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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

polizei Schleswig-Holstein - Oering: körperlicher Übergriff auf eine Frau


 polizei Schleswig-Holstein - Oering:   körperlicher Übergriff auf eine Frau


Seit Freitag (12.12.2025) ermittelt die Kriminalpolizei Bad Segeberg zu einem Vorfall, bei dem ein unbekannter Mann tagsüber eine Spaziergängerin angegriffen hat.

Die Tat ereignete sich nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen Mittag auf dem Weg Immenhagen zwischen der Ortschaft Oering und den nördlich gelegenen Kläranlagen.

Eine 65-Jährige befand sich mit ihrem Hund auf einem Spaziergang, als ein bisher unbekannter Mann die Frau körperlich anging und von hinten festhielt. Die Geschädigte wehrte sich gegen die Griffe des Mannes, konnte sich letztendlich befreien und weglaufen.

Der Angreifer stieg unmittelbar vor der Tat aus einem kleineren Pkw aus. Das Fahrzeug war vermutlich in grauer Farbe und möglicherweise ein Audi. Der Mann wurde in einem ungefähren Alter von 40 Jahren mit einer eher untersetzten Statur und grauen Haaren beschrieben. Er trug bei der Tat eine Brille.

Das Motiv dieser Tat ist bisher ungeklärt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Kriminalpolizei Bad Segeberg führt die Ermittlungen zu einem möglichen Versuch eines sexuellen Übergriffs und ist auf der Such nach Zeugenhinweisen. Gibt es Personen, denen der beschriebene Pkw vor oder nach der Tat im Bereich Immenhagen aufgefallen ist? Gibt es weitere Erkenntnisse zum beschriebenen Mann?

Die Ermittler sprechen mit diesem Aufruf zudem einen namentlich nicht feststehenden Jogger an, der sich vermutlich in Tatortnähe aufgehalten hatte, und bitten um Kontaktaufnahme zur Polizei.

Sachdienliche Hinweise werden unter der Rufnummer 04551 884-0 entgegengenommen.
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Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

polizei Schleswig-Holstein - Oering: körperlicher Übergriff auf eine Frau


 polizei Schleswig-Holstein - Oering:   körperlicher Übergriff auf eine Frau


Seit Freitag (12.12.2025) ermittelt die Kriminalpolizei Bad Segeberg zu einem Vorfall, bei dem ein unbekannter Mann tagsüber eine Spaziergängerin angegriffen hat.

Die Tat ereignete sich nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen Mittag auf dem Weg Immenhagen zwischen der Ortschaft Oering und den nördlich gelegenen Kläranlagen.

Eine 65-Jährige befand sich mit ihrem Hund auf einem Spaziergang, als ein bisher unbekannter Mann die Frau körperlich anging und von hinten festhielt. Die Geschädigte wehrte sich gegen die Griffe des Mannes, konnte sich letztendlich befreien und weglaufen.

Der Angreifer stieg unmittelbar vor der Tat aus einem kleineren Pkw aus. Das Fahrzeug war vermutlich in grauer Farbe und möglicherweise ein Audi. Der Mann wurde in einem ungefähren Alter von 40 Jahren mit einer eher untersetzten Statur und grauen Haaren beschrieben. Er trug bei der Tat eine Brille.

Das Motiv dieser Tat ist bisher ungeklärt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Kriminalpolizei Bad Segeberg führt die Ermittlungen zu einem möglichen Versuch eines sexuellen Übergriffs und ist auf der Such nach Zeugenhinweisen. Gibt es Personen, denen der beschriebene Pkw vor oder nach der Tat im Bereich Immenhagen aufgefallen ist? Gibt es weitere Erkenntnisse zum beschriebenen Mann?

Die Ermittler sprechen mit diesem Aufruf zudem einen namentlich nicht feststehenden Jogger an, der sich vermutlich in Tatortnähe aufgehalten hatte, und bitten um Kontaktaufnahme zur Polizei.

Sachdienliche Hinweise werden unter der Rufnummer 04551 884-0 entgegengenommen.
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urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen


  urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Mai 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der vermögende Angeklagte Hass auf seine geschiedene Ehefrau, die er als ´Verräterin´ ansah und von der er sich gekränkt fühlte. Grund hierfür war, dass sich die mit dem Angeklagten seit 1988 verheiratete Geschädigte gegen seinen Willen 2016 von ihm getrennt hatte, sich von ihm hatte scheiden lassen und nun bestrebt war, ihre 2023 rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüche (Zugewinnausgleich über 1,6 Mio. Euro) durchzusetzen. Kurze Zeit nach der Zustellung von Beschlüssen, mit denen die Zwangsversteigerung ihm gehörender Grundstücke angeordnet worden war, lauerte der als Sportschütze über eine Waffe verfügende Angeklagte seiner Ex-Frau morgens an einem Waldweg auf und erschoss sie. Das Landgericht hat das Geschehen als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord sowie als Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Lübeck - Urteil vom 23. Mai 2025 - 1 Ks 705 Js 44964/24

Die maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuchs lautet:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 236/2025

Beschluss vom 16. Dezember 2025 - 5 StR 646/25

















Zugefügt 2025 Dezember 28

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Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


 Pistole - 
 LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


16.Dezember 2025,
Vorfallszeit; Juli und August 2025
Vorfallsort: Wien Simmering und Niederösterreich-Wolfpassing an der Hochleithen

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht am 23.07.2025 um 01:24 Uhr und am 26.08.2025 um 04:35 Uhr, jeweils einen Raub in einer Tankstelle begangen zu haben.

In beiden Fällen war der derzeit Unbekannte mit schwarzer Sturmhaube maskiert, trug eine schwarze Motorradjacke, dunkle Schuhe und grau/schwarze Arbeitshandschuhe. Er forderte Bargeldbestände und bedrohte jeweils die Angestellten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe.
Weiters trug er ein Kampfmesser sichtbar an seiner Hüfte. Das Bargeld verstaute er in einem schwarzen Rucksack und flüchtete. Der Tatverdächtige fuhr nach dem Raub in Wien mit einem Motorrad davon. Es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Bei den Vorfällen wurde körperlich niemand verletzt.
Fotos des Mannes konnten gesichert werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, hat die Ermittlungen übernommen. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Journaldienst des Ermittlungsdienstes unter der Telefonnummer 01 31310 – 33800 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des Täters führen, wurde seitens der Wirtschaftskammer Wien eine Belohnung in der Höhe von € 2.000,- ausgelobt.

Sollten Sie den Tatverdächtigen möglichweise vor, nach der Tat oder auch bei der Flucht gesehen haben, bzw. sonstige Angaben zu dem Mann machen können, bittet die Wiener Polizei um Hinweise.

Artikel Nr: 454061
vom Dienstag, 16.Dezember 2025, 16:06 Uhr.


















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Araber/Maghreb/Türke - Polizei Rheinland-Pfalz - 86-jährige Geschädigt - falsch-Polizei Betrug - Neuwied und Koblenz


 Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Rheinland-Pfalz - 86-jährige Geschädigt -  falsch-Polizei Betrug - Neuwied und Koblenz


12.11.2024
Sachverhaltsbeschreibung

Am 12.08.2024, ca. 14:00 Uhr, erhielt der 86-jährige Geschädigte aus dem Bereich Neuwied einen Anruf mit unbekannter Nummer. Im Rahmen des Telefonats wurde ihm durch den männlichen Anrufer mitgeteilt, dass eine rumänische Bande eine Nachbarin von ihm überfallen habe. Die Täter hätten Unterlagen mit sich geführt, auf welcher auch der Name des Geschädigten gestanden habe.

Schlussendlich deponierte der Geschädigte 1200€ Bargeld und sein Portemonnaie u. a. mit seiner Bankkarte an einem vereinbarten Ort im Bereich der Wohnanschrift. Nach Abholung durch den oder die Täter kam es zwischen 18:25 Uhr und 18:32 Uhr zu drei Bargeldabhebungen (1000€, 2000€, 900€) am Geldautomaten der Commerzbank in Koblenz, Clemensstraße 32. Hierbei wurde der Täter videografiert.

Am 30.08.2024 kam es in der Müller-Filiale, Koblenz, am Altlöhrtor, zu einem Hausfriedensbruch mit Bedrohung. Auch hierbei wurde der Täter gefilmt. Bei der abgebildeten Person, die hier ein hellgraues T-Shirt trägt, könnte es sich aufgrund des äußerlichen Erscheinungsbilds um die gleiche Person handeln, die auch in der Bank in Koblenz videografiert wurde.

Die Kriminalpolizei Neuwied bittet Zeugen, sich unter 02631/ 878-0 zu melden.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Bei dem Geldabheber handelt es sich um einen Mann, ca. 20 bis 30 Jahre alt, ca. 170cm bis 185cm groß, schlanke bis muskulöse Statur, schwarze Kappe mit weißem Logo, graues Shirt, helle Hose, weiße Schuhe, weiße Socken und Umhängetasche.

Zudem trägt er einen auffälligen Bart.


Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminalinspektion Neuwied
Delikt / Grund

Betrug
Tatort

Neuwied und Koblenz
Tatzeit

12.08.2024
Tatverdächtiger Bank
Tatverdächtiger Bank
Tatverdächtiger Bank
Tatverdächtiger Bank
Tatverdächtiger Drogeriemarkt Koblenz
Tatverdächtiger Drogeriemarkt Koblenz
Tatverdächtiger Drogeriemarkt Koblenz


















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urteil - Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus - lebenslange Freiheitsstrafe


  urteil - Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus - lebenslange Freiheitsstrafe




Das Landgericht Siegen hat die Angeklagte u.a. wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen fasste die psychisch erkrankte, aber voll schuldfähige Angeklagte am Vorabend der Tat den Entschluss, auf dem am nächsten Tag stattfindenden Siegener Stadtfest so viele Menschen wie möglich zu töten. Hierzu stieg sie am 30. August 2024 gegen 19:20 Uhr in einen für das Stadtfest eingerichteten Shuttlebus, um nach Siegen zu fahren, entschied sich jedoch während der Fahrt, die Tat bereits im Bus zu begehen. In der Folge stach sie auf drei Fahrgäste ein, die jeweils nicht mit einem Angriff rechneten. Das Leben der jeweils am Hals verletzten Geschädigten konnte nur aufgrund sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen gerettet werden, die zum Tatort gerufene Polizeibeamten noch vor Eintreffen der Rettungskräfte leisteten. Zudem stach die Angeklagte auf eine weitere Mitfahrerin ein, die sie festhalten wollte und verletzte diese am Arm. Das Landgericht hat die Tat als versuchten Heimtückemord in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier tateinheitlichen Fällen gewertet.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihr erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Siegen - Urteil vom 30. April 2025 - 31 Ks 81 Js 620/24-5/24

Karlsruhe, den 22. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
22.12.2025

Nr. 235/2025

Beschluss vom 15. Dezember 2025 - 4 StR 562/25
















Zugefügt 2025 Dezember 28

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Urteil wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung


 Urteil wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. März 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge, mit besonders schwerer Vergewaltigung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fügte der Angeklagte seiner Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte und ihren Auszug vorbereitete, im gemeinsamen Haus zunächst schwerste Kopfverletzungen zu und vergewaltigte sie, bevor sie starb. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt (Oder) - Urteil vom 13. März 2025 - 22 Ks 4/24

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 178 … Vergewaltigung mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch … Vergewaltigung … wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Der Bundesgerichtshof



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 237/2025

Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 6 StR 353/25

















Zugefügt 2025 Dezember 28

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Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de

















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Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de

















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Polizei Hannover - Täter stehlen aus Tiefgarage Porsche - Calenberger Neustadt


 Polizei Hannover - Täter stehlen aus Tiefgarage Porsche - Calenberger Neustadt



05.12.2025

Unbekannter Täter haben in der Nacht zu Donnerstag, 04.12.2025, einen Porsche 911 Carrera aus einer Tiefgarage in Hannover gestohlen. Der Eigentümer bemerkte am Donnerstagmorgen, dass das Auto nicht mehr an seinem Abstellplatz in einer Tiefgarage in der Calenberger Neustadt stand und alarmierte die Polizei. Diese bittet nun die Bevölkerung um Hinweise.

Nach bisherigen Erkenntnissen der auf Kfz-Diebstähle spezialisierten Ermittlungsgruppe des Zentralen Kriminaldienstes in Hannover verschafften sich unbekannte Täter Zugang zu einer Tiefgarage an der Molthahnstraße in der Calenberger Neustadt und entwendeten einen dort abgestellten Porsche 911 Carrera. Der Eigentümer hatte das schwarze Fahrzeug am Vortag gegen 15:00 Uhr noch in der Tiefgarage gesehen. Am Donnerstagmorgen gegen 08:00 Uhr war es dann verschwunden.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Fahndung nach dem schwarzen Porsche, an dem zuletzt Saisonkennzeichen mit ´H´ für Hannover befestigt waren. Möglicherweise befindet sich das Auto noch im Stadtgebiet und wurde an einer bestimmten Stelle vorübergehend abgestellt.

Zeugen, die Hinweise zur Tat beziehungsweise zu dem gesuchten Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden. /ram

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Michael Bertram
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de
















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach


 Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach


Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. November 2024 wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Den Feststellungen zufolge erschoss der Angeklagte, der sich anlässlich der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus aufhielt, am 23. Dezember 2023 einen von der Gemeinde in dem benachbarten Anwesen untergebrachten tunesischen Staatsangehörigen in dessen Wohnung mit einer halbautomatischen Selbstladepistole. Während der Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit einer Machete in sechs Teile zerlegte, sie mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf.

Die Hauptverhandlung über die Revision der Nebenklägerin, mit der sie die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes erstrebt, findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2025 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.

Vorinstanz:

Landgericht Waldshut-Tiengen - Urteil vom 18. November 2024 - 3 Ks 20 Js 5290/24

Karlsruhe, den 9. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof

Revisionshauptverhandlung am 16. Dezember 2025, 11:30 Uhr, in der Strafsache 1 StR 216/25 (

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
09.12.2025

Nr. 226/2025

















Zugefügt 2025 Dezember 28

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Messer - Araber/Maghreb/Türke - Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter


 Messer -  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter



17.12.2025
Am 9. Mai 2025 gegen 03:30 Uhr wurde der Fahrer eines Lieferwagens in der Bahnhofstraße in 66111 Saarbrücken von zwei unbekannten männlichen Personen aufgefordert, sein Fahrzeug zu öffnen.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlugen die beiden Männer mit den Händen gegen die Fahrer- und Beifahrertür des Transporters.

Der Haupttatverdächtige zog zudem ein Messer und trat gegen die verschlossene Fahrertür, wodurch ein Blechschaden verursacht wurde.

Der im Inneren des Fahrzeugs befindliche Geschädigte kam den Forderungen der unbekannten Täter nicht nach.

Der Haupttäter wurde wie folgt beschrieben:

- helle Hautfarbe
- ca. 25-30 Jahre alt
- Tätowierung in Form eines Kreuzes rechts am Hals und eine
weitere Tätowierung an der rechten Hand
- sprach Arabisch und Deutsch

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Haupttatverdächtigen erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
SBR-STADT-KED
Mainzer Straße 132
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/9321-233
E-Mail: pi-saarbruecken-stadt@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g











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Messer - Araber/Maghreb/Türke - Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter


 Messer -  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter



17.12.2025
Am 9. Mai 2025 gegen 03:30 Uhr wurde der Fahrer eines Lieferwagens in der Bahnhofstraße in 66111 Saarbrücken von zwei unbekannten männlichen Personen aufgefordert, sein Fahrzeug zu öffnen.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlugen die beiden Männer mit den Händen gegen die Fahrer- und Beifahrertür des Transporters.

Der Haupttatverdächtige zog zudem ein Messer und trat gegen die verschlossene Fahrertür, wodurch ein Blechschaden verursacht wurde.

Der im Inneren des Fahrzeugs befindliche Geschädigte kam den Forderungen der unbekannten Täter nicht nach.

Der Haupttäter wurde wie folgt beschrieben:

- helle Hautfarbe
- ca. 25-30 Jahre alt
- Tätowierung in Form eines Kreuzes rechts am Hals und eine
weitere Tätowierung an der rechten Hand
- sprach Arabisch und Deutsch

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Haupttatverdächtigen erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

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SBR-STADT-KED
Mainzer Straße 132
66121 Saarbrücken
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Araber/Maghreb/Türke - polizei.hessen - EC-Karte Dieb, betrüger - Korbach (ots)


  Araber/Maghreb/Türke -  polizei.hessen - EC-Karte Dieb,  betrüger - Korbach (ots)



01.12.2025


Am 24. September ergaunerten angebliche Bankmitarbeiter eine EC-Karte einer Seniorin aus Korbach. In der Folge hob einer der Betrüger in Korbach und Asbach mit dieser EC-Karte mehrfach Bargeld ab, dabei wurde er videografiert. Da die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Korbach nicht zur Identifizierung des unbekannten Täters führten, hat ein Richter nun eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Die Polizei bittet um Hinweise.

Am Mittwoch, 24. September, gegen 11.30 Uhr, erhielt eine 88-jährige Frau aus Korbach einen Anruf von einer ihr unbekannten Frau. Diese gab sich als Mitarbeiterin der Bankenaufsicht aus. Sie schilderte, dass die EC-Karte der Seniorin wahrscheinlich kopiert worden sei, man habe Vormerkungen für Abbuchungen in Höhe von mehreren tausend Euro feststellen können. Die Karte müsse daher dringend abgeholt, auf Manipulationen überprüft und anschließend an die Polizei übergeben werden.

Da die Anruferin glaubhaft wirkte, händigte die 88-Jährige ihre Karte etwa eine halbe Stunde nach dem Anruf dem angekündigten angeblichen Bankmitarbeiter aus. Unmittelbar danach hob der unbekannte Täter mit der EC-Karte zweimal Bargeld an einem Automaten der Sparkasse in Korbach ab.

Am Folgetag (25. September) gegen 09.45 Uhr setzten die Betrüger die Karte erneut ein, diesmal wurde an einem Geldautomaten im Vorteil-Center in Asbach (Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz) Geld abgehoben. Bei den insgesamt drei Abhebungen wurde der Unbekannte von Überwachungskameras aufgenommen. Es entstand ein Gesamtschaden im unteren vierstelligen Bereich.

Der Täter, der die Karte abholte und in Korbach einsetzte, kann wie folgt beschrieben werden:

20 bis 30 Jahre alt,

etwa 170 cm groß, kurze, schwarze., lockige Haare, Oberlippenbart, bekleidet mit dunkler Strickjacke mit weißen Kordeln und weißem Reißverschluss., Logo der Marke ´FILA´ auf der Brust.

Von der Veröffentlichung von Fotos des unbekannten Täters aus den Überwachungskameras von Geldautomaten in Korbach und Asbach erhoffen sich die zuständigen Ermittler des Betrugskommissariats der Kriminalpolizei in Korbach Hinweise auf die Identität des abgebildeten Mannes. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 05631/9710 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle

Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 0611/32766-1012
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de











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Araber/Maghreb/Türke - Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior


  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior

04.12.2025

Mit Hilfe von Fotos sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Personen am 24. und 25. Juni 2025 zwei Seniorinnen und einen Senior in Charlottenburg, Mariendorf und Gesundbrunnen um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben.
Alle drei wurden zunächst telefonisch von Unbekannten kontaktiert, die sich als Bankangestellte oder Polizeibeamte ausgaben. Unter verschiedenen Vorwänden – angebliche Sicherheitsprobleme, laufende Ermittlungen oder vermeintliche Überprüfungen – wurde jeweils angekündigt, dass ein Kollege zur Wohnung komme. Der Gesuchte erschien dann, gab sich glaubhaft als Bankmitarbeiter oder als Polizeibeamter aus und zeigte auf seinem Mobiltelefon einen vermeintlichen Dienstausweis. Dann verschaffte er sich Zutritt zu den Wohnungen und ließ sich Bankkarten samt PIN sowie Wertgegenstände aushändigen. In zwei Fällen hob er anschließend unberechtigt Bargeld von den Konten der Geschädigten ab.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige in ähnlich gelagerten Fällen in Hamburg agiert haben soll.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität des Abgebildeten machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?




Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

polizei.hessen - 2 Täter - Kiosk-Einbruch in Kasseler Nordstadt


 polizei.hessen - 2 Täter - Kiosk-Einbruch in Kasseler Nordstadt


04.12.2025
Kassel (ots)

(Bitte beachten Sie auch die beigefügte Fotocollage, auf denen die beiden Täter zu sehen sind).

Kassel-Nord:

Mit der Veröffentlichung von Fotos der Täter aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 21/22 der Kasseler Kripo Hinweise auf zwei bislang unbekannte Männer zu erhalten, die am 18. August 2025 in einen Kiosk in der Kasseler Nordstadt eingebrochen sind. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung der Einbrecher, weshalb eine Richterin nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Die Tat in der Henschelstraße, Ecke Moritzstraße, hatte sich an dem Dienstag um 2:55 Uhr ereignet. Zu dieser Zeit hatten die beiden Täter einen Rollladen an dem Kiosk zerstört und schlugen anschließend eine Fensterscheibe ein, um in den Verkaufsraum einzusteigen. Während ein Einbrecher den Kiosk durchsuchte und Bargeld, Zigaretten und weitere Waren in Tüten und seinen Rucksack steckte, stand sein Komplize an dem Fenster ´Schmiere´ und nahm die Beute in Empfang, bevor beide zusammen die Flucht ergriffen. Eine Überwachungskamera hatte die beiden Täter aufgezeichnet, weshalb folgende Beschreibung vorliegt:

1. Täter: Männlich, schlank, 20 bis 30 Jahre alt, trägt ein dunkles Basecap, einen hellen Kapuzenpullover, darüber eine dunkle Jacke und einen hellen Rucksack

2. Täter (der Schmiere stand): Männlich, dunkler Bart, trägt helle Oberbekleidung mit heller Kapuze und ein Basecap.

Zeugen, die den Ermittlern des K 21/22 Hinweise auf die Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de
















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

PISTOLE - polizei.bremen - Schüssen gegen den Kopf


 PISTOLE - polizei.bremen - Schüssen gegen den Kopf


03.12.2025

Bremen (ots)

-

Ort: Bremen-Hemelingen, OT Hemelingen, Christernstraße
Zeit: 20.08.2025, 11 Uhr

Am 20. August 2025, gegen 11:00 Uhr, kam es in der Christernstraße im Bremer Ortsteil Hemelingen zu einem Vorfall, bei dem ein Senior Opfer eines Schreckschusswaffeneinsatzes wurde. Die Polizei hat mittlerweile konkrete Hinweise auf den Täter, doch der Geschädigte ist weiterhin unbekannt und wird nun von Staatsanwaltschaft und Polizei mittels einer Öffentlichkeitsfahndung gesucht.

Nach bisherigen Ermittlungen befand sich der Verdächtige mit einer weiteren Person auf dem Gehweg, als der ältere Mann auf einem Fahrrad, in ein kurzes Wortgefecht mit ihm geriet. Der Fahrradfahrer versuchte daraufhin, ein Foto des Mannes zu machen. Dieser zog eine Gas- oder Schreckschusswaffe und feuerte aus einer Entfernung von etwa 30-40 cm zwei Schüsse in Richtung des Kopfes des Fahrradfahrers. Ob und in welchem Ausmaß der Senior verletzt wurde, ist bislang noch nicht geklärt. Zeugen berichteten, dass sich alle Beteiligten schnell vom Tatort entfernten.

Die Polizei hat mittlerweile konkrete Täterhinweise erlangt. Der Geschädigte wird dringend gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise zum Vorfall oder zur Identität des Seniors, der auf dem Foto abgebildet ist, werden unter der Telefonnummer 0421 362-3888 vom Kriminaldauerdienst entgegengenommen.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
Medieninhalte2 Dateien











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Rotenburg (Wümme) Urteil dreifach-Morde


 Rotenburg (Wümme)  Urteil  dreifach-Morde



Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Verden vom 28. Februar 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte, ein Bundeswehrsoldat, in den frühen Morgenstunden des 1. März 2024 vier Personen. Er verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu deren Wohnhäusern, überraschte sie dort und tötete sie mit mehreren Schüssen. Das Landgericht hat die Taten, die sich gegen den Freund seiner Ehefrau und dessen Mutter sowie gegen eine Freundin der Ehefrau richteten, als Morde gewertet und jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen. Die Tötung eines Kleinkindes hat das Landgericht als fahrlässige Tötung gewertet, weil der Angeklagte es nicht wahrnahm, als er Schüsse auf die Mutter des Kindes abgab.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Verden ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Verden - Urteil vom 28. Februar 2025 - 1 Ks 13921/24 (107/24)

Die maßgebliche Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch lautet:

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer … heimtückisch …einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 1. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
01.12.2025

Nr. 223/2025

Beschluss vom 26. November 2025 - 6 StR 393/25











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Araber/Maghreb/Türke - polizei.hessen - EC-Karte Dieb, betrüger - Korbach (ots)


  Araber/Maghreb/Türke -  polizei.hessen - EC-Karte Dieb,  betrüger - Korbach (ots)



01.12.2025


Am 24. September ergaunerten angebliche Bankmitarbeiter eine EC-Karte einer Seniorin aus Korbach. In der Folge hob einer der Betrüger in Korbach und Asbach mit dieser EC-Karte mehrfach Bargeld ab, dabei wurde er videografiert. Da die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Korbach nicht zur Identifizierung des unbekannten Täters führten, hat ein Richter nun eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Die Polizei bittet um Hinweise.

Am Mittwoch, 24. September, gegen 11.30 Uhr, erhielt eine 88-jährige Frau aus Korbach einen Anruf von einer ihr unbekannten Frau. Diese gab sich als Mitarbeiterin der Bankenaufsicht aus. Sie schilderte, dass die EC-Karte der Seniorin wahrscheinlich kopiert worden sei, man habe Vormerkungen für Abbuchungen in Höhe von mehreren tausend Euro feststellen können. Die Karte müsse daher dringend abgeholt, auf Manipulationen überprüft und anschließend an die Polizei übergeben werden.

Da die Anruferin glaubhaft wirkte, händigte die 88-Jährige ihre Karte etwa eine halbe Stunde nach dem Anruf dem angekündigten angeblichen Bankmitarbeiter aus. Unmittelbar danach hob der unbekannte Täter mit der EC-Karte zweimal Bargeld an einem Automaten der Sparkasse in Korbach ab.

Am Folgetag (25. September) gegen 09.45 Uhr setzten die Betrüger die Karte erneut ein, diesmal wurde an einem Geldautomaten im Vorteil-Center in Asbach (Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz) Geld abgehoben. Bei den insgesamt drei Abhebungen wurde der Unbekannte von Überwachungskameras aufgenommen. Es entstand ein Gesamtschaden im unteren vierstelligen Bereich.

Der Täter, der die Karte abholte und in Korbach einsetzte, kann wie folgt beschrieben werden:

20 bis 30 Jahre alt,

etwa 170 cm groß, kurze, schwarze., lockige Haare, Oberlippenbart, bekleidet mit dunkler Strickjacke mit weißen Kordeln und weißem Reißverschluss., Logo der Marke ´FILA´ auf der Brust.

Von der Veröffentlichung von Fotos des unbekannten Täters aus den Überwachungskameras von Geldautomaten in Korbach und Asbach erhoffen sich die zuständigen Ermittler des Betrugskommissariats der Kriminalpolizei in Korbach Hinweise auf die Identität des abgebildeten Mannes. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 05631/9710 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle

Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 0611/32766-1012
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Messer - Araber/Maghreb/Türke - Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter


 Messer -  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter



17.12.2025
Am 9. Mai 2025 gegen 03:30 Uhr wurde der Fahrer eines Lieferwagens in der Bahnhofstraße in 66111 Saarbrücken von zwei unbekannten männlichen Personen aufgefordert, sein Fahrzeug zu öffnen.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlugen die beiden Männer mit den Händen gegen die Fahrer- und Beifahrertür des Transporters.

Der Haupttatverdächtige zog zudem ein Messer und trat gegen die verschlossene Fahrertür, wodurch ein Blechschaden verursacht wurde.

Der im Inneren des Fahrzeugs befindliche Geschädigte kam den Forderungen der unbekannten Täter nicht nach.

Der Haupttäter wurde wie folgt beschrieben:

- helle Hautfarbe
- ca. 25-30 Jahre alt
- Tätowierung in Form eines Kreuzes rechts am Hals und eine
weitere Tätowierung an der rechten Hand
- sprach Arabisch und Deutsch

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Haupttatverdächtigen erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
SBR-STADT-KED
Mainzer Straße 132
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/9321-233
E-Mail: pi-saarbruecken-stadt@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Cottbus Urteil - Morde an 14-Jähriger auf offener Straße


 Cottbus Urteil -  Morde an 14-Jähriger auf offener Straße


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus verworfen, das ihn wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat.

Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tattag bereitete er in der Küche das Abendessen zu und griff die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin, die neben ihn getreten war, unvermittelt mit einem Messer an, um sie zu töten. Nachdem ihre Mutter ihr zur Hilfe gekommen und ihr trotz der erlittenen schweren Verletzungen am Hals die Flucht aus der Wohnung gelungen war, verfolgte der Angeklagte sie und tötete sie mit einem weiteren Messerstich auf offener Straße. Das Landgericht hat angenommen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erheblich vermindert war (§ 21 StGB).

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Cottbus - Urteil vom 19. März 2024 - 21 Ks 5/24

Vorschriften aus dem StGB:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(...) heimtückisch (...),

einen Menschen tötet.

§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung (...) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

§ 38 Dauer der Freiheitsstrafe

(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

§ 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:

1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (...)

§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

1Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand (...) der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt (...) werden (...), zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. (...)

Karlsruhe, den 1. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
01.12.2025

Nr. 222/2025

Beschluss vom 12. November 2025 - 6 StR 336/25

















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Araber/Maghreb/Türke - Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior


  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior

04.12.2025

Mit Hilfe von Fotos sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Personen am 24. und 25. Juni 2025 zwei Seniorinnen und einen Senior in Charlottenburg, Mariendorf und Gesundbrunnen um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben.
Alle drei wurden zunächst telefonisch von Unbekannten kontaktiert, die sich als Bankangestellte oder Polizeibeamte ausgaben. Unter verschiedenen Vorwänden – angebliche Sicherheitsprobleme, laufende Ermittlungen oder vermeintliche Überprüfungen – wurde jeweils angekündigt, dass ein Kollege zur Wohnung komme. Der Gesuchte erschien dann, gab sich glaubhaft als Bankmitarbeiter oder als Polizeibeamter aus und zeigte auf seinem Mobiltelefon einen vermeintlichen Dienstausweis. Dann verschaffte er sich Zutritt zu den Wohnungen und ließ sich Bankkarten samt PIN sowie Wertgegenstände aushändigen. In zwei Fällen hob er anschließend unberechtigt Bargeld von den Konten der Geschädigten ab.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige in ähnlich gelagerten Fällen in Hamburg agiert haben soll.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität des Abgebildeten machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?




Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Polizei Darmstadt - Verdacht des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion - Dietzenbach


 Polizei Darmstadt -  Verdacht des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion  -  Dietzenbach


21.11.2025 – 15:00
Wiesbaden /Dietzenbach (ots)

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Hessischen Landeskriminalamts

Nachdem ein bislang unbekannter Täter in der Nacht zum Donnerstag (16.10.) einen Sprengsatz an einer Haustür in der Nelson-Mandela-Straße angebracht hatte, der in der Folge detonierte

(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6138626 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/6140117),

fahnden Staatsanwaltschaft und Polizei jetzt mit vier Lichtbildern nach dem Tatverdächtigen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen trug die tatverdächtige Person vermutlich einen Trainingsanzug mit hellen (neongelben) Streifen auf den Ärmeln und den Außenseiten der Hose. Ebenso trug die bislang unbekannte Person dunkle Sneaker mit weißen Sohlen und möglicherweise weißem Logo auf den nach außen gerichteten Seiten.

Im Zusammenhang mit der Tat wird auch nach einem

weißen Porsche Chayenne GTS oder Turbo (Baujahr etwa 2012) mit einem lackierten Diffusor (Stoßfänger), Ausbuchtungen am Heck auf Höhe der Auspuffanlage, schwarzen Felgen und Panoramadach

gesucht.

Staatsanwaltschaft und Polizei fragen:

Wem ist eine Person aufgefallen, die einen solchen Trainingsanzug mit neongelben Applikationen trägt?

Wer hat einen Porsche Cayenne mit den angegebenen Merkmalen gesehen?

Zeugen, die Hinweise zu der Identität des Tatverdächtigen oder dem Fahrzeug geben können, mögen sich bitte bei der Polizei in Offenbach unter der Rund-um-die-Uhr-Hotline 069/8098-1234 melden.

Rückfragen bitte an:

Hessisches Landeskriminalamt
Virginie Wegner
Telefon: 0611/83-80100
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de

Staatsanwaltschaft Darmstadt
OStA Hartmann
Tel.: 06151/ 992-1485
E-Mail: pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Hannover - EC-Karten-Dieb


  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Hannover  - EC-Karten-Dieb

19.11.2025 – 13:56
Hannover (ots)

Die Polizei Hannover fahndet mit Bildern nach einem bislang unbekannten Mann, der im Verdacht steht, Anfang September 2025 in einem Supermarkt in Hannover-List einer Frau ihre EC-Karte sowie ihr Mobiltelefon aus der Handtasche gestohlen zu haben.

Nach derzeitigen Erkenntnissen nutzte der Tatverdächtige die gestohlene EC-Karte am 04.09.2025 sowie am Folgetag für mehrere Bargeldabhebungen in verschiedenen Bankfilialen an der Lister Meile sowie an der Kurt-Schumacher-Straße. Dadurch entstand der Geschädigten ein finanzieller Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover hat das Amtsgericht Hannover die Veröffentlichung von Bildern des Tatverdächtigen angeordnet. Die Aufnahmen zeigen den Mann bei der Ausführung der Bargeldabhebungen.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer kennt den abgebildeten Mann oder kann Hinweise zu seiner Identität oder seinem Aufenthaltsort geben?

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-2720 entgegen. /ms, nash

Rückfragen bitte an:

polizei Hannover
Marcus Schmieder
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de
Medieninhalte3 Dateien

POL-H: Öffentlichkeitsfahndung: Polizei Hannover sucht EC-Karten-Dieb
POL-H: Öffentlichkeitsfahndung: Polizei Hannover sucht EC-Karten-Dieb
POL-H: Öffentlichkeitsfahndung: Polizei Hannover sucht EC-Karten-Dieb

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Araber/Maghreb/Türke - LPD Wien - Schwerer Raub im Stadtpark


  Araber/Maghreb/Türke -    LPD Wien -  Schwerer Raub im Stadtpark



19.November 2025
Vorfallszeit: 29.07.2025, 22:40 Uhr
Vorfallsort: Wien 01., Stadtpark

Zwei bislang unbekannte Männer sollen zwei Personen bedroht und unter Anwendung von Gewalt beraubt haben. Eines der Opfer wurde an den Haaren gezogen und unter Vorhalt eines metallischen Gegenstandes zur Herausgabe von Geld aufgefordert. Die Drohung wurde durch kurze Stichbewegungen verdeutlicht. Daraufhin übergab das Opfer dem unbekannten Täter 100 Euro.

Ein weiterer bislang unbekannter Mann packte ein weiteres Opfer am T-Shirt und forderte ebenfalls die Herausgabe von Geld. Dabei bedrohte er das Opfer mit Gewaltanwendung. In der Folge griff der Mann in die Hosentasche des Opfers und entnahm aus dessen Geldbörse einen Betrag von 50 Euro.

Im Zuge der Flucht versuchten drei Passanten, die beiden Männer anzuhalten. Daraufhin griff einer der unbekannten Männer in seine Jackentasche und drohte, jemanden umzubringen, falls eine weitere Fluchtverhinderung erfolgen sollte.

Der Aussendung sind zwei Fotos der Tatverdächtigen angeschlossen. Bei dem ersten Tatverdächtigen handelt es sich um einen ca. 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 cm groß, hat eine dünne Statur und eine dunkle Hautfarbe. Er war mit einem roten Kapuzenpullover bekleidet und war vermutlich mit einem Messer bewaffnet.

Bei dem zweiten Tatverdächtigen handelt es sich ebenfalls um einen 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 groß, hat eine dünne Statur und eine schwarze Haarfarbe. Er war dunkel bekleidet und trug eine schwarz/weiße Schirmkappe.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62213 erbeten.

Artikel Nr: 453087
vom Mittwoch, 19.November 2025, 13:45 Uhr.

















Zugefügt 2025 November 30

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

LPD Wien - Schwerer Raub im Stadtpark


 LPD Wien -  Schwerer Raub im Stadtpark



19.November 2025
Vorfallszeit: 29.07.2025, 22:40 Uhr
Vorfallsort: Wien 01., Stadtpark

Zwei bislang unbekannte Männer sollen zwei Personen bedroht und unter Anwendung von Gewalt beraubt haben. Eines der Opfer wurde an den Haaren gezogen und unter Vorhalt eines metallischen Gegenstandes zur Herausgabe von Geld aufgefordert. Die Drohung wurde durch kurze Stichbewegungen verdeutlicht. Daraufhin übergab das Opfer dem unbekannten Täter 100 Euro.

Ein weiterer bislang unbekannter Mann packte ein weiteres Opfer am T-Shirt und forderte ebenfalls die Herausgabe von Geld. Dabei bedrohte er das Opfer mit Gewaltanwendung. In der Folge griff der Mann in die Hosentasche des Opfers und entnahm aus dessen Geldbörse einen Betrag von 50 Euro.

Im Zuge der Flucht versuchten drei Passanten, die beiden Männer anzuhalten. Daraufhin griff einer der unbekannten Männer in seine Jackentasche und drohte, jemanden umzubringen, falls eine weitere Fluchtverhinderung erfolgen sollte.

Der Aussendung sind zwei Fotos der Tatverdächtigen angeschlossen. Bei dem ersten Tatverdächtigen handelt es sich um einen ca. 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 cm groß, hat eine dünne Statur und eine dunkle Hautfarbe. Er war mit einem roten Kapuzenpullover bekleidet und war vermutlich mit einem Messer bewaffnet.

Bei dem zweiten Tatverdächtigen handelt es sich ebenfalls um einen 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 groß, hat eine dünne Statur und eine schwarze Haarfarbe. Er war dunkel bekleidet und trug eine schwarz/weiße Schirmkappe.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62213 erbeten.

Artikel Nr: 453087
vom Mittwoch, 19.November 2025, 13:45 Uhr.

















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Israel Israel Israel Israel - urteil: geplanter Anschlag auf eine Solidaritätsbekundung mit Israel mittels Lastkraftwagens


 Israel Israel Israel Israel - urteil: geplanter Anschlag auf eine Solidaritätsbekundung mit Israel mittels Lastkraftwagens



Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Duisburg verworfen, mit dem dieser wegen Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen des Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden ist.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte der Angeklagte sich vor einigen Jahren radikalisiert und der terroristischen Vereinigung ´Islamischer Staat´ (IS) angeschlossen; er identifizierte sich mit deren extremistischer Gesinnung. Im September und Oktober 2023 plante der Angeklagte einen islamistisch motivierten Anschlag innerhalb Deutschlands mit dem Ziel, eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten. Einem als Sympathisanten des IS eingestuften Chatpartner kündigte er letztlich an, er sei bereit, als ´Märtyrer´ zu sterben, indem er im Rahmen einer in Deutschland stattfindenden Solidaritätsbekundung mit Israel mit einem Lkw in die Menschenmenge fahren wolle.

Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil ergeben. Die Verurteilung wegen einer Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 StGB hat sich als rechtsfehlerfrei erwiesen, weil der Angeklagte sich seinem Gesprächspartner gegenüber ernsthaft und mit Bindungswillen bereit erklärte, mit dem beabsichtigten Anschlag auf eine zeitnahe Solidaritätsbekundung den Straftatbestand des Mordes (§ 211 StGB) in den Varianten einer heimtückischen und gemeingefährlichen Begehungsweise sowie aus sonstigen niedrigen Beweggründen zu verwirklichen. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Duisburg - Urteil vom 13. März 2025 - 35 Ks-3 Js 353/23-4/24

Karlsruhe, den 17. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
17.11.2025

Nr. 218/2025

Beschluss vom 29. Oktober 2025 - 3 StR 341/25
















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LPD Wien - Schussabgabe mit tödlichem Ausgang


  LPD Wien - Schussabgabe mit tödlichem Ausgang

17.November 2025
Vorfallszeit: 06.11.2025, 21:45 Uhr
Vorfallsort: Wien-Ottakring

Wie bereits berichtet, wurden am 06.11.2025 vor einem Restaurant in Wien-Ottakring drei Personen durch Schüsse verletzt, wobei ein 33-Jähriger in Folge dessen verstarb.
Opfer und Täter sollen einander gekannt haben, wobei sich eine zwischen ihnen geführte verbale Auseinandersetzung aus dem Lokal auf die Straße verlagerte und schließlich in der Tat mündete.

Im Zuge der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Wien, Ermittlungsbereich Leib/Leben, Gruppe Lehner, konnte erhoben werden, dass die Täter bei der Tat zu dritt agierten. Zwei von ihnen, ein 35-jähriger Österreicher sowie ein 38-Jähriger mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, stellten sich bereits bei der Polizei und befinden sich in Haft. Die Fahndung nach dem unmittelbaren Schützen ist noch aufrecht.
Der Aussendung ist ein Foto des dringend Tatverdächtigen angeschlossen.
Es handelt sich um einen der Polizei namentlich bekannten 34-Jährigen (Staatsbürgerschaft: Österreich), dessen Aufenthaltsort bislang unbekannt ist.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) wer-den an das Landeskriminalamt Wien unter der Telefonnummer 01-31310-33800 oder 338001 erbeten.

Artikel Nr: 453008
vom Montag, 17.November 2025, 11:46 Uhr.

















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Araber/Maghreb/Türke - Polizei Westhessen - Verdacht räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Wiesbaden


 Araber/Maghreb/Türke - Polizei Westhessen  - Verdacht räuberischer Angriff auf Kraftfahrer -  Wiesbaden



28.11.2025 – 14:20

Im Zusammenhang mit einem räuberischen Angriff auf eine Autofahrerin Ende August 2025 in Eltville am Rhein wendet sich die Wiesbadener Kriminalpolizei nun mit Überwachungskamerabildern an die Öffentlichkeit. Der bislang unbekannte Täter steht im Verdacht, in den Abendstunden des 30.08.2025 im Ausfahrtsbereich eines Einkaufsmarktes im Roßpfad, eine Autofahrerin bei geöffnetem Fenster unter Vorhalten eines Schraubenziehers angegriffen und bedroht zu haben. Da bisherige Ermittlungen nicht auf die Spur des Täters führten, wurde durch die Wiesbadener Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Amtsgericht Wiesbaden ein Beschluss zur Veröffentlichung von Überwachungskamerabildern erwirkt. Die gesuchte männliche Täterperson konnte beschrieben werden als ca. 20 Jahre alt, mit schlanker Statur und bekleidet mit schwarz-blauem Trainingsanzug, Wollmütze, dunkler Sonnenbrille und Schlauchschal über den Mund und die Nase gezogen.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort der
abgebildeten Person geben?
- Wer hat diese Person im Rahmen der Tathandlung beobachtet?
- Wo ist der Täter noch aufgefallen?
- Ist der unbekannte Täter möglicherweise in ein Fahrzeug
gestiegen oder hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Wiesbaden unter der Rufnummer (0611) 345-0 entgegen. Informationen und Hinweise können auch per E-Mail an ppwh@polizei.hessen.de gesendet werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de
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Messer - Polizei Stade - Tankstellenräuber aus Buxtehude


 Messer - Polizei Stade - Tankstellenräuber aus Buxtehude


28.11.2025 – 11:43
Stade (ots)

Am Mittwoch, den 10.09.2025 hat ein bisher unbekannter Täter die bft-Tankstelle in der Konrad-Adenauer-Allee in Buxtehude überfallen. Gegen kurz vor 04:30 h war der maskierte Mann zu Fuß auf das Tankstellengelände gekommen und hatten den Shop betreten. Hier bedrohte er die dort anwesende Angestellte mit einem ca. 25 - 30 cm langen Messer und forderte die Übergabe von Zigaretten. Als die Mitarbeiterin diese nicht herausgibt, trat der Unbekannte selbst hinter den Verkaufstresen und entwendete 10-15 Stangen Zigaretten im Wert von fast 1.200 Euro aus einer dortigen Schublade. Diese verstaute er selbständig in einer mitgeführten Tasche und verließ die Tankstelle fußläufig in unbekannte Richtung. Eine sofortige polizeiliche Fahndung führt nicht zur Ergreifung. (wir berichteten)

Nachdem durch die Polizei bereits diverse Ermittlungsmaßnahmen veranlasst und durchgeführt wurden, wird nun öffentlich nach dem bislang unbekannten Tankstellenräuber gefahndet.

Der Täter konnte wie folgt beschrieben werden:

Männlich und ca. 175-180cm groß. schlanke bis sportliche Statur und ca. Mitte 20 bis Mitte 30 Jahre alt. Der Täter hatte eine markante Kinnpartie und voluminöse Lippen Er sprach mit tiefer und männlicher Stimme hochdeutsch ohne Akzent und machte bei der Tatausführung einen sicheren Eindruck.

Bekleidung zur Tatzeit: Kapuzenpullover von Kappa mit Rastafari-Streifen an den Ärmeln und Markenemblem auf der Brust, dunkle Cargohose mit mehreren Taschen, Sport-/ Freizeitschuhe (Sneaker), schwarze Maskierung im Gesicht, orangefarbene Arbeitshandschuhe mit schwarzer Handfläche, königsblaue Sporttasche mit Rollen und schwarzen Henkeln mitgeführt

Die Polizei fragt nun:

´Wer kennt den hier abgebildeten Räuber oder kann Hinweise zu dessen Identität geben?´

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 04141-102328 an das zuständige Fachkommissariat der Polizei Stade zu wenden.

Fotos in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de











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Syrer urteil: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Syrien


 Syrer urteil: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Syrien


Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verworfen. Das Oberlandesgericht hatte den Angeklagten am 18. Dezember 2024 wegen mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter anderem durch Folter, Versklavung und Freiheitsentziehung, teilweise in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Folter, sowie wegen (schwerer) räuberischer Erpressung in einer Mehrzahl weiterer Fälle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der aus Syrien stammende Angeklagte, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, zwischen 2012 und 2015 Angehöriger einer mit dem Assad-Regime in Syrien verbundenen Miliz und als solcher an verschiedenen Taten zum Nachteil von Zivilpersonen beteiligt, die in dem von ihm bewohnten Stadtteil von Damaskus lebten. In zwei Fällen wirkte er an der körperlichen Misshandlung von Zivilisten mit, die von der Miliz gefangen genommen worden waren. In mehreren weiteren Fällen zwang er Bewohner dazu, über viele Stunden hinweg an der durch den Stadtbezirk verlaufenden Frontlinie Sandsackbarrikaden zu errichten. Zudem nutzte er die generelle Angst der örtlichen Zivilbevölkerung vor Misshandlungen durch Milizionäre aus, indem er Geschäftsinhaber in dem Damaszener Stadtteil dazu veranlasste, ihm ohne Bezahlung Waren zur eigenen privaten Verwendung auszuhändigen.

Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler und sachlichrechtliche Mängel geltend gemacht. Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig.

Vorinstanz:

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg - 3 St 2/24 - 3 BJs 27/22-6 - Urteil vom 18. Dezember 2024

Karlsruhe, den 27. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
27.11.2025

Nr. 221/2025

Beschluss vom 14. November 2025 – 3 StR 170/25

















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LPD Wien - Schwerer Diebstahl


   LPD Wien - Schwerer Diebstahl


23.November 2025
Vorfallszeit: 23.07.2025, 12:30 Uhr
Vorfallsort: Wien, Mariahilf

Zwei bislang unbekannte Täter, eine Frau und ein Mann, stehen im Verdacht am 23.07.2025 einem Opfer, welcher sich in einem Geschäft auf der Mariahilfer Straße befand, einen fünfstelligen Eurobetrag aus der Tasche gestohlen zu haben. Kurz davor soll der 55-Jährige den Geldbetrag in einer Bankfiliale behoben haben.
Bilder der beiden Personen konnten gesichert werden.

Männlicher Tatverdächtiger: vermutlich zwischen 60 und 70 Jahre alt, vermutlich asiatischer Herkunft. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann mit schwarzer Hose, blauem Hemd, schwarzer Jacke, schwarzer Kappe und braunen Schuhen bekleidet.

Weibliche Tatverdächtige: vermutlich zwischen 55 und 65 Jahr alt, ebenso vermutlich asiatischer Herkunft, blond gefärbtes Haar, kleine Statur. Zum Zeitpunkt der Tat war die Frau mit einer schwarzen Hose, weißem Pullover, dunklen Schuhen bekleidet. Sie trug eine dunkle große Handtasche und teilweise eine schwarze Kappe.

Nun ersucht die Landespolizei Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, Ermittlungsbereich Diebstahl unter der Telefonnummer 01-31310-43610 oder 01-31310-43612 oder an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, Journaldienst unter der Telefonnummer 01-31310-43800 erbeten.

Artikel Nr: 453220
vom Sonntag, 23.November 2025, 13:22 Uhr.

















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LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung


  LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung


13.Oktober 2025
Der auf den Lichtbildern ersichtliche Mann steht im Verdacht, gemeinsam mit zwei weiteren unbekannten Verdächtigen, dem späteren Opfer einen Autoreifen aufgestochen zu haben und dann den Verkaufserlös einer hochpreisigen Uhr gestohlen zu haben.

Die unbekannten Täter sollen das Opfer bereits in der Innenstadt wahrgenommen haben, wo dieses eine Markenuhr bei einem Juwelier verkaufte. Der abgebildete Mann soll währenddessen einen Reifen des geparkten PKW des Opfers aufgestochen haben. In der Erdbergstraße machten die zwei weiteren Verdächtigen das Opfer auf den kaputten Reifen aufmerksam, boten Hilfe bei der Reparatur an und lenkten es ab. Dadurch gelang es einem der unbekannten Täter, einen Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe zu stehlen. Zumindest zwei der Täter sollen mit einem weißen Kleinwagen geflüchtet sein. Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, ist mit den Ermittlungen betraut.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Zeugen, denen der Tatverdächtige vor, während oder nach seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62660 erbeten.

Artikel Nr: 451663
vom Montag, 13.Oktober 2025, 11:43 Uhr.

















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urteil: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat


   urteil: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat



Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn verworfen. Das Landgericht hatte den Angeklagten im Wesentlichen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat inTateinheit mit Waffendelikten zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen strebte der Angeklagte den Aufbau einer an der SS-Ideologie orientierten Parallelgesellschaft an. Es sollte nach Ansammlung von Mitstreitern, Rohstoffen und Waffen ein ´Kleinkrieg gegen die BRD und EU´ unter Einsatz todbringender Gewalt geführt werden. Dabei hätte die symbolträchtige Tötung von Staatsbediensteten das innere Gefüge der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig erschüttern und das Vertrauen der Bevölkerung in deren Stabilität stören sollen. In Umsetzung seiner Pläne begann der im Tatzeitraum zwischen 16 und 18 Jahre alte Angeklagte, mit Hilfe eines 3D-Druckers eine automatische Selbstladewaffe herzustellen. Zudem bearbeitete er eine Schreckschusspistole so, dass mit ihr Geschosse verfeuert werden konnten. Um den Umgang mit Waffen zu üben, besuchte er einen Schützenverein.

Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Verfahrens- und Sachrügen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erbracht. Es ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Limburg a. d. Lahn - Urteil vom 4. Februar 2025 - 1 KLs - 6430 Js 225583/23

Karlsruhe, den 21. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Telefax (0721) 159-5501

Verurteilung eines Heranwachsenden wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.11.2025

Nr. 220/2025

Beschluss vom 12. November 2025 - 3 StR 339/25
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Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


  Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten - nachdem der Bundesgerichtshof das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit den Feststellungen aufgehoben hatte - nunmehr wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, von der es sechs Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt erklärt hat.

Nach den Urteilsfeststellungen waren sowohl der Angeklagte als auch die später Getötete und deren durch die Tat ebenfalls geschädigter Lebensgefährte Besucher eines Hoffests im Taunus. Als der Angeklagte mit seinem Pkw den Heimweg antreten wollte, standen beide später Geschädigten auf einem Zebrastreifen, von wo aus sie ein Taxi anhalten wollten. Der Angeklagte war darüber verärgert, dass das Paar den von ihm gewählten Fahrweg auch auf seine Annäherung hin nicht freigab, und fuhr, obwohl er hätte zurücksetzen und sodann um das Paar herumfahren können, auf es zu. Sein Fahrzeug kollidierte mit dem Mann, der hierdurch verletzt und zur Seite gestoßen wurde. Die später getötete Frau wurde auf die Motorhaube des Pkw aufgeladen, von wo sie nach wenigen Sekunden abrutschte und vor das Fahrzeug fiel. Sie wurde überfahren und – nachdem sich ihr Bein im Radkasten verfangen hatte – mitgeschleift. Der Angeklagte, der jedenfalls jetzt tödliche Verletzungen der Geschädigten für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, setzte seine Fahrt aus rechthaberischer Einstellung über eine Strecke von mehreren hundert Metern fort. Die Geschädigte kam hierbei zu Tode.

Das Landgericht hat die Tat zum Nachteil der getöteten Frau rechtlich als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet und tatmehrheitlich hierzu eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des geschädigten Mannes angenommen.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihm erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 26. Februar 2024 - 5/22 Ks – 3629 Js 234487/15 (8/19)

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Telefax (0721) 159-5501


Der Bundesgerichtshof


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 217/2025

Beschluss vom 5. November 2025 – 4 StR 543/24
















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urteil: zwei ehemalige Soldate - wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne


 urteil: zwei ehemalige Soldate -  wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne


Das Landgericht Köln hat die beiden Angeklagten der Vergewaltigung in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig befunden. Den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten hat es zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und seinen erwachsenen Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Weiter hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Nach den Urteilsfeststellungen nahmen die Angeklagten in einer Nacht im Oktober 2021 die erheblich in ihrer Willensbildung und -äußerung eingeschränkte 18-jährige Geschädigte, die sie zuvor in einer Kölner Diskothek kennengelernt hatten, mit in ihre Kaserne. Dort vergewaltigten sie die Geschädigte mehrfach auf ihrer Stube. Einen Teil ihrer Handlungen zeichneten die Angeklagten mit ihren Mobiltelefonen auf.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

LG Köln - Urteil vom 19. Dezember 2024 - 117 KLs 29/23 (253 Js 172/21 - StA Köln)

Karlsruhe, den 17. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Der Bundesgerichtshof



Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 17.11.2025

Nr. 219/2025

Beschluss vom 5. November 2025 – 2 StR 259/25

















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3 araber/Maghreb - polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht - Wittenberg


 3 araber/Maghreb -  polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht -   Wittenberg


Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.



Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.











Zugefügt 2025 November 16

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

urteil wegen Überfalls auf Geldtransporter in Großkarolinenfeld


  urteil wegen Überfalls auf Geldtransporter in Großkarolinenfeld



Das Landgericht Traunstein hat die Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und fünf Monaten bzw. acht Jahren verurteilt. Ferner hat es die Einziehung des Wertes der Tatbeute in Höhe von 475.000 Euro gegen beide Angeklagte in gesamtschuldnerischer Haftung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Angeklagten – Vater und Sohn – die Drahtzieher eines am 5. Januar 2024 durch zwei unbekannte Mittäter ausgeführten Überfalls auf einen Geldboten in Großkarolinenfeld, bei dem Bargeld im Nennwert von 475.000 Euro entwendet wurde. Der Sohn war Angestellter des den Geldtransport ausführenden Unternehmens und fuhr am Tattag das Transportfahrzeug. Er hatte deshalb Kenntnis davon, wann genau der Transporter am Tatort eintreffen werde. Auch wusste er, dass das Elektronische Transportsicherungs-Gerät, das den unberechtigten Zugriff auf das Bargeld während der Verbringung vom Fahrzeug in die Räumlichkeiten des Empfängers verhindern sollte, nicht funktionierte. Der Vater stellte den Mittätern das Fluchtfahrzeug sowie eine Schreckschusspistole zur Verfügung. Als der Kollege des Sohnes das Bargeld in eine Bank einliefern wollte, entrissen jene ihm – entsprechend der vorherigen Absprache mit den beiden Angeklagten – das Geldbehältnis unter Anwendung körperlicher Gewalt und flohen. Sie konnten bislang nicht ermittelt werden.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die jeweils auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten weitgehend verworfen. Das Verfahren ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die aufgrund der jeweils erhobenen Sachrüge veranlasste materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils hat zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Lediglich die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen betreffend den Sohn hat der Senat aufgehoben und diese entfallen lassen, weil er – anders als sein Vater, gegen den die Einziehung des Wertes des geraubten Bargelds rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist – nicht nachweisbar selbst tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Traunstein - Urteil vom 7. Januar 2025 - 9 KLs 404 Js 963/24

Karlsruhe, den 6. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 5.8.2025 - 1 StR 263/25 -

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.11.2025

Nr. 205/2025

Beschlüsse vom 5. August 2025 - 1 StR 263/25











Zugefügt 2025 November 16

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urteil wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure in Köln und Frankfurt am Main


 urteil wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure in Köln und Frankfurt am Main


Das Landgericht Köln hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, mit besonders schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen schweren Raubes in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt. Hinsichtlich der in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft hat es eine Anrechnungsentscheidung getroffen und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in sechsstelliger Höhe angeordnet. Es hat die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet und zugunsten der Witwe eines Geschädigten eine Adhäsionsentscheidung getroffen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verübte der Angeklagte - in einem Teil der Fälle mit einem weiteren Beteiligten an der Tat - am 24. März 2018, 6. März 2019 und 9. November 2019 in Köln und Frankfurt am Main Raubüberfälle auf Geldtransporteure. Bei zwei der drei Überfälle setzte der Angeklagte geladene Schusswaffen ein. Bei diesen Überfällen verletzte er Geldtransporteure durch den Einsatz der Schusswaffen erheblich.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass er die Adhäsionsentscheidung aufgehoben und von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen hat. Die strafrechtliche Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

Landgericht Köln - Urteil vom 4. Januar 2024 - 321 Ks 10/21 (220 Js 942/19 - StA Köln)

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 214/2025

Beschluss vom 6. Oktober 2025 – 2 StR 625/24
















Zugefügt 2025 November 16

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3 araber/Maghreb - polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht - Wittenberg


 3 araber/Maghreb -  polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht -   Wittenberg


Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.



Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.











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urteil im Fall des Doppelgängerinnen-Mordes von Ingolstadt


 urteil im Fall des Doppelgängerinnen-Mordes von Ingolstadt


Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts beschloss die Angeklagte im Juli 2022, ihren Schwager gegen Zahlung von 10.000 € aus Rache töten zu lassen. Sie machte ihn dafür verantwortlich, dass sich ihr nach religiösem Brauch mit ihr verheirateter Ehemann endgültig von ihr getrennt hatte. Zur Ausführung der Tat kam es lediglich deshalb nicht, weil der Beauftragte, an den die Angeklagte bereits 5.000 € gezahlt hatte, nur zum Schein auf ihr Angebot eingegangen war.

Weil die Angeklagte unter einer neuen Identität ein neues Leben beginnen wollte, fasste sie den Entschluss, ihren eigenen Tod vorzutäuschen, zu diesem Zweck zusammen mit dem rechtskräftig verurteilten Mitangeklagten eine ihr ähnlich sehende Frau zu töten und die Leiche in ihrem eigenen Fahrzeug zu verbrennen. Hierzu kontaktierte sie ihr optisch passend erscheinende Frauen auf Instagram und bot ihnen unter anderem eine kostenlose Laserbehandlung an. Die 23-jährige Geschädigte ging auf das Angebot der Angeklagten ein. Am 16. August 2022 holten die beiden Angeklagten die Geschädigte an ihrem Wohnort ab. In einem Waldgebiet schlug der Mitangeklagte das arglose Opfer mit einem Schlagring nieder und tötete es sodann mit zahlreichen Messerstichen. Zu der geplanten Verbrennung der Leiche kam es nicht mehr, weil diese in dem vorübergehend in der Nähe der Wohnung des Mitangeklagten abgestellten Fahrzeug entdeckt wurde.

Der Bundesgerichtshof hat die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Ingolstadt - Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 Ks 12 Js 14061/22

Karlsruhe, den 6. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 30.9.2025 - 1 StR 333/25 -
2025
Erscheinungsdatum
06.11.2025

Nr. 206/2025

Beschluss vom 30. September 2025 - 1 StR 333/25
















Zugefügt 2025 November 16

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


 Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


07.11.2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen

(me) Nach einem Einbruch in eine Privatwohnung in der Nacht des 23. August 2025 (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6102889), fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei nun öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern. Aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen gelangte das mutmaßliche Duo in der Tatnacht gegen 23 Uhr fußläufig zum Wohnhaus in der Schlossstraße (10er-Hausnummern). Dort verschafften sich die beiden Zutritt zum Objekt, indem sie ein Fenster im Erdgeschoss aufhebelten. Nachdem die zwei Täter ins Innere gelangt waren, durchsuchten sie die beiden Etagen nach Wertgegenständen und stießen im Obergeschoss hierbei auf einen zu dieser Zeit schlafenden Bewohner. Der 40-Jährige wurde durch den Lärm geweckt, weshalb die Eindringlinge daraufhin die Flucht ergriffen.

Da die Personen, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnten, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Personen geben?
- Wer hat diese Personen auf der Flucht beobachtet?
- Wo sind die Täter noch aufgefallen?
- Sind die Unbekannten möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen
oder haben ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei aus Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Dieser Meldung sind Bilder der unbekannten Täter beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0173 / 5636097

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh
















Zugefügt 2025 November 16

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


 Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


07.11.2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen

(me) Nach einem Einbruch in eine Privatwohnung in der Nacht des 23. August 2025 (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6102889), fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei nun öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern. Aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen gelangte das mutmaßliche Duo in der Tatnacht gegen 23 Uhr fußläufig zum Wohnhaus in der Schlossstraße (10er-Hausnummern). Dort verschafften sich die beiden Zutritt zum Objekt, indem sie ein Fenster im Erdgeschoss aufhebelten. Nachdem die zwei Täter ins Innere gelangt waren, durchsuchten sie die beiden Etagen nach Wertgegenständen und stießen im Obergeschoss hierbei auf einen zu dieser Zeit schlafenden Bewohner. Der 40-Jährige wurde durch den Lärm geweckt, weshalb die Eindringlinge daraufhin die Flucht ergriffen.

Da die Personen, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnten, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Personen geben?
- Wer hat diese Personen auf der Flucht beobachtet?
- Wo sind die Täter noch aufgefallen?
- Sind die Unbekannten möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen
oder haben ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei aus Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Dieser Meldung sind Bilder der unbekannten Täter beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0173 / 5636097

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

3 araber/Maghreb - polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht - Wittenberg


 3 araber/Maghreb -  polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht -   Wittenberg


Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.



Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Urteil gegen Manager des Rappers Bushido - Berlin


 Urteil gegen Manager des Rappers Bushido - Berlin


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 5. Februar 2024 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten in einem etwa dreieinhalb Jahre dauernden Prozess, nach 114 Sitzungstagen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in dreizehn Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von neunzig Tagessätzen verurteilt und die Höhe eines Tagessatzes auf jeweils neunhundert Euro festgesetzt. Von weiteren Anklagevorwürfen, unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zulasten des Rappers Bushido, hat es den Angeklagten freigesprochen und angeordnet, dass er für erlittene Untersuchungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zu entschädigen ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte von 2004 bis 2018 Manager des Rappers Bushido. Einige der mit diesem und anderen Personen im Zeitraum von Oktober 2017 bis November 2018 geführten vertraulichen Gespräche hatte er heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet.

Die Überprüfung des Urteils auf die mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen geführte, auf die festgesetzte Tagessatzhöhe beschränkte Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Auf die gegen die Anordnung der Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft gerichtete sofortige Beschwerde des Angeklagten hat der Senat diese aufgehoben. Die erlittene Untersuchungshaft ist nach der vorrangig zu beachtenden Vorschrift des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB von Amts wegen auf die festgesetzte Geldstrafe anzurechnen und reduziert diese. Da der Zeitraum der verbüßten Untersuchungshaft die Höhe der Geldstrafe nicht übersteigt, hatte die Entschädigung vollständig zu entfallen.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin I - Urteil vom 5. Februar 2024 - (538 KLs) 255 Js 170/18 (17/19)

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

. . .

§ 51 StGB Anrechnung

(1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet.

. . .

(4) Bei der Anrechnung von Geldstrafe oder auf Geldstrafe entspricht ein Tag Freiheitsstrafe einem Tagessatz.



§ 2 StrEG Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen

(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.

. . .

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Urteil des Landgerichts Berlin I im Prozess gegen den früheren Manager des Rappers Bushido rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 216/2025

Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 5 StR 254/25

Urteil des Landgerichts Berlin I im Prozess gegen den früheren Manager des Rappers Bushido rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 216/2025

Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 5 StR 254/25
















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Araber - polizei.saarland - Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


 
Araber - polizei.saarland - 
 Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


10.11.2025 – 09:32
Am Montag, 24.02.2025, gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Raubüberfall auf eine Apotheke am Rathausplatz in Schmelz. Der Täter bedrohte die Angestellten mit einem Messer und erbeutete Bargeld in dreistelliger Höhe. Nach der Tat flüchtete der Täter zu Fuß in unbekannte Richtung.

Personenbeschreibung: Männlich, südländisches Erscheinungsbild, dunklere Hautfarbe, ca. 35 Jahre alt, ca. 165-170cm groß, normale Statur, schwarze kurze Haare, gepflegter schwarzer Vollbart, bekleidet mit dunkler Steppjacke, blauer Jeanshose und schwarzen Turnschuhen. Auf dem Rücken der Jacke befand sich ein heller Aufdruck oder eine Stickerei. Zudem trug der Täter eine schwarze Basecap mit einem unbekannten Symbol an der Front und einem komplett oder teilweise roten Mützenschirm. Der Täter könnte außerdem Narben im Gesicht haben.

Mit Hilfe der Tatzeugen wurde das beigefügte Phantombild erstellt. Wer kann Angaben zur Identität des Täters geben? Womöglich hat der Täter später auch über seine Tat gesprochen.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lebach unter der Telefonnummer 06881-5050 oder jede andere Polizeiinspektion entgegen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Lebach
Kriminalermittlungsdienst
Am Markt 3
66822 Lebach
Telefon: 06881/5050
E-Mail: pi-lebach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g
















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polizei.hessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern (ots)


 polizei.hessen -  Einbruch in Einfamilienhaus  - Schlüchtern (ots)



07.11.2025 – 13:45

Nach einem Einbruch in eine Privatwohnung in der Nacht des 23. August 2025 (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6102889), fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei nun öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern. Aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen gelangte das mutmaßliche Duo in der Tatnacht gegen 23 Uhr fußläufig zum Wohnhaus in der Schlossstraße (10er-Hausnummern). Dort verschafften sich die beiden Zutritt zum Objekt, indem sie ein Fenster im Erdgeschoss aufhebelten. Nachdem die zwei Täter ins Innere gelangt waren, durchsuchten sie die beiden Etagen nach Wertgegenständen und stießen im Obergeschoss hierbei auf einen zu dieser Zeit schlafenden Bewohner. Der 40-Jährige wurde durch den Lärm geweckt, weshalb die Eindringlinge daraufhin die Flucht ergriffen.

Da die Personen, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnten, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Personen geben?
- Wer hat diese Personen auf der Flucht beobachtet?
- Wo sind die Täter noch aufgefallen?
- Sind die Unbekannten möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen
oder haben ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei aus Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Dieser Meldung sind Bilder der unbekannten Täter beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0173 / 5636097

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


 Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten - nachdem der Bundesgerichtshof das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit den Feststellungen aufgehoben hatte - nunmehr wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, von der es sechs Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt erklärt hat.

Nach den Urteilsfeststellungen waren sowohl der Angeklagte als auch die später Getötete und deren durch die Tat ebenfalls geschädigter Lebensgefährte Besucher eines Hoffests im Taunus. Als der Angeklagte mit seinem Pkw den Heimweg antreten wollte, standen beide später Geschädigten auf einem Zebrastreifen, von wo aus sie ein Taxi anhalten wollten. Der Angeklagte war darüber verärgert, dass das Paar den von ihm gewählten Fahrweg auch auf seine Annäherung hin nicht freigab, und fuhr, obwohl er hätte zurücksetzen und sodann um das Paar herumfahren können, auf es zu. Sein Fahrzeug kollidierte mit dem Mann, der hierdurch verletzt und zur Seite gestoßen wurde. Die später getötete Frau wurde auf die Motorhaube des Pkw aufgeladen, von wo sie nach wenigen Sekunden abrutschte und vor das Fahrzeug fiel. Sie wurde überfahren und – nachdem sich ihr Bein im Radkasten verfangen hatte – mitgeschleift. Der Angeklagte, der jedenfalls jetzt tödliche Verletzungen der Geschädigten für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, setzte seine Fahrt aus rechthaberischer Einstellung über eine Strecke von mehreren hundert Metern fort. Die Geschädigte kam hierbei zu Tode.

Das Landgericht hat die Tat zum Nachteil der getöteten Frau rechtlich als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet und tatmehrheitlich hierzu eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des geschädigten Mannes angenommen.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihm erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 26. Februar 2024 - 5/22 Ks – 3629 Js 234487/15 (8/19)

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 217/2025

Beschluss vom 5. November 2025 – 4 StR 543/24
















Zugefügt 2025 November 16

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

urteil wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio


 urteil wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Dresden wegen zahlreicher sexueller Übergriffe weitgehend als unbegründet verworfen. Das Landgericht hat den angeklagten Betreiber eines Dresdner Tätowierstudios am 3. April 2025 zum einen wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und sexuellen Missbrauchs in zehn Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, unter Einbeziehung von Strafen aus einem früheren Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zum anderen hat es ihn wegen sexuellen Übergriffs in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Von drei weiteren, gleichgelagerten Vorwürfen hat es ihn freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verhielt sich der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2017 bis Oktober 2023 in seinem Tätowierstudio gegenüber 16 Kundinnen und seiner minderjährigen Praktikantin sexuell übergriffig. Dabei nutzte er das Überraschungsmoment aus, dass die Kundinnen während des Tätowierens und die mit bankarbeit beschäftigte Praktikantin nicht mit sexuellen Übergriffen rechneten. In 15 Fällen nahm er jeweils die Hand des Opfers und manipulierte damit an seinem unbedeckten Penis bis zum Samenerguss. In einem Fall drang er mit seinem Finger in die Scheide der Geschädigten ein, in einem anderen veranlasste er die überraschte Kundin gegen ihren Willen zum Oralverkehr, wobei er ihr drohte und ihren Kopf zu seinem Glied zog.

Mit Ausnahme eines Falles, in dem die Strafverfolgung der Tat verjährt und das Verfahren diesen Fall betreffend einzustellen war, hat die Nachprüfung des Urteils weder im Schuldspruch noch im Ausspruch über die jeweils verhängten Einzelstrafen einen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision daher insoweit als unbegründet verworfen. Lediglich bei Bemessung der ersten der beiden Gesamtfreiheitsstrafen hat das Landgericht übersehen, dass die erfüllten Bewährungsauflagen aus dem früheren Verfahren anzurechnen gewesen wären. Der Senat hat die Sache zur Nachholung der Entscheidung hierüber an das Landgericht zurückgegeben. Abgesehen davon ist das Urteil des Landgerichts damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Dresden - Urteil vom 3. April 2025 - 15 KLs 619 Js 60535/23

Die maßgeblichen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) lauten:

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn … der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt, …

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), …

§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen … an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit … vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.



Karlsruhe, den 13. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio weitgehend rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
13.11.2025

Nr. 212/2025

Beschluss vom 22. Oktober 2025 – 5 StR 473/25
















Zugefügt 2025 November 16

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Araber - polizei.saarland - Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


 
Araber - polizei.saarland - 
 Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


10.11.2025 – 09:32
Am Montag, 24.02.2025, gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Raubüberfall auf eine Apotheke am Rathausplatz in Schmelz. Der Täter bedrohte die Angestellten mit einem Messer und erbeutete Bargeld in dreistelliger Höhe. Nach der Tat flüchtete der Täter zu Fuß in unbekannte Richtung.

Personenbeschreibung: Männlich, südländisches Erscheinungsbild, dunklere Hautfarbe, ca. 35 Jahre alt, ca. 165-170cm groß, normale Statur, schwarze kurze Haare, gepflegter schwarzer Vollbart, bekleidet mit dunkler Steppjacke, blauer Jeanshose und schwarzen Turnschuhen. Auf dem Rücken der Jacke befand sich ein heller Aufdruck oder eine Stickerei. Zudem trug der Täter eine schwarze Basecap mit einem unbekannten Symbol an der Front und einem komplett oder teilweise roten Mützenschirm. Der Täter könnte außerdem Narben im Gesicht haben.

Mit Hilfe der Tatzeugen wurde das beigefügte Phantombild erstellt. Wer kann Angaben zur Identität des Täters geben? Womöglich hat der Täter später auch über seine Tat gesprochen.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lebach unter der Telefonnummer 06881-5050 oder jede andere Polizeiinspektion entgegen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Lebach
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Telefon: 06881/5050
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Internet: www.polizei.saarland.de
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Fahndung 2025 Oktober

2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher - Wümme


 2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher  -  Wümme


29.10.2025 – 13:13
Landkreis Rotenburg (Wümme). Bislang unbekannte Täter stehen im Verdacht, innerhalb kurzer Zeit am helllichten Tage des 20. März 2025 gemeinschaftlich mehrere Einbrüche in Wohnhäuser im Landkreis Rotenburg (Wümme) begangen zu haben. Tatbetroffen waren zum damaligen Zeitpunkt Wohnhäuser in den Ortschaften Stemmen, Sottrum, Westerwalsede, Sittensen und Hamersen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch Beschluss des zuständigen Ermittlungsrichters wurde nun die Veröffentlichung von Bildmaterial der beiden Beschuldigten zur Identifizierung angeordnet. Die Bilder sind durch Geschwindigkeitsradar-Anlagen beim Wechsel zwischen den Tatorten entstanden.

Die Polizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Männer, kann Angaben zu ihrem Aufenthaltsort oder dem genutzten VW Golf machen? Die Täter waren mit einem schwarzen VW Golf GTI VIII (Facelift 2025) unterwegs, der mit einer Kennzeichen-Dublette aus Düsseldorf versehen war. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter aus dem Raum Düsseldorf stammen. Bei dem Fahrzeug könnte es sich möglicherweise um einen Mietwagen handeln.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Rotenburg unter 04261 / 947-0 entgegen. Hinweise können auch an jede andere Polizeidienststelle gerichtet werden.

Die Polizeiinspektion bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Marvin Teschke
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de
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POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Nordhessen - massive Todesdrohungen - Kassel


 Polizei  Nordhessen -  massive  Todesdrohungen - Kassel


29.10.2025 – 12:01
Kassel:

Mit der Veröffentlichung des Fotos eines Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Beamten der Ermittlungsgruppe 1 der Kasseler Polizei Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 27. und 28. Juni dieses Jahres zwei in Kassel lebende Männer mehrfach angerufen und sie und ihre Familien mit dem Tode bedroht hatte. Die bisherigen, umfangreichen Ermittlungen, insbesondere bezüglich des Inhabers der bei den Anrufen verwendeten Handynummer sowie im persönlichen Umfeld der Opfer führten bislang nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Die beiden 40 Jahre alten, verängstigten Opfer hatten sich unabhängig voneinander bei der Polizei gemeldet und Strafanzeige erstattet, nachdem der Täter sie zuvor angerufen und dabei massive Bedrohungen gegen die Männer sowie deren Familienangehörigen ausgesprochen und sie überdies noch beleidigt hatte. In einem Fall suchte der Unbekannte auch die Arbeitsstelle eines der Bedrohten in Kassel auf, wobei er durch eine Überwachungskamera erfasst wurde. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Täter in beiden Fällen vermutlich derselbe war. Es handelt sich demnach um einen Mann mit grauem Haar, Drei-Tage-Bart und dunkler Brille, der mit einem dunkelblauen T-Shirt mit orangenen Streifen, einer blauen Jeanshose und einer roten Gürteltasche bekleidet war.

Die Ermittlungen wegen Bedrohung und Beleidigung werden bei der EG 1 der Kasseler Polizei geführt. Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Daniel Kalus-Nitzbon
Pressesprecher
Tel. 0561-910 1021

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de


















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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
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Tel.: +49 711 8990 – 5778

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Fahndung 2025 Oktober

urteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof


 urteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof




Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Januar 2025 verworfen. Dieses hat ihn unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts nutzte der wenige Tage vor der Tat aus einer Strafhaft entlassene und vielfach vorbestrafte Angeklagte mit dem Getöteten und anderen wohnungslosen Personen einen Container am Leipziger Hauptbahnhof als nächtlichen Schlafplatz. Am Vormittag des 23. April 2024 misshandelte der Angeklagte durch Tritte und Schläge das Opfer. Er schlug einen von drei Mitbewohnern, als diese den Angeklagten von weiteren Handlungen abhalten wollten, und brachte sie unter Gewaltandrohung dazu, den Container zu verlassen. Der Angeklagte fesselte zunächst das nach den vorangegangenen Misshandlungen bereits handlungsunfähige und wehrlose Opfer. Er tötete anschließend den Mann, indem er ihn über etwa 30 Minuten mit einem Kabel strangulierte. Einen Bekannten, der nach der Tat am Container erschien, forderte er unter Androhung von Gewalt dazu auf, bei der Beseitigung des Leichnams und von Spuren zu helfen.

Das Landgericht hat die Tötung als aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord bewertet, weil der Angeklagte allein handelte, um seine Aggression an dem von ihm nicht mehr als Menschen, sondern nur noch als Objekt gesehenen Opfer auszuleben und sich an diesem abzureagieren.

Die Überprüfung des Urteils auf die allein gegen die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gerichtete Revision des Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Leipzig - Urteil vom 13. Januar 2025 - 1 Ks 300 Js 26803/24

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die

a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richtet,

b) unter den Ersten, Siebenten, Zwanzigsten oder Achtundzwanzigsten Abschnitt des Besonderen Teils oder unter das Völkerstrafgesetzbuch oder das Betäubungsmittelgesetz fällt und im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht ist oder

c) den Tatbestand des § 145a erfüllt, soweit die Führungsaufsicht auf Grund einer Straftat der in den Buchstaben a oder b genannten Art eingetreten ist, oder den Tatbestand des § 323a, soweit die im Rausch begangene rechtswidrige Tat eine solche der in den Buchstaben a oder b genannten Art ist,

2. der Täter wegen Straftaten der in Nummer 1 genannten Art, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,

3. er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und

4. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Für die Einordnung als Straftat im Sinne von Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b gilt § 12 Absatz 3 entsprechend, für die Beendigung der in Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c genannten Führungsaufsicht § 68b Absatz 1 Satz 4.

(2) Hat jemand drei Straftaten der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3) anordnen.

(3) …

(4) …

Karlsruhe, den 27. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Verurteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
27.10.2025

Nr. 195/2025

Beschluss vom 7. Oktober 2025 - 5 StR 308/25

















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Fahndung 2025 Oktober

polizei Saarland - ausländerfeindliche! ausländerfeindliche! ausländerfeindliche und rechtsextremistischen Graffiti - Schiffweiler und Sulzbach


 polizei  Saarland - ausländerfeindliche! ausländerfeindliche! ausländerfeindliche und rechtsextremistischen Graffiti - Schiffweiler und Sulzbach



27.10.2025 – 11:48
Am Samstag, den 15. Februar 2025, besprühten bislang unbekannte Täter mehrere Wände in Schiffweiler und Sulzbach/Saar mit ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Graffitis. Die Ermittler bitten nun mithilfe von Aufnahmen einer Überwachungskamera um Zeugenhinweise.

Die erste Tat ereignete sich an dem Samstagabend Mitte Februar gegen 21:30 Uhr an der Gemeinschaftsschule Schiffweiler. Dort besprühten bislang Unbekannte mehrere Wände mit ausländerfeindlichen Parolen und rechtsextremen Symbolen.

Im Anschluss wurden gegen 22:20 Uhr an mehreren Wänden der Zentralmoschee in Sulzbach/Saar zahlreiche Graffitis mit ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Inhalten angebracht.

Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermitteln die Beamten des polizeilichen Staatsschutzes derzeit wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Ver-wenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung. Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf mehrere unbekannte Tatverdächtige, welche von einer Überwachungsanlage aufgezeichnet wurden. Durch das Amtsgericht Saarbrücken wurde zwischenzeitlich die Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen angeordnet.

Die Polizei bittet Zeugen, die Angaben zur Identität der unbekannten Tatverdächtigen machen können oder sonstige, verdächtige Wahrnehmungen im Zusammenhang mit den Graffitis gemacht haben, sich unter der 0681/962-2133 mit dem Kriminaldauerdienst oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Für Hinweise kann auch die Onlinewache der Landespolizei genutzt werden (www.onlinewache.saarland.de).

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Landespolizei Saarland
Jan Poß
Mainzer Straße 134-136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/962-8013
E-Mail: lpd-presse@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g

















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Fahndung 2025 Oktober

2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher - Wümme


 2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher  -  Wümme


29.10.2025 – 13:13
Landkreis Rotenburg (Wümme). Bislang unbekannte Täter stehen im Verdacht, innerhalb kurzer Zeit am helllichten Tage des 20. März 2025 gemeinschaftlich mehrere Einbrüche in Wohnhäuser im Landkreis Rotenburg (Wümme) begangen zu haben. Tatbetroffen waren zum damaligen Zeitpunkt Wohnhäuser in den Ortschaften Stemmen, Sottrum, Westerwalsede, Sittensen und Hamersen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch Beschluss des zuständigen Ermittlungsrichters wurde nun die Veröffentlichung von Bildmaterial der beiden Beschuldigten zur Identifizierung angeordnet. Die Bilder sind durch Geschwindigkeitsradar-Anlagen beim Wechsel zwischen den Tatorten entstanden.

Die Polizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Männer, kann Angaben zu ihrem Aufenthaltsort oder dem genutzten VW Golf machen? Die Täter waren mit einem schwarzen VW Golf GTI VIII (Facelift 2025) unterwegs, der mit einer Kennzeichen-Dublette aus Düsseldorf versehen war. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter aus dem Raum Düsseldorf stammen. Bei dem Fahrzeug könnte es sich möglicherweise um einen Mietwagen handeln.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Rotenburg unter 04261 / 947-0 entgegen. Hinweise können auch an jede andere Polizeidienststelle gerichtet werden.

Die Polizeiinspektion bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Marvin Teschke
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de
Medieninhalte6 Dateien

POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
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Fahndung 2025 Oktober

2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .


 2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .

23.10.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Am Dienstag, 12. August, zwischen 10:15 Uhr und 10:30 Uhr, stahlen zwei bislang unbekannte Täter einer 46-jährigen Frau einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag aus der Handtasche. Die Frau hatte kurz zuvor in der Kreissparkasse in der Trierer Straße in Bitburg Bargeld abgehoben. Scheinbar hatten die Täter die Frau bereits in der Sparkasse beobachtet und waren ihr nach draußen gefolgt.

Nun sprach eine tatverdächtige Frau die 46-Jährige in ihrem Auto an. Durch das heruntergelassene Fahrzeugfenster fragte sie ihr Opfer nach dem Weg. Während die hilfsbereite 46-Jährige die Frage beantwortete, griff der Komplize der Tatverdächtigen durch das Fenster in die Handtasche, die auf dem Beifahrersitz stand. Unbemerkte nahm er einen Umschlag mit dem frisch abgehobenen Bargeld aus der Tasche. Die beiden Tatverdächtigen gingen daraufhin mit ihrer Beute in unbekannte Richtung davon.

Kurz später bemerkte die 46-Jährige den Diebstahl, sie informierte umgehend die Polizei. Die Tatverdächtigen konnten in der Nähe nicht mehr angetroffen werden. Allerdings wurden sie durch die Videoüberwachung der Sparkassenfiliale aufgezeichnet.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Person 1 (Mann):

Schwarze Sneaker
Dunkelblaue Jogginghose
Hellblaues Hemd
Dunkelgrüne Umhängetasche
Schwarze Kappe
30 – 40 Jahre
1,70 – 1,80 m
Osteuropäisches Aussehen
Schwarzer Bart

Person 2 (Frau):

Weiße Sneaker
Dunkle Hose
Dunkelblaue Jacke
Schwarzes T-Shirt mit weißem Print
Schwarze Umhängetasche
Schwarze lange Haare
Osteuropäisches Aussehen
25 - 35 Jahre
1,60 – 1,70 m



Gesuchte Hinweise

Wer hat die Tat oder die Tatverdächtigen beobachtet? Wer kann Hinweise auf deren Aufenthaltsort geben?

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bitburg unter 06561 96850 zu melden.
Sachbearbeitende Dienststelle

PI Bitburg
Delikt / Grund

Trickdiebstahl
Tatort

Bitburg
Tatzeit

12.08.2025



















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Fahndung 2025 Oktober

2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .


 2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .

23.10.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Am Dienstag, 12. August, zwischen 10:15 Uhr und 10:30 Uhr, stahlen zwei bislang unbekannte Täter einer 46-jährigen Frau einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag aus der Handtasche. Die Frau hatte kurz zuvor in der Kreissparkasse in der Trierer Straße in Bitburg Bargeld abgehoben. Scheinbar hatten die Täter die Frau bereits in der Sparkasse beobachtet und waren ihr nach draußen gefolgt.

Nun sprach eine tatverdächtige Frau die 46-Jährige in ihrem Auto an. Durch das heruntergelassene Fahrzeugfenster fragte sie ihr Opfer nach dem Weg. Während die hilfsbereite 46-Jährige die Frage beantwortete, griff der Komplize der Tatverdächtigen durch das Fenster in die Handtasche, die auf dem Beifahrersitz stand. Unbemerkte nahm er einen Umschlag mit dem frisch abgehobenen Bargeld aus der Tasche. Die beiden Tatverdächtigen gingen daraufhin mit ihrer Beute in unbekannte Richtung davon.

Kurz später bemerkte die 46-Jährige den Diebstahl, sie informierte umgehend die Polizei. Die Tatverdächtigen konnten in der Nähe nicht mehr angetroffen werden. Allerdings wurden sie durch die Videoüberwachung der Sparkassenfiliale aufgezeichnet.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Person 1 (Mann):

Schwarze Sneaker
Dunkelblaue Jogginghose
Hellblaues Hemd
Dunkelgrüne Umhängetasche
Schwarze Kappe
30 – 40 Jahre
1,70 – 1,80 m
Osteuropäisches Aussehen
Schwarzer Bart

Person 2 (Frau):

Weiße Sneaker
Dunkle Hose
Dunkelblaue Jacke
Schwarzes T-Shirt mit weißem Print
Schwarze Umhängetasche
Schwarze lange Haare
Osteuropäisches Aussehen
25 - 35 Jahre
1,60 – 1,70 m



Gesuchte Hinweise

Wer hat die Tat oder die Tatverdächtigen beobachtet? Wer kann Hinweise auf deren Aufenthaltsort geben?

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bitburg unter 06561 96850 zu melden.
Sachbearbeitende Dienststelle

PI Bitburg
Delikt / Grund

Trickdiebstahl
Tatort

Bitburg
Tatzeit

12.08.2025



















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Fahndung 2025 Oktober

Erfurt - versuchter Diebstahl


   Erfurt - versuchter Diebstahl

20.10.2025 – 06:30
Mit richterlichem Beschluss fahndet die Erfurter Polizei nach den beiden hier abgebildeten Beschuldigten wegen versuchten Diebstahls.

Bereits am 21.04.2025 wurden auf einem Anwohnerparkplatz in der Erfurter Lilienstraße zwei verdächtige Personen beobachtet, die offenbar gezielt überprüften, ob abgestellte Fahrzeuge verschlossen sind. Gegen 10:40 Uhr fiel einem Zeugen das Duo, bestehend aus einer Frau und einem Mann, die sich auf dem Parkplatz auffällig verhielten. Die Frau setzte sich kurzzeitig auf den Beifahrersitz eines Hyundai, stieg anschließend wieder aus und öffnete den Kofferraum des Fahrzeugs. Wenig später wurde ein in der Nähe geparkter Renault mit unverschlossenen Türen aufgefunden. Aufgrund der örtlichen und zeitlichen Nähe ist ein Zusammenhang der beiden Vorfälle naheliegend.

Beschreibung der weiblichen Person:

- etwa 40 Jahre alt
- ca. 155-165 cm groß
- schlank
- europäischer Phänotyp
- schwarze Haare
- trug einen blauen Pullover, eine graue Jacke und weiße Schuhe

Beschreibung der männlichen Person:

- etwa 30-40 Jahre alt
- ca. 180-190 cm groß
- schlank
- europäischer Phänotyp
- Halbglatze, rötliche Haare
- trug einen roten Pullover, eine schwarze Hose und graue Schuhe

Wer erkennt die hier abgebildeten Personen und kann Angaben zur Identität machen? Hinweise nimmt der Inspektionsdienst Süd (Tel.: 0361/5743-25100) unter Nennung der Vorgangsnummer 0101312 entgegen. (DS)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Pressestelle
Telefon: 0361 5743-21003
E-Mail: pressestelle.lpi.erfurt@polizei.thueringen.de
https://polizei.thueringen.de/landespolizeiinspektionen/lpierfurt/


















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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Wiesbaden - Einbrecher in Hadamar


 Polizei Wiesbaden - Einbrecher in Hadamar



24.10.2025 – 09:40

Freitag, 24.10.2025

(nie) Am Mittwoch, den 30.04.2025, in der Zeit zwischen 16:37 Uhr bis 16:50 Uhr, versuchte ein unbekannter Täter in ein Einfamilienhaus in der Ostpreußenstraße in Hadamar einzubrechen. Der Einbrecher wurde bei der Tatausführung von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Die Polizei wendet sich nun mit den Fahndungsbildern des Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit.

Nach bisherigem Kenntnisstand soll die abgebildete Person zunächst auf der Gebäuderückseite versucht haben, die Terrassentür und ein danebenliegendes Fenster aufzuhebeln. Als die Alarmanlage des Hauses auslöste, flüchtete die Person in Richtung Friedhof. Auf dem dortigen Parkplatz sei der Einbrecher in ein unbekanntes Auto zu einem Mittäter zugestiegen. Das Auto entfernte sich daraufhin mit beiden Insassen in unbekannte Richtung.

Wer kann Angaben zu der abgebildeten Person machen oder Hinweise zu dem unbekannten Fahrzeug bzw. dem Mittäter auf dem Friedhofsparkplatz geben?

Die Kriminalpolizei der polizei Limburg-Weilburg ermittelt. Hinweise werden bei der Polizeistation Limburg unter der Telefonnummer (06431) 9140-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Schriftliche Hinweise können formlos an die E-Mail-Adresse K21/22.RKI-LM.PPWH@polizei.hessen.de gerichtet werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1044/1041/1042
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de


















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Fahndung 2025 Oktober

Wien - Versuchter schwerer Raub in zwie Fällen


   Wien - Versuchter schwerer Raub in zwie Fällen

20.Oktober 2025

Vorfallszeit: 12.09.2025, 20:30 Uhr und 15.09.2025, 21:45 Uhr
Vorfallsort: 1210 Wien

Die auf dem Lichtbild ersichtliche Person steht im Verdacht, Mitte September in zwei Fällen einen versuchten Raub begangen zu haben.

Am Abend des 12.09.2025 überwältigte der bislang unbekannte Täter in einem Rotlichtlokal im 21. Bezirk eine der dort tätigen Frauen, würgte sie und verlangte die Herausgabe von Bargeld. Das 46-jährige Opfer wehrte sich jedoch so heftig, dass der Mann von ihr abließ und ohne Beute die Flucht ergriff. Nur drei Tage später, am 15.09.2025, betrat der Täter das Etablissement erneut. Er bedrohte, würgte und schlug eine 48-jährige Angestellte und forderte abermals Bargeld. Dieses Mal eilte jedoch eine Kollegin zur Hilfe. Gemeinsam gelang es den beiden Frauen, den Mann in die Flucht zu schlagen.

Der Tatverdächtige kann folgenderweise Weise beschrieben werden:

männlich

30-35 Jahre alt

ca. 185 cm groß

kurze dunkle Haare

markante Narbe, die über die gesamte linke Gesichtshälfte verläuft

Im Zuge der Ermittlungen sicherten Beamte des Landeskriminalamts Wien Lichtbilder des mutmaßlichen Täters über die Videoüberwachungsanlage des Lokals. Nun ersucht die Landespolizei Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Nord, unter der Telefonnummer 01-31310-67800 erbeten.

Artikel Nr: 451961
vom Montag, 20.Oktober 2025, 15:09 Uhr.


















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

Urteil - volksverhetzender Bücher


  Urteil - volksverhetzender Bücher


Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil und einem Beschluss vom 24. Juli 2025 über die Revisionen des Generalbundesanwalts und von zwei Angeklagten gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. April 2024 entschieden. Dieses hat die beiden revidierenden Angeklagten und einen Mitangeklagten, der gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt hat, jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, zu Freiheitsstrafen verurteilt sowie Einziehungsentscheidungen getroffen.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts schlossen sich die Angeklagten, die eine rechtsextremistische und antisemitische Gesinnung hatten, im Sommer 2018 mit einem gesondert Verfolgten zusammen, um fortan gemeinsam antisemitische, den Holocaust leugnende, nationalsozialistische beziehungsweise den Nationalsozialismus verherrlichende rechtsextreme Bücher und sonstige Druckwerke zu vertreiben. Bis zur Zerschlagung der Gruppierung im Zuge einer polizeilichen Durchsuchung der von den Angeklagten in Sachsen angemieteten Lagerhallen im Dezember 2020 versandten die Beteiligten von dort aus mehr als 20.000 Bücher mit entsprechenden Inhalten an Käufer, welche die Werke über einen professionell organisierten Webshop bestellt hatten, der von dem gesondert Verfolgten aus dem Ausland heraus betrieben wurde.

Mit dem auf die Rechtsmittel des Generalbundesanwalts ergangenen Urteil hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Einziehung des Wertes von Taterträgen zum Nachteil der revidierenden Angeklagten dahin geändert, dass er deutlich höhere Einziehungsbeträge festgesetzt hat. Denn der Einziehung unterliegende Taterträge erlangten diese Angeklagten - anders als vom Oberlandesgericht angenommen - durch ihre mitgliedschaftliche Beteiligung an der kriminellen Vereinigung nicht nur in Gestalt des vom gesondert Verfolgten an sie für ihre Arbeit gezahlten Lohnes, sondern auch insoweit, als dieser ihnen gleichfalls aus den Verkaufserlösen nachträglich die Kosten erstattete, die sie im Zuge der Buchversendungen verauslagt hatten.

Durch Beschluss über die Angeklagtenrevisionen hat der Bundesgerichtshof die Schuldsprüche aufgrund einer generellen Neubestimmung der Konkurrenzen bei Taten der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung dahin geändert, dass die revidierenden Angeklagten sowie der nichtrevidierende Mitangeklagte jeweils der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung schuldig sind. Infolge der Schuldspruchänderungen hat er die Strafaussprüche betreffend die beiden revidierenden Angeklagten aufgehoben und das Verfahren insofern an einen anderen Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden zurückverwiesen; die gegen den Mitangeklagten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe hat er als Einzelstrafe aufrechterhalten. Mithin wird über die Strafen gegen die beiden revidierenden Angeklagten durch das Oberlandesgericht neu zu verhandeln und zu entscheiden sein.

Vorinstanz:

Oberlandesgericht Dresden - 4 St 1/23 - Urteil vom 29. April 2024

Karlsruhe, den 24. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu einer auf den Vertrieb gerichteten kriminellen Vereinigung

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu einer auf den Vertrieb volksverhetzender Bücher gerichteten kriminellen Vereinigung

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
24.10.2025

Nr. 194/2025

Urteil und Beschluss vom 24. Juli 2025 – 3 StR 382/24


















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

Araber - Messerdelikt - Wien - Lebensgefährlicher Messerstich


 Araber - Messerdelikt -  Wien - Lebensgefährlicher Messerstich



Vorfallsort: 1060 Wien, Mittelgasse/Minaa-Lachs-Park
Vorfallszeit: 25.08.2025, 14:15 Uhr

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht, am 25.08.2025, gegen 14:20 Uhr, einen 39-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Laut aktuellem Ermittlungsstand soll das Opfer bereits vor mehreren Wochen mit dem Unbekannten in Streit geraten sein, ein Bekanntschaftsverhältnis gäbe es allerdings nicht.

Der 39-Jährige wurde mit einer lebensgefährlichen Verletzung in ein Spital gebracht. Er befindet sich aktuell in stabilem Zustand und konnte auch bereits befragt werden. Laut seiner Aussage sei er von dem bislang unbekannten, den er nicht kenne, am Tattag grundlos beschimpft und mit Fäusten attackiert worden.
Nachdem er den Schlägen ausgewichen sei und der Angreifer bemerkt habe, dass Personen den Vorfall beobachtet hatten, sei er davongegangen. Der 39-Jährige sei ihm gefolgt und habe ihn mit dem Mobiltelefon fotografiert, woraufhin es zu dem Angriff mit dem Messer gekommen sei.
Die Fotos aus dem Mobiltelefon wurden gesichert.

Nun ersucht die Landespolizei Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um die mediale Veröffentlichung der Fotos. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, unter der Telefonnummer 01-31310 DW 43210 oder 43800 erbeten.

Artikel Nr: 449379
vom Donnerstag, 11.September 2025, 12:23 Uhr.

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Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

urteilung wegen Mordes - hannover


 urteilung wegen Mordes  - hannover


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 28. Mai 2025 verworfen, durch das dieser wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im Juli 2021 den in den Sommermonaten im hannoverschen Stadtwald Eilenriede lebenden Geschädigten mit mindestens elf Messerstichen, weil er die idyllische Atmosphäre durch diesen als gestört empfand. Im November 2024 stellte sich der Angeklagte der Polizei und gestand die bis dahin ungeklärte Tat. Das Schwurgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von dem Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Hannover - Urteil vom 28. Mai 2025 - 39 Ks 1912 Js 65099/21 (1/25)

Maßgebliche Vorschrift:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) heimtückisch (…)

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 20. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 6. Strafsenats vom 8.10.2025 - 6 StR 390/25 -
Verurteilung wegen Mordes im hannoverschen Stadtwald Eilenriede rechtskräftig Ausgabejahr 2025 Erscheinungsdatum 20.10.2025 Nr. 192/2025 Beschluss vom 8. Oktober 2025 - 6 StR 390/25

















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung


 LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung

13.Oktober 2025
Der auf den Lichtbildern ersichtliche Mann steht im Verdacht, gemeinsam mit zwei weiteren unbekannten Verdächtigen, dem späteren Opfer einen Autoreifen aufgestochen zu haben und dann den Verkaufserlös einer hochpreisigen Uhr gestohlen zu haben.

Die unbekannten Täter sollen das Opfer bereits in der Innenstadt wahrgenommen haben, wo dieses eine Markenuhr bei einem Juwelier verkaufte. Der abgebildete Mann soll währenddessen einen Reifen des geparkten PKW des Opfers aufgestochen haben. In der Erdbergstraße machten die zwei weiteren Verdächtigen das Opfer auf den kaputten Reifen aufmerksam, boten Hilfe bei der Reparatur an und lenkten es ab. Dadurch gelang es einem der unbekannten Täter, einen Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe zu stehlen. Zumindest zwei der Täter sollen mit einem weißen Kleinwagen geflüchtet sein. Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, ist mit den Ermittlungen betraut.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Zeugen, denen der Tatverdächtige vor, während oder nach seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62660 erbeten.

Artikel Nr: 451663
vom Montag, 13.Oktober 2025, 11:43 Uhr.

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Zugefügt 2025 Oktober 20

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck


  Polizei  Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck



16.10.2025 – 13:00


Am 14.08.2025 kam es im Bereich eines Fußweges in der Nähe des Strandes in Dänisch-Nienhof zu einer sexuellen Nötigung. Die Kriminalpolizei in Eckernförde sucht nun mit Hilfe eines Phantombildes nach dem Täter.

Am 14.08.2025 sei die 25-jährige Geschädigte gegen 18:15 Uhr vom Strand in Dänisch-Nienhof auf einem Fußweg durch den Wald parallel zur Strandkoppel gegangen. Ca. 75 m vor der Eckernförder Straße sei sie durch eine männliche Person von hinten gepackt worden, die am Unterleib bereits entblößt war. Im Zuge dessen sei die Geschädigte auch durch den Täter fotografiert worden. Die Geschädigte konnte sich wehren und der Täter ergriff die Flucht.

Die Geschädigte konnte nun in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei ein Phantombild des Beschuldigten erstellen.

Der Beschuldigte wird beschrieben:

- männlich
- ca. 175 cm
- schlank mit leichtem Bauchansatz
- eiförmiges Gesicht mit einem spitzen Kinn
- hellbraune oder dunkelblonde Haare, unten sehr kurz rasiert
- große, weit geöffnete Augen, eventuell braun gesprenkelt
- deutlicher 3-Tage Bart, hellbraun bis dunkelblond
- helle Haut
- trug ein schwarzes Base-Cap mit den Buchstaben NY übereinander
- hellblaues T-Shirt
- dunkelblaue Art Bermudashort
- Besonderheit: psychotischer Blick

Daher wendet sich die Kriminalpolizei in Eckernförde an die Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu der beschriebenen und abgebildeten Person geben? Wer hat eine Person, auf die diese Beschreibung zutrifft möglicherweise am Tattag in Dänisch-Niendorf beobachtet? Bei Hinweise wenden sie sich bitte an die Kriminalpolizei in Eckernförde unter 04351/89212-600

Constanze Becker

polizei Neumünster

Rückfragen bitte an:

polizei Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222


















Zugefügt 2025 Oktober 20

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck


  Polizei  Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck



16.10.2025 – 13:00


Am 14.08.2025 kam es im Bereich eines Fußweges in der Nähe des Strandes in Dänisch-Nienhof zu einer sexuellen Nötigung. Die Kriminalpolizei in Eckernförde sucht nun mit Hilfe eines Phantombildes nach dem Täter.

Am 14.08.2025 sei die 25-jährige Geschädigte gegen 18:15 Uhr vom Strand in Dänisch-Nienhof auf einem Fußweg durch den Wald parallel zur Strandkoppel gegangen. Ca. 75 m vor der Eckernförder Straße sei sie durch eine männliche Person von hinten gepackt worden, die am Unterleib bereits entblößt war. Im Zuge dessen sei die Geschädigte auch durch den Täter fotografiert worden. Die Geschädigte konnte sich wehren und der Täter ergriff die Flucht.

Die Geschädigte konnte nun in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei ein Phantombild des Beschuldigten erstellen.

Der Beschuldigte wird beschrieben:

- männlich
- ca. 175 cm
- schlank mit leichtem Bauchansatz
- eiförmiges Gesicht mit einem spitzen Kinn
- hellbraune oder dunkelblonde Haare, unten sehr kurz rasiert
- große, weit geöffnete Augen, eventuell braun gesprenkelt
- deutlicher 3-Tage Bart, hellbraun bis dunkelblond
- helle Haut
- trug ein schwarzes Base-Cap mit den Buchstaben NY übereinander
- hellblaues T-Shirt
- dunkelblaue Art Bermudashort
- Besonderheit: psychotischer Blick

Daher wendet sich die Kriminalpolizei in Eckernförde an die Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu der beschriebenen und abgebildeten Person geben? Wer hat eine Person, auf die diese Beschreibung zutrifft möglicherweise am Tattag in Dänisch-Niendorf beobachtet? Bei Hinweise wenden sie sich bitte an die Kriminalpolizei in Eckernförde unter 04351/89212-600

Constanze Becker

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Lübeck - schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


 Polizei Lübeck - 
schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


07.10.2025 – 10:00
Mit einem internationalen Haftbefehl fahnden die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Bezirkskriminalinspektion Lübeck nach dem 44 Jahre alten Christo Stoyanov. Er ist rechtskräftig im Jahre 2023 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch das Landgericht Lübeck verurteilt worden. Zum Haftantritt ist er nicht erschienen, den Ermittlungen nach hat er sich ins Ausland abgesetzt. Zur Erlangung weiterer Hinweise wird der Fall am 08. Oktober 2025 um 20:15 Uhr in der Fernsehsendung AktenzeichenXY...ungelöst ausgestrahlt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010-2013. Christo Stoyanov (Staatsbürgerschaft: Deutsch) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen und umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben, dass sich Christo Stoyanov nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat um sich der Haft zu entziehen.

Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet.

Der vorliegenden Beschreibung nach ist Christo Stoyanov circa 170cm groß und von untersetzter bis dicklicher Statur. Er trägt kurze, schwarze Haare, eine Brille und er hat ein rundliches Gesicht.

Christo Stoyanov ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte Bitcoin-Mining gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten um seine Identität zu verschleiern.

Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie ggf. zu alternativen Personalien.

Während der Fernsehübertragung wird bei der polizei Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden.

Dr. Jens Buscher - Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck

Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher der polizei Lübeck

Rückfragen bitte an:

polizei Lübeck
Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher -
Telefon: 0451 / 131-2006
Fax: 0451 / 131 - 2019
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
Medieninhalte2 Dateien

POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov
POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov

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Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


 Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


Polizeimeldung vom 09.10.2025
Mit Hilfe von Bildern sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Tatverdächtigen am 17. Juni 2025 eine 80-jährige Seniorin in der Klingsorstraße in Steglitz um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben. Gegen 11:45 Uhr wurde der Seniorin telefonisch von einem falschen Bankmitarbeiter suggeriert, dass sie Opfer eines Betruges werden solle. Ihre Wertsachen sollte sie deshalb zur sicheren Verwahrung einem angeblichen Polizisten übergeben. Im Laufe des Nachmittags übergab die Frau dann Bargeld, Schmuck und eine Bankkarte nebst PIN an den falschen Polizeibeamten, in der Erwartung, diese am späteren Nachmittag zurückzuerhalten. Dazu kam es nicht, allerdings wurde mehrmals unrechtmäßig Geld vom Konto der Frau abgehoben.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige ebenfalls am Vormittag desselben Tages einen 83 Jahre alten, körperlich eingeschränkten Mann in der Treitschkestraße in Steglitz auf die gleiche Art und Weise betrogen haben soll.
Der Abholer der Wertsachen wird wie folgt beschrieben:

circa 15 bis 25 Jahre alt
eher hagere Statur
dunkle Haare, dunkler Ziegenbart
gebräunte Haut
Brille mit silberfarbenem Gestell

Er trug ein gemustertes Basecap, ein weißes T-Shirt mit der Aufschrift Sports & Glory, eine blaue Jeanshose sowie schwarze Schuhe mit weißer Schnürung, augenscheinlich der Marke Converse und nutzte weiße Kabelkopfhörer.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?


Bild: Quelle bekannt

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de



















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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Lübeck - schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


 Polizei Lübeck - 
schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


07.10.2025 – 10:00
Mit einem internationalen Haftbefehl fahnden die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Bezirkskriminalinspektion Lübeck nach dem 44 Jahre alten Christo Stoyanov. Er ist rechtskräftig im Jahre 2023 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch das Landgericht Lübeck verurteilt worden. Zum Haftantritt ist er nicht erschienen, den Ermittlungen nach hat er sich ins Ausland abgesetzt. Zur Erlangung weiterer Hinweise wird der Fall am 08. Oktober 2025 um 20:15 Uhr in der Fernsehsendung AktenzeichenXY...ungelöst ausgestrahlt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010-2013. Christo Stoyanov (Staatsbürgerschaft: Deutsch) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen und umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben, dass sich Christo Stoyanov nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat um sich der Haft zu entziehen.

Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet.

Der vorliegenden Beschreibung nach ist Christo Stoyanov circa 170cm groß und von untersetzter bis dicklicher Statur. Er trägt kurze, schwarze Haare, eine Brille und er hat ein rundliches Gesicht.

Christo Stoyanov ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte Bitcoin-Mining gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten um seine Identität zu verschleiern.

Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie ggf. zu alternativen Personalien.

Während der Fernsehübertragung wird bei der polizei Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden.

Dr. Jens Buscher - Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck

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POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov
POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov

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Fahndung 2025 Oktober

Hildesheim - Patient aus einem psychiatrischen Krankenhaus abgängig - Hildesheim


 Hildesheim - Patient aus einem psychiatrischen Krankenhaus  abgängig - Hildesheim

09.10.2025 – 11:20


HILDESHEIM - (jpm) Seit Mittwochabend, 08.10.2025, ist der 30-jährige Ali A. aus einem psychiatrischen Krankenhaus in Hildesheim abgängig, wo er mit einem Unterbringungsbeschluss im Maßregelvollzug untergebracht ist. Nachdem er gestern von einem genehmigten Ausgang nicht zur vereinbarten Zeit zurückgekehrt war, informierte die Klinik die Polizei. Bisherige Fahndungsmaßnahmen verliefen ohne Erfolg, weshalb die Staatsanwaltschaft Hildesheim nun eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Flüchtigen angeordnet hat.

Herr A. ist 178 cm groß und schlank, hat eine dunkle Hautfarbe, braune Augen und kurze schwarze Rasta-Locken. Auf seinem linken Unterarm ist der Buchstabe K und auf dem rechten Oberarm sind die Buchstaben PE eintätowiert.

Er soll zuletzt mit einer schwarz-weißen Collegejacke mit weißer Aufschrift, einem schwarzen Pullover, einer weiten blauen Jeans, beigefarbenen Timberland-Schuhen und ggf. einem Cappie bekleidet gewesen sein. Zudem soll der 30-Jährige einen schwarzen Rucksack sowie ein neongrünes Mountainbike mit sich führen.

Das veröffentlichte Foto soll seinem derzeitigen Aussehen entsprechen.

Wer Hinweise zum Aufenthaltsort des Flüchtigen geben kann bzw. ihn sieht, wird gebeten, nicht an die Person heranzutreten, sondern umgehend den Notruf 110 zu wählen, die Polizei Hildesheim unter 05121/939-115 oder jede andere Polizeidienststelle anzurufen. Eventuelle Presseanfragen sind an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim zu richten.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Hildesheim
Pressestelle


















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Fahndung 2025 Oktober

gefährlicher Körperverletzung - Hamburg-St. Pauli


 
 gefährlicher Körperverletzung - Hamburg-St. Pauli



08.10.2025 – 16:26



Tatzeit: 04.08.2024, 03:00 Uhr; Tatort: Hamburg-St. Pauli, Simon-von-Utrecht-Straße

Anfang August vergangenen Jahres sind mehrere Unbekannte einen damals 23-Jährigen in mutmaßlich homophober Absicht körperlich angegangen und haben ihn verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit einem Lichtbild nach einem der Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen verabredete sich ein Unbekannter während der Feierlichkeiten anlässlich des Christopher Street Days mit dem damals 23-Jährigen über ein Dating-Portal im Stadtteil St. Pauli.

Dort soll der spätere Tatverdächtige den Mann zunächst in eine nahegelegene Grundstückszufahrt geführt haben, in der sich weitere augenscheinliche Bekannte des Verdächtigen aufhielten.

In Annahme eines körperlichen Übergriffes flüchtete der spätere Geschädigte zurück auf die Fahrbahn, wurde jedoch von der Personengruppe eingeholt und unvermittelt in mutmaßlich homophober Absicht angegriffen.

Die Angreifer fügten dem 23-Jährigen Verletzungen im Bereich des Oberkörpers sowie des Kopfes zu. Der Mann konnte sich im Verlauf von den Personen losreißen, woraufhin diese in unbekannte Richtung flüchteten.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt für Staatsschutzdelikte (LKA 73) eingeleiteten Ermittlungen führten bislang nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Das der Pressemitteilung beigefügte Lichtbild, entnommen aus der Anzeige des Dating-Portals, zeigt einen der bislang unbekannten Tatverdächtigen.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf den Tatverdächtigen oder seine Komplizen geben können und/oder anderweitig Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg


















Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Freispruch - ausländerfeindlicher Brandanschlag im Jahr 1991 - Saarlouis


     Freispruch - ausländerfeindlicher Brandanschlag im Jahr 1991 - Saarlouis


Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Generalbundesanwalts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verworfen. Dieses hatte den Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen äußerte der Angeklagte im September 1991 als Anführer der lokalen Skinhead-Szene gegenüber zwei Freunden, möglicherweise in Anknüpfung an Ausschreitungen gegen Asylsuchende und Ausländer in Ostdeutschland, dass in Saarlouis auch sowas passieren müsse. Einer der beiden Freunde setzte in derselben Nacht die hölzerne Treppe des örtlichen Asylbewerberheims in Brand (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 12/2025 vom 23. Januar 2025). Ein Bewohner starb, die weiteren sich in dem Haus aufhaltenden Menschen konnten sich retten. Dass der Angeklagte bei seiner vorangehenden Äußerung zumindest billigend in Kauf nahm, dem Freund zu der Tat psychische Hilfe zu leisten, und dass er die wesentlichen Merkmale der Tat erkannte, hat das Oberlandesgericht nicht festgestellt. Es hat daher den Schluss gezogen, dass dem Angeklagten ein Gehilfenvorsatz in Bezug auf die begangene Haupttat gefehlt habe.

Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Generalbundesanwalt erhobenen Verfahrens- und Sachrüge hat keinen Rechtsfehler ergeben. Dies gilt insbesondere für die vom Tatgericht vorgenommene Beweiswürdigung, die aus revisionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Oberlandesgericht Koblenz - Urteil vom 9. Juli 2024 - 4 St 2 BJs 328/20

Karlsruhe, den 7. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des 3. Strafsenats vom 7.10.2025 - 3 StR 534/24 -
nd hier:



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
07.10.2025

Nr. 182/2025

Urteil vom 7. Oktober 2025 - 3 StR 534/24


















Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Bundeskriminalamt - Säuglingsleiche am Parkplatz Seekopf - Ruhpolding


 Bundeskriminalamt - Säuglingsleiche am Parkplatz Seekopf -  Ruhpolding


Die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein bitten um Ihre Mithilfe!

Am 04.12.2022, gegen 12:00 Uhr, wurde die Leiche eines männlichen Säuglings auf dem Parkplatz Seekopf an der Bundesstraße 305 im bayerischen Ruhpolding gefunden. Die anschließende Obduktion des Leichnams ließ darauf schließen, dass der Neugeborene noch für eine bestimmte Zeit am Leben war und sein Tod auf eine gewaltsame Einwirkung zurückzuführen ist. Die Tatsache, dass am Fundort keine Spuren einer Geburt oder andere relevante Gegenstände aufgefunden wurden, lässt darauf schließen, dass der Leichnam an besagter Örtlichkeit lediglich abgelegt wurde.
Letzte Aktualisierung: 08. Oktober 2025
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Belohnung
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Weitere Details
Fahndungsplakat

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täterin / des Täters führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder
(verweist auf: Fundort Leichnam)
Quelle: Aufnahmedatum: 2025
(verweist auf: Kartenausschnitt Seekopf)
Quelle: Aufnahmedatum: 2025
Blätterfunktion
Informationen

Delikt: Tötungsdelikt
Zeit: 04.12.2022, gegen 12:00 Uhr
Fundort: Parkplatz Seekopf an der B 305 in Ruhpolding, Bayern

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Sind Ihnen Personen vor oder nach der Auffindezeit im näheren Umfeld des Tatorts aufgefallen, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?
Können Sie Hinweise auf die mögliche Kindsmutter geben oder kennen Sie eine Person, die zu diesem Zeitpunkt entbunden haben müsste und kein Kind hat?
Konnten Sie verdächtige Wahrnehmungen im persönlichen Umfeld machen, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?

Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Bayern.
Fahndungsplakat

Fahndungsplakat (PDF, 512KB)

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 861 98730

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Traunstein

Eugen-Rosner-Straße 2

83278 Traunstein

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.
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Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


 Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


Polizeimeldung vom 09.10.2025
Mit Hilfe von Bildern sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Tatverdächtigen am 17. Juni 2025 eine 80-jährige Seniorin in der Klingsorstraße in Steglitz um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben. Gegen 11:45 Uhr wurde der Seniorin telefonisch von einem falschen Bankmitarbeiter suggeriert, dass sie Opfer eines Betruges werden solle. Ihre Wertsachen sollte sie deshalb zur sicheren Verwahrung einem angeblichen Polizisten übergeben. Im Laufe des Nachmittags übergab die Frau dann Bargeld, Schmuck und eine Bankkarte nebst PIN an den falschen Polizeibeamten, in der Erwartung, diese am späteren Nachmittag zurückzuerhalten. Dazu kam es nicht, allerdings wurde mehrmals unrechtmäßig Geld vom Konto der Frau abgehoben.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige ebenfalls am Vormittag desselben Tages einen 83 Jahre alten, körperlich eingeschränkten Mann in der Treitschkestraße in Steglitz auf die gleiche Art und Weise betrogen haben soll.
Der Abholer der Wertsachen wird wie folgt beschrieben:

circa 15 bis 25 Jahre alt
eher hagere Statur
dunkle Haare, dunkler Ziegenbart
gebräunte Haut
Brille mit silberfarbenem Gestell

Er trug ein gemustertes Basecap, ein weißes T-Shirt mit der Aufschrift Sports & Glory, eine blaue Jeanshose sowie schwarze Schuhe mit weißer Schnürung, augenscheinlich der Marke Converse und nutzte weiße Kabelkopfhörer.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?


Bild: Quelle bekannt

Polizei Berlin

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Fahndung 2025 Oktober

Polizeipräsidium Westhessen - Einbruchserie- Wiesbaden


 Polizeipräsidium Westhessen - Einbruchserie- 
Wiesbaden



01.10.2025 – 09:46

seit Juli 2024

(pl)Im Zusammenhang mit einer Einbruchserie in gewerbliche Betriebe im Wiesbadener Stadtgebiet wendet sich die Wiesbadener Kriminalpolizei wiederholt mit Überwachungskamerabildern an die Öffentlichkeit.

Da bisherige Ermittlungen und zwei bereits am 10. April und 05. Juni 2025 veranlasste Öffentlichkeitsfahndungen bislang noch nicht auf die Spur des Einbrechers führten, bittet die Wiesbadener Kriminalpolizei die Bevölkerung jetzt nochmals um Mithilfe bei der Suche nach dem videografierten Einbrecher.

Der bislang unbekannte Täter steht im Verdacht, seit Juli vergangenen Jahres eine Vielzahl von gewerblichen Einbrüchen in den frühen Morgenstunden begangen zu haben. Die Tatorte der zwischenzeitlich rund 50 Fälle umfassenden Serie lagen vorrangig im Bereich Rheingauviertel, Biebrich, Stadtmitte und Westend.

Wer die Person auf den Bildern wiedererkennt oder Angaben zu dessen Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten, sich mit der Wiesbadener Kriminalpolizei (K21/22) unter der Telefonnummer (0611) 345-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Informationen und Hinweise können auch per E-Mail an K21/22.RKI-Wiesbaden.PPWH@polizei.hessen.de gesandt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de
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POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie
POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie
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