Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


 Pistole - 
 LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


16.Dezember 2025,
Vorfallszeit; Juli und August 2025
Vorfallsort: Wien Simmering und Niederösterreich-Wolfpassing an der Hochleithen

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht am 23.07.2025 um 01:24 Uhr und am 26.08.2025 um 04:35 Uhr, jeweils einen Raub in einer Tankstelle begangen zu haben.

In beiden Fällen war der derzeit Unbekannte mit schwarzer Sturmhaube maskiert, trug eine schwarze Motorradjacke, dunkle Schuhe und grau/schwarze Arbeitshandschuhe. Er forderte Bargeldbestände und bedrohte jeweils die Angestellten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe.
Weiters trug er ein Kampfmesser sichtbar an seiner Hüfte. Das Bargeld verstaute er in einem schwarzen Rucksack und flüchtete. Der Tatverdächtige fuhr nach dem Raub in Wien mit einem Motorrad davon. Es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Bei den Vorfällen wurde körperlich niemand verletzt.
Fotos des Mannes konnten gesichert werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, hat die Ermittlungen übernommen. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Journaldienst des Ermittlungsdienstes unter der Telefonnummer 01 31310 – 33800 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des Täters führen, wurde seitens der Wirtschaftskammer Wien eine Belohnung in der Höhe von € 2.000,- ausgelobt.

Sollten Sie den Tatverdächtigen möglichweise vor, nach der Tat oder auch bei der Flucht gesehen haben, bzw. sonstige Angaben zu dem Mann machen können, bittet die Wiener Polizei um Hinweise.

Artikel Nr: 454061
vom Dienstag, 16.Dezember 2025, 16:06 Uhr.













Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de












Zugefügt 2025 Dezember 28

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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025

PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern


PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern

Aktualisierung: 24. Juni 2025
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und die Kriminalpolizeiinspektion Fürth bitten um Ihre Mithilfe!

Am 22.12.2023 gegen 17:10 Uhr betraten zwei unbekannte Männer ein Juweliergeschäft in der Fürther Innenstadt. Kurz nach Betreten des Geschäfts bedrohte Täter 1 die anwesende Mitarbeiterin mit einer Pistole und schubste diese zu Boden. Täter 2 schlug währenddessen mit einem Vorschlaghammer mehrere Vitrinen ein und entwendete diverse Schmuckstücke. Anschließend flüchteten beide Täter zunächst zu Fuß in den Fürther Stadtpark. Dort wurden sie von Zeugen beobachtet, wie sie zusammen auf einem E-Scooter am Fluss Pegnitz davonfuhren und an einem Holzsteg (Pappelsteig) den Wiesengrund in östliche Richtung zur Kutzerstraße hin überquerten. An dieser Stelle verlor sich die Spur der Täter. Im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten später in der Engelhardstraße und an einem Gebüsch am Treppenaufgang zur Kutzerstraße hin jeweils ein E-Scooter aufgefunden werden, die den Täter zugeordnet werden.
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2025
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Belohnung
Weitere Bilder
Informationen
Weitere Details

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täter führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder


Informationen

Delikt: Raub
Zeit: 22.12.2023, 17:10 Uhr
Tatort: Königstraße 141, 90762 Fürth, Bayern
Äußere Erscheinung

Täter 1:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 30-35 Jahre
Größe: circa 175 cm
Haarfarbe: dunkel (vermutlich Perücke)
helle Gesichtsfarbe
Brille mit dunklem Rahmen und großen Brillengläsern
Schnurr- und Kinnbart

Täter 2:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 25-30 Jahre
Größe: circa 175 cm
helle Gesichtsfarbe
Kleidung

Täter 1:
hüftlanger, dunkler Mantel (eventuell Wolle)
dunkles Oberteil mit Reißverschluss
schwarze Handschuhe
hellblaue Jeans
schwarze Schuhe
schwarzer Stockschirm

Täter 2:
dunkle Pelzmütze mit herunterhängenden Ohrenklappen
weiße FFP2-Maske
hüftlange, dunkle Jacke
seitlich über die Schulter getragene Umhängetasche
dunkle Handschuhe
dunkle Hose
dunkle Schuhe

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Haben Sie Hinweise zur Identität der Täter?
Sind Ihnen die beiden Täter vor oder nach der Tat - mit den E-Scootern oder zu Fuß - in der Nähe des Tatorts in der Fürther Innenstadt oder im Fürther Pegnitz-Wiesengrund aufgefallen?
Können Sie sachdienliche Hinweise zum Vorschlaghammer oder zu dem entwendeten Schmuck geben?
Haben Sie Hinweise zum Aufenhaltsort der Täter?

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 800 7766330

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Fürth

Kapellenstraße 10

90762 Fürth

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.







Zugefügt 2025 Juni 22

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Fahndung 2025

Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden


	Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden

11.06.2025
Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Millionenschaden am 15.10.2024 in Frankfurt am Main (Fechenheim)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizei Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 15.10.2024 gegen 20:54 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße 5 in Frankfurt am Main (Fechenheim) gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen eine Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 6.400 qm in Brand gesetzt zu haben.

Die Lagerhalle brannte dadurch zu großen Teilen aus und stürzte teilweise ein. Durch das massive Brandgeschehen kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass im Stadtgebiet und den westlich angrenzenden Landkreisen entsprechende Notrufe eingingen. Die Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Rettungskräfte der Frankfurter Feuerwehr waren mit einem großen Einsatzmittelaufgebot vor Ort und die Bevölkerung wurde über entsprechende Apps gewarnt. Es wird derzeit von einem Sachschaden von circa 10,94 Millionen Euro ausgegangen.

Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die beide Tatverdächtigen zeigen. Durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte bereits ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei der gesuchten Person handelt es sich um den derzeit unbekannten, zweiten Tatverdächtigen. Unter dem Link https://k.polizei.hessen.de/488551657 können die Videoaufnahmen und das Fahndungsplakat eingesehen werden. Das Plakat ist zudem dieser Presseerklärung beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizei Frankfurt am Main fragen:

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

Hinweise bitte an das

Polizei Frankfurt am Main unter 069-75551599

oder an jede andere Polizeidienststelle.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der gesuchten Person führen, ist eine Belohnung von 4.000,- Euro ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm






Zugefügt 2025 Juni 15

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Fahndung 2025

Pistole - schwerem Raub - polizei hessen - Bergen-Enkheim


	Pistole - schwerem Raub zum Nachteil eines Imbiss-Mitarbeiters - Frankfurt - Bergen-Enkheim

10.04.2025 – Am Sonntag (1. Dezember 2024) betraten gegen 20:23 Uhr zwei unbekannte Täter die Räumlichkeiten eines Imbisses in der Straße ´Leuchte´ in Frankfurt am Main. Nach Betreten des Imbisses forderte einer der beiden Täter unter Vorhalt einer Schusswaffe den Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld auf, während der andere Täter den Türbereich absicherte. Als ein weiterer anwesender Zeuge der Aufforderung nicht nachkam, begab sich der Täter hinter den Tresenbereich und suchte nach der Kasse. Als er diese nicht auffinden konnte, nahm er sich ein Getränk aus einem im Verkaufsraum befindlichen Kühlschrank und flüchtete zusammen mit dem weiteren Täter vom Tatort in unbekannte Richtung.

Aufgrund dessen hoffen Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Veröffentlichung jener Lichtbilder und Videoaufzeichnungen nun auf Hinweise, die zu einer Identifizierung des Tatverdächtigen führt.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

Er soll ca. 180 cm groß sein, große Augen und lange Wimpern haben. Ferner trug er eine rote Jacke mit einer dunklen Kapuzenweste (Marke: ´Nike´) darüber, einen dunklen Schlauchschal, sowie schwarze Handschuhe und eine helle Jeans.

Ein weiteres Lichtbild sowie zwei Videos des Tathergangs sind unter folgendem Link einsehbar: https://k.polizei.hessen.de/382652392

Zeugen, die Angaben zu der Identität des unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei Frankfurt am Main (K12) unter der Rufnummer 069/755-51299 zu wenden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm







Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Raub - Supermarkt Grebenstein - Polizei Nordhessen


	PISTOLE - bewaffnetem Raubüberfall auf Supermarkt in Grebenstein - Polizei Nordhessen

04.04.2025 – Grebenstein (Landkreis Kassel):

Mit der Veröffentlichung eines Videos und Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 9. August 2024 einen Supermarkt in der Bahnhofstraße in Grebenstein überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der bewaffnete Raubüberfall hatte sich an dem Freitagabend gegen 22:30 Uhr ereignet. Wie die Kriminalbeamten anhand der Videoaufzeichnung ermitteln konnten, hatte der Täter das Geschäft kurz vor Ladenschluss gegen 21:45 Uhr betreten und sich bis zur Tat zwischen den Regalen versteckt. Als die letzte Mitarbeiterin in das Kassenbüro ging, folgte ihr der Täter und forderte von ihr und den beiden Kolleginnen unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die drei Frauen der Aufforderung nachgekommen waren, flüchtete der Räuber mit einem Jutebeutel samt erbeutetem Bargeld und Wertgutscheinen nach draußen und mutmaßlich weiter in Richtung ´Steinerne Brücke´, wo sich seine Spur verliert. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

Männlich, 25 bis 35 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schlank, dunklerer Teint, dunkle Haare, dunkelbraune Augen, dunkler Vollbart, schwarze Schirmmütze, hatte teilweise eine dunkle Kapuze auf dem Kopf und eine Art Schal über die Nase gezogen, trug eine auffällige gelbe Multifunktionsweste sowie schwarze Sneaker, ansonsten dunkel gekleidet.

Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - Gelnhausen - Polizei Südosthessen


	PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - 

Gelnhausen - 
Polizei Südosthessen

04.04.2025 – Nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in der Freigerichter Straße am 11. Januar gegen 10 Uhr, (wir berichteten, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5947339) fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Gelnhausen nun öffentlich nach dem weiterhin unbekannten Täter.

Nachdem der Täter, so der rekonstruierte Geschehensablauf, sich aus Richtung des Hallenbads der Tankstelle näherte und diese betrat, bedrohte der etwa 20-Jährige die Angestellte mit einer Waffe und flüchtete hiernach mit seiner Beute in die gleiche Richtung, aus der er kam.

Laut bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen begab sich der Räuber im Anschluss an die Tat zum Schulhof der Kreisrealschule und zog sich dort ganz offensichtlich um.

Vor beziehungsweise während der Tat kann der Täter wie folgt beschrieben werden:

- circa 1,75 Meter groß
- weißer Jogginganzug mit schwarzem Logo auf der rechten
Brustseite, vermutlich der Marke Adidas
- weiße FFP2 - Maske
- weiße Latexhandschuhe, ggf. Einweghandschuhe
- grüne Sneaker mit weißer Zwischensohle und schwarzer Spitze
- helle Hautfarbe
- sprach deutsch ohne Akzent
- schwarze Kurzwaffe

Nach dem Umziehen kann die Kleidung wie folgt beschrieben werden:

- weiße Sneaker
- dunkelblaue Jeanshose mit Waschung der Vorderseite
- schwarze Winterjacke mit Logo auf der linken Oberarmseite,
vermutlich der Marke Wellensteyn

Da die Person, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnte, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und diese um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu der abgebildeten Person geben?
- Wer hat diesen auf der Flucht beobachtet?
- Wo ist die Person noch aufgefallen?
- Ist der Unbekannte möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen oder
hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Gelnhausen unter der Rufnummer 06051 827-0 entgegen.

Dieser Meldung sind vier Bilder des unbekannten Täters beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Offenbach, 04.04.2025, Pressestelle, Felix Geis

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Polizei - Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld


	Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- männlich
- 1,74 Meter
- 74 kg
- braune Haare
- blau-graue Augen


Beschreibung / Besondere Merkmale

- Narbe Oberarm rechts
- Narbe Augenbraue
- Narbe Unterarm links
- Tattoo: Handrücken links ´Katja´ (russische Schreibweise)


Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Koblenz
Tatort

Weitefeld (Landkreis Altenkirchen






Zugefügt 2025 Mai 5

Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld
Fahndung 2025 August

Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub


   Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub

13.08.2025 – 10:18
Bereits am 18.08.2024 kam es zu einem Raubüberfall auf ein Blumengeschäft in der Viktor-Teusch-Allee in 66115 Saarbrücken. Der erste Täter betritt das Geschäft, lädt eine Schusswaffe durch und zielt damit in der Folge auf die 58-jährige Geschädigte, die zur Tatzeit in dem Blumengeschäft arbeitet. Als die Geschädigte flüchten will, wird sie von einem zweiten Täter festgehalten und zurück in den Laden gezogen. Nur durch vehemente Gegenwehr gelingt es der Geschädigten sich loszureißen und aus dem Geschäft zu flüchten. In der Zwischenzeit begibt sich der erste Täter an die Kasse, öffnet diese und entnimmt das darin enthaltene Bargeld. Anschließend fliehen beide Täter fußläufig vom Tatort.

Die Täter können wie folgt beschrieben werden:

Täter 1:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- weiße Sportschuhe mit dunklen Applikationen
- dunkle Hose (möglicherweise Jogginghose)
- dunkler Kapuzenpullover mit Kapuze über dem Kopf
- schwarze Basecap mit rotem Logo
- dunkle Handschuhe
- augenscheinlich helle Haut
- trägt Mundschutz

Täter 2:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- Weiße Sneaker
- Schwarze augenscheinlich Jogginghose mit schwarzem Emblem in
weißem Hintergrund auf dem linken Oberschenkel
- Schwarzer Kapuzenpullover mit Kordeln an der Kapuze sowie Under
Armour Emblem auf der Brust
- trägt schwarze Basecap
- trägt Handschuhe
- trägt Mundschutz

Zeugen werden gebeten sich bei der PI - Saarbrücken Burbach unter 0681/97150 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach
SBR-BURB- DGL
Heinrich-Barth-Straße 2
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681/97150
E-Mail: pi-sb-burbach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland




Zugefügt 2025 August 16

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Fahndung 2025

Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)


Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)

Die Staatsanwaltschaft Halle und die Polizeiinspektion Halle (Saale) bitten um Ihre Mithilfe!

Der gesuchte Mohammad Suliman NIYAZI wird dringend verdächtigt, am 10.03.2019 seine 26 Jahre alte Ex-Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Halle (Saale) erstochen zu haben. Seitdem befindet er sich auf der Flucht.

Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen floh NIYAZI nach der Tat über Frankreich (vermutlich Paris) in die Türkei. Die Vermutung liegt nahe, dass er sich anschließend nach Afghanistan abgesetzt hat. Nach der Machtergreifung der Taliban im August 2021 könnte der Beschuldigte wieder zurück nach Deutschland geflüchtet sein. Ein Aufenthalt im Ausland, insbesondere im Raum Großbritannien, kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025
Informationen

Delikt: Mord
Zeit: 10.03.2019
Tatort: Florentiner Bogen, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Familienname: NIYAZI
Vorname: Mohammad Suliman
Geburtsdatum: 01.01.1995
Geburtsort: Kabul / Afghanistan
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Äußere Erscheinung
Haarfarbe: schwarz
Gewicht: 68 Kilogramm
südosteuropäischer Phänotyp
schlanke Figur

Besonderheiten (Narben)
mehrere Narben am linken Unterarm
senkrechte Narbe auf dem Bauch

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung:

Können Sie Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten Mohammad Suliman NIYAZI geben?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt und von Europol.
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 345 2241291

Sachbearbeitende Dienststelle:

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Mersburger Straße 6

06110 Halle (Saale)






Zugefügt 2025 Juni 29

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Fahndung 2025

Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln


 Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln

Tatort
Im Finkenhain, Köln-Hahnwald, Nordrhein-Westfalen

Tatzeit- /Raum
08.10.2024, 22:50 Uhr – 09.10.2024, 01:40 Uhr
Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Köln und das Polizeipräsidium Köln bitten um Ihre Mithilfe!

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln suchen nach den Personen, die am Abend des 8. Oktober 2024 in das Haus eines 74 Jahre alten Mannes im Kölner Stadtteil Hahnwald eingebrochen sind und den Inhaber einer Sonnenstudiokette durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper getötet haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich die Täter gegen 21:30 Uhr Zutritt zum Haus verschafft, waren um etwa 22:50 Uhr vom heimkehrenden Eigentümer überrascht worden und haben das Haus gegen 01:40 Uhr wieder verlassen. Bilder der Überwachungskamera aus der Nachbarschaft zeigen, dass sie um 01:55 Uhr vermutlich mit einem 1er oder 3er BMW vom Tatort geflüchtet sind.

Die Tatverdächtigen gingen professionell vor, vernichteten ihre Spuren vor Ort und erbeuteten neben einer großen Menge Bargeld in Scheinen auch mehrere tausend Euro gerolltes Münzgeld aus dem Tresor des Hauses. Zudem fehlt seit der Tat eine schwarze Lederjacke (siehe Titelbild) des 74-Jährigen. Das Opfer wurde am nächsten Morgen von einem Mitarbeiter entdeckt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.


Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel.: +49 221 2290

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg







Zugefügt 2025 Juni 29

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Diese sind ALLE kriminelle Fahndungen in Deutschland


Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung rechtskräftig


 Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung rechtskräftig



Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. März 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge, mit besonders schwerer Vergewaltigung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fügte der Angeklagte seiner Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte und ihren Auszug vorbereitete, im gemeinsamen Haus zunächst schwerste Kopfverletzungen zu und vergewaltigte sie, bevor sie starb. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt (Oder) - Urteil vom 13. März 2025 - 22 Ks 4/24

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 178 … Vergewaltigung mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch … Vergewaltigung … wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

6 StR 353/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 237/2025

Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 6 StR 353/25












Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

urteil wegen Beihilfe zum Mord an Ehemann in Bärsbach rechtskräftig


  urteil  wegen Beihilfe zum Mord an Ehemann in Bärsbach rechtskräftig


Das Landgericht Heidelberg hat die Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die zwischenzeitlich verstorbene Esther K. im Juli 2024 den Entschluss, den Ehemann der Angeklagten in der Nacht im Schlaf mit mehreren Messerstichen zu töten. Durch seinen Tod wollte sie den Fortbestand ihrer Freundschaft zur Angeklagten, ihrer einzigen Freundin, sichern, den sie durch deren Ehemann gefährdet sah. Am Morgen des Tattages weihte sie die Angeklagte in ihren Tatplan ein, dessen Umsetzung sie von deren Zustimmung abhängig machte. Die Angeklagte, die für ihren Ehemann schon seit geraumer Zeit nur noch Hass empfand und sich innerlich bereits zur Trennung entschlossen hatte, erklärte sich mit der Tötung ihres Ehemannes einverstanden und sicherte Esther K. zu, sie hierbei zu unterstützen.

In der darauffolgenden Nacht tötete Esther K. den schlafenden Ehemann der Angeklagten in seinem Schlafzimmer mit insgesamt 79 Messerstichen. Die Angeklagte, die absprachegemäß den Schlüssel an der Wohnungseingangstüre hatte stecken lassen, verließ während der Tatausführung das Schlafzimmer und wartete draußen die Beendigung der Tat ab. Wie von Esther K. instruiert, verständigte sie erst Stunden später die Polizei und gab vor, von einem maskierten Einbrecher im Haus überfallen worden zu sein, ihr Ehemann sei noch im Haus. Hierdurch verschaffte sie Esther K. ausreichend Zeit, das Tatwerkzeug und ihre blutverschmierte Kleidung zu beseitigen, so dass beides nicht aufgefunden werden konnte.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Verfahrensfehler hat das Rechtsmittel nicht aufgedeckt. Auch die aufgrund der erhobenen Sachrüge veranlasste materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Heidelberg - Urteil vom 31. März 2025 - 6 Ks 4000 Js 14517/24

Karlsruhe, den 13. Januar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

1 StR 362/25 (PDF, 6KB, nicht barrierefrei)



Ausgabejahr
2026
Erscheinungsdatum
13.01.2026

Nr. 008/2026

Beschluss vom 29. Oktober 2025 - 1 StR 362/25












Zugefügt 2026 Januar 15

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen rechtskräftig


  urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen rechtskräftig



Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Mai 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der vermögende Angeklagte Hass auf seine geschiedene Ehefrau, die er als ´Verräterin´ ansah und von der er sich gekränkt fühlte. Grund hierfür war, dass sich die mit dem Angeklagten seit 1988 verheiratete Geschädigte gegen seinen Willen 2016 von ihm getrennt hatte, sich von ihm hatte scheiden lassen und nun bestrebt war, ihre 2023 rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüche (Zugewinnausgleich über 1,6 Mio. Euro) durchzusetzen. Kurze Zeit nach der Zustellung von Beschlüssen, mit denen die Zwangsversteigerung ihm gehörender Grundstücke angeordnet worden war, lauerte der als Sportschütze über eine Waffe verfügende Angeklagte seiner Ex-Frau morgens an einem Waldweg auf und erschoss sie. Das Landgericht hat das Geschehen als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord sowie als Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Lübeck - Urteil vom 23. Mai 2025 - 1 Ks 705 Js 44964/24

Die maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuchs lautet:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

5 StR 646/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 236/2025

Beschluss vom 16. Dezember 2025 - 5 StR 646/25











Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizei Rheinland-Pfalz - Versuchter Totschlag - Kaiserslautern


 Polizei Rheinland-Pfalz - Versuchter Totschlag -   Kaiserslautern



06.01.2026
Sachverhaltsbeschreibung

Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags fahndet die Polizei nach dem Mann, der am 1. Januar 2026 gegen 10:00 Uhr am Caesarpark in Kaiserslautern – zwischen Hussongstraße und Autobahnbrücke – einem Passanten mit einer Schusswaffe ins Bein schoss. Der Fußgänger wurde schwer verletzt, der Täter flüchtete. Vom Täter liegen ein Phantombild und eine Personenbeschreibung vor. Wer kann Hinweise geben?


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

• etwa 20 bis 27 Jahre alt
• dunkelblonde/hellbraune, lockige Haare
• bekleidet mit blauer Jeans und Kapuzenpullover, der Pullover hat ein gelb/blau/violettes Muster und eine gelbe Kapuze


Gesuchte Hinweise

• Wer kann Hinweise zu dem Mann geben?
• Wem kommt die Person bekannt vor?
• Wer hat am Vormittag des 1. Januar 2026, im Zeitraum zwischen 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr, etwas Verdächtiges gesehen oder gehört?
• Wer verfügt am Haus oder auf dem Grundstück über Technik, welche möglicherweise im fraglichen Zeitraum Video- oder Audioaufnahmen gefertigt haben könnte (auch aufgezeichnete Knallgeräusche beispielsweise von Kameraüberwachungsanlagen oder Ähnliches)?
• Wer hat sich im fraglichen Zeitraum draußen aufgehalten, sei es auf der Straße im Wohngebiet (Hussongstraße; Kaiserbergring; Emil-Caesar-Straße) oder den angrenzenden Feldwegen?
• Wer hat zur fraglichen Zeit Beobachtungen gemacht, die mit diesem Ereignis in Verbindung zu bringen sind?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Kaiserslautern auch unter der Telefonnummer 0631-369 13313 entgegen.
Sachbearbeitende Dienststelle

KI Kaiserslautern 1
Delikt / Grund

Versuchter Totschlag
Tatort

Kaiserslautern
Tatzeit

01.01.2026











Zugefügt 2026 Januar 15

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Dezember
Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Hannover - Dieb hebt mit gestohlener EC-Karte Bargeld ab - Hannover


  Araber/Maghreb/Türke - Polizei Hannover - Dieb hebt mit gestohlener EC-Karte Bargeld ab - Hannover

29.12.2025 – 13:46

Die Polizei Hannover fahndet mit Fotos nach einem unbekannten Mann, der im Verdacht steht, Anfang August 2025 mit einer zuvor entwendeten Bankkarte mehrere unberechtigte Abhebungen vorgenommen und Bargeld erlangt zu haben. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizeiinspektion Hannover wurde einer 61-jährigen Frau am 04.08.2025 während einer Fahrt mit dem öffentlichen Personennahverkehr die EC-Karte aus der Geldbörse entwendet. Mit dieser Karte führte ein bislang unbekannter Täter noch am selben Tag mehrere Transaktionen an einem Geldautomaten einer Bankfiliale an der Lindemannallee im hannoverschen Stadtteil Bult durch und erlangte so einen vierstelligen Bargeldbetrag. Am 10.08.2025 versuchte der Mann erneut, in derselben Filiale Geld abzuheben, was jedoch misslang, da die Karte vom Automaten eingezogen wurde.

Der Tatverdächtige wurde bei den Abhebungen durch die Überwachungskamera des Geldautomaten aufgezeichnet. Auf den Bildern ist er mit dunklen Haaren zu sehen, die zu einem Dutt gebunden waren. Zudem trug er einen Vollbart. Am 04.08.2025 war er mit einem weißen Oberteil mit bunten Motiven, einer langen Jeans und schwarzen Schuhen bekleidet. Am 10.08.2025 trug er ein weißes T-Shirt, eine kurze Jeans und weiße Schuhe.

Da sämtliche polizeiliche Ermittlungsansätze ausgeschöpft wurden, hat das Amtsgericht Hannover auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover die Veröffentlichung von Bildern des Tatverdächtigen angeordnet.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Zeugen, die Hinweise zur Identität des Mannes geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-2717 zu melden. /trim, pol

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Tristan Möller
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de











Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Pistole - LPD Wien - Schussabgabe mit tödlichem Ausgang


 Pistole -  LPD Wien
 - 
Schussabgabe mit tödlichem Ausgang


17.November 2025
Vorfallszeit: 06.11.2025, 21:45 Uhr
Vorfallsort: Wien-Ottakring

Wie bereits berichtet, wurden am 06.11.2025 vor einem Restaurant in Wien-Ottakring drei Personen durch Schüsse verletzt, wobei ein 33-Jähriger in Folge dessen verstarb.
Opfer und Täter sollen einander gekannt haben, wobei sich eine zwischen ihnen geführte verbale Auseinandersetzung aus dem Lokal auf die Straße verlagerte und schließlich in der Tat mündete.

Im Zuge der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Wien, Ermittlungsbereich Leib/Leben, Gruppe Lehner, konnte erhoben werden, dass die Täter bei der Tat zu dritt agierten. Zwei von ihnen, ein 35-jähriger Österreicher sowie ein 38-Jähriger mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, stellten sich bereits bei der Polizei und befinden sich in Haft. Die Fahndung nach dem unmittelbaren Schützen ist noch aufrecht.
Der Aussendung ist ein Foto des dringend Tatverdächtigen angeschlossen.
Es handelt sich um einen der Polizei namentlich bekannten 34-Jährigen (Staatsbürgerschaft: Österreich), dessen Aufenthaltsort bislang unbekannt ist.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) wer-den an das Landeskriminalamt Wien unter der Telefonnummer 01-31310-33800 oder 338001 erbeten.

Artikel Nr: 453008
vom Montag, 17.November 2025, 11:46 Uhr.













Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

Polizei Hagen: Ticketautomat am Bahnhof erneut völlig zerstört - Osnabrück


  Polizei Hagen: Ticketautomat am Bahnhof erneut völlig zerstört -  Osnabrück



12.01.2026 – 09:01


In der Nacht zu Montag (1 Uhr) wurde die Polizei über einen beschädigten Ticketautomaten am Bahnhof in Natrup Hagen informiert. Ein Zeuge hatte zuvor einen lauten Knall gehört. Kurz darauf nahm der Mitteiler eine dunkle Limousine wahr, die sich vom Tatort entfernte.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei wurde der Automat (Bahnsteig Fahrtrichtung Osnabrück) in der vergangenen Nacht vermutlich durch den Einsatz eines pyrotechnischen Gegenstandes vollständig zerstört. Durch die Beschädigung wurden zudem vier Glasscheiben eines Wartehäuschens in Mitleidenschaft gezogen. Personen wurden nach derzeitigem Stand nicht verletzt. Angaben zur Höhe des entstandenen Sachschadens sowie zum möglichen Diebesgut sind derzeit noch nicht möglich. Eine polizeiliche Fahndung blieb ohne Erfolg. Während des Einsatzes kam es zwischen 01.55 Uhr und 02.10 Uhr zu einer Beeinträchtigung des Bahnverkehrs durch Sperrung der Gleise. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Zeugen, die in der Nacht zu Montag im Bereich des Bahnhofs verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu der dunklen Limousine geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Georgsmarienhütte unter 05401/83160 zu melden. Bereits am 22.12.2025 kam es am Bahnsteig in Fahrtrichtung Münster zu einer gleich gelagerten Tat. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/6184438

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Jannis Gervelmeyer
Telefon: 0541/327-2071
E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de












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Kriminelle Polizei Fahndung 2026 Januar

2 Araber/Maghreb/Türke - Polizei Cloppenburg - Raub zum Nachteil einer 45-jährigen Spaziergängerin - Löningen / OT Altenbunnen


  2  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei  Cloppenburg - Raub zum Nachteil einer 45-jährigen Spaziergängerin - Löningen / OT Altenbunnen

16.01.2026 – 09:43

Am Donnerstag, den 25.09.2025, wurde eine 45-jährige Frau im Bereich Löningen / Altenbunnen Opfer eines Raubes. Zum damaligen Zeitpunkt ging sie gegen 19:30 Uhr in einem Waldgebiet nahe der Löninger Straße zwischen Altenbunnen und Löningen mit ihrem Hund spazieren. Im Verlauf des Spazierganges vernahm sie hinter sich zwei Männer, die ihr das Smartphone abnahmen und sie zu Boden schubsten. Wir berichteten unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6126141

Im Rahmen des Zeugenaufrufes meldete sich der Eigentümer einer Wildkamera, die er in Tatortnähe zu eigenen Zwecken aufgestellt hatte. Die Kamera zeichnete am 26.09.2025, um 12:33 Uhr und 12:38 Uhr, zwei männliche Personen auf, die der damaligen Beschreibung der Täter sehr ähnelt.

In Ergänzung zu den ersichtlichen äußeren Merkmalen der Personen konnte das Opfer diese wie folgt beschreiben:

1. Person
- Männlich
- Ca. 20 bis 25 Jahre alt
- Ca. 180 cm
- Schmale Statur
- Dunkle Haare
- Kurzer dunkler Bart
- Dunkler Kapuzenpullover
- Helle Jogginghose mit einem Loch am Gesäß

2. Person
- Männlich
- Ca. 20-25 Jahre alt
- Ca. 170 cm
- Korpulente Statur mit starkem Bauchansatz
- Oversized Jeansjacke / Ärmel aufgekrempelt
- Trug eine auffällig goldfarbene dünne Brille

Zudem sollen beide Personen am 25.09.2025 ein Fahrrad zwischen sich geschoben haben. Zwischen der Tat und den Aufnahmen der Wildkamera liegen nur wenige Stunden, weshalb ein grundsätzlicher Aufenthalt der beiden Personen in räumlicher Nähe zum Tatort zum damaligen Zeitpunkt wahrscheinlich erscheint.

Wer erkennt die beiden Personen auf den beigefügten Bildern? Wer hat im Zeitraum vom 25.09.2025 (19:00 Uhr) bis 26.09.2025 (13:00 Uhr) verdächtige Beobachtungen in Tatortnähe gemacht?

Hinweise nimmt die Polizei in Cloppenburg unter 04471/18600 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Pressestelle
POK Christoph Schomaker
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop
penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb
urgvechta-33.html











Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

2 Araber/Maghreb/Türke - Polizei Cloppenburg - Raub zum Nachteil einer 45-jährigen Spaziergängerin - Löningen / OT Altenbunnen


  2  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei  Cloppenburg - Raub zum Nachteil einer 45-jährigen Spaziergängerin - Löningen / OT Altenbunnen

16.01.2026 – 09:43

Am Donnerstag, den 25.09.2025, wurde eine 45-jährige Frau im Bereich Löningen / Altenbunnen Opfer eines Raubes. Zum damaligen Zeitpunkt ging sie gegen 19:30 Uhr in einem Waldgebiet nahe der Löninger Straße zwischen Altenbunnen und Löningen mit ihrem Hund spazieren. Im Verlauf des Spazierganges vernahm sie hinter sich zwei Männer, die ihr das Smartphone abnahmen und sie zu Boden schubsten. Wir berichteten unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6126141

Im Rahmen des Zeugenaufrufes meldete sich der Eigentümer einer Wildkamera, die er in Tatortnähe zu eigenen Zwecken aufgestellt hatte. Die Kamera zeichnete am 26.09.2025, um 12:33 Uhr und 12:38 Uhr, zwei männliche Personen auf, die der damaligen Beschreibung der Täter sehr ähnelt.

In Ergänzung zu den ersichtlichen äußeren Merkmalen der Personen konnte das Opfer diese wie folgt beschreiben:

1. Person
- Männlich
- Ca. 20 bis 25 Jahre alt
- Ca. 180 cm
- Schmale Statur
- Dunkle Haare
- Kurzer dunkler Bart
- Dunkler Kapuzenpullover
- Helle Jogginghose mit einem Loch am Gesäß

2. Person
- Männlich
- Ca. 20-25 Jahre alt
- Ca. 170 cm
- Korpulente Statur mit starkem Bauchansatz
- Oversized Jeansjacke / Ärmel aufgekrempelt
- Trug eine auffällig goldfarbene dünne Brille

Zudem sollen beide Personen am 25.09.2025 ein Fahrrad zwischen sich geschoben haben. Zwischen der Tat und den Aufnahmen der Wildkamera liegen nur wenige Stunden, weshalb ein grundsätzlicher Aufenthalt der beiden Personen in räumlicher Nähe zum Tatort zum damaligen Zeitpunkt wahrscheinlich erscheint.

Wer erkennt die beiden Personen auf den beigefügten Bildern? Wer hat im Zeitraum vom 25.09.2025 (19:00 Uhr) bis 26.09.2025 (13:00 Uhr) verdächtige Beobachtungen in Tatortnähe gemacht?

Hinweise nimmt die Polizei in Cloppenburg unter 04471/18600 entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Pressestelle
POK Christoph Schomaker
Telefon: 04471/1860-104
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop
penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb
urgvechta-33.html











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Messer - Urteil zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus


 Messer - Urteil  zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus


Das Landgericht Siegen hat die Angeklagte u.a. wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen fasste die psychisch erkrankte, aber voll schuldfähige Angeklagte am Vorabend der Tat den Entschluss, auf dem am nächsten Tag stattfindenden Siegener Stadtfest so viele Menschen wie möglich zu töten. Hierzu stieg sie am 30. August 2024 gegen 19:20 Uhr in einen für das Stadtfest eingerichteten Shuttlebus, um nach Siegen zu fahren, entschied sich jedoch während der Fahrt, die Tat bereits im Bus zu begehen. In der Folge stach sie auf drei Fahrgäste ein, die jeweils nicht mit einem Angriff rechneten. Das Leben der jeweils am Hals verletzten Geschädigten konnte nur aufgrund sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen gerettet werden, die zum Tatort gerufene Polizeibeamten noch vor Eintreffen der Rettungskräfte leisteten. Zudem stach die Angeklagte auf eine weitere Mitfahrerin ein, die sie festhalten wollte und verletzte diese am Arm. Das Landgericht hat die Tat als versuchten Heimtückemord in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier tateinheitlichen Fällen gewertet.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihr erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Siegen - Urteil vom 30. April 2025 - 31 Ks 81 Js 620/24-5/24

Karlsruhe, den 22. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

4 StR 562/25 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
22.12.2025

Nr. 235/2025

Beschluss vom 15. Dezember 2025 - 4 StR 562/25












Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

polizei Schleswig-Holstein - Oering: körperlicher Übergriff auf eine Frau


 polizei Schleswig-Holstein - Oering:   körperlicher Übergriff auf eine Frau


Seit Freitag (12.12.2025) ermittelt die Kriminalpolizei Bad Segeberg zu einem Vorfall, bei dem ein unbekannter Mann tagsüber eine Spaziergängerin angegriffen hat.

Die Tat ereignete sich nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen Mittag auf dem Weg Immenhagen zwischen der Ortschaft Oering und den nördlich gelegenen Kläranlagen.

Eine 65-Jährige befand sich mit ihrem Hund auf einem Spaziergang, als ein bisher unbekannter Mann die Frau körperlich anging und von hinten festhielt. Die Geschädigte wehrte sich gegen die Griffe des Mannes, konnte sich letztendlich befreien und weglaufen.

Der Angreifer stieg unmittelbar vor der Tat aus einem kleineren Pkw aus. Das Fahrzeug war vermutlich in grauer Farbe und möglicherweise ein Audi. Der Mann wurde in einem ungefähren Alter von 40 Jahren mit einer eher untersetzten Statur und grauen Haaren beschrieben. Er trug bei der Tat eine Brille.

Das Motiv dieser Tat ist bisher ungeklärt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Kriminalpolizei Bad Segeberg führt die Ermittlungen zu einem möglichen Versuch eines sexuellen Übergriffs und ist auf der Such nach Zeugenhinweisen. Gibt es Personen, denen der beschriebene Pkw vor oder nach der Tat im Bereich Immenhagen aufgefallen ist? Gibt es weitere Erkenntnisse zum beschriebenen Mann?

Die Ermittler sprechen mit diesem Aufruf zudem einen namentlich nicht feststehenden Jogger an, der sich vermutlich in Tatortnähe aufgehalten hatte, und bitten um Kontaktaufnahme zur Polizei.

Sachdienliche Hinweise werden unter der Rufnummer 04551 884-0 entgegengenommen.
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polizei Schleswig-Holstein - Oering: körperlicher Übergriff auf eine Frau


 polizei Schleswig-Holstein - Oering:   körperlicher Übergriff auf eine Frau


Seit Freitag (12.12.2025) ermittelt die Kriminalpolizei Bad Segeberg zu einem Vorfall, bei dem ein unbekannter Mann tagsüber eine Spaziergängerin angegriffen hat.

Die Tat ereignete sich nach derzeitigem Ermittlungsstand gegen Mittag auf dem Weg Immenhagen zwischen der Ortschaft Oering und den nördlich gelegenen Kläranlagen.

Eine 65-Jährige befand sich mit ihrem Hund auf einem Spaziergang, als ein bisher unbekannter Mann die Frau körperlich anging und von hinten festhielt. Die Geschädigte wehrte sich gegen die Griffe des Mannes, konnte sich letztendlich befreien und weglaufen.

Der Angreifer stieg unmittelbar vor der Tat aus einem kleineren Pkw aus. Das Fahrzeug war vermutlich in grauer Farbe und möglicherweise ein Audi. Der Mann wurde in einem ungefähren Alter von 40 Jahren mit einer eher untersetzten Statur und grauen Haaren beschrieben. Er trug bei der Tat eine Brille.

Das Motiv dieser Tat ist bisher ungeklärt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Die Kriminalpolizei Bad Segeberg führt die Ermittlungen zu einem möglichen Versuch eines sexuellen Übergriffs und ist auf der Such nach Zeugenhinweisen. Gibt es Personen, denen der beschriebene Pkw vor oder nach der Tat im Bereich Immenhagen aufgefallen ist? Gibt es weitere Erkenntnisse zum beschriebenen Mann?

Die Ermittler sprechen mit diesem Aufruf zudem einen namentlich nicht feststehenden Jogger an, der sich vermutlich in Tatortnähe aufgehalten hatte, und bitten um Kontaktaufnahme zur Polizei.

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urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen


  urteil wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Mai 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der vermögende Angeklagte Hass auf seine geschiedene Ehefrau, die er als ´Verräterin´ ansah und von der er sich gekränkt fühlte. Grund hierfür war, dass sich die mit dem Angeklagten seit 1988 verheiratete Geschädigte gegen seinen Willen 2016 von ihm getrennt hatte, sich von ihm hatte scheiden lassen und nun bestrebt war, ihre 2023 rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüche (Zugewinnausgleich über 1,6 Mio. Euro) durchzusetzen. Kurze Zeit nach der Zustellung von Beschlüssen, mit denen die Zwangsversteigerung ihm gehörender Grundstücke angeordnet worden war, lauerte der als Sportschütze über eine Waffe verfügende Angeklagte seiner Ex-Frau morgens an einem Waldweg auf und erschoss sie. Das Landgericht hat das Geschehen als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord sowie als Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Lübeck - Urteil vom 23. Mai 2025 - 1 Ks 705 Js 44964/24

Die maßgebliche Vorschrift des Strafgesetzbuchs lautet:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 236/2025

Beschluss vom 16. Dezember 2025 - 5 StR 646/25

















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


 Pistole - 
 LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


16.Dezember 2025,
Vorfallszeit; Juli und August 2025
Vorfallsort: Wien Simmering und Niederösterreich-Wolfpassing an der Hochleithen

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht am 23.07.2025 um 01:24 Uhr und am 26.08.2025 um 04:35 Uhr, jeweils einen Raub in einer Tankstelle begangen zu haben.

In beiden Fällen war der derzeit Unbekannte mit schwarzer Sturmhaube maskiert, trug eine schwarze Motorradjacke, dunkle Schuhe und grau/schwarze Arbeitshandschuhe. Er forderte Bargeldbestände und bedrohte jeweils die Angestellten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe.
Weiters trug er ein Kampfmesser sichtbar an seiner Hüfte. Das Bargeld verstaute er in einem schwarzen Rucksack und flüchtete. Der Tatverdächtige fuhr nach dem Raub in Wien mit einem Motorrad davon. Es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Bei den Vorfällen wurde körperlich niemand verletzt.
Fotos des Mannes konnten gesichert werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, hat die Ermittlungen übernommen. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Journaldienst des Ermittlungsdienstes unter der Telefonnummer 01 31310 – 33800 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des Täters führen, wurde seitens der Wirtschaftskammer Wien eine Belohnung in der Höhe von € 2.000,- ausgelobt.

Sollten Sie den Tatverdächtigen möglichweise vor, nach der Tat oder auch bei der Flucht gesehen haben, bzw. sonstige Angaben zu dem Mann machen können, bittet die Wiener Polizei um Hinweise.

Artikel Nr: 454061
vom Dienstag, 16.Dezember 2025, 16:06 Uhr.


















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Araber/Maghreb/Türke - Polizei Rheinland-Pfalz - 86-jährige Geschädigt - falsch-Polizei Betrug - Neuwied und Koblenz


 Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Rheinland-Pfalz - 86-jährige Geschädigt -  falsch-Polizei Betrug - Neuwied und Koblenz


12.11.2024
Sachverhaltsbeschreibung

Am 12.08.2024, ca. 14:00 Uhr, erhielt der 86-jährige Geschädigte aus dem Bereich Neuwied einen Anruf mit unbekannter Nummer. Im Rahmen des Telefonats wurde ihm durch den männlichen Anrufer mitgeteilt, dass eine rumänische Bande eine Nachbarin von ihm überfallen habe. Die Täter hätten Unterlagen mit sich geführt, auf welcher auch der Name des Geschädigten gestanden habe.

Schlussendlich deponierte der Geschädigte 1200€ Bargeld und sein Portemonnaie u. a. mit seiner Bankkarte an einem vereinbarten Ort im Bereich der Wohnanschrift. Nach Abholung durch den oder die Täter kam es zwischen 18:25 Uhr und 18:32 Uhr zu drei Bargeldabhebungen (1000€, 2000€, 900€) am Geldautomaten der Commerzbank in Koblenz, Clemensstraße 32. Hierbei wurde der Täter videografiert.

Am 30.08.2024 kam es in der Müller-Filiale, Koblenz, am Altlöhrtor, zu einem Hausfriedensbruch mit Bedrohung. Auch hierbei wurde der Täter gefilmt. Bei der abgebildeten Person, die hier ein hellgraues T-Shirt trägt, könnte es sich aufgrund des äußerlichen Erscheinungsbilds um die gleiche Person handeln, die auch in der Bank in Koblenz videografiert wurde.

Die Kriminalpolizei Neuwied bittet Zeugen, sich unter 02631/ 878-0 zu melden.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Bei dem Geldabheber handelt es sich um einen Mann, ca. 20 bis 30 Jahre alt, ca. 170cm bis 185cm groß, schlanke bis muskulöse Statur, schwarze Kappe mit weißem Logo, graues Shirt, helle Hose, weiße Schuhe, weiße Socken und Umhängetasche.

Zudem trägt er einen auffälligen Bart.


Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminalinspektion Neuwied
Delikt / Grund

Betrug
Tatort

Neuwied und Koblenz
Tatzeit

12.08.2024
Bank
Bank
Bank
Bank
Drogeriemarkt Koblenz
Drogeriemarkt Koblenz
Drogeriemarkt Koblenz


















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urteil - Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus - lebenslange Freiheitsstrafe


  urteil - Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus - lebenslange Freiheitsstrafe




Das Landgericht Siegen hat die Angeklagte u.a. wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen fasste die psychisch erkrankte, aber voll schuldfähige Angeklagte am Vorabend der Tat den Entschluss, auf dem am nächsten Tag stattfindenden Siegener Stadtfest so viele Menschen wie möglich zu töten. Hierzu stieg sie am 30. August 2024 gegen 19:20 Uhr in einen für das Stadtfest eingerichteten Shuttlebus, um nach Siegen zu fahren, entschied sich jedoch während der Fahrt, die Tat bereits im Bus zu begehen. In der Folge stach sie auf drei Fahrgäste ein, die jeweils nicht mit einem Angriff rechneten. Das Leben der jeweils am Hals verletzten Geschädigten konnte nur aufgrund sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen gerettet werden, die zum Tatort gerufene Polizeibeamten noch vor Eintreffen der Rettungskräfte leisteten. Zudem stach die Angeklagte auf eine weitere Mitfahrerin ein, die sie festhalten wollte und verletzte diese am Arm. Das Landgericht hat die Tat als versuchten Heimtückemord in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier tateinheitlichen Fällen gewertet.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihr erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Siegen - Urteil vom 30. April 2025 - 31 Ks 81 Js 620/24-5/24

Karlsruhe, den 22. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
22.12.2025

Nr. 235/2025

Beschluss vom 15. Dezember 2025 - 4 StR 562/25
















Zugefügt 2025 Dezember 28

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Urteil wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung


 Urteil wegen Mordes und Vergewaltigung nach Trennung


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. März 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge, mit besonders schwerer Vergewaltigung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fügte der Angeklagte seiner Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte und ihren Auszug vorbereitete, im gemeinsamen Haus zunächst schwerste Kopfverletzungen zu und vergewaltigte sie, bevor sie starb. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt (Oder) - Urteil vom 13. März 2025 - 22 Ks 4/24

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 178 … Vergewaltigung mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch … Vergewaltigung … wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Karlsruhe, den 23. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Der Bundesgerichtshof



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
23.12.2025

Nr. 237/2025

Beschluss vom 11. Dezember 2025 - 6 StR 353/25

















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Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de

















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Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de

















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Polizei Hannover - Täter stehlen aus Tiefgarage Porsche - Calenberger Neustadt


 Polizei Hannover - Täter stehlen aus Tiefgarage Porsche - Calenberger Neustadt



05.12.2025

Unbekannter Täter haben in der Nacht zu Donnerstag, 04.12.2025, einen Porsche 911 Carrera aus einer Tiefgarage in Hannover gestohlen. Der Eigentümer bemerkte am Donnerstagmorgen, dass das Auto nicht mehr an seinem Abstellplatz in einer Tiefgarage in der Calenberger Neustadt stand und alarmierte die Polizei. Diese bittet nun die Bevölkerung um Hinweise.

Nach bisherigen Erkenntnissen der auf Kfz-Diebstähle spezialisierten Ermittlungsgruppe des Zentralen Kriminaldienstes in Hannover verschafften sich unbekannte Täter Zugang zu einer Tiefgarage an der Molthahnstraße in der Calenberger Neustadt und entwendeten einen dort abgestellten Porsche 911 Carrera. Der Eigentümer hatte das schwarze Fahrzeug am Vortag gegen 15:00 Uhr noch in der Tiefgarage gesehen. Am Donnerstagmorgen gegen 08:00 Uhr war es dann verschwunden.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe bei der Fahndung nach dem schwarzen Porsche, an dem zuletzt Saisonkennzeichen mit ´H´ für Hannover befestigt waren. Möglicherweise befindet sich das Auto noch im Stadtgebiet und wurde an einer bestimmten Stelle vorübergehend abgestellt.

Zeugen, die Hinweise zur Tat beziehungsweise zu dem gesuchten Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden. /ram

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Michael Bertram
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de
















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach


 Tötung eines tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach


Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. November 2024 wegen Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Den Feststellungen zufolge erschoss der Angeklagte, der sich anlässlich der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus aufhielt, am 23. Dezember 2023 einen von der Gemeinde in dem benachbarten Anwesen untergebrachten tunesischen Staatsangehörigen in dessen Wohnung mit einer halbautomatischen Selbstladepistole. Während der Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit einer Machete in sechs Teile zerlegte, sie mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf.

Die Hauptverhandlung über die Revision der Nebenklägerin, mit der sie die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes erstrebt, findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2025 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.

Vorinstanz:

Landgericht Waldshut-Tiengen - Urteil vom 18. November 2024 - 3 Ks 20 Js 5290/24

Karlsruhe, den 9. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof

Revisionshauptverhandlung am 16. Dezember 2025, 11:30 Uhr, in der Strafsache 1 StR 216/25 (

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
09.12.2025

Nr. 226/2025

















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Messer - Araber/Maghreb/Türke - Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter


 Messer -  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter



17.12.2025
Am 9. Mai 2025 gegen 03:30 Uhr wurde der Fahrer eines Lieferwagens in der Bahnhofstraße in 66111 Saarbrücken von zwei unbekannten männlichen Personen aufgefordert, sein Fahrzeug zu öffnen.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlugen die beiden Männer mit den Händen gegen die Fahrer- und Beifahrertür des Transporters.

Der Haupttatverdächtige zog zudem ein Messer und trat gegen die verschlossene Fahrertür, wodurch ein Blechschaden verursacht wurde.

Der im Inneren des Fahrzeugs befindliche Geschädigte kam den Forderungen der unbekannten Täter nicht nach.

Der Haupttäter wurde wie folgt beschrieben:

- helle Hautfarbe
- ca. 25-30 Jahre alt
- Tätowierung in Form eines Kreuzes rechts am Hals und eine
weitere Tätowierung an der rechten Hand
- sprach Arabisch und Deutsch

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Haupttatverdächtigen erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
SBR-STADT-KED
Mainzer Straße 132
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/9321-233
E-Mail: pi-saarbruecken-stadt@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g











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Messer - Araber/Maghreb/Türke - Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter


 Messer -  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter



17.12.2025
Am 9. Mai 2025 gegen 03:30 Uhr wurde der Fahrer eines Lieferwagens in der Bahnhofstraße in 66111 Saarbrücken von zwei unbekannten männlichen Personen aufgefordert, sein Fahrzeug zu öffnen.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlugen die beiden Männer mit den Händen gegen die Fahrer- und Beifahrertür des Transporters.

Der Haupttatverdächtige zog zudem ein Messer und trat gegen die verschlossene Fahrertür, wodurch ein Blechschaden verursacht wurde.

Der im Inneren des Fahrzeugs befindliche Geschädigte kam den Forderungen der unbekannten Täter nicht nach.

Der Haupttäter wurde wie folgt beschrieben:

- helle Hautfarbe
- ca. 25-30 Jahre alt
- Tätowierung in Form eines Kreuzes rechts am Hals und eine
weitere Tätowierung an der rechten Hand
- sprach Arabisch und Deutsch

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Haupttatverdächtigen erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
SBR-STADT-KED
Mainzer Straße 132
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/9321-233
E-Mail: pi-saarbruecken-stadt@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
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Araber/Maghreb/Türke - polizei.hessen - EC-Karte Dieb, betrüger - Korbach (ots)


  Araber/Maghreb/Türke -  polizei.hessen - EC-Karte Dieb,  betrüger - Korbach (ots)



01.12.2025


Am 24. September ergaunerten angebliche Bankmitarbeiter eine EC-Karte einer Seniorin aus Korbach. In der Folge hob einer der Betrüger in Korbach und Asbach mit dieser EC-Karte mehrfach Bargeld ab, dabei wurde er videografiert. Da die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Korbach nicht zur Identifizierung des unbekannten Täters führten, hat ein Richter nun eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Die Polizei bittet um Hinweise.

Am Mittwoch, 24. September, gegen 11.30 Uhr, erhielt eine 88-jährige Frau aus Korbach einen Anruf von einer ihr unbekannten Frau. Diese gab sich als Mitarbeiterin der Bankenaufsicht aus. Sie schilderte, dass die EC-Karte der Seniorin wahrscheinlich kopiert worden sei, man habe Vormerkungen für Abbuchungen in Höhe von mehreren tausend Euro feststellen können. Die Karte müsse daher dringend abgeholt, auf Manipulationen überprüft und anschließend an die Polizei übergeben werden.

Da die Anruferin glaubhaft wirkte, händigte die 88-Jährige ihre Karte etwa eine halbe Stunde nach dem Anruf dem angekündigten angeblichen Bankmitarbeiter aus. Unmittelbar danach hob der unbekannte Täter mit der EC-Karte zweimal Bargeld an einem Automaten der Sparkasse in Korbach ab.

Am Folgetag (25. September) gegen 09.45 Uhr setzten die Betrüger die Karte erneut ein, diesmal wurde an einem Geldautomaten im Vorteil-Center in Asbach (Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz) Geld abgehoben. Bei den insgesamt drei Abhebungen wurde der Unbekannte von Überwachungskameras aufgenommen. Es entstand ein Gesamtschaden im unteren vierstelligen Bereich.

Der Täter, der die Karte abholte und in Korbach einsetzte, kann wie folgt beschrieben werden:

20 bis 30 Jahre alt,

etwa 170 cm groß, kurze, schwarze., lockige Haare, Oberlippenbart, bekleidet mit dunkler Strickjacke mit weißen Kordeln und weißem Reißverschluss., Logo der Marke ´FILA´ auf der Brust.

Von der Veröffentlichung von Fotos des unbekannten Täters aus den Überwachungskameras von Geldautomaten in Korbach und Asbach erhoffen sich die zuständigen Ermittler des Betrugskommissariats der Kriminalpolizei in Korbach Hinweise auf die Identität des abgebildeten Mannes. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 05631/9710 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle

Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 0611/32766-1012
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de











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Araber/Maghreb/Türke - Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior


  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior

04.12.2025

Mit Hilfe von Fotos sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Personen am 24. und 25. Juni 2025 zwei Seniorinnen und einen Senior in Charlottenburg, Mariendorf und Gesundbrunnen um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben.
Alle drei wurden zunächst telefonisch von Unbekannten kontaktiert, die sich als Bankangestellte oder Polizeibeamte ausgaben. Unter verschiedenen Vorwänden – angebliche Sicherheitsprobleme, laufende Ermittlungen oder vermeintliche Überprüfungen – wurde jeweils angekündigt, dass ein Kollege zur Wohnung komme. Der Gesuchte erschien dann, gab sich glaubhaft als Bankmitarbeiter oder als Polizeibeamter aus und zeigte auf seinem Mobiltelefon einen vermeintlichen Dienstausweis. Dann verschaffte er sich Zutritt zu den Wohnungen und ließ sich Bankkarten samt PIN sowie Wertgegenstände aushändigen. In zwei Fällen hob er anschließend unberechtigt Bargeld von den Konten der Geschädigten ab.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige in ähnlich gelagerten Fällen in Hamburg agiert haben soll.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität des Abgebildeten machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?




Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

















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polizei.hessen - 2 Täter - Kiosk-Einbruch in Kasseler Nordstadt


 polizei.hessen - 2 Täter - Kiosk-Einbruch in Kasseler Nordstadt


04.12.2025
Kassel (ots)

(Bitte beachten Sie auch die beigefügte Fotocollage, auf denen die beiden Täter zu sehen sind).

Kassel-Nord:

Mit der Veröffentlichung von Fotos der Täter aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 21/22 der Kasseler Kripo Hinweise auf zwei bislang unbekannte Männer zu erhalten, die am 18. August 2025 in einen Kiosk in der Kasseler Nordstadt eingebrochen sind. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung der Einbrecher, weshalb eine Richterin nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Die Tat in der Henschelstraße, Ecke Moritzstraße, hatte sich an dem Dienstag um 2:55 Uhr ereignet. Zu dieser Zeit hatten die beiden Täter einen Rollladen an dem Kiosk zerstört und schlugen anschließend eine Fensterscheibe ein, um in den Verkaufsraum einzusteigen. Während ein Einbrecher den Kiosk durchsuchte und Bargeld, Zigaretten und weitere Waren in Tüten und seinen Rucksack steckte, stand sein Komplize an dem Fenster ´Schmiere´ und nahm die Beute in Empfang, bevor beide zusammen die Flucht ergriffen. Eine Überwachungskamera hatte die beiden Täter aufgezeichnet, weshalb folgende Beschreibung vorliegt:

1. Täter: Männlich, schlank, 20 bis 30 Jahre alt, trägt ein dunkles Basecap, einen hellen Kapuzenpullover, darüber eine dunkle Jacke und einen hellen Rucksack

2. Täter (der Schmiere stand): Männlich, dunkler Bart, trägt helle Oberbekleidung mit heller Kapuze und ein Basecap.

Zeugen, die den Ermittlern des K 21/22 Hinweise auf die Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de
















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PISTOLE - polizei.bremen - Schüssen gegen den Kopf


 PISTOLE - polizei.bremen - Schüssen gegen den Kopf


03.12.2025

Bremen (ots)

-

Ort: Bremen-Hemelingen, OT Hemelingen, Christernstraße
Zeit: 20.08.2025, 11 Uhr

Am 20. August 2025, gegen 11:00 Uhr, kam es in der Christernstraße im Bremer Ortsteil Hemelingen zu einem Vorfall, bei dem ein Senior Opfer eines Schreckschusswaffeneinsatzes wurde. Die Polizei hat mittlerweile konkrete Hinweise auf den Täter, doch der Geschädigte ist weiterhin unbekannt und wird nun von Staatsanwaltschaft und Polizei mittels einer Öffentlichkeitsfahndung gesucht.

Nach bisherigen Ermittlungen befand sich der Verdächtige mit einer weiteren Person auf dem Gehweg, als der ältere Mann auf einem Fahrrad, in ein kurzes Wortgefecht mit ihm geriet. Der Fahrradfahrer versuchte daraufhin, ein Foto des Mannes zu machen. Dieser zog eine Gas- oder Schreckschusswaffe und feuerte aus einer Entfernung von etwa 30-40 cm zwei Schüsse in Richtung des Kopfes des Fahrradfahrers. Ob und in welchem Ausmaß der Senior verletzt wurde, ist bislang noch nicht geklärt. Zeugen berichteten, dass sich alle Beteiligten schnell vom Tatort entfernten.

Die Polizei hat mittlerweile konkrete Täterhinweise erlangt. Der Geschädigte wird dringend gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise zum Vorfall oder zur Identität des Seniors, der auf dem Foto abgebildet ist, werden unter der Telefonnummer 0421 362-3888 vom Kriminaldauerdienst entgegengenommen.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Pressestelle
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de
Medieninhalte2 Dateien











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Rotenburg (Wümme) Urteil dreifach-Morde


 Rotenburg (Wümme)  Urteil  dreifach-Morde



Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Verden vom 28. Februar 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte, ein Bundeswehrsoldat, in den frühen Morgenstunden des 1. März 2024 vier Personen. Er verschaffte sich gewaltsam Zutritt zu deren Wohnhäusern, überraschte sie dort und tötete sie mit mehreren Schüssen. Das Landgericht hat die Taten, die sich gegen den Freund seiner Ehefrau und dessen Mutter sowie gegen eine Freundin der Ehefrau richteten, als Morde gewertet und jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen. Die Tötung eines Kleinkindes hat das Landgericht als fahrlässige Tötung gewertet, weil der Angeklagte es nicht wahrnahm, als er Schüsse auf die Mutter des Kindes abgab.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts Verden ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Verden - Urteil vom 28. Februar 2025 - 1 Ks 13921/24 (107/24)

Die maßgebliche Vorschrift aus dem Strafgesetzbuch lautet:

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer … heimtückisch …einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 1. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
01.12.2025

Nr. 223/2025

Beschluss vom 26. November 2025 - 6 StR 393/25











Zugefügt 2025 Dezember 13

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Araber/Maghreb/Türke - polizei.hessen - EC-Karte Dieb, betrüger - Korbach (ots)


  Araber/Maghreb/Türke -  polizei.hessen - EC-Karte Dieb,  betrüger - Korbach (ots)



01.12.2025


Am 24. September ergaunerten angebliche Bankmitarbeiter eine EC-Karte einer Seniorin aus Korbach. In der Folge hob einer der Betrüger in Korbach und Asbach mit dieser EC-Karte mehrfach Bargeld ab, dabei wurde er videografiert. Da die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Korbach nicht zur Identifizierung des unbekannten Täters führten, hat ein Richter nun eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Die Polizei bittet um Hinweise.

Am Mittwoch, 24. September, gegen 11.30 Uhr, erhielt eine 88-jährige Frau aus Korbach einen Anruf von einer ihr unbekannten Frau. Diese gab sich als Mitarbeiterin der Bankenaufsicht aus. Sie schilderte, dass die EC-Karte der Seniorin wahrscheinlich kopiert worden sei, man habe Vormerkungen für Abbuchungen in Höhe von mehreren tausend Euro feststellen können. Die Karte müsse daher dringend abgeholt, auf Manipulationen überprüft und anschließend an die Polizei übergeben werden.

Da die Anruferin glaubhaft wirkte, händigte die 88-Jährige ihre Karte etwa eine halbe Stunde nach dem Anruf dem angekündigten angeblichen Bankmitarbeiter aus. Unmittelbar danach hob der unbekannte Täter mit der EC-Karte zweimal Bargeld an einem Automaten der Sparkasse in Korbach ab.

Am Folgetag (25. September) gegen 09.45 Uhr setzten die Betrüger die Karte erneut ein, diesmal wurde an einem Geldautomaten im Vorteil-Center in Asbach (Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz) Geld abgehoben. Bei den insgesamt drei Abhebungen wurde der Unbekannte von Überwachungskameras aufgenommen. Es entstand ein Gesamtschaden im unteren vierstelligen Bereich.

Der Täter, der die Karte abholte und in Korbach einsetzte, kann wie folgt beschrieben werden:

20 bis 30 Jahre alt,

etwa 170 cm groß, kurze, schwarze., lockige Haare, Oberlippenbart, bekleidet mit dunkler Strickjacke mit weißen Kordeln und weißem Reißverschluss., Logo der Marke ´FILA´ auf der Brust.

Von der Veröffentlichung von Fotos des unbekannten Täters aus den Überwachungskameras von Geldautomaten in Korbach und Asbach erhoffen sich die zuständigen Ermittler des Betrugskommissariats der Kriminalpolizei in Korbach Hinweise auf die Identität des abgebildeten Mannes. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 05631/9710 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Dirk Richter

Kriminalhauptkommissar

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle

Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 0611/32766-1012
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de











Zugefügt 2025 Dezember 13

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Messer - Araber/Maghreb/Türke - Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter


 Messer -  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Saarbrücken - Versuchte Nötigung mittels Messer und Sachbeschädigung an Transporter



17.12.2025
Am 9. Mai 2025 gegen 03:30 Uhr wurde der Fahrer eines Lieferwagens in der Bahnhofstraße in 66111 Saarbrücken von zwei unbekannten männlichen Personen aufgefordert, sein Fahrzeug zu öffnen.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, schlugen die beiden Männer mit den Händen gegen die Fahrer- und Beifahrertür des Transporters.

Der Haupttatverdächtige zog zudem ein Messer und trat gegen die verschlossene Fahrertür, wodurch ein Blechschaden verursacht wurde.

Der im Inneren des Fahrzeugs befindliche Geschädigte kam den Forderungen der unbekannten Täter nicht nach.

Der Haupttäter wurde wie folgt beschrieben:

- helle Hautfarbe
- ca. 25-30 Jahre alt
- Tätowierung in Form eines Kreuzes rechts am Hals und eine
weitere Tätowierung an der rechten Hand
- sprach Arabisch und Deutsch

Das Amtsgericht Saarbrücken hat nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem bislang unbekannten Haupttatverdächtigen erlassen.

Wer Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681 / 9321-233) in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt
SBR-STADT-KED
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66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/9321-233
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Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Cottbus Urteil - Morde an 14-Jähriger auf offener Straße


 Cottbus Urteil -  Morde an 14-Jähriger auf offener Straße


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus verworfen, das ihn wegen Heimtückemordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat.

Nach den Feststellungen des Landgerichts litt der Angeklagte an einer schizoaffektiven Störung. Am Tattag bereitete er in der Küche das Abendessen zu und griff die 14-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin, die neben ihn getreten war, unvermittelt mit einem Messer an, um sie zu töten. Nachdem ihre Mutter ihr zur Hilfe gekommen und ihr trotz der erlittenen schweren Verletzungen am Hals die Flucht aus der Wohnung gelungen war, verfolgte der Angeklagte sie und tötete sie mit einem weiteren Messerstich auf offener Straße. Das Landgericht hat angenommen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erheblich vermindert war (§ 21 StGB).

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Cottbus - Urteil vom 19. März 2024 - 21 Ks 5/24

Vorschriften aus dem StGB:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(...) heimtückisch (...),

einen Menschen tötet.

§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung (...) unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

§ 38 Dauer der Freiheitsstrafe

(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

§ 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:

1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (...)

§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

1Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand (...) der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt (...) werden (...), zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. (...)

Karlsruhe, den 1. Dezember 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
01.12.2025

Nr. 222/2025

Beschluss vom 12. November 2025 - 6 StR 336/25

















Zugefügt 2025 Dezember 13

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior


  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Berlin - Trickbetrug gegen zwei Seniorinnen und einSenior

04.12.2025

Mit Hilfe von Fotos sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Personen am 24. und 25. Juni 2025 zwei Seniorinnen und einen Senior in Charlottenburg, Mariendorf und Gesundbrunnen um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben.
Alle drei wurden zunächst telefonisch von Unbekannten kontaktiert, die sich als Bankangestellte oder Polizeibeamte ausgaben. Unter verschiedenen Vorwänden – angebliche Sicherheitsprobleme, laufende Ermittlungen oder vermeintliche Überprüfungen – wurde jeweils angekündigt, dass ein Kollege zur Wohnung komme. Der Gesuchte erschien dann, gab sich glaubhaft als Bankmitarbeiter oder als Polizeibeamter aus und zeigte auf seinem Mobiltelefon einen vermeintlichen Dienstausweis. Dann verschaffte er sich Zutritt zu den Wohnungen und ließ sich Bankkarten samt PIN sowie Wertgegenstände aushändigen. In zwei Fällen hob er anschließend unberechtigt Bargeld von den Konten der Geschädigten ab.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige in ähnlich gelagerten Fällen in Hamburg agiert haben soll.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität des Abgebildeten machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?




Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de

















Zugefügt 2025 Dezember 13

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