Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025

PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern


PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern

Aktualisierung: 24. Juni 2025
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und die Kriminalpolizeiinspektion Fürth bitten um Ihre Mithilfe!

Am 22.12.2023 gegen 17:10 Uhr betraten zwei unbekannte Männer ein Juweliergeschäft in der Fürther Innenstadt. Kurz nach Betreten des Geschäfts bedrohte Täter 1 die anwesende Mitarbeiterin mit einer Pistole und schubste diese zu Boden. Täter 2 schlug währenddessen mit einem Vorschlaghammer mehrere Vitrinen ein und entwendete diverse Schmuckstücke. Anschließend flüchteten beide Täter zunächst zu Fuß in den Fürther Stadtpark. Dort wurden sie von Zeugen beobachtet, wie sie zusammen auf einem E-Scooter am Fluss Pegnitz davonfuhren und an einem Holzsteg (Pappelsteig) den Wiesengrund in östliche Richtung zur Kutzerstraße hin überquerten. An dieser Stelle verlor sich die Spur der Täter. Im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten später in der Engelhardstraße und an einem Gebüsch am Treppenaufgang zur Kutzerstraße hin jeweils ein E-Scooter aufgefunden werden, die den Täter zugeordnet werden.
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2025
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Belohnung
Weitere Bilder
Informationen
Weitere Details

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täter führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder


Informationen

Delikt: Raub
Zeit: 22.12.2023, 17:10 Uhr
Tatort: Königstraße 141, 90762 Fürth, Bayern
Äußere Erscheinung

Täter 1:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 30-35 Jahre
Größe: circa 175 cm
Haarfarbe: dunkel (vermutlich Perücke)
helle Gesichtsfarbe
Brille mit dunklem Rahmen und großen Brillengläsern
Schnurr- und Kinnbart

Täter 2:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 25-30 Jahre
Größe: circa 175 cm
helle Gesichtsfarbe
Kleidung

Täter 1:
hüftlanger, dunkler Mantel (eventuell Wolle)
dunkles Oberteil mit Reißverschluss
schwarze Handschuhe
hellblaue Jeans
schwarze Schuhe
schwarzer Stockschirm

Täter 2:
dunkle Pelzmütze mit herunterhängenden Ohrenklappen
weiße FFP2-Maske
hüftlange, dunkle Jacke
seitlich über die Schulter getragene Umhängetasche
dunkle Handschuhe
dunkle Hose
dunkle Schuhe

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Haben Sie Hinweise zur Identität der Täter?
Sind Ihnen die beiden Täter vor oder nach der Tat - mit den E-Scootern oder zu Fuß - in der Nähe des Tatorts in der Fürther Innenstadt oder im Fürther Pegnitz-Wiesengrund aufgefallen?
Können Sie sachdienliche Hinweise zum Vorschlaghammer oder zu dem entwendeten Schmuck geben?
Haben Sie Hinweise zum Aufenhaltsort der Täter?

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 800 7766330

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Fürth

Kapellenstraße 10

90762 Fürth

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.







Zugefügt 2025 Juni 22

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Fahndung 2025

Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden


	Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden

11.06.2025
Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Millionenschaden am 15.10.2024 in Frankfurt am Main (Fechenheim)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizei Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 15.10.2024 gegen 20:54 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße 5 in Frankfurt am Main (Fechenheim) gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen eine Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 6.400 qm in Brand gesetzt zu haben.

Die Lagerhalle brannte dadurch zu großen Teilen aus und stürzte teilweise ein. Durch das massive Brandgeschehen kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass im Stadtgebiet und den westlich angrenzenden Landkreisen entsprechende Notrufe eingingen. Die Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Rettungskräfte der Frankfurter Feuerwehr waren mit einem großen Einsatzmittelaufgebot vor Ort und die Bevölkerung wurde über entsprechende Apps gewarnt. Es wird derzeit von einem Sachschaden von circa 10,94 Millionen Euro ausgegangen.

Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die beide Tatverdächtigen zeigen. Durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte bereits ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei der gesuchten Person handelt es sich um den derzeit unbekannten, zweiten Tatverdächtigen. Unter dem Link https://k.polizei.hessen.de/488551657 können die Videoaufnahmen und das Fahndungsplakat eingesehen werden. Das Plakat ist zudem dieser Presseerklärung beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizei Frankfurt am Main fragen:

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

Hinweise bitte an das

Polizei Frankfurt am Main unter 069-75551599

oder an jede andere Polizeidienststelle.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der gesuchten Person führen, ist eine Belohnung von 4.000,- Euro ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm






Zugefügt 2025 Juni 15

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Fahndung 2025

Pistole - schwerem Raub - polizei hessen - Bergen-Enkheim


	Pistole - schwerem Raub zum Nachteil eines Imbiss-Mitarbeiters - Frankfurt - Bergen-Enkheim

10.04.2025 – Am Sonntag (1. Dezember 2024) betraten gegen 20:23 Uhr zwei unbekannte Täter die Räumlichkeiten eines Imbisses in der Straße ´Leuchte´ in Frankfurt am Main. Nach Betreten des Imbisses forderte einer der beiden Täter unter Vorhalt einer Schusswaffe den Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld auf, während der andere Täter den Türbereich absicherte. Als ein weiterer anwesender Zeuge der Aufforderung nicht nachkam, begab sich der Täter hinter den Tresenbereich und suchte nach der Kasse. Als er diese nicht auffinden konnte, nahm er sich ein Getränk aus einem im Verkaufsraum befindlichen Kühlschrank und flüchtete zusammen mit dem weiteren Täter vom Tatort in unbekannte Richtung.

Aufgrund dessen hoffen Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Veröffentlichung jener Lichtbilder und Videoaufzeichnungen nun auf Hinweise, die zu einer Identifizierung des Tatverdächtigen führt.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

Er soll ca. 180 cm groß sein, große Augen und lange Wimpern haben. Ferner trug er eine rote Jacke mit einer dunklen Kapuzenweste (Marke: ´Nike´) darüber, einen dunklen Schlauchschal, sowie schwarze Handschuhe und eine helle Jeans.

Ein weiteres Lichtbild sowie zwei Videos des Tathergangs sind unter folgendem Link einsehbar: https://k.polizei.hessen.de/382652392

Zeugen, die Angaben zu der Identität des unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei Frankfurt am Main (K12) unter der Rufnummer 069/755-51299 zu wenden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm







Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Raub - Supermarkt Grebenstein - Polizei Nordhessen


	PISTOLE - bewaffnetem Raubüberfall auf Supermarkt in Grebenstein - Polizei Nordhessen

04.04.2025 – Grebenstein (Landkreis Kassel):

Mit der Veröffentlichung eines Videos und Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 9. August 2024 einen Supermarkt in der Bahnhofstraße in Grebenstein überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der bewaffnete Raubüberfall hatte sich an dem Freitagabend gegen 22:30 Uhr ereignet. Wie die Kriminalbeamten anhand der Videoaufzeichnung ermitteln konnten, hatte der Täter das Geschäft kurz vor Ladenschluss gegen 21:45 Uhr betreten und sich bis zur Tat zwischen den Regalen versteckt. Als die letzte Mitarbeiterin in das Kassenbüro ging, folgte ihr der Täter und forderte von ihr und den beiden Kolleginnen unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die drei Frauen der Aufforderung nachgekommen waren, flüchtete der Räuber mit einem Jutebeutel samt erbeutetem Bargeld und Wertgutscheinen nach draußen und mutmaßlich weiter in Richtung ´Steinerne Brücke´, wo sich seine Spur verliert. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

Männlich, 25 bis 35 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schlank, dunklerer Teint, dunkle Haare, dunkelbraune Augen, dunkler Vollbart, schwarze Schirmmütze, hatte teilweise eine dunkle Kapuze auf dem Kopf und eine Art Schal über die Nase gezogen, trug eine auffällige gelbe Multifunktionsweste sowie schwarze Sneaker, ansonsten dunkel gekleidet.

Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - Gelnhausen - Polizei Südosthessen


	PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - 

Gelnhausen - 
Polizei Südosthessen

04.04.2025 – Nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in der Freigerichter Straße am 11. Januar gegen 10 Uhr, (wir berichteten, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5947339) fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Gelnhausen nun öffentlich nach dem weiterhin unbekannten Täter.

Nachdem der Täter, so der rekonstruierte Geschehensablauf, sich aus Richtung des Hallenbads der Tankstelle näherte und diese betrat, bedrohte der etwa 20-Jährige die Angestellte mit einer Waffe und flüchtete hiernach mit seiner Beute in die gleiche Richtung, aus der er kam.

Laut bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen begab sich der Räuber im Anschluss an die Tat zum Schulhof der Kreisrealschule und zog sich dort ganz offensichtlich um.

Vor beziehungsweise während der Tat kann der Täter wie folgt beschrieben werden:

- circa 1,75 Meter groß
- weißer Jogginganzug mit schwarzem Logo auf der rechten
Brustseite, vermutlich der Marke Adidas
- weiße FFP2 - Maske
- weiße Latexhandschuhe, ggf. Einweghandschuhe
- grüne Sneaker mit weißer Zwischensohle und schwarzer Spitze
- helle Hautfarbe
- sprach deutsch ohne Akzent
- schwarze Kurzwaffe

Nach dem Umziehen kann die Kleidung wie folgt beschrieben werden:

- weiße Sneaker
- dunkelblaue Jeanshose mit Waschung der Vorderseite
- schwarze Winterjacke mit Logo auf der linken Oberarmseite,
vermutlich der Marke Wellensteyn

Da die Person, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnte, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und diese um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu der abgebildeten Person geben?
- Wer hat diesen auf der Flucht beobachtet?
- Wo ist die Person noch aufgefallen?
- Ist der Unbekannte möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen oder
hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Gelnhausen unter der Rufnummer 06051 827-0 entgegen.

Dieser Meldung sind vier Bilder des unbekannten Täters beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Offenbach, 04.04.2025, Pressestelle, Felix Geis

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Polizei - Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld


	Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- männlich
- 1,74 Meter
- 74 kg
- braune Haare
- blau-graue Augen


Beschreibung / Besondere Merkmale

- Narbe Oberarm rechts
- Narbe Augenbraue
- Narbe Unterarm links
- Tattoo: Handrücken links ´Katja´ (russische Schreibweise)


Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Koblenz
Tatort

Weitefeld (Landkreis Altenkirchen






Zugefügt 2025 Mai 5

Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld
Fahndung 2025 August

Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub


   Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub

13.08.2025 – 10:18
Bereits am 18.08.2024 kam es zu einem Raubüberfall auf ein Blumengeschäft in der Viktor-Teusch-Allee in 66115 Saarbrücken. Der erste Täter betritt das Geschäft, lädt eine Schusswaffe durch und zielt damit in der Folge auf die 58-jährige Geschädigte, die zur Tatzeit in dem Blumengeschäft arbeitet. Als die Geschädigte flüchten will, wird sie von einem zweiten Täter festgehalten und zurück in den Laden gezogen. Nur durch vehemente Gegenwehr gelingt es der Geschädigten sich loszureißen und aus dem Geschäft zu flüchten. In der Zwischenzeit begibt sich der erste Täter an die Kasse, öffnet diese und entnimmt das darin enthaltene Bargeld. Anschließend fliehen beide Täter fußläufig vom Tatort.

Die Täter können wie folgt beschrieben werden:

Täter 1:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- weiße Sportschuhe mit dunklen Applikationen
- dunkle Hose (möglicherweise Jogginghose)
- dunkler Kapuzenpullover mit Kapuze über dem Kopf
- schwarze Basecap mit rotem Logo
- dunkle Handschuhe
- augenscheinlich helle Haut
- trägt Mundschutz

Täter 2:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- Weiße Sneaker
- Schwarze augenscheinlich Jogginghose mit schwarzem Emblem in
weißem Hintergrund auf dem linken Oberschenkel
- Schwarzer Kapuzenpullover mit Kordeln an der Kapuze sowie Under
Armour Emblem auf der Brust
- trägt schwarze Basecap
- trägt Handschuhe
- trägt Mundschutz

Zeugen werden gebeten sich bei der PI - Saarbrücken Burbach unter 0681/97150 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach
SBR-BURB- DGL
Heinrich-Barth-Straße 2
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681/97150
E-Mail: pi-sb-burbach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland




Zugefügt 2025 August 16

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Fahndung 2025

Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)


Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)

Die Staatsanwaltschaft Halle und die Polizeiinspektion Halle (Saale) bitten um Ihre Mithilfe!

Der gesuchte Mohammad Suliman NIYAZI wird dringend verdächtigt, am 10.03.2019 seine 26 Jahre alte Ex-Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Halle (Saale) erstochen zu haben. Seitdem befindet er sich auf der Flucht.

Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen floh NIYAZI nach der Tat über Frankreich (vermutlich Paris) in die Türkei. Die Vermutung liegt nahe, dass er sich anschließend nach Afghanistan abgesetzt hat. Nach der Machtergreifung der Taliban im August 2021 könnte der Beschuldigte wieder zurück nach Deutschland geflüchtet sein. Ein Aufenthalt im Ausland, insbesondere im Raum Großbritannien, kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025
Informationen

Delikt: Mord
Zeit: 10.03.2019
Tatort: Florentiner Bogen, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Familienname: NIYAZI
Vorname: Mohammad Suliman
Geburtsdatum: 01.01.1995
Geburtsort: Kabul / Afghanistan
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Äußere Erscheinung
Haarfarbe: schwarz
Gewicht: 68 Kilogramm
südosteuropäischer Phänotyp
schlanke Figur

Besonderheiten (Narben)
mehrere Narben am linken Unterarm
senkrechte Narbe auf dem Bauch

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung:

Können Sie Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten Mohammad Suliman NIYAZI geben?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt und von Europol.
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 345 2241291

Sachbearbeitende Dienststelle:

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Mersburger Straße 6

06110 Halle (Saale)






Zugefügt 2025 Juni 29

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Fahndung 2025

Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln


 Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln

Tatort
Im Finkenhain, Köln-Hahnwald, Nordrhein-Westfalen

Tatzeit- /Raum
08.10.2024, 22:50 Uhr – 09.10.2024, 01:40 Uhr
Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Köln und das Polizeipräsidium Köln bitten um Ihre Mithilfe!

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln suchen nach den Personen, die am Abend des 8. Oktober 2024 in das Haus eines 74 Jahre alten Mannes im Kölner Stadtteil Hahnwald eingebrochen sind und den Inhaber einer Sonnenstudiokette durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper getötet haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich die Täter gegen 21:30 Uhr Zutritt zum Haus verschafft, waren um etwa 22:50 Uhr vom heimkehrenden Eigentümer überrascht worden und haben das Haus gegen 01:40 Uhr wieder verlassen. Bilder der Überwachungskamera aus der Nachbarschaft zeigen, dass sie um 01:55 Uhr vermutlich mit einem 1er oder 3er BMW vom Tatort geflüchtet sind.

Die Tatverdächtigen gingen professionell vor, vernichteten ihre Spuren vor Ort und erbeuteten neben einer großen Menge Bargeld in Scheinen auch mehrere tausend Euro gerolltes Münzgeld aus dem Tresor des Hauses. Zudem fehlt seit der Tat eine schwarze Lederjacke (siehe Titelbild) des 74-Jährigen. Das Opfer wurde am nächsten Morgen von einem Mitarbeiter entdeckt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.


Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel.: +49 221 2290

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg







Zugefügt 2025 Juni 29

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Diese sind ALLE. KRIMINELLE. FAHNDUNGEN. IN DEUTSCHLAND



Fahndung 2025 November

3 araber/Maghreb - polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht - Wittenberg


 3 araber/Maghreb -  polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht -   Wittenberg


Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.



Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.











Zugefügt 2025 November 16

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Fahndung 2025 November

urteil wegen Überfalls auf Geldtransporter in Großkarolinenfeld


  urteil wegen Überfalls auf Geldtransporter in Großkarolinenfeld



Das Landgericht Traunstein hat die Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und fünf Monaten bzw. acht Jahren verurteilt. Ferner hat es die Einziehung des Wertes der Tatbeute in Höhe von 475.000 Euro gegen beide Angeklagte in gesamtschuldnerischer Haftung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Angeklagten – Vater und Sohn – die Drahtzieher eines am 5. Januar 2024 durch zwei unbekannte Mittäter ausgeführten Überfalls auf einen Geldboten in Großkarolinenfeld, bei dem Bargeld im Nennwert von 475.000 Euro entwendet wurde. Der Sohn war Angestellter des den Geldtransport ausführenden Unternehmens und fuhr am Tattag das Transportfahrzeug. Er hatte deshalb Kenntnis davon, wann genau der Transporter am Tatort eintreffen werde. Auch wusste er, dass das Elektronische Transportsicherungs-Gerät, das den unberechtigten Zugriff auf das Bargeld während der Verbringung vom Fahrzeug in die Räumlichkeiten des Empfängers verhindern sollte, nicht funktionierte. Der Vater stellte den Mittätern das Fluchtfahrzeug sowie eine Schreckschusspistole zur Verfügung. Als der Kollege des Sohnes das Bargeld in eine Bank einliefern wollte, entrissen jene ihm – entsprechend der vorherigen Absprache mit den beiden Angeklagten – das Geldbehältnis unter Anwendung körperlicher Gewalt und flohen. Sie konnten bislang nicht ermittelt werden.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die jeweils auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten weitgehend verworfen. Das Verfahren ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die aufgrund der jeweils erhobenen Sachrüge veranlasste materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils hat zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Lediglich die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen betreffend den Sohn hat der Senat aufgehoben und diese entfallen lassen, weil er – anders als sein Vater, gegen den die Einziehung des Wertes des geraubten Bargelds rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist – nicht nachweisbar selbst tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Traunstein - Urteil vom 7. Januar 2025 - 9 KLs 404 Js 963/24

Karlsruhe, den 6. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 5.8.2025 - 1 StR 263/25 -

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.11.2025

Nr. 205/2025

Beschlüsse vom 5. August 2025 - 1 StR 263/25











Zugefügt 2025 November 16

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Fahndung 2025 November

urteil wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure in Köln und Frankfurt am Main


 urteil wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure in Köln und Frankfurt am Main


Das Landgericht Köln hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, mit besonders schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen schweren Raubes in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt. Hinsichtlich der in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft hat es eine Anrechnungsentscheidung getroffen und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in sechsstelliger Höhe angeordnet. Es hat die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet und zugunsten der Witwe eines Geschädigten eine Adhäsionsentscheidung getroffen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verübte der Angeklagte - in einem Teil der Fälle mit einem weiteren Beteiligten an der Tat - am 24. März 2018, 6. März 2019 und 9. November 2019 in Köln und Frankfurt am Main Raubüberfälle auf Geldtransporteure. Bei zwei der drei Überfälle setzte der Angeklagte geladene Schusswaffen ein. Bei diesen Überfällen verletzte er Geldtransporteure durch den Einsatz der Schusswaffen erheblich.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass er die Adhäsionsentscheidung aufgehoben und von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen hat. Die strafrechtliche Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

Landgericht Köln - Urteil vom 4. Januar 2024 - 321 Ks 10/21 (220 Js 942/19 - StA Köln)

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 214/2025

Beschluss vom 6. Oktober 2025 – 2 StR 625/24












Zugefügt 2025 November 16

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Fahndung 2025 November

3 araber/Maghreb - polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht - Wittenberg


 3 araber/Maghreb -  polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht -   Wittenberg


Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.



Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.











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Fahndung 2025 November

urteil im Fall des Doppelgängerinnen-Mordes von Ingolstadt


 urteil im Fall des Doppelgängerinnen-Mordes von Ingolstadt


Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts beschloss die Angeklagte im Juli 2022, ihren Schwager gegen Zahlung von 10.000 € aus Rache töten zu lassen. Sie machte ihn dafür verantwortlich, dass sich ihr nach religiösem Brauch mit ihr verheirateter Ehemann endgültig von ihr getrennt hatte. Zur Ausführung der Tat kam es lediglich deshalb nicht, weil der Beauftragte, an den die Angeklagte bereits 5.000 € gezahlt hatte, nur zum Schein auf ihr Angebot eingegangen war.

Weil die Angeklagte unter einer neuen Identität ein neues Leben beginnen wollte, fasste sie den Entschluss, ihren eigenen Tod vorzutäuschen, zu diesem Zweck zusammen mit dem rechtskräftig verurteilten Mitangeklagten eine ihr ähnlich sehende Frau zu töten und die Leiche in ihrem eigenen Fahrzeug zu verbrennen. Hierzu kontaktierte sie ihr optisch passend erscheinende Frauen auf Instagram und bot ihnen unter anderem eine kostenlose Laserbehandlung an. Die 23-jährige Geschädigte ging auf das Angebot der Angeklagten ein. Am 16. August 2022 holten die beiden Angeklagten die Geschädigte an ihrem Wohnort ab. In einem Waldgebiet schlug der Mitangeklagte das arglose Opfer mit einem Schlagring nieder und tötete es sodann mit zahlreichen Messerstichen. Zu der geplanten Verbrennung der Leiche kam es nicht mehr, weil diese in dem vorübergehend in der Nähe der Wohnung des Mitangeklagten abgestellten Fahrzeug entdeckt wurde.

Der Bundesgerichtshof hat die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Ingolstadt - Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 Ks 12 Js 14061/22

Karlsruhe, den 6. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 30.9.2025 - 1 StR 333/25 -
2025
Erscheinungsdatum
06.11.2025

Nr. 206/2025

Beschluss vom 30. September 2025 - 1 StR 333/25












Zugefügt 2025 November 16

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Fahndung 2025 November

Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


 Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


07.11.2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen

(me) Nach einem Einbruch in eine Privatwohnung in der Nacht des 23. August 2025 (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6102889), fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei nun öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern. Aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen gelangte das mutmaßliche Duo in der Tatnacht gegen 23 Uhr fußläufig zum Wohnhaus in der Schlossstraße (10er-Hausnummern). Dort verschafften sich die beiden Zutritt zum Objekt, indem sie ein Fenster im Erdgeschoss aufhebelten. Nachdem die zwei Täter ins Innere gelangt waren, durchsuchten sie die beiden Etagen nach Wertgegenständen und stießen im Obergeschoss hierbei auf einen zu dieser Zeit schlafenden Bewohner. Der 40-Jährige wurde durch den Lärm geweckt, weshalb die Eindringlinge daraufhin die Flucht ergriffen.

Da die Personen, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnten, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Personen geben?
- Wer hat diese Personen auf der Flucht beobachtet?
- Wo sind die Täter noch aufgefallen?
- Sind die Unbekannten möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen
oder haben ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei aus Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Dieser Meldung sind Bilder der unbekannten Täter beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0173 / 5636097

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh












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Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


 Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


07.11.2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen

(me) Nach einem Einbruch in eine Privatwohnung in der Nacht des 23. August 2025 (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6102889), fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei nun öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern. Aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen gelangte das mutmaßliche Duo in der Tatnacht gegen 23 Uhr fußläufig zum Wohnhaus in der Schlossstraße (10er-Hausnummern). Dort verschafften sich die beiden Zutritt zum Objekt, indem sie ein Fenster im Erdgeschoss aufhebelten. Nachdem die zwei Täter ins Innere gelangt waren, durchsuchten sie die beiden Etagen nach Wertgegenständen und stießen im Obergeschoss hierbei auf einen zu dieser Zeit schlafenden Bewohner. Der 40-Jährige wurde durch den Lärm geweckt, weshalb die Eindringlinge daraufhin die Flucht ergriffen.

Da die Personen, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnten, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Personen geben?
- Wer hat diese Personen auf der Flucht beobachtet?
- Wo sind die Täter noch aufgefallen?
- Sind die Unbekannten möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen
oder haben ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei aus Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Dieser Meldung sind Bilder der unbekannten Täter beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
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Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
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Fahndung 2025 November

3 araber/Maghreb - polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht - Wittenberg


 3 araber/Maghreb -  polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht -   Wittenberg


Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.



Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.











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Fahndung 2025 November

Urteil gegen Manager des Rappers Bushido - Berlin


 Urteil gegen Manager des Rappers Bushido - Berlin


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 5. Februar 2024 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten in einem etwa dreieinhalb Jahre dauernden Prozess, nach 114 Sitzungstagen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in dreizehn Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von neunzig Tagessätzen verurteilt und die Höhe eines Tagessatzes auf jeweils neunhundert Euro festgesetzt. Von weiteren Anklagevorwürfen, unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zulasten des Rappers Bushido, hat es den Angeklagten freigesprochen und angeordnet, dass er für erlittene Untersuchungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zu entschädigen ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte von 2004 bis 2018 Manager des Rappers Bushido. Einige der mit diesem und anderen Personen im Zeitraum von Oktober 2017 bis November 2018 geführten vertraulichen Gespräche hatte er heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet.

Die Überprüfung des Urteils auf die mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen geführte, auf die festgesetzte Tagessatzhöhe beschränkte Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Auf die gegen die Anordnung der Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft gerichtete sofortige Beschwerde des Angeklagten hat der Senat diese aufgehoben. Die erlittene Untersuchungshaft ist nach der vorrangig zu beachtenden Vorschrift des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB von Amts wegen auf die festgesetzte Geldstrafe anzurechnen und reduziert diese. Da der Zeitraum der verbüßten Untersuchungshaft die Höhe der Geldstrafe nicht übersteigt, hatte die Entschädigung vollständig zu entfallen.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin I - Urteil vom 5. Februar 2024 - (538 KLs) 255 Js 170/18 (17/19)

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

. . .

§ 51 StGB Anrechnung

(1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet.

. . .

(4) Bei der Anrechnung von Geldstrafe oder auf Geldstrafe entspricht ein Tag Freiheitsstrafe einem Tagessatz.



§ 2 StrEG Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen

(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.

. . .

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Urteil des Landgerichts Berlin I im Prozess gegen den früheren Manager des Rappers Bushido rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 216/2025

Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 5 StR 254/25

Urteil des Landgerichts Berlin I im Prozess gegen den früheren Manager des Rappers Bushido rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 216/2025

Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 5 StR 254/25












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Araber - polizei.saarland - Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


 
Araber - polizei.saarland - 
 Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


10.11.2025 – 09:32
Am Montag, 24.02.2025, gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Raubüberfall auf eine Apotheke am Rathausplatz in Schmelz. Der Täter bedrohte die Angestellten mit einem Messer und erbeutete Bargeld in dreistelliger Höhe. Nach der Tat flüchtete der Täter zu Fuß in unbekannte Richtung.

Personenbeschreibung: Männlich, südländisches Erscheinungsbild, dunklere Hautfarbe, ca. 35 Jahre alt, ca. 165-170cm groß, normale Statur, schwarze kurze Haare, gepflegter schwarzer Vollbart, bekleidet mit dunkler Steppjacke, blauer Jeanshose und schwarzen Turnschuhen. Auf dem Rücken der Jacke befand sich ein heller Aufdruck oder eine Stickerei. Zudem trug der Täter eine schwarze Basecap mit einem unbekannten Symbol an der Front und einem komplett oder teilweise roten Mützenschirm. Der Täter könnte außerdem Narben im Gesicht haben.

Mit Hilfe der Tatzeugen wurde das beigefügte Phantombild erstellt. Wer kann Angaben zur Identität des Täters geben? Womöglich hat der Täter später auch über seine Tat gesprochen.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lebach unter der Telefonnummer 06881-5050 oder jede andere Polizeiinspektion entgegen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Lebach
Kriminalermittlungsdienst
Am Markt 3
66822 Lebach
Telefon: 06881/5050
E-Mail: pi-lebach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g












Zugefügt 2025 November 16

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Fahndung 2025 November

polizei.hessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern (ots)


 polizei.hessen -  Einbruch in Einfamilienhaus  - Schlüchtern (ots)



07.11.2025 – 13:45

Nach einem Einbruch in eine Privatwohnung in der Nacht des 23. August 2025 (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6102889), fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei nun öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern. Aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen gelangte das mutmaßliche Duo in der Tatnacht gegen 23 Uhr fußläufig zum Wohnhaus in der Schlossstraße (10er-Hausnummern). Dort verschafften sich die beiden Zutritt zum Objekt, indem sie ein Fenster im Erdgeschoss aufhebelten. Nachdem die zwei Täter ins Innere gelangt waren, durchsuchten sie die beiden Etagen nach Wertgegenständen und stießen im Obergeschoss hierbei auf einen zu dieser Zeit schlafenden Bewohner. Der 40-Jährige wurde durch den Lärm geweckt, weshalb die Eindringlinge daraufhin die Flucht ergriffen.

Da die Personen, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnten, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Personen geben?
- Wer hat diese Personen auf der Flucht beobachtet?
- Wo sind die Täter noch aufgefallen?
- Sind die Unbekannten möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen
oder haben ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei aus Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Dieser Meldung sind Bilder der unbekannten Täter beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0173 / 5636097

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh











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Fahndung 2025 November

Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


 Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten - nachdem der Bundesgerichtshof das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit den Feststellungen aufgehoben hatte - nunmehr wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, von der es sechs Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt erklärt hat.

Nach den Urteilsfeststellungen waren sowohl der Angeklagte als auch die später Getötete und deren durch die Tat ebenfalls geschädigter Lebensgefährte Besucher eines Hoffests im Taunus. Als der Angeklagte mit seinem Pkw den Heimweg antreten wollte, standen beide später Geschädigten auf einem Zebrastreifen, von wo aus sie ein Taxi anhalten wollten. Der Angeklagte war darüber verärgert, dass das Paar den von ihm gewählten Fahrweg auch auf seine Annäherung hin nicht freigab, und fuhr, obwohl er hätte zurücksetzen und sodann um das Paar herumfahren können, auf es zu. Sein Fahrzeug kollidierte mit dem Mann, der hierdurch verletzt und zur Seite gestoßen wurde. Die später getötete Frau wurde auf die Motorhaube des Pkw aufgeladen, von wo sie nach wenigen Sekunden abrutschte und vor das Fahrzeug fiel. Sie wurde überfahren und – nachdem sich ihr Bein im Radkasten verfangen hatte – mitgeschleift. Der Angeklagte, der jedenfalls jetzt tödliche Verletzungen der Geschädigten für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, setzte seine Fahrt aus rechthaberischer Einstellung über eine Strecke von mehreren hundert Metern fort. Die Geschädigte kam hierbei zu Tode.

Das Landgericht hat die Tat zum Nachteil der getöteten Frau rechtlich als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet und tatmehrheitlich hierzu eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des geschädigten Mannes angenommen.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihm erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 26. Februar 2024 - 5/22 Ks – 3629 Js 234487/15 (8/19)

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 217/2025

Beschluss vom 5. November 2025 – 4 StR 543/24












Zugefügt 2025 November 16

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Fahndung 2025 November

urteil wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio


 urteil wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Dresden wegen zahlreicher sexueller Übergriffe weitgehend als unbegründet verworfen. Das Landgericht hat den angeklagten Betreiber eines Dresdner Tätowierstudios am 3. April 2025 zum einen wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und sexuellen Missbrauchs in zehn Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, unter Einbeziehung von Strafen aus einem früheren Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zum anderen hat es ihn wegen sexuellen Übergriffs in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Von drei weiteren, gleichgelagerten Vorwürfen hat es ihn freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verhielt sich der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2017 bis Oktober 2023 in seinem Tätowierstudio gegenüber 16 Kundinnen und seiner minderjährigen Praktikantin sexuell übergriffig. Dabei nutzte er das Überraschungsmoment aus, dass die Kundinnen während des Tätowierens und die mit bankarbeit beschäftigte Praktikantin nicht mit sexuellen Übergriffen rechneten. In 15 Fällen nahm er jeweils die Hand des Opfers und manipulierte damit an seinem unbedeckten Penis bis zum Samenerguss. In einem Fall drang er mit seinem Finger in die Scheide der Geschädigten ein, in einem anderen veranlasste er die überraschte Kundin gegen ihren Willen zum Oralverkehr, wobei er ihr drohte und ihren Kopf zu seinem Glied zog.

Mit Ausnahme eines Falles, in dem die Strafverfolgung der Tat verjährt und das Verfahren diesen Fall betreffend einzustellen war, hat die Nachprüfung des Urteils weder im Schuldspruch noch im Ausspruch über die jeweils verhängten Einzelstrafen einen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision daher insoweit als unbegründet verworfen. Lediglich bei Bemessung der ersten der beiden Gesamtfreiheitsstrafen hat das Landgericht übersehen, dass die erfüllten Bewährungsauflagen aus dem früheren Verfahren anzurechnen gewesen wären. Der Senat hat die Sache zur Nachholung der Entscheidung hierüber an das Landgericht zurückgegeben. Abgesehen davon ist das Urteil des Landgerichts damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Dresden - Urteil vom 3. April 2025 - 15 KLs 619 Js 60535/23

Die maßgeblichen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) lauten:

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn … der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt, …

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), …

§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen … an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit … vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.



Karlsruhe, den 13. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio weitgehend rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
13.11.2025

Nr. 212/2025

Beschluss vom 22. Oktober 2025 – 5 StR 473/25












Zugefügt 2025 November 16

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Fahndung 2025 November

Araber - polizei.saarland - Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


 
Araber - polizei.saarland - 
 Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


10.11.2025 – 09:32
Am Montag, 24.02.2025, gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Raubüberfall auf eine Apotheke am Rathausplatz in Schmelz. Der Täter bedrohte die Angestellten mit einem Messer und erbeutete Bargeld in dreistelliger Höhe. Nach der Tat flüchtete der Täter zu Fuß in unbekannte Richtung.

Personenbeschreibung: Männlich, südländisches Erscheinungsbild, dunklere Hautfarbe, ca. 35 Jahre alt, ca. 165-170cm groß, normale Statur, schwarze kurze Haare, gepflegter schwarzer Vollbart, bekleidet mit dunkler Steppjacke, blauer Jeanshose und schwarzen Turnschuhen. Auf dem Rücken der Jacke befand sich ein heller Aufdruck oder eine Stickerei. Zudem trug der Täter eine schwarze Basecap mit einem unbekannten Symbol an der Front und einem komplett oder teilweise roten Mützenschirm. Der Täter könnte außerdem Narben im Gesicht haben.

Mit Hilfe der Tatzeugen wurde das beigefügte Phantombild erstellt. Wer kann Angaben zur Identität des Täters geben? Womöglich hat der Täter später auch über seine Tat gesprochen.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lebach unter der Telefonnummer 06881-5050 oder jede andere Polizeiinspektion entgegen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Lebach
Kriminalermittlungsdienst
Am Markt 3
66822 Lebach
Telefon: 06881/5050
E-Mail: pi-lebach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g












Zugefügt 2025 November 16

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Fahndung 2025 Oktober

2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher - Wümme


 2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher  -  Wümme


29.10.2025 – 13:13
Landkreis Rotenburg (Wümme). Bislang unbekannte Täter stehen im Verdacht, innerhalb kurzer Zeit am helllichten Tage des 20. März 2025 gemeinschaftlich mehrere Einbrüche in Wohnhäuser im Landkreis Rotenburg (Wümme) begangen zu haben. Tatbetroffen waren zum damaligen Zeitpunkt Wohnhäuser in den Ortschaften Stemmen, Sottrum, Westerwalsede, Sittensen und Hamersen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch Beschluss des zuständigen Ermittlungsrichters wurde nun die Veröffentlichung von Bildmaterial der beiden Beschuldigten zur Identifizierung angeordnet. Die Bilder sind durch Geschwindigkeitsradar-Anlagen beim Wechsel zwischen den Tatorten entstanden.

Die Polizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Männer, kann Angaben zu ihrem Aufenthaltsort oder dem genutzten VW Golf machen? Die Täter waren mit einem schwarzen VW Golf GTI VIII (Facelift 2025) unterwegs, der mit einer Kennzeichen-Dublette aus Düsseldorf versehen war. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter aus dem Raum Düsseldorf stammen. Bei dem Fahrzeug könnte es sich möglicherweise um einen Mietwagen handeln.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Rotenburg unter 04261 / 947-0 entgegen. Hinweise können auch an jede andere Polizeidienststelle gerichtet werden.

Die Polizeiinspektion bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Marvin Teschke
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de
Medieninhalte6 Dateien

POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
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Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Nordhessen - massive Todesdrohungen - Kassel


 Polizei  Nordhessen -  massive  Todesdrohungen - Kassel


29.10.2025 – 12:01
Kassel:

Mit der Veröffentlichung des Fotos eines Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Beamten der Ermittlungsgruppe 1 der Kasseler Polizei Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 27. und 28. Juni dieses Jahres zwei in Kassel lebende Männer mehrfach angerufen und sie und ihre Familien mit dem Tode bedroht hatte. Die bisherigen, umfangreichen Ermittlungen, insbesondere bezüglich des Inhabers der bei den Anrufen verwendeten Handynummer sowie im persönlichen Umfeld der Opfer führten bislang nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Die beiden 40 Jahre alten, verängstigten Opfer hatten sich unabhängig voneinander bei der Polizei gemeldet und Strafanzeige erstattet, nachdem der Täter sie zuvor angerufen und dabei massive Bedrohungen gegen die Männer sowie deren Familienangehörigen ausgesprochen und sie überdies noch beleidigt hatte. In einem Fall suchte der Unbekannte auch die Arbeitsstelle eines der Bedrohten in Kassel auf, wobei er durch eine Überwachungskamera erfasst wurde. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Täter in beiden Fällen vermutlich derselbe war. Es handelt sich demnach um einen Mann mit grauem Haar, Drei-Tage-Bart und dunkler Brille, der mit einem dunkelblauen T-Shirt mit orangenen Streifen, einer blauen Jeanshose und einer roten Gürteltasche bekleidet war.

Die Ermittlungen wegen Bedrohung und Beleidigung werden bei der EG 1 der Kasseler Polizei geführt. Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Daniel Kalus-Nitzbon
Pressesprecher
Tel. 0561-910 1021

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de


















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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

urteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof


 urteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof




Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Januar 2025 verworfen. Dieses hat ihn unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts nutzte der wenige Tage vor der Tat aus einer Strafhaft entlassene und vielfach vorbestrafte Angeklagte mit dem Getöteten und anderen wohnungslosen Personen einen Container am Leipziger Hauptbahnhof als nächtlichen Schlafplatz. Am Vormittag des 23. April 2024 misshandelte der Angeklagte durch Tritte und Schläge das Opfer. Er schlug einen von drei Mitbewohnern, als diese den Angeklagten von weiteren Handlungen abhalten wollten, und brachte sie unter Gewaltandrohung dazu, den Container zu verlassen. Der Angeklagte fesselte zunächst das nach den vorangegangenen Misshandlungen bereits handlungsunfähige und wehrlose Opfer. Er tötete anschließend den Mann, indem er ihn über etwa 30 Minuten mit einem Kabel strangulierte. Einen Bekannten, der nach der Tat am Container erschien, forderte er unter Androhung von Gewalt dazu auf, bei der Beseitigung des Leichnams und von Spuren zu helfen.

Das Landgericht hat die Tötung als aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord bewertet, weil der Angeklagte allein handelte, um seine Aggression an dem von ihm nicht mehr als Menschen, sondern nur noch als Objekt gesehenen Opfer auszuleben und sich an diesem abzureagieren.

Die Überprüfung des Urteils auf die allein gegen die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gerichtete Revision des Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Leipzig - Urteil vom 13. Januar 2025 - 1 Ks 300 Js 26803/24

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die

a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richtet,

b) unter den Ersten, Siebenten, Zwanzigsten oder Achtundzwanzigsten Abschnitt des Besonderen Teils oder unter das Völkerstrafgesetzbuch oder das Betäubungsmittelgesetz fällt und im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht ist oder

c) den Tatbestand des § 145a erfüllt, soweit die Führungsaufsicht auf Grund einer Straftat der in den Buchstaben a oder b genannten Art eingetreten ist, oder den Tatbestand des § 323a, soweit die im Rausch begangene rechtswidrige Tat eine solche der in den Buchstaben a oder b genannten Art ist,

2. der Täter wegen Straftaten der in Nummer 1 genannten Art, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,

3. er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und

4. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Für die Einordnung als Straftat im Sinne von Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b gilt § 12 Absatz 3 entsprechend, für die Beendigung der in Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c genannten Führungsaufsicht § 68b Absatz 1 Satz 4.

(2) Hat jemand drei Straftaten der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3) anordnen.

(3) …

(4) …

Karlsruhe, den 27. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Verurteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
27.10.2025

Nr. 195/2025

Beschluss vom 7. Oktober 2025 - 5 StR 308/25

















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

polizei Saarland - ausländerfeindliche! ausländerfeindliche! ausländerfeindliche und rechtsextremistischen Graffiti - Schiffweiler und Sulzbach


 polizei  Saarland - ausländerfeindliche! ausländerfeindliche! ausländerfeindliche und rechtsextremistischen Graffiti - Schiffweiler und Sulzbach



27.10.2025 – 11:48
Am Samstag, den 15. Februar 2025, besprühten bislang unbekannte Täter mehrere Wände in Schiffweiler und Sulzbach/Saar mit ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Graffitis. Die Ermittler bitten nun mithilfe von Aufnahmen einer Überwachungskamera um Zeugenhinweise.

Die erste Tat ereignete sich an dem Samstagabend Mitte Februar gegen 21:30 Uhr an der Gemeinschaftsschule Schiffweiler. Dort besprühten bislang Unbekannte mehrere Wände mit ausländerfeindlichen Parolen und rechtsextremen Symbolen.

Im Anschluss wurden gegen 22:20 Uhr an mehreren Wänden der Zentralmoschee in Sulzbach/Saar zahlreiche Graffitis mit ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Inhalten angebracht.

Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermitteln die Beamten des polizeilichen Staatsschutzes derzeit wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Ver-wenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung. Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf mehrere unbekannte Tatverdächtige, welche von einer Überwachungsanlage aufgezeichnet wurden. Durch das Amtsgericht Saarbrücken wurde zwischenzeitlich die Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen angeordnet.

Die Polizei bittet Zeugen, die Angaben zur Identität der unbekannten Tatverdächtigen machen können oder sonstige, verdächtige Wahrnehmungen im Zusammenhang mit den Graffitis gemacht haben, sich unter der 0681/962-2133 mit dem Kriminaldauerdienst oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Für Hinweise kann auch die Onlinewache der Landespolizeidirektion genutzt werden (www.onlinewache.saarland.de).

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Landespolizeidirektion Saarland
Jan Poß
Mainzer Straße 134-136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/962-8013
E-Mail: lpd-presse@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g

















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher - Wümme


 2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher  -  Wümme


29.10.2025 – 13:13
Landkreis Rotenburg (Wümme). Bislang unbekannte Täter stehen im Verdacht, innerhalb kurzer Zeit am helllichten Tage des 20. März 2025 gemeinschaftlich mehrere Einbrüche in Wohnhäuser im Landkreis Rotenburg (Wümme) begangen zu haben. Tatbetroffen waren zum damaligen Zeitpunkt Wohnhäuser in den Ortschaften Stemmen, Sottrum, Westerwalsede, Sittensen und Hamersen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch Beschluss des zuständigen Ermittlungsrichters wurde nun die Veröffentlichung von Bildmaterial der beiden Beschuldigten zur Identifizierung angeordnet. Die Bilder sind durch Geschwindigkeitsradar-Anlagen beim Wechsel zwischen den Tatorten entstanden.

Die Polizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Männer, kann Angaben zu ihrem Aufenthaltsort oder dem genutzten VW Golf machen? Die Täter waren mit einem schwarzen VW Golf GTI VIII (Facelift 2025) unterwegs, der mit einer Kennzeichen-Dublette aus Düsseldorf versehen war. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter aus dem Raum Düsseldorf stammen. Bei dem Fahrzeug könnte es sich möglicherweise um einen Mietwagen handeln.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Rotenburg unter 04261 / 947-0 entgegen. Hinweise können auch an jede andere Polizeidienststelle gerichtet werden.

Die Polizeiinspektion bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Marvin Teschke
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de
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POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
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Fahndung 2025 Oktober

2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .


 2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .

23.10.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Am Dienstag, 12. August, zwischen 10:15 Uhr und 10:30 Uhr, stahlen zwei bislang unbekannte Täter einer 46-jährigen Frau einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag aus der Handtasche. Die Frau hatte kurz zuvor in der Kreissparkasse in der Trierer Straße in Bitburg Bargeld abgehoben. Scheinbar hatten die Täter die Frau bereits in der Sparkasse beobachtet und waren ihr nach draußen gefolgt.

Nun sprach eine tatverdächtige Frau die 46-Jährige in ihrem Auto an. Durch das heruntergelassene Fahrzeugfenster fragte sie ihr Opfer nach dem Weg. Während die hilfsbereite 46-Jährige die Frage beantwortete, griff der Komplize der Tatverdächtigen durch das Fenster in die Handtasche, die auf dem Beifahrersitz stand. Unbemerkte nahm er einen Umschlag mit dem frisch abgehobenen Bargeld aus der Tasche. Die beiden Tatverdächtigen gingen daraufhin mit ihrer Beute in unbekannte Richtung davon.

Kurz später bemerkte die 46-Jährige den Diebstahl, sie informierte umgehend die Polizei. Die Tatverdächtigen konnten in der Nähe nicht mehr angetroffen werden. Allerdings wurden sie durch die Videoüberwachung der Sparkassenfiliale aufgezeichnet.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Person 1 (Mann):

Schwarze Sneaker
Dunkelblaue Jogginghose
Hellblaues Hemd
Dunkelgrüne Umhängetasche
Schwarze Kappe
30 – 40 Jahre
1,70 – 1,80 m
Osteuropäisches Aussehen
Schwarzer Bart

Person 2 (Frau):

Weiße Sneaker
Dunkle Hose
Dunkelblaue Jacke
Schwarzes T-Shirt mit weißem Print
Schwarze Umhängetasche
Schwarze lange Haare
Osteuropäisches Aussehen
25 - 35 Jahre
1,60 – 1,70 m



Gesuchte Hinweise

Wer hat die Tat oder die Tatverdächtigen beobachtet? Wer kann Hinweise auf deren Aufenthaltsort geben?

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bitburg unter 06561 96850 zu melden.
Sachbearbeitende Dienststelle

PI Bitburg
Delikt / Grund

Trickdiebstahl
Tatort

Bitburg
Tatzeit

12.08.2025



















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .


 2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .

23.10.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Am Dienstag, 12. August, zwischen 10:15 Uhr und 10:30 Uhr, stahlen zwei bislang unbekannte Täter einer 46-jährigen Frau einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag aus der Handtasche. Die Frau hatte kurz zuvor in der Kreissparkasse in der Trierer Straße in Bitburg Bargeld abgehoben. Scheinbar hatten die Täter die Frau bereits in der Sparkasse beobachtet und waren ihr nach draußen gefolgt.

Nun sprach eine tatverdächtige Frau die 46-Jährige in ihrem Auto an. Durch das heruntergelassene Fahrzeugfenster fragte sie ihr Opfer nach dem Weg. Während die hilfsbereite 46-Jährige die Frage beantwortete, griff der Komplize der Tatverdächtigen durch das Fenster in die Handtasche, die auf dem Beifahrersitz stand. Unbemerkte nahm er einen Umschlag mit dem frisch abgehobenen Bargeld aus der Tasche. Die beiden Tatverdächtigen gingen daraufhin mit ihrer Beute in unbekannte Richtung davon.

Kurz später bemerkte die 46-Jährige den Diebstahl, sie informierte umgehend die Polizei. Die Tatverdächtigen konnten in der Nähe nicht mehr angetroffen werden. Allerdings wurden sie durch die Videoüberwachung der Sparkassenfiliale aufgezeichnet.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Person 1 (Mann):

Schwarze Sneaker
Dunkelblaue Jogginghose
Hellblaues Hemd
Dunkelgrüne Umhängetasche
Schwarze Kappe
30 – 40 Jahre
1,70 – 1,80 m
Osteuropäisches Aussehen
Schwarzer Bart

Person 2 (Frau):

Weiße Sneaker
Dunkle Hose
Dunkelblaue Jacke
Schwarzes T-Shirt mit weißem Print
Schwarze Umhängetasche
Schwarze lange Haare
Osteuropäisches Aussehen
25 - 35 Jahre
1,60 – 1,70 m



Gesuchte Hinweise

Wer hat die Tat oder die Tatverdächtigen beobachtet? Wer kann Hinweise auf deren Aufenthaltsort geben?

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bitburg unter 06561 96850 zu melden.
Sachbearbeitende Dienststelle

PI Bitburg
Delikt / Grund

Trickdiebstahl
Tatort

Bitburg
Tatzeit

12.08.2025



















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

Erfurt - versuchter Diebstahl


   Erfurt - versuchter Diebstahl

20.10.2025 – 06:30
Mit richterlichem Beschluss fahndet die Erfurter Polizei nach den beiden hier abgebildeten Beschuldigten wegen versuchten Diebstahls.

Bereits am 21.04.2025 wurden auf einem Anwohnerparkplatz in der Erfurter Lilienstraße zwei verdächtige Personen beobachtet, die offenbar gezielt überprüften, ob abgestellte Fahrzeuge verschlossen sind. Gegen 10:40 Uhr fiel einem Zeugen das Duo, bestehend aus einer Frau und einem Mann, die sich auf dem Parkplatz auffällig verhielten. Die Frau setzte sich kurzzeitig auf den Beifahrersitz eines Hyundai, stieg anschließend wieder aus und öffnete den Kofferraum des Fahrzeugs. Wenig später wurde ein in der Nähe geparkter Renault mit unverschlossenen Türen aufgefunden. Aufgrund der örtlichen und zeitlichen Nähe ist ein Zusammenhang der beiden Vorfälle naheliegend.

Beschreibung der weiblichen Person:

- etwa 40 Jahre alt
- ca. 155-165 cm groß
- schlank
- europäischer Phänotyp
- schwarze Haare
- trug einen blauen Pullover, eine graue Jacke und weiße Schuhe

Beschreibung der männlichen Person:

- etwa 30-40 Jahre alt
- ca. 180-190 cm groß
- schlank
- europäischer Phänotyp
- Halbglatze, rötliche Haare
- trug einen roten Pullover, eine schwarze Hose und graue Schuhe

Wer erkennt die hier abgebildeten Personen und kann Angaben zur Identität machen? Hinweise nimmt der Inspektionsdienst Süd (Tel.: 0361/5743-25100) unter Nennung der Vorgangsnummer 0101312 entgegen. (DS)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Pressestelle
Telefon: 0361 5743-21003
E-Mail: pressestelle.lpi.erfurt@polizei.thueringen.de
https://polizei.thueringen.de/landespolizeiinspektionen/lpierfurt/


















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Wiesbaden - Einbrecher in Hadamar


 Polizei Wiesbaden - Einbrecher in Hadamar



24.10.2025 – 09:40

Freitag, 24.10.2025

(nie) Am Mittwoch, den 30.04.2025, in der Zeit zwischen 16:37 Uhr bis 16:50 Uhr, versuchte ein unbekannter Täter in ein Einfamilienhaus in der Ostpreußenstraße in Hadamar einzubrechen. Der Einbrecher wurde bei der Tatausführung von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Die Polizei wendet sich nun mit den Fahndungsbildern des Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit.

Nach bisherigem Kenntnisstand soll die abgebildete Person zunächst auf der Gebäuderückseite versucht haben, die Terrassentür und ein danebenliegendes Fenster aufzuhebeln. Als die Alarmanlage des Hauses auslöste, flüchtete die Person in Richtung Friedhof. Auf dem dortigen Parkplatz sei der Einbrecher in ein unbekanntes Auto zu einem Mittäter zugestiegen. Das Auto entfernte sich daraufhin mit beiden Insassen in unbekannte Richtung.

Wer kann Angaben zu der abgebildeten Person machen oder Hinweise zu dem unbekannten Fahrzeug bzw. dem Mittäter auf dem Friedhofsparkplatz geben?

Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Limburg-Weilburg ermittelt. Hinweise werden bei der Polizeistation Limburg unter der Telefonnummer (06431) 9140-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Schriftliche Hinweise können formlos an die E-Mail-Adresse K21/22.RKI-LM.PPWH@polizei.hessen.de gerichtet werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1044/1041/1042
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de


















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Fahndung 2025 Oktober

Wien - Versuchter schwerer Raub in zwie Fällen


   Wien - Versuchter schwerer Raub in zwie Fällen

20.Oktober 2025

Vorfallszeit: 12.09.2025, 20:30 Uhr und 15.09.2025, 21:45 Uhr
Vorfallsort: 1210 Wien

Die auf dem Lichtbild ersichtliche Person steht im Verdacht, Mitte September in zwei Fällen einen versuchten Raub begangen zu haben.

Am Abend des 12.09.2025 überwältigte der bislang unbekannte Täter in einem Rotlichtlokal im 21. Bezirk eine der dort tätigen Frauen, würgte sie und verlangte die Herausgabe von Bargeld. Das 46-jährige Opfer wehrte sich jedoch so heftig, dass der Mann von ihr abließ und ohne Beute die Flucht ergriff. Nur drei Tage später, am 15.09.2025, betrat der Täter das Etablissement erneut. Er bedrohte, würgte und schlug eine 48-jährige Angestellte und forderte abermals Bargeld. Dieses Mal eilte jedoch eine Kollegin zur Hilfe. Gemeinsam gelang es den beiden Frauen, den Mann in die Flucht zu schlagen.

Der Tatverdächtige kann folgenderweise Weise beschrieben werden:

männlich

30-35 Jahre alt

ca. 185 cm groß

kurze dunkle Haare

markante Narbe, die über die gesamte linke Gesichtshälfte verläuft

Im Zuge der Ermittlungen sicherten Beamte des Landeskriminalamts Wien Lichtbilder des mutmaßlichen Täters über die Videoüberwachungsanlage des Lokals. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Nord, unter der Telefonnummer 01-31310-67800 erbeten.

Artikel Nr: 451961
vom Montag, 20.Oktober 2025, 15:09 Uhr.


















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Fahndung 2025 Oktober

Urteil - volksverhetzender Bücher


  Urteil - volksverhetzender Bücher


Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil und einem Beschluss vom 24. Juli 2025 über die Revisionen des Generalbundesanwalts und von zwei Angeklagten gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. April 2024 entschieden. Dieses hat die beiden revidierenden Angeklagten und einen Mitangeklagten, der gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt hat, jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, zu Freiheitsstrafen verurteilt sowie Einziehungsentscheidungen getroffen.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts schlossen sich die Angeklagten, die eine rechtsextremistische und antisemitische Gesinnung hatten, im Sommer 2018 mit einem gesondert Verfolgten zusammen, um fortan gemeinsam antisemitische, den Holocaust leugnende, nationalsozialistische beziehungsweise den Nationalsozialismus verherrlichende rechtsextreme Bücher und sonstige Druckwerke zu vertreiben. Bis zur Zerschlagung der Gruppierung im Zuge einer polizeilichen Durchsuchung der von den Angeklagten in Sachsen angemieteten Lagerhallen im Dezember 2020 versandten die Beteiligten von dort aus mehr als 20.000 Bücher mit entsprechenden Inhalten an Käufer, welche die Werke über einen professionell organisierten Webshop bestellt hatten, der von dem gesondert Verfolgten aus dem Ausland heraus betrieben wurde.

Mit dem auf die Rechtsmittel des Generalbundesanwalts ergangenen Urteil hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Einziehung des Wertes von Taterträgen zum Nachteil der revidierenden Angeklagten dahin geändert, dass er deutlich höhere Einziehungsbeträge festgesetzt hat. Denn der Einziehung unterliegende Taterträge erlangten diese Angeklagten - anders als vom Oberlandesgericht angenommen - durch ihre mitgliedschaftliche Beteiligung an der kriminellen Vereinigung nicht nur in Gestalt des vom gesondert Verfolgten an sie für ihre Arbeit gezahlten Lohnes, sondern auch insoweit, als dieser ihnen gleichfalls aus den Verkaufserlösen nachträglich die Kosten erstattete, die sie im Zuge der Buchversendungen verauslagt hatten.

Durch Beschluss über die Angeklagtenrevisionen hat der Bundesgerichtshof die Schuldsprüche aufgrund einer generellen Neubestimmung der Konkurrenzen bei Taten der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung dahin geändert, dass die revidierenden Angeklagten sowie der nichtrevidierende Mitangeklagte jeweils der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung schuldig sind. Infolge der Schuldspruchänderungen hat er die Strafaussprüche betreffend die beiden revidierenden Angeklagten aufgehoben und das Verfahren insofern an einen anderen Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden zurückverwiesen; die gegen den Mitangeklagten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe hat er als Einzelstrafe aufrechterhalten. Mithin wird über die Strafen gegen die beiden revidierenden Angeklagten durch das Oberlandesgericht neu zu verhandeln und zu entscheiden sein.

Vorinstanz:

Oberlandesgericht Dresden - 4 St 1/23 - Urteil vom 29. April 2024

Karlsruhe, den 24. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu einer auf den Vertrieb gerichteten kriminellen Vereinigung

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu einer auf den Vertrieb volksverhetzender Bücher gerichteten kriminellen Vereinigung

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
24.10.2025

Nr. 194/2025

Urteil und Beschluss vom 24. Juli 2025 – 3 StR 382/24


















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Fahndung 2025 Oktober

Araber - Messerdelikt - Wien - Lebensgefährlicher Messerstich


 Araber - Messerdelikt -  Wien - Lebensgefährlicher Messerstich



Vorfallsort: 1060 Wien, Mittelgasse/Minaa-Lachs-Park
Vorfallszeit: 25.08.2025, 14:15 Uhr

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht, am 25.08.2025, gegen 14:20 Uhr, einen 39-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Laut aktuellem Ermittlungsstand soll das Opfer bereits vor mehreren Wochen mit dem Unbekannten in Streit geraten sein, ein Bekanntschaftsverhältnis gäbe es allerdings nicht.

Der 39-Jährige wurde mit einer lebensgefährlichen Verletzung in ein Spital gebracht. Er befindet sich aktuell in stabilem Zustand und konnte auch bereits befragt werden. Laut seiner Aussage sei er von dem bislang unbekannten, den er nicht kenne, am Tattag grundlos beschimpft und mit Fäusten attackiert worden.
Nachdem er den Schlägen ausgewichen sei und der Angreifer bemerkt habe, dass Personen den Vorfall beobachtet hatten, sei er davongegangen. Der 39-Jährige sei ihm gefolgt und habe ihn mit dem Mobiltelefon fotografiert, woraufhin es zu dem Angriff mit dem Messer gekommen sei.
Die Fotos aus dem Mobiltelefon wurden gesichert.

Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um die mediale Veröffentlichung der Fotos. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, unter der Telefonnummer 01-31310 DW 43210 oder 43800 erbeten.

Artikel Nr: 449379
vom Donnerstag, 11.September 2025, 12:23 Uhr.

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Fahndung 2025 Oktober

urteilung wegen Mordes - hannover


 urteilung wegen Mordes  - hannover


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 28. Mai 2025 verworfen, durch das dieser wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im Juli 2021 den in den Sommermonaten im hannoverschen Stadtwald Eilenriede lebenden Geschädigten mit mindestens elf Messerstichen, weil er die idyllische Atmosphäre durch diesen als gestört empfand. Im November 2024 stellte sich der Angeklagte der Polizei und gestand die bis dahin ungeklärte Tat. Das Schwurgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von dem Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Hannover - Urteil vom 28. Mai 2025 - 39 Ks 1912 Js 65099/21 (1/25)

Maßgebliche Vorschrift:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) heimtückisch (…)

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 20. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 6. Strafsenats vom 8.10.2025 - 6 StR 390/25 -
Verurteilung wegen Mordes im hannoverschen Stadtwald Eilenriede rechtskräftig Ausgabejahr 2025 Erscheinungsdatum 20.10.2025 Nr. 192/2025 Beschluss vom 8. Oktober 2025 - 6 StR 390/25

















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Fahndung 2025 Oktober

LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung


 LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung

13.Oktober 2025
Der auf den Lichtbildern ersichtliche Mann steht im Verdacht, gemeinsam mit zwei weiteren unbekannten Verdächtigen, dem späteren Opfer einen Autoreifen aufgestochen zu haben und dann den Verkaufserlös einer hochpreisigen Uhr gestohlen zu haben.

Die unbekannten Täter sollen das Opfer bereits in der Innenstadt wahrgenommen haben, wo dieses eine Markenuhr bei einem Juwelier verkaufte. Der abgebildete Mann soll währenddessen einen Reifen des geparkten PKW des Opfers aufgestochen haben. In der Erdbergstraße machten die zwei weiteren Verdächtigen das Opfer auf den kaputten Reifen aufmerksam, boten Hilfe bei der Reparatur an und lenkten es ab. Dadurch gelang es einem der unbekannten Täter, einen Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe zu stehlen. Zumindest zwei der Täter sollen mit einem weißen Kleinwagen geflüchtet sein. Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, ist mit den Ermittlungen betraut.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Zeugen, denen der Tatverdächtige vor, während oder nach seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62660 erbeten.

Artikel Nr: 451663
vom Montag, 13.Oktober 2025, 11:43 Uhr.

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck


  Polizei  Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck



16.10.2025 – 13:00


Am 14.08.2025 kam es im Bereich eines Fußweges in der Nähe des Strandes in Dänisch-Nienhof zu einer sexuellen Nötigung. Die Kriminalpolizei in Eckernförde sucht nun mit Hilfe eines Phantombildes nach dem Täter.

Am 14.08.2025 sei die 25-jährige Geschädigte gegen 18:15 Uhr vom Strand in Dänisch-Nienhof auf einem Fußweg durch den Wald parallel zur Strandkoppel gegangen. Ca. 75 m vor der Eckernförder Straße sei sie durch eine männliche Person von hinten gepackt worden, die am Unterleib bereits entblößt war. Im Zuge dessen sei die Geschädigte auch durch den Täter fotografiert worden. Die Geschädigte konnte sich wehren und der Täter ergriff die Flucht.

Die Geschädigte konnte nun in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei ein Phantombild des Beschuldigten erstellen.

Der Beschuldigte wird beschrieben:

- männlich
- ca. 175 cm
- schlank mit leichtem Bauchansatz
- eiförmiges Gesicht mit einem spitzen Kinn
- hellbraune oder dunkelblonde Haare, unten sehr kurz rasiert
- große, weit geöffnete Augen, eventuell braun gesprenkelt
- deutlicher 3-Tage Bart, hellbraun bis dunkelblond
- helle Haut
- trug ein schwarzes Base-Cap mit den Buchstaben NY übereinander
- hellblaues T-Shirt
- dunkelblaue Art Bermudashort
- Besonderheit: psychotischer Blick

Daher wendet sich die Kriminalpolizei in Eckernförde an die Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu der beschriebenen und abgebildeten Person geben? Wer hat eine Person, auf die diese Beschreibung zutrifft möglicherweise am Tattag in Dänisch-Niendorf beobachtet? Bei Hinweise wenden sie sich bitte an die Kriminalpolizei in Eckernförde unter 04351/89212-600

Constanze Becker

Polizeidirektion Neumünster

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222


















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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck


  Polizei  Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck



16.10.2025 – 13:00


Am 14.08.2025 kam es im Bereich eines Fußweges in der Nähe des Strandes in Dänisch-Nienhof zu einer sexuellen Nötigung. Die Kriminalpolizei in Eckernförde sucht nun mit Hilfe eines Phantombildes nach dem Täter.

Am 14.08.2025 sei die 25-jährige Geschädigte gegen 18:15 Uhr vom Strand in Dänisch-Nienhof auf einem Fußweg durch den Wald parallel zur Strandkoppel gegangen. Ca. 75 m vor der Eckernförder Straße sei sie durch eine männliche Person von hinten gepackt worden, die am Unterleib bereits entblößt war. Im Zuge dessen sei die Geschädigte auch durch den Täter fotografiert worden. Die Geschädigte konnte sich wehren und der Täter ergriff die Flucht.

Die Geschädigte konnte nun in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei ein Phantombild des Beschuldigten erstellen.

Der Beschuldigte wird beschrieben:

- männlich
- ca. 175 cm
- schlank mit leichtem Bauchansatz
- eiförmiges Gesicht mit einem spitzen Kinn
- hellbraune oder dunkelblonde Haare, unten sehr kurz rasiert
- große, weit geöffnete Augen, eventuell braun gesprenkelt
- deutlicher 3-Tage Bart, hellbraun bis dunkelblond
- helle Haut
- trug ein schwarzes Base-Cap mit den Buchstaben NY übereinander
- hellblaues T-Shirt
- dunkelblaue Art Bermudashort
- Besonderheit: psychotischer Blick

Daher wendet sich die Kriminalpolizei in Eckernförde an die Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu der beschriebenen und abgebildeten Person geben? Wer hat eine Person, auf die diese Beschreibung zutrifft möglicherweise am Tattag in Dänisch-Niendorf beobachtet? Bei Hinweise wenden sie sich bitte an die Kriminalpolizei in Eckernförde unter 04351/89212-600

Constanze Becker

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Lübeck - schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


 Polizei Lübeck - 
schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


07.10.2025 – 10:00
Mit einem internationalen Haftbefehl fahnden die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Bezirkskriminalinspektion Lübeck nach dem 44 Jahre alten Christo Stoyanov. Er ist rechtskräftig im Jahre 2023 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch das Landgericht Lübeck verurteilt worden. Zum Haftantritt ist er nicht erschienen, den Ermittlungen nach hat er sich ins Ausland abgesetzt. Zur Erlangung weiterer Hinweise wird der Fall am 08. Oktober 2025 um 20:15 Uhr in der Fernsehsendung AktenzeichenXY...ungelöst ausgestrahlt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010-2013. Christo Stoyanov (Staatsbürgerschaft: Deutsch) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen und umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben, dass sich Christo Stoyanov nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat um sich der Haft zu entziehen.

Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet.

Der vorliegenden Beschreibung nach ist Christo Stoyanov circa 170cm groß und von untersetzter bis dicklicher Statur. Er trägt kurze, schwarze Haare, eine Brille und er hat ein rundliches Gesicht.

Christo Stoyanov ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte Bitcoin-Mining gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten um seine Identität zu verschleiern.

Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie ggf. zu alternativen Personalien.

Während der Fernsehübertragung wird bei der Polizeidirektion Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden.

Dr. Jens Buscher - Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck

Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher -
Telefon: 0451 / 131-2006
Fax: 0451 / 131 - 2019
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
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POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov
POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


 Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


Polizeimeldung vom 09.10.2025
Mit Hilfe von Bildern sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Tatverdächtigen am 17. Juni 2025 eine 80-jährige Seniorin in der Klingsorstraße in Steglitz um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben. Gegen 11:45 Uhr wurde der Seniorin telefonisch von einem falschen Bankmitarbeiter suggeriert, dass sie Opfer eines Betruges werden solle. Ihre Wertsachen sollte sie deshalb zur sicheren Verwahrung einem angeblichen Polizisten übergeben. Im Laufe des Nachmittags übergab die Frau dann Bargeld, Schmuck und eine Bankkarte nebst PIN an den falschen Polizeibeamten, in der Erwartung, diese am späteren Nachmittag zurückzuerhalten. Dazu kam es nicht, allerdings wurde mehrmals unrechtmäßig Geld vom Konto der Frau abgehoben.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige ebenfalls am Vormittag desselben Tages einen 83 Jahre alten, körperlich eingeschränkten Mann in der Treitschkestraße in Steglitz auf die gleiche Art und Weise betrogen haben soll.
Der Abholer der Wertsachen wird wie folgt beschrieben:

circa 15 bis 25 Jahre alt
eher hagere Statur
dunkle Haare, dunkler Ziegenbart
gebräunte Haut
Brille mit silberfarbenem Gestell

Er trug ein gemustertes Basecap, ein weißes T-Shirt mit der Aufschrift Sports & Glory, eine blaue Jeanshose sowie schwarze Schuhe mit weißer Schnürung, augenscheinlich der Marke Converse und nutzte weiße Kabelkopfhörer.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?


Bild: Quelle bekannt

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de



















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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Lübeck - schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


 Polizei Lübeck - 
schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


07.10.2025 – 10:00
Mit einem internationalen Haftbefehl fahnden die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Bezirkskriminalinspektion Lübeck nach dem 44 Jahre alten Christo Stoyanov. Er ist rechtskräftig im Jahre 2023 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch das Landgericht Lübeck verurteilt worden. Zum Haftantritt ist er nicht erschienen, den Ermittlungen nach hat er sich ins Ausland abgesetzt. Zur Erlangung weiterer Hinweise wird der Fall am 08. Oktober 2025 um 20:15 Uhr in der Fernsehsendung AktenzeichenXY...ungelöst ausgestrahlt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010-2013. Christo Stoyanov (Staatsbürgerschaft: Deutsch) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen und umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben, dass sich Christo Stoyanov nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat um sich der Haft zu entziehen.

Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet.

Der vorliegenden Beschreibung nach ist Christo Stoyanov circa 170cm groß und von untersetzter bis dicklicher Statur. Er trägt kurze, schwarze Haare, eine Brille und er hat ein rundliches Gesicht.

Christo Stoyanov ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte Bitcoin-Mining gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten um seine Identität zu verschleiern.

Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie ggf. zu alternativen Personalien.

Während der Fernsehübertragung wird bei der Polizeidirektion Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden.

Dr. Jens Buscher - Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck

Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck

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POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov
POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov

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Fahndung 2025 Oktober

Hildesheim - Patient aus einem psychiatrischen Krankenhaus abgängig - Hildesheim


 Hildesheim - Patient aus einem psychiatrischen Krankenhaus  abgängig - Hildesheim

09.10.2025 – 11:20


HILDESHEIM - (jpm) Seit Mittwochabend, 08.10.2025, ist der 30-jährige Ali A. aus einem psychiatrischen Krankenhaus in Hildesheim abgängig, wo er mit einem Unterbringungsbeschluss im Maßregelvollzug untergebracht ist. Nachdem er gestern von einem genehmigten Ausgang nicht zur vereinbarten Zeit zurückgekehrt war, informierte die Klinik die Polizei. Bisherige Fahndungsmaßnahmen verliefen ohne Erfolg, weshalb die Staatsanwaltschaft Hildesheim nun eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Flüchtigen angeordnet hat.

Herr A. ist 178 cm groß und schlank, hat eine dunkle Hautfarbe, braune Augen und kurze schwarze Rasta-Locken. Auf seinem linken Unterarm ist der Buchstabe K und auf dem rechten Oberarm sind die Buchstaben PE eintätowiert.

Er soll zuletzt mit einer schwarz-weißen Collegejacke mit weißer Aufschrift, einem schwarzen Pullover, einer weiten blauen Jeans, beigefarbenen Timberland-Schuhen und ggf. einem Cappie bekleidet gewesen sein. Zudem soll der 30-Jährige einen schwarzen Rucksack sowie ein neongrünes Mountainbike mit sich führen.

Das veröffentlichte Foto soll seinem derzeitigen Aussehen entsprechen.

Wer Hinweise zum Aufenthaltsort des Flüchtigen geben kann bzw. ihn sieht, wird gebeten, nicht an die Person heranzutreten, sondern umgehend den Notruf 110 zu wählen, die Polizei Hildesheim unter 05121/939-115 oder jede andere Polizeidienststelle anzurufen. Eventuelle Presseanfragen sind an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim zu richten.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Hildesheim
Pressestelle


















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Fahndung 2025 Oktober

gefährlicher Körperverletzung - Hamburg-St. Pauli


 
 gefährlicher Körperverletzung - Hamburg-St. Pauli



08.10.2025 – 16:26



Tatzeit: 04.08.2024, 03:00 Uhr; Tatort: Hamburg-St. Pauli, Simon-von-Utrecht-Straße

Anfang August vergangenen Jahres sind mehrere Unbekannte einen damals 23-Jährigen in mutmaßlich homophober Absicht körperlich angegangen und haben ihn verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit einem Lichtbild nach einem der Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen verabredete sich ein Unbekannter während der Feierlichkeiten anlässlich des Christopher Street Days mit dem damals 23-Jährigen über ein Dating-Portal im Stadtteil St. Pauli.

Dort soll der spätere Tatverdächtige den Mann zunächst in eine nahegelegene Grundstückszufahrt geführt haben, in der sich weitere augenscheinliche Bekannte des Verdächtigen aufhielten.

In Annahme eines körperlichen Übergriffes flüchtete der spätere Geschädigte zurück auf die Fahrbahn, wurde jedoch von der Personengruppe eingeholt und unvermittelt in mutmaßlich homophober Absicht angegriffen.

Die Angreifer fügten dem 23-Jährigen Verletzungen im Bereich des Oberkörpers sowie des Kopfes zu. Der Mann konnte sich im Verlauf von den Personen losreißen, woraufhin diese in unbekannte Richtung flüchteten.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt für Staatsschutzdelikte (LKA 73) eingeleiteten Ermittlungen führten bislang nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Das der Pressemitteilung beigefügte Lichtbild, entnommen aus der Anzeige des Dating-Portals, zeigt einen der bislang unbekannten Tatverdächtigen.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf den Tatverdächtigen oder seine Komplizen geben können und/oder anderweitig Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg


















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Fahndung 2025 Oktober

Freispruch - ausländerfeindlicher Brandanschlag im Jahr 1991 - Saarlouis


     Freispruch - ausländerfeindlicher Brandanschlag im Jahr 1991 - Saarlouis


Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Generalbundesanwalts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verworfen. Dieses hatte den Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen äußerte der Angeklagte im September 1991 als Anführer der lokalen Skinhead-Szene gegenüber zwei Freunden, möglicherweise in Anknüpfung an Ausschreitungen gegen Asylsuchende und Ausländer in Ostdeutschland, dass in Saarlouis auch sowas passieren müsse. Einer der beiden Freunde setzte in derselben Nacht die hölzerne Treppe des örtlichen Asylbewerberheims in Brand (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 12/2025 vom 23. Januar 2025). Ein Bewohner starb, die weiteren sich in dem Haus aufhaltenden Menschen konnten sich retten. Dass der Angeklagte bei seiner vorangehenden Äußerung zumindest billigend in Kauf nahm, dem Freund zu der Tat psychische Hilfe zu leisten, und dass er die wesentlichen Merkmale der Tat erkannte, hat das Oberlandesgericht nicht festgestellt. Es hat daher den Schluss gezogen, dass dem Angeklagten ein Gehilfenvorsatz in Bezug auf die begangene Haupttat gefehlt habe.

Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Generalbundesanwalt erhobenen Verfahrens- und Sachrüge hat keinen Rechtsfehler ergeben. Dies gilt insbesondere für die vom Tatgericht vorgenommene Beweiswürdigung, die aus revisionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Oberlandesgericht Koblenz - Urteil vom 9. Juli 2024 - 4 St 2 BJs 328/20

Karlsruhe, den 7. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des 3. Strafsenats vom 7.10.2025 - 3 StR 534/24 -
nd hier:



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
07.10.2025

Nr. 182/2025

Urteil vom 7. Oktober 2025 - 3 StR 534/24


















Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Bundeskriminalamt - Säuglingsleiche am Parkplatz Seekopf - Ruhpolding


 Bundeskriminalamt - Säuglingsleiche am Parkplatz Seekopf -  Ruhpolding


Die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein bitten um Ihre Mithilfe!

Am 04.12.2022, gegen 12:00 Uhr, wurde die Leiche eines männlichen Säuglings auf dem Parkplatz Seekopf an der Bundesstraße 305 im bayerischen Ruhpolding gefunden. Die anschließende Obduktion des Leichnams ließ darauf schließen, dass der Neugeborene noch für eine bestimmte Zeit am Leben war und sein Tod auf eine gewaltsame Einwirkung zurückzuführen ist. Die Tatsache, dass am Fundort keine Spuren einer Geburt oder andere relevante Gegenstände aufgefunden wurden, lässt darauf schließen, dass der Leichnam an besagter Örtlichkeit lediglich abgelegt wurde.
Letzte Aktualisierung: 08. Oktober 2025
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Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täterin / des Täters führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder
(verweist auf: Fundort Leichnam)
Quelle: Aufnahmedatum: 2025
(verweist auf: Kartenausschnitt Seekopf)
Quelle: Aufnahmedatum: 2025
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Informationen

Delikt: Tötungsdelikt
Zeit: 04.12.2022, gegen 12:00 Uhr
Fundort: Parkplatz Seekopf an der B 305 in Ruhpolding, Bayern

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Sind Ihnen Personen vor oder nach der Auffindezeit im näheren Umfeld des Tatorts aufgefallen, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?
Können Sie Hinweise auf die mögliche Kindsmutter geben oder kennen Sie eine Person, die zu diesem Zeitpunkt entbunden haben müsste und kein Kind hat?
Konnten Sie verdächtige Wahrnehmungen im persönlichen Umfeld machen, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?

Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Bayern.
Fahndungsplakat

Fahndungsplakat (PDF, 512KB)

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E-Mail senden +49 861 98730

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Traunstein

Eugen-Rosner-Straße 2

83278 Traunstein

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.
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Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


 Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


Polizeimeldung vom 09.10.2025
Mit Hilfe von Bildern sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Tatverdächtigen am 17. Juni 2025 eine 80-jährige Seniorin in der Klingsorstraße in Steglitz um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben. Gegen 11:45 Uhr wurde der Seniorin telefonisch von einem falschen Bankmitarbeiter suggeriert, dass sie Opfer eines Betruges werden solle. Ihre Wertsachen sollte sie deshalb zur sicheren Verwahrung einem angeblichen Polizisten übergeben. Im Laufe des Nachmittags übergab die Frau dann Bargeld, Schmuck und eine Bankkarte nebst PIN an den falschen Polizeibeamten, in der Erwartung, diese am späteren Nachmittag zurückzuerhalten. Dazu kam es nicht, allerdings wurde mehrmals unrechtmäßig Geld vom Konto der Frau abgehoben.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige ebenfalls am Vormittag desselben Tages einen 83 Jahre alten, körperlich eingeschränkten Mann in der Treitschkestraße in Steglitz auf die gleiche Art und Weise betrogen haben soll.
Der Abholer der Wertsachen wird wie folgt beschrieben:

circa 15 bis 25 Jahre alt
eher hagere Statur
dunkle Haare, dunkler Ziegenbart
gebräunte Haut
Brille mit silberfarbenem Gestell

Er trug ein gemustertes Basecap, ein weißes T-Shirt mit der Aufschrift Sports & Glory, eine blaue Jeanshose sowie schwarze Schuhe mit weißer Schnürung, augenscheinlich der Marke Converse und nutzte weiße Kabelkopfhörer.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?


Bild: Quelle bekannt

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de



















Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Polizeipräsidium Westhessen - Einbruchserie- Wiesbaden


 Polizeipräsidium Westhessen - Einbruchserie- 
Wiesbaden



01.10.2025 – 09:46

seit Juli 2024

(pl)Im Zusammenhang mit einer Einbruchserie in gewerbliche Betriebe im Wiesbadener Stadtgebiet wendet sich die Wiesbadener Kriminalpolizei wiederholt mit Überwachungskamerabildern an die Öffentlichkeit.

Da bisherige Ermittlungen und zwei bereits am 10. April und 05. Juni 2025 veranlasste Öffentlichkeitsfahndungen bislang noch nicht auf die Spur des Einbrechers führten, bittet die Wiesbadener Kriminalpolizei die Bevölkerung jetzt nochmals um Mithilfe bei der Suche nach dem videografierten Einbrecher.

Der bislang unbekannte Täter steht im Verdacht, seit Juli vergangenen Jahres eine Vielzahl von gewerblichen Einbrüchen in den frühen Morgenstunden begangen zu haben. Die Tatorte der zwischenzeitlich rund 50 Fälle umfassenden Serie lagen vorrangig im Bereich Rheingauviertel, Biebrich, Stadtmitte und Westend.

Wer die Person auf den Bildern wiedererkennt oder Angaben zu dessen Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten, sich mit der Wiesbadener Kriminalpolizei (K21/22) unter der Telefonnummer (0611) 345-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Informationen und Hinweise können auch per E-Mail an K21/22.RKI-Wiesbaden.PPWH@polizei.hessen.de gesandt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de
Medieninhalte3 Dateien

POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie
POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie
POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie

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Zugefügt 2025 Oktober 2

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