handy version | arkiv total Trafik: 4631673

Diese sind ALLE. KRIMINELLE. FAHNDUNGEN. IN DEUTSCHLAND



Achrichten - Urteilwegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach AUFGEHOBEN

Urteilwegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach AUFGEHOBEN



Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. November 2024 wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Den Feststellungen zufolge erschoss der Angeklagte, der sich anlässlich der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus aufhielt, am 23. Dezember 2023 einen von der Gemeinde in dem benachbarten Anwesen untergebrachten tunesischen Staatsangehörigen in dessen Wohnung mit einer halbautomatischen Selbstladepistole. Während der Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit einer Machete in sechs Teile zerlegte, sie mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Nebenklägerin das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Das Landgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, weil es bei der Prüfung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers den falschen zeitlichen Anknüpfungspunkt gewählt hat; es hat auf das Vortatgeschehen abgestellt, bei dem der Angeklagte noch keinen Tötungsvorsatz hatte, und nicht auf den Beginn des ersten von ihm mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs.

Die Sache muss vor einer anderen als Schwurgericht zuständigen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen neu verhandelt werden.

Vorinstanz:

Landgericht Waldshut-Tiengen - Urteil vom 18. November 2024 - 3 Ks 20 Js 5290/24

Karlsruhe, den 13. Januar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

1 StR 216/25 (PDF, 90KB, nicht barrierefrei)
1 StR 216/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)


Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
13.01.2026

Nr. 007/2026

Urteil vom 13. Januar 2026 - 1 StR 216/25













Zugefügt 2026 Januar 28

Teilen: facebook, x, google, linkedin, reddit

achrichten Clicky