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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Heilbronn - Betrug, Schockanruf


  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Heilbronn - Betrug, Schockanruf



Tatort
74078 - Heilbronn - Neckargartach

Tatzeit- /Raum
Dienstag, 02.12.2025 14:00 - 16:00 Uhr

Medien zur Fahndung
Abholer-Ganzkoerper-seitlich-frontal
Abholer1
Abholer3
Abholer-Ganzkoerper
Abholer-Ganzkoerper-seitlich-frontal-Treppe

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Schockanruf am Dienstag, 02.12.2025 in Heilbronn-Neckargartach

Die Geschädigte wird am 02.12.2025 von unbekannter Täterschaft mit dem Modus Operandi ´Schockanruf” betrogen. Der Anrufer (angeblicher Arzt) gibt vor, dass ihr Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und zur Vermeidung einer Untersuchungshaft eine Kaution nötig sei.

Am 02.12.2025 um 14:35 Uhr erscheint die abgebildete männliche Person als Abholer ´Herr Jakob” und nimmt Bargeld und Wertgegenstände im Wert von 15.000,00 Euro in einer Fleece-Tasche ´Metzgerei Kress” mit.

Täterbeschreibung:
männlich, 30 bis 40 Jahre, ca. 170 bis 175 cm, korpulente Statur, rundliches Gesicht, kurze dunkle Haare, dunkler Vollbart, schwarze Base-Cap, blaue Jeans-Hose, schwarze Sneaker, sprach akzentfreies Deutsch,

Wer hat am Dienstag, 02.12.2025 die abgebildete männliche Person in Heilbronn gesehen?


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Heilbronn
KI 3 – EG Callcenter
Bahnhofstraße 35
74072 Heilbronn

Tel.: 07131 7479-932
E-Mail: HEILBRONN.KD.K3.EG-CALLCENTER@polizei.bwl.de

Az.: ST/2323542/2025




Landeskriminalamt Baden-Württemberg

















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Wohnungsmakler schuldet Schadensersatz wegen Benachteiligung einer Mietinteressentin aus ethnischen Gründen


Wohnungsmakler schuldet Schadensersatz wegen Benachteiligung einer Mietinteressentin aus ethnischen Gründen




Der Beklagte betreibt ein Maklerbüro. Im November 2022 bewarb sich die Klägerin unter Nennung ihres pakistanischen Vor- und Nachnamens mehrfach per Internetformular um einen Besichtigungstermin für eine der von dem Beklagten vermakelten Wohnungen. Auf sämtliche Anfragen erhielt die Klägerin eine Absage. Weitere von der Klägerin selbst oder auf ihre Veranlassung hin getätigte Besichtigungsanfragen unter ausländisch klingenden Namen blieben ebenfalls ohne Erfolg. Von der Klägerin initiierte Anfragen mit identischen Angaben zu Einkommen, Berufstätigkeit und Haushaltsgröße unter den Namen ´Schneider´, ´Schmidt´ und ´Spieß´ hatten hingegen Erfolg und führten jeweils zum Angebot eines Besichtigungstermins.

Die Klägerin meint, sie habe allein wegen ihrer ethnischen Herkunft keinen Besichtigungstermin erhalten und macht einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend. Sie nimmt den Beklagten auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung sowie auf Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das amtsgerichtliche Urteil abgeändert und den Beklagten zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3.000 € sowie zur Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte seinen Antrag auf Klageabweisung weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die Revision des Beklagten hat keinen Erfolg. Er schuldet der Klägerin wegen eines Verstoßes gegen das in § 19 Abs. 2 AGG vorgesehene Verbot der Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft den Ersatz immateriellen Schadens in Höhe von 3.000 € sowie Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Die über das Internetangebot des Beklagten abrufbaren, an die Öffentlichkeit gerichteten Wohnungsvermittlungsangebote fallen in den Anwendungsbereich des zivilrechtlichen Verbots der Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 AGG). Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Ablehnung der unter nichtdeutschen Namen gestellten Gesuche in Zusammenschau mit dem Erfolg der unter deutschen Namen gestellten Gesuche ein hinreichendes Indiz für eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft darstellt. Es unterliegt keinen rechtlichen Bedenken, dass die Klägerin diese Beweislage nicht nur unter Verwendung ihres wirklichen Namens, sondern auch unter falschem Namen sowie durch von Hilfspersonen gestellte Gesuche herbeigeführt hat. Für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen der Klägerin, wie etwa eine nicht ernsthafte Bewerbung mit dem Ziel, lediglich den formalen Status als Bewerberin zu erlangen, um Ansprüche nach § 21 AGG geltend zu machen, ist im Streitfall nichts ersichtlich.

Der Beklagte ist als mit der Auswahl potentieller Mieter betrauter Makler Adressat des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots gemäß § 19 Abs. 2 AGG und schuldet deshalb bei einer Verletzung dieser Norm den Ersatz materiellen und immateriellen Schadens nach § 21 Abs. 2 AGG. Die Erstreckung der Haftung auf den Makler als Hilfsperson des Vermieters ist mit dem Wortlaut und der Systematik der Vorschriften vereinbar und entspricht dem Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, Benachteiligungen etwa wegen der ethnischen Herkunft wirkungsvoll zu verhindern oder zu beseitigen. Der Umstand, dass sich der Vermieter möglicherweise das Verhalten des Maklers zurechnen lassen muss und dann ebenfalls haftet, steht der Eigenhaftung des Maklers nicht entgegen.

Auf die Frage, ob für den Anspruch auf Schadensersatz nach § 21 Abs. 2 Satz 1 AGG ein Verschulden erforderlich ist, kam es im Streitfall nicht an, weil das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei ein Verschulden in Form fahrlässigen Handelns angenommen hat.

Die vom Berufungsgericht wegen erheblicher Schwere des Verstoßes zugesprochene Höhe des immateriellen Schadensersatzes von 3.000 € ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Vorinstanzen:

AG Groß-Gerau - Urteil vom 17. Oktober 2023 - 61 C 57/23

LG Darmstadt - Urteil vom 11. April 2025 - 24 S 92/23

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 1 AGG

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: (...)

8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

§ 19 Abs. 2 AGG

Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft ist darüber hinaus auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig.

§ 21 Abs. 2 AGG

Bei einer Verletzung des Benachteiligungsverbots ist der Benachteiligende verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Benachteiligende die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Benachteiligte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

§ 22 AGG

Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

Karlsruhe, den 29. Januar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
29.01.2026

Nr. 025/2026

Urteil vom 29. Januar 2026 - I ZR 129/25

Der unter anderem für Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Immobilienmakler, der eine Mietinteressentin bei der Wohnungssuche aufgrund ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt hat, auf Schadensersatz haftet.

Sachverhalt:

















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LPD Wien - Räuberischer Diebstahl in Supermark


  LPD Wien - Räuberischer Diebstahl in Supermark


25.Jänner 2026
Vorfallsort: Wien - Leopoldstadt
Vorfallszeit: 07.11.2025, 08:30 Uhr

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht, am 07.11.2025, gegen 08:30 Uhr, Lebensmittel und Getränke in einer Supermarktfiliale im Bezirk Leopoldstadt gestohlen zu haben. Dabei soll er zwei Angestellte mit einem Messer bedroht und einen Kunden mit dem Messer am Oberarm verletzt haben.

Die Waren hatte der Mann zuvor in eine grüne Leinentasche verstaut. Aufgrund seines Verhaltens wurde einer der später bedrohten Mitarbeiter auf den Mann aufmerksam und forderte ihn auf, ihn zur Kassa zu begleiten, die Waren zu bezahlen und anschließend das Geschäft zu verlassen. Im Kassenbereich kam es in der Folge zur Bedrohung mit dem Messer.
Der Tatverdächtige flüchtete anschließend mit einem Fahrrad.
Dieser wird wie folgt beschrieben:

• helle Haut
• ca. 30 – 40 Jahre alt
• ca. 175 – 185 cm groß
• schwarze, schulterlange Haare
• ungepflegter Vollbart
• etwas verwahrlostes Aussehen

Im Zuge der Ermittlungen konnte ein Foto des Tatverdächtigen gesichert werden. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung des Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62800 erbeten.

Artikel Nr: 456504
vom Sonntag, 25.Jänner 2026, 11:03 Uhr.


















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Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


 Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle

16.Dezember 2025
Vorfallszeit; Juli und August 2025
Vorfallsort: Wien Simmering und Niederösterreich-Wolfpassing an der Hochleithen

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht am 23.07.2025 um 01:24 Uhr und am 26.08.2025 um 04:35 Uhr, jeweils einen Raub in einer Tankstelle begangen zu haben.

In beiden Fällen war der derzeit Unbekannte mit schwarzer Sturmhaube maskiert, trug eine schwarze Motorradjacke, dunkle Schuhe und grau/schwarze Arbeitshandschuhe. Er forderte Bargeldbestände und bedrohte jeweils die Angestellten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe.
Weiters trug er ein Kampfmesser sichtbar an seiner Hüfte. Das Bargeld verstaute er in einem schwarzen Rucksack und flüchtete. Der Tatverdächtige fuhr nach dem Raub in Wien mit einem Motorrad davon. Es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Bei den Vorfällen wurde körperlich niemand verletzt.
Fotos des Mannes konnten gesichert werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, hat die Ermittlungen übernommen. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Journaldienst des Ermittlungsdienstes unter der Telefonnummer 01 31310 – 33800 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des Täters führen, wurde seitens der Wirtschaftskammer Wien eine Belohnung in der Höhe von € 2.000,- ausgelobt.

Sollten Sie den Tatverdächtigen möglichweise vor, nach der Tat oder auch bei der Flucht gesehen haben, bzw. sonstige Angaben zu dem Mann machen können, bittet die Wiener Polizei um Hinweise.

Artikel Nr: 454061
vom Dienstag, 16.Dezember 2025, 16:06 Uhr.
















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Polizei Aalen - Essingen – Raubüberfall auf Geldinstitut


  Polizei  Aalen - Essingen – Raubüberfall auf Geldinstitut



Tatort
73457 Essingen, Rathausgasse 15 (Kreissparkasse Essingen)

Tatzeit- /Raum
29.01.2026, 15:49 15:57 Uhr

Medien zur Fahndung

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Am Donnerstag betrat ein Mann eine Bankfiliale in der Rathausgasse, bedrohte dort eine 24-jährige Bankmitarbeiterin, raubte einen höheren Geldbetrag und flüchtete anschließend. Die Mitarbeiterin wurde leicht verletzt.

Von den Überwachungskameras liegen Lichtbilder des Tatverdächtigen vor. Dieser trug bei der Tatausführung eine täuschend echt aussehende Gesichtsmaske aus Silikon, eine sogenannte ´Old-Man-Maske´.

Des Weiteren trug er eine schwarze Mütze, einen dunklen gestreiften Schal, einen dunklen Mantel, eine blaue Hose sowie schwarze Handschuhe. Er hatte zeitweise eine Sonnenbrille auf und wird als etwa 180 cm groß mit braunen Augen und dunklen Haaren beschrieben.

Bei der Tatausführung führte er einen auffälligen goldenen bzw. roségoldenen, größeren Rollkoffer bei sich.

Die Kriminalpolizei hat folgenden Fragen:

-Wer kann Hinweise zur Herkunft und Verbleib des Rollkoffers geben?

-Wer kann Hinweise zur Herkunft und Verbleib der Gesichtsmaske sowie der Sonnenbrille geben?

-Fiel der Tatverdächtige mit Rollkoffer im Vorfeld bzw. im Nachgang der Tat im Bereich Essingen und Umgebung auf?

-Fielen im Bereich der Bankfiliale zur Tatzeit Fahrzeuge auf?

-Fielen nach der Tatzeit in Essingen und Umgebung Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit auf?

Hinweise werden von der Kriminalpolizei unter Telefon 07361 580 0 entgegengenommen.

Besondere Merkmale

Gesichtsmaske aus Silikon, eine sogenannte ´Old-Man-Maske´, schwarze Mütze, einen dunklen gestreiften Schal, einen dunklen Mantel, eine blaue Hose sowie schwarze Handschuhe, zeitweise Sonnenbrille. etwa 180 cm groß, braune Augen und dunkle Haare

Bei der Tatausführung führte er einen auffälligen goldenen bzw. roségoldenen, größeren Rollkoffer bei sich.

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Hinweise können dem Polizeipräsidium Aalen unter der 07361 5800, dem Polizeinotruf oder jeder anderen Polizeidienststelle mitgeteilt werden.




Landeskriminalamt Baden-Württemberg

















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urteil wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe als kriminelle Vereinigung


urteil wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe als kriminelle Vereinigung weitgehend ohne Rechtsfehler


Der Bundesgerichtshof hat auf die Revisionen des Generalbundesanwalts und der vier Angeklagten ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in einzelnen Punkten aufgehoben und geändert, die getroffenen Feststellungen sowie die grundlegende Bewertung der Tathandlungen als mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung aber als rechtsfehlerfrei erachtet. Das Oberlandesgericht hatte die Angeklagten unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafen beziehungsweise einen von ihnen zu einer Jugendstrafe verurteilt.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen gründeten unter anderem drei der Angeklagten im Jahr 2019 eine rechtsextremistische, auf Eisenach bezogene Kampfsportgruppe und beteiligten sich im Folgenden ebenso wie der später hinzukommende vierte Angeklagte daran. Die Gruppe bestand aus zehn bis 15 Mitgliedern und bezweckte körperliche Auseinandersetzungen und Gewalt zum Nachteil von dem ´feindlichen´ Spektrum zugerechneten Personen, etwa Polizeibeamten sowie politischen Gegnern, und dem ´asozialen Milieu´ zugeordneten Menschen. Die Ausübung von Kampfsport diente der körperlichen Ertüchtigung und Vorbereitung für reale Kampfsituationen. Im Zusammenhang mit der Gruppierung begingen die Angeklagten einzeln oder mit anderen eine Vielzahl von Straftaten, insbesondere - teils gefährliche - Körperverletzungen. Bei zwei Angeklagten wurden mehrere Waffen oder Waffenteile sichergestellt.

Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler ergeben, soweit sich der Generalbundesanwalt mit seinen Revisionen vorrangig gegen die Bewertung der Gruppierung ausschließlich als kriminelle, nicht auch als terroristische Vereinigung gewendet hat. Allerdings haben seine Rechtsmittel teilweise Erfolg, weil mangels ausreichender Feststellungen des Oberlandesgerichts zu Teilen eines halbautomatischen Pistolenkarabiners die Strafbarkeit eines Angeklagten wegen eines schwereren Waffendeliktes nicht auszuschließen ist. Zudem ist bei einem anderen Angeklagten ein zu geringer Rahmen für die bemessene Jugendstrafe herangezogen worden. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof das Urteil auch auf die Revisionen der Angeklagten insofern zu ihren Gunsten geändert beziehungsweise aufgehoben, als die Beurteilung des konkurrenzrechtlichen Verhältnisses der Straftaten zueinander nicht der zwischenzeitlich modifizierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht. Die weitergehenden Revisionen der Angeklagten sind ohne Erfolg geblieben.

Ein anderer Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts wird sich nunmehr auf der Grundlage der aufrechterhaltenen Feststellungen in Bezug auf einen der Angeklagten nochmals mit dem Schuldspruch zu befassen und hinsichtlich zweier weiterer Angeklagter allein die Strafen neu zu bemessen haben. Betreffend einen Angeklagten ist das Verfahren mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Thüringer Oberlandesgericht - Urteil vom 1. Juli 2024 - 3 St 2 BJs 4/21

Karlsruhe, den 22. Januar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

3 StR 33/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)

Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
22.01.2026

Nr. 018/2026

Urteil vom 22. Januar 2026 - 3 StR 33/25


















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Polizei Südosthessen - Trickdiebstahl - Hanau


 Polizei Südosthessen - Trickdiebstahl - Hanau



28.01.2026 – 08:08

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen

(fg) Nach einem Trickdiebstahl in der Hanauer Landstraße (20er-Hausnummern) in Großauheim am 9. April 2025 (wir berichteten am Folgetag unter Meldung 3 - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6010654) suchen die Staatsanwaltschaft Hanau und die zuständige Kriminalpolizei nun mit einem Phantombild nach dem noch unbekannten Täter. Der Unbekannte klingelte am Nachmittag des 9. April 2025, zwischen 13.30 Uhr und 13.55 Uhr, mehrfach an einer Wohnung des dortigen Mehrfamilienhauses. Gegenüber der Bewohnerin gab er sodann an, dass er unter anderem die Wasserhähne kontrollieren müsse. Letztlich nahm er Goldschmuck im Wert von mehreren hundert Euro mit, eher er flüchtete.

Es liegt folgende Personenbeschreibung vor:

- männlich, circa 30 Jahre alt und etwa 1,75 Meter groß
- hatte dunkle sowie kurze Haare und ein rundes Gesicht
- leicht stämmige Figur
- sprach akzentfrei in deutscher Sprache

Der Trickbetrüger war bei der Tatausführung komplett dunkel gekleidet und hatte Handschuhe an. Er soll zudem ein kleines Gerät, offenbar ein Funkgerät, mitgeführt haben.

Von dem Unbekannten liegt nun zudem ein Phantombild vor, mit deren Hilfe sich die Ermittler nun Hinweise aus der Bevölkerung versprechen. Die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei fragen daher:

- Wer kann Hinweise zur abgebildeten Person geben?
- Wer hat diese auf der Flucht beobachtet?
- Wo ist die Personen vielleicht noch aufgefallen?

Die Kriminalpolizei in Hanau ist unter der Rufnummer 06181 100-123 für die Übermittlung von Hinweisen zu erreichen.

Hinweis: Das Phantombild ist dieser Meldung als Bilddatei beigefügt (Quelle: Hessisches Landeskriminalamt).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0160 / 96487309

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh

















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LPD Wien - Schwerer Diebstahl


  LPD Wien - Schwerer Diebstahl




Vorfallszeit: 23.07.2025, 12:30 Uhr
Vorfallsort: Wien, Mariahilf

Zwei bislang unbekannte Täter, eine Frau und ein Mann, stehen im Verdacht am 23.07.2025 einem Opfer, welcher sich in einem Geschäft auf der Mariahilfer Straße befand, einen fünfstelligen Eurobetrag aus der Tasche gestohlen zu haben. Kurz davor soll der 55-Jährige den Geldbetrag in einer Bankfiliale behoben haben.
Bilder der beiden Personen konnten gesichert werden.

Männlicher Tatverdächtiger: vermutlich zwischen 60 und 70 Jahre alt, vermutlich asiatischer Herkunft. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann mit schwarzer Hose, blauem Hemd, schwarzer Jacke, schwarzer Kappe und braunen Schuhen bekleidet.

Weibliche Tatverdächtige: vermutlich zwischen 55 und 65 Jahr alt, ebenso vermutlich asiatischer Herkunft, blond gefärbtes Haar, kleine Statur. Zum Zeitpunkt der Tat war die Frau mit einer schwarzen Hose, weißem Pullover, dunklen Schuhen bekleidet. Sie trug eine dunkle große Handtasche und teilweise eine schwarze Kappe.

Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, Ermittlungsbereich Diebstahl unter der Telefonnummer 01-31310-43610 oder 01-31310-43612 oder an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, Journaldienst unter der Telefonnummer 01-31310-43800 erbeten.

Artikel Nr: 453220
vom Sonntag, 23.November 2025, 13:22 Uhr.


















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LPD Wien - Schwerer Diebstahl


  LPD Wien - Schwerer Diebstahl




Vorfallszeit: 23.07.2025, 12:30 Uhr
Vorfallsort: Wien, Mariahilf

Zwei bislang unbekannte Täter, eine Frau und ein Mann, stehen im Verdacht am 23.07.2025 einem Opfer, welcher sich in einem Geschäft auf der Mariahilfer Straße befand, einen fünfstelligen Eurobetrag aus der Tasche gestohlen zu haben. Kurz davor soll der 55-Jährige den Geldbetrag in einer Bankfiliale behoben haben.
Bilder der beiden Personen konnten gesichert werden.

Männlicher Tatverdächtiger: vermutlich zwischen 60 und 70 Jahre alt, vermutlich asiatischer Herkunft. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann mit schwarzer Hose, blauem Hemd, schwarzer Jacke, schwarzer Kappe und braunen Schuhen bekleidet.

Weibliche Tatverdächtige: vermutlich zwischen 55 und 65 Jahr alt, ebenso vermutlich asiatischer Herkunft, blond gefärbtes Haar, kleine Statur. Zum Zeitpunkt der Tat war die Frau mit einer schwarzen Hose, weißem Pullover, dunklen Schuhen bekleidet. Sie trug eine dunkle große Handtasche und teilweise eine schwarze Kappe.

Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, Ermittlungsbereich Diebstahl unter der Telefonnummer 01-31310-43610 oder 01-31310-43612 oder an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, Journaldienst unter der Telefonnummer 01-31310-43800 erbeten.

Artikel Nr: 453220
vom Sonntag, 23.November 2025, 13:22 Uhr.


















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urteil eines Journalisten gegen Mitglieder der Gruppierung Letzte Generation


urteil eines Journalisten wegen Veröffentlichung von Beschlüssen aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Gruppierung Letzte Generation rechtskräftig




Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 18. Oktober 2024 verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen schuldig gesprochen, ihn verwarnt und die Verurteilung zu einer Geldstrafe vorbehalten (§ 59 Abs. 1 StGB). Mit seiner auf die Sachrüge gestützten Revision hat der Angeklagte im Wesentlichen geltend gemacht, dass die angewandte Strafvorschrift des § 353d Nr. 3 StGB verfassungswidrig sei. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.

Nach den Feststellungen des Landgerichts veröffentlichte der Angeklagte im August 2023 im Internet Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts München, nämlich Anordnungen von Telekommunikationsüberwachung, Durchsuchungen und Beschlagnahmen, welche die Generalstaatsanwaltschaft München in einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Gruppierung ´Letzte Generation´ wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) beantragt hatte. Diese Beschlüsse, die insbesondere den Stand der Ermittlungen im Zeitpunkt der Antragstellung zusammenfassten, veröffentlichte der Angeklagte mit Einverständnis der betroffenen Beschuldigten unter Schwärzungen von Namen und Geburtsdaten, der Kontoverbindungen der Beschuldigten sowie weiterer individualisierender Angaben, im Übrigen aber vollständig und wortlautgetreu mit Aktenzeichen und Rubrum. Der Angeklagte ging davon aus, dass er durch sein Vorgehen den Straftatbestand des § 353d Nr. 3 StGB erfüllen werde.

Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch. Auch die Strafzumessung ist frei von Rechtsfehlern. Entgegen der Rechtsauffassung der Revision steht die durch Art. 10 EMRK gewährleistete Freiheit der Meinungsäußerung - auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - dem Schuldspruch nicht entgegen. Denn die Strafvorschrift des § 353d Nr. 3 StGB greift lediglich äußerst schonend in die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Sie gilt nur für Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren und dort jeweils nur für einen eng begrenzten Zeitraum. Dabei erfasst sie nur solche Publikationen, bei denen vorsätzlich amtliche Dokumente ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitgeteilt werden; die inhaltliche Berichterstattung bleibt hingegen stets möglich. Es handelt sich um eine zulässige gesetzliche Einschränkung im Sinne des Art. 10 Abs. 2 EMRK.

Entgegen dem Antrag der Verteidigung hat der Senat das Verfahren nicht ausgesetzt, um ein Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG einzuleiten. Die Voraussetzungen der Norm sind nicht erfüllt. Angesichts der bereits zu der Strafvorschrift des § 353d Nr. 3 StGB ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hält der Senat die Vorschrift - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Revision - nicht für verfassungswidrig.

Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin I - Urteil vom 18. Oktober 2024 - 536 KLs 1/24 237Js 3347/23

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 353d StGB - Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

(…)

die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Art. 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Art. 100 GG

(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. (…)

Art. 10 EMRK - Freiheit der Meinungsäußerung

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Karlsruhe, den 28. Januar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

5 StR 78/25 (PDF, 156KB, nicht barrierefrei)


Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
23.01.2026

Nr. 023/2026

Beschluss vom 31. Juli 2025 - 5 StR 78/25
















Zugefügt 2026 Februar 1

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizeipräsidium Rostock - 30.000 € Betrug - Gadebusch


  Polizeipräsidium Rostock - 30.000 €  Betrug - Gadebusch



| 20.01.2026
Die Kriminalpolizei Schwerin bittet um Hinweise zu einem bislang unbekannten Tatverdächtigen in Zusammenhang mit einem Betrugsfall mittels Schockanruf.

Am 26.08.2025 wurde ein Gadebuscher (Bereich Nordwestmecklenburg) Opfer eines perfiden Betrugs. Gegen Mittag klingelte das Festnetztelefon. Am anderen Ende eine weinende, panische Stimme – angeblich die eigene Tochter. Unter Tränen schilderte sie einen schweren Verkehrsunfall, bei dem eine schwangere Frau tödlich verletzt worden sei.

Kurz darauf übernahm ein Mann das Gespräch. Er gab sich als Polizeibeamter aus und erklärte, die Tochter müsse in Untersuchungshaft, sofern nicht sofort eine hohe fünfstellige Geldsumme als Kaution gezahlt werde.

Der Geschädigte stand unter erheblichem emotionalem Druck und sammelte Bargeld sowie Schmuck im Wert von über 30.000 € zusammen. Diese Wertgegenstände wurden an einen bislang unbekannten Abholer übergeben, der sich als Staatsanwalt ausgab. Der Abholer verließ den Übergabeort anschließend fußläufig in Richtung Bahnhof. Mit Hilfe eines Phantombildes wird nun nach diesem Mann gefahndet.

Personenbeschreibung:

• männlich, ca. 30–35 Jahre

• ca. 180 cm groß

• dunkle / schwarze Haare, braune Augen

• durchschnittliche Statur

• verlangsamte Aussprache

• sprach deutsch ohne erkennbaren Akzent

• dunkle Ohrringe

• dunkle knielange Hose (Baumwollstoff), dunkles T-Shirt

Das Amtsgericht Stralsund hat einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Tatverdächtigen erlassen. Wer Angaben zur Identität oder Aufenthaltsort der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich per Mail an die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin (kpi.schwerin@polmv.de) oder an die örtliche Polizeidienststelle in Gadebusch Tel. 03886/722 0 zu wenden.
















Zugefügt 2026 Februar 1

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

urteilung zweier Brüder wegen Geiselnahme und der Beihilfe hierzu sowie wegen weiterer Gewalt- und Sexualdelikte


urteilung zweier Brüder wegen Geiselnahme und der Beihilfe hierzu sowie wegen weiterer Gewalt- und Sexualdelikte


Das Landgericht Mosbach hat den älteren der beiden Angeklagten wegen Geiselnahme, einer Vielzahl von Vergewaltigungen, sexuellen Übergriffen und gefährlichen Körperverletzungen, der Tötung eines Wirbeltieres sowie weiterer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den mitangeklagten jüngeren Bruder hat es wegen Beihilfe zur Geiselnahme mit Vergewaltigung, sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts bot der ältere der beiden Angeklagten Online- und Präsenzseminare sowie Coachings im Bereich Ernährung, Lebenshilfe und Persönlichkeitsentwicklung an. Zwischen 2019 und seiner vorläufigen Festnahme am 19. Oktober 2022 beging er unter anderem in seinem Wohnhaus in Walldürn-Altheim eine Vielzahl von Straftaten vor allem gegen die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit seiner Ehefrau sowie mehrerer Teilnehmerinnen seiner Seminare. Eines der Opfer dieser Straftaten hielt er mit Gewalt und Drohungen und unter Ausnutzung der Todesangst des Opfers über einen längeren Zeitraum im Jahr 2022 in seinem Haus fest und vergewaltigte es mehrfach. Als er sich spätestens ab Mitte Oktober 2022 noch zweier weiterer Opfer bemächtigte, war er infolge seines exzessiven Betäubungsmittelkonsums wegen nicht ausschließbar aufgehobener Einsichtsfähigkeit nicht mehr schuldfähig. Der jüngere Bruder unterstützte ihn bei den Straftaten oder beteiligte sich daran; im Haus des älteren Bruders beging er einen sexuellen Übergriff gegen eines der Opfer.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen. Die Rechtsmittel haben weder Verfahrensfehler noch materiell-rechtliche Fehler aufgedeckt. Die Revision einer Nebenklägerin hat der Senat ebenfalls verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Mosbach - Urteil vom 2. September 2024 - 8 KLs 16 Js 9342/22, hinzuverbunden 8 KLs 16 Js 11535/23

Karlsruhe, den 19. Januar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

1 StR 188/25 (PDF, 6KB, nicht barrierefrei)



Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
19.01.2026

Nr. 014/2026

Beschluss vom 16. Dezember 2025 - 1 StR 188/25

















Zugefügt 2026 Februar 1

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizei Göttingen - Attacke in Bovender Aldi-Filiale - Göttingen


 Polizei Göttingen - 
Attacke in Bovender Aldi-Filiale -  Göttingen


19.01.2026 – 11:08

Bovenden, Göttinger Straße

Dienstag, 23. September 2025, gegen 17.55 Uhr

BOVENDEN (jk) - Am 23. September 2025 haben ein brutaler Ladendieb und seine Komplizin im Aldi-Markt in Bovenden (Landkreis Göttingen) an der Göttinger Straße zwei Kassiererinnen angegriffen und verletzt (wir berichteten, siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/6126155). Infolge der Tat musste die Filiale zwei Stunden früher schließen. Der unbekannte Angreifer und seine Begleiterin konnten seinerzeit noch vor Eintreffen der Polizei mit einem Fahrzeug flüchten.

Die Polizei in Göttingen leitete Ermittlungen wegen räuberischen Diebstahls ein. Identifiziert werden konnte das Täterpaar trotz aller Bemühungen aber bislang noch nicht.

Amtsgericht ordnet Öffentlichkeitsfahndung nach Mittäterin an

Um auf die Spur der unbekannten Mittäterin zu kommen, hat das Amtsgericht Göttingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen jetzt die Veröffentlichung eines Phantombildes der Frau im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Die Abbildung fußt auf den Aussagen von Zeugen.

Demnach soll die Gesuchte wie folgt ausgesehen haben: Ca. 165 bis 170 cm groß, zwischen Mitte 20 und 40 Jahre alt, korpulente Figur, rundes, fülliges Gesicht, gelbblondes, glattes Haar mit Mittelscheitel, dunkler Haaransatz oben, bekleidet mit weißer Hose, weißer Jacke, weißen Schuhe mit Keilabsatz und Glitzersteinen.

Wer die Abgebildete kennt, sachdienliche Hinweise auf ihre Identität bzw. Ihren Aufenthaltsort oder sonst sachdienliche Hinweise zum Fall geben kann, wird gebeten, sich unter Telefon 0551/491-2115 bei der Polizei Göttingen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de

















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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Araber/Maghreb/Türke - LPD Wien - Öffentlichkeitsfahndung nach Rip-Deal


 Araber/Maghreb/Türke -    LPD Wien - Öffentlichkeitsfahndung nach Rip-Deal


18.Jänner 2026
Der ´Rip-Deal Unit Vienna´ der Außenstelle Zentrum-Ost des Landeskriminalamts Wien ist aufgrund intensiver Ermittlungen die rasche Klärung eines sogenannten Rip-Deals gelungen, der sich am 06.11.2025 in Wien und Mailand, Italien, ereignete. Die Amtshandlung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit EUROPOL, sowie mit italienischen und spanischen Sonderermittlungsgruppen.

Vier Tatverdächtige täuschten gegenüber einem österreichischen Brüderpaar vor, internationale Geschäftsleute zu sein und vereinbarten den Ankauf von drei Kilogramm Gold im Wert von über 300.000 Euro. Während die Übergabe der insgesamt 15 Goldbarren in einem Hotel in der Wiener Innenstadt stattfand, erfolgte zeitgleich in Mailand die vermeintliche Geldübergabe, bei der echtes Bargeld in mittlerer sechsstelliger Höhe kurz vor der Übergabe gegen Falschgeld ausgetauscht wurde. Nach der Anzeigeerstattung durch die Opfer übernahm die ´Rip-Deal Unit Vienna´ die Ermittlungen und konnte innerhalb von zwei Monaten drei der Tatverdächtigen, die bereits in mehreren europäischen Ländern wegen Betrugs und Einbruchsdiebstählen vorbestraft sind, ausforschen. Italienische Polizisten nahmen am 12.01.2026 zwei Tatverdächtige (29 und 32 Jahre alt; beide Sta.: Italien), nahe Turin fest. Ein weiterer namentlich bekannter Tatverdächtiger (21 Jahre alt; Sta.: Italien) ist flüchtig.

Die wahre Identität und der Aufenthaltsort des vierten Tatverdächtigen sind den Behörden derzeit nicht bekannt. Zur Ausforschung des bislang unbekannten Täters, ersucht die Polizei über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Lichtbilder des Tatverdächtigen.
Hinweise werden streng vertraulich behandelt und – auch anonym – an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, Rip-Deal Unit Vienna, unter der Telefonnummer 01 31310 62510 erbeten.

Artikel Nr: 456242
vom Sonntag, 18.Jänner 2026, 08:09 Uhr.


















Zugefügt 2026 Februar 1

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizei Saarbrücken - 60-jähriger Mann mit Schlagwerkzeug attackiert


 Polizei Saarbrücken - 60-jähriger Mann mit Schlagwerkzeug attackiert



22.01.2026 – 16:30

Bereits am 16.09.2025, gegen 22:30 Uhr, wurde ein 60-jähriger Mann in der Deutschherrnstraße in 66117 Saarbrücken mit einem bislang unbekannten Schlagwerkzeug (möglicherweise einem Schlagring) angegriffen und schwer verletzt.

Vor dem Angriff kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Geschädigten und mehreren Jugendlichen. Im Anschluss an dieses Streitgespräch sprach ein bislang unbekannter Täter den 60-Jährigen an und schlug diesem mit dem Schlagwerkzeug ins Gesicht.

Der Geschädigte erlitt durch den Angriff schwere Kopf- und Augenverletzungen. Er musste im Krankenhaus behandelt werden. Zum Zeitpunkt des Angriffs hatte sich die Gruppe Jugendlicher bereits von der Örtlichkeit entfernt. Der bislang unbekannte Täter war in Begleitung einer weiblichen Person.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

- männlich
- höchstens 30 Jahre alt
- ca. 1,80m- 1,85m groß
- hellhäutig
- saarländischer Dialekt
- dunkle lange Haare, nach hinten gelegt
- trug eine Umhängetasche
- bekleidet mit einer schwarzen Bomberjacke ohne Emblem und einer
schwarzen Jogginghose

Zu der Begleiterin des Tatverdächtigen liegt folgende Personenbeschreibung vor:

- weiblich
- ca. 21-22 Jahre alt
- höchstens 1,65 m groß
- lange braune lockige Haare, bis über die Schultern

Im Rahmen der Ermittlungen wurde mithilfe des Geschädigten ein Phantombild des Täters erstellt. Durch das Amtsgericht Saarbrücken wurde nun ein Beschluss zur Veröffentlichung des Phantombildes erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
SBR-STADT- KED
Mainzer Straße 132
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/9321-233
E-Mail: pi-saarbruecken-stadt@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g

















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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizei Nordrhein-Westfalen - Recklinghausen / Bottrop / Coesfeld / Borken / Wesel / Bochum und mehr - schwerer Raub


 Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Recklinghausen / Bottrop / Coesfeld / Borken / Wesel / Bochum  und mehr - schwerer Raub



Aktualisiert
23. Januar 2026

Nach einer Serie von Raubüberfällen auf Supermärkte und Lebensmitteldiscounter geht die Ermittlungskommission ´Ladenschluss´ davon aus, dass der Tatverdächtige nach wie vor aktiv ist.

Mittlerweile werden dem unbekannten Tatverdächtigen weitere Überfälle zugeschrieben. Seit der letzten Öffentlichkeitsfahndung ereigneten sich weitere Taten in Dülmen, Voerde, Wesel, Dinslaken, Oberhausen und Castrop- Rauxel. In der Ermittlungskommission werden aktuell 67 Raubüberfälle bearbeitet. Seit September 2025 trägt der Tatverdächtige bei allen Raubüberfällen eine beige Jacke.

Wer kennt den Tatverdächtigen oder kann Angaben zu ihm machen?

Wer hat ihn gesehen?
Für Hinweise, die zur Ermittlung und Überführung des Tatverdächtigen führen, ist von der Staatsanwaltschaft Essen eine Belohnung in Höhe von bis zu 4.000 Euro ausgesetzt.







Tatzeit
03.10.2019 20:50
- 16.01.2026 21:50
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Äußere Erscheinung
maskiert mit schwarzer Sturmhaube mit Augenschlitzen und Kapuze
Größe
ca. 180-185 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 30-40
Bekleidung
beige Jacke, schwarze Hose/blaue Jeans, schwarze Arbeitsschuhe, Handschuhe, schwarze Sturmhaube
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
spricht hochdeutsch / leicht osteuropäischen Akzent
Mitgeführte Gegenstände
Pistole/Revolver, Schraubendreher, ggf. Messer
Figur
schlank
Polizei Recklinghausen
Tel.:
0800/2361111
E-Mail:
poststelle.recklinghausen [at] polizei.nrw.de

















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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Berlin - gefährlicher Körperverletzung - Tempelhof-Schöneberg


 Araber/Maghreb/Türke -   Polizei Berlin - gefährlicher Körperverletzung - Tempelhof-Schöneberg


Polizeimeldung vom 21.01.2026

Mit der Veröffentlichung von Bildern aus einer Überwachungskamera sucht die Kriminalpolizei einen bislang Unbekannten, der am Sonntag, den 3. August 2025, gegen 1:50 Uhr, an der Maaßenstraße Ecke Nollendorfplatz in Schöneberg zwei 37 und 38 Jahre alte Männer körperlich angegriffen haben soll, nachdem diese die Freundin des Unbekannten angesprochen haben sollen. Dabei schlug der Gesuchte zunächst dem 37-Jährigen mit der Faust ins Gesicht, trat ihm gegen den Kopf, als der 37-Jährige am Boden lag und schlug ihm anschließend noch mit einem Aufsteller auf den Kopf. Auch den 38-Jährigen schlug er mit der Faust ins Gesicht.
Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

circa 25 bis 30 Jahre alt
circa 185 bis 190 cm groß
athletische Statur
linker Arm stark tätowiert
Bekleidung am Tattag: weiße Sportschuhe, schwarze Jogginghose, schwarzer Rucksack, schwarzes Shirt, grünes Basecap

Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kennt die abgebildete Person?
Wer kann Angaben zum Wohn- oder Aufenthaltsort des Gesuchten machen?
Wer hat zum fraglichen Zeitpunkt Auffälliges beobachtet?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zum Tatverdächtigen geben?


Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de


















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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Thüringer Polizei - Trickbetrug - Ranis, Saale-Orla, Sonneberg


 Thüringer Polizei - Trickbetrug - Ranis, Saale-Orla, Sonneberg


23.01.2026 – 14:29


Nach einem Trickbetrug am 08.12.2025, durch welchen der Geschädigten ein Vermögensschaden von rund 30.000 Euro entstand, wird mit einem Phantombild nach dem Täter gesucht. Die Polizei bittet die Öffentlichkeit um Hinweise zur Identität des Abgebildeten.

Bereits am 09.12.2025 wurde durch die Pressestelle der LPI Saalfeld ein Zeugenaufruf gestartet, der bis zum heutigen Tag nicht zur Bekanntmachung des Täters führte.

Folgendes hatte sich zugetragen (Auszug aus der Pressemeldung vom 09.12.2025):

Ranis: Trickbetrug: 30.000 Euro Vermögensschaden

Am Montagmittag, dem 08.12.2025, kam es in Ranis zu einem Trickbetrug zum Nachteil einer 84-jährigen Bewohnerin. Unbekannte Täter hatten die Seniorin telefonisch kontaktiert und ihr glaubhaft einen schweren Unfall ihrer Nachbarin vorgespiegelt. Unter dem Eindruck der geschilderten Notlage und nach mehreren länger andauernden Telefonaten übergab die Geschädigte gegen 14:00 Uhr einem unbekannten Mann 30.000 Euro Bargeld. Erst später erkannte sie den Betrug und informierte die Polizei. Der Geldabholer wird wie folgt beschrieben: männlich, etwa 30 Jahre alt, ausländischer Dialekt, helle kurze Haare, helle Bekleidung, dunkler Rucksack.

Seitens der Kriminalpolizeiinspektion wird aufgrund des Verdachts des Gewerbsmäßigen besonders schweren Fall des Betrugs gem. § 263 StGB ermittelt.

Hinweise zur Identität des Gesuchten nimmt jede Polizeidienststelle, bevorzugt die KPI Saalfeld (Telefon: 03672- 417 1464), unter Nennung der Vorgangsnummer 0318994/2025 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Saalfeld
Pressestelle
Telefon: 03671 56 1503
E-Mail: presse.lpi.saalfeld@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

















Zugefügt 2026 Februar 1

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Araber/Maghreb/Türke - polizei Schleswig-Holstein - Lübeck: Verdacht des versuchten schweren Raubes auf Goldgeschäft


    Araber/Maghreb/Türke - polizei Schleswig-Holstein - Lübeck: Verdacht des versuchten schweren Raubes auf Goldgeschäft



Ende Oktober 2025 soll ein bewaffneter Mann ein Goldgeschäft in der Lübecker Innenstadt überfallen haben. Der Tatverdächtige soll damals zwei Angestellte des Geschäftes mittels einer Schusswaffe bedroht und Pfefferspray eingesetzt haben. Weil sich die Angestellten wehrten, verließ der unbekannte Mann fluchtartig ohne Diebesgut den Geschäftsbereich. Jetzt fahnden die Ermittler mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach dem Tatverdächtigen und suchen Zeugen, die Angaben zu der abgebildeten Person machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451 1310 entgegen.

Ereignet hat sich die Tat an einem Freitagvormittag (24.10.2025) gegen 10:15 Uhr in einem Goldgeschäft in Königstraße. Umfangreiche Ermittlungen der Lübecker Kriminalpolizei haben bisher nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen geführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck und erwirktem richterlichen Beschluss fahnden die Ermittler jetzt öffentlich mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach dem Unbekannten.

Der Tatverdächtige ist circa 170cm groß und der Beschreibung nach etwa 30 bis 40 Jahre alt. Zur Tatzeit trug der Mann einen schwarzen Bart und schwarze Haare. Den Hinweisen nach wird sein Erscheinungsbild mit ´südländisch´ beschrieben. Während der Tatausübung war er mit einem grauen Kapuzenpullover, einer dunklen Jogginghose sowie schwarzen Turnschuhen bekleidet.

Hinweise zu seiner Person und dem Tatgeschehen nehmen die Ermittler unter der zentralen Rufnummer 0451 1310 entgegen.












Zugefügt 2026 Januar 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Landeskriminalamt - Oleg Evgenievich NEFEDOV - Erpressung, Bildung einer kriminellen Vereinigung


 Landeskriminalamt - Oleg Evgenievich NEFEDOV - Erpressung, Bildung einer kriminellen Vereinigung




Tatort
weltweit

Tatzeit- /Raum
Januar 2022 - Februar 2025
Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), und das Bundeskriminalamt bitten um Ihre Mithilfe!

Aufgrund des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung im Ausland sowie der Erpressung im besonders schweren Fall und weiterer Straftaten wird nach Oleg Evgenievich NEFEDOV (Нефедов Олег Евгеньевич) gefahndet.

Oleg Evgenievich NEFEDOV (oder: Oleg Evgenyevich) steht im Verdacht, die Gruppierung hinter der Schadsoftware ´Black Basta´ gegründet und als deren Rädelsführer geleitet zu haben, wodurch ein wesentlicher Tatbeitrag zur Durchführung von globalen Cyberattacken geleistet wurde. Im Speziellen besteht der Verdacht, dass der Gesuchte unter den Pseudonymen , , , , , und die Ransomware ´Black Basta´ entwickelte und etablierte. Innerhalb der Gruppierung nahm er die Position des Geschäftsführers ein. Als dieser entschied er über Angriffsziele, rekrutierte Mitarbeiter, wies ihnen Aufgaben zu, nahm an Lösegeldverhandlungen teil, verwaltete die Taterträge aus den Lösegelderpressungen und bezahlte damit die Mitglieder der Gruppierung. Somit hat der Gesuchte als Rädelsführer den fortlaufenden Einsatz der Ransomware ´Black Basta´ sowie weiterer Schadsoftware unterstützt, mittels derer die Gruppierung fremde Computersysteme infiltrierte, Daten entwendete und Systeme verschlüsselte, um ein Lösegeld, zahlbar in Kryptowährungen, zur Entschlüsselung zu verlangen.

Weitere Informationen und Hinweismöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Bundeskriminalamt
Thaerstraße 11
65193 Wiesbaden

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg












Zugefügt 2026 Januar 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Lübeck - Verdacht des versuchten schweren Raubes auf Goldgeschäft - Lübeck


   Araber/Maghreb/Türke - Polizei Lübeck - Verdacht des versuchten schweren Raubes auf Goldgeschäft - 
Lübeck

05.01.2026 – 14:31


Ende Oktober 2025 soll ein bewaffneter Mann ein Goldgeschäft in der Lübecker Innenstadt überfallen haben. Der Tatverdächtige soll damals zwei Angestellte des Geschäftes mittels einer Schusswaffe bedroht und Pfefferspray eingesetzt haben. Weil sich die Angestellten wehrten, verließ der unbekannte Mann fluchtartig ohne Diebesgut den Geschäftsbereich. Jetzt fahnden die Ermittler mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach dem Tatverdächtigen und suchen Zeugen, die Angaben zu der abgebildeten Person machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.

Ereignet hat sich die Tat an einem Freitagvormittag (24.10.2025) gegen 10:15 Uhr in einem Goldgeschäft in Königstraße. Umfangreiche Ermittlungen der Lübecker Kriminalpolizei haben bisher nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen geführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck und erwirktem richterlichen Beschluss fahnden die Ermittler jetzt öffentlich mit Bildern aus einer Überwachungskamera nach dem Unbekannten.

Der Tatverdächtige ist circa 170cm groß und der Beschreibung nach etwa 30 bis 40 Jahre alt. Zur Tatzeit trug der Mann einen schwarzen Bart und schwarze Haare. Den Hinweisen nach wird sein Erscheinungsbild mit ´südländisch´ beschrieben. Während der Tatausübung war er mit einem grauen Kapuzenpullover, einer dunklen Jogginghose sowie schwarzen Turnschuhen bekleidet. Hinweise zu seiner Person und dem Tatgeschehen nehmen die Ermittler unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.

Nachfragen zu diesem Sachverhalt sind an die Pressestelle der Polizeidirektion Lübeck zu richten.

Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck

Ulli Fritz Gerlach, Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher -
Telefon: 0451 / 131-2006
Fax: 0451 / 131 - 2019
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de











Zugefügt 2026 Januar 15

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Urtei wegen Bestechung des Geschäftsführers eines Abfallentsorgers rechtskräftig


 Urtei wegen Bestechung des Geschäftsführers eines Abfallentsorgers rechtskräftig


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Neuruppin verworfen, das ihn wegen Bestechung in 53 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt hat. Gegen die Einziehungsbeteiligte hat das Landgericht die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.982.658,63 Euro angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte Geschäftsführer einer Komplettanbieterin für Deponietechnik. Er gewährte dem Geschäftsführer einer Abfallentsorgungsgesellschaft, die in Brandenburg mehrere Deponien betrieb, in den Jahren 2015 bis 2019 Zuwendungen im Wert von insgesamt 696.325,10 Euro. Im Gegenzug wurde das Unternehmen des Angeklagten - die Einziehungsbeteiligte - bei Auftragsvergaben bevorzugt. Hierdurch erzielte die Einziehungsbeteiligte Gewinne in Höhe des Einziehungsbetrages.

Die Revision des Angeklagten blieb erfolglos. Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Zutreffend hat das Landgericht den Geschäftsführer der Abfallentsorgungsgesellschaft als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB eingestuft. Hierfür ist insbesondere maßgeblich, dass die Abfallentsorgungsgesellschaft, für die er tätig war, staatlicher Steuerung durch zwei Bundesländer unterlag. Das Urteil des Landgerichts Neuruppin ist damit gegen den Angeklagten rechtskräftig.

Auf die Revision der Einziehungsbeteiligten hat der Senat das Urteil im Einziehungsausspruch aufgehoben, weil die diesbezüglichen Feststellungen beweiswürdigend nicht belegt waren. Die Sache bedarf insoweit neuer Verhandlung und Entscheidung.

Vorinstanz:

Landgericht Neuruppin, Urteil vom 19. Januar 2024 - 13 KLs 26/23

§ 11 StGB Personen- und Sachbegriffe

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist

...

2. Amtsträger:

wer nach deutschem Recht

...

c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

§ 334 StGB Bestechung

(1) Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Karlsruhe, den 5. Januar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

6 StR 315/24 (PDF, 114KB, nicht barrierefrei)
6 StR 315/24 (PDF, 92KB, nicht barrierefrei)


Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
05.01.2026

Nr. 003/2026

Beschlüsse vom 6. August 2025 - 6 StR 315/24












Zugefügt 2026 Januar 15

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizei Rheinland-Pfalz - Versuchter Totschlag - Kaiserslautern


 Polizei Rheinland-Pfalz - Versuchter Totschlag -   Kaiserslautern



06.01.2026
Sachverhaltsbeschreibung

Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags fahndet die Polizei nach dem Mann, der am 1. Januar 2026 gegen 10:00 Uhr am Caesarpark in Kaiserslautern – zwischen Hussongstraße und Autobahnbrücke – einem Passanten mit einer Schusswaffe ins Bein schoss. Der Fußgänger wurde schwer verletzt, der Täter flüchtete. Vom Täter liegen ein Phantombild und eine Personenbeschreibung vor. Wer kann Hinweise geben?


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

• etwa 20 bis 27 Jahre alt
• dunkelblonde/hellbraune, lockige Haare
• bekleidet mit blauer Jeans und Kapuzenpullover, der Pullover hat ein gelb/blau/violettes Muster und eine gelbe Kapuze


Gesuchte Hinweise

• Wer kann Hinweise zu dem Mann geben?
• Wem kommt die Person bekannt vor?
• Wer hat am Vormittag des 1. Januar 2026, im Zeitraum zwischen 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr, etwas Verdächtiges gesehen oder gehört?
• Wer verfügt am Haus oder auf dem Grundstück über Technik, welche möglicherweise im fraglichen Zeitraum Video- oder Audioaufnahmen gefertigt haben könnte (auch aufgezeichnete Knallgeräusche beispielsweise von Kameraüberwachungsanlagen oder Ähnliches)?
• Wer hat sich im fraglichen Zeitraum draußen aufgehalten, sei es auf der Straße im Wohngebiet (Hussongstraße; Kaiserbergring; Emil-Caesar-Straße) oder den angrenzenden Feldwegen?
• Wer hat zur fraglichen Zeit Beobachtungen gemacht, die mit diesem Ereignis in Verbindung zu bringen sind?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Kaiserslautern auch unter der Telefonnummer 0631-369 13313 entgegen.
Sachbearbeitende Dienststelle

KI Kaiserslautern 1
Delikt / Grund

Versuchter Totschlag
Tatort

Kaiserslautern
Tatzeit

01.01.2026











Zugefügt 2026 Januar 15

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Urteilwegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach AUFGEHOBEN


 Urteilwegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach AUFGEHOBEN



Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. November 2024 wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Den Feststellungen zufolge erschoss der Angeklagte, der sich anlässlich der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus aufhielt, am 23. Dezember 2023 einen von der Gemeinde in dem benachbarten Anwesen untergebrachten tunesischen Staatsangehörigen in dessen Wohnung mit einer halbautomatischen Selbstladepistole. Während der Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit einer Machete in sechs Teile zerlegte, sie mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Nebenklägerin das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Das Landgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, weil es bei der Prüfung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers den falschen zeitlichen Anknüpfungspunkt gewählt hat; es hat auf das Vortatgeschehen abgestellt, bei dem der Angeklagte noch keinen Tötungsvorsatz hatte, und nicht auf den Beginn des ersten von ihm mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs.

Die Sache muss vor einer anderen als Schwurgericht zuständigen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen neu verhandelt werden.

Vorinstanz:

Landgericht Waldshut-Tiengen - Urteil vom 18. November 2024 - 3 Ks 20 Js 5290/24

Karlsruhe, den 13. Januar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

1 StR 216/25 (PDF, 90KB, nicht barrierefrei)
1 StR 216/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)


Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
13.01.2026

Nr. 007/2026

Urteil vom 13. Januar 2026 - 1 StR 216/25













Zugefügt 2026 Januar 15

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Bundeskriminalamt - NE­FE­DOV, Oleg Ev­ge­nie­vich - schwere Erpressung, Bildung/Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung und weitere Straftaten


 Bundeskriminalamt - NE­FE­DOV, Oleg Ev­ge­nie­vich - schwere Erpressung, Bildung/Rädelsführerschaft einer kriminellen Vereinigung und weitere Straftaten



Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), und das Bundeskriminalamt bitten um Ihre Mithilfe!

Aufgrund des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung im Ausland sowie der Erpressung im besonders schweren Fall und weiterer Straftaten wird nach Oleg Evgenievich NEFEDOV (Нефедов Олег Евгеньевич) gefahndet.

Oleg Evgenievich NEFEDOV (oder: Oleg Evgenyevich) steht im Verdacht, die Gruppierung hinter der Schadsoftware ´Black Basta´ gegründet und als deren Rädelsführer geleitet zu haben, wodurch ein wesentlicher Tatbeitrag zur Durchführung von globalen Cyberattacken geleistet wurde. Im Speziellen besteht der Verdacht, dass der Gesuchte unter den Pseudonymen , , , , , und die Ransomware ´Black Basta´ entwickelte und etablierte. Innerhalb der Gruppierung nahm er die Position des Geschäftsführers ein. Als dieser entschied er über Angriffsziele, rekrutierte Mitarbeiter, wies ihnen Aufgaben zu, nahm an Lösegeldverhandlungen teil, verwaltete die Taterträge aus den Lösegelderpressungen und bezahlte damit die Mitglieder der Gruppierung. Somit hat der Gesuchte als Rädelsführer den fortlaufenden Einsatz der Ransomware ´Black Basta´ sowie weiterer Schadsoftware unterstützt, mittels derer die Gruppierung fremde Computersysteme infiltrierte, Daten entwendete und Systeme verschlüsselte, um ein Lösegeld, zahlbar in Kryptowährungen, zur Entschlüsselung zu verlangen.
Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2026
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Zeit: Januar 2022 - Februar 2025
Tatort: verschiedene, weltweit
Familienname: NEFEDOV
Vorname: Oleg Evgenievich
Alias: tramp, tr, gg, kurva, AA, Washingt0n, S.Jimmi
Geburtsdatum: 03.06.1990
Geburtsort: Joshkar-Ola
Staatsangehörigkeit: russisch
Geschlecht: männlich
Sprache/Dialekt: Russisch

Weitere Details

Die Tätergruppierung ist seit mindestens Anfang 2022 aktiv und verwendete verschiedene Schadsoftware-Varianten, darunter die gleichnamige, namensgebende Ransomware ´Black Basta´, um Computersysteme zu infizieren, sensible Daten zu stehlen, Systeme zu verschlüsseln und ein Lösegeld, zahlbar in Kryptowährungen, zur Entschlüsselung zu verlangen.

Der Beschuldigte steht im Verdacht, Gründer sowie Rädelsführer der ´Black Basta´-Gruppierung zu sein und als solcher für die Erpressung von mehr als 100 Unternehmen im Bundesgebiet, sowie ca. 600 weiterer weltweit verantwortlich zu sein.

Es ist davon auszugehen, dass der Gesuchte in der Russischen Föderation lebt. Der aktuelle Aufenthaltsort des Gesuchten ist unbekannt.

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Haben Sie Oleg Evgenievich NEFEDOV gesehen?
Können Sie Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort des Gesuchten machen?
Haben Sie Hinweise auf Reisen des Gesuchten außerhalb der Russischen Föderation?
Hatten oder haben Sie Kontakt zu dem Gesuchten?
Haben Sie Hinweise auf aktuelle Online-Präsenzen oder auf aktuell genutzte Kommunikationsmittel des Gesuchten?

Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.

Dem Bundeskriminalamt sind sowohl die Anfang 2025 unter dem Namen ´Black Basta-Leaks´ als auch die Anfang 2022 publik gewordenen sogenannten ´Conti-Leaks´, ´Trickbotleaks´ und ´Trickleaks´ bekannt. Hinweise auf diese Daten sind nicht erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von Europol und Interpol.
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?











Zugefügt 2026 Januar 15

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

LPD Wien - Schwerer Raub im Stadtpark


LPD Wien
 - 
Schwerer Raub im Stadtpark

19.November 2025
Vorfallszeit: 29.07.2025, 22:40 Uhr
Vorfallsort: Wien 01., Stadtpark

Zwei bislang unbekannte Männer sollen zwei Personen bedroht und unter Anwendung von Gewalt beraubt haben. Eines der Opfer wurde an den Haaren gezogen und unter Vorhalt eines metallischen Gegenstandes zur Herausgabe von Geld aufgefordert. Die Drohung wurde durch kurze Stichbewegungen verdeutlicht. Daraufhin übergab das Opfer dem unbekannten Täter 100 Euro.

Ein weiterer bislang unbekannter Mann packte ein weiteres Opfer am T-Shirt und forderte ebenfalls die Herausgabe von Geld. Dabei bedrohte er das Opfer mit Gewaltanwendung. In der Folge griff der Mann in die Hosentasche des Opfers und entnahm aus dessen Geldbörse einen Betrag von 50 Euro.

Im Zuge der Flucht versuchten drei Passanten, die beiden Männer anzuhalten. Daraufhin griff einer der unbekannten Männer in seine Jackentasche und drohte, jemanden umzubringen, falls eine weitere Fluchtverhinderung erfolgen sollte.

Der Aussendung sind zwei Fotos der Tatverdächtigen angeschlossen. Bei dem ersten Tatverdächtigen handelt es sich um einen ca. 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 cm groß, hat eine dünne Statur und eine dunkle Hautfarbe. Er war mit einem roten Kapuzenpullover bekleidet und war vermutlich mit einem Messer bewaffnet.

Bei dem zweiten Tatverdächtigen handelt es sich ebenfalls um einen 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 groß, hat eine dünne Statur und eine schwarze Haarfarbe. Er war dunkel bekleidet und trug eine schwarz/weiße Schirmkappe.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62213 erbeten.

Artikel Nr: 453087
vom Mittwoch, 19.November 2025, 13:45 Uhr.













Zugefügt 2026 Januar 15

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Araber/Maghreb/Türke - LPD Wien - Schwerer Raub im Stadtpark


   Araber/Maghreb/Türke -      LPD Wien
 - 
Schwerer Raub im Stadtpark

19.November 2025
Vorfallszeit: 29.07.2025, 22:40 Uhr
Vorfallsort: Wien 01., Stadtpark

Zwei bislang unbekannte Männer sollen zwei Personen bedroht und unter Anwendung von Gewalt beraubt haben. Eines der Opfer wurde an den Haaren gezogen und unter Vorhalt eines metallischen Gegenstandes zur Herausgabe von Geld aufgefordert. Die Drohung wurde durch kurze Stichbewegungen verdeutlicht. Daraufhin übergab das Opfer dem unbekannten Täter 100 Euro.

Ein weiterer bislang unbekannter Mann packte ein weiteres Opfer am T-Shirt und forderte ebenfalls die Herausgabe von Geld. Dabei bedrohte er das Opfer mit Gewaltanwendung. In der Folge griff der Mann in die Hosentasche des Opfers und entnahm aus dessen Geldbörse einen Betrag von 50 Euro.

Im Zuge der Flucht versuchten drei Passanten, die beiden Männer anzuhalten. Daraufhin griff einer der unbekannten Männer in seine Jackentasche und drohte, jemanden umzubringen, falls eine weitere Fluchtverhinderung erfolgen sollte.

Der Aussendung sind zwei Fotos der Tatverdächtigen angeschlossen. Bei dem ersten Tatverdächtigen handelt es sich um einen ca. 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 cm groß, hat eine dünne Statur und eine dunkle Hautfarbe. Er war mit einem roten Kapuzenpullover bekleidet und war vermutlich mit einem Messer bewaffnet.

Bei dem zweiten Tatverdächtigen handelt es sich ebenfalls um einen 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 groß, hat eine dünne Statur und eine schwarze Haarfarbe. Er war dunkel bekleidet und trug eine schwarz/weiße Schirmkappe.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62213 erbeten.

Artikel Nr: 453087
vom Mittwoch, 19.November 2025, 13:45 Uhr.













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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung rechtskräftig


 Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung rechtskräftig



Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. März 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge, mit besonders schwerer Vergewaltigung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fügte der Angeklagte seiner Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte und ihren Auszug vorbereitete, im gemeinsamen Haus zunächst schwerste Kopfverletzungen zu und vergewaltigte sie, bevor sie starb. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt (Oder) - Urteil vom 13. März 2025 - 22 Ks 4/24

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 178 … Vergewaltigung mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch … Vergewaltigung … wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

6 StR 353/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 237/2025

Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 6 StR 353/25












Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

urteil wegen Beihilfe zum Mord an Ehemann in Bärsbach rechtskräftig


  urteil  wegen Beihilfe zum Mord an Ehemann in Bärsbach rechtskräftig


Das Landgericht Heidelberg hat die Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die zwischenzeitlich verstorbene Esther K. im Juli 2024 den Entschluss, den Ehemann der Angeklagten in der Nacht im Schlaf mit mehreren Messerstichen zu töten. Durch seinen Tod wollte sie den Fortbestand ihrer Freundschaft zur Angeklagten, ihrer einzigen Freundin, sichern, den sie durch deren Ehemann gefährdet sah. Am Morgen des Tattages weihte sie die Angeklagte in ihren Tatplan ein, dessen Umsetzung sie von deren Zustimmung abhängig machte. Die Angeklagte, die für ihren Ehemann schon seit geraumer Zeit nur noch Hass empfand und sich innerlich bereits zur Trennung entschlossen hatte, erklärte sich mit der Tötung ihres Ehemannes einverstanden und sicherte Esther K. zu, sie hierbei zu unterstützen.

In der darauffolgenden Nacht tötete Esther K. den schlafenden Ehemann der Angeklagten in seinem Schlafzimmer mit insgesamt 79 Messerstichen. Die Angeklagte, die absprachegemäß den Schlüssel an der Wohnungseingangstüre hatte stecken lassen, verließ während der Tatausführung das Schlafzimmer und wartete draußen die Beendigung der Tat ab. Wie von Esther K. instruiert, verständigte sie erst Stunden später die Polizei und gab vor, von einem maskierten Einbrecher im Haus überfallen worden zu sein, ihr Ehemann sei noch im Haus. Hierdurch verschaffte sie Esther K. ausreichend Zeit, das Tatwerkzeug und ihre blutverschmierte Kleidung zu beseitigen, so dass beides nicht aufgefunden werden konnte.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Verfahrensfehler hat das Rechtsmittel nicht aufgedeckt. Auch die aufgrund der erhobenen Sachrüge veranlasste materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Heidelberg - Urteil vom 31. März 2025 - 6 Ks 4000 Js 14517/24

Karlsruhe, den 13. Januar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

1 StR 362/25 (PDF, 6KB, nicht barrierefrei)



Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
13.01.2026

Nr. 008/2026

Beschluss vom 29. Oktober 2025 - 1 StR 362/25












Zugefügt 2026 Januar 15

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen rechtskräftig


  urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen rechtskräftig



Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Mai 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der vermögende Angeklagte Hass auf seine geschiedene Ehefrau, die er als ´Verräterin´ ansah und von der er sich gekränkt fühlte. Grund hierfür war, dass sich die mit dem Angeklagten seit 1988 verheiratete Geschädigte gegen seinen Willen 2016 von ihm getrennt hatte, sich von ihm hatte scheiden lassen und nun bestrebt war, ihre 2023 rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüche (Zugewinnausgleich über 1,6 Mio. Euro) durchzusetzen. Kurze Zeit nach der Zustellung von Beschlüssen, mit denen die Zwangsversteigerung ihm gehörender Grundstücke angeordnet worden war, lauerte der als Sportschütze über eine Waffe verfügende Angeklagte seiner Ex-Frau morgens an einem Waldweg auf und erschoss sie. Das Landgericht hat das Geschehen als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord sowie als Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Lübeck - Urteil vom 23. Mai 2025 - 1 Ks 705 Js 44964/24

Die maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuchs lautet:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

5 StR 646/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 236/2025

Beschluss vom 16. Dezember 2025 - 5 StR 646/25











Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizei Rheinland-Pfalz - Versuchter Totschlag - Kaiserslautern


 Polizei Rheinland-Pfalz - Versuchter Totschlag -   Kaiserslautern



06.01.2026
Sachverhaltsbeschreibung

Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags fahndet die Polizei nach dem Mann, der am 1. Januar 2026 gegen 10:00 Uhr am Caesarpark in Kaiserslautern – zwischen Hussongstraße und Autobahnbrücke – einem Passanten mit einer Schusswaffe ins Bein schoss. Der Fußgänger wurde schwer verletzt, der Täter flüchtete. Vom Täter liegen ein Phantombild und eine Personenbeschreibung vor. Wer kann Hinweise geben?


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

• etwa 20 bis 27 Jahre alt
• dunkelblonde/hellbraune, lockige Haare
• bekleidet mit blauer Jeans und Kapuzenpullover, der Pullover hat ein gelb/blau/violettes Muster und eine gelbe Kapuze


Gesuchte Hinweise

• Wer kann Hinweise zu dem Mann geben?
• Wem kommt die Person bekannt vor?
• Wer hat am Vormittag des 1. Januar 2026, im Zeitraum zwischen 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr, etwas Verdächtiges gesehen oder gehört?
• Wer verfügt am Haus oder auf dem Grundstück über Technik, welche möglicherweise im fraglichen Zeitraum Video- oder Audioaufnahmen gefertigt haben könnte (auch aufgezeichnete Knallgeräusche beispielsweise von Kameraüberwachungsanlagen oder Ähnliches)?
• Wer hat sich im fraglichen Zeitraum draußen aufgehalten, sei es auf der Straße im Wohngebiet (Hussongstraße; Kaiserbergring; Emil-Caesar-Straße) oder den angrenzenden Feldwegen?
• Wer hat zur fraglichen Zeit Beobachtungen gemacht, die mit diesem Ereignis in Verbindung zu bringen sind?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Kaiserslautern auch unter der Telefonnummer 0631-369 13313 entgegen.
Sachbearbeitende Dienststelle

KI Kaiserslautern 1
Delikt / Grund

Versuchter Totschlag
Tatort

Kaiserslautern
Tatzeit

01.01.2026











Zugefügt 2026 Januar 15

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Dezember
Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Hannover - Dieb hebt mit gestohlener EC-Karte Bargeld ab - Hannover


  Araber/Maghreb/Türke - Polizei Hannover - Dieb hebt mit gestohlener EC-Karte Bargeld ab - Hannover

29.12.2025 – 13:46

Die Polizei Hannover fahndet mit Fotos nach einem unbekannten Mann, der im Verdacht steht, Anfang August 2025 mit einer zuvor entwendeten Bankkarte mehrere unberechtigte Abhebungen vorgenommen und Bargeld erlangt zu haben. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizeiinspektion Hannover wurde einer 61-jährigen Frau am 04.08.2025 während einer Fahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr die EC-Karte aus der Geldbörse entwendet. Mit dieser Karte führte ein bislang unbekannter Täter noch am selben Tag mehrere Transaktionen an einem Geldautomaten einer Bankfiliale an der Lindemannallee im hannoverschen Stadtteil Bult durch und erlangte so einen vierstelligen Bargeldbetrag. Am 10.08.2025 versuchte der Mann erneut, in derselben Filiale Geld abzuheben, was jedoch misslang, da die Karte vom Automaten eingezogen wurde.

Der Tatverdächtige wurde bei den Abhebungen durch die Überwachungskamera des Geldautomaten aufgezeichnet. Auf den Bildern ist er mit dunklen Haaren zu sehen, die zu einem Dutt gebunden waren. Zudem trug er einen Vollbart. Am 04.08.2025 war er mit einem weißen Oberteil mit bunten Motiven, einer langen Jeans und schwarzen Schuhen bekleidet. Am 10.08.2025 trug er ein weißes T-Shirt, eine kurze Jeans und weiße Schuhe.

Da sämtliche polizeiliche Ermittlungsansätze ausgeschöpft wurden, hat das Amtsgericht Hannover auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover die Veröffentlichung von Bildern des Tatverdächtigen angeordnet.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Zeugen, die Hinweise zur Identität des Mannes geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-2717 zu melden. /trim, pol

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Tristan Möller
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de











Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Pistole - LPD Wien - Schussabgabe mit tödlichem Ausgang


 Pistole -  LPD Wien
 - 
Schussabgabe mit tödlichem Ausgang


17.November 2025
Vorfallszeit: 06.11.2025, 21:45 Uhr
Vorfallsort: Wien-Ottakring

Wie bereits berichtet, wurden am 06.11.2025 vor einem Restaurant in Wien-Ottakring drei Personen durch Schüsse verletzt, wobei ein 33-Jähriger in Folge dessen verstarb.
Opfer und Täter sollen einander gekannt haben, wobei sich eine zwischen ihnen geführte verbale Auseinandersetzung aus dem Lokal auf die Straße verlagerte und schließlich in der Tat mündete.

Im Zuge der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Wien, Ermittlungsbereich Leib/Leben, Gruppe Lehner, konnte erhoben werden, dass die Täter bei der Tat zu dritt agierten. Zwei von ihnen, ein 35-jähriger Österreicher sowie ein 38-Jähriger mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, stellten sich bereits bei der Polizei und befinden sich in Haft. Die Fahndung nach dem unmittelbaren Schützen ist noch aufrecht.
Der Aussendung ist ein Foto des dringend Tatverdächtigen angeschlossen.
Es handelt sich um einen der Polizei namentlich bekannten 34-Jährigen (Staatsbürgerschaft: Österreich), dessen Aufenthaltsort bislang unbekannt ist.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) wer-den an das Landeskriminalamt Wien unter der Telefonnummer 01-31310-33800 oder 338001 erbeten.

Artikel Nr: 453008
vom Montag, 17.November 2025, 11:46 Uhr.













Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizei Hagen: Ticketautomat am Bahnhof erneut völlig zerstört - Osnabrück


  Polizei Hagen: Ticketautomat am Bahnhof erneut völlig zerstört -  Osnabrück



12.01.2026 – 09:01


In der Nacht zu Montag (1 Uhr) wurde die Polizei über einen beschädigten Ticketautomaten am Bahnhof in Natrup Hagen informiert. Ein Zeuge hatte zuvor einen lauten Knall gehört. Kurz darauf nahm der Mitteiler eine dunkle Limousine wahr, die sich vom Tatort entfernte.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei wurde der Automat (Bahnsteig Fahrtrichtung Osnabrück) in der vergangenen Nacht vermutlich durch den Einsatz eines pyrotechnischen Gegenstandes vollständig zerstört. Durch die Beschädigung wurden zudem vier Glasscheiben eines Wartehäuschens in Mitleidenschaft gezogen. Personen wurden nach derzeitigem Stand nicht verletzt. Angaben zur Höhe des entstandenen Sachschadens sowie zum möglichen Diebesgut sind derzeit noch nicht möglich. Eine polizeiliche Fahndung blieb ohne Erfolg. Während des Einsatzes kam es zwischen 01.55 Uhr und 02.10 Uhr zu einer Beeinträchtigung des Bahnverkehrs durch Sperrung der Gleise. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Zeugen, die in der Nacht zu Montag im Bereich des Bahnhofs verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu der dunklen Limousine geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Georgsmarienhütte unter 05401/83160 zu melden. Bereits am 22.12.2025 kam es am Bahnsteig in Fahrtrichtung Münster zu einer gleich gelagerten Tat. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/6184438

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Jannis Gervelmeyer
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de












Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

2 Araber/Maghreb/Türke - Polizei Cloppenburg - Raub zum Nachteil einer 45-jährigen Spaziergängerin - Löningen / OT Altenbunnen


  2  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei  Cloppenburg - Raub zum Nachteil einer 45-jährigen Spaziergängerin - Löningen / OT Altenbunnen

16.01.2026 – 09:43

Am Donnerstag, den 25.09.2025, wurde eine 45-jährige Frau im Bereich Löningen / Altenbunnen Opfer eines Raubes. Zum damaligen Zeitpunkt ging sie gegen 19:30 Uhr in einem Waldgebiet nahe der Löninger Straße zwischen Altenbunnen und Löningen mit ihrem Hund spazieren. Im Verlauf des Spazierganges vernahm sie hinter sich zwei Männer, die ihr das Smartphone abnahmen und sie zu Boden schubsten. Wir berichteten unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6126141

Im Rahmen des Zeugenaufrufes meldete sich der Eigentümer einer Wildkamera, die er in Tatortnähe zu eigenen Zwecken aufgestellt hatte. Die Kamera zeichnete am 26.09.2025, um 12:33 Uhr und 12:38 Uhr, zwei männliche Personen auf, die der damaligen Beschreibung der Täter sehr ähnelt.

In Ergänzung zu den ersichtlichen äußeren Merkmalen der Personen konnte das Opfer diese wie folgt beschreiben:

1. Person
- Männlich
- Ca. 20 bis 25 Jahre alt
- Ca. 180 cm
- Schmale Statur
- Dunkle Haare
- Kurzer dunkler Bart
- Dunkler Kapuzenpullover
- Helle Jogginghose mit einem Loch am Gesäß

2. Person
- Männlich
- Ca. 20-25 Jahre alt
- Ca. 170 cm
- Korpulente Statur mit starkem Bauchansatz
- Oversized Jeansjacke / Ärmel aufgekrempelt
- Trug eine auffällig goldfarbene dünne Brille

Zudem sollen beide Personen am 25.09.2025 ein Fahrrad zwischen sich geschoben haben. Zwischen der Tat und den Aufnahmen der Wildkamera liegen nur wenige Stunden, weshalb ein grundsätzlicher Aufenthalt der beiden Personen in räumlicher Nähe zum Tatort zum damaligen Zeitpunkt wahrscheinlich erscheint.

Wer erkennt die beiden Personen auf den beigefügten Bildern? Wer hat im Zeitraum vom 25.09.2025 (19:00 Uhr) bis 26.09.2025 (13:00 Uhr) verdächtige Beobachtungen in Tatortnähe gemacht?

Hinweise nimmt die Polizei in Cloppenburg unter 04471/18600 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Pressestelle
POK Christoph Schomaker
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop
penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb
urgvechta-33.html











Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

2 Araber/Maghreb/Türke - Polizei Cloppenburg - Raub zum Nachteil einer 45-jährigen Spaziergängerin - Löningen / OT Altenbunnen


  2  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei  Cloppenburg - Raub zum Nachteil einer 45-jährigen Spaziergängerin - Löningen / OT Altenbunnen

16.01.2026 – 09:43

Am Donnerstag, den 25.09.2025, wurde eine 45-jährige Frau im Bereich Löningen / Altenbunnen Opfer eines Raubes. Zum damaligen Zeitpunkt ging sie gegen 19:30 Uhr in einem Waldgebiet nahe der Löninger Straße zwischen Altenbunnen und Löningen mit ihrem Hund spazieren. Im Verlauf des Spazierganges vernahm sie hinter sich zwei Männer, die ihr das Smartphone abnahmen und sie zu Boden schubsten. Wir berichteten unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6126141

Im Rahmen des Zeugenaufrufes meldete sich der Eigentümer einer Wildkamera, die er in Tatortnähe zu eigenen Zwecken aufgestellt hatte. Die Kamera zeichnete am 26.09.2025, um 12:33 Uhr und 12:38 Uhr, zwei männliche Personen auf, die der damaligen Beschreibung der Täter sehr ähnelt.

In Ergänzung zu den ersichtlichen äußeren Merkmalen der Personen konnte das Opfer diese wie folgt beschreiben:

1. Person
- Männlich
- Ca. 20 bis 25 Jahre alt
- Ca. 180 cm
- Schmale Statur
- Dunkle Haare
- Kurzer dunkler Bart
- Dunkler Kapuzenpullover
- Helle Jogginghose mit einem Loch am Gesäß

2. Person
- Männlich
- Ca. 20-25 Jahre alt
- Ca. 170 cm
- Korpulente Statur mit starkem Bauchansatz
- Oversized Jeansjacke / Ärmel aufgekrempelt
- Trug eine auffällig goldfarbene dünne Brille

Zudem sollen beide Personen am 25.09.2025 ein Fahrrad zwischen sich geschoben haben. Zwischen der Tat und den Aufnahmen der Wildkamera liegen nur wenige Stunden, weshalb ein grundsätzlicher Aufenthalt der beiden Personen in räumlicher Nähe zum Tatort zum damaligen Zeitpunkt wahrscheinlich erscheint.

Wer erkennt die beiden Personen auf den beigefügten Bildern? Wer hat im Zeitraum vom 25.09.2025 (19:00 Uhr) bis 26.09.2025 (13:00 Uhr) verdächtige Beobachtungen in Tatortnähe gemacht?

Hinweise nimmt die Polizei in Cloppenburg unter 04471/18600 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Pressestelle
POK Christoph Schomaker
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop
penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb
urgvechta-33.html











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Messer - Urteil zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus


 Messer - Urteil  zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus


Das Landgericht Siegen hat die Angeklagte u.a. wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen fasste die psychisch erkrankte, aber voll schuldfähige Angeklagte am Vorabend der Tat den Entschluss, auf dem am nächsten Tag stattfindenden Siegener Stadtfest so viele Menschen wie möglich zu töten. Hierzu stieg sie am 30. August 2024 gegen 19:20 Uhr in einen für das Stadtfest eingerichteten Shuttlebus, um nach Siegen zu fahren, entschied sich jedoch während der Fahrt, die Tat bereits im Bus zu begehen. In der Folge stach sie auf drei Fahrgäste ein, die jeweils nicht mit einem Angriff rechneten. Das Leben der jeweils am Hals verletzten Geschädigten konnte nur aufgrund sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen gerettet werden, die zum Tatort gerufene Polizeibeamten noch vor Eintreffen der Rettungskräfte leisteten. Zudem stach die Angeklagte auf eine weitere Mitfahrerin ein, die sie festhalten wollte und verletzte diese am Arm. Das Landgericht hat die Tat als versuchten Heimtückemord in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier tateinheitlichen Fällen gewertet.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihr erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Siegen - Urteil vom 30. April 2025 - 31 Ks 81 Js 620/24-5/24

Karlsruhe, den 22. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

4 StR 562/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
22.12.2025

Nr. 235/2025

Beschluss vom 15. Dezember 2025 - 4 StR 562/25












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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

polizei Schleswig-Holstein - Oering: körperlicher Übergriff auf eine Frau


 polizei Schleswig-Holstein - Oering:   körperlicher Übergriff auf eine Frau


Seit Freitag (12.12.2025) ermittelt die Kriminalpolizei Bad Segeberg zu einem Vorfall, bei dem ein unbekannter Mann tagsüber eine Spaziergängerin angegriffen hat.

Die Tat ereignete sich nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen Mittag auf dem Weg Immenhagen zwischen der Ortschaft Oering und den nördlich gelegenen Kläranlagen.

Eine 65-Jährige befand sich mit ihrem Hund auf einem Spaziergang, als ein bisher unbekannter Mann die Frau körperlich anging und von hinten festhielt. Die Geschädigte wehrte sich gegen die Griffe des Mannes, konnte sich letztendlich befreien und weglaufen.

Der Angreifer stieg unmittelbar vor der Tat aus einem kleineren Pkw aus. Das Fahrzeug war vermutlich in grauer Farbe und möglicherweise ein Audi. Der Mann wurde in einem ungefähren Alter von 40 Jahren mit einer eher untersetzten Statur und grauen Haaren beschrieben. Er trug bei der Tat eine Brille.

Das Motiv dieser Tat ist bisher ungeklärt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Kriminalpolizei Bad Segeberg führt die Ermittlungen zu einem möglichen Versuch eines sexuellen Übergriffs und ist auf der Such nach Zeugenhinweisen. Gibt es Personen, denen der beschriebene Pkw vor oder nach der Tat im Bereich Immenhagen aufgefallen ist? Gibt es weitere Erkenntnisse zum beschriebenen Mann?

Die Ermittler sprechen mit diesem Aufruf zudem einen namentlich nicht feststehenden Jogger an, der sich vermutlich in Tatortnähe aufgehalten hatte, und bitten um Kontaktaufnahme zur Polizei.

Sachdienliche Hinweise werden unter der Rufnummer 04551 884-0 entgegengenommen.
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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

polizei Schleswig-Holstein - Oering: körperlicher Übergriff auf eine Frau


 polizei Schleswig-Holstein - Oering:   körperlicher Übergriff auf eine Frau


Seit Freitag (12.12.2025) ermittelt die Kriminalpolizei Bad Segeberg zu einem Vorfall, bei dem ein unbekannter Mann tagsüber eine Spaziergängerin angegriffen hat.

Die Tat ereignete sich nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen Mittag auf dem Weg Immenhagen zwischen der Ortschaft Oering und den nördlich gelegenen Kläranlagen.

Eine 65-Jährige befand sich mit ihrem Hund auf einem Spaziergang, als ein bisher unbekannter Mann die Frau körperlich anging und von hinten festhielt. Die Geschädigte wehrte sich gegen die Griffe des Mannes, konnte sich letztendlich befreien und weglaufen.

Der Angreifer stieg unmittelbar vor der Tat aus einem kleineren Pkw aus. Das Fahrzeug war vermutlich in grauer Farbe und möglicherweise ein Audi. Der Mann wurde in einem ungefähren Alter von 40 Jahren mit einer eher untersetzten Statur und grauen Haaren beschrieben. Er trug bei der Tat eine Brille.

Das Motiv dieser Tat ist bisher ungeklärt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Kriminalpolizei Bad Segeberg führt die Ermittlungen zu einem möglichen Versuch eines sexuellen Übergriffs und ist auf der Such nach Zeugenhinweisen. Gibt es Personen, denen der beschriebene Pkw vor oder nach der Tat im Bereich Immenhagen aufgefallen ist? Gibt es weitere Erkenntnisse zum beschriebenen Mann?

Die Ermittler sprechen mit diesem Aufruf zudem einen namentlich nicht feststehenden Jogger an, der sich vermutlich in Tatortnähe aufgehalten hatte, und bitten um Kontaktaufnahme zur Polizei.

Sachdienliche Hinweise werden unter der Rufnummer 04551 884-0 entgegengenommen.
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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen


  urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Mai 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der vermögende Angeklagte Hass auf seine geschiedene Ehefrau, die er als ´Verräterin´ ansah und von der er sich gekränkt fühlte. Grund hierfür war, dass sich die mit dem Angeklagten seit 1988 verheiratete Geschädigte gegen seinen Willen 2016 von ihm getrennt hatte, sich von ihm hatte scheiden lassen und nun bestrebt war, ihre 2023 rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüche (Zugewinnausgleich über 1,6 Mio. Euro) durchzusetzen. Kurze Zeit nach der Zustellung von Beschlüssen, mit denen die Zwangsversteigerung ihm gehörender Grundstücke angeordnet worden war, lauerte der als Sportschütze über eine Waffe verfügende Angeklagte seiner Ex-Frau morgens an einem Waldweg auf und erschoss sie. Das Landgericht hat das Geschehen als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord sowie als Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Lübeck - Urteil vom 23. Mai 2025 - 1 Ks 705 Js 44964/24

Die maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuchs lautet:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 236/2025

Beschluss vom 16. Dezember 2025 - 5 StR 646/25

















Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


 Pistole - 
 LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


16.Dezember 2025,
Vorfallszeit; Juli und August 2025
Vorfallsort: Wien Simmering und Niederösterreich-Wolfpassing an der Hochleithen

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht am 23.07.2025 um 01:24 Uhr und am 26.08.2025 um 04:35 Uhr, jeweils einen Raub in einer Tankstelle begangen zu haben.

In beiden Fällen war der derzeit Unbekannte mit schwarzer Sturmhaube maskiert, trug eine schwarze Motorradjacke, dunkle Schuhe und grau/schwarze Arbeitshandschuhe. Er forderte Bargeldbestände und bedrohte jeweils die Angestellten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe.
Weiters trug er ein Kampfmesser sichtbar an seiner Hüfte. Das Bargeld verstaute er in einem schwarzen Rucksack und flüchtete. Der Tatverdächtige fuhr nach dem Raub in Wien mit einem Motorrad davon. Es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Bei den Vorfällen wurde körperlich niemand verletzt.
Fotos des Mannes konnten gesichert werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, hat die Ermittlungen übernommen. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Journaldienst des Ermittlungsdienstes unter der Telefonnummer 01 31310 – 33800 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des Täters führen, wurde seitens der Wirtschaftskammer Wien eine Belohnung in der Höhe von € 2.000,- ausgelobt.

Sollten Sie den Tatverdächtigen möglichweise vor, nach der Tat oder auch bei der Flucht gesehen haben, bzw. sonstige Angaben zu dem Mann machen können, bittet die Wiener Polizei um Hinweise.

Artikel Nr: 454061
vom Dienstag, 16.Dezember 2025, 16:06 Uhr.


















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Rheinland-Pfalz - 86-jährige Geschädigt - falsch-Polizei Betrug - Neuwied und Koblenz


 Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Rheinland-Pfalz - 86-jährige Geschädigt -  falsch-Polizei Betrug - Neuwied und Koblenz


12.11.2024
Sachverhaltsbeschreibung

Am 12.08.2024, ca. 14:00 Uhr, erhielt der 86-jährige Geschädigte aus dem Bereich Neuwied einen Anruf mit unbekannter Nummer. Im Rahmen des Telefonats wurde ihm durch den männlichen Anrufer mitgeteilt, dass eine rumänische Bande eine Nachbarin von ihm überfallen habe. Die Täter hätten Unterlagen mit sich geführt, auf welcher auch der Name des Geschädigten gestanden habe.

Schlussendlich deponierte der Geschädigte 1200€ Bargeld und sein Portemonnaie u. a. mit seiner Bankkarte an einem vereinbarten Ort im Bereich der Wohnanschrift. Nach Abholung durch den oder die Täter kam es zwischen 18:25 Uhr und 18:32 Uhr zu drei Bargeldabhebungen (1000€, 2000€, 900€) am Geldautomaten der Commerzbank in Koblenz, Clemensstraße 32. Hierbei wurde der Täter videografiert.

Am 30.08.2024 kam es in der Müller-Filiale, Koblenz, am Altlöhrtor, zu einem Hausfriedensbruch mit Bedrohung. Auch hierbei wurde der Täter gefilmt. Bei der abgebildeten Person, die hier ein hellgraues T-Shirt trägt, könnte es sich aufgrund des äußerlichen Erscheinungsbilds um die gleiche Person handeln, die auch in der Bank in Koblenz videografiert wurde.

Die Kriminalpolizei Neuwied bittet Zeugen, sich unter 02631/ 878-0 zu melden.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Bei dem Geldabheber handelt es sich um einen Mann, ca. 20 bis 30 Jahre alt, ca. 170cm bis 185cm groß, schlanke bis muskulöse Statur, schwarze Kappe mit weißem Logo, graues Shirt, helle Hose, weiße Schuhe, weiße Socken und Umhängetasche.

Zudem trägt er einen auffälligen Bart.


Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminalinspektion Neuwied
Delikt / Grund

Betrug
Tatort

Neuwied und Koblenz
Tatzeit

12.08.2024
Bank
Bank
Bank
Bank
Drogeriemarkt Koblenz
Drogeriemarkt Koblenz
Drogeriemarkt Koblenz


















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urteil - Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus - lebenslange Freiheitsstrafe


  urteil - Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus - lebenslange Freiheitsstrafe




Das Landgericht Siegen hat die Angeklagte u.a. wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen fasste die psychisch erkrankte, aber voll schuldfähige Angeklagte am Vorabend der Tat den Entschluss, auf dem am nächsten Tag stattfindenden Siegener Stadtfest so viele Menschen wie möglich zu töten. Hierzu stieg sie am 30. August 2024 gegen 19:20 Uhr in einen für das Stadtfest eingerichteten Shuttlebus, um nach Siegen zu fahren, entschied sich jedoch während der Fahrt, die Tat bereits im Bus zu begehen. In der Folge stach sie auf drei Fahrgäste ein, die jeweils nicht mit einem Angriff rechneten. Das Leben der jeweils am Hals verletzten Geschädigten konnte nur aufgrund sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen gerettet werden, die zum Tatort gerufene Polizeibeamten noch vor Eintreffen der Rettungskräfte leisteten. Zudem stach die Angeklagte auf eine weitere Mitfahrerin ein, die sie festhalten wollte und verletzte diese am Arm. Das Landgericht hat die Tat als versuchten Heimtückemord in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier tateinheitlichen Fällen gewertet.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihr erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Siegen - Urteil vom 30. April 2025 - 31 Ks 81 Js 620/24-5/24

Karlsruhe, den 22. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
22.12.2025

Nr. 235/2025

Beschluss vom 15. Dezember 2025 - 4 StR 562/25
















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Urteil wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung


 Urteil wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. März 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge, mit besonders schwerer Vergewaltigung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fügte der Angeklagte seiner Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte und ihren Auszug vorbereitete, im gemeinsamen Haus zunächst schwerste Kopfverletzungen zu und vergewaltigte sie, bevor sie starb. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt (Oder) - Urteil vom 13. März 2025 - 22 Ks 4/24

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 178 … Vergewaltigung mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch … Vergewaltigung … wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Der Bundesgerichtshof



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 237/2025

Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 6 StR 353/25

















Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de

















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de

















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Polizei Hannover - Täter stehlen aus Tiefgarage Porsche - Calenberger Neustadt


 Polizei Hannover - Täter stehlen aus Tiefgarage Porsche - Calenberger Neustadt



05.12.2025

Unbekannter Täter haben in der Nacht zu Donnerstag, 04.12.2025, einen Porsche 911 Carrera aus einer Tiefgarage in Hannover gestohlen. Der Eigentümer bemerkte am Donnerstagmorgen, dass das Auto nicht mehr an seinem Abstellplatz in einer Tiefgarage in der Calenberger Neustadt stand und alarmierte die Polizei. Diese bittet nun die Bevölkerung um Hinweise.

Nach bisherigen Erkenntnissen der auf Kfz-Diebstähle spezialisierten Ermittlungsgruppe des Zentralen Kriminaldienstes in Hannover verschafften sich unbekannte Täter Zugang zu einer Tiefgarage an der Molthahnstraße in der Calenberger Neustadt und entwendeten einen dort abgestellten Porsche 911 Carrera. Der Eigentümer hatte das schwarze Fahrzeug am Vortag gegen 15:00 Uhr noch in der Tiefgarage gesehen. Am Donnerstagmorgen gegen 08:00 Uhr war es dann verschwunden.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Fahndung nach dem schwarzen Porsche, an dem zuletzt Saisonkennzeichen mit ´H´ für Hannover befestigt waren. Möglicherweise befindet sich das Auto noch im Stadtgebiet und wurde an einer bestimmten Stelle vorübergehend abgestellt.

Zeugen, die Hinweise zur Tat beziehungsweise zu dem gesuchten Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden. /ram

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Michael Bertram
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de
















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach


 Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach


Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. November 2024 wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Den Feststellungen zufolge erschoss der Angeklagte, der sich anlässlich der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus aufhielt, am 23. Dezember 2023 einen von der Gemeinde in dem benachbarten Anwesen untergebrachten tunesischen Staatsangehörigen in dessen Wohnung mit einer halbautomatischen Selbstladepistole. Während der Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit einer Machete in sechs Teile zerlegte, sie mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf.

Die Hauptverhandlung über die Revision der Nebenklägerin, mit der sie die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes erstrebt, findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2025 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.

Vorinstanz:

Landgericht Waldshut-Tiengen - Urteil vom 18. November 2024 - 3 Ks 20 Js 5290/24

Karlsruhe, den 9. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof

Revisionshauptverhandlung am 16. Dezember 2025, 11:30 Uhr, in der Strafsache 1 StR 216/25 (

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
09.12.2025

Nr. 226/2025

















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Messer - Araber/Maghreb/Türke - Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter


 Messer -  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter



17.12.2025
Am 9. Mai 2025 gegen 03:30 Uhr wurde der Fahrer eines Lieferwagens in der Bahnhofstraße in 66111 Saarbrücken von zwei unbekannten männlichen Personen aufgefordert, sein Fahrzeug zu öffnen.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlugen die beiden Männer mit den Händen gegen die Fahrer- und Beifahrertür des Transporters.

Der Haupttatverdächtige zog zudem ein Messer und trat gegen die verschlossene Fahrertür, wodurch ein Blechschaden verursacht wurde.

Der im Inneren des Fahrzeugs befindliche Geschädigte kam den Forderungen der unbekannten Täter nicht nach.

Der Haupttäter wurde wie folgt beschrieben:

- helle Hautfarbe
- ca. 25-30 Jahre alt
- Tätowierung in Form eines Kreuzes rechts am Hals und eine
weitere Tätowierung an der rechten Hand
- sprach Arabisch und Deutsch

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Haupttatverdächtigen erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
SBR-STADT-KED
Mainzer Straße 132
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/9321-233
E-Mail: pi-saarbruecken-stadt@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
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Messer - Araber/Maghreb/Türke - Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter


 Messer -  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter



17.12.2025
Am 9. Mai 2025 gegen 03:30 Uhr wurde der Fahrer eines Lieferwagens in der Bahnhofstraße in 66111 Saarbrücken von zwei unbekannten männlichen Personen aufgefordert, sein Fahrzeug zu öffnen.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlugen die beiden Männer mit den Händen gegen die Fahrer- und Beifahrertür des Transporters.

Der Haupttatverdächtige zog zudem ein Messer und trat gegen die verschlossene Fahrertür, wodurch ein Blechschaden verursacht wurde.

Der im Inneren des Fahrzeugs befindliche Geschädigte kam den Forderungen der unbekannten Täter nicht nach.

Der Haupttäter wurde wie folgt beschrieben:

- helle Hautfarbe
- ca. 25-30 Jahre alt
- Tätowierung in Form eines Kreuzes rechts am Hals und eine
weitere Tätowierung an der rechten Hand
- sprach Arabisch und Deutsch

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Haupttatverdächtigen erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
SBR-STADT-KED
Mainzer Straße 132
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/9321-233
E-Mail: pi-saarbruecken-stadt@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
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Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Araber/Maghreb/Türke - polizei.hessen - EC-Karte Dieb, betrüger - Korbach (ots)


  Araber/Maghreb/Türke -  polizei.hessen - EC-Karte Dieb,  betrüger - Korbach (ots)



01.12.2025


Am 24. September ergaunerten angebliche Bankmitarbeiter eine EC-Karte einer Seniorin aus Korbach. In der Folge hob einer der Betrüger in Korbach und Asbach mit dieser EC-Karte mehrfach Bargeld ab, dabei wurde er videografiert. Da die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Korbach nicht zur Identifizierung des unbekannten Täters führten, hat ein Richter nun eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Die Polizei bittet um Hinweise.

Am Mittwoch, 24. September, gegen 11.30 Uhr, erhielt eine 88-jährige Frau aus Korbach einen Anruf von einer ihr unbekannten Frau. Diese gab sich als Mitarbeiterin der Bankenaufsicht aus. Sie schilderte, dass die EC-Karte der Seniorin wahrscheinlich kopiert worden sei, man habe Vormerkungen für Abbuchungen in Höhe von mehreren tausend Euro feststellen können. Die Karte müsse daher dringend abgeholt, auf Manipulationen überprüft und anschließend an die Polizei übergeben werden.

Da die Anruferin glaubhaft wirkte, händigte die 88-Jährige ihre Karte etwa eine halbe Stunde nach dem Anruf dem angekündigten angeblichen Bankmitarbeiter aus. Unmittelbar danach hob der unbekannte Täter mit der EC-Karte zweimal Bargeld an einem Automaten der Sparkasse in Korbach ab.

Am Folgetag (25. September) gegen 09.45 Uhr setzten die Betrüger die Karte erneut ein, diesmal wurde an einem Geldautomaten im Vorteil-Center in Asbach (Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz) Geld abgehoben. Bei den insgesamt drei Abhebungen wurde der Unbekannte von Überwachungskameras aufgenommen. Es entstand ein Gesamtschaden im unteren vierstelligen Bereich.

Der Täter, der die Karte abholte und in Korbach einsetzte, kann wie folgt beschrieben werden:

20 bis 30 Jahre alt,

etwa 170 cm groß, kurze, schwarze., lockige Haare, Oberlippenbart, bekleidet mit dunkler Strickjacke mit weißen Kordeln und weißem Reißverschluss., Logo der Marke ´FILA´ auf der Brust.

Von der Veröffentlichung von Fotos des unbekannten Täters aus den Überwachungskameras von Geldautomaten in Korbach und Asbach erhoffen sich die zuständigen Ermittler des Betrugskommissariats der Kriminalpolizei in Korbach Hinweise auf die Identität des abgebildeten Mannes. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 05631/9710 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle

Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 0611/32766-1012
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior


  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior

04.12.2025

Mit Hilfe von Fotos sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Personen am 24. und 25. Juni 2025 zwei Seniorinnen und einen Senior in Charlottenburg, Mariendorf und Gesundbrunnen um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben.
Alle drei wurden zunächst telefonisch von Unbekannten kontaktiert, die sich als Bankangestellte oder Polizeibeamte ausgaben. Unter verschiedenen Vorwänden – angebliche Sicherheitsprobleme, laufende Ermittlungen oder vermeintliche Überprüfungen – wurde jeweils angekündigt, dass ein Kollege zur Wohnung komme. Der Gesuchte erschien dann, gab sich glaubhaft als Bankmitarbeiter oder als Polizeibeamter aus und zeigte auf seinem Mobiltelefon einen vermeintlichen Dienstausweis. Dann verschaffte er sich Zutritt zu den Wohnungen und ließ sich Bankkarten samt PIN sowie Wertgegenstände aushändigen. In zwei Fällen hob er anschließend unberechtigt Bargeld von den Konten der Geschädigten ab.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige in ähnlich gelagerten Fällen in Hamburg agiert haben soll.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität des Abgebildeten machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?




Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

polizei.hessen - 2 Täter - Kiosk-Einbruch in Kasseler Nordstadt


 polizei.hessen - 2 Täter - Kiosk-Einbruch in Kasseler Nordstadt


04.12.2025
Kassel (ots)

(Bitte beachten Sie auch die beigefügte Fotocollage, auf denen die beiden Täter zu sehen sind).

Kassel-Nord:

Mit der Veröffentlichung von Fotos der Täter aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 21/22 der Kasseler Kripo Hinweise auf zwei bislang unbekannte Männer zu erhalten, die am 18. August 2025 in einen Kiosk in der Kasseler Nordstadt eingebrochen sind. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung der Einbrecher, weshalb eine Richterin nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Die Tat in der Henschelstraße, Ecke Moritzstraße, hatte sich an dem Dienstag um 2:55 Uhr ereignet. Zu dieser Zeit hatten die beiden Täter einen Rollladen an dem Kiosk zerstört und schlugen anschließend eine Fensterscheibe ein, um in den Verkaufsraum einzusteigen. Während ein Einbrecher den Kiosk durchsuchte und Bargeld, Zigaretten und weitere Waren in Tüten und seinen Rucksack steckte, stand sein Komplize an dem Fenster ´Schmiere´ und nahm die Beute in Empfang, bevor beide zusammen die Flucht ergriffen. Eine Überwachungskamera hatte die beiden Täter aufgezeichnet, weshalb folgende Beschreibung vorliegt:

1. Täter: Männlich, schlank, 20 bis 30 Jahre alt, trägt ein dunkles Basecap, einen hellen Kapuzenpullover, darüber eine dunkle Jacke und einen hellen Rucksack

2. Täter (der Schmiere stand): Männlich, dunkler Bart, trägt helle Oberbekleidung mit heller Kapuze und ein Basecap.

Zeugen, die den Ermittlern des K 21/22 Hinweise auf die Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de
















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

PISTOLE - polizei.bremen - Schüssen gegen den Kopf


 PISTOLE - polizei.bremen - Schüssen gegen den Kopf


03.12.2025

Bremen (ots)

-

Ort: Bremen-Hemelingen, OT Hemelingen, Christernstraße
Zeit: 20.08.2025, 11 Uhr

Am 20. August 2025, gegen 11:00 Uhr, kam es in der Christernstraße im Bremer Ortsteil Hemelingen zu einem Vorfall, bei dem ein Senior Opfer eines Schreckschusswaffeneinsatzes wurde. Die Polizei hat mittlerweile konkrete Hinweise auf den Täter, doch der Geschädigte ist weiterhin unbekannt und wird nun von Staatsanwaltschaft und Polizei mittels einer Öffentlichkeitsfahndung gesucht.

Nach bisherigen Ermittlungen befand sich der Verdächtige mit einer weiteren Person auf dem Gehweg, als der ältere Mann auf einem Fahrrad, in ein kurzes Wortgefecht mit ihm geriet. Der Fahrradfahrer versuchte daraufhin, ein Foto des Mannes zu machen. Dieser zog eine Gas- oder Schreckschusswaffe und feuerte aus einer Entfernung von etwa 30-40 cm zwei Schüsse in Richtung des Kopfes des Fahrradfahrers. Ob und in welchem Ausmaß der Senior verletzt wurde, ist bislang noch nicht geklärt. Zeugen berichteten, dass sich alle Beteiligten schnell vom Tatort entfernten.

Die Polizei hat mittlerweile konkrete Täterhinweise erlangt. Der Geschädigte wird dringend gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise zum Vorfall oder zur Identität des Seniors, der auf dem Foto abgebildet ist, werden unter der Telefonnummer 0421 362-3888 vom Kriminaldauerdienst entgegengenommen.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
Medieninhalte2 Dateien











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Rotenburg (Wümme) Urteil dreifach-Morde


 Rotenburg (Wümme)  Urteil  dreifach-Morde



Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Verden vom 28. Februar 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte, ein Bundeswehrsoldat, in den frühen Morgenstunden des 1. März 2024 vier Personen. Er verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu deren Wohnhäusern, überraschte sie dort und tötete sie mit mehreren Schüssen. Das Landgericht hat die Taten, die sich gegen den Freund seiner Ehefrau und dessen Mutter sowie gegen eine Freundin der Ehefrau richteten, als Morde gewertet und jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen. Die Tötung eines Kleinkindes hat das Landgericht als fahrlässige Tötung gewertet, weil der Angeklagte es nicht wahrnahm, als er Schüsse auf die Mutter des Kindes abgab.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Verden ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Verden - Urteil vom 28. Februar 2025 - 1 Ks 13921/24 (107/24)

Die maßgebliche Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch lautet:

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer … heimtückisch …einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 1. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
01.12.2025

Nr. 223/2025

Beschluss vom 26. November 2025 - 6 StR 393/25











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Araber/Maghreb/Türke - polizei.hessen - EC-Karte Dieb, betrüger - Korbach (ots)


  Araber/Maghreb/Türke -  polizei.hessen - EC-Karte Dieb,  betrüger - Korbach (ots)



01.12.2025


Am 24. September ergaunerten angebliche Bankmitarbeiter eine EC-Karte einer Seniorin aus Korbach. In der Folge hob einer der Betrüger in Korbach und Asbach mit dieser EC-Karte mehrfach Bargeld ab, dabei wurde er videografiert. Da die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Korbach nicht zur Identifizierung des unbekannten Täters führten, hat ein Richter nun eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Die Polizei bittet um Hinweise.

Am Mittwoch, 24. September, gegen 11.30 Uhr, erhielt eine 88-jährige Frau aus Korbach einen Anruf von einer ihr unbekannten Frau. Diese gab sich als Mitarbeiterin der Bankenaufsicht aus. Sie schilderte, dass die EC-Karte der Seniorin wahrscheinlich kopiert worden sei, man habe Vormerkungen für Abbuchungen in Höhe von mehreren tausend Euro feststellen können. Die Karte müsse daher dringend abgeholt, auf Manipulationen überprüft und anschließend an die Polizei übergeben werden.

Da die Anruferin glaubhaft wirkte, händigte die 88-Jährige ihre Karte etwa eine halbe Stunde nach dem Anruf dem angekündigten angeblichen Bankmitarbeiter aus. Unmittelbar danach hob der unbekannte Täter mit der EC-Karte zweimal Bargeld an einem Automaten der Sparkasse in Korbach ab.

Am Folgetag (25. September) gegen 09.45 Uhr setzten die Betrüger die Karte erneut ein, diesmal wurde an einem Geldautomaten im Vorteil-Center in Asbach (Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz) Geld abgehoben. Bei den insgesamt drei Abhebungen wurde der Unbekannte von Überwachungskameras aufgenommen. Es entstand ein Gesamtschaden im unteren vierstelligen Bereich.

Der Täter, der die Karte abholte und in Korbach einsetzte, kann wie folgt beschrieben werden:

20 bis 30 Jahre alt,

etwa 170 cm groß, kurze, schwarze., lockige Haare, Oberlippenbart, bekleidet mit dunkler Strickjacke mit weißen Kordeln und weißem Reißverschluss., Logo der Marke ´FILA´ auf der Brust.

Von der Veröffentlichung von Fotos des unbekannten Täters aus den Überwachungskameras von Geldautomaten in Korbach und Asbach erhoffen sich die zuständigen Ermittler des Betrugskommissariats der Kriminalpolizei in Korbach Hinweise auf die Identität des abgebildeten Mannes. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 05631/9710 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
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Fax: 0611/32766-1012
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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Messer - Araber/Maghreb/Türke - Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter


 Messer -  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter



17.12.2025
Am 9. Mai 2025 gegen 03:30 Uhr wurde der Fahrer eines Lieferwagens in der Bahnhofstraße in 66111 Saarbrücken von zwei unbekannten männlichen Personen aufgefordert, sein Fahrzeug zu öffnen.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlugen die beiden Männer mit den Händen gegen die Fahrer- und Beifahrertür des Transporters.

Der Haupttatverdächtige zog zudem ein Messer und trat gegen die verschlossene Fahrertür, wodurch ein Blechschaden verursacht wurde.

Der im Inneren des Fahrzeugs befindliche Geschädigte kam den Forderungen der unbekannten Täter nicht nach.

Der Haupttäter wurde wie folgt beschrieben:

- helle Hautfarbe
- ca. 25-30 Jahre alt
- Tätowierung in Form eines Kreuzes rechts am Hals und eine
weitere Tätowierung an der rechten Hand
- sprach Arabisch und Deutsch

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Haupttatverdächtigen erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Cottbus Urteil - Morde an 14-Jähriger auf offener Straße


 Cottbus Urteil -  Morde an 14-Jähriger auf offener Straße


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus verworfen, das ihn wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat.

Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tattag bereitete er in der Küche das Abendessen zu und griff die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin, die neben ihn getreten war, unvermittelt mit einem Messer an, um sie zu töten. Nachdem ihre Mutter ihr zur Hilfe gekommen und ihr trotz der erlittenen schweren Verletzungen am Hals die Flucht aus der Wohnung gelungen war, verfolgte der Angeklagte sie und tötete sie mit einem weiteren Messerstich auf offener Straße. Das Landgericht hat angenommen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erheblich vermindert war (§ 21 StGB).

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Cottbus - Urteil vom 19. März 2024 - 21 Ks 5/24

Vorschriften aus dem StGB:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(...) heimtückisch (...),

einen Menschen tötet.

§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung (...) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

§ 38 Dauer der Freiheitsstrafe

(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

§ 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:

1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (...)

§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

1Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand (...) der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt (...) werden (...), zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. (...)

Karlsruhe, den 1. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
01.12.2025

Nr. 222/2025

Beschluss vom 12. November 2025 - 6 StR 336/25

















Zugefügt 2025 Dezember 13

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior


  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior

04.12.2025

Mit Hilfe von Fotos sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Personen am 24. und 25. Juni 2025 zwei Seniorinnen und einen Senior in Charlottenburg, Mariendorf und Gesundbrunnen um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben.
Alle drei wurden zunächst telefonisch von Unbekannten kontaktiert, die sich als Bankangestellte oder Polizeibeamte ausgaben. Unter verschiedenen Vorwänden – angebliche Sicherheitsprobleme, laufende Ermittlungen oder vermeintliche Überprüfungen – wurde jeweils angekündigt, dass ein Kollege zur Wohnung komme. Der Gesuchte erschien dann, gab sich glaubhaft als Bankmitarbeiter oder als Polizeibeamter aus und zeigte auf seinem Mobiltelefon einen vermeintlichen Dienstausweis. Dann verschaffte er sich Zutritt zu den Wohnungen und ließ sich Bankkarten samt PIN sowie Wertgegenstände aushändigen. In zwei Fällen hob er anschließend unberechtigt Bargeld von den Konten der Geschädigten ab.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige in ähnlich gelagerten Fällen in Hamburg agiert haben soll.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität des Abgebildeten machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?




Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

















Zugefügt 2025 Dezember 13

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