Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


 Pistole - 
 LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


16.Dezember 2025,
Vorfallszeit; Juli und August 2025
Vorfallsort: Wien Simmering und Niederösterreich-Wolfpassing an der Hochleithen

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht am 23.07.2025 um 01:24 Uhr und am 26.08.2025 um 04:35 Uhr, jeweils einen Raub in einer Tankstelle begangen zu haben.

In beiden Fällen war der derzeit Unbekannte mit schwarzer Sturmhaube maskiert, trug eine schwarze Motorradjacke, dunkle Schuhe und grau/schwarze Arbeitshandschuhe. Er forderte Bargeldbestände und bedrohte jeweils die Angestellten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe.
Weiters trug er ein Kampfmesser sichtbar an seiner Hüfte. Das Bargeld verstaute er in einem schwarzen Rucksack und flüchtete. Der Tatverdächtige fuhr nach dem Raub in Wien mit einem Motorrad davon. Es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Bei den Vorfällen wurde körperlich niemand verletzt.
Fotos des Mannes konnten gesichert werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, hat die Ermittlungen übernommen. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Journaldienst des Ermittlungsdienstes unter der Telefonnummer 01 31310 – 33800 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des Täters führen, wurde seitens der Wirtschaftskammer Wien eine Belohnung in der Höhe von € 2.000,- ausgelobt.

Sollten Sie den Tatverdächtigen möglichweise vor, nach der Tat oder auch bei der Flucht gesehen haben, bzw. sonstige Angaben zu dem Mann machen können, bittet die Wiener Polizei um Hinweise.

Artikel Nr: 454061
vom Dienstag, 16.Dezember 2025, 16:06 Uhr.













Zugefügt 2025 Dezember 28

Zum Artikel
Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de












Zugefügt 2025 Dezember 28

Zum Artikel
Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

Zum Artikel
Fahndung 2025

PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern


PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern

Aktualisierung: 24. Juni 2025
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und die Kriminalpolizeiinspektion Fürth bitten um Ihre Mithilfe!

Am 22.12.2023 gegen 17:10 Uhr betraten zwei unbekannte Männer ein Juweliergeschäft in der Fürther Innenstadt. Kurz nach Betreten des Geschäfts bedrohte Täter 1 die anwesende Mitarbeiterin mit einer Pistole und schubste diese zu Boden. Täter 2 schlug währenddessen mit einem Vorschlaghammer mehrere Vitrinen ein und entwendete diverse Schmuckstücke. Anschließend flüchteten beide Täter zunächst zu Fuß in den Fürther Stadtpark. Dort wurden sie von Zeugen beobachtet, wie sie zusammen auf einem E-Scooter am Fluss Pegnitz davonfuhren und an einem Holzsteg (Pappelsteig) den Wiesengrund in östliche Richtung zur Kutzerstraße hin überquerten. An dieser Stelle verlor sich die Spur der Täter. Im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten später in der Engelhardstraße und an einem Gebüsch am Treppenaufgang zur Kutzerstraße hin jeweils ein E-Scooter aufgefunden werden, die den Täter zugeordnet werden.
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2025
Hinweis abgeben

Belohnung
Weitere Bilder
Informationen
Weitere Details

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täter führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder


Informationen

Delikt: Raub
Zeit: 22.12.2023, 17:10 Uhr
Tatort: Königstraße 141, 90762 Fürth, Bayern
Äußere Erscheinung

Täter 1:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 30-35 Jahre
Größe: circa 175 cm
Haarfarbe: dunkel (vermutlich Perücke)
helle Gesichtsfarbe
Brille mit dunklem Rahmen und großen Brillengläsern
Schnurr- und Kinnbart

Täter 2:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 25-30 Jahre
Größe: circa 175 cm
helle Gesichtsfarbe
Kleidung

Täter 1:
hüftlanger, dunkler Mantel (eventuell Wolle)
dunkles Oberteil mit Reißverschluss
schwarze Handschuhe
hellblaue Jeans
schwarze Schuhe
schwarzer Stockschirm

Täter 2:
dunkle Pelzmütze mit herunterhängenden Ohrenklappen
weiße FFP2-Maske
hüftlange, dunkle Jacke
seitlich über die Schulter getragene Umhängetasche
dunkle Handschuhe
dunkle Hose
dunkle Schuhe

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Haben Sie Hinweise zur Identität der Täter?
Sind Ihnen die beiden Täter vor oder nach der Tat - mit den E-Scootern oder zu Fuß - in der Nähe des Tatorts in der Fürther Innenstadt oder im Fürther Pegnitz-Wiesengrund aufgefallen?
Können Sie sachdienliche Hinweise zum Vorschlaghammer oder zu dem entwendeten Schmuck geben?
Haben Sie Hinweise zum Aufenhaltsort der Täter?

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 800 7766330

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Fürth

Kapellenstraße 10

90762 Fürth

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.







Zugefügt 2025 Juni 22

Zum Artikel
Fahndung 2025

Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden


	Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden

11.06.2025
Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Millionenschaden am 15.10.2024 in Frankfurt am Main (Fechenheim)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizei Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 15.10.2024 gegen 20:54 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße 5 in Frankfurt am Main (Fechenheim) gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen eine Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 6.400 qm in Brand gesetzt zu haben.

Die Lagerhalle brannte dadurch zu großen Teilen aus und stürzte teilweise ein. Durch das massive Brandgeschehen kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass im Stadtgebiet und den westlich angrenzenden Landkreisen entsprechende Notrufe eingingen. Die Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Rettungskräfte der Frankfurter Feuerwehr waren mit einem großen Einsatzmittelaufgebot vor Ort und die Bevölkerung wurde über entsprechende Apps gewarnt. Es wird derzeit von einem Sachschaden von circa 10,94 Millionen Euro ausgegangen.

Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die beide Tatverdächtigen zeigen. Durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte bereits ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei der gesuchten Person handelt es sich um den derzeit unbekannten, zweiten Tatverdächtigen. Unter dem Link https://k.polizei.hessen.de/488551657 können die Videoaufnahmen und das Fahndungsplakat eingesehen werden. Das Plakat ist zudem dieser Presseerklärung beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizei Frankfurt am Main fragen:

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

Hinweise bitte an das

Polizei Frankfurt am Main unter 069-75551599

oder an jede andere Polizeidienststelle.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der gesuchten Person führen, ist eine Belohnung von 4.000,- Euro ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm






Zugefügt 2025 Juni 15

Zum Artikel
Fahndung 2025

Pistole - schwerem Raub - polizei hessen - Bergen-Enkheim


	Pistole - schwerem Raub zum Nachteil eines Imbiss-Mitarbeiters - Frankfurt - Bergen-Enkheim

10.04.2025 – Am Sonntag (1. Dezember 2024) betraten gegen 20:23 Uhr zwei unbekannte Täter die Räumlichkeiten eines Imbisses in der Straße ´Leuchte´ in Frankfurt am Main. Nach Betreten des Imbisses forderte einer der beiden Täter unter Vorhalt einer Schusswaffe den Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld auf, während der andere Täter den Türbereich absicherte. Als ein weiterer anwesender Zeuge der Aufforderung nicht nachkam, begab sich der Täter hinter den Tresenbereich und suchte nach der Kasse. Als er diese nicht auffinden konnte, nahm er sich ein Getränk aus einem im Verkaufsraum befindlichen Kühlschrank und flüchtete zusammen mit dem weiteren Täter vom Tatort in unbekannte Richtung.

Aufgrund dessen hoffen Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Veröffentlichung jener Lichtbilder und Videoaufzeichnungen nun auf Hinweise, die zu einer Identifizierung des Tatverdächtigen führt.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

Er soll ca. 180 cm groß sein, große Augen und lange Wimpern haben. Ferner trug er eine rote Jacke mit einer dunklen Kapuzenweste (Marke: ´Nike´) darüber, einen dunklen Schlauchschal, sowie schwarze Handschuhe und eine helle Jeans.

Ein weiteres Lichtbild sowie zwei Videos des Tathergangs sind unter folgendem Link einsehbar: https://k.polizei.hessen.de/382652392

Zeugen, die Angaben zu der Identität des unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei Frankfurt am Main (K12) unter der Rufnummer 069/755-51299 zu wenden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm







Zugefügt 2025 Mai 24

Zum Artikel
Fahndung 2025

Pistole - Raub - Supermarkt Grebenstein - Polizei Nordhessen


	PISTOLE - bewaffnetem Raubüberfall auf Supermarkt in Grebenstein - Polizei Nordhessen

04.04.2025 – Grebenstein (Landkreis Kassel):

Mit der Veröffentlichung eines Videos und Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 9. August 2024 einen Supermarkt in der Bahnhofstraße in Grebenstein überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der bewaffnete Raubüberfall hatte sich an dem Freitagabend gegen 22:30 Uhr ereignet. Wie die Kriminalbeamten anhand der Videoaufzeichnung ermitteln konnten, hatte der Täter das Geschäft kurz vor Ladenschluss gegen 21:45 Uhr betreten und sich bis zur Tat zwischen den Regalen versteckt. Als die letzte Mitarbeiterin in das Kassenbüro ging, folgte ihr der Täter und forderte von ihr und den beiden Kolleginnen unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die drei Frauen der Aufforderung nachgekommen waren, flüchtete der Räuber mit einem Jutebeutel samt erbeutetem Bargeld und Wertgutscheinen nach draußen und mutmaßlich weiter in Richtung ´Steinerne Brücke´, wo sich seine Spur verliert. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

Männlich, 25 bis 35 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schlank, dunklerer Teint, dunkle Haare, dunkelbraune Augen, dunkler Vollbart, schwarze Schirmmütze, hatte teilweise eine dunkle Kapuze auf dem Kopf und eine Art Schal über die Nase gezogen, trug eine auffällige gelbe Multifunktionsweste sowie schwarze Sneaker, ansonsten dunkel gekleidet.

Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 Mai 24

Zum Artikel
Fahndung 2025

PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - Gelnhausen - Polizei Südosthessen


	PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - 

Gelnhausen - 
Polizei Südosthessen

04.04.2025 – Nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in der Freigerichter Straße am 11. Januar gegen 10 Uhr, (wir berichteten, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5947339) fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Gelnhausen nun öffentlich nach dem weiterhin unbekannten Täter.

Nachdem der Täter, so der rekonstruierte Geschehensablauf, sich aus Richtung des Hallenbads der Tankstelle näherte und diese betrat, bedrohte der etwa 20-Jährige die Angestellte mit einer Waffe und flüchtete hiernach mit seiner Beute in die gleiche Richtung, aus der er kam.

Laut bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen begab sich der Räuber im Anschluss an die Tat zum Schulhof der Kreisrealschule und zog sich dort ganz offensichtlich um.

Vor beziehungsweise während der Tat kann der Täter wie folgt beschrieben werden:

- circa 1,75 Meter groß
- weißer Jogginganzug mit schwarzem Logo auf der rechten
Brustseite, vermutlich der Marke Adidas
- weiße FFP2 - Maske
- weiße Latexhandschuhe, ggf. Einweghandschuhe
- grüne Sneaker mit weißer Zwischensohle und schwarzer Spitze
- helle Hautfarbe
- sprach deutsch ohne Akzent
- schwarze Kurzwaffe

Nach dem Umziehen kann die Kleidung wie folgt beschrieben werden:

- weiße Sneaker
- dunkelblaue Jeanshose mit Waschung der Vorderseite
- schwarze Winterjacke mit Logo auf der linken Oberarmseite,
vermutlich der Marke Wellensteyn

Da die Person, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnte, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und diese um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu der abgebildeten Person geben?
- Wer hat diesen auf der Flucht beobachtet?
- Wo ist die Person noch aufgefallen?
- Ist der Unbekannte möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen oder
hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Gelnhausen unter der Rufnummer 06051 827-0 entgegen.

Dieser Meldung sind vier Bilder des unbekannten Täters beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Offenbach, 04.04.2025, Pressestelle, Felix Geis

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 Mai 24

Zum Artikel
Fahndung 2025

Pistole - Polizei - Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld


	Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- männlich
- 1,74 Meter
- 74 kg
- braune Haare
- blau-graue Augen


Beschreibung / Besondere Merkmale

- Narbe Oberarm rechts
- Narbe Augenbraue
- Narbe Unterarm links
- Tattoo: Handrücken links ´Katja´ (russische Schreibweise)


Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Koblenz
Tatort

Weitefeld (Landkreis Altenkirchen






Zugefügt 2025 Mai 5

Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld
Fahndung 2025 August

Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub


   Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub

13.08.2025 – 10:18
Bereits am 18.08.2024 kam es zu einem Raubüberfall auf ein Blumengeschäft in der Viktor-Teusch-Allee in 66115 Saarbrücken. Der erste Täter betritt das Geschäft, lädt eine Schusswaffe durch und zielt damit in der Folge auf die 58-jährige Geschädigte, die zur Tatzeit in dem Blumengeschäft arbeitet. Als die Geschädigte flüchten will, wird sie von einem zweiten Täter festgehalten und zurück in den Laden gezogen. Nur durch vehemente Gegenwehr gelingt es der Geschädigten sich loszureißen und aus dem Geschäft zu flüchten. In der Zwischenzeit begibt sich der erste Täter an die Kasse, öffnet diese und entnimmt das darin enthaltene Bargeld. Anschließend fliehen beide Täter fußläufig vom Tatort.

Die Täter können wie folgt beschrieben werden:

Täter 1:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- weiße Sportschuhe mit dunklen Applikationen
- dunkle Hose (möglicherweise Jogginghose)
- dunkler Kapuzenpullover mit Kapuze über dem Kopf
- schwarze Basecap mit rotem Logo
- dunkle Handschuhe
- augenscheinlich helle Haut
- trägt Mundschutz

Täter 2:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- Weiße Sneaker
- Schwarze augenscheinlich Jogginghose mit schwarzem Emblem in
weißem Hintergrund auf dem linken Oberschenkel
- Schwarzer Kapuzenpullover mit Kordeln an der Kapuze sowie Under
Armour Emblem auf der Brust
- trägt schwarze Basecap
- trägt Handschuhe
- trägt Mundschutz

Zeugen werden gebeten sich bei der PI - Saarbrücken Burbach unter 0681/97150 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach
SBR-BURB- DGL
Heinrich-Barth-Straße 2
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681/97150
E-Mail: pi-sb-burbach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland




Zugefügt 2025 August 16

Zum Artikel
Fahndung 2025

Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)


Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)

Die Staatsanwaltschaft Halle und die Polizeiinspektion Halle (Saale) bitten um Ihre Mithilfe!

Der gesuchte Mohammad Suliman NIYAZI wird dringend verdächtigt, am 10.03.2019 seine 26 Jahre alte Ex-Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Halle (Saale) erstochen zu haben. Seitdem befindet er sich auf der Flucht.

Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen floh NIYAZI nach der Tat über Frankreich (vermutlich Paris) in die Türkei. Die Vermutung liegt nahe, dass er sich anschließend nach Afghanistan abgesetzt hat. Nach der Machtergreifung der Taliban im August 2021 könnte der Beschuldigte wieder zurück nach Deutschland geflüchtet sein. Ein Aufenthalt im Ausland, insbesondere im Raum Großbritannien, kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025
Informationen

Delikt: Mord
Zeit: 10.03.2019
Tatort: Florentiner Bogen, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Familienname: NIYAZI
Vorname: Mohammad Suliman
Geburtsdatum: 01.01.1995
Geburtsort: Kabul / Afghanistan
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Äußere Erscheinung
Haarfarbe: schwarz
Gewicht: 68 Kilogramm
südosteuropäischer Phänotyp
schlanke Figur

Besonderheiten (Narben)
mehrere Narben am linken Unterarm
senkrechte Narbe auf dem Bauch

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung:

Können Sie Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten Mohammad Suliman NIYAZI geben?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt und von Europol.
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 345 2241291

Sachbearbeitende Dienststelle:

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Mersburger Straße 6

06110 Halle (Saale)






Zugefügt 2025 Juni 29

Zum Artikel
Fahndung 2025

Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln


 Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln

Tatort
Im Finkenhain, Köln-Hahnwald, Nordrhein-Westfalen

Tatzeit- /Raum
08.10.2024, 22:50 Uhr – 09.10.2024, 01:40 Uhr
Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Köln und das Polizeipräsidium Köln bitten um Ihre Mithilfe!

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln suchen nach den Personen, die am Abend des 8. Oktober 2024 in das Haus eines 74 Jahre alten Mannes im Kölner Stadtteil Hahnwald eingebrochen sind und den Inhaber einer Sonnenstudiokette durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper getötet haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich die Täter gegen 21:30 Uhr Zutritt zum Haus verschafft, waren um etwa 22:50 Uhr vom heimkehrenden Eigentümer überrascht worden und haben das Haus gegen 01:40 Uhr wieder verlassen. Bilder der Überwachungskamera aus der Nachbarschaft zeigen, dass sie um 01:55 Uhr vermutlich mit einem 1er oder 3er BMW vom Tatort geflüchtet sind.

Die Tatverdächtigen gingen professionell vor, vernichteten ihre Spuren vor Ort und erbeuteten neben einer großen Menge Bargeld in Scheinen auch mehrere tausend Euro gerolltes Münzgeld aus dem Tresor des Hauses. Zudem fehlt seit der Tat eine schwarze Lederjacke (siehe Titelbild) des 74-Jährigen. Das Opfer wurde am nächsten Morgen von einem Mitarbeiter entdeckt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.


Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel.: +49 221 2290

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg







Zugefügt 2025 Juni 29

Zum Artikel
handy version | arkiv total Trafik: 4631381

Diese sind ALLE kriminelle Fahndungen in Deutschland


Fahndung 2025

ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur Aufrüstung Europas


	ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur Aufrüstung Europas

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den EU-Staats- und Regierungschefs vor der außerordentlichen Sitzung des Europäischen Rates am Donnerstag einen Vorschlag zur Aufrüstung Europas, den ´´ReArm Europe´´-Plan, skizziert. ´´Wir leben in der bedeutsamsten und gefährlichsten Zeit. Wie ernsthaft die Bedrohungen sind, denen wir gegenüberstehen, muss ich nicht erst erörtern. Oder wie verheerend die Folgen wären, die wir ertragen müssten, wenn diese Bedrohungen Wirklichkeit würden´´, erklärte sie. ´´Denn es stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Sicherheit Europas tatsächlich bedroht ist, oder ob Europa mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit übernehmen sollte. In Wahrheit kennen wir die Antworten auf diese Fragen schon lange. Die eigentlichen Fragen, die wir uns stellen müssen, sind, ob Europa bereit ist, so entschlossen zu handeln, wie es die Situation erfordert, und ob Europa bereit und in der Lage ist, so rasch und so ambitioniert zu handeln, wie erforderlich ist.´´

Sie sagte weiter: ´´Bei verschiedenen Treffen in den letzten Wochen – zuletzt vor zwei Tagen in London – war die Antwort der europäischen Hauptstädte so unüberhörbar wie eindeutig. Wir befinden uns in einer Ära der Aufrüstung. Europa ist bereit, seine Verteidigungsausgaben massiv zu erhöhen. Sowohl um auf die kurzfristige Dringlichkeit zu handeln zu reagieren und die Ukraine zu unterstützen, als auch um der langfristigen Notwendigkeit gerecht zu werden, viel mehr Verantwortung für unsere eigene europäische Sicherheit zu übernehmen.´´

Schreiben an die Staats- und Regierungschefs

´´Aus diesem Grund habe ich mich heute im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates am Donnerstag schriftlich an die Staats- und Regierungschefs gewandt´´, erklärte die Präsidentin. ´´Deswegen sind wir heute hier. In diesem Schreiben an die Staats- und Regierungschefs habe ich den ´´ReArm Europe´´-Plan skizziert. Die Vorschläge konzentrieren sich darauf, wie alle uns zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Ausgaben für Verteidigungsfähigkeiten schnell und beträchtlich zu erhöhen. – Jetzt, aber auch über einen längeren Zeitraum in diesem Jahrzehnt. Dieser Plan umfasst fünf Teile.´´

´´ReArm Europe´´-Plan: Fünf Teile

Präsidentin von der Leyen führte aus: ´´Der erste Teil des ´´ReArm Europe´´-Plans besteht darin, öffentliche Mittel für die Verteidigung auf nationaler Ebene zu verwenden. Die Mitgliedstaaten sind bereit, mehr in ihre eigene Sicherheit zu investieren, wenn sie über den haushaltspolitischen Spielraum verfügen. Wir müssen ihnen diese Möglichkeit einräumen. Deshalb werden wir in Kürze vorschlagen, die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu aktivieren. Dadurch können die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen, ohne dabei das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten. Zum Beispiel: Würden die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben im Durchschnitt um 1,5 Prozent des BIP erhöhen, könnte dies über einen Zeitraum von vier Jahren einen haushaltspolitischen Spielraum von knapp 650 Milliarden Euro schaffen.

Der zweite Teil besteht aus einem neuen Instrument, mit dem den Mitgliedstaaten Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Investitionen im Verteidigungsbereich bereitgestellt werden sollen. Es geht im Grunde darum, besser zu investieren – und vor allem gemeinsam zu investieren. Wir sprechen hier von europaweiten Kompetenzbereichen. Beispielsweise Luft- und Raketenabwehr, Artilleriesysteme, Flugkörper und Munitionsdrohnen sowie Drohnenabwehrsysteme, aber auch Cyberabwehr und militärische Mobilität. Dieses Instrument wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Nachfrage zu bündeln und gemeinsam Käufe zu tätigen. Natürlich können die Mitgliedstaaten mit dieser Ausrüstung ihre Unterstützung für die Ukraine massiv verstärken, was hieße, dass der Ukraine umgehend militärische Ausrüstung bereitgestellt werden könnte. Dieser Ansatz der gemeinsamen Beschaffung wird auch die Kosten senken, die Fragmentierung verringern, die Interoperabilität erhöhen und unsere industrielle Basis im Verteidigungsbereich stärken. Und, wie ich vorhin bereits erwähnt hatte, kann die Ukraine davon profitieren. Die Zeit für Europa ist gekommen, wir müssen Worten Taten folgen lassen.

Der dritte Teil betrifft die Nutzung der Stärke des EU-Haushalts. Diesbezüglich können wir kurzfristig viel tun, um mehr Mittel für Investitionen im Verteidigungsbereich bereitzustellen. An dieser Stelle möchte ich verkünden, dass wir den Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten und Anreize vorschlagen werden, damit sie entscheiden können, ob sie die kohäsionspolitischen Programme nutzen wollen, um die Verteidigungsausgaben zu erhöhen.

Die letzten beiden Aktionsbereiche des Plans zielen darauf ab, durch das Vorantreiben der Spar- und Investitionsunion und mithilfe der Europäischen Investitionsbank privates Kapital zu mobilisieren.´´

Mobilisierung von fast 800 Milliarden Euro

Die Kommissionspräsidentin sagte: ´´Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass Europa bereit ist, Verantwortung wahrzunehmen. Mit ´´ReArm Europe´´ könnten fast 800 Milliarden Euro für ein sicheres und resilientes Europa mobilisiert werden. Wir werden weiterhin eng mit unseren Partnern in der NATO zusammenarbeiten. Die Zeit für Europa ist gekommen. Wir sind bereit, unsere Anstrengungen zu verstärken.´´

Weitere Informationen

Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum Verteidigungspaket

Website: Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates, 6 März 2025

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 5

ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur Aufrüstung Europas
Fahndung 2025

Tod eines 16-Jährigen in Nürnberg-Langwasser


	Tod eines 16-Jährigen in Nürnberg-Langwasser

Am 22.02.2025 verstarb ein 16-jähriger Jugendlicher im Stadtteil Langwasser. Um bestehenden Gerüchten entgegen zu wirken, berichtet das Polizei Mittelfranken über die Hintergründe des Todesfalls.

Angehörige fanden den 16-Jährigen am Morgen des 22.02.2025 tot in seinem Bett liegend auf und verständigten den Rettungsdienst. Im weiteren Verlauf wurde die Polizei hinzugezogen.

Der Jugendliche war nach Angaben seiner Eltern am Vorabend gegen 23:30 Uhr nach Hause gekommen und hätte sich dann in seinem Zimmer schlafen gelegt. Auf Grund des jungen Alters des Verstorbenen stellte das Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei erste Ermittlungen zur Todesursache an. Im Zuge dessen ergaben sich vage Hinweise auf eine körperliche Auseinandersetzung, die am Vorabend (21.02.2025) stattgefunden haben könnte. Der Verstorbene wies leichte Verletzungen u.a. in Form von Abschürfungen auf. Diese Erkenntnisse konnte jedoch bislang nicht verifiziert werden und sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

Eine Obduktion des Verstorbenen, welche am 25.02.2025 durchgeführt worden war, erbrachte keine abschließend sichere Todesursache. Fest steht, dass der Tod nicht durch Gewalteinwirkung verursacht wurde. Gerüchten, der Jugendliche sei auf Grund eines Messerangriffs im Bereich Langwasser verstorben, tritt das Polizei Mittelfranken entgegen. Dies entbehrt jeglicher Grundlage und ist schlichtweg falsch.

Durch die sachbearbeitende Dienststelle wurden weitere rechtsmedizinische Gutachten in Auftrag gegeben, um die Todesursache abschließend klären zu können.

Erstellt durch: Janine Mendel

Rückfragen bitte an:

Polizei Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizei s Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h



Zugefügt 2025 Februar 27

Tod eines 16-Jährigen in Nürnberg-Langwasser
Fahndung 2025

Messer - der ausländischen terroristischen Vereinigung - Messerangriffs in Solingen erhoben - Karlsruhe


	Messer - Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung -Islamischer Staat (IS)- wegen des Messerangriffs in Solingen erhoben
-
Karlsruhe

Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Februar 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist des dreifachen Mordes sowie des zehnfachen versuchten Mordes (§§ 211 Abs. 1, 22, 23 StGB) hinreichend verdächtig, wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe sowie in zwölf Fällen Heimtücke zur Last gelegt werden. Im Zusammenhang mit den Mordversuchen ist er auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5) und schwerer Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB) angeklagt. Daneben wird ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Issa Al H. ist Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung ´´Islamischer Staat´´ (IS). Aus dieser Einstellung heraus entschloss er sich, am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah und an denen er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollte. Zur Vorbereitung nahm er im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied auf. Dieses bestärkte den Angeschuldigten in seinem Vorhaben und sicherte ihm zu, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde. Issa Al H. erstellte daraufhin Videos, in denen er den Treueschwur des IS verlas und seine Tat ankündigte. Die Videos übermittelte er am Abend des 23. August 2024 an seine Kontaktperson des IS.

Wenige Minuten später begab sich der Angeschuldigte auf das Solinger Stadtfest. Dort stach er mit einem Messer zumeist hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern der Veranstaltung ein. Drei Personen verstarben, zehn weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Am folgenden Tag verkündete der IS, dass der Anschlag durch ein Mitglied der Vereinigung begangen worden ist.

Issa Al H. befindet sich seit dem 25. August 2024 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 46 vom 25. August 2024).

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung -Islamischer Staat (IS)- wegen des Messerangriffs in Solingen erhoben - Karlsruhe
Fahndung 2025

Öffentliche Konsultation zu Kartellregeln für den Kfz-Sektor


	Öffentliche Konsultation zu Kartellregeln für den Kfz-Sektor

Die Europäische Kommission bittet in einer öffentlichen Konsultation um Stellungnahmen zu den Wettbewerbsvorschriften für vertikale Vereinbarungen in der Automobilindustrie. Die öffentliche Konsultation ist Teil der seit dem 18. Januar 2024 laufenden Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung und der ergänzenden Leitlinien. Die heute eingeleitete Konsultation läuft noch bis 23. Mai 2025.

Zu den betroffenen Vorschriften gehören die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (´´Kfz-GVO´´) und die ergänzenden Leitlinien, die beide im April 2023 geändert wurden, sowie die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (´´Vertikal-GVO´´) und die Leitlinien für vertikale Beschränkungen, soweit sie für den Automobilsektor gelten.

Diese Vorschriften helfen Unternehmen der Automobilindustrie dabei, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu prüfen, und gelten vorerst bis zum 31. Mai 2028.

Gleichzeitig hat die Kommission am 30. Januar 2025 den Strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie eröffnet. Die Kommission wird in Kürze einen Aktionsplan vorstellen, mit dem für den Automobilsektor relevante Themen, wie die Gewährleistung des Zugangs zu talentierten Nachwuchskräften und Ressourcen, die technische Innovationen, die Entwicklung von Fahrzeugen der nächsten Generation sowie die Schaffung eines pragmatischen und berechenbaren Rechtsrahmens, angegangen werden. Die Evaluierung der Kfz-GVO ergänzt diese Bemühungen, indem auf dem Kfz-Anschlussmarkt Wettbewerb sichergestellt wird.

Hintergrund zum Evaluierungsverfahren

Am 17. April 2023 verlängerte die Kommission die Geltungsdauer der Kfz-GVO um fünf Jahre bis zum 31. Mai 2028 und aktualisierte die ergänzenden Leitlinien unter Berücksichtigung der wichtigsten technischen Entwicklungen in der Automobilindustrie seit 2010. Vorausgegangen war eine Evaluierung des Rahmens im Zeitraum von 2018 bis zum 28. Mai 2021, aus der insbesondere hervorging, dass sich der Kfz-Markt in den nachfolgenden Jahren v. a. aufgrund der Digitalisierung von Fahrzeugen und der neuen Mobilitätsmuster verändern dürfte.

Die jetzige Evaluierung läuft seit dem 18. Januar 2024. Am 27. Mai 2024 wurde eine Aufforderung zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommission wird bei der Evaluierung die derzeitige Wettbewerbssituation in der Automobilindustrie berücksichtigen und die Auswirkungen der 2023 vorgenommenen Änderungen der ergänzenden Leitlinien bewerten. Ferner wird untersucht, wie sich der Markt auf der Grundlage aktueller Trends bis 2028 wahrscheinlich entwickeln wird.

Nächste Schritte

Alle Interessenträger können bis zum 23. Mai 2025 Stellung nehmen. Nähere Angaben dazu, wie eine Stellungnahme eingereicht werden kann, sind hier abrufbar.

Die Kommission wird die Rückmeldungen analysieren und eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Schlussfolgerungen auf ihrem Portal ´´Ihre Meinung zählt´´ veröffentlichen. Auch die Beiträge zu der öffentlichen Konsultation werden dort in der Sprache, in der sie eingereicht wurden, veröffentlicht.

Im Rahmen der laufenden Evaluierung wird die Kommission ferner Rückmeldungen von den nationalen Wettbewerbsbehörden einholen. Darüber hinaus erarbeitet die Kommission mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) eine Studie, über die sektorspezifische Informationen zu einer Liste einschlägiger Branchenindikatoren erhoben werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem digitalen Wandel der Automobilmärkte liegt.

Nach der Evaluierung werden die Optionen geprüft, die sich für die Zukunft der Kfz-GVO bieten (Phase der Politikgestaltung, geplant für 2026). Der Verlauf der Evaluierung kann auf dem Portal der Kommission ´´Ihre Meinung zählt´´ verfolgt werden.

Hintergrund zur Kfz-GVO

Vertikale Vereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- oder Vertriebskette tätigen Unternehmen über die Bedingungen, zu denen die beteiligten Unternehmen Waren oder Dienstleistungen beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen dürfen.

Artikel 101 Absatz 1 AEUV verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen. Nach Artikel 101 Absatz 3 AEUV können solche Vereinbarungen jedoch für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden, wenn sie unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, ohne den Wettbewerb auszuschalten.

Die Kfz-GVO besagt, dass für Vereinbarungen über den Vertrieb von Neufahrzeugen die allgemeine Vorschrift der Kommission (also die Vertikal-GVO) gilt. Die Vertikal-GVO nimmt vertikale Vereinbarungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, vom Verbot des Artikels 101 Absatz 1 AEUV aus und schafft damit einen geschützten Bereich für sie. In den Leitlinien für vertikale Beschränkungen wird erläutert, wie die Vertikal-GVO auszulegen und anzuwenden ist und wie vertikale Vereinbarungen, die nicht in den geschützten Bereich der Vertikal-GVO fallen, zu prüfen sind.

Vereinbarungen über den Verkauf oder den Weiterverkauf von Kfz-Ersatzteilen oder die Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Kraftfahrzeuge fallen laut Kfz-GVO nicht unter Artikel 101 Absatz 1 AEUV, sofern sie die Freistellungsvoraussetzungen im Rahmen der allgemeinen Vorschriften der Vertikal-GVO erfüllen und keine der in der Kfz-GVO aufgeführten schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen enthalten (diese Beschränkungen würden zum Ausschluss des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung führen).

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Link zur Konsultation

Weitere Informationen über die nächsten Schritte im Rahmen der derzeitigen Evaluierung auf dieser Website der GD Wettbewerb der Kommission.

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Öffentliche Konsultation zu Kartellregeln für den Kfz-Sektor
Fahndung 2025

Torffrei gärtnern: Bundesweite Aktionswoche startet am 28. Februar


	Torffrei gärtnern: Bundesweite Aktionswoche startet am 28. Februar

Özdemir: ´´Torffreies Gärtnern schützt unser Klima – jeder Blumentopf zählt´´

Am 28. Februar 2025 startet die zweite bundesweite Aktionswoche ´´Torffrei gärtnern´´, eine Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Ziel der Aktionswoche ist es, noch mehr Pflanzenfreunde und Hobbygärtner für das torffreie Gärtnern zu gewinnen und damit aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Bundesminister Cem Özdemir: ´´Unsere Moore sind gigantische Kohlenstoffspeicher – sie binden mehr Kohlenstoff als alle Wälder auf der Welt zusammen. Wird Torf abgebaut, entweicht CO₂ in die Luft. Torf bleibt daher am besten dort, wo er hingehört und uns allen nützt, nämlich im Moor. Moore erhalten, das heißt Klima schützen. Torffreies Gärtnern ist einfach und es wirkt – jeder Blumentopf zählt. Ich lade alle ein, bei der Aktionswoche mitzumachen und selbst zum Klimaschützer zu werden.´´

Der Wechsel zu torffreier Erde ist einfach. Mit der richtigen Erdenauswahl und passenden Pflegemaßnahmen unterscheidet sich torffreies Gärtnern kaum von der torfhaltigen Variante.
Hintergrund:

Die Auftaktveranstaltung der Aktionswoche ´´Torffrei gärtnern´´ findet am 27. Februar von 13 bis 16 Uhr in der Königlichen Gartenakademie, Altensteinstraße 15a, 14195 Berlin statt. Pressevertreterinnen und –sind herzlich zu der Auftaktveranstaltung eingeladen, melden Sie sich gern online an.

Die Aktionswoche ´´Torffrei gärtnern´´ findet vom 28. Februar bis 9. März 2025 statt und wird von zahlreichen Umwelt- und Gartenbauverbänden, Erdenherstellern sowie dem Handel unterstützt. Während der Aktionswoche bieten Gärtnereien, Baumärkte und Handelsunternehmen bundesweit Informations- und Mitmachaktionen an. Auch Umweltorganisationen beteiligen sich mit Kampagnen und Veranstaltungen.

Torf durch alternative Erden und Substrate zu ersetzen, ist ein einfacher persönlicher Beitrag zum Klimaschutz. Jeder eingesparte Kubikmeter Torf hilft, die natürliche Funktion der Moore zu erhalten und damit CO₂-Emissionen zu vermeiden. Torffreie Erde ist heute in vielen Varianten erhältlich und einfach in der Anwendung.

Alle Informationen zum torffreien Gärtnern finden Sie auf der hier, darunter Produktdatenbank torffreier Erden, Anleitungen zum erfolgreichen Gärtnern ohne Torf und eine Übersicht über Aktionen in den Regionen.

26. Feb. 2025 Meldung






Zugefügt 2025 März 1

Torffrei gärtnern: Bundesweite Aktionswoche startet am 28. Februar
Fahndung 2025

EU-Kommission reist zu politischen Gesprächen nach Indien


	EU-Kommission reist zu politischen Gesprächen nach Indien

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist gemeinsam mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder für einen zweitägigen Besuch nach Indien gereist, um mit Ministerpräsident Narendra Modi und der indischen Regierung zusammenzutreffen. Morgen früh um 9:10 Uhr findet eine gemeinsame Pressekonferenz der Kommissionspräsidentin mit dem indischen Premierminister statt, EbS+ überträgt live.

Ursula von der Leyen sagte im Vorfeld des Besuchs: ´´In dieser Ära eines intensiven geostrategischen Wettbewerbs steht Europa für Offenheit, Partnerschaft und Kommunikation. Wir sind bestrebt, die Beziehungen zu einem unserer vertrauenswürdigsten Freunde und Verbündeten – Indien – zu vertiefen. Europa und Indien sind gleichgesinnte Partner, die die Überzeugung teilen, dass Demokratie den Menschen am besten dient. Deshalb führt einer der ersten Besuche der neuen Kommission nach Indien. Wir sind entschlossen, unsere strategische Partnerschaft zu stärken, um Handel, wirtschaftliche Sicherheit und resiliente Lieferketten sowie eine gemeinsame Technologieagenda und eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung voranzubringen.´´

Neue strategische Agenda EU-Indien

Der Besuch folgt auf Präsidentin von der Leyens Ankündigung einer neuen strategischen Agenda EU-Indien, die dieses Jahr auf dem Gipfeltreffen EU-Indien vorgestellt werden soll. Durch diesen Besuch wird betont, wie wichtig es ist, die Beziehungen in Schlüsselbereichen zu stärken, die für den Wohlstand und die Sicherheit sowohl Europas als auch Indiens von entscheidender Bedeutung sind.

Während des Besuchs werden das Kollegium der Kommissionsmitglieder und die indische Regierung eine Plenarsitzung unter dem Vorsitz von Präsidentin von der Leyen und Ministerpräsident Modi abhalten. Die Mitglieder des Kollegiums werden auch ihre Amtskollegen einzeln treffen, während Präsidentin von der Leyen und Ministerpräsident Modi ein bilaterales Treffen abhalten werden.

Handels- und Technologierat EU-Indien

Die zweite Tagung des Handels- und Technologierates wird während des Besuchs stattfinden. Dabei wird die EU vertreten durch Vizepräsidentin Virkkunen und die Kommissionsmitglieder Maroš Šefčovič und Ekaterina Sachariewa. Ziel des Handels- und Technologierats EU-Indien ist es, die Zusammenarbeit in den Bereichen digitaler Wandel, saubere und grüne Technologien sowie Handel und Investitionen zu fördern. Zu den konkreten Diskussionsthemen gehören die Zusammenarbeit im Bereich der digitalen öffentlichen Infrastruktur und ihrer Kompatibilität sowie die Krisenfestigkeit wichtiger Wertschöpfungsketten und die Zusammenarbeit in globalen Handelsfragen.

Hintergrund

Der von Präsidentin von der Leyen am 21. Januar in Davos angekündigte Besuch markiert eine wichtige Phase der Beziehungen zwischen der EU und Indien.

Als die beiden größten Demokratien der Welt setzen sich die Europäische Union und Indien für eine regelbasierte Weltordnung, einen wirksamen Multilateralismus und eine nachhaltige Entwicklung ein. Seit 2004 ist Indien ein strategischer Partner der EU, und beide begingen im Jahr 2022 den 60. Jahrestag ihrer Beziehungen.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien von 2020 bis 2025 wird durch den Fahrplan für die strategische Partnerschaft EU-Indien, die EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum und die Global-Gateway-Strategie gesteuert. Es gibt mehr als 50 sektorale Dialoge zwischen der EU und Indien.

Die EU ist Indiens größter Handelspartner mit einem Warenhandel im Wert von 124 Milliarden Euro im Jahr 2023 und einem Anstieg um fast 90 Prozent in den letzten zehn Jahren. In Indien gibt es rund 6000 europäische Unternehmen, die direkt 1,7 Millionen Arbeitsplätze bieten und indirekt 5 Millionen Arbeitsplätze in verschiedenen Wirtschaftszweigen unterstützen. Der neue Verband europäischer Unternehmen in Indien (Federation of European Business in India, FEBI) wird dazu beitragen, die Handelsbeziehungen zu stärken. Die EU und Indien haben 2022 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen nach dem Besuch von Präsidentin von der Leyen in Neu-Delhi wieder aufgenommen. Die nächste Runde ist für den 10.-14. März 2025 in Brüssel geplant.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Übertragung des Besuchs heute und morgen auf EbS+

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

EU-Kommission reist zu politischen Gesprächen nach Indien
Fahndung 2025

Messer - Streit nach einer Party: Mann drohte mit Messer - Polizei nahm ihn fest - Dortmund


Messer	- Streit nach einer Party: Mann drohte mit Messer - Polizei nahm ihn fest
-
Dortmund

Mit einem Messer bedrohte ein per Haftbefehl gesuchter 24-Jähriger am Donnerstag (27.2.2025) in der Oesterholzstraße einen fünf Jahre älteren Mann. Der Tatverdächtige flüchtete zu Fuß vor der Polizei und leistete bei der Festnahme massiv Widerstand. Dabei wurde er verletzt. Die Behandlung durch einen Arzt lehnte er ab.

Die Polizei erhielt um 6.06 Uhr den Hinweis auf einen Randalierer in der Nachbarschaft. Bei den ersten Ermittlungen an einem Wohnhaus stellte sich ein nach einer Party zunächst mit Worten ausgetragener Streit als Hintergrund für die Bedrohung durch den 24-Jährigen mit dem Messer heraus.

Der Mann flüchtete von der Oesterholzstraße vor der Polizei und versuchte, in der Stahlwerkstraße die Festnahme zu verhindern. Auch die Androhung, einen Taser einzusetzen, beeindruckte den 24-Jährigen nicht. Schließlich fixierten und fesselten Polizeibeamte den noch nicht eindeutig identifizierten Mann.

Er gab zunächst falsche Personalien an. Weitere Ermittlungen führten zur Identität des Mannes. Dabei stellte sich heraus: Gegen ihn lagen drei Haftbefehle wegen nicht bezahlter Geldstrafen vor (insgesamt 2680 Euro).

Die Polizei stellte das Klappmesser sicher. In der Wache entnahm ein Arzt dem Tatverdächtigen eine Blutprobe, die den Konsum von Kokain, Morphin und THC nachweisen konnte. Bei den weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei geht es u.a. um die Bedrohung und den Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte.

Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Der Mann erhielt eine Gefährderansprache mit Hinweisen auf weitere strafrechtliche Konsequenzen und wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Peter Bandermann
Telefon: 0231-132-1023
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Streit nach einer Party: Mann drohte mit Messer - Polizei nahm ihn fest - Dortmund
Fahndung 2025

Pistole - Großeinsatz der Polizei in der Bielefelder Innenstadt nach Schüssen auf Personen - Bielefeld


	Pistole - 	Großeinsatz der Polizei in der Bielefelder Innenstadt nach Schüssen auf Personen
 - 
Bielefeld

SR/ Bielefeld Mitte - Nach Hinweisen auf Schüsse in der Bielefelder Innenstadt befindet sich die Polizei Bielefeld aktuell in einem Großeinsatz. Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind mindestens zwei Personen durch Schüsse verletzt worden. Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass die Schüsse im Zusammenhang mit einem heute am Bielefelder Landgericht stattgefundenen Gerichtsprozess stehen.

Nach Hinweisen einer Mitteilerin auf Schüsse in der Bielefelder Innenstadt am Mittwoch, 26.02.2025, gegen 13.40 Uhr, im Bereich Kreuzstraße findet aktuell ein Großeinsatz der Polizei statt. Nach den derzeitigen Erkenntnissen sind mehrere Schüsse abgegeben worden, durch die mindestens zwei Personen verletzt wurden. Zum Verletzungsgrad können noch keine Angaben gemacht werden. Ebenfalls noch unklar ist, wie viele Personen als tatverdächtig gelten.

Die Ermittlungen zur Erhellung des Sachverhalt laufen auf Hochtouren.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - Großeinsatz der Polizei in der Bielefelder Innenstadt nach Schüssen auf Personen - Bielefeld
Fahndung 2025

Messer - Tankstellenräuber geht leer aus - Bielefeld


	Messer - Tankstellenräuber geht leer aus
- 
Bielefeld

In der Nacht auf Mittwoch, 05.03.2025, forderte ein bisher unbekannter Täter die Herausgabe von Bargeld in einer Tankstelle an der Oldentruper Straße. Die Polizei sucht Zeugen.

Der Mann betrat gegen 04:00 Uhr die Tankstelle, zwischen der Weddigenstraße und der Wilbrandstraße. Mit einem Messer in der Hand fordert er die Mitarbeiterin auf, ihm das Bargeld auszuhändigen. Diese erklärte dem Mann, dass sie die Kasse nicht ohne Weiteres öffnen könne und zunächst telefonieren müsse. Daraufhin brach der Täter sein Vorhaben ab und flüchtete aus der Tankstelle.

Er war zwischen 30 und 40 Jahre alt, circa 1,85 Meter groß und schlank. Er trug eine schwarze Basecap, eine schwarze Jacke mit Kapuze, eine schwarze Hose und schwarze Schuhe. Außerdem hatte er einen schwarzen Schlauchschal über den Mund gezogen.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 13 unter der 0521/545-0 entgegen.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0






Zugefügt 2025 März 5

Messer - Tankstellenräuber geht leer aus - Bielefeld
Fahndung 2025

Messer- Zivilpolizist nach Angriff verletzt - Troisdorf


	Zivilpolizist nach Angriff verletzt
- 
Troisdorf

Ein 16-Jähriger hat am Dienstagnachmittag (04. März) bei einer Personenkontrolle in Troisdorf einen Zivilfahnder der Polizei angegriffen und verletzt. Der Vorfall ereignete sich nach einem mutmaßlichen Drogendeal. Der Beamte musste im Krankenhaus behandelt werden und ist vorerst nicht dienstfähig.

Der Polizist patrouillierte mit Kollegen zu Fuß durch die Troisdorfer Innenstadt. Gegen 17.30 Uhr beobachteten sie im Bereich des Theodor-Heuss-Rings zwei junge Männer (16 und 17 Jahre alt), die vermutlich einen Drogendeal abwickelten. Nach der Übergabe eines verdächtigen Gegenstandes trennten sich die beiden.

Ein Polizeiteam verfolgte den 17-jährigen Troisdorfer, der nach einem kurzen Fluchtversuch gestellt wurde. In seinen Taschen fanden die Beamten ein Röhrchen mit einem weißen Pulver, vermutlich Kokain.

Das zweite Ermittlerteam, zu dem auch der verletzte Polizist gehörte, sprach den 16-jährigen Troisdorfer in der Nähe eines Kaufhauses an. Die nichtuniformierten Beamten gaben sich als Polizisten zu erkennen und forderten den Ausweis des jungen Mannes. Der 16-Jährige reagierte verbal aggressiv und verweigerte die Kooperation. Als die Beamten ihn durchsuchen wollten, schlug er auf sie ein und versuchte zu flüchten. Die Beamten überwältigten ihn und rangen ihn zu Boden. Dabei verletzte der Jugendliche den Zivilbeamten an der Hand. Trotz des Widerstands gelang es den Polizisten, den 16-Jährigen zu fesseln und an eine hinzugerufene Polizeistreife zu übergeben.

Vor dem Transport zur Polizeiwache durchsuchten die Beamten den jungen Troisdorfer nach gefährlichen Gegenständen. Sie fanden einen Teleskopschlagstock in seinem Hosenbund und ein Messer, ein sogenanntes ´´Mini Neck Knife´´, in seiner Jackentasche.

Der 17-Jährige durfte nach Abschluss der ersten Ermittlungen die Polizeiwache verlassen. Die sichergestellte Substanz wird untersucht. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Auch der 16-Jährige wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Gegen ihn wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Sein Teleskopschlagstock wurde eingezogen und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Das Messer wurde mit seiner Zustimmung von der Polizei entsorgt. #RheinSiegSicher (Bi)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de






Zugefügt 2025 März 5

Messer- Zivilpolizist nach Angriff verletzt - Troisdorf
Fahndung 2025

Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet


	Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat beim ersten Treffen im Rahmen des strategischen Dialogs über die Zukunft des europäischen Stahlsektors Vertreterinnen und Vertreter der Branche, der Sozialpartner und andere Interessensvertreter getroffen. Der Dialog stellt die kritischen Herausforderungen, mit denen der Sektor konfrontiert ist, und seine Rolle als wichtiger Motor der europäischen Wirtschaft in den Mittelpunkt.

Präsidentin von der Leyen erklärte: ´´Unsere Europäische Union wurde auf einer Gemeinschaft aus Kohle und Stahl aufgebaut. Stahl ist überall, von der Windkraft bis zur Verteidigung. Aber die europäischen Stahlhersteller stehen an einem Scheideweg und sind mit den Herausforderungen der notwendigen Dekarbonisierung und des teilweise unlauteren globalen Wettbewerbs konfrontiert. Der heutige Dialog soll zu einem maßgeschneiderten Plan führen, um diesem Sektor zu helfen, zu dekarbonisieren und weltweit erfolgreich zu sein. Wir bündeln unsere Kräfte, um einen starken Business Case für Stahl made in Europe zu schaffen.´´

Stahlwerke sind das Herz vieler regionaler Volkswirtschaften. Sie unterstützen mehr als 2,5 Millionen Arbeitsplätze in der EU. Die Stahlindustrie steht jedoch unter großem Druck. Die Produktionskosten sind aufgrund hoher Energiepreise gestiegen, während die Produktpreise aufgrund zunehmender globaler Überkapazitäten und sinkender Nachfrage gesunken sind. Folglich konnte der Sektor nicht in sauberen Stahl investieren, der für die Dekarbonisierung dieser Industrie benötigt wird.

Aktionsplan am 19. März

Präsidentin von der Leyen hat Exekutiv-Vizepräsidentin Séjourné beauftragt, im Nachgang zum strategischen Dialog am 19. März einen Aktionsplan vorzulegen. Dieser soll sektorspezifische Maßnahmen sowie langfristige Schritte umfassen, die die im Juni 2026 auslaufenden handelspolitischen Schutzmaßnahmen ersetzen sollen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Concept Note

Liste der Teilnehmenden

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 5

Strategischer Dialog zur Zukunft des Stahlsektors gestartet
Fahndung 2025

Pistole - Tötungsdelikt mit Schusswaffe in Wiesbaden-Schierstein - Täterfestnahme - Wiesbaden


	Pistole - 	Tötungsdelikt mit Schusswaffe in Wiesbaden-Schierstein - Täterfestnahme
-
Wiesbaden

Tötungsdelikt mit Schusswaffe in Wiesbaden-Schierstein - Täterfestnahme, Wiesbaden, Hermann-Löns-Straße 34 19.02.2025, 20:25 Uhr,

(pl)Am Mittwochabend wurde in einer Wohnung im Wiesbadener Stadtteil Schierstein ein 42-jähriger Mann erschossen. Der Tatverdächtige, ein 50-jähriger Mann, konnte im weiteren Verlauf von den verständigten Polizeikräften widerstandslos festgenommen werden. Die Polizei wurde gegen 20.25 Uhr darüber verständigt, dass in der betroffenen Wohnung Schüsse gefallen und ein Mann verletzt worden sei. Ersten Erkenntnissen zufolge suchte der Täter die Wohnung, in welcher seine ehemalige Lebensgefährtin mit zwei Kindern und ihrem 42-jährigen Partner wohnt, auf und erhielt Einlass. Im weiteren Verlauf wurden Schüsse auf den 42-Jährigen abgegeben. Nach dem Notruf umgehend entsandte Polizeikräfte konnten den Tatverdächtigen widerstandslos vor dem Wohnhaus festnehmen und die Schusswaffe sicherstellen. Sofort eingeleitete Rettungsmaßnahmen bei dem Verletzten verliefen erfolglos und es konnte nur noch der Tod festgestellt werden. Weitere Personen wurden bei dem Einsatz nicht verletzt. Der 50-Jährige wird heute im Laufe des Tages auf Antrag der Wiesbadener Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt. In der Vergangenheit ist der Tatverdächtige bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Zuletzt wurde die Polizei am vergangenen Wochenende von der ehemaligen Lebensgefährtin über eine ihr gegenüber begangene Körperverletzung am Vortag und zurückliegende Bedrohungen in Kenntnis gesetzt. Wir bitten um Verständnis, dass zum derzeitigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen zum Ermittlungsverfahren erteilt werden können.

Rückfragen bitte an:

Polizei Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - Tötungsdelikt mit Schusswaffe in Wiesbaden-Schierstein - Täterfestnahme - Wiesbaden
Fahndung 2025

Messer - Körperverletzung und Bedrohung am Hauptbahnhof - Heidelberg


	Messer - Körperverletzung und Bedrohung am Hauptbahnhof
-
Heidelberg

Am Mittwochvormittag (26. Februar) ist es am Heidelberger Hauptbahnhof zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 33-Jährigen gekommen. Anschließend hat ein 44-jähriger Tatverdächtige den Geschädigten mit einem Messer bedroht.

Gegen 11 Uhr befand sich der 33-jährige aus Korea stammende Geschädigte in der Überführung des Heidelberger Hauptbahnhofs. Aus einer zunächst verbalen Streitigkeit heraus, griff der 44-jährige türkische Staatsangehörige den Geschädigten unvermittelt an. Hierbei traktierte der Tatverdächtige den 33-Jährigen mit Schlägen und Tritten in Gesicht und Bauch.

Nur durch das schnelle und deutliche Einschreiten Reisender konnten die Attacken vorerst unterbunden werden.

Nach scheinbarer Beruhigung der Lage zog der 44-Jährige ein circa sieben Zentimeter langes Messer aus seinem Schuh und bedrohte damit den Geschädigten. Dieser flüchtete in Richtung Bahnhofsvorplatz, wohin ihm der Tatverdächtige folgte.

Zwischenzeitlich alarmierte Beamte der Landespolizei erreichten den Hauptbahnhof mit starken Kräften und nahmen den Tatverdächtigen an der Bushaltestelle vor dem Hauptbahnhof fest. Hierbei wurde auch das mitgeführte Messer sichergestellt. Im Anschluss übernahmen zuständigkeitshalber Beamte der Bundespolizei den 44-Jährigen.

Bei weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 44-Jährige keinen legalen Aufenthalt für das Bundesgebiet begründen kann.

Aufgrund des psychischen Zustands des Tatverdächtigen wurde dieser einer Spezialklinik zugeführt. Ihn erwarten nun Strafanzeigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie wegen unerlaubten Aufenthaltes.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Julia Busse
Telefon: 0721 12016 103
E-Mail: pressestelle.karlsruhe@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Körperverletzung und Bedrohung am Hauptbahnhof - Heidelberg
Fahndung 2025

Messer - Streit im Bahnhof eskaliert- Bundespolizei sucht Zeugen - Gießen


Messer - 	Streit im Bahnhof eskaliert- Bundespolizei sucht Zeugen
 - 
Gießen

Mehrere junge Frauen gerieten am Mittwoch (26.2; 21:00 Uhr) im Bahnhof Gießen in Streit. Dieser Streit endete in der Benutzung von Pfefferspray und Bedrohung mit einem Messer.

Eine 15-jährige Syrerin befand ich einer Gruppe mehrerer Mädchen. Sie beleidigte, aus dieser Gruppe heraus eine 18-jährige Irakerin und näherte sich ihr in aggressiver Art. Die junge Frau wehrte sich, indem sie der 15-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht und an den Hals sprühte. Eine 16-jährige Deutsche bedrohte daraufhin die Irakerin mit einem Messer.

Mehrere Streifen des Bundespolizeireviers Gießen konnten die Beteiligten voneinander trennen. Alle beteiligten Personen wurden zur Klärung des Sachverhalts zur Dienststelle mitgenommen.

Hier wurden die Augen der 15-Jährige ausgespült, ein hinzugezogener Rettungswagen übernahm die weitere Versorgung. Alle Beteiligten konnten die Dienststelle wieder verlassen, oder wurden den Erziehungsberechtigten übergeben.

Zeugen gesucht! Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen aufgenommen und Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung eingeleitet. Wer Angaben zu dem Fall machen kann wird gebeten sich unter der Tel.: 0561 811616-0 oder unter www.bundespolizei.de zu melden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Tanja Büdenbender
Telefon: 0561/81616 - 1012
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_koblenz



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Streit im Bahnhof eskaliert- Bundespolizei sucht Zeugen - Gießen
Fahndung 2025

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz


	Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz

Dem unter anderem für das Kaufrecht zuständigen VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs liegen zahlreiche Nichtzulassungsbeschwerden vor, die namentlich die Frage zum Gegenstand haben, ob ein Unternehmer, der bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern die Musterwiderrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig verwendet, in der von ihm formulierten Widerrufsbelehrung neben seiner (als beispielhafte Kommunikationsmittel genannten) Postanschrift und seiner E-Mail-Adresse zusätzlich auch seine - hier auf dessen Internet-Seite zugängliche - Telefonnummer angeben muss.

Von dieser Frage hängt in den Streitfällen ab, ob eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware gilt (§ 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BGB) oder ob das Widerrufsrecht erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen nach dem Beginn der gesetzlichen Widerrufsfrist erloschen ist (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).

In einem ausgewählten Verfahren, dem ein die Berufung des dortigen Fahrzeugkäufers nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisender Beschluss des Kammergerichts Berlin - 27. Zivilsenat - vom 23. Juli 2024 (27 U 33/24) zugrunde liegt, hat der Senat nunmehr über die von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden.

Sachverhalt und Prozessverlauf

Am 18. Februar 2022 erwarb der Kläger als Verbraucher von der Beklagten, die mit Kraftfahrzeugen handelt, ein Neufahrzeug im Wege des Fernabsatzes. Die Beklagte, die auf ihrer Internet-Seite unter ´´Kontakt´´ und im Impressum ihre Telefonnummer angegeben hat, verwendete nicht die Musterwiderrufsbelehrung, sondern eine in Teilen davon abweichende Widerrufsbelehrung. Dort werden die Postanschrift und die E-Mail-Adresse der Beklagten mitgeteilt, nicht aber ihre Telefonnummer. Dazu heißt es, dass der Widerruf mittels einer eindeutigen Erklärung ´´z.B.´´ durch einen per Post versandten Brief oder eine E-Mail erklärt werden könne.

Am 23. August 2022 wurde dem Kläger das Fahrzeug übergeben. Am 20. Juni 2023 erklärte er per E-Mail den Widerruf seiner auf den Abschluss des Kaufvertrags gerichteten Erklärung.

Die auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs, sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten gerichtete Klage hat in den Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt. Mit der beabsichtigten Revision, deren Zulassung der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde erstrebt, möchte er sein Klagebegehren weiterverfolgen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht gerichtete Beschwerde zurückgewiesen, da ein Grund für die Zulassung der Revision nicht vorliegt. Insbesondere soweit die Beschwerde im Hinblick auf unionsrechtliche Fragestellungen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) geltend macht, ist für eine hierauf gestützte Zulassung der Revision kein Raum.

Die Beklagte hat nicht die Musterwiderrufsbelehrung, sondern eine selbst formulierte Widerrufsbelehrung verwendet. Teilt der Unternehmer in einem solchen Fall in der Widerrufsbelehrung (als beispielhafte Kommunikationsmittel für den Widerruf) seine Postanschrift sowie seine E-Mail-Adresse mit, ist nach Maßgabe des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, der Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU (im Folgenden: Verbraucherrechterichtlinie) umsetzt und demgemäß richtlinienkonform auszulegen ist, die zusätzliche Angabe der Telefonnummer des Unternehmers nicht erforderlich, zumal diese hier ohne Weiteres auf seiner Internet-Seite zugänglich war. Diese Beurteilung der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt. Aus diesem Grund bedarf es einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) nicht (´´acte clair´´).

Die Bestimmung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie legt zwar nicht die genaue Art des vom Unternehmer mitzuteilenden Kommunikationsmittels fest. Sie verpflichtet diesen jedoch unzweifelhaft dazu, jedem Verbraucher Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen, über die dieser schnell mit ihm in Kontakt treten und effizient mit ihm kommunizieren kann. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es insoweit Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob unter Berücksichtigung aller Umstände, unter denen der Verbraucher mit dem Unternehmer Kontakt aufnehmen kann, die dem Verbraucher von dem Unternehmer mitgeteilten Kommunikationsmittel es dem Verbraucher ermöglichen, mit dem Unternehmer schnell in Kontakt zu treten und effizient mit ihm zu kommunizieren.

In Anbetracht dessen hat das Berufungsgericht zu Recht entschieden, dass die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung nicht zu beanstanden ist. Für eine schnelle und effiziente Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit dem Unternehmer ist es ohne Zweifel nicht erforderlich, dass in der Widerrufsbelehrung - über die Post- und die E-Mail-Anschrift hinaus - auch eine Telefonnummer des Unternehmers angegeben wird. Bereits durch die Angabe ihrer E-Mail-Adresse, ergänzt durch die Mitteilung ihrer Postanschrift, hat die Beklagte den Verbrauchern Möglichkeiten eröffnet, schnell mit ihr in Kontakt zu treten und effizient mit ihr zu kommunizieren, ohne den Verbrauchern andere Kommunikationswege, wie zum Beispiel ein Telefonat, zu verstellen, zumal die vom Kläger in der Widerrufsbelehrung vermisste Telefonnummer der Beklagten auf ihrer Internetseite (im Impressum und unter ´´Kontakt´´) ohne Weiteres verfügbar war.

Selbst wenn aber von einer Unvollständigkeit der Widerrufsbelehrung der Beklagten im Hinblick auf die fehlende Angabe ihrer Telefonnummer auszugehen wäre, stünde dies - woran ebenfalls keine vernünftigen Zweifel bestehen (´´acte clair´´) - bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschriften der § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 3 Satz 1 BGB dem Anlaufen der Widerrufsfrist hier nicht entgegen. Denn eine - unterstellt - insoweit unvollständige Widerrufsbelehrung ist unter den gegebenen Umständen nicht geeignet, sich auf die Befähigung des Verbrauchers, den Umfang seiner aus dem Fernabsatzvertrag herrührenden Rechte und Pflichten - konkret: seines Widerrufsrechts - einzuschätzen, beziehungsweise auf seine Entscheidung, den Vertrag zu schließen, auszuwirken. Ihm wird auch nicht die Möglichkeit genommen, seine Rechte unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Erteilung vollständiger und inhaltlich zutreffender Informationen im Fernabsatzvertrag auszuüben. Der Umstand, dass die Beklagte in der Widerrufsbelehrung beispielhaft zwar ihre Postanschrift sowie ihre E-Mail-Adresse, nicht jedoch ihre - auf ihrer Internet-Seite bereits mitgeteilte und unschwer zugängliche - Telefonnummer angegeben hat, hat sich nicht auf die Befähigung des Verbrauchers ausgewirkt, den Widerruf rechtzeitig innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist der § 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BGB zu erklären. Denn die Beklagte hat, wie bereits ausgeführt, dem Verbraucher - und damit auch dem Kläger - Kommunikationsmittel zur Verfügung gestellt, über die er schnell mit ihr in Kontakt treten und effizient mit ihr kommunizieren konnte, ohne dabei die Möglichkeit eines Telefonats auszuschließen oder gar den Verbraucher insoweit irrezuführen.

Die Entscheidung des Senats wird mit ausführlicher Begründung in Kürze auf der Homepage des Bundesgerichtshofs veröffentlicht werden.

Vorinstanzen:

Landgericht Berlin II - Urteil vom 19. März 2024 - 63 O 14/23, veröffentlicht in juris

Kammergericht Berlin - Beschluss vom 23. Juli 2024 - 27 U 33/24

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

[…]

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

[…]

(2) Die Widerrufsfrist beginnt

1. bei einem Verbrauchsgüterkauf,

a) der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat,

[…]

(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 […] unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt [...]

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Art. 246a § 1 Informationspflichten

[…]

(2) Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren

1. über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [...]

Unionsrecht

Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie)

Art. 6

Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

(1) Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag im Fernabsatz oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder ein entsprechendes Vertragsangebot gebunden ist, informiert der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über Folgendes:

[…]

h) im Falle des Bestehens eines Widerrufsrechts die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts

[…]

Karlsruhe, den 26. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501




Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
26.02.2025

Nr. 041/2025

Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24








Zugefügt 2025 März 2

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
Fahndung 2025

Drei Jahre Krieg: steigender Bedarf an psychosozialer Unterstützung, Traumabehandlung und Rehabilitation


	Drei Jahre Krieg: steigender Bedarf an psychosozialer Unterstützung, Traumabehandlung und Rehabilitation



Seit Beginn des Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die WHO mindestens 2254 Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen dokumentiert. Das Gesundheitssystem steht weiterhin vor nie dagewesenen Herausforderungen. Auch 2025 halten die Angriffe auf die Gesundheitsversorgung an, und wir dokumentieren sie weiterhin fast täglich. So wurden 2025 bereits 42 Angriffe registriert, bei denen zwölf Menschen verletzt und drei getötet wurden. Ein nächtlicher Luftschlag auf Odessa, bei dem die größte und innovativste Kinderklinik der Region beschädigt und lebenswichtige Dienste unterbrochen wurden, passt in dieses anhaltende und alarmierende Muster. Dieser Angriff verdeutlicht die ständigen Risiken und Hindernisse, mit denen die Beschäftigten des Gesundheitswesens konfrontiert sind, aber auch die anhaltende Beeinträchtigung der Gesundheitsversorgung in der gesamten Ukraine.

´´Ärztin in Kriegszeiten zu sein, bedeutet, nach jeder Schicht nach Hause zu kommen, und sich zu wünschen, der Krieg hätte nie stattgefunden, und für sein schnelles Ende zu beten. Die Menschen sind erschöpft – sowohl die Patienten als auch das Gesundheitspersonal. Doch als Mediziner können wir es uns nicht erlauben, erschöpft zu sein. Unsere Patienten sind darauf angewiesen, dass wir durchhalten, und wir müssen unsere Erschöpfung überwinden, um sie weiterhin so versorgen zu können, wie sie es verdienen´´, sagt Olha Zavyalova, Notärztin und Chirurgin aus der Region Dnipro.
Veränderte gesundheitliche Bedürfnisse
Drei Jahre Krieg und elf Jahre Invasion haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung in der Ukraine gehabt. Laut der jüngsten Bewertung des gesundheitlichen Bedarfs in der Ukraine durch die WHO (Oktober 2024) berichten 68 % der Ukrainer über eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands im Vergleich zur Vorkriegszeit. Am häufigsten sind psychische Gesundheitsprobleme, von denen 46 % der Menschen betroffen sind, gefolgt von psychischen Erkrankungen (41 %) und neurologischen Störungen (39 %).

Nichtübertragbare Krankheiten sind für 84 % aller Todesfälle in der Ukraine verantwortlich. Die Haupthindernisse für die Versorgung von Patienten mit nichtübertragbaren Krankheiten sind nicht verfügbare Leistungen und die hohen Arzneimittelkosten, sodass chronisch Kranke anfällig für Ausfälle in der Versorgung werden und ihnen eine irreversible Verschlechterung ihres Gesundheitszustands droht.

Der Krieg hat den Bedarf an medizinischer Versorgung erhöht, insbesondere in Bereichen wie Traumabehandlung und Rehabilitation. Nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums wurden bis Mitte 2024 aufgrund des Krieges 100 000 Amputationen vorgenommen. Der gravierende Mangel an Traumaspezialisten, Prothesen und Rehabilitationsangeboten hat die Krise weiter verschärft. Heilung ist oft eine Frage der Zeit, kann aber auch eine Frage der Gelegenheit sein. Langfristige Rehabilitationsmaßnahmen für Kriegsverletzte sind sowohl für die physische als auch für die psychische Genesung entscheidend wichtig.
Aufbau eines widerstandsfähigen Gesundheitssystems
Die WHO kümmert sich um den wachsenden Gesundheitsbedarf der Ukraine und bemüht sich darum, allen Ukrainern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung zu verschaffen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der primären Gesundheitsversorgung, um die Ausbreitung nichtübertragbarer Krankheiten zu bekämpfen und den Zugang zu lebenswichtigen Leistungen in den Bereichen psychische Gesundheit und Rehabilitation zu erweitern. Außerdem unterstützen wir den Aufbau eines widerstandsfähigen Gesundheitssystems, indem wir zusammen mit dem Gesundheitsministerium und dem Nationalen Gesundheitsdienst der Ukraine den Leistungsumfang auch um Rehabilitationsangebote erweitern und die Bewertungsinstrumente vereinheitlichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, und eine solidere Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung geschaffen.

Zu den wichtigsten Errungenschaften im Bereich der psychischen Gesundheit gehören die Entwicklung des Zielmodells der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in der Ukraine und der nationale Aktionsplan für psychische Gesundheit 2024–2026, aber auch 24 Aktionspläne auf Oblast-Ebene. Die Rehabilitation ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Bemühungen beim Kapazitätsaufbau von Fachkräften. Bis Ende 2024 führte die WHO Schulungen für multidisziplinäre Rehabilitationsteams aus 28 nicht spezialisierten stationären Rehabilitationsabteilungen aus elf Oblasten durch.

Ein wichtiger Meilenstein war die Reform des ukrainischen Systems der Schlaganfallversorgung. Hierbei leitete die WHO fachliche Beratungen, führte klinische Audits durch und unterstützte die Überwachung von über 50 Gesundheitseinrichtungen zum Zwecke der Verbesserung der Akutversorgung. Die WHO hat auch das Paket unverzichtbarer Interventionen zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten präsentiert, das auf integrierte Versorgung in ressourcenarmen Umgebungen setzt. Im Bereich der antimikrobiellen Resistenz wurde der nationale Aktionsplan genehmigt, der eine kontinuierliche Schulung des Gesundheitspersonals und die Modernisierung von Einrichtungen vorsieht. Darüber hinaus unterstützte die WHO die Finanzierung der primären Gesundheitsversorgung durch Kostenberechnungen, Beiträge zur Gestaltung der Kostenerstattung und den Aufbau von Netzwerken, was im Juli 2024 zur Genehmigung einer Kopfpauschalen-Methodik durch das Gesundheitsministerium führte.
Vertreibung und Gefährdung
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist in der gesamten Ukraine weiterhin problematisch. Bei einer Umfrage gab ein Viertel der Befragten (25 %) an, dass sich ihr Zugang zur Gesundheitsversorgung seit dem Beginn der Invasion im Februar 2022 verschlechtert habe. Die Kosten für Medikamente und Behandlungen stellen nach wie vor ein großes Hindernis für die Versorgung dar: im Oktober 2024 gaben 35 % der Befragten an, medizinische Leistungen aus finanziellen Gründen aufgeschoben zu haben.

Zu den am stärksten gefährdeten Gruppen gehören Binnenvertriebene. 13 % der Binnenvertriebenen haben keinen Zugang zu Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung, während es in den Aufnahmeländern nur 6 % sind. Ebenso haben 9 % der Binnenvertriebenen keinen Zugang zu einem Hausarzt (verglichen mit 4 % der Einheimischen), und 12 % haben keine Erklärung bei einem Hausarzt unterschrieben (verglichen mit 5 % in den Aufnahmeländern). Zwar berichten Binnenvertriebene über positivere Veränderungen in der Qualität der Gesundheitsversorgung als Einheimische, doch ist ihr Zugang zur primären Gesundheitsversorgung und zu Präventionsangeboten nach wie vor schwieriger.

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung wird immer ungleicher, vor allem in den Gebieten nahe der Front. Die am stärksten beschädigten und nicht mehr funktionstüchtigen Gesundheitseinrichtungen befinden sich entlang der Frontlinie, wo die verbleibende Bevölkerung oft mehrfach gefährdet ist, insbesondere aufgrund von Alter oder Behinderung. Die betreffenden Einrichtungen leiden unter häufigen Unterbrechungen der Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern, einem Mangel an medizinischem Personal und erheblichen Hindernissen für die Versorgung. In zehn Oblasts entlang der Frontlinie gaben 68 % der Erwachsenen an, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert habe. Am höchsten fiel der Verzicht auf Gesundheitsleistungen in Cherson (43 %) aus, gefolgt von Charkiw (24 %) und Saporischschja (18 %). Die anhaltenden Störungen in diesen Bereichen unterstreichen die dringende Notwendigkeit einer anhaltenden Unterstützung und gezielter Interventionen.
Die Bemühungen der WHO: Gegenmaßnahmen, Wiederaufbau und Reformen
Im vergangenen Jahr verlagerte die WHO ihren Schwerpunkt von der Nothilfe auf den Kapazitätsaufbau; dabei erhielten die primäre Gesundheitsversorgung und kritische Bereiche wie nichtübertragbare Krankheiten, Impfwesen, psychische Gesundheit, HIV, Tuberkulose, Infektionsschutz und Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen Vorrang. Die WHO bemüht sich zusammen mit den ukrainischen Behörden darum, die gesundheitlichen Maßnahmen und den Wiederaufbau auszuweiten, u. a. durch Einrichtung von 29 modularen Kliniken für die primäre Gesundheitsversorgung in den betroffenen Regionen. Die WHO unterstützt auch die Reformierung der Gesundheitsfinanzierung, einschließlich des Kapazitätsaufbaus, der Transparenz im Beschaffungswesen und der strategischen Planung, um das ukrainische Gesundheitssystem zu stärken und sicherzustellen, dass es trotz der anhaltenden Herausforderungen handlungsfähig bleibt. Darüber hinaus werden die Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe ausgebaut, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken und das Gesundheitssystem insgesamt zu stärken.
Blick in die Zukunft: Wiederherstellung der Gesundheit und der Hoffnung
Gesundheit ist die Grundlage für Frieden und Wiederaufbau. Der Wiederaufbau der Gesundheitssysteme bedeutet, Hoffnung und Würde wiederherzustellen und die Zukunft zu sichern. Wir bei der WHO handeln jetzt – wir warten nicht das Ende des Krieges ab. Wir sind gleichzeitig mit Wiederaufbau, Gegenmaßnahmen und Reformen beschäftigt. Jedes verspätete Eingreifen verschlimmert die Situation und erhöht die künftigen Kosten. Deshalb appellieren wir an unsere internationalen Partner: Wir brauchen jetzt mehr denn je Ihre Unterstützung. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass in der Ukraine niemand zurückgelassen wird.
______________________






Zugefügt 2025 März 2

Drei Jahre Krieg: steigender Bedarf an psychosozialer Unterstützung, Traumabehandlung und Rehabilitation
Fahndung 2025

Zwei mit Messer - Polizei löst schwierige Bedrohungslagen-- Bremen


Zwei mit Messer - 	Polizei löst schwierige Bedrohungslagen--

Bremen

Woltmershauser Straße - Zeit: 5.3.25 - Zwei mit Messer bewaffnete Menschen lösten am Mittwoch in Huchting und Woltmershausen Polizeieinsätze aus. Sie konnten von alarmierten Einsatzkräften überwältigt werden. Beide Personen verhielten sich psychisch auffällig und wurden entsprechend begutachtet.

Die Polizei wurde gegen 18 Uhr zunächst in eine Wohnung am Langlütjensand gerufen, nachdem sich der ehemalige Partner einer Bewohnerin gewaltsam Zutritt verschafft hatte. Als die Einsatzkräfte eintrafen, nahm er ein langes Küchenmesser drohend an sich. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Anruferin mit ihren Kindern bereits in ein Nebenzimmer geflüchtet und eingeschlossen. Da der Eindringling auf die Ansprache das Messer fallen zu lassen, nicht reagierte, drohten die Polizisten einen Schusswaffengebrauch an. Erst dann ließ der 30-Jährige das Messer fallen. Der Mann wurde am Boden fixiert und ihm wurden Handfesseln angelegt. Er wurde dem sozialpsychiatrischen Dienst zur Begutachtung zugeführt.

Am späten Abend rückten Einsatzkräfte dann zu einem Einsatz nach Woltmershausen aus. Dort war ein alkoholisiertes Paar in einer Wohnung an der Woltmershauser Straße in einen lautstarken Streit geraten. Die Auseinandersetzung eskalierte schließlich derart, dass die Frau mehrfach mit einem Messer auf ihren Partner losging und ihn dabei an der Hand verletzte. Als die Polizei eintraf, mussten die Einsatzkräfte erst Reizgas einsetzen und den Schusswaffengebrauch androhen, bis die 46-Jährige das Messer wegwarf. Im Anschluss ließ sie sich widerstandslos festnehmen. Sie und ihr 39 Jahre alter Freund wurden vor Ort von Rettungskräften mit leichten Verletzungen versorgt. Im Anschluss wurde die Frau in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Franka Haedke
Telefon: 0421/362-12114
Fax: 0421/362-3749
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de






Zugefügt 2025 März 6

Zwei mit Messer - Polizei löst schwierige Bedrohungslagen-- Bremen
Fahndung 2025

EU-Kommission legt Aktionsplan für Europas Automobil-Industrie vor


	EU-Kommission legt Aktionsplan für Europas Automobil-Industrie vor

Die Europäischen Kommission hat ihren Aktionsplan für den Automobilsektor in Europa vorgestellt. Er ist Ergebnis des strategischen Dialogs über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie, den EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Januar eingeleitet hatte. Unter anderem wird die Kommission 1,8 Milliarden Euro für eine sichere und wettbewerbsfähige Lieferkette für Batterierohstoffe bereitstellen. Der europäische Automobilsektor befindet sich an einem kritischen Wendepunkt und steht raschen technologische Veränderungen und zunehmenden Wettbewerb gegenüber.

Die Kommissionspräsidentin erklärte: ´´Es gibt so viel ungenutztes Potenzial auf dem Weltmarkt, wenn es um Innovation und saubere Lösungen geht. Ich möchte, dass unsere europäische Automobilindustrie die Führung übernimmt. Wir werden die inländische Produktion fördern, um strategische Abhängigkeiten zu vermeiden, insbesondere bei der Batterieproduktion. Wir werden an unseren vereinbarten Emissionszielen festhalten, jedoch mit einem pragmatischen und flexiblen Ansatz. Unser gemeinsames Ziel ist eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und innovative Automobilindustrie in Europa, von der unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Wirtschaft und unsere Umwelt profitieren.´´

Beschleunigung von Innovation und sauberer Mobilitätswende

Eine Europäische Allianz für vernetzte und autonome Fahrzeuge wird die europäischen Interessengruppen der Automobilindustrie zusammenbringen. Die Allianz soll die Entwicklung von Fahrzeugen der nächsten Generation gestalten und die Entwicklung der gemeinsamen Software und digitalen Hardware zu unterstützen. Groß angelegte Testumgebungen und regulatorische ´´Sandkästen´´ sollen Innovatoren die Freiheit geben, ihre Technologien für autonome Fahrzeuge zu testen und zu verfeinern. Die Kommission wird den Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge weiterentwickeln. Diese Maßnahmen werden durch gemeinsame öffentlich-private Investitionen in Höhe von rund 1 Milliarde Euro unterstützt, die im Zeitraum 2025-2027 durch das Programm ´´Horizont Europa´´ gefördert werden.

Der heutige Aktionsplan wird von der Mitteilung zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten begleitet, in der bewährte Verfahren hervorgehoben und die Mitgliedstaaten ermutigt werden, weitere Maßnahmen zur ökologischen Ausrichtung von Unternehmensflotten zu ergreifen, die rund 60 Prozent der Neuzulassungen ausmachen.

Mehr Flexibilität bei der Einhaltung der CO2-Normen

Das EU-weite Null-Emissionsziel für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2035 bleibt unverändert. Die Kommission hat jedoch die klare Forderung nach mehr Flexibilität in Bezug auf die CO2-Ziele zur Kenntnis genommen und will dieses Problem in ausgewogener und gerechter Weise angehen.

Sie wird noch in diesem Monat zusätzliche Flexibilitätsmöglichkeiten durch eine gezielte Änderung der CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge vorlegen. Die Änderung würde es den Automobilherstellern ermöglichen, ihre Ziele zu erreichen, indem sie ihre Reduktionsleistungen über einen Zeitraum von drei Jahren (2025–2027) berechnen können. So könnten sie Defizite in einem oder zwei Jahren durch Übererfüllung in den anderen Jahren ausgleichen, während das Gesamtziel für 2025 beibehalten wird.

Wie in den politischen Leitlinien der Kommission erwähnt, schafft die Verordnung über CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge Vorhersehbarkeit für Investoren und Hersteller. Die Europäische Kommission wird die Arbeiten zur der geplanten Überprüfung der Verordnung beschleunigen. Sie wird auf einer faktenbasierten Analyse beruhen, bei der alle relevanten technologischen Entwicklungen und die Bedeutung eines wirtschaftlich tragfähigen und sozial gerechten Übergangs zu emissionsfreier Mobilität berücksichtigt werden.

Parallel dazu arbeitet die Kommission an Möglichkeiten, die Nachfrage nach europäischen emissionsfreien Fahrzeugen zu steigern.

Widerstandsfähigkeit der Lieferkette

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Europa eine kostenmäßig wettbewerbsfähige EU-Batterie-Zellproduktion erreicht, die einen großen Teil der Batterieversorgung abdeckt und entlang der Lieferkette einen europäischen Mehrwert schafft. Die Kommission wird die EU-Batterieindustrie weiter unterstützen und ihr dabei helfen, eine starke europäische Produktion aufrechtzuerhalten, indem sie Mittel aus dem Innovationsfonds bereitstellt.

Die Kommission wird auch eine direkte Produktionsförderung für Unternehmen, die Batterien herstellen, sowie preisunabhängige Kriterien für Komponenten wie Anforderungen an die Resilienz prüfen.

Um den Automobilsektor in der EU bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Fachkräftemangel, Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage und einer alternden Belegschaft zu unterstützen, wird die Europäische Beobachtungsstelle für faire Übergänge, die mit dem ´´Clean Industrial Deal´´ ins Leben gerufen wurde, Daten erheben und zusammenführen, um die voraussichtlichen künftigen ´´Hotspots´´ von Beschäftigungsverschiebungen und Qualifikationslücken zu ermitteln.

Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Kommission wird die Unterstützung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ausweiten, sodass Unternehmen Unterstützung für Arbeitnehmer, die von unmittelbarer Entlassung bedroht sind, beantragen können

Darüber hinaus wird die Kommission mit den Sozialpartnern und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) für den Automobilsektor zu erhöhen und Arbeitnehmer zu unterstützen, die sich umschulen und nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen möchten.

Die Kommission wird die Halbzeitüberprüfung des ESF+ auch dazu nutzen, den Mitgliedstaaten Anreize zu bieten, mehr Mittel für den Automobilsektor umzuverteilen.

Darüber hinaus wird die Kommission eine verstärkte Initiative zur Unterstützung von Arbeitnehmern in strategischen Sektoren wie der Automobilindustrie vorschlagen, wobei der Schwerpunkt auf Programmen zur Weiterqualifizierung und Umschulung liegen wird.

Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Industrie, um auf globaler Ebene erfolgreich zu konkurrieren

Um die EU-Automobilindustrie widerstandsfähiger gegen den Wettbewerb aus Übersee zu machen, wird die Kommission für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen, indem sie Handelsschutzinstrumente wie Antisubventionsmaßnahmen einsetzt, um europäische Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.

Gleichzeitig werden die Verhandlungen mit Partnerländern fortgesetzt, um den Marktzugang und die Beschaffungsmöglichkeiten für die Automobilindustrie zu verbessern.

Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass ausländische Investitionen in den Automobilsektor der EU zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Branche beitragen, und gleichzeitig daran arbeiten, den Verwaltungsaufwand für europäische Autohersteller durch eine Vereinfachung der Vorschriften zu verringern.

Hintergrund

Der heutige Aktionsplan ist das Ergebnis eines integrativen und kooperativen Prozesses, der mehrere Diskussionen und die Einbeziehung von Interessengruppen beinhaltete, die durch den Strategischen Dialog über die Zukunft der Automobilindustrie initiiert wurden, der am 30. Januar 2025 von Präsidentin Ursula Von der Leyen ins Leben gerufen wurde. Der Plan stützt sich auch auf die Erkenntnisse aus einer öffentlichen Konsultation zur Zukunft der europäischen Automobilindustrie sowie auf die Arbeit mehrerer Arbeitsgruppen unter der Leitung der Kommissare Šefčovič, Hoekstra, Séjourné, Virkkunen, Mînzatu und Tzizikostas.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Präsidentin von der Leyen Politische Leitlinien

Mitteilung: Industrieller Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie

Mitteilung: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten

Fragen und Antworten - Kommission stellt Aktionsplan zur Förderung von Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Automobilsektor vor

Factsheet – Aktionsplan zur Zukunft der Automobilindustrie

Factsheet - Dekarbonisierung von Unternehmensflotten

Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Deal für eine saubere Industrie

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410 und claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 7

EU-Kommission legt Aktionsplan für Europas Automobil-Industrie vor
Fahndung 2025

Polizei Sachsen - Fahndung nach Martina R. - Filderstadt (Baden-Württemberg)


	Polizei Sachsen - 
Fahndung nach Martina R. - Filderstadt (Baden-Württemberg)

Seit Dienstag, 4. März 2025 wird die 41-jährige Martina R. aus Filderstadt (Baden-Württemberg) vermisst.
Die Vermisste befand sich in einem Fahrradgeschäft in der Eilenburger Straße in Bad Düben, um dort ein Praktikum zu machen. Gegen 13:30 Uhr verließ sie das Geschäft in Richtung Zentrum von Bad Düben und wurde seitdem nicht mehr gesehen.

Martina R. stammt aus Filderstadt in Baden-Württemberg und wohnte die letzte Zeit bei einem Bekannten in Bitterfeld-Wolfen. Dort wurde sie einen Tag zuvor gesehen.

Am darauffolgenden Mittwoch, den 5. März wurden Kleidung und persönliche Dokumente im Uferbereich der Mulde zwischen Glaucha und Pristäblich aufgefunden, die der Vermissten eindeutig zuzuordnen waren. Trotz umfangreicher Suchmaßnahmen konnte sie jedoch bislang nicht angetroffen werden.

Eine Eigengefährdung kann nicht ausgeschlossen werden, da die 41-Jährige gesundheitliche Probleme hat und Medikamente nehmen muss.


Abbildung und Beschreibung der Vermissten

Beschreibung
Alter: 41 Jahre
Scheinbares Alter: 40 - 45 Jahre
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 162 cm
Körperbau: schlank


Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer hatte seit dem 4. März 2025 Kontakt zur Vermissten oder hat sie seit dem gesehen?

Wer kann Hinweise zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben?

​Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an die


Polizeidirektion Leipzig
Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig
Telefon: +49 (0) 341 966-46666


oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.






Zugefügt 2025 März 11

Polizei Sachsen - Fahndung nach Martina R. - Filderstadt (Baden-Württemberg)
Fahndung 2025

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 66-Jährigem - Rheinzabern


	Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 66-Jährigem
-

Rheinzabern

Seit Sonntag, 09.03.2025, 03:00 Uhr wird ein in Rheinzabern wohnender 66-Jähriger vermisst. Er verließ am Sonntag kurz zuvor seine Wohnung. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt.

Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte der Vermisste bislang nicht aufgefunden werden. Der Vermisste dürte sich in einer hilflosen Lage befinden, weshalb wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

66 Jahre alt,

ca. 170 cm groß, normale Statur, kurze, graue Haare, grauer Bart, die getragene Kleidung ist nicht bekannt

Der Vermisste dürfte mit einem weißen Hyundai i20 mit dem Kennzeichen

GER-VD 669

unterwegs sein.

Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten oder des PKW geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07271 9221-1820 an die Polizeiinspektion Wörth zu wenden. Wenn Sie den Vermisste sehen, behalten Sie diese bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Rheinpfalz
Andreras Fingerle, PvD
Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q






Zugefügt 2025 März 10

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 66-Jährigem - Rheinzabern
Fahndung 2025

Europäischer Rat zur Verteidigung und Unterstützung der Ukraine


	Europäischer Rat zur Verteidigung und Unterstützung der Ukraine

In Brüssel treffen sich heute die Staats- und Regierungschefs der EU und die Führungsspitzen der EU-Institutionen zu einer außerordentlichen Tagung. Sie diskutieren die europäische Verteidigung und die anhaltende europäische Unterstützung für die Ukraine. Den ReArm-Europe-Plan zur Aufrüstung Europas hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag skizziert. Zur Ukraine wird der Gipfel darüber beraten, wie die EU die Ukraine weiter unterstützen kann. In diesem Zusammenhang werden sie über die europäischen Beiträge zu den erforderlichen Sicherheitsgarantien sprechen, die es braucht, um einen dauerhaften Frieden in der Ukraine zu gewährleisten. Der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, ist zu der Tagung eingeladen.

EbS und EbS+ übertragen live.

ReArm-Europe

Am Dienstag hatte die EU-Kommissionspräsidentin erklärt: ´´Es stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Sicherheit Europas tatsächlich bedroht ist, oder ob Europa mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit übernehmen sollte. In Wahrheit kennen wir die Antworten auf diese Fragen schon lange. Die eigentlichen Fragen, die wir uns stellen müssen, sind, ob Europa bereit ist, so entschlossen zu handeln, wie es die Situation erfordert, und ob Europa bereit und in der Lage ist, so rasch und so ambitioniert zu handeln, wie erforderlich ist.”

´´ReArm Europe” besteht aus fünf Teilen: 1) Öffentliche Mittel sollen für die Verteidigung auf nationaler Ebene verwendet werden können. Die Kommission wird vorschlagen, die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu aktivieren; 2) Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro für Investitionen im Verteidigungsbereich; 3) mehr Möglichkeiten zur Nutzung der Mittel des EU-Haushalts für Investitionen im Verteidigungsbereich; Mobilisierung von mehr privatem Kapital 4) mithilfe der Europäischen Investitionsbank und 5) durch Vorantreiben der Spar- und Investitionsunion. Insgesamt könnten so bis zu 800 Milliarden Euro für ein sicheres und resilientes Europa mobilisiert werden.

Weitere Informationen

Doorstep von Kommissionspräsidentin von der Leyen mit Ratspräsident Costa und dem ukrainischen Präsidenten Selenskyj vor dem Treffen

Website zur Tagung

Einladungsschreiben von EU-Ratspräsident António Costa hier

ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor Europäischem Rat Plan zur Aufrüstung Europas - Europäische Kommission

Brief der Kommissionspräsidentin an die Staats- und Regierungschefs

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Datum der Veröffentlichung
6. März 2025






Zugefügt 2025 März 7

Europäischer Rat zur Verteidigung und Unterstützung der Ukraine
Fahndung 2025

Sachsen-Anhalt - Öffentlichkeitsfahndung - Mia L. - vermisst


		   Sachsen-Anhalt  - 
Öffentlichkeitsfahndung -  Mia L.  - vermisst

Seit dem 02.03.2025 wird die in Eilsleben wohnhafte 14- jährige Mia L. vermisst. Diese hat sich am Abend ihres Verschwindens in der Wohnung ihrer gleichaltrigen Freundin in Welfensleben aufgehalten und danach in unbekannte Richtung entfernt. Die Vermisste führt kein Mobiltelefon mit sich. Sie kann wie folgt beschrieben werden:

160 cm groß
lange, braune Haare
weiße Turnschuhe
führt Rucksack mit sich in Farbe lila/ pink

Wer die Vermisste gesehen oder Hinweise zum Aufenthaltsort hat, wird gebeten, sich umgehend telefonisch an das Polizeirevier Börde unter 03904 – 478 0 zu wenden.

´´Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.´´

Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Börde Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerikestr. 68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904-478-0 / 03904-478 190 Mail: presse.prev-bk@polizei.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilung als PDF






Zugefügt 2025 März 7

Sachsen-Anhalt - Öffentlichkeitsfahndung - Mia L. - vermisst
Fahndung 2025

Bundesbank schlägt Reform der Schuldenbremse für solide Staatsfinanzen und mehr Investitionen vor


	 Bundesbank schlägt Reform der Schuldenbremse für solide Staatsfinanzen und mehr Investitionen vor

04.03.2025 - Die Deutsche Bundesbank erweitert ihre Reformvorschläge zur Schuldenbremse des Bundes und zeigt einen stabilitätsorientierten Weg für höhere staatliche Investitionen auf. Damit legt sie ein Konzept vor, das notwendige Maßnahmen stützt, um Infrastruktur und Verteidigung zu stärken. Zugleich sichert das Konzept langfristig tragfähige Staatsfinanzen im Einklang mit europäischen Vorgaben. Gleichzeitig hält die Bundesbank an ihrer Position fest, dass verfassungsmäßig abgesicherte Schuldenbremsen einen unverzichtbaren Beitrag für langfristig tragfähige Staatsfinanzen leisten. ´´Deutschland steht bei der Schuldenquote im internationalen Vergleich gut da. Unser Reformvorschlag zur Schuldenbremse bewahrt die soliden Staatsfinanzen und erleichtert gleichzeitig dringend nötige Investitionen´´, sagte Bundesbankpräsident Joachim Nagel.

Die Bundesbank berät die Bundesregierung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags in Fragen von währungspolitischer Bedeutung.

Das ausführliche Konzept stellt die Bundesbank im neuen Monatsbericht vor. Darin entwickelt die Bundesbank ihre Vorschläge weiter, die sie bereits 2022 vorgelegt hat.
Schuldenquote aus EU-Verträgen als Anker der Schuldenbremse

Der Reformvorschlag der Bundesbank orientiert sich am 60-Prozent-Referenzwert für die Schuldenquote aus den EU-Verträgen als Anker der Schuldenbremse. Bis zum Jahr 2030 könnten Bund und Länder demnach bis zu insgesamt 220 Milliarden Euro zusätzlich kreditfinanziert investieren, vorausgesetzt die Schuldenquote liegt unter 60 Prozent. Bei einer Schuldenquote von mehr als 60 Prozent würde dieser Rahmen bis 2030 um rund 100 Milliarden Euro steigen.

Die Reformvorschläge ändern nichts an der Notwendigkeit, konsumtive Ausgaben zu überdenken. ´´Eine stabilitätsorientierte Reform der Schuldenbremse schafft zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für wichtige Investitionen, etwa in Infrastruktur und Verteidigung´´, so Nagel weiter.
Höhere Obergrenzen für die strukturelle Nettokreditaufnahme

Im Detail sieht der Vorschlag vor, die Kreditspielräume des Bundes von 0,35 Prozent auf maximal 1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen, wenn die Schuldenquote unter der 60-Prozent-Marke liegt. Diese Spielräume umfassen 0,5 Prozent des BIP ohne Verwendungsvorgaben als Niedrigschuldensockel sowie 0,9 Prozent des BIP ausschließlich für zusätzliche Investitionen. Ein Teil dieser Investitionskomponente ist für Zuschüsse an Länder und Gemeinden vorgesehen, die den Großteil der Sachinvestitionen verantworten.

Überschreitet die Schuldenquote die 60-Prozent-Marke, bleibt der Spielraum von 0,9 Prozent für Investitionen bestehen. Der 0,5 Prozent-Sockel entfällt dann. ´´So wird einerseits eine Schuldenquote von unter 60 Prozent belohnt und zugleich Planungssicherheit für Investitionen geschaffen´´, erläuterte Nagel.
Sondervermögen wäre mögliche Alternative

Ähnliche Kreditspielräume und ein Investitionsschutz ließen sich auch mit einem Sondervermögen umsetzen, das befristet oder dem Volumen nach begrenzt werden könnte. ´´Wir bevorzugen eine grundlegende Reform der Schuldenbremse, die bessere Planbarkeit bietet, ein Sondervermögen mit vergleichbarem finanziellen Rahmen wäre aber ebenfalls möglich´´, erklärte Nagel.
Vollständiger Aufsatz

Solide Staatsfinanzen, gestärkte Investitionen: ein Vorschlag zur Reform der Schuldenbremse Monatsbericht – März 2025

04.03.2025








Zugefügt 2025 März 5

Bundesbank schlägt Reform der Schuldenbremse für solide Staatsfinanzen und mehr Investitionen vor
Fahndung 2025

Plattform für strategische Technologien mobilisiert im ersten Jahr 15 Mrd. Euro


	Plattform für strategische Technologien mobilisiert im ersten Jahr 15 Mrd. Euro

Die Plattform für strategische Technologien (STEP) hat in ihrem ersten Anwendungsjahr über 15 Milliarden Euro für die Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien in Europa mobilisiert. Die EU-Initiative fördert Europas Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch gezielte Investitionen in drei strategischen Sektoren: digitale Technologien und Deep-Tech-Innovationen, saubere und ressourceneffiziente Technologien und Biotechnologien Das STEP-Portal bietet Projektträgern eine zentrale, nutzerzentrierte Plattform für den Zugang zu allen Finanzierungsmöglichkeiten in EU-Programmen und Mitgliedstaaten.

Der für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung zuständige Kommissar Piotr Serafin sagte: ´´In nur einem Jahr hat STEP gezeigt, dass der EU-Haushalt flexibler sein kann. Projektträger profitieren von einer optimierten Unterstützung und dem Zugang zu EU-Mitteln, die sich auf die strategischen Technologien konzentrieren, die die EU entwickeln muss. Die Erfahrungen mit STEP können für die Vorbereitung unseres nächsten EU-Haushalts nützlich sein.´´

Bisher wurden EU-Mittel in Höhe von 9,1 Milliarden Euro für STEP in fünf von der Kommission direkt verwalteten Programmen mobilisiert, nämlich dem Programm ´´Digitales Europa´´, dem Europäischen Verteidigungsfonds, dem Programm EU4Health, Horizont Europa und dem Innovationsfonds. Weitere 6,1 Milliarden Euro an EU-Mitteln werden dank der Neuprogrammierung der kohäsionspolitischen Fonds durch 11 wegweisende EU-Mitgliedstaaten für STEP mobilisiert.

Verbesserter und gestraffter Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten

Bisher wurden etwa 60 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf EU- und nationaler Ebene veröffentlicht, von denen etwa 40 noch zur Einreichung offen sind.

Förderung von EU-Projekten mit hohem Potenzial für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln

Das STEP-Portal zeigt derzeit die ersten 142 Projekte mit hohem Potenzial, die von der Kommission mit dem STEP-Siegel ausgezeichnet wurden. Die Projektträger werden über Finanzierungsmöglichkeiten und Beratungsdienste informiert, während ihre Projekte für private und öffentliche Investoren, einschließlich Durchführungspartner wie die Europäische Investitionsbank (EIB)-Gruppe oder nationale Förderbanken, sichtbar gemacht werden.

Einige prominente Beispiele für STEP-Siegel, die von der Kommission in 23 Mitgliedstaaten von der Kommission vergeben wurden, sind:

Digitaltechnik: OpenEuroLLM wird EU-Startups, Forschungslabors und Supercomputing-Hosting-Einrichtungen aus der gesamten EU zusammenbringen, um die erste Familie von Open-Source-Großsprachenmodellen für künstliche Intelligenz auszubilden, die alle Amtssprachen und künftigen EU-Sprachen abdeckt.
Clean Tech: Energy Observer 2 in Frankreich und den Niederlanden wird das weltweit erste wasserstoffbetriebene Frachtschiff sein, das über fortschrittliche kryogene Tanks zur Speicherung von Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie verfügt, um die Seefrachtemissionen um 98 Prozent zu senken.
Biotechnologie: PHARMSD 3.0 von Portugal zielt darauf ab, einen neuen Standard für die kontinuierliche pharmazeutische Herstellung mit der Optimierung der Sprühtrocknung zu setzen, einer Methode, die flüssige Arzneimittelformulierungen in stabile Pulver umwandelt.

STEP zielt darauf ab, private Investitionen für EU-Projekte mit hohem Potenzial zu mobilisieren und das Risiko zu mindern. Die STEP Taskforce wendet sich an private Investoren, um STEP Seals-Projekte zu fördern, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und Investitionspfade zu identifizieren.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Faktenblatt

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 5

Plattform für strategische Technologien mobilisiert im ersten Jahr 15 Mrd. Euro
Fahndung 2025

12-Jähriger aus Germersheim vermisst


	12-Jähriger aus Germersheim vermisst

Seit Montag, 03.03.2025, wird ein in Germersheim wohnender 12-Jähriger vermisst. Er verließ am Montag kurz vor 11 Uhr das elterliche Zuhause. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt und wurde nicht mehr gesehen.

Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte der Vermisste bislang nicht aufgefunden werden. Auch wenn uns keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr vorliegen, gelten für vermisste Kinder besonders strenge Regeln, weshalb wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

12 Jahre alt
schlanke Statur
kurze, schwarz Haare
mit schwarzem Jogginganzug und schwarzen Schuhen bekleidet

Gesuchte Hinweise

Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07274 9580 an die Polizeiinspektion Germersheim zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Sachbearbeitende Dienststelle

Polizeiinspektion Germersheim
Delikt / Grund

Vermisstenfahndung
Tatort

Germersheim
Tatzeit

03.03.2025






Zugefügt 2025 März 5

12-Jähriger aus Germersheim vermisst
Fahndung 2025

Polizei sucht nach vermisster 29-Jähriger Keeanna Jolene E. aus Witzenhausen - Eschwege


	Öffentlichkeitsfahndung - Polizei sucht nach vermisster 29-Jähriger Keeanna Jolene E. aus Witzenhausen

Die Polizeistation Witzenhausen bittet in einer aktuellen Vermisstensache um Hinweise zum Aufenthaltsort der 29-jährigen Keeanna Jolene E. aus Witzenhausen (s. aktuelles Foto).

Keeanna ist von ihren Angehörigen am Mittwochmorgen als vermisst gemeldet worden, nachdem die 29-Jährige am späten Dienstagnachmittag den eigenen Angaben zu Folge einen Bekannten in Kassel besuchen wollte. Dort ist sie jedoch nicht angekommen. Seit Dienstagabend 18.00 Uhr ist die Vermisste nun unbekannten Aufenthalts.

Nach den vorliegenden Erkenntnissen könnte die Keeanna Jolene seit dem Verlassen ihrer Wohnanschrift aus dem Bereich Witzenhausen mit einem graublauen Pkw Hyundai i30 mit dem amtlichen Kennzeichen WIZ-WP 86 unterwegs sein. Die zuständigen Beamten gehen zudem davon aus, dass die Vermisste drei Hunde (-1-Mischling, -1- Bordercollie, -1- Australian Shepherd) bei sich hat.

Sämtliche Kontaktaufnahmen zu der Vermissten über ein mitgeführtes Mobiltelefon sind bislang gescheitert. Auch alle bisherigen Fahndungsmaßnahmen der Polizei, das Aufsuchen verschiedener Örtlichkeiten, Anlaufadressen und Rücksprachen mit möglichen Kontaktpersonen blieben sämtlich ohne Erfolg. Keeanna Jolene ist aufgrund einer Erkrankung teilweise auf Medikamente angewiesen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich die Vermisste in einer hilflosen oder gefährdenden Lage befindet.

Um weitere Hinweise oder Anhaltspunkte zum Aufenthaltsort von Keeanna Jolene E. zu erlangen, wendet sich die Polizei jetzt mit dem beigefügten Lichtbild an die Öffentlichkeit,

Beschreibung der Vermissten:

Die Vermisste ist 29 Jahre alt, ca. 165 cm groß und 70 kg schwer. Sie hat schwarze, gekrauste Haare und trägt u.a. ein Nasenpiercing.

Hinweise zum Aufenthaltsort des Vermissten nimmt die Polizei in Witzenhausen unter der Nummer 05542/9304-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först

Rückfragen bitte an:

Polizei Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37269 Eschwege
Pressestelle

Telefon: 05651/925-123
E-Mail: poea.werra.meissner@polizei-nordhessen.de






Zugefügt 2025 März 5

Öffentlichkeitsfahndung - Polizei sucht nach vermisster 29-Jähriger Keeanna Jolene E. aus Witzenhausen
Fahndung 2025

Messer - Festnahme nach Körperverletzung und Bedrohung mit Messer - Berlin - Charlottenburg


	Messer - 	Festnahme nach Körperverletzung und Bedrohung mit Messer
-
Berlin - Charlottenburg

Dienstagnachmittag nahm die Bundespolizei einen Mann vorläufig fest, der zuvor einen Reisenden geschlagen und anschließend drei Reisende mit einem Taschenmesser bedroht haben soll.

Gegen 13:40 Uhr soll es im Regionalexpress der Linie 1 auf der Strecke zwischen Berlin Wannsee und Berlin Charlottenburg zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Mann und einem weiteren Reisenden gekommen sein. Am Bahnhof Berlin Charlottenburg soll er anschließend in eine S-Bahn der Linie 9 umgestiegen sein. Während des Einstiegs soll der Mann lautstark rechte Parolen geäußert haben. Im weiteren Verlauf der Fahrt bedrohte er Reisende unter Vorhalt eines Taschenmessers und beschädigte die Inneneinrichtung mit Tritten und Schlägen. Daraufhin alarmierten im Zug befindliche Kundenbetreuer der S-Bahn Berlin die Bundespolizei.

Am Berliner Hauptbahnhof nahmen die Einsatzkräfte den Mann unter Androhung der Schusswaffe vorläufig fest. Bei der Durchsuchung fanden die Beamtinnen und Beamten das Taschenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 10 Zentimeter und stellten dieses als Beweismittel sicher. Eine Atemalkoholkontrolle ergab 1,95 Promille. Einer Blutentnahme durch einen Arzt stimmte der 29-Jährige freiwillig zu.

Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung, der Bedrohung, der Nötigung, der versuchten Sachbeschädigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen den polizeibekannten Deutschen ein.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Einsatzkräfte den Mann von der Dienststelle.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Berlin-Hauptbahnhof
Europaplatz 1
10557 Berlin
Tel. +49 (0) 30 2062293 - 17
E-Mail.: bpoli.b-hbf.con-oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de






Zugefügt 2025 März 1

Messer - Festnahme nach Körperverletzung und Bedrohung mit Messer - Berlin - Charlottenburg
Fahndung 2025

Messer - 20-Jähriger bei Streit in Parkhaus verletzt: Kripo sucht Zeugen - Hanau


	Messer - 	20-Jähriger bei Streit in Parkhaus verletzt: Kripo sucht Zeugen
-
Hanau

Nach einer Auseinandersetzung am Donnerstagabend in einem Parkhaus in der Nürnberger Straße hat die Kriminalpolizei in Hanau die Ermittlungen aufgenommen, die sich derzeit unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen einen 14-Jährigen richten.

Wie die Beamten mitteilten, hatte sich der tatverdächtige Jugendliche dort gegen 21.20 Uhr in Begleitung eines noch unbekannten jungen Mannes mit einem 20-Jährigen verabredet. Im Zuge des Treffens sei es dann zum Streit gekommen, woraufhin der Unbekannte ein Messer gezückt und der 14-Jährige eine augenscheinliche Schreckschusswaffe hervorgeholt haben sollen. Damit hätten sie den Heranwachsenden bedroht. Der 14-Jährige soll zudem einmal die Waffe betätigt haben, sodass der 20-Jährige durch eine wahrgenommene Druckwelle aus der Mündung im Gesicht verletzt wurde.

Danach entfernte sich das Duo; der 20-Jährige lief nach Hause und verständigte die Polizei. Der unbekannte Begleiter des 14-Jährigen soll etwa 20 Jahre alt und auffällig klein gewesen sein sowie weiß-graue Kleidung getragen haben. Erste namentliche Hinweise auf ihn liegen den Ermittlern jedoch bereits vor. Wer weitere Angaben zu dem Vorfall und dem Unbekannten machen kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 06181 100-123 bei der Kriminalpolizei zu melden.

Offenbach 28.02.2025, Pressestelle, Thomas Leipold

Rückfragen bitte an:

Polizei Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 März 1

Messer - 20-Jähriger bei Streit in Parkhaus verletzt: Kripo sucht Zeugen - Hanau
Fahndung 2025

Messer - Lübeck - St. Gertrud Streit in Obdachlosenunterkunft eskaliert - Tatverdächtiger festgenommen


	Messer - 	Lübeck - St. Gertrud
Streit in Obdachlosenunterkunft eskaliert - Tatverdächtiger festgenommen

Am Donnerstagabend (27.02.25) kam es in einer Obdachlosenunterkunft in Lübeck St. Gertrud zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei männlichen Bewohnern. Im Verlauf des Streits setzte ein Beteiligter ein Messer ein und verletzte seinen Kontrahenten. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen fest und hat die Ermittlungen aufgenommen.

Gegen 21:00 Uhr gingen die Hinweise zu einer Auseinandersetzung in einer Obdachlosenunterkunft im Meesenring im Lübecker Stadtteil St. Gertrud ein. Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten dort und kurze Zeit vorher zwei männliche Personen in Streit, in dessen Verlauf einer der Beteiligten ein Messer gegen seinen Kontrahenten einsetzte und diesen verletzte.

Der Geschädigte, ein 47 Jahre alter Mann, erlitt eine Stichverletzung, die nach medizinischer Erstversorgung vor Ort weiterführend in einem umliegenden Krankenhaus behandelt wurde. Diese wird nach aktueller Einschätzung als nicht lebensbedrohlich eingestuft.

Der Tatverdächtige flüchtete zunächst vom Tatort, konnte jedoch im Rahmen einer umgehend eingeleiteten Fahndung im Nahbereich angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Der 61-Jährige wurde im Anschluss zur weiteren Sachbearbeitung einer Polizeidienststelle zugeführt.

Am Freitagmorgen wurde er sodann aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen, da sich keine weiterführenden Haftgründe ergaben.

Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen dauert indes noch an und werden vom 3. Polizeirevier in Lübeck geführt.

Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall im Meesenring geben können oder in den Abendstunden auffällige Beobachtungen in diesem Bereich gemacht haben, werden gebeten, sich beim 3. Polizeirevier Lübeck zu melden. Hinweise werden unter der Rufnummer: 0451-131 6345 oder per E-Mail an: ED.Luebeck-PRev03@polizei.landsh.de entgegen genommen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Jagelle - Pressesprecher
Telefon: 0451-131-2004
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de






Zugefügt 2025 März 1

Messer - Lübeck - St. Gertrud Streit in Obdachlosenunterkunft eskaliert - Tatverdächtiger festgenommen
Fahndung 2025

Pistole - Mann durch Schussabgabe verletzt - Polizei Heinsberg


	Pistole - 	Mann durch Schussabgabe verletzt
-
Polizei Heinsberg

Am Freitag, 28. Februar, wurde die Polizei gegen 10:50 Uhr zum Konrad-Adenauer-Platz in Erkelenz gerufen. Dort war es kurz zuvor zu einer Schussabgabe gekommen, bei der eine Person nach ersten Erkenntnissen schwer verletzt wurde. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der mutmaßliche Täter, ein 43-jähriger Mann aus Erkelenz, konnte durch Polizeibeamte in der Nähe des Tatortes festgenommen werden. Die Ermittlungen zur Tat sowie zu deren Hintergründen wurden aufgenommen und dauern aktuell an. Der Bahnhof in Erkelenz wurde für die Dauer der Ermittlungen abgesperrt, eine Gefahr für Passanten besteht nicht.
Dienstgebäude der Polizei Heinsberg an der Carl-Severing-Straße in Heinsberg
Pressestelle der KPB Heinsberg
Tel.
02452 920-2222
Fax
02452 920-2109
E-Mail
pressestelle.heinsberg [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Carl-Severing-Straße
1
52525
Heinsberg
Sprechzeiten

Montag - Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr







Zugefügt 2025 März 1

Pistole - Mann durch Schussabgabe verletzt - Polizei Heinsberg
Fahndung 2025

Verbreitung KI-generierter kinderpornografischer Inhalte


	Operation „Cumberland“: Erste internationale polizeiliche Operation gegen die Verbreitung KI-generierter kinderpornografischer Inhalte

Am 26.02.2025 sind Strafverfolgungsbehörden aus 19 Ländern in einer internationalen Operation gemeinsam gegen die Verbreitung KI-generierter kinderpornografischer Inhalte vorgegangen.
Koordiniert von Europol und unter Leitung der Joint Cybercrime Action Taskforce (J-CAT) Dänemark wurden 33 Hausdurchsuchungen und 25 Festnahmen durchgeführt. Das BKA gab als Zentralstelle der deutschen Polizei die Informationen zu deutschen Tatverdächtigen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weiter und koordinierte die Maßnahmen in Deutschland.

Die Besonderheit bei dieser Operation: Die kinderpornografischen Inhalte waren vollständig durch Künstliche Intelligenz (KI) generiert. Es konnten 273 Verdächtige ermittelt werden, denen der Besitz entsprechender kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen wird. Sie waren Teil einer kriminellen Gruppe, deren Mitglieder die Bilder austauschten und verbreiteten. Insgesamt konnten 173 elektronische Geräte beschlagnahmt werden.

Hauptverdächtiger ist ein dänischer Staatsbürger, der mit Hilfe von KI kinderpornografische Inhalte erstellte und diese über eine Online-Plattform verkaufte. Er wurde bereits im November 2024 festgenommen. Durch eine monatliche Online-Zahlung erhielten Nutzer aus der ganzen Welt Zugriff auf die Inhalte der Plattform. Jeden Monat wurden neue KI-generierte kinderpornografische Inhalte zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zur Operation Cumberland finden Sie in der PM von Europol: Zur Pressemitteilung von EUROPOL

Bedeutung von KI-generierten Missbrauchsdarstellungen

Die Verfolgung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Verbreitung von entsprechenden Darstellungen im Internet hat eine hohe Priorität für Strafverfolgungsbehörden. Dabei haben sie mit einem stetig wachsenden Volumen von Missbrauchsdarstellungen im Internet zu tun. Zunehmend wird auch künstliche Intelligenz eingesetzt, um strafbare Inhalte zu erstellen.

KI-Modelle, die Bilder erzeugen oder verändern können, werden von Straftätern missbraucht, um Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern herzustellen. Solche Modelle sind weit verbreitet und haben sich rasch entwickelt. Die immer bessere Qualität des KI-generierten Bildmaterials stellt die Strafverfolgungsbehörden vor die Herausforderung, künstlich erzeugte von echten Bildern und damit realem Missbrauch zu unterscheiden.

Der Besitz und die Verbreitung von KI-generierten kinder- und jugendpornografischen Inhalten ist strafbar, wenn das KI-generierte Material wirklichkeitsnah ist und für den ungeschulten Beobachter nicht von einer echten Darstellung unterschieden werden kann. Auch wenn Inhalte vollständig künstlich generiert und kein reales Opfer dargestellt wird, trägt KI-generiertes Material dazu bei, dass Kinder zu sexuellen Objekten werden. Zudem wird KI-Material teilweise mit realen Missbrauchsdarstellungen trainiert.

Kinder- und jugendpornografische Inhalte sollten – unabhängig davon, ob sie KI-generiert oder real sind – sofort zur Anzeige bei der Polizei gebracht werden. Dies ist bei jeder Polizeidienststelle oder bei den Onlinewachen der Bundesländer möglich.

Aufgaben des BKA bei der Bekämpfung von KI-generierter Kinderpornografie

Das BKA nimmt bei der Bekämpfung von KI-generierter Kinderpornografie seine Aufgabe als Zentralstelle der deutschen Polizei wahr. In dieser Funktion übernimmt das BKA als Eingangsstelle beispielsweise die Erstbewertung der durch die US-amerikanische Organisation NCMEC zugelieferten Hinweise mit Deutschlandbezug, ermittelt nach Möglichkeit die örtliche Zuständigkeit und gibt die Vorgänge dann in das jeweils zuständige Bundesland zur weiteren Bearbeitung ab.

Darüber hinaus organisiert das BKA den Informationsaustausch und internationale Kooperationen und unterstützt die Polizeien der Länder bei der Strafverfolgung. Zudem nimmt das BKA an Schulungsveranstaltungen und Präventionsprojekten/-kampagnen zu dem Thema teil und betreibt Forschung zur Thematik (z.B. zur Detektion von KI-generiertem Material).






Zugefügt 2025 März 1

Operation „Cumberland“: Erste internationale polizeiliche Operation gegen die Verbreitung KI-generierter kinderpornografischer Inhalte
Fahndung 2025

EU-Kommission in Indien: eine wirkmächtige Partnerschaft


	EU-Kommission in Indien: eine wirkmächtige Partnerschaft

Im Rahmen des Besuchs der EU-Kommission in Indien hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer Rede die starke Dynamik in den Beziehungen zwischen der EU und Indien betont. Sie sprach von einer wirkmächtigen Partnerschaft, ähnlichen Interessen und dem unumstößlichen Engagement der EU.

Wichtige Wegmarke für die Partnerschaft EU-Indien

Von der Leyen verwies auf den geopolitischen und geoökonomischen Gegenwind, mit dem sowohl die EU als auch Indien konfrontiert sind: ´´Diese Welt ist voller Gefahren. Aber ich glaube, dass diese moderne Version des Großmachtwettbewerbs eine Gelegenheit für Europa und Indien ist, ihre Partnerschaft neu zu gestalten. In vielerlei Hinsicht sind die EU und Indien einzigartig positioniert, um gemeinsam auf diese Herausforderung zu reagieren. Indien ist die größte Demokratie und gehört bald zu den vier größten Volkswirtschaften der Welt. Indien ist die führende Stimme des Globalen Südens. Europa ist eine einzigartige über Staatsgrenzen hinausreichende Demokratie und eine offene Wirtschaft. Größter Handelspartner für rund 80 Länder weltweit.´´

Mehr gemeinsame denn trennende Interessen

Die EU und Indien hätten viel zu verlieren in einer Welt der Einflusssphären und des Isolationismus. Die Kommissionspräsidentin betonte den Wert des Miteinanders und der Zusammenarbeit: ´´Wir können einander unterschiedliche Alternativen und Instrumente anbieten, um uns in der heutigen Welt stärker, sicherer und souveräner werden zu lassen. Dinge, die Andere nicht wirklich zu bieten haben. Deshalb verfügen die EU und Indien über das Potenzial, zu einer der prägenden Partnerschaften dieses Jahrhunderts zu werden. Und deshalb wird sie in den kommenden Jahren und Jahrzehnten einer der Eckpfeiler von Europas Außenpolitik sein.´´

Partnerschaft auf die nächste Stufe heben

Die Kommissionspräsidentin skizzierte in ihrer Rede drei Bereiche, in denen EU und Indien ihre Partnerschaft auf die nächste Stufe heben können:

Wohlstand in der EU und in Indien: gegenseitige Unterstützung durch eine ehrgeizige Handels- und Investitionspartnerschaft; den Marktzugang verbessern und Handelshemmnisse abbauen; Zusammenarbeit in Schlüsselindustrien vertiefen – ´´von Halbleitern bis hin zu sauberen Technologien, von KI und 6G bis zu Hochleistungsrechnern und der digitalen öffentlichen Infrastruktur´´. Die Arbeit am Freihandelsabkommen soll beschleunigt werden, damit noch in diesem Jahr eine Einigung erzielt wird.
Sicherheit und Stabilität: Nach dem Vorbild der bestehenden Partnerschaften mit Japan und Südkorea soll eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit Indien ausgelotet werden. ´´Dadurch können wir mehr tun, um gemeinsame Bedrohungen zu bekämpfen – ob grenzüberschreitender Terrorismus, Bedrohungen der maritimen Sicherheit, Cyberangriffe oder andere Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur.´´
Engere Anbindung im Bereich Konnektivität und internationale Partnerschaften: ´´Indien kann eine herausgehobene Rolle als Brücke zwischen dem Globalen Süden und dem Rest der Welt spielen. Zwischen dem Indopazifischen Raum und Europa. Und Europa steht bereit, sich einzubringen, um das Wirklichkeit werden zu lassen.´´ Von der Leyen verwies auf Global Gateway, das Infrastrukturangebot der EU mit einem Wert von 300 Milliarden Euro: ´´Dadurch können wir in Projekte investieren, durch die der Energietransport durch ganz Indien und zwischen Indien und der Welt ermöglicht wird. Und das ist nur der Anfang einer stärkeren Konnektivität zwischen Indien, Europa und den Regionen, die zwischen uns liegen.´´

EU-Indien-Handels- und Technologierat (TTC)

Beim Ministertreffen des EU-Indien-Handels- und Technologierates (TTC) haben EU und Indien das strategische Engagement vertieft. Von Kommissionsseite waren die für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen, Handelskommissar Maroš Šefčovič und die Kommissarin für Start-Ups, Forschung und Innovation, Ekaterina Sachariewa, vertreten, für die indische Seite Außenminister Dr. S. Jaishankar und Handels- und Industrieminister Shri Piyush Goyal. Die Ergebnisse der Sitzung folgen den Arbeiten der drei Arbeitsgruppen des TTC.

In Bezug auf strategische Technologien, digitale Governance und digitale Konnektivität werden die EU und Indien einen auf den Menschen ausgerichteten digitalen Wandel sowie die Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI), Halbleitern, Hochleistungsrechnen und 6G beschleunigen. Konkret vereinbarten die EU und Indien, auf die Interoperabilität digitaler öffentlicher Infrastrukturen hinzuarbeiten. Im Bereich der KI werden das Europäische Amt für künstliche Intelligenz und die indische KI-Mission die Zusammenarbeit beispielsweise bei großen Sprachmodellen und KI für die menschliche Entwicklung und das Gemeinwohl vertiefen.

Im Bereich der grünen und sauberen Energietechnologien bestätigten die beiden Partner die bisherigen guten Fortschritte und brachten indische und EU-Start-ups mit potenziellen Partnern und Investoren im Bereich des Batterierecyclings für E-Fahrzeuge zusammen. Die Partner vereinbarten eine Forschungszusammenarbeit in den Bereichen Plastikmüll im Meer, Wasserstoff aus Abfall und Recycling von Batterien für Elektrofahrzeuge mit einem gemeinsamen Investitionsvolumen von rund 60 Millionen Euro.

In den Bereichen Handel, Investitionen und stabile Wertschöpfungsketten vereinbarten die EU und Indien eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Stärkung der Lieferketten, insbesondere für landwirtschaftliche Erzeugnisse, saubere Technologien und pharmazeutische Wirkstoffe. Sie sondierten auch Möglichkeiten der Zusammenarbeit im multilateralen Handelssystem und erörterten bilaterale Marktzugangsfragen, das Screening ausländischer Direktinvestitionen und die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichsystems CBAM.

Hintergrund

Als die beiden größten Demokratien der Welt setzen sich die Europäische Union und Indien für eine regelbasierte Weltordnung, einen wirksamen Multilateralismus und eine nachhaltige Entwicklung ein. Seit 2004 ist Indien ein strategischer Partner der EU, und beide begingen im Jahr 2022 den 60. Jahrestag ihrer Beziehungen.

Die EU ist Indiens größter Handelspartner mit einem Warenhandel im Wert von 124 Milliarden Euro im Jahr 2023 und einem Anstieg um fast 90 Prozent in den vergangenen zehn Jahren. In Indien gibt es rund 6000 europäische Unternehmen, die direkt 1,7 Millionen Arbeitsplätze bieten und indirekt 5 Millionen Arbeitsplätze in verschiedenen Wirtschaftszweigen unterstützen.

Die EU und Indien hatten 2022 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen nach dem Besuch von Präsidentin von der Leyen in Neu-Delhi wieder aufgenommen. Die nächste Runde ist für den 10. bis 14. März 2025 in Brüssel geplant.

Weitere Informationen

Rede der Kommissionspräsidentin in voller Länge

Daily News vom 28. Februar

Presse-Statement mit dem indischen Premier Narendra Modi

Pressemitteilung zum TTC-Meeting und gemeinsames Statement

Fahrplan für die strategische Partnerschaft EU-Indien

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

EU-Kommission in Indien: eine wirkmächtige Partnerschaft
Fahndung 2025

Umsetzungsbericht - Konsultation zum Bericht 2025 gestartet


	Umsetzungsbericht - 	Konsultation zum Bericht 2025 gestartet

Im Vorfeld der achten Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention, die vom 17.-21. November 2025 in Vilnius/Litauen stattfindet, wird Deutschland einen aktualisierten Umsetzungsbericht vorlegen. Der Entwurf des Nationalen Umsetzungsberichts wurde vom BMUV erstellt und wird aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt; Länder und Verbände werden derzeit ebenfalls beteiligt.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 7. April 2025 an das Postfach GI3@bmuv.bund.de übermittelt werden. Abgegebene Stellungnahmen finden bei der Erarbeitung der Endfassung Berücksichtigung. Da Transparenz zu einem der tragenden Prinzipien des Aarhus-Prozesses gehört, werden eingegangene Stellungnahmen nach der Fertigstellung des Berichts auf der Internetseite des BMUV als Download veröffentlicht.

Die Vertragsparteien der Aarhus-Konvention legen regelmäßig einen Bericht über die nationale Umsetzung der Bestimmungen der Konvention vor. Über die Nationalen Umsetzungsberichte beraten die turnusmäßig alle vier Jahre tagenden Vertragsstaatenkonferenzen der Aarhus-Konvention. Der Nationale Umsetzungsbericht 2021 für die siebte Vertragsstaatenkonferenz wurde im Oktober 2021 in Genf vorgelegt.

Die 1998 verabschiedete Aarhus-Konvention legt wichtige Rechte für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Umweltschutz fest. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren über bedeutende umweltrelevante Vorhaben sowie der Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten. Deutschland ist seit 2007 Vertragspartei der Aarhus-Konvention.
28.02.2025 | Meldung Umweltinformation






Zugefügt 2025 März 1

Umsetzungsbericht - Konsultation zum Bericht 2025 gestartet
Fahndung 2025

Pistole - Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit einer Schießerei in Esslingen rechtskräftig


	Pistole - 	Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit einer Schießerei in Esslingen rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts gehörten der Angeklagte und der Nebenkläger zwei aus dem Großraum Stuttgart stammenden rivalisierenden Gruppen an. Der Nebenkläger hatte den Angeklagten aus nicht näher aufklärbaren Gründen am 4. September 2022 mutmaßlich durch zwei Faustschläge an den Augen verletzt, wodurch dieser Hämatome mit Einblutungen im Augenweiß davongetragen hatte. Der Angeklagte, der auf Rache sann und sich zu diesem Zweck mit einer Pistole Ceska Browning bewaffnet hatte, suchte am Folgetag zusammen mit circa 40 ähnlich gekleideten, als Gruppe wahrzunehmenden Männern in Esslingen nach dem Nebenkläger. Da dieser nicht aufgefunden werden konnte, zerstreuten sich der Angeklagte und die übrigen Beteiligten. Am späteren Abend schließlich trafen der Angeklagte und die drei nicht revidierenden Mitangeklagten auf den Nebenkläger, der seinerseits bewaffnet und in Begleitung war. Der Angeklagte und die Mitangeklagten beschlossen nun, diese Gelegenheit für einen Vergeltungsschlag zu nutzen. So gingen der Angeklagte und ein Mitangeklagter auf den Nebenkläger zu, während die beiden anderen Mitangeklagten diesem den Fluchtweg versperrten. Nach einem Wortwechsel feuerte der Angeklagte mindestens sieben Schüsse auf den Nebenkläger ab. Er nahm dabei nicht nur dessen Tod billigend in Kauf, sondern auch den der drei Insassen des Fahrzeugs, hinter dem sich der Nebenkläger nach dem ersten Schuss versteckte. Es handelte sich dabei um Begleiter des Nebenklägers, die ihrerseits auch bewaffnet waren. Als der Angeklagte und die Mitangeklagten nach der Schussabgabe flohen, eröffneten der Nebenkläger und seine Begleiter ihrerseits das Feuer auf die Kontrahenten. Verletzt wurde durch das Geschehen niemand.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichtete, auf die nicht begründete Rüge der Verletzung formellen Rechts sowie die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Stuttgart -.Urteil vom 18. Oktober 2023 - 3 KLs 201 Js 100895/22

Karlsruhe, den 26. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
26.02.2025

Nr. 040/2025

Beschluss vom 6. Februar 2025 – 1 StR 541/24








Zugefügt 2025 März 1

Pistole - Urteil des Landgerichts Stuttgart im Zusammenhang mit einer Schießerei in Esslingen rechtskräftig
Fahndung 2025

Allianz für kritische Arzneimittel: wie sich die Arzneimittelversorgung in der EU stärken lässt


	Allianz für kritische Arzneimittel: wie sich die Arzneimittelversorgung in der EU stärken lässt

Wie können die Herausforderungen in den Lieferketten für kritische Medikamente bewältigt werden? Die Allianz für kritische Arzneimittel, die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten, der Industrie, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zusammenbringt, hat dazu Empfehlungen vorgelegt.

Um die europäische Herstellung kritischer Arzneimittel zu stärken, empfiehlt die Allianz unter anderem Investitionen in strategische Projekte der EU und finanzielle Unterstützung aus einer Kombination von EU-Programmen und nationalen staatlichen Beihilfen. Um die Versorgungssicherheit bei kritischen Arzneimitteln zu gewährleisten, empfiehlt sie einen harmonisierten Rahmen zur Bevorratung von Medikamenten, der durch eine gute öffentliche Auftragsvergabe ergänzt wird.

Abhängigkeit von begrenzter Anzahl an Standorten

Die Allianz zeigt auf, dass bei der Bereitstellung von Wirkstoffen und Rohstoffen demnach eine übermäßige Abhängigkeit von einer begrenzten Anzahl geografischer Standorte besteht. Die Produktionsbasis in der EU werde ausgehöhlt. Auch mangele es in der europäischen Industrie an Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen.

Partnerschaften stärken und ausbauen

Die Allianz fordert die systematische Integration wesentlicher Beschaffungskriterien wie Versorgungssicherheit, Resilienz und Umweltauswirkungen. Um die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in der EU zu stärken, zudem empfohlen, bestehende Partnerschaften mit Drittländern zu stärken und neue aufzubauen.

Hintergrund

Die Allianz für kritische Arzneimitteln wurde im Januar 2024 von der Europäischen Kommission und der damaligen belgischen Ratspräsidentschaft ins Leben gerufen. Sie soll als Ergänzung zur Überarbeitung der EU-Arzneimittelvorschriften Wege zur Bewältigung der industriellen Dimension und der Wettbewerbsfähigkeit kritischer Arzneimittel erörtern und vorschlagen.

Weitere Informationen

Daily News vom 28. Februar

Link zum Bericht der Allianz

Pressemeldung vom 24. April 2024: Allianz für kritische Arzneimittel nimmt Arbeit auf

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Allianz für kritische Arzneimittel: wie sich die Arzneimittelversorgung in der EU stärken lässt
Fahndung 2025

Messer - 16-Jähriger mit Messer im Engelenschanzenpark verletzt - Polizei Münster


	Messer - 	 16-Jähriger mit Messer im Engelenschanzenpark verletzt - 
Polizei Münster

Am Montag (24.02., 17.15 Uhr) hat ein bislang unbekannter Mann, vermutlich aus einer dreiköpfigen Personengruppe heraus, einen 16-Jährigen zunächst mit einem Pfefferspray angegriffen und anschließend mit einem Messer am Bauch verletzt. Die Polizei ist nun auf der Suche nach Zeugen.

Bisherigen Ermittlungen zufolge befand sich der 16-Jährige im Engelenschanzenpark, als es zu einer Auseinandersetzung mit mindestens einem Unbekannten kam. Der Tatverdächtige soll dem Jugendlichen mit algerischer Staatsangehörigkeit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, ihn anschließend mit einem Messer am Bauch verletzt haben und dann geflüchtet sein.

Der 16-Jährige wurde durch den Angriff nicht lebensgefährlich verletzt.

Der Hintergrund der Auseinandersetzung und ob weitere Personen an der Tat beteiligt waren ist Gegenstand der Ermittlungen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die in den Vorfall verwickelten Personen miteinander bekannt sind.

Zeugen, die Angaben zur Tat machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei unter der Rufnummer 0251 275-0 zu melden.
Polizei Münster
Pressestelle
Tel.
0251 275 1010
E-Mail
pressestelle.muenster [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Friesenring
43
48147
Münster
https://muenster.polizei.nrw







Zugefügt 2025 März 1

Messer - 16-Jähriger mit Messer im Engelenschanzenpark verletzt - Polizei Münster
Fahndung 2025

Pistole - Verurteilung wegen einer Schießerei in der Nürnberger Südstadt rechtskräftig


	Pistole - Verurteilung wegen einer Schießerei in der Nürnberger Südstadt rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16. Mai 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Besitz sowie Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Zudem hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte am Abend des 24. Oktober 2022 auf einer belebten Straße in der Nürnberger Südstadt Sahan Ö. und fügte Orhan A. mit drei weiteren Schüssen schwere Verletzungen zu. Die dem Angeklagten bekannten Opfer waren auf dem Weg zu einer Gaststätte, um den Geburtstag des Orhan A. zu feiern, und versahen sich keines Angriffs auf ihr Leben. Das Schwurgericht hat deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 16.Mai 2024 - 5 Ks 111 Js 3594/22

Die maßgeblichen Vorschriften des StGB lauten:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer (…) heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…) einen Menschen tötet.

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung (…)

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, (…)

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (…)

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(…)

§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und

3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

(…)

§ 22 Begriffsbestimmung

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs

(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

(…)

Karlsruhe, den 28. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
20.02.2025

Nr. 042/2025

Beschluss vom 20. Februar 2025 - 6 StR 661/24








Zugefügt 2025 März 1

Pistole - Verurteilung wegen einer Schießerei in der Nürnberger Südstadt rechtskräftig
Fahndung 2025

Weniger Verwaltungsaufwand: Kommission will Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen vereinfachen


	Weniger Verwaltungsaufwand: Kommission will Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen vereinfachen

Die EU-Kommission hat ein Paket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und einem besseren Zugang zu Finanzinstrumenten vorgelegt. Nach Schätzungen der Kommission lassen sich damit jährliche Verwaltungskosten in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro einsparen und zusätzliche öffentliche und private Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Milliarden Euro mobilisieren.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: ´´Vereinfachung versprochen, Vereinfachung geliefert! Wir legen unseren ersten Vorschlag für eine weitreichende Vereinfachung vor. Die EU-Unternehmen werden von gestrafften Regeln für die Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit und die Taxonomie profitieren. Dies wird unseren Unternehmen das Leben erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass wir auf dem Weg zu unseren Dekarbonisierungszielen bleiben. Weitere Vereinfachungen sind auf dem Weg.´´

Die EU-Kommission hat sich das klare Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand bis zum Ende dieser Amtszeit um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu verringern.

Die heutigen Vorschläge werden die Komplexität der EU-Anforderungen für alle Unternehmen, insbesondere für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, verringern. Der EU-Rechtsrahmen soll sich auf die größten Unternehmen konzentrieren, die wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben werden, und gleichzeitig den Unternehmen den Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln für ihren sauberen Übergang ermöglichen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung zugänglicher und effizienter machen

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen – CSRD und EU-Taxonomie) werden u.a. Folgendes bewirken:

rund 80 Prozent der Unternehmen werden aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen, so dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten auf die größten Unternehmen konzentrieren, die mit großer Wahrscheinlichkeit die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben;
sicherstellen, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht belasten;
Verschiebung der Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 meldepflichtig sind, um zwei Jahre (bis 2028).
Verringerung des Aufwands für die Berichterstattungspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie und Beschränkung auf die größten Unternehmen (entsprechend dem Anwendungsbereich der CSDDD) bei gleichzeitiger Beibehaltung der Möglichkeit, freiwillig für die anderen großen Unternehmen im künftigen Anwendungsbereich der CSRD Bericht zu erstatten. Dies dürfte zu erheblichen Kosteneinsparungen für kleinere Unternehmen führen und es Unternehmen, die Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen wünschen, ermöglichen, diese Berichterstattung fortzusetzen.
Einführung der Möglichkeit der Berichterstattung über Tätigkeiten, die teilweise mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen, um einen schrittweisen ökologischen Wandel der Tätigkeiten im Laufe der Zeit zu fördern, im Einklang mit dem Ziel, die Finanzierung des Übergangs auszuweiten, um Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Verringerung der Berichtsvorlagen um rund 70 Prozent.

Vereinfachung der Sorgfaltspflicht zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen – CSDDD) im Hinblick auf Nachhaltigkeit werden sein:

Vereinfachung der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit, damit Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, unnötige Komplexität und Kosten vermeiden, z. B. durch die Konzentration systematischer Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und durch die Verringerung der Häufigkeit regelmäßiger Bewertungen und der Überwachung ihrer Partner von jährlich auf fünf Jahre, erforderlichenfalls mit Ad-hoc-Bewertungen.
Verringerung von Belastungen für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung durch Begrenzung der Menge an Informationen, die von großen Unternehmen im Rahmen der Abbildung der Wertschöpfungskette angefordert werden können;
weitere Harmonisierung der Sorgfaltspflichten, um EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten;
Abschaffung der zivilrechtlichen Haftungsbedingungen der EU unter Wahrung des Rechts der Opfer auf vollständige Entschädigung für Schäden, die durch Nichteinhaltung verursacht wurden, und Schutz der Unternehmen vor Überkompensation im Rahmen der zivilrechtlichen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten; und
mehr Zeit für die Unternehmen, um sich auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorzubereiten, indem die Anwendung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit für die größten Unternehmen um ein Jahr (auf den 26. Juli 2028) verschoben wird und gleichzeitig die Annahme der Leitlinien um ein Jahr (auf den Juli 2026) vorgezogen wird.

Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) für einen faireren Handel

Die wichtigsten Änderungen am CBAM sind:

Kleine Importeure, vor allem KMU und Privatpersonen, werden von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen.
Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmen, die weiterhin in den Anwendungsbereich von CBAM fallen
Langfristig soll CBAM durch eine Stärkung der Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch wirksamer werden.
Diese Vereinfachung geht einer künftigen Ausweitung von CBAM auf andere EHS-Sektoren und nachgelagerte Güter voraus, gefolgt von einem neuen Legislativvorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM Anfang 2026.

Erschließung von Investitionsmöglichkeiten

Die Kommission schlägt außerdem eine Reihe von Änderungen vor, um die Nutzung verschiedener Investitionsprogramme zu vereinfachen und zu optimieren, darunter InvescstEU, EFSI und ältere Finanzinstrumente.

Nächste Schritte

Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden in Kraft treten, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

Im Einklang mit der am 11. Januar 2024 veröffentlichten Mitteilung über die Vereinfachung und Umsetzung fordert die Kommission die Mitgesetzgeber auf, dieses Gesamtpaket vorrangig zu behandeln, insbesondere den Vorschlag zur Verschiebung bestimmter Offenlegungspflichten im Rahmen der CSRD und die Umsetzungsfrist im Rahmen der CSDDD, da sie darauf abzielen, die von den Interessengruppen genannten Hauptanliegen zu berücksichtigen.

Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der derzeitigen delegierten Rechtsakte im Rahmen der Taxonomieverordnung wird nach Rückmeldungen der Öffentlichkeit angenommen und am Ende des Prüfungszeitraums durch das Europäische Parlament und den Rat in Kraft treten.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge (auf Englisch)

FAQ (auf Englisch)

Vollständige Kommissionsvorschläge (Omnibus 1 | Omnibus 2)

Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (1 und 2)

Aufforderung zur Stellungnahme zu den delegierten Rechtsakten zur Taxonomie

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300 und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 (89) 242 448-36. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Weniger Verwaltungsaufwand: Kommission will Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen vereinfachen
Fahndung 2025

Meilenstein: Stahlhochzeit Talbrücke Rahmede


	Meilenstein: Stahlhochzeit Talbrücke Rahmede

Mit der sogenannten Stahlhochzeit ist ein zentraler Schritt geschafft, damit der Verkehr über die A 45-Talbrücke Rahmede bei Lüdenscheid wieder fließen kann. Bundesverkehrsminister Volker Wissing war mit zahlreichen weiteren Vertreterinnen und Vertretern wie Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH und Sebastian Wagemeyer, Bürgerbeauftragter und Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, vor Ort.

Mit der Sperrung der Talbrücke Rahmede ist im Dezember 2021 eine bedeutende Verkehrsachse ausgefallen. Das war und ist ein harter Einschnitt für Lüdenscheid und die gesamte Region – für die Anwohnerinnen und Anwohner, für den Verkehr und für den Wirtschaftsstandort. Für Wissing war sofort klar: Die Region muss schnellstmöglich wieder entlastet werden.

Bundesminister Volker Wissing:

Dass wir bereits heute die Stahlhochzeit feiern können, ist ein großer Erfolg. Das Rahmedetal wird wieder von einer Autobahnbrücke überspannt, das Bauwerk wächst zusammen. Mein Dank geht an alle Beteiligten, die mit größtem Engagement daran gearbeitet haben, dass wir trotz eines echten Sauerländer Winters diesen Meilenstein schon jetzt erreicht haben. Wir sind gut in der Zeit und gehen nun sogar von einer Fertigstellung des ersten Teilbauwerks schon im Frühjahr 2026 aus. Wir tun alles dafür, dass die wichtige Sauerlandlinie A 45 schnell wieder durchgängig befahrbar wird.

Startbild zum Video: Neue Brücke in Rekord-Tempo | #Wissing
Große Herausforderung erfolgreich gemeistert

Mit dem Abbau der gelben Vorbauschnäbel, den Hilfskonstruktionen beim Vorschub der Brückenelemente über die Pfeiler, haben die Vorbereitungen zur Stahlhochzeit bereits Mitte Februar begonnen. Mit Hilfe eines großen Mobilkrans wurden die 40 Tonnen schweren Bauteile von den Brückenüberbauten getrennt und sicher zu Boden gebracht. Kran und Brückenüberbau waren in dieser Phase in gut 70 Metern Höhe extrem windanfällig, was die Arbeiten besonders herausfordernd machte.

Zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer haben die Annäherung der Bauteile im Rahmedetal verfolgt und mit angesehen, wie sich die jeweiligen Brückenenden auf unterschiedlicher Höhe entgegenkamen. Die weit über den Pfeiler ragende südliche Brückenhälfte wurde schließlich mit einer Zugvorrichtung angehoben, um beide Brückenteile verbinden zu können.

Bundesminister Volker Wissing:

Für den Bund hat die Modernisierung unserer Infrastruktur höchste Priorität. Wir haben u.a. ein umfassendes, bundesweites Brückenmodernisierungsprogramm gestartet und bei der Bahn mit der Sanierung von Hochleistungskorridoren eine Trendumkehr eingeleitet. Der zügige Neubau der Talbrücke Rahmede, die schnelle Wiederinstandsetzung der Schleuse Müden und die erfolgreiche Sanierung der Riedbahn sind beste Beispiele dafür, dass unser Land funktioniert. Deutschland kann Hochleistung und Tempo. Das stärkt das Vertrauen in den Staat und ist das beste Mittel gegen Extremismus.

© Autobahn. Nahaufnahme der Stahlhochzeit der Talbrücke Rahmede, bei der die Stahlkonstruktionen der zwei Brückenhälften miteinander verbunden werden.

Quelle: BMDV

© Autobahn. Volker Wissing steht vor einem Rednerpult, auf dem folgender Text steht: ´´Die Autobahn Westfalen´´. Daneben ist das Logo der Autobahn GmbH des Bundes zu sehen. Im Hintergrund ist die Talbrücke Rahmede bei der Stahlhochzeit zu sehen.

Quelle: BMDV
Volker Wissing steht auf der Talbrücke Rahmede.

Quelle: BMDV

© Autobahn. Fotografie der Stahlhochzeit der Talbrücke Rahmede, bei der die Stahlkonstruktionen der zwei Brückenhälften miteinander verbunden werden.

Quelle: BMDV
25 Mrd. für stabile Brücken und gute Straßen

Bundesminister Volker Wissing:

Die Rahmede-Talbrücke wurde in Rekordzeit wieder errichtet. Jetzt haben wir schon Stahlhochzeit – ein besonderer Augenblick. Wenn das Serie machen soll, wenn die Sanierung der Infrastruktur so weitergehen soll, dann muss die Finanzlücke geschlossen werden, die sich in den nächsten Jahren noch ergeben wird. Wir brauchen mehr Geld, und zwar exakt 25 Milliarden für unsere Autobahnen und Bundesstraßen. Dann können wir mit Rekordleistung unsere Infrastruktur instand setzen und dafür sorgen, dass nicht weitere Brücken ausfallen. Deswegen jetzt genau darauf achten: Das Geld muss zur Verfügung gestellt werden, damit das, was wir leisten können, auch tatsächlich geleistet wird.

Startbild zum Video: 25 Mrd. für stabile Brücken & gute Straßen | #Wissing
Presseschau vom 25.02.2025

Süddeutsche Zeitung: Wissing: A45-Brückenfreigabe schon im Frühjahr möglich
Tagesschau: Rahmedetalbrücke: Finale Verbindung voraussichtlich Mittwochabend
Siegener Zeitung: A45-Strecke im Frühjahr 2026 fertig
ZDF: Stahlhochzeit bei der Rahmede-Talbrücke
RTL: A45-Brücke im Rahmedetal feiert ´´Stahlhochzeit´´
WDR: A45: Stahlhochzeit der Rahmedetalbrücke - Studiogespräch: Volker Wissing
Die Autobahn GmbH des Bundes: A45: Wichtiger Meilenstein erreicht – Stahlhochzeit an der Talbrücke Rahmede






Zugefügt 2025 März 1

Meilenstein: Stahlhochzeit Talbrücke Rahmede
Fahndung 2025

Aktionsplan für erschwingliche Energie: Kommission will Verbraucher und Unternehmen bis 2040 um jährlich 260 Milliarden Euro entlasten


	Aktionsplan für erschwingliche Energie: Kommission will Verbraucher und Unternehmen bis 2040 um jährlich 260 Milliarden Euro entlasten

Als Schlüsselkomponente des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal) hat die Europäische Kommission heute auch einen Aktionsplan für erschwingliche Energie vorgelegt, um strukturell hohe Energiekosten zu senken. Mit den darin aufgeführten Maßnahmen will sie nicht nur Haushalte mit hohen Energiekosten entlasten, sondern auch die Industrie, die mit hohen Produktionskosten zu kämpfen hat. Die geschätzten Gesamteinsparungen belaufen sich auf 45 Milliarden Euro im Jahr 2025, die bis 2030 schrittweise auf 130 Milliarden Euro und bis 2040 auf 260 Milliarden Euro pro Jahr steigen werden.

Der Aktionsplan soll sowohl die Verbraucherinnen und Verbraucher kurzfristig entlasten und den Weg für die Vollendung der Energieunion ebnen. Im Mittelpunkt stehen mehr erneuerbare Energie, Energieeinsparungen, eine tiefere Marktintegration und besseren Verbindungsleitungen. Er umfasst Maßnahmen, um die strukturellen Herausforderungen anzugehen, die die Energiekosten in der EU in die Höhe treiben, insbesondere die Abhängigkeit Europas von importierten fossilen Brennstoffen und die fehlende vollständige Integration des Stromsystems.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: ´´Wir treiben die Energiepreise nach unten und die Wettbewerbsfähigkeit nach oben. Wir haben die Energiepreise in Europa bereits deutlich gesenkt, indem wir die erneuerbaren Energien verdoppelt haben. Jetzt gehen wir mit dem Aktionsplan für erschwingliche Energie als Teil unseres Clean Industrial Deals einen Schritt weiter. Damit werden wir berechenbarere Preise, stärkere Verbindungen in ganz Europa und eine höhere Energieaufnahme erreichen. Wir werden die verbleibenden Hindernisse systematisch beseitigen, damit wir eine echte Energieunion aufbauen können.´´

Der für Energie und Wohnungswesen zuständige EU-Kommissar Dan Jørgensen erklärte: ´´Die heutigen Herausforderungen erfordern mutige und ehrgeizige Maßnahmen, um sowohl die Energiepreise zu senken als auch unsere Sicherheit zu gewährleisten. Die Antwort auf diese Herausforderungen liegt in einer saubereren, billigeren, effizienteren und vernetzten Energieunion. Deshalb werden wir beim ökologischen Wandel nicht zurücktreten. Wir werden mit Entschlossenheit und Dringlichkeit voranschreiten.´´

Der Plan baut auf der jüngsten Reform der Gestaltung des Strommarkts, dem REPowerEU-Plan, sektorspezifischen Blaupausen für Wind-, Solar- und Netze sowie überarbeiteten Energie- und Klimavorschriften im Rahmen des Pakets ´´Fit für 55´´ auf.

Mehr Investitionen, kürzere Genehmigungsfristen

Durch die Beschleunigung von Investitionen in saubere Energie und Infrastruktur und die Schaffung von Transparenz und Fairness auf den Gasmärkten kann Energie erschwinglicher gemacht werden. Eine weitere Verkürzung der Genehmigungszeiten für erneuerbare Energien und die Energieinfrastruktur wird auch dazu beitragen, die Stromgestehungskosten zu senken. Dank des Energiebinnenmarkts der EU profitieren die Verbraucher bereits von rund 34 Milliarden Euro pro Jahr. Eine weitere Integration könnte diese Vorteile bereits bis 2030 auf 40-43 Milliarden Euro jährlich erhöhen.

Senkung der Energiekosten zur sofortigen Entlastung der Verbraucher

Um Strom erschwinglicher zu machen, wird die Kommission alle drei Komponenten der Energierechnungen angehen, nämlich Netz- und Systemkosten, Steuern und Abgaben sowie Versorgungskosten. Die Kommission wird den Mitgliedstaaten empfehlen, die nationalen Stromsteuern zu senken und es den Verbrauchern zu ermöglichen, unter anderem leichter zu günstigeren Energieangeboten zu wechseln.

Aufbauend auf den bestehenden EU-Stromvorschriften wird die Kommission auch die Einführung langfristiger Lieferverträge weiter unterstützen, die letztlich dazu beitragen, die Verbindung zwischen Stromrechnungen für Endkunden und hohen und volatilen Gaspreisen zu durchbrechen. Um die Netzentgelte als Teil der Energierechnung zu senken, wird sie eine Methode vorschlagen, mit der sichergestellt wird, dass die Netzentgelte die Kosten des Energiesystems widerspiegeln, wodurch Anreize für die effizienteste Nutzung des Netzes geschaffen werden.

Zudem will die Kommission mehr Anreize für Energieeinsparungen setzen, und zwar durch Ausweitung des Angebots an Finanzierungslösungen für energieeffiziente Produkte und Zugang zu effizienteren Geräten mit längerer Lebensdauer. Bis 2030 könnten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher bis zu 162 Milliarden Euro pro Jahr sparen.

Mehr Kontrolle der Gasmärkte

Die Gaspreise in der EU sind zu hoch und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, wird die Kommission ihre Kontrolle der EU-Gasmärkte mit Hilfe der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der nationalen Regulierungsbehörden verstärken.

Wir werden auch mit zuverlässigen LNG-Lieferanten zusammenarbeiten, um zusätzliche kostenwettbewerbsfähige Einfuhren zu ermitteln und die Kaufkraft der Union zu nutzen, indem wir die Nachfrage von EU-Unternehmen aggregieren.

Letztlich sind tiefer integrierte, gut funktionierende und dekarbonisierte Energiemärkte der beste Schutz gegen Preisschwankungen. Aus diesem Grund wird sich die Kommission um die Vollendung der Energieunion mit mehr Verbindungsleitungen, einem stärkeren Netz und einem stärkeren grenzüberschreitenden Handel bemühen und eine Reihe von Initiativen ergreifen, um unter anderem die Elektrifizierung und die Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors zu fördern, privates Kapital zu mobilisieren und das Energiesystem weiter zu digitalisieren.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten zum Aktionsplan für erschwingliche Energie

Factsheet zum Aktionsplan für erschwingliche Energie

Aktionsplan für erschwingliche Energie

Pressemitteilung zum Clean Industrial Deal

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Aktionsplan für erschwingliche Energie: Kommission will Verbraucher und Unternehmen bis 2040 um jährlich 260 Milliarden Euro entlasten
Fahndung 2025

Joint Venture A++: Kommission stellt Verfahren über mögliche einstweilige Maßnahmen gegen Lufthansa ein


	Joint Venture A++: Kommission stellt Verfahren über mögliche einstweilige Maßnahmen gegen Lufthansa ein

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ihre Untersuchung zu einstweiligen Maßnahmen gegen Lufthansa einzustellen. Diese war Teil ihrer laufenden umfassenden Untersuchung zum Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass nicht alle Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen nach Artikel 8 der Verordnung 1/2003 erfüllt waren.

Die umfassende Untersuchung zum Gemeinschaftsunternehmen A++ läuft weiter. In diesem untersucht die Kommission mögliche Wettbewerbsbeschränkungen auf den Atlantikverbindungen mehrerer Flughäfen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch das Joint Venture von Lufthansa, United und Air Canada.

Das Verfahren zu einstweiligen Maßnahmen zielte darauf ab, Lufthansa zu verpflichten, Condor unter den von den beiden Fluggesellschaften im Juni 2024 vereinbarten Bedingungen wieder Zugang zu ihren Anschlussverbindungen vom und zum Flughafen Frankfurt zu gewähren.

Chronologie der umfassenden Untersuchung zu A++

Am 7. August 2024 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Lufthansa, United und Air Canada ein, um einen möglichen Verstoß gegen Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und/oder Artikel 53 des EWR-Abkommens in Form einer Wettbewerbsbeschränkung durch das transatlantische Gemeinschaftsunternehmen A++ auf den Atlantikverbindungen mehrerer EWR-Flughäfen zu prüfen.

Am selben Tag übermittelte die Kommission Lufthansa eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie zu dem vorläufigen Schluss kam, dass einstweilige Maßnahmen erforderlich sein könnten, um die Wirksamkeit eines künftigen endgültigen Kommissionsbeschlusses zu gewährleisten.

Daraufhin übermittelte die Kommission Lufthansa am 15. Januar 2025 eine ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte. Die Untersuchung der Kommission konzentrierte sich auf die Frage, ob einstweilige Maßnahmen erforderlich seien, um eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf der Strecke Frankfurt-New York nach dem Auslaufen der besonderen Vereinbarung zu Anschlussverbindungen zwischen Condor und Lufthansa im Dezember 2024 zu verhindern.

Nach weiterer Prüfung aller verfügbaren Beweise hat die Kommission beschlossen, das Verfahren der einstweiligen Anordnung einzustellen, da nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erfüllt waren.

Weitere Informationen

Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache AT.40940 veröffentlicht.

Daily News vom 27. Februar 2025

Verordnung 1/2003

Pressemitteilung vom 15. Januar 2025: EU-Kommission richtet ergänzende Mitteilung der Beschwerdepunkte an Lufthansa, um Fluggäste auf der Strecke Frankfurt-New York zu schützen

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 1

Joint Venture A++: Kommission stellt Verfahren über mögliche einstweilige Maßnahmen gegen Lufthansa ein
Fahndung 2025

Messer - Seniorin wird mutmaßlich vor Einkaufszentrum ausgeraubt - Ermittler suchen die überfallene Frau


	Messer - 	Seniorin wird mutmaßlich vor Einkaufszentrum ausgeraubt - Ermittler suchen die überfallene Frau

Nach dem Straßenraub am 25. Januar (Samstag) zum Nachteil einer mutmaßlich 70-80 Jahre alten und bislang noch unbekannten Seniorin vor einem Einkaufszentrum im Stadtteil Merheim sucht die Kripo Köln nun die überfallene Seniorin. Den 25 Jahre alten Tatverdächtigen hatten Einsatzkräfte unmittelbar nach diesem Vorfall in der Nähe der Ostmerheimer Straße/Arnikaweg gestellt.

Eine Mitarbeiterin des Einkaufszentrums hatte gegen 15.45 Uhr die Polizei alarmiert, nachdem eine Kundin ihr über den Überfall vor dem Geschäft berichtet hatte. Dort sollte laut der Zeugin eine ältere Frau von einem Mann angegriffen, mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert worden sein. Mit Hilfe einer detaillierten Personenbeschreibung der Zeugin, konnte kurz darauf der 25-Jährige durch die alarmierten Streifenteams lokalisiert werden. Die überfallene Frau entfernte sich jedoch vom Tatort ohne Personaldaten zu hinterlassen und mit den Beamten zu sprechen.

Das Kriminalkommissariat 14 bittet daher insbesondere die angegriffene Seniorin sowie Zeugen, sich unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de zu melden. (cw/al)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw






Zugefügt 2025 März 1

Messer - Seniorin wird mutmaßlich vor Einkaufszentrum ausgeraubt - Ermittler suchen die überfallene Frau
Fahndung 2025

Drohnen als neue Cyberbedrohung - Wie Unternehmen sich schützen können


	Drohnen als neue Cyberbedrohung - Wie Unternehmen sich schützen können

Ort Bonn
Datum 27.02.2025
Eine Drohne fliegt über ein Gebiet.
Quelle:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt eine wachsende Bedrohung durch den Einsatz von Drohnen fest.

In einem aktuellen Arbeitspapier analysiert das BSI zentrale Bedrohungen, die von Drohnennutzlasten ausgehen können: Sie reichen von Spionage und Überwachung durch optische oder Wärmebildkameras bis hin zu gezielten Hackerangriffen auf Funkkommunikation (z.B. WLAN, Handy) und IT-Systeme. Drohnen können außerdem als Träger für Sprengkörper, chemische oder biologische Substanzen missbraucht werden, um Anschläge auf cyberrelevante Einrichtungen zu verüben. Diese Nutzlast könnte gegen IT-Systeme, Netzwerke, Personal und wichtige Einrichtungen wie Rechenzentren oder (Not-)Stromversorgungsanlagen eingesetzt werden. Drohnen können Zuladung direkt zu einem Zielobjekt transportieren. Dadurch verlieren herkömmliche Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Abschirmungen zunehmend an Wirksamkeit.

Das Arbeitspapier des BSI soll Unternehmen und Organisationen dabei unterstützen, sich auf die neuen Sicherheitsrisiken vorzubereiten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Basierend auf den Erkenntnissen des BSI umfassen angemessene Gegenmaßnahmen ein breites Spektrum an technischen, organisatorischen und rechtlichen Komponenten. Eine wichtige vorbeugende Maßnahme ist zunächst die Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeitenden. Dazu gehören Informationskampagnen, interne Meldewege für Drohnensichtungen und entsprechende Verhaltensregeln. Das Vermeiden der Kennzeichnung oder Veröffentlichung schützenswerter Gebäudeteile und Installationen reduziert Spionagerisiken. Darüber hinaus lässt sich die optische Aufklärung oder das Abhören von Funkkommunikation durch den Einsatz von Jalousien oder die regelmäßige Kontrolle der Gebäudeaußenhaut und der nahen Umgebung auf eingebrachte Technik erschweren. Selbstverständlich helfen auch die bewährten Techniken der Lauschabwehr.

Pressekontakt:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Pressestelle
Tel.: 0228-999582-5777
E-Mail: presse@bsi.bund.de
Internet: www.bsi.bund.de

BSI in Social Media






Zugefügt 2025 März 1

Drohnen als neue Cyberbedrohung - Wie Unternehmen sich schützen können
Fahndung 2025

Messer - Nach Raubstraftaten in Haft - Tübingen (TÜ) - Reutlingen


	Messer - 	Nach Raubstraftaten in Haft - Tübingen (TÜ)
 - 
Reutlingen

Unter anderem wegen des Verdachts der Begehung von Raubstraftaten und einer weiteren Straftat auf sexueller Grundlage ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen einen 21-Jährigen. Der Tatverdächtige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei begannen bereits Ende Oktober 2023, nachdem der zunächst unbekannte Tatverdächtige am 27.10.2023 gemeinsam mit einem noch unbekannten Mittäter im Stadtgebiet von Tübingen die hochwertige Jacke eines 15-Jährigen geraubt haben soll (wir berichteten). Eine weitere Tat ereignete sich am 28.07.2024 in Tübingen. Hier soll der Beschuldigte ebenfalls mittels Gewalt ein Mobiltelefon geraubt und anschließend den 15-jährigen Geschädigten und weitere Personen mit einem Messer bedroht haben.

Durch die akribischen kriminalpolizeilichen Maßnahmen konnten die Ermittler den Tatverdächtigen schließlich identifizieren. Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte daraufhin einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und einen Haftbefehl. Bereits am Donnerstag (20.02.2025) wurde die Wohnung des Mannes durchsucht und dieser dort festgenommen.

Der bereits einschlägig polizeibekannte syrische Staatsangehörige wurde noch am selben Tag dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Tübingen zum Verbleib des Raubgutes sowie zu möglichen weiteren Straftaten des Mannes dauern an. (gj)

Rückfragen bitte an:

Gerhard Jaudas (gj), Telefon 07121/942-1108

Polizei Reutlingen

Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de






Zugefügt 2025 März 1

Messer - Nach Raubstraftaten in Haft - Tübingen (TÜ) - Reutlingen
Fahndung 2025

Messern - Streit in Bar eskaliert – Schlägerei mit Messern - Neukölln


	Messern - 	
Streit in Bar eskaliert – Schlägerei mit Messern
 - 

Neukölln

26.02.2025 - In der vergangenen Nacht ereignete sich eine Schlägerei in Neukölln. Gegen 2:25 Uhr eskalierte ein Streit zwischen zwei Männern in einer Bar in der Karl-Marx-Straße. Nach bisherigem Kenntnisstand kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem 23- und einem 26-Jährigen in dem Lokal. Nachdem der 35 Jahre alte Bruder des 26-Jährigen hinzugekommen sein soll, verlagerte sich der Konflikt nach draußen auf den Gehweg. Dort soll der 23-Jährige weitere Personen aus einer benachbarten Bar hinzugerufen haben. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Einsatzkräfte eines Funkwagens des Polizeiabschnitts 55 wurden im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf die Gemengelage aufmerksam. Sie nahmen diverse Schlag- und Trittbewegungen sowie Stichwaffen wahr und schritten ein. Vier Männer, darunter auch der 23-Jährige, die den am Boden liegenden 26-Jährigen schlugen und traten, ließen mit dem Eintreffen der Polizei von ihm ab und flüchteten in Richtung Hermannplatz. Drei von ihnen entkamen. Der 23-Jährige, der auf seiner Flucht ein Klappmesser auf die Fahrbahn warf, wurde von einem Polizisten mit in entschlossener Sicherungshaltung gezogener Dienstwaffe gestellt und schließlich mit nachfolgenden Kräften festgenommen. Von dem 35-Jährigen ließ eine unbekannte Anzahl an Männern mit dem Eintreffen der Polizei ebenfalls ab und flüchtete in Richtung Schierker Straße. Unterstützer des 35-Jährigen flüchteten in Richtung S- und U-Bahnhof Neukölln und blieben auch unbekannt. Der 35 Jahre alte Mann, der auf dem Boden lag, ließ neben den Kräften ein Küchenmesser fallen. Einsatzkräfte nahmen die beiden Brüder fest. Alle drei namhaft gemachten Beteiligten wurden verletzt. Die Brüder erlitten Hämatome und Hautabschürfungen. Ihr Kontrahent trug eine Schnittverletzung davon. Alarmierte Rettungskräfte versorgten den 23- und den 35-Jährigen medizinisch am Ort. Der 26-Jährige kam zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle beim Ältesten ergab einen Wert von rund zwei Promille. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der jüngste Beteiligte unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Einsatzkräfte brachten ihn zum Zwecke einer erkennungsdienstlichen Behandlung in ein Polizeigewahrsam. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kamen alle drei auf freien Fuß. Sie müssen sich nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Ein Fachkommissariat für brennpunktorientierte Ermittlungen der Polizeidirektion 5 (City) übernahm die weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen zum unerlaubten Aufenthalt des 23-Jährigen führt ein Fachkommissariat für ausländerrechtliche Straftaten der Polizeidirektion 5 (City).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail






Zugefügt 2025 März 1

Messern - Streit in Bar eskaliert – Schlägerei mit Messern - Neukölln
Fahndung 2025

Polizei Sachsen- Fahndung nach Stephanie M.


	Polizei Sachsen
Fahndung nach Stephanie M.

Seit Dienstag, 4. Februar 2025 wird die 38-jährige Stephanie M. aus Ehrenfriedersdorf vermisst.
Die Vermisste verließ gegen 14:20 Uhr ihre Wohnung in Ehrenfriedersdorf und ist seitdem unbekannten Aufenthaltes.

Den Ermittlungen zufolge hatte sich die 38-Jährige in den Wochen vor ihrem Verschwinden in Ehrenfriedersdorf aufgehalten.

In den zurückliegenden Monaten war sie als ´´Rucksacktouristin´´ viel unterwegs und hatte beispielsweise auf diversen Zeltplätzen übernachtet. Dass sie sich auch andernorts als in der Umgebung von Ehrenfriedersdorf befindet, ist nicht auszuschließen.

Die Vermisste könnte sich in einer hilflosen Lage befinden.


Abbildungen und Beschreibung der Vermissten

Beschreibung
Alter: 38 Jahre
Geschlecht: weiblich
Größe: ca. 170 cm
Körperbau: schlank
Haarfarbe/ -form: rot, lang
Bekleidung: (vermutlich):


dunkelgraue Jacke
dunkelblauer Kapuzenpullover
dunkle Hose
hellgraue Trekkingstiefel mit weißem Fell außen
graue Wintermütze mit heller Bommel




Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer hatte seit dem 4. Februar 2025 Kontakt zur Vermissten oder hat sie seit dem gesehen?

Wer hat die Vermisste möglicherweise in öffentlichen Verkehrsmitteln gesehen?

Wer kann Hinweise zu ihrem derzeitigen Aufenthaltsort geben?

​Wer kann sonstige sachdienliche Angaben machen?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich an die


Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz
Hainstraße 142 in 09130 Chemnitz
Telefon: +49 (0) 371 387-3448


oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.



Zugefügt 2025 Februar 27

Polizei Sachsen Fahndung nach Stephanie M.
Fahndung 2025

Polizei Pforzheim - Vermisst - Calw


	Polizei  Pforzheim - Vermisst
75365 Calw

14.02.2025, 07:00 Uhr -
Wer hat die vermisste Person gesehen oder kann Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort geben?
Sachverhalt

Seit Freitag, 14.02.2025, ca. 07:00 Uhr, wird die 56-jährige Sabine K. vermisst. Frau K. bestieg zu dieser Zeit in Calw einen Linienbus, vermutlich mit dem Ziel Weil der Stadt – Stuttgart.
Frau K. könnte gesundheitliche Probleme haben und Hilfe benötigen

Die Vermisste ist etwa 1,60 m bis 1,65 m groß, untersetzt und hat kurzes, rötlich-braun gefärbtes Haar. Zuletzt war Frau K. mit einer hellblauen Jeanshose, weißen Sneakern und einer goldfarbenen Daunenjacke bekleidet.


Wer hat die vermisste Person gesehen oder kann Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort geben?

Polizei Pforzheim
Kriminaldauerdienst Pforzheim

Hinweise zum Aufenthaltsort der Vermissten können unter 07231/186-4444 oder jeder Polizeidienststelle mitgeteilt werden.



Zugefügt 2025 Februar 27

Polizei Pforzheim - Vermisst 75365 Calw
Fahndung 2025

Messer - Menden – Vandalen an der Walramstraße / Diebstahl mit Messer


Messer	- Menden – Vandalen an der Walramstraße / Diebstahl mit Messer

Polizei Märkischer Kreis - Unbekannte Täter beschädigten zwischen Freitagnachmittag und Montagmittag eine Glasscheibe der Sporthalle an der Walramstraße. Es entstanden mehrere hundert Euro Sachschaden. Wer hat die Täter gesehen? Hinweise nimmt die Wache Menden unter 02373/9099-0 entgegen. (dill)

Unbekannte haben am Wochenende die Kupfer-Fallrohre der evangelischen Erlöserkirche an der Mühlenbergstraße demontiert und gestohlen. Bemerkt wurde der Diebstahl am Sonntagnachmittag. An einem weiteren Rohr wurden die Befestigungselemente gelöst. (cris)

Von einer Garagenwand an der Feldstraße wurde zwischen Freitag- und Samstagmittag eine Kugelglas-Außenleuchte gestohlen. (cris)

Ein 17-jähriger Mendener wurde am Montagnachmittag in einem Discounter an der Unteren Promenade erwischt, wie er zwei Bierdosen stehlen wollte. Die Mitarbeiter hielten ihn auf und holten die Polizei. Er bestreitet die Tat und behauptet, die Mitarbeiter hätten ihm die Dosen zugesteckt. Da er ein Einhandmesser griffbereit in der Jackentasche führte, wird nun gegen ihn ermittelt wegen eines Diebstahls mit Waffen. Da der 17-Jährige bereits ein Hausverbot hatte, kommt noh eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs hinzu. Die Polizeibeamten nahmen ihn mit und informierten das Jugendamt. (cris)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.
02371 / 9199-1299
E-Mail
pressestelle.maerkischer-kreis [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Friedrichstraße
70
58636
Iserlohn
https://maerkischer-kreis.polizei.nrw
Sprechzeiten
Werktags, von 7-15.30 Uhr




Zugefügt 2025 Februar 27

Messer - Menden – Vandalen an der Walramstraße / Diebstahl mit Messer
Fahndung 2025

Messer - Göttingen: Versuchter Kiosk-Überfall an der Hannoverschen Straße


	Göttingen: Versuchter Kiosk-Überfall an der Hannoverschen Straße

Ein mit einem Messer bewaffneter, maskierter Mann hat am Freitagabend (21.02.25) versucht, in Göttingen einen Kiosk an der Hannoverschen Straße zu überfallen. Verletzt wurde niemand. Die Tat scheiterte letztlich an der Gegenwehr des bedrohten Kiosk-Mitarbeiters. Der Täter ergriff daraufhin die Flucht. Eine nach ihm eingeleitete Fahndung verlief erfolglos.

Ersten Ermittlungen zufolge betrat der ca. 180 bis 185 cm große Unbekannte etwa gegen 21.45 Uhr das Geschäft und bedrohte den Mitarbeiter mit einem Messer. Als sich der Göttinger mit einem Knüppel zur Wehr setzte, ließ der Täter von ihm ab und ergriff zu Fuß die Flucht.

Der Unbekannte war nach derzeitigen Informationen ca. 180 bis 185 cm groß und schlank. Zur getragenen Bekleidung sind eine olivgrüne Hose und eine schwarze Jacke mit Kapuze bekannt. Der mutmaßliche Räuber soll bei der Tat u. a. eine Sonnenbrille getragen und hochdeutsch gesprochen haben. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Göttingen unter Telefon 0551/491-2115 entgegen.

Ermittlungen zu Überfall auf Bäckerei am 4. Februar dauern an

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Überfall auf eine Bäckerei am frühen Abend des 4. Februar dauern weiter an (wir berichteten, siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5974441, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/5977409). Bei der Tat an der Reinhäuser Landstraße hatte ein Unbekannter ebenfalls nach Drohung mit einem Messer die Tageseinahmen erbeutet und war anschließend geflüchtet. Ob es einen Tatzusammenhang zwischen beiden Taten gibt, ist unklar und Bestandteil der laufenden Ermittlungen. Hinweise auch zu diesem Fall werden weiterhin unter der 0551/491-2115 entgegengenommen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 27

Göttingen: Versuchter Kiosk-Überfall an der Hannoverschen Straße
Fahndung 2025

Polizei Sachsen - Fahndung nach Franz Jakob R.


	Polizei Sachsen
Fahndung nach Franz Jakob R.

Seit Freitag, 31. Januar 2025 wird der 17-jährige Franz Jakob R. (Spitzname 'Luna') aus Görlitz vermisst.
Der 17-Jährige wurde zuletzt an diesem Freitag gesehen, als er mit dem Zug in Richtung Hamburg fahren wollte. Am Sonntag, 2. Februar sollte er per Zug zurückkehren, was jedoch nicht geschah. Seit dem ist er unbekannten Aufenthalts.

Der letzte Kontakt zum Vermissten bestand am Montag, 3. Februar 2025.


Abbildung und Beschreibung des Vermissten

Beschreibung
Name: Spitzname ‚Luna‘
Alter: 17 Jahre
Geschlecht: männlich
Größe: ca. 180 cm
Körperbau: schlank / hager
Gesicht: blasser Teint
Haarfarbe/ -form: blond, lang, glatt
Bekleidung:

kaki/ olive-farbene Jacke
grün-blaue Wanderschuhe


Mitgeführte Gegenstände:

trägt häufig eine Maske vor dem Gesicht (vermutlich Schlauchschal)




Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer hatte seit dem 31. Januar 2025 Kontakt zum Vermissten oder hat ihn seit dem gesehen?

Wer kann Hinweise zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort geben?

Wer kann sonstige Hinweise geben?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich beim


Polizeirevier Görlitz
Gobbinstraße 5/6 in 02826 Görlitz
Telefon: +49 (0) 3581 650-0


oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.



Zugefügt 2025 Februar 27

Der 17-Jährige wurde zuletzt an diesem Freitag gesehen, als er mit dem Zug in Richtung Hamburg fahren wollte. Am Sonntag, 2. Februar sollte er per Zug zurückkehren, was jedoch nicht geschah. Seit dem ist er unbekannten Aufenthalts.

Der letzte Kontakt zum Vermissten bestand am Montag, 3. Februar 2025.


Abbildung und Beschreibung des Vermissten

Beschreibung
Name: Spitzname ‚Luna‘
Alter: 17 Jahre
Geschlecht: männlich
Größe: ca. 180 cm
Körperbau: schlank / hager
Gesicht: blasser Teint
Haarfarbe/ -form: blond, lang, glatt
Bekleidung:

kaki/ olive-farbene Jacke
grün-blaue Wanderschuhe


Mitgeführte Gegenstände:

trägt häufig eine Maske vor dem Gesicht (vermutlich Schlauchschal)




Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe:


Wer hatte seit dem 31. Januar 2025 Kontakt zum Vermissten oder hat ihn seit dem gesehen?

Wer kann Hinweise zu seinem derzeitigen Aufenthaltsort geben?

Wer kann sonstige Hinweise geben?



Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten, sich beim


Polizeirevier Görlitz
Gobbinstraße 5/6 in 02826 Görlitz
Telefon: +49 (0) 3581 650-0


oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.



Zugefügt 2025 Februar 27'> Polizei Sachsen Fahndung nach Franz Jakob R.
Fahndung 2025

Unbekannte Tote am Steinhuder Meer - Wer kann Hinweise zur Identität geben? - Hannover


	Unbekannte Tote am Steinhuder Meer - Wer kann Hinweise zur Identität geben?

Hannover

Polizeikräfte des Zentralen Kriminaldienstes (ZKD) Hannover und Taucher der Zentralen Polizeidirektion Hannover (ZPD) suchten am 25.02.2025 im Uferbereich des Steinhuder Meeres nach Hinweisen zu einer nicht identifizierten Toten. Im Mai 2024 war im Steinhuder Meer eine leblose Frau aufgefunden worden. Bis heute ist die Identität der Frau, die von Spaziergängern im Wasser entdeckt wurde, unklar. Die Polizei hofft auf Hinweise zur Identifizierung der Toten.

Nach bisherigen Erkenntnissen des ZKD Hannover entdeckten Passanten am Morgen des 25.05.2024 einen leblosen Körper am Ufer des Steinhuder Meeres in Höhe des Lindenhopswegs. Herbeigerufene Rettungskräfte bargen die Tote aus dem Wasser. Eine Obduktion ergab Ertrinken als Todesursache. Die Todesumstände sind noch ungeklärt. Eine Gewalteinwirkung liegt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor.

Ein bereits durchgeführter Abgleich durch die Zentrale Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes Niedersachsen, sowie eine Überprüfung der DNA hat bislang nicht zur Identifizierung der Toten geführt. Ein am 25.02.2025 durchgeführter Tauchereinsatz im Steinhuder Meer führte nicht zum Auffinden von Hinweisen auf die Identität der Frau. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Identifizierung der Frau und erhofft sich von den folgenden Angaben Hinweise auf ihre Identität:

Die Tote ist ca. 173 cm groß und von kräftiger Statur. Ihr Alter wird auf 65-70 Jahre geschätzt. Das Gebiss der Verstorbenen ist in einem schlechten Zustand und weist sichtbare Lücken auf. Sie hat braune Augen und 15cm lange grau-weiße Haare. Sie trug eine Brille und war nach bisherigen Erkenntnissen stark kurzsichtig. Zum Zeitpunkt ihres Todes war sie mit einem schwarzen Langarmshirt und einem hellen Leinen-T-Shirt bekleidet. Außerdem trug sie eine dunkelblaue Jeans. An den Füßen trug sie schwarz-weiße Ringelsocken und dunkelblaue Turnschuhe.

Hinweise zur Identität der Frau nimmt der Kriminaldauerdienst der Polizei Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 entgegen. /pol, fas

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Anastasia Polonewicz
Telefon: 0511/109 1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 28

Unbekannte Tote am Steinhuder Meer - Wer kann Hinweise zur Identität geben? Hannover
Fahndung 2025

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 50-Jährigem - Germersheim


	Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 50-Jährigem - 
Germersheim

Seit Freitag, 28.02.2025, 17:00 Uhr, wird ein in Germersheim wohnender 50-Jähriger vermisst. Seitdem ist sein Aufenthaltsort unbekannt. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte der Vermisste bislang nicht aufgefunden werden. Es ist nicht auszuschließen, dass er sich in einer hilflosen Lage befindet, weshalb wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.

Personenbeschreibung / besondere Hinweise:

- 50 Jahre alt
- 180 cm groß
- 60 kg
- hagere Gestalt
- mitteleuropäischer Phänotyp
- kurze graue Haare mit Geheimratsecken
- grüne Augen
- blaue Jeans
- weiße Turnschuhe
- dunkelblaue Steppjacke

Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt des Vermissten geben können, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 07274-9580 oder per E-Mail (pigermersheim@polizei.rlp.de) an die Polizeiinspektion Germersheim zu wenden. Wenn Sie den Vermissten sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes des Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Rheinpfalz
Bastian Schulte, PvD
Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q






Zugefügt 2025 März 11

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem 50-Jährigem - Germersheim
2025

BMEL unterstützt Waldbesitzer bei Vorbereitung auf die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte


	Hilfestellung für praktikable Anwendung: BMEL unterstützt Waldbesitzer bei Vorbereitung auf die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte

Zur rechtssicheren Vorbereitung der deutschen Forstwirtschaft auf den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) am 30. Dezember 2025 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seine Handreiche aktualisiert. Darin werden die tatsächlichen Anforderungen, die für die Forstwirtschaft in Deutschland relevant sind, bündig zusammengefasst und Wege für eine praktikable und effiziente Anwendung aufgezeigt.

Mit der Handreiche werden offene Fragen aus der Branche aufgegriffen und insbesondere für Kleinprivatwald, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse oder auch kleinere Kommunen eine konkrete Hilfestellung angeboten. Die Handreiche zeigt anhand von praxisnahen Beispielen konkrete Lösungswege für die Umsetzung der EUDR auf. Sie ist somit für die Forstwirtschaft ein wichtiges Begleitdokument zur EUDR und den Leitlinien und FAQs der Europäischen Kommission.

Die aktualisierte BMEL-Handreiche kann heruntergeladen werden.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hatte sich erfolgreich gegenüber der EU-Kommission und im Rat dafür eingesetzt, den Anwendungsstart der EUDR zu verschieben. Damit konnte Planungssicherheit geschaffen werden, damit sich Wirtschaft, Verwaltung und Produzenten in Drittstaaten auf die Anwendung der EUDR vorbereiten können und Lieferketten stabil bleiben. Aus Sicht des BMEL muss die EU-Kommission die nun gewonnene Zeit nutzen, um die Voraussetzungen für eine praxistaugliche, bürokratiearme und reibungslose Umsetzung der EUDR zu schaffen. Auch deshalb hat das BMEL mit der Handreiche die Initiative ergriffen, um der Forstwirtschaft aktuelle Informationen bereitzustellen und ihr die Vorbereitung auf die EUDR zu erleichtern.
Hintergrund:

Zwischen 1990 und 2020 gingen weltweit rund 420 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche größer als die gesamte EU. Laut FAO sind etwa 90 Prozent der Entwaldung auf die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen zurückzuführen, ein wesentlicher Treiber von Klimawandel und Artensterben.

Die EUDR setzt einen lang geforderten EU-Rechtsrahmen gegen die globale Waldzerstörung und fördert nachhaltige Lieferketten in und außerhalb der EU. Ziel ist es, die globale Waldzerstörung, die Klimakrise und den Verlust der Biodiversität zu bekämpfen.

Weitere Informationen zur Umsetzung der EUDR in Deutschland finden Sie auf der Webseite der BLE.



Zugefügt 2025 Februar 27

Hilfestellung für praktikable Anwendung: BMEL unterstützt Waldbesitzer bei Vorbereitung auf die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
Fahndung 2025

Öffentlichkeitsfahndung nach 16-jährigem Mädchen aus Schwerin - Polizei Rostock

Öffentlichkeitsfahndung nach 16-jährigem Mädchen aus Schwerin - Polizei  Rostock

27.02.2025-Polizei Rostock - Die Polizei fahndet aktuell nach einem 16-jährigen Mädchen aus Schwerin und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe.

Seit dem 26.02.2025 wird Laura-Celine Kinkeldey vermisst, nachdem sie gegen 20:00 Uhr ihre elterliche Wohnung in der Kantstraße verlassen hat. An ihrem Ziel in der Wismarschen Straße ist sie nicht angekommen. Bisherige Suchmaßnahmen sind erfolglos geblieben.


Laura-Celine Kinkeldey ist 180 cm groß, schlank und hat hellbraune, lange Haare.
Hinweise zum Aufenthalt der Vermissten nimmt die Polizei in Schwerin (Tel. 0385 5180-2224) oder das Polizei Rostock unter der Notrufnummer 110 entgegen.



Zugefügt 2025 Februar 27

Öffentlichkeitsfahndung nach 16-jährigem Mädchen aus Schwerin - Polizei Rostock </a></div>



<div class=Fahndung 2025

Polizei fahndet nach vermisster Seniorin aus Crivitz und bittet um Hinweise


	Polizei fahndet nach vermisster Seniorin aus Crivitz und bittet um Hinweise

Wer kann Hinweise zum Aufenthalt von Frau Elke machen? - Polizei Rostock - Die Polizei fahndet aktuell nach einer 87-jährigen Frau aus Crivitz und bittet nun die Öffentlichkeit um Mithilfe. Seit dem 25.02.2025 wird die 87-jährige Helga Elke vermisst, nachdem sie gegen 20:00 Uhr ihr Wohnhaus in der Straße ´´Stadtrandsiedlung´´ zu Fuß verlassen hat. Seither sucht die Polizei unter anderem mit mehreren Funkstreifenwagen und einem Fährtenhund nach der Frau, bisher jedoch ohne Erfolg.

Personenbeschreibung:

Helga Elke ist 170 groß und schlank. Sie soll mit einer dunklen Hose und einem roten Pullover sowie braunen Schuhen bekleidet sein. Die Vermisste trägt eine Brille und soll gut zu Fuß sein. Frau Elke leidet unter leicht einsetzender Demenz und ist auf tägliche Medikamente angewiesen.

Hinweise zum Aufenthalt der Vermissten nehmen die Polizei in Sternberg (Tel. 03847 43270) oder das Polizei Rostock unter der Notrufnummer: 110 entgegen.



Zugefügt 2025 Februar 27

Polizei fahndet nach vermisster Seniorin aus Crivitz und bittet um Hinweise
Fahndung 2025

Pistole - Person mit Schussverletzung im Krankenhaus - Polizei Dortmund


	Pistole - 	Person mit Schussverletzung im Krankenhaus -  Polizei Dortmund

Am Sonntagabend (9. Februar 2025) kam ein Mann (52 Jahre alt) mit einer Schussverletzung in ein Krankenhaus in Unna. Die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich.

Eine Mordkommission der Polizei Dortmund hat die Ermittlungen aufgenommen. Derzeit wird geprüft, ob Zusammenhänge zu den Schüssen auf das Wohnhaus vom 7. Februar 2025 bestehen.

Siehe hierzu https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5966239.

Weitere Auskünfte können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht gemacht werden.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Staatsanwältin Andersson unter: 0231/92626123.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Theresa Stritzke
Telefon: 0231/132-1026
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - Person mit Schussverletzung im Krankenhaus - Polizei Dortmund
Fahndung 2025

Messer - Polizei nimmt Autoaufbrecher fest-- Bremen


	Polizei nimmt Autoaufbrecher fest--

Bremen

Hermann-Koenen-Straße - 26.02.2025, 22:15 Uhr - Einsatzkräfte der Polizei stellten am späten Mittwochabend einen 44 Jahre alten Mann in Sebaldsbrück. Er ist verdächtig, zuvor mehrere Autos aufgebrochen zu haben.

Etwa um 22:15 Uhr wurden Einsatzkräfte in die Hermann-Koenen-Straße gerufen, da dort Zeugen einen Mann dabei beobachtet hatten, wie er auf einem Parkplatz mehrere Scheiben von Autos eingeschlagen hatte. In der Nähe stellten die Polizisten denn 44-Jährigen, der gerade Beweismittel über ein Brückengeländer warf, dabei handelte es sich um einen Nothammer. Außerdem wurden bei ihm weitere Beweismittel, ein Messer und Gegenstände, die möglicherweise aus anderen Straftaten stammen, gefunden. Auf dem Parkplatz waren die Scheiben von mindestens fünf Autos eingeschlagen und unter anderem Elektrogeräte entwendet worden. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an. Der 44-Jährige wurde mit auf die Wache genommen. Er soll noch im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt werden.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Bastian Demann
Telefon: 0421 362-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Polizei nimmt Autoaufbrecher fest-- Bremen
Fahndung 2025

Messer - Versuchter Straßenraub - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Hinweise - Bonn


	Messer - Versuchter Straßenraub - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Hinweise
-
Bonn

Am späten Mittwochabend (26.02.2025) versuchten zwei Unbekannte in Bonn-Duisdorf einen 32-Jährigen zu berauben. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise möglicher Zeugen.

Zur Tatzeit, gegen 22:25 Uhr, stellte der 32-Jährige sein Auto auf der Rochusstraße ab. Beim Verlassen des Fahrzeugs wurde er von den Unbekannten attackiert und gegen das Auto gedrückt. Die Täter forderten die Herausgabe von Bargeld. Einer der Angreifer zeigte dabei ein Messer.

Als der 32-Jährige mit seinem Handy den Notruf wählte, liefen die beiden Männer ohne Beute über die Rochusstraße davon. Einer der Täter flüchtete zur Helmholtzstraße, der andere lief weiter in Richtung Provinzialstraße.

Die Täter konnten im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung nicht mehr angetroffen werden.

Nach derzeitigem Sachstand liegen folgende Beschreibungsmerkmale zu den Tätern vor:

- männlich, ca. 190 cm groß, sehr schlank, dunkelhäutig, schwarze
Haare mit starken Locken, braune Jacke, graue Jogginghose, weiße
Schuhe

- männlich, ca. 30 Jahre alt, ca. 180 cm groß, normale Statur,
Gesicht mit Schal bedeckt, schwarze North-Face Jacke, Jeans, schwarze
Schuhe

Das Kriminalkommissariat 13 hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen und bittet um Hinweise möglicher Zeugen. Wer Beobachtungen in Zusammenhang mit dem geschilderten Geschehen gemacht hat, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per Mail an KK13.Bonn@polizei.nrw.de bei den Ermittlern zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw

Folgen Sie für aktuelle Informationen gerne unserem WhatsApp-Kanal:
https://t1p.de/v1grf



Zugefügt 2025 Februar 28

Messer - Versuchter Straßenraub - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Hinweise - Bonn
2025

BMEL beantragt Hilfen für die durch die Maul- und Klauenseuche von Einschränkungen betroffenen Betriebe


	BMEL beantragt Hilfen für die durch die Maul- und Klauenseuche von Einschränkungen betroffenen Betriebe

>Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bei der Europäischen Kommission Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffenen Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie für sämtliche schweinehaltenden Betriebe in Brandenburg beantragt. Damit sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Brandenburg schätzt den entstandenen Schaden auf knapp 8 Millionen Euro.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: ´´Die Maul- und Klauenseuche hat viele Betriebe in Brandenburg wirtschaftlich und emotional stark getroffen. Dank des beherzten Vorgehens aller zuständigen Stellen, der raschen Errichtung von Sperrzonen und dem Verbot des Transports von Tieren und tierischen Erzeugnissen im betroffenen Gebiet haben wir bisher keine weiteren Fälle zu verzeichnen. Damit wurde ein noch viel größerer Schaden für alle Betrieben in ganz Deutschland abgewendet. Unser Ziel ist es, dass kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen muss. Deshalb haben wir nach enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg bei der Europäischen Kommission Hilfen für die unmittelbar betroffenen Betriebe beantragt. Die Betriebe in Brandenburg sind auf diese finanzielle Stützungsmaßnahme angewiesen, um weitermachen zu können. In Brüssel darf jetzt keine Zeit verloren werden´´

Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern hatte das Land Brandenburg vorübergehend ein sogenanntes ´´Stand still´´ erlassen, also ein Verbot für den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden im ganzen Bundesland. Der Transport von diesen Tierarten und tierischen Erzeugnissen war innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen darüber hinaus verboten. Milchvieh- und schweinhaltende Betriebe waren von diesen Maßnahmen besonders betroffen. Auf Grund der Verbringungsverbote von Tieren und tierischen Erzeugnissen kam es im Land Brandenburg zu einem Schlachtstau bei Mastschweinen sowie zu einer Nichtabholung von Rohmilch, die entsorgt werden musste. Für die Erzeuger führte dies zu Preiseinbußen beziehungsweise Einkommensverlusten. Der Schaden der Milcherzeuger beträgt rund 882.000 Euro und bei den schweinhaltenden Betrieben in Brandenburg 7 Millionen Euro.

Der Antrag des BMEL erfolgt auf Basis des Artikels 220 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen nach Artikel 220 Absatz 5 Unterabsatz 2 GMO notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Bei Bewilligung des Antrages könnte die Europäische Union 60 Prozent der Schadenssumme entschädigen.

27. Feb. 2025 Pressemitteilung



Zugefügt 2025 Februar 28

BMEL beantragt Hilfen für die durch die Maul- und Klauenseuche von Einschränkungen betroffenen Betriebe
Fahndung 2025

Festnahmen nach Kokainschmuggel über Teakholz-Lieferungen - bundesweit


	
Festnahmen nach Kokainschmuggel über Teakholz-Lieferungen

Polizeimeldung vom 27.02.2025

bundesweit

27.02.2025 - Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
In Teakholz-Balken aus Südamerika versteckt, sollen bislang sechs Beschuldigte Kokain aus Südamerika nach Deutschland eingeführt haben. Bei der heutigen vermeintlichen Entgegennahme der Ware in Essen konnten drei Beschuldigte festgenommen werden, zugleich erfolgte in Berlin die Festnahme der drei weiteren mutmaßlichen Mittäter.

Im Oktober 2024 sollen vier Beschuldigte im Alter von inzwischen 49, 50, 51 und 59 Jahren für eine in Berlin-Neukölln ansässige Baufirma Teakholz bestellt haben. Dieses wurde dann von Costa Rica aus per Container nach Deutschland verschifft. Am 12. Dezember 2024 konnte der Container im Hamburger Hafen durch das Zollfahndungsamt Hamburg angehalten und kontrolliert werden. In den Teakholz-Balken wurden 64 Pakete mit insgesamt etwa 64 Kilogramm Kokaingemisch gefunden.

Im Verlauf der daraufhin aufgenommenen Ermittlungen wurde nun bekannt, dass der –Container, nunmehr noch mit dem Teakholz, aber ohne die Betäubungsmittel an eine Anschrift nach Essen und nicht nach Berlin geliefert werden sollte.

Im Rahmen von Einsatzmaßnahmen unter der Federführung der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landeskriminalamtes Berlin, die durch Spezialkräfte aus Berlin, Oldenburg und Düsseldorf sowie durch die Polizei in Essen und weiteren Einsatzkräften aus Nordrhein-Westfalen unterstützt wurden, konnten beim Ausladen der Teakholzbalken aus dem Container in Essen heute der 51-Jährige sowie zwei Männer im Alter von 27 und 29 Jahren vorläufig festgenommen werden. In Berlin wurden die beiden Firmenverantwortlichen und der weitere Beschuldigte, der ebenfalls in den Bestellvorgang und die Abwicklung des Containers involviert gewesen sein soll, vorläufig festgenommen.

Eine Entscheidung, ob die Beschuldigten zwecks Erlasses von Haftbefehlen in Berlin und Essen Ermittlungsrichtern vorgeführt werden sollen, wird erst morgen erfolgen. Die im Anschluss an die Festnahmen erfolgten Durchsuchungen an den Wohnanschriften der Beschuldigten in Berlin, Gladbeck und Bochum sowie bei der Berliner Baufirma führten zum Auffinden von Mobiltelefonen, Datenträgern und Unterlagen. Diese werden nun im Laufe der weiteren, noch andauernden Ermittlungen ausgewertet.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail



Zugefügt 2025 Februar 28

Festnahmen nach Kokainschmuggel über Teakholz-Lieferungen Polizeimeldung vom 27.02.2025 bundesweit
Fahndung 2025

Messer - versuchten Totschlags - Tatverdächtiger ermittelt - Kaiserslautern


	Tatverdächtiger ermittelt

Kaiserslautern

Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Mann aus dem Stadtgebiet. Der 61-Jährige steht im Verdacht, vor knapp zwei Wochen einem Bekannten absichtlich mit einer Stichwaffe Verletzungen am Hals zugefügt zu haben.

Der 48-Jährige war nach dem Angriff schwer verletzt auf die Straße geflüchtet, wo er von städtischen Mitarbeitern aufgegriffen wurde. Nach einer ersten Versorgung vor Ort durch den hinzugezogenen Rettungsdienst wurde der Mann in ein Krankenhaus gebracht. Wie es zu den Verletzungen kam, war zu diesem Zeitpunkt noch unklar (wir berichteten: https://s.rlp.de/Icz2San).

Die Ermittlungen der Polizei ergaben nun einen Tatverdacht gegen den 61-Jährigen. Nach den derzeitigen Erkenntnissen hatte er zusammen mit dem 48-Jährigen Alkohol konsumiert und diesen unvermittelt mit einem Messer verletzt.

Der Beschuldigte konnte am Donnerstag widerstandslos festgenommen werden. Er wurde noch am gleichen Tag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt, machte aber von seinem Schweigerecht Gebrauch und keine Angaben zu den Vorwürfen.

Wegen der Schwere der Tat wurde Haftbefehl erlassen und der Mann im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die weiteren Ermittlungen dauern an. |cri

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizei Westpfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz



Zugefügt 2025 Februar 28

Tatverdächtiger ermittelt Kaiserslautern
Fahndung 2025

pistole - Nach Schussabgabe in Köln-Holweide - drei Festnahmen - Untersuchungshaft


	pistole - 	Nach Schussabgabe in Köln-Holweide - drei Festnahmen - Untersuchungshaft

Die Kriminalpolizei hat am Samstag (22. Februar) einen Mann (23) festgenommen, der im Verdacht steht, am 12. Januar vor einem Autohaus in Köln-Holweide mehrere Schüsse auf einen 33 Jahre alten Kölner abgegeben zu haben. Der 33-Jährige war damals mit schweren Verletzungen in eine Klinik eingeliefert worden.

Streifenpolizisten hatten den 23-Jährigen am Samstagabend aus Anlass einer Verkehrskontrolle auf der Malteserstraße in Buchheim gestoppt, als er dort mit seinem ´´Sozius´´ (22) auf einem E-Scooter unterwegs war.

Bei der Überprüfung der Männer stellten die Einsatzkräfte neben einer geringen Menge Betäubungsmittel und Bargeld in vierstelliger Höhe auch eine scharfe Schusswaffe und Munition sicher. Letztere hatte der ´´Sozius´´ versucht, während der Kontrolle unter einem geparkten Auto zu verstecken. Die Polizisten nahmen daraufhin zunächst beide Männer vorläufig fest.

Im Zuge der Festnahme stellte sich heraus, dass gegen den 23-Jährigen bereits ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes bestand, den ihm ein Ermittlungsrichter dann am Sonntag verkündete.

Am Montagvormittag (24. Februar) vollstreckten Kriminalbeamte dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln zwei weitere Haftbefehle wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes gegen einen 23 Jahre alten Mann und eine 19 Jahre alte Frau. Beide Kölner sollen an der Tat beteiligt gewesen sein und befinden sich nun ebenfalls in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen zum Tatmotiv, zu den bislang unklaren Tathintergründen sowie zu möglichen weiteren Tatverdächtigen dauern noch an. Die Beschuldigten machen bislang von ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Auskünfte zu dem Verfahren erteilt ausschließlich Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der Kölner Staatsanwaltschaft unter der Telefonnummer 0221/477 4271. (cb/al)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 27

pistole - Nach Schussabgabe in Köln-Holweide - drei Festnahmen - Untersuchungshaft
Fahndung 2025

Pistole - türkischen - Tataufklärung nach Raub mit Schusswaffe in Hamburg-Billstedt


	Pistole - türkischen - 	Tataufklärung nach Raub mit Schusswaffe in Hamburg-Billstedt

31.01.2025, 20:20 Uhr - Hamburg-Billstedt, Feiningerstraße

Einsatzkräfte haben gestern Nachmittag einen 36-Jährigen verhaftet. Er steht im dringenden Verdacht, Ende Januar im Stadtteil Billstedt zusammen mit einem Komplizen eine 20-Jährige beraubt zu haben.

Den bisherigen Erkenntnissen des zuständigen Raubdezernates (LKA 164) und der Staatsanwaltschaft zufolge traten Ende Januar mehrere Männer an die 20-Jährige heran, die sich in Höhe einer Geschäftspassage an der Feiningerstraße befand. Während sie einer der Männer festhielt, bedrohte sie ein weiterer mit einer Schusswaffe und entriss ihr ihr Mobiltelefon. Zwei der Unbekannten flüchteten anschließend in einem Smart vom Tatort, die anderen sollen mutmaßlich in ein Café in der parallel gelegenen Oskar-Schlemmer-Straße geflohen sein.

Bei der anschließenden Durchsuchung des Cafés entdeckten die umgehend zum Einsatzort entsandten Polizistinnen und Polizisten unter anderem zwei scharfe Schusswaffen. Darüber hinaus stellten sie einen 30-jährigen türkischen Staatsangehörigen als denjenigen fest, der die Heranwachsende festgehalten haben soll. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Ein Haftbefehl wurde nicht erlassen, da sich zum derzeitigen Ermittlungsstand kein dringender Tatverdacht begründen ließ. Die zeitgleich stattfindenden Fahndungsmaßnahmen führten nicht zur Feststellung des flüchtigen Pkw.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm noch am Abend die ersten Ermittlungen, welche durch das LKA 164 fortgeführt wurden. In deren Verlauf ergaben sich Hinweise auf den 36-jährigen ebenfalls türkischen Staatsangehörigen als Tatverdächtigen, gegen den eine Amtsrichterin auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erließ.

Zielfahnderinnen und -fahnder (LKA 23) lokalisierten den Tatverdächtigen gestern Nachmittag im Bereich der Jarrestraße (Winterhude). Noch bevor er mit seinem Pkw losfahren konnte, blockierten zivile Einsatzkräfte das Fahrzeug und verhafteten ihn. Hierbei führte der 36-Jährige eine scharfe Schusswaffe mit sich. Neben dieser stellten die Beamtinnen und Beamten bei der anschließenden Durchsuchung weitere potentielle Beweismittel sicher. Der 36-Jährige wurde nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere zu den Hintergründen und möglichen Tatbeteiligungen der übrigen Männer, dauern an.

Da sich im Rahmen der Durchsuchung des Cafés Anhaltspunkte auf die Durchführung illegalen Glückspiels ergaben, stellten die Polizistinnen und Polizisten unabhängig von dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Raubes über 7.000 Euro Bargeld sicher und beschlagnahmten die Räumlichkeiten vorübergehend für eine Überprüfung durch das zuständige Bezirksamt.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - türkischen - Tataufklärung nach Raub mit Schusswaffe in Hamburg-Billstedt
2025

Tag der Seltenen Erkrankungen – nationale und europäische Vernetzung für bessere Versorgung


	 Tag der Seltenen Erkrankungen – nationale und europäische Vernetzung für bessere Versorgung

Unter dem Motto ´´Teilen Sie Ihre Farben!´´ findet am 28. Februar 2025 der 18. Tag der Seltenen Erkrankungen statt. In Deutschland sind etwa vier Millionen Menschen von einer Seltenen Erkrankung betroffen, darunter auch viele Kinder und Heranwachsende.
27. Februar 2025

Das Bundesministerium für Gesundheit engagiert sich seit Langem, um die gesundheitliche Situation von Menschen mit Seltenen Erkrankungen zu verbessern. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der Allianz Chronischer Seltener Krankheiten (ACHSE e.V.) und 29 weiteren Bündnispartnern ist das BMG Teil des nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE). In diesem Rahmen wurden konkrete Maßnahmen erarbeitet und zum großen Teil bereits umgesetzt. So wurden bundesweit 36 spezialisierte Zentren für Seltene Erkrankungen etabliert. Ziel des Aktionsbündnisses ist es außerdem die primärärztliche Versorgung zu stärken.

Auch auf europäischer Ebene engagiert sich das BMG für eine angemessene Versorgung der Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Gemeinsam mit den weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt sich Deutschland dazu an der EU-Initiative zur ´´Integration der Europäischen Referenznetzwerke in die nationalen Gesundheitssysteme – JARDIN´´. Die Europäischen Referenznetzwerke (ERN) sollen in die nationalen Gesundheitssysteme eingebunden und die bereits etablierten spezialisierten Zentren unter Berücksichtigung der ERNs weiterentwickelt werden.
Das multidisziplinäre Konsortium, mit dem sich Deutschland bei JARDIN einbringt, umfasst neben dem Bundesministerium für Gesundheit als Konsortialleitung die Geschäftsstelle des NAMSE, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die ACHSE sowie die Zentren für Seltene Erkrankungen der Universitätskliniken Tübingen, Frankfurt/Main, Würzburg und Heidelberg.

Getreu dem Motto des diesjährigen Tages für Seltene Erkrankungen ´´Teilen Sie Ihre Farben!´´ richtet sich heute die Aufmerksamkeit auf die Menschen, die mit einer Seltenen Erkrankungen leben, um ihnen ein farbenfrohes Leben zu ermöglichen.




Zugefügt 2025 Februar 28

Tag der Seltenen Erkrankungen – nationale und europäische Vernetzung für bessere Versorgung
2025

Wiederaufbau in der Ukraine: Ausschreibung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro für kleine Unternehmen veröffentlicht


	Wiederaufbau in der Ukraine: Ausschreibung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro für kleine Unternehmen veröffentlicht

Die EU will Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen beimWiederaufbau in der Ukraine unterstützen und hat dazu eine neue Ausschreibung veröffentlicht. Insgesamt werden 1,6 Milliarden Euro an Bürgschaften und und Mischfinanzierungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität bereitgestellt.

EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos sagte: ´´Bei der Unterstützung von Kleinunternehmen in der Ukraine geht es nicht nur um die wirtschaftliche Erholung, sondern auch um den Erhalt der Struktur der Gemeinden selbst. Sie sind das Rückgrat der lokalen Resilienz, und ihr Erfolg ist entscheidend für eine starke und geeinte Gesellschaft.´´

Zielgruppe der Ausschreibung

Die Initiative ermutigt Finanzinstitute, Unternehmen in den vom Krieg betroffenen Regionen zu unterstützen, insbesondere solche, die Veteranen beschäftigen, Vertriebene und Rückkehrer integrieren und Kleinbauern unterstützen. Sie fördert auch den Zugang zu Finanzmitteln für Kleinstunternehmen und Neugründungen, von Frauen, Jugendlichen und Behinderten geführte Unternehmen, den Minenräumungssektor und Agrarunternehmen, die sich an Minenräumaktionen beteiligen. Der Aufruf unterstützt auch die Verpflichtung der Ukraine-Fazilität, mindestens 15 Prozent der Ukraine-Garantie für kleine Unternehmen bereitzustellen.

Ukraine-Fazilität

Der Investitionsrahmen für die Ukraine ist Teil der mit 50 Milliarden Euro ausgestatteten Ukraine-Fazilität der EU, die öffentliche und private Investitionen zur Unterstützung der Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine anziehen soll.

Mit Finanzinstrumenten in Höhe von insgesamt 9,3 Milliarden Euro - darunter 7,8 Milliarden Euro in Form von Darlehensgarantien und 1,5 Milliarden Euro in Form von Mischfinanzierungen - soll der Rahmen 40 Milliarden Euro an Investitionen für die Erholung und Modernisierung der Ukraine mobilisieren. Im September 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen unter diesem Rahmen, um Investitionen in den Wiederaufbau der Ukraine zu fördern.

Weitere Informationen

Daily News vom 10. März 2025

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Datum der Veröffentlichung
10. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland








Zugefügt 2025 März 11

Wiederaufbau in der Ukraine: Ausschreibung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro für kleine Unternehmen veröffentlicht
2025

Schutzstatus des Wolfs: EU-Kommission schlägt Angleichung an Berner Konvention vor


	Schutzstatus des Wolfs: EU-Kommission schlägt Angleichung an Berner Konvention vor

Die EU-Kommission hat am Freitag eine gezielte Änderung der Anhänge der Habitat-Richtlinie vorgeschlagen. Damit wird die Habitat-Richtlinie an den geänderten Schutzstatus des Wolfs von ´´streng geschützt´´ auf ´´geschützt´´ gemäß des am Freitag in Kraft getretenen Übereinkommens von Bern angepasst.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: ´´In einigen europäischen Regionen sind Wolfsrudel insbesondere für Nutztiere zu einer echten Gefahr geworden. Heute schlagen wir eine Änderung des EU-Rechts vor, die den lokalen Behörden helfen wird, die Wolfspopulationen aktiv zu bewirtschaften und gleichzeitig sowohl die biologische Vielfalt als auch unsere Lebensgrundlagen im ländlichen Raum zu schützen.´´

Umweltkommissarin Jessika Roswall betonte: ´´Der Schutz der Wölfe im Rahmen der Habitat-Richtlinie hat es der Art ermöglicht, sich in den letzten Jahrzehnten vom fast vollständigen Aussterben zu erholen. Allerdings stehen wir jetzt vor einer sich verändernden Realität vor Ort mit einer großen Anzahl von Wölfen in einigen EU-Ländern. Die heute vorgeschlagene Änderung des Rechtsstatus des Wolfs von streng geschützt zu geschützt gemäß der Habitat-Richtlinie wird den Mitgliedstaaten Flexibilität bei der Bewirtschaftung der Wolfspopulationen geben. Dies ändert nichts an der rechtlichen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Art zu schützen und ihre Populationen zu erhalten.´´

Mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung lokaler Wolfspopulationen

Der Vorschlag der Kommission wird den Mitgliedstaaten zusätzliche Flexibilität bei der Bewirtschaftung ihrer lokalen Wolfspopulationen einräumen, damit sie Maßnahmen ergreifen können, die gut an die regionalen Gegebenheiten angepasst sind. Da der Wolf eine geschützte Art bleiben wird, müssen die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin einen günstigen Erhaltungszustand erreichen und aufrechterhalten. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, ein höheres Schutzniveau für Wölfe beizubehalten, wenn dies nach nationalem Recht für notwendig erachtet wird.

Investitionen in geeignete Schutzmaßnahmen sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Zahl der Angriffe auf Nutztiere zu verringern. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und die Interessenträger bei der Gestaltung und Umsetzung solcher Maßnahmen weiterhin durch Finanzmittel und andere Formen der Förderung unterstützen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission zur gezielten Änderung der Anhänge IV und V der Habitat-Richtlinie in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.

Hintergrund

Auf der Grundlage einer eingehenden Analyse des Status des Wolfs in der EUschlug die Kommission im Dezember 2023 vor, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern. Dieser Vorschlag wurde im September 2024 vom Rat angenommen.

Daraufhin legte die Kommission dem Sekretariat des Übereinkommens von Bern im Namen der EU den Änderungsvorschlag vor. Der Vorschlag wurde am 6. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss des Übereinkommens gebilligt. Die Änderung der Anhänge der Berner Konvention trat am 7. März 2025, drei Monate nach ihrer Annahme, in Kraft.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Vorschlag der Kommission zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) in der Habitat-Richtlinie

Großraubtiere

EU-Plattform der Interessenträger für die Koexistenz von Menschen und Großraubtieren

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Datum der Veröffentlichung
10. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland








Zugefügt 2025 März 11

Schutzstatus des Wolfs: EU-Kommission schlägt Angleichung an Berner Konvention vor

WHO warnt vor lebenslangen Gesundheitskrisen in der gesamten Europäischen Region


	Von der Wiege bis zum Gehstock: Der neue Europäische Gesundheitsbericht der WHO warnt vor lebenslangen Gesundheitskrisen in der gesamten Europäischen Region

Fast 76 000 Kinder in der Europäischen Region sterben jedes Jahr vor ihrem fünften Geburtstag; 1 von 6 Menschen stirbt vor dem Alter von 70 Jahren an nichtübertragbaren Krankheiten
Kopenhagen, 25. Februar 2025
Trotz Fortschritten in einigen Bereichen stagniert die Europäische Region der WHO – die lange Zeit den Ruf hatte, einige der stärksten Gesundheitssysteme der Welt aufzuweisen – weitgehend bei einer Reihe von Indikatoren, die von der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bis hin zu chronischen Krankheiten reichen, oder verzeichnet sogar rückläufige Entwicklungen. Das ist der Tenor des jüngsten Europäischen Gesundheitsberichts der WHO, der sich auf die jüngsten verfügbaren Daten aus allen 53 Mitgliedstaaten in Europa und Zentralasien stützt.

Der alle drei Jahre veröffentlichte Europäische Gesundheitsbericht – ein Flaggschiff-Bericht, der sich auf Erkenntnisse aus den Ländern stützt – zeichnet das umfassendste Bild der Gesundheit in der Region. Er liefert Regierungen und politischen Entscheidungsträgern klare Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen in einer Zeit, in der Megatrends, wie gefährliche Desinformation, Personalmangel im Gesundheitswesen, die rasche Alterung der Bevölkerung und der Klimawandel, die Gesundheit wie nie zuvor beeinflussen.
Schließung der Lücke bei der Säuglingssterblichkeit und Schutz der Gesundheit von Kindern
Während die Europäische Region insgesamt eine der niedrigsten Raten vermeidbarer Todesfälle bei Kindern weltweit aufweist, ist der Unterschied zwischen den diesbezüglich am besten und am schlechtesten abschneidenden Ländern enorm und reicht von 1,5 Todesfällen je 1000 Lebendgeburten bis hin zu 40,4. Diese Lücke zu schließen, bleibt eine Herausforderung.

Ein Blick auf die jüngsten verfügbaren Daten zur Sterblichkeit bei Kindern unter fünf Jahren in allen 53 Mitgliedstaaten zeigt, dass im Jahr 2022 insgesamt 75 647 Kinder vor ihrem fünften Geburtstag starben. Die fünf wichtigsten Ursachen für die Sterblichkeit bei Kindern unter fünf Jahren sind: Komplikationen bei Frühgeburten, Geburtsasphyxie, angeborene Herzanomalien, Infektionen der unteren Atemwege sowie neonatale Sepsis und andere Infektionen.

Weitere Aspekte mit Blick auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die Grund zur Besorgnis geben:

Jeder fünfte Jugendliche in der Europäischen Region kämpft mit einer psychischen Erkrankung.
Suizid ist die häufigste Todesursache in der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen.
Mädchen schätzen durchweg ihr psychisches Wohlbefinden geringer ein als Jungen.
15 % der Jugendlichen berichten, dass sie in letzter Zeit von Cybermobbing betroffen waren.
Jeder zehnte Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren konsumiert eine Form von Tabakerzeugnissen, einschließlich E-Zigaretten.
Nahezu jedes dritte Kind im schulpflichtigen Alter ist übergewichtig; jedes achte Kind leidet an Adipositas.

Die Vermarktung von Produkten mit hohem Salz-, Fett- und Zuckergehalt hat einen negativen Einfluss auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen und trägt langfristig zu schlechter Gesundheit bei. Dennoch lassen die meisten Länder solche schädlichen Werbepraktiken weiterhin zu.

´´In unserer vernetzten Online-Welt fühlen sich unsere jungen Menschen ironischerweise einsamer als je zuvor, und viele haben mit ihrem Gewicht und ihrem Selbstbewusstsein zu kämpfen, was sie für gesundheitliche Probleme im Erwachsenenalter prädestiniert´´, erklärte Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa. ´´Deshalb werden WHO/Europa und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) im späteren Verlauf dieses Jahres allen 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO eine richtungsweisende neue Gesundheitsstrategie für Kinder und Jugendliche zur Annahme vorlegen.´´
Vermeidbare Todesfälle aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten
Die Europäische Region hat große Fortschritte bei der Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten gemacht – der bei Weitem häufigsten Todesursache in unserer Region. Mindestens 10 Mitgliedstaaten haben die Zielvorgabe der WHO einer 25-prozentigen Verringerung der vorzeitigen Sterblichkeit aufgrund der vier wichtigsten nichtübertragbaren Krankheiten erreicht. Dennoch stirbt in der Europäischen Region insgesamt gesehen immer noch jeder sechste Mensch vor Erreichen seines 70. Lebensjahres an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder chronischen Atemwegserkrankungen.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen machen 33,5 % – ein Drittel – der vorzeitigen Todesfälle aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten in der Region aus, wobei das Risiko in Osteuropa und Zentralasien fast fünfmal so hoch ist wie in Westeuropa. Krebs verursacht ein weiteres Drittel – 32,8 % – der vorzeitigen Todesfälle in der gesamten Europäischen Region.

In dem Bericht werden mit Blick auf nichtübertragbare Krankheiten folgende weitere Aspekte genannt, die Grund zur Besorgnis geben:

Die Europäische Region weist mit durchschnittlich 8,8 Litern reinen Alkohols pro Erwachsenem und Jahr den weltweit höchsten Alkoholkonsum auf. In der Europäischen Union ist der Konsum derzeit am höchsten, in den zentralasiatischen Ländern am niedrigsten.
Der Tabakkonsum unter Erwachsenen ist mit insgesamt 25,3 % nach wie vor hoch.
Mit Blick auf die Verwirklichung der Zielvorgabe, bis 2025 den Tabakkonsum um 30 % zu senken, hinkt die Europäische Region hinterher.

´´Nichtübertragbare Krankheiten erhalten nach wie vor nicht die ihnen gebührende Aufmerksamkeit, obwohl sie für 90 % aller Todesfälle in unserer Region verantwortlich sind´´, so Dr. Kluge. ´´Interessanterweise ist die Krebsinzidenz in West- und Nordeuropa höher als in Osteuropa und Zentralasien, wo Herz-Kreislauf-Erkrankungen häufiger sind, was zum Teil auf die unterschiedlichen Lebensbedingungen, das Gesundheitsverhalten der Bevölkerung und die Effizienz der Gesundheitssysteme zurückzuführen ist. Die gesamte Region muss die Ursachen chronischer Krankheiten bekämpfen, vom Tabak- und Alkoholkonsum über den schlechten Zugang zu gesunden und nahrhaften Lebensmitteln bis hin zu Luftverschmutzung und Bewegungsmangel. Die Klimakrise verschlimmert die Situation zusätzlich, indem sie die Krankheitslast in allen Bereichen, insbesondere bei chronischen Krankheiten, erhöht.´´

Von den sechs Regionen der WHO ist die Europäische Region diejenige, die sich am schnellsten erwärmt und in der die Temperaturen etwa doppelt so schnell steigen wie im globalen Durchschnitt. In der gesamten Region gibt es jedes Jahr schätzungsweise 175 000 hitzebedingte Todesfälle. Darüber hinaus ist es wichtig, die Auswirkungen anzuerkennen, die das Gesundheitswesen selbst auf die Umwelt hat. Im Jahr 2020 war das Gesundheitswesen weltweit für etwa 5 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Routineimpfraten stagnieren angesichts des Wiederauftretens von Infektionskrankheiten
Die suboptimalen Impfraten der letzten Jahre haben in einem Umfeld zunehmender und durch Desinformation genährter Impfskepsis zu einem Wiederauftreten vermeidbarer Krankheiten geführt. 2023 wurden in 41 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region 58 000 Masernfälle verzeichnet, was einem unglaublichen 30-fachen Anstieg gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Unterdessen sind Erfolge bei der Bekämpfung der Tuberkulose in der Europäischen Region zu verzeichnen: Zwischen 2015 und 2022 ist die Tuberkulose-Inzidenz um 25 % und die Zahl der durch Tuberkulose bedingten Todesfälle um 32 % zurückgegangen. Trotzdem bleibt die medikamentenresistente Tuberkulose ein wachsendes Problem. Diese schwer zu behandelnden medikamentenresistenten Tuberkulosefälle machen ein Viertel der Neuerkrankungen aus, und ihre Behandlungserfolgsquote liegt weit unter dem Zielwert von 80 %. Nach neuesten Erkenntnissen aus 13 Ländern weist ein verkürzter neunmonatiger Behandlungsplan für multiresistente Tuberkulose jedoch eine Behandlungserfolgsquote von 83 % auf, weit mehr als die bisherige durchschnittliche Erfolgsquote von 57 % für die Europäische Region. In der Vergangenheit konnte die Behandlung von multiresistenter Tuberkulose bis zu drei Jahre dauern.

Zudem leben in der Europäischen Region schätzungsweise 3 Mio. Menschen mit HIV. Obwohl die Rate der diagnostizierten HIV-Infektionen von 2013 bis 2022 in der gesamten Region von 16,4 auf 12,4 pro 100 000 gesunken ist, wissen nur 72 % der Infizierten von ihrem Status und nur 63 % erhalten eine lebensrettende antiretrovirale Therapie. Nur 5 der 53 Mitgliedstaaten in der Region haben das Ziel einer Behandlungsquote von 90 % bei HIV-positiven Patienten erreicht.
Ein Leben lang bei guter Gesundheit
´´Der große Wert des Europäischen Gesundheitsberichts liegt darin, dass er die gesundheitlichen Zusammenhänge über den gesamten Lebensverlauf hinweg aufzeigt. Der Schutz und die Verbesserung der Gesundheit von Kindern zahlt sich ein Leben lang aus und senkt die Kosten für die Gesellschaft´´, so Dr. Kluge. ´´Ein gesundes Kind wird mit größerer Wahrscheinlichkeit zu einem gesunden Jugendlichen, einem gesunden Erwachsenen und einem gesunden älteren Menschen heranwachsen. Dies ist von größter Bedeutung, denn zum ersten Mal gibt es in der Europäischen Region mehr Menschen über 65 Jahre als unter 15 Jahre.´´

Demenz ist eine der häufigsten Ursachen für Pflegebedürftigkeit und Behinderung unter älteren Menschen. In den letzten Jahrzehnten ist der Anteil der Todesfälle, die auf Alzheimer und andere Demenz-Erkrankungen zurückzuführen sind, stark angestiegen. 2019 waren mehr als 14 Mio. Menschen in der Region von Demenz betroffen, und ihre Prävalenz dürfte sich bis 2030 verdoppeln.

´´Da finanzielle und personelle Ressourcen immer knapper werden, wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung zunehmend schwieriger´´, erklärte Dr. Natasha Azzopardi-Muscat, Direktorin der Abteilung Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder bei WHO/Europa. ´´Dies betrifft vor allem Haushalte mit geringem Einkommen. In unseren 53 Mitgliedstaaten reicht der Anteil der Haushalte, die von ruinösen Gesundheitsausgaben betroffen sind, von unter 1 % bis über 21 %. In 25 Mitgliedstaaten sind schätzungsweise 5 % der Haushalte von ruinösen Gesundheitsausgaben betroffen, was bedeutet, dass die Kosten für die Gesundheitsversorgung sie daran hindern, andere Grundbedürfnisse wie Nahrung und Energie zu decken. Ein Leben bei guter Gesundheit zu gewährleisten, bedeutet, strategisch in die Gesundheitssysteme zu investieren, um eine wirklich universelle Versorgung zu gewährleisten.´´
Ein Fahrplan und ein Handlungsappell
WHO/Europa hat einen umfassenden Konsultationsprozess mit allen 53 Mitgliedstaaten eingeleitet, um Prioritäten und Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre festzulegen, wobei der Europäische Gesundheitsbericht als wichtige Evidenzgrundlage für die Diskussionen dient.

Das zweite Europäische Arbeitsprogramm soll von den Mitgliedstaaten auf einer Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa Ende Oktober angenommen werden. Es besteht ein breiter Konsens über eine Reihe dringender gesundheitlicher Herausforderungen, darunter psychische Gesundheit, nichtübertragbare Krankheiten, Gesundheitssicherheit, Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels.

´´Dieser Bericht, der alle drei Jahre veröffentlicht wird, ist das, was die WHO am besten kann: rohe Zahlen aus riesigen Datensätzen in umsetzbare Erkenntnisse umwandeln, Trends erkennen, Risiken aufdecken und Orientierungshilfe für kluge politische Entscheidungen geben´´, erklärte Dr. Kluge abschließend. ´´In einer Zeit zunehmender sozialer und politischer Polarisierung, auch in Bezug auf die Gesundheit, gibt der Europäische Gesundheitsbericht den Regierungen die Evidenz und das Wissen an die Hand, das sie brauchen, um schnell zu handeln und so eine solide Gesundheitspolitik umzusetzen, widerstandsfähige Gesundheitssysteme aufzubauen, Leben zu schützen und dabei das Gefüge der Gesellschaft selbst zu stärken. Wir können und müssen mehr tun und rasch auf die Verwirklichung von Gesundheit für alle hinarbeiten.´´








Zugefügt 2025 März 2

Von der Wiege bis zum Gehstock: Der neue Europäische Gesundheitsbericht der WHO warnt vor lebenslangen Gesundheitskrisen in der gesamten Europäischen Region

Neuer UBA-Erklärfilm: Heizen mit Holz – worauf es ankommt


	Neuer UBA-Erklärfilm: Heizen mit Holz – worauf es ankommt




Neuer UBA-Erklärfilm: Heizen mit Holz – worauf es ankommt
Eine Kaminofen, in dem Holz brennt. Daneben der Schriftzug ´´Heizen mit Holz - Ofenauswahl und -wartung´´
zum Vergrößern anklicken
Heizen mit Holz: Wer sich einen Kaminofen anschaffen möchte, sollte einige Dinge beachten.
Quelle: Umweltbundesamt

Knisterndes Kaminfeuer – gemütlich, aber oft alles andere als umweltfreundlich. Holzheizungen verursachen viel Feinstaub und CO₂. Wer dennoch mit einem Kaminofen heizen möchte, sollte auf emissionsarme Modelle, richtige Bedienung und regelmäßige Wartung achten. Wie sich die Umweltbelastung durch Kaminöfen reduzieren lässt, zeigt der neue UBA-Erklärfilm ´´Heizen mit Holz´´.
27.02.2025

Gemütliche Wärme, umweltfreundlich und klimaschonend erzeugt – das ist das Bild vom Heizen mit Holz. Doch der Schein trügt. Besonders Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen stoßen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Und klimaschonend sind Holzheizungen normalerweise auch nicht, denn mehr Holz zu verfeuern führt zu mehr CO₂-Emissionen.

Wer sich trotzdem einen Kaminofen anschaffen möchte, sollte einige Dinge beachten: Um Überhitzung und Fehlbedienung zu vermeiden, sollte die Leistung des Ofens zur Größe des Aufstellraum und zum Wärmebedarf des Hauses passen. Moderne emissionsarme Modelle, die über eine automatische Luftsteuerung und einen Katalysator verfügen, erhöhen den Komfort und reduzieren die Emissionen.

Beratung, Wartung und sachgerechter Betrieb

Eine unabhängige Beratung durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin ist essenziell. Sie prüfen, ob der Schornstein geeignet ist, und helfen, die richtige Leistung des Ofens zu bestimmen.

Neben der richtigen Auswahl ist auch der Betrieb entscheidend: Feuchtes oder ungeeignetes Holz sowie unsachgemäßes Anfeuern erhöhen die Schadstoffemissionen deutlich. Um Feinstaub und gesundheitsschädliche Gase zu minimieren, sollte nur trockenes, unbehandeltes Holz nach Herstellervorgaben verwendet werden.

Für eine sichere und effiziente Nutzung ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich. Der Schornstein und die Feuerstätte müssen regelmäßig gereinigt werden, um Ablagerungen und Brände zu vermeiden. Wer all diese Punkte beachtet, kann die Umweltbelastung reduzieren – und die Wärme des Kaminfeuers genießen.








Zugefügt 2025 März 2

Neuer UBA-Erklärfilm: Heizen mit Holz – worauf es ankommt

Messer - Gefährliche Drohung mit Messer - Festnahme - Wien


	Messer	 - Gefährliche Drohung mit Messer - Festnahme - Wien

Am gestrigen Abend wurden Beamte des Stadtpolizeikommandos Favoriten zu einem Vorfall in einem Restaurant in Favoriten gerufen, bei dem es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Gast und mehreren Mitarbeitern kam.
Nachdem ein 22-jähriger Gast (StA.: ungeklärt) eine Bestellung aufgegeben hatte, soll es zu einem Streit gekommen sein. Die Situation eskalierte, als er von den Mitarbeitern aufgefordert wurde, das Restaurant wieder zu verlassen. Es kam zwischen dem Gast und den Mitarbeitern zu einem kurzen Schlagabtausch. Der 22-Jährige soll daraufhin gegangen sein, jedoch kurze Zeit später wieder zurückgekehrt sein, begleitet von mehreren Verwandten, darunter seinem 23-jährigen Bruder, der ein Messer sichtbar in seinen Händen mitgeführt haben soll. Dieser soll die Mitarbeiter daraufhin bedroht haben. Es kam erneut zu einer körperlichen Auseinandersetzung.
Dabei soll einer der beiden Brüder verletzt worden sein. Dieser wurde durch die Wiener Berufsrettung vor Ort notfallmedizinisch versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Dem 23-jährigen Bruder wurde das Klappmesser abgenommen und es wurde sichergestellt. Er wurde aufgrund des Verdachts der gefährlichen Drohung vorläufig festgenommen und angezeigt. Der Mitarbeiter des Lokals wurde hinsichtlich des Verdachts der Körperverletzung angezeigt.






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Gefährliche Drohung mit Messer - Festnahme - Wien

Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruch in Tankstelle - Niedergebra


	Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruch in Tankstelle - Niedergebra

Am 10. Februar berichtete die Polizei über einen Einbruch in eine Tankstelle im Landkreis Nordhausen. In der Nacht zu Montag, 10. Februar 2025, kurz nach 3 Uhr, hatten sich bislang Unbekannte gewaltsam Zutritt in das Tankstellengebäude in der Halle-Kasseler-Straße verschafft.

LINK zum Bericht: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126723/5967888

Die Täter erbeuteten einen Tresor, in welchem sich mehrere tausend Euro Bargeld befanden. Außerdem verursachten die Täter einen Sachschaden von etwa 10000 Euro.

Die Täter befuhren das Tankstellengelände mit einem Pkw Mercedes Kombi. Wie sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellte, waren die an dem Mercedes Kombi angebrachten Kennzeichen entwendet. Bei dem Unterscheidungszeichen am Kennzeichen handelte es sich um ein H für Hannover.

Das Umfeld der Tankstelle wurde zur Tatzeit durch einen weiteren Pkw befahren, welches der Tätergruppierung zugehörig ist.

Bei ihrer Tat wurden die Täter und deren genutzte Fahrzeuge durch die Videoaufzeichnung erfasst. Die Aufnahmen wurden polizeilich gesichert. Die Kriminalpolizei bittet nun im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung um Hinweise zu den abgebildeten Personen und deren Fahrzeugen.

Hat jemand den schwarzen Mercedes Kombi mit dem entwendeten Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen H für Hannover oder das Begleitfahrzeug gesehen und kann Angaben zu den Insassen machen? Wer kann Angaben zu dem Begleitfahrzeug machen, welches zur Tatzeit den Bereich um die Tankstelle befuhr?

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Nordhausen unter der Tel. 03631/960 zu melden.

Aktenzeichen: 0035915

HINWEIS:

Die Anordnung der Öffentlichkeitsfahndung ist ab dem Datum der Veröffentlichung (28.02.2025) auf eine Woche befristet. Nach Ablauf dieser Woche sind sämtliche Bildnisse der Personen zu entfernen. Die Übernahme der Abbildung in Online-Publikationen oder sonstige Internetauftritte wird durch Verlinkung auf die Pressemitteilung der Strafverfolgungsbehörde gestattet.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Nordhausen
Telefon: 03631/961503
E-Mail: Pressestelle.lpindh@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx






Zugefügt 2025 März 2

Öffentlichkeitsfahndung nach Einbruch in Tankstelle - Niedergebra

Mit Messer gedroht und geflüchtet – Festnahme nach DEIG-Einsatz - Marzahn-Hellersdorf


	Mit Messer gedroht und geflüchtet – Festnahme nach DEIG-Einsatz

-

Marzahn-Hellersdorf

02.03.2025 - Ein Mann drohte gestern Vormittag in Mahlsdorf mit einem Messer. Nach bisherigen Erkenntnissen betrat der 34-Jährige gegen 11:15 Uhr ein Autohaus an der Straße Alt-Mahlsdorf. Dort setzte er sich an einen Arbeitsplatz eines 47- jährigen Mitarbeiters, legte ein Messer auf den Tisch und äußerte zusammenhangslose Bemerkungen. Durch die Handlung des 34-Jährigen fühlte sich der Mitarbeiter bedroht und alarmierte die Polizei. Als der Tatverdächtige die herannahenden Einsatzkräfte hörte, stand er auf und eilte nach draußen. Dort setzte er sich in ein Auto und flüchtete mit diesem stadtauswärts auf die Bundesstraße 1 (B1). Die Einsatzkräfte fuhren hinterher und forderten den Tatverdächtigen mit Anhaltesignalen auf, stehen zu bleiben. Diese Aufforderungen missachtete der Flüchtige und fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit auf der B1 bis zur Kreuzung Am Gewerbepark. Dort wendete er und fuhr wieder zurück bis zur Kreuzung Hönower Straße. Dort wendete er abermals und fuhr zurück bis zur Kreuzung Neuer Hönower Weg, um nochmals Richtung stadteinwärts zu wenden. Dabei fuhr der Tatverdächtige Slalomlinien und wechselte verkehrsbedingt auf die Gegenfahrbahn. Kurz vor der Kreuzung Kressenweg touchierte er insgesamt fünf Fahrzeuge des Gegenverkehrs und eine Bordsteinkante, bevor er mit einem bereits querstehenden Polizeieinsatzwagen kollidierte und auf der Kreuzung Kressenweg zum Stehen kam. Unter dem Einsatz eines Distanzelektroimpulsgerätes holten die Einsatzkräfte den Tatverdächtigen aus dem Fahrzeug und brachten ihn zu Boden. Dort leistete der 34-Jährige Widerstand, sodass abermals das DEIG eingesetzt werden musste, um ihn festzunehmen. Alarmierte Rettungskräfte brachten den mutmaßlichen Rechtsbrecher, ob seiner Verhaltensauffälligkeit, in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Er soll noch heute einem Ermittlungsgericht vorgeführt werden. Im Rahmen der Festnahme des Tatverdächtigen erlitt ein Polizeibeamter Verletzungen an einem Arm, setzte seinen Dienst jedoch fort. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei der Polizeidirektion 3 (Ost).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail






Zugefügt 2025 März 2

Mit Messer gedroht und geflüchtet – Festnahme nach DEIG-Einsatz - Marzahn-Hellersdorf

Messer - Bedrohung mit Messer und gefährliche Körperverletzung mit einem Trinkglas in Perl-Besch


	Messer	 - Bedrohung mit Messer und gefährliche Körperverletzung mit einem Trinkglas in Perl-Besch

Am Samstag, 01.03.2025, 20:50 h, wurde die Polizeiinspektion Merzig über ein Körperverletzungsdelikt in Perl-Besch verständigt. Ein Jugendlicher hätte im Gesicht eine Schnittwunde durch eine Glasflasche erlitten. Vor Ort, am Rande der B 419 / Obermoseler Straße in Perl-Besch, wurde eine dreiköpfige französisch sprechende Freundesgruppe festgestellt. Die Gruppe stieg um 20:48 h an der Bushaltestelle ´´Ortsmitte Besch B 419´´ aus und wollte sich von dort aus zur Faschingsveranstaltung ´´5 heiße Nächte´´ begeben. Auf dem Weg zum Festzelt treffen die Jugendlichen auf eine männliche Person, die dort dem Alkohol zusprach und ihnen den Weg versperrte. Als ein Jugendlicher diesen nach dem Grund fragte, wird dieser unvermittelt durch den bislang unbekannten Täter mit einem gläsernen Trinkglas ins Gesicht geschlagen. Durch den Schlag zerbricht das Glas im Gesicht des Opfers. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung zieht der Täter ein Messer, mit einer Klingenlänge von etwa 20 cm, aus seiner Hose und bedroht die Jugendlichen. Hiernach flüchten die Jugendlichen, laufen zur B419 zurück und warten das Eintreffen der Polizei ab. Trotz sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen verlief die Suche nach dem Täter erfolglos. Der Täter kann wie folgt beschrieben werden: Männlich, 18-19 Jahre alt, westlicher Phänotyp, luxemburgische Sprache, ca. 185 cm groß, normale Figur, leichter Bartansatz, schwarz gekleidet, schwarzer Kapuzenpullover mit Brustaufschrift ´´Trapstar´´, wobei die ersten vier Buchstaben rot und die letzten vier Buchstaben weiß waren, schwarze Hose, Sturmhaube über dem Kopf mit großflächigem, ovalem Gesichtsausschnitt, sodass Augen, Wangen, Nase und Mund erkennbar waren, kleines schwarzes Tattoo unter dem rechten Auge. Personen, die Angaben zum Täter oder auch zur Tat machen können, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Merzig, Telefon 06861/704-0, in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Merzig
MZG- DGL
Gutenbergstraße 30
66663 Merzig
Telefon: 06861/7040
E-Mail: pi-merzig@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Bedrohung mit Messer und gefährliche Körperverletzung mit einem Trinkglas in Perl-Besch

Messer - Bundespolizei stellt Schwert im Hbf Recklinghausen sicher


	Bundespolizei stellt Schwert im Hbf Recklinghausen sicher

Gestern Nachmittag (1. März) wurden Bundespolizisten im Hauptbahnhof Recklinghausen auf einen, auf Hilfe angewiesen wirkenden, Mann aufmerksam. Dieser transportierte in seiner Tüte ein Messer mit einer Klingenlänge von 30 cm.

Gegen 16:15 Uhr stellte eine Bundespolizeistreife am Haupteingang des Recklinghäuser Hauptbahnhofs einen 33-Jährigen fest, welcher zunächst durch die Haupthalle wankte und sich anschließend auf den Boden setzte. Da der Deutsche hilflos wirkte, sprachen die Beamten den Mann an. Ein Ausweisdokument führte dieser nicht mit sich, jedoch war der Recklinghäuser den Uniformierten aufgrund vorangegangener Einsätze bekannt. Die Frage, ob er verbotene Gegenstände mit sich führe, verneinte er. In seiner mitgeführten Plastiktüte ragte augenscheinlich ein Schwert heraus. Dabei handelte sich um ein sogenanntes ´´Tantō´´, welches ein gerades oder leicht gebogenes, einschneidiges japanisches Kampfmesser ist. Dieses wies eine Klingenlänge von ca. 30 cm auf. Eine Berechtigung zum Führen dieses Gegenstandes konnte der Recklinghäuser nicht vorlegen.

Die Bundespolizisten erteilten dem Alkoholisierten einen Platzverweis für den Hauptbahnhof und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die bestehende Allgemeinverfügung an Karneval hin. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5976138

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 2

Bundespolizei stellt Schwert im Hbf Recklinghausen sicher

Messer - Ermittler durchsuchen Wohnungen nach Raubdelikt und wegen Verdachts auf Drogenhandel - Hildesheim


	Messer -  Ermittler durchsuchen Wohnungen nach Raubdelikt und wegen Verdachts auf Drogenhandel
- 
Hildesheim

Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim ermitteln gegenwärtig wegen des Verdachts auf schweren Raub sowie Drogenhandels gegen einen 35-jährigen Mann aus Hildesheim. Während der Ermittlungen gerieten darüber hinaus drei weitere Männer aus Gronau, Hildesheim und Elze in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden, die im Verdacht stehen, unerlaubt mit Drogen zu handeln. In diesem Zusammenhang durchsuchte die Polizei heute (26.02.2025) mehrere Wohnungen.

Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand soll es durch den 35-jähigen Tatverdächtigen bereits am 31. Oktober vergangenen Jahres zu einem Raubdelikt auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in der Bavenstedter Straße in Hildesheim gekommen sein. Dabei soll er einen 23-Jährigen aus Oldenburg niedergeschlagen und ihm dessen Smartphone abgenommen haben. Zudem soll er das Opfer mit einem Messer bedroht und die Herausgabe von Geld gefordert haben. Dem 23-Jährigen gelang es allerdings zu flüchten und der Tatverdächtige soll sich sodann in einem Auto vom Tatort entfernt haben. Über Hinweise zum Fluchtfahrzeug kamen die zuständigen Beamten letztendlich auf die Spur des 35-Jährigen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen ergaben sich zudem konkrete Anhaltspunkte, dass sowohl der Beschuldigte als auch die drei anderen Tatverdächtigen im Alter von 20, 22 und 41 Jahren mit Betäubungsmitteln handeln sollen.

Mit dem Ziel des Auffindens von Beweismitteln erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim sechs Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen der Tatverdächtigen sowie von Kontaktpersonen. Die Beschlüsse wurden am heutigen Tage von der Polizei vollstreckt. Dabei wurden diverse Drogen wie Marihuana und Ecstasy inklusive Verpackungsmaterial, eine vierstellige Bargeldsumme, Utensilien zur Herstellung von Böllern, mehrere Messer, zwei Schlagringe, eine Schreckschusspistole, eine Gaspistole, ein entwendeter E-Scooter und mehrere Mobiltelefone aufgefunden und beschlagnahmt. Eine Auswertung der Beweismittel steht noch aus.

Die weiteren Ermittlungen dauern.

Eventuelle Medienanfragen werden ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim beantwortet.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Hildesheim
Pressestelle






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Ermittler durchsuchen Wohnungen nach Raubdelikt und wegen Verdachts auf Drogenhandel - Hildesheim

Messer - Handschuhe im ICE entwendet - Bundespolizei nimmt 22-Jährigen fest - Bochum - Essen


	Messer - Handschuhe im ICE entwendet - Bundespolizei nimmt 22-Jährigen fest
-
Bochum - Essen

Am Freitagmorgen (28. Februar) soll ein Mann in einem Schnellzug von Dortmund nach Bochum einer Reisenden ein Kleidungsstück gestohlen haben. Die Geschädigte bemerkte die Tathandlung nicht. Hinzugerufene Bundespolizisten stellten den mutmaßlichen Dieb auf dem Bahnsteig.

Gegen 8:20 Uhr informierte der Zugbegleiter des ICE 646 (Berlin - Düsseldorf) die Bundespolizei über ein Diebstahlsdelikt. Die Einsatzkräfte begaben sich unverzüglich zum Bahnsteig zu Gleis 5 des Bochumer Hauptbahnhofs. Dort wartete bereits der Bahnmitarbeiter und zeigte auf den Tatverdächtigen. Der 22-Jährige wollte sich zu den Vorwürfen gegenüber den Beamten nicht äußern. Im Schnellzug befragten die Uniformierten die Mitreisenden und konnten so die 27-jährige Geschädigte und weitere Zeugen ermitteln. Während der Fahrt von Dortmund nach Bochum seien der Frau unbemerkt ihre schwarzen Handschuhe zu Boden gefallen, als sie auf dem Weg zu der Toilettenanlage war. Daraufhin soll der rumänische Staatsbürger diese aufgehoben und sich mehrfach umgeschaut haben, bevor er sie in seiner rechten Jackentasche verstaute. Anschließend habe er das Zugabteil verlassen. Ein Reisender habe die Essenerin (27) anschließend darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Handschuhe entwendet worden sei. Die indische Staatsangehörige habe dann den Zugbegleiter informiert, welcher den Verdächtigen mit der Tathandlung konfrontierte. Erst nach mehrmaliger Aufforderung und unkooperativem Verhalten habe der Wohnungslose schließlich das Kleidungsstück widerwillig herausgegeben. Nach Halt im Hauptbahnhof Bochum habe der 22-Jährige dann schnellen Schrittes den Zug über den Bahnsteig in Richtung Treppenabgang verlassen. Dort konnten die Beamten den Mann schließlich feststellen. Der Beschuldigte konnte zudem kein gültiges Ticket vorweisen. Zur Feststellung seiner Identität brachten die Einsatzkräfte ihn zur Bundespolizeiwache.

Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten in einer Jogginghose, welche er unter seiner Jeanshose trug, in der rechten Hosentasche ein Messer, mit einer Klingenlänge von 7,5 cm, auf. In seiner Bauchtasche befand sich zudem ein Schraubendreher sowie seine rumänische Identitätskarte.

Die Polizisten fertigten Lichtbilder von dem 22-Jährigen und nahmen dessen Fingerabdrücke. Der Mann ist bereits in der Vergangenheit polizeilich aufgrund von Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten.

Nach seiner Festnahme führten die Beamten ihn dem Gewahrsam der Polizei Bochum zu. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls mit Waffen und Erschleichens von Leistungen ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Handschuhe im ICE entwendet - Bundespolizei nimmt 22-Jährigen fest - Bochum - Essen

Bundesregierung baut Zukunftsfonds aus – „Impact Facility“ stärkt Impact Investing im Wagniskapitalmarkt


	Bundesregierung baut Zukunftsfonds aus – „Impact Facility“ stärkt Impact Investing im Wagniskapitalmarkt

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Heute startet bei KfW Capital die ´´Impact Facility´´, ein neuer Baustein des Zukunftsfonds der Bundesregierung, mit dem das Impact-Investing-Segment im deutschen Wagniskapitalmarkt gestärkt wird. Mit der Impact Facility setzt die Bundesregierung eine weitere prioritäre Maßnahme ihrer Start-up-Strategie vom Juli 2022 um und ergänzt das bestehende Instrumentarium der Bundesregierung zielgerichtet.

Impact Investing, das über rein finanzielle Renditeaspekte hinausgeht und auch die ökologische und soziale Wirkung der Start-ups berücksichtigt, gewinnt zunehmend an Bedeutung im Wagniskapitalmarkt. Gemeinsam mit KfW Capital setzt die Bundesregierung mit der Impact Facility einen starken flankierenden Impuls, um noch stärker privates Kapital zu mobilisieren und so wirkungsorientierten Start-ups einen besseren Zugang zu Wagniskapital zu ermöglichen. Die durch die Impact Facility finanzierten Venture-Capital-Fonds müssen neben einer positiven finanziellen Renditeorientierung eine eindeutige Impactausrichtung aufweisen, d. h. auch eine positive ökologische und/oder soziale Rendite anstreben und ihre Erreichung überwachen. Für diese Impact Fonds werden durch den Zukunftsfonds bis 2030 insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die von KfW Capital zusammen mit privaten Co-Investoren investiert werden. Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie auf der Webseite KfW Capital www.kfw-capital.de.

Über den Zukunftsfonds für Deutschland

Der 2021 gestartete ´´Zukunftsfonds´´ (´´Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien´´) mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro trägt über verschiedene Finanzierungsinstrumente dazu bei, den Venture-Capital-Markt und die Finanzierungsbedingungen für innovative, technologieorientierte Start-ups – insbesondere in ihrer Wachstumsphase – nachhaltig zu stärken. Durch seine Co-Investments zusammen mit privaten Anlegern mobilisiert er zusätzlich privates Kapital für Investitionen in wichtige Zukunftstechnologien.







Zugefügt 2025 März 2

Bundesregierung baut Zukunftsfonds aus – „Impact Facility“ stärkt Impact Investing im Wagniskapitalmarkt

Die neue Generation: CBRN-Erkundungswagen – modern und digital


	Die neue Generation: CBRN-Erkundungswagen – modern und digital

27.02.2025 - Es gibt 395 neue CBRN-Erkundungswagen für die Bundesländer. Das Ziel ist, an jedem Ort in Deutschland schnell CBRN-Erkundungswagen alarmieren zu können.
Quelle:

Bereits seit 2019 arbeitet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) an der Konzeption, Entwicklung und, gemeinsam mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, an der Beschaffung der Fahrzeuge.

Die Komplexität des Einsatzmittels – der Fahrzeuge - machten umfangreiche Arbeiten mit den unterschiedlichen Auftragnehmern, von Messgeräteherstellern über Softwareentwicklern bis zum Fahrzeugausbauer, notwendig.

Ziel ist eine hohe Qualität zum Schutz der Bevölkerung und Besatzung. Äußere Einflüsse wie die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal und der Angriffskrieg auf die Ukraine verzögerten den Prozess.

Dieses Jahr beginnt das BBK mit der Übergabe eines Großteils der CBRN-Erkundungswagen (kurz: CBRN ErkW) an alle sechzehn Bundesländer.
CBRN ErkW überall in Deutschland

Insgesamt sollen 518 Fahrzeuge der neuen CBRN ErkW im Wert von 162 Millionen Euro gemäß des Ausstattungskonzepts gleichmäßig an die Bundesländer in Deutschland verteilt werden. Von diesen werden bereits 395 Fahrzeuge den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Sie ersetzen viele der bereits 2001 ausgelieferten Vorgängerfahrzeuge. Weitere, bisher weniger gut versorgte Standorte kommen hinzu.

Das zentrale Ziel ist, an jedem Ort in Deutschland schnell einen CBRN ErkW zu einem möglichen Schadensort alarmieren zu können.

Und das hat einen Grund: CBRN steht für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren. Kommt es zu einer großflächigen Ausbreitung von CBRN-Stoffen, ist eine schnelle und effektive Lageerkundung notwendig. Erst dann können die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung eingeleitet werden.
CBRN-Erkundungswagen und ihre Aufgaben

Der CBRN-Erkundungswagen wird zum Spüren, Messen und Melden radiologischer und chemischer Kontaminationen eingesetzt. Für den Schutz der speziell ausgebildeten Truppe im CBRN ErkW werden Schutzmasken, Filter, Pressluftatmer und Chemikalienschutzanzüge mitgeführt. Markierungsmaterial zur Kennzeichnung von chemischen, biologischen und radiologischen Kontaminationen ergänzt die Ausstattung zusätzlich.
Neue Messgeräte und digitale Vernetzung

Die neue Generation der vier-Einsatzkräfte-starken Fahrzeuge bietet präzise Messinstrumente, die während der Fahrt Messungen durchführen können. Somit ist eine schnellere und effizientere Erkundung großer Gebiete gewährleistet. Verbesserte Kommunikationstechnologien und eine digitale Vernetzung ergänzen die Ausstattung der neuen CBRN ErkW zusätzlich. Diese Vernetzung mit den ebenfalls derzeit in der Beschaffung befindlichen Führungsfahrzeugen ´´CBRN-Messleitkomponente´´ stellt die größte Innovation der neuen Fahrzeuggeneration dar.
BBK-Präsident Ralph Tiesler bei der Übergabe:

´´Ein erfolgreicher Bevölkerungsschutz lebt nicht nur von Engagement und Zusammenarbeit, sondern auch von einer guten Ausstattung. Umso glücklicher bin ich, dass wir heute die ersten Ergebnisse unseres sechsjährigen Projekts sehen können. Die neuen CBRN ErkW helfen uns dabei, noch sicherer, noch effizienter und noch umfänglicher Menschen in Deutschland zu schützen.´´








Zugefügt 2025 März 2

Die neue Generation: CBRN-Erkundungswagen – modern und digital

Messer - Bundespolizisten stellen zwei Messer innerhalb von 20 Minuten sicher - Bochum - Essen


	Messer	- Bundespolizisten stellen zwei Messer innerhalb von 20 Minuten sicher
-
Bochum - Essen

Gestern Nacht (26. Februar) stellten Bundespolizisten in den Hauptbahnhöfen Bochum und Essen innerhalb kurzer Zeit zwei Männer fest. Diese führten je einen verbotenen Gegenstand mit sich.

Gegen 1 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Bochum. Dabei trafen sie auf einen 22-Jährigen und kontrollierten diesen. Der syrische Staatsbürger zeigte eine Kopie eines Dokuments auf seinem Smartphone vor. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, bejahte dieser. Der Bochumer gab an, dass sich am rechten Hosenbund ein Einhandmesser befinde. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Warum er diesen Gegenstand mit sich führte, verriet er den Uniformierten nicht.

Zwanzig Minuten später überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Deutschen. Hierbei stellten sie an dem Schlüsselbund des Esseners zugriffsbereit ein Springmesser fest, welcher sich in seiner Jackentasche befand. Auch der 40-Jährige machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dies ist ein Messer, dessen Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellt und hierdurch, oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung, festgestellt werden kann.

Die Bundespolizisten leiteten ein je ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Bundespolizisten stellen zwei Messer innerhalb von 20 Minuten sicher - Bochum - Essen

Erpressung mit Nachricht aus dem Ausland über Messenger-Dienst Kassel


	Erpressung mit Nachricht aus dem Ausland über Messenger-Dienst

Kassel

Mitte Februar meldete sich ein verängstigter Mann aus Kassel bei der Polizei, weil er plötzlich über einen Messenger-Dienst eine Nachricht von einer ihm unbekannten Nummer aus der Dominikanischen Republik bekommen hatte. Der Absender gab sich als Verantwortlicher eines in Deutschland ansässigen Online-Erotikportals aus und drohte dem Empfänger mit Auftragsmördern sowie dem Tode. Er forderte die Zahlung von 1.800 Euro, um keine Probleme zu bekommen. Nicht der erste Fall dieser Art in Nordhessen, wie die zuständigen Ermittler der Kasseler Kriminalpolizei zu berichten wissen. In den vergangenen Monaten haben sich gut ein halbes Dutzend Menschen aus der Region bei der Polizei gemeldet, die genau solch eine erpresserische Nachricht wegen angeblich verursachter ´´Probleme mit Mädchen´´ eines Erotikportals erhalten hatten.

Täter nutzen ´´Sextortion´´-Masche

Mit dem Umstand, dass die Empfänger der Nachricht in Verbindung mit Leistungen eines Erotikportals gebracht werden, bedienen sich die Täter der Masche des sogenannten ´´Sextortion´´, der sexuellen Erpressung. Dabei nutzten die Täter aus, dass es manchen Opfern äußerst unangenehm ist, sich trotz der falschen oder nicht beweisbaren Behauptungen mit dem prekären Inhalt an Angehörige zu wenden, da sie damit in die Nähe von Prostitution gerückt werden. Im Falle des Kasselers wurde der Mann damit erpresst, er habe angeblich Dienstleistungen von Prostituierten auf der Seite angefragt und diese aber abgesagt. Wenn er die 1.800 Euro nicht zahle, gäbe es Krieg und man werde seine gesamte Familie töten. Im weiteren Verlauf erhielt das Opfer auch ein Video, bei dem ein Mann mit einer Schusswaffe zu sehen ist. Der Kasseler wandte sich in Angst und Sorge um seine Familie an die Polizei. Auch in den anderen Fällen in Nordhessen lief die Masche so ab. Die Ermittlungen wegen Erpressung und Bedrohung laufen aktuell. Hinweise darauf, dass den Empfängern eine reelle Gefahr droht, liegen momentan nicht vor.

Tipps der Polizei

- Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung
meist nicht auf.

- Gehen Sie den Forderungen der Erpresser generell nicht nach.

- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

- Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab,
reagieren Sie nicht auf Nachrichten.

- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer lokalen Polizeidienststelle auf und
sprechen Sie das weitere Vorgehen ab. Die Polizeibeamten vor Ort
können Ihnen dann bspw. Ratschläge dazu geben, ob Sie
Screenshots machen sollten und ob der Chat gespeichert werden
sollte.

Rückfragen bitte an:

Matthias Mänz
Pressesprecher
Tel. 0561 - 910 1020

Polizei Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 März 2

Erpressung mit Nachricht aus dem Ausland über Messenger-Dienst Kassel

Polizei ermittelt hinsichtlich mehrerer Sexualdelikte an Weiberfastnacht - Polizei Köln


	Polizei ermittelt hinsichtlich mehrerer Sexualdelikte an Weiberfastnacht
Zwei Fahndungen
Polizei Köln

An Weiberfastnacht (27. Februar) hat die Polizei Köln Ermittlungen zu zwei vollendeten Vergewaltigungen (siehe Pressemeldung vom 27. Februar) sowie sieben sexuellen Belästigungen und einer sexuellen Nötigung aufgenommen. Bis heute Mittag (28. Februar) sind keine weiteren Sexualstraftaten mit Karnevalsbezug angezeigt worden.

Chronologische Darstellung der drei schweren Sexualdelikte

1. Fall

Gegen 14.30 Uhr lernte eine junge Frau einen Mann auf den Uniwiesen kennen, der sich hinter ihr in eine mobile Toilette gedrängt und sie darin vergewaltigt haben soll. Der blonde, blauäugige Täter soll etwa 1,85 groß sein, auffällige Wangenknochen haben und mit einem Sträflingskostüm kostümiert gewesen sein. Hinweise zu dem beschriebenen Mann nimmt das Kriminalkommissariat 12 telefonisch unter 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de entgegen.

2. Fall

Die zweite Tat ereignet sich gegen 17 Uhr - ebenfalls in einer mobilen Toilette am Zülpicher Platz in Höhe der dortigen Kirche. Ein 18-Jähriger soll eine junge Frau, die er zuvor auf der Straße kenngelernt hatte, in die Toilette gedrängt und dort vergewaltigt haben. Die Frau wandte sich an das Personal einer nahgelegenen Lokalität. Hinzugerufene Polizisten nahmen den 18-Jährigen fest und brachten ihn zwecks Spurensicherung ins Präsidium.

3. Fall

Auch bei einer sexuellen Nötigung um 17.10 Uhr ist der Tatort eine mobile Toilette. Eine junge Frau soll von zwei mutmaßlichen Security-Mitarbeitern sexuell bedrängt worden sein. Nacheinander sollen sich die Männer zu ihr in die Kabine gedrängt und sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Dabei sollen sie die junge Frau auch angefasst und an sich gedrückt haben. Die Bedrängte konnte flüchten und Einsatzkräfte ansprechen. Polizisten fanden einen der beiden Tatverdächtigen (20) nach einem Zeugenhinweis in Tatortnähe, stellten seine Personalien fest und leiteten Ermittlungen ein. Zu dem Vorfall sowie der Beteiligung des noch unbekannten zweiten Mannes nimmt das Kriminalkommissariat 12 Hinweise entgegen.
Polizei Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen







Zugefügt 2025 März 2

Polizei ermittelt hinsichtlich mehrerer Sexualdelikte an Weiberfastnacht Zwei Fahndungen Polizei Köln

Messer - Mit Softair-Waffe durch den Hauptbahnhof - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin - Essen - Hamm


	Messer - 	Mit Softair-Waffe durch den Hauptbahnhof - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin
-

Essen - Hamm

In der Nacht von Freitag auf Samstag (1. März) überprüften Bundespolizisten einen jungen Mann im Hauptbahnhof Essen. Dieser führte eine Waffe und ein Messer mit sich. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während des Karnevals für den Hauptbahnhof.

Gegen 2 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen 22-Jährigen. Dieser händigte den Beamten seinen Personalausweis aus. Die Frage, ob der Deutsche gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führe, bejahte er. Der junge Mann händigte den Einsatzkräften ein Einhandmesser sowie eine Softair-Waffe aus, welche sich in seiner Jackentasche befand. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.

Die Waffe lässt sich auf den ersten Blick nicht von einer echt aussehenden Waffe unterscheiden. Tatsächlich ist es eine Pistole, mit der es mittels Luftdruck möglich ist, kleine Plastikkügelchen zu verschießen.

Der Betroffene aus Hamm konnte keine Berechtigung zum Führen der Gegenstände vorweisen. Äußern wollte er sich dazu nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Anlässlich des Karnevalswochenendes wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Essen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5976138

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 2

Messer - Mit Softair-Waffe durch den Hauptbahnhof - Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin - Essen - Hamm

Zwei-plus-Vier-Vertrag – Schlüsseldokument zur Deutschen Einheit


	Zwei-plus-Vier-Vertrag – Schlüsseldokument zur Deutschen Einheit

26.02.2025 - Startseite Aktuelles Zwei-plus-Vier-Vertrag – Schlüsseldokument zur Deutschen Einheit

Erster Abschnitt des ArtikelsWie Deutschland 1990 seine Souveränität wiedererlangte

Durch das Ende der Blockkonfrontation ergab sich 1990 die historische Chance auf eine Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. Eine der wesentlichen vertraglichen Grundlagen der Deutschen Einheit war der Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR sowie den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs. Er gilt bis heute als eine Sternstunde der Diplomatie.

´´In dem Bewusstsein, dass ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben (…) eingedenk der jüngsten historischen Veränderungen in Europa, die es ermöglichen, die Spaltung des Kontinents zu überwinden (…) unter Berücksichtigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und der entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse der Vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit (…)´´.

Die Präambel des Zwei-plus-Vier-Vertrags vom 12. September 1990 ist ein Abbild der gesellschaftlichen Umbrüche und der daraus resultierenden hoffnungsvollen Stimmung nach dem Ende des Kalten Kriegs. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag heißt so, weil die beiden deutschen Staaten und die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs Vertragsparteien wurden. Die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten schufen gemeinsam mit Großbritannien und Frankreich die Voraussetzungen für die Deutsche Einheit und für die volle Souveränität Deutschlands.
Skepsis angesichts eines wiedervereinten Deutschlands

Das war 1990 keine Selbstverständlichkeit, denn auch 45 Jahre nach Kriegsende war in Teilen Europas die Sorge vor einem wieder geeinten und damit mächtigen Deutschland groß. Vor allem in Frankreich und Großbritannien waren Widerstände zu überwinden. Auch deshalb enthält der Zwei-plus-Vier-Vertrag detaillierte Regelungen zu territorialen Fragen, zur Bündniszugehörigkeit des vereinten Deutschlands und zur Größe der Bundeswehr.

So verpflichtete sich das vereinte Deutschland, die Ostgrenze zu Polen entlang der Flüsse Oder und Neiße anzuerkennen, was kurze Zeit später durch einen Vertrag mit Polen auch umgesetzt wurde. Der ebenfalls im Vertrag besiegelte Verzicht auf die ehemaligen deutschen ´´Ostgebiete´´ war zu jener Zeit in der alten Bundesrepublik noch ein Politikum. Neben der vertraglich fixierten Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen wurde auch die künftige militärische Macht Deutschlands im Zwei-plus-Vier-Vertrag geregelt.
Personalobergrenze und Verzicht auf ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Waffen

Artikel 3 des Vertrags bestimmte unter anderem, dass die Armee des geeinten Deutschlands höchstens 370.000 Mann zählen darf und somit nach der Wiedervereinigung bei der Bundeswehr ein massiver Personalabbau zu bewerkstelligen war. Außerdem verzichtete Deutschland auf den Besitz von atomaren, biologischen und chemischen Waffen. Einen inhaltlichen Schwerpunkt des Artikels 4 bildete die Vereinbarung über den Abzug der zur Zeit des Vertragsschlusses auf dem Gebiet der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte. Dieser sollte bis Ende 1994 beendet sein.

Artikel 5 enthielt weitere Regelungen zu den Aufenthaltsrechten der Armeen der Siegermächte bis zum vollständigen Abzug der sowjetischen Truppen. Für das Gebiet der bei Vertragsschluss noch existenten DDR ergaben sich zudem Sonderregelungen, die bis heute fortwirken. So dürfen ausländische Truppen nicht dauerhaft im Beitrittsgebiet stationiert werden. Auch die Stationierung von Atomwaffen ist nach dem Vertrag in Ostdeutschland nicht erlaubt.

Im Artikel 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrags verzichteten die Siegermächte schließlich auf ihre Rechte aus dem Besatzungsstatut. Im Ergebnis wurde damit – fast ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende – die deutsche Souveränität in inneren und äußeren Angelegenheiten wiederhergestellt. Nach alledem erwies sich der Vertrag als der wohl zentralste Schritt zur deutschen Wiedervereinigung. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde somit zu einem Schlüsseldokument für die europäische Neuordnung zum Ende des Kalten Kriegs. Aufgrund seiner Bedeutung wurde der Vertrag 2011 von der UNESCO in das Weltdokumentenerbe ´´Memory of the World´´ aufgenommen.
Keine bindenden Aussagen zur NATONorth Atlantic Treaty Organization-Erweiterung

Dass das vereinte Deutschland NATONorth Atlantic Treaty Organization-Mitglied bleiben sollte, lässt sich implizit aus den Bestimmungen des Vertrags herauslesen. Im Vertragswerk selbst werden keine rechtlich bindenden Aussagen zur NATONorth Atlantic Treaty Organization-Osterweiterung oder zur Aufnahme anderer Mitglieder gemacht. Schon mit dem Beitritt von Ländern wie Polen, Tschechien und Ungarn zur Allianz in den 1990er-Jahren mehrten sich aber die Spannungen zwischen NATONorth Atlantic Treaty Organization und Russland, das die NATONorth Atlantic Treaty Organization-Erweiterung zu einer Verletzung informeller Zusicherungen erklärte und im Rahmen verzerrender Narrative bis heute als Bedrohung seiner Sicherheitsinteressen darstellt.

von
Redaktion der Bundeswehr

Footer-Navigation

Service

Broschüren Links Glossar Open Data Gesetze und Verordnungen Aufsichtsgremien des BMVgBundesministerium der Verteidigung Korruptionsprävention RSSReally Simple Syndication Informationsfreiheitsgesetz Umweltinformationsgesetz

Kontakt

Das Verteidigungsministerium besuchen Praktikum und Referendarstation im BMVgBundesministerium der Verteidigung Seminare Rehabilitierung homosexueller Soldaten Barriere melden








Zugefügt 2025 März 2

Zwei-plus-Vier-Vertrag – Schlüsseldokument zur Deutschen Einheit

Pistole - Amphetamine - Festnahme in Herne - Bundespolizei findet Waffe, über 900 Gramm Amphetamine und 1.435,- Euro Bargeld bei Pärchen auf


	Pistole - 	Amphetamine - Festnahme in Herne - Bundespolizei findet Waffe, über 900 Gramm Amphetamine und 1.435,- Euro Bargeld bei Pärchen auf

Am Sonntagabend (2. März) überprüften Bundespolizisten im Bahnhof Herne ein Paar. Dabei offenbarte sich, dass dieses eine nicht geringe Menge Drogen, eine Waffe sowie eine höhere Summe Bargeld mit sich führte.

Gegen 19:55 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Bahnhof Herne. Während ihrer Streifentätigkeit wurden die Uniformierten auf ein Pärchen (27, 38) aufmerksam, welches beim Erblicken der Beamten schnellen Schrittes Richtung Busbahnhof lief. Als die Polizisten die Frau (27) und den Mann (38) ansprachen und aufforderten sich auszuweisen, händigten sie ihnen ihre Personalausweise aus. Die Frage, ob einer von den deutschen Staatsbürgern verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führe, wurde durch die Herner verneint. Nachdem die Bundespolizisten ihnen eine Durchsuchung angekündigt wurde, versuchte der 38-Jährige seinen Rucksack unter einer Sitzbank zu verstecken, indem er ihn mit seiner Hacke unter diese schob.

Bei der Durchsuchung des Polizeibekannten fanden die Einsatzkräfte zwei Mobiltelefone, 1.435,- Euro Bargeld sowie eine geringe Menge Amphetamine auf. Auch in dem Rucksack des Mannes wurden die Beamten fündig. Hier fanden sie einen großen Plastikbeutel mit rund 920 Gramm der synthetischen Droge, eine Druckluftwaffe mit Geschossen und Gaskartuschen sowie eine Feinwaage auf. Als die Bundespolizisten den Beschuldigten mit den Funden konfrontierten, äußerte dieser sich nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Polizisten beschlagnahmten die aufgefundenen Gegenstände und nahmen den Mann aus Herne vorläufig fest.

Bei der aufgefundenen Waffe handelt es sich um eine Druckluft-/ Federdruck- oder Co2-Waffe mit einem ´´F´´ im Fünfeck. Hierbei werden Geschosse mittels kalter Gase durch den Lauf getrieben. Für die Waffe werden eine Waffenbesitzkarte und ein Waffenschein benötigt. Über diese Dokumente verfügt der 38-Jährige nicht.

Die 27-Jährige, die kurz vor der Durchsuchung des Rucksacks so tat, als würde dieser nicht zu ihnen gehören, gab gegenüber den Beamten lediglich an, dass sie nichts davon gewusst habe. Anschließend machte auch sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Beamten nahmen auch sie vorläufig fest.

Die Einsatzkräfte führten die Beschuldigten anschließend der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden sie nach Rücksprache mit der zuständigen Kriminalwache dem Polizeigewahrsam in Bochum zugeführt.

Die Bundespolizisten beschlagnahmten die bei dem 38-Jährigen aufgefundenen Smartphones sowie das Mobiltelefon der 27-Jährigen, die Drogen, die Waffe, die Munition, die Feinwaage und das Bargeld. Zudem leiteten die Beamten gegen die Herner ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 6

Pistole - Amphetamine - Festnahme in Herne - Bundespolizei findet Waffe, über 900 Gramm Amphetamine und 1.435,- Euro Bargeld bei Pärchen auf

Landkreis Oldenburg: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person aus Wildeshausen


	Landkreis Oldenburg: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person aus Wildeshausen

Delmenhorst - In Wildeshausen wird seit zwei Wochen ein 79-jähriger Mann vermisst, der Anzeichen einer beginnenden Demenz zeigte. Die Öffentlichkeit wird erst jetzt um Hinweise zu einem möglichen Aufenthalt gebeten, weil lange Zeit kein Foto des Vermissten vorlag.

Eine Nachbarin verständigte am Dienstag, 18. Februar 2025, die Polizei, weil sie sich um den nun Vermissten sorgte. Dieser hatte sein Einfamilienhaus in Wildeshausen bereits länger nicht mehr aufgesucht, was unter anderem am überquellenden Briefkasten erkennbar war. Der 79-Jährige konnte weder im Haus in Wildeshausen, noch in einer Wohnung in Bremen bzw. an anderen Kontaktadressen angetroffen werden. Auch ein möglicher Aufenthalt in einem Krankenhaus wurde in Betracht gezogen und überprüft. An die Einbindung der Öffentlichkeit bei der Suche nach dem Vermissten wurde insbesondere aufgrund der niedrigen Temperaturen in den vergangenen Wochen schnell gedacht. Lange lag aber kein Foto des Mannes vor.

Anhand des nun vorliegenden Bildes wird die Öffentlichkeit um Hinweise zum Verbleib des vermissten

Hermann Herbert SCHELLBERG

gebeten.

Angaben zur getragenen Kleidung zum Zeitpunkt seines Verschwindens sind nicht möglich. Der 79-Jährige nutzte aber häufig den Zug zwischen Bremen und Wildeshausen und war auch oft auf einem Fahrrad anzutreffen, mit dem er mit Pfandflaschen gefüllte Taschen transportierte.

Hinweise zum Aufenthalt des vermissten Mannes nimmt die Polizei Wildeshausen unter der Telefonnummer 04431/941-0 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Albert Seegers
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Homepage: https://t.co/aQZG7qf8EJ
Social Media: https://x.com/Polizei_DEL






Zugefügt 2025 März 6

Landkreis Oldenburg: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person aus Wildeshausen

Kommission prüft die Europäische Bürgerinitiative für die Gleichstellung der Regionen


	Kommission prüft die Europäische Bürgerinitiative für die Gleichstellung der Regionen

Die Europäische Kommission prüft die Europäische Bürgerinitiative ´´Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Nachhaltigkeit der regionalen Kulturen´´. Die Initiative hat 1.269.351 validierte Unterstützungsbekundungen von EU-Bürgerinnen und Bürgern erhalten und die Schwellenwerte in acht Ländern erreicht. Es ist die elfte erfolgreiche Initiative dieser Art, die die Kommission begutachtet.

Erhaltung von Besonderheiten und angemessene wirtschaftliche Entwicklung

Die Initiative will die Aufmerksamkeit der EU-Kohäsionspolitik auf Regionen mit nationalen, ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Besonderheiten lenken, die sich von denen der umliegenden Regionen unterscheiden. Die Organisatoren sind der Ansicht, dass solche Regionen die gleichen Chancen beim Zugang zu verschiedenen EU-Fonds haben müssen. Sie fordern auch die Erhaltung ihrer Besonderheiten und ihre angemessene wirtschaftliche Entwicklung, damit die Entwicklung der EU gefördert und ihre kulturelle Vielfalt erhalten bleibt.

Die Kommission hat diese Initiative registriert, da sie auf Vorschläge der Kommission für Rechtsakte abzielt, in denen die Aufgaben, vorrangigen Ziele und die Organisation der Strukturfonds festgelegt werden, sofern die zu finanzierenden Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union führen.

Die Kommission hat nun bis zum 4. September 2025 Zeit, ihre offizielle Antwort vorzulegen. In ihrer Antwort wird sie darlegen, welche Maßnahmen sie gegebenenfalls ergreifen wird. Die Kommission wird sich in den kommenden Wochen mit den Organisatoren treffen, um die Initiative im Detail zu besprechen. Anschließend wird das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung veranstalten.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie brauchen die Unterstützung von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und –bürger und müssen in mindestens sieben EU-Ländern bestimmte Schwellenwerte (d. h. eine bestimmte Mindestzahl an Unterzeichnenden) erreichen.

Weitere Informationen

Daily News vom 3. März

Europäische Bürgerinitiative ´´Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen´´

Website: Europäische Bürgerinitiative

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410 und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 6

Kommission prüft die Europäische Bürgerinitiative für die Gleichstellung der Regionen

Messer - Schlägerei zwischen mehreren Personen am Bahnhof Friedrichshafen


	Messer - 	Schlägerei zwischen mehreren Personen am Bahnhof Friedrichshafen

Mehrere Männer sollen am Sonntag, den 2. März 2025, am Bahnhof Friedrichshafen tätlich aneinandergeraten sein.

Der Bundespolizei wurde am Nachmittag eine körperliche Auseinandersetzung mehrerer Beteiligter auf einem Bahnsteig des Bahnhofs Friedrichshafen gemeldet. Bei Eintreffen der Streife waren drei Personen bereits von der Tatörtlichkeit geflüchtet, die Beamten konnten sie jedoch am Franziskusplatz feststellen.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um insgesamt fünf Männer im Alter von 22 bis 31 Jahren, die aus dem Gazastreifen stammen. Ersten Aussagen zufolge soll auf Bahnsteig 2 zunächst eine verbale und schließlich eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den Männern entbrannt sein. Dabei seien ein Pfefferspray und ein Messer zum Einsatz gekommen.

Ein Beteiligter musste auf Grund seiner Verletzungen durch den Rettungsdienst medizinisch behandelt werden. Auch andere aus der Gruppe der Beteiligten trugen Verletzungen wie Hämatome oder eine blutige Nase davon.

Die Bundespolizei konnte diverse Beweismittel sicherstellen und Zeugen feststellen. Der Tathergang sowie die Tatbeteiligung der fünf Männer sind nun Gegenstand der Ermittlungen.

Rückfragen bitte an:

Bettina Stahl
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 1288 - 1011 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Schlägerei zwischen mehreren Personen am Bahnhof Friedrichshafen

Messer - Ostercappeln: Sanitäter mit Messer bedroht- 57-Jähriger festgenommen - Osnabrück


	Messer - 	Ostercappeln: Sanitäter mit Messer bedroht- 57-Jähriger festgenommen
-
Osnabrück

Am Dienstagabend kam es gegen 22.35 Uhr zu einem Einsatz des Rettungsdienstes in einem Wohnheim in der Straße ´´Zum Rehsiek´´.

Während der Maßnahmen in seiner Wohnung zückte der 57-jährige Patient plötzlich ein Messer und bedrohte die Helfer. Die Rettungskräfte flüchteten daraufhin aus dem Haus.

Bereits zuvor alarmierte Polizisten eilten zur Unterstützung und umstellten zunächst den Eingangsbereich des Gebäudes. Bei einer günstigen Gelegenheit konnte der Mann unter Androhung des Gebrauchs der Dienstwaffe entwaffnet werden und nach dem Einsatz von Pfefferspray festgenommen werden.

Dabei erlitt der Mann leichte Verletzungen durch das Reizgas, welche vor Ort noch durch die Rettungssanitäter behandelt wurden. Während des Einsatzes zeigte sich der 57-Jährige äußerst unkooperativ und leistete Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizisten und bedrohte diese mehrfach verbal.

Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann über 1,8 Promille. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Blutprobe bei dem Beschuldigten angeordnet. Der Mann aus Ostercappeln wurde anschließend in eine Klinik gebracht.

Glücklicherweise wurden durch den Einsatz weder Sanitäter noch Polizeibeamte verletzt.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Maike Elixmann
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Ostercappeln: Sanitäter mit Messer bedroht- 57-Jähriger festgenommen - Osnabrück

Messer - Pistole - Waffen - Kiel: Personenkontrollen im Bereich der Hörnbrücke


	Messer - Pistole - Waffen - 	Kiel: Personenkontrollen im Bereich der Hörnbrücke

Gestern kontrollierten zivile Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Kiel und Beamtinnen und Beamte des 2. und 4. Polizeireviers der Polizeidirektion Kiel Personen im Bereich der Hörnbrücke in Kiel.

Hintergrund sind bundespolizeiliche Feststellungen unerlaubter Migration von und nach Norwegen. Die Polizeidirektion Kiel kontrollierte dabei im Bereich der Eigentums- und Betäubungsmittelkriminalität, führte aber auch Kontrollen nach dem Waffengesetz sowie Kontrollen von Elektrokleinstfahrzeugen durch. Im Zeitraum von 10:00 - 14:00 Uhr überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 70 Personen.

Die fahndungsmäßige Überprüfung eines 25-jährigen Deutschen ergab zwei Haftbefehle. Er war durch die Staatsanwaltschaft zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Eine haftabwendende Geldstrafe in mittlerer dreistelliger Höhe konnte der Mann zahlen. Des Weiteren lag gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl vor. Nach Vorführung beim Haftrichter wurde er jedoch gegen Mittag wieder auf freien Fuß gelassen.

Gegen einen 52-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Da er die erforderliche Geldstrafe von 750 EUR sowie die 1500,- EUR Wertersatzeinziehung nicht zahlen konnte, wurde er am Nachmittag der Justizvollzugsanstalt übergeben, wo nun 75 Tage Haft auf ihn warten.

Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte fünf Verstöße gegen das Waffengesetz fest, bei denen zwei Messer, eine Schreckschusswaffe und zwei Schlagstöcke sichergestellt wurden. Des Weiteren kam es zu vier festgestellten Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz bei E-Rollern. Bei drei Personen stellten die Polizeibeamtinnen und -beamte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Sie waren im Besitz von illegalen Amphetaminen.

Zu einer Person musste der Aufenthaltsstatus eingehender kontrolliert werden, da sie keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorzeigen konnte. Die Recherchen ergaben dann aber doch ein Aufenthaltsrecht bis Ende März dieses Jahres.

Gegen 14:00 Uhr wurde die Kontrolle beendet. Die Anzahl und Art der festgestellten Verstöße zeigen die Notwendigkeit auch derartiger Kontrollen.

Rückfragen bitte an:

André Fischer / Bundespolizeiinspektion Kiel: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de, Tel.: 0431/ 98071-119

Stephanie Lage / Polizeidirektion Kiel: pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de, Tel.: 0431/ 160-2010

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Pistole - Waffen - Kiel: Personenkontrollen im Bereich der Hörnbrücke

Messer - Main-Tauber-Kreis: Mann in psychischem Ausnahmezustand in Gewahrsam, Widerstand - Heilbronn


	Messer - 	Main-Tauber-Kreis: Mann in psychischem Ausnahmezustand in Gewahrsam, Widerstand
-
Heilbronn

Freudenberg: Mann in psychischem Ausnahmezustand Am Montagabend wurde in Freudenberg ein Mann in einem psychischen Ausnahmezustand in Gewahrsam genommen und in eine Fachklinik gebracht. Der 30-Jährige war zuvor gegen 22:30 Uhr mit einem Messer und einer Eisenstange in den Händen in der Hauptstraße unterwegs. Auf seinem Weg zerschlug er mehrere Scheiben. Der Mann reagierte weder auf Ansprache durch die Polizeibeamten noch zeigte der Einsatz von Pfefferspray Wirkung. Auch der Versuch ihn unter zur Hilfenahme eines Streifenwagens zu stoppen misslang. Erst nach Androhung des Schusswaffengebrauchs legte der 30-Jährige seine Bewaffnung zur Seite und konnte in Gewahrsam genommen werden. Die Aggressionen des Mannes richteten sich ausschließlich gegen Sachen. Personen wurden nicht angegriffen. Die Höhe des verursachten Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Ermittlungen dauern an, weshalb die Polizei mögliche Zeugen bittet, sich unter der Telefonnummer 09342-91890 beim Polizeirevier Wertheim zu melden.

Freudenberg: 16-Jähriger leistet Widerstand - Zwei Beamte leicht verletzt

Am frühen Montagabend leistete ein 16-Jähriger in Freudenberg Widerstand gegen Polizeibeamte. Kurz vor 18 Uhr wurde der Jugendliche durch Security Mitarbeiter im Veranstaltungsraum in der Mainstraße angetroffen, obwohl er zuvor mehrfach des Geländes verwiesen wurde. Daher wurde die Polizei hinzugezogen. Von den Einsatzkräften wurde dem jungen Mann im Anschluss der Gewahrsam erklärt. Hiermit schien der 16-Jährige nicht einverstanden, weshalb er gegen die Maßnahmen Widerstand leistete und hierbei durch Beißen und Treten zwei Beamte leicht verletzte. Nachdem der Jugendliche auf die Dienststelle gebracht worden war, beschädigte er auf dem Weg in die Gewahrsamseinrichtung eine Tür. Ein Atemalkoholtest des jungen Mannes ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Er wurde im Anschluss an seine Eltern übergeben. Der 16-Jährige muss nun mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Heilbronn
Telefon: +49 (0) 7131 104-1010
E-Mail: heilbronn.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Main-Tauber-Kreis: Mann in psychischem Ausnahmezustand in Gewahrsam, Widerstand - Heilbronn

Rumäne - Besonders schwerer Fall des Diebstahls - Bundespolizei stellt Luxuswaren im Wert von 3.000,- Euro sicher - Aachen


Rumäne - 	Besonders schwerer Fall des Diebstahls - Bundespolizei stellt Luxuswaren im Wert von 3.000,- Euro sicher - 
Aachen

Am Morgen des 03.03.25 meldete ein Zugbegleiter in einem Fernreisezug eine verdächtige Person in der 1. Klasse. Eine Streife der Bundespolizei stieg am Aachener Hauptbahnhof in besagtes Abteil zu und kontrollierte den 28-jährigen Rumänen. Eine Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen verlief negativ. Zwar ist der junge Mann polizeilich bekannt, eine offene Fahndung lag jedoch nicht vor. Neben seiner rumänischen Identitätskarte führte der Rumäne eine Kreditkarte mit sich, die nicht auf seine Personalien ausgestellt war.

Die Beamten entschieden sich zur weiteren Klärung dieses Umstandes zum Ausstieg am Haltepunkt in Eschweiler. Beim Ausstieg führte der Mann zwei Reisetaschen mit. Eine Durchsuchung vor Ort führte zudem zum Auffinden von Werkzeug in Form einer Zange sowie Draht.

In den Reisetaschen befanden sich, mit Etiketten versehene, hochpreisige Luxuswaren (Klamotten) namhafter Luxusunternehmen. Zu der Kreditkarte gab der junge Mann an, diese würde seinem Cousin gehören. Dieser war jedoch nicht zu erreichen. Die Ware habe er zuvor in Roermond käuflich erworben. Diese wolle er nun weiterverkaufen. Hier machte der Rumäne unstimmige Angaben und verstrickte sich zunehmend in Widersprüchen.

Nach Sachvortrag bei der zuständigen Kriminalwache des Polizei s Aachen wurde ein Anfangsverdacht des besonders schweren Falls des Diebstahls dem Beschuldigten eröffnet. Die Klamotten, welche einen Warenwert von knapp 3.000,- Euro aufweisen, sowie weitere, für die Ermittlungen sachdienliche Gegenstände, wurden sichergestellt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
Stefanie Gleixner

Telefon: +49 241 / 568 37 - 1005
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de

X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 6

Besonders schwerer Fall des Diebstahls - Bundespolizei stellt Luxuswaren im Wert von 3.000,- Euro sicher - Aachen

Messer - Mann in Park durch Personengruppe angegriffen - Zeugensuche - Nürnberg


	Messer - 	Mann in Park durch Personengruppe angegriffen - Zeugensuche
-
Nürnberg

Am Mittwochabend (05.03.2025) griff eine größere Personengruppe einen Jugendlichen in einem Park im Nürnberger Stadtteil Rosenau an. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Der Geschädigte hielt sich gegen 18:40 Uhr mit einem Bekannten im Rosenaupark auf, als ca. 10 bis 15 Personen auf ihn zukamen und ihn umzingelten. Einer aus der Gruppe zog seinen Gürtel aus der Hose und umwickelte hiermit seine Hand. Im Anschluss zückte er ein Messer und richtete es in Richtung des 17-Jährigen. Ein anderer holte einen Schlagring hervor und schlug damit den Geschädigten.

Die Begleitung des 17-Jährigen ergriff daraufhin die Flucht, Personen aus der Gruppe schlugen weiter auf ihr Gegenüber ein, auch, als dieser bereits am Boden lag. Sie ließen erst von ihm ab, als er anfing, laut zu schreien.

Der 17-Jährige kontaktierte nach der Flucht der Personengruppe einen Bekannten, welcher sich zu ihm in den Park begab.

Der Geschädigte erlitt Schmerzen am gesamten Körper und wurde durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Das Mobiltelefon des 17-Jährigen wurde durch den Angriff beschädigt. Eine detaillierte Personenbeschreibung der Angreifer war dem Geschädigten nicht möglich.

Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte haben die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung übernommen und bitten um Zeugenhinweise. Personen, die Angaben hierzu machen können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0911 2112-6115 zu melden.

Erstellt durch: Janine Mendel

Rückfragen bitte an:

Polizei Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizei s Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h






Zugefügt 2025 März 6

Messer - Mann in Park durch Personengruppe angegriffen - Zeugensuche - Nürnberg

Messer - 38-Jähriger - München Ostbahnhof


		Messer - 38-Jähriger - München Ostbahnhof

Ein 38-jähriger Deutscher schrie kurz nach Mitternacht (5. März) am Ostbahnhof lautstark umher. Auf Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei reagiert der Mann aus Altomünster, Landkreis Dachau, sofort verbal aggressiv. Von den Beamten forderte der mit 2,02 Promille Alkoholisierte nach Hause gefahren zum werden. Bei der Mitnahme zur Dienststelle wehrte er sich massiv und griff Beamte tätlich an. Dabei wurde ein Beamter am Knie verletzte. Er benötigte keine ärztliche Versorgung, musste seinen Dienst jedoch wegen Schmerzen abbrechen. Bei der Durchsuchung des 38-Jährigen wurde ein Messer mit einer Klingenlänge von 5,5 cm aufgefunden und sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Blutentnahme an. Mit einer Anzeige wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte wurde der bislang polizeilich nicht in Erscheinung Getretene an der Rechtsmedizin freien Fußes aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

**** Die Zahl der Widerstände bzw. tätlichen Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte im Bereich der Bundespolizeiinspektion München stieg im vergangenen Jahr (gemäß polizeilicher Eingangsstatistik) gegenüber 2023 um 29 % an (Gesamtzahl: 229). Dabei wurden 60 Bundespolizistinnen bzw. -polizisten verletzt.

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz ´´Bundespolizei´´ im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 6

Messer - 38-Jähriger - München Ostbahnhof

Rheinland Pfalz - 15-Jährige vermisst - Ludwigshafen


	Rheinland Pfalz - 
15-Jährige vermisst - Ludwigshafen

Seit Mittwoch, 05.03.2025, wird eine in Ludwigshafen wohnende 15-Jährige vermisst. Sie verließ am Mittwoch gegen 17:00 Uhr ihre Wohnanschrift. Zuletzt wurde die Vermisste in Kirchheimbolanden gesehen. Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte die Vermisste bislang nicht aufgefunden werden. Auch wenn uns keine Hinweise auf eine konkrete Gefahr vorliegen, gelten für vermisste Jugendliche besonders strenge Regeln, weshalb wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

-1,69m

-zierlich/schlanke Figur

-blaue Augen

-schulterlange blonde Haare

-vermutlich Jogginghose

-eng anliegendes T-Shirt

-Kapuzenpullover beige

-Turnschuhe
Gesuchte Hinweise

Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt der Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 963 23312 an die Kriminalpolizei Ludwigshafen zu wenden. Wenn Sie die Vermisste sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes der Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Ludwigshafen
Delikt / Grund

Vermisstenfall






Zugefügt 2025 März 7

Rheinland Pfalz - 15-Jährige vermisst - Ludwigshafen

Messer - Nordrhein-Westfalen - Moers/Duisburg: Mordkommission ermittelt nach Angriff vor Gaststätte


	Messer - 	
Nordrhein-Westfalen - 
Moers/Duisburg:  Mordkommission ermittelt nach Angriff vor Gaststätte

06. März 2025 - Moers/Duisburg: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kleve und der Polizei Duisburg: Mordkommission ermittelt nach Angriff vor Gaststätte
Zwei Unbekannte haben am Dienstagabend (4. März, gegen 22 Uhr) einen 62- und einen 65-Jährigen vor einer Gaststätte auf dem Hoher Weg in Moers-Repelen angegriffen. Sie sollen dabei Schlag- und Stichwaffen benutzt haben. Das Duo flüchtete fußläufig.
Hinweise geben!
Polizei Duisburg

Ein Rettungswagen brachte den 62-jährigen Inhaber der Gaststätte mit einer Stichverletzung zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Lebensgefahr besteht nicht. Der 65-Jährige gab ab, unverletzt zu sein. Einsatzkräfte der Polizei stellten in Tatortnähe einen Teil eines Teleskopschlagstocks sicher. Dieser soll von dem 62-Jährigen Geschädigten mitgeführt worden sein.

Eine Mordkommission der Polizei Duisburg unter Leitung der Staatsanwaltschaft Kleve - Zweigstelle Moers - hat die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat und den Flüchtigen aufgenommen. Die Ermittler suchen Zeugen, die nähere Angaben zu den Männern machen können: Personenbeschreibung: Sie werden auf 25 bis 30 Jahre geschätzt. Einer von ihnen ist etwa 1,70 Meter groß, hat nach oben gegelte schwarze Haare, einen rasierten Haarkranz und trug zum Tatzeitpunkt eine auffällig rote Daunenjacke, dazu eine blaue Jeans. Sein Komplize ist etwa 1,85 Meter groß, hat eine sportliche Statur, kurze, helle Haare (fast eine Glatze) und trug eine Stoffjacke und eine dunkle Jeans.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 11 unter der Rufnummer 0203 2800 entgegen.







Zugefügt 2025 März 7

Messer - Nordrhein-Westfalen - Moers/Duisburg: Mordkommission ermittelt nach Angriff vor Gaststätte

Messer - Mannheim: 57-jähriger Mann bedroht Passanten - Ergänzung Kontaktdaten - Polizei sucht Geschädigte


	Messer - 	Mannheim: 57-jähriger Mann bedroht Passanten - Ergänzung Kontaktdaten - Polizei sucht Geschädigte

Ein 57-jähriger Mann bedrohte am Donnerstagabend in der Mannheimer Innenstadt zwei noch unbekannte Personen.

Der 57-Jährige wurde kurz nach 20 Uhr von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er am Marktplatz mit zwei Personen in ein Streitgespräch geriet und im weiteren Verlauf ein Taschenmesser aus der Jacke hervorzog. Dieses richtete er drohend in Richtung der beiden Personen. Diese flüchteten umgehend in Richtung der F-Quadrate. Der 57-Jährige folgte den Beiden noch ein kurzes Stück, ließ dann jedoch von ihnen ab.

Der 57-Jährige konnte noch am Marktplatz angetroffen werden. Er war deutlich alkoholisiert.

Das Messer des Mannes wurde sichergestellt. Einen Alkoholtest lehnte er ab. Er wurde nach Feststellung seiner Personalien und Abschluss der weiteren polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen. Gegen ihn wird nun vom Polizeirevier Mannheim-Innenstadt wegen Bedrohung ermittelt.

Weitere Zeugen sowie die Geschädigten werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621/1258-0 beim Polizeirevier Mannheim-Innenstadt zu melden

Rückfragen bitte an:

Polizei Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: MANNHEIM.PP.STS.OE@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 7

Teilen:
facebook, x, google, linkedin, reddit,

Messer - Mannheim: 57-jähriger Mann bedroht Passanten - Ergänzung Kontaktdaten - Polizei sucht Geschädigte

Messer - Fahndungserfolg: Bundespolizei nimmt 53-jährigen Deut-schen am Krefelder Hauptbahnhof mit Haftbefehl fest


	Messer - 	Fahndungserfolg: Bundespolizei nimmt 53-jährigen Deut-schen am Krefelder Hauptbahnhof mit Haftbefehl fest

Beamte der Bundespolizei haben am Donnerstagabend (6. März 2025) einen 53-jährigen Mann am Krefelder Hauptbahnhof festgenommen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der Mann konnte die fällige Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nicht begleichen, was zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen führte. Zudem konnten bei dem 53-Jährigen ein Messer sowie Betäubungsmittel aufgefunden werden. Der Mann wurde im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen gebracht.

Die Kontrolle erfolgte gegen 23.15 Uhr in der Haupthalle des Bahnhofs, als die Beamten die Personalien des Mannes überprüften. Die geforderte Geldstrafe konnte der 53-Jährige nicht begleichen und wurde für weitere Maßnahmen in das Bundespolizeirevier Duisburg begleitet.

Im Rahmen der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten ein Einhandmesser sowie eine geringe Menge Amphetamin auf.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Armin Roggon
Telefon: 0211/179276-150
E-Mail: armin.roggon@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 7

Messer - Fahndungserfolg: Bundespolizei nimmt 53-jährigen Deut-schen am Krefelder Hauptbahnhof mit Haftbefehl fest

Messer - Winsen - Vorläufige Festnahme nach gefährlicher Körperverletzung


	Messer - Winsen  - 
Vorläufige Festnahme nach gefährlicher Körperverletzung

Gestern, 6.3.2025, gegen 15:20 Uhr, wählten mehrere Zeugen den Polizeinotruf und meldeten eine Schlägerei zwischen drei Personen in der Bahnhofstraße. Sofort wurden mehrere Streifenwagen zur Örtlichkeit entsandt. Den zuerst eintreffenden Beamten bot sich ein unübersichtliches Bild, weil mittlerweile zahlreiche Zeugen und Schaulustige auf der Straße zusammengekommen waren. Letztlich konnten die Beamten drei Männer identifizieren, die an der Auseinandersetzung beteiligt waren.

Nach Angaben der Zeugen hatten ein 28- und ein 35-jähriger Mann nach einem kurzen verbalen Streit begonnen, auf einen 23-Jährigen einzuschlagen und, als er bereits am Boden lag, auf ihn eingetreten. Anschließend liefen die beiden in Richtung der Sankt-Georg-Straße davon. Der ursprünglich Angegriffene verfolgte die beiden und hatte dabei nach Zeugenangaben ein Messer in der Hand. In der Sankt-Georg-Straße kam es dann vermutlich auf einem Grundstück erneut zu einem Zusammentreffen, wobei der 35-Jährige mit dem Messer leicht verletzt wurde.

Der 23-Jährige und der 35-Jährige kamen zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus. Beiden wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen alle drei Beteiligten wurden Strafverfahren wegen wechselseitiger, gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Hintergrund der Streitigkeiten ist noch unbekannt.

Der 35-Jährige, der nach ersten Erkenntnissen der Hauptaggressor ist und bereits mit anderen Körperverletzungsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde vorläufig festgenommen. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Lüneburg die Beantragung eines Haftbefehls.






Zugefügt 2025 März 7

Messer - Winsen - Vorläufige Festnahme nach gefährlicher Körperverletzung

Internationale Waffen,- und Rauschgifthändler festgenommen - Contwig (Südwestpfalz) - Pirmasens


	Internationale Waffen,- und Rauschgifthändler festgenommen
 - 
Contwig (Südwestpfalz)  - Pirmasens

Durch das bayrische Landeskriminalamt kam es bereits am 14. Oktober 2024 im bayrischen Maxhütte-Haidhof, zur Festnahme von vier Männern im Alter zwischen 29 und 47 Jahren. Diesem Zugriff in Bayern ging zunächst eine Durchsuchung der Pirmasenser Drogenfahnder im südwestpfälzischen Contwig, Ende September voraus. Hier konnte eine 22-jährige Frau, sowie ein 37-jähriger Mann festgenommen werden, nachdem in ihrer angemieteten Wohnung mehr als vier Kilogramm der Droge Methamphetamin, bekannt auch als ´´Crystal Meth´´, sowie mehrere scharfe Schusswaffen, aufgefunden wurden. Unter den in Contwig sichergestellten Schusswaffen befand sich auch eine vollautomatische Kriegswaffe der Marke Scorpion sowie mehrere hundert Schuss Munition. Die beschlagnahmten Drogen haben einen geschätzten Straßenverkaufswert von mehr als 300.000 Euro. Alle Tatbeteiligten sind nach Einschätzung von Polizei und Staatsanwaltschaft Teil einer gemeinsam agierenden Tätergruppierung, die sich für den Handel mit Waffen und Kriegswaffen zusammengeschlossen hat. Sozusagen als zweites Standbein dienten den Tätern offenbar auch Einbrüche. So beschlagnahmte die Polizei in Contwig neben den Waffen und Betäubungsmitteln, auch einen Tresor samt Inhalt, der aus einem Einbruch in ein Einfamilienhaus im bayrischen Marktheidenfeld stammt. Alle sechs Tatverdächtigen befinden sich in Bayern in Untersuchungshaft. Die Anklage erfolgt von der sachleitenden Staatsanwaltschaft in Amberg/Bayern. |krä

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizei Westpfalz
Polizeidirektion Pirmasens

Telefon: 0631 369-15007 oder -15199
E-Mail: pdpirmasens.presse@polizei.rlp.de
Internet: www.polizei.rlp.de/westpfalz






Zugefügt 2025 März 7

Internationale Waffen,- und Rauschgifthändler festgenommen - Contwig (Südwestpfalz) - Pirmasens

Mord - Unbekannter schlägt 38-Jährigen nieder - Mordkommission eingerichtet - Zeugen gesucht - Essen


	Mord - Unbekannter schlägt 38-Jährigen nieder - Mordkommission eingerichtet - Zeugen gesucht - Essen

Gestern Abend (3. März) wurde ein 38-Jähriger in der Fußgängerzone der Essener Innenstadt von einem Unbekanntem nach einem verbalen Streit niedergeschlagen. Der Essener erlitt eine schwere Kopfverletzung und schwebte zunächst in Lebensgefahr. Die Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet und sucht Zeugen.

Gegen 20:30 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis von einem schwer verletzten Mann, der sich an der Kreuzung Limbecker Straße/ Kettwiger Straße befand. Nach Zeugenaussagen, wurde der Essener von einem Unbekanntem im Zuge eines Streits niedergeschlagen. Bei Eintreffen der Polizei war der 38-jährige Mann bewusstlos und wies eine lebensgefährliche Kopfverletzung auf. Umgehend wurde eine Fahndung nach dem Täter eingeleitet, die leider erfolglos verlief. Der Essener kam nach dem Vorfall umgehend in ein Krankenhaus und befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr.

Laut Zeugenaussagen soll der Tatverdächtige männlich sein, habe ein deutsches, jugendliches Aussehen und hellbraune Haare. Er habe eine Brille sowie eine grüne Oberbekleidung getragen und sei in Richtung Viehofer Platz geflohen.

Die Polizei Essen hat eine Mordkommission eingerichtet und sucht Zeugen. Sollten Sie Angaben zu der Tat oder dem flüchtigen Tatverdächtigen machen können, melden Sie sich bitte bei der Polizei Essen telefonisch unter 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen@polizei.nrw.de /hey

Rückfragen bitte an:

Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de

https://twitter.com/Polizei_NRW_E
http://www.facebook.com/PolizeiEssen
https://www.instagram.com/polizei.nrw.e
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaEsg0q1CYoUFKnPFk2F






Zugefügt 2025 März 6

Mord - Unbekannter schlägt 38-Jährigen nieder - Mordkommission eingerichtet - Zeugen gesucht - Essen

Mord - Baden-Württemberg - Nach Fahrt in Menschengruppe Haftbefehl wegen Mordes erlassen - Mannheim


	Mord - Baden-Württemberg - Nach Fahrt in Menschengruppe Haftbefehl wegen Mordes erlassen
-
Mannheim

Gegen den 40-Jährigen Mann, der am gestrigen Montag mit seinem Auto in der Mannheimer Innenstadt mehrere Menschen angefahren hat, wurde durch das Amtsgericht Mannheim auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen erlassen.

Der 40-jährige deutsche Staatsangehörige, der zuletzt in Ludwigshafen gelebt hat, soll am 3. März 2025 gegen 12:15 Uhr mit seinem Pkw mit hoher Geschwindigkeit in der Mannheimer Innenstadt über die ´´Planken´´ in Richtung Paradeplatz gefahren sein und hierbei mehrere Personen erfasst haben. Zwei der Opfer, eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann, erlagen trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen vor Ort ihren Verletzungen. Elf weitere Personen wurden verletzt, fünf davon schwer. Diese befinden sich noch in stationärer Behandlung in verschiedenen Krankenhäusern.

Der Tatverdächtige ließ sein Fahrzeug im Bereich des Quadrates E7 zurück und flüchtete zu Fuß in den Parkring. Kurz darauf wurde der 40-Jährige durch Polizeikräfte festgenommen. Vor seiner Festnahme hatte der Mann versucht, sich durch einen Schuss in den Mund mit einer Schreckschusswaffe das Leben zu nehmen.

Der Tatverdächtige wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus verbracht und konnte anschließend in eine Gewahrsamseinrichtung der Polizei überführt werden. Er wurde am heutigen Nachmittag dem zuständigen Haft- und Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mannheim vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Mannheim beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Der Mann wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Bei seiner Vorführung vor den Haftrichter machte der Tatverdächtige keine Angaben, sodass sein Motiv für die Tat weiterhin unklar ist. Auch ergaben sich aus der Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen keinerlei Hinweise auf die Beweggründe oder ein Motiv. Die bisherigen Ermittlungen haben Hinweise auf psychische Vorerkrankungen ergeben und deuten demnach daraufhin, dass sich der Tatverdächtige in einem psychischen Ausnahmezustand befand.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen handelte der Mann allein. Namen von mutmaßlichen Mittätern, die insbesondere in den Sozialen Medien verbreitet werden, sind entweder frei erfunden oder haben offensichtlich keinen Bezug zu dem Tatverdächtigen und der Tat.

Die bei dem Mann, in seinem Fahrzeug und in seiner Wohnung sichergestellten Gegenstände, wie die Schreckschusswaffe, schriftliche Unterlagen und digitale Datenträger werden derzeit kriminaltechnisch untersucht und ausgewertet.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Mannheim
Frau Erste Staatsanwältin Dr. Schweppe
Telefon: 0621 292-7106
E-Mail: pressestelle@stamannheim.justiz.bwl.de

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Frau Kriminaloberrätin Lisa Schröder
Telefon: 0711 5401-2044
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de

Polizei Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Celina-Marie Petersen
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 6

Mord - Baden-Württemberg - Nach Fahrt in Menschengruppe Haftbefehl wegen Mordes erlassen - Mannheim

Messer - Totschlag - Ludwigsburg: Ditzingen: 40-jähriger Tatverdächtiger nach Totschlag in Haft


	Messer - Totschlag - 	Ludwigsburg: Ditzingen: 40-jähriger Tatverdächtiger nach Totschlag in Haft

Ein 40 Jahre alter Mann befindet sich seit Samstag (01.03.2025) in Untersuchungshaft, nachdem er im Verdacht steht, am Abend zuvor einen 28-Jährigen getötet zu haben.

Die beiden Männer bewohnten ein gemeinsames Zimmer in einer Asylunterkunft in der Schulstraße in Ditzingen-Hirschlanden. Aus noch ungeklärter Ursache waren die beiden am Freitagabend (28.02.2025) gegen 21.15 Uhr zunächst in verbalen Streit geraten, der in eine handgreifliche Auseinandersetzung mündete. In deren Verlauf stach der 40-Jährige mit einem Messer mehrmals auf den 28-Jährigen ein. Dieser wurde derart schwer verletzt, dass er noch vor Ort starb.

Die zwischenzeitlich alarmierten Polizeikräfte konnten den Tatverdächtigen unmittelbar nach der Tat vorläufig festnehmen.

Der 40 Jahre alte somalische Staatsangehörige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Samstag (01.03.2025) einer Haftrichterin am Amtsgericht Ludwigsburg vorgeführt. Die Richterin erließ Haftbefehl wegen dem dringenden Verdacht des Totschlags, setzte diesen in Vollzug und wies den 40-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Die Kriminalpolizei des Polizei s Ludwigsburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Diese dauern derzeit noch an.

Rückfragen bitte an:

Polizei Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-8777
E-Mail: ludwigsburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Totschlag - Ludwigsburg: Ditzingen: 40-jähriger Tatverdächtiger nach Totschlag in Haft

Teleskopschlagstock - Aggressiver Mann in Bus leistet Widerstand gegen Polizei - Hagen-Boele


	Teleskopschlagstock - Aggressiver Mann in Bus leistet Widerstand gegen Polizei
-
Hagen-Boele

Am frühen Sonntagmorgen (02.03.2025) gegen 07:15 Uhr wurde die Polizei zur Bushaltestelle Boeler Markt an der Dortmunder Straße gerufen. Ein Mitarbeiter der Hagener Straßenbahn hatte die Beamten alarmiert, da ein Mann in einem Linienbus eingeschlafen war und sich weigerte, diesen zu verlassen. Auch die eintreffenden Polizisten konnten den Mann zunächst nur schwer wecken. Bei einer Durchsuchung stellten sie fest, dass er einen griffbereiten Teleskopschlagstock mit sich führte. Die Beamten stellten die Waffe sicher, woraufhin der Mann zunehmend aggressiv wurde und auf die Polizisten losging. Diese konnten ihn zu Boden bringen und fesseln. Dabei leistete er starken Widerstand. Der Mann versuchte, die Beamten zu bespucken und beleidigte sie massiv. Im polizeilichen Gewahrsam eskalierte die Situation weiter: Erneut leistete der 23-Jährige Widerstand gegen die Beamten. Die Polizei erstattete eine umfangreiche Anzeige gegen ihn. Die eingesetzten Beamten blieben unverletzt. (hir)

Rückfragen bitte an:

Polizei Hagen
Pressestelle
Telefon: 02331 986 15 15
E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de

Homepage: https://hagen.polizei.nrw
Facebook: https://www.facebook.com/Polizei.NRW.HA
X: https://twitter.com/polizei_nrw_ha
Instagram: http://www.instagram.de/polizei.nrw.ha
WhatsApp-Kanal: https://url.nrw/WhatsAppPolizeiNRWHagen






Zugefügt 2025 März 4

Teleskopschlagstock - Aggressiver Mann in Bus leistet Widerstand gegen Polizei - Hagen-Boele

Festnahme nach versuchter Geldautomatensprengung - Friedrichshain-Kreuzberg


	
Festnahme nach versuchter Geldautomatensprengung

Polizeimeldung vom 03.03.2025

Friedrichshain-Kreuzberg

03.03.2025 - Einsatzkräfte der Direktion 5 (City) nahmen in der vergangenen Nacht einen Mann nach einer versuchten Geldautomaten-Sprengung fest. Ein Zeuge hatte die Polizei gegen 22:50 Uhr zu einer Bankfiliale in der Frankfurter Allee gerufen, weil er in dem Geldinstitut einen maskierten Mann beobachtet hatte. Außerdem war ihm auf dem Gehweg vor der Filiale ein Fahrzeug aufgefallen, an dessen Steuer ein offenbar wartender Mann saß. Nach Angaben des Zeugen soll der Mann im Auto in Richtung Rigaer Straße davongefahren und der Tatverdächtige aus der Bank zu Fuß geflüchtet sein, bevor die Polizei eintraf. Die Beamtinnen und Beamten nahmen den davongelaufenen Mann kurz darauf in der Rigaer Straße fest. Den 25-Jährigen, gegen den ein offener Haftbefehl vorlag, lieferten sie für das zuständige Fachkommissariat des Landeskriminalamts ein. Das mutmaßlich zur Flucht bereitgestellte und zuvor entwendete Fahrzeug, ein Mercedes, fanden Einsatzkräfte in Prenzlauer Berg. Sie stellten den Wagen sicher. Den Fahrer konnten sie trotz umgehend eingeleiteter Nahbereichsabsuche nicht ausfindig machen. In der Bankfiliale stellten die Einsatzkräfte Beschädigungen an einem Geldautomaten fest, die darauf schließen lassen, dass dieser gesprengt werden sollte. Ebenfalls am Tatort gefundene Gasflaschen und weitere Utensilien wie Handschuhe wurden als mutmaßliche Tatmittel sichergestellt. Die Ermittlungen wegen des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten schweren Diebstahls dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail






Zugefügt 2025 März 3

Festnahme nach versuchter Geldautomatensprengung Polizeimeldung vom 03.03.2025 Friedrichshain-Kreuzberg

Null-Schadstoff-Ziele: EU macht Fortschritte, aber weitere Anstrengungen nötig


	Null-Schadstoff-Ziele: EU macht Fortschritte, aber weitere Anstrengungen nötig

Die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur (EUA) haben heute ihren zweiten Bericht dazu veröffentlicht, wie die EU beim Erreichen der Null-Schadstoff-Ziele vorankommt. Demnach hat die EU-Politik zur Verringerung der Luftverschmutzung, des Pestizideinsatzes und der Kunststoffabfälle auf See beigetragen. Die Verschmutzung ist jedoch nach wie vor zu hoch, insbesondere durch schädlichen Lärm, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt, die Nährstoffbelastung und das Abfallaufkommen. Den Berichten zufolge sind in der EU wesentlich stärkere Maßnahmen erforderlich, um die Ziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung bis 2030 zu erreichen.

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, erklärte: ´´Wir sind auf dem richtigen Weg, aber die Herausforderungen bleiben bestehen. Daher müssen wir uns auf eine bessere Umsetzung vor Ort in den Mitgliedstaaten konzentrieren. Nur eine rechtzeitige und ehrgeizige Umsetzung unserer Politik wird es uns ermöglichen, ein besseres Lebensumfeld für alle zu schaffen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern, um sicherzustellen, dass wir die Ergebnisse liefern, die wir benötigen.´´

Der Bericht unterstreicht, dass die Null-Schadstoff-Grundsätze in alle politischen Maßnahmen und Bemühungen auf allen Ebenen integriert werden, um weitere Fortschritte zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird die Förderung der Kreislaufwirtschaft der EU dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch zu senken und somit den Druck auf die Ökosysteme und die menschliche Gesundheit zu verringern.

Auch Bericht zur Luftqualität veröffentlicht

Die Kommission hat heute auch ihren vierten Bericht zur Luftqualität veröffentlicht. Diese hat sich dank entsprechender Vorgaben und Emissionssenkungen in ganz Europa verbessert. Auch die Zahl der vorzeitigen Todesfälle durch Luftverschmutzung ist gesunken, ist aber nach wie vor zu hoch.

Null-Schadstoff-Dashboard: Gießen gehört zu den saubersten Regionen Europas, Berlin zu Hauptstädten mit geringster Lärmbelastung

Beiden Berichten liegt das erste Null-Schadstoff-Dashboard bei, das die Fortschritte der EU-Regionen und aller Hauptstädte bei der Erreichung saubererer Luft, Wasser und Böden aufzeigt.

Demnach gehört Gießen für den Zeitraum 2020-2022 zu den saubersten Regionen Europas. Berlin gehört zu den drei Hauptstadtregionen mit der geringsten Belastung durch Verkehrslärm.

Das Dashboard vergleicht die Regionen untereinander und mit dem EU-Durchschnitt. Der Vergleich basiert auf mehreren Umweltverschmutzungsindikatoren, die sich mit Gesundheit, Ökosystemschutz und Biodiversität sowie Produktion und Verbrauch befassen.

Die Null-Schadstoff-Ziele der EU für 2030

Die sechs Null-Schadstoff-Ziele der EU für 2030 sind:

Verbesserung der Luftqualität, um die Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle um 55 Prozent zu verringern;
Verringerung der Zahl der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30 Prozent;
Verringerung des Anteils der Ökosysteme in der EU, in denen Schadstoffe in der Luft die biologische Vielfalt gefährden, um 25 Prozent;
Verbesserung der Bodenqualität,
indem Nährstoffverluste um 50 Prozent reduziert werden und
der Einsatz chemischer Pestizide um 50 Prozent reduziert wird;
der Einsatz der gefährlicheren chemischen Pestizide um 50 Prozent reduziert wird;
der Absatz antimikrobieller Tierarzneimittel um 50 Prozent reduziert wird;
Verbesserung der Wasserqualität, indem dafür gesorgt wird, dass
50 Prozent weniger Kunststoffabfälle ins Meer und
30 Prozent weniger Mikroplastik in die Umwelt gelangen;
erhebliche Reduzierung des Abfallaufkommens
insgesamt sowie
des Restmülls um 50 Prozent.

Die Verschmutzung durch Abfälle im Meer, Pestizide und antimikrobielle Mittel nimmt ab, so der Bericht. Jedoch ist die Verschmutzung durch schädlichen Lärm, Mikroplastik, Nährstoffe und Abfälle nach wie vor zu hoch.

Im Bereich der Lärmbelästigung sind insbesondere in städtischen Gebieten weitere Anstrengungen erforderlich, um die Zahl der chronisch durch Verkehrslärm gestörten Menschen zu verringern. Im Bereich Mikroplastik sind weitere Maßnahmen erforderlich, um diese Verschmutzungsquelle zu bekämpfen. Darüber hinaus blieben die Nährstoffverluste weitgehend unverändert, insbesondere aufgrund der anhaltenden Herausforderungen des Abflusses in der Landwirtschaft und des Düngemitteleinsatzes. Auch im Bereich Abfall sind größere Anstrengungen notwendig, da die Abfallerzeugung in der EU weiter zunimmt.

Der Bericht zeigt deutlich, dass mehr Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Null-Schadstoff-Ziel der EU zu erreichen. Die vollständige Umsetzung und Durchsetzung der EU-Umweltvorschriften ist daher von entscheidender Bedeutung, um die Null-Schadstoff-Ziele für 2030 gemäß dem Null-Schadstoff-Aktionsplan zu erreichen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Link zum Bericht zu den Null-Schadstoff-Zielen

Link zum Bericht zur Vierter Clean Air Outlook-Bericht

Mehr Informationen zum Null-Schadstoff-Dashboard

Link zum Null-Schadstoff-Dashboard

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 4

Null-Schadstoff-Ziele: EU macht Fortschritte, aber weitere Anstrengungen nötig

Die Zukunft der europäischen Automobilindustrie: Innovation, saubere Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit


	Die Zukunft der europäischen Automobilindustrie: Innovation, saubere Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die zweite Sitzung des strategischen Dialogs zur Zukunft der europäischen Automobilindustrie geleitet. Die zentralen Themen dabei waren Innovation, der Übergang zu einer sauberen Mobilität und die Wettbewerbsfähigkeit. Am Mittwoch (5. März) wird die EU-Kommission ihren Aktionsplan für die Automobilindustrie vorstellen.

Innovation: autonome Fahrzeuge schneller auf die europäischen Straßen bringen

Die EU-Kommissionspräsidentin unterstrich nach dem Treffen die Bedeutung der Innovation für Zukunft der Autoindustrie in Europa. ´´Zum Beispiel sind wir uns einig, dass wir die Entwicklung von Software und Hardware für das autonome Fahren vorantreiben müssen. Es ist uns klar, dass der globale Wettbewerb hart ist. Deshalb müssen wir in großem Maßstab handeln und produzieren. Hierbei kommt es mehr denn je auf die richtige Größenordnung an.

Deshalb haben wir uns darauf geeinigt, ein Industriebündnis zu schmieden und zu fördern. Die Unternehmen sollen ihre Ressourcen bündeln können. Sie werden Software, Chips und Technologien für autonomes Fahren zur gemeinsamen Nutzung entwickeln. Wir für unseren Teil werden die Test- und Bereitstellungsvorschriften verbessern. Wir werden auch dabei helfen, großangelegte Pilotprojekte für das autonome Fahren zu starten.´´ Das Ziel sei, autonome Fahrzeuge schneller auf die europäischen Straßen bringen, so die Präsidentin.

Übergang zu einer sauberen Mobilität: mehr Flexibilität bei den CO2-Zielen

Der Übergang zu einer sauberen Mobilität war das zweite Thema, was bei dem Dialog besprochen wurde. Ursula von der Leyen sagte dazu: ´´Bei den CO2-Zielen ist eindeutig mehr Flexibilität gefordert. Hier gilt es, ein Gleichgewicht zu finden. Einerseits brauchen wir Planbarkeit und Fairness für die Vorreiter, die erfolgreich ihre Hausaufgaben gemacht haben. Wir müssen uns also an die vereinbarten Ziele halten. Andererseits müssen wir aber auch auf die Stimmen derjenigen hören, die in diesen schwierigen Zeiten mehr Pragmatismus fordern und für Technologieneutralität plädieren – vor allem, wenn es um die Ziele für 2025 und die Sanktionen geht, die beim Verfehlen dieser Ziele drohen.´´

Um dies in ausgewogener Weise anzugehen, werde sie noch in diesem Monat eine gezielte Änderung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen vorschlagen, so Ursula von der Leyen ´´Anstelle der jährlichen Compliance-Pflicht sollen die Unternehmen drei Jahre Zeit haben – im Sinne des Grundsatzes des Banking und Borrowing; die Zielvorgaben bleiben gleich und müssen erreicht werden. Dadurch erhält die Industrie mehr Spielraum und mehr Klarheit, ohne dass die vereinbarten Ziele geändert werden. ´´

Sie sei sicher, dass sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine solche gezielte Änderung zügig einigen könnten, so die Präsidentin ´´Denn natürlich wäre sie nur sinnvoll, wenn sie schnell verabschiedet würde. Zugleich werden wir uns darauf vorbereiten, die Arbeit an der Überprüfung 2035 zu beschleunigen, wobei der Grundsatz der vollständigen Technologieneutralität gilt.´´

Wettbewerbsfähigkeit – Batterieproduktion in Europa

Der dritten wichtigen Punkt des Dialogs war die Wettbewerbsfähigkeit. ´´Die europäischen Automobillieferketten müssen robuster und krisenfester werden, und zwar vor allem hinsichtlich der Batterien. Das ist eine echte Herausforderung – denn unsere eigene Produktion wird zwar gerade enorm ausgebaut, aber zugleich müssen wir erkennen, dass importierte Batterien billiger sind. Elektrofahrzeuge dürfen auf keinen Fall teurer werden. Aber wir können es uns auch nicht leisten, uns in neue Abhängigkeiten zu begeben. Deshalb werden wir direkte Unterstützungsmaßnahmen für Batteriehersteller in der EU prüfen. Wir werden schrittweise Vorgaben für einen europäischen Wertschöpfungsanteil an Batteriezellen und ‑komponenten einführen. Und natürlich werden wir weiter Bürokratie abbauen und bestehende Vorschriften vereinfachen.´´

Weitere Schritte

Die EU-Kommission wird am 5. März den Aktionsplan für die Automobilindustrie vorstellen. Vor der Sommerpause ist ein Treffen mit der Automobilindustrie auf Geschäftsführer-Ebene geplant.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat am 30. Januar einen strategischen Dialog mit der europäischen Automobilindustrie, den Sozialpartnern und anderen wichtigen Interessenträgern eingeleitet. Der strategische Dialog wird von Präsidentin von der Leyen geleitet und besteht aus regelmäßigen Treffen, an denen Vertreter der Industrie (Hersteller, Zulieferer), Sozialpartner, Kommissionsmitglieder und andere Interessenträger, auch aus der Zivilgesellschaft, teilnehmen. Diese Initiative unterstreicht die Entschlossenheit der Kommission, die Zukunft eines Sektors zu sichern, der für den Wohlstand in Europa von entscheidender Bedeutung ist, und gleichzeitig ihre Klimaziele und umfassenderen gesellschaftlichen Ziele voranzubringen. Weitere Informationen hier.

Weitere Informationen:

Livestream für die Vorstellung des Aktionsplans für die Automobilindustrie nach der Kommissionssitzung am Mittwoch.

Vollständiges Statement der Präsidentin (deutsche Übersetzung folgt)

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. März 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen






Zugefügt 2025 März 4

Die Zukunft der europäischen Automobilindustrie: Innovation, saubere Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit

Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig


	Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie wegen Herstellens, Besitzes und Führens eines Brandsatzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe nebst dem Besitz von Munition zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrat der zur Tatzeit 15-jährige Angeklagte am 9. November 2023 gegen Mittag über einen Hintereingang seine Schule in Offenburg mit einem Rucksack, in dem sich neben einer geladenen Schusswaffe und weiterer Munition ein Flüssigbrandsatz, ein von ihm erstellter Lageplan der Schule sowie eine Namensliste mit Opfern befanden. Der Angeklagte begab sich in das zweite Obergeschoss zu seinem Klassenzimmer und feuerte unmittelbar nach Betreten dieses Raums mit der Pistole aus einer Entfernung von einem bis zwei Metern zwei Schüsse auf einen Mitschüler ab, der an den Folgen der dabei erlittenen Verletzungen verstarb. Anschließend schlug der Angeklagte mit der Waffe auf eine hinzukommende Lehrerin ein, zerstörte eine Glastür und entzündete den mitgeführten Brandsatz. Diesen warf er im Treppenhaus der Schule in Richtung der Schulleiterin. Der Brandsatz schlug in einer Entfernung von drei Metern am Boden auf und zerschellte. Er explodierte jedoch nicht, da beim Wurf die Lunte erloschen war. Anschließend begab sich der Angeklagte in Richtung des Hinterausgangs der Schule. Dort legte er auf Aufforderung eines Zeugen die Schusswaffe weg und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben; der Senat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist daher insgesamt rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Offenburg - Urteil vom 23. Juli 2024 - 8 KLs 210 Js 22164/23 jug

Karlsruhe, den 3. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
03.03.2025

Nr. 043/2025

Beschluss vom 18. Februar 2025 – 1 StR 553/24








Zugefügt 2025 März 3

Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig

Messer - Münster: Mit Messer angegriffen und verletzt 24-jähriger Tatverdächtiger festgenommen


	Messer	- Münster: Mit Messer angegriffen und verletzt
24-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

Nach einem Streit zwischen zwei Männern am Sonntag (2.3.) gegen 16.30 Uhr in der Goebelstraße, nahm die Polizei einen 24-jährigen Tatverdächtigen vorläufig fest. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand soll in der dortigen Unterkunft ein 24 Jahre alter Mann während eines Streits seinen 37 Jahre alten Kontrahenten mit einem Messer angegriffen und verletzt haben. Der 37-Jährige wurde mit schweren, aber nach aktuellem Stand nicht lebensgefährlichen Verletzungen, in ein Krankenhaus gebracht und medizinisch versorgt. Der 24 Jahre alte Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt am Montagmittag (3.3.) der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Dieburg vorgeführt, welche einen Haftbefehl erließ und unter Auflagen die Verschonung des Beschuldigten vom Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Der Beschuldigte darf sich demnach der Unterkunft nicht mehr nähern und muss sich regelmäßig bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle melden. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt und der Polizei dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizei Südhessen
Pressestelle
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Murat Avci
Telefon: 06151 / 969 - 13 120
Mobil: 0173 / 4192693
Pressestelle (zentrale Erreichbarkeit):
Telefon: 06151 / 969 - 13500
E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Münster: Mit Messer angegriffen und verletzt 24-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

Messer - Emden - südländische - Raub auf öffentlicher Straße


	Messer	- Emden - südländische - Raub auf öffentlicher Straße

Am Sonntag, den 02.03.2025 kam es gegen 21:45 Uhr zu einem Raub auf öffentlicher Straße unter Vorhalten eines Messers. Das 67-jährige Opfer war fußläufig auf der Brückstraße in Richtung Neutorstraße unterwegs, als es unvermittelt von einem bislang unbekannten männlichen Täter aufgehalten und bedroht wurde. Der Täter forderte unter Vorhalt eines Messer die Herausgabe von Bargeld. Es konnte die Geldbörse erlangt werden, in der sich u.a. eine geringe Menge Bargeld befand. Das Opfer wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht.

Der männliche Täter wurde wie folgt beschrieben:

- südländisches Erscheinungsbild, ca. 175 cm groß, schmale Statur,
dunkel bekleidet und sprach deutsch ohne Akzent.

Wer Hinweise zu Tat und/ oder Täter geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Leer - Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Am Sonntag, den 02.03.2025 wurde gegen 21:50 Uhr ein 30-jähriger mit seinem E-Scooter angehalten und kontrolliert, der zuvor in Schlangenlinien den Radweg an der Heisfelder Straße befuhr. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Scooter kein aktuelles Versicherungskennzeichen hatte. Weiterhin wurde bei dem Beschuldigten deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,40 Promille. Es wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Emden - südländische - Raub auf öffentlicher Straße

Messer - Bedrohung mit Messer im Zug nach Bremen - Bundespolizei sucht Opfer und Zeugen


	Messer - 	Bedrohung mit Messer im Zug nach Bremen - Bundespolizei sucht Opfer und Zeugen

NWB RS 1 von Bremen-Sebaldsbrück nach Bremen Hbf, 01.03.2025 / 12:55 Uhr

Samstagmittag soll ein 35-Jähriger in der Nordwestbahn von Bremen-Sebaldsbrück nach Bremen-Hbf. eine Reisende belästigt und mit einem Messer bedroht haben. Die Bremer Bundespolizei sucht nun nach der betroffenen Frau und möglichen weiteren Zeugen des Vorfalls.

Einem mitreisenden Pärchen zufolge soll der Täter in Bremen-Sebaldsbrück in den Zug eingestiegen sein. Er habe sogleich angefangen, sein Opfer zu beleidigen und zu bespucken. Im weiteren Verlauf habe er ihr ein Messer gezeigt und sie damit bedroht. Daraufhin hätten die Zeugen in das Geschehen eingegriffen, sodass der Mann von der Frau abgelassen und das Messer wieder eingesteckt habe. Im Anschluss haben alle Beteiligten den Zug im Bremer Hauptbahnhof verlassen. Im Personentunnel berichteten die Zeugen einer Bundespolizeistreife von dem Vorfall, woraufhin diese den Täter festnahm. Bei seiner Durchsuchung fanden die Bundespolizisten ein Einhandmesser und stellten dieses sicher. Die Geschädigte wurde hingegen nicht mehr angetroffen. Sie soll in einen Zug nach Verden gestiegen sein.

Die Bundespolizeiinspektion Bremen hat die Ermittlungen wegen Bedrohung und Beleidigung aufgenommen und bittet die Geschädigte und mögliche weitere Zeugen sich unter Tel. 0421/16299 - 7777 oder bpoli.bremen@polizei.bund.de zu melden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressestelle
Juliane Hartwich
Telefon: 0421 16299 - 6102
E-Mail: bpoli.bremen.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X @bpol_nord






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Bedrohung mit Messer im Zug nach Bremen - Bundespolizei sucht Opfer und Zeugen

Autofahrer mit Pfefferspray angegriffen - Ratingen


	Autofahrer mit Pfefferspray angegriffen - Ratingen

In Ratingen hat bereits am Freitag (28. Februar 2025) ein Mann einen 54 Jahre alten Autofahrer mit Pfefferspray angegriffen. Zudem schlug er mit einer Metallmutter auf das Auto des Ratingers an.

Folgendes war geschehen:

Gegen 12:10 Uhr war der Ratinger laut eigenen Angaben mit Schrittgeschwindigkeit mit seinem Audi A5 Coupé über die Straße Hummelsbeck in Richtung der Kölner hinter einem Fußgänger hergefahren, der ihm keinen Platz zum Überholen machte. Auf Höhe einer Firma ging der Fußgänger dann jedoch zur Seite in eine Haltebucht, augenscheinlich, um den Autofahrer passieren zu lassen.

Als der Ratinger mit seinem Auto an dem Mann vorbeifuhr, holte dieser plötzlich eine an einem Draht befestigte, etwa zehn Zentimeter große Metallmutter aus seiner Tasche und schlug damit auf des Auto ein, wobei die Frontscheibe zerbarst. Daraufhin stieg der Ratinger aus seinem Auto, ehe der Fußgänger ihm Pfefferspray in die Augen sprühte und davonlief.

Die alarmierte Polizei konnte den Angreifer im Rahmen der Fahndung leider nicht mehr antreffen. Zu ihm liegt die folgende Personenbeschreibung vor:

- männlich
- etwa 35 Jahre alt
- etwa 1,80 Meter groß
- sehr schlanke Statur
- schwarze Haare
- schwarzer Oberlippenbart
- nordafrikanisches Erscheinungsbild
- trug eine grüne Jacke und eine graue Jogginghose
- macht einen verwahrlosten Eindruck

Der Ratinger lehnte eine Behandlung im herbeigerufenen Rettungswagen ab. Der Sachschaden an seinem Auto wird auf eine Summe von rund 1.200 Euro geschätzt.

Die Polizei fragt:

Wer hat den Vorfall beobachtet oder kennt möglicherweise sogar den Täter? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen jederzeit unter der Rufnummer 02102 9981-6210 entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.me/?hl=de
X: https://twitter.com/polizei_nrw_me
WhatsApp-Kanal:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g

Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g






Zugefügt 2025 März 3

Autofahrer mit Pfefferspray angegriffen - Ratingen

Polizei fahndete per Hubschrauber nach einem Exhibitionisten - Ratingen


		Polizei fahndete per Hubschrauber nach einem Exhibitionisten - 
Ratingen

Bereits am Freitagabend (28. Februar 2025) hat ein bislang noch unbekannter Täter mehrere Mädchen und junge Frauen an einer Bushaltestelle belästigt und sich ihnen in Scham verletzender Weise gezeigt. Die Polizei fahndete mit einem Hubschrauber nach dem Mann, konnte diesen jedoch leider nicht antreffen. Daher hat die Polizei entsprechende Ermittlungen eingeleitet und bittet um sachdienliche Hinweise.

Folgendes war geschehen:

Gegen 22 Uhr hatten sich insgesamt sechs Mädchen, beziehungsweise Heranwachsende und junge Frauen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, an der Bushaltestelle ´´Tiefenbroicher Straße´´ aufgehalten, weil sie auf den Bus nach Lintorf warteten. Währenddessen kam dann ein Mann auf die Gruppe zu und zeigte dieser auf seinem Handy ein schamverletzendes Foto. Anschließend zog er seine Hose runter und führte sexuelle Handlungen an sich aus, ehe er in Richtung eines Dönerladens an der Düsseldorfer Straße davonlief.

Die alarmierte Polizei war zwar schnell am Einsatzort, konnte den Täter aber trotz der Verstärkung durch einen Polizeihubschrauber im Rahmen der Fahndung nicht mehr antreffen. Zu ihm liegt die folgende Beschreibung vor:

- männlich
- mitteleuropäisches Erscheinungsbild
- circa 1,70 bis 1,75 Meter groß
- schwarze Haare
- korpulent
- trug eine schwarze Jacke mit einem roten ´´Makita´´-Logo auf der
linken Brust

Die Polizei fragt:

Wer hat den Vorfall beobachtet oder kennt eine Person, auf die die Beschreibung zutrifft? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen jederzeit unter der Rufnummer 02102 9981-6210 entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.me/?hl=de
X: https://twitter.com/polizei_nrw_me
WhatsApp-Kanal:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g

Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g






Zugefügt 2025 März 3

Polizei fahndete per Hubschrauber nach einem Exhibitionisten - Ratingen

Asylzahlen im Januar 2025 - 16.594 Asylantrag


	Asylzahlen im Januar 2025  - 16.594 Asylantrag

Im Januar 2025 haben insgesamt 16.594 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 14.920 Erst- und 1.674 Folgeanträge. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (Januar 2024: 26.376 Erstanträge) bedeutet dies eine Abnahme um 43,4 Prozent. 1.418 der Erstanträge im Januar 2025 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Asylantragstellungen Januar 2025

Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten

(nach Erstanträgen)
insgesamt Erstanträge Folgeanträge
1. Syrien, Arab. Republik 4.640 4.540 100
2. Afghanistan 2.173 1.940 233
3. Türkei 1.847 1.668 179
4. Irak 575 502 73
5. Russische Föderation 507 418 89
6. Somalia 437 412 25
7. Iran, Islam. Republik 361 323 38
8. Kolumbien 310 304 6
9. Venezuela 276 272 4
10. Guinea 255 235 20
alle Staatsangehörigkeiten insgesamt 16.594 14.920 1.674

Insgesamt hat das Bundesamt im Januar über 28.168 Erst- und Folgeanträge (Vormonat: 21.441; Vorjahresmonat: 27.363) entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 19,6 Prozent*. Abgelehnt wurden die Anträge von 14.062 Personen, 8.573 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Januar 2025 12,0 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 4,3 Monate.
Hinweis

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01.01.2023 wurden unionsrechtliche Vorgaben zu Verfahrensfristen im Asylverfahren umgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensdauer ist nunmehr der Zeitpunkt, zu dem Deutschland für das Verfahren zuständig wurde. Ein Vergleich mit Berechnungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgten, ist daher nur bedingt möglich.

Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende Januar 2025 bei 205.477.
Hauptstaatsangehörigkeiten im Januar 2025 November 2024 Dezember 2024 Januar 2025
Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.
Asylerstanträge insgesamt 16.127 12.178 14.920
1. Syrien, Arab. Republik 5.700 4.080 4.540
2. Afghanistan 1.955 1.537 1.940
3. Türkei 1.840 1.216 1.668
4. Irak 405 349 502
5. Russische Föderation 353 392 418
6. Somalia 447 322 412
7. Iran, Islam. Republik 335 273 323
8. Kolumbien 520 325 304
9. Venezuela 337 267 272
10. Guinea 164 167 235

Weitere Einzelheiten können Sie den Aktuellen Zahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.

*Hinweis: Der Rückgang der Schutzquote ist auf den am 09.12.2024 angeordneten temporären Verfahrensaufschub für Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen zurückzuführen. Derzeit wird nur in besonderen Einzelfällen entschieden, etwa bei Anträgen, die ohne die Bewertung der Lage im Herkunftsland getroffen werden können (formelle Verfahrenserledigungen). Dies hat auch Auswirkungen auf die Gesamtschutzquote aller Staatsangehörigkeiten.






Zugefügt 2025 März 3

Asylzahlen im Januar 2025 - 16.594 Asylantrag

Messer - Olfen, Zur Geest Bedrohung im Festzelt - Zeugen gesucht! - Coesfeld


	Messer - 	Olfen, Zur Geest
Bedrohung im Festzelt - Zeugen gesucht!
- 
Coesfeld

Das Sicherheitspersonal der Karnevalsveranstaltung in Olfen (Zur Geest) rief am 01.03.2025 (gegen 23:35 Uhr) die Polizei zum Festzelt. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 18-jährigen Mann aus Lünen, der angab, von einem ihm unbekannten Mann im Zelt mit einem Messer bedroht worden zu sein. Zuvor habe er einen Streit schlichten wollen, als der Unbekannte ihm ein Messer etwa fünf Zentimeter vor dem Bauch gehalten habe und ihm gedroht habe, ihn zu töten, wenn er das noch einmal täte. Danach entfernte sich der Unbekannte in Richtung des Ausgangs. Der 18-Jährige blieb unverletzt. Sein Begleiter hatte den Unbekannten zwar gesehen, jedoch die Bedrohung mit dem Messer nicht wahrgenommen. Beim Weggehen habe der Täter die Maske abgenommen.

Er wird wie folgt beschrieben:

- männlich
- zwischen 17 und 19 Jahren
- circa 1,90 m
- schlank (rund 80 kg)
- schwarzer Kapuzenpullover
- schwarze Hose
- ´´Haus des Geldes´´-Maske
- schwarze Haare (Seiten nicht frisch rasiert)
- südeuropäisches Erscheinungsbild

Die eingesetzten Beamten durchsuchten mehrfach (auch mit dem Sicherheitspersonal) das Festzelt. Der Täter konnte vor Ort nicht mehr angetroffen werden. Auch erhielt die Polizei keine Kenntnis über weitere Vorfälle im Zelt oder bei der Karnevalsveranstaltung. Im Vorfeld und Nachgang erfolgten im Rahmen des ´´Messerkonzepts NRW´´ Kontrollen, die keine Verstöße hervorbrachten. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Lüdinghausen unter der Telefonnummer 02591-7930 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Coesfeld
Pressestelle

Telefon: 02541-14-290 bis -292
Fax: 02541-14-195
http://coesfeld.polizei.nrw






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Olfen, Zur Geest Bedrohung im Festzelt - Zeugen gesucht! - Coesfeld

Messer - Kiel: polizeiliche Bilanz Kieler Umschlag 2025


	Messer - 	Kiel: polizeiliche Bilanz Kieler Umschlag 2025

Vom 27.02.- 02.03.25 fand in der Innenstadt der Kieler Umschlag statt. Das gut besuchte viertägige Stadtfest verlief aus polizeilicher Sicht friedlich und störungsfrei. Bei anlasslosen Kontrollen von Besucherinnen und Besuchern fanden die Beamten erfreulicherweise nur ein Messer auf.

Täglich bis Marktende zeigten Polizeibeamtinnen und -beamte auf den Veranstaltungsflächen des Kieler Umschlages Präsenz. Auch gab es aufgrund des verschärften Waffen- und Messerverbots vom 31.10.24, das strengere Kontrollen und Sanktionen vorsieht, anlasslose Kontrollen von Gästen des Stadtfestes. Von Donnerstag bis Samstag war das Stadtfest nur mäßig bis gut besucht, die meisten Besucherzahlen wurden Sonntag verzeichnet. Alle Kontrollen verliefen beanstandungslos und ohne besondere Vorkommnisse.

Sonntag gegen 15 Uhr fanden die kontrollierenden Kräfte bei einem 49-Jährigen ein Cuttermesser auf. Dieses führte er griffbereit mit. Die Beamten nahmen dem Mann das Messer ab. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Bei einem 24-Jährigen stellten die Einsatzkräfte bei der durchgeführten Kontrolle eine geringe Menge Marihuana im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung sicher, welches er sich zuvor verschafft hat. Sie leiteten ein Strafverfahren ein.

Insgesamt zieht die Polizei eine positive Bilanz aufgrund des friedlichen und reibungslosen Verlaufs. Die durchgeführten anlasslosen Kontrollen stießen bei den Besucherinnen und Besuchern überwiegend auf Verständnis und Zuspruch.

Stephanie Lage

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Kiel: polizeiliche Bilanz Kieler Umschlag 2025

Start der Mietpreisprüfstelle


	Start der Mietpreisprüfstelle

03.03.2025 - Berliner Mieterinnen und Mieter können ab sofort durch eine Mietpreisprüfstelle kostenlos überprüfen lassen, ob ihre Miete überhöht ist. Die Mietpreisprüfstelle ist bei der ´´Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts´´ (SiWo) angesiedelt. Die Aufgaben der SiWo liegen im Sinnes eines verlässlichen Mieterschutzes bei der Beratung und Partizipation der Mieterinnen und Mieter. Diese können sich bei der Mietpreisprüfstelle beraten lassen, wenn der Verdacht besteht, dass der Vermieter die Mietpreisbremse nicht einhält oder gegebenenfalls ein Fall von Mietwucher vorliegt.
Dies sollte vorab online geprüft werden. Dies ist möglich über den Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Mieterinnen und Mieter erhalten mit dem Mietspiegel einen fundierten aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Weitere Informationen zur Mietpreisprüfstelle gibt es im Internet unter: https://www.berlin.de/mietpreispruefstelle.

, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: ´´Zuhause in Berlin bedeutet neben genügend Wohnraum mit bezahlbaren Mieten auch die Sicherheit, dass die persönliche Miete nachvollziehbar ist und Mietrecht eingehalten wird. Ab sofort haben die Mieterinnen und Mieter eine verlässliche Beratungsstelle, die den Mieterschutz fest im Blick hat und bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Dadurch erhalten die Mieterinnen und Mieter einen Überblick über ihre Rechte und können diese so leichter einfordern.´´

, Direktorin SiWo: ´´Die Mietpreisprüfstelle wird von der SiWo mit den erfahrenen Mieterberatungen der Mieterberatung Prenzlauer Berg und Asum betrieben. Mieterinnen und Mieter werden telefonisch und vor Ort an zwei Standorten individuell beraten. Niemand mit einer überhöhten Miete soll durch das Netz der Berliner Beratungsangebote fallen.´´

Die Einrichtung der Mietpreisprüfstelle bei der SiWo ist ein weiteres Instrument des Mieterschutzes in Berlin. Einen umfassenden Überblick über die Angebote und Möglichkeiten finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/wohnen/mieterschutz/.

Folgen Sie unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und LinkedIn

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen
Pressestelle

Presse­sprecher
Martin Pallgen

Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.:
(030) 90173-4040
Fax: (030) 90173-4041
E-Mail






Zugefügt 2025 März 3

Start der Mietpreisprüfstelle

Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Mittelpunkt


	 Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Mittelpunkt

Bundesminister Özdemir besucht Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat heute das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am Standort in Berlin-Alt Marienfelde besucht, um sich über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz zu informieren. Im Mittelpunkt des Besuchs standen aktuelle Themen wie die Maul-und Klauenseuche, aber auch neueste Entwicklungen in der Methodik der Risikobewertung von Lebensmitteln und Futtermitteln, der Tiergesundheit sowie der Chemikaliensicherheit.

Bundesminister Özdemir betonte die Bedeutung der unabhängigen Risikobewertung für eine nachhaltige Landwirtschafts- und Ernährungspolitik: ´´Wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen, sie sind die Grundlage für faktenbasierte politische Entscheidungen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung leistet hierzu einen großen Beitrag. Die enge Zusammenarbeit zwischen Forschung und Politik ist essenziell, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Mit seiner Arbeit trägt das Institut maßgeblich dazu bei, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte in Deutschland und Europa sicherer sind. Das ist gelebter Verbraucherschutz. Hier steht der Schutz der Gesundheit des Menschen im Mittelpunkt.´´

BfR-Präsident Professor Hensel erklärte dazu: ´´Unser Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse transparent und verständlich zu vermitteln, damit Verbraucherinnen und Verbraucher, Politik und weitere Stakeholder fundierte Entscheidungen treffen können. Das BfR bewertet, forscht und kommuniziert seine wissenschaftlichen Ergebnisse zum gesundheitlichen Verbraucherschutz unabhängig. Von Aromastoffen bis zur Zahnpflege - wir machen den Alltag sicherer.´´

Während des Besuchs informierte sich der Minister über aktuelle Forschungsprojekte des BfR, darunter innovative Methoden zur Bewertung von Rückständen in Lebensmitteln sowie Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen. Ein weiteres wichtiges Thema war die Kommunikation wissenschaftlicher Bewertungen an die Öffentlichkeit, um Falschinformationen entgegenzuwirken und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.

Im Zuge der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nach der BSE-Krise wurden im Jahr 2002 das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gegründet. Ziel dieser Reform war es, die Funktionen der Risikobewertung und des Risikomanagements organisatorisch klar zu trennen, um die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz zu stärken und Vertrauen in staatliches Handeln in diesen Bereichen zurückzugewinnen.

Die Europäische Union hat mit ihrem Binnenmarkt und einem harmonisierten Rechtsrahmen die Voraussetzungen geschaffen, um Ressourcen effizient zu nutzen. Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) will in diesem Zusammenhang verstärkt auf europäische Partnerschaften setzen. Das BfR genießt international hohes Ansehen und wird deshalb auch weiterhin – sowohl bei den Schwesterbehörden der Mitgliedstaaten als auch bei der EFSA in einem europäischen Rahmen als starker Partner eine entscheidende Rolle spielen.
Hintergrund:
Aufgaben des BfR (Auszug):

Wissenschaftliche Risikobewertung: Untersuchung und Beurteilung gesundheitlicher Risiken von u.a. Lebensmitteln, Chemikalien und Verbraucherprodukten.
Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen
Erstellung fundierter wissenschaftsbasierter Gutachten und Empfehlungen für BMEL und BMUV als Grundlage für politische Entscheidungen.
Gesetzlicher Auftrag zur Risikokommunikation: Unabhängige Information der Öffentlichkeit
Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) ist Bestandteil des BfR

Daten und Zahlen:

Gegründet 2002 als wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des BMEL.
Präsident seit Gründung Prof. Andreas Hensel, Vizepräsident Dr. Tewes Tralau (seit 01.03.2025).
Aktuell sind am BfR rund 1238 Mitarbeitende beschäftigt.
Es gibt acht Fachabteilungen für wissenschaftliche Risikobewertung und -kommunikation, darunter Lebensmittelsicherheit, Chemikaliensicherheit, sowie Sicherheit von Pestiziden.
Das BfR betreibt 15 Nationale Referenzlaboratorien (NRL)
Die Mitarbeitenden erstellen über 1.500 wissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten pro Jahr.








Zugefügt 2025 März 3

Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Mittelpunkt

Messer - Körperliche Auseinandersetzung - Zwei Personen leicht verletzt - Wolfsburg


	Messer - Körperliche Auseinandersetzung - Zwei Personen leicht verletzt
-
Wolfsburg

01.03.2025, 03.30 Uhr - Am frühen Samstagmorgen kam es in der Schillerstraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei 20 und 41 Jahre alten, alkoholisierten Männern, in dessen Folge beide leicht verletzt wurden.

Eine Streifenbesatzung befuhren gegen 03.30 Uhr die Schillerstraße in Richtung Goethestraße, als sie im Bereich des Kaufhofrondells auf zwei auf dem Boden kämpfende Personen aufmerksam wurden. Die Polizeibeamten eilten hinzu, um die beiden Männer zu trennen. Bei dem Versuch, die Kontrahenten zu trennen, nahm ein Beamter wahr, dass der 41-Jährige ein Messer in der Hand hatte. Unter Androhung des Schußwaffengebrauchs forderten die Beamten den 41-Jährigen mehrfach auf, das Messer fallen zu lassen. Der Mann reagierte nicht, jedoch konnte dieser bei einer günstigen Gelegenheit durch einen Beamten entwaffnet werden. Das Messer wurde sichergestellt. Nach dem Eintreffen weiterer Unterstützungskräfte wurde dem sehr aggressiven 41-Jährigen mittels einfacher körperlicher Gewalt in der Folge Handfesseln angelegt und der Dienststelle zugeführt. Der Mann wies an den Händen leichte Schnittverletzungen auf und wurde von einer Rettungswagenbesatzung medizinisch versorgt.

Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Wert von 1,31 Promille, woraufhin eine Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig angeordnet wurde. Der 41-Jährige verblieb im Gewahrsam der Polizei.

Der 20-Jährige erlitt ebenfalls leichte Verletzungen, die im Klinikum medizinisch versorgt wurden. Ein freiwillig durchgeführter Alcotest ergab einen Promillewert von 2,04, woraufhin ebenfalls eine angeordnete Blutprobe entnommen wurde.

Gegen beide Personen wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Wie es genau zu der Auseinandersetzung kam ist derzeit unbekannt.

Die Ermittler bitten Zeugen, die etwas zu dem Ablauf mitteilen können, sich unter der Telefonnummer 05361/46460 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Melanie aus dem Bruch
Telefon: 05361-4646104
E-Mail: melanie-aus-dem.bruch@polizei.niedersachsen.de






Zugefügt 2025 März 3

Messer - Körperliche Auseinandersetzung - Zwei Personen leicht verletzt - Wolfsburg

500-kg-Bomben - Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge


	Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge

09.03.2025 - Bei Sondierungsarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen weltgrößten Tanklagers Farge wurden vier mutmaßliche Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Bei den Funden handelt es sich vermutlich um 500-kg-Bomben, die mit einem speziellen Zündsystem ausgestattet sein könnten, das eine Entschärfung unmöglich macht. Eine Sprengung wäre in diesem Fall unvermeidlich.

Die abschließende Untersuchung der Verdachtspunkte erfolgt am Samstag, den 08. März 2025, durch den Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen. Falls sich der Verdacht bestätigt, müssen am Sonntag, den 09. März 2025, umfassende Evakuierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu wird am Samstag noch einmal eine Mitteilung der Polizei erfolgen.

Evakuierungsmaßnahmen und Zeitplan

Der Evakuierungsradius beträgt 1000 Meter um den Fundort.

Alle Anwohnerinnen und Anwohner müssen die Zone bis spätestens 12 Uhr am Sonntag, 09. März 2025 verlassen haben. Betroffen sind etwa 2000 Menschen.

Die Evakuierung beginnt ab 8 Uhr mit Absperrungen und Räumungen.

Der öffentliche Nahverkehr (Bus und Bahn) wird mit Beginn der Evakuierung bis zur Beendigung der Maßnahmen eingestellt.

Die kontrollierte Sprengung der Blindgänger ist für etwa 13 Uhr angesetzt.

Unterstützung für betroffene Personen

Falls Sie nicht bei Familie oder Freunden unterkommen können, steht Ihnen die Oberschule ´´In den Sandwehen´´ als Aufenthaltsort zur Verfügung.

Ein Bus-Shuttle dorthin wird an den Haltestellen der Linie 90 bereitgestellt.

Mobilitätseingeschränkte Personen werden gebeten, sich frühzeitig (aber erst ab Mittwochmorgen) bei der Feuerwehr unter 0421 361-11799 zu melden.

Informationen und Bürgertelefon

Eine Bandansage mit den wichtigsten Informationen ist unter 0421- 4491701 abrufbar.

Aktuelle Informationen zum Einsatz finden Sie auf der Homepage der Polizei Bremen sowie über unsere offiziellen Social-Media-Kanäle.

Der Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen wird in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem THW umfangreiche Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis und aktive Unterstützung, damit die Maßnahmen zügig durchgeführt werden können. Sobald die Blindgänger erfolgreich gesprengt wurden, informieren wir Sie über die gängigen Kanäle.






Zugefügt 2025 März 3

Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge

Pistole - Schussabgaben aus fahrendem Fahrzeug - Lippstadt


	Pistole - 		Schussabgaben aus fahrendem Fahrzeug
-
Lippstadt

Am letzten Freitag gegen 23:15 Uhr kam es in der Planckstraße auf dem dortigen Viktioria-Parkplatz zu mehreren Schussabgaben.

Eine Zeugin konnte beobachten das mehrere Personen auf dem Parkplatz an zwei Fahrzeugen gestanden haben. Aus der Gruppe heraus habe sie dann einen Schuss wahrnehmen können. Diese soll einer der drei Personen abgegeben und in den Boden geschossen haben.

Dann seien die drei Personen mit den zwei Autos losgefahren und einer hat aus dem fahrenden Fahrzeug zwei weitere Schüsse abgegeben haben.

Die Zeugin hat dann die Polizei verständigt, die wiederum drei Personen an dem beschriebenen Fahrzeug antreffen und kontrollieren konnten. Scheinbar sind die drei zum Parkplatz zurückgekehrt.

Nachdem ihnen die Beamten den Tatvorwurf erklärt haben, waren die drei auch bereit sich durchsuchen zu lassen. Erst als die Polizeibeamten das Fahrzeug des späteren Beschuldigten kontrollieren wollten, wurde der 18-jährige Lippstädter gegenüber der Polizei ungemütlich. Er konnte nur durch gutes Zureden der ebenfalls anwesenden Schwester vom Auto weggeholt werden.

Im Kofferraum des weißen BMW konnte dann eine PTB-Waffe samt Munition aufgefunden werden. Da sich der 18-jährige weiterhin unkooperativ verhielt und die eingesetzten Beamten den Zugriff auf die Waffe verhindern wollten, sollten ihm Handfesseln angelegt werden. Das begeistere den Lippstädter gar nicht, weshalb er sich gegen diese Maßnahme sperrte. Der Polizei gelang es dennoch, den 18-jährigen zu fesseln und ihn zur Polizeiwache zu bringen. Dort wurde er später von seinem Vater, dessen Auto er fuhr, abgeholt.

Er gab während der Befragung an, dass er nicht geschossen habe. Auch die anwesenden Zeugen konnten sich an nichts mehr erinnern.

Glücklicherweise gab es mindestens die eine Zeugin, die beobachtet hat, wie der 18-jährige geschossen hat.

Ihm erwartet nun eine Anzeige wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Ganz nebenbei weiß der 18-jährige wahrscheinlich gar nicht in welche Gefahr er sich begeben hat. Polizeibeamte führen ´´scharfe´´ Waffen mit sich. Diese werden eingesetzt, wenn die Gefahr besteht, dass sie selbst oder auch andere mit dem Leben bedroht werden. Sprich: Wird eine Person mit einer Waffe in der Hand angetroffen (ob sie echt ist, kann im Zweifel nicht immer sofort erkannt werden) kann solche eine Situation auch mal tödlich enden.

Rückfragenvermerk für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
Marco Baffa-Scinelli
Telefon: 02921 - 9100 5310
E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/soest






Zugefügt 2095 März 10

Pistole - Schussabgaben aus fahrendem Fahrzeug - Lippstadt

Pistole - Schussabgabe und Bedrohung durch Jugendliche - Soest


	Pistole - 			Schussabgabe und Bedrohung durch Jugendliche
-
Soest

Am Abend des 08.03.2025, um 18:40 Uhr wurde ein 75 - jähriger Soester von zwei unbekannten, männlichen Tatverdächtigen zunächst beleidigt und in Folge dessen mit Schüssen aus einer vermeintlichen Schreckschusspistole am Kopf verletzt. Die Schüsse trafen den Geschädigten im Gesicht und am Hinterkopf. Die Tat ereignete sich im Bereich der Waldstraße in Soest.

Am Folgetag, den 09.03.2025, um etwa 15:30 Uhr wurde eine 65 - jährige Geschädigte von drei unbekannten männlichen Jugendlichen verletzt. Die Geschädigte begegnete den Jugendlichen am Nachmittag, fußläufig im Bereich des Trompeterwäldchen in Soest. Beim Passieren sprühte einer der Jugendlichen der Soesterin Pfefferspray ins Gesicht, anschließend schoss ein weiterer Jugendlicher mit einer Pistole in ihre Richtung. Die Geschädigte erlitt durch das eingesetzte Pfefferspray leichte Verletzungen im Gesicht und wurde entsprechend medizinisch versorgt.

Im zeitlichen Zusammenhang ereignete sich im Nahbereich der zuvor genannten Tatörtlichkeit eine Bedrohung bei welcher die drei Tatverdächtigen ebenfalls in Tatzusammenhang stehen könnten. Hier wurde eine 57 - jähriger Soester von drei unbekannten Jugendlichen bedroht. Bei der Tatausführung zog einer der Jugendlichen eine Schusswaffe aus seinem Hosenbund. Die Tatverdächtigen entfernten sich von der Tatörtlichkeit.

Die Tatverdächtigen können wie folgt beschrieben werden:

- alle zwischen 15 und 17 Jahre alt.

1. Jugendlicher:

- schlank
- 170-180 cm
- Schnäuzer
- Jogginganzug
- dunkle, kurze Haare

2. Jugendlicher:

- korpulent
- dunkler Jogginganzug

3. Jugendlicher:

- helle Haare
- 150-160 cm
- schlanke Körperstatur
- bekleidet mit einer schwarzen Hose und einem schwarzen
Kapuzenpullover

Ob alle drei Taten im Zusammenhang stehen, wird derzeit ermittelt.

Zeugen, die Angaben zu den aufgeführten Sachverhalten machen können, werden gebeten sich bei der Polizei unter der Rufnummer 02921/91000, zu melden oder die nächste Polizeidienststelle aufzusuchen.

Rückfragenvermerk für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Soest
Pressestelle Polizei Soest
Orth, Julia
Telefon: 02921 - 9100 5212
E-Mail: poea.soest@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/soest






Zugefügt 2095 März 10

Pistole - Schussabgabe und Bedrohung durch Jugendliche - Soest

Messer - Bundespolizei beschlagnahmt mehrere Einhandmesser - Essen - Herne


	Messer -  Bundespolizei beschlagnahmt mehrere Einhandmesser - Essen - Herne

Am gestrigen Sonntag (09. März) kontrollieren Bundespolizisten in Essen und Herne mehrere Personen. Dabei fanden sie bei drei Männern Messer auf.

Bereits in der Nacht zu Sonntag, gegen 00:40 Uhr, trafen die Uniformierten im Essener Hauptbahnhof auf eine Gruppe junger Männer. Die Frage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen, verneinten alle Mitglieder der Gruppe, bis auf zwei der Männer. Die beiden türkischen Staatsbürger (21, 26) gaben an, ein Messer in der Jackentasche mit sich zuführen. Die Beamten tasteten die Gelsenkirchener daraufhin ab und fanden dabei jeweils ein Einhandmesser auf. Es handelt es sich hierbei um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Das Führen dieser Messer ist verboten. Ein berechtigtes Interesse zum Führen konnten die Männer aus Gelsenkirchen nicht vorbringen.

Am Mittag des gleichen Tages, gegen 13:00 Uhr, traf eine weitere Streife der Bundespolizei einen 25-jährigen Deutschen im Bahnhof Herne an. Der aus Dorsten Stammende wies sich gegenüber den Polizisten mit seinem Personalausweis aus. Auf Nachfrage nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen, gab der Betroffene an, ein Messer in seiner Jackentasche zu haben. Auch hier fanden die Einsatzkräfte ein Einhandmesser auf, für dessen Führen der Deutsche kein berechtigtes Interesse vorweisen konnte.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften alle Betroffenen ihren Weg fortsetzen. Die Bundespolizisten beschlagnahmten die drei Einhandmesser und leiteten gegen die Männer (21, 25, 26) jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Alle Meldungen
Orte in dieser Meldung

Essen
Gelsenkirchen
Herne
Essen Hauptbahnhof
Essen - Herne
Nordrhein-Westfalen

Themen in dieser Meldung

Messer
Waffengesetz
Personalausweis
Türkei
Bundespolizisten
Personen
Gruppe
Sicherheitskräfte
Polizei
Gesetz
Regierung
Justiz, Kriminalität
Bundespolizei
Bundespolizei Nordrhein-Westfalen








Zugefügt 2095 März 10

Messer - Bundespolizei beschlagnahmt mehrere Einhandmesser - Essen - Herne

Messer - Mann mit Faustdolch beleidigt und bedroht Bundespolizisten - Magdeburg


	Messer - 	Mann mit Faustdolch beleidigt und bedroht Bundespolizisten
-
Magdeburg

Am Sonntag, den 9. März 2025 beleidigte ein 47-jähriger Mann Beamte der Bundespolizei um 13:20 Uhr auf dem Hauptbahnhof Magdeburg mit ehrverletzenden Worten. In der Folge wurde jener Mann angesprochen und kontrolliert. Gegenüber den Einsatzkräften artikulierte er sich lautstark, wies sich erst nach wiederholter Aufforderung aus und unterschritt fortlaufend den Sicherheitsabstand zu der Streife. Im Weiteren hielten die Bundespolizisten Nachschau in dem mitgeführten Rucksack des Deutschen. Parallel schmiss er den Inhalt seiner Jacken- und Hosentaschen impulsiv auf den Boden, vor die Füße der Einsatzkräfte. Darunter befand sich auch ein Faustdolch. Anschließend versuchte er nach der Waffe zu greifen, was durch die Bundesbeamten unverzüglich unterbunden wurde. Der Mann musste fixiert und durchsucht werden. Weitere gefährliche oder verbotene Gegenstände wurden nicht aufgefunden. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen formte er seine Hände zu Fäusten und schlug in Richtung der Beamten, drohte ihnen und beleidigte sie. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,58 Promille. Das aufgefundene Messer wurde sichergestellt und der Mann erhielt neben seinen Anzeigen wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz, Beleidigung, Bedrohung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte auch einen Platzverweis für den Hauptbahnhof Magdeburg.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir






Zugefügt 2095 März 10

Messer - Mann mit Faustdolch beleidigt und bedroht Bundespolizisten - Magdeburg

Messer - Diebstahlsversuch in Rostock endet mit Festnahme


	Messer - 	Diebstahlsversuch in Rostock endet mit Festnahme

Am gestrigen Sonntag, 9. März, wurde die die Rostocker Polizei gegen 22:45 Uhr durch einen Anwohner auf zwei Personen aufmerksam, die sich augenscheinlich an einem Baustellencontainer in der Mathias-Thesen-Straße im Stadtteil Reutershagen zu schaffen machten.

Beim Eintreffen der Polizei konnte einer der beiden Tatverdächtigen vor Ort angetroffen werden, flüchtete jedoch über das benachbarte Schulgelände in Richtung einer angrenzenden Kleingartenanlage. Während der Flucht stürzte der 48-jährige Mann mehrfach, unter anderem auch bei dem Versuch, eine Mauer zu überwinden.

Die Beamten konnten den Tatverdächtigen schließlich stellen. Bei der Durchsuchung des Mannes, einem 48 Jahre alten polnischen Staatsbürger, fanden die Beamten neben Ausweispapieren auch zwei Messer, eine Sturmhaube und einen Autoschlüssel. Der Schlüssel konnte einem in der Nähe abgestellten Fahrzeug zugeordnet werden, in dessen Inneren sich u.a. zum Aufbrechen von Schlössern geeignetes Werkzeug befand. Am Tatort konnte zudem ein defektes Schloss an einem Stromanschlusskasten festgestellt werden, wodurch ein Sachschaden von etwa 30 Euro entstand. Der Tatverdächtige selbst verletzte sich bei seiner Flucht und musste anschließend in einem Rostocker Klinikum behandelt werden.

Gegen den 48-jährigen Mann sowie den bislang noch unbekannten zweiten Tatverdächtigen wurde ein Strafverfahren wegen versuchten Diebstahls eingeleitet. Darüber hinaus stellten die Ermittler fest, dass gegen den 48-Jährigen ein offener Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt/Oder vorlag.

Die weiteren Ermittlungen hat die Rostocker Kriminalpolizei übernommen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Rostock
Newsroom
Anne Schwartz
Telefon: 0381 4916-3042
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de






Zugefügt 2095 März 10

Messer - Diebstahlsversuch in Rostock endet mit Festnahme

Messer - Durch Messerstiche verletzt - Tatverdächtige festgenommen - Landkreis Osterholz


	Messer - Durch Messerstiche verletzt - Tatverdächtige festgenommen
-
Landkreis Osterholz

Im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen auf der Lindenstraße wurden am Sonntagabend zwei Personen durch Messerstiche schwer verletzt.

Gegen 21:30 Uhr wurde die Streitigkeit über Notruf gemeldet. Als die Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienst kurze Zeit später vor Ort eintrafen, stellten sie tatsächlich einen 18-jährigen Heranwachsenden und einen 16-jährigen Jugendlichen fest, die beide Stichverletzungen aufwiesen.

Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei nach der flüchtigen Tätergruppierung führte die Beamten zum Antreffen von drei Tatverdächtigen zwischen 15 und 17 Jahren. Sie wurden daraufhin vorläufig festgenommen.

Ersten Erkenntnissen zufolge sollen sich beide Gruppen gekannt und zu dem Aufeinandertreffen verabredet haben. Im weiteren Verlauf soll sich ein Streit entwickelt haben, der zu einer Schlägerei eskaliert sei, bis es schließlich zum Einsatz von zumindest einem Messer gekommen sein soll. Zwei junge Männer im Alter von 18 bzw. 16 Jahren gelten als schwer verletzt, einer von ihnen schwebte in Lebensgefahr.

Die weiteren, wegen des Verdachts des versuchten Totschlags geführten Ermittlungen, auch hinsichtlich des genauen Ablaufs und des Motivs, werden durch den Zentralen Kriminaldienst der Polizeiinspektion Verden/Osterholz unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Verden geführt. Hinweise möglicher Zeugen nimmt das Polizeikommissariat Osterholz unter Telefon 04791/3070 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-107
www.polizei-verden-osterholz.de
www.twitter.com/Polizei_VER_OHZ
www.instagram.com/polizei.verden.osterholz
www.facebook.com/polizei.verden.osterholz.hc






Zugefügt 2095 März 10

Messer - Durch Messerstiche verletzt - Tatverdächtige festgenommen - Landkreis Osterholz

Messer - 14-Jähriger von Trio angegriffen und verletzt - Ratingen


	Messer - 	14-Jähriger von Trio angegriffen und verletzt

Am Sonntagnachmittag, 9. März 2025, wurde ein 14-Jähriger in Ratingen-Tiefenbroich von drei Jugendlichen angegriffen und durch Tritte und Schläge verletzt. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise.

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 16:30 Uhr war ein 14-Jähriger zu Fuß mit zwei gleichaltrigen Freunden auf der Straße Am Roten Kreuz in Richtung Daniel-Goldbach-Straße unterwegs, als er von drei nachfolgenden Jugendlichen angesprochen wurde. Der 14-Jährige reagierte jedoch nicht darauf und ging über einen Geh- und Radweg entlang der Anger davon.

Das Trio folgte ihm jedoch und griff ihn unvermittelt an: Sie traten und schlugen ihn mehrfach und bedrohten die Jugendlichen zudem mit einem Messer und mit einem Nothammer. Anschließend flohen die Tatverdächtigen zu Fuß in Richtung Sohlstättenstraße.

Alarmierte Rettungskräfte brachten den 14-Jährigen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.

Das Trio konnte trotz einer eingeleiteten Nahbereichsfahndung im Umfeld nicht mehr angetroffen werden.

Die circa 15 Jahre alten Tatverdächtigen mit südosteuropäischem Erscheinungsbild können folgendermaßen beschrieben werden:

1. Person:

- circa 1,75 Meter groß
- braune kurze Haare
- stämmige Figur
- bekleidet mit einer schwarzen langen Jacke

2. Person

- circa 1,70 Meter groß
- kurze schwarze lockige Haare
- dickliche Figur
- bekleidet schwarzer enger Hose und rotem T-Shirt mit
´´Lacoste´´-Aufdruck

3. Person

- circa 1,75 Meter groß
- bekleidet mit schwarzer Hose und schwarzer Jacke

Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung.

Die Polizei fragt:

Wer hat den Vorfall beobachtet oder kennt möglicherweise sogar die Täter? Hinweise zum Tatgeschehen nimmt die Polizei Ratingen, Telefon 02102 9981-6210, jederzeit entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.me/?hl=de
X: https://twitter.com/polizei_nrw_me
WhatsApp-Kanal:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g

Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g






Zugefügt 2025 März 10

Messer - 14-Jähriger von Trio angegriffen und verletzt

Messer - Versuchter Raub mit Messer - Bielefeld


	Versuchter Raub mit Messer
-
Bielefeld

Fünf Täter versuchten am Freitagabend, 07.03.2025, zwei Männer im Bereich der Herforder Straße und der Nahariyastraße auszurauben. Die Polizei sucht die Räuber mit Täterbeschreibungen.

Gegen 20:45 Uhr gingen ein 34-jähriger Mann aus Bad Oeynhausen und ein 18-jähriger Bielefelder in Richtung des Hauptbahnhofes. Als sie sich in der Nahariyastraße befanden, in Höhe der Kreuzung zur Herforder Straße, wurden sie von einem unbekannten Mann angesprochen.

Der Unbekannte fragte die Männer, ob sie ihm Kokain verkaufen könnten. Als sie ihm mitteilten, dass sie keine Drogen verkaufen würden, rief der Unbekannte vier weitere Männer telefonisch hinzu und zückte ein Messer. Einer der hinzugerufenen Männer hielt dabei einen Stein in der Hand.

Als der Räuber mit dem Messer die Herausgabe der Handys forderte, flüchteten der 34- und der 18-Jährige in Richtung Hauptbahnhof zur Bundespolizeiwache. Der zweite Räuber warf seinen Stein den Männern hinterher, verfehlte sie jedoch.

Der Räuber mit dem Messer soll ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben. Er soll etwa 20 Jahre alt und 180 cm groß gewesen sein. Er trug einen weißen Parka.

Die vier weiteren Täter sollen ebenfalls ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben.

Zeugen melden sich bitte mit Hinweisen zur Tat oder zu der beschriebenen Tätergruppe beim Kriminalkommissariat 13 unter der 0521/545-0.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0






Zugefügt 2025 März 10

Versuchter Raub mit Messer - Bielefeld

Bundespolizei findet Waffe und Einhandmesser bei 42-Jährigem auf -- NRW - Gelsenkirchen


	Bundespolizei findet Waffe und Einhandmesser bei 42-Jährigem auf -- NRW - 
Gelsenkirchen

Am Nachmittag des vergangenen Freitags (7. März) beschlagnahmten Bundespolizisten bei der Kontrolle eines Mannes am Gelsenkirchener Hauptbahnhof eine Waffe sowie ein Messer. Zuvor hatte dieser Cannabis in unmittelbarer Nähe des Bahnhofsgebäudes konsumiert.

Gegen 17 Uhr wurden Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit am Hauptbahnhof Gelsenkirchen auf einen 42-Jährigen aufmerksam, der auf dem Vorplatz Marihuana konsumierte. Zur Überprüfung seiner Personalien händigte der deutsche Staatsbürger den Beamten seinen Personalausweis aus. Die Frage, ob er verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führe, verneinte der Gelsenkirchener. Eine Durchsuchung seines Rucksackes offenbarte jedoch das Gegenteil. Dabei fanden die Einsatzkräfte eine Waffe auf. Bei dieser Waffe handelt es sich um eine Druckluft-/ Federdruck- oder Co2-Waffe mit einem ´´F´´ im Fünfeck. Hierbei werden Geschosse mittels kalter Gase durch den Lauf getrieben. Für die Waffe werden eine Waffenbesitzkarte und ein Waffenschein benötigt. Über diese Dokumente verfügt der Gelsenkirchener nicht. Neben der Waffe fanden die Uniformierte auch ein Einhandmesser in der Bauchtasche des Mannes auf. Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann. Ein berechtigtes Interesse für das Führen dieses Gegenstandes lag nicht vor.

Als die Polizisten den 42-Jährigen mit den Funden konfrontierten, machte dieser von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Bundespolizisten beschlagnahmten die gefährlichen Gegenstände und leiteten gegen den Deutschen ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffen- und das Konsumcannabisgesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2075 März 9

Bundespolizei findet Waffe und Einhandmesser bei 42-Jährigem auf -- NRW - Gelsenkirchen

Berliner Bevölkerungswachstum leicht rückläufig - Angebotsmieten steigen weiter


	IBB Wohnungsmarktbericht 2024: Berliner Bevölkerungswachstum leicht rückläufig - Angebotsmieten steigen weiter

07.03.2025
• Mittlere Angebotsmiete steigt 2024 in Berlin auf 15,74 EUR/m², +1,75 EUR/m² zum Vorjahr
• Aufteilungen in Wohnungseigentum sinken 2023 auf unter 5.000 Fälle
• Baufertigstellungen lagen 2023 bei 15.965 Wohnungen, Baugenehmigungen sinken auf 15.902 Wohnungen
• Bauüberhang liegt 2023 bei 58.925 Wohnungen, Realisierungsquote bei 86,8 %
• Schwerpunktthema: Wohnbedarfe und Verteilung von Wohnraum auf dem Berliner Wohnungsmarkt

Mit einem Zuwachs von 26.951 (+0,7 %) auf 3.782.202 Personen lag der Bevölkerungsanstieg 2023 ungefähr auf vorpandemischem Niveau. Gleichzeitig nahm das Baugeschehen verglichen zum Vorjahr ab, während die Angebotsmietpreise deutlich anstiegen.
Berlin verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg der mittleren Angebotsmiete um 1,75 EUR/m² auf 15,74 EUR/m². Damit nahm diese innerhalb von zwei Jahren um 4,20 EUR/m² zu. Im Vergleich wuchs die mittlere Angebotsmiete zwischen 2015 und 2022 um lediglich 3,04 EUR/m². In der Innenstadt betrugen die Angebotsmieten 2024 mehrheitlich 20,00 EUR/m² und mehr. Die inserierte Angebotsmiete lag mehr als doppelt so hoch wie die ortsübliche Vergleichsmiete (7,21 EUR/m²) – mit 118 % Unterschied die höchste Differenz im Vergleich deutscher Metropolen. Parallel nahm das Angebotsgeschehen auf Online-Portalen mit +32,8 % deutlich zu (rund 31.852 Inserate). Die Zunahme der Angebotsmiete zeigte sich 2024 insbesondere in den Außenbezirken (äußeren Stadt): dort liegt mit 12,94 EUR/m² die mittlere Angebotsmiete annähernd auf dem Niveau des Berliner Umlands (13,33 EUR/m²) und der Landeshauptstadt Potsdam (13,64 EUR/m²).

Die Angebotskaufpreise für Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser setzten die rückläufige Entwicklung des Vorjahres 2024 fort. Eigentumswohnungen wurden 2024 im Mittel für 5.690 EUR/m² inseriert (-1,0 %). Der Neubau verzeichnete mit -4,2 % einen stärkeren Preisrückgang auf 7.700 EUR/m². Im Bestand stagnierten die Angebotskaufpreise hingegen (5.338 EUR/m²). Die Inserate nahmen parallel mit einem Plus von 3.243 bei insgesamt 28.841 Annoncen deutlich zu.
Im Eigenheimsegment sank der Median auf 599.000 EUR – ein Rückgang um 6,5 %. Insbesondere Neubauten erlebten einen starken Preisrückgang von 10,5 %. Insgesamt ließ sich 2024 ein eher stagnierendes Inseratsgeschehen feststellen.

Nach mehrjährig höheren Aufteilungsgeschehen wurde 2023 mit 4.487 Wohnungen der niedrigste Wert der letzten Dekade gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 12.636 Wohnungen weniger aufgeteilt. Damit zeigte die im Baulandmobilisierungsgesetz enthaltene stadtweite Genehmigungspflicht für Aufteilungen in Wohnungseigentum Wirkung. Erstmals seit 2014 wurden zudem mehr bereits aufgeteilte Wohnungen verkauft (8.156 Wohnungen), als neue Aufteilungen genehmigt wurden. Der Verkauf fand mehrheitlich zwischen Privatpersonen statt: So wurde nur jede 20. Wohnung nicht an eine Privatperson veräußert.

Die Anzahl der Baufertigstellungen lag 2023 bei 15.965 Wohnungen. Das Genehmigungsgeschehen nahm 2023 von 16.968 auf 15.902 Wohnungen ab – damit war es der niedrigste Wert in zehn Jahren. Der Rückgang der Bauaktivität 2023 kann auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Zinsentwicklungen zurückgeführt werden. Der Bauüberhang sank 2023 auf 58.925 Wohnungen, verblieb jedoch auf einem hohen Niveau. Bei einer Realisierungsquote von 86,8 % ist damit zu rechnen, dass ein Großteil der Wohnungen in den nächsten Jahren bezugsfertig werden.

:
´´Wir haben in Berlin einen geteilten Wohnungsmarkt: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die eine Wohnung haben. Auf der anderen diejenigen, die eine Wohnung suchen. Diejenigen die suchen, müssen für eine Wohnung im Schnitt mehr als das doppelte an Miete aufbringen. Das ist eine Situation, die wir ändern müssen. Das geht neben mietenpolitischen Maßnahmen nur mit einer Ausweitung des Angebots, also mit dem Neubau von Wohnungen. Gemessen im bundesweiten Vergleich steht Berlin nicht schlecht da, auch wenn es noch nicht ausreicht. Aber 50.000 Wohnungen, die in Berlin in den letzten drei Jahren neu gebaut wurden, bedeuten auch ein neues Zuhause für über 100.000 Menschen. Mit der Wiedereinführung des geförderten Wohnungsbaus wurden seit 2014 rd. 14.000 neue Sozialwohnungen fertiggestellt. 2024 ist es erstmals gelungen, die Förderung von mehr als 5.000 Sozialwohnungen zu bewilligen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, der sich in den nächsten Jahren verstetigen muss. Ende 2023 waren 21.800 Wohnungen im Bau, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Wohnungen jetzt zügig fertiggestellt und an den Markt kommen werden.´´

:
´´Der Wohnungsmarkt ist angespannt, das Baugeschehen rückläufig. Umso mehr freut es uns, dass wir 2024 im sozialen Wohnungsbau eine neue Bestmarke gesetzt haben: Über den IBB Wohnungsneubaufonds haben wir im Auftrag des Landes Berlin 5.133 Wohneinheiten mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro bewilligt. Das ist ein wichtiger Beitrag – und ein Beleg dafür, dass unsere Förderprogramme attraktiv und wirksam sind.´´

Die Wohnbedarfe von Haushalten verändern sich mit der Lebensphase, etwa durch Familiengründung oder dem Auszug der Kinder. In angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin bleibt eine Anpassung der Wohnsituation oft schwierig, da Haushalte teilweise in ihrem bestehenden Wohnraum verharren (Remanenzeffekt). Eine Untersuchung zu Über- und Unterversorgung zeigt, dass viele Haushalte nicht bedarfsgerecht wohnen. Mehr als die Hälfte der Paare mit zwei Kindern verfügt über zu wenig Wohnraum, sodass eine Trennung von Funktionen wie Schlafen und Wohnen zum Teil nicht möglich ist. Auch zu große Wohnverhältnisse können kritisch sein, wenn beispielsweise der Unterhalt der Wohnung nicht mehr gewährleistet werden kann. In Berlin lebten 2022 ein Drittel der alleinstehenden Senior:innen (65 Jahre und älter) in Wohnungen mit mindestens drei Wohnräumen, in der eine solche herausfordernde Situation vorliegen könnte.
Die Gründe für die mangelnde Anpassung sind vielfältig: ein knappes Angebot an barrierereduzierten und großen Wohnungen, finanzielle Hürden sowie eine höhere Mietbelastung bei einem potentiellen Wohnungswechsel. Den Hindernissen stehen Lösungsansätze gegenüber, die Haushalte beim Wohnungswechsel unterstützen könnten. Sie umfassen Mietzuschüsse, alternative Wohnformen wie Gemeinschaftswohnen, Wohnungstauschbörsen sowie finanzielle und organisatorische Umzugshilfen. Kleinräumige Angebote, geschultes Fachpersonal und umfassende Beratung könnten individuelle Hürden reduzieren und Umzüge erleichtern.
Den digitalen IBB Wohnungsmarktbericht 2024 sowie den dazugehörenden Tabellenband finden Sie unter www.ibb.de/wohnungsmarktbericht.

:

Investitionsbank Berlin
Unternehmenskommunikation
Jens Holtkamp
Tel. (030) 2125 2960
E-Mail: jens.holtkamp@ibb.de
Internet: www.ibb.de

RegioKontext GmbH
Forschungsinstitut für Wohnungsfragen
Arnt von Bodelschwingh
Tel. (030) 5034 8444
E-Mail: wmb@regiokontext.de
Internet: www.regiokontext.de







Zugefügt 2075 März 9

IBB Wohnungsmarktbericht 2024: Berliner Bevölkerungswachstum leicht rückläufig - Angebotsmieten steigen weiter

Wien - Weltfrauentag: Die Polizei wird weiblicher


	Wien - 	Weltfrauentag: Die Polizei wird weiblicher

Der Frauenanteil in der Polizei liegt nunmehr bei 26 Prozent – Tendenz weiter steigend.

Von den rund 32.000 Polizeibediensteten in Österreich sind rund 26 Prozent Frauen. Der Frauenanteil in der Polizeifamilie ist seit vielen Jahren stetig gestiegen und wird es auch weiter tun. Dieser steigende Frauenanteil ist der Beleg dafür, dass das Innenressort ein attraktiver Arbeitgeber ist. Unter den mehr als 3.700 angehenden Polizistinnen und Polizisten in der Grundausbildung ist der Trend ebenfalls zunehmend: In der Polizeischule beträgt der Frauenanteil etwa 40 Prozent.

Das Innenministerium setzt überlegte Schritte, um Frauen für sich zu gewinnen und gezielt zu fördern. Zwei Beispiele hierfür:

1. Das Referat ´´Frauenkarrieren´´ – Unterstützung mit System
Das Innenministerium bekennt sich dazu, den Anteil weiblicher Führungskräfte zu erhöhen und auszubauen. Im vergangenen Jahr wurde deshalb das Referat ´´Frauenkarrieren´´ im Innenministerium eingeführt, um Frauen gezielt auf ihrem Karriereweg zu unterstützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats begleiten die Umsetzung und Weiterentwicklung von dutzenden maßgeschneiderten Maßnahmen, die in der Arbeitsgruppe ´´Frauen in Führungspositionen´´ – geleitet von Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß – erarbeitet worden waren. Es werden hierbei Frauennetzwerke und Mentoring-Programme ausgebaut, um Frauen frühzeitig mit Aufgaben und Anforderungen in Führungsfunktionen vertraut zu machen.

Ein zentraler Punkt beim Thema Frauenkarriere ist auch die Frage des Kinderwunsches. Das Innenressort hat hierbei eine klare Linie: dass sich Karenz und Karriere nicht widersprechen, sondern einander ergänzen sollen. Ein zentrales Unterstützungsangebot ist zum Beispiel der ´´Elternkompass´´. Dieser bietet werdenden Eltern eine Orientierungshilfe während der Schwangerschaft, der Elternkarenz und beim Wiedereinstieg in den Bundesdienst. Hierfür wurden z. B. spezielle Onboarding-Angebote entwickelt, die die Rückkehr in das Arbeitsleben und in das – vielleicht sich inzwischen veränderte – soziale Gefüge am Arbeitsplatz erleichtern.

2. Female Recruiting – Neuaufnahme mit System
Im Bereich der Rekrutierung setzt das Innenministerium auf gezielte Initiativen, um mehr Frauen für den Dienst bei der Polizei zu gewinnen. Der hohe Anteil von Bewerberinnen – und Polizeischülerinnen – zeigt, dass diese gezielte Werbung auch Wirkung entfaltet und dass der Polizeiberuf generell für Frauen ebenso attraktiv ist wie für Männer.

Ein für das Innenministerium zentraler Faktor ist hierbei zielgruppenaffines Female Recruiting, bei dem die weibliche Seite der Polizei auf Augenhöhe und authentisch mit Interessentinnen kommuniziert, um bilateral Fragen zu erörtern und lebensechter Erfahrungsaustausch – z. B. über Karenz oder Karriere – stattfinden kann.
Symbolbild: Weltfrauentag.






Zugefügt 2075 März 9

Wien - Weltfrauentag: Die Polizei wird weiblicher

Long COVID-Betroffene übergeben Handlungsansätze an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach


	 Long COVID-Betroffene übergeben Handlungsansätze an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

07. März 2025 - Zehn Betroffenenbotschafterinnen und -botschafter haben am 7. März 2025 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Versorgung und Förderungen der gesellschaftlichen Teilhabe von Erkrankten an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach übergeben. An der Veranstaltung nahmen neben den Botschafterinnen und Botschaftern, Erkrankte, Angehörige sowie Ärzteschaft und Pädagoginnen und Pädagogen teil, die sich im offenen Partizipationsprozess eingebracht hatten.

Die Empfehlungen stellen das Ergebnis des von Oktober 2024 bis März 2025 durch das BMG initiierten Partizipationsprozesses zum Thema Long COVID bei Kindern und Jugendlichen dar. Ziel des Formats war es, mehr Klarheit über die Versorgungs- und Unterstützungsbedarfe in der Praxis zu schaffen und mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren. Dazu konnten erkrankte Kinder und Jugendliche, deren Angehörige sowie Fachkräfte mit beruflichen Berührungspunkten zu Erkrankten in unterschiedlichen Formaten ihre jeweilige Perspektive einbringen. Rund 500 Personen nahmen an einer Online-Befragung teil, in der die Versorgungs- und Lebenssituation von Betroffenen erhoben und Vorschläge für Verbesserungsansätze eingebracht wurden. In einem abschließenden Workshop wurden die während des Partizipationsprozesses erarbeiteten Ergebnisse und Vorschläge von den Betroffenen diskutiert. Abschließend formulierten sie insgesamt 9 Handlungsansätze.

Das Thema Long COVID bei Kinder und Jugendlichen hat für mich als Minister und für das BMG hohe Priorität. Leider ist die Versorgungslage und unser Verständnis über das Krankheitsbild noch keineswegs so, wie es sein sollte. Keine Heilung, oft Totalausfall der Beschulung, große Belastungen für die Eltern und mangelhafte medizinische Versorgung. Deshalb war es wichtig, dass es uns gelungen ist, 52 Mio. Euro für Forschung bereitzustellen, die helfen soll, gezielt die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID zu verbessern. Aber mehr Geld ist nötig in der Forschung. Heute haben Betroffene stellvertretend für sehr viele Eltern und Kinder ihre Erkenntnisse und konkreten Vorschläge zur Verbesserung der Lage vorgestellt. Um konkrete Lösungen anzubieten, müssen wir die Bedürfnisse und die Lebensrealitäten der Betroffenen genau verstehen. Es war uns deshalb ein besonderes Anliegen, die Perspektiven aller Betroffener zu hören – seien es Erkrankte, Angehörige oder Behandelnde.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Der Minister dankte allen Teilnehmenden für ihr Engagement und kündigte an, die Anliegen der Betroffenen in den weiteren Planungen des BMG zu berücksichtigen und beispielsweise im Rahmen des nächsten Runden Tischs Long COVID zu diskutieren.







Zugefügt 2075 März 9

Long COVID-Betroffene übergeben Handlungsansätze an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Regierungskommission legt abschließende Stellungnahmen zur Krankenhausreform vor


	 Regierungskommission legt abschließende Stellungnahmen zur Krankenhausreform vor

Die Modernisierung der stationären Versorgung soll auch langfristig von Bund und Ländern gemeinsam getragen und auch nach Ablauf der Krankenhausreform fortgesetzt werden. Das fordert die ´´Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung´´ in ihren beiden abschließenden Stellungnahmen (13 und 14), mit denen sie zugleich ihre Arbeit beendet.
07. März 2025

Die Krankenhausreform zu verabschieden, war ein großer Erfolg. Doch damit ist die Arbeit nicht getan. Um flächendeckend gute stationäre Versorgung zu gewährleisten, muss der Reformprozess weitergehen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass die Regierungskommission weitere Empfehlungen abgegeben hat, die weit in die Zukunft reichen. Ich danke der Kommission und ihrem Leiter Prof. Tom Bschor für ihre wertvolle Arbeit. Sie ist ein herausragendes Beispiel für das Zusammenwirken von Wissenschaft und Politik.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Trotz Spitzenausgaben innerhalb Europas erzielt Deutschland nur mittelmäßige Ergebnisse in zentralen Parametern der Morbidität und Mortalität. Die älter werdende Babyboomer-Generation, der zunehmende Fachkräftemangel und die durch Innovationen weiter steigenden Gesundheitsausgaben erfordern eine konsequente Reform von Planung und Struktur des Gesundheitssystems. Es ist gut, dass mit der umfassenden Krankenhausreform ein sehr bedeutender erster Schritt gegangen wurde. Die Regierungskommission führt in ihrer abschließenden 14. Stellungnahme aus, wie eine reformierte Krankhausversorgung in einem integrierten Gesundheitssystem der Zukunft aussehen kann.

Prof. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
Die Empfehlungen der 13. Stellungnahme
Cover_13te_Stellungnahme

Reform der Investitionskosten­finanzierung für die Krankenhäuser in Deutschland – Bestandsinvestitionen und Strukturinvestitionen

Mit der Stellungnahme zeigt die Regierungskommission auf, dass die Bundesländer nur unzureichend ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung in den Bestand der Krankenhäuser nachkommen. Nur die Hälfte der Investitionskosten würden die Länder übernehmen, die es braucht, um den Bestand der Kliniken zu erhalten.

Um die empfohlene Investitionsquote von 7 bis 9 Prozent der Krankenhauserlöse zu erreichen, schlägt die Regierungskommission ein Anreizsystem vor: Bis zu 5 Prozent der Erlöse trägt das Land. Weitere Bestandsinvestitionen tragen Land und Bund jeweils zur Hälfte.
Eine komplette Umstellung des Finanzierungssystems der stationären Versorgung sei herausfordernd, so die Kommission. Das System künftig z.B. nur aus Krankenkassenmitteln zu finanzieren, sei nur möglich, wenn die Kassen an anderer Stelle finanziell entlastet würden und Mitsprache bei der Krankenhausplanung bekämen.
Investitionen in strukturelle Veränderungen der Krankenhäuser sollten auch nach der Krankenhausreform über einen Fonds finanziert werden, den Bund und Länder gemeinsam tragen.

Die Empfehlungen der 14. Stellungnahme
Cover_14te_Stellungnahme

Krankenhausversorgung in Deutschland 2035 – zukünftige Aufgaben und Bedeutung der Krankenhäuser

Mit der 14. Stellungnahme formuliert die Regierungskommission ihr Zielbild der stationären Versorgung über die aktuelle Krankenhausreform hinaus.

Eine künftige Krankenhausplanung sollte im Sinne einer Überwindung der Sektorengrenzen künftig die ambulante Bedarfsplanung mit einbeziehen. Denkbar wären für die Regierungskommission gemeinsame regionale Planungsgremien. Unnötige Mehrfachstrukturen sollten weiter abgebaut und ökonomische Fehlanreize für Krankenhausbehandlungen beseitigt werden.
Der Prävention kommt eine zentrale Aufgabe bei der Sicherung einer hochqualitativen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung trotz der großen Herausforderungen durch den demographischen Wandel und die Weiterentwicklung der medizinischen Möglichkeiten zu.
Die am Bruttoinlandsprodukt gemessenen Gesundheitsausgaben Deutschlands liegen an der Spitze aller europäischen Länder und sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiter gestiegen. Nach Einschätzung der Regierungskommission können nur konsequente Reformen diese das solidarische Finanzierungssystem in Gänze bedrohende Entwicklung stoppen.
Über ein Primärarztsystem, die Förderung von Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bevölkerung, eine Reform des Notfallwesens und eine Neujustierung des Leistungskatalogs muss zukünftig eine zielgerichtetere Steuerung des Zugangs zu GKV-finanzierten ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen erfolgen.

Dass die Krankenhausreform dringend notwendig war und der Reformprozess fortgesetzt werden muss, steht für die Regierungskommission außer Frage: Deutschland verfüge über mehr Krankenhausbetten und leiste sich mehr vollstationäre Behandlungen als fast jedes andere europäische Land. Die Fallzahlen seien besonders bei elektiven Eingriffen (z.B. Hüft- und Kniegelenks-OP) überdurchschnittlich hoch. Das verschlechtere in Kombination mit der hohen Zahl kleiner Krankenhäuser und fehlendem Personal sogar die Versorgung: Die Quote von ärztlichem und pflegerischen Personal pro behandelten Patienten sei in Deutschland unterdurchschnittlich gering.







Zugefügt 2065 März 9

Regierungskommission legt abschließende Stellungnahmen zur Krankenhausreform vor

Pistole - Wien - Erfolgreicher Joint Action Day zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels


	Pistole - Wien - 	Erfolgreicher Joint Action Day zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels

Die Auswertung von Datenträgern führte zu Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen an vierzehn Örtlichkeiten.

Am 27. Februar 2025 fand ein österreichweiter Joint Action Day (JAD) statt, der durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) koordiniert und geleitet wurde. Gemeinsam mit den Landesämtern Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Niederösterreich, Wien, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Tirol und Vorarlberg konnten im Auftrag der Staatsanwaltschaften an vierzehn Örtlichkeiten Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen bei insgesamt zehn männlichen Personen durchgeführt werden, die unter Verdacht stehen, verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, Kriegsmaterialgesetz bzw. Verbotsgesetz zu besitzen und mit diesen zu handeln. Im Rahmen des Joint Action Days wurden zahlreiche Waffen und Munition sowie NS-Devotionalien sichergestellt. Gemeinsam werden in enger Kooperation mit den Justizbehörden, in diesem Fall den Staatsanwaltschaften, weitere Ermittlungen geführt.

´´Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, aber auch die Landesämter haben in den letzten Monaten umfangreiche Ermittlungen sowohl gegen den Waffenhandel als auch gegen die rechtsextreme Szene geführt. Dieser eingeschlagene Weg wird konsequent fortgesetzt werden´´, sagte Innenminister Gerhard Karner.

Auch Justizministerin Anna Sporrer gratulierte den Justiz- und Sicherheitsbehörden zu diesem Erfolg und ergänzte: ´´Gemeinsam mit der heimischen Exekutive leisten unsere Staatsanwaltschaften tagtäglich hervorragende Arbeit im Kampf gegen Extremismus und organisierte Kriminalität. Ein funktionierender Rechtsstaat ist essentiell für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher und zusammen werden wir auch weiterhin entschieden gegen extremistische Betätigung vorgehen.´´

Staatssekretär für die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, Jörg Leichtfried, würdigte den Einsatz als Erfolg des demokratischen Rechtsstaates. ´´Dieser Ermittlungserfolg zeigt, wie wichtig ein professioneller Verfassungsschutz für unsere Demokratie ist. Es ist ein Beispiel dafür, dass jegliche Form von Extremismus die volle Härte unseres Rechtsstaates zu spüren bekommt.´´

Durchsuchungen, Sicherstellungen und Einvernahmen in sieben Bundesländern

Der Ursprung des Joint Action Days resultierte aus einer durch das LSE Niederösterreich durchgeführten Hausdurchsuchung im Jahr 2024, bei der Kriegsmaterial in Form von Waffen und Kriegsmunition sowie NS-Devotionalien, darunter Uniformteile und Abzeichen, sichergestellt wurden. Die Auswertung der ebenfalls sichergestellten Datenträger und intensive Ermittlungen führten nun zu zehn weiteren Verdächtigen in Wien, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und der Steiermark.

´´Der illegale Waffenhandel ist ein gravierendes internationales Sicherheitsproblem. Kriminelle und Terroristen erwerben ihre Waffen nicht auf legalem Weg. Um den illegalen Waffenhandel einzugrenzen oder zu verhindern, müssen Ursachen, Quellen und Käufer, Ziel der Ermittlungen sein. Der digitale Raum und der grenzüberschreitende Handel erschwert uns die Verfolgung von Waffenhändlern. Die nationalen und internationalen Justiz- und Sicherheitsbehörden können daher nur gemeinsam effizient dagegen vorgehen. Diese Aktion ist ein Beispiel für erfolgreiche Kooperation zwischen nationalen Behörden. Ich danke den Ermittlerinnen und Ermittlern für ihr konsequentes und unerlässliches Vorgehen´´, betonte Generaldirektor Franz Ruf.

In Kooperation mit den jeweiligen LSE und durch Unterstützung des Einsatzkommandos Cobra sowie den Schnellen Interventionsgruppen (SIG) Niederösterreich und Burgenland kam es zu umfangreichen Sicherstellungen, darunter mehr als 90 Schusswaffen unterschiedlicher Kategorien, über Zehntausend Schuss Munition sowie NS-Devotionalien. Auch Mobiltelefone und sonstige Datenträger wurden sichergestellt. Im Zuge des Einschreitens wurden sechs vorläufige Waffenverbote ausgesprochen. Alle Zielpersonen wurden auf freiem Fuß angezeigt.

Die Ergebnisse dieses Einsatzes bestärken den Verfassungsschutz in seiner Entschlossenheit, auch künftig konsequent gegen den illegalen Waffenhandel vorzugehen. Dabei wird die DSN weiterhin eng mit den LSE und Justizbehörden zusammenarbeiten. Die Ergebnisse der Durchsuchungen werden aktuell gesichtet und ausgewertet. Die weiterführenden Ermittlungen dauern daher noch an.






Zugefügt 2075 März 9

Pistole - Wien - Erfolgreicher Joint Action Day zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels

Vorgaben zur Gasspeicherung: Kommission schlägt Verlängerung um zwei Jahre vor


	Vorgaben zur Gasspeicherung: Kommission schlägt Verlängerung um zwei Jahre vor

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Gasspeicher-Verordnung bis Ende 2027 zu verlängern. Angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage und der unbeständigen Situation auf den globalen Gasmärkten soll dies dazu beitragen, die Energieversorgungssicherheit in der EU und die Stabilität des europäischen Gasmarktes zu gewährleisten. Die Verlängerung wird insbesondere sicherstellen, dass sich die EU koordiniert auf die kommenden Winter vorbereitet.

Der für Energie und Wohnungswesen zuständige Kommissar Dan Jørgensen sagte: ´´Die Gasspeicherung hat die Bürgerinnen und Bürger der EU vor dem Risiko von Versorgungsunterbrechungen bewahrt. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Instrument weiter nutzen. Die Mitgliedstaaten brauchen jedoch genügend Flexibilität, um die Speicher den ganzen Sommer über unter den besten Bedingungen füllen zu können. Wir empfehlen diese Flexibilität heute, um Marktverzerrungen in der gegenwärtigen Situation zu vermeiden und den Stress auf dem Markt zu verringern.´´

Der heutige Vorschlag wird von einer Empfehlung der Kommission an die EU-Staaten begleitet, unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Marktbedingungen bei der Entscheidung über Maßnahmen zum Auffüllen der Speicher flexibel vorzugehen. So können sie ihre Speicher während der gesamten Saison zu optimalen Einkaufsbedingungen auffüllen. Ziel ist es, Verzerrungen des Energiebinnenmarktes oder negative Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit anderer EU-Länder oder der EU als Ganzes zu vermeiden.

Hintergrund

Die Verordnung über die Gasspeicherung wurde im Juni 2022 auf dem Höhepunkt der Energiekrise erlassen, um eine ausreichende Versorgung der Haushalte und Unternehmen in der EU während des Winters zu gewährleisten. Seit Einführung des Gasspeicher-Ziels von 90 Prozent hat die EU dieses Ziel vor Beginn jeder Heizperiode stets übertroffen.

Gespeichertes Gas liefert 25 bis 30 Prozent des in der EU im Winter verbrauchten Gases.

Nächste Schritte

Über den Vorschlag der Kommission beraten nun das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten.

Darüber hinaus plant die Kommission eine Überprüfung des EU-Rahmens für die Energieversorgungssicherheit, um zu beurteilen, ob dauerhaftere speicherbezogene Maßnahmen erforderlich sind.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Kommissionsvorschlag

Empfehlung der Kommission

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2075 März 9

Vorgaben zur Gasspeicherung: Kommission schlägt Verlängerung um zwei Jahre vor

Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau hat begonnen


	 Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau hat begonnen

Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben. Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir hatte die EU-Kommission mehrfach aufgefordert, EU-Hilfen infolge von Frostschäden auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen.

Dazu Bundesminister Özdemir: ´´Endlich kommt die Frosthilfe auch bei unseren Betrieben an. Dafür habe ich mich in Brüssel vehement eingesetzt. Dass die EU‑Kommission die deutschen Obst- und Weinbaubetriebe im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn nicht in ihre Frosthilfen einbeziehen wollte, war für mich nicht akzeptabel. Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Diese Frostwelle hat mitunter ganze Ernten zunichte gemacht. Mit den Frosthilfen können nun auch unsere deutschen Obst- und Weinerzeugerinnen und -erzeuger ihre Schäden mindern.´´

Die Anträge konnten bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Damit wird sichergestellt, dass möglichst viele betroffene Betriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Der Entschädigungssatzes beträgt rund 37 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb. Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.

Eine Kumulation von Landeshilfen mit den EU-Mitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei sind die beihilferechtlichen Höchstfördergrenzen nach EU-Recht zu beachten, zudem ist eine Überkompensation der Schäden auszuschließen.

Besonders in Ost- und Süddeutschland hatten Spätfröste im April 2024 im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht. Insgesamt summieren sich die beihilfefähigen Schäden nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 126 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 bis 100 Prozent – insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die Schäden im Weinanbau liegen im Bereich von 30 bis 100 Prozent.






Zugefügt 2065 März 9

Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau hat begonnen

Sprengung - Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge


	ngung - 	Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge

Bremen-Blumenthal, OT Farge - 09.03.2025 - Bei Sondierungsarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen weltgrößten Tanklagers Farge wurden vier mutmaßliche Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Bei den Funden handelt es sich vermutlich um 500-kg-Bomben, die mit einem speziellen Zündsystem ausgestattet sein könnten, das eine Entschärfung unmöglich macht. Eine Sprengung wäre in diesem Fall unvermeidlich.

Die abschließende Untersuchung der Verdachtspunkte erfolgt am Samstag, den 08. März 2025, durch den Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen. Falls sich der Verdacht bestätigt, müssen am Sonntag, den 09. März 2025, umfassende Evakuierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierzu wird am Samstag noch einmal eine Mitteilung der Polizei erfolgen.

Evakuierungsmaßnahmen und Zeitplan

Der Evakuierungsradius beträgt 1000 Meter um den Fundort.

Alle Anwohnerinnen und Anwohner müssen die Zone bis spätestens 12 Uhr am Sonntag, 09. März 2025 verlassen haben. Betroffen sind etwa 2000 Menschen.

Die Evakuierung beginnt ab 8 Uhr mit Absperrungen und Räumungen.

Der öffentliche Nahverkehr (Bus und Bahn) wird mit Beginn der Evakuierung bis zur Beendigung der Maßnahmen eingestellt.

Die kontrollierte Sprengung der Blindgänger ist für etwa 13 Uhr angesetzt.

Unterstützung für betroffene Personen

Falls Sie nicht bei Familie oder Freunden unterkommen können, steht Ihnen die Oberschule ´´In den Sandwehen´´ als Aufenthaltsort zur Verfügung.

Ein Bus-Shuttle dorthin wird an den Haltestellen der Linie 90 bereitgestellt.

Mobilitätseingeschränkte Personen werden gebeten, sich frühzeitig (aber erst ab Mittwochmorgen) bei der Feuerwehr unter 0421 361-11799 zu melden.

Informationen und Bürgertelefon

Eine Bandansage mit den wichtigsten Informationen ist unter 0421- 4491701 abrufbar.

Aktuelle Informationen zum Einsatz finden Sie auf der Homepage der Polizei Bremen sowie über unsere offiziellen Social-Media-Kanäle.

Der Kampfmittelräumdienst der Polizei Bremen wird in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem THW umfangreiche Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis und aktive Unterstützung, damit die Maßnahmen zügig durchgeführt werden können. Sobald die Blindgänger erfolgreich gesprengt wurden, informieren wir Sie über die gängigen Kanäle.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen

Nils Matthiesen

http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de






Zugefügt 2065 März 9

ngung - Evakuierung am Sonntag bei möglicher Sprengung von vier Bombenblindgängern in Bremen-Farge

Sprengung - Sprengung einer 250-Pfund Bombe in Hamburg-Heimfeld


	Sprengung - 		Sprengung einer 250-Pfund Bombe in Hamburg-Heimfeld

Hamburg-Heimfeld, Moorburger Straße, Kampfmittelfund, 05.03.2025, 14:34 Uhr

Die Feuerwehr Hamburg wurde heute Nachmittag im Rahmen von Sondierungsarbeiten zu einem Kampfmittelfund auf das Gelände einer Raffinerie in Hamburg-Heimfeld gerufen.

Es handelte sich bei dem Fund um eine 250-Pfund schwere, englische Sprengbombe mit einem Langzeitzünder, die in zehn Metern Tiefe gefunden wurde. Aus Sicherheitsgründen war eine Entschärfung der Bombe nicht möglich, da diese nur durch einen schmalen Bergungsschacht erreichbar war. Ein erschütterungsfreies Herausziehen der Bombe war somit nicht möglich.

Deshalb musste die Bombe in der Tiefe kontrolliert gesprengt werden. Hierfür tauchte ein Taucher des Kampfmittelräumdienstes unter erheblicher Eigengefährdung hinab und befestigte eine Sprengladung an der Bombe.

Um 18:00 Uhr erfolgte die erfolgreiche Sprengung der Bombe.

Während des Einsatzes stellte die Feuerwehr Hamburg zusammen mit der Werkfeuerwehr den Brandschutz sicher. Ein Rettungswagen befand sich zusätzlich in Bereitstellung.

Für die Dauer der Maßnahmen wurde im Abstand von 300 Metern um die Fundstelle herum ein Sperrradius festgelegt, der Warnradius betrug 1000 Meter. Anwohner waren nicht betroffen.

Die Sperrmaßnahmen konnten nach einer Kontrolle des Umfeldes um 18:05 Uhr aufgehoben werden.

Die Feuerwehr Hamburg war insgesamt mit etwa 20 Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr rund vier Stunden im Einsatz für Hamburg.

Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Hamburg
Kerstin Hamester
Telefon: 040/42851 51 51
E-Mail: presse@feuerwehr.hamburg.de
http://www.feuerwehr.hamburg.de






Zugefügt 2065 März 9

Sprengung - Sprengung einer 250-Pfund Bombe in Hamburg-Heimfeld

Kokain - Erfolgreiche Schwerpunktaktion gegen Drogenkriminalität-- Bremen


	Kokain - 	Erfolgreiche Schwerpunktaktion gegen Drogenkriminalität--

Bremen

Bremen-Mitte, Östliche Vorstadt - 06.03.25, 13 - 20 Uhr - Die Polizei Bremen führte am Donnerstag eine koordinierte Schwerpunktaktion im Bahnhofsquartier, Steintorviertel und der Friedrich-Rauers-Straße durch. Ziel war insbesondere die Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität.

Während der Maßnahmen wurden zahlreiche Personen kontrolliert und mehrere Drogendealer vorläufig festgenommen. Ein Mann versuchte per Fahrrad zu fliehen, konnte jedoch gestellt werden. Gegen ihn lag ein langfristiger Platzverweis vor. Er führte ein griffbereites Rasiermesser mit sich und wurde in Gewahrsam genommen. Eine weitere Person wurde im Philosophenweg mit einer größeren Menge Bargeld und Tabletten angetroffen, zudem wurden Cannabisprodukte sichergestellt. In der Rembertistraße wurden zwei mutmaßliche Händler festgestellt, bei denen Kokain, Bargeld, eine Feinwaage und weitere Beweismittel gefunden wurden. Insgesamt beschlagnahmte die Polizei bei der Aktion verschiedene Drogen, Bargeld, ein Fahrrad, zwei Smartphones sowie ein Messer.

Die Polizei Bremen setzt ihre konsequenten Maßnahmen gegen die Straßenkriminalität fort und wird insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofs weitere gezielte Aktionen durchführen.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de






Zugefügt 2025 März 9

Kokain - Erfolgreiche Schwerpunktaktion gegen Drogenkriminalität-- Bremen

Kokain - 21-jähriger Deutscher, ein 20-jähriger Serbe und ein 15-jähriger Kosovare - Mutmaßliche Drogendealer in Untersuchungshaft


Kokain - 	21-jähriger Deutscher, ein 20-jähriger Serbe und ein 15-jähriger Kosovare - Mutmaßliche Drogendealer in Untersuchungshaft

Nach umfangreichen Ermittlungen des Kriminalkommissariats Aalen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Ellwangen konnten am Mittwochabend ein 21-jähriger Deutscher, ein 20-jähriger Serbe und ein 15-jähriger Kosovare wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Handels mit Kokain festgenommen werden. Die Festnahmen erfolgten mit Unterstützung des Spezialeinsatzkommandos Baden-Württemberg und eines Mobilen Einsatzkommandos.

Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen von mehreren Wohnungen in Aalen und Essingen sowie von mehreren Fahrzeugen konnten diverse Betäubungsmittel, Bargeld und eine scharfe Maschinenpistole aufgefunden werden. Zudem konnten die Beamten während der Maßnahmen einen 19-jährigen Deutschen antreffen, welcher wegen eines ausstehenden Jugendarrestes gesucht wurde.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ellwangen wurden der 21-jährige Deutsche und der 20-jährige Serbe am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der 15-jährige Kosovare wurde am Donnerstag auf freien Fuß entlassen und der 19-jährige Deutsche wurde in eine Jugendarrestanstalt verbracht. Die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizei Aalen
Böhmerwaldstraße 20
73431 Aalen
Telefon: (49) 7361/580-110
E-Mail: aalen.pp@polizei.bwl.de
https://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 9

Kokain - 21-jähriger Deutscher, ein 20-jähriger Serbe und ein 15-jähriger Kosovare - Mutmaßliche Drogendealer in Untersuchungshaft

Kokain - 250 Tage Haft - Bundespolizei nimmt 38-Jährigen fest und beschlagnahmt Kokain - Gelsenkirchen - Münster


	Kokain - 250 Tage Haft - Bundespolizei nimmt 38-Jährigen fest und beschlagnahmt Kokain
-
Gelsenkirchen - Münster

Am gestrigen Donnerstagmittag (6. März) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Die Überprüfung seiner Personalien zeigte, dass eine Staatsanwaltschaft bereits vor vier Jahren Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.

Gegen 12:40 Uhr unterzogen Bundespolizisten, im Rahmen ihrer Streifentätigkeit im Gelsenkirchener Hauptbahnhof, einen 38-Jährigen einer Personenkontrolle. Den Beamten gegenüber wies der deutsche Staatsbürger sich mit seinem Personalausweis aus. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Münster per Haftbefehl nach ihm suchen ließ. Das Amtsgericht Münster verurteilte den Mann bereits im Juli 2018, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in sechs Fällen, zu einer ursprünglichen Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und drei Monaten. Nun bestand noch eine Restfreiheitsstrafe von 250 Tagen. Da der Gesuchte sich der Haftantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Münster zur Festnahme ausgeschrieben.

Die Beamten nahmen den Münsteraner fest und führten ihn anschließend dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zu. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte bei der Durchsuchung seines Rucksackes zwei Konsumeinheiten Kokain auf und beschlagnahmten diese. Zur Herkunft der Drogen machte der 38-Jährige keine Angaben.

Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten den Deutschen einer Justizvollzugsanstalt zu. Er wird sich zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.






Zugefügt 2025 März 9

Kokain - 250 Tage Haft - Bundespolizei nimmt 38-Jährigen fest und beschlagnahmt Kokain - Gelsenkirchen - Münster

Kokain - München: Gesuchter Drogenschmuggler geht Waidhauser Bundespolizisten ins Netz


Kokain - 	München: Gesuchter Drogenschmuggler geht Waidhauser Bundespolizisten ins Netz

Waidhaus - Beamte der Bundespolizei Waidhaus haben am Donnerstagabend (7. März) bei Grenzkontrollen auf der A6 einen mit Haftbefehl gesuchten Drogenschmuggler festgenommen und der Justiz überstellt.

Die Kontrolle des 35-jährigen Rumänen erfolgte bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus. Bei der genaueren Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass der 35-Jährige vom Amtsgericht Hamburg zur Festnahme ausgeschrieben war. Das Gericht verdächtigt den Rumänen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Er soll im Juli 2024 im Hamburger Hafen gemeinsam mit Komplizen versucht haben, mehrere hundert Gramm Kokain aus einem Schiffscontainer zu holen um es im Inland an Hintermänner zu übergeben. Da das Gericht befürchtet, dass sich der Rumäne dem Strafverfahren entziehen will, erließen die Richter Haftbefehl gegen den 35-Jährigen. Bundespolizisten vollstreckten nun den Untersuchungshaftbefehl an der A6 und nahmen den Rumänen fest. Er wird nun der Hamburger Justiz überstellt und wartet dort auf sein gerichtliches Verfahren.

Rückfragen bitte an:

Tobias Pfeiffer
____________________________________________
Bundespolizeiinspektion Waidhaus | Pressestelle
Vohenstraußer Straße 14 | 92726 Waidhaus

Telefon: 09652 8206-106 | Fax: 09652 8206-49
E-Mail: tobias.pfeiffer@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.wai.oeffentlichkeitsarbeit@polizei.bund.de


Der Zuständigkeitsbereich der Inspektion umfasst die Landkreise
Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt
Weiden und wird charakterisiert durch zahlreiche Hauptverkehrsadern.
Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung
und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden.
Auf der Grundlage des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser
Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger
Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie
dem Zoll.
Im bahnpolizeilichen Aufgabenspektrum setzt die BPOLI Waidhaus einen
Schwerpunkt bei der Kriminalprävention und der Gefahrenvorsorge.






Zugefügt 2025 März 9

Kokain - München: Gesuchter Drogenschmuggler geht Waidhauser Bundespolizisten ins Netz

messer - Hubschrauber im Einsatz - Roth


	messer - 	Hubschrauber im Einsatz - Roth

In der Nacht von Samstag (08.03.2025) auf Sonntag (09.03.2025) kam es zu einem größeren Polizeieinsatz auf Grund einer verletzten Person im Rother Kiefernweg. Die Polizei war auch mit einem Hubschrauber im Einsatz.

Gegen 00:30 Uhr ging bei der Integrierten Leitstelle ein Notruf über einen schwer verletzten Mann in einer Unterkunft für Obdachlose ein. Vor Ort stellte sich die Situation für die Einsatzkräfte als unklar dar. Der blutverschmierte Mann wies Schnittverletzungen auf. Eine erste Befragung vor Ort ließ darauf schließen, dass ihm diese möglicherweise mit einem Messer zugeführt wurden. Der Rettungsdienst alarmierte daraufhin umgehend die Polizei.

Mehrere Streifen der Polizeiinspektion Roth sowie umliegender Dienststellen fuhren den vermeintlichen Tatort an. Zudem stieg ein Polizeihubschrauber auf, um etwaige flüchtige Täter lokalisieren zu können.

Bei einer näheren Untersuchung des 44-jährigen Geschädigten stellte sich heraus, dass er lediglich eine stark blutende Verletzung am Unterarm aufwies.

Es konnte schließlich ermittelt werden, dass es im Verlauf der Nacht zu einem Streit zwischen drei Männern der Unterkunft gekommen war, in dessen Verlauf sich der 44-Jährige die Verletzungen selbst an einer abgebrochenen Glasflasche zugezogen hat. Die intensiven Einsatzmaßnahmen wurden daraufhin unmittelbar zurückgefahren.

Erstellt durch: Marc Siegl

Rückfragen bitte an:

Polizei Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizei s Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h






Zugefügt 2025 März 9

messer - Hubschrauber im Einsatz - Roth

Messer - Störung des öffentlichen Friedens - Zülpich


	Messer - 	Störung des öffentlichen Friedens - Zülpich

Ein 65-jähriger Zülpicher meldete sich am Vormittag des 08. März (Samstag) bei der Polizei Euskirchen und gab an, dass sein 32-jähriger Sohn ihn in seiner Wohnung besucht habe und er dabei mit einem Messer bedroht worden sei. Anschließend habe der Sohn die Wohnung des Vaters mit dem Messer verlassen. Zeitgleich ging bei der Polizei ein weiterer Notruf eines Zeugen ein, welcher mitteilte, dass ein Mann im Bereich der Guinbertstraße versuche den Reifen seines Fahrzeugs zu zerstechen. Nach Ansprache habe die Person das Messer in seine Jackentasche gesteckt und sich zu einer Veranstaltung der SPD begeben, welche dort anlässlich des Weltfrauentages stattfand.

Die unmittelbar entsendeten Polizeibeamten konnten den Beschuldigten nach Eintreffen sofort identifizieren und widerstandslos festnehmen.

Das bei der Durchsuchung der Person aufgefundene Messer wurde zusammen mit einer ebenfalls mitgeführten Nagelschere sichergestellt.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 2,5 Promille. Weiterhin gab es eindeutige Anzeichen auf eine psychische Störung des 32-jährigen Zülpichers, so dass dieser in Zusammenarbeit mit einem hinzugerufenen Notarzt in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen wurde. Beim Transport dorthin beleidigte und bedrohte der Mann die begleitenden Beamten.

Entsprechende Strafanzeigen wurden gefertigt.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Euskirchen
- Pressestelle -

Telefon: 0 22 51 / 799-299
Fax: 0 22 51 / 799-90209

E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de

Internet: https://euskirchen.polizei.nrw/
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.eu/
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.eu
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_eu






Zugefügt 2025 März 9

Messer - Störung des öffentlichen Friedens - Zülpich

Messer - Kronau - Psychisch auffälliger Mann mit Messer löst Polizeieinsatz aus - Karlsruhe


	Messer	- Kronau - Psychisch auffälliger Mann mit Messer löst Polizeieinsatz aus
-
Karlsruhe

Ein 39-jähriger Mann, der sich mit einem offen getragenen Messer und oberkörperfrei am Samstagabend in Kronau aufhielt, löste einen Polizeieinsatz aus.

Zeugen unterrichteten die Polizei gegen 18:50 Uhr zunächst über lautstarke Streitigkeiten in einem Haus in der Bahnhofstraße. Direkt im Anschluss sei eine männliche Person mit einem langen Messer aus dem Anwesen gelaufen.

Kurz darauf traf die erste eingetroffene Polizeistreife den 39-Jährigen noch in der Bahnhofstraße an. Der Tatverdächtige lag zu diesem Zeitpunkt lediglich mit einer Sporthose bekleidet auf dem Boden und hielt hierbei ein Messer in der Hand. Trotz mehrmaliger Aufforderung der Beamten, die Waffe abzulegen, richtete sich der Mann auf und hielt das Messer weiterhin in der Hand. Erst unter Vorhalt der Schusswaffe legte der Mann das Messer ab und ließ sich im Anschluss zunächst widerstandslos festnehmen. Beim Transport zum Streifenwagen leistete er plötzlich Widerstand, indem er gegen die Beamten trat und spuckte. Ein Polizeibeamter wurde hierbei leicht verletzt.

Aufgrund seines Zustandes wurde der 39-Jährige in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.

Ralf Eisenlohr, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizei Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: pressestelle.ka@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 9

Messer - Kronau - Psychisch auffälliger Mann mit Messer löst Polizeieinsatz aus - Karlsruhe

bundesbank - EZB-Rat senkt Leitzinsen


bundesbank - 	 EZB-Rat senkt Leitzinsen

06.03.2025 - Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte zu senken. Der Beschluss zur Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität – der Zinssatz, mit dem der EZB-Rat den geldpolitischen Kurs steuert – spiegelt die aktualisierte Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission durch den EZB-Rat wider.

Der Disinflationsprozess schreitet gut voran. Die Inflation hat sich im Wesentlichen weiterhin im Einklang mit den Erwartungen unserer Fachleute entwickelt, und die jüngsten Projektionen stimmen eng mit den bisherigen Inflationsaussichten überein. Die Fachleute erwarten nun eine Gesamtinflation von durchschnittlich 2,3 % für 2025, 1,9 % für 2026 und 2,0 % für 2027. In der Aufwärtsrevision der Gesamtinflation für 2025 spiegelt sich eine stärkere Dynamik bei den Energiepreisen wider. Bei der Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel gehen die Fachleute von durchschnittlich 2,2 % für 2025, 2,0 % für 2026 und 1,9 % für 2027 aus.

Die meisten Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation deuten darauf hin, dass sich die Inflation nachhaltig im Bereich des mittelfristigen Zielwerts des EZB-Rats von 2 % einpendeln wird. Die Binneninflation bleibt hoch. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Löhne und die Preise in bestimmten Sektoren derzeit noch mit einer erheblichen Verzögerung an den starken Inflationsanstieg in der Vergangenheit anpassen. Das Lohnwachstum lässt jedoch wie erwartet nach, und Gewinne federn die Auswirkungen auf die Inflation teilweise ab.

Die Geldpolitik wird spürbar weniger restriktiv, da die Zinssenkungen die Aufnahme neuer Kredite für Unternehmen und private Haushalte günstiger machen und das Kreditwachstum anzieht. Zugleich wird die Lockerung der Finanzierungsbedingungen dadurch gebremst, dass sich frühere Zinserhöhungen nach wie vor auf den Kreditbestand auswirken, und die Kreditvergabe bleibt insgesamt gedämpft. Die Wirtschaft ist mit anhaltenden Herausforderungen konfrontiert, und unsere Fachleute haben ihre Wachstumsprojektionen erneut gesenkt – auf 0,9 % für 2025, 1,2 % für 2026 und 1,3 % für 2027. Die Abwärtsrevisionen für 2025 und 2026 spiegeln niedrigere Exporte und anhaltend schwache Investitionen wider. Dies ist teilweise auf eine hohe Unsicherheit hinsichtlich der Handelspolitik sowie auf eine allgemeine politische Unsicherheit zurückzuführen. Steigende Realeinkommen und die allmählich nachlassenden Auswirkungen früherer Zinserhöhungen bleiben die wichtigsten Faktoren, die dem erwarteten Anziehen der Nachfrage im Zeitverlauf zugrunde liegen.

Der EZB-Rat ist entschlossen, für eine nachhaltige Stabilisierung der Inflation beim mittelfristigen Zielwert von 2 % zu sorgen. Insbesondere in der gegenwärtigen Situation, die von wachsender Unsicherheit geprägt ist, wird die Festlegung des angemessenen geldpolitischen Kurses von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung erfolgen. So werden die Zinsbeschlüsse des EZB-Rats auf seiner Beurteilung der Inflationsaussichten vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation sowie der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Der EZB-Rat legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.
EZB-Leitzinsen

Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte zu senken. Dementsprechend werden sich der Zinssatz für die Einlagefazilität sowie die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität mit Wirkung vom 12. März 2025 auf 2,50 %, 2,65 % bzw. 2,90 % belaufen.
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Die APP- und die PEPP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.






Zugefügt 2025 März 8

bundesbank - EZB-Rat senkt Leitzinsen

Mit lebenslangem Lernen und hochwertiger Bildung dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken


	Mit lebenslangem Lernen und hochwertiger Bildung dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken

Die von der EU-Kommission vorgelegte Union der Kompetenzen ist eine Schlüsselstrategie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Roxana Mînzatu, Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge sagte: ´´Die Union der Kompetenzen ist unsere Strategie, um den Menschen zu helfen, in einer sich schnell verändernden Welt Schritt zu halten und Europa wettbewerbsfähig und fair zu gestalten. Für uns in Europa stehen die Menschen an erster Stelle, denn der Erfolg jedes Einzelnen beim Lernen, bei der Arbeit und im Leben ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und für eine stabile und widerstandsfähige Union.´´

Kompetenzen für ein erfolgreiches Bildungs- und Berufsleben

Von den Schulkindern bis zu den Menschen im Ruhestand soll diese Initiative dazu beitragen, den Menschen in ganz Europa die Fähigkeiten vermitteln, die sie brauchen. Sie wird auch die Übertragbarkeit von Fähigkeiten auf dem gesamten Kontinent durch den freien Verkehr von Wissen und Innovation fördern. Die Initiative enthält folgende Schwerpunkte:

Anhebung des Niveaus der Grundfertigkeiten, z. B. durch das Pilotprojekt ´´Basic Skills Support Scheme´´;
Lebenslange Möglichkeiten für Erwachsene, sich regelmäßig weiterzubilden und umzuschulen, z. B. durch ein Pilotprojekt zur Qualifikationsgarantie;
Erleichterung der Rekrutierung durch Unternehmen in der gesamten EU, z. B. durch eine Initiative zur Übertragbarkeit von Qualifikationen;
Anziehung und Bindung der in der europäischen Wirtschaft benötigten Fähigkeiten und Talente, z. B. durch die Aktion ´´Choose Europe´´ zur Anziehung von Spitzentalenten aus aller Welt;
eine solide Governance-Grundlage haben, die auf dem neuen hochrangigen Ausschuss für Qualifikationen aufbaut, der von einer europäischen Beobachtungsstelle für Qualifikationen informiert werden wird.

Die Mitteilung über die Union der Kompetenzen wird von einem Aktionsplan für Grundfertigkeiten und einem Strategieplan für die MINT-Bildung begleitet, um die Kompetenzen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik zu verbessern, MINT-Berufe zu fördern, mehr Mädchen und Frauen für diese Berufe zu gewinnen und die Bereitschaft für den Übergang zu digitalen und sauberen Technologien zu erhöhen.

Neue Ziele für 2030

Die Kommission schlägt eine Reihe neuer Ziele bis 2030 vor:

Der Anteil der unzureichenden Leistungen in den Bereichen Alphabetisierung, Mathematik, Naturwissenschaften und digitale Fähigkeiten sollte weniger als 15 Prozent betragen, während der Anteil der Spitzenleistungen in den Bereichen Alphabetisierung, Mathematik und Naturwissenschaften mindestens 15 Prozent betragen sollte;
Der Anteil der Schülerinnen und Schülern in MINT-Fächern in der beruflichen Erstausbildung auf mittlerer Ebene sollte mindestens 45 Prozent betragen, wobei mindestens eine von vier Lernenden weiblich sein sollte;
Der Anteil der Studierenden in MINT-Fächern auf der dritten Bildungsebene sollte mindestens 32 Prozent betragen, wobei mindestens zwei von fünf Studierenden weiblich sein sollten;
Der Anteil der Studierenden in IKT-Promotionsprogrammen sollte mindestens 5 Prozent betragen, wobei mindestens eine von drei Studierenden weiblich sein sollte.

Solide Grundlagen durch allgemeine und berufliche Bildung schaffen

Allgemeine und berufliche Bildung spielen eine wesentliche Rolle bei der Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Lebensbedingungen. So werden wir z. B. Lese- und Schreibkenntnisse, mathematische und naturwissenschaftliche Fähigkeiten sowie digitale und staatsbürgerliche Kompetenzen durch das Pilotprogramm zur Förderung von Grundfertigkeiten unterstützen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission einen Rahmen für wirksame Interventionsmaßnahmen (z. B. Frühwarnung, Überwachung, personalisierte Unterstützung, Netzwerke) entwickeln und finanziell unterstützen. Dieses Programm für Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten beim Erwerb von Grundfertigkeiten haben, wird ihr Leistungsniveau verbessern.

Regelmäßige Weiterqualifizierung und Umschulung als neue Norm

Die Entwicklung neuer Fertigkeiten sollte ein wiederkehrender und wesentlicher Bestandteil des Berufslebens der Menschen in unseren sich entwickelnden Volkswirtschaften sein.

Die Kommission wird ein Pilotprojekt zur Qualifikationsgarantie entwickeln. Dieses Programm wird Arbeitnehmern, die von Umstrukturierungsprozessen betroffen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, die Möglichkeit bieten, sich in einem anderen Unternehmen oder einem anderen Sektor beruflich weiterzuentwickeln.

Die EU wird die EU-Qualifikationsakademien, die den Unternehmen die für den grünen Wandel und den Clean Industrial Deal erforderlichen Qualifikationen vermitteln, straffen und ausbauen.

Förderung der Freizügigkeit von Fachkräften

Das volle Potenzial des Binnenmarktes wird durch die Zirkulation von Qualifikationen freigesetzt. Um Arbeitnehmern und Unternehmen mehr Möglichkeiten zu eröffnen, wird eine Initiative zur Übertragbarkeit von Qualifikationen die Anerkennung und Akzeptanz von Fähigkeiten und Qualifikationen in der gesamten EU erleichtern, unabhängig davon, wo sie erworben wurden. Die Initiative wird die Verwendung digitaler Qualifikationsnachweise fördern.

Die EU zu einem Magneten für Talente machen

Die Union der Kompetenzen wird die Fähigkeit der EU stärken, wichtige Talente aus der EU und der ganzen Welt anzuziehen, zu entwickeln und zu halten.

So wird die Kommission beispielsweise eine Marie-Skłodowska-Curie-Pilotaktion ´´Choose Europe´´ mit einem Budget von 22,5 Millionen Euro starten, um weltweit Spitzenkräfte anzuziehen, indem sie ihnen hervorragende wissenschaftliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und Karriereaussichten bietet.

Darüber hinaus wird die Kommission nach der Verabschiedung durch das Parlament und den Rat einen EU-Talentpool für die Anwerbung von Talenten von außerhalb der EU auf allen Qualifikationsniveaus einrichten, insbesondere in Berufen, in denen ein großer Mangel herrscht. In diesem Jahr soll eine Visastrategie vorgelegt werden, um die Ankunft von Spitzenstudenten, ausgebildeten Arbeitskräften und Forschenden weiter zu fördern.






Zugefügt 2025 März 8

Mit lebenslangem Lernen und hochwertiger Bildung dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken

Stärkung der Frauenrechte: Neuer Fahrplan veröffentlicht


	Stärkung der Frauenrechte: Neuer Fahrplan veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März ihren Fahrplan für die Frauenrechte und den Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU 2025 vorgestellt. Der Fahrplan wird die Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter voranbringen und eine langfristige politische Vision für den weiteren Ausbau von Frauenrechten etablieren.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: ´´Es gibt keinen Grund, wieso eine Frau weniger verdienen sollte als ein Mann. Oder wieso sie schlechteren Gesundheitsstandards oder Gewalt ausgesetzt sein sollte – allein wegen ihres Geschlechts. Wir wissen, dass Gesellschaften, in denen Frauen und Männer gleich behandelt werden, besser, gerechter und erfolgreicher sind. Lassen Sie uns also die vielfältigen Talente und Fähigkeiten aller Menschen, Männer wie Frauen, nutzen. Der von uns heute vorgelegte Fahrplan zeigt unsere Entschlossenheit, weiterhin eine Europäische Union der Geschlechtergerechtigkeit und der Frauenrechte aufzubauen.´´

Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichberechtigung sowie Krisenvorsorge und –management, sagte: ´´Die Gleichstellung der Geschlechter infrage zu stellen, bedeutet Fortschritt infrage zu stellen. Die Gleichstellung der Geschlechter steht nicht zur Debatte – sie sollte so selbstverständlich sein wie die Tatsache, dass wir atmen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Lebensweise. Dieser Fahrplan für die Frauenrechte leuchtet uns den Weg, er zeigt uns eine Welt, in der Frauen und Mädchen ein Leben ohne Gewalt und Diskriminierung führen, gedeihen und ihr volles Potenzial entfalten können.´´

Orientierung für die geplante Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter

Einige Gesellschaften in der EU liegen bei der Geschlechtergerechtigkeit im weltweiten Vergleich ganz vorn – so geht die EU mit gutem Beispiel voran. Der Fahrplan baut auf den erheblichen Fortschritten auf, die im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 erzielt wurden. In den vergangenen fünf Jahren hat die EU mit Rechtsvorschriften historische Fortschritte erzielt und viele Bereiche abgedeckt: von der Lohntransparenz über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Hinblick auf eine gleichberechtigte Aufteilung von Care-Arbeit und die ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Führungsetagen bis hin zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen.

Mit dem Fahrplan bekräftigt die Kommission ihre Entschlossenheit, sich für die Stärkung von Frauen und Mädchen und die vollständige Verwirklichung einer geschlechtergerechten Gesellschaft in Europa und der Welt einzusetzen. Der Fahrplan bietet eine Orientierung für die Maßnahmen der nächsten Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter.

Ein Kompass für die Rechte der Frau

Zwar hat die EU eine Reihe entscheidender Initiativen im Rahmen der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 angenommen, doch sind die Fortschritte laut dem Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter 2025 innerhalb der einzelnen Bereiche und Mitgliedstaaten nach wie vor langsam und uneinheitlich. Jede dritte Frau in der EU hat in ihrem Leben bereits körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. Die Lücken bei der Beschäftigung und beim Lohn schließen sich in der EU nur langsam, während Gewalt gegen Frauen, diskriminierende Normen und Klischees weiterhin bestehen. Frauen sind in Niedriglohnjobs über- und in Führungsrollen unterrepräsentiert.

Mit dem Fahrplan sollen strukturelle diskriminierende Normen in unseren Gesellschaften direkt angegangen werden. Folgendes soll dabei erreicht werden:

Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt – das bedeutet auch: Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (wie sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, aufgrund fehlender Einwilligung), Sicherstellung der Unterstützung und des Schutzes von Opfern von Gewalt.
Höchste Gesundheitsstandards – Unterstützung und Ergänzung von Gesundheitsmaßnahmen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang von Frauen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten unter uneingeschränkter Achtung der Verträge und Förderung der geschlechtersensiblen medizinischen Forschung, klinischer Studien, Diagnostik und Behandlungen.
Lohngleichheit und Stärkung der wirtschaftlichen Stellung – Abbau des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles, Ausbau des Finanzwissens von Frauen und Mädchen, höhere Wertschätzung von Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeführt werden.
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Betreuungsaufgaben – gleiche Aufteilung von Betreuungsaufgaben zwischen Frauen und Männern, Förderung von Investitionen in den Langzeitpflege- und Betreuungssektor für hohe Qualität in der Betreuung und Pflege.
Gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und angemessene Arbeitsbedingungen – Beseitigung des Geschlechtergefälles und der sexuellen Belästigung in der Arbeitswelt, Sicherstellung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze und gleicher Karriereperspektiven.
Hochwertige und inklusive Bildung – Förderung einer ausgewogenen Geschlechterperspektive auf allen Ebenen der Bildung, Ermutigung von Mädchen und Frauen, sich für naturwissenschaftliche Berufe zu entscheiden, und Bestärkung von Jungen und Männern zur Berufswahl im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen.
Politische Teilhabe und gleichberechtigte Vertretung – Förderung einer ausgewogenen Geschlechterverteilung bei der Vertretung in allen Bereichen und auf allen Ebenen des öffentlichen und politischen Lebens, Gewährleistung der Sicherheit von Frauen in der Öffentlichkeit, Bekämpfung von Sexismus.
Institutionelle Mechanismen zur Durchsetzung der Frauenrechte – insbesondere durch Einrichtung spezieller institutioneller Infrastrukturen zur Durchsetzung der Geschlechtergleichstellung und des Gender Mainstreamings, Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung von Gleichstellungsmaßnahmen und Frauenrechtsorganisationen.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament, den Rat, die Mitgliedstaaten und andere Organe und Interessenträger auf, den Fahrplan mitzutragen und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen vorzuschlagen, damit diese EU-weite Verpflichtung zu mehr Frauenrechten Wirklichkeit wird.

Hintergrund

Die Gleichheit von Frauen und Männern ist ein Grundrecht und seit 1957 mit den Römischen Verträgen im EU-Recht verankert. Die heutige Annahme des Fahrplans fällt mit dem 30. Jubiläum der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking zusammen, in denen sich 189 Länder – darunter auch alle EU-Mitgliedstaaten – verpflichtet haben, die Rolle der Frau zu fördern und weltweit die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.

Dieses Ziel ist auch in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen verankert. Darin wird eine neue Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter angekündigt, mit der die Rechte der Frau gestärkt werden sollen: ´´von der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt bis hin zur Stärkung der Position von Frauen in der Politik und auf dem Arbeitsmarkt, und dies in der gesamten EU und in allen EU-Institutionen.´´

Die Kommission hat heute auch ihren Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter in der EU 2025 veröffentlicht, der einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 enthält. Aus dem Bericht geht zwar hervor, dass im vergangenen Jahr wichtige Fortschritte bei den Rechtsvorschriften – etwa die Annahme der ersten Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – erzielt wurden, dennoch aber sind die mit der Erklärung von Peking eingegangenen Verpflichtungen noch nicht vollständig erfüllt. Laut dem Gleichstellungsindex 2024 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE), der anhand einer Skala den Stand der Gleichstellung der Geschlechter in der EU aufzeigt, lag die EU 2024 bei 71 von 100 möglichen Punkten. Außerdem zeigte eine im November 2024 durchgeführte EU-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt von Eurostat, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und dem EIGE weitverbreitete Gewalt gegen Frauen auf.

Im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte unterstützt die Kommission verschiedene Projekte und Organisationen finanziell, die die Geschlechtergleichstellung fördern und geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen. Die Kommission veröffentlichte eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ab dem 20. Februar 2025. Es geht um die Finanzierung von Projekten, die sich mit der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Schutz und der Unterstützung von Opfern und Überlebenden und der Unterstützung von in diesem Bereich tätigen Basisorganisationen befassen. Die Vorschläge können bis zum 7. Mai 2025 eingereicht werden.






Zugefügt 2025 März 8

Stärkung der Frauenrechte: Neuer Fahrplan veröffentlicht

Nordrhein-Westfalen - Essen - gefährliche Körperverletzung


	
Nordrhein-Westfalen - 
Essen - gefährliche Körperverletzung

07. März 2025 - Am 29.06.2024 kam es auf der Straße Grugaplatz in Essen, zu einer Demonstrationen gegen den AfD-Bundesparteitag. Aus ungeklärter Ursache setzte sich eine mit gelben Warnwesten bekleidete Demonstrantengruppe dichtgedrängt in Richtung einer Sperrstelle, bestehend aus Baustellenabsperrungen, in Bewegung.

Eine davor aufgezogene Polizeikette konnte die Menschenmenge nicht halten und wurde in Richtung der Absperrungen gedrängt, wo mehrere Beamte schließlich über die Absperrungen stürzten. Die nachfolgenden Demonstranten stürzten ebenfalls und begruben die Beamten unter sich. Aus einer Gruppe von Demonstranten, die auf der anderen Seite der Absperrung wartete, nutzten ein oder mehrere Tatverdächtige die Situation aus und schlugen und traten auf die am Boden liegenden, sich nicht bewegen könnenden Beamten ein. Dabei wurde auch gezielt gegen den Kopf getreten. Ein Tatverdächtiger konnte bei der Tathandlung videografiert werden.

Wer kann konkrete Angaben (Name, Aufenthalt) zu dem abgebildeten Tatverdächtigen machen?TatverdächtigerTatverdächtigerTatverdächtigerTatverdächtigerTatzeit
29.06.2024 10:00
- 29.06.2024 10:20
Tatort
45131
Essen
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Größe
ca. 170-180 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 40-45
Bekleidung
schwarze Kappe, Sonnenbrille, schwarzer Mundschutz, schwarzes T-Shirt, schwarze Cargo-Shorts, schwarz-braune Sneaker der Marke Vans
Mitgeführte Gegenstände
schwarzer Rucksack
Haarfarbe
braun
Figur
athletisch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de






Zugefügt 2025 März 8

Nordrhein-Westfalen - Essen - gefährliche Körperverletzung

Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Kauf eines Einfamilienhauses durch Verbraucher


	Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Kauf eines Einfamilienhauses durch Verbraucher

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage entschieden, der den Fall betrifft, dass der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den als Verbraucher handelnden Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird.

Sachverhalt:

Die Klägerin ist als Maklerin tätig. Die Beklagten unterzeichneten eine Courtagevereinbarung mit ihr. Auf Nachweis durch die Klägerin erwarben die Beklagten eine Immobilie, die mit einem Einfamilienhaus nebst Anbau mit Büro und Garage bebaut ist. Die Klägerin war von der Ehefrau des Eigentümers mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt worden. Dabei war eine Provision vereinbart worden, die von der mit den Beklagten vereinbarten Provision abweicht.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage auf Zahlung der Maklerprovision abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen. Der Provisionsanspruch sei unbegründet, weil der Vertrag wegen Verstoßes gegen § 656c BGB unwirksam sei. Mit der vom Bundesgerichtshof zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Klagebegehren weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat den Maklervertrag zu Recht als gemäß § 656c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BGB unwirksam angesehen, weil die Klägerin sich nicht von der Ehefrau des Verkäufers und den als Verbraucher handelnden Käufern eine Provision in gleicher Höhe hat versprechen lassen.

Um ein Einfamilienhaus im Sinne der §§ 656a ff. BGB handelt es sich, wenn der Erwerb des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Objekts für den Makler bei Abschluss des Maklervertrags mit dem als Verbraucher handelnden Erwerber erkennbar Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient. Der Wohnzweck ergibt sich im Streitfall aus dem vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei gewürdigten Gesamteindruck. Der Annahme, dass das Einfamilienhaus Wohnzwecken dient, steht nicht entgegen, dass darin eine Einliegerwohnung oder eine anderweitige gewerbliche Nutzungsmöglichkeit von jeweils nur untergeordneter Bedeutung (hier: ein 1/5 der Gesamtfläche umfassender Büroanbau) vorhanden ist.

Der Anwendung des § 656c BGB steht weiter nicht entgegen, dass im Streitfall nicht der Verkäufer, sondern seine Ehefrau den Makler beauftragt hat. Zwar regelt § 656c Abs. 1 BGB lediglich den Fall des Abschlusses eines Maklervertrags zwischen dem Makler und jeweils den Parteien des Kaufvertrags, nicht jedoch den Abschluss des Maklervertrags mit einem Dritten anstelle einer Partei des Kaufvertrags. Diese Vorschrift ist jedoch entsprechend anzuwenden, wenn anstelle einer Kaufvertragspartei ein Dritter den Maklervertrag abschließt. Der Zweck des § 656c BGB, Verbraucher davor zu schützen, dass Maklerkosten unter Ausnutzung ihrer aufgrund der Marktsituation geschwächten Verhandlungsposition in unbilliger Weise auf sie abgewälzt werden, ist unabhängig davon berührt, ob der Maklervertrag mit einer Kaufvertragspartei oder einem Dritten geschlossen wird. Es erweist sich als planwidrige Regelungslücke, dass die Vorschrift des § 656c BGB den Abschluss des Maklervertrags durch einen Dritten anstelle einer Partei des Hauptvertrags nicht erfasst.

Vorinstanzen:

LG Düsseldorf - Urteil vom 27. September 2022 - 11 O 44/22

OLG Düsseldorf - Urteil vom 26. Januar 2024 - 7 U 243/22

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 656c BGB

(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.

(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.

Karlsruhe, den 6. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.03.2025

Nr. 044/2025

Nr. 44/2024

Urteil vom 6. März 2025 - I ZR 32/24 -








Zugefügt 2025 März 8

Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz bei Kauf eines Einfamilienhauses durch Verbraucher

rechtsextremistische Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht


	rechtsextremistische Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht

Bundesgerichtshof eröffnet erstinstanzliches Strafverfahren wegen Vorwürfen in Bezug auf eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht
Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts dessen Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor dem Thüringer Oberlandesgericht eröffnet.

Der Generalbundesanwalt legt mit seiner zum Thüringer Oberlandesgericht erhobenen Anklage zwei Angeklagten neben weiteren Delikten die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen und an einer terroristischen Vereinigung, dem dritten Angeklagten mehrfache Unterstützungen einer solchen zur Last. Das Oberlandesgericht hatte das Hauptverfahren vor dem Landgericht Gera mit der Maßgabe eröffnet, dass jeweils nur ein hinreichender Tatverdacht der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung beziehungsweise der Unterstützung einer solchen, nicht aber in Bezug auf eine terroristische Vereinigung begründet sei. Auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts hat der Bundesgerichtshof das Hauptverfahren vor einem anderen Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts eröffnet und die Anklage mit einer geringfügig geänderten rechtlichen Würdigung zur Hauptverhandlung zugelassen.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zum einen deshalb eröffnet, weil das Ermittlungsergebnis bei vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung ergibt. Zum anderen liegt unabhängig davon jedenfalls eine besondere Bedeutung des Falles vor, die zur Zuständigkeit der Bundesjustiz führt. Bei der dafür maßgeblichen Gesamtbetrachtung der bisherigen Erkenntnisse ist von Belang, dass die in Rede stehende Gruppierung etwa durch willkürliche Gewalttaten gegen missliebige Personen ´´Ordnungsmacht´´ in einem bestimmten Stadtgebiet sein wollte, überregional mit rechtsradikalen Kräften vernetzt war und Aktivitäten in sieben Bundesländern entfaltete. Zudem waren eine zunehmende Bewaffnung und die begonnene Herstellung halbautomatischer Schusswaffen zu berücksichtigen.

Der nunmehr befasste Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts wird in dieser Sache eine Hauptverhandlung anzuberaumen und durchzuführen haben.

Vorinstanz:

Thüringer Oberlandesgericht - Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 3 St 2 BJs 153/23

Karlsruhe, den 6. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente





Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.03.2025

Nr. 046/2025

Beschluss vom 6. Februar 2025 - StB 75-77/24







Zugefügt 2025 März 8

rechtsextremistische Kampfsportgruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht

Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig


	Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie wegen Herstellens, Besitzes und Führens eines Brandsatzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe nebst dem Besitz von Munition zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrat der zur Tatzeit 15-jährige Angeklagte am 9. November 2023 gegen Mittag über einen Hintereingang seine Schule in Offenburg mit einem Rucksack, in dem sich neben einer geladenen Schusswaffe und weiterer Munition ein Flüssigbrandsatz, ein von ihm erstellter Lageplan der Schule sowie eine Namensliste mit Opfern befanden. Der Angeklagte begab sich in das zweite Obergeschoss zu seinem Klassenzimmer und feuerte unmittelbar nach Betreten dieses Raums mit der Pistole aus einer Entfernung von einem bis zwei Metern zwei Schüsse auf einen Mitschüler ab, der an den Folgen der dabei erlittenen Verletzungen verstarb. Anschließend schlug der Angeklagte mit der Waffe auf eine hinzukommende Lehrerin ein, zerstörte eine Glastür und entzündete den mitgeführten Brandsatz. Diesen warf er im Treppenhaus der Schule in Richtung der Schulleiterin. Der Brandsatz schlug in einer Entfernung von drei Metern am Boden auf und zerschellte. Er explodierte jedoch nicht, da beim Wurf die Lunte erloschen war. Anschließend begab sich der Angeklagte in Richtung des Hinterausgangs der Schule. Dort legte er auf Aufforderung eines Zeugen die Schusswaffe weg und ließ sich widerstandslos festnehmen.

Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben; der Senat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist daher insgesamt rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Offenburg - Urteil vom 23. Juli 2024 - 8 KLs 210 Js 22164/23 jug

Karlsruhe, den 3. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
03.03.2025

Nr. 043/2025

Beschluss vom 18. Februar 2025 – 1 StR 553/24








Zugefügt 2025 März 8

Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg rechtskräftig

Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten


	Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns vorliegt, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird.

Sachverhalt:

Die Kläger erwarben ein mit einer Doppelhaushälfte bebautes Grundstück. Mit der Vermittlung des Verkaufs hatte die Verkäuferin das beklagte Maklerunternehmen beauftragt. Für die Vermittlung der Immobilie entstand zugunsten der Beklagten gegenüber der Verkäuferin ein Maklerlohnanspruch in Höhe von 25.000 €. Der im Exposé zunächst vorgesehene Kaufpreis wurde um einen Betrag in dieser Höhe reduziert. Zugleich verpflichteten sich die Kläger gegenüber der Beklagten zur Zahlung eines Honorars in gleicher Höhe, das sie nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags bezahlten. Eine Maklerlohnzahlung durch die Verkäuferin erfolgte nicht. Die Kläger verlangen die Rückzahlung des geleisteten Betrags.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die landgerichtliche Entscheidung teilweise abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von 12.500 € an die Kläger verurteilt.

Mit der vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgen die Kläger ihren Antrag auf vollständige Stattgabe, die Beklagte ihren Antrag auf vollständige Abweisung des Rückzahlungsantrags weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Auf die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil unter Zurückweisung der Revision der Beklagten aufgehoben und die dem Rückzahlungsantrag in vollem Umfang stattgebende Entscheidung des Landgerichts wiederhergestellt.

§ 656d BGB ist nicht nur auf Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus untereinander anwendbar, sondern erfasst jegliche Art einer vertraglichen Vereinbarung, durch die unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch des Maklers auf Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn gegenüber der Partei des Kaufvertrags begründet wird, die nicht Partei des Maklervertrags ist. Umfasst sind daher auch alle auf eine Verpflichtung zur Zahlung oder Erstattung des Maklerlohns gerichteten Vereinbarungen des Maklers mit der Partei des Kaufvertrags, die nicht Partei des Maklervertrags ist.

Der Anwendbarkeit des § 656d BGB steht es deshalb auch nicht entgegen, dass die Verkäuferin der Immobilie von der Verpflichtung zur Entrichtung des vereinbarten Maklerlohns gegenüber der Beklagten nicht entbunden war. Da die Käufer im Innenverhältnis zur Verkäuferin verpflichtet waren, den Maklerlohn in voller Höhe zu bezahlen, blieb die Verkäuferin als die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, nicht im Sinne des § 656d Abs. 1 Satz 1 BGB zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet.

Der Verstoß gegen § 656d BGB führt zur Gesamtnichtigkeit einer entsprechenden Vereinbarung. Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt. Die Kläger können von der Beklagten daher nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB die Rückzahlung des Maklerlohns in voller Höhe verlangen.

Vorinstanzen:

LG Bonn - Urteil vom 19. September 2023 - 15 O 88/23

OLG Köln - Urteil vom 27. Juni 2024 - 24 U 132/23

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 656d BGB

(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. […]

§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. […]

Karlsruhe, den 6. März 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.03.2025

Nr. 045/2025

Urteil vom 6. März 2025 - I ZR 138/24








Zugefügt 2035 März 8

Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten

Essen - 34-Jähriger durch Angriff mit Glasflasche lebensgefährlich verletzt – Zwei Tatverdächtige nach Festnahme in U-Haft


	34-Jähriger durch Angriff mit Glasflasche lebensgefährlich verletzt – Zwei Tatverdächtige nach Festnahme in U-Haft

Am Sonntagnachmittag (2. März) wurde ein 34-Jähriger bei einer Auseinandersetzung auf der Altenessener Straße mit einer Glasflasche angegriffen. Er wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Am Donnerstagmorgen (6. März) wurden zwei Tatverdächtige (34/w, 35/m) festgenommen. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelt wegen versuchten Totschlags.

Am Sonntag gegen 17:40 Uhr meldeten Zeugen eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen auf der Altenessener Straße auf Höhe des dortigen Kreisverkehrs. Am Einsatzort trafen die Beamten einen schwer verletzten 34-Jährigen an. Er wurde vor Ort vom Rettungsdienst behandelt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Zu diesem Zeitpunkt konnte Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen. Mittlerweile befindet sich der Essener außer Lebensgefahr.

Die Ermittlungen führten zu zwei Tatverdächtigen. Hierbei handelt es sich um eine 34-jährige Frau und einen 35-jährigen Mann (beide polnisch, aus Essen). Heute Morgen wurden die beiden festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wurden sie einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.






Zugefügt 2035 März 8

34-Jähriger durch Angriff mit Glasflasche lebensgefährlich verletzt – Zwei Tatverdächtige nach Festnahme in U-Haft

Kokain - Mehrere Festnahmen aufgrund des Verdachts des Einfuhrschmuggels von Betäubungsmitteln auf Schiffen - Hannover - Oldenburg


Kokain - 	Mehrere Festnahmen aufgrund des Verdachts des Einfuhrschmuggels von Betäubungsmitteln auf Schiffen

In den Morgenstunden des 03.03.2025 konnten durch Spezialkräfte des LKA Niedersachsen und der ZKI Oldenburg mehrere Personen festgenommen werden, die im Verdacht stehen, größere Mengen Kokain über den Seeweg nach Deutschland eingeführt zu haben. Im Zuge vorangegangener Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) der ZKI Oldenburg und des Zollfahndungsamt Hannover erhärtete sich der Verdacht, dass an einem Massengutfrachter im südamerikanischen Ausland eine größere Menge Kokain deponiert wurde und dieses vermutlich am Zielort Brake geborgen werden sollte. Tatsächlich begaben sich nach bisheriger Erkenntnislage in der Nacht zum 03.03.2025 drei Taucher ins Wasser um das Betäubungsmittel zu bergen. Kurze Zeit später konnte der Zugriff durch Spezialkräfte erfolgen und sechs Personen, darunter auch die Taucher festgenommen werden. Zudem erfolgten mehrere Wohnungsdurchsuchungen. Die weiteren Maßnahmen führten zum Auffinden von mehreren Drogenpaketen, welche eine Gesamtmenge von 280 kg Kokain aufwiesen. Die Pakete wurden am Rumpf des Schiffes festgestellt. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um Männer im Alter von 38 - 65 Jahren verschiedener Nationalitäten (rumänisch, albanisch, kolumbianisch). Die Beschlagnahme einer solchen Menge Kokain, welches auf diese Art und Weise geschmuggelt wurde und die mit unmittelbaren Festnahmen der Tatverdächtigen einhergeht, stellte sich als bisher einmalig heraus. Zur Zeit werden die Tatverdächtigen einem Haftrichter vorgeführt. Für vier der sechs Personen wurden bereits Haftbefehle verkündet. Mit den weiteren Entscheidungen ist im Laufe des morgigen Tages zu rechnen. Die weiteren Ermittlungen, welche unter der Leitung der StA Oldenburg geführt werden, dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg
Frau Eylers
Telefon: +49 441 790 7405
E-Mail: pressestelle@zki-ol.polizei.niedersachsen.de






Zugefügt 2035 März 8

Kokain - Mehrere Festnahmen aufgrund des Verdachts des Einfuhrschmuggels von Betäubungsmitteln auf Schiffen

BAMF - Ukrainische Geflüchtete in Deutschland: Teilhabe wächst, doch viele Hürden bleiben


	BAMF - 

Ukrainische Geflüchtete in Deutschland: Teilhabe wächst, doch viele Hürden bleiben

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat etwa eine Million Menschen in Deutschland Schutz gesucht, darunter überwiegend Frauen und Kinder. Seitdem befindet sich zwar die Erwerbstätigenquote im Aufwärtstrend, jedoch hemmen mangelnde Kinderbetreuungsangebote sowie Bürokratie bei der Anerkennung von Abschlüssen die Integration in den Arbeitsmarkt.

Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommen Forschende in einem aktuellen Bericht, der Daten der repräsentativen Haushaltspanelstudie ´´IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten´´ auswertet. Diese bildet die Grundlage für eine empirisch fundierte Analyse der Lebensrealitäten geflüchteter Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland und wird gemeinsam vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) durchgeführt. Die Befragung fand zwischen Juli 2023 und Januar 2024 statt und unterscheidet zwei Zuzugskohorten (Februar bis Mai 2022 sowie ab Juni 2022).
Mehr Familiennachzug und stabilere Lebensverhältnisse

Die Gruppe der erwachsenen ukrainischen Geflüchteten besteht weiterhin überwiegend (zu 75 Prozent) aus Frauen, allerdings hat sich der Nachzug von Männern seit 2022 leicht erhöht und damit zur Stabilisierung vieler Familien beigetragen. Inzwischen leben zwei Drittel der erwachsenen Geflüchteten in Deutschland in festen Partnerschaften, und der Anteil 20- bis 49-jähriger Frauen, die mit minderjährigen Kindern ohne einen Partner in Deutschland leben, ist von 46 im Jahr 2022 auf 20 Prozent in der zweiten Jahreshälfte 2023 gesunken. In der Gruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder stieg die Betreuungsquote zwar auf 76 Prozent und bei den unter Dreijährigen auf 23 Prozent, jedoch liegen beide Quoten um rund 15 Prozentpunkte unter dem deutschen Durchschnitt. ´´´´Die Förderung alternativer Kinderbetreuungsmodelle könnte Barrieren abbauen und den Einstieg in den Arbeitsmarkt für viele Mütter erleichtern. Dabei könnten kooperative Betreuungsnetzwerke und ehrenamtliche Initiativen eine entscheidende Rolle spielen´´´´, so Prof. Dr. Sabine Zinn, kommissarische Direktorin des Sozio-oekonomischen Panels und Mitherausgeberin des Berichts.
Schulische Integration gut, jedoch nicht immer leistungsadäquat

Der Großteil der ukrainischen Schüler und Schülerinnen wird inzwischen vollständig in deutschen Regelklassen unterrichtet. Nur noch 16 Prozent der Schulkinder zwischen 7 und 17 Jahren besuchen ausschließlich Spezialklassen. Die Hälfte der Kinder und Jugendlichen nimmt parallel zum deutschen Schulunterricht ein Kursangebot in der Ukraine in Anspruch.
Auffällig ist jedoch, dass ukrainische Kinder verglichen mit der Gesamtschülerschaft überproportional häufig Mittel- und Hauptschulen besuchen. Dies deutet darauf hin, dass sie nicht immer Schulen besuchen, die ihrem Leistungsniveau entsprechen. Hier besteht Handlungsbedarf, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
Bildungsaspirationen und Teilnahmerate an Integrationskursen hoch

61 Prozent der Geflüchteten streben eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland an, 16 Prozent befinden sich bereits in einer Bildungsmaßnahme. Etwa ein Fünftel der Erwachsenen hat bereits einen Antrag auf Anerkennung von Abschlüssen gestellt, unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung. Jedoch geben 73 Prozent der befragten ukrainischen Geflüchteten an, dass sie mehr Informationen und Unterstützung beim Anerkennungsverfahren benötigen, insbesondere hinsichtlich finanzieller Belange, des Antragsverfahrens sowie der Beschaffung notwendiger Unterlagen. Im zweiten Halbjahr 2023 hatten 70 Prozent der Geflüchteten einen Integrationskurs absolviert oder befanden sich in einem solchen. Ihre Deutschkenntnisse haben sich deutlich verbessert: Nur noch 12 Prozent geben an, gar keine Deutschkenntnisse zu haben (gegenüber 78 Prozent zum Zeitpunkt der Einreise). 52 Prozent bewerten ihre Deutschkenntnisse als mindestens ´´ausreichend´´. ´´´´Der Spracherwerb der ukrainischen Geflüchteten entwickelt sich auch aufgrund ihrer hohen Teilnahmerate an Integrationskursen positiv´´´´, so Dr. Nina Rother, Leiterin des Forschungsfeldes Integration im BAMF-FZ und Mitherausgeberin des Berichts. ´´´´Für einen noch erfolgreicheren Deutscherwerb sind vor allem eine durchgängige Kinderbetreuung und insbesondere im Rahmen von Berufssprachkursen flexible Kursformate von Bedeutung.´´´´
Fortschritte bei der Arbeitsmarktintegration, aber Potenziale bleiben ungenutzt

In der zweiten Jahreshälfte 2023 gingen im Durchschnitt 22 Prozent der Geflüchteten einer Erwerbstätigkeit nach. Die Erwerbsquote steigt mit zunehmender Aufenthaltsdauer: Liegt sie 13 Monate nach Ankunft noch bei 13 Prozent, steigt sie nach 22 bis 23 Monaten bereits auf 31 Prozent. Allerdings gibt es einige Entwicklungspotenziale auf dem Arbeitsmarkt. Frauen finden viel später als Männer eine Arbeitsstelle, auch wenn sich ihre Erwerbsquote zuletzt um 10 Prozent erhöht hat. Die meisten Arbeitsaufnahmen nach dem Zuzug erfolgen in Berufen wie Reinigung, Speisenzubereitung sowie Erziehung und Sozialarbeit, einschließlich der Heilerziehungspflege. 57 Prozent der Frauen und 50 Prozent der Männer üben Tätigkeiten aus, die unterhalb des Niveaus ihrer letzten Tätigkeit im Heimatland liegen.

Geflüchtete aus der Ukraine bringen ein hohes (Aus-)Bildungsniveau mit, das bislang noch nicht ausreichend für den deutschen Arbeitsmarkt nutzbar gemacht wird: Rund 75 Prozent haben einen beruflichen oder einen Hochschulabschluss und fast 90 Prozent umfangreiche Berufserfahrungen. Viele Geflüchtete bringen außerdem Qualifikationen mit, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt besonders gefragt sind, beispielsweise im Gesundheits- und Bildungssektor. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration könnte somit helfen, dem Fachkräftemangel in Deutschland zu entgegnen und würde für mehr (Planungs-)Sicherheit bei den Geflüchteten sorgen. Deren Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit ist sehr hoch: 94 Prozent der noch nicht Erwerbstätigen möchten einer Erwerbstätigkeit nachgehen. ´´´´Flexible Arbeitszeitangebote, Unterstützung beim Spracherwerb, frühzeitige Arbeitsmarkt- und Berufsberatung und die Ausweitung von Kinderbetreuungsangeboten könnten die Integration ukrainischer Geflüchteter in den deutschen Arbeitsmarkt beschleunigen. Ein weiterer Baustein ist der Bürokratieabbau bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und entsprechende Unterstützung bei der Informationsbeschaffung´´´´, so Prof. Dr. Yuliya Kosyakova, Leiterin des Bereichs Migration, Integration und Internationale Arbeitsmarktforschung am IAB und Mitherausgeberin des Berichts.
Über die Hälfte wollen bleiben, Großteil hat privaten Wohnraum bezogen

59 Prozent der Geflüchteten aus der ersten Zuzugskohorte planen, langfristig in Deutschland zu bleiben; bei später Zugezogenen sind es sogar 69 Prozent. Rückkehrpläne hängen unter anderem stark von der wirtschaftlichen Lage in der Ukraine (60 Prozent) ab. Dies unterstreicht aus Sicht der Autorinnen und Autoren die Bedeutung von Planungssicherheit für Investitionen in die eigene berufliche Integration. Die Mehrheit der Geflüchteten wohnt in der zweiten Jahreshälfte 2023 in privaten Wohnungen und Häusern. Später Zugezogene haben es schwerer, eine eigene Wohnung zu finden, ebenso Alleinstehende, Geflüchtete mit niedrigerem oder mittlerem Bildungsabschluss und solche ohne Kontakt zu Deutschen.
Psychische Belastungen sind hoch

Geflüchtete aus der Ukraine sind stärker von psychischen Belastungen betroffen als die Gesamtbevölkerung in Deutschland: 19,4 Prozent berichten von depressiven Symptomen, 14,2 Prozent von Symptomen einer Angststörung. Die Unterstützung niedrigschwelliger psychotherapeutischer Angebote und die Stärkung psychosozialer Beratung für Geflüchtete sind daher empfehlenswert.

Der Bericht erscheint inhaltsgleich als IAB-Forschungsbericht, BAMF-Forschungsbericht sowie in der Reihe ´´Politikberatung kompakt´´ des DIW Berlin.






Zugefügt 2035 März 8

BAMF - Ukrainische Geflüchtete in Deutschland: Teilhabe wächst, doch viele Hürden bleiben

BMEL - Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet


	BMEL - 	Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet

BMEL erlässt Eilverordnung zum Schutz von Rindern, Schafen oder Ziegen

Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die weitere Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagiert das BMEL auf das zu erwartende saisonbedingte Wiederaufflammen des BTV-3-Infektionsgeschehens, das mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr und der damit verbundenen steigenden Aktivität der Gnitzen verbunden ist, einer Mückenart, die das BTV-3 überträgt. Die Anwendung ist auf zunächst sechs Monate befristet. Die Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da zwar zwei BTV-3-Impfstoffe durch die EU-Kommission zugelassen sind, diese aber nicht rechtzeitig im Markt verfügbar zu sein könnten.

Dazu erklärt Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: ´´Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Leid bei den Tieren und bei ihren Tierhaltern, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Verlängerung der Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Die Zeit drängt jedoch: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen – noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen.´´

Die Eilverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit bereits morgen in Kraft. Durch die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Impfstoffe ermöglicht das BMEL, dass erforderliche Grundimmunisierungen und Wiederholungsimpfungen empfänglicher Tiere noch vor Beginn der Gnitzensaison 2025 rechtskonform durchgeführt werden können. Alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter sind dazu aufgerufen, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV-3) zu impfen. Eine Impfung stellt den besten Schutz der Tiere vor einer Erkrankung dar und hilft damit auch, wirtschaftliche Folgen für die Betriebe effektiv zu verringern. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise noch sehr niedrig.






Zugefügt 2035 März 8

BMEL - Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet

Bundesminister Özdemir zur Bio-Weidehaltung


	Bundesminister Özdemir zur Bio-Weidehaltung

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat sich heute im baden-württembergischen Biberach mit Landwirtinnen und Landwirten aus dem Landkreis zu einem Gespräch getroffen. Thema waren aktuelle Fragen der Landwirtschaftspolitik vor dem Hintergrund der vor einem Jahr laufenden Bauernproteste.

Neben Fragen zum Pflanzenschutz, zu der Stärkung der Landwirtschaft in der Wertschöpfungskette oder zum Bürokratieabbau ging es auch um das Thema der verpflichtenden Weidehaltung in der ökologischen Landwirtschaft.

Zur Bio-Weidehaltung können Sie Bundesminister Özdemir wie folgt zitieren: ´´Die Kuh auf der Weide gehört zur Öko-Landwirtschaft dazu wie die Milch zum Müsli. Jede Bio-Landwirtin und jeder Bio-Landwirt will den Tieren die beste Umgebung bieten, das versteht sich doch von selbst. Einzelne Betriebe, etwa solche, die mitten im Dorf liegen, können die EU-Vorgaben zum Weidegang aber nicht in Gänze und sofort umsetzen. Ich bin daher mit dem EU-Agrarkommissar Hansen im Austausch. Wir brauchen praktikable Lösungen für diese Härtefälle. Ziel muss sein, diesen Betrieben mehr Zeit zu verschaffen, so dass sie Konzepte entwickeln und umsetzen können, mit denen sie ihre Betriebe weiter ökologisch bewirtschaften können. Dafür setze ich mich ein. Der Ökolandbau hat nicht nur in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung, die wir erhalten wollen, sondern ist für viele Höfe in Deutschland und Europa ein nachhaltiges Zukunftsmodell.´´
Hintergrund:

2021 leitete die EU-Kommission gegen Deutschland ein sogenanntes Pilotverfahren zum verpflichtenden Weidegang für alle Pflanzenfresser auf Bio-Betrieben ein. Ein Pilotverfahren ist ein informelles Prüfverfahren der EU-Kommission gegenüber einem Mitgliedstaat, wenn Zweifel bestehen, ob nationales Recht oder dessen Anwendung mit EU-Recht übereinstimmt. Ziel ist, offene Fragen frühzeitig zu klären, um ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren möglichst zu verhindern.

Anlass für das Pilotverfahren war ein Merkblatt des Landes Baden-Württemberg zur Weidehaltung, das zusätzliche Kriterien zum verpflichtenden Weidegang enthielt, wie zum Beispiel Weidegang sechs Stunden pro Tag und an 120 Tagen im Jahr. Dies schränke die Vorgabe der EU-Öko-Verordnung ´´ständiger Zugang zu Weideland´´ zu sehr ein, so die EU-Kommission.

Inzwischen hat die EU-Kommission das von Deutschland vorgelegte sogenannte ´´Weidepapier´´ der Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) zur Umsetzung der Weidepflicht akzeptiert und das Verfahren ohne weitere Anmerkungen geschlossen. Rechtlich bleibt damit klar: Die Weidepflicht für Bio-Pflanzenfresser ergibt sich unmittelbar aus der EU-Öko-Verordnung 2018/848 – die Vorgaben gelten unverändert.

Gleichzeitig bleibt der Weidegang für manche Bio-Betriebe mit wenig Weideflächen oder für Höfe in Ortslage eine echte Herausforderung. Bundesminister Özdemir setzt sich mit den für die Umsetzung zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für praxistaugliche Lösungen ein – insbesondere für bestehende Betriebe mit schwierigen Standortbedingungen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bleibt dazu im engen Austausch mit der EU-Kommission, um die Betriebe weiter zu unterstützen und die praktische Umsetzung auch langfristig gut abzusichern.






Zugefügt 2025 März 8

Bundesminister Özdemir zur Bio-Weidehaltung

Tot - Mann in Wohnung überfallen und schwer verletzt - Geschädigter verstorben - Erneuter Zeugenaufruf - Ansbach


	Tot - Mann in Wohnung überfallen und schwer verletzt - Geschädigter verstorben - Erneuter Zeugenaufruf
 - 
Ansbach

Wie mit Meldung 236 vom 06.03.2025 berichtet, überfiel ein bislang unbekannter Täter in der Nacht von Faschingsdienstag (04.03.2025) auf Aschermittwoch (05.03.252) einen Mann in seiner Wohnung in Ansbach. Der 66-jährige Geschädigte ist am frühen Freitagmorgen (07.03.2025) verstorben. Die Kriminalpolizei Ansbach ermittelt zwischenzeitlich wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts und bittet erneut um Hinweise aus der Bevölkerung.

Wie berichtet, ging am 05.03.2025 gegen 13.30 Uhr über den Polizeinotruf die Mitteilung ein, dass ein Mann mehrere Stunden zuvor in seiner Wohnung in der Büttenstraße (etwa auf Höhe des dortigen italienischen Restaurants) überfallen und schwer verletzt worden sei.

Eine Streife der Polizeiinspektion Ansbach traf in der Wohnung auf den Mitteiler und den Geschädigten (66). Laut Aussage des 66-Jährigen verschaffte sich ein bislang unbekannter Täter gegen Mitternacht gewaltsam Zugang zu seiner Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Der Geschädigte lag zu diesem Zeitpunkt schlafend im Bett, der Unbekannte verprügelte den Mann und fügte ihm schwere Kopfverletzungen zu.

Als der Geschädigte mehrere Stunden später wieder zu sich kam, verständigte er den Mitteiler, welcher die Polizei anrief. Der 66-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.

In der Nacht zum heutigen Freitag (07.03.2025) verließ der schwer verletzte Mann aus bislang unbekannten Gründen das Klinikum. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung mehrerer Streifen der Polizeiinspektion Ansbach, bei der auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt war, konnte er wenige Stunden später leblos aufgefunden werden. Reanimationsversuche blieben erfolglos.

Auf Grund des wahrscheinlichen Zusammenhangs des Todes des Mannes mit dem vorausgegangenen Gewaltdelikt aus der Vornacht hat zwischenzeitlich die Mordkommission der Ansbacher Kriminalpolizei die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts aufgenommen. Die Beamten bitten in diesem Zusammenhang erneut die Bevölkerung um Mithilfe:

- Wer hat in der Nacht von Faschingsdienstag auf Aschermittwoch
verdächtige Geräusche in der Büttenstraße wahrgenommen?
- Wer hat verdächtige Wahrnehmungen in der Ansbacher Innenstadt,
möglicherweise im Bereich des Martin-Luther-Platzes gemacht?
- Wem ist/sind in dem Zusammenhang eine oder mehrere Personen
aufgefallen, die sich verdächtig verhalten haben oder sich
möglicherweise zügig aus dem Bereich Büttenstraße entfernt
haben?
- Wer kann sonst sachdienliche Hinweise zu dem Fall geben?

Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0911 2112 - 3333 entgegen.

Erstellt durch: Marc Siegl

Rückfragen bitte an:

Polizei Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizei s Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h






Zugefügt 2035 März 8

Tot - Mann in Wohnung überfallen und schwer verletzt - Geschädigter verstorben - Erneuter Zeugenaufruf - Ansbach

Amphetamin, Waffen und Pyrotechnik gefunden – Festnahme - Reinickendorf


	Amphetamin, Waffen und Pyrotechnik gefunden – Festnahme

-

Reinickendorf

08.03.2025 - Einsatzkräfte der Polizei nahmen gestern Vormittag im Ortsteil Märkisches Viertel einen 37 Jahre alten Mann fest, nachdem sie bei einer Durchsuchung seiner Wohnung zahlreiche Drogen festgestellt hatten. Er wurde noch gestern einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt hat.
Ihm wird vorgeworfen, bereits seit längerem Amphetamin und Cannabis an unbekannte Abnehmer zu verkaufen. Nach Aufnahme der Ermittlungen im November 2024 verdichteten sich zunächst die Anhaltspunkte für eine rege Handelstätigkeit. Bei der gestern an seiner Wohnanschrift in der Finsterwalder Straße im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin erfolgten Durchsuchung konnten etwa 1,4 Kilogramm Amphetamin, weitere 94 verkaufsfertig verpackte Druckverschlusstütchen mit Amphetamin, 721 Ecstasy-Tabletten, etwa ein Kilogramm Marihuana und 800 Gramm Haschisch sowie verschiedene verschreibungspflichtige und dem Betäubungsmittelgesetz unterfallende Medikamente beschlagnahmt werden.
Griffbereit neben den Drogen soll der Beschuldigte außerdem einen Baseballschläger, einen Schlagstock, eine Machete, sieben Einhandmesser und ein Springmesser abgelegt haben, um so im Bedarfsfall seine Handelstätigkeit absichern zu können.
Außerdem musste der Kampfmittelräumdienst hinzugezogen werden, weil in der Wohnung Pyrotechnik gefunden wurde.
Die Ermittlungen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail






Zugefügt 2025 März 8

Amphetamin, Waffen und Pyrotechnik gefunden – Festnahme - Reinickendorf

von der Leyen : ´´Wir sind entschlossen, gemeinsam mehr, besser und schneller zu investieren.´´


	Kommissionspräsidentin von der Leyen nach Europäischem Rat: ´´Wir sind entschlossen, gemeinsam mehr, besser und schneller zu investieren.´´

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat nach der gestrigen außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates die Entschlossenheit der EU betont, gemeinsam für die Sicherheit Europas zu sorgen. Bei dem Treffen standen die Themen europäische Verteidigung und Ukraine im Mittelpunkt.

In der anschließenden gemeinsamen Pressekonferenz mit EU-Ratspräsident António Costa betonte die Kommissionspräsidentin: ´´Ich denke, dass heute Geschichte geschrieben wird. Wir treten aus diesem Europäischen Rat sehr entschieden hervor – entschlossen, für die Sicherheit Europas zu sorgen und in dem Maße schnell und lösungsorientiert zu handeln, wie die Situation es erfordert. Wir sind entschlossen, gemeinsam mehr, besser und schneller zu investieren. Von Paris über London bis Brüssel haben wir gezeigt, dass wir bereit und in der Lage sind, unsere gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken und unseren Einsatz wirksam zu koordinieren.´´

ReArm-Europe-Plan, der Plan zur Aufrüstung Europas

Am Dienstag hatte Ursula von der Leyen den ´´ReArm Europe”-Plan zur Aufrüstung Europas skizziert und den Plan gestern den Staats- und Regierungschefs vorgelegt. Sie unterstrich: ´´Tatsache ist, dass Europa ganz klar einer realen Gefahr ausgesetzt ist. Deshalb habe ich den Staats- und Regierungschefs heute den REARM-Europe-Plan, den Plan zur Aufrüstung Europas, vorgelegt, einen Plan, der Europa mit der militärischen Leistungsfähigkeit ausstatten soll, um den aktuellen Bedrohungen zu begegnen. Europa könnte bis zu 800 Mrd. Euro mobilisieren. Was jetzt zählt, ist, mehr Verantwortung für unsere eigene Sicherheit zu übernehmen. Denn die Zeit drängt.´´

Detaillierte Legislativvorschläge folgen beim nächsten Europäischen Rat

´´Daher haben wir uns darauf geeinigt, dass die Kommission mit Unterstützung der Staats- und Regierungschefs vor dem nächsten Europäischen Rat, der regulären Tagung des Europäischen Rates im März, detaillierte Legislativvorschläge vorlegen wird´´, sagte die Präsidentin.

Nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts

Von der Leyen stellte die fünf Elemente des ReArm-Europe-Plans vor: ´´Erstens werden wir vorschlagen, die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts kontrolliert, koordiniert und für einen befristeten Zeitraum zu aktivieren. Dies erlaubt den Mitgliedstaaten die erforderliche größere haushaltspolitische Flexibilität und gibt ihnen den Spielraum, sofort und substanziell in die Verteidigung zu investieren. Das ist beispiellos. Werden die Möglichkeiten voll ausgeschöpft, könnten Verteidigungsausgaben in Höhe von bis zu 650 Mrd. Euro mobilisiert werden.

Neues Finanzinstrument zur gemeinsamen Beschaffung

Zweitens werden wir ein neues Finanzinstrument vorschlagen: Wir werden den Mitgliedstaaten Darlehen im Umfang von 150 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, um die gemeinsame Beschaffung zu beschleunigen. Das ist eine außergewöhnliche Maßnahme – aber das richtige Vorgehen in außergewöhnlichen Zeiten. Diese Mittel könnten dazu verwendet werden, europäische Fähigkeiten in ausgewählten Bereichen auszubauen. Es müssen rasch Ergebnisse erzielt werden, die Darlehen sollten für den Erwerb bei europäischen Herstellern eingesetzt werden, und sie können in mehrjährige Verträge fließen – das ist für die Verteidigungsindustrie sehr wichtig. Ebenso kann so die Interoperabilität bei der gemeinsamen Beschaffung verstärkt und kann die Fragmentierung verringert werden. Natürlich werden so die Kosten gesenkt, da es möglich ist, in größerem Umfang zu produzieren, was für die Produktion so relevant ist. Alles auf einmal und sehr schnell.

Flexibilisierte Kohäsionsfonds

Das dritte Element ist ein freiwilliges. Es geht um die Möglichkeit, den bestehenden EU-Haushalt in Richtung Verteidigung zu lenken. Der Schwerpunkt hier liegt auf den Kohäsionsfonds. Und nochmal: Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme. Wenn Sie flexibilisierte Kohäsionsfonds wollen, dann können sie diese in den Verteidigungsbereich leiten.

Private Investitionen

Neben der heutigen Diskussion über die öffentliche Finanzierung haben wir auch erörtert, wie wir mehr privates Kapital gewinnen können. Hier ist es besonders wichtig, dass wir die Europäische Spar- und Investitionsunion vorantreiben.

Europäische Investitionsbank

Diese ist für private Investitionen von entscheidender Bedeutung, aber auch die Europäische Investitionsbank muss ihre Vergabemuster ändern und anpassen. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Verteidigungsindustrie, insbesondere unsere innovativen Start-ups und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung, uneingeschränkten Zugang zu Finanzmitteln haben.´´

Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung

Die EU-Kommission wird am 19. März das Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung vorlegen, unmittelbar vor der ordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 20. und 21. März. Darüber hinaus wird sie ein Omnibus-Vereinfachungspaket für die Verteidigung vorstellen.

Austausch mit Wolodymyr Selenskyj

Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj war zum Treffen des Europäischen Rates eingeladen. Über ihren Austausch in Brüssel sagte Ursula von der Leyen: ´´Wir haben darüber gesprochen, wie wir einen gerechten und dauerhaften Frieden erreichen können. Nie war unsere Unterstützung für die ukrainischen Streitkräfte so dringend notwendig. Daher werden wir mit der Ukraine und der Verteidigungsindustrie Hand in Hand arbeiten, um sicherzustellen, dass die militärischen Bedürfnisse der Ukraine erfüllt werden Dieser Diskurs ist für die Mitgliedstaaten und unsere Partner sehr wichtig.´´

Weitere Informationen

Einleitende Bemerkungen von Präsidentin von der Leyen auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Costa im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 6. März 2025

Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur europäischen Verteidigung

Der Europäische Rat erörterte die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Ukraine. Den Text, der von 26 Staats- und Regierungschefs nachdrücklich unterstützt wurde, finden Sie hier.

ReArm Europe: Von der Leyen skizziert vor dem Europäischem Rat den Plan zur Aufrüstung Europas - Europäische Kommission

Das Einladungsschreiben von EU-Ratspräsident António Costa finden Sie hier.

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2035 März 8

Kommissionspräsidentin von der Leyen nach Europäischem Rat: ´´Wir sind entschlossen, gemeinsam mehr, besser und schneller zu investieren.´´

Bundesminister Özdemir zur Änderung der Berner Konvention


	Bundesminister Özdemir zur Änderung der Berner Konvention

Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention nun von ´´streng geschützt´´ auf ´´geschützt´´ abgesenkt

Dazu können Sie den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wie folgt zitieren:

´´Dass der Schutzstatus des Wolfs nun auch offiziell angepasst ist, ist eine gute Nachricht für alle Weidetierhaltenden und es ist auch keine schlechte für den Artenschutz, denn Schafe, Ziegen und Rinder auf der Weide stärken die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Kulturlandschaften. Für die Absenkung hat sich Deutschland, habe ich mich ausdrücklich eingesetzt.* Mit dem angepassten Schutzstatus kann nun beides gelingen: Die Zahl der Wölfe zu regulieren und die Weidetiere zu schützen. Schließlich braucht es klare, fundierte Regeln für den Umgang mit auffälligen Wölfen, ohne den Artenschutz zu gefährden. Die EU-Kommission ist nun gehalten, einen Vorschlag zur Umsetzung vorzulegen.´´
Hintergrund:

Die Wolfsbestände in Europa sind in den letzten zehn Jahren stark gewachsen – von 11.200 Tieren im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland leben derzeit 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu häufen sich Konflikte mit der Landwirtschaft: Jährlich werden in Europa rund 65.500 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen, zum Teil trotz der weiterhin wichtigen Schutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.

Angesichts dieser Entwicklung wurde der Schutzstatus in der Berner Konvention abgesenkt. Nun ist die EU-Kommission am Zug, die einen Vorschlag vorlegen muss, wie der neue Status im EU-Recht umgesetzt werden kann.






Zugefügt 2025 März 8

Bundesminister Özdemir zur Änderung der Berner Konvention

Messer - Maskierter Mann überfällt Tankstelle --- Diepholz


	Messer - 	Maskierter Mann überfällt Tankstelle ---

Diepholz

Am Freitagabend gegen 20.20 Uhr hat ein unbekannter Mann die Tankstelle in der Hindenburgstraße überfallen, den Kassierer bedroht und Geld gefordert. Anschließend flüchtete der Unbekannte zu Fuß.

Gegen 20.20 Uhr betrat der mit einer Sturmhaube maskierte Mann den Verkaufsraum der Tankstelle. Er begab sich direkt zum Kassenbereich, wo er den Kassierer mit einem Messer bedrohte und die Herausgabe des Geldes forderte. Der Kassierer kam der Aufforderung nach und steckte das Geld in eine Tüte. Der unbekannte Täter nahm die Tüte und flüchtete zu Fuß in Richtung Stüvenstraße / Amelogenstraße.

Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei mit mehreren Streifenwagen blieb erfolglos. An der Fahndung waren zeitweise auch ein Polizeihubschrauber und Hunde der Polizei beteiligt.

Nach ersten Erkenntnissen ist der Täter ca. 170 cm groß und von normaler Statur. Er trug eine schwarze Sturmhaube mit Sehschlitzen. Auch seine übrige Kleidung war dunkel bis schwarz. Unter der Jacke trug der Unbekannte einen ebenfalls schwarzen Kapuzenhoodie. Seine Schuhe, Sneaker, waren auch schwarz.

Hinweise auf den unbekannten Täter, oder verdächtige Beobachtungen am Freitagabend im Bereich der Tankstelle, nimmt die Polizei Diepholz, Tel. 05441 /9710, entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Gissing
Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
www.pi-dh.polizei-nds.de






Zugefügt 2025 März 8

Messer - Maskierter Mann überfällt Tankstelle --- Diepholz

Messer - Darmstadt/ Offenbach : Schnelle Festnahme des 38-jährigen Tatverdächtigen - Hainburg


	Messer	 - Darmstadt/ Offenbach  : Schnelle Festnahme des 38-jährigen Tatverdächtigen
- 
Hainburg

Gegen 09:50 Uhr kam es in einem Supermarkt in den ´´Fasanerie-Arkaden´´ in Hainburg zu einer Auseinandersetzung, bei dem ein 32-jähriger Mann aus Langenselbold mit einem Messer angegriffen und dabei verletzt wurde. Der Geschädigte wurde in ein Krankenhaus zur medizinischen Versorgung verbracht. Der 38-Jährige Tatverdächtige aus Groß-Gerau, nachdem zunächst gefahndet wurde, stellte sich gegen 13 Uhr selbst bei der Polizei in Groß-Gerau. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Kriminalpolizei Offenbach haben die Ermittlungen aufgenommen. Weitere Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an. Zeugen, die Hinweise zum Tatgeschehen geben können, melden sich bitte unter der Rufnummer 069 8098-1234 bei der Kriminalpolizei in Offenbach.

Medienvertreterinnen und -vertreter richten sich bei Anfragen bitte an die gemeinsame Pressestelle der Staatsanwaltschaft Darmstadt/Zweigstelle Offenbach.

Rückfragen bitte an:

Polizei Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 März 8

Messer - Darmstadt/ Offenbach : Schnelle Festnahme des 38-jährigen Tatverdächtigen - Hainburg

EU-Kommission will Versorgung mit kritischen Arzneimitteln stärken


	EU-Kommission will Versorgung mit kritischen Arzneimitteln stärken

Die Europäische Kommission will die Verfügbarkeit wichtiger Medikamente in der EU verbessern und hat dazu einen Vorschlag vorgelegt. Die Verordnung zu kritischen Arzneimitteln soll Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette schaffen und die Herstellung in der EU fördern. Zudem sollen Arzneimittel von gemeinsamem Interesse besser zugänglich gemacht werden, die auf bestimmten Märkten möglicherweise nicht erhältlich sind. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission, erklärte: ´´Dank der Verordnung werden Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam die Gefahr von Unterbrechungen bei der Versorgung mit diesen Arzneimitteln eindämmen und unsere Abhängigkeit von Drittländern verringern können; außerdem wird unsere Gesundheitsversorgung resilienter, und unsere Herstellungskapazitäten werden gestützt.´´

Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Gesundheit und Tierwohl, fügte hinzu: ´´Arzneimittelengpässe und strukturelle Abhängigkeiten in unseren pharmazeutischen Lieferketten stellen ein Risiko für die Gesundheit der Europäerinnen und Europäer dar. Mit der heute vorgelegten Verordnung werden Arzneimittel für alle Menschen in der EU leichter zugänglich und erhältlich gemacht, und der Schutz unserer Gesundheit wird gestärkt.´´

Zentrale Punkte des Vorschlags

Präsidentin von der Leyen hatte die Verordnung zu kritischen Arzneimitteln in ihren politischen Leitlinien angekündigt. Ziel ist es, Abhängigkeiten zu verringern und die Resilienz der EU zu verbessern, insbesondere in Bezug auf Arzneimittel und Wirkstoffe, bei denen es nur wenige Herstellerunternehmen oder -länder gibt.

Die zentralen Bestandteile der Verordnung zu kritischen Arzneimitteln sind wie folgt:

Mithilfe strategischer Projekte werden in der EU Herstellungskapazitäten für kritische Arzneimittel oder ihre Inhaltsstoffe geschaffen bzw. werden die vorhandenen Kapazitäten ausgebaut oder modernisiert. Für diese Industrieprojekte kann leichter eine finanzielle Förderung in Anspruch genommen sowie schneller administrative, regulatorische und wissenschaftliche Unterstützung eingeholt werden.
Um die Mitgliedstaaten in Bezug auf die finanzielle Förderung solcher strategischer Projekte zu unterstützen, wurden Leitlinien für staatliche Beihilfen veröffentlicht.
Durch die Vergabe öffentlicher Aufträge können die Mitgliedstaaten für eine Diversifizierung der Lieferketten sorgen und Anreize dafür schaffen, dass ihre Resilienz gestärkt wird. Bei ihren Vergabeverfahren müssen die Auftraggeber einen umfassenderen Anforderungskatalog für kritische Arzneimittel berücksichtigen, der u. a. diversifizierte Quellen beim Ausgangsmaterial und die Überwachung der Lieferketten einschließt. In Fällen, in denen eine hohe Abhängigkeit von einem einzigen Land oder von wenigen Ländern besteht, müssen sie auch Vergabekriterien aufnehmen, mit denen die Herstellung kritischer Arzneimittel in der EU begünstigt wird. In begründeten Fällen besteht diese Option auch für andere Arzneimittel von gemeinsamem Interesse.
Auf Ersuchen der Mitgliedstaaten unterstützt die Kommission eine kollektive Beschaffung durch verschiedene Mitgliedstaaten; hierbei geht es darum, kritische Arzneimittel und andere Arzneimittel von gemeinsamem Interesse EU-weit verfügbar zu machen und Ungleichheiten beim Zugang zu diesen Produkten zu beseitigen.
Um die Lieferkette breiter aufzustellen und die Abhängigkeit von einem einzigen oder wenigen Lieferanten zu verringern, werden internationale Partnerschaften mit gleich gesinnten Ländern oder Regionen sondiert.

Gravierende Arzneimittelengpässe in den vergangenen Jahren

In den letzten Jahren waren die Mitgliedstaaten mit gravierenden Arzneimittelengpässen konfrontiert, und globale Herausforderungen wie die COVID-19-Pandemie und geopolitische Spannungen haben sehr deutlich gemacht, dass die pharmazeutische Lieferkette in der EU erhebliche Schwachstellen aufweist. Engpässe können das Leben der Patientinnen und Patienten gefährden und stellen eine erhebliche Belastung für unsere Gesundheitssysteme dar. Ursachen für diese Engpässe können Probleme bei der Herstellung, Schwachstellen in der Lieferkette oder der globale Wettbewerb um Ressourcen sein. Mit der Bereitstellung eines Instrumentariums für die Industrie soll die Verordnung zu kritischen Arzneimitteln hier Abhilfe schaffen; so soll der Markt in der EU so gestaltet werden, dass es attraktiver wird, dort Arzneimittel herzustellen.

Unternehmen, die die Herstellung kritischer Arzneimittel in der EU ausweiten, können dank der Verordnung leichter investieren, und es werden Anreize für Maßnahmen geschaffen, mit denen die Belastbarkeit der Lieferketten gestärkt wird. Auch können die Mitgliedstaaten sich zusammenschließen, um ihre Kaufkraft zu bündeln.

Hintergrund

Es ist seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen der EU, Engpässe zu beseitigen und den Zugang zu Arzneimitteln zu gewährleisten. Im Rahmen der Arzneimittelstrategie für Europa von 2020 wurden Regulierungsmaßnahmen festgelegt und die Unterstützung für die Industrie ausgeweitet, um Forschung und Innovation im Arzneimittelbereich zu fördern und gleichzeitig Engpässe zu beseitigen und den Zugang für die Patienten sicherzustellen, wo dieser fehlte. Darüber hinaus wurde ein strukturierter Dialog zur industriellen Dimension der Versorgungssicherheit unter Beteiligung sämtlicher Akteure eingeleitet. Im Jahr 2022 wurde die Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) im Hinblick auf die Bewältigung von Engpässen gestärkt. Seit diesem Zeitpunkt ist die EMA gemeinsam mit Gruppen von nationalen Behörden ein zentraler Akteur, wenn es darum geht, Engpässe bei den kritischen Arzneimitteln zu überwachen und sie zu bewältigen.

Im Jahr 2023 hat die Kommission eine ehrgeizige Reform des Arzneimittelrechts der EU vorgeschlagen; Ziel ist die Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten und ein besserer Zugang zu Arzneimitteln. Über diese Reform wird aktuell vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten. Als weitere Initiativen seien die Veröffentlichung einer Unionsliste der kritischen Arzneimittel genannt, dank der kritische Arzneimittel leichter ermittelt und überwacht werden können, sowie eine Mitteilung der Kommission zur Bewältigung von Arzneimittelengpässen in der EU.

Der Rechtsakt zu kritischen Arzneimitteln ergänzt diese Maßnahmen um ein industriepolitisches Instrumentarium.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten zur Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

Vorschlag für eine Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

Factsheet – EU-Maßnahmen zur Beseitigung von Arzneimittelengpässen

Factsheet – Verordnung zu kritischen Arzneimitteln

Leitlinien für staatliche Beihilfen

Webseite

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 11

EU-Kommission will Versorgung mit kritischen Arzneimitteln stärken

Messer - Mann wirft Feuerzeug nach Bundespolizisten im Hauptbahnhof Mainz


	Messer - Mann wirft Feuerzeug nach Bundespolizisten im Hauptbahnhof Mainz

Am 10. März 2025 um 22:00 Uhr informierte ein Mitarbeiter der DB AG die Bundespolizei über einen Mann, welcher mit einem Cuttermesser in der Hand in der Zwischenebene des Bahnhofsgebäudes saß und schlief. Da er dem schlafenden Mann das Messer aus der Hand nahm, wurde dieser wach und reagierte aggressiv. Die Bundespolizisten stellten das Messer sicher und belehrten den 48-jährigen Polen. Dieser zeigte sich uneinsichtig und verhielt sich weiter aggressiv. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 2,45 Promille. Nach dem Abschluss der Maßnahmen erhielt der Mann einen Platzverweis für den Bahnhof Mainz. Diesem leistete er nicht Folge und wurde durch die Polizeibeamten erneut auf einem Bahnsteig angetroffen. Da der Mann keine Reiseabsichten hegte, wurde er erneut aufgefordert den Bahnhof zu verlassen und reagierte wie zuvor aggressiv den Polizisten gegenüber. Weiterthin setzte er sich plötzlich auf den Boden und bewarf die Beamten mit einem Feuerzeug, was diese verfehlte. Erneut wurde der Mann zur Dienststelle verbracht und kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Platzverweis nach. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichem Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0631/34073-1007
E-Mail: bpoli.kaiserslautern.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Mann wirft Feuerzeug nach Bundespolizisten im Hauptbahnhof Mainz

Messer - Ermittlungserfolg nach Raubüberfall auf Kasseler Senior im Juni 2024: Tatverdächtiger festgenommen und in U-Haft Kassel


	Messer - Ermittlungserfolg nach Raubüberfall auf Kasseler Senior im Juni 2024: Tatverdächtiger festgenommen und in U-Haft

Kassel

Nach einem schweren Raubüberfall auf einen Senior in dessen Wohnhaus in Kassel-Oberzwehren im Juni des vergangenen Jahres ist den Ermittlern der EG Raub des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo und der Staatsanwaltschaft Kassel ein Ermittlungserfolg gelungen. Umfangreiche Ermittlungen mit technischen Auswertungen und die Untersuchung von Spuren führten die Kriminalbeamten zu insgesamt drei Tatverdächtigen. Die Männer im Alter von 25, 40 und 51 Jahren stehen im Verdacht, den Senior am 10. Juni 2024 in seinem Haus in Oberzwehren gewaltsam überfallen und dabei schwer verletzt zu haben. Vergangene Woche konnten die Ermittler im Rahmen von gezielten Fahndungsmaßnahmen einen von der Staatsanwaltschaft Kassel erwirkten Untersuchungshaftbefehl gegen den dringend tatverdächtigen 40-Jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Kassel vollstrecken. Der Mann konnte am vergangenen Mittwoch in einer Therapieeinrichtung im Main-Taunus-Kreis festgenommen und am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt werden. Er sitzt nun wegen schweren Raubes in U-Haft. Nach dem 25-jährigen Tatverdächtigen wird aktuell noch gefahndet. Zudem durchsuchten die Kriminalbeamten in der vergangenen Woche auch die Wohnung des 51-jährigen Tatverdächtigen aus Kassel, wobei der derzeitige Verdachtsmoment gegen ihn keine Untersuchungshaft begründen ließe.

Zu dem schweren Raubüberfall war es am 10. Juni 2024 gegen 20 Uhr gekommen. Drei Täter hatten am Haus des 88 Jahre alten Seniors in einem Wohngebiet am Friedhof Oberzwehren geklingelt und den Mann völlig unvermittelt und rücksichtslos angegriffen. Zudem sollen sie das Opfer mit einem Messer bedroht und den Mann gefesselt haben. Im weiteren Verlauf durchsuchten die Täter das Haus und erbeuteten Wertsachen, mit denen sie wieder aus dem Haus flüchteten. Das Opfer konnte sich kurze Zeit später selbst befreien und über einen Nachbarn die Polizei alarmieren lassen. Der 88-Jährige war bei der Tat schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt und anschließend mit einem Rettungswagen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden. Die Kasseler Kriminalpolizei hatte sofort intensive Ermittlungen aufgenommen, die nun zur Identifizierung der drei Tatverdächtigen und Untersuchungshaft des 40-Jährigen führten. Die weiteren Ermittlungen dauern fort.

Matthias Mänz, Pressesprecher Polizei Nordhessen, Tel. 0561 - 910 1020 Dr. Stephan Schwirzer, 1. Vertreter des Pressesprechers Staatsanwaltschaft Kassel, Tel. 0561 - 912 2758

Rückfragen bitte an:

Polizei Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Ermittlungserfolg nach Raubüberfall auf Kasseler Senior im Juni 2024: Tatverdächtiger festgenommen und in U-Haft Kassel

Messer - Wertheim: Fischhändler mit Messer bedroht


	Messer - 	Wertheim: Fischhändler mit Messer bedroht

Am vergangenen Donnerstag, gegen 16 Uhr, kam es zu einer Bedrohung eines Verkäufers für Meeresfrüchte an dessen Verkaufswagen im Haslocher Weg in Wertheim Bestenheid. Ein stark alkoholisierter Mann hatte mutmaßlich ein Brotmesser vom Verkaufswagen entnommen und den Betreiber damit bedroht. Zur Motivlage ist bislang nur bekannt, dass der Betrunkene zunächst am Fischstand nach Bier gefragt hatte. Da es an diesem Stand keine Alkoholika gab wurde die Frage verneint. Hierdurch soll der Mann aggressiv geworden sein und griffnach einem Brotmesser,welches hinter der Theke lag. Anschließend soll er versucht haben, gewaltsam in den Verkaufswagen einzudringen. Der Betreiber konnte die Tür jedoch rechtzeitig verriegeln und die Polizei verständigen. Im Zuge der sofortigen Fahndung konnte ein tatverdächtiger 37-Jähriger angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Das entwendete Brotmesser wurde bei ihm aufgefunden. Ein durchgeführter Alkoholtest zeigte einen Wert von über zwei Promille an. Die einschreitenden Beamten beleidigte der Betrunkene fortdauernd. Der Mann blieb bis zu seiner Ausnüchterung in der Gewahrsamszelle des Polizeireviers Wertheim und wurde dann entlassen. Er muss nun mit Anzeigen wegen Bedrohung, Diebstahl und Beleidigung rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Heilbronn
Telefon: +49 (0) 7131 104-1010
E-Mail: HEILBRONN.PP.STS.OE@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Alle Meldungen
Orte in dieser Meldung

Bestenheid
Wertheim
Baden-Württemberg

Themen in dieser Meldung

Fischhändler
Messer
Bier
Küchenmesser
Kriminalität
Sicherheitskräfte
Essen und Trinken
Gesetz
Getränke
Justiz, Kriminalität
Polizei
Polizei Baden-Württemberg








Zugefügt 2025 März 11

Messer - Wertheim: Fischhändler mit Messer bedroht

Messer - Mannheim: Aggressive Diebin in Tankstelle - Polizei sucht Zeugen


	Messer - 	Mannheim: Aggressive Diebin in Tankstelle - Polizei sucht Zeugen

Eine unbekannte Frau entwendete am Montagnachmittag in einer Tankstelle im Stadtteil Neckarstadt Waren und bedrohte bei ihrer Flucht eine Tankstellenmitarbeiterin und einen Kunden, der zu Hilfe eilte.

Die Frau wurde gegen 15.40 Uhr durch Zeugen beobachtet, wie sie im Shop einer Tankstelle in der Untermühlaustraße verschiedene Waren aus den Regalen nahm und anschließend unter ihrer Winterjacke versteckte. Als sie den Tankstellenshop verlassen wollte, ohne die Ware zu bezahlen, wurde sie von einer Mitarbeiterin angesprochen und gebeten, ihre Jacke zu öffnen. Dabei fielen ihr zwei Bierdosen aus der Jacke. Nachdem sie von der Mitarbeiterin erneut aufgefordert wurde, die eingesteckten Waren herauszugeben, drohte die Unbekannte, die Mitarbeiterin abzustechen, sollte diese sie nicht in Ruhe lassen. Als weitere Kunden der Tankstelle der Mitarbeiterin zu Hilfe eilten, zog die Frau ein Messer und drohte einem der Kunden ebenfalls, dass sie ihn abstechen würde. Danach flüchtete sie aus dem Gebäude.

Die Täterin war in Begleitung einer männlichen Person, die einen weiteren Kunden körperlich anging, der versuchte, die Flucht der Täterin zu verhindern. Auch der Begleiter flüchtete schließlich.

Die beiden Personen werden wie folgt beschrieben:

Weibliche Täterin:

- Ca. 50 Jahre alt
- Ca. 150 cm groß
- Sehr schlank
- Auffällige Falten im Gesicht
- Sehr blass
- Kurze schwarze Haare, offenbar gefärbt
- Mitteleuropäisches Erscheinungsbild
- Stand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Trug eine schwarze, glänzende Winterjacke
- Hatte eine Umhängetasche bei sich

Männlicher Täter:

- Ca. 40 Jahre alt
- 175 cm groß
- Normale Statur
- Trug eine weiße Kappe
- War bekleidet mit einer langen gelbgrünen Winterjacke

Beide Personen sprachen Hochdeutsch ohne erkennbaren Dialekt oder Akzent.

Die Ermittlungen des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt wegen räuberischen Diebstahls dauern an.

Zeugen und Geschädigte, die den Vorfall beobachtet haben, insbesondere die männliche Person, die von dem Mann angegangen wurde, und sachdienliche Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt, Tel.: 0621/3301-0 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: MANNHEIM.PP.STS.OE@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Mannheim: Aggressive Diebin in Tankstelle - Polizei sucht Zeugen

Messer - Bedrohungslage in Gifhorn; ICE 541 geräumt - Hannover


	Messer - Bedrohungslage in Gifhorn; ICE 541 geräumt
-
Hannover

Heute Vormittag, gegen 09:40 Uhr, musste der Zug ICE 541 von Köln in Richtung Berlin einen außerplanmäßigen Halt im Bahnhof Gifhorn Süd einlegen und geräumt werden. Grund hierfür war ein Afghane (44), der während der Fahrt gegenüber dem Zugpersonal äußerte, dass er ein Messer und einen weiteren gefährlichen Gegenstand bei sich habe.

Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Hannover und der Polizeiinspektion Gifhorn wurden alarmiert und verlegten zum Bahnhof Gifhorn Süd. Der Mann konnte durch Beamte der Polizeiinspektion Gifhorn festgenommen und der Dienststelle zugeführt werden. Aufgrund des gefährlichen Gegenstands, der sich noch im Zug befand, wurde der ICE geräumt. Die 340 Reisenden wurden durch Polizeikräfte zum Bahnhofsvorplatz geleitet und fuhren anschließend mit verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln nach Wolfsburg weiter. Eingetroffene Bundespolizisten, darunter auch zwei Diensthundeführer mit Diensthund, suchten den Zug ab und gaben kurz darauf Entwarnung.

Der Mann ist kein Unbekannter. Erst heute Morgen hat er im Hauptbahnhof Hannover das Zugpersonal eines anderen Zuges beleidigt und mit Gewalt gedroht, weil dieses die Mitnahme eines Fahrrads im ICE verweigerte. Bundespolizisten leiteten daraufhin Strafverfahren wegen Beleidigung und Bedrohung ein.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren, wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, wurde eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hannover
Kevin Müller
Tel.: 0162/2308369
E-Mail: kevin.mueller@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X @bpol_nord






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Bedrohungslage in Gifhorn; ICE 541 geräumt - Hannover

Messer - Bankkarte geraubt Limburg


	Messer -  Bankkarte geraubt 	Limburg

Limburg, Beethovenstraße, Montag, 10.03.2025, 17:45 Uhr

(cw)Am späten Montagnachmittag raubten zwei Männer in Limburg eine Bankkarte.

Gegen 17:45 Uhr war ein 19-Jähriger aus Elz in der Beethovenstraße unterwegs, als ihn zwei unbekannte Männer ansprachen und um Geld baten. Als er dies verneinte, verlangten die Männer die Bankkarte des 19-Jährigen. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, bedrohten sie den jungen Mann mit einem Messer und Pfefferspray. Mit der Bankkarte des 19-Jährigen flohen die Räuber anschließend in Richtung eines Friedhofs. Nachdem der Elzer die Polizei informiert hatte, suchten zahlreiche Streifen nach den zwei Tätern, konnten diese aber nicht mehr antreffen. Einer der Räuber wird als etwa 18 Jahre alt, 1,80 Meter groß, dünn und als ´´orientalisch aussehend´´ beschrieben. Er trug einen schwarzen Vollbart und schwarze Haare, welche an den Seiten kürzer waren. Bekleidet war er mit einer blauen Jeans, schwarzen Schuhen mit hoher Sohle und einem schwarzen Pullover mit grauen Streifen. Auf der Brust habe ein Schriftzug gestanden. Weiterhin führte er eine Umhängetasche mit sich. Der zweite Angreifer sei etwa gleich alt,1,75 Meter groß und ebenfalls dünn. Er hatte ebenfalls schwarze Haare mit einem Seitenscheitel und einen Schnurrbart. Auch diese Person wird als ´´orientalisch aussehend´´ beschrieben. Er trug einen schwarzen Trainingsanzug und schwarze Schuhe der Marke ´´Nike´´.

Zeuginnen und Zeugen der Tat werden gebeten, sich mit der Polizei Limburg unter der Rufnummer (06431) 9140 - 0 in Verbindung zu setzen.






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Bankkarte geraubt Limburg

Messer - Körperverletzung an der Werner-Bock-Straße, MK Agentur. - Bielefeld


	Messer - 	Körperverletzung an der Werner-Bock-Straße, MK Agentur.
-
Bielefeld

In der Nacht auf Dienstag, 11.03.2025, fügte ein Bielefelder einem Mann an der Werner-Bock-Straße schwere Stichverletzungen zu. Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen.

Nach bisherigen Erkenntnissen hielten sich die beiden Männer, ein 26-jähriger und ein 30-jähriger Bielefelder, zunächst in einem Gebäude an der Marktgrafenstraße auf. Als sie die Einrichtung gegen 23:30 Uhr gemeinsam verließen, gerieten die beiden Männer, die sich schon länger kannten, in einen Streit.

Daraufhin kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der 26-Jährige ein Messer zog und dem 30-Jährigen Verletzungen unter anderem im Halsbereich zufügte. Anschließend flüchtete der Täter.

Der Verletzte wurde von Rettungskräften in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Nach einer Notoperation konnte eine Lebensgefahr ausgeschlossen werden.

Zeugen, die die Tat beobachtet hatten, alarmierten die Polizei und beschrieben den Täter. Wenig später gelang es den Polizeibeamten, den 26-Jährigen in der Nähe des Tatorts vorläufig festzunehmen.

Beide Männer standen unter dem Einfluss von Alkohol- und Drogenkonsum.

Eine Mordkommission ´´MK Agentur´´ unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Stefan Esdar nahm die Ermittlungen zu dem Fall auf. Im Laufe der weiteren Ermittlungen hat sich die Beweislage hinsichtlich eines versuchten Tötungsdelikts nicht erhärtet.

Der 26-jährige Tatverdächtige mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und Geburtsort in Syrien muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Körperverletzung an der Werner-Bock-Straße, MK Agentur. - Bielefeld

Messer - Versuchtes Tötungsdelikt in Ostfildern-Nellingen - Reutlingen


	Messer - 	Versuchtes Tötungsdelikt in Ostfildern-Nellingen
-
Reutlingen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ermitteln seit dem späten Montagnachmittag (10.03.2025) gegen einen 22-Jährigen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand kam es kurz vor 18 Uhr in einer Unterkunft für Geflüchtete in Ostfildern-Nellingen zwischen dem syrischen Staatsangehörigen und einem 21 Jahre alten Landsmann zu einer Auseinandersetzung. Hierbei soll der 22-Jährige seinem jüngeren Kontrahenten mit einem Messer eine Schnittverletzung im Gesicht zugefügt haben. Während Zeugen daraufhin den Notruf tätigten, flüchtete der Tatverdächtige aus der Unterkunft. Sofortige Fahndungsmaßnahmen nach ihm verliefen bislang ohne Erfolg. Der Verletzte wurde durch den Rettungsdienst erstversorgt und im Anschluss zur weiteren Behandlung in eine Klinik gebracht. Aus dieser konnte er zwischenzeitlich wieder entlassen werden.

Die Kriminalpolizeidirektion Esslingen hat die Ermittlungen zu den Hintergründen und dem Ablauf der Ereignisse übernommen. Nach dem derzeit flüchtigen, namentlich bekannten Täter, wird mit Hochdruck gefahndet. (gj)

Rückfragen bitte an:

Gerhard Jaudas (gj), Telefon 07121/942-1108

Polizei Reutlingen

Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Versuchtes Tötungsdelikt in Ostfildern-Nellingen - Reutlingen

Messer - Körperliche Auseinandersetzung in Wilhelmshaven: Zwei Jugendliche verletzt


	Messer - 	Körperliche Auseinandersetzung in Wilhelmshaven: Zwei Jugendliche verletzt

Am 07.03.2025, gegen 20:30 Uhr, kam es in der Rheinstraße in Wilhelmshaven zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen sechs Minderjährigen, in dessen Folge zwei verletzt wurden. Die Auseinandersetzung erfolgte aufgrund vorausgegangener Streitigkeiten und unterschiedlicher Meinungen.

Während der Auseinandersetzung verletzte einer der Beschuldigten einen 15-jährigen Jugendlichen mit einem Messer im Bereich des Oberschenkels. Ein weiterer 14-jähriger Jugendlicher wurde ebenfalls durch ein Messer im Bereich des Oberarmes verletzt. Einer der Verletzten wurde mittels eines Krankenwagens zur notfallmedizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Der andere Verletzte suchte in den Abendstunden eigenständig das Krankenhaus auf.

Es wurden mehrere Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung gefertigt. Die Ermittlungen dauern an.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Wilhelmshaven unter der Rufnummer 04421 942-0 in Verbindung zu setzen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Mozartstraße 29
26382 Wilhelmshaven

Telefon: 04421 942-104
Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216
E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de
www.pd-ol.polizei-nds.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI






Zugefügt 2025 März 11

Messer - Körperliche Auseinandersetzung in Wilhelmshaven: Zwei Jugendliche verletzt

Messer - Nordrhein-Westfalen - Versuchter Raub mit Messer


	
Nordrhein-Westfalen - 
Versuchter Raub mit Messer

10. März 2025 - Versuchter Raub mit Messer - Bielefeld / Mitte - Fünf Täter versuchten am Freitagabend, 07.03.2025, zwei Männer im Bereich der Herforder Straße und der Nahariyastraße auszurauben. Die Polizei sucht die Räuber mit Täterbeschreibungen.
Fabian Rickel

Gegen 20:45 Uhr gingen ein 34-jähriger Mann aus Bad Oeynhausen und ein 18-jähriger Bielefelder in Richtung des Hauptbahnhofes. Als sie sich in der Nahariyastraße befanden, in Höhe der Kreuzung zur Herforder Straße, wurden sie von einem unbekannten Mann angesprochen.

Der Unbekannte fragte die Männer, ob sie ihm Kokain verkaufen könnten. Als sie ihm mitteilten, dass sie keine Drogen verkaufen würden, rief der Unbekannte vier weitere Männer telefonisch hinzu und zückte ein Messer. Einer der hinzugerufenen Männer hielt dabei einen Stein in der Hand.

Als der Räuber mit dem Messer die Herausgabe der Handys forderte, flüchteten der 34- und der 18-Jährige in Richtung Hauptbahnhof zur Bundespolizeiwache. Der zweite Räuber warf seinen Stein den Männern hinterher, verfehlte sie jedoch.

Der Räuber mit dem Messer soll ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben. Er soll etwa 20 Jahre alt und 180 cm groß gewesen sein. Er trug einen weißen Parka.

Die vier weiteren Täter sollen ebenfalls ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben.

Zeugen melden sich bitte mit Hinweisen zur Tat oder zu der beschriebenen Tätergruppe beim Kriminalkommissariat 13 unter der 0521/545-0.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: %20pressestelle.bielefeld [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]bielefeld[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0







Zugefügt 2025 März 11

Nordrhein-Westfalen - Versuchter Raub mit Messer

Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen zu den ersten 100 Tagen ihrer zweiten Amtszeit


	Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen zu den ersten 100 Tagen ihrer zweiten Amtszeit

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sieht die EU-Kommission gewappnet, die aktuellen Krisen zu bewältigen. In einer Erklärung anlässlich der ersten 100 Tage der Kommission 2024-2029 betonte die Kommissionspräsidentin: ´´Am Dienstag vor 100 Tagen hat das Kommissionskollegium seine Arbeit aufgenommen. Diese 100 Tage seit dem 1. Dezember fühlen sich an wie eine Ewigkeit. Die Welt um uns herum verändert sich mit atemberaubender Geschwindigkeit. Geopolitische Veränderungen erschüttern Bündnisse. Die Sicherheit von Jahrzehnten bröckelt dahin. Und ein brutaler Krieg tobt nach wie vor an unseren Grenzen. Trotz dieser turbulenten Zeiten hat sich diese Kommission sofort mit voller Kraft an die Arbeit gemacht. Vom ersten Tag an haben wir den Kurs gehalten, den wir in den politischen Leitlinien gesetzt haben. Dabei bauen wir auf drei Säulen auf: Wohlstand, Sicherheit und Demokratie.´´

REARM-Europe-Plan

Von der Leyen sagte weiter: ´´Es ist wichtig, festzuhalten, dass die Wirtschaftskraft und der REARM-Europe-Plan zwei Seiten derselben Medaille sind. Das wirtschaftliche und innovative Potenzial Europas ist ein Trumpf für seine Sicherheit. Umgekehrt können durch die Verteidigungsbemühungen Europas mittel- und langfristig massive Impulse für einen wettbewerbsfähigeren Binnenmarkt gesetzt werden. Die enormen bevorstehenden Investitionen in die nächste Generation militärischer Ausrüstung und Sicherheitsinfrastruktur in Europa können wichtige Industriezweige voranbringen. Denken Sie nur an die beschleunigte Digitalisierung und Modernisierung unserer Verkehrsnetze. Denken Sie an KI-Anwendungen, Quantencomputer und sichere Kommunikation. Denken Sie an Schlüsseltechnologien wie Satellitennetze, autonome Fahrzeuge und Robotik. All dies ist wichtig für die Verteidigung Europas, aber ebenso wichtig für seine Wettbewerbsfähigkeit. KMU in der gesamten Union – von denen 2 500 Teil der Lieferkette für Verteidigungsgüter sind – werden im Mittelpunkt dieses Wandels stehen.´´

Bürokratieabbau auch im Verteidigungssektor

Die Kommissionspräsidentin führte weiter aus: ´´Um erfolgreich zu sein, müssen wir mehr private Investitionen einbeziehen und diese beschleunigen. Wir werden weitere Omnibus-Pakete vorschlagen, um die Vorschriften zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen – auch im Verteidigungssektor. Und noch in diesem Monat werden wir die Europäische Spar- und Investitionsunion vorstellen – denn nur mit einem effektiven, tiefen und liquiden Kapitalmarkt können aus Ersparnissen dringend benötigte Investitionen werden.´´

Erstes Sicherheitskolleg der Kommission

Ursula von der Leyen kündigte an: ´´Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Das gilt auch für die Kommission. Um kommende Herausforderungen zu bewältigen, müssen wir unsere Mentalität ändern und uns aktiv vorbereiten. Daher werde ich in den nächsten Wochen das allererste Sicherheitskolleg einberufen. So wird sichergestellt, dass die Mitglieder des Kollegiums regelmäßig über die Entwicklungen im Bereich der Sicherheit informiert werden. Von der äußeren und inneren Sicherheit bis hin zu Energie, Verteidigung und Forschung. Von Cybersicherheit über Handel bis hin zu ausländischer Einflussnahme. Nur wenn wir ein klares und eingehendes Verständnis der Bedrohungen, auch der hybriden Bedrohungen, haben, können wir effektiv zur kollektiven Sicherheit beitragen.´´

Europa bleibt offen und baut Partnerschaften aus

Die Kommissionspräsidentin bekräftigte: ´´Ich möchte klarmachen, dass Europa offen bleiben und für Partnerschaft und eine Politik der ausgestreckten Hand stehen wird. Und wir bieten Stabilität und Berechenbarkeit – wertvolle Eigenschaften in diesen Zeiten. Vom ersten Tag an haben wir uns dafür eingesetzt, neue Partnerschaften aufzubauen und alte zu stärken. Mit Ländern und mit Regionen, groß und klein. Wir haben wegweisende Abkommen geschlossen – mit der Schweiz, Mexiko und dem Mercosur. Mit dem Mercosur haben wir nach zwei Jahrzehnten Verhandlungen einen großen Durchbruch erzielt und einen Markt mit 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern geschaffen. Gleichzeitig haben wir gefährdete Sektoren geschützt. Wir haben die Handelsgespräche mit Malaysia wieder aufgenommen und sind wieder mit den Caricom-Ländern in den Dialog getreten. Und in Indien – der weltweit größten Demokratie – wo ich letzte Woche mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder zu Besuch weilte, haben wir die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Technologie und Innovation vertieft. Ich habe mit Ministerpräsident Modi vereinbart, den Abschluss des Freihandelsabkommens noch in diesem Jahr anzustreben. Für mich ist es unverzichtbar, diese Partnerschaften aufzubauen. Denn wir haben am eigenen Leib erfahren müssen, dass wir die Produkte, die wir brauchen, am besten von Partnern beziehen sollten, denen wir vertrauen, wenn wir übermäßige Abhängigkeiten, Schwachstellen und Erpressung vermeiden wollen. Und so lassen sich dann natürlich auch am erfolgreichsten starke Volkswirtschaften aufbauen.´´

Abschließend betonte von der Leyen: ´´Die Kommission ist gewappnet, die heutigen Krisen zu bewältigen. Wir müssen schnell sein, Augenmaß unter Beweis stellen und entschieden handeln. Wir haben die einmalige Chance, ein Europa aufzubauen, das stärker, sicherer und wohlhabender ist. Wir müssen diesen Moment nutzen, denn es ist der Moment Europas.´´

Weitere Informationen

Vollständige Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen über die ersten 100 Tage der Kommission 2024-2029

Factsheet - Kommission 2024-2029: Die ersten 100 Tage

Pressekonferenz mit Präsidentin von der Leyen zu den ersten 100 Tagen der Kommission 2024-2029

- Kommission 2024-2029: Die ersten 100 Tage

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.






Zugefügt 2025 März 11

Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen zu den ersten 100 Tagen ihrer zweiten Amtszeit

Pistole - Mordkommission ermittelt nach Schüssen in der Bielefelder Innenstadt


	Pistole - 	Mordkommission ermittelt nach Schüssen in der Bielefelder Innenstadt

Am Mittwoch, 26.02.2025, kam es zu Schussabgaben in der Bielefelder Innenstadt vor dem Landgericht Bielefeld, nach einem Hauptverhandlungstag in dem Prozess um das Tötungsdelikt an einem Ex-Profiboxer. Hierbei wurden vier Personen verletzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den vier verletzten Personen um zwei 25-jährige Männer, einen 63-jährigen Mann und einen 23-Jährigen. Diese sind teils Angehörige bzw. der Familie, des im Fall des getöteten ehemaligen Boxer Angeklagten, nahestehende Personen. Polizeibeamte leisteten am Tatort umgehend erste Hilfe. Der Gesundheitszustand der Opfer ist, zum aktuellen Zeitpunkt, stabil.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden am gestrigen Abend zwei mögliche Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Ein Tatverdacht konnte jedoch nicht erhärtet werden, weshalb die beiden Personen, nach kriminalpolizeilichen Maßnahmen, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, noch in der Nacht wieder entlassen wurden.

Die Polizei sucht aktuell nach einem Tatverdächtigen. Der Ermittlungsrichter des Amtsgericht Bielefeld erließ gegen diesen antragsgemäß einen Haftbefehl wegen vierfach versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Ermittlungen zu versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung werden durch die Staatsanwaltschaft Bielefeld, zusammen mit der Mordkommission ´´Kreuz´´ des Polizeipräsidiums Bielefeld, unter Leitung von KHK Alexander Scholz, durchgeführt.

Die Polizei bittet darum, dass Zeugen die Angaben zum Tatgeschehen machen könnten, sich telefonisch bei der Mordkommission ´´Kreuz´´ des Kriminalkommissariats 11 der Polizei Bielefeld, unter 0521/545 0 melden.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0



Zugefügt 2025 Februar 27

Pistole - Mordkommission ermittelt nach Schüssen in der Bielefelder Innenstadt

Ermittlungen wegen Computerbetrugs - Polizei Bad Sachsa - Göttingen


	Ermittlungen wegen Computerbetrugs - Polizei Bad Sachsa  - 

Göttingen

Mit Bildern aus der Überwachungskamera eines Geldinstitutes fahndet die Polizei in Bad Sachsa (Landkreis Göttingen) nach einem unbekannten Computerbetrüger.

Der etwa 60 bis 70 Jahre alte Mann ist nach derzeitigem Stand der Ermittlungen dringend verdächtig, mit einer gestohlenen EC-Karte an einem Geldautomaten mehrere hundert Euro abgehoben zu haben. Die eingesetzte Scheckkarte war einer Seniorin Mitte Dezember 2024 während des Einkaufs in einem Supermarkt an der Marktstraße gestohlen worden.

Im Zuge der aufgenommenen Ermittlungen konnte der unbekannte Tatverdächtige bislang nicht identifiziert werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht Göttingen deshalb jetzt die Veröffentlichung der Kameraaufnahmen des Gesuchten im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung an und erließ einen entsprechenden Beschluss.

Der Gesuchte ist ca. 170 bis 180 cm groß, trägt eine Brille und einen Bart und war zur Tatzeit bürgerlich gekleidet.

Wer den Abgebildeten kennt oder sachdienliche Hinweise zu seiner Person geben kann, wird gebeten, sich unter Telefon 05523/95279-0 bei der Polizei Bad Sachsa zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 27

Ermittlungen wegen Computerbetrugs - Polizei Bad Sachsa - Göttingen

Tötungsdelikt in Esslingen - Reutlingen


	Tötungsdelikt in Esslingen
-
Reutlingen

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Esslingen (ES):

Wegen eines Tötungsdelikts ermitteln die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen einen 72-jährigen Deutschen, der im Verdacht steht, am Montag seine gleichaltrige Ehefrau getötet zu haben.

Gegen 15.20 Uhr meldeten Angehörige über Notruf, dass sich an der Anschrift der Eltern in Esslingen Streitigkeiten und eine Bedrohungssituation zum Nachteil der Ehefrau ereignet hätten.

Die daraufhin alarmierten Einsatzkräfte fanden in der Wohnung die leblose Ehefrau sowie ihren schwerverletzten Ehemann vor. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Rettungskräfte versorgten den 72-Jährigen und brachten diesen mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik.

Nach ersten Ermittlungen dürfte es sich um eine familieninterne Tat gehandelt haben. Eine mutmaßliche Tatwaffe, bei der es sich um ein Messer handelt, konnte sichergestellt werden. Hinweise auf eine Beteiligung Dritter liegen derzeit nicht vor. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum genauen Ablauf des Geschehens sowie zu den Hintergründen und dem Motiv der Handlungen dauern weiter an. (gj)

Rückfragen bitte an:

Gerhard Jaudas (gj), Telefon 07121/942-1108

Polizeipräsidium Reutlingen

Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111
außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224
E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Tötungsdelikt in Esslingen - Reutlingen

Syrien: EU-Kommission begrüßt Aussetzung von Sanktionen


	Syrien: EU-Kommission begrüßt Aussetzung von Sanktionen

Die Mitgliedstaaten der EU haben gestern beschlossen, eine Reihe restriktiver Maßnahmen gegen Syrien auszusetzen. Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, begrüßte die Entscheidung: ´´In Syrien besteht heute die Hoffnung, dieses Land mit all seiner Vielfalt wiederaufzubauen. Die EU unterstützt das syrische Volk dabei, indem sie eine Reihe von Sanktionen in den Bereichen Energie, Verkehr und Bankwesen aussetzt und die humanitäre Freistellung auf unbestimmte Zeit verlängert, damit humanitäre Hilfe vor Ort geleistet werden kann. In Verbindung mit unserer fortgesetzten finanziellen Unterstützung – die EU und ihre Mitgliedstaaten sind der größte Geber internationaler Hilfe für Syrien – werden diese Beschlüsse zur wirtschaftlichen Erholung Syriens wie auch zur Deckung der Bedürfnisse der syrischen Bevölkerung beitragen.´´

Aussetzung weiterer Sanktionen wird geprüft

Kallas kündigte zudem an, die Aussetzung weiterer Wirtschaftssanktionen zu prüfen: ´´Wir werden die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen, um zu beurteilen, ob wir weitere Wirtschaftssanktionen aufheben können, oder ob wir unsere Beschlüsse zu den Sanktionen zurücknehmen müssen, sollte sich die politische Lage verschlechtern.´´

EU unterstützt Wiederaufbau und Stabilisierung Syriens

Neben der Aussetzung der Sanktionen beschloss der Rat, die humanitäre Freistellung auf unbestimmte Zeit zu verlängern, um die Bereitstellung humanitärer Hilfe im Land weiter zu erleichtern. Dieser Beschluss ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, einen alle Seiten einschließenden politischen Übergang in Syrien sowie die rasche wirtschaftliche Erholung, den Wiederaufbau und die Stabilisierung Syriens zu unterstützen. Die EU verfolgt bei der Aussetzung restriktiver Maßnahmen einen abgestuften und umkehrbaren Ansatz, um einen friedlichen und inklusiven Übergang zu gewährleisten.

Sanktionen im Bereich Waffenhandel, Überwachung und Kulturgüter bleiben erhalten

Zugleich behält die EU Benennungen für Sanktionen im Zusammenhang mit dem Assad-Regime, dem Chemiewaffensektor und dem illegalen Drogenhandel bei. Auch eine Reihe sektoraler Maßnahmen in Bezug auf Waffenhandel, Ausrüstung zur internen Repression, Abhör- und Überwachungssoftware sowie die Ein- und Ausfuhr von syrischen Kulturgütern, werden aufrechterhalten.

EU bleibt größter Geber für syrische Bevölkerung

Die EU ist nach wie vor der wichtigste Geber internationaler Hilfe für die syrische Bevölkerung und ihre Aufnahmegemeinschaften: Seit 2011 wurden zur Unterstützung der Syrerinnen und Syrer in Syrien und in den Nachbarländern 35,3 Milliarden Euro mobilisiert.

Die Kommission ist weiterhin bereit, der syrischen Bevölkerung in dieser Phase des Übergangs und der Hoffnung unterstützend zur Seite zu stehen. Die EU möchte auch betonen, wie wichtig ein inklusiver politischer Prozess ist, der von Syrien geleitet und den legitimen Bestrebungen des syrischen Volkes gerecht wird. Alle Syrerinnen und Syrer im Land und in der Diaspora sollten die Möglichkeit haben, sich am Wiederaufbau ihres Landes zu beteiligen.

Die EU beabsichtigt, ihre neunte internationale Konferenz zur Unterstützung Syriens in Brüssel einberufen. Ziel der Veranstaltung auf Ministerebene ist es, die internationale Gemeinschaft zu mobilisieren, um einen inklusiven Übergang unter syrischer Leitung und die dringend benötigte Hilfe für die syrische Bevölkerung zu unterstützen. Zu diesem Anlass wurde die syrische Übergangsregierung erstmals zusammen mit den Vereinten Nationen, den Nachbarstaaten Syriens und anderen regionalen Partnern eingeladen.

Hintergrund

Als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien durch das Assad-Regime wurden 2011 EU-Sanktionen gegen Syrien verhängt. Die von der EU gegen Syrien ergriffenen restriktiven Maßnahmen richteten sich gezielt gegen das Regime und dessen Unterstützer sowie gegen jene Wirtschaftszweige, von denen das Regime profitierte.

Nach dem Sturz des Assad-Regimes und unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Dezember 2024 prüft die EU insbesondere die Schritte, die Syrien für einen inklusiven Übergang entsprechend den Erklärungen der Übergangsregierung unternommen hat, einschließlich der Rechenschaft für die Verbrechen des Assad-Regimes, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Syrerinnen und Syrer – ohne jegliche Unterscheidung – der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und des Völkerrechts, einschließlich der souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Link zum Amtsblatt (Rechtstexte morgen verfügbar)

Weitere Informationen zu Sanktionen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 26

Syrien: EU-Kommission begrüßt Aussetzung von Sanktionen

BMBF Eine herausragende Stimme der Wissenschaft


	Eine herausragende Stimme der Wissenschaft

21.02.2025 - Die Wirtschaftswissenschaftlerin Bettina Rockenbach wird neue Leopoldina-Präsidentin. Bundesforschungsminister Cem Özdemir hielt die Festansprache anlässlich der Übergabe des Amtes.

Bettina Rockenbach folgt auf den Paläoklimatologen Gerald Haug, der die Akademie seit 2020 leitete. Bei der Festveranstaltung am 21. Februar in Halle betonte Cem Özdemir: ´´Die Unabhängigkeit der Wissenschaft ist ein sehr hohes Gut. Freie Gesellschaften brauchen eine freie Wissenschaft. Sie ist Grundpfeiler eines liberalen Wertesystems und treibende Kraft für Fortschritt, Wachstum und Wohlstand. Deshalb besorgen mich die aktuellen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten sehr.´´
Bundesminister Cem Özdemir gratuliert Bettina Rockenbach zur Präsidentschaft der Leopoldina
Özdemir bei Amtsübergabe Leopoldina Präsidentschaft
Bundesminister Cem Özdemir gratuliert Bettina Rockenbach zur Präsidentschaft der Leopoldina

Der Minister unterstrich dabei die Bedeutung der Leopoldina und dankte Herrn Professsor Haug für sein Engagement: ´´Die Leopoldina trägt als Nationale Akademie der Wissenschaften zu einer wissenschaftlich aufgeklärten Gesellschaft und einer verantwortungsvollen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei. Mit seinem hervorragenden Engagement hat Herr Professor Haug die Akademie in den vergangenen Jahren wegweisend geprägt und erfolgreich durch schwierige Zeiten gelenkt. Ich bin mir sehr sicher, dass die Akademie auch mit ihrer neuen Präsidentin, Frau Professorin Rockenbach, eine herausragende Stimme der Wissenschaft sein wird. Zur Amtsübernahme wünsche ich ihr von Herzen alles Gute und außerordentlichen Erfolg.´´

Als Nationale Akademie der Wissenschaften leistet die Leopoldina unabhängige wissenschaftsbasierte Politikberatung zu gesellschaftlich relevanten Fragen und vertritt die deutsche Wissenschaft in internationalen Gremien. Sie hat rund 1.700 Mitglieder aus mehr als 30 Ländern und vereinigt Expertise aus nahezu allen Forschungsbereichen. Sie wurde 1652 gegründet und 2008 zur Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands ernannt.



Zugefügt 2025 Februar 26

Eine herausragende Stimme der Wissenschaft

Kommission stärkt den Finanzrisikomanagement-Rahmen der Europäischen Union


	Kommission stärkt den Finanzrisikomanagement-Rahmen der Europäischen Union

Die Europäische Kommission unternimmt entscheidende Schritte, um vor dem Hintergrund der Ausweitung ihrer Finanztransaktionen ihren Finanzrisikomanagement- und Compliance-Rahmen zu stärken. Sie hat einen unabhängigen Risikovorstand ernannt. Dieser wird alle Finanztransaktionen – einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien – und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen.

Hohe Standards bei der Finanzaufsicht

Der für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung zuständige Kommissar Piotr Serafin sagte: ´´Durch die Stärkung der Rolle des Risikovorstands stellt die EU unter Beweis, dass sie sich für die Aufrechterhaltung hoher Standards bei der Finanzaufsicht einsetzt. Darlehen und Haushaltsgarantien werden auch in Zukunft eine wesentliche Rolle dabei spielen, die politischen Prioritäten der EU voranzutreiben und Investitionen in die Klimawende, die Wettbewerbsfähigkeit und das auswärtige Handeln zu unterstützen. Da die Finanzlandschaft immer komplexer wird, stellt die EU mit diesen Maßnahmen sicher, dass sie weiterhin darauf vorbereitet ist, neuen Herausforderungen mit robusten Risikomanagementpraktiken zu begegnen.´´

Potenzial des Unionshaushaltes voll ausschöpfen und effektiv nutzen

In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Unionshaushalt zunehmend auf verschiedene Finanzierungsinstrumente gestützt, um das Potenzial des Unionshaushalts voll auszuschöpfen und so die öffentlichen Mittel effizienter zu nutzen. Mit Mittelaufnahme- und Darlehenstransaktionen sowie Haushaltsgarantien wurden Investitionen und die wirtschaftliche Erholung in den Mitgliedstaaten gefördert, unerlässliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Ukraine finanziert und Beitritts- und Nachbarländer unterstützt.

Drei Verteidigungslinien für das Risikomanagement

Die Rolle des Risikovorstands ist eine Säule des Modells der ´´drei Verteidigungslinien´´. Dabei handelt es sich um den Rahmens für bewährte Verfahren für das Risikomanagement:

Die erste Verteidigungslinie besteht aus den Dienststellen der Kommission, die die Mittelaufnahme-, Darlehens- und Vermögensverwaltungstransaktionen der EU sowie die Haushaltsgarantien verwalten;
Der Risikovorstand als unabhängige zweite Verteidigungslinie erstellt Risikomanagementkonzepte und sorgt für eine unabhängige Risikoüberwachung, die zusätzliche Kontrollen und Rechenschaftspflicht umfasst;
der Interne Auditdienst als dritte Verteidigungslinie bietet eine unabhängige Gewähr für das Risikomanagement.

Mit der Annahme dieses Rahmenmodells und der Einrichtung eines unabhängigen Risikovorstands hat die Kommission alle Empfehlungen des Sonderberichts Nr. 16/2023 des Europäischen Rechnungshofes über das EU-Schuldenmanagement vollständig umgesetzt.

Hintergrund

Die Europäische Union stützt sich zur Umsetzung ihrer politischen Prioritäten auf verschiedene Finanzierungsinstrumente, z. B. die Emission von Anleihen und Schuldverschreibungen. Ein wichtiges Programm, das derzeit durch EU-Anleihen finanziert wird, ist das Aufbauinstrument NextGenerationEU, über das die EU bis 2026 Mittel in voraussichtlicher Höhe von bis zu 712 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten aufnehmen wird. Die EU begibt auch EU-Anleihen zur Finanzierung von Darlehen für Länder in der Nachbarschaft der EU sowie zu dem Zweck, der Ukraine wesentliche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Zusätzlich zur Mittelaufnahme nutzt die EU Haushaltsgarantien, um in strategischen Sektoren wie Infrastruktur, Innovation und Nachhaltigkeit private Investitionen anzuziehen. Programme wie ´´InvestEU´´ und der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+) bieten Durchführungspartnern (etwa der Europäischen Investitionsbank und nationalen Förderbanken) finanzielle Förderung für Darlehen und Investitionen. Dies verringert das Risiko für private Investoren und ermöglicht die Durchführung von Projekten, die ansonsten keine Finanzierung erhalten würden.

Zur Absicherung der finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien unterhält die EU einen gemeinsamen Dotierungsfonds (CPF), der als Reserve zur Deckung potenzieller Verluste im Zusammenhang mit Haushaltsgarantien und finanziellem Beistand fungiert. Mit dem gemeinsamen Dotierungsfonds wird sichergestellt, dass der Unionshaushalt widerstandsfähig bleibt und gleichzeitig langfristige Investitionen und wirtschaftliche Stabilität unterstützt werden.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge

Die EU als Anleiheemittent

Bericht über Eventualverbindlichkeiten aus Haushaltsgarantien oder finanziellem Beistand und die Tragfähigkeit solcher Eventualverbindlichkeiten

Jüngster Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den gemeinsamen Dotierungsfonds 2023

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 26

Kommission stärkt den Finanzrisikomanagement-Rahmen der Europäischen Union

Messer - Bundespolizei nimmt Taschendiebe dank aufmerksamer Zeugin fest - Berlin - Neukölln


	Messer - 	Bundespolizei nimmt Taschendiebe dank aufmerksamer Zeugin fest
-
Berlin - Neukölln

Montag kam es am S-Bahnhof Neukölln zu einem Taschendiebstahl. Zwei Männer sollen noch am Dienstag einem Haftrichter vorgeführt werden.

Gegen 17:45 Uhr sollen zwei Männer auf einer Rolltreppe das Smartphone aus der Jackentasche einer Frau entwendet haben. Die Tochter der Frau folgte den beiden und stellte sie noch auf dem Bahnsteig zur Rede, worauf einer der Männer der Frau das entwendete Smartphone wieder aushändigte. Auf die fehlende Handyhülle und die darin enthaltenen 50 Euro angesprochen, deutete einer der Diebe mit Gesten an, die Frau mit einem Messer zu verletzen.

Alarmierte zivile Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten die beiden Männer im Alter von 19 und 24 Jahren stellen und nahmen beide vorläufig fest. Die Beamtinnen und Beamten sicherten die Sequenzen der Videoüberwachung und stellten ein mitgeführtes Tierabwehrspray bei dem 24-jährigen Mann sicher.

Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen gegen die einschlägig polizeibekannten algerischen Staatsangehörigen ein. Gegen den 19-Jährigen wird zudem wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes ermittelt. Die Bundespolizei führt das Duo im Laufe des Dienstags einem Haftrichter zur Prüfung der Untersuchungshaft vor.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor Taschendieben und bittet darum, Wertgegenstände eng am Körper zu tragen und Taschen zu nutzen, die verschlossen werden können. Weitere Tipps finden Sie auch unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/01Vorsicht-Taschendiebstahl/01Tipps-zur-Vorbeugung/Tipps-zur-Vorbeugung_node.html

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Bundespolizei nimmt Taschendiebe dank aufmerksamer Zeugin fest - Berlin - Neukölln

Nordrhein-Westfalen - Bonn - Geldwäsche


	
Nordrhein-Westfalen - 
Bonn - Geldwäsche

25. Februar 2025 - Zuvor betrügerisch erlangte Zahlungen auf ein Zielkonto wurden in dem Zeitraum vom 14.05.2024 bis 23.05.2024 zeitnah durch die unbekannten Tatverdächtigen an einem Geldautomaten in Bonn-Tannenbusch-Mitte abgehoben.

Wer kennt die unbekannten Tatverdächtigen oder kann Hinweise auf diese geben?
Tatzeit
14.05.2024 12:45
- 23.05.2024 18:30
Tatort
53119
Bonn
Beschreibung der Person
Geschlecht
weiblich
Haarfarbe
schwarz
Figur
kräftig
Polizei Bonn
Tel.:
0228/15-0
E-Mail:
poststelle.bonn [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Nordrhein-Westfalen - Bonn - Geldwäsche

Messer - syrischen - Ein Verletzter nach gefährlicher Körperverletzungen in Neubrandenburg


	Ein Verletzter nach gefährlicher Körperverletzungen in Neubrandenburg

Am 25.02.2025 gegen 17:30 Uhr teilten mehrere Zeugen der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg eine körperliche Auseinandersetzung im Reitbahnweg in Neubrandenburg mit. Nach Angaben der Zeugen soll dabei auch ein Messer eingesetzt und eine Person verletzt worden sein. Daraufhin erfolgte der Einsatz mehrerer Funkstreifenwagen und die Alarmierung der Rettungskräfte. Am Einsatz Ort konnten mehrere Zeugen und der Geschädigte, ein 41-jähriger tunesischer Staatsangehöriger angetroffen werden. Dieser wies eine Schnittverletzung am Oberarm auf und wurde durch den Rettungsdienst in das Klinikum Neubrandenburg verbracht. Nach derzeitigen Ermittlungsstand geriet der Geschädigte mit dem Tatverdächten in einen verbalen Streit, in deren Folge der Tatverdächtige den Geschädigten vermutlich mittels Messer am Oberarm leicht verletzte. Anschließend entfernte sich der Tatverdächtige vom Tatort. Nach Ermittlungen am Tatort und Befragung von Zeugen richtet sich der Tatverdacht gegen einen 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen, welcher im Rahmen umfangreicher Fahndungsmaßnahmen bis dato jedoch nicht festgestellt werden konnte. Die Kriminalpolizei Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen.

Im Auftrag

Sebastian Meinhardt

Polizeipräsidium Neubrandenburg
Dezernat 1, Einsatzleitstelle
Polizeiführer vom Dienst

Rückfragen zu den Bürozeiten:

Rückfragen zu den Bürozeiten bitte an die jeweils regional und
thematisch zuständige Pressestelle
(Polizeinspektionen Stralsund, Anklam oder Neubrandenburg oder
Polizeipräsidium Neubrandenburg)

Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 0395 5582 2223
E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de

http://www.polizei.mvnet.de
Twitter: @Polizei_PP_NB



Zugefügt 2025 Februar 26

Ein Verletzter nach gefährlicher Körperverletzungen in Neubrandenburg

Messer - Videobeobachtung verhilft bei zwei Festnahmen in Dortmund-Mitte


	Messer - 	Videobeobachtung verhilft bei zwei Festnahmen in Dortmund-Mitte

Gleich zwei Mal konnten Einsatzkräfte der Polizei Dortmund mithilfe der Videobeobachtung zwei Tatverdächtige nach einer Straftat festnehmen. Beide Täter sind nun in Untersuchungshaft.

Am vergangenen Dienstag (18. Februar 2025) betrat ein 18-jähriger Dortmunder mit zwei Begleitern um 20:42 Uhr einen Kiosk am Hauptbahnhof. Sie verwickelten den Mitarbeiter, einen 19-Jährigen aus Dortmund, in ein Gespräch und verließen nacheinander den Kiosk. Der 18-Jährige steckte zuvor Tabakzubehör ein, ohne dieses zu bezahlen. Der Mitarbeiter des Kiosks bemerkte den Diebstahl und stellte den 18-Jährigen vor dem Kiosk zur Rede. Dieser zog ein Messer und hielt es dem 19-Jährigen vor. Daraufhin flüchtete der 18-Jährige mit seinen Begleitern in Richtung Hauptbahnhof.

Einsatzkräfte der Videobeobachtung erkannten den Flüchtigen wenig später im Dietrich-Keuning-Park wieder. Die Bilder der Videobeobachtung deckten sich mit der Videoaufzeichnung aus dem Kiosk sowie der Beschreibung des Mitarbeiters. Im Rahmen der Fahndung konnte der Tatverdächtige nicht mehr angetroffen werden.

Das sollte am Folgetag (19. Februar 2025) der Fall sein: Wieder bemerkten die Mitarbeitenden der Videobeobachtung den Tatverdächtigen. Dieses Mal sahen sie den 18-Jährigen in der Münsterstraße. Dort konnten die Einsatzkräfte ihn und einen Begleiter des räuberischen Diebstahls festnehmen. Da dem Begleiter, einem 21-Jährigen aus Dortmund, keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der polizeibekannte 18-Jährige kam in Untersuchungshaft.

Ebenfalls in Untersuchungshaft kam ein 15-Jähriger aus Marokko. Am Sonntag (22. Februar 2025) sahen Einsatzkräfte über die Videobeobachtung zwei junge Männer beim Verkauf von Betäubungsmitteln im Dietrich-Keuning-Park. Beim Eintreffen der Polizisten flüchtete das Duo (15 Jahre alt aus Marokko und 24 Jahre alt aus Nordhausen). Dabei warfen sie eine Plastiktüte mit mehreren Verkaufseinheiten Betäubungsmittel weg, welches die Beamten sicherstellten.

Einen Tatverdächtigen, den 15-jährigen Marokkaner, konnten die Beamten kurze Zeit später antreffen. Der Jugendliche erhielt einen Platzverweis bis Montag (23. Februar 2025) neun Uhr.

Der zweite Tatverdächtige des Drogenhandels, ein 24-Jähriger aus Nordhausen, konnte an der Haltestelle Leopoldstraße angetroffen und durchsucht werden. Die Beamten fanden bei ihm Bargeld in dealertypischer Stückelung. Die Polizisten stellten das Bargeld sicher. Den 24-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.

Am gleichen Abend jedoch stellten die Videobeobachter fest, dass der 15-Jährige in den Park zurückgekehrt war. Auf dem Video ist zu sehen, wie er einen alkoholisierten 39-Jährigen aus Dortmund zu Boden bringt und ausraubt. Das Diebesgut konnte bei einer Durchsuchung bei ihm aufgefunden werden. Die Polizisten nahmen den 15-Jährigen fest. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Annika Roß
Telefon: 0231/132-1033
E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Videobeobachtung verhilft bei zwei Festnahmen in Dortmund-Mitte

Zukunft der europäischen Stahlindustrie: EU-Kommission startet strategischen Dialog


	Zukunft der europäischen Stahlindustrie: EU-Kommission startet strategischen Dialog

Die Europäische Kommission richtet einen strategischen Dialog über die Zukunft der europäischen Stahlindustrie ein. Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, wird einen Aktionsplan für die Stahl- und Metallindustrie ausarbeiten, der im Frühjahr dieses Jahres vorgelegt werden soll. Ein hochrangiges Treffen der Vertreter der gesamten Stahlwertschöpfungskette findet am 4. März unter der Leitung der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen statt. Eingeladen wurden Stahlhersteller, Rohstofflieferanten, Abnehmer sowie Vertreter der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft.

Stahlindustrie: ein Schlüsselsektor des europäischen Binnenmarktes

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: ´´Die Stahlindustrie ist ein Schlüsselsektor unseres europäischen Binnenmarktes. Gleichzeitig ist diese Industrie von größter Bedeutung für unseren Kampf gegen den Klimawandel. Der Strategische Dialog wird dazu beitragen, einen konkreten Aktionsplan zu entwickeln, um die einzigartigen Herausforderungen dieses Sektors im Rahmen des sauberen industriellen Wandels zu bewältigen. Wir wollen sicherstellen, dass die europäische Stahlindustrie sowohl wettbewerbsfähig als auch langfristig nachhaltig ist´´.

Der Dialog wird auf dem kürzlich veröffentlichten EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem bevorstehenden EU-Deal für eine saubere Industrie aufbauen.

Leitfaden und Diskussionspunkte

Zu den Diskussionspunkten gehören die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Kreislaufwirtschaft, die Förderung des sauberen Übergangs, der Dekarbonisierung und der Elektrifizierung sowie die Gewährleistung fairer Handelsbeziehungen und internationaler Wettbewerbsgleichheit.

Die Concept Note dient als Leitfaden für die Diskussionen im Rahmen des Strategischen Dialogs.

Einbindung der Institutionen und der Branche

Die Kommission wird den Rat und das Europäische Parlament während des gesamten Dialogs informieren und konsultieren. Darüber hinaus werden breitere Konsultationen mit anderen Interessengruppen der Branche durchgeführt.

Hintergrund

Die europäische Stahlindustrie ist ein entscheidender Bestandteil der EU-Wirtschaft und ein Schlüsselfaktor für die strategische Autonomie der EU.

Mit rund 500 Produktionsstätten in 22 Mitgliedstaaten trägt die europäische Stahlindustrie etwa 80 Milliarden Euro zum BIP der EU bei und sichert über 2,5 Millionen Arbeitsplätze. Sie liefert wichtige Inputs für kritische Sektoren wie die Automobilindustrie, das Baugewerbe, die Verteidigungsindustrie, Netto-Null-Technologien, Elektrofahrzeuge und kritische Infrastrukturen und bildet die Grundlage für ganze industrielle Wertschöpfungsketten.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung (Englisch)

Concept Note: Strategischer Dialog über Stahl

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 26

Zukunft der europäischen Stahlindustrie: EU-Kommission startet strategischen Dialog

Messer - Tatverdächtiger zu mehreren Kiosk-Überfällen ermittelt - Hannover


	Messer - 	Tatverdächtiger zu mehreren Kiosk-Überfällen ermittelt
-
Hannover

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Polizeidirektion Hannover

Am Samstag, 22.02.2025, hat ein Mann einen Kiosk-Mitarbeiter in Lehrte bedroht und erbeutete Bargeld. Die eingesetzten Polizisten nahmen im Nahbereich einen 26-Jährigen fest, der als dringend tatverdächtig gilt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass er auch für weitere Raubüberfälle in Betracht kommt.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei betrat ein Mann gegen 11:30 Uhr zunächst als Kunde den Kiosk in der Große Moorstraße in Lehrte. Nachdem er kurzzeitig diesen wieder verließ, kehrte er maskiert und mit einem Messer bewaffnet zurück. Dort bedrohte der Mann den Kiosk-Mitarbeiter und forderte durch Gewaltandrohung die Herausgabe von Geld. Nach einem kurzen Gerangel schaffte es der Mitarbeiter, den Kiosk fluchtartig zu verlassen und den Täter in diesem einzusperren. Nach einem Sprung durch eine zuvor eingeschlagene Fensterscheibe konnte der Räuber zunächst flüchten. Unter Mithilfe beherzt eingreifender Zeugen nahmen hinzugerufene Polizeikräfte einen 26-Jährigen in unmittelbarer Nähe zum Kiosk fest. Sowohl das erbeutete Bargeld als auch das benutzte Messer wurden aufgefunden und sichergestellt.

Weiterführende Maßnahmen und Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Festgenommene auch für weitere Kiosk-Überfälle im hannoverschen Stadtgebiet als Tatverdächtiger in Frage kommt. Ermittlungen hierzu laufen.

So suchte die Polizei Hannover seit Dienstag, 17.12.2024, per Öffentlichkeitsfahndung nach einem Täter zu einem schweren Raub auf einen Kiosk in Hannover-Mitte. Der 26-jährige Mann steht unter dem Verdacht, am 30.11.2024 gegen 09:15 Uhr einen Kiosk in der Körnerstraße überfallen zu haben. Der dortige Täter betrat den Kiosk zunächst als Kunde. Dann maskierte er sich, bedrohte die Kioskangestellte mit einem Messer und forderte Bargeld. Anschließend flüchtete der Mann unerkannt mit der Beute. (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5921582 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5932803)

Ebenso wird der Hannoveraner verdächtigt, am 30.01.2025 in den frühen Morgenstunden einen Kiosk in der hannoverschen Limmerstraße ausgeraubt zu haben. Auch hier bedrohte der Täter die Kiosk-Mitarbeiterin mit einem Messer. Unter Androhung von Gewalt erbeutete er Bargeld und flüchtete. (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5961359 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5975409)

Weiterhin wird dem 26-Jährigen vorgeworfen, am 19.02.2025 gegen Mittag den Kiosk in der Limmerstraße abermals überfallen zu haben. Der dortige Täter erzwang von der Kiosk-Mitarbeiterin unter Drohung mit einem Messer die Herausgabe von Bargeld. Anschließend flüchtete der Mann erneut unerkannt. (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5976400)

Infolge der polizeilichen Ermittlungen wurde der Tatverdächtige einem Haftrichter des Amtsgerichts Lehrte vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den 26-jährigen Hannoveraner.

Die zu den ursprünglichen Meldungen veröffentlichten Fotos wurden zur Wahrung des Datenschutzes gelöscht. /pk, ms

Rückfragen zum Geschehen in Lehrte bitte an:

Staatsanwaltschaft Hildesheim

Tel.: 05121 968-546 / -533 / -640 / -540 E-Mail: STHI-B-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Patrick Kliesch
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Tatverdächtiger zu mehreren Kiosk-Überfällen ermittelt - Hannover

Messer - Opferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen des mutmaßlich islamistischen Messerangriffs am Holocaust-Mahnmal in Berlin


Messer - Opferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen des mutmaßlich islamistischen Messerangriffs am Holocaust-Mahnmal in Berlin

26.02.2025 - Der Bundesopferbeauftragte und Opferbeauftragte des Landes Berlin,
Roland Weber, übernimmt die Betreuung der Betroffenen des
Messerangriffs, der sich vergangenen Freitag am Denkmal für die
ermordeten Juden Europas ereignet hat. Die Übernahme der Betreuung
durch den Opferbeauftragten folgt der Übernahme der strafrechtlichen
Ermittlungen zu dem Angriff durch den Generalbundesanwalt. Bei dem
Angriff wurde ein 30-jähriger spanischer Tourist mit einem Messer
schwer verletzt. Bei der Tat gab es nach derzeitigem Kenntnisstand auch
Zeugen vor Ort, die unmittelbar von Rettungskräften betreut wurden. Bei
dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen syrischen
Staatsangehörigen. Er handelte mutmaßlich aus einer islamistischen und
antisemitischen Motivation heraus.

Der Bundesopferbeauftragte und Opferbeauftragte des Landes Berlin,
Roland Weber, erklärt:
´´Der brutale Messerangriff am vergangenen Freitag am Holocaust-Mahnmal in Berlin war eine zutiefst menschenverachtende und verstörende Tat. Ich bin sehr erleichtert, dass es gelungen ist, das Leben des
Angegriffenen zu retten. Ich wünsche dem Verletzten von Herzen eine
schnelle und vollständige Genesung. Mein Team und ich sind gemeinsam
mit der Zentralen Anlaufstelle in Berlin für das Opfer und alle weiteren
Betroffenen da.´´

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von
terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Roland Weber,
ist zugleich Opferbeauftragter des Landes Berlin. Zusammen mit den
Mitarbeitenden der Zentralen Anlaufstelle für Betroffene von
Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige in
der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz stehen der
Bundesopferbeauftragte und sein Team im Bundesministerium der Justiz
den Betroffenen des Angriffs vom 21. Februar 2024 zur Seite. Bei Bedarf
vermitteln sie psychosoziale, praktische und finanzielle Hilfen.

Darüber hinaus steht den Betroffenen ab heute ein psychosoziales
Beratungstelefon zur Verfügung
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Pressesprecherin
Frau Jobs

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.:
(030) 9013 3633
E-Mail



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Opferbeauftragter übernimmt Betreuung der Betroffenen des mutmaßlich islamistischen Messerangriffs am Holocaust-Mahnmal in Berlin

Messer - Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht - Freiburg


	Messer	- Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht
-
Freiburg

Zwei Unbekannte sollen am Donnerstagabend, 13.02.2025, gegen 18:40 Uhr versucht haben, einen 21-Jährigen im Thuner Ring auf Höhe der Hausnummer 21 in Neuenburg auszurauben. Der Geschädigte wurde dabei mit einem Messer bedroht.

Nach derzeitigen Erkenntnissen hat sich der Geschädigte zu Fuß entlang des Thuner Rings bewegt als er von zwei unbekannten Männern angesprochen und unvermittelt mit einem Messer bedroht wurde. Der Geschädigten wurde zur Herausgabe seines Mobiltelefons und Bargeld aufgefordert, konnte aber flüchten und die Polizei verständigen. Beim Fluchtversuch kam es zu einer kurzen körperlichen Auseinandersetzung bei der sich der Geschädigte leichte Verletzungen zuzog.

Die beiden Täter entfernten sich ohne Beute in unbekannte Richtung. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief erfolglos.

Die Täter wurden vom Geschädigten wie folgt beschrieben:

1. Personenbeschreibung:

- männlich,
- ca. 185 cm groß,
- ca. 25 Jahre alt,
- sportliche Statur,
- trug schwarze, kurze Haare und einen schwarzen Kinn- und
Oberlippenbart,
- dunkel bekleidet mit Kapuzenpullover und aufgesetzter Kapuze,
Jeans oder Jogginghose,
- sprach Hochdeutsch.

2. Personenbeschreibung:

- männlich,
- ca. 185 cm groß,
- ca. 20-25 Jahre alt,
- kräftige / stämmige Statur,
- trug blonde, kurze Haare,
- ebenfalls dunkel bekleidet mit Kapuzenpullover und aufgesetzter
Kapuze, Jeans oder Jogginghose.

Die Kriminalpolizei Freiburg (Tel. 0761 882-2880) hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht oder Hinweise zu den gesuchten Tätern geben können.

ak

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
- Pressestelle -

Árpád Kurgyis

Tel.: 0761 882-1019
E-Mail: freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

X (ehem. Twitter): https://x.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: https://ppfreiburg.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht - Freiburg

messer - Hemmungslose und rabiate Ladendiebe - Kaiserslautern


	messer - 	Hemmungslose und rabiate Ladendiebe
-
Kaiserslautern

Mit ziemlich hemmungslosen und zum Teil auch rabiaten Ladendieben hatte es die Polizei am Montag im Stadtgebiet zu tun.

Ein diebisches Pärchen fiel kurz nach 17 Uhr in einem Supermarkt am Stiftsplatz auf. Dem Ladendetektiv war nicht entgangen, dass der Mann und die Frau mehrere Lebensmittel und Süßwaren an sich nahmen und sich in die Hose steckten. Weil sie die Sachen an der Kasse vorbeischmuggelten, ohne zu bezahlen, schritt der Sicherheitsmitarbeiter ein. Die 19-jährige Frau konnte noch vor dem Verlassen des Geschäfts gestoppt werden. Ihr Begleiter wartete draußen, wo er ebenfalls gestellt werden konnte.

Neben den gestohlenen Schokoriegeln wurden bei ihm auch zwei Messer gefunden, eines davon griffbereit am Hosenbund. Gegen den 32-Jährigen wird deshalb wegen Diebstahls mit Waffen ermittelt; auf die junge Frau kommt eine Anzeige wegen Ladendiebstahls zu.

Am Abend ging gegen 21 Uhr aus dem gleichen Supermarkt die Meldung zu einem räuberischen Diebstahl ein. In diesem Fall hatte der Hausdetektiv eine Kundin dabei beobachtet, wie sie auf ihrem Weg durch den Markt Waren sowohl in einen Korb als auch in eine mitgeführte Tüte steckte. An der Kasse bezahlte die Frau zwar die Artikel aus dem Korb, die Nahrungsmittel aus der Tüte legte sie jedoch nicht aufs Band.

Als der Sicherheitsmitarbeiter daraufhin die Dame ansprach, wollte sie flüchten. Und als er sie festhielt, setzte sich die Diebin mit Schlägen und Kratzen zur Wehr. Sie konnte nur mit erheblichem Kraftaufwand an der Flucht gehindert werden.

Die 34-Jährige erhielt ein Hausverbot für den Supermarkt und musste für weitere polizeiliche Maßnahmen mit zur Dienststelle kommen. Auf die Frau kommt nun ein Strafverfahren zu.

Ruppig ging es auch gegen 21.30 Uhr in einem Supermarkt in der Altenwoogstraße zu. Eine Mitarbeiterin forderte eine Kundin auf, ihre Tasche zu öffnen und ihr den Inhalt zu zeigen. Die Frau warf daraufhin die Tasche zu Boden und verließ das Geschäft. - Wie sich herausstellte, befanden sich darin nicht bezahlte Waren.

Der Hausdetektiv folgte der Frau ein Stück zu Fuß, brach die Verfolgung aber ab und kehrte zurück zum Markt. Dort wartete ein Mann auf ihn, der ihm unvermittelt ins Gesicht schlug, ihn bedrohte und beleidigte. Ein Tritt des Unbekannten verfehlte zum Glück sein Ziel. Der Sicherheitsmitarbeiter wurde durch den Schlag im Gesicht verletzt und auch seine Brille beschädigt.

Vom Täter liegt folgende Beschreibung vor: etwa 1,80 Meter groß, schmale Statur, blonde Haare, blaue Jeans, schwarze Jacke und Mütze. Die Ladendiebin wird als etwa 1,60 Meter groß beschrieben; sie hat dunkle Haare, die sie zu einem Zopf zusammengebunden trug, hatte eine dunkle runde Brille auf der Nase und war bekleidet mit einer schwarzen Jogginghose. Die Polizei ermittelt und fragt: Wer kann Hinweise auf die Ladendiebin und den Schläger geben? Unter der Telefonnummer 0631 369-14199 können sich Zeugen bei der Polizeiinspektion 1 melden. |cri

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeipräsidium Westpfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz



Zugefügt 2025 Februar 26

messer - Hemmungslose und rabiate Ladendiebe - Kaiserslautern

BMF-Jahreswirtschaftsbericht 2025 – Für eine neue wirtschaftliche Dynamik


	
BMF-Jahreswirtschaftsbericht 2025 – Für eine neue wirtschaftliche Dynamik

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Schwächephase, was konjunkturelle und strukturelle Ursachen hat. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland hat im vergangenen Jahr leicht um 0,2 Prozent abgenommen. Für das laufende Jahr wird mit einem moderaten Zuwachs von 0,3 Prozent gerechnet.
Zu den grundlegenden strukturellen Herausforderungen, vor denen die deutsche Wirtschaft steht, gehören die geopolitische Zeitenwende, Ziele und Notwendigkeiten der Dekarbonisierung, der demografische Wandel und eine hohe Bürokratiebelastung.
Die Bundesregierung begegnet diesen Herausforderungen im Rahmen einer angebotsorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Diese Politik kann in zehn Handlungsfeldern zusammengefasst werden.
Die Finanzpolitik der Bundesregierung zielt auf die Steigerung des Wachstumspotenzials durch stark erhöhte öffentliche Investitionen und Anreize für private Investitionen ab und stärkt damit die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

Inhalt

Einleitung
Konjunkturelle Lage
Finanzpolitische Lage
Strukturelle Ursachen der wirtschaftlichen Stagnation beseitigen und Strukturreformen fortführen
Finanzpolitik zur Stärkung von Investitionen und tragfähige Staatsfinanzen
Handlungsfelder zur Stärkung des Wachstums

Einleitung

Die Bundesregierung legt gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft jährlich den Jahreswirtschaftsbericht vor. Sie stellt darin ihre wirtschafts- und finanzpolitische Strategie für das entsprechende Jahr dar und nimmt zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung.

Der diesjährige Jahreswirtschaftsbericht1 der Bundesregierung trägt den Titel ´´Für eine neue wirtschaftliche Dynamik´´ und wurde am 29. Januar 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Er beschreibt im Eingangskapitel die wirtschaftliche Ausgangslage, die durch die anhaltende Wachstumsschwäche gekennzeichnet ist. Hierfür sind konjunkturelle, vor allem aber strukturelle Faktoren verantwortlich. Inhaltlichen Schwerpunkt des Berichts bilden zehn Handlungsfelder zur Stärkung des Wachstums, in denen zentrale wirtschaftspolitische Maßnahmen der Bundesregierung zur nachhaltigen Stärkung des deutschen Wirtschaftsstandorts dargelegt werden. Der Bericht enthält darüber hinaus ein Kapitel zur Wohlfahrtsberichterstattung.

Zum Seitenanfang
Konjunkturelle Lage

Die deutsche Wirtschaft hat noch nicht aus der längeren wirtschaftlichen Schwächephase herausgefunden. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging im vergangenen Jahr leicht um 0,2 Prozent zurück. Die binnenwirtschaftliche Nachfrage entwickelte sich schwach und auch die außenwirtschaftliche Nachfrage blieb trotz des insgesamt wieder anziehenden Welthandels deutlich gedämpft. Die schwache wirtschaftliche Entwicklung spiegelt einerseits die anhaltenden Belastungsfaktoren durch die in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Häufung exogener Schocks in den vergangenen Jahren wider. Andererseits hat die Wachstumsschwäche aber auch strukturelle Ursachen, wie die demografischen Veränderungen, eine zunehmende geopolitische Fragmentierung oder den Verlust von Wettbewerbsfähigkeit auf Kernmärkten deutscher Unternehmen. Kurzfristig zeichnet sich noch keine Erholung der wirtschaftlichen Aktivität in Deutschland ab. Im weiteren Jahresverlauf ist angesichts steigender Realeinkommen und unter der Annahme nachlassender Unsicherheit von einer moderaten Aufwärtsbewegung des realen BIP auszugehen. In diesem Jahr wird insgesamt ein verhaltener Anstieg des preisbereinigten BIP um 0,3 Prozent erwartet. Für den Ausblick überwiegen dabei aktuell die Risiken, u. a. mit Blick auf mögliche Handelskonflikte oder fortbestehende wirtschafts- und geopolitische Unsicherheit.

Am Arbeitsmarkt wurde im vergangenen Jahr ein Höchststand der Erwerbstätigkeit erreicht. Allerdings kehrte sich die Dynamik im Jahresverlauf zwischenzeitlich um, wobei eine rückläufige Erwerbstätigkeit sowie eine steigende Arbeitslosigkeit die gesamtwirtschaftlichen Belastungen widerspiegelten. Das Verarbeitende Gewerbe verzeichnete einen zunehmenden Abbau der Beschäftigung und nahm vermehrt Kurzarbeit in Anspruch. Einige Dienstleistungsbranchen, wie das Gesundheitswesen und der Bereich Bildung und Erziehung, wiesen hingegen einen Beschäftigungsaufbau auf. In diesem Jahr wird, bei einer Stabilisierung im Jahresverlauf, im Durchschnitt mit einem leichten Rückgang der Erwerbstätigkeit und einer leichten Zunahme der Arbeitslosenzahl gerechnet.

Die jahresdurchschnittliche Teuerungsrate der Verbraucherpreise ging von 5,9 Prozent im Jahr 2023 sehr deutlich auf 2,2 Prozent im Jahr 2024 zurück. Ein maßgeblicher Faktor waren rückläufige Energiepreise. Die Teuerung, vor allem bei Dienstleistungen, blieb jedoch spürbar erhöht und trug dazu bei, dass zum Jahresende die Inflationsrate wieder anzog. In der Jahresprojektion wird auch im laufenden Jahr mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um durchschnittlich 2,2 Prozent gerechnet.

Zum Seitenanfang
Finanzpolitische Lage

Die finanzpolitische Lage Deutschlands ist durch die noch anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sich überlagernder Krisen sowie strukturelle Herausforderungen und einen hohen Investitionsbedarf geprägt. Nach einem starken Anstieg des Maastricht-Finanzierungsdefizits während der Corona-Pandemie auf über 4 Prozent des BIP konnte dieses schrittweise unter die Maastricht-Obergrenze von 3 Prozent des BIP gesenkt werden und erreichte im Jahr 2024 einen Wert von 2,6 Prozent des BIP. Auch das – um konjunkturelle und einmalige Effekte sowie Zinsausgaben bereinigte – strukturelle Primärdefizit konnte nach einem starken Anstieg während der Corona-Pandemie bis 2024 auf 0,5 Prozent des BIP gesenkt werden. Die Schuldenstandsquote sank nach einem Höchststand in den Jahren 2020 und 2021 von 68 Prozent auf 62,9 Prozent im Jahr 2023, dürfte aber im Jahr 2024 wieder leicht angestiegen sein. Nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss 2024 des Bundeshaushalts betrug die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes im Rahmen der Schuldenbremse 0,28 Prozent des BIP. Damit wurde die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenbremse unterschritten.

Da der Bundeshaushalt 2025 nicht mehr im Jahr 2024 verabschiedet werden konnte, gilt seit Jahresbeginn die vorläufige Haushaltsführung. Bis der vom Deutschen Bundestag verabschiedete Haushalt 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet sein wird, arbeitet die Bundesregierung im Wesentlichen auf der Basis von Art. 111 Grundgesetz. Damit ist sichergestellt, dass die Bundesregierung ihren bestehenden Verpflichtungen nachkommen und somit ihre Aufgaben erfüllen kann.

Auch wenn die vorläufige Haushaltsführung die Höhe der Ausgaben in diesem Zeitraum bremst, werden jedoch erfahrungsgemäß etwaige zurückgehaltene Mittelabflüsse nach deren Ende recht kurzfristig nachgeholt. Im Ergebnis dürften für das Gesamtjahr keine signifikanten negativen Wachstumseffekte hiervon zu erwarten sein.

Der (seit April 2024) reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt sieht die Festlegung verbindlicher Nettoausgabenpfade zur Reduzierung von Schulden- und Defizitquoten in sogenannten mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plänen (FSP) vor. Seine Einhaltung wird anhand dieser nationalen Pläne überprüft, wobei der Anpassungszeitraum im Gegenzug für die Vereinbarung von Investitions- und Reformpaketen verlängert werden kann. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat die Bundesregierung – analog zum Vorgehen in anderen Mitgliedstaaten in solchen Fällen – eine Verlängerung der Abgabefrist für den FSP mit der Europäischen Kommission vereinbart.

Zum Seitenanfang
Strukturelle Ursachen der wirtschaftlichen Stagnation beseitigen und Strukturreformen fortführen

Bedingt durch konjunkturelle und strukturelle Ursachen ist die Entwicklung der deutschen Wirtschaft stärker beeinträchtigt als in vielen anderen großen Volkswirtschaften und stagniert. Während sich somit die deutsche Wirtschaft nur zögerlich von den wirtschaftlichen Folgen der vergangenen Schocks erholt, zeigen sich zugleich tieferliegende Wachstumsprobleme.

Diese können im Wesentlichen auf vier grundlegende strukturelle Entwicklungen zurückgeführt werden:

Die geopolitische Zeitenwende, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, sowie die zunehmenden protektionistischen Maßnahmen und Investitionsbeschränkungen einzelner Staaten führen zu einer verstärkten Fragmentierung der Weltwirtschaft. Deutschland, als hochgradig in internationale Wertschöpfungsketten eingebettete Industrienation, ist von diesen Entwicklungen besonders betroffen. Der zunehmende Wettbewerb durch den Aufstieg einzelner nicht marktbasierter Volkswirtschaften in der globalen Wertschöpfungskette verschärft die Herausforderungen in zentralen Sektoren, in denen Deutschland bislang Wettbewerbsvorteile genoss.
Der demografische Wandel gewinnt durch die Alterung der Gesellschaft zunehmend an ökonomischer Bedeutung. Mit dem Eintritt der Babyboomer-Generation in den Ruhestand nimmt die Knappheit an Fachkräften weiter zu, was die Notwendigkeit erhöht, ungenutzte Erwerbspotenziale im Inland, insbesondere von Frauen, älteren Erwerbstätigen und bereits Zugewanderten, stärker zu aktivieren. Gleichzeitig wird eine gezielte Fachkräftezuwanderung essenziell, um die Erwerbsbasis zu stabilisieren. Zudem steigen durch die demografische Alterung die finanziellen Belastungen der Sozialversicherungssysteme merklich an, sodass ohne grundlegende Anpassungen die Sozialversicherungsbeiträge perspektivisch weiter steigen werden. Es gilt, diesen Anstieg zu begrenzen und durch Produktivitätssteigerungen den langfristigen Wohlstand zu sichern.
Der fortschreitende Klimawandel und die damit einhergehenden klimatischen Extremereignisse verdeutlichen die Dringlichkeit einer konsequenten Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft. Die Einhaltung internationaler Klimaziele und die Beschleunigung der Dekarbonisierung erfordern substanzielle öffentliche und private Investitionen. Die angestrebte Transformation impliziert einen tiefgreifenden Strukturwandel der deutschen Wirtschaft und wird mit erheblichen Anpassungskosten verbunden sein.
In den vergangenen Jahrzehnten vernachlässigte Standortfaktoren hemmen die Produktivität und das Wachstumspotenzial. Über viele Jahre hinweg ist ein immenser öffentlicher Investitionsstau bei Digitalisierung, Infrastruktur und Verteidigung entstanden, obwohl die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren erhöht worden sind. Darüber hinaus haben, auch durch europäische Vorgaben, Berichts- und Nachweispflichten sowie stärkere Regulierung zu zusätzlicher und teils übermäßiger Bürokratie geführt. Hinzu kommen oftmals lange Verfahrensdauern für Infrastrukturvorhaben durch das – trotz substanzieller Fortschritte – noch immer hochkomplexe Planungs- und Genehmigungsrecht. Auch die Rahmenbedingungen für Beschäftigung, Investitionen und Innovationen sind gegenüber wichtigen Wettbewerbern verbesserungswürdig. Die Finanzmärkte in der Europäischen Union (EU) sind zu fragmentiert; dies steht einem ungehinderten Zugang zu privatem Kapital entgegen. Insbesondere für Start-ups gelten teilweise zu hohe administrative Hürden, welche die Attraktivität von Investitionen verringern. Das große Potenzial von Innovationen kann sich daher (in Deutschland und der EU insgesamt) noch nicht voll entfalten. Für die mittel- und langfristige Entwicklung der Volkswirtschaft sieht die Bundesregierung die Herausforderungen im Bildungsbereich als besonders relevant an, angefangen bei der frühkindlichen Bildung bis hin zur Berufsbildung.

Zum Seitenanfang
Finanzpolitik zur Stärkung von Investitionen und tragfähige Staatsfinanzen

Die Finanzpolitik der Bundesregierung zielt auf die Steigerung des Wachstumspotenzials durch höhere öffentliche Investitionen und Anreize für private Investitionen ab und sichert die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Bundesregierung hat die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren stark erhöht. Angesichts der bestehenden Bedarfe ist ein weiterer Hochlauf in den kommenden Jahren erforderlich. Vor dem Hintergrund der genannten grundlegenden strukturellen Herausforderungen gilt es, den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg struktureller Reformen konsequent fortzusetzen. Die Finanzpolitik setzt auch im Sinne der Generationengerechtigkeit auf den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel für Zukunftsinvestitionen. Öffentliche Investitionen in diesen Bereichen stärken das Wirtschaftswachstum nicht nur unmittelbar über die Ausweitung des Kapitalstocks, sondern vor allem nachhaltig durch die damit einhergehende Verbesserung der Rahmenbedingungen und induzierte Produktivitätseffekte. Dadurch unterstützen zukunftsorientierte Ausgaben die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und sichern langfristig geringe Refinanzierungskosten des Staates sowie finanzpolitische Handlungsfähigkeit.

Zum Seitenanfang
Handlungsfelder zur Stärkung des Wachstums

Die Bundesregierung setzt seit Beginn dieser Legislaturperiode auf strukturelle Reformen, um den deutschen Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken. Bereits im Jahreswirtschaftsbericht 2024 hat die Bundesregierung zehn Handlungsfelder im Sinne einer umfassenden und zugleich zielgerichteten Angebotspolitik benannt. Dabei hat die Bundesregierung Schwerpunkte auf verbesserte Investitionsbedingungen, weiteren Bürokratieabbau, ein innovationsfreundliches Umfeld, die Stärkung von Erwerbsanreizen, einen leistungsfähigen Kapitalmarkt sowie die dynamische Angebotsausweitung bei erneuerbaren Energien und bezahlbarem Wohnraum gelegt. Für künftigen Wohlstand ist es zudem wesentlich, dass Deutschland durch verbesserte Rahmenbedingungen ein starker Industriestandort bleibt, auch um die vielen gut qualifizierten Arbeitskräfte und gut bezahlten Arbeitsplätze zu halten. Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zielt daher auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit ab und unterstützt darüber hinaus gezielt die Transformation der Wirtschaft. Die Bundesregierung hat dabei im Sinne einer modernen Angebotspolitik auch sozial- und verteilungspolitische Fragen im Blick. Ausgehend hiervon ergreift die Bundesregierung wirtschaftspolitische Maßnahmen insbesondere in den nachfolgend ausgeführten Handlungsfeldern.
Maßnahmen zur Stärkung des Wachstumspotenzials inklusive Wachstumsinitiative


Vor dem Hintergrund der oben genannten Herausforderungen hat die Bundesregierung 2024 umfassende Maßnahmen verabschiedet, um das Wachstumspotenzial der deutschen Volkswirtschaft zu stärken. Unter der Überschrift der Wachstumsinitiative liegt deren Fokus auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Erwerbstätigkeit, dem Abbau von Bürokratie sowie der Förderung von Investitionen und Innovationen.

Zu den zentralen Maßnahmen zählen steuerliche Entlastungen wie die Verlängerung der degressiven Abschreibung und die erneute Ausweitung der Forschungszulage. Bürokratische Belastungen sollen durch vereinfachte Vergabeverfahren, höhere Schwellenwerte im Datenschutz und eine Reduzierung von Berichtspflichten verringert werden. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt über die Anpassung des Einkommensteuertarifs für 2025 und 2026.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ausschöpfung von Erwerbspotenzialen. Dies umfasst bessere Arbeitsanreize im Bürgergeldsystem, Förderungen für eine längere Erwerbstätigkeit von Älteren und Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität. Zudem wird die Förderung des Finanzmarkts vorangetrieben, insbesondere durch attraktivere Bedingungen für Wagniskapital und eine Vertiefung der Kapitalmarktunion.

Im Energiebereich zielt die Initiative auf eine Senkung der Energiekosten ab, beispielsweise durch die Verlängerung der Strompreiskompensation und die Förderung von Wasserstofftechnologien. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung für einen im Sinne der Welthandelsorganisation konformen Schutz deutscher Exporteure im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (deutsch: CO₂-Grenzausgleichmechanismus) ein.

Obwohl mehrere Maßnahmen nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können, hat die Wachstumsinitiative 2024 wichtige Impulse zur Wiederbelebung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Wirtschaft gesetzt, die es angesichts bestehender Herausforderungen auch in Zukunft weiter zu stärken gilt.

Zur Stärkung der Investitionsdynamik schafft die Bundesregierung die notwendigen Rahmenbedingungen, um private Investitionen zu mobilisieren, die rund 90 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Investitionen in Deutschland ausmachen. Die übergreifenden Rahmenbedingungen für Investitionen wurden insbesondere durch attraktivere Abschreibungsbedingungen, weitergehende Möglichkeiten zur Verlustverrechnung sowie eine mehrfach erheblich ausgeweitete steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben verbessert. Das Wachstumschancengesetz unterstützt mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt circa 3,2 Mrd. Euro die Modernisierung und Transformation zur digitalen und klimaneutralen Wirtschaft. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird die kalte Progression über die Anpassung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2025 und 2026 ausgeglichen. Auch Investitionen in Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung werden über den Klima- und Transformationsfonds vorangetrieben. Mit der Wachstumsinitiative beschloss die Bundesregierung im 2. Halbjahr 2024 zudem zusätzliche weitreichende Maßnahmen zur Stärkung privater Investitionen, die aufgrund des frühzeitigen Endes der Legislaturperiode jedoch mehrheitlich nicht umgesetzt werden konnten.

Für die mittelfristigen Wachstumsaussichten sind unternehmerische Investitionen und Innovationen sowie Forschung und Entwicklung weiterhin von besonderer Bedeutung. Verbesserungen im Sinne eines innovationsfreundlichen steuerlichen Umfelds oder die Einführung einer unbürokratischen und unkomplizierten Steuerprämie für betriebliche Investitionen (Investitionsprämie) sind Beispiele für künftige mögliche Impulse zur Stärkung der Investitionstätigkeit. Auch für ausländische Investoren würde dadurch die Attraktivität des Standorts Deutschland steigen.

Das Thema Bürokratieabbau wurde in den vergangenen Jahren stark priorisiert und zahlreiche Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht. Ziel war einerseits eine spürbare Entlastung und andererseits eine deutliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der über Jahre angewachsene Umfang der bürokratischen Belastungen sowie die hohe Regulierungsdichte sind inzwischen zu einem ernsthaften Investitionshemmnis geworden. Um die Wirtschaft konsequent von unnötiger Bürokratie zu entlasten, hat die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative konkrete und systematische Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen. Der Abbau unnötiger Bürokratie wird daher weiterhin von der Bundesregierung mit Nachdruck angegangen. Auch Belastungen, die sich für die Wirtschaft aus dem EU-Recht ergeben und einen Großteil der laufenden Belastungen für die Wirtschaft ausmachen, werden von der Bundesregierung adressiert. Einen ersten größeren Impuls für Bürokratieabbau auf EU-Ebene hat die Deutsch-Französische Entlastungsinitiative gesetzt. Gegenüber der Europäischen Kommission wurde außerdem mit einem Ministerschreiben für eine deutliche Reduzierung der sehr umfangreichen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) geworben.

Wenngleich sich die wirtschaftliche Stagnation der vergangenen zwei Jahre auch auf den Arbeitsmarkt auswirkt, drohen Fachkräfteengpässe zu einem weiter zunehmenden Hemmnis für die wirtschaftliche Dynamik der kommenden Jahre zu werden. Um die Wirtschaft mit Blick auf die Fachkräftesicherung zu stärken, hat die Bundesregierung in der gesamten Legislaturperiode wichtige Maßnahmen umgesetzt. Um das Fachkräfteangebot zu erhöhen, hat die Bundesregierung Voraussetzungen für eine erleichterte und beschleunigte Einwanderung für qualifizierte Erwerbspersonen aus dem Ausland geschaffen. Zur Stärkung des Arbeitsangebots hat die Bundesregierung zudem in den quantitativen und qualitativen Ausbau und die Qualität der Kita-Betreuung investiert. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der inländischen Fachkräftepotenziale und zur Unterstützung der Unternehmen in der Transformation geleistet. Insbesondere im Rahmen der Wachstumsinitiative wurden zudem viele Maßnahmen zur weiteren Aktivierung und Erschließung inländischer Erwerbspotenziale sowie für die qualifizierte Erwerbsmigration vorgesehen; sie konnten jedoch nicht mehr umgesetzt werden.

Entscheidend für neue wirtschaftliche Dynamik sind die Steigerung von Innovationsfähigkeit und Produktivität. Um diese Potenziale zu nutzen, arbeitet die Bundesregierung intensiv an einem innovationsfreundlichen Rechtsrahmen. Um die Entwicklungstätigkeit von Unternehmen zu erhöhen, stärkte die Bundesregierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes auch die steuerliche Forschungsförderung. Mit der Start-up-Strategie wurden die Rahmenbedingungen für junge, innovative Unternehmen verbessert und das Start-up­-Ökosystem gestärkt. Die Digitalisierung ist ein zentraler Aspekt des technologischen Wandels und ein Querschnittsthema, das eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Innovationskraft und Erhöhung der Produktivität innehat. Mit der Umsetzung der Digitalstrategie schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für ein digitales und zukunftsfähiges Deutschland. Ziel der Bundesregierung ist es zudem, Deutschland und Europa zu einem führenden Standort für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu machen und dabei eine innovationsfreundliche, verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Anwendung von KI sicherzustellen. Dafür schafft die Bundesregierung wichtige Rahmenbedingungen und unterstützt den Einsatz von KI in der Wirtschaft.

Leistungsfähige Kapitalmärkte und ein adäquater Zugang zu privatem Kapital sind Voraussetzungen für eine Belebung der Investitionsdynamik. Die Bundesregierung hat daher Maßnahmen ergriffen, um das Ökosystem für Wagniskapital zu stärken und somit den Zugang zu Kapital für innovative Start-ups zu erleichtern. So hat die Bundesregierung national mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz I die Rahmenbedingungen am Finanzstandort Deutschland erheblich verbessert. Im Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II und mit der Initiative ´´Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland´´ sind weitere erhebliche Verbesserungen vorgesehen. Die Bundesregierung setzt sich auch mit großem Nachdruck für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und europäischen Finanzmarkts ein. Daher macht sie sich auch auf europäischer Ebene für die Vertiefung der EU-Kapitalmarktunion stark, denn nur mit einem starken Kapitalmarkt bleibt die EU international wettbewerbsfähig. Die Bundesregierung setzt sich deshalb auch in diesem Rahmen für den konsequenten Abbau bürokratischer Hürden ein.
Maßnahmen in Europa inklusive Kapitalmarkt


Die EU und ihre Mitgliedstaaten verfügen über erhebliche strukturelle Stärken, darunter hohe Standards in Bildung, Gesundheit und sozialer Sicherung, eine leistungsfähige Forschungslandschaft sowie vergleichsweise geringe materielle Ungleichheit. Der Binnenmarkt mit fast 450 Millionen Menschen bietet ein enormes wirtschaftliches Potenzial, das jedoch durch strukturelle Herausforderungen begrenzt wird. Dazu zählen das verschlechterte internationale Sicherheitsumfeld, gestiegene Energiekosten, die Notwendigkeit höherer Verteidigungsausgaben sowie eine zunehmende Fragmentierung der Weltwirtschaft. Zudem steht die EU vor den Herausforderungen des demografischen Wandels, der Dekarbonisierung und einer übermäßigen bürokratischen Belastung, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt.

Die 2024 vorgelegten Berichte von Mario Draghi zur Wettbewerbsfähigkeit der EU und Enrico Letta zur Zukunft des Binnenmarkts betonen die Notwendigkeit weitreichender Reformen. Die Bundesregierung begrüßt diese Analysen und unterstützt eine ambitionierte Agenda zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU. Prioritär ist dabei der Abbau bürokratischer Hürden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, sowie die Vertiefung der Kapitalmarktunion, um die erheblichen Investitionsbedarfe der Transformation zu decken.

Darüber hinaus sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf in der europäischen Industriepolitik, insbesondere durch eine enge Kooperation der Mitgliedstaaten, die Optimierung von Verkehrs- und Energieinfrastrukturen sowie gezielte Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Investitionen in europäische öffentliche Güter, insbesondere in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung, sollen ebenfalls gestärkt werden. In diesem Kontext unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung einer EU-Verteidigungsindustriepolitik sowie gemeinsame Beschaffungsmechanismen mit flexiblen Rahmenbedingungen.

Schließlich bekennt sich die Bundesregierung zu einem offenen und regelbasierten Welthandel und setzt sich für eine ambitionierte EU-Handelspolitik ein, um der Fragmentierung der Weltwirtschaft entgegenzuwirken. Der zügige Abschluss weiterer Handelsabkommen sowie die strategische Vertiefung der Handelsbeziehungen zu den USA werden als essenziell erachtet, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU langfristig zu sichern.

Um die Transformation der Industrie zu unterstützen und die Resilienz des Standorts zu erhöhen, hat die Bundesregierung den Hochlauf neuer Technologien ermöglicht und Ansiedelungen in Schlüsseltechnologien forciert. Vor allem die energieintensiven Grundstoffindustrien spielen nicht nur eine wichtige Rolle für den Wohlstand in Deutschland, sondern tragen auch zur Resilienz deutscher und europäischer Wertschöpfungsketten bei. Die Bundesregierung setzt sich daher für den Erhalt energieintensiver Industrien am Standort Deutschland ein und hat zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im November 2023 das Strompreispaket beschlossen. Zudem verbessert die Bundesregierung die Bedingungen für die Dekarbonisierung der Industrie, u. a. durch Unterstützung bei der Produktionsumstellung und beim Hochlauf von Clean Tech. Auch auf EU-Ebene hat sich die Bundesregierung u. a. für einen starken europäischen Überbau eingesetzt, der den Hochlauf der Produktion von Clean Tech stärkt und eine zirkuläre Wirtschaft unterstützt. Darüber hinaus investiert die Bundesregierung gezielt in Schlüsseltechnologien wie Wasserstoff, Batteriezellfertigung, Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien im Rahmen innovativer und großer sogenannter IPCEI-Projekte (Important Projects of Common European Interest, deutsch: wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse). Ebenfalls unterstützt die Bundesregierung auf vielen Ebenen die Entwicklung datenbasierter Ökosysteme sowie die Anwendung und Verbreitung digitaler Lösungen.

Weitere im Jahreswirtschaftsbericht genannte Maßnahmen beziehen sich ebenfalls auf zentrale Handlungsfelder strukturell ausgerichteter Wirtschaftspolitik:

Jenseits der akuten Stabilisierungsmaßnahmen in der Energiepreiskrise hat die Bundesregierung die Grundlagen für eine deutlich stärkere Dynamik beim Ausbau von erneuerbaren Energien sowie der Netzinfrastruktur gelegt und zügig eine Infrastruktur für Flüssigerdgas (LNG) aufgebaut.
Im Zuge einer starken Erhöhung der investiven Ausgaben wurden die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur signifikant gestärkt, insbesondere im Bereich der Schiene. Gleichzeitig konnten zuletzt deutliche Fortschritte bei der digitalen Infrastruktur erreicht werden.
Die Diversifikation der Außenhandelsbeziehungen ist vorangeschritten und neue Abkommen wie jenes mit den Mercosur-Staaten wurden ausverhandelt oder sind in Arbeit.
Beim Wohnungsneubau sowie bei der energetischen Sanierung steht neben der Klimafreundlichkeit vor allem die Bezahlbarkeit unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit im Fokus.

Bürokratiekostenindex


Die Bundesregierung hat für Folgekostenabschätzungen von Bundesregulierungen ein Werkzeug entwickelt. Zentrale Messgrößen sind Erfüllungsaufwand und Bürokratiekosten.

Die Bürokratiekosten sind eine Teilmenge des Erfüllungsaufwands und erfassen den klassischen ´´Papierkram´´. Der Bürokratiekostenindex (BKI) des Statistischen Bundesamts bildet für die Wirtschaft die Entwicklung der Bürokratiekosten über die Zeit seit dem Jahr 2012 ab, die sich infolge gesetzlicher Änderungen ergeben. Seit Einführung (2012 = 100) des BKI ist dieser trendmäßig gesunken und liegt aktuell unter seinem Ausgangswert (09/2024 = 97,03).

Der BKI stellt ausschließlich auf Bundesregelungen ab, d. h. Folgekosten von Gesetzen auf Landesebene sowie unmittelbar wirksamer EU-Verordnungen werden nicht berücksichtigt (§ 2 Abs. 1, 2 Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates).

Die aktuell im Fokus stehenden Bürokratielasten können im Rahmen einer breiteren Wohlfahrtsbetrachtung relevant sein. Eine Berücksichtigung der Thematik im Rahmen der Wohlfahrtsindikatorik wird daher für zukünftige Jahreswirtschaftsberichte geprüft.




Zugefügt 2025 Februar 26

BMF-Jahreswirtschaftsbericht 2025 – Für eine neue wirtschaftliche Dynamik

Messer - nach versuchten Raubdelikten in Hamburg-Finkenwerder und Hamburg-Neuenfelde


	Messer - 	Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf nach versuchten Raubdelikten in Hamburg-Finkenwerder und Hamburg-Neuenfelde

Tatzeiten: a) 24.02.2025, 08:00 Uhr

b) 24.02.2025, 08:20 Uhr Tatorte: a) Hamburg-Finkenwerder, Ostfrieslandstraße b) Hamburg-Neuenfelde, Nincoper Deich

Nachdem am Montagmorgen im Stadtteil Finkenwerder eine Tankstelle und im Stadtteil Neuenfelde ein Kiosk von einem bislang Unbekannten überfallen worden sind, bittet die Polizei um Mithilfe aus der Bevölkerung.

a) Den bisherigen Erkenntnissen zufolge betrat ein mit einer
schwarzen Sturmhaube maskierter Mann den Verkaufsraum der
Tankstelle, bedrohte die Mitarbeiterin mit einem Messer und
verlangte die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die Angestellte
der Forderung nicht nachgekommen war, flüchtete der Täter in
Richtung der Straße Auedeich.

b) Wenig später versuchte ein maskierter Unbekannter im Stadtteil
Neuenfelde einen Kiosk zu überfallen. Er forderte den
Mitarbeiter unter Vorhalt eines Messers auf, das Bargeld des
Geschäftes herauszugeben. Als der Angestellte der Forderung
nicht nachkam, flüchtete der Täter in unbekannte Richtung.

Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mehrerer Funkstreifenwagenbesatzungen führten in beiden Fällen nicht zum Antreffen von tatverdächtigen Personen.

Die Mitarbeitenden, welche bei den jeweiligen Überfällen unverletzt blieben, können den mutmaßlichen Räuber übereinstimmend wie folgt beschreiben:

- circa 18 Jahre alt
- 170 cm groß
- schlanke, sportliche Statur
- bekleidet mit einem weißen Kapuzenpullover

Das Raubdezernat der Region Harburg (LKA 184) übernahm die Ermittlungen vor Ort - diese dauern an. Es wird insbesondere geprüft, inwiefern ein Zusammenhang zwischen den Taten besteht.

Personen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben und/oder anderweitig Hinweise geben können, sich unter 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf nach versuchten Raubdelikten in Hamburg-Finkenwerder und Hamburg-Neuenfelde

Messer - Zeugen nach Raubüberfall auf Schmelzer Apotheke gesucht - Schmelz


	Zeugen nach Raubüberfall auf Schmelzer Apotheke gesucht

Schmelz

Am Montag, 24.02.2025, gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Raubüberfall auf eine Apotheke am Rathausplatz in Schmelz. Der Täter bedrohte die Angestellten mit einem Messer und erbeutete Bargeld in dreistelliger Höhe. Nach der Tat flüchtete der Täter zu Fuß in unbekannte Richtung.

Personenbeschreibung:

Männlich, südländisches Erscheinungsbild, dunklere Hautfarbe, ca. 35 Jahre alt, ca. 165-170cm groß, normale Statur, schwarze kurze Haare, gepflegter schwarzer Vollbart, bekleidet mit dunkler Steppjacke, blauer Jeanshose und schwarzen Turnschuhen. Auf dem Rücken der Jacke befand sich ein heller Aufdruck oder eine Stickerei. Zudem trug der Täter eine schwarze Basecap mit einem unbekannten Symbol an der Front und einem komplett oder teilweise roten Mützenschirm. Der Täter könnte außerdem Narben im Gesicht haben.

Wer hat den Täter vor oder nach der Tat beobachtet und kann Angaben über seine Identität oder seinen Fluchtweg machen? Womöglich hat der Täter für seine Flucht auch ein Fahrzeug oder öffentliches Verkehrsmittel genutzt.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lebach unter der Telefonnummer 06881-5050 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Lebach
Kriminalermittlungsdienst
Am Markt 3
66822 Lebach
Telefon: 06881/5050
E-Mail: pi-lebach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g



Zugefügt 2025 Februar 26

Messer - Zeugen nach Raubüberfall auf Schmelzer Apotheke gesucht Schmelz

BMF- Entwicklung des Bundeshaushalts im Januar 2025


	 Entwicklung des Bundeshaushalts im Januar 2025

Der Haushaltsaufstellungsprozess für das Jahr 2025 konnte bis zum Ende des vergangenen Jahres nicht – wie in Art. 110 Abs. 2 Grundgesetz (GG) vorgesehen – finalisiert werden. Bis der Haushalt 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und im Bundesgesetzblatt verkündet ist, arbeitet die Bundesregierung daher im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung, die im Wesentlichen auf Art. 111 GG basiert (siehe hierzu Monatsbericht des BMF vom Dezember 2024 ´´Vorläufige Haushaltsführung 2025´´). Da das Soll des Bundeshaushalts 2025 damit nicht feststeht, können in den folgenden Tabellen auch keine Sollwerte dargestellt werden.
Einnahmen

Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen, Rücklagenentnahme und Einnahmen aus Krediten) beliefen sich im Januar 2025 auf 30,0 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 11,5 Prozent (+3,1 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen stiegen um 11,1 Prozent (+2,7 Mrd. Euro) gegenüber dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Für weitere Informationen zu den Steuereinnahmen s. a. ´´Steuereinnahmen im Januar 2025´´ in dieser Ausgabe des Monatsberichts.

Die Sonstigen Einnahmen lagen im Berichtszeitraum mit 3,1 Mrd. Euro um 15,1 Prozent (+0,4 Mrd. Euro) über dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dabei erhöhten sich die Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Mrd. Euro.

Zum Seitenanfang
Ausgaben

Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen im Januar 2025 insgesamt 48,7 Mrd. Euro und stiegen damit gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums (+4,9 Prozent beziehungsweise +2,3 Mrd. Euro). Nach ökonomischen Arten gegliedert wuchsen sowohl die investiven Ausgaben (+4,1 Prozent beziehungsweise +0,1 Mrd. Euro) als auch die konsumtiven Ausgaben (+5,0 Prozent beziehungsweise +2,2 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahresniveau an.

Bei den konsumtiven Ausgaben stiegen sowohl die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse (+8,0 Prozent beziehungsweise +2,5 Mrd. Euro) als auch die Personalausgaben (+6,4 Prozent beziehungsweise +0,3 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahr an. Die Zinsausgaben gingen dagegen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 12,0 Prozent beziehungsweise 0,6 Mrd. Euro zurück, was zum Teil auch auf die geänderte Buchungspraxis der Zinsausgaben zurückzuführen ist. Seit Jahresbeginn werden diese periodengerecht veranschlagt, was zu Minderausgaben im Bundeshaushalt führt, da eingeplante Disagien periodengerecht verteilt werden und der bisher nötige Schwankungspuffer bei den Zinsausgaben deutlich reduziert werden kann. Für weitere Informationen hierzu wird auf den Artikel ´´Periodengerechte Zinsausgaben´´ in dieser Ausgabe des Monatsberichts verwiesen.

Der Anstieg der laufenden Zuweisungen und Zuschüsse im Januar 2025 war vor allem darauf zurückzuführen, dass die Finanzierung der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den Kernhaushalt integriert wurde. Zuvor wurden die Zahlungen für die EEG-Umlage im Klima- und Transformationsfonds etatisiert. Für diesen Zweck wurden im Januar 2025 rund 1,5 Mrd. Euro verausgabt. Darüber hinaus wurde ein um 0,5 Mrd. Euro höherer Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung geleistet.

Zum Anstieg der investiven Ausgaben trugen höhere Sachinvestitionen (+56,7 Prozent beziehungsweise +0,1 Mrd. Euro) für Baumaßnahmen und den Erwerb von beweglichen Sachen bei. Die Finanzierungshilfen lagen etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (-0,3 Prozent beziehungsweise -0,0 Mrd. Euro).

Zum Seitenanfang
Finanzierungssaldo

Im Januar 2025 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 18,7 Mrd. Euro auf.

Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt in besonderem Maße zu Beginn eines Jahres und in diesem Jahr zusätzlich auch aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung.
Entwicklung des Bundeshaushalts Ist 2024 Ist-Entwicklung
Januar 2025¹
Ausgaben (Mrd. Euro)² 465,7 48,7

Unterjährige Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+4,9
Einnahmen (Mrd. Euro)³ 440,6 30,0

Unterjährige Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+11,5
Steuereinnahmen (Mrd. Euro) 375,0 26,9

Unterjährige Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent

+11,1
Saldo der durchlaufenden Mittel (Mrd. Euro) 0,0 0,0
Finanzierungssaldo (Mrd. Euro) -25,0 -18,7
Deckung/Verwendung: 25,0 18,7

Kassenmittel (Mrd. Euro)

- 9,4

Münzeinnahmen (Mrd. Euro)

0,2 0,0

Saldo der Rücklagenbewegungen (Mrd. Euro)⁴

0,0 0,0

Nettokreditaufnahme/unterjähriger Kapitalmarktsaldo⁵ (Mrd. Euro)

33,3 9,3

Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben (Mrd. Euro)

-8,5 -
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Buchungsergebnisse.
2 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
3 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
4 Negative Werte stellen Rücklagenbildung dar.
5 (-) Tilgung, (+) Kreditaufnahme.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 1
Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach Aufgabenbereichen Ist 2024 Ist-Entwicklung Unterjährige
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
Januar 2024 Januar 2025
in Mio. Euro Anteil in
Prozent in Mio. Euro in Prozent
Allgemeine Dienste 113.647 24,4 10.005 9.983 -0,2

Politische Führung, zentrale Verwaltung

23.308 5,0 2.116 2.183 +3,2

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

10.943 2,3 1.302 1.229 -5,6

Verteidigung

57.065 12,3 5.363 4.936 -8,0

Finanzverwaltung

7.279 1,6 496 539 +8,7
Bildung, Wissenschaft, Forschung, Kulturelle Angelegenheiten 29.842 6,4 1.833 1.684 -8,1

Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende

3.866 0,8 465 438 -5,8

Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen

17.099 3,7 657 615 -6,4
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 222.749 47,8 27.040 28.093 +3,9

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung

137.446 29,5 19.615 20.420 +4,1

darunter:



Allgemeine Rentenversicherung

107.519 23,1 16.454 17.190 +4,5

Krankenversicherung

16.018 3,4 1.343 1.351 +0,6

Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä.

14.423 3,1 1.161 1.242 +6,9

Arbeitsmarktpolitik

52.271 11,2 4.181 4.208 +0,6

darunter:



Bürgergeld nach dem SGB II

29.151 6,3 2.753 2.803 +1,8

Leistungen des Bundes für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

12.360 2,7 798 776 -2,8

Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

11.107 2,4 1.145 1.316 +14,9

Sonstige soziale Angelegenheiten

1.322 0,3 14 -61 X
Gesundheit, Umwelt, Sport, Erholung 6.121 1,3 261 311 +19,2
Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste 4.084 0,9 142 71 -50,2

Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie

2.759 0,6 127 62 -51,0
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1.447 0,3 43 45 +5,6
Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 8.447 1,8 129 1.861 X

Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung

1.324 0,3 36 1.591 X

Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen

2.171 0,5 37 32 -14,6

Regionale Förderungsmaßnahmen

2.776 0,6 20 39 +96,7
Verkehrs- und Nachrichtenwesen 36.380 7,8 1.573 1.571 -0,2

Straßen

10.722 2,3 565 390 -31,0

Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr

17.640 3,8 472 495 +4,8
Allgemeine Finanzwirtschaft 42.952 9,2 5.354 5.051 -5,6

Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen und Finanzzuweisungen

7.515 1,6 207 502 +142,9

Zinsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme

34.261 7,4 5.066 4.457 -12,0
Ausgaben insgesamt¹ 465.670 100,0 46.380 48.670 +4,9
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 2
Entwicklung der Ausgaben des Bundeshaushalts nach ökonomischen Arten Ist 2024 Ist-Entwicklung Unterjährige
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
Januar 2024 Januar 2025
in Mio. Euro Anteil in
Prozent in Mio. Euro in Prozent
Konsumtive Ausgaben 409.011 87,8 44.064 46.260 +5,0

Personalausgaben

42.441 9,1 4.354 4.634 +6,4

Aktivbezüge

31.530 6,8 3.131 3.325 +6,2

Versorgung

10.910 2,3 1.224 1.309 +6,9

Laufender Sachaufwand

41.959 9,0 2.449 2.388 -2,5

Sächliche Verwaltungsausgaben

23.297 5,0 1.378 1.369 -0,7

Militärische Beschaffungen

14.675 3,2 958 926 -3,3

Sonstiger laufender Sachaufwand

3.987 0,9 112 93 -17,0

Zinsausgaben

34.223 7,3 5.064 4.456 -12,0

Laufende Zuweisungen und Zuschüsse

288.692 62,0 31.683 34.207 +8,0

an Verwaltungen

42.905 9,2 2.882 3.027 +5,0

an andere Bereiche

245.787 52,8 28.801 31.180 +8,3

darunter:



Unternehmen

35.471 7,6 2.288 4.175 +82,5

Renten, Unterstützungen u. a.

41.734 9,0 3.934 4.063 +3,3

Sozialversicherungen

144.758 31,1 19.994 20.775 +3,9

Sonstige Vermögensübertragungen

1.697 0,4 514 574 +11,7
Investive Ausgaben 56.658 12,2 2.316 2.410 +4,1

Sachinvestitionen

7.453 1,6 178 279 +56,7

Baumaßnahmen

4.420 0,9 96 153 +59,4

Erwerb von beweglichen Sachen

2.747 0,6 77 117 +51,9

Grunderwerb

287 0,1 5 9 +80,0

Finanzierungshilfen

49.205 10,6 2.137 2.131 -0,3

Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen

5.619 1,2 0 41 X

Darlehensgewährungen, Gewährleistungen

1.904 0,4 22 202 +818,2

Zuweisungen und Zuschüsse

41.682 9,0 2.116 1.888 -10,8

Globalansätze
- 0,0 - - X

Ausgaben insgesamt¹
465.670 100,0 46.380 48.670 +4,9
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 3
Entwicklung der Einnahmen des Bundeshaushalts Ist 2024 Ist-Entwicklung Unterjährige
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
Januar 2024 Januar 2025
in Mio. Euro Anteil in
Prozent in Mio. Euro in Prozent
Steuern¹ 374.989 85,1 24.249 26.946 +11,1
Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern: 331.087 75,1 22.193 23.165 +4,4

Einkommen- und Körperschaftsteuer
(einschließlich Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)

182.981 41,5 9.754 10.673 +9,4

davon:



Lohnsteuer

105.804 24,0 6.179 6.353 +2,8

Veranlagte Einkommensteuer

31.810 7,2 846 1.012 +19,6

Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag

17.011 3,9 981 971 -1,0

Körperschaftsteuer

19.879 4,5 644 434 -32,6

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

8.478 1,9 1.103 1.904 +72,6

Steuern vom Umsatz

145.335 33,0 12.368 12.459 +0,7

Gewerbesteuerumlage

2.771 0,6 70 32 -54,3
Energiesteuer 35.095 8,0 339 1.819 +436,6
Tabaksteuer 15.637 3,5 492 1.199 +143,7
Alkoholsteuer 1.981 0,4 162 195 +20,4
Schaumweinsteuer 377 0,1 44 40 -9,1
Kaffeesteuer 992 0,2 87 92 +5,7
Versicherungsteuer 18.227 4,1 897 987 +10,0
Stromsteuer 5.153 1,2 558 1.075 +92,7
Kraftfahrzeugsteuer 9.667 2,2 912 970 +6,4
Luftverkehrsteuer 1.833 0,4 118 162 +37,3
Solidaritätszuschlag 12.634 2,9 805 921 +14,4
EU-Energiekrisenbeitrag 1.936 0,4 - -113 X
Sonstige Bundessteuern 2 0,0 0 0 X
Abzugsbeträge
Konsolidierungshilfen an die Länder 800 X - - X
Ergänzungszuweisungen an Länder 10.571 X - - X
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU 5.448 X 475 468 -1,5
BNE-Eigenmittel der EU 19.722 X 704 1.897 +169,5
Kunststoff-Eigenmittel der EU 1.378 X 118 114 -3,4
Zuweisungen an Länder für ÖPNV 12.725 X 1.060 1.088 +2,6
Zuweisung an die Länder für Kfz-Steuer und Lkw-Maut 8.992 X - - X
Sonstige Einnahmen 65.653 14,9 2.670 3.072 +15,1
Verwaltungseinnahmen 27.793 6,3 1.068 1.502 +40,6
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 4.830 1,1 29 31 +6,9
Darlehensrückflüsse, Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen, Gewährleistungen 5.099 1,2 87 27 -69,0
Zinseinnahmen 2.635 0,6 171 132 -22,8
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 23.573 5,3 532 945 +77,6
Einnahmen insgesamt² 440.642 100,0 26.919 30.017 +11,5
1 Abweichungen zur Tabelle ´´Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr´´ sind methodisch bedingt.
2 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 4
Die aktuelle Seite in Ihren Sozialen Netzwerken teilen.
Die aktuelle Seite drucken oder als PDF herunterladen.




Zugefügt 2025 Februar 26

Entwicklung des Bundeshaushalts im Januar 2025

Cybersicherheit in der EU: Neuer Plan für bessere Koordinierung in Cyber-Krisen


	Cybersicherheit in der EU: Neuer Plan für bessere Koordinierung in Cyber-Krisen

Die EU-Kommission will, dass die EU wirksam und effizient auf großflächige Cybervorfälle reagiert. Sie hat einen Vorschlag vorgelegt, der den bestehenden EU-Rahmen für das Cybersicherheits-Krisenmanagement aktualisiert undeine Übersicht über die relevanten EU-Akteure und deren Rollen gibt. Dazu gehören unter anderem das Antizipieren von Cybervorfällen, Kapazitäten, diese aufzudecken sowie Tools, um entsprechende Vorfälle abzuschwächen und einzudämmen.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte dazu: ´´In einer zunehmend voneinander abhängigen Wirtschaft der Europäischen Union können Störungen durch Cybersicherheitsvorfälle weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Sektoren haben. Das vorgeschlagene Cybersicherheitskonzept spiegelt unser Engagement für ein koordiniertes Vorgehen wider, das die bestehenden Strukturen zum Schutz des Binnenmarktes und zur Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen nutzt. Diese Empfehlung ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung unserer kollektiven Cyber-Resilienz.´´

Stärkere Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen

Der vorgeschlagene Plan baut auf bestehenden Rahmenwerken wie der integrierten politischen Krisenreaktion und der EU-Toolbox für Cyberdiplomatie auf. Er orientiert sich gleichzeitig an kürzlich angenommenen Initiativen wie dem Plan für kritische Infrastrukturen und dem Netzkodex für Cybersicherheit im EU-Elektrizitätssektor. Es werden Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen, einschließlich der NATO, vorgeschlagen, wobei die Ziele der bevorstehenden EU-Strategie zur Abwehrbereitschaft berücksichtigt werden. Darüber hinaus fördert der heutige Vorschlag die sichere Kommunikation und strategische Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation.

Er ergänzt auch die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Vereinten Nationen zur Stärkung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Unterseekabeln, die Exekutivvizepräsident Virkkunen am 21. Februar in Helsinki vorgestellt hat.

Weitere Informationen

Daily News vom 24.2.2025

Der Empfehlungsentwurf

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 26

Cybersicherheit in der EU: Neuer Plan für bessere Koordinierung in Cyber-Krisen

Explosion am Hohenzollernring - Polizei Köln


	Explosion am Hohenzollernring  - 
Polizei Köln

Der Gesuchte, der am Montagmorgen (16. September 2024) im Eingangsbereich der Diskothek ´´Club Vanity´´ eine Explosion verursacht haben soll, hat sich am vergangenen Donnerstagabend (20. Februar) um kurz vor 18 Uhr in Begleitung einer Rechtsanwältin im Polizeipräsidium Köln gestellt. Der 16-Jährige Niederländer war zur Tatzeit noch 15 Jahre alt und bereits seit einiger Zeit im Fokus der Ermittlungsgruppe (EG) ´´Fusion´´. Nachdem die Polizei Köln mit Fotos aus der polizeilichen Videobeobachtung nach dem Tatverdächtigen suchte, wurde diesem der Fahndungsdruck offenbar zu groß.

Das Amtsgericht Köln verkündete ihm am vergangenen Freitag einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung - eine vor Ort tätige Reinigungskraft hatte eine Verletzung des Trommelfells erlitten- und wegen Sachbeschädigung. Das Gericht setzte den Vollzug des Haftbefehls gegen Auflagen aus. Maßgeblich hierfür war neben dem jungen Alter des Tatverdächtigen der Umstand, dass er sich freiwillig dem weiteren Verfahren gestellt hat und in den Niederlanden über einen festen Wohnsitz verfügt. Ihm ist aufgegeben worden, sich wöchentlich bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Etwaige Verstöße würden dem Amtsgericht Köln umgehend mitgeteilt.

Der Tatverdächtige hat über seine Verteidigerin erklärt, dass er sich auf den Fahndungsfotos wiedererkannt habe und in das Explosionsgeschehen involviert gewesen sei. Weitere Angaben hat er nicht gemacht und sich insofern auf sein Schweigerecht berufen. Die Ermittlungen insbesondere zu den Tathintergründen dauern weiter an.

Auskünfte zu dem Verfahren erteilt ausschließlich Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer von der Kölner Staatsanwaltschaft unter der Telefonnummer 0221/477 4271.
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 26

Explosion am Hohenzollernring - Polizei Köln

Messer - Vandalen an der Walramstraße Diebstahl mit Messer - Menden


	Vandalen an der Walramstraße
Diebstahl mit Messer

Menden

Unbekannte Täter beschädigten zwischen Freitagnachmittag und Montagmittag eine Glasscheibe der Sporthalle an der Walramstraße. Es entstanden mehrere hundert Euro Sachschaden. Wer hat die Täter gesehen? Hinweise nimmt die Wache Menden unter 02373/9099-0 entgegen. (dill)

Unbekannte haben am Wochenende die Kupfer-Fallrohre der evangelischen Erlöserkirche an der Mühlenbergstraße demontiert und gestohlen. Bemerkt wurde der Diebstahl am Sonntagnachmittag. An einem weiteren Rohr wurden die Befestigungselemente gelöst. (cris)

Von einer Garagenwand an der Feldstraße wurde zwischen Freitag- und Samstagmittag eine Kugelglas-Außenleuchte gestohlen. (cris)

Ein 17-jähriger Mendener wurde am Montagnachmittag in einem Discounter an der Unteren Promenade erwischt, wie er zwei Bierdosen stehlen wollte. Die Mitarbeiter hielten ihn auf und holten die Polizei. Er bestreitet die Tat und behauptet, die Mitarbeiter hätten ihm die Dosen zugesteckt. Da er ein Einhandmesser griffbereit in der Jackentasche führte, wird nun gegen ihn ermittelt wegen eines Diebstahls mit Waffen. Da der 17-Jährige bereits ein Hausverbot hatte, kommt noh eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs hinzu. Die Polizeibeamten nahmen ihn mit und informierten das Jugendamt. (cris)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 25

Vandalen an der Walramstraße Diebstahl mit Messer Menden

Messer - Bundespolizei - diverse Feststellungen mitgeführter Messer - Kiel und Lübeck


	Bundespolizei - diverse Feststellungen mitgeführter Messer
 - 
Kiel und Lübeck

Beamte der Bundespolizei stellten im Rahmen von Personenkontrollen diverse Messer am Bahnhof Kiel und Lübeck fest.

Am 20.02.25 gegen 23:00 Uhr überprüften Beamte der Bundespolizeiinspektion Kiel einen 28-jährigen Deutschen, der sich bei Erkennen der Bundespolizeistreife im Kieler Bahnhof plötzlich entfernte. Im Rahmen der Kontrolle wies der Mann dann darauf hin, ein sogenanntes Einhandmesser in seiner Hosentasche bei sich zu führen. Das Messer wurde unmittelbar sichergestellt. Zudem gab der Mann falsche Personalien an. Nach Ermittlung seiner korrekten Personaldaten kam dann bei der fahndungsmäßigen Überprüfung eine Aufenthaltsermittlung und ein Haftbefehl zutage. Mit letzterem suchte eine Staatsanwaltschaft nach dem Mann, da er sich nach Verurteilung nicht der Ladung zum Strafantritt stellte. Er wurde im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo nun -20- Monate Haft auf ihn warten. Zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Führens des Messers und der falschen Namensangabe kommen noch hinzu.

Am 21.02.2025 gegen 00:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 38-jährigen Deutschen auf dem Bahnhof Lübeck. Dieser habe nach Hinweis eines Triebfahrzeugführers im Zug aus Kiel lauthals gepöbelt und aggressiv gewirkt. Im Rahmen der Kontrolle auf dem Bahnsteig stellten die Beamten ein Taschenmesser fest, dass er in seiner Jackentasche mit sich führte. Nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit und Sicherstellung des Messers wurde er im Anschluss aus den Maßnahmen entlassen. Da er danach noch zwischen die Schließfächer urinierte, kam noch eine weitere Anzeige hinzu.

Am gleichen Tag gegen 21:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 19-jährigen Deutschen am Haupteingang des Bahnhofs Kiel. Bei der Inaugenscheinnahme seiner Bauchtasche wurde dann ein zugriffsbereites feststehendes Messer festgestellt. Dieses wurde sichergestellt und der Betroffene mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Am 22.02.25 gegen 18:00 Uhr kam es dann noch im Rahmen des Rückreiseverkehrs der Fans von Bayer Leverkusen nach der Partie gegen Holstein Kiel auf dem Bahnsteig im Bahnhof Kiel zu einem Bedrohungssachverhalt. Ein polizeibekannter 33-jähriger Deutscher drohte unter Alkoholeinfluss einem Leverkusener Fan verbal und mit einem Taschenmesser in der Hand. Er wurde von Einsatzkräften festgenommen und das Messer sichergestellt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er mit einen Platzverweis für den Bahnhof Kiel belegt und mit einer Strafanzeige wegen Bedrohung und einer Ordnungswidrigkeit wegen des Führens des Messers entlassen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kiel
Pressestelle
André Fischer
Telefon: 0431/ 980 71 - 119
E-Mail: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
´´Bundespolizei See´´, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.



Zugefügt 2025 Februar 25

Bundespolizei - diverse Feststellungen mitgeführter Messer - Kiel und Lübeck

Dritter Jahrestag der russischen Invasion: Europäische Kommission in Kyjiw


	Dritter Jahrestag der russischen Invasion: Europäische Kommission in Kyjiw

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare sind am frühen Morgen in der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw angekommen. Drei Jahre nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine bekunden sie die uneingeschränkte Unterstützung Europas für den Überlebenskampf der Ukraine. Von der Leyen betonte: ´´Der 24. Februar 2022 wird für immer ein Tag der Schande sein. Heute gedenken wir der gefallenen Helden der Ukraine und sind in Gedanken bei den Menschen, die derzeit an vorderster Front kämpfen.´´

In einem gemeinsamen Statement mit Ratspräsident António Costa und Europaparlamentspräsidentin Roberta Metsola schreibt Ursula von der Leyen: ´´Russland und seine Führung tragen die alleinige Verantwortung für diesen Krieg und die an der ukrainischen Bevölkerung begangenen Gräueltaten. Wir fordern weiterhin die Rechenschaftspflicht für alle begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.´´

Ukraine helfen und künftige Kriege verhindern

Ursula von der Leyen erinnerte bei ihrem Besuch in Kyjiw daran, dass eine friedliche Nation grundlos bzw. nur aus der imperialen Obsession des russischen Präsidenten Wladimir Putin heraus überfallen wurde. Europa stehe an der Seite der Ukraine auf ihrem Weg in die EU. ´´Eine freie und souveräne Ukraine liegt nicht nur im europäischen Interesse, sondern auch im Interesse der ganzen Welt. Autokraten auf der ganzen Welt beobachten sehr genau, ob es etwa nicht geahndet wird, wenn man in Nachbarländer einmarschiert und internationale Grenzen missachtet. Oder ob eine Gegenwehr eintritt. Das ist nicht nur für Europa entscheidend. Es ist auch für Asien, Afrika und die Länder beiderseits des Atlantiks wichtig. Eine Investition in die Souveränität der Ukraine ist eine Investition in die Verhinderung künftiger Kriege.´´

Team Europa hat bisher 134 Milliarden Euro gegeben

Bisher haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine mit 134 Milliarden Euro unterstützt. Das ist mehr als jeder andere Geber geleistet hat. Die Haushaltslücke der Ukraine für das laufende Jahr wurden dank der Ukraine-Fazilität und des G7-Darlehens geschlossen. Im März erfolgt die nächste Zahlung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Von der Leyen betonte: ´´Gleichzeitig müssen wir die rasche Lieferung von Waffen und Munition beschleunigen. Dies wird in den kommenden Wochen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen.´´

Sondertagung des Europäischen Rates

Ratspräsident António Costa hat für den 6. März eine Sondertagung des Europäischen Rates angesetzt. In den Sozialen Medien schrieb er zu seinen Konsultationen mit den europäischen Staats- und Regierungschefs, er habe ein gemeinsames Engagement für die Bewältigung der Herausforderungen auf EU-Ebene vernommen: die europäische Verteidigung stärken und entscheidend zum Frieden in Europa und der langfristigen Sicherheit der Ukraine beitragen. Die Kommissionspräsidentin sagte mit Blick auf das Gipfeltreffen Anfang März: ´´Ich werde einen umfassenden Plan vorlegen, wie die europäische Rüstungsproduktion und unsere Verteidigungsmöglichkeiten ausgebaut werden können. Und auch die Ukraine wird davon profitieren.´´

Unterstützungspaket Energie

Die Europäische Kommission hat zudem ein Paket zur Energieversorgungs-Sicherheit der Ukraine ausgearbeitet. Es soll das Energiesystem des Landes sichern und die vollständige Integration in den europäischen Energiemarkt ermöglichen. Von der Leyen sagte: ´´Drei Jahre lang hat Russland versucht, die Ukraine in die Dunkelheit zu stürzen, indem es die Energieinfrastruktur unerbittlich ins Visier nahm. Damit muss nun endgültig Schluss sein. Mit dem Paket, das wir heute anbieten, wird Europa dafür sorgen, dass die Ukraine über ein widerstandsfähiges, sicheres und wettbewerbsfähiges Energiesystem verfügt.´´

Das Paket wird die Integration des ukrainischen Strommarktes in die EU bis zum Frühjahr 2027 zusammen mit der Republik Moldau sowie die weitere Integration in den Gassektor der EU erleichtern, sofern die Ukraine die notwendigen Marktreformen deutlich beschleunigt.

Energieunabhängigkeit – wichtiges strategisches Ziel

Erweiterungskommissarin Marta Kos sagte zu dem Energie-Unterstützungspaket: ´´In unsicheren Zeiten sind zuverlässige Freunde umso wichtiger.´´ Es gehe um die Sicherheit des europäischen Kontinents und darum, dass die Ukraine nie wieder mit Energie erpresst wird. Energiekommissar Dan Jørgensen sprach von Energieunabhängigkeit als wichtigem strategischen Ziel: ´´Unsere Energiesicherheit, von der unsere Wettbewerbsfähigkeit und unser Wohlstand abhängen, darf von niemandem als Geisel genommen werden. Mehr einheimische erneuerbare Energien und bessere Verbindungen zwischen uns sind die beste Garantie für eine bessere und sicherere gemeinsame Zukunft.´´

Weitere Informationen

Statement der Kommissionspräsidentin in vollem Wortlaut

Statement der Kommissionspräsidentin als Video auf EbS

Gemeinsames Statement zum Jahrestag der Invasion (Rat, Kommission und EP)

Neues Energie-Hilfspaket für die Ukraine

Videomaterial zum Kyjiw-Besuch

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 25

Dritter Jahrestag der russischen Invasion: Europäische Kommission in Kyjiw

EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland


	EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU-Kommission hat das vom Rat verabschiedete 16. Sanktionspaket gegen Russland begrüßt. Kaja Kallas, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, sagte: ´´Seit drei Jahren bombardiert Russland unermüdlich die Ukraine und versucht, Land zu stehlen, das ihm nicht gehört. Diese neue Sanktionsrunde richtet sich nicht nur gegen die russische Schattenflotte, sondern auch gegen diejenigen, die den Betrieb unsicherer Öltanker unterstützen, gegen Videospiel-Controller, die zum Steuern von Drohnen eingesetzt werden, gegen Banken, die zur Umgehung unserer Sanktionen genutzt werden, und gegen Propagandakanäle, die Lügen verbreiten.´´

Kaja Kallas betonte weiter: ´´Es besteht kein Zweifel daran, wer der Aggressor ist, wer für diesen Krieg bezahlen und zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Jedes Sanktionspaket entzieht dem Kreml Mittel für die Kriegsführung. Da Gespräche zur Beendigung der Aggression Russlands geführt werden, müssen wir die Ukraine in die bestmögliche Ausgangsposition bringen. Sanktionen sind ein Druckmittel.´´

Das Paket ist Teil des unerschütterlichen Engagements der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine. Es soll den Druck auf den Aggressor noch weiter erhöhen.

Maßnahmen in den Bereichen Energie, Handel, Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen sowie gegen Sanktionsumgehung und Erweiterung der Sanktionsliste

Das Sanktionspaket ist systematisch auf wichtige Sektoren der russischen Wirtschaft ausgerichtet, etwa auf die Bereiche Energie, Handel, Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen. Außerdem werden weitere Maßnahmen hinzugefügt, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen.

Um die Gefahr zu verringern, dass unsere Sanktionen umgangen werden, wurden bestimmte Bestimmungen des 16. Sanktionspakets nun auch in die Sanktionsregelung gegen Belarus übernommen.

Darüber hinaus hat die EU ihre Sanktionsregelungen gegen die Krim und Sewastopol sowie die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja aktualisiert und verschärft.

Hintergrund

Die Sanktionen der EU sind weiterhin zentraler Bestandteil der Antwort der EU auf den ungerechtfertigten militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine, denn sie schwächen Russland militärisch und technologisch, entziehen dem Kreml die Einnahmen, mit denen er den Krieg finanziert, und treiben die Kosten für die russische Wirtschaft in die Höhe. In dieser Hinsicht tragen die Sanktionen zu dem übergeordneten Ziel der EU bei, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten. Ihre Auswirkungen nehmen mit der Zeit zu, je mehr die industrielle und technologische Basis Russlands ausgehöhlt wird. Als Hüterin der EU-Verträge stellt die Europäische Kommission die einheitliche Umsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten sicher und überwacht die Durchsetzung.

Russland versucht aktiv, die Sanktionen zu umgehen. Dies ist ein klarer Beleg dafür, dass unsere Maßnahmen Wirkung zeigen. Daher müssen wir auch unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umgehung weiter verstärken und uns um eine engere Zusammenarbeit mit bestimmten Drittländern bemühen. Der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen, David O'Sullivan, arbeitet kontinuierlich mit Drittländern zusammen, um gegen die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Gemeinsam mit gleichgesinnten Partnern haben wir auch eine gemeinsame Liste der sanktionierten Güter mit hoher Priorität aufgestellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland wiederausführen sollten. Darüber hinaus haben wir für die EU eine Liste der sanktionierten wirtschaftlich kritischen Güter erstellt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Amtsblatt (Rechtstexte in Kürze verfügbar)

Weitere Informationen zu Sanktionen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS Europa per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 25


Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Amtsblatt (Rechtstexte in Kürze verfügbar)

Weitere Informationen zu Sanktionen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS Europa per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 25'> EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland

Vermisster Junge - Öffentlichkeitsfahndung - Polizeirevier Halle (Saale) - Sachsen-Anhalt


	
Vermisster Junge - 	 Öffentlichkeitsfahndung - 

    Polizeirevier Halle (Saale)  - 
 Sachsen-Anhalt

Seit Montag den 24.02.2025 ist der

Kjani, Z.

unbekannten Aufenthaltes. Die Vermisste wurde letztmalig am Montag den 24.02.2025 gegen 08:20 Uhr im Bereich Halle (Saale) gesehen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei könnte sich der Kjani, Z. im Bereich Halle (Saale) oder Großraum München aufhalten. Kjani, Z. leidet an einer starken Einschränkung der Sehfähigkeit, ist aber orientierungsfähig.

Er kann wie folgt beschrieben werden:

circa 175 cm groß
Alter circa 13 Jahre
schlanke Gestalt
schwarze Haare
dicke dunkle Brille, Augen wirken dadurch stark vergrößert
Bekleidung: Basecap; schwarze Jacke; blaue Jeans; schwarze Sneaker.

Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung zu dem eventuellen Aufenthalt des Vermissten. Hinweise richten Sie bitte an das Polizeirevier Halle (Saale) unter (0345) 224 2000.






Zugefügt 2025 Februar 25

Vermisster Junge - Öffentlichkeitsfahndung - Polizeirevier Halle (Saale) - Sachsen-Anhalt

messer - Gefährliche Körperverletzung durch drei junge Männer in St. Ingbert


	messer -	Gefährliche Körperverletzung durch drei junge Männer in St. Ingbert

Am 24.02.2025 ereignete sich gegen 18 Uhr eine Körperverletzung in einem Verbindungsweg zwischen der Kohlenstraße und der Ludwigstraße, in St. Ingbert, nahe einem Supermarkt. Hier hatten zwei 20-Jährige und ein 19-Jähriger, aus St. Ingbert und Zweibrücken, eine Flasche zerbrochen und wurden von einem 39-jährigen Passanten, aus Blieskastel, auf ihr Fehlverhalten angesprochen. Aus einer verbalen Auseinandersetzung entwickelte sich ein Gerangel. Einer der 20-Jährigen zog ein Einhandmesser, konnte jedoch von dem Geschädigten entwaffnet werden. Im weiteren Verlauf schlugen und traten die jungen Männer jedoch auf den Geschädigten, sogar als dieser am Boden lag, ein, so dass dieser später leicht verletzt in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Die Beschuldigten konnten im Zuge sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe zum Tatort angetroffen werden. Das Messer wurde sichergestellt. Die Ermittlungen wegen einer gefährlichen Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz dauern an. Die Beschuldigten wurden im weiteren Verlauf nach Hause entlassen. Sollte es weitere Zeugen des Tatgeschehens geben, wird um Mitteilung bei der Polizei St. Ingbert (06894/1090) gebeten.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Sankt Ingbert
Kaiserstraße 48
66386 St. Ingbert
Telefon: 06894-1090
E-Mail: pi-st-ingbert@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g



Zugefügt 2025 Februar 25

messer - Gefährliche Körperverletzung durch drei junge Männer in St. Ingbert

Messer - syrischen - Übernahme der Ermittlungen wegen des versuchten Mordes am Holocaust-Denkmal in Berlin - Karlsruhe


	Messer - 	Übernahme der Ermittlungen wegen des versuchten Mordes am Holocaust-Denkmal in Berlin
-
Karlsruhe

Die Bundesanwaltschaft hat heute (24. Februar 2025) wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren gegen den

syrischen Staatsangehörigen Wassim Al M.

von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommen.

Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht, als Heranwachsender versucht zu haben, einen Menschen aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch zu töten (§ 211 Abs. 2 StGB). In diesem Zusammenhang wird ihm auch eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB).

Wassim Al M. wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Der Beschuldigte teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung ´´Islamischer Staat´´ (IS). Am frühen Abend des 21. Februar 2025 griff er im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte eine Person mit einem Messer hinterrücks an und verletzte sie lebensgefährlich. Hierbei handelte er aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet. Damit ist die Tat geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt Berlin fortgeführt.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/



Zugefügt 2025 Februar 25

Messer - Übernahme

Messer - Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest - Freiburg


	Messer - 	Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest
-
Freiburg

Nach umfangreichen Ermittlungen ist es der Polizei gelungen, zwei dringend Tatverdächtige festzunehmen. Es handelt sich um zwei Männer im Alter von 22 und 24 Jahren. Bislang liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse zur Staatsangehörigkeit der Festgenommenen vor. Beide Tatverdächtige sind in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Das Amtsgericht Freiburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen beide Personen Untersuchungshaft angeordnet.

Bei dem Angriff auf dem Stühlinger Kirchplatz war am 15. Februar ein 20-Jähriger schwer verletzt worden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand war der Mann kein Zufallsopfer. Eine Stunde vor dem Angriff soll es auf dem Stühlinger Kirchplatz bereits zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen sein. Nach aktuellem Ermittlungsstand sollen sowohl die nun Beschuldigten als auch der 20-jährige Geschädigte daran beteiligt gewesen sein. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an.

Oec

Ursprungsmeldung vom 17.02.2025:

Einen 20-Jährigen angegriffen und schwer verletzt haben drei Unbekannte am Samstag, 15.02.2025, um 20.45 Uhr auf dem Stühlinger Kirchplatz in Freiburg. Eine Person soll dabei mit einem Messer auf den Mann eingestochen haben. Anschließend seien die Männer in Richtung Innenstadt geflüchtet.

Zeugen, die den Vorfall in der Nähe der Wiwilíbrücke mitbekamen, leisteten Erste Hilfe. Der Geschädigte musste zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Sein Gesundheitszustand soll mittlerweile stabil sein.

Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen der Polizei blieben ohne Ergebnis. Die Kriminalpolizei Freiburg hat die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat aufgenommen.

Laut Zeugenaussagen waren die Tatverdächtigen dunkel bekleidet und hatten dunkle Haare. Eine Person sei etwa 1,70 Meter groß gewesen und habe einen Ziegenbart (´´Goatee´´) getragen.

Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0761/882-2880 zu melden.

oec

Medienrückfragen bitte an:

Özkan Cira
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 882 1018
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 25

Messer - Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest - Freiburg

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich 1/2


	Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich

Am Freitag, den 13.12.2024, um 20:15 Uhr, kam es in einem Friseursalon in Koblenz-Metternich zu einem versuchten schweren Raubüberfall.

Zwei bislang unbekannte Täter betraten nach Ladenschluss den Salon und forderten den Inhaber auf, die Einnahmen des Geschäfts auszuhändigen. Als dieser sich weigerte, zeigte ein Täter ein Messer vor und der zweite Täter attackierte den Inhaber. Als es dem Geschäftsinhaber schließlich gelang, sich gegen die Angriffe zu wehren, flüchteten beide Täter ohne Beute in unbekannte Richtung.

Der nachfolgend beschriebene Täter 1 wurde durch die Gegenwehr des Inhabers erheblich an der Nase verletzt. Es ist anzunehmen, dass die erlittenen Verletzungen, Schwellung oder Hämatome bis zu zwei Wochen nach der Tat sichtbar waren.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Täterbeschreibungen

Täter 1:

* männlich

* braune kurze Haare

* 30 - 40 Jahre alt

* ca. 180 groß

* athletisch, kräftige Statur, ca. 80 – 85 kg

* helle Steppjacke (beige/weiß)

* osteuropäisches Aussehen

* an der Nase verletzt



Täter 2:

* männlich

* 30 - 40 Jahre alt

* 175 cm – 180 cm

* kräftige Statur, ca. 90 – 100 kg

* gerötete Augen

* deutschsprachig

* dunkle Daunenjacke

* führte ein Messer mit sich

* osteuropäisches Aussehen
Gesuchte Hinweise

Die Polizei sucht dringend Zeugen.

Wer kennt die Personen, auf den Phantombildern?

Sind Ihnen Personen mit einer auffälligen Verletzung, wie zum Beispiel Hämatome, Nasenbruch, Schwellungen an der Nase, bekannt?

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalwache Koblenz unter der Telefonnummer 0261-921 56390 entgegen.



Zugefügt 2025 Februar 25

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich 2/2


	Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich

Am Freitag, den 13.12.2024, um 20:15 Uhr, kam es in einem Friseursalon in Koblenz-Metternich zu einem versuchten schweren Raubüberfall.

Zwei bislang unbekannte Täter betraten nach Ladenschluss den Salon und forderten den Inhaber auf, die Einnahmen des Geschäfts auszuhändigen. Als dieser sich weigerte, zeigte ein Täter ein Messer vor und der zweite Täter attackierte den Inhaber. Als es dem Geschäftsinhaber schließlich gelang, sich gegen die Angriffe zu wehren, flüchteten beide Täter ohne Beute in unbekannte Richtung.

Der nachfolgend beschriebene Täter 1 wurde durch die Gegenwehr des Inhabers erheblich an der Nase verletzt. Es ist anzunehmen, dass die erlittenen Verletzungen, Schwellung oder Hämatome bis zu zwei Wochen nach der Tat sichtbar waren.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Täterbeschreibungen

Täter 1:

* männlich

* braune kurze Haare

* 30 - 40 Jahre alt

* ca. 180 groß

* athletisch, kräftige Statur, ca. 80 – 85 kg

* helle Steppjacke (beige/weiß)

* osteuropäisches Aussehen

* an der Nase verletzt



Täter 2:

* männlich

* 30 - 40 Jahre alt

* 175 cm – 180 cm

* kräftige Statur, ca. 90 – 100 kg

* gerötete Augen

* deutschsprachig

* dunkle Daunenjacke

* führte ein Messer mit sich

* osteuropäisches Aussehen
Gesuchte Hinweise

Die Polizei sucht dringend Zeugen.

Wer kennt die Personen, auf den Phantombildern?

Sind Ihnen Personen mit einer auffälligen Verletzung, wie zum Beispiel Hämatome, Nasenbruch, Schwellungen an der Nase, bekannt?

Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalwache Koblenz unter der Telefonnummer 0261-921 56390 entgegen.



Zugefügt 2025 Februar 25

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub in Koblenz-Metternich

Steuereinnahmen im Januar 2025 und konjunkturelles Umfeld


	 Steuereinnahmen im Januar 2025 und konjunkturelles Umfeld

Entwicklung des Steueraufkommens
Steueraufkommen insgesamt

Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Januar 2025 um knapp 9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Anstieg war dabei insbesondere auch auf die Bundessteuern zurückzuführen (s. u.). Das Aufkommen aus den Gemeinschaftsteuern, die den größten Teil des Steueraufkommens ausmachen, legte gegenüber Januar 2024 deutlich moderater um 4 Prozent zu. Einem anhaltend starken Aufkommensanstieg bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge sowie Zuwächsen bei den Einnahmen aus der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer stand ein rückläufiges Aufkommen bei den Steuern vom Umsatz, den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie der Körperschaftsteuer gegenüber (s. a. Anmerkungen zu den Einzelsteuern unten).

Die Einnahmen aus den Bundessteuern wiesen im Januar 2025 einen starken Anstieg von über 66 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Dieser war maßgeblich auf drei Steuerarten zurückzuführen. Bei der Energiesteuer und der Stromsteuer erfolgte, aufgrund technischer Verzögerungen zum Jahreswechsel 2024/2025, die kassenwirksame Buchung eines Teils der im Dezember 2024 fällig gewordenen Steuer erst im Januar 2025 (siehe dazu Monatsberichtsartikel zu den Steuereinnahmen im Dezember 20241). In der Folge wies die Energiesteuer – nach entsprechendem Rückgang im Dezember 2024 – im Berichtsmonat ein Einnahmeplus von 436 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf. Bei der Stromsteuer war ein Anstieg von knapp 93 Prozent zu verbuchen. Das Aufkommen der Tabaksteuer war im Vorjahresvergleich durch einen Sonderfall sehr stark erhöht. Deutlich moderatere Aufkommensanstiege gegenüber dem Vorjahresmonat wiesen im Berichtsmonat die drei anderen aufkommensstarken Bundessteuern (Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer und Solidaritätszuschlag) auf.

Die Einnahmen aus den Ländersteuern lagen im Januar 2025 um gut 20 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer waren mit rund 1,2 Mrd. Euro etwas höher als zuletzt, was gegenüber der schwachen Vorjahresbasis einem Zuwachs von 25 Prozent entspricht. Das nach leichter Erholung bei den für das Steueraufkommen relevanten Immobilientransaktionen und -preisen erreichte Niveau scheint sich zu verfestigen. Bei der Erbschaftsteuer ergab sich im Rahmen der üblichen unterjährigen Volatilität ein Einnahmeanstieg von über 16 Prozent.
Verteilung auf die Gebietskörperschaften

Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen stiegen im Januar 2025 – insbesondere aufgrund des starken Anstiegs der Einnahmen aus den Bundessteuern – um über 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat an. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern legten in etwa so stark zu wie das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt. Die Festbeträge, die gemäß § 1 Abs. 2 und 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aus dem gemäß § 1 Abs. 1 FAG festgelegten Anteil des Bundes am Umsatzsteueraufkommen vom Bund an die Länder übertragen werden (s. a. Tabelle ´´Umsatzsteuerverteilung im Januar 2025´´), lagen dabei in ähnlicher Höhe wie im Januar 2024. Auch die Zahlung von Regionalisierungsmitteln an die Länder fiel in etwa so hoch aus wie im Vorjahresmonat. Dagegen war bei den EU-Eigenmittelabführungen, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden, im Berichtsmonat ein deutlicher Anstieg gegenüber Januar 2024 zu verzeichnen, der die Zuwachsrate des Bundesaufkommens dämpfte. Für das Jahr 2025 insgesamt wird mit einem – gegenüber der Januar-Zuwachsrate – deutlich moderateren Anstieg der EU-Abführungen gerechnet (siehe Monatsberichtsbeitrag zu Steuerschätzung im Oktober 20242).

Die Länder verzeichneten im Januar 2025 einen Anstieg ihrer Steuereinnahmen nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen um leicht über 4 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Gemeinschaftsteuern lagen rund 8 Prozent höher als im Januar des vorangegangenen Jahres. Dies war maßgeblich auf den kräftigen Anstieg der Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge zurückzuführen, an dem die Gemeinden partizipieren.
Umsatzsteuerverteilung im Januar 2025 Bund Länder Gemeinden

USt-Anteil gemäß § 1 FAG
52,8 Prozent 45,2 Prozent 2,0 Prozent

am Aufkommen (25.405 Mio. Euro)
13.418 Mio. Euro 11.481 Mio. Euro 507 Mio. Euro

Hinzu (+)/ab (-): Festbeträge gemäß FAG
-923 Mio. Euro +732 Mio. Euro +200 Mio. Euro

Anteil nach Festbeträgen:
49,2 Prozent 48,0 Prozent 2,8 Prozent
12.495 Mio. Euro 12.203 Mio. Euro 707 Mio. Euro
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Zum Seitenanfang
Anmerkungen zu einzelnen Steuerarten
Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr¹2025 Januar Veränderung
gegenüber
Vorjahr Januar Veränderung
gegenüber
Vorjahr Schätzungen
für 2025⁴ Veränderung
gegenüber
Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent in Mio. Euro in Prozent in Mio. Euro in Prozent
Gemeinschaftsteuern

Lohnsteuer²

21.224 +2,5 21.224 +2,5 272.400 +9,4

Veranlagte Einkommensteuer

2.388 +19,6 2.388 +19,6 75.550 +0,9

Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

2.141 -1,3 2.141 -1,3 32.050 -5,8

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

4.327 +72,6 4.327 +72,6 18.500 -4,0

Körperschaftsteuer

867 -32,7 867 -32,7 42.300 +6,4

Steuern vom Umsatz

25.405 -0,3 25.405 -0,3 307.750 +1,9
Gemeinschaftsteuern insgesamt 56.353 +4,0 56.353 +4,0 748.550 +4,1
Gewerbesteuerumlagen

Gewerbesteuerumlage

174 -25,7 174 -25,7 6.764 +1,8

Erhöhte Gewerbesteuerumlage

0 +528,1 0 +528,1 0 X
Gewerbesteuerumlagen insgesamt 175 -25,6 175 -25,6 6.764 +1,8
Bundessteuern

Energiesteuer

1.819 +436,0 1.819 +436,0 36.400 +3,7

Tabaksteuer

1.199 +143,9 1.199 +143,9 16.120 +3,1

Alkoholsteuer

195 +20,5 195 +20,5 2.100 +6,1

Versicherungsteuer

987 +10,1 987 +10,1 19.110 +4,8

Stromsteuer

1.075 +92,7 1.075 +92,7 5.190 +0,7

Kraftfahrzeugsteuer

970 +6,4 970 +6,4 9.605 -0,6

Luftverkehrsteuer

162 +37,8 162 +37,8 2.010 +9,7

Solidaritätszuschlag

921 +14,5 921 +14,5 13.100 +3,7

Übrige Bundessteuern

20 -85,0 20 -85,0 2.408 -27,2
Bundessteuern insgesamt 7.349 +66,5 7.349 +66,5 106.043 +2,4
Ländersteuern

Erbschaftsteuer

974 +16,5 974 +16,5 10.100 +1,1

Grunderwerbsteuer

1.234 +25,0 1.234 +25,0 13.150 +3,1

Rennwett- und Lotteriesteuer

240 +14,7 240 +14,7 2.505 +0,8

Biersteuer

46 +10,0 46 +10,0 564 +1,0

Übrige Ländersteuern

33 +8,9 33 +8,9 735 +1,5
Ländersteuern insgesamt 2.527 +20,1 2.527 +20,1 27.054 +2,1
EU-Eigenmittel

Zölle

354 -1,3 354 -1,3 5.400 -1,2

Mehrwertsteuer-Eigenmittel

468 -1,3 468 -1,3 5.621 +3,2

BNE-Eigenmittel

1.897 +169,5 1.897 +169,5 22.518 +14,2

Kunststoff-Eigenmittel

114 -3,5 114 -3,5 1.371 -0,5
EU-Eigenmittel insgesamt 2.834 +71,1 2.834 +71,1 34.910 +9,1
Bund³ 28.178 +10,7 28.178 +10,7 389.683 +3,9
Länder³ 30.977 +4,1 30.977 +4,1 406.263 +2,9
EU 2.834 +71,1 2.834 +71,1 34.910 +9,1
Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer 4.768 +8,0 4.768 +8,0 62.955 +6,2
Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) 66.758 +8,9 66.758 +8,9 893.811 +3,8
1 Methodik: Kassenmäßige Verbuchung der Einzelsteuer insgesamt und Aufteilung auf die Ebenen entsprechend den gesetzlich festgelegten Anteilen. Aus kassentechnischen Gründen können die tatsächlich von den einzelnen Gebietskörperschaften im laufenden Monat vereinnahmten Steuerbeträge von den Sollgrößen abweichen.
2 Nach Abzug der Kindergelderstattung durch das Bundeszentralamt für Steuern.
3 Nach Ergänzungszuweisungen, Abweichung zu Tabelle ´´Einnahmen des Bundes´´ ist methodisch bedingt (vergleiche Fußnote 1).
4 Ergebnis des Arbeitskreises ´´Steuerschätzungen´´ vom Oktober 2024.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Lohnsteuer

Bei der Lohnsteuer war im Januar 2025 ein moderater Anstieg der Einnahmen um etwas über 2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Der im Vergleich zu den Vormonaten spürbar geringere Anstieg war maßgeblich auf das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zurückzuführen. Durch dieses wurde rückwirkend der Grundfreibetrag für 2024 um 180 Euro erhöht, was überwiegend mit der im Januar 2025 fälligen Lohnsteuer für Dezember verrechnet wurde. Hinter der aufwärtsgerichteten Entwicklung der Lohnsteuer in den vergangenen Monaten stehen kräftige Steigerungsraten der für das Steueraufkommen relevanten Lohnzahlungen im Vorjahresvergleich.

Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfte dem Lohnsteueraufkommen dagegen aktuell keine positiven Impulse geben. So liegt die Beschäftigung ungefähr auf Vorjahresniveau (bei unterschiedlicher Entwicklung zwischen den Branchen) und die Kurzarbeit spürbar höher als im Winter des Vorjahres.
Ertragsteuern

Bei der veranlagten Einkommensteuer lag das Aufkommen im Januar 2025 um über 19 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Aufkommensentwicklung bestimmte dabei maßgeblich die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung für vergangene Zeiträume, woraus sich – u. a. durch unterschiedliche Stände bei der Abgabe der Steuererklärungen und Bearbeitung der Fälle durch die Finanzverwaltung oder durch größere Einzelfälle – merkliche Schwankungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat ergeben können. Im Berichtsmonat lagen sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen höher als im Januar des Vorjahres, wobei die Nachzahlungen dabei stärker erhöht waren. Die Auszahlungen an Forschungszulage aus dem Aufkommen der Einkommensteuer waren gegenüber dem Vorjahr um über 140 Prozent im Plus, fielen mit weniger als 6 Mio. Euro quantitativ aber weiterhin kaum ins Gewicht.

Auch für das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer im Januar 2025 war die Veranlagungstätigkeit der Finanzverwaltung maßgeblich. Hier kam es zu einem Aufkommensrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um über 32 Prozent. Dieser war vor allem auf gegenüber Januar 2024 rückläufige (nachträgliche) Vorauszahlungen für die jeweiligen Vorjahre zurückzuführen. Die aus dem Körperschaftsteueraufkommen gezahlte Forschungszulage stieg im Januar 2025 um über 81 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, minderte das Aufkommen bei einem Volumen von gut 91 Mio. Euro aber nur in einem vergleichsweise geringen Umfang.

Bei den Kapitalertragsteuern wies das Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, das sich maßgeblich aus der Besteuerung von Dividenden ergibt, zu Jahresbeginn 2025 eine ähnliche Größenordnung auf wie im Januar des Vorjahres. Das anhaltend hohe Zinsniveau führte bei den Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge weiterhin zu sehr hohen positiven Veränderungsraten, und dies gegenüber einer bereits deutlich erhöhten Vorjahresbasis. Das Januaraufkommen wird insbesondere von der Besteuerung des Zinsertrags aus Geldanlagen mit Zinsfälligkeit zum 31. Dezember eines Jahres bestimmt. Zudem dürfte – angesichts der Kursentwicklung an den Börsen in den vergangenen zwei Monaten – auch das wertmäßige Volumen der Wertpapierumsätze zugenommen und zu höheren Einnahmen aus der Besteuerung der Veräußerungserlöse geführt haben.
Steuern vom Umsatz

Die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz verzeichneten im Berichtsmonat einen leichten Rückgang, wobei das Aufkommen der (Binnen-)Umsatzsteuer leicht anstieg, während die Einfuhrumsatzsteuereinnahmen dagegen rückläufig waren. Bei der Einfuhrumsatzsteuer dürfte dies auch auf unterjährige Volatilität zurückzuführen sein. In den Vormonaten waren tendenziell leichte Anstiege des Aufkommens zu verzeichnen. Die nominalen Warenimporte, die mit der Bemessungsgrundlage der Steuer korreliert sind, lagen zuletzt etwas höher als im Vorjahresmonat. Bei der (Binnen-)Umsatzsteuer machte sich im Vorjahresvergleich bemerkbar, dass im Januar 2024 erhebliche Beträge aus dem One-Stop-Shop-Verfahren vereinnahmt worden waren und die Vorjahresbasis dadurch erhöht war.3 Dies dämpfte entsprechend auch die Zuwachsrate bei den Steuern vom Umsatz insgesamt im Berichtsmonat. Die weitere Entwicklung der Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz wird insbesondere davon abhängen, wie sich die Konsumausgaben der privaten Haushalte in den nächsten Monaten darstellen. Die Konsumentenstimmung war zuletzt weiterhin getrübt (s. u.).

Zum Seitenanfang
Konjunkturelles Umfeld

Laut Statistischem Bundesamt ging das Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2024 (in preis-, saison- und kalenderbereinigter Rechnung) um 0,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal zurück. Gegenüber dem zusammen mit dem ersten Jahresergebnis für 2024 veröffentlichten sehr vorläufigen Wert für das 4. Quartal war dies eine leichte Abwärtsrevision um 0,1 Prozentpunkte. Die preisbereinigte Jahresveränderungsrate für 2024 blieb mit -0,2 Prozent unverändert.
Aktuelle Konjunkturindikatoren Letzter
Beobachtungs-
zeitpunkt Letzter
Datenstand,
saisonbereinigt Gegenüber
Vorperiode,
saisonbereinigt Gegenüber
Vorjahr¹
Gesamtwirtschaft Veränderung in Prozent
Reales BIP (Index: 2015=100) 4. Quartal 24 104,5 ↓ -0,2 ↓ -0,4
Nominales BIP in Mrd. Euro 4. Quartal 24 1.088,0 ↑ +0,9 ↑ +2,1
Industrie/Verarbeitendes Gewerbe Veränderung in Prozent
Produktion (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 89,9 ↓ -2,4 ↓ -3,1
Industrieproduktion (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 90,1 ↓ -3,3 ↓ -4,1
Umsätze (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 94,9 → -0,1 ↓ -3,9
Auftragseingänge (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 90,2 ↑ +6,9 ↓ -6,3
Handel und Dienstleistungen Veränderung in Prozent
Umsätze im Einzelhandel (Index: 2015=100)²´´³ Dezember 24 113,5 ↓ -1,6 ↑ +1,8
Umsätze im Gastgewerbe (Index: 2015=100)²´´³ November 24 92,4 ↑ +3,9 → -0,1
Außenhandel Veränderung in Prozent
Warenexporte in Mrd. Euro Dezember 24 131,7 ↑ +2,9 ↑ +3,4
Warenimporte in Mrd. Euro Dezember 24 111,1 ↑ +2,0 ↑ +4,5
Preisentwicklung, nicht saisonbereinigt Veränderung in Prozent
Verbraucherpreisindex (2020=100) Januar 25 120,3 ↓ -0,2 ↑ +2,3

darunter Energie

Januar 25 145,2 ↑ +1,2 ↓ -1,6

darunter Nahrungsmittel

Januar 25 134,4 ↓ -0,3 ↑ +0,8

darunter Dienstleistungen

Januar 25 115,4 → +0,1 ↑ +4,0
Erzeugerpreisindex (2021=100) Dezember 24 128,3 → -0,1 ↑ +0,8
Arbeitsmarkt Veränderung in 1.000 Personen,
Personen oder Prozentpunkten
Arbeitslosigkeit (1.000 Personen)4 Januar 25 2.880 ↑ +11,0 ↑ +187,0
Erwerbstätige (1.000 Personen)4 Dezember 24 46.068 ↑ +4,0 ↓ -26,0
Kurzarbeit (Personen in neuen Anzeigen)5,6 Dezember 24 61.177 ↓ -20,0 ↓ -4,0
Arbeitslosenquote BA (in Prozent)7 Januar 25 6,2 → +0,1 ↑ +0,3
Umfragen Veränderung in Salden-
beziehungsweise Indexpunkten
ifo Geschäftsklima (Salden)8 Januar 25 -13,9 ↑ +0,9 ↓ -0,5

darunter Lage8

Januar 25 -3,9 ↑ +2,3 ↓ -2,1

darunter Erwartungen8

Januar 25 -23,4 ↓ -0,4 ↑ +0,8
GfK-Konsumklima (Index) Januar 25 -21,4 ↑ +1,7 ↑ +4,0
1 Produktion arbeitstäglich, Umsatz und Auftragseingang Industrie jeweils kalenderbereinigt, Außenhandel kalender- und saisonbereinigt, ifo Geschäftsklima und GfK-Konsumklima jeweils saisonbereinigt.
2 Kalenderbereinigt.
3 Preisbereinigt.
4 Veränderungen in 1.000 Personen.
5 Veränderung in Personen.
6 Nicht saisonbereinigt.
7 Veränderung in Prozentpunkten.
8 Veränderung in Saldenpunkten.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern

Hinter dem Minus im Schlussquartal stand vor allem eine anhaltend schwache Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe. Dort ging die Produktion im Dezember weiter zurück, u. a. im Automobilbereich und in den energieintensiven Industrien. Während die Bauproduktion zuletzt unverändert blieb, stieg die Energieerzeugung an. Die Warenausfuhren stiegen im Dezember dagegen, wie auch schon im Vormonat, spürbar. Das insgesamt höhere Exportniveau zum Jahresende könnte u. a. vorgezogene Lieferungen in die USA in Erwartung steigender Zölle widerspiegeln. Auch die Wareneinfuhren verzeichneten Zuwächse, jedoch weniger stark, womit der Saldo der Handelsbilanz stieg.

Am Arbeitsmarkt blieb die Lage durch die konjunkturelle Entwicklung merklich belastet, was insbesondere auf die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe zurückging. Während die Erwerbstätigkeit zuletzt stagnierte, setzte die Arbeitslosigkeit ihren Aufwärtstrend fort und die Arbeitslosenquote stieg im Januar. Auch fiel im Januar der Zuwachs an gemeldeten offenen Arbeitsstellen auf einen langjährigen Tiefststand (für diesen Kalendermonat).

Die Inflationsrate sank im Januar gegenüber dem Vormonat und lag bei 2,3 Prozent. Im Vorjahresvergleich rückläufig waren erneut die Energiepreise; die Preise für Nahrungsmittel stiegen weniger stark als zuletzt. Eine weiterhin spürbar erhöhte Teuerungsrate wiesen Dienstleistungen auf. Die Kerninflation (ohne Energie und Nahrungsmittel) lag daher bei knapp unter 3 Prozent.

Die wirtschaftliche Lage dürfte gemäß den Frühindikatoren kurzfristig schwierig bleiben. Zwar verbesserte sich die Stimmung in deutschen Unternehmen im Januar leicht und der ifo Geschäftsklimaindex stieg etwas. Die Geschäftserwartungen sanken jedoch insgesamt weiter und verblieben im pessimistischen Bereich. Dabei blickt u. a. die Exportwirtschaft derzeit besorgt in die Zukunft: Die ifo Exporterwartungen sind im Januar zurückgegangen und insbesondere die Automobil- und die Metallindustrie rechnen mit weiteren Exportrückgängen.

Die skeptischen ifo Geschäftserwartungen decken sich mit den zuletzt deutlich gefallenen ZEW-Konjunkturerwartungen und dem ebenfalls zurückgegangenen GfK-Konsumklima zum Jahresbeginn. Gesunkene Konjunktur- und Einkommenserwartungen und eine rückläufige Anschaffungsneigung zusammen mit einer gestiegenen Sparneigung stehen hinter der eher trüben Verbraucherstimmung. Die deutsche Wirtschaft scheint vorerst nicht aus der Stagnation zu finden. Eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt ist damit in nächster Zeit nicht zu erwarten. Mit Blick auf die Inflationsentwicklung dürften sich inflationsdämpfende und -treibende Faktoren zunächst in etwa die Waage halten.
Fußnoten

1
BMF-Monatsbericht Januar 2025: Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld
2
BMF-Monatsbericht November 2024: Steuerschätzung Oktober 2024: Abwärtsrevision der erwarteten Steuereinnahmen
3
S. a. zum One-Stop-Shop-Verfahren: Steuereinnahmen und konjunkturelles Umfeld im Juli 2023



Zugefügt 2025 Februar 25

Steuereinnahmen im Januar 2025 und konjunkturelles Umfeld

Polizeipräsidium Mannheim - Heidelberg – gefährliche Körperverletzung


	Polizeipräsidium Mannheim - Heidelberg – gefährliche Körperverletzung

Tatort
Heidelberg - Stadtteil Rohrbach

Tatzeit- /Raum
08. Februar 2025

Medien zur Fahndung
Phantombild-ST-0258770-25

Icon Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Bereits am 08. Februar 2025 verhielt sich ein Fußgänger im Stadtteil Rohrbach aggressiv gegenüber einem Autofahrer und verletzte diesen. Gegen 19 Uhr lief der unbekannte Mann in der Haberstraße auf der Fahrbahn vor den Wagen des 29-Jährigen. Dieser machte durch Hupen auf sich aufmerksam, woraufhin der Unbekannte auf die Beifahrerseite des Fahrzeugs lief, sein Gesicht gegen die Scheibe der Beifahrertür presste und diese ableckte.
Nachdem der 29-Jährige das Fahrzeug verlassen hatte, kam es zum Handgemenge, in dessen Verlauf der Autofahrer seinen Kontrahenten von sich wegstieß. Beide setzten ihren Weg daraufhin fort. Kurze Zeit später bemerkte der 29-jährige Mann, dass er bei der Auseinandersetzung mit einem Messer verletzt worden war und nun blutete. Durch hinzugezogene Rettungskräfte wurde der Verletzte in ein Krankenhaus gebracht. Hier stellte sich heraus, dass er einen Messerstich im Brustbereich erlitten hatte.
Wir berichteten bereits:
PM 1: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/5967851
PM 2: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/5969658

Der Täter wird wie folgt beschrieben:

Männlich
Ca. 175 bis 180 cm groß
Ca. 25 bis 35 Jahre alt
Ungepflegtes Aussehen, schlanke Statur, eingefallenes Gesicht, Oberlippenbart
Westeuropäisches Erscheinungsbild
Sprach Deutsch mit kurpfälzischem Dialekt
Er war mit einer blauen Jeanshose, einer schwarzen Jacke und einem weißen Kapuzenpulli mit rotem ´´Chicago Bulls´´ Logo auf der Brust bekleidet.

Die Ermittler suchen Zeugen, die den Tatablauf beobachtet haben und denen der Mann auf dem Phantombild ab ca. 18.30 Uhr in der S-Bahn-Linie 23 zwischen Bismarckplatz und Rohrbach-Süd sowie nach der Tat auf der Flucht im Bereich des Einkaufszentrums aufgefallen ist. Diese werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621/174-4444 beim kriminalpolizeilichen Hinweistelefon zu melden.




Zugefügt 2025 Februar 25

Polizeipräsidium Mannheim - Heidelberg – gefährliche Körperverletzung

Messer - Polizeieinsatz nach Sichtung verdächtiger Person - Nidderau


	Polizeieinsatz nach Sichtung verdächtiger Person

Nidderau

Mitteilungen über eine verdächtige Person am Bahnhof in Heldenbergen haben am Donnerstagnachmittag für einen größeren Polizeieinsatz gesorgt. Mehrere Streifen hatten unter anderem um den Bahnhof herum nach einem noch unbekannten Mann gesucht, der zuvor im Bereich einer Unterführung des Bahngeländes mit einem Messer herumhantiert haben soll.

Einer der Mitteiler, der sich gegen 13.55 Uhr bei den Beamten gemeldet hatte, beschrieb den Mann als etwa 1,80 Meter groß, schlank und bekleidet mit einem Pullover sowie einer Weste. Auffällig war, dass er Schlappen ohne Socken trug. Die sofortige und umfassende Fahndung nach ihm verlief letztlich ohne Erfolg.

Die Hintergründe sind weiter unklar. Der Polizei liegen gegenwärtig jedoch keine Hinweise auf ein gefährdendes oder strafrechtlich relevantes Verhalten des Mannes vor. Wer in Bezug auf die geschilderte Situation Beobachtungen gemacht hat und weitere Hinweise auf die Person geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeistation Hanau II zu melden (06181 9010-0).

Hinweisen wie diesen geht die Polizei umgehend und sehr sorgfältig nach. Auch wenn die Sorgen möglicherweise völlig unbegründet waren, raten die Beamtinnen und Beamten dazu, Situationen, die einem verdächtig vorkommen, stets unverzüglich mitzuteilen, auch über die Notrufnummer 110.

Wir sind für Ihre Sicherheit da und dankbar um jeden Hinweis.

Offenbach 20.02.2025, Pressestelle, Thomas Leipold

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh



Zugefügt 2025 Februar 25

Polizeieinsatz nach Sichtung verdächtiger Person Nidderau

Gießen - Handy geklaut - Schüsse aus Gaspistole + Straßenraub mit Messer + Auseinandersetzung mit Pfefferspray und Gürteln + Einbrüche + Autoaufbrüche + weitere


	Handy geklaut - Schüsse aus Gaspistole + Straßenraub mit Messer + Auseinandersetzung mit Pfefferspray und Gürteln + Einbrüche + Autoaufbrüche + weitere

Am Freitag (21.2.) gegen 18 Uhr kam es zu einem Handydiebstahl in der Robert-Sommer-Straße. Auf der Straße traf sich ein 35-Jähriger im Rahmen eines Handyverkaufs mit dem mutmaßlichen Käufer. Dieser wurde von einer weiteren Person begleitet. Der Unbekannte nahm das Handy an sich und gab vor, es überprüfen zu wollen. Als er das Handy übergeben bekam, rannte er damit davon. In diesem Moment schoss sein Begleiter nach derzeitigem Ermittlungsstand mit einer Gaspistole in Richtung des 35-Jährigen und rannte ebenfalls davon. Trotz leichter Verletzung verfolgte der Mann den Schützen. Daraufhin schoss der Kriminelle erneut in Richtung des 35-Jährigen. Der Schütze stieg sodann in einen schwarzen BMW M2, an dessen Heck sich kein Kennzeichen befand, und raste davon.

Der Mann mit der Pistole wurde als etwa 20 Jahre alt und leicht kräftig beschrieben. Er hatte schwarze Haare, trug eine schwarze Daunenjacke, eine schwarze Mütze, einen Jogginganzug und schwarze Schuhe. Er führte eine silberfarbene Pistole mit. Zu seinem Begleiter liegt bislang keine Beschreibung vor.

Die Kriminalpolizei bittet um Hinweise: Wer hat den Vorfall mitbekommen? Wer kann Hinweise zur Identität der beiden Flüchtigen geben? Wer kann Angaben zum für die Flucht genutzten, schwarzen BMW M2 machen?

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Gießen: Straßenraub mit Messer

Am Samstag (22.2.) kam es am Marktplatz zu einem Straßenraub, bei dem ein 18-Jähriger eine Schnittwunde erlitt. Den Angaben des Opfers zufolge drängte eine Gruppe von etwa zehn Personen den 18-Jährigen gegen 18 Uhr von der Bushaltestelle in Richtung Burggraben. Dort schlugen und traten die Personen auf ihr Opfer ein. Sie raubten ihm Bargeld und rannten über den Burggraben in Richtung Kirchenplatz davon. Der Überfallene erlitt eine Schnittverletzung an der Hand, die mutmaßlich von einem Messer verursacht wurde.

Die Polizei sucht Zeugen: Wer hat den Raub bemerkt? Wer kann Angaben zu der flüchtigen Personengruppe machen?

Die Ermittler bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Linden: Einbrecher erbeutet Schmuck

Die Terrassentür eines Einfamilienhauses brach ein Einbrecher in Großen-Linden auf. Zwischen Freitag (21.2.), 17.30 Uhr und Samstag, 2.35 Uhr, erbeutete der Unbekannte u.a. Schmuck aus dem Haus in der Hermesdorfer Straße. Er entkam unbemerkt.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Gießen: Einbruch in Wieseck

Am Freitag (21.2.) stieg ein Unbekannter in ein Einfamilienhaus in Wieseck ein. Der Kriminelle brach zwischen 18.15 Uhr und 22 Uhr eine Terrassentür des Hauses im Burgenring auf. Er durchsuchte die Wohnräume nach Wertgegenständen, noch unklar ist, ob er etwas mitnahm. Anschließend flüchtete er unbemerkt.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Lich: Auto geklaut

Einen schwarzen Ford klaute ein Unbekannter am Wochenende in Lich. Der Focus (Baujahr 2011) parkte zwischen Samstag (22.2.), 17 Uhr und Sonntag, 12 Uhr, auf einem Parkplatz in der Straße Unterstadt. An dem Fahrzeug befanden sich die Kennzeichen GI-JB 1209.

Die Polizei sucht Zeugen: Wer hat den Diebstahl bemerkt? Wer kann Angaben zum Verbleib des Ford Focus und der Kennzeichenschilder machen?

Die Ermittler bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Staufenberg: Einbruch in Getränkemarkt

Zwischen Freitag (21.2.), 22 Uhr und Samstag, 8.45 Uhr, brach ein Unbekannter in einen Getränkemarkt in der Straße am Schiffenweg ein. Nachdem der Einbrecher die Eingangstür aufgebrochen hatte, suchte er im Inneren nach Wertgegenständen. Nachdem er sich erfolglos an einem Tresor zu schaffen machte, ließ er von seinem Vorhaben ab und flüchtete.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Biebertal: Firmeneinbruch

Im Zeitraum zwischen Freitag (22.2.), 21 Uhr und Samstagmorgen, 7.15 Uhr, drang ein Einbrecher in eine Firma für Baustoffe in Rodheim-Bieber ein. Der Unbekannte hebelte an einer Tür, die jedoch standhielt. Daraufhin begab er sich zum Haupteingang der Firma in der Straße An der Amtmannsmühle und brach eine dortige Tür auf. Zuvor hatte der Kriminelle Bewegungsmelder abmontiert. Er erbeutete Bargeld und entkam unbemerkt.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Gießen: Bargeld erbeutet

Bei einem Einbruch in einen E-Zigarettenladen erbeutete ein Krimineller Bargeld. Der Unbekannte schlug eine Scheibe des Ladens in der Grünberger Straße 87 ein und gelangte so in den Verkaufsraum. Aus dem Inneren nahm er einen Tresor mit. Er entkam unbemerkt. Der Einbrecher schlug zwischen Samstag (22.2.), 19 Uhr und heute, 5.55 Uhr, zu.

Die Ermittler suchen Zeugen und bitten um Hinweise an die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Gießen: Auseinandersetzung mit Pfefferspray und Gürteln

Am Freitag (21.2.) kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen am Marktplatz. Nach derzeitigem Ermittlungsstand gerieten die Gruppen gegen 22.50 Uhr in Streit, in der Folge schlugen sie aufeinander ein. Dabei sollen sie Gürtel zum Schlagen eingesetzt haben, auch soll mit Pfefferspray gesprüht worden sein. Eingesetzte Streifen kontrollierten noch vor Ort insgesamt sieben Personen. Alle erhielten im Anschluss Platzverweise, die Beamten leiteten entsprechende Strafverfahren ein. Ein 18-Jähriger musste verletzt in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Hintergründe sind bislang unklar. Zur Klärung des Vorfalls sucht die Polizei Zeugen.

Die Ermittler bitten um Hinweise an die Polizeistation Gießen Nord unter der Telefonnummer 0641/7006-3755.

Gießen: Schriftzug gesprüht

Aufrufe, die FDP zu wählen, sprühte ein Unbekannter mit Farbe in der Ludwigstraße auf den Boden. Die teils bis zu 3 Meter großen Schriftzüge wurden am Freitag (21.2.) gegen 15.30 Uhr bemerkt, es ist noch unklar, wann genau sie aufgesprüht wurden.

Die Kriminalpolizei bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 0641/7006-6555.

Pohlheim: Passat aufgebrochen

Eine Tasche und ein Tablet klaute ein Unbekannter aus einem VW in Watzenborn-Steinberg. Zwischen Sonntag (23.2.), 21.30 Uhr und heute Morgen, 8.42 Uhr, schlug der Unbekannte eine Scheibe des Passats in der Gießener Straße ein. Mit seiner Beute entkam er unbemerkt.

Zeugenhinweise nimmt die Polizeistation Gießen Süd unter der Telefonnummer 0641/7006-3555 entgegen.

Gießen: Werkzeuge geklaut

Auf dem Parkplatz eines Möbelgeschäfts in der Philipp-Reis-Straße brach ein Dieb einen Ford auf. Aus dem Transit nahm er einen Werkzeugkoffer mit, nachdem er eine Scheibe des Fahrzeugs eingeschlagen hatte. Der weiße Transporter parkte dort zwischen 21.2. und heute Morgen.

Zeugenhinweise nimmt die Polizeistation Gießen Süd unter der Telefonnummer 0641/7006-3555 entgegen.

Wettenberg: Buswartehäuschen beschädigt

Ersten Ermittlungen zufolge zwischen 11 Uhr und 13 Uhr zerstörte ein Unbekannter gestern eine Scheibe eines Buswartehäuschen an der Haltestelle ´´Gewebepark Ost´´ an der Kreisstraße 28 in Wettenberg (Linie 801/802). Eine Streife bemerkte den Schaden im Rahmen ihrer Streifentätigkeit gegen kurz nach 13 Uhr, es ist noch unklar, wann genau die Scheibe beschädigt wurde.

Zeugenhinweise nimmt die Polizeistation Gießen Nord unter der Telefonnummer 0641/7006-3755 entgegen.

Gießen: Ermittlungsverfahren im Kontext einer Wahlkampfveranstaltung

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im Seltersweg am Samstag (22.2.) bildete sich spontaner Gegenprotest von in der Spitze 25 Personen. Während der Versammlung streckte ein Passant gegen 13 Uhr den rechten Arm mit geballter Faust aus und rief lautstark ´´Alles für Deutschland´´ in Richtung des Gegenprotests. Zeugen sprachen in der Nähe eingesetzte Polizeibeamte auf den Vorfall an. Die Beamten unterzogen den Mann daraufhin einer Kontrolle. Gegen den 56-jährigen deutschen Staatsangehörigen leiteten sie zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ein. Zuvor stellten die Einsatzkräfte Personalien eines Beteiligten des AfD-Standes fest, da dieser einen Teilnehmenden des Gegenprotests geschubst haben soll. Diesbezüglich leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung ein. Anlässlich der Spontanversammlung sowie eines letztjährigen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Körperverletzung zum Nachteil eines Beteiligten des AfD-Stands stellten die Einsatzkräfte Personalien bei Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern des Gegenprotests fest. Gegen 14 Uhr wurde der Wahlkampfstand abgebaut, der Gegenprotest löste sich kurz danach auf, es kam zu keinen weiteren Zwischenfällen.

Zeugen der Vorfälle werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0641/7006-6555 bei der Kriminalpolizei zu melden.

Pierre Gath, Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ferniestraße 8

35394 Gießen
Telefon: 0641/7006-2043

E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei
Instagram: https://instagram.com/polizei_mh



Zugefügt 2025 Februar 25

Handy geklaut - Schüsse aus Gaspistole + Straßenraub mit Messer + Auseinandersetzung mit Pfefferspray und Gürteln + Einbrüche + Autoaufbrüche + weitere

Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe


	Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe

Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegen sich seit Jahren auf hohem Niveau. Aufgrund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen – wie Messer, Reizgas oder Schlaggegenstände – hin.

Das Verbot gilt vom Der Geltungsbereich umfasst die . Die U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen untersagt. Dadurch sollen Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamtinnen und -beamte geschützt werden. Da es wiederholt zu strafrechtlich relevanten Ereignissen unter Anwendung gefährlicher Gegenständer kommt, ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können festgestellte Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt werden.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de



Zugefügt 2025 Februar 25

Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe

Tot - Nachtrag zur gemeinsamen Pressemitteilung: 20-jähriger Sohn in Haft - Schramberg / Lkr. Rottweil


	Nachtrag zur gemeinsamen Pressemitteilung: 20-jähriger Sohn in Haft

Schramberg / Lkr. Rottweil

Nachdem eine Frau am Freitagnachmittag, 21.02.2025, tot in einem Keller aufgefunden worden ist, haben Polizei und Staatsanwaltschaft Todesfallermittlungen aufgenommen.

Zuvor hatte eine Zeugin die 54-Jährige als vermisst gemeldet. Bei einer Überprüfung der Anschrift fand die Polizei den leblosen Körper der Frau in einer Dachbox im Keller des Hauses. Der Leichnam wies Anzeichen von äußerer Einwirkung auf. Dies wurde durch eine am Sonntag durchgeführte Obduktion bestätigt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass die Frau infolge von Blutverlust nach stumpfer Gewalteinwirkung verstarb.

Der Tatverdacht gegen den 20-jährigen Sohn erhärtete sich im Laufe der Ermittlungen. Auf Antrag der im Ermittlungsverfahren leitenden Staatsanwaltschaft Rottweil wurde er am Samstag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl wegen Mordes. Der Haftbefehl wurde in Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion dauern an.

Pressemitteilung vom 22.02.2025, 8:30 Uhr:

POL-KN: (Schramberg - Lkr. Rottweil) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz - Tötungsdelikt in Schramberg (21.02.2025)

Am Freitagnachmittag (21.02.2025) ist eine 54-jährige Frau tot im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Tösstraße in Schramberg aufgefunden worden. Aufgrund der Gesamtumstände muss davon ausgegangen werden, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Nach ersten Ermittlungen richtet sich der Tatverdacht gegen den 20-jährigen Sohn der getöteten Frau. Die Polizei nahm diesen noch vor Ort fest. Die Hintergründe der Tat sind noch unklar.

Die Kriminalpolizeidirektion Rottweil hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Rottweil
Erster Staatsanwalt Frank Grundke
Telefon: 0741 243 - 0

Polizeipräsidium Konstanz
Marcel Ferraro
Telefon: 07531 995-3355
Durchwahl: 07531 995-1013
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/



Zugefügt 2025 Februar 25

Nachtrag zur gemeinsamen Pressemitteilung: 20-jähriger Sohn in Haft Schramberg / Lkr. Rottweil

Messer - Bundespolizei verhaftet 33-Jährigen und vollstreckt U-Haftbefehl Essen - Herne


	Messer	- Bundespolizei verhaftet 33-Jährigen und vollstreckt U-Haftbefehl

Essen - Herne

Bundespolizisten kontrollierten am gestrigen Nachmittag (19. Februar) einen Mann, nachdem dieser mit erhöhtem Tempo mit seinem Fahrrad über den Bahnhofsvorplatz in Essen fuhr. Die Überprüfung seiner Person ergab, dass eine Staatsanwaltschaft mit einem Untersuchungshaftbefehl nach ihm fahnden ließ.

Gegen 16:55 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Essener Hauptbahnhof. Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes wurden die Beamten auf einen 33-Jährigen aufmerksam, der mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Haupteingang des Bahnhofsgebäudes zu fuhr. Die Uniformierten hielten den deutschen Staatsbürger daraufhin an und wiesen ihn auf sein Fehlverhalten hin. Zur Feststellung seiner Identität händigte der Mann aus Herne den Polizisten seinen Personalausweis aus, wodurch seine Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bochum nach dem Deutschen fahnden ließ. Das Amtsgericht Herne-Wanne hatte Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet, da er beschuldigt wird einen gemeinschaftlichen Diebstahl begangen zu haben, bei dem er und sein Begleiter mehrere gefährliche Gegenstände mit sich führten. Demnach soll der Gesuchte sich am Tattag mit einem weiteren Mann zu einem leerstehenden Gebäude in Herne begeben haben, dort eingebrochen sein und schließlich ein circa ein Meter langes Erdungskabel und eine Glühbirne gestohlen haben. Dabei soll der Angeklagte zwei Messer und der Mitangeklagte diverse Schneidewerkzeuge mit sich geführt haben. Da der 33-Jährige der Hauptverhandlung im Januar ferngeblieben war, ließ die Staatsanwaltschaft Bochum nun per Haftbefehl nach ihm suchen.

Die Einsatzkräfte nahmen den Deutschen fest und führten ihn anschließend der Bundespolizeiwache zu. Vor Ort wurde seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei bestätigt.

Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen führten die Bundespolizisten den Mann aus Herne dem Polizeigewahrsam in Essen zu. Von dort aus wird er einem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.



Zugefügt 2025 Februar 24

Messer - Bundespolizei verhaftet 33-Jährigen und vollstreckt U-Haftbefehl Essen - Herne

bremen - Vermehrt falsche Polizisten, Bankmitarbeiter und Wasserwerker unterwegs


	Vermehrt falsche Polizisten, Bankmitarbeiter und Wasserwerker unterwegs

21.02.2025 – 23.02.2025 - In mehreren Stadtteilen in Bremen waren am vergangenen Wochenende vermehrt Trickbetrüger unterwegs. Sie verschafften sich mit unterschiedlichen Vorgehensweisen Zutritt zu Wohnungen von meist älteren Menschen. Dabei erbeuteten sie unter anderem Geld und Wertgegenstände.

Die Betrüger gaben sich am Telefon als Bankmitarbeiter und Polizisten aus und warnten vor verdächtigen Kontoüberweisungen von den Betroffenen. Um das Geld sowie weitere Wertgegenstände zu schützen, sollten die Betroffenen ihre EC-Karten sowie Schmuck und Bargeld übergeben. In einigen Fällen kam es hier zu Übergaben an die Betrüger.

In weiteren Fällen gelangten die Betrüger unter anderem unter dem Vorwand, die Wasserleitung prüfen zu müssen in die Wohnung von älteren Menschen. Dort lenkten sie die Bewohnerinnen und Bewohner ab, indem diese die Wasserhähne im Badezimmer aufdrehen und anschließend in verschiedene Räume gehen mussten. Währenddessen durchsuchten die Täter Schränke und Schubladen. Dabei machten sie Beute und verschwanden.

Die Polizei warnt erneut eindringlich vor Trickbetrügern: Oft wirken die Erzählungen sehr schlüssig und glaubwürdig.

Lassen Sie nur Handwerker hinein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Rufen Sie beim geringsten Zweifel die Polizei unter 110 an. Binden Sie Nachbarn oder Vertrauenspersonen ein.

Immer wieder sind Betrüger unterwegs, die sich als Polizisten, Bankmitarbeiter oder Staatsanwälte ausgeben, um in den Besitz von Geld und anderen Wertgegenständen ihrer Opfer zu gelangen. Am Telefon versuchen sie unter verschiedenen Vorwänden ihre Opfer dazu zu bringen, Geld und Wertgegenstände an einen Unbekannten zu übergeben.
Dazu behaupten sie beispielsweise, dass Geld und Wertsachen zuhause oder auf der Bank nicht sicher seien oder auf Spuren untersucht werden müssten.

Die Polizei Bremen rät: Geben Sie am Telefon niemals Auskunft über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse oder andere sensible Daten. Legen Sie gegebenenfalls einfach auf! Die Polizei wird Sie niemals nach Ihren Geld- oder Wertsachen fragen und um deren Herausgabe bitten - das tun nur Betrüger. Sollten Sie sich unsicher fühlen oder glauben, Opfer eines Betrugsversuchs zu sein, rufen Sie die Polizei unter der Nummer 110 an. Wichtig: Beenden Sie das vorherige Gespräch, wählen Sie selbst, und benutzen Sie auf keinen Fall die Rückruftaste.

Weitere Tipps und Hinweise gibt es beim Präventionszentrum der Polizei Bremen unter 0421 362-19003, bzw. unter www.polizei.bremen.de oder www.polizei-beratung.de.



Zugefügt 2025 Februar 24

Vermehrt falsche Polizisten, Bankmitarbeiter und Wasserwerker unterwegs

bremen - Pfefferspray - 20-Jähriger mit Pfefferspray überfallen


	20-Jähriger mit Pfefferspray überfallen

22.02.2025, 02:50 Uh - In der Nacht zu Samstag raubte eine Gruppe von bislang noch Unbekannten im Ortsteil Peterswerder einen 20 Jahre alten Mann aus. Sie sprühten ihm Pfefferspray ins Gesicht und traten auf ihn ein. Die Polizei sucht Zeugen.

Gegen 02:50 Uhr ging der 20-Jährige mit zwei Freunden in Richtung der Bushaltestelle ´´Am Hulsberg´´, als ihnen eine Gruppe von fünf männlichen und einer weiblichen Person entgegenkamen. Plötzlich sprühte einer aus der Gruppe dem 20-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht. Es kam zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, bis einer aus der Gruppe auf den 20 Jahre alten Mann eintrat. Anschließend flüchteten die Unbekannten in Richtung des Gleisdreiecks. Kurze Zeit später stellte der 20-Jährige fest, dass sein Mobilfunktelefon sowie seine Geldbörse fehlten. Rettungskräfte brachten ihn mit einer Kopfplatzwunde sowie Augenreizungen in ein Krankenhaus.

Die Polizei sucht Zeugen und fragt: ´´Wer hat in der Nacht zu Samstag im Bereich der Bushaltestelle ‚Am Hulsberg‘ und Umgebung gegen 02:50 Uhr verdächtige Beobachtungen gemacht?´´

Die männlichen Täter sollen zwischen 16 bis 17 Jahre alt und ungefähr 1,70 Meter groß sein. Alle waren schlank, trugen eine schwarze Weste sowie eine schwarze Jeanshose. Zeugenhinweise gehen jederzeit an den Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888.



Zugefügt 2025 Februar 24

20-Jähriger mit Pfefferspray überfallen

messer - Bundespolizei beschlagnahmt Einhandmesser in Gevelsberg


	messer - Bundespolizei beschlagnahmt Einhandmesser in Gevelsberg

In der Nacht zu Freitag (21. Februar) trafen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gevelsberg auf einen jungen Mann, der ihnen gegenüber das Führen eines gefährlichen Gegenstands leugnete. Eine Durchsuchung offenbarte jedoch das Gegenteil.

Gegen 1:50 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gevelsberg, als sie auf dem Bahnsteig zu Gleis 2 auf eine Gruppe junger Männer aufmerksam wurden, die Alkohol konsumierte und sich lautstark unterhielt. Bei einem 18-Jährigen, der Teil der Gruppe war, fanden die Uniformierten wenig später ein Messer auf, welches er in seiner Bauchtasche trug. Zuvor hatten die Beamten den rumänischen Staatsbürger zu verbotenen und gefährlichen Gegenständen befragt. Hierbei verneinte der Heranwachsende jedoch das Mitführen einer solchen Sache. Die Durchsuchung des Gevelsbergers offenbarte jedoch etwas anderes, denn dabei stellten die Polizisten ein Einhandmesser fest. Es handelt sich hierbei um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.

Ein berechtigtes Interesse für das Führen dieses Gegenstandes konnte der 18-Jährige nicht vorweisen.

Die Bundespolizisten beschlagnahmten das Einhandmesser und leiteten gegen den Rumänen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.



Zugefügt 2025 Februar 24

messer - Bundespolizei beschlagnahmt Einhandmesser in Gevelsberg

WIEN - Asylanträge von Syrern um 55 Prozent gesunken


	WIEN -  	Asylanträge von Syrern um 55 Prozent gesunken

Die aktuelle Asylstatistik für Jänner 2025 zeigt deutliche Entwicklungen: Die Zahl der Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 55 Prozent gesunken.

Die Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen sind auf 618 gesunken – im Jänner 2024 waren es noch 1.393. Dieser rückläufige Trend setzte sich auch im Februar fort.

Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen werden derzeit nicht bearbeitet, der Familiennachzug bleibt ausgesetzt. Zudem hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) rund 2.900 Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus eingeleitet.

An zweiter Stelle der häufigsten Asylanträge liegt weiterhin Afghanistan. Im Jänner 2025 wurden 199 Erstanträge von afghanischen Staatsangehörigen verzeichnet. Zusätzlich stellten 430 Afghanen mit befristetem Schutzstatus in Österreich einen neuen Asylantrag. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in den Gesprächen österreichischer Beamter auf technisch-operativer Ebene in Kabul zur Rückkehr von Afghanen sowie in einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach afghanische Frauen keiner individuellen Prüfung unterzogen werden müssen. Das BFA hält jedoch weiterhin an einer individuellen Prüfung jedes Falles fest.

Im Jänner 2025 wurden in Österreich 1.918 Asylanträge gestellt. Dies entspricht einem Rückgang um 369 Anträge bzw. 16 Prozent im Vergleich zum Jänner 2024.

Asylentscheidungen und freiwillige Ausreisen

Parallel zur rückläufigen Zahl der Asylanträge hat das BFA 2.140 Verfahren negativ entschieden oder eingestellt. Zudem haben 206 Personen freiwillig auf internationalen Schutz verzichtet und Österreich während des laufenden Verfahrens verlassen.

Bis Ende Jänner wurden 86 negative Entscheidungen innerhalb von 28 Tagen bzw. 72 Stunden in erster Instanz getroffen.

Entwicklung der Asylzahlen in Europa

Auf europäischer Ebene sind die Asylzahlen ebenso rückläufig. In den EU-Staaten sowie in der Schweiz und Norwegen wurden bis Ende Jänner 2025 62.216 Asylanträge registriert. Das entspricht einem Rückgang von 24 Prozent oder 19.256 Anträgen im Vergleich zum Vorjahr (81.472). Während in den meisten Ländern die Zahlen sanken, verzeichneten Belgien (+13 Prozent) und Polen (+90 Prozent) einen Anstieg der Anträge.

Die ´´Küstenroute´´ über Bosnien, Kroatien und Slowenien in Richtung Italien bleibt weiterhin die Hauptroute für irreguläre Migration auf dem Balkan. Sie ist für rund 60 Prozent der dortigen Aufgriffe verantwortlich.

Abschiebungen im Jänner 2025

Im Jänner 2025 wurden bereits 995 Personen aus Österreich abgeschoben. Davon erfolgten 476 Ausreisen (48 Prozent) eigenständig, während 519 (52 Prozent) zwangsweise durchgeführt wurden. Mehr als 47 Prozent der abgeschobenen Personen waren strafrechtlich verurteilt.

Im gesamten Jahr 2024 wurden 13.307 Abschiebungen durchgeführt, davon 6.353 auf freiwilliger Basis und 6.954 zwangsweise.
Links:

Asylstatistik Jänner 2025




Zugefügt 2025 Februar 24

WIEN - Asylanträge von Syrern um 55 Prozent gesunken

Wegner zum 3. Jahrestag des Angriffskriegs auf die Ukraine


	Wegner zum 3. Jahrestag des Angriffskriegs auf die Ukraine

´´Berlin steht zusammen. Für ein Kyiv, für eine Ukraine, für ein Europa in Frieden und Freiheit.´´ - 24.02.2025 - Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, wird heute ab 19 Uhr bei der Kundgebung am Brandenburger Tor anlässlich des dritten Jahrestags des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 eine Rede halten.

Der Regierende Bürgermeister vorab: ´´Wir denken heute an die vielen mutigen Ukrainerinnen und Ukrainer, die seit nunmehr drei Jahren für ihre Freiheit kämpfen. Berlin als Stadt der Freiheit steht fest an ihrer Seite. Heute setzen wir erneut gemeinsam ein Zeichen. Dafür steht das in den Farben der Ukraine blau-gelb angestrahlte Brandenburger Tor. Unser Engagement und unsere Solidarität ist ungebrochen. Europa steht zusammen. Berlin steht zusammen. Für ein Kyiv, für eine Ukraine, für ein Europa in Frieden und Freiheit.´´

Zur Kundgebung am Brandenburger Tor
Der Verein Vitsche als Vereinigung von Menschen aus der Ukraine in Deutschland organisiert heute unter dem Motto ´´Wählt die Ukraine´´ um 18 Uhr einen Demonstrationszug vom Lustgarten am Berliner Dom zum Brandenburger Tor, vor dem um 19 Uhr eine Kundgebung stattfinden wird: https://chooseukraine.org/.

Zur Städtepartnerschaft Berlin-Kyiv
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, und der Oberbürgermeister von Kyiv, Vitali Klitschko, haben am 14. September 2023 im Roten Rathaus das ´´Abkommen über die Partnerschaft zwischen den Städten Kyiv und Berlin´´ unterzeichnet. Darin bekennen sich beide Städte zu Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit und dazu, sich in Notsituationen mit humanitärer Hilfe und politischem Beistand zu unterstützen. Konkretes Projekt dieser Partnerschaft ist der Aufbau des ´´Prothesenzentrums Berlin-Kyiv´´.

Situation und Angebote in Berlin für Geflüchtete aus der Ukraine
Mehr als 460.000 Menschen aus der Ukraine erreichten in den letzten drei Jahren die Stadt. Aktuell leben rund 54.000 Geflüchtete in Berlin. Der ´´Aktionsplan Ukraine in Berlin´´ geht auf ihre spezifischen Bedürfnisse ein. Informationen zu Hilfsangeboten gibt es auf www.berlin.de/ukraine oder unter +49 30 90 127 127 von Montag bis Samstag von 7 bis 18 Uhr auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch.
Kontakt

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

Jüdenstr. 1
10178 Berlin
Tel.:
(030) 9026-2411
E-Mail an die Pressestelle in der Senatskanzlei

Social Media



Zugefügt 2025 Februar 24

Wegner zum 3. Jahrestag des Angriffskriegs auf die Ukraine

Schreckschusswaffe - Versuchter Raub in Cuxhaven - Zeugenaufruf Cuxhaven


	Schreckschusswaffe	- Versuchter Raub in Cuxhaven - Zeugenaufruf

Cuxhaven

Cuxhaven. Am gestrigen Montagabend (10.02.2025) kam es gegen 19:30 Uhr zu einem versuchten Raub. Zwei bislang unbekannte Personen hatten hierbei im Bereich zwischen dem Jahn-Sportplatz und der Baustelle der neuen Sporthalle unter Vorhalt einer Schreckschusswaffe Wertgegenstände von einem 20-jährigen Cuxhavener gefordert.

Danach sei es zu einem Handgemenge gekommen, bei welchem sich auch ein Schuss aus der Schreckschusswaffe gelöst haben soll. Im Anschluss flüchtete das Opfer vom Tatort, die beiden Tatverdächtigen entfernten sich ebenfalls vom Tatort. Wertgegenstände wurden nicht erlangt. Der junge Cuxhavener erlitt, vermutlich durch das Gerangel, eine leichte Verletzung im Gesicht und wurde im Anschluss in einem Krankenhaus behandelt.

Beide Personen sollen dunkel gekleidet gewesen sein, einmal ca. 170cm groß und einmal ca. 180cm groß.

Zeugen, die zum Beispiel im Bereich der Beethovenallee, der Schulstraße oder am Claus-Oellerich-Weg verdächtige Personen oder Umstände wahrgenommen haben, z.B. den beschriebenen Schuss aus der Schreckschusswaffe, werden gebeten, sich bei der Polizei in Cuxhaven (Telefon 04721 5730) zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stephan Hertz
Telefon: 04721-573-104
E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de
http://ots.de/PI0z7T



Zugefügt 2025 Februar 24

Schreckschusswaffe - Versuchter Raub in Cuxhaven - Zeugenaufruf Cuxhaven

Brandenburg- Festnahme eines Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Planung eines Anschlags


	Festnahme eines Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Planung eines Anschlags

18-jähriger Tatverdächtiger festgenommen - 21.02.2025-

Landkreis Dahme-Spreewald. Nach einem Hinweis auf eine mögliche Planung eines Anschlags in Berlin sowie darauffolgender intensiver Ermittlungen unter der Sachleitungsbefugnis der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg, ist es den Sicherheitsbehörden gelungen, einen Tatverdächtigen festzunehmen, der im Verdacht steht, einen mutmaßlich politisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben.

Die Festnahme erfolgte am frühen Nachmittag des 20.02.2025. Der 18-jährige russische Tatverdächtige konnte durch Kräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Brandenburg festgenommen werden.

Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen waren Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes, der Spezialeinheiten, der Bereitschaftspolizei sowie der Polizei Berlin im Einsatz.

Der Mann wurde am 21.02.2025 dem Haftrichter am Amtsgericht Brandenburg vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Die Polizei Brandenburg steht im engen Austausch mit weiteren Sicherheitsbehörden des Landes und des Bundes. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat dauern an. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Angaben zu den Hintergründen oder möglichen Motiven gemacht werden. Die Pressehoheit liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg.

Polizeivizepräsident Jan Müller betonte: ´´Wir nehmen Bedrohungslagen und entsprechende Hinweise sehr ernst. Wir setzen alle rechtsstaatlichen Mittel ein, um die Bevölkerung zu schützen. Ich danke allen beteiligten Einsatzkräften für ihre professionelle Arbeit.´´

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam

Telefon: 0331 283-3020
Telefax: 0331 283-3029
pressestelle.pp@polizei.brandenburg.de



Zugefügt 2025 Februar 24

Festnahme eines Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Planung eines Anschlags

Reizgas- und Messerangriff – Mann im Krankenhaus notoperiert - Neukölln


	
Reizgas- und Messerangriff – Mann im Krankenhaus notoperiert

Polizeimeldung vom 23.02.2025

Neukölln

23.02.2025-Gestern Abend kam ein Mann nach einem Messerangriff in Neukölln in ein Krankenhaus. Gegen 20:20 Uhr eskalierte ein Streit auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Sonnenallee. Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten ein 21- und 26-Jähriger, nachdem sie aus der S-Bahn ausgestiegen waren, in eine verbale Auseinandersetzung mit einer unbekannten Personengruppe aus augenscheinlich Jugendlichen und Heranwachsenden. Im Laufe des Streitgesprächs soll aus der Gruppe heraus Reizgas auf die beiden Männer gesprüht worden sein. Die beiden Angegriffenen erlitten dabei Augenreizungen und versuchten sich von der Gruppe zu entfernen. Einer aus der Gruppe ließ jedoch nicht von den Männern ab und stach mehrfach in Richtung des Gesäßes des 26-Jährigen, der eine Schnittverletzung an seiner rechten Hand und weitere Schnittverletzungen am Gesäß erlitt. Die Gruppe flüchtete vom Ort. Die beiden Angegriffenen wurden von alarmierten Rettungskräften medizinisch versorgt. Die Rettungskräfte stabilisierten die lebensgefährliche Schnittverletzung an der Hand des Älteren mit einem Druckverband und brachten ihn zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Dort erfolgte eine Notoperation. Lebensgefahr soll nunmehr nicht mehr bestehen. Bei dem jüngeren Verletzten erfolgte eine ambulante Behandlung am Ort. Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion 5 (City) übernahm die weiteren Ermittlungen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 24

Reizgas- und Messerangriff – Mann im Krankenhaus notoperiert Polizeimeldung vom 23.02.2025 Neukölln

Bundespolizei stellt Jugendlichen mit Schlagring im Essener Hauptbahnhof


	Bundespolizei stellt Jugendlichen mit Schlagring im Essener Hauptbahnhof

Am Sonntagmittag (23. Februar) kontrollierten Bundespolizisten einen Minderjährigen im Hauptbahnhof Essen. Überprüfungen seiner Personalien zeigten, dass er bereits mehrfach per Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. In den Wachräumen stellte sich zudem heraus, dass er eine Waffe mit sich führte.

Gegen 12:20 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Essener Hauptbahnhof. Währenddessen wurden sie auf einen 17-Jährigen aufmerksam und unterzogen diesen einer Personenkontrolle. Zur Feststellung seiner Identität zeigte der deutsche Staatsbürger den Uniformierten ein Bild seines Personalausweises auf seinem Mobiltelefon. Eine Überprüfung seiner Daten ergab, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil sowie das Amtsgericht Spaichingen, wegen Erschleichens von Leistungen und gefährlicher Körperverletzung, nach dem Aufenthaltsort des Minderjährigen suchen ließ.

Die Beamten setzten den Jugendlichen aus Seitingen-Oberflacht (Baden-Württemberg) über die Fahndungsausschreibungen in Kenntnis und führten ihn anschließend der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof Essen zu. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte einen Schlagring in der Umhängetasche des Deutschen auf. Der Schlagring ist eine, in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist.

Die Uniformierten konfrontierten den 17-Jährigen mit dem Fund, der daraufhin angab, dass er nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Schlagring um einen verbotenen Gegenstand handelt.

Nachdem die Einsatzkräfte die Mutter des Jungen über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt hatten, durfte er die Dienststelle verlassen und seinen Weg fortsetzen.

Die Bundespolizisten beschlagnahmten die Waffe und leiteten gegen den deutschen Staatsbürger ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.



Zugefügt 2025 Februar 24

Bundespolizei stellt Jugendlichen mit Schlagring im Essener Hauptbahnhof

Explosion - Festnahme eines bislang flüchtigen mutmaßlichen Geldautomatensprengers


	Explosion - 
Festnahme eines bislang flüchtigen mutmaßlichen Geldautomatensprengers

23.02.2025 - Ein 32 Jahre alter Mann, der gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen mutmaßlichen Mittäter am S-Bahnhof Neukölln durch Beamte der Bundespolizei mit einer großen Menge Sprengstoff festgestellt wurde, konnte heute festgenommen und wird im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt werden.

Am 30. Oktober 2024 hatte sich ein Mann am S-Bahnhof Neukölln einer Personenkontrolle entzogen und bei der Flucht mit seinem Begleiter – dem nun Festgenommenen – einen Stoffbeutel zurückgelassen. In diesem befand sich eine große Menge Sprengstoff, die die beiden Männer mutmaßlich zum Sprengen von Geldautomaten einsetzen wollten.

Der Besitzer des Beutels ist mittlerweile verstorben: Er sprengte sich beim Hantieren mit einem Sprengsatz in einem Mehrfamilienhaus im niedersächsischen Lohne am 24. November 2024 wohl selbst in die Luft.

Der nun festgenommene Mann soll auch damals vor Ort gewesen sein, konnte sich aber noch rechtzeitig in Sicherheit bringen und fliehen. Seine Festnahme erfolgte heute Morgen gegen 8 Uhr im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin durch Zielfahnder des Landeskriminalamts der Polizei Berlin am Flughafen Berlin Brandenburg aufgrund eines gegen ihn zwischenzeitlich schon erwirkten Haftbefehls wegen des Verdachts des Vorbereitens einer Sprengstoffexplosion. Der Festnahme waren intensive Ermittlungen des für Sprengstoffdelikte zuständigen Dezernats des Landeskriminalamts vorausgegangen.

Der Beschuldigte leistete bei der Festnahme keinen Widerstand, zum Tatvorwurf hat er sich noch nicht geäußert. Die Ermittlungen dauern an.


Ein 34 Jahre alter Mann, der am 30. Oktober 2024 im S-Bahnhof Neukölln einen Beutel mit Sprengstoff bei sich geführt haben soll, könnte mittlerweile verstorben sein. Sollte sich diese Annahme durch das noch ausstehende DNA-Gutachten bestätigen, würde das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin zeitnah eingestellt.
In der Nacht vom 23. auf den 24. November gegen 2.15 Uhr kam es aus bisher nicht genau bekannten Gründen in einem Mehrparteienhaus im niedersächsischen Lohne zu einer Explosion und einem anschließenden Brand, durch den mindestens drei Bewohner des Gebäudes Rauchgasvergiftungen erlitten. In der Wohnung, in der es zur Explosion kam, wurde ein bis zur Unkenntlichkeit verbrannter Leichnam aufgefunden.
Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei dem Verstorbenen um den 34-Jährigen han-delt. Das Ergebnis der zur eindeutigen Identifizierung veranlassten DNA-Begutachtung liegt noch nicht vor. Die Ermittlungen zu der Brand- und Explosionsursache führt die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Die Fahndung nach dem mitbeschuldigten Begleiter des Beschuldigten dauert an.

Link zur Meldung


In der Absicht, einen Mann am S-Bahnhof Neukölln verdachtsunabhängig zu überprüfen, traten Einsatzkräfte der Bundespolizei gestern Nachmittag an diesen heran. Während der gegen 15.30 Uhr stattgefundenen Kontrolle gelang es dem Unbekannten, sich der Maßnahme zu entziehen. Die Streife versuchte, den Mann festzuhalten und griff dabei einen Stoffbeutel, den er mit sich führte. Dieser konnte sich aus dem Griff lösen, ließ den Beutel fallen und flüchtete über die Gleise in Richtung Lahnstraße. In diesem befand sich unter anderem ein mit Klebeband umwickeltes Päckchen, dessen Inhalt durch den herangezogenen Entschärfungsdienst der Bundespolizei wenig später als Sprengstoff identifiziert werden konnte. In der Konsequenz sperrten ebenfalls zum Ort alarmierte Einsatzkräfte der Polizei Berlin eine für die kontrollierte Sprengung vorgesehene Grünanlage der Thomashöhe ab. Kräfte der Feuerwehr Berlin hoben ein Erdloch aus. Gegen 19.50 Uhr erfolgte dann die gezielte Detonation durch den Entschärfungsdienst der Bundespolizei. Verletzt wurde dabei niemand. Auch Anwohnende waren zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Warum der Mann Sprengstoff bei sich trug, ist bislang unklar. Die noch andauernden Ermittlungen – insbesondere die Fahndungsmaßnahmen zur Namhaftmachung und Ergreifung des geflüchteten Mannes mit der Auswertung von Videoaufnahmen – dauern an. Sie wurden von einem für Sprengstoffdelikte zuständigen Dezernat des Landeskriminalamts der Polizei Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 24

Explosion - Festnahme eines bislang flüchtigen mutmaßlichen Geldautomatensprengers

Polizei ermittelt wegen körperlicher Misshandlungen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - Polizei Essen


	Polizei ermittelt wegen körperlicher Misshandlungen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
-
Polizei Essen

57-jähriger Tatverdächtiger festgenommen
Polizei Essen

Seit dem 30. Januar 2025 führt die Polizei Essen unter Leitung der Staatsanwaltschaft Essen ein Ermittlungsverfahren wegen körperlicher Misshandlungen und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen einen 57-jährigen deutschen Tatverdächtigen aus Essen.

Ihm wird vorgeworfen, als Trainer von Fußballvereinen mehrere Kinder und Jugendliche über Jahre hinweg in verschiedenen Städten des Ruhrgebiets körperlich misshandelt und missbraucht zu haben.

Zur Ermittlung des gesamten Sachverhalts hat das Polizeipräsidium Essen eine Ermittlungskommission eingerichtet. Derzeit werden Zeugenvernehmungen, Durchsuchungen und weitere Ermittlungen durchgeführt.

Die Polizei steht im engen Austausch mit den betroffenen Vereinen.

Nach Kenntniserlangung der Tatvorwürfe durch die hiesigen Ermittlungsbehörden am Nachmittag des 30. Januar 2025 wurde der Tatverdächtige noch in der Nacht durch die Polizei vorläufig festgenommen und bereits am 31. Januar 2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch richterlichen Beschluss in Untersuchungshaft genommen.

Aus ermittlungstaktischen Gründen können zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden.
EPHK Weise
EPHK
Thomas
Weise
Tel.
0201/829-1065
E-Mail
pressestelle.essen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Büscherstraße
2-6
45131
Essen
http://essen.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 24

Polizei ermittelt wegen körperlicher Misshandlungen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - Polizei Essen

20-Jähriger gibt Schuss mit Schreckschusswaffe vor Diskothek ab


	20-Jähriger gibt Schuss mit Schreckschusswaffe vor Diskothek ab

In der Nacht zu Sonntag kam es vor einer Diskothek im Fürstenauer Weg zu einem Vorfall mit einer Schreckschusswaffe. Gegen 01:40 Uhr meldeten Türsteher der Polizei über den Notruf eine Schussabgabe vor dem Eingangsbereich.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte ein 20-jähriger Mann etwa drei Meter vor dem Eingang der Diskothek einen Schuss mit einer Schreckschusswaffe in die Luft abgegeben. Im Anschluss versuchte er, in Richtung eines Parkplatzes zu fliehen, konnte jedoch durch das Sicherheitspersonal umgehend gestellt werden. Die Türsteher entnahmen und sicherten die Waffe bis zum Eintreffen der alarmierten Polizeikräfte.

Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall niemand verletzt. Im Zuge weiterer polizeilicher Ermittlungen ergaben sich Hinweise darauf, dass der 20-Jährige zusammen mit einem 22-jährigen Begleiter an dem Abend Betäubungsmittelhandel betrieben haben soll. Beide Männer sind bereits polizeilich wegen Verstößen im Bereich des Drogenhandels bekannt.

Die Tatverdächtigen wurden zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen dem Einsatz- und Streifendienst zugeführt. Nach Abschluss der Maßnahmen wurden sie entlassen. Die Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Maike Elixmann
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 24

20-Jähriger gibt Schuss mit Schreckschusswaffe vor Diskothek ab

Rund 200 Personen demonstrieren gegen Rechtsruck, Krieg und Krise - Polizei Gelsenkirchen


	Rund 200 Personen demonstrieren gegen Rechtsruck, Krieg und Krise - 
Polizei Gelsenkirchen

Die Polizei Gelsenkirchen hat am Sonntag, 23. Februar 2025, eine Kundgebung mit Aufzug unter dem Motto ´´Solidarität ist unsere Wahl. Gegen Rechtsruck, Krieg und Krise´´ begleitet.
Polizei Gelsenkirchen

Anmelder war ein 25 Jahre alter Mann aus Recklinghausen. Die überwiegend aus dem politisch linken, teils linksextremen, Spektrum angereisten Demonstranten trafen sich ab 16.30 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in der Altstadt. Nach einer kurzen Auftaktkundgebung zogen sie von dort aus durch Ückendorf bis zum Frankeplatz vor der Heilig-Kreuz-Kirche an der Bochumer Straße in Ückendorf. Die Polizei begleitete den Aufzug mit zahlreichen Kräften. Im Kreuzungsbereich Virchowstraße/Bochumer Straße kam es gegen 18.30 Uhr zu kleinen Zusammenstößen zwischen den Demonstranten und einer Hand voll Personen, die augenscheinlich dem rechtsextremen Spektrum zuzurechnen waren. Es wurden Feuerwerkskörper und Rauchtöpfe durch Versammlungsteilnehmer gezündet. Die eingesetzten Beamten unterbanden ein direktes Aufeinandertreffen und erteilten einigen Personen einen Platzverweis, denen diese auch nachkamen. Bei der nur wenige Minuten dauernden Auseinandersetzung kam es zu einer Sachbeschädigung gegen die Ausrüstung eines Reporters, der die Versammlung begleitete. Die Ermittlungen zum Verursacher sowie zu möglichen weiteren Verstößen dauern an. Gegen 19 Uhr war die Versammlung beendet. Polizeipräsident Tim Frommeyer zieht folgendes Fazit: ´´Dass heute Abend einige Versammlungsteilnehmer Feuerwerkskörper und Rauchtöpfe zündeten, war genauso gefährlich wie unnötig. Und, dass zudem die Ausrüstung eines Journalisten beschädigt wurde, muss konsequent aufgeklärt werden. Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu grundrechtlich geschützten Werten. Deshalb sind wir eingeschritten und haben unmittelbar die Ermittlungen aufgenommen.´´
Polizeipräsidium Gelsenkirchen
Pressestelle Polizei Gelsenkirchen
Tel.
0209/365-2010
E-Mail
pressestelle.gelsenkirchen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Rathausplatz 4
45894
Gelsenkirchen




Zugefügt 2025 Februar 24

Rund 200 Personen demonstrieren gegen Rechtsruck, Krieg und Krise - Polizei Gelsenkirchen

Messer - Mann mit Messer angegriffen und leicht verletzt - Zeugen gesucht Nürnberg


Messer	- Mann mit Messer angegriffen und leicht verletzt - Zeugen gesucht

Nürnberg

Am Samstagabend (22.02.2025) griff ein bislang Unbekannter einen 20-jährigen Mann in der Nürnberger Südstadt mit einem Messer an und fügte diesem leichte Verletzungen zu. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Der 20-Jährige befand sich gegen 18:50 Uhr mit seinem Begleiter im Bereich der Celtisstraße. Hier kamen den beiden zwei unbekannte Personen entgegen. Aus bislang unbekannten Gründen zog einer der beiden ein Messer hervor und versuchte, den 20-Jährigen damit anzugreifen. Da sich dieser zur Wehr setzte, ließ der Angreifer von ihm ab und flüchtete mit seinem Begleiter in Richtung Hauptbahnhof. Der Geschädigte erlitt eine leichte Verletzung an der Hand.

Einige Zeit später traf der 20-Jährige im Bereich des Süd-Ausgangs des Hauptbahnhofs erneut auf seinen Kontrahenten, was eine zunächst verbale Auseinandersetzung nach sich zog. Als sich kurz darauf beide Personen gegenseitig schubsten, griffen Passanten ein. Der Täter flüchtete schließlich in unbekannte Richtung. Alarmierte Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd fahndeten nach dem Mann - ohne Erfolg. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

männlich, etwa 165 cm groß, schlank, schwarze Haare, 3-Tage-Bart, südländisches Erscheinungsbild, bekleidet mit einem grauen Trainingsanzug mit schwarzer Weste darüber.

Die Polizeiinspektion Nürnberg-Süd ermittelt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. In diesem Zusammenhang bitten die Beamten Zeugen, welche die Auseinandersetzungen beobachtet haben oder den Täter auf der Flucht gesehen haben, sich unter der Telefonnummer 0911 94820 zu melden.

Erstellt durch: Christian Seiler

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h



Zugefügt 2025 Februar 24

Messer - Mann mit Messer angegriffen und leicht verletzt - Zeugen gesucht Nürnberg

Messer - Unbekannter überfällt Kiosk und erbeutet Bargeld - Wer kann Hinweise geben? Hannover


	Messer - 	Unbekannter überfällt Kiosk und erbeutet Bargeld - Wer kann Hinweise geben?

Hannover

Am Mittwochmittag, 19.02.2025, wurde die 45-jährige Angestellte eines Kiosks an der Limmerstraße im hannoverschen Stadtteil Linden-Nord von einem Unbekannten überfallen. Die 45-Jährige wurde von dem Täter mit einem Messer bedroht, blieb aber unverletzt. Die Polizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach dem Täter.

Nach bisherigen Erkenntnissen des Zentralen Kriminaldienstes Hannover betrat der Unbekannte gegen 11:40 Uhr den Kiosk an der Limmerstraße, in dem die 45-Jährige arbeitet. Unter Vorhalt eines Messers forderte der Mann die Herausgabe des Bargeldes aus der Kasse. Als die Mitarbeiterin die Kasse des Kiosks öffnete, griff der Unbekannte hinein und entnahm Bargeld daraus. Anschließend flüchtete er. Insgesamt erbeutete der Räuber einen niedrigen dreistelligen Bargeldbetrag. Eine sofort eingeleitete Fahndung führte nicht zur Festnahme des Täters. Polizei bittet daher um Mithilfe bei der Suche nach dem Flüchtigen.

Der Unbekannte ist etwa 1,70 Meter groß. Er hat eine dünne Statur und dunkle Augen und Augenbrauen. Zur Tatzeit war der Gesuchte mit einer schwarzen Steppjacke bekleidet und trug eine medizinische Maske.

Die Polizei hat gegen den Unbekannten ein Ermittlungsverfahren wegen des schweren Raubes eingeleitet. Zeugen, die Hinweise zu dem Raub oder dem Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden. /fas

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Fabian Söhlke
Telefon: 0511/109 1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 24

Messer - Unbekannter überfällt Kiosk und erbeutet Bargeld - Wer kann Hinweise geben? Hannover

Bilanzmeldung zur Versammlungslage vom 22. Februar 2025


	Bilanzmeldung zur Versammlungslage vom 22. Februar 2025

23.02.2025 - Auch gestern war die Polizei Berlin wieder im Einsatz, um zahlreiche Versammlungen zu betreuen. Viele davon verliefen störungsfrei, einige jedoch nicht. Im gesamten Tagesverlauf waren dazu rund 2450 Polizeikräfte im Einsatz. Dabei wurde die Polizei Berlin durch Einsatzkräfte aus Brandenburg, Sachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und der Bundespolizei unterstützt.
Die Versammlung zum Thema ´´Demonstration für recht und Ordnung gegen links Extremismus und politisch motivierte Gewalt´´ begann gegen 11:20 Uhr am Dorothea-Schlegel-Platz mit etwa einhundert Teilnehmenden. Dazu gab es zwei angezeigte Gegenversammlungen, eine mit dem Thema ´´Für Gerechtigkeit und Solidarität, gegen Rechtsextremismus´´ in der Oranienburger Straße und eine mit dem Thema ´´Rechte Aufmärsche stoppen – für eine vielfältige, solidarische, queerfeministische und lebenswerte Zukunft!´´ mit Start am Schiffbauerdamm. Der Aufzug zum Thema ´´Demonstration für recht (…)´´ setzte sich gegen 12:10 Uhr mit etwa 130 Personen in Bewegung und wurde an einer ersten Sitzblockade an der Weidendammer Brücke vorbeigeführt. An der Friedrich- Ecke Torstraße gab es eine erneute Sitzblockade, woraufhin der Aufzug angehalten und schließlich über die Hannoversche Straße umgeleitet werden musste. An der Absperrung Georgenstraße/Friedrichstraße mussten die Einsatzkräfte körperliche Zwangsmaßnahme anwenden, um einen Durchbruchversuch von Gegendemonstrierenden zu verhindern. Eine weitere Sitzblockade von etwa 120 Personen erfolgte an der Hannoverschen Straße Ecke Philippstraße, welche als Spontankundgebung gewertet wurde. Ihr wurde vom Einsatzleiter der Gehweg als Versammlungsort zu- und die Teilnehmenden dorthin gewiesen. Zur Durchsetzung dieser Beschränkung mussten die Einsatzkräfte vereinzelt körperlichen Zwang anwenden. Anschließend wurde der Aufzug daran vorbeigeführt. Dabei kam es zu lautstarken, jeweils an die Gegenseite gerichteten Sprechchören. Polizeieinsatzkräfte wurden zudem von Personen der Gegendemonstration mit Bengalos und Nebeltöpfen beworfen. In der Hannoverschen Straße kam es zudem zu mehreren Apfelwürfen auf die Einsatzkräfte. Dem Aufzug folgten etwa 400 Gegendemonstrierende, die dann an der Sandkrugbrücke zum Stehen gebracht wurden, um ein Nachlaufen zum Endplatz des Aufzugs am Europaplatz zu verhindern. Dazu wurde durch die Polizei körperlicher Zwang als auch das Reizstoffsprühgerät eingesetzt. Der Aufzug erreichte gegen 14:40 Uhr mit etwa 170 Personen den Endplatz und wurde nach einer Abschlusskundgebung um kurz nach 15 Uhr beendet.
Die Kundgebung ´´Für Gerechtigkeit (…)´´ begann gegen 11:30 Uhr mit etwa 35 Teilnehmenden und wurde gegen 13:25 Uhr mit noch etwa 20 Teilnehmenden störungsfrei beendet. Die Versammlung ´´Rechte Aufmärsche stoppen (…)´´ begann gegen 11:45 Uhr mit etwa 250 Personen. Der Aufzug setzte sich gegen 12:20 Uhr in Bewegung und wuchs auf etwa 1000 Personen an. Während einer Zwischenkundgebung verringerte sich die Zahl wieder auf etwa 250 Teilnehmende, da sich die anderen Personen in kleineren Gruppen in Richtung des Aufzuges ´´Demonstration für recht (…)´´ begaben. Der ansonsten störungsfreie Aufzug erreichte dann mit etwa 500 Teilnehmenden den Endplatz Minna-Cauer-Straße Ecke Invalidenstraße und endete gegen 15:15 Uhr mit dann noch etwa 100 Teilnehmenden.

In Hohenschönhausen begann gegen 14:10 Uhr an der Falkenberger Chaussee Ecke Zingster Straße eine Kundgebung zum Thema ´´öffentliche Kundgebung zum AfD-Wahlkampf-Abschluss unter dem Motto Zeit für Lichtenberg – Zeit für Deutschland´´ mit etwa 120 Teilnehmenden. Dazu waren unter anderem zwei Gegenversammlungen; eine mit dem Thema ´´Für einen solidarischen Kiez – Keine rechte Hetze von der AfD in Hohenschönhausen´´ an der Zingster Straße und eine weitere mit dem Thema ´´Gegen Rassismus im Wahlkampf und überall´´ mit Beginn am S-Bahnhof Hohenschönhausen angezeigt. Die Kundgebung ´´öffentliche Kundgebung (…)´´ endete gegen 15:20 Uhr mit etwa 150 Teilnehmenden ohne Vorkommnisse. Im Umfeld befanden sich verteilt etwa 200 Gegendemonstrierende. Die Versammlung ´´Für einen solidarischen (…)´´ begann gegen 13:50 Uhr und es nahmen daran in der Spitze 120 Personen teil. Sie wurde gegen 16:25 Uhr beendet. Der Aufzug ´´Gegen Rassismus (…)´´ begann gegen 12:40 Uhr mit etwa 250 Personen und endete störungsfrei kurz nach 14 Uhr in der Rüdickenstraße Ecke Falkenberger Chaussee mit knapp 300 Teilnehmenden.

Eine Versammlung zum Thema ´´Kürzungspolitik des Berliner Senats´´ begann gegen 14:15 Uhr mit etwa 1000 Teilnehmenden. Der Aufzug setzte sich gegen 15:10 Uhr mit etwa 4500 Personen in Bewegung. Aus einer Gruppe von etwa 150 Personen mit pro-palästinensischem Bezug wurden Parolen in deutscher und arabischer Sprache skandiert, die keinen strafbaren Inhalt hatten. Bei einer Zwischenkundgebung gegen 15:35 Uhr war die Zahl der Teilnehmenden auf etwa 5200 angewachsen. Der Versammlungsleiter strukturierte anschließend den Aufzug um, so dass sich die 150 zuvor aufgefallenen Personen am Aufzugsende befanden und hinterherliefen. Diese sollten nicht mit zum Endplatz am Pariser Platz kommen. Ein weiterer Zustrom zu diesen Personen wurde durch Einsatzkräfte verhindert. Als diese einen neuen Aufzug beginnen wollten, wurde dieses ebenfalls durch die Polizei nicht zugelassen und verhindert. Kurz nach 16:30 Uhr erreichte der ursprüngliche Aufzug dann den Endplatz und die ansonsten störungsfreie Versammlung wurden gegen 17:30 Uhr beendet.

Insgesamt wurden 25 Personen festgenommen und es wurden 18 Strafanzeigen unter anderem wegen Landfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung aufgenommen. Zwölf Polizeieinsatzkräfte erlitten Verletzungen, zwei davon mussten ihren Dienst vorzeitig beenden.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 24

Bilanzmeldung zur Versammlungslage vom 22. Februar 2025

Krise, Krieg und Konflikte


	 Krise, Krieg und Konflikte

Drei Jahre Krieg in der Ukraine – eine Analyse und ein Ausblick

Am 24. Februar 2022, acht Jahre nach der rechtswidrigen russischen Annexion der Krim 2014, begann am frühen Morgen Russlands Angriff auf die Ukraine. Seitdem herrscht Krieg in Europa, kaum zwei Flugstunden von Berlin entfernt. Generalmajor Dr. Christian Freuding ordnet die bisherigen drei Kriegsjahre ein.

Passen Sie jetzt Ihre Datenschutzeinstellungen an, um dieses Video zu sehen
Generalmajor Dr. Christian Freuding leitet den Planungs- und Führungsstab im Verteidigungsministerium. Mit ´´Nachgefragt´´-Moderatorin Frau Major Caroline Grosse analysiert er die Lage um den dritten Jahrestag des Kriegs in der Ukraine.

Urheberrecht:

Der General ist erst kürzlich von seinem jüngsten Besuch in der Ukraine zurückgekehrt. Es sind aktuell nicht nur militärisch, sondern auch politisch bewegte Zeiten für die Ukraine – nach den Ankündigungen der neuen amerikanischen Regierung, nach der Münchner Sicherheitskonferenz vor zehn Tagen, dem vergangenen EUEuropäische Union-Gipfel und mit Blick auf das Treffen der USA mit Russland im saudi-arabischen Riad zur Lage im Ukrainekrieg vor wenigen Tagen.

Die Entwicklungen aber würden im Land nahezu gelassen aufgenommen, so Freuding, man wolle diesen Krieg weiterhin erfolgreich führen: ´´Die ukrainische Gesellschaft ist bereit, weiter Opfer auf sich zu nehmen, um die Freiheit zu wahren.´´ Alle sehnten sich nach Frieden, niemand wohl mehr als die Ukrainerinnen und Ukrainer. ´´Wir müssen alles daransetzen, dass es einen dauerhaften, gerechten Frieden geben kann. Einen Frieden, in dem die Ukraine selbstbestimmt ihren Weg geht´´, so Freuding. ´´Und dieser Friede muss ein Fanal sein, dass Frieden und Freiheit untrennbar miteinander verbunden sind. Er muss die Freiheit für die Ukraine sichern.´´
Verlauf nach russischem Angriffsbeginn 2022

Zurückblickend beschreibt Freuding die vergangenen drei Kriegsjahre und die Veränderungen des Kriegsgeschehens in drei Phasen, orientiert an den drei Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024:

Die russische Vollinvasion begann mit dem Angriff am Morgen des 24. Februars 2022 und vier großen Vorstößen: Im Norden in Richtung der Hauptstadt Kiew, im Nordosten in Richtung Charkiw, in den Zentral-Donbass, in dem Russland die zuvor ausgerufenen selbstständigen Republiken bereits als Brücke hatte, und im Süden mit dem Versuch, aus der bereits 2014 völkerrechtswidrig annektierten Krim den Landschluss zu Moldawien und in den Zentral-Donbass zu schaffen. Dies kennzeichnete laut Freuding die ersten Kriegsmonate, wobei die russischen Streitkräfte ihren Angriff auf Kiew nach rund acht Wochen endgültig hätten abbrechen müssen und sich zurückzogen. Auch im Süden in der Region Cherson hätten die russischen Streitkräfte aufgrund des großen Drucks der ukrainischen Truppen ihre Position nicht halten können. In einer Sommeroffensive hätten die ukrainischen Truppen im Nordosten in der Region Charkiw in wenigen Tagen große Gebiete zurückerobert.

Aus diesen Erfolgen sei eine Art Herbsteuphorie entstanden: Die Ukrainer hätten geglaubt, die russische Aggression über den Winter beenden zu können und in 2023 Russland vollständig aus den besetzten Gebieten zu vertreiben, so Freuding zur Nachgefragt-Moderatorin, Frau Major Caroline Grosse. Dazu seien erste westliche Lieferungen von Waffensystemen und der Beginn der Ausbildung ukrainischer Soldaten durch westliche Staaten gekommen. Aber die Vorbereitungen hätten gedauert, die russischen Streitkräfte hätten sich insbesondere im Zentral-Donbass stark eingerichtet und die Ukrainer hätten kein Mittel im Angriff gegen die immensen russischen Minenfelder gefunden. ´´Minenfelder eines Ausmaßes und einer Dichte, wie auch wir sie uns nicht hätten vorstellen können´´, erklärt Freuding.
Frontlinie über 1.000 Kilometer

Das Jahr 2023 sei auch durch den Übergang zu einem starken Abnutzungskrieges gekennzeichnet gewesen. Der General nennt ein Beispiel: ´´In Bachmut war über Monate Haus für Haus, Straßenzug für Straßenzug umkämpft.´´ Im Mai dann sei die Stadt gefallen. Auch in Awdijiwka, zehn Kilometer südlich in der Region Donezk, habe sich der Kampf Straße für Straße fortgesetzt. Auch in den Folgemonaten habe sich dieser Verlauf fortgesetzt. Die russischen Landgewinne unter hohen Verlusten beträgen im Norden und Süden ein bis zwei Prozent, in der Gesamtukraine sei die Fläche der von Russland besetzten Gebiete von 18 auf 20 Prozent gestiegen. Im Jahr 2024 sei dann insbesondere dem Drohnenkrieg eine gestiegene Bedeutung zugekommen – mit sehr raschen Entwicklungen auf ukrainischer Seite, ´´die – bei aller Tragik – die eigenen Verluste begrenzen konnten´´, stellt Freuding fest.

Aktuell sei die Ukraine in der Defensive, der Schwerpunkt der russischen Offensive läge nach wie vor im Zentral-Donbass. Hier käme es den russischen Truppen insbesondere darauf an, den ukrainischen Logistikknotenpunkt Pokrowsk auszuschalten. Im Norden und im Süden seien kaum Veränderungen festzustellen, so Freuding. In der russischen Region Kursk, in die ukrainische Kräfte seit August 2024 vorgestoßen waren, hätten die russischen Truppen im vergangenen Quartal die größten Fortschritte erzielt. Hier zeichne sich aber mit Jahresbeginn 2025 eine Trendumkehr ab, die insbesondere auf die geschickte Verteidigung der Ukrainer zurückzuführen sei. Vor Ort würden aktuell rund 60.000 russische Soldaten gebunden. Zudem sei davon auszugehen, dass trotz großer Verluste rund elf -bis zwölftausend nordkoreanische Soldaten in die russischen Verbände bei Kursk eingegliedert seien.
Dieser Krieg als große menschliche Tragödie

Offiziell gäbe es von ukrainischer Seite keine Opferzahlen, so der General, aber man gehe davon aus, dass die Ukraine bislang eine wahrscheinlich sechsstellige Zahl an Soldaten verloren habe. Bei den russischen Verlusten gehe man von rund 800.000 aus. Im Schnitt fielen aktuell 1.000 russische Soldaten am Tag. Die russischen Landgewinne hingegen hätten in 2024 nur ein bis zwei Prozent betragen: Hier sähe man das Missverhältnis der russischen Angriffsoperationen. Die Vereinten Nationen sprächen von mindestens 20.000 zivilen Opfern in der Ukraine, man gehe zudem von mehreren zehntausend ukrainischen Kriegsgefangenen aus. Die personellen Verluste könnten auf ukrainischer Seite kaum aufgefüllt werden – trotz eines neuen Rekrutierungsgesetzes und der in diesen Tagen aufgesetzten Freiwilligenkampagne. Russland hingegen, so Freuding, könne seine Verluste überkompensieren: mit diversen Vergünstigungen für neue Rekruten – aber auch mit der Ausübung entsprechenden Zwanges, wie es in einer Diktatur erwartbar gewesen sei.
Weitere Unterstützung durch Deutschland

Die Unterstützung der Ukraine durch den Westen sei enorm. Über 400 Milliarden Euro habe die Ukraine bislang erhalten, davon rund 44 Milliarden aus Deutschland. Von den militärischen Unterstützungsleistung in Höhe von rund 164 Milliarden Euro kommen circa 28 Milliarden aus Deutschland: Deutschland sei der größte militärische Unterstützer der Ukraine in Europa. Insbesondere im Bereich der Luftverteidigung mit PatriotPhased Array Tracking Radar to Intercept on Target- und IRIS-TInfra-Red Imaging System–Tail/Thrust Vector-Controlled-Systemen, aber auch an Großgerät und Fahrzeugen habe allein Deutschland bisher das Äquivalent von fünf mechanisierten Brigaden geliefert. Dazu zählten allein 140 Schützenpanzer und 120 Kampfpanzer. Mit fast 60 Flugabwehrkanonenpanzern komme das Äquivalent von mehr als drei Flugabwehrbataillonen dazu und mit 25 Panzerhaubitzen 2000 sowie Mehrfachraketenwerfern das Äquivalent von zwei Artilleriebataillonen.

Auch die von Deutschland gelieferte Artilleriemunition sei dabei auch ein entscheidendes Asset, erklärt Freuding. Nach 340.000 Schuss im vergangenen Jahr werde in 2025 die Lieferung von 370.000 Schuss erwartet. Darüber hinaus sollen die ersten sechs neuen Radhaubitzen geliefert werden, für die gerade die Ausbildung der ukrainischen Soldaten laufe. Insgesamt sollen in diesem Jahr 10.000 ukrainische Soldatinnen und Soldaten, vom Sanitäter bis zum Scharfschützen, in Deutschland ausgebildet werden. Von Beginn an sei es die Philosophie gewesen, nicht nur Gerät an die Ukraine zu liefern, sondern ein Gesamtpaket: Neben den Waffensystemen an sich, den Ersatzteilen und der Instandsetzung zählten dazu auch die Munition und insbesondere die Ausbildung der künftigen ukrainischen Besatzungen.
Was wird aus der Ukraine Defense Contact Group?

Im Jahr 2022 entstand die Ukraine Defense Contact Group, eine Allianz aus 57 Ländern und der Europäischen Union, die sich zur Unterstützung der Ukraine formiert hat. Was wird gebraucht in der Ukraine und wer aus der Gruppe kann was dazu beitragen? Das nach dem Tagungsort benannte Ramstein-Format werde auch in Zukunft weitergeführt werden, prognostiziert Freuding. Deutschland und das Vereinigte Königreich würden der Gruppe künftig in einer Doppelspitze vorstehen. Ziel sei es, dass die Ukraine in zwei Phasen bis 2027 und 2031 verteidigungs- und abschreckungsfähige Streitkräfte haben werde. Auch der Regierungswechsel in den USA werde an der Unterstützung des Westens für die Ukraine nichts ändern.

´´Ich rate in erster Linie zur Gelassenheit´´, so Freuding. Er gehe davon aus, dass die unter der Vorgängerregierung Joe Bidens bewilligten Unterstützungsleistungen weiterliefen. ´´Wir werden dann versuchen, den Dialog mit unseren amerikanischen Partnern wieder zu versachlichen und einen Weg finden, wie wir gemeinsam die Ukraine weiter unterstützen wollen.´´ Als Europäer dürfe man auch selbstbewusst sein: Über 60 Prozent der Unterstützungsleistungen der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Partner seien 2024 aus Europa und Kanada gekommen, sogar 80 Prozent der kritischen Munition. ´´Wir werden zumindest ein Gutteil der amerikanischen Unterstützung – wenn es darauf ankommt und wir den politischen Willen haben – durch die Europäer kompensieren.´´



Zugefügt 2025 Februar 24

Krise, Krieg und Konflikte

Lörrach - Zwischen Einkäufen und Kinderwagen Zoll stellt Softair-Waffe ohne Kennzeichnung sicher


	Zwischen Einkäufen und Kinderwagen
Zoll stellt Softair-Waffe ohne Kennzeichnung sicher

Bereits Mitte Januar stoppten Kräfte des Hauptzollamts Lörrach ein Fahrzeug an der Auffahrt zur BAB 5 in Weil am Rhein zur Kontrolle. Der 26-jährige Fahrer des Fahrzeugs gab auf Befragen der Zöllner an, auf dem Weg nach Frankreich zu sein und zuvor lediglich in Weil am Rhein eingekauft zu haben.

Die Zöllner entschieden sich dennoch zur Kontrolle des Fahrzeugs. Dabei stießen sie neben den Einkäufen auf den losen Akku einer Softair-Waffe. Bei der weiteren Durchsicht des Kofferraums konnten die Kontrollkräfte hinter einem zusammengeklappten Kinderwagen tatsächlich eine Softair-Waffe feststellen. Da die Waffe über keinerlei Kennzeichnungen verfügte, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Mann ein. Die Waffe mit einer mutmaßlichen Bewegungsenergie von 1,4 Joule wurde noch vor Ort sichergestellt sowie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erhoben.

Zusatzinformation:

Softair-Waffen sind Imitationen realer Schusswaffen, mit denen Plastikkugeln mittels Federkraft oder Luft- beziehungsweise Gasdruck verschossen werden können.

Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft. Als Spielzeug eingestufte Softair-Waffen sind von den Vorschriften des Waffengesetzes in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme ausgenommen.

Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 0,5 bis 7,5 Joule müssen mit dem sogenannten Kennzeichen ´´F im Fünfeck´´ versehen sein, um durch volljährige Personen erlaubnisfrei nach oder durch Deutschland verbracht oder mitgenommen werden zu können.

Softair-Waffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule erreichen, sind in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme generell erlaubnispflichtig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Kim Klopfer
Telefon: 07621 941-1220
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de



Zugefügt 2025 Februar 24

Zwischen Einkäufen und Kinderwagen Zoll stellt Softair-Waffe ohne Kennzeichnung sicher

MESSER - Festnahme nach versuchtem Tötungsdelikt am Holocaust-Denkmal - Mitte


		MESSER - 
Festnahme nach versuchtem Tötungsdelikt am Holocaust-Denkmal

-

Mitte

22.02.2025 - Gestern Abend wurde ein Mann bei einem Angriff in Mitte verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein 19-Jähriger gegen 18 Uhr im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas den 30 Jahre alten Spanier, der sich als Tourist in Berlin aufhält, mit einem Messer angegriffen haben, nachdem er sich diesem von hinten genähert haben soll. Anschließend flüchtete der Angreifer. Der Angegriffene erlitt dadurch lebensgefährliche Verletzungen am Hals. Nur durch das schnelle Eingreifen von Rettungskräften und einer Notoperation, nach der er für einige Zeit in ein künstliches Koma versetzt werden musste, konnte sein Leben gerettet werden. Er befindet sich mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr.

Während der am Ort laufenden Polizeimaßnahmen lief der mutmaßliche Angreifer gegen 20:45 Uhr auf Polizeikräfte zu. Dabei bemerkten diese die blutverschmierten Hände und die mit Blut beschmutzte Hose des Tatverdächtigen und nahmen ihn fest.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 19 Jahre alten Syrer, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling, also ohne seine Eltern, nach Deutschland gekommen sein soll und hier Asyl beantragt hatte. Das wurde ihm anerkannt, sodass er sich legal in Deutschland aufhält. Seinen Wohnsitz hat er in Leipzig.

Nach bisherigen Ermittlungen und dem aktuellen Kenntnisstand sollen Zusammenhänge mit dem Nahostkonflikt bestehen. Nach bisherigem Kenntnisstand, insbesondere aufgrund entsprechender Äußerungen des Beschuldigten gegenüber der Polizei, soll seit einigen Wochen der Plan in ihm gereift sein, Juden zu töten. Vor diesem Hintergrund soll auch die Auswahl des Tatortes erfolgt sein. Bei der Festnahme führte der 19-Jährige in seinem Rucksack einen Gebetsteppich, einen Koran, einen Zettel mit Versen aus dem Koran, versehen mit dem gestrigen Datum, und die mutmaßliche Tatwaffe mit sich, was auf eine religiöse Motivation hindeutet. Der Beschuldigte soll einen klaren Eindruck gemacht haben und kooperativ gewesen sein. Ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ist Gegenstand der Ermittlungen. Anhaltspunkte für Verbindungen zu anderen Personen oder Organisationen liegen bisher nicht vor. Der Beschuldigte ist in Berlin bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und hier weder polizei- noch justizbekannt. Er wird heute einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung haben der Polizeiliche Staatsschutz und eine Mordkommission des Landeskriminalamts Berlin übernommen. Aufgrund der Bedeutung des Falls hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen an sich gezogen.

Mehrere Personen, die das Geschehen miterlebt hatten, wurde von der Berliner Feuerwehr am Ort betreut.

Die Ermittlungsmaßnahmen dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 23

MESSER - Festnahme nach versuchtem Tötungsdelikt am Holocaust-Denkmal - Mitte

Schusswaffe - Mann mit Schusswaffe im Jungbusch unterwegs - Mannheim


	Schusswaffe	- Mann mit Schusswaffe im Jungbusch unterwegs
-
Mannheim

Passanten meldeten am Donnerstag um kurz vor 18 Uhr einen Mann, der mit einer Schusswaffe in der Hand die Beilstraße entlanglief. Nach Aussagen der Zeugen fuchtelte er wild mit der Waffe um sich, lud die Pistole durch und rief bedrohlich wirkende Sätze. Kurze Zeit später konnte eine Streife des Polizeireviers Mannheim-Oststadt den gesuchten Mann auf Höhe der Böckstraße antreffen. Der 46-jährige Mann hielt seine Hände in der Jackentasche verborgen. Der Aufforderung, seine Hände zu zeigen, kam der zunächst Mann nicht nach. Daher richtete einer der Polizeibeamten die Dienstwaffe auf ihn und wiederholte die Aufforderung. Der Mann erkannte nun den Ernst der Lage und zeigte seine Hände vor. Die Waffe hatte er in der Jackentasche versteckt gehalten. Anschließend konnte er von der Polizei widerstandslos vorläufig festgenommen werden. Die Polizeibeamten entwaffneten den Mann und stellten die Pistole sicher. Bei genauerer Prüfung stellte sich die Waffe als sogenannte Anscheinswaffe heraus, also eine täuschend echt wirkende Spielzeugwaffe, die nur bei einer näheren Betrachtung von einer funktionierenden Schusswaffe unterscheidbar ist. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Mann mit über 2 Promille erheblich alkoholisiert war. Der 46-Jährige muss sich nun wegen einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verantworten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Faschingsveranstaltungen, auf die Gefahren des Führens von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit hin.

- Sobald ein Spielzeug mit einer echten Waffe verwechselt werden
kann, ist das Führen in der Öffentlichkeit verboten. Gemäß § 42a
des Waffengesetzes kann ein Verstoß ein hohes Bußgeld nach sich
ziehen.
- Die täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen können andere
Menschen verunsichern und zu Polizeieinsätzen führen. Bei
Notrufen muss die Polizei zunächst von einer tatsächlichen
Gefahrenlage ausgehen. Das kann dazu führen, dass die Polizei
die Dienstwaffen einsetzen muss, um sich und Dritte zu schützen.
- Wenn jemand eine solche Spielzeugwaffe mit sich führt und damit
mutwillig einen Polizeieinsatz auslöst, muss er oder sie mit
strafrechtlichen Konsequenzen und einer Übernahme entstandener
Kosten rechnen.
- Zudem ist das Mitführen von Waffen aller Art bei öffentlichen
Veranstaltungen wie beispielsweise Faschingsumzügen verboten.

Daher rät die Polizei speziell im Hinblick auf die Faschingszeit:

- Führen Sie bitte keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit sich,
um ihre Mitmenschen nicht zu verunsichern. Das kann zu
vermeidbaren Einsätzen der Polizei führen. In Einzelfall kann
eine Strafanzeige drohen.
- Wenn Sie beobachten, dass jemand eine Waffe in der
Öffentlichkeit oder bei Veranstaltungen mit sich führt, die
nicht offensichtlich als Spielzeug erkennbar ist, sprechen Sie
die Person nicht darauf an. Wenden Sie sich bitte umgehend an
die Polizei.
- Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/grossveranstaltungen/

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Kiefner
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/



Zugefügt 2025 Februar 23

Schusswaffe - Mannheim: Mann mit Schusswaffe im Jungbusch unterwegs - Mannheim

Polizei Bielefeld hebt mutmaßlichen Menschenhändlerring aus - thailändische


	Polizei Bielefeld: Kripo Bielefeld hebt mutmaßlichen Menschenhändlerring aus

Nach umfangreichen Ermittlungen gelang es der Dienststelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität des Polizeipräsidiums Bielefeld, unter Federführung der Fachabteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Bielefeld, am Mittwoch, 19.02.2025, in Bielefeld und Hamburg Haftbefehle gegen vier Beschuldigte zu vollstrecken. Sie stehen im Verdacht, bandenmäßig Menschenhandel, Zwangsprostitution und Geldwäsche betrieben zu haben
Hella Christoph

Nach umfangreichen Ermittlungen gelang es der Dienststelle zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität des Polizeipräsidiums Bielefeld, unter Federführung der Fachabteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Bielefeld, am Mittwoch, 19.02.2025, in Bielefeld und Hamburg Haftbefehle gegen vier Beschuldigte zu vollstrecken. Sie stehen im Verdacht, bandenmäßig Menschenhandel, Zwangsprostitution und Geldwäsche betrieben zu haben. Es fanden zeitgleich Durchsuchungen an 29 Objekten in sechs Bundesländern statt. Bundesländerübergreifend wurde in NRW (Bad Oeynhausen, Minden, Löhne, Enger, Bünde, Hille, Gütersloh), Hamburg, Bremen, Niedersachsen (Osnabrück und Lüneburg), Mecklenburg-Vorpommern (Rostock) und Hessen (Gießen) durchsucht. Die Beamte stellten dabei diverse Beweismittel sicher, welche nun zunächst ausgewertet werden müssen und beschlagnahmten aufgefundenes Bargeld in sechsstelliger Höhe.

Bei den Durchsuchungen wurden auch zahlreiche Personen angetroffen und kontrolliert. Ein 57-Jähriger deutscher Staatsangehörige sowie zwei thailändische Staatsangehörige im Alter von 56 und 53 Jahren wurden in Löhne sowie eine 22-jährige Frau mit thailändischer Staatsangehörigkeit in Hamburg festgenommen.

Bei mindestens 18 Personen besteht der Verdacht des illegalen Aufenthalts. Darüber hinaus wurden weitere fünf Personen vorläufig festgenommen, da sie die illegal aufhältigen Personen beherbergt haben sollen. In Minden wurde eine 58-Jährige, in Bünde eine 58-Jährige, in Bremen eine 50-Jährige und in Rostock eine 48-Jährige mit thailändischer Staatsangehörigkeit sowie in Rostock eine 68-Jährige mit deutsch/thailändischer Staatsangehörigkeit vorläufig festgenommen. Eine weitere Festnahme erfolgte aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen.

Alle festgenommenen Personen werden am heutigen Tag dem Haftrichter vorgeführt.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: %20pressestelle.bielefeld [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]bielefeld[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0




Zugefügt 2025 Februar 23

Polizei Bielefeld: Kripo Bielefeld hebt mutmaßlichen Menschenhändlerring aus

Tötungsdelikt - Polizeipräsidiums Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt


Tötungsdelikt - 	Polizeipräsidiums Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt

Nach der Festnahme und Inhaftierung eines 42 Jahre alten Mannes im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Bereich der Unionrampe am Dienstag vor einer Woche (11. Februar 2025), wird die Arbeit der Ermittler noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Im Vordergrund stehen nun die Rekonstruktion des Tatgeschehens und die bislang gesicherten Spuren beweiskräftig mit dem Tatverdächtigen in Zusammenhang zu bringen. Hierzu wurden unter anderem Bildaufnahmen gefertigt, um den Tatort virtuell darstellen zu können. Es fanden dort am Montag (17. Februar 2025) in Zusammenarbeit mit Spezialisten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg auch weitere kriminaltechnische Nacharbeiten statt. Die Wohnung des 42-Jährigen ist nach wie vor beschlagnahmt. Der in Frankreich geborene deutsche Staatsangehörige hat sich noch immer nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Neben dem Tatvorwurf des Mordes könnte der Beschuldigte zugleich den Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruchs verwirklicht haben. Inwieweit der Tatverdächtige allerdings Kenntnis von der Schwangerschaft des Opfers hatte, ist noch Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die umfangreich geführten Ermittlungen haben ferner noch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass zwischen Opfer und mutmaßlichem Täter nach der durchgeführten Gefährder- und Gefährdetenansprache im Juni 2024 noch irgendeine Verbindung bestanden hat. Trotzdem ist nach derzeitigem Ermittlungsstand davon auszugehen, dass der 42-Jährige sein Opfer gezielt aufgesucht und es sich bei der Getöteten, aufgrund der therapeutischen Vorbeziehung sowie der damit einhergehenden entwickelten Aggressionen, nicht um ein willkürliches Opfer gehandelt hat. Entgegen anderslautenden Informationen fanden an der Wohnanschrift des Tatverdächtigen neben der Festnahme im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt keine weiteren Polizeieinsätze statt. Nach den ersten Ergebnissen der rechtsmedizinischen Untersuchung kann gesagt werden, dass die 37-Jährige aufgrund ihrer erlittenen Stichverletzungen auch dann nicht zu retten gewesen wäre, wenn bereits bei ihrer ersten Entdeckung um 18:30 Uhr sofort ärztliche Hilfe zur Verfügung gestanden hätte.

/wo

Pressemitteilung vom 12.02.2025, 16:38 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 5. Nachtragsmeldung

Offenburg Die Ermittlungen der Beamten der Soko Rampe brachten die Polizei mittlerweile auf die Spur eines möglichen Tatverdächtigen. Der 42 Jahre alte Deutsche wurde am Mittwochmittag an seiner Wohnanschrift in der Offenburger Weststadt durch Spezialkräfte vorläufig festgenommen. Im Zuge der Festnahme wurde niemand verletzt. Inwiefern der Tatverdächtige mit der toten Frau in Verbindung steht, ist nun Gegenstand der weiteren polizeilichen Recherchen.

/ya

Pressemitteilung vom 12.02.2025, 12:02 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 4. Nachtragsmeldung

Offenburg Seit dem Vorfall am Dienstagabend erfolgten umfangreiche Überprüfungen und Kontrollen im gesamten Stadtgebiet. Auch durch eine Befragung der unmittelbaren Nachbarschaft erhoffen sich die Ermittler neue Hinweise, die zur Klärung der Tat und zur Täteridentifizierung führen sollen. Zwischenzeitlich liegen Zeugenhinweise vor, dass die Frau bereits um 18.30 Uhr im Bereich des Tatorts liegend gesehen wurde. Der in unmittelbarer Nähe des Tatorts abgestellte Pkw des Opfers wurde zum Zwecke der Spurensicherung polizeilich beschlagnahmt. Im Verlauf des Vormittags wurde eine Obduktion der Frau anberaumt. Um ihre Identität abschließend verifizieren zu können, stehen die Ermittler der Kriminalpolizei auch in engem Austausch mit französischen Behörden.

/ya

Pressemitteilung vom 12.02.2025, 10:37 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 3. Nachtragsmeldung

Ersten Ermittlungen zufolge handelt es sich bei dem Opfer mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine 37 Jahre alte Frau. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die aus Frankreich stammende Psychotherapeutin auf dem Nachhauseweg von der Arbeit befand, als sich der Angriff ereignete. Ihr Arbeitsplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des Tatorts. Zur Klärung der genauen Todesursache und zur endgültigen Identifizierung der Frau wurde noch in der Nacht ein Rechtsmediziner hinzugezogen.

Im Laufe des Mittwochmorgens wird der Tatortbereich nach weiteren Spuren und möglichen Tatmitteln umfangreich abgesucht. Hierzu wurden zusätzliche Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz hinzugezogen.

/ya

Pressemitteilung vom 12.02.2025, 09:11 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 2. Nachtragsmeldung

Auch in der Nacht liefen die Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen unter Hochdruck weiter. Die Beamten der Kriminalpolizei Offenburg haben zur Klärung der Umstände die Sonderkommission ´´Rampe´´ eingerichtet. Bislang gingen mehrere Hinweise bei der Polizei ein. Diese Spuren werden konsequent verfolgt, es wird jedoch nach wie vor in alle Richtungen ermittelt. Die insgesamt über 60 Beamten der Soko ´´Rampe´´ bitten weiterhin um Zeugenhinweise, jede noch so unbedeutend erscheinende Beobachtung könnte sich im Nachhinein zur heißen Spur entwickeln. Hierbei stellen die Ermittler der Kripo erneut folgende Frage:

Wer hat im Zeitraum zwischen 17 Uhr und 18.30 Uhr im Bereich der Unionrampe und dem Rée Carré verdächtige Beobachtungen gemacht? Wem sind verdächtige Personen aufgefallen?

Hinweise nehmen die Ermittler unter der Rufnummer 0781 21-2820 entgegen.

/ya

Pressemitteilung vom 11.02.2025, 21:44 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt / 1. Nachtragsmeldung

Gegen 19.15 Uhr ging der Hinweise der Zeugin über die schwer verletzte Frau telefonisch bei der Polizei ein. Augenscheinlich wurde im Vorfeld gewaltsam auf diese eingewirkt. Die Hintergründe des Vorfalls sind aktuell unklar. Es wird in alle Richtungen ermittelt. Kriminaltechniker sind momentan vor Ort mit der Spurensicherung beschäftigt. Die großangelegten Fahndungsmaßnahmen dauern an. Zeugen, die bereits im Vorfeld des Auffindens rund um den Tatort verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden unter der Rufnummer 0781 21-2820 dringend um Kontaktaufnahme gebeten.

/ya

Ursprungsmeldung vom 11.02.2025, 20.38 Uhr

Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt

Eine Zeugin wurde am Dienstagabend auf einem Weg zwischen der Hauptstraße und der Unionrampe auf eine schwer verletzte Frau aufmerksam und alarmierte die Polizei. Die hinzugeeilten Einsatzkräfte leiteten unmittelbar Erste-Hilfe-Maßnahmen ein. Die Aufgefundene erlag jedoch kurz darauf ihren schweren Verletzungen. Nach derzeitigem Sachstand wird davon ausgegangen, dass die Frau Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist. In Diesem Zusammenhang laufen aktuell großangelegte Fahndungsmaßnahmen im Bereich des Tatorts. Mögliche Zeugen werden unter der Rufnummer 0781 21-2820 dringend um Kontaktaufnahme gebeten.

/ya

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/



Zugefügt 2025 Februar 23

Tötungsdelikt - Polizeipräsidiums Offenburg - Kriminalpolizei ermittelt

Schusswaffengebrauch am 16. Februar 2025 in Eichstetten am Kaiserstuhl - Freiburg


	Schusswaffengebrauch am 16. Februar 2025 in Eichstetten am Kaiserstuhl

In den späten Abendstunden des 16. Februar meldete sich eine 47-Jährige Frau über Notruf aus ihrer Wohnung in Eichstetten am Kaiserstuhl. Ihr ein Jahr älterer Lebensgefährte habe sie und ihr gemeinsames zehnjähriges Kind geschlagen.

Daraufhin habe sie sich zusammen mit ihrem Kind in ein Zimmer zurückgezogen und dieses verschlossen. Der Lebensgefährte hat nach derzeitigem Ermittlungsstand weiterhin in der Wohnung randaliert, versucht die Zimmertüre einzutreten und gab mutmaßlich einen Schuss auf die geschlossene Tür ab. Durch den Schuss, der die Tür durchschlug, wurde niemand getroffen. Das Kind erlitt jedoch ein Knalltrauma durch den Schuss.

Ein durch den Krach des Randalierers aufmerksam gewordener Nachbar lehnte eine Leiter an das Fenster des Zimmers im ersten Stock, so dass das Kind hierüber flüchten konnte.

Der 48-jährige Mann verlies in der Zwischenzeit mit der Waffe die Wohnung und lief die Straße entlang. Dort traf er auf die zwischenzeitlich angerückten Polizeikräfte. Der Mann ignorierte mehrerer Aufforderungen die von ihm sichtbar getragene Schrotflinte abzulegen und bedrohte die Beamten damit. Es kam daraufhin zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der hierbei getroffene Mann wurde durch die Einsatzkräfte und den Rettungsdienst versorgt und in ein Krankenhaus verbracht, wo er notoperiert wurde. Er verstarb dennoch kurze Zeit später.

Bei der Versorgung des 48-Järigen stellten die Beamten neben der Langwaffe auch eine Pistole sicher, die der Mann bei sich trug.

Der Mann, der bereits unter anderem wegen Betäubungsmittel- und Körperverletzungsdelikten sowie dem Verstoß gegen das Waffengesetz polizeibekannt war, hätte beide Waffen nicht haben dürfen, da gegen ihn ein behördliches Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde.

Das verletzte Kind wurde im Krankenhaus behandelt. Die Mutter und das Kinder werden psychologisch betreut.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Freiburg führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, insbesondere zu dem bislang völlig unklaren Motiv des Mannes die Ermittlungen.

Über diese Mitteilung hinausgehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.

Medienrückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Freiburg
Erste Staatsanwältin Martina Wilke
Telefon: 0761 51588-700
E-Mail: pressestelle@staufreiburg.justiz.bwl.de

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Herr Jürgen Glodek
Telefon: 0711 5401-2044
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Schusswaffengebrauch am 16. Februar 2025 in Eichstetten am Kaiserstuhl

Messer - Neuenburg am Rhein: Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht - Freiburg


	Messer - 	Neuenburg am Rhein: Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht
-
Freiburg

Zwei Unbekannte sollen am Donnerstagabend, 13.02.2025, gegen 18:40 Uhr versucht haben, einen 21-Jährigen im Thuner Ring auf Höhe der Hausnummer 21 in Neuenburg auszurauben. Der Geschädigte wurde dabei mit einem Messer bedroht.

Nach derzeitigen Erkenntnissen hat sich der Geschädigte zu Fuß entlang des Thuner Rings bewegt als er von zwei unbekannten Männern angesprochen und unvermittelt mit einem Messer bedroht wurde. Der Geschädigten wurde zur Herausgabe seines Mobiltelefons und Bargeld aufgefordert, konnte aber flüchten und die Polizei verständigen. Beim Fluchtversuch kam es zu einer kurzen körperlichen Auseinandersetzung bei der sich der Geschädigte leichte Verletzungen zuzog.

Die beiden Täter entfernten sich ohne Beute in unbekannte Richtung. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief erfolglos.

Die Täter wurden vom Geschädigten wie folgt beschrieben:

1. Personenbeschreibung:

- männlich,
- ca. 185 cm groß,
- ca. 25 Jahre alt,
- sportliche Statur,
- trug schwarze, kurze Haare und einen schwarzen Kinn- und
Oberlippenbart,
- dunkel bekleidet mit Kapuzenpullover und aufgesetzter Kapuze,
Jeans oder Jogginghose,
- sprach Hochdeutsch.

2. Personenbeschreibung:

- männlich,
- ca. 185 cm groß,
- ca. 20-25 Jahre alt,
- kräftige / stämmige Statur,
- trug blonde, kurze Haare,
- ebenfalls dunkel bekleidet mit Kapuzenpullover und aufgesetzter
Kapuze, Jeans oder Jogginghose.

Die Kriminalpolizei Freiburg (Tel. 0761 882-2880) hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht oder Hinweise zu den gesuchten Tätern geben können.

ak

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
- Pressestelle -

Árpád Kurgyis

Tel.: 0761 882-1019
E-Mail: freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

X (ehem. Twitter): https://x.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: https://ppfreiburg.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Neuenburg am Rhein: Versuchter Straßenraub mit Messer - Zeugen gesucht - Freiburg

Messer - Titisee-Neustadt: Mann soll am Busbahnhof mit Messer gedroht haben - Zeugenaufruf - Freiburg


	Messer	- Titisee-Neustadt: Mann soll am Busbahnhof mit Messer gedroht haben - Zeugenaufruf
-
Freiburg

Am Mittwoch,19.02.2025, gegen 20:30 Uhr kam es in einer S-Bahn, welche von Freiburg nach Donaueschingen fuhr, zu einer Streitigkeit zwischen einem 42-jährigen Fahrgast und einem bislang unbekannten Mann.

Laut ersten Ermittlungen der Polizei soll der Unbekannte die Ehefrau des 42-Jährigen am Oberschenkel berührt haben, woraufhin der 42-Jährige den Mann zur Rede stellte.

Nachdem die Geschädigte und ihr Ehemann am Bahnhof in Titisee-Neustadt aus der S-Bahn ausstiegen, folgte der Unbekannte, der in Begleitung einer weiteren männlichen Person war, ihnen zum Busbahnhof.

Als die Geschädigte in den Bus einstieg und aus dem Fenster schaute, soll der unbekannte Mann ein Messer aus seiner Tasche geholt und sich dieses bedrohlich an den Hals gehalten haben. Dabei soll der Mann die Frau direkt angeschaut haben.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

- ca. 22 Jahre alt, ca. 1,75 Meter groß, schlank, Bart, schwarze,
kurze Locken mit kurz rasierten Seiten.

- Er soll eine auffällige Tätowierung eines Löwenkopfes auf der
rechten Hand gehabt haben.

- Kleidung: Schwarze Nike-Jacke, schwarze Jeans-Hose, eine kleine,
schwarze Sporttasche mit gelber Aufschrift.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, welche den Vorfall wahrgenommen haben, sich beim Polizeirevier Titisee-Neustadt unter Tel. 07651/9336-0 zu melden.

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de
RiL, 07651/9336-0
Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Titisee-Neustadt: Mann soll am Busbahnhof mit Messer gedroht haben - Zeugenaufruf - Freiburg

Messer - Bundespolizeidirektion München: Männergruppe greift Reisenden an - Zeugen gesucht - Ingolstadt


	Messer - Bundespolizeidirektion München: Männergruppe greift Reisenden an - Zeugen gesucht
-
Ingolstadt

Am Montag (17. Februar) um 21:50 Uhr haben mehrere bislang unbekannte Männer einen 31-irakischen Staatsangehörigen vor dem Haupteingang des Bahnhofs Ingolstadt gemeinschaftlich angegriffen. Einer von ihnen verletzte den Reisenden mit einem Messer am Oberschenkel leicht. Die Gruppe floh noch vor Eintreffen der Bundespolizeistreife. Die Bundespolizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Montagabend befand sich ein 31-Jähriger in Begleitung von zwei Familienangehörigen auf der Heimreise. Er war gerade dabei, den gut frequentierten Hauptbahnhof Ingolstadt vom Busbahnhof kommend über den Treppenaufgang zu betreten, als ein PKW der Marke Audi in unmittelbarer Nähe parkte. Aus dem Fahrzeug stiegen unvermittelt vier männliche Personen und liefen gezielt auf die Gruppe zu. Ohne Vorankündigung stach einer der Männer mit einem Messer in den Oberschenkel des Irakers. Danach führte er Stichbewegungen in Richtung des 31-Jährigen durch, welcher aber weiteren Treffern ausweichen konnte. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Personengruppen. Im Anschluss flohen die Unbekannten fußläufig in unterschiedliche Richtungen. Den PKW ließen sie zurück. Ein weiteres Fahrzeug, welches mit der Tat in Zusammenhang stehen könnte, entfernte sich bei Eintreffen einer Bundespolizeistreife.

Der Angegriffene trug eine oberflächliche Stichwunde an seinem Oberschenkel davon, die jedoch nicht in einem Klinikum versorgt werden musste.

Die Bundespolizei hat gegen die vier Männer ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion Nürnberg unter der Rufnummer 0911 205551-0 oder bpoli.nuernberg@polizei.bund.de entgegen.

Rückfragen bitte an:

Kristina Freiberger
_______________________________________________________
Bundespolizeiinspektion Nürnberg|Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofsplatz 6 | 90443 Nürnberg

Telefon: +49 911 205551-105 | Fax +49 911 205551-119
Mobil: +49 175 9020424
E-Mail. bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Bundespolizeidirektion München: Männergruppe greift Reisenden an - Zeugen gesucht - Ingolstadt

Messer - Polizisten sichern aggressiven Randalierer - Hürth


Messer	- Polizisten sichern aggressiven Randalierer
-
Hürth

Tatverdächtiger bedrohte Passanten und schlug auf zwei Frauen ein

Polizisten haben am Mittwochabend (19. Februar) einen Randalierer (28) in Hürth gesichert. Er soll zuvor Passanten bedroht und zwei Frauen verletzt haben. Nachdem die Beamten den aggressiven Mann überwältigt hatten, legten sie ihm Handfesseln an und brachten ihn auf eine Polizeiwache.

Gegen 18.40 Uhr fuhren Polizisten aufgrund einer gemeldeten Körperverletzung zum Zentralen Omnibusbahnhof an der Theresienhöhe. Zeugen hatten über den Polizeinotruf geschildert, dass ein Mann eine Frau in einem Bus bedroht habe. Als zwei weitere Frauen (27, 30) der Bedrohten im Bus helfen wollten, soll sie der Aggressor geschubst und gegen den Körper und den Kopf geschlagen haben. Rettungskräfte brachten die beiden Geschädigten zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Zeugen erklärten, dass der Täter nach dem Übergriff in das Einkaufszentrum geflohen sei. Um den Tathergang genau aufzuklären, bitten die Kriminalbeamten darum, dass sich die Frau, die im Bus vom Tatverdächtigen bedroht wurde, unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de meldet.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der 28-Jährige wenige Minuten später im Einkaufszentrum ein Modegeschäft betreten haben. Ein Mitarbeiter habe ihn angesprochen und aus dem Geschäft begleitet. Vor dem Laden habe der Randalierer erneut eine Drohung ausgesprochen. Anschließend sei der aggressive Mann in Richtung einer nahegelegenen Unterbringungseinrichtung geflüchtet.

Dort stellten Polizisten den 28-Jährigen und fixierten ihn. Zwecks Identitätsfeststellung brachten sie den nunmehr Gefesselten zu einer Polizeiwache. Da Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorlagen, wurde der bereits polizeibekannte Mann in eine Klinik eingewiesen.

Polizisten stellten während der Anzeigenaufnahme bei dem Mitarbeiter des Bekleidungsgeschäfts ein Messer sicher, welches der 28-Jährige vor der Filiale kurz in der Hand gehabt und dort zurückgelassen haben soll.

Die zuständigen Kriminalbeamten haben umgehend die Ermittlungen aufgenommen. Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ist unter anderem, ob der nunmehr zweifelsfrei Identifizierte auch für eine gegen 18.30 Uhr angezeigte Bedrohungssituation in der Straßenbahn der KVB-Linie 18 verantwortlich ist. Auch hier sollen nach Zeugenangaben andere Fahrgäste angepöbelt und bedroht worden sein. Auch zu diesem Fall hatten Polizisten umgehend die erforderlichen Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. (jus, he)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Polizisten sichern aggressiven Randalierer - Hürth

Messer - Festnahme im ICE - verurteilte Straftäterin muss hinter Gitter - Kassel


	Messer	- Festnahme im ICE - verurteilte Straftäterin muss hinter Gitter
 - 
Kassel

Den Weg in die Justizvollzugsanstalt in Kaufungen (Landkreis Kassel) musste gestern Abend (18.2.) eine 41-Jährige aus Meckesheim (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) antreten. Die Frau war mittels Haftbefehles (Strafvollstreckung) zur Fahndung ausgeschrieben.

Der Grund: Das Amtsgericht Mannheim hatte die aus Rumänien stammende Frau wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Am Dienstagabend, gegen 19:30 Uhr, war die Reisende erneut ohne Fahrschein im ICE von Mannheim Richtung Kassel aufgefallen.

Bei der Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass die 41-Jährige mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim gesucht wurde.

Bundespolizisten stellen mitgeführtes Messer sicher

Ein Messer, das die Gesuchte verbotenerweise mit sich führte, haben die Bundespolizisten sichergestellt.

Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen die Frau erneut ein Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen (vgl. § 265a StGB) eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen musste die Festgenommene die Haft in Kaufungen antreten, da sie die Geldstrafe nicht begleichen konnte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
Telefon: 0561/81616 - 1011; Mobil: 0175/90 28 384
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_koblenz



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Festnahme im ICE - verurteilte Straftäterin muss hinter Gitter - Kassel

Messer - Osnabrück: Versuchtes Tötungsdelikt in der Straße In der Dodesheide


	Messer -	Osnabrück: Versuchtes Tötungsdelikt in der Straße In der Dodesheide

Am Donnerstagabend ereignete sich in der Straße ´´In der Dodesheide´´ ein schwerwiegendes Gewaltdelikt, bei dem ein 60-jähriger Mann und ein 15-jähriger Jugendlicher schwere Stichverletzungen erlitten. Die Polizei Osnabrück und die Staatsanwaltschaft ermitteln wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

Nach bisherigen Erkenntnissen geriet der 60-jährige Osnabrücker gegen 22:10 Uhr mit einer Gruppe Jugendlicher in einen Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung kam es zu einer körperlichen Konfrontation zwischen ihm und einem 15-Jährigen. Bisherigen Ermittlungen zufolge wurden von beiden Seiten Messer eingesetzt.

Der 60-Jährige erlitt eine Stichverletzung und konnte sich schwer verletzt zu Fuß zu seiner Wohnanschrift begeben. Der 15-Jährige wurde durch mehrere Stichverletzungen lebensgefährlich verletzt. Rettungskräfte mussten ihn noch vor Ort reanimieren, bevor er zur weiteren medizinischen Versorgung in ein umliegendes Krankenhaus gebracht wurde.

Der mutmaßlich Beteiligte wurde wenig später durch die Polizei an seiner Wohnanschrift angetroffen und festgenommen. Aufgrund seiner Verletzungen erfolgte auch bei ihm eine notärztliche Versorgung sowie die Einlieferung in ein Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ordnete eine Blutentnahme bei dem 60-Jährigen sowie die Sicherstellung seines Mobiltelefons und seiner Oberbekleidung an.

Die Hintergründe der Tat sowie der genaue Ablauf des Geschehens sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Maike Elixmann
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Osnabrück: Versuchtes Tötungsdelikt in der Straße In der Dodesheide

Messer - Kokain - Durchsuchung und Festnahmen wegen Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge - Mönchengladbach


	Messer	- Kokain - Durchsuchung und Festnahmen wegen Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge

Unter der Federführung der Polizei Mönchengladbach haben Beamte am Mittwoch, 19. Februar, mehrere Durchsuchungsbeschlusse in Mönchengladbach und Krefeld vollstreckt und drei Tatverdächtige zwischen 29 und 31 Jahren vorläufig festgenommen, zwei davon sitzen nun in Untersuchungshaft. Vorausgegangen war intensive Ermittlungsarbeit im Rahmen einer Ermittlungskommission.

Die Polizisten durchsuchten vier Wohnungen: zwei in Mönchengladbach, zwei in Krefeld. Dabei stellten die Einsatzkräfte eine sehr große Menge Kokain, eine nicht geringe Menge Cannabis, einen vierstelligen Bargeldbetrag sowie ein Messer sicher. Bei dem Messer wird derzeit noch geprüft, ob es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt.

Die Polizei Mönchengladbach wurde bei dem Sondereinsatz von Polizeikräften aus der Nachbarbehörde Krefeld unterstützt.

In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach prüfte die Polizei mögliche Haftgründe. Da gegen einen 30-jährigen Mönchengladbacher keine vorlagen, entließen die Beamten ihn nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder. Einen 29-jährigen Krefelder sowie einen 31-jährigen Mönchengladbacher hingegen führten sie am Donnerstag, 20. Februar, wegen des unerlaubten Handelns mit Kokain in einer nicht geringen Mengen einem Haftrichter vor.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ordnete der Haftrichter Untersuchungshaft für die beiden Männer an. (km)

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Mönchengladbach
Pressestelle

Telefon: 02161-2910222
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de
https://moenchengladbach.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Kokain - Durchsuchung und Festnahmen wegen Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge

Messer - Nackter Mann in mutmaßlich psychischem Ausnahmezustand in Innenstadt unterwegs - Freiburg


	Messer - 	Nackter Mann in mutmaßlich psychischem Ausnahmezustand in Innenstadt unterwegs
-
Freiburg

Bei der Polizei gingen am Mittwochnachmittag, 19.02.2025, ab 14.35 Uhr, mehrere Notrufe ein, da in der Innenstadt ein schwarzer nackter Mann zu Fuß unterwegs sei, welcher sich sehr auffällig verhalten würde. Zuvor soll der 28-jährige Mann in einem Haus in der Entegaststraße einen Wohnungsnachbarn mit einem Messer bedroht haben. Im Anschluss flüchtete der 28-Jährige aus dem Haus in die Innenstadt. Unweit des Polizeirevieres konnte die Polizei dem 28-Jährigen habhaft werden und zum Polizeirevier bringen. Vor dem Polizeirevier habe sich der 28-Jährige auf die Fahrbahn gekniet und gebetet. Verkehrsteilnehmer mussten deshalb mit ihren Fahrzeugen anhalten beziehungsweise ausweichen. Mit einfacher körperlicher Gewalt wurde dann der 28-Jährige ins Polizeirevier und in eine Gewahrsamszelle gebracht. Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst wurde verständigt, da sich der 28-Jährige offensichtlich in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Nach einer Begutachtung regte der ärztliche Bereitschaftsdienst eine Einweisung in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus an. Beim Verlassen der Gewahrsamszelle, zwecks eines Transportes in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus, leistete der 28-Jährige Widerstand. Drei Polizisten wurden dabei leicht verletzt. Eine Dienstunfähigkeit trat nicht ein. Schlussendlich konnte der 28-Jährige mit einem Rettungswagen in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus transportiert werden. Der Transport dorthin wurde von der Polizei begleitet.

Medienrückfragen bitte an:

Thomas Batzel
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 07621 / 176-351
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de

Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Nackter Mann in mutmaßlich psychischem Ausnahmezustand in Innenstadt unterwegs - Freiburg

Messer - Täter greift Mann im Bus an - Zeugen gesucht - Aachen


	Messer	- Täter greift Mann im Bus an - Zeugen gesucht
- 
Aachen

Am Mittwochabend (19.02.2025) hat ein bisher unbekannter Mann einen anderen Fahrgast mit einem Messer angegriffen. Glücklicherweise blieb das Opfer unverletzt.

Der Unbekannte hatte gegen 19:15 Uhr zunächst in dem Linienbus rumgeschrien und Beleidigungen gegen Passanten ausgesprochen. Nach ersten Ermittlungen sprach der Geschädigte (54 Jahre aus Aachen) ihn daraufhin an, woraufhin es zu einem verbalen Konflikt zwischen den beiden Männern kam. Im Verlauf der Auseinandersetzung beleidigte der Unbekannte den Aachener nach Aussage des Opfers als ´´Scheiß Ausländer´´. An der Haltestelle Scheibenstraße am Adalbertsteinweg hielt der Bus und der Unbekannte stieg aus. Als er sich zuvor bereits an der Tür befand, holte der Mann einen Gegenstand (vermutlich ähnlich wie ein Cuttermesser) hervor und machte damit eine Wischbewegung in Richtung des 54-Jährigen. Dadurch wurde die Jacke des Opfers am Ärmel beschädigt, verletzt wurde er dadurch nicht.

Ohne zu weiteren Angriffe auf den Aachener anzusetzen, verließ der Täter den Bus und ging davon. Der Mann wird wie folgt beschrieben: ca. 30-35 Jahre alt, dunkler Bart mit Schnurrbart, ungepflegtes Erscheinungsbild, dunkle Arbeiterjacke mit Reflektoren, schwarze Strickmütze. Außerdem soll er eine Bierdose in der Hand gehalten haben und während der Busfahrt telefoniert haben.

Die Kriminalpolizei hat nun die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen und sucht nach Zeugen, die sich im Bus befunden haben und Angaben zum Sachverhalt oder zum Täter machen können. Das ermittelnde Kriminalkommissariat ist während der Bürozeiten unter 0241-9577 35301 erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten nimmt die Kriminalwache alle Hinweise dazu unter 0241-9577 34210 entgegen.(kg)

Rückfragen bitte an:

Polizei Aachen
Pressestelle

Telefon: 0241 / 9577 - 21211
E-Mail: Pressestelle.Aachen@polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Täter greift Mann im Bus an - Zeugen gesucht - Aachen

Messer - Frau ausgeraubt-- Bremen


	Messer - 	Frau ausgeraubt--

Bremen

Ort: Bremen-Osterholz, OT Osterholz, Ehlersdamm
Zeit: 20.02.2025, 15:15 Uhr

Ein unbekannter Mann raubte am Donnerstagnachmittag einer 57 Jahre alten Frau in Osterholz die Handtasche. Die Polizei sucht Zeugen.

Etwa um 15:15 Uhr bog die Frau mit ihrem Fahrrad von der Straße Ehlersdamm in einen Weg in Richtung Hans-Bredow-Straße ein und fuhr parallel zu den dortigen Straßenbahnschienen, als sich der Mann mit einem Fahrrad von hinten näherte. Als er neben ihr fuhr, wollte er ihr die Handtasche aus dem Fahrradkorb entwenden und riss die Frau dadurch um, denn sie hatte den Trageriemen am Sattel befestigt. Die 57-Jährige stürzte, der Mann schnitt den Riemen mit einem Messer durch und flüchtete auf seinem Fahrrad einen Stichweg in Richtung Langwedeler Straße. Die Frau wurde durch den Sturz leicht verletzt, lehnte einen Rettungswagen aber ab. Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen negativ. Die Tasche konnte die Frau durch die Ortung ihres Mobiltelefons etwas später auf einem Garagenhof in der Völkerser Straße wiederfinden. Es fehlten jedoch Bargeld und Bankkarten.

Der Täter wurde wie folgt beschrieben: Er soll etwa 180 cm groß und schlank gewesen sein. Er war schwarz gekleidet und hatte sich einen schwarzen Schlauchschal vor das Gesicht gezogen, außerdem hatte er eine schwarze Kapuze auf. Er soll auf einem schwarzen Mountainbike unterwegs gewesen sein.

Zeugen, die in der Straße Ehlersdamm oder der Völkerser Straße Beobachtungen gemacht haben, melden sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter 0421-362-3888.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Bastian Demann
Telefon: 0421 362-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Frau ausgeraubt-- Bremen

Messer - Jugendlicher bedroht Mann nach Verfolgung - Wesenberg


	Messer	- Jugendlicher bedroht Mann nach Verfolgung
- 
Wesenberg

Ein Jugendlicher soll gestern Abend einen Mann in einem Einkaufsmarkt in der Mirower Chaussee in Wesenberg bedroht haben. Der 15-jährige Deutsche war zuvor mit Kumpels im Laden des 57-jährigen Vietnamesen gewesen. Dort sei die Gruppe nach Aussage des Ladenbesitzers zu laut gewesen und sollte den Laden in der Innenstadt verlassen. Dabei soll der Tatverdächtige die Geschäftstür so zugeschlagen habe, dass sie beschädigt wurde. Die Jugendlichen liefen weg, der Ladeninhaber verfolgte die Gruppe bis zum Einkaufsmarkt.

Dort soll es dann zu einer Bedrohung durch den 15-Jährigen in Richtung des 57-Jährigen gekommen sein. Er soll ihn sowohl verbal als auch mit einer Art Messer bedroht haben. Der Mann nahm Abstand von dem Jugendlichen und rief die Polizei. Als mehrere Zeugen zu dem Vorfall dazu kamen, liefen die Jugendlichen wieder weg.

Ihre Namen konnten ermittelt werden. Die Jugendlichen wurden von der Polizei aufgesucht und zum Vorfall befragt. Die Kripo Neustrelitz ermittelt wegen der Vorwürfe der Bedrohung und Sachbeschädigung.

Das Ganze hat sich etwa zwischen 17:00 Uhr und 17:30 Uhr abgespielt. Sollte es weitere Zeugen geben, die vor Ort nicht mit der Polizei Kontakt hatten, wenden diese sich bitte mit sachdienlichen Hinweisen an das Neustrelitzer Revier unter 03981 / 258224.

Rückfragen bitte an:

Claudia Berndt
Polizeiinspektion Neubrandenburg
Pressestelle Polizeiinspektion Neubrandenburg
Telefon: 0395/5582-5003
E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Instagram: www.instagram.com/polizei.mv.mse
Twitter: https://twitter.com/Polizei_MSE



Zugefügt 2025 Februar 23

Messer - Jugendlicher bedroht Mann nach Verfolgung - Wesenberg

Schussabgabe - Messern - Ruppichteroth: 24-Jähriger wird weiter intensivmedizinisch betreut - Tatverdächtiger wird Haftrichter vorgeführt


	Messern - 	Ruppichteroth: 24-Jähriger wird weiter intensivmedizinisch betreut - Tatverdächtiger wird Haftrichter

Nach einer Schussabgabe auf einen 24-Jährigen in Ruppichteroth-Stranzenbach hatten die Bonner Polizei und Staatsanwalt am Donnerstagnachmittag (20.02.2025) die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes aufgenommen (siehe dazu auch unsere Meldung vom 20.02.2025, 17:45 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/5975645).

Nach bisherigem Ermittlungsstand war der Schussabgabe ein Einbruchdiebstahl in einen, dem 74-jährigen Tatverdächtigen zuzuordnenden Wohnwagen in Tatortnähe vorausgegangen, auf den dieser durch Videokameras aufmerksam geworden war. Der 74-jährige Mann steht im Verdacht, in der Folge zum Tatort gefahren zu sein und dort auf den 24-Jährigen geschossen zu haben. Zeugen, die auf Schussgeräusche aufmerksam geworden waren, beobachteten dann, dass der 74-Jährige auf den verletzt am Boden liegenden Geschädigten einschlug und verständigten die Polizei. Der Tatverdächtige flüchtete daraufhin vom Tatort, kehrte jedoch kurz darauf zurück und wurde von zwischenzeitlich eingetroffenen Einsatzkräften der Polizei angetroffen und vorläufig festgenommen. Weder bei ihm noch in seinem Auto wurde eine Schusswaffe gefunden.

Da sich im Rahmen der Tatortaufnahme Hinweise auf zur Gebäude- und Grundstücksicherung oder Wildschadenabwehr gebräuchliche, knallerzeugende Selbstschussgeräte im Umfeld des Wohnwagens ergaben, wurde zur Durchsuchung des Wohnwagens sowie der Wohnung des Tatverdächtigen in einer benachbarten Gemeinde des Rhein-Sieg-Kreises die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes NRW sowie ein Spezialeinsatzkommando hinzugezogen. Neben mehreren Messern, die der 74-Jährige in seinem Auto aufbewahrte bzw. mit sich führte, wurden in der Wohnung des Mannes insgesamt 21 unterschiedliche Schusswaffen, Munition, eine Armbrust und ein Messer aufgefunden und sichergestellt. Eine aktuelle waffenrechtliche Erlaubnis besitzt er nach bisherigem Sachstand nicht.

Der geschädigte 24-Jährige, der durch Schüsse schwerste Verletzungen erlitt, wird weiter intensivmedizinisch in einer Klinik betreut. Der 74-Jährige macht bislang keine Angaben zum Geschehensablauf. Er wird am Freitag auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittlungen der Mordkommission dauern weiter an.

Rückfragen bitte an:

Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-22
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw

Folgen Sie für aktuelle Informationen gerne unserem WhatsApp-Kanal:
https://t1p.de/v1grf



Zugefügt 2025 Februar 23

Messern - Ruppichteroth: 24-Jähriger wird weiter intensivmedizinisch betreut - Tatverdächtiger wird Haftrichter

Nach Flirt im Internet mit Nacktbildern erpresst


	Nach Flirt im Internet mit Nacktbildern erpresst

Ein 39-jähriger Mann aus Lindlar ist im Februar auf eine unter dem Begriff Sextortion bekannte Betrugsmasche hereingefallen. Dabei geben sich Kriminelle in der Regel als verführerische Frauen aus, die über diverse Internetseiten, in sozialen Medien oder auch über Messenger-Dienste einen ersten Kontakt herstellen.
Polizei Oberbergischer Kreis

Ein 39-jähriger Mann aus Lindlar ist im Februar auf eine unter dem Begriff Sextortion bekannte Betrugsmasche hereingefallen. Dabei geben sich Kriminelle in der Regel als verführerische Frauen aus, die über diverse Internetseiten, in sozialen Medien oder auch über Messenger-Dienste einen ersten Kontakt herstellen. Die Nachrichten werden nach einem anfänglichen Flirt immer intimer, mit dem Ziel, das potenzielle Opfer dazu zu überreden, sich vor der Webcam auszuziehen oder Nacktfotos von sich zu schicken. Gehen die Opfer darauf ein, ändert sich die zuvor recht freundliche Ansprache plötzlich in eine knallharte Erpressung. Die Täter drohen mit der Veröffentlichung der aufgezeichneten Bilder und verlangen eine Zahlung, meist in Form von Bitcoins.

Die Polizei rät niemals Nacktaufnahmen zu verschicken oder Entblößungen in Chats zuzustimmen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreneinstellungen und seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.

Falls Sie bereits erpresst werden, rät die Polizei, kein Geld zu überweisen, denn die Erpressung hört nach der Zahlung meistens nicht auf. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer lokalen Polizeidienststelle auf, erstatten Sie Anzeige und sprechen Sie mit der Polizei das weitere Vorgehen ab. Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird.
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Tel.
02261 8199-1210 / -1211 / -1212
E-Mail
pressestelle.gummersbach [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Hubert-Sülzer-Straße
2
51643
Gummersbach
Sprechzeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 16:00 Uhr, Fr.: 08:00 - 15:00 Uhr




Zugefügt 2025 Februar 22

Nach Flirt im Internet mit Nacktbildern erpresst

Zürich - Bülach: Tötungsdelikt in Einfamilienhaus


Zürich - 	Bülach: Tötungsdelikt in Einfamilienhaus

Am Montagmorgen (17.2.2025) ist es in Bülach zu einem Tötungsdelikt an zwei Frauen gekommen. Der mutmassliche Täter konnte verhaftet werden.

Gegen 7.15 Uhr meldeten Anwohner der Notrufzentrale von Schutz & Rettung Zürich eine blutende und um Hilfe rufende Person auf dem Balkon eines Reiheneinfamilienhauses. Die umgehend ausgerückten polizeilichen Einsatzkräfte konnten im bezeichneten Haus einen 72-jährigen Schweizer antreffen und verhaften. Ebenfalls stellte die Polizei im Haus zwei tote Frauen fest. Der Verhaftete ist dringend tatverdächtigt die beiden Frauen, eine 68-jährige Schweizerin und eine 49-jährige US-Amerikanerin, getötet zu haben.

Gemäss ersten polizeilichen Erkenntnissen stehen die Opfer und der mutmassliche Täter in einer familiären Beziehung zueinander. Die genauen Umstände sowie die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen, die durch die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität geführt werden. Dazu sicherten das Forensische Institut Zürich und das Rechtsmedizinische Institut der Universität Zürich vor Ort Spuren.

Der beschuldigte Mann wird der Staatsanwaltschaft zugeführt. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Zürich




Zugefügt 2025 Februar 22

Bülach: Tötungsdelikt in Einfamilienhaus

Zürich - Tötungsdelikt in Maur vom Februar 2024


	Tötungsdelikt in Maur vom Februar 2024

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen vorsätzlicher Tötung

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Mitte Februar 2025 beim Bezirksgericht Uster Anklage gegen einen Mann wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2024 in Maur seinen Onkel getötet zu haben.

Am 24. Februar 2024 kurz nach dem Mittag wurde auf einem Bauernhof in Maur ein Mann regungslos vor einem Gebäude aufgefunden. Trotz sofortiger notärztlicher Hilfe verstarb der Mann noch vor Ort (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 24.02.2024). Aufgrund der angetroffenen Situation musste von einem Gewaltdelikt ausgegangen werden. Der mutmassliche Täter, ein zum Tatzeitpunkt 38-jähriger Schweizer, konnte von der Kantonspolizei Zürich noch am Tatort festgenommen werden.

Mit Anklage vom 10. Februar 2025 an das Bezirksgericht Uster hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Untersuchung gegen den heute 39-jährigen Beschuldigten nun abgeschlossen. Dem Mann wird vorgeworfen, am Mittag des 24. Februar 2024 an seinem Wohnort auf einem Bauernhof in Maur seinen Onkel unvermittelt angegriffen und unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt lebensbedrohlich verletzt zu haben, so dass dieser noch am Tatort an den Folgen seiner Verletzungen verstarb.

Mit der Anklageerhebung ist die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft beantwortet deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.



Zugefügt 2025 Februar 22

Tötungsdelikt in Maur vom Februar 2024

Vorläufige Zahlen zum Berliner Immobilienmarkt 2024 Berliner Immobilienmarkt wieder im Aufwind


	Vorläufige Zahlen zum Berliner Immobilienmarkt 2024 Berliner Immobilienmarkt wieder im Aufwind

21.02.2025 - Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin hat am 13.02.2025 die diesjährigen Bodenrichtwertberatungen abgeschlossen. Er hat zusätzlich mit seiner Geschäftsstelle die Daten aller ihm derzeit vorliegenden, notariell beurkundeten Kaufverträge über bebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Teileigentum des Jahres 2024 einer ersten vorläufigen Analyse unterzogen. Die Ergebnisse werden im vorläufigen Bericht zum Berliner Immobilienmarkt 2024 zusammengefasst.
Hohe Baukosten und deutlich gestiegene Finanzierungskosten waren die am häufigsten genannten Gründe für sinkende Umsätze und Kaufpreise am Berliner Immobilienmarkt der letzten 2 Jahre. Die Rahmenbedingungen haben sich in diesem Zeitraum nicht wesentlich verbessert. Die Wirtschaftsleistung Berlins liegt zwar deutlich über dem Bundesdurchschnitt, aber die geopolitischen Entwicklungen im letzten Quartal des Jahres 2024 geben durchaus Anlass zur Sorge. Der Anstieg der Baukosten hat sich auch 2024 fortgesetzt. Das Land Berlin versucht u.a. mit dem Schneller-Bauen-Gesetz ab 2024 z.B. durch Reduzierung von Baustandards dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins zwischenzeitlich in mehreren Schritten gesenkt und somit ein Signal für Investitionen gesetzt. Die Reaktionen auf dem Immobilienmarkt sind allerdings noch verhalten. Noch immer verzeichnet das Land Berlin einen Anstieg der Einwohnerzahlen. Diese Entwicklung erhöht den Nachfragedruck auf den Berliner Wohnungsmarkt, denn weiterhin fehlt es an neuen Wohnungen. Trotz dieser eher negativen Signale konnte auf dem Berliner Immobilienmarkt wieder ein Anstieg der Umsätze beobachtet werden. So stieg die Anzahl der Kauffälle um 18 % auf 20.669 und der Geldumsatz um 19 % auf 14,74 Mrd. € im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 an. Dieser Anstieg ließ sich über nahezu alle Teilmärkte beobachten. Lediglich Baulandflächen für Gewerbeflächen mit einem Rückgang von -26 % sowie Büro- und Geschäftshäuser einschließlich Einzelhandelsimmobilien mit einem eher geringen Rückgang von -1 % verzeichnen weiter Rückgänge der Fallzahlen. Der Teilmarkt des Baulandes für Gewerbeflächen hat dabei mit 25 registrierten Kauffällen einen historischen Tiefststand erreicht. Im Verlauf des Jahres 2024 zeigte sich in den Teilmärkten allerdings eine teilweise differenzierte Entwicklung. In allen Teilmärkten ist zunächst zu beobachten, dass die Anzahl der Kauffälle im Jahresverlauf stetig angestiegen ist. Lediglich bei den reinen Mietwohnhäusern zeigte sich bis zum 3. Quartal eher eine Seitwärtsbewegung, um dann im 4. Quartal sprunghaft anzusteigen. Auch beim Bauland für Ein- und Zweifamilienhausbebauung ist eine Besonderheit zu beobachten. In diesem Teilmarkt gab es im 2. Quartal einen deutlichen Anstieg, während im 3. Quartal die Umsätze zunächst wieder rückläufig waren. Diese Entwicklungen lassen sich bei den Preisen nicht beobachten. Sie sind in nahezu allen Teilmärkten gegenüber dem Vorjahresniveau weiter rückläufig. Zwar konnten in allen Teilmärkten im Verlauf des Jahres 2024 zwischen den Quartalen unterschiedliche Entwicklungen nach oben oder nach unten beobachtet werden, jedoch sind diese so gering, dass insgesamt von einer Seitwärtsbewegung der Preisentwicklung im Laufe des Jahres 2024 ausgegangen werden kann. Bei den Bodenrichtwertberatungen zum 01.01.2025 konnte der Gutachterausschuss eine differenzierte Wertentwicklung beobachten. Sowohl bei den renditeorientierten Teilmärkten wie Baulandflächen für Büronutzungen, für hochwertige Einzelhandelsnutzungen sowie für hochwertige Gewerbelagen mit Bezug zum Maß der baulichen Nutzung als auch bei Baulandflächen zur Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern hat der Gutachterausschuss ein sinkendes Bodenrichtwertniveau beobachtet. Dabei ergab sich bei den renditeorientierten Nutzungen ein Rückgang von -10 bis -30 % und bei Baulandflächen für die Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern von -5 %. Lediglich bei Baulandflächen für den Geschosswohnungsbau und den gewerblichen Baulandflächen ab einem Niveau von 750 €/m² Grundstücksfläche abwärts blieb das Bodenrichtwertniveau unverändert.

- Die Gesamtanzahl der Kauffälle auf dem Berliner Immobilienmarkt ist um 18 % auf 20.669 im Jahr 2024 angestiegen
- Auch der Geldumsatz ist 2024 gegenüber dem Vorjahr um 19 % auf 14,74 Mrd. € deutlich angestiegen
- Das Preisniveau bei bebauten Grundstücken und bei Wohnungs- und Teileigentum liegt auch 2024 unter dem des Vorjahreszeitraums. Innerhalb des Jahres 2024 zeigt sich aber je nach Teilmarkt eine unterschiedliche Entwicklung.
- Die Bodenrichtwerte in den renditeorientierten gewerblichen Teilmärkten geben zum 01.01.2025 gegenüber dem Vorjahr weiter z. T. deutlich nach.
- Die Bodenrichtwerte für den Geschosswohnungsbau sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben
- Die Bodenrichtwerte für Flächen zur Einfamilienhausbebauung geben im Verhältnis zum Vorjahr um -5 % nach.

Den vorläufigen Bericht zum Berliner Immobilienmarkt finden Sie unter der Rubrik ´´Aktuelles´´ auf der Internetseite www.berlin.de/gutachterausschuss/aktuelle .

Der abschließende Bericht zum Berliner Immobilienmarkt 2024/2025 mit endgültigen Umsatzzahlen und differenzierten Aussagen zu Teilmärkten sowie mit einem Ausblick auf das Jahr 2025 wird voraussichtlich zur Jahresmitte fertiggestellt sein.

Folgen Sie unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook und LinkedIn

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadt­ent­wicklung, Bauen und Wohnen
Pressestelle

Presse­sprecher
Martin Pallgen

Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.:
(030) 90173-4040
Fax: (030) 90173-4041
E-Mail an



Zugefügt 2025 Februar 22

Vorläufige Zahlen zum Berliner Immobilienmarkt 2024 Berliner Immobilienmarkt wieder im Aufwind

Mehr Sicherheit für kritische Infrastruktur: Aktionsplan für Unterseekabel


	Mehr Sicherheit für kritische Infrastruktur: Aktionsplan für Unterseekabel

Mit Blick auf die Zwischenfälle mit Unterseekabeln in den vergangenen Monaten und den Beeinträchtigungen für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger in der EU haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin Kaja Kallas ein Maßnahmen-Paket vorgelegt. Es soll die Mitgliedstaaten unterstützen und Sicherheit sowie Widerstandsfähigkeit der kritischen Infrastruktur am Meeresboden stärken.

Geopolitische Spannungen nehmen zu

Die Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie Henna Virkkunen stellte in Helsinki gemeinsam mit Verteidigungskommissar Andris Kubilius und Innenkommissar Magnus Brunner Details des Aktionsplans vor. Virkkunen verwies auf die zunehmenden geopolitischen Spannungen, insbesondere in Regionen wie der Ostsee. ´´Wir wollen sicherstellen, dass Europa nicht nur in der Lage ist, Sabotage an Kabeln zu verhindern und aufzudecken, sondern auch, aktiv abzuschrecken, zu reparieren und auf jede Bedrohung kritischer Infrastrukturen zu reagieren.´´

Übertragung von Daten und Energie

Kommunikationskabel verbinden mehrere EU-Mitgliedstaaten untereinander, sie verbinden Inseln mit dem EU-Festland und die EU mit dem Rest der Welt, was 99 Prozent des interkontinentalen Internetverkehrs ausmacht. Untersee-Stromkabel erleichtern die Integration der Strommärkte der Mitgliedstaaten, erhöhen deren Versorgungssicherheit und liefern erneuerbare Offshore-Energie auf dem Festland.

Kernpunkte des Aktionsplans

Präsidentin Ursula von der Leyen hatte am 9. Februar in Vilnius anlässlich des Tags der Unabhängigkeit der baltischen Energieversorgung die Gemeinsame Mitteilung angekündigt. Der Fokus liegt auf:

Prävention: Verschärfte Sicherheitsanforderungen und Risikobewertungen für Unterseekabel; priorisierte Finanzierung für den Einsatz moderner und smarter Kabel zur Verstärkung der Widerstandsfähigkeit.
Erkennung: Verbesserte Fähigkeiten zur Bedrohungsüberwachung in den jeweiligen Meeresbecken (etwa Mittelmeer und Ostsee), um ein umfassendes Lagebild zu erstellen. Dies wird frühere Warnmeldungen und wirksamere Reaktionen ermöglichen.
Reaktion und Wiederherstellung: Verbesserte Effizienz des Krisenrahmens auf EU-Ebene für rasches Handeln bei Vorfällen und mehr Reparaturkapazitäten.
Abschreckung: Durchsetzung von Sanktionen und diplomatischen Maßnahmen gegen feindselige Akteure und die ´´Schattenflotte´´ unter umfassender Nutzung des hybriden Instrumentariums zur Bekämpfung hybrider Kampagnen. Dazu gehört auch die Förderung einer ´´Kabeldiplomatie´´ mit globalen Partnern.

Nächste Schritte

Die Kommission und die Hohe Vertreterin werden 2025 und 2026 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der EU-Agentur für Cybersicherheit, ENISA, schrittweise spezifische Maßnahmen einführen. Bis Ende dieses Jahres wird voraussichtlich unter anderem die Kartierung bestehender und geplanter Unterseekabelinfrastrukturen, eine koordinierte Risikobewertung von Unterseekabeln, ein Instrumentarium für die Kabelsicherheit mit Risikominderungsmaßnahmen und eine Prioritätenliste von Kabelprojekten von europäischem Interesse vorgelegt.

Die Sicherheit der kritischen Infrastruktur der EU wird auch ein wichtiges Element der künftigen Strategie der inneren Sicherheit sein. Weitere Arbeiten werden auch auf dem Niinistö-Bericht über die Frage aufbauen, wie die Bereitschaft und Bereitschaft Europas im zivilen und verteidigungspolitischen Bereich verbessert werden kann.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge

Statement der Kommissionsmitglieder Virkkunen, Kubilius und Brunner (Video)

Rede der Kommissionspräsidentin in Vilnius (9.2.2025)

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 22

Mehr Sicherheit für kritische Infrastruktur: Aktionsplan für Unterseekabel

Integrität von Wahlen schützen: EU-Kommission veröffentlicht Toolkit zu Online-Plattformen


	Integrität von Wahlen schützen: EU-Kommission veröffentlicht Toolkit zu Online-Plattformen

Die EU-Kommission hat ein Toolkit für Wahlen veröffentlicht. Es enthält praktische Erläuterungen darüber, wie die Leitlinien für die Wahlen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) während der Wahlprozesse angewendet werden können.

Hilfestellung für die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten

Das Toolkit richtet sich an die nationalen Regulierungsbehörden - die sogenannten Koordinatoren für digitale Dienste. Es fasst die besten Ansätze und Praktiken zusammen, die die nationalen Regulierungsbehörden im vergangenen Jahr entwickelt haben, um die Risiken auf sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSEs) bei Wahlen zu verringern.

Es geht dabei um Risiken wie Hassreden, Online-Belästigung und Manipulation der öffentlichen Meinung, einschließlich solcher Risiken, die durch künstliche Intelligenz erzeugte Inhalte und Vortäuschung falscher Identitäten beinhalten.

Vier Schlüsselbereiche

Das Toolkit bietet empfohlene Praktiken und Vorschläge in vier Schlüsselbereichen:

Management von Interessengruppen,
Kommunikation und Medienkompetenz,
Reaktion auf Vorfälle sowie
Monitoring und Analyse von wahlbezogenen Risiken.

Schutz der Integrität von Wahlprozessen

Durch die Bereitstellung dieses Leitfadens verstärkt das Toolkit die laufenden Bemühungen der Kommission und der Mitgliedstaaten, die Integrität der Wahlprozesse in der EU zu schützen.

Das DSA-Wahl-Toolkit stützt sich auf die im März 2024 veröffentlichten Wahlleitlinien für Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie auf die Erfahrungen, die bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes für Desinformation [Link hinzufügen] und den DSA-Dialogen zur Wahlintegrität gesammelt wurden, die die Kommission seit September 2023 mit Behörden, Online-Plattformen und Suchmaschinen sowie anderen Interessengruppen geführt hat.

Weitere Informationen

Daily News vom 21.2.2025

Toolkit für Wahlen

DSA FAQ

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 22

Integrität von Wahlen schützen: EU-Kommission veröffentlicht Toolkit zu Online-Plattformen

PISTOLE - Juwelier in Ehrenfeld angeschossen - Polizei Köln


	Juwelier in Ehrenfeld angeschossen
Öffentlichkeitsfahndung
Polizei Köln

Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 2 vom 19. Februar

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Mit Fotos aus einer Überwachungskamera an der Venloer Straße in Ehrenfeld fahndet die Kripo Köln nach einem Verdächtigen, der am Mittwoch (19. Februar) gegen 10.30 Uhr den Inhaber (51) eines Juwelierladens durch einen Schuss in den Unterschenkel verletzt haben soll. Der Englisch sprechende, etwa 1,80 - 1,85 Meter große und einen Vollbart tragende Schwarze war nach der Schussabgabe in die Fuchsstraße geflüchtet. Bekleidet war der Flüchtige mit einer braun-grünen Wintermütze mit braunem, quadratischem Logo, einer schwarzen Jacke mit hellem Felleinsatz, hellgrauem Hoodie, schwarzen Handschuhen der Marke Banlieue, einer grauen Jeanshose und schwarzen Adidas-Sneakers.

Die Bilder des Tatverdächtigen sind unter folgendem Link abrufbar: https://polizei.nrw/fahndung/160301

Die Ermittlungen einer Mordkommission zu den Hintergründen und der Tatmotivation dauern an. Weiterhin bittet das Kriminalkommissariat 11 dringend um Zeugenhinweise zu dem Abgebildeten unter Tel.-Nr. 0221 229-0 oder per E-Mail an %20poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]koeln[at]polizei[dot]nrw[dot]de) .
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 22

Juwelier in Ehrenfeld angeschossen Öffentlichkeitsfahndung Polizei Köln

Messer - Frankfurt - Sachsenhausen: Körperverletzung mit Messer - Festnahme


	Frankfurt - Sachsenhausen: Körperverletzung mit Messer - Festnahme

Vergangene Nacht verletzte eine junge Frau zwei andere Menschen im Vergnügungsviertel ´´Alt-Sachsenhausen´´ mit einem Messer. Die Polizei nahm eine Tatverdächtige fest.

Gegen 2:30 Uhr wurde eine im Rahmen der Präsenzmaßnahmen in Alt-Sachsenhausen eingesetzte Streife in der ´´Kleine Rittergasse´´ auf zwei verletzte Personen (männlich, 27 Jahre und weiblich, 26 Jahre) aufmerksam. Dazu befragt gaben beide an, von einer jungen Frau nach einer vorangegangenen verbalen Streitigkeit mit einem Messer verletzt worden zu sein. Weitere Zeugen bestätigten den Vorfall und beschrieben die Täterin. Daraufhin leitete die Polizei sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein, die kurz darauf zum Erfolg führten. Im Bereich ´´Schaumainkai´´ gelang die Festnahme einer 16-jährigen Tatverdächtigen.

Die beiden Angegriffenen, deren Verletzungen nicht lebensbedrohlich sind, wurden zur Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die jugendliche Tatverdächtige wurde im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen an einen Erziehungsberechtigten übergeben. Die Polizei ermittelt nun u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm




Zugefügt 2025 Februar 22

Frankfurt - Sachsenhausen: Körperverletzung mit Messer - Festnahme

PISTOLE - Juwelier in Ehrenfeld angeschossen - Öffentlichkeitsfahndung Köln


	Juwelier in Ehrenfeld angeschossen - Öffentlichkeitsfahndung

Köln

Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 2 vom 19. Februar

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Mit Fotos aus einer Überwachungskamera an der Venloer Straße in Ehrenfeld fahndet die Kripo Köln nach einem Verdächtigen, der am Mittwoch (19. Februar) gegen 10.30 Uhr den Inhaber (51) eines Juwelierladens durch einen Schuss in den Unterschenkel verletzt haben soll. Der Englisch sprechende, etwa 1,80 - 1,85 Meter große und einen Vollbart tragende Schwarze war nach der Schussabgabe in die Fuchsstraße geflüchtet. Bekleidet war der Flüchtige mit einer braun-grünen Wintermütze mit braunem, quadratischem Logo, einer schwarzen Jacke mit hellem Felleinsatz, hellgrauem Hoodie, schwarzen Handschuhen der Marke Banlieue, einer grauen Jeanshose und schwarzen Adidas-Sneakers.

Die Bilder des Tatverdächtigen sind unter folgendem Link abrufbar: https://polizei.nrw/fahndung/160301

Die Ermittlungen einer Mordkommission zu den Hintergründen und der Tatmotivation dauern an. Weiterhin bittet das Kriminalkommissariat 11 dringend um Zeugenhinweise zu dem Abgebildeten unter Tel.-Nr. 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de . (cg/al)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 22

Juwelier in Ehrenfeld angeschossen - Öffentlichkeitsfahndung Köln

Erneuerbarer Wasserstoff: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe in Höhe von 41 Millionen Euro für Uniper Hydrogen


	Erneuerbarer Wasserstoff: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe in Höhe von 41 Millionen Euro für Uniper Hydrogen

Die Europäische Kommission hat eine mit 41 Millionen Euro ausgestattete deutsche Beihilfe zur Unterstützung der Uniper Hydrogen GmbH in Huntorf (Niedersachsen) zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Unterstützung für Bau und Betrieb eines Elektrolyseurs

Mit der Maßnahme wird die Uniper Hydrogen GmbH bei der Umsetzung ihres Projekts ´´CHESS´´ unterstützt. Das Projekt betrifft den Bau und Betrieb eines Elektrolyseurs mit einer Leistung von 30 MW, der mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben wird. Der Elektrolyseur wird voraussichtlich etwa 2.700 Tonnen erneuerbaren Wasserstoff pro Jahr liefern, mit dem Potenzial, die Kapazität in Zukunft zu erhöhen. Das Projekt soll bis 2027 abgeschlossen sein. Die Beihilfe wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt.

Beihilfe erleichtert die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme notwendig und angemessen ist, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu erleichtern, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass der Begünstigte die im Rahmen des CHESS-Projekts gewonnenen Erkenntnisse an andere Marktteilnehmer weitergeben wird, was die Einführung der einschlägigen Technologie weiter erleichtern wird.

Maßnahme im Einklang mit EU-Wasserstoffstrategie und REPowerEU-Plan

Gleichzeitig unterstützt die Maßnahme die Ziele wichtiger politischer Initiativen der EU wie die der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme einen ´´Anreizeffekt´´ hat, da der Begünstigte ohne die öffentliche Unterstützung nicht dieselbe relevante Investition tätigen würde. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.105083 zugänglich gemacht.

Weitere Informationen

Daily News am 21. Februar

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 22

Erneuerbarer Wasserstoff: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe in Höhe von 41 Millionen Euro für Uniper Hydrogen

3. Jahrestag des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine


	3. Jahrestag des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine

21.02.2025- Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Am 24. Februar 2025 jährt sich der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation gegen die Ukraine zum dritten Mal. Der Krieg hat unzählige Menschenleben gefordert, große Teile der Infrastruktur wurden zerstört und über zehn Millionen Menschen sind auf der Flucht, innerhalb der Ukraine und im Ausland. In Deutschland haben bis heute rund 1.2 Mio. Menschen Zuflucht gesucht. Berlin war und ist ein wichtiger Ankunfts- und Transitort für Geflüchtete aus der Ukraine.

Cansel Kızıltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „In den vergangenen Jahren mussten viele Menschen auf der Suche nach Schutz für sich und ihre Familien aus der Ukraine fliehen. Der Senat, die Bezirke, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft arbeiten eng zusammen, damit sie in unserer Stadt eine neue Heimat finden. Allen Helfenden gebührt meine große Anerkennung und Dank für ihr Engagement. Das Wichtigste jedoch sind die offenen Arme und großen Herzen der Berlinerinnen und Berliner. Dafür bin ich zutiefst dankbar.“

Ankommen und Teilhabe
Mehr als 470.000 Ukrainerinnen und Ukrainer erreichten in den letzten drei Jahren Berlin. Inzwischen leben rund 54.000 ukrainische Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Stadt. Rund 60 Prozent davon sind Mädchen und Frauen, rund 20 Prozent Kinder und Jugendliche.

Das Land und die Bezirke haben gemeinsam mit vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen und zahlreichen freiwillig engagierten Berlinerinnen und Berlinern in den letzten drei Jahren enorm viel geleistet, um die Menschen beim Ankommen zu unterstützen und ihnen den Zugang zu Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und Kulturangeboten zu ermöglichen.
Viele ukrainische Kriegsgeflüchtete wurden durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und die Bezirke untergebracht und versorgt. Der größte Teil der Ankommenden wurde mit großem Engagement von Berlinerinnen und Berlinern privat aufgenommen oder konnte eigenen Wohnraum finden.

Es wurden vielfältige Projekte und Maßnahmen für Geflüchtete aus der Ukraine initiiert und bestehende Berliner Projekte ausgeweitet. Für soziale und partizipative Angebote im Rahmen des Gesamtkonzeptes für Geflüchtete und des Aktionsplans Ukraine wurden in den letzten drei Jahren vom Land Berlin rund 40 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus haben einzelne Senatsverwaltungen weitere eigene finanzielle Mittel für Projekte eingesetzt. Ebenfalls leisteten und leisten die Bezirke einen sehr großen Beitrag für die Integration der Menschen direkt vor Ort.
Absehbar werden auch in der nächsten Zeit Menschen aus der Ukraine in Berlin ankommen, hier leben und Teil der Berliner Gesellschaft werden. Berlin hat gute Ankommens-Strukturen. Diese sollen erweitert, inklusiver ausgerichtet und für alle Neuzugewanderten geöffnet werden.

Arbeit und Ausbildung
Seit dem Kriegsausbruch im Februar 2022 ist die Zahl der Beschäftigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Berlin um 13.570 angestiegen, 85 Prozent davon sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Momentan sind 19.900 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Beschäftigung, darunter 17.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand November 2024).

Zahlreiche arbeitsmarktpolitische Angebote wurden für Geflüchtete aus der Ukraine geschaffen bzw. ausgebaut; sie decken die ganze Bandbreite von Berufsorientierung über Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bis hin zu Arbeitsvermittlung ab. Ein besonderer Fokus lag und liegt auf der Begleitung des Job-Turbos, um Geflüchtete schneller an den Arbeitsmarkt anzubinden. Gemeinsam mit Unternehmen, den Wirtschafts- und Sozialpartnern, Migrant*innenselbstorganisationen und Beratungsstellen wurden Veranstaltungen wie die Integrations- und Unternehmensgipfel und Job-Messen durchgeführt.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
E-Mail an die Poststelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Pressestelle

Tel.:
(030) 90281135
E-Mail pressestelle



Zugefügt 2025 Februar 22

3. Jahrestag des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine

MESSER - 28-jährige Frau mit Stichverletzung aufgefunden – 1. Folgemeldung - Polizei Essen


	MESSER - 	28-jährige Frau mit Stichverletzung aufgefunden – 1. Folgemeldung - Polizei Essen

Gestern Abend (20. Februar) wurde eine 28-jährige Frau mit einer Stichverletzung am Schollenbroich aufgefunden. Die Frau verstarb vor Ort. Eine 44-jährige Frau und ein 42-jähriger Mann wurden zunächst festgenommen.

Unsere Ursprungsmeldung finden Sie hier: https://essen.polizei.nrw/presse/28-jaehrige-frau-mit-stichverletzung-aufgefunden-zwei-personen-festgenommen

Im Rahmen der Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen den 42-Jährigen nicht, sodass er am Vormittag aus dem Polizeigewahrsam entlassen wurde. Nach jetzigem Erkenntnisstand waren die 28-Jährige und der 42-Jährige zusammen unterwegs, als die Tatverdächtige das Opfer mit einer Stichwaffe angriff.

Der 44-jährigen Frau wird Mord vorgeworfen. Sie wird noch heute einem Haftrichter vorgeführt.

Vor Ort sollen diverse Zeugen Fotos und Videos von den Geschehnissen am Schollenbroich gefertigt haben. Auf Grund dessen hat die Mordkommission ein Hinweisportal beim LKA NRW eingerichtet und bittet, alle gefertigten Aufnahmen unter folgendem Link hochzuladen:
https://nrw.hinweisportal.de/

Darüber hinaus werden Augenzeugen gebeten, sich bei der Mordkommission zu melden. Dies ist telefonisch unter der Rufnummer 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen [at] polizei.nrw.de (hinweise[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de) möglich.



Zugefügt 2025 Februar 22

MESSER - 28-jährige Frau mit Stichverletzung aufgefunden – 1. Folgemeldung - Polizei Essen

Bundesbank - 72400 falsche Banknoten - Erneut mehr Falschgeld in Deutschland


	 Erneut mehr Falschgeld in Deutschland

21.02.2025 - Die Deutsche Bundesbank hat im Jahr 2024 rund 72.400 falsche Euro-Banknoten im deutschen Zahlungsverkehr registriert. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Anzahl der Fälschungen damit um 28 Prozent.
Schadenssumme geht zurück

´´Die Anzahl der festgestellten Fälschungen stieg im Jahr 2024, gleichzeitig ging jedoch die Schadenssumme zurück´´, sagt Burkhard Balz, Vorstandsmitglied der Bundesbank. Im Jahr 2024 belief sich der Nennwert der gefälschten Banknoten auf 4,5 Millionen Euro. Damit sei die Schadenssumme um 12 Prozent niedriger als im Vorjahr. ´´Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Täter wieder vermehrt einfache Fälschungen mit geringerem Nennwert in Verkehr gebracht haben´´, so Balz.
Falschgeldaufkommen bleibt moderat

´´Insgesamt bleibt das Falschgeldaufkommen moderat: Rein rechnerisch entfielen 2024 neun falsche Banknoten auf 10.000 Einwohner´´, sagte Balz. Mit rund 33.800 Stück lag die Anzahl der Fälschungen im zweiten Halbjahr 2024 niedriger als im ersten Halbjahr (38.600 Stück).

Am häufigsten registrierte die Bundesbank Fälschungen von 50-Euro-Banknoten. Sie machen einen Anteil von rund 40 Prozent an der Gesamtanzahl der erfassten Fälschungen aus. Dicht dahinter liegen 20-Euro-Banknoten (28 Prozent). 5-Euro- und 500-Euro-Banknoten machen mit einem Prozent den kleinsten Anteil an den aus dem Verkehr gezogenen Banknoten aus.

Auch die Zahl der falschen Münzen stieg 2024, und zwar auf rund 141.300 Münzen (Vorjahr: 115.900). Grund für den Anstieg ist, dass einige Unternehmen über Jahre falsch verdächtige Münzen gesammelt und im Jahr 2024 bei der Bundesbank eingereicht haben. Außerdem wurden verstärkt 2-Euro-Fälschungen in den Zahlungsverkehr eingeschleust.
Fälschungen weiterhin leicht erkennbar

Ein großer Anteil der Fälschungen war wie in den Vorjahren sehr leicht erkennbar. Die Banknoten haben den Aufdruck ´´MovieMoney´´ oder ´´Prop copy´´ und weisen keinerlei Nachahmungen der Sicherheitsmerkmale auf. Bei einigen dieser Fälschungen wurde der Aufdruck ´´MovieMoney´´ überdeckt und durch die Imitation einer Unterschrift ersetzt.
Falsche Banknoten erkennen

Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz. Daher empfiehlt die Bundesbank, Banknoten schnell selbst zur prüfen: Dabei hilft das Prinzip ´´Fühlen-Sehen-Kippen´´.
Fühlen:

Bei den meisten Euro-Banknoten fühlt sich das Banknotenpapier griffig und fest an. So können einfache Fälschungen schon beim Anfassen erkannt werden. Die Ausnahme sind die 5-, 10- und ein Teil der 20-Euro-Banknoten aus der Europaserie. Diese sind lackiert und fühlen sich deshalb glatt und fest an. Zur Sicherheit empfiehlt die Bundesbank jedoch, weitere Merkmale zu prüfen.

Auf den Vorderseiten der Banknoten sind hervorgehobene Teile des Druckbildes als Relief zu fühlen. Am linken Rand findet sich zum Beispiel in der Europa-Serie der Schriftzug ´´BCE ECB EЦБ EZB EKP EKT EKB BĊE EBC´´ (sowie ´´ESB´´ ab der 50-Euro-Banknote) und zusätzlich Schraffuren am rechten und linken Rand.
Sehen:

Das Wasserzeichen lässt sich im unbedruckten Bereich jeder Banknote als Schattenbild sehen, wenn sie gegen das Licht gehalten wird.

Im oberen Bereich des Hologrammstreifens befindet sich bei der Europa-Serie ab der 20-Euro-Banknote ein durchsichtiges Fenster. Es zeigt ein Porträt der Europa, einer Figur aus der griechischen Mythologie.
Kippen:

Die Banknoten der Europa-Serie weisen auf der Vorderseite links unten die Smaragdzahl auf: Beim Kippen verändert sich deren Farbe, und ein heller Balken wandert auf- beziehungsweise abwärts.

Die Hologrammelemente verändern sich beim Kippen der Banknote. Es zeigen sich regenbogenfarbige Effekte, welche die Motive umgeben.

Die 100- und 200-Euro-Banknoten haben zusätzliche Sicherheitsmerkmale: In der Smaragdzahl sind mehrere Euro-Symbole zu sehen, die ihre Farbe ändern. Im Hologramm ist das Satellitenmerkmal zu finden. Hier kreisen zwei Euro-Zeichen um die Wertzahl.



Zugefügt 2025 Februar 21

Erneut mehr Falschgeld in Deutschland

Durchsuchungen nach Drogenhandel - Mitte


	
Durchsuchungen nach Drogenhandel

-

Mitte

20.02.2025 - Gestern Mittag beobachteten Polizeibeamte in Zivil zwei Männer bei einem mutmaßlichen Drogenhandel in Mitte und nahmen sie fest. Uniformierte Einsatzkräfte überprüften gegen 14:15 Uhr einen 25-Jährigen in einer Verkehrskontrolle. Dieser fiel dabei mit seinem nervösen Verhalten auf. Nach Beendigung der Kontrolle setzte der 25-Jährige seine Fahrt fort. Dieses nervöse Verhalten teilten die Einsatzkräfte weiteren Kollegen in Zivil mit, die den Fahrer weiter beobachteten. Dieser fuhr zwischenzeitlich bis zu Büschingstraße und wartete dort am Fahrbahnrand. Kurze Zeit später kam ein 19-Jähriger mit einer gefüllten Tüte aus einem Wohnhaus und setzte sich ins Auto. Als die Zivilkräfte eine Bargeldübergabe beobachten konnten, erfolgte die Festnahme der beiden Tatverdächtigen, da der Verdacht des illegalen Handels mit Betäubungsmittel vorlag. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 19-Jährigen fanden die Vollzugsbeamten eine Machete, Bargeld in niedriger vierstelliger Höhe und mehrere hundert szenetypisch verpackte mutmaßliche Drogen wie Cannabis, Kokain und Ecstasytabletten. Auch der 25-Jährige führte Bargeld in mittlerer vierstelliger Höhe mit sich und verfügte über sieben Handys. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten sämtliche Beweismittel, führten erkennungsdienstliche Maßnahmen mit den beiden Männern durch und übergaben die weitere Ermittlung an ein Fachkommissariat des Landeskriminalamts der Polizei Berlin.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 21

Durchsuchungen nach Drogenhandel Polizeimeldung vom 20.02.2025 Mitte

Einsatzbilanz 2024: Leichter Rückgang der Einsätze für die Zivilschutz-Hubschrauber


	 Einsatzbilanz 2024: Leichter Rückgang der Einsätze für die Zivilschutz-Hubschrauber

Seit 53 Jahren sind die als ´´Christoph´´ bekannten Zivilschutz-Hubschrauber (kurz: ZSH) im Einsatz, um mit bis zu 230 Kilometern pro Stunde schnell medizinische Hilfe zu leisten und Leben zu retten. Im vergangenen Jahr wurden sie insgesamt 13.793 Mal alarmiert und waren 200 Tage in der Luft. In diesem Jahr werden auch wieder runde Geburtstage gefeiert.

Im Jahr 2024 hoben die Zivilschutz-Hubschrauber insgesamt zu 13.793 Einsätzen ab (zum Vergleich: 14.426 Einsätze im Jahr zuvor). Dabei transportierten die orangefarbenen Retter 3.801 Patientinnen und Patienten.

Besonders häufig wurden die Standorte in Bayern, Brandenburg und Hamburg um Hilfe gerufen:

´´Christoph 17´´ Kempten: 1.561 Einsätze
´´Christoph 14´´ Traunstein: 1.404 Einsätze
´´Christoph 35´´ Brandenburg: 1.318 Einsätze
´´Christoph 29´´ Hamburg: 1.310 Einsätze

Zusätzlich zu den Rettungsflügen werden die Hubschrauber auch zu Sucheinsätzen oder Transporten eingesetzt. Die meisten Sucheinsätze verzeichnete 2024 ´´Christoph 3´´ in Köln (19). Zudem wurden 21 Organ-, Blut- und Medikamententransporte durchgeführt von ´´Christoph 2´´ in Frankfurt (12), von ´´Christoph 8´´ in Kassel (8) und ´´Christoph 19´´ in Hamburg (1).

Der leichte Rückgang der Einsätze gegenüber dem Vorjahr spiegelt einen allgemeinen Trend in der Notfallrettung wider. Neben witterungsbedingten Ausfällen und natürlichen Schwankungen hat auch die Erweiterung der Behandlungsbefugnisse für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Einfluss auf die Einsatzzahlen.
50 Jahre ´´Christoph 9´´ – Ein halbes Jahrhundert lebensrettender Einsätze

2025 feiert ´´Christoph 9´´ in Duisburg Jubiläum. Seit September 1975 ist ´´Christoph 9´´ am BG Klinikum Duisburg stationiert und steht für schnelle, professionelle Hilfe aus der Luft. In den vergangenen fünf Jahrzehnten hat er mehr als 47.000 Einsätze geflogen, Menschenleben gerettet und sich als unverzichtbarer Bestandteil der Notfallversorgung am Niederrhein und im Ruhrgebiet etabliert. Das Einsatzgebiet des Zivilschutz-Hubschraubers umfasst dabei etwa 100 Kilometer entlang des Rheins. Seit 2019 führt ´´Christoph 9´´ als erster Hubschrauber in der Luftrettung in Deutschland Blutkonserven mit, um lebensrettende Transfusionen direkt am Einsatzort durchführen zu können.
ZSH in der WDR-Serie ´´Feuer & Flamme´´ im Einsatz

´´Christoph 9´´ ist in aktuellen Folgen der WDR-Dokumentationsreihe ´´Feuer & Flamme´´ zu sehen und gewährt dabei exklusive Einblicke in die Arbeit der Luftrettung. Die Zuschauerinnen und Zuschauer erleben, wie ´´Christoph 9´´ in Notfällen lebensrettende Hilfe leistet. Zum 50. Jubiläum blickt ´´Christoph 9´´ also auf eine beeindruckende Geschichte zurück – und bleibt auch in Zukunft ein Garant für höchste medizinische Qualität und schnelle Hilfe aus der Luft.
Nachträgliche Jubiläumsfeier für ´´Christoph 7´´ Kassel

Obwohl ZSH ´´Christoph 7´´ bereits im vergangenen Jahr seinen 50-jährigen Geburtstag feierte, musste die offizielle Feier aus organisatorischen Gründen verschoben werden. Nun wird das Jubiläum gebührend nachgeholt. Am 26. April 2025 findet der Festakt in Kassel statt.
Alle Einsatzzahlen auf einen Blick:

´´Christoph 2´´ (Frankfurt): 868
´´Christoph 3´´ (Köln): 1.124
´´Christoph 4´´ (Hannover): 1.077
´´Christoph 7´´ (Kassel): 1.156
´´Christoph 9´´ (Duisburg): 723
´´Christoph 12´´ (Siblin): 1.247
´´Christoph 13´´ (Bielefeld): 1.102
´´Christoph 14´´ (Traunstein): 1.404
´´Christoph 17´´ (Kempten): 1.561
´´Christoph 29´´ (Hamburg): 1.310
´´Christoph 34´´ (Güstrow): 903
´´Christoph 35´´ (Brandenburg): 1.318

Die Zivilschutz-Hubschrauber des Bundes

Der Bund stellt über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) den Ländern 18 Zivilschutz-Hubschrauber zur Verfügung. Die in erster Linie für den Zivilschutz, das heißt den Einsatz in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall, vorgehaltenen ZSH starten von zwölf Luftrettungszentren verteilt über ganz Deutschland und leisten dabei einen wichtigen Beitrag für den Bevölkerungsschutz. Neben der Verwendung in der Luftrettung, bei der sie Schwerverletzte oder Erkrankte nach erster Behandlung vor Ort abtransportieren, verfügen sie über weitere Spezialfähigkeiten und sollen Schadensstellen erkunden und überwachen oder etwa Flüchtlingsströme beobachten und lenken. Die ZSH können außerdem mit einer Messausstattung des Bundesamts für Strahlenschutz (kurz: BfS) radioaktive Strahlung aus der Luft messen sowie Spezialisten und Material transportieren.

In Friedenszeiten unterstützen sie im Rahmen ihres Doppelnutzens den Rettungsdienst und stehen für Patiententransporte bereit. Der Erfolg jeder Mission ist das Ergebnis eines eingespielten Teams: Die Besatzung besteht aus Pilotinnen und Piloten der Bundespolizei, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (kurz: TC-HEMS) sowie Notärztinnen und Notärzten aus den jeweiligen Kliniken.



Zugefügt 2025 Februar 21

Einsatzbilanz 2024: Leichter Rückgang der Einsätze für die Zivilschutz-Hubschrauber

Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah rechtskräftig


	Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg verworfen, mit dem dieser wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist. Lediglich den Schuldspruch hat der Bundesgerichtshof geringfügig geändert.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen schloss sich der aus dem Libanon stammende Angeklagte dort spätestens im Jahr 1991 der Hizb Allah (Hisbollah) an. Nach verschiedenen Tätigkeiten im Bereich der Jugendarbeit übernahm er ab dem Jahr 2016 bis zu seiner Festnahme im Mai 2023 als ´´Reisescheich´´ insbesondere die Betreuung libanesischer Auslandsvereine in Norddeutschland, überbrachte Nachrichten anderer Kader und stellte den Einfluss der Vereinigung in den Vereinen sicher.

Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandung materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil ergeben, indes zu einer Klarstellung des Schuldspruchs geführt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg - Urteil vom 28. Juni 2024 - 8 St 2/23

Karlsruhe, den 20. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
20.02.2025

Nr. 039/2025

Beschluss vom 7. Januar 2025 – 3 StR 505/24





Zugefügt 2025 Februar 21

Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung Hizb Allah rechtskräftig

Bessere Mobilfunkversorgung an Bahnstrecken


	 Bessere Mobilfunkversorgung an Bahnstrecken

Mehr als 10.000 Eisenbahnfahrzeuge auf neue Technik umgerüstet
Alle Pressemitteilungen

Seit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 dürfen nur noch Eisenbahnfahrzeuge mit störfesten GSM-R-Endgeräten auf dem Schienennetz unterwegs sein. In den vergangenen Jahren sind mehr als 10.000 Lokomotiven, Triebzüge und Steuerwagen auf die neue Technik umgerüstet worden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr () hat die Umrüstung mit 95 Millionen Euro gefördert.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Unser Anspruch ist das beste Mobilfunknetz für alle – ob bei einer Großveranstaltung mit Zehntausenden Besuchern, bei einem einsamen Waldspaziergang oder unterwegs im Zug. Gerade an Bahngleisen ist eine flächendeckende, zuverlässige und leistungsfähige Mobilfunkversorgung eine echte Herausforderung. Dank der Umrüstung auf den störfesten Bahnfunk GSM-R können die Mobilfunknetzbetreiber jetzt Frequenzen einbeziehen, die bislang nur eingeschränkt genutzt werden konnten. Damit erleben wir eine spürbare Verbesserung der Mobilfunkversorgung entlang unserer Verkehrsadern. Mit dem Förderprogramm zur GSM-R-Umrüstung schließen wir eine weitere Maßnahme der Gigabitstrategie ab. Unser Ziel ist es, bis 2030 überall im Land den modernsten Mobilfunkstandard verfügbar zu machen – und dabei sind wir auf einem guten Weg. Beim Mobilfunkausbau ist Deutschland nicht mehr länger Nachzügler, sondern mittlerweile Vorreiter in Europa.

Die Versorgung mit öffentlichem Mobilfunk in Zügen ist anspruchsvoll. Einerseits müssen die Mobilfunkzellen eine sehr hohe Leistungsfähigkeit haben, andererseits sind sie nur für jeweils kurze Zeit durch eine große Zahl von Fahrgästen eines Zuges ausgelastet. Zusätzliche Herausforderungen sind die Geschwindigkeit der Züge, die Abschirmung der Mobilfunksignale durch die physikalischen Eigenschaften der Züge sowie die Verträglichkeit mit dem Bahnfunk.

Für die Eisenbahnen existiert das bahneigene, in ganz Europa eingeführte Mobilfunksystem GSM-R. Das System nutzt Frequenzen in unmittelbarer Nähe zum 900-MHz-Frequenzbereich des öffentlichen Mobilfunks. Aufgrund dieser Nähe der Frequenzbereiche kam es in der Vergangenheit zu Störungen in den GSM-R-Endgeräten der Eisenbahnen. Daher konnte das 900-MHz-Band des öffentlichen Mobilfunks nicht vollständig genutzt werden.

Um Störungen zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit des 900-MHz-Bandes vollständig nutzen zu können, mussten die Funkmodule der GSM-R-Anlagen in den Eisenbahnfahrzeugen gegen störfeste Funkmodule ausgetauscht werden. Zum Teil konnten die Anlagen nicht mehr aufgerüstet werden, sie mussten durch modernere, störfeste Anlagen ersetzt werden. Diese Um- beziehungsweise Aufrüstung hat das seit 2019 mit insgesamt rund 95 Millionen Euro finanziell gefördert (weitere Informationen: https://bmdv.bund.de/gsm-r).

Die Mobilfunknetzbetreiber können nun das 900-MHz-Band ohne die starken Beschränkungen der Vergangenheit nutzen und die Bahnstrecken dadurch verbessert mit Mobilfunk versorgen. So kann die Kapazität um bis zu 50 Mbit/s pro Mobilfunkzelle und pro Betreiber erhöht werden. An manchen Bahnstrecken verdoppelt sich sogar die Kapazität, was zu einer besseren Sprachqualität, einem schnelleren Seitenaufbau und einer höheren Video-Auflösung führt.

Das ´´E´´ im Display (EDGE) – mitunter Synonym für schlechtes Netz – wird ebenso seltener wie Gesprächsabbrüche oder Funklöcher. Strecken wie Berlin – Halle (Saale), Nürnberg – Augsburg oder Hannover – Hamburg sind nur Beispiele, an denen sich die Qualität der Mobilfunkversorgung nun deutlich verbessert. Nach Angaben der Netzbetreiber kann die Sendeleistung an mehreren Tausend Mobilfunkstandorten erhöht werden, ebenso können mehrere Tausend Standorte neu mit LTE im 900-MHz-Band ausgestattet werden. Auf diese Weise erhalten im Laufe des Jahres deutlich mehr als 10.000 Kilometer Bahnstrecken eine leistungsstärkere Mobilfunkversorgung.




Zugefügt 2025 Februar 21

Bessere Mobilfunkversorgung an Bahnstrecken

Unbekannte männliche Leiche identifiziert


	
	Unbekannte männliche Leiche identifiziert

Nachdem sich die Polizeiinspektion Rostock am vergangenen Freitag mit einer detaillierten Beschreibung und mehreren Bildern persönlicher Gegenstände eines zuvor nicht identifizierten Verstorbenen aus dem Überseehafen mit der Bitte um Hinweise an die Öffentlichkeit gewandt hatte, konnte der Mann inzwischen identifiziert werden.

Wie die Ermittler des Kriminalkommissariats Rostock mitteilten, ging bereits am Sonnabend nach der Veröffentlichung ein entscheidender Hinweis von Angehörigen des Mannes ein. Diese deuteten auf einen aus Rostock stammenden 24-Jährigen hin. Rechtsmedizinische Untersuchungen bestätigten nun, dass es sich dabei um den Mann handelt.

Der zunächst unbekannte Mann war am vergangenen Mittwoch, dem 12. Februar 2025, im Überseehafen Rostock auf einem Güterwaggon aufgefunden worden. Die weiteren Ermittlungen zur Klärung der Identität des Toten und der genauen Todesursache waren vom Kriminalkommissariat übernommen worden. Bei der Obduktion des Verstorbenen und den Ermittlungen der Kriminalpolizei hatten sich bisher keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden ergeben.

Siehe auch gefertigte Pressemitteilungen:

der Bundespolizeiinspektion Rostock vom 12.02.2025:https://t1p.de/p3zet

der Polizeipräsidium Rostock vom 14.02.2025: https://t1p.de/q8w2y

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rostock
Newsroom
Katja Weizel
Telefon: 0381 4916-3041
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de



Zugefügt 2025 Februar 21

Unbekannte männliche Leiche identifiziert

PISTOLE - Nordrhein-Westfalen - Köln - gefährliche Körperverletzung (Schussabgabe)


	
Nordrhein-Westfalen - 
Köln - gefährliche Körperverletzung (Schussabgabe)

HINWEIS ZU IHRER SICHERHEIT
In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110. Da der Gesuchte möglicherweise bewaffnet ist, verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und sprechen Sie den Tatverdächtigen nicht an!
Aktualisiert
21. Februar 2025

Der unbekannte männliche Tatverdächtige hielt sich zunächst für mindestens 40 Minuten im Bereich der späteren Tatörtlichkeit in Köln-Ehrenfeld auf. In dieser Zeit trat der Tatverdächtige zweimal an die Eingangstür eines Juweliergeschäftes (Venloer Straße 201) heran, wurde dort allerdings nach kurzer Konversation abgewiesen.

Wenig später begab sich der Inhaber des Juweliergeschäftes mit einem Begleiter zu seinem in der Nähe geparkten Pkw (Höhe Venloer Straße 193). In unmittelbarer Nähe des Pkw trafen die beiden Personen auf den Tatverdächtigen, welcher unvermittelt einen Schuss mit einer schwarzen Handfeuerwaffe in Richtung des Geschädigten absetzte.

Der Geschädigte erlitt einen Durchschuss des linken Unterschenkels. Der Tatverdächtige flüchtete anschließend von der Venloer Straße in die Fuchsstraße.

Wer kann Hinweise zu dem flüchtigen Tatverdächtigen geben?
Tatzeit
19.02.2025 10:35
- 19.02.2025 10:40
Tatort
50823
Köln
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Größe
ca. 180-185 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 25-35
Bekleidung
braun/grüne Wintermütze mit braunem, quadratischen Logo, offengetragene schwarze Jacke mit hellem Felleinsatz, hellgrauer Kapuzenpullover, schwarze Handschuhe (Marke Banlieue), graue Jeanshose, schwarze Sneaker (Marke Adidas)
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Rechtshänder
Mitgeführte Gegenstände
schwarze Handfeuerwaffe
Haarfarbe
schwarz
Augenfarbe
braun
Figur
athletisch
Sprache / Dialekt
Englisch
Polizei Köln
Tel.:
0221/229-0
E-Mail:
poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 21

Nordrhein-Westfalen - Köln - gefährliche Körperverletzung (Schussabgabe)

EU-Kommission begrüßt politische Einigung über Fazilität für Moldau: 1,9 Mrd. Euro


	EU-Kommission begrüßt politische Einigung über Fazilität für Moldau: 1,9 Mrd. Euro

Die Kommission begrüßt die vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erzielte politische Einigung über die Verordnung über eine Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau. Dies ist ein wichtiger Stützpfeiler des Kommissionsvorschlags vom Oktober 2024 für einen Wachstumsplan. Der Plan ist das größte finanzielle EU-Unterstützungspaket seit der Unabhängigkeit Moldaus. Er wird die moldauische Wirtschaft ankurbeln, umfangreiche finanzielle Unterstützung bereitstellen und das Land durch beschleunigte Reformen näher an die EU-Mitgliedschaft heranführen.

EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos erklärte: ´´Die EU steht Moldau und seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite. Wir wollen das Land so schnell wie möglich näher an unsere Union heranführen. Die vereinbarte 1,9 Milliarden Euro schwere Fazilität ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Sie wird das Wirtschaftswachstum ankurbeln, Reformen stärken und Moldau in der Europäischen Union verankern.´´

1,9 Milliarden Euro insgesamt, zwei Mal im Jahr Mittelfreigabe

Die Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau stellt 1,9 Milliarden Euro an finanzieller Unterstützung bereit, und zwar auf der Grundlage einer Reformagenda Moldaus. In dieser Agenda sind die wichtigsten sozioökonomischen und grundlegenden Reformen dargelegt, die das Land zur Beschleunigung des Wachstums und der Konvergenz mit der EU durchführen will, sowie der vorrangige Investitionsbedarf beziffert.

Die Fazilität wird alle Sektoren abdecken, die für die Förderung des Wirtschaftswachstums Moldaus und seine Integration in den EU-Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung sind. Die Mittel werden zweimal jährlich freigegeben. Prozedere: die moldauische Regierung stellt den Antrag, dann prüft die Kommission, ob alle einschlägigen Bedingungen der Reformagenda erfüllt sind.

Nächste Schritte

Die politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Die Verordnung über die Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Hintergrund

Die Unterstützung im Rahmen der Reform- und Wachstumsfazilität wird zusätzlich zu der zweijährigen umfassenden Strategie für Energieunabhängigkeit und Resilienz Moldaus erfolgen. Diese wurde am 4. Februar angekündigt mit dem Ziel, den moldauischen Energiemarkt bis Ende 2026 nachhaltiger, wirtschaftlich tragfähiger und vollständig von russischen Energiequellen unabhängig zu machen.

Weitere Informationen

Daily news vom 20.2.2025

Vorschlag für eine Verordnung über die Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau

Mitteilung der Kommission zum Wachstumsplan für Moldau

Präsidentin von der Leyen in Chisinau zur Ankündigung des moldauischen Wachstumsplans

Wachstumsplan für Moldau – Factsheet

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 21

EU-Kommission begrüßt politische Einigung über Fazilität für Moldau: 1,9 Mrd. Euro

Infineon-Halbleiterwerk in Dresden: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe von 920 Millionen Euro für neue Megafabrik


	Infineon-Halbleiterwerk in Dresden: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe von 920 Millionen Euro für neue Megafabrik

Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Millionen Euro ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel sagte: ´´Mit dem Vorhaben werden die Entwicklung einer starken und widerstandsfähigen digitalen Wirtschaft in Europa gefördert und die Versorgung der Industrie mit Halbleitern gesichert. Dabei werden Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzt.´´

Mehr Versorgungssicherheit bei Halbleiterproduktion in Europa

Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll. Die neue Fertigungsanlage wird die EU – im Einklang mit den Zielen der Mitteilung über das europäische Chip-Gesetz und der Politischen Leitlinien für die Europäische Kommission 2024-2029 – mit flexiblen Produktionskapazitäten ausstatten und damit die Versorgungssicherheit, Widerstandsfähigkeit und technologische Autonomie Europas im Bereich Halbleitertechnologien stärken.

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Deutschland hat die geplante Unterstützung des Vorhabens von Infineon, in der deutschen Stadt Dresden eine neue Halbleiterfertigungsanlage zu errichten, bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. In der Anlage sollen zweierlei Produkte hergestellt werden: i) diskrete Leistungshalbleiter für Leistungsschaltung, -management und -steuerung in elektronischen Systemen und ii) integrierte Schaltungen, die sowohl digitale als auch analoge Signale verarbeiten und für die Überbrückung der Kluft zwischen analoger und digitaler Welt von entscheidender Bedeutung sind. Die produzierten Halbleiter sind für Industrie-, Automobil- und Verbraucheranwendungen bestimmt.

Die neue Fabrik wird als erste in Europa in der Lage sein, ihre Produktion rasch zwischen beiden Produktgruppen umzustellen und dabei ihre hohe Produktionskapazität beizubehalten. Es handelt sich um eine Front-End-Anlage, die die Waferverarbeitung, -prüfung und -trennung abdeckt. Die Anlage wird 2031 ihre volle Kapazität erreichen.

Infineon wird die Beihilfe in Form eines Direktzuschusses von bis zu 920 Millionen Euro zur Förderung seiner Investition in Höhe von 3,5 Milliarden Euro erhalten. Im Rahmen der Maßnahme hat Infineon zugesagt,

zu gewährleisten, dass das Vorhaben weiter reichende positive Auswirkungen auf die Halbleiter-Wertschöpfungskette der EU nach sich ziehen wird,
in die Erforschung und Entwicklung der nächsten Chip-Generation in Europa zu investieren,
im Falle eines Versorgungsengpasses im Einklang mit dem europäischen Chip-Gesetz vorrangige Aufträge auszuführen und damit zur Krisenvorsorge beizutragen und
KMU und Forschungseinrichtungen zwecks Erprobung und Validierung von Prototypen Zugang zu seiner neuen Anlage zu gewähren.

Hintergrund

Am 8. Februar 2022 hat die Kommission die Mitteilung zum europäischen Chip-Gesetz angenommen. Sie ist Teil eines umfassenden Pakets zum Chip-Gesetz, in dessen Mittelpunkt das am 21. September 2023 in Kraft getretene europäische Chip-Gesetz steht.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses unter der Nummer SA.106117 über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: %20martha [dot] schillmolleratec [dot] europa [dot] eu (Martha Schillmöller), Tel.: +49 (30) 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
20. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 21

Infineon-Halbleiterwerk in Dresden: Kommission genehmigt deutsche Beihilfe von 920 Millionen Euro für neue Megafabrik

2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten


	2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten

Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus. 2024 ist das erste Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden. Für Feinstaub ist es bereits das siebte Jahr in Folge. Für Stickstoffdioxid (NO2) wurde 2024 der Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) nach aktueller Datenlage erstmalig an allen Stationen eingehalten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (UBA) von bislang rund 600 Messstationen (Stand 03.02.2025).
20.02.2025
Nr. 07/2025

Dazu sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠): ´´Auch 2024 setzte sich die positive Entwicklung der letzten Jahre fort. Dass wir im vergangenen Jahr alle Grenzwerte einhalten konnten, ist kein Selbstläufer, sondern Ergebnis gezielter Luftreinhaltemaßnahmen auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen. Insbesondere mit der Abgasnachbehandlung, z. B. durch Partikelfilter und schärferen Abgasnormen, konnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Emissionen aus dem Verkehrsbereich erzielt werden. Maßnahmen wie die Elektrifizierung von Bussen im ÖPNV, das Verflüssigen von Verkehren und Geschwindigkeitsreduzierungen trugen vor Ort ebenso zur Verbesserung bei.´´

Dass die Grenzwerte 2024 alle eingehalten wurden, bedeutet nicht, dass es keine weiteren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität bedarf. Die geltenden Grenzwerte sind mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Die Weltgesundheitsorganisation (⁠WHO⁠) empfiehlt zum Schutz der Gesundheit deutlich niedrigere Richtwerte.

Neue Grenzwerte ab 2030

Mitte Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getretenen. Mit dieser werden ab dem Jahr 2030 strengere Grenz- und Zielwerte europaweit bindend. So werden unter anderem für das Jahresmittel der NO2-Grenzwert von aktuell 40 auf 20 µg/m³ und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ abgesenkt.

´´Auch wenn sich die neuen europäischen Grenzwerte nur schrittweise an die deutlich niedrigeren WHO-Empfehlungen annähern werden, führt jede Verbesserung der Luftqualität zu einer Reduktion des Gesundheitsrisikos für die Gesamtbevölkerung´´, so Messner. Die von der EU-Kommission vorgelegten Szenarien zur Entwicklung der Krankheitslast zeigen, dass diese bei Einhaltung der strengeren Grenzwerte bis 2030 in Europa deutlich zurückgeht.

Langfristig sollen die Grenzwerte vollständig an die WHO-Richtwerte angepasst werden. Hierzu wurde in der neuen Luftqualitätsrichtlinie verankert, dass die Grenzwerte bereits Ende 2030 und danach alle fünf Jahre überprüft werden. Bis 2050 ist angestrebt, die Luftschadstoffe soweit zu reduzieren, dass die Verschmutzung als nicht mehr schädlich für Mensch und Umwelt gilt.

Vergleicht man die endgültigen Luftmessdaten des Vorjahres 2023 mit den ab 2030 geltenden, strengeren Grenzwerten der neuen EU-Richtlinie, so sind noch Verbesserungen notwendig. Die Auswertung der NO2- und PM2,5-Daten zeigt, dass bei NO2 rund 44 Prozent aller Messstationen den Wert von 20 µg/m³ im Jahresmittel und bei PM2,5 ca. 4 Prozent den Wert von 10 µg/m³ im Jahresmittel noch nicht erreichen. Gleichwohl ist bis zum Jahr 2030 mit einer weiteren Verbesserung der Luftqualität in Deutschland zu rechnen (u.a. durch fortlaufende Erneuerung der Fahrzeugflotte), sodass nach Schätzungen des UBA davon auszugehen ist, dass für nahezu alle Stoffe eine Einhaltung der ab dem Jahr 2030 geltenden Grenzwerte zu erwarten ist und es lediglich noch für PM2,5 und NO2 zu einzelnen Überschreitungen kommt. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland kann bis zum Jahr 2035, also noch vor dem Zeitrahmen der maximal möglichen Fristverlängerung (2040), erreicht werden.

Die neue Luftqualitätsrichtlinie

Die überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie trat am 10. Dezember 2024 in Kraft. Wesentliche Neuerungen sind die neuen und strengeren Grenzwerte, die bis 2030 eingehalten werden müssen. Dabei wurde das bestehende Konzept der Reduktion der durchschnittlichen Belastung (engl. average exposure indicator, AEI) für Feinstaub (PM2,5) fortgeschrieben und auf Stickstoffdioxid (NO2) ausgeweitet. Demnach muss in kleinen festgelegten prozentualen Schritten so lange eine Minderung der Belastung erfolgen, bis an den städtischen Hintergrundstationen die Empfehlungen der WHO erreicht werden – für PM2,5 eine durchschnittliche jährliche Belastung von 5 µg/m³ und für NO2 von 10 µg/m³ im Jahresmittel.

Neu in der Richtlinie ist die Pflicht zur Messung Ultrafeiner Partikel (UFP) an Standorten, an denen hohe Konzentrationen wahrscheinlich sind, z. B. in der Nähe von Flughäfen, Häfen, Straßen, Industriestandorten oder Gebäudeheizungen. Ebenfalls neu ist der Typ ´´Großmessstation´´, an dem künftig auch Schadstoffe gemessen werden sollen, die noch nicht in der Richtlinie geregelt aber zunehmend besorgniserregend sind wie Ruß, Ammoniak oder das oxidative Potenzial von Partikeln.

Stärker als bisher ist die zeitnahe und transparente Information der Öffentlichkeit in der neuen Luftqualitätsrichtlinie verankert. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf dem Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise durch die Etablierung eines nationalen Luftqualitätsindex (LQI). Das UBA verwendet bereits in seiner App ´´Luftqualität´´ einen solchen LQI, warnt bei schlechter Luftqualität und gibt gesundheitliche Empfehlungen und Verhaltenstipps. Im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht das UBA einen überarbeiteten LQI, der stärker an die Empfehlungen der WHO angepasst wurde.

Genauigkeit der Daten

Die Auswertung basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten des Jahres 2024 aus den Luftmessnetzen der Länder und des Umweltbundesamtes, Stand 03.02.2025. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2025 zur Verfügung. Die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu.
Umweltbundesamt Hauptsitz
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland



Zugefügt 2025 Februar 21

2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten

Alkohol-Etiketten sollten auf Krebsrisiko hinweisen, so ein neuer Bericht von WHO/Europa


	Alkohol-Etiketten sollten auf Krebsrisiko hinweisen, so ein neuer Bericht von WHO/Europa

14. Februar 2025

Deutlich sichtbar angebrachte gesundheitsbezogene Warnhinweise auf alkoholischen Getränken sind unerlässlich, um das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass Alkoholkonsum zu Krebs führen kann. Diese einfache und kostengünstige Maßnahme kann Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen, die dazu beitragen können, alkoholbedingte Schäden zu verringern. Ein neuer Bericht von WHO/Europa mit dem Titel ´´Gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten: eine gesundheitspolitische Perspektive für Europa´´ unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer verbindlichen, standardisierten Kennzeichnung von alkoholischen Getränken.

Alkohol verursacht jährlich etwa 800 000 Todesfälle in der Europäischen Region der WHO, in der mehr Alkohol getrunken wird als in allen anderen Regionen der WHO. Viele Länder der Region haben bislang noch keine nennenswerten Fortschritte bei der Umsetzung von Handlungskonzepten zur Minderung alkoholbedingter Schäden gemacht. Obwohl Krebs die Hauptursache für alkoholbedingte Todesfälle in der Europäischen Union (EU) ist, ist das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Zusammenhang zwischen Alkohol und Krebs nach wie vor erschreckend gering.
Unser Recht auf Wissen: die Informationslücke schließen
Eine in dem Bericht vorgestellte Studie von WHO/Europa, die in 14 Ländern der Europäischen Region durchgeführt wurde, ergab eine eklatante Kluft im Bewusstsein der Bevölkerung: Nur 15 % der Befragten wussten, dass Alkohol Brustkrebs verursacht, und nur 39 % waren sich des Zusammenhangs mit Darmkrebs bewusst. Diese Krebsarten machen bei Frauen (Brustkrebs) und Männern (Darmkrebs) den größten Anteil an alkoholbedingten Krebserkrankungen in der EU aus.

´´Klare und deutlich sichtbar angebrachte gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten, die auch eine konkrete Krebswarnung enthalten, sind ein Eckpfeiler des Rechts auf Gesundheit, da sie den Menschen wichtige Informationen an die Hand geben, um fundierte Entscheidungen über die Schäden zu treffen, die alkoholische Produkte verursachen können. Die Bereitstellung dieser Informationen nimmt den Verbrauchern nichts weg, im Gegenteil, sie stattet sie mit Wissen aus, und Wissen ist Macht´´, sagt Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa.

Gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten werden derzeit nur in 3 von 27 EU-Ländern und nur in 13 der 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO verwendet, so dass sich Verbraucher nicht bewusst sind, welchen Risiken sie ausgesetzt sind.
Zentrale Erkenntnisse und politische Empfehlungen

Kennzeichnungspflicht. Die Wirkung von gesundheitsbezogenen Warnhinweisen hängt von ihrer Gestaltung, ihrem Inhalt und ihrer Platzierung auf den Etiketten ab. Die Länder sollten gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten vorschreiben, anstatt sich auf die Selbstregulierung der Alkoholproduzenten zu verlassen, da diese sich möglicherweise für eine unauffällige Platzierung und zweideutige Botschaften entscheiden.
Deutlich sichtbar angebrachte gesundheitsbezogene Warnhinweise. Alkoholische Produkte sollten mit klaren und deutlich sichtbaren gesundheitsbezogenen Warnhinweisen versehen werden. Diese können in reinem Textformat oder in Kombination mit Piktogrammen gestaltet werden, um die Reichweite zu maximieren und Verbrauchern klare, genaue Informationen an die Hand zu geben und sie so in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit treffen zu können.
Warnung vor Krebsrisiken. Untersuchungen mit fast 20 000 Teilnehmern aus 14 Ländern der Europäischen Region haben ergeben, dass Krebswarnungen auf Alkoholetiketten das Bewusstsein für die mit Alkoholkonsum verbundenen Krebsrisiken deutlich erhöhen. Etiketten mit Krebswarnungen regen im Vergleich zu anderen Arten von gesundheitsbezogenen Botschaften eher dazu an, über die Risiken von Alkohol zu sprechen und vom Konsum abzuschrecken.
Jenseits von QR-Codes. Die Alkoholindustrie unterstützt im Allgemeinen die Einführung von QR-Codes auf Produkten, die es den Verbrauchern ermöglichen, auf Wunsch weitere Gesundheitsinformationen abzurufen. Eine Pilotstudie zeigte jedoch, dass nur 0,26 % der Käufer QR-Codes für Gesundheitsinformationen scannten, was die Bedeutung von sichtbaren Etiketten auf der Verpackung unterstreicht.

Über das Bewusstsein hinaus: Gestaltung von Normen, Handlungskonzepten und Kultur
´´Gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten sind ein wichtiger Bestandteil der Alkoholpolitik und erfüllen mehrere Funktionen´´, erklärt Dr. Gauden Galea, Strategischer Berater des Regionaldirektors, Sonderinitiative für nichtübertragbare Krankheiten und Innovation bei WHO/Europa. ´´Sie versetzen Verbraucher in die Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen, schärfen das Bewusstsein für alkoholbedingte Gesundheitsrisiken, können die öffentliche Unterstützung für alkoholpolitische Maßnahmen erhöhen und die Attraktivität von Alkoholprodukten insgesamt verringern, was letztlich die gesellschaftlichen Normen rund um den Alkoholkonsum beeinflusst. Insbesondere für jüngere Generationen könnten obligatorische gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Alkoholprodukten dazu beitragen, ein gesünderes Verhalten und eine gesündere Einstellung zum Alkohol zu entwickeln.´´

Die in dem Bericht enthaltenen Daten zeigen außerdem, dass mehr als drei Viertel der Befragten die Aufnahme deutlicher Warnhinweise zu alkoholbedingten Schäden auf Produktetiketten in der EU befürworten.
Gesundheitsbezogene Warnhinweise: eine bekannte und befürwortete strategische Maßnahme
Europas Plan gegen den Krebs enthält die Zielvorgabe der relativen Senkung des Alkoholkonsums um mindestens 10 % bis 2025, und eine der zentralen Maßnahmen des Plans ist die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Anbringung von ernährungs- und gesundheitsbezogenen Informationen auf alkoholischen Getränken.

Auch der Globale Alkohol-Aktionsplan (2022–2030) und der Handlungsrahmen für die Alkoholpolitik in der Europäischen Region (2022–2025), die jeweils von allen Mitgliedstaaten der WHO gebilligt und angenommen wurden, enthalten Vorschläge zu vorrangigen Maßnahmen zur Bekämpfung alkoholbedingter Schäden, einschließlich der Ausarbeitung und Umsetzung von Kennzeichnungspflichten für alkoholische Getränke.

Auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse hat Irland ein neues Gesetz erlassen, das ab 2026 Etiketten mit Krebswarnungen auf alkoholhaltigen Produkten vorschreibt. Damit ist Irland das erste Land in der EU und das zweite Land weltweit (nach Südkorea), das Krebswarnungen auf Alkoholprodukten einführt.





Zugefügt 2025 Februar 21

Alkohol-Etiketten sollten auf Krebsrisiko hinweisen, so ein neuer Bericht von WHO/Europa

Festnahmen nach versuchtem schweren Bandendiebstahl aus Geldautomat - Charlottenburg-Wilmersdorf


	
Festnahmen nach versuchtem schweren Bandendiebstahl aus Geldautomat

Polizeimeldung vom 20.02.2025

Charlottenburg-Wilmersdorf

20.02.2025-Gestern Nachmittag nahmen Polizeikräfte in Westend zwei Männer fest, die einen Geldautomaten aufbrechen wollten. Gegen 16 Uhr machte sich ein 39-Jähriger zusammen mit einer weiteren, bislang unbekannten Person an dem Automaten am Kaiserdamm zu schaffen. Als sich ein Funkwagen näherte, flüchteten die beiden. Kurz darauf stellten Polizeikräfte die Tatverdächtigen als jeweilige Fahrzeugführer eines VW und eines Skoda an einer nahegelegenen Tankstelle am Messedamm fest. Als sich die Einsatzkräfte mit ihren Fahrzeugen näherten, fuhren der 39-Jährige mit dem VW und der unbekannte Fahrer mit dem Skoda los, rammten sich die Fahrtwege frei und beschädigten dabei zwei Polizeifahrzeuge. Der 39-Jährige fuhr zudem auf einen Polizisten zu, der sich nur durch einen Sprung zur Seite vor einer Kollision retten konnte. Als der VW des 39-Jährigen stand, nahmen die Zivilfahnder ihn sowie seinen 47 Jahre alten Beifahrer fest. Während des Einsatzes wurden Schüsse auf die Räder des VW abgegeben. Im Kofferraum entdeckten die Polizeikräfte eine Werkzeugtasche und beschlagnahmten diese. Dem unbekannten Tatverdächtigen war mit dem Skoda die Flucht gelungen. Bei den Zusammenstößen wurden vier Polizisten verletzt. Alle konnten ihre Dienste fortsetzen. Die beiden Tatverdächtigen werden heute einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Erlass von Haftbefehlen prüft. Polizei Berlin Pressearbeit und Erreichbarkeit Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de



Zugefügt 2025 Februar 21

Festnahmen nach versuchtem schweren Bandendiebstahl aus Geldautomat Polizeimeldung vom 20.02.2025 Charlottenburg-Wilmersdorf

Polizei Euskirchen - Grabräuber auf frischer Tat ertappt- Polizei stellt 43-Jährigen auf Friedhof


	
Nordrhein-Westfalen - 
Grabräuber auf frischer Tat ertappt- Polizei stellt 43-Jährigen auf Friedhof

In den vergangenen Wochen häuften sich die Diebstähle von Grabvasen und Bronzestatuen auf Friedhöfen im Kreis Euskirchen. Am frühen Freitagmorgen wurde nun ein 43-Jähriger in flagranti auf dem Friedhof in Euskirchen-Kuchenheim in der Straße Klusenweg erwischt.

Gegen 3 Uhr hörte ein aufmerksamer Zeuge verdächtige Geräusche von dem Friedhof. Der Zeuge entschied sich für die beste Option und alarmierte umgehend die Polizei.

Polizeibeamten eilten daraufhin zum Friedhof nach Euskirchen-Kuchenheim. Bei ihrer Ankunft stellten sie fest, dass das Friedhofstor bereits offenstand. Auf dem Gelände fanden sie neben umgestoßenen Blumenvasen auch bereits abmontierte Grabvasen vor. Außerdem wurde vor dem Friedhof ein abgestellter Pkw aufgefunden.

Die Polizeibeamten durchsuchten das Friedhofsgelände und entdeckten schließlich hinter einem Busch einen 43-jährigen Mann aus Bad Münstereifel.

Der Mann kauerte am Boden, offenbar in der Hoffnung, unentdeckt zu bleiben.

Neben ihm lag ein Brecheisen auf dem Boden. Weitere Personen wurden auf dem Friedhofsgelände nicht angetroffen.

Bei einer Durchsuchung des Mannes entdeckten die Polizeibeamten mehrere Werkzeuge, darunter ein Teppichmesser und einen Schraubendreher.

Auf dem Friedhofsgelände wurden insgesamt 17 sakrale Gegenstände aufgefunden. Hierbei handelte es sich um Grabvasen und Heiligenfiguren. Diese hatte der 43-Jährige bereits von den Gräbern abmontiert und zum Abtransport bereitgestellt.

Der Mann gab an, dass er zuvor auch noch Drogen konsumiert habe. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv.

Eine Überprüfung der Personalien ergab zudem, dass der Mann nicht im Besitz von einer Fahrerlaubnis ist.

In der Vergangenheit ist der Mann bereits mehrfach aufgrund von Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten.

Am Ende der nächtlichen Grabräuberei wurde der Mann vorläufig festgenommen und der Polizeiwache in Euskirchen zugeführt. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bonn erfolgte eine Durchsuchung bei seinem derzeitigen Aufenthaltsort. Dort wurde kein weiteres Diebesgut aufgefunden.

Es wurden Anzeigen bezüglich des schweren Diebstahls von sakralen Gegenständen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und aufgrund des Fahrens unter Drogeneinwirkung gefertigt.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft ob der Mann für weitere kürzlich erfolgte Friedhofsdiebstähle verantwortlich ist.

Die Polizei Euskirchen bedankt sich bei dem Zeugen, dessen schnelle Reaktion und aufmerksames Verhalten maßgeblich dazu beigetragen haben, den Täter auf frischer Tat zu ertappen.

Bürger, die am heutigen Tag das Fehlen von Grabvasen an einer Grabstätte auf dem Friedhof in Kuchenheim feststellen, werden gebeten, sich umgehend bei der Polizei in Euskirchen unter der 02251-799-0 oder per E-Mail unter poststelle.euskirchen [at] polizei.nrw.de zu melden.

Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Pressestelle Polizei Euskirchen

Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Bild als Download
Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Pressestelle Polizei Euskirchen

Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Bild als Download
Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Pressestelle Polizei Euskirchen

Diebstahl von Friedhof in Kuchenheim
Bild als Download
Pressestelle Euskirchen
Pressestelle
Polizei Euskirchen
Tel.
02251 799-299
Fax
02251 799-90209
E-Mail
pressestelle.euskirchen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Kölner Straße
76
53879
Euskirchen




Zugefügt 2025 Februar 21

Polizei Euskirchen - Grabräuber auf frischer Tat ertappt- Polizei stellt 43-Jährigen auf Friedhof

Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Ruppichteroth: Polizei Bonn


	Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Ruppichteroth: 
Polizei Bonn

Nach bisherigen Erkenntnissen war es gegen 14:25 Uhr in Ruppichteroth-Stranzenbach zu einer Schussabgabe gekommen, bei der ein 24-Jähriger schwerstverletzt wurde. Zeugen alarmierten die Polizei, nachdem sie Schussgeräusche wahrgenommen und im Bereich der Straßen Zum Weiher/Zum Weiherbusch einen am Boden liegenden, verletzten Mann gefunden hatten. Nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst vor Ort wurde der 24-Jährige von einem Rettungshubschrauber zur intensivmedizinischen Betreuung in eine Klinik gebracht.

Ein 74-jähriger Tatverdächtiger, der nach Zeugenangaben zunächst in einem Pkw vom Tatort geflohen war, konnte von Einsatzkräften in Tatortnähe in einem Fahrzeug angetroffen und vorläufig festgenommen werden.

Auf Grund der Gesamtumstände übernahm eine Mordkommission der Bonner Polizei unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Rainer Müller in enger Abstimmung mit Oberstaatsanwältin Claudia Heitmann von der Bonner Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen, die derzeit noch andauern.

Neben der Spurensicherung vor Ort, den Ermittlungen zum Geschehensablauf und den Hintergründen suchen die Ermittler weitere Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben könnten. Sie werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per E-Mail an %20KK11.Bonn [at] polizei.nrw.de (KK11[dot]Bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Pressestelle
Tel.
0228 15-1021, -1022, -1023
Fax
0228 15-1202
E-Mail
Pressestelle.Bonn [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Königswinterer Straße
500
53227
Bonn
https://bonn.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 21

Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Ruppichteroth: Polizei Bonn

BMEL - Bio-AHV-Fachtagung: Wege für mehr Bio in Kantinen und Großküchen­­


	Bio-AHV-Fachtagung: Wege für mehr Bio in Kantinen und Großküchen­­

Staatssekretärin Silvia Bender: ´´Gemeinsam das 30-Prozent-Ziel erreichen´´

Wie Großküchen erfolgreich mehr Bio einsetzen können, war das zentrale Thema der ersten Bio-AHV-Fachtagung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Nürnberg. Mit 170 Teilnehmenden unter anderem aus Gastronomie, Handel, Verarbeitung, Landwirtschaft, Beratung, öffentlicher Verwaltung und Wissenschaft zeigte die Veranstaltung: Bio-regionale Wertschöpfungsketten können zum Erfolgsmodell werden – wenn alle Akteure zusammenarbeiten.

Die Staatssekretärin Silvia Bender betonte: ´´Jeden Tag essen 16 Millionen Menschen in Kantinen, Mensen und Betriebsrestaurants – das ist eine riesige Chance für mehr Bio und damit auch für viele Betriebe und Unternehmen. Damit es gelingt, müssen alle an einem Strang ziehen: Landwirtinnen und Landwirte, Verarbeiter, der Handel und die Küchen vor Ort. Gemeinsam können wir Bio in der Gemeinschaftsverpflegung zur Selbstverständlichkeit machen.´´

Die Tagung machte deutlich, dass eine enge Kooperation entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Schlüssel für eine erfolgreiche Bio-Einführung in der Gemeinschaftsverpflegung ist. Eine verlässliche Nachfrage ist dabei entscheidend, damit sich Produktion und Verarbeitung anpassen können. Gleichzeitig wurde deutlich, dass erfolgreiche Praxisbeispiele die besten Argumente liefern: Wo Betriebe und Kantinen konsequent auf Bio umstellen, wächst nicht nur das Angebot, sondern auch die Akzeptanz bei den Gästen.

Mehr Informationen zur Tagung finden Sie hier.

Mehr Informationen zu den Aktivitäten des BMEL für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung finden Sie auf der BMEL-Webseite.



Zugefügt 2025 Februar 21

Bio-AHV-Fachtagung: Wege für mehr Bio in Kantinen und Großküchen­­

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen


	Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren über den Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen entschieden.

Sachverhalt:

Die Klägerin ist Teil der Birkenstock-Gruppe. Sie vertreibt verschiedene Sandalenmodelle. Die Beklagten bieten über das Internet ebenfalls Sandalen an oder stellen Sandalen als Lizenznehmer her.

Die Klägerin ist der Auffassung, bei ihren Sandalenmodellen handele es sich um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst. Die Angebote und Produkte der Beklagten verletzten das an ihren Sandalenmodellen bestehende Urheberrecht. Sie hat die Beklagten in allen Verfahren auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Rückruf und Vernichtung der Sandalen in Anspruch genommen.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat den Klagen jeweils stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klagen dagegen abgewiesen und einen urheberrechtlichen Schutz der Sandalenmodelle der Klägerin als Werke der angewandten Kunst im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG verneint.

Mit den vom Oberlandesgericht zugelassenen Revisionen hat die Klägerin ihre Ansprüche weiterverfolgt.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die Revisionen der Klägerin hatten keinen Erfolg.

Die geltend gemachten Ansprüche sind unbegründet, weil die Sandalenmodelle der Klägerin keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind.

Das Oberlandesgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass Urheberrechtsschutz voraussetzt, dass ein gestalterischer Freiraum besteht und in künstlerischer Weise genutzt worden ist. Ein freies und kreatives Schaffen ist ausgeschlossen, soweit technische Erfordernisse, Regeln oder andere Zwänge die Gestaltung bestimmen. Für den urheberrechtlichen Schutz eines Werks der angewandten Kunst ist - wie für alle anderen Werkarten auch - eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe zu fordern. Das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente ist dem Urheberrechtsschutz nicht zugänglich. Für den Urheberrechtsschutz muss vielmehr ein Grad an Gestaltungshöhe erreicht werden, der Individualität erkennen lässt. Wer urheberrechtlichen Schutz beansprucht, trägt die Darlegungslast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen.

Das Oberlandesgericht hat sich mit sämtlichen Gestaltungsmerkmalen auseinandergesetzt, die nach Auffassung der Klägerin den Urheberrechtsschutz ihrer Sandalenmodelle begründen. In rechtsfehlerfreier tatgerichtlicher Würdigung ist es zu dem Ergebnis gelangt, dass nicht festgestellt werden kann, dass der bestehende Gestaltungsspielraum in einem Maße künstlerisch ausgeschöpft worden ist, das den Sandalenmodellen der Klägerin urheberrechtlichen Schutz verleiht.

Vorinstanzen:

im Verfahren I ZR 16/24

LG Köln - Urteil vom 11. Mai 2023 - 14 O 39/22

OLG Köln - Urteil vom 26. Januar 2024 - 6 U 86/23

und

im Verfahren I ZR 17/24

LG Köln - Urteil vom 11. Mai 2023 - 14 O 41/22

OLG Köln - Urteil vom 26. Januar 2024 - 6 U 85/23

und

im Verfahren I ZR 18/24

LG Köln - Urteil vom 11. Mai 2023 - 14 O 121/22

OLG Köln - Urteil vom 26. Januar 2024 - 6 U 89/23

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: […]

4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; […]

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Karlsruhe, den 20. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
20.02.2025

Nr. 038/2025

Nr. 382025

Urteile vom 20. Februar 2025 - I ZR 16/24; I ZR 17/24; I ZR 18/24





Zugefügt 2025 Februar 20

Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Pforzheim – Raubüberfall - Baden-Württemberg


	Pforzheim – Raubüberfall - Baden-Württemberg

Tatort
75177 Pforzheim, Christophallee

Tatzeit- /Raum
Mittwoch, 08.01.2025, 10.50 Uhr

Medien zur Fahndung
TV-2
TV-3-Profil
TV-1-unmaskiert
TV-Gruppe-Unmaskiert
TV-3-Rueckansicht
TV-Gruppe-Groessenunterschied

Wer erkennt die abgebildeten Personen oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Am 08.01.2025 gegen 10:50 Uhr kam es in der Pforzheimer Christophallee zu einem Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft, bei dem Raubgut im mittleren fünfstelligen Wert entwendet wurde.

Im Rahmen der Ermittlungen zu dieser Tat ist es den Beamten der Kriminalpolizei nun gelungen, Fotos von drei Männern zu sichern, die mit hoher Wahrscheinlichkeit – unmittelbar oder mittelbar – an der Tat beteiligt waren.

Beschreibung der Tatverdächtigen:

Tatverdächtiger 1:

schlank
ca. 190 cm
südländisches Erscheinungsbild
längere schwarze Haare, schwarzer Vollbart
Bekleidung: graue Turnschuhe, schwarze Jogginghose, dunkle Kapuzenjacke, weißes T-Shirt, grauer Schlauchschal

Tatverdächtiger 2:

schlank
ca. 20 – 30 Jahre
ca. 175 cm
südländisches Erscheinungsbild
Bekleidung: schwarze Turnschuhe, weiße Socken, schwarze Cargohose, schwarze Daunenjacke, rote Arbeitshandschuhe

Tatverdächtiger 3:

schlank
ca. 30 – 40 Jahre
ca. 170 cm
südländisches Erscheinungsbild
Raucher
Bekleidung: schwarze Wollmütze mit rotem Logo, grau-weiße Fleecejacke, graue Jeans, weiße Turnschuhe



Wer erkennt die abgebildeten Personen oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Pforzheim
Kriminalkommissariat Pforzheim
Ostendstraße 3
75175 Pforzheim

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: 07231 186-4444
E-Mail: pforzheim.kk.d2@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Pforzheim – Raubüberfall

Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten


	Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Musterfeststellungsverfahren entschieden, dass eine Inkassovergütung auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, wenn es sich bei dem von dem Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt (sogenanntes Konzerninkasso) und die zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet.

Sachverhalt:

Der Musterkläger ist der Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen und 28 weiterer Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland. Die Musterbeklagte ist ein Konzernunternehmen, dessen Geschäftsgegenstand unter anderem der Erwerb von Forderungen ist.

Mit der Einziehung ihrerseits erworbener Forderungen beauftragt die Musterbeklagte regelmäßig eine Schwestergesellschaft, die Inkassodienstleistungen erbringt. Nach der zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Rahmenvereinbarung macht die Inkassodienstleisterin die - bis zur erfolgreichen Einziehung beim Schuldner im Verhältnis zu der Musterbeklagten gestundete - Inkassovergütung als Verzugsschaden gegenüber dem jeweiligen Schuldner geltend und behält den entsprechenden Betrag ein, wenn der Schuldner die Forderung erfüllt, während andernfalls - wenn der Schuldner die Forderung nicht erfüllt - die Musterbeklagte ihren entsprechenden Schadensersatzanspruch gegenüber dem Schuldner an die Inkassodienstleisterin an Erfüllungs statt abtritt. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei vereinbarungsgemäß nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In dem Zeitraum von Februar 2020 bis einschließlich April 2021 machte die Inkassodienstleisterin im Auftrag der Musterbeklagten gegenüber zahlreichen Verbrauchern Forderungen geltend, mit deren Erfüllung der jeweilige Schuldner bereits zuvor in Verzug geraten war. Neben der Hauptforderung verlangte die Musterbeklagte von den Schuldnern jeweils Verzugszinsen sowie - für die Einziehungstätigkeit der Inkassodienstleisterin - die Erstattung einer Inkassovergütung in Höhe einer 1,3-fachen Gebühr nach Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (VV RVG).

Bisheriger Prozessverlauf:

Das im Musterfeststellungsverfahren erstinstanzlich zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht hat festgestellt, dass die gegenüber Verbrauchern für die Beauftragung der Inkassodienstleisterin als Vergütung geltend gemachten Kosten keinen ersatzfähigen Verzugsschaden der Musterbeklagten im Sinne der §§ 249 ff. BGB darstellen.

Ein Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten scheide vorliegend aus. Rechtsverfolgungskosten seien grundsätzlich nur dann zu ersetzen, wenn der Geschädigte im Innenverhältnis zu dem für ihn tätigen Rechtsdienstleister zur Zahlung der dem Schuldner in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet sei. Das sei hier nicht der Fall, da es gemäß den zwischen der Musterbeklagten und der Inkassodienstleisterin getroffenen Abreden letztlich ausgeschlossen sei, dass die Musterbeklagte die vereinbarte Inkassovergütung an die Inkassodienstleisterin zu bezahlen habe.

Dies bedeute, dass der durch die Inkassodienstleisterin gegenüber den Verbrauchern konkret geltend gemachte Schaden bei der Musterbeklagten nicht entstanden sei. Denn es fehle an einer Vermögenseinbuße im Sinne der Differenzhypothese. Da sich die Musterbeklagte der Belastung mit der (zugleich gestundeten) Vergütungsforderung durch die Erfüllungsabrede innerhalb derselben Vereinbarung wieder entledige, entstehe ihr in schadensrechtlicher Hinsicht kein Nachteil.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der VIII. Zivilsenat hat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Musterfeststellungsklage ist nach § 606 ZPO aF zulässig, jedoch nicht begründet.

Nach § 280 Abs. 1, 2, §§ 286, 249 Abs. 1 BGB sind dem Gläubiger grundsätzlich alle Einbußen zu ersetzen, die er durch die Verfolgung seiner Rechte gegen den bereits in Verzug geratenen Schuldner erleidet. Zu den danach erstattungsfähigen Rechtsverfolgungskosten zählen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Ausgangspunkt auch diejenigen Aufwendungen, die dem Gläubiger dadurch entstehen, dass er - nach Verzugseintritt - ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragt. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist allerdings, dass die Rechtsverfolgungskosten aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.

Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts handelt es sich danach bei der Inkassovergütung, deren Erstattung die Musterbeklagte von den jeweiligen Schuldnern verlangt, um einen ersatzfähigen Verzugsschaden.

Bei dem für die Bestimmung eines Schadens vorzunehmenden Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (Differenzhypothese), begründet der Umstand, dass die Musterbeklagte einem Vergütungsanspruch der Inkassodienstleisterin aus dem mit dieser geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 Abs. 1 iVm § 611 Abs. 1 BGB) ausgesetzt ist, einen Schaden. Zwar stellt die Belastung mit einer Verbindlichkeit nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann und insoweit einen Schaden dar, als der Geschädigte mit der Verbindlichkeit tatsächlich beschwert ist. Eine solche Beschwer entfällt entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts aber nicht etwa dadurch, dass der Geschädigte mit dem Dritten, dessen Forderung den geltend gemachten Schaden bildet, besondere für den Geschädigten vorteilhafte Erfüllungsmodalitäten vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn diese Modalitäten wie die Abrede, dass der Dritte hinsichtlich seiner Vergütung an Erfüllungs statt die Abtretung des diesbezüglichen Ersatzanspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger annimmt zur Folge haben, dass der Geschädigte keinen direkten Mittelabfluss in Form einer Geldzahlung an den Dritten erleidet. Denn dies ändert nichts daran, dass der Geschädigte die Erfüllung der Forderung schuldet (§ 241 Abs. 1 BGB) und somit eine Vermögenseinbuße im schadensrechtlichen Sinne vorliegt.

So verhält es sich auch im Streitfall. Nach der hier getroffenen Abrede erfolgt die Erfüllung wenn der Inkassodienstleisterin eine Realisierung der entsprechenden Ansprüche (Haupt- und/oder Nebenforderungen) gegenüber dem Schuldner (teilweise) gelingt dadurch, dass die Inkassodienstleisterin berechtigt ist, den eingezogenen Betrag in Höhe der Vergütungsforderung zu behalten. Hierbei handelt es sich in dem Verhältnis zwischen der Musterbeklagten und der Inkassodienstleisterin um eine Leistung der Musterbeklagten im Sinne von § 362 BGB, die letztlich darin besteht, dass die Musterbeklagte auf die Geltendmachung ihres Anspruchs auf Auskehrung der durch die Geschäftsbesorgung erlangten Geldbeträge (§ 675 Abs. 1, § 667 BGB) insoweit verzichtet. Bleibt der Forderungseinzug hingegen erfolglos, erbringt die Musterbeklagte die ihrerseits geschuldete Vergütungsleistung, indem sie ihren Schadensersatzanspruch gegen den jeweiligen Schuldner an die Inkassodienstleisterin an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) abtritt.

Die Einschaltung der Inkassodienstleisterin war aus der insoweit maßgeblichen Sicht der Musterbeklagten zur Wahrnehmung ihrer Rechte auch erforderlich und zweckmäßig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens regelmäßig selbst in einfach gelagerten Fällen aus der Sicht des Gläubigers erforderlich und zweckmäßig, wenn der Schuldner - wie in sämtlichen hier zu beurteilenden Fällen - in Zahlungsverzug geraten ist.

Der Umstand, dass der Forderungseinzug vorliegend im Wege eines Konzerninkassos betrieben wird, rechtfertigt es entgegen einer in der Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung nicht, die Erforderlichkeit der hierdurch verursachten Kosten zu verneinen. Denn die Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten richtet sich nicht nach der gewählten Organisation des Forderungsinkassos, sondern allein danach, mit welchen Tätigkeiten der Gläubiger das Inkassounternehmen beauftragt. Hat der Gläubiger der ihm obliegenden Mühewaltung - wozu beispielsweise die Stellung einer Rechnung oder die verzugsbegründende Erstmahnung zählen - genügt, wie regelmäßig anzunehmen ist, wenn er den Schuldner in Verzug gesetzt hat, und beauftragt anschließend um seinem Erfüllungsverlangen Nachdruck zu verleihen einen Rechtsanwalt oder ein (externes) Inkassounternehmen mit der Forderungseinziehung, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Ersatz der hierdurch verursachten Kosten.

Im Fall der Beauftragung eines konzernverbundenen - gleichwohl aber rechtlich selbständigen - Inkassounternehmens kann nichts anderes gelten. Nur wenn im Einzelfall zusätzliche besondere Anhaltspunkte für ein von sachfremden Interessen geleitetes, rechtsmissbräuchliches Verhalten des Gläubigers gegebenenfalls in kollusivem Zusammenwirken mit dem konzernverbundenen Inkassounternehmen vorliegen, kann die Erforderlichkeit einer solchen Maßnahme zu verneinen sein. Solche Anhaltspunkte liegen hier jedoch nicht vor.

Auch der Umstand, dass durch ein konzernverbundenes Unternehmen erbrachte Inkassodienstleistungen vom Anwendungsbereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes ausgenommen sind (§ 2 Abs. 1, 3 Nr. 6 RDG) und deshalb unter anderem die schuldnerschützende Vorschrift des § 4 Abs. 5 RDGEG aF (heute § 13e Abs. 1 RDG), wonach der Gläubiger von seinem Schuldner eine Erstattung von Inkassokosten nur bis zu der Höhe verlangen kann, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde, nicht (unmittelbar) anzuwenden ist, gebietet keine andere Beurteilung. Denn der vom Gesetzgeber mit jener Regelung bezweckte Schutz des Schuldners vor einer Belastung mit überhöhten Kosten lässt sich ohne weiteres dadurch erreichen, dass die in § 4 Abs. 5 RDGEG aF (heute § 13e Abs. 1 RDG) zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung, die als Konkretisierung der allgemeinen Schadensminderungsobliegenheit des Gläubigers nach § 254 Abs. 2 BGB zu begreifen ist, nach Maßgabe dieser letztgenannten Vorschrift auf die Erstattungsfähigkeit von Konzerninkassokosten übertragen wird. Da im Streitfall eine Berechnung der Inkassokosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vereinbart wurde, kommt eine Anspruchsminderung hiernach nicht in Betracht.

Vorinstanz:

OLG Hamburg - 3 MK 1/21 - Urteil vom 15. Juni 2023

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Bürgerliches Gesetzbuch

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

[…]

§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

(2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

[…]

§ 286 Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. […]

[…]

Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

[…]

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:

[…]

6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).

Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz

§ 4 Vergütung der registrierten Personen

(in der bis zum 30. September 2021 geltenden Fassung)

[…]

(5) Die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehenden Vergütung erstattungsfähig.

Karlsruhe, den 19. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs



Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
19.02.2025

Nr. 036/2025

Urteil vom 19. Februar 2025 – VIII ZR 138/23





Zugefügt 2025 Februar 20

Musterfeststellungsklage zur Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Vision für Landwirtschaft und Ernährung der EU-Kommission


	Vision für Landwirtschaft und Ernährung der EU-Kommission

Özdemir: ´´Nutzen und Schützen müssen Hand in Hand gehen, um Klima- und Umweltschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen zu stärken.´´

Die EU-Kommission hat heute ihre Vision für die Zukunft der Landwirtschaft veröffentlicht. Darin beschreibt die EU-Kommission Ansätze, um im Spannungsfeld zwischen Ernährungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und den zu erbringenden Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz Wege für eine tragfähigen Interessensausgleich zu schaffen. Faire Preise und Marktbedingungen, eine angemessene Honorierung für Umweltleistungen, weniger Bürokratie und gute Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen sollen nicht nur die Bedingungen für die heutigen Landwirtinnen und Landwirte verbessern, sondern auch eine Perspektive für den Generationenwechsel schaffen.

Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Europäischen Agrarpolitik verfolgt die Kommission eine gezieltere Einkommensgrundstützung, bringt Kappung und Degression erneut in die Diskussion und möchte Förderansätze für ökologische Leistungen stärken und im Gegenzug die Konditionalität vereinfachen - das sind Ansätze, die auch die Bundesregierung bereits in die Diskussion um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 eingebracht hat.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: ´´Unsere europäischen Landwirtinnen und Landwirte decken uns Tag für Tag den Tisch mit hochwertigen Lebensmitteln – eine Leistung, hinter der harte Arbeit und viel Leidenschaft steckt. Gleichzeitig können nur gemeinsam mit der Landwirtschaft als Partner gesellschaftlichen Ziele wie der Schutz von Klima, Umwelt und Natur erreicht werden.

Ernährungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz sind kein Entweder-oder. Es ist gut, dass die EU-Kommission in diesem Spannungsfeld einen tragfähigen Interessensausgleich schaffen will. Nachhaltige Landwirtschaft beginnt mit fairer Bezahlung und guten Markbedingungen. Und vor allem sind mehr Zeit für die Arbeit auf dem Feld und im Stall statt am Schreibtisch sowie Raum für langfristige Investitionen Grundvoraussetzung, damit die nachwachsende Generation noch Lust hat, den Hof zu übernehmen.

Für die künftige GAP verfolgt die Kommission Ansätze, die wir bereits in Brüssel in die Diskussion eingebracht haben. Zentral ist, dass ökologische Leistungen sich lohnen – sie müssen direkt im Einkommen ankommen.

Der Strategiedialog, der der Vision zur Zukunft der Landwirtschaft im letzten Jahr vorausgegangen ist, zeigt, dass ein fairer Ausgleich zwischen Landwirtschaft und Umwelt möglich ist – Nutzen und Schützen müssen Hand in Hand gehen, um Klima- und Umweltziele sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit gleichermaßen zu sichern. Darauf wird es ankommen. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Vision der EU-Kommission Vertrauensbildung und Dialog als Grundprinzipien verankert, wie sie auch im deutschen Vorbild – der Zukunftskommission Landwirtschaft – gelebt wurden.

Wir werden uns dafür einsetzen, die Vorschläge in der Vision in praxistaugliche Maßnahmen zu übersetzen, unseren Betrieben Verlässlichkeit und eine klare Perspektive zu geben und Wertschöpfung in ländlichen Regionen zu sichern.´´

Die Vorschläge der Europäischen Kommission finden Sie hier.



Zugefügt 2025 Februar 20

Vision für Landwirtschaft und Ernährung der EU-Kommission

Weniger Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle


	Weniger Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle

Parlament und EU-Staaten einigen sich auf gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie

Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben eine vorläufige Einigung darüber erzielt, die EU-Abfallrahmenrichtlinie gezielt zu überarbeiten. Der entsprechende Kommissionsvorschlag stammt aus dem Sommer 2023. Ziel ist es, die Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen und Textilabfälle zu reduzieren.

Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, begrüßte die Einigung: ´´Textilien und Lebensmittel sind zwei Bereiche, in denen viele wertvolle Ressourcen verschwendet werden. Daher freue ich mich, dass wir uns gemeinsam mit den Gesetzgebern auf einen Weg geeinigt haben, dies zu ändern. Die neuen Vorschriften werden die Schaffung eines Binnenmarkts für Textilabfälle vereinfachen und Investitionen in Innovationen für die Bewirtschaftung von Textilabfällen erleichtern.´´

Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird die Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU voranbringen, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken. Dies ist ein bedeutender Fortschritt bei der Bekämpfung von Textil- und Lebensmittelverschwendung und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

Ein wesentliches Merkmal der überarbeiteten Richtlinie ist ihr gemeinsames Regelwerk. Es wird die Nachhaltigkeit für Unternehmen und Verbraucher erhöhen und den Binnenmarkt für gebrauchte Textilien und Alttextilien harmonisieren.

Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung

Die Einigung unterstreicht das Engagement der Mitgliedstaaten, Lebensmittelverschwendung entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Haushalte, zu bekämpfen. Die EU ist bestrebt, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 zu erreichen. Darunter soll die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf halbiert werden.

Um diese Arbeit zu unterstützen, wollen die EU-Mitgliedstaaten bis 2030 die Lebensmittelverschwendung bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent verringern. Die Lebensmittelverschwendung soll um 30 Prozent (pro Kopf) in Einzelhandel und Verbrauch sinken.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Ziele unterstützen, indem sie bewährte Verfahren und Erkenntnisse über die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung austauscht. Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten finanziert und maßnahmenbezogene Finanzhilfen gewährt.

Auf dem Weg zur Reduzierung von Textilabfällen

Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten. Im Rahmen dieser Regelungen werden die Textilhersteller zur Bewirtschaftung von Alt- und Alttextilien beitragen. Indem sie für das Ende der Lebensdauer der von ihnen verkauften Produkte verantwortlich sind, werden die Hersteller ermutigt, länger haltbare Textilprodukte zu entwerfen, die leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können.

Dieser Beitrag wird auch Investitionen in getrennte Sammlungs-, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten fördern.

Mit den neuen Vorschriften wird gegen illegale Ausfuhren von Textilabfällen vorgegangen. Durch eine klare Definition des Begriffs ´´Abfall´´ im Vergleich zu ´´wiederverwendbaren´´ Textilien erfolgt die Sortierung vor dem Versand gebrauchter Textilien.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von 20 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund

Im Jahr 2020 erzeugte die EU 6,95 Millionen Tonnen Textilabfälle, was 16 kg pro Kopf entspricht. Davon wurden nur 1,95 Millionen Tonnen Textilabfälle getrennt gesammelt. Ohne verstärktes Sortieren und Recycling in Europa wird zu viel Textilabfall verbrannt, deponiert oder entsorgt.

Heute fallen in der EU jährlich mehr als 59 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, das führt zu 252 Millionen Tonnen CO2-Emissionen in der gesamten Lebensmittelkette. Ungefähr 10 Prozent aller Lebensmittel in unserem täglichen werden verschwendet. Wirtschaftlich gesehen wird geschätzt, dass der Markt aufgrund von Lebensmittelverschwendung jährlich 132 Milliarden Euro verliert. Darin enthalten sind Ressourcenverluste für Lebensmittelunternehmer sowie unnötige Ausgaben der Haushalte. Darüber hinaus werden die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Lebensmittelabfällen auf weitere 9,3 Milliarden Euro geschätzt.

Am 5. Juli 2023 schlug die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit Schwerpunkt auf Lebensmittel- und Textilabfällen vor. Die Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die Abfallvermeidung und -bewirtschaftung in der EU. Darin werden die Begriffsbestimmungen für die Abfallbewirtschaftung festgelegt, einschließlich der Begriffsbestimmungen für Abfall, Recycling und Verwertung, Abfallhierarchie und Grundkonzepte.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung (maschinell übersetzt)

Pressemitteilung zum Kommissionsvorschlag zur gezielten Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie vom 5. Juli 2023

Website zur Abfallrahmenrichtlinie

Website zur EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien

Factsheet zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien

Webseite zum Thema Lebensmittelverschwendung

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 20

Weniger Lebensmittelverschwendung und Textilabfälle

Polizei Nordrhein- Bochum - Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Bochum - Ladendiebstahl

19. Februar 2025 - Der Tatverdächtige entwendete diverse Parfümflaschen aus der Kaufhoffiliale im Ruhr Park.

Wer kann Angaben zur Identität des Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
16.08.2024 16:15
- 16.08.2024 16:20
Tatort
44791
Bochum
Polizei Bochum
Tel.:
0234/909-0
E-Mail:
poststelle.bochum [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Bochum - Ladendiebstahl

wien - EU-Außengrenze: Neue Wärmebildbusse für Auslandseinsätze übergeben


	EU-Außengrenze: Neue Wärmebildbusse für Auslandseinsätze übergeben

Innenminister Gerhard Karner und Berthold Hubegger, Abteilungsleiter im Innenministerium, übergaben am 19. Februar 2025 neue Wärmebildbusse für polizeiliche Auslandseinsätze.

Das Innenministerium entsendet Polizei-Kontingente zur Unterstützung lokaler Grenzpolizeien bei Grenzüberwachungen und -kontrollen auf bilateraler Basis sowie im Rahmen von Frontex. Sieben neue Wärmebildbusse wurden 2024 für diese Auslandseinsätze beschafft, drei davon sind zu etwa 75% aus EU-Mittel finanziert. Zwei der Busse wurden am 19. Februar 2025 in der Meidlinger Kaserne in Wien übergeben – die restlichen fünf Fahrzeuge folgen im ersten Quartal 2025.

Die Wärmebildbusse verfügen über eine Wärmebildkamera mit rund 20 Kilometern Reichweite, eine normale Kamera und einen Laser-Entfernungsmesser. Eine leistungsstarke Lithium-Ionen-Batteriebank ermöglicht einen Systembetrieb von bis zu 24 Stunden ohne zwischenzeitliches Aufladen. Außerdem verfügt das System über eine 360°-Umfeldüberwachung mittels Bewegungsmeldern und Kameras.

Innenminister Gerhard Karner betonte: ´´Unsere Polizei leistet im Auslandseinsatz einen essenziellen Beitrag zur Sicherheit Europas. Mit diesen Wärmebildbussen erhalten unsere Polizistinnen und Polizisten modernste Technologie, um illegale Migration und organisierte Kriminalität noch gezielter zu bekämpfen.´´ Berthold Hubegger, zuständiger Abteilungsleiter in der Bundespolizeidirektion, ergänzte: ´´Effektiver Grenzschutz braucht moderne Ausrüstung. Mit diesen neuen Wärmebildbussen setzen wir neue Maßstäbe in der mobilen Grenzüberwachung.´´

Derzeit unterstützt die österreichische Polizei Ungarn an der serbischen sowie rumänischen Grenze sowie Serbien an der nordmazedonischen Grenze. Unterstützung gibt es unter anderem auch bei drei Frontex-Einsätzen in Griechenland. Zudem ist das Innenministerium an Zugkontrollstreifen in Ungarn und an einem gemeinsamen Einsatz mit Ungarn und Rumänien in Bulgarien beteiligt. Unterstützung gibt es auch bei Frontex-Einsätzen in 21 Ländern.



Zugefügt 2025 Februar 20

EU-Außengrenze: Neue Wärmebildbusse für Auslandseinsätze übergeben

Gemeinsam gegen Hass und Hetze - Fünf Jahre nach Hanau


	Gemeinsam gegen Hass und Hetze

18.02.2025, 17:30 Uhr

Fünf Jahre nach Hanau gedenkt die Stadt Frankfurt der Opfer des rassistischen Anschlags

Mit einer Gedenkstunde vor der Paulskirche hat die Stadt Frankfurt am Main am Dienstag, 18. Februar, an den rechtsterroristischen Anschlag von Hanau vor fünf Jahren erinnert. Am 19. Februar 2020 ermordete ein Attentäter neun Hanauer Bürgerinnen und Bürger, es war einer der schlimmsten rassistischen Anschläge der Nachkriegszeit. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden die Namen der Opfer in weißer Schrift an die Fassade der Paulskirche projiziert, dazu der Hashtag #say their names.

Oberbürgermeister Mike Josef sagte: ´´Es ist wichtig, dass wir erinnern und ihre Namen sagen: Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun und Fatih Saraçoğlu. Sie bleiben unvergessen. Wir konnten sie nicht schützen. Wir müssen zusammenstehen gegen Hass und Hetze. Wir alle sind Menschen, jedes einzelne Schicksal zählt.´´

Während der Gedenkstunde sagte Bürgermeisterin Nargess Eskandari-Grünberg: ´´Der Anschlag von Hanau ist eine Wunde, die nicht heilt. Wenn wir uns daran erinnern, was am 19. Februar 2020 geschah, blicken wir in einen Abgrund der Trauer und des Verlustes.´´ Sie sei deshalb tief beeindruckt von dem Mut und der Kraft der Angehörigen aus Hanau. ´´Sie setzen sich als Initiative 19. Februar und in der Bildungsinitiative Ferhat Unvar seit fünf Jahren für eine würdige Erinnerungskultur, für Gerechtigkeit und für Aufklärung und Versöhnung ein. Niemals werden wir der mörderischen Ideologie des Rassismus gleichgültig gegenüberstehen. Und niemals werden wir diejenigen vergessen, deren Leben uns geraubt wurden. Die Erinnerung an die Opfer strahlt heller als der Hass.´´

Bis heute empfinde sie Wut über die Anmaßung des Täters, Menschen in zugehörig und nicht zugehörig aufzuteilen, sagte Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner. Der Attentäter von Hanau sei jedoch nicht der Einzige mit dieser Vorstellung. Die aktuelle Debatte über Migration offenbare, dass es nicht mehr nur ein kleiner Teil unserer Gesellschaft ist, der diese Unterscheidung in zugehörig und nicht zugehörig ebenfalls so fällen würde. Das sei Rassismus. Und aus Rassismus erwachse Gewalt. Verbale Gewalt, Ausgrenzung, Spaltung. Und solche Hasstaten wie in Hanau. ´´Aber wir geben nicht auf. Miteinander, in der Gemeinschaft der Menschen, die hier leben, treten wir den Worten und Taten, die unsere Gesellschaft mit Hass und gewalttätigen Ideologien vergiften wollen, gemeinsam entgegen´´, sagte Arslaner.

Um die Erinnerung an den rassistischen Anschlag von Hanau dauerhaft wach zu halten, lobt das Kulturamt im März diesen Jahres bereits zum vierten Mal in Folge spartenübergreifend künstlerische Projekte aus, die sich mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen. Kulturdezernentin Ina Hartwig sagte: ´´Wir gedenken der Opfer von Hanau auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Geschehnisse. Menschen mit Migrationsgeschichte wird viel zu häufig signalisiert, dass sie nicht hierhergehören, nicht nach Hanau, nicht nach Frankfurt, nicht nach Hessen, nicht nach Deutschland. Es ist unsere Pflicht, deutlich zu zeigen, dass dem nicht so ist und es auch nicht die Meinung der Mehrheit widerspiegelt. Die Auslobungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie groß das Interesse an diesem Thema ist. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr dank der Initiative der Stadtregierung eine solche Förderung und damit weiterhin die künstlerische Auseinandersetzung mit Rassismus und Diskriminierung ermöglichen können.´´

Die Vorsitzende des Rats der Religionen, Nura Froemel, betonte in ihrer Rede: ´´Hanau hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, wohin Rassismus führen kann. Doch rassistisches Gedankengut beginnt nicht erst mit solchen Taten – es wächst dort, wo Alltagsrassismus, Ausgrenzung und Vorurteile unbeachtet bleiben. Niemand wird als Rassist geboren. Deshalb ist es entscheidend, schon bei den Jüngsten anzusetzen. Bildung, Empathie und gelebte Vielfalt sind der Schlüssel, um Hass den Nährboden zu entziehen und eine Gesellschaft zu schaffen, in der Menschenfeindlichkeit keinen Platz hat.´´

Am Mittwoch, 19. Februar, um 10 Uhr werden Oberbürgermeister Josef, Bürgermeisterin Eskandari-Grünberg und Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner vor dem Graffito unter der Friedensbrücke einen Kranz niederlegen. Das Graffito zeigt die Gesichter der neun Opfer des Hanauer Anschlags.



Zugefügt 2025 Februar 20

Gemeinsam gegen Hass und Hetze 18.02.2025, 17:30 Uhr Fünf Jahre nach Hanau gedenkt die Stadt Frankfurt der Opfer des rassistischen Anschlags

Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt Evaluierungs-Ergebnisse vor


	Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt Evaluierungs-Ergebnisse vor

Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse ihrer Bewertung der EU-Verordnung über das Recycling von Schiffen veröffentlicht. Demnach wurden zwar die Ziele der Verordnung im Großen und Ganzen erreicht: sie trägt zu höheren Umwelt- und Sozialstandards beim Schiffsrecycling bei. Das ist insbesondere das Ergebnis der europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen, auf die alle großen Seeschiffe, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren, zugreifen müssen. Jedoch wird die Wirksamkeit der Verordnung erheblich dadurch beeinträchtigt, dass Schiffseigner vor dem Recycling die Flagge ihrer Schiffe wechseln. Zusätzliche Anstrengungen sind auch bei der Qualität der vorgeschriebenen Gefahrstoffinventare erforderlich.

Die Kommission wird weiterhin mit Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern und Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Verordnung besser durchzusetzen. Darüber hinaus hat die Kommission gestern die europäische Liste der Abwrackeinrichtungen aktualisiert. Die Liste enthält nun 43 Anlagen: 21 in der EU, sieben in Norwegen, elf in der Türkei, drei im Vereinigten Königreich und eine in den Vereinigten Staaten.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Verordnung über das Recycling von Schiffen

Website zum Thema

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 20

Vorgaben zum Schiffsrecycling: Kommission stellt Evaluierungs-Ergebnisse vor

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl


	
Polizei Nordrhein- 
Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

20. Februar 2025

Die sechs unbekannten Tatverdächtigen entsicherten mehrere hochwertige Kleidungsstücke in einem Bekleidungsgeschäft. Die Tatverdächtigen wurden im weiteren Verlauf durch die Rückkehr eines Mitarbeiters bei der Tatausübung gestört. Es konnten jedoch zwei Artikel entwendet werden.

Tatverdächtige 1:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
T-Shirt, schwarz mit weißem Aufdruck, blaue Jeanshose, weiße Schuhe
weißer Stoffbeutel und braune Handtasche mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 15-25 Jahre alt
schlanke Statur
schwarze Haare
schwarze Basecap, weißes Poloshirt, weiße Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 3:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
schwarze Haare mit mittellangen schwarzen Locken
schlanke Statur
beiges Top, beige Hose, weiße Schuhe, Sonnenbrille im Haar
weißer Stoffbeutel mitgeführt

Tatverdächtiger 4:

männlich
ca. 20-30 Jahre alt
schwarze Haare
schlanke Statur
Kinnbart
weißes Poloshirt (Emblem: Mickey Mouse), blaue Jeans Shorts, weiße Schuhe

Tatverdächtige 5:

weiblich
ca. 20-25 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
beiges T-Shirt, schwarze Hose, weiße Schuhe

Tatverdächtige 6:

weiblich
ca. 20-30 Jahre alt
blond gefärbte Haare, dunkler Ansatz
schlanke Statur
weißes Langarmshirt, schwarze Hose, weiße Schuhe
weiße Handtasche mitgeführt

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
18.07.2024 17:40
- 18.07.2024 17:45
Tatort
45127
Essen
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de



Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Nordrhein- Essen - bandenmäßiger Ladendiebstahl

Polizei Dortmund nimmt Onlinebetrüger fest


	Polizei Dortmund nimmt Onlinebetrüger fest

Wer kennt sie nicht, betrügerische SMS-Nachrichten, dass das Kind eine neue Handynummer hat oder falsche Bankmitarbeiter, die am Telefon persönliche Daten erfragen. Der Dortmunder Polizei ist es jetzt im Rahmen der ´´Ermittlungsgruppe Karl´´ in der Kriminalinspektion Cybercrime gelungen, solche Betrüger zu überführen. Ein 21-jähriger Dortmunder sitzt seit dem 11. Februar aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Dortmund im Vorfeld erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.

Bereits unter der lfd. Nr. 0131 berichtete die Dortmunder Polizei über den Erfolg der EK ´´Cash´´. Auch hier nahm die Polizei fünf ´´falsche Bankmitarbeiter´´ fest. Parallel zu dem Verfahren ermittelt die Polizei bereits seit Mai 2024 gegen mittlerweile über 15 Tatverdächtige in der EG ´´Karl´´. Aktuell geht die Polizei von einem Schaden von über 300.000 EUR aus. Bei der Vorgehensweise haben sich die Täter eine Vielzahl von Mobilfunknummern beschafft und über sogenannte ´´Handyfarmen´´ massenhaft ´´Phishing-SMS´´ verschickt. Eine dieser SMS ist auf dem Bild zu sehen. Im weiteren Verlauf haben sie sich unter anderem als ´´falsche Bankmitarbeiter´´ ausgegeben und so mittels ´´Vishing´´ (Phishing-SMS plus ´´Voice´´, d.h. ein Anruf bei den Geschädigten) persönliche Daten abgegriffen und damit weitere Betrugsdelikte begangen.

Am 11. Februar vollstreckte die Polizei mit Unterstützung von Spezialeinheiten acht Durchsuchungsbeschlüsse und den Haftbefehl. Bei den Durchsuchungen fand die Polizei über 40 Mobiltelefone und diverse Speichermedien. Außerdem beschlagnahmte die Polizei über 30.000 Euro Bargeld und Debitkarten von über 30 Personen, die nicht zum Täterkreis gehören.

Die Ermittlungen dauern an.

Die Polizei warnt vor diesen Betrugsmaschen und betont: Kein Geldinstitut wird am Telefon, per E-Mail oder SMS vertrauliche Daten abfragen oder in der Banking-App Dinge erledigen, die einer Autorisierung bedürfen. Hier finden Sie Tipps, wie Sie sich vor den Betrügern schützen können:

Sollten Sie von einem angeblichen Vertreter Ihrer Bank kontaktiert und zum Beispiel zu einem Update gedrängt werden, sollten Sie sofort misstrauisch werden. Kontaktieren Sie Ihre Bank unter der üblichen Erreichbarkeit und hinterfragen Sie die Aktion.
Geben Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten (z.B. Passwörter oder Transaktionsnummern) per E-Mail heraus.
Folgen Sie niemals einem Link, um sich in Ihr Online-Banking einzuloggen. Loggen Sie sich nur über den Ihnen bekannten Weg ein.
Vergewissern Sie sich immer, mit wem Sie es zu tun haben. Überprüfen Sie bei Links und Internetseiten die Adressleiste in Ihrem Browser. Bei kleinsten Abweichungen sollten Sie stutzig werden.
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Kontostand und Ihre Kontobewegungen. So können Sie schnell reagieren, falls ungewollte Aktionen stattgefunden haben.

Weitere Auskünfte erteilt Staatsanwalt Henner Kruse. Dieser ist unter der Tel.-Nr. 0231/92626122 oder über die allgemeine Pressenummer der Staatsanwaltschaft Dortmund zu erreichen.
Theresa Stritzke
Polizeisprecherin
Theresa
Stritzke
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund
weitere Pressemitteilung




Zugefügt 2025 Februar 20

Polizei Dortmund nimmt Onlinebetrüger fest

Kommission legt Fahrplan für florierenden Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU vor


	Kommission legt Fahrplan für florierenden Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU vor

Die Europäische Kommission hat ihre ehrgeizige Vision für die Zukunft der Landwirtschaft und der Ernährung in Europa vorgelegt. Sie bereitet den Weg für ein attraktives, wettbewerbsfähiges, widerstandsfähiges, zukunftsorientiertes und faires Agrar- und Lebensmittelsystem, und zwar für aktuelle wie künftige Generationen von Landwirtinnen und Landwirten sowie Agrar- und Lebensmittelunternehmen.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte mit Blick auf die Landwirtinnen und Landwirte in Europa: ´´Dank ihrer täglichen, harten Arbeit haben wir alle sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel. Sie stehen jedoch vor den wachsenden Herausforderungen des globalen Wettbewerbs und des Klimawandels. Deshalb bieten wir heute eine umfassende Strategie an, die die Landwirtschaft attraktiver, widerstandsfähiger und nachhaltiger macht.´´

Lokale Dimension und internationale Konkurrenzfähigkeit stärken

Der Exekutiv-Vizepräsident für Kohäsion und Reformen Raffaele Fitto bezeichnete die Vision als entschlossene Reaktion auf die Forderungen des Agrar- und Lebensmittelsektors. ´´Sie verkörpert ein florierendes Europa, in dem ländliche Gebiete lebendige und vernetzte Zentren des Kulturerbes und der Innovation sind. Die Kommission wird Hand in Hand mit dem Agrar- und Lebensmittelsektor arbeiten, um seine Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit zu stärken, die lokale Dimension zu stärken und die wichtige Verbindung zwischen Lebensmitteln, Gebieten, Saisonalität, Kulturen und Traditionen wiederherzustellen.´´

Christophe Hansen, EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, betonte: ´´Ernährung und Landwirtschaft sind für die Menschen, die Wirtschaft und die Gesellschaft Europas von entscheidender Bedeutung. Wir brauchen den Agrar- und Lebensmittelsektor, um auf einem fairen globalen Markt zu gedeihen und mit ausreichender Widerstandsfähigkeit zu konkurrieren, um Krisen und Schocks zu bewältigen.´´

Vereinfachung, Innovation und Digitalisierung

Die Voraussetzungen für alle in der Vision dargelegten Maßnahmen sind: eine weitere Vereinfachung unserer Politik und eine stärkere Einführung von Innovation und Digitalisierung. Im Laufe dieses Jahres wird die Europäische Kommission eine digitale EU-Strategie für die Landwirtschaft und ein umfassendes Paket zur Vereinfachung des derzeitigen Rechtsrahmens für die Landwirtschaft vorschlagen. Das soll den Übergang zu einer digitalfähigen Landwirtschaft unterstützen.

Die Vision befasst sich mit vier Schwerpunktbereichen:

Ein attraktiver Sektor, der junge Menschen zum Einstieg in den Beruf ermutigt, unter anderem durch gerechte Einkommen und eine gezieltere öffentliche Unterstützung. Dazu gehört eine Reform der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken und eine Generations­erneuerungs-Strategie auf EU-, nationaler und regionaler Ebene.
Ein wettbewerbsfähiger und resilienter Sektor, der die Ernährungssicherheit und -souveränität priorisiert. Handelsverhandlungen und -abkommen werden in vollem Umfang genutzt und gleichzeitig die Interessen der europäischen Landwirte geschützt. Die ehrgeizigen Standards der EU etwa bei gefährlichen Pestiziden und Tierschutz dürfen nicht zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber Produzenten importierter Erzeugnisse führen. Die strikte Durchsetzung und Kontrolle der Lebensmittelsicherheits-Standards ist nicht verhandelbar. Die Kommission wird sich stärker auf die Viehzucht konzentrieren, um die langfristige Zukunft des Sektors zu fördern.
Ein zukunftssicherer Sektor beim Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft: Klimaschutzmaßnahmen müssen mit Ernährungssicherheit und den Herausforderungen im Einklang stehen. Landwirte sollten für die Einführung naturfreundlicher Verfahren belohnt werden. Weitere Verbote von Pestiziden werden sorgfältig geprüft. Es wird eine Strategie für eine effizientere Wassernutzung ausgearbeitet sowie ein freiwilliges Benchmarking-System für landwirtschaftliche Betriebe, der sogenannte ´´Nachhaltigkeitskompass´´.
Faire Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten: Die Kommission wird einen aktualisierten Aktionsplan für den ländlichen Raum vorlegen und leitet einen jährlich stattfindenden Lebensmitteldialog ein. Verbraucherinnen und Verbraucher, Bäuerinnen und Bauern, Industrie und Behörden sollen hier gemeinsam Fragen wie Erschwinglichkeit und Innovation von Lebensmitteln besprechen. Weitere Ziele: Lebensmittelverschwendung weiter abbauen, gesellschaftliche Belange des Tierschutzes berücksichtigen.

Nächster EU-Finanzrahmen ab 2028

Mit Blick auf die Zukunft wird die künftige gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Rahmen des anstehenden MFR-Vorschlags einfacher und zielgerichteter sein, wobei Landwirte, die sich aktiv an der Lebensmittelerzeugung beteiligen, stärker unterstützt werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Junglandwirten und Landwirten in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen liegt. Anstelle von Bedingungen werden Anreize bevorzugt.

Hintergrund

Die Vision für Landwirtschaft und Ernährung ist eine vorrangige Initiative für die ersten 100 Tage der Amtszeit dieser Kommission. Sie baut auf dem Bericht über den strategischen Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft in der EU auf und wurde mit dem Europäischen Gremium für Landwirtschaft und Ernährung abgestimmt. Sie zielt darauf ab, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU sicherzustellen. Auf der Grundlage der jüngsten Eurobarometer-Ergebnisse stimmen die EU-Bürger mit überwältigender Mehrheit darin überein, dass die Gewährleistung einer stabilen Lebensmittelversorgung in der EU von entscheidender Bedeutung ist.



Weitere Informationen

Pressemitteilung

FAQ (englisch)

Link zur Website ´´Vision für Landwirtschaft und Ernährung´´

Kommissionsvorschläge zur Stärkung der Landwirtschaft (11.12.2024)

Europäischer Rat für Landwirtschaft und Lebensmittel gegründet (5.12.2024)

AV-Portal mit Photos und Videos zum Thema

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 20

Kommission legt Fahrplan für florierenden Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU vor

Bonn-Beuel: Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes


	Bonn-Beuel: Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln

Die Bonner Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Mittwoch (19.02.2025) die Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes aufgenommen.
Hinweise geben!
Polizei Bonn

Nach bisherigen Erkenntnissen war es am Dienstagabend (18.02.2025) gegen 21:40 Uhr im Vorraum einer Bankfiliale an der Friedrich-Breuer-Straße in Bonn-Beuel zu einem Brandgeschehen gekommen. Nachdem in diesem Zusammenhang ein 32-jähriger Tatverdächtiger wegen des Verdachts der Brandstiftung vorläufig festgenommen wurde und am Mittwoch (19.02.2025) im Rahmen der weiteren Ermittlungen des Kriminalkommissariats 11 der Bonner Polizei auch die Aufnahmen der Videoüberwachungsanlage der Bank ausgewertet wurden, ergaben sich Hinweise auf ein versuchtes Tötungsdelikt. Daher wurden die Ermittlungen durch eine Mordkommission unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Thomas Winterscheidt in enger Abstimmung mit Oberstaatsanwältin Claudia Heitmann von der Bonner Staatsanwaltschaft weitergeführt.

Nach aktuellem Ermittlungsstand steht der 32-jährige Tatverdächtige im Verdacht, zur Tatzeit den Vorraum der Bankfiliale betreten zu haben, in dem zu dieser Zeit ein noch unbekannter Geschädigter in einem Schlafsack schlief. Kurz darauf soll der Tatverdächtige unter anderem den Schlafsack des Geschädigten in Brand gesetzt haben. Der Geschädigte ging in der Folge aus dem Vorraum und konnte zum Zeitpunkt des Eintreffens der Einsatzkräfte nicht mehr angetroffen werden. Es entstand Sachschaden im fünfstelligen Bereich. Der 32-jährige Litauer, der derzeit ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, wird auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft am Mittwochnachmittag einem Haftrichter vorgeführt.

Die Ermittler der Mordkommission suchen nun den unbekannten Geschädigten sowie weitere Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben könnten. Hinweise werden unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per E-Mail an %20KK11.Bonn [at] polizei.nrw.de (KK11[dot]Bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) entgegengenommen.
Pressestelle
Tel.
0228 15-1021, -1022, -1023
Fax
0228 15-1202
E-Mail
Pressestelle.Bonn [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Königswinterer Straße
500
53227
Bonn
https://bonn.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 20

Bonn-Beuel: Verdacht des versuchten Tötungsdeliktes - Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln

Mehrere Durchsuchungen nach Geldwäsche- und Messenger-Betrug


	Mehrere Durchsuchungen nach Geldwäsche- und Messenger-Betrug

Köln und Bergisch Gladbach

Staatsanwaltschaft Leipzig, Staatsanwaltschaft Köln und Polizei Köln geben bekannt:

Am Mittwochmorgen (19. Februar) hat die Kriminalpolizei in einem bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche und des Betruges 13 Durchsuchungsbeschlüsse für Privatwohnungen in Köln und Bergisch Gladbach vollstreckt. Die Durchsuchungen richteten sich unter anderem gegen einen in Köln wohnhaften Jugendlichen (17) sowie elf weitere männliche Tatverdächtige im Alter zwischen 15 und 20 Jahren. Sie stehen im Verdacht, vorzugsweise Jugendliche und junge Erwachsene dazu gebracht zu haben, ihnen EC-Karten und Kontodaten zu überlassen. Durch den gewährten Zugang wurden die Bankkonten als sogenannte ´´Geldwäsche-Konten´´ genutzt.

Mit der Legende das ´´schnelle Geld´´ zu verdienen, hatte die mutmaßliche Tätergruppierung ihre potentiellen ´´Opfer´´ vor Schulen angesprochen oder über die sozialen Medien kontaktiert. Hierzu sollten sie den Tatverdächtigen nach der Kontaktaufnahme ihre Bankkarten sowie ihre persönlichen Geheimzahlen überlassen. Auf die zur Verfügung gestellten Konten wurden dann Geldbeträge in bis zu vierstelliger Höhe überwiesen, die die Abholer anschließend an Bankautomaten und Geschäften bar abhoben.

Parallel zu den umfangreichen Maßnahmen der Ermittlungsgruppe ´´Betrug´´ wurde gegen den 17-jährigen in Köln wohnhaften Tatverdächtigen ein weiteres Ermittlungsverfahren durch die Polizeidirektion Leipzig und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime in Leipzig geführt. Dabei wird ihm der Versand von mehr als 360.000 betrügerischer SMS vorgeworfen. Mit der versendeten SMS-Nachricht ´´Hallo Mama, Hallo Papa´´ wurde den Empfängern vorgetäuscht, dass es sich um die neue Handynummer ihres ´´eigenen´´ Kindes handeln würde, das sich in einer finanziellen Notlage befinde. Um dem ´´eigenen´´ Kind zu helfen, überwiesen die Angeschriebenen dann höhere Geldsummen auf Bankkonten, die vermutlich den zuvor angeworbenen Jugendlichen gehörten. Die nachfolgenden Ermittlungen zu den Kontoinhabern ergaben dann Hinweise auf die weiteren Tatverdächtigen in Köln und Bergisch-Gladbach.

Im Zuge der Durchsuchungen stellten die Beamten umfangreiche Beweismittel in Form von ca. 25 Mobiltelefonen, mehrere Laptops, Gutschein- und SIM-Karten, über 250 Gramm Kokain und ca. 10.000 Euro Bargeld sicher.

Seit dem 1. Dezember 2024 sind bei der Polizei Köln in diesem Zusammenhang etwa 160 Verfahren wegen Geldwäsche und Betrug eingeleitet worden. Der finanzielle Schaden wird auf über hunderttausend Euro geschätzt.
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 20

Mehrere Durchsuchungen nach Geldwäsche- und Messenger-Betrug

Positive Bilanz 2024: Berlin zählt 30,6 Millionen Hotel-Übernachtungen


	Positive Bilanz 2024: Berlin zählt 30,6 Millionen Hotel-Übernachtungen

19.02.2025 - Die Zahl der Übernachtungen stieg um 3,4 Prozent auf 30,6 Millionen
12,7 Millionen Gäste besuchten die Stadt, ein Plus von 5,2 Prozent
Anteil der internationalen Gäste stieg auf 42 Prozent: Großbritannien, USA und Niederlande unter den Top-3-Ländern

Berlin, 19. Februar 2025 Die Visitor Economy Berlins hat sich 2024 positiv entwickelt. Zum ersten Mal seit 2019 verzeichnete die Stadt wieder mehr als 30 Millionen Übernachtungen im Jahr. Die Zahl der Gäste in den 725 Beherbergungsbetrieben der Stadt stieg um 5,2 Prozent auf 12,7 Millionen. Dies geht aus der aktuellen Bilanz des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg hervor, die heute Nachmittag von der Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey und visitBerlin-Geschäftsführer Burkhard Kieker auf einer Pressekonferenz im wiedereröffneten Radisson Collection Hotel vorgestellt wurde.

Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: ´´Wir haben geschafft, was wir uns vorgenommen haben: die 30-Millionen-Marke bei den Übernachtungen in 2024 ist geknackt worden. 12,7 Millionen Gäste und über 30,6 Millionen Übernachtungen im vergangenen Jahr zeigen, dass unsere Stadt auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten als Reisedestination und Veranstaltungsort attraktiv ist. Zum ersten Mal seit 2019 haben wir wieder die 30-Millionen-Marke überschritten und können die positive Entwicklung aus dem letzten Jahr fortschreiben. Berlin zieht Gäste aus dem In- und Ausland an. Das liegt nicht zuletzt auch an dem umfangreichen Angebot führender Messen, Kongresse und Top-Veranstaltungen. Auch 2025 stehen viele Highlights an, die neben Berlins Dauerbrennern Besucherinnen und Besucher in die Stadt locken werden, wie zum Beispiel die innovative Tech-Messe GITEX EUROPE oder die Footballspiele der NFL. Mit 17 Milliarden Euro Umsatz ist der Tourismus ein wichtiges Standbein unserer Berliner Wirtschaft. Wir werden weiterhin mit gezielten Maßnahmen daran arbeiten, einen stadtverträglichen, nachhaltigen und wirtschaftlich starken Tourismussektor in Berlin zu fördern, denn davon profitiert die ganze Stadt.´´

Burkhard Kieker, Geschäftsführer von visitBerlin: ´´Berlin ist gemeinsam mit London und Paris der Magnet Europas für Städte- und Kulturtourismus. Das hat die deutsche Hauptstadt auch 2024 mit mehr als 30 Millionen Übernachtungen bewiesen. Auch 2025 wollen wir mit unseren vielen Partnern der Berliner Visitor Economy zu den besten Gastgebern des Kontinents gehören.´´

Jede siebente internationale Übernachtung in Deutschland entfällt auf Berlin
42 Prozent der Berlin-Besucherinnen und -Besucher sind internationale Gäste. Ihre Zahl stieg 2024 um mehr als zehn Prozent auf rund 4,7 Millionen. Die internationalen Gäste nächtigten 12,8 Millionen mal in der Stadt (plus 7,3 Prozent). Deutschlandweit wurden 85,3 Millionen Übernachtungen gezählt, somit entfällt jede siebente Übernachtung eines internationalen Gastes auf Berlin.

Im Jahr 2024 kamen die meisten ausländischen Gäste aus Großbritannien (1,4 Millionen Übernachtungen, + 11 Prozent), den Niederlanden (930.000 Übernachtungen, +10,3 Prozent ggü. 2023), Italien (747.000 Übernachtungen, +17,2 Prozent), Spanien (733.000 Übernachtungen, +14 Prozent) und Polen (633.500 Übernachtungen, +4,4 Prozent). Aus Übersee begrüßte Berlin wieder sehr viele US-Amerikaner:innen (1,3 Millionen Übernachtungen, +10,1 Prozent). Positiv entwickelten sich auch die Gästezahlen aus China (+38 Prozent) und Indien (+26 Prozent) – dies bietet für den Berlin-Tourismus ein enormes Potenzial.

Berlins Gäste schätzen Kunst und Kultur und reisen häufig mit der Bahn
Hauptgründe für einen Besuch in Berlin sind die Sehenswürdigkeiten, das Kunst- und Kulturangebot sowie die Vielfalt der Stadt. Das belegt eine neue Auswertung des ´´Qualitätsmonitor Deutschlandtourismus für 2023/2024´´, in dem umfangreiche Daten zum Reiseverhalten von Berlin-Besucher:innen erhoben werden. Der Untersuchung zufolge ist der Berlin-Gast im Durchschnitt 40,3 Jahre alt und damit deutlich jünger als der bundesweite Durchschnitt (44 Jahre). Die größten Altersgruppen der Berlin-Reisenden sind die 20- bis 29- und 30- bis 39-Jährigen. Deutsche Gäste kommen vorrangig aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.

Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der deutschen Berlin-Besucher:innen – und damit drei Prozent mehr als im vorherigen Erhebungszeitraum 2021/2022 – reisen klimafreundlich mit der Bahn an. Bei den internationalen Gästen sind es 41 Prozent, die auf der Schiene nach Berlin fahren. Viele Gäste buchen ihre Reise kurzfristig, knapp ein Fünftel sogar erst eine Woche vor Abreise. Weitere Ergebnisse der Studie hier.

Berlin-Highlights 2025: 200 Jahre Museumsinsel und NFL in Berlin
Fünf Jahre feiert die Museumsinsel ihr 200. Jubiläum, Anlass ist die Grundsteinlegung für das Alte Museum 1825; ab Frühjahr 2027 eröffnen weite Teile des Pergamonmuseums wieder. Ausstellungen und Events bieten dieses Jahr zahlreiche Anlässe für einen Städtetrip nach Berlin, so die Kandinsky-Ausstellung ´´Kosmos Blauer Reiter´´ vom 1. März bis 15. Juni im Berliner Kupferstichkabinett, das erste American-Football-Pflichtspiel der NFL im Berliner Olympiastadion und das Festival of Lights vom 8. bis 15. Oktober. Im Trend sind interaktive Ausstellungen und immersive Erlebnisse: Neben dem aktuellen Publikums-Magnet Balloon Museum (bis 27. April) hat Berlin mit rund 20 Museen weitere Orte für Selfies und modernes Kunsterleben. Besondere Jubiläen: Das C/O Berlin feiert sein 25-jähriges Bestehen, die Berlinische Galerie ihr 50-Jähriges. Die East Side Gallery begeht im September ihr 35-jähriges Jubiläum als eine der beliebtesten Touristenattraktionen Berlins. Mehr Details.

Wichtige Kongresse 2025
Berlin hat sich als Tagungs- und Kongressdestination am nationalen und internationalen Markt etabliert. 2025 steht die Stadt im Zeichen von Kongressen aus dem Bereich Medizin und Digitales: Heute beginnt der Jahreskongress der European Crohn´´s and Colitis Organisation (ECCO) im CityCube Berlin (19. bis 22. Februar 2025, 8.000 Teilnehmer:innen). Einer der größten europäischen Kongresse für Krebsforschung, der Kongress der European Society for Medical Oncology (ESMO), tagt mit 30.000 Teilnehmer:innen vom 17. bis 21. Oktober 2025 auf dem Messegelände. Der Kongress der Deutschen Gesellschaft für Neurologie in Berlin (ca.7.000 Teilnehmer:innen, 12. bis 15. November) findet im CityCube Berlin statt.
Im Bereich Digitales feiert die GITEX Europe, Europas größtes Technologie-Event, eine Berlin-Premiere (21. bis 23. Mai, Messe Berlin). Etabliert ist die Re:publica, die Konferenz zur digitalen Gesellschaft (26. bis 28. Mai, Station Berlin, 30.000 Teilnehmer:innen). Berlin begrüßt zudem den We are Developers Word Congress, eine der weltweit führenden Veranstaltungen für Softwareentwickler (ca. 15.000 Teilnehmer:innen, 9. bis 11. Juli, CityCube) und das Big Bang 2025, Europas größtes KI-Festival, (ca. 3.500 Teilnehmer:innen, 10. bis 11. September, Alte Münze).

Der Tourismus zählt in Berlin zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen, ist Arbeitgeber von elf Prozent der Berliner:innen und erzielt Milliardenumsätze pro Jahr von 16,9 Mrd. Euro.

Digitale Pressemappe auf about.visitBerlin.de
Die Berlin-Highlights 2025 sind hier zusammengestellt. Alle Informationen für einen Berlin-Besuch auf visitBerlin.de. I Neue Hotels I Pressemitteilung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg I Präsentation I Statistik Berlin-Tourismus I Pressefoto (ab ca. 18 Uhr)
Diese Pressemitteilung als PDF downloaden

20250219 PM Positive Bilanz 2024: Berlin zählt 30,6 Millionen Hotel-Übernachtungen

PDF-Dokument (173.4 kB)

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Pressestelle

Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel.:
(030) 90138451
E-Mail Mail an die Pressestelle

Pressesprecher und stellvertretender Sprecher des Senats

Matthias Kuder

Telefon: (030) 9013-7418
Pressesprecherin

Johanna Rupp

Telefon: (030) 9013-8627




Zugefügt 2025 Februar 20

Positive Bilanz 2024: Berlin zählt 30,6 Millionen Hotel-Übernachtungen

PISTOLE - Mann in Rollstuhl.. Zeugensuche nach mutmaßlichem Schuss auf 16-Jährigen - Köln


	Zeugensuche nach mutmaßlichem Schuss auf 16-Jährigen

Mann in Rollstuhl soll Jugendliche in Holweide angegriffen haben
Polizei Köln

Am Montagabend (17. Februar) gegen 18.30 Uhr hat ein unbekannter Mann im Rollstuhl einen 16 Jahre alten Kölner auf dem Sportgelände am Holweider Marktplatz mutmaßlich angeschossen. Er sei kurz zuvor lautstark pöbelnd auf den Sportplatz gefahren und habe den 16-Jährigen und zwei weitere Jungen (12, 13) vermutlich auf Russisch angeschrien. Die drei Jungen seien daraufhin weggerannt. Als der 16-Jährige zurückkehren musste, da er etwas liegen gelassen hatte, sei plötzlich der Schuss gefallen. Der Junge blieb unverletzt. Alarmierte Polizisten fanden im Innenfutter seiner an einer Schulter durchlochten Jacke ein Projektil eines Luftgewehrs.

Die Jungen beschreiben den Mann, der in einem elektrischen Rollstuhl unterwegs gewesen sein soll als etwa 40-50 Jahre alt mit Halbglatze. Er sei vermutlich einseitig gelähmt und habe zur Tatzeit eine schwarze Jacke getragen.

Zeugen, die Hinweise zu dem Angreifer oder seinem Aufenthaltsort machen können, werden gebeten sich unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail beim Kriminalkommissariat 55 poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]koeln[at]polizei[dot]nrw[dot]de) zu melden.
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 20

Zeugensuche nach mutmaßlichem Schuss auf 16-Jährigen

BSI im Dialog zu Cybersicherheit und digitaler Gewalt


	BSI im Dialog zu Cybersicherheit und digitaler Gewalt

13.02.2025 - Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 11. Februar 2025 in Berlin die Veranstaltung BSI im Dialog zum Thema Cybersicherheit und digitale Gewalt veranstaltet. Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie dem BSI haben über Schnittstellen, Herausforderungen und Lösungsansätze diskutiert, welche diese beiden Themen verbinden.

Unser Alltagsleben wird zunehmend digitalisiert und vernetzt. Dies erhöht bei Verbraucherinnen und Verbrauchern das Potential für Angriffe, insbesondere digitale Gewalt im sozialen Nahraum fordert das bisherige Verständnis von Angriffen in der IT-Sicherheit heraus. Bei digitaler Gewalt handelt es sich um gezielte Anwendungen von digitalen Mitteln und Technologien oder die Ausnutzung von IT-Schwachstellen, durch die der Täter nahestehende Personen in seinem Umfeld versucht zu schädigen, manipulieren oder zu kontrollieren. Die zunehmende Nutzung von Smarthome-Technologien und deren Missbrauchspotenzial zahlt zusätzlich auf diese Gefahr ein. Während Cyberkriminelle im Internet meist aus der Ferne agieren, nutzen Angreifer im sozialen Nahraum physische Zugänge, Heimtechnologien und Insiderwissen aus, um das Opfer zu orten zu überwachen oder unerwünscht persönliche Daten des Opfers im Internet zu verbreiten oder die Daten zu missbrauchen.

Auf Basis von Impulsvorträgen starteten Arbeitsgruppen zu Themenschwerpunkten in der Arbeit gegen digitale Gewalt:

Prof. Dr. Leonie Tanczer (UCL) hat darauf hingewiesen, dass in der internationalen Forschung bereits viele Definitionen und Herangehensweisen zur Arbeit an digitaler Gewalt vorliegen. Eine zentrale Herausforderung auch für den deutschen Sprachraum ist eine einheitliche Definition zu finden. Diese ist die Grundvoraussetzung, um valide Messinstrumente zu entwickeln, was angesichts der sehr überschaubaren Datenlage dringend notwendig sei.
Celiné Sturm (WEISSER RING) stellte die erarbeiteten Konzepte für eine technische Anlaufstelle vor. Innerhalb der Diskussionen mit den Expertinnen und Experten vor Ort waren sich die Teilnehmenden einig, dass der Kampf gegen digitale Gewalt mehr technische Expertise benötigt – bei Betroffenen, aber auch bei den Beraterinnen und Beratern.
Fatma Geisler (thefuturepast) hielt einen Impuls darüber, was Hersteller und Anbieter aus der Wirtschaft beitragen können. Sowohl Möglichkeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen vor digitaler Gewalt zu schützen, als auch die Verantwortung von Herstellern und Anbietern ihre Produkte sicher zu gestalten wurden dabei gesammelt.
Caroline Krohn (BSI, siehe Bild) diskutierte mit den Teilnehmenden, wie Empowerment und Bildung zu digitaler Gewalt zukünftig umgesetzt werden sollte. Reichweitenstarke Wissensvermittlung zu IT-Sicherheitsthemen und die Befähigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich selbst mit IT-Sicherheit auseinanderzusetzen, wurden als zentrale Punkte ausgearbeitet.

In einer abschließenden Closing Note von Dr. Gerhard Schabhüser, der als Vizepräsident des BSI das Thema seit 2021 aktiv begleitet, erklärte er mit Bezug auf die Cybersicherheitsstrategie, dass Menschen sich nur dann sicher und selbstbestimmt in einer digitalisierten Umgebung bewegen können, wenn sie Chancen und Risiken digitaler Technologien erkennen und damit in Verbindung stehende Herausforderungen durch eigene Handlungen bewältigen können.




Zugefügt 2025 Februar 20

BSI im Dialog zu Cybersicherheit und digitaler Gewalt

PISTOLE - Schussabgabe vor Juwelierladen in Ehrenfeld - Polizei Köln


	PISTOLE - 	Schussabgabe vor Juwelierladen in Ehrenfeld - 
Polizei Köln

Mann mit Beinverletzung in Klinik
Polizei Köln

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Nach einer mutmaßlichen Schussabgabe am Mittwochvormittag (19. Februar) vor einem Juwelierladen auf der Venloer Straße ist der Inhaber (51) des Geschäftes mit einer Beinverletzung in ein Krankenhaus eingeliefert worden.

Laut Zeugen soll ein bislang noch nicht identifizierter Mann gegen 10.30 Uhr unvermittelt eine schwarze Waffe gezogen und einen Schuss auf den 51-Jährigen abgegeben haben. Anschließend sei der Angreifer in Richtung Innenstadt geflüchtet und nicht wie zunächst gemeldet in ein Gebäude auf der Fuchsstraße gelaufen.

Ersten Erkenntnissen nach trug der Tatverdächtige eine dunkle Jacke mit Wollkragen sowie eine braune Mütze. Er wird auf etwa 1,85 Meter und 30-45 Jahre alt geschätzt. Der Mann wird zudem als muskulös und als schwarz beschrieben.

Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen und wertet aktuell erste Zeugenaussagen aus. Die Spurensicherung der Kriminalpolizei nimmt derzeit den Tatort auf.

Die Hintergründe zu dem Vorfall sind aktuell noch unklar.

Zeugen, die Hinweise zur Identität des Mannes geben können werden gebeten sich bei den Ermittlern des Kriminalkommissariats 11 unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]koeln[at]polizei[dot]nrw[dot]de) zu melden.
Polizeipräsidium Köln
Tel.
0221 229 5555
E-Mail
pressestelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103
Köln
https://koeln.polizei.nrw/presse/pressemitteilungen




Zugefügt 2025 Februar 20

PISTOLE - Schussabgabe vor Juwelierladen in Ehrenfeld - Polizei Köln

sechsstellige Summe! Frau übergibt zweimal größere Bargeldsummen nach Schockanruf- Polizei Heinsberg


sechsstellige Summe!	 Frau übergibt zweimal größere Bargeldsummen nach Schockanruf
Zeugen gesucht
Hinweise geben!
Polizei Heinsberg

Hückelhoven - Am Dienstag (18. Februar) erhielt eine Frau aus Herzogenrath gegen 16.15 Uhr einen Anruf von einer unbekannten weiblichen Person, die sich als Kriminalbeamtin vorstellte und angab, dass die Tochter der Frau einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Damit die Tochter auf Kaution freikommen könne, müsse Bargeld in einem Notariatsbüro hinterlegt werden. Die 55-Jährige organisierte das Geld, eine sechsstellige Summe, und fuhr zu einem vereinbarten Treffpunkt in Hückelhoven. Das Telefonat wurde aufrechterhalten, bis schließlich gegen 19.40 Uhr die Geldübergabe auf der Parkhofstraße erfolgte.

Der Abholer war zirka 25 bis 30 Jahre alt und etwa 170 Zentimeter groß. Er hatte kurze dunkle lockige Haare trug eine dunkle Jacke und wirkte südländisch. Die Anrufer setzten die 55-Jährige weiter unter Druck und forderten mehr Geld. Es gelang ihnen, die Herzogenratherin dazu zu bewegen, nach Hause zu fahren und einen weiteren sechsstelligen Betrag an Bargeld zu holen, den sie an derselben Örtlichkeit gegen 19.50 Uhr an denselben Abholer übergab. Erst später in einem Telefonat mit ihrer Tochter bemerkte die Frau, dass sie betrogen wurde und erstattete bei er Polizei eine Anzeige.

Zur Klärung der Tat fragt die Polizei: Wer hat zwischen 17 und 21 Uhr im Bereich der Parkhofstraße verdächtige Beobachtungen gemacht oder hat in diesem Zeitraum mit einem technischen Gerät Aufzeichnungen gefertigt, die für die Ermittlungen von Belang sein könnten?

Die Ermittlungen in diesem Fall übernimmt das Kriminalkommissariat der Polizei in Hückelhoven, erreichbar unter der Telefonnummer 02452 920 0. Außerdem können Sie Hinweise über die Internetseite der Polizei Heinsberg geben oder über den direkten Link: https://polizei.nrw/artikel/anzeige-hinweis.
Dienstgebäude der Polizei Heinsberg an der Carl-Severing-Straße in Heinsberg
Pressestelle der KPB Heinsberg
Tel.
02452 920-2222
Fax
02452 920-2109
E-Mail
pressestelle.heinsberg [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Carl-Severing-Straße
1
52525
Heinsberg
Sprechzeiten

Montag - Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr




Zugefügt 2025 Februar 20

Frau übergibt zweimal größere Bargeldsummen nach Schockanruf Zeugen gesucht Hinweise geben! Polizei Heinsberg

Tötungsdelikt - Tötungsdelikt in Hoheluft-West und versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Marienthal


	Erste Erkenntnisse nach einem Tötungsdelikt in Hoheluft-West und versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Marienthal - Zeugenaufruf

Zeiten: 18.02.2025, 04:20 Uhr
18.02.2025, 07:50 Uhr

Tatorte: Hamburg-Marienthal, Claudiusstraße
Hamburg-Hoheluft-West, Gneisenaustraße

Einsatzkräfte der Polizei nahmen heute Morgen im Hamburger Stadtteil Marienthal einen 25-jährigen Mann vorläufig fest, nachdem dieser eine 51-jährige Frau und einen 40-jährigen Mann mit einem Messer verletzt hatte. Bei einer anschließenden Überprüfung seiner Wohnanschrift in Hoheluft-West fanden die Polizistinnen und Polizisten eine mutmaßlich getötete Frau.

Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge suchte der 25-Jährige in der Nacht die 51-jährige Verwandte in ihrer Wohnung in Marienthal auf und stach im Zuge seines Aufenthaltes unvermittelt mit einem Messer auf die Frau ein. Nachdem ein 40-jähriger Mitbewohner durch Schreie auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden war, kam er der Frau zu Hilfe und wurde hierbei ebenfalls verletzt.

Alarmierte Funkstreifenwagenbesatzungen nahmen den 25-jährigen Deutschen noch in der Wohnung vorläufig fest. Da dieser sich bei der Tat ebenfalls verletzt hatte, wurde er unter Begleitung von Polizistinnen und Polizisten mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert und dort behandelt.

Auch die 51-Jährige und der 40-jährige Mitbewohner wurden in Krankenhäusern behandelt. Lebensgefahr bestand nicht.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) führte die ersten Ermittlungen, welche am Morgen von der Mordkommission (LKA 41) in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft übernommen wurden.

Im weiteren Verlauf überprüfte eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats 23 die Wohnung des Tatverdächtigen in der Gneisenaustraße. In der Wohnung fanden die Beamtinnen und Beamten eine tote Frau, deren Identität bisher nicht eindeutig geklärt ist.

Es ergaben sich Hinweise darauf, dass die Frau gewaltsam zu Tode gekommen ist.

Die Maßnahmen der Mordkommission wurden umgehend auf diesen Tatort erweitert.

Nach Abschluss der ärztlichen Behandlung im Krankenhaus und der anschließenden polizeilichen Maßnahmen wird der Mann dem Haftrichter vorgeführt.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an.

Zeuginnen und Zeugen, die zu den beiden Vorfällen Beobachtungen gemacht haben und/oder anderweitig Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Schl.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 19

Erste Erkenntnisse nach einem Tötungsdelikt in Hoheluft-West und versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Marienthal - Zeugenaufruf

Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte


	Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

Der VI. Zivilsenat hat am 18. Februar 2025 über wechselseitige Revisionen verhandelt, in denen sich die Frage stellt, welche Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks Betroffenen zustehen, über die auf der Plattform dieses Netzwerks falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Hinsichtlich des Sachverhalts und des bisherigen Prozessverlaufs wird auf die Pressemitteilung Nr. 027/2025 vom 6. Februar 2025 hingewiesen.

Nach ausführlicher Erörterung in der mündlichen Verhandlung hat der VI. Zivilsenat am Ende der Sitzung das Verfahren analog § 148 ZPO bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-492/23 ausgesetzt.

Vorinstanzen:

LG Frankfurt a.M. - Entscheidung vom 8. April 2022 - 2-03 O 188/21

OLG Frankfurt a.M. - Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 16 U 65/22

Karlsruhe, den 18. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs



Bundesgerichtshof: Aussetzung des Verfahrens zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
18.02.2025

Nr. 035/2025

Beschluss vom 18. Februar 2025 - VI ZR 64/24





Zugefügt 2025 Februar 19

Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

Gespräch der EU-Kommissionspräsidentin mit dem US-Sondergesandten Keith Kellogg


	Gespräch der EU-Kommissionspräsidentin mit dem US-Sondergesandten Keith Kellogg

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat sich in Brüssel mit dem US-Sonderbeauftragten für die Ukraine und Russland General Keith Kellogg getroffen. Sie bekräftigte anschließend in Posts in den Sozialen Medien die Notwendigkeit eines gerechten und dauerhaften Friedens für die Ukraine, für den Europa mit den USA zusammenarbeiten wolle. Zudem betonte sie, dass Europa finanziell und militärisch mehr Hilfe geleistet hat als jeder andere und bereit sei, noch mehr zu tun.

Readout des Treffens

Die Kommissionspräsidentin betonte die entscheidende Rolle der EU bei der Gewährleistung der Finanzstabilität und Verteidigung der Ukraine: insgesamt 135 Milliarden Euro (das entspricht etwa 145 Milliarden US-Dollar), das ist mehr als jeder andere Verbündete leistet. Die Summe enthält auch 52 Milliarden US-Dollar an militärischer Hilfe, die in etwa dem Beitrag der USA entsprechen.

Von der Leyen erläuterte in dem Gespräch mit dem US-Sondergesandten die Pläne Europas, mit Blick auf die Verteidigung die Ausgaben und die Produktion zu erhöhen und sowohl die europäischen als auch die ukrainischen militärischen Fähigkeiten zu stärken. Die EU leiste ihren vollen Teil der militärischen Hilfe für die Ukraine und sei bereit, noch mehr zu tun.

Jetzt ist ein entscheidender Moment

Die Kommissionspräsidentin sprach von einem entscheidenden Moment. Sie bekräftigte das Engagement der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden. Jede Entscheidung müsse die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine achten, gestützt auf starke Sicherheitsgarantien. Sie brachte ferner die Bereitschaft der EU zum Ausdruck, gemeinsam mit den USA daran zu arbeiten, dem Blutvergießen ein Ende zu setzen und dazu beizutragen, den gerechten und dauerhaften Frieden zu sichern, den die Ukraine und ihre Bevölkerung zu Recht verdienen.

Weitere Informationen

Readout (eng.)

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 19

Gespräch der EU-Kommissionspräsidentin mit dem US-Sondergesandten Keith Kellogg

„Neuanfang-Syrien.de“ BMZ startet Informationsportal


	 „Neuanfang-Syrien.de“ BMZ startet Informationsportal für alle, die sich für den Wiederaufbau Syriens engagieren wollen

13. Februar 2025 | Fast eine Million Syrerinnen und Syrer leben in Deutschland. Viele von ihnen können und wollen sich nach dem Fall des Assad-Regimes für den Wiederaufbau Syriens engagieren. Für alle, die helfen wollen, stellt das Entwicklungsministerium (BMZ) ab heute ein neues Informationsportal www.neuanfang-syrien.de bereit. Es enthält Informationen, wie man sich für Syrien engagieren kann und welche Unterstützung das BMZ dafür anbietet. Das private Engagement ist eine wichtige Ergänzung für das, was die internationale Gemeinschaft leistet. In Paris beraten heute mehr als 20 Staaten und internationale Organisationen über die nächsten Schritte zur weiteren Stabilisierung Syriens. Ziel ist auch eine bessere Koordinierung für die internationale Unterstützung, um den Wiederaufbau zügig voranzubringen.

Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Es gibt sehr viele motivierte und kompetente Menschen in Deutschland, die Syrien beim gesellschaftlichen Neuanfang helfen wollen. Viele haben sich bei uns gemeldet. Das neue Informationsportal soll Antworten darauf geben, was man tun kann, wo man mitmachen kann und wie das Entwicklungsministerium dieses Engagement unterstützt. Jede helfende Hand und jeder kluge Kopf sind willkommen in diesem historischen Zeitfenster, damit Syrien sich friedlich und stabil entwickeln kann. Dabei kommt es auch auf gute internationale Abstimmung an. Darum ist die Konferenz in Paris heute ein wichtiger Schritt. Für einen erfolgreichen Neuanfang in Syrien müssen alle Partner jetzt über kurzfristige Unterstützung hinausdenken und auch die Selbsthilfekräfte der syrischen Gesellschaft stärken.´´

Neuanfang-Syrien.de enthält Informationen zum deutschen entwicklungspolitischen Engagement in Syrien und zu Förderangeboten sowie ein Netzwerkportal. Wer sich in dem Portal registriert, erhält regelmäßige Updates und kann sich mit anderen Engagierten vernetzen. Perspektivisch soll es auch Austauschformate zu einzelnen Themen sowie Veranstaltungsreihen geben – je nach Angebot und Nachfrage. Entwicklungsministerin Svenja Schulze hatte sich gestern mit rund 20 Vereinen und Verbänden der syrischen Diaspora getroffen, um Engagement-Möglichkeiten zu besprechen und das neue Portal vorzustellen.

Die Angebote des BMZ umfassen Förderinstrumente für Vereine über Engagement Global (Externer Link), Arbeitseinsätze von ehrenamtlichen Fach- und Führungskräften im Ruhestand über den Senior Expert Service (Externer Link), die gestern vorgestellten Klinikpartnerschaften (Externer Link) für Ärzte und medizinisches Fachpersonal und direkte Fördermöglichkeiten in Syrien über den „Takamul-Fonds´´.

Der neu aufgesetzte „Takamul-Fonds´´ fördert ein breites thematisches Spektrum von Aktivitäten der Zivilgesellschaft in Syrien. Besonders gefragt sind Projekte für den sozialen Zusammenhalt und Initiativen von Jugendlichen und Frauen in Syrien. Der maximale Zuschuss liegt bei 250.000 Euro. Projektanträge können noch bis zum 31. März 2025 eingereicht werden.






Zugefügt 2025 Februar 19

„Neuanfang-Syrien.de“ BMZ startet Informationsportal

Internationale Zusammenarbeit Entwicklungsministerin Schulze auf der Münchner Sicherheitskonferenz


	 Internationale Zusammenarbeit Entwicklungsministerin Schulze auf der Münchner Sicherheitskonferenz: Initiative zur Unterstützung für das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen

16. Februar 2025 | Entwicklungsministerin Svenja Schulze hat eine internationale Initiative zur Stärkung des UN-Entwicklungssystems gestartet. Zusammen mit Entwicklungsstaatssekretär Jochen Flasbarth hat sie auf der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) Partner aus aller Welt zu einer Sitzung eingeladen. Ziel der Initiative ist, ein deutliches Signal zur Unterstützung für das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen zu senden.

Angesichts der ungelösten Krisen und globalen Herausforderungen brauche es mehr internationale Zusammenarbeit, gemeinsame Regeln, an die sich alle hielten, und Vertrauensbildung statt Blockbildung. Es sei offensichtlich, dass globale Herausforderungen in den Bereichen Klima und öffentliche Gesundheit nur durch internationale Zusammenarbeit gelöst werden könnten, erklärte Schulze bei dem multilateralen Treffen.

Der Einladung folgten von den in München anwesenden Außen- beziehungsweise Entwicklungsminister*innen etwa diejenigen aus Peru, Marokko, Großbritannien, Irland, Norwegen und Costa Rica sowie Repräsentant*innen Frankreichs und Kolumbiens. Ihnen allen ist der Wunsch gemein, den Multilateralismus im Allgemeinen und die Entwicklungsarbeit der UN im Speziellen zu stärken.

Sichtbarer Ausdruck dieses Wunsches ist eine politische Erklärung (Joint Declaration of Intent by the coalition for an impactful United Nations Development System to achieve the Sustainable Development Goals, SDGs), die das BMZ in den letzten Wochen weltweit abgestimmt hat und nun in München diskutierte. Darin bekennen sich die Staaten zum in den Vereinten Nationen angelegten Multilateralismus, zu internationaler Solidarität und zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Der Initiative aus Deutschland angeschlossen haben sich unter anderem bereits Großbritannien, Norwegen, Irland, Frankreich, Kolumbien und Costa Rica. Viele weitere Staaten haben angekündigt, zu folgen, so dass das BMZ die Erklärung auf der Hamburg Sustainability Conference (Externer Link) im Juni dieses Jahres präsentieren wird.

Der peruanische Außenminister Elmer Schialer Salcedo etwa sprach von Entwicklungszusammenarbeit als strategischer Investition, die sicherstelle, dass kein Land in der Entwicklung zurückgelassen werde. Die marokkanische Energieministerin Benali mahnte zunächst zu mehr Effizienz und Effektivität. Sie verwies auf die neuen strategischen Fünfjahrespläne der UN-Organisationen, die nicht bloß eine bürokratische Übung sein dürften, und forderte zudem eine Reform der Finanzarchitektur. Nur so könnten Glaubwürdigkeit und Vertrauen in das internationale System wiederhergestellt werden. Die britische Entwicklungsministerin Dodds wiederum betonte die erzielten Fortschritte und dass das UN-System größer sei als die Summe seiner Teile.

Überhaupt spielte der systemische Ansatz in der lebhaften Diskussion eine zentrale Rolle. So bekannten sich mehrere Teilnehmende zu mehr Kernbeiträgen, die nicht für konkrete Projekte bereitgestellt werden, um das Entwicklungssystem flexibler am Laufen zu halten, sowie zum UN-Länderkoordinierungssystem für mehr Kohärenz und Wirksamkeit. Die tansanische Parlamentsabgeordnete Neema Lugangira warb eindringlich für anhaltende Unterstützung der UN-Geberländer sowie für internationalen Zusammenhalt.

Anlass für Schulzes Initiative sind die dramatischen Kürzungen der USA bei ihren freiwilligen Beiträgen an die UN-Organisationen bis hin zum Austritt aus Organisationen sowie der Rückzug des weltweit größten bilateralen Gebers durch die Auflösung der staatlichen Entwicklungsbehörde USAID. Neben den finanziellen Einschnitten macht den Vereinten Nationen auch zu schaffen, dass ihre Mandate und Aufgaben beschnitten werden sollen.

Zur Bedeutung der UN für die Lebenssituation von Millionen Menschen auf der Welt erklärte der ranghöchste deutsche UN-Vertreter Achim Steiner mit dem Doppelhut des Chefs des UN-Entwicklungsprogramms und Vize-Vorsitzender der UN-Entwicklungsgruppe: Die UN könnten an jedem Ort der Welt innerhalb von Stunden einsatzfähig sein. Zum Beispiel habe das UNDP in der Ukraine unmittelbar nach Kriegsbeginn dafür gesorgt, dass die Wärme- und Energieversorgung stabilisiert werden konnte. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht gäbe es große Erfolge, wie beispielsweise die UNDP Sustainable Finance Hubs, mittels derer man ein Vielfaches der ursprünglichen Investition in Milliardenhöhe gehebelt habe. Organisationen wie UNICEF oder das World Food Programme leisten überall auf der Welt aktuelle und systematische Hilfe in Hungerkrisen.

Bezugnehmend auf den Ruf nach besserer Koordinierung verlangte Steiner von den Mitgliedsstaaten, das gewachsene System von über 50 Fonds und Programmen zu reformieren, die zudem einzeln vertikal gesteuert würden. Außerdem trüge das momentane Verhältnis zwischen Entwicklungs- und Verteidigungsbudgets nicht zu mehr Sicherheit bei. Dass Entwicklung und Sicherheit untrennbar miteinander verbunden sind, hatte Dr. Benedikt Franke, stellvertretender Vorsitzender und CEO der Münchner Sicherheitskonferenz sowie früherer Berater des ehemaligen Generalsekretärs Kofi Annan, bereits zu Beginn der Veranstaltung bemerkt. Er hatte die Teilnehmenden daher zum Diskurs auch außerhalb der Gruppe Gleichgesinnter ermutigt – dies sei gewollt und Zweck der Münchner Sicherheitskonferenz.




Zugefügt 2025 Februar 19

Internationale Zusammenarbeit Entwicklungsministerin Schulze auf der Münchner Sicherheitskonferenz: Initiative zur Unterstützung für das Entwicklungssystem der Vereinten Nationen

EU-finanzierte modulare Kliniken kommen 50 000 Ukrainern zugute


	EU-finanzierte modulare Kliniken kommen 50 000 Ukrainern zugute

Im Jahr 2024 wurden in den ukrainischen Regionen Tschernihiw, Charkiw, Cherson, Odessa und Sumy 11 modulare Kliniken für die primäre Gesundheitsversorgung und eine modulare Station für medizinische Notfallteams (EMT) eingerichtet. Dieses von der WHO in Partnerschaft mit dem Gesundheitsministerium und mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union (EU) durchgeführte Projekt gewährleistet trotz der anhaltenden Herausforderungen des Krieges einen kontinuierlichen Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen.

„Diese modularen Kliniken werden in Regionen eingerichtet, die vom Krieg stark betroffen sind und in denen die Gesundheitseinrichtungen beschädigt wurden. Das Gesundheitsministerium, die WHO und unsere Partner setzen sich dafür ein, dass die ukrainische Bevölkerung Zugang zu der von ihnen benötigten Gesundheitsversorgung haben. 2024 wurden 12 modulare Kliniken installiert, die rund 50 000 Patienten in verschiedenen Regionen der Ukraine versorgen sollen´´, sagte der ukrainische Gesundheitsminister Viktor Lyashko.

Diese Kliniken werden den Zugang zur unentbehrlichen primären Gesundheitsversorgung sowie zur medizinischen Notfallversorgung in den betroffenen Regionen verbessern. Teams aus Ärzten und Pflegekräften werden in Einrichtungen arbeiten, die mit Strom, sanitären Anlagen, Wartebereichen und Untersuchungsräumen ausgestattet sind. Jede Klinik ist mit einem Generator ausgestattet, der die unterbrechungsfreie Stromversorgung bei Stromausfällen sicherstellt.
Lebensrettende medizinische Leistungen
Die modularen Kliniken sind vollständig in das ukrainische Gesundheitssystem integriert, können innerhalb von 10 bis 14 Tagen aufgebaut werden und bieten eine langfristige Lösung mit einer Lebensdauer von über 10 Jahren.

„Diese Kliniken sind von entscheidender Bedeutung, da sie die Lücke zwischen Notfallmaßnahmen und frühem Wiederaufbau schließen und sowohl sofortigen als auch langfristigen Zugang zu medizinischer Versorgung bieten. Da 40 % der Angriffe auf die Gesundheitsversorgung die primäre Gesundheitsversorgung betreffen, bieten diese Kliniken, die von lokalen Gesundheitsanbietern betrieben werden, eine wichtige Lösung, um die Versorgung in den betroffenen Gemeinschaften aufrechtzuerhalten´´, erklärte Dr. Jarno Habicht, Repräsentant der WHO in der Ukraine.

„Die russische Invasion in der Ukraine hat dem Gesundheitswesen verheerende Schäden zugefügt. Tausende Menschen sind ohne grundlegende medizinische Versorgung, insbesondere in den Gebieten entlang der Front, wo die Lage weiterhin kritisch ist. Modulare Kliniken sind von entscheidender Bedeutung für die Bereitstellung lebensrettender medizinischer Leistungen in Regionen, in denen die Infrastruktur stark beeinträchtigt ist´´, sagte Marianna Franco, Leiterin des EU-Büros für humanitäre Hilfe in der Ukraine.

Dies ist Teil des umfassenderen Projekts der WHO für Notfall- und Wiederaufbaumaßnahmen, in dessen Rahmen mit Unterstützung der EU im Jahr 2024 12 modulare Kliniken eingerichtet wurden, nachdem im Jahr 2023 mit Unterstützung der EU, Deutschlands und des Humanitären Fonds für die Ukraine bereits 17 Kliniken installiert worden waren. Insgesamt wurden modulare Einrichtungen in den Regionen Tschernihiw, Donezk, Charkiw, Cherson, Mykolajiw, Odessa, Sumy und Schytomyr installiert.



Zugefügt 2025 Februar 19

EU-finanzierte modulare Kliniken kommen 50 000 Ukrainern zugute

Zölle USA/EU: Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht


	Zölle USA/EU: Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht

Die Europäische Kommission betrachtet die von Präsident Trump vorgeschlagene „gegenseitige´´ Handelspolitik als einen Schritt in die falsche Richtung. Die EU setzt sich weiterhin für ein offenes und berechenbares globales Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission einen Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA veröffentlicht. Darin beantworten wir unter anderem Fragen zum aktuellen Wert des Handels und der Investitionen zwischen der EU und den USA, zum Handelsüberschuss, zur Mehrwertsteuer und zu den durchschnittlichen Zollsätzen, die beide Seiten erheben.

Wie sehen die aktuellen Handels- und Investitionsdaten zwischen der EU und den USA aus?

Der bilaterale Warenhandel erreichte im Jahr 2023 einen Gesamtwert von 851 Milliarden Euro. Die EU exportierte Waren im Wert von 503 Milliarden Euro in den US-Markt und importierte Waren im Wert von 347 Milliarden Euro; daraus ergab sich für die EU ein Warenhandelsüberschuss von 157 Milliarden Euro.
Der gesamte bilaterale Dienstleistungsverkehr zwischen der EU und den USA hatte im Jahr 2023 einen Wert von 746 Milliarden Euro. Die EU exportierte Dienstleistungen im Wert von 319 Milliarden Euro in die USA, während sie 427 Milliarden Euro aus den USA importierte; daraus ergab sich für die EU ein Defizit im Dienstleistungsverkehr von 109 Milliarden Euro.
Die EU und die USA sind auch wichtige Investitionspartner. Unternehmen aus der EU und den USA haben auf den Märkten der jeweils anderen Seite Investitionen im Wert von 5,3 Billionen Euro getätigt (Daten von 2022).

Hat die EU einen Handelsüberschuss gegenüber den USA?

Bei der Betrachtung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs weist die EU verglichen mit den USA einen geringen Überschuss von 48 Milliarden Euro auf; dies entspricht nur 3 Prozent des gesamten Handels zwischen der EU und den USA (1,6 Billionen Euro). Es sei auch darauf hingewiesen, dass die EU im Dienstleistungsverkehr mit den USA ein Handelsdefizit aufweist, während die USA einen Überschuss von 109 Milliarden Euro verzeichnen. In diesem Sinne ergänzen sich unsere Volkswirtschaften sehr gut.

Ist die Mehrwertsteuer ein Zoll? Was ist der Zweck der Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, ähnlich der Verkaufssteuer in den Vereinigten Staaten, und wird weltweit in über 170 Ländern erhoben. Sie wird diskriminierungsfrei erhoben, unabhängig davon, wo ein Produkt hergestellt wird. Jedes Unternehmen, das Waren für den Verbrauch in der EU verkauft - ob aus dem Ausland oder aus dem Inland - muss die Mehrwertsteuer entrichten. In der EU hergestellte Waren zahlen genau dieselbe Mehrwertsteuer wie importierte Waren. Die Mehrwertsteuer ist keine Handelsmaßnahme, geschweige denn ein Zoll. Sie ist eindeutig keine Maßnahme, die ausschließlich auf ausländische Waren angewandt wird, wie ein Importzoll.

Wie beurteilt die WTO interne Steuern wie die Mehrwertsteuer und sind diese zulässig?

Das Mehrwertsteuersystem der EU ist gerecht und diskriminierungsfrei und gilt gleichermaßen für im Inland hergestellte und eingeführte Waren. Jedes Unternehmen, das Waren für den Verbrauch in der EU verkauft - ob aus dem Ausland oder aus dem Inland - muss Mehrwertsteuer zahlen. Auf in der EU hergestellte Waren wird genau dieselbe Mehrwertsteuer erhoben wie auf eingeführte Waren. Die Mehrwertsteuer ist somit eine inländische, nicht diskriminierende Steuer, die seit der Gründung der WTO im Jahr 1947 gemäß Artikel III des GATT zulässig ist.

Erheben die USA interne Steuern auf Waren und Dienstleistungen?

Wichtig ist, dass sowohl bei der EU-Mehrwertsteuer als auch bei der US-Verkaufssteuer die in der EU und den USA hergestellten Waren auf jedem Markt ebenso behandelt werden wie die von der jeweils anderen Partei eingeführten Waren. Das ist der relevante Vergleichspunkt.

Wie viel Zoll erhebt die EU auf Einfuhren aus den USA bzw. erheben die USA für europäische Importe?

Aus technischen Gründen gibt es keine „absolute´´ Zahl für die durchschnittlichen Zölle im Handel zwischen der EU und den USA, da diese Berechnung auf verschiedene Weise durchgeführt werden kann, die zu recht unterschiedlichen Ergebnissen führt. Betrachtet man jedoch den tatsächlichen Warenhandel zwischen der EU und den USA, so liegt der durchschnittliche Zollsatz auf beiden Seiten bei etwa 1 Prozent. Im Jahr 2023 erhoben die USA Zölle in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro auf EU-Ausfuhren, und die EU erhob Zölle in Höhe von etwa 3 Milliarden Euro auf US-Ausfuhren.

Hat die EU angeboten, bestimmte Zölle (etwa auf Kraftfahrzeuge) für die USA zu senken?

Die EU verfügt über das größte Netz von Handelsabkommen und führt mit den meisten ihrer Partner Gespräche über die Senkung von Zöllen als Teil umfassenderer, ausgewogener Handelsverhandlungen. Die EU ist bereit, mit den USA für beide Seiten vorteilhafte Lösungen in Bezug auf Zölle zu finden. Keine der beiden Seiten hat ein konkretes Angebot zur Senkung der Zölle gemacht. Jegliche Zollsenkungen müssen für beide Seiten vorteilhaft sein und innerhalb eines fairen und regelbasierten Rahmens ausgehandelt werden. Die EU ist nach wie vor entschlossen, die transatlantischen Handelsbeziehungen zu vertiefen und Zollprobleme durch einen konstruktiven Dialog zu lösen.

Verweisen die USA zurecht auf eine Asymmetrie der Zölle? (Bsp: 10 % in der EU auf Autos / 2,5 % in den USA)

Die Zollstrukturen sind in den einzelnen Volkswirtschaften unterschiedlich, wobei die Zölle in der EU teilweise höher als in den USA und viele andere niedriger als in den USA sind. Sowohl die EU als auch die USA haben generell beide niedrige Zölle.

Während die EU einen Meistbegünstigungszollsatz von 10 Prozent auf Autos anwendet, erheben die USA einen Zollsatz von 25 Prozent auf Pickups - das größte Segment des US-Automarktes, das etwa ein Drittel aller Fahrzeugverkäufe ausmacht. Das meistverkaufte Fahrzeug in den USA ist ein Pickup-Truck, der Ford F-150.

Die EU ist nach wie vor offen für ausgewogene Verhandlungen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für beide Seiten schaffen.

Weitere Informationen:

Der Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA im englischen Original (deutsche offizielle Fassung folgt)

Erklärung der Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt in die falsche Richtung´´

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 19

Zölle USA/EU: Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht

Schreckschusswaffe - Eindringling nach Schuss mit Schreckschusswaffe erwischt - Polizei Siegen-Wittgenstein


	Eindringling nach Schuss mit Schreckschusswaffe erwischt
Am gestrigen Montagabend (17. Februar) ist die Polizei in die Eiserfelder Straße gerufen worden. Es soll vor Ort angeblich ein Schuss gefallen sein.

Was genau passiert ist, erfahren Sie hier.
Polizei Siegen-Wittgenstein

Am gestrigen Montagabend (17. Februar) ist die Polizei in die Eiserfelder Straße gerufen worden. Es soll vor Ort angeblich ein Schuss gefallen sein.

Polizei Siegen-Wittgenstein

Am gestrigen Montagabend (17. Februar) ist die Polizei in die Eiserfelder Straße gerufen worden. Ein Anrufer hatte über Notruf mitgeteilt, dass er einen Schuss gehört habe.

Die alarmierten Einsatzkräfte stellten im Umfeld in einem leerstehenden Objekt einen 26-jährigen Mann fest. Dieser hatte sich offenbar gewaltsam Zutritt zu dem Haus verschafft. Er gab den Polizisten gegenüber zu, mit einer Schreckschusspistole geschossen zu haben. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der junge Mann seit mehreren Wochen in dem im Rohbau befindlichen Objekt häuslich eingerichtet hat.

Die Ordnungshüter konfiszierten die Schreckschusspistole. Der 26-Jährige erhielt einen Platzverweis. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des waffenrechtlichen Verstoßes, wegen eines Hausfriedensbruchs und prüft, inwieweit auch ein Eigentumsdelikt vorliegen könnte.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.
0271 - 7099 1222
E-Mail
pressestelle.siegen-wittgenstein [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Weidenauer Straße
231
57076
Siegen




Zugefügt 2025 Februar 19

Eindringling nach Schuss mit Schreckschusswaffe erwischt Am gestrigen Montagabend (17. Februar) ist die Polizei in die Eiserfelder Straße gerufen worden. Es soll vor Ort angeblich ein Schuss gefallen sein. Was genau passiert ist, erfahren Sie hier. Polizei Siegen-Wittgenstein

Pistole - Bedrohung mit Schusswaffe in Mehrfamilienhaus: Polizei nimmt 53-Jährigen fest In Mettmann haben am späten Samstagabend


	Bedrohung mit Schusswaffe in Mehrfamilienhaus: Polizei nimmt 53-Jährigen fest
In Mettmann haben am späten Samstagabend (15. Februar 2025) Spezialeinsatzkräfte der Polizei einen 53-jährigen Deutschen festgenommen. Dieser soll zuvor im Hausflur eines Mehrfamilienhauses eine Nachbarin mit einer Schusswaffe bedroht haben.
Polizei Mettmann

In Mettmann haben am späten Samstagabend (15. Februar 2025) Spezialeinsatzkräfte der Polizei einen 53-jährigen Deutschen festgenommen. Dieser soll zuvor im Hausflur eines Mehrfamilienhauses eine Nachbarin mit einer Schusswaffe bedroht haben.
Polizei Mettmann

Gegen 19:15 Uhr wurde die Polizei zu einem Mehrfamilienhaus an die Nordstraße alarmiert. Dort soll ein 53-jähriger Bewohner des Hauses seine 51 Jahre alte Nachbarin im gemeinsamen Hausflur mit einer Schusswaffe bedroht haben. Anschließend sei der Mann zurück in seine Wohnung gekehrt, welche er gemeinsam mit seiner 88-jährigen Mutter bewohnt.

Die Polizei war kurz darauf vor Ort und hielt die Lage zunächst statisch. Aufgrund der Erkenntnislage, dass der Mann möglicherweise in Besitz einer scharfen Schusswaffe sei, wurden im weiteren Verlauf des Einsatzes Spezialeinsatzkräfte zur Unterstützung angefordert.

Diese konnten den Mann gegen 23:20 Uhr in seiner Wohnung festnehmen und die Schusswaffe sicherstellen. Bei dieser handelte es sich tatsächlich um eine scharfe Pistole.

Der 53-jährige Mettmanner wurde für die weiteren Maßnahmen zur Polizeiwache gebracht. Derzeit dauert die Durchsuchung seiner Wohnung noch an. Die Mutter des 53-Jährigen, welche zum Zeitpunkt der Festnahme in ihrem Bett war, wird derzeit durch Polizeikräfte betreut.

Verletzte gab es weder im Rahmen der Bedrohung, noch während des Polizeieinsatzes.
Pressestelle
Tel.
02104 982-1010
E-Mail
pressestelle.mettmann [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Adalbert-Bach-Platz
1
40822
Mettmann




Zugefügt 2025 Februar 19

Bedrohung mit Schusswaffe in Mehrfamilienhaus: Polizei nimmt 53-Jährigen fest In Mettmann haben am späten Samstagabend (15. Februar 2025) Spezialeinsatzkräfte der Polizei einen 53-jährigen Deutschen festgenommen. Dieser soll zuvor im Hausflur eines Mehrfamilienhauses eine Nachbarin mit einer Schusswaffe bedroht haben. Polizei Mettmann

Polarstern II – eine hochmoderne schwimmende Forschungsplattform


	Polarstern II – eine hochmoderne schwimmende Forschungsplattform

Am Dienstag informierte sich Bundesforschungsminister Cem Özdemir bei einem Besuch in Wismar über den neuen Forschungseisbrecher Polarstern II. Das Schiff wird dort für das Alfred-Wegener-Institut gebaut.

„Wismar zeigt, was Deutschland kann: Zukunft ‚Made in Germany‘, denn mit der POLARSTERN II bauen wir die Zukunft der Klimaforschung. Die Polarstern II wird ein Weltklasse-Forschungsschiff und wird in Sachen Nachhaltigkeit neue Maßstäbe setzen. Zum Beispiel beim Antrieb, der auch mit grünem Methanol als Treibstoff möglich sein wird. Genau solche Innovationen brauchen wir´´, erklärt Özdemir. „Deshalb investieren wir als Bundesforschungsministerium allein im Zeitraum 2016 bis 2026 für die Forschungsflotte und Institute zusammen über vier Milliarden Euro. Das ist doppelt gut angelegt: Für den Forschungsstandort Deutschland und für den Klimaschutz. Ich bin überzeugt: Dieses Schiff wird Deutschlands exzellenten Ruf in der Meeresforschung weiter festigen´´, so der Forschungsminister.

Film über Polarstern II
© | Film zur Polarstern II

Die neue Polarstern wird eine hochmoderne schwimmende Forschungsplattform sein. Sie wird das Flaggschiff der deutschen Klimaforschung. Mit einer Länge von knapp 160 Metern und einer Breite von 27 Metern bietet sie ausreichend Platz für bis zu 60 Forschende sowie 50 Crewmitglieder. Für die interdisziplinäre Erforschung der Polarregionen stehen hochmoderne Labore und Forschungstechnik zur Verfügung. Eine hohe sogenannte Eisklasse ermöglicht den Einsatz auch in bislang unzugänglichen Regionen. Wie sein Vorgängerschiff wird die neue Polarstern die Versorgung der Neumayer-Station III übernehmen – die Basis der deutschen Antarktisforschung.

Forschungsschiffe

Deutschland betreibt eine der modernsten Forschungsschiffflotten weltweit. Die universell einsetzbaren Schiffe ermöglichen Meeres-, Küsten- und Polarforschung auf höchstem wissenschaftlichen Niveau.

Erfahren Sie mehr
© AWI




Zugefügt 2025 Februar 19

Polarstern II – eine hochmoderne schwimmende Forschungsplattform

Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024- Angriffsflächen schützen, Sicherheitslücken schließen


	
Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024
Angriffsflächen schützen, Sicherheitslücken schließen

Bahnbrechende technische Entwicklungen spielen bösartigen Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Cyberkriminelle professionalisieren ihre Arbeitsweise. Sie sind technisch auf dem neusten Stand und agieren aggressiv. Längst haben sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. In Kooperation mit internationalen Partnern sind bereits Erfolge bei der Eindämmung von Schadprogrammen erzielt worden. Der Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024 des BSI zeigt Gefahren auf, verdeutlicht aber auch, dass das BSI intensiv daran arbeitet, die Cyberresilienz zu stärken.

Download: Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024

Die Dimensionen der Cybersicherheitslage

Das BSI beobachtet die Lage der Cybernation Deutschland in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen Dimensionen positiv entgegenwirkt. Trifft eine Bedrohung, etwa ein Schadprogramm, auf eine Angriffsfläche, zum Beispiel einen Webserver, entsteht eine Gefährdung. Dringt das Schadprogramm durch, wirkt sich das negativ aus, zum Beispiel wenn Daten abfließen. Um Schadwirkungen möglichst abwehren zu können, ist eine ausgeprägte Resilienz notwendig.
1. Dimension: Bedrohungen

Bedrohungen gingen im vergangenen Berichtszeitraum von diversen Angreifergruppen aus. APT-Gruppen betrieben beispielsweise Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch Unternehmen und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin professioneller: Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-Schwachstellen, Schwachstellen für die es noch kein Update gibt, zum Datendiebstahl.
2. Dimension: Angriffsfläche

Die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der weiter fortschreitenden Digitalisierung: Komplexe und verwundbare Systeme werden mehr. Erneut wuchs auch die Anzahl täglich bekannt gewordener Schwachstellen im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere wurde eine Vielzahl kritischer Schwachstellen in Perimetersystemen, wie Firewalls und VPNs, bekannt. Dies ist besorgniserregend, da auch Angriffe auf Perimetersysteme weiterhin deutlich zunahmen. Auffällig verwundbar waren zudem Android-Systeme.

3. Dimension: Gefährdungen

Die Gefährdungen im Berichtszeitraum ergaben sich aus diversen Angriffsarten. Alarmierend war die Zahl der hochvolumigen DDoS-Angriffe, die im ersten Halbjahr 2024 immens stieg. Häufiger angegriffen wurden auch Public-Cloud-Infrastrukturen. Ransomware-Angriffe richteten sich massenhaft gegen kleine und mittlere Unternehmen und Kommunen, die oftmals noch unzureichend geschützt sind und daher leichte Ziele abgeben. Von einem Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund 20.000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen.

4. Dimension: Schadwirkung

Zu den erheblichen Schadwirkungen im Berichtszeitraum zählen zum Beispiel die teils monatelangen Ausfallzeiten bei Kommunen durch Ransomware-Angriffe. Gleichzeitig wurden weltweit 1,1 Milliarden US-Dollar Lösegeld durch Ransomware-Angriffe erbeutet und vermutlich ist die Dunkelziffer sehr viel höher. Für gestohlene exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für erbeutete verschlüsselte Daten. Auch die Zahl der mutmaßlichen Opfer von Datenleaks ist im Berichtszeitraum weiter gestiegen.
Die entscheidende Dimension: Resilienz

Die vier Dimensionen Bedrohungen, Angriffsflächen, Gefährdungen und Schadwirkungen zeigen eine immense negative Wirkung, aber Deutschland ist alldem nicht schutzlos ausgeliefert. Mit der breiten Expertise seiner Mitarbeitenden konnte das BSI im Berichtszeitraum maßgeblich dazu beitragen, Bedrohungen frühzeitig zu entdecken, vor ihnen zu warnen und Hilfestellungen und Lösungen zur Verfügung zu stellen. Mithilfe seiner Sensorik spürte das BSI beispielsweise Botnetze durch Sinkholing auf und unterstützte damit auch bei der Strafverfolgung. Weltweit führten die zuständigen Behörden zahlreiche Takedowns gegen Botnetze cyberkrimineller Angreifergruppen durch.


Zahlen, Daten und Fakten
> Download der Grafik als PDF Zahlen zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024 im Überblick.
Resilienz ist Gemeinschaftsaufgabe

Deutschland ist auf dem Weg zu einer resilienten Cybernation schon ein gutes Stück weit gekommen. Resilienz lässt sich jedoch nicht allein und über Nacht umsetzen. Alle Beteiligten sind gefordert, zur Stärkung der Resilienz gegen Cyberkriminalität und IT-Sicherheitsvorfälle beizutragen. Hersteller sollten in Zukunft noch sicherere Produkte bereitstellen, die durchweg nach den Grundsätzen von Security by Design und Security by Default entwickelt und im gesamten Lebenszyklus unterstützt werden. Betreiber sollten die Grundsätze der Cybersicherheit umzusetzen und ihre Systeme so bestmöglich gegen Angriffe und bei Vorfällen schützen. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind gefordert, Kompetenzen zu Cybersicherheit aufbauen.

Das große Ziel der Cybernation Deutschland kann nur mit vereinten Kräften realisiert werden. Wenn Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zusammenwirken, werden diese Lösungen in einem lebendigen Ökosystem für Cybersicherheitsprodukte und -Services zur Umsetzung gebracht. Nur so lassen sich die IT-Sicherheit verbessern und die Digitalisierung vorantreiben.


Zitat-Slider
Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat
Lagebericht kostenfrei abonnieren

Aus Nachhaltigkeitsgründen wird der Bericht ´´Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland´´ ab 2025 nicht mehr gedruckt und verschickt. Wenn Sie künftig über die Online-Veröffentlichung des Lageberichts informiert werden möchten, dann können Sie hier Ihre Mail-Adresse eintragen. Die Info-Mail erhalten Sie dann immer zum Veröffentlichungstermin des Berichts im November.



Zugefügt 2025 Februar 19

Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2024 Angriffsflächen schützen, Sicherheitslücken schließen

3. Jahrestag der Eskalation in der Ukraine: DRK nimmt Wiederaufbau in den Blick


	3. Jahrestag der Eskalation in der Ukraine: DRK nimmt Wiederaufbau in den Blick

Die Eskalation des bewaffneten Konflikts in der Ukraine jährt sich am 24. Februar zum dritten Mal. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) leistet in enger Zusammenarbeit mit seiner ukrainischen Schwestergesellschaft von Beginn an bedarfsgerechte humanitäre Hilfe, passt diese stetig an und macht schon heute den Wiederaufbau zum Thema.

„Die aktuelle Situation in der Ukraine ist nach wie vor extrem fordernd´´, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. „Dennoch ist es wichtig, den Wiederaufbau schon heute mitzudenken und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Das kann nicht erst nach der Beendigung der Kampfhandlungen zum Thema werden.´´ Dabei gelte es, sich nicht nur auf die in weiten Teilen zerstörte Infrastruktur zu konzentrieren, sondern die menschliche und soziale Dimension in den Vordergrund zu stellen. Schließlich sei eine starke resiliente Zivilgesellschaft die Basis für den Wiederaufbau.

Das DRK hat sein humanitäres Engagement in der Ukraine entsprechend angepasst und ausgebaut. Lag der Schwerpunkt zu Beginn der Eskalation auf der Bereitstellung kurzfristiger, lebensrettender Hilfe und lebenswichtiger Güter für die betroffene Bevölkerung, konzentriert sich die Zusammenarbeit mit dem Ukrainischen Roten Kreuz (URK) zunehmend auf soziale Dienstleistungen und Katastrophenschutz – insbesondere für gefährdete Menschen in abgelegenen oder schwer erreichbaren Gebieten.

Die Bandbreite reicht hier vom Einsatz mobiler Gesundheitsstationen, die die medizinische Versorgung in abgelegenen Regionen sicherstellen sollen, über psychosoziale Angebote für traumatisierte Menschen bis hin zur häuslichen Pflege von älteren Menschen sowie Personen mit chronischen Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen.

Und das Angebot wird stetig erweitert: Seit Januar 2024 setzen das URK mit der Unterstützung des DRK gemeinsam ein Programm zur physischen und psychosozialen Rehabilitation um. Ursprünglich auf Kriegsrückkehrende und ihre Familien ausgerichtet, hat die Pilotphase gezeigt, dass der Bedarf weit über diese Zielgruppe hinausgeht. In den kommenden Jahren soll das Programm daher auf die Regionen Riwne, Wolhynien, Odessa und Saporischschja ausgeweitet werden, um jährlich bis zu 30.000 Betroffene zu unterstützen.

Zudem hat das URK mit Unterstützung des DRK ein Konzept für sogenannte Community-Zentren entwickelt, die sowohl in städtischen als auch in ländlichen Raum ein breites Spektrum an Sozialdiensten anbieten sollen. 2023 wurde ein Pilotzentrum in Riwne eröffnet, das Konzept 2024 weiterentwickelt und die Ausweitung auf andere Gemeinden konkretisiert. Das DRK wird fünf dieser Zentren aktiv unterstützen.

„Das sind einige Beispiele dafür, wie wir mit unserer Schwestergesellschaft einen Beitrag leisten, um die Resilienz der Menschen zu stärken und damit die Zivilgesellschaft insgesamt´´, sagt Christian Reuter. „Schließlich wird sie im Zentrum des Wiederaufbaus stehen. Wir blicken gemeinsam nach vorne, denn auch ohne die Gewissheit, wann der Konflikt enden wird, benötigen die Menschen Perspektiven.´´

Perspektiven für die Zukunft entstehen aber nicht nur in der Ukraine selbst, sondern auch hier in Deutschland sowie in den Nachbarländern, wo Tausende Geflüchtete aus der Ukraine vor umfassenden Herausforderungen stehen. Das DRK sorgt mit Angeboten in Deutschland sowie durch Unterstützung vor allem seiner Schwestergesellschaft in der Ukraine und in Polen für eine möglichst gute Versorgung und eine gelingende Integration.

Einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe ukrainischer Geflüchteter in Deutschland leisten die Migrationsberatungsstellen des DRK. Sie bieten Beratung zu Alltagsbewältigung, sozialer und beruflicher Teilhabe sowie sprachlicher Bildung an. Im Jahr 2024 haben die DRK-Beratungsstellen allein im Bundesprogramm Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) rund 7.500 ukrainische Geflüchtete begleitet und unterstützt. Darüber hinaus stehen weitere 150 Migrationsberatungsstellen des DRK zur Verfügung, um unter anderem ukrainischen Geflüchteten Orientierung und Hilfestellung zu bieten. Das DRK setzt sich für den Erhalt und Ausbau dieser Programme ein.

Infos zu unserer Arbeit in der Ukraine und zu unserer Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Deutschland finden Sie unter diesem .

Das DRK bittet um Spenden für die Betroffenen:

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine

oder unter drk.de/spenden



Zugefügt 2025 Februar 19

3. Jahrestag der Eskalation in der Ukraine: DRK nimmt Wiederaufbau in den Blick

wien - Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer


	Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer

Statements u.a. von Justizministerin Alma Zadić, Innenminister Gerhard Karner und Martin Zach, Sektionschef im Sozialministerium
Wien -

Das Bundesministerium für Inneres lädt gemeinsam mit der Verbrechensopferhilfe WEISSER RING anlässlich des Europäischen Tags der Kriminalitätsopfer zum Symposium „Schadenersatz für Kriminalitätsopfer - eine Selbstverständlichkeit oder ein unerreichbares Ziel?´´ am 18. Februar 2025 ein. Die Veranstaltung findet im Bundesministerium für Inneres statt und beinhaltet zahlreiche Fachvorträge rund um das Thema Schadenersatz im Strafprozess für Opfer.

Lyane Sautner, Präsidiumsmitglied des WEISSEN RINGS, und Susanne Kammerhofer vom Fachbereich Opferhilfe geben einen Überblick zum Thema „Schadenersatz für die Opfer von Straftaten´´. Es folgt eine Videoeinspielung von Karin Portmann, stellvertretende Bereichsleiterin in der Direktion der Justiz und des Innern der Kantonalen Opferhilfestelle Zürich. Danach findet eine Paneldiskussion mit renommierten Expertinnen und Experten statt.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

Alternativ kann die Veranstaltung auch via Livestream unter folgendem Link bzw. auf den Facebook-Seiten des Bundesministeriums für Inneres und des WEISSEN RINGS mitverfolgt werden: https://youtube.com/live/EEVF1TWL1cE?feature=share.

Wann: 9 Uhr - Beginn der Veranstaltung und Begrüßung

Anschließend - Statements

10:30 Uhr - Fachvorträge und Diskussionen

Wo: Bundesministerium für Inneres, Großer Vortragssaal, Eingang Minoritenplatz 9, 1010 Wien

Akkreditierung:

Für die Teilnahme an diesem Medientermin ist eine Akkreditierung notwendig. Hierfür muss das Formular unter folgendem Link ausgefüllt werden - nach Überprüfung der Daten erhalten Sie die Akkreditierung per E-Mail.

Akkreditierungslink: https://tinyurl.com/4pe9jesu
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Februar 18

Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer

EU-Landwirtschaftskommissar Hansen in Düsseldorf über die Zukunft der Landwirtschaft


	EU-Landwirtschaftskommissar Hansen in Düsseldorf über die Zukunft der Landwirtschaft

EU-Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung Christophe Hansen hat in Dortmund Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, zu politischen Gesprächen getroffen. „Meine Reise nach Nordrhein-Westfalen kommt zum richtigen Zeitpunkt´´, sagte Christophe Hansen, „denn in wenigen Tagen werde ich in Brüssel meine Zukunftsvision für Landwirtschaft und Ernährung in Europa vorstellen. Diese wird den Rahmen für unsere politische Arbeit in den nächsten fünf Jahren bilden. In diesem Zusammenhang war es sehr wertvoll, Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, zu treffen und über die Herausforderungen zu sprechen, mit denen die Landwirte hier konfrontiert sind.´´

Vielfältige Themen besprochen

Der EU-Kommissar und die Landwirtschaftsministerin haben eine breite Palette von Themen erörtert: Die Frage, wie der bürokratische Aufwand am besten verringert und vereinfacht werden kann, wie die Produktivität der Landwirtinnen und Landwirte und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden können und wie die Aussichten für junge Menschen, die in den Beruf einsteigen - und bleiben wollen – verbessert werden können.

Christophe Hansen sagte auf der anschließenden Pressekonferenz: „Die Landwirte verdienen unseren Respekt. Sie erzeugen sichere und hochwertige Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen. Der europäische Agrarsektor steht jedoch in der heutigen Welt, die sich rasch verändert, vor mehreren großen Herausforderungen. Die Landwirtschaft in der EU muss wettbewerbsfähig, nachhaltig und widerstandsfähig sein, um all diese Herausforderungen zu bewältigen.´´ Dies sei das Ziel der neuen Vision für die Zukunft der Landwirtschaft. „Sie wird ein Fahrplan für den vor uns liegenden Weg sein, der ein breites Spektrum strategischer Fragen für Landwirtschaft und Ernährung sowie für die Gemeinschaft der Landwirtinnen und Landwirte im Allgemeinen abdeckt.´´

Generationenwechsel stützen

Kommissar Hansen will den Generationswechsel zu einem zentralen Punkt für die neue Ausrichtung der EU-Agrarpolitik machen, wobei der Schwerpunkt auf ausreichendem Einkommen, wesentlichen Ressourcen, Schlüsselkompetenzen und Technologien für eine nachhaltige Landwirtschaft in einem sich wandelnden Klima liegen soll. „Die Landwirtinnen und Landwirte müssen mit ihrer Arbeit ein angemessenes Einkommen erzielen – denn es muss sich lohnen, Landwirt zu sein. Es muss sich lohnen, ein gutes Produkt zu haben und die Umwelt zu respektieren. Sonst wird niemand diesen Job übernehmen.´´

Übermäßige Bürokratie abbauen

Der Landwirtschaftskommissar betonte: „Was die GAP betrifft, so werden wir dafür sorgen, dass sie einfacher und zielgerichteter ist, dass sie richtiges Gleichgewicht zwischen Anreizen, Investitionen und Regulierung findet und ohne übermäßige Bürokratie für die Landwirte umgesetzt wird. Mir ist bewusst, dass ich mit dem Begriff „Vereinfachung´´ „offene Türen eintrete´´. Ich möchte sagen, dass ich sehr dafür bin – und jetzt ist es an der Zeit, dies zu verwirklichen. Die Landwirte müssen einen echten Unterschied spüren, wenn es um ihren Papierkram geht.´´
Vereinfachung sei ein gemeinsames Ziel, aber auch eine gemeinsame Verantwortung, mahnte Hansen. „Wir müssen nach Möglichkeiten auf EU-, Mitgliedstaaten- und lokaler Ebene suchen, wenn wir wollen, dass es einen echten Unterschied macht.´´

Besuch eines Hofes und Treffen mit Landwirtinnen und Landwirten im Westmünsterland

Am Nachmittag besucht Christophe Hansen einen Hof in Ahaus, anschließend trifft er sich in Gronau mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Landwirtschaftsbetriebe. Themen der Gespräche sind die gemeinsame Agrarpolitik, verlässliche politische Rahmenbedingungen, die Zukunftsfähigkeit von Nutztierhaltung und Ackerbau sowie über die Entwicklungsperspektiven des ländlichen Raums insgesamt.

Weitere Informationen

Informationen zum Besuch

Vorstellung der neuen Vision für die Zukunft der Landwirtschaft am Mittwoch in Brüssel

Informationen zu Christophe Hansen

Gemeinsame Agrarpolitik



Pressekontakt: sandra [dot] fieneatec [dot] europa [dot] eu (Sandra Fiene), Tel.: +49 173 2118908 und birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 18

EU-Landwirtschaftskommissar Hansen in Düsseldorf über die Zukunft der Landwirtschaft

explosion - Zeugenaufruf nach einer Explosion in einem Wohnhaus in Hamburg-Tonndorf


	Zeugenaufruf nach einer Explosion in einem Wohnhaus in Hamburg-Tonndorf

Zeit: 15.02.2025, 23:52 Uhr

Ort: Hamburg-Tonndorf, Martensallee

Samstagabend ist es im Hamburger Stadtteil Tonndorf zu einer Explosion in einem Mehrfamilienhaus gekommen, bei der Teile des Gebäudes beschädigt wurden. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge verursachten Unbekannte durch Pyrotechnik eine Explosion in einem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Tonndorf, wodurch mehrere Fenster und Türen beschädigt wurden.

Anwohner verständigten die Polizei und Feuerwehr, nachdem sie einen lauten Knall gehört und im Treppenhaus eine starke Rauchentwicklung festgestellt hatten.

Die alarmierten Einsatzkräfte stellten vor Ort fest, dass die Hauseingangstür und mehrere Fenster im Treppenhaus zerstört waren. Darüber hinaus stellten sie Beschädigungen an mehreren Wohnungseingangstüren fest.

Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen führten nicht zur Festnahme von Tatverdächtigen.

Ein Beamter des Fachdezernats für Sprengstoffdelikte (LKA 75) übernahm vor Ort die ersten Ermittlungen und erhielt Hinweise auf erlaubnispflichtige Pyrotechnik, die mutmaßlich im Erdgeschoss des Treppenhauses gezündet worden war.

Die weiteren Ermittlungen des Landeskriminalamtes dauern an.

Personen, die Hinweise auf die Täter geben können oder Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/ 4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Schl.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 18

Zeugenaufruf nach einer Explosion in einem Wohnhaus in Hamburg-Tonndorf

nach versuchtem Tötungsdelikt - Erste Erkenntnisse - Hamburg-Ottensen


	Erste Erkenntnisse nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Ottensen

14.02.2025, 20:55 Uhr - Tatort: Hamburg-Ottensen, Piependreiherweg

Nachdem am Freitagabend ein Mann zwei weitere Männer durch Messerstiche schwer verletzt hatte, hat die Mordkommission (LKA 41) die Ermittlungen übernommen.

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge gelangte der Mann am Freitagabend unter einem Vorwand in ein Mehrfamilienhaus im Stadtteil Ottensen. An der geöffneten Haustür eines 56-jährigen Wohnungsinhabers griff er diesen sowie ein weiteres 22-jähriges Familienmitglied unvermittelt mit einem Messer an und verletzte beide schwer. Anschließend flüchtete der Mann, bei dem es sich um einen 33-jährigen Türken handelt, aus dem Wohnhaus in unbekannte Richtung.

Die Geschädigten wurden zunächst vor Ort durch Rettungskräfte versorgt und anschließend in Krankenhäuser transportiert. Lebensgefahr besteht nicht.

Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mehrerer Funkstreifenwagenbesatzungen führten nicht zum Ergreifen der tatverdächtigen Person.

Beamtinnen und Beamte des Kriminaldauerdienstes (LKA 26) und des LKA 41 übernahmen noch in der Nacht die ersten Ermittlungen vor Ort. Die Ermittlerinnen und Ermittler gehen derzeit davon aus, dass es zwischen dem Täter und den Opfern eine Vorbeziehung gibt.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 18

Erste Erkenntnisse nach versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Ottensen

Mögliche Brandserie in Bochold - Zeugen gesucht - Essen - Bochold


	Mögliche Brandserie in Bochold - Zeugen gesucht - 

Essen - Bochold

18. Februar 2025 - Die Kriminalpolizei ermittelt wegen mehrerer Brandstiftungen im Mitzmannweg. Die Ermittler prüfen Zusammenhänge zwischen den drei Bränden und suchen Zeugen.

Bereits am 9. Oktober des vergangenen Jahres wurden Feuerwehr und Polizei um 20:50 Uhr zu einem Kellerbrand im Mitzmannweg 2 alarmiert. Durch den Brand eines Kellerabteils entstand ein erheblicher Gebäudeschaden, glücklicherweise wurde keiner der Bewohner verletzt.

Anfang Februar kam es erneut zu einem Brand im Mitzmannweg. Die Feuerwehr musste am 02. Februar gegen 22 Uhr eine brennende Kellerparzelle löschen. Durch die Rauchgase erlitten mehrere Bewohner aus der Hausnummer 3 und ein Feuerwehrmann leichte Verletzungen.

Am vergangenen Samstagabend (15. Februar) brach gegen 19:10 Uhr ein Brand im Fahrradkeller des Mitzmannweg 4 aus. Durch das Feuer entstanden Gebäudeschäden, Anwohner kamen nicht zu schaden. Brandermittler der Kriminalpolizei untersuchten den Brandort und fanden auch hier Hinweise auf eine mögliche Brandstiftung.

Derzeit geht die Kriminalpolizei davon aus, dass ein Zusammenhang zwischen den drei Bränden besteht. Die Beamten erhalten bei ihren Ermittlungen Unterstützung von Brandsachverständigen, die bei der Erforschung der genauen Brandursache helfen sollen.

Außerdem sucht die Kriminalpolizei nach Zeugen, die verdächtige Feststellungen im Zusammenhang mit den Bränden gemacht haben. Hinweise nimmt das KK 11 der Polizei Essen per E-Mail an hinweise.essen [at] polizei.nrw.de (hinweise[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de) oder telefonisch unter 0201/829-0 entgegen.
PHK Werk
PHK
Matthias
Werk
Tel.
0201 829-1065
E-Mail
pressestelle.essen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Büscherstraße
2 - 6
45131
Essen
https://essen.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 18

Mögliche Brandserie in Bochold - Zeugen gesucht - Essen - Bochold

Mordkommission ermittelt - Frau verletzt - Alt-Homberg - Polizei Duisburg


	Alt-Homberg: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei Duisburg: Frau verletzt – Mordkommission ermittelt

Eine 43-jährige Frau rief am Sonntagnachmittag (16. Februar, 15:29 Uhr) die Polizei Duisburg um Hilfe, weil sie von ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung auf der Duisburger Straße angegriffen wurde.
Polizei Duisburg

Der 42-jährige Tatverdächtige ergriff die Flucht. Als die Einsatzkräfte eintrafen, alarmierten sie den Rettungsdienst und leisteten Erste-Hilfe.

Während des Einsatzes erschien der Tatverdächtige mit irakischer Staatsangehörigkeit an der Wohnung, wo ihn die Polizisten vorläufig festnahmen. Rettungskräfte brachten die Verletzte zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg wertet die Tat als versuchtes Tötungsdelikt, woraufhin bei der Polizei Duisburg eine Mordkommission eingesetzt wurde.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde der Mann am Montagmittag (17. Februar) einem Haftrichter wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes beim Amtsgericht Duisburg vorgeführt, der antragsgemäß einen Haftbefehl erließ.

Die weiteren Ermittlungen zu den Hintergründen und der Motivlage dauern an. Das Jugendamt der Stadt Duisburg sowie der polizeiliche Opferschutz erhielten Kenntnis.

Um weitere Informationen oder Hilfsangebote zu erhalten, klicken Sie bitte hier: https://duisburg.polizei.nrw/polizeilicher-opferschutz




Zugefügt 2025 Februar 18

Alt-Homberg: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei Duisburg: Frau verletzt – Mordkommission ermittelt

Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens


	Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 12. März 2025 über die Frage verhandeln, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherer eine durch höchstrichterliche Entscheidung für unwirksam erklärte Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Krankentagegeldversicherung auf der Grundlage von §§ 203 Abs. 4, 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung ersetzen kann.

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Der Kläger hält bei dem beklagten Versicherer eine Krankentagegeldversicherung. Dem Vertrag lagen Allgemeine Versicherungsbedingungen zugrunde, welche in § 4 Abs. 4 eine Bestimmung enthielten, die § 4 Abs. 4 der damaligen Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) entsprach und welche die Beklagte bei gesunkenem Nettoeinkommen des Klägers zur Herabsetzung des Krankentagegeldsatzes berechtigte. Eine solche Klausel hat der Senat mit Urteil vom 6. Juli 2016 (IV ZR 44/15, BGHZ 211, 51) wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB für unwirksam erklärt.

2018 übersandte die Beklagte dem Kläger geänderte Allgemeine Versicherungsbedingungen, in denen die Möglichkeit der Herabsetzung des Tagessatzes bei gesunkenem Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers neu geregelt wurde.

Der Kläger hält die Neuregelung für unwirksam. Er begehrt mit seiner Klage die Feststellung, dass seine Krankentagegeldversicherung mit dem ursprünglich vereinbarten Tagessatz fortbesteht und die Beklagte nicht berechtigt ist, das Krankentagegeld einseitig herabzusetzen. Ferner verlangt er von der Beklagten die Zahlung eines sich aus der Herabsetzung ergebenden Differenzbetrages sowie die Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Das Landgericht hat der Klage bis auf einen Teil der geltend gemachten Nebenforderungen stattgegeben. Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Mit seiner Revision erstrebt der Kläger die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.

Vorinstanzen:

Landgericht Köln - Urteil vom 11. Januar 2023 - 23 O 168/21

Oberlandesgericht Köln - Urteil vom 27. Februar 2024 - 9 U 40/23

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 164 VVG Bedingungsanpassung

(1) Ist eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann sie der Versicherer durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.

(2) Die neue Regelung nach Absatz 1 wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.

Karlsruhe, den 17. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Verhandlungstermin am 12. März 2025, 9.00 Uhr, in der Sache IV ZR 32/24 (Herabsetzung des Tagessatzes in der Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens des Versicherungsnehmers nach Klauselersetzung durch den Versicherer)

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
17.02.2025

Nr. 034/2025





Zugefügt 2025 Februar 18

Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens

wien - Islamistischer Anschlag in Villach: Entschlossenheit im Kampf gegen extremistische Gewalt


	wien - Islamistischer Anschlag in Villach: Entschlossenheit im Kampf gegen extremistische Gewalt

Innenminister Karner bestätigte am 16. Februar 2025 den islamistischen Anschlag mit IS-Bezug in Villach. Landeshauptmann Kaiser forderte rasche Konsequenzen mit voller Härte und wandte sich mit eindringlichem Appell für Zusammenhalt an die Kärntner Bevölkerung. Der Villacher Bürgermeister Albel sagte: ´´Es war ein Stich ins Herz unserer Stadt´´

Erschüttert, in tiefem Mitgefühl für die Angehörigen, aber auch mit großer Entschlossenheit haben sich am 16. Februar 2025 – nach einer gemeinsamen Lagebesprechung – Innenminister Gerhard Karner, Landeshauptmann Peter Kaiser, Landespolizeidirektorin Michaela Kohlweiß und der Villacher Bürgermeister Günther Albel in einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit gewandt. Laut dem Innenminister handelte es sich um einen islamistischen Anschlag mit IS-Bezug, ´´der Attentäter hat sich im Verlaufe der vergangenen drei Monate über das Internet radikalisiert´´, sagte der Minister. Laut Karner habe es Landeshauptmann Kaiser bereits gestern auf den Punkt gebracht: ´´Es gilt, die Konsequenzen mit aller Härte zu ziehen – einsperren und abschieben.´´

Für Landeshauptmann Kaiser sei es ´´schockierend, wie binnen weniger Augenblicke ein friedliches, sicheres Land in den Mittelpunkt des Interesses rückt.´´ Kaiser wiederholte seine Forderung nach ´´raschen Konsequenzen mit aller Härte. Da, wo wir nachschärfen müssen, haben wir das so schnell wie möglich zu tun. Denn wer in unserem Land lebt, hat sich an unsere Werte zu halten.´´ Kaiser erinnerte aber auch an das mutige Eingreifen eines Essenszustellers, auch er wie der Täter ein syrischer Asylberechtigter, der mit seinem Einschreiten weitere Opfer verhindert habe: ´´Das zeigt, wie eng Böses und Humanistisches innerhalb eines Kulturkreises beieinanderliegen.´´ Kaiser appellierte: ´´Bitte stehen wir in so schwierigen Zeiten zusammen. Es gibt Emotionalität. Und es gibt Schuldzuweisungen, die manchmal übers Ziel hinausgehen. Lassen wir uns nicht unseren Zusammenhalt nehmen!´´ Für die Mitschülerinnen und Mitschüler des 14-jährigen ermordeten Jungen kündigte der Landeshauptmann die Unterstützung von Kriseninterventionsteams am morgigen ersten Schultag an.

Der Villacher Bürgermeister Günther Albel sagte: ´´Das Attentat ist ein Stich ins Herz unserer Stadt. Wir haben unsere Unschuld verloren.´´ Wie der Landeshauptmann appellierte auch Albel: ´´Wir dürfen uns von solchen Verbrechen und Verbrechern nicht unsere Geschlossenheit zerstören lassen.´´
Innenminister Gerhard Karner bestätigte den islamistischen Anschlag mit IS-Bezug in Villach.



Zugefügt 2025 Februar 18

wien - Islamistischer Anschlag in Villach: Entschlossenheit im Kampf gegen extremistische Gewalt

Wien - 29 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 16. Februar 2025 - Acht Verkehrstote in der vergangenen Woche


Wien	- Acht Verkehrstote in der vergangenen Woche

In der vergangenen Woche starben vier Pkw-Lenker, drei Fußgänger und ein Lkw-Mitfahrer bei sieben Verkehrsunfällen. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Dienstag, 11. Februar 2025, im Bezirk Schwaz, Tirol, bei dem zwei oben erwähnte Fußgänger getötet wurden. Die beiden Fußgänger wollten bei einer Zugstrecke den dortigen Fußgängerübergang queren und wurden vom herannahenden Zug erfasst. Trotz sofortiger Erste Hilfe Maßnahmen verstarben der 60-jährige und die 59-jährige noch an der Unfallstelle. Der Lokführer, die Schaffnerin, sowie alle Fahrgäste im Zug, blieben unverletzt. Am Wochenende verunglückte einer der acht verstorbenen Verkehrsteilnehmer.

Jeweils drei Personen kamen in der Vorwoche auf einer Landesstraße B und auf einer Landesstraße L und zwei auf einer Autobahn ums Leben. Zwei Verkehrstote mussten in Tirol und je einer in Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Burgenland, Vorarlberg und in Wien beklagt werden.

Vermutliche Hauptunfallursachen waren in drei Fällen Unachtsamkeit/Ablenkung, in zwei Fällen Nichtangepasste Geschwindigkeit und in je einem Fall Vorrangverletzung und Fehlverhalten von Fußgänger. Zwei Unfälle waren Alleinunfälle und ein Pkw-Lenker verwendete keinen Sicherheitsgurt.

Vom 1. Jänner bis 16. Februar 2025 gab es im österreichischen Straßennetz 29 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2024 waren es 26 und 2023 35.
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Abteilung I/C/10 - Öffentlichkeitsarbeit
Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres
+43 (0) 1-531 26 - 90 15 60
BMI-Ressortsprecher@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

Bundesministerium für Inneres
Florian Ammer, BA

Verkehrsdienst/Strategische Unfallanalyse

Tel.: +43-0-59133-982514

florian.ammer@bmi.gv.at

www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Februar 17

Wien - Acht Verkehrstote in der vergangenen Woche

Karneval 2025: Einschätzung des BKA zur Sicherheitslage


	Karneval 2025: Einschätzung des BKA zur Sicherheitslage

14. Februar 2025 - Die Karnevalssession 2025 steht vor der Tür: Auch in diesem Jahr finden wieder zahlreiche Straßenumzüge und Karnevalsveranstaltungen im privaten und öffentlichen Raum statt. Den Höhepunkt erreicht die Karnevalszeit zwischen Weiberfastnacht am 27.02.2025 und dem Aschermittwoch am 05.03.2025.

Sicherheitslage

Das BKA prüft regelmäßig die Sicherheitslage für große Veranstaltungen. Karnevalsveranstaltungen und Straßenumzüge rufen besonders in den Karnevalshochburgen ein großes Interesse hervor, haben meist zentrale Lagen und offene Zugangsmöglichkeiten für Jedermann und dadurch eine Vielzahl an Teilnehmenden sowie Besuchenden. Aus diesem Grund wird der Karnevalssession unter Gefährdungsgesichtspunkten grundsätzlich eine besondere Bedeutung beigemessen.

Beleidigungen und Übergriffe: Im Kontext der Festivitäten ist mit einem erhöhten Alkoholkonsum und/oder dem Konsum weiterer berauschender Mittel zu rechnen. In der Folge ist ein enthemmtes Feiern und ggf. das Herabsinken von Hemmschwellen einzukalkulieren, was vermehrt zu Beleidigungs- und Körperverletzungsdelikten, aber auch vereinzelt zu sexuellen Übergriffen, insbesondere zum Nachteil von Frauen, führen kann.
Politische Themen: Auch wenn die traditionellen Karnevalsfeierlichkeiten nicht vor einem politischen Hintergrund stattfinden, werden gesellschaftspolitische Themen traditionell bei Straßenumzügen mit Motivwagen und in Büttenreden aufgegriffen. Dies kann sich punktuell emotionalisierend auf die Festivitäten und Betroffene auswirken und sowohl Reaktionen hervorrufen als auch als Vorwand zur Rechtfertigung von Straftaten genutzt werden. In diesem Rahmen sind vornehmlich Beleidigungen, Bedrohungen und versammlungstypische Straftaten bis hin zu vereinzelten Körperverletzungsdelikten zumindest einzukalkulieren.
Demonstrationen: Grundsätzlich können Akteure der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) die Veranstaltungen nutzen, um ihre eigenen Interessen öffentlich sichtbar zu machen.
Islamistischer Terrorismus: Die allgemeine Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist weiterhin hoch. Derzeit liegen beim BKA aber keine aktuellen Erkenntnisse oder Hinweise zu konkreten Aufrufen zu Anschlägen vor.
Irrational handelnde oder emotionalisierte allein handelnde Täterinnen oder Täter sowie unkalkulierbare Handlungen von diesen Personen können zudem bei öffentlichen Veranstaltungen eine Gefahr darstellen.
Warn- und Falschmeldungen: Im Zusammenhang mit der Karnevalssession kann es vermehrt zu Desinformationskampagnen und der Verbreitung von sog. Fakenews, insbesondere in den sozialen Medien, kommen. Dies könnte zur Folge haben, dass die Bevölkerung verunsichert und deren subjektives Sicherheitsgefühl beeinträchtigt wird.
Aus diesem Grund sollten bei öffentlichen Hinweisen und Warnmeldung immer die Quellen sowie die Seriosität geprüft werden. In der Regel kann sich auch immer direkt beim Herausgeber des Hinweises informiert werden.

Deshalb gilt: Achtsam bleiben und bei Verdachtsmomenten die Polizei informieren.

Sicher feiern

Um den Karneval 2025 sicher und unbeschwert genießen zu können, sollten aktuelle Hinweise und Sicherheitsvorkehrungen der Veranstalter sowie örtlichen Polizeien beachtet und diese eingehalten werden.



Zugefügt 2025 Februar 17

Karneval 2025: Einschätzung des BKA zur Sicherheitslage

Maskierte überfallen Restaurantangestellte


	Maskierte überfallen Restaurantangestellte

16.02.2025 - Ort: Bremen-Osterholz, Hans-Bredow-Straße
Zeit: 15.02.25, 3.50 Uhr

In der Nacht zu Samstag überfielen fünf Täter die Angestellte eines Restaurants in Osterholz. Nachdem sie Bargeld erbeuten konnten, flüchteten sie zunächst vom Tatort. Alarmierte Einsatzkräfte konnten noch in der Nacht sechs Verdächtige vorläufig festnehmen.

Die Mitarbeiterin schloss kurz vor 4 Uhr das Restaurant an der Hans-Bredow-Straße und war auf dem Weg zu ihrem Auto, als sie von fünf maskierten Unbekannten mit einem Messer bedroht wurde. Die Tätergruppe forderte die 44-Jährige auf, die Tür zum Restaurant wieder aufzuschließen und die Tageseinnahmen auszuhändigen. Im Lokal plünderten die Täter einen Tresor, zerrten die Frau anschließend nach draußen und flüchteten mit einem vermutlich dreistelligen Bargeldbetrag auf den Parkplatz, wo sie in ein Auto einstiegen und davonfuhren. Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten Einsatzkräfte noch in unmittelbarer Tatortnähe sechs tatverdächtige Männer in einem Fahrzeug anhalten. Bei einer anschließenden Kontrolle und Durchsuchung entdeckten die Polizisten ein Messer, Bargeld und Vermummungsutensilien, die als Beweismittel beschlagnahmt wurden. Die sechs Männer im Alter von 16, 17 und 22 Jahren, darunter auch der Fahrer des Fluchtfahrzeuges, wurden vorläufig festgenommen.
Der Wagen wurde zur Spurensuche sichergestellt.

Gegen die Tatverdächtigen wurden Ermittlungen wegen schweren Raubes eingeleitet.
Eine Haftprüfung gegen die fünf Haupttäter dauert derzeit an. Weitere Zeugen melden sich beim Kriminaldauerdienst unter der Rufnummer 0421 362-3888.



Zugefügt 2025 Februar 17

Maskierte überfallen Restaurantangestellte

Von der Leyen auf der MSC: Europa in neuer geopolitischer Landschaft


	Von der Leyen auf der MSC: Europa in neuer geopolitischer Landschaft

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat auf der Münchner Sicherheitskonferenz betont, dass sich Europa verändern muss, um in der neuen geopolitischen Wirklichkeit gedeihen zu können. „Es ist klar ersichtlich, dass manch einer versucht, sich Einfluss-Sphären zu schaffen. Konkurrierende Visionen davon, wie die Weltordnung aussehen sollte, führen zu einem transaktionalen Vorgehen in globalen Fragen. Wir müssen klug und mit klarem Blick handeln angesichts dessen, was vor uns liegt. Von einem schurkenhaften Russland an unseren Grenzen bis hin zu Herausforderungen für unsere Souveränität und unsere Sicherheit. Und wir sollten auch das Störpotenzial intensiven Wettbewerbs nicht unterschätzen – oder auch einen bipolaren Konflikt zwischen China und den Vereinigten Staaten.´´

Ein stärkeres Europa ist für alle besser

Von der Leyen betonte, dass Europa bewiesen habe, dass es jede Herausforderung meistern kann. Sie nannte konkret die Beispiele Pandemie, russische Invasion in der Ukraine und Energiekrise: „Wir müssen uns diesen Willen, in dringlichen Fällen unverzüglich und entschlossen zu handeln, dauerhaft zu eigen machen.´´ Den Ton und das Tempo der ersten hundert Tage der neuen Kommission wolle sie für das gesamte Mandat beibehalten.

„Wir stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit. Wir schalten bei der Verteidigung einen Gang hoch. Wir machen Innovationen bei der KI möglich. Handeln – das ist es, worauf es in dieser neuen Realität wirklich ankommt. Und wir wissen, dass ein stärkeres Europa für uns alle besser ist.´´

Strafzölle und Handelskriege sind sinnlos

Von der Leyen wandte sich gegen Handelskriege und Strafzölle und betonte: „Wir glauben nicht, dass sich so gute Geschäfte machen lassen. Wir wollen einen weltweiten Wettlauf nach unten verhindern. Aber wir haben bereits deutlich gemacht, dass ungerechtfertigte Zölle für die EU nicht unbeantwortet bleiben.´´

Verteidigung und Sicherheit von Europa und der Welt

Die Kommissionspräsidentin sprach von einem wichtigen Moment in der Geschichte und sich abzeichnenden weiteren Herausforderungen. Mit Blick auf die die russische Invasion der Ukraine sagte von der Leyen: „Eine geschlagene Ukraine würde Europa schwächen; sie würde aber auch die Vereinigten Staaten schwächen. Die Herausforderungen im indopazifischen Raum nähmen zu, und unsere gemeinsamen Interessen würden gefährdet. Denn wir haben gesehen: Autoritäre Regime auf der ganzen Welt beobachten genau, ob man ungestraft davonkommt, wenn man Nachbarn überfällt und internationale Grenzen verletzt. Oder ob es eine echte Abschreckung gibt.´´

Von der Leyen betonte, dass sowohl die EU als auch die USA ein Ende des Blutvergießens wollen. „Wir wollen einen gerechten und dauerhaften Frieden, der zu einer souveränen und wohlhabenden Ukraine führt. Und der Ukraine sollten solide Sicherheitsgarantien gegeben werden. Aber die größte Übereinstimmung sehe ich im Hinblick auf die Notwendigkeit, dass Europa nicht nur offen spricht, sondern auch entsprechend handelt. Es sollte kein Raum für Zweifel bleiben. Ich glaube: wenn es um die europäische Sicherheit geht, muss Europa mehr tun.´´

Anstieg der europäischen Verteidigungsausgaben

Derzeit geben die EU-27 rund 2 Prozent ihres BIP für Verteidigung aus. Vor dem Krieg waren es etwas mehr als 200 Milliarden Euro, im vergangenen Jahr wuchs das auf über 320 Milliarden Euro an. Von der Leyen betonte, dass Europa ambitioniert sein und noch einmal deutlich zulegen muss. Sie warf dabei den Blick zurück auf die letzte Krise: „Wir haben den Mitgliedstaaten durch die Aktivierung der Ausweichklausel zusätzlichen haushaltspolitischen Spielraum eingeräumt. Vereinfacht ausgedrückt: wir haben die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, ihre Investitionen zur Bewältigung der Krise massiv zu erhöhen. Ich glaube, wir befinden uns jetzt in einer neuen Krise, die einen ähnlichen Ansatz rechtfertigt. Deshalb möchte ich, dass wir den Mitgliedstaaten eine beträchtliche Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben erlauben. Daher werde ich vorschlagen, die Ausweichklausel für Verteidigungsinvestitionen zu aktivieren.´´

In ihrer Rede nannte von der Leyen auch andere Vorhaben bzw. Vorschläge:

Ein umfassenderes Paket maßgeschneiderter Instrumente, um der spezifischen Lage jedes einzelnen Mitgliedstaats gerecht zu werden (derzeitige Verteidigungsausgaben und Haushaltslage);
Ein europäischer Ansatz für Investitionsprioritäten als Voraussetzung für ein massives Verteidigungspaket;
Beschleunigung des Beitrittsprozesses der Ukraine zur Europäischen Union. „Wir haben bereits beträchtliche Fortschritte erzielt, aber nun ist es an der Zeit, Berge zu versetzen.´´

Europa übernimmt Verantwortung und reagiert auf eine veränderte Welt

Von der Leyens Botschaft auf der Münchner Sicherheitskonferenz lautete: „Wir stellen unter Beweis, dass Europa reagiert, dass Europa Verantwortung übernimmt, dass Europa sein Gewicht in die Waagschale wirft – und zwar jetzt.´´ Es gehe letztlich um unseren Wohlstand, unsere Wirtschaft, unsere Sicherheit, unsere Grenzen, unsere Fähigkeit, das dauerhafte Friedensversprechen Europas zu erfüllen. „Unsere Werte ändern sich nicht – sie sind universell. Aber weil sich die Welt verändert, müssen wir die Art und Weise, wie wir handeln, anpassen. Wir brauchen ein Europa, das pragmatischer, fokussierter und entschlossener auftritt. Ein Europa, das sich Bedrohungen entgegenstellt, ein Europa, das seine enormen Stärken und seine Macht in die Waagschale wirft, ein Europa, das der Ukraine und seinen Partnern zur Seite steht.´´

Weitere Informationen

Redetext in voller Länge

Treffen von der Leyen/Costa/Selenskyj

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 17

Von der Leyen auf der MSC: Europa in neuer geopolitischer Landschaft

Messerangriff im Bus nach Streitigkeiten – Widerstand bei Festnahme - Spandau


	
Messerangriff im Bus nach Streitigkeiten – Widerstand bei Festnahme

15.02.2025

Spandau

15.02.2025 - In der vergangenen Nacht attackierte im Ortsteil Spandau ein Mann mit einem Messer einen Busfahrgast. Gegen 1 Uhr entbrannte in einem Bus der Linie M 37 an der Haltestelle S+U-Bahnhof Rathaus Spandau ein Streit um einen Sitzplatz. In dessen Verlauf schoben ein 24- und ein 25-Jähriger den aggressiven Streiter aus der noch geöffneten Bustür. Der Mann entfernte sich zunächst, kam dann jedoch zurück in den Bus und zog ein Messer. Damit stach er in Richtung des 24-Jährigen und flüchtete. Erst nach einer kurzen Verzögerung fiel dem 24-Jährigen auf, dass er eine Stichwunde davongetragen hatte. Zeugen und alarmierte Einsatzkräfte leisteten erste Hilfe. Hinzugerufene Rettungskräfte brachten ihn zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus.
In der anschließenden Absuche nach dem Angreifer bemerkten Einsatzkräfte auf der Straße Markt einen 19-Jährigen, der beim Erblicken der Polizeikräfte die Flucht ergriff. Nach kurzer Verfolgung zu Fuß stellten die Vollstreckungsbeamten den 19-Jährigen. Dieser riss sich jedoch los und unternahm einen weiteren, jedoch vergeblichen Fluchtversuch. Als die Einsatzkräfte ihn schließlich zu Boden brachten, leistete er dort erheblichen Widerstand. Hierbei verletzte sich ein Polizist leicht. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von ungefähr 1,9 Promille. Die Beamten brachten den 19-Jährigen zur Blutentnahme in ein Polizeigewahrsam. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem 19-Jährigen jedoch nicht um den Angreifer im Bus am S+U-Bahnhof Rathaus Spandau. Die weiteren Ermittlungen führt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 2 (West).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 16

Messerangriff im Bus nach Streitigkeiten – Widerstand bei Festnahme 15.02.2025 Spandau

Dr. Hans Henri P. Kluge erneut zum WHO-Regionaldirektor für Europa ernannt


	Dr. Hans Henri P. Kluge erneut zum WHO-Regionaldirektor für Europa ernannt

Kopenhagen - Der aus Belgien stammende Dr. Hans Henri P. Kluge hat seine zweite fünfjährige Amtszeit als Regionaldirektor bei WHO/Europa in Kopenhagen angetreten.

Auf der 156. Tagung des Exekutivrats der WHO am 4. Februar 2025 in Genf wurde Dr. Kluge offiziell für eine zweite Amtszeit ernannt. Er war im Oktober letzten Jahres von den 53 Ländern der Europäischen Region der WHO nominiert worden.

„Wir werden weiter auf den zahlreichen Erfolgen der vergangenen fünf Jahre aufbauen, die wir in den Bereichen Pandemievorsorge, Stärkung der Gesundheitssysteme, psychische Gesundheit, digitale Gesundheit und Immunisierung erreicht haben“, erklärte Dr. Kluge.

„Aber gleichzeitig werden wir auch unsere Prioritäten auf wesentliche Handlungsfelder wie die Stärkung der nationalen Gesundheitssicherheit, die Bewältigung der gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise, den dringenden Handlungsbedarf im Kampf gegen antimikrobielle Resistenz und die Förderung eines gesunden Alterns inmitten eines rapiden demografischen Wandels ausdehnen. All dies wird durch eine neuerliche Schwerpunktlegung auf Frauen, Mädchen und Jugendliche ergänzt, namentlich durch eine Auseinandersetzung mit dem schädlichen Rückstoß gegen Maßnahmen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte und mit der besorgniserregenden Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt.“

Dr. Kluge begann seine erste Amtszeit als Regionaldirektor gerade als die COVID-19-Pandemie sich ausbreitete und überall Leben und Existenzen zerstörte und die Gesundheitssysteme wie nie zuvor unter Druck setzte. Als COVID-19 dann allmählich unter Kontrolle gebracht wurde, entwickelte sich in der Europäischen Region mit Mpox eine andere gesundheitliche Notlage, die alsbald zu einem weltweiten Problem wurde.

Zu diesen Notlagen kamen extreme Wetterereignisse wie Hitzeperioden und Überschwemmungen, die Erdbeben in der Türkei und im Nordwesten Syriens sowie akute, jedoch anhaltende humanitäre Krisen in der Ukraine, in Gaza, in Israel und im Libanon hinzu. Die vergangenen fünf Jahre waren also von einem permanenten Krisenzustand – einer Permakrise – gekennzeichnet, die die Gesundheitssysteme und das Gesundheitspersonal in einer Vielzahl von Bereichen herausforderte.

„Die Ernennung für eine zweite fünfjährige Amtszeit als WHO-Regionaldirektor für Europa ist ohne jeden Zweifel die größte Ehre meines Lebens. Ich schöpfe Kraft aus der engagierten Unterstützung aller 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region. Gemeinsam werden wir Großes für die öffentliche Gesundheit erreichen, die gesundheitlichen Resultate verbessern, innovative Lösungen für dringende gesundheitliche Herausforderungen finden, auf Notlagen reagieren, wo immer sie auftreten, und dabei nie vergessen, warum wir alle hier sind: um den Menschen zu dienen, insbesondere den am meisten gefährdeten“, fügte Dr. Kluge hinzu.

Dr. Kluges zweite Amtszeit als Regionaldirektor wird im Zeichen der Umsetzung des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms, besser bekannt als EPW 2, stehen. Dieser Fünfjahresplan wird derzeit in enger Abstimmung mit allen Mitgliedstaaten sowie mit Vertretern der Zivilgesellschaft und den Bediensteten der WHO ausgearbeitet.

„In dieser Zeit der finanziellen Zwänge gilt meine ganze Konzentration der Verwirklichung des EPW 2 mit klar festgelegten Prioritäten. Die Festlegung und Umsetzung der wesentlichen Prioritäten für die fast eine Milliarde Menschen in Europa und Zentralasien durch die Mitgliedstaaten zeugt von einem erfreulichen Maß an Solidarität und Multilateralismus zu einer Zeit der Vertiefung von Misstrauen und Spaltung“, erklärte Dr. Kluge.

Er fügte hinzu: „Ich bin so vielen Menschen dankbar, die mir in all den Jahren zur Seite gestanden und mich unterstützt haben, allen voran meiner Familie. Mein Vater, ein Arzt, und meine Mutter, eine Krankenschwester, haben meiner Schwester und mir beigebracht, immer für die Schwachen einzutreten und mit Bescheidenheit zu dienen. Meine Frau Katerina und meine Töchter Anastasia und Sofia sind die Quelle meiner Inspiration und meines Antriebs; ohne sie wäre ich nicht hier.“

Abschließend stellte Dr. Kluge fest: „Die nächsten fünf Jahre werden für die öffentliche Gesundheit in vielen Bereichen eine Herausforderung sein, aber ich bin bereit, WHO/Europa mit der Unterstützung aller Mitgliedstaaten in dieser vielfältigen Europäischen Region durch dick und dünn zu führen.“






Zugefügt 2025 Februar 16

Dr. Hans Henri P. Kluge erneut zum WHO-Regionaldirektor für Europa ernannt

Statement des Kanzlers zum mutmaßlichen Anschlag in München „Wir alle müssen jetzt zusammenstehen”


	Statement des Kanzlers zum mutmaßlichen Anschlag in München „Wir alle müssen jetzt zusammenstehen”

Samstag, 15. Februar 2025 - Bei seinem Besuch des Anschlagsortes in München zeigte sich Bundeskanzler Olaf Scholz bestürzt über die Gewalttat und verurteilte sie aufs Schärfste. Es sei ´ein furchtbarer Anschlag auf friedliche Bürgerinnen und Bürger´, so Scholz. Seine Gedanken seien bei den Opfern und deren Angehörigen. ´Wir alle müssen jetzt zusammenstehen und dafür sorgen, dass unser Land zusammenhält´, sagte der Kanzler. Gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing und Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte der Bundeskanzler zuvor am Anschlagsort Blumen niedergelegt.

Außerdem führte Kanzler Scholz Gespräche mit den Einsatzkräften und dankte ihnen für ihre Hilfe. „Sie haben Menschen in größter Not geholfen und müssen das natürlich auch selber verarbeiten,´ so Scholz. „Diejenigen, die solche Taten begehen, müssen damit rechnen, dass wir mit aller Härte gegen sie vorgehen,´ bekräftigte der Bundeskanzler. „Wir müssen alles unternehmen, um solche Taten zu verhindern´, sagte der Kanzler. Es sei auch selbstverständlich, dass der Täter am Ende der Strafverbüßung das Land verlassen müsse.
Lesen Sie hier die Mitschrift des Pressestatements

Bundeskanzler Olaf Scholz:

Meine Damen und Herren, es ist sehr bedrückend, hier zu stehen, wo ein furchtbarer Anschlag auf friedliche Bürgerinnen und Bürger stattgefunden hat, die schwer und in schlimmster Weise verletzt worden sind, wovon sehr viele mitgenommen sind und wir alle als Bürgerinnen und Bürger auch. Denn solche Dinge sollten sich nicht zutragen. Deshalb muss auch immer ganz klar sein: Wer so etwas macht, der muss mit den härtesten Strafen rechnen und selbstverständlich, wenn er kein Aufenthaltsrecht hat, auch damit, dass er dann am Ende der Strafverbüßung das Land verlassen muss.

Aber wichtig ist auch, dass wir uns klarmachen: Solche Dinge fordern auch all diejenigen heraus, die dann in einer solchen Lage helfen. Ich habe mich deshalb eben einmal mit den Rettungshelfern und vielen, vielen anderen unterhalten, die bei diesem Einsatz dabei waren. Sie haben schreckliche Dinge gesehen, sie haben Menschen in größter Not geholfen und müssen das natürlich auch selbst verarbeiten; das gehört ja dazu. Das ist etwas, was wenn man da im Einsatz ist, das ja nicht zu Ende ist, wenn der Einsatz getan ist, sondern das tragen diejenigen, die das tun, lange mit sich herum – weil sie sich für Menschen eingesetzt haben. Ich bin also den ganzen Einsatz- und Rettungskräften sehr, sehr dankbar für das, was sie in kürzester Zeit unternommen haben, denjenigen, die das beruflich machen, aber auch den vielen, die ehrenamtlich dabei sind und mithelfen.

Wir alle müssen jetzt zusammenstehen und dafür sorgen, dass unser Land zusammenhält und dass wir genau den Werten derjenigen entsprechen, die hier friedlich eine Kundgebung veranstaltet haben und einen Demonstrationszug durchgeführt haben, vereint mit denjenigen, die hier geholfen haben, nämlich dass wir als Menschen beieinander sind. Diejenigen, die solche Taten begehen, müssen immer wieder damit rechnen, dass wir mit aller Härte gegen sie vorgehen, und das ist auch notwendig.

Es bleibt bedrückend, und es ist etwas, das uns alle mahnen muss, dass wir alles unternehmen müssen, was in unserer Macht steht, um solche Taten zu verhindern. Schönen Dank.




Zugefügt 2025 Februar 16

Statement des Kanzlers zum mutmaßlichen Anschlag in München „Wir alle müssen jetzt zusammenstehen”

„Dies muss die Stunde Europas sein“ Das Ende des Krieges in der Ukraine


	 „Dies muss die Stunde Europas sein“

Das Ende des Krieges in der Ukraine

Die Beendigung des Krieges in der Ukraine mit einem gerechten und dauerhaften Frieden stand im Mittelpunkt der Rede des Bundeskanzlers. „Freiheit und Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen, das ist seit jeher das, was uns als transatlantische Gemeinschaft zusammenführt und was uns auch heute hier in München zusammenführt´, betonte Kanzler Scholz. Die Stärkung von Frieden und Sicherheit in Europa erfordere zudem den weiteren, deutlichen Aufwuchs der gemeinsamen Verteidigungsausgaben. Eine weitere Stärkung europäischer Fähigkeiten würde die USA entlasten und das transatlantische Bündnis insgesamt stärken.
Der Bundeskanzler sprach unter anderem über:

Krieg in der Ukraine: Gemeinsames Ziel sei der Erhalt der souveränen Unabhängigkeit der Ukraine, sagte der Kanzler. Der Krieg in der Ukraine müsse schnellstmöglich enden und die Ukraine müsse in die Verhandlungen einbezogen werden: „Nichts über die Ukraine ohne die Ukraine”, betonte Scholz. Ein gerechter und dauerhafter Frieden könne kein Diktatfrieden sein, denn das würde nur Russland nützen. Die Lösung des Ukrainekrieges dürfe nicht zu einer Entkopplung europäischer und amerikanischer Sicherheit führen. Europa unterstütze die Ukraine so lange wie nötig, so der Kanzler.
Sicherheit und Verteidigung Europas: Wichtig sei laut Bundeskanzler Olaf Scholz auch, dass sicherheitsrelevante Schlüsseltechnologien in Europa gehalten und angesiedelt werde. „Wir brauchen zudem eine starke europäische Rüstungsindustrie mit einer permanenten Produktion der wichtigsten Munitions- und Waffengattungen in Europa”, sagte Scholz. Die europäische Rüstungsindustrie müsse weiter gestärkt und transatlantisch verschränkt werden. Ein deutlich stärkeres Europa würde auch die NATO insgesamt stärken.
Europas Finanzierung von Verteidigungsausgaben: Europas Verteidigungsausgaben müssten künftig weiter deutlich wachsen, so der Bundeskanzler, „und zwar nicht nur, damit Europa für die USA ein Verbündeter auf Augenhöhe wird und bleibt, sondern auch, damit wir Europäer weiterhin in Frieden leben können”. Auf Ebene der EU müsse der Stabilitätspakt angepasst werden, sodass Verteidigungsausgaben oberhalb des bisherigen NATO-Zieles von zwei Prozent davon ausgenommen werden.

Redeausschnitt des Kanzlers im Video:
01:55
Video Bundeskanzler Scholz bei der Münchner Sicherheitskonferenz

Lesen Sie hier die Mitschrift der Rede:

Lieber Herr Heusgen,

liebe Frau Beddoes,

meine Damen und Herren,

20 Kilometer trennen uns hier vom nationalsozialistischen Konzentrationslager Dachau. Dachau, das ist einer der Orte, an dem unermessliche Menschheitsverbrechen begangen wurden, von Deutschen und im deutschen Namen. Der amerikanische Vizepräsident hat Dachau vorgestern besucht und danach einen sehr wichtigen Satz gesagt. Die Gedenkstätte dort zeige – ich zitiere wörtlich –, warum wir uns dafür einsetzen sollten, dass so etwas nie wieder geschieht. Für diesen wichtigen Satz bin ich Vizepräsident Vance sehr dankbar.

Denn dieses Nie-wieder ist die zentrale Lehre, die wir Deutsche nach dem Zweiten Weltkrieg aus der entsetzlichen Erfahrung der nationalsozialistischen Terrorherrschaft gezogen haben, übrigens auch dank großer amerikanischer Unterstützung. Dieses Nie-wieder ist der historische Auftrag, dem Deutschland als freiheitliche Demokratie auch weiterhin Tag für Tag gerecht werden muss und gerecht werden will. Nie wieder Faschismus, nie wieder Rassismus, nie wieder Angriffskrieg.

Deshalb stellt sich eine überwältigende Mehrheit in unserem Land jenen hart entgegen, die den verbrecherischen Nationalsozialismus verherrlichen oder rechtfertigen. Die AfD ist eine Partei, aus deren Reihen heraus der Nationalsozialismus und seine monströsen Verbrechen, Menschheitsverbrechen, wie sie in Dachau geschehen sind, als Vogelschiss der deutschen Geschichte verharmlost werden. Ein Bekenntnis zum Nie-wieder ist daher nicht mit der Unterstützung für die AfD in Einklang zu bringen.

Deshalb werden wir es nicht akzeptieren, wenn Außenstehende zugunsten dieser Partei in unsere Demokratie, in unsere Wahlen und in die demokratische Meinungsbildung eingreifen. Das gehört sich nicht, erst recht nicht unter Freunden und Verbündeten. Das weisen wir entschieden zurück. Wie es mit unserer Demokratie weitergeht, das entscheiden wir selbst.

Unsere heutige Demokratie in Deutschland und in Europa gründet auf der historischen Gewissheit, dass Demokratien von radikalen Antidemokraten zerstört werden können. Deshalb haben wir Institutionen geschaffen, die unsere Demokratien gegenüber ihren Feinden wehrhaft machen, und Regeln, die unsere Freiheit nicht einengen, sondern schützen.

Freiheit und Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen, das ist seit jeher das, was uns als transatlantische Gemeinschaft zusammenführt und was uns auch heute hier in München zusammenführt. Als Unterstützer von Freiheit und Demokratie stehen wir an der Seite der angegriffenen Ukraine. Ich bin deshalb sehr froh darüber, dass die amerikanische Regierung unser gemeinsames Ziel bekräftigt hat, die souveräne Unabhängigkeit der Ukraine zu erhalten. Diese souveräne Unabhängigkeit muss sich auch in Verhandlungen widerspiegeln. Das bedeutet es, wenn wir sagen: Nichts über die Ukraine ohne die Ukraine.

Dass nun unter Einbeziehung der Ukraine auch direkt mit Russland gesprochen wird, ist richtig. Auch ich habe immer wieder Gespräche mit dem russischen Präsidenten geführt, um ihm zu vermitteln, dass wir einen gerechten Frieden in der Ukraine erwarten und was das für uns bedeutet. Einig sind wir uns wohl alle darin: Der russische Krieg gegen die Ukraine muss enden, so schnell wie möglich. Hunderttausende sind tot oder verwundet, Millionen wurden vertrieben. Welch unermessliches Leid!

Hinzu kommen die zunehmende Eskalation und Globalisierung des Konflikts durch Putin: Drohnen aus Iran, Kanonen und Soldaten aus Nordkorea, Söldner aus dem Jemen. Zu dieser Eskalation gehören auch die gefährlichen Aktionen Russlands gegen Staaten der transatlantischen Allianz, aktive Maßnahmen wie die Sabotage von Unterseekabeln und anderer Infrastruktur, Brandanschläge, Desinformation, Versuche der Manipulation von demokratischen Wahlen.

Auch nach drei Jahren Krieg bleibt es dabei: Wer Grenzen gewaltsam verschieben will, der legt die Axt an unsere Friedensordnung. Grenzen dürfen nicht mit Gewalt verschoben werden. Dieses Prinzip muss immer und überall gelten, für jede und jeden. Ein Sieg Russlands oder ein Zusammenbruch der Ukraine würden deshalb keinen Frieden schaffen, sondern Frieden und Stabilität weiter in Gefahr bringen, in Europa und darüber hinaus. Frieden gibt es nur, wenn die Souveränität der Ukraine gesichert ist. Ein Diktatfrieden wird deshalb niemals unsere Unterstützung finden. Wir werden uns auch auf keine Lösung einlassen, die zu einer Entkopplung europäischer und amerikanischer Sicherheit führen würde. Davon würde nur einer profitieren: Präsident Putin.

Diese Interessen werden wir Europäer in den bevorstehenden Verhandlungen selbstbewusst und entschlossen vertreten. Wir Europäer sind es, die die Ukraine am stärksten unterstützen, und zwar so lange, wie es nötig ist.

Übrigens, dieses So-lange-wie-nötig endet nicht, wenn die Waffen schweigen. Die Ukraine muss am Ende jeder Verhandlungslösung über Streitkräfte verfügen, mit denen sie jeden erneuten russischen Angriff abwehren kann. Finanziell, materiell und logistisch wird das eine enorme Herausforderung. Die Ukraine allein wird diese Aufgabe auf absehbare Zeit nicht stemmen können. Dafür werden wir Europäer, aber eben auch die transatlantischen und internationalen Partner der Ukraine weiterhin gebraucht, so wie wir bisher große Lasten gemeinsam geschultert haben.

Laut dem Institut für Weltwirtschaft sind die USAund Deutschland mit weitem Abstand die größten Unterstützer der Ukraine. In absoluten Zahlen liegen die USA vorn. In Relation zur Wirtschaftskraft aber liegt die deutsche Unterstützung viermal so hoch wie die amerikanische. Das ist effektives Burdensharing unter Bündnispartnern und Freunden. Bei diesem Burdensharing wollen wir bleiben. Dazu dient zum Beispiel der Kredit der G7 in Höhe von 50 Milliarden Dollar.

Auch wir in Deutschland sind in der Lage, die Ukraine auf dem bisherigen hohen Niveau weiterhin zu unterstützen. Die in der deutschen Verfassung verankerte Schuldenbremse sieht Ausnahmen für Notlagen vor. Ein Krieg mitten in Europa ist eine Notlage. Was denn sonst? Ich bin mir sicher: Genau dafür wird es nach der anstehenden Bundestagswahl auch eine Mehrheit im Deutschen Bundestag geben, auch wenn manche dieser Frage vor der Wahl lieber ausweichen wollen.

Völlig unzweifelhaft ist auch, dass unsere Verteidigungsausgaben weiterhin deutlich wachsen müssen, und zwar nicht nur, damit Europa für die USA ein Verbündeter auf Augenhöhe wird und bleibt, sondern auch, damit wir Europäer weiterhin in Frieden leben können. Maßstab muss die Bedrohung durch Russland und das Erreichen aller daraus abgeleiteten Fähigkeitsziele der NATO sein. Für mich war immer klar, dass das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro, das wir nach der Zeitenwende für die Bundeswehr geschaffen haben, dabei nur ein erster Schritt ist. Allein um das Zwei-Prozent-Ziel der NATO zu halten, brauchen wir ab 2028 30 Milliarden Euro zusätzlich. Jedes weitere Prozent, das wir zusätzlich für unsere Verteidigung ausgeben, entspricht nach jetzigem Stand noch einmal 43 Milliarden Euro pro Jahr.

Das sind gewaltige Beträge. Bis Ende dieses Jahrzehnts reden wir über dreistellige Milliardensummen. Jeder, der behauptet, das könne man durch eine kleine Kürzung hier und eine weitere Kürzung dort aus dem laufenden Haushalt heraussparen, sagt den Bürgerinnen und Bürgern nicht die Wahrheit. Wir müssen deshalb unmittelbar nach der anstehenden Bundestagswahl die Schuldenbremse in unserem Grundgesetz reformieren, indem wir Investitionen in unsere Sicherheit und Verteidigung davon ausnehmen. Ich sage Ihnen heute voraus: Auch dafür wird es nach der Wahl eine Mehrheit geben.

Eingebettet sein müssen diese nationalen Anstrengungen in eine Stärkung europäischer Fähigkeiten. Dazu zählt ausdrücklich, dass wir sicherheitsrelevante Schlüsseltechnologien in Europa halten und ansiedeln. Wir brauchen zudem eine starke europäische Rüstungsindustrie mit einer permanenten Produktion der wichtigsten Munitions- und Waffengattungen in Europa. Das geht nur, wenn wir Bestellungen europäisch bündeln und die Zusammenarbeit unserer Rüstungsunternehmen nicht unnötig beschränken. Gleichzeitig sage ich: Wir geben die transatlantische Verschränkung unserer Verteidigungsindustrien nicht auf. Wir werden auch in Zukunft neue amerikanische Rüstungsgüter kaufen.

Auch hier gilt: Wir müssen jetzt beantworten, wie wir das in Europa finanzieren. Ich schlage deshalb vor, dass wir im Stabilitätspakt der Europäischen Union eine Ausnahme für alle Investitionen in Verteidigungsgüter einführen, die oberhalb unseres bisherigen NATO-Ziels von zwei Prozent liegen, zeitlich befristet und unter Wahrung fiskalischer Solidität aller Mitgliedstaaten. Deutschland ist dazu bereit. Frieden und Sicherheit in Europa stehen auf dem Spiel. Deshalb muss dies die Stunde Europas sein. Die Stärkung europäischer Fähigkeiten muss in einem klar definierten Zeitrahmen stattfinden. Darin läge buchstäblich eine Win-win-win-Strategie. Sie hätte zum einen die Entlastung der USA in Europa zur Folge. Sie würde zum anderen zu einem deutlich stärkeren Europa innerhalb der NATO führen. Und sie würde auch die NATO insgesamt stärken, und zwar in ihrer gesamten transatlantischen Dimension.

Meine Damen und Herren, ich finde, die Münchner Sicherheitskonferenz ist der ideale Ort, um über solche Ideen zu reden. Ein realistischer Blick in die Welt zeigt uns: Es ist höchste Zeit dafür.

Schönen Dank.




Zugefügt 2025 Februar 16

„Dies muss die Stunde Europas sein“ Das Ende des Krieges in der Ukraine „Dies muss die Stunde Europas sein“ Das Ende des Krieges in der Ukraine

Castrop-Rauxel: Mann tödlich verletzt - Polizei Recklinghausen


	Castrop-Rauxel: Mann tödlich verletzt - Mordkommission ermittelt
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Polizeipräsidiums Recklinghausen
Polizei Recklinghausen

Gestern Abend (13.02./ ca. 18:40 Uhr) hat es im Ortsteil Pöppinghausen einen größeren Polizeieinsatz gegeben. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde ein 57-jähriger Mann schwer verletzt aufgefunden, erlag aber trotz Reanimationsmaßnahmen des Rettungsdienstes noch vor Ort seinen Verletzungen. Er wurde augenscheinlich Opfer einer Gewalttat. Im Rahmen der Fahndung konnte die Polizei ein verdächtiges Fahrzeug auf der Alten Grenzstraße in Recklinghausen antreffen. Ein Mann aus dem Fahrzeug ergriff die Flucht. Nach ersten Erkenntnissen könnten das Fahrzeug und der flüchtige Mann mit dem Einsatz in Castrop-Rauxel in Verbindung stehen. In dem Auto befand sich auch eine Frau, die durch die Einsatzkräfte gestellt und vorläufig festgenommen wurde. Intensive Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Unter anderem wurde auch ein Hubschrauber eingesetzt.

Zur Klärung des Sachverhaltes ist eine Mordkommission eingerichtet. Die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat die Obduktion des 57-Jährigen angeordnet, um die genaue Todesursache zu klären.

Für die StA Dortmund: Staatsanwalt Henner Kruse, Für das Polizeipräsidium Recklinghausen: Kriminalhauptkommissarin Busan
Polizeipräsidium Recklinghausen
Pressestelle
Tel.
02361 55-1031/ -1032/ -1033 (außerhalb der Bürodienstzeiten: -2979)
E-Mail
pressestelle.recklinghausen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Westerholter Weg
27
45657
Recklinghausen
Sprechzeiten
Mo-Fr. 07:30-16:00




Zugefügt 2025 Februar 16

Castrop-Rauxel: Mann tödlich verletzt - Mordkommission ermittelt Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Polizeipräsidiums Recklinghausen Polizei Recklinghausen

bundesgesundheitsministerium - Bundesrat billigt Stabilisierung der Pflegefinanzen


	 Bundesrat billigt Stabilisierung der Pflegefinanzen

Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben und damit auf 3,6 Prozent festgesetzt. Eine entsprechende Verordnung (Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025) hat der Bundesrat heute beschlossen.
20. Dezember 2024

Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Und die Kosten für die Betreuung steigen. Deswegen werden wir kurzfristig die Pflegebeiträge anheben. Perspektivisch benötigen wir aber eine grundsätzlichere Lösung. Pflege darf kein Armutsrisiko sein.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Mit der Beitragsanhebung wird der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.

Die einzelnen Beitragssätze können der folgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Prozent):
Arbeitnehmer-Anteil Arbeitgeber-Anteil Gesamtbetrag
­Mitglieder ohne Kinder 2,40 1,80 4,20
­Mitglieder mit 1 Kind 1,80 1,80 3,60
­Mitglieder mit 2 Kindern ­1,55 1,80­ 3,35
­Mitglieder mit 3 Kindern ­1,30 1,80 3,10
­Mitglieder mit 4 Kindern ­1,05 1,80 2,85
­Mitglieder mit 5 und mehr Kindern ­0,80 1,80 2,60


Hintergrund

Mit der zum 1. Januar 2025 erfolgenden Anhebung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent, reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.

Auf unserer Seite „Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick´ finden Sie auch die neuen Leistungsbeiträge




Zugefügt 2025 Februar 16

Bundesrat billigt Stabilisierung der Pflegefinanzen

Öffentlichkeitsfahndung: 15-Jährige aus Hannover-Vahrenheide vermisst


	Öffentlichkeitsfahndung: 15-Jährige aus Hannover-Vahrenheide vermisst

Die Polizeistation Hannover-Sahlkamp/Vahrenheide sucht seit dem 12.02.2025 nach der 15 Jahre alten Melia S. aus Hannover-Vahrenheide. Die Jugendliche ist seit den Morgenstunden des 12.02.2025 verschwunden. Trotz eingeleiteter Suchmaßnahmen konnte sie bislang nicht gefunden werden. Die Polizei Hannover bittet die Bevölkerung nun um Mithilfe.

Zuletzt wurde Melia am frühen Morgen des 12.02.2025 zu Hause gesehen. Gegen 10:30 Uhr fiel Lehrkräften ihrer Schule das Fehlen der Schülerin auf, woraufhin sie die Mutter informierten. Diese meldete gegen Abend ihre Tochter bei der Polizei als vermisst.

Die bisherigen Suchmaßnahmen der Polizei, die sowohl das Umfeld der Jugendlichen als auch mögliche weitere Aufenthaltsorte einbezogen, blieben bisher erfolglos. Daher veröffentlicht die Polizei ein Foto der Vermissten und hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung.

Melia S. wird wie folgt beschrieben: Sie ist ca. 1,70 Meter groß, hat schulterlange, blonde Haare und trägt möglicherweise weiße Turnschuhe, eine grüne Jogginghose mit drei weißen Streifen, einen weißen Pullover und eine schwarze Daunenjacke. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Melia zwischenzeitlich umgezogen hat.

Die Polizei bittet dringend um Hinweise. Wer das Mädchen gesehen hat oder Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten, sich beim Polizeikommissariat Hannover-Lahe unter der Telefonnummer 0511 109-3315 zu melden. /pol, pk

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Anastasia Polonewicz
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de



Zugefügt 2025 Februar 16

Öffentlichkeitsfahndung: 15-Jährige aus Hannover-Vahrenheide vermisst

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person: Wer hat Ines Jelassi gesehen? - Mühlhausen


	Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person: Wer hat Ines Jelassi gesehen? - Mühlhausen

Seit Dienstagabend wird die 13-jährige Ines Jelassi vermisst. Die Vermisste ist in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Mühlhausen untergebracht. Zur Suche nach der Vermissten kam auch ein Personensuchhund der Polizei zum Einsatz.

Ines Jelassi ist 1,64 m groß und schlank. Sie hat lange, schwarze Haare. Zuletzt war die 13-Jährige mit einer grauen Hose, einem weiß gestreiften Pullover und braunen Filzstiefeln bekleidet. Außerdem hat die Vermisste eine rosafarbene Hose und einen schwarzen Pullover bei sich.

Bisherigen Ermittlungen zufolge könnte sich die Vermisste am Dienstagabend im Bereich des Mühlhäuser Bahnhofes aufgehalten haben. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Vermisste nach Dresden begeben möchte.

Wer Ines Jelassi gesehen hat oder Angaben zu ihrem Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten, sich bei der Polizei in Mühlhausen unter der Tel. 03601/4510 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Aktenzeichen: 0038044

Die Bildrechte der beigefügten Bildnisse liegen bei der Landespolizeiinspektion Nordhausen. Medienvertretern wird die Verlinkung zu dieser Öffentlichkeitsfahndung im Presseportal empfohlen.

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Nordhausen
Pressestelle
Telefon: 03631 961503
E-Mail: pressestelle.lpindh@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx



Zugefügt 2025 Februar 16

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person: Wer hat Ines Jelassi gesehen? LPI-NDH: Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster Person: Wer hat Ines Jelassi gesehen? Bild-Infos Download Ein weiterer Medieninhalt Mühlhausen

Schweiz - Cyberkriminalität bekämpfen – gemeinsam, global, erfolgreich


	Schweiz - Cyberkriminalität bekämpfen – gemeinsam, global, erfolgreich

Cyberkriminelle agieren weltweit – wir auch. Dank enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnern konnte fedpol gemeinsam mit der Bundesanwaltschaft mehrere mutmassliche Hintermänner der Ransomware-Gruppierung 8Base identifizieren, lokalisieren und verhaften. Über 300 potenzielle Opfer wurden gewarnt, ein halbes Dutzend Ransomware-Attacken in der Schweiz vereitelt. Anstelle der Website der Ransomware-Gruppierung steht jetzt eine sogenannte



Zugefügt 2025 Februar 16

Schweiz - Cyberkriminalität bekämpfen – gemeinsam, global, erfolgreich

Polizei sucht weiterhin nach vermisstem Leon S. (15) - Kassel


Polizei sucht weiterhin nach vermisstem Leon S. (15) - Kassel

Die Polizei sucht weiterhin nach dem vermissten Leon S. (siehe Foto) und bittet dabei um Hinweise auf den Verbleib des Jungen. Bereits am 19. Dezember 2024 hatte sich die Polizei bei der Suche nach dem 15-Jährigen, der in einer Jugendwohngruppe im Landkreis Kassel lebt, mit einer Öffentlichkeitsfahndung an die Bevölkerung gewendet (siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/5935120). Leider gingen keine konkreten Hinweise auf den Verbleib von Leon S. ein. Auch alle weiteren von dem Beamten des Kommissariats 11 der Kasseler Kripo geführten Ermittlungen und Suchmaßnahmen nach dem seit dem 30. November 2024 vermissten Jugendlichen im persönlichen Umfeld führten nicht zu seinem Auffinden. In der vergangenen Woche tauchte an der Arbeitsstelle eines Angehörigen in Kassel-Bettenhausen ein offenbar selbst eingeworfener Brief des 15-Jährigen auf, in dem er mitteilte, dass es ihm gut gehe. Seinen Aufenthaltsort gab er aber nicht preis. Hinweise auf eine Straftat liegen den Ermittlern bislang nicht vor. Aktuell deutet vieles darauf hin, dass der 15-Jährige bei einer nicht bekannten Person Unterschlupf gefunden hat.

Der 15-Jährige ist 1,50 Meter groß, hat eine kräftige Statur und kurze braune Haare. Bei seinem Verschwinden trug er eine dunkle Jacke, eine graue Jogginghose und Turnschuhe.

Wer Hinweise auf den Aufenthaltsort der Vermissten geben kann, meldet sich bitte unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen oder bei jeder anderen Polizeidienststelle.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1021

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de



Zugefügt 2025 Februar 16

Polizei sucht weiterhin nach vermisstem Leon S. (15): Hinweise auf Verbleib erbeten POL-KS: Polizei sucht weiterhin nach vermisstem Leon S. (15): Hinweise auf Verbleib erbeten Bild-Infos Download Kassel

Nagel: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Transformation der Wirtschaft dürfte sich bewältigen lassen


	 Nagel: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Transformation der Wirtschaft dürfte sich bewältigen lassen

Zusätzlicher Finanzierungsbedarf deutlich geringer als erforderliche Gesamtinvestitionen

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf dürfte Nagel zufolge deutlich geringer ausfallen als der geschätzte zusätzliche Investitionsbedarf, wie er aus der buchhalterischen Sicht der Europäischen Kommission definiert wird, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass nicht alle Investitionen wirtschaftliche Ressourcen und Finanzierungen erforderten, die über das hinausgingen, was eine Volkswirtschaft zum Erhalt ihres Kapitalstocks aufwenden müsse. ´In vielen Fällen werden Technologien auf Basis fossiler Brennstoffe durch klimaneutrale Alternativen ersetzt. Dies erfordert nur dann eine zusätzliche Finanzierung, wenn die klimaneutralen Technologien kostspieliger sind oder der ersetzte Kapitalstock noch nicht vollständig abgeschrieben ist.´

Auf die Gesetzgeber bezogen sagte Nagel, dass der zusätzliche Finanzierungsbedarf minimiert werden könne, indem sie dafür sorgten, dass der Weg zur Klimaneutralität einer klaren und verbindlichen Marschroute folge. Denn durch eine größere Planungssicherheit würden Anreize geschaffen, keine weiteren Investitionen in Technologien auf Basis fossiler Brennstoffe zu tätigen, die unter Umständen nicht mehr vollständig abgeschrieben werden könnten, bevor sie unrentabel würden.
Zusätzlicher jährlicher Finanzierungsbedarf beträgt in Deutschland rund 120 Milliarden Euro

Bezugnehmend auf eine kürzlich durchgeführte Studie sagte Nagel, dass Deutschland zwischen 2021 und 2030 jährlich etwa 390 Milliarden Euro investieren müsse, um seine Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 65 Prozent zu senken. ´Allerdings erfordern nur etwa 30 Prozent dieser Investitionen eine zusätzliche Finanzierung. Das entspricht insgesamt einer Summe von ungefähr 120 Milliarden Euro´, so Nagel.

´In eine klimaneutrale Wirtschaft müssen alle investieren – die privaten Haushalte, die Unternehmen und der öffentliche Sektor. Für diese Investitionen kommen sowohl Innenfinanzierungs- als auch Außenfinanzierungsmittel infrage.´ Laut Nagel wird für Deutschland davon ausgegangen, dass etwa 20 Prozent des geschätzten Finanzierungsmix aus der Innenfinanzierung stammen könnte – in erster Linie Sparvermögen privater Haushalte. Bei der Außenfinanzierung dürften Bankkredite die wichtigste Rolle spielen, da sie mehr als ein Viertel des Finanzierungsmix ausmachten. Neben Bankkrediten könnte dem Bundesbankpräsidenten zufolge auch Schuldverschreibungen und der Eigenkapitalfinanzierung eine große Bedeutung zukommen.
Bei der Finanzierung des Übergangs könnten Banken eine größere Rolle spielen

Nagel hält ein stabiles Bankensystem für unabdingbar, um Klimaneutralität zu erreichen. Wie die Schätzungen zeigten, entfalle ein Großteil der klimabezogenen Investitionen auf private Haushalte. ´Dabei verfügen die privaten Haushalte in der Praxis kaum über andere Finanzierungsmöglichkeiten als Bankkredite´, sagte er. ´Aus diesem Grund sind wir bei der Bundesbank fest entschlossen, die Vollendung der europäischen Bankenunion weiter voranzutreiben.´

Zudem sei es wichtig, den Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen zu verbessern. ´Vor allem nichtfinanzielle Unternehmen würden erheblich von einer besseren Finanzierung über die Kapitalmärkte profitieren.´ Daher setze sich die Bundesbank auch für die Einrichtung einer europäischen Kapitalmarktunion ein.



Zugefügt 2025 Februar 16

Nagel: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Transformation der Wirtschaft dürfte sich bewältigen lassen

messer - Fahrzeugkontrolle deckt mutmaßlichen Lebensmitteldiebstahl auf – Zwei Messer, Machete und Bolzenschneider sichergestellt - Polizei Nordrhein-Westfalen - Wersten


	messer - Fahrzeugkontrolle deckt mutmaßlichen Lebensmitteldiebstahl auf – Zwei Messer, Machete und Bolzenschneider sichergestellt -
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Wersten

Durch die rechtliche Möglichkeit der „Strategischen Fahndung´´ gemäß §12a Polizeigesetz NRW, konnten Polizisten gestern Abend zwei mutmaßliche Lebensmitteldiebe vorläufig festnehmen. Sie transportierten unter anderem größere Mengen an Butter und Käse in ihrem Fahrzeug, für die sie keinen Eigentumsnachweis erbringen konnten. Das polizeibekannte Duo führte zudem mehrere Messer und einen Bolzenschneider mit sich, hierzu gab es auch keine plausiblen Erklärungen.
Polizei Düsseldorf

Tatzeit: Donnerstag, den 13. Februar 2025, 19:20 Uhr

Einer aufmerksamen Streife der Polizeiwache Wersten fiel gestern Abend auf der Kölner Landstraße ein Mercedes mit Kölner Städtekennung auf. Die Beamten entschieden sich das Fahrzeug anzuhalten und im Rahmen der „Strategischen Fahndung´´ zu kontrollieren.

Im Fahrzeug konnte eine erhebliche Menge Lebensmittel festgestellt werden. Neben Lachspaketen und Waschmittel fanden die Beamten insgesamt 200 Pakete Butter und 146 Stück Parmesankäse. Zudem hatten der 50-jährige Deutsche und der 50-jährige Rumäne einen Bolzenschneider, eine Machete und zwei Messer im Auto. Plausible Erklärungen zu den gefundenen Gegenständen konnte das Duo nicht liefern.

Beide Männer sind bereits in der Vergangenheit wegen Diebstahlsdelikten in Erscheinung getreten und wurden mangels Haftgründen, nach allen polizeilichen Maßnahmen, wieder entlassen.

Die Lebensmittel konnten einem hiesigen Discounter zugeordnet werden und wurden diesem ausgehändigt.

Die genauen Hintergründe des mutmaßlichen Diebstahls bedürfen weiterer Ermittlungen.

Zur Erklärung, die „Strategische Fahndung´´ erlaubt es der Polizei zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung verdachtsunabhängig unter anderem Personen im öffentlichen Verkehrsraum anzuhalten und Fahrzeuge sowie mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen.
sichergestellte Lebensmittel Nr.1
Polizei Düsseldorf

Polizei Düsseldorf
Bild als Download
sichergestellte Lebensmittel Nr.2
Polizei Düsseldorf

Polizei Düsseldorf
Bild als Download
sichergestellte Lebensmittel Nr.3
Polizei Düsseldorf

Polizei Düsseldorf
Bild als Download
Waffen und Bolzenschneider
Polizei Düsseldorf

Polizei Düsseldorf
Bild als Download
Pressestelle
Tel.
0211 870 2005
Fax
0211 870 2008
E-Mail
pressestelle.duesseldorf [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Derendorfer Allee
4
40476
Düsseldorf




Zugefügt 2025 Februar 16

messer - Fahrzeugkontrolle deckt mutmaßlichen Lebensmitteldiebstahl auf – Zwei Messer, Machete und Bolzenschneider sichergestellt - Polizei Nordrhein-Westfalen - Wersten

Senatsverwaltung - Berliner Drug-Checking-Projekt zeigt Wirkung


	

Senatsverwaltung - 

Berliner Drug-Checking-Projekt zeigt Wirkung

16.02.2025 - Das von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ins Leben gerufene Berliner Projekt „Analysegestützte Beratung – Drug-Checking´ zeigt Wirkung: Gesundheitsrisiken werden reduziert, das Konsumverhalten hat sich verändert und Menschen mit Substanzkonsum werden niedrigschwellig an Hilfsangebote herangeführt.

Das ist das Ergebnis einer 30-wöchigen Evaluierungsphase der Charité – Universitätsmedizin und des Instituts für Suchtforschung in Frankfurt am Main, die das Berliner Drug-Checking-Projekt wissenschaftlich begleitet haben. Die Evaluierung zeigt, dass das Angebot der Senatsgesundheitsverwaltung auf großes Interesse stößt: Insgesamt nahmen 530 Personen an der Evaluierung teil und reichten insgesamt 1.120 Substanzproben ein. Die Ergebnisse der Probenanalysen verdeutlichen die Bedeutung des Drug-Checkings: Nur 44,8 Prozent der Proben enthielten den erwarteten Wirkstoff, während 53,7 Prozent unerwartete Beimischungen aufwiesen, darunter auch potenziell gefährliche Substanzen. Die analysegestützte Beratung hätte signifikante Auswirkungen auf das Konsumverhalten der Befragten gehabt: Personen, deren Proben unerwartete Stoffe enthielten, verzichteten etwa fünfmal häufiger auf den Konsum. Bei Substanzen mit einer höher als erwarteten Wirkstoffkonzentration wurde die Dosis oft reduziert.

Insgesamt bewerteten 99,4 Prozent der Teilnehmenden das Projekt als nützlich und würden es erneut nutzen. Zudem empfanden 93,8 Prozent die Beratungsgespräche als hilfreich, was die Bedeutung einer kompetenten und niedrigschwelligen Begleitung verdeutlicht. Positiv zu bewerten ist, dass 73 Prozent der Teilnehmenden zuvor keinen Kontakt zum Suchthilfesystem hatten.

Dazu die Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra: „Die analysegestützte Beratung – Drugchecking ist in der Vergangenheit sehr kontrovers diskutiert worden. Vor allem stand die Befürchtung im Raum, das Projekt würde Menschen erst zum Konsum anregen. Die Evaluierung zeigt uns jedoch, dass das Angebot eine wirksame Maßnahme des Gesundheitsschutzes und der Prävention ist und damit ein wichtiger Bestandteil des Berliner Suchthilfesystems. Die hohe Akzeptanz des Angebots bei den nutzenden Personen unterstreicht dessen Relevanz.´

Die analysegestützte Beratung wurde seit Aufnahme des Regelbetriebs von Juni bis Dezember 2023 von 720 Personen genutzt, die 1.092 Proben zur Analyse eingereicht haben. Im Jahr 2024 nutzten 866 Personen das Angebot und reichten 1.790 Proben ein. 2023 konnten 566 Personen und 2024 866 Personen das Angebot aufgrund mangelnder Kapazitäten nicht in Anspruch nehmen. Es ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Bedarf noch höher liegt.

Weiterführende Informationen:

Drogen wie zum Beispiel Kokain, Ecstasy und Speed können bei drei Beratungsstellen abgegeben werden: Fixpunkt gGmbH (Lahnstraße 84), vista gGmbH (Muskauer Straße 24) und Schwulenberatung gGmbH (Niebuhrstraße 59/60). Zuständig für die Analyse ist das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin. Neben der analysegestützten Beratung bieten die Standorte auch Suchtberatung und offene Sprechstunden an.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
Fax: (030) 9028-3102

Kontakt zur Pressestelle

Tel.:
(030) 9028-2853
E-Mail an



Zugefügt 2025 Februar 16

Senatsverwaltung - Berliner Drug-Checking-Projekt zeigt Wirkung

Deutsche Flughäfen zu den saubersten der Welt machen


	 Deutsche Flughäfen zu den saubersten der Welt machen

BMDV unterstützt Flughäfen mit 22,1 Millionen Euro bei Beschaffung umweltfreundlicher Stromaggregate / Wissing: „Das spart 7.000 Tonnen CO2´´
Alle Pressemitteilungen

Auch am Boden benötigen Flugzeuge Strom, während Sie gewartet, beladen und betankt werden. Der dafür benötigte Strom kommt häufig aus Hilfsturbinen im Flugzeug oder wird an entfernten Stellplätzen mit Stromaggregaten aus Diesel erzeugt. Mit Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff können Flugzeuge effizienter, emissionsfrei und deutlich leiser als bisher mit Strom versorgt werden. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing hat heute in Berlin Förderbescheide an 18 deutsche Flughäfen übergeben.

Bundesminister Volker Wissing:

Wir wollen die deutschen Flughäfen zu den saubersten der Welt machen. Das kann uns nur gelingen, wenn wir technologieoffen bleiben und Anreize für Investitionen in Umweltschutz schaffen. Mit unserer Bodenstrom-Förderung helfen wir den deutschen Flughäfen 7.000 Tonnen CO2 im Jahr zu sparen, reduzieren Schadstoffe und verbessern damit die Luftqualität am Vorfeld. Unsere Förderung ist auch ein Ausdruck der politischen Unterstützung für den Luftverkehr. Als Exportnation sind auf wir eine gute Konnektivität in der Luft angewiesen, wir wollen unsere Luftverkehrswirtschaft auf dem Weg zum emissionsfreien Fliegen bestmöglich unterstützen.

Mit der Umstellung auf klimafreundliche Stromaggregate werden nicht nur CO2-Emissionen reduziert, sondern auch die von Feinstaub und Stickoxiden. Auch der Lärmpegel sinkt, was Mitarbeitern und Passagieren gleichermaßen zu Gute kommt.

In bisher zwei Förderaufrufen konnten sich Flughäfen und Bodendienstleister um Beschaffungszuschüsse des BMDV für mobile und stationäre Bodenstromanlagen bewerben. Auch die zum Betrieb erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur wird bezuschusst. Insgesamt profitieren 24 Akteure an 19 deutschen Flughäfen von der Förderung in Höhe von 22,1 Millionen Euro. Damit können 200 Bodenstromgeräte gekauft werden. Die Bewilligung der Anträge erfolgte durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV). Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer Dienstleister unterstützt und erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme.




Zugefügt 2025 Februar 16

Deutsche Flughäfen zu den saubersten der Welt machen

BMEL Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel außerhalb der EU stoppen


BMEL	Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel außerhalb der EU stoppen

BMEL reicht Eckpunkte für mehr Tierschutz beim Export lebender Tiere in Drittländer bei EU-Kommission ein

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat der EU-Kommission Eckpunkte für ein nationales Regelungsvorhaben zum Schutz aus Deutschland ausgeführter Tiere vorgelegt. Damit soll die Ausfuhr lebender Tiere nur noch dann erlaubt werden, wenn die jeweiligen Drittländer (Zielländer und Transitländer) sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: ´´Vor wenigen Monaten wurde ein Tiertransport wochenlang an der bulgarisch-türkischen Grenzen festgehalten. Die schrecklichen Bilder der verendeten trächtigen Rinder haben viele von uns noch vor Augen. Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie Tiere auf teils tagelangen Transporten aus der EU heraus leiden oder qualvoll sterben.

Ich will, dass tierschutzwidrige Tiertransporte außerhalb der EU der Vergangenheit angehören. Transporte in Drittstaaten sollen nur stattfinden, wenn der Schutz der Tiere mindestens mit dem Standard innerhalb der EU vergleichbar ist. Ich schlage Brüssel vor, den Export lebender Tiere aus Deutschland an eine Vereinbarung zu binden, in der sich unsere Handelspartner zur Einhaltung klar definierter Tierschutzstandards verpflichten. Damit machen wir Schluss mit tierschutzwidrigen Transporten.

Mein Ministerium hat den Lösungsweg sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet, den wir Brüssel jetzt vorgeschlagen haben. Das vorzeitige Ende der Legislatur darf uns nicht davon abhalten, alles zu tun, um tierschutzwidrige Transporte in Drittstaaten zu stoppen. Eine europäische Regelung, die ich in den vergangenen drei Jahren viele Male in Brüssel gefordert habe, wäre am besten. Doch dringend nötige Verbesserungen auf EU-Ebene lassen trotz eindringlicher Appelle vieler EU-Mitglieder immer noch auf sich warten. Das lässt uns als Mitgliedstaaten keine andere Wahl, auf nationaler Ebene alles Notwendige vorzubereiten, um Tierleid schnellstmöglich zu stoppen.´´

Der Vorschlag sieht die Schaffung einer nationalen Regelung vor, welche die Ausfuhr bestimmter lebender Tiere in Drittländer an das Bestehen einer bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung zwischen den Drittländern (Ziel- sowie Transitländern) und Deutschland knüpft. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich das jeweilige Drittland zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards. Die Regelung soll auf Gesetzesebene erfolgen. Sie soll als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt formuliert werden, der an das Zustandekommen und die Einhaltung der bilateralen (oder multilateralen) Vereinbarung anknüpft.

Der Abschluss einer bilateralen oder multilateralen Vereinbarung mit Drittländern soll an folgende Zusicherungen geknüpft werden:

Geltung verbindlicher Mindesttierschutzstandards (untenstehende Punkte 1 bis 7) im jeweiligen Drittland
Vorhandensein wirksamer staatlicher Überwachungsmechanismen
Geltung der Tierschutzstandards, sobald sich die Tiere auf dem Hoheitsgebiet des Drittlandes befinden
Ermöglichung von Tierschutzaudits deutscher Delegationen oder beauftragter Dritter (z. B. Zertifizierungsstellen) im Drittland
Festsetzung von Rechtsfolgen bei Verstößen (z. B. Pausieren der Ausfuhren bis zur Behebung der festgestellten Mängel)

Die Einhaltung folgender Tierschutzstandards soll vom jeweiligen Drittland vorausgesetzt werden:

Einrichtung tierschutzkonformer Grenzverfahren bei der Einfuhr von Tieren
Gewährleistung tierschutzkonformer Aufenthalte der Tiere an Versorgungsstationen
Verbot des tierschutzwidrigen Umgangs mit Tieren nach ihrer Ankunft im Drittland
Tierschutzstandards bezüglich des Haltens von Tieren
Verbot tierschutzwidriger Praktiken im Rahmen der Ruhigstellung von Tieren zur Schlachtung oder Tötung
Sicherstellung tierschutzkonformer Methoden bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten
Sicherstellung tierschutzkonformer Verfahren zur Nottötung

Das Eckpunktepapier wurde an die EU-Kommission versandt, um eine Einschätzung zur EU- und WTO-rechtskonformen Umsetzbarkeit einer entsprechenden nationalen Maßnahme zu erhalten. Das Eckpunktepapier ist hier abrufbar.
Hintergrund:

Bundesminister Cem Özdemir hat in der Vergangenheit bereits mehrfach deutlich gemacht, dass nicht hingenommen werden darf, wie Tiere auf langen Transporten leiden oder unter Qualen verenden. Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf Anordnung von Bundesminister Cem Özdemir mit Wirkung vom 1. Juli 2023 die mit bestimmten Drittstaaten bilateral staatlich verhandelten sogenannten Veterinärbescheinigungen für den Export lebender Rinder, Schafe und Ziegen aus Tierschutzgründen zurückgezogen – soweit dies Deutschland selbst möglich ist.

Bundesminister Özdemir hat sich zudem beim Rat der EU-Agrarministerinnen und -minister mehrfach für ambitionierte Regeln zum Schutz der Tiere bei Transporten eingesetzt, beispielsweise im Januar 2023, oder im Mai 2024 und diese in mehreren Gesprächen mit der EU-Kommission eingefordert. Die Vorschläge der EU-Kommission für mehr Tierschutz bei Transporten im Dezember 2023 hat Bundesminister Özdemir begrüßt, diese wurden allerdings bislang nicht umgesetzt.



Zugefügt 2025 Februar 16

BMEL Tierschutzwidrige Transporte mit Ziel außerhalb der EU stoppen

Mit Drogen gehandelt und mit Haftbefehl gesucht - Tempelhof-Schöneberg


	
Mit Drogen gehandelt und mit Haftbefehl gesucht

15.02.2025

Tempelhof-Schöneberg

Einsatzkräfte nahmen vergangene Nacht einen Mann in Schöneberg fest. Den Polizisten in Zivil fiel gegen 22.45 Uhr auf der Courbièrestraße ein Auto auf, in dem ein Mann saß. Von der gegenüberliegenden Straßenseite näherten sich ein weiterer Mann, 22 Jahre alt, und eine Frau, 19 Jahre alt, traten gemeinsam an das Fahrzeug heran und setzten sich hinein. Nach nur wenigen Augenblicken verließen beide Personen wieder das Auto. Etwas abgesetzt überprüften die Beamten die beiden Personen. Dabei stellt sich heraus, dass sie von dem Fahrer des Wagens Cannabis gekauft hatten. Der 31-jährige Fahrer wurde daraufhin angehalten und ebenfalls festgenommen. Eine Durchsuchung des Fahrzeuges führte zum Auffinden mehrerer Druckverschlusstütchen mit Cannabis und mehreren Hundert Euro Bargeld. Bei ihm selbst fanden die Beamten noch über 15 Mikroreagenzgefäße mit mutmaßlichem Kokain. Bei der Überprüfung seiner Identität stellten die Polizisten zudem fest, dass er mit gültigem Haftbefehl gesucht wurde und verhafteten ihn. Einen gültigen Führerschein konnte er darüber hinaus auch nicht vorweisen. Anschließend brachten sie ihn in ein Polizeigewahrsam, wo er der Justiz überstellt wurde. Das Fahrzeug wurde als Tatmittel beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen führt das Fachkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 16

Mit Drogen gehandelt und mit Haftbefehl gesucht 15.02.2025 Tempelhof-Schöneberg

Explosion zerstört Schaufensterscheibe - Neukölln


	
Explosion zerstört Schaufensterscheibe

15.02.2025

Neukölln

15.02.2025 - Unbekannte zündeten heute früh in Neukölln einen pyrotechnischen Gegenstand. Gegen 2:30 Uhr alarmierten mehrere Anrufer die Polizei zum Alfred-Scholz-Platz, nachdem sie eine laute Explosion hörten. Die eingetroffenen Einsatzkräfte stellten am Ort eine zerstörte Schaufensterscheibe, den stark beschädigten Sockel der Scheibe sowie die ebenfalls stark beschädigte Reklame eines Schuhgeschäftes fest. Die Einsatzkräfte sicherten den Ort sowie Spuren und Reste des Explosivmittels und des Weiteren das Geschäft gegen unbefugten Zutritt. Verletzt wurde niemand. Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion führt der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 16

Explosion zerstört Schaufensterscheibe 15.02.2025 Neukölln

tot? - Eisenbach: Vermögensschaden nach Schockanruf - Freiburg


	tot - Eisenbach: Vermögensschaden nach Schockanruf
-
Freiburg

Am Dienstag, 11.02.2025, gegen 14:00 Uhr kam es in Eisenbach zu einem sogenannten Schockanruf. Die Täter gaben am Telefon vor, dass der Enkel des Opfers in einen Unfall verwickelt war und es dabei einen Toten gab. Deshalb sitze der Enkel in Haft und es sei eine Kaution in Höhe von 60.000 Euro fällig. Das Opfer des Anrufs sammelte zusammen, was es an Bargeld und Wertgegenständen auf die Schnelle zur Verfügung hatte. Kurz darauf kam es zu einer Übergabe dieser Wertgegenstände an die Täterschaft an der Wohnanschrift des Opfers. Einen weiteren Betrag wollte das Opfer bei der Bank abheben. Einer aufmerksamen Mitarbeiterin bei der Bank vielen die Ungereimtheiten bei der Geldabhebung auf und sie verständigte die Polizei. Die eingesetzten Polizeibeamten des Polizeireviers Titisee-Neustadt konnten eine weitere Geldübergabe verhindern. Dem Opfer entstand trotzdem ein Schaden von einigen Tausend Euro. Zeugen, die verdächtige Ereignisse, Personen oder Fahrzeuge zur Tatzeit in Eisenbach beobachteten werden gebeten, sich bei der Polizei in Titisee-Neustadt unter der Telefonnummer 076519336-0 zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg
freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de
WiJ, 07651/9336-0
Twitter: https://twitter.com/PolizeiFR
Facebook: https://www.facebook.com/PolizeiFreiburg
Homepage: http://www.polizei-bw.de/

- Außerhalb der Bürozeiten -
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de



Zugefügt 2025 Februar 16

tot - Eisenbach: Vermögensschaden nach Schockanruf - Freiburg

BMG-Forschungsnetzwerk zu Long COVID startet


	 BMG-Forschungsnetzwerk zu Long COVID startet

Mit einem ersten Treffen der 30 Projektleitenden des Förderschwerpunkts „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)´´ in Berlin hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an diesem Montag ein Koordinierungsnetzwerk für die Long COVID-Forschung gestartet.
10. Februar 2025

Auch ein in Kürze startendes Netzwerk aus Modellprojekten zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit diesem Krankheitsbild war vertreten.

Ziel der Netzwerke ist es, Forschungsergebnisse zur Behandlung von Long COVID einschließlich ME/CFS zu entwickeln und auszutauschen, sodass sie zeitnah in der Versorgung ankommen. Umgekehrt sollen Daten aus der Versorgung für Forschende zur Verfügung gestellt werden.

Der Einsatz für die Long COVID-Forschung hat sich gelohnt. Mit 30 vom Bund geförderten Projekten investiert Deutschland so viel in die Erforschung der Long COVID-Symptome wie kaum ein anderes Land. Viele Menschen leiden bis heute unter den Langzeitfolgen einer COVID-Infektion. Und die Zahl der Betroffenen steigt weiter. Mit dem Koordinierungsnetzwerk bringen wir Forschung und Versorgung noch enger zusammen. Wir lassen die Menschen, die unter Long COVID leiden, nicht allein. Ich bedanke mich bei allen Projektteilnehmern und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Erkrankungen mit Long COVID-ähnlichen Symptomkomplexen wie ME/CFS, auch unabhängig von einer COVID-19-Erkrankung, werden in den beiden Netzwerken mitberücksichtigt. Die gewonnenen Erkenntnisse leisten somit einen Beitrag zum Umgang mit Erkrankungen auch über das Krankheitsbild Long COVID hinaus. Dies gilt auch für Beschwerden im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung.
Hintergrund Förderschwerpunkte Long COVID

Für den 2024 bis 2028 laufenden Förderschwerpunkt zur versorgungsnahen Forschung wurden Projekte mit einem Gesamtvolumen von 73 Mio. Euro bewilligt. In einem wettbewerblichen Verfahren wurden 30 Projekte zur Förderung ausgewählt, die ihre Arbeit mittlerweile aufgenommen haben. Der Förderschwerpunkt gliedert sich in mehrere Module, die sich der integrierten bzw. koordinierten Versorgung, Innovationen in der Versorgung (z.B. Wearables) sowie der Erforschung der Versorgungslage und des Krankheitsgeschehens widmen werden.

Die Abstimmung der Projekte untereinander, die über den Förderschwerpunkt gefördert werden, übernimmt eine bei der „Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V.´´ (TMF) angesiedelte Koordinierungsstelle.

Zudem stellt diese eine Vernetzung mit Modellprojekten des zweiten mehrjährigen Förderschwerpunkts („Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen´´) sicher. Die Bewilligung der Projekte dieses zweiten Förderschwerpunkts wird in Kürze abgeschlossen sein und wird voraussichtlich ein Gesamtvolumen von ca. 45 Mio. Euro umfassen. Zusammen ergibt sich eine BMG-Forschungsförderung zu Long COVID in Höhe von knapp 120 Mio. Euro bis Ende 2028.
Weitere Informationen




Zugefügt 2025 Februar 16

BMG-Forschungsnetzwerk zu Long COVID startet

Abgeordnete sprechen Georgiens selbsternannten Behörden Legitimität ab


	Abgeordnete sprechen Georgiens selbsternannten Behörden Legitimität ab

Das Parlament erkennt Salome Surabischwili als rechtmäßige Präsidentin Georgiens an
Forderung nach EU-Sanktionen gegen führende georgische Politiker
Neuwahlen als einziger Ausweg aus der aktuellen politischen Krise in Georgien

Die internationale Gemeinschaft solle sich dem Boykott der selbsternannten georgischen Behörden anschließen, die die Demokratie im Land untergraben, so die Abgeordneten.

Einer am Donnerstag angenommenen Entschließung nach weigert sich das Parlament, die selbsternannten Behörden der regierenden Partei „Georgischer Traum´´ nach den manipulierten Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 anzuerkennen, was auch den neu ernannten Präsidenten Micheil Kawelaschwili beinhaltet. Die Abgeordneten fordern die internationale Gemeinschaft auf, sich dem Boykott gegen die selbsternannten Staatsorgane Georgiens anzuschließen. Die Abgeordneten erkennen Salome Surabischwili weiterhin als rechtmäßige Präsidentin Georgiens an und fordern den Präsidenten des Europäischen Rats, António Costa, auf, sie einzuladen, um Georgien auf einer der anstehenden Tagungen des Europäischen Rates und auf dem nächsten Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft zu vertreten.

Nach den umstrittenen Wahlen, die Georgien in eine politische und konstitutionelle Krise gestürzt haben, erlebte das Land anhaltende friedliche Massenproteste gegen die Regierung, die mit einem gewaltsamen und repressiven Vorgehen der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden beantwortet wurden. Die Abgeordneten fordern den Rat und die EU-Mitgliedstaaten auf, persönliche Sanktionen gegen die Beamten und politischen Führer in Georgien verhängen, die für demokratische Rückschritte, Wahlbetrug, Menschenrechtsverletzungen und die Verfolgung politischer Gegner und Aktivisten verantwortlich sind. Dazu gehören unter anderem der prominente Oligarch Bidsina Iwanischwili, Premierminister Irakli Kobachidse, Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili sowie Richter, die politisch motivierte Urteile fällen, und Medienvertreter, die an der Verbreitung von Desinformation mitwirken.

Forderung nach Neuwahlen

In der Entschließung wird auch bekräftigt, dass die einzige Lösung für die derzeitige Krise in Georgien darin besteht, neue Parlamentswahlen in einem verbesserten Wahlumfeld abzuhalten, die nach Ansicht der Abgeordneten in den nächsten Monaten stattfinden soll, geleitet von einer unabhängigen und unparteiischen Wahlverwaltung und überwacht durch sorgfältige internationale Beobachtung. Das Parlament bedauert zutiefst, dass die regierende Partei „Georgischer Traum´´ ihren Weg zur europäischen Integration und zur NATO-Mitgliedschaft aufgegeben hat, und bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die legitimen europäischen Bestrebungen der Bevölkerung Georgiens.

Der Text wurde mit 400 Ja-Stimmen, 63 Gegenstimmen und 81 Enthaltungen angenommen. Alle Details werden hier vollständig verfügbar sein (unter folgendem Datum: 13.02.2025). Erfahren Sie hier die Abstimmungsergebnisse einzelner Abgeordneter.

Hintergrund

Georgien wurde im Dezember 2023 der Status eines EU-Beitrittskandidaten zuerkannt. Die jüngsten Parlamentswahlen des Landes wurden vom Europäischen Parlament jedoch weder als frei noch als fair eingestuft, und die Abgeordneten forderten eine Wiederholung der Wahlen innerhalb des nächsten Jahres.
Kontakt:

Armin WISDORFF
Press Officer
Pressereferent
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 40924 (BXL)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 13 45
E-Mail: armin.wisdorff@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-DE@europarl.europa.eu
Viktor ALMQVIST
Press Officer
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 31834 (BXL)
Mobiltelefonnummer: (+32) 470 88 29 42
E-Mail: viktor.almqvist@europarl.europa.eu
E-Mail: foreign-press@europarl.europa.eu
Twitter-Konto: @EP_ForeignAff
Judit HERCEGFALVI
Press Officer in Germany
Pressereferentin in Deutschland
Kontaktangaben:
Telefon: (+49) 30 2280 1080
Mobiltelefonnummer: (+49) 177 323 5202
E-Mail: judit.hercegfalvi@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-berlin@ep.europa.eu
Andrea RUKSCHCIO-WILHELM
Press Officer in Austria
Pressereferentin in Österreich
Kontaktangaben:
Telefon: (+43) 1 516 17 217
Mobiltelefonnummer: (+43) 660 4444 330
E-Mail: andrea.rukschcio-wilhelm@europarl.europa.eu

Weitere Informationen

Video der Plenardebatte (21.01.2025)
Multimedia-Center: Kostenlose Fotos, Videos und Audiomaterial



Zugefügt 2025 Februar 16

Abgeordnete sprechen Georgiens selbsternannten Behörden Legitimität ab

Mutmaßlicher Drogenhändler flüchtet vor der Polizei - Treptow-Köpenick


	
Mutmaßlicher Drogenhändler flüchtet vor der Polizei

12.02.2025

Treptow-Köpenick

12.02.2025 - Ein mutmaßlicher Drogenhändler wurde gestern Nachmittag in Adlershof festgenommen, nachdem er versucht hatte, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Gegen 14:20 Uhr wollten ihn Einsatzkräfte am Adlergestell/Glienicker Weg kontrollieren, nachdem er ihnen wegen seiner Fahrweise aufgefallen war. Er flüchtete jedoch in Richtung S-Bahnhof Adlershof. Dabei wendete der Fahrer mehrmals, missachtete eine rote Ampel, fuhr mit hoher Geschwindigkeit in die Dörpfeldstraße und bog von dort aus in eine der Nebenstraßen ein. Mehrere Fußgänger und Radfahrer mussten sich in Sicherheit bringen. Die Einsatzkräfte verloren zunächst den Sichtkontakt, stellten das Auto aber kurz danach verlassen in der Radickestraße fest. Der Fahrer, ein 49 Jahre alter Mann, hatte sich derweil in einen nahegelegenen Supermarkt begeben, wo ihn die Einsatzkräfte wiedererkannten und festnahmen. Der Mann wies sich dann mit gefälschten Dokumenten aus, auch eine gültige Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen. Bei der staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung des Wagens fanden und beschlagnahmten die Einsatzkräfte mutmaßliches Kokain sowie Bargeld. Auch der Wagen wurde beschlagnahmt. Der Festgenommene musste sich im Polizeigewahrsam einer erkennungsdienstlichen Behandlung und einer Blutentnahme unterziehen. Er soll nun einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls prüfen wird. Die weiteren Ermittlungen führen Fachkommissariate der Polizeidirektionen 3 (Ost) und 5 (City) sowie des Landeskriminalamtes.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 16

Mutmaßlicher Drogenhändler flüchtet vor der Polizei 12.02.2025 Treptow-Köpenick

AVISO: Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer - Wien


 AVISO: Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer - 
Wien

Das Bundesministerium für Inneres lädt gemeinsam mit der Verbrechensopferhilfe WEISSER RING anlässlich des Europäischen Tags der Kriminalitätsopfer zum Symposium „Schadenersatz für Kriminalitätsopfer - eine Selbstverständlichkeit oder ein unerreichbares Ziel?´´ am 18. Februar 2025 ein. Die Veranstaltung findet im Bundesministerium für Inneres statt und beinhaltet zahlreiche Fachvorträge rund um das Thema Schadenersatz im Strafprozess für Opfer.

Lyane Sautner, Präsidiumsmitglied des WEISSEN RINGS, und Susanne Kammerhofer vom Fachbereich Opferhilfe geben einen Überblick zum Thema „Schadenersatz für die Opfer von Straftaten´´. Es folgt eine Videoeinspielung von Karin Portmann, stellvertretende Bereichsleiterin in der Direktion der Justiz und des Innern der Kantonalen Opferhilfestelle Zürich. Danach findet eine Paneldiskussion mit renommierten Expertinnen und Experten statt.

Medienvertreterinnen und -vertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen.

Alternativ kann die Veranstaltung auch via Livestream unter folgendem Link bzw. auf den Facebook-Seiten des Bundesministeriums für Inneres und des WEISSEN RINGS mitverfolgt werden: https://youtube.com/live/EEVF1TWL1cE?feature=share.

Wann: 9 Uhr - Beginn der Veranstaltung und Begrüßung

Anschließend - Statements

10:30 Uhr - Fachvorträge und Diskussionen

Wo: Bundesministerium für Inneres, Großer Vortragssaal, Eingang Minoritenplatz 9, 1010 Wien

Akkreditierung:

Für die Teilnahme an diesem Medientermin ist eine Akkreditierung notwendig. Hierfür muss das Formular unter folgendem Link ausgefüllt werden - nach Überprüfung der Daten erhalten Sie die Akkreditierung per E-Mail.

Akkreditierungslink: https://tinyurl.com/4pe9jesu
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at



Zugefügt 2025 Februar 16

AVISO: Symposium anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer - Wien

Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer


	Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können.

Verfahren V ZR 236/23

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Die Klägerin ist Mitglied der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zu der Anlage gehört eine Tiefgarage mit 15 Stellplätzen. Die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1971 ordnet die Nutzung der Stellplätze ausschließlich bestimmten Wohneinheiten zu. Zudem regelt die Gemeinschaftsordnung, dass die Kosten für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in und an der Garagenhalle ausschließlich von diesen Wohneinheiten zu tragen sind. Die Einheit der Klägerin verfügt nicht über ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz. Im April 2022 beschlossen die Wohnungseigentümer, das Dach der Garage sanieren zu lassen und die damit verbundenen Kosten auf sämtliche Wohnungseigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile umzulegen.

Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Anfechtungsklage, der das Amtsgericht stattgegeben hat. Nachdem ihre Berufung ohne Erfolg geblieben ist, verfolgt die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision ihren Klageabweisungsantrag weiter.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat der Revision stattgegeben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:

Nach der Gemeinschaftsordnung sind die bei der Sanierung des Tiefgaragendaches entstehenden Kosten nur von den Einheiten mit Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz zu tragen. Die beschlossene Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen führt dazu, dass auch Wohnungseigentümer ohne Stellplatz – wie die Klägerin - für die Sanierung des Tiefgaragendachs zahlen müssen; der Beschluss sollte die in der Gemeinschaftsordnung vereinbarte objektbezogene Kostentrennung zwischen Gebäude und Tiefgarage gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG konstitutiv ändern. Die erforderliche Beschlusskompetenz besteht - wie der Bundesgerichtshof in der Sache V ZR 81/23 bereits entschieden hat - auch dann, wenn der Kreis der Kostenschuldner verändert wird, indem - wie hier - Wohnungseigentümer erstmals mit Kosten belastet werden.

Da das Landgericht entgegen dieser - erst nach Erlass des angefochtenen Urteils ergangenen - Rechtsprechung die Beschlusskompetenz verneint hatte, hat der Bundesgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Nunmehr wird das Landgericht klären müssen, ob die Beschlüsse ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen; zu prüfen ist dies nur dann, wenn – wie hier – innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist Klage gegen die Beschlüsse erhoben worden ist. Zu der insoweit erforderlichen Prüfung von Anfechtungsgründen hat der Bundesgerichtshof nähere Vorgaben gemacht. Inwieweit es bei einer vereinbarten objektbezogenen Kostentrennung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann, durch Beschluss auch die zuvor kostenbefreiten Wohnungseigentümer an den auf einen der Gebäudeteile entfallenden Erhaltungskosten zu beteiligen, war bislang ungeklärt. Nach dem bis zum 30. November 2020 geltenden Recht waren derartige Beschlüsse schon mangels Beschlusskompetenz ohne Weiteres nichtig. Der Bundesgerichtshof hat zu der neuen Rechtslage nun entschieden, dass es bei einer vereinbarten objektbezogenen Kostentrennung in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, durch Beschluss auch die übrigen Wohnungseigentümer an den auf diesen Gebäudeteil (hier der Tiefgarage) entfallenden Kosten zu beteiligen. Denn in typisierender Betrachtung ist davon auszugehen, dass die vereinbarte Kostentrennung für die konkrete Anlage grundsätzlich angemessen ist. Regelmäßig wird die objektbezogene Kostentrennung nämlich deshalb vereinbart, weil sich Gebrauch bzw. Gebrauchsmöglichkeiten besonders stark unterscheiden, wie es insbesondere in Anlagen mit unterschiedlich genutzten Gebäudeteilen oder in Mehrhausanlagen der Fall ist. Daher bedarf es in dieser Fallkonstellation - anders als bei üblichen Beschlüssen über die Änderung der Kostenverteilung - eines sachlichen Grundes, damit die Kosten auf alle Wohnungseigentümer verteilt werden dürfen.

Wann ein sachlicher Grund für die Einbeziehung der übrigen Wohnungseigentümer besteht, hängt von der jeweiligen Fallgestaltung ab und lässt sich nicht abschließend vorgeben. In dem hier zu entscheidenden Fall könnte es jedenfalls ausreichend sein, wenn die Kosten der Beseitigung von Schäden dienen, die von dem übrigen Gemeinschaftseigentum außerhalb der Tiefgarage herrühren. Ebenso kann ein sachlicher Grund gegeben sein, wenn sich das Problem, für dessen Beseitigung die Kosten anfallen, auf die gesamte Anlage erstreckt, und aus diesem Grund eine Gesamtsanierung der Anlage unter Beteiligung aller Wohnungseigentümer beschlossen wird. Hingegen stellt es bei einer vereinbarten objektbezogenen Kostentrennung zwischen Tiefgarage und Gebäude für sich genommen keinen sachlichen Grund für eine Beteiligung aller Miteigentümer dar, dass die Kosten Teile des Gemeinschaftseigentums betreffen, die auch für das übrige Gemeinschaftseigentum - insbesondere aus Gründen der Statik - von Bedeutung sind.

Verfahren V ZR 128/23

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf:

Die Klägerinnen sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Zu der Anlage gehören - neben den Gewerbeeinheiten der Klägerinnen - 30 Wohnungseigentumseinheiten sowie insgesamt 25 Garagen/Stellplätze, für die jeweils Teileigentum begründet worden ist. In der Teilungserklärung aus dem Jahr 1984 ist geregelt, dass öffentliche Abgaben, Betriebskosten und Instandsetzungskosten jeweils nach Miteigentumsanteilen getragen werden. Für die Heizungskosten sieht die Teilungserklärung eine Umlage nach dem Verhältnis der beheizten Flächen vor. Der in der Teilungserklärung ausgewiesene Miteigentumsanteil ist bezogen auf die Grundfläche bei den Wohnungen etwa viermal größer als bei den Gewerbeeinheiten, ein Hundertstel Miteigentum entspricht also bei den Wohneinheiten etwa 25 m², bei den Gewerbeeinheiten etwa 100 m². In einer Eigentümerversammlung im Jahr 2021 wurde beschlossen, die aktuell nach Miteigentumsanteilen umgelegten Kosten zukünftig nach der beheizbaren Wohnfläche zu verteilen und diesen Schlüssel auch für die Zuführung zu der Erhaltungsrücklage anzuwenden. Darüber hinaus wurde auf der Grundlage des Gesamtwirtschaftsplans und der Einzelwirtschaftspläne über die Vorschüsse für das Jahr 2022 beschlossen.

Gegen diese Beschlussfassung wenden sich die Klägerinnen mit ihrer Anfechtungsklage, der das Amtsgericht stattgegeben hat. Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Mit der von dem Bundesgerichtshof zugelassenen Revision wollten die Klägerinnen die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils erreichen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zurückgewiesen. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:

Die angefochtenen Beschlüsse sind rechtmäßig. Die Beschlusskompetenz zur Abänderung des geltenden Verteilungsschlüssels ergibt sich aus § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Anders als zuvor begründet nunmehr § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG (auch) eine Kompetenz zur Änderung des Verteilungsschlüssels für die Zuführung zu Rücklagen. Grund für die fehlende Beschlusskompetenz nach dem alten Recht war, dass § 16 Abs. 4 WEG aF eine Änderung der Kostenverteilung nur für den Einzelfall ermöglichte, während Rücklagen für den zukünftigen, noch nicht konkret vorhersehbaren Bedarf bestimmter Maßnahmen gebildet werden. Eine solche Beschränkung enthält § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG nicht mehr.

Bei der beschlossenen Änderung der Kostenverteilung handelt es sich zudem um eine abweichende Verteilung für bestimmte Arten von Kosten im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG und nicht - wie die Klägerinnen gemeint hatten - um eine nicht von der Beschlusskompetenz gedeckte generelle Änderung des Verteilungsschlüssels. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG können die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine abweichende Verteilung beschließen. Wie die Formulierung ´´bestimmte Arten von Kosten´´ zu verstehen ist, war bislang umstritten. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass diese Formulierung lediglich das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis hervorhebt und keine darüber hinausgehenden Anforderungen begründet.

Der Bundesgerichtshof hat auch die Annahme des Landgerichts, der Beschluss über die Änderung des Verteilungsschlüssels entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung, nicht beanstandet. Die auf § 16 Abs. 3 WEG aF gestützte Änderung einer vereinbarten Verteilung von Betriebskosten, die bestimmte Wohnungseigentümer privilegierte, entsprach nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn es für die vereinbarte Privilegierung keinen sachlichen Grund gab. Der Bundesgerichtshof hat jetzt geklärt, dass die gleichen Grundsätze für die nunmehr eröffnete Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gelten. Die Würdigung des Landgerichts, dass der alte Verteilungsschlüssel die Teileigentümerinnen der Gewerbeeinheiten unbillig privilegiert hat, weil die Gewerbeeinheiten gemessen an der Fläche nur mit etwa einem Viertel an den Kosten für Abgaben, Betriebskosten und Erhaltung beteiligt wurden und für diese Privilegierung kein sachlicher Grund bestand, ist rechtsfehlerfrei.

Vorinstanzen:

V ZR 236/23

AG Clausthal-Zellerfeld - Urteil vom 21. Februar 2023 - 44 C 5/22 (XIII)

LG Braunschweig - Urteil vom 13. Oktober 2023 - 6 S 47/23

und

V ZR 128/23

AG Düsseldorf - Urteil vom 9. Mai 2022 - 290a C 99/21

LG Düsseldorf - Urteil vom 31. Mai 2023 - 25 S 60/22

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 16 Abs. 2 WEG

Die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, hat jeder Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis seines Anteils (Absatz 1 Satz 2) zu tragen. Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von Satz 1 oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen.

Karlsruhe, den 14. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Bundesgerichtshof zur Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.02.2025

Nr. 033/2025

Urteile vom 14. Februar 2025 - V ZR 236/23 und V ZR 128/23





Zugefügt 2025 Februar 16

Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Messer - tatverdächtiger stellt sich nach Tötungsdelikt (dritter Nachtrag) - Castrop-Rauxel/Recklinghausen -


	Castrop-Rauxel/Recklinghausen: Tatverdächtiger stellt sich nach Tötungsdelikt (dritter Nachtrag)

Recklinghausen (ots

Seit Freitag (14.02.2025) suchte die Polizei Recklinghausen mittels Öffentlichkeitsfahndung nach einem 36-Jährigen aus Recklinghausen. Dem Mann wird vorgeworfen, am Donnertagabend einen 57-Jährigen in Castrop-Rauxel mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben.

Der Tatverdächtige stellte sich im Beisein eines Rechtsanwaltes bei der Polizei. Bislang hat er sich nicht zu der Tat geäußert.

Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde von einer Richterin am Amtsgerichts Recklinghausen verkündet. Der Beschuldigte sitzt jetzt in Untersuchungshaft.

Die Fahndung nach dem 36-Jährigen ist somit eingestellt. Wir bitten darum die Fahndungsaufrufe und insbesondere die veröffentlichten Fotos zu löschen.

Rückfragen für Medienschaffende bitte an:

Polizeipräsidium Recklinghausen
Andreas Lesch
Telefon: 02361 55 1031
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
Verfolgen Sie unsere Meldungen auch auf:
https://recklinghausen.polizei.nrw/
www.facebook.com/polizei.nrw.re
https://x.com/polizei_nrw_re
https://www.instagram.com/polizei.nrw.re/
https://whatsapp.com/channel/0029VaARqGD6xCSHwLUxl91q



Zugefügt 2025 Februar 16

Castrop-Rauxel/Recklinghausen: Tatverdächtiger stellt sich nach Tötungsdelikt (dritter Nachtrag) Recklinghausen (ots

MESSER - Totschlag - Polizei Nordrhein-Westfalen - Castrop-Rauxel

HINWEIS ZU IHRER SICHERHEIT
In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110. Da der Gesuchte möglicherweise bewaffnet ist, verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und sprechen Sie den Tatverdächtigen nicht an!
Aktualisiert
14. Februar 2025

Der Beschuldigte stach mehrfach mittels Messer auf den Geschädigten ein und ließ ihn auf einem schwach frequentierten Feldweg zurück. Dort wurde der Geschädigte durch einen Zeugen aufgefunden. Reanimationsmaßnahmen verliefen erfoglos. Der Geschädigte verstarb innerhalb weniger Minuten vor Ort. Der Beschuldigte ist seither flüchtig.

Wer kann Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort des gesuchten Tatverdächtigen geben?
Informationen zur Tat
Tatzeit
13.02.2025 20:00
Tatort
44579
Castrop-Rauxel
Informationen zur Person
Vorname
Enver
Nachname
Gürbunar
Geburtsdatum
18. Juli 1988
Geburtsort
Recklinghausen
Geburtsland
Deutschland
Geschlecht
männlich
Beschreibung der Person
Figur
untersetzt
Polizei Recklinghausen
Tel.:
0800 2361 111
E-Mail:
poststelle.recklinghausen [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben




Zugefügt 2025 Februar 15

MESSER - Totschlag - Polizei Nordrhein-Westfalen - Castrop-Rauxel

Ihre Meinung ist gefragt: Kommission bittet um Feedback zur Auswirkung der Geoblocking-Verordnung auf den Binnenmarkt

Ihre Meinung ist gefragt: Kommission bittet um Feedback zur Auswirkung der Geoblocking-Verordnung auf den Binnenmarkt

Die Europäische Kommission bittet um Meinungen zur sogenannten Geoblocking-Verordnung, die seit Dezember 2018 gilt, um den Zugang zu Waren und Dienstleistungen für Einzelpersonen und Unternehmen in der gesamten EU zu verbessern. Die Geoblocking-Verordnung zielt darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts online und offline zu verbessern, indem ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder der Niederlassung beseitigt werden. Bis zum 11. März 2025 können Rückmeldungen eigesendet werden.

Definition von Geoblocking-Praktiken

Geoblocking-Praktiken treten auf, wenn Händler den Zugang zu ihren Online-Schnittstellen wie Websites und Apps für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten sperren oder beschränken, die grenzüberschreitende Transaktionen tätigen möchten. Sie tritt auch dann auf, wenn Unternehmer je nach Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Niederlassung des Kunden unterschiedliche allgemeine Bedingungen anwenden oder grenzüberschreitende Kunden anderweitig daran hindern, den Kauf abzuschließen oder auf das Produkt oder die Dienstleistung zuzugreifen.

Ziel der Konsultation

Die Kommission will bewerten, ob die Verordnung ihre Ziele wirksam erreicht hat. In der Aufforderung zur Stellungnahme werden Interessenträger, darunter Verbraucher, Unternehmen und nationale Behörden, aufgefordert, ihre Ansichten und Erfahrungen in Bezug auf die Umsetzung und die Auswirkungen der Verordnung auszutauschen.

Die Gewährleistung eines gut funktionierenden Binnenmarkts ist eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Kommission. Die Bewertung wird dazu beitragen festzustellen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen und den grenzüberschreitenden Handel in der EU zu stärken.

Weitere Informationen

Daily News vom 11. Februar 2025

Zur Konsultation

Zur Geoblocking-Verordnung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 15

Ihre Meinung ist gefragt: Kommission bittet um Feedback zur Auswirkung der Geoblocking-Verordnung auf den Binnenmarkt

Frauen in Forschung und Innovation 2024 auffallend unterrepräsentiert

Die Gleichstellung der Geschlechter in Forschung und Innovation in Europa kommt nicht schnell genug voran: Frauen sind bei Karrieren und in Führungspositionen in Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik nach wie vor auffallend unterrepräsentiert. Dies geht aus der neueste Ausgabe der Kommissionsveröffentlichung ´She Figures´ hervor, die die Statistiken zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Forschung und Innovation in Europa enthält.

Ekaterina Sachariewa, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation, sagte: ´Der She Figures-Bericht ist ein Weckruf: Frauen treiben den Fortschritt in der Bildung voran, stoßen aber immer noch auf zu viele Hindernisse in Forschung, Innovation und Führung. Das müssen wir ändern - nicht nur, weil es fair ist, sondern weil die Zukunft Europas davon abhängt. Ein wirklich wettbewerbsfähiges und innovatives Europa ist ein Europa, in dem jeder Geist, unabhängig vom Geschlecht, die Chance hat, sich zu entfalten.´

Ergebnisse zu Deutschland

She Figures untersucht Bereiche wie Karriereentwicklung oder Einbeziehung einer Geschlechterdimension in Forschungsinhalte. Jedem Bereich wird eine Punktzahl zwischen 0 und 100 sowie eine Gesamtpunktzahl zugewiesen. Eine Punktzahl von 100 bedeutet, dass die Gleichstellung der Geschlechter vollständig erreicht wurde. Unter den 27 Mitgliedstaaten liegt Deutschland mit einer Punktzahl von 62,8 auf Platz 23. Insgesamt stellt She Figures fest, dass Deutschland ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern bei den Promovierten und Forschenden erreicht hat. Die meisten Forschungseinrichtungen stellen ihre Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter auf ihren Websites dar. Es sind jedoch weitere Initiativen erforderlich, um den Anteil von Frauen in Wissenschaft und Technik an der gesamten Erwerbsbevölkerung und an den Forschenden in Unternehmen sowie den Anteil von Frauen bei Patentanmeldungen zu erhöhen.

Kluft bei kritischen Sektoren wächst

Der Bericht zeigt eine wachsende EU-weite Kluft zwischen den Geschlechtern in kritischen Sektoren wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), in denen nur 22 Prozent der Doktoranden Frauen sind. Dies verschärft nicht nur den bestehenden Fachkräftemangel in der EU, sondern gefährdet auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Auf dem höchsten Niveau von Forschung und Innovation bestehen nach wie vor geschlechtsspezifische Unterschiede, nur 9 Prozent der Erfinder in Europa sind Frauen, 98 Prozent der EU-Forschung berücksichtigt keine geschlechtsspezifische Dimension.

Diese Ergebnisse spiegeln die Bedenken wider, die im Draghi-Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der EU geäußert wurden. Der Draghi-Bericht betont die Notwendigkeit, die Kraft einer vielfältigen und integrativen Belegschaft zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in Europa zu steigern.

Weitere Informationen

Daily News vom 11. Februar

She Figures-Bericht 2024

Länderbericht zu Deutschland

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820.

Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 15

Frauen in Forschung und Innovation 2024 auffallend unterrepräsentiert

Öffentlichkeitsfahndung - Polizei fahndet nach gewerbsmäßigen Ladendieben - Mettmann - Nordrhein-Westfalen

Auf Beschluss des Amtsgerichtes Wuppertal wendet sich die Kreispolizeibehörde Mettmann mit Fotos aus einer Überwachungskamera an die Öffentlichkeit und bittet um Hinweise zur Identität der dort abgebildeten Personen.

Den zwei auf den Fotos abgebildeten Männern wird vorgeworfen, am 13. September 2023, in einer Filiale einer Drogeriemarktkette an der Talstraße 10 in Mettmann Zahnpasta im Wert von circa 600 Euro gestohlen zu haben.

Die Täter, denen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen wird, wurden bei der Tatausführung durch eine Überwachungskamera gefilmt. Die bisher eingeleiteten Ermittlungen der zuständigen Kriminalpolizei führten leider nicht zur Tatklärung, weshalb sich die Polizei nun mit den Bildern aus der Überwachungskamera an die Öffentlichkeit wendet.

Zu den Dieben liegt folgende Personenbeschreibung vor:

1. Täter

- athletische Figur
- schwarze Haare
- circa 1,80 Meter bis 1,90 Meter groß
- circa 45 Jahre alt
- bekleidet mit einer schwarzen Jeans, weißem T-Shirt und grauen
Sneaker mit schwarzer Sohle
- führte schwarzen Rucksack mit sich

2. Täter

- untersetzt
- graue Haare
- circa 1,75 Meter bis 1,80 Meter groß
- circa 55 Jahre alt
- bekleidet mit schwarzer Jogginghose, weißes Poloshirt, schwarze
Sneaker und schwarzer Kappe von ´´Polo-Sport´´
- führte schwarzen Rucksack mit sich

Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Männer und kann Angaben zu ihrer Identität oder ihrem Aufenthaltsort machen? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen, Telefon 02102 9981-6210, jederzeit entgegen.

Die Fahndungsfotos sind im Downloadbereich unseres Presseportals zu dieser Pressemeldung beigefügt oder im Fahndungsportal NRW unter folgendem Link abrufbar: https://polizei.nrw/fahndung/159634.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME
Instagram: https://www.instagram.com/polizei.nrw.me/?hl=de
X: https://twitter.com/polizei_nrw_me
WhatsApp-Kanal:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g

Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal!
Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen:
https://www.whatsapp.com/channel/0029VaAl7vKEgGfNSUkFwp3g



Zugefügt 2025 Februar 15

Öffentlichkeitsfahndung - Polizei fahndet nach gewerbsmäßigen Ladendieben - Mettmann

Erklärung der Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt in die falsche Richtung“

Die Europäische Kommission betrachtet die von Präsident Trump vorgeschlagene ´gegenseitige´ Handelspolitik als einen Schritt in die falsche Richtung. Die EU setzt sich weiterhin für ein offenes und berechenbares globales Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren.

Keine Rechtfertigung für höhere US-Zölle

Die EU hält an einigen der niedrigsten Zölle der Welt fest und sieht keine Rechtfertigung für erhöhte US-Zölle auf ihre Ausfuhren. Zölle sind Steuern. Durch die Einführung von Zöllen besteuern die USA ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger, erhöhen die Kosten für die Unternehmen, ersticken das Wachstum und treiben die Inflation an. Zölle erhöhen die wirtschaftliche Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der globalen Märkte.

Ungerechtfertigte Zölle werden nicht ohne Antwort bleiben

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte bei einem gemeinsamen Pressetermin mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder in München: ´Es war in der Tat selten so wichtig, das Verbindende zwischen Europa und den USA zu betonen. Wir teilen viele Gemeinsamkeiten. Amerika ist und bleibt unser engster Partner. Wir wollen weiter gut mit den Vereinigten Staaten zusammenarbeiten. Wir glauben aber auch, dass zum Beispiel Handelskriege und Strafzölle sich für niemanden auszahlen.´ Die Kommissionspräsidentin betonte ein weiteres Mal: ´Ungerechtfertigte Zölle auf die Europäische Union werden nicht ohne Antwort bleiben. Wir werden proportionale und eindeutige Gegenmaßnahmen ergreifen.´

Die EU wird entschlossen und unverzüglich gegen ungerechtfertigte Hemmnisse für einen freien und fairen Handel vorgehen - auch wenn Zölle dazu verwendet werden, rechtliche und nichtdiskriminierende Maßnahmen anzufechten. Die EU wird die europäischen Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher stets vor ungerechtfertigten Zollmaßnahmen schützen.

Key note auf der MSC

Ursula von der Leyen ist für die Münchner Sicherheitskonferenz in die bayerische Landeshauptstadt gereist und hat dort eine Rede gehalten.

Das Statement der Kommissionspräsidentin beim gemeinsamen Termin mit dem bayerischen Ministerpräsidenten vom Vormittag ist hier in voller Länge verlinkt. Von der Leyen betonte dabei, wie rasant sich die Welt insgesamt verändere und dass sich auch Europa mit Tempo verändern muss. ´Ich bin überzeugt, dass wir das können. Wir müssen wettbewerbsfähiger werden. Wir müssen auch wieder deutlich mehr in Verteidigung und Sicherheit investieren. Wir müssen die heimische Industrie und Innovationskraft stärken. Und damit letztlich Europas Souveränität stärken.´

Hintergrund zum Thema Zölle und EU-Handelspolitik

Seit Jahrzehnten arbeitet die EU mit Handelspartnern wie den USA zusammen, um Zölle und andere Handelshemmnisse weltweit abzubauen. Der Welthandel florierte unter vorhersehbaren, transparenten Regeln und niedrigen Zöllen. Die EU verstärkt diese Offenheit durch verbindliche Verpflichtungen im regelbasierten Handelssystem – Verpflichtungen, die die USA nun untergraben.

Die EU gedeiht als eine der offensten Volkswirtschaften der Welt, wobei über 70 Prozent der Einfuhren zollfrei erfolgen. Der EU-Durchschnittszoll auf importierte Waren gehört nach wie vor zu den niedrigsten weltweit. Die wirtschaftliche Integration und der Abbau von Handelshemmnissen waren für den Erfolg der Europäischen Union von grundlegender Bedeutung.

Wir glauben an Handelspartnerschaften, die für beide Seiten vorteilhaft und ausgewogen sind und auf Transparenz und Fairness basieren. Aus diesem Grund verfügt die EU auch über das weltweit größte und am schnellsten wachsende Netz von Handelsabkommen. Die EU hat mehr als dreimal so viele Handelsabkommen ausgehandelt und geschlossen wie die USA.

Weitere Informationen

Kommissions-Statement zur Zollpolitik der USA in voller Länge

Rede der Präsidentin von der Leyen auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2025

Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen in voller Länge

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Februar 15

Erklärung der Kommission zur Zollpolitik der USA: „Schritt in die falsche Richtung“

Zielgerichtete und niedrigschwellige psychotherapeutische Hilfe für vulnerable Menschen

Bundesrat billigt Fünfte Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
14. Februar 2025

Patientinnen und Patienten, die einen besonders erschwerten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung haben, sollen besser dabei unterstützt werden, einen Behandlungsplatz zu erhalten. Das ist Ziel der Fünften Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, die der Bundesrat heute gebilligt hat.


Bestimmte Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder persönliche und soziale Umstände erschweren es, sich im Gesundheitswesen zurechtzufinden und Kontakt zu Leistungserbringern aufzunehmen. Das betrifft auch den Zugang zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Gerade diese besonders vulnerablen Patienten brauchen gezielte Unterstützung. Daher schaffen wir zusätzliche niedrigschwellige ambulante Behandlungskapazitäten für die psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung für Menschen, die intellektuell beeinträchtigt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer Suchterkrankung leiden.



Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Die Regelungen im Einzelnen

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechenden Weiterbildung sind auf Antrag vom Zulassungsausschuss zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Personen, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind, zuzulassen.
Hierzu müssen die Ärztinnen und Ärzte mit einem sozialpädiatrischen Zentrum, einem sozialpädiatrischen Dienst, einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung, einer Einrichtung der Sucht- bzw. Krisenhilfe oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Eingliederungshilfe, Wohnungslosenhilfe) kooperieren.
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Weitere Informationen

Fünften Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - Bundestag.de

Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf der Verordnung auf der Seite des Deutschen Bundestags





Zugefügt 2025 Februar 15

Zielgerichtete und niedrigschwellige psychotherapeutische Hilfe für vulnerable Menschen

Raubüberfall auf Juwelier: Ermittler hoffen auf Zeugenhinweise - Öffentlichkeitsfahndung nach - Oldenburg

Nachdem die Polizei am Mittwoch über den Raubüberfall auf einen Juwelier in der Oldenburger Innenstadt berichtete (siehe Meldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/5969074), suchen die Ermittler nun mit Lichtbildern aus einer Überwachungskamera nach den Tatverdächtigen.

Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass die beiden Täter vermutlich nach der Tat zu Fuß über die Grünanlage beim Theater in Richtung Marktplatz Eversten flüchteten. Dort verliert sich ihre Spur.

Die Polizei geht davon aus, dass die Tatverdächtigen möglicherweise von weiteren Überwachungskameras erfasst wurden. Anwohner und Geschäftsinhaber werden daher gebeten, ihre Aufnahmen aus dem relevanten Zeitraum zu überprüfen und verdächtige Beobachtungen zu melden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Täter keinen regionalen Bezug zu Oldenburg haben und sich vor der Tat in einer Ferienwohnung im Stadtgebiet oder der Umgebung aufgehalten haben. Die Polizei bittet daher um Hinweise zu mindestens zwei Personen, die sich in den Tagen vor der Tat auffällig verhalten oder eine kurzfristige Unterkunft angemietet haben könnten.

Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0441 - 7904115 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
Pressestelle
Jens Rodiek
Telefon: 0441/790-4004
E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de
https://bit.ly/2tdxQao


https://twitter.com/polizei_ol



Zugefügt 2025 Februar 15

Raubüberfall auf Juwelier: Ermittler hoffen auf Zeugenhinweise - Öffentlichkeitsfahndung nach - Oldenburg

Bundesrat beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Lauterbach: ´Es wird einfacher, Termine zu bekommen´
14. Februar 2025

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) beschlossen. Damit werden die Budgets für Hausärzte abgeschafft und Jahrespauschalen in der Honorierung eingeführt. Für Patientinnen und Patienten wird es künftig leichter, einen Hausarzttermin bekommen.

Dieses Gesetz wird die ambulante Versorgung grundlegend verbessern. Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten. Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte. Und Hausärzte können ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Überblick

Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche werden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patientinnen und Patienten in den Praxen aufgenommen oder wenn bei Patientinnen und Patienten mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 01.04.2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.
Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies schafft Anreize, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.
Zusätzlich werden ´Versorgerpraxen´, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig besonders honoriert. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. Damit können Hausärztinnen und Hausärzte auch umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen.
Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Hierfür werden die entsprechenden Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt und vereinfacht. Das gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.
In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt künftig die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva.
Fristverlängerung für Verbandmittel: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V und räumt den betreffenden Akteurinnen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein.

Weitere Informationen

GVSG - Bundestag.de

Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf des Gesundheitsversorungsstärkungsgesetz auf der Seite des Deutschen Bundestags




Zugefügt 2025 Februar 15

Bundesrat beschließt Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 Girokonto-Modellen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Am Mittwoch, den 15. Januar, startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Zahlungskonto (Girokonto): Der BaFin-Kontenvergleich zeigt erstmals übersichtlich die Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland. Damit unterstützt die neue Website Verbraucherinnen und Verbraucher bei der eigenverantwortlichen Entscheidung für ein Girokonto, das ihren Bedürfnissen entspricht.

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke: ´Das neue unabhängige Kontenvergleichsportal der BaFin ist ein großer Fortschritt für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn wer ein neues Girokonto sucht, hat es künftig leichter: Jeder kann mit dem Portal kostenlos und mit wenig Aufwand das Konto heraussuchen, das für ihn am besten passt. Die neue Webseite bietet einen flächendeckenden Überblick und Vergleich über Kosten und Leistungen der Zahlungskontenmodelle in Deutschland. Zum Beispiel können die monatlichen Kosten für die Kontoführung, die Konditionen für eine Debit- oder Kreditkarte sowie die Dispozinsen verglichen werden.´

Bundesminister der Finanzen Dr. Jörg Kukies: ´Der Start der durch die Bundesregierung beauftragten Kontovergleichswebseite der BaFin ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Webseite zeigt übersichtlich, neutral und kostenfrei die Gebühren und Leistungen aller Kontenmodelle für Privatpersonen in Deutschland und schafft damit Transparenz auf dem Girokontenmarkt. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen einen Überblick über die Marktangebote und können somit im Sinne eines umfassenden finanziellen Verbraucherschutzes aufgeklärt das für sie passende Konto auswählen.´

BaFin-Exekutivdirektor für Wertpapieraufsicht und Asset Management Dr. Thorsten Pötzsch, im Direktorium der BaFin zuständig für kollektiven Verbraucherschutz: ´Wirtschaftliche Teilhabe beginnt mit einem eigenen Girokonto. Ohne Girokonto gibt es keinen Mietvertrag, keinen Gehaltseingang und keine Online-Bestellung. Der neue BaFin-Kontenvergleich sorgt dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger das für sie passende Konto einfach finden können. Für die BaFin ist der Kontenvergleich ein Meilenstein im gelebten Verbraucherschutz.´

Wer ein Girokonto sucht, das zu den eigenen Bedürfnissen passt, kann ab sofort ein neues Informationsangebot der BaFin nutzen. Die Finanzaufsicht bietet erstmals in Deutschland eine Website mit einer aktuellen Übersicht aller verfügbaren Girokonten für Privatpersonen. Insgesamt sind fast 6.900 unterschiedliche Kontenmodelle von rund 1.100 Anbietern enthalten, mit Informationen wie monatliche Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten sowie Haben- und Überziehungszinssätze.

Neben Girokonten führt der BaFin-Kontenvergleich sogenannte Basiskonten auf, die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie Kontenmodelle für Minderjährige, Auszubildende, Studierende oder Menschen in Rente. Um sich über die Einzelheiten zu informieren und das Konto schließlich zu eröffnen, müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an den jeweiligen Kontoanbieter wenden. Die BaFin ist dabei nicht eingebunden.
Gesetzliche Grundlagen

Grundlage des BaFin-Kontenvergleichs ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie. Sie schreibt unter anderem vor, dass jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union für Verbraucherinnen und Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss. Im Zahlungskontengesetz (ZKG) hat der Gesetzgeber die BaFin mit diesem wichtigen Verbraucherschutz-Projekt beauftragt. Federführend waren dabei die Bundesministerien für Finanzen (BMF) sowie für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV).

Für den Aufbau und den Betrieb des BaFin-Kontenvergleichs sind Zahlungsdienstleister wie Banken und Sparkassen, Neo-Banken und FinTechs, die private Girokonten anbieten, gesetzlich verpflichtet, Vergleichskriterien wie das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes an die Finanzaufsicht zu melden.
Suchfunktionen und Filter

Mit wenigen Mausklicks können die Nutzerinnen und Nutzer Merkmale für ihr Wunschkonto festlegen, wie Kontoführungsgebühr, unentgeltliche Bargeldauszahlung im Ausland oder Ausgabe einer Kreditkarte. Die Suchergebnisse werden neutral und werbefrei dargestellt. Der BaFin-Kontenvergleich verfolgt kein kommerzielles Interesse und gibt keine Empfehlung für ein Konto oder einen Anbieter. Vielmehr ermöglicht er eine Vorauswahl aus dem großen Girokonto-Angebot und bietet die erforderliche Transparenz für eine erste Einordnung.

Die Kontenmodelle werden anhand von 27 Vergleichskriterien dargestellt. Ziel ist es, die große Bandbreite unterschiedlicher Kontenmodelle mit vielen Nebenbedingungen vergleichbar zu machen. Anhand von Such- und Filterfunktionen können Nutzerinnen und Nutzer das Angebot nach ihrem Bedarf eingrenzen. Suchergebnisse lassen sich online speichern, weiterleiten und herunterladen. Dabei verzichtet die Website auf Cookies. Zudem enthält der BaFin-Kontenvergleich Inhalte in leichter Sprache und lässt sich barrierefrei bedienen.
Woher die Daten für den Kontenvergleich stammen

Für die Richtigkeit der Angaben sind die Kontoanbieter selbst verantwortlich. Nach Meldung werden die Daten ohne weitere Prüfung oder Bearbeitung durch die BaFin an den Kontenvergleich übertragen. Die Aufnahme in den Kontenvergleich ist kein BaFin-Gütesiegel für Kontoanbieter oder deren Zahlungskonten, sondern gesetzlich vorgegeben. Die BaFin führt jedoch stichprobenhafte Qualitätschecks durch. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich über die Einzelheiten eines Kontenmodells beim jeweiligen Kontoanbieter informieren.
14.01.2025 | Pressemitteilung Nr. 001/25 | Verbraucherschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)




Zugefügt 2025 Februar 15

BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 Girokonto-Modellen

Polizei Berlin - Einrichtung von drei Waffen- und Messerverbotszonen

14.02.2025 - Mit Datum vom 15. Februar 2025 tritt die neue Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Kraft. In insgesamt drei Gebieten in Kreuzberg und Wedding ist ab dann das Führen von Waffen (insbesondere Schusswaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Pfeilabschussgeräte und Armbrüste) und jeglicher Messer (womit auch Küchen- und Gebrauchsmesser umfasst sind) verboten. Das Verbot gilt innerhalb der festgelegten Waffen- und Messerverbotszonen grundsätzlich für alle Personen, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Waffen- und Messerverbotszonen umfassen Bereiche, in denen eine Häufung von Straftaten unter Verwendung von Waffen sowie Rohheitsdelikten wie u. a. Raub- und/oder Körperverletzungstaten festzustellen sind.
Die entsprechenden Gebiete befinden sich innerhalb folgender Grenzen:
Bildvergrößerung: Waffen- und Messerverbotszone Görlitzer Park

Waffen- und Messerverbotszone Görlitzer Park
1. Görlitzer Park (einschließlich U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof und Lausitzer Platz)

Görlitzer Straße gesamt (ohne die Gebäude im Norden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Gehwege, Fahrbahnen, Grünflächen, Sport- und Spielplätze des öffentlich zugänglichen Görlitzer Ufers zwischen Görlitzer Straße und Wiener Straße einschließlich der anliegenden Brücke über den Landwehrkanal
Lausitzer Platz 1-17
Skalitzer Straße 31-28, 48, 94A-95A sowie 96-108 (ohne Gebäude)
Waldemarstraße 119 (ohne Gebäude)
Wiener Straße gesamt (ohne Gebäude im Süden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Der U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof ist mit umfasst.

Bildvergrößerung: Waffen- und Messerverbotszone Kottbusser Tor

Waffen- und Messerverbotszone Kottbusser Tor

Adalbertstraße 1-5 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
Adalbertstraße 6 (Gehweg bis zur Baufluchtlinie des Gebäudes)
Adalbertstraße 96 (angrenzend an die Baufluchtlinie des Gebäudes Nummer 95) bis Adalbertstraße 98
Dresdener Straße 8-12 (nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude)
Dresdener Straße 127-128 (einschließlich Spielplatz Dresdener Straße 127 und Grundstück Dresdener Straße 128)
Kottbusser Straße 1 (nur Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude der Reichenberger Straße 18)
Reichenberger Straße 9-10 sowie 18 (jeweils nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude)
Reichenberger Straße 170-177 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
Skalitzer Straße 6 (Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude Kottbusser Straße 1)
Skalitzer Straße 133-138 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
Der U-Bahnhof Kottbusser Tor ist mit umfasst.

Bildvergrößerung: Waffen- und Messerverbotszone Leopoldplatz

Waffen- und Messerverbotszone Leopoldplatz

Leopoldplatz (der öffentlich zugängliche Park mit seinen Grünflächen, Spielplätzen) ausgenommen der darauf befindlichen Gebäude (Neue Nazarethkirche; Alte Nazarethkirche)
Maxstraße zwischen Nazarethkirchstraße und Schulstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Schulstraße zwischen Maxstraße und Müllerstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahnen ohne die Gebäude im Südosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Müllerstraße zwischen den Zu- und Abgängen des U-Bahnhofes Leopoldplatz (öffentlich zugänglicher Bereich auf Höhe der Grundstücke Müllerstraße 153 und Müllerstraße 25 im Südosten einschließlich Fahrbahnen und Gehwege) und der Nazarethkirchstraße (Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Südwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Nazarethkirchstraße zwischen Müllerstraße und Maxstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
Der U-Bahnhof Leopoldplatz ist mit umfasst.

Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen weiter zu erhöhen und die Kriminalitätsbelastung zu reduzieren. Der Polizei Berlin ist es mit den neuen Regelungen möglich, frühzeitig einzuschreiten und bereits vor dem Vorliegen des Verdachts einer Straftat oder einer konkreten Gefahr, also verdachtsunabhängig, zu kontrollieren.
Die Polizei Berlin wird regelmäßig Kontrollen in diesen Gebieten durchführen. Diese Kontrollen können anlassunabhängig durchgeführt werden. Verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer können eingezogen werden. Zudem kann ein Verstoß im Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die komplette Verordnung ist im abrufbar.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E



Zugefügt 2025 Februar 15

Polizei Berlin - Einrichtung von drei Waffen- und Messerverbotszonen

Bedeutung Zivil-Militärischer Zusammenarbeit wächst – BBK ist zentraler Akteur

Als Reaktion auf die aktuellen geopolitischen Herausforderungen hat das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit jetzt das Grünbuch ´Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall´ veröffentlicht. An der Erarbeitung war auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) beteiligt.
Quelle:
Feuerwehr und Bundeswehr beim gemeinsamen Hilfeleistungseinsatz
Gesamtverteidigung - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Arbeit des BBK folgt dem Ansatz, dass Gesamtverteidigung gesamtgesellschaftlich betrachtet werden muss.

Deshalb arbeitet das BBK derzeit unter anderem in einer Bund-Länder Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums eng mit den Bundesländern, dem Bundesministerium der Verteidigung, der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk zu Fragen der Zivilen Verteidigung zusammen.

Gleichzeitig entwickeln die Fachleute gemeinsam mit der kommunalen Ebene Standards, die die lokale Gefahrenabwehrplanung um Aspekte des Zivilschutzes ergänzen und dabei auch die Zivil-Militärische Zusammenarbeit einbeziehen.
Der BBK-Präsident, Ralph Tiesler, begrüßt die Arbeit am Thema und die damit verbundene Aufmerksamkeit:

´Eine gute Zivil-Militärische Zusammenarbeit, also die gegenseitige Unterstützung von Streitkräften und der zivilen Seite, ist die Grundlage für eine wirkungsvolle Gesamtverteidigung. Das vorliegende Papier ermöglicht es, das Thema mehr als bisher in den Fokus zu rücken. Es zeigt aber auch, wie bedeutend die Arbeit des BBK im Hinblick auf die Zivile Verteidigung ist. Zivile und militärische Verteidigung müssen zusammen gedacht und bearbeitet werden. Das ist seit der Gründung des Amtes Teil unserer DNA.´


´Es freut mich, dass der gesamtgesellschaftliche Ansatz auch im Grünbuch die Richtung vorgibt. Eine Armee kann ihre Verteidigungsaufgaben nur dann gut wahrnehmen, wenn sie unterstützt wird. Das erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Verantwortung. Diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung nehmen wir als BBK wahr. Sie ist dringend notwendig, damit wir im Zusammenspiel aller Akteure eine resiliente Gesellschaft sein können, die in allen Krisen widerstandsfähig ist´

Bereits heute erbringt das BBK zahlreiche Leistungen für eine effiziente Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Das BBK implementiert die Zivile Alarmplanung. Diese stellt sicher, dass im Krisenfall sehr schnell zivile Maßnahmen umgesetzt werden, die die Streitkräfte unterstützen.
An seiner Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung bildet das BBK Themen der Zivil-militärischen Zusammenarbeit aus und fördert damit die Kooperation zwischen militärischen und zivilen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern. Dieses Engagement wurde 2024 mit dem CIMIC Award of Excellence, einem Preis für Zivil-Militärische Zusammenarbeit ausgezeichnet.
Das BBK berät Bund, Länder und Unternehmen zum Schutz und der Identifikation Kritischer Infrastrukturen sowie schutzbedürftiger ziviler Objekte, die auch für die Verteidigung wichtig sind.
Die Aufgaben der Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Verteidigungsfalls für den Bund werden durch das BBK wahrgenommen und bundesweit koordiniert. Mit militärischen Stellen werden warndienstliche Informationen über chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren geteilt.
Das BBK leistet einen Beitrag zur Erstellung eines zivilen Lagebilds, das dazu dient, ein Gesamtlagebild auf Bundesebene zu erreichen.

Zum Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit

Der Begriff Zivil-Militärische Zusammenarbeit (kurz: ZMZ) beschreibt das Zusammenwirken von staatlichen oder nichtstaatlichen zivilen Organisationen mit den Streitkräften.

Die Zusammenarbeit findet im Bereich der Bündnis- und Landesverteidigung, in der Gefahrenabwehr, bei Hilfeleistungen im Katastrophenfall oder bei Auslandseinsätzen der Streitkräfte im Rahmen von Stabilisierungsoperationen oder humanitären Hilfseinsätzen statt.




Zugefügt 2025 Februar 15

Bedeutung Zivil-Militärischer Zusammenarbeit wächst – BBK ist zentraler Akteur

Milliarden-Initiative soll Europa zu einem KI-Kontinent machen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat auf dem Aktionsgipfel für künstliche Intelligenz (KI) in Paris die Initiative ´InvestAI´ ins Leben gerufen. Mit dieser Initiative sollen 200 Milliarden Euro für Investitionen in KI mobilisiert werden, einschließlich eines neuen europäischen Fonds für KI-Gigafabriken in Höhe von 20 Milliarden Euro.

In ihrer Rede in Paris erklärte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: ´KI wird unsere Gesundheitsversorgung verbessern, unsere Forschung und Innovation ankurbeln und unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern. Wir wollen, dass KI eine Kraft für das Gute und für das Wachstum ist. Dies geschieht durch unseren eigenen europäischen Ansatz – auf der Grundlage von Offenheit, Zusammenarbeit und exzellenten Talenten. Aber unser Ansatz muss noch aufgeladen werden. Deshalb werden wir gemeinsam mit unseren Mitgliedstaaten und unseren Partnern über InvestAI beispielloses Kapital für europäische KI-Gigafabriken mobilisieren. Diese einzigartige öffentlich-private Partnerschaft, die einem CERN für KI ähnelt, wird es all unseren Wissenschaftlern und Unternehmen – nicht nur den größten – ermöglichen, die fortschrittlichsten sehr großen Modelle zu entwickeln, die erforderlich sind, um Europa zu einem KI-Kontinent zu machen.´

KI-Gigafabriken

Der InvestAI-Fonds der EU wird vier künftige KI-Gigafabriken in der EU finanzieren. Die neuen KI-Gigafabriken werden auf das Training der komplexesten, sehr großen KI-Modelle spezialisiert sein. Solche Modelle der nächsten Generation erfordern eine umfangreiche Recheninfrastruktur für bahnbrechende Entwicklungen in bestimmten Bereichen wie der Medizin oder der Wissenschaft. Die Gigafabriken werden über rund 100 000 KI-Chips der neuesten Generation verfügen, etwa viermal mehr als die KI-Fabriken, die derzeit aufgebaut werden.

Die durch InvestAI finanzierten Gigafabriken werden die weltweit größte öffentlich-private Partnerschaft für die Entwicklung vertrauenswürdiger KI sein. Sie werden dem europäischen Modell der kooperativen, offenen Innovation dienen, wobei der Schwerpunkt auf komplexen industriellen und unternehmensrelevanten Anwendungen liegt. Ziel ist es, dass jedes Unternehmen, nicht nur die größten Akteure, Zugang zu großer Rechenleistung hat, um die Zukunft zu gestalten.

Finanzierung

InvestAI wird einen mehrschichtigen Fonds mit Anteilen mit unterschiedlichen Risiko- und Ertragsprofilen umfassen. Der EU-Haushalt würde das Risiko der Investitionen anderer Partner verringern. Die Anschubfinanzierung der Kommission für InvestAI wird aus bestehenden EU-Finanzierungsprogrammen stammen, die eine digitale Komponente haben, wie z. B. das Programm Digitales Europa und Horizont Europa sowie InvestEU. Die Mitgliedstaaten können ebenfalls einen Beitrag leisten, indem sie Mittel aus ihren Kohäsionsfonds bereitstellen. Die Finanzierung von KI-Gigafabriken mit einer Mischung aus Zuschüssen und Kapitalbeteiligungen wird als eines der im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit angekündigten Pilotprojekte für strategische Technologien dienen.

7 KI-Fabriken

Die Kommission hat die ersten sieben KI-Fabriken bereits im Dezember angekündigt und wird in Kürze die nächsten fünf bekannt geben. Die bestehende Unterstützung für KI-Fabriken in Höhe von 10 Milliarden Euro die von der EU und den Mitgliedstaaten kofinanziert wird, ist bereits die weltweit größte öffentliche Investition in KI und wird mehr als das Zehnfache an privaten Investitionen freisetzen. Sie bietet Start-ups und der Industrie bereits einen massiven Zugang zu Supercomputern.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung

Die Rede der Präsidentin im Wortlaut

Video zur Rede der Präsidentin

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 15

Milliarden-Initiative soll Europa zu einem KI-Kontinent machen

Schlechte Luftqualität in Deutschland

Wie ist die Luftqualität aktuell?

Bereits seit mehreren Tagen ist die Luftqualität in Deutschland schlecht. Das liegt an der hohen Belastung mit Feinstaub (PM2,5).

Von schlechter Luftqualität ist nicht nur Deutschland, sondern große Teile Zentraleuropas betroffen. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Aber warum ist das so?

Ursache ist grundsätzlich der Ausstoß (⁠Emission⁠) von Feinstaub. Im Winter ist dieser größer, weil mehr Energie benötigt wird, Kamine mit Holz geheizt werden, aber auch die Emissionen aus dem Straßenverkehr (aus dem Auspuff und vom Straßenabrieb) erhöht sind. Die jeweils vorherrschenden Wetterbedingungen entscheiden jedoch darüber, ob die Schadstoffe schnell in der Luft verteilt werden oder sich über Tage anreichern können und dann zu solchen Situationen führen. In der aktuellen winterlichen Hochdruckwetterlage ist der Luftaustausch auf wenige hundert Meter eingeschränkt, es ist nahezu windstill und trocken. Die Schadstoffe sind in solchen Situationen quasi in den unteren Luftschichten ´´gefangen´´. Der Wechsel zu einer Tiefdruckwetterlage mit Wind und Regen/Schnee wird zu einer raschen Entspannung der Situation führen. Allerdings ist dieser grundlegende Wetterwechsel noch nicht in Sicht. Mit östlichen Winden werden aktuell zudem Schadstoffe aus Osteuropa nach Deutschland transportiert.

Weitere Infos gibt es hier.

Was kann man dagegen tun?

Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass kurzfristige Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubkonzentration in Situationen wie derzeit kaum messbare Erfolge haben. Selbst die Maßnahmen des Corona-Lockdown führten nicht zu einem schnellen Rückgang der Feinstaubkonzentrationen in den bodennahen Luftschichten. Zumal bei hohen Feinstaubkonzentrationen - wie aktuell - hohe Anteile von überregionalem Feinstaubtransport aus anderen Ländern zu verzeichnen ist, die man mit örtlichen Maßnahmen nicht mindern kann.

Eine deutliche, kurzfristige Verbesserung der Luftqualität ist erst zu erwarten, wenn die austauscharme Inversionswetterlage aufgelöst wird und Wind und Temperaturgradienten einen horizontalen und vertikalen Luftaustausch ermöglichen.

Grundsätzlich führten langfristige Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaubemissionen bei Industrie, Verkehr und Feuerungsanlagen zu einer deutlichen Verringerung der jährlichen Feinstaubbelastung. So sanken die Jahresmittelwerte für Feinstaub PM10 in den letzten 20 Jahren im städtischen Hintergrund um durchschnittlich 40%.

Entwicklung der Luftqualität in Deutschland

Wie gefährlich ist die Situation und wo kann ich mich über die Luftqualität informieren?

Das Umweltbundesamt informiert per App Luftqualität und Web über die aktuelle Luftqualität. Der Luftqualitätsindex – von sehr gut bis sehr schlecht – ist mit Gesundheits- und Verhaltenstipps verknüpft. Für Menschen mit Vorerkrankungen können sich schon ab der gelben Stufe ´´moderat´´ gesundheitliche Probleme ergeben. Daher empfehlen wir dieser Gruppe in der aktuellen Situation auf anstrengende Aktivitäten im Freien, wie z.B. den Jogginglauf, zu verzichten. Ist der Indexwert ´´sehr schlecht´´, empfehlen wir dies allen. Besser ist ein gemütlicher Spaziergang, anstatt zu joggen. Dabei atmet man deutlich weniger schlechte Luft ein und tut mit der Bewegung auch etwas Gutes für seinen Körper.



Zugefügt 2025 Februar 15

Schlechte Luftqualität in Deutschland

Öko-Landbau: Start der neuen Bewerbungsrunde für die EU-Bio-Preise

Die EU-Bio-Preise würdigen innovative, nachhaltige und inspirierende Projekte entlang der Wertschöpfungskette von biologisch angebauten Lebensmitteln. Bis zum 27. April können sich Interessierte bewerben: von Landwirtinnen und Landwirten über Städte/Regionen, die Projekte zur Verbesserung der Produktion und des Verbrauchs von Bio-Lebensmitteln entwickeln.

Anerkennung von Engagement und Innovation

Der für Landwirtschaft und Ernährung zuständige EU-Kommissar Christophe Hansen erklärte: ´´Die EU Bio Preise würdigen das Engagement und die Innovation derjenigen, die diese Transformation vorantreiben. Ich ermutige alle, die zum Erfolg des ökologischen/biologischen Sektors beitragen, sich zu bewerben, ihre Erfolge zu teilen und die Zukunft des ökologischen/biologischen Landbaus in der EU mitzugestalten.´´

Bewerbungen in sechs Kategorien möglich

Bis zum 27. April 2025 können Bewerbungen in folgenden sechs Kategorien eingereicht werden:

bester ökologischer Landwirt/Landwirtin, beste Bio-Region, beste Bio-Stadt, bestes Bio-Lebensmittel verarbeitendes KMU (kleine und mittlere Unternehmen), bester Bio-Lebensmitteleinzelhandel und beste Bio-Restaurant/Lebensmitteldienstleistung.

Der ökologische Landbau ist für den Schutz unserer Umwelt, des Klimas, der biologischen Vielfalt und des Tierschutzes von entscheidender Bedeutung. Durch die Bereitstellung hochwertiger Lebensmittel mit einem minimalen ökologischen Fußabdruck ist der ökologische Landbau für die Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme in der gesamten EU von entscheidender Bedeutung.

Weitere Informationen

Daily News vom 14. Februar

Website der EU Organic Awards

EU-Aktionsplan zur Förderung von Bio-Produktion (Informationsblatt)

Bio-Landbau auf einen Blick

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier..

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 15

Öko-Landbau: Start der neuen Bewerbungsrunde für die EU-Bio-Preise

Senatsverwaltung - Digitalisierung der Gewerbesteuer: Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheides ab sofort digital möglich

Berlin setzt konsequent auf Digitalisierung, um das Steuerverfahren einfacher und effizienter zu gestalten. Ab sofort können Gewerbesteuerbescheide sowie weitere steuerliche Bescheide digital über ELSTER zugestellt werden. Dies ermöglicht Unternehmen und Steuerberatern eine medienbruchfreie und zeitsparende Bearbeitung. Nachdem die digitale Übermittlung bei der Einkommensteuer bereits etabliert ist, wird dieser Service nun auch für die Gewerbesteuer ausgerollt – ein weiterer Schritt hin zu einer modernen und nutzerfreundlichen Steuerverwaltung.

Gewerbesteuermessbescheide, die Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages, über die Feststellung des Gewerbeverlustes sowie die Gewerbesteuerbescheide können nun vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Bei der Einkommens-teuer ist es bereits seit längerer Zeit möglich, Steuerbescheide digital über ELSTER zu empfangen. Damit können nun sowohl die Unternehmen als auch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe diese Bescheide elektronisch erhalten, wodurch eine medien-bruchfreie Weiterverarbeitung ermöglicht wird.

Die Einwilligung für die elektronische Bekanntgabe ist dabei unbedingt erforderlich. In Zerlegungsfällen muss dafür zusätzlich zur Steuererklärung die ´´Anlage Bekanntgabe´´ ausgefüllt werden, damit allen anderen an der Zerlegung beteiligten Kommunen die für die elektronische Bekanntgabe notwendigen Daten übermittelt werden können. Ansonsten könnten die beteiligten Kommunen nur dann elektronische Steuerbescheide versenden, wenn bei ihnen selber eine eigene Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe hinterlegt wurde.

Berlin erstellt – anders als die Flächenländer – auch die Gewerbesteuerbescheide durch die Finanzämter. Im Rahmen des OZG ist ein verbindlicher, einheitlicher maschinenlesbarer Teil für den Steuerbescheid entwickelt worden, der zukünftig ebenfalls mit dem digitalen Steuerbescheid mitgeliefert werden soll. Dies wird eine große Erleichterung ins-besondere für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten bedeuten, da dieser Datensatz überall denselben Aufbau hat und damit direkt maschinell weiterverarbeitet werden kann.

Hintergrund
Nach dem digitalen Empfang der Steuerbescheide bei der Einkommensteuer über ELSTER zieht nun auch die Gewerbesteuer mit der digitalen Zustellung der Bescheide nach. Über ELSTER können damit nicht nur wie bisher die Erklärungen zur Gewerbsteuer und zur Gewerbesteuerzerlegung abgegeben werden, nun ist auch der Empfang der verschiedenen Bescheide digital möglich.

Im Jahr 1996 wurde ELSTER (Elektronische Steuererklärung) als gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern ins Leben gerufen. Seitdem hat sich das Dienstleistungsangebot kontinuierlich weiterentwickelt, stets mit dem Fokus auf die Bedürfnisse der Nutzer und einer serviceorientierten Ausrichtung. Aktuell gibt es über 22 Millionen registrierte Benutzerkonten bei ELSTER.

Im Jahr 2024 wurden bereits fast 3 Millionen Bescheide digital bekannt gegeben. Dieser Service soll zukünftig auf weitere Steuerbescheide und Dokumente des Finanzamts aus-dehnt werden.
Pressestelle

Klosterstraße 59
10179 Berlin
Tel.:
(030) 90208018
Tel.:
(030) 90208012
E-Mail Mail an





Zugefügt 2025 Februar 15

Senatsverwaltung - Digitalisierung der Gewerbesteuer: Steuererklärung und Erhalt des Steuerbescheides ab sofort digital möglich

„Group of Five“ beweist Gestaltungswillen für die europäische Sicherheitspolitik

Nach einer ersten Zusammenkunft der ´´Group of Five´´ im November 2024 in Berlin trafen sich die Verteidigungsminister nun in Warschau. Die fünf Minister berieten über die weitere Unterstützung der Ukraine sowie die entschlossene Steigerung der europäischen Verteidigungsfähigkeit.

Auf Einladung von Polens Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz trafen sich die Verteidigungsminister der Group of Five (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen und Italien) am 13. Januar 2025 in Helenów nahe Warschau. Neben Boris Pistorius aus Deutschland kamen zu dem Treffen Sébastien Lecornu aus Frankreich, John Healey aus Großbritannien und Guido Crosetto aus Italien. Zugeschaltet war für einen Teil auch der ukrainische Verteidigungsminister Rustem Umerov. Auf der Agenda standen die weitere Unterstützung der Ukraine sowie die Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit.

´´2025 ist ein weichenstellendes Jahr für die Sicherheit Europas, wir haben keine Zeit zu verlieren, wenn wir den Frieden in Europa verteidigen wollen´´, sagte Verteidigungsminister Pistorius. ´´Es geht um einen gerechten, einen dauerhaften Frieden, der am Ende stehen muss.´´ Für Europa sei es notwendig, seine Handlungsfähigkeit zu erhöhen.
Unterstützung der ukrainischen Rüstungsindustrie

Hauptziel bliebe, die Ukraine so lange wie nötig in ihrem Kampf gegen den russischen Aggressor zu unterstützen. Neben Materiallieferungen sei eine entscheidende Stellschraube dabei auch die gezielte Stärkung der ukrainischen Rüstungsindustrie. ´´Wir finanzieren, was gebraucht wird und erzielen damit sofortige Wirkung´´, so Boris Pistorius. Als Beispiel sofort wirksamer Unterstützungsmaßnahmen nannte er die Finanzierung des ukrainischen ITInformationstechnik-Führungsinformationssystem, das für die operative Führung entscheidend ist. Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung habe Deutschland für Software-Pflege und Weiterentwicklung 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Man werde mit den Ukrainern ausloten, wo man sie darüber hinaus unmittelbar unterstützen könne. Denkbar sei dies in den Bereichen Drohnen und Munition.

Darüber hinaus solle mit Joint Ventures die deutsche und die ukrainische Rüstungsindustrie zusammengebracht werden. So könnten die freien Produktionskapazitäten der ukrainischen Rüstungsindustrie effektiver genutzt werden – zum Vorteil beider Seiten. Die Stärkung gelte nicht nur für die Dauer des Krieges, sondern auch für die Zeit danach. ´´Dabei können und sollen unsere Rüstungsunternehmen mit ihrem Knowhow sowie ihren jeweiligen Lieferketten eine wichtige Rolle spielen´´, erklärte Pistorius.

Im Gegenzug könnten die eigenen europäischen Industrien von den ukrainischen Erfahrungen lernen, was einen beidseitig nützlichen Innovationszyklus zur Folge hätte. Erfolgreiche Vorzeige-Projekte gäbe es bereits in der Drohnenproduktion. So hätten Software und Optronik der Drohnen, die für die Spezialkräfte beschafft werden, mit den Erfahrungen aus der Ukraine weiterentwickelt werden können. ´´Wir wollen diese industrielle Zusammenarbeit auch auf andere Fähigkeitsbereiche ausweiten´´, so der Minister. Die Bedeutung der Kooperation der Rüstungsindustrien geht auch aus der zum Treffen der Verteidigungsminister hervor.

Es besteht kein Zweifel: Wir Europäer müssen mehr für unsere eigene Sicherheit und Verteidigung tun.

Die Group of Five will auch untereinander Erfahrungen austauschen, um im Bereich Joint Ventures noch besser und schneller zu werden. ´´Ich habe deshalb angeboten, dafür eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu gründen´´, gab Pistorius bekannt, um in diesem Bereich schnelle und greifbare Fortschritte zu erzielen. ´´Wir müssen militärisch stärker und als Gesellschaften vor allem resilienter werden´´, konstatierte der deutsche Verteidigungsminister. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssten die Investitionen deutlich gesteigert werden. Europa habe in den letzten Jahren bereits Fortschritte gemacht, sowohl bei der Erhöhung der Verteidigungsausgaben als auch bei den militärischen Fähigkeiten, so Pistorius weiter. ´´Aber wir dürfen hier nicht nachlassen.´´ Verteidigungsminister Pistorius begrüßte in diesem Kontext, dass der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Planungsprozess beschleunigt wird.
Beschaffung beschleunigen und Informationsaustausch intensivieren

Ein weiteres Kernthema der ´´Group of Five´´ war die bessere Abstimmung zwischen EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization, die nicht nur Ressourcen spare, sondern auch die Verteidigungsfähigkeit erhöhe. Hier haben sich die Minister darüber verständigt, dass es wichtig sei, beim Informationsaustausch entschieden voranzukommen. Die engere Zusammenarbeit sei aber auch mit Blick auf die Schließung kritischer Fähigkeitslücken wichtig. Pistorius schlug daher die Gründung einer ´´Core Group´´ vor, die sich mit der Frage beschäftigt, wie Beschaffung vereinfacht und beschleunigt und Standardisierung herbeigeführt und Zertifizierungen vereinheitlicht werden kann.

Die Group of Five habe sich bereits beim dritten Treffen als sehr effektiv erwiesen, sagte Pistorius.
Ein weiteres Treffen der Fünfergruppe ist bereits geplant, das nächste Mal in Paris. Zu diesem Treffen sollen auch der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Generalsekretär, die Hohe Beauftragte der EUEuropäische Union und der neue EUEuropäische Union-Verteidigungskommissar eingeladen werden.

von
Barbara Gantenbein

Mehr zum Thema
Kategorie
Aktuelles
Fünfer-Format: Europäische Partner treffen sich in Berlin

Mit seinen Partnern aus Frankreich, Großbritannien, Polen und Italien sprach Pistorius über die sicherheitspolitische Zukunft Europas.

Veröffentlichungsdatum
25.11.2024

Kategorie
EU
Strategischer Kompass am Ziel: EUEuropäische Union wird handlungsfähiger

Die Außen- und Verteidigungsminister der EUEuropäische Union-Mitgliedsstaaten haben den Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung angenommen.
Footer-Navigation

Service

Broschüren
Links
Glossar
Open Data
Gesetze und Verordnungen
Aufsichtsgremien des BMVgBundesministerium der Verteidigung
Korruptionsprävention
RSSReally Simple Syndication
Informationsfreiheitsgesetz
Umweltinformationsgesetz

Kontakt

Das Verteidigungsministerium besuchen
Praktikum und Referendarstation im BMVgBundesministerium der Verteidigung
Seminare
Rehabilitierung homosexueller Soldaten
Barriere melden

Bürgerdialog: info@bundeswehr.org

Telefonnummer
+49 30 1824-24242

Zentrale Behördenrufnummer

Mo.–Fr. von 08:00–18:00 Uhr

Telefonnummer
115

Fußzeile

Impressum
Datenschutzerklärung
Barrierefreiheitserklärung
Kontakt
Inhaltsübersicht

© Bundesministerium der Verteidigung 2025




Zugefügt 2025 Februar 15

„Group of Five“ beweist Gestaltungswillen für die europäische Sicherheitspolitik

wien - Operativer Leiter der Operation Achilles geehrt

Brigadier Daniel Lichtenegger erhielt für seinen Einsatz bei der Operation ´´Achilles´´ am 7. Jänner 2025 das Silberne Ehrenzeichen der Republik.

Für die erfolgreiche Leitung während der Operation ´´Achilles´´ überreichte Innenminister Gerhard Karner am 7. Jänner 2025 Brigadier Daniel Lichtenegger das Silberne Ehrenzeichen. Der 1979 geborene operative Leiter der Arbeitsgemeinschaft ´´Achilles´´ im Bundeskriminalamt ist seit April 2021 federführend an den Ermittlungen gegen derzeit rund 7.000 Personen beteiligt, die Mafia-Organisationen unter anderem aus dem Westbalkan wie Serbien und Montenegro angehören. In Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen FBI, dem DEA sowie europäischen Strafverfolgungsbehörden wurden Unterhaltungen der Verdächtigen via Kryptohandys entschlüsselt und Österreich zur Verfügung gestellt. Darin ging es unter anderem um einen noch nie dagewesenen Umfang des organisierten Drogenhandels, Waffenhandels und schwerster Gewalttaten wie Folter und Auftragsmorde.

´´Wir sprechen von Knochenbrüchen, Folterungen, Misshandlungen, Morden, de facto Exekutionen samt Entfernen von diversen Gliedmaßen und dann Zurschaustellung von diesen. Das passiert auch inmitten von Europa. Und ich will nicht ausschließen, dass es auch in Wien passiert ist´´, zog Lichtenegger Bilanz.

In Österreich arbeiteten derzeit rund 200 Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamts mit dem Kernteam der AG Achilles sowie der Landeskriminalämter, aber auch der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst, an diesem größten Ermittlungskomplex der kriminalpolizeilichen Geschichte Österreichs. Sie werten Chats, Fotos und Videos von derzeit rund 7.000 Personen mit Bezug zu Österreich aus. Aufgrund der riesigen Datenmengen werden die Ermittlungen noch Jahre dauern.
Für die erfolgreiche Leitung während der Operation ´´Achilles´´ überreichte Innenminister Gerhard Karner am 7. Jänner 2025 Brigadier Daniel Lichtenegger das Silberne Ehrenzeichen.
Foto: © BMI/ Jürgen Makowecz

Artikel Nr: 27656 vom Freitag, 10. Jänner 2025, 12:00 Uhr
Reaktionen bitte an die Redaktion



Zugefügt 2025 Februar 15

wien - Operativer Leiter der Operation Achilles geehrt

wien - 349 Verkehrstote auf Österreichs Straßen im Jahr 2024

349 Menschen sind im abgelaufenen Jahr 2024 auf Österreichs Straßen tödlich verunglückt, um um 13,2 Prozent weniger als im Jahr 2023 (402). Nur im ersten Coronajahr (2020) gab es mit 344 Getöteten noch weniger Opfer im Straßenverkehr in Österreich. Im zweiten Coronajahr 2021 lag die Zahl der Verkehrstoten bei 362, im Jahr 2022 bei 370. Langfristig bedeutet dies die zweitniedrigste Opferzahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Innenministerium im Jahr 1950.

Gerhard Karner: ´´Diese Statistik unterstreicht die gute und gewissenhafte Arbeit der Polizei auf den österreichischen Straßen. Der Schwerpunkt bei der Verkehrsüberwachung liegt auf der Sicherheit und dem Schutz aller Fußgänger, Rad- und Autofahrer vor einer kleinen Minderheit, die sich nicht an die Regeln halten will. Bei solchen Verstößen wird die Polizei auch im neuen Jahr konsequent einschreiten.´´

Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit: ´´Die Jahresstatistik bestätigt die wertvolle Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Verkehrspolizei. Die Polizistinnen und Polizisten wurden auf Alkohol- und Drogenlenker sensibilisiert, regelmäßige Schwerpunktkontrollen tragen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei´´.

Jeder schwere Verkehrsunfall ist mit Leid für Opfer und Angehörige verbunden, deshalb ist größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei und das Innenministerium. Neben der Überwachung und Kontrolle sind Prävention und Bewusstseinsbildung wesentliche Aufgaben der Exekutive zur Verhinderung von Unfällen. Die Polizei wird deshalb ihre Präsenz an unfallträchtigen und gefährlichen Stellen weiter verstärken. Durch punktgenaue Maßnahmen und Schwerpunktaktionen sollen Raser, Drängler und Alkolenker aus dem Verkehr gezogen werden.

348 Verkehrstote sind weniger als ein Achtel der Todesopfer vom Jahr 1972. In diesem bisher ´´schwärzesten Jahr´´ der Unfallstatistik gab es 2.948 Tote. Dabei hat sich die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Österreich seit 1972 von 2,5 Millionen auf 7,3 Millionen im Jahr 2024 nahezu verdreifacht. Noch vor zwölf Jahren (2012) mussten mit 531 Getöteten deutlich mehr als 500 Verkehrstote beklagt werden.

In den Bundesländern

Im Burgenland gab es im abgelaufenen Jahr 16 Verkehrstote (2023: 21), in Kärnten 29 (30), in Niederösterreich 83 (100), in Oberösterreich 72 (75), in Salzburg 28 (35), in der Steiermark 61 (81), in Tirol 32 (35), in Vorarlberg 7 (13) und in Wien 20 (12).

Eine Zunahme der Zahl an Verkehrstoten gab es in Wien, in allen anderen Bundesländern konnten Rückgänge registriert werden. Niederösterreich und Vorarlberg verzeichneten im Jahr 2024 die bisher geringsten Zahlen an Verkehrstoten seit 60 Jahren.

Verkehrsbeteiligung

Bei den tödlichen Verkehrsunfällen 2024 verloren 147 Pkw-Insassen ihr Leben, 82 Motorradfahrer (davon 27 mit Leichtmotorrädern), 46 Fußgänger, 32 Radfahrer (davon 20 mit Elektro-Fahrrädern), 21 Lkw-Insassen (davon 13 im Klein-Lkw), sieben Lenker von E-Scootern, sechs Mopedfahrer, vier Traktor-Lenker, zwei Lenker einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine und ein Lenker eines Seniorenmobils.

Gegenüber dem Vorjahr gibt es überwiegend Rückgänge, die Anzahl der getöteten Motorradfahrer blieb unverändert, leicht angestiegen ist die Zahl der getöteten Lkw-Insassen.

Hauptunfallursachen

Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten Unachtsamkeit/Ablenkung (33,1 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (23,6 Prozent), Vorrangverletzung (13,5 Prozent), Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer (5,8 Prozent), Überholen (5,5 Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (4,6 Prozent), Missachtung von Geboten/Verboten (3,5 Prozent), technische Defekte/mangelnde Ladungssicherung (1,7 Prozent), Übermüdung (1,2 Prozent) und mangelnder Sicherheitsabstand (0,6 Prozent). Alkohol, Drogen oder Medikamente waren bei 24 oder 6,9 Prozent der tödlichen Unfälle gegeben.

Gegenüber 2023 gab es Verschiebungen, es wurden weniger Unfälle durch Fehlverhalten von Fußgängern, mangelnder Sicherheitsabstand, Missachtung von Geboten/Verboten, nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit, Überholen, Übermüdung und Vorrangverletzung registriert. Bei den Hauptursachen Alkohol, Drogen oder Medikamente, Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer, technische Defekte/mangelnde Ladungssicherung und Unachtsamkeit/Ablenkung gab es Anstiege.

Straßenarten und Ortsgebiet/Freiland

32 Verkehrstote gab es auf Autobahnen und Schnellstraßen; das bedeutet einen Anteil von 9,2 Prozent an allen Verkehrstoten und einen Rückgang um 17 oder 34,7 Prozent gegenüber 2023 (49). Der Großteil der tödlichen Unfälle ereignete sich auf den ehemaligen Bundesstraßen (139 Getötete), gefolgt von Landesstraßen (105) und sonstigen Straßen (72). 247 Verkehrsteilnehmer (71,0 Prozent) kamen im Jahr 2024 im Freiland ums Leben, 101 oder 29,0 Prozent im Ortgebiet.

Kinderunfälle

Vier Kinder im Alter bis 14 Jahre kamen im Straßenverkehr 2024 ums Leben, davon drei als Pkw-Insassen und ein Kind als Fußgänger. 2023 verunglückten sieben und 2022 13 Kinder tödlich. Kein Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren kam 2024 bei einem Schulwegunfall ums Leben.

Schwerster Unfall auf B 17

Der schwerste Unfall im vergangenen Jahr ereignete sich am Donnerstag, den 30. Mai 2024, gegen 21Uhr, auf der B 17 im Gemeindegebiet von St. Egyden am Steinfeld, Bezirk Neunkirchen, Niederösterreich. Bei einem Überschlag eines Klein-Lkws in einem Kreisverkehr wurden vier Insassen getötet und zwei weitere schwer verletzt. Bei den Personen handelte es sich um vier lettische, einen russischen und einen schwedischen Staatsangehörigen.
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres

Abteilung I/C/10 - Öffentlichkeitsarbeit

Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres

+43 (0) 1-531 26 - 90 15 60

BMI-Ressortsprecher@bmi.gv.at

www.bmi.gv.at

Bundesministerium für Inneres

Otmar Bruckner, BA MA

Bundespolizeidirektion

Verkehrsdienst/Strategische Unfallanalyse

Tel.: +43-0-59133-982503

Mobil: +43 (0) 664 8117132

otmar.bruckner@bmi.gv.at

www.bmi.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN



Zugefügt 2025 Februar 15

wien - 349 Verkehrstote auf Österreichs Straßen im Jahr 2024

Beteiligungsbericht des Bundes 2024

Daseinsvorsorge, wirtschaftliche Stabilisierung, Gewährleistung öffentlicher Interessen – so zahlreich die Gründe für öffentliche Beteiligungen sind, so vielfältig ist das Beteiligungsportfolio des Bundes. Mit dem Bericht über die Beteiligungen des Bundes 2024, der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen als dem für das Bundesvermögen zuständigen Ressort herausgegeben wird, kommt die Bundesregierung dem Anspruch nach Transparenz über ihr Beteiligungsmanagement nach. Der Bericht enthält detaillierte Informationen über die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes, über wichtige Sondervermögen und über ausgewählte mittelbare Beteiligungen. Der Bund hält zum Stichtag 31.12.2023 unmittelbare Beteiligungen an 117 Unternehmen. Die Beteiligungsführung der einzelnen Bundesunternehmen erfolgt dezentral durch die zuständigen Fachressorts, die für die überlieferten Daten verantwortlich sind.

Der Beteiligungsbericht des Bundes 2024 enthält im Berichtsteil A unter anderem einen Überblick über die Struktur, den Gegenstand und die Adressaten der aktualisierten Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes. In diesem Abschnitt A befasst sich der Bericht zudem ausführlich mit dem Stand der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Unternehmensführung und -aufsicht. So gibt er Auskunft über die Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils nach dem Führungspositionen-Gesetz (FüPoG I und II) für die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes. Es werden Auswertungen und Darstellungen zum Anteil von Frauen in den Geschäftsführungen und Aufsichtsratsgremien der Bundesbeteiligungen abgebildet. Zum Stichtag 31.12.2023 entsprach der Frauenanteil an allen vom Bund besetzten Mandaten in Überwachungsgremien seiner unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen 51,3 %.

Das Thema ´´Nachhaltigkeit´´ nimmt auch in diesem Jahr eine zentrale Rolle im Beteiligungsbericht ein. Es wird die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung der unmittelbaren Bundesbeteiligungen ausgewertet. Die Unternehmen, welche den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anwenden, werden mit dem Logo des Deutschen Nachhaltigkeitsrates hervorgehoben.

Die Erfolgskontrolle von Bundesbeteiligungen ist eine Kernaufgabe der Beteiligungsführung. Detaillierte Informationen über die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes und ausgewählte mittelbare Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht ab Berichtsteil B. Der aktuelle Beteiligungsbericht 2024 bildet den Stand zum 31. Dezember 2023 ab.

Der Beteiligungsbericht des Bundes 2024 wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht.



Zugefügt 2025 Februar 15

Beteiligungsbericht des Bundes 2024

Aktuelles zur Situation am AKW Tschernobyl

Das Radiologische Lagezentrum des Bundes im BMUV (RLZ-Bund) wurde am heutigen Morgen, 14. Februar 2025, gegen 5:00 Uhr über das Melde-, Informations- und Kommunikationsportal der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) darüber informiert, dass das ehemalige Atomkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine von einer Drohne beschädigt wurde.

Nach Angaben des Betreibers schlug die Drohne in 87 m Höhe in das ´´New Safe Confinement´´ (NSC) ein. Dabei handelt es sich um die 2019 in Betrieb genommene Schutzhülle über dem 1986 havarierten Block 4 des Atomkraftwerkes Tschernobyl. Die Hülle des NSC besteht aus einem Stahlskelett, das von außen und innen mit Edelstahl verkleidet ist. Das durch die Explosion der Drohne ausgebrochene Feuer an der Außenhülle des NSC erstreckte sich auf ca. 40 qm Fläche. In den Morgenstunden konnte das Feuer gelöscht werden. Nach vorliegenden Informationen wurde nicht nur die äußere Hülle des NSC durchbrochen, sondern auch die innere Hülle des NSC beschädigt. Untersuchungen zum Ausmaß der Schäden dauern derzeit auch nach Informationen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) noch an.
Infolge der Explosion und des Brandes ist es zu keiner Freisetzung von Radioaktivität gekommen. Innerhalb der 1986 nach dem Reaktorunfall eingerichteten Sperrzone von 30 km um das AKW Tschernobyl wurden aktuell im Vergleich zum Vortag keine Erhöhungen der Radioaktivitätsmesswerte festgestellt.

In der Ruine des 1986 havarierten Reaktors sind noch radioaktive Stoffe vorhanden. Das Inventar wird auf ca. 200 Tonnen Kernschmelzmaterial und etwa 30 Tonnen hochkontaminierten Staub mit einer Gesamtaktivität von ca. 10^18 Bq geschätzt. Diese Stoffe sind von der Schutzhülle des NSC sowie den 1986 errichteten ´´Sarkophag´´ eingeschlossen.

Beschädigungen an der inneren Hülle könnten bei einem großen Brand im Inneren des Reaktors zur Freisetzung kontaminierten Staubs führen. Die radiologischen Folgen für die ukrainische Bevölkerung wären dann nach hiesiger Einschätzung begrenzt, da die Sperrzone rund um den Reaktor weitgehend unbewohnt ist und damit die potenziell betroffene Bevölkerung in mindestens 30 km Abstand vom Reaktor lebt. Auswirkungen auf Deutschland wären nicht zu erwarten.

Sollte das BMUV Hinweise haben, dass sich ein radiologischer Notfall mit erheblichen Auswirkungen in der Ukraine ereignet, würde das radiologische Lagezentrum des Bundes im BMUV die Lage bewerten, die Öffentlichkeit informieren und, soweit erforderlich, Verhaltensempfehlungen geben.

In Deutschland liefern die circa 1.700 Messsonden des Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS zur Ortsdosisleistungsmessung und weitere Messnetze laufend Daten über die Radioaktivität in der Umwelt. In einer radiologischen Lage kann dieses System in den Intensivbetrieb versetzt werden und somit quasi in Echtzeit eine Erhöhung der Radioaktivität in der Atmosphäre signalisieren. Hierauf können dann weitere Messungen und ggf. Schutzmaßnahmen aufbauen.
Hintergrund

Die Explosion von Block 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl im Jahre 1986 war die bisher größte Katastrophe in der zivilen Nutzung von Atomenergie. Um den zerstörten Block 4 zu sichern und von der Umwelt zu isolieren und damit den Weiterbetrieb der anderen Reaktorblöcke zu ermöglichen, wurde damals in knapp 6 Monaten der sogenannte ´´Sarkophag´´, eine Stahl/Beton-Konstruktion, errichtet. In einer Initiative der G7-Staaten und der EU wurden der Ukraine Mitte der 90er Jahre finanzielle und technische Unterstützung zugesagt, um sie bei der Schaffung eines ´´umwelttechnisch sicheren Einschlusses´´ für den havarierten Block 4 zu unterstützen. Ziel war insbesondere die Errichtung einer neuen, sicheren Schutzhülle, des sogenannten NSC, um den alten Sarkophag zuverlässig einzuschließen.
Die Errichtung des NSC wirkte sich positiv auf die radiologischen Bedingungen am Standort aus. Messungen zeigen, dass sich die Ortsdosisleistung nach der Positionierung des NSC in dessen Umgebung um rund 90 Prozent verringert hat. Die Menge des abgepumpten kontaminierten Wassers aus dem Sarkophag ist kontinuierlich gesunken. Die Freisetzung radioaktiver Partikel, die in der Umgebung des NSC gemessen wurde, verringerte sich ebenfalls.

Das NSC ist mit seinen riesigen Ausmaßen ein weithin sichtbares Zeichen für die realisierten Arbeiten am Unglücksort. Ca. 35.000 Tonnen Stahl wurden verbaut, um das halbzylindrische Konstrukt mit ca. 150 m Breite, 165 m Länge und ca. 110 m Höhe zu errichten. Seit dem 29. November 2016 steht das Bauwerk in seiner endgültigen Position über dem Sarkophag. Ganze 100 Jahre soll es nach Planung Umwelteinflüssen widerstehen, damit in der Zwischenzeit der Rückbau des Sarkophags und die Bergung radioaktiver Materialien unter seinem Schutz möglich sind. Das NSC konnte Mitte 2019 an das Atomkraftwerk Tschernobyl übergeben und in Betrieb genommen werden. Die Finanzierung des NSC wurde über einen bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) eingerichteten Fonds sichergestellt. Die Gesamtkosten des NSC beliefen sich auf über 2 Milliarden Euro.

Der Betrieb des NSC sowie der rechtzeitige Rückbau insbesondere der instabilen Strukturen des jetzigen Sarkophags bzw. deren Stabilisierung liegt nun in Verantwortung der Ukraine. Bei der Demontage der instabilen Teile kam es zunächst durch die COVID-19 Pandemie und seit dem 24. Februar 2022 kriegsbedingt zu Verzögerungen, so dass diese noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine war das Territorium des Atomkraftwerks Tschernobyl und der umgebenden Sperrzone vom ersten Tag des Krieges, dem 24. Februar 2022, bis zum 31. März 2022 von russischen Truppen besetzt. Das Radiologische Lagezentrum des Bundes im BMUV (RLZ-Bund) wurde am heutigen Morgen, 14. Februar 2025, gegen 5:00 Uhr über das Melde-, Informations- und Kommunikationsportal der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) darüber informiert, dass das ehemalige Atomkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine von einer Drohne beschädigt wurde.

Nach Angaben des Betreibers schlug die Drohne in 87 m Höhe in das ´´New Safe Confinement´´ (NSC) ein. Dabei handelt es sich um die 2019 in Betrieb genommene Schutzhülle über dem 1986 havarierten Block 4 des Atomkraftwerkes Tschernobyl. Die Hülle des NSC besteht aus einem Stahlskelett, das von außen und innen mit Edelstahl verkleidet ist. Das durch die Explosion der Drohne ausgebrochene Feuer an der Außenhülle des NSC erstreckte sich auf ca. 40 qm Fläche. In den Morgenstunden konnte das Feuer gelöscht werden. Nach vorliegenden Informationen wurde nicht nur die äußere Hülle des NSC durchbrochen, sondern auch die innere Hülle des NSC beschädigt. Untersuchungen zum Ausmaß der Schäden dauern derzeit auch nach Informationen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) noch an.
Infolge der Explosion und des Brandes ist es zu keiner Freisetzung von Radioaktivität gekommen. Innerhalb der 1986 nach dem Reaktorunfall eingerichteten Sperrzone von 30 km um das AKW Tschernobyl wurden aktuell im Vergleich zum Vortag keine Erhöhungen der Radioaktivitätsmesswerte festgestellt.

In der Ruine des 1986 havarierten Reaktors sind noch radioaktive Stoffe vorhanden. Das Inventar wird auf ca. 200 Tonnen Kernschmelzmaterial und etwa 30 Tonnen hochkontaminierten Staub mit einer Gesamtaktivität von ca. 10^18 Bq geschätzt. Diese Stoffe sind von der Schutzhülle des NSC sowie den 1986 errichteten ´´Sarkophag´´ eingeschlossen.

Beschädigungen an der inneren Hülle könnten bei einem großen Brand im Inneren des Reaktors zur Freisetzung kontaminierten Staubs führen. Die radiologischen Folgen für die ukrainische Bevölkerung wären dann nach hiesiger Einschätzung begrenzt, da die Sperrzone rund um den Reaktor weitgehend unbewohnt ist und damit die potenziell betroffene Bevölkerung in mindestens 30 km Abstand vom Reaktor lebt. Auswirkungen auf Deutschland wären nicht zu erwarten.

Sollte das BMUV Hinweise haben, dass sich ein radiologischer Notfall mit erheblichen Auswirkungen in der Ukraine ereignet, würde das radiologische Lagezentrum des Bundes im BMUV die Lage bewerten, die Öffentlichkeit informieren und, soweit erforderlich, Verhaltensempfehlungen geben.

In Deutschland liefern die circa 1.700 Messsonden des Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS zur Ortsdosisleistungsmessung und weitere Messnetze laufend Daten über die Radioaktivität in der Umwelt. In einer radiologischen Lage kann dieses System in den Intensivbetrieb versetzt werden und somit quasi in Echtzeit eine Erhöhung der Radioaktivität in der Atmosphäre signalisieren. Hierauf können dann weitere Messungen und ggf. Schutzmaßnahmen aufbauen.
Hintergrund

Die Explosion von Block 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl im Jahre 1986 war die bisher größte Katastrophe in der zivilen Nutzung von Atomenergie. Um den zerstörten Block 4 zu sichern und von der Umwelt zu isolieren und damit den Weiterbetrieb der anderen Reaktorblöcke zu ermöglichen, wurde damals in knapp 6 Monaten der sogenannte ´´Sarkophag´´, eine Stahl/Beton-Konstruktion, errichtet. In einer Initiative der G7-Staaten und der EU wurden der Ukraine Mitte der 90er Jahre finanzielle und technische Unterstützung zugesagt, um sie bei der Schaffung eines ´´umwelttechnisch sicheren Einschlusses´´ für den havarierten Block 4 zu unterstützen. Ziel war insbesondere die Errichtung einer neuen, sicheren Schutzhülle, des sogenannten NSC, um den alten Sarkophag zuverlässig einzuschließen.
Die Errichtung des NSC wirkte sich positiv auf die radiologischen Bedingungen am Standort aus. Messungen zeigen, dass sich die Ortsdosisleistung nach der Positionierung des NSC in dessen Umgebung um rund 90 Prozent verringert hat. Die Menge des abgepumpten kontaminierten Wassers aus dem Sarkophag ist kontinuierlich gesunken. Die Freisetzung radioaktiver Partikel, die in der Umgebung des NSC gemessen wurde, verringerte sich ebenfalls.

Das NSC ist mit seinen riesigen Ausmaßen ein weithin sichtbares Zeichen für die realisierten Arbeiten am Unglücksort. Ca. 35.000 Tonnen Stahl wurden verbaut, um das halbzylindrische Konstrukt mit ca. 150 m Breite, 165 m Länge und ca. 110 m Höhe zu errichten. Seit dem 29. November 2016 steht das Bauwerk in seiner endgültigen Position über dem Sarkophag. Ganze 100 Jahre soll es nach Planung Umwelteinflüssen widerstehen, damit in der Zwischenzeit der Rückbau des Sarkophags und die Bergung radioaktiver Materialien unter seinem Schutz möglich sind. Das NSC konnte Mitte 2019 an das Atomkraftwerk Tschernobyl übergeben und in Betrieb genommen werden. Die Finanzierung des NSC wurde über einen bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) eingerichteten Fonds sichergestellt. Die Gesamtkosten des NSC beliefen sich auf über 2 Milliarden Euro.

Der Betrieb des NSC sowie der rechtzeitige Rückbau insbesondere der instabilen Strukturen des jetzigen Sarkophags bzw. deren Stabilisierung liegt nun in Verantwortung der Ukraine. Bei der Demontage der instabilen Teile kam es zunächst durch die COVID-19 Pandemie und seit dem 24. Februar 2022 kriegsbedingt zu Verzögerungen, so dass diese noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine war das Territorium des Atomkraftwerks Tschernobyl und der umgebenden Sperrzone vom ersten Tag des Krieges, dem 24. Februar 2022, bis zum 31. März 2022 von russischen Truppen besetzt.



Zugefügt 2025 Februar 15

Aktuelles zur Situation am AKW Tschernobyl

In Italien wegen Drogendelikten verurteilt - am Frankfurter Flughafen festgenommen - Frankfurt/Main

Bundespolizisten haben am vergangenen Freitag einen 35-jährigen tunesischen Staatsangehörigen am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen, der international wegen illegalen Handels mit Drogen und psychotropen Stoffen gesucht wurde. Gegen den Mann lag ein internationaler Haftbefehl der italienischen Behörden vor. Im Rahmen einer Polizeikontrolle stellten italienische Beamte 42 Gramm Kokain bei dem Tunesier fest, welcher sich dann der Kontrolle entziehen wollte. Dabei schlug der 35-Jährige einem italienischen Polizisten ins Gesicht. Für diese Tat verurteilte ihn ein Gericht in Brescia/Italien bereits im Jahr 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, 3 Monaten und 27 Tagen. Nun versuchte der tunesische Staatsangehörige über den Flughafen Frankfurt am Main nach Tunesien zu reisen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten die eingesetzten Beamten den gesuchten Mann fest und verhafteten ihn. Am 28. Dezember 2024 erfolgte die Übergabe an die Justizbehörden in Frankfurt am Main.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Nils Löffler
E-Mail: presse.flughafen.fra@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de



Zugefügt 2025 Februar 15

In Italien wegen Drogendelikten verurteilt - am Frankfurter Flughafen festgenommen Frankfurt/Main

Weniger Gewaltdelikte an Bahnhöfen in 2024

Am 12. Februar 2025 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit ihren jeweiligen Amtskollegen Senator Andy Grote aus Hamburg und Senator Ulrich Mäurer aus Bremen die dortigen Bundespolizeiwachen an den beiden Hauptbahnhöfen besucht. In beiden Städten sind sogenannte ´Quattro-Streifen´ im Einsatz, die aus Beschäftigten der Bundespolizei, Landespolizei, den Sicherheitsdiensten der Deutschen Bahn und des lokalen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bestehen. Die Streifen sind Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Durch sie und durch weitere Maßnahmen wie Verschärfungen der Waffen- und Messerverbote und stärkerer Videoüberwachung konnte die Zahl der Gewaltdelikte an den Hauptbahnhöfen gesenkt werden, in Hamburg und Bremen in 2024 im Vergleich zum Vorjahr sogar um ein Viertel.

Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg für schnelle Überstellungen von Schutzsuchenden in zuständige EU-Staaten
Außerdem Besuch von Bundesinnenministerin Faeser am Hamburger Hauptbahnhof: Zahl der Gewaltdelikte dort um 25 Prozent gesunken


Erfolgreiches Hamburger Modell ´Allianz sicherer Hauptbahnhof´
Das in Hamburg entwickelte Modell ´Allianz sicherer Hauptbahnhof´ mit seinen ´Quattro-Streifen´ macht Schule. In Bremen wurde es bereits im Juni letzten Jahres übernommen und auch andere Großstädte wollen folgen. Selbst im Ausland hat es bereits Aufmerksamkeit erregt, beispielsweise haben Wien und Zürich sich bereits die Maßnahmen vor Ort erläutern lassen. ´Unsere Quattro-Streifen am Hamburger Hauptbahnhof greifen durch, wo es nötig ist und sorgen spürbar für mehr Sicherheit. Auch bei der Durchsetzung der von uns stark erweiterten Messer- und Waffenverbote arbeiten Bundespolizei und Hamburger Polizei Hand in Hand´, so Bundesinnenministerin Faeser. Vor allem aber seien sie sichtbar und trügen wie gemeinsame Schwerpunkteinsätze und gemeinsame Präventionsarbeit dazu bei, dass Menschen am Hauptbahnhof sicher seien und sich sicher fühlten.



Auch in Bremen zeigt die erhöhte gemeinsame Streifenpräsenz von Bundespolizei, Landespolizei, Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn und Ordnungsamt bereits Wirkung. Hier wird außerdem auf die Zusammenarbeit mit den ansässigen Unternehmern gesetzt, um den Bahnhof für Reisende und Passanten mit mehr Sicherheit und mehr Sauberkeit attraktiv zu machen. Die Ministerin betonte zudem die Erfolge einer verstärkten Videoüberwachung an Bahnhöfen: ´Der starke Ausbau der Videoüberwachung an unseren Bahnhöfen wirkt sich ganz konkret aus: Heute kann die Bundespolizei drei Mal mehr Straftaten mit Videotechnik aufklären als noch 2019.´

Bahnsicherheit
Der Bahnverkehr ist für das gesellschaftliche Leben in Deutschland existentiell. Er ist Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb zählt er zu den Kritischen Infrastrukturen.

Zur Bahnsicherheit gehören neben Sicherheit in den Zügen und auf Bahnanlagen auch die Sicherheit an den Bahnhöfen. Die Bundespolizei nimmt alle polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen wahr. Dazu gehört zum Beispiel:

Straftaten wie Vandalismus, Diebstahl und Körperverletzung oder gefährliche Eingriffen in den Bahnverkehr zu verfolgen bzw. zu verhindern
Streifendienst und Fahndung in Zügen, in denen das Risiko von Kriminalität hoch ist
eine friedliche und gefahrlose An- und Abreise bei Großveranstaltungen, wie Fußballspielen, zu ermöglichen.
Meldung · 15.08.2024
Erste Anlaufstelle ´Gewalt gegen Frauen´ der Bundespolizei am Berliner Ostbahnhof
Beamtinnen der Bundespolizei betreten die Anlaufstelle Gewalt gegen Frauen
Bundesinnenministerin eröffnet Anlaufstelle, in der sich Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, Beratung und Unterstützung holen können.

Im Vorfeld zu ihrem Besuch am Bremer Hauptbahnhof tauschte sich Bundesinnenministerin Faeser mit ihrem Amtskollegen Senator Mäurer über die Schwerpunkte aus, die dieser während seines Vorsitzes der Innenministerkonferenz (IMK) setzt. Sie sei ihm sehr dankbar dafür, dass er Gewalt gegen Frauen und Gewaltkriminalität im Allgemeinen zu Schwerpunkten der IMK in diesem Jahr gemacht habe, betonte Faeser. Alle drei Minuten erlebe eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Daher sei mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer erforderlich. Neben harten Strafen setzt Bundesinnenministerin Faser auf verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern.

Um Frauen eine unauffällige Anlaufstelle zu bieten, hatte die Bundesinnenministerin im August vergangenen Jahres am Berliner Ostbahnhof in einem Pilotprojekt die erste Anlaufstelle für Opfer häuslicher Gewalt eingeweiht. Eine Initiative, die bundesweit auf möglichst viele große Bahnhöfe übertragen werden soll.

Hilfetelefon ´Gewalt gegen Frauen´
Das Hilfetelefon ´Gewalt gegen Frauen´ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de





Zugefügt 2025 Februar 14

Weniger Gewaltdelikte an Bahnhöfen in 2024

Bessere Koordinierung: 14 Projektgruppen zu politischen Prioritäten eingesetzt

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat vierzehn Projektgruppen innerhalb der Kommission eingesetzt, um aktuelle Themen, wichtige Querschnittsinitiativen und horizontale Politikbereiche zu koordinieren. Ziel der Projektgruppen ist es, die Vorbereitung und politische Steuerung der Initiativen von der Konzeption bis zur Umsetzung zu gewährleisten.

Jede Projektgruppe hat ihr eigenes Mandat, ihre eigene Zusammensetzung, ihre eigene Dauer und ihre eigenen Arbeitsmethoden. Den Vorsitz jeder Gruppe führt ein Mitglied des Kollegiums, das von der Präsidentin ernannt wird. Die Vorsitzenden der jeweiligen Gruppen werden dafür verantwortlich sein, die ordnungsgemäße Erfüllung ihres Mandats sicherzustellen.
Die vierzehn Projektgruppen

Clean Industrial Deal wird gemeinsam von der Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, Teresa Ribera, dem Exekutiv-Vizepräsidenten für Wohlstand und Industriestrategie, Stéphane Séjourné, und dem Kommissar für Klima, Netto-Null-Emissionen und sauberes Wachstum, Wopke Hoekstra, geleitet.
Künstliche Intelligenz wird von der Exekutiv-Vizepräsidentin für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, geleitet
Externe Maßnahmen werden von der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik/Exekutiv-Vizepräsidentin Kaja Kallas geleitet.
Kompetenzen, Arbeitsplätze und soziale Rechte werden von der Exekutiv-Vizepräsidentin für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge, Roxana Mînzatu, geleitet.
Wirtschaftliche Sicherheit wird vom Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, Interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, Maroš Šefčovič, geleitet.
Verteidigungsunion wird vom Kommissar für Verteidigung und Weltraum, Andrius Kubilius, geleitet.
Europäische Spar- und Investitionsunion wird von der Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Spar- und Investitionsunion, Maria Luís Albuquerque, geleitet.
Union der Vorsorge wird von der Kommissarin für Gleichberechtigung, Krisenvorsorge und -management, Hadja Lahbib, geleitet.
Europäische Innere Sicherheit wird vom Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, geleitet.
Wasserresilienz wird von der Kommissarin für Umwelt, resiliente Wasserversorgung und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, geleitet.
Bezahlbarer Wohnraum wird vom Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, geleitet
Start-ups und Scale-ups werden von der Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation, Ekaterina Sachariewa, geleitet.
Europäischer Demokratie-Schild wird vom Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, Michael McGrath, geleitet.
Vision für Landwirtschaft und Ernährung wird vom Kommissar für Landwirtschaft und Ernährung, Christophe Hansen, geleitet.

Hintergrund

Die Projektgruppen wurden im Einklang mit den Arbeitsmethoden der Europäischen Kommission gebildet, die zu Beginn der laufenden Amtszeit angenommen wurden. Sie spiegeln die politischen Prioritäten der Kommission wider, wie sie in den Politischen Leitlinien, die Präsidentin von der Leyen im Juli 2024 bekannt gab, sowie in den Missionsschreiben der Präsidentin an die Mitglieder des Kollegiums festgelegt wurden.
Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung.

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 14

Bessere Koordinierung: 14 Projektgruppen zu politischen Prioritäten eingesetzt

MESSER - 19-Jähriger sticht im Streit zu - Kaiserslautern - Polizeipräsidium Westpfalz

Wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt die Polizei gegen einen jungen Mann aus dem Stadtgebiet. Der amtsbekannte 19-Jährige fügte am späten Mittwochabend seiner ohnehin schon langen Liste an Straftaten eine weitere hinzu: Ihm wird vorgeworfen, nach einem gemeinsamen Trinkgelage einem seiner ´Mit-Zecher´ im Streit mit einem Schraubendreher in die Hand gestochen zu haben. Der 33-Jährige erlitt zum Glück keine schwerwiegenden Verletzungen; er wurde aber vorsorglich vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht.

Der Täter flüchtete noch vor dem Eintreffen der alarmierten Polizeistreife. Er konnte aber wenig später während der Fahndung aufgegriffen werden. Erste Schnelltests bescheinigten ihm eine Beeinflussung durch Alkohol und Drogen. Für die genaue Auswertung wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen.

Anschließend wurde der 19-Jährige aufgrund seines Zustands in eine psychiatrische Fachklinik gebracht, wo er wenig später noch durch Randalieren auffiel und deshalb gefesselt werden musste. Zu einer Sachbeschädigung kam es nach den derzeitigen Erkenntnissen nicht. |cri

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeipräsidium Westpfalz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0631 369-10022
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz



Zugefügt 2025 Februar 14

Polizeipräsidium Westpfalz POL-PPWP: 19-Jähriger sticht im Streit zu Kaiserslautern

„Wir l(i)eben bunt! Gemeinsam gegen Hass!“ - Kampagne gegen queerfeindliche Gewalt gestartet

Heute Mittag haben Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank, Innensenator Andy Grote, Polizeipräsident Falk Schnabel sowie die LSBTI*-Ansprechpersonen der Polizei Hamburg, Miria Lottmann und Tobias Conrad, den Startschuss für eine Kampagne gegen queerfeindliche Gewalt gegeben.

Hierzu präsentierten sie in der Innenstadt ein erstes Plakatmotiv in der Winter-Edition der neuen Kampagne, das die Vielfältigkeit der LSBTI*-Community widerspiegelt und alle zum gemeinsamen, konsequenten Vorgehen gegen queerfeindliche Hasskriminalität auffordert. Im Rahmen eines Workshops waren dazu verschiedene von der Polizei entwickelte Motive mit der Community diskutiert worden. Die Ergebnisse des gemeinsamen Workshops sind in die Entwicklung der Kampagne von der Polizei in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und Hamburg Pride e. V. eingeflossen.

Medientermin LSBTI Kampagne
© Polizei Hamburg


Ziel der Kampagne ist es zudem, Vertrauen zu stärken und Betroffene zu motivieren, bei Straftaten konsequent Anzeige zu erstatten und sich an die Polizei zu wenden. Seit 2016 gibt es bei der Polizei Hamburg zwei hauptamtliche LSBTI*-Ansprechpersonen, die sich um Anliegen der Community kümmern und im Landeskriminalamt Fachstab 32 für Kriminalprävention und Opferschutz organisatorisch angebunden sind.


Hierzu werden Maßnahmen getroffen, um das Angebot der Polizei Hamburg für diesen Personenkreis weiter zu verbessern. Die Überarbeitung des Online-Angebots der Polizei Hamburg zu LSBTI*-Themen, regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltungen zur Thematik sowie eine verstärkte Präsenz der „Cops4Q“ auf den Social-Media-Kanälen der Polizei Hamburg sind Teil der Kommunikationsstrategie. Mit Beginn des Jahres 2025 sollen zudem einmal monatlich stattfindende offene Sprechstunden angeboten werden.


Weitere Informationen https://www.polizei.hamburg/lsbti



Zugefügt 2025 Februar 14

„Wir l(i)eben bunt! „Wir l(i)eben bunt! Gemeinsam gegen Hass!“ - Kampagne gegen queerfeindliche Gewalt gestartet gegen Hass!“ - Kampagne gegen queerfeindliche Gewalt gestartet

Özdemir: ´Die Zeit zur Impfung gegen das Blauzungen-Virus ist jetzt“

Impfraten bislang noch auf niedrigem Niveau
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir ermutigt Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter dazu, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV 3) zu impfen. Eine Impfung stellt den besten Schutz der Tiere vor einer Erkrankung dar und hilft damit auch, wirtschaftliche Folgen für die Betriebe effektiv zu verringern. Zur besseren Information der tierhaltenden Betriebe hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den betroffenen Verbänden jetzt eine Hilfestellung an die Hand gegeben: In einem neuen Merkblatt zur Blauzungenkrankheit wird über alle Aspekte rund um die Infektion und die Impfung aufgeklärt. Das Merkblatt ist hier abrufbar.

Dazu erklärt Bundesminister Özdemir: „Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Tierleid, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Das ist auch im eigenen Interesse der Tierhalterinnen und Tierhalter. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen, denn noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen. Die Zeit drängt jedoch.“

Saisonbedingt steigt die Aktivität von Gnitzen – die das Virus übertragen – im Frühjahr und damit auch das Risiko von BTV-3-Ausbrüchen. Die flächendeckende Impfung empfänglicher Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-3-Impfstoffen kann hier Abhilfe schaffen. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise noch sehr niedrig.
Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die insbesondere bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Diese hat darüber hinaus oft schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter. Bislang gibt es gegen diesen Serotyp keinen EU-zugelassenen Impfstoff. Das BMEL hatte daher im Juni per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet und diese Eilverordnung auch noch einmal verlängert. Die Ausnahmeregelung greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.



Zugefügt 2025 Februar 14

Özdemir: Die Zeit zur Impfung gegen das Blauzungen-Virus ist jetzt“

Nach der Tat ist vor der Tat-Die Arbeit des LKA 19

Nach einem Einbruch im eigenen Zuhause ist nichts mehr so wie es war. Von jetzt auf gleich verändert sich alles – und dabei geht es meistens nicht nur um den Verlust von persönlichen Wertgegenständen, die entwendet wurden.

Vielmehr geht es um das Gefühl was bleibt, wenn fremde Menschen in den wahrscheinlich persönlichsten Bereich des Lebens eingedrungen sind.

Das Heim vor Einbrechenden zu schützen ist die eine wichtige Sache im Kampf gegen die Einbruchskriminalität.

Die Aufklärung der Tat und Festnahme der Täterinnen und Täter die Andere.

Und hier kommen unsere Kolleginnen und Kollegen des LKA 19 ins Spiel.

Sie kommen mit ihrer Arbeit den Serientaten auf die Spur und übernehmen die Wohnungseinbruchdiebstähle, bei denen reisende überörtlich agierende Täterinnen und Täter zugeschlagen haben.
© Polizei Hamburg



Ich habe unsere Kollegen Simon P. und Simon E. getroffen, um mehr von der Arbeit beim LKA 19 zu erfahren. Beide arbeiten mit Herzblut bei der ehemaligen BAO Castle. Simon P. ist im Bereich der Sachbearbeitung tätig. Simon E. ist ein Teil der operativen Einheit.



Was ist der Kern Eurer Arbeit?

Simon P.: „Die Wohnungseinbruchsachbearbeitung von überörtlich agierenden und reisenden Täterinnen und Tätern, Taten mit speziellen Phänomenen und Serientaten zählen zu unserer Arbeit. Die Schutzpolizei übernimmt im ersten Angriff die Aufnahme des Einbruchs. Zu Tagesdienstzeiten übernehmen wir die in unserer Zuständigkeit gesehenen Tatorte, alles außerhalb dieser Zeit übernimmt zunächst der KDD. Unsere Aufgabe liegt in der Tatortarbeit, der Bewertung der Spuren und der Ermittlung der Täterinnen und Täter. Neben den ermittelnden Tätigkeiten gehört aber auch die Betreuung der Geschädigten zu unserer Arbeit und sei es lediglich die Vermittlung an die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, um dort Informationen zur Wohnungs- und Haussicherung für besseren Einbruchsschutz zu erhalten.
Darüber hinaus verschaffen wir uns mit regelmäßigen Oberflächenobservationen durch das LKA 193 und dem uns zugeteilten Einsatzzug einen Überblick über die aktuelle Anwesenheit von bereits hier oder anderswo auffällig gewordenen Straftäterinnen und Straftätern aus dem Bereich der Eigentumsdelikte.´

Simon E.: „Der Kern unserer Arbeit besteht grundlegend in der Begleitung der Zielpersonen durch kurzfristige oder langfristige Observationen und der daraus resultierenden Informationsbeschaffung. Wir richten uns dabei nach dem Ziel der Sachbearbeitenden. Je nachdem in welche Richtung die Ermittlungen führen, erstellen wir ein Bewegungsmuster der observierten Person, machen Kontaktpersonen ausfindig und führen Festnahmen durch´

Was für Herausforderungen ergeben sich in Eurem Bereich?

Simon P.: „Wenn wir an einem Tatort erscheinen, ist in der Regel schon alles vorbei und die Täterinnen und Täter meist bereits geflohen. Verglichen mit den meisten anderen Deliktsfeldern gibt es beim Wohnungseinbruchdiebstahl zumeist keine vorherige Beziehung zwischen Tatbegehenden und Opfer. Alles was wir haben, sind die Spuren am Tatort. Die Herausforderung in unserer Arbeit sehe ich darin, dass wir anhand dieser Spuren den Tatablauf rekonstruieren und auf Grundlage dieser Erkenntnisse die Täterinnen und Täter ermitteln müssen. Außerdem befinden sich die Betroffenen häufig in einer extremen Ausnahmesituation. Durch unbekannte Personen ist in ihren intimsten Privatbereich eingedrungen und das subjektive Sicherheitsgefühl schlagartig massiv beeinträchtigt worden. Die psychische Belastung der Betroffenen ist groß und da ist unsererseits Fingerspitzengefühl gefragt.´

Simon E.: „Bei einer Observation ist ein hohes Maß an Konzentration gefordert, um das Ziel der Observation nicht zu gefährden. Man sollte sich stets situationsangepasst verhalten. In manchen Fällen kommt man der Zielperson relativ nah – da ist es sehr wichtig, dass man sich sowohl im Verhalten, als auch in der Kleidung dem Umfeld fügt. Häufig agieren die Täterinnen und Täter auch als Bande, das macht dann die gesamte Observation noch komplexer.´

Wie sieht ein normaler Arbeitstag aus?

Simon P.: „Regulär arbeiten wir im Tagesdienst und können unsere Arbeitszeit gemäß der Gleitzeitregelung recht flexibel wählen. Natürlich kann es aber auch vorkommen, dass sich bei bestimmten Fällen unsere Arbeitszeit verändert. Die Besonderheit beim LKA 19 ist, dass wir die Vorgänge nicht zugeteilt bekommen, sondern unsere Vorgesetzten darüber entscheiden, welche Taten wir übernehmen. Im Anschluss geht es dann für uns Ermittlerinnen und Ermittler zum Tatort. In vielen Fällen sprechen wir uns vorher mit der Spurensicherung ab, um gemeinsam vor Ort sein zu können. Wir können so in enger Absprache mit den Mitarbeitenden vom LKA 31 über die Sicherung von Spuren entscheiden.´

Simon E.: „Unser Dienstbeginn richtet sich nach dem Verhalten der Zielperson. Das kann also von Woche zu Woche, teilweise auch innerhalb einer Woche, variieren. Bevor wir rausfahren gibt es eine kurze Einsatzbesprechung. In einigen Fällen kommt es vor, dass wir für eine Observation in andere Bundesländer fahren oder auch mehrere Tage am Stück observieren. Unsere Arbeit lebt von der Flexibilität des Teams.´

Ein Fall der Euch besonders im Gedächtnis geblieben ist?

Simon P.: „Da gibt es tatsächlich einen Fall, an den ich mich gerne erinnere. Die Streifenwagenbesatzung vor Ort und der KDD schrieben beide in ihrem Bericht, dass die Tatausführenden durch den Rahmen der Balkontür gebohrt haben, um in das Objekt zu gelangen. Komisch sei aber, dass ein Kellerfenster im Garten lag, obwohl im Keller kein Fenster fehlte und ein Gartenschlauch entwendet worden war. Aufgrund der skurrilen Schilderung entschied ich mich als Tagesdienst dort erneut vorbeizuschauen. Es stellte sich heraus, dass die Bohrlöcher nicht durch den Kunststoffrahmen hindurchgingen und die Tür von außen so nicht hätte geöffnet werden können. Auf der erneuten Suche nach dem Einstieg wurde auf mein Bitten hin die Luke zum Dachgeschoss geöffnet. Hier war nun sofort zu sehen, dass durch das Dachfenster, zu welchem das Glaselement fehlt, der vermeintlich gestohlene Gartenschlauch in den Raum hing. Das vermeintliche Kellerfenster im Garten war somit das kleine Dachfenster, welches die Täterinnen oder die Täter dorthin geworfen hatten, bevor sie dann den Gartenschlauch um den Schornstein wickelten, um sich an diesem in das Dachgeschoss abzuseilen und über die Dachlukentreppe in den eigentlichen Wohnbereich zu gelangen. Die offenstehende Balkontür stellte sich dem neuen Tatablauf nach nun als von innen geöffneter Fluchtweg dar.´

Simon E.: „Ich erinnere mich an einen Einsatz, bei denen sich Personen, die ursprünglich für ihre Einbruchstaten bekannt waren, Fahrzeuge gemietet hatten und viele Kilometer durchs ganze Land gefahren sind, um an Geld zu kommen. Die Täterinnen und Täter haben Banken ausgespäht und den Personen im Anschluss das Geld abgenommen. Bei diesem Einsatz gab es eine enge Zusammenarbeit mit Dienststellen anderer Bundesländer, beispielsweise mit dem MEK aus NRW. Das war neu für mich und hat Spaß gemacht.´

Was hat Euch dazu bewogen beim LKA 19 zu arbeiten?

Simon P.: „Ich war zuvor beim LKA 431. Das LKA 431 ging dann im Rahmen der BAO 153 Gründung in ebendieser auf, weshalb die Mitarbeitenden wechselten. Das spezielle Deliktsfeld Wohnungseinbruchdiebstahl interessierte mich aber schon vor der BAO Gründung und die nun hier im LKA 19 gebotenen Themengebiete sind vielfältig und herausfordernd.´

Simon E.: „Ich bin nun seit etwas über einem Jahr beim LKA 19. Vorher war ich am PK 33 und in der LBP. Mir war schnell klar, dass ich in den zivilen Bereich möchte. Das selbstständige Arbeiten und die Abwechslung von Tag zu Tag haben mich, nach meiner zweiwöchigen Hospitation dazu bewogen, zum LKA 19 zu wechseln.



Zugefügt 2025 Februar 14

Nach der Tat ist vor der Tat-Die Arbeit des LKA 19

Europäische Unterstützung der Ukraine, bis ein gerechter und dauerhafter Frieden erreicht ist

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, hat gemeinsam mit den Außenministerinnen und -ministern von Deutschland, Frankreich, Polen, Spanien und dem Vereinigten Königreich ein Statement zur Ukraine veröffentlicht. Darin betonen sie die Bereitschaft, die Unterstützung für die Ukraine zu verstärken und dem Land so lange zu helfen, bis ein gerechter, umfassender und dauerhafter Frieden erreicht ist. „Wir bekennen uns zur Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität des Landes angesichts des russischen Angriffskrieges.“

Voraussetzung für eine starke transatlantische Sicherheit

In dem gemeinsamen Statement heißt es weiter, es gehe um einen Frieden, der die Interessen der Ukraine und unsere eigenen garantiert. Ein solcher Frieden sei eine notwendige Voraussetzung für eine starke transatlantische Sicherheit. „Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit unseren amerikanischen Verbündeten über den weiteren Weg zu diskutieren. Unsere gemeinsamen Ziele sollten darin bestehen, die Ukraine in eine Position der Stärke zu versetzen. Die Ukraine und Europa müssen an allen Verhandlungen beteiligt sein. Die Ukraine sollte starke Sicherheitsgarantien erhalten.“

Kollektive Verteidigungsfähigkeiten stärken

Abschließend erinnert das Statement daran, dass die Sicherheit des europäischen Kontinents unsere gemeinsame Verantwortung ist. „Deshalb arbeiten wir gemeinsam daran, unsere kollektiven Verteidigungsfähigkeiten zu stärken.“

Weitere Informationen

Statement in vollem Wortlaut (EAD)

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.


Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 14

Europäische Unterstützung der Ukraine, bis ein gerechter und dauerhafter Frieden erreicht ist

Messer - Grundschule in Altena - Überfall mit Messer - Polizei Märkischer Kreis

Ein Unbekannter hat heute Morgen an der Grundschule Breitenhagen mit einem Messer in der Hand einen Vater überfallen. Kurz nach 7.30 Uhr hielt der Vater (50 Jahre) am Bergfelder Weg an der Rückseite der Schule und stieg mit seinem Kind aus. Ein unbekannter Mann sprach ihn an und bat, ihm Geld zu wechseln. Als der Vater die erbetenen Geldscheine aus seinem Portemonnaie holte, zog der Fremde ein Messer, bedrohte den Vater vor den Augen seines Kindes, entriss ihm die Scheine und flüchtete. Die Flucht führte bergwärts in Richtung An den Kiefern/ Friedhof. Die Polizei leitete eine Nahbereichsfahndung ein, die leider ohne Erfolg blieb. Es wurden Zeugen vernommen und Beweise gesichert.

Der Tatverdächtige hat dunkle, sehr kurze Haare, ist schlank und wird auf ein Alter von etwa 20 Jahren sowie eine Größe von etwas über 1,75 Meter geschätzt. Er sprach mit Akzept und könnte südosteuropäische Wurzeln haben. Er trug eine dunkelblaue Hose und ein blau-weißes Hemd unter seiner Jacke. Die Polizei fragt: Wer hat den Unbekannten am Morgen vor oder nach der Tat beobachtet, möglicherweise auf der Flucht, oder kann Hinweise zu seiner Identität machen? Hinweise bitte unter Telefon 9199-0. (cris)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.
02371 / 9199-1299
E-Mail
pressestelle.maerkischer-kreis [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Friedrichstraße
70
58636
Iserlohn
https://maerkischer-kreis.polizei.nrw
Sprechzeiten
Werktags, von 7-15.30 Uhr




Zugefügt 2025 Februar 14

Messer - Grundschule in Altena - Überfall mit Messer - Polizei Märkischer Kreis

Münchner Sicherheitskonferenz: Hochrangige UN-Vertreter diskutieren globale Herausforderungen

Angesichts der zunehmenden globalen Spannungen wird die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) 2025 Staats- und Regierungschefs, politische Entscheidungsträger und Experten zusammenbringen, um über dringende Sicherheitsfragen zu beraten. Die Konferenz findet vom 14. bis 16. Februar statt und wird sich mit Themen wie dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Krise im Gazastreifen und der sich verändernden Dynamik internationaler Bündnisse befassen. Angesichts von Konflikten in verschiedenen Regionen und zunehmender geopolitischer Unsicherheit wird die MSC 2025 eine wichtige Plattform für den Dialog und die Zusammenarbeit auf hoher Ebene sein.

Hochrangige UN-Delegation in München

Hochrangige Vertreter der Vereinten Nationen werden auf der Konferenz eine wichtige Rolle spielen und das Engagement der Organisation für die Förderung des internationalen Dialogs und der Zusammenarbeit bekräftigen. Zu den Teilnehmern gehören der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Filippo Grandi, der Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, und der Generalkommissar des UNRWA, Philippe Lazzarini. Lazzarini wird am 15. Februar um 14 Uhr eine Pressekonferenz abhalten. Die Pressekonferenz wird live auf der offiziellen Website des UNRWA übertragen.

Wichtige Diskussionen über Sicherheit und Zusammenarbeit

Die MSC ist ein wichtiges Forum für Diskussionen über die transatlantischen Beziehungen, geopolitische Konflikte und neue Sicherheitsbedrohungen. Die diesjährige Konferenz findet inmitten erhöhter Spannungen in mehreren Regionen statt. Unter den Rednern in München sind auch US-Vizepräsident J.D. Vance, NATO-Generalsekretär Mark Rutte und die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen. Die wichtigsten Diskussionen werden sich um strategische Neuausrichtungen im Sicherheitsbereich, die Koordinierung der humanitären Hilfe und die Rolle multilateraler Organisationen bei der Konfliktlösung drehen.

Jenseits der Ukraine und Nahost: Globale Sicherheitsherausforderungen

Neben dem Nahen Osten und dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind die Zukunft der NATO, die globalen Verteidigungsausgaben und die Herausforderungen der Cybersicherheit weitere wichtige Themen. Die Konferenz wird sich auch mit den zunehmenden Spannungen im indo-pazifischen Raum und der internationalen Reaktion auf die anhaltenden Konflikte im Sudan und in der Demokratischen Republik Kongo befassen.

Die Rolle der UN bei globalen humanitären Bemühungen

Das aktive Engagement der Vereinten Nationen auf der MSC 2025 unterstreicht ihre laufenden Bemühungen zur Unterstützung friedenserhaltender und humanitärer Initiativen weltweit. Die Rolle der Vereinten Nationen bleibt bei der Bewältigung globaler Krisen und der Gewährleistung eines nachhaltigen Dialogs zwischen den Nationen von entscheidender Bedeutung.



Zugefügt 2025 Februar 14

Münchner Sicherheitskonferenz: Hochrangige UN-Vertreter diskutieren globale Herausforderungen

Senatsverwaltung - Ein Meilenstein im Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt

Heute hat der Bundesrat seine erforderliche Zustimmung zum Gewalthilfegesetzt gegeben. Damit wird der Schutz von Frauen und Kindern, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, umfassend verbessert. Das Gesetz schafft erstmalig einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz für Betroffene ab 2032 und unterstützt die Bundesländer und Kommunen bei der Umsetzung des Gesetzes finanziell. Bund und Länder setzen mit dem Gesetz gemeinsam ein klares Zeichen für den konsequenten Ausbau der Hilfsangebote und die Stärkung der Betroffenenrechte. Ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Netz an Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen muss nun in ganz Deutschland sichergestellt werden. Erstmals und endlich werden verbindliche Mindeststandards für Unterstützungsangebote festgelegt, um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Versorgung überall im Land und auch in Berlin weiterhin zu gewährleisten.

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die finanzielle Beteiligung des Bundes am strukturierten Ausbau der Hilfsangebote. Bis 2036 stellt der Bund hierfür insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung entlastet die Länder und so auch uns als Berlin. Dadurch können wir unsere Hilfsstrukturen nachhaltig ausbauen und absichern. Das ist ein wichtiger Schritt in der bedarfsgerechten Unterstützung betroffener Frauen und ihrer Kinder. Neben Schutz und Beratung setzt das Gesetz auch auf Prävention, um Gewalt bereits im Vorfeld zu verhindern. Täterkurse sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sollen dazu beitragen, Gewalt frühzeitig zu verhindern und das gesellschaftliche Bewusstsein für das Thema zu schärfen.

Cansel Kiziltepe: „Dieses Gesetz ist ein historischer Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt. Endlich werden verbindliche deutschlandweite Strukturen geschaffen, auf die betroffene Frauen vertrauen können. Die wichtigen Strukturen in Berlin können wir so in den nächsten Jahren weiter ausbauen und stärken, um der anhaltenden Gewalt an Frauen entgegenzutreten und Frauen zu schützen.“

Das neue Gewalthilfegesetz markiert damit einen wichtigen Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen und sichert langfristig den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.:
(030) 9028-0
E-Mail an die Poststelle der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Pressestelle

Tel.:
(030) 90281135
E-Mail pressestelle@senasgiva.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 14

Senatsverwaltung - Ein Meilenstein im Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt

„Tour d’Europe“: EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin im Landtag NRW und in Herzogenrath

EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin besucht auf seiner „Tour d´Europe´ zur Vorbereitung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens der EU heute Nordrhein-Westfalen. Er spricht unter anderem mit den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Europaausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages über die Zukunft des MFR, die künftige Struktur der EU-Kohäsionspolitik, Fragen der Konditionalität bei EU-Fördermitteln sowie die Finanzierung gemeinsamer Verteidigungsausgaben. In Herzogenrath besucht der Kommissar am Nachmittag das Ericsson Eurolab und das mit rund 12 Millionen Euro EU-Mitteln geförderte Projekt KeeCEK. Der Termin ab ca. 15.30 Uhr ist presseöffentlich, der Kommissar steht für Anfragen und Statements zur Verfügung (Pressekontakt: Sandra Fiene, Tel. 0173 211 8908).

Kommissar Serafin erklärte zu seiner Europatour: „Um Ideen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen auszuarbeiten, sollten wir nicht in Isolation arbeiten. Wir müssen uns austauschen und zuhören. Und das nicht nur in den Hauptstädten, sondern auch in den Regionen. Der EU Haushalt ist für die Bürgerinnen und Bürger da. Und wir wollen auf dieser Tour auch zeigen, dass EU-Gelder nützlich sind und gut eingesetzt werden. Genau das sehen wir heute in Herzogenrath.´

Besuch in Herzogenrath

Im Ericsson Eurolab besucht Kommissar Serafin gegen 15.45 Uhr das mit rund 12 Millionen Euro EU-Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) geförderte Projekt KeeCEK. Der Name KeeCEK steht für „Kleine effiziente effektive Cloud Edge Knoten´, maßgebend für die Next-Generation-Cloud-Infrastruktur. Zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich unter der Koordination von Deutschland und Frankreich zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Cloud- und Edge-Infrastruktur und die damit verbundenen intelligenten Dienste für die Zukunft zu schaffen. Die EU bewertet dieses zukunftsweisende Projekt als strategisch wichtig, da es eine Grundlage für eine gemeinsame souveräne Cloud-Infrastruktur schafft und die Wettbewerbsfähigkeit für Industrien und Kunden innerhalb der EU sichert.

Von den ersten Anwendungen, die im Rahmen des Projekts in den nächsten vier Jahren entwickelt werden sollen, können die Mobilfunkbranche und das produzierende Gewerbe profitieren. Auch für das autonome Fahren im industriellen Umfeld sind Cloud- und Edge-Anwendungen von Vorteil. Das Projekt ist Teil der sogenannten IPCEI CIS Initiative.

Der öffentliche Teil des Termins ist für voraussichtlich 15.45 - 16.00 Uhr (Foto und Video, Begrüßung) und 16:30 - 17:15 Uhr (Tour/Erklärungen zum Projekt, Interviews, Statements) angesetzt. Pressekontakt: Sandra Fiene, 0173 211 8908

Mitteilung zum nächsten MFR

Gestern hatte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Der Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen´ vorgelegt. Darin skizziert sie, welche wichtigen politischen und haushaltspolitischen Herausforderungen die Gestaltung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) prägen werden. Die Mitteilung bildet die Grundlage für Überlegungen, wie der langfristige Haushalt der EU an die sich ändernden Bedürfnisse und Prioritäten angepasst werden kann.

Parallel bittet die EU-Kommission alle Europäerinnen und Europäer, sich in Konsultationen, im Bürgerforum und über die Bürgerbeteiligungs-Plattform zur Zukunft des EU-Haushalts zu äußern. Den förmlichen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen will sie im Juli 2025 vorlegen, um rechtzeitig vor seiner Umsetzung im Januar 2028 eine Einigung zu erzielen.

Weitere Informationen

Pressemitteilung vom 12. Februar: Gemeinsam für die Zukunft der EU: Die Kommission bereitet den Weg für den nächsten langfristigen EU-Haushalt


Pressekontakt: sandra [dot] fieneatec [dot] europa [dot] eu (Sandra Fiene), Tel.: +49 (228) 53009-23 und birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 14

„Tour d’Europe“: EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin im Landtag NRW und in Herzogenrath

EU-Wettbewerb für junge Übersetzerinnen/Übersetzer: in Deutschland gewinnt eine Schülerin aus Berlin

EU-Wettbewerb für junge Übersetzerinnen/Übersetzer: in Deutschland gewinnt eine Schülerin aus Berlin

Die Kommission hat die 27 Erstplatzierten des EU-Nachwuchswettbewerbs für Übersetzung bekannt gegeben, die Gewinnerin aus Deutschland ist Charlotte Krazius vom Johann-Gottfried-Herder-Gymnasium in Berlin. Es war der inzwischen 18. Übersetzungswettbewerb Juvenes Translatores für weiterführende Schulen. EU-weit haben 3.070 Schülerinnen und Schüler teilgenommen und dafür einen Text aus einer der 24 Amtssprachen der EU in eine andere übersetzt.

Sprachentalent Charlotte Krazius

Charlotte Krazius aus Berlin hat sich gegen 380 Schülerinnen und Schüler von 96 Schulen in Deutschland mit ihrer Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche durchgesetzt, und das in der Hälfte der vorgesehenen Zeit. Sie besucht den bilingualen Zweig und absolvierte in Sekundarstufe I den Geographie- und Geschichtsunterricht in englischer Sprache. Durch ihr großes Interesse an Politik und der englischen Sprache belegt sie die Leistungskurse Englisch und Politische Wissenschaft und in der Oberstufe einen zweisprachigen Geschichtskurs und einen Französischkurs.

In der Sekundarstufe I hat sie außerdem als zweite Fremdsprache Spanisch gelernt. Um Niederländisch zu lernen, verbrachte sie die 10. Klasse in Belgien. Neben ihrem großen Interesse an Sprachen ist Charlotte eine leidenschaftliche Leserin anspruchsvoller Literatur. Ihr Lieblingsbuch ist die englische Übersetzung von L´Etranger von Camus. Außerdem liebt sie Musik und schreibt wortgewandt Gedichte. Hier ein Auszug zum Thema „Hope´ aus dem Unterricht:

Hope is the stream of water that becomes a river flowing into the ocean.

Hope is whatever is left after the great rain.

Hope is what can´t be drowned by any force of nature.

Still, I fear that it might dry out one day.

I might chase the moon and flow away with the sea

but hope is that when the stars get tired the tides will bring it back to me.

Sprache als Grundlage, um andere Kulturen zu verstehen

Piotr Serafin, Mitglied der Kommission für Haushalt, Betrugsbekämpfung und öffentliche Verwaltung, gratulierte den Erstplatzierten und dankte allen Teilnehmenden und ihren Lehrkräften für ihr Engagement. Dabei betonte er, wie wichtig es ist, neue Sprachen zu lernen: „Das Erlernen und Sprechen von Fremdsprachen macht es uns erst möglich, andere Kulturen wirklich zu verstehen. Wenn wir eine neue Sprache lernen, können wir über den Tellerrand hinausblicken und unseren Horizont erweitern. Diese Aufgeschlossenheit und dieses Toleranzgefühl braucht die Welt heute mehr denn je.´

Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission in Deutschland, schloss sich den Glückwünschen an: „Ich gratuliere Charlotte ganz herzlich zu ihrer ausgezeichneten Übersetzung. Sprachen sind das Herzstück der Vielfalt Europas und ein wichtiger Teil unserer Identität. Es ist heute noch wichtiger geworden, die Kultur und die Standpunkte anderer besser zu verstehen. Dank unserer Sprachkenntnisse können wir Zusammenhänge erschließen und Menschen helfen, ihre Unstimmigkeiten zu überwinden. Durch diesen Wettbewerb erinnern uns junge Menschen daran, wie facettenreich wir tatsächlich sind, und führen uns vor Augen, dass die Vielfalt eine unserer größten Stärken ist.´

Bevorzugte Sprachkombinationen

Am häufigsten wurde aus dem Englischen übersetzt. Unter den 144 Sprachkombinationen, die von den Schülerinnen und Schülern aus 713 Schulen EU-weit (96 davon in Deutschland) ausgewählt wurden, finden sich aber auch Sprachenpaare wie Polnisch-Portugiesisch, Slowenisch-Dänisch und Portugiesisch-Finnisch.

Zusätzliche lobende Erwähnung für 341 Teilnehmende

Die Übersetzerinnen und Übersetzer der Europäischen Kommission wählten unter den Teilnehmenden pro EU-Land einen ersten Platz aus. 341 Schülerinnen und Schüler erhielten darüber hinaus eine lobende Erwähnung für herausragende Leistungen. Charlottes Mitschülerinnen Carlotta Lemm und Clara Biermann lieferten ebenfalls sehr gute Übersetzungsleistungen ab und wurden besonders erwähnt.

Die Preisverleihung findet am 10. April in Brüssel statt. Vor Ort treffen die 27 Preisträgerinnen und Preisträger die Übersetzerinnen und Übersetzer der Europäischen Kommission und bekommen einen Einblick in ihren Arbeitsalltag. Außerdem haben sie in diesem Rahmen die besondere Gelegenheit, die Sprachen und Kulturen der anderen Teilnehmenden kennenzulernen. Ivar Lasses, der schwedische Preisträger des letzten Jahres, beschrieb diese Erfahrung so: Juvenes Translatores hat mich vom „Europäischen Projekt´ überzeugt.

Hintergrund

Der aus dem Programm Erasmus+ finanzierte Wettbewerb Juvenes Translatores wird seit 2007 jedes Jahr von der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission ausgerichtet und soll die Übersetzungsarbeit und Mehrsprachigkeit fördern. Für viele Teilnehmende und Erstplatzierte war der Wettbewerb eine prägende Erfahrung. Einige haben sich anschließend für ein Übersetzungsstudium entschieden, andere sind mit einem Praktikum oder einer Vollzeitstelle in den Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission eingetreten.

Juvenes Translatores soll den Spracherwerb an Schulen fördern und Jugendlichen einen Einblick in den Übersetzerberuf geben. Der Wettbewerb richtet sich an 17-jährige Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen und findet EU-weit zeitgleich an allen ausgewählten Schulen statt.

Die Mehrsprachigkeit und damit auch die Übersetzung haben seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften einen festen Platz in der EU. Verankert wurde dies in Verordnung 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft von 1958. Seitdem ist die Zahl der Amtssprachen mit den verschiedenen EU-Erweiterungen von vier auf 24 gestiegen.



Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Ein Foto von Charlotte Krazius und Social Media Grafiken

Liste aller Gewinnerinnen und Gewinner

Ankündigung des Wettbewerbs

Juvenes Translatores – Website

Juvenes Translatores auf Instagram

Die Übersicht der zu übersetzenden Texte



Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland





Zugefügt 2025 Februar 14

EU-Wettbewerb für junge Übersetzerinnen/Übersetzer: in Deutschland gewinnt eine Schülerin aus Berlin

halbiert. Kriminalstatistik 2024 Kriminalität in Hamburg sinkt um vier Prozent - Zahl der Tötungsdelikte fast halbiert

Hamburgs Innensenator Andy Grote, Polizeipräsident Falk Schnabel und der Leiter des Landeskriminalamtes Jan Hieber haben am heutigen Donnerstag (13. Februar) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 vorgestellt.

Wesentliche Ergebnisse:

- Zahl der Straftaten in Hamburg sinkt um 4 Prozent
- Aufklärungsquote bleibt auf höchstem Niveau in 27 Jahren
- Erfasste Fälle von Mord und Totschlag nahezu halbiert
- Anhaltend hohes Niveau bei szene-internen Straftaten in

St. Georg und St. Pauli

- Zahl der Wohnungseinbrüche unter Vor-Pandemie-Niveau

Nach einem Anstieg der von der Polizei erfassten Straftaten im Vorjahr 2023, ist die Kriminalität im Jahr 2024 wieder um 4 Prozent gesunken. In der Langzeitbetrachtung liegt die Zahl der erfassten Straftaten mit 224.913 (-9.328) damit auf dem Niveau des Jahres 2017 und deutlich unter dem der Vorjahre. Die Aufklärungsquote lag im vergangenen Jahr bei 47,9 Prozent und damit knapp unter dem Niveau des Vorjahres mit 48,2 Prozent. Damit wurden in den letzten beiden Jahren die höchsten Gesamtaufklärungsquoten seit 1997 erreicht.

Gleichzeitig wird die Stadt im Langzeitvergleich (über 45 Jahre) bei anhaltend hohem Bevölkerungswachstum immer sicherer. Bezogen auf die Bevölkerungsentwicklung verzeichnete Hamburg, abgesehen von den Jahren der Corona-Pandemie, nur im Jahr 2019 weniger Straftaten auf 100.000 Einwohner. Demnach war die Kriminalitätsbelastung im Verhältnis zur Bevölkerung und damit das Risiko, von einer Straftat betroffen zu sein, in jedem Jahr vor 2019 höher als aktuell.

Der Rückgang der Kriminalität bildet sich in allen sieben Hamburger Bezirken ab. Während insbesondere die Zahl der Diebstahls-, Rauschgift- und Tankbetrugsdelikte rückläufig ist, steigt erneut die Zahl der sogenannten Kontrolldelikte, darunter Hausfriedensbruch mit einem Plus von 1.398 Fällen (+30,2 Prozent) und Beförderungserschleichung mit einem Plus von 804 Fällen (+11,1 Prozent). Bei fast jeder vierten in der PKS registrierten Straftat handelte es sich in 2024 um ein Kontrolldelikt. Der Großteil der Taten wurde im Innenstadtbereich rund um den Hauptbahnhof registriert.

Ursächlich für diese Entwicklung ist vor allem die massive Erhöhung der Polizeipräsenz im Ortsteil 114, zu dem Teile des Stadtteils St. Georg und der Hauptbahnhof zählen. Mit der Einführung des Waffen- und des Alkoholkonsumverbots und der Ausweitung der Videoüberwachung auf den Bahnhofsvorplatz war es zuletzt gelungen, die Aufenthaltsqualität am Hauptbahnhof spürbar zu stärken und die Zahl der Straftaten, insbesondere der Gewalt- und Diebstahlsdelikte, zu senken. Die ´Allianz sicherer Hauptbahnhof´ hat sich seit der Gründung Ende 2022 mit den sog. Quattro-Streifen (bestehend aus je einem Mitarbeitenden der Bundespolizei, der Polizei Hamburg, der DB Sicherheit und der Hochbahnwache) zudem zu einem bundesweit beachteten Erfolgsmodell entwickelt, das äußerst positiv wahrgenommen wird. Auch im Umfeld des Hauptbahnhofs und rund um den Hansaplatz hat die Polizei Hamburg ihre Präsenz seit Oktober 2024 massiv verstärkt. Dabei kommen sowohl mobile Streifen wie auch feste Posten rund um den Hansaplatz und an strategisch wichtigen Örtlichkeiten im Stadtteil zum Einsatz. Zudem führt die Polizei Hamburg nahezu wöchentlich Schwerpunkteinsätze durch, davon zuletzt acht in diesem Jahr.

Anhaltend hohes Niveau bei szene-internen Straftaten in St. Georg und St. Pauli

Die hohe Polizeipräsenz und das sehr niedrigschwellige Einschreiten der Einsatzkräfte bildet sich dabei auch in den Zahlen der PKS ab. So ist insbesondere die Zahl der erfassten Delikte im Bereich der Gewaltkriminalität noch einmal gestiegen (+7 Prozent). Der Anstieg um 604 Taten geht dabei fast ausschließlich auf mehr erfasste Delikte in den Stadtteilen St. Pauli (+200 Taten) und St. Georg (+267 Taten) zurück. Dabei ist auffällig, dass aufgrund der erhöhten Polizeipräsenz und der niedrigschwelligen Ansprechbarkeit der Einsatzkräfte vermehrt Taten innerhalb der Drogen- und Trinkerszene zur Anzeige gebracht werden, die ansonsten unentdeckt geblieben wären. Die Anzeigenquote dieser Taten ist üblicherweise sehr gering, da die Betroffenen häufig nicht eigenständig zur Polizei gehen. Zu den Gewaltdelikten gehören insbesondere Raubdelikte. So registrierte die Polizei allein im Stadtteil St. Georg im vergangenen Jahr 660 Raubdelikte und damit 195 mehr als im Vorjahr, woraus auch der Gesamtanstieg in Hamburg um 179 Taten (+8,2 Prozent) resultiert. Im übrigen Stadtgebiet ist die Zahl der Raubdelikte hingegen rückläufig (-8,8 Prozent).

Ähnliches zeigt sich auch bei den Körperverletzungsdelikten. Während die Zahl der einfachen Körperverletzung um 116 Fälle (-1 Prozent) gesunken ist, stieg die Gesamtzahl leicht um +224 Fälle, was insbesondere auf mehr Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung in St. Georg (+71 Taten) und St. Pauli (+88 Fälle) zurückzuführen ist. In diesen beiden Stadtteilen wurde demnach nahezu jede dritte gefährliche Körperverletzung in Hamburg begangen. Auch hier sind die Betroffenen, sowohl auf der Opfer-, aber auch auf der Täterseite, in vielen Fällen der Drogen- und Trinkerszene zuzuordnen. Immer wieder kommt es bei solchen Fällen auch zu einer wechselseitigen Anzeigenerstattung. Im übrigen Stadtgebiet ereignen sich Körperverletzungsdelikte hingegen mit einem Anteil von 33 Prozent häufig im privaten Wohnraum. Hamburgweit waren es im vergangenen Jahr 6.293 Taten (+7,2 Prozent). Unmittelbar am Hauptbahnhof ist die Zahl der Gewaltdelikte zuletzt um -25 Prozent gesunken. Demnach zählte die Bundespolizei im vergangenen Jahr 546 Gewaltdelikte. 2023 waren es noch 720 Gewaltdelikte. Auch in anderen Deliktsbereichen, wie den Eigentumsdelikten, registrierten die Sicherheitspartner der ´Allianz sicherer Hauptbahnhof´ zuletzt sinkende Fallzahlen.

Die Polizei Hamburg registriert insbesondere im Ortsteil 114, in dem auch das Drob Inn liegt, einen anhaltend hohen Konsum harter Drogen. Zwar sank die Zahl der erfassten Rauschgiftdelikte in der PKS nach der Legalisierung von Cannabis im vergangenen Jahr insgesamt um rund ein Drittel auf 11.313 Fälle (-33,5 Prozent), gleichzeitig stellte die Polizei bei Kokain einen leichten Anstieg der Konsumentendelikte fest. Auch Crack bleibt, trotz eines leichten Rückgangs, weiterhin sehr verbreitet. Die von der Polizei festgestellten Taten des Heroinkonsums gingen dagegen um 242 Fälle (-16,9 Prozent) zurück. Die Polizei geht in enger Zusammenarbeit mit dem BKA und dem Zoll sowie internationalen Partnern konsequent gegen Strukturen der organisierten Kriminalität vor, um den Drogenhandel nachhaltig zu bekämpfen. Im Mai vergangenen Jahres nahm u. a. das Hamburger Hafensicherheitszentrum den Betrieb auf, in dem die Fäden zwischen nationalen und internationalen Ermittlungsbehörden und der Hafenwirtschaft zusammenlaufen. So konnten im September 2024 u.a. 2,1 Tonnen Kokain sichergestellt und eine Gruppierung mit 12 Tatverdächtigen festgenommen werden.

Erfasste Fälle von Mord und Totschlag nahezu halbiert

Die Zahl der in der PKS erfassten Mord- und Totschlagsdelikte hat sich im vergangenen Jahr nahezu halbiert. Insgesamt wurden 40 Delikte aus den Bereichen Mord und Totschlag erfasst, darunter 16 Mordfälle. Das entspricht einem Rückgang um 34 Fälle gegenüber dem Vorjahr (-46 Prozent). 36 der 40 Fälle konnten aufgeklärt werden, damit liegt die Aufklärungsquote bei 90 Prozent. Die Fälle mit Tatmittel Schusswaffe (-50,0 %) gingen ebenfalls deutlich zurück. Nach Einschätzung der Polizei handelt es sich dabei häufig um Fälle, bei denen sich Täter und Opfer vor der Tat kannten. Demgegenüber ist die Wahrscheinlichkeit, als Unbeteiligter Opfer eines Schusswaffengebrauches zu werden, sehr gering. Um insbesondere Straftaten im Umfeld von Organisierter Kriminalität zu bekämpfen, hat die Polizei Hamburg 2022 eine Spezialeinheit (BAO) gegründet, die nach der Entschlüsselung des Messengerdienstes EnroChat und einer damit einhergehenden Welle von Verhaftungen, Ermittlungsverfahren und Sicherstellungen, die Ermittlungen vorantreibt und konsequent nachsetzt. Bis Ende 2024 wurden in der Abteilung für Organisierte Kriminalität des LKA Hamburg insgesamt 337 Ermittlungsverfahren geführt und 338 Haftbefehle vollstreckt.

Bezogen auf die Gesamtkriminalität registrierte die Polizei Hamburg im vergangenen Jahr 154 Fälle (2023: 101), in denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde, wobei es sich in mehr als der Hälfte der Fälle (83 Taten) um waffenrechtliche Verstöße ohne Einwirkung gegen Personen handelt, die zum Großteil an Silvester begangen wurden. Lediglich in 24 Fällen wurde ein Schuss aus einer scharfen Schusswaffe abgegeben. Die übrigen Fälle betrafen überwiegen Gas-, Softair- oder Luftdruckpistolen.

Bei den polizeilich registrierten Straftaten unter Verwendung eines Messers registrierte die Polizei im vergangenen Jahr mit 1.266 Fällen lediglich einen leichten Rückgang der Fälle (-0,2 Prozent), wobei es in 867 Fällen bei der Drohung mit einem Messer blieb. Zuletzt hatte Hamburg als erstes Bundesland im Dezember ein Waffenverbot für öffentliche Veranstaltungen, wie den Hamburger Dom, und den gesamten ÖPNV in Hamburg erlassen, mit dem Ziel, durch zielgerichtete Kontrollen möglichst viele Messer und weitere gefährliche Gegenstände sicherzustellen und so die Sicherheit an öffentlichen Orten zu stärken.

Zahl der Wohnungseinbrüche unter Vor-Pandemie-Niveau

Erfreulich stark gesunken ist die Zahl der Diebstahlsdelikte in Hamburg. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 5.863 Fälle weniger registriert als im Vorjahr (-6 Prozent). Gesunken ist auch die Zahl der Wohnungseinbrüche (-2,3 Prozent). Mit einem Rückgang um 72 Fälle auf 3.008 liegt Hamburg damit sogar unter dem Niveau des ersten Corona-Jahres 2020 und weit unter den Zahlen der Vorjahre. In mehr als der Hälfte der Fälle (52,4 Prozent) blieb es beim erfolglosen Versuch. Eine Entwicklung, die nach Einschätzung der Polizei sowohl auf Investitionen der Eigentümer in Sicherheitstechnik, aber auch auf eine verstärkte Kriminalprävention zurückzuführen ist. Zusätzlich zum Präventionsangebot der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in der Caffamacherreihe führen seit dem letzten Jahr auch die Stadtteilpolizisten in den Quartieren regelmäßig kostenfrei und auf Anfrage technische Sicherheitsberatungen für Hamburgerinnen und Hamburger durch. Ansprechpartner sind hier die örtlichen Polizeikommissariate.

Weitere starke Rückgänge verzeichnete die Polizei auch beim Ladendiebstahl (-10,7 Prozent), beim Fahrraddiebstahl (-15,4 Prozent) sowie bei Diebstahlsdelikten rund um den Kraftwagen (-4,4 Prozent). Dagegen wurde im vergangenen Jahr häufiger Komplettentwendungen von Fahrzeugen registriert. Insgesamt stieg die Zahl um 135 Fälle auf 1.717 Taten. Die LKA hat daher im August letzten Jahres eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, um gegen professionelle Autodiebe vorzugehen, die hochwertige Kraftfahrzeuge entwenden und diese ins Ausland verkaufen.

Die Zahl der Betrugsdelikte stagniert mit 30.650 Taten (+0,7 Prozent) auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Zugleich konnte die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich um 2,1 Prozent gesteigert werden. Einen Rückgang gab es beim Waren- und Warenkreditbetrug, was auf eine höhere Vorsicht bei den Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch auf Maßnahmen der Warenanbieter zurückzuführen sein dürfte. Die polizeiliche Präventionsarbeit zeigt hier Wirkung.

Wie stark sich Präventionsarbeit und eine gesteigerte Anzeigenbereitschaft auf die PKS auswirken, zeigt sich auch bei der in 2024 erfassten Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (+3,1 Prozent). Ursächlich für den Anstieg um 99 Taten ist neben der bereits seit 2021 registrierten Zunahme bekannt gewordener Fälle von Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, eine Zunahme bei Fällen von exhibitionistischen Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie sexueller Belästigung und Vergewaltigung. Letzteres geht auch auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurück. Dabei ist erneut auffällig, dass in über 80 Prozent der Fälle eine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer bestand. Bei einem Drittel der insgesamt 285 Taten im Jahr 2024 stammte der Täter aus der eigenen Familie.

Bei 13 Prozent aller Opferwerdungen in der Kriminalstatistik handelt es sich um Fälle von Gewalt in Partnerschaften bzw. ehemaligen Partnerschaften. Einen Anstieg der Zahl der Opferwerdungen von Partnerschaftsgewalt gab es vor allem bei gefährlichen Körperverletzungen auf Straßen, Wegen oder Plätzen (+22 Opferwerdungen) und schweren Sexualdelikten wie Vergewaltigungen (+26 Opferwerdungen). Die Polizei appelliert weiterhin, Sexualstraftaten auch in Partnerschaften konsequent anzuzeigen. Nur wenn die Polizei Kenntnis von Straftaten erhält, kann sie umgehend einschreiten und helfen.

Innensenator Andy Grote: ´Unser Anspruch war es in diesem Jahr, einerseits die Polizeipräsenz und den Verfolgungsdruck an Orten wie dem Hauptbahnhof und in St. Georg hochzuhalten und zugleich die Zahl der Straftaten nach dem Anstieg im letzten Jahr wieder zu senken. Beides ist unserer Polizei gelungen. Die Zahl der Straftaten in Hamburg ist im vergangenen Jahr um rund vier Prozent gesunken. Das ist eine gute Entwicklung, die wir dem täglichen unermüdlichen Einsatz unserer Polizistinnen und Polizisten zu verdanken haben. Sie zeigt: Hamburg ist eine sehr sichere Stadt und im letzten Jahr noch ein Stück sicherer geworden. Demnach war die Zahl der Straftaten im Verhältnis zur Bevölkerung und damit das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, in jedem Jahr vor 2019 höher als aktuell.´

Polizeipräsident Falk Schnabel: ´Wir blicken auf ein intensives und forderndes Jahr zurück, die Bilanz kann sich sehen lassen. Die Zahlen belegen, dass wir die Prioritäten richtig gesetzt und erfolgreich gearbeitet haben. Vor allem St. Georg werden wir aber weiterhin im Fokus behalten müssen. Mit unserem umfangreichen Maßnahmenpaket sind wir dort auf dem richtigen Weg, den es konsequent fortzugehen gilt. Mein großer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag mit großem Engagement alles dafür geben, damit die Menschen in unserer Stadt sicher sind.´

Rückfragen der Medien

Behörde für Inneres und Sport

Daniel Schaefer | Pressesprecher Telefon: 040 42839 2673 E-Mail: pressestelle@bis.hamburg.de

Pressestelle der Polizei Hamburg

Sandra Levgrün | Pressesprecherin Telefon: 040 42865 8888

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 14

Kriminalstatistik 2024 Kriminalität in Hamburg sinkt um vier Prozent - Zahl der Tötungsdelikte fast halbiert

Bundesgesundheit BZgA in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat heute die Weichen für den Start des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gestellt. Dafür wurde die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) umbenannt und die Zusammenarbeit zwischen dem neuen Institut und dem Robert Koch-Institut (RKI) geregelt.

Die Umbenennung der BZgA in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erfolgte per Ministererlass. Zudem unterzeichneten heute RKI-Präsident Prof. Lars Schaade und der kommissarische Leiter des BIÖG Dr. Johannes Nießen eine Kooperationsvereinbarung.

Deutschland muss mehr in Prävention und Gesundheitsaufklärung investieren. Dafür bauen wir das neue Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit auf und verzahnen die wissenschaftliche Expertise des RKI mit der kommunikativen Kompetenz der BZgA. Das BIÖG wird das Wissen über gesunde Verhaltensweisen leichtverständlich vermitteln, aber auch selber Daten erheben, analysieren und aufbereiten. Damit stellen wir wichtige Weichen für eine gesündere Zukunft einer alternden Gesellschaft und erarbeiten hilfreiche Informationen, wie man das Risiko für Volkskrankheiten wie Krebs, Herzerkrankungen und Demenz minimieren kann.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Der kommissarische Leiter des neuen Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, Dr. Johannes Nießen: „Mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit schaffen wir in Köln eine zentrale Institution im deutschen Public-Health-System. Von hier aus stärken wir die Öffentliche Gesundheit in ganz Deutschland – mit klaren, verständlichen Informationen und evidenzbasierten Strategien. Wir bauen auf der jahrzehntelangen Erfahrung der BZgA auf und entwickeln sie weiter, in enger Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut. Gute Gesundheitsförderung bedeutet, dass wir Wissen verständlich vermitteln und Menschen in ihrem Alltag erreichen. Genau das ist unsere Aufgabe. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll die Möglichkeit haben, gesund zu leben – mit verlässlichen Fakten, praxisnahen Angeboten und einem starken Netzwerk der Öffentlichen Gesundheit.“

Prof. Lars Schaade, Präsident des Robert Koch-Instituts: „Die sich verändernden Rahmenbedingungen wie Klimawandel, Urbanisierung, Digitalisierung und globale Krisen stellen zunehmende Herausforderungen auch für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Mit einer besseren Zusammenarbeit und Abstimmung bündeln wir hier unsere Kräfte zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit.“

Eine Hauptaufgabe des neuen Instituts ist es, eigene Erkenntnisse mit der Datenexpertise des RKI zu verbinden, um Materialien zur praxisnahen Gesundheitskommunikation zu entwickeln.

Mit der ebenfalls heute unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zwischen BZgA und RKI soll dafür ein internes „Steuerungsgremium Öffentliche Gesundheit“ aus den Präsidien beider Institute eingesetzt werden, in dem gezielt Forschungsschwerpunkte bestimmt und daraus Informationskampagnen abgeleitet werden. Dafür wird auch das Panel „Gesundheit in Deutschland“ genutzt, das in regelmäßigen Umfragen gesundheitsrelevante Parameter erhebt.

Die wesentlichen Inhalte der Kooperationsvereinbarung:

Beide Einrichtungen arbeiten im Bereich der öffentlichen Gesundheit eng zusammen und stellen gegenseitig Wissen, Kompetenzen und Strukturen bereit.
Beide Institute stimmen sich zu relevanten Gesundheitsthemen sowie Evaluationskonzepten ab und tauschen sich intensiv in den Bereichen der Forschungskoordination, Drittmittel und Antragsstellung für wissenschaftliche Projekte aus.
Im nationalen Krisenfall erfolgt eine enge Abstimmung der Krisenkommunikation beider Institute.

Mögliche Themenschwerpunkte der künftigen Kooperation sind unter anderem die Stärkung der Gesundheitskommunikation, die Zusammenarbeit in den Bereichen Infektionskrankheiten und Impfungen sowie die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Bewegungsförderung und psychischen Gesundheit.




Zugefügt 2025 Februar 14

Bundesgesundheit BZgA in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt

Özdemir:Wissenschaft braucht Freiraum, um unabhängig beraten zu können

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) feierte heute sein 75-jähriges Bestehen im Rahmen einer Festveranstaltung. Seit seiner Gründung berät das Gremium das Ministerium mit wissenschaftlich fundierten Empfehlungen zu zentralen Fragen der Agrar- und Ernährungspolitik.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gratuliert: ´Seit 75 Jahren liefert der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz wertvolle Analysen und Denkanstöße. Als Seismograph für Zukunftsthemen hilft er uns, komplexe Probleme zu verstehen und eine nachhaltige Agrar- und Ernährungspolitik auf Kurs zu bringen. Ohne diese unabhängige wissenschaftliche Expertise fehlt ein Kompass für tragfähige Lösungen.

Als Landwirtschafts- und Forschungsminister wünsche ich mir, dass der Beirat auch weiterhin die Politik kritisch begleitet und mit Weitblick innovative Ideen und Konzepte entwickelt. Es darf keinen Zweifel geben: Wissenschaft braucht Freiraum, um unabhängig beraten zu können. Mein großer Dank gilt den Beitragsmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement und ihren unverzichtbaren Beitrag zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Politik.´
Hintergrund:

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) ist ein interdisziplinär besetztes Gremium, welches das BMEL bei der Entwicklung seiner Politik in diesen Bereichen berät. Der WBAE arbeitet auf ehrenamtlicher Basis, ist unabhängig und erstellt Gutachten und Stellungnahmen zu selbst gewählten Themen. Dem Beirat gehören derzeit 17 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die vom BMEL für die Dauer von drei Jahren berufen werden.

Jüngst veröffentlichte der WBAE eine Stellungnahme zum Thema „Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen´ im März 2023 sowie ein Gutachten zum Thema ´Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors´ im Dezember 2023.

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der bisherigen Gutachten finden Sie hier.

Erschienen am 14. Feb. 2025 im Format Pressemitteilung



Zugefügt 2025 Februar 14

Özdemir:Wissenschaft braucht Freiraum, um unabhängig beraten zu können

MESSER - 40-jähriger Mann von unbekanntem Täter niedergestochen - Öffentlichkeitsfahndung Heilsbronn

Wie mit Meldungen 124 und 148 berichtet, ermittelt die SOKO ´Gundekar´ nach einem versuchten Tötungsdelikt in Heilsbronn (Lkrs. Ansbach) in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ansbach. Die SOKO ´Gundekar´ konnte nun einen Tatverdächtigen identifizieren und fahndet mit einem Lichtbild nach dem flüchtigen ELITAS, Davut.

Am Donnerstagmorgen (06.02.2025) gegen 08:45 Uhr griff ein bislang unbekannter Mann einen 40-Jährigen in der St.-Gundekar-Straße in Heilsbronn mit einem Messer an und flüchtete daraufhin. Trotz umgehend eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen, bei welchen eine Vielzahl von Polizeibeamten, mehrere Personensuchhunde und ein Polizeihubschrauber eingebunden war, konnte der Mann nicht mehr angetroffen werden.

Das Opfer erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und musste in einem Krankenhaus entsprechend medizinisch versorgt werden. Der 40-Jährige befindet sich derzeit in einem stabilen Zustand und konnte bereits vernommen werden.

Die Ansbacher Kriminalpolizei bildete in enger Abstimmung und unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Ansbach die, aus 26 Mitarbeitern bestehende, SOKO ´ Gundekar´. Neben umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen im Bereich des Tatorts, führte die SOKO ´Gundekar´ eine Vielzahl von Zeugen- und Anwohnerbefragungen durch. Zuletzt erfolgte eine Befragung am Donnerstagmorgen (13.02.2025), in deren Zusammenhang circa 200 Verkehrsteilnehmer angesprochen werden konnten. Hieraus ergaben sich mehrere interessante Hinweise, welche nun verifiziert werden müssen.

Im Verlauf der intensiv und umfangreich geführten Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass sich die Tat konkret gegen den 40-Jährigen richtete. Zudem verdichteten sich die Hinweise, dass an der Tat zwei Männer beteiligt waren, welche offenbar nur zur Begehung dieser Tat nach Heilsbronn anreisten.

Durch umfassende kriminaltaktische Maßnahmen und Ermittlungen gelang es nun den Tatverdächtigen, welcher den 40-Jährigen angriff, zu identifizieren. Es handelt sich hierbei um den 25-jährigen ELITAS, Davut.

Ein Bild des Tatverdächtigen sowie ein Bild der am Tattag getragenen Kleidung steht als Download zu Veröffentlichung unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/080383/index.html

Sollten Sie den Mann antreffen oder Hinweise auf den Aufenthaltsort des ELITAS Davut geben können, verständigen Sie bitte umgehend den Polizeinotruf 110. Sollten Sie den Tatverdächtigen vor bzw. nach dem Tatgeschehen wahrgenommen haben, verständigen sie bitte die SOKO ´Gundekar´ unter der Telefonnummer 0911 2112-3333.

Derzeit führt die SOKO ´Gundekar´ weitere umfangreiche Maßnahmen zur Lokalisierung und zur Ergreifung des auf der Flucht befindlichen Tatverdächtigen und dessen Mittäters durch. Zudem gilt es weiterhin das Motiv für das Geschehene zu ergründen.

Auf Antrag der der Staatsanwaltschaft Ansbach erließ ein Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen wegen des Verdachts des versuchten Mordes.

Weitere Auskünfte zum Fortgang der Verfahrens erteilt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, Herr Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier, unter der Telefonnummer 0981 58251.

Erstellt durch: Michael Petzold

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle@polizei.bayern.de

Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: +49 (0)911 2112 1030

Außerhalb der Bürozeiten:

Telefon: +49 (0)911 2112 1553

Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h



Zugefügt 2025 Februar 14

40-jähriger Mann von unbekanntem Täter niedergestochen - Öffentlichkeitsfahndung Heilsbronn

bundesfinanzministerium Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2024

Die Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundeshaushalts 2024 betrug nach vorläufigem Haushaltsabschluss 33,3 Mrd. Euro. Die im Soll geplante NKA wurde damit um 5,7 Mrd. Euro unterschritten.
Die strukturelle NKA in Abgrenzung der Schuldenbremse des Bundes belief sich auf 0,28 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die im Art. 115 Grundgesetz mit 0,35 Prozent des BIP festgelegte Obergrenze für die um strukturelle Effekte bereinigte Nettoneuverschuldung wurde damit um 2,8 Mrd. Euro unterschritten. Um diesen Betrag wird das Kontrollkonto entlastet.
Die investiven Ausgaben erreichten im Bundeshaushalt 2024 eine Höhe von 56,7 Mrd. Euro. Rechnet man das gesetzlich nicht umgesetzte Darlehen zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung heraus, wurden rein rechnerisch rund 97 Prozent der veranschlagten Investitionsausgaben getätigt. Dies ist ein Spitzenwert. Die Ist-Ausgaben 2024 stellen den nominal höchsten Investitionsbetrag dar, der bislang in einem Jahr aus dem Bundeshaushalt geleistet wurde.

Inhalt

Ausgangslage
Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss
Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes (Schuldenbremse)
Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2024
Entwicklung der Ausgaben nach ökonomischen Arten
Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen

Ausgangslage

Die deutsche Wirtschaft konnte im vergangenen Jahr die wirtschaftliche Stagnation nicht hinter sich lassen. Konjunkturell belasteten nach wie vor die Nachwirkungen der multiplen exogenen Schocks der vergangenen Jahre (Corona-Pandemie, russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Energiepreiskrise) das wirtschaftliche Geschehen. Dazu dämpfte erhöhte Unsicherheit, u. a. durch geopolitische Entwicklungen sowie zuletzt auch mit Blick auf die zukünftigen Handelsbedingungen mit den Vereinigten Staaten, die Investitions- und Konsumneigung. Die Stagnation hat allerdings auch strukturelle Ursachen, wie demografische Veränderungen, geopolitische Fragmentierung oder Verluste an Marktanteilen auf Kernmärkten der deutschen Industrie. Die Bruttowertschöpfung war in der Folge im vergangenen Jahr vor allem in der Industrie rückläufig. Insgesamt war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts leicht um 0,2 Prozent niedriger als im Vorjahr. Im Jahresverlauf 2024 spiegelte sich die Stagnation in um die Null schwankenden Quartalsveränderungsraten des preis-, kalender- und saisonbereinigten BIP wider.

Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2024 stiegen um knapp 4 Prozent. Dabei fiel die Entwicklung bei den einzelnen Steuerarten deutlich unterschiedlich aus. Die abwärts gerichtete Entwicklung in der Industrie spiegelte sich u. a. im Aufkommen der Körperschaftsteuer wider, das deutlich rückläufig war. Die stark gestiegenen Zinsen hatten als „Nebeneffekt“ zur Folge, dass das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge eine sehr hohe Zuwachsrate aufwies. Der moderate Zuwachs des Aufkommens aus den Steuern vom Umsatz reflektierte auch das Auslaufen temporärer Stützungsmaßnahmen in der Pandemie und der Energiepreiskrise: die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze auf Speisen in der Gastronomie und auf Lieferungen von Gas und Fernwärme. Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahr 2024 können dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld“ in diesem Monatsbericht entnommen werden.1

Zum Seitenanfang
Gesamtübersicht zum vorläufigen Haushaltsabschluss

Das Haushaltsgesetz 2024 wurde am 12. Februar 2024 im BGBl. 2024 I Nr. 38 verkündet. Die Tabelle 1 zeigt neben dem Haushaltssoll 2024 wesentliche Eckwerte des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2024 im Vergleich zum Haushaltsabschluss 2023.
Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts

Die Ausgaben des Bundeshaushalts beliefen sich nach vorläufigem Haushaltsabschluss 2024 auf 465,7 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 1). Das Soll wurde damit um 11,1 Mrd. Euro beziehungsweise 2,3 Prozent unterschritten. Im Vergleich zum Jahr 2023 fielen die Ausgaben im vergangenen Jahr um 1,9 Prozent beziehungsweise 8,5 Mrd. Euro höher aus. Zu den Einzelheiten s. a. die Abschnitte „Konsumtive Ausgaben“ und „Investive Ausgaben“.

Die Einnahmen des Bundeshaushalts (ohne Münzeinnahmen) beliefen sich im Jahr 2024 nach vorläufigem Ist auf 440,6 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 1). Damit nahm der Bund 13,2 Mrd. Euro beziehungsweise 3,1 Prozent mehr ein, als im Soll veranschlagt war. Im Vergleich zum Vorjahresniveau stiegen die Einnahmen um 12,3 Prozent (+48,4 Mrd. Euro). Dies resultierte im Vergleich zum Ist des Jahres 2023 aus um 18,9 Mrd. Euro höheren Steuereinnahmen und gestiegenen Sonstigen Einnahmen (+29,5 Mrd. Euro). Die Steuereinnahmen waren im Ist des Jahres 2024 um 2,6 Mrd. Euro geringer als veranschlagt (Veränderung gegenüber dem Soll -0,7 Prozent), die Sonstigen Einnahmen waren jedoch um 31,7 Prozent beziehungsweise 15,8 Mrd. Euro höher als im Soll (s. a. Tabelle 7).

Unter den Sonstigen Einnahmen gingen mehr als die Hälfte der Mehreinnahmen (8,5 Mrd. Euro) gegenüber dem Soll auf Rückflüsse aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (6,3 Mrd. Euro), von Corona-Soforthilfen (0,8 Mrd. Euro) sowie von Corona-Unternehmenshilfen (1,4 Mrd. Euro) zurück. Diese Rückflüsse haben einen Bezug zu früheren Notlagekrediten. In entsprechender Anwendung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die notlagenbedingte Kreditaufnahme werden diese Einnahmen (sogenannte nicht-strukturelle Einnahmen) zweckgebunden nur zur Tilgung von Notlagenkrediten und nicht zur allgemeinen Haushaltsdeckung verwendet. Daneben sind Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aus Privatisierungserlösen (Veräußerung von Aktien der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG) erzielt worden. Die Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans wurde für das Jahr 2024 von der Europäischen Kommission genehmigt und die beantragten Mittel von 13,5 Mrd. Euro wurden in voller Höhe wie geplant vereinnahmt.
Finanzierungssaldo und Nettokreditaufnahme

Aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ergab sich im Haushaltsjahr 2024 ein Finanzierungsdefizit des Bundeshaushalts in finanzstatistischer Abgrenzung von 25,0 Mrd. Euro. Der Finanzierungssaldo wird gedeckt durch eine vorläufige Nettokreditaufnahme (NKA) des Bundeshaushalts in Höhe von 33,3 Mrd. Euro und Münzeinnahmen in Höhe von 0,2 Mrd. Euro. Dabei wurden auch Tilgungsausgaben in Höhe von 8,5 Mrd. Euro berücksichtigt. Die NKA fällt um 5,7 Mrd. Euro geringer aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Gegenüber dem Jahr 2023 ist die NKA damit zwar um knapp 6,1 Mrd. Euro angestiegen. Dabei war aber zum Haushaltsausgleich 2023 neben der NKA in Höhe von 27,2 Mrd. Euro auch eine Rücklagenentnahme von 37,5 Mrd. Euro benötigt worden. Für das Jahr 2024 war hingegen die ursprünglich geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 10,2 Mrd. Euro nicht erforderlich.
Gesamtübersicht des Bundeshaushalts Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben¹ 476.808 465.670 457.129 +8.541 +1,9
2. Einnahmen² 427.453 440.634 392.229 +48.405 +12,3

Steuereinnahmen³

377.613 374.981 356.082 +18.899 +5,3

Sonstige Einnahmen (ohne Münzeinnahmen)

49.840 65.653 36.147 +29.506 +81,6
3. Saldo der durchlaufenden Mittel 0 0 0 X X
Einnahmen ./. Ausgaben + Saldo der durchlaufenden Mittel = Finanzierungssaldo -49.354 -25.035 -64.900 +39.865 X
Deckung/Verwendung des Finanzierungssaldos
Münzeinnahmen (nur Umlaufmünzen) 161 201 181 +21 +11,5
Zuführung(-)/Entnahme(+) Rücklage 10.166 0 37.543 -37.543 X
Nettokreditaufnahme 39.028 33.328 27.177 +6.151 X
Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben 0 -8.494 0 -8.494 X
nachrichtlich:
Investive Ausgaben 70.522 56.658 54.961 +1.697 +3,1
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
2 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
3 In dem Artikel „Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2024“ aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den hier dargestellten Steuereinnahmen des Bundes ab.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 1

Zum Seitenanfang
Abrechnung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes (Schuldenbremse)
Erste vorläufige Abrechnung der Schuldenbremse für das Jahr 2024

Grundlage für die erste vorläufige Abrechnung der Schuldenbremse sind das erste vorläufige Jahresergebnis des Statistischen Bundesamts zum BIP des Jahres 2024 vom 15. Januar 2025 sowie der vorläufige Abschluss des Bundeshaushalts 2024 (Stand: 15. Januar 2025).

Der Bund hat gemäß vorläufigem Abschluss im Jahr 2024 mit einer NKA in Höhe von 33,3 Mrd. Euro abgeschlossen (s. a. Tabelle 2 lfd. Nr. 8). Ausgehend von der NKA in Höhe von 33,3 Mrd. Euro zuzüglich des Saldos finanzieller Transaktionen von -1,4 Mrd. Euro (lfd. Nr. 6) und zuzüglich der an die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung angepassten Konjunkturkomponente von -20,4 Mrd. Euro (lfd. Nr. 5) beläuft sich die strukturelle NKA des Bundes auf Basis vorläufiger gesamtwirtschaftlicher Daten auf 11,6 Mrd. Euro beziehungsweise 0,28 Prozent des BIP (lfd. Nr. 9). Damit wird nach erstem vorläufigem Ergebnis die strukturelle Obergrenze (0,35 Prozent des BIP = 14,4 Mrd. Euro) um 2,8 Mrd. Euro unterschritten (lfd. Nr. 10).
Buchung der Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu Notlagemitteln früherer Haushaltsjahre im Bundeshaushalt 2024 und Buchungen auf dem Kontrollkonto

Im Jahr 2024 waren Einnahmen aus Rückflüssen mit Bezug zu früheren Notlagemitteln aus früheren Haushaltsjahren, sogenannte nicht-strukturelle Einnahmen, in Höhe von 8,5 Mrd. Euro im Bundeshaushalt zu verbuchen (vergleiche Sonstige Einnahmen). In der ausgewiesenen NKA (lfd. Nrn. 8 und 9) ist der Bruttotilgungsbetrag aus den nicht-strukturellen Einnahmen (lfd. Nr. 8a) enthalten. Unter Berücksichtigung dieses Tilgungsbetrags ergibt sich insgesamt eine Unterschreitung der zulässigen (strukturellen) NKA in Höhe von 2,8 Mrd. Euro. Der Unterschreitungsbetrag wird auf dem Kontrollkonto verbucht, d. h., im Ist des Jahres 2024 wird das Kontrollkonto um 2,8 Mrd. Euro entlastet. Der Saldo auf dem Kontrollkonto erhöht sich damit vorläufig auf 55,5 Mrd. Euro. Der Tilgungsbetrag aufgrund nicht-struktureller Einnahmen führt nicht zu einer Entlastung des Kontrollkontos, sondern verringert den zukünftigen Rückführungsbetrag pro Jahr aus Notlagenkrediten.

In den Beschlüssen des Deutschen Bundestags zur Feststellung der Notlage und Festlegung eines Tilgungsplans (Beschluss des Bundestags vom 7. Dezember 2023 in Verbindung mit Beschluss des Bundestags vom 3. Juni 2022) heißt es bezüglich einer Anpassung der Tilgungspläne: „Höhere Rückführungen sind möglich. Dadurch verringert sich der Tilgungszeitraum.“
Erste vorläufige Abrechnung des Bundeshaushalts 2024 gemäß Schuldenbremse Soll¹ Ist²
in Mio. Euro
1 Maximal zulässige strukturelle NKA (in Prozent des BIP) ohne Abbauverpflichtung 0,35
2 Nominales BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres
(Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung) 4.121.160
3 Abbauverpflichtung - -

3a

Gemäß Tilgungsplan (Art. 115 Abs. 2 Satz 7 Grundgesetz) - -

3b

Aus Kontrollkonto - -
4 Maximal zulässige strukturelle NKA (1 x 2 - 3) mit Abbauverpflichtung 14.424

in Prozent des BIP

0,35 0,35
5 Konjunkturkomponente
Soll: (5a) x (5c) Ist: [(5a) + (5b)] x (5c) -7.688 -20.350

5a

Nominale Produktionslücke (Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung) -37.892

5b

Anpassung an tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung
[Ist (5ba) - Soll (5ba)]% x (5bb) -62.405

5ba

Nominales BIP (Prozent gegenüber Vorjahr) 4,4 2,9

5bb

Nominales BIP des Vorjahres 4.185.550

5c

Budgetsemielastizität (ohne Einheit) 0,203
6 Saldo Finanzielle Transaktionen -16.915 -1.386

6a

Einnahmen aus finanziellen Transaktionen 1.003 4.471

6b

Ausgaben aus finanziellen Transaktionen 17.919 5.857
7 Zulässige NKA (4 - 5 - 6) 39.028 36.160
8 NKA (8a + 8b) 39.028 33.328

8a

darunter: Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben (Kapitel 3201 Titel 595 01 – 830) - 8.494
9 Strukturelle NKA (8 + 5 + 6) 14.424 11.592

in Prozent des BIP

0,35 0,28
10 Abweichung von der Obergrenze (8 - 7) oder (9 - 4) 0 -2.832
11 Be(-)/Ent(+)lastung des Kontrollkontos
(7 - 8) oder (4 - 9) 2.832
12 Saldo Kontrollkonto Vorjahr 52.627
13 Saldo Kontrollkonto neu (11) + (12) 55.459
Abweichungen in den Summen und in den Produkten durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Soll 2024 bezieht sich auf das Haushaltsgesetz 2024, vom 12. Februar 2024, BGBl. I Nr. 38.
2 Erste vorläufige Feststellung der Abweichung der zulässigen NKA von der tatsächlichen NKA im Sinne der Schuldenbremse nach vorläufigem Haushaltsabschluss vom 15. Januar 2025.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 2

Zum Seitenanfang
Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern

Die Kennziffern des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 spiegeln insgesamt eine Verbesserung der finanziellen Situation des Bundeshaushalts wider.

Die Ausgabenquote setzt die Gesamtausgaben des Bundeshaushalts in Relation zum nominalen BIP (erstes vorläufiges Jahresergebnis für das nominale BIP 2024: 4.306,4 Mrd. Euro, Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Ausgaben 2024 stiegen mit 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr etwas weniger an als das nominale BIP mit 2,9 Prozent. In der Folge verringerte sich die Ausgabenquote 2024 gegenüber dem Jahr 2023 marginal um etwa 0,1 Prozentpunkte auf 10,8 Prozent des BIP und lag damit auch unter der jeweiligen Quote der Jahre 2020 bis 2022.
Die Zinsausgabenquote stellt den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts dar. Die Zinsausgabenquote ging etwas zurück, nachdem sie zuvor zweimal in Folge angestiegen war. Sie belief sich im Jahr 2024 auf 7,3 Prozent und unterschritt damit das Vorjahresniveau um 0,9 Prozentpunkte.
Die Zins-Steuer-Quote (s. a. Abbildung 1) zeigt, wie viel Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben verwendet werden müssen. Im Jahr 2024 betrug die Quote 9,1 Prozent und war damit um 1,4 Prozentpunkte geringer als im Jahr davor (10,6 Prozent). Die Quote ist im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2022 noch sehr hoch, aber geringer als in den Jahren 1982 bis 2013, in denen die Quote durchgängig im zweistelligen Bereich lag.
Die Steuerfinanzierungsquote (s. a. Abbildung 2) gibt den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts wieder. Die Quote stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Prozentpunkte auf 80,5 Prozent an. Dies zeigt eine weitere Normalisierung der Entwicklung der Steuereinnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt an. Im Jahr 2021 wurde nur etwa die Hälfte der Ausgaben durch Steuereinnahmen finanziert. Im Durchschnitt der Jahre 1952 bis 2019, also vor der Pandemie, betrug die Quote knapp 85 Prozent.
Der Primärsaldo ist die Differenz zwischen öffentlichen Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten) und öffentlichen Ausgaben abzüglich der Zinszahlungen auf die ausstehenden Schulden. Diese Kennzahl eröffnet somit den Blick auf den Haushalt ohne die Altlasten der Vergangenheit (repräsentiert durch die Zinslasten). Der Bundeshaushalt 2024 wies einen Primärsaldo von +9,2 Mrd. Euro auf und war damit erstmals seit dem Jahr 2019 wieder positiv. Im Vorjahr hatte er noch bei -27,3 Mrd. Euro gelegen.

Abbildung: Zins-Steuer-Quote 1954 bis 2024 (mehr in der Langbeschreibung)
BildVergroessern
Abbildung 1Quelle: 
Abbildung: Steuerfinanzierungsquote 1954 bis 2024 (mehr in der Langbeschreibung)
BildVergroessern
Abbildung 2Quelle: 

Zum Seitenanfang
Umsetzungen von Maßnahmen im Vollzug des Bundeshaushalts 2024

Der Bundeshaushalt 2024 wurde unter schwierigen Bedingungen aufgestellt. Wesentliche Faktoren waren dabei die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, globale Unsicherheiten, Inflation, Zinsanstieg sowie Konsolidierungsbedarf aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021.
Umsetzung ausgewählter ausgabenseitiger Maßnahmen

Im Folgenden sind ausgewählte Ausgaben und Programme aus dem Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 dargestellt.

Ein bedeutender Faktor im Jahr 2024 war erneut die Unterstützung der Ukraine in ihrem Kampf gegen die russische Invasion. Die Mittel für die Unterstützung flossen aus verschiedenen Titeln im Bundeshaushalt. Genannt seien hier die Ausgaben im Rahmen der sogenannten Ertüchtigungsinitiative von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung in Höhe von 8,0 Mrd. Euro. Aus diesem Titel wurden 2,5 Mrd. Euro mehr Mittel zur Verfügung gestellt als im Jahr 2023.
Eine deutliche Erhöhung der Ausgaben gab es im Bereich Schiene: In Höhe von 5,5 Mrd. Euro erfolgte eine Eigenkapitalerhöhung an die Deutsche Bahn AG. Das waren um 4,4 Mrd. Euro höhere Ausgaben als im Jahr 2023. Hinzu kamen im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Mrd. Euro höhere Baukostenzuschüsse zur Erhaltung der Schienenwege des Bundes.
Zur Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus sind 0,8 Mrd. Euro höhere Mittel abgeflossen als im Jahr 2023.
Für den Meeresnaturschutz wurden 0,4 Mrd. Euro verausgabt. Hierfür waren im Jahr 2023 noch keine Mittel vorgesehen.
Auch im sozialen Wohnungsbau wurden mehr Mittel als im Jahr 2023 eingesetzt (+0,5 Mrd. Euro).
Deutliche Mehrausgaben waren für gesetzliche Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer ungünstigeren Entwicklung am Arbeitsmarkt als im Jahr 2023 und im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine erforderlich. So waren die Ausgaben für das Bürgergeld um 3,3 Mrd. Euro höher als im Ist des Jahres 2023.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, wurden weiter deutlich zurückgefahren, insbesondere „Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2“ wurden mit -0,7 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2023 mehr als halbiert.
Die Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ erfolgte in erforderlichem Umfang in Höhe von 1,4 Mrd. Euro. Das waren 50 Mio. Euro mehr als im Jahr 2023.

Steuerpolitik

Nach umfangreichen Entlastungen in den vergangenen Jahren zur Abmilderung krisenbedingter Belastungen und der Umsetzung struktureller Verbesserungen blieb es Ziel der Bundesregierung, Bürgerinnen und Bürger, Familien und Unternehmen im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten finanziell zu stärken. Sowohl finanz- als auch steuerpolitisch galt es, Vertrauen in eine nachhaltige Wirtschafts- und Finanzentwicklung zu sichern. Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen verbessert.

Klar im Vordergrund steht nach wie vor die Sicherung einer leistungs- und verteilungsgerechten Besteuerung. Die Effekte der kalten Progression wurden durch die Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeglichen. Dadurch wird verhindert, dass Bürgerinnen und Bürger bei inflationsausgleichenden Einkommenssteigerungen steuerlich mehrbelastet werden. Zudem wurde zur steuerlichen Freistellung des sächlichen Existenzminimums des Kindes der Kinderfreibetrag angehoben.

Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass Steuern und Abgaben wesentlich zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Zur Stärkung von Wachstum und sozialem Zusammenhalt gilt es auch künftig, auf ein ausgewogenes Verhältnis von Steuern beziehungsweise Abgaben einerseits und staatlichen Leistungen andererseits hinzuwirken.
Unterstützung der Länder und Kommunen

Der Bund unterstützte die Länder und Kommunen – wie in den vergangenen Jahren – auch im Jahr 2024 umfassend. Die Bundesmittel wurden für konkrete Ausgabezwecke in verschiedenen Politikbereichen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurde den finanziellen Mehrbelastungen der Länder durch Erhöhungen ihres Anteils an der Umsatzsteuer Rechnung getragen.2 Der Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer beträgt seit 2018 weniger als 50 Prozent.

Im Jahr 2024 wurden zahlreiche Maßnahmen im sozialen, im Familien- und Bildungs- sowie im Investitions- und Verkehrsbereich vom Bund fortgeführt. Viele dieser Maßnahmen sind langfristig, zum Teil sogar dauerhaft angelegt. Ebenso übernimmt der Bund weiterhin Teile der flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen. Nachfolgend werden ausgewählte Entlastungen näher dargestellt.
Krisenunterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund

Der Bund unterstützte die Länder und Kommunen weiterhin bei der Finanzierung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine sowie aus anderen Ländern. So trägt der Bund bei den anerkannten Geflüchteten zu 100 Prozent die Kosten für den Lebensunterhalt gemäß SGB II beziehungsweise bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Um den flüchtlingsbedingten Mehrausgaben der Länder zu begegnen, wurde ferner der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer erhöht. Im Zuge der Umsatzsteuerverteilung haben die Länder im Jahr 2023 3,75 Mrd. Euro und im Jahr 2024 1,75 Mrd. Euro im Bereich der Flüchtlingskostenfinanzierung gesondert erhalten.

Darüber hinaus übernimmt der Bund für alle Personen, die SGB-II-Leistungen erhalten, bis zu 75 Prozent der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Bereich Soziales

Die Bundesbeteiligung im Bereich Soziales wurde in den vergangenen Jahren mehrfach aufgestockt. Die größte Entlastung der Kommunen erfolgt dabei im Bereich des Bürgergeldes (vormals Arbeitslosengeld II). Durch die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung um 25 Prozentpunkte im Jahr 2020 entlastet der Bund die Länder und Kommunen jährlich zusätzlich um 4 Mrd. Euro. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung ist inzwischen auf 12,4 Mrd. Euro im Jahr 2024 angestiegen. Zudem erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig (2024: 11,1 Mrd. Euro).

Darüber hinaus leistete der Bund im Jahr 2024 Zuschüsse zu den Rentenversicherungsbeiträgen für die in Integrationseinrichtungen beschäftigten Menschen mit Behinderungen in Höhe von 1,49 Mrd. Euro. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Zusatzversorgungssysteme der DDR nach Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz führte im Jahr 2024 zu einer finanziellen Entlastung der neuen Länder von 1,88 Mrd. Euro.

Auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus unterstützt der Bund die für die Wohnraumförderung zuständigen Länder durch die Gewährung von Finanzhilfen. Die vom Bund im Jahr 2024 bereitgestellten Programmmittel betrugen 3,15 Mrd. Euro.
Bildung und Betreuung

In der Bildung und bei der Betreuung werden die Länder und Kommunen umfangreich vom Bund unterstützt. Der Bund hat in den Bereichen Kinderbetreuung und Schule zwei Sondervermögen errichtet, um den Ausbau der Kitas (5,4 Mrd. Euro, bis Mitte 2024) und die Ganztagsbetreuung an Grundschulen (gemäß Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz 3,5 Mrd. Euro bis Ende 2027) zu fördern. Darüber hinaus werden die Länder und Kommunen über den DigitalPakt Schule (6,5 Mrd. Euro) bei der Digitalisierung der Schulen unterstützt.

Zusätzlich zu diesen investiven Maßnahmen gab der Bund im Jahr 2024 im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung 845 Mio. Euro zum Ausgleich für Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen an die Länder weiter. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz wurde zum 1. Januar 2023 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung geändert und inhaltlich weiterentwickelt. Nachdem die finanziellen Mehrbelastungen der Länder bereits in den Jahren 2019 bis 2022 im Zusammenhang mit dem Gute-KiTa-Gesetz durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung mit insgesamt 5,5 Mrd. Euro berücksichtigt wurden, wird dies in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt 4 Mrd. Euro fortgesetzt. Mit dem im Herbst 2024 beschlossenen 3. Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird der Prozess auch in den Jahren 2025 und 2026 fortgesetzt. Über eine Veränderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2025 und 2026 zugunsten der Länder (2025 und 2026 jeweils 1,993 Mrd. Euro) soll ihren zusätzlichen Belastungen aus diesem gesetzlichen Vorhaben in den beiden Jahren Rechnung getragen werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Länder über die Umsatzsteuerverteilung für Mindereinnahmen aus der Einkommensteuer in Höhe von 4,5 Mrd. Euro entlastet, die wegen der Gewährung steuerlicher Kinderboni in den Jahren 2020 bis 2022 entstanden sind.

Im Hochschulbereich unterstützt der Bund die Länder ebenfalls. Bedeutsame Unterstützungen sind u. a. die vollständige Übernahme des BAföG seit dem Jahr 2015 durch den Bund (2024: 1,9 Mrd. Euro) sowie die Mittel für die Exzellenzstrategie und den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ (2024: 2,3 Mrd. Euro). Hinzu kommt der Finanzierungsanteil des Bundes von 78 Prozent bei der Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung mit 0,76 Mrd. Euro.
Bereich Investitionen und Verkehr

Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich Schulsanierung werden weiterhin vom Bund über das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gefördert. Dessen Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2025. Der Bund stellt für den Zeitraum 2017 bis 2025 hierfür insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) standen im Jahr 2024 zudem über 1,0 Mrd. Euro und für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 0,7 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder wurden so strukturschwache und ländliche Regionen mit 2,9 Mrd. Euro (GAK 1,5 Mrd. Euro und GRW 1,4 Mrd. Euro) unterstützt. Darüber hinaus förderte der Bund die drei Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Rahmen der Städtebauförderung mit Programmmitteln in Höhe von 0,8 Mrd. Euro.

Im Klimapaket 2030 wurden sowohl die Regionalisierungsmittel als auch die Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz strukturell erhöht und (zusätzlich) dynamisiert. Im Jahr 2024 erhielten die Länder insgesamt 11,2 Mrd. Euro an sogenannten regulären Regionalisierungsmitteln. Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern für die Kalenderjahre 2023 bis 2025 für den Ausgleich der durch die Umsetzung des Deutschlandtickets entstehenden finanziellen Nachteile jährlich 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Letztere sind nach dem im Dezember 2024 verabschiedeten 10. Regionalisierungsgesetz innerhalb der Jahre 2023 bis 2025 überjährig verwendbar.
Weitere Entlastungen der Länder und Kommunen

Nennenswerte Entlastungen ergeben sich auch durch das seit dem Jahr 2018 wirksame Entlastungspaket von jährlich 5 Mrd. Euro zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft. Der Bund gewährt außerdem den Ländern Bremen und Saarland Sanierungshilfen von jährlich zusammen 0,8 Mrd. Euro.

Zur Finanzierung der Wiederaufbauhilfe in den von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 geschädigten Regionen wurde ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit bis zu 30 Mrd. Euro errichtet, wobei 2 Mrd. Euro für die Wiederherstellung der Bundesinfrastruktur vorgesehen sind. Die weiteren 28 Mrd. Euro werden hälftig von Bund und Ländern getragen.

Zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung der Länder im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst haben die Länder und Kommunen im Jahr 2024 Mittel in Höhe von insgesamt 756 Mio. Euro erhalten, hiervon 600 Mio. Euro durch Anpassung der Umsatzsteuerverteilung.
Finanzlage der Sozialversicherungen

Die konjunkturelle Schwächephase zeigt sich auch auf dem Arbeitsmarkt. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Abschluss des Haushaltsjahres 2023 noch gut 3 Mrd. Euro der allgemeinen Rücklage zur Risikovorsorge zuführen konnte, hat die BA das Haushaltsjahr 2024 mit einem negativen Finanzierungssaldo von 0,6 Mrd. Euro abgeschlossen und nach Abrechnung der umlagefinanzierten Rücklagen für das Insolvenzgeld und die Winterbeschäftigungsförderung 0,14 Mrd. Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung dient dazu, Defizite und Einnahmenschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden. Sie hatte sich zum Jahresende 2023 gegenüber dem Vorjahr um knapp 2,3 Mrd. Euro auf 45,0 Mrd. Euro erhöht, was 1,69 Monatsausgaben entsprach. Auch im Jahr 2024 bewegte sich die Nachhaltigkeitsrücklage auf einem hohen Niveau. So stellte die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht 2024 (RVB) fest, dass die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis zum September 2024 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 5,3 Prozent gestiegen waren. Für das Jahresende 2024 schätzte der RVB 2024 – u. a. noch unter Berücksichtigung des von der Regierung beschlossenen Rentenpakets II – eine Nachhaltigkeitsrücklage von 43,6 Mrd. Euro. Dies entspricht 1,54 Monatsausgaben. Vor dem Hintergrund der hohen Nachhaltigkeitsrücklage konnte der Beitragssatz von 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung auch für das Jahr 2024 fortgeschrieben werden. Insgesamt flossen im Jahr 2024 gut 116,0 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt als Leistungen an die Rentenversicherung.

Der im Jahr 2004 eingeführte steuerfinanzierte Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrug im Jahr 2024 – wie bereits in den Vorjahren – 14,5 Mrd. Euro. Um das für das Jahr 2024 prognostizierte Defizit in der GKV zu vermeiden, wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent angehoben.

Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag zum Stichtag 15. Januar 2024 bei 9,4 Mrd. Euro. In seiner Schätzung vom 15. Oktober 2024 prognostizierte der GKV-Schätzerkreis die Reserve nach Abschluss des Rechnungsjahres 2024 zum 15. Januar 2025 auf 6,0 Mrd. Euro. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen beliefen sich zum Stichtag 30. September 2024 auf 4,7 Mrd. Euro.

Gemäß Berechnungen des GKV-Schätzerkreises dürften im Jahr 2024 die Ausgaben der GKV stärker gestiegen sein als die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder: So rechnet das Gremium für das Jahr 2024 mit einem Ausgabenwachstum von 7,1 Prozent (2023: +5,2 Prozent, 2022: +4,3 Prozent), dem ein geschätzter Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen von 5,7 Prozent (2023: +5,3 Prozent, 2022: +4,5 Prozent) gegenübersteht. Die vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2024 dürften Ende Februar 2025 vorliegen.

Der Mittelbestand der sozialen Pflegeversicherung (SPV) lag zum Ende des Jahres 2023 bei 6,9 Mrd. Euro, was 1,4 Monatsausgaben entsprach. Bis September 2024 sank der Mittelbestand der SPV auf 5,3 Mrd. Euro, laut Haushaltsplänen der Pflegekassen entspricht dies 1,0 Monatsausgaben. Um die Finanzsituation der SPV zu stabilisieren, wurde mit der gemäß § 55 SGB XI erlassenen Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 der Beitragssatz der SPV zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben. Dies führt jährlich zu Mehreinnahmen der SPV von 3,7 Mrd. Euro.

Zum Seitenanfang
Entwicklung der Ausgaben nach ökonomischen Arten

Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes und auch der Länder werden in der Haushaltsstatistik entsprechend ihrer ökonomischen Wirkung auf die gesamtwirtschaftlichen Abläufe zugeordnet. Dies erfolgt über den Gruppierungsplan. Hier kann nach konsumtiven und investiven Ausgabearten unterschieden werden. So werden u. a. Baumaßnahmen, Erwerb von unbeweglichen Sachen (z. B. Immobilienkäufe), Darlehen, Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen und Erwerb von Beteiligungen den investiven Ausgaben zugeordnet (§ 13 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung). Zu den konsumtiven Ausgaben zählen Personalausgaben, laufender Sachaufwand inklusive der militärischen Beschaffungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme jener für Investitionen.

Tabelle 3 ist zu entnehmen, dass die Ausgaben im Jahr 2024 insgesamt im Vergleich zum Jahr 2023 angestiegen sind. Dies resultierte sowohl aus einer Zunahme der konsumtiven als auch der investiven Ausgaben.
Gesamtübersicht der Ausgaben des Bundeshaushalts nach ökonomischen ArtenBezeichnung Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent
Ausgaben zusammen¹,² 476.808 465.670 457.129 +8.541 +1,9
Konsumtive Ausgaben 416.854 409.011 402.167 +6.844 +1,7
Investive Ausgaben 70.522 56.658 54.961 +1.697 +3,1
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
2 Soll 2024 einschließlich globaler Minderausgabe von 10.568 Mio. Euro.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 3
Konsumtive Ausgaben

Die Hauptgruppen 4 bis 6 des Gruppierungsplans (ausgenommen Obergruppe 59) stellen konsumtive Ausgaben dar. Die konsumtiven Ausgaben des Bundes summierten sich im Haushaltsjahr 2024 auf 409,0 Mrd. Euro. Das Soll wurde um 1,9 Prozent unterschritten.

Die Unterschreitung der im Haushalt geplanten konsumtiven Ausgaben war vor allem auf geringere Zinsausgaben (-3,2 Mrd. Euro beziehungsweise -8,5 Prozent), weniger Ausgaben für den laufenden Sachaufwand (-3,1 Mrd. Euro beziehungsweise -6,8 Prozent) und Personalausgaben (-2,5 Mrd. Euro beziehungsweise -5,6 Prozent) zurückzuführen.

Im Vergleich zum Jahr 2023 fielen die konsumtiven Ausgaben im Jahr 2024 um 1,7 Prozent beziehungsweise 6,8 Mrd. Euro höher aus (s. a. Tabelle 4). Dämpfend auf den Anstieg im Vergleich zum Jahr 2023 wirkten um 3,4 Mrd. Euro (-9,1 Prozent) geringere Zinsausgaben und um 1,7 Mrd. Euro (-3,9 Prozent) weniger Ausgaben für den laufenden Sachaufwand.

Der Anstieg der konsumtiven Ausgaben gegenüber dem Jahr 2023 ging zum einen auf höhere Personalausgaben (+2,3 Mrd. Euro beziehungsweise +5,8 Prozent) und zum anderen auf eine deutliche Zunahme der Zuweisungen und Zuschüsse (+9,7 Mrd. Euro beziehungsweise +3,5 Prozent) zurück. Letztere stiegen insbesondere durch höhere Ausgaben für Unternehmen sowie für Renten, Unterstützungen u. ä. an natürliche Personen an. Die höheren Zuschüsse an Unternehmen gingen zu zwei Dritteln (1,7 Mrd. Euro) auf einen Buchungseffekt zurück. So wurden die Rückflüsse aus den Corona-Soforthilfen im Jahr 2024 als nicht-strukturelle Einnahmen und nicht wie im Jahr 2023 als negative Ausgaben gebucht. Höhere Mittel gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 0,7 Mrd. Euro wurden für die Finanzierung der Deutschen Energie Terminals GmbH, die für den Betrieb Schwimmender Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units) zuständig ist, verausgabt. Bei den Ausgaben für Renten, Unterstützungen u. ä. an natürliche Personen schlugen vor allem höhere Aufwendungen für das Bürgergeld in Höhe von 3,3 Mrd. Euro (+13,0 Prozent) zu Buche. Hinzu kamen höhere Zuschüsse an das Ausland, in denen neben Rückgängen in einigen Titeln im Vergleich zum Jahr 2023 um 2,5 Mrd. Euro höhere Ausgaben für die Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung enthalten waren.
Konsumtive Ausgaben des BundeshaushaltsAufgabenbereich Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent

Konsumtive Ausgaben
416.854 409.011 402.167 +6.844 +1,7

Personalausgaben
44.971 42.441 40.119 +2.321 +5,8

Aktivbezüge
34.504 31.530 29.823 +1.707 +5,7

Versorgung
10.468 10.910 10.296 +614 +6,0

Laufender Sachaufwand
45.038 41.959 43.654 -1.695 -3,9

Sächliche Verwaltungsausgaben
24.334 23.297 22.993 +303 +1,3

Militärische Beschaffungen
15.247 14.675 17.035 -2.360 -13,9

Sonstiger laufender Sachaufwand
5.457 3.987 3.626 +361 +10,0

Zinsausgaben
37.409 34.223 37.648 -3.425 -9,1

Laufende Zuweisungen und Zuschüsse
287.675 288.692 278.953 +9.739 +3,5

an Verwaltungen
40.541 42.905 40.672 +2.233 +5,5

Länder

30.199 33.601 31.637 +1.963 +6,2

Sondervermögen

10.235 9.191 8.904 +287 +3,2

an andere Bereiche
247.134 245.787 238.281 +7.506 +3,2

Sozialversicherung

143.925 144.758 144.498 +260 +0,2

Unternehmen

38.644 35.471 33.130 +2.341 +7,1

Renten, Unterstützungen u. ä. an natürliche Personen

41.579 41.734 37.982 +3.752 +9,9

Private Institutionen ohne Erwerbscharakter

4.608 5.165 5.684 -518 -9,1

Ausland

18.378 18.659 16.987 +1.672 +9,8

Sonstige Vermögensübertragungen
1.761 1.697 1.792 -96 -5,3
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen


Tabelle vergrößern
Tabelle 4
Investive Ausgaben

Investive Ausgaben sind in den Hauptgruppen 7 und 8 des Gruppierungsplans dargestellt. Die Definition ist nicht mit jener in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vergleichbar, bei der Investitionen in Finanzvermögen nicht als investive Ausgaben zählen, wohingegen u. a. die Ausgaben für Forschung und Entwicklung und für bestimmte Militärausgaben hinzugezählt werden. Die investiven Ausgaben erreichten im Bundeshaushalt 2024 eine Höhe von 56,7 Mrd. Euro. Von den Minderausgaben im Vergleich zum Soll in Höhe von 13,9 Mrd. Euro entfielen dabei 12,0 Mrd. Euro auf das haushaltsrechtlich als investiv einzustufende Darlehen zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung, das gesetzlich nicht umgesetzt werden konnte. Wird dieser Einzeleffekt herausgerechnet, wurden rein rechnerisch rund 97 Prozent der veranschlagten Investitionsausgaben getätigt. Dies ist ein Spitzenwert. Die Ist-Ausgaben 2024 stellen den nominal höchsten Investitionsbetrag dar, der bislang in einem Jahr aus dem Bundeshaushalt geleistet worden ist. Die investiven Ausgaben sind in Tabelle 5 aufgeschlüsselt.

Das Niveau der investiven Ausgaben war im Jahr 2024 um 3,1 Prozent (+1,7 Mrd. Euro) höher als ein Jahr zuvor. Das im Januar 2023 gewährte Darlehen an den „Resilience and Sustainability Trust“ des Internationalen Währungsfonds in Höhe von 6,3 Mrd. Euro, das haushaltsrechtlich als investive Ausgabe zu buchen gewesen war, entfiel im Jahr 2024. Die investiven Ausgaben lagen bei Bereinigung um diesen Effekt um 16,4 Prozent beziehungsweise 8,0 Mrd. Euro über denen des Vorjahres. Darin enthalten war die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG, die im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Mrd. Euro höher ausfiel. Die Zuschüsse für Investitionen überschritten das Vorjahresniveau um 2,2 Mrd. Euro (+6,8 Prozent). Dies war insbesondere auf höhere Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (+2,1 Mrd. Euro) zurückzuführen.

Über die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt hinaus erfolgten im Klima- und Transformationsfonds (KTF) umfangreiche Investitionsausgaben in Höhe von 17,8 Mrd. Euro. Das waren um 2,6 Mrd. Euro höhere investive Ausgaben als im Jahr 2023. Zusammen mit den nicht investiven Ausgaben beliefen sich die Programmausgaben im KTF im abgelaufenen Jahr auf insgesamt 41,6 Mrd. Euro. Das waren 21,4 Mrd. Euro höhere Programmausgaben als im Jahr 2023 (+106,5 Prozent). Dieser Anstieg der Programmausgaben erklärt sich im Wesentlichen aus den gestiegenen Ausgaben für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Förderung, +18,5 Mrd. Euro) und für die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (+3,1 Mrd. Euro).
Investive Ausgaben des BundeshaushaltsAufgabenbereich Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent

Investive Ausgaben
70.522 56.658 54.961 +1.697 +3,1

Sachinvestitionen
6.519 7.453 6.702 +751 +11,2

Baumaßnahmen
3.971 4.420 4.135 +285 +6,9

Erwerb von beweglichen Sachen
2.478 2.747 2.428 +318 +13,1

Grunderwerb
70 287 139 +148 +106,4

Finanzierungshilfen
64.003 49.205 48.260 +946 +2,0

Finanzierungshilfen an öffentlichen Bereich
8.174 7.746 6.335 +1.411 +22,3

Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche
55.829 41.459 41.924 -466 -1,1

Erwerb von Beteiligungen

5.624 5.619 1.400 +4.219 +301,4

Darlehen

12.295 238 7.071 -6.833 -96,6

Inanspruchnahme aus Gewährleistungen

2.256 1.666 1.670 -4 -0,2

Zuschüsse

35.654 33.936 31.783 +2.153 +6,8
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Tabelle vergrößern
Tabelle 5

Zum Seitenanfang
Ausgaben nach Aufgabenbereichen sowie wesentliche Einnahmepositionen

Im Sollbericht 2024 wurden wichtige der nachfolgenden Ausgabe- und Einnahmepositionen bereits kommentiert (s. a. Monatsbericht vom Februar 2024 „Sollbericht 2024: Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts“).

Die Tabellen 6 und 7 weisen die Ausgaben und Einnahmen des Bundes nach Aufgabenbereichen als vorläufige Ergebnisse des Haushaltsjahres 2024 aus. Die Nummerierung und Darstellung erfolgen gemäß der Systematik des Funktionenplans.
Ausgaben des Bundeshaushalts nach AufgabenbereichenAufgabenbereich Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent
Ausgaben zusammen¹ 476.808 465.670 457.129 +8.541 +1,9
0. Allgemeine Dienste 113.938 113.647 111.314 +2.333 +2,1

Politische Führung und zentrale Verwaltung
23.411 23.308 22.243 +1.065 +4,8

Politische Führung

8.090 8.008 7.662 +346 +4,5

Versorgung einschließlich Beihilfen

12.298 12.466 11.899 +567 +4,8

Auswärtige Angelegenheiten
17.252 17.134 18.351 -1.217 -6,6

Auslandsvertretungen

931 1.146 948 +197 +20,8

Beiträge an Internationale Organisationen

1.029 887 775 +112 +14,5

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

11.054 10.943 11.866 -923 -7,8

Sonstige auswärtige Angelegenheiten

3.284 3.233 3.812 -579 -15,2

Verteidigung
58.346 57.065 55.521 +1.544 +2,8

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
7.266 8.134 7.544 +590 +7,8

Polizei

5.416 5.980 5.519 +461 +8,3

Finanzverwaltung
6.933 7.279 6.961 +319 +4,6
1. Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten 30.680 29.842 29.479 +363 +1,2

Hochschulen
5.222 5.235 5.084 +151 +3,0

Förderung für Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende
4.338 3.866 5.205 -1.340 -25,7

Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen
17.595 17.099 16.973 +126 +0,7

Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern

6.630 6.647 6.713 -67 -1,0

Max-Planck-Gesellschaft

1.246 1.246 1.232 +15 +1,2

Fraunhofer-Gesellschaft

939 931 933 -2 -0,2

Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft

3.740 3.769 3.861 -92 -2,4

Forschung und experimentelle Entwicklung

10.126 9.581 9.447 +134 +1,4
2. Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 218.310 222.749 215.222 +7.527 +3,5

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung
137.841 137.446 136.028 +1.418 +1,0

Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger)

107.556 107.519 103.053 +4.465 +4,3

Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger)

5.118 4.945 5.013 -68 -1,4

Krankenversicherung

16.026 16.018 18.968 -2.950 -15,6

Alterssicherung der Landwirte (einschließlich Landabgabenrente)

2.448 2.277 2.413 -136 -5,6

Sonstige Sozialversicherungen

6.421 6.415 6.313 +102 +1,6

Familienhilfe, Wohlfahrtspflege
14.571 14.423 13.396 +1.027 +7,7

Elterngeld, Erziehungsgeld, Mutterschutz

8.033 7.174 7.445 -272 -3,6

Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
2.313 2.261 2.174 +87 +4,0

Arbeitsmarktpolitik
47.323 52.271 48.212 +4.059 +8,4

Bürgergeld nach dem SGB II

26.500 29.151 25.808 +3.343 +13,0

Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II

11.100 12.360 11.576 +783 +6,8

Aktive Arbeitsmarktpolitik

4.673 4.225 4.510 -284 -6,3

Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

5.050 6.535 6.318 +217 +3,4

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
10.900 11.060 9.836 +1.224 +12,4
3. Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 5.486 6.121 6.561 -441 -6,7
4. Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste 4.041 4.084 3.549 +535 +15,1
5. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1.756 1.447 1.723 -276 -16,0
6. Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen 13.652 8.447 14.573 -6.126 -42,0

Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung
3.340 1.324 2.462 -1.138 -46,2

Geld- und Versicherungswesen
165 759 7.032 -6.273 -89,2

Regionale Fördermaßnahmen
4.447 2.776 1.799 +977 +54,3
7. Verkehrs- und Nachrichtenwesen 35.556 36.380 28.478 +7.902 +27,7

Straßen
9.524 10.722 9.949 +773 +7,8

Bundesautobahnen

6.076 6.705 6.069 +636 +10,5

Bundesstraßen

3.158 3.795 3.692 +103 +2,8

nachrichtlich:


Kompensationszahlungen an die Länder

0 0 0 X X

Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
2.213 2.165 1.842 +323 +17,6

Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
17.884 17.640 10.795 +6.845 +63,4

Luftfahrt, Nachrichtenwesen, sonstiges Verkehrswesen
4.335 4.316 4.397 -81 -1,8
8. Finanzwirtschaft 53.390 42.952 46.228 -3.276 -7,1

Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen und Finanzzuweisungen
21.558 7.515 7.323 +192 +2,6

Zinsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme
37.445 34.261 37.687 -3.426 -9,1
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen, der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags und den Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagenmitteln. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen


Tabelle vergrößern
Tabelle 6
Einnahmen des BundeshaushaltsEinnahmeart Soll 2024 Ist 2024 Ist 2023 Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Mio. Euro in Prozent
Steuern¹ 377.613 374.981 356.082 +18.899 +5,3

Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern:
339.188 331.087 317.036 +14.051 +4,4

Einkommen- und Körperschaftsteuer
(einschließlich Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)

184.755 182.981 175.898 +7.083 +4,0

davon:



Lohnsteuer

109.501 105.804 100.382 +5.422 +5,4

Veranlagte Einkommensteuer

31.184 31.810 31.190 +620 +2,0

Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag

17.200 17.011 18.221 -1.209 -6,6

Körperschaftsteuer

23.350 19.879 22.426 -2.547 -11,4

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

3.520 8.478 3.679 +4.798 +130,4

Steuern vom Umsatz

151.696 145.335 138.453 +6.882 +5,0

Gewerbesteuerumlage

2.737 2.771 2.685 +86 +3,2

Energiesteuer
36.300 35.087 36.658 -1.571 -4,3

Tabaksteuer
16.080 15.637 14.672 +966 +6,6

Alkoholsteuer
2.192 1.981 2.160 -179 -8,3

Schaumweinsteuer
395 377 385 -8 -2,0

Kaffeesteuer
1.040 992 1.030 -38 -3,7

Versicherungsteuer
17.550 18.227 16.851 +1.377 +8,2

Stromsteuer
5.035 5.153 6.832 -1.678 -24,6

Kraftfahrzeugsteuer
9.565 9.667 9.514 +153 +1,6

Luftverkehrsteuer
2.055 1.833 1.486 +347 +23,4

Solidaritätszuschlag
12.250 12.634 12.239 +395 +3,2

EU-Energiekrisenbeitrag
1.000 1.936 - +1.936 X

Sonstige Bundessteuern
2 2 2 +0 +6,3
Abzugsbeträge

Konsolidierungshilfen an Länder
800 800 800 +0 +0,0

Ergänzungszuweisungen an Länder
11.152 10.571 10.883 -313 -2,9

Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU
5.600 5.448 5.306 +142 +2,7

BNE-Eigenmittel der EU
23.850 19.722 22.981 -3.258 -14,2

Kunststoff-Eigenmittel der EU
1.420 1.378 1.423 -46 -3,2

Zuweisungen an Länder für ÖPNV
13.225 12.725 12.398 +327 +2,6

Zuweisung an Länder für Kfz-Steuer und Lkw-Maut
8.992 8.992 8.992 +0 +0,0
Sonstige Einnahmen 49.840 65.653 36.147 +29.506 +81,6

Verwaltungseinnahmen
21.331 27.793 15.963 +11.830 +74,1

Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
3.916 4.830 5.177 -346 -6,7

Darlehensrückflüsse, Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen, Gewährleistungen
1.188 5.099 1.561 +3.538 +226,6

Zinseinnahmen
1.932 2.635 2.195 +441 +20,1

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen
21.857 23.573 10.268 +13.305 +129,6
Einnahmen insgesamt² 427.453 440.634 392.229 +48.405 +12,3
Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 In dem Artikel „Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder im Haushaltsjahr 2024“ aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den hier dargestellten Steuereinnahmen ab.
2 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Tabelle vergrößern
Tabelle 7


Fußnoten

1
In dem Artikel „Steuereinnahmen im Dezember 2024 und konjunkturelles Umfeld“ aufgeführte Steuereinnahmen des Bundes weichen methodisch bedingt von den in den folgenden Tabellen 1 und 7 dargestellten Steuereinnahmen des Bundes ab.
2
Die in diesem Artikel aufgeführten Anpassungen beziehungsweise Aufsummierungen von Umsatzsteuerteilbeträgen bilden die in den vergangenen Jahren erfolgten gesamten Veränderungen in diesem Bereich nur ausschnittweise ab. Für eine vollständige Übersicht vergleiche die Darstellung der Entwicklung des Beteiligungsverhältnisses von Bund und Ländern an den Gemeinschaftsteuern in den jährlich veröffentlichten Finanzberichten des Bundes.





Zugefügt 2025 Februar 14

bundesfinanzministerium Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2024

Migration - Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

Vor dem Hintergrund der aktuellen Bundeshaushaltssituation erhalten Sie hier Informationen über wichtige vorübergehende Änderungen im Gesamtprogramm Sprache (GPS).

Hinsichtlich der Integrationskurse haben sich die Bundesministerin des Innern und für Heimat und der Bundesminister für Finanzen darauf verständigt, auch während einer vorläufigen Haushaltsführung gegebenenfalls erforderliche Mehrbedarfe für 2025 zu decken. Die Integrationskurse des Bundes bleiben erhalten und werden auf der Grundlage der neuen Integrationskursverordnung (IntV) fortgeführt.
Die Bundesregierung hat am 27. November 2024 die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte ´Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung´ zur Effizienzsteigerung der Integrationskurse beschlossen.
Folgende Änderungen wurden für die Integrationskurse beschlossen:

Neuausrichtung der Kursarten: Es entfallen künftig die Kursarten Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurs sowie Förderkurs.
Änderung bei der Wiederholungszulassung: Die Förderung von Wiederholungsstunden wird weitgehend eingestellt.
Änderung der Fahrtkostenregelung: Fahrtkostenzuschüsse werden künftig nur noch für einen eingeschränkten Personenkreis und erst ab einer Entfernung von 5 Kilometern gewährt.


Im Hinblick auf die Berufssprachkurse (BSK) haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen darauf geeinigt, diese im Jahr 2025 fortzuführen und die Finanzierung bestimmter priorisierter Berufssprachkurse auch während einer vorläufigen Haushaltsführung sicherzustellen. Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung setzen dabei Grenzen, die temporäre Einschränkungen und teilweise Priorisierungen erforderlich machen.
Folgende Änderungen gelten ab dem 01.01.2025 für die Berufssprachkurse:

Folgende BSK können weiterhin gestartet und geplant werden:
- BSK mit dem Ziel B2,
- Job-BSK,
- Azubi-BSK,
- Frühpädagogik-BSK,
- Anerkennungs-BSK,
Folgende BSK können 01.01.2025 (vorerst) nicht mehr gestartet oder geplant werden:
- BSK mit Ziel A2,
- BSK mit Ziel B1,
- BSK mit Ziel C1 und
- BSK mit Ziel C2,
- Fachpraxis-BSK,
- die fachspezifischen Kurse ´Einzelhandel´ und ´Gewerbe/Technik´.
Für die Kurse, die im Jahr 2025 vorübergehend nicht gefördert werden, wird es auch keine Angebote auf Kursnet geben.
Das Jobcenter, die Agentur für Arbeit sowie das BAMF sind angehalten, keine Teilnahmeberechtigungen für die o.g. pausierten Kurse auszustellen.
Bereits ausgestellte Teilnahmeberechtigungen für pausierte Kurse können von den Kursträgern nicht akzeptiert werden. Personen, die sich bereits für in 2025 nicht priorisierte BSK-Kurse bei Kursträgern angemeldet haben, müssen an die zuständigen ausstellenden Stellen (Jobcenter, Arbeitsagentur oder BAMF) zurückverwiesen werden.

Mit diesen Maßnahmen und einer Verlagerung des Zahlungsziels auf 90 Tage für Kursstarts ab dem 1.1.2025 kann der überwiegende Teil des Kursgeschäfts auch während der vorläufigen Haushaltsführung kontinuierlich fortgesetzt werden und alle im Jahr 2024 gestarteten Kurse können fortgeführt werden.



Zugefügt 2025 Februar 14

Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025

bundesfinanzministerium Kein Geld für den Terror: Internationale Konferenz in München

Bei der ´No Money for Terror´-Konferenz diskutierten auf Einladung des Bundesfinanzministeriums rund 60 Delegationen aus aller Welt über den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung. Die Veranstaltung fand am 13. Februar 2025 im Vorfeld der Münchener Sicherheitskonferenz statt, an der in diesem Jahr erstmals auch die Financial Action Task Force (FATF) teilnimmt.

Jörg Kukies´ ´Chair´s Summary´ der Konferenz gibt es hier .

Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung muss ein integraler Bestandteil der sicherheitspolitischen Agenda sein, sagte Bundesfinanzminister Jörg Kukies bei der Pressekonferenz zur ´No Money for Terror´-Konferenz. Mit dieser Konferenz können wir den Weg zu einer engeren Integration ebnen.

FATF-Präsidentin Elisa de Anda Madrazo ging auf die Bedeutung der Finanzierungsströme des Terrorismus ein: Indem wir den Geldhahn zudrehen, können wir die Blutversorgung für die Terroristen unterbrechen, sagte sie. Minister Kukies wies darauf hin, dass die Entwicklung bei digitalen Finanzierungsmethoden dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfe.

Neben zahlreichen Maßnahmen auf europäischer Ebene und auf der Ebene der FATF ging Minister Kukies auch auf Schritte ein, die auf nationaler Ebene erforderlich sind. Dazu nannte er u. a. das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, das in der Legislaturperiode nicht mehr beschlossen wurde, sowie das Einfrieren von Vermögenswerten im Kontext von EU-Sanktionen.

Fortschritte sind Kukies zufolge auch bei der Vorratsdatenspeicherung zum Zweck der Terrorismusbekämpfung nötig, hier müsse Deutschland seine Hausaufgaben machen. Wir brauchen eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen durch Telekommunikationsanbieter, um Täter zu identifizieren und Kriminalität effektiv zu bekämpfen, so der Minister.




Zugefügt 2025 Februar 14

bundesfinanzministerium Kein Geld für den Terror: Internationale Konferenz in München

Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach dem G 10-Gesetz

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass im Amtshaftungsprozess der Kläger auch dann die Darlegungs- und Beweislast für das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten des Amtsträgers trägt, wenn er eine Entschädigung wegen Maßnahmen nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10-Gesetz) und dem Bundesverfassungs-schutzgesetz begehrt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen von der G 10-Kommission geprüft und für zulässig, notwendig und verhältnismäßig erklärt worden sind.

Sachverhalt:

Der Kläger verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland eine Entschädigung von 200.000 € wegen Maßnahmen, die gegen ihn nach dem G 10-Gesetz und dem Bundesverfassungsschutzgesetz angeordnet und durchgeführt wurden.

Er geriet Ende 2017 im Zusammenhang mit dem Verdacht der Planung terroristischer Anschläge in den Blick des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Das Bundesministerium des Innern (BMI) ordnete auf entsprechende Anträge des BfV auf der Grundlage des G 10-Gesetzes für die Zeit vom 3. November 2017 bis zum 5. April 2018 die Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikation des Klägers sowie das Öffnen und Einsehen seiner Post und auf der Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes für die Zeit vom 7. November 2017 bis zum 8. Januar 2018 den Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung des Standortes seines aktiv geschalteten Mobilfunktelefons oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer an. Die G 10-Kommission (vgl. § 1 Abs. 2, § 15 G 10-Gesetz; § 8b Abs. 2 BVerfSchG) erklärte im Wege der nachträglichen Kontrolle die Maßnahmen für zulässig, notwendig und verhältnismäßig. Nach deren Beendigung setzte das BfV den Kläger über die – ergebnislos gebliebenen – Maßnahmen in Kenntnis.

Der Kläger hat geltend gemacht, wegen rechtswidriger und schuldhafter Eingriffe in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und sein durch Art. 10 Abs. 1 GG geschütztes Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis stehe ihm eine Entschädigung von 200.000 € zu.

Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung von 10.000 € zu zahlen. Die insoweit primär, jedenfalls aber sekundär darlegungs- und beweisbelastete Beklagte habe nicht hinreichend dargelegt und unter Beweis gestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und den Vollzug der - in das durch Art. 10 GG geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis des Klägers eingreifenden - Maßnahmen erfüllt gewesen seien. Für den Ausgleich der vom Kläger durch die Maßnahmen erlittenen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei ein Entschädigungsbetrag von 10.000 € angemessen und ausreichend.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die Revision der Beklagten hatte Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht, soweit zum Nachteil der Beklagten erkannt wurde. Dagegen blieb die Anschlussrevision des Klägers ohne Erfolg.

Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen steht nicht fest, dass ein Amtsträger der Beklagten seine Amtspflicht zu rechtmäßigem Verhalten verletzt hat. Die Auffassung des Oberlandesgerichts, die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen treffe die Beklagte, ist rechtsfehlerhaft. Vielmehr ist der Kläger darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass ein Amtsträger der Beklagten amtspflichtwidrig gehandelt hat. Nach allgemeinen Grundsätzen trägt derjenige, der einen Schadensersatzanspruch geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast für dessen Voraussetzungen. Dem Geschädigten obliegt es, das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten eines Amtsträgers darzulegen und zu beweisen. Der mit den Maßnahmen verbundene Eingriff in das Grundrecht des Klägers aus Art. 10 Abs. 1 GG führt nicht zu einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahmen - wie vorliegend - von der G 10-Kommission geprüft und für zulässig, notwendig und verhältnismäßig erklärt worden sind.

Der Beklagten obliegt über die von ihr getätigten Angaben hinaus keine sekundäre Darlegungslast zu den tatsächlichen Umständen, die den Maßnahmen zugrunde liegen. Zwar gebietet der Grundsatz von Treu und Glauben eine sekundäre Darlegungslast des Gegners, wenn die darlegungs- und beweisbelastete Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner angesichts des unterschiedlichen Informationsstands beider Parteien zumutbar nähere Angaben machen kann. Vorliegend steht der Kläger zwar außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs, während die Beklagte über alle relevanten Informationen verfügt. Der Beklagten sind jedoch mit Blick auf die von ihr geltend gemachten Geheimhaltungsgründe keine weiteren Angaben zumutbar.

Sie hat unter Berufung auf die sog. ´Third-Party-Rule´ und den Quellenschutz hinreichend vorgetragen, dass die Offenlegung weiterer Informationen die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erheblich beeinträchtigen und daher dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten würde. Die ´Third-Party-Rule´ ist eine allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtendienstbereich, nach der ausgetauschte Informationen ohne Zustimmung des Informationsgebers nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Durch den Bruch einer solchen Absprache kann die Funktions- und Kooperationsfähigkeit der Nachrichtendienste erheblich beeinträchtigt werden. Die Maßnahmen der Beklagten waren Gegenstand einer mehrstufigen und in seiner letzten Stufe gerichtsähnlichen Kontrolle durch die G 10-Kommission. Unter Berücksichtigung dieser Rechtskontrolle und in Abwägung mit dem überragenden Interesse der Beklagten an der Erhaltung der Funktions- und Kooperationsfähigkeit der Nachrichtendienste steht der Anspruch des Klägers auf Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt aus Art. 19 Abs. 4 GG der Annahme der Unzumutbarkeit weiteren Vortrags der Beklagten nicht entgegen. Dies gilt jedenfalls in Fallkonstellationen der vorliegenden Art, in denen Hinweise betroffen sind, die sich auf die Vorbereitung terroristischer Anschläge beziehen und für den Schutz höchster Rechtsgüter, namentlich Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von herausragender Bedeutung sind. Würden Aufklärungsmittel zur Abwehr solcher Anschläge durch in Amtshaftungsprozessen erfolgende Verstöße gegen die ´Third-Party-Rule´ oder den Quellenschutz künftig nicht mehr zur Verfügung stehen, führte dies zu einer nicht hinnehmbaren erheblich gesteigerten Gefahr terroristischer Anschläge.

Mangels entsprechender Feststellungen des Berufungsgerichts kann im gegenwärtigen Verfahrensstadium nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger die Amtspflichtwidrigkeit der Maßnahmen hinreichend dargelegt hat. Das Oberlandesgericht wird in dem neuen Berufungsverfahren die Gelegenheit haben, auf der Grundlage der Darlegungs- und Beweislast des Klägers dessen Vortrag zur Amtspflichtwidrigkeit tatrichterlich zu würdigen und in diesem Rahmen den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben.

Die Anschlussrevision des Klägers ist, unabhängig von der - in dem neuen Berufungsverfahren zu klärenden - Frage, ob ihm überhaupt dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte zusteht, unbegründet. Die Erwägungen des Berufungsgerichts, mit denen es eine 10.000 € übersteigende Entschädigung verneint hat, sind revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

Vorinstanzen:

Landgericht Paderborn - Urteil vom 8. August 2022 - 3 O 61/22

Oberlandesgericht Hamm - Urteil vom 3. Mai 2024 - I-11 U 133/22

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) 1Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. …

Art. 10 GG [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) 1Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. 2Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

(Artikel 10-Gesetz - G 10)

in der Gültigkeit vom 24.08.2017 bis 24.05.2018

§ 1 Gegenstand des Gesetzes

(1) Es sind

1. die Verfassungsschutzbehörden des Bundes … zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes …



berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen.

(2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 von Behörden des Bundes durchgeführt werden, unterliegen sie der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch eine besondere Kommission (G 10-Kommission).

§ 3 Voraussetzungen

(1) 1Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand



6. Straftaten nach

a) den §§ 129a bis 130 des Strafgesetzbuches …

plant, begeht oder begangen hat. 2Gleiches gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Mitglied einer Vereinigung ist, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind.



(2) 1Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2Sie darf sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Verdächtigen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Verdächtige ihren Anschluss benutzt. 3Maßnahmen, die sich auf Sendungen beziehen, sind nur hinsichtlich solcher Sendungen zulässig, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie von dem, gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. …

§ 9 Antrag

(1) Beschränkungsmaßnahmen nach diesem Gesetz dürfen nur auf Antrag angeordnet werden.

(2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Geschäftsbereichs

1. das Bundesamt für Verfassungsschutz,



durch den Behördenleiter oder seinen Stellvertreter.

§ 10 Anordnung

(1) Zuständig für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen ist bei Anträgen der Verfassungsschutzbehörden der Länder die zuständige oberste Landesbehörde, im Übrigen das Bundesministerium des Innern.

(2) 1Die Anordnung ergeht schriftlich. 2In ihr sind der Grund der Anordnung und die zur Überwachung berechtigte Stelle anzugeben sowie Art, Umfang und Dauer der Beschränkungsmaßnahme zu bestimmen.

(3) 1In den Fällen des § 3 muss die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen den sich die Beschränkungsmaßnahme richtet. 2Bei einer Überwachung der Telekommunikation ist auch die Rufnummer oder eine andere Kennung des Telekommunikationsanschlusses oder die Kennung des Endgerätes, wenn diese allein diesem Endgerät zuzuordnen ist, anzugeben.



(5) 1In den Fällen der §§ 3 und 5 ist die Anordnung auf höchstens drei Monate zu befristen. 2Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen.

§ 11 Durchführung

(1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Beschränkungsmaßnahmen sind unter Verantwortung der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist, und unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, der die Befähigung zum Richteramt hat.

(2) 1Die Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vorliegen. …

§ 15 G 10-Kommission

(1) 1Die G 10-Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Rede- und Fragerecht teilnehmen können. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 3Die Mitglieder der G 10-Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. …



(5) 1Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. 2Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach diesem Gesetz erlangten personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste des Bundes einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. 3Der Kommission und ihren Mitarbeitern ist dabei insbesondere

1. Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen,

2. Einsicht in alle Unterlagen, insbesondere in die gespeicherten Daten und in die Datenverarbeitungsprogramme, zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Beschränkungsmaßnahme stehen, und

3. jederzeit Zutritt in alle Diensträume zu gewähren.



(6) 1Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. 2Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. … 6Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das zuständige Bundesministerium unverzüglich aufzuheben. …



Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der

Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschut-

zes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz

(Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG)

in der Gültigkeit vom 21.06.2017 bis 24.05.2018

§ 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind … ,



§ 8a Besondere Auskunftsverlangen



(2) 1Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall Auskunft einholen bei



4. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten …



soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren für die in § 3 Abs. 1 genannten Schutzgüter vorliegen. 2Im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder auf Grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind,



2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, …



(3) Anordnungen nach den Absätzen 2 und 2a dürfen sich nur gegen Personen richten, bei denen

1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach den Absätzen 2 oder 2a nachdrücklich fördern, …



§ 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen

(1) 1Anordnungen nach § 8a Absatz 2 und 2a werden vom Behördenleiter oder seinem Vertreter beantragt; der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. 2Zuständig für die Anordnungen ist das Bundesministerium des Innern. 3Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. 4Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. 5Auf die Anordnung der Verlängerung finden die Sätze 1 und 2 Anwendung.

(2) 1Über Anordnungen nach § 8a Absatz 2 und 2a unterrichtet das Bundesministerium des Innern monatlich die G 10-Kommission (§ 1 Absatz 2 des Artikel 10-Gesetzes) vor deren Vollzug. 2Bei Gefahr im Verzug kann es den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. 3Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. 4§ 15 Absatz 5 des Artikel 10-Gesetzes ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach § 8a Absatz 2 und 2a erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. 5Entscheidungen über Auskünfte, welche die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das Bundesministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. ….

§ 9 Besondere Formen der Datenerhebung



(4) 1Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer einsetzen. 2Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. 3Sie darf sich nur gegen die in § 8a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. … 7§ 8b Absatz 1 bis 3 und 7 Satz 1 gilt entsprechend.

Karlsruhe, den 13. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach dem G 10-Gesetz und dem Bundesverfassungsschutzgesetz

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
13.02.2025

Nr. 032/2025

Urteil vom 13. Februar 2025 – III ZR 63/24




Zugefügt 2025 Februar 14

Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach dem G 10-Gesetz und dem Bundesverfassungsschutzgesetz

Ein furchtbarer Anschlag in München erschüttert uns

Bundeskanzler Olaf Scholz:

Es ist furchtbar, was heute in München geschehen ist. Ein furchtbarer Anschlag.

Auch wenn noch nicht alles bekannt ist, was wir irgendwann wissen werden, ist schon klar: Hier hat ein afghanischer Täter Menschen schwer verletzt. Das ist etwas, was wir weder dulden noch hinnehmen können. Deshalb muss ganz klar sein, dass die Justiz mit all ihren Möglichkeiten hart gegen diesen Täter vorgeht und dass wir alle Möglichkeiten nutzen, die wir haben.

Es ist für mich ganz wichtig, diese Botschaft zu sagen: Wer Straftaten in Deutschland begeht, wird nicht nur hart bestraft und muss ins Gefängnis, sondern er muss auch damit rechnen, dass er seinen Aufenthalt in Deutschland nicht fortsetzen kann. Das gilt auch für Länder, bei denen es sehr schwierig ist, jemanden zurückzuführen. Deshalb habe ich durchgesetzt, dass die von mir geführte Regierung trotz fehlender diplomatischer Beziehungen auch nach Afghanistan wieder Rückführungen aufnimmt und durchführt. Wir haben einen solchen Flug mit Straftätern bereits organisiert, und obwohl das so kompliziert ist, weil es nicht direkt geht, sind wir dabei, das auch in weiteren Fällen zu tun – und nicht nur einmal, sondern fortlaufend. Das muss auch das Prinzip sein – und so wird es dann auch für diesen Täter sein, wenn am Ende alles von den Gerichten entschieden ist.

Es ist mir wichtig, noch einmal zu sagen, dass das, was da passiert ist, ganz furchtbar ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes genauso wie ich an der Seite der Verletzten und ihrer Angehörigen sind und dass wir hoffen, dass auf Dauer möglichst viele gesund bleiben. Zu befürchten ist, dass es nicht für alle ohne Folgen bleiben wird, und das ist etwas, was wir alle mit uns herumtragen werden.

Aus meiner Sicht sage ich noch einmal ganz klar: Dieser Täter kann nicht mit irgendeiner Nachsicht rechnen. Er muss bestraft werden und er muss das Land verlassen.
Sehen Sie hier das Statement des Kanzlers im



Zugefügt 2025 Februar 14

furchtbarer Anschlag in München erschüttert uns

Drogenhandel am Evinger Platz: Polizei fertigt drei Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Auch in den vergangenen Tagen waren wieder zahlreiche Polizeikräfte, unterstützt von der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei, im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um Straftaten zu verhindern. Im Rahmen des Präsenzkonzepts Fokus standen dabei wieder die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität und die Überwachung des Messertrageverbots im Mittelpunkt.
Polizei Dortmund

Polizeibeamte kontrollierten am Nordmarkt (6. Februar) im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen Fahrer auf einem Elektroroller. Der 40-jährige Fahrzeugführer stand deutlich unter dem Einfluss berauschender Mittel. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet und eine Blutentnahme angeordnet.

Zusammen mit dem Gewerbeamt der Stadt Dortmund fanden am 6. Februar auch Kontrollen unterschiedlicher Gastronomiebetriebe statt – mit dem Ergebnis, dass es mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen das Gaststättengesetz gab.

Am 10. Februar kontrollierten Polizeikräfte gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Dortmund einen Kiosk in der Lessingstraße. Dabei stellten sie 103 Zigarettenschachteln als Hehlerware sicher und leiteten Strafverfahren ein.

Im Bereich des Cafe Kick kontrollierten die Einsatzkräfte am gestrigen Mittwoch (12. Februar) eine verdächtige Person. Bei der Durchsuchung wurden Betäubungsmittel aufgefunden. Die Einsatzkräfte erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

In der Adlerstraße wurde eine fünfköpfige Personengruppe kontrolliert. Bei der Durchsuchung einer Person wurde ein Schlagstock sichergestellt. Gegen diese Person lag ein waffenrechtliches Verbot vor. Eine entsprechende Anzeige wurde erstattet.

Den Bereich Stadtgarten sowie den Stadtteil Dortmund-Hörde bestreiften die Kontrollkräfte ebenfalls, ohne dabei Auffälligkeiten festzustellen.

Im Bereich des Evinger Platzes kam es am 12. Februar offenbar zu mehreren Verkäufen von Betäubungsmitteln. Dabei gingen drei Tatverdächtige arbeitsteilig vor. Als möglicher Lagerort der Betäubungsmittel konnte ein Fahrzeug mit polnischem Kennzeichen festgestellt werden. Die Personen wurden kontrolliert. Jeder Tatverdächtige führte mehrere Druckverschlusstütchen mit sich, in denen sich vermutlich Betäubungsmittel befand. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Verdächtigen wieder entlassen. Die Betäubungsmittel, Mobiltelefone und Bargeld zur vorbeugenden Gewinnabschöpfung wurden sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an. Auch in diesem Fall fertigten die Beamten Strafanzeigen.

Aufgrund von Beschwerden über Drogenhandel durch Bürgerhinweise bestreiften Beamten verstärkt die Bergmannstraße. Sie machten dabei keine verdächtigen Feststellungen. Die Polizei Dortmund geht diesen Bürgerhinweisen weiter verstärkt nach.


Diana Krömer
Polizeisprecherin
Diana
Krömer
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund




Zugefügt 2025 Februar 13

Drogenhandel am Evinger Platz: Polizei fertigt drei Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Abgeordnete fordern EZB-Bewertung globaler Konflikte auf die Preisstabilität

Die Abgeordneten sind weiterhin besorgt über die anhaltend hohe Inflation und die Auswirkungen auf einkommensschwache Gruppen
Die EZB sollte einen „geopolitischen Plan“ ausarbeiten, um die Auswirkungen von Konflikten auf die Preisstabilität zu bewerten
Die EZB sollte nicht allein darüber entscheiden, wann und wie sie einen digitalen Euro einführt.

Am Dienstag verabschiedete das Plenum Empfehlungen an die Europäische Zentralbank nach einer Debatte über deren Prioritäten und Tätigkeiten mit Präsidentin Christine Lagarde am Montag.

Mit 378 Ja-Stimmen, 233 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen fordern die Abgeordneten die EZB auf, mehr zu tun, um die Inflation einzudämmen, deren schlimmste Auswirkungen sich am meisten auf die Schwächsten in der Gesellschaft auswirken. Außerdem wollen sie sicherstellen, dass die Einführung eines digitalen Euros die Bedenken von Bürgern berücksichtigt. Zum ersten Mal fordert das Parlament die EZB ausdrücklich dazu auf, zu bewerten, wie Krieg und Konflikte die Preisstabilität beeinflussen können.

Sorgen um die Inflation

Die Abgeordneten sind weiterhin beunruhigt wegen des „nach wie vor hohen Niveaus“ der Inflation und sie argumentieren, dass Preissteigerungen diejenigen mit niedrigeren Einkommen am härtesten treffen. Sie erinnern an die „fehlerhafte Einschätzung der EZB, dass der Anstieg der Inflation nur vorübergehend sein dürfte“, und rufen dazu auf, die Wirtschaftsprognosemodelle „weiterhin zu überprüfen und zu verbessern, um aus vorangegangenen Krisen zu lernen“. Das Parlament kritisiert auch die „erhebliche Beihilfe für den Bankensektor“, die sich indirekt aus der EZB-Politik ergibt, und die zu hohen Zinszahlungen auf Bankeinlagen bei der EZB geführt hat, und fordert Maßnahmen zur Abmilderung dieses Problems.

Einführung des digitalen Euro

Die Abgeordneten sagen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit für eine erfolgreiche Einführung des digitalen Euro notwendig ist. Sie fordern die EZB auf, die Vorteile des digitalen Euro aufzuzeigen, bevor die Gesetzgeber, und nicht der EZB-Rat, über seine Einführung entscheiden (Änderungsanträge 41 und 5). Sie betonen, „dass der digitale Euro als Ergänzung zu Bargeld“ dienen und „jederzeit allgemein verfügbar und zugänglich“ sein soll. Auch „Bedenken hinsichtlich der Finanzstabilität sowie mögliche strukturelle Veränderungen im Finanzsektor“, die sich aus der Einführung des digitalen Euro ergeben, müssen berücksichtigt werden, so die Abgeordneten.

Forderung nach einem neuen „geopolitischen Plan“

Zum ersten Mal fordern die Abgeordneten die EZB auf, einen geopolitischen Plan für die Jahre 2025-2030 auszuarbeiten, „um die Auswirkungen von Krieg und Konflikten auf die Preisstabilität besser zu verstehen“.

Das Parlament möchte auch, dass die EZB bewertet, inwieweit sich der Klimawandel auf ihre Fähigkeit auswirkt, Preisstabilität zu gewährleisten. Die EZB sollte „alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um sicherzustellen, dass Banken sämtliche finanziellen und externen Risiken ernst nehmen, auch Risiken in den Bereichen Klima und Geopolitik“, heißt es in der Entschließung.

Die Abgeordneten bestehen darauf, dass die Preisstabilität das vorrangige Ziel der EZB bleibt, und warnen davor, dass eine „Überschreitung dieses Mandats die Unabhängigkeit der EZB beeinträchtigt“.

Debatte mit Christine Lagarde

Während der Plenardebatte am Montag stritten sich die Abgeordneten über die Frage, wie marktneutral die EZB-Politik sein sollte und inwieweit Preisstabilität das Handeln der EZB bestimmen sollte. Eine Reihe von Abgeordneten argumentierten, dass sich die EZB stärker auf die Bedürfnisse der einfachen Menschen konzentrieren sollte, während andere die Meinung vertraten, die EZB müsse in der heutigen volatilen Welt besser auf geopolitische Schocks vorbereitet sein.
Kontakt:

John SCHRANZ
Press Officer
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 44264 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 74076 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 14 02
E-Mail: john.schranz@europarl.europa.eu
E-Mail: econ-press@europarl.europa.eu
Twitter-Konto: @EP_Economics
Armin WISDORFF
Pressereferent
Kontaktangaben:
Telefon: (+32) 2 28 40924 (BXL)
Telefon: (+33) 3 881 73780 (STR)
Mobiltelefonnummer: (+32) 498 98 13 45
E-Mail: armin.wisdorff@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-DE@europarl.europa.eu
Philipp BAUER
Pressereferent in Deutschland
Kontaktangaben:
Telefon: (+49) 30 2280 1025
Mobiltelefonnummer: (+49) 170 801 8603
E-Mail: philipp.bauer@europarl.europa.eu
E-Mail: presse-berlin@europarl.europa.eu
Jakob FLOSSMANN
Press Officer in Austria
Kontaktangaben:
Telefon: (+43) 1 516 53111
Mobiltelefonnummer: (+43) 660 37 37 367
E-Mail: jakob.flossmann@europarl.europa.eu





Zugefügt 2025 Februar 13

Abgeordnete fordern EZB-Bewertung globaler Konflikte auf die Preisstabilität

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

Aufbauend auf den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die EU-Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025 vorgelegt. Es konzentriert sich auf die Leitinitiativen, die die Kommission im ersten Jahr ihrer Amtszeit ergreifen wird. Dem Arbeitsprogramm ist eine Mitteilung über Vereinfachung und Umsetzung beigefügt, um unnötige Regulierung und übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern.

Die Kommissionspräsidentin betonte: „Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben eine einfachere und schlankere Europäische Union gefordert. Dieser Fahrplan zeigt unseren Weg zu einem wettbewerbsfähigeren, widerstandsfähigeren und wohlhabenderen Europa auf.“

Strategische Umsetzungs- und Vereinfachungsagenda

Das Arbeitsprogramm 2025 konzentriert sich stark auf Vereinfachung. Es umfasst eine erste Reihe von sogenannten „Omnibus“-Vereinfachungsvorschlägen. Mit ihnen sollen die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften besser und schneller funktionieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Der erste „Omnibus“ schlägt eine weitreichende Vereinfachung in den Bereichen Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und Taxonomie vor. Mit anderen Initiativen, wie dem Gesetz zur Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung, werden Genehmigungen, Zulassungen und Berichterstattungsanforderungen gestrafft. Eine neue Definition von kleinen Midcap-Unternehmen wird die regulatorische Belastung verringern, so dass KMU weniger Hindernissen gegenüberstehen, wenn sie wachsen.

Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und in anderen Politikbereichen, die die Landwirte betreffen, werden den übermäßigen Verwaltungsaufwand für nationale Verwaltungen und Landwirte weiter angehen.

Weitere Vereinfachungsvorschläge werden geprüft, darunter auch ein „Omnibus“ im Bereich der Verteidigung, um die im Weißbuch festgelegten Investitionsziele zu erreichen und die Entfaltung innovativer Unternehmen zu ermöglichen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Arbeitsprogramm 2025

Anhänge

Mitteilung über Vereinfachung und Umsetzung

Factsheet zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2025

Factsheet zur Mitteilung über Vereinfachung und Umsetzung

Erklärung von Kommissar Maroš Šefčovič im Europäischen Parlament zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2025

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 13

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor

versuchte Tötung - Untersuchungshaft nach versuchtem Tötungsdelikt in Bad Schmiedeberg - Landkreis Wittenberg

Staatsanwaltschaft und Polizei führen seit dem späten Nachmittag des 10.02.2025 Ermittlungen wegen versuchten Totschlags zum Nachteil eines 17-Jährigen.

Nach den bisherigen Ermittlungen verabredeten sich der 17-jährige Geschädigte und der 16-jährige Tatverdächtige für ein Treffen an der Wohnanschrift des Tatverdächtigen im Bad Schmiedeberger Ortsteil Pretzsch.
Im Zimmer des Beschuldigten sei es dort zu einer wechselseitigen körperlichen Auseinandersetzung gekommen in deren Folge der Geschädigte aus dem Haus habe flüchten wollen. Der Beschuldigte sei ihm sodann gefolgt und habe mehrfach mit einem Messer in Richtung des Rückens und Oberarms eingestochen.

Der Geschädigte konnte in der weiteren Folge selbständig die Tatörtlichkeit verlassen und den Rettungsdienst informieren. Infolge des Angriffs erlitt der Geschädigte leichte Verletzungen im Bereich des Oberarms und des Schulterblatts.

Im Zuge der umgehend eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte kurz darauf an seiner Wohnanschrift in Pretzsch festgestellt und vorläufig festgenommen.

Am 11.01.2025 folgte die Stellung eines Haftantrags der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau beim zuständigen Amtsgericht in Wittenberg.
Nach der am Nachmittag des 11.01.2025 durchgeführten Vorführung vor dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Wittenberg verkündete dieser den Untersuchungshaftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde in eine Jugendarrestanstalt verbracht.



Yasmin Saur Robin Schönherr
Pressesprecherin Pressesprecher
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau PolizeiinspektionDessau-Roßlau

Impressum:
Polizeiinspektion Dessau-Roßlau
Pressestelle
Kühnauer Str. 161
06846 Dessau-Roßlau

Tel: (0340) 6000-201
Fax: (0340) 6000-300
Mail: presse.pi-de@polizei.sachsen-anhalt.de




Zugefügt 2025 Februar 13

Untersuchungshaft nach versuchtem Tötungsdelikt in Bad Schmiedeberg OT Pretzsch (Landkreis Wittenberg) 12.02.2025, Dessau-Roßlau – 013 / 2025 Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

Langfristiger EU-Haushalt: EU-Kommission skizziert den Weg und startet öffentliche Konsultationen

Die EU-Kommission hat eine Mitteilung mit dem Titel „Der Weg zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen“ vorgelegt. Darin skizziert sie, welche wichtigen politischen und haushaltspolitischen Herausforderungen die Gestaltung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) prägen werden. Die Mitteilung bildet die Grundlage für Überlegungen, wie der langfristige Haushalt der EU an die sich ändernden Bedürfnisse und Prioritäten angepasst werden kann.

Parallel bittet die EU-Kommission alle Europäerinnen und Europäer, sich in Konsultationen, im Bürgerforum und über die Bürgerbeteiligungs-Plattform zur Zukunft des EU-Haushalts zu äußern. Den förmlichen Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen will sie im Juli 2025 vorlegen, um rechtzeitig vor seiner Umsetzung im Januar 2028 eine Einigung zu erzielen. Zur Vorbereitung auf den Kommissionsvorschlag macht EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin derzeit eine Europatour, morgen (Donnerstag) legt er einen Stopp in Nordrhein-Westfalen ein (siehe EU-Terminvorschau).


Gemeinsame Vision für die EU der Zukunft stärken

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Der nächste langfristige Haushalt wird die gemeinsame Vision unserer Union für die Zukunft stärken. Er setzt unsere gemeinsamen Prioritäten in konkrete Maßnahmen um, die für Millionen von Bürgern, Unternehmen, Regionen und Forschern einen Unterschied machen. Deshalb laden wir alle Europäerinnen und Europäer ein, sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen, eines Bürgerforums oder der Bürgerbeteiligungsplattform zu äußern. Dies ist eine Einladung, einen modernen, ehrgeizigen und verstärkten Haushalt zu gestalten. Unsere Herausforderungen sind auch gemeinsame Ziele: Gemeinsam sind wir stärker.“

Ein EU-Haushalt im Zentrum der Prioritäten der EU

Der europäische Haushalt unterstützt Bürger, Landwirte, Forscher, Unternehmen und Regionen in ganz Europa und darüber hinaus. Er hat sich als wesentlich für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Europäer erwiesen. Zusammen mit dem Wiederaufbaufonds NextGenerationEU hat er dazu beigetragen, eine Pandemie und eine Energiekrise zu überwinden, während Millionen von Arbeitsplätzen während der Lockdowns gerettet und Investitionen in unsere saubere und digitale Zukunft getätigt wurden. Der EU-Haushalt hat auch der Ukraine und der Sicherheit Europas angesichts des russischen Angriffskrieges beispiellose Unterstützung gewährt.

Rückzahlung der Kredite und stabile nationale Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten

Der nächste langfristige Haushalt, der 2028 beginnt, muss die Quadratur des Kreises schaffen: Die Erwartungen an die EU, zu handeln, steigen stetig. Damit der EU-Haushalt unseren Ambitionen gerecht wird, die Rückzahlung der Kredite für NextGenerationEU sichergestellt ist und gleichzeitig stabile nationale Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten geleistet werden, müssen wir neue Eigenmittel einführen. Der Status quo ist keine Option. Es müssen Entscheidungen getroffen werden. Die EU muss die Wirkung jedes ausgegebenen Euros maximieren und sich dabei auf die Prioritäten und Ziele der EU konzentrieren, bei denen ein Handeln der EU am dringendsten erforderlich ist.

Neue Herausforderungen und Erwartungen an das Handeln der EU erfordern eine Überprüfung der Funktionsweise des EU-Haushalts, um ihn zukunftsfähig zu machen. Das Ziel eines freien, demokratischen, starken, sicheren, wohlhabenden und wettbewerbsfähigen Europas erfordert einen reformierten und gestärkten EU-Haushalt – einfacher, flexibler, zielgerichteter und wirkungsvoller.

Ein Plan für jedes Land: Der neue Ansatz für einen modernen EU-Haushalt sollte einen Plan für jedes Land mit wichtigen Reformen und Investitionen beinhalten, der in Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden entworfen und umgesetzt wird.
Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit: Dieser Fonds soll Investitionskapazitäten zur Unterstützung strategischer Sektoren und kritischer Technologien schaffen.
Finanzierung für auswärtige Maßnahmen: eine neu gestaltete Finanzierung für auswärtige Maßnahmen soll wirkungsvoller, zielgerichteter und auf strategische Interessen ausgerichtet sein und zu einer neuen Außenpolitik beitragen.
Schutz der Rechtsstaatlichkeit: Der Haushalt sollte auch zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit enthalten. Darüber hinaus sollte der EU-Haushalt auf modernisierte Einnahmen zurückgreifen können, um eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung unserer gemeinsamen Prioritäten sicherzustellen.

Gemeinsame Gestaltung des Haushalts

Der EU-Haushalt kommt allen Europäern zugute, und sie sollten die Möglichkeit haben, ihre Meinung zur Zukunft des EU-Haushalts zu äußern. Deshalb startet die Kommission eine öffentliche Konsultation, in der Interessengruppen und Bürgerinnen und Bürger aufgefordert werden, sich zum künftigen EU-Haushalt und den damit zu unterstützenden Maßnahmen zu äußern. Die Konsultationen werden für die nächsten zwölf Wochen geöffnet sein. Sie können über die folgenden Links aufgerufen werden:

Umsetzung von EU-Fonds mit Mitgliedstaaten und Regionen
EU-Mittel für Wettbewerbsfähigkeit
EU-Mittel für externe Maßnahmen
EU-Mittel für grenzüberschreitende Bildung, Ausbildung und Solidarität, Jugend, Medien, Kultur und Kreativwirtschaft, Werte und Zivilgesellschaft
EU-Mittel für Katastrophenschutz, Krisenvorsorge und -reaktion
EU-Mittel für den Binnenmarkt und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Leistung des EU-Haushalts

Ein Bürgerforum wird 150 Europäer zusammenbringen, um zu diskutieren und konkrete Empfehlungen für den nächsten EU-Haushalt abzugeben. Begleitet wird es von einer Online-Plattform, die allen die Möglichkeit bietet, sich an der Debatte zu beteiligen.

Darüber hinaus führt Kommissar Serafin im Laufe des Jahres 2025 Gespräche mit Behörden der Mitgliedstaaten, regionalen Interessengruppen und Empfängern von EU-Mitteln.

Die Kommission begrüßt die Beteiligung aller EU-Institutionen und -Organe sowie der Partner, die den EU-Haushalt umsetzen, an den Überlegungen zum künftigen EU-Haushalt.

Hintergrund

Der EU-Haushalt ist für die Umsetzung der Prioritäten der EU von entscheidender Bedeutung. Durch die Bündelung von Ressourcen, den Zusammenhalt und die Unterstützung aller EU-Länder, ihrer Bürger und darüber hinaus stärkt der EU-Haushalt die Wirtschaft und das geopolitische Ansehen Europas.

Die EU verfügt über einen jährlichen Haushaltszyklus und einen langfristigen Haushalt, der als mehrjähriger Finanzrahmen bezeichnet wird. Diese mehrjährige Planung sorgt für die Vorhersehbarkeit der EU-Ausgaben, insbesondere für mehrjährige Projekte und Maßnahmen.

Gemäß Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erstreckt sich der mehrjährige Finanzrahmen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Sein übergeordnetes Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass sich die Ausgaben der Europäischen Union geordnet und im Rahmen ihrer Eigenmittel entwickeln. Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission wird der mehrjährige Finanzrahmen von den 27 EU-Mitgliedstaaten im Rat einstimmig angenommen, nachdem das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat.

Der mehrjährige Finanzrahmen legt die Höchstbeträge fest, die der EU-Haushalt für seine wichtigsten Tätigkeitsbereiche bereitstellen kann. Diese Höchstbeträge werden pro Ausgabenkategorie festgelegt, die den wichtigsten Politikbereichen der Union entspricht.

Der aktuelle Finanzrahmen gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 und sieht Gesamtausgaben in Höhe von 1 211 Milliarden Euro vor. Er wird von NextGenerationEU begleitet, einem befristeten Aufbauinstrument in Höhe von bis zu 807 Milliarden Euro, das die europäische Wirtschaft ankurbelt und unsere Gesellschaften stärker und widerstandsfähiger macht, als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung

Europäisches Bürgerpanel zum neuen EU-Haushalt

Europareise von Kommissar Serafin

Der langfristige EU-Haushalt

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
12. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 13

Langfristiger EU-Haushalt: EU-Kommission skizziert den Weg und startet öffentliche Konsultationen

Bundestag und Bundesregierung sichern Filmstandort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Am gestrigen Donnerstagabend wurde im Deutschen Bundestag die Novelle des Filmförderungsgesetzes mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesfinanzministerium haben zudem gemeinsam vereinbart, die bestehende Filmförderung im Jahr 2025 fortzusetzen und die Förderquote der wirtschaftlichen Filmförderung durch den Deutschen Filmförderungsfonds und den German Motion Picture Fund auf 30% der deutschen Herstellungskosten anzuheben.

Deutschland ist ein Standort für Kreativität und Kultur von internationaler Strahlkraft mit herausragenden Talenten, innovativer Technologie und besonderen Geschichten. Deutsche Filmschaffende sind weltweit gefragt. Zugleich steht der Produktionsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb unter massivem Druck. Als Reaktion auf steigende Kosten, Standortwettbewerb und erhebliche Verlagerung von Investitionen ins Ausland wurde daher in dieser Legislaturperiode eine grundlegende Reform der Filmförderung des Bundes erarbeitet. Der Deutsche Bundestag hat gestern eine erste zentrale Säule dieser Reform mit Novellierung des Filmförderungsgesetzes beschlossen. So wurde nicht nur der Fortbestand der abgabefinanzierten Filmförderungsanstalt gesichert, sondern vor allem auch die Filmförderung des Bundes gebündelt und effektiver gemacht; Bürokratie abgebaut und die kreative Selbstverantwortung gestärkt.

Als weitere Säulen der umfassenden Reform wurden nach internationalen Vorbildern Entwürfe für ein Investitionsverpflichtungsgesetz und für ein Filmförderungszulagengesetz erarbeitet. Aufgrund des Endes der Ampel-Regierung und der deshalb vorgezogenen Neuwahl können beide Gesetze nun nicht mehr in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. BKM und BMF werden daher zügig die Arbeiten auf der Grundlage der vorliegenden Vorarbeiten in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorantreiben, damit die umfassendste Reform der deutschen Filmförderung der letzten 20 Jahre auch in der neuen Legislaturperiode fortgesetzt und ein effektives Zulagengesetz möglichst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.

Um bereits jetzt dem Standort Deutschland einen wichtigen Impuls für mehr Wettbewerbsfähigkeit zu geben, haben sich die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und Bundesfinanzminister Jörg Kukies gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz darauf verständigt, ab dem 1. Februar 2025 die Förderquote für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fonds (GMPF) einheitlich auf 30% anzuheben und beide Förderinstrumente um ein Jahr (2025) zu verlängern. Sie entsprechen damit einer der zentralen Forderung der deutschen Filmwirtschaft.

Bundesfinanzminister Kukies: „Die deutsche Filmbranche steht in einem harten internationalen Wettbewerb. Hervorragende Filmemacherinnen und Filmemacher brauchen gute Rahmenbedingungen. Hierfür liegen konkrete Gesetzesvorschläge auf dem Tisch. Um den Standort Deutschland aber bereits jetzt zu sichern, setzen wir die bestehende wirtschaftliche Filmförderung durch den DFFF und GMPF für das Jahr 2025 fort, passen die Richtlinien mit Wirkung vom 1. Februar 2025 an und setzen die Förderintensität auf 30% hoch. Wir können es uns nicht leisten, dass noch mehr Talente aus Deutschland abwandern, noch mehr Produktionsflächen brach liegen und der deutschen Wirtschaft noch mehr Innovation und Investition in einer zentralen Kreativ- und Zukunftsbranche verloren gehen. Ich danke dem Bundeskanzler und der Staatsministerin für Kultur und Medien für die Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Thema.“

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Deutschland hat eine herausragende Tradition des Filmemachens. Diese müssen wir erhalten und fördern. Für das wichtige Kulturgut Film und für die Filmwirtschaft. 120 000 Beschäftigte in einer Branche mit 10 Milliarden Euro Umsatz jährlich verdienen unsere Unterstützung. Wir sichern so dringend benötige Kreativität für die Zukunftsfähigkeit der Filmproduktion in Deutschland, wovon auch viele weitere Kultur- und Wirtschaftsbranchen profitieren. Dass es dank der Unterstützung durch den Bundeskanzler und den Bundesfinanzminister gelungen ist, bereits jetzt die Förderquoten von DFFF und GMPF auf die so dringend benötigen 30% anzuheben, ist ein starker Impuls für einen vitalen und erfolgreichen Filmstandort. Mit der Anhebung von DFFF und GMPF, einem reformierten FFG und einer reformierten kulturellen Filmförderung haben wir unter schwierigsten Bedingungen die Filmförderung in Deutschland einen großen Schritt Richtung vorangebracht und zukunftsfähig aufgestellt.“




Zugefügt 2025 Februar 13

Bundestag und Bundesregierung sichern Filmstandort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit

Opfer terroristischer - Härteleistungen/Unterstützungsleistungen

Opfer terroristischer und extremistischer Taten können beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung beantragen. Es handelt sich dabei um finanzielle Mittel, die vom Deutschen Bundestag jedes Jahr zur Verfügung gestellt werden. Diese finanzielle Hilfe, die freiwillig und als Signal der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern extremistischer und terroristischer Gewalt erbracht wird, soll den Betroffenen möglichst kurzfristig und auf direktem Wege zukommen.

Die Gewährung der Härteleistung ist Teil der politischen Maßnahmen zur Ächtung und Verhinderung terroristisch oder extremistisch motivierter Taten. So gehört auch die Rückforderung der ausgezahlten Härteleistungen von den Tätern bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und Zwangsvollstreckung zu den Aufgaben des Bundesamts.

Eine Härteleistung kann nur auf Antrag gezahlt werden. Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie in den Bereichen ´Härteleistungen für Opfer extremistischer Taten´ und ´Härteleistungen für Opfer terroristischer Taten´. Bei Fragen zur Antragstellung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Kontakt

Bundesamt für Justiz
Härteleistungen
53094 Bonn

Telefon: +49 228 99 410-5288
Telefax: +49 228 410-5050

E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de

Seit dem 26. August 2021 ist die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten in Kraft.

Die neue Richtlinie löst die bisher geltende Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten vom 21. Dezember 2006 und die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe vom 18. Dezember 2009 ab, sofern die Tat nach dem 25. August 2021 verübt worden ist.

Die bisherige Rechtslage bleibt grundsätzlich bestehen.

Durch die Zusammenführung beider Richtlinien wird klarer geregelt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Härteleistungen geleistet werden. Darüber hinaus sind folgende Neuerungen aufgenommen worden:

Reisekostenbeihilfe für nächste Angehörige von verletzten oder getöteten Personen zum Tatort im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zur Tat in Form einer Pauschale
Reisekostenbeihilfe zur Teilnahme an Prozessen für Nebenklägerinnen und Nebenkläger in Form einer Pauschale mit Wirkung zum 1. Januar 2021
Regelung des Verhältnisses von Härteleistungen und Ansprüchen gegenüber der Verkehrsopferhilfe, wenn die Tat unter Verwendung eines Kfz begangen wird
Klarstellung, welche Zahlungen oder Leistungen Dritter oder ausländischer Staaten auf die Härteleistungen anzurechnen sind.

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Telefon: 0228 99 410-5288
E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de

Daneben besteht die Möglichkeit der Zahlung einer Unterstützungsleistung, um die wirtschaftlich Folgen einer extremistischen oder terroristischen Tat für selbstständig tätige Personen oder kleine Unternehmen aufzufangen. Auch diese wird auf Antrag vom Bundesamt für Justiz gewährt. Weitere Informationen finden Sie in dem Bereich ´Unterstützungsleistung für durch terroristische und extremistische Taten wirtschaftlich Betroffene´.



Zugefügt 2025 Februar 13

Opfer terroristischer - Härteleistungen/Unterstützungsleistungen

Parlament verlängert Bundeswehr-Engagement bei EUEuropäische Union-Mittelmeermission Irini

31.01.2025-Parlament verlängert Bundeswehr-Engagement bei EUEuropäische Union-Mittelmeermission Irini

Erster Abschnitt des ArtikelsBundeswehr ist weiter bei EUEuropäische Union-Mittelmeermission Irini dabei

Die Deutsche Marine ist weiter an der EUEuropäische Union-geführten Operation Irini zur Überwachung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegen Libyen beteiligt. Das hat der Deutsche Bundestag am 30. Januar beschlossen. Die Bundeswehr erfüllt ihren Einsatzauftrag derzeit durch luftgestützte Aufklärung.

Wegen der für den 23. Februar 2025 vom Bundespräsidenten abschließend festgelegten Neuwahlen wurde die Mandatsverlängerung auf Antrag der Bundesregierung vorgezogen.
Daten und Fakten

Die Bundeswehr ist seit 2020 an dem Einsatz beteiligt.
Die Personalobergrenze liegt unverändert bei bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Das Mandat wurde bis zum 30. November 2025 verlängert.
Der Beitrag der Bundeswehr zu EUNAVFOREuropean Union Naval Force MEDMediterranean Irini soll weiterhin Stabspersonal im Hauptquartier der Operation umfassen sowie regelmäßige Einsatzflüge zur luftgestützten Seeraumüberwachung und die grundsätzliche Möglichkeit zur Beteiligung mit einem Schiff.

Lage

Der UNUnited Nations-Sicherheitsrat hat ein Waffenembargo gegen Libyen verhängt. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in dem nordafrikanischen Land fragil. Diese instabile Lage macht den Einsatz weiterhin erforderlich, da das Mittelmeer für Deutschland und die EUEuropäische Union von besonderer strategischer Bedeutung ist.
Auftrag

Der Auftrag der Bundeswehr im Rahmen der EUEuropäische Union-Operation Irini soll unvermindert darin bestehen, zur Einhaltung des Waffenembargos gegen Libyen beizutragen. Hauptauftrag von EUNAVFOREuropean Union Naval Force MEDMediterranean Irini soll daher weiterhin der Beitrag zur Eindämmung des illegalen Waffenschmuggels aller Konfliktparteien und -akteure sein. Die Bundeswehr erfüllt ihren Einsatzauftrag derzeit durch luftgestützte Aufklärung. Der EUEuropäische Union-Einsatz soll die illegale Ausfuhr von Erdöl, einschließlich Rohöl und raffinierter Erdölerzeugnisse, aus Libyen verhindern. Er soll dazu beitragen, das Geschäftsmodell von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken zu bekämpfen. Irini gewinnt darüber relevante Informationen.
Ausblick

Die Bundeswehr ist als Teil der EUEuropäische Union-Operation EUNAVFOREuropean Union Naval Force MEDMediterranean Irini weiterhin im Einsatz. Deutsches Regierungshandeln leitet sich auch bei diesem Mandat aus der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung und den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023 ab. Die Bundeswehr bleibt mit dieser Operation ein verlässlicher Partner bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EUEuropäische Union (GSVPGemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik), die eng mit der NATONorth Atlantic Treaty Organization kooperiert. EUNAVFOREuropean Union Naval Force MEDMediterranean Irini wirkt im Mittelmeer ergänzend zum UNIFILUnited Nations Interim Force in Lebanon-Flottenverband „Maritime Task Force“ vor der Küste des Libanons, zur NATONorth Atlantic Treaty Organization-Unterstützung Ägäis sowie zur NATONorth Atlantic Treaty Organization-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian im Mittelmeer.
Wie geht’s weiter?

Wenn es des Einsatzes dann noch bedarf, entscheidet das Parlament auf Antrag der Bundesregierung vor Ablauf des aktuellen Mandats am 30. November 2025 über die Fortführung dieser Mission der Bundeswehr.



Zugefügt 2025 Februar 13

Parlament verlängert Bundeswehr-Engagement bei EUEuropäische Union-Mittelmeermission Irini

Zusammenhänge zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und vermeidbarer Schädigung von Patienten

Neuer Bericht der WHO zeigt Zusammenhänge zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und vermeidbarer Schädigung von Patienten

Neuer Bericht der WHO zeigt Zusammenhänge zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und vermeidbarer Schädigung von Patienten
12 December 2024 Media release
Reading time:

Follow us
Zum ersten Mal hat WHO/Europa eine regionsweite Bewertung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit in jedem der 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO durchgeführt. Die neuen Erkenntnisse, die in einem heute vorgestellten Bericht veröffentlicht wurden, unterstreichen den wichtigen Zusammenhang zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung einerseits und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und der allgemeinen Schädigung von Patienten andererseits.

Aus dem Bericht mit dem Titel „Am Puls von Versorgungsqualität und Patientensicherheit in der Europäischen Region der WHO“ geht ferner hervor, dass nur jedes dritte Land in der Region einen nationalen Aktionsplan zur Versorgungsqualität bzw. Patientensicherheit umgesetzt hat. Letztere ist nach Ansicht der WHO ein zentraler Indikator dafür, ob ein Land in der Lage ist, seinen Patienten eine gute Versorgungsqualität zu bieten.

Der Bericht warnt, dass dies wichtig sei, da für „jeden zusätzlichen nationalen Aktionsplan oder jedes zusätzliche Handlungskonzept die gesunde Lebenserwartung bei der Geburt um 0,57 Jahre [steigt], während die Wahrscheinlichkeit, an ausgewählten nichtübertragbaren Krankheiten zu sterben, um 1,34 % sinkt“.

„Die Qualität der Gesundheitsversorgung ist ein gemeinsames Unterfangen, das von den gemeinsamen Anstrengungen von Patienten, Fachleuten, politischen Entscheidungsträgern und Geldgebern abhängt. Dieses Prinzip der gemeinsamen Gestaltung der Versorgung unterstreicht die entscheidende Rolle des Vertrauens zwischen Patienten und Gesundheitsanbietern“, erklärte Dr. Natasha Azzopardi Muscat, Direktorin der Abteilung Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder bei WHO/Europa.

„Wir müssen jedoch anerkennen, dass eine schlechte Versorgungsqualität dieses Vertrauen fast augenblicklich untergräbt und damit auch die eigentliche Grundlage unserer Gesundheitssysteme. Auch wenn wir in der gesamten Europäischen Region der WHO wichtige Fortschritte erzielt haben, zeigt diese erstmalige Bewertung, dass noch viel zu tun bleibt, um zu gewährleisten, dass alle Menschen die sichere, effektive und patientenorientierte Versorgung erhalten, die sie verdienen.“

Darüber hinaus gehen Schätzungen davon aus, dass etwa jeder zehnte Patient in der gesamten Region im Rahmen der Gesundheitsversorgung geschädigt wird; bis zu vier von zehn Patienten werden in der primären Gesundheitsversorgung und im ambulanten Bereich geschädigt, und mindestens 50 % dieser Schädigungen sind vermeidbar.

Erschreckenderweise zeigen die in dem Bericht enthaltenen Schätzungen, dass der Unterschied bei der gesunden Lebenserwartung aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten zwischen den am besten und den am schlechtesten dastehenden Ländern bis zu 11 Jahre betragen kann.

Zusätzliche wichtige Erkenntnisse des Berichts:

Nur 32 % der 53 Mitgliedstaaten in der Region verfügen über einen nationalen Plan für die Versorgungsqualität und 30 % einen zur Patientensicherheit (jeder dritte), was schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebenserwartung, die Schädigung von Patienten und das Sterberisiko aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten hat.
Nur 13 % der Länder (etwa jedes zehnte) in der Region verfügen über einen Mechanismus zur Vertretung von Patienten/Bürgern in der nationalen Gesundheitsverwaltung. 
5,2 % der Bevölkerung in der Region geben an, dass sie bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen medizinische Fehler erlebt haben (die Spanne reicht regionsweit von 3 % bis 12,6 %). 
Ein positives Ergebnis ist, dass etwa 80 % der Länder einen Plan zur Bekämpfung der Gefahren durch antimikrobielle Resistenzen umgesetzt haben.

WHO ruft zum Handeln auf
Der neue Bericht, der vom WHO-Büro für Versorgungsqualität und Patientensicherheit in Athen (Griechenland) erstellt wurde, enthält eine Reihe von Empfehlungen zur Unterstützung der Länder in der Europäischen Region der WHO bei der Verbesserung der Standards für Versorgungsqualität und Patientensicherheit, was letztlich zu besseren gesundheitlichen Resultaten und einer höheren Lebenserwartung führt.

Insbesondere wird in dem Bericht Folgendes gefordert:

bessere und konkretere Investitionen in die Entwicklung nationaler Aktionspläne und Handlungskonzepte für Versorgungsqualität und Patientensicherheit, da sich deren Vorhandensein nachweislich erheblich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt;
Gewährleistung einer Vertretung von Patienten und Öffentlichkeit in der nationalen Gesundheitsverwaltung; und
die Neugestaltung von Versorgungsmodellen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Präferenzen von Patienten.

Die Daten zeigen, dass der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit an den gesamten öffentlichen Ausgaben sehr unterschiedlich ausfällt – er reicht von 4,6 % bis 22,4 %. Daher fordert die WHO bessere Investitionen in eine solide öffentliche Haushaltsplanung für die Versorgungsqualität, um Anreize für die Wertschöpfung von Gesundheitsleistungen zu schaffen.

Darüber hinaus enthält der Bericht ausführliche Länderprofile zum Stand der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit in jedem der 53 Länder der Europäischen Region der WHO.

„Während der Zusammenhang zwischen Versorgungsqualität und Patientensicherheit einerseits und Gesundheit und Wohlbefinden andererseits offensichtlich erscheinen mag, ist es wichtig, dass unser Bericht die Verbindung zu soliden Daten und Erkenntnissen aufgezeigt hat, die Regierungen und politische Entscheidungsträger nutzen können und sollten, um die dringend benötigten Veränderungen herbeizuführen“, erklärte Dr. João Breda, Leiter des WHO-Büros für Versorgungsqualität und Patientensicherheit. „Die Verbesserung der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit wird nicht nur die Morbidität verringern und Leben retten, sondern auch erheblich dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Gesundheitsbehörden und Gesundheitssysteme wiederherzustellen und zu stärken – Vertrauen, das unerlässlich ist, wenn wir die ultimative Vision der WHO, Gesundheit für alle, verwirklichen wollen.“





Zugefügt 2025 Februar 13

Neuer Bericht der WHO zeigt Zusammenhänge zwischen der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Lebenserwartung, des Sterberisikos aufgrund nichtübertragbarer Krankheiten und vermeidbarer Schädigung von Patienten

BMEL unterstützt Außer-Haus-Verpflegung auf dem Weg zu mehr Bio

Neue Förderung (RIZERT-AHV) übernimmt bis zu 80 Prozent der Bio-Zertifizierungskosten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet eine neue Förderung, um es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden und die Außer-Haus-Verpflegung nachhaltiger zu gestalten: Mit der ´Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau´ (RIZERT-AHV) werden ab sofort die Kosten für die Bio-Zertifizierung und Kontrolle in den ersten zwei Jahren mit bis zu 80 Prozent gefördert – für Kitas und Schulen sogar komplett.

Bundesminister Cem Özdemir betont: ´Tag für Tag essen rund 16 Millionen Menschen in Deutschland außer Haus. Darin liegt ein enormes Potenzial. Wir machen es leichter, mehr Bio in Kantinen, Mensen und Restaurants zu bringen – denn Ökolandbau schafft Mehrwerte für Artenvielfalt, Umwelt und das Tierwohl. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage nach heimischen Bio-Produkten – ein Gewinn für unsere Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung. Mit unserer Förderung helfen wir Betrieben, sich zertifizieren zu lassen und machen es für die Gäste einfacher, gut zu essen.´

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der AHV unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Voraussetzung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu 3.500 Euro. Die Richtlinie tritt am 3. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Hintergrund:

Die Förderung (Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau, RIZERT AHV) ist Teil der Bio-Strategie 2030 des BMEL, mit der der Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet werden soll. Bereits bestehende Initiativen wie ´BioBitte´ unterstützen Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der Integration von Bio-Produkten in ihre Beschaffungsprozesse. Zudem setzt das BMEL auf die Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung durch die ´Richtlinie Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbau´ (RIBE-AHV) und Vernetzung von Akteuren entlang der Wertschöpfungskette, um eine bessere Verfügbarkeit von Bio-Lebensmitteln sicherzustellen.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.





Zugefügt 2025 Februar 13

BMEL unterstützt Außer-Haus-Verpflegung auf dem Weg zu mehr Bio

Neue digitale Plattform der WHO zeigt: Fast jeder fünfte Haushalt in Europa hat ruinöse Gesundheitsausgaben

Neue digitale Plattform der WHO zeigt: Fast jeder fünfte Haushalt in Europa hat ruinöse Gesundheitsausgaben

Neue digitale Plattform der WHO zeigt: Fast jeder fünfte Haushalt in Europa hat ruinöse Gesundheitsausgaben
5 December 2024 Media release
Reading time:

Follow us
Bis zu 20 % der Haushalte in der Europäischen Region haben mit ruinösen Gesundheitsausgaben zu kämpfen – Kosten, die hauptsächlich durch Zahlungen aus eigener Tasche für Medikamente entstehen und die zur Folge haben, dass die Menschen nicht mehr für andere Grundbedürfnisse wie Essen, Wohnen und Heizen aufkommen können. Dies geht aus Daten hervor, die die WHO über UHC Watch gewonnen hat, eine neue digitale Plattform, die die Fortschritte von 45 Ländern bei der Schaffung eines bezahlbaren Zugangs zur Gesundheitsversorgung verfolgt und die heute im Vorfeld des Welttages der allgemeinen Gesundheitsversorgung in vollem Umfang präsentiert wurde.

UHC Watch ist die erste digitale Plattform ihrer Art, die sich mit der Verfolgung von Indikatoren für die allgemeine Gesundheitsversorgung sowie der Kostenerstattungspolitik in Europa und Zentralasien befasst. Die vom Fachzentrum von WHO/Europa für die Stärkung der Gesundheitssysteme in Barcelona entwickelte Plattform wird die Länder der Europäischen Region der WHO bei der beschleunigten Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung unterstützen.

„Die Tatsache, dass in einigen Ländern der Europäischen Region bis zu 20 % der Haushalte mit ruinösen Gesundheitsausgaben konfrontiert sind, verdeutlicht, wie dringend notwendig es ist, der allgemeinen Gesundheitsversorgung Priorität einzuräumen“, sagte Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa. „Niemand sollte zwischen der Bezahlung lebensrettender Medikamente und der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse wie Nahrung und Wohnung wählen müssen. Die neue Plattform UHC Watch ist ein entscheidender Schritt, denn sie gibt der Politik die nötigen Fakten und Analysen an die Hand, um dafür zu sorgen, dass die Gesundheitssysteme die Menschen vor finanzieller Not bewahren und eine chancengleiche und bezahlbare Versorgung für alle bieten.“

Daten aus der neuen Plattform belegen, dass Zahlungen aus eigener Tasche für Medikamente, medizinische Produkte (z. B. Hörgeräte) und Zahnbehandlungen selbst in den wohlhabendsten Ländern der Europäischen Region für Millionen Menschen zu finanziellen Härten führen, indem sie ihre finanzielle Situation weiter verschärfen und sie oftmals sogar in die Armut treiben.

Die Daten zeigen auch, dass die ärmsten Menschen am häufigsten von finanziellen Härten betroffen sind. In den meisten der untersuchten Länder (28 von 40) stieg die Inzidenz ruinöser Gesundheitsausgaben mit der Zeit an, und zwar um durchschnittlich 1,7 Prozentpunkte.

Diese starke Abhängigkeit der Gesundheitssysteme von Zahlungen aus eigener Tasche verursacht nicht nur finanzielle Härten, sondern schafft auch Zugangsbarrieren, die zu einem ungedeckten Bedarf an Gesundheitsleistungen führen.

Der Startschuss für UHC Watch erfolgt kurz vor dem Welttag der allgemeinen Gesundheitsversorgung, an dem die WHO die Länder erneut dazu aufruft, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass alle Menschen Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten und diese in Anspruch nehmen können, wenn sie sie benötigen, ohne in finanzielle Not zu geraten.

UHC Watch will Fortschritte in Richtung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung fördern, indem es der Politik einen einfachen Zugang zu aktuellen Informationen darüber verschafft, wie gut ihre Gesundheitssysteme funktionieren und welche Maßnahmen die finanzielle Absicherung fördern bzw. untergraben. Die Plattform erfüllt diese Anforderungen, indem sie länderspezifische und international vergleichbare Daten und politische Analysen aus einer Hand bereitstellt.
UHC Watch wurde für politische Entscheidungsträger, Politikanalysten, Wissenschaftler, Journalisten und zivilgesellschaftliche Interessengruppen entwickelt und bietet aktuelle Informationen, klare Handlungsempfehlungen und eine intuitive Benutzeroberfläche.

„Die Gesundheitssysteme sind dazu da, die Menschen zu schützen und nicht, sie verarmen zu lassen. Doch Millionen von Familien in Europa und Zentralasien werden von der Last der Zuzahlungen an den Rand der Armut getrieben“, sagt Dr. Natasha Azzopardi-Muscat, Leiterin der Abteilung für Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder bei WHO/Europa. „UHC Watch ist ein entscheidender Schritt nach vorn, der den Ländern verwertbare Daten und klare Anleitungen zum Abbau finanzieller Barrieren für die Gesundheitsversorgung an die Hand gibt. Mit diesem Instrument können wir den Fortschritt in Richtung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung beschleunigen und dafür sorgen, dass niemand zurückgelassen wird.“
Alle Daten über bezahlbaren Zugang zur Gesundheitsversorgung aus einer Hand
Zu den wichtigsten Merkmalen von UHC Watch gehören:

eine dynamische und benutzerfreundliche Schnittstelle, die es den Nutzern ermöglicht, ihre Suche nach Zahlen und politisch relevanten Informationen anzupassen, Länder zu vergleichen und Diagramme und Daten herunterzuladen;
Länderseiten mit Daten zu Schlüsselindikatoren, politischen Analysen und länderspezifischen Empfehlungen zur Stärkung der finanziellen Absicherung;
ein Indikator-Explorer mit 40 länderspezifischen und vergleichenden Indikatoren für finanzielle Härten in Verbindung mit Zuzahlungen, ungedecktem Bedarf an Gesundheitsleistungen und Gesundheitsausgaben;
ein Politik-Explorer mit aktuellen Informationen über 45 Länder zur Kostenerstattungspolitik (Versorgungsgrad der Bevölkerung, Leistungsabdeckung, Nutzergebühren, freiwillige Krankenversicherung und Änderungen in der Kostenerstattung); und
eine Sammlung von mehr als 150 Quellen, darunter länderspezifische und vergleichende Berichte über Gesundheitsfinanzierung, Multimedia-Dateien und Nachrichtenartikel in mehreren Sprachen.

Maya Matthews, Leiterin des Referats Gesundheitszustand, Europäische Semester, Bewertung der Gesundheitstechnologie bei der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (DG SANTE), sagte: „UHC Watch, das mit Unterstützung der Programmpartnerschaft EU4Health entwickelt wurde, ist ein sehr nützliches Instrument zur Beobachtung von Trends und zur Unterstützung von Maßnahmen, die Leistungsdefizite und finanzielle Not verringern. Ich hoffe, dass es von politischen Entscheidungsträgern in ganz Europa genutzt wird.“

Marco Chiapusio, Programmleiter bei der Generaldirektion Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (DG NEAR), fügte hinzu: „UHC Watch liefert der Politik die Daten und Analysen, die sie zur Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung benötigt. Dies ist ein wesentlicher Meilenstein in unserem Bemühen um Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme in den Ländern des Westbalkans.“
Weitere Informationen
Von ruinösen Gesundheitsausgaben ist die Rede, wenn der Betrag, den ein Haushalt aus eigener Tasche bezahlt, 40 % seiner Kapazität zur Bezahlung der Gesundheitsversorgung übersteigt. Dies kann dazu führen, dass sich ein Haushalt andere Grundbedürfnisse (wie Nahrungsmittel, Wohnung und Versorgungsleistungen) nicht länger leisten kann.

UHC Watch wird von der Europäischen Union finanziell unterstützt (Programm EU4Health und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme in den Ländern des Westbalkans, durchgeführt in Zusammenarbeit mit der WHO).

Es wird vom Europäischen Netzwerk für finanzielle Absicherung unterstützt, einer Gruppe von mehr als 60 unabhängigen Wissenschaftlern, die vom WHO-Büro Barcelona zur Finanzierung der Gesundheitssysteme eingesetzt wurde, um die finanzielle Absicherung in über 40 Ländern systematisch zu bewerten.

Die finanzielle Absicherung ist ein zentraler Bestandteil einer allgemeinen Gesundheitsversorgung und ein Kernelement bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit von Gesundheitssystemen. Sie ist ein Indikator der Ziele für nachhaltige Entwicklung, ein Bestandteil der Europäischen Säule sozialer Rechte und steht im Zentrum des Europäischen Arbeitsprogramms, des strategischen Handlungsrahmens von WHO/Europa.

Durch das Büro Barcelona wacht WHO/Europa über die finanzielle Absicherung und nutzt dafür regionsweite Indikatoren zur Erfassung von Chancengleichheit. Darüber hinaus leistet das Büro maßgeschneiderte fachliche Hilfe für die Länder, um durch Identifizierung und Beseitigung von Versorgungslücken unerfüllte Bedürfnisse und finanzielle Härten abzubauen.
WHO-Büro Barcelona zur Finanzierung der Gesundheitssysteme
Das Büro Barcelona der WHO ist ein Kompetenzzentrum für Gesundheitsfinanzierung mit dem Ziel einer allgemeinen Gesundheitsversorgung. Es arbeitet zusammen mit Mitgliedstaaten in Europa und Zentralasien darauf hin, eine evidenzbasierte Politikgestaltung zu fördern. Außerdem bietet es Schulungen zum Thema Gesundheitsfinanzierung an.

Das Büro verbreitet länderspezifische und international vergleichbare Daten und politische Analysen über die digitale Plattform UHC Watch, die einen Überblick über Fortschritte beim bezahlbaren Zugang zur Gesundheitsversorgung in Europa und Zentralasien gibt.

Das 1999 eingerichtete Büro wird von der Regierung der Autonomen Gemeinschaft Katalonien (Spanien) unterstützt. Es ist der Abteilung Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme der Länder bei WHO/Europa unterstellt.



Zugefügt 2025 Februar 13

Neue digitale Plattform der WHO zeigt: Fast jeder fünfte Haushalt in Europa hat ruinöse Gesundheitsausgaben

Kindesmissbrauch: Polizei löscht strafbare Bilder nicht

Deutsche Ermittler verzichten darauf, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch systematisch zu löschen, obwohl das schon mit wenig Personal möglich wäre und verantwortliche Politikerinnen und Politiker aus Bund und Ländern dies versprochen hatten. Das haben Recherchen des ARD-Politikmagazins ´Panorama´ und des Rechercheformats ´STRG_F´ (NDR/Funk) ergeben.

Ermittlungsbehörden lassen die strafbaren Aufnahmen, die in pädokriminellen Online-Foren getauscht werden, sogar dann nicht sofort löschen, wenn sie Gegenstand von Ermittlungen waren. Im Fall des pädokriminellen Forums ´Alice in Wonderland´ sind die dort verlinkten Aufnahmen weiterhin online zu finden, obwohl das Forum schon im September 2024 durch nordrhein-westfälische Ermittler abgeschaltet wurde.

Dass weiterhin nicht gelöscht wird, haben ´STRG_F´ und ´Panorama´ zunächst mittels einer weltweit einmaligen Datenanalyse herausgefunden, die sie monatelang in großen pädokriminellen Darknet-Foren durchgeführt haben. Teilweise stießen sie auf Fotos und Videos, die den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen - und die schon über Jahre im Netz standen. In einem außergewöhnlichen Pilotprojekt erfassten dann zwei Personen von ´STRG_F´ und ´Panorama´ über Monate hinweg in den großen pädokriminellen Darknet-Foren die dort verlinkten Fotos und Videos. Hintergrund ist, dass sich pädokriminelle Täter zwar im anonymen Darknet vernetzen, aber die Datenmengen ihrer illegalen Aufnahmen nicht dort speichern, weil sie zu groß sind. Daher wählen sie Speicherdienste im ´normalen´ Internet, um ihr Material verschlüsselt hochzuladen. Im Darknet-Forum teilen sie dann nur einen entsprechenden Download-Link. Die Speicherdienstbetreiber ahnen wegen der Verschlüsselung meist nichts davon, reagieren aber auf Hinweise von außen.

´Panorama´ und ´STRG_F´ meldeten die eingesammelten Links an diese Speicherdienste. Insgesamt deaktivierten die Dienste infolgedessen mehr als 300.000 Links zu Millionen Aufnahmen mit einer Datenmenge von 21.600 Gigabyte - und löschten die Daten von ihren Servern. Sie waren zuvor über 23 Millionen Mal von Pädokriminellen heruntergeladen worden. Zwei Darknet-Foren, in denen systematisch gelöscht wurde, stellten ihren Betrieb komplett ein, darunter das zweitgrößte der Welt. Ein weiteres wurde von den Betreibern nicht mehr gepflegt und von Nutzern als ´totes Forum´ bezeichnet. ´STRG_F´ und ´Panorama´ konnten beobachten, wie einige Pädokriminelle, die über Jahre illegale Aufnahmen verbreitet hatten, wegen der konsequenten Löschung aufhörten, weiter Inhalte hochzuladen.

Dass Behörden diese effektive Methode nicht nutzen, steht im Widerspruch zu politischen Zusagen der vergangenen Jahre. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Kampf gegen Kindesmissbrauch zu einem Schwerpunkt ihrer Amtszeit machen wollen. Nachdem 2021 durch Recherchen von ´STRG_F´, ´Panorama´ & ´Der Spiegel´ bekannt geworden war, dass auch das Bundeskriminalamt (BKA) bei Ermittlungen in Darknet-Foren massenhaft illegale Inhalte im Netz gelassen hatte, hatte Faeser mehrfach beteuert, dass die Löschverfahren beim BKA daraufhin ´umgestellt´ worden seien. Noch im Dezember 2024 bekräftigte sie im Interview mit ´Panorama´ und ´STRG_F´: ´Aus meiner Sicht ist es besser geworden. Wir haben jedenfalls unsere Bemühungen verstärkt.´

Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hatte aufgrund der Recherchen aus dem Jahr 2021 prüfen lassen, ob deutsche Polizeibehörden die Methode umsetzen könnten. Im offiziellen Protokoll hielten die Innenministerinnen und -minister fest, dass sie ´eine geeignete Möglichkeit bietet, die Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen zu reduzieren.´ Den Reportern von ´STRG_F´ und ´Panorama´ liegt allerdings exklusiv der vertrauliche Bericht vor, der klarstellt, dass technisch mögliche Löschungen der strafbaren Aufnahmen nicht stattfänden, selbst wenn diese ´im Sinne des Opferschutzes und der öffentlichen Erwartungshaltung ein wirkungsvoller Beitrag´ wären. Dem Bericht zufolge fehle das Personal und zudem müsse die Rechtslage geklärt werden. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat das systematische, sogenannte anlassunabhängige Löschen strafbarer Bilder bisher nicht umgesetzt, wie die Recherchen jetzt belegen.

Konfrontiert mit den neuen Recherchen sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) - auch verantwortlich für den Fall ´Alice in Wonderland´ - im Interview mit ´STRG_F´ und ´Panorama´: ´Dass man, wenn man so vorgeht, den Foren den Boden entzieht, das ist doch logisch.´ Die Methode sei gut, ´davon muss mich auch keiner mehr überzeugen.´ Bisher habe Priorität, die Täter zu verhaften und die Opfer aus der Gefahrenzone zu bringen: ´Das heißt aber nicht, dass das andere nicht gemacht werden muss.´ Er kündigte an, das Thema erneut in die Innenministerkonferenz einzubringen.

Das Bundesinnenministerium teilte auf erneute Anfrage mit, man habe entsprechende Prozesse ´evaluiert und angepasst´. Dabei seien auch ´die Prozesse im Zusammenhang mit der anlassunabhängigen Recherche im Internet berücksichtigt´ worden. Was das konkret bedeutet, wurde nicht weiter ausgeführt.

STRG_F berichtet über das Thema am Donnerstag, den 6. Februar, ab 17 Uhr in der ARD-Mediathek und auf YouTube. Panorama um 21.45 Uhr im Ersten. Anschließend ist der Bericht in der ARD Mediathek zu sehen.

Pressekontakt:

Norddeutscher Rundfunk
Unternehmenskommunikation
Presse und Kommunikation
Mail: presse@ndr.de



Zugefügt 2025 Februar 13

Kindesmissbrauch: Polizei löscht strafbare Bilder nicht

Polizeipräsidium Heilbronn - Falscher Polizeibeamter

Tatort
74199 Untergruppenbach

Tatzeit- /Raum
Freitag, 07.02.2025, 09:00 - 13:30 Uhr

Medien zur Fahndung




Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Falscher Polizeibeamter am Freitag, 07.02.2025 in Untergruppenbach/Lkr. Heilbronn

Dem 86-jährigen Geschädigten wurde von falschen Polizeibeamten vorgespiegelt, dass aktuell in der Nähe Einbrecher unterwegs sind. Demzufolge soll der Geschädigte seine Wertsachen in einen Kochtopf geben und diesen vor die Haustüre stellen.

Der mit Bargeld, EC-Karte, Goldbarren und verschiedenen Schmuckstücken gefüllte Kochtopf wurde am Freitag, 07.02.2025 gg. 11:25 Uhr vor dem Wohnhaus des Geschädigten in der Happenbacher Straße in Untergruppenbach abgelegt. Der leere Kochtopf wurde nur wenige hundert Meter entfernt in einem Vorgarten in der Kirchstraße sichergestellt werden. Zwischen den beiden Örtlichkeiten, in der Entenstraße in Untergruppenbach wurde der unbekannte Abholer viedeografiert.

Noch am selben Tat, um 12.29 Uhr und 12:30 Uhr wurde mit der EC-Karte des Geschädigten am Geldautomaten im Bahnhofsgebäude in Neckarsulm insgesamt 2.000.- Euro abgehoben.



Folgende Fragen sind von Interesse:

Wer hat am Freitag, 07.02.2025 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr die auf den Lichtbildern abgebildete Person in Untergruppenbach gesehen?
Wer hat am Freitag, 07.02.2025 in der Zeit von 12.15 Uhr bis 12.45 Uhr die auf den Lichtbildern abgebildete Person im Bahnhofsgebäude in Neckarsulm gesehen?



Hinweis der Polizei:
Seien Sie bei Anrufen angeblicher Polizeibeamter oder anderer Behörden besonders misstrauisch.

Geben Sie keine persönlichen Daten oder Vermögenswerte preis, legen Sie im Zweifel auf und informieren Sie sofort die echte Polizei über den Notruf 110.

Weitere Informationen zum Schutz vor Betrugsdelikten sind auf den Seiten der Prävention der Polizei Baden-Württemberg verfügbar.

Besondere Merkmale
Täterbeschreibung Abholer:

männlich
175 bis 180 cm
korpulente Statur
30 bis 40 Jahre
Kurze Haare
Schwarze Basecap
Schwarze Jogginghose
Schwarze Nike-Turnschuhe mit weißem Logo
grau-weiß-blau-karierte Holzfällerjacke





Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Heilbronn
Kriminalpolizeidirektion
Bahnhofstr. 35
74072 Heilbronn

Tel: 07131/7479-577 (24/7)

E-Mail: heilbronn.kd.k7.kdd@polizei.bwl.de

Oder jede andere Polizeidienststelle





Zugefügt 2025 Februar 13

NEU Polizeipräsidium Heilbronn - Betrug Untergruppenbach Lkr. Heilbronn – Falscher Polizeibeamter

Da half auch kein „großes Geschäft“: Notorischer Ladendieb kommt in Untersuchungshaft

Am Dienstag (28.01.) fiel ein polizeibekannter Mann erneut bei einem Ladendiebstahl auf. Der zuständige Haftrichter schob seinem Treiben nun den Riegel vor und ordnete Untersuchungshaft an.
Polizei Dortmund

Gegen 11:30 Uhr wurde die Polizei zu einem Drogeriemarkt auf der Münsterstraße gerufen: Die Ladendetektivin hatte beobachtet, wie zwei Männer mehrere Flaschen Parfüm in einen Rucksack steckten und anschließend das Geschäft ohne zu bezahlen verließen.

Die Beamten konnten die beiden Männer (45 und 48, beide ohne festen Wohnsitz) an der Ecke Leopoldstraße / Heiligengartenstraße antreffen und kontrollieren. Schnell stellte sich heraus: Der 48-Jährige ist den Beamten bestens bekannt – In den vergangenen Monaten fiel er bereits mehrfach durch Diebstähle auf.

Ebenso bekannt war den Einsatzkräften auch eine besondere Eigenart des Mannes, die er bei den Einsätzen regelmäßig an den Tag legte: Mutmaßlich um bei den Beamten Ekel zu erzeugen und der Hoffnung, so einer Festnahme zu entgehen, machte sich der 48-Jährige jedes Mal in die Hose. Und so dauerte es auch dieses Mal nicht lange, bis er auf seine eigenartige Taktik zurückgriff.

Doch wie schon in jedem der vergangenen Fälle war dieser Versuch nicht vom Erfolg gekrönt: Beide Männer wurden vorläufig festgenommen. Während der 45-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen das Gewahrsam wieder verlassen durfte, ging es für den 48-Jährigen weiter in eine JVA: Der zuständige Haftrichter erließ am heutigen Tag einen Untersuchungshaftbefehl.
Die Beamten fertigten Strafanzeigen wegen des Ladendiebstahls gegen das Duo.
Polizeisprecher Boccarius
Polizeisprecher
Tobias
Boccarius
Tel.
0231/132-1020 oder -1024
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund




Zugefügt 2025 Februar 13

Polizei Nordrhein-Westfalen - Da half auch kein „großes Geschäft“: Notorischer Ladendieb kommt in Untersuchungshaft

AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 20. Oktober 2023 in weiten Teilen verworfen; allein wegen des Inkrafttretens des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 27. März 2024 ist zum Strafmaß, im Übrigen wegen insoweit lückenhafter Feststellungen zur Vermögensabschöpfung neu zu verhandeln.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 35 Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie die Einziehung von Taterlösen über mehr als 500.000 Euro angeordnet. In neun Fällen waren zentrale Beweismittel Nachrichten des Angeklagten, die dieser zur Organisation des Drogenhandels über eine in der Taschenrechnerfunktion seines Mobiltelefons versteckten App ´Anom´ versandt hatte. Der Angeklagte hat mit seiner Revision gerügt, dass diese über das Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erlangten Daten nicht als Beweismittel in seinem Strafverfahren hätten verwertet werden dürfen.

Der Bundesgerichtshof hat diese Beanstandung als nicht durchgreifend angesehen. Er hat entschieden, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie hier der Aufklärung schwerer Straftaten dienen.

1. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt

zugrunde:

a) Nach den vom Angeklagten mit seiner Revision vorgelegten umfangreichen Unterlagen ermittelten US-Behörden gegen ein Unternehmen, das Kryptomobiltelefone ausschließlich an Mitglieder krimineller Vereinigungen zur verschlüsselten Kommunikation veräußerte. Nach Einleitung von Strafverfahren gegen Verantwortliche dieses Unternehmens ließ das Federal Bureau of Investigation (FBI) eigens entwickelte Kryptomobiltelefone mit dem Namen ´Anom´ an kriminelle Organisationen veräußern. Obwohl jedes Anom-Gerät Ende-zu-Ende verschlüsselt war, verfügte das FBI ohne Wissen der Nutzer über die Codes, um jede Nachricht zu entschlüsseln. Der Server, an den bei Versand einer Nachricht eine Kopie gesendet wurde, stand nach Auskunft des US-Justizministeriums seit Sommer 2019 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Identität das FBI auf dessen Bitte nicht preisgab; auch warum der Drittstaat um Geheimhaltung bat, ist unbekannt. Jedenfalls sei dort im Oktober 2019 ein Gerichtsbeschluss ergangen, der ein Kopieren des Servers und den Empfang seiner Inhalte ermöglichte.

b) Im Rechtshilfeverkehr leitete der EU-Staat die Anom-Server-Daten an das FBI weiter. Das Aus- und Weiterleiten der Daten war nach dem Gerichtsbeschluss zeitlich bis zum 7. Juni 2021 begrenzt. Das Bundeskriminalamt erhielt über eine internetbasierte Auswerteplattform informatorisch Zugang zu den dekryptierten Inhaltsdaten mit Deutschlandbezug. Am 31. März 2021 leitete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Verfahren gegen die Nutzer der Anomkryptohandys ein und stellte am 21. April 2021 ein Rechtshilfeersuchen an das US-Justizministerium, das mit Schreiben vom 3. Juni 2021 der Verwertung der übersandten Daten zustimmte.

2. Folgende rechtliche Erwägungen waren für den Bundesgerichtshof

maßgeblich:

a) Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung von Beweisen im Strafprozess ist § 261 StPO. Dies gilt auch für im Wege der Rechtshilfe erlangte Daten. Eine ausdrückliche Regelung, dass solche Beweise nur eingeschränkt verwendet werden dürfen, enthält das deutsche Recht nicht.

b) Das von der Revision geltend gemachte Beweisverwertungsverbot besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt.

aa) Die Frage, ob ein solches Verbot besteht, ist ausschließlich nach deutschem Recht zu beantworten. Die ausländischen Ermittlungsmaßnahmen waren nicht am Maßstab des ausländischen Rechts zu überprüfen. Es ist auch nicht entscheidend, ob die deutschen Ermittlungsbehörden in gleicher Weise hätten vorgehen dürfen.

bb) Gegen menschenrechtliche Grundwerte oder gegen grundlegende Rechtsstaatsanforderungen im Sinne eines im Rechtshilfeverkehr zu prüfenden ´ordre public´ wurde nicht verstoßen. Denn die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis waren begrenzt. Die Maßnahmen richteten sich ausschließlich gegen Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für die Beteiligung an Straftaten der organisierten Kriminalität, insbesondere im Bereich des Betäubungsmittel- und Waffenhandels, bestanden. Schon angesichts der hohen Kosten und des auf kriminelle Kreise beschränkten Vertriebswegs (‚designed by criminals for criminals´) begründete bereits der Erwerb eines Anom-Handys den Verdacht, dass der Nutzer das Gerät zur Planung und Begehung schwerer Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität einsetzte. Auch der Umstand, dass der Angeklagte nicht unmittelbar die im Drittland ergangenen Beschlüsse angreifen konnte sowie die Existenz und der Inhalt derselben der deutschen Strafjustiz nur vom Hörensagen bekannt sind, führt in der Gesamtabwägung nicht zur Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens.

Vorinstanz:

Landgericht Tübingen - Urteil vom 20. Oktober 2023 - 2 KLs 42 Js 27225/22.

Karlsruhe, den 9. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des 1. Strafsenats vom 9.1.2025 - 1 StR 54/24 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs



AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
09.01.2025

Nr. 002/2025

Urteil vom 9. Januar 2025 - 1 StR 54/24




Zugefügt 2025 Februar 13

AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

Vorbild Nordrhein-Westfalen: Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung in Europa

Die Landesregierung wirbt in Europa für eine stärkere Vernetzung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus.
Ministerium des Innern NRW

Die Ministerien der Finanzen, des Innern und der Justiz haben am Montag, 13. Januar 2025, in einer gemeinsamen Diskussions- und Informationsveranstaltung in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union in Brüssel die Arbeit einer Task Force aus den drei Ressorts vorgestellt. Sie soll durch eine innovative Struktur die Finanzierungsquellen von Organisierter Kriminalität und Terrorismus aufspüren und trockenlegen.

In Nordrhein-Westfalen arbeiten Ermittlungspersonen aus Steuerfahndung, Polizei und Justiz unter dem Dach des Landeskriminalamtes nach dem Prinzip der „zusammengeschobenen Schreibtische“. Die Vernetzung ist ein Erfolgsfaktor bei der Bekämpfung von Organisierter (Wirtschafts-)Kriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Nordrhein-Westfalen fordert daher die Einrichtung einer grenzüberschreitenden Kooperation von Europol, Europäischer Staatsanwaltschaft und den Ermittlungsbehörden anderer Mitgliedstaaten in neuen festen Strukturen. In Brüssel wurde neben organisatorischen Maßnahmen auch über neue europäische Gesetzesinitiativen für die Ermittlungsarbeit gesprochen.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die Geldströme des Terrors und der Organisierten Kriminalität fließen schnell, international und digital. Unsere Fahndungsmethoden brauchen ein Update, damit wir der Spur des Geldes auch in Kryptobörsen und Hawala-Banking folgen können. Und wir dürfen uns keine Reibungsverluste an Staats- oder Zuständigkeitsgrenzen leisten, wenn wir das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen wollen.“

Minister des Innern Herbert Reul: „Strafverfolgung in der Finanzkriminalität ist Teamarbeit. Wenn Ermittlerinnen und Ermittler über den Tellerrand schauen und sich vernetzen, dann kommen wir Kriminellen schneller auf die Schliche. Jeder Baustein hilft, um illegale Geldquellen krimineller Angehöriger von Familienclans oder Rockergruppierungen unter Einbindung von Zoll- und Finanzermittlerinnen und -ermittlern zu identifizieren und auszutrocknen. Deshalb lassen wir nicht nach, immer neue Lösungen zu finden, um illegale Finanzströme zu analysieren und Modi Operandi aufzudecken. Das muss ein europäisches Modell werden.“

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Kurze Wege, klare Strukturen und geballtes Wissen bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sind wichtige Erfolgsfaktoren bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität. Mit unserer Task Force haben wir einen schlagkräftigen und gut vernetzten Brückenkopf geschaffen, der alle an einen Tisch bringt und auch in Europa neue Impulse bei der grenzüberschreitenden Ermittlungsarbeit setzen will.“

Hintergrund
Organisierte Kriminalität und Terrorismus haben gemeinsam, dass sie für ihre Aktivitäten auf regelmäßige Einnahmequellen angewiesen sind. Wie die Organisierte Kriminalität benötigt auch der internationale Terrorismus Geld zur Errichtung und Aufrechterhaltung von Netzwerken sowie zur Rekrutierung und Entlohnung von mitwirkenden Personen. Dieses muss naturgemäß verdeckt beschafft werden und stammt regelmäßig aus illegalen Quellen.

Seit 2018 kooperieren Finanz-, Innen- und Justizressort bei der Bekämpfung der Finanzquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus in einer eigens dazu gegründeten Task Force. Sie setzt regelmäßig interdisziplinär ausgerichtete Auswerte- und Analysetools ein, um neue Formen der Tatbegehung aufzudecken und effektive ressortübergrei-fende Verfolgungskonzepte zu entwickeln.

Die gemeinsamen Ermittlungen führten unter anderem zur Aufdeckung eines internationalen Netzwerks von Untergrund-Banken und Geldwäschekartells, an denen auch andere europäische Ermittlungsbehörden beteiligt waren. Der Ermittlungserfolg wurde im Rahmen einer Fallstudie vorgestellt. Die Zerschlagung des internationalen Netzwerks durch die Task Force zeigt, dass die Vernetzung von Behörden nicht nur landesweit, sondern grenzüberschreitend gelingen kann.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 8792-0.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums der Justiz, Telefon 0211 8792-255.




Zugefügt 2025 Februar 13

Vorbild Nordrhein-Westfalen: Bekämpfung Organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung in Europa

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz - Genug Betrug - Neues Jahr, alte Maschen: Phishing, Smishing und Quishing im Fokus - So schützen Sie sich vor Online-Betrug

Dubiose Absender geben sich oft als vertrauenswürdige Quellen aus und versenden so jedes Jahr massenhaft Phishing-Mails und Textnachrichten. So erhält man beispielsweise angebliche E-Mails der Hausbank, dass aufgrund des Jahreswechsels die ID aus sicherheitstechnischen Gründen aktualisiert werden muss. Typisch für solche Mails: es wird meistens eine sehr kurze Frist genannt, in der man handeln könne. Ziel der Absender ist es, an persönliche Daten zu gelangen.

Auch kurz nach Weihnachten noch sehr beliebt: das sogenannte Smishing. In diesen Fällen schicken Betrüger gefälschte SMS von Paketdiensten an Verbraucher mit dem Ziel, persönliche Daten abzugreifen.

Besonders beliebt sind Vorwände wie: ´Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden´, ´ein Zollbetrag muss gezahlt werden´ oder ´Die Anschrift muss erneut angeben werden´. Die vermeintliche Lösung ist immer ein externer Link, der auf eine gefälschte Webseite führt. Dort werden dann persönliche Daten abgefragt.

Eine etwas neuere Betrugsmasche ist das ´Quishing´: Kriminelle machen sich die Technik zunutze und missbrauchen QR-Codes für ihre Zwecke. Das wird als ´Quishing´ bezeichnet - eine Zusammensetzung der Worte ´QR-Code´ und ´Phishing´ - also Fischen nach Passworten. Hier sollte man vor allem im öffentlichen Raum wachsam sein, beispielsweise auf Parkplätzen, an Parkuhren, E-Ladesäulen, an Bahnhöfen oder Bushaltestellen. Nach dem Scannen soll man auf gefälschten Webseiten seine Bankdaten eingeben.

Was ist das Ziel? Betrüger wollen an persönlichen Daten und/oder an Geld gelangen. Mit Daten lässt sich Geld verdienen, wenn E-Mail-Adressen, Namen und sonstige Informationen in kriminellen Kreisen weitergegeben werden. Mit den gewonnenen Daten können Cyber-Kriminelle zukünftige Phishing-Attacken gezielter adressieren, ihre Angriffe werden effektiver. Auch kann man sich durch das Klicken auf einen unseriösen Link Schadsoftware einfangen.

Die Verbraucherzentrale und das LKA geben Tipps, um sich zu schützen:

- Klicken Sie auf keinen Fall auf Links, die Ihnen von unbekannter
Seite oder unerwartet von Ihren Kontakten zugeschickt werden.

- Wir empfehlen Ihnen Phishing-Mails immer in den Spam-Ordner zu
verschieben. Wenn man bei der betreffenden Bank ein Konto hat,
sollte man auf der offiziellen Seite oder in der App nachprüfen,
ob man dort ähnliche Aufforderungen findet.

- Erwartet man tatsächlich ein Paket, öffnet man am besten die
Internetseite des Paketdienstes in einem Browser und gibt dort
die Sendungsnummer ein, um den Status zu prüfen.

- Scannen Sie einen QR-Code nur, wenn Sie sich sicher sind, dass
er seriös ist. Inzwischen erkennen viele Smartphones einen
QR-Code über die Kamera-App. Die sollten Sie aber nur nutzen,
wenn die Infos des Codes (z.B. Internet-Adresse) zunächst
angezeigt und nicht direkt geöffnet werden. Sehen Sie sich die
Adresse genau an und lassen Sie die Internetseite nur dann
öffnen, wenn Sie sicher sind, dass sie dem echten Anbieter
gehört.

- Auf dem sogenannten Phishing-Radar werden tagesaktuelle
Warnungen und Betrugsversuche angezeigt: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingradar-aktuelle-warnungen-6059

Weitere Informationen zum Thema finden sich unter:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen-6073

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/was-ist-smishing/

https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/was-ist-quishing/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-60010/60011/60012
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka



Zugefügt 2025 Februar 13

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz - Genug Betrug - Neues Jahr, alte Maschen: Phishing, Smishing und Quishing im Fokus - So schützen Sie sich vor Online-Betrug

BMZ - Plattform „Neuanfang für Syrien“

Im Dezember 2024 stürzte das syrische Volk die Regierung von Präsident Baschar al-Assad. Nach dem Machtwechsel zu einer Übergangsregierung unter Leitung des Anführers der Hayat Tahrir al-Sham (HTS), die als eine der wichtigsten oppositionellen Milizen den Sturz militärisch herbeiführten, ist die weitere Entwicklung des Landes zunächst ungewiss. Klar ist jedoch: Es hat sich ein Zeitfenster für positive Entwicklungen in Syrien geöffnet. Das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) steht dafür bereit, Syrien bei einem gesellschaftlichen Neuanfang und beim Aufbau eines Staates zu unterstützen, der allen Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit, Freiheit und Grundrechte gewährleistet.

Viele Privatpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft möchten sich für den Neuanfang in Syrien engagieren. Das BMZ hat deshalb die Plattform „Neuanfang für Syrien“ ins Leben gerufen.

Mit dieser Plattform möchten wir Sie über das deutsche entwicklungspolitische Engagement für und in Syrien sowie über Möglichkeiten zum Mitmachen informieren.


Wie können Sie Kontakt mit uns aufnehmen?

Registrieren Sie sich in unserem Netzwerkportal, um über Entwicklungen der Plattform informiert zu bleiben und sich zu vernetzen. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an neuanfang-syrien@bmz.bund.de (Externer Link) senden.
An wen richtet sich die Plattform?

Die Plattform „Neuanfang für Syrien“ ist ein Angebot des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) für in Deutschland ansässige nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure, die sich für den Neuanfang in Syrien engagieren möchten, am Austausch mit dem BMZ und Gleichgesinnten interessiert sind oder Kooperationspartner suchen.
Was ist das Ziel der Plattform?

Die Plattform „Neuanfang für Syrien“ soll interessierte Privatpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft miteinander vernetzen und über das deutsche entwicklungspolitische Engagement für und in Syrien informieren. Unsere Angebote werden laufend aktualisiert und ergänzt.
Stellt die Plattform Unterstützung bereit?

Nein. Die Plattform dient ausschließlich der Information und dem thematischen Austausch. Über die Vergabe von Mitteln und die Frage, welche Initiativen finanziell gefördert werden, wird vollkommen unabhängig von der Plattform im Rahmen der bestehenden Förderstrukturen entschieden. Die Plattform dient zudem nicht dazu, Hilfs- und Spendenangebote zur unmittelbaren Nothilfe zu bündeln oder zu koordinieren – auch hierfür gibt es bereits entsprechende Strukturen.

Neuanfang in Syrien
Mitmachen Interner Link

Sie möchten sich beim Neuanfang in Syrien engagieren? Hier finden Sie Informationen über Förderangebote, Beratungsstellen und Ansprechpartnerinnen und -partner.
Symbolbild: Wiederaufbau | Silhouette eines Arbeiters auf einer Baustelle
Engagement des BMZ in Syrien
Unterstützung wird angepasst Interner Link

Nach Ausbruch des Bürgerkriegs 2011 setzte die Bundesregierung ihre bilaterale Zusammenarbeit⁠ mit Syrien aus. Das BMZ hat die syrische Bevölkerung jedoch weiterhin über die Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen unterstützt⁠. Dank dieser langjährigen Beziehungen kann das BMZ jetzt schnell auf die aktuelle Lage reagieren und seine Unterstützung anpassen. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Silhouette von Syrien

Logo: Engagement Global – Service für Entwicklungsinitiativen
6. März 2025
Online-Beratungscafé Syrien

Am 6. März 2025 von 17 Uhr bis 18.30 Uhr bietet die Mitmachzentrale von Engagement Global (Externer Link) online ein Beratungscafé Syrien an. Das Beratungsteam ist die zentrale Anlaufstelle für Beratung rund um entwicklungspolitisches Engagement im In- und Ausland. Sie berät im Auftrag des BMZ individuell zu staatlichen und zivilgesellschaftlichen Förderprogrammen sowie Engagement- und Vernetzungsmöglichkeiten.
Logo: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
26. Februar 2025
Online-Informationsveranstaltung zum TAKAMUL-Fonds

Am 26. Februar 2025 bietet die GIZ eine Online-Informationsveranstaltung zum TAKAMUL-Fonds und zum Bewerbungsverfahren um Projektförderungen an.

Registrieren Sie sich bei Interesse per E-Mail an TAKAMUL@giz.de (Externer Link), mit dem Betreff „TAKAMUL information event“.

Cover: Open Call for Projekt Proposals | Takamul
Cover: Open Call for Projekt Proposals | Takamul
Open Call for Project Proposals

TAKAMUL – تكا مُل | Fund for Capacitating and Strengthening the Syrian Civil Society and Supporting Social Cohesion
Dateityp PDF | Sachstandsdatum 01/2025 | Dateigröße 253 KB, Seiten 6 Seiten
Download Dateityp pdf Sachstandsdatum 01/2025 Dateigröße 253 KB Seiten 6
Auftaktveranstaltung für deutsch-syrische Klinikpartnerschaften am 12. Februar 2025 in Berlin
Pressemitteilung vom 12. Februar 2025
Mehr als 300 deutsche syrische Ärzte starten Klinikpartnerschaften mit Syrien Interner Link
Logo der Initiative ´Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit´
Pressemitteilung vom 30. Januar 2025
Haushaltsausschuss des Bundestags macht den Weg für Klinikpartnerschaften mit Syrien frei Interner Link
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze am 15. Januar 2025 in Damaskus
Statement vom 27. Januar 2025
Entwicklungsministerin Svenja Schulze zur Aufhebung von Teilen des EU-Sanktionsregimes gegen Syrien Interner Link





Zugefügt 2025 Februar 13

Plattform „Neuanfang für Syrien“

Explosion - Balkon eines Mehrfamilienhauses in Bonn-Niederholtorf - Keine Verletzten - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Zeugenhinweise

Am frühen Mittwochmorgen kam es im Bereich eines Balkons eines Mehrfamilienhauses auf der Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf zu einer Explosion. Nach derzeitigem Sachstand wurde hierbei niemand verletzt, es entstand Sachschaden.
Hinweise geben!
Polizei Bonn

Gegen 03:45 Uhr alarmierten Hausbewohner über Notruf Polizei und Feuerwehr und schilderten, dass sie einen lauten Knall gehört hatten. Die eintreffenden Polizeibeamten stellten im Bereich eines Balkons des Mehrfamilienhauses Beschädigungen an Balkonumrandung, Mobiliar und der Tür fest, die auf eine Explosion hindeuteten. Der Tatort wurde entsprechend gesichert und abgesperrt.

Es wurden umgehend Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, dabei kam auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz.

Kriminalbeamtinnen und -beamte der Bonner Polizei übernahmen die weiteren Ermittlungen und die Spurensicherung vor Ort. Die Art und Weise, wie die Explosion herbeigeführt wurde, ist Gegenstand dieser andauernden Ermittlungen, in deren Rahmen auch die Untersuchung der am Tatort gesicherten Spuren erfolgt.

Die durch die Feuerwehr während der Sicherung des Tatortes kurzzeitig untergebrachten Hausbewohner wurden durch Opferschützer des Kommissariates Kriminalprävention und Opferschutz betreut. Nach der Begutachtung des Hauses durch einen Statiker konnten die Hausbewohner in ihre Wohnungen zurückkehren.

Die Kriminalpolizei Bonn richtete eine Ermittlungsgruppe ein, die wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion ermittelt. Hinweise auf einen politisch motivierten Hintergrund haben sich bislang nicht ergeben. Die Beamtinnen und Beamten bitten die Bevölkerung um Hinweise: Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit dem geschilderten Geschehen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per E-Mail an %20Poststelle.Bonn [at] polizei.nrw.de (Poststelle[dot]Bonn[at]polizei[dot]nrw[dot]de) mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Pressestelle
Tel.
0228 15-1021, -1022, -1023
Fax
0228 15-1202
E-Mail
Pressestelle.Bonn [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Königswinterer Straße
500
53227
Bonn
https://bonn.polizei.nrw




Zugefügt 2025 Februar 13

Explosion auf Balkon eines Mehrfamilienhauses in Bonn-Niederholtorf - Keine Verletzten - Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Zeugenhinweise

Lutz Lienenkämper im Austausch mit Lehrerinnen und Lehrern

Seit 2013 lädt die Bundesbank einmal jährlich Lehrkräfte aus ganz Deutschland ein, um sich über aktuelle Bundesbank-Themen und Fragen zu deren Vermittlung in der Schule auszutauschen. In diesem Jahr wurden die Lehrerinnen und Lehrer erstmals von Lutz Lienenkämper empfangen. Lienenkämper ist im Vorstand unter anderem für das Thema Ökonomische Bildung verantwortlich. Er nahm sich für seine Gäste ausgiebig Zeit: Mehr als eine Stunde lang stand er den Lehrkräften Rede und Antwort und diskutierte mit ihnen die zahlreichen Fragen.

So wollten die Lehrkräfte unter anderem wissen, mit welchen verschiedenen Instrumenten der EZB-Rat die Inflation bekämpfe, wie es um die Konjunktur in Deutschland und Europa bestellt sei und welche Haltung die Bundesbank zu Kryptotoken wie Bitcoin habe. Auch Fragen zur Zukunft des Bargeldes, zum Stand des digitalen Euros und zum Einsatz künstlicher Intelligenz waren Thema des Austauschs.
Bildungsangebot bedarfsgerecht weiterentwickeln

Lienenkämper ging auf alle Fragen ausführlich ein und erläuterte den Standpunkt der Bundesbank. Dabei betonte er, wie wichtig ihm der Kontakt zu den Lehrenden sei. „Als Lehrkräfte sind Sie für uns wichtige Multiplikatoren, die unsere Themen in die Bevölkerung tragen“, sagte Lienenkämper zu den Anwesenden. „Daher schätze ich es sehr, mit Ihnen in den konstruktiven Austausch zu treten. Mit Ihrem Feedback geben Sie uns wertvolle Impulse, wie wir unser Bildungsangebot bedarfsgerecht weiterentwickeln und verbessern können.“

Lienenkämper bedankte sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für den konstruktiven Dialog und ermunterte sie dazu, sich mit Anregungen an die Bank zu wenden. „Schreiben Sie uns, wir nehmen Ihre Ideen gerne auf – schließlich wissen Sie am besten, mit welchen Angeboten wir Sie optimal unterstützen können.“



Zugefügt 2025 Februar 12

Lutz Lienenkämper im Austausch mit Lehrerinnen und Lehrern

Sicher Fastnacht feiern - Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps - Mainz

Helau! Alaaf! Ahoi! Die Höhepunkte der närrischen Zeit stehen bevor und überall im Land wird in den nächsten Tagen und Wochen bei Saal- und Straßenfastnacht ausgelassen und bunt gefeiert. Doch gerade bei steigender Stimmung und Alkoholpegel können Konflikte oder unangenehme Situationen entstehen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) ruft daher zu einem friedlichen Miteinander während der fünften Jahreszeit auf - ohne körperliche Auseinandersetzungen, Belästigungen oder andere strafbare Handlungen.

Partybesucher können sich mit einigen einfachen Vorsichtsmaßnahmen schützen:

- Feiern Sie möglichst in Gruppen und achten Sie aufeinander.
- Sollte eine bekannte Person stark angetrunken sein, sorgen Sie
dafür, dass sie sicher nach Hause kommt.
- Lassen Sie Ihre Getränke nicht unbeaufsichtigt.
- Setzen Sie klare Grenzen bei Belästigungen oder unerwünschtem
Körperkontakt - auch von Bekannten.
- Wird die Situation brenzlig, scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu
holen. Sei es von Freunden, anderen Gästen oder dem Personal des
Veranstaltungsortes.
- Bei Bedrohung oder Angriffen zögern Sie nicht, die Polizei unter
der Nummer 110 zu rufen.

Alkohol ist eine der Hauptursachen für Gewalttaten und Verkehrsunfälle. Wer Alkohol trinkt, sollte daher öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis für den Heimweg nutzen - oder einen nüchternen Fahrer aus dem Freundeskreis bestimmen.

Genießen Sie alkoholische Getränke in Maßen und denken Sie daran: Ein alkoholfreies Getränk zwischendurch kann nicht nur den Kater am nächsten Tag verringern, sondern hilft auch, den Überblick zu behalten.

Verzichten Sie bei der Kostümierung außerdem auf realistisch aussehenden Waffenattrappen, die bei anderen Feiernden Angst und Panik auslösen können. Das Mitführen dieser sogenannten Anscheinwaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

Mit diesen Tipps steht einer sicheren und fröhlichen Feier nichts im Weg.

Mehr Informationen: https://polizei-beratung.extrapol.de/aktuelles/detailansicht/auch-an-karneval-und-zur-fasnacht-gilt-kein-alkohol-am-steuer/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-60010/60011
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka



Zugefügt 2025 Februar 12

Sicher Fastnacht feiern - Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps - Mainz

Messer - Person mit Stichverletzungen im Krankenhaus: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund

Am gestrigen Nachmittag, 10.02.2025, wurde gegen 17:40 Uhr ein 31 Jahre alter marokkanischer Staatsangehöriger, der in Dortmund keinen festen Wohnsitz hat, auf der Mallinckrodtstraße in Dortmund in Höhe der Hausnummer 66 von einem bislang unbekannten Mann durch Messerstiche verletzt.
Polizei Dortmund

Der Geschädigte wurde in der Folgezeit einem Krankenhaus zugeführt, wo er behandelt wurde. Er ist mittlerweile außer Lebensgefahr.
Nach den bisherigen Ermittlungen hatte der Geschädigte bereits im Vorfeld mit dem bislang unbekannten Täter auf dem Nordmarkt eine verbale und auch körperliche Auseinandersetzung.

Eine Mordkommission der Dortmunder Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Weitere Auskünfte erteilt Staatsanwalt Henner Kruse. Dieser ist unter der Tel.-Nr. 0231/92626122 oder über die allgemeine Pressenummer der Staatsanwaltschaft Dortmund zu erreichen.


Eingangssteele Polizeipräsidium
Presse-Hotline der Polizei Dortmund
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund
Sprechzeiten
Unsere Polizeisprecher/-innen sind von montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr für Sie erreichbar. Während der Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen übernimmt die Leitung der Leitstelle eigenverantwortlich die Pressearbeit der Polizei Dortmund.




Zugefügt 2025 Februar 12

Person mit Stichverletzungen im Krankenhaus: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund

Zwei Drogendealer im Einkaufszentrum überwältigt - Bielefeld

Beamte der SOKO Innenstadt führten am Donnerstag, 06.02.2025, gezielte Kontrollen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität durch und stellten drei vermeintliche Drogendealer.


Im Bereich Herforder Straße / Stresemannstraße kontrollierten sie gegen 13:40 Uhr einen polizeibekannten 26-Jährigen und fanden bei ihm 19 Tütchen mit Marihuana. Der Mann hatte die Tütchen zuvor in eine Socke gepackt und diese in seine Boxershorts gesteckt.

Die Beamten nahmen den 26-Jährigen ohne festen Wohnsitz fest, der sich in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen des Handels mit Betäubungsmitteln verantworten musste.

Am Folgetag ordnete ein Haftrichter die Untersuchungshaft gegen den 26-Jährigen mit guineischer Staatsangehörigkeit an.

Kurz zuvor, gegen 14:00 Uhr, hatten die Beamten einen Mann am Kesselbrink erwischt, der Haschisch und Marihuana bei sich hatte. Bei dem 24-jährigen Mann aus Rheda-Wiedenbrück mit türkischer Staatsangehörigkeit fanden sie einen Gefrierbeutel mit deutlich mehr Marihuana als er mitführen durfte. Die Beamten stellten die Drogen sicher und erstatteten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Am Donnerstagabend, gegen 18:50 Uhr, fuhren die Polizisten mit dem Streifenwagen auf der Herforder Straße. Zwei Männer, die sich an einem Kiosk zwischen der Zimmerstraße und der Stresemannstraße aufgehalten hatten, ergriffen beim Anblick des Polizeiwagens die Flucht. Die Beamten nahmen zu Fuß die Verfolgung auf und liefen den Männern in ein Einkaufszentrum hinterher. Dort teilten sich sowohl die Täter als auch die Beamten auf. Es gelang den Polizisten, beide Männer festzunehmen, nachdem sie in unterschiedliche Geschäfte geflüchtet waren.

Bei einem der Männer fanden die Beamten neun Tütchen mit Cannabis und 10 Bubbles Kokain, die er in einer E-Zigarette versteckt hatte. Der 25-jährige Mann mit algerischer Staatsangehörigkeit verfügt über keinen festen Wohnsitz.

Am Streifenwagen rief ihm sein Komplize auf Arabisch zu, dass er alles weggeworfen hätte. Wenig später fanden Mitarbeiter des Bekleidungsgeschäfts ein Plastikei, genau dort, sich der 22-Jährige aus Mönchengladbach mit algerischer Staatsangehörigkeit zuvor versteckt hatte. Die Beamten stellten fest, dass sich darin 18 Bubbles mit Kokain befanden.

Gegen beide erstatteten sie Anzeige wegen des Handels mit Kokain.

Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026
Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222
Jan Grote (JG), Tel. 0521/545-3235

E-Mail: %20pressestelle.bielefeld [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]bielefeld[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0




Zugefügt 2025 Februar 12

Zwei Drogendealer im Einkaufszentrum überwältigt - Bielefeld

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten erfasst. Nicht enthalten sind

Staatsschutzdelikte,
Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§315, 315b StGB und 22a StVG),
Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden,
Ordnungswidrigkeiten,
Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze,
Delikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) sowie
Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden.

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, sie enthält nur die „endbearbeiteten“ Straftaten. Das heißt, die Fälle finden erst Eingang in die Statistik, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.

Die PKS bildet das sogenannte Hellfeld der Kriminalität ab, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Neben dem Hellfeld gibt es das sogenannte Dunkelfeld. Dieses umfasst Straftaten, die der Polizei nicht bekannt werden. Wie groß das jeweilige Hell- und Dunkelfeld sind, hängt beispielsweise davon ab, wie häufig Delikte angezeigt werden oder welche Schwerpunkte die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten setzt.

Einige wichtige Trends und Entwicklungen aus dem Jahr 2023 werden nachfolgend dargestellt.
Gesamtentwicklung der Straftaten

Nachdem die Zahlen der polizeilich erfassten Straftaten im Jahr 2016 auf einem Höchststand waren, sind sie in den Folgejahren stetig gesunken. Mit Abklingen der Covid-19-Pandemie und den damit wegfallenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie kam der Umschwung – die erfassten Straftaten stiegen vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 erstmals wieder merkbar an. Dieser Trend setzte sich 2023 zwar fort, jedoch weniger stark als im Jahr zuvor: Vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 stiegen die Fallzahlen um 5,5 Prozent an; von 5.628.584 Fällen in 2022 auf 5.940.667 Fälle in 2023 (vgl. 2021 auf 2022 +11,5 Prozent von 5.047.860 auf 5.628.584 Fälle) Betrachtet man die Fallzahlen im Langzeitvergleich, sind sie 2023 auf dem höchsten Stand seit dem Berichtsjahr 2016.
Aufklärungsquote

Die Aufklärungsquote lag 2023 bei 58,4 Prozent und damit 1,1 Prozentpunkte über dem Wert von 2022 (57,3 Prozent). Damit erreicht die Aufklärungsquote fast den Höchststand der letzten Jahre 2021 (58,7 Prozent).

Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der erfassten Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen insgesamt seit dem Jahr 2009.

Grafik: Entwicklung der Anzahl der erfassten Fälle, der aufgeklärten Fälle und der Tatverdächtigen insgesamt seit dem Jahr 2009

Auch wenn die Fallzahlen insgesamt von 2022 auf 2023 erneut angestiegen sind, lässt sich diese Entwicklung nicht pauschal auf alle Deliktsbereiche übertragen. Daher wird auf einzelne Deliktbereiche weiter unten im Detail eingegangen.
Woher kommt der Anstieg an Straftaten?

Die Kriminalitätsforscherinnen und -forscher des BKA haben drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen identifiziert, die für die Entwicklung der Delikte insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße sowie insbesondere für Gewalt- und Eigentumsdelikte angeführt werden können:

Erhöhte Mobilität bietet mehr Tatanlässe und -gelegenheiten
Während der Covid-19-Pandemie war die Mobilität stark eingeschränkt. Das heißt, die Menschen hielten sich generell mehr zuhause und im nahen Umfeld auf. Mit dem Wegfall der letzten Corona-bedingten Einschränkungen im Frühjahr 2023 sind die Menschen wieder mehr unterwegs, tendenziell verstärkt im öffentlichen Raum. Dadurch ergeben sich mehr Tatgelegenheiten und -anlässe.

Wirtschaftliche und soziale Belastungen
In der Bevölkerung wurde über weite Teile der Jahre 2022 und 2023 die Inflation als wesentliches Problem wahrgenommen. Das war in den Jahren davor nicht der Fall und steht in Zusammenhang mit steigenden Fall- und Tatverdächtigenzahlen, bspw. bei Gewaltkriminalität. Hinzu kommen Belastungen im sozialen Bereich. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben mit erhöhten psychischen Belastungen als Folge der Corona-Maßnahmen zu kämpfen, was sich auch auf ihre Anfälligkeit, Straftaten zu begehen, auswirken kann.

Migration
Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Dadurch steigt die Bevölkerungszahl an und der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtgesellschaft nimmt zu. Es ist plausibel, dass sich dies auch in einer steigenden Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger ausdrückt. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Dazu gehören die Lebenssituation in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie wirtschaftliche Unsicherheit und Gewalterfahrungen. Bei der Gewaltkriminalität zeigt vor allem die Migrationsdynamik (Wie viele Zu- und Fortzüge werden verzeichnet?) und weniger die Nettomigration (Wie viele Zugewanderte bleiben?) einen Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen. Dies legt nahe, dass die Anstiege von Kriminalität (besonders bei nichtdeutschen Tatverdächtigen) mit den besonderen Bedingungen, die mit dem Wanderungsgeschehen verknüpft sind, einhergehen. Dazu gehören beispielsweise die große Anzahl von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie viele kurzfristige Unterbringungen mit häufigen Umzügen.

Fokus: Besondere Risikofaktoren für Kinder und Jugendliche

Die genannten zentralen Erklärungsansätze finden auf alle Altersgruppen Anwendung. Bei (älteren) Kindern und Jugendlichen können sie aber in besonderem Maße relevant sein, denn:

Jugendliche haben eine entwicklungsbedingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Mit den wegfallenden Covid-bedingten Einschränkungen entfalten diejenigen Faktoren, die derzeit das Kriminalitätsaufkommen insgesamt steigen lassen, bei Jugendlichen eine möglicherweise besonders deutliche Wirkung.

Kinder und Jugendliche waren von den Covid-bedingten Einschränkungen in besonderem Maße betroffen (bspw.: Mangel an sozialen Kontakten, Stressbelastung innerhalb der Familie und beengte räumliche Verhältnisse). Aktuelle Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen zum Teil auch nach Beendigung der Maßnahmen weiter Bestand haben.

Entwicklungen bei Tatverdächtigen

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 2.246.767 Tatverdächtige in der PKS erfasst. Damit ist die Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 7,3 Prozent angestiegen.

Kinder und Jugendliche

Von den 2.246.767 erfassten Tatverdächtigen waren 104.233 Kinder bis unter 14 Jahre (4,6 Prozent) und 207.149 Jugendliche zwischen 14- und unter 18-Jahren (9,2 Prozent). Insgesamt gibt es bei der Anzahl der erfassten Kinder und Jugendliche deutliche Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr (Kinder: +12,0 Prozent; Jugendliche: +9,5 Prozent). Die Anzahl der tatverdächtigen Kinder liegt im Jahr 2023 deutlich über dem Niveau des letzten Jahres ohne Corona-bedingte Einschränkungen 2019 (72.890 tatverdächtige Kinder; 2019/2023: +43,0 Prozent). Die Anzahl der als tatverdächtig registrierten Jugendlichen liegt im Jahr 2023 um 17,0 Prozent über der Anzahl im Jahr 2019 (177.082 Tatverdächtige). Der Anstieg bei den Kindern und Jugendlichen zeigt sich vor allem bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen.

Nichtdeutsche Tatverdächtige

Betrachtet man die Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße (d.h. ohne Verstöße, die vorrangig von Ausländern begangen werden können, wie zum Beispiel illegale Einreise) wurden im Jahr 2023 2.017.552 Tatverdächtige erfasst. Von diesen waren 34,4 Prozent nichtdeutsche Staatsbürgerinnen und -bürger.

Während es bei den deutschen Tatverdächtigen kaum eine Veränderung gab (+1,0 Prozent), war bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen insgesamt ein deutlicher Anstieg von 13,5 Prozent zu verzeichnen. Erklären lässt er sich unter anderem mit der Zuwanderung. Denn: dadurch ist auch der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung in Deutschland insgesamt gestiegen.

Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023.

Die obenstehende Grafik zeigt die Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Delikte insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße seit dem Jahr 2005.

Die Grafik zeigt die Veränderung der Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023 bei der Gewaltkriminalität Quelle:

Erneuter Anstieg von Gewaltkriminalität

Unter dem Begriff Gewaltkriminalität werden in der PKS verschiedene Delikte zusammengefasst, die der mittelschweren bis schweren Kriminalität zuzuordnen sind. Konkret handelt es sich um folgende Straftaten:

Mord
Totschlag und Tötung auf Verlangen
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge
Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Körperverletzung mit Todesfolge
Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
Erpresserischer Menschenraub
Geiselnahme
Angriff auf den Luft- und Seeverkehr

Im Jahr 2023 wurden 214.099 Fälle von Gewaltkriminalität erfasst. Die Deliktzahlen sind damit auf einem Höchststand seit dem Jahr 2007. Sowohl vom Jahr 2021 auf 2022 (+19,8 Prozent) als auch vom Jahr 2022 auf 2023 (+8,6 Prozent) sind deutliche Steigerungen der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität zu verzeichnen.

Auch die Tatverdächtigenzahlen sind deutlich gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 190.605 Tatverdächtige ermittelt. Das entspricht einem Anstieg von +6,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Im vergangenen Jahr wurden 255.466 Menschen Opfer* von versuchter oder vollendeter Gewaltkriminalität (2022: 235.820, +8,3 Prozent). Davon sind etwa ein Drittel nichtdeutsche Staatsangehörige und fast 20 Prozent Kinder und Jugendliche.

*In der PKS wird die „Opferwerdung“ erfasst. Das bedeutet: Wenn eine Person mehrfach als Opfer in der PKS erfasst wurde, wird sie auch mehrfach gezählt.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität seit dem Jahr 2000.

Die obenstehende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität seit dem Jahr 2000

Wie sich die im Jahr 2023 erfassten 214.099 Fälle von Gewaltkriminalität auf die verschiedenen Straftaten aufteilen, zeigt die folgende Grafik. In Klammern steht zum Vergleich jeweils die Prozentzahl aus dem Vorjahr.

Wie sich die im Jahr 2023 erfassten 214.099 Fälle von Gewaltkriminalität auf die verschiedenen Straftaten aufteilen, zeigt die Grafik. In Klammern steht zum Vergleich jeweils die Prozentzahl aus dem Vorjahr.
Fokus: Gewaltdelikte mit Messerangriff

Unter „Messerangriffen“ werden Tathandlungen gefasst, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.

Der Anteil dieser Messerangriffe bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung lag im Berichtsjahr 2023 mit 8.951 Fällen bei 5,8 Prozent (2022: 5,6 Prozent, 8.160 Fälle), bei Raubdelikten bei 10,9 Prozent (4.893 Fälle; 2022: 11,0 Prozent, 4.195 Fälle).

Minderjährige Tatverdächtige und Gewaltkriminalität

Im Jahr 2023 wurden bei der Gewaltkriminalität 12.377 tatverdächtige Kinder und 30.244 tatverdächtige Jugendliche ermittelt. Der Anteil der Kinder an allen Tatverdächtigen im Bereich Gewaltkriminalität liegt mit 6,5 Prozent auf dem Höchststand seit 2001; bei Jugendlichen mit 15,9 Prozent auf dem Höchststand seit 2011.

Die folgende Grafik zeigt den Anteil der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen an allen Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität.

Die Grafik zeigt den Anteil der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen an allen Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität

Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Gewaltkriminalität bei Kindern bis unter 14 Jahren um +17,0 Prozent; bei Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren um +14,4 Prozent.

Der Anstieg der Tatverdächtigen bei Delikten der Gewaltkriminalität ist besonders stark ausgeprägt bei nichtdeutschen Kindern und Jugendlichen. Auch hier lässt sich der Anstieg unter anderem auch damit erklären, dass der Anteil an minderjährigen nichtdeutschen Personen in der Bevölkerung insgesamt deutlich gestiegen ist.

Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023 bei der Gewaltkriminalität.

Die Grafik zeigt die Veränderung der Tatverdächtigen in % vom Jahr 2022 bis 2023 bei der Gewaltkriminalität

Die Kriminalitätsforscherinnen und -forscher des BKA haben drei zentrale Faktoren für den Anstieg der Fall- und Tatverdächtigenzahlen identifiziert: Die Menschen sind nach dem Wegfall der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie wieder häufiger unterwegs, was zu mehr Tatgelegenheiten führt. Zudem sind wirtschaftliche sowie soziale Belastungen gestiegen und Deutschland verzeichnet aktuell eine hohe Zuwanderungsrate. Es ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende mehrere Risikofaktoren für verschiedene Deliktsbereiche aufweisen. Darüber hinaus sind Kinder und Jugendliche besonders gefährdet, Gesetze zu brechen, denn:

Jugendliche haben eine entwicklungsbedingt größere Neigung, gegen Normen zu verstoßen und Straftaten zu begehen. Mit den wegfallenden Covid-bedingten Einschränkungen entfalten die Faktoren, die derzeit das Kriminalitätsaufkommen insgesamt steigen lassen, bei Jugendlichen eine möglicherweise besonders deutliche Wirkung.

Kinder und Jugendliche waren von den Covid-bedingten Einschränkungen in besonderem Maße betroffen (bspw.: Mangel an sozialen Kontakten, Stressbelastung innerhalb der Familie und beengte räumliche Verhältnisse). Aktuelle Studien zeigen, dass die psychischen Belastungen zum Teil auch nach Beendigung der Maßnahmen Bestand haben.

Cybercrime-Delikte mit hohem Dunkelfeld

Die Fallzahlen des Deliktsbereichs Cybercrime belaufen sich im Jahr 2023 auf 134.407 Fälle und nehmen damit nach einem kontinuierlichen Anstieg seit 2016 nun im zweiten Jahr in Folge ab (-1,8 Prozent; 2022: -16.282 Fälle –3,0 Prozent).

Dabei ist zu beachten, dass insbesondere der Bereich Cybercrime oftmals ein großes Dunkelfeld aufweist, da die Taten oft nicht angezeigt oder teilweise auch nicht bemerkt werden. Insofern bildet die PKS hier nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kriminalität ab.

Die vorliegenden Zahlen umfassen ausschließlich Taten, in denen zumindest eine tatverdächtige Person im Inland gehandelt hat. Viele Täter agieren aber gerade in diesem Deliktsfeld auch aus dem Ausland heraus. Zur Einordnung: Die PKS ist grundsätzlich eine Inlands-Statistik, das heißt, in ihr werden Fälle erfasst, bei denen der Handlungsort der tatverdächtigen Person in Deutschland war. Insgesamt ist beim Deliktsbereich Cybercrime nicht nur eine Verlagerung des Handlungsortes ins Ausland festzustellen, sondern damit verbunden auch ein Anstieg der Fallzahlen insgesamt zu verzeichnen.

Mehr Diebstahlkriminalität als vor Covid19-Pandemie

In fast allen Bereichen der Diebstahlsdelikte sind im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutliche Zunahmen zu verzeichnen. Der Anstieg liegt bei 10,7 Prozent, von 1.780.783 Fällen im Jahr 2022 auf 1.971.435 Fälle im Jahr 2023.

In diesem Bereich wurde das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 nun übertroffen: Die Fälle des Diebstahls liegen im aktuellen Berichtsjahr insgesamt um 8,2 Prozent über der Anzahl 2019 (2019: 1.822.212 Fälle).

Starker Anstieg an Ladendiebstählen

Unter den hier betrachteten Deliktsfeldern zeigt sich beim Ladendiebstahl mit 23,6 Prozent der stärkste Anstieg von 2022 auf 2023. Während es im Jahr 2022 zu 344.669 Ladendiebstählen kam, waren es 426.096 Fälle im Jahr 2023. Damit wurde nicht nur das Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 deutlich überschritten (+30,8 Prozent), die Fallzahl erreicht auch den Höchststand seit 2006.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen beim Ladendiebstahl seit dem Jahr 2000.

Die Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen beim Ladendiebstahl seit dem Jahr 2000

Anstieg bei Wohnungseinbruchsdiebstahl

Nachdem es bereits einen starken Anstieg der Fallzahlen vom Jahr 2021 auf 2022 gegeben hat, sind die Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl erneut gestiegen. Im Jahr 2023 wurden 77.819 Fälle registriert. Dies bedeutet ein Anstieg von 18,1 Prozent im Vergleich zu 2022. Analog zum Anstieg der Fallzahl nimmt auch die Tatverdächtigenzahl zu. Im Jahr 2023 wurden 9.892 Tatverdächtige ermittelt, was einem Anstieg von 7,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Trotz des Anstiegs bleibt die Fallzahl weiterhin unterhalb des Vor-Corona-Niveaus 2019 (-10,7 Prozent).

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl seit dem Jahr 2000.

Die Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Fallzahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl seit dem Jahr 2000

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Pro PK) hat unter unter www.k-einbruch.de Informationen rund um das Thema Einbruchschutz zusammengestellt.

Rauschgift: Viele Straftaten im Zusammenhang mit Kokain und Crack

Rauschgiftdelikte sind im Jahr 2023 insgesamt um 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr nur leicht angestiegen (+6.200 Fälle). Bei Straftaten im Zusammenhang mit Kokain und Crack zeigt sich hingegen eine deutliche Zunahme um 29,1 Prozent (+8.322 Fälle).

Allgemein lässt sich sagen: Je mehr die Polizei kontrolliert, umso mehr Rauschgiftdelikte werden ermittelt und fließen somit nach Abschluss der Ermittlungen in die Zählung ein. Ein Grund für die Zunahme der Deliktszahlen für Kokain und insbesondere Crack dürfte in der hohen Verfügbarkeit von Kokain in Deutschland und Europa zu sehen sein, die durch steigende Kokaanbauflächen und Produktionsmengen in Südamerika begünstigt wird. Nach vorläufigen Zahlen wurden im Jahr 2023 ca. 43 Tonnen Kokain in Deutschland sichergestellt. Trotz der hohen Sicherstellungsmenge scheint 2023 so viel dieser Droge auf dem deutschen Markt gewesen zu sein, dass dies zu einem solch hohen Anstieg geführt hat.

Auch wenn zur Motivation eines zunehmenden Kokainkonsums dem BKA keine Informationen vorliegen, lässt sich sicherlich feststellen, dass Kokain keine „Elitedroge“ mehr ist. Trotz des vergleichsweise hohen Preisniveaus scheint Kokain für viele Menschen in Deutschland und den westlichen Industriestaaten bezahlbar und deshalb mittlerweile gesellschaftlich weit verbreitet zu sein.

BKA

Hilfs- und Präventionsangebote

Weisser Ring e.V.
Schnelle und direkte Hilfe für Opfer von Kriminalität. Sachkundiger und anerkannter Ansprechpartner für Fragen der Opferhilfe und des Opferschutzes.
Onlineberatung: https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung
Telefon: 116 006

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Telefon: 08000 116 016

Kinder und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“
Telefon: 116 111

Hilfetelefon bei sexualisierter Gewalt
Telefon: 0800 22 55 530

Telefonseelsorge
Telefon: 0800 1110111 oder 0800-1110222

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
https://www.polizei-beratung.de
https://www.polizeifürdich.de

ProPK: Initiative zum Einbruchschutz
https://www.k-einbruch.de
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/einbruch/

BKA

Allgemeine Information zu den erhobenen Zahlen:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine jährlich veröffentlichte Statistik, in der alle der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten erfasst werden. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier





Zugefügt 2025 Februar 12

Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an

Tod einer Elfjährigen und deren Großmutter rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 28. Januar 2025 die Revision des 70-jährigen Angeklagten verworfen. Das Landgericht hatte den Angeklagten mit Urteil vom 25. Juni 2024 wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und eine seiner Töchter wegen Totschlags und Tötung auf Verlangen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen das Urteil hat nur er Revision eingelegt, nicht aber die ebenfalls verurteilte Tochter.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die genannte 42 Jahre alte Tochter des Angeklagten in ihrer Wohnung in der Zeit vom 13. bis 16. Oktober 2023 ihre elfjährige Tochter, die Enkelin des Angeklagten, und ihre 68 Jahre alte Mutter, die Ehefrau des Angeklagten, die ihre Tötung ausdrücklich und ernsthaft verlangte, mit einem Messer getötet und anschließend versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Motiv der über Wochen geplanten Tat war ein seit langem bestehender Todeswunsch der Ehefrau des Angeklagten, den die unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidende Tochter für sich übernommen und auf ihre eigene Tochter übertragen hatte. Der Angeklagte hatte das Vorhaben bereits im Vorfeld unterstützt. In Kenntnis und Billigung der Tat versuchte er, sich zeitgleich in seiner eigenen Wohnung umzubringen, er ist aber von seiner anderen Tochter gerettet worden.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Berlin I - Urteil vom 25. Juni 2024 - (530 Ks) 278 Js 280/23 (2/24)

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 212 StGB

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

§ 27 StGB Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. 2Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Karlsruhe, den 10. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 28.1.2025 - 5 StR 661/24 -



Urteil des Landgerichts Berlin I im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Elfjährigen und deren Großmutter rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
10.02.2025

Nr. 030/2025

Beschluss vom 28. Januar 2025 – 5 StR 661/24




Zugefügt 2025 Februar 12

Tod einer Elfjährigen

Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über Revisionen der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen entschieden (zum Urteil über die Revision der Staatsanwaltschaft vgl. Pressemitteilung 232/2024 vom 5. Dezember 2024). Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten C. am 27. März 2023 wegen Betrugs in 67 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus einer rechtskräftigen Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen seine Schwester, die Angeklagte W., hat es wegen Beihilfe zum Betrug in 17 Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte C. in Berlin mehrere Spätkaufgeschäfte und Gaststätten. Er ließ sich durch die Senatsverwaltung für Gesundheit für 18 Teststellen mit der Durchführung von Corona-Tests beauftragen, wobei er bis auf zwei alle Teststellen unter Falschpersonalien anmeldete. Zwischen Mai und Oktober 2021 rechnete er bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV Berlin) für alle 18 Teststellen in einer Vielzahl von Fällen Testleistungen ab, die nicht durchgeführt worden waren. So fanden an elf Standorten in Wahrheit überhaupt keine Corona-Tests statt, an den übrigen sieben Teststellen stets deutlich weniger als in den Abrechnungen angegeben. Aufgrund der Abrechnungen zahlte die KV Berlin insgesamt 9.733.981,04 Euro.

Die Revision des Angeklagten C. hatte nur begrenzten Erfolg; insbesondere erwies sich der gegen ihn ergangene Schuldspruch als frei von Rechtsfehlern. Einen Betrug beging der Angeklagte nach Bewertung des Bundesgerichtshofs nicht nur, soweit er in Wahrheit überhaupt nicht durchgeführte Tests abrechnete, sondern auch, soweit er tatsächlich erbrachte Leistungen unter einer Identitätstäuschung abrechnete, nachdem er die betreffenden Teststellen unter falschen Personalien hatte zertifizieren lassen. Für solche Tests stand ihm nach den Regelungen der Coronavirus-Testverordnung kein Erstattungsanspruch zu, so dass die Zahlungen in voller Höhe zu einem Schaden im Sinne des § 263 StGB führten.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof für sechs der 67 abgeurteilten Betrugstaten die Einzelstrafen und in der Folge auch den Gesamtstrafenausspruch aufgehoben, da das Urteil des Landgerichts für sie widersprüchliche Angaben zur Schadenshöhe und damit zum Schuldumfang enthielt. Der Angeklagte hatte dort tatsächlich durchgeführte Tests in überhöhter Zahl, aber ohne Identitätstäuschung abgerechnet. Über diese Fälle, für die der Senat auf Revision der Staatsanwaltschaft auch den Schuldspruch aufgehoben hat, wird eine andere Strafkammer des Landgerichts erneut zu entscheiden haben.

Die Revision der Angeklagten W. führte – wie schon die Revision der Staatsanwaltschaft – zur vollständigen Aufhebung des Urteils, soweit es die W. betrifft. Nach den Feststellungen unterstützte sie ihren Bruder C. durch die Bereitstellung der Konten, auf die die KV Berlin einige ihrer Zahlungen überwies, durch die Veranlassung von Bargeldauszahlungen von diesen Konten sowie durch die Gestattung der Verwendung ihrer Personalien zum Betrieb von Teststellen. Die vom Landgericht bejahte Beihilfe zum Betrug wird durch die Feststellungen jedoch überwiegend schon objektiv nicht belegt; zudem fehlt es durchgehend an Feststellungen zum erforderlichen Gehilfenvorsatz. Über die gegen sie gerichtete Anklage muss daher ebenfalls erneut entschieden werden.

Vorinstanz:

LG Berlin - Urteil vom 27. März 2023 - 548 KLs 243 Js 131/22 (6/22)

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (…)

§ 27 Beihilfe

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (…)

Karlsruhe, den 10. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des 5. Strafsenats vom 4.12.2024 - 5 StR 498/23 -
Beschluss des 5. Strafsenats vom 4.12.2024 - 5 StR 498/23 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs



Bundesgerichtshof entscheidet über Revisionen der Angeklagten gegen Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
10.02.2025

Nr. 029/2025

Beschluss vom 4. Dezember 2024 – 5 StR 498/23




Zugefügt 2025 Februar 12

Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen

Verurteilung wegen außer Kontrolle geratenem privaten Feuerwerk mit Kugelbomben zu Silvester

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 29. Februar 2024 wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwölf tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts veranstaltete der Angeklagte zum Jahreswechsel 2021/2022 bei einer privaten Silvesterfeier ein Feuerwerk. Dabei kamen u.a. Kugelbomben des Kalibers 6 Zoll mit einer Nettoexplosivstoffmasse von je etwas mehr als 1.000 g zum Einsatz. Die für sie vorgesehene Zerlegungshöhe betrug 175 m, der erforderliche Schutzabstand 140 m. Für den Angeklagten, der über keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis verfügt, waren diese in Deutschland nicht legal zu erwerben; er ließ sie sich aus Polen liefern. Da ihm nur ein professionelles Abschussrohr beigegeben worden war, behalf er sich im Übrigen mit aus Kunststoff gefertigten Abwasserrohren. Diese standen lose in einer selbst gebauten Abschusskiste, wo sie nur durch Führungslöcher und eine 30 cm hohe Schicht aus festgestampftem Sand stabilisiert wurden.

Der Angeklagte wusste, dass die Abschussrohre gasdicht sein müssen, damit die Kugelbomben durch ihre Treibladungen auf die vorgesehene Explosionshöhe gebracht werden können. Ihm war bewusst, dass die von ihm gewählte Konstruktion dies möglicherweise nicht gewährleisten würde mit der Folge, dass eine Bombe vor ihrer Explosion auf den Boden zurückfällt. Ebenso realisierte er, dass der Abstand der Zuschauer, die von ihm zum Feuerwerk eingeladen worden waren, von nur etwa 15 bis 20 m bis zur Abschussvorrichtung den nötigen Schutzabstand eklatant unterschritt. Ihm war daher klar, dass im Fall einer bodennahen Explosion eine Verletzung von Zuschauern nur noch vom Zufall abhängen würde. Der Eintritt einer derart konkreten Gefahr war ihm zwar unerwünscht, jedoch fand er sich mit der Möglichkeit ab, um das Feuerwerk wie gewünscht durchführen zu können. Zugleich vertraute er darauf, dass es nicht tatsächlich zu Verletzungen kommen werde.

Als der Angeklagte während des Feuerwerks nacheinander die Treibladungen der Kugelbomben zündete, geriet hierdurch die Abschusskiste in Bewegung, wodurch der Sand in der Kiste verrutschte und die Gasdichtigkeit der Abschussrohre verloren ging. Die nächste Bombe explodierte deshalb nahe des Bodens. Spätestens dies führte zum Umkippen der Abschusskiste, so dass die Abschussrohre auf die Zuschauer wiesen. Es zündete noch eine weitere Kugelbombe, die hinter ihnen landete und explodierte. Die Druckwelle und herumfliegende Teile führten bei zwölf Personen zu teils erheblichen Verletzungen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Insbesondere hat das Landgericht die Tat zutreffend nicht nur als fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und vorsätzliche Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB) bewertet, sondern mit Recht auch beide Varianten des Qualifikationstatbestands nach § 308 Abs. 2 StGB als erfüllt angesehen, indem es für fünf Verletzte eine ´schwere Gesundheitsschädigung´ und zudem mit Blick auf die insgesamt zwölf Personen eine Gesundheitsschädigung einer ´großen Zahl´ von Menschen im Sinne dieser Vorschrift bejaht hat.

Vorinstanz:

LG Berlin I - Urteil vom 29. Februar 2024 - (526 KLs) 272 Js 476/22 (4/23)

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 229 Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. (…)

Karlsruhe, den 10. Februar 2025


Verurteilung wegen außer Kontrolle geratenem privaten Feuerwerk mit Kugelbomben zu Silvester 2021/2022 durch das Landgericht Berlin I rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
10.02.2025

Nr. 028/2025

Beschluss vom 5. November 2024 – 5 StR 406/24


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 5.11.2024 - 5 StR 406/24 -




Zugefügt 2025 Februar 12

Verurteilung wegen außer Kontrolle geratenem privaten Feuerwerk mit Kugelbomben zu Silvester

Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegensteht, nach der ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann.

Sachverhalt:

Die Klägerin zu 1 ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Klägerin zu 2 eine Aktiengesellschaft (AG). Sie sind Teil einer in der Edelstahlproduktion tätigen Unternehmensgruppe. Der Beklagte war Geschäftsführer der GmbH und zugleich Vorstandsmitglied, zuletzt Vorstandsvorsitzender der AG. Er beteiligte sich von 2002 bis 2015 an einem Preiskartell unter Unternehmen der Stahlindustrie. Die Kartellbeteiligten vereinbarten ein branchenweit einheitliches Preissystem und stimmten Schrott- und Legierungszuschläge ab. Deswegen verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder gegen die GmbH in Höhe von 4,1 Mio. € und gegen den Beklagten in Höhe von 126.000 €.

Die Klägerinnen verlangen vom Beklagten die Erstattung des gegen die GmbH verhängten und bezahlten Bußgelds sowie Ersatz für der AG zur Abwehr des Bußgelds entstandene IT- und Anwaltskosten in Höhe von 1 Mio. €. Darüber hinaus begehren sie die Feststellung, dass der Beklagte ihnen alle weiteren Schäden zu ersetzen hat, die aus dem Kartellverstoß folgen. Sie machen geltend, der Beklagte habe durch seine Beteiligung an den Kartellabsprachen seine Pflichten als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied verletzt.

Das Landgericht hat die Klagen auf Erstattung des Bußgelds und der Rechtsverteidigungskosten abgewiesen, jedoch festgestellt, dass der Beklagte zum Ersatz der aus dem Kartellverstoß resultierenden weiteren Schäden verpflichtet ist. Die Berufungen der Klägerinnen und des Beklagten sind erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht hat angenommen, die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, nach denen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, der Gesellschaft den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen haben, erstreckten sich nicht auf solche Schäden, die der Gesellschaft wegen gegen sie verhängter Kartellbußgelder entstehen. Könnte die Gesellschaft bei ihrem Leitungsorgan Regress nehmen, würde der Zweck des Kartellbußgelds vereitelt. Mit der Unternehmensgeldbuße solle gerade das Vermögen der Gesellschaft nachhaltig getroffen werden. Daher müsse der Beklagte auch keine IT- und Rechtsanwaltskosten der Gesellschaft zur Abwehr des Bußgelds ersetzen.

Die Klägerinnen verfolgen mit ihren Revisionen die Zahlungsanträge weiter, der Beklagte möchte mit der Anschlussrevision die Feststellung seiner Schadensersatzpflicht zeitlich beschränkt wissen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat dazu ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.

Nach § 43 Abs. 2 GmbHG und § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG haften Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Die Beteiligung des Beklagten an dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Preiskartell ist eine vorsätzliche Pflichtverletzung. Im Revisionsverfahren ist auch davon auszugehen, dass der Klägerin zu 1 infolge des Bußgelds ein Schaden entstanden ist. Allerdings könnte der Rückgriff auf das Vermögen des Geschäftsführers Sinn und Zweck der Verbandsbuße widersprechen. Dann könnte eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 2 GmbHG geboten sein. Ob das der Fall ist, ist umstritten.

Für die Beantwortung dieser Frage ist auch erheblich, ob das Unionsrecht eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 2 GmbHG und § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG gebietet. Die nähere Ausgestaltung der Geldbußen fällt zwar in die Kompetenz der Mitgliedstaaten. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedstaaten aber sicherzustellen, dass die nationalen Wettbewerbsbehörden wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbußen gegen Unternehmen verhängen können, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig gegen Art. 101 AEUV verstoßen. Mit diesen Geldbußen sollen rechtswidrige Handlungen der betreffenden Unternehmen geahndet und sowohl diese Unternehmen als auch andere Wirtschaftsteilnehmer von künftigen Verletzungen der Wettbewerbsregeln des Unionsrechts abgeschreckt werden. Die danach gebotene Wirksamkeit von Geldbußen gegenüber Unternehmen könnte beeinträchtigt sein, wenn sich die Gesellschaft von der Bußgeldlast durch Rückgriff auf das Leitungsorgan vollständig oder teilweise entlasten könnte. Wie der EuGH zu erkennen gegeben hat, könnte eine Geldbuße sehr viel von ihrer Wirksamkeit einbüßen, wenn das betroffene Unternehmen berechtigt wäre, sie auch nur teilweise steuerlich abzusetzen. Daher stellt sich auch die Frage, ob die Abwälzung der Geldbuße des Unternehmens auf den Geschäftsführer nach Maßgabe gesellschaftsrechtlicher Vorschriften den Zweck der kartellrechtlichen Geldbuße beeinträchtigt.

Vorinstanzen:

Landgericht Düsseldorf - Urteil vom 10. Dezember 2021 - 37 O 66/20 [Kart]

Oberlandesgericht Düsseldorf - Urteil vom 27. Juli 2023 - VI-6 U 1/22 (Kart)

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.

(2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.

[…]

Aktiengesetz (AktG)

§ 93

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. […]

(2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast. Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.

[…]

Art. 101 AEUV

(1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken […]

Karlsruhe, den 11. Februar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des Kartellsenats vom 11.2.2025 - KZR 74/23 -


Bundesgerichtshof legt Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH vor

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
11.02.2025

Nr. 031/2025

Beschluss vom 11. Februar 2025 - KZR 74/23




Zugefügt 2025 Februar 12

Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH

pistole - Schussabgabe mit Schreckschusswaffe löst Polizeieinsatz aus - Polizei Olpe

Ein 49-Jähriger Siegerländer hat am Dienstag (11.02.2025) gegen 13:45 Uhr einen Polizeieinsatz in Olpe ausgelöst.
Polizei Olpe

Die Polizeileitstelle erhielt zu diesem Zeitpunkt Kenntnis darüber, dass ein Mann in Begleitung einer Frau auf der ´Johannes-Hatzfeld-Straße´ in der Nähe von unbeteiligten Kindern mit einer Waffe in die Luft geschossen hatte.

Als die Polizei vor Ort eintraf hatte sich das Paar bereits vom Tatort entfernt. Aufgefundene Patronen-hülsen ließen jedoch den Schluss zu, dass es sich um Schreckschussmunition handelte.

Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Mann mit seiner 22-jährigen Begleiterin am ZOB in Olpe angetroffen werden. Hierbei konnte eine deutliche Alkoholisierung des Tatverdächtigen festgestellt werden. Ebenso ergaben sich Hinweise darauf, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei der Durchsuchung konnte schließlich auch eine Schreckschusspistole aufgefunden und sichergestellt werden. Die beiden Personen wurden zunächst der Polizeiwache Olpe zugeführt und der 49-jährige in Gewahrsam genommen. Die genauen Hintergründe der Schussabgabe konnten bislang noch nicht geklärt werden. Ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.
Pressestelle KPB Olpe
E-Mail
pressestelle.olpe [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Kortemickestraße
2
57462
Olpe
https://olpe.polizei.nrw/




Zugefügt 2025 Februar 12

pistole - Schussabgabe mit Schreckschusswaffe löst Polizeieinsatz aus - Polizei Olpe

Todesfälle in jedem Landkreis Deutschlands: Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht erstmals Übersicht zu Toten durch Luftschadstoffe

Berlin - DUH-Auswertung bislang unbeachteter Daten der Europäischen Umweltagentur beziffert Todesfälle durch Feinstaub und Dieselabgasgift Stickstoffdioxid für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland
Bundeshauptstadt mit den meisten Todesfällen: Allein in Berlin sterben 3.527 Menschen durch Feinstaub und 1.414 durch Stickstoffdioxid
Meiste Todesfälle pro 100.000 Einwohnende: Bottrop und Landkreis Görlitz sind negative Spitzenreiter bei Feinstaub-Toten, Duisburg bei Todesfällen durch Stickstoffdioxid
Flächendeckender Gesundheitsnotstand: DUH fordert konsequente Luftreinhalteoffensive und gesetzliche Verankerung der WHO-Grenzwertempfehlungen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlicht erstmals konkrete Zahlen zu den dramatischen Folgen von Luftverschmutzung für alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Auswertung bisher unbeachteter Daten der Europäischen Umweltagentur (EEA) beziffert die Todesfälle aufgrund der hohen Schadstoffbelastung durch Feinstaub (PM2,5) und das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2). Um diesen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen und Bürgerinnen und Bürger vor der tödlichen Luftverschmutzung zu schützen, fordert die DUH von der künftigen Bundesregierung eine schnellstmögliche Umsetzung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe spätestens bis 2028. In einem zweiten Schritt müssen auch die deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation bis 2035 verbindlich eingehalten werden.

Allein in Berlin sterben jedes Jahr 3.527 Menschen aufgrund der hohen Feinstaubbelastung (PM2,5) und 1.414 aufgrund von Stickstoffdioxid (NO2). Die Bundeshauptstadt ist damit trauriger Spitzenreiter bei der absoluten Anzahl an Todesfällen durch Luftschadstoffe in Deutschland. Mit 150 Todesfällen je 100.000 Einwohnende verzeichnen jedoch Bottrop und der Landkreis Görlitz die meisten Toten durch Feinstaub (PM2,5) gemessen an der Bevölkerungszahl. Bei dem Dieselabgasgift NO2 führt die Stadt Duisburg die Liste mit 80 Todesfällen je 100.000 Einwohnende an. Selbst die am wenigstens verschmutzten Regionen Deutschlands verzeichnen jedes Jahr dutzende Todesfälle: Die Vulkaneifel erreicht deutschlandweit den niedrigsten Wert bei Todesfällen aufgrund von Feinstaub - mit 84 Toten je 100.000 Einwohnende. Im Landkreis Vorpommern-Rügen sterben 22 Menschen je 100.000 Einwohnende jedes Jahr aufgrund von NO2.

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: ´Es gibt keinen einzigen Landkreis in Deutschland, in dem die dramatische Luftverschmutzung nicht zu Erkrankungen und Todesfällen führt. Jede weitere Verschleppung effektiver Maßnahmen für die Saubere Luft kostet Tag für Tag Menschenleben - und zwar überall in Deutschland. Wir fordern die künftige Bundesregierung auf, die Verbesserung der Luftqualität und damit die Vermeidung von Toten im ganzen Bundesgebiet von Flensburg bis ins Allgäu und von Kleve bis Görlitz zur absoluten Priorität zu machen. Um diesen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen, braucht es eine konsequente Luftreinhalteoffensive: Die neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe müssen um zwei Jahre vorgezogen und schon ab 2028 zur Pflicht werden. Bis spätestens 2035 müssen wir unbedingt die strengeren Grenzwertvorschläge der Weltgesundheitsorganisation einhalten. Keinen Tag länger dürfen die Finanzinteressen der Automobilkonzerne die Luftreinhaltepolitik unserer Bundesregierung bestimmen.´

Die Auswertung der DUH belegt deutlich, dass die Belastung mit Luftschadstoffen nicht nur in Großstädten ein enormes Gesundheitsrisiko darstellt: Unter den Landkreisen sind Görlitz, Recklinghausen und Wesel die traurigen Spitzenreiter mit jeweils 150, 143 und 137 Todesfällen je 100.000 Einwohnende aufgrund von Feinstaubbelastung. Bei den Todesfällen durch Stickstoffdioxid führen die Landkreise Rhein-Kreis Neuss, Main-Taunus-Kreis und Mettmann mit 66, 63 und 63 Todesfällen je 100.000 Einwohnende.

Insgesamt gab es laut EEA im Jahr 2022 in Deutschland 69.865 Todesfälle durch Luftverschmutzung aufgrund von Feinstaub (PM2,5) und 28.464 aufgrund des Dieselabgasgifts NO2. Zum Vergleich: Durch Verkehrsunfälle starben bundesweit im gleichen Zeitraum rund 2.800 Menschen.

Hintergrund:

Die EEA veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht zur Gesundheitslast durch die Luftschadstoffe Feinstaub PM2,5, Stickstoffdioxid und Ozon. Eine der statistischen Größen, die dabei veröffentlicht werden, sind die Todesfälle, die auf die langfristige Luftschadstoffbelastung in den ausgewiesenen Regionen zurückzuführen sind. Die Zahlen zu den Todesfällen durch Luftverschmutzung basieren auf langfristigen epidemiologischen Studien, die den Zusammenhang zwischen Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Stickstoffdioxid und Krankheiten wie beispielsweise Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen zeigen.

Die Anzahl der Todesfälle aufgrund der einzelnen Luftschadstoffe - Feinstaub PM2,5 und Stickstoffdioxid NO2 - können nicht addiert werden, da ein Zusammenrechnen zu Verzerrungen und einer Überschätzung der Gesundheitslast führen kann. Umgekehrt kann die Fokussierung auf nur einen Schadstoff die tatsächliche Auswirkung des Schadstoffgemischs unterschätzen. Detaillierte Angaben zur Methode und den verwendeten Daten finden sich öffentlich zugänglich im ´ETC HE Report 2024/6´.

Im November 2024 stellte die EEA in einem Bericht mit den Daten für das Jahr 2022 wie bereits in den Vorjahren ein Link zu umfangreichen Datenbanken bereit. Diese beinhalten nun erstmals konkrete Zahlen zu allen 401 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie zu den einzelnen Bundesländern in Deutschland.

Links:

Die Tabellen mit der vollständigen Auswertung der DUH finden Sie hier: https://l.duh.de/p250211
Zum Bericht der EEA: https://www.eea.europa...ution-2024
Vollständige Datenbank: https://ots.de/tuKGMm

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de



Zugefügt 2025 Februar 12

Todesfälle in jedem Landkreis Deutschlands: Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht erstmals Übersicht zu Toten durch Luftschadstoffe

„Es kann uns allen auf der Welt besser gehen, wenn wir zusammenarbeiten statt gegeneinander.“

11. Februar 2025 | In Warschau findet heute der informelle EU-Rat der für Entwicklungspolitik zuständigen Minister*innen statt. Für die Bundesregierung nimmt Entwicklungs-Staatssekretär Jochen Flasbarth an der Ratssitzung teil. Auf der Tagesordnung steht auch die Auseinandersetzung mit den Folgen der neuen US-Politik für die europäische und weltweite Entwicklungszusammenarbeit. Staatssekretär Flasbarth wird mit seinen europäischen Kolleginnen und Kollegen zudem über die Zukunft und den Wiederaufbau Syriens, Fragen der Entwicklungsfinanzierung und gemeinsame Außenwirtschaftspolitik sprechen.

Zuvor war Staatssekretär Flasbarth am Montag nach London gereist, um mit Vertreter*innen der britischen Regierung über gemeinsame Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit zu diskutieren. Mit Großbritannien verbindet die deutsche Entwicklungspolitik eine enge Kooperation zu geopolitischen Themen wie Syrien, Ukraine, gemeinsame Klimapolitik und das klare Bekenntnis zum Multilateralismus.

Übergreifend wirbt Staatssekretär Flasbarth bei diesen Gelegenheiten für gemeinsame Formate, bei denen Regierungen aus allen Teilen der Welt zusammenkommen, wie etwa der Global Disability Summit und die Hamburg Sustainability Conference (Externer Link), die beide dieses Jahr in Deutschland stattfinden werden.

Dazu sagt Entwicklungsstaatssekretär Flasbarth: „Es kann uns allen auf der Welt besser gehen, wenn wir zusammenarbeiten statt gegeneinander. Diese wertvolle Erkenntnis wird derzeit infrage gestellt. Die neue US-Regierung macht mit der Demontage von USAID nicht nur den Rest der Welt ärmer, sondern auch sich selbst. Der Rückzug des weltweit größten bilateralen Gebers reißt riesige Lücken, die Deutschland und die EU nicht füllen können. Das ist ein Schock, mit dem wir umgehen müssen – und zwar nicht in Schockstarre, sondern mit Teamwork, gerade innerhalb der Europäischen Union. Konkret bedeutet das zum Beispiel die gemeinsame Unterstützung eines Neuanfangs in Syrien, unsere ungebrochene Solidarität mit der Ukraine oder Hilfsprogramme für die Ärmsten über globale Gesundheitsprogramme und bei der Ernährungssicherung.“




Zugefügt 2025 Februar 12

Statement Entwicklungs-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Es kann uns allen auf der Welt besser gehen, wenn wir zusammenarbeiten statt gegeneinander.“

Boris Pistorius empfängt EUEuropäische Union-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt in Berlin

Verteidigungsminister Pistorius hat sich am 10. Februar 2025 mit dem EUEuropäische Union-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt, Andrius Kubilius, getroffen. Im Fokus standen die Stärkung der europäischen Verteidigungsbereitschaft und die Zukunft der Ukraine-Unterstützung. Es wurde deutlich: Europa übernimmt mehr Verantwortung im Bereich Sicherheit und Verteidigung.

Für den ehemaligen litauischen Premierminister Kubilius war es der erste Besuch in Berlin seit Amtsübernahme der neuen EUEuropäische Union-Kommission am 1. Dezember 2024. Das neu eingerichtete Amt eines Verteidigungskommissars und die Erstellung eines „White Paper on the Future of European Defence“ innerhalb der ersten 100 Tage der Legislaturperiode demonstrieren die hohen Ambitionen der neuen EUEuropäische Union-Kommission im Bereich Sicherheit und Verteidigung.
Die EUEuropäische Union in herausfordernden Zeiten

Deutschland, so Pistorius, begrüße die Ambitionen der Kommission – es gebe viel tun. Das Amt des EUEuropäische Union-Kommissars für Verteidigung und Weltraum verleihe der EUEuropäische Union ein deutlich stärkeres verteidigungspolitisches Profil. Die beiden Politiker sprachen über eine stärkere Kooperation zwischen EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization, die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie, Instrumente für effizientere Beschaffung, die europäische Zusammenarbeit im Weltraum und das Weißbuch der EUEuropäische Union zur Zukunft der europäischen Verteidigung. Deutschland unterstütze insbesondere den Weißbuch-Prozess und bringe seine Positionen engagiert und konstruktiv ein, sagte Pistorius. Er warb an dieser Stelle vor allem für Deregulierung, Entbürokratisierung, die EUEuropäische Union-seitige Implementierung der NATONorth Atlantic Treaty Organization-Fähigkeitsziele und -standards sowie moderne Finanzierungsinstrumente, um Rüstung und Beschaffung in Europa zu beschleunigen. Einen weiteren Schwerpunkt des Gesprächs bildete die Unterstützung der ukrainischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
Europäische Verteidigung – Quo vadis?

Europa, bekräftigte Pistorius, müsse mehr Verantwortung im Bereich Sicherheit und Verteidigung übernehmen und die dafür erforderlichen Fähigkeiten bereitstellen. Dafür müsse die Rüstungsindustrie gestärkt und gefördert werden. Das erreiche man am besten durch gemeinsame Beschaffung und das Bündeln von Bedarfen – so gebe man der Industrie auch die erforderliche Planungssicherheit. All dies könne nur erreicht werden, wenn EUEuropäische Union und NATONorth Atlantic Treaty Organization eng miteinander zusammenarbeiteten. Für die EUEuropäische Union, so Pistorius weiter, bedeute das insbesondere die stärkere Orientierung an den NATONorth Atlantic Treaty Organization-Fähigkeitszielen und die Anwendung etablierter NATONorth Atlantic Treaty Organization-Standards. Nur gemeinsam könnten NATONorth Atlantic Treaty Organization, EUEuropäische Union und die Mitgliedstaaten die europäische Verteidigung so stärken, dass sie den gegenwärtigen Sicherheitsherausforderungen begegnen könne.

Verteidigung – da waren sich Pistorius und Kubilius einig – sei und bleibe eine souveräne mitgliedstaatliche Aufgabe. Beide sehen die EUEuropäische Union-Kommission in einer unterstützenden Rolle, um die Entwicklung militärischer Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zu stärken. Hierzu, so der EUEuropäische Union-Kommissar, müssten vor allem die rüstungsindustriellen und verteidigungstechnologischen Voraussetzungen durch die Kommission geschaffen werden. Die beiden maßgeblichen Instrumente der EUEuropäische Union hierfür seien die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen und finanzielle Förderung.
Das EUEuropäische Union-Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung

Das Weißbuch wird nach aktuellem Stand aus vier Kernelementen bestehen:

Einem strukturierten Ansatz zur fortgeführten Unterstützung der Ukraine,
einem EUEuropäische Union-Beitrag zur Schließung kritischer Fähigkeitslücken unter Konsultation von NATONorth Atlantic Treaty Organization-Fähigkeitszielen,
verstärkten Partnerschaften, insbesondere mit der NATONorth Atlantic Treaty Organization
und verschiedenen Finanzierungsoptionen



Zugefügt 2025 Februar 12

Boris Pistorius empfängt EUEuropäische Union-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt in Berlin

Polizei Berlin - Unbekannter toter Mann in der Havel – Polizei bittet um Mithilfe - Spandau

11.02.2025 - Mit der Veröffentlichung von drei Fotos bittet die Polizei um Mithilfe bei der Identifizierung eines noch unbekannten toten Mannes.
Am 28. Juni 2024 bemerkten zwei Kinder eine leblose Person am Grund der Havel in der Wasserstadt Spandau, Höhe Romy-Schneider-Straße. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der unbekannte Tote Anfang Juni 2022 in Österreich unter dem Namen Suraj BHAN Asyl beantragt hatte. Diese Personalie existiert bei den indischen Behörden jedoch nicht.
Durch Zeugenangaben wurde bekannt, dass mehrere junge Männer zwei Tage vor dem Auffinden des unbekannten Toten offensichtlich nach dem Mann am Ufer der Havel gesucht hatten. Bis heute haben sich diese Männer nicht bei der Polizei gemeldet.
Bildvergrößerung: Unbekannter Toter

Unbekannter Toter
Beschreibung des Unbekannten:

20 – 30 Jahre alt
173 cm groß
schlanke Figur
schwarzes, längeres, lockiges Haar
gepflegter, schwarzer Vollbart
trug in jedem Ohr einen goldfarbenen Ohrring
Tätowierung auf dem linken Unterarm, über dem Handgelenk: Tanu 5.2
er trug nur eine schwarz gemusterte Unter-/Badehose

Bildvergrößerung: Tattoo am Unterarm

Tattoo am Unterarm
Die Kriminalpolizei fragt und bittet:

Wer kann Angaben zur Identität des Verstorbenen machen?
Die Männer, die am Ufer nach dem Unbekannten gesucht haben sollen, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de




https://www.berlin.de/imgscaler/N74amyJYC0y4pZKv3yvc2o2135Wree9KTveBZfKDPwM/r4zu3/L3N5czExLXByb2QvcG9saXplaS9wb2xpemVpbWVsZHVuZ2VuLzE1MzA1MjRjLmpwZw.jpg?ts=1739283770
Zugefügt 2025 Februar 12

Polizei Berlin Unbekannter toter Mann in der Havel – Polizei bittet um Mithilfe 11.02.2025 Spandau

bmel - Weiterer Fortschritt im Kampf gegen Maul- und Klauenseuche

EU legt Zeitplan für weitere Zonierung fest

Im Kampf gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg hat die EU-Kommission mit einem Durchführungsbeschluss das weitere Vorgehen im Hinblick auf die tiergesundheitlichen Sperrzonen festgelegt. Der Beschluss wurde möglich, weil die Tierseuchenmaßnahmen zügig umgesetzt wurden und es zu keiner weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens kam. Die 3-Kilometer-Schutzzone wird ab sofort aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. Diese gilt noch bis zum 24. Februar weiter. Im Anschluss gelten dann die Überwachungsmaßnahmen bis zum 11. April in einer kleineren Zone.

Dazu erklärt Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: ´Das konsequente Vorgehen gegen die Maul- und Klauenseuche zahlt sich aus. Nach wie vor beschränkt sich der Ausbruch auf einen Betrieb. Das zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen richtig sind und wirken.

Wir haben als Land für unser konsequentes und transparentes Vorgehen international von vielen Seiten Anerkennung erhalten und Vertrauen aufgebaut. Das zahlt sich nun auch in den Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern aus. Die jetzt durch die EU-Kommission festgelegte kleinere Zone, die es für die sogenannte Regionalisierung braucht, ist eine direkte Folge dieser guten Arbeit. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis auch bei den Verhandlungen mit Drittstaaten eine gute Ausgangsposition haben.

Mein Dank gilt allen, die gerade vor Ort, im Land, im Bund, in den Laboren gemeinsam von früh bis spät mithelfen, Tiere zu schützen und die Folgen auf unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft so gering wie möglich zu halten. Kein Hof soll wegen der Maul- und Klauenseuche aufgeben müssen – daran arbeiten wir mit Hochdruck.´

Parallel dazu werden bereits die Vorbereitungen für die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit Deutschlands bei der WOAH getroffen. Der Durchführungsbeschluss der EU ist seit Dienstag rechtskräftig und kann hier eingesehen werden.



Zugefügt 2025 Februar 12

Weiterer Fortschritt im Kampf gegen Maul- und Klauenseuche

Bundesministerium für Bildung und Forschung - Potenziale von Menschen mit Migrationsgeschichte

Auf der BMBF-Fachtagung Gute Bildung in der Einwanderungsgesellschaft wirbt Bundesbildungsminister Cem Özdemir für einen Perspektivwechsel – weg von den Defiziten, hin zu den Potenzial

Wie können wir die Talente von Zugewanderten und Menschen mit familiärer Migrationsgeschichte besser fördern? Dieser Frage widmete sich die Fachtagung Gute Bildung in der Einwanderungsgesellschaft am 11. Februar 2025 in Berlin.

Bundesbildungsminister Cem Özdemir besuchte die Tagung und erklärte in seiner Rede: „Wir haben ganz bewusst den Titel Gute Bildung in der Einwanderungsgesellschaft gewählt. Weil wir uns nicht auf glückliche Zufälle verlassen wollen, sondern auf kluge Konzepte. Damit jedes Kind die Chance bekommt, das Beste aus sich und dem eigenen Potential zu machen´. Es brauche einen Perspektivwechsel weg von den Defiziten, hin zu den Potenzialen, betonte der Minister. „Das ist es, worum es geht: Talent nicht einfach zu verschwenden, sondern zu nutzen´, so Özdemir.

Rund 300 Teilnehmende aus Wissenschaft, Bildungspraxis, Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft diskutierten auf der Fachtagung in unterschiedlichen Formaten die erforderliche Weiterentwicklung des Bildungssystems.

Die Veranstaltung bildet zugleich den Auftakt für das ESF Plus-Programm Integration durch Bildung. Im Rahmen des Programms wird transferorientierter Forschung zu einem diversitätssensiblen Bildungssystem sowie zum Empowerment von Mädchen und Frauen mit Migrationsgeschichte gefördert. Die insgesamt 21 Vorhaben sind jeweils als Forschungs-Praxis-Tandems konzipiert und adressieren Fragestellungen aus allen Bildungsbereichen. Die Vorhaben sind zwischen August 2024 und Februar 2025 angelaufen, der Förderzeitraum ist drei Jahre.

Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie hier.




Zugefügt 2025 Februar 12

Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Link zur Startseite) Logo: Bundesministerium für Bildung und Forschung English Karriere Presse Leichte Sprache Gebärdensprache ReadSpeaker Potenziale von Menschen mit Migrationsgeschichte

Polizei Nordrhein-Westfalen - Bergisch Gladbach - gemeinschaftlicher Raub

Am 27.11.2024, 18:30 Uhr näherten sich drei unbekannte Tatverdächtige dem Juwelier der Geschädigten und trafen bei Ladenschluss vor dem Objekt auf die Geschädigte. Dort wurde die Geschädigte durch einen Tatverdächtigen festgehalten und zurück in den Juwelier verbracht.

Im Juwelier wurde die Geschädigte anschließend durch denselben Tatverdächtigen zu Boden gedrückt. Ein weiterer Tatverdächtiger räumte zeitgleich hinter den Tresen und in den Schaufenstern sämtliche Schmuckbehältnisse leer. Ein dritter Tatverdächtiger stand vermutlich ´Schmiere´.

Anschließend flüchteten die unbekannten Tatverdächtigen mit diversen Schmuckgegenständen. Bei der Flucht konnten die drei unbekannten Tatverdächtigen durch zwei Zeugen beobachtet werden.

Tatverdächtiger 1:

männlich
ca. 185 cm
schlanke Statur
dunkle Haare
drei-Tage-Bart
laut Angaben des Zeugen ´sichtbar kleiner Kopf für die Körpergröße´
braune Lederjacke (´Bomberjacke´) mit Fellkragen, schwarze Jeans
Sporttasche mit Grautönen (Tatbeute in der Sporttasche) mitgeführt

Tatverdächtiger 2:

männlich
ca. 170-175 cm groß
dickliche Statur
dunkle Haare
drei-Tage-Bart
schwarze Kappe, schwarze Winterjacke mit Kapuze, schwarze Cordhose/Jeanshose, schwarze Schuhe

Wer kann Angaben zu den abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
27.11.2024 18:30
- 27.11.2024 18:30
Tatort
51427
Bergisch Gladbach
Polizei Rheinisch-Bergischer-Kreis
Tel.:
02202/205-0
E-Mail:
poststelle.rheinisch-bergischer-kreis [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben




Zugefügt 2025 Februar 12

Polizei Nordrhein-Westfalen - Bergisch Gladbach - gemeinschaftlicher Raub

Bundesministerium des Innern und für Heimat: Asylzahlen im Januar 2025: Asylantrag: 16.594

Im Januar 2025 haben insgesamt 16.594 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 14.920 Erst- und 1.674 Folgeanträge. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (Januar 2024: 26.376 Erstanträge) bedeutet dies eine Abnahme um 43,4 Prozent. 1.418 der Erstanträge im Januar 2025 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Asylantragstellungen Januar 2025

Zugangsstärkste Staatsangehörigkeiten

(nach Erstanträgen)
insgesamt Erstanträge Folgeanträge
1. Syrien, Arab. Republik 4.640 4.540 100
2. Afghanistan 2.173 1.940 233
3. Türkei 1.847 1.668 179
4. Irak 575 502 73
5. Russische Föderation 507 418 89
6. Somalia 437 412 25
7. Iran, Islam. Republik 361 323 38
8. Kolumbien 310 304 6
9. Venezuela 276 272 4
10. Guinea 255 235 20
alle Staatsangehörigkeiten insgesamt 16.594 14.920 1.674

Insgesamt hat das Bundesamt im Januar über 28.168 Erst- und Folgeanträge (Vormonat: 21.441; Vorjahresmonat: 27.363) entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 19,6 Prozent*. Abgelehnt wurden die Anträge von 14.062 Personen, 8.573 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Januar 2025 12,0 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen 12 Monaten umfasst, betrug die Dauer 4,3 Monate.
Hinweis

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zum 01.01.2023 wurden unionsrechtliche Vorgaben zu Verfahrensfristen im Asylverfahren umgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Verfahrensdauer ist nunmehr der Zeitpunkt, zu dem Deutschland für das Verfahren zuständig wurde. Ein Vergleich mit Berechnungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgten, ist daher nur bedingt möglich.

Die Zahl der anhängigen Verfahren lag Ende Januar 2025 bei 205.477.
Hauptstaatsangehörigkeiten im Januar 2025 November 2024 Dezember 2024 Januar 2025
Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.
Asylerstanträge insgesamt 16.127 12.178 14.920
1. Syrien, Arab. Republik 5.700 4.080 4.540
2. Afghanistan 1.955 1.537 1.940
3. Türkei 1.840 1.216 1.668
4. Irak 405 349 502
5. Russische Föderation 353 392 418
6. Somalia 447 322 412
7. Iran, Islam. Republik 335 273 323
8. Kolumbien 520 325 304
9. Venezuela 337 267 272
10. Guinea 164 167 235

Weitere Einzelheiten können Sie den Aktuellen Zahlen und der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes entnehmen.

*Hinweis: Der Rückgang der Schutzquote ist auf den am 09.12.2024 angeordneten temporären Verfahrensaufschub für Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen zurückzuführen. Derzeit wird nur in besonderen Einzelfällen entschieden, etwa bei Anträgen, die ohne die Bewertung der Lage im Herkunftsland getroffen werden können (formelle Verfahrenserledigungen). Dies hat auch Auswirkungen auf die Gesamtschutzquote aller Staatsangehörigkeiten.



Zugefügt 2025 Februar 10

Asylzahlen im Januar 2025

Polizei Dortmund geht Bürgerbeschwerden über Drogenhandel nach

Die Beamten liefen gegen 13 Uhr auf einer alten Bahntrasse im Bereich der Steinmetzstraße. Bei Erblicken der Beamten flüchteten zwei Männer, die auf Ansprache der Einsatzkräfte jedoch stehen blieben und kontrolliert wurden.

Ein 32-Jähriger aus Möhnesee führte eine mittlere dreistellige Bargeldsumme in dealertypischer Stückelung mit sich, dessen Herkunft er nicht plausibel erklären konnte. Ein 27-jähriger Dresdener warf noch während der Kontrolle Kaugummidosen ins Gebüsch.

Darin fanden die Polizisten mehrere sog. Bubbles, mutmaßlich Heroin und Kokain. Das Geld und die Drogen stellten die Beamten sicher. Die Männer wurden festgenommen. Die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor, weshalb die Männer nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen wurden. Sie erwartet nun eine Strafanzeige wegen des illegalen Handels von Kokain und Heroin in nicht geringer Menge.

In den Abendstunden (20 Uhr) gingen zivile Einsatzkräfte weiteren Beschwerden nach. In der Stahlwerkstraße beobachteten sie einen 39-Jährigen aus Duisburg, welcher in eine dortige Wohnung ging und diese kurz darauf wieder verließ. Bei einer anschließenden Kontrolle fanden die Beamten Kokain. Mit einem richterlichen Beschluss durchsuchten sie die Wohnung, aus welcher der Duisburger kurz zuvor kam.

Dort trafen sie auf vier Männer im Alter von 58, 52, 65 und 42 (alle aus Dortmund). Die Polizisten fanden eine niedrige vierstellige Bargeldsumme sowie mehrere Verkaufseinheiten mit mutmaßlich Kokain und Heroin. Gegen den 52-Jährigen bestand ein Untersuchungshaftbefehl, er wurde festgenommen. Die übrigen Männer wurden vor Ort entlassen. Bargeld und Drogen wurden sichergestellt. Sie erwartet Anzeigen wegen des illegalen Handels mit Kokain. Dem 42-Jährigen aus Dortmund konnte keine Beteiligung nachgewiesen werden.
Annika Roß
Polizeisprecherin
Annika
Roß
Tel.
0231/132-1020
E-Mail
poea.dortmund [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Markgrafenstraße
102
44139
Dortmund
Finden Sie alle Pressemitteilungen in unserem Archiv.
Erhalten Sie alle Pressemitteilungen als RSS Feed.




Zugefügt 2025 Februar 11

Polizei Nordrhein-Westfalen - Polizei Dortmund geht Bürgerbeschwerden über Drogenhandel nach

KI-Gipfel beginnt in Paris

UN-Generalsekretär António Guterres wird am 10. und 11. Februar 2025 am Aktionsgipfel über Künstliche Intelligenz (KI) in Paris teilnehmen.

Die Veranstaltung wird gemeinsam vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron und dem indischen Premierminister Narendra Modi geleitet. Auf dem Gipfel werden fast 100 Länder, führende Vertreter Internationaler Organisationen, Forscher und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenkommen, um die Grundlagen für eine globale KI-Governance festzulegen.

Melissa Fleming,UN-Untergeneralsekretärin für Kommunikation bei den Vereinten Nationen, wird zusammen mit anderen Experten und hochrangigen Vertretern der Vereinten Nationen ebenfalls an den Gesprächen teilnehmen.

Eine Priorität für die Vereinten Nationen

António Guterres fordert eine globale Governance für Künstliche Intelligenz, um die Gestaltung, Funktionsweise und Nutzung dieses neuen Werkzeugs zu regulieren. Er ist der Ansicht, dass KI für die Menschheit ein „existenzielles Anliegen“ ist. Seiner Meinung nach muss KI ein Werkzeug im Dienste der Menschheit bleiben und darf nicht zu einer Quelle unkontrollierter Ungleichgewichte und Risiken werden.

Der Gipfel wird sich mit fünf Hauptthemen befassen: KI im Dienste des öffentlichen Interesses, Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung, Förderung von Innovation unter Wahrung der kulturellen Vielfalt, Ethik und Zuverlässigkeit von KI-Technologien und schließlich die Schaffung internationaler Standards für eine wirksame Regulierung.

Auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen und integrativen KI

Der Gipfel ist eine Schlüsselplattform für die Diskussion der Herausforderungen und Chancen, die mit KI verbunden sind. Es könnte ein nicht bindendes Kommuniqué verabschiedet werden, das den Grundstein für eine verantwortungsvolle KI legt, die mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung abgestimmt ist.

Der Gipfel ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Stärkung der Souveränität der Nationen im Technologiebereich, wobei sichergestellt werden soll, dass auch Entwicklungsländer Zugang zu den Vorteilen dieser digitalen Revolution haben.

Die Diskussionen sollen so eine KI gestalten, die nachhaltig, nutzbringend und integrativ ist, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Risiken von Fehlentwicklungen und den Schutz der individuellen Rechte gelegt wird.

Diese Veranstaltung wird einen Wendepunkt in der globalen Zusammenarbeit im Bereich der künstlichen Intelligenz darstellen, indem sie Ethik und Solidarität in den Mittelpunkt der internationalen Prioritäten stellt.





Zugefügt 2025 Februar 11

KI-Gipfel beginnt in Paris

Faul, verheizt oder verleumdet? Fehlzeiten in Deutschland im internationalen Vergleich

Deutschland diskutiert hitzig über einen gemessenen Anstieg der Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Haben die Deutschen plötzlich ihre Motivation verloren? Sind sie in einem kollektiven Burn-Out? Oder werden die Werte einfach anders erfasst als zuvor? Die Diskussionsrunde warf einen tieferen Blick auf die Daten und Fakten zur Ergründung der aktuellen Aufregung um Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Und sie nahm das zum Anlass, über wissenschaftliche Befunde und internationale Erfahrungen im Umgang mit Krankheiten zu diskutieren, der die Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität der Betroffenen so effektiv wie möglich wiederherstellt. Dabei ging die Runde auch der Frage nach, wie sich Anstieg der gemeldeten psychischen Erkrankungen erklären lässt und welche Präventionsmaßnahmen Arbeitgebende und potentiell Betroffene ergreifen können. In der Diskussion ging es auch darum, wieviel und welche Unterstützung für das Auskurieren von Krankheiten genau richtig ist, um Genesung, Zufriedenheit und Produktivität am Arbeitsplatz zu fördern.

Impulsvortrag:
Nicolas Ziebarth, ZEW

Im Anschluss Diskussion mit:
Christopher Prinz, OECD
Norbert Reuter, ver.di
Mustapha Sayed, BARMER
Susanne Wagenmann, BDA

Moderation:
Nicola Brandt, OECD

Aufzeichnung des Webinars:

Präsentation von Nicolas Ziebarth:
Präsentation von Nicolas ZiebarthHerunterladen



Zugefügt 2025 Februar 11

Faul, verheizt oder verleumdet? Fehlzeiten in Deutschland im internationalen Vergleich

Polizei Nordrhein-Westfalen - Köln - schwerer Raub

HINWEIS ZU IHRER SICHERHEIT
In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110. Da der Gesuchte möglicherweise bewaffnet ist, verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und sprechen Sie den Tatverdächtigen nicht an!
Aktualisiert
11. Februar 2025

Der männliche Tatverdächtige betrat eine Jet-Tankstelle in Köln-Thielenbruch. Er trug neben einer Einwegmaske auch eine Sonnenbrille, sodass sein Gesicht nur teilweise zu erkennen war.

Er trat zur Kasse und richtete eine schwarze Pistole auf den Kassierer. Die Pistole soll von einer durchsichtigen Kunststofftüte umwickelt gewesen sein. Der Tatverdächtige äußerte, dass der Kassierer die Kasse leer machen solle. Der Kassierer erwiderte, dass die Kasse leer sei und zeigte dies auch. Der Tatverdächtige ging dann weiter zur zweiten Kasse. Diese Kasse war mit Geld gefüllt.

Der Tatverdächtige überreichte dem Kassierer eine Plastiktüte mit der Aufforderung diese mit dem Geld zu füllen. Während dessen sagte der Tatverdächtige: ´Wenn du die Tür zu machst, knall ich dich ab!´ Der Geschädigte füllte die Tüte mit Bargeld und übergab diese dem Tatverdächtigen. Der Tatverdächtige flüchtete anschließend mit einem Fahrrad in Richtung Thielenbrucher Wald.

Wer kann Hinweise zur Identifizierung des Tatverdächtigen geben?
Tatzeit
14.07.2024 18:25
- 14.07.2024 18:30
Tatort
51069
Köln
Polizei Köln
Tel.:
0221/229-0
E-Mail:
poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben




Zugefügt 2025 Februar 11

Polizei Nordrhein-Westfalen - Köln - schwerer Raub

Mögliche US-Zölle auf Stahl und Aluminium: Erklärung der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat zur möglichen Einführung von US-Zöllen auf Stahl und Aluminium aus der EU folgende Erklärung abgegeben: „Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir noch keine offizielle Mitteilung über die Einführung zusätzlicher Zölle auf EU-Waren erhalten. Wir werden nicht auf allgemeine Ankündigungen ohne Einzelheiten oder schriftliche Klarstellung reagieren. Die EU sieht keine Rechtfertigung für die Einführung von Zöllen auf ihre Ausfuhren. Wir werden reagieren, um die Interessen der europäischen Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Verbraucherinnen und Verbraucher vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.“

In der Erklärung heißt es weiter: „Im Allgemeinen gilt: Die Einführung von Zöllen wäre rechtswidrig und wirtschaftlich kontraproduktiv, insbesondere angesichts der tief integrierten Produktionsketten, die die EU und die USA durch den transatlantischen Handel und Investitionen aufgebaut haben. Zölle sind im Wesentlichen Steuern. Durch die Einführung von Zöllen würden die USA ihre eigenen Bürger besteuern, die Kosten für die Unternehmen erhöhen und die Inflation anheizen. Darüber hinaus erhöhen Zölle die wirtschaftliche Unsicherheit und stören die Effizienz und Integration der globalen Märkte.“

Weitere Informationen:

Vollständige Erklärung

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 11

Mögliche US-Zölle auf Stahl und Aluminium: Erklärung der EU-Kommission

Stromnetze im Baltikum von russischen/belarussischen Netzen getrennt und an kontinentaleuropäisches Netz angeschlossen

Estland, Lettland und Litauen sind seit (dem gestrigen) Sonntag völlig unabhängig vom russischen und belarussischen Stromnetz. Ihre Stromnetze wurden erfolgreich in den EU-Energiebinnenmarkt integriert, indem sie sich über Polen dem europäischen Kontinentalnetz angeschlossen haben. Dies ermöglicht es den baltischen Staaten, ihre eigenen Energiesysteme nach gemeinsamen und transparenten europäischen Regeln zu betreiben. Die Synchronisierung der baltischen Staaten trägt nicht nur zur Versorgungssicherheit der gesamten EU bei, sondern wird auch die Integration erneuerbarer Energien in das System unterstützen, sodass die Verbraucher letztlich von niedrigeren Energiekosten profitieren können.

Tag der Energieunabhängigkeit in Litauen

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, EU-Kommissar für Energie und Wohnungsbau, Dan Jørgensen, und EU-Kommissar für Verteidigung und Weltraum, Andrius Kubilius, nahmen gemeinsam mit den Staats- und Regierungschefs der drei baltischen Staaten, Polens und anderen am Projekt beteiligten Akteuren am „Tag der Energieunabhängigkeit“ teil, der gestern in Litauen feierlich begangen wurde.

Präsidentin Ursulavon der Leyen sagte: „Heute wird Geschichte geschrieben: Die baltischen Staaten schalten die Energieunabhängigkeit um. Die letzten Stromnetze in Europa, die noch mit Russland verbunden sind, sind jetzt vollständig in den europäischen Energiebinnenmarkt integriert, mit der Unterstützung von über 1 Milliarde Euro europäischer Finanzierung im Laufe der Jahre. Die letzten verbliebenen Stromleitungen mit Russland und Weißrussland werden abgebaut. Diese Ketten von Stromleitungen, die die baltischen Staaten mit feindlichen Nachbarn verbinden, werden der Vergangenheit angehören. Das ist Freiheit. Freiheit von Drohungen und Erpressung. Herzlichen Glückwunsch zum Beginn dieser neuen Ära.“

Andrius Kubilius, EU-Kommissar für Verteidigung und Weltraum sagte: „Die baltischen Staaten haben jetzt die volle Kontrolle über ihre Stromnetze. Diese Netzsynchronisierung ist ein wichtiger Meilenstein für diese Region und wird wesentlich zur Stärkung der Sicherheit beitragen. Die Gewährleistung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen in der gesamten EU ist für die Kommission eine absolute Priorität, und wir werden weiterhin sehr eng mit unseren Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ein hohes Schutzniveau zu erreichen.“

Energieversorgungssicherheit gestärkt

Die Synchronisierung des Baltikums mit dem Stromnetz der EU ist ein Vorzeigeprojekt, das von der Kommission in den vergangenen 15 Jahren mit beispielloser politischer, technischer und finanzieller Unterstützung unterstützt wurde. Darin enthalten sind mehr als 1,23 Milliarden Euro an Zuschüssen aus der Fazilität „Connecting Europe“ der EU, die 75 Prozent der Investitionskosten decken, sowie weitere Investitionen, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität in Lettland und Litauen zur Stärkung der Strominfrastruktur finanziert werden.

Die baltischen Staaten waren die letzten drei EU-Mitgliedstaaten, deren Stromnetze noch vollständig im russischen und belarussischen System betrieben wurden, in dem die Stromfrequenz zentral von Russland kontrolliert wurde, so dass sie anfällig für Russlands Energiebewaffnung waren. Die Synchronisierung ihrer Stromnetze mit denen der EU-Mitgliedstaaten und mehrerer Nachbarländer ermöglicht es den baltischen Staaten, sich von der Energieabhängigkeit von Russland zu lösen. Stattdessen erhalten sie die volle Kontrolle über ihre eigenen Stromnetze und stärken die Energieversorgungssicherheit des östlichen Ostseeraums und der EU insgesamt.

Synchronisierung erfolgte früher als geplant

Der Erfolg dieses von der EU unterstützten Projekts ist ein Beweis für das Engagement aller beteiligten EU-Mitgliedstaaten, insbesondere der drei baltischen Staaten und Polen, zusammen mit den Unternehmen, Investoren und Übertragungsnetzbetreibern, die zusammengearbeitet haben, um das Projekt zehn Monate früher als geplant umzusetzen.

Mit Blick auf die Zukunft wird Catharina Sikow-Magny, die Europäische Koordinatorin für die Synchronisationsprojekte im Ostseeraum, weiterhin eng mit den EU-Mitgliedstaaten im Ostseeraum zusammenarbeiten, um die verbleibenden Aspekte dieses Projekts umzusetzen, das für die Vollendung unserer Energieunion von entscheidender Bedeutung ist. Weitere Arbeiten umfassen den Bau der 700-MW-Verbindungsleitung Harmony Link zwischen Litauen und Polen, die 2030 fertiggestellt werden soll.

Hintergrund

Die Kommission hat das Projekt seit seinem Beginn vor über 15 Jahren auf allen Ebenen mit hoher Priorität unterstützt. Es ist eine der Hauptprioritäten der hochrangigen Gruppe des Verbundplans für den baltischen Energiemarkt (BEMIP).

Die EU-Unterstützung für das Synchronisationsprojekt im Ostseeraum wurde über Investitionen in Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) bereitgestellt, die auf nachfolgenden Unionslisten im Rahmen der EU-Verordnung über transeuropäische Energienetze (TEN-E) aufgeführt sind. Insgesamt wurde die Synchronisierung durch über 40 Investitionsprojekte und zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Energieautonomie und Versorgungssicherheit in der Region ermöglicht. Die Arbeiten zum Abschluss der verbleibenden Investitionen und sonstigen Maßnahmen werden bis zum Abschluss fortgesetzt.

Das Projekt wurde vom European Network of Transmission System for Electricity (ENTSO-E) zusammen mit den Continental Transmission Systems Operators (TSOs) koordiniert. Weitere Investitionen zur Unterstützung der Synchronisierung durch die Stärkung der Batterieenergiespeichersysteme in Lettland und Litauen wurden über die Aufbau- und Resilienzfazilität getätigt.

Am 8. Februar 2025 wurden die baltischen Staaten aus dem russischen und belarussischen Frequenzgebiet desynchronisiert. Am 9. Februar haben Estland, Lettland und Litauen den erfolgreichen Synchronisierungsprozess mit dem europäischen Frequenzraum eingeleitet und damit ihre vollständige Integration in den EU-Energiebinnenmarkt markiert.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

EU-Energieinfrastruktur

Verbundplan für den baltischen Energiemarkt

Neuer Europäischer Koordinator für das Energieprojekt Baltic Synchronisation

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 11

Stromnetze im Baltikum von russischen/belarussischen Netzen getrennt und an kontinentaleuropäisches Netz angeschlossen

Polizei Nordrhein-Westfalen - Hagen - Diebstahl zum Nachteil älterer Menschen

Die unbekannte Tatverdächtige verschaffte sich unter dem Vorwand taubstumm zu sein und Spenden zu sammeln Zutritt zu der Wohnung der 77-jährigen Geschädigten. Während die Geschädigte mit dem Ausfüllen eines Formulars beschäftigt war, entwendete die Tatverdächtige Bargeld aus dem Wohnzimmer.

Wer kann Angaben zu der abgebildeten Person machen?
Tatzeit
13.07.2024 11:55
- 13.07.2024 12:00
Tatort
58089
Hagen
Beschreibung der Person
Geschlecht
weiblich
Bekleidung
Jeansjacke, grünes Kleid
Mitgeführte Gegenstände
schwarze Handtasche
Haarfarbe
schwarz
Figur
kräftig
Polizei Hagen
Tel.:
02331/986-0
E-Mail:
poststelle.hagen [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben
Die unbekannte Tatverdächtige verschaffte sich unter dem Vorwand taubstumm zu sein und Spenden zu sammeln Zutritt zu der Wohnung der 77-jährigen Geschädigten. Während die Geschädigte mit dem Ausfüllen eines Formulars beschäftigt war, entwendete die Tatverdächtige Bargeld aus dem Wohnzimmer.

Wer kann Angaben zu der abgebildeten Person machen?
Tatzeit
13.07.2024 11:55
- 13.07.2024 12:00
Tatort
58089
Hagen
Beschreibung der Person
Geschlecht
weiblich
Bekleidung
Jeansjacke, grünes Kleid
Mitgeführte Gegenstände
schwarze Handtasche
Haarfarbe
schwarz
Figur
kräftig
Polizei Hagen
Tel.:
02331/986-0
E-Mail:
poststelle.hagen [at] polizei.nrw.de
Hier können Sie einen Hinweis geben




Zugefügt 2025 Februar 11

Polizei Nordrhein-Westfalen - Hagen - Diebstahl zum Nachteil älterer Menschen

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Computerbetrug in Zerbst (Anhalt)

Seit Juni 2024 ermittelt die Polizei wegen des Verdachts des Diebstahls und mehrfachen Computerbetrugs zum Nachteil eines 23-jährigen Mannes aus Zerbst.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hielt sich der Mann am Abend des 08./09. Juni 2024 in einer Lokalität in der Breiten Straße in Zerbst auf. Während seines dortigen Aufenthalts entwendete ein unbekannter Täter unbemerkt persönliche Dokumente und Geldkarten des Geschädigten aus dessen Geldbörse.

Kurze Zeit nach der Tat erfolgte in den Morgenstunden des 09.06.2024 eine unrechtmäßige Geldabhebung mittels einer der zuvor entwendeten Geldkarten in einer Bankfiliale in der Straße Schloßfreiheit und kurz darauf in einer weiteren Filiale an der Alten Brücke in Zerbst. Insgesamt wurde Bargeld im unteren dreistelligen Bereich abgehoben.

Der Polizei liegen Bilder einer Überwachungskamera der Bankfiliale an der Alten Brücke in Zerbst vor. Darauf sind zwei männliche Personen bei der widerrechtlichen Abhebung des Bargeldes am Geldautomaten zu sehen.

Bisherige Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung der Täter. Durch die Veröffentlichung des Bildmaterials erhoffen sich die Ermittler Hinweise zum Aufenthaltsort und zur Identität der Männer.

Personen, die Hinweise zur Identität der Täter geben können, werden gebeten, sich im Revierkommissariat Zerbst/Anhalt unter der Telefonnummer (03923) 716-0 oder per E-Mail unter lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de (Vorgangsnr.: Vg / 262105 / 2024) zu melden




Zugefügt 2025 Februar 11

Öffentlichkeitsfahndung nach Diebstahl und Computerbetrug in Zerbst (Anhalt)

BMBF fördert Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention der Hochschulrektorenkonferenz

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert in den kommenden drei Jahren das Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Mit ihrem Kompetenznetzwerk will die HRK Hochschulen in der Weiterentwicklung ihres Engagements gegen Antisemitismus stärken. Dafür begleitet sie die hochschulischen Beauftragten gegen Antisemitismus aktiv und will sie sowohl untereinander als auch mit weiteren Akteuren der Antisemitismusprävention, -bekämpfung und -forschung vernetzen. Das Netzwerk befindet sich aktuell im Aufbau und wird künftig einen gemeinsamen Wissensaustausch zu Antisemitismusprävention und -forschung ermöglichen.

Dazu erklärt Bundesminister für Bildung und Forschung Cem Özdemir:

„Aus der Vergangenheit erwächst die Verantwortung, wehrhaft zu sein. Die Bekämpfung des Antisemitismus ist und bleibt die gesellschaftliche Aufgabe – auch an unseren Hochschulen. Ich begrüße es, dass die Hochschulen sich verstärkt in der Antisemitismusprävention und -bekämpfung engagieren, dass sie ihre bestehenden Angebote erweitern und vielfach auch eigene Beauftragte gegen Antisemitismus und zum Schutz jüdischer Angehöriger schaffen. Das BMBF fördert in den kommenden drei Jahren das Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention bei der Hochschulrektorenkonferenz. Ich bin der Hochschulrektorenkonferenz dankbar für ihr Engagement gegen Antisemitismus und die Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Kompetenzentwicklung und Professionalisierung entsprechender Strukturen.
Wir dürfen niemals zulassen, dass die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands in Vergessenheit geraten. Das Verständnis der Einzigartigkeit der Schoah gehört zur DNA unserer Bundesrepublik. Bildung und Forschung leisten einen wesentlichen Beitrag, dass die Erinnerung an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte wach bleibt.“

HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal erklärt:

„An deutschen Hochschulen ist kein Platz für Antisemitismus: Dieser Anspruch gilt uneingeschränkt und ist zugleich Auftrag in unserer Verantwortung für Geschichte, Gegenwart und Zukunft. Mit dem vom BMBF geförderten Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention kann die HRK das diesbezügliche Engagement der Hochschulen stärken sowie die weitere Vernetzung und Professionalisierung der Beauftragten gegen Antisemitismus an Hochschulen systematisch voranbringen. Antisemitismus ist eine eigenständige Diskriminierungsform mit spezifischen Wirkmechanismen. Mit dem Kompetenznetzwerk wird die HRK die Hochschulen koordinierend und strukturbildend in ihren Anstrengungen unterstützen, alle Hochschulangehörigen für antisemitische Einstellungen und Stereotypen zu sensibilisieren und aktiv dagegen vorzugehen.
Hochschulen sind als Orte der akademischen Bildung und wissenschaftlichen Forschung auch Zentren der demokratischen Kultur, des Dialogs und der Vielfalt. Sie müssen friedliche, rationale und sichere Diskursräume sein. Das schließt den Schutz und die Unterstützung jüdischer Hochschulangehöriger ein.“




Zugefügt 2025 Februar 11

BMBF fördert Kompetenznetzwerk Hochschulische Antisemitismusprävention der Hochschulrektorenkonferenz

Rheinland Pfalz - Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 17-Jähriger

Seit Sonntag, 09.02.2025, wird eine in Erlenbach wohnende 17-Jährige vermisst.

Wann die Vermisste ihr gewohntes Umfeld genau verließ, ist nicht bekannt. Zuletzt wurde sie jedoch am 09.02.2025 gegen 20:00 Uhr in der Hauptstraße in Erlenbach gesehen. Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt.

Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte sie nicht aufgefunden werden, sodass wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.

Anlaufadressen sind derzeit nicht bekannt.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- ca. 1,65 Meter groß

- schulterlange, blonde Haare mit rosa Strähnen

- trägt eine Brille


Gesuchte Hinweise

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthalt der Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07274-958-0 an die Polizeiinspektion Germersheim zu wenden.

Wenn Sie die Vermisste sehen, behalten Sie diese bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!



HINWEIS:

Die Veröffentlichung des Bildes der Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Sachbearbeitende Dienststelle

Polizeidirektion Landau
Delikt / Grund

Vermisstenfall

Folgen Sie uns

Facebook
X ehemals Twitter
Instagram
Youtube



Zugefügt 2025 Februar 11

Logo Rheinland Pfalz die Landesregierung Folgen Sie uns: Suche 11.02.2025 Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 17-Jähriger

Kommissar Kubilius in Berlin: Stärkung der europäischen Verteidigung, Unterstützung der Ukraine

Der EU-Kommissar für Verteidigung und Weltraum, Andrius Kubilius, ist heute auf Einladung des deutschen Verteidigungsministers Boris Pistorius in Berlin. Zu seiner ersten Mission in Deutschland sagte der Kommissar: „Dieser Besuch in Berlin ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, eingehend über die Stärkung der europäischen Verteidigung zu diskutieren und zu untersuchen, wie sich konkrete Maßnahmen im kommenden Weißbuch widerspiegeln können.“

Gemeinsamer Einsatz schafft Mehrwert und Wettbewerbsfähigkeit

Das Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung soll den Weg zu einer stärkeren europäischen Verteidigung ebnen, indem es einen neuen, gemeinsamen Ansatz für die Verteidigung in der EU formuliert. Es wird maßgeblich dazu beitragen, die EU und ihre Mitgliedstaaten auf extremste militärische Eventualitäten vorzubereiten. Kubilius betonte: „Wir bauen auf den positiven Erfahrungen von EU-Programmen wie EDIRPA und ASAP auf, die bald in das Europäische Verteidigungsindustrieprogramm (EDIP) übergehen werden. Ein kollektiver europäischer Ansatz kann einen erheblichen Mehrwert schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Verteidigungsindustrie erheblich verbessern. Deutschland, als eine der beiden größten nationalen Verteidigungsindustrien in der EU, wird von einer gemeinsamen europäischen Anstrengung sehr profitieren.“

Gesprächsthemen im Überblick:

Unter anderen zu diskutierenden Themen sind:

die Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie,
die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit,
die Steigerung der Produktion von Verteidigungsgütern,
die Unterstützung der Vorbereitung zukünftiger Verteidigungskapazitäten,
die militärische Unterstützung für die Ukraine sowie
die Zusammenarbeit bei der Modernisierung der ukrainischen Verteidigungsindustrie.

Einzelheiten zu den Gesprächspartnern

Kommissar Kubilius kommt heute mit Verteidigungsminister Boris Pistorius, Staatsminister Tobias Lindner (Auswärtiges Amt), MdB Gunther Krichbaum (europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion) sowie Vertretern der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zusammen. Im Verteidigungsministerium wird er mit militärischen Ehren begrüßt und legt einen Kranz am Bundeswehr-Denkmal nieder.

Weitere Informationen

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Februar 10

Kommissar Kubilius in Berlin: Stärkung der europäischen Verteidigung, Unterstützung der Ukraine

Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen der Ermordung eines vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau rechtskräftig

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im zweiten Rechtsgang die Revision der Angeklagten gegen ihre erneute Verurteilung wegen Mordes an einem vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau verworfen.

Das Landgericht Frankfurt am Main, an das der 2. Strafsenat die Sache nach Aufhebung der ersten Verurteilung der Angeklagten durch das Landgericht Hanau zurückverwiesen hatte, hat die Angeklagte im zweiten Rechtsgang wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen durch Unterlassen wiederum zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war die Angeklagte zur Tatzeit Leiterin einer Glaubensgemeinschaft, der die Eltern des am 17. August 1988 getöteten vierjährigen Jungen angehörten. Die Angeklagte hatte an diesem Tag zeitweise die alleinige Obhut über das Kind übernommen, das sie als von dunklen Mächten besessen ansah. Das Kind war am Mittag, möglicherweise von einer anderen Person, in einem bis über den Kopf verschnürten Sack in einem Badezimmer abgelegt worden. Die Angeklagte erkannte seine lebensbedrohliche Situation und entschloss sich aus Hass, weil sie das Kind als Gefahr und Störfaktor für die Eltern und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinschaft betrachtete und sich sorgte, mit seiner Einschulung könnten seine Misshandlungen im Haushalt der Angeklagten bekannt werden, den Jungen in dem Sack liegen und schreien zu lassen. Dabei nahm sie dessen Tod zumindest billigend in Kauf. Das Kind starb in dem Sack infolge der Anreicherung von Kohlendioxid in seinem Blut.

Die gegen ihre erneute Verurteilung auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten hatte keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Frankfurt am Main - Urteil vom 15. November 2023 - 5/21 Ks 3690 Js 226847/22 (10/22)

Karlsruhe, den 21. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.1.2025 - 2 StR 291/24 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs

Ausgabejahr 2025 Erscheinungsdatum 21.01.2025 Nr. 008/2025 Beschluss vom 9. Januar 2025 – 2 StR 291/24



Zugefügt 2025 Februar 10

Verurteilung der Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen der Ermordung eines vierjährigen Jungen im Jahr 1988 in Hanau rechtskräftig

Europawahl 2024: Jüngere gingen häufiger zur Wahl, beteiligten sich aber weiterhin unterdurchschnittlich

Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik veröffentlicht

WIESBADEN – Bei der Europawahl 2024 wurde, wie bei bisherigen Europawahlen auch, eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Mit ihr lässt sich das Wahlverhalten, das heißt die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Für die repräsentative Wahlstatistik wurden im Vorfeld der Europawahl zufällig 2.336 Urnen- und Briefwahlbezirke stichprobenartig ausgewählt. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, waren damit rund 1,9 Millionen Wahlberechtigte in der Stichprobe.
Wahlbeteiligung der 35 – 39-Jährigen mit 6,6 Prozentpunkten am stärksten gestiegen

Die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2024 in Deutschland ist im Vergleich zu 2019 um 3,4 Prozentpunkte auf 64,7 % gestiegen und war damit so hoch wie seit 1979 nicht mehr. Damals hatte die Wahlbeteiligung bei 65,7 % gelegen.

Gegenüber der Europawahl 2019 stieg die Wahlbeteiligung in allen Altersgruppen teilweise deutlich an. Den größten Anstieg gegenüber 2019 verzeichnete die Altersgruppe der 35- bis 39-Jährigen mit 6,6 Prozentpunkten. Auch bei den 25- bis 34-Jährigen ist ein ähnlich hoher Anstieg feststellbar (6,4 Prozentpunkte). Geringer war der Zuwachs mit 1,7 Prozentpunkten bei den jüngsten Wahlberechtigten der 16-20-Jährigen, obwohl erstmals auch die 16- und 17-Jährigen bei Europawahlen wählen konnten.

Dennoch war die Wahlbeteiligung der jüngeren Altersgruppen gemessen an der Gesamtwahlbeteiligung weiterhin unterdurchschnittlich. Am niedrigsten lag sie mit 57,7 % bei den 21- bis 24-Jährigen, gefolgt von den 16- bis 20-Jährigen mit 60,3 %. Am höchsten lag sie bei den 60- bis 69-Jährigen: 68,9 % von ihnen gingen zur Wahl. Auch die 50- bis 59-Jährigen beteiligten sich mit 68,2 % überdurchschnittlich an der Wahl.
Einfluss der Generation 60plus auch demografisch bedingt gestiegen

Bei der Europawahl 2024 stellte die Generation ab 60 Jahren mit rund 24,9 Millionen (2019: 23,3 Millionen) weit über ein Drittel (40,2 %) aller Wahlberechtigten und damit mehr als doppelt so viele wie die jüngere Generation unter 30 Jahren mit 9,6 Millionen (2019: 8,7 Millionen, ohne 16- und 17-Jährige) oder 15,5 % aller Wahlberechtigten. Die hohe Wahlbeteiligung Älterer führte zusammen mit dem hohen Anteil an allen Wahlberechtigten zu einem gestiegenen Einfluss der älteren Generation auf das Wahlergebnis.
Wahlbeteiligung von Frauen insgesamt höher, Ausnahme Generation 70plus

Grundsätzlich beteiligten sich Frauen häufiger an der Wahl als Männer im gleichen Alter, mit einer Ausnahme: In der Altersgruppe ab 70 Jahren lag die Wahlbeteiligung der Männer mit 68,5 % deutlich über der Wahlbeteiligung der Frauen mit 61,8 %.
Unterschiede im Wahlverhalten nach Altersgruppen und Geschlecht

Die SPD und die Unionsparteien erhielten die meisten ihrer Stimmen auch bei der Europawahl 2024 aus der Generation 60plus. So erhielt die SPD 58,4 % ihrer Stimmen von Wählerinnen und Wählern ab 60 Jahren, für die CDU lag dieser Wert bei 53,7 % und für die CSU bei 52,8 %. GRÜNE, AfD und FDP erhielten die meisten Stimmen jeweils von den 45- bis 59-Jährigen (26,5 %, 29,8 % bzw. 23,5 %). Die anteilsmäßig stärkste Wählerschaft der LINKEN liegt in den Altersgruppen zwischen 16 und 34 Jahren: 21,0 % ihrer Stimmen erhielt sie von Wählerinnen und Wählern dieser Altersgruppen.

Betrachtet man die Stimmenanteile innerhalb der jeweiligen Altersgruppen, sind über alle Altersgruppen hinweg die Unionsparteien CDU und CSU zusammen durchweg stärkste Kraft. Es folgt in den vier Altersgruppen der 16- bis 59-Jährigen jeweils die AfD, mit zunehmendem Alter jedoch mit immer größerem Abstand zu den Unionsparteien. Ab der Generation 60plus war die SPD die zweitstärkste Kraft. Zum Vergleich: Bei der Europawahl 2019 waren die GRÜNEN bei den bis zu 44-Jährigen die stärkste Kraft.

Keine wesentlichen Unterschiede gab es bei den Stimmenanteilen nach Geschlecht. Nur die AfD wurde mit einem Stimmenanteil von 20 % deutlich häufiger von Männern gewählt als von Frauen mit 12 %. Für die FDP stimmten mit einem Prozentpunkt Unterschied anteilig etwas mehr Männer als Frauen. Bei den Parteien GRÜNE, SPD und DIE LINKE lag der Stimmanteil der Frauen hingegen leicht höher als der der Männer.
Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik sowie umfangreiche Tabellen und Übersichten sind im Heft 4 „Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen“ in der Reihe der Veröffentlichungen der Bundeswahlleiterin zur Europawahl 2024 enthalten. Das Heft kann als PDF-Datei im Internetangebot der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden unter:

www.bundeswahlleiterin.de → Europawahl 2024 → Publikationen

Die Daten stehen auch im CSV-Format zum Download zur Verfügung unter:

www.bundeswahlleiterin.de → Europawahl 2024 → Ergebnisse → Repräsentative Wahlstatistik

Auch bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird die repräsentative Wahlstatistik in zufällig ausgewählten Stichprobenwahlbezirken durchgeführt. Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/rws.html



Die Bundeswahlleiterin informiert ab sofort auch auf einem WhatsApp-Kanal rund um die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025. Aktuelle Informationen zum Wahlverfahren, Hinweise auf wichtige Fristen und Termine sowie Richtigstellungen möglicher Falschinformationen finden Sie ab sofort im Kanal „Bundeswahlleiterin“. Folgen Sie uns gern durch einen Klick auf „Abonnieren“.

Pressestelle
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt



Zugefügt 2025 Februar 10

Europawahl 2024: Jüngere gingen häufiger zur Wahl, beteiligten sich aber weiterhin unterdurchschnittlich

Vermummte greifen mit Pfefferspray, Steinen und Pyrotechnik an - Friedrichshain-Kreuzberg

08.02.2025-In der vergangenen Nacht alarmierten Anwohnende die Polizei nach Friedrichshain, nachdem sie gegen 22:30 Uhr circa 20 Vermummte mit einem Transparent, Spraydosen und Fackeln wahrgenommen hatten. Nach bisherigen Erkenntnissen liefen die Personen von der Schreinerstraße durch die Samariterstraße und die Rigaer Straße in Richtung Liebigstraße. Unterwegs sollen Personen aus der Gruppe einen der Anrufer mit Pfefferspray besprüht und ihn getreten haben. Der 49-Jährige erlitt Verletzungen am Kopf und am Oberkörper, die später von alarmierten Rettungskräften am Ort behandelt wurden. Als die Polizeikräfte in der Rigaer Straße eintrafen, griffen die Vermummten sie mit Steinen und Pyrotechnik an; selbst während der Erstversorgung des verletzten Anwohners wurde Pyrotechnik in Richtung der Einsatzkräfte geworfen, allerdings ohne Treffer. Nachdem weitere Unterstützungskräfte hinzugekommen waren, beruhigte sich die Lage. Polizistinnen und Polizisten wurden nicht verletzt. Ein Einsatzfahrzeug wurde durch die Steinwürfe beschädigt. Im Nachgang stellten die Einsatzkräfte in der Rigaer Straße Flyer und Farbschmierereien mit Bezug zur linken Szene in Griechenland fest. Im Laufe des Einsatzes mussten sich sechs Personen Identitätsfeststellungen unterziehen. Es wurden Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz, schweren Landfriedensbruchs sowie Sachbeschädigung gefertigt. Die Polizei war mit circa 70 Kräften im Einsatz.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 10

Vermummte greifen mit Pfefferspray, Steinen und Pyrotechnik an 08.02.2025 Friedrichshain-Kreuzberg

Synthetische Drogen: bunte Verpackung, hohes Risiko

Ob in Kräutermischungen, als bunte Tabletten, Pulver, Liquids oder Vapes – Synthetische Drogen sehen oft harmlos aus. Doch der Schein trügt. Es handelt sich häufig um hochdosierte Rauschmittel, die in der Regel künstlich in illegalen Laboren hergestellt werden und meistens zusätzlich verunreinigt sind. Die Konsumierenden werden von diesen Stoffen schnell abhängig und setzen sich hohen gesundheitlichen Risiken aus. Angeboten werden die gefährlichen Drogen in unterschiedlichsten Erscheinungsformen.
Bunte Tabletten

Comicfiguren, Smileys oder Luxuslogos – diese Motivprägungen sind häufig auf bunten Ecstasy-Tabletten zu sehen. Nach Amphetamin ist Ecstasy (MDMA) das am weitesten verbreitete synthetische Betäubungsmittel. Die bunten Tabletten können aber auch andere Amphetamine, Neue psychoaktive Stoffe (NPS) oder völlig andere Rauschmittel beinhalten. Deswegen ist der Konsum so gefährlich und kann bis zum Tod führen.
Diverse Drogen und Pillen auf einem Tablett
´Badesalze´

Es ist kein echtes Badesalz, das hier als Rauschmittel verkauft wird. Vielmehr handelt es sich um einen Begriff aus der Drogenszene. Enthalten sind synthetische Cathinone und damit Betäubungsmittel bzw. Neue psychoaktive Stoffe (NPS). Das sind chemisch hergestellte Drogen, die ähnlich wie Amphetamin und Kokain stimulierend und euphorisierend wirken. Sie basieren strukturell auf dem natürlich vorkommenden illegalen Wirkstoff Cathinon. Dieser ist in der pflanzlichen Droge „Kath“ enthalten, die ursprünglich aus Ostafrika stammt. Die Einnahme kann unberechenbare Folgen haben. So kann es zu lebensgefährlichen Überdosierungen und Vergiftungen kommen, die bis zum Tod führen können. Schon nach kurzer Zeit können körperliche und psychische Abhängigkeiten auftreten. Bei einem Langzeitkonsum drohen schwerwiegende Organschäden.
(leer)
Flüssigkeiten für E-Zigaretten

„Liquids“ werden die Flüssigkeiten für E-Zigaretten/Vapes genannt, in denen ebenfalls Neue Psychoaktive Stoffe (NPS) enthalten sein können. Durch die verschiedenen Aufmachungen und Geschmacksrichtungen besteht große Verwechselungsgefahr mit herkömmlichen „Liquids“ und Vapes. Die Gefahr, von den NPS-Liquids abhängig zu werden, ist sehr hoch. Auch ist die Wirkung unberechenbar, weil die Substanzen illegal sind, unter unhygienischen Bedingungen hergestellt werden und die Dosierung oft unklar ist. Beim Konsum besteht die Gefahr von Psychosen oder tödlichen Überdosierungen.
(leer)
Kräutermischungen

Es klingt harmlos, doch was in bunten Verpackungen u. a. als „Kräutermischung“ beworben wird, enthält nicht nur Kräuter. Vielmehr dienen die Kräuter als Trägerstoffe für berauschende Stoffe, wie beispielsweise synthetische Cannabinoide. Sie können eine cannabisartige Wirkung entfalten. Im Vergleich zu natürlichem THC (Tetrahydrocannabinol), dem Hauptwirkstoff von Cannabis, kann die Wirkung und Wirkstärke der synthetischen Cannabinoide jedoch um ein Vielfaches höher sein. Und das bedeutet: Der Konsum ist ungleich gefährlicher und kann bis zum Tod führen!
fehlt noch
Süßigkeiten

Mit Drogen versetzte Lebensmittel werden „Edibles“ genannt. Häufig werden u. a. Kekse, Fruchtgummis oder Schokolade genutzt, um sie mit THC, dem verwandten HHC oder mit synthetischen Cannabinoiden anzureichern. Besonders gefährlich ist, dass hierbei oft nicht mehr erkennbar ist, dass die Süßigkeiten mit Drogen versetzt sind. Was so harmlos aussieht, kann eine unberechenbare Wirkung entfalten. Vor der Verwechslungsgefahr hat das BKA hier gewarnt.
(leer)
Gefährliche Nebenwirkungen

Der Konsum von Synthetischen Drogen und Neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) ist hochriskant. Von den Wirkstoffen selbst bzw. den Wirkstoffkonzentrationen gehen besondere Gefahren aus, da diese häufig unbekannt sind. Darüber hinaus werden die Substanzen illegal, oft unter unhygienischen Bedingungen, hergestellt und enthalten herstellungsbedingt zum Teil zahlreiche Verunreinigungen. Zudem sind die Angaben auf Verpackungen häufig falsch, sodass Konsumierende weder den enthaltenen Wirkstoff noch dessen Konzentration erkennen können. Hinzu kommt, dass Synthetische Drogen und NPS mit anderen Stoffen vermischt („gestreckt“) sein können. Generell kann die Einnahme dieser Stoffe oder Stoffgemische unberechenbare Folgen haben. So kann es zu lebensgefährlichen Überdosierungen und Vergiftungen kommen, die bis zum Tod führen können. Schon nach kurzer Zeit können körperliche und psychische Abhängigkeiten auftreten. Bei einem Langzeitkonsum drohen schwerwiegende und gegebenenfalls irreversible Organschäden.
Die Aufgaben des Bundes­kri­minal­amtes

Das BKA bekämpft zusammen mit den anderen Polizeibehörden in Deutschland die organisierte Rauschgiftkriminalität und ist für die kriminaltechnische Analyse von illegalen Betäubungsmitteln und Neuen psychoaktiven Stoffen zuständig. Dabei nimmt das BKA eine koordinierende Rolle ein und bezieht auch den Handel im Internet mit ein. Darüber hinaus ermittelt das BKA als Strafverfolgungsbehörde in Fällen des international organisierten illegalen Handels mit Betäubungsmitteln. Die Bekämpfung konzentriert sich besonders auf kriminelle Netzwerke, Strukturen und Tätergruppierungen.
Analyse der Substanzen

Wenn Tabletten, Pulver oder andere Stoffe sichergestellt werden, die möglicherweise synthetische Rauschmittel enthalten, werden diese kriminaltechnisch untersucht. Eine genaue Kenntnis der chemischen Zusammensetzung der Drogen ist nicht nur strafrechtlich relevant, sondern es lassen sich zusätzlich Erkenntnisse zum gesamten illegalen Produktionsprozess gewinnen. Dieser umfasst die Herkunft der Grundstoffe, die Produktion der Wirkstoffe, die Tablettierung, die Verpackung und die Verteilung. Ihre Erkenntnisse nutzen die Sachverständigen im BKA, um neue Entwicklungen auf dem Drogenmarkt schnell zu erkennen und die Ermittlungs- und Auswertereferate fachlich fundiert zu beraten. Weitere Informationen zur Kriminaltechnik.
Q&A

Was sind Synthetische Drogen?

Unter den Sammelbegriff „Synthetische Drogen“ fallen alle Substanzen, die ohne einen natürlichen Ausgangsstoff, sondern rein chemisch im Labor hergestellt werden.

Welche Drogenarten gibt es bei Synthetischen Drogen?

Nach ihrer Wirkweise können herkömmliche Synthetische Drogen in vier Gruppen unterteilt werden:

Psychostimulanzien: Amphetamin („Speed“) und Methamphetamin („Crystal Meth“) gehören zur Gruppe der Psychostimulanzien. Sie sollen Antrieb und Konzentration erhöhen.
Halluzinogene: Von Halluzinogenen, wie LSD (Lysergsäurediethylamid), erhoffen sich die meisten Konsumierenden u. a. eine Erweiterung ihrer audiovisuellen Wahrnehmung und eine veränderte Gefühlslage.
Entaktogene: MDMA (Methylendioxymethylamphetamin) ist der wichtigste Wirkstoff in Ecstasy-Tabletten („XTC“, „E“). Er gehört zur Gruppe der Entaktogene und steigert die Ausschüttung der Glückshormone Serotonin, Dopamin und Noradrenalin.
Sedativa: Sedativa sind Beruhigungsmittel, die Erregungszustände wie etwa Angst dämpfen sollen und wirken schlaffördernd, wie z. B. Benzodiazepine.

Was sind Neue psychoaktive Stoffe?

Neue psychoaktive Stoffe – kurz NPS – werden häufig u. a. als „Designerdrogen“, „Research Chemicals“ oder „Legal Highs“ bezeichnet. Diese synthetisch hergestellten, psychoaktiv wirkenden Stoffe werden speziell dafür entwickelt, die Wirkung herkömmlicher Drogen nachzuahmen. Gleichzeitig versuchen Kriminelle dabei immer wieder, die betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) oder des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) zu umgehen. NPS decken die gesamte Bandbreite der klassischen Drogenarten sowie alle Erscheinungsformen und Konsumvarianten ab. In bunten und optisch ansprechend gestalteten Verpackungen werden NPS hauptsächlich freizugänglich in Onlineshops verkauft. Im Rahmen der Verkaufsstrategie wird auf die Verharmlosung der Produkte durch die Deklaration als „legal“, „rein pflanzlich“ oder „qualitativ hochwertig“ gesetzt. Dadurch entsteht fälschlicherweise der Eindruck, es handele sich um legale und gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Doch NPS enthalten in der Regel psychoaktive und synthetische Wirkstoffe mit ähnlicher Wirkweise und (gegebenenfalls auch höherer) Wirkstärke als andere illegale Rauschmittel. Die tatsächlichen chemischen Inhalts- bzw. Wirkstoffe der NPS-Produkte sind meist gar nicht, unvollständig oder falsch deklariert. Daher wird die Wirkung von NPS häufig unterschätzt und es kann leicht zu Überdosierungen und schweren gesundheitliche Schäden kommen.
Hilfe bei Drogensucht für Betroffene und Angehörige

Infotelefon zur Suchtvorbeugung
Sucht- und Drogen-Hotline für Menschen mit Suchtproblemen und Angehörige
Einrichtungsdatenbank der deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) mit Infos zu regionalen Suchtberatungsstellen
Selbsthilfegruppen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen





Zugefügt 2025 Februar 10

Synthetische Drogen: bunte Verpackung, hohes Risiko

Polizei Nordrhein-Westfalen - Lübbecke: Frau mit Pfefferspray angegriffen

So befand sich die 28-jährge gegen 15 Uhr auf dem an der Eilhauser Königsmühle gelegenen Parkplatz an der Straße Windmühlenfeld (B 65). Während die Fahrerin neben ihrem Wagen stand, näherte sich ihr ein Unbekannter und sprach sie an. Da ihr der Fremde eher distanzlos erschien und sich die Frau den Angaben nach belästigt fühlte, forderte sie ihn auf, weiter zu gehen. Das nahm der aggressiv Auftretende offenbar zum Anlass, gegen die Fahrertür ihres Pkw zu schlagen.

Als die Verängstigte dann den Notruf der Polizei wählte, sprühte der Lübbecker ihr plötzlich Pfefferspray in ihr Gesicht. Im Anschluss entfernte er sich zu Fuß in Richtung Nettelstedt. Schon wenige Minuten später konnte eine Streifenwagenbesatzung, nicht zuletzt durch die detaillierte Beschreibung, den Mann auf Höhe des Westerbruchwegs antreffen. Schon bei Erblicken der Beamten, schrie der Polizeibekannte lautstark und kam den Anweisungen der Beamten nicht nach. Im weiteren Verlauf zog er sein Pfefferspray heraus und zielte damit in Richtung der Beamten, worauf der Einsatz des polizeilichen Reizstoffsprühgerätes folgte. Weil er sich weiterhin unkooperativ zeigte, zudem drogentypische Auffälligkeiten an den Tag legte und auch nach den Einsatzkräften trat, fesselte man den Angriffslustigen und brachte ihn zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus nach Lübbecke.

Nach der Hinzuziehung des Ordnungsamtes wurde der sich möglicherweise in einem Ausnahmezustand befindliche Mann in Fachklinik eingewiesen.

Auf ihn wird nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zukommen.




Zugefügt 2025 Februar 10

Polizei Nordrhein-Westfalen - Lübbecke: Frau mit Pfefferspray angegriffen

31-Jähriger verletzt zwei Polizisten - Lichtenberg

04.02.2025

Bei einem Einsatz in Neu-Hohenschönhausen wurden gestern Vormittag zwei Polizisten verletzt. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand wurden die Beamten gegen 11:45 Uhr in ein Einkaufszentrum am Prerower Platz alarmiert, weil sich dort ein Mann offenbar mit einem Messer selbst Schnittverletzungen zugefügt hatte. Am Ort trafen die Polizisten auf den Mitarbeiter eines Krankentransports, der angab, einen Mann behandelt zu haben, der sich mit einem Messer am Arm verletzt hatte. Weil der Mann sich nicht habe helfen lassen, sei es dem Mitarbeiter lediglich gelungen, einen Teil des verletzten Arms zu verbinden. Als die Einsatzkräfte den inzwischen außerhalb des Einkaufszentrums befindlichen, 31 Jahre alten Mann ansprachen, wollte sich dieser weiterhin nicht behandeln lassen, reagierte stattdessen aggressiv und schlug einem der Polizisten mit einer Hand gegen den Oberkörper. Der Mann konnte nur mit erheblichem Kraftaufwand und unter Hinzuziehung weiterer Einsatzkräfte festgenommen werden. Da er sich weiterhin wehrte, trugen ihn die Beamten zum ebenfalls alarmierten Rettungswagen, dessen Besatzung ihn in ein Krankenhaus brachte. Dort wurde er dem diensthabenden Arzt einer psychiatrischen Abteilung vorgestellt. Bei dem Einsatz wurden zwei Polizisten verletzt. Sie erlitten Schmerzen in einem Bein und an einer Hand. Beide konnten im Dienst bleiben. Die Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte dauern an.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 10

31-Jähriger verletzt zwei Polizisten 04.02.2025 Lichtenberg

wien - 3,9 Millionen Notrufe durch Polizei 2024 entgegengenommen

Von Lärmerregung bis schwerer Straftat – 112/133 ist direkter Kontakt zur Polizei; Einsatzzahlen im Vorjahr gestiegen – hohe Präsenz im öffentlichen Raum

KORREKTUR ZU OTS_20250210_OTS0009

KORREKTUR-HINWEIS
Über 3.700 Einsätze pro Tag
Lokalaugenschein in der Landesleitzentrale Niederösterreich
Wien -

Der 11. Februar ist der „Aktionstag des Europäischen Notrufs“. Er soll auf die in ganz Europa gültige Notrufnummer 112 aufmerksam machen. Den Notruf 112 führen in Österreich die Landesleitzentralen der Bundespolizei. Zusammen mit dem österreichischen Polizei-Notruf 133 wurden hier im vergangenen Jahr rund 3,9 Millionen Anrufe unter 133 bzw. 112 entgegengenommen. Das entspricht durchschnittlich mehr als 10.650 Anrufen pro Tag. Rund ein Drittel der Anrufe bei diesen Kontaktnummern führen zu Realeinsätzen der Polizei.

„Die Polizistinnen und Polizisten in den Landesleitzentralen leisten Tag für Tag professionelle Arbeit für Menschen, die in Notsituationen sind. Diese Aufgabe erfordert nicht nur großes Engagement, sondern vor allem Besonnenheit und Überblick“, dankte Innenminister Gerhard Karner den Einsatzkräften anlässlich des bevorstehenden Aktionstags des europäischen Notrufs 112 am 11. Februar.

Über 3.700 Einsätze pro Tag

Die Nummern 133 und 122 dienen sowohl als schnelle Kontaktstellen für unmittelbar notwendiges Einschreiten von Polizei und anderen Blaulichtorganisationen, sie sind aber auch oftmals der erste Kontakt mit der Polizei bei anderen, weniger dringenden Anliegen. So gestalten sich die Realeinsätze der Bundespolizei entsprechend vielfältig: Die knapp 1.360.000 Einsätze des Vorjahrs umfassten klassische sicherheits- bzw. kriminalpolizeiliche Lagen (Einbruch, Raub, Raufereien, Körperverletzungen, Mordversuche, aber auch Ladendiebstähle und dgl.) und straßenpolizeiliche Vorfälle (z. B. Unfälle), aber auch oftmals die Suche nach Abgängigen oder das Einschreiten beim Verdacht auf häusliche Gewalt oder andere Notlagen von Menschen. Dazu kommen viele weitere Geschehnisse wie Lärmerregungen oder Streitschlichtungen.

Im vergangenen Jahr wurde ein Schwerpunkt auf die Streifentätigkeit und Präsenz im öffentlichen Raum gelegt. Durch diese starke Präsenz ergeben sich naturgemäß auch Einsätze auf Grund der eigenen Wahrnehmung der Streifenpolizistinnen und -polizisten oder durch Bürgerkontakte. Daher ist im Vergleich zum Vorjahr auch ein leichter Anstieg der polizeilichen Einsätze wahrnehmbar (2023 wurden rund 1.330.000 Einsätze registriert).

Statistische Entwicklung der Notrufe

Im Jahr 2023 langten 4,4 Millionen Notrufe in allen neun Landesleitzentralen der Bundespolizei über den Euro-Notruf 112 und den Polizei-Notruf 133 ein. Bundesweit entsprach dies durchschnittlich 12.000 Anrufen pro Tag. Im Kalenderjahr 2024 wurden 3,9 Millionen Anrufe registriert. Das ist ein Rückgang um etwa 15 Prozent.

Anerkannte ISO-Norm-Zertifizierung für Landesleitzentralen

Als anerkannte Referenz für Dienstleistungsqualität wurde 2021 vom Innenministerium für alle neun polizeilichen Landesleitzentralen eine unabhängige und externe Zertifizierung nach der ISO-Norm 18295-1 angestrebt. Seit 9. Februar 2021 zeichnet sich Österreich in der EU durch bundesweit einheitliche ISO-zertifizierte Leitstellen aus und unterstreicht die hohe Arbeitsqualität der Notrufeinrichtungen der Polizei.

Alle zwei Jahre finden stichprobenartige Audits durch externe Expertinnen und Experten statt. Im November 2024 wurde das verliehene Zertifikat um weitere zwei Jahre verlängert.
Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 1021
markus.haindl@bmi.gv.at
https://www.bmi.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN



Zugefügt 2025 Februar 10

3,9 Millionen Notrufe durch Polizei 2024 entgegengenommen

L´Amour Toujours - Polizei Hamburg - Zeugenaufruf nach zwei Vorfällen in Hamburg-Ottensen

Tatzeiten: a) 07.02.2025, 00:55 Uhr
b) 07.02.2025, 02:15 Uhr

Tatort: Hamburg-Ottensen, Ottenser Hauptstraße

Am vergangenen Freitag soll es in Ottensen zu einem ausländerfeindlich / rassistisch motivierten Vorfall gekommen sein. Darüber hinaus sollen im Nachgang zwei Männer angegriffen und deren Auto beschädigt worden sein. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

a) Den bisherigen Erkenntnissen zufolge soll im Hamburger Stadtteil Ottensen von Unbekannten an oder aus einem grünen VW Touareg das Lied ´L´Amour Toujours´ des Interpreten Gigi D'Agostino abgespielt und in diesem Zusammenhang ausländerfeindliche Parolen gerufen worden sein. Im weiteren Verlauf sollen auch Passanten mutmaßlich rassistisch motiviert beleidigt und mit Pfefferspray angegriffen worden sein.

Nachdem die Polizei am Freitag von veröffentlichten Beiträgen in sozialen Medien darüber Kenntnis erhalten hatte, wurden Zeugen gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Das Landeskriminalamt (LKA 73) hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem wurde am Samstag eine Videosequenz im Internet veröffentlicht, in der zumindest die ausländerfeindliche Parole vernehmbar ist. Betroffene oder Zeugen hatten sich bislang nicht bei der Polizei gemeldet.

b) Etwas später sollen dann an der gleichen Örtlichkeit zwei unbekannte Männer mit Schlagstöcken bewaffnet unvermittelt an zwei Nutzer des grünen VW Touareg herangetreten und sie mutmaßlich mit Pfefferspray attackiert haben, nachdem sie etwas aus diesem Fahrzeug herausgeholt hatten. Die beiden Geschädigten (21 / 23) flüchteten daraufhin und alarmierten die Polizei.

Mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen leiteten Fahndungsmaßnahmen ein, welche nicht zur Festnahme von Tatverdächtigen führten.

Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Auto an mehreren Stellen beschädigt war.

Die beiden Angreifer wurden übereinstimmend beschrieben:

- männlich

- 25 - 30 Jahre alt

- breite Statur

- ´südländisches´ Erscheinungsbild

- schwarze Haare

- schwarzer Bart

- komplett schwarz bekleidet

- eine Person trug eine Brille mit goldenem Rahmen

Der Staatsschutz (LKA 73) führt in beiden Fällen die Ermittlungen.

Geschädigte sowie Zeuginnen und Zeugen, die die jeweiligen Vorfälle beobachtet haben und/oder Hinweise zu den Gesuchten geben können, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Schl.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg
Alle Meldungen
Orte in dieser Meldung

Hamburg

Themen in dieser Meldung

Landeskriminalamt
Schlagstock
Ermittlungsverfahren
Fremdenfeindlichkeit
Staatsschutz
Zeugenaufruf
Pfefferspray
Internet
VW Touareg
Polizeidienststelle
Sicherheitskräfte
Kriminalität
Musik
Justiz, Kriminalität
Gesetz
Politik
Regierung
Ausschreitung
Polizei
Polizei Hamburg





Zugefügt 2025 Februar 10


Nachdem die Polizei am Freitag von veröffentlichten Beiträgen in sozialen Medien darüber Kenntnis erhalten hatte, wurden Zeugen gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Das Landeskriminalamt (LKA 73) hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zudem wurde am Samstag eine Videosequenz im Internet veröffentlicht, in der zumindest die ausländerfeindliche Parole vernehmbar ist. Betroffene oder Zeugen hatten sich bislang nicht bei der Polizei gemeldet.

b) Etwas später sollen dann an der gleichen Örtlichkeit zwei unbekannte Männer mit Schlagstöcken bewaffnet unvermittelt an zwei Nutzer des grünen VW Touareg herangetreten und sie mutmaßlich mit Pfefferspray attackiert haben, nachdem sie etwas aus diesem Fahrzeug herausgeholt hatten. Die beiden Geschädigten (21 / 23) flüchteten daraufhin und alarmierten die Polizei.

Mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen leiteten Fahndungsmaßnahmen ein, welche nicht zur Festnahme von Tatverdächtigen führten.

Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Auto an mehreren Stellen beschädigt war.

Die beiden Angreifer wurden übereinstimmend beschrieben:

- männlich

- 25 - 30 Jahre alt

- breite Statur

- ´südländisches´ Erscheinungsbild

- schwarze Haare

- schwarzer Bart

- komplett schwarz bekleidet

- eine Person trug eine Brille mit goldenem Rahmen

Der Staatsschutz (LKA 73) führt in beiden Fällen die Ermittlungen.

Geschädigte sowie Zeuginnen und Zeugen, die die jeweiligen Vorfälle beobachtet haben und/oder Hinweise zu den Gesuchten geben können, werden gebeten, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Schl.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg
Alle Meldungen
Orte in dieser Meldung

Hamburg

Themen in dieser Meldung

Landeskriminalamt
Schlagstock
Ermittlungsverfahren
Fremdenfeindlichkeit
Staatsschutz
Zeugenaufruf
Pfefferspray
Internet
VW Touareg
Polizeidienststelle
Sicherheitskräfte
Kriminalität
Musik
Justiz, Kriminalität
Gesetz
Politik
Regierung
Ausschreitung
Polizei
Polizei Hamburg





Zugefügt 2025 Februar 10'>
polizei.

Tötung - Polizei Hamburg- polizei nimmt 24-Jährigen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Lurup vorläufig fest

Tatzeit: 10.02.2025, 01:38 Uhr

Tatort: Hamburg-Lurup, Elbgaustraße/Spreestraße

Ein 24-Jähriger steht im Verdacht, in der vergangenen Nacht einen 38 Jahre alten Mann mit einem Messer angegriffen und hierbei lebensbedrohlich verletzt zu haben. Der dringend Tatverdächtige wird dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.

Den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei zufolge war der 24-Jährige vom S-Bahnhof Elbgaustraße kommend mit seinem Audi auf den an der Kreuzung Elbgau-/Spreestraße wartenden Pkw des 38-Jährigen aufgefahren. Im Zuge eines sich daraufhin unmittelbar entwickelnden verbalen Streits soll sich der 24-jährige Deutsche zunächst entkleidet und den Unfallbeteiligten anschließend unvermittelt mit einem Messer angegriffen haben. Hierbei erlitt dieser mehrere zum Teil lebensbedrohliche Schnitt- und Stichverletzungen.

Dem Geschädigten gelang es, sich in einen vorbeifahrenden Mazda eines 31-Jährigen zu retten, der ihm bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Schutz bot. Eine Rettungswagenbesatzung transportierte den 38-Jährigen unter Begleitung eines Notarztes in ein Krankenhaus. Sein Zustand hat sich mittlerweile stabilisiert.

Von Zeugen alarmierte Polizistinnen und Polizisten nahmen den Tatverdächtigen noch am Tatort vorläufig fest. Hierbei leistete er erheblichen Widerstand.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) führte die ersten Ermittlungen, welche mittlerweile von der Mordkommission (LKA 41) in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft übernommen wurden.

Zurzeit gehen die Ermittlerinnen und Ermittler davon aus, dass es kurz vor dem folgenschweren Angriff zu einem Vorfall gekommen war, für den der 24-Jährige ebenfalls als Tatverdächtiger in Betracht kommt. Hierbei soll er gegen 01:35 Uhr eine 19 Jahre alte Bekannte in Höhe des S-Bahnhof Elbgaustraße (Eidelstedt) unvermittelt geschlagen, getreten und im weiteren Verlauf ihr Mobiltelefon geraubt haben. Anschließend flüchtete er mit seinem Audi in Richtung Lurup. Die Heranwachsende erlitt unter anderem eine Nasenbeinfraktur, welche im Krankenhaus behandelt werden musste.

Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich außerdem Hinweise, dass der 24-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben könnte. Er wird nach Durchführung aller polizeilichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft dem Untersuchungsgefängnis zugeführt, wo er sich vor einem Haftrichter verantworten muss.

Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Februar 10

Polizei Hamburg POL-HH: 250210-1. Polizei nimmt 24-Jährigen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Lurup vorläufig fest

Polizei Berlin - Raub auf offener Straße - Neukölln

10.02.2025
Mit zwei Fotos bittet die Kriminalpolizei um Mithilfe bei der Suche nach zwei bislang Unbekannten. Am Montag, den 12.02.2024 gegen 6:00 Uhr wurde ein Mann im Alter von 31-Jahren auf der Selchower Straße, auf Höhe der Hausnummer 6, durch zwei Personen von hinten zu Boden gerissen. Der Mann konnte sich zuerst der Situation entziehen und zur Kreuzung Selchower Straße/Weisestraße flüchten. Dort rissen ihn die beiden Männer erneut zu Boden. Einer der Angreifer kniete sich auf seinen Oberkörper und der zweite fixierte die Beine. Die mutmaßlichen Räuber holten das Portemonnaie des 31-Jährigen aus seiner Jackentasche und flüchteten über die Weisestraße in Richtung Columbiadamm. Mit den im Portemonnaie befindlichen EC- und Debitkarten wurden im Nachgang unrechtmäßige Zahlungen getätigt. Der 31-Jährige erlitt Hautabschürfungen am Kopf, lehnte jedoch eine ärztliche Behandlung ab.
Tatverdächtiger 1 und 2 Ganzkörperaufnahme

Die Ermittlerinnen und Ermittler fragen:

Wer kann Angaben zur Identität und/oder dem Aufenthaltsort der Abgebildeten machen?
Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise für die Ermittlungen geben?

Hinweise nimmt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 5 (City) in der Friesenstraße 16 in Kreuzberg unter den Rufnummern (030) 4664-573114, (030) 4664-573110 und (030) 4664-573100 (während der Bürodienstzeit) sowie (030) 4664-571100 (außerhalb der Bürodienstzeit) entgegen. Auch per E-Mail können Hinweise gegeben werden: Dir5K31@polizei.berlin.de. Selbstverständlich können sich Zeuginnen und Zeugen auch an jede andere Polizeidienststelle wenden oder die Internetwache nutzen.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 10

Polizei Berlin Raub auf offener Straße – Polizei bittet um Mithilfe 10.02.2025 Neukölln

Neue Regeln für Katzen ab 2026

In Hamburg gelten ab 1. Januar 2026 neue Regeln für Katzen. Wichtigste Änderung: Freilaufende Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden.

Die neue Katzenschutzverordnung tritt am 1. Januar 2026 im gesamten Hamburger Stadtgebiet in Kraft. Die Verordnung sieht vor, dass alle „Freigänger“ ab einem Alter von fünf Monaten bis zum 31. Dezember 2025 gechippt, registriert und kastriert werden müssen. Beim Chippen und Registrieren geht es darum, Hauskatzen von freilebenden Katzen unterscheiden zu können. Ein weiterer Vorteil ist, dass Fundtiere schneller an ihre Halterinnen und Halter zurückgegeben werden können.

Die Kosten bei den Tierärztinnen und Tierärzten für das Chippen und Kastrieren müssen die Halterinnen und Halter selbst tragen, das Registrieren von Haustieren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den gängigen Anbietern kostenfrei.

Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen.
Schlechter Gesundheitszustand

In Hamburg leben nach Schätzungen etwa 10.000 freilebende Katzen. Revierkämpfe, Nahrungsknappheit und die Tatsache, dass diese Katzen auf sich selbst gestellt sind, begünstigen Krankheiten und Verletzungen. Viele dieser Katzen sind deshalb in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz sieht daher in der neuen Katzenschutzverordnung ein weiteres wichtiges Instrument für den Tierschutz. Ziel sei es, „die unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Tierleid“ zu mindern.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Wichtige Punkte der Verordnung sind:

Die Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden, sofern sie Freigang beziehungsweise unkontrollierten Auslauf erhalten.
Die Kosten für das Chippen und Kastrieren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte und bemessen sich unter anderem am Aufwand.
Die Registrierung erfolgt bei gängigen Haustierregistern wie Tasso und Findefix. Wer dies bereits getan hat, muss nichts weiter unternehmen.
Bei nicht kastrierten oder nicht gechippten Freigängern kann eine behördliche Anordnung erlassen werden, die mit Verwaltungsgebühren verbunden ist und ein Zwangsgeld nach sich ziehen kann.
Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen.

Hintergrund

Katzenschutzverordnungen sind in vielen Städten und Kommunen in Deutschland ein wichtiges Instrument des Tierschutzes. Mit der neuen Katzenschutzverordnung kommt der Senat einem Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft nach. Die Stadt Hamburg setzt damit ihre konsequente Stärkung des Tierschutzes fort. Die seit vielen Jahren durch den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) durchgeführten und durch die Freie und Hansestadt Hamburg finanziell unterstützten Kastrationen freilebender Katzen werden als Ergänzung fortgeführt. Zuletzt hatte die Hamburgische Bürgerschaft deutlich mehr Geld für die Tierunterbringung für die neue Haushaltsperiode zur Verfügung gestellt. Zudem wurde der Handel mit lebenden Tieren auf dem Fischmarkt und das gewerbsmäßige Zurschaustellen von Tieren auf dem Hamburger Dom beendet.

Katzenbesitzerinnen und -besitzer leisten mit der Einhaltung der Regelungen, die bundesweit auch von Tierschützerinnen und -schützern und der Bundestierschutzbeauftragten gefordert werden, einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz. Sie profitieren unter anderem auch davon, dass aggressives Verhalten und Revierkämpfe ihrer freilaufenden Katzen durch eine Kastration reduziert werden und das Unfallrisiko für die Tiere im Straßenverkehr miniert wird, wenn das Interesse an der Paarung fehlt.




Zugefügt 2025 Februar 10

Neue Regeln für Katzen ab 2026

Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage

Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Klausel in einem Vertrag über die Vermittlung eines Studienplatzes zulässig ist, nach der die volle Vergütung bereits mit der Studienplatzzusage gezahlt werden muss.

Sachverhalt

Die Klägerin vermittelt für deutsche Studienbewerber Plätze in medizinisch-pharmazeutischen Studiengängen an ausländischen Universitäten. Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Vermittlung eines Medizinstudienplatzes an der Universität Mostar/Bosnien. Die Vermittlungsbedingungen der Klägerin enthalten folgende Regelung: ´Erhält der Studienbewerber einen Studienplatz unter Mitwirkung der Klägerin, zahlt der Studienbewerber an die Klägerin ein Erfolgshonorar in Höhe einer Jahresstudiengebühr der jeweiligen Universität für den beauftragten Studiengang.´ In der Folge erklärte der Beklagte, er nehme Abstand vom Vertrag.

Die Klägerin behauptet, der Beklagte sei von der Universität Mostar zum Medizinstudium zugelassen worden. Sie nimmt ihn auf Zahlung des Erfolgshonorars in Anspruch.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die von der Klägerin eingelegte Berufung hat das Berufungsgericht zurückgewiesen.

Zur Begründung hat es ausgeführt, der Vertrag sei als Maklervertrag gemäß § 652 Abs. 1 BGB mit dienst- und werkvertraglichen Elementen zu qualifizieren. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars bereits bei Nachweis eines Studienplatzes unabhängig von dem Abschluss des Studienvertrags verstoße gegen wesentliche Grundgedanken des Maklerrechts und benachteilige den Auftraggeber unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die von der Klägerin vorgegebene Vertragsgestaltung beeinträchtige die Freiheit des Studienplatzbewerbers bei seiner Entscheidung über die Annahme des Studienplatzes. Die Verlagerung des Vertragsabschlussrisikos, das typischerweise der Makler trage, auf den Auftraggeber sei auch nicht durch ein besonderes Risiko oder einen besonders hohen Aufwand der Klägerin gerechtfertigt.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre Anträge weiter.

Vorinstanzen:

LG München II - Urteil vom 27. Juli 2023 - 2 O 3233/22

OLG München - Urteil vom 5. August 2024 - 36 U 3263/23 e

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 652 Abs. 1 BGB

(1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Maklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt. […]

§ 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist […]

Karlsruhe, den 21. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs


Verhandlungstermin am 24. April 2025 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 160/24 (Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage)

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.01.2025

Nr. 009/2025




Zugefügt 2025 Februar 10

Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage

Messer - Jugendliche geschlagen, gebissen und mit einem Messer attackiert - Neukölln

Gestern Nachmittag wurden zwei Jugendliche in Neukölln von einer Transfrau geschlagen und mit einem Messer angegriffen. Nach bisherigen Ermittlungen und Zeugenaussagen soll eine vierköpfige Jugendgruppe in der S-Bahn der Linie 46 in Richtung Adlershof zwischen den Haltestellen S-Bahnhof Tempelhof und S-Hermannstraße mit einer Transfrau in verbale Streitigkeiten geraten sein. Im Verlauf des Streits habe die mutmaßliche Täterin einem der 17-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als sich dieser zur Wehr setzen wollte, habe sie seine Hand festgehalten und ihm in seine Hand gebissen. Die Jugendgruppe soll nun versucht haben, sich der Situation zu entziehen, indem sie den Bereich des Waggons wechselten. Daraufhin habe die Angreiferin ein Messer gezogen und die Jugendlichen mit dem Tode bedroht. Einem ebenfalls 17-Jährigen stach sie dabei mit dem Messer in den Rücken und verletzte ihn. Die Jugendlichen verließen die S-Bahn am S-Bahnhof Hermannstraße, wohingegen die Unbekannte in der S-Bahn verblieb und weiterfuhr. Alarmierte Rettungskräfte versorgten den 17-Jährigen medizinisch am Ort. Sein Begleiter wurde mit einer Stichverletzung in ein Krankenhaus gebracht, in dem er ambulant behandelt wurde. Die weiteren Ermittlungen führt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 5 (City).
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de





Zugefügt 2025 Februar 8

Messer - Jugendliche geschlagen, gebissen und mit einem Messer attackiert - Neukölln

Messer - Polizei Nordrhein-Westfalen - 29-Jähriger durch Stichwaffe lebensgefährlich verletzt – Zeugen gesucht

Mülheim a.d. Ruhr - Altstadt II:

Gestern Abend (30. Januar) kam es auf der Sandstraße, zwischen Schreinerstraße und Eppinghofer Straße, zu einer Auseinandersetzung, bei der ein 29-jähriger Duisburger eine lebensgefährliche Stichverletzung erlitt. Eine Mordkommission wurde eingerichtet. Die Polizei sucht Zeugen.

Nach aktuellen Erkenntnissen stritt sich ein 29-Jähriger gegen 19:25 Uhr auf der Sandstraße / Schreinerstraße zunächst verbal mit einem unbekannten Mann. Zwischen der Schreinerstraße und der Eppinghofer Straße verletzte der Unbekannte den Duisburger sodann mutmaßlich mit einer Stichwaffe schwer und flüchtete daraufhin in unbekannte Richtung. Während der Tat sei der Tatverdächtige durch eine weitere Person begleitet worden.

Kurz darauf stellte ein Streifenteam der Polizei den Verletzten an der Sandstraße / Eppinghofer Straße fest und leistete bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe.

Der 29-Jährige wurde daraufhin vor Ort durch die Kräfte des Rettungsdienstes sowie einer Notärztin behandelt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Es bestand Lebensgefahr.

Der Tatverdächtige sei ca. 16-18 Jahre alt, zwischen 165-175cm groß und habe ein südländisches Erscheinungsbild. Er sei schlank und habe dunkle, kurze Haare sowie eine dunkle Jacke getragen.

Eine sofortige Fahndung nach dem Unbekannten verlief erfolglos. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren am Tatort. Eine Mordkommission unter Leitung der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde eingerichtet.

Zeugen, die Hinweise zu dem beschriebenen Mann geben können oder verdächtige Feststellungen zur Tatzeit gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen [at] polizei.nrw.de (hinweise[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de) bei der Polizei Essen zu melden.
Pressesprecher, René Bäuml
POK
René
Bäuml
Tel.
0201/829-1065
E-Mail
pressestelle.essen [at] polizei.nrw.de
Adresse:
Büscherstraße
2 - 6
45131
Essen
http://essen.polizei.nrw



Zugefügt 2025 Februar 8

Messer - Polizei Nordrhein-Westfalen - 29-Jähriger durch Stichwaffe lebensgefährlich verletzt – Zeugen gesucht

Faktencheck Häufig gestellte Fragen an das Entwicklungsministerium

Im Internet und in den sozialen Netzwerken kursieren derzeit vermehrt Falschinformationen und Missverständnisse zur deutschen Entwicklungspolitik. Hier gibt es darum Antworten auf die häufigsten aktuellen Fragen:

Was haben die Menschen in Deutschland von der Entwicklungspolitik? (Externer Link)
Stimmt es, dass das BMZ der Gates-Stiftung Geld überweist? (Externer Link)
Zahlt Deutschland (Externer Link) für Fahrradwege in Peru? (Externer Link)
Stimmt es, dass Deutschland Milliarden Euro Steuergelder an Indien zahlt? (Externer Link)
Zahlt Deutschland Gelder an China im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit? (Externer Link)
Finanziert das BMZ Gender-Trainings in China oder ein Projekt zu positiver Maskulinität in Ruanda? (Externer Link)
Ist es richtig, dass Deutschland ein 22-Milliarden-Dollar-Projekt fü Stromnetze in Südafrika finanziert? (Externer Link)
Hat das Entwicklungsministerium 460 nigerianischen Parlamentariern SUVs finanziert? (Externer Link)
Warum unterstützt das BMZ Frauen in Kamerun? (Externer Link)
Finanziert Deutschland mit Entwicklungsprojekten die Hamas im Gazastreifen? (Externer Link)
Warum streicht Deutschland den Ländern, die ihre ausreisepflichtigen Staatsangehörigen nicht zurücknehmen, nicht die Gelder? (Externer Link)
Was zahlt Deutschland für Entwicklungszusammenarbeit pro Jahr? (Externer Link)
Warum zahlt Deutschland so viel mehr Entwicklungsgelder als andere Länder? (Externer Link)
Um was für Projekte handelt es sich bei der Antwort auf die Paris21/Statistik-Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Drucksache 20/9176)? (Externer Link)
Bekommt das Unternehmen BioNTech für die Produktionsstätte für mRNA-Impfstoffe in Ruanda vom BMZ staatliche Unterstützung? (Externer Link)
Stimmt es, dass deutsches Entwicklungsgeld an die Taliban fließt? (Externer Link)

Was haben die Menschen in Deutschland von der Entwicklungspolitik?

Globale Probleme lassen sich nur durch globale Zusammenarbeit lösen. So lässt sich zum Beispiel der Klimawandel nur durch weltweit gemeinsames Handeln aufhalten. Dabei kommt es auf viele unserer Partnerländer besonders an. Wenn es gelingt, dort direkt in erneuerbare Energien zu investieren, anstatt den Umweg über fossile Kraftstoffe zu wählen, profitiert die ganze Welt.

Denn es gilt natürlich: Es ist egal, ob die Tonne CO₂ in Peru, in Indien oder in Deutschland eingespart wird. Jede Einsparung ist gleich wichtig für den weltweiten Klimaschutz. Denn der Klimawandel ist global, die Klimaschäden sind weltweit spürbar – seien es Dürren im Sahel, Wirbelstürme im Gangesdelta oder Hochwasser in Niedersachsen.

Das Gleiche gilt für die weltweite Bekämpfung von Gewalt und kriegerischen Konflikten, die Unterstützung Geflüchteter und die Unterstützung der Aufnahme- und Herkunftsländer sowie die Bekämpfung von weltweiten Pandemien. Das alles gelingt nur mit mehr anstatt mit weniger Zusammenarbeit.

Dazu kommt, dass sich Entwicklungspolitik auch finanziell lohnt. Mit jedem Euro, mit dem wir heute weltweit Gesellschaften krisenfester machen, sparen die Steuerzahlenden laut Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)-Berechnungen später vier Euro an humanitärer Nothilfe. Diese Investition zahlt sich also aus.

Deutschland ist zudem mehr denn je auf Verbündete und Handelspartner überall in der Welt angewiesen, mit denen wir respektvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Eine aktive Entwicklungspolitik schafft dafür die Voraussetzung und ist ein wichtiger Türöffner. Deutschlands Wohlstand beruht auf dieser Weltoffenheit. Jeder zweite Euro wird mit Export verdient. Wenn Deutschland ein starkes Exportland bleiben will, wenn wir weiterhin Autos, Maschinen und Medikamente ins Ausland verkaufen wollen, können wir uns keine Schneckenhaus-Mentalität erlauben.
Stimmt es, dass das BMZ der Gates-Stiftung Geld überweist?

Nein. Das BMZ stellt der Gates-Stiftung keine Gelder zur Verfügung. Vielmehr tut sich das BMZ mit weiteren internationalen Gebern zusammen, darunter auch die Gates-Stiftung, um weltweit gemeinsam den Hunger zu bekämpfen sowie Krankheiten und Pandemien vorzubeugen. So erhöht die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Wirkung ihrer Maßnahmen.

Ein konkretes Beispiel für diese Zusammenarbeit ist die Impfallianz Gavi, eine öffentlich-private Partnerschaft, über die Regierungen, UN-Organisationen, Unternehmen und Stiftungen Geld in einen Fonds einzahlen. Sowohl das BMZ als auch die Gates-Stiftung sind an Gavi beteiligt. Der Fonds finanziert Impfkampagnen, damit sich Menschen in Entwicklungsländern gegen vermeidbare Krankheiten schützen können. So hat der Fonds maßgeblich dazu beigetragen, dass gefährliche Krankheiten wie Tetanus und Masern eingedämmt werden konnten.

Ein weiteres Beispiel ist eine gemeinsame Finanzierung (sogenannte Kombifinanzierung) für Projekte gegen den Hunger. So werden Entwicklungsprojekte des BMZ, die den ärmsten Menschen zugutekommen, durch private Mittel – häufig von sehr vermögenden Einzelpersonen – ergänzt. Damit kann ohne weiteres Steuergeld noch mehr Menschen geholfen werden.

Die Antwort der Bundesregierung auf die entsprechende parlamentarische Anfrage finden Sie hier (Externer Link).
Zahlt Deutschland für Radwege in Peru?
Siehe auch

Im Internet kursiert die Zahl von 315 Millionen Euro, die das BMZ angeblich für Fahrradwege und Busse in Peru „zahlt“. Diese Zahl ist nicht richtig.

Richtig ist: Das BMZ unterstützt mit einem im Jahr 2020 zugesagten Zuschuss in Höhe von 20 Millionen Euro den Aufbau eines Fahrradschnellwegenetzes in Lima, das sich derzeit im Bau befindet. Im Jahr 2022 hat das BMZ weitere 24 Millionen Euro für den Bau von Radwegen in Peru zugesagt, die sich derzeit in der Planungsphase befinden.

Weitere Informationen zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts in Peru finden Sie unter: https://www.bmz.de/de/laender/peru/nachhaltige-mobilitaet-in-lima (Externer Link)
Stimmt es, dass Deutschland Milliarden Euro Steuergelder an Indien zahlt?

Nein. Anders als in Ländern mit einem niedrigeren Bruttoinlandsprodukt funktioniert die Zusammenarbeit mit Indien zu rund 90 Prozent über günstige Kredite. Das bedeutet: Für den größten Teil der deutsch-indischen Zusammenarbeit ist gar kein Steuergeld nötig. Außerdem zahlt Indien diese Mittel verzinst wieder zurück. Das führt dazu, dass bei manchen Finanzierungen die KfW sogar einen Überschuss erwirtschaftet. Noch dazu profitiert die deutsche Wirtschaft, die immer wieder bei Ausschreibungen zum Zug kommt.

Auch bei der Finanzierung der Metrolinie Ahmedabad-Gandhinagar handelt es sich um einen Kredit – ein sogenanntes zinsverbilligtes Darlehen, für das die KfW die Mittel am Kapitalmarkt aufnimmt.

Entscheidend ist: Wenn diese Investitionen dazu führen, dass das bevölkerungsreichste Land der Welt sich in Richtung Klimaneutralität entwickelt, profitieren am Ende alle Menschen weltweit, egal, ob in Indien oder in Deutschland. Das Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Indien ist es, gemeinsam globale Herausforderungen wie den Klimawandel zu bekämpfen. Denn hierfür ist eine Kooperation mit großen und aufstrebenden Ländern wie Indien zwingend. Auch geopolitisch ist Indien als größte Demokratie der Welt ein wichtiger Partner für die Bundesregierung.
Zahlt Deutschland Gelder an China im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?

Deutschland zahlt keine Entwicklungsgelder an China. China verfügt über große wirtschaftliche und technologische Ressourcen. Das Land vergibt selbst Kredite an andere Länder und investiert in Infrastrukturprojekte beispielsweise in Afrika. Seit 2010 gibt es daher keine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und China. Die noch bestehende Zusammenarbeit des BMZ mit China konzentriert sich darauf, dass beide Länder gemeinsam sogenannte globale öffentliche Güter bereitstellen und schützen wollen, wie etwa Klimaschutz und Gesundheit und beinhaltet vereinzelt auch Kooperationen zugunsten von Drittländern.

Dass China trotzdem in den Statistiken zur offiziellen Entwicklungszusammenarbeit auftaucht, liegt zum großen Teil daran, dass dort Kosten der Bundesländer für chinesische Studierende an deutschen Hochschulen eingerechnet werden. Dieser Austausch ist im deutschen Interesse, da viele der chinesischen Studierenden nach ihrem Studium zu den engen wirtschaftlichen Beziehungen beitragen, indem sie zum Beispiel für deutsche Unternehmen arbeiten, die eng mit China zusammenarbeiten. Die betroffenen Haushaltsmittel des BMZ beliefen sich 2022 dagegen nur auf 8,23 Millionen Euro. Das umfasst unter anderem den Rechtsstaatsdialog des Bundesjustizministeriums mit China, der durch ein Projekt des Entwicklungsministeriums unterstützt wird.

Außerdem werden in China Projekte der kirchlichen Zentralstellen durchgeführt. Diese Projekte gehören zu dem Teil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die von nichtstaatlichen Organisationen eigenständig initiiert und umgesetzt werden – zum Beispiel von den Kirchen, von politischen Stiftungen und von sehr vielen Nichtregierungsorganisationen (NROs) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen). Auch diese Form der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird vom Staat finanziell unterstützt. Die Verantwortung für die Durchführung der Projekte tragen die nichtstaatlichen Trägerorganisationen. Sie behalten trotz der staatlichen Zuschüsse ihre volle Eigenständigkeit. Diese Träger verpflichten sich dazu, im Sinne der demokratischen Grundordnung, nicht missionierend oder politisch beeinflussend zu arbeiten. Und dann entscheiden sie selbst über die Verwendung der BMZ-Mittel hinsichtlich Partnerinnen und Partnern, Themen und Projektauswahl.
Finanziert das BMZ Gender-Trainings in China oder ein Projekt zu positiver Maskulinität in Ruanda?

Ja. Diese beiden Projekte sind allerdings keine eigenen Projekte des BMZ, sondern werden von den Kirchen verantwortet (in China: Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung und in Ruanda: Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe). Die Kirchen entscheiden über die Verwendung der BMZ-Mittel hinsichtlich Partner, Themen und Projektauswahl eigenständig.

Darüber hinaus unterstützt das BMZ zahlreiche eigene Projekte für Geschlechtergerechtigkeit. Denn Gesellschaften, in denen die Gleichstellung von Mann und Frau geachtet und gefördert wird, sind stabiler und widerstandsfähiger. Im Rahmen ihres Schwerpunkts feministische Entwicklungspolitik unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit darum zum Beispiel Projekte, die Gewalt gegen Frauen bekämpfen. Um hier nachhaltig erfolgreich zu sein, sind veränderte Rollenbilder bei den Männern sehr wichtig. Genau das ist mit positiver Maskulinität gemeint. Erst eine veränderte Haltung gegenüber Frauen führt zu einem beständigen Rückgang der Gewalt gegenüber Frauen.
Ist es richtig, dass Deutschland ein 22-Milliarden-Dollar-Projekt für Stromnetze in Südafrika finanziert?

Die 22 Milliarden US-Dollar beziehen sich nicht auf ein von der Bundesregierung gefördertes Projekt, sondern auf die Planungen des staatlichen südafrikanischen Energieversorgers ESKOM für den gesamten Netzausbau in Südafrika bis 2029. Dieser Netzausbau ist wichtig für die Einspeisung der vielen neuen Solar- und Windenergieanlagen, die mit privaten Mitteln gebaut werden.

Es ist möglich, dass die Bundesregierung künftig einen kleinen Teil davon unterstützt. Dabei sind drei Aspekte wichtig:

Erstens läuft eine solche Unterstützung typischerweise über Kredite, die zurückgezahlt werden. Das funktioniert, weil sich Investitionen in den Netzausbau nicht nur für das Klima, sondern auch ökonomisch rechnen.

Zweitens würde eine Finanzierung immer nur einen kleinen Projektteil umfassen, nie die gesamten Kosten und auch erst nach ausführlicher Prüfung erfolgen.

Und drittens engagiert sich Deutschland seit 2021 als Teil einer wachsenden Unterstützergruppe, der sogenannten JETP: Wir finanzieren also bereits bei ähnlichen Vorhaben nicht alleine und können so größere Wirkungen erzielen.

Die JETP (Just Energy Transition Partnership/Partnerschaft für eine sozial gerechte Energiewende) wurde 2021 zwischen Südafrika und einer internationalen Unterstützergruppe bestehend aus Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den USA und der EU geschlossen. Seitdem sind auch die Niederlande und Dänemark beigetreten und weitere Staaten haben ihre Unterstützung zugesagt, darunter Kanada. Ziel der JETP ist es, Südafrika bei der Energiewende zu unterstützen und die sozialen Folgen in den bisherigen Kohleregionen abzufedern. Südafrika hat im Rahmen der Partnerschaft seine Klimaziele erhöht, einen Umsetzungsplan für die Energiewende vorgelegt und die entsprechenden Klima- und Energiegesetze verabschiedet, die unter anderem einen gleichberechtigten Zugang zum Stromnetz für erneuerbare Energien ermöglichen. Diese Maßnahmen haben bereits einen Boom bei Solarunternehmen ausgelöst und die Tage mit Stromabschaltungen in Südafrika deutlich reduziert.
Hat das Entwicklungsministerium 460 nigerianischen Parlamentariern SUVs finanziert?

Nein. Das BMZ arbeitet mit Nigeria in ganz anderen Bereichen zusammen und gibt keine Mittel direkt in den nigerianischen Staatshaushalt. Nigeria ist die größte und bevölkerungsreichste Volkswirtschaft Afrikas mit einem wachsenden Markt, der auch für die deutsche Exportwirtschaft interessant ist. Gleichzeitig gibt es viel Armut und Arbeitslosigkeit. Deswegen arbeitet das BMZ mit Nigeria bei der Ausbildung, Schaffung von Jobs und der Stärkung der Privatwirtschaft zusammen. Die Zusammenarbeit mit Nigeria wird auch immer wichtiger für die Lösung gemeinsamer globaler Herausforderungen, zum Beispiel bei der Bewältigung der Klimakrise, in der Migrationspolitik und beim Kampf gegen Terror im Sahel. Dabei unterliegen alle Projekte strengen Kontrollmechanismen, um Korruption oder den Missbrauch von Fördermitteln zu verhindern.

Im Jahr 2022 hat das BMZ für die bilaterale Zusammenarbeit mit Nigeria insgesamt 67,5 Millionen Euro für die kommenden Jahre zugesagt. Der Gesamtwert aller laufenden Projekte beträgt aktuell rund 570 Millionen Euro (2023: 640 Millionen Euro). Das umfasst Projekte, die teilweise vor knapp zehn Jahren gestartet wurden und auch noch in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Es ist also keine jährliche Summe, sondern der Gesamtwert aller Projekte (Zuschüsse und Darlehen) über einen längeren Zeitraum.
Warum unterstützt das BMZ Frauen in Kamerun?

Frauen werden in den Konfliktregionen in Kamerun häufig sexuell belästigt, geschlagen und vergewaltigt. Viele Mädchen werden zwangsverheiratet und auch Genitalverstümmelung kommt vor. Besonders schlimm ist die Situation in den Regionen „Extremer Norden“, unter anderem durch den Einfall der islamistischen Terrorgruppe Boko Haram, sowie „Nord-West“ und „Süd-West“. Dort werden viele Frauen und auch Mädchen Opfer von Gewalt und müssen als Binnenvertriebene leben.

Es gibt allerdings auch Gruppen in Kamerun, die sich gegen Gewalt und für die Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen. Diese Gruppen unterstützt das BMZ gemeinsam mit der Europäischen Union in einem Projekt. Damit können sie unter anderem Anlaufstellen für Frauen schaffen, die vertrieben wurden. Um über einzelne Projekte hinaus die gesamte Gesellschaft gerechter zu machen, setzen sich diese Nichtregierungsorganisationen beispielsweise für ein Gesetz gegen Gewalt an Frauen im kamerunischen Parlament ein. Außerdem versuchen sie, traditionelle Führer in der Region „Nord-West“ dazu zu bewegen, Frauen im traditionellen Rat zuzulassen, um dort gemeinsam Konflikte zu lösen oder Konflikten vorzubeugen. Denn gerade dort, wo Konflikte schon eskaliert sind, sind die Frauen, Mütter und Großmütter oft die Stimmen, die sich für friedliche Lösungen stark machen.

Bei all diesen Aktivitäten unterstützen BMZ und EU mit dem im März 2024 begonnenen Projekt „Die Beteiligung der Zivilgesellschaft und Geschlechtergleichstellung unterstützen“. Der frühere Projekttitel („gendertransformative Ansätze zu Stärkung der Resilienz der Zivilgesellschaft“) wurde geändert, weil er nicht verständlich genug war.
Finanziert Deutschland mit Entwicklungsprojekten die Hamas im Gazastreifen?

Es fließen keine Mittel der Bundesregierung an Terrororganisationen wie die Hamas. Die Bundesregierung zahlt auch keine nicht-zweckgebundenen Finanzmittel an die Palästinensische Behörde. Die Mittel der Bundesregierung in den Palästinensischen Gebieten werden unter strengen Kriterien zweckgebunden für ausgewählte Projekte eingesetzt.

Die strengen Kontrollmechanismen des BMZ, die für alle Projekte in den Palästinensischen Gebieten gelten, umfassen eine engmaschige und mehrstufige Überprüfung von lokalen Partnern und ihren Mitarbeitenden, von Material, das in den Gazastreifen eingeführt wird, sowie von Finanzflüssen.

Dass Deutschland sich für die Linderung des Leids der Palästinenser*innen engagiert, steht in der aktuell schwierigen Lage außer Frage. Denn langfristig werden Israelis und Palästinenser*innen nur in Frieden und Sicherheit leben können, wenn es auch die jeweils andere Seite tut.

Weitere Informationen zu den Kontrollmechanismen für Entwicklungsprojekte in den Palästinensischen Gebieten finden Sie hier.
Warum streicht Deutschland den Ländern, die ihre ausreisepflichtigen Staatsangehörigen nicht zurücknehmen, nicht die Gelder?

Wer die Unterstützung für Ernährung, Bildung oder Gesundheitssysteme kürzt, vergrößert das Leid von Menschen und verstärkt die politische und soziale Unsicherheit. Das vermehrt die Ursachen von Flucht und Migration, anstatt sie zu reduzieren.

Indem Entwicklungspolitik Ungleichheiten abbaut und Perspektiven für ein menschenwürdiges Leben schafft, trägt sie zu Frieden und Sicherheit bei. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen, um zu verhindern, dass Menschen fliehen müssen.

Die Erfahrung zeigt: Die Zusammenarbeit mit anderen Regierungen funktioniert in Migrationsfragen vor allem durch mehr Kooperation und vertrauensvolle Kommunikation und nicht durch Druck und Konfrontation.

In Staaten mit autoritären Regierungen, mit denen eine Zusammenarbeit nur eingeschränkt möglich ist, arbeiten wir bereits jetzt so, dass die Unterstützung direkt bei der Bevölkerung ankommt.
Was zahlt Deutschland für Entwicklungszusammenarbeit pro Jahr?

Im Internet kursieren viele unterschiedliche Zahlen.

Richtig ist, dass sich der BMZ-Haushalt, also die eingesetzten Steuermittel des Ministeriums, das für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zuständig ist, im Jahr 2024 auf rund 11,22 Milliarden Euro beläuft. Das entspricht 2,35 Prozent des gesamten Bundeshaushalts. Im Jahr 2023 standen dem BMZ 12,16 Milliarden Euro zur Verfügung; das waren etwa 2,5 Prozent des Bundeshaushalts.

In die internationale Statistik für Entwicklungsleistungen ( „Official Development Assistance“, ODA (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) fließen zahlreiche Posten ein, die über den Haushalt des Entwicklungsministeriums hinausgehen. In den vergangenen Jahren lag der Anteil des Entwicklungsministeriums an den gesamten deutschen Entwicklungsleistungen regelmäßig zwischen 40 und 50 Prozent, gefolgt vom Auswärtigen Amt mit der humanitären Hilfe.

Ein weiterer relevanter Posten, der in die ODA-Statistik eingeht, sind die Kosten von Bund, Ländern und Kommunen für die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten aus Entwicklungsländern in Deutschland im ersten Jahr (2023: 6,74 Milliarden Euro). Auch das, was die Bundesländer für die Bereitstellung von Studienplätzen für Studierende aus Entwicklungsländern investieren, wird in die ODA-Statistik eingerechnet (2023: 1,98 Milliarden Euro).

Die Regeln, was in die Statistik einfließt und was nicht, werden in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)) international vereinbart. Laut der OECD-Statistik hat Deutschland 2023 35,05 Milliarden Euro für Entwicklung ausgegeben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Warum zahlt Deutschland so viel mehr Entwicklungsgelder als andere Länder?

Deutschland liegt mit seinen Entwicklungs-Investitionen gemessen an seiner Wirtschaftskraft hinter Norwegen, Luxemburg und Schweden auf Platz vier. Das vergleichsweise große entwicklungspolitische Engagement liegt im deutschen Interesse. Deshalb hat es über viele Regierungskonstellationen hinweg auch eine lange Tradition. Als global vernetzte Volkswirtschaft ist Deutschland noch stärker als andere darauf angewiesen, belastbare Zugänge und vertrauensvolle Partnerschaften zu pflegen sowie globale Krisen friedlich und auf dem Wege der Zusammenarbeit zu lösen.

Globale Probleme lassen sich nur durch globale Zusammenarbeit lösen. So lässt sich zum Beispiel der Klimawandel nur durch weltweit gemeinsames Handeln aufhalten. Dabei kommt es auf viele unserer Partnerländer besonders an. Wenn es gelingt, dort direkt in erneuerbare Energien zu investieren, anstatt den Umweg über fossile Kraftstoffe zu wählen, profitiert die ganze Welt.

Das Gleiche gilt für die weltweite Bekämpfung von Gewalt und kriegerischen Konflikten, die Unterstützung Geflüchteter und die Unterstützung der Aufnahme- und Herkunftsländer sowie die Bekämpfung von weltweiten Pandemien. Das alles gelingt nur mit mehr anstatt mit weniger Zusammenarbeit.

Entwicklungspolitik lohnt sich finanziell. Mit jedem Euro, mit dem wir heute weltweit Gesellschaften krisenfester machen, sparen die Steuerzahlenden laut Weltbank-Berechnungen später vier Euro an humanitärer Nothilfe. Diese Investition zahlt sich also aus.

Deutschland ist zudem mehr denn je auf Verbündete und Handelspartner überall in der Welt angewiesen, mit denen wir respektvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Eine aktive Entwicklungspolitik schafft dafür die Voraussetzung und ist ein wichtiger Türöffner. Deutschlands Wohlstand beruht auf dieser Weltoffenheit. Jeder zweite Euro wird mit Export verdient. Wenn Deutschland ein starkes Exportland bleiben will, wenn wir weiterhin Autos, Maschinen und Medikamente ins Ausland verkaufen wollen, können wir uns keine Schneckenhaus-Mentalität erlauben.
Um was für Projekte handelt es sich bei der Antwort auf die Paris21/Statistik-Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Drucksache 20/9176)?

Anders als manche vermuten, handelt es sich bei der in der Antwort (Externer Link) enthaltenen Projektliste nicht um eine systematische Auflistung aller aktuellen deutschen Entwicklungsprojekte, sondern um eine Liste von älteren und neueren Projekten, die einen Bezug zum Thema Daten und Statistiken haben. Datenverfügbarkeit, Data Management und Statistik spielen eine immer größere Rolle für erfolgreiche Entwicklungsprojekte, etwa für Frühwarnsysteme bei Unwetterkatastrophen oder digitale Dienstleistungen. Die aufgeführten Projektvolumen sind der jeweilige deutsche Beitrag an den umfassenden, langfristigen Projekten in unseren Partnerländern. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

Es handelt sich bei der Summe der aufgelisteten Projektgelder nicht um die Summe der dafür ausgegebenen Haushaltsmittel. Die Projektliste enthält sowohl Haushaltsmittel in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, als auch Kredite. Die Kredite werden von den Partnerländern anschließend wieder zurückgezahlt. Im Fall von Indien zum Beispiel läuft die Zusammenarbeit zu 90 Prozent über Kredite.
Außerdem handelt es sich nicht um jährliche Mittel, sondern um die Gesamtsumme der Projekte, die meist über viele Jahre laufen.

Bekommt das Unternehmen BioNTech für die Produktionsstätte für mRNA-Impfstoffe in Ruanda vom BMZ staatliche Unterstützung?

Nein. Es fließen keine Gelder aus dem Haushalt des BMZ an das Unternehmen BioNTech. Das BMZ unterstützt nicht die BioNTech-Fabrik selbst, sondern fördert die nötigen regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Produktion in Ruanda als Standort der neuen Anlage und als vielversprechenden Pharmastandort in Afrika als Ganzes.

Dazu gehören die Ausbildung von Fachkräften für den Pharmasektor und die Stärkung der nationalen Regulierungsbehörde. Diese soll in Zusammenarbeit mit dem deutschen Paul-Ehrlich-Institut in die Lage versetzt werden, die nötigen Standards der Weltgesundheitsorganisation (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) zu erfüllen, um die BioNTech-Fabrik und die produzierten Impfstoffe regulatorisch zu überwachen. Der Aufbau afrikanischer Produktionsstätten für Impfstoffe ist wichtig, damit die nächste globale Gesundheitskrise besser und gerechter bewältigt werden kann. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig internationale Zusammenarbeit zur Verhinderung und Bewältigung von globalen Gesundheitskrisen ist.

Produziert werden können in der Impfstoff-Fabrik von BioNTech – basierend auf der modernen mRNA-Technologie – verschiedene Impfstoffe, womöglich auch ein noch in der klinischen Erprobung befindlicher Malaria-Impfstoff oder perspektivisch andere in Afrika besonders nachgefragte Impfstoffe. Die Afrikanische Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) hat sich zum Ziel gesetzt, dass 60 Prozent der in Afrika verbrauchten Impfstoffe bis zum Jahr 2040 auch in Afrika produziert werden. Momentan ist es nur ein Prozent.

Deutschland unterstützt die Etablierung der regionalen Impfstoffproduktion in Afrika und arbeitet dabei neben Ruanda auch mit der Afrikanischen Union (AU), Ghana, Senegal und Südafrika zusammen. Dieses Engagement fügt sich eng in entsprechende europäische Initiativen ein. Die BMZ-Förderung für die notwendigen Rahmenbedingungen für Impfstoffproduktion in Ruanda beläuft sich aktuell auf insgesamt 53,75 Millionen Euro. Die BioNTech-Fabrik wird vollständig vom Unternehmen BioNTech selbst finanziert. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bislang rund 150 Millionen US-Dollar in die Fabrik investiert.
Stimmt es, dass deutsches Entwicklungsgeld an die Taliban fließt?

Nein. Es gibt keine direkte Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan und es fließt kein Geld an die Taliban, die keine legitime Regierung in Afghanistan darstellen. Deutschland hat nach der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 die bilaterale (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)⁠ staatliche Entwicklungszusammenarbeit eingestellt, unterstützt die afghanische Bevölkerung aber weiterhin über multilaterale (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) Organisationen wie die UNO (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen)⁠ oder die Weltbank (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) und gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen. Eine Zusammenarbeit mit den Taliban findet nicht statt. Es fließen keine Mittel über die Ministerien und Behörden der Taliban.

Weitere Informationen zur Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan finden Sie hier.




Zugefügt 2025 Januar 15

Faktencheck Häufig gestellte Fragen an das Entwicklungsministerium

Umweltbundesamt - Rückblick 2024

Highlights, Neuigkeiten, Jubiläen und Wissenschaft - 2024 war für das Umweltbundesamt geprägt von Meilensteinen.
10.01.2025
Inhaltsverzeichnis

Januar: 50 Jahre Schutz vor Lärm im UBA
Februar: Erfolg gegen Greenwashing
März: Gewässertyp des Jahres 2024: Flaches Küstengewässer der Ostsee
April: Neuer Umweltbundesamt-Standort in Cottbus eröffnet
Mai: Daten zur Umwelt
Juni: 50 Jahre Umweltbundesamt - 50 Jahre Engagement für Mensch und Umwelt
Juli: Klimawandel und seine Folgen: UBA-Empfehlungen für den Umbau zur Schwammstadt
August: Umwelt- und Naturschutzinformationen auf einen Blick
September: Europäische Mobilitätswoche
Oktober: Hitze und Kälte, Starkregen und Trockenheit
November: Ergebnisse der COP29
Dezember: Gesunde Böden als Lebensgrundlage zukünftiger Generationen

Januar: 50 Jahre Schutz vor Lärm im UBA

Dauerhafter Lärm mindert die Lebensqualität, belastet Psyche und Körper und kann krank machen. Damit ist Lärm ein gravierendes Umweltproblem. Der Schutz vor Lärm gehört für das Umweltbundesamt seit seiner Gründung im Jahr 1974 deshalb zu einem wichtigen Thema. Im Januar 2024 beleuchtete die Fachtagung ´50 Jahre UBA - 50 Jahre Schutz vor Lärm´ die aktuelle Lage und diskutierte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm. Denn: Jeder vierte Mensch in Deutschland lebt in einer Region, in der die Belastung durch Verkehrslärm zu hoch ist. Allein durch den Straßenverkehr sind 16 Millionen Menschen regelmäßig einem Geräuschpegel von über 55 Dezibel ausgesetzt. Deshalb müssen die bestehenden Instrumente und Maßnahmen zum Schutz vor Lärm noch effizienter und zielgerichteter eingesetzt werden. Das UBA hat seit seiner Gründung die wissenschaftlichen Grundlagen für zahlreiche Rechtsvorschriften zum Lärmschutz erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Verkehrslärmschutzverordnung, die 1990 erlassen wurde und Lärmschutzmaßnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Straßen und Schienenwegen vorschreibt, beruht beispielsweise auf der wissenschaftlicher Arbeit der UBA-Fachleute. Auch an der Novellierung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, dem wichtigsten Regelwerk zum Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, hat das UBA maßgeblich mitgewirkt. Um die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Lärm weiter zu reduzieren, sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich. Das UBA unterstützt diesen Prozess mit Aufklärung, wissenschaftlichen Analysen und fundierten Bewertungen.


Weitere Informationen zum Thema Lärm gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Januar Thema Lärm - ein Kind hält sich die Ohren zu
UBA-Rückblick 2024: Januar
Quelle: Umweltbundesamt
Februar: Erfolg gegen Greenwashing

Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter Co-Leitung des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠) die Beseitigung von irreführenden Umweltbehauptungen („Green Claims“) auf den europäischen Webseiten von Zalando bewirkt. So hat das Unternehmen unter anderem sein Banner „Nachhaltigkeit“ bei Produktabbildungen entfernt, da dieses eine unzulässige Behauptung eines uneingeschränkten Umweltvorteils darstellte.

Mehr Infos gibt es hier.


Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Februar Thema Greenwashing - ein Zitat von Dirk Messner mit Bild
UBA-Rückblick 2024: Februar
Quelle: Umweltbundesamt
März: Gewässertyp des Jahres 2024: Flaches Küstengewässer der Ostsee

Das flache Küstengewässer der Ostsee ist nicht nur bei Urlaubern beliebt, sondern bietet auch vielen Lebewesen in Seegraswiesen, dichten Algenwäldern, Steinriffen und Muschelbänken eine Heimat. Fische, Krebse, Muscheln und Wasservögel finden hier ihre Rast- und Nahrungsplätze. In einigen Regionen leben sogar Seesterne, Schweinswale und Robben. Um diese Vielfalt zu schützen, streben die EU-⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ und die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtline einen guten ökologischen und chemischen Zustand in den Gewässern an. An diesem Ziel arbeiten die Ostsee-Anrainerstaaten auch regional im Rahmen der Helsinki Kommission für den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets zusammen.

Mehr Infos gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat März Thema Gewässertyp des Jahres - flache Küstengewässer der Ostsee
UBA-Rückblick 2024: März
Quelle: Umweltbundesamt
April: Neuer Umweltbundesamt-Standort in Cottbus eröffnet

Am neuen ⁠UBA⁠-Standort in Cottbus untersucht das ⁠UBA⁠, wie sich energieintensive Industrieprozesse unter Berücksichtigung weiterer Umweltbelange klimaneutral umgestalten lassen. So soll insbesondere die Elektrifizierung von Industrieprozessen sowie die Reduzierung prozessbedingter ⁠CO2⁠-Emissionen vorangetrieben werden. Der Hauptsitz des UBA ist seit dem 2005 in Dessau-Roßlau. Weitere Standorte hat das UBA in Berlin, Bad Elster, Leipzig, Langen, Merseburg, Salzgitter und seit April in Cottbus. Darüber hinaus betreiben wir ein Messnetz mit sieben Messstellen von Zingst bis zur Zugspitze.

Mehr Infos hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat April Thema UBA-Standorte
UBA-Rückblick 2024: April
Quelle: Umweltbundesamt
Mai: Daten zur Umwelt

Gute Nachrichten zum ⁠Klima⁠: Mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben die nationalen Klimaziele bis 2030 sektorübergreifend erreichbar. Die ⁠Emission⁠ von Treibhausgasen ist sogar im grünen Bereich: Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 674 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – 76 Millionen Tonnen oder 10,1 Prozent weniger als 2022. Dies ist der stärkste Rückgang seit 1990. Zu diesen Schlüssen - und vielen weiteren Erkenntnissen zum Zustand der Umwelt - kommt der Umweltmonitor 2024. ⁠UBA⁠-Präsident Dirk Messner: „Der Umweltmonitor 2024 des UBA zeigt: Ambitionierter Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ stärkt unsere Ökosysteme und unsere Gesundheit. Treibhausgasemissionen sinken, Luftschadstoffe sind stark zurückgegangen. Gleichzeitig legt der Bericht auch den Finger in die Wunde und zeigt, wo wir noch Nachholbedarf haben. Die Verunreinigung unserer Gewässer etwa ist eine immense Herausforderung für die kommenden Jahre. Beim Straßenlärm, der unsere Gesundheit unmittelbar beeinflusst, gibt es kaum Fortschritte.“

Weitere Informationen und der gesamte Umweltmonitor zum Nachlesen gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Mai Thema Umweltmonitor
UBA-Rückblick 2024: Mai
Quelle: Umweltbundesamt
Juni: 50 Jahre Umweltbundesamt - 50 Jahre Engagement für Mensch und Umwelt

Das Jahr 2024 war ein besonderes Jahr für das ⁠UBA⁠, denn es feierte sein 50-jähriges Bestehen und 50 Jahre Engagement für Mensch und Umwelt.
Seit der Gründung in den 1970er Jahren hat sich in Sachen Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ einiges getan, wie auch UBA-Präsident Dirk Messner zusammenfasste

„In aller Bescheidenheit können wir durchaus mit Stolz sagen, dass durch die Hingabe und Hartnäckigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen über die Jahre einiges im Umweltschutz passiert ist. Wir haben nicht nur Veränderungen angestoßen, sondern sie auch aktiv mitgeprägt und umgesetzt – vom Asbest- und ⁠FCKW⁠-Halon-Verbot bis hin zum Start des Emissionshandels. Trotz der Erfolge richten wir den Blick im Jubiläumsjahr auf neue gesellschaftspolitische Herausforderungen. Um Umwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ voranzutreiben und Wohlstand in den Grenzen der Ökosysteme weiterhin zu ermöglichen, ist eine verstärkte, interdisziplinäre Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene notwendig. Sie erfordert einen ganzheitlichen Blick auf den Klimaschutz und die Arbeit zum Schutz von Mensch und Umwelt – beispielsweise durch die konsequente Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft oder die Förderung der Zirkularität der Ökonomie, ohne die uns sozial gerechter und erfolgreicher Klimaschutz heute und in Zukunft nicht gelingen kann. Das 50-jährige Jubiläum markiert einen Meilenstein, gibt uns die Chance, Partnerschaften zu stärken und mit anderen Organisationen zusammenzuarbeiten, um globale Umweltziele zu erreichen – allen voran die Ziele des 2019 verabschiedeten European Green Deals, der Klimaneutralität bis 2045 und damit einer lebenswerten Zukunft, der wir als Gesellschaft durch unsere gemeinschaftliche Transformationsarbeit optimistisch entgegen gehen wollen.“

Diese Erfolge feierte das UBA mit Bürgerinnen und Bürgern am Hauptsitz in Dessau-Roßlau mit einem gemeinsamen Jubiläumsfest und nahm mit über 3000 Besucher*innen die Herausforderungen, Meilensteine, Erfolge und Misserfolge der vergangenen 50 Jahre in den Blick. Bei informativen Aktionen und Ständen der unterschiedlichen Fachbereiche und Mitarbeitenden des UBA erlangten die Gäste einen Ausblick in die aktuellen Schwerpunkte und die Themen der Zukunft und hatten die Möglichkeit, an diversen Ständen und Mitmach-Aktionen einen Einblick in die Arbeit der Mitarbeitenden zu erhalten. Ein musikalisches, kulturelles und kulinarisches Rahmenprogramm sorgte darüber hinaus für große Begeisterung.
Weitere Informationen zu 50 Jahren UBA und Eindrücke vom Jubiläumsfest am 15.06.2024 in Dessau gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Juni Thema Jubiläumsfest in Dessau
UBA-Rückblick 2024: Juni
Quelle: Umweltbundesamt
Juli: Klimawandel und seine Folgen: UBA-Empfehlungen für den Umbau zur Schwammstadt

Die Jahresmitteltemperatur sowie die Häufigkeit und die Intensität von Extremereignissen nehmen mit fortschreitendem ⁠Klimawandel⁠ in Deutschland zu. Das Konzept der Schwammstadt verfolgt das Ziel, urbane Räume so zu gestalten, dass sie Niederschlagswasser auffangen und im Wasserkreislauf halten und nutzbar machen können. So können Freiräume und Stadtgrün im Fall von Starkniederschlägen Wasser zurückhalten, versickern und somit Überschwemmungen, aber auch Hitze und Trockenheit entgegenwirken.

Mehr Infos finden Sie hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Juli Tema Schwammstadt
UBA-Rückblick 2024: Juli
Quelle: Umweltbundesamt
August: Umwelt- und Naturschutzinformationen auf einen Blick

Das neue Portal umwelt.info dient als zentraler Zugriffspunkt auf alle bundesweit öffentlich verfügbaren Informationen zu umwelt- und naturschutzbezogenen Themen. Nach Start der ersten Version im Juni sind bis August schon knapp 600.000 Datensätze online.

Mehr Infos gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat August Thema umwelt.info
UBA-Rückblick 2024: August
Quelle: Umweltbundesamt
September: Europäische Mobilitätswoche

Vom 16. bis 22. September 2024 zeigten Kommunen und lokale Akteure, wie die Verkehrswende gelingen kann, wenn der Straßenraum anders und gemeinsam genutzt wird. Während der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE (EMW) wird das mit vielfältigen Aktionen kreativ erprobt: Rad- und Fußverkehr, Spiel und Sport, Aufenthalt und Grün erhalten mehr Raum auf der Straße und auf Parkplätzen.

Mehr über die Aktionen und Infos zur Europäischen Mobiliätswoche gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat September Thema Europäische Mobilitätswoche
UBA-Rückblick 2024: September
Quelle: Umweltbundesamt
Oktober: Hitze und Kälte, Starkregen und Trockenheit

In den letzten Jahren gab es viele Wetterextreme: Die globalen Durchschnittstemperaturen steigen in den letzten Jahrzehnten immer schneller, das belegen Beobachtungsdaten. Ein Beispiel: Die zehn wärmsten Jahre seit Beginn der regelmäßigen Wetteraufzeichnungen wurden seit dem Jahr 2010 gemessen. Extreme Wetterereignisse wie Starkniederschläge und Hitzewellen wurden häufiger.

Mehr dazu gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Oktober Tema Jahresdurchschnittstemperaturen
UBA-Rückblick 2024: Oktober
Quelle: Umweltbundesamt
November: Ergebnisse der COP29

Die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Baku (COP29) haben vor Ort und weltweit Enttäuschung ausgelöst. Trotzdem haben sie einen Beitrag zum internationalen Klimaschutzprozess geleistet. Dies ist unter den gegenwärtigen geopolitischen Bedingungen nicht selbstverständlich.

Mehr zu der COP29 finden Sie hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat November Thema COP29
UBA-Rückblick 2024: November
Quelle: Umweltbundesamt
Dezember: Gesunde Böden als Lebensgrundlage zukünftiger Generationen

Im Dezember wurde das Nationale Bodenmonitoringzentrum am Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) in Dessau-Roßlau eröffnet. Das Ziel des neuen Zentrums ist es, die in Deutschland erhobenen Daten zum Zustand der Böden aus den verschiedenen Monitoringprogrammen soweit möglich von einem zentralen Ort aus verfügbar und für gemeinsame Auswertungen nutzbar zu machen. Der Bodenschutz soll durch deutschlandweite Aussagen zur langfristigen Entwicklung des Bodenzustandes gestärkt werden. Das Monitoringzentrum entsteht aus einer Zusammenarbeit von Bundes- und Länderbehörden, die Daten zu Böden erfassen und auswerten, wie z. B. Daten zu Humus oder Bodenbiodiversität.

Mehr dazu gibt es hier.
Grafik mit Text zum UBA-Rückblick 2024 Monat Dezember Thema Eröffnung Nationales Bodenmonitoringzentrum in Dessau
UBA-Rückblick 2024: Dezember
Quelle: Umweltbundesamt




Zugefügt 2025 Januar 15

UBA-Rückblick 2024

Explosion - Polizei Hamburg - Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf nach Explosion in Hamburg-Wandsbek

Zeit: 04.02.2025, 04:31 Uhr
Ort: Hamburg-Wandsbek, Ahrensburger Straße
Am Dienstagmorgen kam es aus bislang ungeklärter Ursache zu einer Explosion in einem ehemaligen Imbiss in Hamburg-Wandsbek. Die Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung.

Nach den bisherigen Erkenntnissen kam es in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Schnellrestaurants im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses zu einer Explosion. Ein Feuer breitete sich nicht aus. Das Haus wurde beschädigt und ist derzeit nicht bewohnbar.

Umgehend alarmierte Einsatzkräfte evakuierten die Bewohnerinnen und Bewohner des Mehrfamilienhauses und brachten diese zunächst in Notunterkünfte unter. Personen wurden nicht verletzt.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm die ersten Ermittlungen am Tatort, welche nun vom Landeskriminalamt für Branddelikte (LKA 45) geführt werden. Darüber hinaus wurden ein Statiker sowie das GasNetz Hamburg für die Ermittlungen hinzugezogen.

Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die in diesem Zusammenhang relevante Beobachtungen gemacht haben, sich unter 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg



Zugefügt 2025 Januar 15

Polizei Hamburg POL-HH: 250204-1. Erste Erkenntnisse und Zeugenaufruf nach Explosion in Hamburg-Wandsbek

Höhere Zölle auf Agrarzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Einführung von Zöllen auf eine Reihe von Agrarerzeugnissen aus Russland und Belarus sowie auf bestimmte Düngemittel auf Stickstoffbasis angenommen. Maroš Šefčovič, Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz erklärte: „Diese Zölle sind sorgfältig kalibriert, um mehrere Ziele zu erreichen. Wir wollen Russlands Kriegswirtschaft weiter schwächen und gleichzeitig die Abhängigkeiten der EU verringern, unsere Industrie unterstützen und die weltweite Ernährungssicherheit bewahren. Wir werden alle notwendigen Schritte unternehmen, um unsere Düngemittelindustrie und unsere Landwirte zu schützen.“

Die Abhängigkeit von Einfuhren aus Russland und Belarus verringern

Die von den neuen Zöllen betroffenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse machen 15 Prozent der landwirtschaftlichen Einfuhren aus Russland im Jahr 2023 aus, für die bisher keine erhöhten Zölle galten. Nach der Verabschiedung durch den Rat würden alle Agrareinfuhren aus Russland Gegenstand von EU-Zöllen sein. Ziel des Vorschlags ist es, die Abhängigkeit von Einfuhren aus Russland und Belarus zu verringern. Solche Einfuhren, insbesondere von Düngemitteln, machen die EU anfällig für mögliche Zwangsmaßnahmen Russlands und stellen somit ein Risiko für die Ernährungssicherheit der EU dar.

Die heimische Düngemittelproduktion ankurbeln

Gleichzeitig werden die Zölle das Wachstum der heimischen Produktion und der Düngemittelindustrie der EU fördern, die unter der Energiekrise gelitten hat. Sie werden auch die Diversifizierung der Versorgung aus Drittländern ermöglichen. Dies wird dazu beitragen, die Versorgung mit Düngemitteln zu sichern und vor allem dafür sorgen, dass die Landwirte in der EU weiterhin Düngemittel zu einem erschwinglichen Preis erhalten. Der Vorschlag enthält Ausgleichsmaßnahmen für den Fall, dass die Landwirte in der EU einen erheblichen Anstieg der Düngemittelpreise erleben.

Es wird erwartet, dass sich die Zölle negativ auf die russischen Exporteinnahmen auswirken und damit die Fähigkeit Russlands beeinträchtigen werden, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu führen.

Russische Agrar- und Düngemittelausfuhren in Drittländer bleiben unberührt

Die Durchfuhr sämtlicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus in Drittländer bleibt von diesen Maßnahmen unberührt. Dies steht im Einklang mit der Verpflichtung der EU, die Ernährungssicherheit weltweit und insbesondere für Entwicklungsländer zu fördern. Das bedeutet, dass der An- und Verkauf russischer Agrarerzeugnisse ebenso unverändert bleibt wie die Lagerung in EU-Zolllagern, der Transport auf EU-Schiffen oder die Erbringung von Versicherungs- und Finanzierungsdienstleistungen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf der Rechtsgrundlage der gemeinsamen Handelspolitik (Artikel 207 AEUV) geprüft.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Vorschlag für Zölle

Restriktive Maßnahmen der EU nach Russlands militärischer Aggression in der Ukraine

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen




Zugefügt 2025 Januar 15

Höhere Zölle auf Agrarzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus

Bundesgerichtshof entscheidet zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19

Der unter anderem für das Pauschalreiserecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute auf der Grundlage einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union entschieden, welche Umstände für die Beurteilung der Frage maßgeblich sind, ob ein Reisender, der vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückgetreten ist, von der Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gemäß § 651h Abs. 3 BGB befreit ist.

Sachverhalt:

Im Verfahren X ZR 53/21 buchte der Kläger bei der Beklagten im Januar 2020 eine Reise nach Japan im Zeitraum vom 3. bis 12. April 2020 zu einem Gesamtpreis von 6.148 Euro. Im Februar 2020 beschloss die japanische Regierung unter anderem, für die kommenden Wochen sämtliche Großveranstaltungen abzusagen und alle Schulen bis mindestens Anfang April zu schließen. Der Kläger trat am 1. März 2020 von der Reise zurück. Die Beklagte berechnete Stornokosten in Höhe von insgesamt 1.537 Euro (25 % des Reisepreises), die der Kläger bezahlte. Am 26. März 2020 erging für Japan ein Einreiseverbot. Der Kläger verlangte daraufhin die Rückzahlung des geleisteten Betrags.

Im Verfahren X ZR 3/22 buchte der Kläger eine Ostseekreuzfahrt im Zeitraum vom 22. bis 29. August 2020 für 8.305,10 Euro. Am 31. März 2020 trat er von der Reise zurück und verlangte die Rückzahlung der von ihm geleisteten Anzahlung in Höhe von 3.194 Euro. Die Kreuzfahrt wurde von der Beklagten am 10. Juli 2020 abgesagt.

Im Verfahren X ZR 55/22 buchten die Kläger im Juni 2019 eine Pauschalreise nach Mallorca vom 16. bis 30. Mai 2020 für 1.753 Euro und im Juli 2019 eine Flusskreuzfahrt ´Wolga-Wunder und Zarenzauber´ vom 5. bis 15. September 2020 für 2.376 Euro. Am 14. April 2020 traten sie telefonisch von beiden Reisen zurück. Die Beklagte behielt die geleisteten Anzahlungen in Höhe von insgesamt 650 Euro ein und verlangte zusätzlich 548,50 Euro als Entschädigungspauschale. Beide Reisen konnten wegen der Pandemie nicht stattfinden.

Bisheriger Prozessverlauf:

Im ersten Verfahren hat das Amtsgericht die Beklagte antragsgemäß zur Rückzahlung von 1.537 Euro nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 255,85 Euro verurteilt.

Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht den zu zahlenden Betrag auf 14,50 Euro zuzüglich vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 83,54 Euro reduziert und die weitergehende Klage abgewiesen. Zu Begründung hat es ausgeführt, im Zeitpunkt des Rücktritts habe man noch nicht vom Vorliegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ausgehen können, die gemäß § 651h Abs. 3 BGB zu einem Ausschluss des Entschädigungsanspruchs führen. Das Einreiseverbot dürfe nicht berücksichtigt werden, weil es erst nach dem Rücktritt erlassen worden sei.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Verfahren mit Beschluss vom 2. August 2022 (RRa 2022, 278) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob nur diejenigen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände maßgeblich sind, die im Zeitpunkt des Rücktritts bereits aufgetreten sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen sind, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise tatsächlich aufgetreten sind (s. Pressemitteilung Nr. 118/2022).

Im zweiten Verfahren hatte die Klage in den beiden Vorinstanzen Erfolg. Amts- und Landgericht haben offengelassen, ob die Voraussetzungen von § 651h Abs. 3 BGB bereits im Zeitpunkt des Rücktritts vorlagen, und einen Rückzahlungsanspruch schon aufgrund der später erfolgten Absage der Reise bejaht.

Dieses Verfahren hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30. August 2022 in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH im ersten Verfahren ausgesetzt (s. Pressemitteilung Nr. 128/22).

Im dritten Verfahren waren die Kläger ebenfalls in den beiden Vorinstanzen erfolgreich. Auch in diesem Verfahren hatten Amts- und Landgericht offengelassen, ob die Voraussetzungen von § 651h Abs. 3 BGB schon im Zeitpunkt des Rücktritts vorlagen.

Der EuGH hat mit Urteil vom 29. Februar 2024 (C-584/22, RRa 2024, 62 - Kiwi Tours) entschieden, dass nach der für die unionsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Regelung in Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der X. Zivilsenat hat nunmehr in allen drei Fällen das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Aufgrund der Vorabentscheidung des EuGH dürfen weder das Einreiseverbot noch die Absage der Reise bei der Beurteilung berücksichtigt werden, weil diese Ereignisse erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben.

In allen drei Verfahren hat das Landgericht nach der Zurückverweisung die Frage zu beurteilen, ob bereits im Zeitpunkt des Rücktritts die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB bestand. Der Bundesgerichtshof kann über diese Frage nicht abschließend entscheiden, weil es an hierfür maßgeblichen tatrichterlichen Feststellungen fehlt.

Im zweiten und im dritten Verfahren hat das Landgericht diese nunmehr entscheidungserhebliche Frage - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - nicht behandelt.

Im ersten Verfahren ist das Landgericht zwar zu dem Ergebnis gelangt, im Zeitpunkt des Rücktritts sei noch nicht vom Vorliegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände auszugehen gewesen. Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Vorlageentscheidung vom 2. August 2022 ausgeführt hat, ist diese Beurteilung jedoch rechtsfehlerhaft.

Die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung darf nicht allein deshalb verneint werden, weil es im Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die dort getroffenen Maßnahmen vor allem der Verhinderung von Infektionen gedient haben. Das Berufungsgericht hätte sich vielmehr mit der Frage befassen müssen, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl dieser Maßnahmen schon damals hinreichende Anhaltspunkte dafür begründeten, dass eine erhebliche Infektionsgefahr bestand, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. Diese Frage wird es nach der Zurückverweisung zu klären haben.

Im dritten Verfahren hat der Bundesgerichtshof ergänzend entschieden, dass die Kläger nicht schon dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind, wenn sie zunächst keine Gründe für ihren Rücktritt angegeben haben. Maßgeblich ist allein, ob im Zeitpunkt des Rücktritts tatsächlich unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Vorinstanzen:

X ZR 53/21:

Amtsgericht München - Urteil vom 8. Dezember 2020 - 243 C 10984/20

Landgericht München I - Urteil vom 22. Juni 2021 - 13 S 669/21

und

X ZR 3/22:

Amtsgericht Hersbruck - Urteil vom 21. Mai 2021 - 1 C 804/20

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 17. Dezember 2021 - 5 S 3127/20

und

X ZR 55/22:

Amtsgericht Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst - Urteil vom 5. November 2021 - 385 C 459/20 (70)

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 28. April 2022 - 2 - 24 S 240/21

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 651h BGB - Rücktritt vor Reisebeginn

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

(2) …

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Artikel 12 Pauschalreiserichtlinie - Beendigung des Pauschalreisevertrags und Recht zum Widerruf vor Beginn der Pauschalreise

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Reisende vor Beginn der Pauschalreise jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten kann. Tritt der Reisende gemäß diesem Absatz vom Pauschalreisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr verlangen. …

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 hat der Reisende das Recht, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Im Fall des Rücktritts vom Pauschalreisevertrag gemäß diesem Absatz hat der Reisende Anspruch auf volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, jedoch auf keine zusätzliche Entschädigung.

Karlsruhe, den 28. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des X. Zivilsenats vom 28.1.2025 - X ZR 55/22 -
Urteil des X. Zivilsenats vom 28.1.2025 - X ZR 3/22 -
Urteil des X. Zivilsenats vom 28.1.2025 - X ZR 53/21 -
Beschluss des X. Zivilsenats vom 30.8.2022 - X ZR 3/22 -
Beschluss des X. Zivilsenats vom 2.8.2022 - X ZR 53/21 -
Bereichsmenü

Press Re­lea­ses in Eng­lish
Press Re­lea­ses in Ger­man
:
Im­port­ant Da­tes
Press Of­fi­ce
Press Pho­to­gra­phs


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
28.01.2025

Nr. 015/2025

Urteile vom 28. Januar 2025 - X ZR 53/21, X ZR 3/22, X ZR 55/22





Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesgerichtshof entscheidet zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19

Haftung der Wertpapiersammelbank für das Einfrieren von Wertpapieren der deutschen Zweigniederlassung einer iranischen Bank

Der für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat wird im Rahmen eines Revisionsverfahrens u.a. über eine Schadensersatzforderung der Zweigniederlassung einer iranischen Bank gegen die Wertpapiersammelbank wegen des Einfrierens von Wertpapieren zu entscheiden haben.

Sachverhalt:

Die Klägerin, die in München ansässige Zweigniederlassung einer iranischen Bank, nimmt die Beklagte in erster Linie auf Schadensersatz in Höhe von rund 11,1 Mio. €, hilfsweise auf Umbuchung von Wertpapieren von einem Sperrkonto auf Konten der Sammelverwahrung und weiter hilfsweise auf Unterlassung von Maßnahmen und Handlungen im Zusammenhang mit dem ´Einfrieren´ von Wertpapieren in Anspruch.

Die Klägerin erbringt Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Außenhandel zwischen der Bundesrepublik und dem Iran. Die Beklagte ist die einzige in der Bundesrepublik zugelassene Wertpapiersammelbank. Sie ist Zentralverwahrerin von Wertpapieren mit deutschen Kennnummern und zentrale Zwischenverwahrerin von sonstigen europäischen Wertpapieren.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika gab am 8. Mai 2018 bekannt, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika aus der am 14. Juli 2015 in Wien unterzeichneten Nuklearvereinbarung mit dem Iran zurückziehen und die auf ihrer Grundlage aufgehobenen Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft setzen werden. Diese Sanktionen verbieten u.a. natürlichen und juristischen Personen, die nicht der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegen (sog. Sekundärsanktionen), Geschäftsbeziehungen mit Personen, die in der vom Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen der Vereinigten Staaten (Office of Foreign Assets Control, OFAC) erstellten Liste besonders benannter Staatsangehöriger und gesperrter Personen (Specially Designated Nationals and Blocked Person List, SDN-Liste) genannt sind. Die Klägerin ist seit November 2018 in der SDN-Liste des OFAC aufgeführt.

Die Klägerin eröffnete im Juni 2019 bei einer Volksbank ein Wertpapierdepot und erwarb Unternehmens- und Staatsanleihen im Nennwert von rund 10,5 Mio. €. Diese Wertpapiere werden von der Beklagten als Zentralverwahrerin oder als Zwischenverwahrerin verwahrt. Die Beklagte buchte im August 2019 sämtliche von der Klägerin erworbenen Wertpapiere auf ein von ihr geführtes Sperrkonto.

Die Regierung der Vereinigten Staaten hat gemäß der US-amerikanischen Executive Order 13902 vom 10. Januar 2020 mit Wirkung zum Oktober 2020 Sekundär-sanktionen gegen Personen beschlossen, die Geschäftsbeziehungen mit Personen unterhalten, die auf der SDN-Liste stehen. Die Sekundärsanktionen umfassen neben Strafzahlungen auch Zugangsbeschränkungen zum US-Finanzmarkt.

Am 16. Januar 2020 beauftragte die Klägerin die Volksbank, alle von ihr erworbenen Wertpapiere bis zum 31. Januar 2020 zu veräußern. Die Volksbank wies die Klägerin darauf hin, dass die Beklagte keine Weisungen von Seiten der Klägerin entgegennehme und teilte der Klägerin mit, dass die Beklagte die Verbuchung der Wertpapiere auf dem Sperrkonto als ´vorsorgliche, risikobasierte Kontrollmaßnahme zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts über die Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Bereich der Geldwäscheprävention, der Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und der Finanzsanktionen, insbesondere der Aufklärung eines US-Bezugs der Wertpapiere und darauf bezogener Transaktionen´ bezeichnet habe.

Prozessverlauf:

Mit ihrer Klage macht die Klägerin in erster Linie Schadensersatz in Höhe von rund 11,1 Mio. € wegen entgangener Veräußerungserlöse und wegen bis zum 31. Januar 2020 nicht weitergeleiteter bzw. nicht eingezogener Zinsen und Rückzahlungsbeträge geltend. Hilfsweise begehrt sie die Umbuchung der Wertpapiere von dem Sperrkonto auf Konten der üblichen Sammelverwahrung, die Zahlung fälliger Zinsen und Rückzahlungsbeträge in Höhe von rund 3,4 Mio. €, die Unterlassung von Maßnahmen und Handlungen im Zusammenhang mit dem ´Einfrieren´ der Wertpapiere sowie die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, alle nach Schluss der mündlichen Verhandlung fällig werdenden Zinsen und Rückzahlungsbeträge zu den Wertpapieren einzufordern, entgegenzunehmen und an die Klägerin auszuzahlen. Darüber hinaus beansprucht sie Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von knapp 1 Mio. € sowie die Feststellung, dass die Beklagte auch weitere noch entstehende Rechtsanwaltskosten zu erstatten hat, die durch die Blockade der Wertpapiere und durch die Verweigerung von Informationen verursacht werden.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die hiergegen von der Klägerin eingelegte Berufung mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das mit den Hilfsanträgen geltend gemachte Unterlassungsbegehren und der die Zinsen und Rückzahlungsbeträge betreffende Feststellungsantrag jeweils hinsichtlich der Wertpapiere mit inländischer Wertpapierkennnummer sowie der Antrag auf Feststellung der Pflicht zum Ersatz weiterer Rechtsanwaltskosten derzeit unbegründet sind.

Die Klägerin verfolgt mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision ihr Klagebegehren vollumfänglich weiter. Die Beklagte begehrt mit ihrer Revision die endgültige Abweisung der Klage.

Der XI. Zivilsenat wird über die Revisionen der Prozessparteien am 18. März 2025 verhandeln.

Vorinstanzen:

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 17. November 2021 - 2-06 O 5/21

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 28. Februar 2023 in der Fassung des Beschlusses vom 13. Juni 2023 – 11 U 180/21 (Kart)

Karlsruhe, den 28. Januar 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Verhandlungstermin am 18. März 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal N 010 - XI ZR 59/23 (Haftung der Wertpapiersammelbank für das Einfrieren von Wertpapieren der deutschen Zweigniederlassung einer iranischen Bank)

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
28.01.2025

Nr. 017/2025





Zugefügt 2025 Januar 15

Haftung der Wertpapiersammelbank für das Einfrieren von Wertpapieren der deutschen Zweigniederlassung einer iranischen Bank

EU-Kommission stellt Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor

EU-Kommission stellt Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor

Wie die EU wieder wettbewerbsfähig werden und nachhaltigen Wohlstand sichern kann, hat die EU-Kommission in dem „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vorgestellt. Der Kompass gibt den Weg für Europa vor, damit es sowohl zu dem Ort wird, an dem künftige Technologien, Dienstleistungen und saubere Produkte erfunden, hergestellt und auf den Markt gebracht werden, als auch zum ersten klimaneutralen Kontinent.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Europa hat alles, was es braucht, um bei diesem Rennen zu gewinnen. Gleichzeitig müssen wir jedoch unsere Schwächen überwinden und wieder wettbewerbsfähig werden. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit macht aus den hervorragenden Empfehlungen des Draghi-Berichts einen Fahrplan. Unser Plan steht also. Wir haben den politischen Willen. Jetzt kommt es auf Geschwindigkeit und Einigkeit an. Die Welt wartet nicht auf uns. Darin sind sich alle Mitgliedstaaten einig. Nun wollen wir diesem Konsens Taten folgen lassen.“

In den letzten zwei Jahrzehnten ist Europa aufgrund einer über längere Zeit bestehenden Lücke im Produktivitätswachstum hinter anderen großen Volkswirtschaften zurückgefallen. Mit ihren talentierten und ausgebildeten Arbeitskräften, ihrem Kapital, ihren Rücklagen, dem Binnenmarkt und der einzigartigen sozialen Infrastruktur hat die EU alles, um diesen Trend umzukehren; sie muss jedoch umgehend Maßnahmen ergreifen und die seit Langem bestehenden Hindernisse und strukturellen Schwächen angehen, die sie ausbremsen.

Drei Handlungsschwerpunkte: Innovation, Dekarbonisierung und Sicherheit

Im Draghi-Bericht wurden drei Anforderungen an die Transformation benannt, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; der Kompass enthält einen Ansatz und eine Auswahl von Leitinitiativen, um jeder dieser Anforderungen zu entsprechen:

Die Innovationslücke schließen

Die EU muss ihren Innovationsmotor wieder ans Laufen bekommen. Wir wollen ein Umfeld für junge innovative Start-up-Unternehmen schaffen, die industrielle Führungsrolle in wachstumsstarken Sektoren auf Basis von Deep Tech stärken und die Verbreitung von Technologien in etablierten Unternehmen und KMU fördern.

In diesem Zusammenhang wird die Kommission „KI-Gigafabriken“ und Initiativen unter dem Motto „KI anwenden“ vorschlagen, um die Entwicklung der KI und ihren Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie zu fördern. Außerdem wird sie Aktionspläne in Bezug auf fortgeschrittene Werkstoffe, Quanten- und Biotechnologien, Robotik und Weltraumtechnologien vorlegen.

Mit einer eigens auf Start-up- und Scale-up-Unternehmen zugeschnittenen Strategie der EU werden jene Hindernisse angegangen, die der Entstehung und Expansion neuer Unternehmen im Wege stehen. Durch einen Vorschlag für eine 28. Rechtsordnung werden die geltenden Vorschriften vereinfacht, darunter die einschlägigen Aspekte des Gesellschaftsrechts, der Insolvenz, des Arbeits- und des Steuerrechts, und die Kosten eines Scheiterns gesenkt. Innovative Unternehmen können so die Vorzüge eines einheitlichen Regelwerks nutzen, wo auch immer sie im Binnenmarkt investieren und ihren Aktivitäten nachgehen.
Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit

Im Kompass werden hohe und volatile Energiepreise als eine der größten Herausforderungen genannt, zugleich werden Interventionsbereiche festgelegt, um den Zugang zu sauberer erschwinglicher Energie zu erleichtern.

Im künftigen Deal für eine saubere Industrie wird ein wettbewerbsorientierter Ansatz für die Dekarbonisierung dargelegt, der darauf abzielt, die EU als attraktiven Standort für die Fertigung zu sichern, darunter auch für energieintensive Industrien, und saubere Technologien sowie neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern.

Ein Aktionsplan für erschwingliche Energie wird dazu beitragen, die Energiepreise und -kosten zu senken.

Zugleich werden mit einem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie beschleunigte Genehmigungsverfahren auf Sektoren im Übergang ausgeweitet. Darüber hinaus sieht der Kompass maßgeschneiderte Aktionspläne für energieintensive Sektoren wie Stahl, Metall und Chemie vor, die das Rückgrat des europäischen Produktionssystems sind, für die diese Phase des Übergangs jedoch mit den größten Risiken verbunden ist.
Verringerung übermäßiger Abhängigkeiten und Stärkung der Sicherheit

Die Fähigkeit der EU, zu diversifizieren und Abhängigkeiten zu verringern, wird von effektiven Partnerschaften abhängen. Die EU verfügt bereits über das weltweit größte und am schnellsten wachsende Netzwerk von Handelsabkommen, an dem 76 Länder beteiligt sind, auf die fast die Hälfte des Handels der EU entfällt.

Um unsere Lieferketten auch weiterhin zu diversifizieren und zu stärken, wird mit dem Kompass eine neue Reihe von Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen dargelegt. Sie sollen dazu beitragen, die Versorgung mit Rohstoffen, sauberer Energie, nachhaltigen Kraftstoffen und sauberen Technologien aus der ganzen Welt zu sichern.

Im Binnenmarkt wird es mit der Überarbeitung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge möglich, eine europäische Präferenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für kritische Sektoren und Technologien einzuführen.

Fünf horizontale Faktoren für Wettbewerbsfähigkeit

Die drei Säulen werden durch fünf horizontale Faktoren ergänzt, die für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren entscheidend sind:

Vereinfachung: Mit diesem Faktor soll der Regelungs- und Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden. Hierbei wird systematisch vorgegangen, um die Verfahren für den Zugang zu EU-Mitteln und für Verwaltungsentscheidungen der EU einfacher, schneller und schlanker zu gestalten.

Mit dem bevorstehenden Omnibus-Vorschlag werden die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit, die Sorgfaltspflicht und die Taxonomie einfacher gestaltet. Darüber hinaus wird es die Kommission für Tausende kleinerer Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung erleichtern, ihren Geschäftstätigkeiten nachzugehen.

Durch den Kompass wird das Ziel festgelegt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 Prozent und für KMU um mindestens 35 Prozent zu senken.
Abbau von Hindernissen für den Binnenmarkt

Seit 30 Jahren ist der Binnenmarkt Europas bewährter Motor für Wettbewerbsfähigkeit. Damit er in allen Branchen noch besser funktioniert, werden im Zuge einer horizontalen Binnenmarktstrategie der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung modernisiert, Hindernisse innerhalb der EU beseitigt und neue Hindernisse vermieden.

Bei dieser Gelegenheit wird die Kommission die Normungsverfahren schneller und leichter zugänglich machen, wobei der Fokus insbesondere auf KMU und Start-up-Unternehmen liegt.
Die Wettbewerbsfähigkeit finanzieren: Der EU fehlt es an einem effizienten Kapitalmarkt, damit aus Ersparnissen Investitionen werden. Die Kommission wird eine Europäische Spar- und Investitionsunion vorstellen, um neue Spar- und Anlageprodukte sowie Anreize für Risikokapital zu schaffen und sicherzustellen, dass Investitionen in der gesamten EU nahtlos möglich sind. Im neu ausgerichteten EU-Haushalt wird der Zugang zu EU-Mitteln im Einklang mit den Prioritäten der EU gestrafft.
Kompetenzen und hochwertige Arbeitsplätze fördern

Für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sind die Menschen entscheidend. Damit die Kompetenzen und die Anforderungen des Arbeitsmarkts miteinander übereinstimmen, wird die Kommission eine Initiative vorlegen, um eine Union der Kompetenzen zu schaffen.

Deren Schwerpunkte liegen auf Investitionen, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen, dem Aufbau zukunftssicherer Kompetenzen und ihrem Erhalt, der fairen Mobilität, der Anwerbung und Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland sowie der Anerkennung unterschiedlicher Arten der Ausbildung, um Menschen in die Lage zu versetzen, in unserer gesamten Union zu arbeiten.
Bessere Koordinierung der politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene

Die Kommission wird ein Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit einführen, um zusammen mit den Mitgliedstaaten die Umsetzung der gemeinsamen politischen Ziele der EU auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene sicherzustellen, grenzüberschreitende Projekte von europäischem Interesse zu ermitteln und damit verbundene Reformen und Investitionen fortzusetzen.

Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird ein Fonds für Wettbewerbsfähigkeit an die Stelle mehrerer bestehender EU-Finanzinstrumente mit ähnlichen Zielen treten und die finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Maßnahmen mit dem Instrument zur Koordinierung der Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten.

Hintergrund

Am 27. November 2024 kündigte Präsidentin von der Leyen einen Kompass für Wettbewerbsfähigkeit als erste großangelegte Initiative der Kommission während dieses Mandats an. Dieser basiert auf dem Draghi-Bericht und stellt den Rahmen für die Arbeit zur Wettbewerbsfähigkeit der Kommission in dieser Amtszeit dar.

In ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im Jahr 2023 legte Präsidentin von der Leyen dar, dass sie den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi gebeten habe, einen Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Der Bericht beinhaltet die Warnung, dass Europa sich auf viele der Faktoren, die dem Wachstum in der Vergangenheit zuträglich waren, nicht mehr verlassen kann. Er stellt eine eindeutige Diagnose und gibt konkrete Empfehlungen, wie Europa auf einen anderen Kurs gebracht werden kann. Viele der Empfehlungen finden sich bereits in den politischen Leitlinien und Mandatsschreiben der Präsidentin an die Mitglieder des Kollegiums.

Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 2025

Außerdem hat die EU-Kommission den Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 2025 veröffentlicht. Darin werden die Stärken und Schwächen der EU-Wirtschaft analysiert. Er bildet den analytischen Rahmen für den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit?, einen Aktionsplan, der die wirtschaftliche Dynamik in Europa wieder ankurbeln soll.

Der Bericht verfolgt die Entwicklung von 22 wichtigen Leistungsindikatoren, wie Integration in den Binnenmarkt, Forschung und Entwicklung, Ausgaben und Strompreise. Sie sind entscheidend für die Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zeigen Bereiche auf, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, wie die Vollendung des Binnenmarktes, die Schließung der Innovationslücke, die Dekarbonisierung der Industrie und die Verringerung von Abhängigkeiten.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Ein Kompass für die Wettbewerbsfähigkeit der EU

Ein Factsheet zum Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit 2025

Draghi-Bericht

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Januar 2025
Autor
Vertretung in Deutschland

Seite weiterempfehlen



Zugefügt 2025 Januar 15

EU-Kommission stellt Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vor

37-Jähriger tot aufgefunden: Polizei ermittelt wegen Verdacht eines Tötungsdeliktes Trossingen - Polizeipräsidium Konstanz

Am frühen Montagmorgen ist ein 37-jähriger Mann in Trossingen tot aufgefunden worden. Aufgrund des Verletzungsbildes besteht der Verdacht eines Tötungsdeliktes. Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen.

Seit zirka 10:00 Uhr sind am heutigen Dienstag, 28.01.2025, mehrere Polizeikräfte in Trossingen im Einsatz, um nach weiteren Beweismitteln zu suchen. Sollten Anwohner oder Passanten verdächtige Gegenstände entdecken, die möglicherweise mit dem mutmaßlichen Tötungsdelikt in Verbindung stehen könnten, bittet die Kriminalpolizei um Hinweise.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0741 477-0 an die Kriminalpolizei in Rottweil zu wenden.

Da die Ermittlungen derzeit laufen, können weitere Details aktuell nicht bekannt gegeben werden. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird zu gegebener Zeit nachberichtet.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Rottweil, Erster Staatsanwalt Robin Schray,
Telefon: 0741 243 - 0

Polizeipräsidium Konstanz, Polizeihauptkommissar Marcel Ferraro,
Telefon: 07531 995 - 3355

Polizeipräsidium Konstanz, Polizeioberkommissar Patrick Zöller,
Telefon: 07531 995 - 3355

E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/



Zugefügt 2025 Februar 9

Polizeipräsidium Konstanz POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz - 37-Jähriger tot aufgefunden: Polizei ermittelt wegen Verdacht eines Tötungsdeliktes (28.01.2025) Trossingen

Bundesregierung bringt rechtliche Möglichkeit zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik auf den Weg

Bundesfinanzminister Dr. Jörg Kukies: „Heute gehen wir den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu mehr Solidarität. Wir wollen die gesetzliche Möglichkeit schaffen, damit der Bund die betroffenen Kommunen einmalig dabei unterstützen kann, ihre Altschuldenproblematik zu lösen, damit diese wieder die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr tätigen können. Mit dem Kabinettsbeschluss für eine Änderung des Grundgesetzes schaffen wir die Voraussetzung, dass der Bund kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern übernehmen darf. Dadurch könnten wir von der kostengünstigeren Finanzierung der Liquiditätskredite durch Bund und Länder profitieren. Es liegt nun an den Fraktionen im Bundestag und den Ländern, diesen von allen Beteiligten grundsätzlich befürworteten Weg weiterzugehen.“

Viele Kommunen in Deutschland haben über viele Jahre einen übermäßigen Bestand kommunaler Kassenkredite aufgebaut, die der Liquiditätssicherung dienen und sich Ende 2023 auf ca. 31 Mrd. Euro beliefen. Die hieraus resultierenden Belastungen beeinträchtigen die betroffenen Kommunen darin, ihre Aufgaben zu erfüllen und wichtige Investitionen zu tätigen. Ohne Hilfe werden die betroffenen Kommunen absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern.

Grundsätzlich sind die Länder für die Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Die hier vorliegende außerordentliche Problemlage macht in diesem Ausnahmefall jedoch eine Beteiligung des Bundes erforderlich. Der Gesetzentwurf schafft deshalb die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen. Die Grundgesetzänderung ist verfassungsrechtliche Grundlage für eine spätere einfachgesetzliche Ausgestaltung des Vorhabens.

Der Gesetzentwurf sieht hierzu einen neuen Artikel 143h des Grundgesetzes vor. Die Vorschrift ermächtigt den Bund einmalig zur hälftigen Übernahme des Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes, wenn das Land seine Kommunen vollständig von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten entschuldet hat. Stichtag ist der 31. Dezember 2023. Hierbei können auch übermäßige Liquiditätskredite berücksichtigt werden, die Gegenstand eines Entschuldungsprogramms der Länder waren und zum 31. Dezember 2023 bei den Kommunen nicht mehr bestehen. Um den erneuten Aufbau von Liquiditätskrediten wirksam zu verhindern, werden die Länder in Artikel 143h Absatz 2 verpflichtet, geeignete haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Der besonderen Situation in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wird ebenfalls Rechnung getragen. In diesen Ländern gibt es keine direkte Entsprechung des kommunalen Liquiditätskredites. Deshalb wird hier ein fiktiver Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten zu Grunde gelegt. Dieser ergibt sich aus einem Vergleich mit der Verschuldungssituation in deutschen Großstädten (Artikel 143h Absatz 3).



Zugefügt 2025 Januar 15

Bundesregierung bringt rechtliche Möglichkeit zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik auf den Weg

Polizist Tod- Tiefe Bestürzung über Tod eines sächsischen Polizisten bei Einsatz in Brandenburg

Erklärung von Ministerpräsident Dr. Woidke und Innenministerin Lange
08.01.2025
Bei einem Einsatz in Lauchhammer (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist ein Polizist des Freistaates Sachsen tödlich verletzt worden. Dazu äußern sich Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und Innenministerin Katrin Lange wie folgt.

Dr. Woidke: „Die Nachricht aus Lauchhammer hat mich schockiert. Wir trauern um einen jungen Polizisten und Vater, der im Einsatz getötet wurde. Meine tiefe Anteilnahme gilt den Angehörigen.“

Lange: „Der Tod des jungen Polizeibeamten aus Sachsen bestürzt mich zutiefst. Es ist eine furchtbare Nachricht. Ich bin in Gedanken bei den Angehörigen des Verstorbenen und seinen Kolleginnen und Kollegen. In ihrem Schmerz über das unbegreifliche Geschehen sind sie nicht alleine.“

Im Gedenken an den verstorbenen Polizisten fahren alle Einsatzfahrzeuge der Brandenburger Polizei als Zeichen der Anteilnahme bis zum Tag der Beisetzung mit Trauerflor, Streifenboote der Wasserschutzpolizei setzen die Flaggen auf Halbstock. Ergänzend dazu wurde für den morgigen Tag für alle Liegenschaften und Dienstgebäude der Polizei des Landes Brandenburg Trauerbeflaggung angeordnet.
Verantwortlich:

Ministerium des Innern und
für Kommunales
des Landes Brandenburg
Pressestelle

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-2060
Telefax: 0331 866-2666
presse@mik.brandenburg.de
www.mik.brandenburg.de
Zum Impressum des Ministeriums




Zugefügt 2025 Januar 15

Tiefe Bestürzung über Tod eines sächsischen Polizisten bei Einsatz in Brandenburg

Ausarbeitung des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms

Komplexe, miteinander verknüpfte Krisen, die Revolution der künstlichen Intelligenz, alternde Gesellschaften, Einsamkeit, ein schwindendes Vertrauen in Wissenschaft und Behörden: Die Europäische Region der WHO erlebt eine Zeit beispielloser Veränderungen und Turbulenzen.

In Anbetracht dieser nackten Tatsachen wollen die WHO und die Mitgliedstaaten in der Region in einem ehrgeizigen und spannenden Vorhaben die gesundheitlichen Prioritäten und die gemeinsamen Maßnahmen festlegen, die erforderlich sind, um in den nächsten fünf Jahren Gesundheit für alle zu ermöglichen, zu fördern und zu schützen und die Gesundheitssysteme auf die langfristigen Chancen und Herausforderungen vorzubereiten.

Das Ergebnis wird das Zweite Europäische Arbeitsprogramm 2026–2030 (EPW 2) sein.

In einer sich rapide verändernden Welt ist die Förderung der Gesundheit eine kluge Investition – der Schlüssel zur Stärkung des individuellen Wohlergehens, zur Ermöglichung wirtschaftlichen Wohlstands, zum Aufbau der Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften, zur Stärkung der gesellschaftlichen Stabilität und zur Förderung der Solidarität zwischen Nationen.

Im Rahmen des EPW 2 werden wir zusammen mit allen maßgeblichen Interessengruppen in der Gesundheitspolitik eine Strategie entwickeln, mit der Innovationen gefördert werden, Vertrauen in die Gesundheitssysteme geschaffen und sichergestellt wird, dass die gesundheitlichen Prioritäten die Bedürfnisse der eine Milliarde Menschen in unserer Region widerspiegeln.

– Dr. Hans Henri P. Kluge, WHO-Regionaldirektor für Europa



Infographic
Fünf Schlüssel zu sicheren Lebensmitteln
Infographic
In der Europäischen Region der WHO ist jedes 3. elfjährige Kind übergewichtig oder adipös (Download)
Infographic
Einfache Massnahmen retten das Leben von Kindern (Herunterladen)
5 May 2021
Bei Hitze einen #kühlenKopfbewahren: In der Wohnung
5 May 2021
Bei Hitze einen #kühlenKopfbewahren: Körper
5 May 2021
Bei Hitze einen #kühlenKopfbewahren: Während COVID-19
4 May 2021
Bei Hitze einen #kühlenKopfbewahren: Im Freien

Das Zweite Europäische Arbeitsprogramm 2026–2030 - logo

Nach der Ernennung von Dr. Hans Henri P. Kluge für eine zweite Amtszeit als WHO-Regionaldirektor für Europa ist nun die Ausarbeitung des EPW 2 im Gange. Seine übergeordnete Zielsetzung besteht darin, die 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region in dem Bestreben zu vereinen, eine gesündere, gerechtere und nachhaltigere Zukunft für alle Menschen herbeizuführen.

Dieses gemeinsame Unterfangen erfordert eine ressortübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Menschen, zwischen Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe.

Im EPW 2 werden die im Vierzehnten Allgemeinen Arbeitsprogramm 2025–2028 vereinbarten globalen gesundheitlichen Prioritäten der WHO auf den Kontext der Europäischen Region abgestimmt und die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beschleunigt.


Europäisches Arbeitsprogramm 2020-2025
A village health volunteer gives advice to a patient
Allgemeines Arbeitsprogramm 2025-2028 [nur EN]
Neu aufkommende Themen

In den letzten Jahren haben wir bedeutende Fortschritte im Gesundheitsbereich erreicht. Heute leben die Menschen in der Europäischen Region im Durchschnitt fünf Jahre länger als noch zu Beginn dieses Jahrhunderts. Doch die Europäische Region von heute verändert sich in beispiellosem Tempo, bedingt durch Bevölkerungsalterung, schrumpfende Erwerbsbevölkerung, Klimakrise, Massenmigration, mächtige wirtschaftliche Interessen, soziale Polarisierung, schwindendes Vertrauen in Wissenschaft und Institutionen sowie exponentielle Fortschritte bei den digitalen Technologien.

Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit reagieren sensibel auf das komplexe Zusammenspiel dieser Megatrends. Sie können zu akuten gesundheitlichen Notlagen, hohen CO2-Emissionen, Bedrohungen für die Cybersicherheit, zunehmenden Ungleichheiten sowie Fehlinformationen und Desinformation beitragen. Gleichzeitig ermöglichen diese Veränderungen jedoch auch Lösungen und Chancen zur Stärkung der Gesundheitssysteme und zur Gewährleistung, dass sie künftige Anforderungen antizipieren und erfüllen können.

Zu den wichtigsten Schwerpunktbereichen des EPW 2, die sich aus der Forschung und dem laufenden Dialog mit Ländern und Partnerorganisationen in der Europäischen Region ergeben, gehören:

Bewältigung der sprunghaften Zunahme nichtübertragbarer Krankheiten und psychischer Probleme;
Bewältigung von demografischen Veränderungen wie Alterung und Migration;
Aufbau der Gesundheitssysteme der Zukunft;
Bewältigung der gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels;
Förderung von Gesundheitssicherheit. Diese Herausforderungen können durch den Einsatz digitaler Technologien und Innovationen erfolgreich bewältigt werden, um die Gesundheitssysteme auf ein neues Effizienzniveau zu heben.

Die Ausarbeitung des EPW 2 orientiert sich auch an der Zukunftsvision und den Prioritäten, die der Regionaldirektor festgelegt hat. In diesem Zusammenhang startet WHO/Europa eine spezielle Initiative zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und setzt sich dafür ein, die Rolle der primären Gesundheitsversorgung aufzuwerten, um die Gesundheitsversorgung für alle zugänglich zu machen und gemeindenah zu gestalten.
Ein kooperativer Prozess

Gemeinsame Gestaltung, gemeinsame Verantwortung, Anpassung und ein Gleichgewicht zwischen Kontinuität und Innovation sind die Grundprinzipien, die die Entwicklung und Umsetzung des EPW 2 prägen.

Die Mitgliedstaaten sind Miteigentümer des EPW 2 und gestalten dessen Prioritäten und Resultate.

Die Länder haben spezielle Ansprechpersonen benannt, die sich an diesem Prozess beteiligen.

Eine Vielzahl von Partnern, darunter nichtstaatliche und zwischenstaatliche Organisationen und wissenschaftliche Einrichtungen, werden durch eine Reihe von Konsultationen aktiv eingebunden, um ihre Beiträge zu sammeln und einzubeziehen.
21 – 22 November 2024

Tagung von Führungskräften der Vereinten Nationen aus Europa und Zentralasien zur Erörterung des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms
Die wichtigsten Daten:

Event icon

Anmeldung zu den Anhörungen



9. Dezember 2024: Erste Sitzung der Ansprechpersonen der Mitgliedstaaten für das EPW 2

18. Dezember 2024: Konsultation mit dem WHO-Netzwerk Youth4Health

18. Dezember 2024: Konsultation mit den WHO-Kooperationszentren in der Europäischen Region

22. Januar 2025: Anhörung zum Thema „Der stillen Epidemie entgegentreten: Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten und Forcierung von Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit“

30. Januar 2025: Anhörung zum Thema „Altern bei guter Gesundheit: Aufrechterhaltung unserer Werte Solidarität, Chancengleichheit und Teilhabe in einem sich wandelnden Umfeld“

21. Februar 2025: Anhörung zum Thema „Gesundheitssysteme der Zukunft: Nutzung von Technologien und Innovationen im Gesundheitsbereich für alle Menschen überall“

28. Februar 2025: Anhörung zum Thema „Klimawandel und Umwelt: Gestaltung einer resilienten Zukunft“

7. März 2025: Anhörung zum Thema „Gesundheitssicherheit und Notfallvorsorge: Aufbau einer sicheren und geschützten Europäischen Region“

14. August 2025: Einsendeschluss für die schriftliche Konsultation über das Dokument EPW 2

Ein abschließender Entwurf des Dokuments mit dem EPW 2 wird den Mitgliedstaaten auf der 75. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa im Oktober 2025 zur Annahme vorgelegt.



Zugefügt 2025 Januar 15

Ausarbeitung des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms

Bundesgerichtshof zum Schadensersatzanspruch eines Fußballvereins nach Zwangsabstieg

Der unter anderem für das Vereinsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen den im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ergangenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 13. März 2024 (2 U 42/23) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Sportverein, nimmt den beklagten regionalen Fußballverband wegen eines zu Unrecht angeordneten Zwangsabstiegs seiner 1. Fußballmannschaft (Herren) aus der Regionalliga Nord zum Ende der Spielzeit 2013/2014 auf Ersatz von Vermögensschäden in Anspruch.

Im Dezember 2013 beschloss das Präsidium des Beklagten in Umsetzung einer entsprechenden, über den DFB weitergegebenen Aufforderung der FIFA Disziplinarkommission den Zwangsabstieg der 1. Herrenmannschaft des Klägers nach der Saison 2013/2014 als Sanktion dafür, dass der Kläger eine von der FIFA Dispute Resolution Chamber im Dezember 2008 nach dem FIFA Entschädigungsreglement festgesetzte Ausbildungsentschädigung für einen übernommenen Spieler nicht gezahlt hatte. Diesen Zwangsabstiegsbeschluss hat der Senat mit Urteil vom 20. September 2016 mangels satzungsmäßiger Grundlage für die Anordnung einer solchen Sanktion für nichtig erklärt (II ZR 25/15, BGHZ 212, 70; siehe auch Pressemitteilung Nr. 163/2016). Die anschließend erhobene Klage des Klägers auf Schadensersatz wegen des unrechtmäßig angeordneten Zwangsabstiegs in Form der Wiederzulassung seiner 1. Herrenmannschaft zum Spielbetrieb der Regionalliga Nord zur nächsten Spielzeit (sogenannte Naturalrestitution) hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg. Die dagegen eingelegte Revision des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 24. April 2020 gemäß § 552a ZPO zurückgewiesen (II ZR 417/18, WM 2020, 1251; siehe auch Pressemitteilung Nr.