Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


 Pistole - 
 LPD Wien - Schwerer Raub in Tankstelle


16.Dezember 2025,
Vorfallszeit; Juli und August 2025
Vorfallsort: Wien Simmering und Niederösterreich-Wolfpassing an der Hochleithen

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht am 23.07.2025 um 01:24 Uhr und am 26.08.2025 um 04:35 Uhr, jeweils einen Raub in einer Tankstelle begangen zu haben.

In beiden Fällen war der derzeit Unbekannte mit schwarzer Sturmhaube maskiert, trug eine schwarze Motorradjacke, dunkle Schuhe und grau/schwarze Arbeitshandschuhe. Er forderte Bargeldbestände und bedrohte jeweils die Angestellten mit einer mutmaßlichen Schusswaffe.
Weiters trug er ein Kampfmesser sichtbar an seiner Hüfte. Das Bargeld verstaute er in einem schwarzen Rucksack und flüchtete. Der Tatverdächtige fuhr nach dem Raub in Wien mit einem Motorrad davon. Es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Bei den Vorfällen wurde körperlich niemand verletzt.
Fotos des Mannes konnten gesichert werden.

Das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, hat die Ermittlungen übernommen. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung der Fotos.

Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Journaldienst des Ermittlungsdienstes unter der Telefonnummer 01 31310 – 33800 erbeten.

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ausforschung des Täters führen, wurde seitens der Wirtschaftskammer Wien eine Belohnung in der Höhe von € 2.000,- ausgelobt.

Sollten Sie den Tatverdächtigen möglichweise vor, nach der Tat oder auch bei der Flucht gesehen haben, bzw. sonstige Angaben zu dem Mann machen können, bittet die Wiener Polizei um Hinweise.

Artikel Nr: 454061
vom Dienstag, 16.Dezember 2025, 16:06 Uhr.













Zugefügt 2025 Dezember 28

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Kriminelle Polizei Fahndung 2025 Dezember

Pistole - Polizei Nordrhein-Westfalen - Essen - schwerer Raub


 Pistole - 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Essen - schwerer Raub


Aktualisiert
15. Dezember 2025

Zwei junge Tatverdächtige betraten den Verkaufsraum einer Tankstelle. Ein Tatverdächtiger hielt eine schwarze Pistole in der Hand, der zweite Tatverdächtige ein Messer.

Die Tatverdächtigen bedrängten die Mitarbeiterin zum Öffnen der Kassenlade und verstauten Münzgeld und Scheingeld in einem Rucksack. Die Tatverdächtigen forderten das Öffnen des im Kassenbereich befindlichen Safes.

Der erste Tatverdächtige hielt der Mitarbeiterin mehrfach die Pistole an die Schläfe und gab drei Schüsse aus der Pistole ab. Der zweite Tatverdächtige näherte sich wiederholt der Mitarbeiterin und stach mit seinem Messer mehrfach in Richtung der Mitarbeiterin.

Beide Tatverdächtigen durchsuchten den Kassenbereich nach weiterer Raubbeute bis sie schließlich den hinteren Kassenbereich verließen. Die Mitarbeiterin folgte den Tatverdächtigen. Anschließend stießen die Tatverdächtigen die Mitarbeiterin von sich, der erste Tatverdächtige gab einen vierten Schuss aus der Pistole ab. Die Tatverdächtigen flüchteten im Besitz der Raubbeute fußläufig aus dem Verkaufsraum der Tankstelle.

Wer kann Angaben zu den bisher unbekannten Tatverdächtigen machen?





Tatzeit
04.12.2025 07:50
- 04.12.2025 07:55
Tatort
45276
Essen
Beschreibung der Person
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
Mann mit der Messer: Muttermal auf dem mittleren Schultergürtel
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Essen
Tel.:
0201/829-0
E-Mail:
poststelle.essen [at] polizei.nrw.de












Zugefügt 2025 Dezember 28

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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025

PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern


PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern

Aktualisierung: 24. Juni 2025
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und die Kriminalpolizeiinspektion Fürth bitten um Ihre Mithilfe!

Am 22.12.2023 gegen 17:10 Uhr betraten zwei unbekannte Männer ein Juweliergeschäft in der Fürther Innenstadt. Kurz nach Betreten des Geschäfts bedrohte Täter 1 die anwesende Mitarbeiterin mit einer Pistole und schubste diese zu Boden. Täter 2 schlug währenddessen mit einem Vorschlaghammer mehrere Vitrinen ein und entwendete diverse Schmuckstücke. Anschließend flüchteten beide Täter zunächst zu Fuß in den Fürther Stadtpark. Dort wurden sie von Zeugen beobachtet, wie sie zusammen auf einem E-Scooter am Fluss Pegnitz davonfuhren und an einem Holzsteg (Pappelsteig) den Wiesengrund in östliche Richtung zur Kutzerstraße hin überquerten. An dieser Stelle verlor sich die Spur der Täter. Im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten später in der Engelhardstraße und an einem Gebüsch am Treppenaufgang zur Kutzerstraße hin jeweils ein E-Scooter aufgefunden werden, die den Täter zugeordnet werden.
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2025
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Belohnung
Weitere Bilder
Informationen
Weitere Details

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täter führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder


Informationen

Delikt: Raub
Zeit: 22.12.2023, 17:10 Uhr
Tatort: Königstraße 141, 90762 Fürth, Bayern
Äußere Erscheinung

Täter 1:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 30-35 Jahre
Größe: circa 175 cm
Haarfarbe: dunkel (vermutlich Perücke)
helle Gesichtsfarbe
Brille mit dunklem Rahmen und großen Brillengläsern
Schnurr- und Kinnbart

Täter 2:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 25-30 Jahre
Größe: circa 175 cm
helle Gesichtsfarbe
Kleidung

Täter 1:
hüftlanger, dunkler Mantel (eventuell Wolle)
dunkles Oberteil mit Reißverschluss
schwarze Handschuhe
hellblaue Jeans
schwarze Schuhe
schwarzer Stockschirm

Täter 2:
dunkle Pelzmütze mit herunterhängenden Ohrenklappen
weiße FFP2-Maske
hüftlange, dunkle Jacke
seitlich über die Schulter getragene Umhängetasche
dunkle Handschuhe
dunkle Hose
dunkle Schuhe

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Haben Sie Hinweise zur Identität der Täter?
Sind Ihnen die beiden Täter vor oder nach der Tat - mit den E-Scootern oder zu Fuß - in der Nähe des Tatorts in der Fürther Innenstadt oder im Fürther Pegnitz-Wiesengrund aufgefallen?
Können Sie sachdienliche Hinweise zum Vorschlaghammer oder zu dem entwendeten Schmuck geben?
Haben Sie Hinweise zum Aufenhaltsort der Täter?

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 800 7766330

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Fürth

Kapellenstraße 10

90762 Fürth

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.







Zugefügt 2025 Juni 22

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Fahndung 2025

Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden


	Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden

11.06.2025
Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Millionenschaden am 15.10.2024 in Frankfurt am Main (Fechenheim)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizei Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 15.10.2024 gegen 20:54 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße 5 in Frankfurt am Main (Fechenheim) gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen eine Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 6.400 qm in Brand gesetzt zu haben.

Die Lagerhalle brannte dadurch zu großen Teilen aus und stürzte teilweise ein. Durch das massive Brandgeschehen kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass im Stadtgebiet und den westlich angrenzenden Landkreisen entsprechende Notrufe eingingen. Die Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Rettungskräfte der Frankfurter Feuerwehr waren mit einem großen Einsatzmittelaufgebot vor Ort und die Bevölkerung wurde über entsprechende Apps gewarnt. Es wird derzeit von einem Sachschaden von circa 10,94 Millionen Euro ausgegangen.

Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die beide Tatverdächtigen zeigen. Durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte bereits ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei der gesuchten Person handelt es sich um den derzeit unbekannten, zweiten Tatverdächtigen. Unter dem Link https://k.polizei.hessen.de/488551657 können die Videoaufnahmen und das Fahndungsplakat eingesehen werden. Das Plakat ist zudem dieser Presseerklärung beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizei Frankfurt am Main fragen:

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

Hinweise bitte an das

Polizei Frankfurt am Main unter 069-75551599

oder an jede andere Polizeidienststelle.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der gesuchten Person führen, ist eine Belohnung von 4.000,- Euro ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm






Zugefügt 2025 Juni 15

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Fahndung 2025

Pistole - schwerem Raub - polizei hessen - Bergen-Enkheim


	Pistole - schwerem Raub zum Nachteil eines Imbiss-Mitarbeiters - Frankfurt - Bergen-Enkheim

10.04.2025 – Am Sonntag (1. Dezember 2024) betraten gegen 20:23 Uhr zwei unbekannte Täter die Räumlichkeiten eines Imbisses in der Straße ´Leuchte´ in Frankfurt am Main. Nach Betreten des Imbisses forderte einer der beiden Täter unter Vorhalt einer Schusswaffe den Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld auf, während der andere Täter den Türbereich absicherte. Als ein weiterer anwesender Zeuge der Aufforderung nicht nachkam, begab sich der Täter hinter den Tresenbereich und suchte nach der Kasse. Als er diese nicht auffinden konnte, nahm er sich ein Getränk aus einem im Verkaufsraum befindlichen Kühlschrank und flüchtete zusammen mit dem weiteren Täter vom Tatort in unbekannte Richtung.

Aufgrund dessen hoffen Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Veröffentlichung jener Lichtbilder und Videoaufzeichnungen nun auf Hinweise, die zu einer Identifizierung des Tatverdächtigen führt.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

Er soll ca. 180 cm groß sein, große Augen und lange Wimpern haben. Ferner trug er eine rote Jacke mit einer dunklen Kapuzenweste (Marke: ´Nike´) darüber, einen dunklen Schlauchschal, sowie schwarze Handschuhe und eine helle Jeans.

Ein weiteres Lichtbild sowie zwei Videos des Tathergangs sind unter folgendem Link einsehbar: https://k.polizei.hessen.de/382652392

Zeugen, die Angaben zu der Identität des unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei Frankfurt am Main (K12) unter der Rufnummer 069/755-51299 zu wenden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm







Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Raub - Supermarkt Grebenstein - Polizei Nordhessen


	PISTOLE - bewaffnetem Raubüberfall auf Supermarkt in Grebenstein - Polizei Nordhessen

04.04.2025 – Grebenstein (Landkreis Kassel):

Mit der Veröffentlichung eines Videos und Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 9. August 2024 einen Supermarkt in der Bahnhofstraße in Grebenstein überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der bewaffnete Raubüberfall hatte sich an dem Freitagabend gegen 22:30 Uhr ereignet. Wie die Kriminalbeamten anhand der Videoaufzeichnung ermitteln konnten, hatte der Täter das Geschäft kurz vor Ladenschluss gegen 21:45 Uhr betreten und sich bis zur Tat zwischen den Regalen versteckt. Als die letzte Mitarbeiterin in das Kassenbüro ging, folgte ihr der Täter und forderte von ihr und den beiden Kolleginnen unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die drei Frauen der Aufforderung nachgekommen waren, flüchtete der Räuber mit einem Jutebeutel samt erbeutetem Bargeld und Wertgutscheinen nach draußen und mutmaßlich weiter in Richtung ´Steinerne Brücke´, wo sich seine Spur verliert. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

Männlich, 25 bis 35 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schlank, dunklerer Teint, dunkle Haare, dunkelbraune Augen, dunkler Vollbart, schwarze Schirmmütze, hatte teilweise eine dunkle Kapuze auf dem Kopf und eine Art Schal über die Nase gezogen, trug eine auffällige gelbe Multifunktionsweste sowie schwarze Sneaker, ansonsten dunkel gekleidet.

Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - Gelnhausen - Polizei Südosthessen


	PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - 

Gelnhausen - 
Polizei Südosthessen

04.04.2025 – Nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in der Freigerichter Straße am 11. Januar gegen 10 Uhr, (wir berichteten, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5947339) fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Gelnhausen nun öffentlich nach dem weiterhin unbekannten Täter.

Nachdem der Täter, so der rekonstruierte Geschehensablauf, sich aus Richtung des Hallenbads der Tankstelle näherte und diese betrat, bedrohte der etwa 20-Jährige die Angestellte mit einer Waffe und flüchtete hiernach mit seiner Beute in die gleiche Richtung, aus der er kam.

Laut bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen begab sich der Räuber im Anschluss an die Tat zum Schulhof der Kreisrealschule und zog sich dort ganz offensichtlich um.

Vor beziehungsweise während der Tat kann der Täter wie folgt beschrieben werden:

- circa 1,75 Meter groß
- weißer Jogginganzug mit schwarzem Logo auf der rechten
Brustseite, vermutlich der Marke Adidas
- weiße FFP2 - Maske
- weiße Latexhandschuhe, ggf. Einweghandschuhe
- grüne Sneaker mit weißer Zwischensohle und schwarzer Spitze
- helle Hautfarbe
- sprach deutsch ohne Akzent
- schwarze Kurzwaffe

Nach dem Umziehen kann die Kleidung wie folgt beschrieben werden:

- weiße Sneaker
- dunkelblaue Jeanshose mit Waschung der Vorderseite
- schwarze Winterjacke mit Logo auf der linken Oberarmseite,
vermutlich der Marke Wellensteyn

Da die Person, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnte, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und diese um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu der abgebildeten Person geben?
- Wer hat diesen auf der Flucht beobachtet?
- Wo ist die Person noch aufgefallen?
- Ist der Unbekannte möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen oder
hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Gelnhausen unter der Rufnummer 06051 827-0 entgegen.

Dieser Meldung sind vier Bilder des unbekannten Täters beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Offenbach, 04.04.2025, Pressestelle, Felix Geis

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Polizei - Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld


	Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- männlich
- 1,74 Meter
- 74 kg
- braune Haare
- blau-graue Augen


Beschreibung / Besondere Merkmale

- Narbe Oberarm rechts
- Narbe Augenbraue
- Narbe Unterarm links
- Tattoo: Handrücken links ´Katja´ (russische Schreibweise)


Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Koblenz
Tatort

Weitefeld (Landkreis Altenkirchen






Zugefügt 2025 Mai 5

Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld
Fahndung 2025 August

Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub


   Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub

13.08.2025 – 10:18
Bereits am 18.08.2024 kam es zu einem Raubüberfall auf ein Blumengeschäft in der Viktor-Teusch-Allee in 66115 Saarbrücken. Der erste Täter betritt das Geschäft, lädt eine Schusswaffe durch und zielt damit in der Folge auf die 58-jährige Geschädigte, die zur Tatzeit in dem Blumengeschäft arbeitet. Als die Geschädigte flüchten will, wird sie von einem zweiten Täter festgehalten und zurück in den Laden gezogen. Nur durch vehemente Gegenwehr gelingt es der Geschädigten sich loszureißen und aus dem Geschäft zu flüchten. In der Zwischenzeit begibt sich der erste Täter an die Kasse, öffnet diese und entnimmt das darin enthaltene Bargeld. Anschließend fliehen beide Täter fußläufig vom Tatort.

Die Täter können wie folgt beschrieben werden:

Täter 1:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- weiße Sportschuhe mit dunklen Applikationen
- dunkle Hose (möglicherweise Jogginghose)
- dunkler Kapuzenpullover mit Kapuze über dem Kopf
- schwarze Basecap mit rotem Logo
- dunkle Handschuhe
- augenscheinlich helle Haut
- trägt Mundschutz

Täter 2:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- Weiße Sneaker
- Schwarze augenscheinlich Jogginghose mit schwarzem Emblem in
weißem Hintergrund auf dem linken Oberschenkel
- Schwarzer Kapuzenpullover mit Kordeln an der Kapuze sowie Under
Armour Emblem auf der Brust
- trägt schwarze Basecap
- trägt Handschuhe
- trägt Mundschutz

Zeugen werden gebeten sich bei der PI - Saarbrücken Burbach unter 0681/97150 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach
SBR-BURB- DGL
Heinrich-Barth-Straße 2
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681/97150
E-Mail: pi-sb-burbach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland




Zugefügt 2025 August 16

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Fahndung 2025

Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)


Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)

Die Staatsanwaltschaft Halle und die Polizeiinspektion Halle (Saale) bitten um Ihre Mithilfe!

Der gesuchte Mohammad Suliman NIYAZI wird dringend verdächtigt, am 10.03.2019 seine 26 Jahre alte Ex-Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Halle (Saale) erstochen zu haben. Seitdem befindet er sich auf der Flucht.

Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen floh NIYAZI nach der Tat über Frankreich (vermutlich Paris) in die Türkei. Die Vermutung liegt nahe, dass er sich anschließend nach Afghanistan abgesetzt hat. Nach der Machtergreifung der Taliban im August 2021 könnte der Beschuldigte wieder zurück nach Deutschland geflüchtet sein. Ein Aufenthalt im Ausland, insbesondere im Raum Großbritannien, kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025
Informationen

Delikt: Mord
Zeit: 10.03.2019
Tatort: Florentiner Bogen, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Familienname: NIYAZI
Vorname: Mohammad Suliman
Geburtsdatum: 01.01.1995
Geburtsort: Kabul / Afghanistan
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Äußere Erscheinung
Haarfarbe: schwarz
Gewicht: 68 Kilogramm
südosteuropäischer Phänotyp
schlanke Figur

Besonderheiten (Narben)
mehrere Narben am linken Unterarm
senkrechte Narbe auf dem Bauch

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung:

Können Sie Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten Mohammad Suliman NIYAZI geben?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt und von Europol.
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 345 2241291

Sachbearbeitende Dienststelle:

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Mersburger Straße 6

06110 Halle (Saale)






Zugefügt 2025 Juni 29

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Fahndung 2025

Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln


 Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln

Tatort
Im Finkenhain, Köln-Hahnwald, Nordrhein-Westfalen

Tatzeit- /Raum
08.10.2024, 22:50 Uhr – 09.10.2024, 01:40 Uhr
Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Köln und das Polizeipräsidium Köln bitten um Ihre Mithilfe!

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln suchen nach den Personen, die am Abend des 8. Oktober 2024 in das Haus eines 74 Jahre alten Mannes im Kölner Stadtteil Hahnwald eingebrochen sind und den Inhaber einer Sonnenstudiokette durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper getötet haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich die Täter gegen 21:30 Uhr Zutritt zum Haus verschafft, waren um etwa 22:50 Uhr vom heimkehrenden Eigentümer überrascht worden und haben das Haus gegen 01:40 Uhr wieder verlassen. Bilder der Überwachungskamera aus der Nachbarschaft zeigen, dass sie um 01:55 Uhr vermutlich mit einem 1er oder 3er BMW vom Tatort geflüchtet sind.

Die Tatverdächtigen gingen professionell vor, vernichteten ihre Spuren vor Ort und erbeuteten neben einer großen Menge Bargeld in Scheinen auch mehrere tausend Euro gerolltes Münzgeld aus dem Tresor des Hauses. Zudem fehlt seit der Tat eine schwarze Lederjacke (siehe Titelbild) des 74-Jährigen. Das Opfer wurde am nächsten Morgen von einem Mitarbeiter entdeckt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.


Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel.: +49 221 2290

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg







Zugefügt 2025 Juni 29

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Diese sind ALLE kriminelle Fahndungen in Deutschland


Fahndung 2025 Juli

Polizei Hamburg - versuchtem Tötungsdelikt - Hamburg-Eidelstedt


   Polizei Hamburg - versuchtem Tötungsdelikt - Hamburg-Eidelstedt

01.08.2025 – 15:38
Tatzeit: 03.05.2025, 19:14 Uhr

Tatort: Hamburg-Eidelstedt, Alte Elbgaustraße

Im Mai dieses Jahres verhafteten Polizeikräfte einen 21-Jährigen, der im Verdacht steht, ein versuchtes Tötungsdelikt begangen zu haben. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach bislang unbekannten Zeuginnen und Zeugen an.

Zum Hintergrund wird zunächst auf die vorangegangene Pressemitteilung, zu finden unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6034785, verwiesen.

Da die bislang unbekannt gebliebenen Zeuginnen und Zeugen wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Tat geben könnten und die bisherigen Ermittlungen des zuständigen Landeskriminalamtes nicht zu deren Identifizierung geführt haben, hat das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern angeordnet.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus vorliegendem Videomaterial, zeigen die Zeugen während der Tat.

Die Ermittlungen des LKA 134 dauern an.

Die Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise zu den abgebildeten Personen werden unter der Rufnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg




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Fahndung 2025 Juli

3 Araber - Polizei Berlin - Jugendlichen beraubt - Reinickendorf


   3 Araber - Polizei Berlin  - Jugendlichen beraubt  - Reinickendorf

31.07.2025
Mit Bildern aus einer Überwachungskamera sucht die Polizei Berlin nach drei Tatverdächtigen zu einer schweren Raubtat in Reinickendorf am Sonntag, den 22. Dezember 2024. Die bislang Unbekannten verfolgten gegen 16:48 Uhr einen 16-Jährigen vom Bahnsteig des U-Bahnhofs Residenzstraße bis ins öffentliche Straßenland. Auf Höhe der Residenzstraße 14 soll der erste Tatverdächtige den Jugendlichen gegen eine Hauswand gedrückt, ihm ein Messer an den Hals gehalten und Bargeld von ihm gefordert haben. Dem kam der 16-Jährige nach. Anschließend soll der zweite Tatverdächtige den Jugendlichen zur Herausgabe weiterer Gegenstände aufgefordert haben. Schließlich sei das Trio zurück in den U-Bahnhof Residenzstraße geflüchtet.

Tatverdächtiger 1:

circa 16 bis 18 Jahre alt
circa 180 cm groß
kräftige Statur
kurze schwarze Haare
braune Augen
etwas Bartwuchs an Kinn und Kiefer
braunes Basecap mit schwarzem Muster, schwarzer Trainingsanzug der Marke NIKE aus Jerseystoff, weiße Schuhe
sprach akzentfrei Deutsch

Tatverdächtiger 2:

circa 16 bis 18 Jahre alt
circa 178 cm groß
braune Augen
schwarz-braunes Basecap der Marke GUCCI, schwarze Daunenjacke mit Kapuze (vermutlich Marke CANADA GOOSE), schwarze Hose, schwarze Schuhe (vermutlich Marke BALENCIAGA)
sprach akzentfrei Deutsch

Tatverdächtiger 3:

circa 15 bis 17 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
schwarzes Basecap, weiße Kapuzenjacke, hellblaues Oberteil, schwarze Hose, schwarze Schuhe

Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Personen?
Wer kann Angaben zu ihrer Identität und/oder ihren Aufenthalts- oder Wohnorten machen?
Wer hat die Tatvorbereitung oder die Flucht beobachtet?
Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben?


Tatverdächtiger 1
Tatverdächtiger 2
Tatverdächtiger 3

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de






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3 Araber - Polizei Berlin - Jugendlichen beraubt - Reinickendorf


   3 Araber - Polizei Berlin  - Jugendlichen beraubt  - Reinickendorf

31.07.2025
Mit Bildern aus einer Überwachungskamera sucht die Polizei Berlin nach drei Tatverdächtigen zu einer schweren Raubtat in Reinickendorf am Sonntag, den 22. Dezember 2024. Die bislang Unbekannten verfolgten gegen 16:48 Uhr einen 16-Jährigen vom Bahnsteig des U-Bahnhofs Residenzstraße bis ins öffentliche Straßenland. Auf Höhe der Residenzstraße 14 soll der erste Tatverdächtige den Jugendlichen gegen eine Hauswand gedrückt, ihm ein Messer an den Hals gehalten und Bargeld von ihm gefordert haben. Dem kam der 16-Jährige nach. Anschließend soll der zweite Tatverdächtige den Jugendlichen zur Herausgabe weiterer Gegenstände aufgefordert haben. Schließlich sei das Trio zurück in den U-Bahnhof Residenzstraße geflüchtet.

Tatverdächtiger 1:

circa 16 bis 18 Jahre alt
circa 180 cm groß
kräftige Statur
kurze schwarze Haare
braune Augen
etwas Bartwuchs an Kinn und Kiefer
braunes Basecap mit schwarzem Muster, schwarzer Trainingsanzug der Marke NIKE aus Jerseystoff, weiße Schuhe
sprach akzentfrei Deutsch

Tatverdächtiger 2:

circa 16 bis 18 Jahre alt
circa 178 cm groß
braune Augen
schwarz-braunes Basecap der Marke GUCCI, schwarze Daunenjacke mit Kapuze (vermutlich Marke CANADA GOOSE), schwarze Hose, schwarze Schuhe (vermutlich Marke BALENCIAGA)
sprach akzentfrei Deutsch

Tatverdächtiger 3:

circa 15 bis 17 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
schwarzes Basecap, weiße Kapuzenjacke, hellblaues Oberteil, schwarze Hose, schwarze Schuhe

Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Personen?
Wer kann Angaben zu ihrer Identität und/oder ihren Aufenthalts- oder Wohnorten machen?
Wer hat die Tatvorbereitung oder die Flucht beobachtet?
Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben?


Tatverdächtiger 1
Tatverdächtiger 2
Tatverdächtiger 3

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3 Araber - Polizei Berlin - Jugendlichen beraubt - Reinickendorf


   3 Araber - Polizei Berlin  - Jugendlichen beraubt  - Reinickendorf

31.07.2025
Mit Bildern aus einer Überwachungskamera sucht die Polizei Berlin nach drei Tatverdächtigen zu einer schweren Raubtat in Reinickendorf am Sonntag, den 22. Dezember 2024. Die bislang Unbekannten verfolgten gegen 16:48 Uhr einen 16-Jährigen vom Bahnsteig des U-Bahnhofs Residenzstraße bis ins öffentliche Straßenland. Auf Höhe der Residenzstraße 14 soll der erste Tatverdächtige den Jugendlichen gegen eine Hauswand gedrückt, ihm ein Messer an den Hals gehalten und Bargeld von ihm gefordert haben. Dem kam der 16-Jährige nach. Anschließend soll der zweite Tatverdächtige den Jugendlichen zur Herausgabe weiterer Gegenstände aufgefordert haben. Schließlich sei das Trio zurück in den U-Bahnhof Residenzstraße geflüchtet.

Tatverdächtiger 1:

circa 16 bis 18 Jahre alt
circa 180 cm groß
kräftige Statur
kurze schwarze Haare
braune Augen
etwas Bartwuchs an Kinn und Kiefer
braunes Basecap mit schwarzem Muster, schwarzer Trainingsanzug der Marke NIKE aus Jerseystoff, weiße Schuhe
sprach akzentfrei Deutsch

Tatverdächtiger 2:

circa 16 bis 18 Jahre alt
circa 178 cm groß
braune Augen
schwarz-braunes Basecap der Marke GUCCI, schwarze Daunenjacke mit Kapuze (vermutlich Marke CANADA GOOSE), schwarze Hose, schwarze Schuhe (vermutlich Marke BALENCIAGA)
sprach akzentfrei Deutsch

Tatverdächtiger 3:

circa 15 bis 17 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
schwarzes Basecap, weiße Kapuzenjacke, hellblaues Oberteil, schwarze Hose, schwarze Schuhe

Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Personen?
Wer kann Angaben zu ihrer Identität und/oder ihren Aufenthalts- oder Wohnorten machen?
Wer hat die Tatvorbereitung oder die Flucht beobachtet?
Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben?


Tatverdächtiger 1
Tatverdächtiger 2
Tatverdächtiger 3

Polizei Berlin

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3 Araber - Polizei Berlin - Jugendlichen beraubt - Reinickendorf


   3 Araber - Polizei Berlin  - Jugendlichen beraubt  - Reinickendorf

31.07.2025
Mit Bildern aus einer Überwachungskamera sucht die Polizei Berlin nach drei Tatverdächtigen zu einer schweren Raubtat in Reinickendorf am Sonntag, den 22. Dezember 2024. Die bislang Unbekannten verfolgten gegen 16:48 Uhr einen 16-Jährigen vom Bahnsteig des U-Bahnhofs Residenzstraße bis ins öffentliche Straßenland. Auf Höhe der Residenzstraße 14 soll der erste Tatverdächtige den Jugendlichen gegen eine Hauswand gedrückt, ihm ein Messer an den Hals gehalten und Bargeld von ihm gefordert haben. Dem kam der 16-Jährige nach. Anschließend soll der zweite Tatverdächtige den Jugendlichen zur Herausgabe weiterer Gegenstände aufgefordert haben. Schließlich sei das Trio zurück in den U-Bahnhof Residenzstraße geflüchtet.

Tatverdächtiger 1:

circa 16 bis 18 Jahre alt
circa 180 cm groß
kräftige Statur
kurze schwarze Haare
braune Augen
etwas Bartwuchs an Kinn und Kiefer
braunes Basecap mit schwarzem Muster, schwarzer Trainingsanzug der Marke NIKE aus Jerseystoff, weiße Schuhe
sprach akzentfrei Deutsch

Tatverdächtiger 2:

circa 16 bis 18 Jahre alt
circa 178 cm groß
braune Augen
schwarz-braunes Basecap der Marke GUCCI, schwarze Daunenjacke mit Kapuze (vermutlich Marke CANADA GOOSE), schwarze Hose, schwarze Schuhe (vermutlich Marke BALENCIAGA)
sprach akzentfrei Deutsch

Tatverdächtiger 3:

circa 15 bis 17 Jahre alt
kräftige Statur
schwarze Haare
schwarzes Basecap, weiße Kapuzenjacke, hellblaues Oberteil, schwarze Hose, schwarze Schuhe

Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Personen?
Wer kann Angaben zu ihrer Identität und/oder ihren Aufenthalts- oder Wohnorten machen?
Wer hat die Tatvorbereitung oder die Flucht beobachtet?
Wer kann sonst sachdienliche Hinweise geben?


Tatverdächtiger 1
Tatverdächtiger 2
Tatverdächtiger 3

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Pressearbeit und Erreichbarkeit

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Polizei Rheinland-Pfalz - gefährlicher Körperverletzung – Auslobung von 300 Euro - Ludwigshafen


   Polizei Rheinland-Pfalz  - gefährlicher Körperverletzung – Auslobung von 300 Euro - Ludwigshafen

30.07.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Nachdem ein damals 50-Jähriger in der Ebernburgstraße von zwei Personen körperlich angegriffen und schwer verletzt wurde, konnte bislang nur einer der beiden Tatverdächtigen identifiziert werden. Spezialisten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz haben nun ein Phantombild von dem unbekannten Täter erstellt.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Der Gesuchte soll zum Tatzeitpunkt mit einem roten Roller unterwegs gewesen sein und einen schwarzen Helm getragen haben. Markant waren außerdem der schmale Bart, die deutlich sichtbaren Augenlider und die dunkle Augenfarbe des Angreifers.
Gesuchte Hinweise

Da die bisherigen Ermittlungen nicht zur Ergreifung des zweiten Täters führten, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Frankenthal für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Überführung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 300 Euro ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.



Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1, unter Telefonnummer 0621 963 - 24150 oder per E-Mail piludwigshafen1(at)polizei.rlp.de entgegen.
Sachbearbeitende Dienststelle

Polizeiinspektion Ludwigshafen 1
Delikt / Grund

Gefährliche Körperverletzung
Tatort

Ludwigshafen
Tatzeit

04.04.2025
Fahndungsplakat






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3 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Dreister Taschendiebstahl durch Täter-Trio


   3 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Dreister Taschendiebstahl durch Täter-Trio

12.09.2024
Sachverhaltsbeschreibung

Am Mittwoch, den 3. Juli 2024, begab sich eine Tätergruppe, bestehend aus zwei Männern und einer Frau, in die Geschäftsräume des REWE-Supermarktes in der Trierer Simeonstraße 15, um, gemeinsam arbeitsteilig als Bande handelnd, potentielle Opfer von Taschendiebstählen auszubaldowern.

Das Trio beobachtete hier um 12:29 Uhr ein Ehepaar, das gerade seine Einkäufe getätigt hatte dabei, wie die Frau ihren stark sehbehinderten Ehemann die Geldbörse in einen von diesem auf dem Rücken getragenen Rucksack steckte.

Während die beiden männlichen Täter das Paar weiterhin beobachteten, näherte sich die Täterin dem Ehemann von hinten, währen das Paar seine Einkäufe verstaute.

In einem geeigneten Moment öffnete die Diebin, von ihrem Opfer unbemerkt, den Rucksack und entwendete die darin befindliche Geldbörse.

Hiernach verließ die Bande sogleich gemeinsam das Ladengeschäft.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Täterin:

kräftige Statur; braune, mittellange Haare zu einem Flechtzopf gebunden, bekleidet mit grauer Jogginghose, hellen (Sport-)Sneakers, heller Oberbekleidung mit darüber getragener, dunkler Jacke; trug auf dem Kopf eine blaue Basecap.

Täter 2:

normale Statur; trägt längeren Kinnbart; bekleidet mit Jeans, weißem Hemd und darüber getragener Steppweste sowie braunen Schuhen, auf dem Kopf eine dunkle sogen. Schiebermütze

Täter 3:

kräftige Statur; 3- Tage Bart; bekleidet mit kurzer Hose und dunkler Jacke sowie dunklen Sneakers; auf dem Kopf eine blau/ weißen Basecap



Gesuchte Hinweise

Die Polizei erbittet Hinweise zur Tat, den täter n, deren Verbleib und Aufenthaltsort sowie zu möglichen weiteren Opfern.
Sachbearbeitende Dienststelle

KD Trier, KI 1, K 14
Delikt / Grund

Verdacht des Bandendiebstahl gem. §§ 242 I, 244 I Nr.2 StGB
Tatort

Trier, Simeonstraße 15
Tatzeit

03.07.2024




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3 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Dreister Taschendiebstahl durch Täter-Trio


   3 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Dreister Taschendiebstahl durch Täter-Trio

12.09.2024
Sachverhaltsbeschreibung

Am Mittwoch, den 3. Juli 2024, begab sich eine Tätergruppe, bestehend aus zwei Männern und einer Frau, in die Geschäftsräume des REWE-Supermarktes in der Trierer Simeonstraße 15, um, gemeinsam arbeitsteilig als Bande handelnd, potentielle Opfer von Taschendiebstählen auszubaldowern.

Das Trio beobachtete hier um 12:29 Uhr ein Ehepaar, das gerade seine Einkäufe getätigt hatte dabei, wie die Frau ihren stark sehbehinderten Ehemann die Geldbörse in einen von diesem auf dem Rücken getragenen Rucksack steckte.

Während die beiden männlichen Täter das Paar weiterhin beobachteten, näherte sich die Täterin dem Ehemann von hinten, währen das Paar seine Einkäufe verstaute.

In einem geeigneten Moment öffnete die Diebin, von ihrem Opfer unbemerkt, den Rucksack und entwendete die darin befindliche Geldbörse.

Hiernach verließ die Bande sogleich gemeinsam das Ladengeschäft.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Täterin:

kräftige Statur; braune, mittellange Haare zu einem Flechtzopf gebunden, bekleidet mit grauer Jogginghose, hellen (Sport-)Sneakers, heller Oberbekleidung mit darüber getragener, dunkler Jacke; trug auf dem Kopf eine blaue Basecap.

Täter 2:

normale Statur; trägt längeren Kinnbart; bekleidet mit Jeans, weißem Hemd und darüber getragener Steppweste sowie braunen Schuhen, auf dem Kopf eine dunkle sogen. Schiebermütze

Täter 3:

kräftige Statur; 3- Tage Bart; bekleidet mit kurzer Hose und dunkler Jacke sowie dunklen Sneakers; auf dem Kopf eine blau/ weißen Basecap



Gesuchte Hinweise

Die Polizei erbittet Hinweise zur Tat, den täter n, deren Verbleib und Aufenthaltsort sowie zu möglichen weiteren Opfern.
Sachbearbeitende Dienststelle

KD Trier, KI 1, K 14
Delikt / Grund

Verdacht des Bandendiebstahl gem. §§ 242 I, 244 I Nr.2 StGB
Tatort

Trier, Simeonstraße 15
Tatzeit

03.07.2024




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3 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Dreister Taschendiebstahl durch Täter-Trio


   3 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Dreister Taschendiebstahl durch Täter-Trio

12.09.2024
Sachverhaltsbeschreibung

Am Mittwoch, den 3. Juli 2024, begab sich eine Tätergruppe, bestehend aus zwei Männern und einer Frau, in die Geschäftsräume des REWE-Supermarktes in der Trierer Simeonstraße 15, um, gemeinsam arbeitsteilig als Bande handelnd, potentielle Opfer von Taschendiebstählen auszubaldowern.

Das Trio beobachtete hier um 12:29 Uhr ein Ehepaar, das gerade seine Einkäufe getätigt hatte dabei, wie die Frau ihren stark sehbehinderten Ehemann die Geldbörse in einen von diesem auf dem Rücken getragenen Rucksack steckte.

Während die beiden männlichen Täter das Paar weiterhin beobachteten, näherte sich die Täterin dem Ehemann von hinten, währen das Paar seine Einkäufe verstaute.

In einem geeigneten Moment öffnete die Diebin, von ihrem Opfer unbemerkt, den Rucksack und entwendete die darin befindliche Geldbörse.

Hiernach verließ die Bande sogleich gemeinsam das Ladengeschäft.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Täterin:

kräftige Statur; braune, mittellange Haare zu einem Flechtzopf gebunden, bekleidet mit grauer Jogginghose, hellen (Sport-)Sneakers, heller Oberbekleidung mit darüber getragener, dunkler Jacke; trug auf dem Kopf eine blaue Basecap.

Täter 2:

normale Statur; trägt längeren Kinnbart; bekleidet mit Jeans, weißem Hemd und darüber getragener Steppweste sowie braunen Schuhen, auf dem Kopf eine dunkle sogen. Schiebermütze

Täter 3:

kräftige Statur; 3- Tage Bart; bekleidet mit kurzer Hose und dunkler Jacke sowie dunklen Sneakers; auf dem Kopf eine blau/ weißen Basecap



Gesuchte Hinweise

Die Polizei erbittet Hinweise zur Tat, den täter n, deren Verbleib und Aufenthaltsort sowie zu möglichen weiteren Opfern.
Sachbearbeitende Dienststelle

KD Trier, KI 1, K 14
Delikt / Grund

Verdacht des Bandendiebstahl gem. §§ 242 I, 244 I Nr.2 StGB
Tatort

Trier, Simeonstraße 15
Tatzeit

03.07.2024




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Fahndung 2025 Juli

3 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Dreister Taschendiebstahl durch Täter-Trio


   3 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Dreister Taschendiebstahl durch Täter-Trio

12.09.2024
Sachverhaltsbeschreibung

Am Mittwoch, den 3. Juli 2024, begab sich eine Tätergruppe, bestehend aus zwei Männern und einer Frau, in die Geschäftsräume des REWE-Supermarktes in der Trierer Simeonstraße 15, um, gemeinsam arbeitsteilig als Bande handelnd, potentielle Opfer von Taschendiebstählen auszubaldowern.

Das Trio beobachtete hier um 12:29 Uhr ein Ehepaar, das gerade seine Einkäufe getätigt hatte dabei, wie die Frau ihren stark sehbehinderten Ehemann die Geldbörse in einen von diesem auf dem Rücken getragenen Rucksack steckte.

Während die beiden männlichen Täter das Paar weiterhin beobachteten, näherte sich die Täterin dem Ehemann von hinten, währen das Paar seine Einkäufe verstaute.

In einem geeigneten Moment öffnete die Diebin, von ihrem Opfer unbemerkt, den Rucksack und entwendete die darin befindliche Geldbörse.

Hiernach verließ die Bande sogleich gemeinsam das Ladengeschäft.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Täterin:

kräftige Statur; braune, mittellange Haare zu einem Flechtzopf gebunden, bekleidet mit grauer Jogginghose, hellen (Sport-)Sneakers, heller Oberbekleidung mit darüber getragener, dunkler Jacke; trug auf dem Kopf eine blaue Basecap.

Täter 2:

normale Statur; trägt längeren Kinnbart; bekleidet mit Jeans, weißem Hemd und darüber getragener Steppweste sowie braunen Schuhen, auf dem Kopf eine dunkle sogen. Schiebermütze

Täter 3:

kräftige Statur; 3- Tage Bart; bekleidet mit kurzer Hose und dunkler Jacke sowie dunklen Sneakers; auf dem Kopf eine blau/ weißen Basecap



Gesuchte Hinweise

Die Polizei erbittet Hinweise zur Tat, den täter n, deren Verbleib und Aufenthaltsort sowie zu möglichen weiteren Opfern.
Sachbearbeitende Dienststelle

KD Trier, KI 1, K 14
Delikt / Grund

Verdacht des Bandendiebstahl gem. §§ 242 I, 244 I Nr.2 StGB
Tatort

Trier, Simeonstraße 15
Tatzeit

03.07.2024




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Fahndung 2025 Juli

Frankfurt - Raub in einem Erotikfachgeschäft


   Frankfurt - Raub in einem Erotikfachgeschäft

28.07.2025 – 10:00
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 04.01.2025 gegen 11:45 Uhr im Orion-Shop in der Hanauer Landstraße 80 in Frankfurt am Main einen schweren Raub begangen zu haben.

Nach den geführten Ermittlungen betrat der Mann das Geschäft, begab sich gezielt zum Kassenbereich und gab vor, Sexspielzeug kaufen zu wollen. Sodann zog er ein Messer, bedrohte hiermit die Angestellte und forderte die Herausgabe von Bargeld. Diese versuchte noch aus dem Geschäft zu flüchten, was der Täter verhinderte, indem er ihr den Weg versperrte. Anschließend öffnete die Angestellte die Kasse und nutzte den Moment, als der Tatverdächtige Bargeld im mittleren dreistelligen Bereich einsteckte, um den Laden zu verlassen und die Polizei zu verständigen.

Der Tatverdächtige flüchtete noch vor Eintreffen der Polizei aus dem Geschäft und kann wie folgt beschrieben werden:

- Männlich - normale Statur - ca. 170 cm groß - ca. 30 bis 40
Jahre alt - braune Augen - dunkle Haare mit Undercut - sprach
hochdeutsch - war bekleidet mit einer weißen Jacke, einer dunklen
Jeans und trug eine dunkle Basecap, dunkle Stoffhandschuhe und eine
OP-Maske.

Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die den Tatverdächtigen zeigen. Unter dem Link: https://k.polizei.hessen.de/113071947 kann die Öffentlichkeitsfahndung eingesehen werden.

Das Fahndungsplakat ist zudem dieser Presseerklärung beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main fragen:

- Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem
derzeitigen Aufenthaltsort machen? - Wer kann sonstige sachdienliche
Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Frankfurt am Main unter 069/75551299 oder an jede andere Polizeidienststelle. Für Hinweise, die zur Ermittlung der gesuchten Person führen, ist eine Belohnung von 1.000, - Euro ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm








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Fahndung 2025 Juli

Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


   Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


01.08.2025 – 15:38
Tatzeit: 03.05.2025, 19:14 Uhr

Tatort: Hamburg-Eidelstedt, Alte Elbgaustraße

Im Mai dieses Jahres verhafteten Polizeikräfte einen 21-Jährigen, der im Verdacht steht, ein versuchtes Tötungsdelikt begangen zu haben. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach bislang unbekannten Zeuginnen und Zeugen an.

Zum Hintergrund wird zunächst auf die vorangegangene Pressemitteilung, zu finden unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6034785, verwiesen.

Da die bislang unbekannt gebliebenen Zeuginnen und Zeugen wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Tat geben könnten und die bisherigen Ermittlungen des zuständigen Landeskriminalamtes nicht zu deren Identifizierung geführt haben, hat das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern angeordnet.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus vorliegendem Videomaterial, zeigen die Zeugen während der Tat.

Die Ermittlungen des LKA 134 dauern an.

Die Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise zu den abgebildeten Personen werden unter der Rufnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
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Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


   Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


01.08.2025 – 15:38
Tatzeit: 03.05.2025, 19:14 Uhr

Tatort: Hamburg-Eidelstedt, Alte Elbgaustraße

Im Mai dieses Jahres verhafteten Polizeikräfte einen 21-Jährigen, der im Verdacht steht, ein versuchtes Tötungsdelikt begangen zu haben. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach bislang unbekannten Zeuginnen und Zeugen an.

Zum Hintergrund wird zunächst auf die vorangegangene Pressemitteilung, zu finden unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6034785, verwiesen.

Da die bislang unbekannt gebliebenen Zeuginnen und Zeugen wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Tat geben könnten und die bisherigen Ermittlungen des zuständigen Landeskriminalamtes nicht zu deren Identifizierung geführt haben, hat das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern angeordnet.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus vorliegendem Videomaterial, zeigen die Zeugen während der Tat.

Die Ermittlungen des LKA 134 dauern an.

Die Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise zu den abgebildeten Personen werden unter der Rufnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Wen.

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Laura Wentzien
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Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


   Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


01.08.2025 – 15:38
Tatzeit: 03.05.2025, 19:14 Uhr

Tatort: Hamburg-Eidelstedt, Alte Elbgaustraße

Im Mai dieses Jahres verhafteten Polizeikräfte einen 21-Jährigen, der im Verdacht steht, ein versuchtes Tötungsdelikt begangen zu haben. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach bislang unbekannten Zeuginnen und Zeugen an.

Zum Hintergrund wird zunächst auf die vorangegangene Pressemitteilung, zu finden unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6034785, verwiesen.

Da die bislang unbekannt gebliebenen Zeuginnen und Zeugen wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Tat geben könnten und die bisherigen Ermittlungen des zuständigen Landeskriminalamtes nicht zu deren Identifizierung geführt haben, hat das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern angeordnet.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus vorliegendem Videomaterial, zeigen die Zeugen während der Tat.

Die Ermittlungen des LKA 134 dauern an.

Die Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise zu den abgebildeten Personen werden unter der Rufnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

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Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


   Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


01.08.2025 – 15:38
Tatzeit: 03.05.2025, 19:14 Uhr

Tatort: Hamburg-Eidelstedt, Alte Elbgaustraße

Im Mai dieses Jahres verhafteten Polizeikräfte einen 21-Jährigen, der im Verdacht steht, ein versuchtes Tötungsdelikt begangen zu haben. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach bislang unbekannten Zeuginnen und Zeugen an.

Zum Hintergrund wird zunächst auf die vorangegangene Pressemitteilung, zu finden unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6034785, verwiesen.

Da die bislang unbekannt gebliebenen Zeuginnen und Zeugen wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Tat geben könnten und die bisherigen Ermittlungen des zuständigen Landeskriminalamtes nicht zu deren Identifizierung geführt haben, hat das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern angeordnet.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus vorliegendem Videomaterial, zeigen die Zeugen während der Tat.

Die Ermittlungen des LKA 134 dauern an.

Die Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise zu den abgebildeten Personen werden unter der Rufnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
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Fahndung 2025 Juli

Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


   Polizei Hamburg - Zeugen zu versuchtem Tötungsdelikt in Hamburg-Eidelstedt


01.08.2025 – 15:38
Tatzeit: 03.05.2025, 19:14 Uhr

Tatort: Hamburg-Eidelstedt, Alte Elbgaustraße

Im Mai dieses Jahres verhafteten Polizeikräfte einen 21-Jährigen, der im Verdacht steht, ein versuchtes Tötungsdelikt begangen zu haben. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach bislang unbekannten Zeuginnen und Zeugen an.

Zum Hintergrund wird zunächst auf die vorangegangene Pressemitteilung, zu finden unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6034785, verwiesen.

Da die bislang unbekannt gebliebenen Zeuginnen und Zeugen wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Tat geben könnten und die bisherigen Ermittlungen des zuständigen Landeskriminalamtes nicht zu deren Identifizierung geführt haben, hat das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern angeordnet.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus vorliegendem Videomaterial, zeigen die Zeugen während der Tat.

Die Ermittlungen des LKA 134 dauern an.

Die Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise zu den abgebildeten Personen werden unter der Rufnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
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Fahndung 2025 Juli

Mord - Urteil - Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig - Nürnberg-Fürth


    Mord - Urteil - Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig - Nürnberg-Fürth

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 24. Juli 2024 - 19 Ks 113 Js 285255/22

Maßgebliche Vorschriften:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) um eine andere Straftat (…) zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 57a StGB - Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet (…).

§ 239 StGB - Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (…)

§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(…)

§ 263a StGB - Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(…)

§ 263 Betrug

(…)

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (…).

Karlsruhe, den 22. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
22.07.2025

Nr. 140/2025

Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25






Zugefügt 2025 Juli 26

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Fahndung 2025 Juli

Doppelmordes von Paunsdorf - urteil - Leipzig


   Doppelmordes von Paunsdorf - urteil - Leipzig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht die beiden zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten nach einer gemäß Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführten Hauptverhandlung am 26. November 2024 jeweils wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in 14 tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen. Es hat den Angeklagten F. zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren und die Angeklagte Z. zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verschaffte sich der Angeklagte F. in der Nacht auf den 16. Februar 2024 Zutritt zur Wohnung der Familie der Angeklagten Z. und tötete dort ihre Mutter und deren Lebensgefährten jeweils unter Einsatz eines Messers. In gleicher Weise ging er sodann auch gegen den Bruder der Angeklagten Z. vor, bis er ihn für tot hielt. Anschließend legte er Feuer, um Spuren der Tat zu verdecken, wobei er eine mögliche Verletzung anderer Bewohner des Mehrfamilienhauses durch Rauchgase billigend in Kauf nahm. Die als Mittäterin verurteilte Angeklagte Z. teilte den Tatplan und unterstützte seine Umsetzung vor und nach der Tat, war am Ort des Geschehens aber selbst nicht anwesend. Ihr schwer verletzter Bruder konnte gerettet werden. Die Wohnung wurde aufgrund der Brandfolgen unbewohnbar.

Das Landgericht hat die vollendeten Tötungen jeweils als heimtückischen und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord (§ 211 StGB) bewertet. Bei der gegen den Bruder gerichteten Tat hat es neben der Heimtücke anstelle niedriger Beweggründe das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht und daneben eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB bejaht. Mit Blick auf die Brandlegung ist es von einer besonders schweren Brandstiftung zur Verdeckung einer Straftat (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB) und einer versuchten gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB zulasten aller übrigen anwesenden Hausbewohner ausgegangen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.

Vorinstanz:

Landgericht Leipzig - Urteil vom 26. November 2024 - 2 Ks 340 Js 12244/24 jug

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 211 Mord

(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2)Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. (…)

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 306a Schwere Brandstiftung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,

2. (…)

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. (…)

§ 306b Besonders schwere Brandstiftung

(1)(…)

(2)Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter in den Fällen des § 306a

1. (…)

2. in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder

3. (…)

Karlsruhe, den 21. Juli 2025

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Verurteilung wegen des ´Doppelmordes von Paunsdorf´ durch das Landgericht Leipzig rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.07.2025

Nr. 139/2025

Beschluss vom 15. Juli 2025 - 5 StR 245/25






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Fahndung 2025 Juli

Polizei Rostock - Körperverletzung in Straßenbahn - Schwerin


   Polizei Rostock -   Körperverletzung in Straßenbahn - Schwerin

25.07.2025
Die Kriminalpolizei ermittelt wegen einer Körperverletzung, die sich am 08.02.2025 gegen 20:25 Uhr in der Straßenbahnlinie 2 in Schwerin ereignet hat. Mit der Veröffentlichung von Bildern erhofft sich die Kriminalpolizei Hinweise aus der Bevölkerung, um die bislang unbekannte Person zu identifizieren oder mögliche Aufenthaltsorte zu ermitteln.

Nach bisherigen Erkenntnissen bedrohte der unbekannte Täter Anfang Februar den 55-jährigen Geschädigten an der Straßenbahnhaltestelle Berliner Platz. In der Straßenbahn in Fahrtrichtung Hegelstraße schlug der Täter dem Geschädigten ins Gesicht. Als eine 60-jährige Zeugin dem 55-Jährigen zu Hilfe kam, wurde auch sie vom Täter angegriffen. Sowohl der 55-Jährige als auch die 60-Jährige erlitten Verletzungen.

Der Täter wird wie folgt beschrieben:

30 bis 40 Jahre alt
190 cm groß
kräftige Statur
kurze, hellbraune Haare

Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei haben nicht zur Aufklärung der Identität des Tatverdächtigen geführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin die Öffentlichkeitsfahndung mittels Bildaufnahmen für die Dauer von vier Wochen angeordnet.

Wer Angaben zu der abgebildeten Person machen kann, wird gebeten, sich beim Polizeihauptrevier Schwerin unter der Telefonnummer 0385/5180-2224, bei jeder anderen Polizeidienststelle oder per E-Mail an kk.schwerin@polmv.de zu melden.

Die regionalen Medien werden gebeten, bei der Veröffentlichung dieses Aufrufs die beigefügten Bilder mit aufzunehmen. Rundfunksender werden ebenfalls gebeten, diese Öffentlichkeitsfahndung auszustrahlen.






Zugefügt 2025 Juli 26

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Fahndung 2025 Juli

Urteil - Mordversuchs und schwerer Brandstiftung - Flensburg


   Urteil - Mordversuchs und schwerer Brandstiftung -  Flensburg


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 18. November 2024 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts wollte sich der Angeklagte an einem Bekannten rächen, weil dieser in einem Strafverfahren bei der Polizei eine Aussage zulasten eines Freundes getätigt hatte. Dazu begab er sich am frühen Morgen des 28. Februar 2024 zu der in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung des Bekannten, den er dort schon einige Stunden zuvor aufgesucht und - ebenso wie dessen Lebensgefährtin - bedroht hatte. Er führte nunmehr Benzin mit, das er von außen über die Wohnungstür goss und sodann entzündete. Dabei ging er davon aus, dass die beiden Bewohner schlafen. Er hielt einen Vollbrand der Wohnung mit tödlichen Folgen für die sich darin aufhaltenden Personen für möglich und nahm dies in Kauf. Zudem erkannte er, dass Brand und Rauchgase sich auch auf die Wohnungen anderer Mieter ausbreiten könnten, deren Gefährdung er ebenfalls billigte. Das Feuer konnte nach kurzer Zeit gelöscht werden, hatte aufgrund starker Verrußung aber die Unbewohnbarkeit der betroffenen Wohnung zur Folge.

Das Landgericht hat die Tat als mit gemeingefährlichen Mitteln und aus niedrigen Beweggründen begangenen versuchten Mord (§ 211 StGB) sowie als tateinheitliche schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) bewertet. Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

Vorinstanz:

Landgericht Flensburg - Urteil vom 18. November 2024 - I Ks 115 Js 5110/24

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 211 Mord

(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2)Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 306a Schwere Brandstiftung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,

2. (…)

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört. (…)

Karlsruhe, den 22. Juli 2025

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Verurteilung wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung durch das Landgericht Flensburg rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
22.07.2025

Nr. 142/2025

Beschluss vom 15. Juli 2025 - 5 StR 167/25






Zugefügt 2025 Juli 26

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Fahndung 2025 Juli

mord - urteil - Ermordung eines afghanischen Flüchtlings in der Schweiz - Leipzig


    mord -  urteil - Ermordung eines afghanischen Flüchtlings in der Schweiz -  Leipzig

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 1. Oktober 2024 verworfen, durch das er wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erstach der Angeklagte das ihm seit Kindertagen bekannte Tatopfer an einer einsam gelegenen Stelle, nachdem er zu diesem Zweck an dessen Wohnort in der Schweiz gereist war. Den Tatplan hatte er gemeinsam mit seiner Schwester entwickelt, die eine digitale Beziehung zum Opfer aufgenommen und es an den Tatort gelockt hatte. Das Schwurgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Braunschweig - Urteil vom 1. Oktober 2024 - 9 Ks 112 Js 44995/23 (4/24)

Die maßgebliche Vorschrift des StGB lautet:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…)

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 21. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Verurteilung wegen Ermordung eines afghanischen Flüchtlings in der Schweiz rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
21.07.2025

Nr. 138/2025

Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 112/25




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Fahndung 2025 Juli

Thüringer Polizei - Exhibitionist - Erfurt


   Thüringer Polizei - Exhibitionist - Erfurt

24.07.2025 – 14:48
Mit richterlichem Beschluss fahndet die Kriminalpolizei nach dem hier abgebildeten Beschuldigten.

Dieser steht im Verdacht, bereits am 27.07.2024 gegen 01:30 Uhr in Erfurt in der Nähe der Straßenbahnhaltestelle Melchendorf (Haarbergstraße) zwei Frauen durch eine exhibitionistische Handlung belästigt zu haben.

Der Unbekannte war etwa 40 bis 45 Jahre alt, circa 180 bis 185 cm groß und soll zwischen 100 und 120 kg gewogen haben. Er hatte einen Vollbart, dunkelblondes, halblanges Haar mit nach links gehendem Seitenscheitel und trug eine viereckige, dunkle Brille. Bekleidet war der Täter mit einem lachsfarbenem T-Shirt, dunklen Jeans und schwarzen Schuhen.

Der vom Täter mitgeführte Hund wurde von den Geschädigten als mittelgroß, leicht Übergewichtig und mit schwarzgrauem Fell beschrieben.

Wer erkennt den abgebildeten Mann, dessen Aufnahmen von den betroffenen Frauen, trotz schlechter Bildqualität, im Zusammenhang mit der Straftat gefertigt wurden? Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Erfurt (Tel.: 0361/5743-24602 oder E-Mail: zeugenaufruf.kpi.erfurt@polizei.thueringen.de) unter Nennung der Vorgangsnummer 0193032/2024 entgegen. (DS)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Pressestelle
Telefon: 0361 7443-1503
E-Mail: pressestelle.lpi.erfurt@polizei.thueringen.de
https://polizei.thueringen.de/landespolizeiinspektionen/lpierfurt/
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LPI-EF: Öffentlichkeitsfahndung nach Exhibitionist
LPI-EF: Öffentlichkeitsfahndung nach Exhibitionist
LPI-EF: Öffentlichkeitsfahndung nach Exhibitionist

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Fahndung 2025 Juli

Rheinland Pfalz - Raubüberfall auf Juwelier mit Schusswechsel - Bad Kreuznach


    Rheinland Pfalz - Raubüberfall auf Juwelier mit Schusswechsel - Bad Kreuznach

21.07.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Raubüberfall auf Juwelier mit Schusswechsel in Bad Kreuznach am 19.08.2013

Am Montag, dem 19.08.2013, überfielen drei Täter ein Juweliergeschäft in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz). Während des Überfalls arbeiteten sie arbeitsteilig.

Täter 1, der zuletzt festgenommen werden konnte, bedrohte das anwesende Personal, bislang unbekannter Täter 2 versuchte die Glasvitrinen zu zerschlagen und bislang unbekannter Täter 3 sicherte die Eingangstür. Als ein unvermutet hinzukommender Wachmann des Juweliergeschäftes versuchte, die Täter zu stellen, kam es zu einem Schusswechsel, bei dem jedoch niemand verletzt wurde. Die Täter flüchten in einem später verlassenen aufgefundenen PKW. Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte es sich bei den drei täter n um Litauer gehandelt haben.

Die Kriminalpolizei fragt: Wer kennt diese Männer?

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat eine Belohnung in Höhe von 3.000,-€ für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

TV 2: siehe Foto; 1,65-1,70 Meter, dunkle Haare

TV3: siehe Foto; 1,70-1,80 Meter, dunkle Haare
Gesuchte Hinweise

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz, Telefon 06131 65 - 33999, oder jede andere Polizeidienststelle.






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Fahndung 2025 Juli

Rheinland Pfalz - Raubüberfall auf Juwelier mit Schusswechsel - Bad Kreuznach


    Rheinland Pfalz - Raubüberfall auf Juwelier mit Schusswechsel - Bad Kreuznach

21.07.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Raubüberfall auf Juwelier mit Schusswechsel in Bad Kreuznach am 19.08.2013

Am Montag, dem 19.08.2013, überfielen drei Täter ein Juweliergeschäft in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz). Während des Überfalls arbeiteten sie arbeitsteilig.

Täter 1, der zuletzt festgenommen werden konnte, bedrohte das anwesende Personal, bislang unbekannter Täter 2 versuchte die Glasvitrinen zu zerschlagen und bislang unbekannter Täter 3 sicherte die Eingangstür. Als ein unvermutet hinzukommender Wachmann des Juweliergeschäftes versuchte, die Täter zu stellen, kam es zu einem Schusswechsel, bei dem jedoch niemand verletzt wurde. Die Täter flüchten in einem später verlassenen aufgefundenen PKW. Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte es sich bei den drei täter n um Litauer gehandelt haben.

Die Kriminalpolizei fragt: Wer kennt diese Männer?

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat eine Belohnung in Höhe von 3.000,-€ für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

TV 2: siehe Foto; 1,65-1,70 Meter, dunkle Haare

TV3: siehe Foto; 1,70-1,80 Meter, dunkle Haare
Gesuchte Hinweise

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz, Telefon 06131 65 - 33999, oder jede andere Polizeidienststelle.






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Fahndung 2025 Juli

Mord und Mordversuch in drei Fällen bei Krankenschwester - urteil - Regensburg


   Mord und Mordversuch in drei Fällen bei Krankenschwester - urteil - Regensburg

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2024 verworfen. Dieses hat sie wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in drei Fällen in Tateinheit mit weiteren Delikten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts betäubte die als Krankenschwester in einem Krankenhaus in Regensburg tätige Angeklagte insgesamt vier Patienten und nahm ihnen Schmuck sowie andere Wertgegenstände weg. Während das erste Opfer infolge eines Herzstillstands und einer daraus resultierenden Hirnschädigung verstarb, überlebten die anderen Geschädigten die Taten. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier als verwirklicht angesehen.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von der Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Regensburg - Ks 203 Js 6581/24 - Urteil vom 28. Oktober 2024

Maßgebliche Vorschrift:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) aus Habgier (…)

(…) heimtückisch (…)

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 22. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
22.07.2025

Nr. 141/2025

Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 237/25





Zugefügt 2025 Juli 26

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Fahndung 2025 Juli

Polizei Berlin - Raubüberfall auf ein Geldinstitut - Tempelhof-Schöneberg


   Polizei Berlin - Raubüberfall auf ein Geldinstitut   - 
Tempelhof-Schöneberg

24.07.2025
Die Kriminalpolizei bittet um Mithilfe bei der Suche nach einem mutmaßlichen Räuber. Der Gesuchte steht im Verdacht, am Montag, den 23. Juni 2025, in der Zeit von 8:40 bis 8:45 Uhr ein Geldinstitut in der Potsdamer Straße 138 im Ortsteil Schöneberg überfallen zu haben. Unter dem Vorwand, ein DHL-Lieferant zu sein und ein Paket für das Geldinstitut abgeben zu wollen, verschaffte sich der Unbekannte noch vor Öffnung Zutritt zu der Filiale. Als ein Mitarbeiter das Paket entgegennehmen wollte, soll der Gesuchte unvermittelt eine Schusswaffe gezogen und den Mitarbeiter zum Öffnen des Geldschranks aufgefordert haben, was dieser auch tat. Der Unbekannte habe Bargeld entwendet und den Mitarbeiter gefesselt. Anschließend soll er in Richtung Kurfürstenstraße geflüchtet sein.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer erkennt den abgebildeten Mann?
Wer kann Angaben zu seiner Identität und/oder seinem Aufenthaltsort machen?
Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Hinweise nimmt das zuständige Fachkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd) in der Eiswaldtstraße 18, 12249 Berlin, unter der Rufnummer (030) 4664-473119 oder per E-Mail an Dir4K31@polizei.berlin.de entgegen. Selbstverständlich können sich Zeuginnen und Zeugen auch an jede andere Polizeidienststelle wenden oder die Internetwache nutzen.


Ein bisher Unbekannter überfiel heute Morgen eine Filiale eines Geldtransferdienstes in Schöneberg. Nach bisherigen Erkenntnissen gab sich der Mann gegen 8:45 Uhr an der Tür der Filiale in der Potsdamer Straße als Paketbote aus und bekam daraufhin Einlass. Dort zog er eine Waffe hervor und bedrohte damit einen 35-jährigen Angestellten. Er forderte Geld und drängte den Mitarbeiter in die hinteren Räume, wo er ihn fesselte und knebelte. Er gelangte schließlich an Geld und flüchtete damit aus der Filiale in unbekannte Richtung. Der 35-Jährige konnte sich anschließend selbst befreien. Er blieb körperlich unverletzt, stand aber unter dem Eindruck des Geschehens. Die Kriminalpolizei der Direktion 4 (Süd) hat die weiteren, noch andauernden Ermittlungen übernommen.




Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de






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Fahndung 2025 Juli

Verurteilung - Schießerei in der Frankfurter Innenstadt im Jahr 2019 rechtskräftig - Frankfurt


   Verurteilung - Schießerei in der Frankfurter Innenstadt im Jahr 2019 rechtskräftig - Frankfurt

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im zweiten Rechtsgang die Revisionen der beiden Angeklagten gegen ihre erneute Verurteilung durch das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Schießerei in der Frankfurter Innenstadt im Jahr 2019 verworfen.

Der 2. Strafsenat hatte eine erste Verurteilung auf die Revisionen der Angeklagten aufgehoben und die Sache wegen eines Verfahrensfehlers zurückverwiesen. Das Landgericht hat die Angeklagten nunmehr im zweiten Rechtsgang wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, einen der Angeklagten zudem in Tateinheit mit dem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe, zu Freiheitsstrafen von je zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, einen Vollstreckungsabschlag von je drei Monaten gewährt und eine Schusswaffe eingezogen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die beiden Angeklagten, ehemalige Mitglieder der Frankfurter Rockerszene, das Inkasso aus einer rechtswidrig überhöhten Darlehensforderung übernommen. Bei einem Treffen am 28. Mai 2019 im Außenbereich einer Gaststätte in der zu dieser Zeit belebten Frankfurter Innenstadt setzten die Angeklagten bei dem erfolglosen Versuch, Zahlungen zu erpressen, zur Bedrohung eine Schusswaffe ein. Einer der beiden Angeklagten gab im Zuge der Auseinandersetzung quer über eine Straße in Richtung der Gaststätte acht Schüsse auf den Boden und in die Luft ab. Ein Kontrahent erlitt dabei eine Verletzung durch einen Streifschuss.

Die gegen ihre erneute Verurteilung gerichteten Revisionen der Angeklagten hatten keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt am Main - Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5/22 Ks 3690 Js 223997/19 (9/21)

Karlsruhe, den 16. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
16.07.2025

Nr. 133/2025

Beschluss vom 2. Juli 2025 - 2 StR 147/25





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Fahndung 2025 Juli

Hamburg - gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-Alsterd


Hamburg - gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-Alsterd

17.07.2025 – 15:10
Tatzeit: 03.05.2024, 20:17 Uhr

Tatort: Hamburg-Alsterdorf, U-Bahnhof Sengelmannstraße, dortiger Bahnsteig

Anfang Mai des vergangenen Jahres sind vier Unbekannte zwei Männer auf dem Bahnsteig des Bahnhofes Sengelmannstraße körperlich angegangen und haben diese schwer verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gerieten ein zum Tatzeitpunkt 28-Jähriger und sein Begleiter (21) aus noch ungeklärter Ursache mit einer Gruppe Unbekannter auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Sengelmannstraße zunächst in Streitigkeiten. Im Verlauf schlugen und traten die Angreifer auf die beiden Männer ein und verletzten diese teilweise schwer. Zudem nahmen mindestens zwei der augenscheinlich Jugendlichen Steine aus dem Gleisbett und warfen diese auf den 28-Jährigen, der infolgedessen bewusstlos zu Boden stürzte.

Anschließend versuchte mindestens ein Tatverdächtiger den mitgeführten Rucksack des Bewusstlosen zu stehlen, was jedoch vom 21-Jährigen unterbunden werden konnte.

Im Anschluss entfernte sich das Quartett in unbekannte Richtung.

Die Verletzten wurden durch eine Rettungswagenbesatzung begutachtet und zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus transportiert.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt (LKA 145) eingeleiteten Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus der Videobandsicherung des Bahnhofes, zeigen die vier Verdächtigen zum Tatzeitpunkt.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf die Täter geben können oder anderweitig Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg






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Fahndung 2025 Juli

Hamburg - gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-Alsterd


Hamburg - gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-Alsterd

17.07.2025 – 15:10
Tatzeit: 03.05.2024, 20:17 Uhr

Tatort: Hamburg-Alsterdorf, U-Bahnhof Sengelmannstraße, dortiger Bahnsteig

Anfang Mai des vergangenen Jahres sind vier Unbekannte zwei Männer auf dem Bahnsteig des Bahnhofes Sengelmannstraße körperlich angegangen und haben diese schwer verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gerieten ein zum Tatzeitpunkt 28-Jähriger und sein Begleiter (21) aus noch ungeklärter Ursache mit einer Gruppe Unbekannter auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Sengelmannstraße zunächst in Streitigkeiten. Im Verlauf schlugen und traten die Angreifer auf die beiden Männer ein und verletzten diese teilweise schwer. Zudem nahmen mindestens zwei der augenscheinlich Jugendlichen Steine aus dem Gleisbett und warfen diese auf den 28-Jährigen, der infolgedessen bewusstlos zu Boden stürzte.

Anschließend versuchte mindestens ein Tatverdächtiger den mitgeführten Rucksack des Bewusstlosen zu stehlen, was jedoch vom 21-Jährigen unterbunden werden konnte.

Im Anschluss entfernte sich das Quartett in unbekannte Richtung.

Die Verletzten wurden durch eine Rettungswagenbesatzung begutachtet und zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus transportiert.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt (LKA 145) eingeleiteten Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus der Videobandsicherung des Bahnhofes, zeigen die vier Verdächtigen zum Tatzeitpunkt.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf die Täter geben können oder anderweitig Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

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Fahndung 2025 Juli

Verurteilung - Erschießung einer Lehrerin rechtskräftig - Brandenburg


    Verurteilung - Erschießung einer Lehrerin rechtskräftig - Brandenburg

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten R. und K. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20. September 2024 verworfen, durch das sie wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Bezüglich des Angeklagten R. hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte K. am Abend des 10. Mai 2023 aufgrund eines von R. entwickelten Tatplans auf der Bundesautobahn 9 die Lehrerin Carolin G., nachdem er sie zuvor mit dem von ihm geführten Fahrzeug gerammt hatte. Der Angeklagte R., der mit Carolin G. eine Beziehung geführt hatte und mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn stritt, hatte das Tatfahrzeug und die Tatwaffe beschafft. Das Schwurgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Potsdam - Urteil vom 20. September 2024 - 21 Ks 7/23 - 486 Js 25623/23

Die maßgeblichen Vorschriften des StGB lauten:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…)

einen Menschen tötet.

§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und

3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

(…)

Karlsruhe, den 16. Juli 2025

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Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
16.07.2025

Nr. 131/2025

Beschluss vom 24. Juni 2025 - 6 StR 164/25





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Fahndung 2025 Juli

Hamburg - gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-Alsterd


Hamburg - gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-Alsterd

17.07.2025 – 15:10
Tatzeit: 03.05.2024, 20:17 Uhr

Tatort: Hamburg-Alsterdorf, U-Bahnhof Sengelmannstraße, dortiger Bahnsteig

Anfang Mai des vergangenen Jahres sind vier Unbekannte zwei Männer auf dem Bahnsteig des Bahnhofes Sengelmannstraße körperlich angegangen und haben diese schwer verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gerieten ein zum Tatzeitpunkt 28-Jähriger und sein Begleiter (21) aus noch ungeklärter Ursache mit einer Gruppe Unbekannter auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Sengelmannstraße zunächst in Streitigkeiten. Im Verlauf schlugen und traten die Angreifer auf die beiden Männer ein und verletzten diese teilweise schwer. Zudem nahmen mindestens zwei der augenscheinlich Jugendlichen Steine aus dem Gleisbett und warfen diese auf den 28-Jährigen, der infolgedessen bewusstlos zu Boden stürzte.

Anschließend versuchte mindestens ein Tatverdächtiger den mitgeführten Rucksack des Bewusstlosen zu stehlen, was jedoch vom 21-Jährigen unterbunden werden konnte.

Im Anschluss entfernte sich das Quartett in unbekannte Richtung.

Die Verletzten wurden durch eine Rettungswagenbesatzung begutachtet und zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus transportiert.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt (LKA 145) eingeleiteten Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus der Videobandsicherung des Bahnhofes, zeigen die vier Verdächtigen zum Tatzeitpunkt.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf die Täter geben können oder anderweitig Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

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Fahndung 2025 Juli

Hamburg - gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-Alsterd


Hamburg - gefährlicher Körperverletzung in Hamburg-Alsterd

17.07.2025 – 15:10
Tatzeit: 03.05.2024, 20:17 Uhr

Tatort: Hamburg-Alsterdorf, U-Bahnhof Sengelmannstraße, dortiger Bahnsteig

Anfang Mai des vergangenen Jahres sind vier Unbekannte zwei Männer auf dem Bahnsteig des Bahnhofes Sengelmannstraße körperlich angegangen und haben diese schwer verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gerieten ein zum Tatzeitpunkt 28-Jähriger und sein Begleiter (21) aus noch ungeklärter Ursache mit einer Gruppe Unbekannter auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Sengelmannstraße zunächst in Streitigkeiten. Im Verlauf schlugen und traten die Angreifer auf die beiden Männer ein und verletzten diese teilweise schwer. Zudem nahmen mindestens zwei der augenscheinlich Jugendlichen Steine aus dem Gleisbett und warfen diese auf den 28-Jährigen, der infolgedessen bewusstlos zu Boden stürzte.

Anschließend versuchte mindestens ein Tatverdächtiger den mitgeführten Rucksack des Bewusstlosen zu stehlen, was jedoch vom 21-Jährigen unterbunden werden konnte.

Im Anschluss entfernte sich das Quartett in unbekannte Richtung.

Die Verletzten wurden durch eine Rettungswagenbesatzung begutachtet und zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus transportiert.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt (LKA 145) eingeleiteten Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus der Videobandsicherung des Bahnhofes, zeigen die vier Verdächtigen zum Tatzeitpunkt.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf die Täter geben können oder anderweitig Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

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Fahndung 2025 Juli

Hamburg - versuchtem Sexualdelikt in Hamburg-Eißendorf


   Hamburg - versuchtem Sexualdelikt in Hamburg-Eißendorf

16.07.2025 – 11:04

Tatzeit: 04.05.2025, 04:58 Uhr

Tatort: Hamburg-Eißendorf, Dahlengrund

Nachdem es Anfang Mai im Stadtteil Eißendorf zu einem sexuellen Übergriff auf eine damals 23-Jährige gekommen ist, suchen die Strafverfolgungsbehörden nun mit Hilfe der Veröffentlichung von Lichtbildern nach dem Unbekannten.

Für detailliertere Informationen wird zunächst auf unsere Ursprungsmeldung, zu finden unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/6028440, verwiesen.

Da die bisherigen Maßnahmen der Fachabteilung für Sexualdelikte (LKA 42) nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen geführt haben, erließ ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Beschluss zur öffentlichen Fahndung.

Personen, die Hinweise zu dem Gesuchten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg
Medieninhalte3 Dateien

POL-HH: 250716-2. Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem Sexualdelikt in Hamburg-Eißendorf
POL-HH: 250716-2. Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem Sexualdelikt in Hamburg-Eißendorf
POL-HH: 250716-2. Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem Sexualdelikt in Hamburg-Eißendorf

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Fahndung 2025 Juli

Polizei Saarlouis - versuchtem schweren Raub auf Tankstelle - Wadgassen


   Polizei Saarlouis - versuchtem schweren Raub auf Tankstelle - Wadgassen

14.07.2025 – 12:55
Der bislang unbekannte Täter betrat am Donnerstag, 20.03.2025, gegen 15:45 Uhr, eine Tankstelle in der Lindenstraße in Wadgassen. Zu diesem Zeitpunkt hielt er bereits ein ausgeklapptes Messer, versteckt hinter seinem Rücken. Wenig später trat er an die Kasse und forderte mit den Worten ´Geld Her!´ die Herausgabe von Bargeld. Als der Angestellte nicht reagierte, begab sich der Täter hinter den Verkaufstresen, nahm das Klappmesser in drohender Haltung hervor, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Als der Herausgabe von Bargeld weiterhin nicht nachgekommen wurde, ergriff der Täter ohne Beute die Flucht.

Personenbeschreibung des jugendlichen Täters:

- männlich
- südländischer Phänotyp (sprach perfektes Deutsch, mit einem
nicht näher definierbaren Akzent)
- 14-15 Jahre alt
- ca. 160 cm groß
- Gesicht durch schwarzen Schlauchschal vermummt
- grauer Kapuzenpullover der Marke ´Nike Air´ (schwarze Bändel,
auffällig breiter schwarzer Reißverschluss)
- dunkle Jeans (an den Knien zerrissen)
- schwarze Sneaker
- braune Basecap (´Gucci-Look´)

Zwei Lichtbilder des Täters sind in Anlage beigefügt.

Bei Hinweisen zu dem Täter bitte um Kontaktaufnahme mit PI Saarlouis unter Tel.: 06831/9010.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarlouis
SLS-KED SG 2
Alte-Brauerei-Straße 3
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/9010
E-Mail: pi-saarlouis@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g
Medieninhalte2 Dateien

POL-SLS: Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub auf Tankstelle
POL-SLS: Öffentlichkeitsfahndung nach versuchtem schweren Raub auf Tankstelle

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Fahndung 2025 Juli

Polizei Hannover - Trickdieb - Burgdorf


   Polizei  Hannover - Trickdieb - Burgdorf

Am 08.07.2021 haben zwei unbekannte Personen auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Mönkeburgstraße in der burgdorfer Weststadt einem 71-Jährigen Bargeld aus dem Einkaufswagen gestohlen. Die Polizei sucht jetzt mittels eines Phantombilds nach einem Täter und erhofft sich Hinweise aus der Bevölkerung.

Während der 71 Jahre alte Mann gegen 14:45 Uhr mit seinem Einkaufswagen auf dem Parkplatz des Supermarktes an seinem Auto stand, wurde er von dem abgebildeten Mann in ein Gespräch verwickelt und abgelenkt. Der Mann fragte den 71-Jährigen nach dem nächsten Krankenhaus, da seine Frau schwanger sei. Eine andere Person öffnete währenddessen eine im Einkaufswagen liegende Tasche und stahl daraus Bargeld. Anschließend verließ der Täter, der ihn angesprochen hatte, den Parkplatz. Auch die andere Person sei verschwunden.

Der Täter, der ihn nach dem Krankenhaus gefragt hatte, wurde durch den Bestohlenen so genau beschrieben, dass die Polizei ein Phantombild anfertigen konnte, mit dem nun nach dem Täter gefahndet wird.

Über das Phantombild hinaus beschrieb der 71-Jährige den Trickdieb als 40 bis 45 Jahre alt, circa 1,75m groß mit einer molligen Statur. Er habe schlechtes Deutsch gesprochen. Zur Tatzeit habe der Täter ein beiges T-Shirt oder einen beigen, dünnen Pullover mit einem Kragen, wie bei einem Poloshirt, getragen. An Kragen, an den Ärmelbündchen und im Brustbereich hatte das Oberteil dunkelbraune Partien.

Zeugen, die Angaben zur abgebildeten Person oder zu gleich gelagerten Taten - am selben Tag kam es auf einem anderen Supermarktparkplatz in Burgdorf zu einer ähnlichen Tat - geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Burgdorf unter der Telefonnummer 05136 8861-4115 zu melden. /ms, amn

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Marcus Schmieder
Telefon: 0511 109-1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-h.polizei-nds.de





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Fahndung 2025 Juli

Polizei Hannover - Duo versucht Seniorin auszurauben - Seelhorst


   Polizei  Hannover - Duo versucht Seniorin auszurauben - Seelhorst

zuletzt aktualisiert am:
13.07.2020

Mithilfe von Phantombildern fahndet die Kriminalpolizei nach zwei Tätern, die versucht haben, eine 76-Jährige auszurauben. Anschließend ist die Seniorin von den Gesuchten für längere Zeit gegen ihren Willen festgehalten worden.

Wie von uns bereits berichtet, war die Frau den beiden Tatverdächtigen am Samstagnachmittag (01.09.2018) in einer Stadtbahn der Linie 6 in Richtung Messe-Ost begegnet. Anschließend zwangen die Männer die Frau, mit ihnen an der Haltestelle ´August-Madsack-Straße´ (Seelhorst) auszusteigen. Im weiteren Verlauf bedrohte ein Täter die 76-Jährige mit einem Messer und nahm ihre Handtasche an sich – diese gaben die Räuber ihr später samt Inhalt wieder. Anschließend war das Duo mit ihr in einen nahegelegenen Rohbau gegangen und hielt sie dort bis Montagfrüh gegen ihren Willen fest.

In der Zwischenzeit haben die Ermittler Phantombilder der beiden Männer anfertigen lassen, mit deren Veröffentlichung sie sich nun Zeugenhinweise erhoffen.

Einer ist etwa 30 Jahre alt, zirka 1,80 Meter groß, muskulös, hat schulterlange, dunkelbraune Haare und einen buschigen Vollbart. Während der Tat trug der ungepflegt wirkende Täter ein rotes T-Shirt, eine dunkelrote Jacke sowie schwarze Sneaker.

Sein Komplize ist etwas kleiner, zirka 25 Jahre alt und hat nackenlange, dunkelbraune Haare sowie einen Oberlippenbart. Bekleidet war er mit einem gelb-orangen Hemd, einer anthrazitfarbenen Hose sowie Nike Schuhen mit grünen Streifen.

Beide Männer sind südländischer Herkunft und sprachen Deutsch mit Akzent. Offensichtlich kommunizierten sie untereinander in serbischer Sprache.

Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Süd unter der Telefonnummer 0511 109-3620 entgegen. /now, schie
Phantombild
Phantombild
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Hinweise

Nimmt die Polizeiinspektion Süd unter der Rufnummer 0511 109-3620 entgegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2018





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Fahndung 2025 Juli

Polizei Hannover - Duo versucht Seniorin auszurauben - Seelhorst


   Polizei  Hannover - Duo versucht Seniorin auszurauben - Seelhorst

zuletzt aktualisiert am:
13.07.2020

Mithilfe von Phantombildern fahndet die Kriminalpolizei nach zwei Tätern, die versucht haben, eine 76-Jährige auszurauben. Anschließend ist die Seniorin von den Gesuchten für längere Zeit gegen ihren Willen festgehalten worden.

Wie von uns bereits berichtet, war die Frau den beiden Tatverdächtigen am Samstagnachmittag (01.09.2018) in einer Stadtbahn der Linie 6 in Richtung Messe-Ost begegnet. Anschließend zwangen die Männer die Frau, mit ihnen an der Haltestelle ´August-Madsack-Straße´ (Seelhorst) auszusteigen. Im weiteren Verlauf bedrohte ein Täter die 76-Jährige mit einem Messer und nahm ihre Handtasche an sich – diese gaben die Räuber ihr später samt Inhalt wieder. Anschließend war das Duo mit ihr in einen nahegelegenen Rohbau gegangen und hielt sie dort bis Montagfrüh gegen ihren Willen fest.

In der Zwischenzeit haben die Ermittler Phantombilder der beiden Männer anfertigen lassen, mit deren Veröffentlichung sie sich nun Zeugenhinweise erhoffen.

Einer ist etwa 30 Jahre alt, zirka 1,80 Meter groß, muskulös, hat schulterlange, dunkelbraune Haare und einen buschigen Vollbart. Während der Tat trug der ungepflegt wirkende Täter ein rotes T-Shirt, eine dunkelrote Jacke sowie schwarze Sneaker.

Sein Komplize ist etwas kleiner, zirka 25 Jahre alt und hat nackenlange, dunkelbraune Haare sowie einen Oberlippenbart. Bekleidet war er mit einem gelb-orangen Hemd, einer anthrazitfarbenen Hose sowie Nike Schuhen mit grünen Streifen.

Beide Männer sind südländischer Herkunft und sprachen Deutsch mit Akzent. Offensichtlich kommunizierten sie untereinander in serbischer Sprache.

Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Süd unter der Telefonnummer 0511 109-3620 entgegen. /now, schie
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erstellt am:
11.09.2018





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Fahndung 2025 Juli

Urteil aufgehoben - Angriffs auf einen Lehrer - Schädelfrakturen - Blutungen Hirnhäuten - Ulm


 Urteil aufgehoben  - Angriffs auf einen Lehrer - Schädelfrakturen - Blutungen Hirnhäuten - Ulm

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Nach den Feststellungen des Landgerichts schlug eine unbekannte Person am 26. Februar 2024 einem Lehrer in Ulm-Wiblingen mit einem Schlaggegenstand massiv auf den Kopf. Das Opfer erlitt hierdurch u.a. mehrere Schädelfrakturen sowie Blutungen zwischen den Hirnhäuten. Es wäre ohne sofortige medizinische Hilfe verstorben. Die Verletzungen führten langfristig zu deutlichen kognitiven und starken körperlichen Leistungsdefiziten sowie einer dauerhaft hundertprozentigen Erwerbsminderung. Der Angeklagte fuhr den Täter zum Tatort und wartete dort auf ihn, um ihm im Anschluss an die Tat die Flucht zu ermöglichen. Er handelte dabei in Kenntnis und Billigung dessen, dass die unbekannte Person dem Geschädigten zumindest ´einfache´ Knochenbrüche mittels eines Schlaggegenstandes zuführen würde.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil mit den diesem zugrundeliegenden Feststellungen wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben.

Die Sache muss vor einer anderen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Ulm neu verhandelt werden.

Vorinstanz:

Landgericht Ulm - Urteil vom 18. Dezember 2024 - 1 Ks 41 Js 6119/24

Karlsruhe, den 8. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Urteil des Landgerichts Ulm wegen Angriffs auf einen Lehrer in Ulm-Wiblingen aufgehoben

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
08.07.2025

Nr. 124/2025

Beschluss vom 13. Mai 2025 - 1 StR 169/25







Zugefügt 2025 Juli 13

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Fahndung 2025 Juli

Polizei Nordrhein-Westfalen - Nettetal - sexuelle Nötigung



Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Nettetal - sexuelle Nötigung

Aktualisiert
10. Juli 2025

Die 31-jährige Geschädigte befuhr am 21.08.2023 gegen 18:00 Uhr mit ihrem Fahrrad einen Feldwirtschaftsweg zwischen Dornbuscher Straße und Kölsumer Weg in Nettetal. Im Bereich eines Stichweges sah sie einen Klein-LKW hinter einem Maisfeld stehen.

Der Klein-LKW folgte ihr dann Richtung Kölsumer Weg. Im Bereich eines Maisfeldes fuhr das Fahrzeug auf das Fahrrad der Geschädigten auf und brachte sie so zu Fall. Anschließend schlug der unbekannte Tatverdächtige auf die Geschädigte ein und zerrte sie ins Maisfeld. Hier nahm er sexuelle Handlungen an dem Opfer vor. Vermutlich durch die Stimmen sich nähernder Spaziergänger ließ der unbekannte Tatverdächtige von seinem Opfer ab und flüchtete. Er befuhr mit dem Klein-LKW rückwärts den Feldwirtschaftsweg in Richtung Dornbuscher Straße und entfernte sich vermutlich Richtung Dornbusch.

Wer kann Angaben zu dem beschriebenen Fahrzeug machen?

Wer kennt den auf dem Phantombild dargestellten Tatverdächtigen?

Tatzeit
21.08.2023 17:45
- 21.08.2023 18:00
Tatort
41334
Nettetal
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Äußere Erscheinung
Klein-LKW (unter 7,5t), rote od. orange Fahrerkabine, heller/weißer geschl. Kofferaufbau
Größe
ca. 170-175 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 30-50
Bekleidung
verdreckte schwarze Arbeitshose mit seitlichen Beintaschen und von oben nach unten seitlich verlaufenden hellen Streifen, schwarzes Kurzarmshirt, schwarze mützenähnliche Kopfbedeckung
Körperliche Merkmale / Besonderheiten
unrasiert (Bartschatten)
Haarfarbe
schwarz
Figur
schlank
Polizei Viersen
Tel.:
02162/377-0
E-Mail:
poststelle.viersen [at] polizei.nrw.de






Zugefügt 2025 Juli 13

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Fahndung 2025 Juli

Polizei Hamburg - Körperverletzungsdelikt - Hamburg-Schnelsen


 Polizei Hamburg -  Körperverletzungsdelikt -  Hamburg-Schnelsen

10.07.2025 – 08:58
Tatzeit: 26.04.2025, 00:28 Uhr

Tatort: Hamburg-Schnelsen, Frohmestraße, dortige Bushaltestelle

Ende April dieses Jahres haben drei Unbekannte einen 49-Jährigen in einem Bus körperlich angegangen und verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gerieten die Männer im Bus der Linie 5 in Richtung Burgwedel aus unbekannten Gründen in verbale Streitigkeiten. Im Verlauf schlug zunächst einer der Unbekannten den 49-Jährigen unvermittelt ins Gesicht. Anschließend wirkten auch seine zwei Begleiter weiter auf den Geschädigten ein, wodurch dieser erhebliche Verletzungen erlitt.

Die drei Tatverdächtigen verließen kurz darauf den Bus an der Haltestelle ´Frohmestraße´ und entfernten sich in unbekannte Richtung.

Der Verletzte wurde durch eine Rettungswagenbesatzung versorgt und im Anschluss in ein Krankenhaus transportiert.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt (LKA 134) eingeleiteten Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus der Videobandsicherung des Busses, zeigen die drei Verdächtigen zum Tatzeitpunkt.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf die Täter geben können oder Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder an einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg
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POL-HH: 250710-1. Öffentlichkeitsfahndung nach Körperverletzungsdelikt in Hamburg-Schnelsen
POL-HH: 250710-1. Öffentlichkeitsfahndung nach Körperverletzungsdelikt in Hamburg-Schnelsen
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Fahndung 2025 Juli

Polizei Mannheim - Sexualdelikt - Sexueller Übergriff- Heidelberg


 Polizei Mannheim - Sexualdelikt - Sexueller Übergriff- Heidelberg

21.06.2025
Tatort
69121 Heidelberg, Dossenheimer Landstraße

Tatzeit- /Raum
Samstag, 21.06.2025, 22:30 Uhr
Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Heidelberg: Sexueller Übergriff im Rahmen der Handschuhsheimer Kerwe – Öffentlichkeitsfahndung mit Phantombild

Am Samstag, dem 21.06.2025 gegen 22.30 Uhr kam es auf der Handschuhsheimer Kerwe im Bereich der Dossenheimer Landstraße in Heidelberg zu einem sexuellen Übergriff. Der bislang unbekannte Mann soll dabei einer 22-jährigen Frau im Gedränge unter den Rock gefasst und sie im Intimbereich berührt haben. Die Kriminalinspektion Heidelberg fahndet jetzt mit einem Phantombild nach dem Tatverdächtigen.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

männlich,
europäisches Erscheinungsbild
25-35 Jahre alt
ca. 175-180 cm groß
kurze dunkelblonde/hellbraune Haare, an den Seiten kurz geschnitten
breiter Körperbau
schmales Gesicht
kein Bart

Er war mit einem weißen T-Shirt bekleidet, trug einen auffälligen Ohrring am linken Ohr und führte eine dunkle Umhängetasche mit sich.

Zeugen, die das Geschehen beobachtet oder Hinweise zur abgebildeten Person oder dessen Aufenthaltsort geben können, werden gebeten sich unter dem kriminalpolizeilichen Hinweistelefon unter 0621 174-4444 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Mannheim
Kriminalpolizeidirektion Heidelberg

Hinweise nimmt die Polizei in Heidelberg, unter Tel. 0621/174-4444, oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

E-Mail: heidelberg.kd.k7.d1.kdd@polizei.bwl.de




Landeskriminalamt Baden-Württemberg







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Fahndung 2025 Juli

Polizei Hamburg - Körperverletzungsdelikt - Hamburg-Schnelsen


 Polizei Hamburg -  Körperverletzungsdelikt -  Hamburg-Schnelsen

10.07.2025 – 08:58
Tatzeit: 26.04.2025, 00:28 Uhr

Tatort: Hamburg-Schnelsen, Frohmestraße, dortige Bushaltestelle

Ende April dieses Jahres haben drei Unbekannte einen 49-Jährigen in einem Bus körperlich angegangen und verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gerieten die Männer im Bus der Linie 5 in Richtung Burgwedel aus unbekannten Gründen in verbale Streitigkeiten. Im Verlauf schlug zunächst einer der Unbekannten den 49-Jährigen unvermittelt ins Gesicht. Anschließend wirkten auch seine zwei Begleiter weiter auf den Geschädigten ein, wodurch dieser erhebliche Verletzungen erlitt.

Die drei Tatverdächtigen verließen kurz darauf den Bus an der Haltestelle ´Frohmestraße´ und entfernten sich in unbekannte Richtung.

Der Verletzte wurde durch eine Rettungswagenbesatzung versorgt und im Anschluss in ein Krankenhaus transportiert.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt (LKA 134) eingeleiteten Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus der Videobandsicherung des Busses, zeigen die drei Verdächtigen zum Tatzeitpunkt.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf die Täter geben können oder Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder an einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
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POL-HH: 250710-1. Öffentlichkeitsfahndung nach Körperverletzungsdelikt in Hamburg-Schnelsen
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Fahndung 2025 Juli

polizei Niederösterreich - Schwerer gewerbsmäßiger Betrug


 polizei Niederösterreich - Schwerer gewerbsmäßiger Betrug

08.Juli 2025,
Kriminalisten der ´Ermittlungsgruppe Falsche Polizisten´ (EG FaPo) im Landeskriminalamt Niederösterreich, unter der Leitung des Bundeskriminalamtes, gelang es durch umfassende kriminalpolizeiliche Erhebungen, einen Beschuldigten auszuforschen, der als sogenannter ´Abholer´ im Zuge der Betrugsmasche fungiert haben soll.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen polnischen Staatsbürger im Alter von 20 Jahren.
Der 20-Jährige steht im Verdacht, sich im Rahmen einer kriminellen Vereinigung unter Vortäuschung falscher Tatsachen (Phänomen ´Schockanruf: Kautionstrick/Medizintrick´), durch die Übernahme von Wertgegenständen fortlaufend bereichert zu haben.
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Festnahme des 20-Jährigen angeordnet.

Am 2. Juni 2025 wurde der Beschuldigte schließlich von Bediensteten des Landeskriminalamtes Vorarlberg, Ermittlungsbereich Betrug und Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, nach seiner Einreise ins Bundesgebiet in einem Hotel in Vorarlberg festgenommen.
Bei der gerichtlich bewilligten Durchsuchung des Hotelzimmers konnten einige deliktstypische Utensilien vorgefunden und sichergestellt werden.

Bislang konnten dem Beschuldigten zumindest fünf vollendete und sieben versuchte Abholungen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und der Steiermark zugeordnet werden.
Der Tatzeitraum erstreckt sich vom 25. März 2025 bis zum 21. Mai 2025. Die Schadensumme beläuft sich bei den fünf vollendeten Abholungen auf rund 300.000 Euro, bei den sieben versuchten Abholungen auf rund 830.000 Euro.

Der 20-Jährige zeigte sich bei seiner Beschuldigtenvernehmung nicht geständig.
Er wurde in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert.

Auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird um Veröffentlichung der beigeschlossenen Lichtbilder des 20-jährigen Beschuldigten ersucht.
Mögliche weitere Opfer werden gebeten, mit den Ermittlerinnen und Ermittlern der EG FaPo im Landeskriminalamt Niederösterreich unter der Telefonnummer 059133-30-3333 in Kontakt zu treten.

Personenbeschreibung – Auffälligkeit:
Körpergröße von 1,66 cm


Modus Operandi:

• Bei dem sogenannten Kautionstrick werden die Opfer durch weitere bislang unbekannte Täter telefonisch kontaktiert, wobei diesen, entgegen den Tatsachen, mitgeteilt wird, dass ein naher Familienangehöriger einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei welchem der Zweitbeteiligte schwer verletzt oder gar tödlich verunglückt sei. Um der sofortigen Festnahme und Einlieferung des Familienangehörigen in eine Justizanstalt entgegenzuwirken, sei unverzüglich eine Kaution im mehrstelligen Eurobereich zu bezahlen. Der Geldbetrag wird im Laufe des Telefonates dann von einem ´falschen Polizisten´, meist an der Wohnadresse des Opfers, entgegengenommen. Anschließend wird das Geld auf schnellstem Wege ins Ausland verbracht.

• Der sogenannte Medizintrick funktioniert im Grunde genauso wie der zuvor erklärte Kautionstrick, mit dem einzigen Unterschied, dass hier eine andere Masche bei der telefonischen Anbahnung verwendet wird. Die Anrufer geben sich als Ärzte oder medizinisches Personal aus und teilen den Opfern mit, dass ein naher Familienangehöriger schwer an Krebs (meist Darmkrebs) erkrankt sei. Der Tod des Angehörigen könne nur mit einem sehr kostspieligen Medikament aus der Schweiz verhindert werden. Dieses müsse aber unverzüglich in bar oder mittels Wertgegenstände an einen Kurier des Krankenhauses übergeben werden. Nach der Übergabe wird das Geld ebenso auf schnellstem Wege ins Ausland verbracht.

Artikel Nr: 446571
vom Dienstag, 08.Juli 2025, 11:24 Uhr.






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Fahndung 2025 Juli

polizeid Niederösterreich - Verdacht des schweren Betruges - Linz


 polizeid Niederösterreich - Verdacht des schweren Betruges - Linz

07.Juli 2025
Zwei bislang unbekannte Täter begaben sich am 28. April 2025 in ein Asia-Restaurant im Bezirk Mödling und nahmen persönlich Kontakt zum späteren Opfer auf.
Die beiden erklärten dem Restaurantbesitzer, dass sie Geschäftsmänner wären und mit ihrer Baufirma für eine Baustelle in Wiener Neustadt verantwortlich seien.
Das Vertrauen des Opfers wurde durch belanglose Sachverhalte gewonnen. Anfangs ging es etwa um eine Essensbestellung für die Arbeiter auf der Baustelle.
Bei einem der insgesamt drei persönlichen Treffen teilten die Täter dem Opfer mit, dass sie bei Grabungsarbeiten auf der Baustelle 40 Goldstücke mit einem Testament in chinesischer Schrift aufgefunden hätten.
Das Opfer wurde um Rat gebeten und diesem wurden in weiterer Folge die vermeintlichen Goldstücke zum Kauf angeboten. Die beiden Unbekannten durchschnitten auch eines der Goldstücke, um die Echtheit zu demonstrieren.
Am 30. April 2025 fand die Übergabe der 40 Goldstücke im Asia-Restaurant des Opfers statt, gegen Bezahlung eines vereinbarten Bargeldbetrages in mittlerer fünfstelliger Höhe.
Als das Opfer das Gold später von einer Fachfirma überprüfen ließ, wurde festgestellt, dass es sich um Fälschungen handelt.

Denselben Modus Operandi führten die unbekannten Täter am 4. Mai 2025 bei einem Asia-Restaurant im Bezirk Bruck an der Leitha durch, wobei es hier beim Versuch blieb.
Bei einer weiteren vollendeten Tathandlung am 14. Mai 2025 in einem Asia-Restaurant in Linz (Oberösterreich), bei der ebenso gefälschte Goldstücke verkauft wurden, kam es zu einem Schaden in niedriger fünfstelliger Höhe.

Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt werden die beigeschlossenen Lichtbilder der beiden bislang unbekannten Täter veröffentlicht.

Sachdienliche Hinweise zur Ausforschung der unbekannten Täter werden an die Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Mödling, Telefonnummer 059133-3330, erbeten.

Artikel Nr: 446525
vom Montag, 07.Juli 2025, 12:46 Uhr.






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Fahndung 2025 Juli

Polizei Hamburg - Körperverletzungsdelikt - Hamburg-Schnelsen


 Polizei Hamburg -  Körperverletzungsdelikt -  Hamburg-Schnelsen

10.07.2025 – 08:58
Tatzeit: 26.04.2025, 00:28 Uhr

Tatort: Hamburg-Schnelsen, Frohmestraße, dortige Bushaltestelle

Ende April dieses Jahres haben drei Unbekannte einen 49-Jährigen in einem Bus körperlich angegangen und verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen gerieten die Männer im Bus der Linie 5 in Richtung Burgwedel aus unbekannten Gründen in verbale Streitigkeiten. Im Verlauf schlug zunächst einer der Unbekannten den 49-Jährigen unvermittelt ins Gesicht. Anschließend wirkten auch seine zwei Begleiter weiter auf den Geschädigten ein, wodurch dieser erhebliche Verletzungen erlitt.

Die drei Tatverdächtigen verließen kurz darauf den Bus an der Haltestelle ´Frohmestraße´ und entfernten sich in unbekannte Richtung.

Der Verletzte wurde durch eine Rettungswagenbesatzung versorgt und im Anschluss in ein Krankenhaus transportiert.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt (LKA 134) eingeleiteten Ermittlungen führten bisher nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Die der Pressemitteilung angefügten Lichtbilder, entnommen aus der Videobandsicherung des Busses, zeigen die drei Verdächtigen zum Tatzeitpunkt.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf die Täter geben können oder Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder an einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Laura Wentzien
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Fahndung 2025 Juli

polizeid Niederösterreich - Verdacht des schweren Betruges - Linz


 polizeid Niederösterreich - Verdacht des schweren Betruges - Linz

07.Juli 2025
Zwei bislang unbekannte Täter begaben sich am 28. April 2025 in ein Asia-Restaurant im Bezirk Mödling und nahmen persönlich Kontakt zum späteren Opfer auf.
Die beiden erklärten dem Restaurantbesitzer, dass sie Geschäftsmänner wären und mit ihrer Baufirma für eine Baustelle in Wiener Neustadt verantwortlich seien.
Das Vertrauen des Opfers wurde durch belanglose Sachverhalte gewonnen. Anfangs ging es etwa um eine Essensbestellung für die Arbeiter auf der Baustelle.
Bei einem der insgesamt drei persönlichen Treffen teilten die Täter dem Opfer mit, dass sie bei Grabungsarbeiten auf der Baustelle 40 Goldstücke mit einem Testament in chinesischer Schrift aufgefunden hätten.
Das Opfer wurde um Rat gebeten und diesem wurden in weiterer Folge die vermeintlichen Goldstücke zum Kauf angeboten. Die beiden Unbekannten durchschnitten auch eines der Goldstücke, um die Echtheit zu demonstrieren.
Am 30. April 2025 fand die Übergabe der 40 Goldstücke im Asia-Restaurant des Opfers statt, gegen Bezahlung eines vereinbarten Bargeldbetrages in mittlerer fünfstelliger Höhe.
Als das Opfer das Gold später von einer Fachfirma überprüfen ließ, wurde festgestellt, dass es sich um Fälschungen handelt.

Denselben Modus Operandi führten die unbekannten Täter am 4. Mai 2025 bei einem Asia-Restaurant im Bezirk Bruck an der Leitha durch, wobei es hier beim Versuch blieb.
Bei einer weiteren vollendeten Tathandlung am 14. Mai 2025 in einem Asia-Restaurant in Linz (Oberösterreich), bei der ebenso gefälschte Goldstücke verkauft wurden, kam es zu einem Schaden in niedriger fünfstelliger Höhe.

Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt werden die beigeschlossenen Lichtbilder der beiden bislang unbekannten Täter veröffentlicht.

Sachdienliche Hinweise zur Ausforschung der unbekannten Täter werden an die Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Mödling, Telefonnummer 059133-3330, erbeten.

Artikel Nr: 446525
vom Montag, 07.Juli 2025, 12:46 Uhr.






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Fahndung 2025

Schusswaffe - Polizei Berlin - Jugendliches Räubertrio - Friedrichshain-Kreuzberg

Schusswaffe - Polizei Berlin  - Jugendliches Räubertrio - Friedrichshain-Kreuzberg

30.06.2025
Mit der Veröffentlichung von Lichtbildern sucht die Polizei Berlin nach drei bislang unbekannten Tatverdächtigen. Sie stehen im Verdacht, am Samstag, den 21. Dezember 2024, gegen 3:20 Uhr in der Nähe des U-Bahnhofs Schlesisches Tor in Kreuzberg einen 32-Jährigen durch Vorzeigen einer Schusswaffe bedroht und Bargeld von ihm gefordert zu haben. Mittels körperlicher Gewalt erlangten sie schließlich eine Packung Halsbonbons, bevor sich der 32-Jährige losreißen und fliehen konnte.

Tatverdächtiger 1:

circa 15 bis 18 Jahre alt
circa 175 bis 180 cm groß
schlanke Figur
kurzes helles Haar
blasse Haut
graue Jeanshose mit Löchern, dunkle Bomberjacke mit Rückenaufschrift ´established 1992´, darunter helle Oberbekleidung mit Kapuze, beiges Basecap, dunkle Sportschuhe
sprach Hochdeutsch
Schusswaffe im Hosenbund

Tatverdächtiger 2:

circa 15 bis 18 Jahre alt
circa 170 bis 175 cm groß
schlanke Figur
kurzes dunkles Haar
graue Jeanshose, dunkler Parka mit heller Fellkapuze, beige-schwarz gemustertes Basecap, dunkle Sportschuhe
sprach Hochdeutsch

Tatverdächtiger 3:

circa 15 bis 18 Jahre alt
circa 180 bis 185 cm groß
schlanke Figur
dichtes dunkles lockiges Haar
blaue Jeanshose, dunkler Parka mit heller Fellkapuze und Logo auf dem linken Oberarm, darunter heller Strickpullover, vermutlich dunkle Mütze unter der Kapuze, dunkle Sportschuhe
sprach Hochdeutsch

Die Ermittlerinnen und Ermittler fragen:

Wer erkennt die Abgebildeten und weiß, wo sie wohnen oder sich aufhalten?
Wer hat Beobachtungen gemacht, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?

Tatverdächtiger 1
Tatverdächtiger 2
Tatverdächtiger 3


Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de








Zugefügt 2025 Juni 29

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Fahndung 2025 Juni

Opfer - polizei hessen - Zeugenaufruf nach Tötungsdelikt in Nidderau

Opfer - polizei hessen - Zeugenaufruf nach Tötungsdelikt in Nidderau

03.07.2025
Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts - 45-Jährige im März leblos in Wohnung aufgefunden - Nidderau

Bereits seit März 2025 ermitteln Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts, nachdem eine 45-Jahre alte Frau tot in ihrer Wohnung in Nidderau aufgefunden worden war.

Im Rahmen der geführten Ermittlungen erfolgten unter anderem umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen, eine Obduktion des Leichnams der Betroffenen, Maßnahmen zur Tatrekonstruktion und eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen mittels einer dazu eigens durch die Polizei eingerichteten Arbeitsgruppe.

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei suchen weiterhin nach Zeugen und bitten um Mithilfe.

Die Ermittler möchten unter anderem wissen:

Wer hat Nicole Lang in den Tagen vor dem 14. März 2025 gesehen?
Wer hat am 14. März 2025 oder in den Tagen davor verdächtige Personen oder Fahrzeuge rund um den Zeisigweg im Stadtteil Ostheim gesehen?


Zeugenhinweise nimmt die Kriminalpolizei in Hanau unter der Telefonnummer 06181 100-123 entgegen.



Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, hat die Staatsanwaltschaft Hanau eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt (siehe Fahndungsplakat).





Sachbearbeitende Behörde Polizeipräsidium Südosthessen
Sachbearbeiter/-in Polizeipräsidiums Südosthessen - Kriminalpolizei in Hanau
Telefon 06181 100-123
Tatort Nidderau
Tatzeit März 2025










Zugefügt 2025 Juli 6

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Fahndung 2025 Juni

Opfer - polizei hessen - Zeugensuche nach Tötungsdelikt in Erlensee

Opfer - polizei hessen - Zeugensuche nach Tötungsdelikt in Erlensee

20.06.2025
Nach dem Auffinden eines zunächst seit dem 15. Mai vermissten 65 Jahre alten Rentners aus Erlensee (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6037311) ermitteln die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes. Nach dem Auffinden des Leichnams des 65-Jährigen hatten sich im Rahmen der durchgeführten Obduktion durch die Rechtsmedizin Frankfurt/Main deutliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Gewaltdeliktes ergeben.

Trotz bereits erfolgter umfangreicher Spurensicherungsmaßnahmen und Ermittlungen suchen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nach Zeugen und bitten um Mithilfe:

- Wer kann Angaben zur Tat machen?
- Wer hat den Rentner am Nachmittag oder in den Abendstunden des
Donnerstags, 15. Mai gesehen?
- Wer kann Hinweise auf den abgebildeten Gegenstand und dessen
Herkunft (siehe Fahndungsplakat) geben?
Zeugenhinweise nimmt die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 069 8098-4118 entgegen.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, hat die Staatsanwaltschaft Hanau eine Belohnung in Höhe von 5.000,- EUR ausgelobt (siehe Fahndungsplakat oben).

Weitere Dokumente:
Fahndungsplakat.pdf - Datei öffnen (282.88 kb)
Fahndungsplakat zu Tötungsdelikt in Erlensee(282 KByte)
Sachbearbeitende Behörde Polizeipräsidium Südosthessen
Sachbearbeiter/-in PPSOH | hier: K11 OF
Telefon 069-8098-4118
Tatort Erlensee
Tatzeit war vermisst seit 15.05.2025






Zugefügt 2025 Juli 6

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