Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


 Pistole - 
 LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


16.Dezember 2025,
Vorfallszeit; Juli und August 2025
Vorfallsort: Wien Simmering und Niederösterreich-Wolfpassing an der Hochleithen

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht am 23.07.2025 um 01:24 Uhr und am 26.08.2025 um 04:35 Uhr, jeweils einen Raub in einer Tankstelle begangen zu haben.

In beiden Fällen war der derzeit Unbekannte mit schwarzer Sturmhaube maskiert, trug eine schwarze Motorradjacke, dunkle Schuhe und grau/schwarze Arbeitshandschuhe. Er forderte Bargeldbestände und bedrohte jeweils die Angestellten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe.
Weiters trug er ein Kampfmesser sichtbar an seiner Hüfte. Das Bargeld verstaute er in einem schwarzen Rucksack und flüchtete. Der Tatverdächtige fuhr nach dem Raub in Wien mit einem Motorrad davon. Es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Bei den Vorfällen wurde körperlich niemand verletzt.
Fotos des Mannes konnten gesichert werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, hat die Ermittlungen übernommen. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Journaldienst des Ermittlungsdienstes unter der Telefonnummer 01 31310 – 33800 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des Täters führen, wurde seitens der Wirtschaftskammer Wien eine Belohnung in der Höhe von € 2.000,- ausgelobt.

Sollten Sie den Tatverdächtigen möglichweise vor, nach der Tat oder auch bei der Flucht gesehen haben, bzw. sonstige Angaben zu dem Mann machen können, bittet die Wiener Polizei um Hinweise.

Artikel Nr: 454061
vom Dienstag, 16.Dezember 2025, 16:06 Uhr.













Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de












Zugefügt 2025 Dezember 28

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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025

PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern


PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern

Aktualisierung: 24. Juni 2025
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und die Kriminalpolizeiinspektion Fürth bitten um Ihre Mithilfe!

Am 22.12.2023 gegen 17:10 Uhr betraten zwei unbekannte Männer ein Juweliergeschäft in der Fürther Innenstadt. Kurz nach Betreten des Geschäfts bedrohte Täter 1 die anwesende Mitarbeiterin mit einer Pistole und schubste diese zu Boden. Täter 2 schlug währenddessen mit einem Vorschlaghammer mehrere Vitrinen ein und entwendete diverse Schmuckstücke. Anschließend flüchteten beide Täter zunächst zu Fuß in den Fürther Stadtpark. Dort wurden sie von Zeugen beobachtet, wie sie zusammen auf einem E-Scooter am Fluss Pegnitz davonfuhren und an einem Holzsteg (Pappelsteig) den Wiesengrund in östliche Richtung zur Kutzerstraße hin überquerten. An dieser Stelle verlor sich die Spur der Täter. Im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten später in der Engelhardstraße und an einem Gebüsch am Treppenaufgang zur Kutzerstraße hin jeweils ein E-Scooter aufgefunden werden, die den Täter zugeordnet werden.
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2025
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Belohnung
Weitere Bilder
Informationen
Weitere Details

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täter führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder


Informationen

Delikt: Raub
Zeit: 22.12.2023, 17:10 Uhr
Tatort: Königstraße 141, 90762 Fürth, Bayern
Äußere Erscheinung

Täter 1:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 30-35 Jahre
Größe: circa 175 cm
Haarfarbe: dunkel (vermutlich Perücke)
helle Gesichtsfarbe
Brille mit dunklem Rahmen und großen Brillengläsern
Schnurr- und Kinnbart

Täter 2:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 25-30 Jahre
Größe: circa 175 cm
helle Gesichtsfarbe
Kleidung

Täter 1:
hüftlanger, dunkler Mantel (eventuell Wolle)
dunkles Oberteil mit Reißverschluss
schwarze Handschuhe
hellblaue Jeans
schwarze Schuhe
schwarzer Stockschirm

Täter 2:
dunkle Pelzmütze mit herunterhängenden Ohrenklappen
weiße FFP2-Maske
hüftlange, dunkle Jacke
seitlich über die Schulter getragene Umhängetasche
dunkle Handschuhe
dunkle Hose
dunkle Schuhe

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Haben Sie Hinweise zur Identität der Täter?
Sind Ihnen die beiden Täter vor oder nach der Tat - mit den E-Scootern oder zu Fuß - in der Nähe des Tatorts in der Fürther Innenstadt oder im Fürther Pegnitz-Wiesengrund aufgefallen?
Können Sie sachdienliche Hinweise zum Vorschlaghammer oder zu dem entwendeten Schmuck geben?
Haben Sie Hinweise zum Aufenhaltsort der Täter?

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 800 7766330

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Fürth

Kapellenstraße 10

90762 Fürth

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.







Zugefügt 2025 Juni 22

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Fahndung 2025

Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden


	Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden

11.06.2025
Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Millionenschaden am 15.10.2024 in Frankfurt am Main (Fechenheim)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizei Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 15.10.2024 gegen 20:54 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße 5 in Frankfurt am Main (Fechenheim) gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen eine Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 6.400 qm in Brand gesetzt zu haben.

Die Lagerhalle brannte dadurch zu großen Teilen aus und stürzte teilweise ein. Durch das massive Brandgeschehen kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass im Stadtgebiet und den westlich angrenzenden Landkreisen entsprechende Notrufe eingingen. Die Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Rettungskräfte der Frankfurter Feuerwehr waren mit einem großen Einsatzmittelaufgebot vor Ort und die Bevölkerung wurde über entsprechende Apps gewarnt. Es wird derzeit von einem Sachschaden von circa 10,94 Millionen Euro ausgegangen.

Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die beide Tatverdächtigen zeigen. Durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte bereits ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei der gesuchten Person handelt es sich um den derzeit unbekannten, zweiten Tatverdächtigen. Unter dem Link https://k.polizei.hessen.de/488551657 können die Videoaufnahmen und das Fahndungsplakat eingesehen werden. Das Plakat ist zudem dieser Presseerklärung beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizei Frankfurt am Main fragen:

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

Hinweise bitte an das

Polizei Frankfurt am Main unter 069-75551599

oder an jede andere Polizeidienststelle.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der gesuchten Person führen, ist eine Belohnung von 4.000,- Euro ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm






Zugefügt 2025 Juni 15

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Fahndung 2025

Pistole - schwerem Raub - polizei hessen - Bergen-Enkheim


	Pistole - schwerem Raub zum Nachteil eines Imbiss-Mitarbeiters - Frankfurt - Bergen-Enkheim

10.04.2025 – Am Sonntag (1. Dezember 2024) betraten gegen 20:23 Uhr zwei unbekannte Täter die Räumlichkeiten eines Imbisses in der Straße ´Leuchte´ in Frankfurt am Main. Nach Betreten des Imbisses forderte einer der beiden Täter unter Vorhalt einer Schusswaffe den Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld auf, während der andere Täter den Türbereich absicherte. Als ein weiterer anwesender Zeuge der Aufforderung nicht nachkam, begab sich der Täter hinter den Tresenbereich und suchte nach der Kasse. Als er diese nicht auffinden konnte, nahm er sich ein Getränk aus einem im Verkaufsraum befindlichen Kühlschrank und flüchtete zusammen mit dem weiteren Täter vom Tatort in unbekannte Richtung.

Aufgrund dessen hoffen Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Veröffentlichung jener Lichtbilder und Videoaufzeichnungen nun auf Hinweise, die zu einer Identifizierung des Tatverdächtigen führt.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

Er soll ca. 180 cm groß sein, große Augen und lange Wimpern haben. Ferner trug er eine rote Jacke mit einer dunklen Kapuzenweste (Marke: ´Nike´) darüber, einen dunklen Schlauchschal, sowie schwarze Handschuhe und eine helle Jeans.

Ein weiteres Lichtbild sowie zwei Videos des Tathergangs sind unter folgendem Link einsehbar: https://k.polizei.hessen.de/382652392

Zeugen, die Angaben zu der Identität des unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei Frankfurt am Main (K12) unter der Rufnummer 069/755-51299 zu wenden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm







Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Raub - Supermarkt Grebenstein - Polizei Nordhessen


	PISTOLE - bewaffnetem Raubüberfall auf Supermarkt in Grebenstein - Polizei Nordhessen

04.04.2025 – Grebenstein (Landkreis Kassel):

Mit der Veröffentlichung eines Videos und Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 9. August 2024 einen Supermarkt in der Bahnhofstraße in Grebenstein überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der bewaffnete Raubüberfall hatte sich an dem Freitagabend gegen 22:30 Uhr ereignet. Wie die Kriminalbeamten anhand der Videoaufzeichnung ermitteln konnten, hatte der Täter das Geschäft kurz vor Ladenschluss gegen 21:45 Uhr betreten und sich bis zur Tat zwischen den Regalen versteckt. Als die letzte Mitarbeiterin in das Kassenbüro ging, folgte ihr der Täter und forderte von ihr und den beiden Kolleginnen unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die drei Frauen der Aufforderung nachgekommen waren, flüchtete der Räuber mit einem Jutebeutel samt erbeutetem Bargeld und Wertgutscheinen nach draußen und mutmaßlich weiter in Richtung ´Steinerne Brücke´, wo sich seine Spur verliert. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

Männlich, 25 bis 35 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schlank, dunklerer Teint, dunkle Haare, dunkelbraune Augen, dunkler Vollbart, schwarze Schirmmütze, hatte teilweise eine dunkle Kapuze auf dem Kopf und eine Art Schal über die Nase gezogen, trug eine auffällige gelbe Multifunktionsweste sowie schwarze Sneaker, ansonsten dunkel gekleidet.

Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - Gelnhausen - Polizei Südosthessen


	PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - 

Gelnhausen - 
Polizei Südosthessen

04.04.2025 – Nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in der Freigerichter Straße am 11. Januar gegen 10 Uhr, (wir berichteten, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5947339) fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Gelnhausen nun öffentlich nach dem weiterhin unbekannten Täter.

Nachdem der Täter, so der rekonstruierte Geschehensablauf, sich aus Richtung des Hallenbads der Tankstelle näherte und diese betrat, bedrohte der etwa 20-Jährige die Angestellte mit einer Waffe und flüchtete hiernach mit seiner Beute in die gleiche Richtung, aus der er kam.

Laut bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen begab sich der Räuber im Anschluss an die Tat zum Schulhof der Kreisrealschule und zog sich dort ganz offensichtlich um.

Vor beziehungsweise während der Tat kann der Täter wie folgt beschrieben werden:

- circa 1,75 Meter groß
- weißer Jogginganzug mit schwarzem Logo auf der rechten
Brustseite, vermutlich der Marke Adidas
- weiße FFP2 - Maske
- weiße Latexhandschuhe, ggf. Einweghandschuhe
- grüne Sneaker mit weißer Zwischensohle und schwarzer Spitze
- helle Hautfarbe
- sprach deutsch ohne Akzent
- schwarze Kurzwaffe

Nach dem Umziehen kann die Kleidung wie folgt beschrieben werden:

- weiße Sneaker
- dunkelblaue Jeanshose mit Waschung der Vorderseite
- schwarze Winterjacke mit Logo auf der linken Oberarmseite,
vermutlich der Marke Wellensteyn

Da die Person, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnte, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und diese um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu der abgebildeten Person geben?
- Wer hat diesen auf der Flucht beobachtet?
- Wo ist die Person noch aufgefallen?
- Ist der Unbekannte möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen oder
hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Gelnhausen unter der Rufnummer 06051 827-0 entgegen.

Dieser Meldung sind vier Bilder des unbekannten Täters beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Offenbach, 04.04.2025, Pressestelle, Felix Geis

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Polizei - Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld


	Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- männlich
- 1,74 Meter
- 74 kg
- braune Haare
- blau-graue Augen


Beschreibung / Besondere Merkmale

- Narbe Oberarm rechts
- Narbe Augenbraue
- Narbe Unterarm links
- Tattoo: Handrücken links ´Katja´ (russische Schreibweise)


Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Koblenz
Tatort

Weitefeld (Landkreis Altenkirchen






Zugefügt 2025 Mai 5

Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld
Fahndung 2025 August

Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub


   Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub

13.08.2025 – 10:18
Bereits am 18.08.2024 kam es zu einem Raubüberfall auf ein Blumengeschäft in der Viktor-Teusch-Allee in 66115 Saarbrücken. Der erste Täter betritt das Geschäft, lädt eine Schusswaffe durch und zielt damit in der Folge auf die 58-jährige Geschädigte, die zur Tatzeit in dem Blumengeschäft arbeitet. Als die Geschädigte flüchten will, wird sie von einem zweiten Täter festgehalten und zurück in den Laden gezogen. Nur durch vehemente Gegenwehr gelingt es der Geschädigten sich loszureißen und aus dem Geschäft zu flüchten. In der Zwischenzeit begibt sich der erste Täter an die Kasse, öffnet diese und entnimmt das darin enthaltene Bargeld. Anschließend fliehen beide Täter fußläufig vom Tatort.

Die Täter können wie folgt beschrieben werden:

Täter 1:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- weiße Sportschuhe mit dunklen Applikationen
- dunkle Hose (möglicherweise Jogginghose)
- dunkler Kapuzenpullover mit Kapuze über dem Kopf
- schwarze Basecap mit rotem Logo
- dunkle Handschuhe
- augenscheinlich helle Haut
- trägt Mundschutz

Täter 2:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- Weiße Sneaker
- Schwarze augenscheinlich Jogginghose mit schwarzem Emblem in
weißem Hintergrund auf dem linken Oberschenkel
- Schwarzer Kapuzenpullover mit Kordeln an der Kapuze sowie Under
Armour Emblem auf der Brust
- trägt schwarze Basecap
- trägt Handschuhe
- trägt Mundschutz

Zeugen werden gebeten sich bei der PI - Saarbrücken Burbach unter 0681/97150 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach
SBR-BURB- DGL
Heinrich-Barth-Straße 2
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681/97150
E-Mail: pi-sb-burbach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland




Zugefügt 2025 August 16

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Fahndung 2025

Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)


Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)

Die Staatsanwaltschaft Halle und die Polizeiinspektion Halle (Saale) bitten um Ihre Mithilfe!

Der gesuchte Mohammad Suliman NIYAZI wird dringend verdächtigt, am 10.03.2019 seine 26 Jahre alte Ex-Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Halle (Saale) erstochen zu haben. Seitdem befindet er sich auf der Flucht.

Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen floh NIYAZI nach der Tat über Frankreich (vermutlich Paris) in die Türkei. Die Vermutung liegt nahe, dass er sich anschließend nach Afghanistan abgesetzt hat. Nach der Machtergreifung der Taliban im August 2021 könnte der Beschuldigte wieder zurück nach Deutschland geflüchtet sein. Ein Aufenthalt im Ausland, insbesondere im Raum Großbritannien, kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025
Informationen

Delikt: Mord
Zeit: 10.03.2019
Tatort: Florentiner Bogen, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Familienname: NIYAZI
Vorname: Mohammad Suliman
Geburtsdatum: 01.01.1995
Geburtsort: Kabul / Afghanistan
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Äußere Erscheinung
Haarfarbe: schwarz
Gewicht: 68 Kilogramm
südosteuropäischer Phänotyp
schlanke Figur

Besonderheiten (Narben)
mehrere Narben am linken Unterarm
senkrechte Narbe auf dem Bauch

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung:

Können Sie Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten Mohammad Suliman NIYAZI geben?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt und von Europol.
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 345 2241291

Sachbearbeitende Dienststelle:

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Mersburger Straße 6

06110 Halle (Saale)






Zugefügt 2025 Juni 29

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Fahndung 2025

Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln


 Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln

Tatort
Im Finkenhain, Köln-Hahnwald, Nordrhein-Westfalen

Tatzeit- /Raum
08.10.2024, 22:50 Uhr – 09.10.2024, 01:40 Uhr
Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Köln und das Polizeipräsidium Köln bitten um Ihre Mithilfe!

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln suchen nach den Personen, die am Abend des 8. Oktober 2024 in das Haus eines 74 Jahre alten Mannes im Kölner Stadtteil Hahnwald eingebrochen sind und den Inhaber einer Sonnenstudiokette durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper getötet haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich die Täter gegen 21:30 Uhr Zutritt zum Haus verschafft, waren um etwa 22:50 Uhr vom heimkehrenden Eigentümer überrascht worden und haben das Haus gegen 01:40 Uhr wieder verlassen. Bilder der Überwachungskamera aus der Nachbarschaft zeigen, dass sie um 01:55 Uhr vermutlich mit einem 1er oder 3er BMW vom Tatort geflüchtet sind.

Die Tatverdächtigen gingen professionell vor, vernichteten ihre Spuren vor Ort und erbeuteten neben einer großen Menge Bargeld in Scheinen auch mehrere tausend Euro gerolltes Münzgeld aus dem Tresor des Hauses. Zudem fehlt seit der Tat eine schwarze Lederjacke (siehe Titelbild) des 74-Jährigen. Das Opfer wurde am nächsten Morgen von einem Mitarbeiter entdeckt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.


Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel.: +49 221 2290

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg







Zugefügt 2025 Juni 29

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Diese sind ALLE kriminelle Fahndungen in Deutschland


Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Polizei Darmstadt - Verdacht des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion - Dietzenbach


 Polizei Darmstadt -  Verdacht des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion  -  Dietzenbach


21.11.2025 – 15:00
Wiesbaden /Dietzenbach (ots)

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Hessischen Landeskriminalamts

Nachdem ein bislang unbekannter Täter in der Nacht zum Donnerstag (16.10.) einen Sprengsatz an einer Haustür in der Nelson-Mandela-Straße angebracht hatte, der in der Folge detonierte

(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6138626 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/6140117),

fahnden Staatsanwaltschaft und Polizei jetzt mit vier Lichtbildern nach dem Tatverdächtigen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen trug die tatverdächtige Person vermutlich einen Trainingsanzug mit hellen (neongelben) Streifen auf den Ärmeln und den Außenseiten der Hose. Ebenso trug die bislang unbekannte Person dunkle Sneaker mit weißen Sohlen und möglicherweise weißem Logo auf den nach außen gerichteten Seiten.

Im Zusammenhang mit der Tat wird auch nach einem

weißen Porsche Chayenne GTS oder Turbo (Baujahr etwa 2012) mit einem lackierten Diffusor (Stoßfänger), Ausbuchtungen am Heck auf Höhe der Auspuffanlage, schwarzen Felgen und Panoramadach

gesucht.

Staatsanwaltschaft und Polizei fragen:

Wem ist eine Person aufgefallen, die einen solchen Trainingsanzug mit neongelben Applikationen trägt?

Wer hat einen Porsche Cayenne mit den angegebenen Merkmalen gesehen?

Zeugen, die Hinweise zu der Identität des Tatverdächtigen oder dem Fahrzeug geben können, mögen sich bitte bei der Polizei in Offenbach unter der Rund-um-die-Uhr-Hotline 069/8098-1234 melden.

Rückfragen bitte an:

Hessisches Landeskriminalamt
Virginie Wegner
Telefon: 0611/83-80100
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de

Staatsanwaltschaft Darmstadt
OStA Hartmann
Tel.: 06151/ 992-1485
E-Mail: pressestelle@StA-Darmstadt.Justiz.Hessen.de
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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Araber/Maghreb/Türke - Polizei Hannover - EC-Karten-Dieb


  Araber/Maghreb/Türke -  Polizei Hannover  - EC-Karten-Dieb

19.11.2025 – 13:56
Hannover (ots)

Die Polizei Hannover fahndet mit Bildern nach einem bislang unbekannten Mann, der im Verdacht steht, Anfang September 2025 in einem Supermarkt in Hannover-List einer Frau ihre EC-Karte sowie ihr Mobiltelefon aus der Handtasche gestohlen zu haben.

Nach derzeitigen Erkenntnissen nutzte der Tatverdächtige die gestohlene EC-Karte am 04.09.2025 sowie am Folgetag für mehrere Bargeldabhebungen in verschiedenen Bankfilialen an der Lister Meile sowie an der Kurt-Schumacher-Straße. Dadurch entstand der Geschädigten ein finanzieller Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover hat das Amtsgericht Hannover die Veröffentlichung von Bildern des Tatverdächtigen angeordnet. Die Aufnahmen zeigen den Mann bei der Ausführung der Bargeldabhebungen.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer kennt den abgebildeten Mann oder kann Hinweise zu seiner Identität oder seinem Aufenthaltsort geben?

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-2720 entgegen. /ms, nash

Rückfragen bitte an:

polizei Hannover
Marcus Schmieder
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de
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POL-H: Öffentlichkeitsfahndung: Polizei Hannover sucht EC-Karten-Dieb
POL-H: Öffentlichkeitsfahndung: Polizei Hannover sucht EC-Karten-Dieb
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Araber/Maghreb/Türke - LPD Wien - Schwerer Raub im Stadtpark


  Araber/Maghreb/Türke -    LPD Wien -  Schwerer Raub im Stadtpark



19.November 2025
Vorfallszeit: 29.07.2025, 22:40 Uhr
Vorfallsort: Wien 01., Stadtpark

Zwei bislang unbekannte Männer sollen zwei Personen bedroht und unter Anwendung von Gewalt beraubt haben. Eines der Opfer wurde an den Haaren gezogen und unter Vorhalt eines metallischen Gegenstandes zur Herausgabe von Geld aufgefordert. Die Drohung wurde durch kurze Stichbewegungen verdeutlicht. Daraufhin übergab das Opfer dem unbekannten Täter 100 Euro.

Ein weiterer bislang unbekannter Mann packte ein weiteres Opfer am T-Shirt und forderte ebenfalls die Herausgabe von Geld. Dabei bedrohte er das Opfer mit Gewaltanwendung. In der Folge griff der Mann in die Hosentasche des Opfers und entnahm aus dessen Geldbörse einen Betrag von 50 Euro.

Im Zuge der Flucht versuchten drei Passanten, die beiden Männer anzuhalten. Daraufhin griff einer der unbekannten Männer in seine Jackentasche und drohte, jemanden umzubringen, falls eine weitere Fluchtverhinderung erfolgen sollte.

Der Aussendung sind zwei Fotos der Tatverdächtigen angeschlossen. Bei dem ersten Tatverdächtigen handelt es sich um einen ca. 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 cm groß, hat eine dünne Statur und eine dunkle Hautfarbe. Er war mit einem roten Kapuzenpullover bekleidet und war vermutlich mit einem Messer bewaffnet.

Bei dem zweiten Tatverdächtigen handelt es sich ebenfalls um einen 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 groß, hat eine dünne Statur und eine schwarze Haarfarbe. Er war dunkel bekleidet und trug eine schwarz/weiße Schirmkappe.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62213 erbeten.

Artikel Nr: 453087
vom Mittwoch, 19.November 2025, 13:45 Uhr.

















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LPD Wien - Schwerer Raub im Stadtpark


 LPD Wien -  Schwerer Raub im Stadtpark



19.November 2025
Vorfallszeit: 29.07.2025, 22:40 Uhr
Vorfallsort: Wien 01., Stadtpark

Zwei bislang unbekannte Männer sollen zwei Personen bedroht und unter Anwendung von Gewalt beraubt haben. Eines der Opfer wurde an den Haaren gezogen und unter Vorhalt eines metallischen Gegenstandes zur Herausgabe von Geld aufgefordert. Die Drohung wurde durch kurze Stichbewegungen verdeutlicht. Daraufhin übergab das Opfer dem unbekannten Täter 100 Euro.

Ein weiterer bislang unbekannter Mann packte ein weiteres Opfer am T-Shirt und forderte ebenfalls die Herausgabe von Geld. Dabei bedrohte er das Opfer mit Gewaltanwendung. In der Folge griff der Mann in die Hosentasche des Opfers und entnahm aus dessen Geldbörse einen Betrag von 50 Euro.

Im Zuge der Flucht versuchten drei Passanten, die beiden Männer anzuhalten. Daraufhin griff einer der unbekannten Männer in seine Jackentasche und drohte, jemanden umzubringen, falls eine weitere Fluchtverhinderung erfolgen sollte.

Der Aussendung sind zwei Fotos der Tatverdächtigen angeschlossen. Bei dem ersten Tatverdächtigen handelt es sich um einen ca. 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 cm groß, hat eine dünne Statur und eine dunkle Hautfarbe. Er war mit einem roten Kapuzenpullover bekleidet und war vermutlich mit einem Messer bewaffnet.

Bei dem zweiten Tatverdächtigen handelt es sich ebenfalls um einen 18-20 Jahre alten Mann. Er ist ca. 170-175 groß, hat eine dünne Statur und eine schwarze Haarfarbe. Er war dunkel bekleidet und trug eine schwarz/weiße Schirmkappe.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62213 erbeten.

Artikel Nr: 453087
vom Mittwoch, 19.November 2025, 13:45 Uhr.

















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Israel Israel Israel Israel - urteil: geplanter Anschlag auf eine Solidaritätsbekundung mit Israel mittels Lastkraftwagens


 Israel Israel Israel Israel - urteil: geplanter Anschlag auf eine Solidaritätsbekundung mit Israel mittels Lastkraftwagens



Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Duisburg verworfen, mit dem dieser wegen Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen des Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden ist.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hatte der Angeklagte sich vor einigen Jahren radikalisiert und der terroristischen Vereinigung ´Islamischer Staat´ (IS) angeschlossen; er identifizierte sich mit deren extremistischer Gesinnung. Im September und Oktober 2023 plante der Angeklagte einen islamistisch motivierten Anschlag innerhalb Deutschlands mit dem Ziel, eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten. Einem als Sympathisanten des IS eingestuften Chatpartner kündigte er letztlich an, er sei bereit, als ´Märtyrer´ zu sterben, indem er im Rahmen einer in Deutschland stattfindenden Solidaritätsbekundung mit Israel mit einem Lkw in die Menschenmenge fahren wolle.

Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Beanstandungen formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu dessen Nachteil ergeben. Die Verurteilung wegen einer Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 StGB hat sich als rechtsfehlerfrei erwiesen, weil der Angeklagte sich seinem Gesprächspartner gegenüber ernsthaft und mit Bindungswillen bereit erklärte, mit dem beabsichtigten Anschlag auf eine zeitnahe Solidaritätsbekundung den Straftatbestand des Mordes (§ 211 StGB) in den Varianten einer heimtückischen und gemeingefährlichen Begehungsweise sowie aus sonstigen niedrigen Beweggründen zu verwirklichen. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Duisburg - Urteil vom 13. März 2025 - 35 Ks-3 Js 353/23-4/24

Karlsruhe, den 17. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
17.11.2025

Nr. 218/2025

Beschluss vom 29. Oktober 2025 - 3 StR 341/25
















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LPD Wien - Schussabgabe mit tödlichem Ausgang


  LPD Wien - Schussabgabe mit tödlichem Ausgang

17.November 2025
Vorfallszeit: 06.11.2025, 21:45 Uhr
Vorfallsort: Wien-Ottakring

Wie bereits berichtet, wurden am 06.11.2025 vor einem Restaurant in Wien-Ottakring drei Personen durch Schüsse verletzt, wobei ein 33-Jähriger in Folge dessen verstarb.
Opfer und Täter sollen einander gekannt haben, wobei sich eine zwischen ihnen geführte verbale Auseinandersetzung aus dem Lokal auf die Straße verlagerte und schließlich in der Tat mündete.

Im Zuge der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Wien, Ermittlungsbereich Leib/Leben, Gruppe Lehner, konnte erhoben werden, dass die Täter bei der Tat zu dritt agierten. Zwei von ihnen, ein 35-jähriger Österreicher sowie ein 38-Jähriger mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, stellten sich bereits bei der Polizei und befinden sich in Haft. Die Fahndung nach dem unmittelbaren Schützen ist noch aufrecht.
Der Aussendung ist ein Foto des dringend Tatverdächtigen angeschlossen.
Es handelt sich um einen der Polizei namentlich bekannten 34-Jährigen (Staatsbürgerschaft: Österreich), dessen Aufenthaltsort bislang unbekannt ist.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Sachdienliche Hinweise (auch vertraulich) wer-den an das Landeskriminalamt Wien unter der Telefonnummer 01-31310-33800 oder 338001 erbeten.

Artikel Nr: 453008
vom Montag, 17.November 2025, 11:46 Uhr.

















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Araber/Maghreb/Türke - Polizei Westhessen - Verdacht räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Wiesbaden


 Araber/Maghreb/Türke - Polizei Westhessen  - Verdacht räuberischer Angriff auf Kraftfahrer -  Wiesbaden



28.11.2025 – 14:20

Im Zusammenhang mit einem räuberischen Angriff auf eine Autofahrerin Ende August 2025 in Eltville am Rhein wendet sich die Wiesbadener Kriminalpolizei nun mit Überwachungskamerabildern an die Öffentlichkeit. Der bislang unbekannte Täter steht im Verdacht, in den Abendstunden des 30.08.2025 im Ausfahrtsbereich eines Einkaufsmarktes im Roßpfad, eine Autofahrerin bei geöffnetem Fenster unter Vorhalten eines Schraubenziehers angegriffen und bedroht zu haben. Da bisherige Ermittlungen nicht auf die Spur des Täters führten, wurde durch die Wiesbadener Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Amtsgericht Wiesbaden ein Beschluss zur Veröffentlichung von Überwachungskamerabildern erwirkt. Die gesuchte männliche Täterperson konnte beschrieben werden als ca. 20 Jahre alt, mit schlanker Statur und bekleidet mit schwarz-blauem Trainingsanzug, Wollmütze, dunkler Sonnenbrille und Schlauchschal über den Mund und die Nase gezogen.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort der
abgebildeten Person geben?
- Wer hat diese Person im Rahmen der Tathandlung beobachtet?
- Wo ist der Täter noch aufgefallen?
- Ist der unbekannte Täter möglicherweise in ein Fahrzeug
gestiegen oder hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Wiesbaden unter der Rufnummer (0611) 345-0 entgegen. Informationen und Hinweise können auch per E-Mail an ppwh@polizei.hessen.de gesendet werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de
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Messer - Polizei Stade - Tankstellenräuber aus Buxtehude


 Messer - Polizei Stade - Tankstellenräuber aus Buxtehude


28.11.2025 – 11:43
Stade (ots)

Am Mittwoch, den 10.09.2025 hat ein bisher unbekannter Täter die bft-Tankstelle in der Konrad-Adenauer-Allee in Buxtehude überfallen. Gegen kurz vor 04:30 h war der maskierte Mann zu Fuß auf das Tankstellengelände gekommen und hatten den Shop betreten. Hier bedrohte er die dort anwesende Angestellte mit einem ca. 25 - 30 cm langen Messer und forderte die Übergabe von Zigaretten. Als die Mitarbeiterin diese nicht herausgibt, trat der Unbekannte selbst hinter den Verkaufstresen und entwendete 10-15 Stangen Zigaretten im Wert von fast 1.200 Euro aus einer dortigen Schublade. Diese verstaute er selbständig in einer mitgeführten Tasche und verließ die Tankstelle fußläufig in unbekannte Richtung. Eine sofortige polizeiliche Fahndung führt nicht zur Ergreifung. (wir berichteten)

Nachdem durch die Polizei bereits diverse Ermittlungsmaßnahmen veranlasst und durchgeführt wurden, wird nun öffentlich nach dem bislang unbekannten Tankstellenräuber gefahndet.

Der Täter konnte wie folgt beschrieben werden:

Männlich und ca. 175-180cm groß. schlanke bis sportliche Statur und ca. Mitte 20 bis Mitte 30 Jahre alt. Der Täter hatte eine markante Kinnpartie und voluminöse Lippen Er sprach mit tiefer und männlicher Stimme hochdeutsch ohne Akzent und machte bei der Tatausführung einen sicheren Eindruck.

Bekleidung zur Tatzeit: Kapuzenpullover von Kappa mit Rastafari-Streifen an den Ärmeln und Markenemblem auf der Brust, dunkle Cargohose mit mehreren Taschen, Sport-/ Freizeitschuhe (Sneaker), schwarze Maskierung im Gesicht, orangefarbene Arbeitshandschuhe mit schwarzer Handfläche, königsblaue Sporttasche mit Rollen und schwarzen Henkeln mitgeführt

Die Polizei fragt nun:

´Wer kennt den hier abgebildeten Räuber oder kann Hinweise zu dessen Identität geben?´

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 04141-102328 an das zuständige Fachkommissariat der Polizei Stade zu wenden.

Fotos in der digitalen Pressemappe der Polizeiinspektion Stade.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de











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Syrer urteil: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Syrien


 Syrer urteil: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Syrien


Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verworfen. Das Oberlandesgericht hatte den Angeklagten am 18. Dezember 2024 wegen mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter anderem durch Folter, Versklavung und Freiheitsentziehung, teilweise in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Folter, sowie wegen (schwerer) räuberischer Erpressung in einer Mehrzahl weiterer Fälle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der aus Syrien stammende Angeklagte, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, zwischen 2012 und 2015 Angehöriger einer mit dem Assad-Regime in Syrien verbundenen Miliz und als solcher an verschiedenen Taten zum Nachteil von Zivilpersonen beteiligt, die in dem von ihm bewohnten Stadtteil von Damaskus lebten. In zwei Fällen wirkte er an der körperlichen Misshandlung von Zivilisten mit, die von der Miliz gefangen genommen worden waren. In mehreren weiteren Fällen zwang er Bewohner dazu, über viele Stunden hinweg an der durch den Stadtbezirk verlaufenden Frontlinie Sandsackbarrikaden zu errichten. Zudem nutzte er die generelle Angst der örtlichen Zivilbevölkerung vor Misshandlungen durch Milizionäre aus, indem er Geschäftsinhaber in dem Damaszener Stadtteil dazu veranlasste, ihm ohne Bezahlung Waren zur eigenen privaten Verwendung auszuhändigen.

Der Angeklagte hat mit seiner Revision Verfahrensfehler und sachlichrechtliche Mängel geltend gemacht. Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig.

Vorinstanz:

Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg - 3 St 2/24 - 3 BJs 27/22-6 - Urteil vom 18. Dezember 2024

Karlsruhe, den 27. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
27.11.2025

Nr. 221/2025

Beschluss vom 14. November 2025 – 3 StR 170/25

















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LPD Wien - Schwerer Diebstahl


   LPD Wien - Schwerer Diebstahl


23.November 2025
Vorfallszeit: 23.07.2025, 12:30 Uhr
Vorfallsort: Wien, Mariahilf

Zwei bislang unbekannte Täter, eine Frau und ein Mann, stehen im Verdacht am 23.07.2025 einem Opfer, welcher sich in einem Geschäft auf der Mariahilfer Straße befand, einen fünfstelligen Eurobetrag aus der Tasche gestohlen zu haben. Kurz davor soll der 55-Jährige den Geldbetrag in einer Bankfiliale behoben haben.
Bilder der beiden Personen konnten gesichert werden.

Männlicher Tatverdächtiger: vermutlich zwischen 60 und 70 Jahre alt, vermutlich asiatischer Herkunft. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann mit schwarzer Hose, blauem Hemd, schwarzer Jacke, schwarzer Kappe und braunen Schuhen bekleidet.

Weibliche Tatverdächtige: vermutlich zwischen 55 und 65 Jahr alt, ebenso vermutlich asiatischer Herkunft, blond gefärbtes Haar, kleine Statur. Zum Zeitpunkt der Tat war die Frau mit einer schwarzen Hose, weißem Pullover, dunklen Schuhen bekleidet. Sie trug eine dunkle große Handtasche und teilweise eine schwarze Kappe.

Nun ersucht die Landespolizei Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, Ermittlungsbereich Diebstahl unter der Telefonnummer 01-31310-43610 oder 01-31310-43612 oder an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, Journaldienst unter der Telefonnummer 01-31310-43800 erbeten.

Artikel Nr: 453220
vom Sonntag, 23.November 2025, 13:22 Uhr.

















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LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung


  LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung


13.Oktober 2025
Der auf den Lichtbildern ersichtliche Mann steht im Verdacht, gemeinsam mit zwei weiteren unbekannten Verdächtigen, dem späteren Opfer einen Autoreifen aufgestochen zu haben und dann den Verkaufserlös einer hochpreisigen Uhr gestohlen zu haben.

Die unbekannten Täter sollen das Opfer bereits in der Innenstadt wahrgenommen haben, wo dieses eine Markenuhr bei einem Juwelier verkaufte. Der abgebildete Mann soll währenddessen einen Reifen des geparkten PKW des Opfers aufgestochen haben. In der Erdbergstraße machten die zwei weiteren Verdächtigen das Opfer auf den kaputten Reifen aufmerksam, boten Hilfe bei der Reparatur an und lenkten es ab. Dadurch gelang es einem der unbekannten Täter, einen Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe zu stehlen. Zumindest zwei der Täter sollen mit einem weißen Kleinwagen geflüchtet sein. Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, ist mit den Ermittlungen betraut.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Zeugen, denen der Tatverdächtige vor, während oder nach seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62660 erbeten.

Artikel Nr: 451663
vom Montag, 13.Oktober 2025, 11:43 Uhr.

















Zugefügt 2025 November 30

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urteil: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat


   urteil: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat



Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn verworfen. Das Landgericht hatte den Angeklagten im Wesentlichen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat inTateinheit mit Waffendelikten zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen strebte der Angeklagte den Aufbau einer an der SS-Ideologie orientierten Parallelgesellschaft an. Es sollte nach Ansammlung von Mitstreitern, Rohstoffen und Waffen ein ´Kleinkrieg gegen die BRD und EU´ unter Einsatz todbringender Gewalt geführt werden. Dabei hätte die symbolträchtige Tötung von Staatsbediensteten das innere Gefüge der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig erschüttern und das Vertrauen der Bevölkerung in deren Stabilität stören sollen. In Umsetzung seiner Pläne begann der im Tatzeitraum zwischen 16 und 18 Jahre alte Angeklagte, mit Hilfe eines 3D-Druckers eine automatische Selbstladewaffe herzustellen. Zudem bearbeitete er eine Schreckschusspistole so, dass mit ihr Geschosse verfeuert werden konnten. Um den Umgang mit Waffen zu üben, besuchte er einen Schützenverein.

Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Verfahrens- und Sachrügen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erbracht. Es ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Limburg a. d. Lahn - Urteil vom 4. Februar 2025 - 1 KLs - 6430 Js 225583/23

Karlsruhe, den 21. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Verurteilung eines Heranwachsenden wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.11.2025

Nr. 220/2025

Beschluss vom 12. November 2025 - 3 StR 339/25
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Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


  Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten - nachdem der Bundesgerichtshof das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit den Feststellungen aufgehoben hatte - nunmehr wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, von der es sechs Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt erklärt hat.

Nach den Urteilsfeststellungen waren sowohl der Angeklagte als auch die später Getötete und deren durch die Tat ebenfalls geschädigter Lebensgefährte Besucher eines Hoffests im Taunus. Als der Angeklagte mit seinem Pkw den Heimweg antreten wollte, standen beide später Geschädigten auf einem Zebrastreifen, von wo aus sie ein Taxi anhalten wollten. Der Angeklagte war darüber verärgert, dass das Paar den von ihm gewählten Fahrweg auch auf seine Annäherung hin nicht freigab, und fuhr, obwohl er hätte zurücksetzen und sodann um das Paar herumfahren können, auf es zu. Sein Fahrzeug kollidierte mit dem Mann, der hierdurch verletzt und zur Seite gestoßen wurde. Die später getötete Frau wurde auf die Motorhaube des Pkw aufgeladen, von wo sie nach wenigen Sekunden abrutschte und vor das Fahrzeug fiel. Sie wurde überfahren und – nachdem sich ihr Bein im Radkasten verfangen hatte – mitgeschleift. Der Angeklagte, der jedenfalls jetzt tödliche Verletzungen der Geschädigten für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, setzte seine Fahrt aus rechthaberischer Einstellung über eine Strecke von mehreren hundert Metern fort. Die Geschädigte kam hierbei zu Tode.

Das Landgericht hat die Tat zum Nachteil der getöteten Frau rechtlich als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet und tatmehrheitlich hierzu eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des geschädigten Mannes angenommen.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihm erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 26. Februar 2024 - 5/22 Ks – 3629 Js 234487/15 (8/19)

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Der Bundesgerichtshof


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 217/2025

Beschluss vom 5. November 2025 – 4 StR 543/24
















Zugefügt 2025 November 30

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urteil: zwei ehemalige Soldate - wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne


 urteil: zwei ehemalige Soldate -  wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne


Das Landgericht Köln hat die beiden Angeklagten der Vergewaltigung in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig befunden. Den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten hat es zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und seinen erwachsenen Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Weiter hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Nach den Urteilsfeststellungen nahmen die Angeklagten in einer Nacht im Oktober 2021 die erheblich in ihrer Willensbildung und -äußerung eingeschränkte 18-jährige Geschädigte, die sie zuvor in einer Kölner Diskothek kennengelernt hatten, mit in ihre Kaserne. Dort vergewaltigten sie die Geschädigte mehrfach auf ihrer Stube. Einen Teil ihrer Handlungen zeichneten die Angeklagten mit ihren Mobiltelefonen auf.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

LG Köln - Urteil vom 19. Dezember 2024 - 117 KLs 29/23 (253 Js 172/21 - StA Köln)

Karlsruhe, den 17. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Der Bundesgerichtshof



Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 17.11.2025

Nr. 219/2025

Beschluss vom 5. November 2025 – 2 StR 259/25

















Zugefügt 2025 November 30

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3 araber/Maghreb - polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht - Wittenberg


 3 araber/Maghreb -  polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht -   Wittenberg


Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.



Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.











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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

urteil wegen Überfalls auf Geldtransporter in Großkarolinenfeld


  urteil wegen Überfalls auf Geldtransporter in Großkarolinenfeld



Das Landgericht Traunstein hat die Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und fünf Monaten bzw. acht Jahren verurteilt. Ferner hat es die Einziehung des Wertes der Tatbeute in Höhe von 475.000 Euro gegen beide Angeklagte in gesamtschuldnerischer Haftung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Angeklagten – Vater und Sohn – die Drahtzieher eines am 5. Januar 2024 durch zwei unbekannte Mittäter ausgeführten Überfalls auf einen Geldboten in Großkarolinenfeld, bei dem Bargeld im Nennwert von 475.000 Euro entwendet wurde. Der Sohn war Angestellter des den Geldtransport ausführenden Unternehmens und fuhr am Tattag das Transportfahrzeug. Er hatte deshalb Kenntnis davon, wann genau der Transporter am Tatort eintreffen werde. Auch wusste er, dass das Elektronische Transportsicherungs-Gerät, das den unberechtigten Zugriff auf das Bargeld während der Verbringung vom Fahrzeug in die Räumlichkeiten des Empfängers verhindern sollte, nicht funktionierte. Der Vater stellte den Mittätern das Fluchtfahrzeug sowie eine Schreckschusspistole zur Verfügung. Als der Kollege des Sohnes das Bargeld in eine Bank einliefern wollte, entrissen jene ihm – entsprechend der vorherigen Absprache mit den beiden Angeklagten – das Geldbehältnis unter Anwendung körperlicher Gewalt und flohen. Sie konnten bislang nicht ermittelt werden.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die jeweils auf Verfahrensbeanstandungen und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten weitgehend verworfen. Das Verfahren ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die aufgrund der jeweils erhobenen Sachrüge veranlasste materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils hat zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Lediglich die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen betreffend den Sohn hat der Senat aufgehoben und diese entfallen lassen, weil er – anders als sein Vater, gegen den die Einziehung des Wertes des geraubten Bargelds rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist – nicht nachweisbar selbst tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht Traunstein - Urteil vom 7. Januar 2025 - 9 KLs 404 Js 963/24

Karlsruhe, den 6. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 5.8.2025 - 1 StR 263/25 -

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
06.11.2025

Nr. 205/2025

Beschlüsse vom 5. August 2025 - 1 StR 263/25











Zugefügt 2025 November 16

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urteil wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure in Köln und Frankfurt am Main


 urteil wegen Raubüberfällen auf Geldtransporteure in Köln und Frankfurt am Main


Das Landgericht Köln hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, mit besonders schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen schweren Raubes in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt. Hinsichtlich der in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft hat es eine Anrechnungsentscheidung getroffen und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in sechsstelliger Höhe angeordnet. Es hat die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet und zugunsten der Witwe eines Geschädigten eine Adhäsionsentscheidung getroffen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verübte der Angeklagte - in einem Teil der Fälle mit einem weiteren Beteiligten an der Tat - am 24. März 2018, 6. März 2019 und 9. November 2019 in Köln und Frankfurt am Main Raubüberfälle auf Geldtransporteure. Bei zwei der drei Überfälle setzte der Angeklagte geladene Schusswaffen ein. Bei diesen Überfällen verletzte er Geldtransporteure durch den Einsatz der Schusswaffen erheblich.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass er die Adhäsionsentscheidung aufgehoben und von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen hat. Die strafrechtliche Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

Landgericht Köln - Urteil vom 4. Januar 2024 - 321 Ks 10/21 (220 Js 942/19 - StA Köln)

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 214/2025

Beschluss vom 6. Oktober 2025 – 2 StR 625/24
















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3 araber/Maghreb - polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht - Wittenberg


 3 araber/Maghreb -  polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht -   Wittenberg


Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.



Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.











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urteil im Fall des Doppelgängerinnen-Mordes von Ingolstadt


 urteil im Fall des Doppelgängerinnen-Mordes von Ingolstadt


Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Mordes und versuchter Anstiftung zum Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts beschloss die Angeklagte im Juli 2022, ihren Schwager gegen Zahlung von 10.000 € aus Rache töten zu lassen. Sie machte ihn dafür verantwortlich, dass sich ihr nach religiösem Brauch mit ihr verheirateter Ehemann endgültig von ihr getrennt hatte. Zur Ausführung der Tat kam es lediglich deshalb nicht, weil der Beauftragte, an den die Angeklagte bereits 5.000 € gezahlt hatte, nur zum Schein auf ihr Angebot eingegangen war.

Weil die Angeklagte unter einer neuen Identität ein neues Leben beginnen wollte, fasste sie den Entschluss, ihren eigenen Tod vorzutäuschen, zu diesem Zweck zusammen mit dem rechtskräftig verurteilten Mitangeklagten eine ihr ähnlich sehende Frau zu töten und die Leiche in ihrem eigenen Fahrzeug zu verbrennen. Hierzu kontaktierte sie ihr optisch passend erscheinende Frauen auf Instagram und bot ihnen unter anderem eine kostenlose Laserbehandlung an. Die 23-jährige Geschädigte ging auf das Angebot der Angeklagten ein. Am 16. August 2022 holten die beiden Angeklagten die Geschädigte an ihrem Wohnort ab. In einem Waldgebiet schlug der Mitangeklagte das arglose Opfer mit einem Schlagring nieder und tötete es sodann mit zahlreichen Messerstichen. Zu der geplanten Verbrennung der Leiche kam es nicht mehr, weil diese in dem vorübergehend in der Nähe der Wohnung des Mitangeklagten abgestellten Fahrzeug entdeckt wurde.

Der Bundesgerichtshof hat die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Ingolstadt - Urteil vom 19. Dezember 2024 - 1 Ks 12 Js 14061/22

Karlsruhe, den 6. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 30.9.2025 - 1 StR 333/25 -
2025
Erscheinungsdatum
06.11.2025

Nr. 206/2025

Beschluss vom 30. September 2025 - 1 StR 333/25
















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Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


 Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


07.11.2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen

(me) Nach einem Einbruch in eine Privatwohnung in der Nacht des 23. August 2025 (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6102889), fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei nun öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern. Aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen gelangte das mutmaßliche Duo in der Tatnacht gegen 23 Uhr fußläufig zum Wohnhaus in der Schlossstraße (10er-Hausnummern). Dort verschafften sich die beiden Zutritt zum Objekt, indem sie ein Fenster im Erdgeschoss aufhebelten. Nachdem die zwei Täter ins Innere gelangt waren, durchsuchten sie die beiden Etagen nach Wertgegenständen und stießen im Obergeschoss hierbei auf einen zu dieser Zeit schlafenden Bewohner. Der 40-Jährige wurde durch den Lärm geweckt, weshalb die Eindringlinge daraufhin die Flucht ergriffen.

Da die Personen, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnten, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Personen geben?
- Wer hat diese Personen auf der Flucht beobachtet?
- Wo sind die Täter noch aufgefallen?
- Sind die Unbekannten möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen
oder haben ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei aus Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Dieser Meldung sind Bilder der unbekannten Täter beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0173 / 5636097

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh
















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Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


 Polizei Südosthessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern


07.11.2025
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen

(me) Nach einem Einbruch in eine Privatwohnung in der Nacht des 23. August 2025 (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6102889), fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei nun öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern. Aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen gelangte das mutmaßliche Duo in der Tatnacht gegen 23 Uhr fußläufig zum Wohnhaus in der Schlossstraße (10er-Hausnummern). Dort verschafften sich die beiden Zutritt zum Objekt, indem sie ein Fenster im Erdgeschoss aufhebelten. Nachdem die zwei Täter ins Innere gelangt waren, durchsuchten sie die beiden Etagen nach Wertgegenständen und stießen im Obergeschoss hierbei auf einen zu dieser Zeit schlafenden Bewohner. Der 40-Jährige wurde durch den Lärm geweckt, weshalb die Eindringlinge daraufhin die Flucht ergriffen.

Da die Personen, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnten, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Personen geben?
- Wer hat diese Personen auf der Flucht beobachtet?
- Wo sind die Täter noch aufgefallen?
- Sind die Unbekannten möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen
oder haben ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei aus Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Dieser Meldung sind Bilder der unbekannten Täter beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0173 / 5636097

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh
















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3 araber/Maghreb - polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht - Wittenberg


 3 araber/Maghreb -  polizei.sachsen-anhalt - Geldkarte Dieben Verdacht -   Wittenberg


Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.



Seit Mitte Mai 2025 ermittelt die Polizei wegen Verdacht des Betruges mit einer abhandengekommenen Geldkarte.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam der zur Tatzeit 85-jährigen Geschädigten zwischen April 2025 und Mitte Mai 2025 ihre Geldkarte abhanden. Im Anschluss wurde durch mehrere unbekannten Täter im Zeitraum vom 16.05.2025 bis zum 21.05.2025 mehrfach Geld abgehoben. Dies geschah an Geldautomaten in Seyda, Jessen, Zahna, Mühlanger und in Berlin. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro.

Im Rahmen der Geldabhebungen wurden von den unbekannten Tätern Videoaufnahmen gefertigt.

Das vorliegende Bildmaterial zeigt die drei Täter bei den Geldabhebungen an Geldautomaten im Landkreis Wittenberg.

Wem sind diese Personen bekannt? Wer kann Hinweise zu deren Identifizierung geben? Bei Hinweisen wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Wittenberg unter der Telefonnummer 03491/469-0. Ferner ist die Polizei unter der E-Mail lfz.pi-de(at)polizei.sachsen-anhalt.de zu erreichen.











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Urteil gegen Manager des Rappers Bushido - Berlin


 Urteil gegen Manager des Rappers Bushido - Berlin


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 5. Februar 2024 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten in einem etwa dreieinhalb Jahre dauernden Prozess, nach 114 Sitzungstagen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in dreizehn Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von neunzig Tagessätzen verurteilt und die Höhe eines Tagessatzes auf jeweils neunhundert Euro festgesetzt. Von weiteren Anklagevorwürfen, unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zulasten des Rappers Bushido, hat es den Angeklagten freigesprochen und angeordnet, dass er für erlittene Untersuchungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zu entschädigen ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte von 2004 bis 2018 Manager des Rappers Bushido. Einige der mit diesem und anderen Personen im Zeitraum von Oktober 2017 bis November 2018 geführten vertraulichen Gespräche hatte er heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet.

Die Überprüfung des Urteils auf die mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen geführte, auf die festgesetzte Tagessatzhöhe beschränkte Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufgedeckt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Auf die gegen die Anordnung der Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft gerichtete sofortige Beschwerde des Angeklagten hat der Senat diese aufgehoben. Die erlittene Untersuchungshaft ist nach der vorrangig zu beachtenden Vorschrift des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB von Amts wegen auf die festgesetzte Geldstrafe anzurechnen und reduziert diese. Da der Zeitraum der verbüßten Untersuchungshaft die Höhe der Geldstrafe nicht übersteigt, hatte die Entschädigung vollständig zu entfallen.

Vorinstanz:

Landgericht Berlin I - Urteil vom 5. Februar 2024 - (538 KLs) 255 Js 170/18 (17/19)

Die maßgeblichen Vorschriften lauten:

§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt

. . .

§ 51 StGB Anrechnung

(1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet.

. . .

(4) Bei der Anrechnung von Geldstrafe oder auf Geldstrafe entspricht ein Tag Freiheitsstrafe einem Tagessatz.



§ 2 StrEG Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen

(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.

. . .

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Urteil des Landgerichts Berlin I im Prozess gegen den früheren Manager des Rappers Bushido rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 216/2025

Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 5 StR 254/25

Urteil des Landgerichts Berlin I im Prozess gegen den früheren Manager des Rappers Bushido rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 216/2025

Beschluss vom 9. Oktober 2025 – 5 StR 254/25
















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Araber - polizei.saarland - Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


 
Araber - polizei.saarland - 
 Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


10.11.2025 – 09:32
Am Montag, 24.02.2025, gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Raubüberfall auf eine Apotheke am Rathausplatz in Schmelz. Der Täter bedrohte die Angestellten mit einem Messer und erbeutete Bargeld in dreistelliger Höhe. Nach der Tat flüchtete der Täter zu Fuß in unbekannte Richtung.

Personenbeschreibung: Männlich, südländisches Erscheinungsbild, dunklere Hautfarbe, ca. 35 Jahre alt, ca. 165-170cm groß, normale Statur, schwarze kurze Haare, gepflegter schwarzer Vollbart, bekleidet mit dunkler Steppjacke, blauer Jeanshose und schwarzen Turnschuhen. Auf dem Rücken der Jacke befand sich ein heller Aufdruck oder eine Stickerei. Zudem trug der Täter eine schwarze Basecap mit einem unbekannten Symbol an der Front und einem komplett oder teilweise roten Mützenschirm. Der Täter könnte außerdem Narben im Gesicht haben.

Mit Hilfe der Tatzeugen wurde das beigefügte Phantombild erstellt. Wer kann Angaben zur Identität des Täters geben? Womöglich hat der Täter später auch über seine Tat gesprochen.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lebach unter der Telefonnummer 06881-5050 oder jede andere Polizeiinspektion entgegen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Lebach
Kriminalermittlungsdienst
Am Markt 3
66822 Lebach
Telefon: 06881/5050
E-Mail: pi-lebach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
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polizei.hessen - Einbruch in Einfamilienhaus - Schlüchtern (ots)


 polizei.hessen -  Einbruch in Einfamilienhaus  - Schlüchtern (ots)



07.11.2025 – 13:45

Nach einem Einbruch in eine Privatwohnung in der Nacht des 23. August 2025 (wir berichteten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6102889), fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei nun öffentlich nach den bislang unbekannten Tätern. Aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen gelangte das mutmaßliche Duo in der Tatnacht gegen 23 Uhr fußläufig zum Wohnhaus in der Schlossstraße (10er-Hausnummern). Dort verschafften sich die beiden Zutritt zum Objekt, indem sie ein Fenster im Erdgeschoss aufhebelten. Nachdem die zwei Täter ins Innere gelangt waren, durchsuchten sie die beiden Etagen nach Wertgegenständen und stießen im Obergeschoss hierbei auf einen zu dieser Zeit schlafenden Bewohner. Der 40-Jährige wurde durch den Lärm geweckt, weshalb die Eindringlinge daraufhin die Flucht ergriffen.

Da die Personen, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnten, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu den abgebildeten Personen geben?
- Wer hat diese Personen auf der Flucht beobachtet?
- Wo sind die Täter noch aufgefallen?
- Sind die Unbekannten möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen
oder haben ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei aus Hanau unter der Rufnummer 06181 100-123 entgegen.

Dieser Meldung sind Bilder der unbekannten Täter beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0173 / 5636097

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh











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Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


 Urteil zur Tötung einer Besucherin eines Hoffests im Taunus


Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten - nachdem der Bundesgerichtshof das im ersten Rechtsgang ergangene Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit den Feststellungen aufgehoben hatte - nunmehr wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, von der es sechs Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als bereits vollstreckt erklärt hat.

Nach den Urteilsfeststellungen waren sowohl der Angeklagte als auch die später Getötete und deren durch die Tat ebenfalls geschädigter Lebensgefährte Besucher eines Hoffests im Taunus. Als der Angeklagte mit seinem Pkw den Heimweg antreten wollte, standen beide später Geschädigten auf einem Zebrastreifen, von wo aus sie ein Taxi anhalten wollten. Der Angeklagte war darüber verärgert, dass das Paar den von ihm gewählten Fahrweg auch auf seine Annäherung hin nicht freigab, und fuhr, obwohl er hätte zurücksetzen und sodann um das Paar herumfahren können, auf es zu. Sein Fahrzeug kollidierte mit dem Mann, der hierdurch verletzt und zur Seite gestoßen wurde. Die später getötete Frau wurde auf die Motorhaube des Pkw aufgeladen, von wo sie nach wenigen Sekunden abrutschte und vor das Fahrzeug fiel. Sie wurde überfahren und – nachdem sich ihr Bein im Radkasten verfangen hatte – mitgeschleift. Der Angeklagte, der jedenfalls jetzt tödliche Verletzungen der Geschädigten für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, setzte seine Fahrt aus rechthaberischer Einstellung über eine Strecke von mehreren hundert Metern fort. Die Geschädigte kam hierbei zu Tode.

Das Landgericht hat die Tat zum Nachteil der getöteten Frau rechtlich als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet und tatmehrheitlich hierzu eine gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des geschädigten Mannes angenommen.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihm erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 26. Februar 2024 - 5/22 Ks – 3629 Js 234487/15 (8/19)

Karlsruhe, den 14. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
14.11.2025

Nr. 217/2025

Beschluss vom 5. November 2025 – 4 StR 543/24
















Zugefügt 2025 November 16

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

urteil wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio


 urteil wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Dresden wegen zahlreicher sexueller Übergriffe weitgehend als unbegründet verworfen. Das Landgericht hat den angeklagten Betreiber eines Dresdner Tätowierstudios am 3. April 2025 zum einen wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und sexuellen Missbrauchs in zehn Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, unter Einbeziehung von Strafen aus einem früheren Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zum anderen hat es ihn wegen sexuellen Übergriffs in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Von drei weiteren, gleichgelagerten Vorwürfen hat es ihn freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verhielt sich der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2017 bis Oktober 2023 in seinem Tätowierstudio gegenüber 16 Kundinnen und seiner minderjährigen Praktikantin sexuell übergriffig. Dabei nutzte er das Überraschungsmoment aus, dass die Kundinnen während des Tätowierens und die mit bankarbeit beschäftigte Praktikantin nicht mit sexuellen Übergriffen rechneten. In 15 Fällen nahm er jeweils die Hand des Opfers und manipulierte damit an seinem unbedeckten Penis bis zum Samenerguss. In einem Fall drang er mit seinem Finger in die Scheide der Geschädigten ein, in einem anderen veranlasste er die überraschte Kundin gegen ihren Willen zum Oralverkehr, wobei er ihr drohte und ihren Kopf zu seinem Glied zog.

Mit Ausnahme eines Falles, in dem die Strafverfolgung der Tat verjährt und das Verfahren diesen Fall betreffend einzustellen war, hat die Nachprüfung des Urteils weder im Schuldspruch noch im Ausspruch über die jeweils verhängten Einzelstrafen einen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision daher insoweit als unbegründet verworfen. Lediglich bei Bemessung der ersten der beiden Gesamtfreiheitsstrafen hat das Landgericht übersehen, dass die erfüllten Bewährungsauflagen aus dem früheren Verfahren anzurechnen gewesen wären. Der Senat hat die Sache zur Nachholung der Entscheidung hierüber an das Landgericht zurückgegeben. Abgesehen davon ist das Urteil des Landgerichts damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Dresden - Urteil vom 3. April 2025 - 15 KLs 619 Js 60535/23

Die maßgeblichen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) lauten:

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn … der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt, …

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), …

§ 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen … an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm im Rahmen eines Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit … vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.



Karlsruhe, den 13. November 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Verurteilung wegen sexueller Übergriffe in einem Dresdner Tätowierstudio weitgehend rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
13.11.2025

Nr. 212/2025

Beschluss vom 22. Oktober 2025 – 5 StR 473/25
















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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 November

Araber - polizei.saarland - Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


 
Araber - polizei.saarland - 
 Raubüberfall auf Apotheke in Schmelz


10.11.2025 – 09:32
Am Montag, 24.02.2025, gegen 14:30 Uhr, kam es zu einem Raubüberfall auf eine Apotheke am Rathausplatz in Schmelz. Der Täter bedrohte die Angestellten mit einem Messer und erbeutete Bargeld in dreistelliger Höhe. Nach der Tat flüchtete der Täter zu Fuß in unbekannte Richtung.

Personenbeschreibung: Männlich, südländisches Erscheinungsbild, dunklere Hautfarbe, ca. 35 Jahre alt, ca. 165-170cm groß, normale Statur, schwarze kurze Haare, gepflegter schwarzer Vollbart, bekleidet mit dunkler Steppjacke, blauer Jeanshose und schwarzen Turnschuhen. Auf dem Rücken der Jacke befand sich ein heller Aufdruck oder eine Stickerei. Zudem trug der Täter eine schwarze Basecap mit einem unbekannten Symbol an der Front und einem komplett oder teilweise roten Mützenschirm. Der Täter könnte außerdem Narben im Gesicht haben.

Mit Hilfe der Tatzeugen wurde das beigefügte Phantombild erstellt. Wer kann Angaben zur Identität des Täters geben? Womöglich hat der Täter später auch über seine Tat gesprochen.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Lebach unter der Telefonnummer 06881-5050 oder jede andere Polizeiinspektion entgegen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Lebach
Kriminalermittlungsdienst
Am Markt 3
66822 Lebach
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