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Siegen: Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revision des Angeklagten
gegen das Urteil des Landgerichts Siegen vom 11. März 2025 zurück.
Das Landgericht Siegen hatte den Angeklagten aufgrund schweren sexuellen
Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von
Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Im Rahmen der revisionsrechtlichen Prüfung stellte der 4. Strafsenat fest,
dass das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler zum Nachteil des
Angeklagten enthält. Das Urteil ist somit in Rechtskraft erwachsen.
Vorinstanz:
Landgericht Siegen – 55 KLs – 43 Js 578-29/24 – Urteil vom 11. März 2025
Karlsruhe, 23. Februar 2026
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon: (0721) 159-5013
Telefax: (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente
4 StR 399/25 (PDF, 46 KB, nicht barrierefrei)
Ausgabejahr: 2026
Erscheinungsdatum: 23. Februar 2026
Nr. 035/2026
Beschluss vom 10. Februar 2026 – 4 StR 399/25
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