Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
TV2-mit-Stern
TV1-mit-Stern
TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025

PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern


PISTOLE - Bundeskriminalamt - Raubüberfall auf Juweliergeschäft - Fürth, Bayern

Aktualisierung: 24. Juni 2025
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und die Kriminalpolizeiinspektion Fürth bitten um Ihre Mithilfe!

Am 22.12.2023 gegen 17:10 Uhr betraten zwei unbekannte Männer ein Juweliergeschäft in der Fürther Innenstadt. Kurz nach Betreten des Geschäfts bedrohte Täter 1 die anwesende Mitarbeiterin mit einer Pistole und schubste diese zu Boden. Täter 2 schlug währenddessen mit einem Vorschlaghammer mehrere Vitrinen ein und entwendete diverse Schmuckstücke. Anschließend flüchteten beide Täter zunächst zu Fuß in den Fürther Stadtpark. Dort wurden sie von Zeugen beobachtet, wie sie zusammen auf einem E-Scooter am Fluss Pegnitz davonfuhren und an einem Holzsteg (Pappelsteig) den Wiesengrund in östliche Richtung zur Kutzerstraße hin überquerten. An dieser Stelle verlor sich die Spur der Täter. Im Rahmen der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen konnten später in der Engelhardstraße und an einem Gebüsch am Treppenaufgang zur Kutzerstraße hin jeweils ein E-Scooter aufgefunden werden, die den Täter zugeordnet werden.
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2025
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Belohnung
Weitere Bilder
Informationen
Weitere Details

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täter führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder


Informationen

Delikt: Raub
Zeit: 22.12.2023, 17:10 Uhr
Tatort: Königstraße 141, 90762 Fürth, Bayern
Äußere Erscheinung

Täter 1:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 30-35 Jahre
Größe: circa 175 cm
Haarfarbe: dunkel (vermutlich Perücke)
helle Gesichtsfarbe
Brille mit dunklem Rahmen und großen Brillengläsern
Schnurr- und Kinnbart

Täter 2:
Geschlecht: männlich
Alter: circa 25-30 Jahre
Größe: circa 175 cm
helle Gesichtsfarbe
Kleidung

Täter 1:
hüftlanger, dunkler Mantel (eventuell Wolle)
dunkles Oberteil mit Reißverschluss
schwarze Handschuhe
hellblaue Jeans
schwarze Schuhe
schwarzer Stockschirm

Täter 2:
dunkle Pelzmütze mit herunterhängenden Ohrenklappen
weiße FFP2-Maske
hüftlange, dunkle Jacke
seitlich über die Schulter getragene Umhängetasche
dunkle Handschuhe
dunkle Hose
dunkle Schuhe

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Haben Sie Hinweise zur Identität der Täter?
Sind Ihnen die beiden Täter vor oder nach der Tat - mit den E-Scootern oder zu Fuß - in der Nähe des Tatorts in der Fürther Innenstadt oder im Fürther Pegnitz-Wiesengrund aufgefallen?
Können Sie sachdienliche Hinweise zum Vorschlaghammer oder zu dem entwendeten Schmuck geben?
Haben Sie Hinweise zum Aufenhaltsort der Täter?

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 800 7766330

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Fürth

Kapellenstraße 10

90762 Fürth

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.







Zugefügt 2025 Juni 22

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Fahndung 2025

Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden


	Polizei Frankfurt - Fechenheim - Brandstiftung - 11 Millionenschaden

11.06.2025
Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Millionenschaden am 15.10.2024 in Frankfurt am Main (Fechenheim)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizei Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 15.10.2024 gegen 20:54 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße 5 in Frankfurt am Main (Fechenheim) gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen eine Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 6.400 qm in Brand gesetzt zu haben.

Die Lagerhalle brannte dadurch zu großen Teilen aus und stürzte teilweise ein. Durch das massive Brandgeschehen kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass im Stadtgebiet und den westlich angrenzenden Landkreisen entsprechende Notrufe eingingen. Die Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Rettungskräfte der Frankfurter Feuerwehr waren mit einem großen Einsatzmittelaufgebot vor Ort und die Bevölkerung wurde über entsprechende Apps gewarnt. Es wird derzeit von einem Sachschaden von circa 10,94 Millionen Euro ausgegangen.

Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die beide Tatverdächtigen zeigen. Durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte bereits ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei der gesuchten Person handelt es sich um den derzeit unbekannten, zweiten Tatverdächtigen. Unter dem Link https://k.polizei.hessen.de/488551657 können die Videoaufnahmen und das Fahndungsplakat eingesehen werden. Das Plakat ist zudem dieser Presseerklärung beigefügt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizei Frankfurt am Main fragen:

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

Hinweise bitte an das

Polizei Frankfurt am Main unter 069-75551599

oder an jede andere Polizeidienststelle.

Für Hinweise, die zur Ermittlung der gesuchten Person führen, ist eine Belohnung von 4.000,- Euro ausgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm






Zugefügt 2025 Juni 15

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Fahndung 2025

Pistole - schwerem Raub - polizei hessen - Bergen-Enkheim


	Pistole - schwerem Raub zum Nachteil eines Imbiss-Mitarbeiters - Frankfurt - Bergen-Enkheim

10.04.2025 – Am Sonntag (1. Dezember 2024) betraten gegen 20:23 Uhr zwei unbekannte Täter die Räumlichkeiten eines Imbisses in der Straße ´Leuchte´ in Frankfurt am Main. Nach Betreten des Imbisses forderte einer der beiden Täter unter Vorhalt einer Schusswaffe den Mitarbeiter zur Herausgabe von Geld auf, während der andere Täter den Türbereich absicherte. Als ein weiterer anwesender Zeuge der Aufforderung nicht nachkam, begab sich der Täter hinter den Tresenbereich und suchte nach der Kasse. Als er diese nicht auffinden konnte, nahm er sich ein Getränk aus einem im Verkaufsraum befindlichen Kühlschrank und flüchtete zusammen mit dem weiteren Täter vom Tatort in unbekannte Richtung.

Aufgrund dessen hoffen Staatsanwaltschaft und Polizei mit der Veröffentlichung jener Lichtbilder und Videoaufzeichnungen nun auf Hinweise, die zu einer Identifizierung des Tatverdächtigen führt.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

Er soll ca. 180 cm groß sein, große Augen und lange Wimpern haben. Ferner trug er eine rote Jacke mit einer dunklen Kapuzenweste (Marke: ´Nike´) darüber, einen dunklen Schlauchschal, sowie schwarze Handschuhe und eine helle Jeans.

Ein weiteres Lichtbild sowie zwei Videos des Tathergangs sind unter folgendem Link einsehbar: https://k.polizei.hessen.de/382652392

Zeugen, die Angaben zu der Identität des unbekannten Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich an die Kriminalpolizei Frankfurt am Main (K12) unter der Rufnummer 069/755-51299 zu wenden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm







Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Raub - Supermarkt Grebenstein - Polizei Nordhessen


	PISTOLE - bewaffnetem Raubüberfall auf Supermarkt in Grebenstein - Polizei Nordhessen

04.04.2025 – Grebenstein (Landkreis Kassel):

Mit der Veröffentlichung eines Videos und Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 9. August 2024 einen Supermarkt in der Bahnhofstraße in Grebenstein überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten leider nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der bewaffnete Raubüberfall hatte sich an dem Freitagabend gegen 22:30 Uhr ereignet. Wie die Kriminalbeamten anhand der Videoaufzeichnung ermitteln konnten, hatte der Täter das Geschäft kurz vor Ladenschluss gegen 21:45 Uhr betreten und sich bis zur Tat zwischen den Regalen versteckt. Als die letzte Mitarbeiterin in das Kassenbüro ging, folgte ihr der Täter und forderte von ihr und den beiden Kolleginnen unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgabe von Bargeld. Nachdem die drei Frauen der Aufforderung nachgekommen waren, flüchtete der Räuber mit einem Jutebeutel samt erbeutetem Bargeld und Wertgutscheinen nach draußen und mutmaßlich weiter in Richtung ´Steinerne Brücke´, wo sich seine Spur verliert. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

Männlich, 25 bis 35 Jahre alt, 1,60 bis 1,70 Meter groß, schlank, dunklerer Teint, dunkle Haare, dunkelbraune Augen, dunkler Vollbart, schwarze Schirmmütze, hatte teilweise eine dunkle Kapuze auf dem Kopf und eine Art Schal über die Nase gezogen, trug eine auffällige gelbe Multifunktionsweste sowie schwarze Sneaker, ansonsten dunkel gekleidet.

Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Ulrike Schaake
Pressesprecherin
Tel. 0561-910 1020

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - Gelnhausen - Polizei Südosthessen


	PISTOLE - Raubüberfall auf Tankstelle - 

Gelnhausen - 
Polizei Südosthessen

04.04.2025 – Nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in der Freigerichter Straße am 11. Januar gegen 10 Uhr, (wir berichteten, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/5947339) fahnden die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei Gelnhausen nun öffentlich nach dem weiterhin unbekannten Täter.

Nachdem der Täter, so der rekonstruierte Geschehensablauf, sich aus Richtung des Hallenbads der Tankstelle näherte und diese betrat, bedrohte der etwa 20-Jährige die Angestellte mit einer Waffe und flüchtete hiernach mit seiner Beute in die gleiche Richtung, aus der er kam.

Laut bisherigen kriminalpolizeilichen Erkenntnissen begab sich der Räuber im Anschluss an die Tat zum Schulhof der Kreisrealschule und zog sich dort ganz offensichtlich um.

Vor beziehungsweise während der Tat kann der Täter wie folgt beschrieben werden:

- circa 1,75 Meter groß
- weißer Jogginganzug mit schwarzem Logo auf der rechten
Brustseite, vermutlich der Marke Adidas
- weiße FFP2 - Maske
- weiße Latexhandschuhe, ggf. Einweghandschuhe
- grüne Sneaker mit weißer Zwischensohle und schwarzer Spitze
- helle Hautfarbe
- sprach deutsch ohne Akzent
- schwarze Kurzwaffe

Nach dem Umziehen kann die Kleidung wie folgt beschrieben werden:

- weiße Sneaker
- dunkelblaue Jeanshose mit Waschung der Vorderseite
- schwarze Winterjacke mit Logo auf der linken Oberarmseite,
vermutlich der Marke Wellensteyn

Da die Person, trotz umfangreicher Ermittlungen, bislang noch nicht identifiziert werden konnte, gehen die Ermittler nun den nächsten Schritt, indem sie sich mit den beigefügten Bildern an die Bevölkerung wenden und diese um Mithilfe bei der Fahndung bitten.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei fragen nun:

- Wer kann Hinweise zu der abgebildeten Person geben?
- Wer hat diesen auf der Flucht beobachtet?
- Wo ist die Person noch aufgefallen?
- Ist der Unbekannte möglicherweise in ein Fahrzeug gestiegen oder
hat ein anderes Fluchtmittel benutzt?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Gelnhausen unter der Rufnummer 06051 827-0 entgegen.

Dieser Meldung sind vier Bilder des unbekannten Täters beigefügt (Quelle: PP Südosthessen).

Offenbach, 04.04.2025, Pressestelle, Felix Geis

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
- Pressestelle -
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer)

Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Alexander Schlüter (as) - 1223 oder 0162 / 201 3290

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh






Zugefügt 2025 Mai 24

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Fahndung 2025

Pistole - Polizei - Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld


	Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld

Am frühen Sonntagmorgen, 06.04.2025, sind in der Ortschaft Weitefeld im Landkreis Altenkirchen im Westerwald in einem Einfamilienhaus drei Menschen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt zum Opfer gefallen. Bei den Opfern handelt es sich um einen 47-jährigen Mann, dessen 44-jährige Ehefrau und den gemeinsamen 16-jährigen Sohn. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sind sowohl Schusswaffen als auch Stichwaffen benutzt worden. Die Obduktion der Leichen ist veranlasst, aber noch nicht abgeschlossen.

Die mit Hochdruck geführten Ermittlungen, insbesondere die Analyse der forensischen Spurenlage am Tatort, haben mittlerweile zu einem dringenden Tatverdacht gegen den 61-jährigen
Alexander Meisner

aus einem Nachbarort geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des dreifachen Mordes gegen den Mann erwirkt. Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf der Flucht. Zwei Lichtbilder des Verdächtigen sind der Fahndung beigefügt.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- männlich
- 1,74 Meter
- 74 kg
- braune Haare
- blau-graue Augen


Beschreibung / Besondere Merkmale

- Narbe Oberarm rechts
- Narbe Augenbraue
- Narbe Unterarm links
- Tattoo: Handrücken links ´Katja´ (russische Schreibweise)


Gesuchte Hinweise

Alle Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen.
Die Polizei hat dazu ein eigenes Hinweistelefon eingerichtet: 0261 103 50399
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminaldirektion Koblenz
Tatort

Weitefeld (Landkreis Altenkirchen






Zugefügt 2025 Mai 5

Rheinland Pfalz - 3 x Tötungsdelikt - Weitefeld
Fahndung 2025 August

Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub


   Pistole - Polizei Saarbrücken-Burbach - schwerem Raub

13.08.2025 – 10:18
Bereits am 18.08.2024 kam es zu einem Raubüberfall auf ein Blumengeschäft in der Viktor-Teusch-Allee in 66115 Saarbrücken. Der erste Täter betritt das Geschäft, lädt eine Schusswaffe durch und zielt damit in der Folge auf die 58-jährige Geschädigte, die zur Tatzeit in dem Blumengeschäft arbeitet. Als die Geschädigte flüchten will, wird sie von einem zweiten Täter festgehalten und zurück in den Laden gezogen. Nur durch vehemente Gegenwehr gelingt es der Geschädigten sich loszureißen und aus dem Geschäft zu flüchten. In der Zwischenzeit begibt sich der erste Täter an die Kasse, öffnet diese und entnimmt das darin enthaltene Bargeld. Anschließend fliehen beide Täter fußläufig vom Tatort.

Die Täter können wie folgt beschrieben werden:

Täter 1:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- weiße Sportschuhe mit dunklen Applikationen
- dunkle Hose (möglicherweise Jogginghose)
- dunkler Kapuzenpullover mit Kapuze über dem Kopf
- schwarze Basecap mit rotem Logo
- dunkle Handschuhe
- augenscheinlich helle Haut
- trägt Mundschutz

Täter 2:

- ca. 20-25 Jahre
- ca. 1.75m groß
- Weiße Sneaker
- Schwarze augenscheinlich Jogginghose mit schwarzem Emblem in
weißem Hintergrund auf dem linken Oberschenkel
- Schwarzer Kapuzenpullover mit Kordeln an der Kapuze sowie Under
Armour Emblem auf der Brust
- trägt schwarze Basecap
- trägt Handschuhe
- trägt Mundschutz

Zeugen werden gebeten sich bei der PI - Saarbrücken Burbach unter 0681/97150 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeiinspektion Saarbrücken-Burbach
SBR-BURB- DGL
Heinrich-Barth-Straße 2
66115 Saarbrücken
Telefon: 0681/97150
E-Mail: pi-sb-burbach@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland




Zugefügt 2025 August 16

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Fahndung 2025

Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)


Bundeskriminalamt - NIYA­ZI, Mo­hammad Su­li­man - Tötungsdelikt in Halle (Saale)

Die Staatsanwaltschaft Halle und die Polizeiinspektion Halle (Saale) bitten um Ihre Mithilfe!

Der gesuchte Mohammad Suliman NIYAZI wird dringend verdächtigt, am 10.03.2019 seine 26 Jahre alte Ex-Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Halle (Saale) erstochen zu haben. Seitdem befindet er sich auf der Flucht.

Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen floh NIYAZI nach der Tat über Frankreich (vermutlich Paris) in die Türkei. Die Vermutung liegt nahe, dass er sich anschließend nach Afghanistan abgesetzt hat. Nach der Machtergreifung der Taliban im August 2021 könnte der Beschuldigte wieder zurück nach Deutschland geflüchtet sein. Ein Aufenthalt im Ausland, insbesondere im Raum Großbritannien, kann jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025
Informationen

Delikt: Mord
Zeit: 10.03.2019
Tatort: Florentiner Bogen, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Familienname: NIYAZI
Vorname: Mohammad Suliman
Geburtsdatum: 01.01.1995
Geburtsort: Kabul / Afghanistan
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Äußere Erscheinung
Haarfarbe: schwarz
Gewicht: 68 Kilogramm
südosteuropäischer Phänotyp
schlanke Figur

Besonderheiten (Narben)
mehrere Narben am linken Unterarm
senkrechte Narbe auf dem Bauch

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Frage von Bedeutung:

Können Sie Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort des Gesuchten Mohammad Suliman NIYAZI geben?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt und von Europol.
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 345 2241291

Sachbearbeitende Dienststelle:

Polizeiinspektion Halle (Saale)

Mersburger Straße 6

06110 Halle (Saale)






Zugefügt 2025 Juni 29

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Fahndung 2025

Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln


 Baden-Württemberg - Tötungsdelikt - Köln

Tatort
Im Finkenhain, Köln-Hahnwald, Nordrhein-Westfalen

Tatzeit- /Raum
08.10.2024, 22:50 Uhr – 09.10.2024, 01:40 Uhr
Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Köln und das Polizeipräsidium Köln bitten um Ihre Mithilfe!

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln suchen nach den Personen, die am Abend des 8. Oktober 2024 in das Haus eines 74 Jahre alten Mannes im Kölner Stadtteil Hahnwald eingebrochen sind und den Inhaber einer Sonnenstudiokette durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper getötet haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich die Täter gegen 21:30 Uhr Zutritt zum Haus verschafft, waren um etwa 22:50 Uhr vom heimkehrenden Eigentümer überrascht worden und haben das Haus gegen 01:40 Uhr wieder verlassen. Bilder der Überwachungskamera aus der Nachbarschaft zeigen, dass sie um 01:55 Uhr vermutlich mit einem 1er oder 3er BMW vom Tatort geflüchtet sind.

Die Tatverdächtigen gingen professionell vor, vernichteten ihre Spuren vor Ort und erbeuteten neben einer großen Menge Bargeld in Scheinen auch mehrere tausend Euro gerolltes Münzgeld aus dem Tresor des Hauses. Zudem fehlt seit der Tat eine schwarze Lederjacke (siehe Titelbild) des 74-Jährigen. Das Opfer wurde am nächsten Morgen von einem Mitarbeiter entdeckt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.


Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Tel.: +49 221 2290

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg







Zugefügt 2025 Juni 29

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Fahndung 2025 Oktober

2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher - Wümme


 2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher  -  Wümme


29.10.2025 – 13:13
Landkreis Rotenburg (Wümme). Bislang unbekannte Täter stehen im Verdacht, innerhalb kurzer Zeit am helllichten Tage des 20. März 2025 gemeinschaftlich mehrere Einbrüche in Wohnhäuser im Landkreis Rotenburg (Wümme) begangen zu haben. Tatbetroffen waren zum damaligen Zeitpunkt Wohnhäuser in den Ortschaften Stemmen, Sottrum, Westerwalsede, Sittensen und Hamersen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch Beschluss des zuständigen Ermittlungsrichters wurde nun die Veröffentlichung von Bildmaterial der beiden Beschuldigten zur Identifizierung angeordnet. Die Bilder sind durch Geschwindigkeitsradar-Anlagen beim Wechsel zwischen den Tatorten entstanden.

Die Polizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Männer, kann Angaben zu ihrem Aufenthaltsort oder dem genutzten VW Golf machen? Die Täter waren mit einem schwarzen VW Golf GTI VIII (Facelift 2025) unterwegs, der mit einer Kennzeichen-Dublette aus Düsseldorf versehen war. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter aus dem Raum Düsseldorf stammen. Bei dem Fahrzeug könnte es sich möglicherweise um einen Mietwagen handeln.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Rotenburg unter 04261 / 947-0 entgegen. Hinweise können auch an jede andere Polizeidienststelle gerichtet werden.

Die Polizeiinspektion bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Marvin Teschke
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de
Medieninhalte6 Dateien

POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
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Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Nordhessen - massive Todesdrohungen - Kassel


 Polizei  Nordhessen -  massive  Todesdrohungen - Kassel


29.10.2025 – 12:01
Kassel:

Mit der Veröffentlichung des Fotos eines Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Beamten der Ermittlungsgruppe 1 der Kasseler Polizei Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 27. und 28. Juni dieses Jahres zwei in Kassel lebende Männer mehrfach angerufen und sie und ihre Familien mit dem Tode bedroht hatte. Die bisherigen, umfangreichen Ermittlungen, insbesondere bezüglich des Inhabers der bei den Anrufen verwendeten Handynummer sowie im persönlichen Umfeld der Opfer führten bislang nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Die beiden 40 Jahre alten, verängstigten Opfer hatten sich unabhängig voneinander bei der Polizei gemeldet und Strafanzeige erstattet, nachdem der Täter sie zuvor angerufen und dabei massive Bedrohungen gegen die Männer sowie deren Familienangehörigen ausgesprochen und sie überdies noch beleidigt hatte. In einem Fall suchte der Unbekannte auch die Arbeitsstelle eines der Bedrohten in Kassel auf, wobei er durch eine Überwachungskamera erfasst wurde. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Täter in beiden Fällen vermutlich derselbe war. Es handelt sich demnach um einen Mann mit grauem Haar, Drei-Tage-Bart und dunkler Brille, der mit einem dunkelblauen T-Shirt mit orangenen Streifen, einer blauen Jeanshose und einer roten Gürteltasche bekleidet war.

Die Ermittlungen wegen Bedrohung und Beleidigung werden bei der EG 1 der Kasseler Polizei geführt. Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Daniel Kalus-Nitzbon
Pressesprecher
Tel. 0561-910 1021

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
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TV3-mit-Stern

Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: +49 711 8990 – 5778

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg


















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


 Pistole - Polizei Stuttgart - Tankstellenraub Stuttgart


Tatort
Heilbronner Straße, 70191 Stuttgart

Tatzeit- /Raum
Sonntag, 05.10.2025, 05:05 Uhr

Medien zur Fahndung
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Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Nach einem Tankstellenüberfall am 05.10.2025 in der Heilbronner Straße (siehe Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 06.10.2025 unter https://t1p.de/o70o3) fahndet die Polizei mit Lichtbildern nach den Tatverdächtigen.

Ein Tatverdächtiger war etwa 20 Jahre alt und hatte eine sportliche Statur. Er trug eine schwarze Jacke, schwarze Handschuhe und eine lange schwarze Jogginghose mit weißen Streifen sowie weiße Sneaker. Er hatte neben einer schwarzen Sporttasche auch die Pistole dabei und war mit einem Schlauchschal und einer schwarzen Schirmmütze vermummt.

Sein mutmaßlicher Komplize war etwa 180 Zentimeter groß und ebenfalls etwa 20 Jahre alt und schlank. Er trug eine schwarze Sportjacke mit weißem Logo, und war ebenfalls mit einem schwarzen Schlauchschal und einer schwarzen Basecap mit hellem Logo vermummt. Er trug schwarze Handschuhe und eine schwarze Sporthose mit weißen Streifen sowie schwarze Sneaker. Er hatte einen Schlagstock oder eine Metallstange dabei.

Der dritte Tatverdächtige war vermutlich ebenfalls männlich und etwa 20 Jahre alt. Er vermummte sich mit einem schwarzen Schlauchschal und trug eine gefütterte Kapuzenjacke, eine schwarze Schirmmütze und eine dunkle Cargohose sowie schwarze Sneaker. Auch er trug schwarze Handschuhe.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei der Kriminalpolizei zu melden.


Wer erkennt die abgebildete Person oder kann weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Stuttgart
Dezernat 21 – Raub- und Erpressungsdelikte
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart

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Fahndung 2025 Oktober

urteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof


 urteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof




Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Januar 2025 verworfen. Dieses hat ihn unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts nutzte der wenige Tage vor der Tat aus einer Strafhaft entlassene und vielfach vorbestrafte Angeklagte mit dem Getöteten und anderen wohnungslosen Personen einen Container am Leipziger Hauptbahnhof als nächtlichen Schlafplatz. Am Vormittag des 23. April 2024 misshandelte der Angeklagte durch Tritte und Schläge das Opfer. Er schlug einen von drei Mitbewohnern, als diese den Angeklagten von weiteren Handlungen abhalten wollten, und brachte sie unter Gewaltandrohung dazu, den Container zu verlassen. Der Angeklagte fesselte zunächst das nach den vorangegangenen Misshandlungen bereits handlungsunfähige und wehrlose Opfer. Er tötete anschließend den Mann, indem er ihn über etwa 30 Minuten mit einem Kabel strangulierte. Einen Bekannten, der nach der Tat am Container erschien, forderte er unter Androhung von Gewalt dazu auf, bei der Beseitigung des Leichnams und von Spuren zu helfen.

Das Landgericht hat die Tötung als aus niedrigen Beweggründen begangenen Mord bewertet, weil der Angeklagte allein handelte, um seine Aggression an dem von ihm nicht mehr als Menschen, sondern nur noch als Objekt gesehenen Opfer auszuleben und sich an diesem abzureagieren.

Die Überprüfung des Urteils auf die allein gegen die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gerichtete Revision des Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Leipzig - Urteil vom 13. Januar 2025 - 1 Ks 300 Js 26803/24

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die

a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richtet,

b) unter den Ersten, Siebenten, Zwanzigsten oder Achtundzwanzigsten Abschnitt des Besonderen Teils oder unter das Völkerstrafgesetzbuch oder das Betäubungsmittelgesetz fällt und im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht ist oder

c) den Tatbestand des § 145a erfüllt, soweit die Führungsaufsicht auf Grund einer Straftat der in den Buchstaben a oder b genannten Art eingetreten ist, oder den Tatbestand des § 323a, soweit die im Rausch begangene rechtswidrige Tat eine solche der in den Buchstaben a oder b genannten Art ist,

2. der Täter wegen Straftaten der in Nummer 1 genannten Art, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,

3. er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und

4. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Für die Einordnung als Straftat im Sinne von Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b gilt § 12 Absatz 3 entsprechend, für die Beendigung der in Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c genannten Führungsaufsicht § 68b Absatz 1 Satz 4.

(2) Hat jemand drei Straftaten der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3) anordnen.

(3) …

(4) …

Karlsruhe, den 27. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Verurteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
27.10.2025

Nr. 195/2025

Beschluss vom 7. Oktober 2025 - 5 StR 308/25

















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

polizei Saarland - ausländerfeindliche! ausländerfeindliche! ausländerfeindliche und rechtsextremistischen Graffiti - Schiffweiler und Sulzbach


 polizei  Saarland - ausländerfeindliche! ausländerfeindliche! ausländerfeindliche und rechtsextremistischen Graffiti - Schiffweiler und Sulzbach



27.10.2025 – 11:48
Am Samstag, den 15. Februar 2025, besprühten bislang unbekannte Täter mehrere Wände in Schiffweiler und Sulzbach/Saar mit ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Graffitis. Die Ermittler bitten nun mithilfe von Aufnahmen einer Überwachungskamera um Zeugenhinweise.

Die erste Tat ereignete sich an dem Samstagabend Mitte Februar gegen 21:30 Uhr an der Gemeinschaftsschule Schiffweiler. Dort besprühten bislang Unbekannte mehrere Wände mit ausländerfeindlichen Parolen und rechtsextremen Symbolen.

Im Anschluss wurden gegen 22:20 Uhr an mehreren Wänden der Zentralmoschee in Sulzbach/Saar zahlreiche Graffitis mit ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Inhalten angebracht.

Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermitteln die Beamten des polizeilichen Staatsschutzes derzeit wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Ver-wenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung. Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf mehrere unbekannte Tatverdächtige, welche von einer Überwachungsanlage aufgezeichnet wurden. Durch das Amtsgericht Saarbrücken wurde zwischenzeitlich die Öffentlichkeitsfahndung nach den Tatverdächtigen angeordnet.

Die Polizei bittet Zeugen, die Angaben zur Identität der unbekannten Tatverdächtigen machen können oder sonstige, verdächtige Wahrnehmungen im Zusammenhang mit den Graffitis gemacht haben, sich unter der 0681/962-2133 mit dem Kriminaldauerdienst oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Für Hinweise kann auch die Onlinewache der Landespolizeidirektion genutzt werden (www.onlinewache.saarland.de).

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Landespolizeidirektion Saarland
Jan Poß
Mainzer Straße 134-136
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/962-8013
E-Mail: lpd-presse@polizei.slpol.de
Internet: www.polizei.saarland.de
Twitter: https://twitter.com/polizeisaarland?lang=de
Facebook: https://de-de.facebook.com/Polizei.Saarland
Instagram: https://www.instagram.com/polizei_saarland
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCjrFf1AVlv7NqaGzigS1R-g

















Zugefügt 2025 Oktober 31

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Fahndung 2025 Oktober

2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher - Wümme


 2 araber - Polizei Rotenburg - Einbrecher  -  Wümme


29.10.2025 – 13:13
Landkreis Rotenburg (Wümme). Bislang unbekannte Täter stehen im Verdacht, innerhalb kurzer Zeit am helllichten Tage des 20. März 2025 gemeinschaftlich mehrere Einbrüche in Wohnhäuser im Landkreis Rotenburg (Wümme) begangen zu haben. Tatbetroffen waren zum damaligen Zeitpunkt Wohnhäuser in den Ortschaften Stemmen, Sottrum, Westerwalsede, Sittensen und Hamersen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch Beschluss des zuständigen Ermittlungsrichters wurde nun die Veröffentlichung von Bildmaterial der beiden Beschuldigten zur Identifizierung angeordnet. Die Bilder sind durch Geschwindigkeitsradar-Anlagen beim Wechsel zwischen den Tatorten entstanden.

Die Polizei fragt:

Wer kennt die abgebildeten Männer, kann Angaben zu ihrem Aufenthaltsort oder dem genutzten VW Golf machen? Die Täter waren mit einem schwarzen VW Golf GTI VIII (Facelift 2025) unterwegs, der mit einer Kennzeichen-Dublette aus Düsseldorf versehen war. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Täter aus dem Raum Düsseldorf stammen. Bei dem Fahrzeug könnte es sich möglicherweise um einen Mietwagen handeln.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Rotenburg unter 04261 / 947-0 entgegen. Hinweise können auch an jede andere Polizeidienststelle gerichtet werden.

Die Polizeiinspektion bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Marvin Teschke
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de
Medieninhalte6 Dateien

POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++
POL-ROW: ++ Öffentlichkeitsfahndung: Unbekannte Einbrecher gesucht! ++ Mehrere Bilder in der digitalen Pressemappe ++

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Fahndung 2025 Oktober

2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .


 2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .

23.10.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Am Dienstag, 12. August, zwischen 10:15 Uhr und 10:30 Uhr, stahlen zwei bislang unbekannte Täter einer 46-jährigen Frau einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag aus der Handtasche. Die Frau hatte kurz zuvor in der Kreissparkasse in der Trierer Straße in Bitburg Bargeld abgehoben. Scheinbar hatten die Täter die Frau bereits in der Sparkasse beobachtet und waren ihr nach draußen gefolgt.

Nun sprach eine tatverdächtige Frau die 46-Jährige in ihrem Auto an. Durch das heruntergelassene Fahrzeugfenster fragte sie ihr Opfer nach dem Weg. Während die hilfsbereite 46-Jährige die Frage beantwortete, griff der Komplize der Tatverdächtigen durch das Fenster in die Handtasche, die auf dem Beifahrersitz stand. Unbemerkte nahm er einen Umschlag mit dem frisch abgehobenen Bargeld aus der Tasche. Die beiden Tatverdächtigen gingen daraufhin mit ihrer Beute in unbekannte Richtung davon.

Kurz später bemerkte die 46-Jährige den Diebstahl, sie informierte umgehend die Polizei. Die Tatverdächtigen konnten in der Nähe nicht mehr angetroffen werden. Allerdings wurden sie durch die Videoüberwachung der Sparkassenfiliale aufgezeichnet.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Person 1 (Mann):

Schwarze Sneaker
Dunkelblaue Jogginghose
Hellblaues Hemd
Dunkelgrüne Umhängetasche
Schwarze Kappe
30 – 40 Jahre
1,70 – 1,80 m
Osteuropäisches Aussehen
Schwarzer Bart

Person 2 (Frau):

Weiße Sneaker
Dunkle Hose
Dunkelblaue Jacke
Schwarzes T-Shirt mit weißem Print
Schwarze Umhängetasche
Schwarze lange Haare
Osteuropäisches Aussehen
25 - 35 Jahre
1,60 – 1,70 m



Gesuchte Hinweise

Wer hat die Tat oder die Tatverdächtigen beobachtet? Wer kann Hinweise auf deren Aufenthaltsort geben?

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bitburg unter 06561 96850 zu melden.
Sachbearbeitende Dienststelle

PI Bitburg
Delikt / Grund

Trickdiebstahl
Tatort

Bitburg
Tatzeit

12.08.2025



















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .


 2 Araber - Polizei Rheinland-Pfalz - Fahndung nach Trickdiebstahl in Bitburg .

23.10.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Am Dienstag, 12. August, zwischen 10:15 Uhr und 10:30 Uhr, stahlen zwei bislang unbekannte Täter einer 46-jährigen Frau einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag aus der Handtasche. Die Frau hatte kurz zuvor in der Kreissparkasse in der Trierer Straße in Bitburg Bargeld abgehoben. Scheinbar hatten die Täter die Frau bereits in der Sparkasse beobachtet und waren ihr nach draußen gefolgt.

Nun sprach eine tatverdächtige Frau die 46-Jährige in ihrem Auto an. Durch das heruntergelassene Fahrzeugfenster fragte sie ihr Opfer nach dem Weg. Während die hilfsbereite 46-Jährige die Frage beantwortete, griff der Komplize der Tatverdächtigen durch das Fenster in die Handtasche, die auf dem Beifahrersitz stand. Unbemerkte nahm er einen Umschlag mit dem frisch abgehobenen Bargeld aus der Tasche. Die beiden Tatverdächtigen gingen daraufhin mit ihrer Beute in unbekannte Richtung davon.

Kurz später bemerkte die 46-Jährige den Diebstahl, sie informierte umgehend die Polizei. Die Tatverdächtigen konnten in der Nähe nicht mehr angetroffen werden. Allerdings wurden sie durch die Videoüberwachung der Sparkassenfiliale aufgezeichnet.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Person 1 (Mann):

Schwarze Sneaker
Dunkelblaue Jogginghose
Hellblaues Hemd
Dunkelgrüne Umhängetasche
Schwarze Kappe
30 – 40 Jahre
1,70 – 1,80 m
Osteuropäisches Aussehen
Schwarzer Bart

Person 2 (Frau):

Weiße Sneaker
Dunkle Hose
Dunkelblaue Jacke
Schwarzes T-Shirt mit weißem Print
Schwarze Umhängetasche
Schwarze lange Haare
Osteuropäisches Aussehen
25 - 35 Jahre
1,60 – 1,70 m



Gesuchte Hinweise

Wer hat die Tat oder die Tatverdächtigen beobachtet? Wer kann Hinweise auf deren Aufenthaltsort geben?

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Bitburg unter 06561 96850 zu melden.
Sachbearbeitende Dienststelle

PI Bitburg
Delikt / Grund

Trickdiebstahl
Tatort

Bitburg
Tatzeit

12.08.2025



















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Fahndung 2025 Oktober

Erfurt - versuchter Diebstahl


   Erfurt - versuchter Diebstahl

20.10.2025 – 06:30
Mit richterlichem Beschluss fahndet die Erfurter Polizei nach den beiden hier abgebildeten Beschuldigten wegen versuchten Diebstahls.

Bereits am 21.04.2025 wurden auf einem Anwohnerparkplatz in der Erfurter Lilienstraße zwei verdächtige Personen beobachtet, die offenbar gezielt überprüften, ob abgestellte Fahrzeuge verschlossen sind. Gegen 10:40 Uhr fiel einem Zeugen das Duo, bestehend aus einer Frau und einem Mann, die sich auf dem Parkplatz auffällig verhielten. Die Frau setzte sich kurzzeitig auf den Beifahrersitz eines Hyundai, stieg anschließend wieder aus und öffnete den Kofferraum des Fahrzeugs. Wenig später wurde ein in der Nähe geparkter Renault mit unverschlossenen Türen aufgefunden. Aufgrund der örtlichen und zeitlichen Nähe ist ein Zusammenhang der beiden Vorfälle naheliegend.

Beschreibung der weiblichen Person:

- etwa 40 Jahre alt
- ca. 155-165 cm groß
- schlank
- europäischer Phänotyp
- schwarze Haare
- trug einen blauen Pullover, eine graue Jacke und weiße Schuhe

Beschreibung der männlichen Person:

- etwa 30-40 Jahre alt
- ca. 180-190 cm groß
- schlank
- europäischer Phänotyp
- Halbglatze, rötliche Haare
- trug einen roten Pullover, eine schwarze Hose und graue Schuhe

Wer erkennt die hier abgebildeten Personen und kann Angaben zur Identität machen? Hinweise nimmt der Inspektionsdienst Süd (Tel.: 0361/5743-25100) unter Nennung der Vorgangsnummer 0101312 entgegen. (DS)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Erfurt
Pressestelle
Telefon: 0361 5743-21003
E-Mail: pressestelle.lpi.erfurt@polizei.thueringen.de
https://polizei.thueringen.de/landespolizeiinspektionen/lpierfurt/


















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Wiesbaden - Einbrecher in Hadamar


 Polizei Wiesbaden - Einbrecher in Hadamar



24.10.2025 – 09:40

Freitag, 24.10.2025

(nie) Am Mittwoch, den 30.04.2025, in der Zeit zwischen 16:37 Uhr bis 16:50 Uhr, versuchte ein unbekannter Täter in ein Einfamilienhaus in der Ostpreußenstraße in Hadamar einzubrechen. Der Einbrecher wurde bei der Tatausführung von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Die Polizei wendet sich nun mit den Fahndungsbildern des Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit.

Nach bisherigem Kenntnisstand soll die abgebildete Person zunächst auf der Gebäuderückseite versucht haben, die Terrassentür und ein danebenliegendes Fenster aufzuhebeln. Als die Alarmanlage des Hauses auslöste, flüchtete die Person in Richtung Friedhof. Auf dem dortigen Parkplatz sei der Einbrecher in ein unbekanntes Auto zu einem Mittäter zugestiegen. Das Auto entfernte sich daraufhin mit beiden Insassen in unbekannte Richtung.

Wer kann Angaben zu der abgebildeten Person machen oder Hinweise zu dem unbekannten Fahrzeug bzw. dem Mittäter auf dem Friedhofsparkplatz geben?

Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Limburg-Weilburg ermittelt. Hinweise werden bei der Polizeistation Limburg unter der Telefonnummer (06431) 9140-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Schriftliche Hinweise können formlos an die E-Mail-Adresse K21/22.RKI-LM.PPWH@polizei.hessen.de gerichtet werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1044/1041/1042
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de


















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

Wien - Versuchter schwerer Raub in zwie Fällen


   Wien - Versuchter schwerer Raub in zwie Fällen

20.Oktober 2025

Vorfallszeit: 12.09.2025, 20:30 Uhr und 15.09.2025, 21:45 Uhr
Vorfallsort: 1210 Wien

Die auf dem Lichtbild ersichtliche Person steht im Verdacht, Mitte September in zwei Fällen einen versuchten Raub begangen zu haben.

Am Abend des 12.09.2025 überwältigte der bislang unbekannte Täter in einem Rotlichtlokal im 21. Bezirk eine der dort tätigen Frauen, würgte sie und verlangte die Herausgabe von Bargeld. Das 46-jährige Opfer wehrte sich jedoch so heftig, dass der Mann von ihr abließ und ohne Beute die Flucht ergriff. Nur drei Tage später, am 15.09.2025, betrat der Täter das Etablissement erneut. Er bedrohte, würgte und schlug eine 48-jährige Angestellte und forderte abermals Bargeld. Dieses Mal eilte jedoch eine Kollegin zur Hilfe. Gemeinsam gelang es den beiden Frauen, den Mann in die Flucht zu schlagen.

Der Tatverdächtige kann folgenderweise Weise beschrieben werden:

männlich

30-35 Jahre alt

ca. 185 cm groß

kurze dunkle Haare

markante Narbe, die über die gesamte linke Gesichtshälfte verläuft

Im Zuge der Ermittlungen sicherten Beamte des Landeskriminalamts Wien Lichtbilder des mutmaßlichen Täters über die Videoüberwachungsanlage des Lokals. Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um mediale Veröffentlichung. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Nord, unter der Telefonnummer 01-31310-67800 erbeten.

Artikel Nr: 451961
vom Montag, 20.Oktober 2025, 15:09 Uhr.


















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

Urteil - volksverhetzender Bücher


  Urteil - volksverhetzender Bücher


Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil und einem Beschluss vom 24. Juli 2025 über die Revisionen des Generalbundesanwalts und von zwei Angeklagten gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. April 2024 entschieden. Dieses hat die beiden revidierenden Angeklagten und einen Mitangeklagten, der gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt hat, jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, zu Freiheitsstrafen verurteilt sowie Einziehungsentscheidungen getroffen.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts schlossen sich die Angeklagten, die eine rechtsextremistische und antisemitische Gesinnung hatten, im Sommer 2018 mit einem gesondert Verfolgten zusammen, um fortan gemeinsam antisemitische, den Holocaust leugnende, nationalsozialistische beziehungsweise den Nationalsozialismus verherrlichende rechtsextreme Bücher und sonstige Druckwerke zu vertreiben. Bis zur Zerschlagung der Gruppierung im Zuge einer polizeilichen Durchsuchung der von den Angeklagten in Sachsen angemieteten Lagerhallen im Dezember 2020 versandten die Beteiligten von dort aus mehr als 20.000 Bücher mit entsprechenden Inhalten an Käufer, welche die Werke über einen professionell organisierten Webshop bestellt hatten, der von dem gesondert Verfolgten aus dem Ausland heraus betrieben wurde.

Mit dem auf die Rechtsmittel des Generalbundesanwalts ergangenen Urteil hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Einziehung des Wertes von Taterträgen zum Nachteil der revidierenden Angeklagten dahin geändert, dass er deutlich höhere Einziehungsbeträge festgesetzt hat. Denn der Einziehung unterliegende Taterträge erlangten diese Angeklagten - anders als vom Oberlandesgericht angenommen - durch ihre mitgliedschaftliche Beteiligung an der kriminellen Vereinigung nicht nur in Gestalt des vom gesondert Verfolgten an sie für ihre Arbeit gezahlten Lohnes, sondern auch insoweit, als dieser ihnen gleichfalls aus den Verkaufserlösen nachträglich die Kosten erstattete, die sie im Zuge der Buchversendungen verauslagt hatten.

Durch Beschluss über die Angeklagtenrevisionen hat der Bundesgerichtshof die Schuldsprüche aufgrund einer generellen Neubestimmung der Konkurrenzen bei Taten der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung dahin geändert, dass die revidierenden Angeklagten sowie der nichtrevidierende Mitangeklagte jeweils der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung schuldig sind. Infolge der Schuldspruchänderungen hat er die Strafaussprüche betreffend die beiden revidierenden Angeklagten aufgehoben und das Verfahren insofern an einen anderen Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden zurückverwiesen; die gegen den Mitangeklagten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe hat er als Einzelstrafe aufrechterhalten. Mithin wird über die Strafen gegen die beiden revidierenden Angeklagten durch das Oberlandesgericht neu zu verhandeln und zu entscheiden sein.

Vorinstanz:

Oberlandesgericht Dresden - 4 St 1/23 - Urteil vom 29. April 2024

Karlsruhe, den 24. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu einer auf den Vertrieb gerichteten kriminellen Vereinigung

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu einer auf den Vertrieb volksverhetzender Bücher gerichteten kriminellen Vereinigung

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
24.10.2025

Nr. 194/2025

Urteil und Beschluss vom 24. Juli 2025 – 3 StR 382/24


















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

Araber - Messerdelikt - Wien - Lebensgefährlicher Messerstich


 Araber - Messerdelikt -  Wien - Lebensgefährlicher Messerstich



Vorfallsort: 1060 Wien, Mittelgasse/Minaa-Lachs-Park
Vorfallszeit: 25.08.2025, 14:15 Uhr

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht, am 25.08.2025, gegen 14:20 Uhr, einen 39-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Laut aktuellem Ermittlungsstand soll das Opfer bereits vor mehreren Wochen mit dem Unbekannten in Streit geraten sein, ein Bekanntschaftsverhältnis gäbe es allerdings nicht.

Der 39-Jährige wurde mit einer lebensgefährlichen Verletzung in ein Spital gebracht. Er befindet sich aktuell in stabilem Zustand und konnte auch bereits befragt werden. Laut seiner Aussage sei er von dem bislang unbekannten, den er nicht kenne, am Tattag grundlos beschimpft und mit Fäusten attackiert worden.
Nachdem er den Schlägen ausgewichen sei und der Angreifer bemerkt habe, dass Personen den Vorfall beobachtet hatten, sei er davongegangen. Der 39-Jährige sei ihm gefolgt und habe ihn mit dem Mobiltelefon fotografiert, woraufhin es zu dem Angriff mit dem Messer gekommen sei.
Die Fotos aus dem Mobiltelefon wurden gesichert.

Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um die mediale Veröffentlichung der Fotos. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, unter der Telefonnummer 01-31310 DW 43210 oder 43800 erbeten.

Artikel Nr: 449379
vom Donnerstag, 11.September 2025, 12:23 Uhr.

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Fahndung 2025 Oktober

urteilung wegen Mordes - hannover


 urteilung wegen Mordes  - hannover


Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 28. Mai 2025 verworfen, durch das dieser wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte im Juli 2021 den in den Sommermonaten im hannoverschen Stadtwald Eilenriede lebenden Geschädigten mit mindestens elf Messerstichen, weil er die idyllische Atmosphäre durch diesen als gestört empfand. Im November 2024 stellte sich der Angeklagte der Polizei und gestand die bis dahin ungeklärte Tat. Das Schwurgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von dem Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Hannover - Urteil vom 28. Mai 2025 - 39 Ks 1912 Js 65099/21 (1/25)

Maßgebliche Vorschrift:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) heimtückisch (…)

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 20. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 6. Strafsenats vom 8.10.2025 - 6 StR 390/25 -
Verurteilung wegen Mordes im hannoverschen Stadtwald Eilenriede rechtskräftig Ausgabejahr 2025 Erscheinungsdatum 20.10.2025 Nr. 192/2025 Beschluss vom 8. Oktober 2025 - 6 StR 390/25

















Zugefügt 2025 Oktober 26

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Fahndung 2025 Oktober

LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung


 LPD Wien - Schwerer Diebstahl und Sachbeschädigung

13.Oktober 2025
Der auf den Lichtbildern ersichtliche Mann steht im Verdacht, gemeinsam mit zwei weiteren unbekannten Verdächtigen, dem späteren Opfer einen Autoreifen aufgestochen zu haben und dann den Verkaufserlös einer hochpreisigen Uhr gestohlen zu haben.

Die unbekannten Täter sollen das Opfer bereits in der Innenstadt wahrgenommen haben, wo dieses eine Markenuhr bei einem Juwelier verkaufte. Der abgebildete Mann soll währenddessen einen Reifen des geparkten PKW des Opfers aufgestochen haben. In der Erdbergstraße machten die zwei weiteren Verdächtigen das Opfer auf den kaputten Reifen aufmerksam, boten Hilfe bei der Reparatur an und lenkten es ab. Dadurch gelang es einem der unbekannten Täter, einen Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe zu stehlen. Zumindest zwei der Täter sollen mit einem weißen Kleinwagen geflüchtet sein. Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, ist mit den Ermittlungen betraut.

Die Wiener Polizei ersucht über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien um Veröffentlichung der Bilder. Zeugen, denen der Tatverdächtige vor, während oder nach seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum-Ost, unter der Telefonnummer 01-31310-62660 erbeten.

Artikel Nr: 451663
vom Montag, 13.Oktober 2025, 11:43 Uhr.

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Zugefügt 2025 Oktober 20

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck


  Polizei  Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck



16.10.2025 – 13:00


Am 14.08.2025 kam es im Bereich eines Fußweges in der Nähe des Strandes in Dänisch-Nienhof zu einer sexuellen Nötigung. Die Kriminalpolizei in Eckernförde sucht nun mit Hilfe eines Phantombildes nach dem Täter.

Am 14.08.2025 sei die 25-jährige Geschädigte gegen 18:15 Uhr vom Strand in Dänisch-Nienhof auf einem Fußweg durch den Wald parallel zur Strandkoppel gegangen. Ca. 75 m vor der Eckernförder Straße sei sie durch eine männliche Person von hinten gepackt worden, die am Unterleib bereits entblößt war. Im Zuge dessen sei die Geschädigte auch durch den Täter fotografiert worden. Die Geschädigte konnte sich wehren und der Täter ergriff die Flucht.

Die Geschädigte konnte nun in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei ein Phantombild des Beschuldigten erstellen.

Der Beschuldigte wird beschrieben:

- männlich
- ca. 175 cm
- schlank mit leichtem Bauchansatz
- eiförmiges Gesicht mit einem spitzen Kinn
- hellbraune oder dunkelblonde Haare, unten sehr kurz rasiert
- große, weit geöffnete Augen, eventuell braun gesprenkelt
- deutlicher 3-Tage Bart, hellbraun bis dunkelblond
- helle Haut
- trug ein schwarzes Base-Cap mit den Buchstaben NY übereinander
- hellblaues T-Shirt
- dunkelblaue Art Bermudashort
- Besonderheit: psychotischer Blick

Daher wendet sich die Kriminalpolizei in Eckernförde an die Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu der beschriebenen und abgebildeten Person geben? Wer hat eine Person, auf die diese Beschreibung zutrifft möglicherweise am Tattag in Dänisch-Niendorf beobachtet? Bei Hinweise wenden sie sich bitte an die Kriminalpolizei in Eckernförde unter 04351/89212-600

Constanze Becker

Polizeidirektion Neumünster

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222


















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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck


  Polizei  Neumünster - sexuelle Nötigung im August in Schwedeneck



16.10.2025 – 13:00


Am 14.08.2025 kam es im Bereich eines Fußweges in der Nähe des Strandes in Dänisch-Nienhof zu einer sexuellen Nötigung. Die Kriminalpolizei in Eckernförde sucht nun mit Hilfe eines Phantombildes nach dem Täter.

Am 14.08.2025 sei die 25-jährige Geschädigte gegen 18:15 Uhr vom Strand in Dänisch-Nienhof auf einem Fußweg durch den Wald parallel zur Strandkoppel gegangen. Ca. 75 m vor der Eckernförder Straße sei sie durch eine männliche Person von hinten gepackt worden, die am Unterleib bereits entblößt war. Im Zuge dessen sei die Geschädigte auch durch den Täter fotografiert worden. Die Geschädigte konnte sich wehren und der Täter ergriff die Flucht.

Die Geschädigte konnte nun in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei ein Phantombild des Beschuldigten erstellen.

Der Beschuldigte wird beschrieben:

- männlich
- ca. 175 cm
- schlank mit leichtem Bauchansatz
- eiförmiges Gesicht mit einem spitzen Kinn
- hellbraune oder dunkelblonde Haare, unten sehr kurz rasiert
- große, weit geöffnete Augen, eventuell braun gesprenkelt
- deutlicher 3-Tage Bart, hellbraun bis dunkelblond
- helle Haut
- trug ein schwarzes Base-Cap mit den Buchstaben NY übereinander
- hellblaues T-Shirt
- dunkelblaue Art Bermudashort
- Besonderheit: psychotischer Blick

Daher wendet sich die Kriminalpolizei in Eckernförde an die Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu der beschriebenen und abgebildeten Person geben? Wer hat eine Person, auf die diese Beschreibung zutrifft möglicherweise am Tattag in Dänisch-Niendorf beobachtet? Bei Hinweise wenden sie sich bitte an die Kriminalpolizei in Eckernförde unter 04351/89212-600

Constanze Becker

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Lübeck - schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


 Polizei Lübeck - 
schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


07.10.2025 – 10:00
Mit einem internationalen Haftbefehl fahnden die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Bezirkskriminalinspektion Lübeck nach dem 44 Jahre alten Christo Stoyanov. Er ist rechtskräftig im Jahre 2023 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch das Landgericht Lübeck verurteilt worden. Zum Haftantritt ist er nicht erschienen, den Ermittlungen nach hat er sich ins Ausland abgesetzt. Zur Erlangung weiterer Hinweise wird der Fall am 08. Oktober 2025 um 20:15 Uhr in der Fernsehsendung AktenzeichenXY...ungelöst ausgestrahlt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010-2013. Christo Stoyanov (Staatsbürgerschaft: Deutsch) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen und umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben, dass sich Christo Stoyanov nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat um sich der Haft zu entziehen.

Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet.

Der vorliegenden Beschreibung nach ist Christo Stoyanov circa 170cm groß und von untersetzter bis dicklicher Statur. Er trägt kurze, schwarze Haare, eine Brille und er hat ein rundliches Gesicht.

Christo Stoyanov ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte Bitcoin-Mining gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten um seine Identität zu verschleiern.

Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie ggf. zu alternativen Personalien.

Während der Fernsehübertragung wird bei der Polizeidirektion Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden.

Dr. Jens Buscher - Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck

Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Lübeck
Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit
Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher -
Telefon: 0451 / 131-2006
Fax: 0451 / 131 - 2019
E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
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POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov
POL-HL: HL / Öffentlichkeitsfahndung nach Christo Stoyanov

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


 Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


Polizeimeldung vom 09.10.2025
Mit Hilfe von Bildern sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Tatverdächtigen am 17. Juni 2025 eine 80-jährige Seniorin in der Klingsorstraße in Steglitz um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben. Gegen 11:45 Uhr wurde der Seniorin telefonisch von einem falschen Bankmitarbeiter suggeriert, dass sie Opfer eines Betruges werden solle. Ihre Wertsachen sollte sie deshalb zur sicheren Verwahrung einem angeblichen Polizisten übergeben. Im Laufe des Nachmittags übergab die Frau dann Bargeld, Schmuck und eine Bankkarte nebst PIN an den falschen Polizeibeamten, in der Erwartung, diese am späteren Nachmittag zurückzuerhalten. Dazu kam es nicht, allerdings wurde mehrmals unrechtmäßig Geld vom Konto der Frau abgehoben.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige ebenfalls am Vormittag desselben Tages einen 83 Jahre alten, körperlich eingeschränkten Mann in der Treitschkestraße in Steglitz auf die gleiche Art und Weise betrogen haben soll.
Der Abholer der Wertsachen wird wie folgt beschrieben:

circa 15 bis 25 Jahre alt
eher hagere Statur
dunkle Haare, dunkler Ziegenbart
gebräunte Haut
Brille mit silberfarbenem Gestell

Er trug ein gemustertes Basecap, ein weißes T-Shirt mit der Aufschrift Sports & Glory, eine blaue Jeanshose sowie schwarze Schuhe mit weißer Schnürung, augenscheinlich der Marke Converse und nutzte weiße Kabelkopfhörer.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?


Bild: Quelle bekannt

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de



















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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Lübeck - schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


 Polizei Lübeck - 
schwerer Kind sexuell-Missbrauch - Christo Stoyanov - Lübeck (ots)


07.10.2025 – 10:00
Mit einem internationalen Haftbefehl fahnden die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Bezirkskriminalinspektion Lübeck nach dem 44 Jahre alten Christo Stoyanov. Er ist rechtskräftig im Jahre 2023 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch das Landgericht Lübeck verurteilt worden. Zum Haftantritt ist er nicht erschienen, den Ermittlungen nach hat er sich ins Ausland abgesetzt. Zur Erlangung weiterer Hinweise wird der Fall am 08. Oktober 2025 um 20:15 Uhr in der Fernsehsendung AktenzeichenXY...ungelöst ausgestrahlt. Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Polizei unter der zentralen Rufnummer 0451-1310 entgegen.

Der Tatzeitraum erstreckte sich von 2010-2013. Christo Stoyanov (Staatsbürgerschaft: Deutsch) war als ehrenamtlicher Betreuer eines sozialen Vereins tätig und hat diese Stellung ausgenutzt um ein von ihm betreutes Kind mehrfach sexuell zu missbrauchen. Das Landgericht Lübeck hat ihn am 3. Juli 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zum Haftantritt hat er sich nicht gestellt. Es wurde Haftbefehl erlassen und umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Diese ergaben, dass sich Christo Stoyanov nach dem Urteil ins Ausland abgesetzt hat um sich der Haft zu entziehen.

Den aktuellen Erkenntnissen nach reiste er nach Bulgarien, wo er über familiäre Verbindungen verfügt, setzte sich aber im Anschluss nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab, wo er sich zuletzt aufhielt und vermutlich auch weiterhin befindet.

Der vorliegenden Beschreibung nach ist Christo Stoyanov circa 170cm groß und von untersetzter bis dicklicher Statur. Er trägt kurze, schwarze Haare, eine Brille und er hat ein rundliches Gesicht.

Christo Stoyanov ist IT-Unternehmer und betreibt seine Geschäfte, wozu auch das sogenannte Bitcoin-Mining gehört, vom Ausland aus. Zuletzt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Er dürfte jedoch auch weiterhin Geschäftspartner und Auftraggeber in Deutschland haben. Grundsätzlich nutzte der Gesuchte insbesondere im geschäftlichen Bereich seinen Klarnamen. Da er sich der ausstehenden Haftstrafe und des diesbezüglichen Haftbefehls zweifelsfrei bewusst ist, könnte er jedoch auch unter Alias-Personalien auftreten um seine Identität zu verschleiern.

Polizei und Staatsanwaltschaft erhoffen sich durch die Öffentlichkeitsfahndung durch die Bevölkerung aber auch durch Geschäftsleute Hinweise auf den konkreten Aufenthaltsort des Gesuchten, im Inland wie im Ausland, sowie ggf. zu alternativen Personalien.

Während der Fernsehübertragung wird bei der Polizeidirektion Lübeck ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0451-1310 eingerichtet. Zeugen können sich aber auch bei jeder anderen Polizeidienststelle melden.

Dr. Jens Buscher - Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck

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Polizeidirektion Lübeck
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Fax: 0451 / 131 - 2019
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Fahndung 2025 Oktober

Hildesheim - Patient aus einem psychiatrischen Krankenhaus abgängig - Hildesheim


 Hildesheim - Patient aus einem psychiatrischen Krankenhaus  abgängig - Hildesheim

09.10.2025 – 11:20


HILDESHEIM - (jpm) Seit Mittwochabend, 08.10.2025, ist der 30-jährige Ali A. aus einem psychiatrischen Krankenhaus in Hildesheim abgängig, wo er mit einem Unterbringungsbeschluss im Maßregelvollzug untergebracht ist. Nachdem er gestern von einem genehmigten Ausgang nicht zur vereinbarten Zeit zurückgekehrt war, informierte die Klinik die Polizei. Bisherige Fahndungsmaßnahmen verliefen ohne Erfolg, weshalb die Staatsanwaltschaft Hildesheim nun eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Flüchtigen angeordnet hat.

Herr A. ist 178 cm groß und schlank, hat eine dunkle Hautfarbe, braune Augen und kurze schwarze Rasta-Locken. Auf seinem linken Unterarm ist der Buchstabe K und auf dem rechten Oberarm sind die Buchstaben PE eintätowiert.

Er soll zuletzt mit einer schwarz-weißen Collegejacke mit weißer Aufschrift, einem schwarzen Pullover, einer weiten blauen Jeans, beigefarbenen Timberland-Schuhen und ggf. einem Cappie bekleidet gewesen sein. Zudem soll der 30-Jährige einen schwarzen Rucksack sowie ein neongrünes Mountainbike mit sich führen.

Das veröffentlichte Foto soll seinem derzeitigen Aussehen entsprechen.

Wer Hinweise zum Aufenthaltsort des Flüchtigen geben kann bzw. ihn sieht, wird gebeten, nicht an die Person heranzutreten, sondern umgehend den Notruf 110 zu wählen, die Polizei Hildesheim unter 05121/939-115 oder jede andere Polizeidienststelle anzurufen. Eventuelle Presseanfragen sind an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim zu richten.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Hildesheim
Pressestelle


















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Fahndung 2025 Oktober

gefährlicher Körperverletzung - Hamburg-St. Pauli


 
 gefährlicher Körperverletzung - Hamburg-St. Pauli



08.10.2025 – 16:26



Tatzeit: 04.08.2024, 03:00 Uhr; Tatort: Hamburg-St. Pauli, Simon-von-Utrecht-Straße

Anfang August vergangenen Jahres sind mehrere Unbekannte einen damals 23-Jährigen in mutmaßlich homophober Absicht körperlich angegangen und haben ihn verletzt. Das Amtsgericht ordnete nun die Öffentlichkeitsfahndung mit einem Lichtbild nach einem der Tatverdächtigen an.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen verabredete sich ein Unbekannter während der Feierlichkeiten anlässlich des Christopher Street Days mit dem damals 23-Jährigen über ein Dating-Portal im Stadtteil St. Pauli.

Dort soll der spätere Tatverdächtige den Mann zunächst in eine nahegelegene Grundstückszufahrt geführt haben, in der sich weitere augenscheinliche Bekannte des Verdächtigen aufhielten.

In Annahme eines körperlichen Übergriffes flüchtete der spätere Geschädigte zurück auf die Fahrbahn, wurde jedoch von der Personengruppe eingeholt und unvermittelt in mutmaßlich homophober Absicht angegriffen.

Die Angreifer fügten dem 23-Jährigen Verletzungen im Bereich des Oberkörpers sowie des Kopfes zu. Der Mann konnte sich im Verlauf von den Personen losreißen, woraufhin diese in unbekannte Richtung flüchteten.

Die vom zuständigen Landeskriminalamt für Staatsschutzdelikte (LKA 73) eingeleiteten Ermittlungen führten bislang nicht zur Identifizierung tatverdächtiger Personen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht daher den Beschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Das der Pressemitteilung beigefügte Lichtbild, entnommen aus der Anzeige des Dating-Portals, zeigt einen der bislang unbekannten Tatverdächtigen.

Die Ermittlungen dauern an.

Personen, die Hinweise auf den Tatverdächtigen oder seine Komplizen geben können und/oder anderweitig Beobachtungen in diesem Zusammenhang gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei unter 040/4286-56789 oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Wen.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
Laura Wentzien
Telefon: 040 4286-56213
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg


















Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Freispruch - ausländerfeindlicher Brandanschlag im Jahr 1991 - Saarlouis


     Freispruch - ausländerfeindlicher Brandanschlag im Jahr 1991 - Saarlouis


Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Generalbundesanwalts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz verworfen. Dieses hatte den Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen äußerte der Angeklagte im September 1991 als Anführer der lokalen Skinhead-Szene gegenüber zwei Freunden, möglicherweise in Anknüpfung an Ausschreitungen gegen Asylsuchende und Ausländer in Ostdeutschland, dass in Saarlouis auch sowas passieren müsse. Einer der beiden Freunde setzte in derselben Nacht die hölzerne Treppe des örtlichen Asylbewerberheims in Brand (vgl. dazu Pressemitteilung Nr. 12/2025 vom 23. Januar 2025). Ein Bewohner starb, die weiteren sich in dem Haus aufhaltenden Menschen konnten sich retten. Dass der Angeklagte bei seiner vorangehenden Äußerung zumindest billigend in Kauf nahm, dem Freund zu der Tat psychische Hilfe zu leisten, und dass er die wesentlichen Merkmale der Tat erkannte, hat das Oberlandesgericht nicht festgestellt. Es hat daher den Schluss gezogen, dass dem Angeklagten ein Gehilfenvorsatz in Bezug auf die begangene Haupttat gefehlt habe.

Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der vom Generalbundesanwalt erhobenen Verfahrens- und Sachrüge hat keinen Rechtsfehler ergeben. Dies gilt insbesondere für die vom Tatgericht vorgenommene Beweiswürdigung, die aus revisionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Oberlandesgericht Koblenz - Urteil vom 9. Juli 2024 - 4 St 2 BJs 328/20

Karlsruhe, den 7. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des 3. Strafsenats vom 7.10.2025 - 3 StR 534/24 -
nd hier:



Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
07.10.2025

Nr. 182/2025

Urteil vom 7. Oktober 2025 - 3 StR 534/24


















Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Bundeskriminalamt - Säuglingsleiche am Parkplatz Seekopf - Ruhpolding


 Bundeskriminalamt - Säuglingsleiche am Parkplatz Seekopf -  Ruhpolding


Die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein bitten um Ihre Mithilfe!

Am 04.12.2022, gegen 12:00 Uhr, wurde die Leiche eines männlichen Säuglings auf dem Parkplatz Seekopf an der Bundesstraße 305 im bayerischen Ruhpolding gefunden. Die anschließende Obduktion des Leichnams ließ darauf schließen, dass der Neugeborene noch für eine bestimmte Zeit am Leben war und sein Tod auf eine gewaltsame Einwirkung zurückzuführen ist. Die Tatsache, dass am Fundort keine Spuren einer Geburt oder andere relevante Gegenstände aufgefunden wurden, lässt darauf schließen, dass der Leichnam an besagter Örtlichkeit lediglich abgelegt wurde.
Letzte Aktualisierung: 08. Oktober 2025
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Belohnung
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Weitere Details
Fahndungsplakat

Belohnung

5.000 Euro

Für entscheidende Hinweise, die zu einer Festnahme der Täterin / des Täters führen, ist die oben genannte Belohnung ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Weitere Bilder
(verweist auf: Fundort Leichnam)
Quelle: Aufnahmedatum: 2025
(verweist auf: Kartenausschnitt Seekopf)
Quelle: Aufnahmedatum: 2025
Blätterfunktion
Informationen

Delikt: Tötungsdelikt
Zeit: 04.12.2022, gegen 12:00 Uhr
Fundort: Parkplatz Seekopf an der B 305 in Ruhpolding, Bayern

Weitere Details

Für die Polizei ist die Beantwortung folgender Fragen von Bedeutung:

Sind Ihnen Personen vor oder nach der Auffindezeit im näheren Umfeld des Tatorts aufgefallen, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?
Können Sie Hinweise auf die mögliche Kindsmutter geben oder kennen Sie eine Person, die zu diesem Zeitpunkt entbunden haben müsste und kein Kind hat?
Konnten Sie verdächtige Wahrnehmungen im persönlichen Umfeld machen, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten?

Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizei Bayern.
Fahndungsplakat

Fahndungsplakat (PDF, 512KB)

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
E-Mail senden +49 861 98730

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminalpolizeiinspektion Traunstein

Eugen-Rosner-Straße 2

83278 Traunstein

Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.
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Zugefügt 2025 Oktober 12

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Fahndung 2025 Oktober

Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


 Polizei Berlin - Telefonbetrug - 80-jährige Seniorin - Steglitz-Zehlendorf


Polizeimeldung vom 09.10.2025
Mit Hilfe von Bildern sucht die Polizei Berlin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen. Er steht im Verdacht, zusammen mit weiteren Tatverdächtigen am 17. Juni 2025 eine 80-jährige Seniorin in der Klingsorstraße in Steglitz um Bargeld und Wertsachen betrogen zu haben. Gegen 11:45 Uhr wurde der Seniorin telefonisch von einem falschen Bankmitarbeiter suggeriert, dass sie Opfer eines Betruges werden solle. Ihre Wertsachen sollte sie deshalb zur sicheren Verwahrung einem angeblichen Polizisten übergeben. Im Laufe des Nachmittags übergab die Frau dann Bargeld, Schmuck und eine Bankkarte nebst PIN an den falschen Polizeibeamten, in der Erwartung, diese am späteren Nachmittag zurückzuerhalten. Dazu kam es nicht, allerdings wurde mehrmals unrechtmäßig Geld vom Konto der Frau abgehoben.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass derselbe Tatverdächtige ebenfalls am Vormittag desselben Tages einen 83 Jahre alten, körperlich eingeschränkten Mann in der Treitschkestraße in Steglitz auf die gleiche Art und Weise betrogen haben soll.
Der Abholer der Wertsachen wird wie folgt beschrieben:

circa 15 bis 25 Jahre alt
eher hagere Statur
dunkle Haare, dunkler Ziegenbart
gebräunte Haut
Brille mit silberfarbenem Gestell

Er trug ein gemustertes Basecap, ein weißes T-Shirt mit der Aufschrift Sports & Glory, eine blaue Jeanshose sowie schwarze Schuhe mit weißer Schnürung, augenscheinlich der Marke Converse und nutzte weiße Kabelkopfhörer.
Die Kriminalpolizei fragt:

Wer kann Angaben zur Identität der abgebildeten Person machen?
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort dieser Person machen?
Wer kann weitere sachdienliche Hinweise zur Tat oder zu dem unbekannten Tatverdächtigen geben?


Bild: Quelle bekannt

Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

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12101 Berlin
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Fahndung 2025 Oktober

Polizeipräsidium Westhessen - Einbruchserie- Wiesbaden


 Polizeipräsidium Westhessen - Einbruchserie- 
Wiesbaden



01.10.2025 – 09:46

seit Juli 2024

(pl)Im Zusammenhang mit einer Einbruchserie in gewerbliche Betriebe im Wiesbadener Stadtgebiet wendet sich die Wiesbadener Kriminalpolizei wiederholt mit Überwachungskamerabildern an die Öffentlichkeit.

Da bisherige Ermittlungen und zwei bereits am 10. April und 05. Juni 2025 veranlasste Öffentlichkeitsfahndungen bislang noch nicht auf die Spur des Einbrechers führten, bittet die Wiesbadener Kriminalpolizei die Bevölkerung jetzt nochmals um Mithilfe bei der Suche nach dem videografierten Einbrecher.

Der bislang unbekannte Täter steht im Verdacht, seit Juli vergangenen Jahres eine Vielzahl von gewerblichen Einbrüchen in den frühen Morgenstunden begangen zu haben. Die Tatorte der zwischenzeitlich rund 50 Fälle umfassenden Serie lagen vorrangig im Bereich Rheingauviertel, Biebrich, Stadtmitte und Westend.

Wer die Person auf den Bildern wiedererkennt oder Angaben zu dessen Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten, sich mit der Wiesbadener Kriminalpolizei (K21/22) unter der Telefonnummer (0611) 345-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Informationen und Hinweise können auch per E-Mail an K21/22.RKI-Wiesbaden.PPWH@polizei.hessen.de gesandt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de
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POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie
POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie
POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie

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Zugefügt 2025 Oktober 2

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Fahndung 2025 September

polizei.bremen - gefährliche Körperverletzung - Oslebshausen


  polizei.bremen   - gefährliche Körperverletzung - Oslebshausen


Wer kennt diesen Mann?

(30.09.2025)

Ort: Bremen-Gröpelingen, OT Oslebshausen, Oslebshauser Heerstraße
Zeit: 17.05.25, 22.15 Uhr

Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen fahnden nach einer gefährlichen Körperverletzung und einem besonders schweren Raub Mitte Mai in Oslebshausen mit Fotos aus einer Überwachungskamera nach dem bislang noch unbekannten Täter.

Der Verdächtige rempelte am späten Abend des 17. Mai einen Kunden in einem Kiosk an der Oslebshauser Heerstraße an, woraufhin es zu einem kurzen Wortgefecht und einer Rangelei kam. Auf der Straße wurde der 50-Jährige unvermittelt von dem Angreifer mit einem Schlagstock attackiert. Als sein Begleiter schlichtend eingriff, bedrohte der Täter den 54-Jährigen mit dem Schlagstock und entriss ihm dabei seine Bauchtasche samt Geldbörse. Anschließend flüchtete der Täter unerkannt stadtauswärts.

Trotz intensiver Ermittlungen gelang es bisher nicht, ihn zu identifizieren. Nun hofft die Polizei auf die Hilfe der Öffentlichkeit. Wer kann Angaben zu dem abgebildeten Mann machen? Der Gesuchte ist ca. 20 bis 30 Jahre alt und etwa 160 bis 170 cm groß. Er wurde mit dunklen Haaren, dunklem Bart, sehr schmaler Figur und als psychisch auffällig beschrieben. Zur Tatzeit trug er eine dunkle Trainingsjacke und eine dunkle Jeans.

Wer kennt den Mann? Zeugenhinweise nimmt der Kriminaldauerdienst jederzeit unter 0421 362-3888 entgegen.

















Zugefügt 2025 Oktober 2

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Fahndung 2025 September

Rheinland-Pfalz - versuchtem Tötungsdelikt - Kinderbeuern


  Rheinland-Pfalz -   versuchtem Tötungsdelikt - Kinderbeuern


Tatort
54538 Kinderbeuern (Rheinland-Pfalz)

Tatzeit- /Raum
17.09.2025
Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?
Sachverhalt

Am Mittwochabend, 17. September, gegen 21:15 Uhr, informierten unbeteiligte Zeugen die Polizei Wittlich über eine offenbar schwer verletzte Person in Kinderbeuern.

Nach ersten Ermittlungen gerieten zwei 20-jährige Männer am Abend in Streit. Dabei verletzte der Tatverdächtige den ihm persönlich bekannten Geschädigten, mutmaßlich auch unter Einsatz eines Messers, schwer. Nachdem der Tatverdächtige die Örtlichkeit mit einem PKW verließ, wandte sich der Geschädigte hilfesuchend an Anwohner, die schließlich die Polizei verständigten.

Die Hintergründe der Tat sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Die Kriminalpolizei Trier hat die Ermittlungen übernommen. Seit den Abendstunden fahndet die Polizei nun nach dem 20-jährigen Tatverdächtigen Bartosz Kwiecinski aus Kinderbeuern und bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: Kurze dunkelblonde Haare, sportlich schlanke Statur

Er ist vermutlich mit einem schwarzen Ford Fiesta, mit dem amtlichen Kennzeichen WIL-B 1011 unterwegs:

vorne keine Radkappen, hinten Radkappen oder Alufelgen
Heckscheibe und hintere Seitenfenster mit Tönungsfolie beklebt

Besondere Merkmale
Es bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass von dem Tatverdächtigen eine Gefahr für Unbeteiligte ausgeht. Die Polizei gibt dennoch folgenden Hinweis: Sprechen Sie den Tatverdächtigen nicht an und verständigen Sie die Polizei, wenn Sie glauben, die Person erkannt zu haben.
Gesuchte Hinweise

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthalt von Bartosz Kwiecinski geben können, werden gebeten sich bei der Polizei in Wittlich, unter 06571/92610 oder der Kriminalpolizei in Trier unter 0651/983-43390 zu melden.

Die Fahndung ist unter folgendem Link abrufbar:

www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung65


Wer kann Angaben zum Sachverhalt machen oder weitere Hinweise geben?

Polizeipräsidium Trier

Kürenzer Straße 3

54292 Trier

Tel.: 06571/92610 oder 0651/983-43390

















Zugefügt 2025 Oktober 2

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Fahndung 2025 September

urteil - Schießerei - Hanauer Hochhaus


  urteil -  Schießerei  -  Hanauer Hochhaus


Das Landgericht Hanau hat einen der Angeklagten, den Haupttäter, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten und einen weiteren Angeklagten, seinen Gehilfen, wegen Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Außerdem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Nach den Urteilsfeststellungen begab sich der Haupttäter mit zwei Gehilfen wegen einer Familienstreitigkeit am 28. März 2024 zur Wohnung des Geschädigten im dritten Stock eines Hanauer Hochhauses. Er wollte mit dem Geschädigten kämpfen und nahm die beiden Gehilfen mit deren Einverständnis zu seiner Verstärkung mit. Der Haupttäter klopfte an die Wohnungstür. Der Geschädigte öffnete die Tür einen Spalt breit, erkannte den Haupttäter, begriff dessen Absichten und schloss die Wohnungstür sofort wieder. Die beiden revidierenden Angeklagten beschlossen, sich gewaltsam Zugang zur Wohnung des Geschädigten zu verschaffen, und traten mehrfach gegen die Wohnungstür, an der Schäden entstanden. Der Geschädigte, der bemerkte, dass sich die Tür nach innen verbog und mit dem Aufbruch der Wohnungstür rechnete, legte sich bäuchlings auf den Boden und drückte mit den Füßen gegen die Tür, um die Türbeschläge zu entlasten. Der Haupttäter zog zur Überraschung seiner Gehilfen, die sich daraufhin eilends entfernten, eine Kleinkaliberwaffe. Er schoss insgesamt zehnmal aus kurzer Entfernung schräg nach links unten auf die Wohnungstür, bis das Magazin geleert war. Da das Aufschießen des Schlosses der Wohnungstür scheiterte und der Haupttäter keine Möglichkeit mehr sah, in die Wohnung zu gelangen, verließ er ebenfalls den Tatort. Der Geschädigte blieb unverletzt.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen ihre Verurteilung gerichteten Revisionen der zwei revidierenden Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.

Landgericht Hanau - Urteil vom 19. September 2024 - 1 Ks – 5511 Js 6680/23

Karlsruhe, den 1. Oktober 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente


Verurteilungen nach Schießerei in einem Hanauer Hochhaus rechtskräftig

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
01.10.2025

Nr. 181/2025

Beschluss vom 27. August 2025 - 2 StR 73/25

Beschluss des 2. Strafsenats vom 27.8.2025 - 2 StR 73/25 -


















Zugefügt 2025 Oktober 2

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Fahndung 2025 September

Polizeipräsidium Westhessen - Einbruchserie- Wiesbaden


 Polizeipräsidium Westhessen - Einbruchserie- 
Wiesbaden



01.10.2025 – 09:46

seit Juli 2024

(pl)Im Zusammenhang mit einer Einbruchserie in gewerbliche Betriebe im Wiesbadener Stadtgebiet wendet sich die Wiesbadener Kriminalpolizei wiederholt mit Überwachungskamerabildern an die Öffentlichkeit.

Da bisherige Ermittlungen und zwei bereits am 10. April und 05. Juni 2025 veranlasste Öffentlichkeitsfahndungen bislang noch nicht auf die Spur des Einbrechers führten, bittet die Wiesbadener Kriminalpolizei die Bevölkerung jetzt nochmals um Mithilfe bei der Suche nach dem videografierten Einbrecher.

Der bislang unbekannte Täter steht im Verdacht, seit Juli vergangenen Jahres eine Vielzahl von gewerblichen Einbrüchen in den frühen Morgenstunden begangen zu haben. Die Tatorte der zwischenzeitlich rund 50 Fälle umfassenden Serie lagen vorrangig im Bereich Rheingauviertel, Biebrich, Stadtmitte und Westend.

Wer die Person auf den Bildern wiedererkennt oder Angaben zu dessen Aufenthaltsort machen kann, wird gebeten, sich mit der Wiesbadener Kriminalpolizei (K21/22) unter der Telefonnummer (0611) 345-0 oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Informationen und Hinweise können auch per E-Mail an K21/22.RKI-Wiesbaden.PPWH@polizei.hessen.de gesandt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 345-1042 / 1041 / 1043
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de
Medieninhalte3 Dateien

POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie
POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie
POL-WI: Erneute Öffentlichkeitsfahndung nach männlichem Täter zu einer Einbruchserie

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Zugefügt 2025 Oktober 2

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Fahndung 2025 September

Leipzig . sexuell-Missbrauch - zahlreiche Kinder


 Leipzig -  sexuell-Missbrauch - zahlreiche Kinder


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 27. März 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten u.a. wegen 16 Fällen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Sicherungsverwahrung gegen ihn angeordnet

Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte in einem Zeitraum von etwa 20 Jahren acht seiner Kinder sowie ein weiteres Kind, indem er an den damals zwischen sieben und dreizehn Jahre alten Mädchen und Jungen Sexualhandlungen wie etwa Vaginal- oder Oralverkehr vornahm. Von diesen Handlungen ließ sich der in den Medien als fürsorglicher Vater zahlreicher Kinder unter dem Namen Papawittchen bekannt gewordene Angeklagte auch nicht durch zwischenzeitliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Interventionen des Jugendamtes abbringen. Der Angeklagte war als Kind während seiner jahrelangen Unterbringung in einem Kinderheim selbst Opfer sexueller Übergriffe geworden.

Gegen den bis dahin unbestraften, geständigen und Reue bekundenden Angeklagten hat das Landgericht nicht nur eine Freiheitsstrafe verhängt, sondern auch seine anschließende unbefristete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StGB angeordnet, weil er aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich sei. Hierbei hat es sowohl das fortgeschrittene Alter des Angeklagten wie auch die lange Haftzeit in den Blick genommen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten, die sich nur gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung wendet, hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Chemnitz - Urteil vom 27. März 2025 - 2 KLs 250 Js 17375/24 jug

Die maßgebliche Vorschrift des StGB lautet auszugsweise:

§ 66 StGB Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

(1) Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die

a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richtet,

b) unter den Ersten, Siebenten, Zwanzigsten oder Achtundzwanzigsten Abschnitt des Besonderen Teils oder unter das Völkerstrafgesetzbuch oder das Betäubungsmittelgesetz fällt und im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht ist oder

c) den Tatbestand des § 145a erfüllt, soweit die Führungsaufsicht auf Grund einer Straftat der in den Buchstaben a oder b genannten Art eingetreten ist, oder den Tatbestand des § 323a, soweit die im Rausch begangene rechtswidrige Tat eine solche der in den Buchstaben a oder b genannten Art ist,

2. der Täter wegen Straftaten der in Nummer 1 genannten Art, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,

3. er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und

4. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Für die Einordnung als Straftat im Sinne von Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b gilt § 12 Absatz 3 entsprechend, für die Beendigung der in Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c genannten Führungsaufsicht § 68b Absatz 1 Satz 4.

(2) Hat jemand drei Straftaten der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3) anordnen.

(3) Wird jemand wegen eines die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder b erfüllenden Verbrechens oder wegen einer Straftat nach § 89a Absatz 1 bis 3, § 89c Absatz 1 bis 3, § 129a Absatz 5 Satz 1 erste Alternative, auch in Verbindung mit § 129b Absatz 1, den §§ 174 bis 174c, 176a, 176b, 177 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 und 6, §§ 180, 182, 224, 225 Abs. 1 oder 2 oder wegen einer vorsätzlichen Straftat nach § 323a, soweit die im Rausch begangene Tat eine der vorgenannten rechtswidrigen Taten ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so kann das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung anordnen, wenn der Täter wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist und die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hat jemand zwei Straftaten der in Satz 1 bezeichneten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verwirkt hat und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzungen neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3) anordnen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

Karlsruhe, den 10. September 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 26.8.2025 - 5 StR 379/25 -


















Zugefügt 2025 September 27

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Fahndung 2025 September

2xUrteilung - 2022/2023... Silvester-Krawallen in Bonn-Medinghoven....


2x Urteilung - 2022/2023... Silvester-Krawallen in Bonn-Medinghoven....

Das Landgericht Bonn hat in zwei Strafverfahren zahlreiche Beteiligte an den Krawallen in Bonn-Medinghoven in der Silvesternacht zum Jahreswechsel 2022/2023 verurteilt. In einem Urteil hat es unter anderem einen zur Tatzeit Siebzehnjährigen und einen zur Tatzeit Neunzehnjährigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und gegen sie Jugendstrafen in Höhe von acht bzw. sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. In einem weiteren Urteil hat es einen zur Tatzeit Sechzehnjährigen wegen derselben Tatvorwürfe schuldig gesprochen und ihm die Zahlung von insgesamt 1.500 Euro an Geschädigte und eine gemeinnützige Einrichtung zur Auflage gemacht.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich die überwiegend jugendlichen Täter Ende 2022 in sozialen Netzwerken verabredet, in der Silvesternacht Straßensperren zu errichten, eintreffende Polizisten anzugreifen und sie mit Feuerwerkskörpern zu beschießen. Kurz vor Mitternacht am 31. Dezember 2022 errichtete die Gruppe auf dem Europaring in Bonn-Medinghoven mit Müllcontainern Barrikaden, um sie anschließend anzuzünden. Die eintreffenden Polizeibeamten wurden dem gemeinsamen Tatplan entsprechend mit Steinen beworfen und mit in Brand gesetzter Pyrotechnik beschossen. Nach Eintreffen einer Bereitschaftspolizeihundertschaft konnte dem Geschehen Einhalt geboten werden.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsmittel der drei revidierenden Angeklagten mit Beschlüssen vom 27. August 2025 als unbegründet verworfen. Die Urteile des Landgerichts sind damit insgesamt rechtskräftig.

Landgericht Bonn - Urteile vom 28. Februar 2024 - 28 KLs-555 Js 7/23-10/23 und vom 21. Februar 2025 - 28 KLs 22/23 555 Js 7/23

Karlsruhe, den 26. September 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 2. Strafsenats vom 27.8.2025 - 2 StR 473/24 -
Beschluss des 2. Strafsenats vom 27.8.2025 - 2 StR 392/25 -
25
Erscheinungsdatum
26.09.2025

Nr. 176/2025

Beschlüsse vom 27. August 2025 - 2 StR 473/24 und 2 StR 392/25


















Zugefügt 2025 September 27

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Fahndung 2025 September

urteilung - gewaltsamer Angriff in Methadonausgabestelle - Moers


  urteilung - gewaltsamer Angriff in Methadonausgabestelle - Moers


Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der drei Angeklagten gegen ein Urteil der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers unter geringfügiger Änderung des Urteils verworfen. Das Landgericht hatte die Angeklagten im Wesentlichen wegen gefährlicher Körperverletzungen zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen griffen die jugendlichen Angeklagten aufgrund eines gemeinsam spontan gefassten Plans zwei sich vor einer Methadonausgabestelle in Moers aufhaltende Männer an. Einer der Angeklagten besprühte diese mit Pfefferspray, schlug auf sie mehrfach erheblich ein und versetzte ihnen Tritte. Unter anderem trat er den beiden zeitweilig am Boden liegenden Geschädigten gegen den Kopf, einmal wie ein Fußballspieler bei einem Elfmeterschuss, ein andermal aus dem Lauf. Ein weiterer Angeklagter fertigte von dem Geschehen eine Videoaufnahme, um diese über das Internet viral zu verbreiten und mit den Taten zu prahlen. Einer der Geschädigten verstarb rund zwei Wochen später. Ob die Angeklagten ihm die zum Tod beitragenden Frakturen beibrachten oder er sich diese anderweitig zugezogen hatte, hat die Jugendkammer nicht sicher festgestellt.

Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen hat lediglich zu einer abweichenden konkurrenzrechtlichen Bewertung der ineinander übergehenden Taten geführt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil daher selbst entsprechend geändert. Es ist damit insgesamt rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Kleve - Auswärtige Strafkammer in Moers - Urteil vom 6. Dezember 2024 - 220 KLs 5/24 (507 Js 167/24)

Karlsruhe, den 22. September 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 3. Strafsenats vom 19.8.2025 - 3 StR 167/25 -
Ausgabejahr 2025 Erscheinungsdatum 22.09.2025 Nr. 173/2025 Beschluss vom 19. August 2025 – 3 StR 167/25

















Zugefügt 2025 September 27

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Fahndung 2025 September

Verurteilung wegen Mordes an Ex-Frau in Berlin-Zehlendorf rechtskräftig


  Verurteilung wegen Mordes an Ex-Frau in Berlin-Zehlendorf rechtskräftig


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 26. Februar 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes (aus niedrigen Beweggründen) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Damit ist eine Entlassung des Angeklagten auf Bewährung nach Verbüßung von 15 Jahren Freiheitsstrafe ausgeschlossen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte auf seine geschiedene Ehefrau wütend, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte, ihr das Sorgerecht für die vier gemeinsamen Kinder zugesprochen und ihr die Ehewohnung zugewiesen worden war. Nach zahlreichen massiven Bedrohungen und wiederholten Übergriffen durch den Angeklagten musste sie ihre Wohnung in Berlin-Neukölln aufgeben und zog in eine geheim gehaltene Wohnung nach Berlin-Zehlendorf. Sie erwirkte gegen ihn mehrere Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Für seine Übergriffe wurde der Angeklagte in drei Strafverfahren zu Geldstrafen wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Körperverletzung verurteilt. Gleichwohl ignorierte er wiederum die zuletzt gegen ihn erwirkte Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz und näherte sich seiner Ex-Frau am Abend des 28. August 2024 in der Nähe ihrer neuen Wohnung. Dort brachte er sie gewaltsam zu Boden und schlug unter Beleidigungen und Drohungen kraftvoll auf sie ein. Obwohl mehrere Nachbarn auf den Vorfall aufmerksam wurden und ankündigten, die Polizei zu rufen, entschloss sich der Angeklagte spätestens jetzt, seine frühere Frau aus Wut zu töten. Sie sollte mit ihrem Leben dafür büßen, dass sie sich hatte scheiden lassen, er das Sorgerecht verloren hatte und strafrechtlich verurteilt worden war. Trotz verzweifelter Rufe von Nachbarn und einer herbeieilenden Zeugin, die sich anschließend noch schützend über die Geschädigte beugte, brachte der Angeklagte sein Opfer mit wuchtigen Messerstichen in die Brust zu Tode und misshandelte sie durch Tritte gegen den Kopf. Dabei schrie er weiter Beleidigungen gegen sie. Den anschließend herbeigerufenen Notärzten und Polizeibeamten gegenüber erklärte er, es sei sein gutes Recht gewesen, seine Ex-Frau zu töten.

Das Landgericht hat das Geschehen als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet. Die Feststellung, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt, hat es insbesondere damit begründet, dass der Angeklagte vielfach gegen die Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen, sein Opfer während der Tat verbal bewusst herabgewürdigt und die Tat das Gepräge einer von einem absoluten Vernichtungswillen getragenen öffentlichen Hinrichtung habe.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Dies gilt insbesondere für die Annahme niedriger Beweggründe (vgl. zur Annahme dieses Mordmerkmals bei derartigen Trennungstötungen BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22) wie auch für die Feststellung besonderer Schuldschwere. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz: LG Berlin I - Urteil vom 26. Februar 2025 - 535 Ks 9/24

Die maßgebliche Vorschrift des StGB lautet:

§ 211 Mord

(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2)Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 09. September 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 26.8.2025 - 5 StR 368/25 -

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
09.09.2025

Nr. 165/2025

Beschluss vom 26. August 2025 - 5 StR 368/25


















Zugefügt 2025 September 27

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Fahndung 2025 September

Polizeii Cloppenburg/Vechta - schwerer räuberischer Erpressung - Molbergen/Ermke


 Polizeii Cloppenburg/Vechta - schwerer räuberischer Erpressung - Molbergen/Ermke



19.09.2025 – 11:33

Am Mittwoch, 03. September 2025 gegen 12:00 Uhr kam es zu einer versuchten räuberischen Erpressung in Ermke, Hauptstraße Ecke Up'm Blaiken.

Wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6111282

Anhand der Zeugenaussage des Opfers konnten nun zwei Phantombilder der Tatverdächtigen erstellt werden. Zusätzlich zu den in den Bildern ersichtlichen äußeren Merkmalen konnte das Opfer folgende Personenbeschreibungen abgeben.

Person 1

- 180-182cm groß
- ca. 30-35 Jahre
- leicht untersetze Statur
- sprach gebrochenes Deutsch mit Akzent
- trug einen rosé-/kupferfarbenen Siegelring am Ringfinger der
rechten Hand
- verwendete ein Taschenmesser/Multifunktionsmesser mit kleiner
Klinge

Person 2

- 180-182cm groß
- ca. 40-45 Jahre
- stämmig, muskulös
- markante Akne Narben (Stirn- und Wangenpartie) im Gesicht
- sprach gebrochenes Deutsch mit Akzent
- trug einen rosé-/kupferfarbenen Siegelring am Ringfinger der
rechten Hand

Die Männer flüchteten nach der Tat mit dem vermeintlichen Pannenfahrzeug. Hierbei handelte es sich um einen Audi A4 Avant in blau-grau mit nichtdeutschem Kennzeichen.

Nach ersten Hinweisen aus einem ersten Zeugenaufruf unmittelbar nach der Tat könnte sich der Pkw am Tattag ebenfalls im Raum Badbergen und später im Raum Garrel aufgehalten haben.

Wer erkennt einen oder beide Personen auf den beigefügten Phantombildern? Wem ist das beschriebene Fahrzeug noch aufgefallen? Wer hat im oben genannten Zeitraum in Tatortnähe verdächtige Beobachtungen gemacht?

Hinweise nimmt die Polizei in Cloppenburg (Tel.: 04471/1860-0) entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Pressestelle
POKin Julia Göken
Telefon: 04471/1860-204
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop
penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb




Zugefügt 2025 September 20


Wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6111282

Anhand der Zeugenaussage des Opfers konnten nun zwei Phantombilder der Tatverdächtigen erstellt werden. Zusätzlich zu den in den Bildern ersichtlichen äußeren Merkmalen konnte das Opfer folgende Personenbeschreibungen abgeben.

Person 1

- 180-182cm groß
- ca. 30-35 Jahre
- leicht untersetze Statur
- sprach gebrochenes Deutsch mit Akzent
- trug einen rosé-/kupferfarbenen Siegelring am Ringfinger der
rechten Hand
- verwendete ein Taschenmesser/Multifunktionsmesser mit kleiner
Klinge

Person 2

- 180-182cm groß
- ca. 40-45 Jahre
- stämmig, muskulös
- markante Akne Narben (Stirn- und Wangenpartie) im Gesicht
- sprach gebrochenes Deutsch mit Akzent
- trug einen rosé-/kupferfarbenen Siegelring am Ringfinger der
rechten Hand

Die Männer flüchteten nach der Tat mit dem vermeintlichen Pannenfahrzeug. Hierbei handelte es sich um einen Audi A4 Avant in blau-grau mit nichtdeutschem Kennzeichen.

Nach ersten Hinweisen aus einem ersten Zeugenaufruf unmittelbar nach der Tat könnte sich der Pkw am Tattag ebenfalls im Raum Badbergen und später im Raum Garrel aufgehalten haben.

Wer erkennt einen oder beide Personen auf den beigefügten Phantombildern? Wem ist das beschriebene Fahrzeug noch aufgefallen? Wer hat im oben genannten Zeitraum in Tatortnähe verdächtige Beobachtungen gemacht?

Hinweise nimmt die Polizei in Cloppenburg (Tel.: 04471/1860-0) entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Pressestelle
POKin Julia Göken
Telefon: 04471/1860-204
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop
penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb




Zugefügt 2025 September 20

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Fahndung 2025 September

Polizei Berlin - Mann in den Fuß geschossen - Mitte


 Polizei Berlin - Mann in den Fuß geschossen - Mitte



19.09.2025



Mit der Veröffentlichung eines Fotos sucht die Polizei Berlin nach einem bislang Unbekannten. Er steht im Verdacht, am 26. Juni 2025, zwischen 21 und 23 Uhr, an einer Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, bei der auf dem Gehweg der Soldiner Straße Ecke Holzstraße in Gesundbrunnen einem Mann mit einer Schusswaffe in den Fuß geschossen wurde.
Beschreibung des Tatverdächtigen:

circa 30 Jahre alt
circa 185 bis 187 cm groß
schlanke Statur
dunkler Kinn-Kiefer-Bart
markante schwarze Augenbrauen
schwarzes Nike-Basecap, schwarze Jacke, rotes T-Shirt

Die Kriminalpolizei fragt:

Wer erkennt den Abgebildeten und kann Angaben zu seiner Identität und/oder seinem Aufenthaltsort machen?
Wer hat die Tat oder die Flucht beobachtet?
Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?


Bereits am Montagabend vollstreckten Polizeikräfte der Polizeidirektion 1 (Nord) mit Unterstützung von Spezialkräften einen Haftbefehl und einen Durchsuchungsbeschluss im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin bei einem Mann in Wedding. Der 32-Jährige soll im Juni einen anderen Mann mit einer Schusswaffe verletzt haben, weshalb gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird. Kräfte des Spezialeinsatzkommandos nahmen den Beschuldigten gegen 22:30 Uhr in der Reinickendorfer Straße fest. Bei der Festnahme erlitt der Mann Verletzungen, die ambulant behandelt wurden. Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum Auffinden von Beweismitteln, die nun ausgewertet werden. Der Beschuldigte wurde heute einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug gesetzt hat. Der Mann befindet sich daher nun in Untersuchungshaft. Die weiteren Ermittlungen, insbesondere auch zu den Hintergründen der Tat, dauern an.


In der vergangenen Nacht eskalierte ein Streit in Gesundbrunnen. Gegen 23 Uhr soll ein Konflikt zwischen einem 28-Jährigen und drei ihm flüchtig Bekannten in der Drontheimer Straße entfacht sein. Nach derzeitigem Erkenntnisstand zog einer der Personen eine vermeintlich scharfe Schusswaffe und schoss dem 28-Jährigen in den Fuß. Ein Passant, der wenig später auf den am Boden liegenden Verletzten aufmerksam wurde, alarmierte die Polizei. Alarmierte Rettungskräfte brachten den Angeschossenen mit einer blutenden Verletzung am Fuß in ein Krankenhaus. Dort wurde er zur stationären Behandlung seiner Schussverletzung aufgenommen und operiert. Das Trio konnte weder am Tatort noch im Nahbereich festgestellt werden. Ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 1 (Nord) übernahm die weiteren Ermittlungen, insbesondere die Fahndung nach dem Täter.
Polizei Berlin

Pressearbeit und Erreichbarkeit

Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
E-Mail E-Mail an Pressestelle@polizei.berlin.de






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Fahndung 2025 September

Polizei Nordrhein-Westfalen - Dülmen - Bandenbetrug


 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Dülmen - Bandenbetrug


Aktualisiert
16. September 2025

Die 88-jährige Geschädigte erhielt einen sogenannten 'Schockanruf'einer angeblichen Staatsanwältin. Diese teilte mit, dass die Tochter der Geschädigten einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und eine junge Mutter von zwei Kindern getötet hätte.

Darum sei diese nun in Haft und könne nur nach Zahlung einer hohen Kaution entlassen werden. Die Geschädigte durfte die Telefonverbindung nicht unterbrechen und hat dann weisungsgemäß Bargeld in eine Tüte gepackt und an der offenen Haustür der erschienenen angeblichen Polizeibeamten gegen 17:45 Uhr übergeben, die sich daraufhin wortlos fußläufig entfernte.

Wer kann Angaben zur Identität der Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
09.07.2025 16:00
- 09.07.2025 17:45
Tatort
48249
Dülmen
Polizei Coesfeld
Tel.:
02541/14-0
E-Mail:
poststelle.coesfeld [at] polizei.nrw.de





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Darum sei diese nun in Haft und könne nur nach Zahlung einer hohen Kaution entlassen werden. Die Geschädigte durfte die Telefonverbindung nicht unterbrechen und hat dann weisungsgemäß Bargeld in eine Tüte gepackt und an der offenen Haustür der erschienenen angeblichen Polizeibeamten gegen 17:45 Uhr übergeben, die sich daraufhin wortlos fußläufig entfernte.

Wer kann Angaben zur Identität der Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
09.07.2025 16:00
- 09.07.2025 17:45
Tatort
48249
Dülmen
Polizei Coesfeld
Tel.:
02541/14-0
E-Mail:
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Fahndung 2025 September

Polizei Nordrhein-Westfalen - Köln - sexueller Übergriff


 
Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Köln - sexueller Übergriff


Aktualisiert
16. September 2025

Am 15.08.2024 ist es morgens im Waldgebiet 'Gut Leidenhausen'zu einem sexuellen Übergriff gekommen. Der unbekannte männliche Tatverdächtige stellte sich einer weiblichen Joggerin in den Weg, packte sie an ihren Schultern und nötigte sie sexuelle Handlungen bei ihm durchzuführen. Danach flüchtete der unbekannte Tatverdächtige auf einem Fahrrad.

Wer kann Hinweise zu dem unbekannten männlichen Tatverdächtigen geben?
Tatzeit
15.08.2024 07:00
- 15.08.2024 08:00
Tatort
51147
Köln
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Äußere Erscheinung
volles Gesicht; leicht untersetzt; leicht dickliche Nase; längeres gewelltes dunkles Haar
Größe
ca. 170-175 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 30-35
Bekleidung
graues T-Shirt, blaue/graue kurze Baumwollhose, weiße Sneaker, trug keine Socken
Mitgeführte Gegenstände
rotes Damenrad mit unbekanntem Schriftzug
Haarfarbe
dunkel
Figur
untersetzt
Polizei Köln
Tel.:
0221/229-0
E-Mail:
poststelle.koeln [at] polizei.nrw.de





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Wer kann Hinweise zu dem unbekannten männlichen Tatverdächtigen geben?
Tatzeit
15.08.2024 07:00
- 15.08.2024 08:00
Tatort
51147
Köln
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Äußere Erscheinung
volles Gesicht; leicht untersetzt; leicht dickliche Nase; längeres gewelltes dunkles Haar
Größe
ca. 170-175 cm
Scheinbares Alter in Jahren
ca. 30-35
Bekleidung
graues T-Shirt, blaue/graue kurze Baumwollhose, weiße Sneaker, trug keine Socken
Mitgeführte Gegenstände
rotes Damenrad mit unbekanntem Schriftzug
Haarfarbe
dunkel
Figur
untersetzt
Polizei Köln
Tel.:
0221/229-0
E-Mail:
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Fahndung 2025 September

Polizeii Cloppenburg/Vechta - schwerer räuberischer Erpressung - Molbergen/Ermke


 Polizeii Cloppenburg/Vechta - schwerer räuberischer Erpressung - Molbergen/Ermke



19.09.2025 – 11:33

Am Mittwoch, 03. September 2025 gegen 12:00 Uhr kam es zu einer versuchten räuberischen Erpressung in Ermke, Hauptstraße Ecke Up'm Blaiken.

Wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6111282

Anhand der Zeugenaussage des Opfers konnten nun zwei Phantombilder der Tatverdächtigen erstellt werden. Zusätzlich zu den in den Bildern ersichtlichen äußeren Merkmalen konnte das Opfer folgende Personenbeschreibungen abgeben.

Person 1

- 180-182cm groß
- ca. 30-35 Jahre
- leicht untersetze Statur
- sprach gebrochenes Deutsch mit Akzent
- trug einen rosé-/kupferfarbenen Siegelring am Ringfinger der
rechten Hand
- verwendete ein Taschenmesser/Multifunktionsmesser mit kleiner
Klinge

Person 2

- 180-182cm groß
- ca. 40-45 Jahre
- stämmig, muskulös
- markante Akne Narben (Stirn- und Wangenpartie) im Gesicht
- sprach gebrochenes Deutsch mit Akzent
- trug einen rosé-/kupferfarbenen Siegelring am Ringfinger der
rechten Hand

Die Männer flüchteten nach der Tat mit dem vermeintlichen Pannenfahrzeug. Hierbei handelte es sich um einen Audi A4 Avant in blau-grau mit nichtdeutschem Kennzeichen.

Nach ersten Hinweisen aus einem ersten Zeugenaufruf unmittelbar nach der Tat könnte sich der Pkw am Tattag ebenfalls im Raum Badbergen und später im Raum Garrel aufgehalten haben.

Wer erkennt einen oder beide Personen auf den beigefügten Phantombildern? Wem ist das beschriebene Fahrzeug noch aufgefallen? Wer hat im oben genannten Zeitraum in Tatortnähe verdächtige Beobachtungen gemacht?

Hinweise nimmt die Polizei in Cloppenburg (Tel.: 04471/1860-0) entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Pressestelle
POKin Julia Göken
Telefon: 04471/1860-204
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
https://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_clop
penburg_vechta/herzlich-willkommen-bei-der-polizeiinspektion-cloppenb




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Wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6111282

Anhand der Zeugenaussage des Opfers konnten nun zwei Phantombilder der Tatverdächtigen erstellt werden. Zusätzlich zu den in den Bildern ersichtlichen äußeren Merkmalen konnte das Opfer folgende Personenbeschreibungen abgeben.

Person 1

- 180-182cm groß
- ca. 30-35 Jahre
- leicht untersetze Statur
- sprach gebrochenes Deutsch mit Akzent
- trug einen rosé-/kupferfarbenen Siegelring am Ringfinger der
rechten Hand
- verwendete ein Taschenmesser/Multifunktionsmesser mit kleiner
Klinge

Person 2

- 180-182cm groß
- ca. 40-45 Jahre
- stämmig, muskulös
- markante Akne Narben (Stirn- und Wangenpartie) im Gesicht
- sprach gebrochenes Deutsch mit Akzent
- trug einen rosé-/kupferfarbenen Siegelring am Ringfinger der
rechten Hand

Die Männer flüchteten nach der Tat mit dem vermeintlichen Pannenfahrzeug. Hierbei handelte es sich um einen Audi A4 Avant in blau-grau mit nichtdeutschem Kennzeichen.

Nach ersten Hinweisen aus einem ersten Zeugenaufruf unmittelbar nach der Tat könnte sich der Pkw am Tattag ebenfalls im Raum Badbergen und später im Raum Garrel aufgehalten haben.

Wer erkennt einen oder beide Personen auf den beigefügten Phantombildern? Wem ist das beschriebene Fahrzeug noch aufgefallen? Wer hat im oben genannten Zeitraum in Tatortnähe verdächtige Beobachtungen gemacht?

Hinweise nimmt die Polizei in Cloppenburg (Tel.: 04471/1860-0) entgegen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Pressestelle
POKin Julia Göken
Telefon: 04471/1860-204
E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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Fahndung 2025 September

Polizei Neubrandenburg - Kreditkartenbetrüger


  Polizei Neubrandenburg  - Kreditkartenbetrüger


15.09.2025 - Auf Beschluss des Amtsgerichts Stralsund bittet die Kriminalpolizei Greifswald die Bevölkerung um Mithilfe bei der Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichen Betrügern.

Der Polizei wurde bereits am 10. November 2024 angezeigt, dass einem zum Tatzeitpunkt 36-jährigen polnischen Geschädigten am 09. November während des Aufenthaltes in einem Greifswalder Club die Kreditkarte gestohlen wurde.

Mit der abhandengekommenen Kreditkarte wurden am Folgetag des Diebstahls mehrere Einkäufe getätigt.

Mit den Aufzeichnungen der Videokameras erhofft sich die Kriminalpolizei nun Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Identifizierung der derzeit unbekannten Männer führt.



Die gesuchten Personen können wie folgt beschrieben werden:



Linkes Bild, Person im Vordergrund:

scheinbares Alter 25 Jahre
185 cm groß
kurze dunkelblonde Haare mit Seitenscheitel links
trägt kurze schwarze Bundjacke mit weißen Reißverschluss am linken Arm und hellblaue Jeans



Linkes Bild, Person im Hintergrund:

scheinbares Alter 25 Jahre
165 cm groß
kurze dunkle Haare mit Seitenscheitel links
trägt schwarz/weiß karierte Jacke mit schwarzer Kapuze und hellblaue Jeans



Rechtes Bild, Person im Vordergrund:

männliche Person, ca. 45 – 55 Jahre alt
Brillenträger
kurzes dunkles Haar
bekleidet mit dunkelblauer Jeans und blauer Bundjacke



Rechtes Bild, Person im Hintergrund:

männliche Person, ca. 20 Jahre alt
kurze dunkle Haare
trägt Jogginghose und weiße Sportschuhe



Wer Angaben zu den abgebildeten Personen machen kann, wird gebeten sich im Polizeihauptrevier Greifswald (Telefon: 03834 540-0), über die Onlinewache unter www.polizei.mvnet.de oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.



Die Printmedien werden gebeten, bei der Veröffentlichung dieses Aufrufs die angefügten Bilder mit aufzunehmen. Die Rundfunksender werden ebenfalls gebeten, diese Öffentlichkeitsfahndung auszustrahlen.






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Fahndung 2025 September

Polizei Rheinland-Pfalz - versuchtem Tötungsdelikt in Kinderbeuern


 Polizei Rheinland-Pfalz - versuchtem Tötungsdelikt in Kinderbeuern



18.09.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Am Mittwochabend, 17. September, gegen 21:15 Uhr, informierten unbeteiligte Zeugen die Polizei Wittlich über eine offenbar schwer verletzte Person in Kinderbeuern.

Nach ersten Ermittlungen gerieten zwei 20-jährige Männer am Abend in Streit. Dabei verletzte der Tatverdächtige den ihm persönlich bekannten Geschädigten, mutmaßlich auch unter Einsatz eines Messers, schwer. Nachdem der Tatverdächtige die Örtlichkeit mit einem PKW verließ, wandte sich der Geschädigte hilfesuchend an Anwohner, die schließlich die Polizei verständigten.

Die Hintergründe der Tat sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Die Kriminalpolizei Trier hat die Ermittlungen übernommen. Seit den Abendstunden fahndet die Polizei nun nach dem 20-jährigen Tatverdächtigen Bartosz Kwiecinski aus Kinderbeuern und bittet nun die Bevölkerung um Mithilfe.


Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: Kurze dunkelblonde Haare, sportlich schlanke Statur

Er ist vermutlich mit einem schwarzen Ford Fiesta, mit dem amtlichen Kennzeichen WIL-B 1011 unterwegs.
Beschreibung / Besondere Merkmale

Es bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass von dem Tatverdächtigen eine Gefahr für Unbeteiligte ausgeht. Die Polizei gibt dennoch folgenden Hinweis: Sprechen Sie den Tatverdächtigen nicht an und verständigen Sie die Polizei, wenn Sie glauben, die Person erkannt zu haben.
Gesuchte Hinweise

Zeugen, die Hinweise zum Aufenthalt von Bartosz Kwiecinski geben können, werden gebeten sich bei der Polizei in Wittlich, unter 06571/92610 oder der Kriminalpolizei in Trier unter 0651/983-43390 zu melden.
Tatort

Kinderbeuern
Tatzeit

17.09.2025
Foto des Tatverdächtigen Bartosz Kwiecinski
Foto des Tatverdächtigen Bartosz Kwiecinski






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Fahndung 2025 September

Polizei Hessen - Raubüberfall aus Lebensmittelmarkt in Kassel-Waldau


 Polizei Hessen - 
Raubüberfall aus Lebensmittelmarkt in Kassel-Waldau


08.09.2025

Mit der Veröffentlichung von Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 27. Januar 2025 einen Lebensmittelmarkt in der Görlitzer Straße in Waldau überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten bislang nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der Räuber hatte an dem Montagmorgen gegen 05:00 Uhr den Markt betreten und einen Angestellten unter Vorhalt eines Messers dazu aufgefordert, ihm Bargeld auszuhändigen. Anschließend flüchtete der Täter nach draußen und in Richtung Liegnitzer Straße, wo sich seine Spur verliert.

Er war zwischen 30 und 40 Jahre alt, ca. 190 cm groß, trug eine schwarze Daunenjacke mit Kapuze, eine graue Hose und schwarze Turnschuhe.


Foto des unbekannten TätersFoto des unbekannten TätersFoto des unbekannten Täters
Fotos des unbekannten Täters


Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. +49 (0)561 910-0 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Pressemitteilung vom 27.01.2025, 05:50 Uhr:

Am heutigen Morgen ereignete sich gegen 05:00 Uhr ein Raubüberfall auf einen Lebensmittelmarkt in der Görlitzer Straße in Kassel-Waldau. Ein unbekannter Täter verschaffte sich Zugang zu dem Markt und bedrohte einen im Markt befindlichen Mitarbeiter mit einem Messer. Dieser händigte ihm daraufhin Bargeld in noch unbekannter Höhe aus. Der Täter war zwischen 30 und 40 Jahre alt, ca. 190 cm groß, trug eine schwarze Daunenjacke mit Kapuze, eine graue Hose und schwarze Turnschuhe. Er flüchtet zu Fuß in Richtung Liegnitzer Straße.

Die Kasseler Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer Hinweise zum Tatgeschehen oder Täter geben kann, wird gebeten sich unter +49 (0)561 910-0 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Sachbearbeitende Behörde Polizeipräsidium Nordhessen
Sachbearbeiter/-in K 35
Telefon 0561 910-0




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Fahndung 2025 September

Polizei Hessen - entwichenem Strafgefangenen, Hadamar


 
Polizei Hessen - 
entwichenem Strafgefangenen, Hadamar

12.09.2025

Seit vergangenem Sonntag sucht die Polizei nach einem 43-jährigen Strafgefangenen, der aus einer Fachklinik in Hadamar entwichen ist.

Am Sonntagvormittag gelang es Dietrich Dück, über das Dach der Klinik am Mönchberg zu fliehen. Hierbei verlor er einen Turnschuh und verletzte sich. Da die Fahndungsmaßnahmen der Polizei bisher ohne Erfolg blieben, hat die Staatsanwaltschaft eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet.

Die Gesuchte ist 1,76 Meter groß, normal gebaut und circa 90 kg schwer. Er trägt hellbraune Haare und hat eine Stirnglatze. Auffällig sind diverse Tätowierungen am linken Arm, der linken Hand und im Nacken des Mannes. Er war bei der Flucht mit einer roten Sportjacke und einem Basecap bekleidet.

Der Flüchtige hat Kontakte im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere Frankfurt und Hanau.

Bitte treten Sie nicht selbst an den 43-Jährigen heran, sondern informieren sie umgehend die Polizei.

Die Limburger Polizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet unter der Rufnummer (06431) 9140-0 oder bei jeder anderen Dienststelle um Hinweise zu dem Gesuchten.

Sachbearbeitende Behörde Polizeipräsidium Westhessen
Sachbearbeiter/-in PHK´in Fetter
Telefon (06431) 9140-0
Tatort Hadamar
Tatzeit 07.09.2025
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Fahndung 2025 September

Polizei Harburg- Frau in den Schritt gefasst - Stelle/Ashausen


 Polizei Harburg-
 Frau in den Schritt gefasst - Stelle/Ashausen

08.09.2025 – 14:34
Bereits am 13.08.2025, gegen 23:50 Uhr, war es in der Bahnunterführung am Bahnhof Ashausen zu einem Übergriff auf eine Frau gekommen. Die 19-Jährige war, vom Gleis 4 kommend, durch die Unterführung in Richtung des Parkplatzes gegangen, als ihr ein 25 bis 30 Jahre alter Mann entgegen kam. Der Mann drehte hinter der Frau um, schubste sie, sodass sie auf die Knie fiel, und fasste ihr von hinten durch die Kleidung in den Intimbereich. Anschließend lief er in unbekannte Richtung davon.

Die Frau lief zu ihrem Auto und alarmierte die Polizei. Fahndungsmaßnahmen unmittelbar nach der Tat blieben ohne Ergebnis.

Mittlerweile konnte anhand der Aussagen eine Phantomzeichnung erstellt werden. Mit dieser sucht die Polizei Zeugen, die Hinweise auf die abgebildete Person geben könnten.

Bei dem Täter handelt es sich um einen Mann im Alter von ca. 25-30 Jahren. Er ist ca. 160 cm groß und hat eine durchschnittliche Statur. Der Mann hatte schwarze Haare, seitlich rasiert, aber schon etwas herausgewachsen. Er hatte einen gebräunten Hautteint, seine Augen schienen leicht mandelförmig. Der Mann roch nach Frittierfett.

Zeugen, die Hinweise zu der abgebildeten Person geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 04181 2850 beim Zentralen Kriminaldienst in Buchholz zu melden.

Kontakt für Medienanfragen:

Polizeiinspektion Harburg
Polizeihauptkommissar
Jan Krüger
Telefon: 0 41 81 / 285 - 104, Fax -150
Mobil: 0 160 / 972 710 15 od. -19
E-Mail: pressestelle@pi-harburg.polizei.niedersachsen.de
www.pi-wl.polizei-nds.de





Zugefügt 2025 September 6

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Fahndung 2025 September

Polizei Rheinland-Pfalz - unbewusster Verabreichung von Betäubungsmitteln - St. Johann bei Mayen


 Polizei Rheinland-Pfalz - unbewusster Verabreichung von Betäubungsmitteln - St. Johann bei Mayen



10.09.2025
Sachverhaltsbeschreibung

Am Dienstag, den 11. Februar 2025 wurde der Geschädigten durch einen unbekannten Beschuldigten am Sportplatz in St. Johann bei Mayen ein Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Der Beschuldigte mischte ihr daraus ein Proteingetränk, das sie zu sich nahm. Unmittelbar danach erlitt die Geschädigte starke Ausfallerscheinungen wie Schwindel, Übelkeit, Benommenheit und Gedächtnislücken. Der Beschuldigte begleitete sie danach zu ihrem Auto, wo sie von Passanten später gefunden wurde. Im Körper der Geschädigten wurde eine lebensbedrohliche Menge an Amphetamin festgestellt.

Die Kriminalinspektion Mayen ermittelt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der Abgabe von Betäubungsmitteln gegen den unbekannten Beschuldigten. Es wurde ein Phantombild des mutmaßlichen Täters erstellt.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise

- Ca. 36 Jahre alt (Angabe des Beschuldigten, die Geschädigte schätzt ihn älter)
- Ca. 1,75 m -1,78 m
- Kurze schwarze Haare, 3-Tage-Bart
- Südländischer Phänotyp
- Schmales, kantiges Gesicht, hohe Wagenknochen, breiteres Kinn
- Deutsch mit leichtem Akzent
- Kleidung am Tattag: schwarze Winterjacke mit Fellkragen, blaue Jeans, graue Nikeschuhe

Gesuchte Hinweise

Die Kriminalpolizei Mayen nimmt alle Hinweise entgegen, die zur Identifizierung und Ergreifung des Beschuldigten führen.
Sachbearbeitende Dienststelle

Kriminalinspektion Mayen
Tatort

St. Johann (Mayen)
Tatzeit

11.02.2025






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Fahndung 2025 September

Polizei Nordrhein-Westfalen - Ratingen - schwerer Raub


 Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Ratingen - schwerer Raub



Aktualisiert
12. September 2025

Zur genannten Tatzeit wurde ein 33-jähriger Geschädigter in seiner Ratinger Wohnung beraubt. Der Geschädigte wurde durch den Angriff schwer verletzt.

Nach Angaben des Geschädigten traf sich dieser am 20.04.2025 mit dem unbekannten Tatverdächtigen, welchen er zuvor im Internet kennengelernt hatte, in Köln. Später begab man sich gemeinsam in die Wohnung des Geschädigten. Gegen 3:45 Uhr wurde der Ratinger von dem unbekannten Tatverdächtigen plötzlich körperlich angegriffen und schwer verletzt.

Aufgrund seiner massiven Gegenwehr wurde ein Bewohner des Hauses auf die Auseinandersetzung aufmerksam und alarmierte die Polizei. Der unbekannte Tatverdächtige entwendete mehrere augenscheinlich hochwertige Armbanduhren sowie ein Mobiltelefon und floh anschließend verletzt durch ein Fenster aus dem Haus des Geschädigten.

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen machen?




Tatzeit
20.04.2025 03:00
- 20.04.2025 04:00
Tatort
40880
Ratingen
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Größe
ca. 185 cm
Bekleidung
schwarz gesteppter Mantel mit Kapuze, schwarzer Jogginghose, passendem schwarzem Pullover, beides mit weißem 'A'als Aufdruck
Haarfarbe
mittelbraun
Augenfarbe
dunkel
Figur
schlank
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Mettmann
Tel.:
02104/982-0
E-Mail:
poststelle.mettmann [at] polizei.nrw.de

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Zugefügt 2025 September 13

Haarfarbe
mittelbraun
Augenfarbe
dunkel
Figur
schlank
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Mettmann
Tel.:
02104/982-0
E-Mail:
poststelle.mettmann [at] polizei.nrw.de

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Fahndung 2025 September

Messer - Polizei Nordhessen - bewaffnetem Raubüberfall auf Lebensmittelmarkt in Waldau: Kassel


Messer -   Polizei Nordhessen - bewaffnetem Raubüberfall auf Lebensmittelmarkt in Waldau: Kassel



08.09.2025 – 10:53
Mit der Veröffentlichung von Fotos des Täters aus einer Überwachungskamera erhoffen sich die Ermittler des Kommissariats 35 der Kasseler Kripo Hinweise auf einen bislang unbekannten Mann zu erhalten, der am 27. Januar 2025 einen Lebensmittelmarkt in der Görlitzer Straße in Waldau überfallen hat. Die bisherigen Ermittlungen und die Zeugensuche führten bislang nicht zur Identifizierung des Täters, weshalb ein Richter nun die Öffentlichkeitsfahndung anordnete.

Der Räuber hatte an dem Montagmorgen gegen 05:00 Uhr den Markt betreten und einen Angestellten unter Vorhalt eines Messers dazu aufgefordert, ihm Bargeld auszuhändigen. Anschließend flüchtete der Täter nach draußen und in Richtung Liegnitzer Straße, wo sich seine Spur verliert. Er war zwischen 30 und 40 Jahre alt, ca. 190 cm groß, trug eine schwarze Daunenjacke mit Kapuze, eine graue Hose und schwarze Turnschuhe.

Zeugen, die den Ermittlern des K 35 Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen zu melden.

Rückfragen bitte an:

Daniel Kalus-Nitzbon
Pressesprecher
Tel. 0561-910 1021

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: +49 561 910 1020 bis 23
Fax: +49 611 32766 1010
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: +49 561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de
Medieninhalte3 Dateien






Zugefügt 2025 September 6

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Fahndung 2025 September

LPD Wien - Lebensgefährlicher Messerstich


 LPD Wien - Lebensgefährlicher Messerstich

11.September 2025
Vorfallsort: 1060 Wien, Mittelgasse/Minaa-Lachs-Park
Vorfallszeit: 25.08.2025, 14:15 Uhr

Ein bislang unbekannter Mann steht im Verdacht, am 25.08.2025, gegen 14:20 Uhr, einen 39-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Laut aktuellem Ermittlungsstand soll das Opfer bereits vor mehreren Wochen mit dem Unbekannten in Streit geraten sein, ein Bekanntschaftsverhältnis gäbe es allerdings nicht.

Der 39-Jährige wurde mit einer lebensgefährlichen Verletzung in ein Spital gebracht. Er befindet sich aktuell in stabilem Zustand und konnte auch bereits befragt werden. Laut seiner Aussage sei er von dem bislang unbekannten, den er nicht kenne, am Tattag grundlos beschimpft und mit Fäusten attackiert worden.
Nachdem er den Schlägen ausgewichen sei und der Angreifer bemerkt habe, dass Personen den Vorfall beobachtet hatten, sei er davongegangen. Der 39-Jährige sei ihm gefolgt und habe ihn mit dem Mobiltelefon fotografiert, woraufhin es zu dem Angriff mit dem Messer gekommen sei.
Die Fotos aus dem Mobiltelefon wurden gesichert.

Nun ersucht die Landespolizeidirektion Wien, über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien, um die mediale Veröffentlichung der Fotos. Sachdienliche Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Mitte, unter der Telefonnummer 01-31310 DW 43210 oder 43800 erbeten.

Artikel Nr: 449379
vom Donnerstag, 11.September 2025, 12:23 Uhr.





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Polizei Nordrhein-Westfalen - Ratingen - schwerer Raub


 Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Ratingen - schwerer Raub



Aktualisiert
12. September 2025

Zur genannten Tatzeit wurde ein 33-jähriger Geschädigter in seiner Ratinger Wohnung beraubt. Der Geschädigte wurde durch den Angriff schwer verletzt.

Nach Angaben des Geschädigten traf sich dieser am 20.04.2025 mit dem unbekannten Tatverdächtigen, welchen er zuvor im Internet kennengelernt hatte, in Köln. Später begab man sich gemeinsam in die Wohnung des Geschädigten. Gegen 3:45 Uhr wurde der Ratinger von dem unbekannten Tatverdächtigen plötzlich körperlich angegriffen und schwer verletzt.

Aufgrund seiner massiven Gegenwehr wurde ein Bewohner des Hauses auf die Auseinandersetzung aufmerksam und alarmierte die Polizei. Der unbekannte Tatverdächtige entwendete mehrere augenscheinlich hochwertige Armbanduhren sowie ein Mobiltelefon und floh anschließend verletzt durch ein Fenster aus dem Haus des Geschädigten.

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen machen?




Tatzeit
20.04.2025 03:00
- 20.04.2025 04:00
Tatort
40880
Ratingen
Beschreibung der Person
Geschlecht
männlich
Größe
ca. 185 cm
Bekleidung
schwarz gesteppter Mantel mit Kapuze, schwarzer Jogginghose, passendem schwarzem Pullover, beides mit weißem 'A'als Aufdruck
Haarfarbe
mittelbraun
Augenfarbe
dunkel
Figur
schlank
Sprache / Dialekt
Gebrochen Deutsch
Polizei Mettmann
Tel.:
02104/982-0
E-Mail:
poststelle.mettmann [at] polizei.nrw.de

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Haarfarbe
mittelbraun
Augenfarbe
dunkel
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Fahndung 2025 September

Polizei Ratingen / Köln - schwerem Raub


 
Polizei
Ratingen / Köln - schwerem Raub


12.09.2025 – 13:28
Wie die Kreispolizeibehörde Mettmann bereits berichtete, hat in der Nacht auf Sonntag (20. April 2025) ein bisher noch nicht identifizierter Täter einen 33-jährigen Mann in seiner Wohnung in Ratingen beraubt und hierbei schwer verletzt (siehe dazu unsere Pressemeldung unter dem folgenden Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/6020247).

Bislang eingeleitete Ermittlungen führten leider noch nicht zum Erfolg, weshalb sich die Polizei nun auf Beschluss des Amtsgerichtes Düsseldorf mit Fotos des Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit wendet und fragt, wer Angaben zur Identität des abgebildeten Mannes tätigen kann.

Fotos des Tatverdächtigen finden Sie im Downloadbereich dieser Pressemeldung sowie im Fahndungsportal NRW unter dem folgenden Link:

https://polizei.nrw/fahndung/180263

Ferner liegt zu dem Tatverdächtigen die folgende Beschreibung vor:

- circa 20 bis 30 Jahre alt
- circa 1,80 bis 1,90 Meter groß
- arabischer Phänotypus
- schlanke Figur
- dunkelblonde bis braune Haare, seitlich kurz geschnitten mit
längerem Deckhaar
- dünner Vollbart
- trug zur Tatzeit einen schwarz gesteppten Mantel mit Kapuze,
eine schwarze Jogginghose und einen dazu passenden schwarzen
Pullover mit einem weißen 'A' als Aufdruck
- sprach Deutsch mit Akzent

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hatte der 33-jährige Geschädigte den Täter über das Internet kennengelernt und sich am Samstagabend (19. April 2025) im Kölner Dom verabredet. Gegen 23:15 Uhr begab man sich von dort gemeinsam zum Kölner Hauptbahnhof und fuhr mit einem Regionalexpress nach Düsseldorf. Von hier aus nutzten die Männer einen privaten Fahrdienst, um weiter nach Ratingen-Tiefenbroich zur Anschrift des späteren Opfers in ein Wohngebiet westlich der Sohlstättenstraße zu gelangen.

Dort soll die Internetbekanntschaft den 33-Jährigen dann brutal angegriffen und schwer verletzt haben, ehe er mehrere hochwertige Armbanduhren sowie zwei Smartphones entwendete. Da sich das Opfer bei dem Angriff zur Wehr setzte, muss auch der Angreifer bei dem Vorfall Verletzungen davongetragen haben.

Die Polizei hatte noch in der Nacht intensiv nach dem Täter gefahndet, konnte diesen trotz des Einsatzes eines Polizeihubschraubers und eines Personenspürhundes jedoch nicht mehr antreffen. Auch die seitdem eingeleiteten Ermittlungen führten bislang leider nicht zur Identifizierung des Täters.

Die Polizei fragt:

Wer kennt den auf den Fotos abgebildeten Mann oder kann die Ermittlungen der Polizei durch sonstige Hinweise unterstützen? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen jederzeit unter der Rufnummer 02102 9981-6210 entgegen.

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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- sprach Deutsch mit Akzent

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hatte der 33-jährige Geschädigte den Täter über das Internet kennengelernt und sich am Samstagabend (19. April 2025) im Kölner Dom verabredet. Gegen 23:15 Uhr begab man sich von dort gemeinsam zum Kölner Hauptbahnhof und fuhr mit einem Regionalexpress nach Düsseldorf. Von hier aus nutzten die Männer einen privaten Fahrdienst, um weiter nach Ratingen-Tiefenbroich zur Anschrift des späteren Opfers in ein Wohngebiet westlich der Sohlstättenstraße zu gelangen.

Dort soll die Internetbekanntschaft den 33-Jährigen dann brutal angegriffen und schwer verletzt haben, ehe er mehrere hochwertige Armbanduhren sowie zwei Smartphones entwendete. Da sich das Opfer bei dem Angriff zur Wehr setzte, muss auch der Angreifer bei dem Vorfall Verletzungen davongetragen haben.

Die Polizei hatte noch in der Nacht intensiv nach dem Täter gefahndet, konnte diesen trotz des Einsatzes eines Polizeihubschraubers und eines Personenspürhundes jedoch nicht mehr antreffen. Auch die seitdem eingeleiteten Ermittlungen führten bislang leider nicht zur Identifizierung des Täters.

Die Polizei fragt:

Wer kennt den auf den Fotos abgebildeten Mann oder kann die Ermittlungen der Polizei durch sonstige Hinweise unterstützen? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen jederzeit unter der Rufnummer 02102 9981-6210 entgegen.

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Polizei Ratingen / Köln - schwerem Raub


 
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12.09.2025 – 13:28
Wie die Kreispolizeibehörde Mettmann bereits berichtete, hat in der Nacht auf Sonntag (20. April 2025) ein bisher noch nicht identifizierter Täter einen 33-jährigen Mann in seiner Wohnung in Ratingen beraubt und hierbei schwer verletzt (siehe dazu unsere Pressemeldung unter dem folgenden Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/6020247).

Bislang eingeleitete Ermittlungen führten leider noch nicht zum Erfolg, weshalb sich die Polizei nun auf Beschluss des Amtsgerichtes Düsseldorf mit Fotos des Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit wendet und fragt, wer Angaben zur Identität des abgebildeten Mannes tätigen kann.

Fotos des Tatverdächtigen finden Sie im Downloadbereich dieser Pressemeldung sowie im Fahndungsportal NRW unter dem folgenden Link:

https://polizei.nrw/fahndung/180263

Ferner liegt zu dem Tatverdächtigen die folgende Beschreibung vor:

- circa 20 bis 30 Jahre alt
- circa 1,80 bis 1,90 Meter groß
- arabischer Phänotypus
- schlanke Figur
- dunkelblonde bis braune Haare, seitlich kurz geschnitten mit
längerem Deckhaar
- dünner Vollbart
- trug zur Tatzeit einen schwarz gesteppten Mantel mit Kapuze,
eine schwarze Jogginghose und einen dazu passenden schwarzen
Pullover mit einem weißen 'A' als Aufdruck
- sprach Deutsch mit Akzent

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hatte der 33-jährige Geschädigte den Täter über das Internet kennengelernt und sich am Samstagabend (19. April 2025) im Kölner Dom verabredet. Gegen 23:15 Uhr begab man sich von dort gemeinsam zum Kölner Hauptbahnhof und fuhr mit einem Regionalexpress nach Düsseldorf. Von hier aus nutzten die Männer einen privaten Fahrdienst, um weiter nach Ratingen-Tiefenbroich zur Anschrift des späteren Opfers in ein Wohngebiet westlich der Sohlstättenstraße zu gelangen.

Dort soll die Internetbekanntschaft den 33-Jährigen dann brutal angegriffen und schwer verletzt haben, ehe er mehrere hochwertige Armbanduhren sowie zwei Smartphones entwendete. Da sich das Opfer bei dem Angriff zur Wehr setzte, muss auch der Angreifer bei dem Vorfall Verletzungen davongetragen haben.

Die Polizei hatte noch in der Nacht intensiv nach dem Täter gefahndet, konnte diesen trotz des Einsatzes eines Polizeihubschraubers und eines Personenspürhundes jedoch nicht mehr antreffen. Auch die seitdem eingeleiteten Ermittlungen führten bislang leider nicht zur Identifizierung des Täters.

Die Polizei fragt:

Wer kennt den auf den Fotos abgebildeten Mann oder kann die Ermittlungen der Polizei durch sonstige Hinweise unterstützen? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen jederzeit unter der Rufnummer 02102 9981-6210 entgegen.

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Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hatte der 33-jährige Geschädigte den Täter über das Internet kennengelernt und sich am Samstagabend (19. April 2025) im Kölner Dom verabredet. Gegen 23:15 Uhr begab man sich von dort gemeinsam zum Kölner Hauptbahnhof und fuhr mit einem Regionalexpress nach Düsseldorf. Von hier aus nutzten die Männer einen privaten Fahrdienst, um weiter nach Ratingen-Tiefenbroich zur Anschrift des späteren Opfers in ein Wohngebiet westlich der Sohlstättenstraße zu gelangen.

Dort soll die Internetbekanntschaft den 33-Jährigen dann brutal angegriffen und schwer verletzt haben, ehe er mehrere hochwertige Armbanduhren sowie zwei Smartphones entwendete. Da sich das Opfer bei dem Angriff zur Wehr setzte, muss auch der Angreifer bei dem Vorfall Verletzungen davongetragen haben.

Die Polizei hatte noch in der Nacht intensiv nach dem Täter gefahndet, konnte diesen trotz des Einsatzes eines Polizeihubschraubers und eines Personenspürhundes jedoch nicht mehr antreffen. Auch die seitdem eingeleiteten Ermittlungen führten bislang leider nicht zur Identifizierung des Täters.

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Polizei Ratingen / Köln - schwerem Raub


 
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12.09.2025 – 13:28
Wie die Kreispolizeibehörde Mettmann bereits berichtete, hat in der Nacht auf Sonntag (20. April 2025) ein bisher noch nicht identifizierter Täter einen 33-jährigen Mann in seiner Wohnung in Ratingen beraubt und hierbei schwer verletzt (siehe dazu unsere Pressemeldung unter dem folgenden Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/6020247).

Bislang eingeleitete Ermittlungen führten leider noch nicht zum Erfolg, weshalb sich die Polizei nun auf Beschluss des Amtsgerichtes Düsseldorf mit Fotos des Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit wendet und fragt, wer Angaben zur Identität des abgebildeten Mannes tätigen kann.

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Ferner liegt zu dem Tatverdächtigen die folgende Beschreibung vor:

- circa 20 bis 30 Jahre alt
- circa 1,80 bis 1,90 Meter groß
- arabischer Phänotypus
- schlanke Figur
- dunkelblonde bis braune Haare, seitlich kurz geschnitten mit
längerem Deckhaar
- dünner Vollbart
- trug zur Tatzeit einen schwarz gesteppten Mantel mit Kapuze,
eine schwarze Jogginghose und einen dazu passenden schwarzen
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Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hatte der 33-jährige Geschädigte den Täter über das Internet kennengelernt und sich am Samstagabend (19. April 2025) im Kölner Dom verabredet. Gegen 23:15 Uhr begab man sich von dort gemeinsam zum Kölner Hauptbahnhof und fuhr mit einem Regionalexpress nach Düsseldorf. Von hier aus nutzten die Männer einen privaten Fahrdienst, um weiter nach Ratingen-Tiefenbroich zur Anschrift des späteren Opfers in ein Wohngebiet westlich der Sohlstättenstraße zu gelangen.

Dort soll die Internetbekanntschaft den 33-Jährigen dann brutal angegriffen und schwer verletzt haben, ehe er mehrere hochwertige Armbanduhren sowie zwei Smartphones entwendete. Da sich das Opfer bei dem Angriff zur Wehr setzte, muss auch der Angreifer bei dem Vorfall Verletzungen davongetragen haben.

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Dort soll die Internetbekanntschaft den 33-Jährigen dann brutal angegriffen und schwer verletzt haben, ehe er mehrere hochwertige Armbanduhren sowie zwei Smartphones entwendete. Da sich das Opfer bei dem Angriff zur Wehr setzte, muss auch der Angreifer bei dem Vorfall Verletzungen davongetragen haben.

Die Polizei hatte noch in der Nacht intensiv nach dem Täter gefahndet, konnte diesen trotz des Einsatzes eines Polizeihubschraubers und eines Personenspürhundes jedoch nicht mehr antreffen. Auch die seitdem eingeleiteten Ermittlungen führten bislang leider nicht zur Identifizierung des Täters.

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Polizei Ratingen / Köln - schwerem Raub


 
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12.09.2025 – 13:28
Wie die Kreispolizeibehörde Mettmann bereits berichtete, hat in der Nacht auf Sonntag (20. April 2025) ein bisher noch nicht identifizierter Täter einen 33-jährigen Mann in seiner Wohnung in Ratingen beraubt und hierbei schwer verletzt (siehe dazu unsere Pressemeldung unter dem folgenden Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/6020247).

Bislang eingeleitete Ermittlungen führten leider noch nicht zum Erfolg, weshalb sich die Polizei nun auf Beschluss des Amtsgerichtes Düsseldorf mit Fotos des Tatverdächtigen an die Öffentlichkeit wendet und fragt, wer Angaben zur Identität des abgebildeten Mannes tätigen kann.

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Ferner liegt zu dem Tatverdächtigen die folgende Beschreibung vor:

- circa 20 bis 30 Jahre alt
- circa 1,80 bis 1,90 Meter groß
- arabischer Phänotypus
- schlanke Figur
- dunkelblonde bis braune Haare, seitlich kurz geschnitten mit
längerem Deckhaar
- dünner Vollbart
- trug zur Tatzeit einen schwarz gesteppten Mantel mit Kapuze,
eine schwarze Jogginghose und einen dazu passenden schwarzen
Pullover mit einem weißen 'A' als Aufdruck
- sprach Deutsch mit Akzent

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hatte der 33-jährige Geschädigte den Täter über das Internet kennengelernt und sich am Samstagabend (19. April 2025) im Kölner Dom verabredet. Gegen 23:15 Uhr begab man sich von dort gemeinsam zum Kölner Hauptbahnhof und fuhr mit einem Regionalexpress nach Düsseldorf. Von hier aus nutzten die Männer einen privaten Fahrdienst, um weiter nach Ratingen-Tiefenbroich zur Anschrift des späteren Opfers in ein Wohngebiet westlich der Sohlstättenstraße zu gelangen.

Dort soll die Internetbekanntschaft den 33-Jährigen dann brutal angegriffen und schwer verletzt haben, ehe er mehrere hochwertige Armbanduhren sowie zwei Smartphones entwendete. Da sich das Opfer bei dem Angriff zur Wehr setzte, muss auch der Angreifer bei dem Vorfall Verletzungen davongetragen haben.

Die Polizei hatte noch in der Nacht intensiv nach dem Täter gefahndet, konnte diesen trotz des Einsatzes eines Polizeihubschraubers und eines Personenspürhundes jedoch nicht mehr antreffen. Auch die seitdem eingeleiteten Ermittlungen führten bislang leider nicht zur Identifizierung des Täters.

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Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hatte der 33-jährige Geschädigte den Täter über das Internet kennengelernt und sich am Samstagabend (19. April 2025) im Kölner Dom verabredet. Gegen 23:15 Uhr begab man sich von dort gemeinsam zum Kölner Hauptbahnhof und fuhr mit einem Regionalexpress nach Düsseldorf. Von hier aus nutzten die Männer einen privaten Fahrdienst, um weiter nach Ratingen-Tiefenbroich zur Anschrift des späteren Opfers in ein Wohngebiet westlich der Sohlstättenstraße zu gelangen.

Dort soll die Internetbekanntschaft den 33-Jährigen dann brutal angegriffen und schwer verletzt haben, ehe er mehrere hochwertige Armbanduhren sowie zwei Smartphones entwendete. Da sich das Opfer bei dem Angriff zur Wehr setzte, muss auch der Angreifer bei dem Vorfall Verletzungen davongetragen haben.

Die Polizei hatte noch in der Nacht intensiv nach dem Täter gefahndet, konnte diesen trotz des Einsatzes eines Polizeihubschraubers und eines Personenspürhundes jedoch nicht mehr antreffen. Auch die seitdem eingeleiteten Ermittlungen führten bislang leider nicht zur Identifizierung des Täters.

Die Polizei fragt:

Wer kennt den auf den Fotos abgebildeten Mann oder kann die Ermittlungen der Polizei durch sonstige Hinweise unterstützen? Hinweise nimmt die Polizei in Ratingen jederzeit unter der Rufnummer 02102 9981-6210 entgegen.

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Fahndung 2025 September

Polizei Reutlingen - flüchtigem Straftäter


  Polizei Reutlingen -  flüchtigem Straftäter



Tatort
International

Tatzeit- /Raum
Freitag, 25.06.2021 bis Mittwoch, 25.01.2023
Wer hat Volodymyr Viktorovych TYMOSHCHUK gesehen oder kann Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben?
Sachverhalt

Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Reutlingen bitten um Ihre Mithilfe!

Der Gesuchte Volodymyr Viktorovych TYMOSHCHUK wird dringend verdächtigt, der mutmaßliche Kopf einer international agierenden, mit dem HIVE-Netzwerk zusammenarbeitenden Affiliate-Gruppierung zu sein.

Der Beschuldigte und seine Mittäter werden verdächtigt, von weltweit über 300 Unternehmen in erpresserischer Absicht durch die Verwendung von Schadsoftware sensible Daten entwendet und verschlüsselt zu haben. Für die Entschlüsselung und Nichtveröffentlichung forderten sie hohe Lösegelder. Der dabei entstandene wirtschaftliche Schaden wird auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.

Intensive Ermittlungen internationaler Partnerbehörden in Europa und Nordamerika führten nun zur Identifizierung des mutmaßlichen Hauptdrahtziehers und zum Erlass eines europäischen Haftbefehls gegen ihn. Zudem hat die amerikanische Regierung eine hohe Belohnung für seine Ergreifung ausgelobt.

Volodymyr Viktorovych TYMOSHCHUK ist untergetaucht. Sein aktueller Aufenthaltsort ist nicht bekannt.

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Esslingen unter tips@cybercrime-es.org oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.


Wer hat Volodymyr Viktorovych TYMOSHCHUK gesehen oder kann Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben?

Polizeipräsidium Reutlingen
Kriminaldirektion
Agnespromenade 4
73728 Esslingen am Neckar

24-Stunden Erreichbarkeit:
Tel.: 0711 3990-0
E-Mail: tips@cybercrime-es.org

oder jede andere Polizeidienststelle




Landeskriminalamt Baden-Württemberg





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Fahndung 2025 September

Polizei Nordrhein-Westfalen - Ratingen - schwerer Raub


 Polizei Nordrhein-Westfalen - 
Ratingen - schwerer Raub



Aktualisiert
12. September 2025

Zur genannten Tatzeit wurde ein 33-jähriger Geschädigter in seiner Ratinger Wohnung beraubt. Der Geschädigte wurde durch den Angriff schwer verletzt.

Nach Angaben des Geschädigten traf sich dieser am 20.04.2025 mit dem unbekannten Tatverdächtigen, welchen er zuvor im Internet kennengelernt hatte, in Köln. Später begab man sich gemeinsam in die Wohnung des Geschädigten. Gegen 3:45 Uhr wurde der Ratinger von dem unbekannten Tatverdächtigen plötzlich körperlich angegriffen und schwer verletzt.

Aufgrund seiner massiven Gegenwehr wurde ein Bewohner des Hauses auf die Auseinandersetzung aufmerksam und alarmierte die Polizei. Der unbekannte Tatverdächtige entwendete mehrere augenscheinlich hochwertige Armbanduhren sowie ein Mobiltelefon und floh anschließend verletzt durch ein Fenster aus dem Haus des Geschädigten.

Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen machen?




Tatzeit
20.04.2025 03:00
- 20.04.2025 04:00
Tatort
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Geschlecht
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Augenfarbe
dunkel
Figur
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Polizei Nordrhein-Westfalen - Ratingen - schwerer Raub


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Ratingen - schwerer Raub



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12. September 2025

Zur genannten Tatzeit wurde ein 33-jähriger Geschädigter in seiner Ratinger Wohnung beraubt. Der Geschädigte wurde durch den Angriff schwer verletzt.

Nach Angaben des Geschädigten traf sich dieser am 20.04.2025 mit dem unbekannten Tatverdächtigen, welchen er zuvor im Internet kennengelernt hatte, in Köln. Später begab man sich gemeinsam in die Wohnung des Geschädigten. Gegen 3:45 Uhr wurde der Ratinger von dem unbekannten Tatverdächtigen plötzlich körperlich angegriffen und schwer verletzt.

Aufgrund seiner massiven Gegenwehr wurde ein Bewohner des Hauses auf die Auseinandersetzung aufmerksam und alarmierte die Polizei. Der unbekannte Tatverdächtige entwendete mehrere augenscheinlich hochwertige Armbanduhren sowie ein Mobiltelefon und floh anschließend verletzt durch ein Fenster aus dem Haus des Geschädigten.

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Fahndung 2025 September

Mord an Koks-Taxifahrer


 Mord an Koks-Taxifahrer



Beschluss vom 10. Juli 2025 - 6 StR 162/25

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. Oktober 2024 verworfen. Dieses hat ihn wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge und wegen Brandstiftung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und den Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche zuerkannt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts befanden sich der Angeklagte und ein Freund auf einem Gartengrundstück in Gosen. Der Freund bestellte bei einem Dealer Kokain, das dorthin geliefert werden sollte. Als der Fahrer mit dem Kokain eintraf, trat der Angeklagte an das Taxi heran und stach dem Opfer ein Messer in den Hals, um ihm Kokain und Bargeld wegzunehmen. Das Opfer verstarb binnen weniger Minuten. Da es dem Angeklagten nicht gelang, das Fahrzeug zu starten und zu einem abgelegenen Ort zu fahren, um es dort nach Stehlenswertem zu durchsuchen, setzte er es in Brand, um die Spuren seiner Tat zu beseitigen. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke, der Habgier und der Ermöglichung einer anderen Straftat als verwirklicht angesehen.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von dem Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Allein wegen eines von den Hinterbliebenen geltenden gemachten Schadensersatzanspruchs ist das Urteil im Adhäsionsausspruch teilweise aufgehoben und insoweit von einer Entscheidung abgesehen worden. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Frankfurt (Oder) - 22 Ks 2/24 - Urteil vom 21. Oktober 2024

Maßgebliche Vorschrift:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) aus Habgier (…)

(…) heimtückisch (…)

(...) um eine andere Straftat zu ermöglichen

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 21. August 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 6. Strafsenats vom 10.7.2025 - 6 StR 162/25 -





Zugefügt 2025 September 6

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Fahndung 2025 September

Hamburg - Sexualdelikten in Hamburg-Wandsbek


 Hamburg - Sexualdelikten in Hamburg-Wandsbek



05.09.2025 – 15:27

Hamburg (ots)

Tatzeiten: a) 20.07.2024, 02:15 Uhr

b) 20.11.2021, 20:00 Uhr c) 27.08.2020, 16:45 Uhr

Tatorte: a) Hamburg-Wandsbek, Schloßstraße b) Neumünster (Schleswig-Holstein), Hauptbahnhof c) Hamburg-Billstedt, Öjendorfer Weg

Die Polizei Hamburg fahndet erneut öffentlich mit einem Phantombild nach einem bislang unbekannten Mann, der im Verdacht steht, drei Sexualdelikte zum Nachteil junger Frauen in Hamburg und Neumünster (Schleswig-Holstein) begangen zu haben.

Bereits im August 2024 veröffentlichte die Polizei das Phantombild eines unbekannten Mannes, nachdem dieser im Juli vergangenen Jahres eine 19-Jährige im Hamburger Stadtteil Wandsbek überfallen hatte. Näheres hierzu unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/5847653

Im Zuge weiterer Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden konnten dem Unbekannten anhand gesicherter DNA-Spuren zwei weitere Sexualstraftaten aus den Jahren 2020 und 2021 zugeordnet werden.

Nach den bisherigen Erkenntnissen bedrängte der Tatverdächtige im November 2021 eine damals 17-Jährige zunächst am Hauptbahnhof Neumünster (Schleswig-Holstein) und folgte ihr auf ihrem Heimweg. Nachdem sie vor dem Mann zunächst weglaufen konnte, holte er sie ein und brachte sie zu Boden. Im weiteren Verlauf bedrohte er die junge Frau und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Im Anschluss ließ der Täter von der Frau ab und diese erstattete zu einem späteren Zeitpunkt eine Strafanzeige.

In einem weiteren Fall soll der Unbekannte im August 2020 eine damals 19-Jährige in Hamburg-Billstedt angesprochen, sie eingeschüchtert und anschließend mit ihr in den Kellerbereich eines Wohnhauses gegangen sein. Dort bedrängte er die Frau und führte sexuelle Handlungen an ihr durch. Nachdem der Täter von der Frau abließ, erstattete sie eine Strafanzeige am Polizeikommissariat 42.

Der Täter wurde bei der Tat im Jahr 2024 wie folgt beschrieben:

- circa 180 cm groß

- 25 bis 30 Jahre alt

- kräftige, breitschultrige Figur mit leichtem Übergewicht

- dunkelblonde, stoppelige Haare

- dunkelblonder, stoppeliger Vollbart

- breite Nase

- narbige, unebene Haut

- ovale Hautbesonderheit in der Stirnmitte

- dunkle Augen mit ausgeprägten Wimpern

- südländisches Erscheinungsbild

- sprach Deutsch mit starkem Akzent

- bekleidet mit schwarzer Sweatjacke mit Reißverschluss, darunter
einem weißen Shirt und grüner Cargohose

- trug eine dicke silberne Halskette

Da die Öffentlichkeitsfahndung aus dem letzten Jahr noch nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen führte, hat das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft erneut die Öffentlichkeitsfahndung mit einem Phantombild des Täters angeordnet.

Die Ermittlungen zu allen drei Taten wurden nun zusammengeführt und werden bei der Fachdienststelle für Sexualdelikte (LKA 42) geführt.

Hinweise zu der abgebildeten Person werden unter der Rufnummer 040 4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an jeder Polizeidienststelle entgegengenommen.

Schl

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Patrick Schlüse
Telefon: 040 4286-56215
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg





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Fahndung 2025 September

Mordfall auf der Mülheimer Insel


 Mordfall auf der Mülheimer Insel


Das Landgericht Köln hat zwei der Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge und einen weiteren Angeklagten wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilt. Es hat gegen den erwachsenen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe und gegen die beiden anderen Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt Heranwachsende waren, unter Einbeziehung von Vorverurteilungen Einheitsjugendstrafen von neun Jahren und von zwei Jahren verhängt.

Nach den Urteilsfeststellungen verschleppten zwei der drei Angeklagten, die jedenfalls ab dem Jahr 2023 gemeinsam den organisierten Cannabishandel im Mülheimer Stadtgarten in Köln beherrschten, den Getöteten, ein früheres und nunmehr für einen anderen Auftraggeber als Drogenverkäufer tätiges Mitglied ihrer Gruppe, in der Nacht des 10. März 2024 auf die Mülheimer Insel zwischen dem Rhein und dem Mülheimer Hafen. Dort stach einer der beiden Angeklagten dem Getöteten gemäß dem gemeinsamen Tatplan mehrfach in die Brust, während der andere Angeklagte den Getöteten mittels Vorhalts einer Schrotflinte von der Gegenwehr abhielt. Beide zur Tötung entschlossenen Angeklagten wollten den Getöteten für dessen von ihnen so empfundenen Ungehorsam bestrafen, Vergeltung üben und gegenüber dem neuen Auftraggeber des Getöteten ihre Macht demonstrieren. Der Getötete verstarb aufgrund des Blutverlusts nach innen und einem Funktionsversagen des Atmungssystems. Der dritte Angeklagte hatte die Entführung und spätere Verletzung des Getöteten erleichtert, indem er den beiden anderen Angeklagten eine zum Transport der Schrotflinte verwendete Sporttasche abgenommen hatte. Dass er auch an dem Mord und der Freiheitsberaubung mit Todesfolge beteiligt war, vermochte das Landgericht nicht festzustellen.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen ihre Verurteilung gerichteten Revisionen der drei Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Landgericht Köln - Urteil vom 18. Dezember 2024 - 104 Ks 42/24 (91 Js 11/24)

Karlsruhe, den 20. August 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Verurteilungen im rechtskräftig Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel rechtskräftig Ausgabejahr 2025 Erscheinungsdatum 20.08.2025 Nr. 161/2025 Beschluss vom 14. August 2025 - 2 StR 304/25




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Fahndung 2025 September

Polizei Münster - Vergewaltigung in Mauritz,


 Polizei Münster -  Vergewaltigung in Mauritz,


04.09.2025 – 16:04
Nachdem ein unbekannter Mann am Donnerstag der vorletzten Woche (21.08., 12 Uhr) eine 56-jährige Masseurin in einem Massagesalon in Mauritz vergewaltigt hat, erließ ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft nun einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung.

Ersten Erkenntnissen zufolge erschien der Täter erstmals gegen 10:15 Uhr in dem Massagesalon und erkundigte sich nach einer Massage. Die Geschädigte vereinbarte mit ihm einen Termin am selben Tag um 12 Uhr. Als der Unbekannte wie besprochen zurückkehrte, führte er zwei Messer mit sich. Er bedrohte die 56-Jährige und vergewaltigte sie.

Der Beschuldigte soll circa 20 bis 30 Jahre alt und etwa 1,65 Meter groß sein. Zum Tatzeitpunkt trug er einen langen, schwarzen Bart und war mit einem schwarzen Pullover, einer schwarzen Hose und hohen, schwarzen Armee-Schuhen bekleidet. Weiterhin trug er einen dunkelblauen Hut und eine Sonnenbrille. Die beiden Messer führte er an der Hüfte mit sich.

Wer kann Angaben zu dem Tatverdächtigen machen oder hat etwas Verdächtiges beobachtet? Das Phantombild ist unter folgendem Link für sechs Monate abrufbar:

https://polizei.nrw/fahndung/179518

Nach Beendigung der Frist ist das Bild zu löschen.

Hinweise nimmt die Polizei Münster telefonisch unter der Rufnummer (0251) 275-0 und auf jeder Polizeiwache entgegen. Von der Erstellung anonymer Anzeigen über die Internetwache NRW bitten die Ermittler abzusehen.

Hinweis zu Ihrer Sicherheit

Da der Gesuchte möglicherweise bewaffnet ist, verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei und sprechen Sie den Tatverdächtigen nicht an! In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster

Telefon: 0251 275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de
https://muenster.polizei.nrw/





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Fahndung 2025 September

tödliche Messerattacke gegen Ex-Frau auf der A 7


   tödliche Messerattacke gegen Ex-Frau auf der A 7


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg vom 26. März 2024 mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte des Mordes schuldig ist. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes (aus niedrigen Beweggründen) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Körperverletzung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hasste der Angeklagte seine geschiedene Ehefrau, nachdem sie sich wegen mehrfacher Gewalttätigkeiten von ihm getrennt hatte, in ein Frauenhaus gezogen war und das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zugesprochen bekommen hatte. Als er ihr vorspiegelte, er wolle sich mit ihr versöhnen und die Ehe fortsetzen, kehrte sie gegen behördlichen Rat zu ihm zurück. Tatsächlich plante er ihren Tod, auch weil der Vater Druck ausgeübt hatte, die Frau 'aus dem Weg zu schaffen'. Auf einer vorgeblich eine Auswanderung vorbereitenden Autofahrt von Aarhus Richtung Polen griff er sie anlässlich einer nächtlichen Umladung von Gepäck wegen eines Problems an dem zunächst genutzten Fahrzeug auf einem Großparkplatz in Flensburg mit einem hierfür bereitliegenden Messer mit Tötungsabsicht an. Schon zuvor hatte er Hacke und Spaten gekauft, um die Leiche anschließend vergraben zu können. Grund dieses Angriffs in einer von Anliegern und Parkenden frequentierten Gegend mit hohem Entdeckungsrisiko war, dass die Geschädigte misstrauisch geworden war.

Nachdem er ihr zahlreiche stark blutende Messerstiche zugefügt hatte, fuhr er, um nicht entdeckt zu werden, auf die Autobahn A 7. Dort hielt er in den frühen Morgenstunden auf einem Standstreifen der Autobahn an und setzte seine Messerangriffe gegen die inzwischen auf die Rückbank geflohene Geschädigte fort. Insgesamt brachte er ihr mindestens 40 Messerstiche bei, die lebensgefährlich waren und stark bluteten; schon hieran wäre sie ohne ärztliche Versorgung gestorben. In Panik floh die Verletzte über die hintere Tür auf der Fahrerseite - von der anderen Seite wurde sie vom Angeklagten weiterhin mit Tötungsabsicht angegriffen - auf die Fahrbahn. Dort wurde sie von einem LKW erfasst, tödlich verletzt und auf den Seitenstreifen der Autobahn geschleudert. Der blutüberströmte Angeklagte wurde kurze Zeit später am Tatort festgenommen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Allerdings hat der Bundesgerichtshof auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen den Schuldspruch auf vollendeten Mord geändert. Anders als vom Landgericht angenommen handelte es sich bei dem zum sofortigen Tode führenden LKW-Unfall um eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf, für die der Angeklagte einzustehen hat. Das Urteil des Landgerichts ist mit dieser Maßgabe rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Flensburg - Urteil vom 26. März 2024 - I Ks 106 Js 27046/21

Die maßgebliche Vorschrift des StGB lautet:

§ 211 Mord

(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2)Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 3. September 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 12.8.2025 - 5 StR 688/24 -


Vollendeter Mord durch tödliche Messerattacke gegen Ex-Frau auf der A 7

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
03.09.2025

Nr. 164/2025

Nr.164/2025

Beschluss vom 12. August 2025 – 5 StR 688/24





Zugefügt 2025 September 6


Nachdem er ihr zahlreiche stark blutende Messerstiche zugefügt hatte, fuhr er, um nicht entdeckt zu werden, auf die Autobahn A 7. Dort hielt er in den frühen Morgenstunden auf einem Standstreifen der Autobahn an und setzte seine Messerangriffe gegen die inzwischen auf die Rückbank geflohene Geschädigte fort. Insgesamt brachte er ihr mindestens 40 Messerstiche bei, die lebensgefährlich waren und stark bluteten; schon hieran wäre sie ohne ärztliche Versorgung gestorben. In Panik floh die Verletzte über die hintere Tür auf der Fahrerseite - von der anderen Seite wurde sie vom Angeklagten weiterhin mit Tötungsabsicht angegriffen - auf die Fahrbahn. Dort wurde sie von einem LKW erfasst, tödlich verletzt und auf den Seitenstreifen der Autobahn geschleudert. Der blutüberströmte Angeklagte wurde kurze Zeit später am Tatort festgenommen.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Allerdings hat der Bundesgerichtshof auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen den Schuldspruch auf vollendeten Mord geändert. Anders als vom Landgericht angenommen handelte es sich bei dem zum sofortigen Tode führenden LKW-Unfall um eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf, für die der Angeklagte einzustehen hat. Das Urteil des Landgerichts ist mit dieser Maßgabe rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Flensburg - Urteil vom 26. März 2024 - I Ks 106 Js 27046/21

Die maßgebliche Vorschrift des StGB lautet:

§ 211 Mord

(1)Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2)Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 3. September 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 12.8.2025 - 5 StR 688/24 -


Vollendeter Mord durch tödliche Messerattacke gegen Ex-Frau auf der A 7

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
03.09.2025

Nr. 164/2025

Nr.164/2025

Beschluss vom 12. August 2025 – 5 StR 688/24





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Fahndung 2025 September

Urteil - Mordfall Valeriia- Chemnitz


 Urteil - Mordfall Valeriia- Chemnitz


Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 31. Januar 2025 wegen Mordes an der 9-jährigen Tochter seiner kurzzeitigen Lebensgefährtin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Landgerichts ging der Angeklagte im Februar 2024 eine Beziehung mit der Nebenklägerin (der Mutter der Getöteten) ein, die im Jahr 2022 mit ihren Töchtern aus der Ukraine nach Deutschland geflohen war. Er wohnte in deren Wohnung in Döbeln und entwickelte auch zu den Töchtern ein freundschaftliches Verhältnis. Die Beziehung wurde am 20. Mai 2024 durch die Nebenklägerin beendet, nachdem der Angeklagte gewaltsam versucht hatte, ihr Mobiltelefon zu erlangen, um überprüfen zu können, mit wem sie Nachrichten austauschte. Der Angeklagte wohnte fortan an seiner Arbeitsstelle in Tschechien. Am Vorabend der Tat hielt er sich in der Nähe der Wohnung der Nebenklägerin auf und erlangte Kenntnis davon, dass bei dieser eine männliche Person zu Gast war. Spätestens in der Nacht entschloss er sich, die ältere Tochter der Nebenklägerin, mit der er noch am selben Abend telefonisch Kontakt hatte, zu töten. Hierdurch wollte er sich an der Nebenklägerin für die Trennung von ihm und ihren Kontakt zu einem anderen Mann rächen. Am nächsten Morgen passte er das Mädchen auf dem Schulweg ab, ließ es in seinen Pkw einsteigen und fuhr mit ihm in ein Waldgebiet, wo er es tötete.

Das Landgericht hat die Tat als Mord (§ 211 StGB) bewertet. Dazu hat es die Mordmerkmale der Heimtücke und der Tötung aus niedrigen Beweggründen bejaht. Insbesondere in der Erfüllung von gleich zwei Mordmerkmalen sowie in der Degradierung der Getöteten zu einem bloßen Objekt der Rache an ihrer Mutter hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB erblickt.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

Vorinstanz:

Landgericht Chemnitz - Urteil vom 31. Januar 2025 - 1 Ks 210 Js 22484/24

Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und

3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen. (…)

§ 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. (…)

2. dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und

3. die verurteilte Person einwilligt. (…)

Karlsruhe, den 25. August 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Beschluss des 5. Strafsenats vom 13.8.2025 - 5 StR 324/25 -

Urteil - Mordfall Valeriia- Chemnitz

Ausgabejahr
2025
Erscheinungsdatum
25.08.2025

Nr. 163/2025

Nr.163/2025

Beschluss vom 13. August 2025 - 5 StR 324/25





Zugefügt 2025 September 6

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