Maßnahmen in ein Polizeigewahrsam gebracht. Eine Atemalkoholmessung am Ort ergab einen Wert von rund 2 Promille. Der Tatverdächtige zeigt sich während der gesamten Zeit renitent und widersetzte sich erheblich. Während der körperlichen Durchsuchungsmaßnahmen ließ er sich fallen und brach damit einem Mitarbeiter des Polizeigewahrsams den Knöchel und das Wadenbein. Alarmierte Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr brachten den Mitarbeiter für eine stationäre Behandlung in ein Krankenhaus. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme angeordnet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen. Die weiteren Ermittlungen hat ein Fachkommissariat der Direktion 5 (City) übernommen.



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin - Fremdenfeindliche Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Mitte

Polizei Berlin- Durchsuchungsmaßnahmen wegen Zündens eines pyrotechnischen Gegenstandes - Reinickendorf

Heute Morgen durchsuchten Kräfte der Polizei Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin zwei Wohnungen wegen des Zündens eines möglicherweise illegalen und in Deutschland nicht frei verkäuflichen pyrotechnischen Gegenstands – wohl einer sogenannten „Kugelbombe“ – in der vergangenen Silvesternacht auf dem Emstaler Platz in Tegel.

Ermittelt wird wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Tatverdächtig ist – auch dank bislang acht über das Hinweisportal der Polizei eingegangener Hinweise von Zeuginnen und Zeugen – ein 17-Jähriger. Durchsucht wurde an seiner Wohnanschrift und bei einem Zeugen in Tegel.

Der Beschuldigte steht im Verdacht, am 1. Januar 2025, gegen 0.30 Uhr den pyrotechnischen Gegenstand in einem Abschussrohr aus Glasfaserkunststoff gezündet zu haben, welches nach der Zündung umfiel. Die mutmaßliche Kugelbombe ist dadurch quer über den Platz geschossen worden und verletzte dabei den Siebenjährigen lebensgefährlich. Das Kind musste bislang mehrmals operiert werden. Ein 41 Jahre alter Mann erlitt Bein- und Handverletzungen, die ebenfalls mehrfach operiert werden mussten. In beiden Fällen sind bleibende gesundheitliche Schäden zu erwarten.

Die Durchsuchungen führten zur Sicherstellung von illegaler Pyrotechnik in geringer Stückzahl sowie weiteren Beweismitteln. Die Auswertungen der Beweismittel und die Ermittlungen dauern an.

Zeugenaufruf Nr. 0041 vom 3. Januar 2025: Polizei bittet um Mithilfe zu den Vorfällen in der Silvesternacht
Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu den Ereignissen in der Silvesternacht hat das Landeskriminalamt Berlin ein Hinweisportal eingerichtet: https://be.hinweisportal.de/~portal/de/select

In der Silvesternacht 2024/2025 war gegen 0.30 Uhr auf dem Emstaler Platz Höhe Bottroper Weg ein pyrotechnischer Gegenstand inmitten einer Menschenmenge explodiert und hatte mehrere Personen, darunter ein Kind, verletzt.

Die Fragen der Kriminalpolizei:
Wer kann Angaben zum Tatgeschehen machen?
Wer hat Videoaufnahmen des Vorfalls gefertigt und kann diese zur Verfügung stellen?

Erstmeldung Nr. 0014 vom 1. Januar 2025: Bilanz zum Jahreswechsel 2024/2025
Gegen 0.30 Uhr detonierte im Bottroper Weg in Tegel ein pyrotechnischer Gegenstand, bei dem es sich nach den derzeitigen Ermittlungen um eine sogenannte Kugelbombe gehandelt haben soll. Ein Siebenjähriger erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. Ein 41-Jähriger erlitt ebenfalls schwere Verletzungen und wurde stationär in einer Klinik aufgenommen. Sechs weitere Personen, darunter drei Kinder im Alter von zweimal neun und einmal zwölf Jahren, eine 15-Jährige und zwei Erwachsene im Alter von 22 und 44 Jahren, wurden leicht verletzt und in Krankenhäuser gebracht. Die Ermittlungen des Fachkommissariats für die Bearbeitung von Sprengstoffdelikten dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin- Durchsuchungsmaßnahmen wegen Zündens eines pyrotechnischen Gegenstandes - Reinickendorf

Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Zweijährige Basisförderung für Präsentationsorte und Projektinitiativen im Bereich Bildende Kunst ausgeschrieben

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – im Jahr 2025 für den Förderzeitraum 2026 – 2027 voraussichtlich 925.000 Euro pro Jahr zur Förderung von freien Präsentationsorten und ortsungebundenen Projektinitiativen im Bereich Bildende Kunst.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Künstlergruppen, etc.).
Die Laufzeit der Förderung beträgt 2 Jahre. Es können maximal 50.000, Euro/Jahr beantragt werden. Gefördert werden u. a. Strukturkosten (Personal-, Sach- und Mietkosten) und Kosten für Ausstellungshonorare (max. 15% der jährlichen Gesamtantragssumme).

Die Ausschreibung beginnt am 14. Januar 2025 und endet am 06. März 2025 um 14.00 Uhr.

Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Es gibt diese auf Deutsch und Englisch.

Hier finden Sie den Link zum Onlineformular.

Informationsveranstaltung online
Für alle Antragstellerinnen und Antragsteller wird es am 04. Februar, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr, eine Online-Informationsveranstaltung geben.
Die Kolleginnen und Kollegen von Kreativ Kultur Berlin übernehmen dankenswerterweise die Organisation und Moderation der Infoveranstaltung.
Anmeldung hier.

Kontakt
Veit Rieber
Tel.: (030) 90 228 – 764
E-Mail
Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Zweijährige Basisförderung für Präsentationsorte und Projektinitiativen im Bereich Bildende Kunst ausgeschrieben

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt- Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2025 ausgeschrieben

Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Freie Berliner Gruppen können sich nun bis zum 18. Februar 2025 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen beantragt werden, die im 2. Halbjahr 2025 realisiert werden. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.

Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2025 um 15:00 Uhr.

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Das Informationsblatt zur Ausschreibung sowie der Link zum Online-Formular können auf unserer Webseite aufgerufen werden.
Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt- Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2025 ausgeschrieben

Wetterlage

Der Hochdruckeinfluss schwächt sich vorübergehend ab. Von Norden greift ein Tiefausläufer über, verlagert sich nach Südosten und führt ganz allmählich mildere und feuchtere Luft zu uns. Dabei wird vorübergehend Glatteisregen ausgelöst.

GLÄTTE, GLATTEIS (teils Unwetter):
Im Tagesverlauf von Niedersachsen, Ostholstein und Mecklenburg-Vorpommern allmählich bis zum Erzgebirge vorankommender leichter Regen mit Glatteisbildung, dabei gebietsweise auch Unwetter.
Abends und nachts von Sachsen und Thüringen nach Bayern und Württemberg vorankommender Regen, dabei weiterhin Gefahr von Glatteis, Unwetter nach wie vor möglich! Nördliche der Mittelgebirge mit Anstieg der Temperaturen knapp über den Gefrierpunkt Entspannung der Glatteislage.
Ansonsten nur örtlich Straßenglätte durch Reif oder überfrierende Nässe.

FROST:
Bis zum Vormittag, abgesehen vom Nordseeküstenbereich, leichter bis mäßiger, über Schnee vereinzelt strenger Frost.
Im Tagesverlauf im Norden von der Küste her allmählicher Temperaturanstieg in den leichten Plusbereich.
In der Mitte und im Süden noch häufig geringer Dauerfrost oder Temperaturen bei 0 Grad.
In der kommenden Nacht in der Mitte und im Süden erneut verbreitet leichter, im Süden gebietsweise auch mäßiger Frost.

SCHNEEFALL:
Im Laufe der kommenden Nacht in Ost- und Südbayern von Sprühregen in Schneefall übergehende Niederschläge. Bis Mittwochfrüh Neuschneemengen bis 5 cm.

NEBEL:
In der Nacht zum Mittwoch in einem breiten Streifen vom westlichen Deutschland bis nach Brandenburg aufkommender Nebel, teils mit Sichtweiten unter 150 m.

WIND/STURM:
Heute im Küstenbereich steife bis stürmische Böen zwischen 55 und 70 km/h (Bft 7-8) aus Südwest bis West. Am Nachmittag an der Nordsee, am Abend und in der ersten Nachthälfte an der Ostsee Windabnahme.
Auf dem Brocken aufkommende Sturmböen bis 80 km/h, im Laufe der kommenden Nacht wieder abnehmend.




Zugefügt 2025 Januar 14

Wetterlage

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Förderprogramme für 2025

Nach dem Beschluss des 3. Nachtragshaushaltsgesetzes am 19. Dezember 2024 können unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit die Förderergebnisse für die folgenden Förderprogramme veröffentlicht werden:

Spartenoffene Förderung Festivals und Reihen und Vorhaben von Einrichtungen 1 – und 2 jährig
Einzelprojektförderung, Einstiegsförderung, Produktionsorte einjährig, Wiederaufnahmeförderung, Residenzförderung im Bereich Darstellendende Künste /Tanz
Kulturaustauschstipendien
Recherchestipendien Bildende Kunst
Präsentationsförderung Bildende Kunst
Arbeitsstipendien Literatur (inklusive Comic)
Projektförderung Literatur
Projektförderung Jazz
Arbeitsstipendien Jazz
Weltoffenes Berlin Fellowships
Weltoffenes Berlin Vernetzungsprojekte

Zu den Ergebnissen im Einzelnen werden zeitnah Pressemitteilungen der Förderprogramme veröffentlicht.

Im Bereich der Ausschreibung für Reisestipendien sind die Mittel aus dem Haushaltstitel 0810/68380 „Zuschüsse für Kulturaustausch“ mit dem Beschluss des 3. Nachtragshaushaltsgesetzes in voller Höhe entfallen. Hier wird es in 2025 keine Förderungen geben.

Die ursprünglich für Dezember 2024 geplante Ausschreibung für Mittel aus dem Kofinanzierungsfonds wird nicht mehr erfolgen.

Die Mittel für die Impact Förderung aus dem Titel 0810/68609 sind schlussendlich mit einer Kürzung in Höhe von 100.000 Euro beschlossen worden. Hier wird im Frühjahr eine Entscheidung bekanntgegeben werden können.
Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 14

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Förderprogramme für 2025

Schulbauoffensive nimmt weiter Fahrt auf - Grundsteinlegung für 2. Holz-Compartmentschule in Treptow-Köpenick

Am 13. Januar 2025 wurde die Grundsteinlegung für den Neubau der zweiten Holz-Compartmentschule in der Kalker Straße 7 im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick gefeiert. Im Beisein des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler, des Staatssekretärs für Schulbau und Schuldigitalisierung Dr. Torsten Kühne, des Bezirksbürgermeisters von Treptow-Köpenick Oliver Igel, des Bezirksstadtrates für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Marco Brauchmann sowie der Architektin Prof. Nicole Berganski und dem Architekten Andreas Krawczyk wurde die Zeitkapsel in die Bodenplatte eingelassen. Zum Schuljahr 2026/2027 sollen das neue Schulgebäude und die Sporthalle an den Start gehen. Von der Fertigstellung der Bodenplatte bis zur Übergabe des Schulgebäudes und der Sporthalle an den Bezirk werden lediglich 13 Monate benötigt. Die Gesamtkosten für den Neubau der Integrierten Sekundarschule (ISS) belaufen sich auf 62 Millionen Euro. Das Typenbauprogramm der Holz-Compartmentschulen (HOCOMP) wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen umgesetzt. Es besteht aus drei Gebäudetypen: Grundschule, Integrierte Sekundarschule und Sporthalle. In den nächsten drei Jahren entstehen berlinweit bis zu zehn Grund- und Oberschulen mit Sporthalle in Holzmodulbauweise.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:
„Die Berliner Schulbauoffensive nimmt weiter Fahrt auf. Mit der heutigen Grundsteinlegung wird der Baustart für die zweite Holz-Compartmentschule eingeläutet. Diese bauen wir schnell, bedarfsgerecht und maximal nachhaltig und realisieren so einen hochwertigen Schulbau. Insgesamt werden 316 seriell vorgefertigte Raummodule in Holzbauweise für das Schulgebäude im Höchsttempo zu einem neuen Schulgebäude zusammengefügt. Dadurch halbieren wir die Bauzeit für 625 neue Schulplätze im Bezirk.“

Dr. Torsten Kühne, Staatssekretär für Schulbau und Schuldigitalisierung:
„Die Berliner Schulbauoffensive schafft moderne Schulen in Rekordzeit! Das neue Schulbau-Jahr beginnt für uns heute mit einer Grundsteinlegung in der Kalker Straße in Treptow-Köpenick. Hier entsteht ein weiterer Schulbau in nachhaltiger Holzmodulbauweise. 625 dringend benötigte Oberschulplätze werden dank dieser Bauweise schnell und qualitativ hochwertig zur Verfügung gestellt. Die Fertigstellung ist schon für das nächste Jahr vorgesehen, dann kann die neue Schulgemeinschaft zum Schuljahr 2026/2027 einziehen. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und bietet den Schülerinnen und Schülern den erforderlichen Raum für zeitgemäße Bildung. Mit den neuen Schulen ermöglichen wir Unterricht auf der Höhe der Zeit für unsere Kinder hier im Bezirk und in ganz Berlin.“

Oliver Igel, Bezirksbürgermeister Treptow-Köpenick:
„Die Grundsteinlegung der Holz-Compartmentschule in Altglienicke ist ein wichtiger Meilenstein für unseren Bezirk und ein Vorbild für nachhaltigen Schulbau in Berlin. Diese Schule vereint modernste Architektur mit ökologischer Verantwortung und zeigt, wie wir als Bezirk unseren Kindern eine zukunftsorientierte Lernumgebung bieten können. Ich freue mich darauf, dieses Projekt wachsen zu sehen und bin überzeugt, dass es einen großen Beitrag zur Bildungsqualität in Treptow-Köpenick leisten wird.“

Marco Brauchmann, Bezirksstadtrat für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport:
„Die Holz-Compartmentschule in der Kalker Straße entsteht in der am schnellsten wachsenden Region Treptow-Köpenicks. Jeder Schulplatz hier wird dringend gebraucht. Es tut gut zu sehen, dass die Schulbau-Offensive hier ungebremst weitergeht.“

Die Raummodule werden vom Generalunternehmen Kaufmann Bausysteme in Berlin-Köpenick produziert. Fenster, Sanitäranlagen, Haustechnik und Heizkörper sind bereits vorinstalliert, bevor sie auf der Baustelle montiert werden. Innerhalb von vier Monaten steht der Rohbau.

Eine Besonderheit des Typenbauprogramms der Holz-Compartmentschule ist die hohe Anpassungsfähigkeit des Schulgebäudes an die Gegebenheiten vor Ort. Die drei Gebäudeflügel mit zentralem Treppenhaus können unterschiedlich ausgerichtet werden. Form und Ausmaße des Baukörpers sind somit variabel, es kann besser auf den städtebaulichen Kontext reagiert werden. Im Inneren sind die Räume in Compartments angeordnet: offene Lernbereiche mit Team- und Stammgruppenräumen, die modernste Lehr- und Lernbedingungen ermöglichen. In Absprache mit Senatsverwaltung für Bildung, Jungend und Familie wurden die Flächen der Compartments für diese Baureihe optimiert, um Kosten zu senken und den pädagogischen Ansatz beizubehalten. Zudem ist Holz das prägende Gestaltungsmerkmal. Die Oberflächen sind robust, pflegeleicht und wirken sich positiv auf das Raumklima und die Lernumgebung aus.

Auf Wunsch des Bezirkes Treptow-Köpenick wird an diesem Standort, abweichend vom Typenentwurf für das Schulgebäude, eine Medienwerkstatt mit Tonstudio und Soundraum eingerichtet. Die Kosten teilen sich Senat und Bezirk.

Die Holz-Compartmentschulen werden mit dem BNB-„Silber“-Standard und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert sowie im Energieeffizienzstandard EG 40 errichtet. Das umfasst die Installation von Photovoltaikanlagen und Gründächer auf den Schulgebäuden und Sporthallen. Zudem erhalten alle Gebäude eine hybride Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Folgen Sie unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und LinkedIn

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen
Pressestelle

Presse­sprecher
Martin Pallgen

Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.:
(030) 90173-4040
Fax: (030) 90173-4041
E-Mail an die Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 14

Schulbauoffensive nimmt weiter Fahrt auf - Grundsteinlegung für 2. Holz-Compartmentschule in Treptow-Köpenick

Gaza: Israel behindert weiter Hilfslieferungen durch die UN

Das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) hat Israel erneut aufgefordert, die Lieferung lebensrettender Hilfe an die Menschen im Gazastreifen zu ermöglichen.

Die israelischen Behörden verweigern weiter die von den Vereinten Nationen geleiteten Bemühungen, die Palästinenser mit lebenswichtiger Hilfe zu versorgen, so OCHA und stellte fest, dass nur sieben von 22 geplanten humanitären Transporten der Vereinten Nationen am vergangenen Sonntag ermöglicht wurden.

Davon wurden sechs ganz verweigert, fünf behindert und vier aufgrund von Sicherheits- und logistischen Problemen abgesagt.

Neuer Evakuierungsbefehl

Die anhaltenden Feindseligkeiten und Evakuierungsbefehle führen weiter zur Vertreibung der Zivilbevölkerung im gesamten Gazastreifen.

„Zivilisten müssen geschützt werden, ob sie nun gehen oder bleiben“, sagte OCHA. „Diejenigen, die vor den Kämpfen fliehen, müssen in Sicherheit gebracht werden, und es muss ihnen möglich sein, freiwillig zurückzukehren, wenn es die Situation erlaubt.“

Am Sonntag erließ das israelische Militär einen neuen Evakuierungsbefehl für die Bewohner des Viertels Al Mufti in An Nuseirat im Zentrum des Gazastreifens. Nach Angaben der humanitären Partner sind etwa 4.100 Menschen von dieser Anordnung betroffen.

Zu dem evakuierten Gebiet gehören Bewohner, die in und um zwei vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNRWA verwalteten Vertreibungslager leben. Außerdem befinden sich dort drei medizinische Einrichtungen, zwei Wasserstellen und zwei temporäre Lernorte.



Zugefügt 2025 Januar 14

Gaza: Israel behindert weiter Hilfslieferungen durch die UN

2025 FISU Winter World University Games in Turin

Vom 13. bis 23. Januar 2025 finden in Turin die 32. FISU Winter World University Games statt. Die Veranstaltung gibt einen Vorgeschmack auf die vom BMI geförderten Sommerspiele der Studierenden im Juli in Rhein-Ruhr und Berlin.
Gruppenfoto der deutschen Mannschaft des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) – Team StuDi - bei den 32. FISU Winter World University Games (WUG) 2025 in Turin

Quelle: adh

Staatssekretärin Juliane Seifert hat der deutschen Mannschaft des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) – Team StuDi –die bei den 2025 die Bundesrepublik vertritt, vor Ort in Turin ihre Wertschätzung ausgesprochen und den 54 deutschen Athletinnen und Athleten und allen weiteren Delegationsmitgliedern maximalen Erfolg für die anstehenden sportlichen Wettbewerbe gewünscht.
Erstmalig inklusive Winterspiele

Erstmalig finden die FISU Winter World University Games (WUG) durch die Einbindung von Para-Sportarten als inklusive Veranstaltung statt. Durch eine Kooperation des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) geht mit zusätzlicher Förderung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) auch das deutsche Team als inklusive Studierenden-Nationalmannschaft in Italien bei elf von 13 Sportarten an den Start.

Die deutschen Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigungen werden sich in den Sportarten Para Ski Alpin und Para Skilanglauf mit der internationalen Konkurrenz messen. Die Integration des Para-Sports in die Veranstaltung wird als ein wegweisender Schritt für die Inklusion im internationalen Hochschulsport gesehen.

Darüber hinaus werden deutsche Athletinnen und Athleten ohne Beeinträchtigungen in folgenden Sportarten um Medaillen kämpfen: Biathlon, Curling, Eiskunstlauf, Freestyle Ski, Ski Alpin, Skilanglauf, Ski Mountaineering, Ski Orientierungslauf und Snowboard.
Ausblick auf die Weltspiele der Studierenden 2025 in der Region Rhein-Ruhr

Bei ihrem zweitägigen Besuch in Turin nutzte Staatssekretärin Juliane Seifert zudem die Gelegenheit sich ein detailliertes Bild von diesem Multisport-Event zu machen. Vom 16. bis zum 27. Juli 2025 werden mehr als 8.500 Athletinnen und Athleten sowie Offizielle aus über 150 Nationen bei den Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games in 18 Sommersportarten an den Start gehen. Für die Bundesrepublik ist es, nach der Fußballeuropameisterschaft der Herren 2024, eine gute Gelegenheit zu zeigen, wie innovative und nachhaltige Sportveranstaltungen ausgerichtet werden können.

Die Veranstalter der Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games haben sich zum Ziel gesetzt im Sommer 2025 ein Festival des Sports, der Wissenschaft und der Kultur in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Deutschland zu feiern. Insgesamt 23 Veranstaltungsstätten verteilen sich in Rhein-Ruhr Region auf die Austragungsorte Bochum, Duisburg, Essen, Hagen und Mülheim an der Ruhr. In Berlin finden zusätzlich die Wettbewerbe im Schwimmen, Wasserspringen und Volleyball statt. Die Eröffnungsfeier der Spiele findet am 16. Juli 2025 in der Schauinsland-Reisen-Arena in Duisburg mit erwarteten 28.000 Zuschauenden statt. Am 27. Juli 2025 können 25.000 Zuschauenden den Abschluss des Events im Landschaftspark Duisburg-Nord feiern.

Deutschland wird bei den Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games mit einer mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassenden inklusiven Studierenden-Nationalmannschaft des adh –Team StuDi – an den Start gehen. Sie streben nach sportlichen Höchstleistungen und freuen sich zugleich darauf, Botschafterinnen und Botschafter für Völkerverständigung, friedliches Miteinander und interkulturellen Austausch zu sein.



Zugefügt 2025 Januar 14

2025 FISU Winter World University Games in Turin

Ukraine: Neues humanitäres Hilfspaket der EU in Höhe von 148 Millionen Euro

Die Europäische Kommission stellt weitere humanitäre Hilfe in Höhe von 148 Millionen Euro für die Ukraine und ukrainische Flüchtlinge in der Republik Moldau bereit. Wegen des russisches Angriffskrieg sind rund 12,7 Millionen Menschen dringend auf Hilfe angewiesen. Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichberechtigung, Krisenvorsorge und ‑management sagte: „Angesichts der anhaltenden Grausamkeiten Russlands in der kalten Jahreszeit verstärkt die EU ihre Unterstützung, damit die Lichter an und die Häuser warm bleiben. Die neue humanitäre Hilfe in Höhe von 148 Millionen Euro zeigt erneut, dass wir den Ukrainerinnen und Ukrainern in der Stunde der Not zur Seite stehen. Wir werden weiterhin alles in unserer Macht Stehende tun, um gemeinsam mit unseren Partnern und den ukrainischen Behörden den Betroffenen zu helfen. Dieser Krieg ist eine Bedrohung für uns alle. Wir müssen in diesem für Europa kritischen Moment zusammenstehen.“

Kommissarin Hadja Lahbib besucht heute die Ukraine. Sie wird voraussichtlich mit führenden ukrainischen Politikern, darunter Präsident Wolodymyr Selenskyi und hochrangige Beamte, zusammentreffen, um dringende humanitäre Herausforderungen und die strategische Verteilung der EU-Hilfe zu erörtern. Sie wird auch mit Empfängern der humanitären Hilfe der EU und lokalen Partnern zusammentreffen.

Bisher insgesamt 1,1 Milliarden Euro humanitäre Hilfe

Insgesamt beläuft sich die von der Europäischen Kommission bereitgestellte humanitäre Hilfe für die Ukraine und die Republik Moldau nun auf über 1,1 Milliarden Euro.

Von dem neuen Paket werden

140 Millionen Euro für humanitäre Projekte in der Ukraine bereitgestellt. Die Mittel sind für Nothilfe bestimmt, darunter Nahrungsmittel, Unterkünfte, sauberes Wasser, Gesundheitsversorgung und Winterschutz. Zu den wichtigsten Prioritäten gehört die Unterstützung der gefährdeten Bevölkerungsgruppen in den vom Krieg stark betroffenen Regionen der Ost- und Südukraine.
8 Millionen Euro für humanitäre Projekte in der Republik Moldau bereitgestellt. Die Unterstützung wird sich auf die Hilfe für ukrainische Flüchtlinge und moldauische Aufnahmegemeinschaften konzentrieren, wobei der Schwerpunkt auf Bargeldhilfe, Zugang zu wichtigen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung sowie psychosoziale Unterstützung gelegt wird.

Vor ihrer Ankunft in Kiew besuchte Kommissarin Lahbib bereits das EU-Medevac-Drehkreuz in Rzeszów, das im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens die medizinische Evakuierung schwerkranker Patienten aus der Ukraine und den Nachbarländern unterstützt. Seit der Einrichtung des Systems im März 2022 wurden rund 4.000 Patienten zur Behandlung in europäische Krankenhäuser gebracht.

Seit Beginn der russischen Angriffskrieges hat die EU ihre bisher größte Operation im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens koordiniert und mehr als 150.000 Tonnen an Sachleistungen in die Ukraine geliefert. Darüber hinaus hat die EU Hilfe aus ihren RescEU-Lagerbeständen bereitgestellt, darunter Stromgeneratoren, medizinische Ausrüstung, Notunterkünfte und Wasseraufbereitungsanlagen für die Ukraine.

Hintergrund

Die EU leistet seit Beginn des Konflikts im Jahr 2014 humanitäre Hilfe in der Ukraine und kümmert sich um die Bedürfnisse der bedürftigen Bevölkerungsgruppen im Land. Nach dem vollständigen Einmarsch Russlands im Februar 2022 hat die EU ihre Hilfe erheblich ausgeweitet, um die durch den Krieg verursachten beispiellosen humanitären Herausforderungen zu bewältigen. Während Russlands anhaltende Aggression weiterhin Menschenleben in der Zivilbevölkerung gefährdet und kritische Infrastrukturen schwer beschädigt, ist die EU nach wie vor tief besorgt über Russlands Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.

Als Reaktion darauf hat die EU alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert, um Soforthilfe zu leisten. Bislang hat die Europäische Kommission über 1,1 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt. Davon wurden 1,09 Milliarden Euro für humanitäre Programme in der Ukraine und 84 Millionen Euro zur Unterstützung von Flüchtlingen, die in die benachbarte Republik Moldau geflohen sind, bereitgestellt.

Zusätzlich zu den humanitären Hilfsmaßnahmen hat die EU ihre bisher größte Operation im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens koordiniert und mehr als 150.000 Tonnen an Sachleistungen in die Ukraine geliefert, darunter Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Medikamente, Unterkünfte, Stromgeneratoren und vieles mehr.

Zur zusätzlichen Unterstützung im Krisenfall hat die EU auch ihre eigenen rescEU-Notfallvorräte angelegt, um Stromgeneratoren, medizinische Ausrüstung, Notunterkünfte und Spezialausrüstung für Gefahren für die öffentliche Gesundheit wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen zu liefern.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Januar 2025



Zugefügt 2025 Januar 14

Ukraine: Neues humanitäres Hilfspaket der EU in Höhe von 148 Millionen Euro

EU-Kommissionsvertreterin Barbara Gessler in Hannover

Barbara Gessler, die Vertreterin der EU-Kommission in Deutschland, ist heute zu ihrem offiziellen Antrittsbesuch in Hannover und trifft die Niedersächsische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Wiebke Osigus. Im Anschluss besucht Barbara Gessler das EUROPE DIRECT Hannover. Vor dem Gespräch betonte sie: „Ich freue mich sehr, heute hier in Hannover zu Gast zu sein. Wir stehen in diesem Jahr vor großen Herausforderungen. Das schaffen wir nur gemeinsam und wir brauchen die aktive Mithilfe all unserer Mitgliedstaaten, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Unser Ziel ist eine Europäische Union, die ihre großen gemeinsamen Vorhaben besser und schneller umsetzt. Dabei wollen wir uns auf Maßnahmen konzentrieren, die das Leben der Menschen konkret verbessern. Genau darum geht es beim 100-Tage-Programm der neuen EU-Kommission, über das ich mit unseren Partnern in Hannover heute sprechen will.“

Hintergrund

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland dient als Brücke zwischen Deutschland und der Zentrale der Europäischen Kommission in Brüssel und Luxemburg. Das Team der Kommissionsvertretung unterstützt den politischen Austausch mit nationalen, regionalen und kommunalen Behörden, Parlamenten, Sozialpartnern, Hochschulen, den Medien, der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern. Ergänzt wird die Arbeit der Kommissionsvertretung durch die Europe-Direct-Zentren, die in den Regionen und Gemeinden die ersten Anlaufstellen zum Thema EU sind.

Die EUROPE-DIRECT-Zentren sind die Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der EU auf lokaler Ebene. Sie bieten Informationen und Auskunft zu allen EU-Angelegenheiten und beantworten Ihre Fragen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Sie fördern zudem die lokale und regionale Debatte über die Europäische Union und ihre Maßnahmen und ermöglichen den Europäischen Organen, Informationen gezielter zu verbreiten.

Des weiteren bieten sie der Öffentlichkeit auch die Gelegenheit, den Institutionen der EU ein Feedback zu geben. Dank der mehr als eine Million Anfragen jährlich erhalten die politisch Verantwortlichen in Europa ein unmittelbares Bild von den Anliegen und Sorgen der Menschen.

Europaweit gibt es 438 EUROPE-DIRECT-Zentren, in Deutschland gibt es insgesamt 50.

Weitere Informationen:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

EUROPE-DIRECT-Zentren in Deutschland

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.



Zugefügt 2025 Januar 14

EU-Kommissionsvertreterin Barbara Gessler in Hannover

Kontingentführer Oberstleutnant Richter im Interview: Stabilität durch Präsenz

Nach Jahrzehnten von Konflikten und Leid herrscht derzeit relative Ruhe in Bosnien und Herzegowina. Die Menschen seien kriegsmüde und nicht an Konflikten interessiert, sagt Oberstleutnant Bernd Richter. Im Interview mit der Redaktion der Bundeswehr erläutert der Führer des 5. deutschen Einsatzkontingentes die Bedeutung der EUEuropäische Union-Mission für den Westbalkan.

Herr Oberstleutnant, am 8. August 2024 haben Sie das 5. deutsche Einsatzkontingent EUFOREuropean Union Force Althea übernommen. Die Bundeswehr war bereits von 2004 bis 2012 in Bosnien und Herzegowina an dieser EUEuropäische Union-Mission beteiligt. Warum sind seit 2022 wieder deutsche Soldatinnen und Soldaten vor Ort?
Oberstleutnant Bernd Richter

Der Westbalkan ist für Zentraleuropa wieder mehr in den Fokus gerückt. Eine Destabilisierung auf dem Westbalkan hätte potenziell unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit und Stabilität der gesamten Region und zum Beispiel auch Auswirkungen auf Flüchtlingsströme aus dem Balkan in Richtung Österreich, Italien, der Schweiz und natürlich auch Deutschland. Die Präsenz der EUEuropäische Union-Mission gilt als zentraler Beitrag zur Gewährleistung von Sicherheit im Land. Die Beteiligung der Bundeswehr an EUFOREuropean Union Force Althea trägt dazu bei, Sicherheit und Stabilität auf dem Westbalkan zu fördern und unterstützt die Einhaltung des Friedensabkommens.

Wie lautet konkret der Auftrag des deutschen Kontingents bei EUFOREuropean Union Force Althea?
Oberstleutnant Bernd Richter

Der Kernauftrag zum Erfolg lautet: Wir sind hier. Wir sorgen durch unsere Präsenz für Stabilität und Sicherheit in Bosnien und Herzegowina. Als sogenannter Second Responder stehen wir in der zweiten Reihe. Wir werden also nicht von allein tätig, sollte sich an der derzeitigen Lage etwas ändern. Wir unterstützen, wenn die bosnischen Behörden uns darum bitten. Sollte die Lage vor Ort eskalieren und der Kommandeur der Mission EUFOREuropean Union Force feststellen, dass die bosnischen Behörden Unterstützung benötigen, um für Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen, könnte er EUFOREuropean Union Force-Kräfte einsetzen – insbesondere für den Schutz von EUEuropäische Union-Bürgern.

An wie vielen Standorten im Einsatzgebiet ist EUFOREuropean Union Force präsent?
Oberstleutnant Bernd Richter

Die EUFOREuropean Union Force-Mission umfasst derzeit rund 1.500 Soldatinnen und Soldaten aus 18 europäischen und sechs nicht europäischen Ländern. Das deutsche Engagement besteht dabei aus bis zu 50 Dienstposten im Multinational Headquarters (MNHQ) in Camp Butmir in Sarajevo, einem National Support Element (NSENational Support Element) und der Einsatzwehrverwaltungsstelle sowie zwei LOTLiaison and Observation Teams Häusern (Liaison and Observation Teams) in Vlasenica und Čapljina.

Welche Bedeutung hat die Arbeit der Verbindungs- und Beobachtungsteams in den LOTLiaison and Observation Teams-Häusern im Einsatzgebiet?
Oberstleutnant Bernd Richter

Die LOTLiaison and Observation Teams-Häuser sind der eigentliche Kern der Mission. Es gibt insgesamt 20 LOTLiaison and Observation Teams-Häuser in ganz Bosnien und Herzegowina. Deutschland stellt derzeit zwei LOTLiaison and Observation Teams-Häuser in Vlasenica und Čapljina. In einem LOTLiaison and Observation Teams-Haus wohnen acht Soldatinnen und Soldaten: Die LOTLiaison and Observation Teams-Häuser sind das wesentliche Instrument der Informationsgewinnung und der Lagebeurteilung vor Ort. Sie sind am Puls der Bevölkerung und damit Frühwarnsystem und Sensor für EUFOREuropean Union Force zugleich.

Wie ist die Zivilbevölkerung der Mission EUFOREuropean Union Force gegenüber eingestellt – ist die Bundeswehr in der Region gern gesehen?
Oberstleutnant Bernd Richter

Die Bevölkerung reagiert je nach Region unterschiedlich auf EUFOREuropean Union Force: Die bosnischen Kroaten und Bosniaken freuen sich, dass wir da sind. Die Serben akzeptieren es.

Haben die ethnischen Spaltungen zwischen Bosniaken und bosnischen Kroaten auf der einen und bosnischen Serben auf der anderen Seite spürbaren Einfluss auf das Kontingent?
Oberstleutnant Bernd Richter

Nein, denn es gibt derzeit keine Spannungen – zumindest nicht über einen längeren Zeitraum hinweg. Denn wir haben hier fast rein-ethnische Bezirke. Eine ethnische Durchmischung wie früher gibt es nicht mehr. Die Herausforderung ist, dass die nationalistischen Parteien immer zu bestimmten Anlässen zündeln, um den Konflikt in den Köpfen der Leute aufrechtzuerhalten.

Inwieweit unterstützen Bundeswehrsoldaten bei der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte?
Oberstleutnant Bernd Richter

Deutschland beteiligt sich derzeit nicht an der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte im Rahmen der Mission. Deutschland stellt aber zeitweise Ausbilder an das UNUnited Nations-Ausbildungszentrum hier im Camp Butmir ab.

Bei EUFOREuropean Union Force Althea handelt es sich um eine EUEuropäische Union-geführte Mission. Inwieweit ist die NATONorth Atlantic Treaty Organization involviert?
Oberstleutnant Bernd Richter

Aufgrund der sogenannten „Berlin-Plus“-Vereinbarung, der Basis für die Zusammenarbeit von EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization im Bereich Krisenmanagement, kann EUFOREuropean Union Force im Notfall auf Kräfte der NATONorth Atlantic Treaty Organization zurückgreifen, da die EUEuropäische Union über keine eigenen Streitkräfte verfügt. In einem Worst-Case-Szenario würde das multinationale EUFOREuropean Union Force Bataillon hier im Camp Butmir durch Kräfte der NATONorth Atlantic Treaty Organization verstärkt werden, um alle anstehenden Aufträge erfüllen zu können.

Das Mandat des Deutschen Bundestages sieht den Einsatz von bis zu 50 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten vor: Warum schickt Deutschland nicht noch mehr Kräfte?
Oberstleutnant Bernd Richter

Die Präsenz ist ausgerichtet an der aktuellen Sicherheitslage und der daraus folgenden militärpolitischen Bewertung. Der deutsche Footprint mit den LOTLiaison and Observation Teams-Häusern und die damit verbundene direkte Nähe zur Bevölkerung sind genau das, was wir für die Informationsgewinnung und die Lagebeurteilung vor Ort brauchen: ein kleiner, aber äußerst effektiver und effizienter Footprint.

Mit Blick auf den Ukrainekrieg befürchten Experten, dass Russland über die Destabilisierung des Balkans weiter Druck auf die EUEuropäische Union ausüben könnte. Wie schätzen Sie dies ein?
Oberstleutnant Bernd Richter

Russland nutzt den Balkan für unterschiedliche Destabilisierungsaktionen und versucht, seinen Einfluss auf die Region kontinuierlich auszubauen.

Warum ist der Einsatz der Bundeswehr in Bosnien und Herzegowina auch mit einem kleinen Kontingent ein wichtiges Signal für Deutschlands Engagement in der Region?
Oberstleutnant Bernd Richter

Weil wir damit für Stabilität sorgen. EUFOREuropean Union Force ist hier in Bosnien und Herzegowina ein wichtiges Zeichen. Derzeit besteht keine Gefährdung für ein sicheres Umfeld. Wenn sich jedoch etwas zusammenbrauen würde, dann erkennen wir dies frühzeitig dank unserer Präsenz vor Ort. Mit Unterstützung der NATONorth Atlantic Treaty Organization sind wir in der Lage, erstens abschreckend zu wirken und zweitens auch Maßnahmen zu ergreifen, die wieder für ein sicheres Umfeld und Stabilität sorgen.

Was sind aus Ihrer Sicht als Kontingentführer die Herausforderungen dieser Mission?
Oberstleutnant Bernd Richter

Es gibt vier Dienststellen mit vier verschiedenen Aufträgen an drei Standorten: das deutsche NSENational Support Element, das deutsche Personal im MNHQ und die zwei LOTLiaison and Observation Teams-Häuser, die sich bis zu dreieinhalb Stunden entfernt von Sarajevo befinden. Man muss sich schon etwas einfallen lassen, um trotzdem ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Wir versuchen es mit gemeinsamen Veranstaltungen – zum Beispiel haben wir den Tag der Deutschen Einheit mit anschließendem Oktoberfest gefeiert. Auch aufgrund der Umweltbelastungen ist dieses Kontingent heraufordernd: Wir haben im Sommer mit extrem hohen Temperaturen bis zu 40 Grad Celsius angefangen und hören im Winter mit extrem niedrigen Temperaturen auf. Insbesondere die enorme Luftverschmutzung in Sarajevo, einer Stadt, die zu den am stärksten verschmutzten Städten weltweit zählt, macht meinen Leuten zu schaffen.

Die dienstpostengerechte Ausbildung stellt ebenfalls eine Herausforderung dar: Jede Fachlichkeit, jedes Führungsgrundgebiet ist nur einmal abgebildet, was zu Vakanzen und Mehrbelastung führen kann, zum Beispiel bei Krankheit oder in den Rotationsphasen. Unter all diesen Umständen und den „Zwangswohngemeinschaften“ von acht Menschen in den LOTLiaison and Observation Teams-Häusern heißt das am Ende, dass es für die Soldatinnen und Soldaten nicht immer leicht ist. Und dennoch bin ich am Ende meiner 42-jährigen Dienstzeit meinem Dienstherrn dankbar dafür, dass er mir noch einmal die Möglichkeit gegeben hat, als Kontingentführer in den Einsatz zu gehen. Vor allem mit diesen tollen Soldatinnen und Soldaten hier vor Ort, die diese Herausforderungen meistern.




Zugefügt 2025 Januar 14

Kontingentführer Oberstleutnant Richter im Interview: Stabilität durch Präsenz

Pistorius in Ramstein: Erstes Treffen der Ukraine Defence Contact Group in 2025

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat am 9. Januar 2025 am ersten Treffen der Ukraine Defence Contact Group (UDCGUkraine Defence Contact Group) im neuen Jahr in Ramstein teilgenommen. Im Fokus standen die Fortschritte innerhalb der Fähigkeitskoalitionen zur Ukraine-Unterstützung. Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und dessen Verteidigungsminister Rustem Umerov waren vor Ort.

Das 25. Treffen im Ramstein-Format war auch das letzte unter der Leitung von US-Verteidigungsminister und Initiator Lloyd Austin. Pistorius dankte Austin zu Beginn des Treffens für dessen herausragendes Engagement. Das Ramstein-Format sei zurecht bekannt als das zentrale Koordinationsinstrument für die internationale Unterstützung der Ukraine.

Das Format ist so, wie es ist, gut. Es hat sich bewährt und wir wollen daran festhalten.

Verteidigungsminister Boris Pistorius

Die Ukraine, unterstrich Pistorius in Ramstein, müsse aus einer Position der Stärke heraus agieren können. Dafür brauche es auch weiterhin das Ramstein-Format. Europa, so der Minister mit Blick auf den anstehenden Regierungswechsel in den USA, sei sich seiner Verantwortung bewusst und werde in den kommenden Monaten für Kontinuität sorgen. Die Air Base Ramstein sei Symbol des engen Zusammenhalts zwischen den USA, Deutschland und den europäischen Partnern geworden – dafür, dass Freiheit gemeinsam mit Partnern erfolgreich verteidigt werden könne.
Die UDCGUkraine Defence Contact Group und ihre Fähigkeitskoalitionen

In den vergangenen drei Jahren bekräftigten die Partner der UDCGUkraine Defence Contact Group immer wieder, die ukrainischen Streitkräfte so lange wie nötig in ihrem Verteidigungskampf gegen den russischen Aggressor zu unterstützen. Ein wesentlicher Schritt war dabei die Etablierung der Fähigkeitskoalitionen (Capability Coalitions). In ihnen haben Partnernationen gemeinsam die Verantwortung für den zielgerichteten Aufbau unterschiedlicher militärischer Fähigkeiten der Ukraine übernommen. Acht solcher Fähigkeitskoalitionen haben sich mittlerweile zusammengefunden. Deutschland leitet seit November das Sekretariat und koordiniert die Arbeit der Koalitionen.

In den vergangenen Wochen haben die Fähigkeitskoalitionen jeweils eine Roadmap für den langfristigen Fähigkeitsaufbau moderner ukrainischer Streitkräfte bis 2027 erstellt. Im Fokus stand die Interoperabilität mit der NATONorth Atlantic Treaty Organization. Die Fähigkeitsziele sollen dabei industriell erreichbar, für alle durchhaltefähig und realistisch finanzierbar sein – achievable, sustainable, affordable. In Ramstein kamen nun die Führungsnationen der Fähigkeitskoalitionen (CLGCoalition Leadership Group) auf Ministerebene zusammen, um diese Roadmaps vorzustellen. „Die Roadmaps sind ein wesentlicher Fortschritt in der Unterstützung unserer Länder für die Ukraine, prägen die weitere Arbeit der Capability Coalitions und senden ein wichtiges Signal an die Verteidigungsindustrie“, heißt es in dem gemeinsamen Statement (PDF, 118,7 KB) der Führungsnationen.

Die Roadmaps sollen einen gemeinsam mit den ukrainischen Partnern abgestimmten mittel- und langfristigen Plan ermöglichen, der sich nach konkreten finanziellen und Rüstungserfordernissen richtet und der auch die Nutzung der ukrainischen Verteidigungsindustrie einbezieht.
„Die Ukraine kann sich weiterhin auf Deutschland verlassen“

Als Führungsnation der Fähigkeitskoalition Luftverteidigung (IAMDIntegrated Air and Missile Defence) und als Initiator der Immediate Action on Air (IAADImmediate Action on Air Defense) arbeitet Deutschland vor allem an der Stärkung der ukrainischen Luftverteidigung. Doch auch in anderen Bereichen ist die Bundesrepublik aktiv: Insgesamt hat Deutschland die ukrainischen Streitkräfte seit Beginn des Krieges durch bereits erfolgte oder fest eingeplante Unterstützungsleistungen im Wert von 28 Milliarden Euro gestärkt.

Verteidigungsminister Pistorius hob beim Treffen der UDCGUkraine Defence Contact Group hervor, Deutschland werde auch im Jahr 2025 entschlossen an der Seite der Ukraine stehen und deren Unterstützung fortsetzen. Dabei verwies er unter anderem auf den NATONorth Atlantic Treaty Organization-Stab zur Koordinierung der Ukraine-Unterstützung NSATUNATO Security Assistance and Training Ukraine in Wiesbaden sowie auf die für Ende Januar geplante Stationierung deutscher PatriotPhased Array Tracking Radar to Intercept on Target-Systeme zum Schutz des Logistikknotenpunktes in Polen. Über ihn werden die Lieferungen an die Ukraine abgewickelt.
Bundeswehr auf Twitter

Dieser Beitrag wird nicht dargestellt, weil Sie X in Ihren Datenschutzeinstellungen deaktiviert haben. Mit Ihrer Zustimmung aktivieren Sie alle X Posts auf bmvg.de.

Auch werde Deutschland weiterhin ukrainische Kräfte ausbilden – Ziel seien 10.000 Soldatinnen und Soldaten in 2025, so der Minister. Er habe zudem entschieden, der Ukraine eine große Anzahl an Lenkflugkörpern für IRIS-T-Flugabwehrsysteme zukommen zu lassen. Gemeinsam mit Kroatien habe Deutschland darüber hinaus 30 weitere Kampfpanzer sowie 30 Schützenpanzer finanziert. Außerdem werden die ersten sechs von insgesamt 54 zugesagten neuen, hochmodernen Radhaubitzen deutscher Produktion noch in 2025 an die Ukraine übergeben.
Die Group of Five in Ramstein

Im Vorfeld des UDCGUkraine Defence Contact Group-Treffens kam die Group of Five in Ramstein mit den USA zusammen, die Interesse an dem neuen Format bekundet hatten. Die Group of Five wurde im November 2024 ins Leben gerufen, um die fünf größten europäischen Nationen im Bereich Sicherheit und Verteidigung zusammenzubringen und sich regelmäßig auch über EUEuropäische Union-Grenzen hinweg auszutauschen. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen und Italien sind entschlossen, mehr für Sicherheit und Verteidigung des euroatlantischen Raumes zu tun.

Das nächste reguläre Treffen in dem Fünfer-Format findet am 13. Januar 2025 in Polens Hauptstadt Warschau statt. Dort wird es vorrangig um die strukturelle Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine durch Investitionen in deren rüstungsindustrielle Basis gehen.



Zugefügt 2025 Januar 14

Pistorius in Ramstein: Erstes Treffen der Ukraine Defence Contact Group in 2025

Polizei Lübeck-Kreis Stormarn - Hoisdorf- Stichverletzung nach Streit um Lohnzahlung - Handy gesucht

Gemeinsame Medieninformation der Pressestellen der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck

Am 17.12.2024 (Dienstag) war es in Hoisdorf zu einem versuchten Mord gekommen. Ein 22-Jähriger soll auf einen 57-jährigen Mann eingestochen haben. Der Tatverdächtige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Im Zuge dieser Ermittlungen sind die Beamten auf ein Mobiltelefon aufmerksam geworden, das für das weitere Verfahren von Bedeutung sein kann. Eine letzte Ortung erfolgte zur Mittagszeit am Mittwoch (18.12.2024) in Hoisdorf im Bereich der Straße ´Am Schwarzen Berg´ bis hin zur Waldstraße/Ecke Oetjendorfer Landstraße.

Eine intensive Absuche des Bereichs führte leider nicht zum Auffinden des gesuchten Mobiltelefons. Die Kriminalpolizei bittet daher nun um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer hat zwischen dem 18.12.2014 und dem 23.12.2024 im genannten Bereich ein Mobiltelefon gefunden? Es wird gebeten, dies bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben. Ferner nimmt das Kommissariat 1 der BKI Lübeck Hinweise auf den Verbleib des Telefons telefonisch unter der Rufnummer 0451 - 1310 oder per Email an k1.luebeck.bki@polizei.landsh.de entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Maik Seidel - Pressesprecher
Telefon: 0451-131-2005
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de



Zugefügt 2025 Januar 13

Polizei Lübeck-Kreis Stormarn - Hoisdorf- Stichverletzung nach Streit um Lohnzahlung - Handy gesucht

Lübeck: Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen nach Bandendiebstahl und Betrug durch Geldabhebungen mit gestohlenen Scheckkarten

Seit Herbst des vergangenen Jahres ermittelt die Kriminalpolizei Lübeck wegen des Verdachts des Bandendiebstahls. Zwei unbekannte Männer sind verdächtig, in Lübeck St. Gertrud eine Seniorin gemeinschaftlich bestohlen zu haben. Sie werden auch mit weiteren Taten im Stadtgebiet in Verbindung gebracht. Die Ermittler bitten jetzt anhand von vorliegendem Bildmaterial um Hinweise, die zur Identifizierung der Verdächtigen führen.

Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck ermittelt seit dem 30. September 2024 nach dem Diebstahl einer Geldbörse aus dem Rucksack einer 72-jährigen Geschädigten gegen 2 männliche Personen. Beide werden verdächtigt, das Portemonnaie der Frau in einem Drogeriegeschäft in Lübeck St. Gertrud aus deren Rucksack entwendet zu haben. Zuvor soll die Geschädigte durch beide Personen beim Abheben von Bargeld an einem Automaten eines Geldinstitutes beobachtet worden sein. Im Drogeriegeschäft sollen sie mehrfach versucht haben, arbeitsteilig an die Geldbörse zu gelangen, während der jeweils andere die Tat abgesichert haben soll. Nach dem für sie erfolgreichen Diebstahl der Geldbörse sollen die Tatverdächtigen die vorgefundenen Scheckkarten benutzt haben, um weitere Geldabhebungen von den Konten der Seniorin mittels der entwendeten Karten vorzunehmen.

Beide Männer stehen im Verdacht, auch für mehrere weitere Diebstähle und anschließende unberechtigte Geldabhebungen in Lübeck verantwortlich zu sein. Bei der Fahndung nach den beiden Tatverdächtigen bitten die Ermittler der Kriminalpolizei anhand von vorliegenden Bildern einer Überwachungskamera um Mithilfe aus der Bevölkerung.

Die erste Person wird beschrieben als männlich und schlank mit kurzem dunklen Haar. Sie trug einen braunen braunen Ziegenbart und eine Brille. Bekleidet war der Mann zum Tatzeitpunkt mit einer schwarzen Jacke, einer dunkelblauen Jeans und dunklen Schuhen.

Der zweite Mann ist augenscheinlich ebenfalls 50 Jahre alt, von schlanker Statur und trug eine dunkle Kurzhaarfrisur. Zur Bekleidung können hier zum Tatzeitpunkt schwarze Schuhe und eine schwarze Hose angegeben werden. Unter der offen getragenen schwarzen Jacke war ein beigefarbener Pullover sichtbar. Hier war ein weißer Kragen eines Shirts oder Hemds erkennbar. Der Mann trug einen grau-braunen Drei-Tage-Bart und eine Brille mit dunklem Rahmen, die vor seinem Brustkorb hing.

Wer Hinweise zur Identifizierung der verdächtigen Personen geben kann, wird gebeten, sich mit dem Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck unter der Email-Adresse K12.luebeck.bki@polizei.landsh.de oder telefonisch unter 0451/131-0 in Verbindung zu setzen.



Zugefügt 2025 Januar 13

Lübeck: Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen nach Bandendiebstahl und Betrug durch Geldabhebungen mit gestohlenen Scheckkarten

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

Hochdruckeinfluss sorgt für ruhiges Wetter zu Wochenbeginn. Am Dienstag sorgt eine Warmfront für leichte Niederschläge und in den kalten Gebieten für eine brisante Glatteislage.

FROST/GLÄTTE/GLATTEIS (teils UNWETTER):
Tagsüber abgesehen vom Westen und Nordwesten sowie dem Oberrhein, vielerorts leichter Dauerfrost.

In der Nacht zum Dienstag nur an der Grenze zu Dänemark frostfrei. Sonst im Norden leichter Frost zwischen 0 und -5 Grad, über der Mitte und dem Süden verbreitet mäßiger Frost zwischen -10 und -5 Grad. Gebietsweise auch strenger Frost zwischen -15 und -10 Grad, besonders über der Mitte, im Bayerwald und am Alpenrand.
In der zweiten Nachthälfte von Norden aufkommender leichter Regen oder Sprühregen. Dabei mit Übergang zu den Frostgebieten erhöhte Glatteisgefahr durch gefrierenden Regen und erhöhte UNWETTERgefahr. Eine Vorabinformation für die Hauptgefährdungsregionen wurde ausgegeben.

Am Dienstag südwärts bis zur östlichen Mitte ausgreifender leichter Regen oder Sprühregen. Weiterhin erhöhte Glatteis- und UNWETTERgefahr. Höchste Gefahr am Vormittag, später aufgrund von Milderung und Windzunahme abnehmend.

NEBEL:
In der Nacht zum Dienstag über der Mitte vereinzelt dichter Nebel mit Sichten unter 150 m.

WIND/STURM:
Ab dem Nachmittag über die Nacht zum Dienstag hinweg im Küstenumfeld auflebender Südwestwind. Dabei in Nordfriesland auflandig starke bis stürmische Böen bis 70 km/h (Bft 7-8). Sonst auf den Nordseeinseln sowie an exponierten Küstenabschnitten der Nord- und Ostsee starke Böen (Bft 7). Zudem in den Hochlagen des Schwarzwaldes und der Alpen Sturmböen bis 85 km/h (Bft 8-9), exponiert auch einzelne schwere Sturmböen bis 100 km/h) Bft 10).

Am Dienstag im Küstenumfeld und in höheren Berglagen Windböen und stürmische Böen (Bft 7/8). An exponierten Küstenabschnitten bei auflandigem Wind auch Sturmböen (Bft 9).



Zugefügt 2025 Januar 13

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

Evaluation von 5 Jahren erstes Europäisches Arbeitsprogramm

WHO/Europa hat offiziell mit der Evaluation seines Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit“ (EPW) begonnen. Diese Strategie, an der sich die gesundheitlichen Prioritäten der Europäischen Region in den letzten vier Jahren orientiert haben, wird nun überprüft, damit die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Ausarbeitung des zweiten EPW für den Zeitraum 2025–2030 (EPW 2) einfließen können.
Lehren aus der Erfahrung ziehen
Die drei zentralen Prioritäten des EPW waren die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, die Stärkung des Schutzes vor gesundheitlichen Notlagen und das Eintreten für ein gesünderes Leben. Da das Programm nun in das letzte Jahr seiner Laufzeit geht, bietet diese unabhängige Evaluation eine wichtige Gelegenheit, über die erzielten Ergebnisse nachzudenken und auf dem Erreichten aufzubauen. Dabei soll der Schwerpunkt darauf liegen, zu verstehen, inwiefern die Strategie den Ländern geholfen hat, gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen, vorrangige gesundheitliche Anliegen in den Mitgliedstaaten anzugehen und die Durchschlagskraft von WHO/Europa in den Ländern zu maximieren. Die Ergebnisse werden auch die Lehren aus den Erfolgen sowie Bereiche mit Verbesserungsbedarf aufzeigen, um sicherzustellen, dass das EPW 2 auf diesen Erkenntnissen aufbauen kann.
Ein Lernprozess
Diese Evaluation ist von zentraler Bedeutung für das Bekenntnis von WHO/Europa zu Rechenschaftslegung und kontinuierlicher Verbesserung. Durch eine systematische Analyse der Auswirkungen des EPW auf die zentralen Prioritäten, Flaggschiff-Initiativen, Partnerschaften wie auch die Arbeitsweise der Büros der Organisation wird die Überprüfung wertvolle Erkenntnisse darüber liefern, was funktioniert hat und was nicht. Wichtig ist, dass die Evaluation dazu beiträgt, dass die künftigen Maßnahmen der WHO an die sich ständig verändernden gesundheitlichen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten angepasst werden. Dieser auf das Lernen ausgerichtete Ansatz stärkt auch die Führungsrolle der Organisation beim Umgang mit regionsweiten gesundheitlichen Prioritäten.
Gestaltung der Zukunft von Gesundheit in der Europäischen Region
Die Ergebnisse der Evaluation werden unmittelbar in die Ausarbeitung des EPW 2 einfließen, das darauf abzielt, die Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu beschleunigen und gleichzeitig künftige Herausforderungen und Megatrends wie den Klimawandel, demografische Veränderungen, technologische Fortschritte und sich verändernde Krankheitsmuster anzugehen. Indem es den heutigen gesundheitlichen Bedürfnissen Priorität einräumt und sich Innovationen zunutze macht, bietet es sowohl einen umsetzbaren Plan für die Gegenwart als auch eine strategische Vision für langfristige Gesundheit und langfristiges Wohlbefinden.

Dabei bindet WHO/Europa unterschiedliche maßgebliche Interessengruppen ein, darunter Mitgliedstaaten, Partner, nichtstaatliche Akteure und Mitarbeiter der WHO, um eine zukunftsweisende und integrative Strategie vorzulegen. Das Endziel bleibt unverändert: Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme in der gesamten Region.

Derzeit validiert das mit der Evaluation beauftragte Team mit Mitgliedern einer externen Referenzgruppe einen Anfangsbericht.

Wir werden Sie über den Fortschritt der Evaluation auf dem Laufenden halten, einschließlich der Ergebnisse und Empfehlungen, welche die künftige Ausrichtung von WHO/Europa prägen werden.

Wenn Sie mehr über die Evaluation und die Ausarbeitung des EPW 2 erfahren möchten, nehmen Sie über folgende E-Mail-Adresse gerne Kontakt zu uns auf: epw2@who.int.



Zugefügt 2025 Januar 13

Evaluation von 5 Jahren erstes Europäisches Arbeitsprogramm

Die ePA für alle wird ab dem 15. Januar 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt


Die ePA für alle

Die ePA für alle wird ab dem 15. Januar 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen.

Die ePA für alle ist das Kernelement des Digital-Gesetzes, das am 14. Dezember 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Sie wird den Versorgungsalltag für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erleichtern – im ersten Schritt durch die Einführung der digitalen Medikationsliste. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.

Sukzessive werden weitere Ausbaustufen der ePA folgen. Ab Sommer 2025 wird der elektronische Medikationsplan als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) in der ePA verfügbar sein. Weitere strukturierte medizinische Inhalte werden die ePA ergänzen, beispielsweise die elektronische Patientenkurzakte.

Der Rollout der ePA für alle startet am 15. Januar 2025. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten ab diesem Zeitpunkt eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann ganz einfach widersprechen. Parallel startet die Erprobungsphase der ePA in den Modellregionen. Nach erfolgreicher Erprobung werden Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit nutzen.
Vorteile der ePA für alle
Vorteil Nr. 1

Der Einblick in Ihre ePA bringt mehr Durchblick beim Arzt.

Die ePA stärkt Ihre Rechte als Patientin und Patient: Wichtige Gesundheitsdaten liegen zukünftig digital vor. Sie können diese jederzeit und wo Sie möchten einsehen. So können Sie etwa Befunde in Ruhe durchgehen und beim nächsten Arzttermin gezielt Rückfragen stellen. Dadurch sind Sie in Zukunft noch besser über Ihre Gesundheit informiert.
Vorteil Nr. 2

Ihre Ärztin hat Ihre Medikamente sofort auf dem Schirm.

Die ePA wird – dank einer Verknüpfung mit dem E-Rezept – für Sie eine automatisiert erstellte digitale Übersicht mit Ihren Medikamenten enthalten. Das unterstützt den gesamten Prozess von der Verschreibung bis zur Abgabe eines Arzneimittels und kann ungewollte Wechselwirkungen verhindern – ein Vorteil für Sie, Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt und Ihre Apothekerin bzw. Ihren Apotheker!
Vorteil Nr. 3

Sehen Sie Ihre Krankendaten ein, wo Sie möchten.

Auf dem Weg in die Praxis noch einmal schnell den letzten Befund checken? Vor dem Besuch in der Apotheke kurz die aktuellen Medikamente überprüfen? In Zukunft geht das: Dank der ePA können Sie mit der ePA-App zu jeder Zeit und ortsunabhängig auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen.
Vorteil Nr. 4

Lästiges Suchen in der Krankengeschichte ist bald Vergangenheit.

Im Rahmen Ihrer Behandlung können alle beteiligten Leistungserbringer auf die in der ePA gespeicherte Krankengeschichte (z.B. Arztberichte, Befundberichte) zugreifen. Das spart Zeit und erleichtert den Behandlungsprozess erheblich! Auch können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und die Behandlung bei einem anderen oder einem neuen Arzt erleichtert werden. Dies ist gerade für chronisch kranke Patientinnen und Patienten oder z. B. nach einem Umzug von Vorteil.
Vorteil Nr. 5

Wer Ihre ePA lesen darf, können Sie selbst bestimmen.

Die Zugänge zu Ihren persönlichen medizinischen Daten verwalten Sie selbst. Sie können jederzeit festlegen und kontrollieren, wer welche Zugriffsrechte hat und diese ändern. Sie können dafür sowohl die kostenfreie App Ihrer Krankenkasse nutzen als auch den Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, wenn Sie keine App nutzen möchten. So können Sie bei Bedarf einzelnen Ärztinnen und Ärzten den Zugriff verweigern, etwa im Falle sensibler bzw. diskreter Gesundheitsdaten.
Vorteil Nr. 6

Arztbriefe, Krankengeschichte und Medikationsliste fließen einfach in Ihre ePA.

Alle Vorteile der ePA genießen Sie als Versicherte oder als Versicherter in jedem Fall – unabhängig davon, ob Sie die ePA mithilfe der App selbst aktiv nutzen und verwalten. Denn wichtige Gesundheitsdaten fließen zukünftig automatisch in Ihre ePA. Sie müssen nichts weiter tun.
Vorteil Nr. 7

Die Daten in Ihrer ePA sind sicher und geschützt.

Medizinische Unterlagen, die Sie bislang selbst verwahren mussten, werden zukünftig in Ihrer ePA gespeichert. So wird vermieden, dass diese verloren gehen oder beschädigt werden. Und auch die Datensicherheit ist garantiert: Die Daten sind auf sicheren, in Deutschland stehenden Servern gespeichert - nach höchsten Standards und den europäischen Datenschutzbestimmungen. Außerdem dürfen Informationen aus der ePA immer nur für klar ausgewiesene, legitimierte Zwecke genutzt werden.
Vorteil Nr. 8

Sie können bestimmen, wer Ihre Daten sehen darf.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie anderen Menschen den Einblick in Ihre persönliche ePA ermöglichen. So können Sie, wenn es Ihre Lebenssituation erfordert, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Verwaltung Ihrer ePA benennen – das kann ein Familienmitglied, eine vertraute Person oder auch eine rechtliche Vertretung sein.




Zugefügt 2025 Januar 13

Die ePA für alle wird ab dem 15. Januar 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt

Polizei Bremen- Erfolgreiche Festnahmen von Einbrechern in Gröpelingen

Ort: Bremen-Gröpelingen, OT Gröpelingen, Kulmer Straße, Gröpelinger Heerstraße
Zeit: 11.01.25, 2.50 Uhr, 12.01.25, 2 Uhr

Die Polizei Bremen konnte am Wochenende in Gröpelingen zwei Einbrecher vorläufig festnehmen – dank aufmerksamer Zeugen und schnellem Handeln der Einsatzkräfte.

In der Nacht zu Sonnabend wurde eine Hausbewohnerin in der Kulmer Straße durch Geräusche aus dem Keller aufmerksam und alarmierte die Polizei. Die eintreffenden Polizisten stellten einen 30-jährigen Mann im Treppenhaus, der ein gestohlenes Fahrrad bei sich hatte. Der Täter hatte zuvor zwei Kellerräume aufgebrochen. Das Tatwerkzeug wurde beschlagnahmt, seine Heimfahrt endete jedoch nicht auf dem Fahrrad, sondern im Streifenwagen.

Am Sonntag legte ein 20-Jähriger einen etwas kreativeren – wenn auch wenig erfolgreichen – Einbruchsversuch hin. Mit einem zweckentfremdeten Kanaldeckel versuchte er, die Eingangstür eines Supermarkts in der Gröpelinger Heerstraße zu durchbrechen. Die Tür hielt stand, verrutschte aber so, dass der Mann sich durch eine Lücke zwängen konnte. Während er im Inneren die Kassen plünderte, war die Polizei durch alarmierte Zeugen bereits unterwegs. Wenige Minuten später wurde er in der Nähe des Tatorts mit dem gestohlenen Bargeld vorläufig festgenommen.

Die Polizei Bremen dankt den aufmerksamen Zeugen, deren schnelle Meldungen entscheidend für den Erfolg dieser Einsätze waren. Die Fälle zeigen, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bevölkerung ist. Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden, zögern Sie nicht und rufen Sie die 110.



Zugefügt 2025 Januar 13

Polizei Bremen- Erfolgreiche Festnahmen von Einbrechern in Gröpelingen

Die Polizei Dortmund zieht Bilanz – über 2000 Vermisstenfälle in 2024

Neben der Verbrechensbekämpfung und der Überwachung des fließenden Verkehrs hat die Polizei auch zahlreiche Aufgaben im Bereich der so genannten „Gefahrenabwehr“.


So zum Beispiel bei vermissten Personen, insbesondere wenn davon ausgegangen werden muss, dass diese sich in Gefahr für Leib und Leben befinden. Gleiches gilt für Minderjährige, bei denen die Polizei immer von einer für sie gefährlichen Situation ausgeht.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund wurden im Jahr 2024 insgesamt 2322 Vermisstenfälle über den Notruf „110“ gemeldet (Dortmund: 2135, Lünen: 187). Nicht alle dieser Einsätze führten zu einer Vermisstenanzeige. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind nach kurzer Fahndung durch eine Streife auf dem Weihnachtsmarkt gefunden wird.



In der Vermisstenstelle des Kriminalkommissariats 11 wurden in diesem Jahr jedoch 2030 Vermisstenfälle vollständig bearbeitet. Und in fast allen Fällen konnte die vermisste Person gefunden werden. Nur in einer niedrigen einstelligen Zahl wurde eine tote Person aufgefunden, was beispielsweise bei Suiziden der Fall sein kann. Dies führt dann automatisch zu einem Todesermittlungsverfahren, das die näheren Umstände aufklären soll, insbesondere aber auch klären soll, ob ein Verbrechen vorliegt. Diese Todesermittlungsverfahren werden ebenfalls im KK 11 bearbeitet.

Derzeit (Stand 09.01.25) sind bei der Vermisstenstelle Dortmund nur 20 Verfahren anhängig. Einige davon werden vermutlich nie aufgeklärt werden können, da sich die Person z.B. ins Ausland abgesetzt hat.



Fälle, bei denen tatsächlich das Leben und die Gesundheit einer Person konkret gefährdet sind, genießen allerhöchste Priorität. Die Polizei zieht dann alle Register - rund um die Uhr und an 7 Tagen in der Woche - so wie es die Lage erforderlich macht. Hierzu zählen:

Fahndungsmaßnahmen mit Streifenwagen, Fußstreifen, Polizeihubschraubern und weiteren verfügbaren Einsatzkräften
Handyortungen (nur bei konkreter Lebensgefahr, angeordnet vom Polizeipräsidenten persönlich, 2024 in ca. 10 % der Fälle)
Einsatz von speziellen Spürhunden (sogenannte Mantrailer, weitere Hinweise zu diesen Diensthunden: https://lafp.polizei.nrw/artikel/so-unterstuetzen-mantrailer-diensthunde-einsaetze-bei-der-polizei-nrw )
Recherche in frei zugänglichen Sozialen Medien
in schwerwiegenden Fällen kommen auch DNA-Spurenentnahmen im Umfeld der vermissten Person und Öffentlichkeitsfahndungen (Veröffentlichungen mit Foto in der Presse oder in den Sozialen Medien) in Betracht
zudem gibt es ein europaweites Netzwerk von Datenbanken, in denen Vermisstenfälle recherchierbar sind



Aktuell gibt es keine Öffentlichkeitsfahndung des Polizeipräsidiums Dortmund nach Vermissten. Aber sämtliche Fahndungen sind für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Internet aufgeführt: https://polizei.nrw/fahndung
Kontakt
Kay Becker
Stellv. Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kay
Becker
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Pressearchiv und RSS Feed
Finden Sie alle Pressemitteilungen in unserem Archiv.
Erhalten Sie alle Pressemitteilungen als RSS Feed.




Zugefügt 2025 Januar 13

Die Polizei Dortmund zieht Bilanz – über 2000 Vermisstenfälle in 2024

wien - Vier Verkehrstote in der vergangenen Woche

6 Verkehrstote zwischen 1. und 12. Jänner 2025
Wien (OTS) -

In der vergangenen Woche starben zwei Fußgänger, ein Pkw-Lenker und ein Pkw-Mitfahrer bei Verkehrsunfällen. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Samstag, 11. Jänner 2025, im Bezirk Oberwart, Burgenland, bei dem eine oben erwähnte Pkw-Mitfahrerin getötet wurde. Ein 69-jähriger Pkw-Lenker missachtete im Kreuzungsbereich das Verkehrszeichen „Vorrang geben“, prallte gegen einen Pkw und wurde in das angrenzende Feld geschleudert. Seine 66-jährige Mitfahrerin verstarb noch an der Unfallstelle aufgrund ihrer schweren Verletzungen. Weitere Pkw-Insassen wurden zum Teil schwer verletzt in das Krankenhaus gebracht. Am Wochenende verunglückte einer der vier verstorbenen Verkehrsteilnehmer.

Zwei Personen kamen in der Vorwoche auf einer Landesstraße B und je einer auf einer Landesstraße L und auf einer Gemeindestraße ums Leben. Jeweils ein Verkehrstoter musste in Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und der Steiermark beklagt werden.

Vermutliche Hauptunfallursachen waren in je einem Fall Nichtangepasste Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen oder Medikamente, Fehlverhalten von Fußgänger und Vorrangverletzung. Ein tödlicher Verkehrsunfall war ein Alleinunfall und drei Verkehrstote waren ausländische Staatsangehörige.

Vom 1. bis 12. Jänner 2025 gab es im österreichischen Straßennetz 6 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2024 waren es 5 und 2023 13.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN
Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen



Zugefügt 2025 Januar 13

wien - Vier Verkehrstote in der vergangenen Woche

25 Jahre internationaler Erwachsenenschutz

Bonn. Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) wird 25 Jahre alt. Es ist zum 1. Januar 2009 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Das Übereinkommen dient dem Schutz betreuungsbedürftiger Personen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn nimmt die Aufgaben der Zentralen Behörde nach dem Übereinkommen wahr und unterstützt in dieser Funktion kostenfrei in grenzüberschreitenden Fällen.
Abbildung des Gebäudes des Bundesamts für Justiz
Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen wird 25 Jahre alt.

Infolge der demografischen Entwicklung, der Zunahme der Anzahl schutzbedürftiger Erwachsener sowie der grenzüberschreitenden Mobilität gewinnen Regelungen zum internationalen Erwachsenenschutz immer mehr an Bedeutung. So kommt es immer häufiger vor, dass eine unter Betreuung stehende Person in einen anderen Staat umzieht, Vermögenswerte oder Immobilien in einem anderen Land zu verwalten sind oder medizinische Behandlungen im Ausland durchgeführt werden müssen. Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen schafft hierfür den notwendigen Rechtsrahmen. Es regelt insbesondere, welche Gerichte in grenzüberschreitenden Betreuungsfällen international zuständig sind und welches Recht Anwendung findet. Weiter enthält das Übereinkommen Regelungen, die eine möglichst reibungslose Anerkennung und Durchsetzung von Maßnahmen in Betreuungsangelegenheiten in anderen Vertragsstaaten gewährleisten. Bundesweit stehen etwa 1,3 Mio. Menschen unter Betreuung. Über 6 Mio. Menschen haben Vorsorgeangelegenheiten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert.

Veronika Keller-Engels, Präsidentin des Bundesamts für Justiz, hebt die Bedeutung des Themas hervor: ´Internationaler Erwachsenenschutz wird aufgrund des demografischen Wandels und erhöhter Mobilität zunehmend wichtig. Die internationalen Regelungen dienen dem Schutz der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen schutzbedürftiger Personen.´
Vertragsstaaten

Das Übereinkommen hat bisher 16 Vertragsparteien, davon 13 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Malta, Österreich, Portugal, Tschechische Republik, Zypern) sowie die Schweiz, Monaco und das Vereinigte Königreich in Bezug auf Schottland.
Die Aufgaben des Bundesamts für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde

Das BfJ ist die deutsche Zentrale Behörde nach dem Übereinkommen und kann bei der grenzüberschreitenden Kommunikation sowie dem Informationsaustausch zwischen Gerichten und Behörden unterstützend im Einzelfall tätig werden. Es arbeitet mit den Zentralen Behörden der anderen Vertragsstaaten zusammen und fördert die Zusammenarbeit der inländischen Stellen mit dem Ausland. So leitet es z. B. Ersuchen und Mitteilungen an die jeweils zuständige in- oder ausländische Stelle weiter. Im Einzelnen kann das BfJ insbesondere Unterstützung leisten bei:

der Einholung von Informationen oder Hilfestellung im Zusammenhang mit erwogenen Schutzmaßnahmen,
der Unterrichtung von einer schweren Gefahr für einen schutzbedürftigen Erwachsenen und den in Betracht gezogenen oder getroffenen Maßnahmen,
der Koordinierung von Schutzmaßnahmen,
der Abgabe eines Verfahrens an die Behörden eines anderen Vertragsstaats,
der Ermittlung des Aufenthaltsortes einer schutzbedürftigen Person,
der Einholung von Auskünften über ausländisches Recht,
der grenzüberschreitenden Anerkennung einer Maßnahme oder Bescheinigung, oder
bei der Unterbringung eines Erwachsenen in einer Einrichtung in einem anderen Vertragsstaat.

Neben den Zentralen Behörden leistet das im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingerichtete Internationale Haager Richternetzwerk praktische Unterstützung für die Gerichte bei grenzüberschreitenden Fällen. In Deutschland sind zwei Richter aus dem Betreuungsrecht neu als Netzwerkmitglieder benannt.
Laufende EU-Initiative

Die EU-Kommission hat am 31. Mai 2023 Vorschläge zum Erwachsenenschutz innerhalb der EU vorgelegt, die das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen innerhalb der EU ergänzen sollen. Damit sollen zum einen die EU-Mitgliedstaaten, die noch nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind, bewegt werden, das Übereinkommen zu ratifizieren bzw. ihm beizutreten. Zum anderen wird ein Vorschlag für eine neue EU-Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener vorgelegt. Der Vorschlag sieht ergänzende Vorschriften vor, um eine noch engere Zusammenarbeit innerhalb der EU in diesem Bereich zu ermöglichen. Die Verhandlungen hierzu kommen 2025 in die entscheidende Phase.
Weitere Informationen

Weitere Informationen zum internationalen Erwachsenenschutz und das kostenfreie Unterstützungsangebot des BfJ in diesem Bereich sind abrufbar unter: www.bundesjustizamt.de/erwachsenenschutz.



Zugefügt 2025 Januar 13

25 Jahre internationaler Erwachsenenschutz

Senatsverwaltungfür Inneres und Sport- Zwanzig Jahre Berliner Härtefallkommission



Die Härtefallkommission des Landes Berlin feiert heute ihr zwanzigjähriges Bestehen. Sie bietet Bleibeperspektiven für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten können.

Die Einrichtung der Kommission erfolgte im Januar 2005 auf Basis von § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Demnach ist außerhalb der gesetzlich geregelten Tatbestände bei dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das für das Aufenthaltsrecht zuständige Senatsmitglied ein Ersuchen der Härtefallkommission aufgreift. Jeder Fall wird einzeln in der Härtefallkommission beraten, geprüft und abgestimmt. Kommt ein Ersuchen der Härtefallkommission zustande, bewertet und würdigt die zuständige Innensenatorin bei ihrer Entscheidung die humanitären und persönlichen Aspekte der individuellen Lebensschicksale.

Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport, dankt den Mitgliedern der Härtefallkommission sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für ihren langjährigen Einsatz: „Die Berliner Härtefallkommission unterstützt seit nunmehr 20 Jahren Menschen und hilft, unangemessene Härten des Aufenthaltsrechts zu vermeiden. Ich bin stolz darauf, dass wir in Berlin diese wichtige Institution haben. In ihr setzen sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft für eine gesicherte Bleibeperspektive für Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen ein. Bei der Entscheidung werden neben dringenden humanitären Aspekten auch persönliche Gründe und eine gelungene soziale und wirtschaftliche Integration geprüft. Hierzu gehören eine nachhaltige Erwerbstätigkeit, ein Spracherwerb und ein längerer strafloser Aufenthalt. Jeder Einzelfall wird sehr gewissenhaft und umfassend geprüft. Dank des stets vertrauensvollen, konstruktiven und verantwortungsvollen Engagements der Mitglieder der Kommission und der Geschäftsstelle konnte in den allermeisten Fällen das Ersuchen aufgegriffen und so den Betroffenen ein Aufenthaltsrecht eröffnet werden.“

Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, sagt: „Die Härtefallkommission ist ein Beweis dafür, dass wir in Berlin Einzelschicksale wahrnehmen und berücksichtigen. Ich danke allen Mitarbeitenden der Härtefallkommission, die sich mit hohem Engagement um die individuelle Betrachtung und Bewertung der einzelnen Fälle kümmern. Mir ist es sehr wichtig, dass wir gemeinsam mit der Zivilgesellschaft diese zeitaufwändige Arbeit leisten und diese Arbeit finanziell fördern.“

Seit Arbeitsaufnahme der Härtefallkommission im Jahre 2005 konnte bis heute in 2.635 Fällen eine positive Entscheidung getroffen und somit eine Bleibeperspektive für die Be-troffenen geschaffen werden. Alleine im vergangenen Jahr wurde nach einer vorläufigen Auswertung für Januar bis Oktober 2024 in 152 Fällen zugunsten von 220 Personen eine positive Entscheidung getroffen. Die Quote der stattgegebenen Ersuchen lag in den ver-gangenen Jahren dieser Legislaturperiode bei durchschnittlich rund 90 % (2023: 90,5 %; 2022: 96,0 %). Nach einer zu Ende November 2024 für Berlin vorgenommenen Auswertung des Ausländerzentralregisters waren 1.889 Personen im Besitz einer Härtefallaufenthaltserlaubnis gemäß § 23a AufenthG.

Weitere Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission finden Sie online unter nachfolgendem Link.

Link zur Arbeit der Härtfeallkommission

Berlin

Kontakt

Senatsverwaltung
für Inneres und Sport
Pressestelle

Klosterstraße 47
10179 Berlin

Ansprechpersonen

Geschäftsstelle
Frau Riering

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2731
Fax: 90030 284756
E-Mail an die Geschäftsstelle

Pressesprecherin
Frau Beikler

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2730
E-Mail an Frau Beikler

Stellvertretender Pressesprecher
Herr Spannuth

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2732
E-Mail an Herrn Spannuth

Pressereferent
Herr Raschke

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2734
E-Mail an Herrn Raschke

Pressereferent
Herr Müller

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2052
E-Mail an Herrn Müller

Redaktionsleitung Internet/Intranet und Corporate Design
Frau Haufe

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2657
E-Mail an Frau Haufe

Soziale Medien
Herr Dannemann

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2658
E-Mail an Frau Blume

Öffentlichkeitsarbeit Verfassungsschutz

Berlin
Tel.:
(030) 90129-440
E-Mail an den Verfassungsschutz





Zugefügt 2025 Januar 13

Senatsverwaltungfür Inneres und Sport Zwanzig Jahre Berliner Härtefallkommission

Waldbrände weltweit



Es brennt: ob in Kalifornien, im Mittelmeerraum, in den borealen Wäldern, im Amazonas oder Australien. Auch Deutschland wird immer häufiger Schauplatz von Waldbränden. Jahr für Jahr steht der Planet buchstäblich in Flammen. Der WWF ist auf fast allen Kontinenten gegen Waldbrände im Einsatz. Sehen Sie hier eine Auswahl an Regionen, in denen Waldbrände auftreten.

In vielen Regionen der Welt waren Brände ein natürliches, zum Teil regelmäßiges und Phänomen an das sich der Wald angepasst hatte. Doch die Feuer brennen immer häufiger und stärker. Die besondere Gefahrenlage entsteht aus einer Wechselwirkung von Erderhitzung und Waldbränden: Die Kombination aus langanhaltenden Hitzewellen, Dürren und niedriger Luftfeuchtigkeit in Verbindung mit einer leicht entflammbaren Vegetation führt schnell zu sehr heftigen, schwer zu löschenden Bränden.
Kalifornien, USA
Feuer in Pacific Palisades Kalifornien am 8. Januar 2025 © IMAGO / ZUMA Press Wire / Brian Cahn
Feuer in Pacific Palisades Kalifornien am 8. Januar 2025 © IMAGO / ZUMA Press Wire / Brian Cahn

In Nordamerika sind Waldbrände natürliche Phänomene. Die Wälder im Westen der USA sind von periodisch auftretenden Waldbränden abhängig, um sich verjüngen zu können. Im letzten Jahrhundert stieg allerdings die Intensität der Brände in vielen Gebieten der westlichen USA dramatisch an und bedroht nun Menschen und Wildtiere in der Region. Besonders die Brände in Kalifornien haben sich in den vergangenen zehn Jahren zu wahren Albträumen entwickelt. Untersuchungen zeigen, dass die Brände in Kalifornien aufgrund des Klimawandels um 500 Prozent stärker ausfallen.

Besonders auffällig ist die Häufung extremer Waldbrandjahre in der jüngsten Vergangenheit. Erstmals 2015 und dann gleich wieder 2017 und 2020 überstieg die Waldbrandfläche die Grenze von vier Millionen Hektar. In drei weiteren Jahren, 2011, 2012 und 2018, verbrannten mehr als 3,5 Millionen Hektar. Damit lagen in sechs der vergangenen zehn Jahre die Waldbrandflächen deutlich über den Höchstwerten der 1990er Jahre. Diese Tendenz wird zusätzlich durch die schrecklichen und verheerenden Brände rund um Los Angeles Anfang 2025 deutlich.
Helfen Sie dem WWF, Wälder weltweit zu schützen
Brände an den Grenzen von Los Angeles im Januar 2025 © NASA
Brände an den Grenzen von Los Angeles im Januar 2025 © NASA

Auch in den USA wird die Mehrheit der Brände von Menschen verursacht. Im nationalen Durchschnitt gehen 86 Prozent der Waldbrände auf das Konto von Fahrlässigkeit oder Brandstiftung 14 Prozent der Brände hatten Blitzschlag als natürliche Ursache – allerdings variiert dies je nach Region. In manchen Gebieten im Westen der USA sind Blitzeinschläge der hauptsächliche Auslöser von Waldbränden.

Die dichte Besiedlung in brandgefährdeten Gebieten, die zum Teil marode Infrastruktur (Freileitungen für die Stromversorgung mit Funkenschlag) sowie die hohe Nutzungsintensität der Landschaft sind die Hauptverursacher für die Situation, die durch den Klimawandel nochmals verschlimmert wird: Die Waldbrandsaison verlängert sich, häufige Dürreperioden schwächen die Wälder und machen sie anfälliger für Brände. Durch die Erderhitzung ist künftig häufiger mit solchen Extremereignissen zu rechnen.

„Wir brauchen Vernunft statt Verleugnen von Fakten und Realitäten. Naturkatastrophen inklusive verheerender Brände werden durch die Klimakrise häufiger und intensiver. Nur gemeinsame und entschlossene Maßnahmen zum Klimaschutz werden uns mittel- und langfristig vor Schlimmerem bewahren und eine lebenswerte Zukunft für uns alle ermöglichen.“

Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland
Amazonas-Region
Waldbrand in Brasilien © Mauri Rautkari / WWF
Waldbrand in Brasilien © Mauri Rautkari / WWF

Der Regenwald brennt. Jahr für Jahr brennen Flächen, die im Vorjahr noch Wald waren. Was das bedeutet, liegt auf der Hand: In den Wäldern des Amazonas ist der Mensch der Verursacher der Feuer. Es wird gerodet, verbrannt, kultiviert – um Landwirtschaft zu betreiben, um Rinder für die Fleischproduktion zu halten, um Soja anzubauen oder einzig und allein, um formell Landtitel zu erlangen. Jahr für Jahr wird auf diese Weise im Amazonas auf riesiger Fläche entwaldet und den Lebewesen vor Ort, regional und hinsichtlich des Klimas weltweit die Zukunft genommen. Entsetzlich!

Die Brände im Amazonas sind besonders schwerwiegend, weil sie den größten und vielfältigsten Tropenwald der Welt zerstören. Heimat von zehn Prozent der Artenvielfalt des Planeten und Heimat von mehr als 34 Millionen Menschen, darunter etwa 500 indigene Völker.

Das Amazonasgebiet spielt eine Schlüsselrolle bei der Klimaregulierung Südamerikas, liefert fast 20 Prozent des Süßwassers der Erde und ist entscheidend für die Eindämmung der Klimakrise auf globaler Ebene. Wir müssen wir davon ausgehen, dass wir den Kampf gegen die globale Erwärmung verlieren werden, wenn wir das Amazonasgebiet nicht erhalten.

Derzeit sind schon mehr als 20 Prozent des ursprünglichen Amazonas-Regenwaldes zerstört. Dieser Verlust ist sehr nahe an dem, was einige Experten den „Point of no Return“ nennen: den Moment, in dem der Amazonas aufhören wird, sich wie ein tropisches Ökosystem zu verhalten und von selbst austrocknet. Die Experten schätzen, dass dieser Punkt erreicht sein könnte, wenn die gesamte Entwaldung 25 Prozent beträgt. Bei der derzeitigen Abholzungsrate von 1 bis 3 Millionen Hektar pro Jahr könnte das bald sein. Zudem wird vermutet, dass die Selbstaustrocknung mit jedem Zehntel Grad mehr im Zuge des Klimawandels auch noch schneller gehen könnte.

Brände in Amazonien © Araquem Alcantara / WWF Brasilien Bedrohungen des Amazonas: Vor dem Kollaps?

Waldbrände, Abholzung, Hochwasser, Dürre – der Druck auf den Amazonas wächst Jahr für Jahr. Wie ist die aktuelle Lage? Was macht der WWF zur Rettung des Waldes? Weiterlesen...

Australien
Feuerfront im Jamison Valley © Andrew Merry / Getty / WWF
Feuerfront im Jamison Valley © Andrew Merry / Getty / WWF

Australien erlebte 2019 ein ungewöhnlich warmes Jahr. Noch nie zuvor hatte das Land so hohe Temperaturen im Durchschnitt. Eine der am stärksten betroffenen Regionen, New South Wales, litt seit zwei Jahren unter einer anhaltenden Dürre und kämpfte seit vier Jahren mit sehr geringen Niederschlägen. Ende Dezember erreichten die Temperaturen im gesamten Land Rekordwerte mit 42 Grad Celsius.

In der Folge kam es zu verheerenden Bränden: Innerhalb von vier Monaten verbrannten in Australien mehr als 12 Millionen Hektar Land, Zehntausende Menschen mussten evakuiert werden und mehr als drei Milliarden Tiere starben, Tausende von Häusern wurden zerstört.

Zwar gab es in der Vergangenheit sogar noch größere Brände in Australien, das Außergewöhnliche an den jüngsten Feuern ist die Region, in der sie sich ereignet haben: Anstelle von Grasland und Savannen im Norden Australiens brannten Wälder in den gemäßigten Zonen, die an diese starken Feuer nicht gewöhnt sind. Es waren Wälder in dicht besiedelten Küstenregionen – die ökologischen und sozialen Auswirkungen waren dadurch weitaus größer als in anderen Jahren.

Es waren Brände von sehr hoher Intensität, bei denen die Feuer Temperaturen von mehr als 1.000 Grad Celsius erreichten (normalerweise überschreiten sie nicht die 500-Grad-Marke). Von so extremen Temperaturen können sich die Wälder nur schwer wieder erholen. Die Erholung des Waldökosystems dauert viele Jahrzehnte bis Jahrhunderte. Ein erneutes Abbrennen wäre katastrophal.
Schützen Sie Wälder weltweit
Chile
Zypressen nach Waldbrand in Chile © Edward Parker / WWF
Zypressen nach Waldbrand in Chile © Edward Parker / WWF

Waldbrände sind Teil der natürlichen Abläufe in Chile. In den vergangenen Jahren wurden sie jedoch häufiger, größer und extremer. Das Land ist sehr anfällig für die Klimakrise und ihre Auswirkungen sind stark spürbar. In 2017 erlebte Chile seine bisher schlimmste Brandsaison, die Feuer verschlangen 86.000 Hektar – mehr als drei Prozent der Waldfläche des Landes. In anderen Brandjahren werden 0,5 Prozent nicht überschritten. Auch 2019 war die Saison ebenfalls schlimm. Es gab mehr Brände im Vergleich zu 2018 und 65.000 Hektar Land verbrannten. Der zentrale Teil des Landes leidet seit vielen Jahren unter einer schlimmen Dürre. Dauerte die Brandsaison zwischen 1985 und 2009 noch von November bis April, erstreckte sie sich zwischen 2010 und 2018 von Oktober bis Ende Mai. Die Brände sind nicht länger nur eine Gefahr des Sommers.
Deutschland
Rauchschwaden über Brandenburg © Stiftung Naturlandschaften Brandenburg
Rauchschwaden über Brandenburg © Stiftung Naturlandschaften Brandenburg

In Deutschland ist besonders das Bundesland Brandenburg von Waldbränden betroffen, mit einem Schwerpunkt in den Kiefernwäldern südlich von Berlin. Diese besondere Waldbrandgefährdung erklärt sich aus den klimatischen Bedingungen und die forstliche Bewirtschaftung: Brandenburg ist das regenärmste Bundesland. Charakteristisch sind dessen lockere Sandböden, die Niederschläge kaum speichern. Der hohe Kieferanteil von 70 Prozent erhöht das Waldbrandrisiko zusätzlich.

Kiefern gelten als besonders brandanfällig, weil sie reich an ätherischen Ölen und Harzen sind. Kiefernforste trocknen zudem stärker aus als Laubwälder und es ist viel Wärmer in ihren Beständen. So kann sich ein Feuer sehr schnell in den Forstflächen ausbreiten Die meisten Waldbrände in Deutschland werden vorsätzlich oder fahrlässig durch Menschen verursacht. Fahrlässig verursachte Waldbrände gehen überwiegend auf das Konto von Camper:innen und Waldbesucher:innen. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre von 2011 bis 2020 ließen sich 96 Prozent der Waldbrände in Deutschland auf menschliche Ursachen zurückführen.
Europa (Mittel- und Nordeuropa)
Pinien- und Eichenwald nach Brand in Spanien © Jorge BARTOLOME / WWF
Pinien- und Eichenwald nach Brand in Spanien © Jorge BARTOLOME / WWF

In den vergangenen Jahren hat sich Mitteleuropa zu einem neuen Risikogebiet entwickelt. Die Brände betreffen nicht mehr nur die Mittelmeerländer. Die Klimakrise macht aus den milden, feuchten Sommern, lange heiße, trockene Perioden. Zusammen mit zunehmend milden Wintern schafft dies die perfekten Bedingungen für Großbrände. Mitteleuropa „kontinentalisiert“ sich, mit heißen trockenen Sommern und kalten, feuchteren Wintern. Großbrände werden vermehrt auch in den großen Waldgebieten der Alpen oder im Schwarzwald auftreten.

Länder wie Großbritannien, Irland, Finnland, Lettland, Deutschland, Polen, Schweden und Norwegen wurden 2019 von ungewöhnlichen Feuern erschüttert. Während des Sommers wurden in der Europäischen Union 40 Prozent mehr Brände registriert: Großbrände bei uns in Mittel- und Nordeuropa sind nicht mehr die Ausnahme, sondern absehbar. Wir haben es in der Hand durch Klimaschutz und eine verbesserte Waldbewirtschaftung sowie ein verantwortungsvolles Vorgehen in der Landschaft, Anzahl und Schaden der Brände zu reduzieren.
Europa (Mittelmeerraum)
Verheerende Waldbrände wüten 2021 in der Türkei © DHA
Verheerende Waldbrände wüten 2021 in der Türkei © DHA

Brände gibt es seit der großflächigen Entwaldung des Mittelmeerraums seit der Antike. Doch in Zeiten der weit vorangeschrittenen Degradierung der Lebensräume und dichten Besiedlung schlagen die Flammen in der Klimakrise immer heftiger zu: Trockenheit, Dürre und Wind fachen die menschlich gesetzten Flammen an und kleine Feuer entwickeln sich in rasant zu Großbränden.

In den vergangenen Jahrzehnten haben Anzahl und Ausmaß der Brände besorgniserregend zugenommen. Jedes Jahr brennt es dort mindestens 50.000-mal. Die Waldbrände sind auch hier fast immer das Werk von Menschen. Immobilienspekulation und Baulandgewinnung, aber auch Jagd und Weidewirtschaft stehen in Zusammenhang mit vorsätzlich gelegten Waldbränden.

Portugal ist das am stärksten von Bränden betroffene europäische Land. Dort gibt es im Jahresdurchschnitt etwa 17.000 Brände. Jedes Jahr brennen dort durchschnittlich 120.000 Hektar. Aber auch in Italien verbrannten zwischen 2009 und 2018 durchschnittlich 73.000 Hektar pro Jahr. In Sommer 2021 loderten erneut gewaltige Brände. Italien und Portugal sind nicht allein: Im gesamten Mittelmeerraum werden oft eine Million Hektar Wald- und Buschland im Jahr ein Opfer der Flammen. Besonders hart getroffen wurden 2021 auch die Türkei und Griechenland.

Auch die Mittelmeerländer haben mit dem neuen Phänomen zu kämpfen, den sogenannten Mega-Waldbränden: Es entstehen wahre Feuerstürme, die nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden können. Sie enden erst, wenn sich die Wetterbedingungen ändern oder dem Feuer die Nahrung ausgeht. Die Klimakrise erhöht das Waldbrandrisiko im Mittelmeerraum. Immer längere Dürreperioden im Sommer sowie das Auftreten von Trockenheit während der anderen Jahreszeiten werden erwartet. Dadurch wird sich die Waldbrandsaison erheblich verlängern und das Waldbrandrisiko wächst. Noch längere heiße Sommer fast ohne Regen sorgen für einen noch trockenen Waldboden, so dass ein Funke genügt, um einen gewaltigen Flächenbrand zu entfachen. Starke, trockene Sommerwinde wie der Mistral in Frankreich oder der Levante in Spanien fachen die Feuer weiter an und verteilen die Funken.
Schützen Sie Wälder weltweit
Nördlicher Polarkreis
Borealwald in Sibirien nach einem Brand © Hartmut Jungius / WWF
Borealwald in Sibirien nach einem Brand © Hartmut Jungius / WWF

Die borealen Wälder sind an Feuer angepasst. Sie brennen hier und da seit tausenden von Jahren. Doch der Feuerzyklus hat sich beschleunigt. Es brennt immer häufiger, die Feuer werden immer größer und intensiver. Die Gründe dafür sind klar: Die Nordhemisphäre erwärmt sich hier deutlich schneller als der Rest des Planeten. Der Frühling beginnt früher, die Sommer werden wärmer und dauern länger. All dies hat die häufig vermoorte Landschaft ausgetrocknet.

In diesen Breitengraden sind die Brände besonders schwerwiegend und besorgniserregend für das Klima. Zum einen, weil sie einen feinen schwarzen Ruß erzeugen, der das Schmelzen des Eis in der Arktis beschleunigt. Zum anderen, weil sie Torf- und Permafrostböden beeinträchtigen: Die Brände erwärmen den Permafrostboden, der dadurch noch schneller auftaut. Darin gebundenes CO2 und Methan werden freigesetzt, was wiederum zu einer weiteren Erwärmung führt.

2019 brannte es am Polarkreis über mehrere Breitengrade hinweg in einer Intensität und Dauer wie nie zuvor. Betroffen waren Sibirien, Alaska, Grönland und Kanada. Insgesamt wurden in der Arktis-Region 5,5 Millionen Hektar verbrannt. Dies führte zur Emission von 182 Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre, dreimal so viel wie Schweden im Durchschnitt in einem Jahr emittiert. In Alaska vernichteten mehr als 600 Brände über eine Million Hektar Tundra und Wald.
Zentral-Afrika
Typische Waldbrandherde am Mount Kilum in Kamerun © Sandra Mbanefo Obiago / WWF
Typische Waldbrandherde am Mount Kilum in Kamerun © Sandra Mbanefo Obiago / WWF

Das Gebiet der Erde, das pro Jahr am meisten brennt, liegt im Herzen Afrikas. Die US-Raumfahrtbehörde definiert Afrika als „Kontinent in Flammen“, weil hier 70 Prozent der weltweiten Brände stattfinden. Allein in Angola und der Demokratischen Republik Kongo gab es 2019 innerhalb weniger Tage mehr als 10.000 Brände. Auch Sambia, Mosambik oder Madagaskar leiden unter Bränden.

In Afrika brennen etwa 300 Millionen Hektar pro Jahr, das entspricht der sechsfachen Fläche Spaniens. Die meisten dieser Brände sind das Ergebnis der landwirtschaftlichen Nutzung und kommen hauptsächlich in den Savannen und auf den von Kleinbauern bewirtschafteten Feldern im Tropenwaldgürtel vor.

Begünstigt durch die Klimakrisel, die die Regenwälder austrocknet, können Brände bald auch die Tropenwälder des Kongobeckens betreffen – nach dem Amazonas das größte Waldgebiet der Welt, von dem das Überleben von 30 Millionen Menschen vor Ort, aber auch weltweit, abhängt.
Übernutzung stoppen und die Klimakrise bekämpfen

Um der Entwicklung etwas entgegenzusetzen, muss der Fokus weg von der Brandlöschung hin zur Brandvermeidung, fordert Susanne Winter, Programmleiterin Wald beim WWF Deutschland. „Wir können nicht länger auf Löschmaßnahmen vertrauen, da Megabrände unlöschbar sind. Die neuen Brände sind dafür zu extrem. Stattdessen müssen wir uns mit vollem Einsatz in den Kampf gegen die Klimakrise begeben und gleichzeitig die Entwaldung für landwirtschaftliche Flächen und Holzplantagen und die Übernutzung der Flächen stoppen. Wir müssen den Teufelskreis aus Waldbränden und der damit verbundenen Erderhitzung jetzt stoppen“, sagt Susanne Winter vom WWF.

Die fortschreitende Erderhitzung wird diesen Trend verstärken: Im Jahr 2024 lag die Temperaturerhöhung im Schnitt schon bei rund 1,5 Grad weltweit. Würde sich die Welt um 4 Grad erhitzen, wären weltweit 50 bis 70 Prozent mehr Flächen von Bränden betroffen, die Häufigkeit der Brände würde um rund 30 Prozent zunehmen, so der Weltklimarat IPCC. Millionen Menschen mehr wären den Feuern ausgesetzt, unzählige Menschenleben in Gefahr. „Wer weiter die Augen davor verschließt, dass der Klimawandel bekannte Wettermuster verändert und Extremwetterereignisse befördert, läuft geradewegs in die Katastrophe hinein. Es braucht überall auf der Welt einen unverstellten Blick auf diese Tatsachen und entschlossenes Handeln. Denn wir haben unser Wohlergehen selbst in der Hand“, so Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland.




Zugefügt 2025 Januar 13

Waldbrände weltweit

Asylzahlen Gesamtjahr und Dezember 2024

Im Dezember 2024 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 12.178 Asylerstanträge entgegengenommen, im Gesamtjahr 2024 wurden 229.751 Asylerstanträge gestellt. Entschieden hat das Bundesamt im gesamten Jahr über 301.350 Asylverfahren.

Im Jahr 2024 haben insgesamt 250.945 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 229.751 Erst- und 21.194 Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (329.120 Erstanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 30,2 Prozent. 21.270 der Erstanträge im Jahr 2024 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Asylantragstellungen im Jahr 2024

Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten

(nach Erstanträgen)
insgesamt Erstanträge Folgeanträge
1. Syrien 79.433 76.765 2.668
2. Afghanistan 36.156 34.149 2.007
3. Türkei 31.056 29.177 1.879
4. Irak 9.046 7.839 1.207
5. Somalia 7.354 6.953 401
6. Iran 5.817 5.230 587
7. Ungeklärt 4.998 4.737 261
8. Russische Föderation 5.625 4.698 927
9. Kolumbien 3.909 3.839 70
10. Eritrea 3.235 3.132 103
alle Staatsangehörigkeiten insgesamt 250.945 229.751 21.194

Im selben Zeitraum hat das Bundesamt über 301.350 Erst- und Folgeanträge entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 44,4 Prozent. Abgelehnt wurden die Anträge von 91.940 Personen, 75.700 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 8,7 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 4,7 Monate.
Hinweis

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01.01.2023 wurden unionsrechtliche Vorgaben zu Verfahrensfristen im Asylverfahren umgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensdauer ist nunmehr der Zeitpunkt, zu dem Deutschland für das Verfahren zuständig wurde. Ein Vergleich mit Berechnungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgten, ist daher nur bedingt möglich.

Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende Dezember 2024 bei 212.656.
Asylanträge und Asylentscheidungen im aktuellen Monat

Im Dezember wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 13.716 Asylanträge gestellt, davon 12.178 Erstanträge und 1.538 Folgeanträge. Im Vergleich zum Vormonat sank die Anzahl der Asylerstanträge um 24,5 Prozent.

Insgesamt hat das Bundesamt im Dezember über die Asylanträge von 21.441 Personen (Vormonat: 29.103; Vorjahresmonat: 21.325) entschieden.
Hauptstaatsangehörigkeiten im Dezember 2024 Oktober 2024 November 2024 Dezember 2024
Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.
Asylerstanträge insgesamt 19.785 16.127 12.178
1. Syrien, Arab. Republik 7.543 5.700 4.080
2. Afghanistan 2.320 1.955 1.537
3. Türkei 2.726 1.840 1.216
4. Russische Föderation 443 353 392
5. Irak 422 405 349
6. Kolumbien 300 520 325
7. Somalia 532 447 322
8. Iran, Islam. Republik 452 335 273
9. Venezuela 228 337 267
10. Ungeklärt 283 241 219

Weitere Einzelheiten können Sie den Aktuellen Zahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.



Zugefügt 2025 Januar 12

HHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH22

Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten

WIESBADEN – Bundeswahlleiterin Ruth Brand wirbt für eine hohe Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025: „Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke Demokratie.“

Dabei stehen den Wahlberechtigten wie bei jeder Bundestagswahl zwei Wege der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist in Deutschland nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte. Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.

Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
Voraussichtlich nur rund zwei Wochen Zeit für die Briefwahl

Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind.

Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen entscheidend

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.

Die Bundeswahlleiterin empfiehlt Wahlberechtigten, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sich frühzeitig darum zum kümmern: Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail, beantragen. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern; eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. Der Antrag kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Wahlberechtigten können sich hierüber bei ihrer Gemeinde informieren, beispielsweise in deren Internetangebot.

Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung sollten die Briefwahlunterlagen in der Regel von den Wahlämtern den jeweiligen Postdienstleistern bis spätestens 10. Februar 2025 übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen. So kann auch eine Rücksendung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgen.

Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.
Weitere Handlungsoptionen der Wahlberechtigten bei Briefwahl

Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen.

Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.

Wer den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen, oder den Antrag persönlich dort stellen. Vor Ort kann man den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief direkt abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.

Wer dagegen seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann spätestens bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen. Wenn man dort glaubhaft versichert, dass man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, wird ein neuer Wahlschein erteilt. Der vorherige Wahlschein wird in diesem Fall für ungültig erklärt.

Bei Fragen zum Prozedere oder zu den Öffnungszeiten des Wahlamts vor Ort helfen die Gemeinden gerne weiter.
Wahlaufruf

Die Bundeswahlleiterin ruft alle Wahlberechtigten auf, ihr Wahlrecht bei der Bundestagswahl 2025 zu nutzen: Geben Sie Ihre Stimme vor Ort in Ihrem Wahlraum ab oder per Briefwahl. Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, berücksichtigen Sie die verkürzten Fristen und stellen Sie den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen sicher. Nur so kann Ihre Stimme zählen.



Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal „Bundeswahlleiterin“. Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf „Abonnieren“.

Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt



Zugefügt 2025 Januar 12

Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten

Schlag gegen internationales Drogen-Kartell: drei Festnahmen

Das Bundeskriminalamt ist am 09. Januar 2025 im Auftrag der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) gegen mutmaßliche Mitglieder des so genannten Balkan-Kartells vorgegangen. Der Gruppierung wird Rauschgift- und Waffenhandel vorgeworfen.

Bei den polizeilichen Maßnahmen wurden 19 Wohngebäude, Firmen und Hotels im Raum Nordrhein-Westfalen (Köln, Rommerskirchen und Leverkusen) sowie in Niedersachsen (Cloppenburg und Oldenburg) durchsucht. Dabei wurden Waffen und Munition, ca. 1,5 kg Betäubungsmittel, Kryptohandys, Geldzählmaschinen sowie Wertgegenstände (hochpreisige Uhren, Schmuck und ein Motorrad) sichergestellt sowie Vermögenswerte von über 150.000 Euro gesichert. Drei Beschuldigte konnten festgenommen werden.

Der Erfolg der heutigen Maßnahmen ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit des BKA mit Europol, der US-amerikanischen Drogenbekämpfungsbehörde DEA und weiterer Ermittlungsbehörden mehrerer europäischer Staaten.

Das Balkan-Kartell

Das Balkan-Kartell setzt sich aus Gruppierungen der Organisierten Kriminalität und kriminellen Netzwerken vom Westbalkan, insbesondere aus den Staaten Montenegro, Serbien, Kroatien, Bosnien und Slowenien zusammen. Sie agieren hauptsächlich in Europa und Südamerika.

Vorwurf des Drogenhandels im großen Stil

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2019 und 2021 mehrere Kokaingroßtransporte von bis zu 4.500 Kilogramm von Südamerika nach Europa durchgeführt sowie illegal mit automatischen Schusswaffen und Pistolen gehandelt zu haben.

Drogengewinne im legalen Wirtschaftskreislauf

Die Tätergruppierung soll legale Geschäftsstrukturen genutzt haben, um ihre Gewinne in Millionenhöhe zu reinvestieren. Unter anderem sollen sie Luxusgüter und Immobilen gekauft haben, um ihre illegal erlangten Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf zu bringen.

Hintergrundinformationen:

Der Kokainschmuggel

Der Kokainschmuggel wirft dabei oft so hohe Gewinne ab, dass die Profiteure hohe Bestechungsgelder zahlen können. Zudem wenden Tätergruppierungen teils massive Gewalt an, um Fehlverhalten von Mitgliedern zu sanktionieren oder um Dritte zu bedrohen und einzuschüchtern.
Von Südamerika gelangt das Kokain meist über den Seeweg nach Westeuropa. Haupteinfallstore sind die Häfen Antwerpen in Belgien und Rotterdam in den Niederlanden.

Geldwäsche

Geldwäsche dient dazu, kriminelle Gewinne durch Verschleierung über die wahre Herkunft der Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen. Das festgestellte Volumen der Geldwäsche beläuft sich für das Jahr 2023 auf rund 166 Millionen Euro. Die hohen Gewinne verleihen der Organisierten Kriminalität die Ressourcen, hohe Bestechungsgelder zu zahlen. Einflussnahme konnte gemäß des Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2023 in Deutschland bei 97 OK-Verfahren nachgewiesen werden. In anderen europäischen Staaten wie Belgien, den Niederlanden oder Schweden wird bereits deutlich, dass das staatliche Gewaltmonopol durch die OK unterwandert wird.



Zugefügt 2025 Januar 12

Schlag gegen internationales Drogen-Kartell: drei Festnahmen

Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden. Dies gelte für jedes Land, ob im Osten oder Westen.



Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Diskussionen hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz zu Deutschlands Unterstützung gegenüber der Ukraine, zur völkerrechtlich verbrieften Unverletzlichkeit der Grenzen sowie zu Bündnisverpflichtungen innerhalb der NATO geäußert. Zuvor hatte der Kanzler sich mit einer Reihe von Staats- und Regierungschefinnen und -chefs und dem europäischen Ratspräsidenten ausgetauscht.

Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen auch von dieser Stelle ein frohes neues Jahr wünschen.

Ich habe dieses Statement kurzfristig angesetzt, um Sie darüber zu informieren, dass ich mich am Mittag mit einer Reihe europäischer Staats- und Regierungschefs sowie dem ER-Präsidenten aus aktuellem Anlass ausgetauscht habe.

Die Unverletzlichkeit von Grenzen ist ein Grundprinzip des Völkerrechts. In der Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben sich 1975 mitten im Kalten Krieg die Staaten Europas und die Länder des damaligen Ostblocks mit den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion auf dieses zentrale Prinzip noch einmal verständigt. Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden. Der russische Machthaber hat mit seinem brutalen Angriffskrieg auf die Ukraine gegen dieses Prinzip verstoßen. Ich habe das als Zeitenwende bezeichnet; denn der Krieg ist zurückgekehrt ins Herz Europas.

Deutschland hat schnell und entschlossen auf diese Veränderung reagiert, indem wir die Bundeswehr auf Vordermann bringen, indem wir ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro aufgelegt haben, indem wir uns wieder auf die Bündnis- und Landesverteidigung konzentrieren und indem wir den Wehretat auf zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung angehoben haben. Innerhalb der letzten sieben Jahre haben wir unseren Wehretat damit mehr als verdoppelt. Zugleich unterstützen wir gemeinsam mit einer ganzen Reihe von Verbündeten, allen voran den Vereinigten Staaten, die Ukraine dabei, sich gegen diesen brutalen Angriff Russlands zur Wehr zu setzen, um die Souveränität und Integrität der Ukraine und auch das Prinzip der Unverletzlichkeit von Grenzen zu schützen. Dieses Prinzip gilt, und es ist eine Grundlage unserer Friedensordnung.

In meinen Gesprächen mit unseren europäischen Partnerinnen und Partnern ist deshalb ein gewisses Unverständnis deutlich geworden, was aktuelle Äußerungen aus den USA angeht. Das Prinzip der Unverletzlichkeit von Grenzen gilt für jedes Land, egal ob es im Osten oder im Westen von uns liegt, und daran muss sich jeder Staat halten, egal ob er ein kleines Land oder ein sehr mächtiger Staat ist. Das ist ein Grundprinzip des Völkerrechts und Kernbestandteil dessen, was wir „westliche Werte“ nennen. Daran kann und darf es kein Rütteln geben.

Die NATO ist das wichtigste Instrument für unsere Verteidigung und ein zentraler Pfeiler der transatlantischen Beziehungen, also des Verhältnisses von Staaten Europas zu Kanada und den Vereinigten Staaten. Klar ist: Auf absehbare Zeit ist die Sicherheitslage in Europa sehr angespannt. Darauf müssen wir entschlossen und besonnen reagieren. In engster Abstimmung mit unseren Partnern werden wir unsere Verteidigungsfähigkeit stärken. Genau dafür gibt es in der NATO ein geregeltes Verfahren. Auf Grundlage einer detaillierten Bedrohungsanalyse werden sehr präzise die nötigen militärischen Fähigkeiten bestimmt und dann mit allen Bündnispartnern besprochen. Wichtig ist, dass wir in diesen Fragen zusammenstehen und geschlossen handeln. Diesen Punkt habe ich in meinen Gesprächen mit den europäischen Partnerinnen und Partnern heute noch einmal sehr deutlich gemacht. Schönen Dank.




Zugefügt 2025 Januar 12

Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden. Dies gelte für jedes Land, ob im Osten oder Westen.

Update zur Maul- und Klauenseuche in Brandenburg: Friedrich-Loeffler-Institut bestimmt Serotyp des in Brandenburg gefundenen Virus

Nachdem gestern in Brandenburg der erste Fall von Maul-und Klauenseuche (MKS) in Deutschland seit 1988 bekannt geworden ist, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bereits heute den Seroytp des Virus bestimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des FLI hier.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: ´Mit höchstem Einsatz und Expertise unterstützen die Fachleute unseres Friedrich-Loeffler-Instituts bei der Aufklärung des Maul- und Klauenseuchenausbruchs in Brandenburg – dafür gilt mein Dank. Das Nationale Referenzlabor des FLI hat nun Klarheit über den Serotyp des gefundenen Virus geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Tierseuche. Es ist gut, dass die Brandenburger und Berliner Behörden schnell reagieren, um eine Ausbreitung zu verhindern. Ziel muss weiter sein, die Maul- und Klauenseuche schnell einzudämmen und die Folgen für Tiere sowie Schäden für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft so gering wie irgend möglich zu halten.´

Zum Schutz vor der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche hat zwischenzeitlich auch das Land Berlin veranlasst, dass auf der Grünen Woche, die vom 17. bis 26. Januar 2025 in Berlin stattfindet, keine Klauentiere ausgestellt werden.

Bundesminister Özdemir wird sich am Montag mit Branchenvertretern treffen, um über den Ausbruch der MKS zu beraten. Für Dienstag wurde der Zentrale Krisenstab Tierseuchen einberufen. Gemeinsam mit Brandenburg, das für die Bekämpfung des Ausbruchs zuständig ist, sowie Expertinnen und Experten des FLI hatte der Bundesminister seine Amtskolleginnen und Amtskollegen aus den Ländern bereits am Freitagabend über den aktuellen Stand informiert.



Zugefügt 2025 Januar 12

Update zur Maul- und Klauenseuche in Brandenburg: Friedrich-Loeffler-Institut bestimmt Serotyp des in Brandenburg gefundenen Virus

bundestag- Anhörung zur Flexibilisierung von Biogasanlagen

Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246) und der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (20/13615) sind am Mittwoch, 15. Januar 2025, Gegenstand einer zweistündigen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie.

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Um Biogasanlagen eine Anschlussperspektive zu eröffnen und eine flexiblere Fahrweise der Biomasse-Anlagen nachhaltig anzureizen, haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihren Gesetzentwurf vorgelegt. In den Jahren 2004 bis 2011 habe es in Deutschland einen starken Biomassezubau in der Stromerzeugung gegeben, heißt es darin. Für viele dieser Anlagen ende aber schrittweise die 20-jährige Erstförderung und viele Anlagenbetreiber und deren Wärmekunden sorgten sich um ihre Zukunft.

Die Anlagen müssten zukünftig im klimaneutralen Stromsystem hochflexibel sein, um Solar- und Windenergie optimal ergänzen zu können. Mit neuen Regelungen sollen einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Anlagen gesetzt werden und andererseits Biogasbestandsanlagen, insbesondere für solchen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen seien, eine bessere Planungssicherheit gegeben werden.
Förderung für Betriebsstunden

Dem Entwurf zufolge soll, um die flexible Fahrweise der Anlagen anzureizen, künftig die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt werden, nicht mehr auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden. Zudem solle die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen. Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, soll bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren erfolgen, in dem solche Anlagen bevorzugt bezuschlagt werden sollen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind.

Mit Blick auf die Kosten des Vorhabens heißt es im Entwurfstext: „Die Regelungen sind hinsichtlich der EEG-Förderkosten im Gesamtpaket teurer gegenüber dem Status quo.“ Durch die Systemumstellung auf förderfähige Betriebsstunden, das Aussetzen der Förderung bei niedrigen Strompreisen sowie den Anreiz für Anlagenbetreibende, früher aus der alten kostenintensiveren Förderung in das neue Förderdesign zu wechseln, könnten jedoch trotz der Verlängerung der Förderdauer von zehn Jahre auf zwölf Jahre als Kompensation insgesamt im Vergleich zum Status quo Kosten für das EEG-Konto gespart werden.
Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion schreibt in ihrem Gesetzentwurf (20/13615), das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthalte Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel würden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind, heißt es in dem Entwurf. Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren städtischen Anlagen mehr als zwei Jahre. Die Verlängerung sei daher notwendig, um den Projekten Planungssicherheit zu geben.

Mit der Änderung des KWKG soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend geboten. Die KWK werde zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie zur Förderung der Energieeffizienz benötigt. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine gesicherte Strom- und Wärmeerzeugung notwendig. (06.01.2025)


Zeit: Mittwoch, 15. Januar 2025, 9 bis 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.




Zugefügt 2025 Januar 10

bundestag- Anhörung zur Flexibilisierung von Biogasanlagen

DAWUM - Darstellung und Auswertung von Wahlumfragen Die neuesten Wahlumfragen

Bundestagswahl
Forschungsgruppe Wahlen
10.01.2025
CDU/CSU
30,0%
AfD
21,0%
Grüne
15,0%
SPD
14,0%
BSW
4,0%
FDP
4,0%
Linke
4,0%
Sonstige
8,0%
Bundestagswahl
Ipsos
09.01.2025
CDU/CSU
30,0%
AfD
19,0%
SPD
16,0%
Grüne
13,0%
BSW
7,0%
FDP
4,0%
Linke
3,0%
Freie Wähler
2,0%
Sonstige
6,0%
Bundestagswahl
Infratest dimap
09.01.2025
CDU/CSU
31,0%
AfD
20,0%
SPD
15,0%
Grüne
14,0%
BSW
5,0%
FDP
4,0%
Linke
4,0%
Sonstige
7,0%
Bundestagswahl
YouGov
08.01.2025
CDU/CSU
29,0%
AfD
21,0%
SPD
16,0%
Grüne
14,0%
BSW
6,0%
FDP
5,0%
Linke
3,0%
Sonstige
6,0%



Zugefügt 2025 Januar 10

DAWUM - Darstellung und Auswertung von Wahlumfragen Die neuesten Wahlumfragen

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Bisher kein Fall von Maul- und Klauenseuche in Berlin

Ein gestern im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf tot aufgefundenes Schaf ist heute negativ auf die Virusinfektion Maul- und Klauenseuche (MKS) getestet worden. Dies bestätigten der Bezirk sowie das Landeslabor Berlin-Brandenburg. Die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor beim Friedrich Loeffler Institut steht noch aus.
Nachdem gestern in Hönow (Brandenburg) erste Fälle von MKS in einem Bestand von Wasserbüffeln nachgewiesen wurden, ist damit begonnen worden, empfängliche Tierbestände auf Berliner Seite des Sperrkreises zu beproben. Mit dem Testergebnis ist Berlin nach derzeitigem Stand weiterhin frei von MKS.

Alle Berliner Bezirke haben bereits Allgemeinverfügungen erlassen, die das Verbringen von Klauentieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kameliden) aus oder in einen Betrieb zeitweise untersagen. Dieser sogenannte Stand Still soll die Ausbreitung der Infektion verhindern.
Der Berliner Krisenstab der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hält weiterhin engen Kontakt zu den Bezirken, zum Landeslabor, zur Brandenburger Task Force und zum Bund.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Pressesprecherin
Frau Jobs

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.:
(030) 9013 3633
E-Mail E-Mail an die Pressestelle senden





Zugefügt 2025 Januar 12

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Bisher kein Fall von Maul- und Klauenseuche in Berlin

- Polizei Hamburg - Die Polizei bittet um Mithilfe

Nach einem mutmaßlichen Tötungsdelikt in St. Georg aus dem Jahr 1992 sucht die Polizei nun mit Hilfe eines Lichtbildes des 59-jährigen Rudolf Haberstein nach Zeuginnen und Zeugen.

Ort: Hamburg-St. Georg, Hansaplatz

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA 44) hatte sich der damals 59-Jährige seit dem 08. April 1992 als Tourist in der damaligen Pension ´Edel´ am Hansaplatz ein Zimmer gemietet und wurde dort von einem Angestellten am Morgen des 17.04.1992 (Karfreitag) tot aufgefunden.

Nachdem alarmierte Polizistinnen und Polizisten im Zuge der ersten Ermittlungen ein Fremdverschulden nicht ausschließen konnten, übernahm die Mordkommission die Ermittlungen.
Polizei Hamburg

Im weiteren Verfahren ergaben sich Hinweise darauf, dass der 59-Jährige mutmaßlich absichtlich von einer unbekannten Person unter Drogen gesetzt wurde und im Anschluss an den Folgen verstarb. Darüber hinaus wurde unter anderem das Portemonnaie des Geschädigten mit mehr als 1.000 DM entwendet.

Zudem ergaben die Ermittlungen, dass sich der 59-Jährige während seines Aufenthaltes mehrfach im Umfeld des Hamburger Hauptbahnhofes aufgehalten hatte und möglicherweise Kontakt zu anderen Personen suchte. Am Vorabend soll er einen jungen Mann in seinem Zimmer getroffen haben, welcher wie folgt beschrieben wird:

circa 20 Jahre alt
nackenlange, dunkle, glatte Haare
schwarze Lederbekleidung
braune Springerstiefel

Trotz intensiver Ermittlungen und mehrmaliger erneuter kriminaltechnischer Untersuchung der gesicherten Spuren unter Anpassung an die verbesserten Bedingungen und technischen Neuerungen konnte die Tat bis heute nicht aufgeklärt werden.

Die Strafverfolgungsbehörden erhoffen sich durch die Veröffentlichung eines Lichtbildes des Geschädigten Hinweise auf mögliche Kontaktpersonen und insbesondere den damaligen Begleiter zu erlangen.

Hinweise können unter der Rufnummer 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg sowie an jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.
Info-Spalte




Zugefügt 2025 Januar 12

- Polizei Hamburg - Die Polizei bittet um Mithilfe

Polizei Hamburg. Vermisstenfahndung nach 70-Jähriger aus Hamburg-St. Pauli

Zeit: seit 10. bzw. 07.01.2025

Ort: Hamburg-St. Pauli, Karolinenstraße

Mit Hilfe der Veröffentlichung eines Bildes sucht die Polizei öffentlich nach der 70-jährigen Annerose Liane Silvia Schmidt-Nyassi und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge stellte der Sohn der Vermissten gestern fest, dass seine Mutter offenbar bereits am Dienstag (07.01.2025) ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen hatte. Da die Frau seitdem unbekannten Aufenthaltes ist, die bisherigen Such- sowie Überprüfungsmaßnahmen nicht zu ihrem Antreffen geführt haben und für sie eine Eigengefährdung angenommen wird, sucht die Polizei nun öffentlich nach ihr.

Die Vermisste wird wie folgt beschrieben:

- 160 bis 165 cm groß
- braune Haare
- schlank
- möglicherweise bekleidet mit einer blauen Jeans

Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthaltsort der Frau geben können, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden. Sollten Sie die Vermisste sehen, melden Sie sich bitte direkt beim polizeilichen Notruf unter 110.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 12

Polizei Hamburg. Vermisstenfahndung nach 70-Jähriger aus Hamburg-St. Pauli

Deutscher Bundestag- Öffentliche Anhörung „Änderung des Transplantationsgesetzes“




Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
BT-Drucksache: 20/13804

Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und
Einführung der Widerspruchslösung
BT-Drucksache: 20/12609

Anmeldeschluss für die öffentliche Anhörung ist der 27. Januar 2025 um 15 Uhr.

Anmeldung zu öffentlichen Anhörungen
Falls Sie als Zuhörer/in in Präsenz an einer öffentlichen Anhörung teilnehmen wollen, übermitteln Sie bitte zur Anmeldung Name und Vorname sowie Geburtsdatum an anhoerungen-gesundheitsausschuss@bundestag.de.

Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können.

Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Ebenso sind Film- oder Tonaufnahmen nicht zulässig. Es gilt die Hausordnung des Deutschen Bundestages.

Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Digitale Teilnahme
Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Zuschaltung per Zoom-Videokonferenz. Anmeldungen richten Sie bitte per E-Mail an anhoerungen-gesundheitsausschuss@bundestag.de.

Die Anmeldungen werden daher nach ihrem Eingang angenommen. Die Zugangsdaten für die Videokonferenz werden per E-Mail übermittelt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich bei der Anhörung in Zoom mit ihrem eigenen Namen anmelden, aber auch mit einem selbst gewählten Pseudonym, welches bei der Anmeldung zur Teilnahme bereits mitgeteilt werden muss.

Da sich die Anfangszeit kurzfristig verschieben kann, bitten wir Sie, sich vorab über den aktuellen Sitzungsbeginn zu informieren.
Es wird darauf verwiesen, dass Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, möglicherweise nicht barrierefrei sind.

www.bundestag.de/datenschutz-ausschuesse-und-gremien
Zeit: Mittwoch, 29. Januar 2025, 16 bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Die Sitzung ist öffentlich.
vorbehaltlich der Genehmigung der Präsidentin



Zugefügt 2025 Januar 12

Deutscher Bundestag- Öffentliche Anhörung „Änderung des Transplantationsgesetzes“

Polizeidirektion Lübeck- HL-St. Gertrud // Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen nach Bandendiebstahl und Betrug durch Geldabhebungen mit gestohlenen Scheckkarten

Seit Herbst des vergangenen Jahres ermittelt die Kriminalpolizei Lübeck wegen des Verdachts des Bandendiebstahls. Zwei unbekannte Männer sind verdächtig, in Lübeck St. Gertrud eine Seniorin gemeinschaftlich bestohlen zu haben. Sie werden auch mit weiteren Taten im Stadtgebiet in Verbindung gebracht. Die Ermittler bitten jetzt anhand von vorliegendem Bildmaterial um Hinweise, die zur Identifizierung der Verdächtigen führen.

Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck ermittelt seit dem 30. September 2024 nach dem Diebstahl einer Geldbörse aus dem Rucksack einer 72-jährigen Geschädigten gegen 2 männliche Personen. Beide werden verdächtigt, das Portemonnaie der Frau in einem Drogeriegeschäft in Lübeck St. Gertrud aus deren Rucksack entwendet zu haben. Zuvor soll die Geschädigte durch beide Personen beim Abheben von Bargeld an einem Automaten eines Geldinstitutes beobachtet worden sein. Im Drogeriegeschäft sollen sie mehrfach versucht haben, arbeitsteilig an die Geldbörse zu gelangen, während der jeweils andere die Tat abgesichert haben soll. Nach dem für sie erfolgreichen Diebstahl der Geldbörse sollen die Tatverdächtigen die vorgefundenen Scheckkarten benutzt haben, um weitere Geldabhebungen von den Konten der Seniorin mittels der entwendeten Karten vorzunehmen.

Beide Männer stehen im Verdacht, auch für mehrere weitere Diebstähle und anschließende unberechtigte Geldabhebungen in Lübeck verantwortlich zu sein. Bei der Fahndung nach den beiden Tatverdächtigen bitten die Ermittler der Kriminalpolizei anhand von vorliegenden Bildern einer Überwachungskamera um Mithilfe aus der Bevölkerung.

Die erste Person wird beschrieben als männlich und schlank mit kurzem dunklen Haar. Sie trug einen braunen braunen Ziegenbart und eine Brille. Bekleidet war der Mann zum Tatzeitpunkt mit einer schwarzen Jacke, einer dunkelblauen Jeans und dunklen Schuhen.

Der zweite Mann ist augenscheinlich ebenfalls 50 Jahre alt, von schlanker Statur und trug eine dunkle Kurzhaarfrisur. Zur Bekleidung können hier zum Tatzeitpunkt schwarze Schuhe und eine schwarze Hose angegeben werden. Unter der offen getragenen schwarzen Jacke war ein beigefarbener Pullover sichtbar. Hier war ein weißer Kragen eines Shirts oder Hemds erkennbar. Der Mann trug einen grau-braunen Drei-Tage-Bart und eine Brille mit dunklem Rahmen, die vor seinem Brustkorb hing.

Wer Hinweise zur Identifizierung der verdächtigen Personen geben kann, wird gebeten, sich mit dem Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck unter der Email-Adresse K12.luebeck.bki@polizei.landsh.de oder telefonisch unter 0451/131-0 in Verbindung zu setzen.

Anlage: -2- Lichtbilder (© Polizei) der tatverdächtigen Personen (durch Polizei freigegeben)

Nachfragen zu diesem Sachverhalt sind zu richten an die Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Polizeidirektion Lübeck Pressestelle
Bettina Ebeling
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 12

Polizeidirektion Lübeck- HL-St. Gertrud // Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen nach Bandendiebstahl und Betrug durch Geldabhebungen mit gestohlenen Scheckkarten

polizei Hamburg-135 Tage Freiheitsstrafe: Fehlender Fahrschein im ICE wird per Haftbefehl gesuchten Mann zum Verhängnis- Festnahme durch Bundespolizei-

Am 11.01.2025 gegen 01.45 Uhr nahmen Bundespolizisten einen polizeilich aufgrund von Gewalt- und Eigentumsdelikten bekannten Mann (m.25) im Bahnhof Hamburg-Harburg fest.

´Der als gewalttätig eingestufte marokkanische Staatsangehörige wurde seit Dezember 2022 mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gesucht. Der wegen Diebstahlsdelikten Verurteilte war bislang ´untergetaucht´ und hatte eine geforderte Geldstrafe in der Höhe von rund 1.300 Euro nicht gezahlt. Jetzt hat der Gesuchte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen zu verbüßen.´

Vor der Festnahme durch eingesetzte Bundespolizisten wurde der ´Fahrgast´ in einem ICE auf der Fahrt von Kassel-Wilhelmshöhe nach Hamburg von einer Zugbegleiterin der DB ohne Fahrschein angetroffen. Da der Mann sich nicht ausweisen konnte, wurde die Bundespolizei bei Einfahrt des Zuges im Bahnhof Harburg zur Feststellung der Personalien angefordert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personaldaten des Beschuldigten ergab zwei Fahndungstreffer: Einen Haftbefehl wegen Diebstahlsdelikten sowie eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung. Der 25-Jährige wurde anschließend zum Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg verbracht. Ein angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit des Gesuchten fest. Gegen den marokkanischen Staatsangehörigen wurde ein weiteres Strafverfahren (Verdacht auf Leistungserschleichungen-Fahren ohne Fahrschein) eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der polizeilich bekannte Mann der U-Haftanstalt zugeführt.

´RC´

Rückfragen bitte an:

Pressesprecher
Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens (RC)
Mobil 0172/4052 741
E-Mail:bpoli.hamburg.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Wilsonstraße 49-53b
22045 Hamburg



Zugefügt 2025 Januar 12

polizei Hamburg-135 Tage Freiheitsstrafe: Fehlender Fahrschein im ICE wird per Haftbefehl gesuchten Mann zum Verhängnis- Festnahme durch Bundespolizei-

wien- Erfolgreiches Übungsszenario der Bundespolizei

Erfolgreiches Übungsszenario der Bundespolizei

Lokalaugenschein des Bundespolizeidirektors Takacs am künftigen Übungsstützpunkt Korneuburg – Übungsszenario beweist hohe Professionalität der österreichischen Sicherheitskräfte

DIESE AUSSENDUNG WURDE KORRIGIERT
NEUFASSUNG IN AUSSENDUNG OTS_20250110_OTS0064
Wien (OTS) -

Im Rahmen einer bundesländer- und organisationseinheitsübergreifenden Übung demonstrierte die Bundespolizeidirektion erfolgreich ihre Fähigkeiten zur koordinierten Zusammenarbeit. Ziel war, die Zusammenarbeit mehrerer Spezialeinheiten und Einsatzkräfte der Polizei in einer komplexen Koordinierungsübung realitätsnah zu simulieren.

Übungsszenario

Nach einem bewaffneten Raubüberfall flüchten mehrere Täter in ein nahegelegenes, leerstehendes Gebäude. Es folgt eine Alarmfahndung, bei der die teilnehmenden Einheiten gezielt koordiniert werden. Zu den eingesetzten Kräften gehören unter anderem die Schnellen Interventionsgruppen (SIG), die Bereitschaftseinheit (BE), die Polizeidiensthundeeinheit, Drohnen sowie die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) und die Flugpolizei.

Neuer Polizei-Übungsstützpunkt

Das Übungsszenario fand in der stillgelegten Bundesbetreuungseinrichtung in Korneuburg (NÖ) statt. Das seit Mitte September 2024 nicht mehr in Betrieb befindliche Asylquartier wird ab Frühjahr 2025 als Polizei-Übungsstützpunkt genutzt.

Durch den massiven Rückgang der Asylanträge im vergangenen Jahr konnte die Zahl der Grundversorgungseinrichtungen deutlich reduziert werden: Waren im Herbst 2022 österreichweit 27 Bundesbetreuungseinrichtungen in Betrieb, sind es derzeit nur mehr neun aktive Einrichtungen. In den nächsten Wochen steht die Schließung weiterer Bundes-Grundversorgungseinrichtungen in verschiedenen Bundesländern bevor.

„Der neue Übungsstandort in Korneuburg ist für das Training von Sonder- und Spezialeinheiten wie EKO Cobra, WEGA, aber auch Diensthunden und den Polizisten des Streifendienstes in Niederösterreich - nicht zuletzt auf Grund seiner zentralen Lage in der Nähe von Wien - ein ideales Areal“, betonte Innenminister Gerhard Karner. „Mein Dank gilt der Bundespolizeidirektion für die rasche Planung, aber vor allem auch der Stadtgemeinde Korneuburg für die große Unterstützung bei der Umsetzung“, ergänzte der Innenminister.

„Der Standort in Korneuburg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundeshauptstadt und stellt für die Spezialeinheiten der Bundespolizei ein äußerst wertvolles Übungsobjekt dar. Solche Objekte sind nicht leicht zu finden“, erklärte Bundespolizeidirektor Michael Takacs.

Diese koordinierte Übung der Bundespolizeidirektion sei ein weiterer Schritt zur Steigerung der Sicherheit und Einsatzbereitschaft der österreichischen Sicherheitskräfte. Sie verdeutliche die hohe Professionalität und die hervorragende Zusammenarbeit der verschiedenen spezialisierten Einheiten innerhalb der Bundespolizei, führte Takacs aus.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN



Zugefügt 2025 Januar 12

wien- Erfolgreiches Übungsszenario der Bundespolizei

Polizei Rheinpfalz- Gewalttat in Schule geplant - Tatverdächtiger untergebracht - Landau in der Pfalz

> Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Nachdem ein 16-jähriger Jugendlicher geplant hatte, im Dezember 2024 mehrere Schüler der Nordringschule in Landau anzugreifen, und versucht hatte zwei weitere Jugendliche dazu zu überreden mit ihm gemeinsam die Tat zu begehen, wurde der Hauptverdächtige, welcher sich bereits seit Mitte Dezember 2024 in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung befindet, am 10.01.2024 dem Haftrichter vorgeführt.

Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal nun die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung wegen des dringenden Tatverdachts der Verabredung zu einem Verbrechen an. Der Beschuldigte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

Ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehls war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und aufgrund seiner Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird.

Durch Hinweise einer anderen Landespolizeibehörde außerhalb von Rheinland-Pfalz Mitte Dezember nahmen die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei unverzüglich die Ermittlungen zu dem 16-jährigen Hauptverdächtigen auf. Zur Aufklärung des Sachverhaltes wurde eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Im Rahmen dieser Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf die beiden weiteren Tatverdächtigen.

Die Ermittlungsgruppe wird fortlaufend unterstützt von Experten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz insbesondere bei der Bewertung und Analyse der Gefährdungssituation.

Nach den bisherigen Ermittlungen steht der Hauptverdächtige im Verdacht, geplant zu haben, mehrere Schüler der Nordringschule in Landau anzugreifen. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass er versuchte zwei weitere Jugendliche dazu zu überreden, sich an der Tat zu beteiligen. Zum geplanten Tatablauf gab es nach den ersten Ermittlungen mehrere zum Teil unkonkrete Vorüberlegungen.

Die jugendlichen Tatverdächtigen sind alle deutsche Staatsangehörige. Hinweise auf ein religiöses oder politisches Motiv liegen derzeit nicht vor.

In einer interdisziplinären Fallkonferenz zwischen u.a. Polizei, Jugendamt, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Schulleitung und Landeskriminalamt wurden mit Beteiligung der Staatsanwaltschaft die weiteren Maßnahmen eng abgestimmt.

Neben strafprozessualen Maßnahmen wurden zeitgleich umfangreiche gefahrenabwehrende Maßnahmen bei den Tatverdächtigen getroffen und werden fortlaufend geprüft, um alle rechtlich möglichen und taktisch sinnvollen Maßnahmen insbesondere zur Gefahrenabwehr auszuschöpfen.

Die umfangreichen und intensiven Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, die auch die Auswertung zahlreicher Datenträger beinhalten, dauern weiter an und werden mit Hockdruck geführt.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz steht weiterhin im engen Austausch mit der Nordringschule, den zuständigen Jugendämtern und den Eltern der Tatverdächtigen.

Rückfragen bitte an:

Staatsaanwaltschaft Frankenthal/Pfalz
Frau Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz
Telefon: 06233/80-3353
E-Mail: pressestelle.staft@genstazw.jm.rlp.de

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Ghislaine Wymar
Telefon: 0621 963-20022 oder 0621 963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q



Zugefügt 2025 Januar 12

Polizei Rheinpfalz- Gewalttat in Schule geplant - Tatverdächtiger untergebracht - Landau in der Pfalz

Polizei Berlin - Drogenhändler festgenommen - Friedrichshain-Kreuzberg

Polizeibeamte nahmen gestern Nachmittag einen mutmaßlichen Drogenhändler in Kreuzberg fest. Gegen 14.15 Uhr bemerkten die Polizisten auf der Oranienstraße zwei Männer, wobei einer dem anderen eine Umhängetasche übergab. Da der Verdacht einer Übergabe von Betäubungsmitteln bestand, überprüften die Einsatzkräfte denjenigen, der die Tasche bekam. Etwas entfernt vom Übergabeort hielten die Einsatzkräfte den 21-Jährigen an. In der Tasche befanden sich mehrere Druckverschlusstütchen mit Cannabis, Mikroreagenzgefäße mit mutmaßlichem Kokain und Crystal Meth, Druckverschlusstütchen mit mutmaßlichem Crack, mutmaßlichen Ecstasy-Tabletten sowie mehrere Dosen, gefüllt mit mutmaßlichem Speed. Die Beamten beschlagnahmten die Tasche und nahmen den 21-Jährigen fest. Unterdessen konnten weitere Einsatzkräfte den Aufenthaltsort des 22-jährigen Überbringers der Tasche in einem Mehrfamilienhaus an der Stallschreiberstraße lokalisieren und ihn dort im Treppenhaus festnehmen. Im Rucksack des 22-Jährigen fanden sie diverse Druckverschlusstütchen mit Cannabis. In einer Wohnung des Hauses, die der 22-Jährige zuvor verließ, fanden die Einsatzkräfte rund 100 Mikroreagenzgefäße mit mutmaßlichem Kokain, einen Beutel und rund 40 Druckverschlusstütchen mit cannabissuspekter Masse, Feinwaagen sowie weiteres Verpackungsmaterial. Im Anschluss brachten ihn die Einsatzkräfte in ein Polizeigewahrsam, wo er erkennungsdienstlich behandelt und anschließend dem Fachkommissariat des Landeskriminalamts Berlin überstellt wurde. Der 21-Jährige wurde nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung später wieder entlassen. Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin - Drogenhändler festgenommen - Friedrichshain-Kreuzberg

Polizei Berlin- Nach queerfeindlicher Bedrohung – Polizei Berlin bittet um Mithilfe- Friedrichshain-Kreuzberg/Mitte

Mit der Bitte um Mithilfe sucht die Polizei Berlin nach Zeuginnen und Zeugen, die im Dezember 2024 die queerfeindliche Bedrohung in Kreuzberg beobachtet hatten. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der nach der Bedrohung Festgenommene am Samstag, den 28. Dezember 2024 auf dem überirdisch gelegenen Bahnsteig der U-Bahnlinien U1 und U3 am Bahnhof Hallesches Tor den Unbekannten, der eine Regenbogenfahne bei sich trug, gedroht haben, ihn abzustechen. Entgegen der Erstmeldung ergaben Zeugenaussagen im Rahmen der Ermittlungen, dass sich die Bedrohung gegen 15.55 Uhr ereignet haben soll. Der 39 Jahre alte Tatverdächtige soll dabei eine silberfarbene Totenkopfmaske vor dem Gesicht und ein Pappschild um den Oberkörper getragen haben. Er war nach der Bedrohung zunächst geflüchtet und dann gegen 16.30 Uhr in der Wilhelmstraße von Einsatzkräften festgenommen worden.
Die Ermittlerinnen und Ermittler fragen:

Wer hat am 28. Dezember 2024 die beschriebene Tat beobachtet?
Wer kann Angaben zum Tathergang machen?
Wer kann Angaben zur Identität des bedrohten Mannes machen?
Wer kann sachdienliche Hinweise zur Tat, zum Geschädigten, zum Tatverdächtigen oder zu Zeuginnen und Zeugen geben?

Hinweise richten Sie bitte an den Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin unter der Telefonnummer (030) 4664–953528, per E-Mail , über die Internetwache der Polizei Berlin oder an jede andere Polizeidienststelle.

Erstmeldung Nr. 2686 vom 29. Dezember 2024: Festnahme nach queerfeindlicher Bedrohung
Gestern Nachmittag nahm die Polizei in Mitte einen Mann nach queerfeindlicher Bedrohung fest. Gegen 14.10 Uhr soll ein 39-Jähriger am U-Bahnhof Hallesches Tor auf einen Mann, der eine Regenbogenfahne in der Hand hielt, gestoßen sein. Diesen soll er queerfeindlich bedroht haben. Als der Unbekannte in eine U-Bahn stieg und wegfuhr, entfernte sich auch der Tatverdächtige mit einer anderen U-Bahn vom Ort und wurde gegen 16.30 Uhr in der Wilhelmstraße von alarmierten Einsatzkräften angetroffen, nachdem er Passanten am U-Bahnhof Mohrenstraße mit einem Messer bedroht haben soll. Die Einsatzkräfte nahmen ihn fest und fanden bei ihm eine auffällige Maske, die er zuvor auch schon am U-Bahnhof Hallesches Tor im Zuge der queerfeindlichen Bedrohung getragen haben soll. Sie beschlagnahmten die Maske und ein bei der Durchsuchung aufgefundenes Einhandmesser. Anschließend brachten ihn die Einsatzkräfte zum Zwecke einer erkennungsdienstlichen Behandlung in ein Polizeigewahrsam. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von rund zwei Promille. Der 39-Jährige kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß. Die weiteren Ermittlungen übernahm der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin- Nach queerfeindlicher Bedrohung – Polizei Berlin bittet um Mithilfe- Friedrichshain-Kreuzberg/Mitte

Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen

Das Jahr 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und das erste Jahr, in dem die globale Jahres-Durchschnittstemperatur 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau lag. Das zeigt der Bericht „Global Climate Highlights 2024“ des Erdbeobachtungssystems Copernicus der EU.

Die Erwärmung des europäischen Kontinents ist seit den 1980er Jahren doppelt so schnell vorangeschritten wie der globale Durchschnitt. Er ist damit der sich am schnellsten erwärmende Kontinent der Erde. Das zeigen auch der europäische Bericht über den Zustand des Klimas 2023 und die europäische Klimarisikobewertung.

Extreme Wetterereignisse nehmen zu

Insgesamt nehmen Häufigkeit und Schwere der extremen Wetterereignisse zu. Die Meeresoberflächentemperaturen sind nach wie vor außergewöhnlich hoch, wobei der Zeitraum Juli bis Dezember 2024 der zweitwärmste nach 2023 war.

EU-Klimapolitik

Die EU hat sich verpflichtet, die globalen Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und bis 2050 klimaneutral zu werden. Sie hat sich auf Ziele und Rechtsvorschriften geeinigt, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, und die Kommission hat bereits ein Ziel von 90 Prozent für die Nettoverringerung der Treibhausgasemissionen bis 2040 empfohlen. Die Kommission hat im April 2024 eine Mitteilung darüber veröffentlicht, wie die EU wirksam auf Klimarisiken vorbereitet und eine größere Klimaresilienz aufgebaut werden kann.
Copernicus

Copernicus ist die Erdbeobachtungskomponente des Weltraumprogramms der Europäischen Union. Das von der EU finanzierte Programm ist ein einzigartiges Instrument zur Beobachtung unseres Planeten und seiner Umwelt.
Weitere Informationen

Daily News vom 10. Januar

Link zum aktuellen Copernicus-Bericht

Website zu Copernicus

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 10

Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen

Ukraine erhält erste Tranche in Höhe von 3 Milliarden Euro aus Zinseinnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögen

Die Europäische Kommission hat die erste Tranche ihres außerordentlichen Makrofinanzhilfe-Darlehens (Macro-Financial Assistance, MFA) für die Ukraine in Höhe von 3 Milliarden Euro ausgezahlt, für das die Zinseinnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögen verwendet werden.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, sagte dazu: „Fast drei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskriegs kann die Ukraine weiterhin auf ihre Freunde und Partner zählen. Heute liefern wir der Ukraine als erste Zahlung des EU-Teils des G7-Darlehens 3 Milliarden Euro. Wir geben der Ukraine die finanzielle Macht, weiterhin für ihre Freiheit zu kämpfen – und sich durchzusetzen. Europa hat der Ukraine bisher fast 134 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Und mehr wird kommen. Genau wie der tapfere ukrainische Widerstand wird unsere Unterstützung standhaft sein.“

Dieses Darlehen in Höhe von bis zu 18,1 Milliarden Euro stellt den Beitrag der EU zum Darlehen zur Einnahmenbeschleunigung für die Ukraine („Extraordinary Revenue Acceleration“ (ERA) unter der Leitung der G7 dar, mit der die Ukraine insgesamt mit rund 45 Mrd. Euro finanziell unterstützt werden soll.

Diese erste Auszahlung unterstreicht das unerschütterliche Engagement der EU, der Ukraine zu helfen, sich dem umfassenden Angriffskrieg Russlands zu stellen, die makroökonomische und fiskalische Stabilität aufrechtzuerhalten, lebenswichtige Infrastrukturen, einschließlich ihrer Energiesysteme, wiederherzustellen und in Verteidigungsinfrastrukturen zu investieren.

Hintergrund

Nach der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine hatte die internationale Gemeinschaft alle Transaktionen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank untersagt. Weltweit wurden Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 260 Milliarden Euro „eingefroren“, mehr als zwei Drittel davon - rund 210 Milliarden Euro - in der EU. Abhängig von den Zinssätzen dürften die Einnahmen aus diesen eingefrorenen Vermögenswerten jährlich etwa 2,5 bis 3 Milliarden Euro zugunsten der Ukraine einbringen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Webseite zur Solidarität mit der Ukraine

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 (89) 242 448-36. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 10

Ukraine erhält erste Tranche in Höhe von 3 Milliarden Euro aus Zinseinnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögen

Minister Pistorius bei der „fliegenden Flotte“

Am 10. Januar 2025 begrüßten die Marineflieger in Nordholz Verteidigungsminister Boris Pistorius, um ihm ihre alltägliche Arbeit vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen und bevorstehender Neuerungen zu präsentieren.

Der Fliegerhorst in Nordholz ist einer der wichtigsten Stützpunkte seiner Art in Deutschland und Heimat aller Luftfahrzeuge der Deutschen Marine. Die Überwachung großer Gebiete auf See, Seekriegsführung aus der Luft, aber auch der Such- und Rettungsdienst SARSearch and Rescue (Search and Rescue) sind nur einige der vielen Aufgaben der Marineflieger. Sie spielen daher auch eine zentrale Rolle in der maritimen Verteidigung und Überwachung.

„Wir richten derzeit das Marinefliegerkommando und die beiden fliegenden Verbände konsequent auf die Landes- und Bündnisverteidigung aus. Und das mit Hochdruck“, verdeutlichte Minister Pistorius die aktuellen Herausforderungen.
Einsatzmöglichkeiten der „fliegenden Flotte“

Der Kommandeur der Marineflieger, Kapitän zur See Broder Nielsen, begrüßte den Minister und gab ihm einen Überblick über die aktuellen Aufgaben und Fähigkeiten der Marinefliegertruppe.

Insbesondere standen die Einsätze der Seefernaufklärer P-3C Orion, die zur Überwachung und Sicherung der deutschen und internationalen Seewege eingesetzt werden, sowie der Einsatz von Bordhubschraubern wie dem NHNATO-Helicopter-90 Sea Lion im Fokus.

Die Bordhubschrauber sind der verlängerte Arm eines Schiffes und erhöhen die Reichweite, Fähigkeiten und Flexibilität einer Fregatte oder Korvette. Darüber hinaus können Bordhubschrauber auch für Boardingoperationen im Rahmen der Seeraumüberwachung eingesetzt werden.

Die Einführung des NHNATO-Helicopter-90 Sea Tiger als Nachfolger des Bordhubschraubers Sea Lynx steht in 2025 unmittelbar bevor. Der NHNATO-Helicopter-90 NTHNaval Transport Helicopter Sea Lion dagegen dient entweder als Mehrzweck- und Transporthubschrauber für die Flotte oder als Rettungshubschrauber für den SARSearch and Rescue-Dienst vor den Küsten Deutschlands.

Während seines Besuchs hatte der Minister die Gelegenheit, einige der modernen Fluggeräte und ihre Besatzungen kennenzulernen. Die Soldatinnen und Soldaten berichteten von ihren Einsätzen, die von der Überwachung der Nord- und Ostsee bis hin zu internationalen Missionen wie im Roten Meer zum Schutz der freien Seewege reichen.
Modernisierung der Flotte

Ein zentrales Thema des Besuchs waren die unmittelbar bevorstehenden Modernisierungen und Infrastrukturprojekte. „Die eng getakteten Wechsel aller fliegenden Waffensysteme parallel zu den zahlreichen Einsätzen, Missionen und Übungen stellen die Marineflieger vor vielfältige Herausforderungen“, so der Kommandeur der Marineflieger.

Die Marine verfügt mit der P-3C Orion zudem über ein Waffensystem mit Fähigkeiten zur weiträumigen Aufklärung und Führungsunterstützung bei teilstreitkraft- und bündnisgemeinsamen Einsätzen. Zusätzlich können die klassischen Aufgaben wie Seeraumüberwachung und Einsatz gegen Unterwasserziele erfüllt werden. Die Flugzeuge sind seit 2006 beim Marinefliegergeschwader 3 „Graf Zeppelin“ in Nordholz stationiert. Die Umstellung vom Seefernaufklärer P-3C Orion auf P-8A Poseidon beginnt im Herbst 2025.

Der Minister betonte: „Das Kommando soll der modernste Luftstützpunkt in Europa werden. Ich habe hier in Nordholz einen sehr guten Eindruck gewinnen können und freue mich, dass der Standort top modern ausgerüstet und noch leistungsfähiger wird.“
Lob und Wertschätzung

Pistorius zeigte sich beeindruckt von der Professionalität, dem weitreichenden Aufgabenspektrum sowie dem Engagement der Marineflieger. „Die Arbeit, die hier geleistet wird, ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherheit Deutschlands und unserer Bündnispartner“, sagte er. Er unterstrich zudem, dass die Marineflieger sowohl in der Überwachung von Seegebieten als auch in der Unterstützung internationaler Missionen eine Schlüsselrolle spielen würden.



Zugefügt 2025 Januar 10

Minister Pistorius bei der „fliegenden Flotte“

Polizei Berlin - Häusliche Gewalt – Frau mit Messer angegriffen und verletzt - Friedrichshain-Kreuzberg

In Kreuzberg wurde eine Frau gestern Nachmittag von ihrem Ehemann mit einem Messer verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen beobachtete eine Autofahrerin gegen 14.05 Uhr in der Dudenstraße Ecke Katzbachstraße wie der 25-Jährige seine 38 Jahre alte Ehefrau angriff. Hierbei habe der Mann die Frau von hinten an der Schulter gepackt und ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Autofahrerin bot der verletzten Frau dann Zuflucht in ihrem Wagen an. Als die Ehefrau sich in das Auto der Zeugin geflüchtet hatte, riss der Mann die Fahrzeugtür auf und stach mit einem Messer auf seine Ehefrau ein. Die Frau erlitt dadurch Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper, die durch die Zeugin und einem weiteren Zeugen erstversorgt wurden. Der Tatverdächtige flüchtete Richtung Viktoriapark. Alarmierte Rettungskräfte brachten die 38-Jährige zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Am Tatort fanden die Einsatzkräfte ein Messer, das als mutmaßliches Tatmittel sichergestellt wurde. Der Tatverdächtige stellte sich selbstständig auf dem Polizeiabschnitt 44 in der Götzstraße in Tempelhof. Er wurde einem Polizeigewahrsam zugeführt, in dem er erkennungsdienstlich behandelt wurde. Im Laufe des heutigen Tages wird er zum Erlass eines Haftbefehls einem Ermittlungsgericht vorgeführt. Die Ermittlungen zur gefährlichen Körperverletzung im Rahmen der häuslichen Gewalt dauern an und werden im Abschnittskommissariat des Polizeiabschnitts 52 geführt.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin - Häusliche Gewalt – Frau mit Messer angegriffen und verletzt - Friedrichshain-Kreuzberg

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz- Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

Das Land Brandenburg hat heute darüber informiert, dass in einer Wasserbüffelhaltung in Hönow (Landkreis Märkisch-Oderland), am unmittelbaren Berliner Stadtrand die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausgebrochen ist. Die Bestätigungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg sowie des Friedrich-Löffler-Instituts liegen vor, und der Ausbruch wurde heute vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises amtlich festgestellt.

Um den betroffenen Betrieb wurde eine Sperrzone mit einem Radius von 3km und ein Überwachungsbereich im Umkreis von 10km errichtet, um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Diese Zonen überschreiten die Landesgrenze zu Berlin. In Berlin betroffene Betriebe wurden veterinärbehördlich gesperrt und werden überwacht. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat daher den Krisenstab Tierseuchen unter Leitung der zuständigen Staatssekretärin Esther Uleer eingerichtet. Das Landeskrisenzentrum Tierseuchen wurde ebenfalls im Laufe des Tages aktiviert.

Die MKS ist eine hoch ansteckende Tierseuche, die alle Klauentiere (Rinder, Schafe/Ziegen, Schweine) betrifft und als Kategorie A Seuche unverzüglich zu bekämpfen ist. Da mehrere Tierarten betroffen sind und sich die Infektion schnell ausbreitet, stellt das Tierseuchenmanagement eine große Herausforderung dar, insbesondere auch dadurch, dass sich die Tierseuche auch im Wildtierbestand ausbreiten kann.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Pressesprecherin
Frau Jobs

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.:
(030) 9013 3633
E-Mail E-Mail an die Pressestelle senden





Zugefügt 2025 Januar 10

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

Klimaschutz zum Anfassen: Mitmach-Tool „Klimawaage“ gewinnen



Sie suchen neue Wege in der Öffentlichkeits- oder Bildungsarbeit? Einen Hingucker für einen Infostand, eine sinnvolle Pausenbeschäftigung bei einem Seminar oder wollen Ihren Schüler*innen in Sachen ⁠Klimaschutz⁠ Selbstwirksamkeit und Orientierung geben? Mit der Klimawaage hat das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum am ⁠UBA⁠ ein innovatives analoges Mitmach-Tool entwickelt, das spielend leicht und flexibel zu nutzen ist und eine Antwort auf die Frage ermöglicht „Klimaschutz im Alltag –worauf kommt’s an?“. So kommen Menschen ungezwungen ins Gespräch, reflektieren eigenes Handeln und stärken Klimabewusstsein und Selbstwirksamkeit.

So funktioniert die Waage

Das Mitmach-Tool besteht aus einer klassischen Waage mit zwei Waagschalen und unterschiedlich schwer befüllten Dosen. Jede Dose ist einem Themenfeld zugeordnet (z.B. Ernährung, Mobilität oder Wohnen) und stellt die CO2-Einsparung einer bestimmten Alltagshandlung dar. Die Dose „Sparduschkopf einbauen“ beispielsweise zeigt, wie viel CO2-Äquivalente im Jahr eingespart werden, wenn man seinen Duschkopf mit hohem Wasserdurchlauf durch eine sparsamere Alternative ersetzt. So können auf spielerische Weise unterschiedliche Alltagshandlungen hinsichtlich ihres Klimaschutzpotentials verglichen werden.

Flexibel einsetzbar für Jung und Alt

Dank der spielerischen Herangehensweise wird Klimaschutz-Wissen anschaulich und greifbar. Da ein spezielles Vorwissen nicht erforderlich ist, kann das Mitmach-Tool auch schon ab einem Alter von etwa acht Jahren genutzt werden. Die Klimawaage kann ganz unterschiedlich eingesetzt werden, zum Beispiel: ​

als Mitmach-Aktion an einem Infostand oder bei Ausstellungen
als Pausenbeschäftigung für Workshops oder Seminare
begleitend zur Unterrichtseinheit in der schulischen und außerschulischen Bildung

Klimawaage-Wettbewerb: Dosen-Sets zu gewinnen

Sie möchten gerne selbst spielerisch erfahren, was Klimaschutz im Alltag bedeutet, und die Erkenntnisse mit vielen anderen Menschen teilen? Sie können eines von insgesamt zehn fertigen Klimawaage-Dosensets mit je 35 Dosen gewinnen. Teilnehmen können alle Interessierten – ob Verein, Kommune, Schule oder engagierte Einzelperson.

So geht´s: Schreiben Sie uns, wie Sie die Klimawaage einsetzen möchten und warum gerade Sie oder ihre Institution eine Klimawaage bekommen sollten. Füllen Sie dafür den Teilnahmebogen vollständig aus und schicken ihn unterschrieben per E-Mail an mail [at] nachhaltigerkonsum [dot] info.
Einsendeschluss ist der 14. Februar 2025.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrums Nachhaltiger Konsum.

Klimawaage ausleihen oder einfach selbst herstellen

Schon jetzt kann die Klimawaage bundesweit an mehreren Orten kostenfrei ausgeliehen werden.
Durch das einfache Design kann die Klimawaage auch einfach selbst hergestellt werden. Nutzen Sie die detaillierte Bastelanleitung des KNK und erstellen Sie Ihre individuelle Klimawaage kostengünstig als DIY – auch hervorragend geeignet als Teil einer Seminar- oder Unterrichtseinheit für einen ganzheitlichen Bildungsansatz.

Begleitmaterialien

Nutzen Sie die umfangreichenden Begleitmaterialien, die die Konzepte des CO2-Fußabdrucks, der Big Points des nachhaltigen Konsums und des ökologischen Handabdrucks näher beleuchten. Dazu zählen unter anderem:

eine Anleitung zur Nutzung inkl. Vorschlägen für Aufgaben und Fragestellungen​
eine Unterrichtseinheit nach BNE-Richtlinien​ inkl. Arbeitsblättern
Hintergrundinformationen zu allen Berechnungen und Annahmen​ inkl. Quellenangaben
FAQs zu nachhaltigem Konsum und Klimaschutz im Alltag​
Druckdateien: Plakat und Rollup mit Open-File-Designs für lokale Anpassungen​

Die Klimawaage zum Mitnehmen: Das Kartenspiel

Das Klimawaage-Kartenspiel gibt Antworten auf die gleiche Leitfrage wie die Klimawaage. Das Kartenset ist eine vereinfachte, kompaktere und leichter transportable Variante der Waage. Es ist besonders gut geeignet für die schulische und außerschulische Bildung und kostenlos über die Website des Umweltbundesamts bestellbar.

Das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum

Ob Ernährung, Mobilität oder Bekleidung: Konsum umfasst als Querschnittsthema alle Bereiche unseres Alltags. An der Förderung des nachhaltigen Konsums in Deutschland sind entsprechend viele Ministerien und Akteur*innen beteiligt. Das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum wurde eingerichtet, um deren Zusammenarbeit, die Vernetzung von Aktivitäten sowie Austausch und Bereitstellung von Wissen zu unterstützen. Im Kompetenzzentrum arbeiten nachgeordnete Behörden mehrerer beteiligter Ministerien eng zusammen, die Geschäftsstelle ist beim Umweltbundesamt angesiedelt.




Zugefügt 2025 Januar 10

Klimaschutz zum Anfassen: Mitmach-Tool „Klimawaage“ gewinnen

Sudan: Willkommenskultur und humanes Miteinander inmitten von Mangel und Chaos

Seit über 18 Monaten leidet der Sudan unter einem verheerenden bewaffneten Konflikt. Mehr als 14 Millionen Menschen sind auf der Flucht, der Alltag ist vielerorts von Unsicherheit und Leid geprägt. Die humanitäre Lage spitzt sich immer weiter zu, ca. 1 Million Menschen befinden sich in einer Hungersnot, Millionen weitere leben in großer Ernährungsunsicherheit - es droht die schwerste Hungersnot weltweit.

Wegen der angespannten Lage und auf Grund von Platzmangel in der neuen de-facto Hauptstadt Port Sudan arbeite ich derzeit von Nairobi (Kenia) aus, reise aber regelmäßig und häufig in den Sudan, dieses Jahr bereits sechsmal. Ich bin dann immer wieder beeindruckt, wie unsere Partnerorganisation, der Sudanesische Rote Halbmond (SRCS), unermüdlich im Land tätig bleibt – auch unter den schwierigsten Umständen und persönlichen Verlusten. Viele der Menschen, mit denen ich täglich arbeite, sind selbst vertrieben.
Ein Alltag, der von Widrigkeiten geprägt ist

Der Hauptsitz des SRCS musste von Khartum nach Port Sudan verlegt werden. Ursprünglich war das eine eher kleine, verschlafene Hafenstadt. Doch mittlerweile leben dort Schätzungen zufolge 200.000 bis 400.000 zusätzliche Menschen, die vor den Kämpfen geflohen sind. Überall wird gebaut, um dringend benötigten Platz zu schaffen.

Die dortige SRCS-Zweigstelle der Region Red Sea bietet auch den geflüchteten Kolleginnen und Kollegen aus Khartum Zuflucht und platzt aus allen Nähten. Rund fünfzig Menschen zusätzlich arbeiten derzeit in dem Gebäude, und alle Mitarbeitenden der SRCS-Hauptgeschäftsstelle leben gemeinsam in einem Wohnhaus, was eigens für die vertriebenen Kolleginnen und Kollegen angemietet werden muss. Es fehlen der Platz zum Arbeiten und Räumlichkeiten um ungestört Besprechungen zu führen. Die Mitarbeitenden müssen sich oft Wohn- und Arbeitsräume teilen, bei extremer Hitze und Schwüle. Strom ist meist nur mit Generatoren verfügbar. Trotz dieser Widrigkeiten geht das Team seiner Arbeit mit beeindruckendem Engagement nach – selbst wenn ihre eigenen Familien in alle Himmelsrichtungen zerstreut wurden.
Eine Frau in farbenfroher Kleidung hält ein kleines Kind in einer Decke, während sie neben einer Mitarbeiterin des Sudanesischen Roten Halbmonds steht, die eine rote Weste trägt. Beide Frauen lächeln leicht in die Kamera. Im Hintergrund ist ein weißes Moskitonetz über einem Bett sichtbar.
Die junge Mutter hält ihr vor Kurzem geborenes Kind, neben ihr eine Mitarbeiterin des Sudanesischen Roten Halbmonds.
Flexibilität und Agilität in der Krise

Die Sicherheitslage im Sudan ist unberechenbar. Wir arbeiten schon viele Jahre mit dem SRCS in Nord-Darfur und Blue Nile zusammen, in Gebieten, die jetzt von Gewalt, Hunger und Zerstörung besonders betroffen sind.

Um in dieser Lage Hilfe leisten zu können, muss jede Maßnahme flexibel und situationsbezogen angepasst werden. In Al-Fasher in Nord-Darfur etwa, einer Region, die von konstantem Beschuss bedroht ist, helfen wir, mit Solarkraft angetriebene Wasserstellen zu schaffen und sanitäre Einrichtungen in medizinischen Einrichtungen zu rehabilitieren.

Eine der äußerst bereichernden Aktivitäten ist ein spezielles Programm für besonders schutzbedürftige Mütter im einzigen noch funktionierenden Krankenhaus in El-Fasher. Dort werden schwangere Frauen mit Geburtshilfe unterstützt. Schwangeren Frauen wird z.B. ermöglicht, die Geburt ihres Kindes in professioneller medizinischer Begleitung und entsprechender Sicherheit durchzuführen. Unser Angebot wird derzeit mit Hilfe des Auswärtigen Amtes zu einem vollumfänglichen Programm inkl. Vor- und Nachsorge mit Bargeldzahlungen für notleidende Mütter ausgebaut.
Eine Gruppe von Mitarbeitern des Sudanesischen Roten Halbmonds, die rote Westen mit dem Logo der Organisation tragen, verteilt Hilfsgüter wie Decken, Eimer und verpackte Waren an eine Menschenmenge vor einem leuchtend blauen Gebäude. Die Szene findet unter klarem Himmel statt, mit ordentlich gestapelten Hilfsgütern. Im Vordergrund steht ein SRCS-Mitarbeiter mit dem Rücken zur Kamera.
Um Hilfsgüter in die Region Blue Nile im Sudan zu bringen, sind viele logistische Herasforderungen zu meistern.
Abgeschnitten: Die Region Blue Nile leidet zusätzlich unter starken Überschwemmungen

Fünf Monate gab es keine Kontaktmöglichkeiten mit der Region Blue Nile auf Grund kriegsbedingter Telekommunikationsausfälle. Bis vorgestern (Ende November 2024) war der ganze Staat abgeschnitten und die einzige Verbindungsstraße in den Norden blockiert. Überflutungen und Auswirkungen der Regenzeit haben Transportwege aus dem Südsudan und dem Osten blockiert.

Es gibt viele Geflüchtete in Blue Nile, die über uns Bargeldhilfen erhalten, um ihre dringendsten Bedarfe erfüllen zu können. Diese Arbeit ist auf Grund der erschwerten Bedingungen in der Region äußerst kompliziert, so gab es z.B. für einen Großteil des vergangenen Jahres kein funktionierendes Bankwesen. Dennoch finden wir gemeinsam mit der SRCS-Zweigstelle vor Ort immer wieder Möglichkeiten, um die notwendige Hilfe leisten zu können. Eines ist aber klar: In keiner der Regionen ist die Hilfe derzeit ausreichend.

Wir unterstützen als DRK landesweit im Aufbau der Kapazitäten für den Bargeldtransfer und haben in mehreren Staaten im Land ein Programm zur Basisgrundversorgung durch Bargeldtransfers mit dem SRCS und in Koordination mit Partnern aus der Rotkreuz-Rothalbmondbewegung aufgesetzt. Bargeldtransfers sind eine Möglichkeit, Hilfe für Menschen zu leisten die ihnen ermöglicht, ihre eigenen Prioritäten zu setzen – also Hilfe in Würde. Gleichzeitig sind Bargeldtransfers eine Möglichkeit, den logistischen Schwierigkeiten zum Trotz Menschen landesweit zu erreichen. Natürlich müssen hier viele Punkte beachtet werden, um den Schutz und die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Daher investieren wir mit voller Kraft in die Stärkung und den Aufbau der Kapazitäten im Bereich von Bargeldtransfers.
Eine große Gruppe von Freiwilligen und Mitarbeitenden des Sudanesischen Roten Halbmonds, erkennbar an ihren roten Westen mit dem Halbmond-Logo, versammelt sich im Freien. Die Mitarbeitenden, viele von ihnen mit Kopftüchern, stehen geordnet und hören einer Person zu, die vorne spricht.
Die Arbeit des Sudanesischen Roten Halbmonds geht weiter. Trotz schwieriger Umstände hält das Team zusammen und hilft so gut es geht.
Essensausgabe des Sudanesischen Roten Halbmonds (SRCS).
Psychosoziale Betreuung von Kindern durch ein Team vom SRCS.
Zusammenhalt und Menschlichkeit

Besonders berührt mich die Menschlichkeit, mit der die SRCS-Mitarbeitenden trotz aller Herausforderungen miteinander umgehen. Dieses humane Miteinander ist nicht nur eine Stärke der Organisation, sondern auch eine Quelle der Kraft. Die Mitarbeitenden begegnen uns immer mit Offenheit und ihrer Willkommenskultur – selbst wenn sie selbst zunehmend erschöpft sind.

Doch die Belastungen sind enorm: Seit Beginn des Konflikts hat der Rote Halbmond 18 Freiwillige und Mitarbeitende verloren, neun davon, während sie im Dienst waren, z.B. beim Erste-Hilfe-Leisten. Das ist eine erschütternde Erinnerung daran, wie gefährlich die humanitäre Arbeit im Sudan ist. Das humanitäre Völkerrecht, welches u.a. den Schutz von Gesundheitseinrichtungen, Helfenden und der Zivilbevölkerung gewährleisten soll, muss dringend beachtet werden – hierzu appellieren wir als Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
Ein Blick in die Zukunft

In den kommenden Monaten konzentrieren wir uns darauf, die humanitäre Hilfe weiter auszubauen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Bargeldhilfen, um schnelle und direkte Unterstützung für die Menschen vor Ort zu gewährleisten. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit dem SRCS und anderen Partnern zusammen, um die Logistikstrukturen wiederaufzubauen.

Denn der Konflikt hat die logistischen Kapazitäten erheblich beeinträchtigt – fast 60 Fahrzeuge wurden geplündert oder gestohlen. Trotz dieser Rückschläge ist es entscheidend, die Nationalgesellschaft mit voller Kraft dabei zu unterstützen, ihre Strukturen und Kapazitäten wiederherzustellen, damit sie effektive Hilfe leisten kann.

Trotz aller Herausforderungen bin ich optimistisch. Der Wille, zusammenzuarbeiten und gemeinsam die Lage zu verbessern, ist spürbar. Es liegt eine Mammutaufgabe vor uns, und v.a. vor dem SRCS, doch ich bin überzeugt: Mit Solidarität und Menschlichkeit können wir auch die schwersten Zeiten überstehen.
Jetzt mehr erfahren:

Die DRK-Hilfe im Sudan Die Folgen bewaffneter Konflikte, Wassermangel, chronische Armut und Ernährungsunsicherheit treffen im Sudan aufeinander. Über 8 Millionen Menschen mussten ihre Heimat verlassen und haben in anderen Teilen des Landes oder in benachbarten Ländern Zuflucht gefunden. Etwa 25 Millionen Menschen sind auf humanitäre Unterstützung angewiesen.
Helfen Sie den Menschen im Sudan Unterstützen Sie die Arbeit des DRK! Wir sind besonders in den vom Konflikt schwer betroffenen Bundesstaaten Nord-Darfur und Blue Nile aktiv, die beide hohe Zahlen an Binnenvertriebenen beherbergen.



Zugefügt 2025 Januar 10

Sudan: Willkommenskultur und humanes Miteinander inmitten von Mangel und Chaos

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

Polarluft bestimmt unser Wetter und gelangt am Wochenende unter Hochdruckeinfluss.

SCHNEE/GLÄTTE/FROST:
Einzelne Schneeschauer. Vor allem im östlichen Bergland etwas Neuschnee. Streckenweise Glätte, vereinzelt markante Glätte durch überfrierende Nässe nicht ausgeschlossen.
Tagsüber von Ostsachsen bis nach Ostbrandenburg leichte Schneefälle und streckenweise Ausbildung einer dünnen Neuschneedecke. An den Alpen noch etwas Neuschnee. Im höheren Bergland Dauerfrost.

In der Nacht zum Samstag im Bergland sowie im Osten noch etwas Schneefall, im Erzgebirgsstau 3 bis 10 cm in 12 h. Im Rest des Landes bei leichtem bis mäßigem Frost gebietsweise Glätte durch überfrierende Nässe/Schneematsch oder Reif. In Alpennähe bei Aufklaren über Schnee teils strenger Nachtfrost unter -10 Grad.

WIND/STURM/GEWITTER:
An der Nordsee Windböen (Bft 7) aus Nord bis Nordwest, bei Schauern stürmische Böen (Bft 8). Tagsüber auf die Ostsee ausweitend, an der Nordsee abflauender Wind. Zudem zwischen Harz und Erzgebirge und Lausitz Windböen (Bft 7). Im höheren Bergland stürmische Böen (Bft 8) aus West bis Nordwest. Auf exponierten Berggipfeln der östlichen Mittelgebirge und dem Brocken Sturmböen (Bft 9) aus Nordwest.
In der Nacht auf Samstag im Binnenland nachlassender Wind. An der Ostsee weiterhin Sturmböen Bft 8/9 aus Nordwest. Zusätzlich Samstagvormittag im nordöstlichen Binnenland auch wieder auffrischender Wind mit Böen Bft 7, auf dem Erzgebirgskamm Gefahr von Sturmböen Bft 8/9.




Zugefügt 2025 Januar 10

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

Polizei Berlin- Verletzter nach Schussabgabe durch Polizisten- Treptow-Köpenick

Bei einem Einsatz in Lauchhammer (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist ein Polizist des Freistaates Sachsen tödlich verletzt worden. Dazu äußern sich Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und Innenministerin Katrin Lange wie folgt.

Dr. Woidke: „Die Nachricht aus Lauchhammer hat mich schockiert. Wir trauern um einen jungen Polizisten und Vater, der im Einsatz getötet wurde. Meine tiefe Anteilnahme gilt den Angehörigen.“

Lange: „Der Tod des jungen Polizeibeamten aus Sachsen bestürzt mich zutiefst. Es ist eine furchtbare Nachricht. Ich bin in Gedanken bei den Angehörigen des Verstorbenen und seinen Kolleginnen und Kollegen. In ihrem Schmerz über das unbegreifliche Geschehen sind sie nicht alleine.“

Im Gedenken an den verstorbenen Polizisten fahren alle Einsatzfahrzeuge der Brandenburger Polizei als Zeichen der Anteilnahme bis zum Tag der Beisetzung mit Trauerflor, Streifenboote der Wasserschutzpolizei setzen die Flaggen auf Halbstock. Ergänzend dazu wurde für den morgigen Tag für alle Liegenschaften und Dienstgebäude der Polizei des Landes Brandenburg Trauerbeflaggung angeordnet.
Verantwortlich:

Ministerium des Innern und
für Kommunales
des Landes Brandenburg
Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-2060
Telefax: 0331 866-2666
presse@mik.brandenburg.de
www.mik.brandenburg.de
Zum Impressum des Ministeriums
Links zum Thema

LinkKollege der Polizei Sachsen in Brandenburg im Einsatz getötet
LinkGemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Cottbus und der Polizeidirektion Süd





Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin- Verletzter nach Schussabgabe durch Polizisten- Treptow-Köpenick

Polizei Berlin Verkehrssicherheitsarbeit im Dezember 2024 - Bilanz

Im vergangenen Dezember kontrollierten Polizeikräfte stadtweit Verkehrsteilnehmende auf Alkohol und andere berauschende Mittel im Straßenverkehr. Insgesamt fanden im Rahmen dieser Verkehrsüberwachung rund 260 Einsätze statt. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehr als 4.200 Ordnungswidrigkeiten fest und brachten sie zur Anzeige. 129 dieser Ordnungswidrigkeitenanzeigen mussten wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- und/oder Rauschmitteleinfluss aufgenommen werden. 172 Fahrzeugführende waren derart alkoholisiert, dass sie die Promillegrenzen der absoluten Fahrtüchtigkeit überschritten oder ihr Fahrzeug aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr sicher führen konnten. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet. Ebenso erging es 16 Fahrzeugführenden, die unter Rauschmitteleinwirkung standen. Bei den Schwerpunktkontrollen stellten die Beamtinnen und Beamten zudem 39 Kraftfahrzeugführende ohne gültige Fahrerlaubnis fest.
Die Gefahren und die rechtlichen Konsequenzen von Alkohol und Rauschmitteln im Straßenverkehr thematisierten die Beamtinnen und Beamten im Rahmen von etwa 90 Präventionsveranstaltungen. Mithilfe von Rauschbrillen sowie einem Hindernisparcours verdeutlichten sie den Teilnehmenden die Auswirkungen von Alkohol und Drogen auf die motorischen Fähigkeiten und die Wahrnehmungen eindrücklich. Auch Weihnachtsmarktbesuchende wurden gezielt zur Thematik angesprochen.
Auch in diesem Jahr wird die Polizei Berlin ihre Verkehrssicherheitsarbeit schwerpunktmäßig auf Fahrzeugführende ausrichten, die unter dem Einfluss von Alkohol und/oder berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilnehmen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin Verkehrssicherheitsarbeit im Dezember 2024 - Bilanz

Tiefe Bestürzung über Tod eines sächsischen Polizisten bei Einsatz in Brandenburg

Bei einem Einsatz in Lauchhammer (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist ein Polizist des Freistaates Sachsen tödlich verletzt worden. Dazu äußern sich Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und Innenministerin Katrin Lange wie folgt.

Dr. Woidke: „Die Nachricht aus Lauchhammer hat mich schockiert. Wir trauern um einen jungen Polizisten und Vater, der im Einsatz getötet wurde. Meine tiefe Anteilnahme gilt den Angehörigen.“

Lange: „Der Tod des jungen Polizeibeamten aus Sachsen bestürzt mich zutiefst. Es ist eine furchtbare Nachricht. Ich bin in Gedanken bei den Angehörigen des Verstorbenen und seinen Kolleginnen und Kollegen. In ihrem Schmerz über das unbegreifliche Geschehen sind sie nicht alleine.“

Im Gedenken an den verstorbenen Polizisten fahren alle Einsatzfahrzeuge der Brandenburger Polizei als Zeichen der Anteilnahme bis zum Tag der Beisetzung mit Trauerflor, Streifenboote der Wasserschutzpolizei setzen die Flaggen auf Halbstock. Ergänzend dazu wurde für den morgigen Tag für alle Liegenschaften und Dienstgebäude der Polizei des Landes Brandenburg Trauerbeflaggung angeordnet.
Verantwortlich:

Ministerium des Innern und
für Kommunales
des Landes Brandenburg
Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-2060
Telefax: 0331 866-2666
presse@mik.brandenburg.de
www.mik.brandenburg.de
Zum Impressum des Ministeriums
Links zum Thema

LinkKollege der Polizei Sachsen in Brandenburg im Einsatz getötet
LinkGemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Cottbus und der Polizeidirektion Süd





Zugefügt 2025 Januar 10

Tiefe Bestürzung über Tod eines sächsischen Polizisten bei Einsatz in Brandenburg

Polizei Berlin - Unbekannter Toter - Polizei Berlin bittet um Mithilfe - berlinweit


Mit der Veröffentlichung von Fotos bittet die Vermisstenstelle des Landeskriminalamts Berlin um Hilfe bei der Identifizierung eines derzeit noch unbekannten Toten. Der Mann wurde am Donnerstag, den 24. Oktober 2024, im Westhafenkanal zwischen Goerdelersteg und Mörschbrücke tot aufgefunden. Bislang konnte er noch nicht identifiziert werden.
Beschreibung:

ungefähr 30 bis 40 Jahre alt
164 cm groß
kurzes rotblondes Haar

Der unbekannte Tote hatte mehrere Tätowierungen am Oberkörper und an den Armen:

linke Brust: männliches Gesicht mit Dornenkranz
linker Oberarm: betende Frau und betende Hände, Rose, asiatische Schriftzeichen
linker Unterarm: asiatische Schriftzeichen
rechter Oberarm: Teufel

Die Fragen der Ermittlerinnen und Ermittler:

Wer kann Angaben zur Identität des unbekannten Toten machen?
Wo wird ein Mann, auf den die Beschreibung passt, vermisst?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise geben?

Hinweise nimmt die Vermisstenstelle des Landeskriminalamts Berlin in der Keithstraße 30 in Berlin-Tiergarten unter der (030) 4664-912444 (Hinweistelefon) oder per E-Mail an LKA124Hinweise@polizei.berlin.de entgegen. Außerhalb der Bürodienstzeiten wenden Sie sich bitte an jede andere Polizeidienststelle oder die Internetwache der Polizei Berlin.

Unbekannter Toter

Unbekannter Toter
Tätowierung am linken Oberarm des Toten

Tätowierung am linken Oberarm des Toten
Tätowierung am linken Unterarm des Toten

Tätowierung am linken Unterarm des Toten
Tätowierung am rechten Oberarm des Toten

Tätowierung am rechten Oberarm des Toten
Tätowierung im Brustbereich links

Tätowierung im Brustbereich links

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Berlin - Unbekannter Toter - Polizei Berlin bittet um Mithilfe - berlinweit

Polizei Berlin - Schüsse und zwei Verletzte – Hintergründe bislang unklar - Neukölln

Gestern Abend alarmierte ein Zeuge die Polizei, nachdem er in der Marientaler Straße in Britz einen lautstarken Streit zwischen mehreren Personen sowie schussartige Geräusche wahrgenommen hatte. Als sie gegen 20.30 Uhr die Anfahrt der Einsatzkräfte wahrnahmen, flüchteten die Streitenden vom Ort des Geschehens. Anschließend erschienen dort mehrere Personen, die allerdings jeglichen Bezug zum Tatgeschehen bestritten. In der Nähe trafen die Einsatzkräfte einen 44-Jährigen mit einer Kopfplatzwunde an, der von alarmierten Rettungskräften zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht wurde. In einem nahegelegenen Krankenhaus stellte sich ein 33-Jähriger mit einer Stichverletzung im Oberkörper vor. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gehen die Einsatzkräfte davon aus, dass die beiden Verletzten mit dem Tatgeschehen zu tun haben. In der Nähe des mutmaßlichen Tatortes fanden die Einsatzkräfte mehrere scharfe Schusswaffen, Messer sowie Projektile und stellten Einschusslöcher im Mauerwerk und an einem Garagentor fest. Bislang gibt es keine Hinweise auf Personen, die durch Schüsse verletzt wurden. Die Marientaler Straße musste für die Tatortarbeit zwischen Buschkrugallee und Haarlemer Straße bis zum frühen Morgen gesperrt werden. Die weiteren Ermittlungen zu den Hintergründen des Geschehens führt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Berlin - Schüsse und zwei Verletzte – Hintergründe bislang unklar - Neukölln

Polizei Berlin - Zweite Bilanz in Zahlen zum Jahreswechsel 2024/2025 - berlinweit

Mit Stand vom 6. Januar 2025 wurden für den Zeitraum vom 31. Dezember 2024, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 6 Uhr, insgesamt 1.453 silvestertypische Straftaten mit 670 erfassten Tatverdächtigen registriert. Dabei wurden in der Pyroverbotszone am Alexanderplatz 14, in der Sonnenallee acht und im Steinmetzkiez keine silvestertypischen Delikte (Verstoß Waffengesetz, Verstoß Sprengstoffgesetz etc.) festgestellt.

Bei den erfassten Tatverdächtigen handelt es sich um eine rechnerische Gesamtzahl. Durch einzelne tatverdächtige Personen können dabei mehrere Straftatbestände erfüllt werden. Die Zahl der in den Sachverhalten erfassten Tatverdächtigen ist somit nicht mit der tatsächlichen Personenanzahl identisch. In 406 Fällen wurde jeweils eine tatverdächtige Person mit deutscher Staatsangehörigkeit erfasst, in 264 Fällen mit anderer Staatsangehörigkeit.

Als deutlicher Schwerpunkt, mit insgesamt 531 Taten, wurden Sachbeschädigungen und 274 Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Darüber hinaus wurden 241 Körperverletzungsdelikte und 54 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz registriert.

Zahlreiche Personen wurden polizeilichen Folgemaßnahmen zugeführt, unter anderem wurden 22 Personen erkennungsdienstlich behandelt und bei einer Person wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Vier dieser Personen wurden in der Folge einem Bereitschaftsgericht vorgeführt. Gegen zwei dieser Personen wurden Haftbefehle erlassen, gegen eine Person ein Anschlussgewahrsam durch die Polizei Berlin angeordnet.

Im Rahmen der Erstberichterstattung wurde die Zahl von insgesamt 37 im Einsatzgeschehen verletzten Dienstkräften veröffentlicht. Eine durchgeführte Recherche und Nachmeldungen ergaben, dass mit Stand vom 6. Januar 2025 insgesamt 44 Dienstkräfte der Polizei im Einsatzgeschehen verletzt wurden. 17 Einsatzkräfte wurden durch eine Straftat verletzt, acht von ihnen durch Pyrotechnik. Da die Auswertungen noch andauern, können sich diese Zahlen noch verändern.

Insgesamt kam es zu 58 Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei sowie zu einem Angriff auf einen Rettungsdienstmitarbeiter. Unter die Begrifflichkeit „Angriffe“ fallen Körperverletzungen, tätliche Angriffe auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gleichgestellte Personen.

Insgesamt wurden im Zusammenhang mit Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei und auf die Rettungskraft 40 Tatverdächtige namhaft gemacht. Hierbei handelt es sich um 16 Erwachsene, zwölf Heranwachsende und elf Jugendliche sowie ein Kind. Von den 40 bisher erfassten Tatverdächtigen wurden 21 mit deutscher und 19 Personen mit anderer Staatsangehörigkeit erfasst.

Darüber hinaus wurden mit dem Verkaufsbeginn von Pyrotechnik ab dem 28. Dezember 2024 stadtweit insgesamt 116 Kontrollen, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ordnungsämtern verschiedener Bezirke, im Zusammenhang mit den Verkaufs- und Lagerbestimmungen von Pyrotechnik durchgeführt. Dabei wurden insgesamt fast sieben Tonnen illegale Pyrotechnik (darunter zum Beispiel 20 Kugelbomben), 944 Schuss Pyrotechnikmunition sowie Schreckschusswaffen beschlagnahmt. Insgesamt mussten 44 Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, gegen die Verordnung zum Sprengstoffgesetz und gegen das Waffengesetz, eingeleitet werden.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Berlin - Zweite Bilanz in Zahlen zum Jahreswechsel 2024/2025 - berlinweit

Senatsverwaltung fürWissenschaft, Gesundheit und Pflege - Statement zur Besetzung der Alice Salomon Hochschule

Statement der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra:

„Ich danke der Hochschulleitung, dass sie die Situation deeskaliert hat. Mein Dank gilt außer-dem der Polizei, die auch dieses Mal schnell zur Stelle war. Ich bin froh, dass die Besetzung durch den Einsatz aller Beteiligten friedlich beendet wurde. Die jüngsten Vorfälle an der Alice Salomon Hochschule sowie im vergangenen Herbst an der Freien Universität haben gezeigt, dass es gut und notwendig ist, dass die Polizei vor Ort ist. Auch gestern hat sich gezeigt, dass eine intensive Kommunikation mit den örtlichen Zuständigen der Polizei nicht erst im Ernstfall not-wendig und vor allem gegenseitige Wertschätzung geboten ist. An dieser Stelle möchte ich deut-lich sagen, dass die Polizei keine Bedrohung ist, sondern zu jeder Zeit wichtige Arbeit leistet und unsere Hochschulen schützt.

Unsere Hochschulen sind und bleiben Orte der Debatte und des freien Meinungsaustauschs. Das Recht auf freie Meinungsäußerung auch von Auffassungen, die wir zutiefst ablehnen, gehört zu den Grundfesten unserer Demokratie. Sie wird entgegen anderer Behauptungen auch nicht durch Ordnungsrecht bedroht. Deshalb gehört auch das offene Einstehen für die eigene Mei-nung dazu. Für Vermummung fehlt also jeder Anlass, es sei denn, es besteht die Absicht, Strafta-ten zu begehen oder man befürchtet wegen begangener Gewalt oder antisemitischer Straftaten identifiziert zu werden.

Insofern war es notwendig, dass die Polizei angesichts dieser Warnzeichen einsatzbereit war, die Hochschule vor Ort unterstützt und die Versammlung vor der Hochschule begleitet hat. Dafür noch mal vielen Dank.“
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
Fax: (030) 9028-3102

Kontakt zur Pressestelle

Berlin
Tel.:
(030) 9028-2853
E-Mail an die Pressestelle der Senatsverwaltung





Zugefügt 7 Januar 2025

Senatsverwaltung fürWissenschaft, Gesundheit und Pflege - Statement zur Besetzung der Alice Salomon Hochschule

Zeugenaufruf nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Wilstorf . Hamburg

Tatzeit: 15.12.2024, 22:24 Uhr

Tatort: Hamburg-Wilstorf, Reeseberg/Nöldekestraße

Nachdem es gestern Abend in einer Wilstorfer Bar zu einer Auseinandersetzung gekommen ist, bei der zwei Männer durch Schüsse verletzt worden sind, sucht die Polizei nach Zeuginnen und Zeugen.

Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge war es in der Bar zunächst zu einer verbalen und dann körperlichen Auseinandersetzung gekommen, die sich im weiteren Verlauf auch vor das Lokal verlagerte. Aus noch unbekannten Hintergründen soll es im Rahmen dieser zu mehreren Schussabgaben gekommen sein, woraufhin Zeuginnen und Zeugen die Polizei alarmierten.

Umgehend zum Einsatzort entsandte Funkstreifenwagenbesatzungen trafen im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen auf einen 27-Jährigen, der sich zwischenzeitlich von der Bar entfernt hatte und eine Schussverletzung aufwies. Eine Rettungswagenbesatzung transportierte den ansprechbaren, jedoch lebensgefährlich verletzten Mann in ein Krankenhaus, wo er notoperiert wurde. Sein Zustand hat sich mittlerweile stabilisiert.

Darüber hinaus meldete sich vor der Bar ein 47-jähriger Mann bei den Einsatzkräften, der angab, ebenfalls eine Schussverletzung erlitten zu haben. Auch ihn transportierte eine Rettungswagenbesatzung in ein Krankenhaus, wo er operiert und stationär aufgenommen wurde.

Feststellungen hinsichtlich tatverdächtiger Personen machten die Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm die ersten Ermittlungen vor Ort, bei denen unter anderem auch ein 3D-Scanner eingesetzt wurde.

Die mittlerweile von der Mordkommission (LKA 41) in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Kapitaldelikte bei der Staatsanwaltschaft Hamburg übernommenen Ermittlungen dauern an. Zeuginnen und Zeugen, die gestern Abend verdächtige Beobachtungen gemacht haben und/oder anderweitig Hinweise zu dem Sachverhalt geben könne, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 7 Januar 2025

Zeugenaufruf nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Wilstorf . Hamburg

Öffentlichkeitsfahndung nach Raubdelikt in Hamburg-Wilhelmsburg - Hamburg

Tatzeit: 27.03.2024, 06:55 Uhr

Tatort: Hamburg-Wilhelmsburg, Mengestraße

Mit Hilfe eines Fotos aus der Videoüberwachung eines Linienbusses fahnden Polizei und Staatsanwaltschaft öffentlich nach einem Unbekannten, der im März dieses Jahres ein Raubdelikt begangen haben soll.

Den Erkenntnissen des Raubdezernats der Region Harburg (LKA 184) zufolge befand sich eine 52-jährige Frau im Bus der Linie 13 in Richtung Veddel, als sich zunächst ein Mann zu ihr setzte. Kurz darauf stand dieser auf, ging in den hinteren Bereich des Linienbusses und kehrte kurz vor Erreichen der nächsten Bushaltestelle zur Frau zurück. Unvermittelt entriss er der 52-Jährigen das Mobiltelefon, verletzte sie hierdurch an der Hand und flüchtete an der Haltestelle ´Wilhelmsburg´ aus dem Bus in Richtung des Bürgerhauses.

Da die geführten Ermittlungen des LKA 184 bisher nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen führten, hat die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erwirkt.

Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben:

- 170 bis 180 cm groß
- 30 bis 35 Jahre alt
- schlanke Statur
- kurze, schwarze Haare
- dunkler Vollbart
- zur Tatzeit bekleidet mit einer dunklen Steppjacke, einer
auffällig hellen Hose, weißen Turnschuhen und schwarzen
Handschuhen
- trug eine dunkle Umhängetasche

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zu dem Tatverdächtigen geben können, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter der Rufnummer 040/4286-56789 oder an einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 7 Januar 2025

Öffentlichkeitsfahndung nach Raubdelikt in Hamburg-Wilhelmsburg - Hamburg

Erklärbarkeit von Künstlicher Intelligenz


06.01.2025

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 6. Januar 2025 ein Whitepaper veröffentlicht, dass sich mit der Erklärbarkeit von Künstlicher Intelligenz (KI) im adversarialen Kontext beschäftigt. Das Dokument konzentriert sich auf die Beschränkungen von Explainable Artificial Intelligence (XAI). Es kommentiert den aktuellen Stand der Technik, insbesondere im Hinblick auf deren Einsatz im Bewertungsverfahren und die technische Unterstützung des digitalen Verbraucherschutzes.

Transparenz für Blackbox-Modelle durch Post-Hoc-Methoden

XAI verfolgt das Ziel, die Entscheidungsprozesse von KI-Systemen nachvollziehbar zu machen. Viele KI-Modelle, insbesondere solche auf Basis von Deep-Learning, agieren als „Blackbox“, deren innere Abläufe schwer zu verstehen sind. Das BSI-Whitepaper fokussiert sich auf Post-Hoc-Methoden, die nachträglich Erklärungen für diese Blackbox-Modelle liefern und den Einfluss einzelner Merkmale auf Entscheidungen analysieren.

Herausforderungen und Chancen von XAI

Obwohl XAI Chancen für Erkenntnisgewinne und Modelloptimierung bietet, gibt es auch Herausforderungen, wie das Uneinigkeitsproblem und die Manipulationsanfälligkeit von Erklärungen. Die Erklärbarkeit von KI ist entscheidend für das Vertrauen in diese Technologien und hilft Entwicklern, sowie Nutzern, die Funktionsweise besser zu verstehen. Dennoch bleibt die Entwicklung standardisierter Methoden zur konsistenten Gewährleistung der Erklärbarkeit eine zentrale Herausforderung.



Zugefügt 7 Januar 2025

Erklärbarkeit von Künstlicher Intelligenz

Festnahme nach Tötungsdelikt in Hamburg-Groß Borstel - Hamburg

Tatzeit: 02.01.2025, 20:30 Uhr

Tatort: Hamburg-Groß Borstel, Gert-Marcus-Straße

Im Stadtteil Groß Borstel kam es am Donnerstagabend zu einem vollendeten Tötungsdelikt. Der Tatverdächtige muss sich heute vor einem Haftrichter verantworten.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand waren Nachbarn auf Schreie aufmerksam geworden, hatten die schwer verletzte Geschädigte (38) im Treppenhaus vorgefunden und daraufhin einen Notruf abgesetzt. Nach den weiteren Angaben sollte ein Mann in Begleitung eines Kindes vom Tatort geflüchtet sein.

Die Polizei leitete sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein, in deren Verlauf der Tatverdächtige an der Wohnanschrift von Familienangehörigen im Stadtteil Winterhude gestellt und vorläufig festgenommen wurde. Bei ihm handelt es sich um den Ehemann der Getöteten, einen 38-jährigen Deutsch-Amerikaner. Das gemeinsame Kind (3) wurde in der Wohnung der Angehörigen angetroffen und zur Begutachtung vorsorglich in ein Krankenhaus transportiert.

Die Geschädigte wies mehrere Stichverletzungen auf, denen sie trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen jedoch erlag.

Das Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes übernahm die psychosoziale Akutbetreuung von Zeugen und Familienangehörigen.

Nach einem Einsatz des Kriminaldauerdienstes übernahmen die Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft Hamburg und die Mordkommission (LKA 41) noch am Abend die Ermittlungen.

Zu den Hintergründen der Tat liegen derzeit noch keine weiteren Erkenntnisse vor. Hierzu dauern die weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei an.

Der Tatverdächtige soll heute einem Haftrichter vorgeführt werden.

Abb.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Florian Abbenseth
Telefon: +49 40 4286-58888
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 7 Januar 2025

Festnahme nach Tötungsdelikt in Hamburg-Groß Borstel Hamburg (ots)

Polizei-Personaloffensive: Hoher Zuspruch für Attraktivierungspaket - wien

Die Bewerbungen und Aufnahmen haben sich 2024 verdoppelt. Maßnahmen wie das Gratis-Klimaticket wurden tausendfach in Anspruch genommen.

Über 12.000 Menschen haben sich im vergangenen Jahr für den Polizeiberuf aktiv beworben, 2.600 davon haben den Eintritt in die Polizeischule geschafft – zwei Rekorde in einem Jahr. Wie jüngste Zahlen belegen, waren die Kampagne und das von Innenminister Gerhard Karner stark forcierte Attraktivierungspaket der Game-Changer bei der Polizeiaufnahme: So haben 1.727 Polizeischüler und -schülerinnen das Gratis-Klimaticket, weitere 111 die Kosten für den Führerschein (B) ersetzt bekommen (im Jahr 2024).

´Höchster Personalstand, höchste Zahl an Bewerbungen, Aufnahmen verdoppelt – für die Sicherheit der Bevölkerung ist auch ausreichend Polizei notwendig. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden´, resümiert Karner zu Beginn des neuen Jahres.

Attraktive Incentives – attraktiver Arbeitgeber

Die gesetzten Maßnahmen haben den Polizeiberuf am Arbeitsmarkt weiterhin attraktiv und konkurrenzfähig gestaltet. Die Polizei verzeichnete dadurch mehr als 12.000 Bewerbungen im Jahr 2024 – ein absoluter Bewerbungsrekord. Von diesen 12.000 Bewerberinnen und Bewerbern schafften mehr als 2.600 die Aufnahme in die Polizeigrundausbildung (davon 800 für Wien) – ebenso ein Rekordwert bei den Aufnahmezahlen.

Das Attraktivierungs-Paket für Polizei-Nachwuchs umfasst noch etliche andere Neuerungen, etwa bei sichtbaren Tätowierungen oder auch bei ´State-of-the-Art´-Bewerbungsmodalitäten, wie etwa die ´One-Click-Bewerbung´ oder auch die 24/7 Erreichbarkeit der Polizei – nicht nur am Notruf, sondern auch für jene, die Fragen zum Polizeiberuf haben. Auch die interne Maßnahme ´Polizisten werben Polizisten´ wurde im vergangenen Jahr signifikant öfter genutzt. 1.300 Bewerbungen waren die Folge. Die Prämie für die erfolgreiche Anwerbung beträgt 1.000 Euro.
Die Bewerbungen und Aufnahmen haben sich 2024 verdoppelt.
Foto: © BMI/Alexander Tuma

Artikel Nr: 27640 vom Montag, 6. Jänner 2025, 08:18 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei-Personaloffensive: Hoher Zuspruch für Attraktivierungspaket - wien

Senatskanzlei - Wegner zum Tod von Dr. Oscar Schneider

06.01.2025

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, erklärt zum Tod von Dr. Oscar Schneider, Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau a.D. und Träger des Verdienstordens des Landes Berlin, der am 29. Dezember im Alter von 97 Jahren verstorben ist:

„Berlin trauert um Oscar Schneider, der als Bundesbauminister von 1982 bis 1989 und als langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestags von 1969 bis 1994 die Gestaltung dieser Stadt mitbestimmt hat. Die begehbare gläserne Kuppel auf dem Reichstag als Symbol für eine transparente, bürgernahe Demokratie und Wahrzeichen dieser Stadt verdanken wir seinem hartnäckigen Einsatz als kulturpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Realisierungswettbewerb Umbau Reichstagsgebäude. In der Debatte um den Sitz der Hauptstadt nach der Wiedervereinigung setzte sich Oscar Schneider nachdrücklich für Berlin ein. Auch die Gründung des Deutschen Historischen Museums trieb er als Vorstand im Aufsichtsrat maßgeblich voran. 1999 erhielt er für seine Leistungen für die Bundeshauptstadt den Verdienstorden des Landes Berlin. Wir werden Oscar Schneider ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.“
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail



Zugefügt 7 Januar 2025

Senatskanzlei Wegner zum Tod von Dr. Oscar Schneider

Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Nordrhein-Westfalen - Greven / Belm - versuchtes Tötungsdelikt / Brandanschlag

Am 21.12.2024 um 14:00 Uhr kam es im DHL Paketzentrum in Greven Reckenfeld zur Umsetzung eines Brandsatzes, der in einem Postpaket verbaut worden war.

Ein DHL Mitarbeiter wurde durch eine erhebliche Stichflamme nur knapp verfehlt. Glücklicherweise wurden bei dem Brand keine Menschen verletzt, zudem konnte das Feuer zeitnah gelöscht und größere Schäden dadurch verhindert werden. Die Tat wurde als versuchtes Tötungsdelikt klassifiziert; die Hintergründe der Tat sind zurzeit noch unklar.

Wodurch der Brandsatz im DHL Paketzentrum ausgelöst wurde, wird aktuell gutachterlich untersucht. Durch umfangreiche Ermittlungen konnte in der Folge festgestellt werden, dass das betreffende Paket am 19.12.2024, gegen 18:15 Uhr in einem DHL Shop im „Marktkauf“ in 49191 Belm, Haster Straße 11 (bei Osnabrück) aufgegeben wurde.

Wer kann Angaben zu dem abgebildeten Tatverdächtigen machen?






Pause
1 von 3



Tatzeit
19.12.2024 18:10
- 21.12.2024 14:00
Tatort
48268
Greven
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Größe
ca. 180 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 65
Bekleidung
grauer Kapuzenpullover (Mütze über den Kopf gezogen), dunkle Weste mit Taschen, blaue Jeanshose, schwarze Schuhe
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
leicht vorgebeugte Haltung, auffällige Brille
Figur
schlank
HINWEIS
GEBEN
Polizei Münster
Tel.:
0251/275-0
E-Mail:
poststelle.muenster [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Nordrhein-Westfalen - Greven / Belm - versuchtes Tötungsdelikt / Brandanschlag

Unsere bundesweite Ansprechstelle vermittelt konkrete, persönliche und vertrauliche Unterstützung

Bundesinnenministerin Nancy Faeser besucht die „starke Stelle“, die bundesweite Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, in Bonn.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser besucht das Team der starken Stelle



Am 6. Januar 2025 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser sich vor Ort über die Arbeit der ´starken Stelle´ informiert, die seit dem 1. August 2024 die bundesweite Ansprechstelle für kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger ist. Dorthin können sich Betroffene wenden, die aufgrund ihres kommunalen Engagements mit Anfeindungen, Verleumdungen, Beleidigungen oder Bedrohungen konfrontiert sind.



´Unsere Demokratie wäre gar nicht denkbar ohne die vielen Menschen, die sich – in Ehrenamt und Hauptamt – Tag für Tag für sie einsetzen.´


Bereits 120 Anfragen mit breitem Themenspektrum eingegangen

Seit Aufnahme der Beratungstätigkeit wurden bisher über 120 Anfragen bearbeitet. Das Themenspektrum hierbei ist breit und die individuellen Anliegen der Ratsuchenden sind sehr unterschiedlich. Bundesinnenministerin Faeser hierzu: ´´Gerade in der Kommunalpolitik kümmern sich kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger um das Zusammenleben vor Ort, lösen Konflikte und halten so unsere Gesellschaft zusammen. Doch immer wieder sehen sich Anfeindungen, Bedrohungen und leider auch Gewalt ausgesetzt. Diese Angriffe erfolgen oft gezielt, um Demokraten mundtot zu machen.´´

Viele Anfragen erfolgten erst nach einem längeren ´Leidensweg“ der Betroffenen. Dabei geht es häufig oft um komplexe Sachverhaltsdarstellungen und fortgeschrittene Konfliktkonstellationen. Für die Beratung bedeutet dies, dass in aller Regel sehr individuelle Vorgehensweisen empfohlen werden. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden dabei Fälle, in denen es um interne Angriffe und Konflikte innerhalb der jeweiligen kommunalen Gremien ging. Immer wieder werden persönliche Daten der Betroffenen gegen deren Willen öffentlich gemacht. Vielfach steht dahinter der Versuch der Einschüchterung.
Starke Stelle

Die ´starke Stelle“ hat am 1. August 2024 ihre operative Arbeit aufgenommen und berät seither Betroffene, die in Ausübung ihres politischen Mandats Anfeindungen und Bedrohungen erleben.

Sie ist montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr
telefonisch unter der Hotline 0800 300 99 44
sowie per E-Mail unter info@starkestelle.de
erreichbar.

Die Beratung erfolgt kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym.
Meldung · 01.08.2024
´Starke Stelle´ nimmt Arbeit auf
Fördermittelbescheid für Ansprechstelle übergeben

Die Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger wird Betroffene, die Anfeindungen und Bedrohungen erleben, individuell beraten und unterstützen.

mehr erfahren: ´Starke Stelle´ nimmt Arbeit auf …
Initiative der Allianz zum Schutz kommunaler Mandatsträger

Die Einrichtung der starken Stelle geht zurück auf Empfehlungen der Allianz zum Schutz kommunaler Mandatsträger. Diese Allianz, bestehend aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der kommunalpolitischen Vereinigungen, kommunalpolitisch Tätiger sowie zuständiger Behörden und gesellschaftlicher Organisationen, hatte am 15. Januar 2024 insgesamt sechs Vorschläge für schnell wirksame Maßnahmen zum Schutz kommunalpolitisch Aktiver vorgelegt. Diese sind inzwischen alle durch das Bundesinnenministerium umgesetzt worden.

Vor Ort dankte Faeser dem Team für sein Engagement: ´´Unsere bundesweite Ansprechstelle vermittelt konkrete, persönliche und vertrauliche Unterstützung. Damit stärken wir allen den Rücken, die wegen ihres politischen Engagements angegriffen werden. Mit der ‚starken Stelle‘ haben sie jetzt einen Unterstützer und Lotsen, der weitere Hilfe schnell vermitteln kann.´“

Die starke Stelle kooperiert eng mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Körber-Stiftung und ist an das seit April 2021 bestehende Portal www.stark-im-amt.de angebunden, welches gemeinsam von den kommunalen Spitzenverbänden betrieben wird.



Zugefügt 7 Januar 2025

Unsere bundesweite Ansprechstelle vermittelt konkrete, persönliche und vertrauliche Unterstützung

Unser öffentlicher Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates

Bundesinnenministerin Faeser sieht den öffentlichen Dienst und die Demokratie insgesamt unter wachsendem Druck.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hält ein Grußwort auf der 66. dbb- Jahrestagung



Am 6. Januar wandte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf der 66. Jahrestagung des deutschen Beamtenbundes (dbb) in Köln in Anwesenheit des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker an die anwesenden Vertreter der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes von dbb, ver.di und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände). Sie wies auf die anstehenden Tarifverhandlungen hin, für die sie sich als Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite wie in der Vergangenheit vertrauensvolle und konstruktive Gespräche wünscht, und betonte die Wichtigkeit des öffentlichen Dienstes für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
aktuelles Zitat:

´Die Zeiten sind herausfordernd und wir sind in der Pflicht, das Vertrauen der Menschen in ihren Staat und seine Institutionen zu stärken. Mehr denn je.´


´´Unser öffentlicher Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates; ein verlässlicher Garant für Stabilität und Gerechtigkeit. Er schützt unsere Freiheiten, wacht über unsere Sicherheit und sorgt dafür, dass wir unsere Grundrechte nicht nur auf dem Papier nachlesen dürfen, sondern sie auch im Alltag leben können´´, so die Ministerin. Die Erwartungen an den Staat und seine Leistungsfähigkeit seien gestiegen. Es sei nicht einfacher geworden, das gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern abgegebene Versprechen zu erfüllen, die öffentliche und soziale Sicherheit zu gewährleisten, funktionierende Infrastrukturen beispielsweise in Bildung, Gesundheit oder im Verkehrsbereich bereitzustellen und solide öffentliche Finanzen zu sichern. Ein Staat müsse in Krisenzeiten seitens der Politik, aber auch seitens der Verwaltung Orientierung geben und Halt bieten.

Insgesamt arbeiten etwas über 5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst. Viele Bereiche des öffentlichen Lebens hängen an den hier beschäftigten Polizisten, Lehrerinnen, Erziehern, Lokführern oder Paketzustellerinnen. Der dbb beamtenbund und tarifunion ist eine Interessenvertretung für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

Informationen zu den bald beginnenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen finden Sie hier
Attraktivität des öffentlichen Dienstes verbessern

Ein starker öffentlicher Dienst braucht qualifizierte und engagierte Menschen. Darum muss er attraktiv sein und bleiben. Mit vielfältigen und interessanten Aufgaben sowie sicheren und familienfreundlichen Arbeitsplätzen, auch mit Blick auf die insgesamt schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Die Ministerin verwies hierzu vor allem auf die jüngere Generation: ´Wollen wir für junge Menschen interessant bleiben, müssen wir ihren Bedürfnissen entgegenkommen. Sie wünschen sich eine ausgeglichene Work-Life-Balance, gute Entwicklungsmöglichkeiten und flexible Arbeitsbedingungen´, erläuterte Ministerin Faeser. Mit Langzeitkonten sei diese Möglichkeit gegeben. Ein gutes und respektvolles Miteinander sei eine gesellschaftliche Notwendigkeit . Mangelnder Respekt gegenüber Einsatz- und Rettungskräften hingegen sei inakzeptabel.



Zugefügt 7 Januar 2025

Unser öffentlicher Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates

BMEL fördert Moorprojekt mit 4,3 Millionen Euro - Projekt „MOOReturn“: Moorwiedervernässung und Paludikulturen im Fokus

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert das Projekt „MOOReturn“ in Mecklenburg-Vorpommern mit 4,3 Millionen Euro bis 2027. Das Modell- und Demonstrationsvorhaben mit Projektstart im Januar 2025 kombiniert die großflächige Wiedervernässung von Moorflächen mit Anbau, stofflicher wie energetischer Verwertung und Vermarktung von Paludikultur-Rohstoffen. Das Projekt wird geleitet durch das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) und wissenschaftlich begleitet durch die Universitäten Bonn, Greifswald und Rostock.

Das Vorhaben hat eine Fläche von rund 200 Hektar, womit eine jährliche Einsparung von 3.400 Tonnen CO2 möglich wäre. „MOOReturn“ leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen der Nationalen Moorschutzstrategie sowie der Bund-Länder Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz.

„MOOReturn“ fokussiert auf die Moor-Revitalisierung, Wasserstandsoptimierung und Biomasse-Ernte auf verschiedenen Moorflächen entlang der Oberen Peene im Umkreis der Stadt Malchin (Mecklenburgische Seenplatte). Im geplanten Vorhaben ist die Vernässung von Flächen in einem Umfang von mindestens 200 Hektar Fläche vorgesehen. Es sollen neue Möglichkeiten für die Auffaserung und stoffliche Verwertungen als Papier- oder Verpackungsmaterial, Faserplatten und Baustoffe sowie chemischer Grundstoffe erprobt und sofort in dem vom BMEL geförderten Projekt „toMOORow - Allianz der Pioniere´ einbezogen werden. Die degressive thermische Nutzung unterstützt die Entwicklung der progressiven stofflichen Nutzung am Anfang und ermöglicht einen erhöhten Eigenanteil der beteiligten Unternehmen. Reststoffe sollen als Nebenprodukte vermarktet werden (z. B. Düngegranulatherstellung).

In das Projekt sind insgesamt neun Partner aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft involviert. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) wird von den Universitäten Greifswald und Rostock (THG-Messungen; Erfassung Flora/Fauna) und Bonn (stoffliche Verwertung) wissenschaftlich begleitet. Weiter beteiligt sind die Firma Werner GmbH, die Firma Agrotherm, die Stadt Malchin (Moormanager) und deren Bürgermeister, das Wasserwerk der Zukunft und die Michael-Succow-Stiftung. Die regionale Landwirtschaft unterstützt das Vorhaben. Die Projektförderung ist zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren angelegt.
Hintergrund:

In Deutschland gibt es etwa 1,8 Mio. Hektar Moorflächen. Von diesen Flächen sind über 90 Prozent entwässert, wobei 71 Prozent davon landwirtschaftlich und 15 Prozent forstwirtschaftlich genutzt werden (0,9 Prozent Torfabbau). Entwässerte Moore verursachen rund sieben Prozent der THG-Emissionen in Deutschland. Durch die Zersetzung von Moorböden und Torfabbau werden jährlich etwa 54 Mio. t CO2-Äquivalent freigesetzt. Landwirtschaftlich genutzte Moorflächen (Acker- und Grünland) machen etwa fünf Prozent der insgesamt landwirtschaftlich genutzten Fläche (circa 16,6 Mio. Hektar) in Deutschland aus.



Zugefügt 7 Januar 2025

BMEL fördert Moorprojekt mit 4,3 Millionen Euro Projekt „MOOReturn“: Moorwiedervernässung und Paludikulturen im Fokus

Einnahmen aus dem Emissionshandel erneut auf Rekordniveau

Die Einnahmen aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel lagen in Deutschland im Jahr 2024 bei rund 18,5 Milliarden Euro. Die Erlöse aus diesen beiden zentralen Klimaschutzinstrumenten lagen damit noch einmal leicht über denen des Vorjahres. Mit 18,4 Milliarden Euro wurden 2023 bereits Rekordeinnahmen erzielt. Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Die Erlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet.


Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) umfasst die Treibhausgasemissionen aus Energie- und energieintensiven Industrieanlagen, des innereuropäischen Luftverkehrs sowie des Seeverkehrs. Im EU-ETS 1 wurden im Jahr 2024 Auktionserlöse von rund 5,5 Milliarden Euro erzielt. Damit sanken die Einnahmen im Vergleich zum Rekordergebnis aus dem Vorjahr um rund 28 Prozent (2023: 7,7 Milliarden Euro). Dagegen stiegen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung im nationalen Emissionshandel (nEHS) für Wärme und Verkehr gegenüber dem Vorjahr an. Im nEHS lagen die Einnahmen im Jahr 2024 bei rund 13 Milliarden Euro und damit rund 21 Prozent über dem Vorjahreswert (2023: 10,7 Milliarden Euro). Die Gesamteinnahmen aus beiden Systemen stiegen also gegenüber dem Vorjahr noch einmal leicht.

„Mit den jüngsten Reformen auf europäischer Ebene hat sich der Emissionshandel zum zentralen sektorübergreifenden Klimaschutzinstrument entwickelt. Eingebettet in einen wirkungsvollen Mix aufeinander abgestimmter Maßnahmen, kann die CO2-Bepreisung maßgebliche Impulse für den klimaschonenden Umbau unserer Gesellschaft setzen. Neben seiner direkten Lenkungswirkung kommt den Erlösen aus dem Emissionshandel dabei eine entscheidende Rolle zu: Diese Mittel müssen vollständig und zielgerichtet für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der klimaneutralen Transformation eingesetzt werden. Auf diese Weise schafft der Emissionshandel den notwendigen Dreiklang aus ambitioniertem ⁠Klimaschutz⁠, Sozialverträglichkeit und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land. Um einen Ausgleich für die privaten Haushalte auch bei weiter steigenden CO2-Preisen sicherzustellen, brauchen wir jetzt rasch ein Klimageld in Kombination mit spezifischen Förderprogrammen für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen“, sagt ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner.
EU-ETS 1: Preisrückgang und geringere Auktionsmengen im Vergleich zu 2023

Im Europäischen Emissionshandel wird die Menge der zugeteilten Emissionsberechtigungen (EUA) jährlich gesenkt, um die Emissionen schrittweise immer stärker zu begrenzen. Auch im Jahr 2024 wurde die versteigerte Zertifikatsmenge weiter gekürzt. Hier spiegelt sich auch die jüngste europäische Reform zur Stärkung des Emissionshandels wider. Konkret sank die Zahl der versteigerten Berechtigungen im Jahr 2024 auf 85 Millionen (2023: 92 Millionen).

Gleichzeitig fiel auch der durchschnittliche Preis der Emissionsberechtigungen: Dieser lag 2024 mit 65,00 Euro deutlich unterhalb des Vorjahreswertes (2023: 83,66 Euro). Ausschlaggebend für den seit Februar 2023 kontinuierlichen Preisrückgang im EU-ETS 1 ist vor allem die nachlassende Nachfrage der Marktteilnehmer vor dem Hintergrund der überwundenen Gasmangellage infolge des russischen Angriffskriegs sowie insgesamt durchwachsener wirtschaftlicher Entwicklung in der EU. Damit liegt der durchschnittliche Erlös im EU-ETS 1 jedoch immer noch um rund 24 Prozent oberhalb des Vergleichswerts von 2021 (52,50 Euro), dem Startjahr der laufenden Handelspriode.
nEHS: Preisanstieg sorgt für Rekordeinnahmen

Ergänzend zum EU-ETS 1 startete 2021 in Deutschland der nationale Emissionshandel (nEHS) für Wärme und Verkehr. Bis 2022 waren zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS. Ab 2023 kamen alle weiteren Brennstoffe, darunter auch Kohle, dazu. Seit 2024 sind auch die CO2-Emissionen von Abfallverbrennungsanlagen erfasst.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt knapp 278 Millionen nEHS-Zertifikate (nEZ) zu einem Festpreis von 45 Euro pro nEZ im Gesamtwert von rund 12,5 Milliarden Euro an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig verkauft. Weitere knapp 17 Millionen nEZ für das Jahr 2023 wurden im Rahmen der begrenzten Nachkaufmöglichkeit von nEHS-Zertifikaten zum Festpreis des Vorjahres (30 Euro pro nEZ) veräußert – dies entspricht Erlösen von rund einer halben Milliarde Euro. Die Gesamteinnahmen des nEHS aus dem Verkauf der insgesamt knapp 295 Millionen nEZ beliefen sich damit im Jahr 2024 auf rund 13 Milliarden Euro.

Obwohl im Jahr 2024 insgesamt deutlich weniger nEHS-Zertifikate als im Vorjahr veräußert wurden, konnten aufgrund des gestiegenen Festpreises höhere Einnahmen verzeichnet werden (2023: 358 Millionen nEZ mit den Jahreskennungen 2023 und 2022 im Gesamtwert von 10,7 Milliarden Euro). Maßgeblich für die höhere Nachfrage im Jahr 2023 war der einmalige Nachholbedarf von Unternehmen, die den Erwerb ihrer nEHS-Zertifikate aufgrund des konstanten Festpreises von 2022 nach 2023 verschoben hatten. Dieser Sondereffekt kam im Jahr 2024 aufgrund des zum Jahreswechsel gestiegenen Festpreises nicht mehr zum Tragen.

„Dieser Sondereffekt ist für die geringere Nachfrage nach nEHS-Zertifikaten im nationalen Emissionshandel der wesentliche Treiber. Insofern bestehen weiterhin große Herausforderungen für Emissionsminderungen im Gebäude- und Verkehrsbereich: In beiden Sektoren muss der Ausstoß von Treibhausgasen noch deutlich rascher sinken. Das gilt insbesondere für den Verkehrssektor – etwa durch Förderung der Elektromobilität, den Wegfall steuerlicher Fehlanreize für Verbrenner-PKW und anderer klimaschädlicher Subventionen. Diese Maßnahmen müssen aber in einen starken Emissionshandel eingebettet sein. Hier setzen wir große Erwartungen in den 2027 startenden Europäischen Emissionshandel für Brennstoffe, in den der nationale Emissionshandel übergeleitet wird“, erläutert Daniel Klingenfeld, beauftragter Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt.

Die DEHSt im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels, des Europäischen Emissionshandels und seit Dezember 2023 auch für den Europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (⁠CBAM⁠) in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX veräußert und versteigert Emissionszertifikate im Auftrag der DEHSt.
Umweltbundesamt Hauptsitz
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland




Zugefügt 7 Januar 2025

Einnahmen aus dem Emissionshandel erneut auf Rekordniveau

Polizei Bremen - 42-Jähriger in Arbergen in „Erotikfalle“ gelockt und ausgeraubt

Ort: Bremen-Hemelingen, OT Arbergen, Heisiusstraße
Zeit: 03.01.25 – 04.01.2025

Ein 42 Jahre alter Bremer geriet am Freitagabend im Ortsteil Arbergen in eine hinterhältige Falle. Nachdem er sich über eine Kleinanzeigenplattform mit einer vermeintlich 18-jährigen Frau zu einem Treffen verabredet hatte, wurde er von mehreren Männern überfallen, ausgeraubt und misshandelt.

Nach aktuellen Erkenntnissen hatte der Mann auf ein Inserat reagiert, in dem eine junge Frau einen Sexpartner suchte. Ein Treffen wurde für 22:30 Uhr auf dem Schulhof der Grundschule Arbergen in der Heisiusstraße vereinbart.

Am Treffpunkt wurde der Mann jedoch von vier Unbekannten erwartet, die sich als Brüder der angeblichen Internetbekanntschaft ausgaben. Die Männer schlugen und bespuckten den 42-Jährigen, brachten ihn zu Boden und nahmen ihm sein Portemonnaie ab. Unter Drohungen zwangen sie ihn, die PIN seiner Bankkarten preiszugeben. Während einer der Täter an einem Geldautomaten Bargeld abhob, hielten die anderen den Mann weiterhin auf dem Schulhof fest.

Im weiteren Verlauf begleiteten die Täter den Bremer zu seiner Wohnung, wo sie ihn erneut körperlich misshandelten. Nach der Tat verließen die Räuber die Wohnung und entfernten sich in unbekannte Richtung.

Einer der Männer war etwa 180 cm groß, hatte eine stämmige Statur, einen Fünftagebart und trug eine schwarze Jacke mit einer roten Aufschrift auf der Brust, schwarze Schuhe und Handwerkerhandschuhe.
Ein weiterer Verdächtiger war etwa 190 cm groß, trug eine helle Jacke und sprach Deutsch mit einem laut Einschätzung des 42-Jährigen arabischen oder türkischen Akzent.

Die Kriminalpolizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung:

Wer hat am Freitagabend in der Heisiusstraße verdächtige Beobachtungen gemacht?
Wer kann Angaben zu den beschriebenen Personen oder weiteren Umständen machen?

Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0421 362-3888 entgegen.

Die Polizei rät zu besonderer Vorsicht bei Verabredungen über Online-Portale:

• Treffen Sie sich zunächst an einem öffentlichen, gut besuchten Ort, beispielsweise in einem Café oder Restaurant
• Vermeiden Sie Treffen an abgelegenen oder Ihnen unbekannten Orten
• Planen Sie Ihre An- und Abreise eigenständig, um unabhängig von der neuen Bekanntschaft zu sein
• Informieren Sie eine Vertrauensperson über Zeit und Ort des Treffens

Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat und den gesuchten Personen dauern an.

Hier geht´s zu den weiteren Pressemitteilungen.



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Bremen - 42-Jähriger in Arbergen in „Erotikfalle“ gelockt und ausgeraubt

zugefügt 2 Januar 2025

Polizei - Feuerwerksrakete in Wohnung geschossen - Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt - 05.01.2025 Neukölln

Der gestern festgenommene 23-Jährige, der im Verdacht steht in der Silvesternacht eine Feuerwerksrakete in eine Wohnung in der Treptower Straße in Neukölln geschossen zu haben, wurde heute gegen 13 Uhr einer Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Tiergarten vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen ihn Haftbefehl und setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der Beschuldigte, welcher zu den Tatvorwürfen schweigt und gegen die Entscheidung mit einem zwischenzeitlich gestellten Antrag auf mündliche Haftprüfung vorgehen will, befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft und wird der Justizvollzugsanstalt Moabit überstellt.

Die Ermittlungen dauern an.

Erstmeldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin Nr. 0045 vom 4. Januar 2025: Feuerwerksrakete in Wohnung geschossen – Festnahme erfolgt
Wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung sowie der tateinheitlichen versuchten gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei am heutigen Tag gegen 17 Uhr einen 23-jährigen Tatverdächtigen am Willy-Brandt-Flughafen fest.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Silvesterabend gegen 18:30 Uhr eine Feuerwerksrakete gezielt in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Treptower Straße in Neukölln geschossen zu haben. Die Rakete traf das Fenster der Wohnung im dritten Obergeschoss und zerstörte es. Durch die brennende Rakete wurde das Mobiliar im Schlafzimmer des 33-jährigen Wohnungsinhabers beschädigt. Aufgrund des schnellen Eingreifens des Wohnungsinhabers, der die brennenden Überreste der Rakete aus dem Fenster warf, konnte ein Übergreifen des Feuers auf die Wohnung verhindert werden. Die sich in der Wohnung befindliche Familie des Mannes sowie er selbst blieben unverletzt.

Die anschließenden intensiven Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen des Brandkommissariats des Landeskriminalamts und Staatsanwaltschaft führten zur Identifizierung und Festnahme des Tatverdächtigen. Er wird am morgigen Tag einem Haftrichter am Amtsgericht Tiergarten zum Zwecke des Erlasses eines Haftbefehls vorgeführt.

Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Polizei - Feuerwerksrakete in Wohnung geschossen - Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt - 05.01.2025 Neukölln

zugefügt 7 Januar 2025

Ausschreibung zu Europäischem Festival für Journalismus und Medienfreiheit



Die EU-Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für drei Ausgaben eines Europäischen Festivals für Journalismus und Medienfreiheit veröffentlicht. Das mit einem Budget von 3 Millionen Euro ausgestattete Festival soll den Dialog, die Zusammenarbeit und die Partnerschaft zwischen Journalistinnen und Journalisten, Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und Medienschaffenden in der Europäischen Union stärken. Die Bewerbungsfrist endet am 1. März 2025.

Das Festival soll Diskussionen über die Gesetzgebung in Bezug auf Medienfreiheit, Desinformation, die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und die wirtschaftlichen Herausforderungen des Sektors unterstützen. Es soll auch dazu beitragen, das Bewusstsein für die entscheidende und schwierige Arbeit von Journalisten sowie für die Bedrohungen der Pressefreiheit in der EU zu schärfen. Das Festival wird die Möglichkeit bieten, Meinungen über die Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf die Medienfreiheit auszutauschen.

Teilnehmende

Die Kommission lädt interessierte Medien, Nichtregierungsorganisationen, Redakteurinnen und Redakteure, Verlegerinnen und Verleger, Universitäten und Forschungszentren dazu ein, ihre Vorschläge einzureichen. Der erfolgreiche Bewerber soll drei jährliche Ausgaben des Festivals organisieren sowie eine Plattform für Beiträge und Diskussionen einrichten und verwalten.

Weitere Informationen:

Daily News vom 6. Januar 2025

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140, nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen

Ausschreibung zu Europäischem Festival für Journalismus und Medienfreiheit

zugefügt 2 Januar 2025

Frauen in Aufsichtsräten: Neue EU-Regeln für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sind in Kraft

Die EU-Regelung über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende 2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, bezeichnete die Richtlinie als bedeutenden Meilenstein. „Ich werde Folgemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese wichtigen Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und sorgfältig angewandt werden. Gemeinsam können wir die gläserne Decke durchbrechen.“

Geschlechtergerechtigkeit bedeutet Fairness für alle

In der Richtlinie wird für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Ziel von 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern und von 33 Prozent unter allen Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt. Da Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 Prozent der Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen vertreten, wird dies in der Praxis dazu beitragen, den Anteil von Frauen in diesen Führungspositionen zu erhöhen. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen.

Mehr Chancengleichheit in allen Lebensbereichen

Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben.

Hintergrund

Im November 2012 hat die Kommission die Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen. Nach zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2022 eine politische Einigung. Die Kommission wird die Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre Umsetzungsmaßnahmen prüfen und begutachten, ob diese Maßnahmen den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß folgen. Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht, beispielsweise durch Workshops und bilaterale Konsultationen.

Weitere Informationen

Daily News vom 3. Januar

Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen

Frauen in Aufsichtsräten: Neue EU-Regeln für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sind in Kraft

zugefügt 2 Januar 2025

Kommission bittet um Stellungnahmen zur künftigen Binnenmarktstrategie

Die Europäische Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, ihre Ansichten und Ideen zu der künftigen Binnenmarktstrategie darzulegen. Unternehmen, Handelsverbände, Behörden der Mitgliedstaaten und andere einschlägige Organisationen werden gebeten, ihre Beiträge bis zum 31. Januar einzureichen. Über diesen Link gelangt man zur entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Sondierung zu verschiedenen Facetten

Mit der Sondierung möchte die Kommission Beiträge, Kommentare und Anregungen zu verschiedenen Bereichen der Binnenmarktstrategie einholen:

größte Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr;
wichtigste regulatorische und administrative Herausforderungen für Unternehmen, einschließlich KMU;
Fragen im Zusammenhang mit Governance und Durchsetzung;
Lösungsansätze.

Die gesammelten Ideen werden am 17. Februar 2025 auf dem Binnenmarktforum in Krakau erörtert, das die Kommission gemeinsam mit dem polnischen Ratsvorsitz organisiert.

Hintergrund

Der Europäische Rat hatte im Mai 2024 in seinen Schlussfolgerungen zur Zukunft des Binnenmarkts die Kommission aufgefordert, bis zum Juni 2025 eine horizontale Binnenmarktstrategie vorzulegen. Das Konzept soll Unternehmen in der EU in die Lage versetzen, zu expandieren und wettbewerbsfähig zu sein, den ökologischen und digitalen Wandel in der EU zu unterstützen und unseren Wohlstand zu fördern.

Weitere Informationen

Daily News vom 3. Januar

Portal „Have your say“

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen

Kommission bittet um Stellungnahmen zur künftigen Binnenmarktstrategie

zugefügt 2 Januar 2025

Premiere im Heimatschutz: erste Grundausbildung erfolgreich absolviert

39 Freiwilligen Wehrdienst Leistende schlossen im vierten Quartal 2024 die bundesweit erste Grundausbildung in einem Heimatschutzregiment ab. Bei einem Abschlussappell in der Patengemeinde Steimbke erhielten sie schließlich ihren neuen Dienstgrad. Drei Heimatschutzkräfte erzählen von ihren Erlebnissen, Empfindungen und Herausforderungen.



Sie haben es geschafft: Die 3. Kompanie des Heimatschutzregiments 3 bildete die ersten 39 Freiwilligen Wehrdienst Leistenden, darunter drei Frauen, zum Soldaten beziehungsweise zur Soldatin im Heimatschutz aus. Als Krönung ihrer zweitägigen Abschlussübung, die im freien Gelände zwischen den Ortschaften Schneeren, Linsburg und Steimbke (Kreis Nienburg) stattfand, wurden sie am späten Nachmittag des 11. Dezember 2024 bei Fackelschein vor dem Rathaus in Steimbke im Beisein von Vertretern und Anwohnern der Samtgemeinde zu Gefreiten ernannt.

Die Gesichter der Soldatinnen und Soldaten zeigten Spuren der Anstrengungen der letzten 48 Stunden und Reste von Tarnschminke, aber auch berechtigten Stolz auf das erreichte Ziel. Sie marschierten über 20 Kilometer mit Vollgepäck und orientierten sich im Gelände. Sie reagierten auf plötzlich auftretenden Feind, sicherten einen liegengebliebener Lkw, versorgten und transportierten Verwundete. Auch das vorschriftsmäßige Verhalten bei ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Bedrohung, das Empfangen und Entschlüsseln von Funksprüchen sowie das Leben im Felde wurden abgeprüft – ein rundum forderndes Programm.
Eine Ausbildung für alle

Das Heimatschutzregiment 3 besteht überwiegend aus Reservistinnen und Reservisten. Einige von ihnen sind ehemalige Zeitsoldatinnen und -soldaten. Andere stiegen als Ungediente ohne vorangegangene aktive Dienstzeit mit der Ausbildung „Soldat der Reserve“ in den Heimatschutz ein. Die dritte Gruppe bilden die Freiwilligen Wehrdienst Leistenden, die bislang ihre dreimonatige Grundausbildung in anderen Organisationsbereichen und Teilstreitkräften der Bundeswehr absolviert und danach eine Spezialausbildung zum „Soldat Heimatschutz“ erhalten haben.

Nur eine einheitliche Grundausbildung im Heimatschutz gewährleistet einen einheitlichen Stand zu Beginn der Spezialausbildung. Deshalb bieten die Heimatschutzregimenter im Wechsel nun eine eigene Grundausbildung an. Den Anfang machte im Oktober 2024 die Ausbildungskompanie des Heimatschutzregiments 3. Die 39 neuen Gefreiten in Steimbke sind somit die ersten Freiwilligen Wehrdienst Leistenden, die diese Grundausbildung durchlaufen haben. 26 von ihnen werden hier im Anschluss auch die Spezialausbildung zum „Soldat Heimatschutz“ in Nienburg absolvieren. Die Übrigen erhalten diese Befähigung in den heimatnäheren Ausbildungskompanien anderer Heimatschutzregimenter. Einige von ihnen haben so großen Gefallen an der Bundeswehr gefunden, dass sie sich als Zeitsoldatin beziehungsweise als Zeitsoldat weiterverpflichten möchten.


Der 20-jährige Ben B. beschreibt, warum er sich für die Ausbildung im Heimatschutz entschieden hat: „Ich wollte schon immer wissen, wie es ist, bei der Bundeswehr zu sein und an seine Grenzen zu kommen. Diese sieben Monate Dienst sind ein Superding, um das direkt nach der Schule einmal auszuprobieren.“ Der Heimatschutz sei eine ideale Gelegenheit für erste Erfahrungen. Ben B. findet es auch wichtig, in diesen Zeiten zu wissen, was auf einen zukommen könne: „Ich möchte meinem Land etwas zurückgeben, möchte in Deutschland helfen.“

Marlon K., ebenfalls 20 Jahre alt, wollte nach der Schule etwas Praktisches machen und sich Fähigkeiten aneignen, die der Allgemeinheit helfen. Aber auch die Kameradschaft ist ihm sehr wichtig: „Ben und ich sind schon seit der sechsten Klasse Freunde. Nach dem Abitur haben wir uns gemeinsam als Freiwilligen Wehrdienst Leistende im Heimatschutz beworben und sind in denselben Zug gekommen. Es ermutigt und unterstützt einen, wenn man zusammen mit einem bekannten Gesicht anfängt.“
Mit Engagement zum Erfolg

Der Kompaniechef der Ausbildungskompanie, Hauptmann Oskar H., freut sich über die Entwicklung der jungen Soldatinnen und Soldaten: „Die meisten von ihnen hatten bei Ausbildungsbeginn erst seit wenigen Wochen ihren Schulabschluss in der Tasche und fanden sich plötzlich in einer völlig fremden Umgebung mit vielen neuen Gesichtern wieder.“ So sei der Ausbildungserfolg nicht nur den engagierten Ausbilderinnen und Ausbildern und den hervorragenden Bedingungen am Standort Nienburg zu verdanken, sondern auch der Leistungsbereitschaft und Lernwilligkeit, welche die Rekrutinnen und Rekruten vom ersten Tag über alle Ausbildungsabschnitte bis zur Abschlussübung überzeugend bewiesen hätten.


Sie besiegelten die Patenschaft mit einer Urkunde: Kompaniefeldwebel Stabsfeldwebel Sascha G., der Steimbker Bürgermeister Sven Meier, Kompaniechef Hauptmann Oskar H. und der stellvertretende Bürgermeister Niklas Kleipsties (v.l.n.r.)
Bundeswehr/Ulrich Baade

Die Samtgemeinde Steimbke pflegt seit vielen Jahrzehnten gute Beziehungen zur Bundeswehr in Nienburg-Langendamm, wo seit Oktober 2023 nun auch das Heimatschutzregiment 3 mit dem Regimentsstab und drei Kompanien stationiert ist, darunter die Ausbildungskompanie. So beschlossen Hauptmann H. und der Steimbker Bürgermeister Sven Meier im Oktober 2024, eine offizielle Patenschaft einzugehen. Der Beförderungsappell der Gefreiten bot nun den würdigen Rahmen für die Übergabe der Patenschaftsurkunde, der von Vertreterinnen und Vertretern aller Steimbker Vereine begleitet wurde.

Oberst Manfred Schreiber, Kommandeur des Heimatschutzregiments 3, unterstrich die symbolische Bedeutung dieser Patenschaft für die notwendige gegenseitige Unterstützung von Bundeswehr und Gesellschaft: „Diese Patenschaft steht für weit mehr als nur ein symbolisches Band – sie ist Ausdruck eines tief verwurzelten gegenseitigen Verständnisses und Vertrauens zwischen unserer Gesellschaft und den Soldatinnen und Soldaten, die unser Land schützen.“ Bürgermeister Meier bekräftigte: „Ich freue mich auf viele gemeinsame Veranstaltungen, ernste und fröhliche, um zu zeigen, dass die Bundeswehr auch in Steimbke in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.“

Heimatschützerinnen und Heimatschützer gibt es in allen 16 Bundesländern. Ihr Hauptauftrag ist, verteidigungswichtige Infrastruktur zu schützen und zu sichern – insbesondere dann, wenn die aktive Truppe in anderen militärischen Aufgaben gebunden ist. Sie stehen auch regional und überregional bereit, wenn die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und ähnlichen Fällen Amtshilfe leistet.

Premiere im Heimatschutz: erste Grundausbildung erfolgreich absolviert

zugefügt 2 Januar 2025

Wegner empfängt Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus

02.01.2025
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, empfängt am Montag, 6. Januar 2025, Sternsingerinnen und Sternsinger des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Berlin im Roten Rathaus (Wort-Bild-Termin, Treffpunkt Hauptportal des Rathauses, 11.00 Uhr; erforderlich für die Berichterstattung ist eine Anmeldung bis Freitag, 3. Januar 2025, unter www.berlin.de/rbmskzl/presseanmeldung).

Wegner: „Mit dem Besuch der Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus setzen wir am Drei-Königs-Tag ein fröhliches Zeichen zum Jahresauftakt, und wir freuen uns auf ihre Lieder und einen Moment der Besinnung. Ich danke allen Kindern und Jugendlichen, die sich auch dieses Jahr wieder für Kinder in aller Welt einsetzen. Der diesjährige Schwerpunkt Kinderrechte ist sehr wichtig – in Deutschland genauso wie den anderen Ländern weltweit. Das drängendste Thema ist dabei Kinderarbeit, denn wir haben es nach wie vor nicht erreicht, sie zu beseitigen. Die Stärkung der Kinderrechte ist ein Anliegen, das ich voll und ganz unterstütze.“

Die Sternsinger kommen in diesem Jahr aus der Gemeinde Heilige Familie in Berlin Lichterfelde und sind im Alter von zehn bis 14 Jahren. Der Regierende Bürgermeister begrüßt die Kinder und Jugendlichen auf der Haupttreppe im Roten Rathaus. Die Sternsingerinnen und Sternsinger treten auf, stellen ihre Projekte vor, werden durch das Rote Rathaus geführt und schreiben ihren Segen mit Kreide an Türen. An allen Stationen ist Pressebegleitung vorgesehen.

Die 66. Aktion Dreikönigssingen wird vom Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend organisiert. Unter dem Motto „Erhebt eure Stimme! – Sternsingen für Kinderrechte“ stehen Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit im Zentrum der diesjährigen Aktion. Mit dem Spendenerlös werden Projekte für notleidende Kinder in aller Welt unterstützt. In Berlin und Brandenburg sind rund 1750 Kinder an der Aktion beteiligt. Die Sternsingerinnen und Sternsinger verkünden in den ersten Wochen des neuen Jahres die Botschaft von der Geburt Jesu Christi. Mit gesegneter Kreide schreiben sie üblicherweise auf die Tür des Hauses ihren Segen, in diesem Jahr „20*C+M+B+25“. Die drei Großbuchstaben kürzen die lateinische Wendung „Christus mansionem benedicat“ (Christus segne dieses Haus) ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite “Die größte Kinder-Solidaritätsaktion weltweit | Kindermissionswerk Die Sternsinger”.
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail

Wegner empfängt Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus

zugefügt 2 Januar 2025

TU Berlin und IHK Berlin unterzeichnen Kooperationsvereinbarung - am 15. Januar 2025, 14:00 Uhr

06.01.2025
Die Technische Universität Berlin und die IHK Berlin planen eine intensivere Zusammenarbeit, um die Innovationskraft, die Anziehungskraft für Fachkräfte und die technologieorientierte Wertschöpfung in Berlin zu steigern. Als starkes Signal haben die TU Berlin und die IHK Berlin eine Kooperationsvereinbarung erstellt. Mehr als zehn identifizierte gemeinsame Aktivitäten belegen eindrucksvoll das große Engagement beider Häuser zur Förderung der Ausbildungsqualität und der Innovationskraft am Standort. Die offizielle Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Präsidentin der TU Berlin, Prof. Dr. Geraldine Rauch, IHK-Präsident Sebastian Stietzel, dem Staatssekretär für Wissenschaft, Dr. Henry Marx, und dem Staatssekretär für Wirtschaft, Michael Biel, findet am Mittwoch, 15. Januar 2025, an der TU Berlin statt. Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen!

Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung TU Berlin & IHK Berlin
Mittwoch, 15. Januar 2025 – Beginn: 14:00 Uhr

Mit:
Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin
Prof. Dr. Geraldine Rauch, Präsidentin der Technischen Universität Berlin
Dr. Henry Marx, Staatssekretär für Wissenschaft
Michael Biel, Staatssekretär für Wirtschaft
Jana Hebenstreit, Leitung Abteilung Studierendenservice, TU Berlin
Lucas Galas, AVM GmbH, Head of Recruiting & Employer Branding
Christian Schröder, Vizepräsident für Studium & Lehre, Lehrkräftebildung & Weiterbildung, TU Berlin

Veranstaltungsort für Presse- und Fototermin:
Technische Universität Berlin
EINS – Innovationsplattform und Coworkingspace
Ernst-Reuter-Platz 1
10587 Berlin

Bitte melden Sie sich bis Montag, 13. Januar 2025 unter presse@berlin.ihk.de an. Wir freuen uns auf Sie!
Diese Presseeinladung als PDF downloaden

20250106 PE Verbindung zwischen Forschung und Wirtschaft intensivieren und erweitern: TU Berlin und IHK Berlin unterzeichnen Kooperationsvereinbarung - am 15. Januar 2025, 14:00 Uhr

PDF-Dokument (103.0 kB)
Download

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Pressestelle

Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel.:
(030) 90138451
E-Mail Mail an die Pressestelle

Stellvertretender Senatssprecher und Pressesprecher

Matthias Kuder

Telefon: (030) 9013-7418
Pressesprecherin

Johanna Rupp

Telefon: (030) 9013-8627

PRESSEEINLADUNG Verbindung zwischen Forschung und Wirtschaft intensivieren und erweitern: TU Berlin und IHK Berlin unterzeichnen Kooperationsvereinbarung - am 15. Januar 2025, 14:00 Uhr

zugefügt 2 Januar 2025

Polizei - Mann zündet sich an und rennt auf Polizeikräfte zu - 05.01.2025 Tempelhof-Schöneberg

In der vergangenen Nacht alarmierten Anwohnende den Notruf wegen wiederholter Hilferufe nach Schöneberg. Nach ersten Erkenntnissen lokalisierten die Einsatzkräfte die um Hilfe rufende Frau gegen 0.20 Uhr in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Fritz-Reuter-Straße. Nach mehrfacher Aufforderung öffnete die 52-jährige Bewohnerin die Tür und lief in den Hausflur. In der Wohnung trafen die Kräfte auf den 46-jährigen Lebensgefährten der Frau, welcher ein Feuerzeug in der Hand hielt und seine mit Brandbeschleuniger getränkte Kleidung damit in Brand steckte. Anschließend rannte der Mann auf die zurückweichenden Einsatzkräfte zu und zerrte an der Schutzausrüstung eines Beamten, bevor er zurück in die Wohnung lief. Schuhe und Jacke des Polizisten sowie seine Haare wurden durch den Kontakt mit den Flammen angesengt. Die übrigen Bewohnenden des Hauses wurden evakuiert, bevor sich die Kräfte erneut Zugang zu der Wohnung verschafften. Der Verletzte, dessen Kleidung mittlerweile erloschen war, konnte in der Folge gesichert und erstversorgt werden. Er erlitt umfangreiche Brandverletzungen und wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Lebensgefährtin des Mannes sowie die übrigen Bewohner des Hauses blieben unverletzt. Drei Polizeibeamte erlitten eine Rauchgasintoxikation und wurden vor Ort durch einen Rettungswagen behandelt. Insgesamt sechs Polizeikräfte konnten in Folge des Einsatzes ihren Dienst nicht fortsetzen und traten ab. Ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Polizei - Mann zündet sich an und rennt auf Polizeikräfte zu - 05.01.2025 Tempelhof-Schöneberg

zugefügt 2 Januar 2025

berlinweit - Polizei bittet um Mithilfe zu den Vorfällen in der Silvesternacht - 03.01.2025

Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu den Ereignissen in der Silvesternacht hat das Landeskriminalamt Berlin ein Hinweisportal eingerichtet.
https://be.hinweisportal.de/~portal/de/select

Schwer verletzter Polizeibeamter nach Explosion
In der Silvesternacht 2024/2025 schossen Unbekannte gegen 0 Uhr auf der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße einen pyrotechnischen Gegenstand in Richtung dort befindlicher Einsatzkräfte der Polizei Berlin. Der Gegenstand explodierte in unmittelbarer Nähe eines Beamten. Er wurde im Bereich der Beine schwer verletzt.
Die Fragen der Kriminalpolizei:

Wer kann konkrete Angaben zum Tatgeschehen machen?
Wer kann Angaben zu den Tatverdächtigen machen?
Wer hat Videoaufnahmen des Vorfalles gefertigt und kann diese zur Verfügung stellen?

Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion
Am 1. Januar 2025 führten Unbekannte kurz vor 2 Uhr vor dem Wohnhaus in der Vorbergstraße eine Sprengstoffexplosion herbei, bei dem Sachschaden entstand und Personen verletzt wurden. Kurz zuvor entstand in unmittelbarer Nähe bei einer Sprengstoffexplosion Sachschaden an einer City Light Säule zwischen zwei Fahrbahnen der Hauptstraße.
Die Fragen der Kriminalpolizei:

Wer kann sachdienliche Angaben zu der Tat oder den Tatverdächtigen machen?

Schwerverletztes Kind nach Explosion
In der Silvesternacht 2024/2025 zündeten gegen 0:30 Uhr Unbekannte auf dem Emstaler Platz Höhe Bottroper Weg einen pyrotechnischen Gegenstand, der inmitten einer Menschenmenge explodierte und schwere, teils lebensgefährliche Verletzungen bei mehreren Personen, darunter einem Kind, verursachte.
Die Fragen der Kriminalpolizei:

Wer kann Angaben zum Tatgeschehen machen?
Wer kann Angaben zu dem oder den Tatverdächtigen machen?
Wer hat Videoaufnahmen des Vorfalls gefertigt und kann diese zur Verfügung stellen?

Erstmeldung vom 1. Januar 2024 Polizeimeldung 0014: Bilanz zum Jahreswechsel 2024/2025

Der Großeinsatz zum Jahreswechsel stellt für die Polizei Berlin und all jene, die für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in der Hauptstadt einstehen, jährlich eine Herausforderung dar. Wie bereits in den Vorjahren hat sich die Polizei Berlin intensiv auf den Silvestereinsatz vorbereitet und war neben den aufgestockten Kräften des täglichen Dienstes mit rund 3.000 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, darunter circa 720 Unterstützungskräfte von der Bundespolizei sowie aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Im gesamten Stadtgebiet gab es Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte zu verzeichnen, insbesondere durch das Beschießen oder Bewerfen mit pyrotechnischen Gegenständen. Kräfte der Polizei unterstützten die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr bei ihren Maßnahmen. Sie standen in ständigem Kontakt und Austausch.

Nach den bisherigen Erkenntnissen (Stand: 1. Januar 2025, 7 Uhr) wurden insgesamt 37 Polizeikräfte (Vorjahr: 54 bei etwa gleicher Anzahl der Einsatzkräfte) verletzt, davon ein Polizeibeamter so schwer, dass er stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden musste. Von den 37 verletzten Einsatzkräften wurden 14 durch Pyrotechnik verletzt.

Im gesamten Stadtgebiet wurden etwa 670 Ermittlungsverfahren überwiegend wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie das Sprengstoffgesetz, wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Brandstiftungsdelikten und wegen Körperverletzungsdelikten eingeleitet.

Die Polizistinnen und Polizisten nahmen nach derzeitigem Stand im Rahmen des Silvestereinsatzes rund 400 Personen fest.

An- und Versammlungen sowie Veranstaltungen
Gegen 22.25 Uhr versammelten sich zunächst rund 130 Personen zu einem Aufzug unter dem Motto „Silvester zum Knast“ in Moabit. Vom Startpunkt vor der Justizvollzugsanstalt Moabit in der Straße Alt-Moabit zogen dann bis zu 200 Personen durch die Rathenower Straße und die Wilsnacker Straße zurück zur Straße Alt-Moabit. Den Endplatz erreichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen 0.30 Uhr. Die Versammlung verlief weitestgehend störungsfrei.

Bei der zentralen Silvesterfeierlichkeit „Celebrate at the Gate“ am Brandenburger Tor in Mitte verzeichnete die Polizei Berlin keine besonderen Vorkommnisse. Mehrere zehntausend Gäste besuchten die Veranstaltung, um bis etwa 3 Uhr den Jahreswechsel zu begehen. Kurz vor 22 Uhr kam der Verkehr in der Straße Unter den Linden aufgrund der Vielzahl von Menschen zum Erliegen.

Unterhalb des Fernsehturms am Alexanderplatz in Mitte hielten sich gegen 20.20 Uhr rund 50 Personen auf, die syrische Flaggen und Schals mit sich führten und vereinzelt Pyrotechnik zündeten. Die Personen wurden angesprochen und es wurden vereinzelt Platzverweise ausgesprochen.

Im weiteren Verlauf der Nacht sammelten sich im Bereich des Fernsehturms etwa 500 Personen, in der Rathausstraße rund 700 Personen und zwischen der Pyroverbotszone am Alexanderplatz und der Weltzeituhr circa 350 Personen. Aufgrund der hohen Auslastung und des massiven Abbrennens von Pyrotechnik sprachen Einsatzkräfte für diese Bereiche Platzverweise aus.

Im Verlauf der Nacht kam es stadtweit immer wieder an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen, auch größeren Personenansammlungen.

Pyrotechnikverbotszonen
In den drei eingerichteten Pyrotechnikverbotszonen am Alexanderplatz in Mitte, im Steinmetzkiez in Schöneberg sowie in der Sonnenallee in Neukölln wurden die behördlichen Allgemeinverfügungen überwiegend eingehalten.

Ausgewählte Sachverhalte
Gegen 18.40 Uhr informierte ein Fahrgast in Reinickendorf in Höhe Auguste-Viktoria-Allee Ecke Eichborndamm den Fahrer eines BVG-Busses der Linie 125 über beschädigte Scheiben am Bus. Zuvor hatten sowohl der Fahrgast als auch der Busfahrer laute Knallgeräusche wahrgenommen. In der Folge musste der Bus aus dem Betrieb genommen werden.

In einer Tiefgarage in der Waldemarstraße in Kreuzberg brannten gegen 21.15 Uhr mehrere Fahrzeuge. Hinzugerufene Feuerwehrkräfte löschten die Feuer. Durch die Hitzeeinwirkung und das Löschwasser wurden die Tiefgarage und weitere geparkte Kraftfahrzeuge stark beschädigt. Während der Maßnahmen am Ort war die Waldemarstraße zwischen Mariannenplatz und Audre-Lorde-Straße gesperrt. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an und werden von einem Brandkommissariat des Landeskriminalamts Berlin geführt.

Gegen 21.30 Uhr nahmen Polizeikräfte in der Rathausstraße in Mitte einen Mann fest, der zuvor eine Waffe in der Hand gehalten hatte. Aufgrund der unklaren Situation zog eine Polizeikraft daraufhin die Dienstwaffe und hielt diese in entschlossener Sicherungshaltung. Während der anschließenden Maßnahmen stellten die Polizeikräfte fest, dass es sich bei der Waffe um eine PTB-Waffe handelte. Der Mann wurde nach der Personalienfeststellung entlassen.

Gegen 22.20 Uhr hielt ein 24 Jahre alter Busfahrer an einer Bushaltestelle an der Neuendorfer Straße Ecke Eiswerderstraße in Hakenfelde an und öffnete die vordere Tür des BVG-Busses. Plötzlich wurde ein Feuerwerkskörper in seine Richtung geworfen, der dann neben ihm im Bus detonierte. Alarmierte Rettungskräfte brachten ihn mit Ohrenschmerzen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

In der Silbersteinstraße in Neukölln beschädigten gegen 23 Uhr rund 40 Personen, die teils vermummt waren, die Scheiben eines BVG-Busses der Linie 246.

Mehrere Personen schossen gegen 23.45 Uhr in der Pohlstraße in Tiergarten Pyrotechnik gegen das Gebäude eines Telekommunikationsunternehmens und beschädigten dieses damit.

Gegen Mitternacht befuhren Kräfte mit ihrem Polizeiwagen mit Sonder- und Wegerechten die Ramlerstraße in Gesundbrunnen, hörten einen lauten Knall und bemerkten dann ein Loch in einer Scheibe auf der Beifahrerseite.

Während einer Fahrt mit einem Funkwagen mit Sonder- und Wegerechten bemerkte die Besatzung gegen 0.15 Uhr in der Prinzenallee in Wedding einen Einschlag durch einen pyrotechnischen Gegenstand an einem Fenster, das dadurch beschädigt worden war.

Zeitgleich kam es in Neukölln zu einem schweren Landfriedensbruch. Ein 29-Jähriger bog mit seinem Wagen von der Selchower Straße in die Hermannstraße ab und wurde an seiner Weiterfahrt gehindert, da dort Baustellenbaken auf die Fahrbahn gebracht worden waren. Daraufhin wollte er mit seinem Wagen wenden. Dabei beschossen ihn mehrere Personen aus einer etwa 15 bis 20 Personen großen Gruppe heraus mit Pyrotechnik. Als der 29-Jährige seinen Wagen verlassen wollte und die Fahrertür geöffnet hatte, gerieten Feuerwerkskörper in das Wageninnere, woraufhin es zu einem Feuer im Fußraum auf der Fahrerseite kam. Dem Fahrer gelang es, den Brand selbst zu löschen. Er selbst blieb unverletzt.

Gegen 0.20 Uhr stand ein Polizeibeamter am Heck eines Polizeiwagens an der Joachimsthaler Straße Ecke Kurfürstendamm in Charlottenburg, als neben dem Fahrzeug ein pyrotechnischer Gegenstand explodierte und er dadurch verletzt wurde. Der Polizist klagte über Kopf- und Ohrschmerzen, wurde ambulant in einer Klinik behandelt und trat anschließend vom Dienst ab.

In der Jerichower Straße in Hellersdorf bewarf ein 17-Jähriger nach bisherigem Ermittlungsstand gegen 0.20 Uhr Kräfte der Berliner Feuerwehr während der Löscharbeiten von brennende Mülltonnen gezielt mit Pyrotechnik. Aufforderungen eines Feuerwehrmanns, dies zu unterlassen, ignorierte der Jugendliche. Hinzugerufene Polizeikräfte nahmen den Jugendlichen fest und nahmen die Personalien auf. Anschließend wurde der 17-Jährige entlassen.

Gegen 0.20 Uhr wurden in der Schillerpromenade in Neukölln von Unbekannten Gegenstände auf die Fahrbahn gebracht und angezündet. In der Folge des Einsatzes wurden Polizeikräfte mit Pyrotechnik beschossen, sodass sich die Kräfte zurückziehen mussten. Durch das Zünden von offenbar mehreren sogenannten Kugelbomben wurden in der Schillerpromenade mehrere Hausfassaden und zwei Wagen beschädigt.

In der Okerstraße in Neukölln explodierte gegen 0.30 Uhr eine sogenannte Kugelbombe. Durch die Druckwelle wurden Fensterscheiben von vier Wohnhäusern sowie drei Fahrzeuge beschädigt.

Gegen 0.30 Uhr detonierte im Bottroper Weg in Tegel ein pyrotechnischer Gegenstand, bei dem es sich nach den derzeitigen Ermittlungen um eine sogenannte Kugelbombe gehandelt haben soll. Ein Siebenjähriger erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. Ein 41-Jähriger erlitt ebenfalls schwere Verletzungen und wurde stationär in einer Klinik aufgenommen. Sechs weitere Personen, darunter drei Kinder im Alter von zweimal neun und einmal zwölf Jahren, eine 15-Jährige und zwei Erwachsene im Alter von 22 und 44 Jahren, wurden leicht verletzt und in Krankenhäuser gebracht. Die Ermittlungen des Fachkommissariats für die Bearbeitung von Sprengstoffdelikten dauern an.

Gegen 0.45 Uhr meldete ein Passant einen brennenden Transporter in der Schwarzastraße in Neukölln. Laut dem Anrufer sollen mehrere Personen die Seitenscheiben des Transporters eingeschlagen sowie Feuerwerk in das Fahrzeug geworfen und somit dieses in Brand gesetzt haben. Beim Eintreffen der Polizeikräfte stand der Transporter im Vollbrand. Darüber hinaus bemerkten die Kräfte einen brennenden Anhänger, der rund 15 Meter von dem Transporter entfernt stand. Alarmierte Brandbekämpfer löschten die Brände, durch die ein Mercedes Sprinter und ein weiterer Anhänger beschädigt wurden. Ein Brandkommissariat des Landeskriminalamts Berlin hat die Ermittlungen übernommen.

Gegen 0.50 Uhr kam es an der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg zur Umsetzung einer sogenannten Kugelbombe. Dadurch erlitt ein Polizeibeamter schwerste Beinverletzungen. Er wurde von Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht, in dem er sofort operiert werden musste. Eine weitere Einsatzkraft erlitt Verletzungen an den Händen, die ambulant im Krankenhaus behandelt wurden. Drei weitere Polizeikräfte standen unter dem Eindruck des Geschehens und beendeten ihre Dienste.

In der Vorbergstraße in Schöneberg kam es gegen 2 Uhr zu einer Explosion eines pyrotechnischen Gegenstands, bei der fünf Personen, eine 15-Jährige, eine 27-Jährige, zwei 29 Jahre alte Frauen und ein 30-jähriger Mann, verletzt wurden. Die 29-Jährige und die 27-Jährige mussten ambulant in Krankenhäusern behandelt werden. Eine Vielzahl von Fensterscheiben an insgesamt sieben Gebäuden ging zu Bruch, Gebäudefassaden und Türen sowie vier Autos wurden durch die Detonation beschädigt. Ebenfalls zerbarsten die Scheiben einer Apotheke, woraufhin Personen diese teilweise plünderten. In der Folge wurde die Apotheke von Polizeikräften gesichert. Im Zusammenhang mit der Explosion wurden drei Personen festgenommen. Die Ermittlungen dauern an.

In Neukölln beschossen gegen 2 Uhr mehrere Personen aus einer 15 bis 20 Personen großen Gruppe heraus an der Teupitzer Straße Ecke Kiehlufer wiederholt Polizeifahrzeuge mit Pyrotechnik. In der Folge nahmen Polizeikräfte zwei Jugendliche und sieben Heranwachsende fest. Während der Festnahme sprang ein junger Mann auf den Rücken eines knienden Polizisten und trat anschließend nach ihm. Dabei verletzte sich der Mann selbst und musste ambulant in einer Klinik behandelt werden. Bei den Festnahmen wurden zwei Polizeikräfte verletzt, von denen eine den Dienst beendete. Die festgenommenen Jugendlichen und Heranwachsenden wurden zunächst zu Personalienfeststellungen zum Polizeiabschnitt 54 gebracht und verblieben anschließend für Anschlussgewahrsame bis heute Morgen, 8 Uhr in einem Polizeigewahrsam, aus dem sie dann entlassen beziehungsweise von ihren Eltern abgeholt wurden.

Gegen 3 Uhr bemerkten Polizeikräfte an der Diesterwegstraße Ecke Fröbelstraße in Prenzlauer Berg fünf Personen, die Pyrotechnik auf vorbeifahrende Fahrzeuge abfeuerten. Als die Personen überprüft werden sollten, ergriffen sie die Flucht. Den Kräften gelang es, einen flüchtenden Jugendlichen festzunehmen. Sie entdeckten bei seiner Durchsuchung eine sogenannte Kugelbombe und beschlagnahmten diese. Nach der Identitätsfeststellung wurde der 16-Jährige entlassen.

Im gesamten Stadtgebiet kam es zu zahlreichen – überwiegend durch pyrotechnische Erzeugnisse verursachte – Brände. Dabei wurden zahlreiche Fahrzeuge, aber auch Wohnungen, Balkone und Keller beschädigt.

Insgesamt gab es in der Silvesternacht zwischen 18 und 6 Uhr 2.168 Einsätze (Vorjahr: 2.214), die von Polizeikräften bearbeitet wurden.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail

berlinweit - Polizei bittet um Mithilfe zu den Vorfällen in der Silvesternacht - 03.01.2025

zugefügt 3 Januar 2025

Neuwahlen -Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt

Bundespräsident Dr. Walter Steinmeier hat den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Bis sich der neue Bundestag nach der Wahl am 23. Februar konstituiert hat, bleibt der „alte“ Bundestag bestehen und arbeitet weiter.
Eine Zeichnung des Reichstagsgebäudes vor der deutschen Flagge, deren Farbe zur rechten Seite hin schwächer werden. In der rechten oberen Ecke ist ein Wahlkreuz zu sehen.

Die Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar statt. © DBT

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst und den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages bestimmt: Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten zur Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages hervor. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Ursprünglich war als Termin der 28. September 2025 vorgesehen. Um nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Neuwahlen herbeizuführen, hat Kanzler Scholz am 16. Dezember 2024 im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage gestellt – und verloren. Im Anschluss schlug er dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident hat 21 Tage Zeit über die Auflösung des Parlaments zu entscheiden. Nach der Verkündung des Auflösung müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Diese Frist legt das Grundgesetz fest. Der Bundespräsident bestimmt das Wahldatum.
Keine parlamentslose Zeit

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Das Parlament setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Den Zeitrahmen für die Wahl gibt das Grundgesetz vor. Nach Artikel 39 Absatz 1 findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Laut Bundeswahlgesetz muss die Wahl stets an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden. Den Wahltag bestimmt der Bundespräsident. In der Regel schlägt ihm die Bundesregierung einen Termin vor.

Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden. Der „alte“ Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Es gibt keine parlamentslose Zeit.
Bundestagswahl 2025

Die Legislaturperiode des 20. Bundestages hat mit seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Der reguläre Termin für die nächste Wahl musste deshalb innerhalb der Zeitspanne vom 27. August bis zum 26. Oktober 2025 liegen. Als Termin für die Bundestagswahl 2025 hatte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ursprünglich den 28. September festgelegt. Eine entsprechende Anordnung fertigte er Ende August aus, nachdem zuvor das Bundeskabinett den Termin empfohlen hatte.

Bei einer vorgezogenen Neuwahl können die meisten im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Errichtung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Paragraf 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes ermächtigt das Bundesministerium des Innern und für Heimat deshalb, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Wer darf den Bundestag wählen?

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

zugefügt 3 Januar 2025

Polizei Nordrhein-Westfalen- 32-Jähriger überfällt Apotheke und Fahrschule – Außergewöhnliches Diebesgut überführt ihn

Essen-Altenessen:

Gestern Abend (2. Dezember) überfiel ein 32-Jähriger eine Apotheke an der Altenessener Straße und anschließend eine Fahrschule an der Karnaper Straße. Der Tatverdächtige wurde bei seiner Flucht angetroffen und anhand des außergewöhnlichen Diebesguts identifiziert.

Gegen 18:00 Uhr betrat der Tatverdächtige eine Apotheke auf der Altenessener Straße in der Nähe des Allee-Centers. Er hatte die Kapuze seiner Jacke und einen Schal ins Gesicht gezogen. Nachdem er an die Verkaufstheke herangetreten war, begrüßte er die Mitarbeiterin und forderte Bargeld. Als die Angestellte verwirrt nachfragte, zog der Mann eine Schusswaffe. Weil die Frau nicht reagierte, nahm er sich einen Kalender von der Theke und flüchtete. Die Mitarbeiterin verständigte daraufhin die Polizei.

Kurz darauf, gegen 18:30 Uhr, wurde eine Fahrschule an der Karnaper Straße überfallen. Der Tatverdächtige sei vermummt gewesen und direkt auf die Mitarbeiterin zugelaufen. Unter Vorhalt einer Schusswaffe habe er sie aufgefordert, ihm Bargeld auszuhändigen. Er entwendete eine Geldbörse und flüchtete.

Im Rahmen der Fahndung wurde ein Tatverdächtiger in der Nähe der Haltestelle „Arenbergstraße“ angetroffen. Bei ihm wurden eine Schusswaffe, eine Geldbörse und ein Kalender der besagten Apotheke sichergestellt. Es handelt sich um einen 32-Jährigen (libanesisch) aus Bottrop. Er ist bereits zuvor wegen ähnlicher Delikte polizeilich in Erscheinung getreten.

zugefügt 3 Januar 2025

IPS Afrikanische Staaten 2025 Vorfreude auf spannende Einblicke

Im Januar 2025 nehmen wieder junge Menschen aus verschiedenen afrikanischen Staaten am Internationalen Parlaments-Stipendium teil. Vier von ihnen haben uns erzählt, wie sie auf das Programm aufmerksam geworden sind und worauf sie besonders gespannt sind.
Eine Collage zeigt vier junge Schwarze Menschen, die in die Kamera blicken.

Sandra, Ezra, Great und Rosemary nehmen am IPS-Programm Afrikanische Staaten teil und sind gespannt auf ihre Zeit im Deutschen Bundestag. © privat
Ezra Sandra Great Rosemary
Ezra
Ein junger Schwarzer Mann trägt einen Anzug und blickt in die Kamera.

© privat

Ezra aus Tansania ist 25 Jahre alt und arbeitet derzeit bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Daressalam. Bei seiner Arbeit, aber auch bei seinem außerberuflichen Engagement steht interkultureller Austausch für ihn im Fokus.
Wie kam es dazu, dass du Deutsch gelernt hast?

Mein Interesse an der deutschen Sprache begann während meiner Schulzeit, als ich an einem PASCH-Projekt (Schulen: Partner der Zukunft) teilnahm, das vom Goethe-Institut gefördert wurde. Dieses Programm bot mir nicht nur die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, sondern auch interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und erste Einblicke in die deutsche Kultur zu gewinnen.

Meine Leidenschaft für die Sprache wurde durch verschiedene Austauschprogramme vertieft, bei denen ich Deutschland und andere afrikanische Länder (zum Beispiel Senegal und Kenia) besuchen und dort Freundschaften schließen konnte. Diese Erfahrungen haben meine Sprachkenntnisse erheblich verbessert und mir gezeigt, wie wichtig interkultureller Dialog ist.

Deutsch ist für mich mehr als nur eine Sprache – es ist ein Schlüssel zur Förderung von Verständnis und Zusammenarbeit zwischen Kulturen, was mich bis heute motiviert.
Wie bist du auf das IPS-Programm aufmerksam geworden und was war deine Motivation, dich für das IPS zu bewerben?

Auf das IPS-Programm bin ich durch die deutsche Botschaft in Daressalam aufmerksam geworden. Durch soziale Kanäle und die Webseite der Botschaft wurde das Programm vorgestellt, und ich war sofort begeistert von der Möglichkeit, die parlamentarische Demokratie in Deutschland kennenzulernen. Das IPS-Programm bietet mir die Chance, meine Fähigkeiten weiterzuentwickeln und wertvolle Impulse mit nach Hause zu nehmen, um die demokratische Entwicklung in meiner Heimat aktiver zu unterstützen.
Was erwartest du vom IPS-Programm und worauf bist du besonders gespannt?

Ich erwarte spannende Einblicke in die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages, einen bereichernden politischen Austausch und eine Vertiefung meines Verständnisses von Demokratie. Der Deutsche Bundestag wird in Tansania als Vorbild für demokratische Strukturen wahrgenommen.
Worüber würdest du dich gerne mit den anderen IPS-Teilnehmenden austauschen?

Ich freue mich darauf, mit den anderen IPS-Teilnehmenden über die Herausforderungen und Möglichkeiten der Demokratieentwicklung in unseren Ländern zu sprechen. Außerdem interessiere ich mich für innovative Ansätze in Politik und Journalismus. Das Thema „Offenheit der Medien“ werde ich bestimmt ansprechen.
Sandra
Eine junge Schwarze Frau in geblümtem Kleid und schwarzer Lederjacke sitzt auf einem Fels. Der Hintergrund wird von grünen Pflanzen eingenommen.

© privat

Sandra aus Uganda ist 22 Jahre alt und hat sowohl in der Schule als auch an der Universität Deutsch gelernt. Momentan arbeitet sie an einer Sprachschule in Kampala.
Wie bist du auf das IPS-Programm aufmerksam geworden?

Durch eine Dozentin an der Universität habe ich vom IPS-Programm erfahren. Ich war sehr motiviert, mich zu bewerben, weil das Programm eine umfassende Lernerfahrung für junge Afrikaner darstellt und weil es eine Gelegenheit ist, mich mit Menschen aus anderen Ländern zu vernetzen und mehr über die deutsche Kultur zu erfahren.
Welche Themen beschäftigen dich aktuell und wofür setzt du dich ein?

Ich habe eine große Leidenschaft für Umwelt und Umweltschutz. Ich bin Teil einer Klima-Organisation namens Earth Volunteers. Unser Ziel ist es, die Gemeinden über die Auswirkungen des Klimawandels aufzuklären. Außerdem pflanzen wir Bäume. Neben Klimaschutz setze ich mich auch für Frauenrechte ein.
Inwiefern spielt Politik, die in Deutschland stattfindet, in Uganda eine Rolle?

Die Ereignisse im Deutschen Bundestag haben große Auswirkungen auf Uganda. Beispielsweise bietet Deutschland Uganda finanzielle Unterstützung durch die Finanzierung der Flüchtlingsgemeinschaften und stellt sicher, dass sie Zugang zu sauberem und sicherem Wasser haben. Und die deutsche Bundesregierung unterstützt zum Beispiel die Nutzung erneuerbarer Energien in Uganda.
Was erwartest du vom IPS-Programm und worauf bist du besonders gespannt?

Ich möchte so viel wie möglich über die deutsche Politik erfahren – besonders interessiert mich natürlich der Bereich des Umweltschutzes. Außerdem möchte ich mit den anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten über die Politik in unseren jeweiligen Ländern diskutieren. Besonders interessiert mich hierbei, welche Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und der Gleichstellung von Frauen umgesetzt werden.
Great
Ein junger Schwarzer Mann in einem weiß-blau gestreiften Hemd und Weste blick in die Kamera.

© privat

Great aus Nigeria ist 28 Jahre alt und hat durch ein Stipendium einen Masterstudiengang in Erfurt studiert. Aktuell arbeitet er an seiner Doktorarbeit, in der er die wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen von Auswanderung untersucht.
Wie bist du auf das IPS-Programm aufmerksam geworden und was war deine Motivation, dich für das IPS zu bewerben?

Ich habe zum ersten Mal im Jahr 2021 von dem IPS-Programm gehört, als eine amerikanische Kommilitonin von mir daran teilgenommen hat. Ich war sehr begeistert, als ich herausgefunden habe, dass das Programm auf Subsahara-Afrika ausgeweitet wurde, mit Nigeria als einem der teilnehmenden Länder. Ich habe mich beworben, damit ich einen praktischen Einblick in das deutsche demokratische System bekomme und um Wege zu finden, wie ich diese nach meiner Promotion in Nigeria umsetzen kann. Es wird mein politisches Bewusstsein weiter schärfen, damit ich mich nach meiner Rückkehr in die Heimat politisch engagieren kann. Ich möchte eine aktive Rolle bei der Entwicklung der demokratischen Zukunft von Nigeria auf der Grundlage von Pluralismus, Minderheitenschutz, Pressefreiheit und Menschenrechten spielen.
Welche Rolle spielen der Deutsche Bundestag und Entscheidungen, die dort getroffen werden, in deinem Heimatland?

Deutschland und Nigeria unterhalten gute bilaterale Beziehungen, wobei Nigeria der zweitgrößte Handelspartner Deutschlands in Subsahara-Afrika ist. Die Geschehnisse im Deutschen Bundestag spielen eine wichtige Rolle bei der Vertiefung dieser Handelsbeziehungen sowie bei der Förderung der Zusammenarbeit in anderen wichtigen Bereichen wie Entwicklungszusammenarbeit, Sicherheit, kultureller und wissenschaftlicher Austausch, Energiewende und Klimaschutz.
Was erwartest du vom IPS-Programm und worauf bist du besonders gespannt?

Für mich ist es eine Gelegenheit, mehr über die deutsche Politik zu lernen. Ich würde gerne erleben, wie das deutsche Parlament Entscheidung trifft trotz der verschiedenen Meinungen der Bevölkerung. Das geht nur durch Verhandlungen und die Suche nach Kompromissen mit verschiedenen Fraktionen. Auf diese Weise wird eine Mehrheit gebildet, die das Zentrum der Demokratie ist. Das Programm bietet die Möglichkeit, mehr darüber zu erfahren, durch die Teilnahme an Parlamentssitzungen, Teamsitzungen, Ausschusssitzungen und öffentlichen Anhörungen, Workshops und ein Praktikum bei einem Abgeordneten. Darauf freue ich mich sehr!
Worüber würdest du dich gerne mit den anderen IPS-Teilnehmenden austauschen?

Ich freue mich auf die Gelegenheit, mich mit anderen motivierten jungen Leuten aus Afrika zu verbinden und Erfahrungen mit ihnen auszutauschen. Ich bin neugierig auf ihren akademischen und beruflichen Hintergrund sowie auf ihre Visionen für die Zukunft Afrikas.
Rosemary
Eine junge Schwarze Frau steht vor einer Fensterfront und großen Pflanzen und blickt in die Kamera.

© privat

Rosemary kommt aus Uganda und ist 22 Jahre alt. Sie hat angefangen, Deutsch zu lernen, weil sie gerne in Deutschland studiert hätte.
Was war deine Motivation, dich für das IPS-Programm zu bewerben?

Ich habe an der Makerere Universität in Kampala, der Hauptstadt Ugandas, von dem IPS-Programm erfahren und habe mich beworben, weil ich mich sehr dafür interessiere, mehr über das demokratische System zu erfahren. Ich möchte auch mein Heimatland durch Demokratie zu einem besseren Ort machen.
Welche Themen beschäftigen dich aktuell?

Demokratie und Menschenrechte. Zurzeit unterrichte ich an einer Sekundarschule und es ist mir sehr wichtig, meine Schüler über demokratische Rechte zu informieren. Ich führe offene Unterhaltungen mit meinen Schülern über demokratische Werte.
Was erwartest du vom IPS-Programm und worauf bist du besonders gespannt?

Deutschlands Politik der Demokratieförderung kann die ugandische Regierung zu Wandel inspirieren. Ich erwarte eine Menge politischer Themen und mehr Wissen über demokratische Werte. Außerdem erwarte ich Networking-Veranstaltungen und Gelegenheiten, Politiker zu treffen und mich mit meinen Stipendiumskollegen auszutauschen.
Worüber würdest du dich gerne mit den anderen Teilnehmenden austauschen?

Ich würde gerne über politische Themen und die Situation der Demokratie in ihren Heimatländern diskutieren

zugefügt 3 Januar 2025

Zwei neue Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Lars Ostwaldt und Leitenden Ministerialrat Dr. Felix Tausch jeweils zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ostwaldt ist 51 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Münster und Heidelberg trat er im April 2007 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, bei dem Landgericht Oldenburg, bei den Amtsgerichten Bersenbrück und Nordhorn sowie bei dem Landgericht Osnabrück eingesetzt. Im März 2011 wurde er bei dem Landgericht Osnabrück zum Richter am Landgericht ernannt. Nach einer von April 2013 bis November 2016 dauernden Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium wurde er im November 2016 dort zum Ministerialrat ernannt. Ende Februar 2018 kehrte Herr Dr. Ostwaldt als Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Oldenburg in den Richterdienst zurück. In der Zeit von Januar 2021 bis Dezember 2023 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Danach gehörte er bei dem Oberlandesgericht Oldenburg einem Zivilsenat und einem Senat für Familiensachen sowie einem Strafsenat an.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Ostwaldt dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht und das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung zuständigen III. Zivilsenat sowie dem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständigen VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tausch ist 48 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im April 2007 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während der Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. In der Zeit von August 2009 bis Mai 2011 schloss sich eine Abordnung an das Staatsministerium Baden-Württemberg an, an deren Ende er im Juni 2011 zum Staatsanwalt ernannt und zugleich als Richter kraft Auftrags bei dem Landgericht Stuttgart eingesetzt wurde. Im November 2011 wurde Herr Dr. Tausch dort zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von März 2013 bis April 2016 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und von Juli 2017 bis Oktober 2018 an das Oberlandesgericht Stuttgart. Daran schloss sich von November 2018 bis Juni 2020 eine Abordnung an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg an, in deren Verlauf Herr Dr. Tausch im Dezember 2018 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Im Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg wurde er im Juni 2020 zum Ministerialrat ernannt und im Februar 2022 zum Leitenden Ministerialrat befördert.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Tausch dem vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat sowie dem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständigen VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen.

Karlsruhe, den 2. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

zugefügt 3 Januar 2025

Polizei Nordrhein-Westfalen - Vorläufige Silvester-Bilanz der Polizei in Nordrhein-Westfalen

Vorläufige Silvester-Bilanz der Polizei in Nordrhein-Westfalen
Weniger verletzte Polizeibeamte als vor einem Jahr.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

In der Silvesternacht war die Polizei Nordrhein-Westfalen nach aktuellem Stand mit rund 7000 Beamtinnen und Beamten, darunter auch Kräfte der Bereitschaftspolizei, im Einsatz, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Insgesamt kam es zu mehr als 4400 Einsätzen. Durch die starke polizeiliche Präsenz wurden Auseinandersetzungen schon frühzeitig unterbunden.

Innenminister Herbert Reul: „Jedes Jahr aufs Neue birgt Silvester viel Potential für einsatzreiche Stunden. Ob es halbstarke Jugendliche mit zu vielen Böllern in der Tasche sind, Angriffe auf Einsatzkräfte oder Leute, die nicht wissen, wann Schluss mit Alkohol ist - für die Einsatzkräfte ist der Jahreswechsel immer eine besondere Lage. Die Polizei war gut vorbereitet und hat viele Chaoten frühzeitig aus dem Verkehr gezogen. Trotzdem schockt es mich immer wieder, dass Polizei und Rettungskräfte im Einsatz angegriffen werden. Ich danke allen Einsatzkräften für ihren Dienst in dieser Nacht. Leider kann auch die beste Vorbereitung nicht verhindern, dass an Silvester Straftaten passieren. Die Polizei kann nicht überall sein. Für alle Beteiligten hätte ich mir gewünscht, dass die Leute ihre Grenzen besser kennen und auf ihre Mitmenschen achten.“

Minister Reul weiter: „Die Toten und Verletzten in dieser Nacht durch selbstgebaute Böller oder falscher Handhabung von Feuerwerkskörpern lassen mich ratlos zurück. Das Hantieren mit Knallkörpern - auch wenn sie bunt und glitzernd sind - bedarf größter Vorsicht. Warum ist das noch nicht bei jedem Menschen angekommen?“

In der Bilanz hat die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte zugenommen, die Anzahl der verletzten Einsatzkräfte ist jedoch zurückgegangen. 17 Polizistinnen und Polizisten wurden verletzt, sieben weniger als zum Jahreswechsel 2023/2024. In 54 Fällen wurden die Einsatzkräfte aus einer Gruppe mit Pyrotechnik angegriffen. 76 Strafanzeigen wurden wegen Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Einsatzkräfte und aufgrund von tätlichen Angriffen gefertigt.

Insgesamt wurden bei Einsätzen im Zusammenhang mit den Silvesterfeierlichkeiten 1204 Platzverweise erteilt, 169 Personen in Gewahrsam und 13 Personen vorläufig festgenommen. Körperverletzungsdelikte wurden in 362 Fällen zur Anzeige gebracht, davon handelte es sich in 245 Fällen um gefährliche Körperverletzung. Im Vergleich zum Vorjahr wurden deutlich mehr Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht. Die Polizei NRW registrierte hier 645 Strafanzeigen.

Die Anzahl der Taschendiebstähle hat sich nahezu halbiert, hier wurden 15 Fälle angezeigt. Die Anzahl der Sexualdelikte blieb mit 30 Fällen etwa auf Vorjahresniveau.

Hinweis

Bei den zur Verfügung gestellten Zahlen handelt es sich um aktuelle Auswertungen vom 31.12.2024, 18 Uhr, bis zum 01.01.2025, 6 Uhr. Wie in den vergangenen Jahren auch kann es zu Nachmeldungen aufgrund von nachträglich erstatteten Anzeigen/Nacherfassungen kommen. Hierdurch können sich die hier aufgeführten Zahlen noch verändern. Insofern stellt diese Darstellung lediglich eine Sachstandsmeldung dar. Ein konkreter Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres ist aufgrund einer Änderung der Erfassungsparameter nur eingeschränkt möglich.
Kontakt
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Pressestelle
Tel.
0203/417581444
E-Mail
pressestelle.lzpd [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Schifferstraße
10
47059
Duisburg
https://lzpd.polizei.nrw
Sprechzeiten
Mo.-Fr. 8.00 - 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie unsere neue Telefonnummer: 0203/417581444

zugefügt 3 Januar 2025

Neue Regelungen zu Restschuldversicherungen



Am 1. Januar 2025 trat das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft. Darin ist auch eine Neuregelung enthalten, wonach der Abschluss eines Restschuldversicherungsvertrags erst eine Woche nach einem Darlehensvertragsschluss erfolgen darf.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: ´Ab dem 1. Januar 2025 werden Verbraucherinnen und Verbraucher bei Darlehensverträgen besser vor für sie nachteiligen ´Restschuldversicherungen´ geschützt. Künftig gilt, dass der Abschluss eines Darlehensvertrages zeitlich einer Restschuldversicherung entkoppelt sein muss. Zwischen den beiden Vertragsschlüssen muss dann mindestens eine Woche liegen. Diese Regelung ist im Zukunftsfinanzierungsgesetz enthalten, das am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Restschuldversicherungen sollen zum Beispiel bei Jobverlust, Krankheit oder Tod die Rückzahlung eines Darlehens absichern. Bislang wurden Restschuldversicherungen vom Darlehensgeber oft im Paket mit einem Darlehensvertrag verknüpft, ohne dass die Kundinnen und Kunden Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen. Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten. Gleichzeitig war die versprochene Absicherung oft nicht nur teuer, sondern auch unzureichend. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen nun genügend Zeit, zu prüfen, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung für sie sinnvoll ist. Sie können zudem auch Vergleichsangebote einholen und Alternativen prüfen, um Geld zu sparen.´
Hintergrund:

Umfangreiche Marktuntersuchungen und Erhebungen haben in der Vergangenheit immer wieder erhebliche Missstände bei dem Vertrieb von Restschuldversicherungen aufgezeigt. So hatten viele Verbraucherinnen und Verbraucher den Eindruck, dass sie ohne Restschuldversicherung einen Darlehensvertrag nicht bekommen hätten oder höhere Darlehenszinsen hätten zahlen müssen. Die letzte Marktuntersuchung und das Mystery Shopping der BaFin (29. Dezember 2023) zeigten erneut Schwächen in der Beratung bezüglich des mündlichen Hinweises auf die Freiwilligkeit der Restschuldversicherung. Sechs Prozent der Testkäuferinnen und Testkäufer fühlten sich sogar zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt. Die Beraterinnen und Berater führten in diesen Fällen überwiegend aus, dass der Verbraucherdarlehensvertrag nur mit Abschluss einer Restschuldversicherung möglich sei.
Historie:

Das Problem ist bereits seit vielen Jahren bekannt, weshalb auch bereits gewisse Regelungen getroffen wurden, die aber das Problem bisher nicht gelöst haben. So gab es zum Beispiel eine Ergänzung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 (IDD) mit Wirkung zum 23. Februar 2018. Dabei wurden in Paragraf 7a Absatz 5 und Paragraf 7d Satz 3 VVG Regelungen aufgenommen, die vorsehen, dass der Versicherungsnehmer beziehungsweise die versicherte Person eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut über das Widerrufsrecht zu informieren und hierzu ein zweites Mal das Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen ist. Dies hat zwar eine erneute Gelegenheit für die Betroffenen zur Überprüfung ermöglicht, ob die angebotene Absicherung in Anspruch genommen werden oder ob die Vertragserklärung mit Blick auf den Versicherungsvertrag widerrufen werden soll. Aber eine echte zeitliche Entkoppelung der Verträge war damit faktisch nicht gegeben.

Im Zukunftsfinanzierungsgesetz I 2023 wurde nun eine Neuregelung in Paragraf 7a Absatz 5 VVG getroffen, durch die Restschuldversicherungen vom Kreditvertrag sachgerecht entkoppelt werden. Ab 1. Januar 2025 darf der Abschluss des Restschuldversicherungsvertrags zeitlich erst eine Woche nach dem Darlehensvertragsschluss erfolgen. Gleichzeitig wird untersagt, dass der Darlehensgeber den Abschluss des Allgemein-Darlehensvertrags vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig macht (Kopplungsgeschäft). Hierdurch werden Verbraucherinnen und Verbraucher nun endlich besser vor Abzocke durch für sie nachteilige Restschuldversicherungen geschützt.

Zugefügt 3 Januar 2025

Mehr Strom aus erneuerbaren Energien



Beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zeigt sich ein differenziertes Bild. Wie die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Umweltbundesamt (UBA) heute mitteilte, werden im Jahr 2024 voraussichtlich gut vier Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt als im Vorjahr. Bei der Wärmeversorgung stieg der Einsatz erneuerbarer Energien leicht an. Im Verkehrssektor wurde wegen veränderter gesetzlicher Regelungen weniger Biokraftstoff eingesetzt als im Vorjahr.
12.12.2024 39
Nr. 50/2024

„Trotz einer positiven Entwicklung bei der Stromerzeugung müssen wir insgesamt noch mehr tun“, sagt ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner. „Bis 2030 sollen 80 Prozent unseres Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Da jedoch durch die zunehmende Elektrifizierung des Wärmesektors und des Verkehrs der Strombedarf steigen wird, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren weiter beschleunigt werden, um dieses Ziel zu erreichen.“

2024 wird die ⁠Bruttostromerzeugung⁠ aus erneuerbaren Energien mit voraussichtlich etwa 285 Terawattstunden (TWh) gut 4 Prozent über der Erzeugung des Vorjahres liegen. Der Anteil erneuerbarer Energien am wieder zunehmenden ⁠Bruttostromverbrauch⁠ steigt damit auf rund 54 Prozent. In den letzten Jahren lag dieser Anteil noch bei 46,3 Prozent (2022) und 52,5 Prozent (2023). Erneuerbare Energiequellen sind damit mittlerweile die wichtigsten Energiequellen im gesamten Strombereich.

Hauptpfeiler der erneuerbaren Stromproduktion sind auch im Jahr 2024 die Windenergie und die Photovoltaik. Zusammen sorgen beide Technologien für mehr als drei Viertel des erneuerbaren Stroms in Deutschland.

Die Stromerzeugung aus Windenergie lag im Jahr 2024 mit ca. 141 TWh in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Mit einem Zubau von etwa drei Gigawatt (GW) wurde etwas weniger Windenergieleistung zugebaut als im Vorjahr (3,3 GW). Die insgesamt installierte Leistung stieg damit um vier Prozent auf 72 GW. Sie soll sich laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bis zum Jahr 2030 auf 115 GW (Wind an Land) und 30 GW (Wind auf See) mehr als verdoppeln. Hohe Genehmigungszahlen für den Zubau von Windanlagen an Land sowie beträchtliche Auktionszuschläge für Windanlagen auf See lassen hier einen starken Ausbau in den kommenden Jahren erwarten.

Trotz weniger sonnigem ⁠Wetter⁠ stieg die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen voraussichtlich deutlich um 16 Prozent auf 74 TWh. Maßgeblich ist hier der starke PV-Anlagenzubau. So wuchs nach derzeitigem Datenstand die insgesamt installierte Leistung um fast 16 GW auf nunmehr insgesamt gut 98 GW. Jährlich werden derzeit deutlich über eine Million neue PV-Anlagen an das Netz angeschlossen. Diese Zahl beinhaltet sowohl große Freiflächenanlagen als auch kleine Balkonsolarsysteme.

Neben Sonne und Wind lieferten auch ⁠Biomasse⁠-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen erneuerbaren Strom. Die Stromerzeugung dieser Anlagen stieg im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr im Ganzen um etwa zwei Prozent. Der Beitrag dieser Energieträger zusammen lag bei etwa einem Viertel des erneuerbaren Stroms.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen neben dem Stromsektor auch die Bereiche Wärmeversorgung und Verkehr auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Die Herausforderungen in diesen Sektoren sind nach wie vor groß: Nach derzeitigem Datenstand stieg der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich nur leicht an (weniger als ein Prozent). Bemerkenswert ist der weitere Zubau von Wärmepumpen, mit denen mehr Erd- und Umweltwärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung nutzbar gemacht wurde. In Summe ist jedoch in 2024 nur mit einer geringen Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger im Wärmesektor zu rechnen.

Im Verkehrssektor wird die Umstellung auf erneuerbare Energien mittelfristig ganz wesentlich über die Elektrifizierung der Antriebe erfolgen. Darüber hinaus tragen klimafreundliche Kraftstoffe zur Energiewende bei. Unter anderem in Folge einer Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (⁠BImSchV⁠) wurden 2024 insgesamt deutlich weniger Biokraftstoffe eingesetzt als im Vorjahr. Zwar scheint nach der zeitigem Datenstand der Bioethanolverbrauch knapp vier Prozent höher als im Vorjahr zu liegen, der Verbrauch an Biodiesel könnte jedoch mit einem Minus von 24 Prozent sehr stark zurückgegangen sein. Ein wesentlicher Grund ist, dass Mineralölunternehmen ihre im Zuge einer Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote in den Vorjahren eingesparten Emissionen nur noch in 2024 oder erst wieder ab 2027 anrechnen lassen können. Zugleich lässt die Rechtsänderung für die Jahre 2025 und 2026 einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten.

Den Rückgang bei den Biokraftstoffen konnte auch ein starkes Wachstum von fast 14 Prozent bei der Nutzung von erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr nicht ganz ausgleichen. Es wurde rechnerisch etwa neun TWh grüner Strom im Verkehr eingesetzt – dies entspricht etwa drei Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Insgesamt ist daher im Jahr 2024 temporär von einem Rückgang des Anteils Erneuerbarer Energien im Verkehrssektors auszugehen.
Weitere Informationen

Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und ⁠Klimaschutz⁠ (⁠BMWK⁠) die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten eine erste Schätzung zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor im Jahr 2024 erstellt. In den Bereichen Wärme und Verkehr sind die bisher vorliegenden Daten aber noch mit Unsicherheiten behaftet. Im März 2025 wird das jährliche AGEE-Stat-Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2024“ erscheinen. Mit dem Hintergrundpapier werden konsolidierte Daten für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr veröffentlicht und vertiefende Einschätzungen zur Entwicklung gegeben.
Umweltbundesamt Hauptsitz
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland

Tabelle zur Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern
Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt
Balkendiagramm zur Entwicklung der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland
Entwicklung der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt
Liniendiagramm zur Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland
Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt
Drei Liniendiagramme zur Entwicklung der Stromerzeugung durch Windenergie und Photovoltaik in Deutschland
Entwicklung der Stromerzeugung durch Windenergie und Photovoltaik in Deutschland
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt
Drei Säulendiagramme zur Entwicklung des jährlichen Zubaus neuer Stromerzeugungskapazitäten bei Windenergie und Photovoltaik
Entwicklung des jährlichen Zubaus neuer Stromerzeugungskapazitäten bei Windenergie und Photovoltaik
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt

3 Januar 2025

Zugefügt 3 Januar 2025

Polizei Hamburg - Öffentlichkeitsfahndung nach 21-jähriger Frau aus Rostock


Öffentlichkeitsfahndung nach 21-jähriger Frau aus Rostock

Mit Hilfe der Veröffentlichung eines Bildes sucht die Polizei Rostock öffentlich nach Sarah-Lea Leingang und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Seit dem 01.01.2025 wird die 21-jährige Sarah-Lea Leingang aus Rostock vermisst. Die Gesuchte befindet sich aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses in der UNK-Klinik und benötigt dringlichst medizinische Versorgung. Letztmalig wurde die Vermisste in der Klinik gegen 16:20 Uhr gesehen.



Sie wird wie folgt beschrieben:

165 cm groß,
blonde, dunkelblonde Haare, Frisur zum Zopf gebunden
Statur: extrem dünn/ abgemagerte Erscheinung (BMI: 14)

Gegenwärtig sei die Vermisste mit einer grauen Jogginghose sowie Turnschuhen bekleidet. Ob sie abseits ihres persönlichen Mobiltelefons weitere Gegenstände mitführt kann derzeit nicht gesagt werden. Aufgrund ihres körperlichen Zustandes muss die Vermisste zwangsernährt werden, weshalb eine Eigengefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Trotz umfangreicher Suchmaßnahmen der Polizei verlief die Suche nach Frau Leingang bislang ohne Erfolg. Laut aktuellen Erkenntnissen der Kriminalpolizei ist es denkbar, dass sich die Vermisste in der Hansestadt Hamburg aufhält. Verifizierte Informationen liegen hierzu jedoch nicht vor.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe! Wer hat Frau Leingang gesehen oder kann möglicherweise Angaben zu ihrem Aufenthalt machen?

Hinweise nimmt die Polizei in Rostock unter der Telefonnummer 0381-4916 1616, jede andere Polizeidienststelle oder die Internetwache unter www.polizei.mvnet.de entgegen.
Info-Spalte

Zugefügt 3 Januar 2025

Senatskanzlei. Wegner empfängt Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus



Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, empfängt am Montag, 6. Januar 2025, Sternsingerinnen und Sternsinger des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Berlin im Roten Rathaus (Wort-Bild-Termin, Treffpunkt Hauptportal des Rathauses, 11.00 Uhr; erforderlich für die Berichterstattung ist eine Anmeldung bis Freitag, 3. Januar 2025, unter www.berlin.de/rbmskzl/presseanmeldung).

Wegner: „Mit dem Besuch der Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus setzen wir am Drei-Königs-Tag ein fröhliches Zeichen zum Jahresauftakt, und wir freuen uns auf ihre Lieder und einen Moment der Besinnung. Ich danke allen Kindern und Jugendlichen, die sich auch dieses Jahr wieder für Kinder in aller Welt einsetzen. Der diesjährige Schwerpunkt Kinderrechte ist sehr wichtig – in Deutschland genauso wie den anderen Ländern weltweit. Das drängendste Thema ist dabei Kinderarbeit, denn wir haben es nach wie vor nicht erreicht, sie zu beseitigen. Die Stärkung der Kinderrechte ist ein Anliegen, das ich voll und ganz unterstütze.“

Die Sternsinger kommen in diesem Jahr aus der Gemeinde Heilige Familie in Berlin Lichterfelde und sind im Alter von zehn bis 14 Jahren. Der Regierende Bürgermeister begrüßt die Kinder und Jugendlichen auf der Haupttreppe im Roten Rathaus. Die Sternsingerinnen und Sternsinger treten auf, stellen ihre Projekte vor, werden durch das Rote Rathaus geführt und schreiben ihren Segen mit Kreide an Türen. An allen Stationen ist Pressebegleitung vorgesehen.

Die 66. Aktion Dreikönigssingen wird vom Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend organisiert. Unter dem Motto „Erhebt eure Stimme! – Sternsingen für Kinderrechte“ stehen Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit im Zentrum der diesjährigen Aktion. Mit dem Spendenerlös werden Projekte für notleidende Kinder in aller Welt unterstützt. In Berlin und Brandenburg sind rund 1750 Kinder an der Aktion beteiligt. Die Sternsingerinnen und Sternsinger verkünden in den ersten Wochen des neuen Jahres die Botschaft von der Geburt Jesu Christi. Mit gesegneter Kreide schreiben sie üblicherweise auf die Tür des Hauses ihren Segen, in diesem Jahr „20*C+M+B+25“. Die drei Großbuchstaben kürzen die lateinische Wendung „Christus mansionem benedicat“ (Christus segne dieses Haus) ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite “Die größte Kinder-Solidaritätsaktion weltweit | Kindermissionswerk Die Sternsinger”.
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei

Social Media

Folgen Sie den Social-Media-Kanälen der Senatskanzlei auf
X, Facebook, Instagram, Youtube und Linkedin

Berlin

Zugefügt 3 Januar 2025

Polizei Berlin - Besatzung eines Einsatzwagens durch Explosion verletzt - Reinickendorf

Im Zusammenhang mit der vergangenen Silvesternacht hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen sowie gegen einen 17-Jährigen erlassen.

Der 20-Jährige wird des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tatmehrheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs sowie des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verdächtigt. Er soll in der Silvesternacht gegen 20 Uhr im Bereich des Kottbusser Damms pyrotechnische Gegenstände auf zwei Fahrzeuge geworfen haben, wobei ein Fahrzeug getroffen wurde und abbremsen musste. Außerdem soll er gegen Mitternacht am Maybachufer zusammen mit einer Gruppe von etwa 15 Personen eine Barrikade aus Mülltonnen, E-Scootern und Holzlatten errichtet und anschließend Polizeikräfte sowie Einsatzfahrzeuge mit einer Feuerwerksbatterie beschossen und mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen haben. Die pyrotechnischen Gegenstände sollen zudem Passanten knapp verfehlt haben.

Dem 17-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Er soll gegen Mitternacht am Alexanderplatz aus einer Gruppe von mindestens fünf Personen heraus illegale Feuerwerkskörper in Richtung von Einsatzkräften der Berliner Polizei geworfen haben. Ein Polizeibeamter wurde dabei leicht verletzt.

Der Haftbefehl gegen den 20-Jährigen, welcher die Tat bestreitet und bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wurde in Vollzug gesetzt. Der 17-Jährige wurde vom Vollzug der Untersuchungshaft unter Auflagen verschont.
Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail Im Zusammenhang mit der vergangenen Silvesternacht hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen sowie gegen einen 17-Jährigen erlassen.

Der 20-Jährige wird des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tatmehrheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs sowie des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verdächtigt. Er soll in der Silvesternacht gegen 20 Uhr im Bereich des Kottbusser Damms pyrotechnische Gegenstände auf zwei Fahrzeuge geworfen haben, wobei ein Fahrzeug getroffen wurde und abbremsen musste. Außerdem soll er gegen Mitternacht am Maybachufer zusammen mit einer Gruppe von etwa 15 Personen eine Barrikade aus Mülltonnen, E-Scootern und Holzlatten errichtet und anschließend Polizeikräfte sowie Einsatzfahrzeuge mit einer Feuerwerksbatterie beschossen und mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen haben. Die pyrotechnischen Gegenstände sollen zudem Passanten knapp verfehlt haben.

Dem 17-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Er soll gegen Mitternacht am Alexanderplatz aus einer Gruppe von mindestens fünf Personen heraus illegale Feuerwerkskörper in Richtung von Einsatzkräften der Berliner Polizei geworfen haben. Ein Polizeibeamter wurde dabei leicht verletzt.

Der Haftbefehl gegen den 20-Jährigen, welcher die Tat bestreitet und bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wurde in Vollzug gesetzt. Der 17-Jährige wurde vom Vollzug der Untersuchungshaft unter Auflagen verschont.
Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail

3 Januar 2025

Zugefügt 2 Januar 2025

Polizei Berlin - Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt am Silvestertag - bezirksübergreifend

Am Mittag und Nachmittag des Silvestertages war die Polizei Berlin anlässlich zweier Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt mit knapp 300 Kräften im Einsatz.

Ein im Vorfeld mit 1000 erwarteten Teilnehmenden angezeigter Aufzug unter dem Motto „no new year celebration during genocide“ wurde nach Verfügung der Versammlungsbehörde als Kundgebung am Checkpoint Charlie durchgeführt. Parallel fand eine für zehn Teilnehmende unter dem Motto „Gegenprotest Israel begeht keinen Genozid lasst die Geiseln frei“ angezeigte Versammlung mit sechs Teilnehmenden statt, diese verlief friedlich.
Die propalästinensische Versammlung begann nach Bekanntgabe der beschränkenden Verfügungen kurz nach 12 Uhr; in der Spitze wurde eine Teilnehmerzahl von circa 300 Personen erreicht. Die Stimmung unter den Versammlungsteilnehmenden war sehr emotional, im gesamten Verlauf kam es immer wieder zu Störungen. So wurden u. a. verbotene und polizeifeindliche Sprechchöre gerufen und verbotene Symbole gezeigt. Teilnehmende der Versammlung bedrängten eine Rollstuhlfahrerin und beraubten sie ihrer mitgeführten Israel-Flagge. Die Frau musste von Polizeikräften aus dem Bereich begleitet werden. Eine Versammlungsteilnehmerin versuchte, eine US-amerikanische Flagge am Checkpoint Charlie abzureißen. Außerdem kam es zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen einem Pressevertreter und einem Versammlungsteilnehmer. Die Versammlungsleiterin konnte im Laufe der Veranstaltung keinen Einfluss mehr auf die Teilnehmenden nehmen und beendete die Versammlung kurz vor 15 Uhr, als noch circa 80 Teilnehmende am Ort waren.
Es kam im Laufe des Nachmittags insgesamt zu 13 freiheitsentziehenden beziehungsweise beschränkenden Maßnahmen. Insgesamt wurden 14 Strafanzeigen gefertigt, davon drei wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, drei wegen Körperverletzung, jeweils zwei wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte, zwei wegen Beleidigung, und je eine wegen Raubes und Sachbeschädigung. Es wurden keine Polizeibeamten von Versammlungsteilnehmenden verletzt.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Zugefügt 2 Januar 2025

Polizei Berlin - Autos in Flammen - berlinweit



In der vergangenen Nacht kam es zu mehreren Fahrzeugbränden im gesamten Stadtgebiet. Unter anderem wurden die Einsatzkräfte zu den folgenden Örtlichkeiten alarmiert:

Nr. 0003
Gegen 20.30 Uhr alarmierten Zeugen in Friedrichshain die Einsatzkräfte wegen eines brennenden Wagens in die Mühsamstraße. Die Flammen griffen auf drei weitere Fahrzeuge über, die ebenfalls vollständig ausbrannten. Ein vierter Wagen wurde durch die Hitzeeinwirkung beschädigt. Die Mühsamstraße war für die Dauer der Löscharbeiten bis etwa 21 Uhr für den Verkehr gesperrt.

Nr. 0004
Gegen 0 Uhr brannte ein Hybridfahrzeug in der Bartningallee im Hansaviertel komplett aus. Zwei weitere, daneben abgestellte Fahrzeuge wurden durch die Flammen ebenfalls beschädigt.

Nr. 0005
Ein weiterer Autobrand wurde gegen 1 Uhr in Friedrichshain gemeldet. Passanten bemerkten den brennenden Wagen in der Simon-Dach-Straße und alarmierten den Notruf. Die Flammen griffen auf die benachbart stehenden Wagen über, drei davon brannten vollständig aus. Ein vierter Wagen wurde ebenfalls beschädigt.

Nr. 0006
In die Springbornstraße nach Johannisthal wurden die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr gegen 2.30 Uhr alarmiert. Nach ersten Erkenntnissen wurden Anwohnende auf einen Brand an einem geparkten Fahrzeug aufmerksam und alarmierten den Notruf. Die Flammen griffen auf vier weitere Fahrzeuge über und beschädigten diese zum Teil erheblich. Die Springbornstraße war für die Dauer der Löscharbeiten voll gesperrt.

Nr. 0007
Drei weitere brennende Fahrzeuge wurden gegen 3.10 Uhr durch eine Passantin an der Werderstraße Ecke Goltzstraße in Hakenfelde gemeldet. Die Autos brannten bis zum Eintreffen der Feuerwehr vollständig aus, ein vierter Wagen wurde durch die Hitzeeinwirkung beschädigt.

Nr. 0008
Gegen 4 Uhr alarmierte ein Zeuge die Einsatzkräfte über zwei brennende Autos an der Hackbuschstraße in Staaken. Ein dritter Wagen wurde durch die Hitzeeinwirkung bis zum Eintreffen der Feuerwehr ebenfalls beschädigt.

Nr. 0009
Gegen 6 Uhr wurden die Einsatzkräfte zu einem Brand nach Gesundbrunnen alarmiert. Nach ersten Erkenntnissen soll eine Zeugin den Notruf verständigt haben, nachdem sie zwei brennende Pkw in der Stockholmer Straße bemerkt hatte. Die Flammen griffen auf einen dritten Wagen über und beschädigten diesen.

Die weiteren, noch andauernden Ermittlungen zu den Sachverhalten haben die Brandkommissariate des Landeskriminalamts übernommen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Migrationsbericht für 2023: Nettozuwanderung nach Deutschland im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert

Wie in jedem Jahr hat das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) einen Migrationsbericht erstellt, der heute dem Bundeskabinett vorgelegt wurde und die statistischen Daten für das Jahr 2023 umfassend wissenschaftlich aufbereitet. Im Jahr 2023 sind demnach knapp 663.000 mehr Menschen nach Deutschland zugewandert als fortgezogen – das entspricht weniger als der Hälfte der Nettomigration des Vorjahres. Diese Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine stark verringert hat. Insgesamt reduzierte sich die Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger um fast 30 Prozent. Die europäische Binnenmigration hat nach wie vor den größten Anteil am Migrationsgeschehen.

Nach Zahlen des Mikrozensus hatten 2023 24,9 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Statistisch gesehen zählen sie zu dieser Gruppe, weil entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Das entspricht 29,7 Prozent der Gesamtbevölkerung – im Jahr 2021 waren es noch 2,4 Prozent weniger gewesen. Fast die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund sind deutsche Staatsangehörige, fast zwei Drittel sind selbst zugewandert.

Etwa 1,93 Millionen Menschen sind im Jahr 2023 nach Deutschland zugewandert, wohingegen 1,27 Millionen Menschen das Land verließen. Der Wanderungssaldo, das heißt die Differenz aus Zu- und Fortzügen, hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert. ´´2023 sind deutlich weniger Menschen aus der Ukraine nach Deutschland gekommen als im Vorjahr, weshalb sich die Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger gegenüber 2022 um fast 30 Prozent reduzierte´´, so Dr. Susanne Worbs, zuständige Referatsleiterin im BAMF-Forschungszentrum. ´´Auch wenn 2023 nur noch 276.000 Personen aus der Ukraine nach Deutschland zuwanderten, liegt das Land immer noch auf Platz 1 der Herkunftsländer.´´

Das Migrationsgeschehen nach bzw. aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet – knapp zwei Drittel aller Zuzüge (63,4 Prozent) entfielen im Jahr 2023 auf die europäische Binnenmigration. Die Zuzüge aus Europa stellen nach wie vor den bedeutendsten Anteil am gesamten Migrationsgeschehen, auch wenn der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um knapp 13 Prozent gesunken ist – eine Entwicklung, die eng mit dem Krieg in der Ukraine zu tun hat. Neben der Ukraine gehören Rumänien mit einem Anteil von 9,8 Prozent und die Türkei mit einem Anteil von 6,5 Prozent zu den drei Hauptherkunftsländern von Zugewanderten. Auch bei den Fortzügen bleibt Europa die Zielregion Nummer eins: An der Spitze landen Rumänien (13,6 Prozent) und die Ukraine (12,2 Prozent), gefolgt von Polen (7,2 Prozent) und Bulgarien (4,8 Prozent). Insgesamt zogen 70,5 Prozent der Personen, die Deutschland im Jahr 2023 verließen, in ein anderes europäisches Land.

Der seit 2021 anhaltende Trend gestiegener Asylzahlen setzte sich 2023 weiter fort: 329.120 Asylerstanträge wurden entgegengenommen, im Jahr 2022 waren es noch 217.774 (+ 51,1 Prozent). Syrien blieb nach wie vor das Hauptherkunftsland von Asylerstantragstellenden in Deutschland mit einem Anteil von 31,3 Prozent, vor der Türkei (18,6 Prozent) und Afghanistan (15,6 Prozent). 2024 ging die Zahl der Asylanträge um rund 100.000 beziehungsweise knapp 29 Prozent im Vergleich zum Jahr 2023 zurück. Seit 2021 gab es in Deutschland zunächst wieder mehr Erwerbsmigrantinnen und -migranten aus Nicht-EU-Staaten. Im Jahr 2023 bleiben die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr: 72.400 Personen erhielten einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration. Das entspricht einer geringfügigen Abnahme um 0,9 Prozent gegenüber 2022. Auch im Bereich der Bildungsmigration gingen die Zahlen leicht zurück (-2,7 Prozent). Die größte Gruppe bildeten hier weiterhin Studierende mit über 40.000 Personen bzw. einem Anteil an der gesamten Bildungsmigration von 68,8 Prozent.
Hintergrund

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 8. Juni 2000 aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht vorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderergruppen einen umfassenden Überblick zur jährlichen Entwicklung der Zu- und Abwanderung gibt. Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die zusammenfassende Bereitstellung aufwendig aufbereiteter und detaillierter statistischer Daten über Migration aus verschiedenen Quellen Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern. Zudem soll die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens informiert werden. Da die dem Migrationsbericht zugrundeliegenden Daten erst im Laufe des jeweils folgenden Jahres verfügbar sind, erscheint der Migrationsbericht im Regelfall rund zwölf Monate nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums.




Zugefügt 2025 Januar 16

Migrationsbericht für 2023: Nettozuwanderung nach Deutschland im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert

Nachruf auf Prof. Dr. Folkhard Isermeyer

Özdemir würdigt langjährigen Präsidenten des Thünen-Instituts

Gestern verstarb Prof. Dr. Folkhard Isermeyer im Alter von 67 Jahren. Seit 2009 war er Präsident des Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Thünen-Institut).

Bundesminister Özdemir würdigt das Leben und Wirken von Folkhard Isermeyer: ´Mit tiefem Bedauern habe ich vom Tod von Prof. Dr. Folkhard Isermeyer erfahren. Sein Lebenswerk hat die deutsche Agrar- und Ernährungsforschung entscheidend mitgeprägt. Ich selbst durfte mehrfach erleben, dass sein unermüdlicher Einsatz für eine zukunftsfähige Landwirtschaft geprägt war von einer tiefen Überzeugung: Wissenschaft und Praxis müssen Hand in Hand arbeiten, um die großen Fragen unserer Zeit zu lösen. Sein Name steht für Integrität, Weitsicht und eine große Leidenschaft für die Agrarforschung. Er wird fehlen - in der Forschung, in der Praxis und mir ganz persönlich.

Unter der Leitung von Professor Isermeyer hat sich das Thünen-Institut zu einem modernen Forschungszentrum mit 15 Fachinstituten entwickelt, das sozioökonomische, naturwissenschaftliche und technologische Ansätze verknüpft. Er förderte die interdisziplinäre Zusammenarbeit und schuf damit Synergien, die unsere Forschung auf ein neues Niveau brachten. Besonders hervorzuheben ist sein Engagement in zahlreichen Beratungsgremien wie dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik und dem Bioökonomierat der Bundesregierung – und nicht zuletzt der Borchert-Kommission. Herr Isermeyer verstand es immer, wissenschaftliche Erkenntnisse in praxisnahe Politikempfehlungen zu übersetzen und so den gesellschaftlichen Diskurs aktiv mitzugestalten.

Neben seinen fachlichen Leistungen war Prof. Isermeyer ein Mensch von großer Herzlichkeit und Bescheidenheit. Er förderte junge Talente, inspirierte Kollegen und war ein geschätzter Gesprächspartner in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft.

Mein Mitgefühl gilt seiner Familie, seinen Freunden und Weggefährten.´

Prof. Dr. Birgit Kleinschmit folgt auf Prof. Dr. Folkhard Isermeyer, der nach 16 Jahren an der Spitze des Thünen-Instituts Ende Januar 2025 in den Ruhestand gehen wollte. Sie wird die Leitung des Bundesforschungsinstituts für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (Thünen-Institut) zum 1. Februar 2025 übernehmen.



Zugefügt 2025 Januar 15

Nachruf auf Prof. Dr. Folkhard Isermeyer

Polizeipräsidium Osthessen - Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruchsserie

Wildeck. Nach einer Einbruchsserie im vergangenen Jahr in Wildeck-Obersuhl bitten die Staatsanwaltschaft Fulda und das Polizeipräsidium Osthessen die Bevölkerung nun um Mithilfe bei der Identifizierung eines Täters.

Im Bereich von Obersuhl kam es nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen zu insgesamt neun Einbrüchen und Einbruchsversuchen im Zeitraum von Januar bis Dezember 2024. Betroffen waren Wohnhäuser - überwiegend Einfamilienhäuser - in den Straßen Sandweg, Im Bruch, Am Graben, Zur Wache, Bothenweg, Rotdornweg und Am Alten Garten. Am 06. Oktober 2024 wurde ein bislang unbekannter Mann während eines Einbruches mittels Videokamera aufgezeichnet. Aktuell gehen die Ermittlerinnen und Ermittler davon aus, dass diese Person für alle neun Einbrüche und Einbruchsversuche verantwortlich ist.

Das Polizeipräsidium Osthessen und die Staatsanwaltschaft Fulda suchen nun Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zur Identität des Abgebildeten geben und/oder sonstige sachdienliche Angaben zur Einbruchsserie machen können. Diese werden gebeten, sich an die Polizeistation Bad Hersfeld unter der Telefonnummer 06621/932-0 oder jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Fulda.

Franziska Kraus,

Staatsanwaltschaft Fulda, Pressesprecherin, 0661/924-2741

Julissa Sauermann,

Polizeipräsidium Osthessen, Pressesprecherin, 0661/105-1099

Kontakt:

Polizeipräsidium Osthessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Severingstraße 1-7, 36041 Fulda

Telefon: 0661 / 105-1099
E-Mail: poea.ppoh@polizei.hessen.de
(nur Mo. bis. Fr. - tagsüber)

Zentrale Erreichbarkeit:
Telefon: 0661 / 105-0

X: https://X.com/polizei_oh
Instagram: https://instagram.com/polizei_oh
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiOsthessen/
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCUGcNYNkgEozGyLACRu7Khw
Homepage: https://ppoh.polizei.hessen.de/Startseite/

Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell
Alle Meldungen



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizeipräsidium Osthessen - Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruchsserie

„Grüne Hauptstadt Europas“ und „Europäisches Grünes Blatt“: Neue Bewerbungsrunde für nachhaltige Städte gestartet

Europäische Städte, die sich für Nachhaltigkeit einsetzen, können sich bis zum 15. März 2025 online für die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas“ und die Auszeichnung „Europäisches Grünes Blatt“ bewerben. Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Auszeichnung veröffentlicht.

Die EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserversorgung und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, erklärte: „Ich fordere unsere europäischen Städte auf, sich für die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas“ und „Europäisches Grünes Blatt“2027 zu bewerben. Dies ist eine Gelegenheit, zu zeigen, wie nachhaltig Sie bereits sind, und inspirierende Geschichten und bewährte Verfahren mit anderen Städten zu teilen, um grüner zu werden. Die meisten Europäerinnen und Europäer leben in Städten, damit wir sie gesund und angenehm machen, um Leben, Arbeiten und Geschäfte so nachhaltig wie möglich zu gestalten.“

Die zwei Auszeichnungen

Es gibt zwei Auszeichnungen der Europäischen Kommission für Städte mit besonderem ökologischen Engagement: Die Europäische Grüne Hauptstadt (auch Umwelthauptstadt) für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern und das Europäische Grüne Blatt für kleinere Städte ab 20.000 Einwohnern.

Ein Gremium unabhängiger Sachverständiger für städtische Nachhaltigkeit wird die Leistung der konkurrierenden Städte anhand der folgenden sieben Umweltindikatoren überprüfen und bewerten:

Luftqualität
Wasserwirtschaft
Biodiversität, Grünflächen und nachhaltige Landnutzung
Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Lärmbelästigung
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Sachverständigen und der Hintergrundüberprüfungen wählt die Kommission die Finalisten aus.

Hintergrund

Mit mehr als zwei Dritteln der europäischen Bevölkerung, die in Städten leben, spielen Städte eine führende Rolle beim sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Wandel, der im europäischen Grünen Deal priorisiert wird. Die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas“ wurde von der Kommission ins Leben gerufen, um Städte dazu anzuhalten, grüner und sauberer zu werden. Mit den Preisen werden die Anstrengungen europäischer Städte gefördert und ausgezeichnet, die darauf abzielen, die Lebensqualität ihrer Einwohner zu verbessern und ihre Auswirkungen auf die globale Umwelt zu verringern. Bisher haben 17 Städte die Auszeichnung „Grüne Hauptstadt Europas“ und 19 kleinere Städte die Auszeichnung „Europäisches Grüne Blatt“ gewonnen. Sie bilden ein ständig wachsendes Netzwerk führender europäischer Städte, die über eine gemeinsame Vision und ein gemeinsames Fachwissen verfügen und andere dazu anregen, in ihren Schritten voranzukommen.

Weitere Informationen

Daily News vom 15. Januar 2025

Webseite zu beiden Wettbewerben

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier. 

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900. 
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

„Grüne Hauptstadt Europas“ und „Europäisches Grünes Blatt“: Neue Bewerbungsrunde für nachhaltige Städte gestartet

Arbeits- und Recherchestipendien 2025 im Bereich der Darstellenden Künste/ Tanz ausgeschrieben

Arbeits- und Recherchestipendien 2025 im Bereich der Darstellenden Künste/ Tanz ausgeschrieben
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – für das Jahr 2025 Arbeits- und Recherchestipendien zur Förderung der künstlerischen oder kuratorischen Entwicklung von Berliner Künstlerinnen und Künstlern und Kuratorinnen und Kuratoren. Bewerben können sich professionell ausgebildete und/oder arbeitende Tänzerinnen und Tänzer, Choreografinnen und Choreographen, Schauspielerinnen und Schauspieler, Performerinnen und Performer, Puppenspielerinnen und Puppenspieler, Regisseurinnen und Regisseure, Dramaturginnen und Dramaturgen, Dramatikerinnen und Dramatiker, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildner, Kostümbildnerinnen und Kostümbildner, Artistinnen und Artisten des Zeitgenössischen Zirkus sowie freien Gruppen in Berlin.

Mit den Arbeits- und Recherchestipendien werden selbstgewählte Vorhaben insbesondere zur Erschließung neuer eigener Ideen und Ansätze gefördert. Es können unter anderem Anträge gestellt werden für die Forschung, Recherche oder Vorarbeit zu einem bestimmten Thema, die Entwicklung von Projekten und Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken.

Die Stipendien sind bis zu einer Höhe von maximal 8.000 Euro dotiert. Je nach Umfang des Arbeitsvorhabens können 4.000, 6.000 oder 8.000 Euro beantragt werden.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Bewerbungsschluss für die Online-Bewerbung ist der 19. März 2025 um 15.00 Uhr.
Das Informationsblatt mit den Förderrichtlinien sowie der Link zum Online-Antragsformular können auf der Website des Förderprogramms aufgerufen werden.

Ihre Ansprechpartnerin
Ulrike Straube,
Telefon: 90228-748,
E-Mail
Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Arbeits- und Recherchestipendien 2025 im Bereich der Darstellenden Künste/ Tanz ausgeschrieben

Kreatives Europa 2024: EU unterstützt über 40 Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft mit deutscher Beteiligung

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse der verschiedenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bekanntgegeben, die 2024 im Rahmen des Programms Kreatives Europa veröffentlicht wurden. Darunter sind ca. 40 Projekte mit deutscher Beteiligung wie z.B. Balthasar NOVA, ein Projekt zur Schaffung eines neuen Jugendorchesters für die hochqualifizierte Ausbildung junger Fachkräfte in ganz Europa, Future-Fit Festivals (3F) 2.0 und das Projekt SHINE 4 future – Europas Industriekultur für eine nachhaltige Zukunft gestalten.

Glenn Micallef, EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, begrüßte die Qualität und Vielfalt der im Jahr 2024 ausgewählten Projekte. „Ich freue mich auf ein weiteres Jahr spannender Herausforderungen, da wir das Tempo 2025 beibehalten, um die erfinderischen und talentierten europäischen Kreativ- und Kulturschaffenden zu unterstützen, zu fördern und zu schützen.“

Überblick über geförderte Projekte 2024

Mit einem Gesamtbudget von 170 Millionen Euro werden mit den ausgewählten Projekten unter anderem Aktivitäten in den Bereichen Kulturerbe, Architektur, Musik, Literatur und Verlagswesen oder darstellende Kunst unterstützt. Einige Projekte fördern den ukrainischen Kultursektor unter Beteiligung ukrainischer Partner. Die ausgewählten Projekte betreffen fünf Bereiche: Kooperationsprojekte, Verbreitung literarischer Werke, europäische Netzwerke kultureller und kreativer Organisationen, europaweite kulturelle Einrichtungen und europäische Plattformen zur Förderung aufstrebender Künstlerinnen und Künstler.

Weitere Informationen

Daily News vom 15. Januar

Programm Kreatives Europa

Vollständige Projektlisten

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Kreatives Europa 2024: EU unterstützt über 40 Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft mit deutscher Beteiligung

Migrationsbericht 2023

Der vom -Forschungszentrum erstellte Migrationsbericht 2023 wurde am 15. Januar 2025 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgestellt. Neben umfassenden Wanderungsdaten zu Deutschland enthält der Bericht einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Er behandelt das Phänomen der irregulären Migration und informiert über die Struktur und Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund Einwanderungsgeschichte in Deutschland.
Wesentliche Ergebnisse

In 2023 sind insgesamt 1.932.509 Menschen nach Deutschland zugewandert und 1.269.545 aus Deutschland fortgezogen - damit wurde eine Nettomigration von +662.964 registriert. Im Vergleich zu 2022 hat sich der Wanderungssaldo mehr als halbiert (-54,7 Prozent). Dies liegt vor allem an der geringeren Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine, aus der im Vorjahr in Folge des russischen Angriffskrieges noch mehr als 1,1 Millionen Zuzüge verzeichnet wurden. 2023 kamen nur noch rund 276.000 Personen aus der Ukraine nach Deutschland.
Die Zuwanderung aus Europa reduziert sich, bleibt aber am bedeutendsten

Das Migrationsgeschehen nach bzw. aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet. Der Anteil der Zuwanderung aus den europäischen Staaten ist im Jahr 2023 mit 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken (2022: 76,2 Prozent), macht aber noch immer die deutliche Mehrheit der Zuzüge aus. Dabei kamen 32,7 Prozent der zugewanderten Personen aus Staaten der EU (2022: 24,6 Prozent). Auch bei den Fortzügen war Europa die Hauptzielregion, 70,5 Prozent der abwandernden Personen zogen im Jahr 2023 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land (2022: 71,0 Prozent). 45,5 Prozent wanderten in andere EU-Mitgliedstaaten ab (2022: 47,2 Prozent).
Zuwanderung aus humanitären Gründen

Im Jahr 2023 stellten mit 329.120 deutlich mehr Menschen einen Asylerstantrag als noch 2022 (217.774, Steigerung um 51,1 Prozent). 22.603 (6,9 Prozent) der im Jahr 2023 gestellten Asylanträge entfielen auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter 1 Jahr. Im Jahr 2022 lag dieser Anteil noch höher bei 11,4 Prozent . 2023 waren somit 306.517 Asylerstanträge (93,1 Prozent) grenzüberschreitend (2022: 192.983). Hauptherkunftsländer von Asylantragstellenden waren Syrien, die Türkei und Afghanistan.
Migration aus familiären Gründen

Insgesamt reisten im Jahr 2023 108.500 Personen ein, denen anschließend ein Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erteilt wurde (2022: 93.960). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 15,5 Prozent. In 11.585 Fällen handelte es sich dabei um Angehörige von Schutzberechtigten, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind. Ihr Anteil an der gesamten Migration aus familiären Gründen betrug 10,7 Prozent. 55,2 Prozent aller erteilten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen betrafen den Nachzug von Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und -partnern und 33,4 Prozent minderjährige Kinder.
Bildungsmigration

Insgesamt wurden im Jahr 2023 58.775 Aufenthaltstitel zu Bildungszwecken an Drittstaatsangehörige erteilt, die im selben Jahr eingereist sind (2022: 60.395). Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Zahl um 2,7 Prozent. In 40.435 Fällen handelte es sich dabei um Personen, die zum Zweck eines Studiums nach Deutschland zugewandert sind. Mit einem Anteil von 68,8 Prozent ist dies die größte Gruppe in der Bildungsmigration; im Vergleich zum Vorjahr sank aber auch diese Zahl um 9,5 Prozent (2022: 44.690). Die zweitgrößte Gruppe mit einem Anteil von 17,5 Prozent umfasst 10.220 Personen, die zum Zweck einer Berufsausbildung aus Drittstaaten nach Deutschland zugewandert sind (2022: 8.045, +27,0 Prozent). Für Maßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation wanderten 4.930 Personen zu (2022: 4.240; +16,3 Prozent) und zu sonstigen Bildungszwecken 3.190 Personen (2022: 3.425; -6,9 Prozent).
Leichte Abnahme der Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat zum 1. März 2020 eine wesentliche gesetzliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland in Kraft, die das Ziel hat, Deutschland für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Mobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten. Im Jahr 2023 erfolgte eine weitere Novellierung der rechtlichen Grundlagen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das seit November 2023 stufenweise in Kraft getreten ist.

Im Jahr 2023 sind 72.400 Personen aus Drittstaaten nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten haben. Dies entspricht einer geringfügigen Abnahme gegenüber 2022 um 0,9 Prozent. Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2023, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten um Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss in der Definition nach § 18 AufenthG handelt (insgesamt 40.795 Personen bzw. 56,3 Prozent). 64,1 Prozent bzw. 46.390 der zugewanderten Personen sind in einem breiteren Sinne solche mit qualifizierter Tätigkeit. Bei 35,9 Prozent handelt es sich demnach um solche mit einer Tätigkeit ohne eindeutig bestimmbares Qualifikationsniveau.
Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern

Seit 2013 konnte bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen ein Wiederanstieg registriert werden, bedingt durch gesetzliche Änderungen, die unter anderem auch die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2020 wurden hingegen nur 4.309 Personen als Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler oder als deren Familienangehörige durch das Bundesverwaltungsamt registriert, was wiederum durch Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie zu erklären ist. In den Jahren 2021 und 2022 wurden jeweils wieder etwas mehr als 7.000 Personen registriert. 2023 wurden 6.655 Personen aufgenommen, das entspricht einem Rückgang von etwa 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Deutschland im europäischen Vergleich Zielland Nummer eins

Im europäischen Vergleich (Gesamt- und Asylzuwanderung in absoluten Zahlen) ist Deutschland weiterhin das Hauptzielland von Migration. Die europäischen Wanderungsdaten liegen immer mit zwei Jahren Verzögerung, also nur bis 2022 vor. Hohe Zuwanderungszahlen wiesen 2022 neben Deutschland auch Spanien, Frankreich, die Niederlande, Italien und Tschechien auf.
29,7 Prozent der Bevölkerung Deutschlands haben einen Migrationshintergrund

2023 lebten nach Zahlen des Mikrozensus (auf Basis des Zensus 20111) in den deutschen Privathaushalten 24,9 Millionen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzen.
Fußnote

Die Umstellung auf Basis der Zensusergebnisse 2022 lag für diesen Bericht noch nicht vor.


Hinweise zur Nutzung des Migrationsberichtes

Der Migrationsbericht der Bundesregierung wird jährlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt. Momentan finden Sie auf dieser Seite eine vorläufige elektronische Version. Diese wird sobald wie möglich durch eine gelayoutete und barrierefreie Fassung ersetzt.

Eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse sowie alle Tabellen des Migrationsberichtes 2022 im Excel-Format finden Sie unter ´Weitere Informationen´.




Zugefügt 2025 Januar 15

Migrationsbericht 2023

Verknüpfung der Versorgung: Erkundung des innovativen schwedischen Modells für die primäre Gesundheitsversorgung

In den ruhigen Wiesen und Wäldern des südlichen Lapplands in Schweden, wo die Luft frisch ist und Rentiere frei herumlaufen, steht die örtliche Bevölkerung noch immer vor realen Herausforderungen. Unter ihrer idyllischen Oberfläche hat die Region ein Jahrhundert damit verbracht, Wege zu finden, um ihrer alternden Bevölkerung eine primäre Gesundheitsversorgung bereitzustellen, den Verlust von qualifiziertem Gesundheitspersonal und von Fachkräften an städtische Zentren zu bekämpfen und die großen Entfernungen zu überwinden, die die Zugänglichkeit einschränken. In den 1990er Jahren erfand Schweden seine so genannten sjukstugor (so genannte „Cottage Hospitals“ [im Deutschen gemeinhin als „Krankenstation“ bezeichnet]) neu, um diesen Herausforderungen zu begegnen, und verwandelte sie in das herausragende Modell für die Gesundheitsversorgung, das sie heute sind.

Der Erfolg des schwedischen Modells für die primäre Gesundheitsversorgung im südlichen Lappland ist auf einen Ansatz zurückzuführen, der die Verknüpfung von physischen, psychischen und sozialen Gesundheitsproblemen anerkennt und diese durch multidisziplinäre Teams, professionelle Rollenentwicklung und Aufgabenoptimierung angeht. Die gemeinsamen Bemühungen lokaler maßgeblicher Akteure, verbunden mit innovativen organisatorischen Veränderungen, haben sich positiv auf die Entwicklung, Anwerbung und Bindung von Arbeitskräften ausgewirkt.

Seit Oktober 2022 haben Georgien, Kasachstan und Lettland Delegationen nach Schweden entsandt, um von diesem Modell zu lernen. Bei einem kürzlichen Besuch berichtete Ieva Špironoka, eine hochrangige Expertin aus dem lettischen Gesundheitsministerium, wie wichtig es ist, die Rolle von Pflegekräften zu erweitern und sie dabei zu unterstützen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen: „Dies und der Wert des Erfahrungsaustauschs und des Lernens aus fortschrittlichen Praktiken bestärkt uns in der Überzeugung, dass ein sinnvoller Wandel möglich ist.“

Das Europäische Zentrum der WHO für primäre Gesundheitsversorgung und die regionalen und kommunalen Gesundheitsbehörden der Region Västerbotten haben eine sjukstuga in eine Demonstrations-Plattform der WHO zum Thema primäre Gesundheitsversorgung eingebracht, die es Ländern mit ähnlichen Herausforderungen ermöglicht, Einblicke in Lösungen zu gewinnen, die an unterschiedliche Kontexte angepasst werden können. Das Zentrum für ländliche Medizin in der Gemeinde Storuman, das bald zu einem Kooperationszentrum der WHO ernannt werden soll, ist der Hauptpartner für die Organisation dieser Besuche. Es ist führend in der Forschung und Innovation im Bereich der primären Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten, wobei der Schwerpunkt auf der Versorgung abgelegener Gemeinschaften und der einheimischen samischen Bevölkerung liegt. Das schwedische Modell ist ein inspirierendes Zeugnis für die transformative Kraft einer effektiven primären Gesundheitsversorgung.

„Besuche wie dieser können wirklich etwas bewirken, weil sie Veränderungen anstoßen“, betont Melitta Jakab, Leiterin des Europäischen Zentrums der WHO für primäre Gesundheitsversorgung. „Es ist eine Sache, über die Politik eines Landes zu lesen, aber zu sehen, wie sie in der Praxis funktioniert, ist eine ganz andere Erfahrung.“



Zugefügt 2025 Januar 15

Verknüpfung der Versorgung: Erkundung des innovativen schwedischen Modells für die primäre Gesundheitsversorgung

Stärkung der Akzeptanz von Impfstoffen in Gemeinschaften durch pädagogische Interventionen

Auf internationaler Ebene setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass Impfprogramme einen umfassenderen Ansatz und ressortübergreifende koordinierte Maßnahmen erfordern. Die Verknüpfung von Bildung und Gesundheit ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Diese strategische Priorität der WHO wurde in der Europäischen Impfagenda 2030 konzeptionalisiert, in der hervorgehoben wird, wie wichtig die Etablierung einer ressortübergreifenden Kooperation, die Entwicklung von Bildungsinstrumenten und die Integration von Immunisierung in Bildungsprogrammen und -lehrplänen sind. Durch Bildungsaktivitäten mehr über Krankheitsprävention und Impfstoffe zu lernen, kann für Kinder ebenso entscheidend sein wie andere Gesundheitsthemen. Schulen und Bildungsaktivitäten sind die Hauptwissensquellen für Kinder ebenso wie in Gemeinschaften. Die Evidenz zeigt, dass schulische Umfelder eine einzigartige Chance bieten, um wichtige Zielgruppen mit differenzierten und umfassenden Gesundheitsinformationen zu erreichen, bereits im jungen Alter ein Verständnis für Impfmaßnahmen zu entwickeln und Kindern zu helfen, eine Grundlage für gesundheitsförderliche Entscheidungen für sich selbst wie auch im späteren Lebensverlauf für ihre Familien zu schaffen. Um dies zu unterstützen und anzugehen, hat WHO/Europa ein innovatives, digitales, spielebasiertes Bildungspaket über das Immunsystem und Impfungen mit dem Namen „Immune Patrol“ entwickelt.



Zugefügt 2025 Januar 15

Stärkung der Akzeptanz von Impfstoffen in Gemeinschaften durch pädagogische Interventionen

wien - Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024

Leichter Rückgang bei Annäherungs- und Betretungsverboten und Gefährdern. Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen werden auf hohem Niveau fortgesetzt. Höchststand an Präventionsbediensteten erreicht.

Der Gewaltschutz in Österreich wurde in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut, um gefährdete Personen besser zu schützen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Menschen der Polizei vertrauen und Gewalt im privaten Bereich auch zur Anzeige bringen.

´Gewaltschutz gehört zu den sensibelsten und auch wichtigsten Bereichen der Polizeiarbeit. Daher wurden in den letzten Jahren wichtige Neuerungen eingeführt und die finanzielle Unterstützung der Gewaltschutzzentren deutlich erhöht. So wurde die Zahl der Präventionsbeamtinnen und -beamten wurde mehr als verdoppelt. Darüber hinaus stärkt die aktuell in Umsetzung befindliche Reform des Kriminaldienstes die Koordination des Gewaltschutzes in den Regionen´, betont Innenminister Gerhard Karner.

Annäherungs- und Betretungsverbote, sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen

Seit 2020 sind die Betretungs- und Annäherungsverbote, die gefährdete Personen vor Übergriffen schützen sollen, kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2023 wurden 15.115 solcher Verbote verhängt, während die Zahl im Jahr 2024 mit rund 14.600 Fällen leicht rückläufig war - ein Minus von etwa 3,5 Prozent. Dieser Rückgang ist vor dem Hintergrund langfristiger Entwicklungen zu betrachten, da klare Trends nur über mehrere Jahre hinweg erkennbar werden.

Auch die Zahl der weggewiesenen Gefährder, die durch Betretungsverbote von den gefährdeten Personen ferngehalten wurden, ist leicht gesunken. Während im Jahr 2023 12.681 Gefährder weggewiesen wurden, waren es 2024 etwa 12.500 - ein Rückgang um knapp 1,5 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen einerseits die hohe Bereitschaft der Betroffenen, Übergriffe zu melden, und andererseits das Vertrauen in die Arbeit der Polizei.

Die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, die speziell für Hochrisikofälle einberufen werden, haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2020 vervielfacht. Damals gab es lediglich 25 solcher Konferenzen, während es 2023 bereits 234 waren. Im Jahr 2024 ging die Zahl auf 193 Konferenzen gering zurück. Dieser Rückgang steht im Zusammenhang mit der geringeren Zahl an Gefährdern und verdeutlicht, dass weniger Hochrisikofälle auftraten.

Tötungsdelikte an Frauen in den Jahren 2023 und 2024

Im gesamten Kalenderjahr 2023 wurden 34 Frauen ermordet, darunter zwei Kinder unter 14 Jahren, die von ihrer Mutter getötet wurden. Im Jahr 2024 gab es 28 Mordopfer, darunter vier Mädchen unter 14 Jahren. Drei dieser Mädchen wurden von ihren Müttern ermordet.

´Gewalt ist oft unsichtbar und passiert im Verborgenen, umso wichtiger ist das öffentliche, sichtbare Auftreten dagegen. Dafür haben wir die letzten Jahre gekämpft. Der Gewaltschutz in Österreich konnte in den letzten fünf Jahren auf eine neue Ebene gehoben werden - so haben wir die Gewaltschutzzentren ausfinanziert und in jedem politischen Bezirk eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle eingesetzt sowie deren Förderungen seit 2019 um insgesamt 153 Prozent angehoben. Um allen Gewaltschutzmaßnahmen ein gemeinsames Dach zu geben, haben wir eine neue Gewaltschutzstrategie entwickelt. Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter aus allen relevanten Organisationen waren eingebunden. Mit dieser Strategie ist nun ein besserer Austausch und eine bessere Gesamtbetrachtung im Gewaltschutz möglich´, bilanziert Frauenministerin Susanne Raab.

Weiterentwicklung des Gewaltschutzes seit 2020

Seit 2020 wurden zahlreiche Maßnahmen im Gewaltschutz gesetzt. Das Annäherungsverbot mit einem erweiterten Schutzradius von 100 Metern bietet nicht nur im Wohnbereich, sondern auch auf Arbeitswegen und bei alltäglichen Besorgungen Schutz. Die verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für weggewiesene Gefährder, die seit September 2021 gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie das automatische Waffenverbot, das seit 2022 im Zusammenhang mit Betretungs- und Annäherungsverboten verhängt wird, sind wichtige Bausteine im Kampf gegen Gewalt. Diese Maßnahmen fanden auch internationale Anerkennung, wie der GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bestätigt.

Ein weiterer Meilenstein ist die Verdopplung der speziell ausgebildeten Präventionskräfte bei der Polizei. Ihre Zahl stieg seit 2020 von 500 auf etwa 1.300 aktuell. Zusätzlich wurden ab dem Sommer 2024 Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Bundesländern eingesetzt, um den Gewaltschutz vor Ort noch effektiver zu gestalten. Im Bundeskriminalamt wurde ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz eingerichtet, das sich auf die Fortbildung von Präventionskräften und die Koordinierung von Gewaltschutzmaßnahmen konzentriert.

´Gewalt ist niemals eine Option, weshalb der Gewaltschutz für uns im Bundeskriminalamt ein zentrales Thema ist. Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb der Behörden sowie die Vernetzung mit Akteuren außerhalb der Polizei setzen wir uns dafür ein, Gewalt umfassend zu bekämpfen´, sagt der Direktor des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer.
Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024

Workshop des Bildungsprojekts Die Polizei und der Holocaust in Wien

25 Polizeibedienstete aller Alters- und Hierarchiestufen aus Deutschland und Österreich nahmen vom 12. bis 15. Jänner 2025 am Workshop des transnationalen Projekts ´Die Polizei und der Holocaust´ in Wien teil.

Der Workshop des Projekts ´Die Polizei und der Holocaust´ fand vom 12. bis 15. Jänner 2025 in Wien statt und fokussierte sich auf die Rolle der Polizei bei der antijüdischen Verfolgung in Österreich. Bei einem Besuch der Israelitischen Kultusgemeinde Wien erhielten die 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland und Österreich einen Einblick in jüdisches Leben der Gegenwart.

Auf Einladung der Abteilung für historische Angelegenheiten begrüßte Sektionschef Mathias Vogl die Gruppe am Dienstagnachmittag im Innenministerium (BMI) in der Herrengasse. Im Gespräch vermittelte er die Wichtigkeit der Auseinandersetzung mit unserer dunklen Vergangenheit: ´Nach dem Krieg wurde in Österreich hauptsächlich der Opfer in den Reihen von Polizei und Gendarmerie gedacht – die eigene Täterschaft blieb lange unaufgearbeitet. Mit dem Forschungsprojekt, der Öffnung der Archive und mit der zusätzlichen Implementierung in die Polizeigrundausbildung haben wir als BMI ein klares Zeichen für eine kritische Auseinandersetzung mit unserer Geschichte und Gegenwart gesetzt.´

Abteilungsleiter Stephan Mlczoch und Eva-Marina Strauß von der Abteilung für historische Angelegenheiten präsentierten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Forschungsergebnisse des Projekts ´Die Polizei in Österreich: Brüche und Kontinuitäten 1938-1945´ und die daraus entstandene Wanderausstellung ´Hitlers Exekutive. Die österreichische Polizei und der Nationalsozialismus´, die nach Ihrem Auftakt im BMI in Wien und der Landespolizeidirektion Burgenland derzeit noch bis 5. März 2025 im Graz Museum besucht werden kann. Nächste Stationen werden das Kärnten Museum in Klagenfurt (13. März bis 4. Mai 2025) und das Salzburg Museum (15. Mai bis 25. Juli 2025) sein.

Das Projekt ´Die Polizei und der Holocaust´ wird aus Mitteln der EU-Kommission gefördert und ist eine Kooperation der NGO what matters gGmbH, des Geschichtsorts Villa ten Hompel aus Münster und des World Jewish Congress. Das Bildungsprojekt unterstützt die Teilnehmenden bei der Entwicklung eines reflektierten Geschichtsbewusstseins. Dieses Bewusstsein bildet eine Grundlage für Handlungsorientierungen in Gegenwart und Zukunft und trägt zur Stärkung unserer Demokratie und zur Resilienz gegen Antisemitismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bei.



Zugefügt 2025 Januar 15

Workshop des Bildungsprojekts Die Polizei und der Holocaust in Wien

Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Auswahlverfahren der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen für insgesamt 25 Projekte:

2025 rd. 1.571.000 Euro
2026 rd. 652.000 Euro

Gefördert werden künstlerische und kulturelle Projekte aller Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden und im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung bisher nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden konnten. Mit dem Förderprogramm sollen überwiegend Akteure und Träger der sogenannten Freien Szene, aber auch Institutionen unterstützt werden.

Der 14-köpfigen, spartenübergreifenden Fachjury lagen im Auswahlverfahren insgesamt 209 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 19,3 Millionen Euro vor.

Der Jury gehören an: Saskia Saskia Assohoto, Juana Awad, Zuri Maria Daiß, Lizza May David, Ibou Coulibaly Diop, Golschan Ahmad Haschemi, Jörg Heiser, Urs Johnen, Katalin Krasznahorkai, Svealana Kutschke, Nadine Moser, Léna Szirmay-Kalos, Neam Tarek und Katja Vaghi.

Die nächste Ausschreibung wird im Mai 2025 bekanntgegeben. Die Antragsfrist wird voraussichtlich im Juli sein. Seit dem Antragsjahr 2024 wurde die Fördersystematik umgestellt. Es gibt nur noch eine jährliche Antragsfrist auf Fördermittel für die jeweils folgenden Kalenderjahre (ein-/zweijährig). Im Rahmen der nächsten Antragsfrist können Mittel für Projekte im Jahr 2026 und/oder 2027 beantragt werden. Eine weitere Frist für Projekte im Jahr 2025 wird es nicht mehr geben.

Die Kurzbeschreibungen/weitere Details der jeweiligen Projekte sind auf unserer Webseite zu finden.
Die Förderentscheidungen sind dem Anhang zu entnehmen.
Downloads

Pressemitteilung: Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

PDF-Dokument (358.5 kB)
Download

Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Reihen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

Internationales Junglandwirteforum beim Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) eröffnet

Claudia Müller empfängt junge Landwirtinnen und Landwirte aus fünf Kontinenten

Zur Eröffnung des Internationalen Junglandwirteforums im Rahmen des GFFA hat die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Claudia Müller, heute junge Landwirtinnen und Landwirte aus 16 Ländern im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) empfangen.

Bei dem Treffen sagte Claudia Müller. ´Damit wir auch in zehn, 20 oder 50 Jahren sichere Ernten einfahren können, brauchen unsere weltweiten Agrar- und Ernährungssysteme ein Update. Sie müssen klimafreundlicher, widerstandsfähiger und damit zukunftssicherer werden. Eine nachhaltige Bioökonomie bietet großes Potenzial, um Lösungen für diese Herausforderungen zu entwickeln. Wie wir die Weichen heute stellen, bestimmt maßgeblich den Kurs, den die Landwirtschaft morgen nehmen wird – und betrifft damit vor allem die nachwachsenden Generationen. Deshalb ist es entscheidend, ihnen eine Stimme zu geben. Mit unserem Internationalen Junglandwirteforum bauen wir Brücken zwischen Generationen und Kontinenten.´

Beim Junglandwirteforum kommen in diesem Jahr junge Landwirtinnen und Landwirte aus Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, Japan, Malawi, Moldau, Namibia, Pakistan, Simbabwe, Südafrika, Uganda, Ukraine, Uruguay und Vietnam zusammen. Die Gruppe wird sich über ihre Erfahrungen austauschen und über die großen Herausforderungen sprechen, die beim diesjährigen GFFA im Fokus stehen: Bioökonomie nachhaltig gestalten. Ihre gemeinsamen Forderungen werden die Junglandwirtinnen und -landwirte auf der Berliner Agrarministerkonferenz vorstellen, zu der am Samstag rund 70 Agrarministerinnen und Agrarminister aus aller Welt sowie Vertreterinnen und Vertreter von mehr als zehn Internationalen Organisationen zusammenkommen.

Weitere Informationen und das gesamte Programm finden Sie auf der GFFA-Website
Hintergrund:

Mit dem Internationalen Junglandwirteforum werden auch dieses Jahr wieder Junglandwirtinnen und Junglandwirte aus aller Welt direkt in die Konferenz einbezogen. Das Forum bietet Landwirtinnen und Landwirten im Alter zwischen 18 und 35 Jahren eine Plattform, um sich über die in ihren Heimatländern gewonnenen Erfahrungen und Herausforderungen zum Leitthema des diesjährigen Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) auszutauschen und diese aktiv in das GFFA einzubringen.
Das GFFA ist die führende internationale Konferenz zu zentralen Zukunftsfragen der weltweiten Land- und Ernährungswirtschaft. Höhepunkt der Veranstaltung ist die Berliner Agrarministerkonferenz am 18. Januar, die unter der Leitung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, stattfinden wird.



Zugefügt 2025 Januar 15

Internationales Junglandwirteforum beim Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) eröffnet

Bundesgerichtshof- Fernabsatzrecht: Nichtzulassungsbeschwerden gegen Entscheidungen mehrerer Berufungsgerichte betreffend die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern

Dem unter anderem für das Kaufrecht zuständigen VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs liegen zahlreiche Nichtzulassungsbeschwerden vor, die namentlich die Frage betreffen, ob Verbraucher, die ein Kraftfahrzeug im Wege des Fernabsatzvertrags erworben haben, ihre auf Abschluss des Kaufvertrags gerichtete Erklärung rechtzeitig widerrufen haben. Eine Vielzahl ähnlich gelagerter Rechtsstreitigkeiten ist insoweit noch in den Vorinstanzen anhängig.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Die Kläger verlangen in diesen Verfahren - jeweils nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB - die Rückabwicklung ihrer mit der Beklagten geschlossenen Kaufverträge. Sie sind der Ansicht, die Widerrufsfrist sei gemäß § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht angelaufen, weil die von der Beklagten formulierte Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB entspreche. Die Kläger machen insbesondere geltend, dass die Beklagte in der von ihr verfassten Widerrufsbelehrung zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse angegeben habe, nicht jedoch ihre Telefonnummer.

Mit den beim Senat - mittlerweile über 50 - anhängigen Nichtzulassungsbeschwerden verfolgen die jeweiligen Kläger ihr in den Vorinstanzen erfolgloses Klagebegehren weiter.

Der Senat hat die aufgeworfenen Rechtsfragen vorberaten und beabsichtigt, in einem ausgewählten Verfahren (VIII ZR 143/24; Vorinstanz: Kammergericht Berlin) über die Zulässigkeit und Begründetheit der betreffenden Nichtzulassungsbeschwerde am 25. Februar 2025 abschließend zu beraten. Im Anschluss daran wird zeitnah eine weitere Pressemitteilung erfolgen.

Karlsruhe, den 15. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
15.01.2025

Nr. 005/2025




Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof- Fernabsatzrecht: Nichtzulassungsbeschwerden gegen Entscheidungen mehrerer Berufungsgerichte betreffend die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern

Bundesgerichtshof- Urteil wegen Mordes auf den "Neuköllner Maientagen" rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 23. Februar 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts stach der Angeklagte mit einem Mittäter dem Opfer, das sich zur Tatzeit keines Angriffs versah und dem sich die Täter lautlos angenähert hatten, auf dem Volksfest insgesamt zehn Mal wuchtig überwiegend in den Oberkörper. Zwei Stiche verletzten das Herz und die Aorta; der 25-jährige Geschädigte starb durch Verbluten auf dem Weg ins Krankenhaus. Vorangegangen war eine Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten wegen eines verweigerten Handschlags. Bei einem Aufeinandertreffen an einem Kiosk in Neukölln hatte der Geschädigte seinerseits den Angeklagten mit einem Messer am Rücken verletzt. Für diese ´Demütigung´ wollte sich der Angeklagte rächen und nicht erneut als ´Verlierer´ vom Platz gehen. Das Landgericht Berlin I hat die Tat als heimtückisch und die Beweggründe als niedrig bewertet und den Angeklagten daher wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld nach § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG hat es verneint.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin I - Urteil vom 23. Februar 2024 - (509 KLs) 278 Js 303/22 (3/23)

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 211 StGB Mord

(1)…

(2)Mörder ist, wer … aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch …einen Menschen tötet.

§ 105 JGG

(1)Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften … entsprechend an, wenn

1.die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, …



(3)Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.

Karlsruhe, den 15. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 17.12.2024 - 5 StR 582/24 -
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
15.01.2025

Nr. 004/2025

Beschluss vom 17. Dezember 2024 – 5 StR 582/24



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof- Urteil wegen Mordes auf den "Neuköllner Maientagen" rechtskräftig

Finale Daten für 2023: klimaschädliche Emissionen sanken um zehn Prozent

Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,3 Prozent weniger Treibhausgase als 2022. Dies zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) am 15. Januar 2025 an die Europäische Kommission übermittelt hat. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 672 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – insgesamt 77 Millionen Tonnen weniger als 2022. Das ist der stärkste Rückgang der Treibhausgasemissionen seit 1990. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Neue Erkenntnisse aus der aktuellen Bundeswaldinventur zeigen zudem für die vergangenen Jahre erheblich höhere Emissionen im Landnutzungssektor. Die offizielle Schätzung der Emissionen für das Jahr 2024 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2025 vorstellen.
⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner sagt: „Die Emissionsdaten für 2023 belegen, dass sich unsere Klimaschutzanstrengungen, insbesondere im Energiesektor, auszahlen. Leider geht ein Teil der eingesparten Emissionen auf die jüngste Krise unserer Wirtschaft zurück. Was wir jetzt brauchen, ist eine Modernisierung der deutschen Wirtschaft zu mehr Effizienz und mehr ⁠Klimaschutz⁠. Dass der Wald von einer Kohlenstoffsenke zu einer Emissionsquelle geworden ist, ist besorgniserregend. Hier müssen wir dringend umsteuern.“
Emissionen nach Sektoren

Den stärksten Rückgang verzeichnet der Sektor Energiewirtschaft. Hier sind die Treibhausgasemissionen 2023 aufgrund eines verminderten Einsatzes fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme um rund 54,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bzw. 21,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohlen sowie Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wechsel von einem Stromexport- zu einem Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren Energieeinsparungen in Folge höherer Verbraucherpreise sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten.

In der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge, auf nunmehr rund 153 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Dies entspricht einem Rückgang von mehr als elf Millionen Tonnen oder sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch hier wird der Rückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends waren die negative konjunkturelle Entwicklung sowie gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten.

Im Gebäudesektor gingen die Emissionen um 7,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf rund 103 Millionen Tonnen (minus 6,9 Prozent) zurück. Wesentliche Treiber waren hier wiederum Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 sowie noch vergleichsweise hohe Verbraucherpreise. Auch der 2023 noch hohe Zubau an Wärmepumpen wirkte sich hier positiv aus, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden.

Mit einem Rückgang um 2,5 Millionen Tonnen wurden 2023 im Verkehr rund 145 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente – und damit rund 1,7 Prozent weniger als im Vorjahr – ausgestoßen. Der Rückgang ist maßgeblich durch einen geringeren Dieselverbrauch durch schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr begründet.

In der Landwirtschaft wiederum sanken die Treibhausgasemissionen um etwa 0,9 Millionen Tonnen auf 63 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Die Abnahme resultiert in erster Linie aus Reduktionen der Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden und der Düngeranwendung.

In die Berechnung der Emissionen aus ⁠Landnutzung⁠, ⁠Landnutzungsänderung⁠ und Forstwirtschaft (⁠LULUCF⁠) gingen erstmalig die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur ein. Die im Inventurzeitraum 2018 bis 2022 gelegenen Dürrejahre ab 2018 haben zu einem großflächigen Absterben von produktiven, aber gegen den ⁠Klimawandel⁠ nicht widerstandsfähigen Fichtenmonokulturen geführt. Deshalb konnte der Wald in diesem Zeitraum die Emissionen aus anderen Quellen, wie trockengelegten Moorböden, anders als vor der ⁠Dürre⁠, nicht mehr überwiegend kompensieren und war sogar selbst eine CO2-Quelle.
Emissionen nach Treibhausgasen

Mit 88,4 Prozent dominiert auch 2023 Kohlendioxid (CO2) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH4) mit 6,7 Prozent und Lachgas (N2O) mit knapp 3,6 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 43,7 Prozent, Methan um 66,3 Prozent und Lachgas um 53,9 Prozent.

Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,4 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 41,4 Prozent gesunken.
Weitere Informationen:

Die in diesem Text aufgeführten Kategorien entsprechen der Systematik des Klimaschutzgesetzes und nicht der Systematik für die internationale Klimaberichterstattung. Die Gesamtemissionen sind identisch.

Gemäß den internationalen Berichterstattungsregeln für Treibhausgasemissionen wird immer die gesamte Zeitreihe seit 1990 neu berechnet. Dadurch kommt es zu Abweichungen bei den Angaben gegenüber der Berichterstattung vorhergehender Jahre.

Eine detailliertere Analyse zu ausgewählten kurz- und langfristigen Treibern der verbrennungsbedingten Emissionen findet sich hier.

Die Änderungen von minus 1,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten gegenüber den gemäß Klimaschutzgesetz für 2023 prognostizierten Emissionsdaten (siehe Pressemitteilung 11/2024 vom 15. März 2024) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück.

Die Änderungen von plus 64,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten gegenüber der letzten Berichterstattung nach Klimaschutzgesetz im LULUCF-Sektor sind Folge neuer Daten der Bundeswaldinventur, aber auch der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft und des Moorbodenmonitorings. Näheres erläuterte das Thünen-Institut.
Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2010 bis 2023
Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland 2010-2023



Zugefügt 2025 Januar 15

Finale Daten für 2023: klimaschädliche Emissionen sanken um zehn Prozent

Polizei Berlin - Diebstahlsversuch mit Abschleppwagen – Festnahme- Neukölln

Gestern Abend nahmen Einsatzkräfte zwei Männer in Neukölln vorläufig fest, die offenbar mit einem Abschleppwagen ein Auto stehlen wollten. Gegen 19.40 Uhr riefen aufmerksame Mitarbeitende des Ordnungsamts die Polizei in die Teupitzer Straße. Dort hatten sie zuvor beobachtet, dass ein 20-Jähriger und ein 22-Jähriger mit einem Abschleppwagen neben einen geparkten Renault gefahren waren. Einer der Männer sei daraufhin ausgestiegen, habe sich zuerst an einer Tür des Renault und dann im Fahrzeuginneren zu schaffen gemacht. Anschließend sei er zum Abschleppwagen zurückgekehrt. Dann habe es am vorderen Radkasten des Renault Funkenschlag gegeben. Die Ordnungsamtskräfte riefen eine weitere Ordnungsamtsstreife, baten die beiden Männer aus dem Abschleppwagen zur Kontrolle ihrer Dokumente aus dem Fahrzeug und hielten sie bis zum Eintreffen ebenfalls alarmierter Polizeikräfte fest. Diese nahmen den 20- und 22-Jährigen fest. Erste Ermittlungen ergaben, dass der Bremsschlauch und eine Antriebswelle des Renault durchtrennt und an dem Fahrzeug eine Abschleppöse angebracht worden waren. Außerdem fanden die Einsatzkräfte Trennschleifer und weiteres Werkzeug in dem Abschleppfahrzeug und beschlagnahmten alles. Die beiden Männer wurden in einen Polizeigewahrsam gebracht, dort erkennungsdienstlich behandelt und von dort an die ermittlungsführende Kriminalpolizei der Direktion 5 (City) übergeben. Die Ermittlungen dauern an.



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin - Diebstahlsversuch mit Abschleppwagen – Festnahme- Neukölln

Der Regierende BürgermeisterSenatskanzlei Wegner zur Eröffnung der Grünen Woche 2025

Wegner zur Eröffnung der Grünen Woche 2025

Pressemitteilung vom 15.01.2025

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, erklärt zum Start der diesjährigen Grünen Woche:

„Die Grüne Woche in Berlin ist Tradition und Zukunft – und das seit fast hundert Jahren. Als internationale Leitmesse für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau ist die Grüne Woche auch immer ein wichtiger Gradmesser für wirtschaftliche und politische Entwicklungen. In diesem Jahr müssen wir uns leider auch mit der Maul- und Klauenseuche auseinandersetzen, in der Region greifen derzeit alle Schutzmaßnahmen. Für das sehr gute Krisenmanagement danke ich allen Beteiligten in Berlin, Brandenburg und dem Bund. Auf der Grünen Woche stehen aber auch wieder die Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung und gesunde Ernährung im Mittelpunkt, wir stellen dort erneut unsere Berliner Ernährungsstrategie vor. Ich begrüße herzlich unsere Aussteller und Gäste aus aller Welt und wünsche allen eine erfolgreiche Grüne Woche.“

Der Regierende Bürgermeister hält am 16. Januar 2025 um 18.00 Uhr eine Rede auf der Eröffnungsveranstaltung der Grünen Woche (Wort-Bild-Termin; CityCube, Messedamm 26, 14055 Berlin). Am 17. Januar 2025 nimmt Wegner um 8.00 Uhr gemeinsam mit dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, am Eröffnungsrundgang über die Grüne Woche teil (Treffpunkt Halle 24, Berliner Messegelände, Messedamm 22, 14055 Berlin), Pressestatements sind geplant.

Hinweis für die Medien: Erforderlich für die Teilnahme ist eine Akkreditierung für die Grüne Woche. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Akkreditierung – Grüne Woche (gruenewoche.de).
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei




Zugefügt 2025 Januar 15

Der Regierende BürgermeisterSenatskanzlei Wegner zur Eröffnung der Grünen Woche 2025

EU-Kommission will Cybersicherheit im Gesundheitswesen stärken

Die Europäische Kommission hat einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern vorgelegt. Ziel ist es, deren Fähigkeiten bei der Bedrohungserkennung, Vorsorge und Reaktion zu verbessern und so ein sichereres Umfeld für Patientinnen und Patienten und Beschäftigte im Gesundheitswesen zu schaffen. Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission zuständig für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte: „Das Gesundheitswesen hat durch die digitale Transformation unglaubliche Fortschritte gemacht, und die Menschen profitieren so von einer besseren Gesundheitsversorgung. Leider sind Gesundheitssysteme aber auch Cybersicherheitsvorfällen und -bedrohungen ausgesetzt. Aus diesem Grund starten wir einen Aktionsplan, um sicherzustellen, dass Gesundheitssysteme, Institutionen und vernetzte Medizinprodukte widerstandsfähig sind.“

Oliver Várhelyi, EU-Kommissar für Gesundheit und Tierwohl, fügte hinzu: „Digitale Technologien und datengesteuerte Lösungen haben beispiellose Möglichkeiten im Gesundheitswesen eröffnet. Sie ermöglichen Präzisionsmedizin, Patientenüberwachung in Echtzeit und eine nahtlose Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern über Grenzen hinweg. Doch die Digitalisierung ist nur so stark wie das Vertrauen, das sie bei Cyberangriffen weckt und widerstandsfähig macht. Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre sensibelsten Informationen sicher sind. Angehörige der Gesundheitsberufe müssen Vertrauen in die Systeme haben, die sie täglich nutzen, um Leben zu retten. Der heutige Aktionsplan ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung dieses Vertrauens und zur Sicherung eines widerstandsfähigeren Gesundheitsökosystems für die Zukunft.“

Cyberangriffe können medizinische Verfahren verzögern, Blockaden in Notaufnahmen verursachen und lebenswichtige Dienste stören, die in schweren Fällen direkte Auswirkungen auf das Leben der Europäer haben könnten. Die Mitgliedstaaten meldeten im Jahr 2023 309 schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle, von denen der Gesundheitssektor betroffen war – mehr als in jedem anderen kritischen Sektor.

Zentrum zur Unterstützung der Cybersicherheit bei der ENISA

In dem Aktionsplan wird unter anderem vorgeschlagen, dass die ENISA, die EU-Agentur für Cybersicherheit, ein gesamteuropäisches Zentrum zur Unterstützung der Cybersicherheit für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister einrichtet, das ihnen maßgeschneiderte Leitlinien, Instrumente, Dienste und Schulungen zur Verfügung stellt. Die Initiative baut auf dem umfassenderen EU-Rahmen zur Stärkung der Cybersicherheit in kritischen Infrastrukturen auf und ist die erste sektorspezifische Initiative, mit der das gesamte Spektrum der EU-Cybersicherheitsmaßnahmen umgesetzt wird.

Vier Prioritäten

Der Aktionsplan konzentriert sich auf vier Prioritäten:

Verstärkte Prävention. Der Plan trägt dazu bei, die Kapazitäten des Gesundheitssektors zur Prävention von Cybersicherheitsvorfällen durch verbesserte Vorsorgemaßnahmen wie Leitlinien zur Umsetzung kritischer Cybersicherheitspraktiken aufzubauen. Zweitens können die Mitgliedstaaten auch Cybersicherheitsgutscheine einführen, um Kleinstkrankenhäusern, kleinen und mittleren Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern finanzielle Unterstützung zu gewähren. Schließlich wird die EU auch Cybersicherheits-Lernressourcen für Angehörige der Gesundheitsberufe entwickeln.
Bessere Erkennung und Identifizierung von Bedrohungen. Das Zentrum zur Unterstützung der Cybersicherheit für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister wird bis 2026 einen EU-weiten Frühwarndienst entwickeln, der nahezu in Echtzeit Warnungen vor potenziellen Cyberbedrohungen liefert.
Reaktion auf Cyberangriffe zur Minimierung der Auswirkungen. Der Plan sieht einen Krisenreaktionsdienst für den Gesundheitssektor im Rahmen der EU-Cybersicherheitsreserve vor. Die Reserve wurde im Cyber Solidarity Act eingerichtet und bietet Incident-Response-Dienste von vertrauenswürdigen privaten Dienstleistern an. Im Rahmen des Plans können nationale Cybersicherheitsübungen zusammen mit der Entwicklung von Playbooks durchgeführt werden, um Gesundheitsorganisationen bei der Reaktion auf bestimmte Cybersicherheitsbedrohungen, einschließlich Ransomware, zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Meldung von Lösegeldzahlungen von Einrichtungen zu verlangen, um ihnen die benötigte Unterstützung zu bieten und Folgemaßnahmen durch die Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen.
Abschreckung: Schutz der europäischen Gesundheitssysteme, indem Cyberbedrohungsakteure davon abgehalten werden, sie anzugreifen. Dazu gehört auch die Nutzung des Instrumentariums für Cyberdiplomatie, einer gemeinsamen diplomatischen Reaktion der EU auf böswillige Cyberaktivitäten.

Der Aktionsplan wird Hand in Hand mit den Gesundheitsdienstleistern, den Mitgliedstaaten und der Cybersicherheitsgemeinschaft umgesetzt. Um die wirkungsvollsten Maßnahmen weiter zu verfeinern, damit Patienten und Gesundheitsdienstleister davon profitieren können, wird die Kommission in Kürze eine öffentliche Konsultation zu diesem Plan einleiten, die allen Bürgern und Interessenträgern offen steht.

Nächste Schritte

Der Aktionsplan ist der Beginn eines Prozesses zur Verbesserung der Cybersicherheit im Gesundheitswesen. Spezifische Maßnahmen werden in den Jahren 2025 und 2026 schrittweise eingeführt. Die Ergebnisse der Konsultation werden bis Ende des Jahres in weitere Empfehlungen einfließen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Aktionsplan zur Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern

Fragen und Antworten

Factsheet

Pressekontakte: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 16

EU-Kommission will Cybersicherheit im Gesundheitswesen stärken

Entwicklungsministerin Schulze in Damaskus Neue Partnerschaften zwischen deutschen und syrischen Krankenhäusern

Entwicklungsministerin Svenja Schulze ist heute in die syrische Hauptstadt Damaskus gereist. In Gesprächen mit der Übergangsregierung sowie internationalen und lokalen Hilfsorganisationen will Schulze ausloten, wie Deutschland zur Entwicklung eines friedlichen und stabilen Syriens nach dem Sturz des brutalen Assad-Regimes beitragen kann. Einen Baustein kündigte Ministerin Schulze heute bereits an: Es soll neue Partnerschaften zwischen deutschen und syrischen Krankenhäusern geben. Denn in Deutschland arbeiten tausende Ärztinnen und Ärzte aus Syrien, die sich für den Wiederaufbau ihrer alten Heimat engagieren wollen. Einer von ihnen begleitet Ministerin Schulze heute als Teil ihrer Delegation. Neben einem Treffen mit Vertreterinnen der syrischen Zivilgesellschaft sind mehrere Projektbesuche geplant: in einem Krankenhaus, einer Schule und in einem stark zerstörten Stadtviertel von Damaskus.



Bundesministerin Svenja Schulze: „Nach mehr als 50 Jahren Diktatur und 14 Jahren Bürgerkrieg hat Syrien jetzt die Chance auf eine friedliche und stabile Entwicklung. Ob diese Entwicklung gelingt, ist eine offene Frage. Aber es wäre falsch, in diesem historischen Zeitfenster nicht alles dafür zu tun, Syrien bei einem friedlichen Neuanfang zu unterstützen. Dieser Neuanfang wird nur gelingen, wenn die Menschen in Syrien sich ernähren können, Kinder in die Schule gehen und es Gesundheitsversorgung gibt. Deutschland kann viel beitragen zu einem gesellschaftlichen Neuanfang Syriens: Denn wir fangen nicht bei null an, sondern haben bereits etablierte Kontakte zu Hilfsorganisationen vor Ort, auf denen wir aufbauen können. Dazu kommt der enorme Erfahrungsschatz der Syrerinnen und Syrer in Deutschland, die sich für den Wiederaufbau ihrer alten Heimat einsetzen wollen.“


Die vom BMZ finanzierten sogenannten Klinikpartnerschaften verbinden derzeit Krankenhäuser in Deutschland mit Krankenhäusern in 52 Partnerländern. Dieses Programm soll nun um neue Kooperationen zwischen deutschen und syrischen Gesundheitseinrichtungen erweitert werden. Dabei geht es um den Austausch von Wissen und Erfahrung. So können Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland nach Syrien reisen, um dort medizinische Trainings durchzuführen oder mit lokalen Kolleg*innen den Einsatz von neuen Geräten zu trainieren. Auch Fortbildungen syrischer Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind möglich, sowohl zu medizinischen als auch zu organisatorischen Fragen. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass dadurch Verbindungen entstehen, die lange über das Programm hinaus für beide Seiten im ärztlichen Alltag hilfreich sind.


Die Herausforderungen im traditionell eigentlich sehr starken syrischen Gesundheitssektor sind enorm: Zur Zeit des Assad-Regimes wurden viele Krankenhäuser in den Rebellengebieten gezielt bombardiert, um die Gesundheitsversorgung der Menschen zu zerstören. Mehr als ein Drittel der Krankenhäuser ist nicht mehr funktionstüchtig. Dazu kommt: Mehr als die Hälfte des Gesundheitspersonals ist aus dem Land geflohen, so dass für den Betrieb der verbleibenden Krankenhäuser ausgebildetes Personal fehlt. Hier könnten die neuen Klinikpartnerschaften mit Fortbildungen und auch Geräten helfen.

In Deutschland arbeiten rund 5.800 Ärztinnen und Ärzte mit syrischem Pass, viele weitere sind inzwischen eingebürgert. Dazu kommen mehr als 2.000 Pflegekräfte. Viele von ihnen haben sich beim BMZ gemeldet, weil sie helfen wollen. Einer von ihnen, ein in Aleppo geborener Augenarzt aus Dortmund, wird heute gemeinsam mit Ministerin Schulze erste Kooperationsmöglichkeiten ausloten. Das Entwicklungsministerium wird zudem am 12. Februar 2025 eine Auftakt-Konferenz in Berlin veranstalten, bei der Ärztinnen und Ärzte, Vertreter*innen von Krankenhäusern und Hilfsorganisationen Ideen für neue deutsch-syrische Klinikpartnerschaften zusammenzutragen. Welche medizinischen Themen dann gemeinsam bearbeitet werden, hängt zum einen von den Bedarfen in Syrien und zum anderen von den Kompetenzen und Angeboten der Partner in Deutschland ab. Klar ist, dass möglichst alle syrischen Regionen, Männer und Frauen sowie alle Bevölkerungsgruppen einbezogen werden.
Bundesministerin Svenja Schulze: „Ich verstehe, dass die neuen syrischen Machthaber die geflohenen Fachkräfte möglichst zurückgewinnen wollen. Aber auch Deutschland hat ein Interesse, diese Menschen zu halten, auf die wir gerade in unserem Gesundheitssystem angewiesen sind. Entscheidend ist letztlich, was die Fachkräfte selber für ihr Leben wollen. In meinen Gesprächen mit der syrischen Diaspora in Deutschland spüre ich eine große Motivation, sich für den gesellschaftlichen Neuanfang in Syrien zu engagieren. Viele Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland arbeiten, haben den Wunsch, die Menschen in Syrien zu unterstützen. Wir wollen mit dem Aufbau der deutsch-syrischen Klinikpartnerschaften ermöglichen, dass beides geht: sich von Deutschland aus für Syrien engagieren.“

Das Entwicklungsministerium unterstützt nach dem Sturz des Assad-Regimes die Stabilisierung Syriens und den gesellschaftlichen Neuanfang des Landes. Die unmittelbaren Schwerpunkte liegen dabei auf dem Zugang zu Bildung, Gesundheit, Einkommen für die notleidende syrische Bevölkerung, der Wahrung von Land- und Eigentumsrechten und der Stärkung der syrischen Zivilgesellschaft. Die Projekte werden nicht mit den syrischen Machthabern, sondern ausschließlich über UN-Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen umgesetzt.




Zugefügt 2025 Januar 15

Entwicklungsministerin Schulze in Damaskus Neue Partnerschaften zwischen deutschen und syrischen Krankenhäusern

Asylzahlen Gesamtjahr und Dezember 2024

Im Jahr 2024 haben insgesamt 250.945 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 229.751 Erst- und 21.194 Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (329.120 Erstanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 30,2 Prozent. 21.270 der Erstanträge im Jahr 2024 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Asylantragstellungen im Jahr 2024

Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten

(nach Erstanträgen)
insgesamt Erstanträge Folgeanträge
1. Syrien 79.433 76.765 2.668
2. Afghanistan 36.156 34.149 2.007
3. Türkei 31.056 29.177 1.879
4. Irak 9.046 7.839 1.207
5. Somalia 7.354 6.953 401
6. Iran 5.817 5.230 587
7. Ungeklärt 4.998 4.737 261
8. Russische Föderation 5.625 4.698 927
9. Kolumbien 3.909 3.839 70
10. Eritrea 3.235 3.132 103
alle Staatsangehörigkeiten insgesamt 250.945 229.751 21.194

Im selben Zeitraum hat das Bundesamt über 301.350 Erst- und Folgeanträge entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 44,4 Prozent. Abgelehnt wurden die Anträge von 91.940 Personen, 75.700 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 8,7 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 4,7 Monate.
Hinweis

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01.01.2023 wurden unionsrechtliche Vorgaben zu Verfahrensfristen im Asylverfahren umgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensdauer ist nunmehr der Zeitpunkt, zu dem Deutschland für das Verfahren zuständig wurde. Ein Vergleich mit Berechnungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgten, ist daher nur bedingt möglich.

Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende Dezember 2024 bei 212.656.
Asylanträge und Asylentscheidungen im aktuellen Monat

Im Dezember wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 13.716 Asylanträge gestellt, davon 12.178 Erstanträge und 1.538 Folgeanträge. Im Vergleich zum Vormonat sank die Anzahl der Asylerstanträge um 24,5 Prozent.

Insgesamt hat das Bundesamt im Dezember über die Asylanträge von 21.441 Personen (Vormonat: 29.103; Vorjahresmonat: 21.325) entschieden.
Hauptstaatsangehörigkeiten im Dezember 2024 Oktober 2024 November 2024 Dezember 2024
Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.
Asylerstanträge insgesamt 19.785 16.127 12.178
1. Syrien, Arab. Republik 7.543 5.700 4.080
2. Afghanistan 2.320 1.955 1.537
3. Türkei 2.726 1.840 1.216
4. Russische Föderation 443 353 392
5. Irak 422 405 349
6. Kolumbien 300 520 325
7. Somalia 532 447 322
8. Iran, Islam. Republik 452 335 273
9. Venezuela 228 337 267
10. Ungeklärt 283 241 219

Weitere Einzelheiten können Sie den Aktuellen Zahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.



Zugefügt 2025 Januar 15

Asylzahlen Gesamtjahr und Dezember 2024

Was ist die NATO?


1 Mitgliedsstaaten
NATO-Mitglieder

Die wichtigsten Akteure der Nordatlantikvertrags-Organisation sind die Mitgliedsstaaten selbst.

Aktuell gibt es
32
Mitglieder

Alphabetisch sortieren oder Nach Datum sortieren

Albanien (2009)
Belgien (1949)
Bulgarien (2004)
Dänemark (1949)
Deutschland (1955)
Estland (2004)
FINNLAND (2023)
Frankreich (1949)
Griechenland (1952)
Island (1949)
Italien (1949)

Kanada (1949)
Kroatien (2009)
Lettland (2004)
Litauen (2004)
Luxemburg (1949)
Montenegro (2017)
Niederlande (1949)
Nordmazedonien (2020)
Norwegen (1949)
Polen (1999)

Portugal (1949)
Rumänien (2004)
SCHWEDEN (2024)
Slowakei (2004)
Slowenien (2004)
Spanien (1982)
TSCHECHIEN (1999)
Türkei (1952)
Ungarn (1999)
Vereinigte Staaten (1949)
Vereinigtes Königreich (1949)

NATO-Erweiterung

Die NATO-Mitgliedschaft ist offen für „jeden anderen europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen.“

&nsbp;
&nsbp;
Bild eines NATO-Treffens
2 Grundlegendes

2.1Eine politische und militärische Allianz
2.2Kollektive Selbstverteidigung
2.3Die Transatlantische Verbindung
2.4Das strategische Konzept 2022

<
>
2.1 Eine politische und militärische Allianz

Sicherheit in unserem alltäglichen Leben ist wesentlich für unser Wohlbefinden. Zweck der NATO ist es, mit politischen und militärischen Mitteln die Freiheit und Sicherheit ihrer Mitglieder zu garantieren.

POLITISCH — Die NATO fördert demokratische Werte und ermöglicht ihren Mitgliedern, sich in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen zu beratschlagen und zu kooperieren, um Probleme zu lösen, Vertrauen zu schaffen und langfristig Konflikte zu vermeiden.

MILITÄRISCH — Die NATO engagiert sich für die friedliche Lösung von Konflikten. Doch wenn diplomatische Anstrengungen scheitern, hat sie die militärische Macht, Operationen des Krisenmanagements durchzuführen. Diese erfolgen im Rahmen der Beistandsklausel im Gründungsvertrag der NATO – Artikel 5 des Washingtoner Vertrags – oder mit einem Mandat der Vereinten Nationen, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen.
2.2 Kollektive Selbstverteidigung

Die NATO ist dem Prinzip verpflichtet, dass ein Angriff gegen eines oder mehrere ihrer Mitglieder einen Angriff gegen alle darstellt. Dies ist das Prinzip der kollektiven Selbstverteidigung, das in Artikel 5 des Washingtoner Vertrags niedergelegt ist.

Bislang wurde Artikel 5 nur einmal angewendet – als Antwort auf die Terroranschläge des 11. September 2001 in den USA.
2.3 Die Transatlantische Verbindung

Die NATO ist eine Allianz von europäischen und nordamerikanischen Ländern. Sie verbindet auf einzigartige Weise diese beiden Kontinente und ermöglicht es ihnen, sich in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen zu beratschlagen und zusammenzuarbeiten sowie gemeinsam multinationale Krisenmanagementoperationen durchzuführen.
2.4 Das strategische Konzept 2022

Strategische Konzepte halten die Kernaufgaben und -grundsätze der Allianz, ihre Werte und die Entwicklung des Sicherheitsumfelds sowie die strategischen Ziele der Allianz für die nächsten 10 Jahre fest. Das Strategische Konzept 2022 bestätigt erneut, dass der Hauptzweck der NATO darin besteht, die kollektive Verteidigung ihrer Mitglieder auf Basis der 360°-Methode sicherzustellen. Dabei skizziert es die drei Kernaufgaben – Abschreckung und Verteidigung, Krisenprävention und -management und Kooperative Sicherheit.


3 Aktivitäten

3.1Beschlüsse und Beratungen
3.2Operationen und Einsätze
3.3Partnerschaften
3.4Entwicklung von Mittel zur Reaktion auf Bedrohungen

<
>
3.1 Beschlüsse und Beratungen

Täglich beratschlagen sich die Mitglieder und treffen Entscheidungen zu Sicherheitsfragen auf allen Ebenen und auf zahlreichen Gebieten.

Ein „NATO-Beschluss“ ist der Ausdruck des kollektiven Willens aller 32 Mitgliedsstaaten, da alle Entscheidungen konsensbasiert getroffen werden.

Hunderte Beamte sowie zivile und militärische Experten kommen jeden Tag ins NATO-Hauptquartier, tauschen Informationen aus, teilen Ideen und helfen nötigenfalls dabei, in Zusammenarbeit mit nationalen Vertretungen und den Mitarbeitern des NATO-Hauptquartiers Beschlüsse vorzubereiten.
3.2 Operationen und Einsätze

Kosovo
Sicherung des Mittelmeers
Unterstützung der Afrikanischen Union

Die NATO übernimmt eine aktive Rolle in zahlreichen Operationen und Einsätzen des Krisenmanagements, einschließlich ziviler Notfalleinsätze.

Die Krisenmanagementoperationen der NATO werden nach Artikel 5 des Washingtoner Vertrags oder mit einem Mandat der Vereinten Nationen durchgeführt.

Bild von Operationen und Einsätzen 1
Bild von Operationen und Einsätzen 2
Bild von Operationen und Einsätzen 3

3.3 Partnerschaften

Die NATO arbeitet mit zahlreichen Nicht-Mitgliedsstaaten in den verschiedensten politischen und sicherheitsrelevanten Fragen zusammen. Diese Staaten streben einen Dialog und eine praktische Zusammenarbeit mit der NATO an und viele von ihnen tragen zu NATO-geführten Operationen und Einsätzen bei. Die NATO kooperiert überdies mit einem breiten Netzwerk von internationalen Organisationen.

Partnerstaaten verfügen nicht über dieselbe Entscheidungsbefugnis wie Mitgliedsstaaten.
Erfahren Sie mehr
über die Partnerschaften der NATO
3.4 Entwicklung von Mitteln zur Reaktion auf Bedrohungen

Die NATO erneuert sich beständig und passt sich an, um sicherzustellen, dass ihre Politik, Ressourcen und Strukturen aktuellen und zukünftigen Bedrohungen gerecht werden und die kollektive Selbstverteidigung ihrer Mitglieder gewährleisten können.


4 Wichtige Ereignisse

1949
1989
1991
1995
2001
2003
2022


Weiter zum Modul Die Geschichte der NATO
5 Arbeitsstrukturen
Mitgliedsstaaten
NATO-Vertretungen

Nukleare Planungsgruppe
Nord-
atlantikrat
Nachgeordnete Einrichtungen

Agenturen
General-
sekretär

Internationale Mitarbeiter
Militärische Vertreter

Militär-
ausschuss

Internationaler Militärstab

Alliiertes
Kommando
Operationsführung
Alliiertes
Kommando
für Fragen der Umgestaltung


Integrierte militärische Kommandostruktur
Organigramm ansehen



Zugefügt 2025 Januar 15

Was ist die NATO?

Seit 30 Jahren in guten Händen: Minister Reul ehrt das psychosoziale Unterstützungsteam der Polizei Nordrhein-Westfalen

Polizeieinsätze können körperlich wie psychisch sehr belastend sein. Polizistinnen und Polizisten haben deswegen die Möglichkeit, sich bei dem psychosozialen Unterstützungsteam (PSU-Team) der Polizei Nordrhein-Westfalen Hilfe zu holen. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens hat Minister Herbert Reul am Mittwoch, den 15. Januar 2025, im Rahmen eines Festakts im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen die Mitglieder des Teams geehrt.

Minister Reul: „Hinter jeder Uniform, hinter jeder K-Marke, stehen Menschen mit Gefühlen, Sorgen und Grenzen – physischen und psychischen. Es gibt immer Einsätze, die seelische Spuren hinterlassen. Dabei ist Unterstützung anzunehmen, kein Zeichen von Schwäche, sondern bedeutet Verantwortungsbewusstsein und Professionalität. Denn nur wer selbst gesund ist, kann anderen helfen. Ich bin froh, dass es das PSU-Team der Polizei Nordrhein-Westfalen gibt. Wenn das Erlebte unerträglich ist, steht das Team an der Seite seiner Kolleginnen und Kollegen - nun schon seit 30 Jahren. Dafür bin ich sehr dankbar.“

Im Jahr 1994 wurde in der nordrhein-westfälischen Polizei das PSU-Team eingesetzt - bundesweit erstmalig wurde so die Betreuung der Einsatzkräfte organisiert. Damals bestand das Team aus einem Polizeiseelsorger und einem Polizisten. Seitdem ist es deutlich gewachsen. Aktuell stehen 13 Polizistinnen und Polizisten sowie fünf Polizeiärzte rund um die Uhr auf Abruf für ihre Kolleginnen und Kollegen bereit. Alle PSU-Mitglieder kommen aus der eigenen Organisation, verfügen über die gleiche Fortbildung und sind für die Betreuung nach belastenden Einsätzen nach dem SbE/CISM-Standard (Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen/Critical Incident Stress Management) zertifiziert. In den vergangene 30 Jahren hat das PSU-Team Polizei NRW zahlreiche Polizistinnen und Polizisten betreut. Im Jahr 2023 waren es allein rund 130 Betreuungseinsätze.

Dabei ist die Aufgabe des PSU-Teams die individuelle psychosoziale Betreuung von Polizistinnen und Polizisten während oder nach belastenden Einsätzen. Persönliche Erfahrungen und eigene Grenzen spielen bei der Bewertung der Belastungssituation eine große Rolle. Etwa nach schweren Unfällen, Schusswaffengebräuchen oder Suizid kann eine Betreuung der Einsatzkräfte von Nöten sein. Die Polizistinnen und Polizisten entscheiden selbst, ob und wie viel Betreuung sie möchten und brauchen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Seit 30 Jahren in guten Händen: Minister Reul ehrt das psychosoziale Unterstützungsteam der Polizei Nordrhein-Westfalen

Warnung vor Betrugsversuchen im Namen des BZSt

Warnung vor Betrugs-E-Mails

Seit einiger Zeit versuchen Betrüger über verschiedene E-Mail-Adressen, wie beispielsweise ´noreply@bzst.info´ oder ´noreply@bzst.de´ an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.

Sie versenden E-Mails mit Titeln wie ´Benachrichtigung der Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)´ im Namen des BZSt Online Portals und behaupten, dass das Bundeszentralamt für Steuern einen Bescheid unter beigefügte Links an den Betroffenen erlassen hat. Sie fügen falsche Informationen wie Kennungsnummern bei, um diese glaubwürdig erscheinen zu lassen.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren.

Um aktuelle Betrugsmails besser erkennen zu können, finden Sie hier Beispiele der gemeldeten Betrugsmails. Die personenbezogenen Daten wurden aus den Mails entfernt und durch die fiktive E-Mail-Adresse ´max@mustermann.de´ ersetzt. Diese E-Mails stammen nicht vom Bundeszentralamt für Steuern.

Betrugs-E-Mail im Namen des BZSt

Betrugs-E-Mail im Namen des BZSt

Betrugs-Mail Geldwäsche

Betrugsmail: Kontaktdaten abgelaufen

Betrugs-E-Mails erkennen

Betrugs-E-Mails erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:

Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Warnung vor Betrugsschreiben

Vermehrt erreichen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch Hinweise über betrügerische Postschreiben, in welchen die Adressaten aufgefordert werden, eine Selbstauskunft abzugeben. Der äußeren Erscheinung her erscheinen diese Briefe für einen außenstehenden Betrachter vom BZSt verfasst worden zu sein. Die Bürger werden aufgefordert, eine Selbstauskunft über ein Onlineformular der Internetseite ´bzst.de-einkommen.info´ (Achtung nicht öffnen!!!) abzugeben. Diese Verpflichtung ergäbe sich aus § 5 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) und § 5 Abs. 1 Nr. 5b des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG). Zudem wird den Betroffenen eine Frist zur Einreichung der Selbstauskunft aufgelegt und mit strafrechtlichen Folgen bei deren Nichteinhaltung angedroht.

Hierbei handelt es sich um keine Bescheide des Bundeszentralamts für Steuern!

Antworten Sie nicht auf die erhaltenden Schreiben und geben Sie keine Selbstauskunft ab!

Sollten Sie dennoch bereits Informationen aufgrund dieses Anschreibens offenbart haben, empfehlen wir Ihnen schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Finanzinstitut (Bank/Versicherung) aufzunehmen und dieses über den Sachverhalt zu informieren.

Phishingversuch Selbstauskunft Scan

Bitte nehmen Sie auch die weiteren allgemeinen Hinweise zur Kenntnis:

Zur Erfüllung Ihrer rechtlichen Melde- und Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den Regelungen des FATCA-Abkommens oder auch anderen Verfahren des internationalen Informationsaustauschs, bspw. dem gemeinsamen Meldestandard (CRS), sind deutsche Finanzinstitute (im Regelfall Banken und Versicherungen) dazu angehalten, sogenannte Selbstauskünfte bei Ihren Kunden einzuholen, um mögliche meldepflichtige Konten zu identifizieren oder auch gegebenenfalls für eine Meldung auszuschließen.

Mit der Einholung einer solchen Selbstauskunft möchte das Finanzinstitut Ihre steuerliche Ansässigkeit bestimmen. Diese richtet sich nach den nationalen Bestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht des jeweiligen Staates und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen. Anhaltspunkte für eine steuerliche Ansässigkeit sind meist ortsgebundene persönliche Merkmale, in Ausnahmefällen auch der Besitz einer Staatsangehörigkeit.
Eine solche Selbstauskunft enthält daher ausschließlich Informationen zu Ihrer Person, sowie zur Identifizierung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit und keine konkreten Angaben zu Konteninformationen. Daher werden in einer Selbstauskunft weder Kontonummern, noch Kontosalden oder zugeflossene Erträge erfragt!

Außerdem möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass ausschließlich die Finanzinstitute eine solche Selbstauskunft einholen, um den gesetzlichen Vorgaben der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV) bzw. des Finanzkontenaustauschgesetzes (FKAustG) nachzukommen.
Das BZSt holt in keinem Fall im eigenen Namen Selbstauskünfte ein und auch nicht im Auftrag der Finanzinstitute.
Betrugsschreiben erkennen

Betrugsschreiben erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:

Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
Es wird auf bestehende Gesetze verwiesen, die jedoch nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben.
Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen. Diese Links sehen den Internetseiten des BZSt zwar ähnlich, sind jedoch häufig leicht abgeändert (s.o.).

Kontaktieren Sie das BZSt

Das BZSt hat ein starkes Interesse daran hat, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wir. Sollten Sie sich weiterhin unsicher sein, ob Sie eine betrügerische Mail oder Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich bitte an folgende Stellen:

E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@bzst.bund.de
Postanschrift: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn

Aufgrund sehr vieler Nachfragen bezüglich der im Umlauf befindlichen Betrugsmails, kann es zu einer längeren Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage kommen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Warnung vor Betrugsversuchen im Namen des BZSt

wien - Drogenbekämpfung

Drogenlenker: 8.227 Beeinträchtigte 2024 aus dem Verkehr gezogen

Durch Schwerpunktaktionen sind die Anzeigen wegen Rauschmittel-Beeinträchtigung beim Lenken erheblich gestiegen. Seit 2020 kann eine Verdoppelung verzeichnet werden.

Drogeneinfluss hinter dem Steuer ist international im Fokus straßenpolizeilicher Strategien und Ausbildungen. Österreich ist mit einem dichten Netz an speziell ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten Vorreiter beim Erkennen und Ahnden dieser im Steigen begriffenen, sehr gefährlichen Deliktsform. Durch gezielte Schwerpunktsetzungen und hohen Kontrolldruck konnten im vergangenen Jahr knapp 8.300 beeinträchtigte Kfz-Lenkerinnen und -Lenker aus dem Verkehr gezogen werden.

´Menschen zu schützen, das ist Auftrag unserer Polizei. Daher werden Drogen- und Alkolenker, aber auch lebensbedrohliche Raser konsequent aus dem Verkehr gezogen – das ist der Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen. Dadurch leistet die Polizei an 365 Tagen im Jahr einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in Österreich´, betonte Innenminister Gerhard Karner.

Schwerpunkte und hohe Anzeigenzahlen

Durch gemeinsame Schwerpunktaktionen mit Amtsärztinnen und -ärzten sowie Ärztinnen und Ärzten aus den Ärztepools der Länder konnten die Anzeigen wegen Rauschmittel-Beeinträchtigung beim Lenken (oder Verweigerung) in den vergangenen zehn Jahren um das Achtfache gesteigert werden (1.068 im Jahr 2015). Besonders relevant sind hierbei Schwerpunktsetzungen im Umfeld von Festen oder Konzerten. Hier ist auch künftig mit hohem Kontrolldruck zu rechnen.

Jeder schwere Verkehrsunfall mit einem Alkohol- oder Drogenlenker ist mit viel Leid für die Opfer und deren Angehörigen verbunden. Aus diesem Grund ist die größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei in Österreich. Neben der zielgerichteten Überwachung und Kontrolle sind Prävention und Bewusstseinsbildung wesentliche Faktoren zur Verhinderung von Unfällen. Das Innenministerium setzt seit mehreren Jahren auf verbesserte Schulung von Polizeiorganen zur Erkennung von Beeinträchtigungssymptomen durch Suchtgift und auf Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Amtsärzten bei Schwerpunktaktion.

Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten Schlüssel zum Erfolg

Durch eine fundierte Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten im Zusammenhang mit dem Erkennen von Suchtgiftbeeinträchtigungen im Straßenverkehr ist es gelungen, Wissen gepaart mit Technik auf die Straße zu bringen. In den vergangenen Jahren wurde ein Schwerpunkt auf die Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten im Erkennen von Drogen im Straßenverkehr gesetzt. Mehr Spezialistinnen und Spezialisten und mehr Schwerpunktkontrollen bedeuten mehr Aufgriffe von Drogenlenkern.
Durch Schwerpunktaktionen sind die Anzeigen wegen Rauschmittel-Beeinträchtigung beim Lenken erheblich gestiegen.



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Drogenbekämpfung

wien - Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024 – Leichter Rückgang bei Annäherungs- und Betretungsverboten und Gefährdern

Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen auf hohem Niveau fortgesetzt, Höchststand an Präventionsbediensteten erreicht
Wien (OTS) -

Der Gewaltschutz in Österreich wurde in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut, um gefährdete Personen besser zu schützen. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass die Menschen der Polizei vertrauen und Gewalt im privaten Bereich auch zur Anzeige bringen.

„Gewaltschutz gehört zu den sensibelsten und auch wichtigsten Bereichen der Polizeiarbeit. Daher wurden in den letzten Jahren wichtige Neuerungen eingeführt und die finanzielle Unterstützung der Gewaltschutzzentren deutlich erhöht. So wurde die Zahl der Präventionsbeamtinnen und -beamten wurde mehr als verdoppelt. Darüber hinaus stärkt die aktuell in Umsetzung befindliche Reform des Kriminaldienstes die Koordination des Gewaltschutzes in den Regionen“, betont Innenminister Gerhard Karner.

Zwtl.: Annäherungs- und Betretungsverbote, sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen

Seit 2020 sind die Betretungs- und Annäherungsverbote, die gefährdete Personen vor Übergriffen schützen sollen, kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2023 wurden 15.115 solcher Verbote verhängt, während die Zahl im Jahr 2024 mit rund 14.600 Fällen leicht rückläufig war - ein Minus von etwa 3,5 Prozent. Dieser Rückgang ist vor dem Hintergrund langfristiger Entwicklungen zu betrachten, da klare Trends nur über mehrere Jahre hinweg erkennbar werden.

Auch die Zahl der weggewiesenen Gefährder, die durch Betretungsverbote von den gefährdeten Personen ferngehalten wurden, ist leicht gesunken. Während im Jahr 2023 12.681 Gefährder weggewiesen wurden, waren es 2024 etwa 12.500 - ein Rückgang um knapp 1,5 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen einerseits die hohe Bereitschaft der Betroffenen, Übergriffe zu melden, und andererseits das Vertrauen in die Arbeit der Polizei.

Die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, die speziell für Hochrisikofälle einberufen werden, haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2020 vervielfacht. Damals gab es lediglich 25 solcher Konferenzen, während es 2023 bereits 234 waren. Im Jahr 2024 ging die Zahl auf 193 Konferenzen gering zurück. Dieser Rückgang steht im Zusammenhang mit der geringeren Zahl an Gefährdern und verdeutlicht, dass weniger Hochrisikofälle auftraten.

Zwtl.: Tötungsdelikte an Frauen in den Jahren 2023 und 2024

Im gesamten Kalenderjahr 2023 wurden 34 Frauen ermordet, darunter zwei Kinder unter 14 Jahren, die von ihrer Mutter getötet wurden. Im Jahr 2024 gab es 28 Mordopfer, darunter vier Mädchen unter 14 Jahren. Drei dieser Mädchen wurden von ihren Müttern ermordet.

„Gewalt ist oft unsichtbar und passiert im Verborgenen, umso wichtiger ist das öffentliche, sichtbare Auftreten dagegen. Dafür haben wir die letzten Jahre gekämpft. Der Gewaltschutz in Österreich konnte in den letzten fünf Jahren auf eine neue Ebene gehoben werden - so haben wir die Gewaltschutzzentren ausfinanziert und in jedem politischen Bezirk eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle eingesetzt sowie deren Förderungen seit 2019 um insgesamt 153 Prozent angehoben. Um allen Gewaltschutzmaßnahmen ein gemeinsames Dach zu geben, haben wir eine neue Gewaltschutzstrategie entwickelt. Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter aus allen relevanten Organisationen waren eingebunden. Mit dieser Strategie ist nun ein besserer Austausch und eine bessere Gesamtbetrachtung im Gewaltschutz möglich“, bilanziert Frauenministerin Susanne Raab.

Zwtl.: Weiterentwicklung des Gewaltschutzes seit 2020

Seit 2020 wurden zahlreiche Maßnahmen im Gewaltschutz gesetzt. Das Annäherungsverbot mit einem erweiterten Schutzradius von 100 Metern bietet nicht nur im Wohnbereich, sondern auch auf Arbeitswegen und bei alltäglichen Besorgungen Schutz. Die verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für weggewiesene Gefährder, die seit September 2021 gesetzlich vorgeschrieben sind, sowie das automatische Waffenverbot, das seit 2022 im Zusammenhang mit Betretungs- und Annäherungsverboten verhängt wird, sind wichtige Bausteine im Kampf gegen Gewalt. Diese Maßnahmen fanden auch internationale Anerkennung, wie der GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bestätigt.

Ein weiterer Meilenstein ist die Verdopplung der speziell ausgebildeten Präventionskräfte bei der Polizei. Ihre Zahl stieg seit 2020 von 500 auf etwa 1.300 aktuell. Zusätzlich wurden ab dem Sommer 2024 Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Bundesländern eingesetzt, um den Gewaltschutz vor Ort noch effektiver zu gestalten. Im Bundeskriminalamt wurde ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz eingerichtet, das sich auf die Fortbildung von Präventionskräften und die Koordinierung von Gewaltschutzmaßnahmen konzentriert.

„Gewalt ist niemals eine Option, weshalb der Gewaltschutz für uns im Bundeskriminalamt ein zentrales Thema ist. Durch die enge Zusammenarbeit innerhalb der Behörden sowie die Vernetzung mit Akteuren außerhalb der Polizei setzen wir uns dafür ein, Gewalt umfassend zu bekämpfen“, sagt der Direktor des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer.



Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Januar 15

wien - Vorläufige Bilanz Gewaltschutz 2024 – Leichter Rückgang bei Annäherungs- und Betretungsverboten und Gefährdern

Weibliche Säuglingsleiche am „Jägersburger Wald“ an der Autobahn 67 bei Einhausen

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Polizeipräsidum Südhessen bitten um Ihre Mithilfe!

Am Mittwoch, den 28. April 1999 gegen 11 Uhr informierte ein anonymer Mitteiler die Rettungsleitstelle Bergstraße über den Fund eines toten Säuglings. Diesen habe er in einem Waldstück am Parkplatz „Jägersburger Wald“ der Autobahn 67 bei Einhausen in Richtung Süden in Plastiktüten aufgefunden. Der weibliche Säugling, der im Rahmen der wiederaufgenommenen Ermittlungen „Frieda“ genannt wurde, war mit einem hellen Unterhemd, einem weiß-gelben Strampelanzug mit Comicmotiven, einer hellen Mütze bekleidet und in eine weiße Decke mit Tiermotiven eingewickelt. In einer der Plastiktüten wurde ein Kassenbeleg sichergestellt, der einen Einkauf im Januar 1999 bei der Karstadt-Filiale in Offenburg dokumentiert. „Frieda“ war circa zwei Tage alt. Ihr Tod ist vermutlich durch Ersticken eingetreten.

Zeugen gaben an, dass sich in den späten Abendstunden des 27. Aprils und am frühen Morgen des 28. Aprils eine junge Frau an der Raststätte Lorsch der Autobahn 67 aufgehalten habe. Die Ermittlungen ergaben, dass sie nach Kaiserslautern habe reisen wollen und schließlich den Bahnhof in Ludwigshafen aufgesucht habe. Dort verliert sich ihre Spur. Ob sie mit dem Säugling in Verbindung steht, konnte bis dato nicht geklärt werden.

Auch die Personalien des Mitteilers sind derzeit unbekannt. Er tätigte den Anruf von einer Telefonzelle auf dem Marktplatz in Lorsch und teilte mit, den leblosen Säugling gefunden zu haben. Die Originalaufnahme des Notrufs können Sie weiter unten abhören.
Letzte Aktualisierung: 13. Januar 2025



Zugefügt 2025 Januar 15

Weibliche Säuglingsleiche am „Jägersburger Wald“ an der Autobahn 67 bei Einhausen

Fragen an die Spitzenkandidaten Warum sollten junge Menschen Sie wählen?

Die Parteien haben für ihren Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 Spitzenkandidatinnen und -kandidaten aufgestellt – manche von ihnen bewerben sich um das Bundeskanzleramt. Wir haben die Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien gefragt, was sie in der neuen Legislaturperiode für junge Leute bewegen wollen und warum junge Menschen ihnen ihre Stimme geben sollten. Hier lest ihr die Antworten, die wir bekommen haben.
Olaf Scholz (SPD)
Ein älterer Mann mit schütterem Haar schaut vor einer grauen Wand direkt in die Kamera. Er trägt ein blaues Sakko und eine blau-weiß gemusterte Krawatte.



Olaf Scholz ist seit Dezember 2021 Bundeskanzler und strebt an, auch nach der Bundestagswahl 2025 wieder in dieses Amt gewählt zu werden.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

1976 wurde ich 18 Jahre alt. Gerade war das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt worden, sodass ich gleich mit 18 an meiner ersten Bundestagswahl teilnehmen konnte. Meine Stimme habe ich damals Helmut Schmidt und der SPD gegeben. Auch mithilfe meiner Stimme blieb er Kanzler.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Wichtig ist das direkte Gespräch und Ehrlichkeit. Deswegen stelle ich mich den Fragen – auf Veranstaltungen, in Diskussionsrunden, bei TikTok und in Podcasts.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Die SPD ist die Partei der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen. Es geht uns also um die Schaffung und Sicherung von guten und fairen Arbeitsplätzen. Es geht uns um einen Mindestlohn von 15 Euro. Und es geht uns um eine steuerliche Entlastung von 95 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit schaffen wir insgesamt mehr Gerechtigkeit in Deutschland und natürlich auch für die junge Generation.

Es geht immer um eine gute Zukunft, technisch, wirtschaftlich und im Hinblick auf unsere Umwelt – und ganz konkret um Ausbildungsplätze, Studienplätze, gerechte Löhne – und nochmal um einen höheren Mindestlohn.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

16 Jahre! Meine Partei will das schon lange ändern: 16- und 17-Jährige sollten auch bei Bundestagswahlen eine Stimme haben, so wie in vielen Bundesländern und Gemeinden und so wie zuletzt bei der Europawahl.

Wer eine eigene Meinung hat und weiß, was er wählen will, soll das schon mit 16 tun können – so wie ich seinerzeit auch von der damaligen Absenkung des Wahlalters Gebrauch gemacht habe und wusste, wen ich wählen will.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

In zwei Sätzen: In diesen ernsten Zeiten braucht unser Land ernsthafte Politik und keine entweder-oder-Politik. Die SPD sorgt für einen neuen Aufschwung; dass Wohnen auch für junge Leute wieder bezahlbar ist, dass die Bildung besser wird, dass wir mit dem Klimaschutz und dem wirtschaftlichen und technischen Fortschritt vorankommen – und dass alle fair behandelt werden.
Friedrich Merz (CDU)
Ein Mann mit dunkler Brille und blauem Sakko lächelt in die Kamera.



Friedrich Merz ist seit Februar 2022 Vorsitzender der CDU sowie Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er ist der gemeinsame Kanzlerkandidat von CDU und CSU.
Welche Erinnerungen haben Sie an die erste Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal selbst wählen durften?

Das war im Herbst 1976. Ich erinnere mich gut an den Wahlkampf, da ich gerade mein Jurastudium an der Universität Bonn begonnen hatte. In die Junge Union war ich bereits vier Jahre zuvor eingetreten. Ich habe mich also damals schon für Politik interessiert. In Erinnerung an den Urnengang 1976 bleibt natürlich die Besonderheit, dass CDU und CSU zur stärksten Fraktion gewählt wurden und dennoch nicht in die Regierungsverantwortung kamen. Die SPD, damals Zweitplatzierte, bildete eine Koalition mit der drittplatzierten FDP.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Da wir gerade von 1976 sprachen, weiß ich gar nicht, ob man von einer „zunehmend kritischen Haltung“ der jungen Generation sprechen kann. In den siebziger Jahren gab es auch keinen Mangel an kritischen Geistern. Aber ich will Ihrer Frage nicht ausweichen. Natürlich liegt immer eine besondere Verantwortung darin, das Vertrauen der jungen Menschen in die Politik zu stärken. Junge Menschen haben das Leben noch vor sich und haben große Erwartungen an die Politik. Darauf müssen wir als Parteien eingehen und Antworten bieten. Das sind beispielsweise die Themen Migration, Sicherheit, Aufstieg und Klima.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Im Wahlprogramm der Union stehen die Belange der jungen Menschen im Mittelpunkt. Wir stehen zur Schuldenbremse. Die Maßlosigkeit in der Finanzpolitik vieler politischer Mitbewerber ginge vor allem zu Lasten der jungen Generation. Sie würde unter explodierenden Zinszahlungen am stärksten leiden. Stattdessen setzen wir auf solide Finanzen. In unserem Verständnis von nachhaltiger Politik steckt aber auch Zukunftsoptimismus. Ich glaube an den Erfindungsreichtum des Menschen. Deshalb wollen wir Bildung und Forschung stärken und junge Menschen darin unterstützen, mit Startups und jungen Technologieunternehmen erfolgreich zu sein.

Oder wenn es um die Frage geht, wie wir auf den Klimawandel reagieren, setzen wir als Union ebenso wie andere Länder viel stärker auf technische Lösungen. Wer sich zum Beispiel Großanlagen anschauen will, mit denen sich CO2 aus der Atmosphäre abscheiden lässt, sollte nach Island reisen. Oder nehmen Sie die Altersvorsorge: Wir wollen keine Verteilungskämpfe zulasten der jungen Generation, sondern stattdessen für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro in ein Depot einzahlen, das bei Rentenbeginn zur Verfügung steht und mit dem die jungen Menschen von der Entwicklung an den Kapitalmärkten profitieren. Auch so wichtige Dinge wie der Führerschein sollen wieder bezahlbarer werden.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

Es gibt gute Gründe, warum die Geschäftsfähigkeit eines jungen Menschen mit 18 beginnt und nicht bereits mit 16. Auch als Vater von drei Kindern kann ich nur sagen, dass es zwischen 16- und 18-Jährigen einen enormen Unterschied geben kann. Im Übrigen können sich 16-Jährige selbstverständlich politisch engagieren. Ich bin auch als 16-Jähriger in die Junge Union eingetreten und habe damals wertvolle Erfahrungen gesammelt.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Junge Menschen sollten der Union ihre Stimme geben, weil wir ein echtes Angebot für sie haben: von guter Bildung über eine neue Startup-Kultur bis hin zum individuellen Vermögensaufbau für eine sichere Altersversorgung. Wir wollen dafür sorgen, dass sie in einem freien und sicheren Deutschland ihre Träume verwirklichen können.
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)
Ein Mann mit grau-bräunlichen Haaren lehnt gegen das Geländer einer Treppe. Er trägt einen dunkelblauen Pullover über einem weißen Hemd.



Robert Habeck ist seit Dezember 2021 Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Vizekanzler. Für Bündnis 90/Die Grünen tritt er bei der Bundestagswahl 2025 als Kanzlerkandidat an.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

Meine erste Bundestagswahl war im Jahr 1990. Es war die erste Wahl im gerade wiedervereinigten Deutschland, und mir war bewusst, dass sie etwas besonderes ist, aber ganz greifen konnte ich das damals noch nicht. Ich weiß aber noch genau, wie ich in der Wahlkabine stand. Es hatte etwas vom inneren Heiligtum der Demokratie. Und davon hat sich bis heute was gehalten. Auch wenn ich schon lange als Politiker arbeite – wenn ich in der Wahlkabine stehe, Wahlzettel und Stift in der Hand, denke ich: Was für eine Errungenschaft es ist, als Bürger wählen zu können. Frei und geheim. Und so mitzuentscheiden, wohin das Land, in dem ich lebe, geht. Ich musste dieses demokratische Wahlrecht nicht erkämpfen. Menschen, die genauso alt sind wie ich und zum Beispiel nur ein paar Kilometer östlich meiner Geburtsstadt Lübeck geboren wurden – in der früheren DDR – schon. Heute in einer Zeit, in der autokratische Regime so stark werden, ist dieses Bewusstsein noch mal stärker.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Gerade junge Menschen haben das Gefühl, dass ihre Anliegen von der Politik nicht ausreichend gehört oder mit der notwendigen Dringlichkeit umgesetzt werden. Das Ende der Ampel-Regierung hat dazu sicherlich einen Beitrag geleistet. Ich weiß, dass Vertrauen kaputt gegangen ist. Genau hier möchte ich ansetzen. Ich verstehe das als Arbeitsauftrag, denn gegen Verdrossenheit gegenüber der Politik hilft bessere Politik. Das geht zuallererst mit echter Teilhabe. Die Absenkung des Wahlalters für junge Menschen ab 16 Jahren wäre dafür die erste Maßnahme – es ist Zeit!

Darüber hinaus ist es wichtig, das Vertrauen in die Politik durch klare, nachvollziehbare Entscheidungen zu stärken. Wir müssen zeigen, dass Politik nicht nur leere Versprechen macht, sondern konkrete Maßnahmen ergreift: Deutschland muss in den öffentlichen Nahverkehr und das Bildungssystem investieren. Wir müssen die Mieten gerade in Großstädten bezahlbar halten. Deutschland muss beim Klima- und Naturschutz Kurs halten – kein Abwickeln, sondern mit mehr Kraft weitermachen. Sowohl die Klimakrise wie auch der notwendige Klimaschutz verändern unser Leben. Aber Klimaschutz muss für alle im Alltag funktionieren.

Ich bin mir bewusst, wie groß die Sorgen gerade sind. Ich möchte deshalb ein Angebot machen: Ich möchte mit euch gemeinsam mutig handeln – nicht nach hinten schauen, nach dem Motto „früher war alles besser“. Wir können die Zukunft gestalten, es liegt in unserer Hand.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Die Herausforderungen unserer Zeit haben Einfluss auf die Zukunftsperspektiven der heranwachsenden Generationen: Umbrüche in der Wirtschaft, Klimakrise, Krieg in der Ukraine, Umgang mit Flucht und Migration. Dazu gilt für die junge Generation nicht mehr das gleiche Wohlstandsversprechen wie noch zu meiner Jugend. Ich verstehe es als meine und unsere Aufgabe, dass sich das wieder ändert. Das Leben muss bezahlbar, die Zukunft planbar sein. Deshalb stehe ich für konkrete Maßnahmen, die nach vorne gerichtet sind: Die rasenden Mieterhöhungen müssen begrenzt, die Kosten für Energie und Mobilität gesenkt, der Klimawandel mit voller Kraft angegangen werden. Und wir brauchen mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensverteilung. Die reichsten 1 Prozent in Deutschland besitzen insgesamt mehr als 90 Prozent der restlichen Menschen. Darum möchte ich erreichen, dass Superreiche ihren fairen Anteil leisten – zum Beispiel mit einer Reform der Erbschaftssteuer.

Studien haben zuletzt gezeigt, dass eine der größten Sorgen junger Menschen ihre wirtschaftliche Lage ist. Ich möchte daher bei allen Entscheidungen mitdenken, welchen Einfluss sie auf die Ausbildungs- und Jobmöglichkeiten, die Armutsbekämpfung und die Rentensituation junger Menschen haben. Immer in dem Bewusstsein: Jugendpolitik ist ein Querschnittsthema, das in allen Politikfeldern mitgedacht werden muss, von der Digitalisierung des Staates und staatlicher Dienste bis hin zur Kultur- und Kreativwirtschaft.

Für mich ist klar: Die nächsten Jahre müssen von einer Politik geprägt sein, die die Interessen der jungen Generation in den Mittelpunkt stellt. Das ist eine Frage der Verantwortung und der Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die in Zukunft mit den Konsequenzen unserer heutigen Entscheidungen leben müssen.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie Sie dazu stehen, haben Sie schon gesagt. Aber was sind Ihre Argumente dafür?

Meine Partei und ich sprechen uns klar für das Wahlrecht ab 16 Jahren aus. Für die Europawahlen haben wir das in der Ampel-Regierung schon möglich gemacht – das war ein überfälliger erster Schritt. Auch in sechs Bundesländern dürfen inzwischen 16-Jährige über die Zusammensetzung der Landesparlamente mitbestimmen. Das bedeutet mehr politische Beteiligung für junge Menschen und sorgt dafür, dass ihre Belange mehr Gewicht in der Politik bekommen. Wählen ist ein Fundament für unsere Demokratie und ermöglicht es den Menschen, ihren Bedürfnissen und Interessen Ausdruck zu verleihen.

Für ein gesenktes Wahlalter sprechen das politische Interesse und Engagement vieler junger Menschen, die demografische Entwicklung, das Ziel der Generationengerechtigkeit sowie die positiven Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Ländern. Zudem sind es gerade die jungen Generationen, die durch aktuelle politische Entscheidungen, insbesondere auf den Feldern des Klimaschutzes, der sozialen Sicherungssysteme, der öffentlichen Investitionen und der wirtschaftlichen Entwicklung in besonderer Weise betroffen sein werden. Die Empfehlung der in dieser Wahlperiode eingesetzten Wahlrechtskommission ist ebenfalls eindeutig, das Wahlalter auf 16 herabzusetzen.

Wahlen sind in Deutschland ein hohes Gut und entsprechend im Grundgesetz verankert. Um das Wahlalter zu senken, bedarf es daher einer Grundgesetzänderung, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag möglich ist. Wir bleiben dran – auch in der nächsten Legislatur.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Mein Angebot an euch ist, gemeinsam für eure Zukunft zu kämpfen: Für echten Klimaschutz, ein bezahlbares Leben, soziale Gerechtigkeit und eine starke Wirtschaft.
Christian Lindner (FDP)
Christian Lindner, Parteivorsitzender der FDP, blickt am Rande eines Interviews für die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in die Kamera des Fotografen.

© picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Christian Lindner war von Dezember 2021 bis November 2024 Bundesminister der Finanzen. Er ist Vorsitzender der FDP und Spitzenkandidat für die Bundestagswahl 2025.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

Das war 1998. Es war die spannende Wahl zum Ende der Ära Kohl. Es lag Aufbruch in der Luft, der aber an meiner Partei als Teil der damaligen Bundesregierung vorbeiging. Ich habe damals beim Wahlkampf in meinem Wahlkreis mitgeholfen. Es war zäh.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Wir müssen schlicht die Aufgaben lösen, die junge Menschen an uns herantragen. Es gibt erstens die Sorge um die eigene wirtschaftliche Zukunft. Also müssen wir unsere Marktwirtschaft wieder erfolgreich machen und das Bildungssystem verbessern, damit junge Menschen gute Berufsperspektiven haben. Zweitens gibt es Sorgen um die Sicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der irregulären Einwanderung nach Deutschland. Also müssen wir die Sicherheitsbehörden stärken und den Zugang nach Deutschland steuern und begrenzen. Drittens gibt es die Forderung nach wirksamem Klimaschutz, der Freiheit und Wohlstand nicht aufs Spiel setzt. Also müssen wir mehr auf Erfinden statt aufs Verbieten setzen.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Wir müssen die Politik zu Lasten der jungen Generation beenden. Das heißt für mich, dass wir in Infrastruktur und Digitalisierung investieren müssen, ohne dass wir den Jungen Schuldenberge auftürmen. Wir müssen schlicht Prioritäten setzen für Zukunftsaufgaben zu Lasten von Verteilung in der Gegenwart. Es ist ja kein Geheimnis, dass ich ein Verfechter der Schuldenbremse bin. Die ist keine Investitionsbremse, aber sie zwingt uns eben zu notwendigen Entscheidungen. Auch die Rente darf nicht unfair gegenüber Jüngeren sein. Unser Anliegen bleibt daher, eine echte Aktienrente in Deutschland einzuführen. Unser derzeitiges Rentensystem ist nicht zukunftsfähig. Unsere Gesellschaft altert und die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt, während gleichzeitig immer weniger Menschen Beiträge zahlen. Junge Menschen müssten nach unserem bisherigen System also nicht nur immer höhere Sozialabgaben leisten – sie selbst würden im Alter wohl nicht auf eine stabile Rente zurückgreifen können. Indem wir dafür sorgen, dass Versicherte einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine gesetzliche Aktienrente einzahlen, machen wir unser Rentensystem gerechter und zukunftsfähig. So können künftig alle an wirtschaftlichem Erfolg teilhaben und ihr Rentenalter absichern – ganz ohne grenzenlose Beitragssteigerungen.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

Ich würde eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in Deutschland begrüßen. Aus vielen Diskussionen und Begegnungen weiß ich, wie groß das Interesse junger Bürgerinnen und Bürger an der Politik unseres Landes ist. Unser Staat hat Jugendlichen in den letzten Jahren viel abverlangt, etwa durch die Schulschließungen und weiteren Beschränkungen während der Corona-Pandemie. Es wäre deshalb ein Zeichen der Fairness, ihnen mehr Mitsprache bei politischen Entscheidungen einzuräumen. Die Absenkung des Wahlalters könnte in der jüngeren Generation eine neue Begeisterung für unsere Demokratie entfachen und deutlich zeigen, dass auch ihre Stimme gehört wird. Außerdem müsste so mancher Entscheidungsträger dadurch vielleicht zweimal nachdenken, bevor er eine Renten- oder Schuldenpolitik auf Kosten der Jungen einschlägt.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Weil Vater Staat nicht Dein Erziehungsberechtigter ist und nur Du allein entscheiden solltest, wie Du Dein Leben gestaltest.
Heidi Reichinnek (Die Linke)
Eine junge Frau lächelt in die Kamera und hat die Arme verschränkt.

© DIE LINKE. / Felix S. Schulz

Heidi Reichinnek ist seit Februar 2024 Co-Vorsitzende der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag. Sie ist Co-Spitzenkandidatin für Die Linke für die Bundestagswahl 2025.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

Meine wichtigste Erinnerung ist in der Tat die Wahl, an der ich nicht teilnehmen durfte, obwohl ich eigentlich hätte teilnehmen können. Bei mir war es nämlich damals so, dass ich 2006 volljährig geworden bin, die anstehenden Bundestagswahlen jedoch aufgrund der Auflösung des Deutschen Bundestages auf 2005 vorgezogen wurden – es war quasi die gleiche Situation wie jetzt. Und ich hatte mich eigentlich so sehr gefreut, endlich bei der Bundestagswahl meine Stimme abgeben zu können, und dann wurde mir diese Chance genommen. Deswegen kann ich insbesondere den Frust von jungen (eigentlich) Wahlberechtigten momentan sehr gut verstehen und mit ihnen fühlen. 2009 durfte ich dann endlich den Gang an die Wahlurne antreten und habe dieses Privileg natürlich auch genutzt!
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Ehrlicherweise ist eine kritische Haltung gegenüber der Regierung mein Tagesgeschäft – es ist also absolut nichts falsch daran, Politik und politische Entscheiderinnen und Entscheider zu hinterfragen. Was ich aber wahrnehme, was von vielen Menschen – jung wie alt – vermisst wird, sind Ehrlichkeit und Verlässlichkeit in der Politik. Ein Beispiel für einen akuten Mangel dieser Eigenschaften ist der Umgang mit den Nachwehen der Corona-Pandemie. Während der Lockdowns mussten besonders Jugendliche und Kinder verzichten und einstecken und es wurde immer wieder darauf vertröstet, dass sich nach der Pandemie etwas ändern würde, aber bis heute ist dahingehend nichts passiert. Unsere Kitas und Schulen sowie die Jugendarbeit sind bis heute nicht auf eine neue Pandemie oder ähnliches vorbereitet worden! Und der dadurch aufkommende Frust wird ja zusätzlich dadurch verstärkt, dass Jugendliche und Kinder keine sonderlich große und finanzstarke Lobby haben, die ihre Interessen dort vertritt, wo politische Entscheidungen getroffen werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die in politische Ämter gewählt werden, die Interessen von jungen Menschen mitdenken, egal, ob sie selbst zur Altersgruppe gehören oder nicht.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Die Umsetzung der Kindergrundsicherung ist ein großes und wichtiges Anliegen, das sicherstellen soll, dass Kinder und Jugendliche das bekommen, was sie für ein gutes Leben brauchen – das betrifft Ernährung, Kleidung, Ausstattung für die Schule und das Möglichmachen der sozialen Teilhabe. Dem Staat muss jedes Kind sowie jeder und jede Jugendliche gleich viel wert sein und er muss Kinder und Jugendliche bei der individuellen Gestaltung des eigenen Lebens unterstützen! Außerdem plädiere ich dafür, einen Kita-Gipfel zwischen Bund, Ländern, Kommunen sowie weiteren Interessengruppen einzuberufen, damit gemeinsam eine Perspektive für die Zukunft von Kindertagesstätten entwickelt werden kann. Denn es braucht konkrete Ziele und Maßnahmen, um beispielsweise den Ausbau der verfügbaren Kita-Plätze voranzutreiben, Fachkräfte zu gewinnen und die Bedingungen für das Berufsbild der Erzieherinnen und Erzieher zu verbessern. Und in der Jugendpolitik würde ich den Kinder- und Jugendplan als zentrales Instrument der Jugendarbeit aufstocken – mindestens verdoppeln, denn wir brauchen starke Strukturen, um junge Menschen zu erreichen und sie zu unterstützen.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

Ich bin absolut dafür, dass junge Menschen den Bundestag schon ab 16 wählen dürfen. Das Wahlrecht ab 16 hat ja bereits zu verschiedenen Landtagswahlen sowie zur Europawahl bewiesen, dass junge Menschen politisch interessiert sind und Entscheidungen an der Wahlurne fällen können. Ich würde die Reduktion des Wahlalters für die Bundestagswahl als einen Schritt in die richtige Richtung empfinden, besonders weil junge Menschen immer politischer und aktiver werden. Daher sollten wir sie in ihrem Engagement und politischen Interesse unterstützen!
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Wir als Linke kümmern uns um alle Kinder, Jugendlichen und Familien! Für mich persönlich ist Kinder- und Jugendpolitik ein Herzensthema, gerade weil ich jahrelang in diesem Bereich gearbeitet habe und über die Sozialen Medien einen guten Kontakt zu jungen Menschen pflege – auch zu denen, die noch nicht wählen dürfen. Ich sehe es also als meine Aufgabe, ihre Anliegen und Interessen im Deutschen Bundestag lautstark zu vertreten!
Sahra Wagenknecht (BSW)
Eine Frau mit hochgesteckten Haaren steht vor grauem Hintergrund und lächelt in die Kamera.

© BSW

Sahra Wagenknecht ist seit Parteigründung des Bündnisses Sahra Wagenknecht im Januar 2024 Co-Vorsitzende der Partei und Spitzenkandidatin des BSW für die Bundestagswahl 2025.
Welche Erinnerungen haben Sie an die Bundestagswahl, bei der Sie zum ersten Mal wählen durften?

Am 2. Dezember 1990 habe ich das erste Mal bei einer Bundestagswahl meine Stimme abgegeben. Die Wahl hat damals Helmut Kohl gewonnen, der den Menschen in Ostdeutschland blühende Landschaften versprochen hat, während er den Menschen in Westdeutschland versicherte, dass die deutsche Einheit sie nichts kosten würde. Ich habe ihm das schon damals nicht geglaubt. Auch Oskar Lafontaine, der damals Kanzlerkandidat der SPD war, warnte vor dem Zusammenbruch der Industrie und massenhafter Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland aufgrund der Art und Weise, wie die Vereinigung ökonomisch gestaltet wurde. Er sollte damit Recht behalten, ebenso mit seiner Warnung vor explodierenden Kosten. Im Rückblick war es unredlich von der Union, den Menschen zu versprechen, dass es keine Steuererhöhungen geben würde, um die deutsche Einheit zu finanzieren. Tatsächlich hat die Regierung Kohl nach der Wahl dann die Mehrwertsteuer und andere Verbrauchssteuern erhöht, in die Rentenkasse gegriffen und die Staatsverschuldung explodieren lassen.
Wie wollen Sie der zunehmenden kritischen Haltung von jungen Leuten gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag begegnen? Wie wollen Sie das Vertrauen in die Politik, besonders von jungen Leuten, stärken?

Viele junge Menschen haben zu Recht die Sorge, dass ihre Zukunft durch falsche Politik verspielt wird. Gerade deshalb sollten sie sich selbst einmischen und lautstark protestieren, wenn ihre Interessen mit Füßen getreten werden – wie es etwa während der Coronazeit der Fall war, als es endlose Schulschließungen gab und sich kaum jemand um die Folgen gekümmert hat. Ich finde es gut, dass junge Menschen nicht alles glauben, was die Regierung erzählt oder Medien verbreiten, und ich kann sie nur darin bestärken, der eigenen Erfahrung zu vertrauen und sich nicht einschüchtern zu lassen. „Es setzt sich nur so viel Wahrheit durch, als wir durchsetzen; der Sieg der Vernunft kann nur der Sieg der Vernünftigen sein“, hat der Dichter Bertolt Brecht einmal gesagt, oder anders ausgedrückt: Wer nicht kämpft, kann nur verlieren. Daher rate ich jungen Menschen dazu, politisch aktiv zu werden oder zumindest politische Kräfte zu wählen, die sich für eine vernünftige Politik einsetzen.
Was wird in der nächsten Legislaturperiode Ihr wichtigstes politisches Anliegen mit Blick auf junge Menschen sein?

Es ist uns ein Herzensanliegen, dass junge Menschen sich unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern entwickeln und ihre Talente entfalten können. In kaum einem anderen Land hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland, das finden wir zutiefst ungerecht! Kinder aus ärmeren Vierteln werden vom ersten Tag an benachteiligt. Sie starten in Schulen, in denen ein Großteil der Kinder vielfach kein deutsch spricht und in denen die Lehrkräfte und Sozialarbeiter mit Problemen oft überfordert sind. Wir wollen dafür sorgen, dass alle Kinder schon vor Schulbeginn die deutsche Sprache lernen, dass es eine gesunde soziale Mischung in den Stadtvierteln und Schulen sowie mehr Kitaplätze, Lehrer und Erzieher gibt. Außerdem wollen wir Kinder aus ärmeren Verhältnissen die Möglichkeit geben, kostenfrei ein Instrument zu erlernen oder in einem Verein Sport zu betreiben. Auch die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen, darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Wir setzen uns für mehr bezahlbare Wohnheimplätze und eine Erhöhung des BAföG ein, gleichzeitig braucht es eine Aufwertung der Lehrberufe und eine Anhebung der Ausbildungsvergütung, die für viele Berufe zu gering ist. Gute Bildung für alle ist ein Schlüssel zu mehr Gerechtigkeit, aber wir nehmen auch die Angst junger Menschen vor Krieg oder Altersarmut ernst. Das BSW ist die einzige Partei im Bundestag, die Waffenexporte in Kriegsgebiete konsequent ablehnt und sich für einen sofortigen Waffenstillstand in der Ukraine und im Nahen Osten einsetzt. Statt Unmengen an Steuergeld für Aufrüstung zu verpulvern, wollen wir es lieber in eine zukunftsfähige Infrastruktur investieren. Um Altersarmut zu bekämpfen, wollen wir ein Rentensystem wie in Österreich einführen, wo auch Selbständige, Politiker und Beamte in die Rentenkasse einzahlen und die Renten pro Monat rund 800 Euro höher sind.
Viele Jugendliche wünschen sich, mit 16 Jahren den Bundestag wählen zu dürfen. Wie stehen Sie dazu? Was sind Ihre Argumente dafür bzw. dagegen?

Da die Wahlbeteiligung bei Erst- und Jungwählern, die aus ärmeren Familien kommen, schon jetzt besonders gering ist, würde eine Absenkung des Wahlalters dazu beitragen, dass weniger Privilegierte noch weniger Einfluss auf die Politik haben. Vordringlich sind für uns daher Reformen, die dafür sorgen, dass Kinder aus armen Verhältnissen mehr und bessere Bildung und wieder echte Aufstiegschancen erhalten. Eine Absenkung des Wahlalters könnte auch Diskussionen anheizen, die am Ende dazu führen, dass der Schutz, den Jugendliche zu Recht genießen, weiter abgebaut wird. Schon jetzt gibt es Parteien, die das Strafmündigkeitsalter auf 12 Jahre absenken wollen oder die gern schon 16-Jährige für die Bundeswehr rekrutieren würden. Wir lehnen das ab.
Ihr Hauptargument in einem Satz: Warum sollten junge Menschen Ihnen ihre Stimme geben?

Weil wir für eine faire Gesellschaft kämpfen, in der nicht die soziale Herkunft, sondern die eigene Leistung über den Erfolg entscheidet, weil wir als einzige Partei im Bundestag konsequent für Frieden und gegen Waffenlieferungen in Kriegsgebiete eintreten und weil wir in die Zukunft und insbesondere in gute Bildung investieren wollen, statt unser Land weiter kaputtzusparen.




Zugefügt 2025 Januar 15

Fragen an die Spitzenkandidaten Warum sollten junge Menschen Sie wählen?

Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Auswahlverfahren der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen rund 750.000 Euro im Jahr 2025 und rund 440.000 Euro im Jahr 2026 für 11 Projekte.

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu unterstützen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Gefördert werden künstlerische und kulturelle Projekte aller Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.

Der 14-köpfigen, spartenübergreifenden Fachjury lagen im Auswahlverfahren insgesamt
28 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Millionen Euro vor.

Der Jury gehören an: Saskia Saskia Assohoto, Juana Awad, Zuri Maria Daiß, Lizza May David, Ibou Coulibaly Diop, Golschan Ahmad Haschemi, Jörg Heiser, Urs Johnen, Katalin Krasznahorkai, Svealana Kutschke, Nadine Moser, Léna Szirmay-Kalos, Neam Tarek und Katja Vaghi.

Die nächste Ausschreibung wird im Mai 2025 auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekanntgegeben. Die Antragsfrist wird voraussichtlich im Juli sein.

Seit dem Antragsjahr 2024 besteht eine neue Fördersystematik. Es wird nun nur noch eine jährliche Antragsfrist für Fördermittel für die jeweils folgenden Kalenderjahre (ein-/ zweijährig) geben. Im Rahmen der nächsten Ausschreibung können Mittel für Projekte im Jahr 2026 und/oder 2027 beantragt werden. Eine weitere Frist für Projekte im Jahr 2025 wird es nicht mehr geben.

Die Förderentscheidungen sind dem Anhang zu entnehmen.
Download

Pressemitteilung: Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

PDF-Dokument (104.1 kB)
Download

Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Ergebnisse des Auswahlverfahrens der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Förderzeitraum ab Januar 2025)

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt- Ergebnisse der Wiederaufnahmeförderung für das 1. Halbjahr 2025

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird – vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der Mittel im Jahr 2025 – auf Empfehlung einer Fachjury verschiedene Wiederaufnahmen fördern.

Der Jury gehören an:

Veronika Gerhard (freie Künstlerin, Dramaturgin und Kuratorin)
caner teker (Choreograph*in)
Julian Weber (Redakteur im Kulturressort der taz)

Insgesamt hatte die Jury 75 berücksichtigte Anträge mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,77 Mio. Euro zu beraten. Es wurden neun Projekte mit einer Gesamtförderung von 213.308,27 Euro ausgewählt. Für die Wiederaufnahmeförderung stehen im Jahr 2025 – vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit der Mittel im Jahr 2025- insgesamt 460.000 Euro zur Verfügung. Zum 18. Februar 2025 ist eine erneute Antragstellung für Wiederaufnahmen, die im 2. Halbjahr 2025 realisiert werden sollen, möglich.

Staatssekretärin Frau Sarah Wedl-Wilson dankt der Jury für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit.

Die Antragstellende und Fördersummen sind dem Anhang zu entnehmen.
Downloads

Pressemitteilung: Ergebnisse der Wiederaufnahmeförderung für das 1. Halbjahr 2025

PDF-Dokument (76.9 kB)
Download

Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ergebnisse der Wiederaufnahmeförderung für das 1. Halbjahr 2025

Senatskanzlei - Investitionsplanung 2024–2028: Investitionsquote bleibt auf hohem Niveau

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers die Investitionsplanung 2024-2028 beschlossen. Die Investitionsplanung gibt eine Übersicht der Projekte und großen Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will.

Die jährlichen Investitionsausgaben werden auf rund 4,4 Milliarden Euro im Finanzplanungszeitraum erhöht. Damit wird eine Investitionsquote von rund elf Prozent erreicht. Das Land Berlin wird in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig insbesondere in den Wohnungs- und Schulbau sowie die Verkehrsinfrastruktur investieren.

Die Investitionsprogramme werden unabhängig vom Doppelhaushaltsverfahren an die jeweils aktuellen Erkenntnisstände angepasst. Dabei kann es zu einem Vorziehen von Maßnahmen und auch zu einem zeitlichen Zurücksetzen kommen. Das hängt unter anderem vom jeweiligen Planungsfortschritt, verfügbaren Baukapazitäten und auch finanziellen Parametern ab.

Finanzsenator Stefan Evers: „Für diese Koalition hat die Sicherung laufender Investitionsmaßnahmen höchste Priorität. Obwohl die Haushaltslage mit einem Konsolidierungsvolumen von drei Milliarden Euro allein in diesem Jahr historisch ist, haben wir diese Aufgabe gestemmt. Das Aufräumen der Investitionsplanung und neue Finanzierungsformen tragen dazu bei, auch kommende Haushaltsjahre meistern zu können.“
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatskanzlei Investitionsplanung 2024–2028: Investitionsquote bleibt auf hohem Niveau

Polizei Berlin Rettungskräfte beim Rettungseinsatz mit Pyrotechnik beschossen – Polizei bittet um Mithilfe - Neukölln

Am Montag, den 30. Dezember 2024, gegen 21.30 Uhr kam es in der Lipschitzallee 50 in Berlin-Gropiusstadt auf dem dortigem LIDL-Parkplatz zu einem tätlichen Angriff auf einen Rettungs- und Notarztwagen, deren Besatzung gerade einen verletzten Jugendlichen versorgte. Während der Versorgung des Patienten kam es zu diversen Angriffen mittels Pyrotechnik auf die Fahrzeuge der Feuerwehr, wodurch die Behandlung gestört und erschwert wurde. Als ein Kollege der Feuerwehr, welcher deutlich anhand seiner Uniform als Rettungssanitäter zu erkennen war, aus dem Fahrzeug ausstieg, habe dieser zwei unbekannte Tatverdächtige wahrgenommen, welche gezielt Pyrotechnik auf den Rettungswagen warfen. Nachdem der Rettungssanitäter die Tatverdächtigen aufforderte dies zu unterlassen, haben diese gezielt eine Feuerwerksrakete auf den Geschädigten abgefeuert, welche kurz vor seinem Gesicht detonierte. Unbekannt gebliebene Passanten seien auf die Situation aufmerksam geworden und auf die Tatverdächtigen zugegangen, die sich dann fluchtartig vom Ort entfernten. Auch Anwohner sollen die Situation beobachtet haben.
Das Jugendkommissariat der Direktion 4 fragt:

Wer hat den Angriff auf die Feuerwehr am 30. Dezember 2024 beobachtet?
Wer kann Angaben zum Tathergang machen?
Wer kann Angaben zu den unbekannten Tatverdächtigen machen?
Wer kann Angaben zu den Zeugen machen, die die Tatverdächtigen angesprochen haben?

Hinweise richten Sie bitte an das Jugendkommissariat der Direktion 4 unter der Telefonnummer (030) 4664-473320, per E-Mail an dir4k33@polizei.berlin.de, über die Internetwache der Polizei Berlin oder an jede andere Polizeidienststelle.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin Rettungskräfte beim Rettungseinsatz mit Pyrotechnik beschossen – Polizei bittet um Mithilfe - Neukölln

Polizei Berlin - Drei Festnahmen nach schwerem Bandendiebstahl mit Waffen - Spandau

In der vergangenen Nacht konnten Einsatzkräfte der Abschnitte 22, 23 und 24 der Polizei Berlin im Ortsteil Falkenhagener Feld eine Frau und zwei Männer nach einem Autodiebstahl festnehmen. Gegen 1.45 Uhr fiel zivilen Einsatzkräften des Abschnitts 22 ein Audi mit drei Personen, zwei Männern und einer Frau, in der Charlottenburger Chaussee auf. Sie folgten dem Fahrzeug über mehrere Straßenzüge in Richtung Spandau. In der Kisselnallee konnten die Beamtinnen und Beamten beobachten, wie der Audi in einer Einfahrt abgestellt wurde und sich zwei Personen einem geparkten, weißen Kleinwagen Fiat näherten und diesen gewaltsam öffneten. Im weiteren Verlauf fuhren beiden Fahrzeuge in Richtung Pionierstraße und konnten dort von Beamtinnen und Beamten in Dienstfahrzeugen angehalten werden. Einer der männlichen Insassen des Kleinwagens versuchte sich der Kontrolle zu entziehen und flüchtete zu Fuß in Richtung Hohenzollernring. Zwei Polizisten nahmen die Verfolgung auf und konnten den 27-jährigen Mann, der in Lübeck zur Fahndung für eine Strafvollstreckung ausgeschrieben ist, festnehmen. Der zweite männliche Insasse im Alter von 28-Jahren wurde auf dem Beifahrersitz des Kleinwagens festgenommen. Da sich der mutmaßliche Autodieb erheblich zu Wehr setzte, wurde ein Polizist bei der Festnahme am Knie und an der Hand verletzt. Die 28-Jahre alte Fahrerin des Audis brach im Rahmen der Anhaltesituation mit ihrem Audi aus und rammte dabei ein Polizeifahrzeug. Ein im Dienstfahrzeug befindlicher Polizist wurde dadurch am Rücken und am Arm verletzt. Die Frau konnte auf dem Hohenzhollernring von einer Beamtin und einem Beamten in einem zivilen Einsatzfahrzeug gestoppt und festgenommen werden. Die drei Tatverdächtigen wurden in einen Polizeigewahrsam gebracht, erkennungsdienstlich behandelt und für ein Fachkommissariat der Direktion 2 (West) eingeliefert. Im Laufe des morgigen Tages soll das Trio einem Haftrichter vorgeführt werden. Es wurden bei den Tatverdächtigen unter anderem ein Schlagring und Tierabwehrspray aufgefunden und beschlagnahmt. Der Audi der 28-Jährigen wurde ebenfalls beschlagnahmt und der entwendete Kleinwagen konnte seinem rechtmässigen Besitzer zurückgegeben werden.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin - Drei Festnahmen nach schwerem Bandendiebstahl mit Waffen - Spandau

Neues Europäisches Bauhaus: Bewerbungsphase gestartet

Ab heute öffnet die EU-Kommission die Bewerbungen für Auszeichnungen zu Innovation und Kreativität, die vom Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) inspiriert sind: die fünfte Ausgabe der Preise des Neuen Europäischen Bauhauses und der neue NEB zur Unterstützung kleiner Gemeinden (Boost for Small Municipalities).

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Bezahlbare Wohnraumlösungen sind eine der dringendsten Herausforderungen unserer Zeit, und die diesjährige Ausgabe der Preise des Neuen Europäischen Bauhauses rückt dieses drängende Thema in den Mittelpunkt. Aber auch auf vielen anderen Gebieten zeigt das Neue Europäische Bauhaus den Weg nach vorn. Durch das Engagement der Gemeinschaft, die Beteiligung der Bürger und die uneingeschränkte Kreativität lokaler Initiativen zeigt das Neue Europäische Bauhaus, dass kleine, aber intelligente Anstrengungen einen sinnvollen und dauerhaften Wandel bewirken können.“

Mit der Vergabe schöner, nachhaltiger und inklusiver Projekte haben die NEB-Preise und der NEB-Boost unterschiedliche Ziele und Zielgruppen:

Mit den NEB-Preisen werden herausragende Projekte und Ideen von Einzelpersonen, Teams und Organisationen ausgezeichnet.
Der NEB „Boost for Small Municipalities“ wird kleinere Kommunalverwaltungen bei der Umsetzung transformativer Projekte mit einem starken Engagement der Gemeinschaft unterstützen.

Kreative aus ganz Europa und darüber hinaus sind eingeladen, innovative Projekte und Ideen einzureichen, die die Art und Weise, wie wir leben und mit unserer Umwelt interagieren, neu gestalten.

Fünf Jahre Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion mit den NEB-Preisen

Nach insgesamt über 5.000 Bewerbungen für die vergangenen Ausgaben werden mit den Preisen des Neuen Europäischen Bauhauses in diesem Jahr 22 beispielhafte innovative Projekte und Konzepte ausgezeichnet, die Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusivität repräsentieren.

In diesem Jahr wird die Ausgabe der Preise 2025 einen besonderen Schwerpunkt auf das Wohnen legen: das NEB „Affordable housing prizes“ (Preise für erschwingliches Wohnen). Im Rahmen des Aktionsbereichs „Champions des neuen Europäischen Bauhauses“ werden vier Projekte für abgeschlossene Projekte in der EU vergeben, die zu den Bemühungen der EU beitragen, die Erschwinglichkeit von Wohnraum zu verbessern und dieses Engagement mit den Werten und Grundsätzen des Neuen Europäischen Bauhauses zu kombinieren.

Mit den NEB-Preisen 2025 werden bestehende Projekte sowie von jungen Talenten entwickelte Konzepte in vier Kategorien ausgezeichnet:

Wiederverbindung mit der Natur;
Wiedererlangung des Zugehörigkeitsgefühls;
Priorisierung der Orte und Menschen, die es am meisten brauchen;
Gestaltung eines kreislauforientierten industriellen Ökosystems und Unterstützung des Lebenszyklusdenkens.

In jeder der vier Kategorien werden zwei parallele Wettbewerbsbereiche festgelegt:

Aktionsbereich A: „Champions des neuen Europäischen Bauhauses“ werden bestehenden und abgeschlossenen Projekten mit klaren und positiven Ergebnissen gewidmet.
Aktionsbereich B: „New European Bauhaus Rising Stars“ wird Konzepten gewidmet, die von jungen Talenten im Alter von 30 Jahren oder jünger eingereicht werden. Die Konzepte können sich in verschiedenen Phasen der Entwicklung befinden, von Ideen mit einem klaren Plan bis zur Prototypenebene.

Die aus der Kohäsionspolitik unterstützten Preise 2025 werden an insgesamt 22 Gewinner und Zweitplatzierte vergeben, die einen Geldpreis in Höhe von bis zu 30 000 Euro sowie ein Kommunikationspaket erhalten, das sie bei der Weiterentwicklung und Förderung ihrer Projekte und Konzepte unterstützt.

Eine neue NEB-Initiative zur Stärkung kleiner Gemeinden

Parallel zu den NEB-Preisen hat die Kommission Bewerbungen für den NEB-Boost für kleine Gemeinden eingereicht. Mit dieser neuen Initiative, die durch ein Pilotprojekt des Europäischen Parlaments unterstützt wird, werden 20 Projekte ausgezeichnet, die mit den Werten und Grundsätzen des Neuen Europäischen Bauhauses im Einklang stehen und ein starkes Engagement der Gemeinschaft und einen ausreichenden Reifegrad aufweisen.

Der NEB Boost richtet sich an Gemeinden in ländlichen Gebieten oder an Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 20.000 Einwohnern und zielt darauf ab, die entscheidende Rolle anzuerkennen, die kleinere Gemeinschaften in der Bewegung des Neuen Europäischen Bauhauses und in den laufenden Übergängen im weiteren Sinne spielen. Ihre Beteiligung ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Bewegung inklusiv und für alle zugänglich bleibt.

Förderfähige Projekte müssen sich auf die gebaute Umwelt konzentrieren, einschließlich des Baus, der Renovierung und der Anpassung von Gebäuden und öffentlichen Räumen. Diese Projekte sollten der Kreislaufwirtschaft, der CO2-Neutralität, dem Erhalt des kulturellen Erbes, erschwinglichen Wohnlösungen und der Regeneration ländlicher oder städtischer Gebiete Vorrang einräumen.

Die 20 Gewinner des NEB-Boost erhalten jeweils einen Preis in Höhe von 30.000 Euro sowie ein maßgeschneidertes Kommunikationspaket der Kommission, um ihre Leistungen weiter zu verstärken.

Informationen zur Bewerbung

Bewerbungen für die Preise und den NEB-Boost für kleine Gemeinden sind bis zum 14. Februar 2025 um 19:00 Uhr MEZ möglich. Bewerbungen für beide sollten über die offizielle Plattform für die Preise des Neuen Europäischen Bauhauses eingereicht werden.

Alle Details zum Bewerbungsverfahren sind in den jeweiligen Leitfäden für Bewerberinnen und Bewerber enthalten: den Leitfaden für die NEB-Preise, der in allen EU-Sprachen sowie in den Sprachen des Westbalkans und der Ukraine verfügbar ist, und den Leitfaden für den NEB-Boost für kleine Gemeinden, der in allen EU-Sprachen verfügbar ist.

Die 22 Gewinnerinnen und Gewinner der NEB-Preise und die 20 Gewinnerinnen und Gewinner des NEB „Boost for Small Municipalities“ werden im Herbst bei einer Preisverleihung im Europäischen Parlament bekannt gegeben. Weitere Informationen werden in Kürze auf der Plattform für die Preise des neuen Europäischen Bauhauses veröffentlicht.

Hintergrund

Das Neue Europäische Bauhaus ist eine EU-Politik- und Finanzierungsinitiative, die den ökologischen Wandel in gebauten Umgebungen angenehm, attraktiv und für alle bequem macht. Die Initiative lädt alle ein, unsere Zukunft neu zu gestalten und sie nachhaltiger, schöner und inklusiver zu gestalten und positive und inklusive Erfahrungen für alle zu fördern. 

Das von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 ins Leben gerufene Neue Europäische Bauhaus wurde gemeinsam mit Tausenden von Menschen und Organisationen in ganz Europa und darüber hinaus konzipiert.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Plattform für die Preise des neuen Europäischen Bauhauses

Leitfaden für die Preise des Neuen Europäischen Bauhauses

Website des neuen Europäischen Bauhauses

Mitteilung der Kommission über das neue Europäische Bauhaus

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

Neues Europäisches Bauhaus: Bewerbungsphase gestartet

EU-Bericht gibt Empfehlungen für einen nachhaltigeren Luftverkehr

Ein neuer Bericht der EU-Kommission und der EU-Agentur für Flugsicherheit (EASA) nimmt die Umweltleistungen des Luftverkehrs in den Blick. Er enthält Empfehlungen zur Verringerung der Auswirkungen des Sektors auf Klimawandel, Lärm und Luftqualität. Dazu gehören Maßnahmen wie der verstärkte Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe, die Optimierung des Flugverkehrsmanagements und die Einführung kraftstoffeffizienterer Technologien.

Der Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, Apostolos Tzitzikostas, erklärte: „Durch die Überwachung der Fortschritte und die Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungen erforderlich sind, liefert der Bericht Fakten und Zahlen, die als Grundlage für die Entscheidungsfindung dienen, um die europäische Luftfahrt mit den Umweltzielen der EU und der internationalen Umweltziele in Einklang zu bringen.“

Dies ist die vierte Ausgabe des europäischen Luftverkehrs-Umweltberichts; die letzte Ausgabe wurde 2022 veröffentlicht. Der Bericht wird von der Kommission zusammen mit der EASA sowie mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur und von Eurocontrol erstellt.

Bis zu zwei Drittel weniger Emissionen möglich

Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen könnten die Emissionen des Luftverkehrssektors bis 2050 im Vergleich zu einem Business-as-usual-Szenario um mindestens zwei Drittel gesenkt werden. Die verbleibende Lücke zur Erreichung von Netto-Null kann dann durch Initiativen außerhalb des Sektors überbrückt werden.

Seit dem letzten Bericht gab es bedeutende Entwicklungen in den Bereichen nachhaltige Flugkraftstoffe und Verbesserungen der Leistung im Zusammenhang mit dem Flugverkehrsmanagement. Die projizierte Zunahme der Luftverkehrsnachfrage auf europäischer und globaler Ebene erfordert jedoch weitere Maßnahmen.

Wie alle anderen Verkehrsträger muss auch der Luftverkehr seinen Beitrag leisten und zum ehrgeizigen Ziel der EU beitragen, bis 2050 eine klimaneutrale Zukunft zu erreichen. Es wird erwartet, dass der Luftverkehr zunimmt und bis dahin 11,8 Millionen jährliche Flüge erreicht. Dieses Wachstum muss nicht unbedingt auf Kosten erhöhter Emissionen gehen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Link zum Bericht

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

EU-Bericht gibt Empfehlungen für einen nachhaltigeren Luftverkehr

Polizei Berlin - Fremdenfeindliche Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Mitte

Gestern Nachmittag wurde eine Frau in Gesundbrunnen fremdenfeindlich beleidigt und bedroht. Gegen 17 Uhr soll eine 39-Jährige mit ihrem Kleinkind auf dem Arm auf dem Gehweg der Pankstraße von einem 49-Jährigen fremdenfeindlich beleidigt und bedroht worden sein. Die Frau alarmierte die Polizei. Die eingetroffenen Beamten konnten den Tatverdächtigen in der Pankstraße überprüfen. Dabei stelle sich heraus, dass nach dem Mann durch die Ausländerbehörde Hamburg gefahndet wird, da er sich unerlaubt in Deutschland aufhält. Daraufhin wurde der 49-Jährige für erkennungsdienstliche Maßnahmen in ein Polizeigewahrsam gebracht. Eine Atemalkoholmessung am Ort ergab einen Wert von rund 2 Promille. Der Tatverdächtige zeigt sich während der gesamten Zeit renitent und widersetzte sich erheblich. Während der körperlichen Durchsuchungsmaßnahmen ließ er sich fallen und brach damit einem Mitarbeiter des Polizeigewahrsams den Knöchel und das Wadenbein. Alarmierte Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr brachten den Mitarbeiter für eine stationäre Behandlung in ein Krankenhaus. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme angeordnet. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen. Die weiteren Ermittlungen hat ein Fachkommissariat der Direktion 5 (City) übernommen.



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin - Fremdenfeindliche Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Mitte

Polizei Berlin- Durchsuchungsmaßnahmen wegen Zündens eines pyrotechnischen Gegenstandes - Reinickendorf

Heute Morgen durchsuchten Kräfte der Polizei Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin zwei Wohnungen wegen des Zündens eines möglicherweise illegalen und in Deutschland nicht frei verkäuflichen pyrotechnischen Gegenstands – wohl einer sogenannten „Kugelbombe“ – in der vergangenen Silvesternacht auf dem Emstaler Platz in Tegel.

Ermittelt wird wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Tatverdächtig ist – auch dank bislang acht über das Hinweisportal der Polizei eingegangener Hinweise von Zeuginnen und Zeugen – ein 17-Jähriger. Durchsucht wurde an seiner Wohnanschrift und bei einem Zeugen in Tegel.

Der Beschuldigte steht im Verdacht, am 1. Januar 2025, gegen 0.30 Uhr den pyrotechnischen Gegenstand in einem Abschussrohr aus Glasfaserkunststoff gezündet zu haben, welches nach der Zündung umfiel. Die mutmaßliche Kugelbombe ist dadurch quer über den Platz geschossen worden und verletzte dabei den Siebenjährigen lebensgefährlich. Das Kind musste bislang mehrmals operiert werden. Ein 41 Jahre alter Mann erlitt Bein- und Handverletzungen, die ebenfalls mehrfach operiert werden mussten. In beiden Fällen sind bleibende gesundheitliche Schäden zu erwarten.

Die Durchsuchungen führten zur Sicherstellung von illegaler Pyrotechnik in geringer Stückzahl sowie weiteren Beweismitteln. Die Auswertungen der Beweismittel und die Ermittlungen dauern an.

Zeugenaufruf Nr. 0041 vom 3. Januar 2025: Polizei bittet um Mithilfe zu den Vorfällen in der Silvesternacht
Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu den Ereignissen in der Silvesternacht hat das Landeskriminalamt Berlin ein Hinweisportal eingerichtet: https://be.hinweisportal.de/~portal/de/select

In der Silvesternacht 2024/2025 war gegen 0.30 Uhr auf dem Emstaler Platz Höhe Bottroper Weg ein pyrotechnischer Gegenstand inmitten einer Menschenmenge explodiert und hatte mehrere Personen, darunter ein Kind, verletzt.

Die Fragen der Kriminalpolizei:
Wer kann Angaben zum Tatgeschehen machen?
Wer hat Videoaufnahmen des Vorfalls gefertigt und kann diese zur Verfügung stellen?

Erstmeldung Nr. 0014 vom 1. Januar 2025: Bilanz zum Jahreswechsel 2024/2025
Gegen 0.30 Uhr detonierte im Bottroper Weg in Tegel ein pyrotechnischer Gegenstand, bei dem es sich nach den derzeitigen Ermittlungen um eine sogenannte Kugelbombe gehandelt haben soll. Ein Siebenjähriger erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. Ein 41-Jähriger erlitt ebenfalls schwere Verletzungen und wurde stationär in einer Klinik aufgenommen. Sechs weitere Personen, darunter drei Kinder im Alter von zweimal neun und einmal zwölf Jahren, eine 15-Jährige und zwei Erwachsene im Alter von 22 und 44 Jahren, wurden leicht verletzt und in Krankenhäuser gebracht. Die Ermittlungen des Fachkommissariats für die Bearbeitung von Sprengstoffdelikten dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Berlin- Durchsuchungsmaßnahmen wegen Zündens eines pyrotechnischen Gegenstandes - Reinickendorf

Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Zweijährige Basisförderung für Präsentationsorte und Projektinitiativen im Bereich Bildende Kunst ausgeschrieben

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – im Jahr 2025 für den Förderzeitraum 2026 – 2027 voraussichtlich 925.000 Euro pro Jahr zur Förderung von freien Präsentationsorten und ortsungebundenen Projektinitiativen im Bereich Bildende Kunst.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Künstlergruppen, etc.).
Die Laufzeit der Förderung beträgt 2 Jahre. Es können maximal 50.000, Euro/Jahr beantragt werden. Gefördert werden u. a. Strukturkosten (Personal-, Sach- und Mietkosten) und Kosten für Ausstellungshonorare (max. 15% der jährlichen Gesamtantragssumme).

Die Ausschreibung beginnt am 14. Januar 2025 und endet am 06. März 2025 um 14.00 Uhr.

Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt.
Es gibt diese auf Deutsch und Englisch.

Hier finden Sie den Link zum Onlineformular.

Informationsveranstaltung online
Für alle Antragstellerinnen und Antragsteller wird es am 04. Februar, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr, eine Online-Informationsveranstaltung geben.
Die Kolleginnen und Kollegen von Kreativ Kultur Berlin übernehmen dankenswerterweise die Organisation und Moderation der Infoveranstaltung.
Anmeldung hier.

Kontakt
Veit Rieber
Tel.: (030) 90 228 – 764
E-Mail
Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Zweijährige Basisförderung für Präsentationsorte und Projektinitiativen im Bereich Bildende Kunst ausgeschrieben

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt- Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2025 ausgeschrieben

Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Freie Berliner Gruppen können sich nun bis zum 18. Februar 2025 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen beantragt werden, die im 2. Halbjahr 2025 realisiert werden. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.

Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2025 um 15:00 Uhr.

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Das Informationsblatt zur Ausschreibung sowie der Link zum Online-Formular können auf unserer Webseite aufgerufen werden.
Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 15

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt- Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2025 ausgeschrieben

Wetterlage

Der Hochdruckeinfluss schwächt sich vorübergehend ab. Von Norden greift ein Tiefausläufer über, verlagert sich nach Südosten und führt ganz allmählich mildere und feuchtere Luft zu uns. Dabei wird vorübergehend Glatteisregen ausgelöst.

GLÄTTE, GLATTEIS (teils Unwetter):
Im Tagesverlauf von Niedersachsen, Ostholstein und Mecklenburg-Vorpommern allmählich bis zum Erzgebirge vorankommender leichter Regen mit Glatteisbildung, dabei gebietsweise auch Unwetter.
Abends und nachts von Sachsen und Thüringen nach Bayern und Württemberg vorankommender Regen, dabei weiterhin Gefahr von Glatteis, Unwetter nach wie vor möglich! Nördliche der Mittelgebirge mit Anstieg der Temperaturen knapp über den Gefrierpunkt Entspannung der Glatteislage.
Ansonsten nur örtlich Straßenglätte durch Reif oder überfrierende Nässe.

FROST:
Bis zum Vormittag, abgesehen vom Nordseeküstenbereich, leichter bis mäßiger, über Schnee vereinzelt strenger Frost.
Im Tagesverlauf im Norden von der Küste her allmählicher Temperaturanstieg in den leichten Plusbereich.
In der Mitte und im Süden noch häufig geringer Dauerfrost oder Temperaturen bei 0 Grad.
In der kommenden Nacht in der Mitte und im Süden erneut verbreitet leichter, im Süden gebietsweise auch mäßiger Frost.

SCHNEEFALL:
Im Laufe der kommenden Nacht in Ost- und Südbayern von Sprühregen in Schneefall übergehende Niederschläge. Bis Mittwochfrüh Neuschneemengen bis 5 cm.

NEBEL:
In der Nacht zum Mittwoch in einem breiten Streifen vom westlichen Deutschland bis nach Brandenburg aufkommender Nebel, teils mit Sichtweiten unter 150 m.

WIND/STURM:
Heute im Küstenbereich steife bis stürmische Böen zwischen 55 und 70 km/h (Bft 7-8) aus Südwest bis West. Am Nachmittag an der Nordsee, am Abend und in der ersten Nachthälfte an der Ostsee Windabnahme.
Auf dem Brocken aufkommende Sturmböen bis 80 km/h, im Laufe der kommenden Nacht wieder abnehmend.




Zugefügt 2025 Januar 14

Wetterlage

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Förderprogramme für 2025

Nach dem Beschluss des 3. Nachtragshaushaltsgesetzes am 19. Dezember 2024 können unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit die Förderergebnisse für die folgenden Förderprogramme veröffentlicht werden:

Spartenoffene Förderung Festivals und Reihen und Vorhaben von Einrichtungen 1 – und 2 jährig
Einzelprojektförderung, Einstiegsförderung, Produktionsorte einjährig, Wiederaufnahmeförderung, Residenzförderung im Bereich Darstellendende Künste /Tanz
Kulturaustauschstipendien
Recherchestipendien Bildende Kunst
Präsentationsförderung Bildende Kunst
Arbeitsstipendien Literatur (inklusive Comic)
Projektförderung Literatur
Projektförderung Jazz
Arbeitsstipendien Jazz
Weltoffenes Berlin Fellowships
Weltoffenes Berlin Vernetzungsprojekte

Zu den Ergebnissen im Einzelnen werden zeitnah Pressemitteilungen der Förderprogramme veröffentlicht.

Im Bereich der Ausschreibung für Reisestipendien sind die Mittel aus dem Haushaltstitel 0810/68380 „Zuschüsse für Kulturaustausch“ mit dem Beschluss des 3. Nachtragshaushaltsgesetzes in voller Höhe entfallen. Hier wird es in 2025 keine Förderungen geben.

Die ursprünglich für Dezember 2024 geplante Ausschreibung für Mittel aus dem Kofinanzierungsfonds wird nicht mehr erfolgen.

Die Mittel für die Impact Förderung aus dem Titel 0810/68609 sind schlussendlich mit einer Kürzung in Höhe von 100.000 Euro beschlossen worden. Hier wird im Frühjahr eine Entscheidung bekanntgegeben werden können.
Pressestelle

Daniel Bartsch
Pressesprecher und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (komm.)

Christopher Suss
Stellvertretender Pressesprecher (komm.)

Berlin
Tel.:
(030) 90 228 203
Tel.:
(030) 90 228 207
E-Mail Mail an Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 14

Senatsverwaltung fürKultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Förderprogramme für 2025

Schulbauoffensive nimmt weiter Fahrt auf - Grundsteinlegung für 2. Holz-Compartmentschule in Treptow-Köpenick

Am 13. Januar 2025 wurde die Grundsteinlegung für den Neubau der zweiten Holz-Compartmentschule in der Kalker Straße 7 im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick gefeiert. Im Beisein des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler, des Staatssekretärs für Schulbau und Schuldigitalisierung Dr. Torsten Kühne, des Bezirksbürgermeisters von Treptow-Köpenick Oliver Igel, des Bezirksstadtrates für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport Marco Brauchmann sowie der Architektin Prof. Nicole Berganski und dem Architekten Andreas Krawczyk wurde die Zeitkapsel in die Bodenplatte eingelassen. Zum Schuljahr 2026/2027 sollen das neue Schulgebäude und die Sporthalle an den Start gehen. Von der Fertigstellung der Bodenplatte bis zur Übergabe des Schulgebäudes und der Sporthalle an den Bezirk werden lediglich 13 Monate benötigt. Die Gesamtkosten für den Neubau der Integrierten Sekundarschule (ISS) belaufen sich auf 62 Millionen Euro. Das Typenbauprogramm der Holz-Compartmentschulen (HOCOMP) wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen umgesetzt. Es besteht aus drei Gebäudetypen: Grundschule, Integrierte Sekundarschule und Sporthalle. In den nächsten drei Jahren entstehen berlinweit bis zu zehn Grund- und Oberschulen mit Sporthalle in Holzmodulbauweise.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:
„Die Berliner Schulbauoffensive nimmt weiter Fahrt auf. Mit der heutigen Grundsteinlegung wird der Baustart für die zweite Holz-Compartmentschule eingeläutet. Diese bauen wir schnell, bedarfsgerecht und maximal nachhaltig und realisieren so einen hochwertigen Schulbau. Insgesamt werden 316 seriell vorgefertigte Raummodule in Holzbauweise für das Schulgebäude im Höchsttempo zu einem neuen Schulgebäude zusammengefügt. Dadurch halbieren wir die Bauzeit für 625 neue Schulplätze im Bezirk.“

Dr. Torsten Kühne, Staatssekretär für Schulbau und Schuldigitalisierung:
„Die Berliner Schulbauoffensive schafft moderne Schulen in Rekordzeit! Das neue Schulbau-Jahr beginnt für uns heute mit einer Grundsteinlegung in der Kalker Straße in Treptow-Köpenick. Hier entsteht ein weiterer Schulbau in nachhaltiger Holzmodulbauweise. 625 dringend benötigte Oberschulplätze werden dank dieser Bauweise schnell und qualitativ hochwertig zur Verfügung gestellt. Die Fertigstellung ist schon für das nächste Jahr vorgesehen, dann kann die neue Schulgemeinschaft zum Schuljahr 2026/2027 einziehen. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und bietet den Schülerinnen und Schülern den erforderlichen Raum für zeitgemäße Bildung. Mit den neuen Schulen ermöglichen wir Unterricht auf der Höhe der Zeit für unsere Kinder hier im Bezirk und in ganz Berlin.“

Oliver Igel, Bezirksbürgermeister Treptow-Köpenick:
„Die Grundsteinlegung der Holz-Compartmentschule in Altglienicke ist ein wichtiger Meilenstein für unseren Bezirk und ein Vorbild für nachhaltigen Schulbau in Berlin. Diese Schule vereint modernste Architektur mit ökologischer Verantwortung und zeigt, wie wir als Bezirk unseren Kindern eine zukunftsorientierte Lernumgebung bieten können. Ich freue mich darauf, dieses Projekt wachsen zu sehen und bin überzeugt, dass es einen großen Beitrag zur Bildungsqualität in Treptow-Köpenick leisten wird.“

Marco Brauchmann, Bezirksstadtrat für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport:
„Die Holz-Compartmentschule in der Kalker Straße entsteht in der am schnellsten wachsenden Region Treptow-Köpenicks. Jeder Schulplatz hier wird dringend gebraucht. Es tut gut zu sehen, dass die Schulbau-Offensive hier ungebremst weitergeht.“

Die Raummodule werden vom Generalunternehmen Kaufmann Bausysteme in Berlin-Köpenick produziert. Fenster, Sanitäranlagen, Haustechnik und Heizkörper sind bereits vorinstalliert, bevor sie auf der Baustelle montiert werden. Innerhalb von vier Monaten steht der Rohbau.

Eine Besonderheit des Typenbauprogramms der Holz-Compartmentschule ist die hohe Anpassungsfähigkeit des Schulgebäudes an die Gegebenheiten vor Ort. Die drei Gebäudeflügel mit zentralem Treppenhaus können unterschiedlich ausgerichtet werden. Form und Ausmaße des Baukörpers sind somit variabel, es kann besser auf den städtebaulichen Kontext reagiert werden. Im Inneren sind die Räume in Compartments angeordnet: offene Lernbereiche mit Team- und Stammgruppenräumen, die modernste Lehr- und Lernbedingungen ermöglichen. In Absprache mit Senatsverwaltung für Bildung, Jungend und Familie wurden die Flächen der Compartments für diese Baureihe optimiert, um Kosten zu senken und den pädagogischen Ansatz beizubehalten. Zudem ist Holz das prägende Gestaltungsmerkmal. Die Oberflächen sind robust, pflegeleicht und wirken sich positiv auf das Raumklima und die Lernumgebung aus.

Auf Wunsch des Bezirkes Treptow-Köpenick wird an diesem Standort, abweichend vom Typenentwurf für das Schulgebäude, eine Medienwerkstatt mit Tonstudio und Soundraum eingerichtet. Die Kosten teilen sich Senat und Bezirk.

Die Holz-Compartmentschulen werden mit dem BNB-„Silber“-Standard und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert sowie im Energieeffizienzstandard EG 40 errichtet. Das umfasst die Installation von Photovoltaikanlagen und Gründächer auf den Schulgebäuden und Sporthallen. Zudem erhalten alle Gebäude eine hybride Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Folgen Sie unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und LinkedIn

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen
Pressestelle

Presse­sprecher
Martin Pallgen

Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.:
(030) 90173-4040
Fax: (030) 90173-4041
E-Mail an die Pressestelle





Zugefügt 2025 Januar 14

Schulbauoffensive nimmt weiter Fahrt auf - Grundsteinlegung für 2. Holz-Compartmentschule in Treptow-Köpenick

Gaza: Israel behindert weiter Hilfslieferungen durch die UN

Das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) hat Israel erneut aufgefordert, die Lieferung lebensrettender Hilfe an die Menschen im Gazastreifen zu ermöglichen.

Die israelischen Behörden verweigern weiter die von den Vereinten Nationen geleiteten Bemühungen, die Palästinenser mit lebenswichtiger Hilfe zu versorgen, so OCHA und stellte fest, dass nur sieben von 22 geplanten humanitären Transporten der Vereinten Nationen am vergangenen Sonntag ermöglicht wurden.

Davon wurden sechs ganz verweigert, fünf behindert und vier aufgrund von Sicherheits- und logistischen Problemen abgesagt.

Neuer Evakuierungsbefehl

Die anhaltenden Feindseligkeiten und Evakuierungsbefehle führen weiter zur Vertreibung der Zivilbevölkerung im gesamten Gazastreifen.

„Zivilisten müssen geschützt werden, ob sie nun gehen oder bleiben“, sagte OCHA. „Diejenigen, die vor den Kämpfen fliehen, müssen in Sicherheit gebracht werden, und es muss ihnen möglich sein, freiwillig zurückzukehren, wenn es die Situation erlaubt.“

Am Sonntag erließ das israelische Militär einen neuen Evakuierungsbefehl für die Bewohner des Viertels Al Mufti in An Nuseirat im Zentrum des Gazastreifens. Nach Angaben der humanitären Partner sind etwa 4.100 Menschen von dieser Anordnung betroffen.

Zu dem evakuierten Gebiet gehören Bewohner, die in und um zwei vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNRWA verwalteten Vertreibungslager leben. Außerdem befinden sich dort drei medizinische Einrichtungen, zwei Wasserstellen und zwei temporäre Lernorte.



Zugefügt 2025 Januar 14

Gaza: Israel behindert weiter Hilfslieferungen durch die UN

2025 FISU Winter World University Games in Turin

Vom 13. bis 23. Januar 2025 finden in Turin die 32. FISU Winter World University Games statt. Die Veranstaltung gibt einen Vorgeschmack auf die vom BMI geförderten Sommerspiele der Studierenden im Juli in Rhein-Ruhr und Berlin.
Gruppenfoto der deutschen Mannschaft des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) – Team StuDi - bei den 32. FISU Winter World University Games (WUG) 2025 in Turin

Quelle: adh

Staatssekretärin Juliane Seifert hat der deutschen Mannschaft des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) – Team StuDi –die bei den 2025 die Bundesrepublik vertritt, vor Ort in Turin ihre Wertschätzung ausgesprochen und den 54 deutschen Athletinnen und Athleten und allen weiteren Delegationsmitgliedern maximalen Erfolg für die anstehenden sportlichen Wettbewerbe gewünscht.
Erstmalig inklusive Winterspiele

Erstmalig finden die FISU Winter World University Games (WUG) durch die Einbindung von Para-Sportarten als inklusive Veranstaltung statt. Durch eine Kooperation des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) geht mit zusätzlicher Förderung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) auch das deutsche Team als inklusive Studierenden-Nationalmannschaft in Italien bei elf von 13 Sportarten an den Start.

Die deutschen Athletinnen und Athleten mit Beeinträchtigungen werden sich in den Sportarten Para Ski Alpin und Para Skilanglauf mit der internationalen Konkurrenz messen. Die Integration des Para-Sports in die Veranstaltung wird als ein wegweisender Schritt für die Inklusion im internationalen Hochschulsport gesehen.

Darüber hinaus werden deutsche Athletinnen und Athleten ohne Beeinträchtigungen in folgenden Sportarten um Medaillen kämpfen: Biathlon, Curling, Eiskunstlauf, Freestyle Ski, Ski Alpin, Skilanglauf, Ski Mountaineering, Ski Orientierungslauf und Snowboard.
Ausblick auf die Weltspiele der Studierenden 2025 in der Region Rhein-Ruhr

Bei ihrem zweitägigen Besuch in Turin nutzte Staatssekretärin Juliane Seifert zudem die Gelegenheit sich ein detailliertes Bild von diesem Multisport-Event zu machen. Vom 16. bis zum 27. Juli 2025 werden mehr als 8.500 Athletinnen und Athleten sowie Offizielle aus über 150 Nationen bei den Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games in 18 Sommersportarten an den Start gehen. Für die Bundesrepublik ist es, nach der Fußballeuropameisterschaft der Herren 2024, eine gute Gelegenheit zu zeigen, wie innovative und nachhaltige Sportveranstaltungen ausgerichtet werden können.

Die Veranstalter der Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games haben sich zum Ziel gesetzt im Sommer 2025 ein Festival des Sports, der Wissenschaft und der Kultur in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Deutschland zu feiern. Insgesamt 23 Veranstaltungsstätten verteilen sich in Rhein-Ruhr Region auf die Austragungsorte Bochum, Duisburg, Essen, Hagen und Mülheim an der Ruhr. In Berlin finden zusätzlich die Wettbewerbe im Schwimmen, Wasserspringen und Volleyball statt. Die Eröffnungsfeier der Spiele findet am 16. Juli 2025 in der Schauinsland-Reisen-Arena in Duisburg mit erwarteten 28.000 Zuschauenden statt. Am 27. Juli 2025 können 25.000 Zuschauenden den Abschluss des Events im Landschaftspark Duisburg-Nord feiern.

Deutschland wird bei den Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games mit einer mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassenden inklusiven Studierenden-Nationalmannschaft des adh –Team StuDi – an den Start gehen. Sie streben nach sportlichen Höchstleistungen und freuen sich zugleich darauf, Botschafterinnen und Botschafter für Völkerverständigung, friedliches Miteinander und interkulturellen Austausch zu sein.



Zugefügt 2025 Januar 14

2025 FISU Winter World University Games in Turin

Ukraine: Neues humanitäres Hilfspaket der EU in Höhe von 148 Millionen Euro

Die Europäische Kommission stellt weitere humanitäre Hilfe in Höhe von 148 Millionen Euro für die Ukraine und ukrainische Flüchtlinge in der Republik Moldau bereit. Wegen des russisches Angriffskrieg sind rund 12,7 Millionen Menschen dringend auf Hilfe angewiesen. Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichberechtigung, Krisenvorsorge und ‑management sagte: „Angesichts der anhaltenden Grausamkeiten Russlands in der kalten Jahreszeit verstärkt die EU ihre Unterstützung, damit die Lichter an und die Häuser warm bleiben. Die neue humanitäre Hilfe in Höhe von 148 Millionen Euro zeigt erneut, dass wir den Ukrainerinnen und Ukrainern in der Stunde der Not zur Seite stehen. Wir werden weiterhin alles in unserer Macht Stehende tun, um gemeinsam mit unseren Partnern und den ukrainischen Behörden den Betroffenen zu helfen. Dieser Krieg ist eine Bedrohung für uns alle. Wir müssen in diesem für Europa kritischen Moment zusammenstehen.“

Kommissarin Hadja Lahbib besucht heute die Ukraine. Sie wird voraussichtlich mit führenden ukrainischen Politikern, darunter Präsident Wolodymyr Selenskyi und hochrangige Beamte, zusammentreffen, um dringende humanitäre Herausforderungen und die strategische Verteilung der EU-Hilfe zu erörtern. Sie wird auch mit Empfängern der humanitären Hilfe der EU und lokalen Partnern zusammentreffen.

Bisher insgesamt 1,1 Milliarden Euro humanitäre Hilfe

Insgesamt beläuft sich die von der Europäischen Kommission bereitgestellte humanitäre Hilfe für die Ukraine und die Republik Moldau nun auf über 1,1 Milliarden Euro.

Von dem neuen Paket werden

140 Millionen Euro für humanitäre Projekte in der Ukraine bereitgestellt. Die Mittel sind für Nothilfe bestimmt, darunter Nahrungsmittel, Unterkünfte, sauberes Wasser, Gesundheitsversorgung und Winterschutz. Zu den wichtigsten Prioritäten gehört die Unterstützung der gefährdeten Bevölkerungsgruppen in den vom Krieg stark betroffenen Regionen der Ost- und Südukraine.
8 Millionen Euro für humanitäre Projekte in der Republik Moldau bereitgestellt. Die Unterstützung wird sich auf die Hilfe für ukrainische Flüchtlinge und moldauische Aufnahmegemeinschaften konzentrieren, wobei der Schwerpunkt auf Bargeldhilfe, Zugang zu wichtigen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung sowie psychosoziale Unterstützung gelegt wird.

Vor ihrer Ankunft in Kiew besuchte Kommissarin Lahbib bereits das EU-Medevac-Drehkreuz in Rzeszów, das im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens die medizinische Evakuierung schwerkranker Patienten aus der Ukraine und den Nachbarländern unterstützt. Seit der Einrichtung des Systems im März 2022 wurden rund 4.000 Patienten zur Behandlung in europäische Krankenhäuser gebracht.

Seit Beginn der russischen Angriffskrieges hat die EU ihre bisher größte Operation im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens koordiniert und mehr als 150.000 Tonnen an Sachleistungen in die Ukraine geliefert. Darüber hinaus hat die EU Hilfe aus ihren RescEU-Lagerbeständen bereitgestellt, darunter Stromgeneratoren, medizinische Ausrüstung, Notunterkünfte und Wasseraufbereitungsanlagen für die Ukraine.

Hintergrund

Die EU leistet seit Beginn des Konflikts im Jahr 2014 humanitäre Hilfe in der Ukraine und kümmert sich um die Bedürfnisse der bedürftigen Bevölkerungsgruppen im Land. Nach dem vollständigen Einmarsch Russlands im Februar 2022 hat die EU ihre Hilfe erheblich ausgeweitet, um die durch den Krieg verursachten beispiellosen humanitären Herausforderungen zu bewältigen. Während Russlands anhaltende Aggression weiterhin Menschenleben in der Zivilbevölkerung gefährdet und kritische Infrastrukturen schwer beschädigt, ist die EU nach wie vor tief besorgt über Russlands Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.

Als Reaktion darauf hat die EU alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert, um Soforthilfe zu leisten. Bislang hat die Europäische Kommission über 1,1 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt. Davon wurden 1,09 Milliarden Euro für humanitäre Programme in der Ukraine und 84 Millionen Euro zur Unterstützung von Flüchtlingen, die in die benachbarte Republik Moldau geflohen sind, bereitgestellt.

Zusätzlich zu den humanitären Hilfsmaßnahmen hat die EU ihre bisher größte Operation im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens koordiniert und mehr als 150.000 Tonnen an Sachleistungen in die Ukraine geliefert, darunter Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Medikamente, Unterkünfte, Stromgeneratoren und vieles mehr.

Zur zusätzlichen Unterstützung im Krisenfall hat die EU auch ihre eigenen rescEU-Notfallvorräte angelegt, um Stromgeneratoren, medizinische Ausrüstung, Notunterkünfte und Spezialausrüstung für Gefahren für die öffentliche Gesundheit wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen zu liefern.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Januar 2025



Zugefügt 2025 Januar 14

Ukraine: Neues humanitäres Hilfspaket der EU in Höhe von 148 Millionen Euro

EU-Kommissionsvertreterin Barbara Gessler in Hannover

Barbara Gessler, die Vertreterin der EU-Kommission in Deutschland, ist heute zu ihrem offiziellen Antrittsbesuch in Hannover und trifft die Niedersächsische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Wiebke Osigus. Im Anschluss besucht Barbara Gessler das EUROPE DIRECT Hannover. Vor dem Gespräch betonte sie: „Ich freue mich sehr, heute hier in Hannover zu Gast zu sein. Wir stehen in diesem Jahr vor großen Herausforderungen. Das schaffen wir nur gemeinsam und wir brauchen die aktive Mithilfe all unserer Mitgliedstaaten, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Unser Ziel ist eine Europäische Union, die ihre großen gemeinsamen Vorhaben besser und schneller umsetzt. Dabei wollen wir uns auf Maßnahmen konzentrieren, die das Leben der Menschen konkret verbessern. Genau darum geht es beim 100-Tage-Programm der neuen EU-Kommission, über das ich mit unseren Partnern in Hannover heute sprechen will.“

Hintergrund

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland dient als Brücke zwischen Deutschland und der Zentrale der Europäischen Kommission in Brüssel und Luxemburg. Das Team der Kommissionsvertretung unterstützt den politischen Austausch mit nationalen, regionalen und kommunalen Behörden, Parlamenten, Sozialpartnern, Hochschulen, den Medien, der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürgern. Ergänzt wird die Arbeit der Kommissionsvertretung durch die Europe-Direct-Zentren, die in den Regionen und Gemeinden die ersten Anlaufstellen zum Thema EU sind.

Die EUROPE-DIRECT-Zentren sind die Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der EU auf lokaler Ebene. Sie bieten Informationen und Auskunft zu allen EU-Angelegenheiten und beantworten Ihre Fragen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Sie fördern zudem die lokale und regionale Debatte über die Europäische Union und ihre Maßnahmen und ermöglichen den Europäischen Organen, Informationen gezielter zu verbreiten.

Des weiteren bieten sie der Öffentlichkeit auch die Gelegenheit, den Institutionen der EU ein Feedback zu geben. Dank der mehr als eine Million Anfragen jährlich erhalten die politisch Verantwortlichen in Europa ein unmittelbares Bild von den Anliegen und Sorgen der Menschen.

Europaweit gibt es 438 EUROPE-DIRECT-Zentren, in Deutschland gibt es insgesamt 50.

Weitere Informationen:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

EUROPE-DIRECT-Zentren in Deutschland

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.



Zugefügt 2025 Januar 14

EU-Kommissionsvertreterin Barbara Gessler in Hannover

Kontingentführer Oberstleutnant Richter im Interview: Stabilität durch Präsenz

Nach Jahrzehnten von Konflikten und Leid herrscht derzeit relative Ruhe in Bosnien und Herzegowina. Die Menschen seien kriegsmüde und nicht an Konflikten interessiert, sagt Oberstleutnant Bernd Richter. Im Interview mit der Redaktion der Bundeswehr erläutert der Führer des 5. deutschen Einsatzkontingentes die Bedeutung der EUEuropäische Union-Mission für den Westbalkan.

Herr Oberstleutnant, am 8. August 2024 haben Sie das 5. deutsche Einsatzkontingent EUFOREuropean Union Force Althea übernommen. Die Bundeswehr war bereits von 2004 bis 2012 in Bosnien und Herzegowina an dieser EUEuropäische Union-Mission beteiligt. Warum sind seit 2022 wieder deutsche Soldatinnen und Soldaten vor Ort?
Oberstleutnant Bernd Richter

Der Westbalkan ist für Zentraleuropa wieder mehr in den Fokus gerückt. Eine Destabilisierung auf dem Westbalkan hätte potenziell unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit und Stabilität der gesamten Region und zum Beispiel auch Auswirkungen auf Flüchtlingsströme aus dem Balkan in Richtung Österreich, Italien, der Schweiz und natürlich auch Deutschland. Die Präsenz der EUEuropäische Union-Mission gilt als zentraler Beitrag zur Gewährleistung von Sicherheit im Land. Die Beteiligung der Bundeswehr an EUFOREuropean Union Force Althea trägt dazu bei, Sicherheit und Stabilität auf dem Westbalkan zu fördern und unterstützt die Einhaltung des Friedensabkommens.

Wie lautet konkret der Auftrag des deutschen Kontingents bei EUFOREuropean Union Force Althea?
Oberstleutnant Bernd Richter

Der Kernauftrag zum Erfolg lautet: Wir sind hier. Wir sorgen durch unsere Präsenz für Stabilität und Sicherheit in Bosnien und Herzegowina. Als sogenannter Second Responder stehen wir in der zweiten Reihe. Wir werden also nicht von allein tätig, sollte sich an der derzeitigen Lage etwas ändern. Wir unterstützen, wenn die bosnischen Behörden uns darum bitten. Sollte die Lage vor Ort eskalieren und der Kommandeur der Mission EUFOREuropean Union Force feststellen, dass die bosnischen Behörden Unterstützung benötigen, um für Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen, könnte er EUFOREuropean Union Force-Kräfte einsetzen – insbesondere für den Schutz von EUEuropäische Union-Bürgern.

An wie vielen Standorten im Einsatzgebiet ist EUFOREuropean Union Force präsent?
Oberstleutnant Bernd Richter

Die EUFOREuropean Union Force-Mission umfasst derzeit rund 1.500 Soldatinnen und Soldaten aus 18 europäischen und sechs nicht europäischen Ländern. Das deutsche Engagement besteht dabei aus bis zu 50 Dienstposten im Multinational Headquarters (MNHQ) in Camp Butmir in Sarajevo, einem National Support Element (NSENational Support Element) und der Einsatzwehrverwaltungsstelle sowie zwei LOTLiaison and Observation Teams Häusern (Liaison and Observation Teams) in Vlasenica und Čapljina.

Welche Bedeutung hat die Arbeit der Verbindungs- und Beobachtungsteams in den LOTLiaison and Observation Teams-Häusern im Einsatzgebiet?
Oberstleutnant Bernd Richter

Die LOTLiaison and Observation Teams-Häuser sind der eigentliche Kern der Mission. Es gibt insgesamt 20 LOTLiaison and Observation Teams-Häuser in ganz Bosnien und Herzegowina. Deutschland stellt derzeit zwei LOTLiaison and Observation Teams-Häuser in Vlasenica und Čapljina. In einem LOTLiaison and Observation Teams-Haus wohnen acht Soldatinnen und Soldaten: Die LOTLiaison and Observation Teams-Häuser sind das wesentliche Instrument der Informationsgewinnung und der Lagebeurteilung vor Ort. Sie sind am Puls der Bevölkerung und damit Frühwarnsystem und Sensor für EUFOREuropean Union Force zugleich.

Wie ist die Zivilbevölkerung der Mission EUFOREuropean Union Force gegenüber eingestellt – ist die Bundeswehr in der Region gern gesehen?
Oberstleutnant Bernd Richter

Die Bevölkerung reagiert je nach Region unterschiedlich auf EUFOREuropean Union Force: Die bosnischen Kroaten und Bosniaken freuen sich, dass wir da sind. Die Serben akzeptieren es.

Haben die ethnischen Spaltungen zwischen Bosniaken und bosnischen Kroaten auf der einen und bosnischen Serben auf der anderen Seite spürbaren Einfluss auf das Kontingent?
Oberstleutnant Bernd Richter

Nein, denn es gibt derzeit keine Spannungen – zumindest nicht über einen längeren Zeitraum hinweg. Denn wir haben hier fast rein-ethnische Bezirke. Eine ethnische Durchmischung wie früher gibt es nicht mehr. Die Herausforderung ist, dass die nationalistischen Parteien immer zu bestimmten Anlässen zündeln, um den Konflikt in den Köpfen der Leute aufrechtzuerhalten.

Inwieweit unterstützen Bundeswehrsoldaten bei der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte?
Oberstleutnant Bernd Richter

Deutschland beteiligt sich derzeit nicht an der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte im Rahmen der Mission. Deutschland stellt aber zeitweise Ausbilder an das UNUnited Nations-Ausbildungszentrum hier im Camp Butmir ab.

Bei EUFOREuropean Union Force Althea handelt es sich um eine EUEuropäische Union-geführte Mission. Inwieweit ist die NATONorth Atlantic Treaty Organization involviert?
Oberstleutnant Bernd Richter

Aufgrund der sogenannten „Berlin-Plus“-Vereinbarung, der Basis für die Zusammenarbeit von EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization im Bereich Krisenmanagement, kann EUFOREuropean Union Force im Notfall auf Kräfte der NATONorth Atlantic Treaty Organization zurückgreifen, da die EUEuropäische Union über keine eigenen Streitkräfte verfügt. In einem Worst-Case-Szenario würde das multinationale EUFOREuropean Union Force Bataillon hier im Camp Butmir durch Kräfte der NATONorth Atlantic Treaty Organization verstärkt werden, um alle anstehenden Aufträge erfüllen zu können.

Das Mandat des Deutschen Bundestages sieht den Einsatz von bis zu 50 Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten vor: Warum schickt Deutschland nicht noch mehr Kräfte?
Oberstleutnant Bernd Richter

Die Präsenz ist ausgerichtet an der aktuellen Sicherheitslage und der daraus folgenden militärpolitischen Bewertung. Der deutsche Footprint mit den LOTLiaison and Observation Teams-Häusern und die damit verbundene direkte Nähe zur Bevölkerung sind genau das, was wir für die Informationsgewinnung und die Lagebeurteilung vor Ort brauchen: ein kleiner, aber äußerst effektiver und effizienter Footprint.

Mit Blick auf den Ukrainekrieg befürchten Experten, dass Russland über die Destabilisierung des Balkans weiter Druck auf die EUEuropäische Union ausüben könnte. Wie schätzen Sie dies ein?
Oberstleutnant Bernd Richter

Russland nutzt den Balkan für unterschiedliche Destabilisierungsaktionen und versucht, seinen Einfluss auf die Region kontinuierlich auszubauen.

Warum ist der Einsatz der Bundeswehr in Bosnien und Herzegowina auch mit einem kleinen Kontingent ein wichtiges Signal für Deutschlands Engagement in der Region?
Oberstleutnant Bernd Richter

Weil wir damit für Stabilität sorgen. EUFOREuropean Union Force ist hier in Bosnien und Herzegowina ein wichtiges Zeichen. Derzeit besteht keine Gefährdung für ein sicheres Umfeld. Wenn sich jedoch etwas zusammenbrauen würde, dann erkennen wir dies frühzeitig dank unserer Präsenz vor Ort. Mit Unterstützung der NATONorth Atlantic Treaty Organization sind wir in der Lage, erstens abschreckend zu wirken und zweitens auch Maßnahmen zu ergreifen, die wieder für ein sicheres Umfeld und Stabilität sorgen.

Was sind aus Ihrer Sicht als Kontingentführer die Herausforderungen dieser Mission?
Oberstleutnant Bernd Richter

Es gibt vier Dienststellen mit vier verschiedenen Aufträgen an drei Standorten: das deutsche NSENational Support Element, das deutsche Personal im MNHQ und die zwei LOTLiaison and Observation Teams-Häuser, die sich bis zu dreieinhalb Stunden entfernt von Sarajevo befinden. Man muss sich schon etwas einfallen lassen, um trotzdem ein Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln. Wir versuchen es mit gemeinsamen Veranstaltungen – zum Beispiel haben wir den Tag der Deutschen Einheit mit anschließendem Oktoberfest gefeiert. Auch aufgrund der Umweltbelastungen ist dieses Kontingent heraufordernd: Wir haben im Sommer mit extrem hohen Temperaturen bis zu 40 Grad Celsius angefangen und hören im Winter mit extrem niedrigen Temperaturen auf. Insbesondere die enorme Luftverschmutzung in Sarajevo, einer Stadt, die zu den am stärksten verschmutzten Städten weltweit zählt, macht meinen Leuten zu schaffen.

Die dienstpostengerechte Ausbildung stellt ebenfalls eine Herausforderung dar: Jede Fachlichkeit, jedes Führungsgrundgebiet ist nur einmal abgebildet, was zu Vakanzen und Mehrbelastung führen kann, zum Beispiel bei Krankheit oder in den Rotationsphasen. Unter all diesen Umständen und den „Zwangswohngemeinschaften“ von acht Menschen in den LOTLiaison and Observation Teams-Häusern heißt das am Ende, dass es für die Soldatinnen und Soldaten nicht immer leicht ist. Und dennoch bin ich am Ende meiner 42-jährigen Dienstzeit meinem Dienstherrn dankbar dafür, dass er mir noch einmal die Möglichkeit gegeben hat, als Kontingentführer in den Einsatz zu gehen. Vor allem mit diesen tollen Soldatinnen und Soldaten hier vor Ort, die diese Herausforderungen meistern.




Zugefügt 2025 Januar 14

Kontingentführer Oberstleutnant Richter im Interview: Stabilität durch Präsenz

Pistorius in Ramstein: Erstes Treffen der Ukraine Defence Contact Group in 2025

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat am 9. Januar 2025 am ersten Treffen der Ukraine Defence Contact Group (UDCGUkraine Defence Contact Group) im neuen Jahr in Ramstein teilgenommen. Im Fokus standen die Fortschritte innerhalb der Fähigkeitskoalitionen zur Ukraine-Unterstützung. Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und dessen Verteidigungsminister Rustem Umerov waren vor Ort.

Das 25. Treffen im Ramstein-Format war auch das letzte unter der Leitung von US-Verteidigungsminister und Initiator Lloyd Austin. Pistorius dankte Austin zu Beginn des Treffens für dessen herausragendes Engagement. Das Ramstein-Format sei zurecht bekannt als das zentrale Koordinationsinstrument für die internationale Unterstützung der Ukraine.

Das Format ist so, wie es ist, gut. Es hat sich bewährt und wir wollen daran festhalten.

Verteidigungsminister Boris Pistorius

Die Ukraine, unterstrich Pistorius in Ramstein, müsse aus einer Position der Stärke heraus agieren können. Dafür brauche es auch weiterhin das Ramstein-Format. Europa, so der Minister mit Blick auf den anstehenden Regierungswechsel in den USA, sei sich seiner Verantwortung bewusst und werde in den kommenden Monaten für Kontinuität sorgen. Die Air Base Ramstein sei Symbol des engen Zusammenhalts zwischen den USA, Deutschland und den europäischen Partnern geworden – dafür, dass Freiheit gemeinsam mit Partnern erfolgreich verteidigt werden könne.
Die UDCGUkraine Defence Contact Group und ihre Fähigkeitskoalitionen

In den vergangenen drei Jahren bekräftigten die Partner der UDCGUkraine Defence Contact Group immer wieder, die ukrainischen Streitkräfte so lange wie nötig in ihrem Verteidigungskampf gegen den russischen Aggressor zu unterstützen. Ein wesentlicher Schritt war dabei die Etablierung der Fähigkeitskoalitionen (Capability Coalitions). In ihnen haben Partnernationen gemeinsam die Verantwortung für den zielgerichteten Aufbau unterschiedlicher militärischer Fähigkeiten der Ukraine übernommen. Acht solcher Fähigkeitskoalitionen haben sich mittlerweile zusammengefunden. Deutschland leitet seit November das Sekretariat und koordiniert die Arbeit der Koalitionen.

In den vergangenen Wochen haben die Fähigkeitskoalitionen jeweils eine Roadmap für den langfristigen Fähigkeitsaufbau moderner ukrainischer Streitkräfte bis 2027 erstellt. Im Fokus stand die Interoperabilität mit der NATONorth Atlantic Treaty Organization. Die Fähigkeitsziele sollen dabei industriell erreichbar, für alle durchhaltefähig und realistisch finanzierbar sein – achievable, sustainable, affordable. In Ramstein kamen nun die Führungsnationen der Fähigkeitskoalitionen (CLGCoalition Leadership Group) auf Ministerebene zusammen, um diese Roadmaps vorzustellen. „Die Roadmaps sind ein wesentlicher Fortschritt in der Unterstützung unserer Länder für die Ukraine, prägen die weitere Arbeit der Capability Coalitions und senden ein wichtiges Signal an die Verteidigungsindustrie“, heißt es in dem gemeinsamen Statement (PDF, 118,7 KB) der Führungsnationen.

Die Roadmaps sollen einen gemeinsam mit den ukrainischen Partnern abgestimmten mittel- und langfristigen Plan ermöglichen, der sich nach konkreten finanziellen und Rüstungserfordernissen richtet und der auch die Nutzung der ukrainischen Verteidigungsindustrie einbezieht.
„Die Ukraine kann sich weiterhin auf Deutschland verlassen“

Als Führungsnation der Fähigkeitskoalition Luftverteidigung (IAMDIntegrated Air and Missile Defence) und als Initiator der Immediate Action on Air (IAADImmediate Action on Air Defense) arbeitet Deutschland vor allem an der Stärkung der ukrainischen Luftverteidigung. Doch auch in anderen Bereichen ist die Bundesrepublik aktiv: Insgesamt hat Deutschland die ukrainischen Streitkräfte seit Beginn des Krieges durch bereits erfolgte oder fest eingeplante Unterstützungsleistungen im Wert von 28 Milliarden Euro gestärkt.

Verteidigungsminister Pistorius hob beim Treffen der UDCGUkraine Defence Contact Group hervor, Deutschland werde auch im Jahr 2025 entschlossen an der Seite der Ukraine stehen und deren Unterstützung fortsetzen. Dabei verwies er unter anderem auf den NATONorth Atlantic Treaty Organization-Stab zur Koordinierung der Ukraine-Unterstützung NSATUNATO Security Assistance and Training Ukraine in Wiesbaden sowie auf die für Ende Januar geplante Stationierung deutscher PatriotPhased Array Tracking Radar to Intercept on Target-Systeme zum Schutz des Logistikknotenpunktes in Polen. Über ihn werden die Lieferungen an die Ukraine abgewickelt.
Bundeswehr auf Twitter

Dieser Beitrag wird nicht dargestellt, weil Sie X in Ihren Datenschutzeinstellungen deaktiviert haben. Mit Ihrer Zustimmung aktivieren Sie alle X Posts auf bmvg.de.

Auch werde Deutschland weiterhin ukrainische Kräfte ausbilden – Ziel seien 10.000 Soldatinnen und Soldaten in 2025, so der Minister. Er habe zudem entschieden, der Ukraine eine große Anzahl an Lenkflugkörpern für IRIS-T-Flugabwehrsysteme zukommen zu lassen. Gemeinsam mit Kroatien habe Deutschland darüber hinaus 30 weitere Kampfpanzer sowie 30 Schützenpanzer finanziert. Außerdem werden die ersten sechs von insgesamt 54 zugesagten neuen, hochmodernen Radhaubitzen deutscher Produktion noch in 2025 an die Ukraine übergeben.
Die Group of Five in Ramstein

Im Vorfeld des UDCGUkraine Defence Contact Group-Treffens kam die Group of Five in Ramstein mit den USA zusammen, die Interesse an dem neuen Format bekundet hatten. Die Group of Five wurde im November 2024 ins Leben gerufen, um die fünf größten europäischen Nationen im Bereich Sicherheit und Verteidigung zusammenzubringen und sich regelmäßig auch über EUEuropäische Union-Grenzen hinweg auszutauschen. Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen und Italien sind entschlossen, mehr für Sicherheit und Verteidigung des euroatlantischen Raumes zu tun.

Das nächste reguläre Treffen in dem Fünfer-Format findet am 13. Januar 2025 in Polens Hauptstadt Warschau statt. Dort wird es vorrangig um die strukturelle Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine durch Investitionen in deren rüstungsindustrielle Basis gehen.



Zugefügt 2025 Januar 14

Pistorius in Ramstein: Erstes Treffen der Ukraine Defence Contact Group in 2025

Polizei Lübeck-Kreis Stormarn - Hoisdorf- Stichverletzung nach Streit um Lohnzahlung - Handy gesucht

Gemeinsame Medieninformation der Pressestellen der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck

Am 17.12.2024 (Dienstag) war es in Hoisdorf zu einem versuchten Mord gekommen. Ein 22-Jähriger soll auf einen 57-jährigen Mann eingestochen haben. Der Tatverdächtige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Im Zuge dieser Ermittlungen sind die Beamten auf ein Mobiltelefon aufmerksam geworden, das für das weitere Verfahren von Bedeutung sein kann. Eine letzte Ortung erfolgte zur Mittagszeit am Mittwoch (18.12.2024) in Hoisdorf im Bereich der Straße ´Am Schwarzen Berg´ bis hin zur Waldstraße/Ecke Oetjendorfer Landstraße.

Eine intensive Absuche des Bereichs führte leider nicht zum Auffinden des gesuchten Mobiltelefons. Die Kriminalpolizei bittet daher nun um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer hat zwischen dem 18.12.2014 und dem 23.12.2024 im genannten Bereich ein Mobiltelefon gefunden? Es wird gebeten, dies bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben. Ferner nimmt das Kommissariat 1 der BKI Lübeck Hinweise auf den Verbleib des Telefons telefonisch unter der Rufnummer 0451 - 1310 oder per Email an k1.luebeck.bki@polizei.landsh.de entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Maik Seidel - Pressesprecher
Telefon: 0451-131-2005
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de



Zugefügt 2025 Januar 13

Polizei Lübeck-Kreis Stormarn - Hoisdorf- Stichverletzung nach Streit um Lohnzahlung - Handy gesucht

Lübeck: Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen nach Bandendiebstahl und Betrug durch Geldabhebungen mit gestohlenen Scheckkarten

Seit Herbst des vergangenen Jahres ermittelt die Kriminalpolizei Lübeck wegen des Verdachts des Bandendiebstahls. Zwei unbekannte Männer sind verdächtig, in Lübeck St. Gertrud eine Seniorin gemeinschaftlich bestohlen zu haben. Sie werden auch mit weiteren Taten im Stadtgebiet in Verbindung gebracht. Die Ermittler bitten jetzt anhand von vorliegendem Bildmaterial um Hinweise, die zur Identifizierung der Verdächtigen führen.

Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck ermittelt seit dem 30. September 2024 nach dem Diebstahl einer Geldbörse aus dem Rucksack einer 72-jährigen Geschädigten gegen 2 männliche Personen. Beide werden verdächtigt, das Portemonnaie der Frau in einem Drogeriegeschäft in Lübeck St. Gertrud aus deren Rucksack entwendet zu haben. Zuvor soll die Geschädigte durch beide Personen beim Abheben von Bargeld an einem Automaten eines Geldinstitutes beobachtet worden sein. Im Drogeriegeschäft sollen sie mehrfach versucht haben, arbeitsteilig an die Geldbörse zu gelangen, während der jeweils andere die Tat abgesichert haben soll. Nach dem für sie erfolgreichen Diebstahl der Geldbörse sollen die Tatverdächtigen die vorgefundenen Scheckkarten benutzt haben, um weitere Geldabhebungen von den Konten der Seniorin mittels der entwendeten Karten vorzunehmen.

Beide Männer stehen im Verdacht, auch für mehrere weitere Diebstähle und anschließende unberechtigte Geldabhebungen in Lübeck verantwortlich zu sein. Bei der Fahndung nach den beiden Tatverdächtigen bitten die Ermittler der Kriminalpolizei anhand von vorliegenden Bildern einer Überwachungskamera um Mithilfe aus der Bevölkerung.

Die erste Person wird beschrieben als männlich und schlank mit kurzem dunklen Haar. Sie trug einen braunen braunen Ziegenbart und eine Brille. Bekleidet war der Mann zum Tatzeitpunkt mit einer schwarzen Jacke, einer dunkelblauen Jeans und dunklen Schuhen.

Der zweite Mann ist augenscheinlich ebenfalls 50 Jahre alt, von schlanker Statur und trug eine dunkle Kurzhaarfrisur. Zur Bekleidung können hier zum Tatzeitpunkt schwarze Schuhe und eine schwarze Hose angegeben werden. Unter der offen getragenen schwarzen Jacke war ein beigefarbener Pullover sichtbar. Hier war ein weißer Kragen eines Shirts oder Hemds erkennbar. Der Mann trug einen grau-braunen Drei-Tage-Bart und eine Brille mit dunklem Rahmen, die vor seinem Brustkorb hing.

Wer Hinweise zur Identifizierung der verdächtigen Personen geben kann, wird gebeten, sich mit dem Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck unter der Email-Adresse K12.luebeck.bki@polizei.landsh.de oder telefonisch unter 0451/131-0 in Verbindung zu setzen.



Zugefügt 2025 Januar 13

Lübeck: Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen nach Bandendiebstahl und Betrug durch Geldabhebungen mit gestohlenen Scheckkarten

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

Hochdruckeinfluss sorgt für ruhiges Wetter zu Wochenbeginn. Am Dienstag sorgt eine Warmfront für leichte Niederschläge und in den kalten Gebieten für eine brisante Glatteislage.

FROST/GLÄTTE/GLATTEIS (teils UNWETTER):
Tagsüber abgesehen vom Westen und Nordwesten sowie dem Oberrhein, vielerorts leichter Dauerfrost.

In der Nacht zum Dienstag nur an der Grenze zu Dänemark frostfrei. Sonst im Norden leichter Frost zwischen 0 und -5 Grad, über der Mitte und dem Süden verbreitet mäßiger Frost zwischen -10 und -5 Grad. Gebietsweise auch strenger Frost zwischen -15 und -10 Grad, besonders über der Mitte, im Bayerwald und am Alpenrand.
In der zweiten Nachthälfte von Norden aufkommender leichter Regen oder Sprühregen. Dabei mit Übergang zu den Frostgebieten erhöhte Glatteisgefahr durch gefrierenden Regen und erhöhte UNWETTERgefahr. Eine Vorabinformation für die Hauptgefährdungsregionen wurde ausgegeben.

Am Dienstag südwärts bis zur östlichen Mitte ausgreifender leichter Regen oder Sprühregen. Weiterhin erhöhte Glatteis- und UNWETTERgefahr. Höchste Gefahr am Vormittag, später aufgrund von Milderung und Windzunahme abnehmend.

NEBEL:
In der Nacht zum Dienstag über der Mitte vereinzelt dichter Nebel mit Sichten unter 150 m.

WIND/STURM:
Ab dem Nachmittag über die Nacht zum Dienstag hinweg im Küstenumfeld auflebender Südwestwind. Dabei in Nordfriesland auflandig starke bis stürmische Böen bis 70 km/h (Bft 7-8). Sonst auf den Nordseeinseln sowie an exponierten Küstenabschnitten der Nord- und Ostsee starke Böen (Bft 7). Zudem in den Hochlagen des Schwarzwaldes und der Alpen Sturmböen bis 85 km/h (Bft 8-9), exponiert auch einzelne schwere Sturmböen bis 100 km/h) Bft 10).

Am Dienstag im Küstenumfeld und in höheren Berglagen Windböen und stürmische Böen (Bft 7/8). An exponierten Küstenabschnitten bei auflandigem Wind auch Sturmböen (Bft 9).



Zugefügt 2025 Januar 13

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

Evaluation von 5 Jahren erstes Europäisches Arbeitsprogramm

WHO/Europa hat offiziell mit der Evaluation seines Europäischen Arbeitsprogramms 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit“ (EPW) begonnen. Diese Strategie, an der sich die gesundheitlichen Prioritäten der Europäischen Region in den letzten vier Jahren orientiert haben, wird nun überprüft, damit die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Ausarbeitung des zweiten EPW für den Zeitraum 2025–2030 (EPW 2) einfließen können.
Lehren aus der Erfahrung ziehen
Die drei zentralen Prioritäten des EPW waren die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung, die Stärkung des Schutzes vor gesundheitlichen Notlagen und das Eintreten für ein gesünderes Leben. Da das Programm nun in das letzte Jahr seiner Laufzeit geht, bietet diese unabhängige Evaluation eine wichtige Gelegenheit, über die erzielten Ergebnisse nachzudenken und auf dem Erreichten aufzubauen. Dabei soll der Schwerpunkt darauf liegen, zu verstehen, inwiefern die Strategie den Ländern geholfen hat, gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen, vorrangige gesundheitliche Anliegen in den Mitgliedstaaten anzugehen und die Durchschlagskraft von WHO/Europa in den Ländern zu maximieren. Die Ergebnisse werden auch die Lehren aus den Erfolgen sowie Bereiche mit Verbesserungsbedarf aufzeigen, um sicherzustellen, dass das EPW 2 auf diesen Erkenntnissen aufbauen kann.
Ein Lernprozess
Diese Evaluation ist von zentraler Bedeutung für das Bekenntnis von WHO/Europa zu Rechenschaftslegung und kontinuierlicher Verbesserung. Durch eine systematische Analyse der Auswirkungen des EPW auf die zentralen Prioritäten, Flaggschiff-Initiativen, Partnerschaften wie auch die Arbeitsweise der Büros der Organisation wird die Überprüfung wertvolle Erkenntnisse darüber liefern, was funktioniert hat und was nicht. Wichtig ist, dass die Evaluation dazu beiträgt, dass die künftigen Maßnahmen der WHO an die sich ständig verändernden gesundheitlichen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten angepasst werden. Dieser auf das Lernen ausgerichtete Ansatz stärkt auch die Führungsrolle der Organisation beim Umgang mit regionsweiten gesundheitlichen Prioritäten.
Gestaltung der Zukunft von Gesundheit in der Europäischen Region
Die Ergebnisse der Evaluation werden unmittelbar in die Ausarbeitung des EPW 2 einfließen, das darauf abzielt, die Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu beschleunigen und gleichzeitig künftige Herausforderungen und Megatrends wie den Klimawandel, demografische Veränderungen, technologische Fortschritte und sich verändernde Krankheitsmuster anzugehen. Indem es den heutigen gesundheitlichen Bedürfnissen Priorität einräumt und sich Innovationen zunutze macht, bietet es sowohl einen umsetzbaren Plan für die Gegenwart als auch eine strategische Vision für langfristige Gesundheit und langfristiges Wohlbefinden.

Dabei bindet WHO/Europa unterschiedliche maßgebliche Interessengruppen ein, darunter Mitgliedstaaten, Partner, nichtstaatliche Akteure und Mitarbeiter der WHO, um eine zukunftsweisende und integrative Strategie vorzulegen. Das Endziel bleibt unverändert: Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme in der gesamten Region.

Derzeit validiert das mit der Evaluation beauftragte Team mit Mitgliedern einer externen Referenzgruppe einen Anfangsbericht.

Wir werden Sie über den Fortschritt der Evaluation auf dem Laufenden halten, einschließlich der Ergebnisse und Empfehlungen, welche die künftige Ausrichtung von WHO/Europa prägen werden.

Wenn Sie mehr über die Evaluation und die Ausarbeitung des EPW 2 erfahren möchten, nehmen Sie über folgende E-Mail-Adresse gerne Kontakt zu uns auf: epw2@who.int.



Zugefügt 2025 Januar 13

Evaluation von 5 Jahren erstes Europäisches Arbeitsprogramm

Die ePA für alle wird ab dem 15. Januar 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt


Die ePA für alle

Die ePA für alle wird ab dem 15. Januar 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen.

Die ePA für alle ist das Kernelement des Digital-Gesetzes, das am 14. Dezember 2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Sie wird den Versorgungsalltag für Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erleichtern – im ersten Schritt durch die Einführung der digitalen Medikationsliste. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.

Sukzessive werden weitere Ausbaustufen der ePA folgen. Ab Sommer 2025 wird der elektronische Medikationsplan als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) in der ePA verfügbar sein. Weitere strukturierte medizinische Inhalte werden die ePA ergänzen, beispielsweise die elektronische Patientenkurzakte.

Der Rollout der ePA für alle startet am 15. Januar 2025. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten ab diesem Zeitpunkt eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann ganz einfach widersprechen. Parallel startet die Erprobungsphase der ePA in den Modellregionen. Nach erfolgreicher Erprobung werden Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit nutzen.
Vorteile der ePA für alle
Vorteil Nr. 1

Der Einblick in Ihre ePA bringt mehr Durchblick beim Arzt.

Die ePA stärkt Ihre Rechte als Patientin und Patient: Wichtige Gesundheitsdaten liegen zukünftig digital vor. Sie können diese jederzeit und wo Sie möchten einsehen. So können Sie etwa Befunde in Ruhe durchgehen und beim nächsten Arzttermin gezielt Rückfragen stellen. Dadurch sind Sie in Zukunft noch besser über Ihre Gesundheit informiert.
Vorteil Nr. 2

Ihre Ärztin hat Ihre Medikamente sofort auf dem Schirm.

Die ePA wird – dank einer Verknüpfung mit dem E-Rezept – für Sie eine automatisiert erstellte digitale Übersicht mit Ihren Medikamenten enthalten. Das unterstützt den gesamten Prozess von der Verschreibung bis zur Abgabe eines Arzneimittels und kann ungewollte Wechselwirkungen verhindern – ein Vorteil für Sie, Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt und Ihre Apothekerin bzw. Ihren Apotheker!
Vorteil Nr. 3

Sehen Sie Ihre Krankendaten ein, wo Sie möchten.

Auf dem Weg in die Praxis noch einmal schnell den letzten Befund checken? Vor dem Besuch in der Apotheke kurz die aktuellen Medikamente überprüfen? In Zukunft geht das: Dank der ePA können Sie mit der ePA-App zu jeder Zeit und ortsunabhängig auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen.
Vorteil Nr. 4

Lästiges Suchen in der Krankengeschichte ist bald Vergangenheit.

Im Rahmen Ihrer Behandlung können alle beteiligten Leistungserbringer auf die in der ePA gespeicherte Krankengeschichte (z.B. Arztberichte, Befundberichte) zugreifen. Das spart Zeit und erleichtert den Behandlungsprozess erheblich! Auch können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und die Behandlung bei einem anderen oder einem neuen Arzt erleichtert werden. Dies ist gerade für chronisch kranke Patientinnen und Patienten oder z. B. nach einem Umzug von Vorteil.
Vorteil Nr. 5

Wer Ihre ePA lesen darf, können Sie selbst bestimmen.

Die Zugänge zu Ihren persönlichen medizinischen Daten verwalten Sie selbst. Sie können jederzeit festlegen und kontrollieren, wer welche Zugriffsrechte hat und diese ändern. Sie können dafür sowohl die kostenfreie App Ihrer Krankenkasse nutzen als auch den Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, wenn Sie keine App nutzen möchten. So können Sie bei Bedarf einzelnen Ärztinnen und Ärzten den Zugriff verweigern, etwa im Falle sensibler bzw. diskreter Gesundheitsdaten.
Vorteil Nr. 6

Arztbriefe, Krankengeschichte und Medikationsliste fließen einfach in Ihre ePA.

Alle Vorteile der ePA genießen Sie als Versicherte oder als Versicherter in jedem Fall – unabhängig davon, ob Sie die ePA mithilfe der App selbst aktiv nutzen und verwalten. Denn wichtige Gesundheitsdaten fließen zukünftig automatisch in Ihre ePA. Sie müssen nichts weiter tun.
Vorteil Nr. 7

Die Daten in Ihrer ePA sind sicher und geschützt.

Medizinische Unterlagen, die Sie bislang selbst verwahren mussten, werden zukünftig in Ihrer ePA gespeichert. So wird vermieden, dass diese verloren gehen oder beschädigt werden. Und auch die Datensicherheit ist garantiert: Die Daten sind auf sicheren, in Deutschland stehenden Servern gespeichert - nach höchsten Standards und den europäischen Datenschutzbestimmungen. Außerdem dürfen Informationen aus der ePA immer nur für klar ausgewiesene, legitimierte Zwecke genutzt werden.
Vorteil Nr. 8

Sie können bestimmen, wer Ihre Daten sehen darf.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie anderen Menschen den Einblick in Ihre persönliche ePA ermöglichen. So können Sie, wenn es Ihre Lebenssituation erfordert, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Verwaltung Ihrer ePA benennen – das kann ein Familienmitglied, eine vertraute Person oder auch eine rechtliche Vertretung sein.




Zugefügt 2025 Januar 13

Die ePA für alle wird ab dem 15. Januar 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt

Polizei Bremen- Erfolgreiche Festnahmen von Einbrechern in Gröpelingen

Ort: Bremen-Gröpelingen, OT Gröpelingen, Kulmer Straße, Gröpelinger Heerstraße
Zeit: 11.01.25, 2.50 Uhr, 12.01.25, 2 Uhr

Die Polizei Bremen konnte am Wochenende in Gröpelingen zwei Einbrecher vorläufig festnehmen – dank aufmerksamer Zeugen und schnellem Handeln der Einsatzkräfte.

In der Nacht zu Sonnabend wurde eine Hausbewohnerin in der Kulmer Straße durch Geräusche aus dem Keller aufmerksam und alarmierte die Polizei. Die eintreffenden Polizisten stellten einen 30-jährigen Mann im Treppenhaus, der ein gestohlenes Fahrrad bei sich hatte. Der Täter hatte zuvor zwei Kellerräume aufgebrochen. Das Tatwerkzeug wurde beschlagnahmt, seine Heimfahrt endete jedoch nicht auf dem Fahrrad, sondern im Streifenwagen.

Am Sonntag legte ein 20-Jähriger einen etwas kreativeren – wenn auch wenig erfolgreichen – Einbruchsversuch hin. Mit einem zweckentfremdeten Kanaldeckel versuchte er, die Eingangstür eines Supermarkts in der Gröpelinger Heerstraße zu durchbrechen. Die Tür hielt stand, verrutschte aber so, dass der Mann sich durch eine Lücke zwängen konnte. Während er im Inneren die Kassen plünderte, war die Polizei durch alarmierte Zeugen bereits unterwegs. Wenige Minuten später wurde er in der Nähe des Tatorts mit dem gestohlenen Bargeld vorläufig festgenommen.

Die Polizei Bremen dankt den aufmerksamen Zeugen, deren schnelle Meldungen entscheidend für den Erfolg dieser Einsätze waren. Die Fälle zeigen, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bevölkerung ist. Wenn Sie Zeuge einer Straftat werden, zögern Sie nicht und rufen Sie die 110.



Zugefügt 2025 Januar 13

Polizei Bremen- Erfolgreiche Festnahmen von Einbrechern in Gröpelingen

Die Polizei Dortmund zieht Bilanz – über 2000 Vermisstenfälle in 2024

Neben der Verbrechensbekämpfung und der Überwachung des fließenden Verkehrs hat die Polizei auch zahlreiche Aufgaben im Bereich der so genannten „Gefahrenabwehr“.


So zum Beispiel bei vermissten Personen, insbesondere wenn davon ausgegangen werden muss, dass diese sich in Gefahr für Leib und Leben befinden. Gleiches gilt für Minderjährige, bei denen die Polizei immer von einer für sie gefährlichen Situation ausgeht.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund wurden im Jahr 2024 insgesamt 2322 Vermisstenfälle über den Notruf „110“ gemeldet (Dortmund: 2135, Lünen: 187). Nicht alle dieser Einsätze führten zu einer Vermisstenanzeige. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind nach kurzer Fahndung durch eine Streife auf dem Weihnachtsmarkt gefunden wird.



In der Vermisstenstelle des Kriminalkommissariats 11 wurden in diesem Jahr jedoch 2030 Vermisstenfälle vollständig bearbeitet. Und in fast allen Fällen konnte die vermisste Person gefunden werden. Nur in einer niedrigen einstelligen Zahl wurde eine tote Person aufgefunden, was beispielsweise bei Suiziden der Fall sein kann. Dies führt dann automatisch zu einem Todesermittlungsverfahren, das die näheren Umstände aufklären soll, insbesondere aber auch klären soll, ob ein Verbrechen vorliegt. Diese Todesermittlungsverfahren werden ebenfalls im KK 11 bearbeitet.

Derzeit (Stand 09.01.25) sind bei der Vermisstenstelle Dortmund nur 20 Verfahren anhängig. Einige davon werden vermutlich nie aufgeklärt werden können, da sich die Person z.B. ins Ausland abgesetzt hat.



Fälle, bei denen tatsächlich das Leben und die Gesundheit einer Person konkret gefährdet sind, genießen allerhöchste Priorität. Die Polizei zieht dann alle Register - rund um die Uhr und an 7 Tagen in der Woche - so wie es die Lage erforderlich macht. Hierzu zählen:

Fahndungsmaßnahmen mit Streifenwagen, Fußstreifen, Polizeihubschraubern und weiteren verfügbaren Einsatzkräften
Handyortungen (nur bei konkreter Lebensgefahr, angeordnet vom Polizeipräsidenten persönlich, 2024 in ca. 10 % der Fälle)
Einsatz von speziellen Spürhunden (sogenannte Mantrailer, weitere Hinweise zu diesen Diensthunden: https://lafp.polizei.nrw/artikel/so-unterstuetzen-mantrailer-diensthunde-einsaetze-bei-der-polizei-nrw )
Recherche in frei zugänglichen Sozialen Medien
in schwerwiegenden Fällen kommen auch DNA-Spurenentnahmen im Umfeld der vermissten Person und Öffentlichkeitsfahndungen (Veröffentlichungen mit Foto in der Presse oder in den Sozialen Medien) in Betracht
zudem gibt es ein europaweites Netzwerk von Datenbanken, in denen Vermisstenfälle recherchierbar sind



Aktuell gibt es keine Öffentlichkeitsfahndung des Polizeipräsidiums Dortmund nach Vermissten. Aber sämtliche Fahndungen sind für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Internet aufgeführt: https://polizei.nrw/fahndung
Kontakt
Kay Becker
Stellv. Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kay
Becker
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Pressearchiv und RSS Feed
Finden Sie alle Pressemitteilungen in unserem Archiv.
Erhalten Sie alle Pressemitteilungen als RSS Feed.




Zugefügt 2025 Januar 13

Die Polizei Dortmund zieht Bilanz – über 2000 Vermisstenfälle in 2024

wien - Vier Verkehrstote in der vergangenen Woche

6 Verkehrstote zwischen 1. und 12. Jänner 2025
Wien (OTS) -

In der vergangenen Woche starben zwei Fußgänger, ein Pkw-Lenker und ein Pkw-Mitfahrer bei Verkehrsunfällen. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Samstag, 11. Jänner 2025, im Bezirk Oberwart, Burgenland, bei dem eine oben erwähnte Pkw-Mitfahrerin getötet wurde. Ein 69-jähriger Pkw-Lenker missachtete im Kreuzungsbereich das Verkehrszeichen „Vorrang geben“, prallte gegen einen Pkw und wurde in das angrenzende Feld geschleudert. Seine 66-jährige Mitfahrerin verstarb noch an der Unfallstelle aufgrund ihrer schweren Verletzungen. Weitere Pkw-Insassen wurden zum Teil schwer verletzt in das Krankenhaus gebracht. Am Wochenende verunglückte einer der vier verstorbenen Verkehrsteilnehmer.

Zwei Personen kamen in der Vorwoche auf einer Landesstraße B und je einer auf einer Landesstraße L und auf einer Gemeindestraße ums Leben. Jeweils ein Verkehrstoter musste in Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und der Steiermark beklagt werden.

Vermutliche Hauptunfallursachen waren in je einem Fall Nichtangepasste Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen oder Medikamente, Fehlverhalten von Fußgänger und Vorrangverletzung. Ein tödlicher Verkehrsunfall war ein Alleinunfall und drei Verkehrstote waren ausländische Staatsangehörige.

Vom 1. bis 12. Jänner 2025 gab es im österreichischen Straßennetz 6 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2024 waren es 5 und 2023 13.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN
Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen



Zugefügt 2025 Januar 13

wien - Vier Verkehrstote in der vergangenen Woche

25 Jahre internationaler Erwachsenenschutz

Bonn. Das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) wird 25 Jahre alt. Es ist zum 1. Januar 2009 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Das Übereinkommen dient dem Schutz betreuungsbedürftiger Personen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn nimmt die Aufgaben der Zentralen Behörde nach dem Übereinkommen wahr und unterstützt in dieser Funktion kostenfrei in grenzüberschreitenden Fällen.
Abbildung des Gebäudes des Bundesamts für Justiz
Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen wird 25 Jahre alt.

Infolge der demografischen Entwicklung, der Zunahme der Anzahl schutzbedürftiger Erwachsener sowie der grenzüberschreitenden Mobilität gewinnen Regelungen zum internationalen Erwachsenenschutz immer mehr an Bedeutung. So kommt es immer häufiger vor, dass eine unter Betreuung stehende Person in einen anderen Staat umzieht, Vermögenswerte oder Immobilien in einem anderen Land zu verwalten sind oder medizinische Behandlungen im Ausland durchgeführt werden müssen. Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen schafft hierfür den notwendigen Rechtsrahmen. Es regelt insbesondere, welche Gerichte in grenzüberschreitenden Betreuungsfällen international zuständig sind und welches Recht Anwendung findet. Weiter enthält das Übereinkommen Regelungen, die eine möglichst reibungslose Anerkennung und Durchsetzung von Maßnahmen in Betreuungsangelegenheiten in anderen Vertragsstaaten gewährleisten. Bundesweit stehen etwa 1,3 Mio. Menschen unter Betreuung. Über 6 Mio. Menschen haben Vorsorgeangelegenheiten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert.

Veronika Keller-Engels, Präsidentin des Bundesamts für Justiz, hebt die Bedeutung des Themas hervor: ´Internationaler Erwachsenenschutz wird aufgrund des demografischen Wandels und erhöhter Mobilität zunehmend wichtig. Die internationalen Regelungen dienen dem Schutz der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen schutzbedürftiger Personen.´
Vertragsstaaten

Das Übereinkommen hat bisher 16 Vertragsparteien, davon 13 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Malta, Österreich, Portugal, Tschechische Republik, Zypern) sowie die Schweiz, Monaco und das Vereinigte Königreich in Bezug auf Schottland.
Die Aufgaben des Bundesamts für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde

Das BfJ ist die deutsche Zentrale Behörde nach dem Übereinkommen und kann bei der grenzüberschreitenden Kommunikation sowie dem Informationsaustausch zwischen Gerichten und Behörden unterstützend im Einzelfall tätig werden. Es arbeitet mit den Zentralen Behörden der anderen Vertragsstaaten zusammen und fördert die Zusammenarbeit der inländischen Stellen mit dem Ausland. So leitet es z. B. Ersuchen und Mitteilungen an die jeweils zuständige in- oder ausländische Stelle weiter. Im Einzelnen kann das BfJ insbesondere Unterstützung leisten bei:

der Einholung von Informationen oder Hilfestellung im Zusammenhang mit erwogenen Schutzmaßnahmen,
der Unterrichtung von einer schweren Gefahr für einen schutzbedürftigen Erwachsenen und den in Betracht gezogenen oder getroffenen Maßnahmen,
der Koordinierung von Schutzmaßnahmen,
der Abgabe eines Verfahrens an die Behörden eines anderen Vertragsstaats,
der Ermittlung des Aufenthaltsortes einer schutzbedürftigen Person,
der Einholung von Auskünften über ausländisches Recht,
der grenzüberschreitenden Anerkennung einer Maßnahme oder Bescheinigung, oder
bei der Unterbringung eines Erwachsenen in einer Einrichtung in einem anderen Vertragsstaat.

Neben den Zentralen Behörden leistet das im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht eingerichtete Internationale Haager Richternetzwerk praktische Unterstützung für die Gerichte bei grenzüberschreitenden Fällen. In Deutschland sind zwei Richter aus dem Betreuungsrecht neu als Netzwerkmitglieder benannt.
Laufende EU-Initiative

Die EU-Kommission hat am 31. Mai 2023 Vorschläge zum Erwachsenenschutz innerhalb der EU vorgelegt, die das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen innerhalb der EU ergänzen sollen. Damit sollen zum einen die EU-Mitgliedstaaten, die noch nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind, bewegt werden, das Übereinkommen zu ratifizieren bzw. ihm beizutreten. Zum anderen wird ein Vorschlag für eine neue EU-Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener vorgelegt. Der Vorschlag sieht ergänzende Vorschriften vor, um eine noch engere Zusammenarbeit innerhalb der EU in diesem Bereich zu ermöglichen. Die Verhandlungen hierzu kommen 2025 in die entscheidende Phase.
Weitere Informationen

Weitere Informationen zum internationalen Erwachsenenschutz und das kostenfreie Unterstützungsangebot des BfJ in diesem Bereich sind abrufbar unter: www.bundesjustizamt.de/erwachsenenschutz.



Zugefügt 2025 Januar 13

25 Jahre internationaler Erwachsenenschutz

Senatsverwaltungfür Inneres und Sport- Zwanzig Jahre Berliner Härtefallkommission



Die Härtefallkommission des Landes Berlin feiert heute ihr zwanzigjähriges Bestehen. Sie bietet Bleibeperspektiven für Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die in Berlin keine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erhalten können.

Die Einrichtung der Kommission erfolgte im Januar 2005 auf Basis von § 23a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Demnach ist außerhalb der gesetzlich geregelten Tatbestände bei dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das für das Aufenthaltsrecht zuständige Senatsmitglied ein Ersuchen der Härtefallkommission aufgreift. Jeder Fall wird einzeln in der Härtefallkommission beraten, geprüft und abgestimmt. Kommt ein Ersuchen der Härtefallkommission zustande, bewertet und würdigt die zuständige Innensenatorin bei ihrer Entscheidung die humanitären und persönlichen Aspekte der individuellen Lebensschicksale.

Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport, dankt den Mitgliedern der Härtefallkommission sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für ihren langjährigen Einsatz: „Die Berliner Härtefallkommission unterstützt seit nunmehr 20 Jahren Menschen und hilft, unangemessene Härten des Aufenthaltsrechts zu vermeiden. Ich bin stolz darauf, dass wir in Berlin diese wichtige Institution haben. In ihr setzen sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft für eine gesicherte Bleibeperspektive für Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen ein. Bei der Entscheidung werden neben dringenden humanitären Aspekten auch persönliche Gründe und eine gelungene soziale und wirtschaftliche Integration geprüft. Hierzu gehören eine nachhaltige Erwerbstätigkeit, ein Spracherwerb und ein längerer strafloser Aufenthalt. Jeder Einzelfall wird sehr gewissenhaft und umfassend geprüft. Dank des stets vertrauensvollen, konstruktiven und verantwortungsvollen Engagements der Mitglieder der Kommission und der Geschäftsstelle konnte in den allermeisten Fällen das Ersuchen aufgegriffen und so den Betroffenen ein Aufenthaltsrecht eröffnet werden.“

Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, sagt: „Die Härtefallkommission ist ein Beweis dafür, dass wir in Berlin Einzelschicksale wahrnehmen und berücksichtigen. Ich danke allen Mitarbeitenden der Härtefallkommission, die sich mit hohem Engagement um die individuelle Betrachtung und Bewertung der einzelnen Fälle kümmern. Mir ist es sehr wichtig, dass wir gemeinsam mit der Zivilgesellschaft diese zeitaufwändige Arbeit leisten und diese Arbeit finanziell fördern.“

Seit Arbeitsaufnahme der Härtefallkommission im Jahre 2005 konnte bis heute in 2.635 Fällen eine positive Entscheidung getroffen und somit eine Bleibeperspektive für die Be-troffenen geschaffen werden. Alleine im vergangenen Jahr wurde nach einer vorläufigen Auswertung für Januar bis Oktober 2024 in 152 Fällen zugunsten von 220 Personen eine positive Entscheidung getroffen. Die Quote der stattgegebenen Ersuchen lag in den ver-gangenen Jahren dieser Legislaturperiode bei durchschnittlich rund 90 % (2023: 90,5 %; 2022: 96,0 %). Nach einer zu Ende November 2024 für Berlin vorgenommenen Auswertung des Ausländerzentralregisters waren 1.889 Personen im Besitz einer Härtefallaufenthaltserlaubnis gemäß § 23a AufenthG.

Weitere Informationen zur Arbeit der Härtefallkommission finden Sie online unter nachfolgendem Link.

Link zur Arbeit der Härtfeallkommission

Berlin

Kontakt

Senatsverwaltung
für Inneres und Sport
Pressestelle

Klosterstraße 47
10179 Berlin

Ansprechpersonen

Geschäftsstelle
Frau Riering

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2731
Fax: 90030 284756
E-Mail an die Geschäftsstelle

Pressesprecherin
Frau Beikler

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2730
E-Mail an Frau Beikler

Stellvertretender Pressesprecher
Herr Spannuth

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2732
E-Mail an Herrn Spannuth

Pressereferent
Herr Raschke

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2734
E-Mail an Herrn Raschke

Pressereferent
Herr Müller

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2052
E-Mail an Herrn Müller

Redaktionsleitung Internet/Intranet und Corporate Design
Frau Haufe

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2657
E-Mail an Frau Haufe

Soziale Medien
Herr Dannemann

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2658
E-Mail an Frau Blume

Öffentlichkeitsarbeit Verfassungsschutz

Berlin
Tel.:
(030) 90129-440
E-Mail an den Verfassungsschutz





Zugefügt 2025 Januar 13

Senatsverwaltungfür Inneres und Sport Zwanzig Jahre Berliner Härtefallkommission

Waldbrände weltweit



Es brennt: ob in Kalifornien, im Mittelmeerraum, in den borealen Wäldern, im Amazonas oder Australien. Auch Deutschland wird immer häufiger Schauplatz von Waldbränden. Jahr für Jahr steht der Planet buchstäblich in Flammen. Der WWF ist auf fast allen Kontinenten gegen Waldbrände im Einsatz. Sehen Sie hier eine Auswahl an Regionen, in denen Waldbrände auftreten.

In vielen Regionen der Welt waren Brände ein natürliches, zum Teil regelmäßiges und Phänomen an das sich der Wald angepasst hatte. Doch die Feuer brennen immer häufiger und stärker. Die besondere Gefahrenlage entsteht aus einer Wechselwirkung von Erderhitzung und Waldbränden: Die Kombination aus langanhaltenden Hitzewellen, Dürren und niedriger Luftfeuchtigkeit in Verbindung mit einer leicht entflammbaren Vegetation führt schnell zu sehr heftigen, schwer zu löschenden Bränden.
Kalifornien, USA
Feuer in Pacific Palisades Kalifornien am 8. Januar 2025 © IMAGO / ZUMA Press Wire / Brian Cahn
Feuer in Pacific Palisades Kalifornien am 8. Januar 2025 © IMAGO / ZUMA Press Wire / Brian Cahn

In Nordamerika sind Waldbrände natürliche Phänomene. Die Wälder im Westen der USA sind von periodisch auftretenden Waldbränden abhängig, um sich verjüngen zu können. Im letzten Jahrhundert stieg allerdings die Intensität der Brände in vielen Gebieten der westlichen USA dramatisch an und bedroht nun Menschen und Wildtiere in der Region. Besonders die Brände in Kalifornien haben sich in den vergangenen zehn Jahren zu wahren Albträumen entwickelt. Untersuchungen zeigen, dass die Brände in Kalifornien aufgrund des Klimawandels um 500 Prozent stärker ausfallen.

Besonders auffällig ist die Häufung extremer Waldbrandjahre in der jüngsten Vergangenheit. Erstmals 2015 und dann gleich wieder 2017 und 2020 überstieg die Waldbrandfläche die Grenze von vier Millionen Hektar. In drei weiteren Jahren, 2011, 2012 und 2018, verbrannten mehr als 3,5 Millionen Hektar. Damit lagen in sechs der vergangenen zehn Jahre die Waldbrandflächen deutlich über den Höchstwerten der 1990er Jahre. Diese Tendenz wird zusätzlich durch die schrecklichen und verheerenden Brände rund um Los Angeles Anfang 2025 deutlich.
Helfen Sie dem WWF, Wälder weltweit zu schützen
Brände an den Grenzen von Los Angeles im Januar 2025 © NASA
Brände an den Grenzen von Los Angeles im Januar 2025 © NASA

Auch in den USA wird die Mehrheit der Brände von Menschen verursacht. Im nationalen Durchschnitt gehen 86 Prozent der Waldbrände auf das Konto von Fahrlässigkeit oder Brandstiftung 14 Prozent der Brände hatten Blitzschlag als natürliche Ursache – allerdings variiert dies je nach Region. In manchen Gebieten im Westen der USA sind Blitzeinschläge der hauptsächliche Auslöser von Waldbränden.

Die dichte Besiedlung in brandgefährdeten Gebieten, die zum Teil marode Infrastruktur (Freileitungen für die Stromversorgung mit Funkenschlag) sowie die hohe Nutzungsintensität der Landschaft sind die Hauptverursacher für die Situation, die durch den Klimawandel nochmals verschlimmert wird: Die Waldbrandsaison verlängert sich, häufige Dürreperioden schwächen die Wälder und machen sie anfälliger für Brände. Durch die Erderhitzung ist künftig häufiger mit solchen Extremereignissen zu rechnen.

„Wir brauchen Vernunft statt Verleugnen von Fakten und Realitäten. Naturkatastrophen inklusive verheerender Brände werden durch die Klimakrise häufiger und intensiver. Nur gemeinsame und entschlossene Maßnahmen zum Klimaschutz werden uns mittel- und langfristig vor Schlimmerem bewahren und eine lebenswerte Zukunft für uns alle ermöglichen.“

Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland
Amazonas-Region
Waldbrand in Brasilien © Mauri Rautkari / WWF
Waldbrand in Brasilien © Mauri Rautkari / WWF

Der Regenwald brennt. Jahr für Jahr brennen Flächen, die im Vorjahr noch Wald waren. Was das bedeutet, liegt auf der Hand: In den Wäldern des Amazonas ist der Mensch der Verursacher der Feuer. Es wird gerodet, verbrannt, kultiviert – um Landwirtschaft zu betreiben, um Rinder für die Fleischproduktion zu halten, um Soja anzubauen oder einzig und allein, um formell Landtitel zu erlangen. Jahr für Jahr wird auf diese Weise im Amazonas auf riesiger Fläche entwaldet und den Lebewesen vor Ort, regional und hinsichtlich des Klimas weltweit die Zukunft genommen. Entsetzlich!

Die Brände im Amazonas sind besonders schwerwiegend, weil sie den größten und vielfältigsten Tropenwald der Welt zerstören. Heimat von zehn Prozent der Artenvielfalt des Planeten und Heimat von mehr als 34 Millionen Menschen, darunter etwa 500 indigene Völker.

Das Amazonasgebiet spielt eine Schlüsselrolle bei der Klimaregulierung Südamerikas, liefert fast 20 Prozent des Süßwassers der Erde und ist entscheidend für die Eindämmung der Klimakrise auf globaler Ebene. Wir müssen wir davon ausgehen, dass wir den Kampf gegen die globale Erwärmung verlieren werden, wenn wir das Amazonasgebiet nicht erhalten.

Derzeit sind schon mehr als 20 Prozent des ursprünglichen Amazonas-Regenwaldes zerstört. Dieser Verlust ist sehr nahe an dem, was einige Experten den „Point of no Return“ nennen: den Moment, in dem der Amazonas aufhören wird, sich wie ein tropisches Ökosystem zu verhalten und von selbst austrocknet. Die Experten schätzen, dass dieser Punkt erreicht sein könnte, wenn die gesamte Entwaldung 25 Prozent beträgt. Bei der derzeitigen Abholzungsrate von 1 bis 3 Millionen Hektar pro Jahr könnte das bald sein. Zudem wird vermutet, dass die Selbstaustrocknung mit jedem Zehntel Grad mehr im Zuge des Klimawandels auch noch schneller gehen könnte.

Brände in Amazonien © Araquem Alcantara / WWF Brasilien Bedrohungen des Amazonas: Vor dem Kollaps?

Waldbrände, Abholzung, Hochwasser, Dürre – der Druck auf den Amazonas wächst Jahr für Jahr. Wie ist die aktuelle Lage? Was macht der WWF zur Rettung des Waldes? Weiterlesen...

Australien
Feuerfront im Jamison Valley © Andrew Merry / Getty / WWF
Feuerfront im Jamison Valley © Andrew Merry / Getty / WWF

Australien erlebte 2019 ein ungewöhnlich warmes Jahr. Noch nie zuvor hatte das Land so hohe Temperaturen im Durchschnitt. Eine der am stärksten betroffenen Regionen, New South Wales, litt seit zwei Jahren unter einer anhaltenden Dürre und kämpfte seit vier Jahren mit sehr geringen Niederschlägen. Ende Dezember erreichten die Temperaturen im gesamten Land Rekordwerte mit 42 Grad Celsius.

In der Folge kam es zu verheerenden Bränden: Innerhalb von vier Monaten verbrannten in Australien mehr als 12 Millionen Hektar Land, Zehntausende Menschen mussten evakuiert werden und mehr als drei Milliarden Tiere starben, Tausende von Häusern wurden zerstört.

Zwar gab es in der Vergangenheit sogar noch größere Brände in Australien, das Außergewöhnliche an den jüngsten Feuern ist die Region, in der sie sich ereignet haben: Anstelle von Grasland und Savannen im Norden Australiens brannten Wälder in den gemäßigten Zonen, die an diese starken Feuer nicht gewöhnt sind. Es waren Wälder in dicht besiedelten Küstenregionen – die ökologischen und sozialen Auswirkungen waren dadurch weitaus größer als in anderen Jahren.

Es waren Brände von sehr hoher Intensität, bei denen die Feuer Temperaturen von mehr als 1.000 Grad Celsius erreichten (normalerweise überschreiten sie nicht die 500-Grad-Marke). Von so extremen Temperaturen können sich die Wälder nur schwer wieder erholen. Die Erholung des Waldökosystems dauert viele Jahrzehnte bis Jahrhunderte. Ein erneutes Abbrennen wäre katastrophal.
Schützen Sie Wälder weltweit
Chile
Zypressen nach Waldbrand in Chile © Edward Parker / WWF
Zypressen nach Waldbrand in Chile © Edward Parker / WWF

Waldbrände sind Teil der natürlichen Abläufe in Chile. In den vergangenen Jahren wurden sie jedoch häufiger, größer und extremer. Das Land ist sehr anfällig für die Klimakrise und ihre Auswirkungen sind stark spürbar. In 2017 erlebte Chile seine bisher schlimmste Brandsaison, die Feuer verschlangen 86.000 Hektar – mehr als drei Prozent der Waldfläche des Landes. In anderen Brandjahren werden 0,5 Prozent nicht überschritten. Auch 2019 war die Saison ebenfalls schlimm. Es gab mehr Brände im Vergleich zu 2018 und 65.000 Hektar Land verbrannten. Der zentrale Teil des Landes leidet seit vielen Jahren unter einer schlimmen Dürre. Dauerte die Brandsaison zwischen 1985 und 2009 noch von November bis April, erstreckte sie sich zwischen 2010 und 2018 von Oktober bis Ende Mai. Die Brände sind nicht länger nur eine Gefahr des Sommers.
Deutschland
Rauchschwaden über Brandenburg © Stiftung Naturlandschaften Brandenburg
Rauchschwaden über Brandenburg © Stiftung Naturlandschaften Brandenburg

In Deutschland ist besonders das Bundesland Brandenburg von Waldbränden betroffen, mit einem Schwerpunkt in den Kiefernwäldern südlich von Berlin. Diese besondere Waldbrandgefährdung erklärt sich aus den klimatischen Bedingungen und die forstliche Bewirtschaftung: Brandenburg ist das regenärmste Bundesland. Charakteristisch sind dessen lockere Sandböden, die Niederschläge kaum speichern. Der hohe Kieferanteil von 70 Prozent erhöht das Waldbrandrisiko zusätzlich.

Kiefern gelten als besonders brandanfällig, weil sie reich an ätherischen Ölen und Harzen sind. Kiefernforste trocknen zudem stärker aus als Laubwälder und es ist viel Wärmer in ihren Beständen. So kann sich ein Feuer sehr schnell in den Forstflächen ausbreiten Die meisten Waldbrände in Deutschland werden vorsätzlich oder fahrlässig durch Menschen verursacht. Fahrlässig verursachte Waldbrände gehen überwiegend auf das Konto von Camper:innen und Waldbesucher:innen. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre von 2011 bis 2020 ließen sich 96 Prozent der Waldbrände in Deutschland auf menschliche Ursachen zurückführen.
Europa (Mittel- und Nordeuropa)
Pinien- und Eichenwald nach Brand in Spanien © Jorge BARTOLOME / WWF
Pinien- und Eichenwald nach Brand in Spanien © Jorge BARTOLOME / WWF

In den vergangenen Jahren hat sich Mitteleuropa zu einem neuen Risikogebiet entwickelt. Die Brände betreffen nicht mehr nur die Mittelmeerländer. Die Klimakrise macht aus den milden, feuchten Sommern, lange heiße, trockene Perioden. Zusammen mit zunehmend milden Wintern schafft dies die perfekten Bedingungen für Großbrände. Mitteleuropa „kontinentalisiert“ sich, mit heißen trockenen Sommern und kalten, feuchteren Wintern. Großbrände werden vermehrt auch in den großen Waldgebieten der Alpen oder im Schwarzwald auftreten.

Länder wie Großbritannien, Irland, Finnland, Lettland, Deutschland, Polen, Schweden und Norwegen wurden 2019 von ungewöhnlichen Feuern erschüttert. Während des Sommers wurden in der Europäischen Union 40 Prozent mehr Brände registriert: Großbrände bei uns in Mittel- und Nordeuropa sind nicht mehr die Ausnahme, sondern absehbar. Wir haben es in der Hand durch Klimaschutz und eine verbesserte Waldbewirtschaftung sowie ein verantwortungsvolles Vorgehen in der Landschaft, Anzahl und Schaden der Brände zu reduzieren.
Europa (Mittelmeerraum)
Verheerende Waldbrände wüten 2021 in der Türkei © DHA
Verheerende Waldbrände wüten 2021 in der Türkei © DHA

Brände gibt es seit der großflächigen Entwaldung des Mittelmeerraums seit der Antike. Doch in Zeiten der weit vorangeschrittenen Degradierung der Lebensräume und dichten Besiedlung schlagen die Flammen in der Klimakrise immer heftiger zu: Trockenheit, Dürre und Wind fachen die menschlich gesetzten Flammen an und kleine Feuer entwickeln sich in rasant zu Großbränden.

In den vergangenen Jahrzehnten haben Anzahl und Ausmaß der Brände besorgniserregend zugenommen. Jedes Jahr brennt es dort mindestens 50.000-mal. Die Waldbrände sind auch hier fast immer das Werk von Menschen. Immobilienspekulation und Baulandgewinnung, aber auch Jagd und Weidewirtschaft stehen in Zusammenhang mit vorsätzlich gelegten Waldbränden.

Portugal ist das am stärksten von Bränden betroffene europäische Land. Dort gibt es im Jahresdurchschnitt etwa 17.000 Brände. Jedes Jahr brennen dort durchschnittlich 120.000 Hektar. Aber auch in Italien verbrannten zwischen 2009 und 2018 durchschnittlich 73.000 Hektar pro Jahr. In Sommer 2021 loderten erneut gewaltige Brände. Italien und Portugal sind nicht allein: Im gesamten Mittelmeerraum werden oft eine Million Hektar Wald- und Buschland im Jahr ein Opfer der Flammen. Besonders hart getroffen wurden 2021 auch die Türkei und Griechenland.

Auch die Mittelmeerländer haben mit dem neuen Phänomen zu kämpfen, den sogenannten Mega-Waldbränden: Es entstehen wahre Feuerstürme, die nicht mehr unter Kontrolle gebracht werden können. Sie enden erst, wenn sich die Wetterbedingungen ändern oder dem Feuer die Nahrung ausgeht. Die Klimakrise erhöht das Waldbrandrisiko im Mittelmeerraum. Immer längere Dürreperioden im Sommer sowie das Auftreten von Trockenheit während der anderen Jahreszeiten werden erwartet. Dadurch wird sich die Waldbrandsaison erheblich verlängern und das Waldbrandrisiko wächst. Noch längere heiße Sommer fast ohne Regen sorgen für einen noch trockenen Waldboden, so dass ein Funke genügt, um einen gewaltigen Flächenbrand zu entfachen. Starke, trockene Sommerwinde wie der Mistral in Frankreich oder der Levante in Spanien fachen die Feuer weiter an und verteilen die Funken.
Schützen Sie Wälder weltweit
Nördlicher Polarkreis
Borealwald in Sibirien nach einem Brand © Hartmut Jungius / WWF
Borealwald in Sibirien nach einem Brand © Hartmut Jungius / WWF

Die borealen Wälder sind an Feuer angepasst. Sie brennen hier und da seit tausenden von Jahren. Doch der Feuerzyklus hat sich beschleunigt. Es brennt immer häufiger, die Feuer werden immer größer und intensiver. Die Gründe dafür sind klar: Die Nordhemisphäre erwärmt sich hier deutlich schneller als der Rest des Planeten. Der Frühling beginnt früher, die Sommer werden wärmer und dauern länger. All dies hat die häufig vermoorte Landschaft ausgetrocknet.

In diesen Breitengraden sind die Brände besonders schwerwiegend und besorgniserregend für das Klima. Zum einen, weil sie einen feinen schwarzen Ruß erzeugen, der das Schmelzen des Eis in der Arktis beschleunigt. Zum anderen, weil sie Torf- und Permafrostböden beeinträchtigen: Die Brände erwärmen den Permafrostboden, der dadurch noch schneller auftaut. Darin gebundenes CO2 und Methan werden freigesetzt, was wiederum zu einer weiteren Erwärmung führt.

2019 brannte es am Polarkreis über mehrere Breitengrade hinweg in einer Intensität und Dauer wie nie zuvor. Betroffen waren Sibirien, Alaska, Grönland und Kanada. Insgesamt wurden in der Arktis-Region 5,5 Millionen Hektar verbrannt. Dies führte zur Emission von 182 Millionen Tonnen CO2 in die Atmosphäre, dreimal so viel wie Schweden im Durchschnitt in einem Jahr emittiert. In Alaska vernichteten mehr als 600 Brände über eine Million Hektar Tundra und Wald.
Zentral-Afrika
Typische Waldbrandherde am Mount Kilum in Kamerun © Sandra Mbanefo Obiago / WWF
Typische Waldbrandherde am Mount Kilum in Kamerun © Sandra Mbanefo Obiago / WWF

Das Gebiet der Erde, das pro Jahr am meisten brennt, liegt im Herzen Afrikas. Die US-Raumfahrtbehörde definiert Afrika als „Kontinent in Flammen“, weil hier 70 Prozent der weltweiten Brände stattfinden. Allein in Angola und der Demokratischen Republik Kongo gab es 2019 innerhalb weniger Tage mehr als 10.000 Brände. Auch Sambia, Mosambik oder Madagaskar leiden unter Bränden.

In Afrika brennen etwa 300 Millionen Hektar pro Jahr, das entspricht der sechsfachen Fläche Spaniens. Die meisten dieser Brände sind das Ergebnis der landwirtschaftlichen Nutzung und kommen hauptsächlich in den Savannen und auf den von Kleinbauern bewirtschafteten Feldern im Tropenwaldgürtel vor.

Begünstigt durch die Klimakrisel, die die Regenwälder austrocknet, können Brände bald auch die Tropenwälder des Kongobeckens betreffen – nach dem Amazonas das größte Waldgebiet der Welt, von dem das Überleben von 30 Millionen Menschen vor Ort, aber auch weltweit, abhängt.
Übernutzung stoppen und die Klimakrise bekämpfen

Um der Entwicklung etwas entgegenzusetzen, muss der Fokus weg von der Brandlöschung hin zur Brandvermeidung, fordert Susanne Winter, Programmleiterin Wald beim WWF Deutschland. „Wir können nicht länger auf Löschmaßnahmen vertrauen, da Megabrände unlöschbar sind. Die neuen Brände sind dafür zu extrem. Stattdessen müssen wir uns mit vollem Einsatz in den Kampf gegen die Klimakrise begeben und gleichzeitig die Entwaldung für landwirtschaftliche Flächen und Holzplantagen und die Übernutzung der Flächen stoppen. Wir müssen den Teufelskreis aus Waldbränden und der damit verbundenen Erderhitzung jetzt stoppen“, sagt Susanne Winter vom WWF.

Die fortschreitende Erderhitzung wird diesen Trend verstärken: Im Jahr 2024 lag die Temperaturerhöhung im Schnitt schon bei rund 1,5 Grad weltweit. Würde sich die Welt um 4 Grad erhitzen, wären weltweit 50 bis 70 Prozent mehr Flächen von Bränden betroffen, die Häufigkeit der Brände würde um rund 30 Prozent zunehmen, so der Weltklimarat IPCC. Millionen Menschen mehr wären den Feuern ausgesetzt, unzählige Menschenleben in Gefahr. „Wer weiter die Augen davor verschließt, dass der Klimawandel bekannte Wettermuster verändert und Extremwetterereignisse befördert, läuft geradewegs in die Katastrophe hinein. Es braucht überall auf der Welt einen unverstellten Blick auf diese Tatsachen und entschlossenes Handeln. Denn wir haben unser Wohlergehen selbst in der Hand“, so Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland.




Zugefügt 2025 Januar 13

Waldbrände weltweit

Asylzahlen Gesamtjahr und Dezember 2024

Im Dezember 2024 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 12.178 Asylerstanträge entgegengenommen, im Gesamtjahr 2024 wurden 229.751 Asylerstanträge gestellt. Entschieden hat das Bundesamt im gesamten Jahr über 301.350 Asylverfahren.

Im Jahr 2024 haben insgesamt 250.945 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 229.751 Erst- und 21.194 Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (329.120 Erstanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 30,2 Prozent. 21.270 der Erstanträge im Jahr 2024 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Asylantragstellungen im Jahr 2024

Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten

(nach Erstanträgen)
insgesamt Erstanträge Folgeanträge
1. Syrien 79.433 76.765 2.668
2. Afghanistan 36.156 34.149 2.007
3. Türkei 31.056 29.177 1.879
4. Irak 9.046 7.839 1.207
5. Somalia 7.354 6.953 401
6. Iran 5.817 5.230 587
7. Ungeklärt 4.998 4.737 261
8. Russische Föderation 5.625 4.698 927
9. Kolumbien 3.909 3.839 70
10. Eritrea 3.235 3.132 103
alle Staatsangehörigkeiten insgesamt 250.945 229.751 21.194

Im selben Zeitraum hat das Bundesamt über 301.350 Erst- und Folgeanträge entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 44,4 Prozent. Abgelehnt wurden die Anträge von 91.940 Personen, 75.700 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 8,7 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 4,7 Monate.
Hinweis

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01.01.2023 wurden unionsrechtliche Vorgaben zu Verfahrensfristen im Asylverfahren umgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensdauer ist nunmehr der Zeitpunkt, zu dem Deutschland für das Verfahren zuständig wurde. Ein Vergleich mit Berechnungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgten, ist daher nur bedingt möglich.

Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende Dezember 2024 bei 212.656.
Asylanträge und Asylentscheidungen im aktuellen Monat

Im Dezember wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 13.716 Asylanträge gestellt, davon 12.178 Erstanträge und 1.538 Folgeanträge. Im Vergleich zum Vormonat sank die Anzahl der Asylerstanträge um 24,5 Prozent.

Insgesamt hat das Bundesamt im Dezember über die Asylanträge von 21.441 Personen (Vormonat: 29.103; Vorjahresmonat: 21.325) entschieden.
Hauptstaatsangehörigkeiten im Dezember 2024 Oktober 2024 November 2024 Dezember 2024
Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.
Asylerstanträge insgesamt 19.785 16.127 12.178
1. Syrien, Arab. Republik 7.543 5.700 4.080
2. Afghanistan 2.320 1.955 1.537
3. Türkei 2.726 1.840 1.216
4. Russische Föderation 443 353 392
5. Irak 422 405 349
6. Kolumbien 300 520 325
7. Somalia 532 447 322
8. Iran, Islam. Republik 452 335 273
9. Venezuela 228 337 267
10. Ungeklärt 283 241 219

Weitere Einzelheiten können Sie den Aktuellen Zahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.



Zugefügt 2025 Januar 12

HHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH22

Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten

WIESBADEN – Bundeswahlleiterin Ruth Brand wirbt für eine hohe Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025: „Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke Demokratie.“

Dabei stehen den Wahlberechtigten wie bei jeder Bundestagswahl zwei Wege der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist in Deutschland nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte. Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.

Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist.
Voraussichtlich nur rund zwei Wochen Zeit für die Briefwahl

Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind.

Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.
Rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen entscheidend

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.

Die Bundeswahlleiterin empfiehlt Wahlberechtigten, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sich frühzeitig darum zum kümmern: Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail, beantragen. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern; eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. Der Antrag kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Wahlberechtigten können sich hierüber bei ihrer Gemeinde informieren, beispielsweise in deren Internetangebot.

Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung sollten die Briefwahlunterlagen in der Regel von den Wahlämtern den jeweiligen Postdienstleistern bis spätestens 10. Februar 2025 übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen. So kann auch eine Rücksendung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgen.

Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.
Weitere Handlungsoptionen der Wahlberechtigten bei Briefwahl

Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen.

Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder aber am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.

Wer den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen, oder den Antrag persönlich dort stellen. Vor Ort kann man den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief direkt abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.

Wer dagegen seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann spätestens bis zum Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12 Uhr zu seinem Wahlamt gehen. Wenn man dort glaubhaft versichert, dass man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, wird ein neuer Wahlschein erteilt. Der vorherige Wahlschein wird in diesem Fall für ungültig erklärt.

Bei Fragen zum Prozedere oder zu den Öffnungszeiten des Wahlamts vor Ort helfen die Gemeinden gerne weiter.
Wahlaufruf

Die Bundeswahlleiterin ruft alle Wahlberechtigten auf, ihr Wahlrecht bei der Bundestagswahl 2025 zu nutzen: Geben Sie Ihre Stimme vor Ort in Ihrem Wahlraum ab oder per Briefwahl. Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, berücksichtigen Sie die verkürzten Fristen und stellen Sie den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen sicher. Nur so kann Ihre Stimme zählen.



Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal „Bundeswahlleiterin“. Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf „Abonnieren“.

Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt



Zugefügt 2025 Januar 12

Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten

Schlag gegen internationales Drogen-Kartell: drei Festnahmen

Das Bundeskriminalamt ist am 09. Januar 2025 im Auftrag der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) gegen mutmaßliche Mitglieder des so genannten Balkan-Kartells vorgegangen. Der Gruppierung wird Rauschgift- und Waffenhandel vorgeworfen.

Bei den polizeilichen Maßnahmen wurden 19 Wohngebäude, Firmen und Hotels im Raum Nordrhein-Westfalen (Köln, Rommerskirchen und Leverkusen) sowie in Niedersachsen (Cloppenburg und Oldenburg) durchsucht. Dabei wurden Waffen und Munition, ca. 1,5 kg Betäubungsmittel, Kryptohandys, Geldzählmaschinen sowie Wertgegenstände (hochpreisige Uhren, Schmuck und ein Motorrad) sichergestellt sowie Vermögenswerte von über 150.000 Euro gesichert. Drei Beschuldigte konnten festgenommen werden.

Der Erfolg der heutigen Maßnahmen ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit des BKA mit Europol, der US-amerikanischen Drogenbekämpfungsbehörde DEA und weiterer Ermittlungsbehörden mehrerer europäischer Staaten.

Das Balkan-Kartell

Das Balkan-Kartell setzt sich aus Gruppierungen der Organisierten Kriminalität und kriminellen Netzwerken vom Westbalkan, insbesondere aus den Staaten Montenegro, Serbien, Kroatien, Bosnien und Slowenien zusammen. Sie agieren hauptsächlich in Europa und Südamerika.

Vorwurf des Drogenhandels im großen Stil

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen 2019 und 2021 mehrere Kokaingroßtransporte von bis zu 4.500 Kilogramm von Südamerika nach Europa durchgeführt sowie illegal mit automatischen Schusswaffen und Pistolen gehandelt zu haben.

Drogengewinne im legalen Wirtschaftskreislauf

Die Tätergruppierung soll legale Geschäftsstrukturen genutzt haben, um ihre Gewinne in Millionenhöhe zu reinvestieren. Unter anderem sollen sie Luxusgüter und Immobilen gekauft haben, um ihre illegal erlangten Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf zu bringen.

Hintergrundinformationen:

Der Kokainschmuggel

Der Kokainschmuggel wirft dabei oft so hohe Gewinne ab, dass die Profiteure hohe Bestechungsgelder zahlen können. Zudem wenden Tätergruppierungen teils massive Gewalt an, um Fehlverhalten von Mitgliedern zu sanktionieren oder um Dritte zu bedrohen und einzuschüchtern.
Von Südamerika gelangt das Kokain meist über den Seeweg nach Westeuropa. Haupteinfallstore sind die Häfen Antwerpen in Belgien und Rotterdam in den Niederlanden.

Geldwäsche

Geldwäsche dient dazu, kriminelle Gewinne durch Verschleierung über die wahre Herkunft der Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen. Das festgestellte Volumen der Geldwäsche beläuft sich für das Jahr 2023 auf rund 166 Millionen Euro. Die hohen Gewinne verleihen der Organisierten Kriminalität die Ressourcen, hohe Bestechungsgelder zu zahlen. Einflussnahme konnte gemäß des Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2023 in Deutschland bei 97 OK-Verfahren nachgewiesen werden. In anderen europäischen Staaten wie Belgien, den Niederlanden oder Schweden wird bereits deutlich, dass das staatliche Gewaltmonopol durch die OK unterwandert wird.



Zugefügt 2025 Januar 12

Schlag gegen internationales Drogen-Kartell: drei Festnahmen

Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden. Dies gelte für jedes Land, ob im Osten oder Westen.



Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Diskussionen hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz zu Deutschlands Unterstützung gegenüber der Ukraine, zur völkerrechtlich verbrieften Unverletzlichkeit der Grenzen sowie zu Bündnisverpflichtungen innerhalb der NATO geäußert. Zuvor hatte der Kanzler sich mit einer Reihe von Staats- und Regierungschefinnen und -chefs und dem europäischen Ratspräsidenten ausgetauscht.

Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen auch von dieser Stelle ein frohes neues Jahr wünschen.

Ich habe dieses Statement kurzfristig angesetzt, um Sie darüber zu informieren, dass ich mich am Mittag mit einer Reihe europäischer Staats- und Regierungschefs sowie dem ER-Präsidenten aus aktuellem Anlass ausgetauscht habe.

Die Unverletzlichkeit von Grenzen ist ein Grundprinzip des Völkerrechts. In der Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa haben sich 1975 mitten im Kalten Krieg die Staaten Europas und die Länder des damaligen Ostblocks mit den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion auf dieses zentrale Prinzip noch einmal verständigt. Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden. Der russische Machthaber hat mit seinem brutalen Angriffskrieg auf die Ukraine gegen dieses Prinzip verstoßen. Ich habe das als Zeitenwende bezeichnet; denn der Krieg ist zurückgekehrt ins Herz Europas.

Deutschland hat schnell und entschlossen auf diese Veränderung reagiert, indem wir die Bundeswehr auf Vordermann bringen, indem wir ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro aufgelegt haben, indem wir uns wieder auf die Bündnis- und Landesverteidigung konzentrieren und indem wir den Wehretat auf zwei Prozent unserer Wirtschaftsleistung angehoben haben. Innerhalb der letzten sieben Jahre haben wir unseren Wehretat damit mehr als verdoppelt. Zugleich unterstützen wir gemeinsam mit einer ganzen Reihe von Verbündeten, allen voran den Vereinigten Staaten, die Ukraine dabei, sich gegen diesen brutalen Angriff Russlands zur Wehr zu setzen, um die Souveränität und Integrität der Ukraine und auch das Prinzip der Unverletzlichkeit von Grenzen zu schützen. Dieses Prinzip gilt, und es ist eine Grundlage unserer Friedensordnung.

In meinen Gesprächen mit unseren europäischen Partnerinnen und Partnern ist deshalb ein gewisses Unverständnis deutlich geworden, was aktuelle Äußerungen aus den USA angeht. Das Prinzip der Unverletzlichkeit von Grenzen gilt für jedes Land, egal ob es im Osten oder im Westen von uns liegt, und daran muss sich jeder Staat halten, egal ob er ein kleines Land oder ein sehr mächtiger Staat ist. Das ist ein Grundprinzip des Völkerrechts und Kernbestandteil dessen, was wir „westliche Werte“ nennen. Daran kann und darf es kein Rütteln geben.

Die NATO ist das wichtigste Instrument für unsere Verteidigung und ein zentraler Pfeiler der transatlantischen Beziehungen, also des Verhältnisses von Staaten Europas zu Kanada und den Vereinigten Staaten. Klar ist: Auf absehbare Zeit ist die Sicherheitslage in Europa sehr angespannt. Darauf müssen wir entschlossen und besonnen reagieren. In engster Abstimmung mit unseren Partnern werden wir unsere Verteidigungsfähigkeit stärken. Genau dafür gibt es in der NATO ein geregeltes Verfahren. Auf Grundlage einer detaillierten Bedrohungsanalyse werden sehr präzise die nötigen militärischen Fähigkeiten bestimmt und dann mit allen Bündnispartnern besprochen. Wichtig ist, dass wir in diesen Fragen zusammenstehen und geschlossen handeln. Diesen Punkt habe ich in meinen Gesprächen mit den europäischen Partnerinnen und Partnern heute noch einmal sehr deutlich gemacht. Schönen Dank.




Zugefügt 2025 Januar 12

Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden. Dies gelte für jedes Land, ob im Osten oder Westen.

Update zur Maul- und Klauenseuche in Brandenburg: Friedrich-Loeffler-Institut bestimmt Serotyp des in Brandenburg gefundenen Virus

Nachdem gestern in Brandenburg der erste Fall von Maul-und Klauenseuche (MKS) in Deutschland seit 1988 bekannt geworden ist, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bereits heute den Seroytp des Virus bestimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des FLI hier.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: ´Mit höchstem Einsatz und Expertise unterstützen die Fachleute unseres Friedrich-Loeffler-Instituts bei der Aufklärung des Maul- und Klauenseuchenausbruchs in Brandenburg – dafür gilt mein Dank. Das Nationale Referenzlabor des FLI hat nun Klarheit über den Serotyp des gefundenen Virus geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Tierseuche. Es ist gut, dass die Brandenburger und Berliner Behörden schnell reagieren, um eine Ausbreitung zu verhindern. Ziel muss weiter sein, die Maul- und Klauenseuche schnell einzudämmen und die Folgen für Tiere sowie Schäden für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft so gering wie irgend möglich zu halten.´

Zum Schutz vor der Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche hat zwischenzeitlich auch das Land Berlin veranlasst, dass auf der Grünen Woche, die vom 17. bis 26. Januar 2025 in Berlin stattfindet, keine Klauentiere ausgestellt werden.

Bundesminister Özdemir wird sich am Montag mit Branchenvertretern treffen, um über den Ausbruch der MKS zu beraten. Für Dienstag wurde der Zentrale Krisenstab Tierseuchen einberufen. Gemeinsam mit Brandenburg, das für die Bekämpfung des Ausbruchs zuständig ist, sowie Expertinnen und Experten des FLI hatte der Bundesminister seine Amtskolleginnen und Amtskollegen aus den Ländern bereits am Freitagabend über den aktuellen Stand informiert.



Zugefügt 2025 Januar 12

Update zur Maul- und Klauenseuche in Brandenburg: Friedrich-Loeffler-Institut bestimmt Serotyp des in Brandenburg gefundenen Virus

bundestag- Anhörung zur Flexibilisierung von Biogasanlagen

Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (20/14246) und der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (20/13615) sind am Mittwoch, 15. Januar 2025, Gegenstand einer zweistündigen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie.

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
Gesetzentwurf von SPD und Grünen

Um Biogasanlagen eine Anschlussperspektive zu eröffnen und eine flexiblere Fahrweise der Biomasse-Anlagen nachhaltig anzureizen, haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihren Gesetzentwurf vorgelegt. In den Jahren 2004 bis 2011 habe es in Deutschland einen starken Biomassezubau in der Stromerzeugung gegeben, heißt es darin. Für viele dieser Anlagen ende aber schrittweise die 20-jährige Erstförderung und viele Anlagenbetreiber und deren Wärmekunden sorgten sich um ihre Zukunft.

Die Anlagen müssten zukünftig im klimaneutralen Stromsystem hochflexibel sein, um Solar- und Windenergie optimal ergänzen zu können. Mit neuen Regelungen sollen einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Anlagen gesetzt werden und andererseits Biogasbestandsanlagen, insbesondere für solchen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen seien, eine bessere Planungssicherheit gegeben werden.
Förderung für Betriebsstunden

Dem Entwurf zufolge soll, um die flexible Fahrweise der Anlagen anzureizen, künftig die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt werden, nicht mehr auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden. Zudem solle die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen. Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, soll bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren erfolgen, in dem solche Anlagen bevorzugt bezuschlagt werden sollen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind.

Mit Blick auf die Kosten des Vorhabens heißt es im Entwurfstext: „Die Regelungen sind hinsichtlich der EEG-Förderkosten im Gesamtpaket teurer gegenüber dem Status quo.“ Durch die Systemumstellung auf förderfähige Betriebsstunden, das Aussetzen der Förderung bei niedrigen Strompreisen sowie den Anreiz für Anlagenbetreibende, früher aus der alten kostenintensiveren Förderung in das neue Förderdesign zu wechseln, könnten jedoch trotz der Verlängerung der Förderdauer von zehn Jahre auf zwölf Jahre als Kompensation insgesamt im Vergleich zum Status quo Kosten für das EEG-Konto gespart werden.
Gesetzentwurf der Unionsfraktion

Die Unionsfraktion schreibt in ihrem Gesetzentwurf (20/13615), das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) enthalte Befristungen für die Förderung von KWK-Anlagen, von Wärmenetzen und -speichern wie auch von E-Heizern. In der Regel würden die genannten Anlagen gefördert, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 in Dauerbetrieb genommen worden sind, heißt es in dem Entwurf. Im Regelfall liege die Planungs-, Genehmigungs- und Errichtungsdauer insbesondere bei größeren städtischen Anlagen mehr als zwei Jahre. Die Verlängerung sei daher notwendig, um den Projekten Planungssicherheit zu geben.

Mit der Änderung des KWKG soll die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember2030 verlängert werden. Die Verlängerung sei dringend geboten. Die KWK werde zur Verringerung und für den Abbau von Treibhausgasemissionen sowie zur Förderung der Energieeffizienz benötigt. Zudem sei sie für das auf erneuerbaren Energien basierende Stromsystem der Zukunft als wichtige Säule für eine gesicherte Strom- und Wärmeerzeugung notwendig. (06.01.2025)


Zeit: Mittwoch, 15. Januar 2025, 9 bis 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300
Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen.




Zugefügt 2025 Januar 10

bundestag- Anhörung zur Flexibilisierung von Biogasanlagen

DAWUM - Darstellung und Auswertung von Wahlumfragen Die neuesten Wahlumfragen

Bundestagswahl
Forschungsgruppe Wahlen
10.01.2025
CDU/CSU
30,0%
AfD
21,0%
Grüne
15,0%
SPD
14,0%
BSW
4,0%
FDP
4,0%
Linke
4,0%
Sonstige
8,0%
Bundestagswahl
Ipsos
09.01.2025
CDU/CSU
30,0%
AfD
19,0%
SPD
16,0%
Grüne
13,0%
BSW
7,0%
FDP
4,0%
Linke
3,0%
Freie Wähler
2,0%
Sonstige
6,0%
Bundestagswahl
Infratest dimap
09.01.2025
CDU/CSU
31,0%
AfD
20,0%
SPD
15,0%
Grüne
14,0%
BSW
5,0%
FDP
4,0%
Linke
4,0%
Sonstige
7,0%
Bundestagswahl
YouGov
08.01.2025
CDU/CSU
29,0%
AfD
21,0%
SPD
16,0%
Grüne
14,0%
BSW
6,0%
FDP
5,0%
Linke
3,0%
Sonstige
6,0%



Zugefügt 2025 Januar 10

DAWUM - Darstellung und Auswertung von Wahlumfragen Die neuesten Wahlumfragen

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Bisher kein Fall von Maul- und Klauenseuche in Berlin

Ein gestern im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf tot aufgefundenes Schaf ist heute negativ auf die Virusinfektion Maul- und Klauenseuche (MKS) getestet worden. Dies bestätigten der Bezirk sowie das Landeslabor Berlin-Brandenburg. Die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor beim Friedrich Loeffler Institut steht noch aus.
Nachdem gestern in Hönow (Brandenburg) erste Fälle von MKS in einem Bestand von Wasserbüffeln nachgewiesen wurden, ist damit begonnen worden, empfängliche Tierbestände auf Berliner Seite des Sperrkreises zu beproben. Mit dem Testergebnis ist Berlin nach derzeitigem Stand weiterhin frei von MKS.

Alle Berliner Bezirke haben bereits Allgemeinverfügungen erlassen, die das Verbringen von Klauentieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kameliden) aus oder in einen Betrieb zeitweise untersagen. Dieser sogenannte Stand Still soll die Ausbreitung der Infektion verhindern.
Der Berliner Krisenstab der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hält weiterhin engen Kontakt zu den Bezirken, zum Landeslabor, zur Brandenburger Task Force und zum Bund.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Pressesprecherin
Frau Jobs

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.:
(030) 9013 3633
E-Mail E-Mail an die Pressestelle senden





Zugefügt 2025 Januar 12

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Bisher kein Fall von Maul- und Klauenseuche in Berlin

- Polizei Hamburg - Die Polizei bittet um Mithilfe

Nach einem mutmaßlichen Tötungsdelikt in St. Georg aus dem Jahr 1992 sucht die Polizei nun mit Hilfe eines Lichtbildes des 59-jährigen Rudolf Haberstein nach Zeuginnen und Zeugen.

Ort: Hamburg-St. Georg, Hansaplatz

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA 44) hatte sich der damals 59-Jährige seit dem 08. April 1992 als Tourist in der damaligen Pension ´Edel´ am Hansaplatz ein Zimmer gemietet und wurde dort von einem Angestellten am Morgen des 17.04.1992 (Karfreitag) tot aufgefunden.

Nachdem alarmierte Polizistinnen und Polizisten im Zuge der ersten Ermittlungen ein Fremdverschulden nicht ausschließen konnten, übernahm die Mordkommission die Ermittlungen.
Polizei Hamburg

Im weiteren Verfahren ergaben sich Hinweise darauf, dass der 59-Jährige mutmaßlich absichtlich von einer unbekannten Person unter Drogen gesetzt wurde und im Anschluss an den Folgen verstarb. Darüber hinaus wurde unter anderem das Portemonnaie des Geschädigten mit mehr als 1.000 DM entwendet.

Zudem ergaben die Ermittlungen, dass sich der 59-Jährige während seines Aufenthaltes mehrfach im Umfeld des Hamburger Hauptbahnhofes aufgehalten hatte und möglicherweise Kontakt zu anderen Personen suchte. Am Vorabend soll er einen jungen Mann in seinem Zimmer getroffen haben, welcher wie folgt beschrieben wird:

circa 20 Jahre alt
nackenlange, dunkle, glatte Haare
schwarze Lederbekleidung
braune Springerstiefel

Trotz intensiver Ermittlungen und mehrmaliger erneuter kriminaltechnischer Untersuchung der gesicherten Spuren unter Anpassung an die verbesserten Bedingungen und technischen Neuerungen konnte die Tat bis heute nicht aufgeklärt werden.

Die Strafverfolgungsbehörden erhoffen sich durch die Veröffentlichung eines Lichtbildes des Geschädigten Hinweise auf mögliche Kontaktpersonen und insbesondere den damaligen Begleiter zu erlangen.

Hinweise können unter der Rufnummer 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg sowie an jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.
Info-Spalte




Zugefügt 2025 Januar 12

- Polizei Hamburg - Die Polizei bittet um Mithilfe

Polizei Hamburg. Vermisstenfahndung nach 70-Jähriger aus Hamburg-St. Pauli

Zeit: seit 10. bzw. 07.01.2025

Ort: Hamburg-St. Pauli, Karolinenstraße

Mit Hilfe der Veröffentlichung eines Bildes sucht die Polizei öffentlich nach der 70-jährigen Annerose Liane Silvia Schmidt-Nyassi und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge stellte der Sohn der Vermissten gestern fest, dass seine Mutter offenbar bereits am Dienstag (07.01.2025) ihr gewohntes Wohnumfeld verlassen hatte. Da die Frau seitdem unbekannten Aufenthaltes ist, die bisherigen Such- sowie Überprüfungsmaßnahmen nicht zu ihrem Antreffen geführt haben und für sie eine Eigengefährdung angenommen wird, sucht die Polizei nun öffentlich nach ihr.

Die Vermisste wird wie folgt beschrieben:

- 160 bis 165 cm groß
- braune Haare
- schlank
- möglicherweise bekleidet mit einer blauen Jeans

Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthaltsort der Frau geben können, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden. Sollten Sie die Vermisste sehen, melden Sie sich bitte direkt beim polizeilichen Notruf unter 110.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 12

Polizei Hamburg. Vermisstenfahndung nach 70-Jähriger aus Hamburg-St. Pauli

Deutscher Bundestag- Öffentliche Anhörung „Änderung des Transplantationsgesetzes“




Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
BT-Drucksache: 20/13804

Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und
Einführung der Widerspruchslösung
BT-Drucksache: 20/12609

Anmeldeschluss für die öffentliche Anhörung ist der 27. Januar 2025 um 15 Uhr.

Anmeldung zu öffentlichen Anhörungen
Falls Sie als Zuhörer/in in Präsenz an einer öffentlichen Anhörung teilnehmen wollen, übermitteln Sie bitte zur Anmeldung Name und Vorname sowie Geburtsdatum an anhoerungen-gesundheitsausschuss@bundestag.de.

Falls Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geben Sie uns bitte einen Hinweis, damit wir gegebenenfalls behilflich sein können.

Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Ebenso sind Film- oder Tonaufnahmen nicht zulässig. Es gilt die Hausordnung des Deutschen Bundestages.

Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet.

Digitale Teilnahme
Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Zuschaltung per Zoom-Videokonferenz. Anmeldungen richten Sie bitte per E-Mail an anhoerungen-gesundheitsausschuss@bundestag.de.

Die Anmeldungen werden daher nach ihrem Eingang angenommen. Die Zugangsdaten für die Videokonferenz werden per E-Mail übermittelt.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich bei der Anhörung in Zoom mit ihrem eigenen Namen anmelden, aber auch mit einem selbst gewählten Pseudonym, welches bei der Anmeldung zur Teilnahme bereits mitgeteilt werden muss.

Da sich die Anfangszeit kurzfristig verschieben kann, bitten wir Sie, sich vorab über den aktuellen Sitzungsbeginn zu informieren.
Es wird darauf verwiesen, dass Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, möglicherweise nicht barrierefrei sind.

www.bundestag.de/datenschutz-ausschuesse-und-gremien
Zeit: Mittwoch, 29. Januar 2025, 16 bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
Die Sitzung ist öffentlich.
vorbehaltlich der Genehmigung der Präsidentin



Zugefügt 2025 Januar 12

Deutscher Bundestag- Öffentliche Anhörung „Änderung des Transplantationsgesetzes“

Polizeidirektion Lübeck- HL-St. Gertrud // Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen nach Bandendiebstahl und Betrug durch Geldabhebungen mit gestohlenen Scheckkarten

Seit Herbst des vergangenen Jahres ermittelt die Kriminalpolizei Lübeck wegen des Verdachts des Bandendiebstahls. Zwei unbekannte Männer sind verdächtig, in Lübeck St. Gertrud eine Seniorin gemeinschaftlich bestohlen zu haben. Sie werden auch mit weiteren Taten im Stadtgebiet in Verbindung gebracht. Die Ermittler bitten jetzt anhand von vorliegendem Bildmaterial um Hinweise, die zur Identifizierung der Verdächtigen führen.

Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck ermittelt seit dem 30. September 2024 nach dem Diebstahl einer Geldbörse aus dem Rucksack einer 72-jährigen Geschädigten gegen 2 männliche Personen. Beide werden verdächtigt, das Portemonnaie der Frau in einem Drogeriegeschäft in Lübeck St. Gertrud aus deren Rucksack entwendet zu haben. Zuvor soll die Geschädigte durch beide Personen beim Abheben von Bargeld an einem Automaten eines Geldinstitutes beobachtet worden sein. Im Drogeriegeschäft sollen sie mehrfach versucht haben, arbeitsteilig an die Geldbörse zu gelangen, während der jeweils andere die Tat abgesichert haben soll. Nach dem für sie erfolgreichen Diebstahl der Geldbörse sollen die Tatverdächtigen die vorgefundenen Scheckkarten benutzt haben, um weitere Geldabhebungen von den Konten der Seniorin mittels der entwendeten Karten vorzunehmen.

Beide Männer stehen im Verdacht, auch für mehrere weitere Diebstähle und anschließende unberechtigte Geldabhebungen in Lübeck verantwortlich zu sein. Bei der Fahndung nach den beiden Tatverdächtigen bitten die Ermittler der Kriminalpolizei anhand von vorliegenden Bildern einer Überwachungskamera um Mithilfe aus der Bevölkerung.

Die erste Person wird beschrieben als männlich und schlank mit kurzem dunklen Haar. Sie trug einen braunen braunen Ziegenbart und eine Brille. Bekleidet war der Mann zum Tatzeitpunkt mit einer schwarzen Jacke, einer dunkelblauen Jeans und dunklen Schuhen.

Der zweite Mann ist augenscheinlich ebenfalls 50 Jahre alt, von schlanker Statur und trug eine dunkle Kurzhaarfrisur. Zur Bekleidung können hier zum Tatzeitpunkt schwarze Schuhe und eine schwarze Hose angegeben werden. Unter der offen getragenen schwarzen Jacke war ein beigefarbener Pullover sichtbar. Hier war ein weißer Kragen eines Shirts oder Hemds erkennbar. Der Mann trug einen grau-braunen Drei-Tage-Bart und eine Brille mit dunklem Rahmen, die vor seinem Brustkorb hing.

Wer Hinweise zur Identifizierung der verdächtigen Personen geben kann, wird gebeten, sich mit dem Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck unter der Email-Adresse K12.luebeck.bki@polizei.landsh.de oder telefonisch unter 0451/131-0 in Verbindung zu setzen.

Anlage: -2- Lichtbilder (© Polizei) der tatverdächtigen Personen (durch Polizei freigegeben)

Nachfragen zu diesem Sachverhalt sind zu richten an die Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Polizeidirektion Lübeck Pressestelle
Bettina Ebeling
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell



Zugefügt 2025 Januar 12

Polizeidirektion Lübeck- HL-St. Gertrud // Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen nach Bandendiebstahl und Betrug durch Geldabhebungen mit gestohlenen Scheckkarten

polizei Hamburg-135 Tage Freiheitsstrafe: Fehlender Fahrschein im ICE wird per Haftbefehl gesuchten Mann zum Verhängnis- Festnahme durch Bundespolizei-

Am 11.01.2025 gegen 01.45 Uhr nahmen Bundespolizisten einen polizeilich aufgrund von Gewalt- und Eigentumsdelikten bekannten Mann (m.25) im Bahnhof Hamburg-Harburg fest.

´Der als gewalttätig eingestufte marokkanische Staatsangehörige wurde seit Dezember 2022 mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gesucht. Der wegen Diebstahlsdelikten Verurteilte war bislang ´untergetaucht´ und hatte eine geforderte Geldstrafe in der Höhe von rund 1.300 Euro nicht gezahlt. Jetzt hat der Gesuchte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 135 Tagen zu verbüßen.´

Vor der Festnahme durch eingesetzte Bundespolizisten wurde der ´Fahrgast´ in einem ICE auf der Fahrt von Kassel-Wilhelmshöhe nach Hamburg von einer Zugbegleiterin der DB ohne Fahrschein angetroffen. Da der Mann sich nicht ausweisen konnte, wurde die Bundespolizei bei Einfahrt des Zuges im Bahnhof Harburg zur Feststellung der Personalien angefordert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personaldaten des Beschuldigten ergab zwei Fahndungstreffer: Einen Haftbefehl wegen Diebstahlsdelikten sowie eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung. Der 25-Jährige wurde anschließend zum Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg verbracht. Ein angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit des Gesuchten fest. Gegen den marokkanischen Staatsangehörigen wurde ein weiteres Strafverfahren (Verdacht auf Leistungserschleichungen-Fahren ohne Fahrschein) eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der polizeilich bekannte Mann der U-Haftanstalt zugeführt.

´RC´

Rückfragen bitte an:

Pressesprecher
Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens (RC)
Mobil 0172/4052 741
E-Mail:bpoli.hamburg.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Wilsonstraße 49-53b
22045 Hamburg



Zugefügt 2025 Januar 12

polizei Hamburg-135 Tage Freiheitsstrafe: Fehlender Fahrschein im ICE wird per Haftbefehl gesuchten Mann zum Verhängnis- Festnahme durch Bundespolizei-

wien- Erfolgreiches Übungsszenario der Bundespolizei

Erfolgreiches Übungsszenario der Bundespolizei

Lokalaugenschein des Bundespolizeidirektors Takacs am künftigen Übungsstützpunkt Korneuburg – Übungsszenario beweist hohe Professionalität der österreichischen Sicherheitskräfte

DIESE AUSSENDUNG WURDE KORRIGIERT
NEUFASSUNG IN AUSSENDUNG OTS_20250110_OTS0064
Wien (OTS) -

Im Rahmen einer bundesländer- und organisationseinheitsübergreifenden Übung demonstrierte die Bundespolizeidirektion erfolgreich ihre Fähigkeiten zur koordinierten Zusammenarbeit. Ziel war, die Zusammenarbeit mehrerer Spezialeinheiten und Einsatzkräfte der Polizei in einer komplexen Koordinierungsübung realitätsnah zu simulieren.

Übungsszenario

Nach einem bewaffneten Raubüberfall flüchten mehrere Täter in ein nahegelegenes, leerstehendes Gebäude. Es folgt eine Alarmfahndung, bei der die teilnehmenden Einheiten gezielt koordiniert werden. Zu den eingesetzten Kräften gehören unter anderem die Schnellen Interventionsgruppen (SIG), die Bereitschaftseinheit (BE), die Polizeidiensthundeeinheit, Drohnen sowie die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) und die Flugpolizei.

Neuer Polizei-Übungsstützpunkt

Das Übungsszenario fand in der stillgelegten Bundesbetreuungseinrichtung in Korneuburg (NÖ) statt. Das seit Mitte September 2024 nicht mehr in Betrieb befindliche Asylquartier wird ab Frühjahr 2025 als Polizei-Übungsstützpunkt genutzt.

Durch den massiven Rückgang der Asylanträge im vergangenen Jahr konnte die Zahl der Grundversorgungseinrichtungen deutlich reduziert werden: Waren im Herbst 2022 österreichweit 27 Bundesbetreuungseinrichtungen in Betrieb, sind es derzeit nur mehr neun aktive Einrichtungen. In den nächsten Wochen steht die Schließung weiterer Bundes-Grundversorgungseinrichtungen in verschiedenen Bundesländern bevor.

„Der neue Übungsstandort in Korneuburg ist für das Training von Sonder- und Spezialeinheiten wie EKO Cobra, WEGA, aber auch Diensthunden und den Polizisten des Streifendienstes in Niederösterreich - nicht zuletzt auf Grund seiner zentralen Lage in der Nähe von Wien - ein ideales Areal“, betonte Innenminister Gerhard Karner. „Mein Dank gilt der Bundespolizeidirektion für die rasche Planung, aber vor allem auch der Stadtgemeinde Korneuburg für die große Unterstützung bei der Umsetzung“, ergänzte der Innenminister.

„Der Standort in Korneuburg befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Bundeshauptstadt und stellt für die Spezialeinheiten der Bundespolizei ein äußerst wertvolles Übungsobjekt dar. Solche Objekte sind nicht leicht zu finden“, erklärte Bundespolizeidirektor Michael Takacs.

Diese koordinierte Übung der Bundespolizeidirektion sei ein weiterer Schritt zur Steigerung der Sicherheit und Einsatzbereitschaft der österreichischen Sicherheitskräfte. Sie verdeutliche die hohe Professionalität und die hervorragende Zusammenarbeit der verschiedenen spezialisierten Einheiten innerhalb der Bundespolizei, führte Takacs aus.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN



Zugefügt 2025 Januar 12

wien- Erfolgreiches Übungsszenario der Bundespolizei

Polizei Rheinpfalz- Gewalttat in Schule geplant - Tatverdächtiger untergebracht - Landau in der Pfalz

> Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Nachdem ein 16-jähriger Jugendlicher geplant hatte, im Dezember 2024 mehrere Schüler der Nordringschule in Landau anzugreifen, und versucht hatte zwei weitere Jugendliche dazu zu überreden mit ihm gemeinsam die Tat zu begehen, wurde der Hauptverdächtige, welcher sich bereits seit Mitte Dezember 2024 in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung befindet, am 10.01.2024 dem Haftrichter vorgeführt.

Dieser ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal nun die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung wegen des dringenden Tatverdachts der Verabredung zu einem Verbrechen an. Der Beschuldigte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

Ein Unterbringungsbefehl anstelle eines Haftbefehls war deshalb zu erlassen, da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und aufgrund seiner Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird.

Durch Hinweise einer anderen Landespolizeibehörde außerhalb von Rheinland-Pfalz Mitte Dezember nahmen die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei unverzüglich die Ermittlungen zu dem 16-jährigen Hauptverdächtigen auf. Zur Aufklärung des Sachverhaltes wurde eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Im Rahmen dieser Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf die beiden weiteren Tatverdächtigen.

Die Ermittlungsgruppe wird fortlaufend unterstützt von Experten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz insbesondere bei der Bewertung und Analyse der Gefährdungssituation.

Nach den bisherigen Ermittlungen steht der Hauptverdächtige im Verdacht, geplant zu haben, mehrere Schüler der Nordringschule in Landau anzugreifen. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass er versuchte zwei weitere Jugendliche dazu zu überreden, sich an der Tat zu beteiligen. Zum geplanten Tatablauf gab es nach den ersten Ermittlungen mehrere zum Teil unkonkrete Vorüberlegungen.

Die jugendlichen Tatverdächtigen sind alle deutsche Staatsangehörige. Hinweise auf ein religiöses oder politisches Motiv liegen derzeit nicht vor.

In einer interdisziplinären Fallkonferenz zwischen u.a. Polizei, Jugendamt, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Schulleitung und Landeskriminalamt wurden mit Beteiligung der Staatsanwaltschaft die weiteren Maßnahmen eng abgestimmt.

Neben strafprozessualen Maßnahmen wurden zeitgleich umfangreiche gefahrenabwehrende Maßnahmen bei den Tatverdächtigen getroffen und werden fortlaufend geprüft, um alle rechtlich möglichen und taktisch sinnvollen Maßnahmen insbesondere zur Gefahrenabwehr auszuschöpfen.

Die umfangreichen und intensiven Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, die auch die Auswertung zahlreicher Datenträger beinhalten, dauern weiter an und werden mit Hockdruck geführt.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz steht weiterhin im engen Austausch mit der Nordringschule, den zuständigen Jugendämtern und den Eltern der Tatverdächtigen.

Rückfragen bitte an:

Staatsaanwaltschaft Frankenthal/Pfalz
Frau Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz
Telefon: 06233/80-3353
E-Mail: pressestelle.staft@genstazw.jm.rlp.de

oder

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Ghislaine Wymar
Telefon: 0621 963-20022 oder 0621 963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q



Zugefügt 2025 Januar 12

Polizei Rheinpfalz- Gewalttat in Schule geplant - Tatverdächtiger untergebracht - Landau in der Pfalz

Polizei Berlin - Drogenhändler festgenommen - Friedrichshain-Kreuzberg

Polizeibeamte nahmen gestern Nachmittag einen mutmaßlichen Drogenhändler in Kreuzberg fest. Gegen 14.15 Uhr bemerkten die Polizisten auf der Oranienstraße zwei Männer, wobei einer dem anderen eine Umhängetasche übergab. Da der Verdacht einer Übergabe von Betäubungsmitteln bestand, überprüften die Einsatzkräfte denjenigen, der die Tasche bekam. Etwas entfernt vom Übergabeort hielten die Einsatzkräfte den 21-Jährigen an. In der Tasche befanden sich mehrere Druckverschlusstütchen mit Cannabis, Mikroreagenzgefäße mit mutmaßlichem Kokain und Crystal Meth, Druckverschlusstütchen mit mutmaßlichem Crack, mutmaßlichen Ecstasy-Tabletten sowie mehrere Dosen, gefüllt mit mutmaßlichem Speed. Die Beamten beschlagnahmten die Tasche und nahmen den 21-Jährigen fest. Unterdessen konnten weitere Einsatzkräfte den Aufenthaltsort des 22-jährigen Überbringers der Tasche in einem Mehrfamilienhaus an der Stallschreiberstraße lokalisieren und ihn dort im Treppenhaus festnehmen. Im Rucksack des 22-Jährigen fanden sie diverse Druckverschlusstütchen mit Cannabis. In einer Wohnung des Hauses, die der 22-Jährige zuvor verließ, fanden die Einsatzkräfte rund 100 Mikroreagenzgefäße mit mutmaßlichem Kokain, einen Beutel und rund 40 Druckverschlusstütchen mit cannabissuspekter Masse, Feinwaagen sowie weiteres Verpackungsmaterial. Im Anschluss brachten ihn die Einsatzkräfte in ein Polizeigewahrsam, wo er erkennungsdienstlich behandelt und anschließend dem Fachkommissariat des Landeskriminalamts Berlin überstellt wurde. Der 21-Jährige wurde nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung später wieder entlassen. Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin - Drogenhändler festgenommen - Friedrichshain-Kreuzberg

Polizei Berlin- Nach queerfeindlicher Bedrohung – Polizei Berlin bittet um Mithilfe- Friedrichshain-Kreuzberg/Mitte

Mit der Bitte um Mithilfe sucht die Polizei Berlin nach Zeuginnen und Zeugen, die im Dezember 2024 die queerfeindliche Bedrohung in Kreuzberg beobachtet hatten. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der nach der Bedrohung Festgenommene am Samstag, den 28. Dezember 2024 auf dem überirdisch gelegenen Bahnsteig der U-Bahnlinien U1 und U3 am Bahnhof Hallesches Tor den Unbekannten, der eine Regenbogenfahne bei sich trug, gedroht haben, ihn abzustechen. Entgegen der Erstmeldung ergaben Zeugenaussagen im Rahmen der Ermittlungen, dass sich die Bedrohung gegen 15.55 Uhr ereignet haben soll. Der 39 Jahre alte Tatverdächtige soll dabei eine silberfarbene Totenkopfmaske vor dem Gesicht und ein Pappschild um den Oberkörper getragen haben. Er war nach der Bedrohung zunächst geflüchtet und dann gegen 16.30 Uhr in der Wilhelmstraße von Einsatzkräften festgenommen worden.
Die Ermittlerinnen und Ermittler fragen:

Wer hat am 28. Dezember 2024 die beschriebene Tat beobachtet?
Wer kann Angaben zum Tathergang machen?
Wer kann Angaben zur Identität des bedrohten Mannes machen?
Wer kann sachdienliche Hinweise zur Tat, zum Geschädigten, zum Tatverdächtigen oder zu Zeuginnen und Zeugen geben?

Hinweise richten Sie bitte an den Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin unter der Telefonnummer (030) 4664–953528, per E-Mail , über die Internetwache der Polizei Berlin oder an jede andere Polizeidienststelle.

Erstmeldung Nr. 2686 vom 29. Dezember 2024: Festnahme nach queerfeindlicher Bedrohung
Gestern Nachmittag nahm die Polizei in Mitte einen Mann nach queerfeindlicher Bedrohung fest. Gegen 14.10 Uhr soll ein 39-Jähriger am U-Bahnhof Hallesches Tor auf einen Mann, der eine Regenbogenfahne in der Hand hielt, gestoßen sein. Diesen soll er queerfeindlich bedroht haben. Als der Unbekannte in eine U-Bahn stieg und wegfuhr, entfernte sich auch der Tatverdächtige mit einer anderen U-Bahn vom Ort und wurde gegen 16.30 Uhr in der Wilhelmstraße von alarmierten Einsatzkräften angetroffen, nachdem er Passanten am U-Bahnhof Mohrenstraße mit einem Messer bedroht haben soll. Die Einsatzkräfte nahmen ihn fest und fanden bei ihm eine auffällige Maske, die er zuvor auch schon am U-Bahnhof Hallesches Tor im Zuge der queerfeindlichen Bedrohung getragen haben soll. Sie beschlagnahmten die Maske und ein bei der Durchsuchung aufgefundenes Einhandmesser. Anschließend brachten ihn die Einsatzkräfte zum Zwecke einer erkennungsdienstlichen Behandlung in ein Polizeigewahrsam. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von rund zwei Promille. Der 39-Jährige kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß. Die weiteren Ermittlungen übernahm der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin- Nach queerfeindlicher Bedrohung – Polizei Berlin bittet um Mithilfe- Friedrichshain-Kreuzberg/Mitte

Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen

Das Jahr 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und das erste Jahr, in dem die globale Jahres-Durchschnittstemperatur 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau lag. Das zeigt der Bericht „Global Climate Highlights 2024“ des Erdbeobachtungssystems Copernicus der EU.

Die Erwärmung des europäischen Kontinents ist seit den 1980er Jahren doppelt so schnell vorangeschritten wie der globale Durchschnitt. Er ist damit der sich am schnellsten erwärmende Kontinent der Erde. Das zeigen auch der europäische Bericht über den Zustand des Klimas 2023 und die europäische Klimarisikobewertung.

Extreme Wetterereignisse nehmen zu

Insgesamt nehmen Häufigkeit und Schwere der extremen Wetterereignisse zu. Die Meeresoberflächentemperaturen sind nach wie vor außergewöhnlich hoch, wobei der Zeitraum Juli bis Dezember 2024 der zweitwärmste nach 2023 war.

EU-Klimapolitik

Die EU hat sich verpflichtet, die globalen Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und bis 2050 klimaneutral zu werden. Sie hat sich auf Ziele und Rechtsvorschriften geeinigt, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, und die Kommission hat bereits ein Ziel von 90 Prozent für die Nettoverringerung der Treibhausgasemissionen bis 2040 empfohlen. Die Kommission hat im April 2024 eine Mitteilung darüber veröffentlicht, wie die EU wirksam auf Klimarisiken vorbereitet und eine größere Klimaresilienz aufgebaut werden kann.
Copernicus

Copernicus ist die Erdbeobachtungskomponente des Weltraumprogramms der Europäischen Union. Das von der EU finanzierte Programm ist ein einzigartiges Instrument zur Beobachtung unseres Planeten und seiner Umwelt.
Weitere Informationen

Daily News vom 10. Januar

Link zum aktuellen Copernicus-Bericht

Website zu Copernicus

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 10

Copernicus-Bericht: 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen

Ukraine erhält erste Tranche in Höhe von 3 Milliarden Euro aus Zinseinnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögen

Die Europäische Kommission hat die erste Tranche ihres außerordentlichen Makrofinanzhilfe-Darlehens (Macro-Financial Assistance, MFA) für die Ukraine in Höhe von 3 Milliarden Euro ausgezahlt, für das die Zinseinnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögen verwendet werden.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, sagte dazu: „Fast drei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskriegs kann die Ukraine weiterhin auf ihre Freunde und Partner zählen. Heute liefern wir der Ukraine als erste Zahlung des EU-Teils des G7-Darlehens 3 Milliarden Euro. Wir geben der Ukraine die finanzielle Macht, weiterhin für ihre Freiheit zu kämpfen – und sich durchzusetzen. Europa hat der Ukraine bisher fast 134 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Und mehr wird kommen. Genau wie der tapfere ukrainische Widerstand wird unsere Unterstützung standhaft sein.“

Dieses Darlehen in Höhe von bis zu 18,1 Milliarden Euro stellt den Beitrag der EU zum Darlehen zur Einnahmenbeschleunigung für die Ukraine („Extraordinary Revenue Acceleration“ (ERA) unter der Leitung der G7 dar, mit der die Ukraine insgesamt mit rund 45 Mrd. Euro finanziell unterstützt werden soll.

Diese erste Auszahlung unterstreicht das unerschütterliche Engagement der EU, der Ukraine zu helfen, sich dem umfassenden Angriffskrieg Russlands zu stellen, die makroökonomische und fiskalische Stabilität aufrechtzuerhalten, lebenswichtige Infrastrukturen, einschließlich ihrer Energiesysteme, wiederherzustellen und in Verteidigungsinfrastrukturen zu investieren.

Hintergrund

Nach der rechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine hatte die internationale Gemeinschaft alle Transaktionen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten und Reserven der russischen Zentralbank untersagt. Weltweit wurden Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 260 Milliarden Euro „eingefroren“, mehr als zwei Drittel davon - rund 210 Milliarden Euro - in der EU. Abhängig von den Zinssätzen dürften die Einnahmen aus diesen eingefrorenen Vermögenswerten jährlich etwa 2,5 bis 3 Milliarden Euro zugunsten der Ukraine einbringen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Webseite zur Solidarität mit der Ukraine

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 (89) 242 448-36. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 10

Ukraine erhält erste Tranche in Höhe von 3 Milliarden Euro aus Zinseinnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögen

Minister Pistorius bei der „fliegenden Flotte“

Am 10. Januar 2025 begrüßten die Marineflieger in Nordholz Verteidigungsminister Boris Pistorius, um ihm ihre alltägliche Arbeit vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen und bevorstehender Neuerungen zu präsentieren.

Der Fliegerhorst in Nordholz ist einer der wichtigsten Stützpunkte seiner Art in Deutschland und Heimat aller Luftfahrzeuge der Deutschen Marine. Die Überwachung großer Gebiete auf See, Seekriegsführung aus der Luft, aber auch der Such- und Rettungsdienst SARSearch and Rescue (Search and Rescue) sind nur einige der vielen Aufgaben der Marineflieger. Sie spielen daher auch eine zentrale Rolle in der maritimen Verteidigung und Überwachung.

„Wir richten derzeit das Marinefliegerkommando und die beiden fliegenden Verbände konsequent auf die Landes- und Bündnisverteidigung aus. Und das mit Hochdruck“, verdeutlichte Minister Pistorius die aktuellen Herausforderungen.
Einsatzmöglichkeiten der „fliegenden Flotte“

Der Kommandeur der Marineflieger, Kapitän zur See Broder Nielsen, begrüßte den Minister und gab ihm einen Überblick über die aktuellen Aufgaben und Fähigkeiten der Marinefliegertruppe.

Insbesondere standen die Einsätze der Seefernaufklärer P-3C Orion, die zur Überwachung und Sicherung der deutschen und internationalen Seewege eingesetzt werden, sowie der Einsatz von Bordhubschraubern wie dem NHNATO-Helicopter-90 Sea Lion im Fokus.

Die Bordhubschrauber sind der verlängerte Arm eines Schiffes und erhöhen die Reichweite, Fähigkeiten und Flexibilität einer Fregatte oder Korvette. Darüber hinaus können Bordhubschrauber auch für Boardingoperationen im Rahmen der Seeraumüberwachung eingesetzt werden.

Die Einführung des NHNATO-Helicopter-90 Sea Tiger als Nachfolger des Bordhubschraubers Sea Lynx steht in 2025 unmittelbar bevor. Der NHNATO-Helicopter-90 NTHNaval Transport Helicopter Sea Lion dagegen dient entweder als Mehrzweck- und Transporthubschrauber für die Flotte oder als Rettungshubschrauber für den SARSearch and Rescue-Dienst vor den Küsten Deutschlands.

Während seines Besuchs hatte der Minister die Gelegenheit, einige der modernen Fluggeräte und ihre Besatzungen kennenzulernen. Die Soldatinnen und Soldaten berichteten von ihren Einsätzen, die von der Überwachung der Nord- und Ostsee bis hin zu internationalen Missionen wie im Roten Meer zum Schutz der freien Seewege reichen.
Modernisierung der Flotte

Ein zentrales Thema des Besuchs waren die unmittelbar bevorstehenden Modernisierungen und Infrastrukturprojekte. „Die eng getakteten Wechsel aller fliegenden Waffensysteme parallel zu den zahlreichen Einsätzen, Missionen und Übungen stellen die Marineflieger vor vielfältige Herausforderungen“, so der Kommandeur der Marineflieger.

Die Marine verfügt mit der P-3C Orion zudem über ein Waffensystem mit Fähigkeiten zur weiträumigen Aufklärung und Führungsunterstützung bei teilstreitkraft- und bündnisgemeinsamen Einsätzen. Zusätzlich können die klassischen Aufgaben wie Seeraumüberwachung und Einsatz gegen Unterwasserziele erfüllt werden. Die Flugzeuge sind seit 2006 beim Marinefliegergeschwader 3 „Graf Zeppelin“ in Nordholz stationiert. Die Umstellung vom Seefernaufklärer P-3C Orion auf P-8A Poseidon beginnt im Herbst 2025.

Der Minister betonte: „Das Kommando soll der modernste Luftstützpunkt in Europa werden. Ich habe hier in Nordholz einen sehr guten Eindruck gewinnen können und freue mich, dass der Standort top modern ausgerüstet und noch leistungsfähiger wird.“
Lob und Wertschätzung

Pistorius zeigte sich beeindruckt von der Professionalität, dem weitreichenden Aufgabenspektrum sowie dem Engagement der Marineflieger. „Die Arbeit, die hier geleistet wird, ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Sicherheit Deutschlands und unserer Bündnispartner“, sagte er. Er unterstrich zudem, dass die Marineflieger sowohl in der Überwachung von Seegebieten als auch in der Unterstützung internationaler Missionen eine Schlüsselrolle spielen würden.



Zugefügt 2025 Januar 10

Minister Pistorius bei der „fliegenden Flotte“

Polizei Berlin - Häusliche Gewalt – Frau mit Messer angegriffen und verletzt - Friedrichshain-Kreuzberg

In Kreuzberg wurde eine Frau gestern Nachmittag von ihrem Ehemann mit einem Messer verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen beobachtete eine Autofahrerin gegen 14.05 Uhr in der Dudenstraße Ecke Katzbachstraße wie der 25-Jährige seine 38 Jahre alte Ehefrau angriff. Hierbei habe der Mann die Frau von hinten an der Schulter gepackt und ihr unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Autofahrerin bot der verletzten Frau dann Zuflucht in ihrem Wagen an. Als die Ehefrau sich in das Auto der Zeugin geflüchtet hatte, riss der Mann die Fahrzeugtür auf und stach mit einem Messer auf seine Ehefrau ein. Die Frau erlitt dadurch Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper, die durch die Zeugin und einem weiteren Zeugen erstversorgt wurden. Der Tatverdächtige flüchtete Richtung Viktoriapark. Alarmierte Rettungskräfte brachten die 38-Jährige zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Am Tatort fanden die Einsatzkräfte ein Messer, das als mutmaßliches Tatmittel sichergestellt wurde. Der Tatverdächtige stellte sich selbstständig auf dem Polizeiabschnitt 44 in der Götzstraße in Tempelhof. Er wurde einem Polizeigewahrsam zugeführt, in dem er erkennungsdienstlich behandelt wurde. Im Laufe des heutigen Tages wird er zum Erlass eines Haftbefehls einem Ermittlungsgericht vorgeführt. Die Ermittlungen zur gefährlichen Körperverletzung im Rahmen der häuslichen Gewalt dauern an und werden im Abschnittskommissariat des Polizeiabschnitts 52 geführt.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin - Häusliche Gewalt – Frau mit Messer angegriffen und verletzt - Friedrichshain-Kreuzberg

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz- Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

Das Land Brandenburg hat heute darüber informiert, dass in einer Wasserbüffelhaltung in Hönow (Landkreis Märkisch-Oderland), am unmittelbaren Berliner Stadtrand die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausgebrochen ist. Die Bestätigungen des Landeslabors Berlin-Brandenburg sowie des Friedrich-Löffler-Instituts liegen vor, und der Ausbruch wurde heute vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises amtlich festgestellt.

Um den betroffenen Betrieb wurde eine Sperrzone mit einem Radius von 3km und ein Überwachungsbereich im Umkreis von 10km errichtet, um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern. Diese Zonen überschreiten die Landesgrenze zu Berlin. In Berlin betroffene Betriebe wurden veterinärbehördlich gesperrt und werden überwacht. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat daher den Krisenstab Tierseuchen unter Leitung der zuständigen Staatssekretärin Esther Uleer eingerichtet. Das Landeskrisenzentrum Tierseuchen wurde ebenfalls im Laufe des Tages aktiviert.

Die MKS ist eine hoch ansteckende Tierseuche, die alle Klauentiere (Rinder, Schafe/Ziegen, Schweine) betrifft und als Kategorie A Seuche unverzüglich zu bekämpfen ist. Da mehrere Tierarten betroffen sind und sich die Infektion schnell ausbreitet, stellt das Tierseuchenmanagement eine große Herausforderung dar, insbesondere auch dadurch, dass sich die Tierseuche auch im Wildtierbestand ausbreiten kann.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Pressesprecherin
Frau Jobs

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.:
(030) 9013 3633
E-Mail E-Mail an die Pressestelle senden





Zugefügt 2025 Januar 10

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

Klimaschutz zum Anfassen: Mitmach-Tool „Klimawaage“ gewinnen



Sie suchen neue Wege in der Öffentlichkeits- oder Bildungsarbeit? Einen Hingucker für einen Infostand, eine sinnvolle Pausenbeschäftigung bei einem Seminar oder wollen Ihren Schüler*innen in Sachen ⁠Klimaschutz⁠ Selbstwirksamkeit und Orientierung geben? Mit der Klimawaage hat das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum am ⁠UBA⁠ ein innovatives analoges Mitmach-Tool entwickelt, das spielend leicht und flexibel zu nutzen ist und eine Antwort auf die Frage ermöglicht „Klimaschutz im Alltag –worauf kommt’s an?“. So kommen Menschen ungezwungen ins Gespräch, reflektieren eigenes Handeln und stärken Klimabewusstsein und Selbstwirksamkeit.

So funktioniert die Waage

Das Mitmach-Tool besteht aus einer klassischen Waage mit zwei Waagschalen und unterschiedlich schwer befüllten Dosen. Jede Dose ist einem Themenfeld zugeordnet (z.B. Ernährung, Mobilität oder Wohnen) und stellt die CO2-Einsparung einer bestimmten Alltagshandlung dar. Die Dose „Sparduschkopf einbauen“ beispielsweise zeigt, wie viel CO2-Äquivalente im Jahr eingespart werden, wenn man seinen Duschkopf mit hohem Wasserdurchlauf durch eine sparsamere Alternative ersetzt. So können auf spielerische Weise unterschiedliche Alltagshandlungen hinsichtlich ihres Klimaschutzpotentials verglichen werden.

Flexibel einsetzbar für Jung und Alt

Dank der spielerischen Herangehensweise wird Klimaschutz-Wissen anschaulich und greifbar. Da ein spezielles Vorwissen nicht erforderlich ist, kann das Mitmach-Tool auch schon ab einem Alter von etwa acht Jahren genutzt werden. Die Klimawaage kann ganz unterschiedlich eingesetzt werden, zum Beispiel: ​

als Mitmach-Aktion an einem Infostand oder bei Ausstellungen
als Pausenbeschäftigung für Workshops oder Seminare
begleitend zur Unterrichtseinheit in der schulischen und außerschulischen Bildung

Klimawaage-Wettbewerb: Dosen-Sets zu gewinnen

Sie möchten gerne selbst spielerisch erfahren, was Klimaschutz im Alltag bedeutet, und die Erkenntnisse mit vielen anderen Menschen teilen? Sie können eines von insgesamt zehn fertigen Klimawaage-Dosensets mit je 35 Dosen gewinnen. Teilnehmen können alle Interessierten – ob Verein, Kommune, Schule oder engagierte Einzelperson.

So geht´s: Schreiben Sie uns, wie Sie die Klimawaage einsetzen möchten und warum gerade Sie oder ihre Institution eine Klimawaage bekommen sollten. Füllen Sie dafür den Teilnahmebogen vollständig aus und schicken ihn unterschrieben per E-Mail an mail [at] nachhaltigerkonsum [dot] info.
Einsendeschluss ist der 14. Februar 2025.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auf der Webseite des Kompetenzzentrums Nachhaltiger Konsum.

Klimawaage ausleihen oder einfach selbst herstellen

Schon jetzt kann die Klimawaage bundesweit an mehreren Orten kostenfrei ausgeliehen werden.
Durch das einfache Design kann die Klimawaage auch einfach selbst hergestellt werden. Nutzen Sie die detaillierte Bastelanleitung des KNK und erstellen Sie Ihre individuelle Klimawaage kostengünstig als DIY – auch hervorragend geeignet als Teil einer Seminar- oder Unterrichtseinheit für einen ganzheitlichen Bildungsansatz.

Begleitmaterialien

Nutzen Sie die umfangreichenden Begleitmaterialien, die die Konzepte des CO2-Fußabdrucks, der Big Points des nachhaltigen Konsums und des ökologischen Handabdrucks näher beleuchten. Dazu zählen unter anderem:

eine Anleitung zur Nutzung inkl. Vorschlägen für Aufgaben und Fragestellungen​
eine Unterrichtseinheit nach BNE-Richtlinien​ inkl. Arbeitsblättern
Hintergrundinformationen zu allen Berechnungen und Annahmen​ inkl. Quellenangaben
FAQs zu nachhaltigem Konsum und Klimaschutz im Alltag​
Druckdateien: Plakat und Rollup mit Open-File-Designs für lokale Anpassungen​

Die Klimawaage zum Mitnehmen: Das Kartenspiel

Das Klimawaage-Kartenspiel gibt Antworten auf die gleiche Leitfrage wie die Klimawaage. Das Kartenset ist eine vereinfachte, kompaktere und leichter transportable Variante der Waage. Es ist besonders gut geeignet für die schulische und außerschulische Bildung und kostenlos über die Website des Umweltbundesamts bestellbar.

Das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum

Ob Ernährung, Mobilität oder Bekleidung: Konsum umfasst als Querschnittsthema alle Bereiche unseres Alltags. An der Förderung des nachhaltigen Konsums in Deutschland sind entsprechend viele Ministerien und Akteur*innen beteiligt. Das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum wurde eingerichtet, um deren Zusammenarbeit, die Vernetzung von Aktivitäten sowie Austausch und Bereitstellung von Wissen zu unterstützen. Im Kompetenzzentrum arbeiten nachgeordnete Behörden mehrerer beteiligter Ministerien eng zusammen, die Geschäftsstelle ist beim Umweltbundesamt angesiedelt.




Zugefügt 2025 Januar 10

Klimaschutz zum Anfassen: Mitmach-Tool „Klimawaage“ gewinnen

Sudan: Willkommenskultur und humanes Miteinander inmitten von Mangel und Chaos

Seit über 18 Monaten leidet der Sudan unter einem verheerenden bewaffneten Konflikt. Mehr als 14 Millionen Menschen sind auf der Flucht, der Alltag ist vielerorts von Unsicherheit und Leid geprägt. Die humanitäre Lage spitzt sich immer weiter zu, ca. 1 Million Menschen befinden sich in einer Hungersnot, Millionen weitere leben in großer Ernährungsunsicherheit - es droht die schwerste Hungersnot weltweit.

Wegen der angespannten Lage und auf Grund von Platzmangel in der neuen de-facto Hauptstadt Port Sudan arbeite ich derzeit von Nairobi (Kenia) aus, reise aber regelmäßig und häufig in den Sudan, dieses Jahr bereits sechsmal. Ich bin dann immer wieder beeindruckt, wie unsere Partnerorganisation, der Sudanesische Rote Halbmond (SRCS), unermüdlich im Land tätig bleibt – auch unter den schwierigsten Umständen und persönlichen Verlusten. Viele der Menschen, mit denen ich täglich arbeite, sind selbst vertrieben.
Ein Alltag, der von Widrigkeiten geprägt ist

Der Hauptsitz des SRCS musste von Khartum nach Port Sudan verlegt werden. Ursprünglich war das eine eher kleine, verschlafene Hafenstadt. Doch mittlerweile leben dort Schätzungen zufolge 200.000 bis 400.000 zusätzliche Menschen, die vor den Kämpfen geflohen sind. Überall wird gebaut, um dringend benötigten Platz zu schaffen.

Die dortige SRCS-Zweigstelle der Region Red Sea bietet auch den geflüchteten Kolleginnen und Kollegen aus Khartum Zuflucht und platzt aus allen Nähten. Rund fünfzig Menschen zusätzlich arbeiten derzeit in dem Gebäude, und alle Mitarbeitenden der SRCS-Hauptgeschäftsstelle leben gemeinsam in einem Wohnhaus, was eigens für die vertriebenen Kolleginnen und Kollegen angemietet werden muss. Es fehlen der Platz zum Arbeiten und Räumlichkeiten um ungestört Besprechungen zu führen. Die Mitarbeitenden müssen sich oft Wohn- und Arbeitsräume teilen, bei extremer Hitze und Schwüle. Strom ist meist nur mit Generatoren verfügbar. Trotz dieser Widrigkeiten geht das Team seiner Arbeit mit beeindruckendem Engagement nach – selbst wenn ihre eigenen Familien in alle Himmelsrichtungen zerstreut wurden.
Eine Frau in farbenfroher Kleidung hält ein kleines Kind in einer Decke, während sie neben einer Mitarbeiterin des Sudanesischen Roten Halbmonds steht, die eine rote Weste trägt. Beide Frauen lächeln leicht in die Kamera. Im Hintergrund ist ein weißes Moskitonetz über einem Bett sichtbar.
Die junge Mutter hält ihr vor Kurzem geborenes Kind, neben ihr eine Mitarbeiterin des Sudanesischen Roten Halbmonds.
Flexibilität und Agilität in der Krise

Die Sicherheitslage im Sudan ist unberechenbar. Wir arbeiten schon viele Jahre mit dem SRCS in Nord-Darfur und Blue Nile zusammen, in Gebieten, die jetzt von Gewalt, Hunger und Zerstörung besonders betroffen sind.

Um in dieser Lage Hilfe leisten zu können, muss jede Maßnahme flexibel und situationsbezogen angepasst werden. In Al-Fasher in Nord-Darfur etwa, einer Region, die von konstantem Beschuss bedroht ist, helfen wir, mit Solarkraft angetriebene Wasserstellen zu schaffen und sanitäre Einrichtungen in medizinischen Einrichtungen zu rehabilitieren.

Eine der äußerst bereichernden Aktivitäten ist ein spezielles Programm für besonders schutzbedürftige Mütter im einzigen noch funktionierenden Krankenhaus in El-Fasher. Dort werden schwangere Frauen mit Geburtshilfe unterstützt. Schwangeren Frauen wird z.B. ermöglicht, die Geburt ihres Kindes in professioneller medizinischer Begleitung und entsprechender Sicherheit durchzuführen. Unser Angebot wird derzeit mit Hilfe des Auswärtigen Amtes zu einem vollumfänglichen Programm inkl. Vor- und Nachsorge mit Bargeldzahlungen für notleidende Mütter ausgebaut.
Eine Gruppe von Mitarbeitern des Sudanesischen Roten Halbmonds, die rote Westen mit dem Logo der Organisation tragen, verteilt Hilfsgüter wie Decken, Eimer und verpackte Waren an eine Menschenmenge vor einem leuchtend blauen Gebäude. Die Szene findet unter klarem Himmel statt, mit ordentlich gestapelten Hilfsgütern. Im Vordergrund steht ein SRCS-Mitarbeiter mit dem Rücken zur Kamera.
Um Hilfsgüter in die Region Blue Nile im Sudan zu bringen, sind viele logistische Herasforderungen zu meistern.
Abgeschnitten: Die Region Blue Nile leidet zusätzlich unter starken Überschwemmungen

Fünf Monate gab es keine Kontaktmöglichkeiten mit der Region Blue Nile auf Grund kriegsbedingter Telekommunikationsausfälle. Bis vorgestern (Ende November 2024) war der ganze Staat abgeschnitten und die einzige Verbindungsstraße in den Norden blockiert. Überflutungen und Auswirkungen der Regenzeit haben Transportwege aus dem Südsudan und dem Osten blockiert.

Es gibt viele Geflüchtete in Blue Nile, die über uns Bargeldhilfen erhalten, um ihre dringendsten Bedarfe erfüllen zu können. Diese Arbeit ist auf Grund der erschwerten Bedingungen in der Region äußerst kompliziert, so gab es z.B. für einen Großteil des vergangenen Jahres kein funktionierendes Bankwesen. Dennoch finden wir gemeinsam mit der SRCS-Zweigstelle vor Ort immer wieder Möglichkeiten, um die notwendige Hilfe leisten zu können. Eines ist aber klar: In keiner der Regionen ist die Hilfe derzeit ausreichend.

Wir unterstützen als DRK landesweit im Aufbau der Kapazitäten für den Bargeldtransfer und haben in mehreren Staaten im Land ein Programm zur Basisgrundversorgung durch Bargeldtransfers mit dem SRCS und in Koordination mit Partnern aus der Rotkreuz-Rothalbmondbewegung aufgesetzt. Bargeldtransfers sind eine Möglichkeit, Hilfe für Menschen zu leisten die ihnen ermöglicht, ihre eigenen Prioritäten zu setzen – also Hilfe in Würde. Gleichzeitig sind Bargeldtransfers eine Möglichkeit, den logistischen Schwierigkeiten zum Trotz Menschen landesweit zu erreichen. Natürlich müssen hier viele Punkte beachtet werden, um den Schutz und die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Daher investieren wir mit voller Kraft in die Stärkung und den Aufbau der Kapazitäten im Bereich von Bargeldtransfers.
Eine große Gruppe von Freiwilligen und Mitarbeitenden des Sudanesischen Roten Halbmonds, erkennbar an ihren roten Westen mit dem Halbmond-Logo, versammelt sich im Freien. Die Mitarbeitenden, viele von ihnen mit Kopftüchern, stehen geordnet und hören einer Person zu, die vorne spricht.
Die Arbeit des Sudanesischen Roten Halbmonds geht weiter. Trotz schwieriger Umstände hält das Team zusammen und hilft so gut es geht.
Essensausgabe des Sudanesischen Roten Halbmonds (SRCS).
Psychosoziale Betreuung von Kindern durch ein Team vom SRCS.
Zusammenhalt und Menschlichkeit

Besonders berührt mich die Menschlichkeit, mit der die SRCS-Mitarbeitenden trotz aller Herausforderungen miteinander umgehen. Dieses humane Miteinander ist nicht nur eine Stärke der Organisation, sondern auch eine Quelle der Kraft. Die Mitarbeitenden begegnen uns immer mit Offenheit und ihrer Willkommenskultur – selbst wenn sie selbst zunehmend erschöpft sind.

Doch die Belastungen sind enorm: Seit Beginn des Konflikts hat der Rote Halbmond 18 Freiwillige und Mitarbeitende verloren, neun davon, während sie im Dienst waren, z.B. beim Erste-Hilfe-Leisten. Das ist eine erschütternde Erinnerung daran, wie gefährlich die humanitäre Arbeit im Sudan ist. Das humanitäre Völkerrecht, welches u.a. den Schutz von Gesundheitseinrichtungen, Helfenden und der Zivilbevölkerung gewährleisten soll, muss dringend beachtet werden – hierzu appellieren wir als Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.
Ein Blick in die Zukunft

In den kommenden Monaten konzentrieren wir uns darauf, die humanitäre Hilfe weiter auszubauen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Bargeldhilfen, um schnelle und direkte Unterstützung für die Menschen vor Ort zu gewährleisten. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit dem SRCS und anderen Partnern zusammen, um die Logistikstrukturen wiederaufzubauen.

Denn der Konflikt hat die logistischen Kapazitäten erheblich beeinträchtigt – fast 60 Fahrzeuge wurden geplündert oder gestohlen. Trotz dieser Rückschläge ist es entscheidend, die Nationalgesellschaft mit voller Kraft dabei zu unterstützen, ihre Strukturen und Kapazitäten wiederherzustellen, damit sie effektive Hilfe leisten kann.

Trotz aller Herausforderungen bin ich optimistisch. Der Wille, zusammenzuarbeiten und gemeinsam die Lage zu verbessern, ist spürbar. Es liegt eine Mammutaufgabe vor uns, und v.a. vor dem SRCS, doch ich bin überzeugt: Mit Solidarität und Menschlichkeit können wir auch die schwersten Zeiten überstehen.
Jetzt mehr erfahren:

Die DRK-Hilfe im Sudan Die Folgen bewaffneter Konflikte, Wassermangel, chronische Armut und Ernährungsunsicherheit treffen im Sudan aufeinander. Über 8 Millionen Menschen mussten ihre Heimat verlassen und haben in anderen Teilen des Landes oder in benachbarten Ländern Zuflucht gefunden. Etwa 25 Millionen Menschen sind auf humanitäre Unterstützung angewiesen.
Helfen Sie den Menschen im Sudan Unterstützen Sie die Arbeit des DRK! Wir sind besonders in den vom Konflikt schwer betroffenen Bundesstaaten Nord-Darfur und Blue Nile aktiv, die beide hohe Zahlen an Binnenvertriebenen beherbergen.



Zugefügt 2025 Januar 10

Sudan: Willkommenskultur und humanes Miteinander inmitten von Mangel und Chaos

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

Polarluft bestimmt unser Wetter und gelangt am Wochenende unter Hochdruckeinfluss.

SCHNEE/GLÄTTE/FROST:
Einzelne Schneeschauer. Vor allem im östlichen Bergland etwas Neuschnee. Streckenweise Glätte, vereinzelt markante Glätte durch überfrierende Nässe nicht ausgeschlossen.
Tagsüber von Ostsachsen bis nach Ostbrandenburg leichte Schneefälle und streckenweise Ausbildung einer dünnen Neuschneedecke. An den Alpen noch etwas Neuschnee. Im höheren Bergland Dauerfrost.

In der Nacht zum Samstag im Bergland sowie im Osten noch etwas Schneefall, im Erzgebirgsstau 3 bis 10 cm in 12 h. Im Rest des Landes bei leichtem bis mäßigem Frost gebietsweise Glätte durch überfrierende Nässe/Schneematsch oder Reif. In Alpennähe bei Aufklaren über Schnee teils strenger Nachtfrost unter -10 Grad.

WIND/STURM/GEWITTER:
An der Nordsee Windböen (Bft 7) aus Nord bis Nordwest, bei Schauern stürmische Böen (Bft 8). Tagsüber auf die Ostsee ausweitend, an der Nordsee abflauender Wind. Zudem zwischen Harz und Erzgebirge und Lausitz Windböen (Bft 7). Im höheren Bergland stürmische Böen (Bft 8) aus West bis Nordwest. Auf exponierten Berggipfeln der östlichen Mittelgebirge und dem Brocken Sturmböen (Bft 9) aus Nordwest.
In der Nacht auf Samstag im Binnenland nachlassender Wind. An der Ostsee weiterhin Sturmböen Bft 8/9 aus Nordwest. Zusätzlich Samstagvormittag im nordöstlichen Binnenland auch wieder auffrischender Wind mit Böen Bft 7, auf dem Erzgebirgskamm Gefahr von Sturmböen Bft 8/9.




Zugefügt 2025 Januar 10

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

Polizei Berlin- Verletzter nach Schussabgabe durch Polizisten- Treptow-Köpenick

Bei einem Einsatz in Lauchhammer (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist ein Polizist des Freistaates Sachsen tödlich verletzt worden. Dazu äußern sich Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und Innenministerin Katrin Lange wie folgt.

Dr. Woidke: „Die Nachricht aus Lauchhammer hat mich schockiert. Wir trauern um einen jungen Polizisten und Vater, der im Einsatz getötet wurde. Meine tiefe Anteilnahme gilt den Angehörigen.“

Lange: „Der Tod des jungen Polizeibeamten aus Sachsen bestürzt mich zutiefst. Es ist eine furchtbare Nachricht. Ich bin in Gedanken bei den Angehörigen des Verstorbenen und seinen Kolleginnen und Kollegen. In ihrem Schmerz über das unbegreifliche Geschehen sind sie nicht alleine.“

Im Gedenken an den verstorbenen Polizisten fahren alle Einsatzfahrzeuge der Brandenburger Polizei als Zeichen der Anteilnahme bis zum Tag der Beisetzung mit Trauerflor, Streifenboote der Wasserschutzpolizei setzen die Flaggen auf Halbstock. Ergänzend dazu wurde für den morgigen Tag für alle Liegenschaften und Dienstgebäude der Polizei des Landes Brandenburg Trauerbeflaggung angeordnet.
Verantwortlich:

Ministerium des Innern und
für Kommunales
des Landes Brandenburg
Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-2060
Telefax: 0331 866-2666
presse@mik.brandenburg.de
www.mik.brandenburg.de
Zum Impressum des Ministeriums
Links zum Thema

LinkKollege der Polizei Sachsen in Brandenburg im Einsatz getötet
LinkGemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Cottbus und der Polizeidirektion Süd





Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin- Verletzter nach Schussabgabe durch Polizisten- Treptow-Köpenick

Polizei Berlin Verkehrssicherheitsarbeit im Dezember 2024 - Bilanz

Im vergangenen Dezember kontrollierten Polizeikräfte stadtweit Verkehrsteilnehmende auf Alkohol und andere berauschende Mittel im Straßenverkehr. Insgesamt fanden im Rahmen dieser Verkehrsüberwachung rund 260 Einsätze statt. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehr als 4.200 Ordnungswidrigkeiten fest und brachten sie zur Anzeige. 129 dieser Ordnungswidrigkeitenanzeigen mussten wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- und/oder Rauschmitteleinfluss aufgenommen werden. 172 Fahrzeugführende waren derart alkoholisiert, dass sie die Promillegrenzen der absoluten Fahrtüchtigkeit überschritten oder ihr Fahrzeug aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr sicher führen konnten. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet. Ebenso erging es 16 Fahrzeugführenden, die unter Rauschmitteleinwirkung standen. Bei den Schwerpunktkontrollen stellten die Beamtinnen und Beamten zudem 39 Kraftfahrzeugführende ohne gültige Fahrerlaubnis fest.
Die Gefahren und die rechtlichen Konsequenzen von Alkohol und Rauschmitteln im Straßenverkehr thematisierten die Beamtinnen und Beamten im Rahmen von etwa 90 Präventionsveranstaltungen. Mithilfe von Rauschbrillen sowie einem Hindernisparcours verdeutlichten sie den Teilnehmenden die Auswirkungen von Alkohol und Drogen auf die motorischen Fähigkeiten und die Wahrnehmungen eindrücklich. Auch Weihnachtsmarktbesuchende wurden gezielt zur Thematik angesprochen.
Auch in diesem Jahr wird die Polizei Berlin ihre Verkehrssicherheitsarbeit schwerpunktmäßig auf Fahrzeugführende ausrichten, die unter dem Einfluss von Alkohol und/oder berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilnehmen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 2025 Januar 10

Polizei Berlin Verkehrssicherheitsarbeit im Dezember 2024 - Bilanz

Tiefe Bestürzung über Tod eines sächsischen Polizisten bei Einsatz in Brandenburg

Bei einem Einsatz in Lauchhammer (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist ein Polizist des Freistaates Sachsen tödlich verletzt worden. Dazu äußern sich Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und Innenministerin Katrin Lange wie folgt.

Dr. Woidke: „Die Nachricht aus Lauchhammer hat mich schockiert. Wir trauern um einen jungen Polizisten und Vater, der im Einsatz getötet wurde. Meine tiefe Anteilnahme gilt den Angehörigen.“

Lange: „Der Tod des jungen Polizeibeamten aus Sachsen bestürzt mich zutiefst. Es ist eine furchtbare Nachricht. Ich bin in Gedanken bei den Angehörigen des Verstorbenen und seinen Kolleginnen und Kollegen. In ihrem Schmerz über das unbegreifliche Geschehen sind sie nicht alleine.“

Im Gedenken an den verstorbenen Polizisten fahren alle Einsatzfahrzeuge der Brandenburger Polizei als Zeichen der Anteilnahme bis zum Tag der Beisetzung mit Trauerflor, Streifenboote der Wasserschutzpolizei setzen die Flaggen auf Halbstock. Ergänzend dazu wurde für den morgigen Tag für alle Liegenschaften und Dienstgebäude der Polizei des Landes Brandenburg Trauerbeflaggung angeordnet.
Verantwortlich:

Ministerium des Innern und
für Kommunales
des Landes Brandenburg
Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-2060
Telefax: 0331 866-2666
presse@mik.brandenburg.de
www.mik.brandenburg.de
Zum Impressum des Ministeriums
Links zum Thema

LinkKollege der Polizei Sachsen in Brandenburg im Einsatz getötet
LinkGemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Cottbus und der Polizeidirektion Süd





Zugefügt 2025 Januar 10

Tiefe Bestürzung über Tod eines sächsischen Polizisten bei Einsatz in Brandenburg

Zugefügt 2025 Januar 10

Özdemir: Wir bringen Mikroelektronik-Innovationen aus dem Labor in die Fabrik

BMBF investiert mit EU und Bundesländern über 700 Millionen Euro in die Forschungsfabrik Mikroelektronik (FMD) – Pilotlinie „APECS“ entwickelt Chip-Innovationen für Europas Industrie

Pilotlinien sind ein Herzstück des EU Chips Acts. Sie erhöhen die Fähigkeiten europäischer Forschungseinrichtungen deutlich und stärken den Transfer aus dem Labor in die Chip-Fabrik.

Dazu erklärt Bundesforschungsminister Cem Özdemir:

„Mit dem EU Chips Act positioniert sich Europa im globalen Wettbewerb. Mehr Kapazitäten für Mikroelektronik-Forschung sind ein Kernstück, um uns in der Schlüsseltechnologie Mikroelektronik bestmöglich aufzustellen. Mit der Pilotlinie APECS investieren wir gemeinsam mit der EU und den Bundesländern in unsere Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland. Gleichzeitig entwickeln wir mit neuen Anlagen für Advanced Packaging die Innovationen für die Mikroelektronik von morgen, die unsere Anwenderindustrien brauchen. Sie beschleunigt Know-how-Entwicklung für Zukunftstechnologien, ohne die Maschinen, Fabriken, Fahrzeuge, Kommunikationsnetze und Medizintechnik „made in Germany“ künftig nicht wettbewerbsfähig sind, insbesondere für Heterointegration und Chiplets. Die Pilotlinie wird daher eng mit Unternehmen zusammenarbeiten, damit diese die neuen Technologien rasch in eigene Produkte umsetzen kann. So stärken wir unsere technologische Souveränität und die Wertschöpfung am Standort Deutschland.“
Hintergrund

Die Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland (FMD) ist ein Zusammenschluss von elf Instituten des Fraunhofer-Verbunds Mikroelektronik sowie der beiden Leibniz-Institute FBH und IHP mit mehr als 4.900 Mitarbeitenden. Mit der Pilotlinie APECS wird die Forschungsfabrik Mikroelektronik um zwei weitere Fraunhofer Institute erweitert.

Heterointegration ist das Zusammenfügen ganz unterschiedlicher Funktionen bzw. Halbleitermaterialien in einen Chip, wie z. B. einer Funkeinheit mit einer Recheneinheit und einer Leistungssteuerung. Mit Chiplets werden diese unterschiedlichen Funktionen eines großen Chips in einzelne Bausteine aufgeteilt. Diese Bausteine sind einzeln getestet und können wiederverwendet und neu kombiniert werden. So können ganz neue Chips auf Basis bereits vorhandener Bausteine neu zusammengesetzt werden, je nach Anforderung an die Funktionalität. Um diese Chiplets dann tatsächlich zu einem Chip zusammenzubauen wird das sog. Advanced Packaging genutzt.

An der Pilotlinie „Advanced Packaging for Electronic Components and Systems (APECS)” sind neben der FMD auch Forschungseinrichtungen aus ganz Europa beteiligt: CEA-leti (Frankreich), CSIC (Spanien), FORTH (Griechenland), IMB-CNM (Spanien), Imec (Belgien), INL (Portugal) TU Graz (Österreich) und VTT (Finnland).

Die Pilotlinie wird von der europäischen Partnerschaft Chips Joint Undertaking und acht Mitgliedstaaten gefördert. Die deutsche Förderung wird zu 2/3 vom BMBF und zu 1/3 von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein getragen.



Zugefügt 2025 Januar 10

Özdemir: Wir bringen Mikroelektronik-Innovationen aus dem Labor in die Fabrik

Öffentliche Finanzen- Fragen und Antworten zum Direktauszahlungsmechanismus

Durch den Direktauszahlungsmechanismus sollen Gelder zukünftig schnell, sicher und unbürokratisch an die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ausgezahlt werden können. In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur konkreten Ausgestaltung.
Text ´FAQ´ und zwei Sprechblasen mit einem Fragezeichen und einem Ausrufezeichen
BildVergroessern
Inhalt

Warum ist der Direktauszahlungsmechanismus notwendig?
Wie sehen die nächsten Schritte zur Umsetzung aus und was ist der Stand?
Wie wird die Antragstellung aussehen?
Wer ist für die Auszahlungen zuständig?
Was machen die Leistungsbehörden?

Warum ist der Direktauszahlungsmechanismus notwendig?

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Krisen die Menschen in Deutschland belastet (Ahrtal-Flut, Corona-Pandemie, Energiekrise). Die Bundesregierung hat auf die verschiedenen Krisen mit umfangreichen Hilfs- und Entlastungspaketen reagiert. Dabei hat sich erschwerend ausgewirkt, dass der Bund bislang über keinen direkten Weg verfügt, zielgerichtet und schnell finanzielle Leistungen an Bürgerinnen und Bürger festzusetzen und auszuzahlen.

Weitgehend automatisierte Direktauszahlungen – zum Beispiel im Krisenfall – können dazu beitragen, öffentliche Mittel effizient einzusetzen und größere Markteingriffe sowie damit verbundene negative Folgewirkungen zu vermeiden. Zudem sind auf Grundlage eines Direktauszahlungsmechanismus anlassbezogene Auszahlungen möglich, ohne zugleich dauerhafte Leistungsansprüche zu verbriefen. Ein Direktauszahlungsmechanismus stellt einen digitalisierten Auszahlungsweg bereit, der Ausdruck eines modernen Staates ist und die Handlungsfähigkeit des Bundes stärkt.

Zum Seitenanfang
Wie sehen die nächsten Schritte zur Umsetzung aus und was ist der Stand?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Eckpunkte für die Ausgestaltung eines Direktauszahlungsmechanismus [pdf, 186KB] vorgelegt. Das Bundeskabinett hat diese am 18. Dezember 2024 beschlossen und damit einen verlässlichen Rahmen für das weitere Vorgehen geschaffen.

In einem ersten Schritt soll der Basismechanismus realisiert werden, mit dem automatisierte Pauschalzahlungen möglich sind. Ziel ist es, den Basismechanismus im Jahr 2025 einsatzbereit zu etablieren. Mit der Schaffung des Mechanismus ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Leistung oder Auszahlung verbunden. Der Mechanismus kommt zum Einsatz, sobald der Gesetzgeber eine Leistung definiert und die Direktauszahlungsbehörde mit der unbaren Auszahlung beauftragt wird.

In einem weiteren Schritt sollen die Voraussetzungen für nach Einkommen differenzierte Auszahlungen an Teilgruppen der Bevölkerung geschaffen werden.

Der rechtliche Rahmen für den Direktauszahlungsmechanismus steht bereits:

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden in einem ersten Schritt die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung einer Kontoverbindung und deren Verknüpfung mit der steuerlichen Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geschaffen. Die zentrale Speicherung dieser Daten bildet die Grundlage für den Aufbau des Direktauszahlungsmechanismus.
Detaillierte Informationen zur Meldung der Kontoverbindung an das BZSt finden Sie auf der Website des BZSt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um das BZSt als künftige Direktauszahlungsbehörde für den intendierten Direktauszahlungsmechanismus zu ermächtigen.

Zum Seitenanfang
Wie wird die Antragstellung aussehen?

Der Mechanismus stützt sich grundsätzlich auf automatisierte Verknüpfungen bestehender Daten. Die Direktauszahlungsbehörde wird zusätzlich die Möglichkeit für eine niedrigschwellige, digitale und bürokratiearme Antragstellung schaffen. Die Antragstellung ist ebenfalls für Fälle geeignet, in denen spezifische Zielgruppen erreicht werden sollen, die nicht ohne weiteres durch automatisierten Datenabgleich identifiziert werden können. Ob im konkreten Anwendungsfall eine Antragstellung notwendig ist, wird im jeweiligen Leistungsgesetz festgelegt.

Zum Seitenanfang
Wer ist für die Auszahlungen zuständig?

Die Aufgaben der zentralen Direktauszahlungsbehörde werden im Geschäftsbereich des BMF wahrgenommen. Als Direktauszahlungsbehörde wird das BZSt benannt, welches bei der Wahrnehmung der Aufgaben für den Bereich der Auszahlung von der Generalzolldirektion unterstützt wird.

Zu den Aufgaben der zentralen Direktauszahlungsbehörde gehören unter anderem:

Auszahlungsanordnung
Ermittlung der Voraussetzungen für die Leistungsgewährung (aus den nach § 139b AO gespeicherten Daten oder über amtlich bestimmte Schnittstellen der Direktauszahlungsbehörde zu anderen datenverwaltenden Stellen automatisiert übermittelbare Daten)
Bekanntgabe von Bescheiden
Fehlermanagement

Zum Seitenanfang
Was machen die Leistungsbehörden?

Fachlich kompetente Leistungsbehörden werden im Leistungsgesetz für den konkreten Auszahlungsfall bestimmt. Ihre Aufgabe ist insbesondere die Prüfung der Anspruchsberechtigung sowie die Abwicklung von Klageverfahren.




Zugefügt 2025 Januar 10

Öffentliche Finanzen Fragen und Antworten zum Direktauszahlungsmechanismus

Gemeinsam gegen die Geflügelpest: Interdisziplinärer Austausch stärkt Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus

BMEL und BMBF tauschen sich mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen aus



Seit Ende Oktober 2020 tritt die hochpathogene Aviäre Influenza – die sogenannte Geflügelpest oder umgangssprachlich Vogelgrippe – vornehmlich der Subtyp H5N1* in Deutschland auf. Die Eindämmung der Vogelgrippe und der Schutz der Tiergesundheit haben für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Auf Initiative des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Bildung und Forschung, Cem Özdemir, wird der interdisziplinäre Dialog als Baustein zur Bekämpfung der Tierseuche noch weiter intensiviert.
Hühner im Freien
Hühner 2

Bundesminister Özdemir hat sich dazu heute mit Expertinnen und Experten der Human- und Veterinärmedizin aus den Bereichen Virologie, Epidemiologie und Vertreterinnen und Vertretern aus der Politik ausgetauscht, um den gegenseitigen Wissensaustausch zu fördern und Aktivitäten gegen das Seuchengeschehen noch besser zu verzahnen. Dabei ging es vor allem um die Lage in Deutschland und in den USA sowie darum, Forschungslücken zu schließen, und um geeignete Vorsorgemaßnahmen. Bundesminister Cem Özdemir sagte dazu:

´Die Vogelgrippe führt uns eindringlich vor Augen, wie untrennbar die Gesundheit von Menschen, Tieren und unserer Umwelt miteinander verwoben sind. Wenn wir eng zusammenarbeiten und Wissen bündeln, erhöhen wir unsere Erfolgschancen gegen die Seuche. Der interdisziplinäre Dialog ermöglicht es uns, bewährte Ansätze gezielt zu stärken und innovative Lösungsansätze voranzutreiben. Innerhalb der Bundesregierung ist der fachliche Austausch zu Zoonosen– also von Tieren auf den Menschen übertragbare Infektionskrankheiten – gut etabliert. Hier gilt, es Synergien ausloten, um unsere gemeinsamen Forschungsanstrengungen weiter voranzutreiben. Forschung ist der Schlüssel, um Seuchen frühzeitig zu erkennen, sie zu charakterisieren, Eintrags- und Verbreitungswege aufzuklären und wirksame Impfstoffe zu entwickeln. All das schützt nicht nur die Gesundheit von Mensch und Tier und sondern sichert auch unsere Nahrungsmittelproduktion.´

Die Bundesregierung verfolgt die Ausbreitung der Vogelgrippe in den USA und auch die Berichte zur Übertragung vom Tier auf den Menschen bislang intensiv und engmaschig. Die Gefahr für Mensch und Tier in Deutschland wird derzeit als äußerst gering bewertet. Dennoch hat Bundesminister Cem Özdemir sicherheitshalber angewiesen, die Vorsorgeanstrengungen zu erhöhen und alle nötigen Vorkehrungen zu treffen.

Zusätzlich fördert die Bundesregierung schon seit 2006 ressortübergreifend die Erforschung, Prävention und Bekämpfung relevanter Zoonosen im Rahmen der nationalen Forschungsplattform für Zoonosen und etablierte damit ein interdisziplinäres Forschungsnetzwerk zwischen Human- und Veterinärmedizin in Deutschland.

Die Forschungsplattform wurde Ende 2023 erfolgreich zur nationalen ´One Health Platform´ weiterentwickelt, um den traditionellen Schwerpunkt rund um zoonotische Infektionskrankheiten, um wichtige Anliegen des Umweltsektors sowie relevanter Disziplinen der Sozial- und Geisteswissenschaften zu ergänzen und zu stärken. Hier arbeiten die sechs Ressorts der ´Forschungsvereinbarung One Health´ (Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesministerium für Verteidigung (BMVg), Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) sowie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)) eng zusammen.

Zudem hat das BMBF am 3. Mai 2024 die Förderrichtlinie zur Förderung von trans- und interdisziplinären Forschungsverbünden zum Thema ´Pandemieprävention und -reaktion im Rahmen eines One-Health-Ansatzes´ veröffentlicht. Ziel ist es, die Vorbereitung und Reaktion auf zukünftige Infektionsausbrüche beim Menschen zu verbessern und so einen Beitrag zur wirksamen Pandemieprävention und -reaktion zu leisten.


Mehr Informationen und aktuelle Stellungnahmen zum Thema Vogelgrippe finden Sie auf der Webseite des Friedrich-Löffler-Institutes.

*Hier stand fälschlicherweise ´der Subtyp H5N5 und H5N8´. Wir haben dies korrigiert.



Zugefügt 2025 Januar 10

Gemeinsam gegen die Geflügelpest: Interdisziplinärer Austausch stärkt Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus

Bundesgerichtshof-Hauptverhandlung



Hauptverhandlung am 6. Februar 2025, 9.30 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in der Strafsache 3 StR 173/24 (Komplex Lina E. u.a.)

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
09.01.2025

Nr. 003/2025

Hier: Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Für die Hauptverhandlung am 6. Februar 2025, 9.30 Uhr, Karlsruhe, Herrenstraße 45a, Sitzungssaal E 101 wird ein größeres Interesse der Öffentlichkeit erwartet. Es stehen im Sitzungssaal E 101 insgesamt 100 Sitzplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung, hiervon sind 30 Sitzplätze für die Presse vorgesehen. Von diesen 30 Sitzplätzen sind 10 Plätze für die Mitglieder der Justizpressekonferenz reserviert.

Auf der Grundlage der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden des 3. Strafsenats vom 19. Dezember 2024 gelten folgende Regelungen für den Zutritt zur Hauptverhandlung. Hiervon abweichende Angaben auf der Homepage des Bundesgerichtshofs haben keine Geltung.

1. Allgemeine Regelungen für den Zugang zum Sitzungssaal

Für den Zugang der Zuhörerinnen und Zuhörer und Medienvertreter zum Sitzungssaal gilt gleichermaßen Folgendes:

a) Die Zuhörer und Zuhörerinnen sowie die Medienvertreter und Medienvertreterinnen werden nur in den Sitzungssaal eingelassen, wenn sie

aa) einen gültigen amtlichen Personalausweis oder Reisepass, ausländische Staatsangehörige ein entsprechendes gültiges Ausweispapier, sowie ggf. den Presseausweis vorlegen und

bb) keine Taschen, Beutel, Tüten oder sonstigen Behältnisse - mit Ausnahme derjenigen, in denen Medienvertreter und Medienvertreterinnen ihre technische Ausstattung transportieren -, keine Transparente, keine Waffen im technischen und nichttechnischen Sinne (insbesondere keine zum Schlagen oder Werfen geeigneten Gegenstände), ferner - abgesehen von Journalistinnen und Journalisten - keine Mobiltelefone, Foto-, Film- und Tonbandaufnahmegeräte sowie Laptops mit sich führen. Gegenstände, deren Mitnahme in den Sitzungssaal untersagt ist, müssen unter Ausschluss der Haftung an der Eingangskontrolle hinterlegt werden;

cc) sich einer Durchsuchung ihrer Person unterziehen. Die Durchsuchungen sind mittels Metalldetektors, durch Abtasten der Kleidung und Überprüfen des auf Aufforderung vorzulegenden Inhalts der Kleidung vorzunehmen.

b) Im Sitzungssaal dürfen Medienvertreterinnen und Medienvertreter mobile Computer ausschließlich im Offline-Modus benutzen. Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet.

2. Anmeldeverfahren für Zuhörerinnen und Zuhörer und Vergabe der Sitzplätze

Für Personen, die als Zuhörerinnen und Zuhörer an der Hauptverhandlung teilnehmen möchten, wird ein Anmeldeverfahren durchgeführt, das über den Besucherdienst des Bundesgerichtshofs abgewickelt wird. Interessierte Personen können ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 16. Januar 2025, 10 Uhr bis 23. Januar 2025, 15 Uhr schriftlich oder per E-Mail an den Besucherdienst des Bundesgerichtshofs, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, E-Mail: verhandlungsbesuch@bgh.bund.de, mitteilen. Vor Beginn und nach Ablauf der Frist eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Pro Anmeldung (schriftlich oder per E-Mail) kann nur eine Person berücksichtigt werden. Gruppen-Anmeldungen sind nicht möglich.

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon oder E-Mail) anzugeben. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens können der Internetseite des Bundesgerichtshofs unter Datenschutz entnommen werden.

Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

3. Akkreditierungsverfahren für Medienvertreterinnen und Medienvertreter für die Presseplätze im Sitzungssaal und Vergabe der Sitzplätze

Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter wird ein Akkreditierungsverfahren für den Zugang zum Sitzungssaal über die Pressestelle des Bundesgerichtshofs durchgeführt.

Das Akkreditierungsverfahren beginnt am 16. Januar 2025, 10 Uhr und endet am 23. Januar 2025, 15 Uhr. Vor Beginn und nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen möglich.

Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte Online-Formular zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Zudem ist eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen. Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse akkreditierungen@bgh.bund.de oder per Telefax an die Rufnummer +49 (721) 159-715599 übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt.

Die Mitglieder der Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V. können ihr Akkreditierungsgesuch formlos an die Adresse akkreditierungen@bgh.bund.de übermitteln. Das gilt nicht, soweit die Akkreditierung zum Zwecke der Fertigung von Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder für Tonaufnahmen erfolgt. In diesem Fall ist ebenfalls das bereitgestellte Online-Formular zu benutzen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los (hierzu näher unten). Einige Tage nach Ablauf der Frist versendet die Pressestelle des Bundesgerichtshofs eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesgerichtshofs unter Datenschutz.

4. Vergabe im Akkreditierungsverfahren nicht vergebene oder am Sitzungstag nicht in Anspruch genommene oder im Laufe des Sitzungstages freiwerdender Sitzplätze

Ist innerhalb des Anmeldezeitraums nicht für alle Sitzplätze im Zuhörerbereich eine Anmeldung erfolgt, fallen diese Plätze der Presse zu. Nicht vergebene Plätze für die Presse werden bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn, nicht eingenommene oder im Verlauf des Sitzungstages freiwerdende Sitzplätze werden - unabhängig von ihrer Zuordnung zum Zuhörer- oder zum Pressebereich - unverzüglich an wartende Journalisten und Journalistinnen in der Reihenfolge ihrer Anmeldung an der Pforte des Bundesgerichtshofs vergeben. Soweit keine weiteren Medienvertreterinnen und Medienvertreter Einlass begehren, sind freie Sitzplätze in diesem Bereich an wartende Zuhörer und Zuhörerinnen in der Reihenfolge ihres Erscheinens an der Pforte des Bundesgerichtshofs zu vergeben.

5. Ton- und Bildaufnahmen

Vor dem Beginn der Hauptverhandlung sind Foto-, Film- und Bildaufnahmen vom Einzug des Senats in den Sitzungssaal und von den Verfahrensbeteiligten möglich. Das Bildnis der Angeklagten E. ist bei Veröffentlichung oder Verbreitung - auch durch Weitergabe an andere Presseunternehmen - derart zu verpixeln oder auf andere Weise unkenntlich zu machen, dass ihre Gesichtszüge und Haare nicht erkennbar sind. Ein anderweitiges Vorgehen bedarf ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Es werden vier Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender mit jeweils einer Kamera) sowie zwei Fotografen (ein Agenturfotograf und ein freier Fotograf). Übersteigt die Anzahl der innerhalb der Akkreditierungsfrist eingehenden Anmeldungen die Zahl der im jeweiligen Medienpool zur Verfügung stehenden Plätze, ist Voraussetzung für eine Zulassung die im Akkreditierungsgesuch erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft. Der jeweilige Poolführer ist verpflichtet, abgelehnten Bewerbern des Medienpools die gefertigten Aufnahmen auf Anfrage unverzüglich in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung zum jeweiligen Medienpool und gegebenenfalls die Vergabe der Poolführerschaft erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs des Akkreditierungsgesuchs; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Akkreditierungsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bildaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank und das Filmen von Akten sind nicht gestattet.

Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind nach Aufforderung durch den Vorsitzenden einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht Sitzplätze im Saal haben.

Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten, sind innerhalb des Sitzungssaals untersagt.

Während der Sitzung sind sämtliche Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt.

6. Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte Anzahl von Standplätzen zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Online-Formular anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben.

Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker sowie die Fahrzeugdaten. Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fahrzeug-Typ, Fabrikat, Abmessungen (LxBxH in m), Gewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über den Bundesgerichtshof bezogen werden soll.

7. Schlussbemerkung

Für einen etwaigen Verkündungstermin werden neue Akkreditierungs- und Anmeldeverfahren durchgeführt, auf die durch eine gesonderte Pressemitteilung hingewiesen werden wird.

Karlsruhe, den 9. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501




Zugefügt 2025 Januar 10

Bundesgerichtshof-Hauptverhandlung

Bundesgerichtshof- AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 20. Oktober 2023 in weiten Teilen verworfen; allein wegen des Inkrafttretens des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 27. März 2024 ist zum Strafmaß, im Übrigen wegen insoweit lückenhafter Feststellungen zur Vermögensabschöpfung neu zu verhandeln.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 35 Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie die Einziehung von Taterlösen über mehr als 500.000 Euro angeordnet. In neun Fällen waren zentrale Beweismittel Nachrichten des Angeklagten, die dieser zur Organisation des Drogenhandels über eine in der Taschenrechnerfunktion seines Mobiltelefons versteckten App ´Anom´ versandt hatte. Der Angeklagte hat mit seiner Revision gerügt, dass diese über das Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erlangten Daten nicht als Beweismittel in seinem Strafverfahren hätten verwertet werden dürfen.

Der Bundesgerichtshof hat diese Beanstandung als nicht durchgreifend angesehen. Er hat entschieden, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie hier der Aufklärung schwerer Straftaten dienen.

1. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt

zugrunde:

a) Nach den vom Angeklagten mit seiner Revision vorgelegten umfangreichen Unterlagen ermittelten US-Behörden gegen ein Unternehmen, das Kryptomobiltelefone ausschließlich an Mitglieder krimineller Vereinigungen zur verschlüsselten Kommunikation veräußerte. Nach Einleitung von Strafverfahren gegen Verantwortliche dieses Unternehmens ließ das Federal Bureau of Investigation (FBI) eigens entwickelte Kryptomobiltelefone mit dem Namen ´Anom´ an kriminelle Organisationen veräußern. Obwohl jedes Anom-Gerät Ende-zu-Ende verschlüsselt war, verfügte das FBI ohne Wissen der Nutzer über die Codes, um jede Nachricht zu entschlüsseln. Der Server, an den bei Versand einer Nachricht eine Kopie gesendet wurde, stand nach Auskunft des US-Justizministeriums seit Sommer 2019 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Identität das FBI auf dessen Bitte nicht preisgab; auch warum der Drittstaat um Geheimhaltung bat, ist unbekannt. Jedenfalls sei dort im Oktober 2019 ein Gerichtsbeschluss ergangen, der ein Kopieren des Servers und den Empfang seiner Inhalte ermöglichte.

b) Im Rechtshilfeverkehr leitete der EU-Staat die Anom-Server-Daten an das FBI weiter. Das Aus- und Weiterleiten der Daten war nach dem Gerichtsbeschluss zeitlich bis zum 7. Juni 2021 begrenzt. Das Bundeskriminalamt erhielt über eine internetbasierte Auswerteplattform informatorisch Zugang zu den dekryptierten Inhaltsdaten mit Deutschlandbezug. Am 31. März 2021 leitete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Verfahren gegen die Nutzer der Anomkryptohandys ein und stellte am 21. April 2021 ein Rechtshilfeersuchen an das US-Justizministerium, das mit Schreiben vom 3. Juni 2021 der Verwertung der übersandten Daten zustimmte.

2. Folgende rechtliche Erwägungen waren für den Bundesgerichtshof

maßgeblich:

a) Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung von Beweisen im Strafprozess ist § 261 StPO. Dies gilt auch für im Wege der Rechtshilfe erlangte Daten. Eine ausdrückliche Regelung, dass solche Beweise nur eingeschränkt verwendet werden dürfen, enthält das deutsche Recht nicht.

b) Das von der Revision geltend gemachte Beweisverwertungsverbot besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt.

aa) Die Frage, ob ein solches Verbot besteht, ist ausschließlich nach deutschem Recht zu beantworten. Die ausländischen Ermittlungsmaßnahmen waren nicht am Maßstab des ausländischen Rechts zu überprüfen. Es ist auch nicht entscheidend, ob die deutschen Ermittlungsbehörden in gleicher Weise hätten vorgehen dürfen.

bb) Gegen menschenrechtliche Grundwerte oder gegen grundlegende Rechtsstaatsanforderungen im Sinne eines im Rechtshilfeverkehr zu prüfenden ´ordre public´ wurde nicht verstoßen. Denn die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis waren begrenzt. Die Maßnahmen richteten sich ausschließlich gegen Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für die Beteiligung an Straftaten der organisierten Kriminalität, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittel- und Waffenhandels, bestanden. Schon angesichts der hohen Kosten und des auf kriminelle Kreise beschränkten Vertriebswegs (‚designed by criminals for criminals´) begründete bereits der Erwerb eines Anom-Handys den Verdacht, dass der Nutzer das Gerät zur Planung und Begehung schwerer Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität einsetzte. Auch der Umstand, dass der Angeklagte nicht unmittelbar die im Drittland ergangenen Beschlüsse angreifen konnte sowie die Existenz und der Inhalt derselben der deutschen Strafjustiz nur vom Hörensagen bekannt sind, führt in der Gesamtabwägung nicht zur Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens.

Vorinstanz:

Landgericht Tübingen - Urteil vom 20. Oktober 2023 - 2 KLs 42 Js 27225/22.

Karlsruhe, den 9. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des 1. Strafsenats vom 9.1.2025 - 1 StR 54/24 -



Zugefügt 2025 Januar 10

Bundesgerichtshof- AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Zugefügt 2025 Januar 10

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

Zwischen polarer Meereskaltluft aus Norden und subtropischen Luftmassen aus Süden hat sich ein Grenzwetterlage über Deutschland eingestellt. Auf der kalten Seite schneit es teilweise kräftig. Im Tagesverlauf wird die warme Luft mit Durchzug einer markanten Kaltfront aus Deutschland ausgeräumt.

SCHNEE und GLÄTTE:
Heute von Westen über der Mitte Intensivierung der Niederschläge. Dabei auf der kalten Seite kräftiger Schneefall. Hauptsächlich betroffen ist ein Streifen vom NRW über Südniedersachsen, sowie am Nachmittag weiter über Sachsen-Anhalt bis zur Uckermark. In diesem Gebiet, abgesehen vom Niederrhein und den tiefen Lagen des Ruhrgebietes Neuschneemengen zwischen 3 und 8 cm in 6 h, in Staulagen der westlichen und nördlichen Mittelgebirge auch Mengen zwischen 8 und 15 cm in 6 h, im Stau des Harzes auch bis 20 cm.

Im Laufe des Nachmittags und abends auch über der Mitte Absinken der Schneefallgrenze bis ins Tiefland, südwärts voranschreitend. Dann aber abschwächende Niederschläge und nur wenige Zentimeter Neuschnee oder Schneematsch.

In der Nacht auf Freitag ostwärts abziehende Schneefälle. An den Alpen und im Stau des Erzgebirges weitere Schneefälle. Im Alpenstau 5 bis 15 cm Neuschnee. In den übrigen Gebieten mit Absinken der Werte in den Frostbereich verbreitet Glätte durch Überfrieren, teils markant.

WIND/STURM:
Heute über der Mitte und in der Südhälfte sowie im Alpenvorland windig bis stürmisch. Ab dem Nachmittag mit Übergreifen einer markanten Kaltfront von der Mitte südostwärts voranschreitend bis in tiefe Lagen Sturmböen zwischen 70 und 80 km/h (Bft 8-9) zunächst aus Südwest, später aus Nordwest. Vor allem nach Südosten schwere Sturmböen bis 100 km/h (Bft 10). Auch in Gipfellagen Bft 10. Nachfolgend von Westen abschwächend.

GEWITTER:
Bei Kaltfrontpassage am Nachmittag vor allem von der Mitte bis in den Südosten vereinzelt Gewitter. Dabei Gefahr teils schwerer Sturmböen bis 100 km/h (Bft 10) und Graupel. Zum Abend auch an der Nordsee ansteigendes Gewitterrisiko, dort aber allenfalls mit stürmischen Böen (Bft 8).

DAUERREGEN:
Im Saarland und angrenzenden Regionen Dauerregen mit Mengen bis 40 l/qm bis Donnerstagnachmittag.



Zugefügt 2025 Januar 9

Warnungen, Wetter und Vorhersagen

DiscoverEU: Über 6000 junge Menschen aus Deutschland reisen ab März gratis durch Europa

Gratis mit dem Zug durch die EU – das macht die Europäische Kommission ab März ein weiteres Mal für rund 36.000 junge Menschen, 6.145 davon aus Deutschland, möglich. Sie erhalten im Rahmen des Programms „DiscoverEU“ einen Travel-Pass, mit dem sie vor allem mit der Bahn die Vielfalt des Kontinents erkunden, das kulturelle Erbe entdecken und Menschen auf dem ganzen Kontinent kennenlernen können. Glenn Micallef, EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, erklärte: „Ein DiscoverEU-Reiseerlebnis ist eine lebensverändernde Reise. Jede Station, jedes Café, jedes neue Gesicht, das du triffst, trägt zu deiner Geschichte bei. Man sieht Europa nicht nur, man lebt es. Für jeden jungen Entdecker mit Reisepass in der Hand: Gehen Sie raus und nutzen Sie diese bereichernde Gelegenheit!“

Wer 18 Jahre alt ist und sich erfolgreich beworben hat, kann ab März 2025 für 30 Tage durch Europa reisen. Wie das abläuft, bestimmen die Jugendlichen selbst: Bis Ende Mai 2026 können die Tickets genutzt werden.

Bewerbungen

Die 2018 ins Leben gerufene DiscoverEU-Initiative bietet jungen Reisenden die Möglichkeit, Europa allein oder in einer Gruppe von bis zu fünf Personen zu entdecken, hauptsächlich auf der Schiene. Im Rahmen des Programms Erasmus+ stand diese Bewerbungsrunde von DiscoverEU jungen Menschen offen, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2006 aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus assoziierten Erasmus+-Ländern geboren wurden. Es gingen mehr als 135.000 Bewerbungen ein.

Vorbereitung auf die Reise

DiscoverEU umfasst auch eine Lernkomponente mit Schulungen und Treffen vor der Abreise in ganz Europa. Junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer können der offiziellen Facebook-Gruppe #DiscoverEU beitreten, um sich mit der Gemeinschaft junger Reisender zu verbinden.

Hintergrund

Seit der Einführung 2018 haben sich mehr als 1,5 Millionen junge Menschen online für eine kostenloses Ticket beworben – bisher wurden 355.000 Tickets vergeben. Die DiscoverEU-Anträge können zweimal jährlich - im Frühjahr und Herbst - eingereicht werden. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Travel-Pass und reisen überwiegend mit der Bahn.

Weitere Informationen

Daily News vom 8. Januar

Factsheet DiscoverEU (Januar 2025)

Informationen zur Bewerbung auf dem Europäischen Jugendportal

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 9

DiscoverEU: Über 6000 junge Menschen aus Deutschland reisen ab März gratis durch Europa

Zugefügt 2025 Januar 9

Division Schnelle Kräfte begrüßt Minister Pistorius

Am 8. Januar 2025 haben die Soldatinnen und Soldaten der Division Schnelle Kräfte (DSKDivision Schnelle Kräfte) Verteidigungsminister Boris Pistorius im hessischen Stadtallendorf begrüßt. Hier präsentierte die Truppe ihm ihre besonderen Fähigkeiten beim Einsatz der leichten, schnell verlegbaren Kräfte.
Ein Zivilist in Tarnfleckjacke steht zwischen Soldaten und hört einem konzentriert zu.

Im hessischen Stadtallendorf freuen sich die Soldatinnen und Soldaten sowie das Zivilpersonal über den Besuch von Verteidigungsminister Boris Pistorius
Bundeswehr/Mario Bähr

Mit dem Fallschirm tief ins feindliche Gebiet gleiten, auf der Jagd nach wichtigen Informationen, auf Ski durch meterdicken Schnee, mit dem Kampfhubschrauber gegen einen Panzer kämpfen ¬ das und vieles mehr können die Soldatinnen und Soldaten der DSKDivision Schnelle Kräfte. Getreu ihrem Leitmotiv „einsatzbereit - jederzeit - weltweit“ sind diese einzigartigen Kräfte überall auf der Welt und unter widrigsten Bedingungen dazu in der Lage, ihren gefährlichen Auftrag auszuführen.

Die DSKDivision Schnelle Kräfte ist ein Musterbeispiel für internationale Kooperation und Kampfbereitschaft im Bündnis. Ihre rund 18.000 Soldatinnen und Soldaten verteilen sich auf insgesamt 26 Standorte in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich. Dazu gehören die Luftlandebrigade 1, die niederländische 11 Luchtmobiele Brigade, die Gebirgsjägerbrigade 23 „Bayern“, das Kommando Spezialkräfte in Calw, das Kommando Hubschrauber in Bückeburg sowie die Divisionstruppen, stationiert in Hessen. Sie alle machen aus der Division einen Großverband, den es so nur ein Mal im deutschen und im niederländischen Heer gibt. Hier sind die Spezialisierten Kräfte des Heeres sowie die Spezialkräfte unter einer Führung vereint. In Stadtallendorf liegt die Führungszentrale, das Herzstück dieser Kräfte.
Äußerst leidensfähig und motiviert

Beim Besuch des Ministers zeigt der Divisionsstab, wie es gelingt, diese hochbeweglichen, besonders kampfbereiten und kriegstauglichen Kräfte auch im Verteidigungsfall zu führen. Dazu präsentieren die Soldatinnen und Soldaten ihr Forward Command Element, das FCEForward Command Element, eine vorgeschobene Befehlsstelle, vergleichbar mit einer getarnten Führungseinrichtung im Gelände. Dafür hat das Personal Zelte, geländegängige Fahrzeuge und Informationstechnik für die Anbindung an das Gefechtsfeld an jedem Ort. Das FCEForward Command Element ist leicht, flexibel und hochmobil, ebenso wie die Division selbst. Kaltstartfähigkeit gehört zu ihrer DNA.

Bei seinem Besuch trifft Pistorius auch Soldatinnen und Soldaten der Fernspähkompanie 1 aus Schwarzenborn. Fernspäher sind spezialisierte Aufklärungskräfte, die zur Gewinnung von Erkenntnissen über Hochwertziele in der Tiefe des feindbesetzten Raumes und unter großem Risiko für das eigene Leben eingesetzt werden. Für ihren Auftrag sind diese Männer und Frauen motiviert, äußerst leidensfähig sowie professionell ausgebildet und ausgestattet.

Während des Besuches wollte Pistorius vor allem die Gelegenheit nutzen, mit den Menschen im Verband persönlich zu sprechen. Dabei versäumte er es nicht, seinen Dank für die gezeigten Leistungen auszudrücken und festzustellen: „Sie sind da, wenn Sie gerufen werden. Jederzeit, schnell, zuverlässig und weltweit.“



Zugefügt 2025 Januar 9

Division Schnelle Kräfte begrüßt Minister Pistorius

Harmonisierter Verbraucherpreisindex

Inflationsupdate

Im Dezember 2024 sprang die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als prozentuale Veränderung des HVPI zum Vorjahresmonat – den amtlichen Schätzwerten zufolge zurück auf 2,8 %. Der Preisrückgang bei Energie fiel etwas weniger stark aus als im Vormonat. Dagegen verteuerten sich Nahrungsmittel wieder etwas kräftiger. Auch die Kerninflation (HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel) stieg wieder an, von 3,1 % auf 3,3 %.

Die nächste Aktualisierung erfolgt am 16.01.2025 (endgültige HVPI-Ergebnisse Dezember 2024).

Position Veränderung gegenüber dem Vorjahr (in %) Mittel1 (in %) Gewicht (in %)
Dez 24 Nov 24 Okt 24 1999 – 2023 2024
HVPI (Deutschland)

+ 2,8


+ 2,4


+ 2,4


+ 2,0


100,0
Energie

− 1,5


− 3,6


− 5,4


+ 4,5


10,4
HVPI ohne Energie

+ 3,4


+ 3,1


+ 3,3


+ 1,6


89,6
Nahrungs-
mittel2

+ 3,2


+ 2,9


+ 3,3


+ 2,7


16,2
HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel

+ 3,3


+ 3,1


+ 3,3


+ 1,4


73,4
Industrie-
erzeugnisse3

+ 1,3


+ 1,0


+ 0,8


+ 1,0


28,0
Dienstleistungen

+ 4,6


+ 4,5


+ 4,8


+ 1,7


45,4
VPI (Deutschland)

+ 2,6


+ 2,2


+ 2,0


+ 1,8



Quellen: Statistisches Bundesamt, Eurostat, eigene Berechnung. 1 Langjähriger geometrischer Mittelwert. 2 Einschließlich Alkohol und Tabak. 3 Ohne Energie.
Hintergrund

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ist die zentrale Messgröße zur Beurteilung von Preisstabilität im Euroraum. Der HVPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Preisstabilität im Euroraum wird anhand der Veränderungsrate des HVPI gegenüber dem Vorjahr beurteilt. Die HVPI-Vorjahresrate wird hier auch als Inflationsrate bezeichnet. Der HVPI für den Euroraum wird aus den HVPIs der Euroraum-Länder berechnet.

Grundsätzlich wird der HVPI für die Länder des Euroraums aus dem Datenmaterial der jeweiligen nationalen Verbraucherpreisindizes (VPI) nach harmonisierten Konzepten und Methoden monatlich ermittelt. Das Statistische Bundesamt berechnet die HVPI-Angaben für Deutschland.

In Deutschland unterscheidet sich der HVPI vom nationalen VPI vor allem, weil im HVPI den europäischen Methodenrichtlinien zufolge die Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum nicht enthalten sind. Dadurch haben Dienstleistungen im HVPI ein kleineres Gewicht als im VPI. Entsprechend können sich abweichende Preistrends von Waren und Dienstleistungen unterschiedlich auf den HVPI und den VPI auswirken.



Zugefügt 2025 Januar 9

Harmonisierter Verbraucherpreisindex

Chemnitz und Nova Gorica sind Kulturhauptstädte Europas 2025



Seit Beginn des Jahres 2025 tragen zwei Städte den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ (ECOC): Chemnitz und Nova Gorica in Slowenien. Glenn Micallef, EU-Kommissar für Generationengerechtigkeit, Jugend, Kultur und Sport, gratulierte den beiden Städten: „Ich freue mich auf ein ganzes Jahr voller Feierlichkeiten, die die Vielfalt, die Identitäten und die Werte der europäischen Kulturen hervorheben und gleichzeitig deutlichen machen, was die europäischen Bürgerinnen und Bürger zusammenbringt, um unsere Vielfalt, unsere Identitäten und unsere Werte zu feiern. Dies ist auch eine Gelegenheit, über die Auswirkungen dieser prestigeträchtigen Initiative in den letzten 40 Jahren nachzudenken.“

Offizieller Start in Chemnitz am 18. Januar, in Nova Gorizia am 8. Februar

Die Eröffnung von Chemnitz als ECOC 2025 findet am 18. Januar statt. Unter dem Motto „C the Unseen“ will die Stadt die Rolle der Zivilgesellschaft durch gemeinschaftliche Kulturprojekte stärken und ein Netz „europäischer Erbauer der Demokratie“ aufbauen. Nova Gorica wird seine Tätigkeit als ECOC am 8. Februar aufnehmen und das Kulturhauptstadtjahr dafür nutzen, sich zusammen mit der angrenzenden italienischen Stadt Gorizia weiter zu entwickeln und so zu einer „Kulturhauptstadt Europas ohne Grenzen“ zu werden. Dies wird auch eine Gelegenheit sein, das Konzept der Grenzen in vielen Dimensionen mit kulturellen und künstlerischen Mitteln zu erkunden.

Chemnitz und Nova Gorica erhalten den Melina-Mercouri-Preis

Um ausgewählt zu werden, mussten die Städte ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension auflegen, dass die aktive Beteiligung der Gemeinden in ihren Städten förderte. Die Kommission hat den beiden Kulturhauptstädten Europas 2025 den mit 1,5 Millionen Euro dotierten Melina-Mercouri-Preis verliehen, der im Rahmen des Programms „Europa“ finanziert wird.

Das ganze Jahr über werden in beiden Städten kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen stattfinden, die den Reichtum unserer gemeinsamen europäischen Kulturen veranschaulichen. In diesem Jahr erhalten die Feierlichkeiten eine zusätzliche Dimension, da 2025 der 40. Jahrestag der ECOC-Initiative begangen wird.

Mit dem Titel „Kulturhauptstadt Europas“ können Städte ihre lokale und regionale Entwicklung durch Kultur fördern. Die Initiative bringt auch langfristige kulturelle, wirtschaftliche und soziale Vorteile - sowohl für die Städte als auch für die umliegenden Regionen.

Weitere Informationen

Daily News vom 8. Januar

Website der EU-Kommission zur Europäischen Kulturhauptstadt

Website Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz

Website Europäische Kulturhauptstadt Nova Gorica

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 9

Chemnitz und Nova Gorica sind Kulturhauptstädte Europas 2025

Polizei Berlin- Seniorin vermisst - Friedrichshain-Kreuzberg

Mit der Veröffentlichung eines Fotos bittet die Polizei um Mithilfe bei der Suche nach einer vermissten Frau. Die 66-jährige Yasmin HALLENSLEBEN, wird seit dem 6. Januar 2025, circa 14.45 Uhr, vermisst. Sie verließ an diesem Tag die Tagespflegeeinrichtung „domino world“ in der Wiener Straße 56 in Kreuzberg unbemerkt. Frau HALLENSLEBEN leidet an starker Demenz, deshalb wird davon ausgegangen, dass sie hilf- und orientierungslos ist. Sie ist auf Medikamente angewiesen. Die Vermisste ist Fremden gegenüber offen, ein sinnhaftes Gespräch ist jedoch nicht möglich. Frau HALLENSLEBEN führt keine Kommunikationsmittel oder Identifikationsnachweise mit. Fragen nach ihren Personalien kann sie nicht beantworten. Am Dienstag, den 7. Januar 2025 gaben zwei im Görlitzer Park befragte Personen an, Frau HALLENSLEBEN in die U-Bahn U3, Fahrtrichtung Krumme Lanke, einsteigen gesehen zu haben.
Die Vermisste wird wie folgt beschrieben:

pakistanischer Phänotyp
circa 165 cm groß
schlank
schulterlanges schwarzes Haar
keine körperlichen Auffälligkeiten
Brillenträgerin, aber ohne Brille unterwegs

Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens trug sie eine schwarze Lederjacke, einen bunten Pullover, blaue Jeans, weiße Sneaker und einen bunten Schal.
Die Ermittlerinnen und Ermittler fragen:

Wer kann Hinweise zum Aufenthaltsort der Vermissten geben?
Wer hat die Vermisste seit dem 6. Januar 2025, 14.45 Uhr, gesehen?
Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei der Direktion 5 (City) in der Friesenstraße 16 in Kreuzberg unter den Telefonnummern (030) 4664-573430 (während der Bürodienstzeiten) oder unter der 4664-571100 (außerhalb der Bürodienstzeiten) sowie per E-Mail an dir5k34@polizei.berlin.de oder per E-Mail an dir5k1dd@polizei.berlin.de entgegen. Auch an jede andere Polizeidienststelle oder die Internetwache der Polizei Berlin können Hinweise gegeben werden. Sollte sofortiges polizeiliches Handeln erforderlich sein, wählen Sie bitte den polizeilichen Notruf unter der Telefonnummer 110.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Januar 9

Polizei Berlin Seniorin vermisst - Friedrichshain-Kreuzberg

Polizei Bremen --Öffentlichkeitsfahndung nach gefährlicher Körperverletzung in der Neustadt

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Bremen fahnden mit Fotos nach mehreren Männern, die im Januar 2023 einen jungen Mann in der Neustadt attackierten und verletzten.

Der zu diesem Zeitpunkt 23 Jahre alte Mann stieg am 14. Januar 2023 gegen 04:20 Uhr mit zwei weiteren Personen am Hauptbahnhof Bremen in die Straßenbahnlinie 1 in Richtung Huchting ein. Eine achtköpfige Personengruppe stieg in die Bahn dazu. Dabei kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem 23-Jährigen und der Gruppe. An der Haltestelle Hochschule Bremen stiegen alle Personen aus der Bahn aus. Daraufhin griff die achtköpfige Gruppe den 23-Jährigen unmittelbar an. Sie schlugen und traten mehrfach auf ihn ein und sprühten ihm Pfefferspray ins Gesicht. Einer der Angreifer schlug zudem mit einer Flasche auf den Hinterkopf des jungen Mannes. Anschließend flüchteten die Männer in unbekannte Richtung.

Nachdem die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung der Täter führten, fahnden die Polizei und Staatsanwaltschaft mit Bildern nach ihnen und fragen: Wer kann Angaben zu den Jugendlichen oder Männern auf den Fotos machen, wer erkennt diese wieder? Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Nastasja-Klara Nadolska
Telefon: 0421/362 12114
Fax: 0421/362 3749
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de



Zugefügt 2025 Januar 9

Polizei Bremen --Öffentlichkeitsfahndung nach gefährlicher Körperverletzung in der Neustadt--

Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0

Neue Geräte, bessere Lernangebote und digitale Kompetenzen in Schulen – Bund und Länder haben sich am 13. Dezember 2024 auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt.
© BMBF/Rickel

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bildungsministerkonferenz bekräftigen ihre Entschlossenheit, die digitale Bildung in Deutschland durch den neuen Digitalpakt 2.0 mit einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren entscheidend voranzutreiben. In einer gemeinsamen Erklärung haben Bund und Länder die Weichen für eine weitergehende umfassende Digitalisierung der Schulen gestellt, die die Bildungslandschaft weiter nachhaltig verändern wird.

Der Digitalpakt 2.0 sieht eine Investition von insgesamt 5 Milliarden Euro vor, die gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Ziel ist es, die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern, die Lehrkräfte fortzubilden und die Entwicklung innovativer Lehr- und Lernmethoden zu fördern.
Cem Özdemir, Bundesminister für Bildung und Forschung:

„Die Bildung unserer Kinder entscheidet über die individuellen Lebenschancen jedes Einzelnen, aber auch über die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes. Schule muss unsere Kinder auf eine Welt vorbereiten, die digital geprägt ist. Sie müssen lernen, die digitalen Technologien souverän nutzen zu können. Ich bin überzeugt, dass auch unsere Demokratie nur erhalten bleibt, wenn wir lernen mit den neuen Technologien vernünftig umzugehen. Deshalb freue ich mich, dass Bund und Länder einen gemeinsamen Plan entwickelt haben, die digitale Bildung unserer Kinder zu stärken. Die gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern zeigt, dass wir zum Wohle des Landes viel erreichen können, wenn die Sache im Vordergrund steht - und nicht das parteipolitische Interesse.“
Hintergrund

Der Digitalpakt 2.0 baut auf den Erfolgen des vorherigen DigitalPakts Schule (2019 - 2024) auf und verfolgt das Ziel, die digitale Bildungsinfrastruktur in Deutschland weiter auszubauen und nachhaltig zu nutzen. Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister sowie Senatorinnen und Senatoren haben sich darauf verständigt, drei zentrale Handlungsstränge zu etablieren, die auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ abzielen.

Der Bund wird dabei 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, wobei 2,25 Milliarden Euro in den ersten Handlungsstrang fließen, der sich auf Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur konzentriert. Die Länder werden sich insgesamt mit 50 Prozent an den Kosten des Digitalpakt 2.0 beteiligen, was bedeutet, dass sie insgesamt 2,5 Milliarden Euro bereitstellen. Ein Großteil dieser Mittel, etwa 2 Milliarden Euro, kann durch Anrechnungen von bereits geplanten Ländermaßnahmen erfolgen.

Im Bereich der digitalen Infrastruktur wird angestrebt, leistungsfähige WLAN-Netze, moderne Endgeräte sowie digitale Lernplattformen an allen Schulen zu etablieren. Der Bund plant, die Länder mit einer Finanzhilfe von 2,25 Milliarden Euro zu unterstützen. Die Länder werden sich in diesem Punkt mit neuen finanziellen Mitteln in Höhe von 500 Millionen Euro beteiligen.

Für die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung sollen curricularen Vorgaben weiterentwickelt sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte forciert werden. Die Länder werden ihre bildungspolitischen Maßnahmen im Austausch untereinander und mit dem Bund weiter intensivieren, um die gesteckten Ziele systematisch zu erreichen. Für die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die Curricula sowie die Fortbildung und Bildungsmedien sind im Rahmen des Digitalpakts keine Mittel vorgesehen.

Die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ zielt darauf ab, die evidenzbasierte Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung voranzutreiben. Der Bund beabsichtigt, im Rahmen dieser Initiative 250 Millionen Euro in qualitätsgesicherte Forschung zu investieren, um anwendungsfähige Konzepte und Instrumente für die Schulpraxis zu entwickeln.

Die Länder stellen sicher, dass finanzschwache Kommunen wie im vorherigen DigitalPakt Schule berücksichtigt werden. Der Königsteiner Schlüssel wird als Verteilschlüssel für die Mittelverteilung auf die Länder angewendet. Ein Mittelauszahlungsverfahren ermöglicht eine frühzeitige Anmeldung fester Jahrestranchen zur Planbarkeit, während Restmittel flexibel bis zum Programmende genutzt werden können.

Die Länder werden bis Mitte Februar 2025 konkrete Vereinbarungen zu den drei Handlungssträngen des Digitalpakts vorlegen. Diese umfassen den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräftebildung.




Zugefügt 2025 Januar 9

Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0

Bombenfund in Dresden

Am Mittwochvormittag ist bei Abrissarbeiten der Dresdner Carolabrücke eine Bombe in der Elbe gefunden worden. Die Polizeidirektion Dresden führt dazu aktuell einen Einsatz durch.
Aktuelle Informationen
09:20 | Evakuierungsgebiet abgesperrt
Die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Entschärfung der Weltkriegsbombe an der Carolabrücke dauern an. Seit 9:15 Uhr ist das Evakuierungsgebiet abgesperrt.

Die Einsatzkräfte beginnen nun damit, das Evakuierungsgebiet zu kontrollieren. Sobald keine Menschen mehr in dem Bereich sind, können die Entschärfungsarbeiten beginnen. Die Dresdner Polizei bittet alle Personen im Bereich, den Anweisungen der Einsatzbeamten Folge zu leisten.

Etwa 10.000 Menschen sind von der Evakuierung betroffen. Der Verkehr im Umfeld wird von der Polizei abgeleitet. Autofahrer werden gebeten, das Gebiet weiträumig zu Umfahren.

Neben Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdiensten sind rund 600 Polizisten im Einsatz.
07:20 Uhr | Entschärfung der Weltkriegsbombe – Vorbereitungen laufen
Heute soll die an der Carolabrücke aufgefundene Weltkriegsbombe entschärft werden. Polizei und Feuerwehr sind bereits im Einsatz.

Die Dresdner Polizei weist nochmals darauf hin, dass alle Menschen den festgelegten Evakuierungsbereich bis heute 9 Uhr verlassen müssen (siehe Karte).

Notunterkünfte stehen ab 7 Uhr in der Messe Dresden zur Verfügung.

Die DVB setzen ab 7 Uhr zusätzliche Busse ein, um die Betroffenen zur Messe zu bringen. Angefahren werden folgende Punkte: Sachsenplatz, Pillnitzer Straße/Rietschelstraße, Grunaer Straße/Pirnaischer Platz sowie Albertstraße/Ritterstraße.

Für Medienschaffende werden ab 7:30 Uhr die Pressesprecher der Feuerwehr Dresden und der Polizeidirektion Dresden auf dem Parkplatz Pieschener Allee für Informationen und Töne zur Verfügung stehen.
17:55 Uhr | Bürgertelefon geschaltet
Nach dem Fund einer Weltkriegsbombe an der Carolabrücke sind die Vorbereitungen zur Evakuierung angelaufen. Eine Karte wurde mit der Medieninformation Nr. 19/25 vom 8. Januar 2025 veröffentlicht. Diese ist zu finden auf der Internetseite der sächsischen Polizei unter

www.polizei.sachsen.de/de/MI_2025_111487.htm

Zudem ist der Plan auf der Seite der Landeshauptstadt Dresden unter:

www.dresden.de/bombe

eingestellt. Hier finden Sie zudem alle relevanten Informationen im Zusammenhang mit den Evakuierungen. Die Landeshauptstadt Dresden hat zusätzlich ein Bürgertelefon geschaltet. Dieses ist heute bis 22:00 Uhr und morgen ab 6:00 Uhr unter der Rufnummer:

(0351) 488 76 66 erreichbar.

Aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten und den Social-Media-Kanälen der Feuerwehr Dresden sowie der sächsischen Polizei veröffentlicht.
15:55 Uhr | Evakuierungsbereich
Nach dem Fund einer Weltkriegsbombe an der Carolabrücke liegt inzwischen der Plan des Evakuierungsbereiches vor (siehe Karte).

Der Bereich erstreckt sich zwischen den Albertplatz, dem Palaisplatz, dem Bernhard-von-Lindenau-Platz, dem Postplatz, dem Dippoldiswalder Platz weiter über den Georgplatz, der Marschnerstraße sowie der Weintraubenstraße.

Es werden im Verlauf des Morgens alle Zufahrten und Zugänge und damit auch die Verkehrswege in den Bereich gesperrt. Unter anderem werden auch die Augustusbrücke sowie Albertbrücke gesperrt.

Anwohner, Gäste und Gewerbetreibende des Bereiches werden gebeten den Bereich bis Donnerstag, 9:00 Uhr zu verlassen. Eine Notunterkunft ist von der Landeshauptstadt Dresden ab 7:00 Uhr in der Messe eingerichtet. Die Dresdner Verkehrsbetriebe setzen am Donnerstagmorgen Shuttlebusse dahin ein. Diese fahren vom Sachsenplatz, der Pillnitzer Straße/Rietschelstraße, der Grunaer Straße/Pirnaischer Platz sowie von der Albertstraße/Ritterstraße ab.

Aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten und den Social-Media-Kanälen der Feuerwehr Dresden sowie der sächsischen Polizei veröffentlicht.

Medieninformation der Polizeidirektion Dresden

14:00 | genauer Evakuierungsbereich wird gerade festgelegt
Nach dem Fund einer Weltkriegsbombe an der Carolabrücke wird derzeit der genaue Evakuierungsbereich festgelegt. Die 250 Kilogramm schwere Bombe englischer Bauart soll am Donnerstag vor Ort entschärft werden.

Alle Menschen, die in einem Radius von etwa 1.000 Metern wohnen und arbeiten, werden aufgefordert den Bereich bis zum 9. Januar 2025, 09:00 Uhr zu verlassen.

Nähere Informationen sowie eine Karte des Evakuierungsbereiches werden schnellstmöglich veröffentlicht.
11:55 Uhr | Weltkriegsbombe gefunden – Evakuierungen werden vorbereitet
Heute Vormittag ist bei Abrissarbeiten der Dresdner Carolabrücke eine Bombe in der Elbe gefunden worden.

Zwischenzeitlich haben die Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die Bombe als englische 250 Kilogrammbombe aus dem Zweiten Weltkrieg identifiziert (siehe Bild).

Zur Entschärfung ist nach derzeitigem Stand ein Sperrkreis von 1.000 Metern nötig. Der Evakuierungsbereich wird derzeit festgelegt. Sobald dieser feststeht, folgen weitere Informationen. Diese sind auch immer auf den Seiten der sächsischen Polizei und der Stadt Dresden zu finden.

Medieninformation der Polizei
Informationen der Stadt Dresden

09:55 Uhr | Bombe an der Elbe gefunden – Polizei sperrt Bereich ab
Am 8. Januar 2025 gegen 08:30 Uhr ist bei Abrissarbeiten an der Carolabrücke eine Bombe gefunden worden. Dresdner Polizeibeamte sperrten den unmittelbaren Bereich ab. Spezialisten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wurden angefordert. Gleichzeitig bereitet sich die Polizeidirektion Dresden auf einen Einsatz vor.

Nach einer ersten Inaugenscheinnahme handelt es sich um eine Weltkriegsbombe. Eine abschließende Bewertung ist noch nicht möglich.

Medieninformation der Polizei

Evakuierungsbereich
Evakuierungsbereich

Karte des Evakuierungsbereichs herunterladen [Download,*.D-*/, 1632.29 KB]

Karte des Evakuierungsbereichs herunterladen [Download,*.pdf, KB]

Bilder
Bombenfund
zurück zum Seitenanfang
Marginalspalte
Evakuierung

Evakuierungsbereich

Alle Menschen, die in diesem Evakuierungsbereich wohnen, werden aufgefordert, den Bereich bis 09:00 Uhr zu verlassen. Bitte leisten Sie den Anwerisungen der Einsatzkräfte Folge.

Evakuierungsbereich herunterladen
Merkblatt Evakuierung

Notunterkunft

Eine Notunterkunft ist von der Landeshauptstadt Dresden ab 7:00 Uhr in der Messe eingerichtet. Die Dresdner Verkehrsbetriebe setzen am Donnerstagmorgen Shuttlebusse dahin ein. Diese fahren vom Sachsenplatz, der Pillnitzer Straße/Rietschelstraße, der Grunaer Straße/Pirnaischer Platz sowie von der Albertstraße/Ritterstraße ab.
Ansprechpartner

Die Stadt Dresden hat für Fragen ein Bürgertelefon eingerichtet:

0351 - 488 76 66



Zugefügt 2025 Januar 9

Bombenfund in Dresden

Polizeieinsatz in Riesa

Anlässlich des bevorstehenden AfD-Bundesparteitags in Riesa vom 10. bis 12. Januar 2025 bereitet die Polizeidirektion Dresden einen Großeinsatz vor. Die Dresdner Polizei wird dabei von Einsatzkräften aus mehreren Bundesländern unterstützt.

Polizeipräsident Lutz Rodig (61): »Für die Absicherung des Bundesparteitags betreiben wir einen hohen Aufwand. Die Gründe dafür finden sich in unserem Grundgesetz, das nicht verbotene Parteien durch das Parteienprivileg unter einen besonderen Schutz stellt. Es verpflichtet die Polizei nicht nur zur Neutralität, sondern auch dazu Parteiveranstaltungen zu schützen - unabhängig von der politischen Ausrichtung der Partei.«

Gegen den Bundesparteitag ist zahlreicher Protest angekündigt worden. Für mehrere Orte in der Riesaer Innenstadt liegen Versammlungsanzeigen vor. Die Polizeidirektion Dresden rechnet mit bis zu 10.000 Versammlungsteilnehmern, die aus dem gesamten Bundesgebiet anreisen.

Lutz Rodig: »Wir gehen grundsätzlich von einem friedlichen Protest aus. Unter dieser Voraussetzung stehen die Versammlungsteilnehmer unter dem Schutz des Versammlungsrechts. Auf dieses Recht können sich aber auch die Delegierten des Parteitags berufen. Insofern wird neben einem Ausgleich beider Grundrechtsträger auch die Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen von besonderer Bedeutung sein.«

Die Riesaer Innenstadt – zwischen Elbe, der Bundesstraße 169 und der WT Energiesysteme Arena – wird dabei im Fokus des Polizeieinsatzes stehen. In diesem Bereich wird es die größten Einschränkungen geben, insbesondere am Samstag zwischen 6 Uhr und 14 Uhr.

Die Erfahrungen aus Einsätzen der vergangenen Jahre haben jedoch gezeigt, dass eine abschließende Prognose von möglichen Schwerpunkten des Polizeieinsatzes im Vorfeld kaum möglich ist. Insbesondere, weil der Verlauf von spontanen Versammlungen zeitlich und örtlich nicht vorhersehbar ist.

Zu den Einsatzkräften gehören auch wieder Kommunikationsteams der sächsischen Polizei. Diese werden die polizeilichen Maßnahmen transparent kommunizieren, um so mögliche Spannungen zwischen den Versammlungsteilnehmern und Einsatzkräften gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Kontakttelefon eingerichtet
Die Dresdner Polizei ist sich des Informationsbedarfs insbesondere der Riesaer bewusst. So wurde bereits vor den Weihnachtsfeiertagen Kontakt zu Gewerbetreibenden im unmittelbaren Einsatzbereich aufgenommen und auf die möglichen Einschränkungen hingewiesen.

Interessierte erhalten zudem Hinweise an einem Kontakttelefon. Dieses ist zu folgenden Zeiten besetzt:

8. Januar 2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
9. Januar 2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
10. Januar 2025 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
11. Januar 2025 in der Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Kontakttelefon: +49 351 483 - 3000



Zugefügt 2025 Januar 9

Polizeieinsatz in Riesa

Zugefügt 2025 Januar 9

Gigabitstrategie-Update und TK-NABeG können Ausbautempo erhöhen

Wissing: Glasfaser-Ausbau kommt weiter gut voran
Alle Pressemitteilungen



Deutschland kommt beim Ausbau der leistungsfähigsten digitalen Infrastrukturen weiter gut voran. Nach neuen Daten der Bundesnetzagentur war im Juni 2024 bereits für 35,7 Prozent der Haushalte Glasfaser verfügbar. 93,2 Prozent der Fläche waren Stand Oktober 2024 mit 5G versorgt.

Bundesminister Volker Wissing:

Der Glasfaserausbau kommt weiter gut voran. Bei der 5G-Abdeckung sind wir unter den Besten in Europa. Die Gigabitstrategie der Bundesregierung hat sich bewährt. Um unsere ambitionierten Ziele zu erreichen, wollen wir das Ausbautempo weiter erhöhen. Mit dem Fortschrittsbericht zur Gigabitstrategie haben wir 35 weitere Maßnahmen angekündigt und bringen diese jetzt auf den Weg. Das vom Kabinett vorgelegte Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABeG) würde weitere wichtige Impulse setzen. Ich appelliere an die Mitglieder des Bundestags, dieses wichtige Vorhaben zu verabschieden und damit den Ausbau-Turbo zu zünden.

Die von der Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche im Gigabit-Grundbuch veröffentlichten Daten zeigen, dass Stand Juni 2024 nunmehr 35,7 Prozent aller Haushalte über einen gigabitfähigen Glasfaseranschluss bis ins Gebäude (FTTB) beziehungsweise bis in die Wohnung (FTTH) verfügen oder diesen kurzfristig einrichten lassen können. Damit ergibt sich ein Anstieg von rund 7,5 Prozentpunkten im Jahresvergleich. Technologieübergreifend sind Gigabitanschlüsse für mehr als 76 Prozent der Haushalte verfügbar. Die aktualisierten Daten zur Festnetzverfügbarkeit sind im Breitbandatlas des Gigabit-Grundbuchs abrufbar.

Bezogen auf die Flächenversorgung mit 5G, dem Mobilfunkstandard der neuesten Generation, ergibt sich ein hoher Ausbaustand: Im Oktober 2024 waren laut Mobilfunk-Monitoring rund 93,2 Prozent der Fläche 5G-versorgt. Der Zuwachs binnen eines Jahres betrug rund 3,2 Prozentpunkte.

Die Bundesnetzagentur erhebt die Festnetzversorgung halbjährlich und adressscharf bei mehr als 375 Betreibern von Telekommunikationsnetzen in Deutschland. Die Ergebnisse werden im Breitbandatlas – dem Informationsangebot des Gigabit-Grundbuchs für Bürgerinnen und Bürger – in Karten, Grafiken und Tabellen aufbereitet. Die umfangreichen Datenbestände können von der Bundesebene bis hinunter zum einzelnen Straßenzug eingesehen werden. Auch stehen die veröffentlichten Versorgungsinformationen für eine vertiefende Befassung zum Download zur Verfügung.




Zugefügt 08.01.2025

Gigabitstrategie-Update und TK-NABeG können Ausbautempo erhöhen

Zugefügt 08.01.2025

Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Heute tritt die neue Verordnung über Bauprodukte in Kraft. Sie erleichtert den Verkauf von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt, unterstützt innovative Bautechniken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche.

Insbesondere bedeuten die neuen Regeln einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors: Digitale Produktpässe werden alle Informationen über Bauprodukte liefern. Sie beinhalten auch Leistungs- und Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen. Dadurch wird es auch möglich sein, den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu berechnen.

Die neue Bauprodukteverordnung hilft Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Verbrauchern und Behörden dabei, auf der Grundlage der Leistung und Nachhaltigkeit von Bauprodukten die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Innovation und Nachhaltigkeit

Die neue Verordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Bausektors stärken. Sie soll innovative und nachhaltige Techniken in der EU fördern, einschließlich vorgefertigter oder modularer Elemente wie z. B. Fassadensysteme. Der verstärkte Einsatz von Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu senken und die Bereitstellung dringend benötigter Wohnungen - sowohl neu gebauter als auch renovierter – zu beschleunigen.

Weniger Abfall und längere Lebensdauer

Diese Technologien können in der Produktions- und Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um 10 bis 15 Prozent führen. Darüber hinaus können die vorgefertigten Einheiten am Ende ihres Lebenszyklus demontiert und neu konfiguriert werden, was die Vorteile der Nachhaltigkeit noch weiter verstärkt.

Hintergrund

Die EU-Kommission hatte 2022 die Überarbeitung der Verordnung aus dem Jahr 2011 vorgeschlagen.

Weitere Informationen:

Daily News

Die neue Bauprodukte-Verordnung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 08.01.2025

Neue EU-Bauprodukte-Verordnung: mehr Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Senatsverwaltung fürStadtentwicklung, Bauen und Wohnen - Rekordjahr beim Hochbau

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen schließt das Jahr 2024 mit dem höchsten Mittelabfluss im Bereich Hochbau im 10-Jahres-Vergleich ab. Die bereits 2023 verbauten Mitteln von rund 688 Millionen Euro wurden 2024 mit rund 814 Millionen Euro abermals getoppt. Bei den insgesamt 263 Maßnahmen bedeutet das eine Steigerung von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Schwerpunkte waren Investitionen im Bereich Schulbau mit rund 530 Millionen Euro (159 Maßnahmen) und der Wissenschaftsbau mit zirka 150 Millionen Euro (23 Maßnahmen). Unter anderem verzeichnen auch die Bereiche Inneres mit rund 40 Millionen Euro und Kultur mit rund 52 Millionen Euro einen deutlichen Aufwuchs.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:
„2024 ist ein Rekordjahr an öffentlichen Investitionen durch die Hochbauabteilung des Senats. Allein durch die Berliner Schulbauoffensive werden 139 Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt, um die Lernsituation unserer Kinder zu verbessern. Das haben wir durch geeignete Maßnahmen wie Typenbauten und der Verschlankung der Planungs- und Bauprozesse sowie einer aktiven Verwaltung erreicht. Auch der Bau des Instituts für Lebensmittelsicherheit und –hygiene der Freien Universität oder des Forschungsneubaus Simulation Mathematik IMoS der Technischen Universität zeigen, dass weiter in den Wissenschaftsstandort Berlin investiert wird.“

Auch für 2025 sollen die Hochbau-Aktivitäten in diesem Maße fortgeführt werden. Dazu gehören weitere Grundsteinlegungen für Holzcompartementschulen und dreizügige Grundschulen. Geplant sind unter anderem die Baustarts für den Forschungsneubau „Optobiologie“ an der Humboldt Universität und eine neue Teilanstalt in der JVA Tegel.

Folgen Sie unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und LinkedIn

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen
Pressestelle

Presse­sprecher
Martin Pallgen

Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.:
(030) 90173-4040
Fax: (030) 90173-4041
E-Mail an die Pressestelle





Zugefügt 08.01.2025

Senatsverwaltung fürStadtentwicklung, Bauen und Wohnen - Rekordjahr beim Hochbau

Polizei Berlin- Durchsuchungen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Autovermietung sowie auf Rauschgifthandel

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin vollstreckten heute Morgen ab 7 Uhr in den Berliner Ortsteilen Reinickendorf, Schöneberg, Gesundbrunnen, Schmargendorf, Kreuzberg, Tempelhof, Friedrichshain sowie in Tiergarten und im brandenburgischen Templin rund 100 Einsatzkräfte zehn Durchsuchungsbeschlüsse. Neben Kräften der Polizei Berlin und der Polizei Brandenburg waren an den Maßnahmen auch Beamtinnen und Beamte der Hauptzollämter Berlin und Potsdam sowie des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Berlin beteiligt. Im Rahmen der Durchsuchungen konnten rund 155.000 Euro sowie etwa 180 Gramm Kokain, Ecstasy-Tabletten, diverse schriftliche Unterlagen und ein Auto als Tatmittel beschlagnahmt werden. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der sichergestellten Beweismittel, dauern an.

Die insgesamt vier Beschuldigten im Alter zwischen 24 und 33 Jahren sollen nach den bisherigen Ermittlungen an dem Betrieb einer Autovermietung beteiligt gewesen sein. Der Tatvorwurf des Betruges beruht darauf, dass die Beschuldigten bei Abschluss der Versicherungsverträge für die zum Betrieb der Autovermietung genutzten Kraftfahrzeuge über deren Verwendungszweck getäuscht und sie als Privatfahrzeuge versichert haben sollen. Durch dieses Vorgehen sollen sie seit dem Jahr 2021 Versicherungsprämien in Höhe von mindestens rund 45.000 Euro erspart haben.

Bei der Finanzierung der zum Betrieb der Autovermietung genutzten Fahrzeuge soll zudem Geld in Höhe von rund 205.000 Euro zum Einsatz gekommen sein, das aus bislang unbekannten Straftaten stammt. In diesem Zusammenhang wird dem mutmaßlichen „Kopf“ der Gruppierung, einem 33-Jährigen, sowie einem 32 Jahre alten Mitbeschuldigten, der nach außen hin zum Schein als Halter der überwiegenden Zahl der zum Betrieb der Autovermietung genutzten Fahrzeuge aufgetreten sein soll, auch Geldwäsche vorgeworfen.

Der Verdacht der Geldwäsche richtet sich auch gegen einen 24 Jahre alten dritten Beschuldigten, da er weitere, ebenfalls aus Straftaten herrührende Gelder in bislang unbekannter Höhe für den mutmaßlichen „Kopf“ der Gruppierung verwaltet haben soll. Ein weiterer, ebenfalls 24-jähriger Beschuldigter soll zudem regelmäßige Einnahmen durch den Handel mit Rauschgift erzielt haben. Ihm wird insoweit vorgeworfen, mit einem Fahrzeug zu vorher telefonisch vereinbarten Treffpunkten gefahren zu sein, um dort Kokain an Rauschgiftabnehmer zu verkaufen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 08.01.2025

Polizei Berlin- Durchsuchungen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Autovermietung sowie auf Rauschgifthandel

Versammlung im Zusammenhang mit Nahostkonflikt vor Alice-Salomon-Hochschule – Polizei Berlin zieht Bilanz

Die Polizei Berlin schützte gestern Abend in Hellersdorf eine spontan angezeigte Versammlung, die einen thematischen Bezug zum andauernden Nahostkonflikt hatte. Dafür waren insgesamt etwa 180 Dienstkräfte im Bereich der Alice-Salomon-Hochschule im Einsatz. Die Versammlung „Solidarität mit der Besetzung der Hochschule“ mit 80 Personen in der Spitze begann gegen 21.20 Uhr am Alice-Salomon-Platz und wurde gegen 22 Uhr mit etwa 30 Teilnehmenden von der Versammlungsleitung beendet. Im Rahmen der Kundgebung, die außerhalb des Hochschulgebäudes stattfand, wurden sechs Personen festgenommen und ebenso viele Strafermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Widerstands und versuchter Gefangenenbefreiung eingeleitet.

Der Kundgebung vorausgegangen war eine Aktion in der Hochschule, von der die Polizei Berlin gegen 12.50 Uhr Kenntnis erlangt hatte. Nach Rücksprache mit der Hochschulleitung wurde bekannt, dass sich im Audimax etwa 50 zum Teil vermummte Personen befinden. Die Hochschulleitung teilte der Einsatzleitung am Ort mit, dass eine Anwesenheit der Personen im Hochschulgebäude bis 21 Uhr geduldet werde. Im weiteren Verlauf wurden Transparente und Papierblätter ohne strafbaren Inhalt mit Bezug zum Nahostkonflikt an die Fassade und verschiedene Fenster der Hochschule angebracht. Eine Person soll aus einem Fenster heraus die Parole „From the river to the sea“ gerufen haben. Gegen 21.45 Uhr befanden sich keine Personen mehr im Gebäude.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 08.01.2025

Versammlung im Zusammenhang mit Nahostkonflikt vor Alice-Salomon-Hochschule – Polizei Berlin zieht Bilanz

Zugefügt 08.01.2025

Senatsverwaltung fürWirtschaft, Energie und Betriebe- Smart Meter für Landesliegenschaften mit Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey


Stromnetz Berlin stattet Land bis Ende 2025 mit intelligenten Mess-Systemen aus

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Berlin und Stromnetz Berlin gehen 2025 einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Bis Jahresende stattet der städtische Netzbetreiber Landesliegenschaften mit 4.800 intelligenten Stromzählern, sogenannten Smart Metern, aus. Die öffentliche Verwaltung ist einer der größten Stromverbraucher in Berlin. Mit der Umstellung auf Smart Meter werden Messwerte aller Objekte künftig digital erfasst, gesammelt und zur Auswertung bereitgestellt. Das ermöglicht es dem Land, Stromfresser schneller zu erkennen und abzulösen. Außerdem ist dadurch keine manuelle Ablesung mehr nötig und die Abrechnung wird erleichtert. Ein Großteil der Smart Meter ist bereits in Schulen, Rathäuser, Sportplätzen und Co. montiert.

Wir laden Sie zum Presse-/Fototermin mit Berlins Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, und Stromnetz-Berlin-Geschäftsführer Dr. Erik Landeck ein. Beide ziehen eine Zwischenbilanz des Projektes und montieren gemeinsam symbolisch einen Smart Meter:

Termin: 15. Januar 2025, 11.30 bis 12 Uhr
Ort: Seniorenclub „Am Mühlenberg“, Am Mühlenberg 12, 10825 Berlin

Bitte melden Sie sich gern bis Montag, 13.1.2025, 16 Uhr unter presse@stromnetz-berlin.de an.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:

Stromnetz Berlin GmbH, Henrik Beuster, Pressesprecher
Telefon +49 30 49202 2050
Mail: presse@stromnetz-berlin.de

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Johanna Rupp, Pressesprecherin
Telefon +49 3090138627
Mail: johanna.rupp@senweb.berlin.de
Diese Presseeinladung als PDF downloaden

20250108 PE Einladung zum Presse-Foto/Bild-Termin: Smart Meter für Landesliegenschaften mit Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey

PDF-Dokument (98.3 kB)
Download

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Pressestelle

Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel.:
(030) 90138451
E-Mail Mail an die Pressestelle

Stellvertretender Senatssprecher und Pressesprecher

Matthias Kuder

Telefon: (030) 9013-7418
Pressesprecherin

Johanna Rupp

Telefon: (030) 9013-8627




Zugefügt 08.01.2025

Senatsverwaltung fürWirtschaft, Energie und Betriebe- Smart Meter für Landesliegenschaften mit Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey

Beobachten, zuhören und protokollieren: Im Auslandseinsatz bei EUFOR European Union Force Althea

Oberfeldwebel Christian M. ist als Auslandseinsatz-Feldwebel Teil des 5. deutschen Einsatzkontingents bei der EUEuropäische Union-Mission EUFOREuropean Union Force Althea. Er dient im Liaison and Observation Team (LOTLiaison and Observation Teams) in Čapljina im Süden von Bosnien und Herzegowina. Verbindung zur Zivilbevölkerung halten, Gespräche protokollieren und auswerten sind nur einige der vielen Aufgaben des 44-Jährigen.

Kennt Land und Leute: Oberfeldwebel Christian M. dient im 5. deutschen Einsatzkontingent bei EUFOREuropean Union Force Althea in Bosnien und Herzegowina. Mit seinem Team hält er Verbindung zur Zivilbevölkerung in und um Čapljina.

Als Dreierteam fahren sie raus in ihr Operationsgebiet: der Teamführer, der Auslandseinsatz-Feldwebel Christian M.* als Spezialist und Notetaker sowie der Kraftfahrer. „Wenn wir rausfahren, sind wir zum Beispiel bei Events in Erinnerung an gefallene Helden aus dem Bosnienkrieg vor Ort“, erklärt M. Dort beobachtet das Team, wer teilnimmt und ob das Ganze friedlich abläuft. Besonderes Augenmerk habe man darauf, ob es „Hassreden, verbotene Fahnen, Flaggen oder Abzeichen“ gebe.

Im LOTLiaison and Observation Teams-Haus, wo das achtköpfige Team lebt und arbeitet, wird das Tagesgeschehen später schriftlich festgehalten: Täglich schreiben die Soldatinnen und Soldaten Berichte, die sie an das sogenannte LOTLiaison and Observation Teams Coordination Center (LCCLand Component Command) im Camp Butmir in Sarajevo schicken. Dieses erstellt daraus ein genaues Lagebild. Christian M. und sein Team leisten mit ihren Beobachtungen, beispielsweise zur Stimmung in der Bevölkerung, einen wichtigen Beitrag dazu.

Austausch mit Polizeichef, Bürgermeister oder Religionsoberhaupt

Auch der Verlauf und die Ergebnisse von Gesprächsterminen fließen in den Tagesbericht ein. Denn neben dem Besuch von Veranstaltungen in neutraler, beobachtender Funktion treffen sich die LOTLiaison and Observation Teams-Haus-Soldatinnen und -Soldaten regelmäßig mit Vertretern der örtlichen Behörden, beispielsweise dem Polizeichef, dem Bürgermeister oder den religiösen Würdenträgern vor Ort. Diese Gespräche leitet der Teamführer. Christian M. unterstützt dabei: „Meine spezielle Aufgabe ist es, mit Fokus auf die Hauptthemen zu dokumentieren, was besprochen wurde: Gab es Auffälligkeiten? Wie hat sich das Gegenüber verhalten?“ Er verfolgt den Gesprächsverlauf und stellt ergänzende Fragen.

Solche Gespräche begleitet stets ein einheimischer Übersetzer beziehungsweise eine Übersetzerin. „Das Wichtige ist: Ich muss mir meine Fragen schon vorab auf Englisch überlegen, da die Konversation mit dem Übersetzer auf Englisch stattfindet.“ Zwingende Voraussetzung für den Job eines Auslandseinsatz-Feldwebels seien deshalb gute Englischkenntnisse. „Sie brauchen ein hohes Maß an Konzentration: Zum einen müssen Sie die Sprachbarriere überwinden, zum anderen die Themen im Kopf parat haben.“
Augen und Ohren zum Erfassen der lokalen Stimmungslage

Die Gespräche seien sehr anspruchsvoll, da man sie intensiv vor- und auch nachbereiten müsse, betont der Oberfeldwebel. Nur so gelinge es dem LOTLiaison and Observation Teams-Haus-Team, die lokale Stimmungslage wahrzunehmen. Treffe man zum Beispiel einen Imam, das Oberhaupt der ansässigen muslimischen Glaubensgemeinschaft, sei es für den Gesprächserfolg entscheidend, dass man gezielt Fragen stelle: Wie geht es der bosniakischen Gemeinde vor Ort? Gibt es irgendwelche Probleme – möglicherweise finanzieller Art? Und was halten die Gemeindemitglieder von der EUEuropäische Union-Mission EUFOREuropean Union Force Althea?

Das eigene Wissen, gepaart mit Fingerspitzengefühl und der Fähigkeit zum lockeren Smalltalk, machten ein gutes Gespräch aus. Besonders wichtig sei auch interkulturelle Kompetenz, da sich die die Kultur in Deutschland deutlich von der Kultur in Bosnien und Herzegowina unterscheide. Die Familie habe dort zum Beispiel einen viel größeren Stellenwert als in Deutschland, so der 44-Jährige.
„Es braucht Zeit, um Vertrauen zu gewinnen“

Der Oberfeldwebel fühlt sich als Bundeswehrangehöriger in der Region willkommen. „Höflich sind die Menschen immer, Gastfreundschaft wird hier sehr groß geschrieben.“ Wichtig sei es, im Rahmen von Fußpatrouillen Präsenz in den Ortschaften zu zeigen und die Leute regelmäßig zu fragen, wie es ihnen gehe. Mithilfe dieser sogenannten Ad-hoc-Gespräche finden die Kameradinnen und Kameraden heraus, ob die Menschen sich in ihrem Lebensumfeld sicher fühlen und wie ihr Verhältnis zu EUFOREuropean Union Force ist.

„Wir treffen Leute auf der Straße oder sprechen jemanden im Café an“, erklärt der Oberfeldwebel. Oft werden aber auch die Soldatinnen und Soldaten zuerst angesprochen – zum Beispiel beim Einkaufen im Supermarkt. Insbesondere in den Sommermonaten sorgen die deutschen Uniformen bei in Deutschland lebenden Bosniern, die Urlaub in der Heimat machen, für Überraschung: „Hallo Bundeswehr – was macht ihr denn hier?“, sei eine typische, freundliche Reaktion auf das deutsche Militär.
„Der Krieg ist nach wie vor präsent“

Bei der multinationalen Übung Quick Response im August und September 2024 haben die Bundeswehrangehörigen erlebt, wie tief die Angst vor dem Krieg besonders bei den älteren Menschen sitzt: Die Soldatinnen und Soldaten der LOTLiaison and Observation Teams-Häuser trainierten gemeinsam mit internationalen Partnern die Evakuierung von Personal und die Versorgung von Schwerverletzen. Die Teams hatten ihre Nachbarn persönlich besucht und darüber informiert. Dennoch sei spürbar gewesen, dass der Anblick der Waffen in der Hand der vielen, plötzlich auftauchenden Soldaten die Menschen zutiefst verunsichert und an den Krieg vor dreißig Jahren erinnert habe, so Christian M.

Für seinen Dienst in Bosnien und Herzegowina zieht der Oberfeldwebel eine positive Bilanz: „Jeder, der in den Einsatz kommt, hat gewisse Vorurteile: Was die Kultur betrifft, was die Menschen betrifft.“ Das eine oder andere werde vielleicht bestätigt, vieles jedoch widerlegt. Dies erfahre man nur, wenn man im Land selbst offen und unvoreingenommen in den Austausch mit der Bevölkerung trete.

Um Feldwebel der Bundeswehr zu werden, durchläuft man nach der allgemeinen soldatischen Grundausbildung die entsprechenden Lehrgänge. Für die Laufbahn wird mindestens ein Hauptschulabschluss plus Berufsausbildung oder ein Realschulabschluss verlangt. Folgende Zusatzqualifikationen muss man mitbringen, wenn man sich auf den Dienstposten eines Auslandseinsatz-Feldwebels bei EUFOREuropean Union Force bewerben möchte:



Lehrgang SERESurvival, Evasion, Resistance and Extraction Level B (Survival, Evasion, Resistance, Extraction) Überleben, Ausweichen/Flucht, Widerstand und Rückführung: Teilnehmende erlernen Verfahren und Techniken, wie sie abgeschnitten von der Außenwelt und im Feindesland überleben und wieder zurück zur Truppe gelangen (Ort: unterschiedlich; Dauer: zwei Wochen)
Konferenzbescheinigung NATONorth Atlantic Treaty Organization-Confidential: nach Sicherheitsüberprüfung über das jeweilige S2 Dezernat
Englisch SLP (2221 oder vergleichbar) meist als Teil der Feldwebel-Ausbildung (Ort: Delitzsch; Dauer circa drei Monate)
Grundlagenlehrgang Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Ausland (ZMZBw) im Multinational Civil-Military Cooperation Command (CIMICMultinational Civil-Military Cooperation Command): Erlernen der Erstellung eines ziviles Lagebildes mit Beratung der militärischen Führung zu den durch militärisches und ziviles Handeln ausgelösten Wechselwirkungen sowie den zu erwartenden Folgen auf die Operationsplanung/-führung; Verbindung halten zu Bevölkerung, Regierung und internationalen Organisationen (Ort: Nienburg; Dauer: eine Woche)

*Name zum Schutz abgekürzt

Was ist das Beste an Ihrem Job?
Oberfeldwebel Christian M.

Das Beste an meinem Job ist, dass ich Land und Leute kennenlerne. Der Tag ist sehr abwechslungsreich, da ich mit vielen verschiedenen Menschen zu tun habe. Hier im Einsatz in diesem Land zu sein, ist etwas ganz anderes, als wenn man Bosnien und Herzegowina als Urlauber besuchen würde: Man kann hinter die Kulissen treten. Dadurch, dass wir direkt mit der Zivilbevölkerung sprechen und einheimische Übersetzerinnen und Übersetzer in unserem Team haben, erhalten wir ganz andere Antworten im Vergleich zu einem kurzen Wortwechsel als Tourist auf Englisch.

Welche drei Eigenschaften muss man für Ihren Job mitbringen?
Oberfeldwebel Christian M.

Erstens sollte man gut mit Menschen kommunizieren können und sich auf Menschen einlassen wollen: Das ist Grundvoraussetzung für meine Tätigkeit hier im Einsatz in Bosnien und Herzegowina. Es muss einfach eine gewisse Offenheit anderen Menschen gegenüber da sein. Zweitens braucht man ein gewisses Maß an Flexibilität, um gut auf unvorhersehbare Situationen reagieren zu können. Drittens ist es ganz wichtig, dass man teamfähig ist und in allen Belangen an einem Strang zieht. Für ein gutes Miteinander in unserer Wohngemeinschaft im LOTLiaison and Observation Teams-Haus muss man beispielsweise Probleme, die zu einem Konflikt führen könnten, offen ansprechen und um Klärung bemüht sein, damit sich nichts aufschaukelt.

Welchen Beruf hätten Sie im zivilen Leben?
Oberfeldwebel Christian M.

Im zivilen Leben wäre ich Industriekaufmann. Tatsächlich habe ich vor meinem Wiedereinstieg in die Bundeswehr in diesem Beruf in einem sehr großen Konzern gearbeitet. Bezogen auf meine jetzige Tätigkeit muss man eine diplomatische Ader haben, um auf Menschen zuzugehen und mit ihnen sprechen zu können.

Warum haben Sie sich für diesen Einsatz entschieden?
Oberfeldwebel Christian M.

Das ist mein erster Einsatz. Von vornherein stand für mich fest, dass ich meine erste Einsatzerfahrung außerhalb eines Camps machen möchte. Für mich ist es eine einmalige Chance, hier in Bosnien und Herzegowina inmitten der Bevölkerung direkt im Geschehen meinen Dienst zu tun.

Was würden Sie einem Menschen raten, der Ihre Tätigkeit ausüben möchte?
Oberfeldwebel Christian M.

Kommunikation, Teamfähigkeit und gutes Englisch sind die Schlüsselqualifikationen für diese Tätigkeit. Zusammen mit der Tatsache, dass man als kleines Team innerhalb eines Hauses eine Wohngemeinschaft bildet, sollte man sich frühzeitig Gedanken darüber machen, ob das für einen das Richtige sein könnte.




Zugefügt 08.01.2025

Beobachten, zuhören und protokollieren: Im Auslandseinsatz bei EUFOREuropean Union Force Althea

wien - Silvesternacht 2025: Erste Bilanz der Bundespolizei

Lagebild großteils ruhig – aber mehr Anzeigen – Sicherstellungen plus 100 Prozent - Attacken auf Polizeieinheiten
Wien (OTS) -

Die Silvesternacht 2025 zählt zu den größten geplanten Polizeieinsätzen im Jahr. In allen Bundesländern waren Streifen- und Sonderkräfte im Einsatz, um einen guten und sicheren Jahreswechsel zu ermöglichen.

Das bundesweite Lagebild präsentiert sich am Neujahrsmorgen eher ruhig, einige Zwischenfälle sowie eine große Zahl an Sicherstellungen und Anzeigen sind jedoch zu verzeichnen.

Attacken auf Polizisten

Laut vorläufiger Bilanz der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit kam es in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark zu gezieltem Bewurf von Exekutivbediensteten mit Knall- oder Feuerwerkskörpern. Im Zuge der Einsätze wurden österreichweit 20 Bedienstete verletzt, 13 davon durch ebendiese Angriffe.

Zumindest ein Polizist erlitt im Zuge einer Festnahme eine schwere Verletzung an der Hand und konnte seinen Dienst nicht fortsetzen. Die Tatverdächtigen dieser Angriffe sind großteils bekannt und werden entsprechend strafgerichtlich verfolgt.

Sicherstellungen und Anzeigen

Besondere Konsequenz zeigten die eigensetzten Polizistinnen und Polizisten bei den Sicherstellungen von Pyrotechnik: Mit über 9.100 ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von knapp 100 Prozent zu verzeichnen. Die Landespolizeidirektionen melden darüber hinaus 18 strafrechtliche und zehn verwaltungsrechtliche Festnahmen sowie über 2.300 Identitätsfeststellungen.

Laut derzeitigem Stand wurden 21 Anzeigen wegen (fahrlässiger) Körperverletzung durch pyrotechnische Gegenstände erstattet, 75 Anzeigen wegen Sachbeschädigungen, die durch den unsachgemäßen Gebrauch von Pyrotechnik verursacht worden waren. 29 Anzeigen erfolgten wegen Brandstiftung oder fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst durch pyrotechnische Gegenstände. Zwölf weitere Anzeigen erfolgten im Zusammenhang mit Unfällen durch pyrotechnische Gegenstände.

Diese Zahlen spiegeln die der Polizei gemeldeten Vorfälle wider, eine hohe Dunkelziffer ist anzunehmen.

Im Rahmen der Silvestereinsätze wurden 93 Organmandate und 584 Verwaltungsanzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz sowie den jeweiligen Landesgesetzen ausgestellt; 438 Personen wurden nach diesen Regelungen angezeigt.

Bei fast allen Bereichen - Straf- und Verwaltungsrecht gleichauf - zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr eine teils signifikante Erhöhung der Anzeigen. Dies wird einerseits auf die intensive Kontrolltätigkeit der Exekutive, andererseits aber auch auf eine höhere Anzeigenbereitschaft seitens der Bevölkerung zurückgeführt.



Zugefügt 08.01.2025

wien - Silvesternacht 2025: Erste Bilanz der Bundespolizei

Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Berlin - Unbekannter Toter - Polizei Berlin bittet um Mithilfe - berlinweit


Mit der Veröffentlichung von Fotos bittet die Vermisstenstelle des Landeskriminalamts Berlin um Hilfe bei der Identifizierung eines derzeit noch unbekannten Toten. Der Mann wurde am Donnerstag, den 24. Oktober 2024, im Westhafenkanal zwischen Goerdelersteg und Mörschbrücke tot aufgefunden. Bislang konnte er noch nicht identifiziert werden.
Beschreibung:

ungefähr 30 bis 40 Jahre alt
164 cm groß
kurzes rotblondes Haar

Der unbekannte Tote hatte mehrere Tätowierungen am Oberkörper und an den Armen:

linke Brust: männliches Gesicht mit Dornenkranz
linker Oberarm: betende Frau und betende Hände, Rose, asiatische Schriftzeichen
linker Unterarm: asiatische Schriftzeichen
rechter Oberarm: Teufel

Die Fragen der Ermittlerinnen und Ermittler:

Wer kann Angaben zur Identität des unbekannten Toten machen?
Wo wird ein Mann, auf den die Beschreibung passt, vermisst?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise geben?

Hinweise nimmt die Vermisstenstelle des Landeskriminalamts Berlin in der Keithstraße 30 in Berlin-Tiergarten unter der (030) 4664-912444 (Hinweistelefon) oder per E-Mail an LKA124Hinweise@polizei.berlin.de entgegen. Außerhalb der Bürodienstzeiten wenden Sie sich bitte an jede andere Polizeidienststelle oder die Internetwache der Polizei Berlin.

Unbekannter Toter

Unbekannter Toter
Tätowierung am linken Oberarm des Toten

Tätowierung am linken Oberarm des Toten
Tätowierung am linken Unterarm des Toten

Tätowierung am linken Unterarm des Toten
Tätowierung am rechten Oberarm des Toten

Tätowierung am rechten Oberarm des Toten
Tätowierung im Brustbereich links

Tätowierung im Brustbereich links

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Berlin - Unbekannter Toter - Polizei Berlin bittet um Mithilfe - berlinweit

Polizei Berlin - Schüsse und zwei Verletzte – Hintergründe bislang unklar - Neukölln

Gestern Abend alarmierte ein Zeuge die Polizei, nachdem er in der Marientaler Straße in Britz einen lautstarken Streit zwischen mehreren Personen sowie schussartige Geräusche wahrgenommen hatte. Als sie gegen 20.30 Uhr die Anfahrt der Einsatzkräfte wahrnahmen, flüchteten die Streitenden vom Ort des Geschehens. Anschließend erschienen dort mehrere Personen, die allerdings jeglichen Bezug zum Tatgeschehen bestritten. In der Nähe trafen die Einsatzkräfte einen 44-Jährigen mit einer Kopfplatzwunde an, der von alarmierten Rettungskräften zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht wurde. In einem nahegelegenen Krankenhaus stellte sich ein 33-Jähriger mit einer Stichverletzung im Oberkörper vor. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gehen die Einsatzkräfte davon aus, dass die beiden Verletzten mit dem Tatgeschehen zu tun haben. In der Nähe des mutmaßlichen Tatortes fanden die Einsatzkräfte mehrere scharfe Schusswaffen, Messer sowie Projektile und stellten Einschusslöcher im Mauerwerk und an einem Garagentor fest. Bislang gibt es keine Hinweise auf Personen, die durch Schüsse verletzt wurden. Die Marientaler Straße musste für die Tatortarbeit zwischen Buschkrugallee und Haarlemer Straße bis zum frühen Morgen gesperrt werden. Die weiteren Ermittlungen zu den Hintergründen des Geschehens führt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Berlin - Schüsse und zwei Verletzte – Hintergründe bislang unklar - Neukölln

Polizei Berlin - Zweite Bilanz in Zahlen zum Jahreswechsel 2024/2025 - berlinweit

Mit Stand vom 6. Januar 2025 wurden für den Zeitraum vom 31. Dezember 2024, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 6 Uhr, insgesamt 1.453 silvestertypische Straftaten mit 670 erfassten Tatverdächtigen registriert. Dabei wurden in der Pyroverbotszone am Alexanderplatz 14, in der Sonnenallee acht und im Steinmetzkiez keine silvestertypischen Delikte (Verstoß Waffengesetz, Verstoß Sprengstoffgesetz etc.) festgestellt.

Bei den erfassten Tatverdächtigen handelt es sich um eine rechnerische Gesamtzahl. Durch einzelne tatverdächtige Personen können dabei mehrere Straftatbestände erfüllt werden. Die Zahl der in den Sachverhalten erfassten Tatverdächtigen ist somit nicht mit der tatsächlichen Personenanzahl identisch. In 406 Fällen wurde jeweils eine tatverdächtige Person mit deutscher Staatsangehörigkeit erfasst, in 264 Fällen mit anderer Staatsangehörigkeit.

Als deutlicher Schwerpunkt, mit insgesamt 531 Taten, wurden Sachbeschädigungen und 274 Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Darüber hinaus wurden 241 Körperverletzungsdelikte und 54 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz registriert.

Zahlreiche Personen wurden polizeilichen Folgemaßnahmen zugeführt, unter anderem wurden 22 Personen erkennungsdienstlich behandelt und bei einer Person wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Vier dieser Personen wurden in der Folge einem Bereitschaftsgericht vorgeführt. Gegen zwei dieser Personen wurden Haftbefehle erlassen, gegen eine Person ein Anschlussgewahrsam durch die Polizei Berlin angeordnet.

Im Rahmen der Erstberichterstattung wurde die Zahl von insgesamt 37 im Einsatzgeschehen verletzten Dienstkräften veröffentlicht. Eine durchgeführte Recherche und Nachmeldungen ergaben, dass mit Stand vom 6. Januar 2025 insgesamt 44 Dienstkräfte der Polizei im Einsatzgeschehen verletzt wurden. 17 Einsatzkräfte wurden durch eine Straftat verletzt, acht von ihnen durch Pyrotechnik. Da die Auswertungen noch andauern, können sich diese Zahlen noch verändern.

Insgesamt kam es zu 58 Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei sowie zu einem Angriff auf einen Rettungsdienstmitarbeiter. Unter die Begrifflichkeit „Angriffe“ fallen Körperverletzungen, tätliche Angriffe auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gleichgestellte Personen.

Insgesamt wurden im Zusammenhang mit Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei und auf die Rettungskraft 40 Tatverdächtige namhaft gemacht. Hierbei handelt es sich um 16 Erwachsene, zwölf Heranwachsende und elf Jugendliche sowie ein Kind. Von den 40 bisher erfassten Tatverdächtigen wurden 21 mit deutscher und 19 Personen mit anderer Staatsangehörigkeit erfasst.

Darüber hinaus wurden mit dem Verkaufsbeginn von Pyrotechnik ab dem 28. Dezember 2024 stadtweit insgesamt 116 Kontrollen, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ordnungsämtern verschiedener Bezirke, im Zusammenhang mit den Verkaufs- und Lagerbestimmungen von Pyrotechnik durchgeführt. Dabei wurden insgesamt fast sieben Tonnen illegale Pyrotechnik (darunter zum Beispiel 20 Kugelbomben), 944 Schuss Pyrotechnikmunition sowie Schreckschusswaffen beschlagnahmt. Insgesamt mussten 44 Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, gegen die Verordnung zum Sprengstoffgesetz und gegen das Waffengesetz, eingeleitet werden.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Berlin - Zweite Bilanz in Zahlen zum Jahreswechsel 2024/2025 - berlinweit

Senatsverwaltung fürWissenschaft, Gesundheit und Pflege - Statement zur Besetzung der Alice Salomon Hochschule

Statement der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra:

„Ich danke der Hochschulleitung, dass sie die Situation deeskaliert hat. Mein Dank gilt außer-dem der Polizei, die auch dieses Mal schnell zur Stelle war. Ich bin froh, dass die Besetzung durch den Einsatz aller Beteiligten friedlich beendet wurde. Die jüngsten Vorfälle an der Alice Salomon Hochschule sowie im vergangenen Herbst an der Freien Universität haben gezeigt, dass es gut und notwendig ist, dass die Polizei vor Ort ist. Auch gestern hat sich gezeigt, dass eine intensive Kommunikation mit den örtlichen Zuständigen der Polizei nicht erst im Ernstfall not-wendig und vor allem gegenseitige Wertschätzung geboten ist. An dieser Stelle möchte ich deut-lich sagen, dass die Polizei keine Bedrohung ist, sondern zu jeder Zeit wichtige Arbeit leistet und unsere Hochschulen schützt.

Unsere Hochschulen sind und bleiben Orte der Debatte und des freien Meinungsaustauschs. Das Recht auf freie Meinungsäußerung auch von Auffassungen, die wir zutiefst ablehnen, gehört zu den Grundfesten unserer Demokratie. Sie wird entgegen anderer Behauptungen auch nicht durch Ordnungsrecht bedroht. Deshalb gehört auch das offene Einstehen für die eigene Mei-nung dazu. Für Vermummung fehlt also jeder Anlass, es sei denn, es besteht die Absicht, Strafta-ten zu begehen oder man befürchtet wegen begangener Gewalt oder antisemitischer Straftaten identifiziert zu werden.

Insofern war es notwendig, dass die Polizei angesichts dieser Warnzeichen einsatzbereit war, die Hochschule vor Ort unterstützt und die Versammlung vor der Hochschule begleitet hat. Dafür noch mal vielen Dank.“
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
Fax: (030) 9028-3102

Kontakt zur Pressestelle

Berlin
Tel.:
(030) 9028-2853
E-Mail an die Pressestelle der Senatsverwaltung





Zugefügt 7 Januar 2025

Senatsverwaltung fürWissenschaft, Gesundheit und Pflege - Statement zur Besetzung der Alice Salomon Hochschule

Zugefügt 7 Januar 2025

Zeugenaufruf nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Wilstorf . Hamburg

Tatzeit: 15.12.2024, 22:24 Uhr

Tatort: Hamburg-Wilstorf, Reeseberg/Nöldekestraße

Nachdem es gestern Abend in einer Wilstorfer Bar zu einer Auseinandersetzung gekommen ist, bei der zwei Männer durch Schüsse verletzt worden sind, sucht die Polizei nach Zeuginnen und Zeugen.

Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge war es in der Bar zunächst zu einer verbalen und dann körperlichen Auseinandersetzung gekommen, die sich im weiteren Verlauf auch vor das Lokal verlagerte. Aus noch unbekannten Hintergründen soll es im Rahmen dieser zu mehreren Schussabgaben gekommen sein, woraufhin Zeuginnen und Zeugen die Polizei alarmierten.

Umgehend zum Einsatzort entsandte Funkstreifenwagenbesatzungen trafen im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen auf einen 27-Jährigen, der sich zwischenzeitlich von der Bar entfernt hatte und eine Schussverletzung aufwies. Eine Rettungswagenbesatzung transportierte den ansprechbaren, jedoch lebensgefährlich verletzten Mann in ein Krankenhaus, wo er notoperiert wurde. Sein Zustand hat sich mittlerweile stabilisiert.

Darüber hinaus meldete sich vor der Bar ein 47-jähriger Mann bei den Einsatzkräften, der angab, ebenfalls eine Schussverletzung erlitten zu haben. Auch ihn transportierte eine Rettungswagenbesatzung in ein Krankenhaus, wo er operiert und stationär aufgenommen wurde.

Feststellungen hinsichtlich tatverdächtiger Personen machten die Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen nicht.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm die ersten Ermittlungen vor Ort, bei denen unter anderem auch ein 3D-Scanner eingesetzt wurde.

Die mittlerweile von der Mordkommission (LKA 41) in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Kapitaldelikte bei der Staatsanwaltschaft Hamburg übernommenen Ermittlungen dauern an. Zeuginnen und Zeugen, die gestern Abend verdächtige Beobachtungen gemacht haben und/oder anderweitig Hinweise zu dem Sachverhalt geben könne, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 7 Januar 2025

Zeugenaufruf nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Wilstorf . Hamburg

Öffentlichkeitsfahndung nach Raubdelikt in Hamburg-Wilhelmsburg - Hamburg

Tatzeit: 27.03.2024, 06:55 Uhr

Tatort: Hamburg-Wilhelmsburg, Mengestraße

Mit Hilfe eines Fotos aus der Videoüberwachung eines Linienbusses fahnden Polizei und Staatsanwaltschaft öffentlich nach einem Unbekannten, der im März dieses Jahres ein Raubdelikt begangen haben soll.

Den Erkenntnissen des Raubdezernats der Region Harburg (LKA 184) zufolge befand sich eine 52-jährige Frau im Bus der Linie 13 in Richtung Veddel, als sich zunächst ein Mann zu ihr setzte. Kurz darauf stand dieser auf, ging in den hinteren Bereich des Linienbusses und kehrte kurz vor Erreichen der nächsten Bushaltestelle zur Frau zurück. Unvermittelt entriss er der 52-Jährigen das Mobiltelefon, verletzte sie hierdurch an der Hand und flüchtete an der Haltestelle ´Wilhelmsburg´ aus dem Bus in Richtung des Bürgerhauses.

Da die geführten Ermittlungen des LKA 184 bisher nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen führten, hat die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erwirkt.

Der Gesuchte wird wie folgt beschrieben:

- 170 bis 180 cm groß
- 30 bis 35 Jahre alt
- schlanke Statur
- kurze, schwarze Haare
- dunkler Vollbart
- zur Tatzeit bekleidet mit einer dunklen Steppjacke, einer
auffällig hellen Hose, weißen Turnschuhen und schwarzen
Handschuhen
- trug eine dunkle Umhängetasche

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zu dem Tatverdächtigen geben können, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter der Rufnummer 040/4286-56789 oder an einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 7 Januar 2025

Öffentlichkeitsfahndung nach Raubdelikt in Hamburg-Wilhelmsburg - Hamburg

Erklärbarkeit von Künstlicher Intelligenz


06.01.2025

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 6. Januar 2025 ein Whitepaper veröffentlicht, dass sich mit der Erklärbarkeit von Künstlicher Intelligenz (KI) im adversarialen Kontext beschäftigt. Das Dokument konzentriert sich auf die Beschränkungen von Explainable Artificial Intelligence (XAI). Es kommentiert den aktuellen Stand der Technik, insbesondere im Hinblick auf deren Einsatz im Bewertungsverfahren und die technische Unterstützung des digitalen Verbraucherschutzes.

Transparenz für Blackbox-Modelle durch Post-Hoc-Methoden

XAI verfolgt das Ziel, die Entscheidungsprozesse von KI-Systemen nachvollziehbar zu machen. Viele KI-Modelle, insbesondere solche auf Basis von Deep-Learning, agieren als „Blackbox“, deren innere Abläufe schwer zu verstehen sind. Das BSI-Whitepaper fokussiert sich auf Post-Hoc-Methoden, die nachträglich Erklärungen für diese Blackbox-Modelle liefern und den Einfluss einzelner Merkmale auf Entscheidungen analysieren.

Herausforderungen und Chancen von XAI

Obwohl XAI Chancen für Erkenntnisgewinne und Modelloptimierung bietet, gibt es auch Herausforderungen, wie das Uneinigkeitsproblem und die Manipulationsanfälligkeit von Erklärungen. Die Erklärbarkeit von KI ist entscheidend für das Vertrauen in diese Technologien und hilft Entwicklern, sowie Nutzern, die Funktionsweise besser zu verstehen. Dennoch bleibt die Entwicklung standardisierter Methoden zur konsistenten Gewährleistung der Erklärbarkeit eine zentrale Herausforderung.



Zugefügt 7 Januar 2025

Erklärbarkeit von Künstlicher Intelligenz

Festnahme nach Tötungsdelikt in Hamburg-Groß Borstel - Hamburg

Tatzeit: 02.01.2025, 20:30 Uhr

Tatort: Hamburg-Groß Borstel, Gert-Marcus-Straße

Im Stadtteil Groß Borstel kam es am Donnerstagabend zu einem vollendeten Tötungsdelikt. Der Tatverdächtige muss sich heute vor einem Haftrichter verantworten.

Nach dem bisherigen Ermittlungsstand waren Nachbarn auf Schreie aufmerksam geworden, hatten die schwer verletzte Geschädigte (38) im Treppenhaus vorgefunden und daraufhin einen Notruf abgesetzt. Nach den weiteren Angaben sollte ein Mann in Begleitung eines Kindes vom Tatort geflüchtet sein.

Die Polizei leitete sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein, in deren Verlauf der Tatverdächtige an der Wohnanschrift von Familienangehörigen im Stadtteil Winterhude gestellt und vorläufig festgenommen wurde. Bei ihm handelt es sich um den Ehemann der Getöteten, einen 38-jährigen Deutsch-Amerikaner. Das gemeinsame Kind (3) wurde in der Wohnung der Angehörigen angetroffen und zur Begutachtung vorsorglich in ein Krankenhaus transportiert.

Die Geschädigte wies mehrere Stichverletzungen auf, denen sie trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen jedoch erlag.

Das Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes übernahm die psychosoziale Akutbetreuung von Zeugen und Familienangehörigen.

Nach einem Einsatz des Kriminaldauerdienstes übernahmen die Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft Hamburg und die Mordkommission (LKA 41) noch am Abend die Ermittlungen.

Zu den Hintergründen der Tat liegen derzeit noch keine weiteren Erkenntnisse vor. Hierzu dauern die weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei an.

Der Tatverdächtige soll heute einem Haftrichter vorgeführt werden.

Abb.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Florian Abbenseth
Telefon: +49 40 4286-58888
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 7 Januar 2025

Festnahme nach Tötungsdelikt in Hamburg-Groß Borstel Hamburg (ots)

Polizei-Personaloffensive: Hoher Zuspruch für Attraktivierungspaket - wien

Die Bewerbungen und Aufnahmen haben sich 2024 verdoppelt. Maßnahmen wie das Gratis-Klimaticket wurden tausendfach in Anspruch genommen.

Über 12.000 Menschen haben sich im vergangenen Jahr für den Polizeiberuf aktiv beworben, 2.600 davon haben den Eintritt in die Polizeischule geschafft – zwei Rekorde in einem Jahr. Wie jüngste Zahlen belegen, waren die Kampagne und das von Innenminister Gerhard Karner stark forcierte Attraktivierungspaket der Game-Changer bei der Polizeiaufnahme: So haben 1.727 Polizeischüler und -schülerinnen das Gratis-Klimaticket, weitere 111 die Kosten für den Führerschein (B) ersetzt bekommen (im Jahr 2024).

´Höchster Personalstand, höchste Zahl an Bewerbungen, Aufnahmen verdoppelt – für die Sicherheit der Bevölkerung ist auch ausreichend Polizei notwendig. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden´, resümiert Karner zu Beginn des neuen Jahres.

Attraktive Incentives – attraktiver Arbeitgeber

Die gesetzten Maßnahmen haben den Polizeiberuf am Arbeitsmarkt weiterhin attraktiv und konkurrenzfähig gestaltet. Die Polizei verzeichnete dadurch mehr als 12.000 Bewerbungen im Jahr 2024 – ein absoluter Bewerbungsrekord. Von diesen 12.000 Bewerberinnen und Bewerbern schafften mehr als 2.600 die Aufnahme in die Polizeigrundausbildung (davon 800 für Wien) – ebenso ein Rekordwert bei den Aufnahmezahlen.

Das Attraktivierungs-Paket für Polizei-Nachwuchs umfasst noch etliche andere Neuerungen, etwa bei sichtbaren Tätowierungen oder auch bei ´State-of-the-Art´-Bewerbungsmodalitäten, wie etwa die ´One-Click-Bewerbung´ oder auch die 24/7 Erreichbarkeit der Polizei – nicht nur am Notruf, sondern auch für jene, die Fragen zum Polizeiberuf haben. Auch die interne Maßnahme ´Polizisten werben Polizisten´ wurde im vergangenen Jahr signifikant öfter genutzt. 1.300 Bewerbungen waren die Folge. Die Prämie für die erfolgreiche Anwerbung beträgt 1.000 Euro.
Die Bewerbungen und Aufnahmen haben sich 2024 verdoppelt.
Foto: © BMI/Alexander Tuma

Artikel Nr: 27640 vom Montag, 6. Jänner 2025, 08:18 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei-Personaloffensive: Hoher Zuspruch für Attraktivierungspaket - wien

Senatskanzlei - Wegner zum Tod von Dr. Oscar Schneider

06.01.2025

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, erklärt zum Tod von Dr. Oscar Schneider, Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau a.D. und Träger des Verdienstordens des Landes Berlin, der am 29. Dezember im Alter von 97 Jahren verstorben ist:

„Berlin trauert um Oscar Schneider, der als Bundesbauminister von 1982 bis 1989 und als langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestags von 1969 bis 1994 die Gestaltung dieser Stadt mitbestimmt hat. Die begehbare gläserne Kuppel auf dem Reichstag als Symbol für eine transparente, bürgernahe Demokratie und Wahrzeichen dieser Stadt verdanken wir seinem hartnäckigen Einsatz als kulturpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Realisierungswettbewerb Umbau Reichstagsgebäude. In der Debatte um den Sitz der Hauptstadt nach der Wiedervereinigung setzte sich Oscar Schneider nachdrücklich für Berlin ein. Auch die Gründung des Deutschen Historischen Museums trieb er als Vorstand im Aufsichtsrat maßgeblich voran. 1999 erhielt er für seine Leistungen für die Bundeshauptstadt den Verdienstorden des Landes Berlin. Wir werden Oscar Schneider ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.“
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail



Zugefügt 7 Januar 2025

Senatskanzlei Wegner zum Tod von Dr. Oscar Schneider

Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Nordrhein-Westfalen - Greven / Belm - versuchtes Tötungsdelikt / Brandanschlag

Am 21.12.2024 um 14:00 Uhr kam es im DHL Paketzentrum in Greven Reckenfeld zur Umsetzung eines Brandsatzes, der in einem Postpaket verbaut worden war.

Ein DHL Mitarbeiter wurde durch eine erhebliche Stichflamme nur knapp verfehlt. Glücklicherweise wurden bei dem Brand keine Menschen verletzt, zudem konnte das Feuer zeitnah gelöscht und größere Schäden dadurch verhindert werden. Die Tat wurde als versuchtes Tötungsdelikt klassifiziert; die Hintergründe der Tat sind zurzeit noch unklar.

Wodurch der Brandsatz im DHL Paketzentrum ausgelöst wurde, wird aktuell gutachterlich untersucht. Durch umfangreiche Ermittlungen konnte in der Folge festgestellt werden, dass das betreffende Paket am 19.12.2024, gegen 18:15 Uhr in einem DHL Shop im „Marktkauf“ in 49191 Belm, Haster Straße 11 (bei Osnabrück) aufgegeben wurde.

Wer kann Angaben zu dem abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Pause
1 von 3
Tatzeit
19.12.2024 18:10
- 21.12.2024 14:00
Tatort
48268
Greven
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Größe
ca. 180 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 65
Bekleidung
grauer Kapuzenpullover (Mütze über den Kopf gezogen), dunkle Weste mit Taschen, blaue Jeanshose, schwarze Schuhe
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
leicht vorgebeugte Haltung, auffällige Brille
Figur
schlank
HINWEIS
GEBEN
Polizei Münster
Tel.:
0251/275-0
E-Mail:
poststelle.muenster [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Nordrhein-Westfalen - Greven / Belm - versuchtes Tötungsdelikt / Brandanschlag

Zugefügt 7 Januar 2025

Unsere bundesweite Ansprechstelle vermittelt konkrete, persönliche und vertrauliche Unterstützung

Bundesinnenministerin Nancy Faeser besucht die „starke Stelle“, die bundesweite Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, in Bonn.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser besucht das Team der starken Stelle



Am 6. Januar 2025 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser sich vor Ort über die Arbeit der ´starken Stelle´ informiert, die seit dem 1. August 2024 die bundesweite Ansprechstelle für kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger ist. Dorthin können sich Betroffene wenden, die aufgrund ihres kommunalen Engagements mit Anfeindungen, Verleumdungen, Beleidigungen oder Bedrohungen konfrontiert sind.



´Unsere Demokratie wäre gar nicht denkbar ohne die vielen Menschen, die sich – in Ehrenamt und Hauptamt – Tag für Tag für sie einsetzen.´


Bereits 120 Anfragen mit breitem Themenspektrum eingegangen

Seit Aufnahme der Beratungstätigkeit wurden bisher über 120 Anfragen bearbeitet. Das Themenspektrum hierbei ist breit und die individuellen Anliegen der Ratsuchenden sind sehr unterschiedlich. Bundesinnenministerin Faeser hierzu: ´´Gerade in der Kommunalpolitik kümmern sich kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger um das Zusammenleben vor Ort, lösen Konflikte und halten so unsere Gesellschaft zusammen. Doch immer wieder sehen sich Anfeindungen, Bedrohungen und leider auch Gewalt ausgesetzt. Diese Angriffe erfolgen oft gezielt, um Demokraten mundtot zu machen.´´

Viele Anfragen erfolgten erst nach einem längeren ´Leidensweg“ der Betroffenen. Dabei geht es häufig oft um komplexe Sachverhaltsdarstellungen und fortgeschrittene Konfliktkonstellationen. Für die Beratung bedeutet dies, dass in aller Regel sehr individuelle Vorgehensweisen empfohlen werden. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bilden dabei Fälle, in denen es um interne Angriffe und Konflikte innerhalb der jeweiligen kommunalen Gremien ging. Immer wieder werden persönliche Daten der Betroffenen gegen deren Willen öffentlich gemacht. Vielfach steht dahinter der Versuch der Einschüchterung.
Starke Stelle

Die ´starke Stelle“ hat am 1. August 2024 ihre operative Arbeit aufgenommen und berät seither Betroffene, die in Ausübung ihres politischen Mandats Anfeindungen und Bedrohungen erleben.

Sie ist montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr
telefonisch unter der Hotline 0800 300 99 44
sowie per E-Mail unter info@starkestelle.de
erreichbar.

Die Beratung erfolgt kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym.
Meldung · 01.08.2024
´Starke Stelle´ nimmt Arbeit auf
Fördermittelbescheid für Ansprechstelle übergeben

Die Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger wird Betroffene, die Anfeindungen und Bedrohungen erleben, individuell beraten und unterstützen.

mehr erfahren: ´Starke Stelle´ nimmt Arbeit auf …
Initiative der Allianz zum Schutz kommunaler Mandatsträger

Die Einrichtung der starken Stelle geht zurück auf Empfehlungen der Allianz zum Schutz kommunaler Mandatsträger. Diese Allianz, bestehend aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der kommunalpolitischen Vereinigungen, kommunalpolitisch Tätiger sowie zuständiger Behörden und gesellschaftlicher Organisationen, hatte am 15. Januar 2024 insgesamt sechs Vorschläge für schnell wirksame Maßnahmen zum Schutz kommunalpolitisch Aktiver vorgelegt. Diese sind inzwischen alle durch das Bundesinnenministerium umgesetzt worden.

Vor Ort dankte Faeser dem Team für sein Engagement: ´´Unsere bundesweite Ansprechstelle vermittelt konkrete, persönliche und vertrauliche Unterstützung. Damit stärken wir allen den Rücken, die wegen ihres politischen Engagements angegriffen werden. Mit der ‚starken Stelle‘ haben sie jetzt einen Unterstützer und Lotsen, der weitere Hilfe schnell vermitteln kann.´“

Die starke Stelle kooperiert eng mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Körber-Stiftung und ist an das seit April 2021 bestehende Portal www.stark-im-amt.de angebunden, welches gemeinsam von den kommunalen Spitzenverbänden betrieben wird.



Zugefügt 7 Januar 2025

Unsere bundesweite Ansprechstelle vermittelt konkrete, persönliche und vertrauliche Unterstützung

Zugefügt 7 Januar 2025

Unser öffentlicher Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates

Bundesinnenministerin Faeser sieht den öffentlichen Dienst und die Demokratie insgesamt unter wachsendem Druck.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hält ein Grußwort auf der 66. dbb- Jahrestagung



Am 6. Januar wandte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf der 66. Jahrestagung des deutschen Beamtenbundes (dbb) in Köln in Anwesenheit des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker an die anwesenden Vertreter der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes von dbb, ver.di und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände). Sie wies auf die anstehenden Tarifverhandlungen hin, für die sie sich als Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite wie in der Vergangenheit vertrauensvolle und konstruktive Gespräche wünscht, und betonte die Wichtigkeit des öffentlichen Dienstes für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
aktuelles Zitat:

´Die Zeiten sind herausfordernd und wir sind in der Pflicht, das Vertrauen der Menschen in ihren Staat und seine Institutionen zu stärken. Mehr denn je.´


´´Unser öffentlicher Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates; ein verlässlicher Garant für Stabilität und Gerechtigkeit. Er schützt unsere Freiheiten, wacht über unsere Sicherheit und sorgt dafür, dass wir unsere Grundrechte nicht nur auf dem Papier nachlesen dürfen, sondern sie auch im Alltag leben können´´, so die Ministerin. Die Erwartungen an den Staat und seine Leistungsfähigkeit seien gestiegen. Es sei nicht einfacher geworden, das gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern abgegebene Versprechen zu erfüllen, die öffentliche und soziale Sicherheit zu gewährleisten, funktionierende Infrastrukturen beispielsweise in Bildung, Gesundheit oder im Verkehrsbereich bereitzustellen und solide öffentliche Finanzen zu sichern. Ein Staat müsse in Krisenzeiten seitens der Politik, aber auch seitens der Verwaltung Orientierung geben und Halt bieten.

Insgesamt arbeiten etwas über 5 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst. Viele Bereiche des öffentlichen Lebens hängen an den hier beschäftigten Polizisten, Lehrerinnen, Erziehern, Lokführern oder Paketzustellerinnen. Der dbb beamtenbund und tarifunion ist eine Interessenvertretung für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

Informationen zu den bald beginnenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen finden Sie hier
Attraktivität des öffentlichen Dienstes verbessern

Ein starker öffentlicher Dienst braucht qualifizierte und engagierte Menschen. Darum muss er attraktiv sein und bleiben. Mit vielfältigen und interessanten Aufgaben sowie sicheren und familienfreundlichen Arbeitsplätzen, auch mit Blick auf die insgesamt schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Die Ministerin verwies hierzu vor allem auf die jüngere Generation: ´Wollen wir für junge Menschen interessant bleiben, müssen wir ihren Bedürfnissen entgegenkommen. Sie wünschen sich eine ausgeglichene Work-Life-Balance, gute Entwicklungsmöglichkeiten und flexible Arbeitsbedingungen´, erläuterte Ministerin Faeser. Mit Langzeitkonten sei diese Möglichkeit gegeben. Ein gutes und respektvolles Miteinander sei eine gesellschaftliche Notwendigkeit . Mangelnder Respekt gegenüber Einsatz- und Rettungskräften hingegen sei inakzeptabel.



Zugefügt 7 Januar 2025

Unser öffentlicher Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates

BMEL fördert Moorprojekt mit 4,3 Millionen Euro - Projekt „MOOReturn“: Moorwiedervernässung und Paludikulturen im Fokus

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert das Projekt „MOOReturn“ in Mecklenburg-Vorpommern mit 4,3 Millionen Euro bis 2027. Das Modell- und Demonstrationsvorhaben mit Projektstart im Januar 2025 kombiniert die großflächige Wiedervernässung von Moorflächen mit Anbau, stofflicher wie energetischer Verwertung und Vermarktung von Paludikultur-Rohstoffen. Das Projekt wird geleitet durch das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) und wissenschaftlich begleitet durch die Universitäten Bonn, Greifswald und Rostock.

Das Vorhaben hat eine Fläche von rund 200 Hektar, womit eine jährliche Einsparung von 3.400 Tonnen CO2 möglich wäre. „MOOReturn“ leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen der Nationalen Moorschutzstrategie sowie der Bund-Länder Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz.

„MOOReturn“ fokussiert auf die Moor-Revitalisierung, Wasserstandsoptimierung und Biomasse-Ernte auf verschiedenen Moorflächen entlang der Oberen Peene im Umkreis der Stadt Malchin (Mecklenburgische Seenplatte). Im geplanten Vorhaben ist die Vernässung von Flächen in einem Umfang von mindestens 200 Hektar Fläche vorgesehen. Es sollen neue Möglichkeiten für die Auffaserung und stoffliche Verwertungen als Papier- oder Verpackungsmaterial, Faserplatten und Baustoffe sowie chemischer Grundstoffe erprobt und sofort in dem vom BMEL geförderten Projekt „toMOORow - Allianz der Pioniere´ einbezogen werden. Die degressive thermische Nutzung unterstützt die Entwicklung der progressiven stofflichen Nutzung am Anfang und ermöglicht einen erhöhten Eigenanteil der beteiligten Unternehmen. Reststoffe sollen als Nebenprodukte vermarktet werden (z. B. Düngegranulatherstellung).

In das Projekt sind insgesamt neun Partner aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft involviert. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) wird von den Universitäten Greifswald und Rostock (THG-Messungen; Erfassung Flora/Fauna) und Bonn (stoffliche Verwertung) wissenschaftlich begleitet. Weiter beteiligt sind die Firma Werner GmbH, die Firma Agrotherm, die Stadt Malchin (Moormanager) und deren Bürgermeister, das Wasserwerk der Zukunft und die Michael-Succow-Stiftung. Die regionale Landwirtschaft unterstützt das Vorhaben. Die Projektförderung ist zunächst für eine Laufzeit von drei Jahren angelegt.
Hintergrund:

In Deutschland gibt es etwa 1,8 Mio. Hektar Moorflächen. Von diesen Flächen sind über 90 Prozent entwässert, wobei 71 Prozent davon landwirtschaftlich und 15 Prozent forstwirtschaftlich genutzt werden (0,9 Prozent Torfabbau). Entwässerte Moore verursachen rund sieben Prozent der THG-Emissionen in Deutschland. Durch die Zersetzung von Moorböden und Torfabbau werden jährlich etwa 54 Mio. t CO2-Äquivalent freigesetzt. Landwirtschaftlich genutzte Moorflächen (Acker- und Grünland) machen etwa fünf Prozent der insgesamt landwirtschaftlich genutzten Fläche (circa 16,6 Mio. Hektar) in Deutschland aus.



Zugefügt 7 Januar 2025

BMEL fördert Moorprojekt mit 4,3 Millionen Euro Projekt „MOOReturn“: Moorwiedervernässung und Paludikulturen im Fokus

Einnahmen aus dem Emissionshandel erneut auf Rekordniveau

Die Einnahmen aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel lagen in Deutschland im Jahr 2024 bei rund 18,5 Milliarden Euro. Die Erlöse aus diesen beiden zentralen Klimaschutzinstrumenten lagen damit noch einmal leicht über denen des Vorjahres. Mit 18,4 Milliarden Euro wurden 2023 bereits Rekordeinnahmen erzielt. Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Die Erlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet.


Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) umfasst die Treibhausgasemissionen aus Energie- und energieintensiven Industrieanlagen, des innereuropäischen Luftverkehrs sowie des Seeverkehrs. Im EU-ETS 1 wurden im Jahr 2024 Auktionserlöse von rund 5,5 Milliarden Euro erzielt. Damit sanken die Einnahmen im Vergleich zum Rekordergebnis aus dem Vorjahr um rund 28 Prozent (2023: 7,7 Milliarden Euro). Dagegen stiegen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung im nationalen Emissionshandel (nEHS) für Wärme und Verkehr gegenüber dem Vorjahr an. Im nEHS lagen die Einnahmen im Jahr 2024 bei rund 13 Milliarden Euro und damit rund 21 Prozent über dem Vorjahreswert (2023: 10,7 Milliarden Euro). Die Gesamteinnahmen aus beiden Systemen stiegen also gegenüber dem Vorjahr noch einmal leicht.

„Mit den jüngsten Reformen auf europäischer Ebene hat sich der Emissionshandel zum zentralen sektorübergreifenden Klimaschutzinstrument entwickelt. Eingebettet in einen wirkungsvollen Mix aufeinander abgestimmter Maßnahmen, kann die CO2-Bepreisung maßgebliche Impulse für den klimaschonenden Umbau unserer Gesellschaft setzen. Neben seiner direkten Lenkungswirkung kommt den Erlösen aus dem Emissionshandel dabei eine entscheidende Rolle zu: Diese Mittel müssen vollständig und zielgerichtet für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der klimaneutralen Transformation eingesetzt werden. Auf diese Weise schafft der Emissionshandel den notwendigen Dreiklang aus ambitioniertem ⁠Klimaschutz⁠, Sozialverträglichkeit und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land. Um einen Ausgleich für die privaten Haushalte auch bei weiter steigenden CO2-Preisen sicherzustellen, brauchen wir jetzt rasch ein Klimageld in Kombination mit spezifischen Förderprogrammen für besonders betroffene Bevölkerungsgruppen“, sagt ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner.
EU-ETS 1: Preisrückgang und geringere Auktionsmengen im Vergleich zu 2023

Im Europäischen Emissionshandel wird die Menge der zugeteilten Emissionsberechtigungen (EUA) jährlich gesenkt, um die Emissionen schrittweise immer stärker zu begrenzen. Auch im Jahr 2024 wurde die versteigerte Zertifikatsmenge weiter gekürzt. Hier spiegelt sich auch die jüngste europäische Reform zur Stärkung des Emissionshandels wider. Konkret sank die Zahl der versteigerten Berechtigungen im Jahr 2024 auf 85 Millionen (2023: 92 Millionen).

Gleichzeitig fiel auch der durchschnittliche Preis der Emissionsberechtigungen: Dieser lag 2024 mit 65,00 Euro deutlich unterhalb des Vorjahreswertes (2023: 83,66 Euro). Ausschlaggebend für den seit Februar 2023 kontinuierlichen Preisrückgang im EU-ETS 1 ist vor allem die nachlassende Nachfrage der Marktteilnehmer vor dem Hintergrund der überwundenen Gasmangellage infolge des russischen Angriffskriegs sowie insgesamt durchwachsener wirtschaftlicher Entwicklung in der EU. Damit liegt der durchschnittliche Erlös im EU-ETS 1 jedoch immer noch um rund 24 Prozent oberhalb des Vergleichswerts von 2021 (52,50 Euro), dem Startjahr der laufenden Handelspriode.
nEHS: Preisanstieg sorgt für Rekordeinnahmen

Ergänzend zum EU-ETS 1 startete 2021 in Deutschland der nationale Emissionshandel (nEHS) für Wärme und Verkehr. Bis 2022 waren zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS. Ab 2023 kamen alle weiteren Brennstoffe, darunter auch Kohle, dazu. Seit 2024 sind auch die CO2-Emissionen von Abfallverbrennungsanlagen erfasst.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt knapp 278 Millionen nEHS-Zertifikate (nEZ) zu einem Festpreis von 45 Euro pro nEZ im Gesamtwert von rund 12,5 Milliarden Euro an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig verkauft. Weitere knapp 17 Millionen nEZ für das Jahr 2023 wurden im Rahmen der begrenzten Nachkaufmöglichkeit von nEHS-Zertifikaten zum Festpreis des Vorjahres (30 Euro pro nEZ) veräußert – dies entspricht Erlösen von rund einer halben Milliarde Euro. Die Gesamteinnahmen des nEHS aus dem Verkauf der insgesamt knapp 295 Millionen nEZ beliefen sich damit im Jahr 2024 auf rund 13 Milliarden Euro.

Obwohl im Jahr 2024 insgesamt deutlich weniger nEHS-Zertifikate als im Vorjahr veräußert wurden, konnten aufgrund des gestiegenen Festpreises höhere Einnahmen verzeichnet werden (2023: 358 Millionen nEZ mit den Jahreskennungen 2023 und 2022 im Gesamtwert von 10,7 Milliarden Euro). Maßgeblich für die höhere Nachfrage im Jahr 2023 war der einmalige Nachholbedarf von Unternehmen, die den Erwerb ihrer nEHS-Zertifikate aufgrund des konstanten Festpreises von 2022 nach 2023 verschoben hatten. Dieser Sondereffekt kam im Jahr 2024 aufgrund des zum Jahreswechsel gestiegenen Festpreises nicht mehr zum Tragen.

„Dieser Sondereffekt ist für die geringere Nachfrage nach nEHS-Zertifikaten im nationalen Emissionshandel der wesentliche Treiber. Insofern bestehen weiterhin große Herausforderungen für Emissionsminderungen im Gebäude- und Verkehrsbereich: In beiden Sektoren muss der Ausstoß von Treibhausgasen noch deutlich rascher sinken. Das gilt insbesondere für den Verkehrssektor – etwa durch Förderung der Elektromobilität, den Wegfall steuerlicher Fehlanreize für Verbrenner-PKW und anderer klimaschädlicher Subventionen. Diese Maßnahmen müssen aber in einen starken Emissionshandel eingebettet sein. Hier setzen wir große Erwartungen in den 2027 startenden Europäischen Emissionshandel für Brennstoffe, in den der nationale Emissionshandel übergeleitet wird“, erläutert Daniel Klingenfeld, beauftragter Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt.

Die DEHSt im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels, des Europäischen Emissionshandels und seit Dezember 2023 auch für den Europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (⁠CBAM⁠) in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX veräußert und versteigert Emissionszertifikate im Auftrag der DEHSt.
Umweltbundesamt Hauptsitz
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland




Zugefügt 7 Januar 2025

Einnahmen aus dem Emissionshandel erneut auf Rekordniveau

Polizei Bremen - 42-Jähriger in Arbergen in „Erotikfalle“ gelockt und ausgeraubt

Ort: Bremen-Hemelingen, OT Arbergen, Heisiusstraße
Zeit: 03.01.25 – 04.01.2025

Ein 42 Jahre alter Bremer geriet am Freitagabend im Ortsteil Arbergen in eine hinterhältige Falle. Nachdem er sich über eine Kleinanzeigenplattform mit einer vermeintlich 18-jährigen Frau zu einem Treffen verabredet hatte, wurde er von mehreren Männern überfallen, ausgeraubt und misshandelt.

Nach aktuellen Erkenntnissen hatte der Mann auf ein Inserat reagiert, in dem eine junge Frau einen Sexpartner suchte. Ein Treffen wurde für 22:30 Uhr auf dem Schulhof der Grundschule Arbergen in der Heisiusstraße vereinbart.

Am Treffpunkt wurde der Mann jedoch von vier Unbekannten erwartet, die sich als Brüder der angeblichen Internetbekanntschaft ausgaben. Die Männer schlugen und bespuckten den 42-Jährigen, brachten ihn zu Boden und nahmen ihm sein Portemonnaie ab. Unter Drohungen zwangen sie ihn, die PIN seiner Bankkarten preiszugeben. Während einer der Täter an einem Geldautomaten Bargeld abhob, hielten die anderen den Mann weiterhin auf dem Schulhof fest.

Im weiteren Verlauf begleiteten die Täter den Bremer zu seiner Wohnung, wo sie ihn erneut körperlich misshandelten. Nach der Tat verließen die Räuber die Wohnung und entfernten sich in unbekannte Richtung.

Einer der Männer war etwa 180 cm groß, hatte eine stämmige Statur, einen Fünftagebart und trug eine schwarze Jacke mit einer roten Aufschrift auf der Brust, schwarze Schuhe und Handwerkerhandschuhe.
Ein weiterer Verdächtiger war etwa 190 cm groß, trug eine helle Jacke und sprach Deutsch mit einem laut Einschätzung des 42-Jährigen arabischen oder türkischen Akzent.

Die Kriminalpolizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung:

Wer hat am Freitagabend in der Heisiusstraße verdächtige Beobachtungen gemacht?
Wer kann Angaben zu den beschriebenen Personen oder weiteren Umständen machen?

Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0421 362-3888 entgegen.

Die Polizei rät zu besonderer Vorsicht bei Verabredungen über Online-Portale:

• Treffen Sie sich zunächst an einem öffentlichen, gut besuchten Ort, beispielsweise in einem Café oder Restaurant
• Vermeiden Sie Treffen an abgelegenen oder Ihnen unbekannten Orten
• Planen Sie Ihre An- und Abreise eigenständig, um unabhängig von der neuen Bekanntschaft zu sein
• Informieren Sie eine Vertrauensperson über Zeit und Ort des Treffens

Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat und den gesuchten Personen dauern an.

Hier geht´s zu den weiteren Pressemitteilungen.



Zugefügt 7 Januar 2025

Polizei Bremen - 42-Jähriger in Arbergen in „Erotikfalle“ gelockt und ausgeraubt

zugefügt 2 Januar 2025

Polizei - Feuerwerksrakete in Wohnung geschossen - Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt - 05.01.2025 Neukölln

Der gestern festgenommene 23-Jährige, der im Verdacht steht in der Silvesternacht eine Feuerwerksrakete in eine Wohnung in der Treptower Straße in Neukölln geschossen zu haben, wurde heute gegen 13 Uhr einer Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Tiergarten vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen ihn Haftbefehl und setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der Beschuldigte, welcher zu den Tatvorwürfen schweigt und gegen die Entscheidung mit einem zwischenzeitlich gestellten Antrag auf mündliche Haftprüfung vorgehen will, befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft und wird der Justizvollzugsanstalt Moabit überstellt.

Die Ermittlungen dauern an.

Erstmeldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin Nr. 0045 vom 4. Januar 2025: Feuerwerksrakete in Wohnung geschossen – Festnahme erfolgt
Wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung sowie der tateinheitlichen versuchten gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei am heutigen Tag gegen 17 Uhr einen 23-jährigen Tatverdächtigen am Willy-Brandt-Flughafen fest.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Silvesterabend gegen 18:30 Uhr eine Feuerwerksrakete gezielt in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Treptower Straße in Neukölln geschossen zu haben. Die Rakete traf das Fenster der Wohnung im dritten Obergeschoss und zerstörte es. Durch die brennende Rakete wurde das Mobiliar im Schlafzimmer des 33-jährigen Wohnungsinhabers beschädigt. Aufgrund des schnellen Eingreifens des Wohnungsinhabers, der die brennenden Überreste der Rakete aus dem Fenster warf, konnte ein Übergreifen des Feuers auf die Wohnung verhindert werden. Die sich in der Wohnung befindliche Familie des Mannes sowie er selbst blieben unverletzt.

Die anschließenden intensiven Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen des Brandkommissariats des Landeskriminalamts und Staatsanwaltschaft führten zur Identifizierung und Festnahme des Tatverdächtigen. Er wird am morgigen Tag einem Haftrichter am Amtsgericht Tiergarten zum Zwecke des Erlasses eines Haftbefehls vorgeführt.

Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Polizei - Feuerwerksrakete in Wohnung geschossen - Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt - 05.01.2025 Neukölln

zugefügt 7 Januar 2025

zugefügt 7 Januar 2025

Ausschreibung zu Europäischem Festival für Journalismus und Medienfreiheit



Die EU-Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für drei Ausgaben eines Europäischen Festivals für Journalismus und Medienfreiheit veröffentlicht. Das mit einem Budget von 3 Millionen Euro ausgestattete Festival soll den Dialog, die Zusammenarbeit und die Partnerschaft zwischen Journalistinnen und Journalisten, Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und Medienschaffenden in der Europäischen Union stärken. Die Bewerbungsfrist endet am 1. März 2025.

Das Festival soll Diskussionen über die Gesetzgebung in Bezug auf Medienfreiheit, Desinformation, die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und die wirtschaftlichen Herausforderungen des Sektors unterstützen. Es soll auch dazu beitragen, das Bewusstsein für die entscheidende und schwierige Arbeit von Journalisten sowie für die Bedrohungen der Pressefreiheit in der EU zu schärfen. Das Festival wird die Möglichkeit bieten, Meinungen über die Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf die Medienfreiheit auszutauschen.

Teilnehmende

Die Kommission lädt interessierte Medien, Nichtregierungsorganisationen, Redakteurinnen und Redakteure, Verlegerinnen und Verleger, Universitäten und Forschungszentren dazu ein, ihre Vorschläge einzureichen. Der erfolgreiche Bewerber soll drei jährliche Ausgaben des Festivals organisieren sowie eine Plattform für Beiträge und Diskussionen einrichten und verwalten.

Weitere Informationen:

Daily News vom 6. Januar 2025

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140, nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
6. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen

Ausschreibung zu Europäischem Festival für Journalismus und Medienfreiheit

zugefügt 2 Januar 2025

Frauen in Aufsichtsräten: Neue EU-Regeln für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sind in Kraft

Die EU-Regelung über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von börsennotierten Unternehmen ist Ende 2024 in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten. Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, bezeichnete die Richtlinie als bedeutenden Meilenstein. „Ich werde Folgemaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese wichtigen Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt und sorgfältig angewandt werden. Gemeinsam können wir die gläserne Decke durchbrechen.“

Geschlechtergerechtigkeit bedeutet Fairness für alle

In der Richtlinie wird für große börsennotierte Unternehmen in der EU ein Ziel von 40 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts unter ihren nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern und von 33 Prozent unter allen Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt. Da Frauen im EU-Durchschnitt nur 33 Prozent der Mitglieder in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen vertreten, wird dies in der Praxis dazu beitragen, den Anteil von Frauen in diesen Führungspositionen zu erhöhen. Die Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endete am 28. Dezember 2024, die Unternehmen müssen die Ziele bis zum 30. Juni 2026 erreichen.

Mehr Chancengleichheit in allen Lebensbereichen

Bisher müssen die Mitgliedstaaten unter anderem Vorschriften über spezifische verbindliche Maßnahmen für das Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder mit transparenten und geschlechtsneutralen Kriterien und die Offenlegung von Qualifikationskriterien auf Antrag eines nicht erfolgreichen Bewerbers umgesetzt haben.

Hintergrund

Im November 2012 hat die Kommission die Richtlinie über ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen von Unternehmen vorgeschlagen. Nach zehnjährigen Beratungen erzielten das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2022 eine politische Einigung. Die Kommission wird die Mitteilungen der Mitgliedstaaten über ihre Umsetzungsmaßnahmen prüfen und begutachten, ob diese Maßnahmen den Bestimmungen der Richtlinie ordnungsgemäß folgen. Die Kommission unterstützte die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung in nationales Recht, beispielsweise durch Workshops und bilaterale Konsultationen.

Weitere Informationen

Daily News vom 3. Januar

Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen

Frauen in Aufsichtsräten: Neue EU-Regeln für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis sind in Kraft

zugefügt 2 Januar 2025

Kommission bittet um Stellungnahmen zur künftigen Binnenmarktstrategie

Die Europäische Kommission fordert alle interessierten Kreise auf, ihre Ansichten und Ideen zu der künftigen Binnenmarktstrategie darzulegen. Unternehmen, Handelsverbände, Behörden der Mitgliedstaaten und andere einschlägige Organisationen werden gebeten, ihre Beiträge bis zum 31. Januar einzureichen. Über diesen Link gelangt man zur entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

Sondierung zu verschiedenen Facetten

Mit der Sondierung möchte die Kommission Beiträge, Kommentare und Anregungen zu verschiedenen Bereichen der Binnenmarktstrategie einholen:

größte Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr;
wichtigste regulatorische und administrative Herausforderungen für Unternehmen, einschließlich KMU;
Fragen im Zusammenhang mit Governance und Durchsetzung;
Lösungsansätze.

Die gesammelten Ideen werden am 17. Februar 2025 auf dem Binnenmarktforum in Krakau erörtert, das die Kommission gemeinsam mit dem polnischen Ratsvorsitz organisiert.

Hintergrund

Der Europäische Rat hatte im Mai 2024 in seinen Schlussfolgerungen zur Zukunft des Binnenmarkts die Kommission aufgefordert, bis zum Juni 2025 eine horizontale Binnenmarktstrategie vorzulegen. Das Konzept soll Unternehmen in der EU in die Lage versetzen, zu expandieren und wettbewerbsfähig zu sein, den ökologischen und digitalen Wandel in der EU zu unterstützen und unseren Wohlstand zu fördern.

Weitere Informationen

Daily News vom 3. Januar

Portal „Have your say“

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen

Kommission bittet um Stellungnahmen zur künftigen Binnenmarktstrategie

zugefügt 2 Januar 2025

Premiere im Heimatschutz: erste Grundausbildung erfolgreich absolviert

39 Freiwilligen Wehrdienst Leistende schlossen im vierten Quartal 2024 die bundesweit erste Grundausbildung in einem Heimatschutzregiment ab. Bei einem Abschlussappell in der Patengemeinde Steimbke erhielten sie schließlich ihren neuen Dienstgrad. Drei Heimatschutzkräfte erzählen von ihren Erlebnissen, Empfindungen und Herausforderungen.



Sie haben es geschafft: Die 3. Kompanie des Heimatschutzregiments 3 bildete die ersten 39 Freiwilligen Wehrdienst Leistenden, darunter drei Frauen, zum Soldaten beziehungsweise zur Soldatin im Heimatschutz aus. Als Krönung ihrer zweitägigen Abschlussübung, die im freien Gelände zwischen den Ortschaften Schneeren, Linsburg und Steimbke (Kreis Nienburg) stattfand, wurden sie am späten Nachmittag des 11. Dezember 2024 bei Fackelschein vor dem Rathaus in Steimbke im Beisein von Vertretern und Anwohnern der Samtgemeinde zu Gefreiten ernannt.

Die Gesichter der Soldatinnen und Soldaten zeigten Spuren der Anstrengungen der letzten 48 Stunden und Reste von Tarnschminke, aber auch berechtigten Stolz auf das erreichte Ziel. Sie marschierten über 20 Kilometer mit Vollgepäck und orientierten sich im Gelände. Sie reagierten auf plötzlich auftretenden Feind, sicherten einen liegengebliebener Lkw, versorgten und transportierten Verwundete. Auch das vorschriftsmäßige Verhalten bei ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Bedrohung, das Empfangen und Entschlüsseln von Funksprüchen sowie das Leben im Felde wurden abgeprüft – ein rundum forderndes Programm.
Eine Ausbildung für alle

Das Heimatschutzregiment 3 besteht überwiegend aus Reservistinnen und Reservisten. Einige von ihnen sind ehemalige Zeitsoldatinnen und -soldaten. Andere stiegen als Ungediente ohne vorangegangene aktive Dienstzeit mit der Ausbildung „Soldat der Reserve“ in den Heimatschutz ein. Die dritte Gruppe bilden die Freiwilligen Wehrdienst Leistenden, die bislang ihre dreimonatige Grundausbildung in anderen Organisationsbereichen und Teilstreitkräften der Bundeswehr absolviert und danach eine Spezialausbildung zum „Soldat Heimatschutz“ erhalten haben.

Nur eine einheitliche Grundausbildung im Heimatschutz gewährleistet einen einheitlichen Stand zu Beginn der Spezialausbildung. Deshalb bieten die Heimatschutzregimenter im Wechsel nun eine eigene Grundausbildung an. Den Anfang machte im Oktober 2024 die Ausbildungskompanie des Heimatschutzregiments 3. Die 39 neuen Gefreiten in Steimbke sind somit die ersten Freiwilligen Wehrdienst Leistenden, die diese Grundausbildung durchlaufen haben. 26 von ihnen werden hier im Anschluss auch die Spezialausbildung zum „Soldat Heimatschutz“ in Nienburg absolvieren. Die Übrigen erhalten diese Befähigung in den heimatnäheren Ausbildungskompanien anderer Heimatschutzregimenter. Einige von ihnen haben so großen Gefallen an der Bundeswehr gefunden, dass sie sich als Zeitsoldatin beziehungsweise als Zeitsoldat weiterverpflichten möchten.


Der 20-jährige Ben B. beschreibt, warum er sich für die Ausbildung im Heimatschutz entschieden hat: „Ich wollte schon immer wissen, wie es ist, bei der Bundeswehr zu sein und an seine Grenzen zu kommen. Diese sieben Monate Dienst sind ein Superding, um das direkt nach der Schule einmal auszuprobieren.“ Der Heimatschutz sei eine ideale Gelegenheit für erste Erfahrungen. Ben B. findet es auch wichtig, in diesen Zeiten zu wissen, was auf einen zukommen könne: „Ich möchte meinem Land etwas zurückgeben, möchte in Deutschland helfen.“

Marlon K., ebenfalls 20 Jahre alt, wollte nach der Schule etwas Praktisches machen und sich Fähigkeiten aneignen, die der Allgemeinheit helfen. Aber auch die Kameradschaft ist ihm sehr wichtig: „Ben und ich sind schon seit der sechsten Klasse Freunde. Nach dem Abitur haben wir uns gemeinsam als Freiwilligen Wehrdienst Leistende im Heimatschutz beworben und sind in denselben Zug gekommen. Es ermutigt und unterstützt einen, wenn man zusammen mit einem bekannten Gesicht anfängt.“
Mit Engagement zum Erfolg

Der Kompaniechef der Ausbildungskompanie, Hauptmann Oskar H., freut sich über die Entwicklung der jungen Soldatinnen und Soldaten: „Die meisten von ihnen hatten bei Ausbildungsbeginn erst seit wenigen Wochen ihren Schulabschluss in der Tasche und fanden sich plötzlich in einer völlig fremden Umgebung mit vielen neuen Gesichtern wieder.“ So sei der Ausbildungserfolg nicht nur den engagierten Ausbilderinnen und Ausbildern und den hervorragenden Bedingungen am Standort Nienburg zu verdanken, sondern auch der Leistungsbereitschaft und Lernwilligkeit, welche die Rekrutinnen und Rekruten vom ersten Tag über alle Ausbildungsabschnitte bis zur Abschlussübung überzeugend bewiesen hätten.


Sie besiegelten die Patenschaft mit einer Urkunde: Kompaniefeldwebel Stabsfeldwebel Sascha G., der Steimbker Bürgermeister Sven Meier, Kompaniechef Hauptmann Oskar H. und der stellvertretende Bürgermeister Niklas Kleipsties (v.l.n.r.)
Bundeswehr/Ulrich Baade

Die Samtgemeinde Steimbke pflegt seit vielen Jahrzehnten gute Beziehungen zur Bundeswehr in Nienburg-Langendamm, wo seit Oktober 2023 nun auch das Heimatschutzregiment 3 mit dem Regimentsstab und drei Kompanien stationiert ist, darunter die Ausbildungskompanie. So beschlossen Hauptmann H. und der Steimbker Bürgermeister Sven Meier im Oktober 2024, eine offizielle Patenschaft einzugehen. Der Beförderungsappell der Gefreiten bot nun den würdigen Rahmen für die Übergabe der Patenschaftsurkunde, der von Vertreterinnen und Vertretern aller Steimbker Vereine begleitet wurde.

Oberst Manfred Schreiber, Kommandeur des Heimatschutzregiments 3, unterstrich die symbolische Bedeutung dieser Patenschaft für die notwendige gegenseitige Unterstützung von Bundeswehr und Gesellschaft: „Diese Patenschaft steht für weit mehr als nur ein symbolisches Band – sie ist Ausdruck eines tief verwurzelten gegenseitigen Verständnisses und Vertrauens zwischen unserer Gesellschaft und den Soldatinnen und Soldaten, die unser Land schützen.“ Bürgermeister Meier bekräftigte: „Ich freue mich auf viele gemeinsame Veranstaltungen, ernste und fröhliche, um zu zeigen, dass die Bundeswehr auch in Steimbke in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.“

Heimatschützerinnen und Heimatschützer gibt es in allen 16 Bundesländern. Ihr Hauptauftrag ist, verteidigungswichtige Infrastruktur zu schützen und zu sichern – insbesondere dann, wenn die aktive Truppe in anderen militärischen Aufgaben gebunden ist. Sie stehen auch regional und überregional bereit, wenn die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und ähnlichen Fällen Amtshilfe leistet.

Premiere im Heimatschutz: erste Grundausbildung erfolgreich absolviert

zugefügt 2 Januar 2025

Wegner empfängt Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus

02.01.2025
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, empfängt am Montag, 6. Januar 2025, Sternsingerinnen und Sternsinger des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Berlin im Roten Rathaus (Wort-Bild-Termin, Treffpunkt Hauptportal des Rathauses, 11.00 Uhr; erforderlich für die Berichterstattung ist eine Anmeldung bis Freitag, 3. Januar 2025, unter www.berlin.de/rbmskzl/presseanmeldung).

Wegner: „Mit dem Besuch der Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus setzen wir am Drei-Königs-Tag ein fröhliches Zeichen zum Jahresauftakt, und wir freuen uns auf ihre Lieder und einen Moment der Besinnung. Ich danke allen Kindern und Jugendlichen, die sich auch dieses Jahr wieder für Kinder in aller Welt einsetzen. Der diesjährige Schwerpunkt Kinderrechte ist sehr wichtig – in Deutschland genauso wie den anderen Ländern weltweit. Das drängendste Thema ist dabei Kinderarbeit, denn wir haben es nach wie vor nicht erreicht, sie zu beseitigen. Die Stärkung der Kinderrechte ist ein Anliegen, das ich voll und ganz unterstütze.“

Die Sternsinger kommen in diesem Jahr aus der Gemeinde Heilige Familie in Berlin Lichterfelde und sind im Alter von zehn bis 14 Jahren. Der Regierende Bürgermeister begrüßt die Kinder und Jugendlichen auf der Haupttreppe im Roten Rathaus. Die Sternsingerinnen und Sternsinger treten auf, stellen ihre Projekte vor, werden durch das Rote Rathaus geführt und schreiben ihren Segen mit Kreide an Türen. An allen Stationen ist Pressebegleitung vorgesehen.

Die 66. Aktion Dreikönigssingen wird vom Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend organisiert. Unter dem Motto „Erhebt eure Stimme! – Sternsingen für Kinderrechte“ stehen Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit im Zentrum der diesjährigen Aktion. Mit dem Spendenerlös werden Projekte für notleidende Kinder in aller Welt unterstützt. In Berlin und Brandenburg sind rund 1750 Kinder an der Aktion beteiligt. Die Sternsingerinnen und Sternsinger verkünden in den ersten Wochen des neuen Jahres die Botschaft von der Geburt Jesu Christi. Mit gesegneter Kreide schreiben sie üblicherweise auf die Tür des Hauses ihren Segen, in diesem Jahr „20*C+M+B+25“. Die drei Großbuchstaben kürzen die lateinische Wendung „Christus mansionem benedicat“ (Christus segne dieses Haus) ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite “Die größte Kinder-Solidaritätsaktion weltweit | Kindermissionswerk Die Sternsinger”.
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail

Wegner empfängt Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus

zugefügt 2 Januar 2025

TU Berlin und IHK Berlin unterzeichnen Kooperationsvereinbarung - am 15. Januar 2025, 14:00 Uhr

06.01.2025
Die Technische Universität Berlin und die IHK Berlin planen eine intensivere Zusammenarbeit, um die Innovationskraft, die Anziehungskraft für Fachkräfte und die technologieorientierte Wertschöpfung in Berlin zu steigern. Als starkes Signal haben die TU Berlin und die IHK Berlin eine Kooperationsvereinbarung erstellt. Mehr als zehn identifizierte gemeinsame Aktivitäten belegen eindrucksvoll das große Engagement beider Häuser zur Förderung der Ausbildungsqualität und der Innovationskraft am Standort. Die offizielle Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Präsidentin der TU Berlin, Prof. Dr. Geraldine Rauch, IHK-Präsident Sebastian Stietzel, dem Staatssekretär für Wissenschaft, Dr. Henry Marx, und dem Staatssekretär für Wirtschaft, Michael Biel, findet am Mittwoch, 15. Januar 2025, an der TU Berlin statt. Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen!

Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung TU Berlin & IHK Berlin
Mittwoch, 15. Januar 2025 – Beginn: 14:00 Uhr

Mit:
Sebastian Stietzel, Präsident der IHK Berlin
Prof. Dr. Geraldine Rauch, Präsidentin der Technischen Universität Berlin
Dr. Henry Marx, Staatssekretär für Wissenschaft
Michael Biel, Staatssekretär für Wirtschaft
Jana Hebenstreit, Leitung Abteilung Studierendenservice, TU Berlin
Lucas Galas, AVM GmbH, Head of Recruiting & Employer Branding
Christian Schröder, Vizepräsident für Studium & Lehre, Lehrkräftebildung & Weiterbildung, TU Berlin

Veranstaltungsort für Presse- und Fototermin:
Technische Universität Berlin
EINS – Innovationsplattform und Coworkingspace
Ernst-Reuter-Platz 1
10587 Berlin

Bitte melden Sie sich bis Montag, 13. Januar 2025 unter presse@berlin.ihk.de an. Wir freuen uns auf Sie!
Diese Presseeinladung als PDF downloaden

20250106 PE Verbindung zwischen Forschung und Wirtschaft intensivieren und erweitern: TU Berlin und IHK Berlin unterzeichnen Kooperationsvereinbarung - am 15. Januar 2025, 14:00 Uhr

PDF-Dokument (103.0 kB)
Download

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Pressestelle

Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel.:
(030) 90138451
E-Mail Mail an die Pressestelle

Stellvertretender Senatssprecher und Pressesprecher

Matthias Kuder

Telefon: (030) 9013-7418
Pressesprecherin

Johanna Rupp

Telefon: (030) 9013-8627

PRESSEEINLADUNG Verbindung zwischen Forschung und Wirtschaft intensivieren und erweitern: TU Berlin und IHK Berlin unterzeichnen Kooperationsvereinbarung - am 15. Januar 2025, 14:00 Uhr

zugefügt 3 Januar 2025

zugefügt 2 Januar 2025

Polizei - Mann zündet sich an und rennt auf Polizeikräfte zu - 05.01.2025 Tempelhof-Schöneberg

In der vergangenen Nacht alarmierten Anwohnende den Notruf wegen wiederholter Hilferufe nach Schöneberg. Nach ersten Erkenntnissen lokalisierten die Einsatzkräfte die um Hilfe rufende Frau gegen 0.20 Uhr in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Fritz-Reuter-Straße. Nach mehrfacher Aufforderung öffnete die 52-jährige Bewohnerin die Tür und lief in den Hausflur. In der Wohnung trafen die Kräfte auf den 46-jährigen Lebensgefährten der Frau, welcher ein Feuerzeug in der Hand hielt und seine mit Brandbeschleuniger getränkte Kleidung damit in Brand steckte. Anschließend rannte der Mann auf die zurückweichenden Einsatzkräfte zu und zerrte an der Schutzausrüstung eines Beamten, bevor er zurück in die Wohnung lief. Schuhe und Jacke des Polizisten sowie seine Haare wurden durch den Kontakt mit den Flammen angesengt. Die übrigen Bewohnenden des Hauses wurden evakuiert, bevor sich die Kräfte erneut Zugang zu der Wohnung verschafften. Der Verletzte, dessen Kleidung mittlerweile erloschen war, konnte in der Folge gesichert und erstversorgt werden. Er erlitt umfangreiche Brandverletzungen und wurde zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Lebensgefährtin des Mannes sowie die übrigen Bewohner des Hauses blieben unverletzt. Drei Polizeibeamte erlitten eine Rauchgasintoxikation und wurden vor Ort durch einen Rettungswagen behandelt. Insgesamt sechs Polizeikräfte konnten in Folge des Einsatzes ihren Dienst nicht fortsetzen und traten ab. Ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Polizei - Mann zündet sich an und rennt auf Polizeikräfte zu - 05.01.2025 Tempelhof-Schöneberg

zugefügt 2 Januar 2025

berlinweit - Polizei bittet um Mithilfe zu den Vorfällen in der Silvesternacht - 03.01.2025

Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu den Ereignissen in der Silvesternacht hat das Landeskriminalamt Berlin ein Hinweisportal eingerichtet.
https://be.hinweisportal.de/~portal/de/select

Schwer verletzter Polizeibeamter nach Explosion
In der Silvesternacht 2024/2025 schossen Unbekannte gegen 0 Uhr auf der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße einen pyrotechnischen Gegenstand in Richtung dort befindlicher Einsatzkräfte der Polizei Berlin. Der Gegenstand explodierte in unmittelbarer Nähe eines Beamten. Er wurde im Bereich der Beine schwer verletzt.
Die Fragen der Kriminalpolizei:

Wer kann konkrete Angaben zum Tatgeschehen machen?
Wer kann Angaben zu den Tatverdächtigen machen?
Wer hat Videoaufnahmen des Vorfalles gefertigt und kann diese zur Verfügung stellen?

Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion
Am 1. Januar 2025 führten Unbekannte kurz vor 2 Uhr vor dem Wohnhaus in der Vorbergstraße eine Sprengstoffexplosion herbei, bei dem Sachschaden entstand und Personen verletzt wurden. Kurz zuvor entstand in unmittelbarer Nähe bei einer Sprengstoffexplosion Sachschaden an einer City Light Säule zwischen zwei Fahrbahnen der Hauptstraße.
Die Fragen der Kriminalpolizei:

Wer kann sachdienliche Angaben zu der Tat oder den Tatverdächtigen machen?

Schwerverletztes Kind nach Explosion
In der Silvesternacht 2024/2025 zündeten gegen 0:30 Uhr Unbekannte auf dem Emstaler Platz Höhe Bottroper Weg einen pyrotechnischen Gegenstand, der inmitten einer Menschenmenge explodierte und schwere, teils lebensgefährliche Verletzungen bei mehreren Personen, darunter einem Kind, verursachte.
Die Fragen der Kriminalpolizei:

Wer kann Angaben zum Tatgeschehen machen?
Wer kann Angaben zu dem oder den Tatverdächtigen machen?
Wer hat Videoaufnahmen des Vorfalls gefertigt und kann diese zur Verfügung stellen?

Erstmeldung vom 1. Januar 2024 Polizeimeldung 0014: Bilanz zum Jahreswechsel 2024/2025

Der Großeinsatz zum Jahreswechsel stellt für die Polizei Berlin und all jene, die für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in der Hauptstadt einstehen, jährlich eine Herausforderung dar. Wie bereits in den Vorjahren hat sich die Polizei Berlin intensiv auf den Silvestereinsatz vorbereitet und war neben den aufgestockten Kräften des täglichen Dienstes mit rund 3.000 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, darunter circa 720 Unterstützungskräfte von der Bundespolizei sowie aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Im gesamten Stadtgebiet gab es Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte zu verzeichnen, insbesondere durch das Beschießen oder Bewerfen mit pyrotechnischen Gegenständen. Kräfte der Polizei unterstützten die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr bei ihren Maßnahmen. Sie standen in ständigem Kontakt und Austausch.

Nach den bisherigen Erkenntnissen (Stand: 1. Januar 2025, 7 Uhr) wurden insgesamt 37 Polizeikräfte (Vorjahr: 54 bei etwa gleicher Anzahl der Einsatzkräfte) verletzt, davon ein Polizeibeamter so schwer, dass er stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden musste. Von den 37 verletzten Einsatzkräften wurden 14 durch Pyrotechnik verletzt.

Im gesamten Stadtgebiet wurden etwa 670 Ermittlungsverfahren überwiegend wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie das Sprengstoffgesetz, wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Brandstiftungsdelikten und wegen Körperverletzungsdelikten eingeleitet.

Die Polizistinnen und Polizisten nahmen nach derzeitigem Stand im Rahmen des Silvestereinsatzes rund 400 Personen fest.

An- und Versammlungen sowie Veranstaltungen
Gegen 22.25 Uhr versammelten sich zunächst rund 130 Personen zu einem Aufzug unter dem Motto „Silvester zum Knast“ in Moabit. Vom Startpunkt vor der Justizvollzugsanstalt Moabit in der Straße Alt-Moabit zogen dann bis zu 200 Personen durch die Rathenower Straße und die Wilsnacker Straße zurück zur Straße Alt-Moabit. Den Endplatz erreichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen 0.30 Uhr. Die Versammlung verlief weitestgehend störungsfrei.

Bei der zentralen Silvesterfeierlichkeit „Celebrate at the Gate“ am Brandenburger Tor in Mitte verzeichnete die Polizei Berlin keine besonderen Vorkommnisse. Mehrere zehntausend Gäste besuchten die Veranstaltung, um bis etwa 3 Uhr den Jahreswechsel zu begehen. Kurz vor 22 Uhr kam der Verkehr in der Straße Unter den Linden aufgrund der Vielzahl von Menschen zum Erliegen.

Unterhalb des Fernsehturms am Alexanderplatz in Mitte hielten sich gegen 20.20 Uhr rund 50 Personen auf, die syrische Flaggen und Schals mit sich führten und vereinzelt Pyrotechnik zündeten. Die Personen wurden angesprochen und es wurden vereinzelt Platzverweise ausgesprochen.

Im weiteren Verlauf der Nacht sammelten sich im Bereich des Fernsehturms etwa 500 Personen, in der Rathausstraße rund 700 Personen und zwischen der Pyroverbotszone am Alexanderplatz und der Weltzeituhr circa 350 Personen. Aufgrund der hohen Auslastung und des massiven Abbrennens von Pyrotechnik sprachen Einsatzkräfte für diese Bereiche Platzverweise aus.

Im Verlauf der Nacht kam es stadtweit immer wieder an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen, auch größeren Personenansammlungen.

Pyrotechnikverbotszonen
In den drei eingerichteten Pyrotechnikverbotszonen am Alexanderplatz in Mitte, im Steinmetzkiez in Schöneberg sowie in der Sonnenallee in Neukölln wurden die behördlichen Allgemeinverfügungen überwiegend eingehalten.

Ausgewählte Sachverhalte
Gegen 18.40 Uhr informierte ein Fahrgast in Reinickendorf in Höhe Auguste-Viktoria-Allee Ecke Eichborndamm den Fahrer eines BVG-Busses der Linie 125 über beschädigte Scheiben am Bus. Zuvor hatten sowohl der Fahrgast als auch der Busfahrer laute Knallgeräusche wahrgenommen. In der Folge musste der Bus aus dem Betrieb genommen werden.

In einer Tiefgarage in der Waldemarstraße in Kreuzberg brannten gegen 21.15 Uhr mehrere Fahrzeuge. Hinzugerufene Feuerwehrkräfte löschten die Feuer. Durch die Hitzeeinwirkung und das Löschwasser wurden die Tiefgarage und weitere geparkte Kraftfahrzeuge stark beschädigt. Während der Maßnahmen am Ort war die Waldemarstraße zwischen Mariannenplatz und Audre-Lorde-Straße gesperrt. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an und werden von einem Brandkommissariat des Landeskriminalamts Berlin geführt.

Gegen 21.30 Uhr nahmen Polizeikräfte in der Rathausstraße in Mitte einen Mann fest, der zuvor eine Waffe in der Hand gehalten hatte. Aufgrund der unklaren Situation zog eine Polizeikraft daraufhin die Dienstwaffe und hielt diese in entschlossener Sicherungshaltung. Während der anschließenden Maßnahmen stellten die Polizeikräfte fest, dass es sich bei der Waffe um eine PTB-Waffe handelte. Der Mann wurde nach der Personalienfeststellung entlassen.

Gegen 22.20 Uhr hielt ein 24 Jahre alter Busfahrer an einer Bushaltestelle an der Neuendorfer Straße Ecke Eiswerderstraße in Hakenfelde an und öffnete die vordere Tür des BVG-Busses. Plötzlich wurde ein Feuerwerkskörper in seine Richtung geworfen, der dann neben ihm im Bus detonierte. Alarmierte Rettungskräfte brachten ihn mit Ohrenschmerzen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

In der Silbersteinstraße in Neukölln beschädigten gegen 23 Uhr rund 40 Personen, die teils vermummt waren, die Scheiben eines BVG-Busses der Linie 246.

Mehrere Personen schossen gegen 23.45 Uhr in der Pohlstraße in Tiergarten Pyrotechnik gegen das Gebäude eines Telekommunikationsunternehmens und beschädigten dieses damit.

Gegen Mitternacht befuhren Kräfte mit ihrem Polizeiwagen mit Sonder- und Wegerechten die Ramlerstraße in Gesundbrunnen, hörten einen lauten Knall und bemerkten dann ein Loch in einer Scheibe auf der Beifahrerseite.

Während einer Fahrt mit einem Funkwagen mit Sonder- und Wegerechten bemerkte die Besatzung gegen 0.15 Uhr in der Prinzenallee in Wedding einen Einschlag durch einen pyrotechnischen Gegenstand an einem Fenster, das dadurch beschädigt worden war.

Zeitgleich kam es in Neukölln zu einem schweren Landfriedensbruch. Ein 29-Jähriger bog mit seinem Wagen von der Selchower Straße in die Hermannstraße ab und wurde an seiner Weiterfahrt gehindert, da dort Baustellenbaken auf die Fahrbahn gebracht worden waren. Daraufhin wollte er mit seinem Wagen wenden. Dabei beschossen ihn mehrere Personen aus einer etwa 15 bis 20 Personen großen Gruppe heraus mit Pyrotechnik. Als der 29-Jährige seinen Wagen verlassen wollte und die Fahrertür geöffnet hatte, gerieten Feuerwerkskörper in das Wageninnere, woraufhin es zu einem Feuer im Fußraum auf der Fahrerseite kam. Dem Fahrer gelang es, den Brand selbst zu löschen. Er selbst blieb unverletzt.

Gegen 0.20 Uhr stand ein Polizeibeamter am Heck eines Polizeiwagens an der Joachimsthaler Straße Ecke Kurfürstendamm in Charlottenburg, als neben dem Fahrzeug ein pyrotechnischer Gegenstand explodierte und er dadurch verletzt wurde. Der Polizist klagte über Kopf- und Ohrschmerzen, wurde ambulant in einer Klinik behandelt und trat anschließend vom Dienst ab.

In der Jerichower Straße in Hellersdorf bewarf ein 17-Jähriger nach bisherigem Ermittlungsstand gegen 0.20 Uhr Kräfte der Berliner Feuerwehr während der Löscharbeiten von brennende Mülltonnen gezielt mit Pyrotechnik. Aufforderungen eines Feuerwehrmanns, dies zu unterlassen, ignorierte der Jugendliche. Hinzugerufene Polizeikräfte nahmen den Jugendlichen fest und nahmen die Personalien auf. Anschließend wurde der 17-Jährige entlassen.

Gegen 0.20 Uhr wurden in der Schillerpromenade in Neukölln von Unbekannten Gegenstände auf die Fahrbahn gebracht und angezündet. In der Folge des Einsatzes wurden Polizeikräfte mit Pyrotechnik beschossen, sodass sich die Kräfte zurückziehen mussten. Durch das Zünden von offenbar mehreren sogenannten Kugelbomben wurden in der Schillerpromenade mehrere Hausfassaden und zwei Wagen beschädigt.

In der Okerstraße in Neukölln explodierte gegen 0.30 Uhr eine sogenannte Kugelbombe. Durch die Druckwelle wurden Fensterscheiben von vier Wohnhäusern sowie drei Fahrzeuge beschädigt.

Gegen 0.30 Uhr detonierte im Bottroper Weg in Tegel ein pyrotechnischer Gegenstand, bei dem es sich nach den derzeitigen Ermittlungen um eine sogenannte Kugelbombe gehandelt haben soll. Ein Siebenjähriger erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. Ein 41-Jähriger erlitt ebenfalls schwere Verletzungen und wurde stationär in einer Klinik aufgenommen. Sechs weitere Personen, darunter drei Kinder im Alter von zweimal neun und einmal zwölf Jahren, eine 15-Jährige und zwei Erwachsene im Alter von 22 und 44 Jahren, wurden leicht verletzt und in Krankenhäuser gebracht. Die Ermittlungen des Fachkommissariats für die Bearbeitung von Sprengstoffdelikten dauern an.

Gegen 0.45 Uhr meldete ein Passant einen brennenden Transporter in der Schwarzastraße in Neukölln. Laut dem Anrufer sollen mehrere Personen die Seitenscheiben des Transporters eingeschlagen sowie Feuerwerk in das Fahrzeug geworfen und somit dieses in Brand gesetzt haben. Beim Eintreffen der Polizeikräfte stand der Transporter im Vollbrand. Darüber hinaus bemerkten die Kräfte einen brennenden Anhänger, der rund 15 Meter von dem Transporter entfernt stand. Alarmierte Brandbekämpfer löschten die Brände, durch die ein Mercedes Sprinter und ein weiterer Anhänger beschädigt wurden. Ein Brandkommissariat des Landeskriminalamts Berlin hat die Ermittlungen übernommen.

Gegen 0.50 Uhr kam es an der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg zur Umsetzung einer sogenannten Kugelbombe. Dadurch erlitt ein Polizeibeamter schwerste Beinverletzungen. Er wurde von Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht, in dem er sofort operiert werden musste. Eine weitere Einsatzkraft erlitt Verletzungen an den Händen, die ambulant im Krankenhaus behandelt wurden. Drei weitere Polizeikräfte standen unter dem Eindruck des Geschehens und beendeten ihre Dienste.

In der Vorbergstraße in Schöneberg kam es gegen 2 Uhr zu einer Explosion eines pyrotechnischen Gegenstands, bei der fünf Personen, eine 15-Jährige, eine 27-Jährige, zwei 29 Jahre alte Frauen und ein 30-jähriger Mann, verletzt wurden. Die 29-Jährige und die 27-Jährige mussten ambulant in Krankenhäusern behandelt werden. Eine Vielzahl von Fensterscheiben an insgesamt sieben Gebäuden ging zu Bruch, Gebäudefassaden und Türen sowie vier Autos wurden durch die Detonation beschädigt. Ebenfalls zerbarsten die Scheiben einer Apotheke, woraufhin Personen diese teilweise plünderten. In der Folge wurde die Apotheke von Polizeikräften gesichert. Im Zusammenhang mit der Explosion wurden drei Personen festgenommen. Die Ermittlungen dauern an.

In Neukölln beschossen gegen 2 Uhr mehrere Personen aus einer 15 bis 20 Personen großen Gruppe heraus an der Teupitzer Straße Ecke Kiehlufer wiederholt Polizeifahrzeuge mit Pyrotechnik. In der Folge nahmen Polizeikräfte zwei Jugendliche und sieben Heranwachsende fest. Während der Festnahme sprang ein junger Mann auf den Rücken eines knienden Polizisten und trat anschließend nach ihm. Dabei verletzte sich der Mann selbst und musste ambulant in einer Klinik behandelt werden. Bei den Festnahmen wurden zwei Polizeikräfte verletzt, von denen eine den Dienst beendete. Die festgenommenen Jugendlichen und Heranwachsenden wurden zunächst zu Personalienfeststellungen zum Polizeiabschnitt 54 gebracht und verblieben anschließend für Anschlussgewahrsame bis heute Morgen, 8 Uhr in einem Polizeigewahrsam, aus dem sie dann entlassen beziehungsweise von ihren Eltern abgeholt wurden.

Gegen 3 Uhr bemerkten Polizeikräfte an der Diesterwegstraße Ecke Fröbelstraße in Prenzlauer Berg fünf Personen, die Pyrotechnik auf vorbeifahrende Fahrzeuge abfeuerten. Als die Personen überprüft werden sollten, ergriffen sie die Flucht. Den Kräften gelang es, einen flüchtenden Jugendlichen festzunehmen. Sie entdeckten bei seiner Durchsuchung eine sogenannte Kugelbombe und beschlagnahmten diese. Nach der Identitätsfeststellung wurde der 16-Jährige entlassen.

Im gesamten Stadtgebiet kam es zu zahlreichen – überwiegend durch pyrotechnische Erzeugnisse verursachte – Brände. Dabei wurden zahlreiche Fahrzeuge, aber auch Wohnungen, Balkone und Keller beschädigt.

Insgesamt gab es in der Silvesternacht zwischen 18 und 6 Uhr 2.168 Einsätze (Vorjahr: 2.214), die von Polizeikräften bearbeitet wurden.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail

berlinweit - Polizei bittet um Mithilfe zu den Vorfällen in der Silvesternacht - 03.01.2025

zugefügt 3 Januar 2025

Neuwahlen -Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt

Bundespräsident Dr. Walter Steinmeier hat den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Bis sich der neue Bundestag nach der Wahl am 23. Februar konstituiert hat, bleibt der „alte“ Bundestag bestehen und arbeitet weiter.
Eine Zeichnung des Reichstagsgebäudes vor der deutschen Flagge, deren Farbe zur rechten Seite hin schwächer werden. In der rechten oberen Ecke ist ein Wahlkreuz zu sehen.

Die Bundestagswahl 2025 findet am 23. Februar statt. © DBT

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst und den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages bestimmt: Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten zur Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages hervor. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Ursprünglich war als Termin der 28. September 2025 vorgesehen. Um nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Neuwahlen herbeizuführen, hat Kanzler Scholz am 16. Dezember 2024 im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage gestellt – und verloren. Im Anschluss schlug er dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident hat 21 Tage Zeit über die Auflösung des Parlaments zu entscheiden. Nach der Verkündung des Auflösung müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Diese Frist legt das Grundgesetz fest. Der Bundespräsident bestimmt das Wahldatum.
Keine parlamentslose Zeit

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Das Parlament setzt sich aus Abgeordneten zusammen, die nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. Den Zeitrahmen für die Wahl gibt das Grundgesetz vor. Nach Artikel 39 Absatz 1 findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Laut Bundeswahlgesetz muss die Wahl stets an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden. Den Wahltag bestimmt der Bundespräsident. In der Regel schlägt ihm die Bundesregierung einen Termin vor.

Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden. Der „alte“ Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Es gibt keine parlamentslose Zeit.
Bundestagswahl 2025

Die Legislaturperiode des 20. Bundestages hat mit seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Der reguläre Termin für die nächste Wahl musste deshalb innerhalb der Zeitspanne vom 27. August bis zum 26. Oktober 2025 liegen. Als Termin für die Bundestagswahl 2025 hatte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ursprünglich den 28. September festgelegt. Eine entsprechende Anordnung fertigte er Ende August aus, nachdem zuvor das Bundeskabinett den Termin empfohlen hatte.

Bei einer vorgezogenen Neuwahl können die meisten im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Errichtung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Paragraf 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes ermächtigt das Bundesministerium des Innern und für Heimat deshalb, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Wer darf den Bundestag wählen?

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

zugefügt 3 Januar 2025

Polizei Nordrhein-Westfalen- 32-Jähriger überfällt Apotheke und Fahrschule – Außergewöhnliches Diebesgut überführt ihn

Essen-Altenessen:

Gestern Abend (2. Dezember) überfiel ein 32-Jähriger eine Apotheke an der Altenessener Straße und anschließend eine Fahrschule an der Karnaper Straße. Der Tatverdächtige wurde bei seiner Flucht angetroffen und anhand des außergewöhnlichen Diebesguts identifiziert.

Gegen 18:00 Uhr betrat der Tatverdächtige eine Apotheke auf der Altenessener Straße in der Nähe des Allee-Centers. Er hatte die Kapuze seiner Jacke und einen Schal ins Gesicht gezogen. Nachdem er an die Verkaufstheke herangetreten war, begrüßte er die Mitarbeiterin und forderte Bargeld. Als die Angestellte verwirrt nachfragte, zog der Mann eine Schusswaffe. Weil die Frau nicht reagierte, nahm er sich einen Kalender von der Theke und flüchtete. Die Mitarbeiterin verständigte daraufhin die Polizei.

Kurz darauf, gegen 18:30 Uhr, wurde eine Fahrschule an der Karnaper Straße überfallen. Der Tatverdächtige sei vermummt gewesen und direkt auf die Mitarbeiterin zugelaufen. Unter Vorhalt einer Schusswaffe habe er sie aufgefordert, ihm Bargeld auszuhändigen. Er entwendete eine Geldbörse und flüchtete.

Im Rahmen der Fahndung wurde ein Tatverdächtiger in der Nähe der Haltestelle „Arenbergstraße“ angetroffen. Bei ihm wurden eine Schusswaffe, eine Geldbörse und ein Kalender der besagten Apotheke sichergestellt. Es handelt sich um einen 32-Jährigen (libanesisch) aus Bottrop. Er ist bereits zuvor wegen ähnlicher Delikte polizeilich in Erscheinung getreten.

zugefügt 3 Januar 2025

zugefügt 3 Januar 2025

IPS Afrikanische Staaten 2025 Vorfreude auf spannende Einblicke

Im Januar 2025 nehmen wieder junge Menschen aus verschiedenen afrikanischen Staaten am Internationalen Parlaments-Stipendium teil. Vier von ihnen haben uns erzählt, wie sie auf das Programm aufmerksam geworden sind und worauf sie besonders gespannt sind.
Eine Collage zeigt vier junge Schwarze Menschen, die in die Kamera blicken.

Sandra, Ezra, Great und Rosemary nehmen am IPS-Programm Afrikanische Staaten teil und sind gespannt auf ihre Zeit im Deutschen Bundestag. © privat
Ezra Sandra Great Rosemary
Ezra
Ein junger Schwarzer Mann trägt einen Anzug und blickt in die Kamera.

© privat

Ezra aus Tansania ist 25 Jahre alt und arbeitet derzeit bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Daressalam. Bei seiner Arbeit, aber auch bei seinem außerberuflichen Engagement steht interkultureller Austausch für ihn im Fokus.
Wie kam es dazu, dass du Deutsch gelernt hast?

Mein Interesse an der deutschen Sprache begann während meiner Schulzeit, als ich an einem PASCH-Projekt (Schulen: Partner der Zukunft) teilnahm, das vom Goethe-Institut gefördert wurde. Dieses Programm bot mir nicht nur die Möglichkeit, Deutsch zu lernen, sondern auch interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und erste Einblicke in die deutsche Kultur zu gewinnen.

Meine Leidenschaft für die Sprache wurde durch verschiedene Austauschprogramme vertieft, bei denen ich Deutschland und andere afrikanische Länder (zum Beispiel Senegal und Kenia) besuchen und dort Freundschaften schließen konnte. Diese Erfahrungen haben meine Sprachkenntnisse erheblich verbessert und mir gezeigt, wie wichtig interkultureller Dialog ist.

Deutsch ist für mich mehr als nur eine Sprache – es ist ein Schlüssel zur Förderung von Verständnis und Zusammenarbeit zwischen Kulturen, was mich bis heute motiviert.
Wie bist du auf das IPS-Programm aufmerksam geworden und was war deine Motivation, dich für das IPS zu bewerben?

Auf das IPS-Programm bin ich durch die deutsche Botschaft in Daressalam aufmerksam geworden. Durch soziale Kanäle und die Webseite der Botschaft wurde das Programm vorgestellt, und ich war sofort begeistert von der Möglichkeit, die parlamentarische Demokratie in Deutschland kennenzulernen. Das IPS-Programm bietet mir die Chance, meine Fähigkeiten weiterzuentwickeln und wertvolle Impulse mit nach Hause zu nehmen, um die demokratische Entwicklung in meiner Heimat aktiver zu unterstützen.
Was erwartest du vom IPS-Programm und worauf bist du besonders gespannt?

Ich erwarte spannende Einblicke in die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages, einen bereichernden politischen Austausch und eine Vertiefung meines Verständnisses von Demokratie. Der Deutsche Bundestag wird in Tansania als Vorbild für demokratische Strukturen wahrgenommen.
Worüber würdest du dich gerne mit den anderen IPS-Teilnehmenden austauschen?

Ich freue mich darauf, mit den anderen IPS-Teilnehmenden über die Herausforderungen und Möglichkeiten der Demokratieentwicklung in unseren Ländern zu sprechen. Außerdem interessiere ich mich für innovative Ansätze in Politik und Journalismus. Das Thema „Offenheit der Medien“ werde ich bestimmt ansprechen.
Sandra
Eine junge Schwarze Frau in geblümtem Kleid und schwarzer Lederjacke sitzt auf einem Fels. Der Hintergrund wird von grünen Pflanzen eingenommen.

© privat

Sandra aus Uganda ist 22 Jahre alt und hat sowohl in der Schule als auch an der Universität Deutsch gelernt. Momentan arbeitet sie an einer Sprachschule in Kampala.
Wie bist du auf das IPS-Programm aufmerksam geworden?

Durch eine Dozentin an der Universität habe ich vom IPS-Programm erfahren. Ich war sehr motiviert, mich zu bewerben, weil das Programm eine umfassende Lernerfahrung für junge Afrikaner darstellt und weil es eine Gelegenheit ist, mich mit Menschen aus anderen Ländern zu vernetzen und mehr über die deutsche Kultur zu erfahren.
Welche Themen beschäftigen dich aktuell und wofür setzt du dich ein?

Ich habe eine große Leidenschaft für Umwelt und Umweltschutz. Ich bin Teil einer Klima-Organisation namens Earth Volunteers. Unser Ziel ist es, die Gemeinden über die Auswirkungen des Klimawandels aufzuklären. Außerdem pflanzen wir Bäume. Neben Klimaschutz setze ich mich auch für Frauenrechte ein.
Inwiefern spielt Politik, die in Deutschland stattfindet, in Uganda eine Rolle?

Die Ereignisse im Deutschen Bundestag haben große Auswirkungen auf Uganda. Beispielsweise bietet Deutschland Uganda finanzielle Unterstützung durch die Finanzierung der Flüchtlingsgemeinschaften und stellt sicher, dass sie Zugang zu sauberem und sicherem Wasser haben. Und die deutsche Bundesregierung unterstützt zum Beispiel die Nutzung erneuerbarer Energien in Uganda.
Was erwartest du vom IPS-Programm und worauf bist du besonders gespannt?

Ich möchte so viel wie möglich über die deutsche Politik erfahren – besonders interessiert mich natürlich der Bereich des Umweltschutzes. Außerdem möchte ich mit den anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten über die Politik in unseren jeweiligen Ländern diskutieren. Besonders interessiert mich hierbei, welche Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und der Gleichstellung von Frauen umgesetzt werden.
Great
Ein junger Schwarzer Mann in einem weiß-blau gestreiften Hemd und Weste blick in die Kamera.

© privat

Great aus Nigeria ist 28 Jahre alt und hat durch ein Stipendium einen Masterstudiengang in Erfurt studiert. Aktuell arbeitet er an seiner Doktorarbeit, in der er die wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen von Auswanderung untersucht.
Wie bist du auf das IPS-Programm aufmerksam geworden und was war deine Motivation, dich für das IPS zu bewerben?

Ich habe zum ersten Mal im Jahr 2021 von dem IPS-Programm gehört, als eine amerikanische Kommilitonin von mir daran teilgenommen hat. Ich war sehr begeistert, als ich herausgefunden habe, dass das Programm auf Subsahara-Afrika ausgeweitet wurde, mit Nigeria als einem der teilnehmenden Länder. Ich habe mich beworben, damit ich einen praktischen Einblick in das deutsche demokratische System bekomme und um Wege zu finden, wie ich diese nach meiner Promotion in Nigeria umsetzen kann. Es wird mein politisches Bewusstsein weiter schärfen, damit ich mich nach meiner Rückkehr in die Heimat politisch engagieren kann. Ich möchte eine aktive Rolle bei der Entwicklung der demokratischen Zukunft von Nigeria auf der Grundlage von Pluralismus, Minderheitenschutz, Pressefreiheit und Menschenrechten spielen.
Welche Rolle spielen der Deutsche Bundestag und Entscheidungen, die dort getroffen werden, in deinem Heimatland?

Deutschland und Nigeria unterhalten gute bilaterale Beziehungen, wobei Nigeria der zweitgrößte Handelspartner Deutschlands in Subsahara-Afrika ist. Die Geschehnisse im Deutschen Bundestag spielen eine wichtige Rolle bei der Vertiefung dieser Handelsbeziehungen sowie bei der Förderung der Zusammenarbeit in anderen wichtigen Bereichen wie Entwicklungszusammenarbeit, Sicherheit, kultureller und wissenschaftlicher Austausch, Energiewende und Klimaschutz.
Was erwartest du vom IPS-Programm und worauf bist du besonders gespannt?

Für mich ist es eine Gelegenheit, mehr über die deutsche Politik zu lernen. Ich würde gerne erleben, wie das deutsche Parlament Entscheidung trifft trotz der verschiedenen Meinungen der Bevölkerung. Das geht nur durch Verhandlungen und die Suche nach Kompromissen mit verschiedenen Fraktionen. Auf diese Weise wird eine Mehrheit gebildet, die das Zentrum der Demokratie ist. Das Programm bietet die Möglichkeit, mehr darüber zu erfahren, durch die Teilnahme an Parlamentssitzungen, Teamsitzungen, Ausschusssitzungen und öffentlichen Anhörungen, Workshops und ein Praktikum bei einem Abgeordneten. Darauf freue ich mich sehr!
Worüber würdest du dich gerne mit den anderen IPS-Teilnehmenden austauschen?

Ich freue mich auf die Gelegenheit, mich mit anderen motivierten jungen Leuten aus Afrika zu verbinden und Erfahrungen mit ihnen auszutauschen. Ich bin neugierig auf ihren akademischen und beruflichen Hintergrund sowie auf ihre Visionen für die Zukunft Afrikas.
Rosemary
Eine junge Schwarze Frau steht vor einer Fensterfront und großen Pflanzen und blickt in die Kamera.

© privat

Rosemary kommt aus Uganda und ist 22 Jahre alt. Sie hat angefangen, Deutsch zu lernen, weil sie gerne in Deutschland studiert hätte.
Was war deine Motivation, dich für das IPS-Programm zu bewerben?

Ich habe an der Makerere Universität in Kampala, der Hauptstadt Ugandas, von dem IPS-Programm erfahren und habe mich beworben, weil ich mich sehr dafür interessiere, mehr über das demokratische System zu erfahren. Ich möchte auch mein Heimatland durch Demokratie zu einem besseren Ort machen.
Welche Themen beschäftigen dich aktuell?

Demokratie und Menschenrechte. Zurzeit unterrichte ich an einer Sekundarschule und es ist mir sehr wichtig, meine Schüler über demokratische Rechte zu informieren. Ich führe offene Unterhaltungen mit meinen Schülern über demokratische Werte.
Was erwartest du vom IPS-Programm und worauf bist du besonders gespannt?

Deutschlands Politik der Demokratieförderung kann die ugandische Regierung zu Wandel inspirieren. Ich erwarte eine Menge politischer Themen und mehr Wissen über demokratische Werte. Außerdem erwarte ich Networking-Veranstaltungen und Gelegenheiten, Politiker zu treffen und mich mit meinen Stipendiumskollegen auszutauschen.
Worüber würdest du dich gerne mit den anderen Teilnehmenden austauschen?

Ich würde gerne über politische Themen und die Situation der Demokratie in ihren Heimatländern diskutieren

zugefügt 3 Januar 2025

Zwei neue Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Lars Ostwaldt und Leitenden Ministerialrat Dr. Felix Tausch jeweils zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ostwaldt ist 51 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Münster und Heidelberg trat er im April 2007 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, bei dem Landgericht Oldenburg, bei den Amtsgerichten Bersenbrück und Nordhorn sowie bei dem Landgericht Osnabrück eingesetzt. Im März 2011 wurde er bei dem Landgericht Osnabrück zum Richter am Landgericht ernannt. Nach einer von April 2013 bis November 2016 dauernden Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium wurde er im November 2016 dort zum Ministerialrat ernannt. Ende Februar 2018 kehrte Herr Dr. Ostwaldt als Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Oldenburg in den Richterdienst zurück. In der Zeit von Januar 2021 bis Dezember 2023 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Danach gehörte er bei dem Oberlandesgericht Oldenburg einem Zivilsenat und einem Senat für Familiensachen sowie einem Strafsenat an.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Ostwaldt dem vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht und das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung zuständigen III. Zivilsenat sowie dem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständigen VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tausch ist 48 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im April 2007 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während der Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig. In der Zeit von August 2009 bis Mai 2011 schloss sich eine Abordnung an das Staatsministerium Baden-Württemberg an, an deren Ende er im Juni 2011 zum Staatsanwalt ernannt und zugleich als Richter kraft Auftrags bei dem Landgericht Stuttgart eingesetzt wurde. Im November 2011 wurde Herr Dr. Tausch dort zum Richter am Landgericht ernannt. In der Zeit von März 2013 bis April 2016 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und von Juli 2017 bis Oktober 2018 an das Oberlandesgericht Stuttgart. Daran schloss sich von November 2018 bis Juni 2020 eine Abordnung an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg an, in deren Verlauf Herr Dr. Tausch im Dezember 2018 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt wurde. Im Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg wurde er im Juni 2020 zum Ministerialrat ernannt und im Februar 2022 zum Leitenden Ministerialrat befördert.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Tausch dem vornehmlich für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenat sowie dem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständigen VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) zugewiesen.

Karlsruhe, den 2. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

zugefügt 3 Januar 2025

Polizei Nordrhein-Westfalen - Vorläufige Silvester-Bilanz der Polizei in Nordrhein-Westfalen

Vorläufige Silvester-Bilanz der Polizei in Nordrhein-Westfalen
Weniger verletzte Polizeibeamte als vor einem Jahr.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

In der Silvesternacht war die Polizei Nordrhein-Westfalen nach aktuellem Stand mit rund 7000 Beamtinnen und Beamten, darunter auch Kräfte der Bereitschaftspolizei, im Einsatz, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Insgesamt kam es zu mehr als 4400 Einsätzen. Durch die starke polizeiliche Präsenz wurden Auseinandersetzungen schon frühzeitig unterbunden.

Innenminister Herbert Reul: „Jedes Jahr aufs Neue birgt Silvester viel Potential für einsatzreiche Stunden. Ob es halbstarke Jugendliche mit zu vielen Böllern in der Tasche sind, Angriffe auf Einsatzkräfte oder Leute, die nicht wissen, wann Schluss mit Alkohol ist - für die Einsatzkräfte ist der Jahreswechsel immer eine besondere Lage. Die Polizei war gut vorbereitet und hat viele Chaoten frühzeitig aus dem Verkehr gezogen. Trotzdem schockt es mich immer wieder, dass Polizei und Rettungskräfte im Einsatz angegriffen werden. Ich danke allen Einsatzkräften für ihren Dienst in dieser Nacht. Leider kann auch die beste Vorbereitung nicht verhindern, dass an Silvester Straftaten passieren. Die Polizei kann nicht überall sein. Für alle Beteiligten hätte ich mir gewünscht, dass die Leute ihre Grenzen besser kennen und auf ihre Mitmenschen achten.“

Minister Reul weiter: „Die Toten und Verletzten in dieser Nacht durch selbstgebaute Böller oder falscher Handhabung von Feuerwerkskörpern lassen mich ratlos zurück. Das Hantieren mit Knallkörpern - auch wenn sie bunt und glitzernd sind - bedarf größter Vorsicht. Warum ist das noch nicht bei jedem Menschen angekommen?“

In der Bilanz hat die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte zugenommen, die Anzahl der verletzten Einsatzkräfte ist jedoch zurückgegangen. 17 Polizistinnen und Polizisten wurden verletzt, sieben weniger als zum Jahreswechsel 2023/2024. In 54 Fällen wurden die Einsatzkräfte aus einer Gruppe mit Pyrotechnik angegriffen. 76 Strafanzeigen wurden wegen Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Einsatzkräfte und aufgrund von tätlichen Angriffen gefertigt.

Insgesamt wurden bei Einsätzen im Zusammenhang mit den Silvesterfeierlichkeiten 1204 Platzverweise erteilt, 169 Personen in Gewahrsam und 13 Personen vorläufig festgenommen. Körperverletzungsdelikte wurden in 362 Fällen zur Anzeige gebracht, davon handelte es sich in 245 Fällen um gefährliche Körperverletzung. Im Vergleich zum Vorjahr wurden deutlich mehr Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht. Die Polizei NRW registrierte hier 645 Strafanzeigen.

Die Anzahl der Taschendiebstähle hat sich nahezu halbiert, hier wurden 15 Fälle angezeigt. Die Anzahl der Sexualdelikte blieb mit 30 Fällen etwa auf Vorjahresniveau.

Hinweis

Bei den zur Verfügung gestellten Zahlen handelt es sich um aktuelle Auswertungen vom 31.12.2024, 18 Uhr, bis zum 01.01.2025, 6 Uhr. Wie in den vergangenen Jahren auch kann es zu Nachmeldungen aufgrund von nachträglich erstatteten Anzeigen/Nacherfassungen kommen. Hierdurch können sich die hier aufgeführten Zahlen noch verändern. Insofern stellt diese Darstellung lediglich eine Sachstandsmeldung dar. Ein konkreter Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres ist aufgrund einer Änderung der Erfassungsparameter nur eingeschränkt möglich.
Kontakt
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Pressestelle
Tel.
0203/417581444
E-Mail
pressestelle.lzpd [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Schifferstraße
10
47059
Duisburg
https://lzpd.polizei.nrw
Sprechzeiten
Mo.-Fr. 8.00 - 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie unsere neue Telefonnummer: 0203/417581444

zugefügt 3 Januar 2025

Neue Regelungen zu Restschuldversicherungen



Am 1. Januar 2025 trat das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft. Darin ist auch eine Neuregelung enthalten, wonach der Abschluss eines Restschuldversicherungsvertrags erst eine Woche nach einem Darlehensvertragsschluss erfolgen darf.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: ´Ab dem 1. Januar 2025 werden Verbraucherinnen und Verbraucher bei Darlehensverträgen besser vor für sie nachteiligen ´Restschuldversicherungen´ geschützt. Künftig gilt, dass der Abschluss eines Darlehensvertrages zeitlich einer Restschuldversicherung entkoppelt sein muss. Zwischen den beiden Vertragsschlüssen muss dann mindestens eine Woche liegen. Diese Regelung ist im Zukunftsfinanzierungsgesetz enthalten, das am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Restschuldversicherungen sollen zum Beispiel bei Jobverlust, Krankheit oder Tod die Rückzahlung eines Darlehens absichern. Bislang wurden Restschuldversicherungen vom Darlehensgeber oft im Paket mit einem Darlehensvertrag verknüpft, ohne dass die Kundinnen und Kunden Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen. Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten. Gleichzeitig war die versprochene Absicherung oft nicht nur teuer, sondern auch unzureichend. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen nun genügend Zeit, zu prüfen, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung für sie sinnvoll ist. Sie können zudem auch Vergleichsangebote einholen und Alternativen prüfen, um Geld zu sparen.´
Hintergrund:

Umfangreiche Marktuntersuchungen und Erhebungen haben in der Vergangenheit immer wieder erhebliche Missstände bei dem Vertrieb von Restschuldversicherungen aufgezeigt. So hatten viele Verbraucherinnen und Verbraucher den Eindruck, dass sie ohne Restschuldversicherung einen Darlehensvertrag nicht bekommen hätten oder höhere Darlehenszinsen hätten zahlen müssen. Die letzte Marktuntersuchung und das Mystery Shopping der BaFin (29. Dezember 2023) zeigten erneut Schwächen in der Beratung bezüglich des mündlichen Hinweises auf die Freiwilligkeit der Restschuldversicherung. Sechs Prozent der Testkäuferinnen und Testkäufer fühlten sich sogar zum Abschluss einer Restschuldversicherung gedrängt. Die Beraterinnen und Berater führten in diesen Fällen überwiegend aus, dass der Verbraucherdarlehensvertrag nur mit Abschluss einer Restschuldversicherung möglich sei.
Historie:

Das Problem ist bereits seit vielen Jahren bekannt, weshalb auch bereits gewisse Regelungen getroffen wurden, die aber das Problem bisher nicht gelöst haben. So gab es zum Beispiel eine Ergänzung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 (IDD) mit Wirkung zum 23. Februar 2018. Dabei wurden in Paragraf 7a Absatz 5 und Paragraf 7d Satz 3 VVG Regelungen aufgenommen, die vorsehen, dass der Versicherungsnehmer beziehungsweise die versicherte Person eine Woche nach Abgabe der Vertragserklärung erneut über das Widerrufsrecht zu informieren und hierzu ein zweites Mal das Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen ist. Dies hat zwar eine erneute Gelegenheit für die Betroffenen zur Überprüfung ermöglicht, ob die angebotene Absicherung in Anspruch genommen werden oder ob die Vertragserklärung mit Blick auf den Versicherungsvertrag widerrufen werden soll. Aber eine echte zeitliche Entkoppelung der Verträge war damit faktisch nicht gegeben.

Im Zukunftsfinanzierungsgesetz I 2023 wurde nun eine Neuregelung in Paragraf 7a Absatz 5 VVG getroffen, durch die Restschuldversicherungen vom Kreditvertrag sachgerecht entkoppelt werden. Ab 1. Januar 2025 darf der Abschluss des Restschuldversicherungsvertrags zeitlich erst eine Woche nach dem Darlehensvertragsschluss erfolgen. Gleichzeitig wird untersagt, dass der Darlehensgeber den Abschluss des Allgemein-Darlehensvertrags vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig macht (Kopplungsgeschäft). Hierdurch werden Verbraucherinnen und Verbraucher nun endlich besser vor Abzocke durch für sie nachteilige Restschuldversicherungen geschützt.

[+]

Zugefügt 3 Januar 2025

Mehr Strom aus erneuerbaren Energien



Beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zeigt sich ein differenziertes Bild. Wie die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Umweltbundesamt (UBA) heute mitteilte, werden im Jahr 2024 voraussichtlich gut vier Prozent mehr Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt als im Vorjahr. Bei der Wärmeversorgung stieg der Einsatz erneuerbarer Energien leicht an. Im Verkehrssektor wurde wegen veränderter gesetzlicher Regelungen weniger Biokraftstoff eingesetzt als im Vorjahr.
12.12.2024 39
Nr. 50/2024

„Trotz einer positiven Entwicklung bei der Stromerzeugung müssen wir insgesamt noch mehr tun“, sagt ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner. „Bis 2030 sollen 80 Prozent unseres Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Da jedoch durch die zunehmende Elektrifizierung des Wärmesektors und des Verkehrs der Strombedarf steigen wird, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren weiter beschleunigt werden, um dieses Ziel zu erreichen.“

2024 wird die ⁠Bruttostromerzeugung⁠ aus erneuerbaren Energien mit voraussichtlich etwa 285 Terawattstunden (TWh) gut 4 Prozent über der Erzeugung des Vorjahres liegen. Der Anteil erneuerbarer Energien am wieder zunehmenden ⁠Bruttostromverbrauch⁠ steigt damit auf rund 54 Prozent. In den letzten Jahren lag dieser Anteil noch bei 46,3 Prozent (2022) und 52,5 Prozent (2023). Erneuerbare Energiequellen sind damit mittlerweile die wichtigsten Energiequellen im gesamten Strombereich.

Hauptpfeiler der erneuerbaren Stromproduktion sind auch im Jahr 2024 die Windenergie und die Photovoltaik. Zusammen sorgen beide Technologien für mehr als drei Viertel des erneuerbaren Stroms in Deutschland.

Die Stromerzeugung aus Windenergie lag im Jahr 2024 mit ca. 141 TWh in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Mit einem Zubau von etwa drei Gigawatt (GW) wurde etwas weniger Windenergieleistung zugebaut als im Vorjahr (3,3 GW). Die insgesamt installierte Leistung stieg damit um vier Prozent auf 72 GW. Sie soll sich laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bis zum Jahr 2030 auf 115 GW (Wind an Land) und 30 GW (Wind auf See) mehr als verdoppeln. Hohe Genehmigungszahlen für den Zubau von Windanlagen an Land sowie beträchtliche Auktionszuschläge für Windanlagen auf See lassen hier einen starken Ausbau in den kommenden Jahren erwarten.

Trotz weniger sonnigem ⁠Wetter⁠ stieg die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen voraussichtlich deutlich um 16 Prozent auf 74 TWh. Maßgeblich ist hier der starke PV-Anlagenzubau. So wuchs nach derzeitigem Datenstand die insgesamt installierte Leistung um fast 16 GW auf nunmehr insgesamt gut 98 GW. Jährlich werden derzeit deutlich über eine Million neue PV-Anlagen an das Netz angeschlossen. Diese Zahl beinhaltet sowohl große Freiflächenanlagen als auch kleine Balkonsolarsysteme.

Neben Sonne und Wind lieferten auch ⁠Biomasse⁠-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen erneuerbaren Strom. Die Stromerzeugung dieser Anlagen stieg im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr im Ganzen um etwa zwei Prozent. Der Beitrag dieser Energieträger zusammen lag bei etwa einem Viertel des erneuerbaren Stroms.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen neben dem Stromsektor auch die Bereiche Wärmeversorgung und Verkehr auf erneuerbare Quellen umgestellt werden. Die Herausforderungen in diesen Sektoren sind nach wie vor groß: Nach derzeitigem Datenstand stieg der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich nur leicht an (weniger als ein Prozent). Bemerkenswert ist der weitere Zubau von Wärmepumpen, mit denen mehr Erd- und Umweltwärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung nutzbar gemacht wurde. In Summe ist jedoch in 2024 nur mit einer geringen Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger im Wärmesektor zu rechnen.

Im Verkehrssektor wird die Umstellung auf erneuerbare Energien mittelfristig ganz wesentlich über die Elektrifizierung der Antriebe erfolgen. Darüber hinaus tragen klimafreundliche Kraftstoffe zur Energiewende bei. Unter anderem in Folge einer Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (⁠BImSchV⁠) wurden 2024 insgesamt deutlich weniger Biokraftstoffe eingesetzt als im Vorjahr. Zwar scheint nach der zeitigem Datenstand der Bioethanolverbrauch knapp vier Prozent höher als im Vorjahr zu liegen, der Verbrauch an Biodiesel könnte jedoch mit einem Minus von 24 Prozent sehr stark zurückgegangen sein. Ein wesentlicher Grund ist, dass Mineralölunternehmen ihre im Zuge einer Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote in den Vorjahren eingesparten Emissionen nur noch in 2024 oder erst wieder ab 2027 anrechnen lassen können. Zugleich lässt die Rechtsänderung für die Jahre 2025 und 2026 einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten.

Den Rückgang bei den Biokraftstoffen konnte auch ein starkes Wachstum von fast 14 Prozent bei der Nutzung von erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr nicht ganz ausgleichen. Es wurde rechnerisch etwa neun TWh grüner Strom im Verkehr eingesetzt – dies entspricht etwa drei Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Insgesamt ist daher im Jahr 2024 temporär von einem Rückgang des Anteils Erneuerbarer Energien im Verkehrssektors auszugehen.
Weitere Informationen

Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und ⁠Klimaschutz⁠ (⁠BMWK⁠) die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten eine erste Schätzung zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor im Jahr 2024 erstellt. In den Bereichen Wärme und Verkehr sind die bisher vorliegenden Daten aber noch mit Unsicherheiten behaftet. Im März 2025 wird das jährliche AGEE-Stat-Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2024“ erscheinen. Mit dem Hintergrundpapier werden konsolidierte Daten für die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr veröffentlicht und vertiefende Einschätzungen zur Entwicklung gegeben.
Umweltbundesamt Hauptsitz
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland

Tabelle zur Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern
Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energieträgern
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt
Balkendiagramm zur Entwicklung der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland
Entwicklung der Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt
Liniendiagramm zur Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland
Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt
Drei Liniendiagramme zur Entwicklung der Stromerzeugung durch Windenergie und Photovoltaik in Deutschland
Entwicklung der Stromerzeugung durch Windenergie und Photovoltaik in Deutschland
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt
Drei Säulendiagramme zur Entwicklung des jährlichen Zubaus neuer Stromerzeugungskapazitäten bei Windenergie und Photovoltaik
Entwicklung des jährlichen Zubaus neuer Stromerzeugungskapazitäten bei Windenergie und Photovoltaik
Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt

3 Januar 2025
[+]

Zugefügt 3 Januar 2025

Polizei Hamburg - Öffentlichkeitsfahndung nach 21-jähriger Frau aus Rostock


Öffentlichkeitsfahndung nach 21-jähriger Frau aus Rostock

Mit Hilfe der Veröffentlichung eines Bildes sucht die Polizei Rostock öffentlich nach Sarah-Lea Leingang und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Seit dem 01.01.2025 wird die 21-jährige Sarah-Lea Leingang aus Rostock vermisst. Die Gesuchte befindet sich aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses in der UNK-Klinik und benötigt dringlichst medizinische Versorgung. Letztmalig wurde die Vermisste in der Klinik gegen 16:20 Uhr gesehen.



Sie wird wie folgt beschrieben:

165 cm groß,
blonde, dunkelblonde Haare, Frisur zum Zopf gebunden
Statur: extrem dünn/ abgemagerte Erscheinung (BMI: 14)

Gegenwärtig sei die Vermisste mit einer grauen Jogginghose sowie Turnschuhen bekleidet. Ob sie abseits ihres persönlichen Mobiltelefons weitere Gegenstände mitführt kann derzeit nicht gesagt werden. Aufgrund ihres körperlichen Zustandes muss die Vermisste zwangsernährt werden, weshalb eine Eigengefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Trotz umfangreicher Suchmaßnahmen der Polizei verlief die Suche nach Frau Leingang bislang ohne Erfolg. Laut aktuellen Erkenntnissen der Kriminalpolizei ist es denkbar, dass sich die Vermisste in der Hansestadt Hamburg aufhält. Verifizierte Informationen liegen hierzu jedoch nicht vor.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe! Wer hat Frau Leingang gesehen oder kann möglicherweise Angaben zu ihrem Aufenthalt machen?

Hinweise nimmt die Polizei in Rostock unter der Telefonnummer 0381-4916 1616, jede andere Polizeidienststelle oder die Internetwache unter www.polizei.mvnet.de entgegen.
Info-Spalte

[+]

Zugefügt 3 Januar 2025

Senatskanzlei. Wegner empfängt Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus



Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, empfängt am Montag, 6. Januar 2025, Sternsingerinnen und Sternsinger des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Berlin im Roten Rathaus (Wort-Bild-Termin, Treffpunkt Hauptportal des Rathauses, 11.00 Uhr; erforderlich für die Berichterstattung ist eine Anmeldung bis Freitag, 3. Januar 2025, unter www.berlin.de/rbmskzl/presseanmeldung).

Wegner: „Mit dem Besuch der Sternsingerinnen und Sternsinger im Roten Rathaus setzen wir am Drei-Königs-Tag ein fröhliches Zeichen zum Jahresauftakt, und wir freuen uns auf ihre Lieder und einen Moment der Besinnung. Ich danke allen Kindern und Jugendlichen, die sich auch dieses Jahr wieder für Kinder in aller Welt einsetzen. Der diesjährige Schwerpunkt Kinderrechte ist sehr wichtig – in Deutschland genauso wie den anderen Ländern weltweit. Das drängendste Thema ist dabei Kinderarbeit, denn wir haben es nach wie vor nicht erreicht, sie zu beseitigen. Die Stärkung der Kinderrechte ist ein Anliegen, das ich voll und ganz unterstütze.“

Die Sternsinger kommen in diesem Jahr aus der Gemeinde Heilige Familie in Berlin Lichterfelde und sind im Alter von zehn bis 14 Jahren. Der Regierende Bürgermeister begrüßt die Kinder und Jugendlichen auf der Haupttreppe im Roten Rathaus. Die Sternsingerinnen und Sternsinger treten auf, stellen ihre Projekte vor, werden durch das Rote Rathaus geführt und schreiben ihren Segen mit Kreide an Türen. An allen Stationen ist Pressebegleitung vorgesehen.

Die 66. Aktion Dreikönigssingen wird vom Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend organisiert. Unter dem Motto „Erhebt eure Stimme! – Sternsingen für Kinderrechte“ stehen Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit im Zentrum der diesjährigen Aktion. Mit dem Spendenerlös werden Projekte für notleidende Kinder in aller Welt unterstützt. In Berlin und Brandenburg sind rund 1750 Kinder an der Aktion beteiligt. Die Sternsingerinnen und Sternsinger verkünden in den ersten Wochen des neuen Jahres die Botschaft von der Geburt Jesu Christi. Mit gesegneter Kreide schreiben sie üblicherweise auf die Tür des Hauses ihren Segen, in diesem Jahr „20*C+M+B+25“. Die drei Großbuchstaben kürzen die lateinische Wendung „Christus mansionem benedicat“ (Christus segne dieses Haus) ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite “Die größte Kinder-Solidaritätsaktion weltweit | Kindermissionswerk Die Sternsinger”.
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei

Social Media

Folgen Sie den Social-Media-Kanälen der Senatskanzlei auf
X, Facebook, Instagram, Youtube und Linkedin

Berlin

Zugefügt 3 Januar 2025

[+]

Zugefügt 3 Januar 2025

Polizei Berlin - Besatzung eines Einsatzwagens durch Explosion verletzt - Reinickendorf

Im Zusammenhang mit der vergangenen Silvesternacht hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen sowie gegen einen 17-Jährigen erlassen.

Der 20-Jährige wird des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tatmehrheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs sowie des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verdächtigt. Er soll in der Silvesternacht gegen 20 Uhr im Bereich des Kottbusser Damms pyrotechnische Gegenstände auf zwei Fahrzeuge geworfen haben, wobei ein Fahrzeug getroffen wurde und abbremsen musste. Außerdem soll er gegen Mitternacht am Maybachufer zusammen mit einer Gruppe von etwa 15 Personen eine Barrikade aus Mülltonnen, E-Scootern und Holzlatten errichtet und anschließend Polizeikräfte sowie Einsatzfahrzeuge mit einer Feuerwerksbatterie beschossen und mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen haben. Die pyrotechnischen Gegenstände sollen zudem Passanten knapp verfehlt haben.

Dem 17-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Er soll gegen Mitternacht am Alexanderplatz aus einer Gruppe von mindestens fünf Personen heraus illegale Feuerwerkskörper in Richtung von Einsatzkräften der Berliner Polizei geworfen haben. Ein Polizeibeamter wurde dabei leicht verletzt.

Der Haftbefehl gegen den 20-Jährigen, welcher die Tat bestreitet und bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wurde in Vollzug gesetzt. Der 17-Jährige wurde vom Vollzug der Untersuchungshaft unter Auflagen verschont.
Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail Im Zusammenhang mit der vergangenen Silvesternacht hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen sowie gegen einen 17-Jährigen erlassen.

Der 20-Jährige wird des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tatmehrheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, schweren Landfriedensbruchs sowie des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verdächtigt. Er soll in der Silvesternacht gegen 20 Uhr im Bereich des Kottbusser Damms pyrotechnische Gegenstände auf zwei Fahrzeuge geworfen haben, wobei ein Fahrzeug getroffen wurde und abbremsen musste. Außerdem soll er gegen Mitternacht am Maybachufer zusammen mit einer Gruppe von etwa 15 Personen eine Barrikade aus Mülltonnen, E-Scootern und Holzlatten errichtet und anschließend Polizeikräfte sowie Einsatzfahrzeuge mit einer Feuerwerksbatterie beschossen und mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen haben. Die pyrotechnischen Gegenstände sollen zudem Passanten knapp verfehlt haben.

Dem 17-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Er soll gegen Mitternacht am Alexanderplatz aus einer Gruppe von mindestens fünf Personen heraus illegale Feuerwerkskörper in Richtung von Einsatzkräften der Berliner Polizei geworfen haben. Ein Polizeibeamter wurde dabei leicht verletzt.

Der Haftbefehl gegen den 20-Jährigen, welcher die Tat bestreitet und bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wurde in Vollzug gesetzt. Der 17-Jährige wurde vom Vollzug der Untersuchungshaft unter Auflagen verschont.
Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail

3 Januar 2025

Zugefügt 2 Januar 2025

Polizei Berlin - Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt am Silvestertag - bezirksübergreifend

Am Mittag und Nachmittag des Silvestertages war die Polizei Berlin anlässlich zweier Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt mit knapp 300 Kräften im Einsatz.

Ein im Vorfeld mit 1000 erwarteten Teilnehmenden angezeigter Aufzug unter dem Motto „no new year celebration during genocide“ wurde nach Verfügung der Versammlungsbehörde als Kundgebung am Checkpoint Charlie durchgeführt. Parallel fand eine für zehn Teilnehmende unter dem Motto „Gegenprotest Israel begeht keinen Genozid lasst die Geiseln frei“ angezeigte Versammlung mit sechs Teilnehmenden statt, diese verlief friedlich.
Die propalästinensische Versammlung begann nach Bekanntgabe der beschränkenden Verfügungen kurz nach 12 Uhr; in der Spitze wurde eine Teilnehmerzahl von circa 300 Personen erreicht. Die Stimmung unter den Versammlungsteilnehmenden war sehr emotional, im gesamten Verlauf kam es immer wieder zu Störungen. So wurden u. a. verbotene und polizeifeindliche Sprechchöre gerufen und verbotene Symbole gezeigt. Teilnehmende der Versammlung bedrängten eine Rollstuhlfahrerin und beraubten sie ihrer mitgeführten Israel-Flagge. Die Frau musste von Polizeikräften aus dem Bereich begleitet werden. Eine Versammlungsteilnehmerin versuchte, eine US-amerikanische Flagge am Checkpoint Charlie abzureißen. Außerdem kam es zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen einem Pressevertreter und einem Versammlungsteilnehmer. Die Versammlungsleiterin konnte im Laufe der Veranstaltung keinen Einfluss mehr auf die Teilnehmenden nehmen und beendete die Versammlung kurz vor 15 Uhr, als noch circa 80 Teilnehmende am Ort waren.
Es kam im Laufe des Nachmittags insgesamt zu 13 freiheitsentziehenden beziehungsweise beschränkenden Maßnahmen. Insgesamt wurden 14 Strafanzeigen gefertigt, davon drei wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, drei wegen Körperverletzung, jeweils zwei wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte, zwei wegen Beleidigung, und je eine wegen Raubes und Sachbeschädigung. Es wurden keine Polizeibeamten von Versammlungsteilnehmenden verletzt.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Zugefügt 2 Januar 2025

Polizei Berlin - Autos in Flammen - berlinweit



In der vergangenen Nacht kam es zu mehreren Fahrzeugbränden im gesamten Stadtgebiet. Unter anderem wurden die Einsatzkräfte zu den folgenden Örtlichkeiten alarmiert:

Nr. 0003
Gegen 20.30 Uhr alarmierten Zeugen in Friedrichshain die Einsatzkräfte wegen eines brennenden Wagens in die Mühsamstraße. Die Flammen griffen auf drei weitere Fahrzeuge über, die ebenfalls vollständig ausbrannten. Ein vierter Wagen wurde durch die Hitzeeinwirkung beschädigt. Die Mühsamstraße war für die Dauer der Löscharbeiten bis etwa 21 Uhr für den Verkehr gesperrt.

Nr. 0004
Gegen 0 Uhr brannte ein Hybridfahrzeug in der Bartningallee im Hansaviertel komplett aus. Zwei weitere, daneben abgestellte Fahrzeuge wurden durch die Flammen ebenfalls beschädigt.

Nr. 0005
Ein weiterer Autobrand wurde gegen 1 Uhr in Friedrichshain gemeldet. Passanten bemerkten den brennenden Wagen in der Simon-Dach-Straße und alarmierten den Notruf. Die Flammen griffen auf die benachbart stehenden Wagen über, drei davon brannten vollständig aus. Ein vierter Wagen wurde ebenfalls beschädigt.

Nr. 0006
In die Springbornstraße nach Johannisthal wurden die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr gegen 2.30 Uhr alarmiert. Nach ersten Erkenntnissen wurden Anwohnende auf einen Brand an einem geparkten Fahrzeug aufmerksam und alarmierten den Notruf. Die Flammen griffen auf vier weitere Fahrzeuge über und beschädigten diese zum Teil erheblich. Die Springbornstraße war für die Dauer der Löscharbeiten voll gesperrt.

Nr. 0007
Drei weitere brennende Fahrzeuge wurden gegen 3.10 Uhr durch eine Passantin an der Werderstraße Ecke Goltzstraße in Hakenfelde gemeldet. Die Autos brannten bis zum Eintreffen der Feuerwehr vollständig aus, ein vierter Wagen wurde durch die Hitzeeinwirkung beschädigt.

Nr. 0008
Gegen 4 Uhr alarmierte ein Zeuge die Einsatzkräfte über zwei brennende Autos an der Hackbuschstraße in Staaken. Ein dritter Wagen wurde durch die Hitzeeinwirkung bis zum Eintreffen der Feuerwehr ebenfalls beschädigt.

Nr. 0009
Gegen 6 Uhr wurden die Einsatzkräfte zu einem Brand nach Gesundbrunnen alarmiert. Nach ersten Erkenntnissen soll eine Zeugin den Notruf verständigt haben, nachdem sie zwei brennende Pkw in der Stockholmer Straße bemerkt hatte. Die Flammen griffen auf einen dritten Wagen über und beschädigten diesen.

Die weiteren, noch andauernden Ermittlungen zu den Sachverhalten haben die Brandkommissariate des Landeskriminalamts übernommen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Zugefügt 2 Januar 2025

Rhein-Kreis Neuss - Polizei sucht mutmaßliche Einbrecher

Auch in der Zeit um den Jahreswechsel waren im Rhein-Kreis Neuss Einbrecher unterwegs.

Bereits am Montag (30.12.) kam es zwischen 17 Uhr und 21 Uhr zu einem Einbruch an der Rheinfährstraße in Neuss-Uedesheim. Hier wurde die Terrassentür eines Einfamilienhauses aufgehebelt. Die Täter durchsuchten die Räume und entwendeten Schmuck und Wertgegenstände.

Ebenfalls am Montag, zwischen 12:15 Uhr und 21:20 Uhr, drangen Unbekannte an der Straße Am Jröne Meerke in Neuss-Furth in eine Wohnung ein, vermutlich durch Aufhebeln einer Balkontür. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde Schmuck entwendet.

Des Weiteren wurde am Dienstag (31.12.) zwischen 21 Uhr und 21:35 Uhr Schmuck aus einer Wohnung an der Anton-Holtz-Straße in Meerbusch-Büderich gestohlen. Die möglichen Täter verschafften sich offenbar von einem angrenzenden Grundstück Zugang zum Tatobjekt und kletterten bis zur Dachterrasse im zweiten Obergeschoss.

Ebenfalls am Dienstag kam es zwischen 15:45 Uhr und 19:15 Uhr zu einem Einbruch an der Ludwig-Beck-Straße im Neusser Stadtteil Weckhoven. Offenbar über ein Garagentor gelangten die Unbekannten auf das Grundstück. Dort wurde ein Fenster aufgehebelt, um ins Gebäude einzusteigen. Die Tatverdächtigen entkamen mit Wertgegenständen.

Über den Jahreswechsel drangen Unbekannte an der Kaarster Martinusstraße in ein Mehrfamilienhaus ein. Zwischen 18:30 Uhr am Dienstag und 04:30 Uhr am Neujahrstag (Mittwoch, 1.1.) brachen die Tatverdächtigen offenbar zunächst die Rollos auf und hebelten anschließend an der Terrassentür. Die Räume wurden durchsucht, die mutmaßlichen Einbrecher entkamen mit Schmuck, Bargeld und Wertgegenständen.

Ebenfalls zwischen dem 31.12., 11:30 Uhr, und dem 1.1., 09:30 Uhr, drangen Einbrecher in ein Einfamilienhaus an der Bernhard-Lichtenberg-Straße in Neuss-Weckhoven ein. Eine Terrassentür wurde aufgehebelt. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen erbeuteten die mutmaßlichen Täter Bargeld.

In der Zeit von Sonntag (29.12.), 12 Uhr, und Mittwoch, 14 Uhr, kam es zu einem weiteren Einbruch an der Straße Stodiekring in Kaarst. Zunächst versuchten die mutmaßlichen Täter offenbar, über ein Kellerfenster ins Haus zu gelangen. Als dies vermutlich scheiterte, hebelten sie eine Terrassentür auf. Ob Beute gemacht wurde, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Neben den vollendeten Taten kam es auch zu mehreren Versuchten Einbrüchen.

Am Montag gegen 12:35 versuchten zwei bislang unbekannte Personen, in einem Mehrfamilienhaus am Hubertusweg in Neuss-Reuschenberg in eine Wohnung einzubrechen. Sie wurden jedoch vom Bewohner gestört und flüchteten in unbekannte Richtung. Bei einem der mutmaßlichen Einbrechern soll es sich um einen etwa 20 Jahre alten Mann handeln, der rund 175 Zentimeter groß und dünn sein soll. Er habe braune Haare gehabt, die oben lang und an der Seite kurz geschnitten sein sollen. Die andere Tatverdächtige soll weiblich und etwa 25 bis 35 Jahre alt gewesen sein, mit dunklen, schulterlangen Haaren.

Am Dienstag gegen 21:45 bemerkte ein Zeuge an der Cyriakusstraße in Neuss-Grimlinghausen zwei männliche Personen, die offenbar versucht hatten, in ein Haus einzudringen. Vom Zeugen angesprochen entfernten sich die Männer. Beide sollen dunkel gekleidet gewesen sein, einer von kräftiger Statur, der andere schlank. Die Verdächtigen haben möglicherweise kroatisch gesprochen.

Am Mittwoch wurden drei Personen beobachtet, wie sie offenbar versuchten, in ein Haus an der Straße Am Ziegelkamp in Grevenbroich einzudringen. Als die mutmaßlichen Einbrecher den Zeugen bemerkten, flüchteten sie in Richtung Parkstraße. Es soll sich um drei Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren mit südländischem Erscheinungsbild handeln, ihre Gesichter waren mit Schals verhüllt.

Das Kriminalkommissariat 14 hat in allen Fällen die Ermittlungen aufgenommen und bittet auch die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen können sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 02131 3000 geben.

Gerade in der Urlaubszeit ist vermehrt mit Einbruchsversuchen zu rechnen. Die Polizei rät dazu, Häuser und Wohnungen gegen unerlaubtes Eindringen zu sichern. Wie dies möglich ist, erklären die Experten der Polizei bei kostenlosen Terminen für Eigentümer und Mieter, die ebenfalls unter der Rufnummer 02131 3000 vereinbart werden können.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Zugefügt 2 Januar 2025

Treffen der 115-Servicecenter im ITDZ Berlin



Die Behördennummer 115 ist die zentrale telefonische Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Bundesweit sorgen 54 Servicecenter für einen einheitlichen und zuverlässigen Service. Am 12. und 13. November war das ITDZ Berlin Gastgeber für das jährliche Treffen der 115-Servicecenterleitungen. Es wurde gemeinsam mit dem Produktmanagement 115 der FITKO (Föderale IT-Kooperation) organisiert, die die Behördennummer 115 im Auftrag des deutschen IT-Planungsrats steuert.

Rund 50 Vertreterinnen und Vertreter der 115-Servicecenter von Vorpommern-Rügen bis zum Bodenseekreis nutzen in die Gelegenheit, in Berlin Einblicke in die Arbeit des bundesweit größten 115-Servicecenters zu erhalten.

Nach der Begrüßung durch die Vorständin des ITDZ Berlin, Dr. Maria Borelli, lag der Schwerpunkt des diesjährigen Treffens auf der noch recht neuen telefonischen Unterstützung bei Fragen zu Online-Diensten. „Die 115-Servicecenter sind ein wichtiger Baustein, um die Nutzung und Akzeptanz von Online-Verwaltungsdienstleistungen bei den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu erhöhen“, erklärt Thorsten Maid vom Produktmanagement 115 der FITKO. „Der Austausch der Servicecenter-Leitungen zum First-Level Support von Online-Diensten ist zentral, um Erfahrungswerte auszutauschen und bundesweit einheitliche Lösungen zu entwickeln“.

Auch Peggy Schuhmann, Abteilungsleiterin des Servicecenters Verwaltung im ITDZ Berlin, freut sich über die guten Ergebnisse der intensiven Gespräche: „Die Gelegenheit, sich bundesweit auszutauschen, ist ganz zentral für die Weiterentwicklung der 115 und zahlt auf die Steigerung der Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger und Entlastung der Verwaltungen ein.“
Quelle: ITDZ Berlin/ Stadt Land Mensch Fotografie
Quelle: ITDZ Berlin/ Stadt Land Mensch Fotografie
Quelle: ITDZ Berlin/ Stadt Land Mensch Fotografie

Veröffentlicht: 15.11.2024
Letzte Aktualisierung: 15.11.2024
Hier finden Sie unseren Pressebereich

Zugefügt 2 Januar 2025

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Berlin übernimmt Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK)

Berlin übernimmt am 1. Januar 2025 den Vorsitz der 21. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im Jahr 2025 und der Amtschefkonferenz (ACK).

Vom 21. bis 23. Mai 2025 kommen die für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren sowie die zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in Berlin zusammen.

Ein wirksamer Verbraucherschutz ist für Berlins Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, von großer Bedeutung. Sie betont:
„Ob Sicherheit von Lebensmitteln oder nachhaltiger Konsum: Belange des Verbraucherschutzes prägen unseren Alltag. Unter meinem Vorsitz wird sich das Land Berlin für die Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzen.“

Der Berliner Vorsitz setzt einen Schwerpunkt beim Einsatz gegen Lebensmittelverschwendung und Reduzierung von Lebensmittelabfällen als wichtiges Thema der Berliner Ernährungsstrategie. Außerdem sollen neue Regelungen im Tabakrecht zum Schutz von Jugendlichen vor umfangreichen Marketingmaßnahmen, insbesondere bei E-Zigaretten, und die Bekämpfung von sogenannten Fake-Shops diskutiert werden.

Hintergrundinformation:
Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) ist eine der Fachministerkonferenzen in Deutschland. Sie dient der verbraucherpolitischen Zusammenarbeit der Länder untereinander sowie der Koordinierung mit dem Bund. Die Mitglieder der VSMK beraten und beschließen über wichtige sowie grundsätzliche Angelegenheiten des gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes einschließlich der Verbraucherbildung.
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Pressesprecherin
Frau Jobs

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.:
(030) 9013 3633
E-Mail E-Mail an die Pressestelle senden

Zugefügt 2 Januar 2025

Operation „Power OFF“: weltweiter Schlag gegen Cybercrime-Infrastruktur

In einer international abgestimmten Aktion gehen die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) gemeinsam mit Strafverfolgungsbehörden aus insgesamt 15 Ländern gegen Cybercrime vor. Im Mittelpunkt der von Europol koordinierten Operation „Power Off“ stehen sogenannte Stresser-Dienste. Hierbei handelt es sich um bestimmte kriminelle Dienstleistungs-Plattformen im Internet, die das einfache und schnelle Durchführen von DDoS-Angriffen auch ohne tiefergehende technische Fähigkeiten ermöglichen.

Bei den in dieser Woche stattfindenden Maßnahmen der Operation „Power Off“ sind die Strafverfolgungsbehörden weltweit sowohl gegen die IT-Infrastrukturen als auch gegen die an solchen Delikten beteiligten Personen vorgegangen. Insgesamt wurden im Zuge der aktuellen Maßnahmen 27 Stresser-Dienste vom Netz genommen. Die Daten wurden als Beweismittel gesichert und über 300 Nutzer identifiziert. Darüber hinaus erfolgten drei Festnahmen mutmaßlicher Administratoren in Deutschland und Frankreich.

Bereits Anfang November sind ZIT und BKA mit Unterstützung des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) gegen die kriminelle Online-Plattform „Dstat.cc“ vorgegangen und konnten die zwei mutmaßlichen Administratoren festnehmen. Darüber hinaus wurden nun vier in Deutschland gehostete Stresser-Dienste beschlagnahmt und abgeschaltet.
Cybercrime-Trend: Stresser-Dienste

Die Nutzung von Stresser-Diensten zur Durchführung von DDoS-Angriffen wurde im Rahmen polizeilicher Ermittlungen zuletzt immer häufiger bekannt. Neben den individuellen Zwecken einzelner Kunden werden Stresser-Dienste auch von hacktivistischen Gruppierungen wie zum Beispiel „Killnet“ genutzt.

Dieses Sicherstellungsbanner wurde auf den beschlagnahmten Webseiten veröffentlicht.
Operation „Power Off“

Die aktuellen Maßnahmen sind Teil der internationalen Operation „Power Off“ zur Bekämpfung von „DDoS-as-a-Service“. Diese läuft seit dem Jahr 2022 und hat bereits dazu beigetragen, verschiedene kriminelle Plattformen vom Netz zu nehmen. Beteiligt an dieser Kooperation sind Polizeibehörden aus der ganzen Welt.

Die Karte zeigt die 15 Nationen, die an der aktuellen Operation Power OFF teilgenommen haben.
Begriffserklärungen

DDoS-Angriffe:

Ein DDoS-Angriff ist ein verteilter Netzwerkangriff mittels einer hohen Anzahl gleichzeitiger Anfragen auf einen Server. Dabei ist das Ziel, dass der Server die Menge der Anfragen nicht mehr bewältigen kann und den Dienst verweigert oder sogar zusammenbricht. In der Folge sind angegriffene Webseiten oder Services zeitweise nicht mehr verfügbar.

Hacktivismus:

Hacktivismus setzt sich aus “Hack“ und „Aktivismus“ zusammen und beschreibt eine Form von politisch motivierter Cyberkriminalität.

Cybercrime-as-a-Service (CaaS):

„Cybercrime-as-a-Service“ ist ein Geschäftsmodell, das cyberkriminelle Dienstleistungen Dritten zum Kauf anbietet. Das ermöglicht, auch komplexere Angriffe auf IT-Systeme, Daten und digitale Infrastrukturen ohne tiefere technische Vorkenntnisse. Angeboten werden beispielsweise sowohl einzelne Tools aber auch umfangreichere Leistungen wie Ransomware-as-a-Service (RaaS), Botnetze, DDoS-Attacken, Diebstahl von Daten sowie Malware.

Stresser-Dienste:

Ein so genannter „Stresser-Dienst“ ist eine webbasierte Plattform, mit der man – meist gegen Gebühr – schnell und einfach DDoS-Angriffe durchführen kann – und das ohne tiefergehende technische Fähigkeiten. Folglich werden DDoS-Angriffe durch diese Stresser-Dienste einem breiten Nutzerkreis zugänglich gemacht.
Zahlen und Fakten zur DDoS-Lage 2023 in Deutschland

Zahlen und Fakten zur DDoS-Lage 2023 in Deutschland

Zugefügt 2 Januar 2025

Die Luftwaffe bereitet sich auf den Kaltstart vor

Eine Zeitenwende steht den Angehörigen des Zentrums Luftoperationen bevor: Ab Februar 2025 wird die größte Dienststelle am Standort Kalkar-Uedem mit neuer Struktur als wichtige deutsche Einsatzkomponente in der Landes- und Bündnisverteidigung etabliert.

Das Schild des Zentrum Luftoperationen wird durch ein Schild des Air Component Command ausgetauscht

The best is yet to come: Das neu aufgestellte Air Component Command in Kalkar/Uedem ersetzt das Zentrum Luftoperationen
Bundeswehr/Marvin Ink

Neues Leitmotiv: Von der operativen Praxis her denken

Die Umwandlung der Struktur des Zentrums Luftoperationen in das Air Component Command (ACCAir Component Command) ist ein bedeutender Schritt in der Re-Fokussierung der Bundeswehr auf die Landesverteidigung. Durch Annäherung an die NATONorth Atlantic Treaty Organization-Struktur gewinnt der Standort deutlich an Bedeutung als zentrales operatives Führungszentrum. Was hat sich grundsätzlich verändert und was ist geblieben?

Im Vergleich zum vorherigen Auftrag stellt das ACCAir Component Command besonders im Rahmen der Landesverteidigung nun einen ständig aktivierten Gefechtsstand – ein „Standing JFACJoint Forces Air Component“ – für die Planung und Führung von Luftoperationen, das Joint Force Air Component Headquarters (JFACJoint Forces Air Component HQHeadquarters).

Die Dienststelle hatte innerhalb der Luftwaffe bis dato bereits eine zentrale Rolle auf der obersten taktischen Ebene eingenommen und wird dies auch in Zukunft als ACCAir Component Command tun. Es nutzt die vorhandenen Synergiepotenziale, verschlankt Strukturen und erhöht die Kaltstartfähigkeit. Wesentlich ist auch der Schritt hin zu einer verbesserten Kompatibilität mit den Bündnispartnern. Landesverteidigung ist immer auch Bündnisverteidigung und deswegen ist es wichtig, auch in den Strukturen anschlussfähig an die NATONorth Atlantic Treaty Organization-Partnernationen zu sein.

Ohne lange Vorwarnzeit ist das frisch etablierte Planungsteam unmittelbar handlungsfähig und kann zu jeder Zeit das Führen von Luftstreitkräften gewährleisten – und dies nicht nur bei Aktivierung durch die NATONorth Atlantic Treaty Organization. Dabei stützt sich das neue ACCAir Component Command auf die unterstellten Verbände des Flugführungsdienstes, der mit seinen Gefechtsständen den deutschen Luftraum ständig überwacht und auf die Geschwader in ganz Deutschland, um Schutz- und Verteidigungsmaßnahmen zu koordinieren.
Zahlreiche Soldaten beobachten im mobilen Gefechtsstand das Geschehen im Luftraum auf den Monitoren

Bei Air Defender 23 ist das JFACJoint Forces Air Component in Kalkar für die Übungsflüge in ganz Deutschland von wichtiger Bedeutung.
Bundeswehr/Marvin Hofmann
Soldaten überwachen auf mehreren Monitoren den Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland


Ergänzend wird es im ACCAir Component Command zukünftig ein Lage- und Führungszentrum geben, das die territoriale Flugkörperabwehr Deutschlands im Dauerbetrieb koordiniert und führt. Eine weitere wichtige Fähigkeit ist die Planung und Führung von Luftoperationen der Spezialkräfte in der Landesverteidigung sowie in abgestufter Bereitschaft auch für Bündnisaufgaben. Das Air Component Command gewährleistet weiterhin die Aus- und Weiterbildung von nationalem/ internationalem Personal im Bereich Luftoperationen.

Wie bereits das Zentrum Luftoperationen ist das ACCAir Component Command mit dem Air Intelligence Centre der Luftwaffe (AICAir Intelligence Centre LwLuftwaffe) für die Bereitstellung von Informationen und Analysen im militärischen Nachrichtenwesen für die Luftwaffe zuständig. Der Betrieb des AICAir Intelligence Centre verläuft unabhängig von Missionen im Gefechtsstand und das Personal leistet dauerhaft einen bedeutsamen Beitrag für die deutschen Nachrichtendienste. Das Geoinformationszentrum Luftwaffe versorgt die Gefechtsstände und Verbände der Luftwaffe mit meteorologischen und geografischen Daten für den Einsatz- und Übungsbetrieb.

Die internen organisatorischen Planungen und Abstimmungen des Mammutprojekts „Umgliederung“ und die zeitgleiche Übernahme neuer Aufgaben haben das Zentrum Luftoperationen über viele Monate beschäftigt. Zum 1. Januar 2025 ist es aber soweit: Das Zentrum Luftoperationen wird offiziell in Air Component Command umbenannt. Ab dem 1. Februar 2025 wird es im Vorgriff auf die endgültige Gliederung, die zum 1. April 2026 eingenommen wird, in einer vorläufigen Arbeitsgliederung seine Arbeit aufnehmen.
Artikel 5 - der Bündnisfall

„Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird“ – dieser Satz in Artikel 5 des Nordatlantikvertrages beschreibt das Prinzip der kollektiven Verteidigung. Im Bündnisfall leisten die Mitgliedstaaten Beistand, indem jeder unverzüglich für sich und zusammen mit den anderen Maßnahmen trifft, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und zu erhalten – einschließlich Waffengewalt.

Zugefügt 2 Januar 2025

Senatsverwaltungfür Inneres und Sport - Jahreswechsel 2024/2025: Großeinsatz mit konsequentem Eingreifen



Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport, zum Verlauf der Silvesternacht 2024/25:
„Ich freue mich, dass sich die monatelangen Vorbereitungen von Berliner Feuerwehr, Polizei Berlin und meinem Haus ausgezahlt haben. Es gibt mit Stand 1.1.2025, 10 Uhr, eine verletzte Einsatzkraft bei der Berliner Feuerwehr und 30 verletzte Einsatzkräfte bei der Polizei Berlin. Wir haben – wie im Vorjahr – gezielt auf die Kombination von Prävention und konsequentem Eingreifen gesetzt. Für den weitaus überwiegenden Teil der Berlinerinnen und Berliner und der Gäste war es ein friedliches Silvester. Dennoch kam es zu Straftaten, bei denen Unbeteiligte und Einsatzkräfte verletzt wurden. Ich verurteile diese Taten aufs Schärfste und erwarte, dass sie konsequent aufgearbeitet und strafrechtlich verfolgt werden. Gewalt gegen Einsatzkräfte oder Unbeteiligte ist ein Angriff auf unsere Gesellschaft und wird in Berlin nicht toleriert. Ich betone erneut: Wer Gewalt ausübt, wird – wie in der vergangenen Nacht – auf eine Polizei treffen, die sich solchen Taten konsequent und mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegenstellt.

Mein Dank geht an alle Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr und der Polizei Berlin, die Silvester im Dienst waren. Und ich möchte mich auch ausdrücklich bei allen Unterstützungskräften der Polizeien aus anderen Bundesländern, der Bundespolizei sowie bei den Mitarbeitenden der Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks bedanken. Sie alle haben unser Einsatzkonzept konsequent umgesetzt. Allen verletzten Einsatzkräften wünsche ich eine vollständige und schnelle Genesung. Wir werden prüfen, ob und wo es weiteren Verbesserungsbedarf gibt. Mein erklärtes Ziel ist es, dass alle Kräfte gesund von ihrem Einsatz nach Hause kommen.“

Am Jahreswechsel 2024/2025 waren rund 3.000 polizeiliche Einsatzkräfte beteiligt, darunter 700 Unterstützungskräfte aus Bund und Ländern. Rund 1.500 Rettungs- und Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr waren im Einsatz, darunter über 550 Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr. Im alltäglichen Dienst waren außerdem weitere 1.000 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz.

Die Polizei Berlin vermeldete mit Stand 1.1.2025, 10 Uhr, rund 400 Festnahmen (Vorjahr 390). Sie registrierte 30 verletzte Polizistinnen und Polizisten (Vorjahr 34) und im Rahmen des alltäglichen Dienstes weitere sieben (Vorjahr: 20). In der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr hatte die Berliner Feuerwehr 1.892 Einsätze (Vorjahr: 1.598). Außerhalb des Großeinsatzes „Silvester“ verzeichnete die Polizei Berlin zwischen 18 Uhr und 6 Uhr 2.168 Einsätze (Vorjahr: 2.214).
Kontakt

Senatsverwaltung
für Inneres und Sport
Pressestelle

Klosterstraße 47
10179 Berlin

Ansprechpersonen

Geschäftsstelle
Frau Riering

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2731
Fax: 90030 284756
E-Mail an die Geschäftsstelle

Pressesprecherin
Frau Beikler

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2730
E-Mail an Frau Beikler

Stellvertretender Pressesprecher
Herr Spannuth

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2732
E-Mail an Herrn Spannuth

Pressereferent
Herr Raschke

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2734
E-Mail an Herrn Raschke

Pressereferent
Herr Müller

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2052
E-Mail an Herrn Müller

Redaktionsleitung Internet/Intranet und Corporate Design
Frau Haufe

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2657
E-Mail an Frau Haufe

Soziale Medien
Herr Dannemann

Berlin
Tel.:
(030) 90223-2658
E-Mail an Frau Blume

Öffentlichkeitsarbeit Verfassungsschutz

Berlin
Tel.:
(030) 90129-440
E-Mail an den Verfassungsschutz

Polizei Berlin - Bilanz zum Jahreswechsel 2024/2025 - berlinweit

Der Großeinsatz zum Jahreswechsel stellt für die Polizei Berlin und all jene, die für die Sicherheit und die Gesundheit der Menschen in der Hauptstadt einstehen, jährlich eine Herausforderung dar. Wie bereits in den Vorjahren hat sich die Polizei Berlin intensiv auf den Silvestereinsatz vorbereitet und war neben den aufgestockten Kräften des täglichen Dienstes mit rund 3.000 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, darunter circa 720 Unterstützungskräfte von der Bundespolizei sowie aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Im gesamten Stadtgebiet gab es Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte zu verzeichnen, insbesondere durch das Beschießen oder Bewerfen mit pyrotechnischen Gegenständen. Kräfte der Polizei unterstützten die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr bei ihren Maßnahmen. Sie standen in ständigem Kontakt und Austausch.

Nach den bisherigen Erkenntnissen (Stand: 1. Januar 2025, 7 Uhr) wurden insgesamt 37 Polizeikräfte (Vorjahr: 54 bei etwa gleicher Anzahl der Einsatzkräfte) verletzt, davon ein Polizeibeamter so schwer, dass er stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden musste. Von den 37 verletzten Einsatzkräften wurden 14 durch Pyrotechnik verletzt.

Im gesamten Stadtgebiet wurden etwa 670 Ermittlungsverfahren überwiegend wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie das Sprengstoffgesetz, wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Brandstiftungsdelikten und wegen Körperverletzungsdelikten eingeleitet.

Die Polizistinnen und Polizisten nahmen nach derzeitigem Stand im Rahmen des Silvestereinsatzes rund 400 Personen fest.

An- und Versammlungen sowie Veranstaltungen
Gegen 22.25 Uhr versammelten sich zunächst rund 130 Personen zu einem Aufzug unter dem Motto „Silvester zum Knast“ in Moabit. Vom Startpunkt vor der Justizvollzugsanstalt Moabit in der Straße Alt-Moabit zogen dann bis zu 200 Personen durch die Rathenower Straße und die Wilsnacker Straße zurück zur Straße Alt-Moabit. Den Endplatz erreichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen 0.30 Uhr. Die Versammlung verlief weitestgehend störungsfrei.

Bei der zentralen Silvesterfeierlichkeit „Celebrate at the Gate“ am Brandenburger Tor in Mitte verzeichnete die Polizei Berlin keine besonderen Vorkommnisse. Mehrere zehntausend Gäste besuchten die Veranstaltung, um bis etwa 3 Uhr den Jahreswechsel zu begehen. Kurz vor 22 Uhr kam der Verkehr in der Straße Unter den Linden aufgrund der Vielzahl von Menschen zum Erliegen.

Unterhalb des Fernsehturms am Alexanderplatz in Mitte hielten sich gegen 20.20 Uhr rund 50 Personen auf, die syrische Flaggen und Schals mit sich führten und vereinzelt Pyrotechnik zündeten. Die Personen wurden angesprochen und es wurden vereinzelt Platzverweise ausgesprochen.

Im weiteren Verlauf der Nacht sammelten sich im Bereich des Fernsehturms etwa 500 Personen, in der Rathausstraße rund 700 Personen und zwischen der Pyroverbotszone am Alexanderplatz und der Weltzeituhr circa 350 Personen. Aufgrund der hohen Auslastung und des massiven Abbrennens von Pyrotechnik sprachen Einsatzkräfte für diese Bereiche Platzverweise aus.

Im Verlauf der Nacht kam es stadtweit immer wieder an verschiedenen Orten zu unterschiedlichen, auch größeren Personenansammlungen.

Pyrotechnikverbotszonen
In den drei eingerichteten Pyrotechnikverbotszonen am Alexanderplatz in Mitte, im Steinmetzkiez in Schöneberg sowie in der Sonnenallee in Neukölln wurden die behördlichen Allgemeinverfügungen überwiegend eingehalten.

Ausgewählte Sachverhalte
Gegen 18.40 Uhr informierte ein Fahrgast in Reinickendorf in Höhe Auguste-Viktoria-Allee Ecke Eichborndamm den Fahrer eines BVG-Busses der Linie 125 über beschädigte Scheiben am Bus. Zuvor hatten sowohl der Fahrgast als auch der Busfahrer laute Knallgeräusche wahrgenommen. In der Folge musste der Bus aus dem Betrieb genommen werden.

In einer Tiefgarage in der Waldemarstraße in Kreuzberg brannten gegen 21.15 Uhr mehrere Fahrzeuge. Hinzugerufene Feuerwehrkräfte löschten die Feuer. Durch die Hitzeeinwirkung und das Löschwasser wurden die Tiefgarage und weitere geparkte Kraftfahrzeuge stark beschädigt. Während der Maßnahmen am Ort war die Waldemarstraße zwischen Mariannenplatz und Audre-Lorde-Straße gesperrt. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an und werden von einem Brandkommissariat des Landeskriminalamts Berlin geführt.

Gegen 21.30 Uhr nahmen Polizeikräfte in der Rathausstraße in Mitte einen Mann fest, der zuvor eine Waffe in der Hand gehalten hatte. Aufgrund der unklaren Situation zog eine Polizeikraft daraufhin die Dienstwaffe und hielt diese in entschlossener Sicherungshaltung. Während der anschließenden Maßnahmen stellten die Polizeikräfte fest, dass es sich bei der Waffe um eine PTB-Waffe handelte. Der Mann wurde nach der Personalienfeststellung entlassen.

Gegen 22.20 Uhr hielt ein 24 Jahre alter Busfahrer an einer Bushaltestelle an der Neuendorfer Straße Ecke Eiswerderstraße in Hakenfelde an und öffnete die vordere Tür des BVG-Busses. Plötzlich wurde ein Feuerwerkskörper in seine Richtung geworfen, der dann neben ihm im Bus detonierte. Alarmierte Rettungskräfte brachten ihn mit Ohrenschmerzen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

In der Silbersteinstraße in Neukölln beschädigten gegen 23 Uhr rund 40 Personen, die teils vermummt waren, die Scheiben eines BVG-Busses der Linie 246.

Mehrere Personen schossen gegen 23.45 Uhr in der Pohlstraße in Tiergarten Pyrotechnik gegen das Gebäude eines Telekommunikationsunternehmens und beschädigten dieses damit.

Gegen Mitternacht befuhren Kräfte mit ihrem Polizeiwagen mit Sonder- und Wegerechten die Ramlerstraße in Gesundbrunnen, hörten einen lauten Knall und bemerkten dann ein Loch in einer Scheibe auf der Beifahrerseite.

Während einer Fahrt mit einem Funkwagen mit Sonder- und Wegerechten bemerkte die Besatzung gegen 0.15 Uhr in der Prinzenallee in Kreuzberg einen Einschlag durch einen pyrotechnischen Gegenstand an einem Fenster, das dadurch beschädigt worden war.

Zeitgleich kam es in Neukölln zu einem schweren Landfriedensbruch. Ein 29-Jähriger bog mit seinem Wagen von der Selchower Straße in die Hermannstraße ab und wurde an seiner Weiterfahrt gehindert, da dort Baustellenbaken auf die Fahrbahn gebracht worden waren. Daraufhin wollte er mit seinem Wagen wenden. Dabei beschossen ihn mehrere Personen aus einer etwa 15 bis 20 Personen großen Gruppe heraus mit Pyrotechnik. Als der 29-Jährige seinen Wagen verlassen wollte und die Fahrertür geöffnet hatte, gerieten Feuerwerkskörper in das Wageninnere, woraufhin es zu einem Feuer im Fußraum auf der Fahrerseite kam. Dem Fahrer gelang es, den Brand selbst zu löschen. Er selbst blieb unverletzt.

Gegen 0.20 Uhr stand ein Polizeibeamter am Heck eines Polizeiwagens an der Joachimsthaler Straße Ecke Kurfürstendamm in Charlottenburg, als neben dem Fahrzeug ein pyrotechnischer Gegenstand explodierte und er dadurch verletzt wurde. Der Polizist klagte über Kopf- und Ohrschmerzen, wurde ambulant in einer Klinik behandelt und trat anschließend vom Dienst ab.

In der Jerichower Straße in Hellersdorf bewarf ein 17-Jähriger nach bisherigem Ermittlungsstand gegen 0.20 Uhr Kräfte der Berliner Feuerwehr während der Löscharbeiten von brennende Mülltonnen gezielt mit Pyrotechnik. Aufforderungen eines Feuerwehrmanns, dies zu unterlassen, ignorierte der Jugendliche. Hinzugerufene Polizeikräfte nahmen den Jugendlichen fest und nahmen die Personalien auf. Anschließend wurde der 17-Jährige entlassen.

Gegen 0.20 Uhr wurden in der Schillerpromenade in Neukölln von Unbekannten Gegenstände auf die Fahrbahn gebracht und angezündet. In der Folge des Einsatzes wurden Polizeikräfte mit Pyrotechnik beschossen, sodass sich die Kräfte zurückziehen mussten. Durch das Zünden von offenbar mehreren sogenannten Kugelbomben wurden in der Schillerpromenade mehrere Hausfassaden und zwei Wagen beschädigt.

In der Okerstraße in Neukölln explodierte gegen 0.30 Uhr eine sogenannte Kugelbombe. Durch die Druckwelle wurden Fensterscheiben von vier Wohnhäusern sowie drei Fahrzeuge beschädigt.

Gegen 0.30 Uhr detonierte im Bottroper Weg in Tegel ein pyrotechnischer Gegenstand, bei dem es sich nach den derzeitigen Ermittlungen um eine sogenannte Kugelbombe gehandelt haben soll. Ein Siebenjähriger erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. Ein 41-Jähriger erlitt ebenfalls schwere Verletzungen und wurde stationär in einer Klinik aufgenommen. Sechs weitere Personen, darunter drei Kinder im Alter von zweimal neun und einmal zwölf Jahren, eine 15-Jährige und zwei Erwachsene im Alter von 22 und 44 Jahren, wurden leicht verletzt und in Krankenhäuser gebracht. Die Ermittlungen des Fachkommissariats für die Bearbeitung von Sprengstoffdelikten dauern an.

Gegen 0.45 Uhr meldete ein Passant einen brennenden Transporter in der Schwarzastraße in Neukölln. Laut dem Anrufer sollen mehrere Personen die Seitenscheiben des Transporters eingeschlagen sowie Feuerwerk in das Fahrzeug geworfen und somit dieses in Brand gesetzt haben. Beim Eintreffen der Polizeikräfte stand der Transporter im Vollbrand. Darüber hinaus bemerkten die Kräfte einen brennenden Anhänger, der rund 15 Meter von dem Transporter entfernt stand. Alarmierte Brandbekämpfer löschten die Brände, durch die ein Mercedes Sprinter und ein weiterer Anhänger beschädigt wurden. Ein Brandkommissariat des Landeskriminalamts Berlin hat die Ermittlungen übernommen.

Gegen 0.50 Uhr kam es an der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg zur Umsetzung einer sogenannten Kugelbombe. Dadurch erlitt ein Polizeibeamter schwerste Beinverletzungen. Er wurde von Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht, in dem er sofort operiert werden musste. Eine weitere Einsatzkraft erlitt Verletzungen an den Händen, die ambulant im Krankenhaus behandelt wurden. Drei weitere Polizeikräfte standen unter dem Eindruck des Geschehens und beendeten ihre Dienste.

In der Vorbergstraße in Schöneberg kam es gegen 2 Uhr zu einer Explosion eines pyrotechnischen Gegenstands, bei der fünf Personen, eine 15-Jährige, eine 27-Jährige, zwei 29 Jahre alte Frauen und ein 30-jähriger Mann, verletzt wurden. Die 29-Jährige und die 27-Jährige mussten ambulant in Krankenhäusern behandelt werden. Eine Vielzahl von Fensterscheiben an insgesamt sieben Gebäuden ging zu Bruch, Gebäudefassaden und Türen sowie vier Autos wurden durch die Detonation beschädigt. Ebenfalls zerbarsten die Scheiben einer Apotheke, woraufhin Personen diese teilweise plünderten. In der Folge wurde die Apotheke von Polizeikräften gesichert. Im Zusammenhang mit der Explosion wurden drei Personen festgenommen. Die Ermittlungen dauern an.

In Neukölln beschossen gegen 2 Uhr mehrere Personen aus einer 15 bis 20 Personen großen Gruppe heraus an der Teupitzer Straße Ecke Kiehlufer wiederholt Polizeifahrzeuge mit Pyrotechnik. In der Folge nahmen Polizeikräfte zwei Jugendliche und sieben Heranwachsende fest. Während der Festnahme sprang ein junger Mann auf den Rücken eines knienden Polizisten und trat anschließend nach ihm. Dabei verletzte sich der Mann selbst und musste ambulant in einer Klinik behandelt werden. Bei den Festnahmen wurden zwei Polizeikräfte verletzt, von denen eine den Dienst beendete. Die festgenommenen Jugendlichen und Heranwachsenden wurden zunächst zu Personalienfeststellungen zum Polizeiabschnitt 54 gebracht und verblieben anschließend für Anschlussgewahrsame bis heute Morgen, 8 Uhr in einem Polizeigewahrsam, aus dem sie dann entlassen beziehungsweise von ihren Eltern abgeholt wurden.

Gegen 3 Uhr bemerkten Polizeikräfte an der Diesterwegstraße Ecke Fröbelstraße in Prenzlauer Berg fünf Personen, die Pyrotechnik auf vorbeifahrende Fahrzeuge abfeuerten. Als die Personen überprüft werden sollten, ergriffen sie die Flucht. Den Kräften gelang es, einen flüchtenden Jugendlichen festzunehmen. Sie entdeckten bei seiner Durchsuchung eine sogenannte Kugelbombe und beschlagnahmten diese. Nach der Identitätsfeststellung wurde der 16-Jährige entlassen.

Im gesamten Stadtgebiet kam es zu zahlreichen – überwiegend durch pyrotechnische Erzeugnisse verursachte – Brände. Dabei wurden zahlreiche Fahrzeuge, aber auch Wohnungen, Balkone und Keller beschädigt.

Insgesamt gab es in der Silvesternacht zwischen 18 und 6 Uhr 2.168 Einsätze (Vorjahr: 2.214), die von Polizeikräften bearbeitet wurden.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Zugefügt

31 Dezember 2024

01. Januar 2025 - Weitestgehend friedliche Silvesterfeierlichkeiten 2024 Polizei zieht positive Bilanz - Polizei Münster

Die Silvesterfeierlichkeiten zum Ende des Jahres 2024 sind weitestgehend friedlich verlaufen. Zahlreiche Menschen waren auf den Straßen der Stadt Münster unterwegs und begrüßten das neue Jahr 2025.

In der Silvesternacht war die Polizei Münster auch in diesem Jahr verstärkt im Einsatz. In den meisten Fällen wurden die Einsatzkräfte zu silvestertypischen Einsätzen wie Ruhestörungen oder Körperverletzungen gerufen.

Gegen Mitternacht befinden sich eine Vielzahl an Menschen am Hafenplatz und dem dortigen Hafenbecken. In der Menge feuerte ein 46-Jähriger mehrere Schüsse aus einer Schreckschusswaffe ab. Polizeikräfte stellen die Waffe vor Ort sicher. Den 46-Jährigen mit irakischer Staatsangehörigkeit erwartet nun ein Strafverfahren.

Während dieses Einsatzes werden die eingesetzten Polizeibeamten aus einer Gruppe von circa 50 Personen mit Silvesterfeuerwerk beschossen. Die Polizisten blieben unverletzt.

Um 04:15 Uhr sprühte ein 19-Jähriger nach einem zunächst verbalen Streit in einer Bar an der Bahnhofstraße mit Pfefferspray um sich. Insgesamt zehn Personen erlitten hierbei leichte Verletzungen. Anschließend flüchtete der Täter von der Tatörtlichkeit. Polizeikräfte stoppten den 19-Jährigen mit guineischer Staatsangehörigkeit im Bahnhofsbereich. Ihn erwartet ein Strafverfahren.

Die Polizei Münster wünscht ein frohes neues Jahr.

Zugefügt

31 Dezember 2024

Polizei Nordrhein-Westfalen- Schwalmtal: Feuerwerkskörper in Flüchtlingsunterkunft gezündet: Zeugen gesucht- 31. Dezember 2024



Verletzt wurde niemand. Hinweise zur Motivation der Tat liegen derzeit noch keine vor. Die Ermittlungen dauern an.

Laut Zeugenaussagen sollen vier bis fünf Personen vermutlich mit einem schwarzen oder silbergrauen Kleinwagen (eventuell älteres Model eines Opel Corsas) an die Flüchtlingsunterkunft herangefahren sein. Einer der Tatverdächtigen sei dort ausgestiegen und durch die offenstehende Tür eines Nebeneingangs in eine Küche gegangen. Dort zündete er mindestens einen Feuerwerkskörper in der Trommel einer Waschmaschine.

Die Waschmaschine wurde zerstört, geriet aber nicht in Brand. In dem Raum hielt sich keiner der Bewohner auf. In der Flüchtlingsunterkunft sind gut 100 Menschen unterschiedlichster Nationalitäten gemeldet.

Im Wegfahren sollen die Tatverdächtigen zwei weitere Raketen gezündet und in Richtung der Unterkunft geworfen haben.

Die vier bis fünf Personen sollen nach Zeugenaussagen alle zwischen 15 und 18 Jahre alt sein. Zwei davon sollen neongelbe Jacken getragen haben. Einer der Tatverdächtigen soll circa 1,80 Meter groß sein und schmale Statur haben. Der Fahrer oder die Fahrerin des Autos soll blonde Haare haben und eine Kapuze und einen Schal über das Gesicht gezogen haben.

Die eingesetzten Beamten fahndeten in der Nähe des Tatortes erfolglos nach den Tätern. Zuständigkeitshalber hat die Kriminalinspektion Staatsschutz des Polizeipräsidiums Mönchengladbach die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können und bittet diese, sich unter der Telefonnummer 02161-290 zu melden. (km / PP MG)

Polizei Berlin- Räuber schießt mit PTB-Waffe auf Polizei und leistet Widerstand - Pankow

In der vergangenen Nacht nahmen Einsatzkräfte der Polizei einen mutmaßlichen Räuber in Karow fest. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein maskierter Mann gegen 1.30 Uhr in der Straße Am Danewend von einem 27-Jährigen durch Vorhalten einer Pistole Geld gefordert haben. Alarmierte Einsatzkräfte konnten in der Nähe des Tatortes einen 18-jährigen mutmaßlichen Täter feststellen. Dieser flüchtete, als die Einsatzkräfte ihn ansprachen. Nach einer kurzen Verfolgung zu Fuß konnte der Tatverdächtige durch einen Polizeibeamten an der Schulter festgehalten werden. Der Heranwachsende zog eine Pistole, welche sich später als PTB-Waffe herausstellte, und schoss in Richtung des Polizisten. Der Polizeibeamte wurde nicht verletzt. Der 18-Jährige wurde anschließend durch weitere eintreffende Polizisten und Polizistinnen festgenommen und einem Polizeigewahrsam Zugefügt. Der Festgenommene wurde bei der Festnahme leicht verletzt, lehnte eine medizinische Behandlung jedoch ab. Nach Durchführung einer richterlich angeordneten Blutentnahme wurde er an das zuständige Fachkommissariat überstellt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich im Nahbereich weitere vermeintliche Raubtaten mit vergleichbarer Begehungsweise und Täterbeschreibung ereignet haben. Die noch andauernden Ermittlungen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie zu den Raubtaten und ob diese miteinander in Verbindung stehen führt ein Fachkommissariat der Direktion 1 (Nord).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

Neu 30 Dezember

Lernen, Zuhören, Unterstützen: Meine Erfahrungen beim Wiederaufbau nach dem Tsunami 2004 in Sri Lanka

Ein für mich sehr prägender Auslandseinsatz begann nach dem verheerenden Tsunami im Indischen Ozean 2004. Am 26. Dezember 2004, dem 2. Weihnachtsfeiertag, saß ich mit der Familie vor dem Fernseher, als die ersten Berichte über den Tsunami kamen. Als Architekt wusste ich, dass Fachkräfte wie ich für den Wiederaufbau gebraucht werden würden.
Inhalt

Kooperation und Lernen vor Ort
Der Wunsch nach Normalität
Bargeldhilfen als Schlüssel
Austausch mit anderen Organisationen
Kulturschock nach der Rückkehr
Nachhaltige Lektionen

Anfangs sah ich den Wiederaufbau durch die „Architektenbrille“: Ich dachte, man würde einfach kommen, planen und bauen. Doch die Realität sah anders aus.

Luftbild einer Küstenregion, die nach dem Tsunami 2004 vollständig zerstört wurde. Die Überreste von Gebäudefundamenten sind sichtbar, umgeben von Schlamm, Trümmern und Wasseransammlungen.
Das Seebeben der Stärke 9,3 löste Flutwellen bis zu 30 Metern Höhe an den dortigen Küsten aus. Mit einer Geschwindigkeit von über 600 Stundenkilometern trafen sie auf Tausende unvorbereitete Küstenorte. Über 230.000 Menschen verloren ihr Leben, es gab 110.000 Verletzte. Foto: Maxime Keffer / IKRK

Mein Name ist Wolfgang Friedrich und ich arbeite als Sachgebietsleiter für internationale Katastrophenvorsorge beim DRK-Generalsekretariat in Berlin. Ein für mich sehr prägender Auslandseinsatz begann nach dem verheerenden Tsunami im Indischen Ozean 2004. Damals war ich in Batticaloa an der Ostküste Sri Lankas im Einsatz.

Am 26. Dezember 2004, dem 2. Weihnachtsfeiertag, saß ich mit der Familie vor dem Fernseher, als die ersten Berichte über den Tsunami kamen. Anfangs war von 16 Toten die Rede, doch schnell wurde klar, dass das wahre Ausmaß der Katastrophe unvorstellbar war. Als Architekt wusste ich, dass Fachkräfte wie ich für den Wiederaufbau gebraucht werden würden. Nach einigen Monaten Vorbereitung reiste ich schließlich nach Sri Lanka.
Kooperation und Lernen vor Ort

Anfangs sah ich den Wiederaufbau durch die „Architektenbrille“: Ich dachte, man würde einfach kommen, planen und bauen. Doch die Realität sah anders aus. Es ging darum, mit den betroffenen Menschen zusammenzuarbeiten, ihre Bedürfnisse zu verstehen und Lösungen zu entwickeln, die ihrer Lebensrealität entsprachen.

Dies erforderte intensive Absprachen mit allen Beteiligten – von der Regierung, dem Roten Kreuz von Sri Lanka, anderen Partnern vor Ort bis hin zu betroffenen Familien. Für mich war dies eine steile Lernkurve, besonders da ich vorher keine Erfahrung in der internationalen Zusammenarbeit hatte. Zuhören wurde zur wichtigsten Kompetenz.

Wir hatten damals den Luxus, dass wir Zeit dafür hatten. Da konnte man wirklich mit den Menschen gemeinsam Pläne entwickeln, wie das alte Leben wiederhergestellt werden soll. Das war ein Prozess, wo ich auch das Gefühl hatte, dass wir wirklich einen wichtigen Beitrag leisten können und wo wir auch schöne Geschichten über den Tag erlebt haben.
Zwei Männer arbeiten gemeinsam außen an einer hölzernen Konstruktion an einer Hauswand, vermutlich im Rahmen eines Wiederaufbauprojekts. Sie verwenden Werkzeuge.
Das DRK unterstützte die Menschen vor Ort beim Bau von Siedlungen inklusive Infrastruktur. Auch wurden vier Krankenhäuser, 31 Gesundheitsstationen, vier Schulen sowie 98,1 Kilometer Wasserleitungen gebaut. Foto: Patrick Fuller /IFRC
Der Wunsch nach Normalität

Ganz zentral war der Wunsch der Menschen, zur Normalität zurückzukehren. Ein Beispiel blieb mir besonders im Gedächtnis: In einem Dorf war den Anwohnern das Cricketfeld so wichtig, dass dessen Wiederherstellung Priorität hatte.

Auch persönliche Wünsche - wie die Erhaltung eines trotz Tsunami intakt gebliebenen Gebetsraums einer Familie in einem fast komplett zerstörten Haus - wurden berücksichtigt. Wir entwickelten Ansätze, die individuellen Bedürfnissen gerecht wurden und unterstützten mit Bargeldhilfen, um den Betroffenen größtmögliche Flexibilität zu bieten.

Das war bei so einem großen Projekt, wo wir beispielsweise in mehreren Dörfern 600 Familien betreuten, ein riesiger Aufwand, auch für das Team. In diesem Fall haben wir es geschafft, gemeinsam mit der betroffenen Familie das Haus, um diesen Gebetsraum herum wieder aufzubauen.
Bargeldhilfen als Schlüssel

Unsere Erfahrungen zeigten, dass eine Mischung aus Bargeldhilfen, Lieferungen von Baumaterial und Beratung der effektivste Ansatz waren. Dabei wurde der Baufortschritt in Etappen überprüft, bevor die nächste Auszahlung erfolgte. Teams aus lokalen Fachkräften und externen Experten begleiteten die Prozesse vor Ort, um Qualität und Fortschritt sicherzustellen.

Das waren Kolleginnen und Kollegen, insbesondere des Roten Kreuzes Sri Lanka, die im besten Fall direkt aus den betroffenen Dörfern kamen, gemischt mit Leuten, die entsprechende Universitätsabschlüsse hatten. Lokale Kolleginnen und Kollegen, Bauingenieure, Architektinnen. Das war dann ungefähr ein Team von 30 Leuten mit allen Profilen.

Gleichzeitig mussten wir sicherstellen, dass besonders vulnerable Familien zusätzliche Unterstützung bekamen. Denn die Betroffenen mussten sich zum Teil auch um die Häuser von Familienangehörigen kümmern, wenn diese das nicht selbst konnten.

Bei anderen Betroffenen ging das fast von selbst. Die haben Zugang zu Handwerkern gehabt, die wussten, wann was einzukaufen ist. Wie lange kann man sagen, wie so etwas im Durchschnitt gedauert hat, so ein Haus wieder aufzubauen? Das war sehr unterschiedlich, manchmal sehr schnell, etwa sechs, acht Monate. Aber zum Teil haben wir Leute bis zu zwei Jahre unterstützt.
Die Kolleginnen und Kollegen vom Roten Kreuz von Sri Lanka und vom gemeinsamen Projektteam.
Eine Gruppe von Rotkreuzmitarbeitenden in Sri Lanka steht beim Gruppenfoto im Freien zusammen
Stolz blickt das Team vom Roten Kreuz in Sri Lanka zurück.
Austausch mit anderen Organisationen

In dem Einsatz, wo ja viele Länder betroffen waren, hat man sich ausgetauscht mit Kollegen auf den Philippinen, in Indonesien, hat sich Tipps geholt, also auch jenseits der Rotkreuz-Rothalbmond-Familie. Z.B. die Frage: Wie ist die Verfügbarkeit von Zement? Wo wird der eingekauft und wie wird der ins Projektgebiet gebracht? Wie macht man das am effektivsten und effizientesten? Das sah in Sri Lanka völlig anders aus als in Indonesien.
Kulturschock nach der Rückkehr

Zum ersten Mal war ich nach einem halben Jahr wieder in Deutschland und eigentlich dachte ich, der Kulturschock entsteht, wenn man dort ankommt, aber es war genau andersrum. Die Eindrücke aus Sri Lanka waren schwer zu vermitteln und ich stellte fest, dass viele die Dimension und die Herausforderungen so eines Einsatzes nicht nachvollziehen konnten.

Im Jahr 2012 kehrte ich nach Sri Lanka zurück, wir schlossen damals das DRK-Länderbüro. Es war ein bewegender Moment die Fortschritte zu sehen: Dörfer, die sich zu lebendigen Gemeinschaften entwickelt hatten und Menschen, die ihr Leben wieder aufgebaut hatten. Ich fand das super, das war so unaufgeregt. Ich ging durch die Straßen und habe die ein oder andere Person von früher getroffen. Ich traf auch den Mann mit dem Gebetsraum wieder. Wir haben etwas bei ihm auf der Terrasse getrunken.

Und das war einfach toll, als würde man durch ein ganz normales Dorf durchlaufen, was gewachsen ist, wo man eigentlich keine Schäden mehr sah. Da ging das Leben wieder normal weiter.
Nachhaltige Lektionen

Die Zeit in Sri Lanka hat mich tief geprägt. Sie hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, die Betroffenen als gleichwertige Partner in den Wiederaufbauprozess einzubeziehen. Wir gehen dort nicht in den Einsatz, weil wir alles besser wissen. Ganz im Gegenteil, wir wissen meistens am allerwenigsten, was dort wichtig und gebraucht ist.

Wir müssen als Teil der Rotkreuz- und Rothalbmond-Familie lernen, wir müssen zuhören und müssen verstehen, wie wir uns einbringen, wie wir eine gute Rolle spielen in dem Prozess. Das ist, was sich durchgesetzt hat, auch wenn ich mit Kolleginnen und Kollegen von früher rede.

Da braucht man schon etwas Demut, dass wir verstehen, was unsere Rolle in dem ganzen Prozess ist. Der wahre Antrieb und die Umsetzung kommen von den Betroffenen selbst. Diese Erfahrung nehme ich mit, auch in meine heutige Arbeit in der Katastrophenvorsorge.

polizei Sankt Augustin - Hauptbahnhof Hamm - Bundespolizei stellt Kofferdieb

Hamm (ots)

Am Sonntagmorgen (29. Dezember) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hamm einen mutmaßlichen Kofferdieb gestellt.

Nach einer Personenkontrolle an Gleis 10/11 trafen die Polizisten den 52-jährigen Oberhausener nur kurze Zeit später auf einem anderen Bahnsteig erneut an. Anders als bei der vorherigen Kontrolle, war er diesmal im Besitz eines roten Koffers. Auf Nachfrage gab er an, dass es sich hierbei um sein Eigentum handelt. Allerdings konnte er keine Angaben zum Inhalt des Koffers machen. Da er sich im weiteren Verlauf zudem zu den Besitzverhältnissen widersprach, durchsuchten die Einsatzkräfte den Mann und den Koffer auf der Wache der Bundespolizei. Hierbei stellten sie sowohl im Koffer als auch in der Kleidung des Mannes jeweils eine personalisierte Fahrkarte fest, die nicht dem 52-Jährigen gehörte.

Zeitgleich meldete sich telefonisch ein Geschädigter eines Diebstahls auf der Wache. Dem Anrufer war nach Ankunft im Hauptbahnhof Münster aufgefallen, dass sein roter Koffer gestohlen wurde. Ein Abgleich der Personalien des Mannes mit der im Koffer aufgefundenen Fahrkarte bestätigte, dass es sich um sein Eigentum handelt.

Keine zwei Stunden später konnte der 75-Jährige seinen Koffer wieder in Empfang nehmen und seine Reise nach Kopenhagen fortsetzen.

Gegen den 52-jährigen serbischen Staatsangehörigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl eingeleitet. Die Videoaufnahmen aus dem Zug und Hauptbahnhof wurden gesichert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Roger Schlächter
Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0)
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025

Höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, vollständiger Ausgleich der kalten Progression und vieles mehr: Zum 1. Januar 2025 wirken zahlreiche steuerliche und weitere Änderungen.

Für Bürgerinnen und Bürger

Steuerliche Freistellung des Existenzminimums und Ausgleich der kalten Progression
Nach der rückwirkenden Anhebung des Grundfreibetrags für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro und der ebenfalls rückwirkenden Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags für 2024 um 114 Euro auf 3.306 Euro pro Elternteil wird es auch für 2025 Änderungen beim Grundfreibetrag und dem steuerlichen Kinderfreibetrag geben.

Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2025 gewährleistet. Gleichzeitig werden mit der Anhebung die Effekte der sogenannten kalten Progression ausgeglichen.

Zum vollständigen Ausgleich der kalten Progression werden mit Ausnahme des Eckwerts zur sogenannten „Reichensteuer“ die Tarifeckwerte im Umfang der maßgeblichen Inflationsrate für 2025 um 2,6 Prozent nach rechts verschoben (2026: 2 Prozent).

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2025 um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (1.464 Euro) ergibt sich eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags auf insgesamt 4.800 Euro pro Elternteil beziehungsweise 9.600 Euro pro Kind.

Zudem wird das Kindergeld von bisher 250 Euro zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht.
Übersicht über den Grundfreibetrag
Ursprünglich
2024 2024 2025 2026
11.604 Euro 11.784 Euro 12.096 Euro 12.348 Euro
Übersicht über den Kinderfreibetrag
Ursprünglich
2024 2024 2025 2026
Sächliche Existenzminimum des Kindes
(Kinderfreibetrag) 3.192 Euro 3.306 Euro 3.336 Euro 3.414 Euro
Freibetrag für den Betreuungs- und
Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
des Kindes 1.464 Euro 1.464 Euro 1.464 Euro 1.464 Euro
Freibetrag pro Elternteil 4.656 Euro 4.770 Euro 4.800 Euro 4.878 Euro
Freibetrag pro Kind 9.312 Euro 9.540 Euro 9.600 Euro 9.756 Euro

Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag
Ab 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zur Lohnsteuer oder veranlagten Einkommensteuer gezahlt haben, durch die Anhebung der bestehenden Freigrenze vollständig entfallen. Die Freigrenze bezieht sich auf die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, also die Lohnsteuer oder veranlagte Einkommensteuer. Die Freigrenze von bisher 36.260 Euro wird für 2025 auf 39.900 Euro angehoben (2026: 40.700 Euro). Die Anhebung der Freigrenze führt auch zu einer Verschiebung der sogenannten Milderungszone, in der die Lohn-/Einkommensteuerpflichtigen entlastet werden, die den Solidaritätszuschlag noch teilweise zahlen. In der Milderungszone, die sich an die Freigrenze anschließt, wird die Durchschnittsbelastung durch den Solidaritätszuschlag allmählich an die Normalbelastung von 5,5 Prozent herangeführt. Dadurch wird beim Überschreiten der Freigrenze ein Belastungssprung vermieden. Erst nach Überschreiten der Milderungszone ist der Solidaritätszuschlag unverändert in voller Höhe zu zahlen.

Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von Kinderbetreuungskosten
Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dabei sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen nicht abziehbar. Als familienpolitische Maßnahme wird ab dem Veranlagungszeitraum 2025 die Begrenzung auf 80 Prozent der Aufwendungen und der Höchstbetrag der als Sonderausgaben abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten auf 4.800 Euro je Kind erhöht.

Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung auf 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher sind es bei Gebäuden mit mehreren Wohn-/Gewerbeeinheiten nur 15 Kilowatt (peak)/je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Außerdem wird klargestellt, dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft betragen.

Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten
Gesetzliche Krankenkassen sind u. a. verpflichtet, in ihren Satzungen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten oder Leistungen für Schutzimpfungen in Anspruch nehmen, Anspruch auf einen Bonus haben. Ferner sollen sie in ihren Satzungen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die regelmäßig Leistungen der Krankenkassen zur verhaltensbezogenen Prävention in Anspruch nehmen oder an vergleichbaren, qualitätsgesicherten Angeboten zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens teilnehmen, Anspruch auf einen Bonus haben. Um eine administrativ komplexe Aufteilung insbesondere in Fällen pauschaler Ausgestaltung der Bonusmodelle bei gleichzeitig regelmäßig sehr geringer steuerlicher Auswirkung im Einzelfall zu vermeiden, wurde im Wege einer Verwaltungsregelung eine Vereinfachungsregelung geschaffen. Nach dieser stellen Bonusleistungen bis zu einer Höhe von 150 Euro pro versicherte Person und Beitragsjahr den Sonderausgabenabzug nicht mindernde Leistungen der Krankenkasse dar; in Höhe des übersteigenden Betrags wird von einer Beitragsrückerstattung ausgegangen. Der Steuerpflichtige kann indes nachweisen, dass es sich auch bei dem übersteigenden Betrag um Leistungen der Krankenkasse handelt. Diese Regelung galt für bis zum 31. Dezember 2024 geleistete Zahlungen und wird nun gesetzlich verstetigt, weil sich die Vereinfachungsregelung in der Praxis bewährt hat.

Wohngemeinnützigkeit, vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen
Die vergünstigte Vermietung an hilfebedürftige Personen erfüllt wohngemeinnützige Zwecke. Insofern ist diese Vermietung als ideelle Zweckverwirklichung anzusehen. Potentiell entstehende Verluste können damit mit anderen Einnahmen aus dem ideellen Bereich ausgeglichen werden. Soweit eine steuerbegünstigte Körperschaft Wohnraum nicht vergünstigt an eine hilfebedürftige Person überlässt, dient dies nicht mehr der ideellen Zweckverwirklichung und ist als steuerfreie Vermögensverwaltung einzuordnen; führt aber regelmäßig nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Durch die Wohngemeinnützigkeit soll bezahlbares Wohnen insbesondere für Personen mit geringen Einkommen ermöglicht werden. Die Körperschaft ist verpflichtet, die Miete dauerhaft unter der marktüblichen Miete anzusetzen. Dies wird zur Vermeidung von Bürokratie nur zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses und bei Mieterhöhungen geprüft.

Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen
Mit der Streichung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen wurde dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer mehr Geltung verschafft. Die Verluste sind wieder uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar. Außerdem wurden den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung Rechnung getragen.

Erbschaftsteuer
Der bisherige Erbfallkosten-Pauschbetrag von 10.300 Euro wird auf 15.000 Euro angehoben. Dadurch wird es in weniger Fällen erforderlich, erbfallbedingte Kosten – wie z. B. Beerdigungskosten – einzeln nachzuweisen.

Änderungen bei der Biersteuer
Die bisher vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer wird von 2 hl auf 5 hl erhöht, um den Bürokratieaufwand für die Beteiligten und den damit einhergehenden Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Aus demselben Grund entfällt die bisher bestehende Anzeigepflicht für die Brauvorgänge.

Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Die im nationalen Umsatzsteuerrecht enthaltenen Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen sind an die unionsrechtlichen Vorgaben in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie anzupassen. Im Ergebnis bleiben die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert umsatzsteuerfrei.

Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des reformierten Rechts erhoben. Im Grundgesetz wurde die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer festgeschrieben. Gleichzeitig wurde den Ländern das Recht eingeräumt, bei der Grundsteuer eigene, vom Bundesgesetz abweichende landesrechtliche Regelungen einzuführen. Davon haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen umfassend Gebrauch gemacht und eigene Grundsteuer-Modelle eingeführt. Andere Länder weichen nur punktuell vom sogenannten Bundesmodell ab (Berlin, Bremen, Saarland und Sachsen im Bereich der Steuermesszahlen, Nordrhein-Westfalen, voraussichtlich Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Bereich des kommunalen Hebesatzrechts). Auf der Grundlage der im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwerte und anderen Bemessungsgrundlagen sowie der auf den Hauptveranlagungszeitpunkt 1. Januar 2022 beziehungsweise 1. Januar 2025 festgesetzten Grundsteuermessbeträge bestimmen die Gemeinden, mit welchem Hundertsatz des Grundsteuermessbetrags (Hebesatz) die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 erhoben wird. Den Gemeinden wurde zusätzlich das Recht eingeräumt, ab dem Jahr 2025 aus städtebaulichen Gründen auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzusetzen. Die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer ergibt sich aus den Grundsteuerbescheiden, deren Versand im Herbst 2024 begonnen hat.


Für die Wirtschaft

E‑Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Hierbei sind folgende Übergangsregelungen vorgesehen:
In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung (z. B. Papierrechnung oder mit Zustimmung des Empfängers E-Mail mit einer PDF-Datei) auszustellen. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen in Empfang nehmen zu können. Die Vorhaltung eines E-Mail-Postfachs ist hierfür ausreichend.

Besteuerung der Kleinunternehmer
Bislang konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmerregelung im Inland in Anspruch nehmen. Um Wettbewerbsverzerrungen für Kleinunternehmer im Binnenmarkt zu vermeiden und das Wachstum und die Entwicklung des grenzüberschreitenden Handels zu begünstigen, können zum 1. Januar 2025 auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anwenden. Damit in Deutschland ansässige Unternehmer die Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen können, wird ein besonderes Meldeverfahren eingeführt (§ 19a UStG).

Möglichkeit der Vergütung der Umsatzsteuer von Kraftstoffen, die zur Weiterleitung bestimmt sind, bei nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern
Vorsteuerbeträge, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen, sind von der Vergütung der Umsatzsteuer bei Unternehmern, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, ausgeschlossen. Dies betrifft bisher nach dem Gesetzeswortlaut – wie vom Gesetzgeber gewollt – den Bezug von Kraftstoffen, die selbst verbraucht werden, aber – ungewollt – auch den Bezug von Kraftstoffen, die weitergeliefert werden. Mit einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird der Ausschluss auf den Bezug von Kraftstoffen, die selbst verbraucht werden, beschränkt. Dies dient der Steuergerechtigkeit und vermeidet die bisher für den Bezug von weitergelieferten Kraftstoffen regelmäßig durchzuführende abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen.


Für fairen Steuerwettbewerb

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 (BEPS-MLI) für die Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Malta, der Slowakei und Malta wirksam. Das BEPS-MLI sieht verschiedene Regelungen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Streitbeilegung vor.


Für die Landwirtschaft

Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Zur Abmilderung von Gewinnschwankungen infolge des Klimawandels und allgemein schwankender Witterungsbedingungen gab es bei der Einkommensteuer eine bis Ende 2022 befristete Tarifermäßigung auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Klimabedingte Ernteausfälle treffen insbesondere kleinere und mittlere land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Da sich die Situation der Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert hat, wird die Tarifermäßigung bis 2028 befristet fortgeführt.

Durchschnittssatz für Land- und Forstwirte
Land- und Forstwirte können bei der Umsatzsteuer die sogenannte Durchschnittssatzbesteuerung anwenden. Diese – ebenfalls sogenannten – Pauschallandwirte wenden danach einen besonderen Steuersatz an. Dessen Höhe darf europarechtlich nicht dazu führen, dass die Pauschallandwirte insgesamt Erstattungen erhalten, die über die Mehrwertsteuer-Vorbelastung hinausgehen. Deshalb muss die Höhe des Durchschnittssatzes jährlich überprüft werden. Dazu wird nunmehr eine Verordnungsermächtigung und eine Verpflichtung eingeführt, ab dem Jahr 2025 den anhand konkreter Berechnungsschritte für das Folgejahr ermittelten Durchschnittssatz durch eine Rechtsverordnung festzusetzen. Die bisherige Überprüfung des Durchschnittssteuersatzes hat ergeben, dass der Durchschnittssatz für das Kalenderjahr 2025 7,8 Prozent beträgt (2024: 8,4 Prozent).


Für Bürokratieabbau

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Damit reduzieren sich die Kosten für das Verwahren, weil beispielsweise keine zusätzlichen Räume für die Lagerung der Unterlagen angemietet werden müssen. Kosten, die die elektronische Speicherung verursachen, werden mit den verkürzten Fristen reduziert.

Zentrale Datenbank für die Steuerberatung
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater wird eine zentrale Vollmachtsdatenbank im Bereich der sozialen Sicherung entstehen. Damit werden Arbeitgeber entlastet, weil sie ihrer Steuerberatung keine schriftlichen Vollmachten mehr für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen. Eine Generalvollmacht wird genügen. Sie wird in der Datenbank elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden können. Schätzungen zur Folge werden dadurch neun von zehn Vorgängen hinfällig.

Längere Bekanntgabefristen bei Verwaltungsakten, z. B. Steuerbescheiden
Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an. Für die Frist ist wiederum das Bekanntgabedatum des Bescheides von Bedeutung und somit vor allem, wann dieser zur Post gegeben wurde. Bislang galt eine Dreitagesvermutung, wonach der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben galt. Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert und deshalb auch die diesbezüglichen Bekanntgaberegelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten angepasst, nämlich durch Änderung der Dreitagesvermutung auf nun vier Tage. Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf so wie bei der bisherigen Dreitagesfrist auf den Ablauf des nächsten Werktages. Die Neuregelung ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.


Für die Gesundheit

Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2021 sieht mehrere stufenweise Erhöhungsschritte bei den Tabaksteuertarifen vor. Die ersten Erhöhungsschritte traten zum 1. Januar 2022 in Kraft. Weitere Erhöhungsschritte treten bis 2026 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2025 gilt:

Für Zigaretten gilt ein Steuertarif in Höhe von 11,71 Cent je Stück und 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 24,163 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette.
Für Feinschnitt gilt ein Steuertarif in Höhe von 57,85 Euro je Kilogramm und 17,20 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 121,51 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts.
Für Wasserpfeifentabak gilt seit dem 1. Januar 2022 neben dem Steuertarif für Pfeifentabak (15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 26,00 Euro je Kilogramm) eine Zusatzsteuer. Diese Zusatzsteuer erhöht sich von 19 Euro je Kilogramm auf 21 Euro je Kilogramm.
Für Substitute für Tabakwaren gilt ein Steuertarif in Höhe von 0,26 Euro je Milliliter.


Für mehr Klarheit

Energiesteuergesetz
Die Energiesteuer auf als Kraftstoff versteuertes Erdgas steigt von 18,38 Euro/MWh (1,838 ct/kWh) auf 22,85 Euro/MWh (2,285 ct/kWh). Die Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr steigt für Erdgas von 1,32 Euro/MWh auf 1,64 Euro/MWh. Die Steuerentlastung für sogenannten Agrardiesel sinkt von 128,88 Euro/1000 l auf 64,44 Euro/1000 l.

Zulassung der unmittelbaren Weitergabe steuerlicher Daten von den Bewilligungsbehörden an Ermittlungsbehörden
Finanzbehörden können den zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf Ersuchen dem Steuergeheimnis unterliegende Informationen offenbaren, soweit ihre Kenntnis für die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln erforderlich ist. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden selten derartige Ersuchen an Finanzbehörden stellen, da sie von den Bewilligungsbehörden nicht oder nicht umfassend über Fälle zu Unrecht erlangter Leistungen aus öffentlichen Mitteln informiert werden, denn trotz der Möglichkeit der Weitergabe ist das Steuergeheimnis zu wahren. Die bisherige Regelung ging deshalb bislang häufig ins Leere und wird nunmehr geheilt.

Neu 31 Dezember

Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Teststelleninhaber und Teststelleninhaberinnen über den 31.12.2024 hinaus - 30.12.2024

Teststelleninhaber und Teststelleninhaberinnen nach § 6 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) während der Corona-Pandemie sind nach dem neuen § 7a Absatz 5 TestV auch über das Jahr 2024 hinaus gesetzlich verpflichtet, die Daten und Unterlagen für den Nachweis einer korrekten Durchführung und Abrechnung von Bürgertestungen (notwendige Auftrags- und Leistungsdokumentation) bis zum 31. Dezember 2028 aufzubewahren. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die geltende Testverordnung, deren Geltungszeitraum bis 31. Dezember 2024 befristet war, mit Inkrafttreten am 05.12.2024 verlängert.

Dabei werden insbesondere jene Regelungen verlängert, die die Prüfung bereits erbrachter und abgerechneter Leistungen, die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie die Erstattung dieser Zahlungen aus Bundesmitteln betreffen. Unter anderem betrifft dies die gesetzlichen Regelungen zu den Abrechnungsprüfungen durch die hierfür zuständigen Stellen, den Dokumentationspflichten der Leistungserbringer sowie den Verfahren zur Rückforderung und Rückzahlung zu Unrecht gewährter Vergütungen.

Nach § 7a Absatz 5 tragen die Leistungserbringer im Rahmen von Abrechnungsprüfungen für die ordnungsgemäße Leistungserbringung und die korrekte Abrechnung der Kosten einschließlich der Erfüllung der jeweiligen Dokumentationspflichten die Darlegungs- und Beweislast.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
Fax: (030) 9028-3102

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz - Wahlkämpfer schützen, Demokratie stärken

Im Zusammenhang mit dem Angriff auf einen Wahlkampfstand der SPD am 14. Dezember 2024 am Bahnhof Lichterfelde Ost wurden bereits am Tattag vier Tatverdächtige festgenommen, gegen die Haftbefehle erlassen wurden. Am 27. Dezember folgten weitere neun Durchsuchungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg zu den Ermittlungen gegen weitere mutmaßliche Beteiligte an den Übergriffen auf SPD-Politiker:

„Der Nachdruck, mit dem die Ermittlungen gegen Personen aus dem rechtsextremen Lager geführt werden, die im Verdacht stehen, an dem Angriff auf einen Wahlkampf-stand der SPD am 14.12.2024 am Bahnhof Lichterfelde Ost beteiligt gewesen zu sein, ist ein Gebot der Stunde. Solche Angriffe auf die demokratische Meinungsbildung sind nicht nur Angriffe auf Einzelpersonen, sondern auf die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates.
Gerade im Vorfeld der vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag muss der Rechtsstaat seine Stärke und Schutzfunktion für den demokratischen Wahlprozess unmissverständlich unter Beweis stellen. Mit großer Sorge beobachte ich, dass sich extreme Ideologien insbesondere unter jungen Menschen ausbreiten. Diese Entwicklung erfordert nicht nur entschlossenes Handeln unserer Sicherheitsbehörden, sondern auch eine Verstärkung präventiver Maßnahmen in der politischen Bildung und Jugendarbeit.
Zusätzlich zu dem großen Engagement, das die Strafverfolgungsbehörden hierbei an den Tag legen, prüft mein Haus auch gesetzgeberische Schritte, um alle Personen im Wahlkampf unabhängig von Partei oder Funktion besser zu schützen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Mandatsträger oder ein engagiertes Parteimitglied handelt, das Plakate klebt – jede Form von Gewalt, ob spontan oder geplant, ist inakzeptabel und wird konsequent verfolgt.
Allen Menschen, die sich entschlossen für die Demokratie einsetzen, gilt meine uneingeschränkte Unterstützung. Wir stehen an ihrer Seite und setzen uns dafür ein, sie vor Bedrohungen und Angriffen zu schützen. Ihr Engagement zeigt, dass die Stärke der Demokratie in der gemeinsamen Tatkraft und Überzeugung ihrer Bürgerinnen und Bürger liegt.“
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Pressesprecherin
Frau Jobs

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.:
(030) 9013 3633
E-Mail E-Mail an die Pressestelle senden

Polizei Nordrhein-Westfalen ist für Silvester-Großeinsatz gut aufgestellt


Ministerium des Innern NRW

In keiner anderen Nacht sind Polizei und Feuerwehr gefragt wie in der Silvesternacht. Die Einsatzplanungen für den Jahreswechsel laufen demnach auf Hochtouren. Landesweit werden über 7.300 Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen für Sicherheit und Ordnung sorgen. Darunter sind auch rund 1.600 Kräfte der Bereitschaftspolizei, die die Polizeibehörden bei Bedarf vor Ort in der Nacht unterstützen. Mit den angepassten Einsatzmaßnahmen reagiert die Polizei Nordrhein-Westfalen auf vergangene Silvesternächte, in denen es in einzelnen Städten zu Ausschreitungen kam. Auch Einsatzkräfte wurden Ziel von Angriffen.

Innenminister Herbert Reul: „Der Jahreswechsel bedeutet leider Hochkonjunktur für die Blaulichtfamilie. In den vergangenen Silvesternächten haben Rowdys randaliert und unsere Leute angegriffen. Wer meint, Silvester als Chaos-Show zu inszenieren, bekommt es mit der Polizei zu tun. Auch da, wo Sektkorken knallen und Böller fliegen, muss es sicher bleiben. Ich wünsche mir, dass die Menschen das neue Jahr nicht mit Randale und Remmidemmi begrüßen, sondern friedlich und gelassen. Helfen Sie mit, dass es für alle ein sicheres Silvester wird.“

Die Kreispolizeibehörden haben sich intensiv auf die bevorstehende Silvesternacht vorbereitet. Die Behörden gewährleisten eine deutlich sichtbare Polizeipräsenz vor allem dort, wo viele Menschen zusammenkommen. Besonders im Fokus stehen Hotspots des Feierns sowie Verkehrsknotenpunkte, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren und schnelle Hilfe im Bedarfsfall zu ermöglichen. Auch mobile Videobeobachtungsgeräte werden im Einsatz sein. Die Kreispolizeibehörden stehen im engen Austausch mit den zuständigen Dienststellen der Bundespolizei und den kommunalen Gefahrenabwehrbehörden. Das Innenministerium hat zudem per Erlass die Polizistinnen und Polizisten auch auf das Thema Eigensicherung hingewiesen.

Außerdem spielt die aktuelle Lagebewertung bei der Einsatzplanung eine wichtige Rolle. Derzeit liegen keine Hinweise oder Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung für die Feierlichkeiten zum Jahreswechsel ableiten lässt. Die grundsätzlich abstrakte Gefährdungslage insbesondere islamistischer Anschläge und irrational handelnder oder emotionalisierter Einzeltäter in Deutschland und damit auch für das Land Nordrhein-Westfalen ist jedoch weiterhin hoch.

10.12.2024 - Von Krisenmanagement zur Vorsorge: 20 Jahre nach dem Tsunami - Internationale Hilfe auf Augenhöhe

Die Bilder des Tsunamis im Indischen Ozean an Weihnachten 2004 gingen um die ganze Welt. Die Katastrophe forderte über 230.000 Menschenleben, hinterließ Zerstörungen ungekannten Ausmaßes und verursachte so unermessliches Leid für eine ganze Region. Humanitäre Hilfsorganisationen standen vor enormen Herausforderungen, denen sie nur schwer gerecht werden konnten. Anlässlich des 20. Jahrestages des Tsunamis sagt Christof Johnen, Leiter der Internationalen Zusammenarbeit beim Deutschen Roten Kreuz (DRK): „Die Ansätze zur internationalen Zusammenarbeit haben sich auch aufgrund der Erfahrungen von damals maßgeblich verändert. Die Bedeutung starker lokaler Akteure wurde deutlich. Unser weltweites Netzwerk aus Schwestergesellschaften mit lokaler Expertise und Zugang zu auch entlegensten Gemeinden ermöglicht es uns, gezielt lokale Expertise aufzubauen und Resilienz auf verschiedenen Ebenen zu fördern. Auch im Bereich der Katastrophenvorsorge haben wir deutliche Fortschritte gemacht. Wir werden Naturgefahren wie einen nächsten Tsunami nicht verhindern können, sind aber besser auf ihn vorbereitet.“

Der Auslöser des Tsunamis 2004 war ein Mega-Seebeben am 26.12. vor der Küste Sumatras, Indonesien. Die bis zu 30 Meter hohen Wellen erreichten eine Geschwindigkeit von bis zu 600 km/h und trafen die teilweise dicht bevölkerten Küsten Südostasiens sowie Ostafrikas unvorbereitet. Über 40 nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften waren weltweit in den 14 betroffenen Ländern im Einsatz. Das DRK führte insgesamt 42 Hilfsflüge durch, um Nahrungsmittel, Wasser, medizinische Versorgung und Notunterkünfte bereitzustellen und entsendete ausgebildetes Personal.

Die verheerendste Naturkatastrophe dieses Jahrhunderts beeinflusste die humanitäre Hilfe nachhaltig, indem sie Defizite in Koordination, Vorbereitung auf Katastrophen sowie die systemische Einbindung lokaler Akteure aufzeigte. Sie machte deutlich, wie dringend flächendeckende, partizipative Katastrophenvorsorge ist und unterstrich die Notwendigkeit vorausschauender und zukunftsfähiger Lösungen. Johnen war kurz nach der Katastrophe vor Ort. 20 Jahre nach den Flutwellen blickt er auf die Entwicklungen in der humanitären Hilfe: „Langwierige und sich zum Teil überlappende Krisen sind der neue Normalfall und stellen vermehrt komplexe Herausforderungen dar, auf die in der humanitären Arbeit reagiert werden muss. Wichtig bleibt deshalb ein verstärkter Fokus auf präventive und vorsorgende Maßnahmen, so lokal wie möglich. Die nach dem Tsunami eingerichteten modernen technologischen Frühwarnsysteme sowie flut- und erdbebenresistente Bautechniken veränderten die humanitäre Hilfe von reaktivem Krisenmanagement hin zu effektiver Katastrophenvorsorge.”

Zugleich entwickelte das DRK die humanitäre Hilfe zu unterstützender Zusammenarbeit auf Augenhöhe weiter. Die Selbstorganisation der Betroffenen und Kapazitäten der Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond Gesellschaften werden gestärkt, um so ihre eigene aber auch Widerstandsfähigkeit der Gemeinden selbst zu erhöhen und das Fundament für lokale Soforthilfe unmittelbar nach einer Katastrophe zu schaffen. Johnen erklärt: „Die erste Reaktion und Hilfe nach einer Katastrophe erfolgt immer durch die lokalen Strukturen, durch nachbarschaftliche Solidarität und bestehende Organisationen wie unsere Schwestergesellschaften. Wir müssen ihre Arbeitsweise und ihr Umfeld besser verstehen, um diese passgenau und zielgerichtet zu unterstützen. Gute und partizipative Bedarfsanalysen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden hierfür die Basis.“ Das Ziel ist es, in einer Welt der zunehmenden sich überlagernden und gegenseitig beeinflussenden Krisen und Extremwetterereignissen Folgen, wie nach dem Tsunami 2004 nicht erneut entstehen zu lassen, sondern ihre Tragweite bereits im Vorfeld abzumildern.

Zugefügt

31 Dezember 2024

DRK-Suchdienst: Erinnerungen an die Tsunami-Katastrophe vor 20 Jahren

Gerade hatte Frauke Weber ihre Arbeit beim DRK-Suchdienst begonnen, als ein Erdbeben im Indischen Ozean am zweiten Weihnachtsfeiertag 2004 zu verheerenden Tsunamis in 13 Ländern führte, darunter Indonesien, Sri Lanka, Indien und Thailand. Heute erinnert sie sich an ihren ersten großen Einsatz.

Als uns die Nachricht der Katastrophe erreichte, war ich bei meiner Familie in München, um Weihnachten zu feiern. Natürlich erinnere ich mich an diese unbegreiflichen Bilder im Fernsehen – das vergisst man nicht. Alle Kolleginnen und Kollegen, die in Berlin Weihnachten feierten, wurden direkt ins DRK-Generalsekretariat gerufen. Auch ich habe mich auf den Weg gemacht und war ab dem 27. Dezember im Einsatz.

Ich glaube, vorher oder nachher habe ich niemals eine Katastrophe erlebt, bei der ich so viele Bilder gesehen und so intensiv alles im Fernsehen und Internet verfolgt habe. Von Anfang an war klar, dass es sich um eine Katastrophe gigantischen Ausmaßes handelte.



Jede Katastrophe hat ihre Besonderheiten. Das DRK-Generalsekretariat ist aber vorbereitet, auch damals: Das Führungs- und Lagezentrum, in dem alle Informationen zusammenlaufen und Kräfte gesteuert werden, wurde hochgefahren. Und schon am 27. Dezember nahm ein Bürgertelefon am DRK-Suchdienst-Standort in München die Arbeit auf. Es gab eine unglaubliche Bereitschaft aus dem Mitarbeiterkreis und von Ehrenamtlichen, über diese Hotline rund um die Uhr für die besorgten Angehörigen da zu sein.
Das Besondere bei dieser Katastrophe war, dass viele deutsche Urlauber aufgrund der Ferien- und Weihnachtszeit in die betroffenen Gebiete gereist waren. Wir traten in Kontakt mit Reiseveranstaltern, dem Auswärtigen Amt, unseren Partnergesellschaften, den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften in den betroffenen Gebieten sowie dem IKRK. So konnten wir rasch eine vernetzte Hilfe für die Angehörigen aufbauen.

Frauke Weber: „Es ist enorm wichtig, dass Angehörige wissen: Es gibt jemanden, den können wir anrufen, der ist für uns da, setzt sich für uns ein und versucht, alles herauszufinden. Das erfahren wir bei jeder Katastrophe.“

Die Rolle der Suchdienst-Leitstelle war klar: Unsere Aufgabe war es, den Suchdiensteinsatz bundesweit zu steuern. Wir haben alle Informationen aufgearbeitet und an die Landes- und Kreisverbände sowie an den Standort in München weitergegeben, wo die Anrufe eingingen. Gleichzeitig haben wir eng mit dem Auswärtigen Amt zusammengearbeitet, das ebenfalls ein Krisentelefon geschaltet hatte. Täglich haben wir neue Informationen ausgetauscht und koordiniert.

In den ersten Tagen und Wochen nach der Katastrophe meldeten sich 4.500 Angehörige, darunter auch Nachbarn und Arbeitgeber, die sich Sorgen machten, weil sie keine Nachricht von den Betroffenen erhielten. Wir haben etwa 1.000 Suchanfragen von Familienangehörigen aufgenommen, wovon wir in den ersten zwei Wochen rund 250 klären konnten. Die verbleibenden 750 Suchanfragen mussten langfristig bearbeitet werden.

Der Austauschbedarf war sehr hoch: Die Betroffenen der Katastrophe, die Angehörigen, die nicht wussten, was mit ihren Liebsten passiert ist, oder Personen, die irgendwann erfahren haben, dass die Angehörigen nicht überlebt haben – sie haben sich zusammengeschlossen, um sich gegenseitig beizustehen, auch mit Notfallseelsorgern zusammen. Füreinander da zu sein, war für sie sehr wichtig.


„Die Mitarbeitenden und Freiwilligen des Thailändischen Roten Kreuzes haben Unglaubliches geleistet“, sagt Frauke Weber. Aber auch deutsche Helfende waren vor Ort.

Die Mitarbeitenden in den Suchdienst-Beratungsstellen in den DRK-Landes- und Kreisverbänden sowie diejenigen am Bürgertelefon nahmen die Suchanfragen auf. Sie wurden zentral bearbeitet, ins Ausland zu unseren Partnerorganisationen weitergeleitet und von dort koordiniert. Ab Februar 2005 übernahm das Bundeskriminalamt die Steuerung vor Ort, insbesondere die Identifizierung der sterblichen Überreste.

In dieser Zeit war die Zusammenarbeit mit dem internationalen Suchdienst-Netzwerk der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften von unschätzbarem Wert. Jede Nationale Rotkreuz-Gesellschaft hat eine Suchdienststruktur. In Thailand, wo viele deutsche Urlauber betroffen waren, standen wir mit den Mitarbeitenden des Thailändischen Roten Kreuzes und des IKRK in Kontakt.

Die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen des DRK-Suchdienstes haben großen Einsatz gezeigt, um die Angehörigen zu unterstützen. Es ist unglaublich wichtig, dass es Organisationen gibt, die in solchen Situationen da sind, um den Angehörigen zu helfen und sie zu begleiten.

Eine wichtige Lehre aus dieser Katastrophe war die Einrichtung eines Suchdienst-Expertenpools. Er umfasst heute 50 Mitglieder, die bei großen Einsätzen innerhalb von 24 bis 48 Stunden aktiv werden können. Das gibt uns die Möglichkeit, schnell und effizient auf Krisen zu reagieren.

Eine weitere Erkenntnis betrifft den Umgang mit Fotos von Vermissten. Es ist wichtig, dass Suchanfragen über Bilder auf sicheren Plattformen gesteuert werden, um die Verbreitung unkontrollierter und langfristig schädlicher Inhalte im Internet zu verhindern. Schließlich waren 2004 bereits viele Menschen mit Handys ausgestattet. Es gingen sehr, sehr viele Amateur-Videos und Fotos um die Welt. Man konnte im Internet – auch schon in sozialen Medien – fast alles sehen, was man sich nur vorstellen kann. Das Ganze lief ziemlich unkontrolliert. Und das betraf eben auch die Suche.

Das macht uns Sorgen: Aus Sicht des DRK-Suchdienstes ist es sehr wichtig, dass die Suche – auch über Bilder – gesteuert und auf einer sicheren Plattform stattfindet. Die Informationen kann man sonst irgendwann nicht mehr einfangen. Sie wabern jahrelang durchs Netz und niemand weiß, ob noch Hilfe gebraucht wird oder nicht.

Neu 30 Dezember
Neu 30 Dezember
Neu 30 Dezember

Polizei Berlin - Sechs Verletzte nach Tumulten bei Werbeaktion eines Influencers- Mitte


Gestern Mittag kam es zu Tumulten bei einer Veranstaltung in Gesundbrunnen. Zwischen 12.30 und 14.50 Uhr war die Polizei im Rahmen einer Aktion eines Influencers in einem Waffelgeschäft an der Grüntaler Straße im Einsatz. Ein Content-Creator aus sozialen Medien kündigte im Vorfeld an, Bowls zu verschenken. Bereits weit vor der für 14 Uhr geplanten Aktion befanden sich rund 1.000 Teilnehmende, darunter hauptsächlich Kinder und Jugendliche, vor dem Geschäft. Einsatzkräfte sperrten die Grüntaler Straße zwischen der Badstraße und der Bellermannstraße für den Fahrzeugverkehr. Nachdem die Personenanzahl auf 2.000 angewachsen war und der Influencer erstmalig gesichtet wurde, kam es zu ersten Unruhen. Folglich mussten Einsatzkräfte einen Achtjährigen aufgrund kurzzeitiger Atemnot aus dem Gefahrenbereich bringen. Alarmierte Rettungskräfte richteten daraufhin eine Verletztensammelstelle ein. Um ein weiteres Eindringen von Personen in den Laden zu verhindern, wandten Einsatzkräfte Zwang in Form von Schieben und Drücken an. Polizeilichen Lautsprecherdurchsagen, die Fahrbahn und den Gehweg für den Transport von Verletzten freizumachen, wurden vorerst nicht Folge geleistet. Daher musste zwischenzeitlich die Badstraße zwischen Böttgerstraße und Stettiner Straße in Richtung Pankstraße ebenfalls gesperrt werden. Der Influencer und der Ladenbesitzer einigten sich mit der Polizei darauf, die Verteilaktion abzubrechen. Als der Influencer über einen Hinterausgang abfahren sollte, rannte eine Vielzahl von Teilnehmenden zu den Ausfahrten des Innenhofs. In diesem Gedränge sollen mehrere Personen wild um sich geschlagen und dabei eine Zehnjährige im Brustbereich getroffen haben. Das Mädchen kam mit Schmerzen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Darüber hinaus erlitten noch vier weitere Minderjährige Atemnot und Kreislaufprobleme. Erst als der Content-Creater in Begleitung von Einsatzkräften wegfuhr, beruhigte sich die Lage, sodass der Fahrzeugverkehr sowohl in der Badstraße, als auch in der Grüntaler Straße wieder freigegeben werden konnte. Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion 1 (Nord) ermittelt in dem Fall mit dem verletzten Mädchen wegen gefährlicher Körperverletzung.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail

Neu 30 Dezember

Feuerwerk zum Jahreswechsel: Silvester sicher feiern

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir feiern in ein paar Tagen den Jahreswechsel. Ein Feuerwerk gehört für viele zu den Höhenpunkten des Abends. Zu oft endet die Nacht für Bürgerinnen und Bürger mit Verbrennungen und Verletzungen in den Notaufnahmen.

Ursache hierfür sind häufig Feuerwerkskörper, die nicht richtig verwendet werden. Besonders große Gefahr geht von illegalen oder selbstgebauten Silvesterböllern aus. Durch falschen Umgang mit Feuerwerk kann man nicht nur sich und andere verletzten, sondern man macht sich auch strafbar.

Damit Sie das Silvesterfeuerwerk genießen und unverletzt ins neue Jahr starten können, sollten Sie ein gesundes Maß an Vorsicht und Aufmerksamkeit mitbringen.
Beachten Sie darüber hinaus unsere Hinweise und Erläuterungen zu den gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk. Weitere Tipps und Empfehlungen finden Sie bei der Bundes­anstalt für Material­forschung und -prüfung (BAM) und der Polizeilichen Kriminal­prävention der Länder und des Bundes.

Was muss ich beim Kauf von Feuerwerk beachten?

Kaufen Sie nur geprüftes Feuerwerk. Dieses kann man im Inland und europäischen Ausland an der Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle erkennen. Geprüftes Feuerwerk muss immer diese beiden Kennzeichen aufweisen.

Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Prüfstelle in Europa den Feuerwerksartikel baumustergeprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht dabei für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

0589 – F2 – 1234 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie F2, 1234 ist eine fortlaufende Nummer.
Was muss ich beim Abbrennen von Feuerwerk beachten?

Feuerwerk dürfen Sie nicht abbrennen in unmittelbarer Nähe von:
Kirchen
Krankenhäusern
Kinder- und Altersheimen
Reet- oder Fachwerkhäusern
Bereichen mit großen Menschenansammlungen (z. B. in Berlin rund um das Brandenburger Tor)

Nur an Silvester und Neujahr darf ausnahmsweise jedermann Feuerwerk abbrennen. Außerhalb dieser Zeit müssen Sie mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörden einholen.

Beachten Sie, dass in manchen Gemeinden das Abbrennen der Böller nur zwischen 18.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens erlaubt ist. Darüber hinaus können die Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerk auch komplett verbieten.
Welche gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk gibt es?

Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen sind im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.

Der Vollzug des Sprengstoffrechts ist Aufgabe der Länder. Welche Behörden im Einzelfall zuständig sind, bestimmt sich nach Landesrecht. Neben den für den Vollzug des Sprengstoffrechts zuständigen Behörden können auch die für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden (Polizei, Ordnungsämter) bei Verstößen einschreiten.
Wie unterscheiden sich die Kategorien von Feuerwerkskörpern?

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk, früher ´Feuerwerksspielzeug´) dürfen von Personen ab vollendetem 12. Lebensjahr benutzt werden.

Silvesterfeuerwerk gehört zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Diese dürfen dieses Jahr bereits ab dem 28. Dezember an Personen über 18 abgegeben werden. Abgebrannt werden dürfen Sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar.

An allen anderen Tagen des Jahres ist für den Erwerb und die Verwendung dieses Feuerwerks eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, ein Befähigungsschein oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Vier besondere Typen der Kategorie F2 dürfen auch an Silvester und Neujahr nur von besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein oder Erlaubnis abgebrannt werden. Dies betrifft:
Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz
Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse
Schwärmer
pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand

Das gleiche gilt für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4. Auch dieses Feuerwerk darf nur von besonders qualifizierten Personen mit Befähigungsschein abgebrannt werden.
Welche Konsequenzen drohen mir bei Zuwiderhandlung?

Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.

Bund hat seine 115 wichtigsten Verwaltungsleistungen bis Ende 2024 erfolgreich digitalisiert

Der Bund stellt zum Ende des Jahres 2024 alle 115 priorisierten OZG-Leistungen online zur Verfügung. Das sind die wichtigsten Verwaltungsleistungen des Bundes. Das Ziel aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ist damit vollständig erreicht. Unter anderem die folgenden Leistungen können auf www.bund.de heute digital beantragt werden: Kindergeld, Mutterschutzmeldung, Ladepunktanzeige für E-PKWs, Auskunft über Berufsqualifikationen für ausländische Fachkräfte oder Bildungskredite.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: ´„Ich freue mich sehr, dass jetzt alle 115 wichtigen Verwaltungsleistungen des Bundes vollständig digitalisiert und online verfügbar sind. Das macht das Leben für viele Bürgerinnen und Bürger leichter und ist unmittelbar im Alltag spürbar: In vielen Fällen ist es jetzt nicht mehr nötig, zum Amt zu gehen. Die Zettelwirtschaft hat in vielen Bereichen ein Ende. Durch unser geändertes Onlinezugangsgesetz, das im Juli in Kraft getreten ist, gilt: Digitale Anträge ersetzen die Papierform. Unterschriften per Hand und auf Papier sind nicht mehr nötig. Viele Nachweise müssen nur noch einmal vorgelegt werden. Für Unternehmen wird es in Zukunft vollständig digitale Verfahren geben, die viel Bürokratie ersparen. Wir stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, für die ein digitaler Staat entscheidend ist.“´

Darüber hinaus sind mehr als 100 der am meisten genutzten föderalen Verwaltungsleistungen heute in einzelnen Ländern und Kommunen digital verfügbar. An der flächendeckenden Verfügbarkeit in ganz Deutschland wird noch gearbeitet. So ist z.B. die digitale Wohnsitzanmeldung nach einem Umzug in 15 der 20 größten deutschen Städte digital möglich. Insgesamt können über 35 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den angeschlossenen Kommunen diesen Service nutzen.

Durch die digitale Beantragung ersparen sich Bürgerinnen und Bürger nicht nur den Gang zum Amt nach einem Umzug, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgeramt werden entlastet. Auch Meldungen an die Familienkasse können eingereicht werden. Beim öffentlichen Einkauf konnte eine stärkere Integration der Verfahrensschritte in die digitalen Geschäftsprozesse bei den Unternehmen und Vergabestellen erreicht werden. Das kommt vor allem Unternehmen zugute, wenn sie sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Das übergeordnete Ziel ist es, eine sichere, schnelle und nutzerfreundliche Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung zu ermöglichen. Rund 11.000 Kommunen, 16 Bundesländer und der Bund arbeiten gemeinsam daran.

Das im Juli 2024 in Kraft getretene OZG-Änderungsgesetz sieht eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen des Bundes vor. Die Verwaltungsleistungen sollen nicht nur digital beantragt werden, sondern auch digital in den Behörden bearbeitet werden können, ohne dass Anträge ausgedruckt werden müssen. Das OZG-Änderungsgesetz umfasst insbesondere folgende Punkte:

BundID wird zur DeutschlandID: Die BundID wird weiterentwickelt zur DeutschlandID und fungiert als zentrales Konto für Bürgerinnen und Bürger zur Identifizierung und Antragstellung.
Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) wird durch klare Datenschutzregelungen für EfA-Onlinedienste gestärkt. Bei länderübergreifenden Onlinediensten liegt die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nunmehr ausdrücklich bei der den jeweiligen Onlinedienst betreibenden Behörde. So sind oft hunderte, meist aufwändige Vereinbarungen mit den nachnutzenden Behörden nicht länger erforderlich.
Digital only für Unternehmen und deutliche Entlastungen im Arbeitsalltag: Durch die Reduzierung von analogen Verfahren und den verstärkten Einsatz von Digitalisierung und Automatisierung werden die umsetzenden Behörden allgemein entlastet. Gefördert wird dies durch Maßnahmen wie die Abschaffung der Schriftform, die Verankerung des Once-Only-Prinzips für automatisierte Nachweisabrufe, Vorgaben zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung und ein ausschließlich digitales Angebot von Unternehmensleistungen.
Steigerung der Effizienz durch Standards: Die Kompatibilität verschiedener Systeme wird durch einen verstärkten Fokus auf Standardisierung sichergestellt. Das schafft Effizienz und baut Hürden bei der behördenübergreifenden Zusammenarbeit ab. Zudem gelten einheitliche Regelungen für Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit.

ANK schützt unsere natürlichen Lebensgrundlagen und stärkt den Klimaschutz


Themen A bis Z

Start Presse Pressemitteilungen ANK schützt unsere natürlichen Lebensgrundlagen und stärkt den Klimaschutz

ANK schützt unsere natürlichen Lebensgrundlagen und stärkt den Klimaschutz
27.12.2024
ANK ist das größte Programm für den Schutz von Natur und Klima, das es jemals in Deutschland gab. 1,2 Milliarden Euro wurden bereits eingesetzt, knapp 9000 Projekte bewilligt und weiter neue Projekte starten 2025.
Zahlreiche Vorhaben des 3,5 Milliarden-´Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz´ (ANK) in der Umsetzung

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) stärkt Wälder, Moore, Flussauen, Böden und Meeres-Ökosysteme. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, denn eine intakte Natur speichert Treibhausgase, die sonst das Klima anheizen. Natürlicher Klimaschutz trägt darüber hinaus umfassend dazu bei, die Lebensgrundlagen für Mensch und Natur zu erhalten. Der Erhalt der Biodiversität ist unverzichtbar für die Landwirtschaft, ein funktionierender natürlicher Wasserhaushalt schützt vor Dürren und Überflutungen. Bäume in der Stadt spenden Schatten und steigern die Lebensqualität. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat für das ANK bereits rund 1,2 Milliarden Euro eingesetzt und für die Folgejahre gebunden, knapp 9000 Projekte sind bewilligt worden. Bundesweit gehen derzeit zahlreiche neue Projekte für natürlichen Klimaschutz an den Start: in Städten und ländlichen Kommunen, zum Moorbodenschutz und klimaangepasstem Waldmanagement.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: ´Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist das größte Programm für den Schutz von Natur und Klima, das es jemals in Deutschland gab. Wir sorgen damit bundesweit dafür unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Das heißt Ökosysteme wie Wälder und Auen oder Moore zu stärken, wiederherzustellen und zu bewahren. So sind sie Klimaschützer und bieten zugleich wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die große Nachfrage nach den Förderprogrammen zeigt, dass viele Menschen einen Beitrag leisten wollen, um ihr Lebensumfeld zu verbessern und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.´

Seit Verabschiedung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz im März 2023 wurden neben vierzehn Modellvorhaben, vor allem im Bereich Auenrenaturierung und Moorschutz, dreizehn Förderprogramme veröffentlicht und für die Antragstellung geöffnet. Zahlreiche Maßnahmen tragen zum Natürlichen Klimaschutz bei und erhöhen die biologische Vielfalt und Lebensqualität sowohl in Städten als auch in Landkreisen und Gemeinden, die oftmals land- und forstwirtschaftlich geprägt sind. Die Maßnahmen des BMUV zielen unter anderem auf die Stärkung von Wäldern bezüglich ihrer Klimaanpassungsfähigkeit, Biodiversität und Kohlenstoffspeicher, auf die Renaturierung von Mooren, die Begrünung und Entsiegelung in dicht besiedelten Gebieten sowie die Sicherung von Wildnis. Sie stärken die natürlichen Funktionen der Meere, Küsten und Auen oder sie unterstützen Unternehmen bei eigenen Aktivitäten für Natürlichen Klimaschutz.

Konkret wurden beispielsweise zahlreiche kommunale und private Waldbesitzende dabei unterstützt, ihre Waldbewirtschaftung auf einer Fläche von insgesamt rund 1,6 Millionen Hektar nachhaltiger und klimaresillienter zu gestalten, wie zum Beispiel im hessischen Waldeck. Insgesamt konnten bislang über 70.000 Hektar Wald der eigendynamischen natürlichen Waldentwicklung überlassen werden und insgesamt viele Millionen Habitatbäume Deutschlandweit ausgewählt und geschützt werden.

Auch der Bund stärkt natürlichen Klimaschutz auf eigenen Flächen und setzt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einen Einschlagstopp in alten Buchenwäldern, zuletzt im Buchenwaldgebiet bei Kossa (Dübener Heide), und Maßnahmen zur Renaturierung von Moorböden um.

Außerdem werden beispielsweise durch zahlreiche Maßnahmen öffentliche Flächen wie Parks und Alleen in Dörfern und Städten im ländlichen Raum naturnah gestaltet und begrünt, genauso wie Wegsäume entlang landwirtschaftlich genutzter Flächen. Fließ- und Stillgewässer werden renaturiert.

Die Wiederherstellung und Wiedervernässung von Mooren ist aufgrund ihrer wesentlichen Klimaschutzwirkung ein zentrales Handlungsfeld im ANK. Hier konnten bereits zentrale Förderprogramme starten, die den Moorbodenschutz bundesweit stärken. Neben den zwei Förderrichtlinien ´InAWi´ und ´1000 Moore´ sind auch die neu eingerichtete Mooragentur Mecklenburg-Vorpommern und Modellvorhaben zum Moorklimaschutz, zuletzt an der Ostseeküste, wesentliche Bausteine für den Schutz dieser wertvollen Ökosysteme.

Zudem steht der Erhalt und die Renaturierung von Lebensräumen im Meer und an der Küste wie Seegraswiesen, Salzmarschen und Algenwälder sowie Sedimente am Meeresboden im Fokus. Dazu starten im kommenden Jahr Projekte in den Küstenbundesländern Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, um Grundlagen für die Renaturierung von Seegraswiesen und Salzwiesen zu schaffen.

Weitere Förderprogramme werden derzeit vorbereitet. Insgesamt stehen für Fördermaßnahmen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bis 2028 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen

Als zentrale Anlaufstelle berät das im Juni 2023 eingerichtete Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz (KNK) alle Interessierten und Antragstellenden mit umfassenden und gebündelten Informationen. Um Projekte zum natürlichen Klimaschutz vor Ort schnell und passgenau auf den Weg zu bringen und mit Maßnahmen der Landesebenen zu verzahnen, werden in den Ländern zudem ANK-Regionalbüros eingerichtet. Mit elf Ländern wurden hierfür bereits Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, mit weiteren zwei Ländern steht der Abschluss einer Vereinbarung kurz bevor.

Der im März dieses Jahres von Bundesumweltministerin Steffi Lemke berufene Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) berät das Bundesumweltministerium zu allen Fragen des Natürlichen Klimaschutzes. In einer ersten Stellungnahme hob er die zentrale Bedeutung des Natürlichen Klimaschutzes für das Erreichen der Klimaziele im Landnutzungssektor und für den Erhalt der Biodiversität hervor. Er betonte zudem den Beitrag des ANK für nachhaltige Landnutzungsmodelle und zukunftsfähige Perspektiven in ländlichen Regionen.

Bundespolizeiinspektion Hamburg - Mann randaliert mit Nothammer im Fernverkehrszug und im Bahnhof Dammtor - Festnahme durch Bundespolizei

Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Hamburger Bundespolizei soll am 29.12.2024 gegen 22:20 Uhr ein Mann (25 Jahre) zunächst in einem stehenden Fernverkehrszug im Bahnhof Dammtor eine Glasscheibe und anschließend sieben weitere Glasscheiben auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 3 und 4 im Bahnhof Dammtor mit einem entwendeten Nothammer beschädigt haben.

Gegen 22:35 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Hamburg vom Zugchef eines Fernverkehrszuges, der sich zur Tatzeit um 22:20 Uhr im Bahnhof Dammtor mit dem Ziel München Hauptbahnhof befunden hatte, informiert, dass eine Person einen Nothammer aus diesem Zug entwendet und eine Glasscheibe in diesem Fernverkehrszug beschädigt haben soll. Anschließend soll die Person auf den Bahnsteig zu den Gleisen 3 und 4 gelaufen sein und dort mit dem Nothammer weiter randaliert haben.

Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass der deutsche Staatsangehörige nach seiner Tathandlung anschließend mit einem weiteren Fernverkehrszug vom Bahnhof Dammtor zum Bahnhof Altona fuhr. Im Bahnhof Altona erwarteten die randalierende Person bereits mehrere alarmierte Streifen der Bundespolizei. Umgehend wurde der Mann zu Boden gebracht und gefesselt. Der Nothammer wurde ihm abgenommen und sichergestellt.

Nach Ingewahrsamnahme und Zuführung zum Bundespolizeirevier Hamburg Altona konnte bei der Person bei einer Atemalkoholkontrolle ein Promillewert von 0.20 Promille festgestellt werden. Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit.

Eine durchgeführte Videosichtung bestätigte den oben geschilderten Tatablauf. Im Rahmen der Tatortarbeit wurden durch die Bundespolizei sieben beschädigte Glasscheiben im Bahnhof Dammtor abgesperrt.

Der Tatverdächtige äußerte sich nicht zu den Gründen seiner Tathandlungen.

Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen und einem Präventionsgespräch musste der 25-Jährige am 30.12.2024 gegen 03:20 Uhr wieder entlassen werden.

Gegen ihn wurden mehrere Strafverfahren, u.a. wegen Diebstahls und gemeinschädlicher Sachbeschädigung, eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

Hinweis zur Bildmappe:

Weitere Bilder können nicht zur Verfügung gestellt werden. Auszüge aus der Videosichtung können im laufenden Strafverfahren ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden.

WL

Rückfragen bitte an:

Pressesprecher
Woldemar Lieder
Telefon: 0173-678 34 61
E-Mail: bpoli.hamburg.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://twitter.com/bpol_nord

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Wilsonstraße 49, 51 a-b, 53 a-b
22045 Hamburg

Brand in Degersheim SG: Flammen zerstören Mehrfamilienhaus

Am Samstag (28.12.2024), kurz vor 22:30 Uhr, hat die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen die Meldung von einem Brand in einem Mehrfamilienhaus an der Flawilerstrasse erhalten. Die ausgerückten Einsatzkräfte trafen einen Brand im ersten Obergeschoss der Liegenschaft an. Der Brand konnte gelöscht werden. Es wurde niemand verletzt. An der Liegenschaft entstand Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken.

Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte schlugen Flammen aus dem ersten Obergeschoss der Liegenschaft. Die ersten Angehörigen der Feuerwehr konnten die Flammen sehr rasch eindämmen. Allerdings hatte das Feuer bereits auf das zweite Obergeschoss und das Dach übergegriffen.

Eine zum Zeitpunkt des Brandausbruchs anwesende Mieterin einer Wohnung hatte das Gebäude rechtzeitig und unverletzt verlassen können. Ein zweiter Mieter war nicht zu Hause. Mit ihm konnte Kontakt aufgenommen werden. Die Feuerwehr konnte den Brand letztlich löschen. Am Gebäude entstand Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken. Die Mietenden konnten selber eine Ersatzunterkunft organisieren.

Die Brandursache ist nicht bekannt. Sie wird durch das Kompetenzzentrum Forensik der Kantonspolizei St.Gallen untersucht. Im Einsatz stand die örtliche Feuerwehr mit rund 60 Angehörigen, der Rettungsdienst mit medizinischem Fachpersonal sowie mehrere Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen. Für die Dauer des Einsatzes musste die Flawilerstrasse komplett gesperrt werden.

Wegner in seiner Neujahrsansprache: „Glauben wir an unser Berlin mit Zuversicht und Optimismus“

30.12.2024
Sperrfristen:

Zeitungen (gesamter Text), Hörfunk O-Ton und Zitate bis 1 Minute sowie online:
frei ab 31. Dezember 2024
Ansprache in voller Länge für Hörfunk frei ab 1. Januar 2025, 12.00 Uhr
Ansprache in voller Länge für Fernsehen frei ab 1. Januar 2025, 19.55 Uhr

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, hebt in seiner an die Berlinerinnen und Berliner gerichteten Neujahrsansprache die Stadt Berlin als „Stadt der Freiheit und der Chancen“ hervor und bittet die Menschen, gemeinsam diese Chancen im neuen Jahr 2025 zu nutzen. Außerdem verweist Wegner auf die erzielten Fortschritte und nennt beispielhaft das Schneller-Bauen-Gesetz, die Einführung zusätzlicher digitaler Dienstleistungen und die Wiedereinführung des Kita-Chancenjahrs in 2025. Wegner betont, dass noch zahlreiche Vorhaben anstehen und appelliert an die Berlinerinnen und Berliner, sich „mit Zuversicht und Optimismus“ einzubringen und mitanzupacken.

Im Folgenden dokumentiert das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin die Neujahrsansprache, die das Fernsehen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) am 1. Januar 2025 um 19.55 Uhr in voller Länge ausstrahlt, im gesamten Wortlaut auf Grundlage des Manuskripts:

„Liebe Berlinerinnen und Berliner, ich hoffe, Sie hatten alle ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und sind gut in das neue Jahr 2025 gestartet. Unser Berlin, das ist die Stadt der Freiheit – und die Stadt der Chancen. Diese Chancen wollen und müssen wir gemeinsam nutzen. Das wünsche ich uns für das neue Jahr. Dabei weiß ich: Viele von Ihnen schauen vielleicht mit Sorge auf 2025. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Wir erleben leider weltweit Krisen, wir erleben Krieg in Europa, wir erleben Spaltung bei uns im Land – aber wir dürfen nicht verzagen. Wir müssen für unsere Freiheit, für Frieden und Demokratie einstehen.

Ich möchte Sie einladen, einen Moment mit mir gemeinsam zu überlegen: Was wollen wir für ein Berlin im Jahr 2025 sein? Und was können wir tun? Ich wünsche mir ein Berlin, in dem die Berlinerinnen und Berliner sagen: Lasst uns in diesem Jahr respektvoll miteinander umgehen. Lasst uns dafür arbeiten, unsere Stadt jeden Tag ein Stück besser zu machen. Lasst uns aufeinander zugehen und auch mal neue Wege gehen.

Wir haben in Berlin so viel Potential, wir haben so viele Menschen, die anpacken, wir haben so viel Kraft in unserer Stadt. Ich denke an die vielen Ehrenamtlichen im Sport, die schon unseren Jüngsten beibringen, was Fairness und Respekt bedeuten. Ich denke an unsere Polizistinnen und Polizisten, an die Feuerwehrleute und alle Einsatzkräfte, die nicht nur in der Silvesternacht, sondern jeden Tag und jede Nacht für unsere Sicherheit in Berlin unterwegs sind. Ich denke an die tausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an die Unternehmerinnen und Unternehmer, die unsere Wirtschaft gemeinsam am Laufen halten.

Sie – und so viele andere Menschen – prägen unsere Stadt. Auch wir im Senat arbeiten jeden Tag dafür, dass Berlin gut, ja, dass Berlin wieder besser funktioniert. Wir haben in den vergangenen Monaten schon vieles erreicht: Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz werden wir schneller und kostengünstiger bauen können, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Wir haben mehr digitale Dienstleistungen eingeführt – wie die digitale Wohnsitzanmeldung. Wir führen das Kita-Chancenjahr, also die Vorschule, im neuen Jahr wieder ein, damit jedes Kind, wenn es in die Schule kommt, die deutsche Sprache beherrscht und damit die Chance auf eine gute Bildung hat.

Keine Frage: Wir sind noch lange nicht am Ziel. Wir haben noch viel vor – auch in diesen herausfordernden Zeiten. Ich möchte uns alle heute ermuntern, das zu tun, was uns und unsere Stadt voranbringt: Mitanzupacken. Mut zu haben. Auch Mut zu Veränderungen. Unseren Zusammenhalt zu stärken. Und für unsere Demokratie einzutreten.

Wir alle haben es in der Hand. Glauben wir an unsere Stadt mit Zuversicht und Optimismus.
Es liegt an uns. Ich wünsche Ihnen allen ein frohes, zuversichtliches und gesundes neues Jahr 2025.“
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail

Berlin startet zum 1. Januar 2025 den Startbonus Pflegekind

30.12.2024

Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie setzt ein starkes Zeichen für die Zukunft von Berliner Pflegekindern und Pflegefamilien: Ab dem 1. Januar 2025 können Pflegeeltern den neuen “Startbonus Pflegekind” beantragen. Dieses Modellprojekt soll Pflegepersonen finanziell entlasten und einen Ausgleich für den fehlenden Anspruch auf Elterngeld schaffen. Mit 924 Euro monatlich unterstützt das Modellprojekt Pflegepersonen, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen werden.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit dem Startbonus Pflegekind senden wir ein starkes Signal für den Kinderschutz und die Wertschätzung von Pflegefamilien. Jede Pflegefamilie leistet einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen, dieses Modellprojekt zeigt, dass Berlin auch neue Wege geht, um Pflegefamilien in der sensiblen Eingewöhnungsphase finanziell besonders zu unterstützen.“

Besonders angesprochen werden durch das Modellprojekt Alleinerziehende und Selbständige, um das Potenzial neuer Pflegepersonen zu erschließen. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Berliner Pflegepersonen, deren Pflegekind noch nicht eingeschult ist. Zudem dürfen Pflegepersonen maximal 32 Stunden pro Woche berufstätig sein.

Interessierte können sich bei den jeweiligen Pflegekinderdiensten der Berliner Jugendämter oder beim Träger „Familien für Kinder gGmbH“ beraten lassen: www.familien-fuer-kinder.de (www.familien-fuer-kinder.de)
Pressesprecherin für Jugend und Familie
Susanne Gonswa

E-Mail

Berlin

Verlängerung des Programms zur Arbeitsplatzunterstützung und Inklusionsprämie beschlossen: Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Berlin bis 2026

27.12.2024

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Bis Ende 2026 erhalten Arbeitgeber:innen auch weiterhin zusätzliche Unterstützung, wenn sie gezielt Menschen mit Behinderung beschäftigen oder ausbilden. Das im Jahr 2021 neu eingeführte Programm ist das zweite Mal bis zum 31.12.2026 verlängert. Das haben die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Arbeitgeber:innen, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über das Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine sogenannte Arbeitsplatzunterstützung in Höhe von 20 Prozent des Arbeitsentgelts.

Auch das Thema Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Thema. Arbeitgeber:innen, die schwerbehinderten Menschen bis einschließlich 01.10.2026 einen Ausbildungsplatz anbieten, erhalten zusätzlich zum Zuschuss der Ausbildungsvergütung eine Inklusionsprämie. Die Höhe der Prämie beläuft sich auf 2.000 Euro nach bestandener Probezeit bzw. bestandenem ersten Ausbildungsjahr.

Cansel Kızıltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Eine wirkliche Teilhabe heißt auch, an der Arbeitswelt und dem ersten Arbeitsmarkt teilhaben zu können. Mit dem Arbeitsmarktprogramm möchten wir Arbeitgebende motivieren, schwerbehinderte Menschen einzustellen oder auszubilden. Denn als Arbeits- und Sozialsenatorin liegen mir gerechtere und inklusivere Zugänge für Menschen mit Behinderungen in Berlin sehr am Herzen.“

Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: „Die Verlängerung des Berliner Arbeitsmarktprogramms ist ein wichtiges Signal für die Inklusion schwerbehinderter Menschen. Wir schaffen weiterhin gezielt Anreize für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen einzustellen und auszubilden. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und dem Inklusionsamt stellt sicher, dass die Unternehmen umfassend beraten und unterstützt werden.“

Hintergrundinformationen:

Eine Arbeitsplatzunterstützung erhalten Arbeitgeber:innen, die folgende Personengruppen einstellen:

Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben nach § 155 Abs. 1 SGB IX besonders betroffen sind,
schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind,
schwerbehinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden.

Sowohl die Arbeitsplatzunterstützung als auch die Inklusionsprämie können durch den/die Arbeitgeber:in bei der für den Wohnsitz des Arbeitnehmers/Auszubildenden zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.

Arbeitgeber:innen, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Handicap einstellen, die während der Zeit ihrer Berufsausbildung in Betrieben oder Dienststellen oder einer beruflichen Orientierung schwerbehinderten Menschen nach § 151 Abs. 4 SGB IX gleichgestellt sind, müssen die Inklusionsprämie beim Inklusionsamt Berlin im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beantragen. Entsprechende Anträge können abgerufen werden unter folgendem Link: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/arbeitgeber/
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
E-Mail an die Poststelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Berlin
Tel.:
(030) 90281235
E-Mail pressestelle@senasgiva.berlin.de

Neu 30 Dezember

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Reichsbürgers wegen versuchten Mordes an Polizisten

Erscheinungsdatum
27.12.2024

Nr. 245/2024

Beschluss vom 26. November 2024 - 3 StR 204/24

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart verworfen. Dieses hatte den Angeklagten unter anderen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen beschäftigte sich der Angeklagte seit dem Jahre 2016 mit Verschwörungstheorien, darunter auch mit solchen der sogenannten Reichsbürgerbewegung. Seit Beginn der Corona-Krise war er zudem im sogenannten Querdenkermilieu verhaftet. Infolge seiner zunehmend staatsfeindlichen Geisteshaltung beschloss er nach dem Verlust seiner Wohnung, sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzuziehen. Er ließ sich Ende 2021 auf einem nach außen völlig abgeschotteten Bauernhof in Boxberg-Bobstadt nieder. Dort lebte er isoliert von der Außenwelt als Selbstversorger. Seinen bisherigen Arbeitsplatz gab er auf. Er sah das Gehöft und seine ihm dort zur Verfügung gestellte Wohnung als eigenständiges, jedenfalls nicht der staatlichen Rechtsordnung unterworfenes Gebiet an. Er traf Vorkehrungen, um etwaige Eindringlinge, insbesondere auch Vertreter des von ihm nicht mehr anerkannten Staates von dem Grundstück fernzuhalten und in die Flucht zu schlagen. Zeitgleich mit seiner Radikalisierung begann er, illegale, vorwiegend vollautomatische Schusswaffen nebst dazugehöriger Munition anzuschaffen, darunter die spätere Tatwaffe, eine Replik des Sturmgewehrs Kalaschnikow, ein Maschinengewehr, mehrere Maschinenpistolen und über 5.000 Schuss Munition. Diese funktionstüchtigen Schusswaffen verwahrte er geladen und zugriffsbereit in seinem Haus. Am frühen Morgen des 20. April 2022 begaben sich neun Beamte eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei zur Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses zum Grundstück des Angeklagten. Ihrer Aufforderung, das Haus zu verlassen, kam der Angeklagte nicht nach. Vielmehr feuerte er mit seinem vollautomatischen Gewehr aus unterschiedlichen Positionen seiner Wohnung über 40 Einzelschüsse auf die Beamten, von denen zwei verletzt wurden. Etwa zwei Stunden nach dem letzten Schuss verließ der Angeklagte das Gebäude und wurde festgenommen.

Die durch die Sachrüge veranlasste Überprüfung des Urteils durch den für Revisionen in Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht erkennen lassen. Das Oberlandesgericht hat insbesondere mit Blick auf die staatsfeindliche Tatmotivation des Angeklagten rechtsfehlerfrei das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe bejaht.

Das Verfahren ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

OLG Stuttgart - 7 St - 2 StE 17/22 - Urteil vom 15. November 2023

Karlsruhe, den 27. Dezember 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 3. Strafsenats vom 26.11.2024 - 3 StR 204/24 -

Richter am Bundesgerichtshof Reiter im Ruhestand

Erscheinungsdatum
30.12.2024

Nr. 246/2024

Richter am Bundesgerichtshof Harald Reiter wird mit Ablauf des 31. Dezember 2024 in den Ruhestand treten.

Herr Reiter wurde am 24. September 1961 in Augsburg geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Januar 1990 in den
höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I eingesetzt. Von dort wurde er in der Zeit von Mai 1991 bis Dezember 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im Oktober 1992 zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. Mit Beginn des Jahres 1995 kehrte er in den Landesdienst an das Landgericht Augsburg als Richter am Landgericht zurück und übernahm ab Mai 1998 hauptamtlich die Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Referendare. Im Laufe dieser Zeit wurde Herr Reiter im Mai 2003 bei dem Oberlandesgericht München zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Als Vorsitzender Richter am Landgericht übernahm er bei dem Landgericht Augsburg im Mai 2005 zunächst die Leitung einer Strafkammer und später einer Zivilkammer (Baukammer). Nach seinem Wechsel an das Oberlandesgericht München im April 2009 gehörte er zwei Zivilsenaten und dem Senat für Landwirtschaftssachen an und hatte zudem ein Referat in der Gerichtsverwaltung inne.

Am 1. August 2012 wurde Herr Reiter zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Zunächst war er bis zum 14. Juli 2013 Mitglied des 4. Strafsenats, dem in dieser Zeit die strafrechtlichen Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm, Naumburg und Zweibrücken zugewiesen waren sowie bundesweit das Verkehrsstrafrecht. Ab dem 15. Juli 2013 gehörte er dem III. Zivilsenat an, der für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse sowie über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage zuständig ist. Daneben war er seit September 2021 Mitglied des Senats für Notarsachen, seit dem 11. Januar 2023 als dessen stellvertretender Vorsitzender. Für den Senat für Notarsachen war er als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt und für den III. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Am 8. März 2017 wurde Herr Reiter von der Bundesregierung zum stellvertretenden Mitglied des Unabhängigen Gremiums gemäß § 16 BND-Gesetz in der Fassung vom 23. Dezember 2016 bestellt. Diese Aufgabe nahm Herr Reiter bis zur Auflösung des Unabhängigen Gremiums mit dem Jahresende 2021 wahr.

In der über zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Reiter vor allem die Rechtsprechung des III. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Karlsruhe, den 30. Dezember 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Sternschanze - Öffentlichkeitsfahndung nach tatverdächtigem Mann

Gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Sternschanze - Öffentlichkeitsfahndung nach tatverdächtigem Mann - Polizei Hamburg

Tatzeit: 09.05.2024, 03:00 Uhr; Tatort: Hamburg-Sternschanze, Bartelsstraße

Im Mai dieses Jahres wurde ein 28-jähriger Barkeeper von einem noch unbekannten Täter im Zuge einer Auseinandersetzung schwer verletzt. Die Polizei sucht nun öffentlich mit Lichtbildern nach dem Angreifer.

Gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Sternschanze - Öffentlichkeitsfahndung nach tatverdächtigem Mann
© Polizei Hamburg

Nach derzeitigen Erkenntnissen des zuständigen Landeskriminalamts (LKA 113) befand sich der spätere Täter in einer Bar und soll dort weibliche Gäste belästigt haben. Der Barkeeper sprach ihn daraufhin auf dieses Verhalten an, woraufhin der Unbekannte den Mitarbeiter unvermittelt mit einem Glas schlug. Der 28-Jährige erlitt dadurch massive Schnittverletzungen im Gesicht, sodass anwesende Gäste die Polizei und einen Rettungswagen alarmierten. Eine anschließende Sofortfahndung mit mehreren Funkstreifenwagenbesatzungen führte nicht zur Festnahme des geflüchteten Angreifers.

Da die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen führten, erwirkte die Staatsanwaltschaft bei einem Amtsgericht einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung.

Der auf den Lichtbildern abgebildete Täter kann ergänzend wie folgt beschrieben werden:

- 25-30 Jahre alt
- ´südländisches´ Erscheinungsbild
- dunkle Haare
- dunkles Cap
- Pullover mit auffälligem Frontdruck
- helle Turnschuhe (vermutlich Nike-Air)


Die Ermittlungen dauern an.

Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können oder sonstige Beobachtungen in diesem Zusammenhang Taten gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/ 4286-56789 oder einer Polizeidienststelle zu melden.
Info-Spalte

28 Dezember

Schluss mit dem Kabelsalat: das einheitliche Ladekabel ist jetzt Standard

28.12.2024
Mobiltelefone und andere Geräte dürfen nach den neuen Vorschriften seit dem 28. Dezember 2024 in der EU nur noch mit standardisiertem Ladekabel verkauft werden und müssen damit einen USB-C-Ladeanschluss haben.

In vielen privaten Haushalten sammeln sich verschiedenste Ladekabel mit speziellen Steckern für Handys, Tablets oder Digitalkameras. Denn jeder Hersteller setzte auf sein eigenes System mit speziellem Stecker. Das hat nun ein Ende: für Mobiltelefone und andere Geräte dürfen seit dem 28. Dezember 2024 nur noch standardisierte Ladekabel verkauft werden.

Mit den neuen Vorschriften müssen viele Geräte, die in der EU verkauft werden, einen USB-C-Ladeanschluss haben. Das gilt für eine Vielzahl von kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräten mit einer Leistungsabgabe von bis zu 100 Watt, die mit einem Kabel aufgeladen werden können. Dazu gehören unter anderem:

Mobiltelefone, Tablets und E-Reader,
Digitalkameras,
Kopfhörer, Ohrhörer und Headsets,
tragbare Videospielkonsolen und Lautsprecher,
Tastaturen und Mäuse,
tragbare Navigationssysteme

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: ´Ab heute gilt: Ein einheitliches Ladekabel für Handys, Tablets oder Digitalkameras – der USB-C Anschluss ist nun Standard bei allen neuen Geräten. Damit hat das Durcheinander von unterschiedlichen Steckeranschlüssen endlich ein Ende. Im Laufe der Jahre haben sich bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern unterschiedliche Kabel in den Schubladen angesammelt, denn jeder Hersteller setzte auf sein System mit speziellem Stecker. Dass es nun nur noch ein System gibt, ist nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Erleichterung im Alltag, sondern ist auch gut für die Umwelt. Denn damit sparen wir Ressourcen und reduzieren die Menge an Elektroschrott.´

Seit Ende Dezember 2024 ist USB-C der neue Standard für Handys und Tablets, für Laptops gilt das ab 2026. Für viele ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachte elektrische funkende Kleingeräte (vor allem Smartphones) muss eine einheitliche Schnittstelle (USB-C) für das Aufladen vorgesehen werden, sofern diese Geräte über eine kabelgebundene Lademöglichkeit verfügen.

Deutschland setzt die novellierte Funkanlagen-Richtlinie (EU) 2022/2380 mit dem Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes rechtlich um. Den dazu vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf hatte das Bundeskabinett im Oktober 2023 beschlossen.

Die Änderung der EU-Richtlinie geht maßgeblich auf die Initiative Deutschlands zurück. Das Bundesverbraucherschutzministerium hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass neben Smartphones viele weitere Produkte wie Tablets, E-Reader, Digitalkameras, Kopfhörer und Spielekonsolen in diese Regelung einbezogen werden.

Die neuen Vorgaben zielen darauf ab, ein universelles Ladegerät einzuführen, um die Kosten zu senken und den Verbrauchern Umgang mit Elektrogeräten zu erleichtern. Darüber hinaus haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl, ob sie ein Ladegerät zusammen mit einem neuen Gerät kaufen oder nicht (Entbündelung). Damit können Elektronikschrott deutlich reduziert und Ressourcen geschont werden.

ANK schützt unsere natürlichen Lebensgrundlagen und stärkt den Klimaschutz

27.12.2024
ANK ist das größte Programm für den Schutz von Natur und Klima, das es jemals in Deutschland gab. 1,2 Milliarden Euro wurden bereits eingesetzt, knapp 9000 Projekte bewilligt und weiter neue Projekte starten 2025.
Zahlreiche Vorhaben des 3,5 Milliarden-´Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz´ (ANK) in der Umsetzung

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) stärkt Wälder, Moore, Flussauen, Böden und Meeres-Ökosysteme. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, denn eine intakte Natur speichert Treibhausgase, die sonst das Klima anheizen. Natürlicher Klimaschutz trägt darüber hinaus umfassend dazu bei, die Lebensgrundlagen für Mensch und Natur zu erhalten. Der Erhalt der Biodiversität ist unverzichtbar für die Landwirtschaft, ein funktionierender natürlicher Wasserhaushalt schützt vor Dürren und Überflutungen. Bäume in der Stadt spenden Schatten und steigern die Lebensqualität. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat für das ANK bereits rund 1,2 Milliarden Euro eingesetzt und für die Folgejahre gebunden, knapp 9000 Projekte sind bewilligt worden. Bundesweit gehen derzeit zahlreiche neue Projekte für natürlichen Klimaschutz an den Start: in Städten und ländlichen Kommunen, zum Moorbodenschutz und klimaangepasstem Waldmanagement.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: ´Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist das größte Programm für den Schutz von Natur und Klima, das es jemals in Deutschland gab. Wir sorgen damit bundesweit dafür unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Das heißt Ökosysteme wie Wälder und Auen oder Moore zu stärken, wiederherzustellen und zu bewahren. So sind sie Klimaschützer und bieten zugleich wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die große Nachfrage nach den Förderprogrammen zeigt, dass viele Menschen einen Beitrag leisten wollen, um ihr Lebensumfeld zu verbessern und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.´

Seit Verabschiedung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz im März 2023 wurden neben vierzehn Modellvorhaben, vor allem im Bereich Auenrenaturierung und Moorschutz, dreizehn Förderprogramme veröffentlicht und für die Antragstellung geöffnet. Zahlreiche Maßnahmen tragen zum Natürlichen Klimaschutz bei und erhöhen die biologische Vielfalt und Lebensqualität sowohl in Städten als auch in Landkreisen und Gemeinden, die oftmals land- und forstwirtschaftlich geprägt sind. Die Maßnahmen des BMUV zielen unter anderem auf die Stärkung von Wäldern bezüglich ihrer Klimaanpassungsfähigkeit, Biodiversität und Kohlenstoffspeicher, auf die Renaturierung von Mooren, die Begrünung und Entsiegelung in dicht besiedelten Gebieten sowie die Sicherung von Wildnis. Sie stärken die natürlichen Funktionen der Meere, Küsten und Auen oder sie unterstützen Unternehmen bei eigenen Aktivitäten für Natürlichen Klimaschutz.

Konkret wurden beispielsweise zahlreiche kommunale und private Waldbesitzende dabei unterstützt, ihre Waldbewirtschaftung auf einer Fläche von insgesamt rund 1,6 Millionen Hektar nachhaltiger und klimaresillienter zu gestalten, wie zum Beispiel im hessischen Waldeck. Insgesamt konnten bislang über 70.000 Hektar Wald der eigendynamischen natürlichen Waldentwicklung überlassen werden und insgesamt viele Millionen Habitatbäume Deutschlandweit ausgewählt und geschützt werden.

Auch der Bund stärkt natürlichen Klimaschutz auf eigenen Flächen und setzt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einen Einschlagstopp in alten Buchenwäldern, zuletzt im Buchenwaldgebiet bei Kossa (Dübener Heide), und Maßnahmen zur Renaturierung von Moorböden um.

Außerdem werden beispielsweise durch zahlreiche Maßnahmen öffentliche Flächen wie Parks und Alleen in Dörfern und Städten im ländlichen Raum naturnah gestaltet und begrünt, genauso wie Wegsäume entlang landwirtschaftlich genutzter Flächen. Fließ- und Stillgewässer werden renaturiert.

Die Wiederherstellung und Wiedervernässung von Mooren ist aufgrund ihrer wesentlichen Klimaschutzwirkung ein zentrales Handlungsfeld im ANK. Hier konnten bereits zentrale Förderprogramme starten, die den Moorbodenschutz bundesweit stärken. Neben den zwei Förderrichtlinien ´InAWi´ und ´1000 Moore´ sind auch die neu eingerichtete Mooragentur Mecklenburg-Vorpommern und Modellvorhaben zum Moorklimaschutz, zuletzt an der Ostseeküste, wesentliche Bausteine für den Schutz dieser wertvollen Ökosysteme.

Zudem steht der Erhalt und die Renaturierung von Lebensräumen im Meer und an der Küste wie Seegraswiesen, Salzmarschen und Algenwälder sowie Sedimente am Meeresboden im Fokus. Dazu starten im kommenden Jahr Projekte in den Küstenbundesländern Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, um Grundlagen für die Renaturierung von Seegraswiesen und Salzwiesen zu schaffen.

Weitere Förderprogramme werden derzeit vorbereitet. Insgesamt stehen für Fördermaßnahmen im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bis 2028 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen

Als zentrale Anlaufstelle berät das im Juni 2023 eingerichtete Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz (KNK) alle Interessierten und Antragstellenden mit umfassenden und gebündelten Informationen. Um Projekte zum natürlichen Klimaschutz vor Ort schnell und passgenau auf den Weg zu bringen und mit Maßnahmen der Landesebenen zu verzahnen, werden in den Ländern zudem ANK-Regionalbüros eingerichtet. Mit elf Ländern wurden hierfür bereits Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, mit weiteren zwei Ländern steht der Abschluss einer Vereinbarung kurz bevor.

Der im März dieses Jahres von Bundesumweltministerin Steffi Lemke berufene Wissenschaftliche Beirat für Natürlichen Klimaschutz (WBNK) berät das Bundesumweltministerium zu allen Fragen des Natürlichen Klimaschutzes. In einer ersten Stellungnahme hob er die zentrale Bedeutung des Natürlichen Klimaschutzes für das Erreichen der Klimaziele im Landnutzungssektor und für den Erhalt der Biodiversität hervor. Er betonte zudem den Beitrag des ANK für nachhaltige Landnutzungsmodelle und zukunftsfähige Perspektiven in ländlichen Regionen.

Polizei - Durchsuchungen nach mutmaßlich politisch rechtsmotiviertem Angriff auf SPD-Mitglieder - Steglitz-Zehlendorf



Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 2675
Wegen der mutmaßlich politisch rechtsmotivierten Attacke auf Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und anschließenden massiven Widerstandshandlungen gegen einschreitende Polizeibedienstete vom 14. Dezember 2024 wurden am heutigen Tag Durchsuchungsmaßnahmen gegen die vier jungen Männer im Alter 16, 18 sowie zwei Mal 19 Jahren sowie gegen nunmehr drei weitere Beschuldigte im Alter von 15, 19, 21 Jahren und eine weitere Beschuldigte im Alter von 16 Jahren umgesetzt.

Rund 110 Einsatzkräfte der Polizei Berlin sowie der Polizeien der Länder Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vollstreckten dabei an zehn Wohnanschriften in Wolfsburg, Aschersleben, Rötha, Halle an der Saale, Schkopau und Leuna insgesamt neun Durchsuchungsbeschlüsse.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, Mitglieder der politisch rechtsmotivierten Jugendorganisation „Deutsche Jugend zuerst“ zu sein. Die Gruppierung soll es sich unter anderem zum Ziel gesetzt haben, bundesweit an politisch rechts ausgerichteten Versammlungen teilzunehmen und dabei auch gewaltsam gegen politische Gegner vorzugehen.

Den nunmehr im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen des
Polizeilichen Staatsschutzes des Landeskriminalamts Berlin identifizierten weiteren vier Beschuldigten wird ebenso vorgeworfen, an dem Angriff auf die SPD-Mitglieder beteiligt gewesen zu sein. Diese mutmaßlichen Mittäter sollen in Ausführung des gemeinsamen Tatplans mit den ursprünglich ermittelten vier Beschuldigten ebenfalls auf die SPD-Mitglieder – teilweise auch mit „Springerstiefeln“ – eingetreten haben.

Ob und inwieweit eine Verbindung zu politisch rechten Organisationen oder Gruppierungen aus Berlin besteht, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden mobile Endgeräte, digitale Speichermedien, mutmaßliche Tatbekleidung, Vermummungsutensilien, gefährliche Gegenstände (Schlagwerkzeuge, Messer) sowie rechtes Propagandamaterial gefunden und beschlagnahmt.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.

Die drei ursprünglich geführten Beschuldigten im Alter von 16, 18 sowie und 19 Jahren befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Der andere 19-Jährige ist weiterhin unter Auflagen von der Untersuchungshaft verschont.

Die Ermittlungen werden durch den Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin fortgeführt.

Pressemitteilung vom 16. Dezember 2024: Angriffe auf SPD-Mitglieder: Untersuchungshaftbefehle erlassen
Gegen die vier jungen Männer, die am Samstag aus mutmaßlichen rechtsextremen Motiven SPD-Mitglieder in Lankwitz attackiert haben sollen, hat gestern Abend ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlassen. Gegen drei der Beschuldigten wurden diese in Vollzug gesetzt, ein 19-Jähriger wurde unter Auflagen vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
Die Ermittlungen dauern an.

Meldung Nr. 2584 vom 16. Dezember 2024: Festnahmen nach Angriffen auf SPD-Mitglieder – Wer hat Videoaufnahmen gemacht?
Die Polizei Berlin bittet um Mithilfe bei der Aufklärung des mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Angriffs auf Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der anschließenden Widerstandshandlungen gegen Polizeikräfte am Samstag, den 14. Dezember 2024, an einer Bushaltestelle in der Lankwitzer Straße in Lichterfelde.
Die Ermittlerinnen und Ermittler fragen:

Wer war kurz vor, während oder unmittelbar nach dem Angriff am Tatort, hat Handyaufnahmen gemacht und kann diese der Polizei zur Verfügung stellen?
Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben?

Hinweise nimmt der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin unter der Telefonnummer (030) 4664-953227 (zu Bürodienstzeiten) beziehungsweise (030) 4664-953250 (außerhalb der Bürodienstzeiten) oder per E-Mail an LKA532@polizei.berlin.de entgegen. Auch über die Internetwache der Polizei Berlin oder jede andere Polizeidienststelle können jederzeit Hinweise übermittelt werden.

Erstmeldung Nr. 2572 vom 15. Dezember 2024: Festnahmen nach Angriffen auf SPD-Mitglieder
Wegen einer mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Attacke auf Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und anschließender massiver Widerstandshandlungen gegen einschreitende Polizeibedienstete wurden gestern Nachmittag vier junge Männer im Alter von 16, 18 und zwei Mal 19 Jahren festgenommen.
Gegen Mittag sollen die vier Tatverdächtigen, die mutmaßlich der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, angereist sein, um bei geplanten Demonstrationen in körperliche Auseinandersetzungen mit „Linken“ einzutreten. An einer Bushaltestelle in der Lankwitzer Straße in Lichterfelde sollen sie bereits zufällig auf SPD-Mitglieder an einem Informationsstand getroffen sein. Beim Besteigen eines Busses sollen zwei der Beschuldigten – im Einvernehmen mit den beiden anderen – zunächst die Mützen von zwei SPD-Mitgliedern demonstrativ auf den Boden geworfen, dann beide unter anderem als „linke Zecken“ beleidigt und diese körperlich attackiert haben. Beide sollen daraufhin zu Boden gegangen sein. Auf einen von ihnen sollen die Angreifer weiterhin eingeschlagen und auch mehrfach mit sogenannten „Springerstiefeln“ massiv gegen dessen Kopf und Rumpf getreten haben.
Die Angriffe konnten nach Einschreiten von zwei unmittelbar vor Ort befindlichen Polizeibeamten nur durch Hinzuziehung weiterer Einsatzkräfte unterbunden werden.
Einer der Polizeibeamten wurde durch einen Tatverdächtigen zunächst rassistisch beleidigt und dann mit einer Glasscherbe im Gesicht verletzt, ein anderer erlitt eine Fraktur an der Mittelhand. Beide Beamte sowie das verletzte SPD-Mitglied wurden ins Krankenhaus gebracht, konnten nach ambulanter Behandlung aber wieder entlassen werden.
Die Ermittlungen haben der Polizeiliche Staatsschutz der Polizei Berlin und die Staatsanwaltschaft Berlin übernommen. Die vier Tatverdächtigen wurden festgenommen, bezüglich aller wurden durch die Staatsanwaltschaft Anträge auf Erlass von Untersuchungshaftbefehlen wegen Wiederholungsgefahr gestellt. Eingeordnet werden die Taten als zwei Fälle der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, in einem Fall in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall.
Polizei Berlin

Verlängerung des Programms zur Arbeitsplatzunterstützung und Inklusionsprämie beschlossen: Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Berlin bis 2026

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Bis Ende 2026 erhalten Arbeitgeber:innen auch weiterhin zusätzliche Unterstützung, wenn sie gezielt Menschen mit Behinderung beschäftigen oder ausbilden. Das im Jahr 2021 neu eingeführte Programm ist das zweite Mal bis zum 31.12.2026 verlängert. Das haben die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Arbeitgeber:innen, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über das Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine sogenannte Arbeitsplatzunterstützung in Höhe von 20 Prozent des Arbeitsentgelts.

Auch das Thema Ausbildung ist für Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Thema. Arbeitgeber:innen, die schwerbehinderten Menschen bis einschließlich 01.10.2026 einen Ausbildungsplatz anbieten, erhalten zusätzlich zum Zuschuss der Ausbildungsvergütung eine Inklusionsprämie. Die Höhe der Prämie beläuft sich auf 2.000 Euro nach bestandener Probezeit bzw. bestandenem ersten Ausbildungsjahr.

Cansel Kızıltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Eine wirkliche Teilhabe heißt auch, an der Arbeitswelt und dem ersten Arbeitsmarkt teilhaben zu können. Mit dem Arbeitsmarktprogramm möchten wir Arbeitgebende motivieren, schwerbehinderte Menschen einzustellen oder auszubilden. Denn als Arbeits- und Sozialsenatorin liegen mir gerechtere und inklusivere Zugänge für Menschen mit Behinderungen in Berlin sehr am Herzen.“

Dr. Ramona Schröder, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: „Die Verlängerung des Berliner Arbeitsmarktprogramms ist ein wichtiges Signal für die Inklusion schwerbehinderter Menschen. Wir schaffen weiterhin gezielt Anreize für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen einzustellen und auszubilden. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und dem Inklusionsamt stellt sicher, dass die Unternehmen umfassend beraten und unterstützt werden.“

Hintergrundinformationen:

Eine Arbeitsplatzunterstützung erhalten Arbeitgeber:innen, die folgende Personengruppen einstellen:

Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben nach § 155 Abs. 1 SGB IX besonders betroffen sind,
schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind,
schwerbehinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden.

Sowohl die Arbeitsplatzunterstützung als auch die Inklusionsprämie können durch den/die Arbeitgeber:in bei der für den Wohnsitz des Arbeitnehmers/Auszubildenden zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.

Arbeitgeber:innen, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Handicap einstellen, die während der Zeit ihrer Berufsausbildung in Betrieben oder Dienststellen oder einer beruflichen Orientierung schwerbehinderten Menschen nach § 151 Abs. 4 SGB IX gleichgestellt sind, müssen die Inklusionsprämie beim Inklusionsamt Berlin im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beantragen. Entsprechende Anträge können abgerufen werden unter folgendem Link: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/arbeitgeber/
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
E-Mail an die Poststelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Berlin
Tel.:
(030) 90281235
E-Mail pressestelle@senasgiva.berlin.de

Weitere Informationen zu diesem Auftritt

Letzter Stopp Sonthofen: Team Deutschland startklar für Kanada

Der Countdown für die Invictus Games 2025 läuft. Am 8. Februar fällt in Vancouver der Startschuss für die siebte Auflage des Sportfestes für Versehrte. Team Deutschland misst sich in zehn Sportarten mit Kameradinnen und Kameraden aus 25 Nationen. Erstmals steht auch Wintersport auf dem Programm. Die Vorfreude im Trainingslager in Sonthofen ist groß.

Frisch ist es im höchstgelegenen Skigebiet Deutschlands – obwohl die Sonne alles gibt, um das verschneite Tal unterhalb der Zugspitze zu erwärmen. Die Fahrer in den Skianzügen der Bundeswehr ficht der Frost nicht an: Die Schneelage auf 2.900 Metern Höhe ist fantastisch, die Pisten an Deutschlands höchstem Berg sind zu Saisonbeginn noch leer. Major Achim G. ist in seinem Element. „Ich fahre Ski, seit ich sechs Jahre alt bin. Am liebsten natürlich bei strahlendem Sonnenschein und in einem Panorama wie diesem“, sagt Deutschlands Kapitän für die Invictus Games 2025 und blickt zu den Alpen.

Der Produktmanager aus dem Beschaffungsamt der Bundeswehr wird in wenigen Wochen erneut vor spektakulärer Bergkulisse Ski fahren: Dann aber am anderen Ende der Welt in Kanada und das auch noch vor tausenden Zuschauern. Major G. vertritt Deutschland bei der ersten Wintersportausgabe der Invictus Games im Abfahrtslauf. „Die Spiele sind ein unfassbar großes Ereignis“, sagt der deutsche Teamkapitän.

Das gilt wohl für alle der 550 Teilnehmenden aus 25 Nationen. Wer bei den Invictus Games antritt, wurde im Dienst der Streitkräfte so schwer verletzt, dass dauerhafte Einschränkungen blieben. In Vancouver und Whistler wollen sie der Welt zeigen, dass sie sich davon nicht unterkriegen lassen. „Es geht nicht nur um den Sport, sondern auch um die persönliche Weiterentwicklung der Athletinnen und Athleten“, sagt Achim G. über die Invictus Games. „Die Spiele sind ein strahlendes Beispiel für die Resilienz der Menschen, die von körperlichen oder seelischen Traumata betroffen sind.“
Wintersport-Premiere bei den Spielen

Major G. ist genau wie die anderen 20 Athletinnen und Athleten des deutschen Aufgebots im Programm der Gruppe Sporttherapie der Bundeswehr. Ein Team aus Sporttrainern, Truppenpsychologen und Ärzten arbeitet an der Sportschule in Warendorf mit traumatisierten Bundeswehrangehörigen an deren Rehabilitation. Durch körperliche Betätigung und die Kraft der Gemeinschaft werden den Teilnehmenden Selbstvertrauen und neuer Lebensmut vermittelt. Die Teilnahme an den Invictus Games markiert für alle Athletinnen und Athleten einen Meilenstein auf dem Weg ihrer Genesung.


Auch für Oberstleutnant der Reserve Julian T. vom Teammanagement sind die Spiele in Nordamerika eine Herausforderung. „Kanada ist auch für uns ein Wagnis. Die Winterspiele sind eine Premiere in der Geschichte der Invictus Games“, sagt T., der das deutsche Team zum sechsten Mal zu den Spielen begleitet. „Beim ersten Trainingslager im Januar haben viele Athletinnen und Athleten zum ersten Mal auf Skiern gestanden.“

Damals hatten sich die Athletinnen und Athleten von Team Deutschland zum ersten Mal am Standort der Sportschule in Sonthofen zum Wintertrainingslager getroffen. Nun, beim erneuten Wiedersehen im Allgäu, ist schon Generalprobe. Trainiert werden Ski alpin, Langlauf und Biathlon. Das deutsche Curling-Team hatte sich schon in der Vorwoche zusammengefunden, die Skeleton-Rodelnden trainieren in Winterberg.
Raus aus der Komfortzone

Die Ausdauersportler ziehen im Zentrum für die Nordischen Sportarten in Oberstdorf ihre Runden in der Loipe. Langlaufende und Biathleten sind konzentriert bei der Sache – auch wenn der Spaß im Vordergrund steht. Wenn jemand wider Willen im Schnee landet, ist Oberregierungsrätin Mayleen F. mit aufmunternden Worten zur Stelle. Die Invictus Games gäben den Athletinnen und Athleten ein Ziel, auf das sie hinarbeiten könnten, so die Truppenpsychologin. „Es geht darum, aus der eigenen Komfortzone herauszukommen und in die Aktivität hineinzugehen“, sagt sie.

Viele ihrer Schützlinge litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen, andere hätten eine Gliedmaße verloren oder müssten mit einer degenerativen Nervenerkrankung leben. „Manche kann ich nach zwei Jahren entlassen, andere sind genauso lange in der Gruppe Sporttherapie wie ich“, sagt F., die genau wie Teammanager T. schon bei vielen Ausgaben der Spiele dabei war. „Wen wir zu den Invictus Games mitnehmen, der hat enorme Entwicklungen hinter sich“, sagt sie.

Mancher Neuling sei anfangs verschlossen und misstrauisch, taue aber mit der Zeit auf. „Mit Sport kann in relativ kurzer Zeit viel erreicht werden“, sagt F. Sport stärke das Selbstwertgefühl, dieses Selbstvertrauen komme den Athletinnen und Athleten sowohl im Privatleben als auch im Beruf zugute. In Kombination mit der Unterstützung durch Familie, Freunde und Kameraden sei dies eine wesentliche Ressource für den individuellen Rehabilitationsprozess, so die Psychologin.




Die Organisatoren der Invictus Games ermöglichen es allen Teilnehmenden, jeweils zwei Bezugspersonen zu den Spielen mitzunehmen. Frau Oberfeldarzt Kerstin B. wird sich von ihrer Tochter und deren Freund unterstützen lassen. „Ich bin froh, dass sie mitkommt. Das ist ein auch ein Zeichen der Wertschätzung“, sagt die Offizierin, bei der nach einem Dutzend Auslandseinsätzen eine PTBSPosttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden war.

Nach vielen Jahren in der Gruppe Sporttherapie geht B. nun zum ersten Mal bei den Invictus Games an den Start. Als leidenschaftlicher Fan sportlicher Großveranstaltungen habe sie unbedingt dabei sein wollen, sagt sie. „Ich freue mich auf die Spiele und die Truppe. Ich will einfach dabei sein und die Atmosphäre genießen.“

28 Dezember

Polizeipräsidium Konstanz - Villingen-Schwenningen – Raubüberfall auf Sparkasse

Tatort

78050 Villingen-Schwenningen, Erlenstraße 66
Tatzeit

Donnerstag, 28.11.2024, 17:55 Uhr
Geschlecht

männlich
Grösse

ca. 190
Figur

schlank
Erscheinung

groß

Medien zur Fahndung
Sequenz107-3
Sequenz23-2
Sequenz255-2
Sequenz1134-2
Sequenz224-3
Sequenz138-2
Sequenz1191-2

Icon Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Raubüberfall auf eine Sparkassenfiliale in Villingen am Donnerstag, den 28.11.2024 um 17.55 Uhr, hat die Sparkasse selbst und die Staatsanwaltschaft Konstanz für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat führen, eine Belohnung von insgesamt 3.500 Euro ausgelobt.

Die Ursprungsmeldung zum Vorfall:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110973/5919921

Die Kriminalpolizei in Rottweil hat die Ermittlungen übernommen und fahndet nun mit Bildern der Überwachungskameras nach dem Täter. Hinweise nimmt die Polizei unter der Nummer 0741 / 4770 entgegen.

Der männliche Täter ist auffallend groß, ca. 190 cm, und schlank. Er trug bei der Tatausführung Bekleidung mit folgende Auffälligkeiten:

Dunkle oberschenkellange Jacke

– mit Knebelknöpfen vorne
– seitlich aufgesetzten Taschen vorne
– hellem, rechteckigen Schild / Emblem vorne links
– einer Quernaht auf Höhe der hinteren Schulterblätter
– einen Schlitz Rückseite unten mittig
– beidseitig hell-dunkel gestreifte Kapuzenkordeln

Helle Turnschuhe
Dunkle Handschuhe mit hellem Emblem am Handrücken
braune Maske mit Augenschlitzen



Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Konstanz
Kriminalpolizeiinspektion 2
Kaiserstraße 10
78628 Rottweil


24-Stunden-Erreichbarkeit
Tel. 0741 477-0

E-Mail: rottweil.prev@polizei.bwl.de

Zum Seitenanfang

Gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Sternschanze - Öffentlichkeitsfahndung nach tatverdächtigem Mann

Gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Sternschanze - Öffentlichkeitsfahndung nach tatverdächtigem Mann

Tatzeit: 09.05.2024, 03:00 Uhr; Tatort: Hamburg-Sternschanze, Bartelsstraße

Im Mai dieses Jahres wurde ein 28-jähriger Barkeeper von einem noch unbekannten Täter im Zuge einer Auseinandersetzung schwer verletzt. Die Polizei sucht nun öffentlich mit Lichtbildern nach dem Angreifer.

Gefährliche Körperverletzung in Hamburg-Sternschanze - Öffentlichkeitsfahndung nach tatverdächtigem Mann
© Polizei Hamburg

Nach derzeitigen Erkenntnissen des zuständigen Landeskriminalamts (LKA 113) befand sich der spätere Täter in einer Bar und soll dort weibliche Gäste belästigt haben. Der Barkeeper sprach ihn daraufhin auf dieses Verhalten an, woraufhin der Unbekannte den Mitarbeiter unvermittelt mit einem Glas schlug. Der 28-Jährige erlitt dadurch massive Schnittverletzungen im Gesicht, sodass anwesende Gäste die Polizei und einen Rettungswagen alarmierten. Eine anschließende Sofortfahndung mit mehreren Funkstreifenwagenbesatzungen führte nicht zur Festnahme des geflüchteten Angreifers.

Da die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen führten, erwirkte die Staatsanwaltschaft bei einem Amtsgericht einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung.

Der auf den Lichtbildern abgebildete Täter kann ergänzend wie folgt beschrieben werden:

- 25-30 Jahre alt
- ´südländisches´ Erscheinungsbild
- dunkle Haare
- dunkles Cap
- Pullover mit auffälligem Frontdruck
- helle Turnschuhe (vermutlich Nike-Air)


Die Ermittlungen dauern an.

Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können oder sonstige Beobachtungen in diesem Zusammenhang Taten gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/ 4286-56789 oder einer Polizeidienststelle zu melden.
Info-Spalte

Distickstoffmonoxid („Lachgas“) - Neue Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft

Informationen für Verkaufsstellen zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige.

Sozialbehörde
Sie lesen den Originaltext

Wichtige Informationen zur neuen „Lachgas“-Verordnung

Ab dem 1. Januar 2025 ist es in Hamburg verboten, „Lachgas“ an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Es drohen hohe Bußgelder.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat eine Verordnung erlassen, die den Verkauf, die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an minderjährige Personen untersagt. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob die Ab- und Weitergabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

Die Verordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Verkaufsstellen verpflichtet, die neuen Regelungen einzuhalten.
Ziel der Verordnung

Ziel dieser Verordnung ist es, den Missbrauch von Lachgas zu minimieren bzw. auszuschließen, da der Konsum insbesondere für Minderjährige schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann.

Dazu zählen unter anderem Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit, langfristige neurologische Schäden und im Falle falscher Handhabung Erfrierungen.
Was müssen Verkaufsstellen ab 01.01.2025 beachten?

Verkaufsverbot an Minderjährige:
Verkaufsstellen dürfen Lachgas nicht an Minderjährige verkaufen, ab- oder weitergeben
Pflichten zur Sicherstellung:
Verkaufsstellen müssen sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu Lachgas erhalten.
Abgabe von Lachgas durch Automaten:
Der Betrieb von Automaten, die Lachgas anbieten, ist untersagt, sofern diese keinen ausreichenden technischen Schutz gegen die Nutzung durch Minderjährige bieten.

Wichtige Hinweise für Verkaufsstellen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die neuen Regelungen informiert sind.
Richten Sie geeignete Kontrollmechanismen ein, um die Abgabe von Lachgas an Minderjährige zu verhindern.
Prüfen Sie Ihre Automaten. Passen Sie diese entsprechend der Vorgaben an.

Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese Verordnung

Ein Verstoß gegen das Verkaufs- sowie Ab- und Weitergabeverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Download
Informationsblatt für Verkaufsstellen zum Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige (Stand: 17.12.2024)

Bundesbank trauert um ehemaligen Präsidenten Helmut Schlesinger

Die Deutsche Bundesbank trauert um Helmut Schlesinger. Er war von Januar 1980 bis Ende Juli 1991 Vizepräsident und danach bis Ende September 1993 Präsident der deutschen Zentralbank. Schlesinger ist am 23. Dezember 2024 im Alter von 100 Jahren gestorben.

Schlesinger war insgesamt mehr als 41 Jahre für die Bundesbank tätig und prägte die Institution. Seine Zeit an dessen Spitze als Bundesbankpräsident erstreckte sich vom 1. August 1991 bis 30. September 1993.
Einsatz für eine stabile Währung

´In seinen mehr als 41 Jahren bei der Bundesbank hat er einen großen Beitrag dazu geleistet, dass die D-Mark eine der stabilsten Währungen der Welt war und auch zu dem Stabilitätsanker im späteren Europäischen Währungssystem wurde´, sagte Bundesbankpräsident Joachim Nagel in Gedenken an Schlesinger.

Sein Einsatz für eine stabile D-Mark bleibt in Erinnerung und bescherte ihm sowohl Anerkennung als auch so manche Kritik. Als „bayerischer Preuße“ oder „unbequemer Mahner“ wurde er in seiner aktiven Zeit bezeichnet. Er wittere Inflation unter jedem Kiesel, soll US-Finanzminister James Baker einmal über Schlesinger gesagt haben. Der damalige Bundesbankpräsident Hans Tietmeyer sagte im Jahr 1993, dass Schlesinger die deutsche Zentralbank zu einem ´Bollwerk der Stabilität´ ausgebaut habe. Die Börsen-Zeitung beschrieb ihn als „stabilitätspolitischen Pelikan“, weil der Pelikan hohes Ansehen aufgrund seiner Zuverlässigkeit, Aufopferungsbereitschaft und Fürsorge genieße. Gewiss ist: Auf nationalem und internationalem Parkett genoss der gebürtige Oberbayer hohes Ansehen.

Als Schlesinger Präsident der Bundesbank war, stemmte sich die deutsche Zentralbank mit höheren Zinsen gegen den Preisauftrieb infolge der deutschen Wiedervereinigung. Ihre beharrliche Hochzinspolitik stieß dabei auch im Ausland auf Kritik. Viele Partnerländer im Europäischen Währungssystem (EWS) machten die deutsche Zentralbank für die Währungskrisen und Abwertungsrunden der Jahre 1992 und 1993 verantwortlich.

Schlesinger sei es immer wichtig gewesen, Geldpolitik zu erklären – sei es in persönlichen Beiträgen oder im Monatsbericht der Bundesbank, den er akribisch und stilsicher redigierte. So beschrieb ihn der amtierende Bundesbankpräsident Joachim Nagel anlässlich Schlesingers 100. Geburtstages im September 2024. ´Viele in der Bundesbank erinnern sich an seine Bleistiftnotizen – er bevorzugte Härtegrad HB mittel.´
Eigengewächs der Bundesbank

Im Alter von 66 Jahren wurde Schlesinger im Sommer 1991 Bundesbankpräsident, nachdem Karl Otto Pöhl zurückgetreten war. Es war der Gipfel der beeindruckenden Notenbankkarriere des passionierten Bergsteigers, die im Jahre 1952 bei der damaligen Bank deutscher Länder ihren Anfang genommen hatte. Spätestens seit Schlesinger 1964 die Leitung der Hauptabteilung „Volkswirtschaft und Statistik“ übernommen hatte, war er Vordenker der Zentralbank. 1972 rückte er als Dezernent für Volkswirtschaft und Statistik ins Direktorium der Bundesbank und damit in den Zentralbankrat. Es waren die turbulenten Jahre nach dem Zusammenbruch von Bretton Woods, dem System fester Wechselkurse. Auf Betreiben von Schlesinger führte die Bundesbank das Konzept der Geldmengensteuerung ein, dessen Umsetzung zum Renommee der D-Mark als besonders stabile Währung wesentlich beitrug.

Als Vizepräsident und „Innenminister“ der Bundesbank hielt er dem damaligen Präsidenten Pöhl Anfang der 1980er Jahre den Rücken frei für dessen internationale Aufgaben. Die D-Mark erwies sich in den 1970er und 1980er Jahren als eine der stabilsten Währungen. Sie entwickelte sich in dieser Zeit zur Ankerwährung im EWS.
Weg in gemeinsame europäische Währung

´Am Anfang der europäischen Einigung´, so erklärte es Schlesinger einmal selbst, habe ´ja noch ein ganz anderer Gedanke im Vordergrund gestanden – nämlich nie wieder Krieg in Europa.´ Mit seinem Einsatz für eine stabile D-Mark trug er als Bundesbankpräsident dazu bei, dass die D-Mark im europäischen Währungssystem nicht nur die dominierende Währung, sondern auch der Stabilitätsanker des Systems war. Damit ebnete er womöglich den Weg in eine gemeinsame europäische Währung.

Die Bundesbank nimmt nun Abschied von Schlesinger. Er starb am 23. Dezember 2024 im Alter von 100 Jahren.

27 Dezember

Polizeiinspektion Hildesheim startet mit WhatsApp

HILDESHEIM-(kri)-Ab dem 02.01.2025 nutzt die Polizeiinspektion Hildesheim WhatsApp. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Hildesheim u.a. wichtige Verkehrsmeldungen, Warnhinweise und Präventionstipps.

Die Polizei Hildesheim startete bereits im Jahr 2016 mit ihrer Social Media Arbeit bei X (ehemals Twitter). Im Jahre 2021 ging die Inspektion nächste Schritte und schaltete Instagram, polizei.hildesheim, und Facebook, polizei.hildesheim, online. Neben den zwei Pressesprechenden, Polizeihauptkommissar Jan Paul Makowski und Polizeioberkommissarin Kristin Möller, posten die Mitglieder des Social Media Teams der Inspektion regelmäßig tagesaktuelle Beiträge. Die Abonnentenzahlen, Facebook 7919, X 4778, Instagram 16098, und die Feedbacks zeigen, dass sich Social Media neben der klassischen Pressearbeit als zeitgemäße Informationsquelle etabliert hat.

Die Polizei möchte aber auch die Bürgerinnen und Bürger mit Polizeimeldungen erreichen, die auf ihrem Smartphone kein X, Facebook oder Instagram nutzen. Die Nutzerinnen und Nutzer des bekannten Messenger-Dienstes WhatsApp erwarten auf der Polizei-Hildesheim-Seite aktuelle Verkehrsbehinderungen/-meldungen, Warnhinweise wie herumtreibende falsche Wasserwerker, Zeugenaufrufe, Präventionstipps und Öffentlichkeitsfahndungen.

Polizei Hildesheim auf WhatsApp:

https://fcld.ly/whatsapphi

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Kristin Möller
Telefon: 05121/939-204
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/

Polizeiinspektion Diepholz --- Syke - Öffentlichkeitsfahndung nach Raub auf Juwelier

Bereits am Montagnachmittag, 23.12.24, gegen 17.45 Uhr hat ein Unbekannter, sehr großer Mann, ein Juweliergeschäft in der Hauptstraße überfallen.

Der ca. 195 cm große Täter betrat das Geschäft und zeigte zunächst Interesse an Schmuck. Als die 61-jährige Inhaberin sich bückte, schubste er sie zu Boden. Im gleichen Moment erschien der 68-jährige Inhaber im Laden und es kam zu einem Gerangel. Der Täter setzte Pfefferspray ein und bedrohte die Inhaber mit einer Schusswaffe. Auf seiner Flucht aus dem Laden bedrohte er auch mögliche Zeugen mit der Schusswaffe und flüchtete dann zu Fuß Richtung Hachepark. Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei blieb erfolglos.

Die Polizei fahndet jetzt mit Fotos aus der Videoüberwachung nach dem Unbekannten (siehe Fotos). Der Täter wird als ausgesprochen groß, ca. 195 cm, und 50 bis 60 Jahre alt beschrieben. Bekleidet war er mit einer dunklen Wollmütze, einer Brille mit dunklem Rahmen, einer dunklen Steppjacke, Jeans, schwarzen Sneaker und einer schwarzen Bauchtasche. Weiter trug er einen auffällig bunten Jutebeutel bei sich (Foto).

Die Polizei bittet, unter Tel. 05441 / 9710, um Hinweise. Wer erkennt den unbekannten Mann, oder wem kommt der Jutebeutel bekannt vor? Jeder noch so kleine Hinweis kann zur Aufklärung des Überfalles beitragen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Gissing
Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
www.pi-dh.polizei-nds.de

Feuerwehr Neuss - Ausgedehnter Wohnungsbrand in Neuss-Erfttal | Eine Person leicht verletzt

Am frühen Morgen des 27.12.2024 wurde die Feuerwehr Neuss gegen 4:00 Uhr zu einem Brand in einem Wohn- und Geschäftshaus in Neuss-Erfttal alarmiert. Aufmerksame Anwohner hatten Brandgeruch und eine starke Rauchentwicklung bemerkt und den Notruf gewählt.

Beim Eintreffen der Feuerwehr stand eine Wohnung im ersten Obergeschoss eines dreigeschossigen Gebäudes bereits in Vollbrand. Flammen schlugen aus den Fenstern, und dichter Rauch zog in die oberen Stockwerke. Da zunächst unklar war, ob sich noch Personen in der betroffenen Wohnung aufhielten, wurden zwei Teams unter Atemschutz zur Menschenrettung und Brandbekämpfung eingesetzt.

Glücklicherweise konnte schnell festgestellt werden, dass sich keine Personen mehr in der Wohnung befanden. Der Brand wurde zügig unter Kontrolle gebracht und gelöscht. Parallel dazu brachte ein weiteres Team eine Person aus einer Nachbarwohnung unverletzt ins Freie.

Ein Bewohner aus dem zweiten Obergeschoss hatte sich vor dem Eintreffen der Feuerwehr durch einen Sprung auf das Vordach des Geschäfts im Erdgeschoss selbst in Sicherheit gebracht. Beim Abstieg vom Vordach zog er sich leichte Verletzungen zu, die jedoch keine weitere medizinische Versorgung im Krankenhaus erforderten.

Nach umfangreichen Nachlöscharbeiten und der Belüftung der vom Rauch betroffenen Bereiche konnte die Einsatzstelle nach etwa drei Stunden an die Polizei übergeben werden. Diese nahm umgehend die Ermittlungen zur Brandursache auf.

Insgesamt waren 30 Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes vor Ort.

Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Neuss
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0174 2043398
E-Mail: presse@feuerwehr-neuss.de
http://www.feuerwehr-neuss.de

Bundespolizeiinspektion Hamburg - Mutmaßliches Diebes-Quartett auf der Flucht durch Bundespolizei gestellt- Diverses Diebesgut, Messer und Seitenschneider sichergestellt-

Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei entwendeten vier Männer (m.22,23,24,44) am zweiten Weihnachtstag gegen 18.30 Uhr in einem Drogeriemarkt im Hamburger Hauptbahnhof 6 Herrendüfte sowie 5 hochwertige Rasierer. Weiterhin wurden in einem noch nicht ermittelten Geschäft 4 Flaschen Whisky entwendet. Gesamtwert des Diebesgutes rund 360 Euro.

Zuvor beobachtete ein Kaufhausdetektiv im Drogeriemarkt wie das Diebes - Quartett professionell und arbeitsteilig diverse Artikel in der Bekleidung und einen mitgeführten Rucksack verstaute.

Umgehend wurde eine Streife der Bundespolizei angefordert. Zwischenzeitlich flüchteten die mutmaßlichen Diebe mit dem Diebesgut aus dem Geschäft in unbekannte Richtung.

Mehrere eingesetzte Streifen der Bundespolizei konnten das Quartett im Rahmen einer gezielten Fahndung im Bahnhofsumfeld stellen und vorläufig festnehmen.

Die georgischen Staatsangehörigen wurden zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof verbracht. Bei der Durchsuchung der Bekleidung und eines mitgeführten Rucksacks wurde das oben aufgeführte Diebesgut aufgefunden.

Weiterhin wurden ein Messer und ein Seitenschneider in der Bekleidung aufgefunden und sichergestellt.

Gegen die vier Beschuldigten wurden entsprechende Strafverfahren (Verdacht auf Diebstahl mit Waffen) eingeleitet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen mussten die Tatverdächtigen wieder entlassen werden.

Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

RC

Rückfragen bitte an:

Pressesprecher
Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens (RC)
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: bpoli.hamburg.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Wilsonstraße 49-53b
22045 Hamburg

Polizei Sachsen - Hör´ genau hin! Telefonbetrug kann jeden treffen.

Telefonbetrug ist zu einem weit verbreiteten Kriminalitätsphänomen mit oft dramatischen Folgen geworden. Dabei nutzen Betrüger geschickt verschiedene Taktiken, um an das Eigentum und Vermögen ihrer Opfer zu gelangen. Ob als vermeintlicher Familienangehöriger in Not, Polizist, Staatsanwalt oder Arzt - mit raffinierten Lügengeschichten und psychologisch geschickter Gesprächsführung täuschen sie ihre Opfer.


Telefon-Betrugsmaschen im Überblick
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die gängigen Betrugsmaschen am Telefon. Erfahren Sie,

mit welchen Geschichten und Tricks die Täter arbeiten,
woran Sie erkennen können, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt,
wie Sie sich vor Telefonbetrug schützen können und
wie die Statistik im Freistaat Sachsen hierzu aussieht.

Sie sind Opfer von Telefonbetrug geworden? Erfahren Sie, was in dem Fall zu tun ist.

Schockanruf Schockanruf
Enkeltrick Enkeltrick
Falscher Polizist Falscher Polizist
Falsche Gewinnversprechen Falsche Gewinnversprechen
Messenger-Betrug Messenger-Betrug
Hinweise für Opfer von Telefonbetrug Hinweise für Opfer von Telefonbetrug

Empfehlungen Ihrer Polizei

Wenn Ihnen ein Anruf merkwürdig vorkommt, legen Sie einfach auf. Gesundes Misstrauen ist nicht unhöflich.

Beenden Sie das Gespräch, wenn der Anrufer Geld von Ihnen fordert bzw. erbittet, egal welche Geschichte Ihnen erzählt wird.

Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und beenden Sie das Telefonat.

Geben Sie am Telefon keine persönlichen, familiären oder finanziellen Informationen preis.

Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen.

Bewahren Sie keine höheren Geldbeträge, teuren Schmuck und andere Wertsachen zu Hause auf.

Ändern Sie Ihren Telefonbucheintrag. Kürzen Sie Ihren Vornamen ab oder lassen ihn streichen. Der Name kann Tätern Hinweise auf Ihr Alter und Ihre Lebenssituation geben. Füllen Sie das Formular aus und senden es per Post an Ihren Telefonanbieter.

Sprechen Sie mit Angehörigen oder Nachbarn, wenn Sie solche Anrufe bekommen.

Falls Sie auf eine Betrugsmasche hereingefallen sind, schämen Sie sich nicht! Wenden Sie sich umgehend an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
Wie kann man bloß darauf reinfallen?
Wer glaubt, das könne ihm nicht passieren, der irrt sich! Telefonbetrug kann jeden treffen.



Seien Sie vorsichtig mit Opfer-Beschuldigungen (Victim Blaming). Schuld sind niemals die Opfer, die auf die Betrugsmasche hereingefallen sind, sondern immer die Täter!

Opfern eine Mitschuld an der Tat zu geben, ist für die Betroffenen eine zusätzliche Belastung, da sie sich nicht nur mit den Folgen der Straftat auseinandersetzen müssen, sondern auch mit der Schuldzuweisung und dem Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Einige Opfer fürchten, von ihren Angehörigen als verwirrt und nicht in der Lage, alleinzuleben, angesehen zu werden.

In der Folge trauen sich Betroffene nicht, über den Betrug zu sprechen und bringen ihn somit nicht zur Anzeige.

So wird es für die Polizei schwierig zu ermitteln, da konkrete Hinweise von Opfern fehlen. Es ist immer wichtig, dass auch Betroffene vor Betrug warnen. Leider wird oft aus Scham nicht über Taten gesprochen.

Solche Fälle sollten daher immer sensibel behandelt und die Perspektive des Opfers ernst genommen werden.
Schau genau hin! Telefonbetrug kann jeden treffen
(© LKA Sachsen)

Informaterial zum Herunterladen:

Broschüre HÖR GENAU HIN! Telefonbetrug kann jeden treffen [Download,*.D-*/, 947.34 KB]

Infoplakat Vorsicht Telefonbetrüger [Download,*.D-*/, 1017.41 KB]

Infoplakat Geldinstitute Vorsicht Telefonbetrüger [Download,*.D-*/, 1108.70 KB]

Pädokriminalität - In der Schweiz

Sexuelle Handlungen mit Kindern sind in der Schweiz verboten und werden, gestützt auf Art. 187 StGB, strafrechtlich verfolgt. Je nach Schwere der Delikte können unterschiedliche Gesetzesartikel zur Anwendung kommen (z.B. Art. 189 StGB – sexuelle Nötigung, oder Art. 190 StGB – Vergewaltigung).
Die Rolle von fedpol

Die Bekämpfung der Pädokriminalität ist in der Schweiz eine Verbundsaufgabe. Die Strafverfolgung liegt in kantonaler Kompetenz; fedpol unterstützt die Kantone:

fedpol ist Teil von NEDIK, dem Netzwerk Ermittlungsunterstützung Digitale Kriminalitätsbekämpfung, das 2018 von der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) gegründet wurde. Mit NEDIK wird die Bekämpfung digitaler Kriminalität koordiniert, der Wissenstransfer sichergestellt und Best-Practices ausgetauscht; dies ermöglicht unter anderem eine nationale Fallübersicht. fedpol übernimmt innerhalb von NEDIK eine Koordinationsrolle zwischen den Kantonen und den internationalen Partnern, namentlich Europol und Interpol.
In dieser Rolle bearbeitet und triagiert fedpol die Verdachtsmeldungen des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). NCMEC ist eine gemeinnützige Organisation, die 1984 in den USA gegründet wurde. Ihr Hauptziel ist es, verschwundene Kinder wieder zu finden und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu verhindern. fedpol erhält Verdachtsmeldungen der US-Behörden (die sogenannten NCMEC-Meldungen), prüft diese und leitet bei erhärtetem Verdacht ein Dossier an die zuständige Kantonspolizei weiter. Ein solcher Fall ist im Jahresbericht detaillierter erläutert: fedpol 2022.
fedpol betreibt die nationale Hashwerte-Datenbank, die eine automatische Kategorisierung von bekanntem Bildmaterial ermöglicht, erstellt Analyseberichte zu Phänomenen digitaler Kriminalität und vertritt die Schweiz in internationalen Gruppen von Expertinnen und Experten, beispielsweise der «Victim Identification Taskforce». fedpol beteiligt sich unter anderem am Projekt «Trace an Object» von Europol», das zum Ziel hat, Objekte, die sich im Hintergrund von Bild- und Videodateien befinden, zu identifizieren, um diese als Hinweis für Ermittlungen zu nutzen.
fedpol ist Single Point of Contact für die Opferidentifizierung in der International Child Sexual Exploitation database von Interpol.

Sie möchten Webseiten oder Bilder mit pädokriminellem Inhalt oder allgemein verbotener Pornographie melden?

Unter verbotener Pornografie versteht man Darstellungen, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder Gewaltanwendung unter Erwachsenen zum Inhalt haben.

Formular: Verbotene Pornographie melden
Pädokriminalität melden: Kantonspolizei

Vorsicht: Wer Bilder oder Videos mit verbotener Pornografie speichert oder weiterverbreitet, macht sich strafbar. Nutzen Sie darum das oben erwähnte Formular.

Befürchten Sie, dass intime Bilder/Videos von Ihnen im Netz zirkulieren? Dann nutzen Sie die vom National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) entwickelte Plattform «Take It Down.» um die Online-Weitergabe von Nackt-, Teilnackt- oder freizügigen Sexfotos oder -videos zu löschen oder zu unterbinden.

Das Tool richtet sich an Personen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme minderjährig waren. Der Service arbeitet mit verschiedenen Plattformen wie Instagram, Facebook und TikTok zusammen, um die Löschung solcher Inhalte voranzutreiben. Der Dienst ist kostenlos, anonym und weltweit verfügbar. Mehr Informationen dazu finden sich hier (Take It Down).
Sexueller Missbrauch von Kindern im Ausland

Personen, die mit der Absicht ein Kind sexuell zu missbrauchen ins Ausland verreisen, nutzen Abweichungen zwischen den geltenden Systemen der Strafverfolgung im betroffenen Land und der Schweiz aus. Oftmals missbrauchen sie ebenfalls die Gutgläubigkeit der Kinder, die Armut und die sozialen Schwächen von Teilen der Bevölkerung im Ausland.

Meldeformular «Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern im Ausland»

Links

Clickandstop.ch

ist die Online-Meldestelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Sie bietet unter anderem Auskunft und Beratung und vermittelt Präventionsangebote.
Kinderschutz.ch

ist eine unabhängige privatrechtliche Stiftung. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Kinder in der Schweiz im Sinne der UNO-Kinderrechtskonvention in Schutz und Würde aufwachsen.
Yanis Callandret, Chef Bundeskriminalpolizei fedpol, im Interview bei RTS:

Les «nudes» entre mineurs sous le coup de la loi

27 Dezember

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz - Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Nur noch wenige Tage bis Silvester. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) gibt zu diesem Anlass Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk, damit es rund um den Jahreswechsel möglichst nicht zu Verletzungen und anderen Unglücksfällen kommt.

Sicherheitshinweise beim Zünden von Feuerwerk

Beachten Sie die Gebrauchsanweisung Ihres Silvester-Feuerwerks. Feuerwerk sollte nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuerwerk einen sicheren Stand hat und nutzen Sie geeignete ´Rampen´ für den Abschuss von Raketen (besser einen Getränkekasten statt freistehende Einzelflaschen nutzen). Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden, Tieren sowie Autos ein und achten Sie darauf, dass sich keine Hindernisse (z.B. Bäume, Balkone) in der Flugbahn der Raketen befinden. Halten Sie beim Anzünden keine Körperteile über den Feuerwerkskörper. Feuerwerk der Kategorie F2 dürfen Sie ausschließlich im Freien verwenden.

Auf was beim Kauf von Feuerwerk zu achten ist

Feuerwerkskörper müssen geprüft sein, bevor sie in Deutschland verkauft und verwendet werden dürfen. Nicht zugelassene, also nicht sicherheitsgeprüfte und entsprechend gekennzeichnete, Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind in Deutschland verboten. Der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen solcher Feuerwerkskörper ist strafbar. Bei der Nutzung von illegalen Feuerwerkskörpern besteht eine große Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer - von Schäden am Gehör, Verlust von Gliedmaßen, Verbrennungen bis hin zum Tod ist alles möglich. Um sicher zu stellen, in Deutschland zugelassene Böller zu erhalten, sollte man diese ausschließlich in regulären Geschäften erwerben. Wer im Internet kauft, sollte dies nur über seriöse, geprüfte Online-Shops tun. Es empfiehlt sich beim Kauf von Pyrotechnik stets auf das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle (z.B.CE0589) sowie die Registriernummer (z.B. 0589-F2-4567) zu achten. Die Registriernummer setzt sich aus der Kennnummer der Prüfstelle, der Feuerwerkskategorie sowie einer fortlaufenden Nummer des Herstellers zusammen. Für Privatpersonen sind in der Regel nur die Kategorien F1 und F2 zulässig. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache beigefügt bzw. aufgedruckt sein.

Selbstgebasteltes Feuerwerk

Selbst hergestelltes Feuerwerk stellt eine nicht abschätzbare Gefahr dar. Jährlich sterben unnötig Menschen bei der Herstellung illegaler Feuerwerke. Die Herstellung und der Gebrauch von selbstgebautem Feuerwerk ist strafbar.

Blindgänger und Feuerwerksmüll

Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen im Zusammenhang mit nicht explodierten Feuerwerkskörpern, weil versucht wird, diese erneut zu zünden. Deshalb unser Rat: Halten Sie Abstand zu nicht richtig gezündetem Feuerwerk. Feuerwerk sollte niemals erneut angezündet oder geöffnet werden. Achten Sie auf Kinder und weisen Sie diese darauf hin, dass es gefährlich ist, nicht richtig gezündetes Feuerwerk einzusammeln und damit zu experimentieren. Feuerwerksreste sollten erst weggeräumt werden, wenn diese richtig abgekühlt sind. Diese können über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Für nicht explodiertes und CE-gekennzeichnetes Feuerwerk wird die Entsorgung über einen Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall empfohlen.

Alkohol an Silvester

Gerade an Silvester gehört Alkohol für viele Menschen einfach dazu. Doch besonders beim Zünden von Feuerwerk ist es fahrlässig vorher große Mengen an Alkohol zu konsumieren. Deshalb unser Appell: Möglichst nüchtern Raketen und anderes Feuerwerk zünden!

Außerdem wichtig

Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht gezündet werden. Zudem ist ein Abbrennen in unmittelbarer Nähe von z.B. Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen verboten.

Das Landeskriminalamt wünscht allen einen guten und vor allem sicheren Start ins Jahr 2025!

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-60010/60011
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

Augen auf beim Geschenkekauf – Erhöhter Meldeeingang zu dubiosen Webshops vor Weihnachten

Woche 51: «All I want for Christmas is your Money»

24.12.2024 - Während der Weihnachtszeit ist es fast unmöglich, dem Lied «All I Want for Christmas is You» aus dem Weg zu gehen. Genau so schwierig kann es sein, Phishing- und Betrugsversuchen in der Weihnachtszeit auszuweichen. Ganz nach dem Motto «All I Want for Christmas is your Money» versuchen Betrüger auf verschiedenen Wegen, ihren Opfern in der Weihnachtszeit Geld zu entlocken.
Augen auf beim Geschenkekauf – Erhöhter Meldeeingang zu dubiosen Webshops vor Weihnachten

Die Weihnachtszeit ist eine wichtige Zeit für den Online-Handel. Während diesen Tagen steigen die Verkaufszahlen erheblich, da viele Menschen ihre Geschenke bequem von zu Hause aus bestellen. Doch leider mischen auch dubiose Anbieter mit, welche mit gefälschten Online-Shops die erhöhte Kaufbereitschaft ausnutzen, um an Geld zu kommen oder an vertrauliche Daten wie Kreditkartendaten zu gelangen. Daher ist es wichtig, nur auf vertrauenswürdigen Websites einzukaufen, mit denen man bereits gute Erfahrungen gemacht hat oder über die man sich vorher bei verschiedenen Bewertungsdiensten informiert hat.
Der Anstieg der Meldungen zu betrügerischen Webshops ist vor Weihnachten auf einem Höchststand
Der Anstieg der Meldungen zu betrügerischen Webshops ist vor Weihnachten auf einem Höchststand

Auch das Impressum kann ein wichtiger Anhaltspunkt sein, ob ein Shop seriös ist. Viele dubiose Seiten bieten beispielsweise nur ein Formular zur Kontaktaufnahme an. Ausserdem sollte man sich auch über die Rückgabebedingungen und das Widerrufsrecht des Shops informieren und auch darüber, ob der Shop die Kosten für die Rücksendung übernimmt oder ob man diese selbst tragen muss. Es ist eine bekannte Masche, dass dubiose Webshops zwar einen Artikel versenden, es sich aber dabei um einen billigen oder falschen Artikel handelt. Bei einer Reklamation kann man den Artikel zwar zurücksenden, muss aber Rücksendekosten selbst tragen. Befindet sich der Shop in einem fernen Land, können diese Kosten sehr hoch sein und sogar den Kaufpreis übersteigen, so dass sich eine Rücksendung nicht lohnt.

Kaufen Sie nur bei Onlineshops ein, denen Sie vertrauen;
Sollten Sie sich für einen Kauf in einem für Sie neuen Shop interessieren, prüfen Sie die Kundenbewertungen («Rezensionen») zu diesem Shop;
Prüfen Sie, ob der Shop-Betreiber ein plausibles Impressum zur Verfügung stellt. Dieses muss Informationen über den Firmensitz, zu Kontaktmöglichkeiten und wenn möglich eine Handelsregisternummer enthalten. Viele dubiose Seiten bieten beispielsweise nur ein Formular zur Kontaktaufnahme an;
Prüfen Sie die Informationen zu Widerrufs- und Rückgaberecht, zur Übernahme allfälliger Versandkosten usw.;
Sollten auch nur kleinste Zweifel bestehen, sehen Sie vom Kauf in diesem Shop ab.

Aber auch nach Weihnachten ist man vor Betrug nicht gefeit. Gefällt beispielsweise ein Geschenk nicht, schickt man es an den Lieferanten zurück oder verkauft es über eine Kleinanzeigenplattform. Beide Varianten werden von Phishern ausgenutzt, um an Ihre Kreditkartendaten zu gelangen.
«Beim Versand Ihres Paketes ist etwas schiefgelaufen»

Paket-Phishing ist keine neue Masche und vielen bekannt, hat aber gerade zur Weihnachtszeit erhöhte Erfolgsaussichten. Beim Paket-Phishing versenden Betrüger massenhaft Textnachrichten und gaukeln dem Opfer vor, dass es Probleme mit dem Versand oder der Zustellung eines Pakets gebe. Meist handelt es sich dabei um eine Nachzahlung von Gebühren, die beglichen werden soll. Dazu versuchen die Betrüger die Opfer dazu zu bringen, Kreditkartendaten auf einer gefälschten Webseite anzugeben. Da zur Weihnachtszeit mehr Pakete versendet werden, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass eine Phishing-Nachricht sich mit einem tatsächlich bestellten Paket kreuzt. Damit erhöht sich auch das Risiko, dass ein Empfänger oder eine Empfängerin auf einen solchen Angriff hereinfällt.

Ignorieren Sie Paketankündigungen, welche auf die Bezahlung einer Gebühr drängen;
Im Zweifelsfalle und wenn Sie ein Paket erwarten, fragen Sie beim entsprechenden Paketdienstleister nach.

Wenn man etwas verkauft und trotzdem Geld verliert

Aber auch beim Verkauf eines nicht mehr gewollten Geschenks über eine Kleinanzeigenplattform lauern Gefahren. Kleinanzeigen bieten Betrügern eine Vielzahl von Angriffsmöglichkeiten. Klassische Varianten sind der Verkauf nichtexistierender Waren oder die Nichtbezahlung bereits gekaufter und versandter Waren.
Es gibt aber noch eine weitere Variante, die sich explizit gegen Verkäuferinnen und Verkäufer richtet. Dabei täuschen die Betrüger Interesse an einem Produkt vor und drängen das Opfer dazu, die Lieferung und den Geldtransfer über einen vom angeblichen Käufer definierten Paketlieferdienst zu tätigen. Ist das Opfer damit einverstanden, werden vom angeblichen Paketlieferdienst fiktive Gebühren verlangt, die das Opfer mit der Kreditkarte bezahlen soll. Die Angreifer haben es in diesen Fällen auf die Kreditkartendaten abgesehen.
Im Gegensatz zu den unspezifischen Phishing-E-Mails, die in grosser Zahl versendet werden und bei denen die Absender hoffen, dass der generische Text im einen oder anderen Fall passt und bei den Opfern verfängt, betreiben die Phisher in diesen Fällen einen grossen Aufwand: Sie kommunizieren direkt und individuell mit dem Opfer und passen ihr Szenario der jeweiligen Gegebenheit an. Gerade bei der Kontaktaufnahme erfolgt die Kommunikation oft auch in Schweizerdeutsch.

Prüfen Sie die Bewertungen von Verkäuferinnen und Verkäufern;
Gehen Sie beim Verkauf von Artikeln nicht auf Forderungen potenzieller Käuferinnen und Käufer ein (z. B. Versand über einen bestimmten Dienstleister);
Beharren Sie beim Verkauf darauf, dass Versand- und Transaktionsgebühren von den Käuferinnen und Käufern übernommen werden. Schreiben Sie das auch in die Anzeige.

Hinweis:
Der Titel «All I want for Christmas is your Money» ist eine humorvolle Anspielung und steht in keinem Zusammenhang mit Mariah Carey oder ihrem Werk «All I want for Christmas is You». Er wird lediglich im Rahmen eines informativen Beitrags verwendet und dient satirischen Zwecken.
Aktuelle Zahlen und Statistiken

Die Anzahl Meldungen der letzten Woche nach Kategorien sind publiziert unter:

Aktuelle Zahlen

Clicky